NABA: NABA, NUOVA ACCADEMIA DI BELLE ARTI EXPANDIERT IN LONDON UND STÄRKT IHRE PRÄSENZ AUF DEM BRITISCHEN MARKT MIT DER ERNENNUNG VON DIEGO MATTIOLO

NABA

/ Schlagwort(e): Personalie/Expansion

NABA, NUOVA ACCADEMIA DI BELLE ARTI EXPANDIERT IN LONDON UND STÄRKT IHRE PRÄSENZ AUF DEM BRITISCHEN MARKT MIT DER ERNENNUNG VON DIEGO MATTIOLO

30.04.2026 / 17:15 CET/CEST

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LONDON, 30. April 2026 /PRNewswire/ — NABA, Nuova Accademia di Belle Arti, gibt die Ernennung von Diego Mattiolo zum Schuldirektor und Leiter der Ausbildung des neuen Londoner Campus bekannt, dessen Kurse im akademischen Jahr 2026/2027 beginnen werden.

Diego Mattiolo School Director and Head of Education NABA London campus.

Die Ernennung stellt einen strategischen Schritt in der Entwicklung des NABA-Bildungsmodells dar und stärkt die Präsenz der Akademie auf dem britischen Markt zu einer Zeit, in der sich das Land zunehmend auf kreative Bildung konzentriert, um die wachsende Nachfrage nach Qualifikationen in der Kultur- und Kreativbranche zu decken.

Diego Mattiolo verfügt über mehr als zehn Jahre internationale Erfahrung im akademischen Management und bringt bei NABA eine starke Expertise in der Leitung multikultureller Teams und der Entwicklung dynamischer, studierendenzentrierter Lernumgebungen ein. Sein internationales Profil in Verbindung mit seiner starken Verwurzelung in Großbritannien wird entscheidend dazu beitragen, den neuen Campus in einem der dynamischsten und anregendsten Umfelder der Welt für Kreativität und künstlerische Berufe zu positionieren. Wie Mattiolo unterstreicht, besteht das Ziel darin, ein internationales Lernumfeld zu schaffen, das durch die für italienisches Fachwissen typische Sorgfalt und Handwerkskunst bereichert wird, mit einem integrativen, projektorientierten Ansatz, der die Studenten direkt mit der Berufswelt verbindet.

Aufbauend auf der Erfahrung und dem Erbe ihrer Standorte in Mailand und Rom bringt die NABA ein besonderes Element nach London: Italienisches Know-how, weltweit anerkannt in den Bereichen Design, Mode und bildende Kunst. Dieses Erbe wird nicht nur als kulturelles Erbe verstanden, sondern auch als ein designorientierter Ansatz, der Forschung, Experimentieren und Herstellung integriert. Es handelt sich dabei um ein Bildungsmodell, das kreative Visionen mit praktischer Anwendung verbindet, ganz im Sinne des Ziels: „Durch künstlerische Intelligenz fördern wir Menschen, die ein neues Tomorrow gestalten.“

Ab September 2026 wird NABA London Bachelor-Abschlüsse in Design, Modedesign und Fashion Marketing Management anbieten, die von der Regent’s University London akkreditiert werden. Das akademische Angebot zeichnet sich durch einen interdisziplinären, projektbasierten Ansatz aus, der auf dem Modell „Learning by doing“ basiert. Kleine Klassengrößen mit bis zu 28 Studenten im Laborpraktikum und bis zu 40 Studenten im theoretischen Unterricht ermöglichen eine direkte und kontinuierliche Interaktion mit den Lehrkräften und unterstützen eine Ausbildung, die sich auf die individuelle Entwicklung und die Erforschung des kreativen Talents jedes einzelnen Studenten konzentriert. Praktische Erfahrungen werden eine zentrale Rolle spielen, und zwar in speziellen Räumen wie dem Design Lab, dem Fashion Design Lab und dem Textile & Knitwear Lab. Sie ermöglichen den Studierenden die Arbeit an realen Aufträgen, die Entwicklung praktischer Fähigkeiten und die Auseinandersetzung mit professionellen Methoden und Dynamiken im Dialog mit führenden Akteuren der Branche. Der Campus befindet sich in Here East, einem Ökosystem, in dem Bildung, Industrie und Forschung nebeneinander bestehen.

In London bedeutet dieser Ansatz auch eine zugängliche und leistungsorientierte Ausbildung mit Stipendien von bis zu 7.000 Pfund, je nach Auswahlrunde, die an Studenten vergeben werden, die Engagement und Talent zeigen. Das Stipendium wird als Ermäßigung der Studiengebühren für das erste Studienjahr gewährt und kann im zweiten und dritten Studienjahr fortgesetzt werden, sofern der Stipendiat die von der Akademie festgelegten Kriterien für akademischen Fortschritt und Leistung erfüllt.

Informationen über: www.naba.ac.uk

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NABA logo

 

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Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS): Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) meldet Gesamtbestände von ca. 333 Millionen US-Dollar, darunter OpenAI, Beast Industries, mehr als 11 000 ETH und über 283 Millionen WLD-Token

Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS)

/ Schlagwort(e): Miscellaneous

Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) meldet Gesamtbestände von ca. 333 Millionen US-Dollar, darunter OpenAI, Beast Industries, mehr als 11 000 ETH und über 283 Millionen WLD-Token

30.04.2026 / 17:00 CET/CEST

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Zusammensetzung des Treasury-Portfolios von Eightco zum 27. April 2026: 90 Millionen US-Dollar indirekte Beteiligung an OpenAI, 25 Millionen US-Dollar Beteiligung an Beast Industries, 11 068 ETH, 283 Millionen WLD-Bestände sowie 121 Millionen US-Dollar an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

World bietet eine Lösung für das „Doppelgänger“-Problem in einer Welt, in der Deepfakes und KI-Agenten immer weiter zunehmen

Tinder, Zoom, Docusign, Vercel, Browserbase und Exa werden Funktionen zur Verifizierung echter Menschen integrieren, die sogenannte Proof-of-Human-Verifizierung

Eightco bietet indirekten Zugang zu einigen der innovativsten privaten Unternehmen, darunter OpenAI und Beast Industries

EASTON, Pennsylvania, 30. April 2026 /PRNewswire/ — Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) („Eightco“ oder das „Unternehmen“) gab heute ein Update zu seinen Gesamtbeständen bekannt und hob dabei seine wachsende Position in digitalen Vermögenswerten sowie strategischen Investitionen in führende private Technologieunternehmen hervor.

