3 spannende ETF Strategien für verschiedene Altersgruppen

Alter Mann mit Sonnenbrille
Durch den Zinseszinseffekt können junge Anleger mit vergleichsweise geringen Summen hohe Erträge über die Anlagelaufzeit erzielen. Wir verorten diese Anleger in der Altersgruppe der 20­ bis 39­Jährigen. Ausgehend vom aktuellen Renteneintrittsalter von 67 Jahren bietet sich einem 20-jährigen Anleger eine Laufzeit seines Vorsorgedepots von 47 Jahren. Bei einem solch langen Anlagehorizont darf die Aktiengewichtung entsprechend höher ausfallen, da Kursschwankungen sich über die Laufzeit hinweg ausgleichen können und am Ende nicht so stark ins Gewicht fallen. [...]

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DZ HYP AG: DZ HYP AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

DZ HYP AG

/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

DZ HYP AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

10.03.2026 / 09:51 CET/CEST

Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die DZ HYP AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2026
Ort: https://dzhyp.de/de/investor-relations/rating-und-berichte/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2026
Ort: https://dzhyp.de/en/investor-relations/rating-and-reports/financial-reports/


10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DZ HYP AG
Rosenstraße 2
20095 Hamburg Münster
Deutschland
Internet: www.dzhyp.de

 
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2277452  10.03.2026 CET/CEST

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Lenzing AG: Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas

Lenzing AG

/ Schlagwort(e): Konferenz

Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas

10.03.2026 / 09:15 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas

 

  • Biobasierte, cellulosische Faserlösungen als Enabler der sauberen Energiewende in Europa
  • Hochrangiger Roundtable in Brüssel vereint EU‑Politik und Industrie zu skalierbaren Alternativen

 

Lenzing, 10. März 2026 – Die Lenzing Gruppe, führende Anbieterin von regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, hat in Brüssel ein hochrangiges Roundtable‑Gespräch ausgerichtet, um zu erörtern, wie biobasierte Materialien Europas wirtschaftliche Sicherheit stärken und den Übergang in eine fossilfreie Zukunft beschleunigen können. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit Euractiv organisiert und brachte Vertreter:innen der Europäischen Kommission, der britischen Mission bei der EU, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Industrie zusammen.

 

Zu den Sprecher:innen zählten Aurel Ciobanu‑Dordea, Director for Competitive Circular Economy & Clean Industrial Policy at the European Commission’s DG Environment, Dr. Daniel Bradley, Deputy Counsellor & Head of Climate and Environment der UK Mission to the EU, sowie Patricia A. Sargeant, Executive Vice President Nonwovens Commercial der Lenzing Gruppe.

 

Zentrales Thema war das Potenzial cellulosischer Fasern[1] als vollständig biobasierte, biologisch abbaubare Alternativen in Vliesstoffanwendungen wie Feuchttüchern. Obwohl Europa die industrielle Basis für die Skalierung hat, bremsen regulatorische und Kosten‑Asymmetrien die Wettbewerbsfähigkeit. Als entscheidend wurden klare, kohärente politische Signale – inklusive möglicher Updates der Single Use Plastics Directive (SUPD) – für Investitionssicherheit und Markthochlauf genannt.

 

„Biobasierte Materialien sind keine Zukunftsvision, sondern heute eine skalierbare Realität. Als integrierter Hersteller für cellulosische Fasern mit starken europäischen Wurzeln stärkt Lenzing die industrielle Resilienz und beschleunigt den Ausstieg aus fossilbasierten, synthetischen Fasern“, sagt Georg Kasperkovitz, Vorstandsmitglied der Lenzing Gruppe.

 

Lenzing unterstrich, dass Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz sich gegenseitig verstärken: Die Spezialfasern aus erneuerbarem Holz weisen niedrigere Treibhausgasemissionen als generische Alternativen auf, sind zertifiziert biologisch abbaubar und kompostierbar, und die Klimaziele sind SBTi‑validiert und am 1,5‑Grad‑Pfad ausgerichtet.

 

„Europäische Produktionskapazitäten sind zentral für Lieferkettenresilienz und strategische Autonomie. Lenzing betreibt integrierte Zellstoff‑ und Faserstandorte in Österreich, Tschechien und dem Vereinigten Königreich; europäische F&E stärkt Arbeitsplätze, Innovation und Know‑how. Zellulosefasern spielen eine entscheidende Rolle in Einwegprodukten für Hygiene-, Medizin-, Textil- und Industrieanwendungen – was die Notwendigkeit unterstreicht, die heimischen Produktionskapazitäten zu stärken und Produkte so umzugestalten, dass sie biologisch abbaubare Materialien enthalten, die den Bedenken hinsichtlich SUPD und Mikroplastikverschmutzung Rechnung tragen“, betonte Patricia A. Sargeant.

 

Mit seinem Engagement für Klimaführerschaft, Innovation und europäische Fertigung arbeitet Lenzing weiter eng mit Politik und Industrie zusammen, um eine widerstandsfähige, fossilfreie Materialwirtschaft voranzutreiben.

 

Foto-Download:

https://mediadb.lenzing.com/pinaccess/showpin.do?pinCode=u5o8w6D4r2f5

 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte Media Relations:
 
Telefon  +43 7672 701 2743
E-Mail    media@lenzing.com
Web       www.lenzing.com
 
 

 

 

Über die Lenzing Gruppe
 
Die Lenzing Gruppe steht für eine verantwortungsbewusste Herstellung von Spezial- und Premiumfasern basierend auf regenerierter Cellulose. Mit ihren innovativen Produkt- und Technologielösungen ist Lenzing Partner der globalen Textil- und Vliesstoffhersteller und Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen. Die hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Textil-Anwendungen – von funktionaler, bequemer und modischer Bekleidung hin zu langlebigen und nachhaltigen Heimtextilien. Die TÜV-zertifizierten biologisch abbaubaren und kompostierbaren Lenzing Fasern eignen sich auch hervorragend für den anspruchsvollen Einsatz in Hygiene-Anwendungen des täglichen Lebens.
 
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente Verwendung und Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umgestaltung der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen Wirtschaftssystem zu einer Kreislaufwirtschaft. Um das Engagement zur Begrenzung des menschengemachten Klimawandels an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten, hat Lenzing einen klaren, wissenschaftlich fundierten Klimaaktionsplan, der eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) bis 2030 und ein Netto-Null-Ziel bis 2050 vorsieht.
 
Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2024
Umsatz: EUR 2,66 Mrd.
Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.816
 
TENCEL™, LENZING™ ECOVERO™, VEOCEL™, LENZING™ und REFIBRA™ sind Marken der Lenzing AG.

