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DZ HYP AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten DZ HYP AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG 10.03.2026 / 09:51 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die DZ HYP AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Berichtsart: Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Sprache: Englisch 10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | DZ HYP AG |
| Rosenstraße 2 | |
| 20095 Hamburg Münster | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.dzhyp.de |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2277452 10.03.2026 CET/CEST
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Lenzing AG / Schlagwort(e): Konferenz Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas 10.03.2026 / 09:15 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas
Lenzing, 10. März 2026 – Die Lenzing Gruppe, führende Anbieterin von regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, hat in Brüssel ein hochrangiges Roundtable‑Gespräch ausgerichtet, um zu erörtern, wie biobasierte Materialien Europas wirtschaftliche Sicherheit stärken und den Übergang in eine fossilfreie Zukunft beschleunigen können. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit Euractiv organisiert und brachte Vertreter:innen der Europäischen Kommission, der britischen Mission bei der EU, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Industrie zusammen.
Zu den Sprecher:innen zählten Aurel Ciobanu‑Dordea, Director for Competitive Circular Economy & Clean Industrial Policy at the European Commission’s DG Environment, Dr. Daniel Bradley, Deputy Counsellor & Head of Climate and Environment der UK Mission to the EU, sowie Patricia A. Sargeant, Executive Vice President Nonwovens Commercial der Lenzing Gruppe.
Zentrales Thema war das Potenzial cellulosischer Fasern[1] als vollständig biobasierte, biologisch abbaubare Alternativen in Vliesstoffanwendungen wie Feuchttüchern. Obwohl Europa die industrielle Basis für die Skalierung hat, bremsen regulatorische und Kosten‑Asymmetrien die Wettbewerbsfähigkeit. Als entscheidend wurden klare, kohärente politische Signale – inklusive möglicher Updates der Single Use Plastics Directive (SUPD) – für Investitionssicherheit und Markthochlauf genannt.
„Biobasierte Materialien sind keine Zukunftsvision, sondern heute eine skalierbare Realität. Als integrierter Hersteller für cellulosische Fasern mit starken europäischen Wurzeln stärkt Lenzing die industrielle Resilienz und beschleunigt den Ausstieg aus fossilbasierten, synthetischen Fasern“, sagt Georg Kasperkovitz, Vorstandsmitglied der Lenzing Gruppe.
Lenzing unterstrich, dass Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz sich gegenseitig verstärken: Die Spezialfasern aus erneuerbarem Holz weisen niedrigere Treibhausgasemissionen als generische Alternativen auf, sind zertifiziert biologisch abbaubar und kompostierbar, und die Klimaziele sind SBTi‑validiert und am 1,5‑Grad‑Pfad ausgerichtet.
„Europäische Produktionskapazitäten sind zentral für Lieferkettenresilienz und strategische Autonomie. Lenzing betreibt integrierte Zellstoff‑ und Faserstandorte in Österreich, Tschechien und dem Vereinigten Königreich; europäische F&E stärkt Arbeitsplätze, Innovation und Know‑how. Zellulosefasern spielen eine entscheidende Rolle in Einwegprodukten für Hygiene-, Medizin-, Textil- und Industrieanwendungen – was die Notwendigkeit unterstreicht, die heimischen Produktionskapazitäten zu stärken und Produkte so umzugestalten, dass sie biologisch abbaubare Materialien enthalten, die den Bedenken hinsichtlich SUPD und Mikroplastikverschmutzung Rechnung tragen“, betonte Patricia A. Sargeant.
Mit seinem Engagement für Klimaführerschaft, Innovation und europäische Fertigung arbeitet Lenzing weiter eng mit Politik und Industrie zusammen, um eine widerstandsfähige, fossilfreie Materialwirtschaft voranzutreiben.
Foto-Download: https://mediadb.lenzing.com/pinaccess/showpin.do?pinCode=u5o8w6D4r2f5
[1] Zu den LENZING™ Fasern, die vom TÜV als biologisch abbaubar (Boden, Süßwasser & Meer) und kompostierbar (Haushalt & Industrie) zertifiziert sind, gehören die folgenden Produkte: LENZING™ Viscose Standard Textilien/Nonwovens, LENZING™ Lyocell Standard Textilien/Nonwovens, LENZING™ Modal Standard Textilien, LENZING™ Lyocell Filament, LENZING™ Lyocell Dry und LENZING™ Web Technology. Ausnahmen in der Zertifizierung gibt es für die Fasern LENZING™ Lyocell Filament und LENZING™ Lyocell Dry, bei denen die erforderlichen Tests für Bestätigung der biologischen Abbaubarkeit in Meeresumgebung noch nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden. 10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Lenzing AG |
| 4860 Lenzing | |
| Österreich | |
| Telefon: | +43 7672-701-0 |
| Fax: | +43 7672-96301 |
| E-Mail: | office@lenzing.com |
| Internet: | www.lenzing.com |
| ISIN: | AT0000644505 |
| Indizes: | ATX |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| EQS News ID: | 2288394 |
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2288394 10.03.2026 CET/CEST
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Dermapharm Holding SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkäufe/Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkäufe Dermapharm Holding SE beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 4.300.000 Aktien 10.03.2026 / 09:11 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG.
Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU)
Dermapharm Holding SE beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 4.300.000 Aktien
Grünwald, Deutschland, 10. März 2026 – Der Vorstand der Dermapharm Holding SE (die „Gesellschaft“) (ISIN DE000A2GS5D8 / WKN A2GS5D) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2023 heute beschlossen, bis zu 4.300.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 7,99 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft) im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung eines Angebotspreises in Höhe von EUR 42,00 zurück zu erwerben. Es ist beabsichtigt, die zurückerworbenen Aktien einzuziehen. Die Annahmefrist beginnt am 11. März 2026, 00:00 Uhr (MEZ), und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Gesellschaft, am 24. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 4.300.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen im Verhältnis der 4.300.000 Aktien zur Anzahl der insgesamt zum Rückkauf von den Aktionären eingereichten Aktien, berücksichtigt. Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.dermapharm.de) im Bereich „Investor Relations – Aktie – Aktienrückkauf – 2026“ sowie anschließend im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht wird.
Kontakt Investor Relations & Corporate Communications
Haftungsausschluss Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden, und zwar jeweils weder durch Verwendung eines Postdienstes noch eines anderen Mittels oder Instrumentariums des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Einzelstaaten oder des Außenhandels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon und das Internet ein. Auch Kopien dieses Angebots und sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen weder in die Vereinigten Staaten von Amerika noch innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übersandt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Dermapharm Holding SE und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthaltenen ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung; insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld und andere Faktoren. Die Dermapharm Holding SE übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Ende der Insiderinformation Erläuterung zum unmittelbaren Emittentenbezug:
10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Dermapharm Holding SE |
| Lil-Dagover-Ring 7 | |
| 82031 Grünwald | |
| Deutschland | |
| Telefon: | +49 (0)89 64 86-0 |
| E-Mail: | ir@dermapharm.com |
| Internet: | ir.dermapharm.de |
| ISIN: | DE000A2GS5D8 |
| WKN: | A2GS5D |
| Indizes: | SDAX |
| Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: | 2288356 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2288356 10.03.2026 CET/CEST
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Jackery / Schlagwort(e): Produkteinführung Jackery präsentiert neue SolarVault 3 Serie auf der Solar Solutions Amsterdam 2026 10.03.2026 / 09:05 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DÜSSELDORF, Deutschland, 10. März 2026 /PRNewswire/ — Jackery, ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für saubere Energie, feiert seine Premiere auf der Solar Solutions Amsterdam 2026. Vom 10. bis 12. März stellt das Unternehmen am Stand J6 in der Expo Greater Amsterdam mit der Jackery SolarVault 3 Serie sein neuestes Plug-in-Solarstromspeichersystem erstmals dem niederländischen Markt vor. ![]() Als eine der führenden Fachmessen Europas für Solarenergie und intelligente Energielösungen unterstreicht die Veranstaltung Jackerys wachsende Präsenz in den Niederlanden sowie den Fokus auf Plug-in-Heimspeicher- und Solarstromlösungen für den privaten Bereich. „Die Solar Solutions Amsterdam ist ein zentraler Treffpunkt für die niederländische Solarbranche“, sagt Jeff Shen, Head of Sales bei Jackery Europe. „Der Markt für Plug-in-Heimspeicher wächst in den Niederlanden dynamisch. Mit der SolarVault 3 Serie bringen wir praxisnahe und skalierbare Lösungen auf den Markt, die dieser steigenden Nachfrage gerecht werden und Haushalten mehr Flexibilität bei der Nutzung ihrer Energie ermöglichen.“ Einführung der Jackery SolarVault 3 Serie Die SolarVault 3 Serie unterstützt bis zu 4.000 W PV-Eingangsleistung mit vier unabhängigen MPPTs und bietet eine erweiterbare Speicherkapazität von 2,52 kWh bis 15,12 kWh. Das Modell SolarVault 3 Pro liefert bis zu 1.200 W Netzausgangsleistung, die für den deutschen Markt auf 800 W begrenzt werden kann, um beispielsweise die regulatorischen Vorgaben für Balkonkraftwerke einzuhalten. Zusätzlich stehen bis zu 2.300 W Bypass-Leistung zur Verfügung. Bei Stromausfällen schaltet das System in weniger als 20 Millisekunden nahtlos auf Batteriebetrieb um. Für Haushalte mit höherem Energiebedarf steigert die SolarVault 3 Pro Max die Leistung auf 2.500 W Netzausgangsleistung und bis zu 3.680 W Bypass-Leistung für den Betrieb mehrerer leistungsstarker Geräte. Die SolarVault 3 Pro Max AC richtet sich an Haushalte mit bestehender PV-Anlage, die ihr System um eine Speicherlösung erweitern möchten. Mit 2.500 W AC-Kopplung lässt sie sich nahtlos nachrüsten, ohne Module oder Wechselrichter zu ersetzen. Überschüssige Energie sowie günstiger Strom aus Niedertarifzeiten dynamischer Stromtarife werden automatisch gespeichert und bei steigenden Preisen oder höherem Verbrauch bedarfsgerecht genutzt, wodurch der Eigenverbrauch gezielt erhöht