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Vedanta Group: Vedanta schließt historische Aufspaltung ab und notiert vier neue Unternehmen an der BSE und NSE

Vedanta Group

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung

Vedanta schließt historische Aufspaltung ab und notiert vier neue Unternehmen an der BSE und NSE

25.06.2026 / 07:10 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MUMBAI, Indien, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ — Die Vedanta Group setzte mit der erfolgreichen Börsennotierung von vier neu ausgegliederten Unternehmen an der Bombay Stock Exchange (BSE) und der National Stock Exchange (NSE) einen entscheidenden Meilenstein in der indischen Unternehmensgeschichte. Diese wegweisende Transformation schafft fünf fokussierte Geschäftsbereiche, die für Indiens industrielles Wachstum, den Infrastrukturausbau, die Energiesicherheit und die Bestrebungen nach Eigenständigkeit von zentraler Bedeutung sind.

Logo der Vedanta Group

Die Börsennotierung von Vedanta Aluminium, Vedanta Oil & Gas, Vedanta Iron & Steel und Vedanta Power wurde mit feierlichen Glockenschlägen an den Börsen gewürdigt und markierte damit den Höhepunkt einer der bedeutendsten Unternehmensumwandlungen Indiens.

Anil Agarwal, Vorsitzender der Vedanta Group, sagte bei dieser Gelegenheit: „Vor 24 Jahren war Vedanta das erste indische Unternehmen, das an der Londoner Börse notiert wurde, und stieg später in den FTSE 100 auf. Heute schlagen diese Unternehmen als eigenständige Firmen mit engagierten Führungsteams, gezielten Rahmenbedingungen für die Kapitalallokation und ehrgeizigen Wachstumsplänen ein neues Kapitel auf.“

Vedanta Aluminium (BSE: 544780) (NSE: VAML beginnt seinen eigenständigen Weg als Indiens größter Aluminiumproduzent und drittgrößter Aluminiumproduzent weltweit (außerhalb Chinas). Mit der weltweit größten Aluminiumhütte an einem einzigen Standort in Odisha plant das Unternehmen, seine Kapazität auf 6 MTPA zu verdoppeln, und hat das Ziel, zum weltweit größten integrierten Aluminiumproduzenten zu werden.

Vedanta Oil & Gas (BSE: 382914) (NSE: VOGL) ist eines der führenden privaten Öl- und Gasunternehmen Indiens und zählt zu den strategisch wichtigsten Energieproduzenten des Landes. Das Unternehmen hat sich das langfristige Ziel gesetzt, die Produktion auf 500.000 Barrel pro Tag zu steigern.

Vedanta Iron & Steel (BSE: 544784) (NSE: VISL) verfügt über Eisenerzressourcen von knapp 4 Milliarden Tonnen und eine Kapazität von rund 800 KTPA für metallurgischen Koks. Das Unternehmen verfügt über einen Fahrplan zur Kapazitätserweiterung auf 15 Mio. Tonnen pro Jahr und konzentriert sich auf hochwertige Segmente, darunter Elektroband sowie Spezial- und grüner Stahl.

Vedanta Power (BSE: 544781) (NSE: VEDPOWER ist mit einer Betriebsleistung von 4,2 GW Indiens fünftgrößter Erzeuger von thermischem Strom. Das Unternehmen verfolgt die langfristige Vision, seine Kapazität auf 20 GW zu erhöhen und damit das industrielle und digitale Wachstum Indiens zu unterstützen. Vedanta Power prüft zudem Möglichkeiten im Bereich der Kernenergie und erkennt deren Potenzial als saubere, zuverlässige und rund um die Uhr verfügbare Energiequelle an.

Vedanta Limited bleibt das börsennotierte Flaggschiff der Gruppe, gestützt durch Hindustan Zinc – den weltweit größten integrierten Zinkproduzenten und einen der führenden Silberproduzenten. Das Unternehmen verfügt außerdem über ein weltweit bedeutendes Portfolio, das Kupfer, Nickel, Ferrolegierungen und andere strategische Mineralien umfasst, die für das künftige Wachstum und die Ressourcenversorgungssicherheit Indiens von wesentlicher Bedeutung sind. Zu diesem Portfolio gehört auch Fujairah Gold, eine der führenden Edelmetallraffinerien im Nahen Osten, die die Präsenz von Vedanta auf den globalen Edelmetallmärkten weiter stärkt. FACOR ist auf dem besten Weg, Indiens größter Produzent von Ferrochrom in Spezialqualität zu werden, und wird in bestimmten Mangansegmenten bald der einzige Produzent des Landes aus dem privaten Sektor sein.

Zusammen repräsentieren diese fünf Unternehmen einige der strategisch wichtigsten indischen Geschäftsbereiche in den Bereichen natürliche Ressourcen, Energie und kritische Mineralien. Sie sind darauf ausgerichtet, langfristigen Wert für Investoren und Aktionäre zu schaffen und gleichzeitig Indiens rasantes Wirtschaftswachstum zu unterstützen.

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25.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ad-hoc: DocMorris AG – DocMorris kündigt beschleunigte Umsetzung der «AI-First»-Strategie an; positiver Kosteneffekt von mindestens CHF 15 Mio. pro Jahr

DocMorris AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

DocMorris kündigt beschleunigte Umsetzung der «AI-First»-Strategie an; positiver Kosteneffekt von mindestens CHF 15 Mio. pro Jahr

25.06.2026 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Frauenfeld, 25. Juni 2026

Medienmitteilung
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

DocMorris kündigt beschleunigte Umsetzung der «AI-First»-Strategie an; positiver Kosteneffekt von mindestens CHF 15 Mio. pro Jahr 

  • Lancierung KI-gestützter Optimierung und Automatisierung umfangreicher Prozesse
  • Effizienzgewinne von mindestens CHF 15 Mio. pro Jahr anvisiert
  • Gruppenweiter Abbau von 100 Vollzeitstellen
  • Einmalkosten von CHF 5 Mio. mit positivem Ergebniseffekt bereits im zweiten Halbjahr

DocMorris treibt die Entwicklung hin zu einer digitalen, KI-gestützten Gesundheitsplattform konsequent voran. Um die Skalierbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern, beschleunigt die Gruppe nun die Umsetzung ihrer operativen Effizienz. Indem Arbeitsprozesse in sämtlichen Unternehmensbereichen gezielt durch den Einsatz von KI optimiert und automatisiert werden, wird die Kostenbasis signifikant und nachhaltig reduziert.

Im Zuge dieser strukturellen Optimierungen setzt DocMorris den Abbau von gruppenweit rund 100 Vollzeitstellen (FTE) um. Die lokalen gesetzlichen Verfahren werden unverzüglich eingeleitet. DocMorris wird die betroffenen Mitarbeitenden während dieses Übergangs unterstützen und bietet entsprechende Abfindungspakete an.

Fokus auf kundennahe Innovationen
DocMorris investiert gezielt in jene Kernkompetenzen, die die Zukunft des Unternehmens in der Gesundheitsbranche prägen. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Agentic AI-Tools werden Kapazitäten freigelegt, um Ressourcen verstärkt für kundennahe Services und Innovationen zu nutzen. Unverändert im Zentrum der Plattformstrategie stehen dabei die bewährten Säulen für die Kunden: Online-Apotheke, Telemedizin, Retail Media, Marktplatz sowie der KI-Gesundheitsassistent.

CEO Walter Hess sagt dazu: «Die Technologie erlaubt es uns heute, Arbeitsabläufe in allen Unternehmensbereichen noch weiter zu optimieren und durch konsequente Automatisierung effizienter zu gestalten. Zusammen mit der kürzlich abgeschlossenen Konzentration auf den Logistikstandort Heerlen bildet diese Initiative einen weiteren systemischen Schritt zur Steigerung der Profitabilität. Wir werden diesen Prozess sozialverantwortlich gestalten und die betroffenen Mitarbeitenden mit gezielten Massnahmen bestmöglich unterstützen.»