Eightco Holdings Inc. (OCTO), World’s First Worldcoin (WLD) Treasury Strategy

Zum 27. April 2026 um 17:00 Uhr ET umfassten die Bestände von ORBS eine Investition in Höhe von 90 Millionen US-Dollar in OpenAI, indirekt über Zweckgesellschaften, eine Investition in Höhe von 25 Millionen US-Dollar in Beast Industries, davon 18 Millionen US-Dollar eingezahlt zuzüglich einer Zusage über 7 Millionen US-Dollar, eine Investition in Höhe von 1 Million US-Dollar in Mythical Games, 283 452 700 Worldcoin (WLD) zu 0,25 US-Dollar pro WLD laut Coinbase, 11 068 Ethereum (ETH) sowie insgesamt 121 Millionen US-Dollar an Zahlungsmitteln und Stablecoins. Daraus ergeben sich Gesamtbestände von ca. 333 Millionen US-Dollar.

Zentrale Erkenntnisse zu den Treasury-Vermögenswerten von ORBS in der vergangenen Woche

Das Management von ORBS ist der Ansicht, dass das Treasury-Portfolio des Unternehmens einige der wichtigsten Komponenten für das künftige KI- und digitale Finanzsystem umfasst. Zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Woche innerhalb der Bestände zählen:

  • OpenAI hat GPT-5.5 bereitgestellt und seinen Vorsprung bei unabhängigen Benchmarks ausgebaut
  • MrBeast, Gründer von Beast Industries, wurde in die TIME100-Liste 2026 aufgenommen
  • Zum Worldcoin-Token (WLD) sagte OpenAI-Gründer Sam Altman kürzlich in einem Podcast mit Pantera Capital: „World entwickelt sich zu einem echten menschlichen Netzwerk für das Internet … Unser Ziel ist es, World ID zu diesem neuen Proof of Human für das Internet zu machen.“

Höhepunkt: OpenAI stellt GPT-5.5 bereit

Am 23. April 2026 stellte OpenAI GPT-5.5 bereit, ein neu konzipiertes Modell, das speziell für agentenbasierte Ausführung entwickelt wurde. GPT-5.5 erzielte mit 82,7 % eine Leistung auf dem neuesten Stand der Technik bei Terminal-Bench 2.0, dem führenden Benchmark für die autonome Erledigung von Aufgaben in komplexen Kommandozeilen-Workflows (laut OpenAI). Innerhalb von zwei Tagen nach der Bereitstellung setzte NVIDIA GPT-5.5-Codex intern für mehr als 10 000 Beschäftigte auf seinen GB200-NVL72-Systemen ein und meldete gegenüber früheren Generationen eine Senkung der Kosten pro Million Token um das 35-fache sowie eine Verbesserung des Durchsatzes pro Megawatt um das 50-fache (laut NVIDIA).

Höhepunkt: Worldcoin soll zum „Proof of Human“ für das Internet werden

Seit der Veranstaltung World Lift Off am 17. April wurde World ID rasch auf großen Verbraucher- und Unternehmensplattformen aktiviert. Tinder führt weltweit ein Abzeichen für verifizierte Menschen ein. Zoom nutzt World ID, um Deepfakes in Videoanrufen zu kennzeichnen. Docusign nutzt World ID, um zu bestätigen, dass eine echte Person unterschreibt. Vercel, Browserbase und Exa verwenden World ID, um KI-Agenten zu verifizieren, die im offenen Web agieren.

„World ist auf dem Weg, zu einem echten menschlichen Netzwerk für das Internet zu werden … Wir sehen jetzt an dem, was Sie und andere aufbauen, dass Menschen dies wirklich brauchen werden, und zwar auf eine datenschutzwahrende Weise. World ID ist unser Beitrag dazu und es ist beeindruckend zu sehen, welche Fortschritte im vergangenen Jahr erzielt wurden, während Menschen dies angenommen und herausgefunden haben, wie sie es in eine neue KI-Welt integrieren können. Unser Ziel ist, World ID zu diesem neuen Proof of Human für das Internet zu machen“, sagte Sam Altman, Geschäftsführer von OpenAI und Mitgründer von Tools for Humanity, in einem Podcast mit Cosmo Jiang von Pantera Capital.

Nach dem von World angekündigten Geschäftsmodell zahlen Anwendungen Gebühren pro Verifizierung, während die Verifizierung für Endnutzer kostenlos bleibt. Sowohl Aussteller von Berechtigungsnachweisen als auch das World-Protokoll monetarisieren dabei die Authentifizierung verifizierter echter Menschen. World sieht in 13 Branchen, darunter Bankwesen, E-Commerce, Gaming, soziale Medien und agentenbasierte KI, eine adressierbare Umsatzchance von insgesamt 6,35 Billionen US-Dollar (laut Tools for Humanity).

EIGHTCO: Zugang zu wichtigen Megatrends

Eightco ist auf drei Megatrends ausgerichtet, die nach Einschätzung des Unternehmens das nächste Jahrzehnt der Innovation prägen werden: künstliche Intelligenz, digitale Identität und die Creator-Ökonomie. Das Unternehmen hält Positionen in jedem dieser Trends über eine indirekte Investition in OpenAI, die 27 % der Treasury-Bestände von ORBS ausmacht, Worldcoin mit 21 % sowie Beast Industries mit 8 %.