 

 

[1] Zu den LENZING™ Fasern, die vom TÜV als biologisch abbaubar (Boden, Süßwasser & Meer) und kompostierbar (Haushalt & Industrie) zertifiziert sind, gehören die folgenden Produkte: LENZING™ Viscose Standard Textilien/Nonwovens, LENZING™ Lyocell Standard Textilien/Nonwovens, LENZING™ Modal Standard Textilien, LENZING™ Lyocell Filament, LENZING™ Lyocell Dry und LENZING™ Web Technology. Ausnahmen in der Zertifizierung gibt es für die Fasern LENZING™ Lyocell Filament und LENZING™ Lyocell Dry, bei denen die erforderlichen Tests für Bestätigung der biologischen Abbaubarkeit in Meeresumgebung noch nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden.


10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lenzing AG
4860 Lenzing
Österreich
Telefon: +43 7672-701-0
Fax: +43 7672-96301
E-Mail: office@lenzing.com
Internet: www.lenzing.com
ISIN: AT0000644505
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2288394

 
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2288394  10.03.2026 CET/CEST

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Ad-hoc: Dermapharm Holding SE – Dermapharm Holding SE beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 4.300.000 Aktien

Dermapharm Holding SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkäufe/Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkäufe

Dermapharm Holding SE beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 4.300.000 Aktien

10.03.2026 / 09:11 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG.

  

 

Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung
(Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

Dermapharm Holding SE beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 4.300.000 Aktien

 

Grünwald, Deutschland, 10. März 2026 – Der Vorstand der Dermapharm Holding SE (die „Gesellschaft“) (ISIN DE000A2GS5D8 / WKN A2GS5D) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2023 heute beschlossen, bis zu 4.300.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 7,99 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft) im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung eines Angebotspreises in Höhe von EUR 42,00 zurück zu erwerben. Es ist beabsichtigt, die zurückerworbenen Aktien einzuziehen.

Die Annahmefrist beginnt am 11. März 2026, 00:00 Uhr (MEZ), und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Gesellschaft, am 24. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 4.300.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen im Verhältnis der 4.300.000 Aktien zur Anzahl der insgesamt zum Rückkauf von den Aktionären eingereichten Aktien, berücksichtigt. Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.dermapharm.de) im Bereich „Investor Relations – Aktie – Aktienrückkauf – 2026“ sowie anschließend im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht wird.

 

 

Kontakt

Investor Relations & Corporate Communications
Britta Hamberger
Tel.: +49 (0)89 – 64186-233
E-Mail: ir@dermapharm.com

 

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.

Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden, und zwar jeweils weder durch Verwendung eines Postdienstes noch eines anderen Mittels oder Instrumentariums des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Einzelstaaten oder des Außenhandels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon und das Internet ein. Auch Kopien dieses Angebots und sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen weder in die Vereinigten Staaten von Amerika noch innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übersandt oder übermittelt werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Dermapharm Holding SE und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthaltenen ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung; insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld und andere Faktoren. Die Dermapharm Holding SE übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

 

Ende der Insiderinformation


Erläuterung zum unmittelbaren Emittentenbezug:

 

 


10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dermapharm Holding SE
Lil-Dagover-Ring 7
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 64 86-0
E-Mail: ir@dermapharm.com
Internet: ir.dermapharm.de
ISIN: DE000A2GS5D8
WKN: A2GS5D
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2288356

 
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2288356  10.03.2026 CET/CEST

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Jackery: Jackery präsentiert neue SolarVault 3 Serie auf der Solar Solutions Amsterdam 2026

Jackery

/ Schlagwort(e): Produkteinführung

Jackery präsentiert neue SolarVault 3 Serie auf der Solar Solutions Amsterdam 2026

10.03.2026 / 09:05 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DÜSSELDORF, Deutschland, 10. März 2026 /PRNewswire/ — Jackery, ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für saubere Energie, feiert seine Premiere auf der Solar Solutions Amsterdam 2026. Vom 10. bis 12. März stellt das Unternehmen am Stand J6 in der Expo Greater Amsterdam mit der Jackery SolarVault 3 Serie sein neuestes Plug-in-Solarstromspeichersystem erstmals dem niederländischen Markt vor.

Solar Solutions Amsterdam 2026

Als eine der führenden Fachmessen Europas für Solarenergie und intelligente Energielösungen unterstreicht die Veranstaltung Jackerys wachsende Präsenz in den Niederlanden sowie den Fokus auf Plug-in-Heimspeicher- und Solarstromlösungen für den privaten Bereich.

„Die Solar Solutions Amsterdam ist ein zentraler Treffpunkt für die niederländische Solarbranche“, sagt Jeff Shen, Head of Sales bei Jackery Europe. „Der Markt für Plug-in-Heimspeicher wächst in den Niederlanden dynamisch. Mit der SolarVault 3 Serie bringen wir praxisnahe und skalierbare Lösungen auf den Markt, die dieser steigenden Nachfrage gerecht werden und Haushalten mehr Flexibilität bei der Nutzung ihrer Energie ermöglichen.“

Einführung der Jackery SolarVault 3 Serie

Die SolarVault 3 Serie unterstützt bis zu 4.000 W PV-Eingangsleistung mit vier unabhängigen MPPTs und bietet eine erweiterbare Speicherkapazität von 2,52 kWh bis 15,12 kWh. Das Modell SolarVault 3 Pro liefert bis zu 1.200 W Netzausgangsleistung, die für den deutschen Markt auf 800 W begrenzt werden kann, um beispielsweise die regulatorischen Vorgaben für Balkonkraftwerke einzuhalten. Zusätzlich stehen bis zu 2.300 W Bypass-Leistung zur Verfügung. Bei Stromausfällen schaltet das System in weniger als 20 Millisekunden nahtlos auf Batteriebetrieb um.

Für Haushalte mit höherem Energiebedarf steigert die SolarVault 3 Pro Max die Leistung auf 2.500 W Netzausgangsleistung und bis zu 3.680 W Bypass-Leistung für den Betrieb mehrerer leistungsstarker Geräte.

Die SolarVault 3 Pro Max AC richtet sich an Haushalte mit bestehender PV-Anlage, die ihr System um eine Speicherlösung erweitern möchten. Mit 2.500 W AC-Kopplung lässt sie sich nahtlos nachrüsten, ohne Module oder Wechselrichter zu ersetzen. Überschüssige Energie sowie günstiger Strom aus Niedertarifzeiten dynamischer Stromtarife werden automatisch gespeichert und bei steigenden Preisen oder höherem Verbrauch bedarfsgerecht genutzt, wodurch der Eigenverbrauch gezielt erhöht wird.