Jährlich wiederkehrende Kosteneinsparungen von mindestens CHF 15 Mio.
Für die Umsetzung dieser Massnahmen fallen im zweiten Quartal 2026 einmalige, ausserordentliche Kosten in Höhe von CHF 5 Mio. an, die bereits im zweiten Halbjahr 2026 einen positiven Effekt auf das bereinigte operative Ergebnis haben werden. Diesen Einmalaufwendungen stehen voll umgesetzt ab Ende 2027 wiederkehrende Kosteneinsparungen von jährlich mindestens CHF 15 Mio. gegenüber. Diese Einsparungen werden zu 100 Prozent Cashflow- und zu einem Grossteil EBITDA-wirksam sein.

CFO Daniel Wüest betont: «Mit den angekündigten Effizienzsteigerungen stärken wir die kostenseitigen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante profitable Wachstum in den kommenden Jahren zusätzlich.»

Erfreuliche Umsatzdynamik setzt sich fort
Wie in der Medienmitteilung vom 12. Mai kommuniziert, hat sich die Umsatzentwicklung im zweiten Quartal 2026, insbesondere bei rezeptpflichtigen Medikamenten (Rx) und digitalen Services, gegenüber dem ersten Quartal weiter beschleunigt. Weitere Informationen dazu wird DocMorris im Rahmen eines Trading Updates zum zweiten Quartal 2026 am 15. Juli veröffentlichen. Das Halbjahresergebnis sowie die Auswirkungen des positiven Geschäftsverlaufs und der angekündigten Massnahmen auf die Guidance 2026 werden am 19. August im Detail kommuniziert.

Ausserdem gibt DocMorris bekannt, dass ein Capital Markets Day am 12. November 2026 in Heerlen, Niederlande, stattfinden wird. Die Einladung mit weiteren Details folgt zur gegebenen Zeit.

 

Kontakt für Analysten und Investoren
Kelvin Jörn, Head of Investor Relations
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: +41 52 560 58 10

Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communications
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1

 

Agenda

15. Juli 2026
19. August 2026
Q2/2026 Trading Update
Halbjahresergebnis 2026 (Conference Call/Webcast)
15. Oktober 2026 Q3/2026 Trading Update
12. November 2026 Capital Markets Day in Heerlen (NL)

 

DocMorris
Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Telemedizin und Marktplatz mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen. TeleClinic ist Deutschlands grösste Telemedizinplattform, die Patienten mit mehr als 6’500 Ärzten verbindet. In Südeuropa betreibt DocMorris führende Marktplätze für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem breiten Spektrum an Produkten und Dienstleistungen verfolgt DocMorris die Vision, der führende digitale Gesundheitsbegleiter zu werden, bei dem Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2025 erzielten rund 1’600 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Portugal und der Schweiz mit über 12 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1’186 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.

 

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder stillschweigend bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die DocMorris AG und ihr Geschäft. Solche Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, die Leistung oder die Erfolge der DocMorris AG wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwähnten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Die DocMorris AG stellt diese Mitteilung zum heutigen Datum zur Verfügung und übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren.

 


Ende der Adhoc-Mitteilung


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DocMorris AG
Walzmühlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
ISIN: CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2353316

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2353316  25.06.2026 CET/CEST

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Swiss Prime Site AG: Swiss Prime Site haucht Maag-Hallen neues Leben ein

MEDIENMITTEILUNG

Zug, 25. Juni 2026

  • Maag-Hallen in Zürich bleiben erhalten, werden umfassend saniert und sollen langfristig an kulturelle Institution vermietet werden
  • Hängige Beschwerde vor Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Projekt «Maaglive» wird zurückgezogen
  • Absichtserklärung mit der Universität Zürich unterzeichnet über Anmietung der Maag-Hallen als möglicher neuer Standort des Naturhistorischen Museums

 

Swiss Prime Site hat entschieden, das Projekt «Maaglive» in Zürich nicht weiter zu verfolgen. Die zeitlichen und inhaltlichen Unwägbarkeiten infolge hängiger Einsprachen verunmöglichen eine verlässliche Weiterentwicklung des Projekts, das neben einem Kultur-Pavillon die Errichtung eines Wohnturms sowie einen baumbestandenen Quartierplatz vorsah. Das derzeit vor Bundesgericht hängige Verfahren zieht Swiss Prime Site entsprechend zurück.

Mit diesem Schritt schafft Swiss Prime Site die Voraussetzung für eine langfristig tragfähige und breit abgestützte Entwicklung des Maag Areals als kulturelles Zentrum des Industriequartiers. Die Maag-Hallen sollen entsprechend umfassend saniert werden, um Raum für eine ganzjährige und auf die breite Öffentlichkeit ausgerichtete kulturelle Nutzung zu schaffen. Die aktuelle Planung sieht vor, Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen in den Maag-Hallen unterzubringen, ergänzt durch ein frei zugängliches Atrium im Bereich der Lichtstrasse.

Geplant ist, bis Ende 2027 ein Baugesuch einzureichen und Mitte 2029 mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Aktuell geht Swiss Prime Site von Investitionskosten von rund CHF 60 Mio. aus. Der bestehende Mietvertrag mit Maag Music & Arts zur Zwischennutzung der Maag-Hallen wurde vor diesem Hintergrund einvernehmlich und letztmals bis Ende Mai 2029 verlängert. Damit ist eine öffentlichkeitsorientierte Zwischennutzung der Hallen bis zum angestrebten Baubeginn sichergestellt.

Im Hinblick auf die künftige Nutzung der Hallen hat Swiss Prime Site gestern eine Absichtserklärung (Letter of Intent) mit der Universität Zürich unterzeichnet. Gegenstand derselben ist die langfristige Anmietung der historischen Hallen als möglicher neuer Standort für das Naturhistorische Museum der Universität Zürich.

Eine durch Swiss Prime Site erstellte Potenzialstudie bestätigt dabei die grundsätzliche Machbarkeit einer Museumsnutzung in den bestehenden Gebäuden und bildet die Grundlage für den abgeschlossenen Letter of Intent. Die Maag-Hallen verfügen über grosszügige und flexibel nutzbare Flächen und eröffnen der Universität Zürich damit eine attraktive Entwicklungsperspektive. Die Universität Zürich prüft das Vorhaben derzeit sorgfältig.

Marcel Kucher, Chief Executive Officer Swiss Prime Site kommentiert: «Die anhaltenden rechtlichen Unsicherheiten erlauben uns keine verlässliche Planung für die Weiterentwicklung von Maaglive. Entsprechend haben wir uns entschieden, das Projekt zugunsten einer Sanierung und kulturellen Nutzung der bestehenden Hallen zurückzuziehen. Ich bedaure, dass damit die geplanten Wohnungen nicht realisiert werden können, freue mich aber umso mehr auf ein kulturelles Angebot mit Ausstrahlung weit über das Prime-Tower-Areal und die Stadt Zürich hinaus. Damit unterstreichen wir unsere Ambition, attraktive, gemischt genutzte und nachhaltige Lebensräume für die Schweiz zu schaffen. Mit dem Erhalt der Maag-Hallen schaffen wir insbesondere die Grundlage für eine langfristig tragfähige und breit abgestützte Entwicklung des Maag Areals. Die Sanierung ermöglicht einer breiten Öffentlichkeit den Zugang zu den Hallen und belebt das Quartier mit einer ganzjährigen publikumsorientierten Nutzung.»

Michael Schaepman, Rektor der Universität Zürich, betont das vielversprechende Potenzial des Maag-Areals: «Das Angebot von Swiss Prime Site, die Maag-Hallen als Museum zu nutzen, ist mehr als eine interessante Option. Für Zürich ergäbe dies die Möglichkeit, ein weiteres Museum mit internationaler Ausstrahlung zu schaffen. Die Universität Zürich prüft daher dieses Vorhaben sorgfältig und mit grossem Interesse

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Media Relations & Investor Relations, Patrick Friedli
Tel. +41 58 317 17 75, patrick.friedli@sps.swiss

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Bank Cler AG: Wieviel Trinkgeld ist angemessen? Studie schafft Klarheit.

