3 spannende ETF Strategien für verschiedene Altersgruppen

Alter Mann mit Sonnenbrille
Durch den Zinseszinseffekt können junge Anleger mit vergleichsweise geringen Summen hohe Erträge über die Anlagelaufzeit erzielen. Wir verorten diese Anleger in der Altersgruppe der 20­ bis 39­Jährigen. Ausgehend vom aktuellen Renteneintrittsalter von 67 Jahren bietet sich einem 20-jährigen Anleger eine Laufzeit seines Vorsorgedepots von 47 Jahren. Bei einem solch langen Anlagehorizont darf die Aktiengewichtung entsprechend höher ausfallen, da Kursschwankungen sich über die Laufzeit hinweg ausgleichen können und am Ende nicht so stark ins Gewicht fallen. [...]

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Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht

EQS-News: Schlote Holding GmbH

/ Schlagwort(e): Anleihe

Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht

19.05.2024 / 13:25 CET/CEST

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Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht

Harsum, 19. Mai 2024 – Die Schlote Holding GmbH hat heute Gegenanträge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2. Gläubigerversammlung der Inhaber ihrer 6,75 % Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) am 21. Mai 2024 um 11 Uhr in Harsum erhalten. Da die Gegenanträge mit Schlote abgestimmt wurden, empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern, allen Gegenanträgen der SdK zuzustimmen. Die Gegenanträge der SdK stehen auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.

Die mit Schlote abgestimmten Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:

  • Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung um 50 % auf 12,5 Mio. Euro durch Reduktion (pro rata) des Nennbetrags auf 500 Euro je Schuldverschreibung im Wege eines bedingten Forderungsverzichts
  • Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2029 und Anpassung des Rückzahlungsbetrags durch jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro ab dem 21. November 2024
  • Besserungsschein für Anleihegläubiger, falls sich die finanzielle Situation der Schlote-Gruppe während der Laufzeit der Anleihe über Liquiditäts-Schwellenwert verbessert; Stundung der am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen bis zur Rückzahlung
  • Anpassungen von Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin; befristeter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen
  • Befristeter und beschränkter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB
  • Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters
  • Sonderbonus für Anleihegläubiger bei Laufzeitende, falls Liquiditätsschwellen erreicht werden
  • Verzicht von Gesellschaftern auf Darlehen und Besserungsscheine

Für die 2. Gläubigerversammlung haben sich nach aktuellem Kenntnisstand rund 34 % der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25 % ist damit erreicht.

Schlote erstattet allen teilnehmenden Anleihegläubigern für ihren Aufwand zur Teilnahme einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50 Euro je Depot. Ein Formular zur Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung wird erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.

IR-Kontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: +49 (0)89 889690625
E-Mail: linh.chung@linkmarketservices.eu


19.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Ein Schuss vor den Bug zur rechten Zeit!

Inflation Europa USA Aktien

Von Frank Fischer, CEO und CIO der Shareholder Value Management AG

Die Notenbanken und ihr Kampf gegen die Inflation war das bestimmende Thema der letzten Monate. Und bleibt es auch weiter. Das haben die jüngsten Zahlen aus den USA und Europa gezeigt.

Die Vorzeichen sind so unterschiedlich, wie sie nur sein können. In Europa hat die Inflation den Rückwärtsgang eingelegt: Die Rate in der Eurozone ist zuletzt um 2,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen und erholt sich damit im Vergleich zu den Vormonaten, nachdem im Oktober 2022 mit 10,6 % der höchste Wert seit Bestehen der Eurozone gemessen wurde. In Deutschland lag sie sogar nur bei 2,2 %. Entsprechend gut stehen die Chancen, dass im Juni der erste Zinsschritt nach unten erfolgt. Das hat auch EZB-Chefin Christine Lagarde nach der letzten Sitzung erneut durchblicken lassen.