Dank KI-gestütztem Energiemanagement optimiert die Serie Lade- und Entladevorgänge auf Basis von Echtzeit-Erzeugung, Haushaltsverbrauch und dynamischen Stromtarifen. Integrierte Sicherheitsfunktionen, darunter Temperaturüberwachung an den Anschlussklemmen und Aerosol-Brandunterdrückung, gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb. Das All-in-One-Plug-and-Play-Design ermöglicht zudem eine einfache Installation und intuitive Nutzung im Alltag.

Jackery auf der Solar Solutions Amsterdam

Jackery lädt Besucher ein, die SolarVault 3 Serie am Stand J6 auf der Solar Solutions Amsterdam 2026 kennenzulernen. Weitere Informationen stehen auf der offiziellen Website von Jackery zur Verfügung.

Pressekontakt:

Nadine Konstanty
PR KONSTANT
Tel.: +49 211 73063360
Mail: nadine@konstant.de

Foto:  https://mma.prnewswire.com/media/2926070/Jackery_Amsterdam.jpg
Logo:  https://mma.prnewswire.com/media/2854547/5836181/Jackery.jpg

Jackery Logo

 

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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2288570  10.03.2026 CET/CEST

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Nordic Semiconductor: Nordic Semiconductor führt präzise, adaptive Batteriezustandsüberwachung ein und ermöglicht damit intelligentere, langlebigere IoT-Geräte.

Nordic Semiconductor

/ Schlagwort(e): Produkteinführung

Nordic Semiconductor führt präzise, adaptive Batteriezustandsüberwachung ein und ermöglicht damit intelligentere, langlebigere IoT-Geräte.

10.03.2026 / 09:05 CET/CEST

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Die neue Ladestandanzeige-Lösung liefert Zustandsberichte, adaptive Batteriemodellierung und nahtlose Flottenüberwachung über die nRF Cloud mit Memfault-Technologie.

NÜRNBERG, Deutschland, 10. März 2026 /PRNewswire/ — Nordic Semiconductor, ein weltweit führender Anbieter energiesparender Wireless-Konnektivitätslösungen, stellt heute auf der Embedded World 2026 mit Nordic Fuel Gauge v2.0 ein umfangreiches Upgrade seiner hochpräzisen, softwarebasierten Lösung zur Ladestandanzeige für die preisgekrönten Power-Management-ICs nPM1300 und nPM1304 vor.

Nordic Semiconductor introduces precise, adaptive battery health-monitoring to enable smarter, longer–lasting IoT devices

Die neue Version umfasst eine ausgeklügelte State-of-Health-Schätzung (SoH), adaptive Batteriemodellierung und langfristige Flottenanalysefunktionen. Damit eignet sich das fortschrittliche Batteriemanagement nun auch für eine Reihe von IoT-Produkten mit begrenzter Leistungsaufnahme. Darüber hinaus lässt sich die neue Version nahtlos in Nordics Cloud-Lebenszyklusdienst nRF Cloud powered by Memfault integrieren und ermöglicht so eine effektive Nachverfolgung, ohne dafür eine maßgeschneiderte Cloud-Infrastruktur zu benötigen.

Mit der neuen Version können Hersteller zuverlässigere, nachhaltigere und langlebigere Produkte entwickeln und zugleich die neuen Richtlinien zum Batteriewechsel erfüllen. Dazu zählt auch die Batterieverordnung 2023/1542 der Europäischen Union. Diese schreibt vor, dass tragbare Batterien „vom Endverbraucher jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernbar und austauschbar sein müssen“.

„Das Verhalten von Batterien im realen Einsatz entspricht selten dem, was man im Labor sieht“, sagt Geir Kjosavik, Produktdirektor PMICs bei Nordic Semiconductor. „Fuel Gauge v2.0 ergänzt den IoT-Bereich um adaptive, realitätsnahe Intelligenz, wie sie bisher nur in hochwertigen Unterhaltungselektronikgeräten zu finden war – eine bahnbrechende Neuerung für Milliarden batteriebetriebener Geräte.“

Neuer Ansatz zur Batterieüberwachung ermöglicht genaue Einblicke in die Lebensdauer

Ausgehend von der bewährten Genauigkeit der Ladezustandsanzeige (State-of-Charge, SoC) in Fuel Gauge v1.0 führt Version 2.0 ein adaptives Modell ein, das das ursprüngliche Batterieprofil während des Betriebs kontinuierlich mit dem tatsächlichen Batterieverhalten vergleicht. Dies sorgt für eine genaue SoH-Schätzung, verfolgt Ladezyklen und langfristige Verschlechterungstendenzen und gewährleistet selbst bei alternden Batterien eine stabile Genauigkeit über die gesamte Produktlebensdauer. Bei Geräten, bei denen Benutzer mehrere Akkus besitzen, die regelmäßig ausgetauscht werden, kann der Algorithmus von Nordic mehrere Akkus verwalten und so den Zustand jedes einzelnen Akkus verfolgen.

Herkömmliche Fuel-Gauge-ICs beruhen auf festen Modellen oder der Coulomb-Zählung. Dies kann im Laufe der Zeit zu Abweichungen führen. Die Lösung von Nordic erfordert keinen speziellen Fuel-Gauge-IC. Stattdessen nutzt sie die integrierten Spannungs-, Temperatur- und Strommessungen des nPM1300 sowie einen intelligenten, hostbasierten Algorithmus. Dies sorgt für eine IC-genaue Messung bei geringeren Systemkosten, reduzierter Stücklistenkomplexität und null Stromverbrauch im Ruhezustand, was zu erheblichen Energieeinsparungen im Vergleich zu Konkurrenzlösungen führt.

Einhaltung von Vorschriften, proaktive Wartung und lange Gerätelebensdauer

Durch die Einführung von Vorschriften zum Batteriewechsel sind SoH-Funktionen unverzichtbar geworden. Fuel Gauge v2.0 unterstützt Hersteller dabei, den richtigen Zeitpunkt für den Batteriewechsel zu ermitteln, Reparaturinitiativen zu fördern, die Produktzuverlässigkeit zu verbessern und die Garantiekosten zu senken. Für Hersteller, die Tausende oder Millionen batteriebetriebene Geräte einsetzen, ist diese Transparenz ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Zuverlässigkeit und zur Optimierung der Lebenszykluskosten.