«Wer Trinkgeld gibt, will es richtig machen – aber viele fragen sich: Wie viel ist eigentlich angemessen?», sagt Samuel Meyer, CEO der Bank Cler. Genau dieser Frage widmet sich eine neue Studie der Bank Cler gemeinsam mit der ZHAW School of Management and Law. Die Ergebnisse zeigen: Mehr als vier von zehn Schweizerinnen und Schweizern sind bei der Trinkgeldvergabe gelegentlich oder häufig unsicher. Die Studie schafft Klarheit, wann Trinkgeld in der Schweiz als üblich gilt und welche Beträge als angemessen empfunden werden – vom Kaffee bis zum Coiffeurbesuch.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • 5-10% Trinkgeld gelten im bedienten Restaurant als angemessen – je nach Betrag und Kontext.
  • Bei kleinen Beträgen wird meist aufgerundet.
  • Ein Kaffee für 4.90 CHF erhält weniger Trinkgeld als einer für 5.10 CHF.
  • Die grösste Unsicherheit besteht bei Take-away, Foodtrucks und Autoservices.
  • Junge Erwachsene sind beim Trinkgeld unsicherer und zurückhaltender.
  • Die meisten Menschen entscheiden spontan statt nach fixer Regel.

Orientierung ist gefragt – besonders bei jungen Erwachsenen

Eine neue Studie der Bank Cler und der ZHAW School of Management and Law zeigt: Mehr als 40% der befragten Schweizerinnen und Schweizer sind gelegentlich oder häufig unsicher, ob und wieviel Trinkgeld in einer bestimmten Situation angebracht ist. Besonders gross ist diese Unsicherheit dort, wo es keine historisch gewachsene Trinkgeldkultur gibt – etwa beim Take-away, am Foodtruck oder beim Autoservice.

 

Auffällig ist zudem der Unterschied zwischen den Generationen: Junge Erwachsene zwischen 16 und 29 Jahren sind beim Trinkgeld deutlich unsicherer als ältere Personen. 56,8% der jungen Erwachsenen geben an, zumindest gelegentlich unsicher zu sein, wieviel Trinkgeld angebracht ist. Interessant ist auch, dass in der Deutschschweiz die Unsicherheit (45%) höher ist als in der Romandie (32%) oder dem Tessin (36%).

 

Im bedienten Restaurant gelten 5 bis 10 Prozent als Richtwert

Fast drei Viertel der Befragten (73,7%) geben in bedienten Restaurants meistens oder immer Trinkgeld – das sind 11,9 Prozentpunkte mehr als bei der Vorjahresumfrage. Nur etwa jeder Zehnte gibt selten oder nie Trinkgeld. Als informeller Richtwert für das Trinkgeld gelten je nach Kontext zwischen 5 und 10% der Rechnungssumme. Die Studie zeigt jedoch, dass die wenigsten Menschen das Trinkgeld exakt berechnen. Stattdessen wird meist spontan und intuitiv aufgerundet.

 

Gerade dieses Aufrunden prägt das Trinkgeldverhalten besonders stark. Kleine Unterschiede beim Rechnungsbetrag beeinflussen die Höhe des Trinkgelds überraschend deutlich: Ein Kaffee für 4.90 CHF wird häufig lediglich auf 5 CHF aufgerundet. Kostet derselbe Kaffee hingegen 5.10 CHF, bezahlen viele 5.50 CHF oder sogar 6 CHF. Die Höhe des Trinkgelds unterliegt somit weniger mathematischen Regeln. Vielmehr entscheidend sind psychologische Schwellenwerte und Alltagssituationen.

 

Was gilt als angemessen? Beispiele aus dem Alltag

Wieviel Trinkgeld als angemessen gilt, hängt stark von der Situation und vom Rechnungsbetrag ab. 62,2% der Befragten entscheiden spontan und abhängig von der jeweiligen Situation, wieviel Trinkgeld sie geben möchten. Nur 10,3% orientieren sich konsequent an einem fixen Prozentsatz. Gesellschaftlicher Druck spielt laut den Befragten zwar eine kleinere Rolle, dennoch hat rund ein Drittel schon einmal mehr Trinkgeld gegeben als ursprünglich geplant, um nicht geizig zu wirken.

  • Im bedienten Restaurant zeigt sich ein klares Muster: Bei einer Rechnung von rund 64 CHF werden durchschnittlich knapp 4 CHF Trinkgeld gegeben – das entspricht etwa 6%. Fast 44% runden auf 70 CHF auf, während 33% lediglich auf 65 CHF aufrunden. In gehobenen Restaurants liegt das Trinkgeld bei einer Rechnung von 112 CHF bei durchschnittlich 7 CHF – 45% runden auf 120 CHF auf. Im Sternerestaurant steigt der Betrag bei einer Rechnung von 245 CHF zwar auf durchschnittlich 13.30 CHF, prozentual fällt das Trinkgeld mit 5,4% jedoch leicht tiefer aus.
     
  • Auch bei Essenslieferungen gilt Trinkgeld für viele als üblich: Bei einer Bestellung von rund 30 CHF werden durchschnittlich 1.60 CHF bis 1.90 CHF als angemessen empfunden. Für einen Coiffeurbesuch von 65 CHF gelten meist rund 5 CHF Trinkgeld als passend, bei einer Stadtführung für 36 CHF rund 2 CHF.
     
  • Deutlich grösser ist die Unsicherheit hingegen beim Autoservice. Fast jede zweite Person empfindet den Trinkgeldentscheid dort als schwierig. Nur 3 von 10 Personen finden bei einer Rechnung von 380 CHF ein Trinkgeld überhaupt angebracht – und wer gibt, rundet mehrheitlich auf 400 CHF auf.

Eine umfassende Übersicht der Beispiele aus dem Alltag sind hier zu finden.

 

Bargeldzahlungen nehmen ab, aber Barzahlende bleiben grosszügiger

Trinkgeld wird zwar noch am häufigsten bar gegeben, doch der Anteil ist innerhalb eines Jahres von 69% auf 48% zurückgegangen. Bemerkenswert: Barzahlende halten in fast allen untersuchten Szenarien ein höheres Trinkgeld für angemessen als digital Zahlende. Dies liegt nicht am Rundungsverhalten – auch bei digitalen Zahlungen wird meist auf einen runden Gesamtbetrag aufgerundet.

 

Fazit

Die Studie macht deutlich: Die Trinkgeldnorm ist in der Schweiz trotz des digitalen Wandels stark ausgeprägt. Vielen Menschen fehlen jedoch Anhaltspunkte für konkrete Situationen. «Wer Trinkgeld gibt, möchte Wertschätzung zeigen – und gleichzeitig sicher sein, dass der Betrag passt. Unsere Studie macht sichtbar, was in der Schweiz heute üblich ist, und schafft damit mehr Klarheit im Alltag» fasst Samuel Meyer, CEO der Bank Cler, zusammen.

 

Weitere Informationen:

Über die Studie

Die Umfrage wurde im Auftrag der Bank Cler durch die ZHAW School of Management and Law unter der Leitung von Dr. Marcel Stadelmann und Janice Huber durchgeführt. Die repräsentative Stichprobe umfasst N = 1051 Personen, gewichtet nach Geschlecht, Alter und Wohnregion, und ist repräsentativ für die 16- bis 75-jährige Schweizer Bevölkerung. Die Erhebung erfolgte über das Online-Panel «meinungsplatz.ch» im Frühjahr 2026. Die 27 Befragten, die angaben, nie Trinkgeld zu geben, wurden aus dem weiteren Frageverlauf ausgeschlossen (n = 1024). Mittels eines experimentellen Designs wurden die Befragten vier Gruppen zugeteilt und gebeten, für verschiedene Alltagssituationen den angemessenen Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld anzugeben.

