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Unterbewertete Substanz: Europas Industrie-Aktien als Basis des KI-Booms

Steckverbindungen für ein Computernetzwerk

Derzeit konzentriert sich alles auf die großen Technologierevolutionen. Klassische europäische Industrie-Aktien haben das Nachsehen. Dabei bieten einige dieser Konzerne gerade jetzt spannende Investmentstorys.

💡 Key Takeaways: Investieren in europäische Substanzwerte
  • Physisches KI-Fundament: Jede digitale Revolution benötigt reale Infrastruktur. Rechenzentren, Stromnetze und Kühlsysteme treiben die Nachfrage nach klassischen Industrieprodukten massiv an.
  • Massiver Bewertungsabschlag: Während US-Tech-Werte historische Höchststände erreichen, sind europäische Substanzwerte im direkten Vergleich drastisch unterbewertet.
  • Treiber Dekarbonisierung: Die gesetzlichen Klimaziele bis 2050 sichern etablierten Industrieunternehmen langfristige, krisenresistente Investitionszyklen durch Staat und Wirtschaft.
  • Selektion ist Pflicht: Nicht jeder Traditionskonzern gewinnt. Entscheidend für Anleger sind stabile Cashflows und die Fähigkeit, Produkte an die digitale und grüne Transformation anzupassen.

An der Börse dominieren derzeit zwei Fragen: Welcher US-Technologiekonzern hat beim KI-Wettrennen am Ende die Nase vorn und welches Start-up steigt als Nächstes in die Riege der Börsen-Schwergewichte auf? Zwischen künstlicher Intelligenz und Cloud-Computing, Anthropic und NVIDIA wirken europäische Old-Economy-Dinos verstaubt. Teilweise gelten diese Industriegiganten sogar als Auslaufmodelle: zu kapitalintensiv, zu behäbig, zu abhängig von Konjunkturzyklen.

Das unterschätzte Potenzial europäischer Industrie-Aktien

Ein Blick auf die Zahlen der Indexentwicklung scheint diese These zu bestätigen: Der NASDAQ 100, der die US-amerikanischen Wachstums- und Technologiewerte bündelt, legte in den vergangenen zwölf Monaten deutlich stärker zu als etwa der STOXX Europe 600 Industrial Goods & Services oder der STOXX Europe 600 Construction & Materials.

Was einerseits einen gewissen Bedeutungsverlust der europäischen Industrie vermuten lässt, könnte andererseits das Ergebnis einer massiven Marktverzerrung sein: Während US-Tech-Bewertungen historische Höchststände erreichen, hat sich der Bewertungsabschlag europäischer Substanzwerte drastisch vergrößert.

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Der physische Fundament des Digitalbooms

Doch das Potenzial für viele Traditionskonzerne liegt ausgerechnet in jenen Zukunftstrends, die vermeintlich nur der Softwarebranche und Chipherstellern zugutekommen. Denn jede digitale Revolution benötigt zwingend eine physische Infrastruktur. Rechenzentren müssen real gebaut, Stromnetze massiv erweitert, Gebäude modernisiert und Produktionsanlagen automatisiert werden. Die virtuelle Welt steht auf einem Fundament aus Beton, Kupfer, Schaltanlagen und Kühlsystemen. Besonders deutlich wird dies beim aktuellen Boom rund um die künstliche Intelligenz. Während Technologiekonzerne Milliarden in Softwaremodelle investieren, explodiert im Hintergrund der Energiebedarf.

KI-Anwendungen gelten als deutlich stromintensiver als klassische digitale Prozesse. Laut Daten der Internationalen Energieagentur verbrauchen Rechenzentren bereits jetzt rund 1,5 % des weltweiten jährlichen Stromverbrauchs. Das entspricht etwa 415 Terawattstunden (TWh). Bis zum Jahr 2030 prognostizieren die Experten eine Verdoppelung auf rund 945 TWh. Themen wie Netzstabilität, hocheffiziente Kühlung und intelligente Gebäudetechnik rücken damit schlagartig ins Zentrum des globalen Interesses. Wer die Rechenleistung der Zukunft sichern will, muss zuerst die physischen Kapazitäten dafür bereitstellen.

Dekarbonisierung und Infrastruktur

Zu diesem digitalen Energiehunger gesellt sich ein zweiter, mächtiger Strukturtrend: die umfassende Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft. Die Europäische Union hat sich das gesetzliche Ziel gesetzt, bis 2050 vollständig klimaneutral zu werden. Um dieses ambitionierte Vorhaben zu realisieren, sind erhebliche Investitionen in Gebäude, Stromnetze und Industrieanlagen erforderlich.

Davon profitieren Unternehmen, die auf den ersten Blick kaum als dynamische Zukunftswerte erscheinen. Hersteller von moderner Stromverteilungstechnik, industrieller Automatisierungssoftware oder Spezialbaustoffen liefern die unverzichtbaren Hardware-Puzzleteile für eine ressourceneffiziente Wirtschaft. Was früher als klassische, zyklische Industrie galt, entwickelt sich zunehmend zum strategischen Enabler der Energiewende. Da sich diese Transformationsprozesse nicht über Monate, sondern über Jahrzehnte erstrecken, profitieren etablierte Akteure von langfristigen, krisenresistenten Investitionszyklen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft.

Die Perlen unter den Industrie-Aktien identifizieren

Für Investoren liegt die Herausforderung darin, präzise zwischen strukturellem Niedergang und erfolgreicher Transformation zu unterscheiden. Nicht jedes Traditionsunternehmen wird automatisch zum Gewinner. Viele ehemalige Riesen sind vom Markt verschwunden. Erfolgreiche Beispiele zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass sie ihre Marktposition verteidigen, indem sie ihre Produkte an die Anforderungen einer digitaleren und klimafreundlicheren Wirtschaft anpassen.

Gerade deshalb ist die Old Economy für langfristige Anleger hochgradig attraktiv. Diese Konzerne verfügen über eingespielte Kundenbeziehungen, globale Vertriebsnetze und vor allem stabile, verlässliche Cashflows. Die Kombination aus Substanz und Wandel macht sie zu einer Anlageklasse, die im Schatten der großen Technologiewerte oft übersehen wird. Wir stellen in den AnlegerPlus News 6/2026 Unternehmen vor, die exemplarisch für diesen Wandel stehen. Sie wurden vor mehr als 150 Jahren gegründet, stammen aus klassischen Industriezweigen und zeigen eindrucksvoll, warum Europas Old Economy noch lange nicht zum alten Eisen gehört.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Bild von Jean Martinelle auf Pixabay

Voltage Energy Group: Voltage Energy präsentiert auf der Intersolar Europe 2026 vorgefertigte Verkabelungslösungen

Voltage Energy Group

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung

Voltage Energy präsentiert auf der Intersolar Europe 2026 vorgefertigte Verkabelungslösungen

25.06.2026 / 02:50 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mit LYNX PLUS und IBEX PLUS demonstrieren die Lösungen eine EBOS-Lösung auf Systemebene für eine schnellere, einfachere und effizientere Umsetzung von Solaranlagen im Versorgungsmaßstab (Utility-Scale-Anlagen).

CHAPEL HILL, N.C., 25. Juni 2026 /PRNewswire/ — Vom 23. bis 25. Juni stellte die Voltage Energy Group („Voltage Energy“), ein weltweit führender Anbieter von EBOS-Lösungen (Electrical Balance of System) für Solarkraftwerke im großtechnischen Maßstab, seine EBOS-Lösungen auf Systemebene auf der Intersolar Europe 2026 in München vor. In diesem Jahr demonstrierte das Unternehmen, wie sich seine vorgefertigten Flaggschiff-Verkabelungslösungen LYNX PLUS und IBEX PLUS nahtlos in eine umfassendere EBOS-Lösung auf Systemebene einfügen, die darauf ausgelegt ist, die nächste Generation von Hochspannungs- und Hochleistungs-Solarprojekten zu unterstützen.