Europa ist gegenüber den USA im Vorteil

In den USA sieht das dagegen ganz anders aus: Dort hat sich der Preisauftrieb im März unerwartet stark beschleunigt. Die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,5 %, die Kerninflationsrate – ohne Energie und Lebensmittel – um 3,8 %. Eine zeitnahe Rückkehr der Inflationsrate auf das Zielniveau der US-Notenbank Fed von 2 % erscheint somit unwahrscheinlich. An den Terminmärkten wurde eine Zinssenkung im Juni deshalb so gut wie ausgepreist. Ein erster kompletter Zinsschritt abwärts wird dagegen erst für November erwartet. Wenn es denn überhaupt dazu kommt.

Das hat die Börsen auf dem falschen Fuß erwischt. Diese hatten nämlich schon für den Sommer, oder spätestens im Herbst, die erste Zinssenkung eingepreist. Entsprechend sackten die Kurse nach den jüngsten Daten zunächst ab. Dabei gab es schon zuvor erste Daten, die zur Vorsicht hätten mahnen müssen. Der US-Arbeitsmarkt präsentiert sich weiterhin äußerst robust. Die durchschnittlich geleisteten Wochenarbeitsstunden und die durchschnittlichen Löhne und Gehälter sind etwas stärker angestiegen als erwartet. Insgesamt bestätigt der Bericht die anhaltende Stärke des US-Arbeitsmarkts. Das sind aber genau die neuralgischen Punkte, auf die die US-Notenbank besonderen Wert legt.

Bei europäischen Titeln übergewichtet

Dass die Kurse jetzt bröckeln, hat aber auch Vorteile: Es war ein Schuss vor den Bug der ewigen Bullen, die nur steigende Kurse gesehen hatten. Da wurde nun etwas Luft aus den zuvor rasant gestiegenen Notierungen gelassen. Das haben wir auch an den Aktien im Portfolio unserer Mandate wie dem Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen und unserem Frankfurter UCITS-ETF – Modern Value gesehen. Da wir aber in europäischen Titeln übergewichtet sind, waren die Einbußen nur moderat und konnten gut aufgefangen werden. Denn Aktien wie etwa Unilever, Ryanair, oder ASR Nederland konnten die Portfolios im Plus halten. Und kommt es im Juni zur erhofften Zinssenkung, könnte sich dieser Trend fortsetzen.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Foto: © Commerzbank AG

Börsenwoche: Commerzbank-Aktie – Analysten erhöhen Kursziele

Erfreuliche Inflationsdaten aus den USA ließen auch hierzulande die Kurse steigen. Zu den großen Gewinnern der Börsenwoche gehörte die Commerzbank-Aktie, die nach den Quartalszahlen zulegte.

Vor allem die neuesten Daten zur Inflation in den USA sorgten an den Märkten für gute Stimmung. Der DAX markierte am Mittwoch ein neues Allzeithoch bei 18.892 Punkten. An den folgenden Tagen ging es für den deutschen Leitindex jedoch wieder nach unten, er beendete die Woche mit einem kleinen Plus von 0,28 %. Der Dow Jones kletterte zeitweise auf über 40.000 Punkte und verabschiedete sich schließlich mit einem Wochenplus von 1,24 % bei 39.995 Zählern ins Pfingstwochenende. In welche Richtung es in den kommenden Wochen geht, hängt jetzt vor allem davon ab, welche Signale die US-Notenbank Fed aussendet. 

USA: Inflationsdaten erfreuen die Anleger

Wie das US-Arbeitsministerium am Mittwoch in Washington mitteilte, stiegen die Verbraucherpreise im April zum Vorjahresmonat um 3,4 %. Im März hatte die Rate 3,5 % betragen. Diese Entwicklung entsprach zwar den Erwartungen, wurde aber trotzdem positiv aufgenommen. 

Gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise um 0,3 %. Auch die für die Fed wichtige Kerninflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel betrug 0,3 %. Die Analysten hatten hier einen etwas höheren Wert prognostiziert. Die Erzeugerpreise, die als Indikator für die Entwicklung der Verbraucherpreise gelten, stiegen jedoch etwas stärker als erwartet. 

