Samix/Medisca erringt Erfolg am Thüringer Oberlandesgericht durch rechtskräftiges Urteil vom 17. September 2021 und verteidigt sein proprietäres Design und geistiges Eigentum an Compoundiersystemen gegen Gako

Hier gehts zur Invest mit dem AnlegerPlus Aktionscode ANLEGER24

MONTREAL–(BUSINESS WIRE)–Im März 2019 hat Medisca Pharmaceutique Inc. die Samix GmbH übernommen, einen deutschen Hersteller von Compoundiersystemen für den Einsatz in Apotheken. Nach der Übernahme unterstützte Medisca Samix bei mehreren Rechtsstreitigkeiten mit dessen Hauptwettbewerber, der GAKO-Gruppe, zu der unter anderem die GAKO Konietzko GmbH und die GAKO International GmbH gehören (zusammen „vormalige Gako“), die inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde das Geschäft der vormaligen GAKO im Februar 2020 von Fagron übernommen und wird inzwischen von der neu gegründeten Fagron-Tochter GAKO Deutschland GmbH geführt.

Gegenstand der Rechtsstreitigkeiten waren die Rechte an geistigem Eigentum und Kenntnissen im Zusammenhang mit Compoundiersystemen und deren Bauweise. Die vormalige GAKO machte angebliche Rechte am gesamten Know-how und geistigem Eigentum geltend. Die Samix GmbH vertrat hingegen (als Rechtsnachfolgerin der SMS Elap GmbH & Co KG) stets die Position, dass das Know-how und das geistige Eigentum vollständig der SMS gehöre, obwohl sie die UNGUATOR-Compoundiersysteme für die vormalige GAKO entwickelt und hergestellt hatte.

Anzeige

Im Mai 2016 beantragte die vormalige GAKO eine einstweilige Verfügung gegen Samix und behauptete, dass Samix durch die Fortführung des Geschäfts von SMS das Know-how von GAKO in unlauterer Weise verwertet und das (alte) Design der UNGUATOR-Mischmaschinen und -Behälter unbefugt nachahmt. Der Vorwurf der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen wurde in erster Instanz (Landgericht Meiningen [HK O 19/16]) und in der Berufungsinstanz (Thüringer Oberlandesgericht [2 U 532/16]) abgewiesen. Diese Entscheidungen bestätigten die Position von Samix, dass die vormalige GAKO keine Eigentumsrechte am Know-how im Zusammenhang mit den Compoundiersysteme geltend machen kann. Lediglich im Hinblick auf die Mischmaschinen stellte das Berufungsgericht eine angebliche unlautere Nachahmung des (alten) Designs der UNGUATOR-Mischmaschinen fest.

„Trotz der Rechtsstreitigkeiten, in die Samix ab 2016 involviert war, hat Medisca den in Deutschland ansässigen Hersteller übernommen, um die Lieferkette einer Produktlinie zu sichern, deren Bedeutung für Compounding-Apotheken weltweit wächst“, berichtet Panagiota Danopoulos, SVP Global Strategy and Innovation bei Medisca. „Wir waren davon überzeugt, dass Samix und seine Mitarbeiter an der Entwicklung des elektronischen Mörsers und Stößels für unsere Kunden in aller Welt maßgeblich mitgewirkt haben. In Übereinstimmung mit Mediscas strategischer Prioritätensetzung, ein Portfolio geistigen Eigentums an Schlüsselinnovationen und Produktinvestitionen aufzubauen und durchzusetzen, investierte Medisca in Samix und stärkte seine geschäftliche und rechtliche Position bei solchen Prozessen.“

Im März 2021, nach Einleitung des Insolvenzverfahrens der vormaligen GAKO, erwirkte Samix mit Erfolg die Aufhebung der einstweiligen Verfügung der vormaligen GAKO über ein Säumnisurteil (Landgericht Meiningen [HK O 55/20]). Dadurch wurden sämtliche Beschränkungen für den Vertrieb in Deutschland aufgehoben.