Intelligente Batterieverwaltung für ganze Flotten durch nRF Cloud powered by Memfault

Fuel Gauge v2.0 lässt sich nahtlos in Nordics Cloud-Lebenszyklusdienste integrieren – nRF Cloud powered by Memfault. Geräte können ohne spezielle Cloud-Infrastruktur automatisch SoH-, SoC- und Batterieleistungsdaten melden. So können Technik- und Wartungsteams den Zustand der Batterien einer ganzen Flotte überwachen, Anomalien erkennen, Ladeparameter optimieren und zukünftige Hardware-Designs anhand von Daten aus der Praxis verbessern.

„Memfault wurde entwickelt, um jedem Hardware-Team Zugang zu fundierten Geräteinformationen zu verschaffen“, sagt François Baldassari, Gründer von Memfault und VP Software Services bei Nordic Semiconductor. „Die Integration von Fuel Gauge v2.0 in die nRF Cloud bietet Unternehmen leistungsstarke, skalierbare Möglichkeiten, das Verhalten ihrer gesamten Geräteflotte zu verstehen und zu verbessern. Das ist die Zukunft der Batterieintelligenz.“

Fuel Gauge v2.0 läuft auf jeder Host-MCU oder jedem Wireless-System-on-Chip, einschließlich der nRF54-Serie, der nRF91-Serie und Hosts anderer Hersteller. Somit können Original Equipment Manufacturers (OEM) nahezu jedes vernetzte Gerät mit modernster Batterieintelligenz ausstatten.

Verfügbarkeit

Nordic Fuel Gauge v2.0 wird derzeit als Beta-Version an Kunden ausgeliefert und soll im zweiten Quartal 2026 allgemein verfügbar sein.

Besuchen Sie uns auf der Embedded World 2026

Die neue Lösung wird erstmals auf der Embedded World 2026 vorgestellt; sie präsentiert Echtzeit-Berichte zum Batteriezustand von Geräten mit unterschiedlichen State-of-Health-Levels – unterstützt durch adaptive Intelligenz und nRF Cloud-Integration.

Besuchen Sie Nordic für Produktvorführungen und Gespräche auf der Embedded World 2026, Nürnberg – Halle 4A, Stand 310 (10.–12. März)

Foto:  https://mma.prnewswire.com/media/2928236/Nordic_Semiconductor.jpg
Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2922052/5838140/Nordic_Semiconductor_Logo.jpg

 

Nordic Semiconductor Logo

 

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/nordic-semiconductor-fuhrt-prazise-adaptive-batteriezustandsuberwachung-ein-und-ermoglicht-damit-intelligentere-langlebigere-iot-gerate-302706950.html

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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2288568  10.03.2026 CET/CEST

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EcoFlow: EcoFlow erweitert sein Heimspeicher-Portfolio um OCEAN 2, ein 3-phasiges Solar- und Speichersystem der nächsten Generation mit integrierter Ersatzstromfunktion.

EcoFlow

/ Schlagwort(e): Miscellaneous

EcoFlow erweitert sein Heimspeicher-Portfolio um OCEAN 2, ein 3-phasiges Solar- und Speichersystem der nächsten Generation mit integrierter Ersatzstromfunktion.

10.03.2026 / 09:05 CET/CEST

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DÜSSELDORF, 10. März 2026 /PRNewswire/ — EcoFlow, ein weltweit tätiger Anbieter von portablen Stromlösungen und einer der führenden Anbieter für Heimspeichersysteme in Europa, stellt heute mit EcoFlow OCEAN 2 ein 3-phasiges Solar- und Speichersystem der nächsten Generation für Wohngebäude vor. OCEAN 2 basiert auf neu entwickelten LFP-Batteriemodulen und einem integrierten All-in-One-Systemkonzept. Das System ist auf hohe Leistungsfähigkeit, eine intelligente Steuerung der Energieflüsse im gesamten Haushalt sowie eine effiziente und zuverlässige Installation ausgelegt. Gleichzeitig ist es generationsübergreifend kompatibel mit der vorherigen EcoFlow Serie, wodurch Erweiterungen und Systemupgrades vereinfacht werden.

„Die Anforderungen an die Energieversorgung im Wohngebäude gehen zunehmend über die reine Eigenverbrauchsoptimierung hinaus. Gefragt sind zuverlässige Ersatzstromlösungen, hohe Solarerträge und eine intelligente Steuerung, die sich an veränderte Verbrauchsprofile sowie die fortschreitende Elektrifizierung anpasst“, sagt Jaycee Zhao, Country Manager, EcoFlow DACH.

„Mit OCEAN 2 präsentieren wir ein skalierbares, 3-phasiges System, das PV-Stromerzeugung, Speicher, Ersatzstrom für den Gesamthaushalt* und Energiemanagement in einem System integriert. Bei der Entwicklung standen langfristige Betriebssicherheit und eine installateurfreundliche Systemintegration im Fokus.“
*Abhängig von der Größe der Anlage und dem maximalen Verbrauch des Haushalts (beides in kW).

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OCEAN 2: 3-phasige Systemlösung mit bis zu 24 kW PV-Eingangsleistung und integrierter Ersatzstromfunktion

EcoFlow OCEAN 2 ist in den Leistungsklassen 6, 8, 10 und 12 kW erhältlich und unterstützt eine flexible PV-Auslegung mit drei unabhängigen MPP-Trackern. Das System ist für eine PV-Eingangsleistung von bis zu 24 kW und eine Startspannung von 120 V ausgelegt. Dadurch sind eine frühere Energieerzeugung sowie höhere Erträge auch bei komplexen Dachkonfigurationen möglich.

Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit verfügt OCEAN 2 über eine integrierte 63 A Ersatzstromfunktion für den Gesamthaushalt sowie eine Umschaltzeit von 0 ms* unter definierten Bedingungen, ohne dass eine zusätzliche Backup-Box erforderlich ist. Zudem unterstützt das System ATS-fähige Generatoren und die Integration von Wechselrichtern von Drittanbietern für längere Netzausfälle.

*Hinweis zur Umschaltzeit: Die Umschaltzeit von 0 ms gilt unter folgenden Bedingungen: Einhaltung der lokalen Netzvorschriften sowie ein offener Stromkreiszustand im öffentlichen Stromnetz.

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Hohe Systemleistung, lange Betriebsdauer und vereinfachte Installation

OCEAN 2 ist für eine lange Betriebsdauer ausgelegt und basiert auf LFP-Batterletechnologie mit mehr als 10 000 Batteriezellen-Zyklen. Pro Wechselrichter können bis zu zwölf Batteriemodule integriert werden. Dies ermöglicht eine skalierbare Erweiterung der Speicherkapazität. Jedes 5-kWh-Batteriemodul stellt eine nominale Entladeleistung von 3,4 kW bereit. Dadurch können in Haushalten mehr Verbraucher gleichzeitig betrieben werden.