wird. Dank KI-gestütztem Energiemanagement optimiert die Serie Lade- und Entladevorgänge auf Basis von Echtzeit-Erzeugung, Haushaltsverbrauch und dynamischen Stromtarifen. Integrierte Sicherheitsfunktionen, darunter Temperaturüberwachung an den Anschlussklemmen und Aerosol-Brandunterdrückung, gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb. Das All-in-One-Plug-and-Play-Design ermöglicht zudem eine einfache Installation und intuitive Nutzung im Alltag. Jackery auf der Solar Solutions Amsterdam Jackery lädt Besucher ein, die SolarVault 3 Serie am Stand J6 auf der Solar Solutions Amsterdam 2026 kennenzulernen. Weitere Informationen stehen auf der offiziellen Website von Jackery zur Verfügung. Pressekontakt: Nadine Konstanty Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2926070/Jackery_Amsterdam.jpg ![]()
10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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Nordic Semiconductor / Schlagwort(e): Produkteinführung Nordic Semiconductor führt präzise, adaptive Batteriezustandsüberwachung ein und ermöglicht damit intelligentere, langlebigere IoT-Geräte. 10.03.2026 / 09:05 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die neue Ladestandanzeige-Lösung liefert Zustandsberichte, adaptive Batteriemodellierung und nahtlose Flottenüberwachung über die nRF Cloud mit Memfault-Technologie. NÜRNBERG, Deutschland, 10. März 2026 /PRNewswire/ — Nordic Semiconductor, ein weltweit führender Anbieter energiesparender Wireless-Konnektivitätslösungen, stellt heute auf der Embedded World 2026 mit Nordic Fuel Gauge v2.0 ein umfangreiches Upgrade seiner hochpräzisen, softwarebasierten Lösung zur Ladestandanzeige für die preisgekrönten Power-Management-ICs nPM1300 und nPM1304 vor. Die neue Version umfasst eine ausgeklügelte State-of-Health-Schätzung (SoH), adaptive Batteriemodellierung und langfristige Flottenanalysefunktionen. Damit eignet sich das fortschrittliche Batteriemanagement nun auch für eine Reihe von IoT-Produkten mit begrenzter Leistungsaufnahme. Darüber hinaus lässt sich die neue Version nahtlos in Nordics Cloud-Lebenszyklusdienst nRF Cloud powered by Memfault integrieren und ermöglicht so eine effektive Nachverfolgung, ohne dafür eine maßgeschneiderte Cloud-Infrastruktur zu benötigen. Mit der neuen Version können Hersteller zuverlässigere, nachhaltigere und langlebigere Produkte entwickeln und zugleich die neuen Richtlinien zum Batteriewechsel erfüllen. Dazu zählt auch die Batterieverordnung 2023/1542 der Europäischen Union. Diese schreibt vor, dass tragbare Batterien „vom Endverbraucher jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernbar und austauschbar sein müssen“. „Das Verhalten von Batterien im realen Einsatz entspricht selten dem, was man im Labor sieht“, sagt Geir Kjosavik, Produktdirektor PMICs bei Nordic Semiconductor. „Fuel Gauge v2.0 ergänzt den IoT-Bereich um adaptive, realitätsnahe Intelligenz, wie sie bisher nur in hochwertigen Unterhaltungselektronikgeräten zu finden war – eine bahnbrechende Neuerung für Milliarden batteriebetriebener Geräte.“ Neuer Ansatz zur Batterieüberwachung ermöglicht genaue Einblicke in die Lebensdauer Ausgehend von der bewährten Genauigkeit der Ladezustandsanzeige (State-of-Charge, SoC) in Fuel Gauge v1.0 führt Version 2.0 ein adaptives Modell ein, das das ursprüngliche Batterieprofil während des Betriebs kontinuierlich mit dem tatsächlichen Batterieverhalten vergleicht. Dies sorgt für eine genaue SoH-Schätzung, verfolgt Ladezyklen und langfristige Verschlechterungstendenzen und gewährleistet selbst bei alternden Batterien eine stabile Genauigkeit über die gesamte Produktlebensdauer. Bei Geräten, bei denen Benutzer mehrere Akkus besitzen, die regelmäßig ausgetauscht werden, kann der Algorithmus von Nordic mehrere Akkus verwalten und so den Zustand jedes einzelnen Akkus verfolgen. Herkömmliche Fuel-Gauge-ICs beruhen auf festen Modellen oder der Coulomb-Zählung. Dies kann im Laufe der Zeit zu Abweichungen führen. Die Lösung von Nordic erfordert keinen speziellen Fuel-Gauge-IC. Stattdessen nutzt sie die integrierten Spannungs-, Temperatur- und Strommessungen des nPM1300 sowie einen intelligenten, hostbasierten Algorithmus. Dies sorgt für eine IC-genaue Messung bei geringeren Systemkosten, reduzierter Stücklistenkomplexität und null Stromverbrauch im Ruhezustand, was zu erheblichen Energieeinsparungen im Vergleich zu Konkurrenzlösungen führt. Einhaltung von Vorschriften, proaktive Wartung und lange Gerätelebensdauer Durch die Einführung von Vorschriften zum Batteriewechsel sind SoH-Funktionen unverzichtbar geworden. Fuel Gauge v2.0 unterstützt Hersteller dabei, den richtigen Zeitpunkt für den Batteriewechsel zu ermitteln, Reparaturinitiativen zu fördern, die Produktzuverlässigkeit zu verbessern und die Garantiekosten zu senken. Für Hersteller, die Tausende oder Millionen batteriebetriebene Geräte einsetzen, ist diese Transparenz ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Zuverlässigkeit und zur Optimierung der Lebenszykluskosten. Intelligente Batterieverwaltung für ganze Flotten durch nRF Cloud powered by Memfault Fuel Gauge v2.0 lässt sich nahtlos in Nordics Cloud-Lebenszyklusdienste integrieren – nRF Cloud powered by Memfault. Geräte können ohne spezielle Cloud-Infrastruktur automatisch SoH-, SoC- und Batterieleistungsdaten melden. So können Technik- und Wartungsteams den Zustand der Batterien einer ganzen Flotte überwachen, Anomalien erkennen, Ladeparameter optimieren und zukünftige Hardware-Designs anhand von Daten aus der Praxis verbessern. „Memfault wurde entwickelt, um jedem Hardware-Team Zugang zu fundierten Geräteinformationen zu verschaffen“, sagt François Baldassari, Gründer von Memfault und VP Software Services bei Nordic Semiconductor. „Die Integration von Fuel Gauge v2.0 in die nRF Cloud bietet Unternehmen leistungsstarke, skalierbare Möglichkeiten, das Verhalten ihrer gesamten Geräteflotte zu verstehen und zu verbessern. Das ist die Zukunft der Batterieintelligenz.