Auch die vormalige GAKO hatte im Oktober 2016 ein entsprechendes Hauptklageverfahren eingeleitet, das sich ebenfalls auf die angebliche unlautere Produktnachahmung und die Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen stützte. Zwar wurde der Klage der vormaligen GAKO in erster Instanz bezüglich der angeblichen unlauteren Produktnachahmung bei Mischmaschinen und Mischblättern teilweise stattgegeben, hinsichtlich des gesamten übrigen Zubehörs und insbesondere der angeblichen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen wurde die Klage jedoch abgewiesen (Landgericht Meiningen [HK O 53/16]). Sowohl Samix als auch die vormalige GAKO legten gegen die Entscheidung Berufung ein. Nach der erfolgten Aussetzung aufgrund der Insolvenz der vormaligen GAKO wurde das Verfahren auf Antrag von Samix erneut aufgenommen.

Am 9. September 2021 gab das Berufungsgericht dem Einspruch von Samix statt und wies den Einspruch von GAKO durch Säumnisurteil ab (Thüringer Oberlandesgericht [1 U 187/19]). Das Säumnisurteil ist rechtskräftig und bedeutet die umfassende Abweisung der Forderungen von GAKO.

Samix bewertet den Ausgang des Hauptklageverfahrens als weitere Bestätigung der deutschen Gerichte, dass das von SMS entwickelte Know-how niemals von der vormaligen GAKO erworben wurde und Samix zu jedem Zeitpunkt Eigentümer dieses Know-hows war.

„Ich bin erfreut, dass die deutschen Gerichte nach langen und rechtlich haltlosen Verfahren bestätigt haben, dass die vormalige Gako zu keiner Zeit rechtmäßiger Eigentümer des geistigen Eigentums und des Know-hows von Samix war“, so Panagiota Danopoulos weiter. „Dies ist ein entscheidender Moment für Medisca und Samix und die Konsolidierung unserer Marktposition als Branchenführer. Medisca wird jederzeit die erforderlichen Schritte unternehmen, um das geistige Eigentum und die Rechte ihrer Unternehmen zu schützen. Und wir werden Samix weiterhin dabei unterstützen, für unsere Kunden auf der ganzen Welt innovativ tätig zu sein und Produkte zu entwickeln, indem wir sein Geschäft und seine Marktposition in Europa, Nordamerika und Australien schützen.“

Zum Schutz seiner Investitionen in die Entwicklung seines einzigartigen proprietären Know-hows, das zum Teil in den zuletzt von GAKO verkauften UNGUATOR-Geräten verwendet wurde, hat Samix am 22. April 2021 ein Gerichtsverfahren wegen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen gegen den Insolvenzverwalter der vormaligen GAKO eingeleitet, der die Vermögenswerte der insolventen vormaligen GAKO veräußert hat, gegen das erwerbende Unternehmen – die GAKO Deutschland GmbH – und deren Geschäftsführer sowie gegen die Muttergesellschaft Fagron B.V., die Samix für die Übernahme verantwortlich hält.

Über MEDISCA®

Medisca ist führend bei der Bereitstellung einsatzfertiger Lösungen für die pharmazeutische Compounding-Branche und Fachkräfte des Gesundheitswesens weltweit. Medisca hat sich dem Ziel verschrieben, eine umfassende Ressource für verschreibende Ärzte, Apotheker und Pharmazietechniker zu sein, die personalisierte Medikamente herstellen, und bietet über seinen Partner LP3 Network hochwertige Produkte, Supportleistungen und Schulungen an. Das 1989 gegründete Unternehmen betreibt Niederlassungen in Kanada, den USA und Australien, um sein Serviceangebot für den internationalen Markt zu optimieren. Weitere Informationen zu Medisca sind erhältlich auf www.medisca.com. Folgen Sie uns auch auf Twitter: @medisca.

Über SAMIX®

Samix ist ein führender Hersteller elektronischer Mörser- und Stößelmischer und entsprechendes Zubehör für pharmazeutische, kosmetische und wissenschaftliche Anwendungen. Samix ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Markt tätig und unterhält seinen Hauptsitz und ISO-9001-zertifizierten Produktionssstandort in Deutschland. Als innovatives Unternehmen ist Samix kontinuierlich auf der Suche nach neuen Ideen, um seine Produkte langlebiger, effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Contacts

Panagiota Danopoulos

SVP Global Strategy and Innovation bei Medisca

www.medisca.com
Kanada: 1-800-665-6334

USA: 1-800-932-1039

AnlegerPlus