OCEAN 2 ist für den Einsatz in anspruchsvollen Umgebungen nach IP66 geschützt und wird mit einer 15-jährigen Garantie angeboten. Laut Hersteller ist das untere Batteriemodul unter definierten Testbedingungen gegen Wasserimmersion von bis zu 72 Stunden ausgelegt. Zu den Sicherheitsfunktionen zählen ein mehrstufiges Schutzkonzept sowie eine Lichtbogenerkennung. Ergänzt wird dies durch cloudbasiertes Monitoring und Frühwarnfunktionen zur Systemüberwachung.

Entwickelt für Installateure: schnelle Inbetriebnahme und vereinfachte Installation

EcoFlow OCEAN 2 wurde entwickelt, um die Installation und Inbetriebnahme zu vereinfachen. Das System verfügt über eine vorintegrierte Systemarchitektur, einen integrierten Smart Meter sowie eine schnelle Inbetriebnahme über die EcoFlow Pro App. Laut Hersteller kann die Systemkonfiguration in etwa drei Minuten erfolgen. Ein cloudbasiertes Batteriemanagementsystem (BMS) unterstützt Betrieb und Wartung mit Funktionen für Fernüberwachung und Diagnose. Dazu gehören Frühwarnmeldungen sowie Tools zur Fehleranalyse, die Serviceeinsätze vor Ort reduzieren sollen.

Intelligentes HEMS: Datenbasierte Steuerung von PV, Speicher und Verbrauch

OCEAN 2 wird durch das EcoFlow HEMS (Home Energy Management System) gesteuert. Dieses koordiniert PV-Stromerzeugung, Speicherbetrieb, Haushaltsverbrauch und Netznutzung auf Basis des individuellen Energieprofils eines Haushalts. EcoFlow HEMS unterstützt die Integration von mehr als 500 dynamischen Stromtarifen europaweit und nutzt Prognosefunktionen für Solarerzeugung und Stromverbrauch (jeweils mit einer angegebenen Genauigkeit von bis zu 90 %). Für die Systemintegration stehen Schnittstellen über Cloud API und Modbus zur Verfügung. EcoFlow zufolge können durch die Kombination aus HEMS und Solar-Batteriespeicher, basierend auf eigenen Berechnungsmodellen und Annahmen, Einsparungen von bis zu 77,6 % der Stromkosten erreicht werden.

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Marktverfügbarkeit

EcoFlow OCEAN 2 ist über das EcoFlow Partnernetzwerk erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie unter link. 

Über EcoFlow

EcoFlow ist ein globaler Pionier für umweltfreundliche Energielösungen und treibt den Umstieg zu smarterer, sauberer und unabhängiger Energie voran. Das 2017 gegründete Unternehmen ist heute die Nr. 1 im Bereich smarter Energiespeicherlösungen und ermöglicht Millionen von Menschen, die Kontrolle über ihre Energieversorgung – in Privathaushalten und darüber hinaus – zu übernehmen.

Mit operativen Hauptsitzen in Seattle, Düsseldorf, Irvine, Tokio und Birmingham sowie einem Geschäfts- und Datenzentrum in Singapur agiert EcoFlow als globales Netzwerk, das Forschung, Betrieb und Fertigung vereint. Die innovativen Technologien von EcoFlow unterstützen über fünf Millionen Nutzer in mehr als 140 Märkten dabei, ihre Energieversorgung intelligenter zu steuern und die Zukunft der Energienutzung weltweit neu zu gestalten.

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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Steyr Motors AG: Steyr Motors AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Steyr Motors AG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Steyr Motors AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

10.03.2026 / 09:00 CET/CEST

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Steyr Motors AG

FN 583243 k

mit dem Sitz in Steyr-Gleink

 

 

Einladung

zu der am Freitag, 10.04.2026 um 10:00 Uhr (MESZ)

im Museum Arbeitswelt, Gaswerkgasse 1, 4400 Steyr, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

 

  1. TAGESORDNUNG

 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2025 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Alleinvorstands der Steyr Motors AG für das Geschäftsjahr 2025.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Steyr Motors AG für das Geschäftsjahr 2025.
  5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates.
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026.
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
  8. Beschlussfassung über die Abspaltung zur Aufnahme des Betriebs der Steyr Motors AG als übertragende Gesellschaft auf die Steyr Motors Operations GmbH als übernehmende Gesellschaft gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 17 Spaltungsgesetz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sowie die Genehmigung des Spaltungs- und Übernahmsvertrags zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2025.

 

  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

 

Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einladung sind spätestens ab dem 10. März 2026 im Internet unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

 

  • die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Dokumente,
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 8.,
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG,
  • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
  • vollständiger Text dieser Einladung; und
  • Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrags sowie die Unterlagen gemäß § 7 Absatz 2 SpaltG.

 

Bei technischen Schwierigkeiten beim Download der Dokumente wird ersucht mit der Gesellschaft Kontakt aufzunehmen.

 

 

  1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am 31.03.2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

 

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

 

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 07.04.2026, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

 

Per Telefax:  +43 (0) 1 8900-50050

Per Post oder  HV-Veranstaltungsservice GmbH

Boten:   Köppel 60

   8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per E-Mail:  anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at, wobei die

   Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt unter

   Angabe der ISIN AT0000A3FW25

Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

 seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

 (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter

 https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zur Verfügung)

 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

 

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

 

Inhalt der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

 

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. in einem Vollmitgliedstaat der OECD oder von der depotführenden Wertpapierfirma mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

 

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angabe über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A3FW25,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31.03.2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

 

Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

 

Identitätsnachweis

 

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben. Die Steyr Motors AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

 

  1. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

 

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (gemäß Punkt 13.3. der Satzung) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

 

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

 

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

 

per Telefax:  +43 (0) 1 8900-50050

per Post:    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60

   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

per E-Mail: anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at

 

per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN                                            AT0000A3FW25 im Text angeben

per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

 seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

 (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter

 https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zur Verfügung)

 

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 07.04.2026 bis 16:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in Textform einzulangen.

 

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung abrufbar. Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

 

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

 

 

Stimmrechtsvertretung

 

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben zu lassen. Daniel Spindler c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Lothringerstraße 8/5, 1040 Wien, wird bei der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zur Verfügung stehen und diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Steyr Motors AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionäre zu tragen.

 

Für die Erteilung einer Vollmacht an Herrn Daniel Spindler kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung spätestens ab dem 10.03.2026 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Daniel Spindler unter Tel. +43-1-5033000, Fax +43-1-5033000-33 oder E-Mail spindler.steyrmotors@hauptversammlung.at.