Schlechte Nachrichten gab es aus der Bundesrepublik. Dass die deutsche Wirtschaft angeschlagen ist, ist kein Geheimnis. Jetzt haben auch die Wirtschaftsweisen ihre Konjunkturprognose für das laufende Jahr gesenkt. Im vergangenen Herbst hatten sie noch ein Wachstum von 0,7 % vorhergesagt, jetzt erwarten sie nur noch 0,2 %. Die Börse ließ diese Nachricht jedoch weitestgehend kalt. 

Commerzbank: Aktie dreht nach Quartalszahlen auf

An der Spitze des deutschen Leitindex stand die Commerzbank-Aktie, die auf Wochensicht 10,42 % ins Plus drehte. Das Institut erzielte im ersten Quartal des laufenden Jahres einen Nettogewinn von 747 Millionen Euro. Vor Jahresfrist hatten 580 Millionen Euro unterm Strich gestanden. Die Analysten hatten im Schnitt lediglich einen Gewinn von rund 657 Millionen Euro erwartet. Die Eigenkapitalrendite stieg von 8,3 auf 10,5 %. Hier übetraf die Commerzbank den wichtigsten Konkurrenten Deutsche Bank. Die Bank erhöhte ihre Prognose für die wichtigste Einnahmequelle, den Zinsüberschuss, um 200 Millionen auf 8,1 Milliarden Euro. 

Nicht nur die Anleger, auch die Analysten reagierten erfreut auf das Zahlenwerk. JPMorgang beließ das Papier zwar auf „Neutral“, hob das Kursziel aber von 14,40 auf 17,20 Euro. Auch Goldman Sachs vergibt weiterhin „Neutral“ mit einem von 15,80 auf 16,60 Euro angehobenen Kursziel. Eine Kaufempfehlung gab es von der UBS, die Schweizer Großbank setzte das Ziel auf 18 Euro. 

Auch die Deutsche Pfandbriefbank hat in der vergangenen Woche solide Zahlen präsentiert.

Ausblick

In der kommenden Woche wird unter anderem die Einzelhandelskette Dollar Tree Quartalszahlen vorlegen. Der letzte Quartalsbericht blieb hinter den Markterwartungen zurück. Zudem sorgte das Unternehmen mit der Ankündigung, fast 1.000 Filialen schließen zu wollen, für schlechte Stimmung. Auch der Videotelefoniedienst Zoom wird Zahlen vorlegen. Die Aktie gehörte zu den großen Gewinnern der Coronapandemie, hat seitdem aber massiv an Wert verloren.

Erwähnte Werte

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Foto: © Commerzbank AG

STRATEC-HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST DIVIDENDE UND STIMMT ALLEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN ZU

EQS-News: STRATEC SE

/ Schlagwort(e): Hauptversammlung

STRATEC-HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST DIVIDENDE UND STIMMT ALLEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN ZU

17.05.2024 / 17:33 CET/CEST

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STRATEC-HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST DIVIDENDE UND STIMMT ALLEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN ZU

Birkenfeld, 17. Mai 2024

Die Aktionärinnen und Aktionäre der STRATEC SE (Frankfurt: SBS; Prime Standard, SDAX) haben auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung allen zur Beschlussfassung vorliegenden Tagesordnungspunkten mit der jeweils erforderlichen Mehrheit zugestimmt.

Wie vorgeschlagen, wird STRATEC ihre Aktionäre für das zurückliegende Geschäftsjahr 2023 mit einer Dividende von 0,55 € je Aktie, was einer Ausschüttungsquote von 40,1% vom adjustierten Konzernergebnis entspricht (Vorjahr: 34,0%), am Unternehmenserfolg teilhaben lassen (Dividende Vorjahr: 0,97 € je Aktie). Die Ausschüttungssumme beträgt insgesamt 6,7 Mio. € und wird an die Aktionäre über die Depotbanken am 22. Mai 2024 ausbezahlt.

Ferner entlasteten die Aktionäre den Vorstand sowie den Aufsichtsrat und wählten die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024. PwC folgt damit auf die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, die den Jahresabschluss und Konzernabschluss der STRATEC SE seit dem Geschäftsjahr 2015 geprüft hat.