Voltage Energy at Intersolar Europe 2026

Von Verkabelungsprodukten bis hin zu EBOS-Lösungen auf Systemebene

Da sich Solarkraftwerke im großtechnischen Maßstab zunehmend in Richtung von Architekturen mit höherer Leistung und höherer Spannung entwickeln, hat Voltage Energy sein Angebot über einzelne Verkabelungsprodukte hinaus erweitert und bietet nun eine umfassende, auf Systemebene vorgefertigte Verkabelungslösung an, die das gesamte Spektrum an Anwendungen hinsichtlich der Strombelastbarkeit abdeckt. Damit unterstützt das Unternehmen Entwickler und EPC-Anbieter dabei, die Projektplanung zu optimieren, die Komplexität der Installation zu reduzieren und die langfristige Zuverlässigkeit der Anlage zu verbessern.

Im Vergleich zu herkömmlichen Verlegungsverfahren, bei denen jedes Kabel einzeln verlegt wird, können diese Lösungen den Kabelverbrauch um bis zu 33 % senken und die Installationszeit um bis zu 50 % verkürzen, was dazu beiträgt, Projektzeitpläne zu beschleunigen und die Effizienz bei der Bereitstellung zu verbessern.

„Solarentwickler und EPC-Unternehmen stehen unter zunehmendem Druck, größere Projekte mit weniger Installationsressourcen und engeren Zeitplänen zu realisieren“, sagte Bob Slack, CTO von Voltage Energy. „Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunft von EBOS in integrierten Lösungen auf Systemebene liegt, die die Implementierung vereinfachen, zur Senkung der Projekt-LCOE beitragen und gleichzeitig die Kunden auf Hochspannungsarchitekturen vorbereiten.“

Lösungen für alle Herausforderungen im Bereich Stromkapazität

Das Lösungsportfolio von Voltage Energy umfasst LYNX PLUS, IBEX PLUS, LYNX, IBEX und ALEX, die für unterschiedliche Projekttopologien und elektrische Lasten ausgelegt sind.

  • LYNX PLUS wurde speziell für Anwendungen mit höheren Stromstärken entwickelt und unterstützt Hauptleitungskapazitäten von bis zu 400 mm2 (853 A). Im Vergleich zu herkömmlichen 240 mm2-Konstruktionen reduziert es den Spannungsabfall um bis zu 34 % und macht herkömmliche Combiner-Boxen überflüssig, wodurch Installation sowie Betrieb und Wartung vereinfacht werden.
  • IBEX PLUS schließt die entscheidende Lücke im Bereich der mittleren Stromstärken von 70–168 A. Dank seiner zu 97 % flexiblen Aluminiumkabelkonstruktion ist es bis zu 41 % leichter als herkömmliche Kupferalternativen und kann die Investitionskosten um bis zu 27 % senken. Hybride Schnittstellen aus Kupfer und Aluminium bieten mehr Flexibilität bei der Konstruktion und ermöglichen gleichzeitig eine Optimierung von Material und Logistik.

Entwickelt für 2-kV-fähige Solaranlagen

Voltage Energy integriert in seinen vorgefertigten EBOS-Lösungen innovative flexible Aluminiumleiter, optimierte elektrische Anordnungen und 2-kV-fähige Architekturen. Damit trägt das Unternehmen zur Steigerung der Installationseffizienz bei und wird gleichzeitig den sich wandelnden Anforderungen von großtechnischen Solarkraftwerken gerecht. Sowohl LYNX PLUS als auch IBEX PLUS haben in den USA die UL-2-kV-Zertifizierung erhalten; die Zertifizierungsverfahren in Europa laufen derzeit, wodurch Voltage Energy in die Lage versetzt wird, eine breitere Einführung fortschrittlicher EBOS-Lösungen auf Systemebene in ganz Europa zu unterstützen.

Informationen zur Voltage Energy Group

Die 2016 gegründete Voltage Energy Group („Voltage Energy“) ist ein weltweit führender Anbieter von EBOS-Lösungen (Electrical Balance of Systems) für großtechnische Solarkraftwerke mit Hauptsitz in Chapel Hill, North Carolina. Voltage Energy bietet innovative, auf Wertschöpfung ausgerichtete Technologien und Dienstleistungen, die die Installationseffizienz steigern, die Sicherheit erhöhen und die langfristige Systemleistung optimieren.

Wir sind eine Gruppe innovativer Menschen, denen die Branche der erneuerbaren Energien wirklich am Herzen liegt. Weitere Informationen über uns finden Sie auf www.voltageenergy.com.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2999422/0000.jpg 
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2993966/Full_Voltage_Name_blue_bg_Logo.jpg 

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/voltage-energy-prasentiert-auf-der-intersolar-europe-2026-vorgefertigte-verkabelungslosungen-302810047.html

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25.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2353434  25.06.2026 CET/CEST

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Kexing Biopharm: Über den Horizont hinaus, gemeinsam immer weiter | Kexing Biopharm zieht Bilanz für seine Teilnahme an der CPHI & PMEC China 2026

Kexing Biopharm

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Über den Horizont hinaus, gemeinsam immer weiter | Kexing Biopharm zieht Bilanz für seine Teilnahme an der CPHI & PMEC China 2026

25.06.2026 / 02:20 CET/CEST

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SHENZHEN, China, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ — Vom 16. bis 18. Juni fand die CPHI & PMEC China 2026 im Shanghai New International Expo Center statt. Kexing Biopharm (688136.SH) präsentierte auf der Messe mehrere selbst entwickelte innovative Arzneimittelpipelines sowie über 30 Produkte für internationale Märkte. Das Unternehmen wurde zudem zur Verleihung der CPHI-Auszeichnungen eingeladen und erhielt für seine Leistungen in den Bereichen Innovation und internationale Entwicklung den „R&D Innovation Award“.

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Branchenübergreifende Produktabdeckung und Anerkennung durch Innovationspreise

Die ausgestellten Produkte deckten die Bereiche Onkologie, Autoimmunerkrankungen und Stoffwechselerkrankungen ab. Blockbuster-Medikamente wie albumingebundenes Paclitaxel, Bevacizumab, Infliximab, Enzalutamid, Aflibercept, Liraglutid und Semaglutid waren Gegenstand umfangreicher Beratungen.

Im Hinblick auf die F&E-Pipeline hob Kexing Biopharm mehrere weltweit innovative Arzneimittelpipelines hervor, darunter GB18 zur Behandlung von Krebskachexie, GB19/GB26 zur Behandlung des systemischen Lupus erythematodes, GB10 für die Augenheilkunde sowie GB20/GB24 zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen. Darüber hinaus fanden die klinischen Fortschritte bei zwei Phase-III-Programmen – dem langwirksamen GC und GB05 (Interferon-Inhalationslösung) – große Beachtung.

Die jahrelange kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologieplattformen und innovative Durchbrüche wurden mit der Verleihung des F&E-Innovationspreises an das Unternehmen gewürdigt. Dieser Preis, der gemeinsam von den Veranstaltern und führenden Vertretern der Branche verliehen wird, basiert auf einer mehrdimensionalen Bewertung, die Innovationen in Forschung und Entwicklung, Durchbrüche bei der klinischen Umsetzung, technologische Anwendungen und die Auswirkungen auf den Markt umfasst. Sie dient sowohl als Anerkennung für Leistungen im Bereich der industriellen Innovation als auch als Einblick in zukünftige Trends und Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung.