Weitere Auskünfte erteilt:
Natalie Waltmann
Leiterin Kommunikation
Bank Cler AG, CEO Office
Telefon: 061 286 26 03
E-mail: natalie.waltmann@cler.ch 

Kurzprofil
Die Bank Cler AG ist eine Schweizer Bank mit Hauptsitz in Basel, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse von Privat- und Immobilienkunden sowie auf Vermögende Privatkunden ausrichtet. «Cler» kommt aus dem Rätoromanischen und steht für klar, hell, deutlich. Der Name ist Programm, deshalb lautet die Vision:  «Jeden Tag schaffen wir finanzielle Klarheit – mit verständlicher Beratung und smarten Lösungen.». Die Bank Cler ist in allen Sprachregionen mit Geschäftsstellen vertreten. Zudem hat sie mit «Zak» die erste Schweizer Neobanking-App auf den Markt gebracht. Zak bietet im Vergleich zu anderen Neobanken direkten Zugang zu einer persönlichen Beratung und Support sowie Zugang zu den gesamten Angeboten und Dienstleistungen der Bank Cler. Die Bank Cler ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Basler Kantonalbank.

Wichtige Daten und Downloads
Auf der Website www.cler.ch sind Medienmitteilungen (direkter Link) sowie aktuelle Informationen ab Publikationsdatum abrufbar. Diese beinhalten unter anderem weitere Angaben zur Geschäftstätigkeit und -entwicklung.

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Ad-hoc: Basellandschaftliche Kantonalbank – Personelle Veränderung in der Geschäftsleitung der BLKB

Liestal, 25. Juni 2026

Nach rund fünf Jahren in der Geschäftsleitung der BLKB hat sich Luca Pertoldi, CFO und Leiter des Geschäftsbereichs Finanz- & Riskmanagement, entschieden, als CFO per Ende Juni 2026 zurückzutreten. Er wird künftig als interner Berater mit dem Schwerpunkt auf strategischen Projekten zu Profitabilität und Ertragssteigerung für die BLKB tätig sein und dabei direkt an CEO Alexandra Scriba berichten. Luca Pertoldi bleibt weiterhin Verwaltungsrat der radicant holding ag (radicant) und begleitet die BLKB-Mehrheitsbeteiligung auf deren Weg zur geplanten Liquidation.

Per 1. Juli 2026 übernimmt der stellvertretende Leiter des Geschäftsbereichs Finanz- & Riskmanagement, Pascal Berli, interimistisch die Aufgaben des CFO. Pascal Berli ist seit rund fünf Jahren für die BLKB tätig und bringt fundiertes Know-how sowie breite Erfahrung aus dem Bereich Finanzen und Risikomanagement ein. Der Nachfolgeprozess für die CFO-Funktion und Leitung des Geschäftsbereichs Finanz- & Riskmanagement wird nun gestartet.

«Nach zuletzt intensiven Monaten ist für Luca Pertoldi der richtige Moment gekommen, sich Zeit für eine berufliche Neuorientierung zu nehmen. Für die BLKB ist es wichtig, dass Luca Pertoldi für die Bank die wichtigen Arbeiten im Stammhaus zur Profitabilität und Ertragssteigerung fortführt und die Bank weiterhin bei der Aufarbeitung der zurückliegenden Ereignisse rund um radicant unterstützt. Luca Pertoldi hat einen wichtigen Anteil am finanziellen Erfolg der BLKB in den vergangenen Jahren», sagt Alexandra Scriba, CEO der BLKB.

Bankratspräsident Thomas Bauer sagt: «Ich danke Luca Pertoldi für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den zurückliegenden Monaten. Mit seinem Engagement und seiner Kompetenz hat er wichtige Richtungsentscheide der BLKB unterstützt.»

Für Rückfragen:
Sandro Spaeth, Telefon +41 61 925 81 53, E-Mail medien@blkb.ch

Alle Informationen finden Sie auf www.blkb.ch/medien.

Medienmitteilung (PDF)

Mediencenter (Logo und Fotos)

Mit rund 1000 Mitarbeitenden, 23 Niederlassungen und einer Bilanzsumme von über 37 Milliarden Franken ist die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) die grösste Bank im Baselbiet und eine der führenden Banken in der Nordwestschweiz. Die Strategie der BLKB ist eng mit dem Leistungsauftrag des Kantons Basel-Landschaft aligniert und hat den langfristigen Erfolg der Bank sowie die Wahrung der Interessen des Kantons als Haupteigner zum Ziel. Die Nähe zu den Kundinnen und Kunden sowie eine nachhaltige Entwicklung der Region stehen im Zentrum. Die BLKB ist Anlage-, Vorsorge- und Unternehmerbank. Sie stellt die finanzielle Gesundheit der Kundinnen und Kunden und die wirtschaftliche Entwicklung der Region ins Zentrum. Nachhaltigkeit liegt im Kern des gesetzlich verankerten Leistungsauftrags als Kantonalbank. Die BLKB hat ein ganzheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit – «Zukunftsorientierung» genannt. Mit ihren Geschäftstätigkeiten, ihrem breiten Engagement und der Verpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen leistet die BLKB einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Kantons und der Region Nordwestschweiz. Ihren Kundinnen und Kunden bietet sie entsprechende Beratung und passende Finanzprodukte im Bankgeschäft, um nachhaltige Finanzentscheidungen treffen zu können. Die 1864 gegründete öffentlich-rechtliche Anstalt ist börsenkotiert und zu 74 % im Besitz des Kantons Basel-Landschaft, bei dem auch das alleinige Stimmrecht liegt und der gemäss Gesetz für die Verbindlichkeiten der Bank haftet. Die BLKB bildet zusammen mit der radicant ag (vormals radicant bank ag), der radicant business services ag sowie der BLKB Fund Management AG den BLKB-Konzern. Die radicant ag sowie die radicant business services ag hält die BLKB über die radicant holding ag, an der die BLKB eine Mehrheitsbeteiligung hat. Mit dem Rating «AA+» mit Ausblick «stabil» von Standard & Poor’s ist die BLKB eine der sichersten Regionalbanken in der Schweiz und in Europa.

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Unterbewertete Substanz: Europas Industrie-Aktien als Basis des KI-Booms

Steckverbindungen für ein Computernetzwerk

Derzeit konzentriert sich alles auf die großen Technologierevolutionen. Klassische europäische Industrie-Aktien haben das Nachsehen. Dabei bieten einige dieser Konzerne gerade jetzt spannende Investmentstorys.

💡 Key Takeaways: Investieren in europäische Substanzwerte
  • Physisches KI-Fundament: Jede digitale Revolution benötigt reale Infrastruktur. Rechenzentren, Stromnetze und Kühlsysteme treiben die Nachfrage nach klassischen Industrieprodukten massiv an.
  • Massiver Bewertungsabschlag: Während US-Tech-Werte historische Höchststände erreichen, sind europäische Substanzwerte im direkten Vergleich drastisch unterbewertet.
  • Treiber Dekarbonisierung: Die gesetzlichen Klimaziele bis 2050 sichern etablierten Industrieunternehmen langfristige, krisenresistente Investitionszyklen durch Staat und Wirtschaft.
  • Selektion ist Pflicht: Nicht jeder Traditionskonzern gewinnt. Entscheidend für Anleger sind stabile Cashflows und die Fähigkeit, Produkte an die digitale und grüne Transformation anzupassen.