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Heni, Dr. Vornhagen und Dr. Hiller nach Ablauf ihrer Amtszeiten von der Hauptversammlung wiedergewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat der STRATEC SE in seiner konstituierenden Sitzung erneut Prof. Dr. Heni zu seinem Vorsitzenden und Dr. Hiller zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Insgesamt waren 84,3 Prozent des eingetragenen Grundkapitals auf der virtuellen Hauptversammlung vertreten.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie unter www.stratec.com/hauptversammlung. Dort werden auch die detaillierten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

ÜBER STRATEC
Die STRATEC SE (www.stratec.com) projektiert, entwickelt und produziert vollautomatische Analysensysteme für Partner aus der klinischen Diagnostik und Life Sciences. Darüber hinaus bietet das Unternehmen komplexe Verbrauchsmaterialien für diagnostische und medizinische Anwendungen an. Bei Analysensystemen sowie Verbrauchsmaterialien wird dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über das Design und die Produktion bis zur Qualitätssicherung abgedeckt.

Die Partner vermarkten die Systeme, Software und Verbrauchsmaterialien weltweit als Systemlösungen, in der Regel gemeinsam mit ihren Reagenzien, an Laboratorien, Blutbanken und Forschungseinrichtungen. STRATEC entwickelt ihre Produkte auf Basis patentgeschützter Technologien.

Die Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000STRA555) werden im Marktsegment Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX der Deutschen Börse an.

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEI:
STRATEC SE
Jan Keppeler | Investor Relations, Sustainability & Corporate Communications
Telefon: +49 7082 7916-6515
ir@stratec.com
www.stratec.com


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GoingPublic Media AG: Dividende, Kapitalherabsetzung, Zahlen zum I. Quartal 2024

GoingPublic Media AG / Schlagwort(e): Dividende/Kapitalmaßnahme

GoingPublic Media AG: Dividende, Kapitalherabsetzung, Zahlen zum I. Quartal 2024

17.05.2024 / 16:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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München, 17. Mai 2024 – Die GoingPublic Media AG veröffentlicht ihre testierten Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 sowie die nicht testierten Zahlen für das erste Quartal 2024.

Nach testierten Zahlen, die den vorläufig berichteten Zahlen entsprechen, stieg der Umsatz in der AG im Geschäftsjahr 2023 (1.1.-31.12.) um 5,3 % auf 1,67 Mio. EUR (Vorjahr 1,59 Mio. EUR). Der vorläufige Jahresüberschuss lag bei +20 TEUR, nachdem im Vorjahr noch ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 56 TEUR zu Buche stand. Auf EBITDA-Basis belief sich das Ergebnis auf +25 TEUR (Vj. -33 TEUR). Die liquiden Mittel beliefen sich in der AG zum Stichtag auf rund 750 TEUR (Vj. 865 TEUR). Die vorläufige Bilanz weist 1,06 Mio. EUR Eigenkapital aus, was einer Eigenkapitalquote von 86,7 % entspricht.

Der Umsatz im ersten Quartal 2024 ging ausschließlich aufgrund von Projektverschiebungen ins weitere Jahr um rund 10 % auf 301 TEUR (31.3.2023: 337 TEUR) zurück. Das Ergebnis im traditionell schwachen ersten Quartal verbesserte sich deutlich auf -24 TEUR (Vorjahr -82 TEUR). Auf EBITDA-Basis lag man beim identischen Wert in Höhe von -24 TEUR, da die Festgeldzinsen in etwa den Abschreibungen entsprachen (je 6 TEUR). Die liquiden Mittel in der AG beliefen sich zum Stichtag 31.3. wie im Vorjahr auf rund 900 TEUR. Die starke Ergebnisverbesserung ist vornehmlich auf die gegenüber dem ersten Quartal 2023 reduzierten Personalkosten zurückzuführen.