Treffen in Foren zur Förderung internationaler Geschäftskontakte

Bei dieser Veranstaltung war das BD-Team von Kexing Biopharm maßgeblich an hochkarätigen Foren und Rundtischgesprächen zum Thema globale Expansion in der Pharmabranche beteiligt. Durch die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen wie der internationalen Vermarktung chinesischer Biopharmazeutika hob das Team die Erfolge der Unternehmensplattform hervor. Dieser Austausch lieferte wichtige Branchenperspektiven und Anhaltspunkte für die Optimierung der Internationalisierungsstrategien des Unternehmens und die Nutzung globaler Marktchancen.

Am Abend des 15. Juni veranstaltete Kexing Biopharm ein Treffen für Kunden und Partner aus verschiedenen Ländern. Die Teilnehmenden führten entspannte und dennoch intensive Gespräche über Marktdynamiken, Kooperationsperspektiven und die zukünftige strategische Planung und schufen damit eine solide Grundlage für gegenseitiges Vertrauen und eine für alle Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bei künftigen Projekten.

Die CPHI bietet Kexing Biopharm eine strategische Plattform, um seine Stärken zu präsentieren und Kontakte zum globalen Pharmamarkt zu knüpfen. Auch in Zukunft wird das Unternehmen seine weltweite Präsenz weiter ausbauen und mit globalen Partnern zusammenarbeiten, um einem breiteren internationalen Markt noch mehr hochwertige Produkte anzubieten.

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2999473/Kexing_Biopharm_Logo.jpg

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Ad-hoc: HWA AG – HWA AG passt Prognose an und plant Kapitalmaßnahmen

HWA AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr/Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung

HWA AG passt Prognose an und plant Kapitalmaßnahmen

25.06.2026 / 00:53 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


HWA AG passt Prognose an und plant Kapitalmaßnahmen

Affalterbach, 25. Juni 2026 – Die HWA AG hat für das Jahr 2026 eine weitere Verbesserung sowohl der Gesamtleistung als auch auf EBIT-Ebene gegenüber dem Vorjahr in Aussicht gestellt. Auf Basis der aktuellen Hochrechnungen der Planzahlen ist eine Steigerung der Gesamtleistung weiterhin möglich; bzgl. des EBIT wird die Prognose jedoch angepasst. Das Ziel ist weiterhin ein leicht positives EBIT zu erreichen, wobei ein moderater EBIT-Verlust derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Hintergrund ist die wirtschaftliche Lage in der Automobilindustrie, ein Nachfragerückgang generell sowie diverse Kostensteigerungen bei unterschiedlichen Materialien. Auch die geopolitischen Unsicherheiten, vor allem im arabischen Raum, spiegeln sich im Kundenverhalten wider.

Die Eigenentwicklung des HWA EVO entwickelt sich gut. Die Auslieferung des Supersportwagens an erste Kunden hat bereits begonnen. Qualitativ bewegt sich der HWA EVO auf höchstem Niveau. Zudem konnten 3 Rennfahrzeuge des HWA EVO.R planmäßig verkauft werden. Trotz dieser Erfolge kommt es bei diesem Projekt hinsichtlich der Versorgung von Teilen zu Engpässen und damit zu einer Verzögerung der Auslieferungen. Die Umsätze verschieben sich daher teilweise in die Folgezeit.

Die HWA AG befindet sich weiter in der Transformation. Das Unternehmen soll künftig als eigene Marke agieren und mit Projekten für Dritte als Multiprojektorganisation auf höchstem Kompetenzlevel auftreten. Der ganz erhebliche und nunmehr auch klar sichtbare Umbruch in der Automobilbranche führt bei diesen Zielen zu einer Verzögerung auf der Zeitachse. Wie bereits im Lagebericht 2025 berichtet, wird die HWA AG zur weiteren Finanzierung der eigenen Projekte und Pipeline die Möglichkeiten des Kapitalmarkts nutzen.

Der Haupt- und Mehrheitsgesellschafter der HWA AG, die Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, hat dem Vorstand mitgeteilt, dass er die HWA AG auch künftig mit substanziellen Mitteln in Höhe von bis zu 11 Millionen Euro unterstützen wird. Der Vorstand wird daher zeitnah weitere Kapitalmaßnahmen umsetzen und im ersten Schritt baldmöglichst das noch vorhandene Genehmigte Kapital von bis zu 4,3 Millionen für neuen Aktien voll ausnutzen. Eine weitere Kapitalmaßnahme in Höhe von bis zu 6,7 Millionen Euro soll nachgelagert erfolgen; die Art der Umsetzung ist aktuell noch in Abstimmung. Allen Aktionären soll bei den Kapitalmaßnahmen ein Bezugsrecht eingeräumt werden und der Bezugspreis für alle Aktionäre wird sich bei den Kapitalmaßnahmen am unteren Limit eines möglichen Ausgabepreises orientieren. 

 

 

Ansprechpartner:
Investor Relations
HWA AG
Marc Schimmelpfennig
Benzstraße 8
71563 Affalterbach
Telefon: + 49/ (0) 7144/ 8717- 279
Telefax: + 49/ (0) 7144/ 8718- 111
ir@hwaag.com
www.hwaag.com

 

Unternehmensprofil HWA AG:

Die HWA AG ist ein eigenständiger 360 -Engineering-Experte in den Bereichen Automobilrennsport und Hochleistungsfahrzeuge. Das 1998 von Hans Werner Aufrecht gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Affalterbach (Deutschland) und beschäftigt rund 250 hochqualifizierte Mitarbeiter. Alle Produkt- und Dienstleistungsangebote der HWA AG stehen unter dem Motto ENGINEERING SPEED: Anspruch des Unternehmens ist es, die jeweils besten und hochwertigsten Lösungen zu entwickeln, um seine Partner und Kunden noch schneller an ihre Ziele zu bringen. Das Leistungsportfolio reicht von der Konstruktion sämtlicher Fahrzeugkomponenten bis hin zur Fertigung von Gesamtfahrzeugen in Verbindung mit den entsprechenden Logistik-, Aftersales- und Support-Dienstleistungen.

 

Ende der Insiderinformation


25.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HWA AG
Benzstraße 8
71563 Affalterbach
Deutschland
Telefon: +49 (0)7144 87 17-279
Fax: +49 (0)7144 87 18-111
E-Mail: ir@hwaag.com
Internet: http://www.hwaag.com
ISIN: DE000A0LR4P1
WKN: A0LR4P
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2353400

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2353400  25.06.2026 CET/CEST

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OHB SE: OHB: Aufgestockte Privatplatzierung mit einem Volumen von EUR 900 Mio. erfolgreich abgeschlossen

OHB SE

/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

OHB: Aufgestockte Privatplatzierung mit einem Volumen von EUR 900 Mio. erfolgreich abgeschlossen

24.06.2026 / 23:57 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.
OHB: Aufgestockte Privatplatzierung mit einem Volumen von EUR 900 Mio. erfolgreich abgeschlossen

  • Gesamtangebotsvolumen der Privatplatzierung der ersten Tranche der neuen Aktien beläuft sich auf EUR 900 Mio.[1]; Gesamtbruttoerlöse für OHB von rund EUR 482 Mio.
  • Aufstockung des Angebots um EUR 50 Mio. bestehender Aktien von KKR aufgrund sehr hoher Nachfrage
  • Privatplatzierung von 1.605.388 neuen Aktien und 1.394.612 bestehenden Aktien von KKR (inkl. 369.500 Mehrzuteilungsaktien) erfolgreich zum Preis von EUR 300,00 je Aktie abgeschlossen
  • Streubesitz wird voraussichtlich auf leicht über 20 % steigen; nach Abschluss des Angebots wird Familie Fuchs weiterhin über 60 % und KKR knapp 20 % an OHB halten (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option und Ausgabe sämtlicher neuer Aktien im Bezugsrechtsangebot)
  • Bezugsrechtsangebot für bestehende Minderheitsaktionäre vom 25. Juni bis 8. Juli 2026 geplant; Bezugsrechtshandel an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 25. Juni bis 3. Juli 2026
  • Handelsstart der ersten Tranche der neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am 26. Juni 2026

OHB (ISIN: DE0005936124, Prime Standard), Europas führende reine Raumfahrtfirma, gibt heute den erfolgreichen Abschluss seiner Privatplatzierung für institutionelle Investoren im Rahmen der Kapitalerhöhung und Ausweitung des Streubesitzes bekannt.

