Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidenheim an der Brenz (pta045/14.05.2019/16:52) – In einem am heutigen Tag erschienenen Artikel in der Heidenheimer Zeitung, lässt sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wie folgt zitieren:
„Für alle durchsuchten Objekte lagen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vor.“
Hierzu teilt die Kremlin AG mit, dass der Kremlin AG bis heute keine Durchsuchungsbeschlüsse und auch keine Beschlagnahmebeschlüsse vorliegen, obwohl Unterlagen beschlagnahmt wurden.
Die Staatsanwaltschaft München II gibt somit offensichtlich vorsätzlich falsche Pressemitteilungen heraus.
Wir haben nunmehr eine Anwaltskanzlei beauftragt, gegen das Land Bayern Klage auf Herausgabe unserer Unterlagen einzureichen.
Hintergrund der Durchsuchungsbeschlüsse sind offensichtlich vorsätzlich falsche Verleumdungen des stellvertretenden Bürgermeisters von Mittenwald (CSU), gegenüber der Staatsanwaltschaft in München.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Staatsanwaltschaft München auf diese falschen Verleumdungen hereingefallen.
Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft München bestätigt, dass bereits Strafanzeigen gegen den stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Schöner von Mittenwald vorliegen.
Der Vorstand der Karwendelbahn AG hat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand keine Untreuehandlungen zu Lasten der Karwendelbahn AG feststellbar sind.
Insofern gehen wir davon aus, dass sich dieser Skandal nun zu einem Polit- und Justizskandal ausweitet.
(Ende)
Aussender: Kremlin AG
Adresse: Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim an der Brenz
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Kremlin AG
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
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