 

Im Falle der Bevollmächtigung übt Herr Daniel Spindler das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Bei Beschlussvorschlägen zu denen keine oder eine unklare Weisung (zB gleichzeitig FÜR oder GEGEN zum selben Beschlussvorschlag) erteilt wurden, wird sich der Vertreter der Stimme enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, oder zum Stellen von Fragen entgegennimmt.

 

 

  1. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 118 UND 119 AKTG

 

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

 

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20.03.2026 24:00 (MESZ), der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink zugeht. Der Antrag muss schriftlich, dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

 

 

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu ihren ehemaligen verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

 

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

 

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

 

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand übermittelt werden. Solche Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at übermittelt werden.

 

Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

 

Jeder Aktionär ist unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung.  Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

 

Information zum Datenschutz der Aktionäre

 

Die Steyr Motors AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmender Hauptversammlung zu ermöglichen.

 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

 

Für die Verarbeitung ist die Steyr Motors AG die verantwortliche Stelle. Die Steyr Motors AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Steyr Motors AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Steyr Motors AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Steyr Motors AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

 

Nimmt eine Aktionärin oder ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Steyr Motors AG ist zudem verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs 4 AktG).

 

Die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.

 

Jede Aktionärin und jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSVGO.

 

Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der Steyr Motors AG unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen:

 

Steyr Motors AG

Im Stadtgut B1, 4407 Steyr-Gleink, Österreich

datenschutz@steyr-motors.com

 

Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-

Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.steyr-motors.com/de/datenschutzbestimmungen zu finden.

 

 

  1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG

 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.200.000,00 und ist zerlegt in 5.200.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.200.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

 

Der Vorstand

im März 2026


10.03.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Steyr Motors AG
Im Stadtgut B1
4407 Steyr
Österreich
Telefon: +43 7252 2220
E-Mail: office@steyr-motors.com
Internet: https://www.steyr-motors.com/de/
ISIN: AT0000A3FW25
WKN: A40TC4
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2287978  10.03.2026 CET/CEST

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DATAGROUP SE: DATAGROUP erhält Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“

DATAGROUP SE

/ Schlagwort(e): Sonstiges

DATAGROUP erhält Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“

10.03.2026 / 09:00 CET/CEST

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DATAGROUP erhält Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“
 

Pliezhausen, 10. März 2026 – DATAGROUP ist am 9. März 2026 mit dem Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“ ausgezeichnet worden. Die unabhängige Jury würdigt damit das langfristige, nachhaltige Wachstum des IT-Dienstleisters sowie die erfolgreiche Integration zahlreicher Akquisitionen zu einem leistungsfähigen Unternehmen.

Der Lünendonk B2B-Service-Award zeichnet Unternehmen aus, die sich durch kontinuierliches Wachstum und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung hervorheben. Die Gewinner werden nicht von Lünendonk selbst bestimmt, sondern von einer unabhängigen Jury aus Journalist*innen führender Wirtschafts- und Fachmedien. Die Auswahl erfolgt anonym aus einem von Lünendonk vorgeschlagenen Kandidatenkreis und gilt damit als qualifiziertes Urteil unabhängiger Marktbeobachter*innen.

Grundlage der Bewertung in der Kategorie „Leistung“ sind überprüfbare Kennzahlen wie Umsatzentwicklung, Mitarbeitendentwicklung und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens.

Nachhaltiges Wachstum durch konsequente Strategie

DATAGROUP konnte die Jury insbesondere mit seiner langfristigen Wachstumsstrategie überzeugen. Seit dem Börsengang im Jahr 2006 hat das Unternehmen mehr als 30 IT-Unternehmen übernommen und erfolgreich integriert. Auf dieser Basis entwickelte sich DATAGROUP zu einem integrierten IT-Dienstleister mit klarem Fokus auf Managed Services.

Heute erzielt DATAGROUP über 80 Prozent seiner Umsätze aus langfristigen Dienstleistungsverträgen. Ein hoher Anteil an Vertragsverlängerungen sowie Cross- und Upselling tragen zusätzlich zur stabilen Geschäftsentwicklung bei. Neben dem Wachstum durch Akquisitionen verzeichnet das Unternehmen auch organisches Wachstum als Ergebnis erfolgreicher Integration und kontinuierlicher Weiterentwicklung.

„Diese Auszeichnung bestätigt die konsequente Umsetzung unserer Strategie“, sagt Andreas Baresel, Vorstandsvorsitzender von DATAGROUP, nachdem er den Preis am 9. März entgegengenommen hat. „Unser Wachstum basiert auf langfristigen Kundenbeziehungen, einem starken Managed-Services-Geschäft und der erfolgreichen Integration neuer Unternehmen in eine gemeinsame Organisation.“

Vom regionalen Softwareanbieter zum IT-Service-Unternehmen

Die Wurzeln von DATAGROUP reichen bis ins Jahr 1983 zurück, als Max Schaber in der Region Stuttgart das Unternehmen gründete. Mit dem Börsengang im Jahr 2006 erzielte DATAGROUP rund 30 Millionen Euro Umsatz. Bereits 2011 wurde das Unternehmen mit einem Umsatz von 146 Millionen Euro erstmals in die Lünendonk-Liste der führenden IT-Dienstleister aufgenommen.

Einen wichtigen Meilenstein markierte 2014 die Einführung des modularen Serviceportfolios CORBOX. Mit diesem klar strukturierten Managed-Services-Angebot schuf DATAGROUP die Grundlage für skalierbares Wachstum und langfristige Serviceverträge. Heute bildet die CORBOX das zentrale Leistungsportfolio von DATAGROUP für den Betrieb moderner IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Der Umsatz von DATAGROUP liegt heute bei über 565 Millionen Euro.
 

Über DATAGROUP

DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.