“ Fuel Gauge v2.0 läuft auf jeder Host-MCU oder jedem Wireless-System-on-Chip, einschließlich der nRF54-Serie, der nRF91-Serie und Hosts anderer Hersteller. Somit können Original Equipment Manufacturers (OEM) nahezu jedes vernetzte Gerät mit modernster Batterieintelligenz ausstatten. Verfügbarkeit Nordic Fuel Gauge v2.0 wird derzeit als Beta-Version an Kunden ausgeliefert und soll im zweiten Quartal 2026 allgemein verfügbar sein. Besuchen Sie uns auf der Embedded World 2026 Die neue Lösung wird erstmals auf der Embedded World 2026 vorgestellt; sie präsentiert Echtzeit-Berichte zum Batteriezustand von Geräten mit unterschiedlichen State-of-Health-Levels – unterstützt durch adaptive Intelligenz und nRF Cloud-Integration. Besuchen Sie Nordic für Produktvorführungen und Gespräche auf der Embedded World 2026, Nürnberg – Halle 4A, Stand 310 (10.–12. März) Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2928236/Nordic_Semiconductor.jpg
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EcoFlow / Schlagwort(e): Miscellaneous EcoFlow erweitert sein Heimspeicher-Portfolio um OCEAN 2, ein 3-phasiges Solar- und Speichersystem der nächsten Generation mit integrierter Ersatzstromfunktion. 10.03.2026 / 09:05 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DÜSSELDORF, 10. März 2026 /PRNewswire/ — EcoFlow, ein weltweit tätiger Anbieter von portablen Stromlösungen und einer der führenden Anbieter für Heimspeichersysteme in Europa, stellt heute mit EcoFlow OCEAN 2 ein 3-phasiges Solar- und Speichersystem der nächsten Generation für Wohngebäude vor. OCEAN 2 basiert auf neu entwickelten LFP-Batteriemodulen und einem integrierten All-in-One-Systemkonzept. Das System ist auf hohe Leistungsfähigkeit, eine intelligente Steuerung der Energieflüsse im gesamten Haushalt sowie eine effiziente und zuverlässige Installation ausgelegt. Gleichzeitig ist es generationsübergreifend kompatibel mit der vorherigen EcoFlow Serie, wodurch Erweiterungen und Systemupgrades vereinfacht werden. „Die Anforderungen an die Energieversorgung im Wohngebäude gehen zunehmend über die reine Eigenverbrauchsoptimierung hinaus. Gefragt sind zuverlässige Ersatzstromlösungen, hohe Solarerträge und eine intelligente Steuerung, die sich an veränderte Verbrauchsprofile sowie die fortschreitende Elektrifizierung anpasst“, sagt Jaycee Zhao, Country Manager, EcoFlow DACH. „Mit OCEAN 2 präsentieren wir ein skalierbares, 3-phasiges System, das PV-Stromerzeugung, Speicher, Ersatzstrom für den Gesamthaushalt* und Energiemanagement in einem System integriert. Bei der Entwicklung standen langfristige Betriebssicherheit und eine installateurfreundliche Systemintegration im Fokus.“ OCEAN 2: 3-phasige Systemlösung mit bis zu 24 kW PV-Eingangsleistung und integrierter Ersatzstromfunktion EcoFlow OCEAN 2 ist in den Leistungsklassen 6, 8, 10 und 12 kW erhältlich und unterstützt eine flexible PV-Auslegung mit drei unabhängigen MPP-Trackern. Das System ist für eine PV-Eingangsleistung von bis zu 24 kW und eine Startspannung von 120 V ausgelegt. Dadurch sind eine frühere Energieerzeugung sowie höhere Erträge auch bei komplexen Dachkonfigurationen möglich. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit verfügt OCEAN 2 über eine integrierte 63 A Ersatzstromfunktion für den Gesamthaushalt sowie eine Umschaltzeit von 0 ms* unter definierten Bedingungen, ohne dass eine zusätzliche Backup-Box erforderlich ist. Zudem unterstützt das System ATS-fähige Generatoren und die Integration von Wechselrichtern von Drittanbietern für längere Netzausfälle. *Hinweis zur Umschaltzeit: Die Umschaltzeit von 0 ms gilt unter folgenden Bedingungen: Einhaltung der lokalen Netzvorschriften sowie ein offener Stromkreiszustand im öffentlichen Stromnetz. Hohe Systemleistung, lange Betriebsdauer und vereinfachte Installation OCEAN 2 ist für eine lange Betriebsdauer ausgelegt und basiert auf LFP-Batterletechnologie mit mehr als 10 000 Batteriezellen-Zyklen. Pro Wechselrichter können bis zu zwölf Batteriemodule integriert werden. Dies ermöglicht eine skalierbare Erweiterung der Speicherkapazität. Jedes 5-kWh-Batteriemodul stellt eine nominale Entladeleistung von 3,4 kW bereit. Dadurch können in Haushalten mehr Verbraucher gleichzeitig betrieben werden. OCEAN 2 ist für den Einsatz in anspruchsvollen Umgebungen nach IP66 geschützt und wird mit einer 15-jährigen Garantie angeboten. Laut Hersteller ist das untere Batteriemodul unter definierten Testbedingungen gegen Wasserimmersion von bis zu 72 Stunden ausgelegt. Zu den Sicherheitsfunktionen zählen ein mehrstufiges Schutzkonzept sowie eine Lichtbogenerkennung. Ergänzt wird dies durch cloudbasiertes Monitoring und Frühwarnfunktionen zur Systemüberwachung. Entwickelt für Installateure: schnelle Inbetriebnahme und vereinfachte Installation EcoFlow OCEAN 2 wurde