Künstliche Intelligenz – OpenAI

Eightco hat ca. 90 Millionen US-Dollar in Zweckgesellschaften investiert, die Zugang zu Eigenkapitalbeteiligungen an der Muttergesellschaft von OpenAI bieten. Dies entspricht ca. 27 % der Treasury-Vermögenswerte und stellt eine der höchsten offengelegten Konzentrationen eines börsennotierten Anlagevehikels dar.

ChatGPT, die Verbraucher-App von OpenAI, hat offiziell Platz 1 bei App-Downloads in der Kategorie Verbraucher-KI erreicht und Anfang 2026 TikTok, Instagram und Facebook bei den monatlichen weltweiten Downloads überholt, laut Sensor Tower. Damit ist ChatGPT die bislang am schnellsten skalierende Verbraucher-App des Jahres.

Digitale Identität – WLD-Token

Eightco hält über 283 Millionen WLD, was ca. 8,58 % des Umlaufangebots entspricht. Dies ist die weltweit größte öffentlich offengelegte institutionelle Position und entspricht ca. 21 % der Treasury-Vermögenswerte von Eightco.

Worldcoin ist der native Token von World, einem globalen Proof-of-Human-Netzwerk, das von Tools for Humanity, mitbegründet von Sam Altman und Alex Blania, aufgebaut wurde und von der World Foundation betreut wird. Die Orb-Geräte stellen eine datenschutzwahrende World ID aus, mit der verifiziert wird, dass ein Nutzer ein einzigartiger Mensch und kein KI-Agent ist.

Creator-Ökonomie – Beast Industries

Eightco hat 18 Millionen US-Dollar in Eigenkapital von Beast Industries investiert sowie eine zusätzliche künftige Zusage über 7 Millionen US-Dollar getätigt, insgesamt also 25 Millionen US-Dollar. Zusammengenommen entspricht dies ca. 8 % der Treasury-Vermögenswerte.

Beast Industries verfügt über eine der weltweit größten direkten Reichweiten bei Verbrauchern und erreicht plattformübergreifend insgesamt mehr als 500 Millionen Follower, gestützt auf MrBeast als die weltweit meistgesehene Person auf YouTube. Da KI die Produktion von Inhalten zur Massenware macht, werden Verbreitung und Vertrauen des Publikums zu zunehmend knappen Vermögenswerten.

Informationen zu Eightco Holdings Inc.

Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) ist eine börsennotierte Holdinggesellschaft, die eine erste Worldcoin (WLD)-Treasury-Strategie ihrer Art umsetzt und Investoren über einen einzigen Börsenticker indirekten Zugang zu drei der prägenden Trends dieses Zyklus bietet: künstliche Intelligenz durch die indirekte Investition in OpenAI, digitale Identität durch die Position als größter öffentlicher Inhaber von WLD und des Proof-of-Human-Protokolls sowie die Creator-Ökonomie durch die Eigenkapitalbeteiligung an MrBeasts Beast Industries. Unterstützt von führenden institutionellen Investoren, darunter Bitmine Immersion Technologies Inc. (NYSE: BMNR), MOZAYYX, World Foundation, CoinFund, Discovery Capital Management, FalconX, Payward/Kraken, Pantera und GSR, baut Eightco die Infrastrukturebene für Proof-of-Human-Verifizierung im Zeitalter agentenbasierter KI auf.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

X: @iamhuman_orbs

Website: 8co.holdings

Häufig gestellte Fragen

Was ist die ORBS-Aktie?

Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) ist eine börsennotierte Holdinggesellschaft an der Nasdaq. ORBS bietet indirekten Zugang zu: OpenAI und Beast Industries.

Wer besitzt die meisten Worldcoin (WLD)?

Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) hält 283 Millionen WLD, ca. 8,58 % des Umlaufangebots und damit die weltweit größte öffentlich offengelegte institutionelle Position.

Was ist Proof of Human?

Proof of Human ist eine kryptografische Verifizierung, die bestätigt, dass ein Nutzer ein einzigartiger, lebender Mensch und kein Bot oder KI-Agent ist. Sie bildet eine grundlegende Infrastruktur für soziale Netzwerke, Bankwesen, agentenbasierten Handel und jedes System, das im Zeitalter agentenbasierter KI das Prinzip „eine Person, ein Konto“ erfordert.

Wie steht Eightco (ORBS) zu Proof of Human?

Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) ist der größte öffentlich offengelegte institutionelle Inhaber von Worldcoin (WLD), dem Token, der das Proof-of-Human-Netzwerk von World antreibt.

Wer ist Geschäftsführer von Eightco Holdings?