KONTAKT

Anke Banaschewski
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
presse@datagroup.de


10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DATAGROUP SE
Wilhelm-Schickard-Str. 7
72124 Pliezhausen
Deutschland
Telefon: +49 711 4900 500
Fax: +49 711 41079 220
Internet: www.datagroup.de
ISIN: DE000A0JC8S7
WKN: A0JC8S
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX; London
EQS News ID: 2288130

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2288130  10.03.2026 CET/CEST

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ASG EnergieInvest GmbH: ASG EnergieInvest GmbH begibt neue 7 % Anleihe 2026/2032 zur Finanzierung der nächsten Wachstumsphase mit integrierten Solar- und Energiespeicherprojekten

ASG EnergieInvest GmbH

/ Schlagwort(e): Anleiheemission

ASG EnergieInvest GmbH begibt neue 7 % Anleihe 2026/2032 zur Finanzierung der nächsten Wachstumsphase mit integrierten Solar- und Energiespeicherprojekten

10.03.2026 / 09:00 CET/CEST

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ASG EnergieInvest GmbH begibt neue 7 % Anleihe 2026/2032 zur Finanzierung der nächsten Wachstumsphase mit integrierten Solar- und Energiespeicherprojekten

Köthen, 10. März 2026 – Die ASG EnergieInvest GmbH (ehemals „ASG SolarInvest GmbH“), eine 100%ige Tochtergesellschaft des Photovoltaik-Full-Service-Spezialisten ASG Energie AG, unterstützt als zentrale Holding- und Finanzierungsgesellschaft das dynamische operative Wachstum der gesamten Unternehmensgruppe im deutschen Markt für erneuerbare Energien. Nachdem die ASG-Energie-Gruppe in den vergangenen Jahren ihre eigene Wertschöpfung und operative Leistungsfähigkeit kontinuierlich erhöht hat, steht nun die unmittelbare Realisierung mehrerer Großprojekte im Fokus, die durch die ASG EnergieInvest GmbH kapitalseitig unterlegt wird. Vor diesem Hintergrund begibt die Gesellschaft nun die neue Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“ (ISIN: DE000A46Z932). Das Wertpapier hat ein Emissionsvolumen von bis zu 10 Mio. Euro und bietet über die Laufzeit von sechs Jahren einen Festzins von 7 % p.a., der halbjährlich ausgezahlt wird. Im Rahmen des öffentlichen Angebots in Deutschland und Luxemburg können interessierte Anleger die Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“ ab dem 10. März 2026 über die Webseite der ASG EnergieInvest GmbH (www.asg-energie.de/energieinvest/anleihe-3) zeichnen. Die Transaktion wird von der bestin.capital GmbH und Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisors begleitet.

Die Neuemission knüpft an das erfolgreiche Kapitalmarktdebüt aus dem Jahr 2023 an. Die im Rahmen der Anleihe „SolarInvest 2023/2028“ eingeworbenen Mittel wurden gezielt eingesetzt, um die ASG-Energie-Gruppe operativ und strukturell auf die nächste Wachstumsphase vorzubereiten. Konkret diente der Emissionserlös dazu, bestehende Projekte substanziell weiterzuentwickeln, zusätzliches qualifiziertes Personal einzustellen und die organisatorischen sowie administrativen Strukturen der Gruppe weiter zu stärken. Im Fokus der Projektentwicklung standen auch Projekte, die im Rahmen der 2024 geschlossenen zukunftsweisenden Kooperation mit der envia THERM GmbH akquiriert wurden. Insgesamt konnte die ASG EnergieInvest dank der Anleihe „SolarInvest 2023/2028“ ihre Projektpipeline deutlich auf aktuell rund 778 MWp Photovoltaikleistung (Gruppen-Pipeline: rund 1.119 MWp) und rund 640 MWh Speicherkapazität ausbauen, was eine starke Grundlage für weiteres profitables Wachstum bildet.

Nach Abschluss dieser Entwicklungs- und Aufbauphase erreichen nun erste Projekte die Baureife und stehen vor der Umsetzung als konkrete Sachwertinvestments. Zur Realisierung dieser Photovoltaik- und Energiespeicherprojekte begibt die ASG EnergieInvest die neue Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“. Der Emissionserlös ist vorgesehen für die Finanzierung der weiteren Projektentwicklung, des Baus, des Betriebs sowie der Vermarktung von Photovoltaikanlagen und gewerblichen beziehungsweise industriellen Energiespeicherlösungen. Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb von Komponenten für Projekte, die in Summe ca. 128 MWp Photovoltaikleistung und ca. 125 MWh Speicherkapazität erreichen sollen.

Die seit dem Kapitalmarktdebüt im Jahr 2023 erzielten operativen Fortschritte sowie die strategische Weiterentwicklung vom klassischen Projektentwickler für Freiflächen-Photovoltaikanlagen hin zu einem regional verankerten, integrierten Energieanbieter stehen im Einklang mit der „Vision 2034“ der ASG-Energie-Gruppe. Kern dieser Vision ist die vollständige Abdeckung der Wertschöpfungskette – von der eigenen Stromerzeugung über die Speicherung bis hin zur aktiven Vermarktung der gewonnenen Energie. Ein wichtiger Meilenstein war dabei insbesondere die 2025 erfolgte Beteiligung an der Electric Blue GmbH, einem dynamisch wachsenden Stromdirektvermarkter, wodurch die ASG-Energie-Gruppe ihre Wertschöpfung im Bereich der Energievermarktung gezielt erweitern, den direkten Marktzugang stärken und zusätzliche Erlöspotenziale erschließen konnte. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Erweiterung des Geschäftsmodells um moderne netzdienliche Grünstromspeicher, die fortan als integraler Bestandteil aller Photovoltaik-Großprojekte der ASG-Energie-Gruppe betrachtet werden. Diese technologische Verzahnung erhöht die Vermarktungsflexibilität, ermöglicht essenzielle netzdienliche sowie weitere arrondierende Leistungen und stärkt die wirtschaftliche Stabilität des gesamten Projektportfolios der Gruppe signifikant.

„Die Energiewende verlangt heute nach integrierten Systemlösungen, die Erzeugung, Speicherung und Vermarktung intelligent verbinden. Diese Kombination schafft langfristig stabilere Erlösstrukturen und erhöht unsere Unabhängigkeit von einzelnen Marktzyklen“, erklärt Christof Schmieg, Geschäftsführer der ASG EnergieInvest GmbH. „Unsere sehr positiven Erfahrungen mit der ersten Anleihe haben gezeigt, dass der Kapitalmarkt ein idealer Partner für die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie ist. Mit der neuen Anleihe setzen wir diesen Pfad konsequent fort, um unsere bestehenden Projekte effizient umzusetzen. Unser Ziel bleibt es, nachhaltiges profitables Wachstum mit stabilen Cashflows zu verbinden und unsere Investoren langfristig an der Entwicklung eines zukunftsfähigen Energiesystems zu beteiligen.“

Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) in Luxemburg gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland notifizierte Wertpapierprospekt steht auf der Internetseite der ASG EnergieInvest GmbH (www.asg-energie.de/energieinvest/anleihe-3) zum Download zur Verfügung.

