PTA-News: SANOCHEMIA Pharmazeutika AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Wien (pta010/27.02.2019/09:00) – Sanochemia Pharmazeutika AG

FN 1170855 s

ISIN AT0000776307

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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptver-sammlung der Sanochemia Pharmazeutika AG am Donnerstag, dem 28. März 2019, um 15 Uhr, in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Kon-zernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017/2018

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2017/2018

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2017/2018

4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [ Genehmigtes Kapital 2019 ] unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 22.03.2017 im unausgenützten Umfang sowie Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs 5

Die Aktien der Gesellschaft werden im Dritten Markt der Wiener Börse gehandelt, Marktsegment “direct market plus”; die Gesellschaft ist daher keine börsenotierte Akti-engesellschaft im Sinne von § 3 AktG.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen zur Hauptversammlung iSv § 108 Abs 3 AktG kön-nen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 7. März 2019, unter folgen-der Adresse angefordert werden:

Per Post Sanochemia Pharmazeutika AG

Investor Relations

zH Frau Bettina Zuccato

1090 Wien, Boltzmanngasse 11

Per Telefax: +43(0)1 319 14 56-344

Per E-Mail b.zuccato@sanochemia.at

* Jahresabschluss mit Lagebericht,

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

* Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2017/2018;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gem § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf

* Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu Top 7

* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

* vollständiger Text dieser Einberufung.

Diese Unterlagen sind überdies ab 7. März 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sanochemia.at zugänglich.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEIL-NAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. März 2019 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. März 2019 ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzu-weisen.

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax: +43 (0)1 319 14 56-344

Per E-Mail b.zuccato@sanochemia.at

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Sanochemia Pharmazeutika AG

Investor Relations

zH Frau Bettina Zuccato

1090 Wien, Boltzmanngasse 11

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwi-schen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000776307,

* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 18. März 2019 bezie-hen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver¬sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er ver-tritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer¬den können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten Sanochemia Pharmazeutika AG

Investor Relations

zH Frau Bettina Zuccato

1090 Wien, Boltzmanngasse 11

Per Telefax: +43 (0)1 319 14 56-344

Per E-Mail b.zuccato@sanochemia.at

(Dabei können die Vollmachten im Format PDF Berücksichti-gung finden)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 27.03.2019, 16:00 Uhr, MEZ/MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung überge-ben werden.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären Dr. Michael Knap als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Haupt-versammlung zur Verfü¬gung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sanochemia.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap, pA IVA – Inte-ressenverband für Anleger, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, michael.knap@iva.or.at.

V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre zur gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO

Die Sanochemia Pharmazeutika AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionä-re (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsda-tum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmun-gen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) so-wie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktienge-setz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die Sanochemia Pharmazeutika AG die verantwortliche Stelle. Die Sanochemia Pharmazeutika AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechts-anwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Sanochemia Pharmazeutika AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Sanochemia Pharmazeutika AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Sanochemia Pharmazeutika AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschrie-bene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die da-rin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Sanochemia Pharmazeutika AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personen-bezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notari-ellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Auf-bewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestim-mungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Sanochemia Pharma-zeutika AG oder umgekehrt von der Sanochemia Pharmazeutika AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsver-fahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezoge-nen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Sanochemia Pharmazeutika AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse b.zuccato@sanochemia.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Sanochemia Pharmazeutika AG

1090 Wien, Boltzmanngasse 11

Telefax: +43 319 14 56-344

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Wien, im Februar 2019

Der Vorstand

der

Sanochemia Pharmazeutika AG

(Ende)

Aussender: SANOCHEMIA Pharmazeutika AG

Adresse: Boltzmanngasse 11, 1090 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Bettina Zuccato

Tel.: +43 1 3191456-336

E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at

Website: www.sanochemia.at

ISIN(s): AT0000776307 (Aktie)

Börsen: Basic Board in Frankfurt, Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; mid market in Wien; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190227010 ]

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