Kevin O’Donnell ist Geschäftsführer von Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS). Dem Verwaltungsrat des Unternehmens gehören Tom Lee, geschäftsführender Partner und Leiter der Research-Abteilung bei Fundstrat sowie Vorsitzender von Bitmine Immersion Technologies (NYSE: BMNR), sowie Brett Winton, Chef-Futurist bei ARK Invest, als Berater des Verwaltungsrats an.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, können als zukunftsgerichtet angesehen werden. Dazu gehören unter anderem Aussagen zu: Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung agentenbasierter künstlicher Intelligenz, einschließlich GPT-5.5 von OpenAI und Nachfolgemodellen; Erwartungen hinsichtlich der Einführung des World-ID-Protokolls in Unternehmens- und Verbraucheranwendungen; die Erwartungen des Unternehmens, dass künstliche Intelligenz, digitale Identität und die Creator-Ökonomie das nächste Jahrzehnt der Innovation prägen werden; Annahmen, dass die Proof-of-Human-Verifizierung zu einer wesentlichen Infrastruktur für soziale Netzwerke, Bankwesen, agentenbasierten Handel und Finanzsysteme im Zeitalter agentenbasierter KI wird; die Treasury-Strategie des Unternehmens und die erwarteten Vorteile seiner indirekten Positionen in OpenAI über Zweckgesellschaften sowie seiner Positionen in WLD und Beast Industries; die Einschätzung des Unternehmens, dass sein Treasury-Portfolio wichtige Komponenten für das künftige KI- und digitale Finanzsystem enthält; Aussagen zu potenziellen Marktchancen für die Authentifizierung verifizierter echter Menschen; sowie Aussagen zu künftigen Kapitalzusagen und Investitionsplänen des Unternehmens, einschließlich seiner künftigen Zusage über 7 Millionen US-Dollar an Beast Industries. Wörter wie „plant“, „erwartet“, „wird“, „rechnet mit“, „fortsetzen“, „erweitern“, „voranbringen“, „entwickeln“, „glaubt“, „Prognose“, „Ziel“, „kann“, „bleiben“, „Projekt“, „Ausblick“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „könnte“, „sollte“ sowie andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung und Aussage sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen, auch wenn nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen solche Begriffe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den aktuellen Einschätzungen und Annahmen des Managements, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen und keine Garantie für die künftige Leistung darstellen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Dazu gehören unter anderem: die Unfähigkeit des Unternehmens, die Geschäftsführung oder den Betrieb privater Unternehmen zu steuern, bei denen das Unternehmen kein beherrschender Aktionär ist, einschließlich OpenAI und Beast Industries; das Risiko von Verlusten oder Wertberichtigungen auf die strategischen Investitionen des Unternehmens, einschließlich seiner indirekten Position in OpenAI-Eigenkapital, gehalten über Zweckgesellschaften, seiner Position in WLD und seiner Position in Eigenkapital von Beast Industries; die Fähigkeit des Unternehmens, die fortlaufenden Börsennotierungsanforderungen der Nasdaq einzuhalten; unerwartete Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, durch die sich die Kapitalressourcen des Unternehmens verringern oder der Kapitaleinsatz anderweitig verzögert; die Unfähigkeit, ausreichend Kapital aufzunehmen, um den Geschäftsbetrieb oder strategische Investitionen zu finanzieren oder zu skalieren; die Volatilität der Preise digitaler Vermögenswerte, einschließlich WLD und ETH, die den Wert der Treasury-Bestände des Unternehmens erheblich beeinflussen könnte; regulatorische Änderungen, künftige Gesetzgebung und Regelsetzung, die sich negativ auf digitale Vermögenswerte, die Einführung künstlicher Intelligenz oder die Erhebung biometrischer Daten auswirken; Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung, Einführung und Marktakzeptanz der Proof-of-Human-Technologie und des World-Netzwerks; Unsicherheit hinsichtlich Tempo und Verlauf der Einführung agentenbasierter KI in Unternehmens- und Verbraucheranwendungen; sowie veränderte öffentliche und staatliche Positionen zu digitalen Vermögenswerten oder Branchen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Angesichts dieser Risiken und Unsicherheiten wird davor gewarnt, sich unangemessen stark auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Eine Erörterung weiterer Risiken und Unsicherheiten sowie anderer wichtiger Faktoren, die jeweils dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Eightco von den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, findet sich in den Einreichungen von Eightco bei der Securities and Exchange Commission („SEC“), einschließlich der Risikofaktoren und anderer Offenlegungen im Jahresbericht auf Formular 10-K, der am 15. April 2026 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in anderen öffentlich verfügbaren SEC-Einreichungen. Alle Informationen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung. Eightco übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Überarbeitungen dieser Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um künftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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edding Aktiengesellschaft: edding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

edding Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

edding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.04.2026 / 16:45 CET/CEST

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edding Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN DE0005647903 (WKN 564790)
ISIN DE0005647937 (WKN 564793)

Wir laden unsere Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung 2026
der edding Aktiengesellschaft
am
Mittwoch, den 10. Juni 2026, um 10:00 Uhr
Marstall Ahrensburg,
Lübecker Straße 8 in 22926 Ahrensburg.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:00 Uhr.


Hinweis:

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Dort wo es möglich ist, wird die geschlechtsneutrale Schreibweise verwendet.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. März 2026 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2025

Von dem im Geschäftsjahr 2025 erzielten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.669.933,23 wurden gemäß § 58 Abs. 2 AktG EUR 834.966,61 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 folgende Dividende an die Aktionäre auszuschütten:

EUR 0,51 je Vorzugsstückaktie im rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 455.815 Stück dividendenberechtigter Vorzugsstückaktien EUR 232.465,65.

EUR 0,50 je Stammstückaktie im rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 600.000 Stück dividendenberechtigter Stammstückaktien EUR 300.000,00,

und den nach der Ausschüttung verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 302.500,97 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. Juni 2026, fällig. Die Dividende wird am 15. Juni 2026 ausgezahlt, sofern die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlag zustimmt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2025, Herrn Per Ledermann, Frau Fränzi Kühne, Herrn Boontham Carsten Temaismithi und Frau Hadewych Henriëtte Vermunt, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025, Herrn Michael Rauch, Frau Patricia Lobinger und Frau Anja Keihani, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022, („CSRD“), welche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung enthält, trotz Ablaufs der Umsetzungsfrist bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E i. V. m. §§324d, 318 HGB-E, jeweils in der Fassung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der CSRD vom 3. September 2025, beschließt die Hauptversammlung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer des – ggf. zusammengefassten – Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts (vgl. Artt. 19a, 29a der Richtlinie 2013/34/EU in der Fassung der CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur CSRD in deren jeweils aktueller Fassung und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die edding Aktiengesellschaft einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 zwingend zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat, die Prüfung des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz (einschließlich durch Übergangsbestimmungen) nicht bereits dem Abschlussprüfer obliegt und die Bestellung des Prüfers des (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 der Gesellschaft in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-Richtlinie 2006/43/EG i. d. F. der CSRD einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 162 AktG erstellt und mit Beschluss des Vorstands vom 06. März 2026 und Beschluss des Aufsichtsrats vom 19. März 2026 beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschlussprüfer geprüft und am 30. März 2026 mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 S. 3 AktG versehen worden.