Insgesamt wurden 1.605.388 neu ausgegebene Aktien der ersten Tranche sowie 1.394.612 bestehende Aktien aus dem Bestand von Orchid Lux HoldCo S.à r.l. („Orchid Lux“)[2] zu einem Platzierungspreis von EUR 300,00 je Aktie zugeteilt. Darin enthalten waren bis zu 369.500 bestehende Aktien aus der Greenshoe-Option, die KKR (über Orchid Lux) dem Stabilisierungsmanager zum Platzierungspreis eingeräumt hat.

Das Gesamtangebotsvolumen der Privatplatzierung hat sich um rund EUR 50 Mio. auf EUR 900 Mio. erhöht. Die Transaktion stieß auf sehr hohe Nachfrage von institutionellen Investoren.

Die Bruttoerlöse aus der Ausgabe der neuen Aktien betragen rund EUR 482 Mio. und werden vollständig OHB zufließen; die Erlöse aus dem Verkauf bestehender Aktien werden KKR (über Orchid Lux) gesondert zufließen. Nach Abschluss der Privatplatzierung und unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option sowie Ausgabe sämtlicher neuer Aktien im Bezugsrechtsangebot wird sich der Streubesitz von OHB auf rund 20 % erhöhen.

Die Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt mit einem Anteil von über 60 % des Grundkapitals weiterhin Mehrheitsaktionärin von OHB. KKR wird knapp 20 % der Anteile am Unternehmen halten.
Marco Fuchs, OHB-Vorstandsvorsitzender: „Das sehr starke Interesse von verschiedensten Investoren sowohl aus Deutschland als auch von thematischen Sektorenfonds und globalen Blue-Chip-Fonds bestätigt, dass OHB im Zentrum der boomenden europäischen Raumfahrtindustrie steht. Mit dieser Stärkung unserer finanziellen Basis sind wir optimal aufgestellt für die nächste Phase des nachhaltigen Wachstums von OHB.“

Bezugsrechtsangebot und Handelsbeginn
Im Anschluss an die Privatplatzierung haben bestehende Minderheitsaktionäre mit Bezugsrechten, oder Käufer von Bezugsrechten einen Anspruch darauf, während der Bezugsrechtsfrist vom 25. Juni bis 8. Juli 2026 neue Aktien zum Preis von EUR 300,00 je Aktie zu zeichnen. Das Bezugsverhältnis beträgt 45:4, sodass je 45 bestehende Aktien zur Zeichnung von 4 neuen Aktien berechtigen. Bei Ausgabe sämtlicher neuer Aktien im Bezugsrechtsangebot erhöhen sich die Bruttoerlöse für OHB auf rund EUR 511 Mio.

Die Bezugsrechte sind vom 25. Juni bis 3. Juli 2026 an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Aktionäre, die nicht zeichnen möchten, können ihre Rechte in diesem Zeitraum am Markt veräußern. Der Handelsbeginn der ersten Tranche der neuen Aktien ist für den 26. Juni 2026 vorgesehen, der zweiten Tranche für den 14. Juli 2026.

Weitere Informationen finden Sie auf der Investor-Relations-Website von OHB: https://www.ohb.de/kapitalerhoehung

Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan, KKR Capital Markets und Rothschild & Co Redburn fungierten als gemeinsame globale Koordinatoren und Bookrunner, Berenberg, COMMERZBANK, Jefferies und UniCredit fungierten als gemeinsame Bookrunner. 

Anleger werden darauf hingewiesen, dass jeder Erwerb von Aktien, der zum Besitz oder zur Zurechnung von 3 % oder mehr des Aktienkapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft führt, gemäß den sogenannten „Golden Power“-Regeln den italienischen Behör-den gemeldet werden muss und dass ein solcher Erwerb der Genehmigung durch die italienischen Behörden unterliegt. Die Unterlassung einer solchen Meldung kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Rechtliche Hinweise
Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen. Investoren sollten Wertpapiere der Gesellschaft ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Wertpapiere der Gesellschaft beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Wertpapiere birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien, zum Verkauf oder Erwerb von Bezugsrechten oder zur Ausübung von Bezugsrechten dar.

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“) (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung gesetzlich unzulässig wäre, weitergegeben oder bekanntgemacht werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig wäre, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung außer Deutschland registriert. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten wird ausschließlich an Personen erfolgen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich um qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des Securities Act handelt, und unter Berufung auf diese Regelung. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Die Wertpapiere dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht diesen Anforderungen unterliegt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert oder anderweitig übertragen werden, wobei in jedem Fall die geltenden Wertpapiergesetze eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten einzuhalten sind. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) (die „Relevanten Staaten“) ist und wird in keinem Relevanten Staat ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Angebots sind, unterbreitet. In den Relevanten Staaten ist diese Mitteilung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. Diese Mitteilung wird nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und darf nicht an diese weitergegeben werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Absatz 15 des Anhangs 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Order”) verfügen, oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order sind oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Relevante Personen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen. Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Informationen über das Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markt- und Wirtschaftswachstumsraten, Markttrends und den Wettbewerb in den Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, basieren auf Einschätzungen und Schätzungen der Gesellschaft. Diese Einschätzungen und Schätzungen basieren wiederum teilweise auf internen Marktbeobachtungen und verschiedenen Studien oder Schätzungen Dritter, die ebenfalls in erster Linie auf Daten oder Zahlen aus öffentlich zugänglichen Quellen beruhen, aber auch auf nicht öffentlichen Daten oder Zahlen basieren können. Weder die Gesellschaft, Orchid Lux HoldCo S.à r.l., Luxembourg (die „Veräußernde Aktionärin”) noch die Konsortialbanken (wie unten beschrieben) haben die Marktdaten und sonstigen Informationen, auf denen die Studien Dritter basieren, oder die externen Quellen, auf denen die eigenen Schätzungen der Gesellschaft basieren, unabhängig überprüft und geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Sowohl die Gesellschaft als auch die Veräußernde Aktionärin und die Konsortialbanken (wie unten beschrieben) lehnen ausdrücklich jede Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „planen“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft gibt weder derzeit noch künftig eine Zusicherung ab, dass eine zukunftsgerichtete Aussage eintreten oder sich als zutreffend erweisen wird. Die tatsächliche künftige Geschäftstätigkeit, Finanzlage, Ertragslage und die Aussichten können wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder prognostizierten Angaben abweichen. Dementsprechend wird den Lesern dieser Mitteilung davon abgeraten, sich auf in dieser Mitteilung enthaltene Informationen zu verlassen.

Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie das Datum der Zulassung der Bezugsrechte und Bezugsrechtsbruchteile zum Handel im regulierten Markt (XETRA und XETRA Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann durch Faktoren wie insbesondere die Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien und Bezugsrechte kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen. Die Inhalte dieser Mitteilung sind nicht als Rechts-, Unternehmens-, Finanz- oder Steuerberatung auszulegen. Jeder Aktionär bzw. potenzielle Anleger sollte seinen jeweils eigenen unabhängigen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder Steuerberater konsultieren, um Rechts-, Finanz-, Unternehmens- oder Steuerberatung einzuholen.

Weder die Gesellschaft, der Veräußernde Aktionär noch Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE, KKR Capital Markets (Ireland) Limited, Rothschild & Co Global Markets Solutions (Europe) S.A., COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Jefferies GmbH, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG und UniCredit Bank GmbH (die „Konsortialbanken“) noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch eine sonstige Person übernimmt eine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen oder sonstige Informationen zu aktualisieren, und sie erwarten auch nicht, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder sonstigen Informationen öffentlich zu aktualisieren oder öffentlich zu revidieren, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und der Veräußernden Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit der Privatplatzierung. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die Privatplatzierung ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft und den Veräußernden Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit der Privatplatzierung übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen der Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere an der Gesellschaft oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit der Privatplatzierung oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweiligen verbundenen Unternehmen, Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (i) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung („MiFID II“), (ii) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) den jeweiligen nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) sowie (iv) in Bezug auf das Vereinigte Königreich dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die „UK MiFID-Produktüberwachungsanforderungen“ und, zusammen mit den MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen, die „Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder aus sonstigen Gründen, die ein „Hersteller“ im Sinne der Produktüberwachungsanforderungen andernfalls in Bezug darauf haben könnte, wurden die Wertpapiere einem Produktfreigabeverfahren unterzogen. Demgemäß wurde festgestellt, dass diese Wertpapiere (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern sowie Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II und, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook, vereinbar sind und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II und, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, dem FCA Handbook zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für Zwecke von MiFID II oder, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wertpapiere zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Wertpapiere zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Gesellschaft würde eine oder mehrere der Konsortialbanken, handelnd für Rechnung der übrigen Konsortialbanken, als Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“) tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der „Stabilisierungszeitraum“), oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf ein Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA durchgeführt werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN UND BEZUGSRECHTE AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.

Kontakt:
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Unternehmenskommunikation
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Investoren und Analysten:
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Investor Relations
Tel: +49 421 2020 6426
E-Mail: ir@ohb.de


[1] Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option in Höhe von EUR 111 Mio.
[2] Eine Gesellschaft, die mittelbar von Gesellschaften gehalten wird, die von mit KKR & Co. Inc. verbundenen Unternehmen beraten werden
 


24.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2353396  24.06.2026 CET/CEST

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Sunwoda Energy: Sunwoda Energy führt die SunESS-H-Serie ein und vertieft europäische Partnerschaften

Sunwoda Energy

/ Schlagwort(e): Produkteinführung

Sunwoda Energy führt die SunESS-H-Serie ein und vertieft europäische Partnerschaften

24.06.2026 / 21:55 CET/CEST

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MÜNCHEN, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ — Sunwoda Energy stellte auf der Intersolar & ees Europe 2026 unter dem Motto „One Core, All Scenes“ sein weiterentwickeltes Portfolio der SunESS-H-Serie vor; dabei wurde ein systemübergreifender Ansatz für Energiespeicherung, Laden und digitales Energiemanagement präsentiert und gleichzeitig die europäischen Partnerschaften weiter gestärkt.

Wei Ren, General Manager of European Sales at Sunwoda Energy, speaks at the “One Core, All Scenes” Product Launch during Intersolar & ees Europe 2026.

Die weiterentwickelte SunESS H-Serie vereint Batteriespeichersysteme, Solar-Speicher-Ladelösungen, KI-gestütztes Energiemanagement sowie Anwendungen wie dynamische Strompreisgestaltung, Spitzenlastabdeckung und Notstromversorgung. Das Herzstück des Portfolios bildet „One Core“, eine gemeinsame Funktionsgrundlage, die Zelltechnologie, Packdesign, Systemarchitektur und intelligentes Energiemanagement umfasst. Mithilfe eines KI-gestützten Energiemanagementsystems (EMS) und der überarbeiteten mySunPan-App ermöglicht das System Prognosen, Optimierung, Einsatzsteuerung und visualisiertes Management, sodass SunESS- und OASIS-Produkte unter einem einheitlichen technologischen Rahmen betrieben werden können.

Die Batteriesysteme der neuen Generation – SunESS H Pro und SunESS H StackPlus – nutzen die von Sunwoda selbst entwickelten 314-Ah-LFP-Zellen mit einer Zyklenlebensdauer von bis zu 10.000 Zyklen. Beide Produkte zeichnen sich durch aktives Balancing auf Pack-Ebene, Brandschutz auf Pack-Ebene, mehrschichtigen Sicherheitsschutz, aktives Wärmemanagement, Schutzklasse IP66 und Korrosionsbeständigkeit der Klasse C4 aus. SunESS H Pro konzentriert sich auf Energiesicherheit und Notstromversorgung für Privathaushalte und kleinere Gewerbebetriebe, während SunESS H StackPlus dank eines stapelbaren, modularen Designs eine flexible Erweiterung sowie die gemischte Nutzung neuer und bestehender Batteriemodule ermöglicht.

Sunwoda Energy stellte außerdem SunESS Power Pro+ All in One vor. Das System deckt einen Leistungsbereich von 20–50 kW bzw. 20–120 kWh ab und verfügt über ein modulares, stapelbares Design sowie eine verkabelungsfreie Installation für Privathaushalte und kleine gewerbliche und industrielle Anwendungen. Es nutzt den von Sunwoda selbst entwickelten Hybrid-Wechselrichter UT50, der nahtlose Umschaltung, Kompatibilität mit SunESS H Pro und SunESS H StackPlus sowie parallele Erweiterungen unterstützt. In Kombination mit der SunESS Power Wallbox ermöglicht es die Koordination zwischen Energiespeicher und E-Auto-Ladevorgang und unterstützt gleichzeitig intelligente Verbraucher, Wärmepumpen, Generatoren und bestehende PV-Anlagen.

Für C&I- und Ladestation-Szenarien arbeitet der OASIS Ultra Charger mit dem OASIS L261 AiO zusammen, um C&I-Energiespeicher mit Gleichstrom-Schnellladung zu kombinieren. Das Ladegerät entspricht den relevanten Anforderungen der Norm IEC 61851 und bereitet sich auf die Zertifizierung gemäß ISO 15118 vor.

Sunwoda Energy präsentierte zudem die überarbeitete mySunPan-App, die einen besseren Überblick über wichtige Ertragsdaten und den Systemstatus bietet. Basierend auf europäischen Netzstrategien und dynamischen Strompreisen nutzt die Plattform KI-Algorithmen zur Energieoptimierung und unterstützt intelligente Diagnose, Fernsteuerung sowie Wartung.

Während der Messe unterzeichnete Sunwoda Energy Kooperationsvereinbarungen mit BayWa r.e., CEF und IBC Solar, um die Produktversorgung, die lokale Marktentwicklung und den Kundensupport in Europa zu stärken. Das Unternehmen hob zudem Fortschritte in den Bereichen ESG-Entwicklung, Aufbau von Kompetenzen im Bereich „Battery Passport“ und digitale Transparenz hervor und wurde von EUPD Research mit dem Preis „Top Brand PV Switzerland 2026″ in der Kategorie Energiespeicher ausgezeichnet.