entwickelt, um die Installation und Inbetriebnahme zu vereinfachen. Das System verfügt über eine vorintegrierte Systemarchitektur, einen integrierten Smart Meter sowie eine schnelle Inbetriebnahme über die EcoFlow Pro App. Laut Hersteller kann die Systemkonfiguration in etwa drei Minuten erfolgen. Ein cloudbasiertes Batteriemanagementsystem (BMS) unterstützt Betrieb und Wartung mit Funktionen für Fernüberwachung und Diagnose. Dazu gehören Frühwarnmeldungen sowie Tools zur Fehleranalyse, die Serviceeinsätze vor Ort reduzieren sollen. Intelligentes HEMS: Datenbasierte Steuerung von PV, Speicher und Verbrauch OCEAN 2 wird durch das EcoFlow HEMS (Home Energy Management System) gesteuert. Dieses koordiniert PV-Stromerzeugung, Speicherbetrieb, Haushaltsverbrauch und Netznutzung auf Basis des individuellen Energieprofils eines Haushalts. EcoFlow HEMS unterstützt die Integration von mehr als 500 dynamischen Stromtarifen europaweit und nutzt Prognosefunktionen für Solarerzeugung und Stromverbrauch (jeweils mit einer angegebenen Genauigkeit von bis zu 90 %). Für die Systemintegration stehen Schnittstellen über Cloud API und Modbus zur Verfügung. EcoFlow zufolge können durch die Kombination aus HEMS und Solar-Batteriespeicher, basierend auf eigenen Berechnungsmodellen und Annahmen, Einsparungen von bis zu 77,6 % der Stromkosten erreicht werden. Marktverfügbarkeit EcoFlow OCEAN 2 ist über das EcoFlow Partnernetzwerk erhältlich. Über EcoFlow EcoFlow ist ein globaler Pionier für umweltfreundliche Energielösungen und treibt den Umstieg zu smarterer, sauberer und unabhängiger Energie voran. Das 2017 gegründete Unternehmen ist heute die Nr. 1 im Bereich smarter Energiespeicherlösungen und ermöglicht Millionen von Menschen, die Kontrolle über ihre Energieversorgung – in Privathaushalten und darüber hinaus – zu übernehmen. Mit operativen Hauptsitzen in Seattle, Düsseldorf, Irvine, Tokio und Birmingham sowie einem Geschäfts- und Datenzentrum in Singapur agiert EcoFlow als globales Netzwerk, das Forschung, Betrieb und Fertigung vereint. Die innovativen Technologien von EcoFlow unterstützen über fünf Millionen Nutzer in mehr als 140 Märkten dabei, ihre Energieversorgung intelligenter zu steuern und die Zukunft der Energienutzung weltweit neu zu gestalten. Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2929097/image_5016319_37477021.jpg
10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
2288574 10.03.2026 CET/CEST
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Steyr Motors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Steyr Motors AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 10.03.2026 / 09:00 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Steyr Motors AG FN 583243 k mit dem Sitz in Steyr-Gleink
Einladung zu der am Freitag, 10.04.2026 um 10:00 Uhr (MESZ) im Museum Arbeitswelt, Gaswerkgasse 1, 4400 Steyr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einladung sind spätestens ab dem 10. März 2026 im Internet unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Bei technischen Schwierigkeiten beim Download der Dokumente wird ersucht mit der Gesellschaft Kontakt aufzunehmen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am 31.03.2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 07.04.2026, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Telefax: +43 (0) 1 8900-50050 Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten: Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel Per E-Mail: anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A3FW25 Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zur Verfügung)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Inhalt der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. in einem Vollmitgliedstaat der OECD oder von der depotführenden Wertpapierfirma mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31.03.2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben. Die Steyr Motors AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (gemäß Punkt 13.3. der Satzung) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Telefax: +43 (0) 1 8900-50050 per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich per E-Mail: anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at
per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A3FW25 im Text angeben per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung zur Verfügung)
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 07.04.2026 bis 16:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in Textform einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung abrufbar. Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Stimmrechtsvertretung
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben zu lassen. Daniel Spindler c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Lothringerstraße 8/5, 1040 Wien, wird bei der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zur Verfügung stehen und diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Steyr Motors AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionäre zu tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an Herrn Daniel Spindler kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung spätestens ab dem 10.03.2026 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Daniel Spindler unter Tel. +43-1-5033000, Fax +43-1-5033000-33 oder E-Mail spindler.steyrmotors@hauptversammlung.at.