Der Vergütungsbericht nebst Prüfvermerk ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.edding.com/hv/

abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht, über den der Vorstand am 06. März 2026 und der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2026 beschlossen haben, zu billigen.

8.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit von Patricia Lobinger endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juni 2026.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung, § 95 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus zwei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Patricia Lobinger, Berlin, Unternehmerin

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung können Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat eine bestimmte Amtszeit vorsehen. Der Aufsichtsrat schlägt vor Frau Patricia Lobinger für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das Jahr 2029 beschließt.

Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates und die aktuelle Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 09.12.2025 sind bei dem Kandidatenvorschlag weiterhin berücksichtigt.

Ein kurzer Lebenslauf der für die Wahl in der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kandidatin ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.edding.com/investor-relations/overview/

abrufbar.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes fristgerecht bei der in der Einberufung dafür angegebenen Stelle anmelden, vgl. § 123 Abs. 4 AktG.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich nach Maßgabe der geltenden Gesetzeslage auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. Nachweisstichtag oder Record Date) beziehen, vgl. § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG. Er ist durch Bestätigung des Letztintermediärs gemäß § 67c Abs. 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

 

edding Aktiengesellschaft

c/o UBJ.

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10

22297 Hamburg

E-Mail: HV@ubj.de

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht nicht ausüben, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr Stimmrecht, in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen – vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen – der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs muss bis spätestens Montag, 8. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen und hat über die folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen:

investor@edding.de
 

Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, vgl. § 122 Abs. 2 AktG. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, 10. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

 

edding Aktiengesellschaft

Vorstand

Bookkoppel 7

22926 Ahrensburg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. § 70 AktG findet bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

Die Gesellschaft wird bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.edding.com/hv/
 

zugänglich machen.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden, vgl. § 126 AktG. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.edding.com/hv/
 

nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär bis spätestens Dienstag, 26. Mai 2026, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen, mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags versehenen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an nachfolgende Adresse übersandt hat (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

 

edding Aktiengesellschaft

Investor Relations

Bookkoppel 7

22926 Ahrensburg

Fax: +49 4102 808-204

E-Mail: investor@edding.de

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen, vgl. § 127 AktG.

Von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags bzw. die etwaige Begründung eines Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn sie die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht enthalten.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist, vgl. § 131 AktG. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an folgende Adresse zu übersenden:

 

edding Aktiengesellschaft

Investor Relations

Bookkoppel 7

22926 Ahrensburg

Fax: +49 4102 808-204

E-Mail: investor@edding.de

Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung der Fragen und lässt das Auskunftsrecht im Übrigen unberührt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt EUR 5.279.075,00 und ist eingeteilt in 600.000 Stück Stammstückaktien und 455.815 Stück Vorzugsstückaktien. Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben – außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – kein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen und Unterlagen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.edding.com/hv/
 

eingesehen und heruntergeladen werden.

Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machende Unterlagen werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und später in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung

Wir möchten Sie bitten, während der Hauptversammlung von Bild- und Tonaufnahmen abzusehen.

Hinweis zum Aktionärsgeschenk

Entgegen unserer früheren Praxis werden wir auch in diesem Jahr keine Aktionärsgeschenke ausgeben. Stattdessen werden wir einen entsprechenden Geldbetrag an eine Hilfsorganisation spenden.


Ahrensburg, im April 2026

edding Aktiengesellschaft

Der Vorstand


Hinweis zum Datenschutz:

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue datenschutzrechtliche Vorschriften.

Die Hinweise der edding Aktiengesellschaft insbesondere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste durch die edding Aktiengesellschaft und zu den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Homepage der edding Aktiengesellschaft unter:

www.edding.com/hv/

 


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The Representative Office of the Investment and Development Agency of Latvia in Ukraine: Lettlands Wirtschaftsminister Viktors Valainis hebt auf dem lettisch-polnischen Wirtschaftsforum die strategische Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Technologie und Energie hervor

The Representative Office of the Investment and Development Agency of Latvia in Ukraine

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Lettlands Wirtschaftsminister Viktors Valainis hebt auf dem lettisch-polnischen Wirtschaftsforum die strategische Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Technologie und Energie hervor

30.04.2026 / 16:40 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


RIGA, Lettland, 29. April 2026 /PRNewswire/ — Am Donnerstag, den 23. April, fand in Warschau das lettisch-polnische Wirtschaftsforum statt, das von der lettischen Investitions- und Entwicklungsagentur (LIAA) organisiert wurde. Das Forum wurde vom lettischen Wirtschaftsminister Viktors Valainis eröffnet und brachte Wirtschaftsführer, politische Entscheidungsträger und Branchenexperten aus beiden Ländern zusammen, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken und neue Partnerschaften in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie im Energiesektor zu fördern.

The Latvia–Poland Business Forum in Warsaw, highlighting bilateral cooperation between Latvia and Poland.

Bei der Eröffnung des Forums betonte der lettische Wirtschaftsminister Viktors Valainis:

„Polen ist ein strategisch wichtiger Partner für Lettland – sowohl wirtschaftlich als auch geopolitisch. Unsere Zusammenarbeit beruht auf dem gemeinsamen Interesse, die regionale Sicherheit zu stärken, die technologische Entwicklung voranzutreiben und widerstandsfähige Lieferketten aufzubauen. Das heutige Forum bietet die Gelegenheit, vom Dialog zu konkreten Projekten überzugehen, insbesondere in Bereichen, in denen lettische Unternehmen Lösungen mit hohem Mehrwert anbieten können.“

An der Eröffnungssitzung nahmen auch Michał Baranowski, stellvertretender Minister im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie der Republik Polen (per Videoansprache), Aigars Rostovskis, Präsident der lettischen Industrie- und Handelskammer, und Marek Kłoczko, Präsident der polnischen Handelskammer (KIG – Nationale Handelskammer), teil.

