Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG / Vorzeitige Vertragsverlängerung mit Grossmieter

Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Vertrag

03.10.2023 / 07:00 CET/CEST

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Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Züblin konnte einen langjährig bestehenden, regulär zum 30.04.2025 auslaufenden Mietvertrag im Geschäftshaus Holbeinstrasse frühzeitig bis mindestens 30.04.2035 verlängern.

Gemäss Geschäftsbericht 2022/23 per 31.03.2023 entfallen 32.6% der Gesamtmieterträge auf dieses Mietverhältnis, das damit innerhalb der fünf grössten Mieter im Züblin Portfolio rangiert.

 

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Ende der Adhoc-Mitteilung


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