Im Falle der Bevollmächtigung übt Herr Daniel Spindler das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Bei Beschlussvorschlägen zu denen keine oder eine unklare Weisung (zB gleichzeitig FÜR oder GEGEN zum selben Beschlussvorschlag) erteilt wurden, wird sich der Vertreter der Stimme enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, oder zum Stellen von Fragen entgegennimmt.
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20.03.2026 24:00 (MESZ), der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink zugeht. Der Antrag muss schriftlich, dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu ihren ehemaligen verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand übermittelt werden. Solche Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Information zum Datenschutz der Aktionäre
Die Steyr Motors AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmender Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die Steyr Motors AG die verantwortliche Stelle. Die Steyr Motors AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Steyr Motors AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Steyr Motors AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Steyr Motors AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt eine Aktionärin oder ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Steyr Motors AG ist zudem verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs 4 AktG).
Die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.
Jede Aktionärin und jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSVGO.
Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der Steyr Motors AG unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen:
Steyr Motors AG Im Stadtgut B1, 4407 Steyr-Gleink, Österreich datenschutz@steyr-motors.com
Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.steyr-motors.com/de/datenschutzbestimmungen zu finden.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.200.000,00 und ist zerlegt in 5.200.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.200.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Der Vorstand im März 2026 10.03.2026 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Steyr Motors AG |
| Im Stadtgut B1 | |
| 4407 Steyr | |
| Österreich | |
| Telefon: | +43 7252 2220 |
| E-Mail: | office@steyr-motors.com |
| Internet: | https://www.steyr-motors.com/de/ |
| ISIN: | AT0000A3FW25 |
| WKN: | A40TC4 |
| Börsen: | Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF) |
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2287978 10.03.2026 CET/CEST
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DATAGROUP SE / Schlagwort(e): Sonstiges DATAGROUP erhält Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“ 10.03.2026 / 09:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DATAGROUP erhält Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“ Pliezhausen, 10. März 2026 – DATAGROUP ist am 9. März 2026 mit dem Lünendonk B2B-Service-Award in der Kategorie „Leistung“ ausgezeichnet worden. Die unabhängige Jury würdigt damit das langfristige, nachhaltige Wachstum des IT-Dienstleisters sowie die erfolgreiche Integration zahlreicher Akquisitionen zu einem leistungsfähigen Unternehmen. Der Lünendonk B2B-Service-Award zeichnet Unternehmen aus, die sich durch kontinuierliches Wachstum und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung hervorheben. Die Gewinner werden nicht von Lünendonk selbst bestimmt, sondern von einer unabhängigen Jury aus Journalist*innen führender Wirtschafts- und Fachmedien. Die Auswahl erfolgt anonym aus einem von Lünendonk vorgeschlagenen Kandidatenkreis und gilt damit als qualifiziertes Urteil unabhängiger Marktbeobachter*innen. Grundlage der Bewertung in der Kategorie „Leistung“ sind überprüfbare Kennzahlen wie Umsatzentwicklung, Mitarbeitendentwicklung und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Nachhaltiges Wachstum durch konsequente Strategie DATAGROUP konnte die Jury insbesondere mit seiner langfristigen Wachstumsstrategie überzeugen. Seit dem Börsengang im Jahr 2006 hat das Unternehmen mehr als 30 IT-Unternehmen übernommen und erfolgreich integriert. Auf dieser Basis entwickelte sich DATAGROUP zu einem integrierten IT-Dienstleister mit klarem Fokus auf Managed Services. Heute erzielt DATAGROUP über 80 Prozent seiner Umsätze aus langfristigen Dienstleistungsverträgen. Ein hoher Anteil an Vertragsverlängerungen sowie Cross- und Upselling tragen zusätzlich zur stabilen Geschäftsentwicklung bei. Neben dem Wachstum durch Akquisitionen verzeichnet das Unternehmen auch organisches Wachstum als Ergebnis erfolgreicher Integration und kontinuierlicher Weiterentwicklung. „Diese Auszeichnung bestätigt die konsequente Umsetzung unserer Strategie“, sagt Andreas Baresel, Vorstandsvorsitzender von DATAGROUP, nachdem er den Preis am 9. März entgegengenommen hat. „Unser Wachstum basiert auf langfristigen Kundenbeziehungen, einem starken Managed-Services-Geschäft und der erfolgreichen Integration neuer Unternehmen in eine gemeinsame Organisation.“ Vom regionalen Softwareanbieter zum IT-Service-Unternehmen Die Wurzeln von DATAGROUP reichen bis ins Jahr 1983 zurück, als Max Schaber in der Region Stuttgart das Unternehmen gründete. Mit dem Börsengang im Jahr 2006 erzielte DATAGROUP rund 30 Millionen Euro Umsatz. Bereits 2011 wurde das Unternehmen mit einem Umsatz von 146 Millionen Euro erstmals in die Lünendonk-Liste der führenden IT-Dienstleister aufgenommen. Einen wichtigen Meilenstein markierte 2014 die Einführung des modularen Serviceportfolios CORBOX. Mit diesem klar strukturierten Managed-Services-Angebot schuf DATAGROUP die Grundlage für skalierbares Wachstum und langfristige Serviceverträge. Heute bildet die CORBOX das zentrale Leistungsportfolio von DATAGROUP für den Betrieb moderner IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Der Umsatz von DATAGROUP liegt heute bei über 565 Millionen Euro. Über DATAGROUP DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil. KONTAKT Anke Banaschewski
