Steuern: Was ändert sich 2023?

Steuern 2023

2023 gibt es einige Veränderungen bei der Steuer. Der Fiskus trägt vor allem der hohen Inflation Rechnung, indem er u. a. Freibeträge, Tarifeckwerte und Pauschbeträge anhebt – manche das erste Mal seit gut einem Jahrzehnt.

Rückwirkend zum 1.1.2022 wurde bereits mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 der jährliche Grundfreibetragum 363 Euro auf 10.347 Euro – für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag – angehoben. Da der Grundfreibetrag aber das Existenzminimum steuerfrei stellen soll, steht 2023 nochmals ein Anstieg auf 10.908 Euro an. Eine weitere Anpassung auf 11.604 Euro ist 2024 vorgesehen. 

Übrige Tarifeckwerte 

Auch die übrigen Tarifeckwerte, die die einzelnen Tarifzonen des progressiven Steuerverlaufs voneinander abgrenzen (siehe Grafik „Grenzsteuersatz), werden gemäß der erwarteten Inflation nach rechts verschoben, um die kalte Progression auszugleichen. Denn ab dem Eingangssteuersatz von 14 % steigt der Grenzsteuersatz relativ schnell auf 42 % an. 

Der Grenzsteuersatz gibt dabei die zusätzliche Steuerbelastung bei einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens an. Aufgrund des progressiven Steuerverlaufs rutscht man somit im Handumdrehen in einen höheren Steuersatz, obwohl die Gehaltserhöhung lediglich den Preisanstieg ausgleichen soll. Aus diesem Grund wird auch der Spitzensteuersatz 2023 erst ab 62.810 Euro statt bisher ab 58.597 Euro greifen und 2024 schließlich bei 66.761 Euro beginnen. 

Der Tarifeckwert zur sogenannten Reichensteuer bleibt jedoch unverändert bei 277.826 Euro. Für Ehepartner verdoppeln sich die Werte. Außerdem wird 2023 die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von bisher 16.956 Euro für Alleinstehende auf 17.543 im Jahr 2023 angehoben. Ab 2024 soll eine Freigrenze in Höhe von 18.130 Euro gelten.

Weitere Frei- und Pauschbeträge

Der jährliche Kinderfreibetrag wird für beide Eltern (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) 2023 ebenfalls auf 8.952 Euro aufgestockt. 2024 ist dann ein Freibetrag in Höhe von 9.312 Euro vorgesehen. Demzufolge steigt auch das monatliche Kindergeld auf 250 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt um 252 Euro auf 4.260 Euro. Eltern, die für ihre volljährigen, auswärts untergebrachten Kinder in der Ausbildung noch Kindergeld oder -freibeträge erhalten, können sich zudem über einen höheren Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro im Jahr freuen. 

Lange Zeit lag auf dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag ein Hauch von Patina, jetzt wurde er erneut angehoben, und zwar auf 1.230 Euro pro Jahr. Über diesen Betrag werden berufsbedingte Ausgaben pauschal von den Einnahmen der Arbeitnehmer abgezogen, wenn sie nicht höhere Werbungskosten nachweisen. 

Beim Sparer-Pauschbetrag wirkt sich eine hohe Inflation besonders nachteilig aus, da ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten nur in besonderen Ausnahmefällen möglich ist. Ab 2023 gilt allerdings ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro pro Person. Weitere steuerliche Neuerungen stellen wir in der kommenden Ausgabe AnlegerPlus vor.

Dieser Artikel stammt aus der aktuellen AnlegerPlus-Ausgabe.

Foto: © unsplash.com, Scott Graham

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