An der Börse dominieren derzeit zwei Fragen: Welcher US-Technologiekonzern hat beim KI-Wettrennen am Ende die Nase vorn und welches Start-up steigt als Nächstes in die Riege der Börsen-Schwergewichte auf? Zwischen künstlicher Intelligenz und Cloud-Computing, Anthropic und NVIDIA wirken europäische Old-Economy-Dinos verstaubt. Teilweise gelten diese Industriegiganten sogar als Auslaufmodelle: zu kapitalintensiv, zu behäbig, zu abhängig von Konjunkturzyklen.

Das unterschätzte Potenzial europäischer Industrie-Aktien

Ein Blick auf die Zahlen der Indexentwicklung scheint diese These zu bestätigen: Der NASDAQ 100, der die US-amerikanischen Wachstums- und Technologiewerte bündelt, legte in den vergangenen zwölf Monaten deutlich stärker zu als etwa der STOXX Europe 600 Industrial Goods & Services oder der STOXX Europe 600 Construction & Materials.

Was einerseits einen gewissen Bedeutungsverlust der europäischen Industrie vermuten lässt, könnte andererseits das Ergebnis einer massiven Marktverzerrung sein: Während US-Tech-Bewertungen historische Höchststände erreichen, hat sich der Bewertungsabschlag europäischer Substanzwerte drastisch vergrößert.

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Der physische Fundament des Digitalbooms

Doch das Potenzial für viele Traditionskonzerne liegt ausgerechnet in jenen Zukunftstrends, die vermeintlich nur der Softwarebranche und Chipherstellern zugutekommen. Denn jede digitale Revolution benötigt zwingend eine physische Infrastruktur. Rechenzentren müssen real gebaut, Stromnetze massiv erweitert, Gebäude modernisiert und Produktionsanlagen automatisiert werden. Die virtuelle Welt steht auf einem Fundament aus Beton, Kupfer, Schaltanlagen und Kühlsystemen. Besonders deutlich wird dies beim aktuellen Boom rund um die künstliche Intelligenz. Während Technologiekonzerne Milliarden in Softwaremodelle investieren, explodiert im Hintergrund der Energiebedarf.

KI-Anwendungen gelten als deutlich stromintensiver als klassische digitale Prozesse. Laut Daten der Internationalen Energieagentur verbrauchen Rechenzentren bereits jetzt rund 1,5 % des weltweiten jährlichen Stromverbrauchs. Das entspricht etwa 415 Terawattstunden (TWh). Bis zum Jahr 2030 prognostizieren die Experten eine Verdoppelung auf rund 945 TWh. Themen wie Netzstabilität, hocheffiziente Kühlung und intelligente Gebäudetechnik rücken damit schlagartig ins Zentrum des globalen Interesses. Wer die Rechenleistung der Zukunft sichern will, muss zuerst die physischen Kapazitäten dafür bereitstellen.

Dekarbonisierung und Infrastruktur

Zu diesem digitalen Energiehunger gesellt sich ein zweiter, mächtiger Strukturtrend: die umfassende Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft. Die Europäische Union hat sich das gesetzliche Ziel gesetzt, bis 2050 vollständig klimaneutral zu werden. Um dieses ambitionierte Vorhaben zu realisieren, sind erhebliche Investitionen in Gebäude, Stromnetze und Industrieanlagen erforderlich.

Davon profitieren Unternehmen, die auf den ersten Blick kaum als dynamische Zukunftswerte erscheinen. Hersteller von moderner Stromverteilungstechnik, industrieller Automatisierungssoftware oder Spezialbaustoffen liefern die unverzichtbaren Hardware-Puzzleteile für eine ressourceneffiziente Wirtschaft. Was früher als klassische, zyklische Industrie galt, entwickelt sich zunehmend zum strategischen Enabler der Energiewende. Da sich diese Transformationsprozesse nicht über Monate, sondern über Jahrzehnte erstrecken, profitieren etablierte Akteure von langfristigen, krisenresistenten Investitionszyklen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft.

Die Perlen unter den Industrie-Aktien identifizieren

Für Investoren liegt die Herausforderung darin, präzise zwischen strukturellem Niedergang und erfolgreicher Transformation zu unterscheiden. Nicht jedes Traditionsunternehmen wird automatisch zum Gewinner. Viele ehemalige Riesen sind vom Markt verschwunden. Erfolgreiche Beispiele zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass sie ihre Marktposition verteidigen, indem sie ihre Produkte an die Anforderungen einer digitaleren und klimafreundlicheren Wirtschaft anpassen.

Gerade deshalb ist die Old Economy für langfristige Anleger hochgradig attraktiv. Diese Konzerne verfügen über eingespielte Kundenbeziehungen, globale Vertriebsnetze und vor allem stabile, verlässliche Cashflows. Die Kombination aus Substanz und Wandel macht sie zu einer Anlageklasse, die im Schatten der großen Technologiewerte oft übersehen wird. Wir stellen in den AnlegerPlus News 6/2026 Unternehmen vor, die exemplarisch für diesen Wandel stehen. Sie wurden vor mehr als 150 Jahren gegründet, stammen aus klassischen Industriezweigen und zeigen eindrucksvoll, warum Europas Old Economy noch lange nicht zum alten Eisen gehört.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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Voltage Energy Group: Voltage Energy präsentiert auf der Intersolar Europe 2026 vorgefertigte Verkabelungslösungen

Voltage Energy Group

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung

Voltage Energy präsentiert auf der Intersolar Europe 2026 vorgefertigte Verkabelungslösungen

25.06.2026 / 02:50 CET/CEST

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Mit LYNX PLUS und IBEX PLUS demonstrieren die Lösungen eine EBOS-Lösung auf Systemebene für eine schnellere, einfachere und effizientere Umsetzung von Solaranlagen im Versorgungsmaßstab (Utility-Scale-Anlagen).

CHAPEL HILL, N.C., 25. Juni 2026 /PRNewswire/ — Vom 23. bis 25. Juni stellte die Voltage Energy Group („Voltage Energy“), ein weltweit führender Anbieter von EBOS-Lösungen (Electrical Balance of System) für Solarkraftwerke im großtechnischen Maßstab, seine EBOS-Lösungen auf Systemebene auf der Intersolar Europe 2026 in München vor. In diesem Jahr demonstrierte das Unternehmen, wie sich seine vorgefertigten Flaggschiff-Verkabelungslösungen LYNX PLUS und IBEX PLUS nahtlos in eine umfassendere EBOS-Lösung auf Systemebene einfügen, die darauf ausgelegt ist, die nächste Generation von Hochspannungs- und Hochleistungs-Solarprojekten zu unterstützen.

Voltage Energy at Intersolar Europe 2026

Von Verkabelungsprodukten bis hin zu EBOS-Lösungen auf Systemebene

Da sich Solarkraftwerke im großtechnischen Maßstab zunehmend in Richtung von Architekturen mit höherer Leistung und höherer Spannung entwickeln, hat Voltage Energy sein Angebot über einzelne Verkabelungsprodukte hinaus erweitert und bietet nun eine umfassende, auf Systemebene vorgefertigte Verkabelungslösung an, die das gesamte Spektrum an Anwendungen hinsichtlich der Strombelastbarkeit abdeckt. Damit unterstützt das Unternehmen Entwickler und EPC-Anbieter dabei, die Projektplanung zu optimieren, die Komplexität der Installation zu reduzieren und die langfristige Zuverlässigkeit der Anlage zu verbessern.

Im Vergleich zu herkömmlichen Verlegungsverfahren, bei denen jedes Kabel einzeln verlegt wird, können diese Lösungen den Kabelverbrauch um bis zu 33 % senken und die Installationszeit um bis zu 50 % verkürzen, was dazu beiträgt, Projektzeitpläne zu beschleunigen und die Effizienz bei der Bereitstellung zu verbessern.