10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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2288130 10.03.2026 CET/CEST
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ASG EnergieInvest GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission ASG EnergieInvest GmbH begibt neue 7 % Anleihe 2026/2032 zur Finanzierung der nächsten Wachstumsphase mit integrierten Solar- und Energiespeicherprojekten 10.03.2026 / 09:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ASG EnergieInvest GmbH begibt neue 7 % Anleihe 2026/2032 zur Finanzierung der nächsten Wachstumsphase mit integrierten Solar- und Energiespeicherprojekten Köthen, 10. März 2026 – Die ASG EnergieInvest GmbH (ehemals „ASG SolarInvest GmbH“), eine 100%ige Tochtergesellschaft des Photovoltaik-Full-Service-Spezialisten ASG Energie AG, unterstützt als zentrale Holding- und Finanzierungsgesellschaft das dynamische operative Wachstum der gesamten Unternehmensgruppe im deutschen Markt für erneuerbare Energien. Nachdem die ASG-Energie-Gruppe in den vergangenen Jahren ihre eigene Wertschöpfung und operative Leistungsfähigkeit kontinuierlich erhöht hat, steht nun die unmittelbare Realisierung mehrerer Großprojekte im Fokus, die durch die ASG EnergieInvest GmbH kapitalseitig unterlegt wird. Vor diesem Hintergrund begibt die Gesellschaft nun die neue Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“ (ISIN: DE000A46Z932). Das Wertpapier hat ein Emissionsvolumen von bis zu 10 Mio. Euro und bietet über die Laufzeit von sechs Jahren einen Festzins von 7 % p.a., der halbjährlich ausgezahlt wird. Im Rahmen des öffentlichen Angebots in Deutschland und Luxemburg können interessierte Anleger die Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“ ab dem 10. März 2026 über die Webseite der ASG EnergieInvest GmbH (www.asg-energie.de/energieinvest/anleihe-3) zeichnen. Die Transaktion wird von der bestin.capital GmbH und Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisors begleitet. Die Neuemission knüpft an das erfolgreiche Kapitalmarktdebüt aus dem Jahr 2023 an. Die im Rahmen der Anleihe „SolarInvest 2023/2028“ eingeworbenen Mittel wurden gezielt eingesetzt, um die ASG-Energie-Gruppe operativ und strukturell auf die nächste Wachstumsphase vorzubereiten. Konkret diente der Emissionserlös dazu, bestehende Projekte substanziell weiterzuentwickeln, zusätzliches qualifiziertes Personal einzustellen und die organisatorischen sowie administrativen Strukturen der Gruppe weiter zu stärken. Im Fokus der Projektentwicklung standen auch Projekte, die im Rahmen der 2024 geschlossenen zukunftsweisenden Kooperation mit der envia THERM GmbH akquiriert wurden. Insgesamt konnte die ASG EnergieInvest dank der Anleihe „SolarInvest 2023/2028“ ihre Projektpipeline deutlich auf aktuell rund 778 MWp Photovoltaikleistung (Gruppen-Pipeline: rund 1.119 MWp) und rund 640 MWh Speicherkapazität ausbauen, was eine starke Grundlage für weiteres profitables Wachstum bildet. Nach Abschluss dieser Entwicklungs- und Aufbauphase erreichen nun erste Projekte die Baureife und stehen vor der Umsetzung als konkrete Sachwertinvestments. Zur Realisierung dieser Photovoltaik- und Energiespeicherprojekte begibt die ASG EnergieInvest die neue Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“. Der Emissionserlös ist vorgesehen für die Finanzierung der weiteren Projektentwicklung, des Baus, des Betriebs sowie der Vermarktung von Photovoltaikanlagen und gewerblichen beziehungsweise industriellen Energiespeicherlösungen. Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb von Komponenten für Projekte, die in Summe ca. 128 MWp Photovoltaikleistung und ca. 125 MWh Speicherkapazität erreichen sollen. Die seit dem Kapitalmarktdebüt im Jahr 2023 erzielten operativen Fortschritte sowie die strategische Weiterentwicklung vom klassischen Projektentwickler für Freiflächen-Photovoltaikanlagen hin zu einem regional verankerten, integrierten Energieanbieter stehen im Einklang mit der „Vision 2034“ der ASG-Energie-Gruppe. Kern dieser Vision ist die vollständige Abdeckung der Wertschöpfungskette – von der eigenen Stromerzeugung über die Speicherung bis hin zur aktiven Vermarktung der gewonnenen Energie. Ein wichtiger Meilenstein war dabei insbesondere die 2025 erfolgte Beteiligung an der Electric Blue GmbH, einem dynamisch wachsenden Stromdirektvermarkter, wodurch die ASG-Energie-Gruppe ihre Wertschöpfung im Bereich der Energievermarktung gezielt erweitern, den direkten Marktzugang stärken und zusätzliche Erlöspotenziale erschließen konnte. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Erweiterung des Geschäftsmodells um moderne netzdienliche Grünstromspeicher, die fortan als integraler Bestandteil aller Photovoltaik-Großprojekte der ASG-Energie-Gruppe betrachtet werden. Diese technologische Verzahnung erhöht die Vermarktungsflexibilität, ermöglicht essenzielle netzdienliche sowie weitere arrondierende Leistungen und stärkt die wirtschaftliche Stabilität des gesamten Projektportfolios der Gruppe signifikant. „Die Energiewende verlangt heute nach integrierten Systemlösungen, die Erzeugung, Speicherung und Vermarktung intelligent verbinden. Diese Kombination schafft langfristig stabilere Erlösstrukturen und erhöht unsere Unabhängigkeit von einzelnen Marktzyklen“, erklärt Christof Schmieg, Geschäftsführer der ASG EnergieInvest GmbH. „Unsere sehr positiven Erfahrungen mit der ersten Anleihe haben gezeigt, dass der Kapitalmarkt ein idealer Partner für die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie ist. Mit der neuen Anleihe setzen wir diesen Pfad konsequent fort, um unsere bestehenden Projekte effizient umzusetzen. Unser Ziel bleibt es, nachhaltiges profitables Wachstum mit stabilen Cashflows zu verbinden und unsere Investoren langfristig an der Entwicklung eines zukunftsfähigen Energiesystems zu beteiligen.“ Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) in Luxemburg gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland notifizierte Wertpapierprospekt steht auf der Internetseite der ASG EnergieInvest GmbH (www.asg-energie.de/energieinvest/anleihe-3) zum Download zur Verfügung. Eckdaten der Anleihe „ASG EnergieInvest 2026/2032“
