Grenzen für nationale Regeln beim Acting in Concert

Zwei Männer im Handzug beim Handschlag.
Der Europäische Gerichtshof klärt in einem Urteil vom 12. Februar 2026 (Akz. C-864/24), wann Aktionäre ihre Beteiligung an einem Unternehmen offenlegen müssen, wenn sie gemeinsam handeln. Der EuGH setzt darin nationalen Sonderregeln zum Acting in Concert Grenzen und stärkt die einheitlichen Transparenzregeln in der EU. Wenn Aktionäre an einem börsennotierten Unternehmen beteiligt sind, müssen sie bestimmte Beteiligungsschwellen offenlegen. Wird eine solche Schwelle erreicht, überschritten oder unterschritten, ist dies sowohl der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden (§ 33 WpHG). Unterbleibt die Anzeige, können die Rechte aus den betreffenden Aktien vorübergehend nicht ausgeübt […]

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