Um mehr über die verbesserte SunESS H-Serie und die dazugehörigen Lösungen zu erfahren, besuchen Sie bitte:

https://en.sunwodaenergy.com/events/suness-energy-storage-solutions.html

Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sunwoda Group bietet Sunwoda Energy Energiespeicherprodukte und -lösungen für private, gewerbliche und industrielle Anwendungen an und unterstützt damit die Energiewende in Europa und weltweit sowie die Entwicklung sicherer, intelligenterer und vernetzterer Energiesysteme.

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/sunwoda-energy-fuhrt-die-suness-h-serie-ein-und-vertieft-europaische-partnerschaften-302809822.html

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24.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2353390  24.06.2026 CET/CEST

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DongCheng: DCK präsentiert auf der spoga+gafa 2026 batteriebetriebene und intelligente Lösungen für die Gartenpflege

DongCheng

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung

DCK präsentiert auf der spoga+gafa 2026 batteriebetriebene und intelligente Lösungen für die Gartenpflege

24.06.2026 / 21:25 CET/CEST

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KÖLN, Deutschland, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ — DCK Tools, eine professionelle Elektrowerkzeugmarke von Dongcheng, hat ihren Messeauftritt auf der spoga+gafa 2026, der weltweit führenden Fachmesse für Garten-Lifestyle, Outdoor und Gartenpflege, die vom 22. bis 24. Juni auf der Koelnmesse stattfand, erfolgreich abgeschlossen.

DCK at spoga+gafa 2026

Vor einem internationalen Publikum aus Fachleuten, Händlern und Einkäufern aus dem Bereich Rasen- und Gartengeräte (OPE) präsentierte DCK sein aktuelles Produktportfolio für die 20-V- und 58-V-Akku-Plattformen, darunter intelligente Mähroboter, Zero-Turn-Aufsitzmäher sowie ein umfassendes Sortiment an OPE-Produkten und stellte dabei seine neuesten Fortschritte bei batteriebetriebenen und intelligenten Lösungen für die Rasen- und Gartenpflege vor.

„Die spoga+gafa ist ein wichtiger globaler Treffpunkt für die Garten- und Outdoor-Branche. Durch unsere Teilnahme kann DCK die Beziehungen zu Vertriebspartnern in ganz Europa und auf anderen internationalen Märkten stärken, unser 20-V- und 58-V-OPE-Portfolio sowie unsere intelligenten Mählösungen präsentieren und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in einem breiteren Spektrum von Anwendungen im Bereich Rasen- und Gartenpflege ausloten“, sagte Stella Su, Marketingleiterin des Geschäftsbereichs Europa und Nordamerika bei DCK.

Auf der spoga+gafa 2026 präsentierte DCK ein Produktportfolio, das vielfältige Anwendungsbereiche abdeckt, darunter die Pflege von Privatgärten, die professionelle Rasenpflege und die Bewirtschaftung großflächiger Rasenflächen:

  • Intelligente Mähroboter zeichnen sich durch automatisierten Betrieb, intelligente Navigation und verbesserte Mäheffizienz aus und reduzieren den Bedarf an manuellen Eingriffen.
  • Die 20-V-Gartengeräte-Serie ist speziell für Hausgärten, leichte Gartenarbeiten und den Vertrieb über den Einzelhandel konzipiert.
  • Die 58-V-Gartengeräte-Serie richtet sich an anspruchsvolle Privatanwender und ist für semiprofessionelle Anwendungen konzipiert.
  • Zero-Turn-Aufsitzmäher – entwickelt für große Rasenflächen, die Grundstückspflege, Landschaftsbau und hocheffiziente Mäharbeiten.

Mit diesen Angeboten möchte DCK Endverbrauchern effizientere, intelligentere und wartungsärmere Lösungen für die Rasen- und Gartenpflege bieten. Gleichzeitig bietet das Sortiment Händlern, Fachgroßhändlern, Gartencentern, E-Commerce-Plattformen und Einzelhandelspartnern ein flexibles Produktsortiment, das je nach Anwendungsszenario und Vertriebsstrategie ausgewählt und präsentiert werden kann.

Die Produktpräsentation von DCK orientiert sich an den Branchentrends Elektrifizierung, Intelligenz, Geräuscharmut und hoher Effizienz bei Rasen- und Gartengeräten und unterstützt damit die Weiterentwicklung von Rasenpflegelösungen hin zu saubereren, komfortableren und intelligenteren Alternativen.

Während der Messe führte das DCK-Team Gespräche mit Partnern aus der Branche über Produktportfolios, die Zusammenarbeit in den Vertriebskanälen und Marktbedürfnisse und gewann dabei Erkenntnisse, die die künftige Produktvermarktung und die geschäftliche Zusammenarbeit unterstützen werden.

Weitere Informationen zu DCK und Dongcheng finden Sie unter www.dck-tools.com und www.dongcheng.com.

DCK Robotic Lawn Mower

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/dck-prasentiert-auf-der-spogagafa-2026-batteriebetriebene-und-intelligente-losungen-fur-die-gartenpflege-302809794.html

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24.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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One Square Advisory Services S.à.r.l.: One Square Advisory Services S.à.r.l.: INFORMATION DES GEMEINSAMEN VERTRETERS für die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH 6,5 %-Anleihe 2011/2014 (ISIN DE000A1KQXX5)

One Square Advisory Services S.à.r.l.

/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz

One Square Advisory Services S.à.r.l.: INFORMATION DES GEMEINSAMEN VERTRETERS für die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH 6,5 %-Anleihe 2011/2014 (ISIN DE000A1KQXX5)

24.06.2026 / 21:11 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


INFORMATION DES GEMEINSAMEN VERTRETERS
für die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH

6,5 %-Anleihe 2011/2014 (ISIN DE000A1KQXX5)
Endurteil des Landgerichts München I vom 21. Mai 2026 | Az.: 31 O 14128/18
 
Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger,

ich informiere Sie hiermit als Gemeinsamer Vertreter über das Endurteil des Landgerichts München I vom 21. Mai 2026 (Az.: 31 O 14128/18), das für die Insolvenzverfahren der Golden Gate GmbH und von Herrn Uwe Rampold von erheblicher Bedeutung ist. Mir liegen zu diesem Urteil die Standpunkte der Insolvenzverwalter sowie von Herrn Rampold vor, die ich Ihnen nachfolgend neutral und vollständig wiedergebe, damit Sie sich selbst ein Bild machen können.

I. Hintergrund

Die Golden Gate GmbH (vormals Golden Gate AG) begab Ende März/Anfang April 2011 eine 6,5 %-Anleihe 2011/2014 mit einem Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro. Herr Uwe Rampold, damaliger alleinvertretungsberechtigter Vorstand und alleiniger Gesellschafter der Golden Gate AG, gab am 28./29.03.2011 eine Patronatserklärung ab. Darin verpflichtete er sich, die Golden Gate AG mit den zur fristgerechten Erfüllung der Anleiheverbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten — maximal bis zum Betrag der zugeflossenen Anleiheerlöse zzgl. aufgelaufener, nicht getilgter Zinsen. Am 11.10.2014 war die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Herr Rampold stellte weder Mittel bereit noch leistete er Zahlungen in die Kapitalrücklage. Am 24.02.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golden Gate GmbH eröffnet (Az. 1503 IN 3140/14, Insolvenzverwalter: Axel Bierbach). Am 16.04.2015 folgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Herrn Uwe Rampold (Az. 1501 IN 3701/14, Insolvenzverwalter: Dr. Christian Gerloff). Am 29.05.2015 meldete Insolvenzverwalter Bierbach Ausstattungsansprüche aus der Patronatserklärung in Höhe von EUR 32.681.917,81 (30 Mio. Euro Hauptforderung zzgl. 2.681.917,81 Euro Zinsen) zur Insolvenztabelle im Verfahren Rampold an. Sowohl Dr. Gerloff als auch Herr Rampold widersprachen. Im Jahr 2018 erhob Insolvenzverwalter Bierbach Forderungsfeststellungsklage.

