Ob höhere Steuerfreibeträge, steigender Mindestlohn, mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger, stärkere Rentenbesteuerung oder sinkender Garantiezins in der Lebensversicherung, zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen für Arbeitnehmer, Rentner und Verbraucher in Kraft. Wir geben einen kurzen Überblick.
Grundfreibetrag
Beim Einkommen steigt der Grundfreibetrag für Ledige um 204 Euro auf 9.984 Euro. Damit wird das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt, erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.984 Euro im Jahr fällt Einkommensteuer an. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 19.968 Euro im Jahr. Auf ebenfalls maximal 9.984 Euro erhöhen sich die Beträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können.
Altersvorsorge
Ab 1. Januar 2022 können auch höhere Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Für diese Sonderausgaben gilt ein Höchstbetrag von jährlich 25.639 Euro. 2022 kann man davon maximal 94 % absetzen –bei Alleinstehenden sind das 24.101 Euro, bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern 48.202 Euro.
Betriebsrente
Ab 2022 muss vom Arbeitgeber für jede Maßnahme zur betrieblichen Altersvorsorge ein Zuschuss von 15 % geleistet werden, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Wichtig: Die betriebliche Altersvorsorge muss in Form einer Entgeltumwandlung als Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse angelegt sein.
Bisher galt die Zuschussregelung nur für Verträge, die nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind. Mit der zweiten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) bekommen Sie auch mit Altverträgen Geld von ihrem Arbeitgeber. Den vollen Zuschuss erhält, wer mit seinem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt – 58.050 Euro brutto im Jahr 2022.
Rentensteuer
Bei der Rentenbesteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil um 1 % auf jetzt 82 %. Im Jahr 2022 bleiben für neue Rentnerinnen und Rentner nur noch 18 % ihrer ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen bereits seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der Rentenfreibetrag wird seitdem von Jahr zu Jahr immer kleiner.
Hartz IV
Ab Januar 2022 gibt es zudem eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze. Für alleinstehende Erwachsene steigt er um 3 Euro auf 449 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren klettert ebenfalls um 3 Euro auf 376 Euro. Ehegatten und Partner bekommen 404 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 360 Euro – ebenfalls jeweils ein Plus von 3 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre verbessert sich der Zuschuss von 283 auf 285 Euro pro Monat. Sechs- bis 13-Jährigen zahlt der Staat im neuen Jahr 311 Euro.
CO2-Steuer
Seit 2021 wird auf fossile Energieträger wie Gas und Heizöl sowie Kraftstoffe wie Benzin und Diesel eine CO2-Abgabe erhoben. Zum neuen Jahr steigt diese Abgabe von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2. Laut Auto Club Europa erhöht sich dadurch der Preis für einen Liter Diesel im Durchschnitt um 1,6 Cent und der von Benzin um 1,4 Cent.
Lebensversicherung
Der Garantiezins für neue kapitalbildende Lebensversicherungen sinkt 2022 auf 0,25 %. Bisher lag der Garantiezins noch bei 0,9 %. Die Senkung gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge ab Januar. Der Garantiezins ist Teil der Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung. Er steht zu Vertragsbeginn fest, gilt für die gesamte Laufzeit und wird dem Kunden mindestens Jahr für Jahr gutgeschrieben. Die Mindestverzinsung bezieht sich jedoch nur auf den Teil des monatlichen Beitrags, der nach Abzug der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und – im Fall von Lebensversicherungen – für den Todesfall- und Hinterbliebenenschutz übrigbleibt.
Corona-Bonus
Noch bis Ende März 2022 können Firmen ihren Mitarbeitern einen Bonus von insgesamt bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Darunter fallen Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhalten haben.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Sylvester von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er noch einmal um weitere 63 Cent auf dann 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. Wichtig: Der Verdienst darf trotzdem 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss möglicherweise die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
Briefmarken
Die Deutsche Post erhöht zum Jahreswechsel wieder das Porto. Ein Standardbrief kostet dann 85 Cent, die Briefmarke für eine Postkarte steigt von 60 auf 70 Cent.
Gewährleistung
Für Kaufverträge, die ab Januar 2022 abgeschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel. Bisher wurde bei Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Diese Frist wird nun auf zwölf Monate ausgeweitet. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware bei Problemen von einem Sachmangel ausgegangen wird und er die defekte Ware umtauschen oder zurückgegeben kann.
Foto: © Pixabay