„Solarentwickler und EPC-Unternehmen stehen unter zunehmendem Druck, größere Projekte mit weniger Installationsressourcen und engeren Zeitplänen zu realisieren“, sagte Bob Slack, CTO von Voltage Energy. „Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunft von EBOS in integrierten Lösungen auf Systemebene liegt, die die Implementierung vereinfachen, zur Senkung der Projekt-LCOE beitragen und gleichzeitig die Kunden auf Hochspannungsarchitekturen vorbereiten.“

Lösungen für alle Herausforderungen im Bereich Stromkapazität

Das Lösungsportfolio von Voltage Energy umfasst LYNX PLUS, IBEX PLUS, LYNX, IBEX und ALEX, die für unterschiedliche Projekttopologien und elektrische Lasten ausgelegt sind.

  • LYNX PLUS wurde speziell für Anwendungen mit höheren Stromstärken entwickelt und unterstützt Hauptleitungskapazitäten von bis zu 400 mm2 (853 A). Im Vergleich zu herkömmlichen 240 mm2-Konstruktionen reduziert es den Spannungsabfall um bis zu 34 % und macht herkömmliche Combiner-Boxen überflüssig, wodurch Installation sowie Betrieb und Wartung vereinfacht werden.
  • IBEX PLUS schließt die entscheidende Lücke im Bereich der mittleren Stromstärken von 70–168 A. Dank seiner zu 97 % flexiblen Aluminiumkabelkonstruktion ist es bis zu 41 % leichter als herkömmliche Kupferalternativen und kann die Investitionskosten um bis zu 27 % senken. Hybride Schnittstellen aus Kupfer und Aluminium bieten mehr Flexibilität bei der Konstruktion und ermöglichen gleichzeitig eine Optimierung von Material und Logistik.

Entwickelt für 2-kV-fähige Solaranlagen

Voltage Energy integriert in seinen vorgefertigten EBOS-Lösungen innovative flexible Aluminiumleiter, optimierte elektrische Anordnungen und 2-kV-fähige Architekturen. Damit trägt das Unternehmen zur Steigerung der Installationseffizienz bei und wird gleichzeitig den sich wandelnden Anforderungen von großtechnischen Solarkraftwerken gerecht. Sowohl LYNX PLUS als auch IBEX PLUS haben in den USA die UL-2-kV-Zertifizierung erhalten; die Zertifizierungsverfahren in Europa laufen derzeit, wodurch Voltage Energy in die Lage versetzt wird, eine breitere Einführung fortschrittlicher EBOS-Lösungen auf Systemebene in ganz Europa zu unterstützen.

Informationen zur Voltage Energy Group

Die 2016 gegründete Voltage Energy Group („Voltage Energy“) ist ein weltweit führender Anbieter von EBOS-Lösungen (Electrical Balance of Systems) für großtechnische Solarkraftwerke mit Hauptsitz in Chapel Hill, North Carolina. Voltage Energy bietet innovative, auf Wertschöpfung ausgerichtete Technologien und Dienstleistungen, die die Installationseffizienz steigern, die Sicherheit erhöhen und die langfristige Systemleistung optimieren.

Wir sind eine Gruppe innovativer Menschen, denen die Branche der erneuerbaren Energien wirklich am Herzen liegt. Weitere Informationen über uns finden Sie auf www.voltageenergy.com.

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2353434  25.06.2026 CET/CEST

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Kexing Biopharm: Über den Horizont hinaus, gemeinsam immer weiter | Kexing Biopharm zieht Bilanz für seine Teilnahme an der CPHI & PMEC China 2026

Kexing Biopharm

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Über den Horizont hinaus, gemeinsam immer weiter | Kexing Biopharm zieht Bilanz für seine Teilnahme an der CPHI & PMEC China 2026

25.06.2026 / 02:20 CET/CEST

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SHENZHEN, China, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ — Vom 16. bis 18. Juni fand die CPHI & PMEC China 2026 im Shanghai New International Expo Center statt. Kexing Biopharm (688136.SH) präsentierte auf der Messe mehrere selbst entwickelte innovative Arzneimittelpipelines sowie über 30 Produkte für internationale Märkte. Das Unternehmen wurde zudem zur Verleihung der CPHI-Auszeichnungen eingeladen und erhielt für seine Leistungen in den Bereichen Innovation und internationale Entwicklung den „R&D Innovation Award“.

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Branchenübergreifende Produktabdeckung und Anerkennung durch Innovationspreise

Die ausgestellten Produkte deckten die Bereiche Onkologie, Autoimmunerkrankungen und Stoffwechselerkrankungen ab. Blockbuster-Medikamente wie albumingebundenes Paclitaxel, Bevacizumab, Infliximab, Enzalutamid, Aflibercept, Liraglutid und Semaglutid waren Gegenstand umfangreicher Beratungen.

Im Hinblick auf die F&E-Pipeline hob Kexing Biopharm mehrere weltweit innovative Arzneimittelpipelines hervor, darunter GB18 zur Behandlung von Krebskachexie, GB19/GB26 zur Behandlung des systemischen Lupus erythematodes, GB10 für die Augenheilkunde sowie GB20/GB24 zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen. Darüber hinaus fanden die klinischen Fortschritte bei zwei Phase-III-Programmen – dem langwirksamen GC und GB05 (Interferon-Inhalationslösung) – große Beachtung.

Die jahrelange kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologieplattformen und innovative Durchbrüche wurden mit der Verleihung des F&E-Innovationspreises an das Unternehmen gewürdigt. Dieser Preis, der gemeinsam von den Veranstaltern und führenden Vertretern der Branche verliehen wird, basiert auf einer mehrdimensionalen Bewertung, die Innovationen in Forschung und Entwicklung, Durchbrüche bei der klinischen Umsetzung, technologische Anwendungen und die Auswirkungen auf den Markt umfasst. Sie dient sowohl als Anerkennung für Leistungen im Bereich der industriellen Innovation als auch als Einblick in zukünftige Trends und Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung.

Treffen in Foren zur Förderung internationaler Geschäftskontakte

Bei dieser Veranstaltung war das BD-Team von Kexing Biopharm maßgeblich an hochkarätigen Foren und Rundtischgesprächen zum Thema globale Expansion in der Pharmabranche beteiligt. Durch die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen wie der internationalen Vermarktung chinesischer Biopharmazeutika hob das Team die Erfolge der Unternehmensplattform hervor. Dieser Austausch lieferte wichtige Branchenperspektiven und Anhaltspunkte für die Optimierung der Internationalisierungsstrategien des Unternehmens und die Nutzung globaler Marktchancen.

Am Abend des 15. Juni veranstaltete Kexing Biopharm ein Treffen für Kunden und Partner aus verschiedenen Ländern. Die Teilnehmenden führten entspannte und dennoch intensive Gespräche über Marktdynamiken, Kooperationsperspektiven und die zukünftige strategische Planung und schufen damit eine solide Grundlage für gegenseitiges Vertrauen und eine für alle Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bei künftigen Projekten.

Die CPHI bietet Kexing Biopharm eine strategische Plattform, um seine Stärken zu präsentieren und Kontakte zum globalen Pharmamarkt zu knüpfen. Auch in Zukunft wird das Unternehmen seine weltweite Präsenz weiter ausbauen und mit globalen Partnern zusammenarbeiten, um einem breiteren internationalen Markt noch mehr hochwertige Produkte anzubieten.

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2999473/Kexing_Biopharm_Logo.jpg

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Ad-hoc: HWA AG – HWA AG passt Prognose an und plant Kapitalmaßnahmen

HWA AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr/Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung

HWA AG passt Prognose an und plant Kapitalmaßnahmen

25.06.2026 / 00:53 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

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HWA AG passt Prognose an und plant Kapitalmaßnahmen

Affalterbach, 25. Juni 2026 – Die HWA AG hat für das Jahr 2026 eine weitere Verbesserung sowohl der Gesamtleistung als auch auf EBIT-Ebene gegenüber dem Vorjahr in Aussicht gestellt. Auf Basis der aktuellen Hochrechnungen der Planzahlen ist eine Steigerung der Gesamtleistung weiterhin möglich; bzgl. des EBIT wird die Prognose jedoch angepasst. Das Ziel ist weiterhin ein leicht positives EBIT zu erreichen, wobei ein moderater EBIT-Verlust derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Hintergrund ist die wirtschaftliche Lage in der Automobilindustrie, ein Nachfragerückgang generell sowie diverse Kostensteigerungen bei unterschiedlichen Materialien. Auch die geopolitischen Unsicherheiten, vor allem im arabischen Raum, spiegeln sich im Kundenverhalten wider.