Der stellvertretende Minister im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie der Republik Polen, Michał Baranowski, merkte an:

„Polen ist ein wichtiger Partner für die baltischen Staaten, einschließlich Lettland. Unsere wirtschaftlichen Beziehungen sind bereits sehr eng – Polen ist einer der wichtigsten Handelspartner Lettlands. Der bilaterale Handel beläuft sich auf rund 3,1 Milliarden Euro, wovon mehr als 2,5 Milliarden Euro auf polnische Exporte entfallen. Gleichzeitig besteht ein erhebliches Potenzial für weiteres Wachstum, insbesondere durch die Steigerung der Einfuhren aus Lettland.“

Das Programm des Forums   wurde entwickelt, um konkrete Kooperationsmöglichkeiten durch thematische Podiumsdiskussionen zu Verteidigung und Sicherheit, IKT und Energie zu fördern. 

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Lettland und Polen sind   durch ein hohes Handelsvolumen und eine enge industrielle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Im Jahr 2025 belief sich der gesamte Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den beiden Ländern auf rund 3,9 Milliarden Euro.  Die lettischen Ausfuhren nach Polen beliefen sich auf rund 1,06 Mrd. €, während die Einfuhren rund 2,88 Mrd. € betrugen, so dass sich ein Handelsdefizit von rund 1,8 Mrd. € ergab. Gleichzeitig zeigt dies ein erhebliches Potenzial für ein weiteres Wachstum der lettischen Ausfuhren auf den polnischen Markt.

Die amtierende Direktorin der Abteilung für Export und Innovation bei LIAA, Vita Balode-Andrews:

„Polen ist einer der vielversprechendsten Kooperationspartner für lettische Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Technologie und Energie. Wir sehen ein großes Potenzial für die Entwicklung gemeinsamer Projekte – in der Verteidigung Industrie, bei digitalen Lösungen und intelligenter Energie. Die Rolle der LIAA besteht darin, Unternehmen nicht nur bei der Aufnahme des Dialogs, sondern auch beim Abschluss konkreter Vereinbarungen und beim Aufbau langfristiger Partnerschaften innerhalb internationaler Lieferketten zu unterstützen.“

Die Teilnahme an der internationalen Handelsmission wird   von der LIAA im Rahmen eines von der EU kofinanzierten Programms   zur Förderung des innovativen Unternehmertums in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) organisiert, das vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und aus nationalen Mitteln unterstützt wird.

Erstellt von:
LIAA Abteilung für internationales Marketing und Kommunikation

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2969008/Poland_Latvia_Business_Forum_Photo.jpg
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2834254/LIAA_Logo.jpg

Investment Development Agency of Latvia

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/lettlands-wirtschaftsminister-viktors-valainis-hebt-auf-dem-lettisch-polnischen-wirtschaftsforum-die-strategische-zusammenarbeit-in-den-bereichen-sicherheit-technologie-und-energie-hervor-302758987.html

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Cohen & Steers, Inc.: Cohen & Steers benennt seine „UCITS Preferred Securities Strategies“ in „Hybrid Credit Strategies“ um

Cohen & Steers, Inc.

/ Schlagwort(e): Miscellaneous

Cohen & Steers benennt seine „UCITS Preferred Securities Strategies“ in „Hybrid Credit Strategies“ um

30.04.2026 / 16:40 CET/CEST

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SINGAPUR und LONDON, 30. April 2026 /PRNewswire/ — Cohen & Steers, Inc. (NYSE: CNS) gab heute bekannt, dass die Namen von zwei ihrer SICAV-Fonds geändert wurden, um sie besser an die Marktdefinitionen der Wertpapierarten anzupassen, in die die Fonds investieren. Der Cohen & Steers SICAV Preferred Income Fund ist jetzt der Cohen & Steers SICAV Hybrid Credit & Income Fund, und der Cohen & Steers SICAV Short Duration Preferred Income Fund ist jetzt der Cohen & Steers SICAV Short Duration Hybrid Credit & Income Fund.

Diese Änderungen ändern nichts an den Strategien der Fonds. Vielmehr spiegeln sie die Erwartungen der Anlegerinnen und Anleger in Bezug auf hybride Kreditstrategien wider und spiegeln das Feedback von Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wider, um das investierbare Universum der Fonds klarer darzustellen als der Begriff „Preferred“ dies kann.

Weitere Informationen über die SICAV-Fonds von Cohen & Steers sinden Sie über die vollständige Fondsliste von Cohen & Steers: Fonds – Cohen & Steers.

Es handelt sich hierbei um eine Marketingmitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt der Cohen & Steers SICAV und das entsprechende KIID/KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Diese Dokumente sind auf der Website von Cohen & Steers kostenlos erhältlich.

Informationen zu den Cohen  &  Steers SICAV-Fonds. Die Fonds sind Teilfonds von Cohen & Steers SICAV, einem in Luxemburg ansässigen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Anteile der Fonds werden nur gemäß dem aktuellen Prospekt angeboten, und der Verkauf von Anteilen der Fonds kann in bestimmten Ländern eingeschränkt sein. Insbesondere dürfen die Anteile weder direkt noch indirekt in den USA oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden, wie im Prospekt der Fonds ausführlicher beschrieben. Weitere Informationen, einschließlich wichtiger Risikoerwägungen, möglicher Kapitalverluste und Einzelheiten zu Gebühren und Kosten, entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

Informationen zu Cohen & Steers, Inc. Cohen & Steers, Inc. („Cohen & Steers“) ist ein führender globaler Vermögensverwalter, der sich auf Immobilien und alternative Erträge spezialisiert hat, darunter börsennotierte und private Immobilien, Vorzugsaktien, Infrastruktur, Rohstoffaktien, Rohstoffe sowie Multi-Strategie-Lösungen. Das 1986 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in New York City und verfügt über Niederlassungen in London, Dublin, Hongkong, Tokio und Singapur.

