Kapsch TrafficCom AG: Platzierung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen.

Kapsch TrafficCom AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Kapsch TrafficCom AG: Platzierung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen.

21.11.2023 / 15:08 CET/CEST

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Platzierung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen.
 

Wien, 21. November 2023 Kapsch TrafficCom AG (FN 223805a; ISIN AT000KAPSCH9) schließt die Platzierung der neuen Aktien aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab. Der Vorstand legte mit Zustimmung des Aufsichtsrats die endgültige Zahl der neuen Aktien mit 1.300.000 neuen auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien (Stammaktien) (entsprechend bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals) fest, davon 477.217 Aktien gegen Bareinlagen und 822.783 Aktien gegen Sacheinlagen. Weiters legte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Platzierungspreis mit EUR 9,00 je neuer Aktie fest. Neue Aktien werden mit Gewinnberechtigung einschließlich dem laufenden Geschäftsjahr 2023/2024 ausgestattet.

Die neuen Aktien werden nach und vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich am 24. November 2023 geliefert und ab diesem Tag auch im Amtlichen Handel (Prime Market Segment) der Wiener Börse unter der bisherigen ISIN AT000KAPSCH9 gehandelt werden.

Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) No 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Kapsch TrafficCom AG dar.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des Securities Act registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich dieses Dokument ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) sind. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die „Verordnung“) sind oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen („high net worth companies“, „incorporated associations“ etc.).

 

Kontakt:
Marcus Handl
Investor Relations Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1120
marcus.handl@kapsch.net
 

Für weitere Informationen zu Kapsch TrafficCom: www.kapsch.net/ktc                                                                                              

 

Ende der Insiderinformation


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