PTA-News: Kremlin AG: Stellungnahme

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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Heidenheim an der Brenz (pta023/22.05.2019/15:59) – In einer Pressemitteilung teilt die Staatsanwaltschaft München durch ihre Pressesprecherin, Frau Oberstaatsanwältin Andrea Mayer, mit, dass die Staatsanwaltschaft München für sämtliche durchsuchten Objekte Durchsuchungsbeschlüsse hätte.

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Bezugnehmend auf unsere Ad-hoc-Mitteilung vom 07.05.2019 liegen uns immer noch keine Durchsuchungsbeschlüsse bzw. Beschlagnahmebeschlüsse vor.

Der zuständige Beamte bei der Kriminalpolizei in Heidenheim ist Herr Johann Wagner. Weder von der Kriminalpolizei in Heidenheim, noch von der Staatsanwaltschaft München erfolgte hierzu auch nur eine Stellungnahme.

Die Kremlin AG wird nun auf Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen klagen.

Herr Johann Wagner äußerte sich bei der “Durchsuchung” am 07.05.2019 dahingehend, dass er die Herausgabe von der Zahlenkombination zu einem Safe auch durch “niederknüppeln” erzwinge. Die Aussage erfolgte in Anwesenheit mehrerer Beamter. Welche Funktion Herr Johann Wagner an diesem Tag gehabt haben soll, bleibt offen.

Des Weiteren hat die Kremlin AG soeben erfahren, dass am Donnerstag, den 16.05.2019, die Kriminalpolizei Ulm im Auftrag der Staatsanwaltschaft München zwei Safeanlagen bei einer Bank durchsuchen wollte. Der Termin stand seit der Hausdurchsuchung am 07.05.2019 fest und wurde mit Zeugen vereinbart.

Zu Beginn der Durchsuchung stellte sich heraus, dass die Durchsuchungsbeschlüsse, die vorgelegt wurden, keine Unterschriften trugen.

Die Kriminalpolizisten sagten daraufhin die Durchsuchung von zwei Safeanlagen, einer natürlichen Person und einer juristischen Person, nach zwei Stunden Diskussion mit der Begründung ab, dass keine Beschlüsse vorliegen würden.

Insofern stellt sich die Frage, warum eine Durchsuchung von Safeanlagen bei Banken durch die Kriminalpolizisten abgebrochen wird mit der Aussage, dass keine wirksamen Beschlüsse vorliegen würden.

Es handelt sich offensichtlich um einen absoluten Justizskandal.

Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft die Büroräume der Kremlin AG unter Verstoß gegen § 105 StPO durchsucht.

In § 105 StPO wird ausgeführt, dass bei Dritten, die von der Durchsuchung nicht betroffen sind, die Durchsuchung nur in Anwesenheit einer natürlichen Person erfolgen soll.

Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft München ebenfalls verstoßen.

Sollten der Staatsanwaltschaft München bezüglich Geschäftsräumen der Kremlin AG

Durchsuchungsbeschlüsse vorliegen, stellt sich die Frage, warum diese Beschlüsse entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.06.2004, Aktenzeichen BVerfG 2 BvR1136/03) der Kremlin AG nicht vorgelegt werden. Die Kremlin AG hat mit dem Ermittlungsverfahren überhaupt nichts zu tun, sondern ist Zeuge, jedenfalls nicht Beschuldigte.

Insofern wirft das Handeln der Staatsanwaltschaft München mehr Fragen auf und es stellt sich die Frage, ob das bisherige Vorgehen der Staatsanwaltschaft München mit rechtsstaatlichen Prinzipien überhaupt noch vereinbar ist, wenn insbesondere gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen wird.

Die Staatsanwaltschaft München sollte sich lieber auf die Ermittlungen gegen den unserer Meinung nach kriminellen Vize-Bürgermeister, Herrn Gerhard Schöner, konzentrieren, der dieses Ermittlungsverfahren überhaupt erst mit seinen Verleumdungen gegen die Karwendelbahn und Organe der Karwendelbahn angestrengt hat.

Unserer Meinung nach ist der Straftatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung erfüllt, sodass die Staatsanwaltschaft München aufgefordert wird unverzüglich strafrechtliche Maßnahmen gegen den stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Schöner (CSU) einzuleiten.

Des Weiteren ist bekannt geworden, dass die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Beschuldigte vernehmen wollte, ohne sie über ihre Rechte (Aussageverweigerungsrecht) aufzuklären.

Meint die Staatsanwaltschaft München eigentlich ernsthaft, dass die juristischen und die natürlichen Personen sich ein solches Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft gefallen lassen?

Die Staatsanwaltschaft München wir hiermit aufgefordert schnellstens auf den Weg des Rechtsstaats zurückzukehren und die Durchsuchungsbeschlüsse, sollten diese überhaupt vorliegen, entsprechend zu übersenden.

(Ende)

Aussender: Kremlin AG

Adresse: Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim an der Brenz

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Kremlin AG

E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Website: www.kremlin-aktie.de

ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190522023 ]

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