Diese Mitteilung ist weder vertraglich bindend noch gesetzlich vorgeschrieben. Diese Mitteilung reicht nicht aus, um eine Anlageentscheidung zu treffen. Anlagen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des vollständigen Verlusts des investierten Kapitals. Es kann nicht garantiert werden, dass die Anlagestrategie ihre Anlageziele erreicht.

Cohen & Steers Ireland Limited ist die Verwaltungsgesellschaft der Cohen & Steers SICAV (die „Verwaltungsgesellschaft“) und ist von der Central Bank of Ireland zugelassen und deren Aufsicht unterliegt. Die Verwaltungsgesellschaft hat Cohen & Steers UK Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen ist und beaufsichtigt wird, als Vertriebsstelle für die Anteile des Fonds bestellt. Die Cohen & Steers SICAV ist ein eingeschränktes Anlagevehikel im Sinne einer Ausnahmebestimmung nach singapurischem Recht. Alle potenziellen Anlegerinnen und Anleger in Singapur erhalten einen Prospekt mit einem für Singapur angepassten Zusatz („Singapore Wrapper“). Die SICAV ist nicht von der MAS zugelassen oder anerkannt, und Anteile an der SICAV sind für Privatanlegerinnen und -anleger in Singapur nicht erhältlich.

Website: https://www.cohenandsteers.com/

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/cohen–steers-benennt-seine-ucits-preferred-securities-strategies-in-hybrid-credit-strategies-um-302758990.html

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30.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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4finance S.A.: 4finance S.A.: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

4finance S.A.

/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

4finance S.A.: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

30.04.2026 / 16:36 CET/CEST

Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die 4finance S.A. bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2026
Ort: https://cdn.prod.website-files.com/5f073e5f9682df607c6ad316/69f35636e24ba2a0ac8c34df_FS2025%20-%204finance%20S.A.%20Final.pdf

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2026
Ort: https://cdn.prod.website-files.com/5f073e5f9682df607c6ad316/69f35636e24ba2a0ac8c34df_FS2025%20-%204finance%20S.A.%20Final.pdf


30.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 4finance S.A.
8-10 Avenue de la Gare
1610 Luxembourg
Luxemburg

 
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2319542  30.04.2026 CET/CEST

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SoftwareONE Holding AG: SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ordentliche Generalversammlung

SoftwareONE Holding AG

/ Schlagwort(e): Generalversammlung

SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ordentliche Generalversammlung

30.04.2026 / 16:30 CET/CEST


 

 

Medienmitteilung

SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ordentliche Generalversammlung

Stans, Schweiz I 30. April 2026 – SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein führender globaler Anbieter und Distributor von Software- und Cloud-Lösungen, hat heute die Traktanden und die Anträge des Verwaltungsrats für die bevorstehende Generalversammlung veröffentlicht, die am 22. Mai 2026 in der Messe Luzern stattfinden wird.

Der Verwaltungsrat beantragt der bevorstehenden Generalversammlung von SoftwareOne unter anderem die Zustimmung zu einer Dividende in Höhe von CHF 0.15 je Aktie. Die Dividende wird aus nicht-schweizerischen Kapitaleinlagereserven ausbezahlt.

Verwaltungsratspräsident Till Spillmann stellt sich ebenso wie alle weiteren bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats – Andrea Sieber, Daniel von Stockar, Jens Rugseth, Jörg Riboni, René Gilli und Rune Syversen – zur Wiederwahl.

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Verwaltungsrat Barend Fruithof als zusätzliches unabhängiges Verwaltungsratsmitglied nominiert.

Die Einladung und die vollständige Traktandenliste für die Generalversammlung 2026 sind auf der Website von SoftwareOne verfügbar.

KONTAKT

Kjell Arne Hansen, Investor Relations

Tel. +47 95 04 03 72, kjellarne.hansen@softwareone.com

ÜBER SOFTWAREONE

SoftwareOne ist ein globaler Anbieter und Distributor von Software und Cloud-Lösungen. In mehr als 70 Ländern unterstützen rund 13’000 Mitarbeitende unsere Partner und Kunden dabei, Kosten zu optimieren, Software effizient zu beschaffen, Wachstum zu beschleunigen und sicher in komplexen IT-Umgebungen zu navigieren. Mit umfassender Expertise in den Bereichen Cloud, Software sowie Data & AI befähigen wir Unternehmen, ihre IT zu modernisieren, Innovationen voranzutreiben und den vollen Wert ihrer Technologieinvestitionen auszuschöpfen. SoftwareOne hat seinen Hauptsitz in der Schweiz und ist an der SIX Swiss Exchange sowie der Euronext Oslo Børs unter dem Tickersymbol SWON gelistet.

SoftwareOne Holding AG, Riedenmatt 4, CH-6370 Stans

HINWEIS BEZÜGLICH ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN

Diese Medienmitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf das Geschäft, die Entwicklung und die wirtschaftliche Leistung des Konzerns enthalten. Solche Aussagen können einer Reihe von Risiken, Unsicherheiten und anderen wichtigen Faktoren unterliegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Wettbewerbsdruck, rechtliche und regulatorische Entwicklungen, globale, makroökonomische und politische Trends, die Fähigkeit des Konzerns, die zur Generierung von Umsätzen und Führung der Geschäftstätigkeiten notwendigen Mitarbeitenden anzuwerben und zu binden, Wechselkursschwankungen und allgemeine Finanzmarktbedingungen, Änderungen der Rechnungslegungsstandards oder Bilanzierungsrichtlinien, die Verzögerung oder Verhinderung beim Einholen behördlicher Genehmigungen, technische Entwicklungen, Rechtsstreitigkeiten oder negative Werbung und nachteilige Berichterstattung. All diese Punkte können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung und die Ergebnisse wesentlich von den Aussagen in dieser Medienmitteilung abweichen. SoftwareOne übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ändern.


Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: FINAL_Media Release_AGM invitation_DE


Ende der Medienmitteilungen


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SoftwareONE Holding AG
Riedenmatt 4
6370 Stans
Schweiz
Telefon: +41 44 832 41 69
E-Mail: info.ch@softwareone.com
Internet: www.softwareone.com
ISIN: CH0496451508
Valorennummer: A2PTSZ
Börsen: SIX Swiss Exchange; Oslo (Euronext)
EQS News ID: 2318078

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2318078  30.04.2026 CET/CEST

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OHB SE: OHB SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2026 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

OHB SE

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

OHB SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2026 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.04.2026 / 16:20 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


OHB SE
Bremen
ISIN: DE0005936124

WKN: 593612

Berichtigung zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30. April 2026 wurde die ordentliche Hauptversammlung der OHB SE, die am Montag, den 8. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumlichkeiten der

OHB SE, Manfred-Fuchs-Platz 2-4, 28359 Bremen

stattfindet, einberufen.

Unter C. Weitere Angaben im Abschnitt 4 Verfahren für die Stimmabgabe Unterabschnitt Bevollmächtigung ist eine Berichtigung der Adresse erforderlich.

Der Abschnitt mit der berichtigten Adresse lautet wie folgt:

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann per E-Mail oder postalisch bis 07. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:

OHB SE
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

E-Mail: ohb@meet2vote.de

oder über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

 

Bremen, im April 2026

OHB SE

– Der Vorstand –


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: OHB SE
Manfred-Fuchs-Platz 2-4
28359 Bremen
Deutschland
E-Mail: ir@ohb.de
Internet: https://www.ohb.de/investor-relations
ISIN: DE0005936124
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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Rath AG: Rath AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

Rath AG

/ Veröffentlichung von Finanzberichten

Rath AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

30.04.2026 / 16:00 CET/CEST

Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Rath AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG (ESEF)

Sprache: Deutsch

Ort: https://www.rath-group.com/investor-relations/finanzinformationen

Bemerkungen:
Rath AG Finanzberichterstattung 2025


30.04.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rath AG
Walfischgasse 14
1010 Wien
Österreich
Internet: www.rath-group.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2319262  30.04.2026 CET/CEST

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Brockhaus Technologies AG: Brockhaus Technologies AG: Neuausrichtung des IHSE-Managements; Dr. Thomas Niessen wird im Mai 2026 als neuer CEO seine Tätigkeit aufnehmen

Brockhaus Technologies AG

/ Schlagwort(e): Personalie/Sonstiges

Brockhaus Technologies AG: Neuausrichtung des IHSE-Managements; Dr. Thomas Niessen wird im Mai 2026 als neuer CEO seine Tätigkeit aufnehmen

30.04.2026 / 15:57 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Brockhaus Technologies AG: Neuausrichtung des IHSE-Managements; Dr. Thomas Niessen wird im Mai 2026 als neuer CEO seine Tätigkeit aufnehmen und übernimmt gemeinsam mit Frank Breitenfelder die Leitung der IHSE-Gruppe

Frankfurt am Main, 30. April 2026. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Brockhaus Technologies AG (ISIN: DE000A2GSU42, „BKHT“ oder „Gesellschaft“), IHSE, hat ihre Geschäftsführung neu ausgerichtet und die in 2025 angestoßene Transformation des Managements abgeschlossen. Damit wurde ein strategisch wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung der Unternehmensgruppe vollzogen. Dr. Thomas Niessen wird im Mai 2026 als neuer CEO bei IHSE seine Tätigkeit aufnehmen. Der erfahrene Manager und Experte für industrielle Automatisierungs- und Netzwerktechnik war zuvor bei Belden Inc. unter anderem im Bereich Automation Solutions in globalen Rollen als VP R&D sowie als VP Change Management und VP Product Management tätig. Unterstützt wird er durch Frank Breitenfelder als CFO, der bereits vor einem Jahr in die Geschäftsführung von IHSE eingetreten ist.

Mit dem neuen Managementteam und einer vollgefüllten Pipeline an Produktinnovationen richtet IHSE den Blick im Jahr 2026 klar nach vorn. Die leistungsfähige und zuverlässige KVM-Technologie von IHSE gewährleistet hochsichere und nahezu latenzfreie Datenübertragung in „mission-critical“ Anwendungsbereichen. Durch die Erfüllung kritischer Sicherheitsstandards und entsprechender Zertifizierungen profitiert IHSE seit dem vergangenen Jahr von einem stark wachsenden Geschäft im Bereich Government & Defense (ca. 43% der Umsatzerlöse in 2025). Dies ist ein direktes Resultat der Entscheidung, bereits vor rund drei Jahren gezielt in spezifische Zertifizierungen und Business Development Aktivitäten im Defense-Bereich zu investieren.

Über Brockhaus Technologies
Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine Technologiegruppe, die margen- und wachstumsstarke Technologie- und Innovations-Champions mit B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand akquiriert. Mit einem einzigartigen Plattformansatz und einem langfristigen Horizont unterstützt Brockhaus Technologies ihre Tochtergesellschaften aktiv und strategisch dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu erzielen. Gleichzeitig bietet Brockhaus Technologies einen Zugang zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für Kapitalmarktinvestoren ansonsten unzugänglich sind. Weitere Informationen unter www.brockhaus-technologies.com

Kontakt:
Brockhaus Technologies – Florian Peter
Telefon: +49 69 20 43 40 90
Fax: +49 69 20 43 40 971
E-Mail: ir@brockhaus-technologies.com


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Unternehmen: Brockhaus Technologies AG
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