Wichtige Hinweise: Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.asg-energie.de/energieinvest/anleihe-3 veröffentlicht. Die CSSF übernimmt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des luxemburgischen Gesetzes vom 16. Juli 2019 betreffend den Prospekt über Wertpapiere keine Verantwortung für die wirtschaftliche oder finanzielle Kreditwürdigkeit der Transaktion oder die Qualität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Investorenkontakt: Finanzpressekontakt:
10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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| Elsdorfer Weg 3a | |
| 06366 Köthen | |
| Deutschland | |
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| WKN: | A35140, A46Z93 |
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2288186 10.03.2026 CET/CEST
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Steyr Motors AG / Schlagwort(e): Personalie Steyr Motors schlägt Hauptversammlung zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten zur Neubesetzung des Aufsichtsrats vor 10.03.2026 / 09:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Steyr Motors schlägt Hauptversammlung zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten zur Neubesetzung des Aufsichtsrats vor Steyr, Österreich, 10. März 2026 – Die Steyr Motors AG (ISIN AT0000A3FW25), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich maßgeschneiderter Motoren für einsatzkritische Defense- und zivile Anwendungen, plant eine Neubesetzung ihres Aufsichtsrates und schlägt der Hauptversammlung am 10. April 2026 mit Rolf Wirtz und Gerhard Schwartz zwei erfahrene Industrie- und Kapitalmarktexperten als neue Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Nachdem der bisherige Großaktionär, die Mutares SE & Co. KGaA, seine Anteile an der Steyr Motors AG im November 2025 vollständig veräußert hat, stehen die bisherigen Aufsichtsräte und Vertreter der Mutares SE & Co. KGaA, Dr. Christian Klingler und Fabian Schlegel, für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Ihre Aufsichtsratstätigkeit endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. April 2026. Mit der heute veröffentlichten Hauptversammlungseinladung schlägt die Gesellschaft daher zwei neue Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor, die sich durch umfangreiche Industrie- und Kapitalmarktexpertise auszeichnen. Rolf Wirtz ist ein langjährig erfahrener Top-Manager aus dem Defense-Umfeld, der zuletzt bis 2022 als CEO der TKMS tätig war. Er bringt neben tiefer Expertise aus der für die Steyr Motors wesentlichen Verteidigungsindustrie auch umfassende Führungserfahrung im internationalen Industriekontext mit und soll als designierter Aufsichtsratsvorsitzender den Vorstand beim weiteren Ausbau des Geschäfts im militärischen und zivilen Bereich begleiten. Gerhard Schwartz ist dem österreichischen Kapitalmarkt als Finanzexperte bestens bekannt und kann auf eine langjährige Karriere als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, zuletzt als Managing Partner bei EY, zurückblicken. Er soll als designierter Leiter des Prüfungsausschusses Steyr Motors insbesondere beim weiteren Ausbau der wesentlichen Finanz- und Kontrollfunktionen begleiten, um die Organisation erfolgreich für weiteres Wachstum aufzustellen. Zudem schlägt die Gesellschaft Alexander Fitzka, Investment Manager der B&C-Gruppe, der bereits seit August 2025 Teil des Aufsichtsrates ist, zur Wiederwahl vor. Julian Cassutti, CEO von Steyr Motors: „Ich freue mich, mit den neu vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern weiterhin einen hochqualifizierten und erfahrenen Aufsichtsrat an der Seite zu haben, der das Unternehmen bei den nächsten Wachstumsschritten bestmöglich begleiten und beaufsichtigen wird. Bei den ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedern möchte ich mich herzlich für das offene und vertrauensvolle Zusammenwirken zum Wohle der Gesellschaft bedanken.“ Die ordentliche Hauptversammlung der Steyr Motors AG findet am 10. April 2026 um 10 Uhr in Steyr statt. Die zugehörigen Dokumente sind ab heute auf der Internetseite der Steyr Motors AG im Bereich Investor Relations unter ir.steyr-motors.com einsehbar. Unternehmensprofil der Steyr Motors AG Mit Hauptsitz in Steyr, Österreich, ist die Steyr Motors AG ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von speziellen Hochleistungs-Motoren mit hoher Leistungsdichte und Langlebigkeit. Die Motoren des Unternehmens werden hauptsächlich in Defense-Spezialfahrzeugen, Booten (sowohl Defense als auch zivil) sowie als Hilfsaggregate („APU“) für Kampfpanzer und Lokomotiven eingesetzt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Steyr Motors AG Pressekontakt 10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group |
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| Internet: | https://www.steyr-motors.com/de/ |
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