Die Eigenentwicklung des HWA EVO entwickelt sich gut. Die Auslieferung des Supersportwagens an erste Kunden hat bereits begonnen. Qualitativ bewegt sich der HWA EVO auf höchstem Niveau. Zudem konnten 3 Rennfahrzeuge des HWA EVO.R planmäßig verkauft werden. Trotz dieser Erfolge kommt es bei diesem Projekt hinsichtlich der Versorgung von Teilen zu Engpässen und damit zu einer Verzögerung der Auslieferungen. Die Umsätze verschieben sich daher teilweise in die Folgezeit.

Die HWA AG befindet sich weiter in der Transformation. Das Unternehmen soll künftig als eigene Marke agieren und mit Projekten für Dritte als Multiprojektorganisation auf höchstem Kompetenzlevel auftreten. Der ganz erhebliche und nunmehr auch klar sichtbare Umbruch in der Automobilbranche führt bei diesen Zielen zu einer Verzögerung auf der Zeitachse. Wie bereits im Lagebericht 2025 berichtet, wird die HWA AG zur weiteren Finanzierung der eigenen Projekte und Pipeline die Möglichkeiten des Kapitalmarkts nutzen.

Der Haupt- und Mehrheitsgesellschafter der HWA AG, die Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, hat dem Vorstand mitgeteilt, dass er die HWA AG auch künftig mit substanziellen Mitteln in Höhe von bis zu 11 Millionen Euro unterstützen wird. Der Vorstand wird daher zeitnah weitere Kapitalmaßnahmen umsetzen und im ersten Schritt baldmöglichst das noch vorhandene Genehmigte Kapital von bis zu 4,3 Millionen für neuen Aktien voll ausnutzen. Eine weitere Kapitalmaßnahme in Höhe von bis zu 6,7 Millionen Euro soll nachgelagert erfolgen; die Art der Umsetzung ist aktuell noch in Abstimmung. Allen Aktionären soll bei den Kapitalmaßnahmen ein Bezugsrecht eingeräumt werden und der Bezugspreis für alle Aktionäre wird sich bei den Kapitalmaßnahmen am unteren Limit eines möglichen Ausgabepreises orientieren. 

 

 

Ansprechpartner:
Investor Relations
HWA AG
Marc Schimmelpfennig
Benzstraße 8
71563 Affalterbach
Telefon: + 49/ (0) 7144/ 8717- 279
Telefax: + 49/ (0) 7144/ 8718- 111
ir@hwaag.com
www.hwaag.com

 

Unternehmensprofil HWA AG:

Die HWA AG ist ein eigenständiger 360 -Engineering-Experte in den Bereichen Automobilrennsport und Hochleistungsfahrzeuge. Das 1998 von Hans Werner Aufrecht gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Affalterbach (Deutschland) und beschäftigt rund 250 hochqualifizierte Mitarbeiter. Alle Produkt- und Dienstleistungsangebote der HWA AG stehen unter dem Motto ENGINEERING SPEED: Anspruch des Unternehmens ist es, die jeweils besten und hochwertigsten Lösungen zu entwickeln, um seine Partner und Kunden noch schneller an ihre Ziele zu bringen. Das Leistungsportfolio reicht von der Konstruktion sämtlicher Fahrzeugkomponenten bis hin zur Fertigung von Gesamtfahrzeugen in Verbindung mit den entsprechenden Logistik-, Aftersales- und Support-Dienstleistungen.

 

Ende der Insiderinformation


25.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HWA AG
Benzstraße 8
71563 Affalterbach
Deutschland
Telefon: +49 (0)7144 87 17-279
Fax: +49 (0)7144 87 18-111
E-Mail: ir@hwaag.com
Internet: http://www.hwaag.com
ISIN: DE000A0LR4P1
WKN: A0LR4P
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2353400

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2353400  25.06.2026 CET/CEST

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OHB SE: OHB: Aufgestockte Privatplatzierung mit einem Volumen von EUR 900 Mio. erfolgreich abgeschlossen

OHB SE

/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

OHB: Aufgestockte Privatplatzierung mit einem Volumen von EUR 900 Mio. erfolgreich abgeschlossen

24.06.2026 / 23:57 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.
OHB: Aufgestockte Privatplatzierung mit einem Volumen von EUR 900 Mio. erfolgreich abgeschlossen

  • Gesamtangebotsvolumen der Privatplatzierung der ersten Tranche der neuen Aktien beläuft sich auf EUR 900 Mio.[1]; Gesamtbruttoerlöse für OHB von rund EUR 482 Mio.
  • Aufstockung des Angebots um EUR 50 Mio. bestehender Aktien von KKR aufgrund sehr hoher Nachfrage
  • Privatplatzierung von 1.605.388 neuen Aktien und 1.394.612 bestehenden Aktien von KKR (inkl. 369.500 Mehrzuteilungsaktien) erfolgreich zum Preis von EUR 300,00 je Aktie abgeschlossen
  • Streubesitz wird voraussichtlich auf leicht über 20 % steigen; nach Abschluss des Angebots wird Familie Fuchs weiterhin über 60 % und KKR knapp 20 % an OHB halten (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option und Ausgabe sämtlicher neuer Aktien im Bezugsrechtsangebot)
  • Bezugsrechtsangebot für bestehende Minderheitsaktionäre vom 25. Juni bis 8. Juli 2026 geplant; Bezugsrechtshandel an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 25. Juni bis 3. Juli 2026
  • Handelsstart der ersten Tranche der neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am 26. Juni 2026

OHB (ISIN: DE0005936124, Prime Standard), Europas führende reine Raumfahrtfirma, gibt heute den erfolgreichen Abschluss seiner Privatplatzierung für institutionelle Investoren im Rahmen der Kapitalerhöhung und Ausweitung des Streubesitzes bekannt.

Insgesamt wurden 1.605.388 neu ausgegebene Aktien der ersten Tranche sowie 1.394.612 bestehende Aktien aus dem Bestand von Orchid Lux HoldCo S.à r.l. („Orchid Lux“)[2] zu einem Platzierungspreis von EUR 300,00 je Aktie zugeteilt. Darin enthalten waren bis zu 369.500 bestehende Aktien aus der Greenshoe-Option, die KKR (über Orchid Lux) dem Stabilisierungsmanager zum Platzierungspreis eingeräumt hat.

Das Gesamtangebotsvolumen der Privatplatzierung hat sich um rund EUR 50 Mio. auf EUR 900 Mio. erhöht. Die Transaktion stieß auf sehr hohe Nachfrage von institutionellen Investoren.

Die Bruttoerlöse aus der Ausgabe der neuen Aktien betragen rund EUR 482 Mio. und werden vollständig OHB zufließen; die Erlöse aus dem Verkauf bestehender Aktien werden KKR (über Orchid Lux) gesondert zufließen. Nach Abschluss der Privatplatzierung und unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option sowie Ausgabe sämtlicher neuer Aktien im Bezugsrechtsangebot wird sich der Streubesitz von OHB auf rund 20 % erhöhen.