Eckdaten der Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“

Emittentin ASG EnergieInvest GmbH
Emissionsvolumen Bis zu 10 Mio. Euro
Kupon 7 % p.a.
ISIN/WKN DE000A46Z932/A46Z93
Ausgabepreis 100 %
Stückelung 1.000 Euro
Angebotsfrist 10. März 2026 bis 9. März 2027
Valuta 20. Mai 2026
Laufzeit 6 Jahre: 20. Mai 2026 bis zum 20. Mai 2032 (ausschließlich)
Zinszahlung Halbjährlich nachträglich am 20. Mai und 20. November eines jeden Jahres (erstmals am 20. November 2026)
Rückzahlungstermin 20. Mai 2032
Rückzahlungsbetrag 100 %
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
Sonderkündigungsrechte der Emittentin
  • Ab 20. Mai 2030 zu 102 % des Nennbetrags
  • Ab 20. Mai 2031 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants
  • Kontrollwechsel
  • Drittverzug
  • Negativverpflichtung
  • Ausschüttungsbegrenzung
  • Positivverpflichtung
  • Transparenzverpflichtung
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Prospekt
  • Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
  • Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Börsensegment Voraussichtlich ab dem 22. September 2026: Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market der Deutsche Börse AG)
Financial Advisors bestin.capital GmbH, Lewisfield Deutschland GmbH

Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, werden durch die Emittentin ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg im Wege eines öffentlichen Angebots sowie durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt angeboten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg erfolgt ein Angebot ausschließlich in Form einer Privatplatzierung nach den jeweils anwendbaren Ausnahmevorschriften.

Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.

Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.asg-energie.de/energieinvest/anleihe-3 veröffentlicht. Die CSSF übernimmt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des luxemburgischen Gesetzes vom 16. Juli 2019 betreffend den Prospekt über Wertpapiere keine Verantwortung für die wirtschaftliche oder finanzielle Kreditwürdigkeit der Transaktion oder die Qualität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden.

Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

Investorenkontakt:
Katrin Nitsche, Christof Schmieg
ASG EnergieInvest GmbH
+49 3496 9579580
energieinvest@asg-energie.de

Finanzpressekontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
+49 211 17804720
linh.chung@ir4value.de


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Unternehmen: ASG EnergieInvest GmbH
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2288186  10.03.2026 CET/CEST

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Steyr Motors AG: Steyr Motors schlägt Hauptversammlung zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten zur Neubesetzung des Aufsichtsrats vor

Steyr Motors AG

/ Schlagwort(e): Personalie

Steyr Motors schlägt Hauptversammlung zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten zur Neubesetzung des Aufsichtsrats vor

10.03.2026 / 09:00 CET/CEST

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Steyr Motors schlägt Hauptversammlung zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten zur Neubesetzung des Aufsichtsrats vor

Steyr, Österreich, 10. März 2026 – Die Steyr Motors AG (ISIN AT0000A3FW25), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich maßgeschneiderter Motoren für einsatzkritische Defense- und zivile Anwendungen, plant eine Neubesetzung ihres Aufsichtsrates und schlägt der Hauptversammlung am 10. April 2026 mit Rolf Wirtz und Gerhard Schwartz zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten als neue Mitglieder des Aufsichtsrats vor.

Nachdem der bisherige Großaktionär, die Mutares SE & Co. KGaA, seine Anteile an der Steyr Motors AG im November 2025 vollständig veräußert hat, stehen die bisherigen Aufsichtsräte und Vertreter der Mutares SE & Co. KGaA, Dr. Christian Klingler und Fabian Schlegel, für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Ihre Aufsichtsratstätigkeit endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. April 2026.

Mit der heute veröffentlichten Hauptversammlungseinladung schlägt die Gesellschaft daher zwei neue Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor, die sich durch umfangreiche Industrie- und Kapitalmarktexpertise auszeichnen.

Rolf Wirtz ist ein langjährig erfahrener Top-Manager aus dem Defense-Umfeld, der zuletzt bis 2022 als CEO der TKMS tätig war. Er bringt neben tiefer Expertise aus der für die Steyr Motors wesentlichen Verteidigungsindustrie auch umfassende Führungserfahrung im internationalen Industriekontext mit und soll als designierter Aufsichtsratsvorsitzender den Vorstand beim weiteren Ausbau des Geschäfts im militärischen und zivilen Bereich begleiten.

Gerhard Schwartz ist dem österreichischen Kapitalmarkt als Finanzexperte bestens bekannt und kann auf eine langjährige Karriere als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, zuletzt als Managing Partner bei EY, zurückblicken. Er soll als designierter Leiter des Prüfungsausschusses Steyr Motors insbesondere beim weiteren Ausbau der wesentlichen Finanz- und Kontrollfunktionen begleiten, um die Organisation erfolgreich für weiteres Wachstum aufzustellen.

Zudem schlägt die Gesellschaft Alexander Fitzka, Investment Manager der B&C-Gruppe, der bereits seit August 2025 Teil des Aufsichtsrates ist, zur Wiederwahl vor.

Julian Cassutti, CEO von Steyr Motors: „Ich freue mich, mit den neu vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern weiterhin einen hochqualifizierten und erfahrenen Aufsichtsrat an der Seite zu haben, der das Unternehmen bei den nächsten Wachstumsschritten bestmöglich begleiten und beaufsichtigen wird. Bei den ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedern möchte ich mich herzlich für das offene und vertrauensvolle Zusammenwirken zum Wohle der Gesellschaft bedanken.“

Die ordentliche Hauptversammlung der Steyr Motors AG findet am 10. April 2026 um 10 Uhr in Steyr statt. Die zugehörigen Dokumente sind ab heute auf der Internetseite der Steyr Motors AG im Bereich Investor Relations unter ir.steyr-motors.com einsehbar.

Unternehmensprofil der Steyr Motors AG

Mit Hauptsitz in Steyr, Österreich, ist die Steyr Motors AG ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von speziellen Hochleistungs-Motoren mit hoher Leistungsdichte und Langlebigkeit. Die Motoren des Unternehmens werden hauptsächlich in Defense-Spezialfahrzeugen, Booten (sowohl Defense als auch zivil) sowie als Hilfsaggregate („APU“) für Kampfpanzer und Lokomotiven eingesetzt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Steyr Motors AG
Investor Relations
Phone: +43 676 6222 367
E-mail: ir@steyr-motors.com
www.steyr-motors.com

Pressekontakt
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Phone: +49 89 125 09 0333
E-mail: sh@crossalliance.de
www.crossalliance.de


10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Steyr Motors AG
Im Stadtgut B1
4407 Steyr
Österreich
Telefon: +43 7252 2220
E-Mail: office@steyr-motors.com
Internet: https://www.steyr-motors.com/de/
ISIN: AT0000A3FW25
WKN: A40TC4
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF)
EQS News ID: 2288274

 
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2288274  10.03.2026 CET/CEST

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