II. Das Endurteil vom 21. Mai 2026 — Tenor und wesentliche Begründung

Das Landgericht München I hat der Klage vollumfänglich stattgegeben:

1. Die Forderung von Insolvenzverwalter Bierbach gegen Insolvenzverwalter Dr. Gerloff in Höhe von EUR 32.681.917,81 aus Patronatserklärung wird in voller Höhe zur Insolvenztabelle im Verfahren Rampold (Az. 1501 IN 3701/14) festgestellt.
2. Der Widerspruch von Herrn Rampold gegen diese Forderung wird in voller Höhe für unbegründet erklärt.
3. Die Kosten tragen zu 99 % Insolvenzverwalter Dr. Gerloff und zu 1 % Herr Rampold.

Wesentliche Begründungslinien des Gerichts:

Patronatserklärung wirksam: Die Patronatserklärung vom 28.03.2011 stellt ein formwirksames, hartes, internes Patronat dar. Herr Rampold hat sich darin rechtsverbindlich zur Ausstattung der Golden Gate AG verpflichtet.
Primäranspruch erloschen (§ 275 Abs. 1 BGB): Der Darlehensausreichungsanspruch (Primäranspruch) ist wegen nachträglicher Unmöglichkeit erloschen, da die Verhinderung der Insolvenz der Golden Gate GmbH nicht mehr erreichbar ist. Dieser Anspruch besteht auch nicht als Insolvenzforderung fort.
Sekundäranspruch vollumfänglich begründet: Die Klage ist als Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB) begründet. Die Nichterfüllung des Patronats trotz Fälligkeit stellt eine Pflichtverletzung dar; das Vertretenmüssen wird gesetzlich vermutet.
Schadenshöhe EUR 32.681.917,81 — ohne Anrechnung: Der Schadensersatz umfasst den vollen Betrag. Bereits an Anleihegläubiger geleistete Zahlungen sind nicht in Abzug zu bringen, da der Anspruch der Gesellschaft (nicht den Gläubigern direkt) zusteht. Auch andere Insolvenzgläubiger können von der Patronatserklärung profitieren.
Einwände zurückgewiesen: Das Gericht wies u.a. die Einwände zur Nichtigkeit der
Patronatserklärung sowie zur angeblichen Stundung durch den Gläubigerversammlungsbeschluss vom 12.01.2015 zurück.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

III. Position der Insolvenzverwalter (Axel Bierbach und Dr. Christian Gerloff)

Die Insolvenzverwalter teilen mit, dass die Forderungsfeststellungsklage vollumfänglich und ohne jede Einschränkung obsiegt hat. Die Insolvenzmasse der Golden Gate GmbH hat nunmehr einen gerichtlich festgestellten Anspruch gegen die Insolvenzmasse Rampold in Höhe von EUR 32.681.917,81 und ist damit größter Gläubiger im Insolvenzverfahren Rampold. Nach Einschätzung von Insolvenzverwalter Bierbach ist nach Rechtskraft des Urteils eine signifikante Quotenauszahlung aus der Insolvenzmasse Rampold an die Insolvenzmasse Golden Gate zu erwarten, die anschließend den Abschluss des Insolvenzverfahrens Golden Gate ermöglichen würde.

Zum Nichtigkeits- und Restitutionsverfahren (Insolvenzverfahren Golden Gate GmbH):
Der Antrag von Herrn Rampold vom 12.01.2026 auf Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 08.10.2014 bzw. des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 24.02.2015 wurde durch das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 03.03.2026 als unzulässig abgewiesen. Der sofortigen Beschwerde von Herrn Rampold wurde mit Beschluss vom 08.04.2026 nicht abgeholfen. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit beim Landgericht München I anhängig. Die Insolvenzverwalter weisen darauf hin, dass das Verhalten von Herrn Rampold zu einer jahrelangen Verzögerung der Verfahrensabschlüsse geführt hat. Ob Berufung gegen das Endurteil eingelegt wird, bleibt abzuwarten. Herr Rampold ist eigenständig berufungsfähig.

IV. Position von Herrn Uwe Rampold

Herr Rampold hält die Darstellung des Endurteils durch die Insolvenzverwalter für unvollständig. Er macht folgende Gegenpositionen geltend:

1. Zur Wirksamkeit des gesamten Insolvenzverfahrens Rampold
Das Urteil stellt selbst fest, dass der Primäranspruch gemäß § 275 Abs. 1 BGB erloschen ist und auch nicht als Insolvenzforderung existiert. Herr Rampold zieht daraus die weitergehende Schlussfolgerung, die er wie folgt formuliert: 

Wenn das Insolvenzverfahren Az. 1501 IN 3701/14 auf einem Eröffnungsbeschluss beruht,
dessen einzige Forderungsgrundlage bereits zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags vom
19.11.2014 erloschen war, dann ist dieses Insolvenzverfahren von Anfang an ohne
gesetzliche Grundlage. In einem nichtigen Insolvenzverfahren kann es keine wirksame
Forderungsanmeldung geben — die Anmeldung vom 29.05.2015 ist gegenstandslos. Es
kann keine zulässige Feststellungsklage geben. Und es kann keinen
Schadensersatzanspruch geben, der in einer nicht existenten Insolvenztabelle eines
nichtigen Verfahrens festgestellt wird.

Das Endurteil setze nach Auffassung von Herrn Rampold an letzter Stelle dieser Kette an, ohne die Kette selbst — die Frage der Wirksamkeit des gesamten Insolvenzverfahrens — zu prüfen.

2. Zur Zulässigkeit des Sekundäranspruchs
Der frühere Vorsitzende Richter Dr. Prechtel hatte mit Verfügung vom 12.03.2020 festgehalten, dass das Forderungsanmeldungsschreiben vom 29.05.2015 keine Tatsachen zur Pflichtverletzung und zum Verschulden enthielt. Das Endurteil ist dieser Einschätzung nicht gefolgt und hat die Zulässigkeit des Schadensersatzanspruchs bejaht — ein Punkt, den Herr Rampold in der Berufung angreifen will.

3. Zur Bezifferbarkeit zum Prüfungstermin
Der Sachstandsbericht von Insolvenzverwalter Bierbach vom 10.11.2015 hielt schriftlich fest, dass sich nach Ansicht des Insolvenzverwalters Dr. Gerloff der ursprüngliche Ausstattungsanspruch aus dem Patronat in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung umgewandelt hat, der tatsächliche Schaden aber noch nicht feststehen würde. Die Höhe des Schadensersatzanspruches war zum maßgeblichen Prüfungstermin vom 01.07.2015 mangels Bezifferbarkeit nicht abbildbar. Herr Rampold sieht hierin eine weitere Stütze für seine Auffassung, dass der Anspruch nicht ordnungsgemäß zur Tabelle angemeldet werden konnte.

4. Zum weiteren Vorgehen
Herr Rampold hat angekündigt, Berufung beim Oberlandesgericht München einzulegen. Er ist eigenständig berufungsfähig.

Zum Nichtigkeits- und Restitutionsverfahren in seinem Privatinsolvenzverfahren:
Der Antrag von Herrn Rampold vom 06.10.2025 wurde durch das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 14.01.2026 als unzulässig abgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit beim Landgericht München anhängig.