Die Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt mit einem Anteil von über 60 % des Grundkapitals weiterhin Mehrheitsaktionärin von OHB. KKR wird knapp 20 % der Anteile am Unternehmen halten.
Marco Fuchs, OHB-Vorstandsvorsitzender: „Das sehr starke Interesse von verschiedensten Investoren sowohl aus Deutschland als auch von thematischen Sektorenfonds und globalen Blue-Chip-Fonds bestätigt, dass OHB im Zentrum der boomenden europäischen Raumfahrtindustrie steht. Mit dieser Stärkung unserer finanziellen Basis sind wir optimal aufgestellt für die nächste Phase des nachhaltigen Wachstums von OHB.“

Bezugsrechtsangebot und Handelsbeginn
Im Anschluss an die Privatplatzierung haben bestehende Minderheitsaktionäre mit Bezugsrechten, oder Käufer von Bezugsrechten einen Anspruch darauf, während der Bezugsrechtsfrist vom 25. Juni bis 8. Juli 2026 neue Aktien zum Preis von EUR 300,00 je Aktie zu zeichnen. Das Bezugsverhältnis beträgt 45:4, sodass je 45 bestehende Aktien zur Zeichnung von 4 neuen Aktien berechtigen. Bei Ausgabe sämtlicher neuer Aktien im Bezugsrechtsangebot erhöhen sich die Bruttoerlöse für OHB auf rund EUR 511 Mio.

Die Bezugsrechte sind vom 25. Juni bis 3. Juli 2026 an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Aktionäre, die nicht zeichnen möchten, können ihre Rechte in diesem Zeitraum am Markt veräußern. Der Handelsbeginn der ersten Tranche der neuen Aktien ist für den 26. Juni 2026 vorgesehen, der zweiten Tranche für den 14. Juli 2026.

Weitere Informationen finden Sie auf der Investor-Relations-Website von OHB: https://www.ohb.de/kapitalerhoehung

Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan, KKR Capital Markets und Rothschild & Co Redburn fungierten als gemeinsame globale Koordinatoren und Bookrunner, Berenberg, COMMERZBANK, Jefferies und UniCredit fungierten als gemeinsame Bookrunner. 

Anleger werden darauf hingewiesen, dass jeder Erwerb von Aktien, der zum Besitz oder zur Zurechnung von 3 % oder mehr des Aktienkapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft führt, gemäß den sogenannten „Golden Power“-Regeln den italienischen Behör-den gemeldet werden muss und dass ein solcher Erwerb der Genehmigung durch die italienischen Behörden unterliegt. Die Unterlassung einer solchen Meldung kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Rechtliche Hinweise
Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen. Investoren sollten Wertpapiere der Gesellschaft ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Wertpapiere der Gesellschaft beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Wertpapiere birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien, zum Verkauf oder Erwerb von Bezugsrechten oder zur Ausübung von Bezugsrechten dar.

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“) (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung gesetzlich unzulässig wäre, weitergegeben oder bekanntgemacht werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig wäre, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung außer Deutschland registriert. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten wird ausschließlich an Personen erfolgen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich um qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des Securities Act handelt, und unter Berufung auf diese Regelung. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Die Wertpapiere dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht diesen Anforderungen unterliegt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert oder anderweitig übertragen werden, wobei in jedem Fall die geltenden Wertpapiergesetze eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten einzuhalten sind. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) (die „Relevanten Staaten“) ist und wird in keinem Relevanten Staat ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Angebots sind, unterbreitet. In den Relevanten Staaten ist diese Mitteilung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. Diese Mitteilung wird nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und darf nicht an diese weitergegeben werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Absatz 15 des Anhangs 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Order”) verfügen, oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order sind oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Relevante Personen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen. Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Informationen über das Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markt- und Wirtschaftswachstumsraten, Markttrends und den Wettbewerb in den Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, basieren auf Einschätzungen und Schätzungen der Gesellschaft. Diese Einschätzungen und Schätzungen basieren wiederum teilweise auf internen Marktbeobachtungen und verschiedenen Studien oder Schätzungen Dritter, die ebenfalls in erster Linie auf Daten oder Zahlen aus öffentlich zugänglichen Quellen beruhen, aber auch auf nicht öffentlichen Daten oder Zahlen basieren können. Weder die Gesellschaft, Orchid Lux HoldCo S.à r.l., Luxembourg (die „Veräußernde Aktionärin”) noch die Konsortialbanken (wie unten beschrieben) haben die Marktdaten und sonstigen Informationen, auf denen die Studien Dritter basieren, oder die externen Quellen, auf denen die eigenen Schätzungen der Gesellschaft basieren, unabhängig überprüft und geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Sowohl die Gesellschaft als auch die Veräußernde Aktionärin und die Konsortialbanken (wie unten beschrieben) lehnen ausdrücklich jede Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „planen“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft gibt weder derzeit noch künftig eine Zusicherung ab, dass eine zukunftsgerichtete Aussage eintreten oder sich als zutreffend erweisen wird. Die tatsächliche künftige Geschäftstätigkeit, Finanzlage, Ertragslage und die Aussichten können wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder prognostizierten Angaben abweichen. Dementsprechend wird den Lesern dieser Mitteilung davon abgeraten, sich auf in dieser Mitteilung enthaltene Informationen zu verlassen.

Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie das Datum der Zulassung der Bezugsrechte und Bezugsrechtsbruchteile zum Handel im regulierten Markt (XETRA und XETRA Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann durch Faktoren wie insbesondere die Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien und Bezugsrechte kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen. Die Inhalte dieser Mitteilung sind nicht als Rechts-, Unternehmens-, Finanz- oder Steuerberatung auszulegen. Jeder Aktionär bzw. potenzielle Anleger sollte seinen jeweils eigenen unabhängigen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder Steuerberater konsultieren, um Rechts-, Finanz-, Unternehmens- oder Steuerberatung einzuholen.

Weder die Gesellschaft, der Veräußernde Aktionär noch Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE, KKR Capital Markets (Ireland) Limited, Rothschild & Co Global Markets Solutions (Europe) S.A., COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Jefferies GmbH, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG und UniCredit Bank GmbH (die „Konsortialbanken“) noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch eine sonstige Person übernimmt eine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen oder sonstige Informationen zu aktualisieren, und sie erwarten auch nicht, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder sonstigen Informationen öffentlich zu aktualisieren oder öffentlich zu revidieren, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und der Veräußernden Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit der Privatplatzierung. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die Privatplatzierung ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft und den Veräußernden Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit der Privatplatzierung übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen der Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere an der Gesellschaft oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit der Privatplatzierung oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweiligen verbundenen Unternehmen, Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (i) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung („MiFID II“), (ii) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) den jeweiligen nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) sowie (iv) in Bezug auf das Vereinigte Königreich dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die „UK MiFID-Produktüberwachungsanforderungen“ und, zusammen mit den MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen, die „Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder aus sonstigen Gründen, die ein „Hersteller“ im Sinne der Produktüberwachungsanforderungen andernfalls in Bezug darauf haben könnte, wurden die Wertpapiere einem Produktfreigabeverfahren unterzogen. Demgemäß wurde festgestellt, dass diese Wertpapiere (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern sowie Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II und, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook, vereinbar sind und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II und, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, dem FCA Handbook zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für Zwecke von MiFID II oder, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wertpapiere zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Wertpapiere zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Gesellschaft würde eine oder mehrere der Konsortialbanken, handelnd für Rechnung der übrigen Konsortialbanken, als Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“) tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der „Stabilisierungszeitraum“), oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf ein Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA durchgeführt werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN UND BEZUGSRECHTE AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.

Kontakt:
Medienvertreter:
Marianne Radel
Unternehmenskommunikation
Tel: +49 421 2020 9159
E-Mail: marianne.radel@ohb.de

Investoren und Analysten:
Marcel Dietz
Investor Relations
Tel: +49 421 2020 6426
E-Mail: ir@ohb.de


[1] Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option in Höhe von EUR 111 Mio.
[2] Eine Gesellschaft, die mittelbar von Gesellschaften gehalten wird, die von mit KKR & Co. Inc. verbundenen Unternehmen beraten werden
 


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