V. Hinweis des Gemeinsamen Vertreters

Als Gemeinsamer Vertreter ist es meine Aufgabe, Sie sachlich und vollständig zu informieren. Die vorstehenden Darstellungen der Insolvenzverwalter und von Herrn Rampold spiegeln die jeweiligen Parteistandpunkte wider. Ich nehme hierzu keine eigene Bewertung vor.

Die für Ihre Anlage maßgeblichen Rechtsfragen — insbesondere die vom Landgericht München I bejahte Zulässigkeit und Begründetheit des Sekundäranspruchs – sind Gegenstand des bevorstehenden Berufungsverfahrens von Herrn Rampold vor dem OLG München. Dieses Berufungsverfahren wird sich jedoch nur mit dem Widerspruch von Herrn Rampold gegen die angemeldete Forderung beschäftigen und hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft der Forderungsfeststellung im Verhältnis zum Insolvenzverwalter Dr. Gerloff. Das Berufungsverfahren, dessen Dauer nicht absehbar ist, hat damit keinen Einfluss auf den Abschluss der beiden Insolvenzverfahren und die Quotenzahlungen.

Herr Rampold hat dem Gemeinsamen Vertreter eine sogenannte „Offene Erklärung“ übermittelt, die der Gemeinsame Vertreter interessierten Anleihegläubigern auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Der Gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger über wesentliche weitere Entwicklungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Günther
One Square Advisory Services S.à.r.l.
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger
Golden Gate GmbH, 6,5 %-Anleihe 2011/2014 (ISIN DE000A1KQXX5)


24.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ad-hoc: Branicks Group AG – Branicks Group AG konkretisiert Zeitplan zur Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025

Branicks Group AG / Schlagwort(e): Jahresabschluss / Verschiebung der Veröffentlichung

Branicks Group AG konkretisiert Zeitplan zur Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025

24.06.2026 / 20:54 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

 

Branicks Group AG konkretisiert Zeitplan zur Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025

Frankfurt am Main, 24. Juni 2026. Die Branicks Group AG (ISIN: DE000A1X3XX4) („Branicks“) gibt bekannt, dass der Vorstand die Veröffentlichung des geprüften Jahres- und Konzernabschlusses 2025 für den 27. Juli 2026 plant. Branicks plant, die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2026 am selben Termin vorzulegen.

Hintergrund ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen mit den Gläubigern der Schuldscheindarlehen sowie den Anleihegläubigern über die Refinanzierung und Restrukturierung insbesondere der im Jahr 2026 fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten, für die in vollem Umfang eine Laufzeitverlängerung bis zum zweiten Halbjahr 2030 angestrebt wird. Der Vorstand erwartet, dass die auf dieser Basis verhandelte Lösung eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung der Gesellschaft schaffen wird.

Die am 23. Dezember 2025 angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2025 wird ausdrücklich bestätigt.

 

IR-Kontakt Branicks Group AG:
Jasmin Dentz
Neue Mainzer Straße 32-36
60311 Frankfurt am Main
Fon +49 69 9454858-1492
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GSMA: Die GSMA veröffentlicht einen globalen Leitfaden zur Regulierung von Satellitendiensten, um politische Entscheidungsträger beim Aufbau zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für die Konnektivität zu unterstützen

GSMA

/ Schlagwort(e): Sonstiges/ESG

Die GSMA veröffentlicht einen globalen Leitfaden zur Regulierung von Satellitendiensten, um politische Entscheidungsträger beim Aufbau zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für die Konnektivität zu unterstützen

24.06.2026 / 20:20 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ein neuer Leitfaden enthält praktische Empfehlungen für Regulierungsbehörden, die darauf abzielen, harmonisierte, technologieneutrale Rahmenbedingungen für den Satellitenbereich zu schaffen, bei denen gesellschaftliche Bedürfnisse, Verbraucherschutz und nachhaltige Investitionen im Vordergrund stehen

LONDON, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ — Die GSMA hat heute ihr neues Satellite Regulatory Playbook veröffentlicht, einen praktischen Leitfaden, der  politischen Entscheidungsträgern dabei helfen soll, klare, einheitliche und zukunftsfähige politische Rahmenbedingungen für den sich rasch entwickelnden Sektor der Satellitenkonnektivität zu entwickeln. 

GSMA Logo

Da sich Satellitendienste in der erdnahen Umlaufbahn (LEO) weltweit ausweiten und zunehmend terrestrische Mobilfunk- und Breitbandnetze ergänzen, bietet das „Playbook“ Regierungen einen strukturierten Rahmen für die Modernisierung der Satellitenregulierung – und zwar in einer Weise, die gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird, Verbraucher schützt und Investitionen in die nächste Generation von Kommunikationsnetzen fördert. 

Das in Zusammenarbeit mit Access Partnership entwickelte Leitfaden konzentriert sich auf neue Satelliten-Breitband- und Direct-to-Device-Dienste (D2D), die ohne Partnerschaften mit Mobilfunkbetreibern direkt an Endnutzer bereitgestellt werden und bei denen bestehende regulatorische Rahmenbedingungen häufig Lücken aufweisen. Soweit Mobilfunkbetreiber beteiligt sind, bieten die bestehenden Vorschriften in der Regel ausreichende Schutzvorkehrungen. Das Leitfaden bietet praktische Anleitungen, die politische Entscheidungsträger an ihre jeweiligen nationalen Gegebenheiten anpassen können. Er soll eine technologieneutrale Regulierung unterstützen und gleichzeitig für mehr Einheitlichkeit bei den Regulierungsergebnissen auf den verschiedenen Märkten sorgen. 

Die GSMA betont, dass widerstandsfähige und inklusive digitale Gesellschaften das Zusammenspiel verschiedener Formen der Konnektivität erfordern, darunter Mobilfunk-, Festnetz- und Satellitennetze. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen daher weiterentwickelt werden, um alle Konnektivitätsdienste einheitlich zu behandeln und sicherzustellen, dass die Nutzer unabhängig von der Art der Dienstbereitstellung vergleichbare Schutzmaßnahmen und Vorteile erhalten. 

Michaela Angonius, Head of Policy & Regulation bei der GSMA, erklärte: „Da die Satellitenkonnektivität zu einem immer wichtigeren Bestandteil der globalen Kommunikationslandschaft wird, haben politische Entscheidungsträger die Möglichkeit, zukunftsfähige regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. 

Bei der Konnektivität geht es nicht um die Wahl zwischen terrestrischen und Satellitennetzen. Die Regulierung sollte technologieneutral sein und darauf ausgerichtet sein, einheitliche Ergebnisse für Verbraucher und Gesellschaft zu erzielen, unabhängig davon, wie die Dienste bereitgestellt werden.“ 

Der Leitfaden nennt acht zentrale regulatorische Säulen, die politische Entscheidungsträger bei der Entwicklung oder Modernisierung von Rahmenbedingungen für Satellitendienste berücksichtigen sollten: 

  • Regeln für lokale Einrichtungen  
  • Nationale Sicherheit  
  • Verbraucherschutz und operative Maßnahmen   
  • Anforderungen an Infrastruktur und Einrichtungen  
  • Bereitstellung von Endgeräten für Endnutzer  
  • Steuerliche Überlegungen 
  • Rettungsdienste und öffentliche Sicherheit 
  • Durchsetzung  

Die Leitlinien stützen sich auf die Grundsätze der GSMA. Angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Ausweitung von Satellitendiensten ist die GSMA der Ansicht, dass zukunftsorientierte und harmonisierte Regulierungsansätze von entscheidender Bedeutung sein werden, um den vollen Nutzen der Konnektivität der nächsten Generation für Verbraucher, Unternehmen und Gesellschaften weltweit zu erschließen. 

Das vollständige Satellite Regulatory Playbook ist bei der GSMA erhältlich. 

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