Am heutigen Tage wird die Einladung zur am 24. Juni in den Räumen der Börse München stattfindenden Hauptversammlung veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 eine Dividende in Höhe von 2 Cent je Aktie (Vorjahr 6 Cent) auszuschütten. Ebenfalls schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 von 900.000 EUR auf 300.000 EUR und die Schaffung einer freien Kapitalrücklage vor. Hintergrund dieser Beschlussvorlage ist die Tatsache, dass die Gesellschaft in Relation zum Geschäftsvolumen über einen sehr hohen Bestand an liquiden Mitteln verfügt. Der Gesellschaft würden sich bei einer Annahme des Beschlusses durch die Hauptversammlung neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Aufgrund der Zusammenlegung von Aktien würde sich die Anzahl der bestehenden Aktien der Gesellschaft im Verhältnis drei zu eins verringern, ohne dass die Kapitalherabsetzung die Höhe des Eigenkapitals beeinträchtigen würde.

Aufgrund der guten Auftragslage geht die GoingPublic Media-Gruppe derzeit für das Geschäftsjahr 2024 von einem moderaten Wachstum ihrer cross-medialen Plattformen sowie schwarzen Zahlen aus.

Ansprechpartner bei Rückfragen:

GoingPublic Media AG, Markus Rieger, Vorstand, Tel. 089-2000 339-0, E-Mail: rieger@goingpublic.de

 

Über die GoingPublic Media AG:

Die 1998 gegründete GoingPublic Media AG (www.goingpublic.ag) zählt zu den führenden Medienhäusern rund um Unternehmensfinanzierung und Investment-Themen. Die Gruppe betreibt drei cross-mediale Plattformen, fokussiert auf den Kapitalmarkt (Kapitalmarkt Plattform GoingPublic), Familienunternehmen/Mittelstand (Plattform Unternehmeredition, Fachmagazin FuS) und die Lebenswissenschaften (Plattform Life Sciences). Jede Plattform besteht aus Magazin-, Online-, Social-Media- und Event-Aktivitäten. Rund 30 Magazin-Ausgaben jährlich und zwei Online-Portalen (www.goingpublic.de; www.unternehmeredition) stehen drei LinkedIn Präsenzen sowie ca. 15 Events pro Jahr gegenüber. Die mehrsprachige (deutsch/chinesisch) Investmentplattform China/Deutschland (www.investmentplattformchina.de) bildet die Basis für die 2019 ausgegründete Tochtergesellschaft China Investment Media GmbH (Beteiligungsquote: 70%). Die GoingPublic Media AG (WKN 761210) notiert im Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse (Handel auf Xetra) sowie in M:access, dem Mittelstandssegment der Börse München.

 

Ende der Insiderinformation


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HENSOLDT mit erfolgreicher Hauptversammlung 2024: Anteilseigner stimmen allen Tagesordnungspunkten zu

EQS-News: HENSOLDT AG

/ Schlagwort(e): Hauptversammlung

HENSOLDT mit erfolgreicher Hauptversammlung 2024: Anteilseigner stimmen allen Tagesordnungspunkten zu

17.05.2024 / 15:46 CET/CEST

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HENSOLDT mit erfolgreicher Hauptversammlung 2024: Anteilseigner stimmen allen Tagesordnungspunkten zu

 

 

Taufkirchen, 17. Mai 2024 – Die HENSOLDT AG hat heute ihre ordentliche jährliche Hauptversammlung abgehalten. Die Veranstaltung wurde in Präsenz in der Wappenhalle in München durchgeführt. Auf der Hauptversammlung waren insgesamt 78,36% des Grundkapitals vertreten. Die Anteilseigner stimmten allen Tagesordnungspunkten zu. [FGS Globa1]

 

Die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Punkten fielen folgendermaßen aus:

 

  • Zustimmung zur vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns, unter anderem Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie, mit 99,98% der abgegebenen Stimmen
  • Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 mit 99,00% der abgegebenen Stimmen
  • Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 mit 98,90% der abgegebenen Stimmen
  • Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 mit 96,29% der abgegebenen Stimmen
  • Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts 2024 mit 99,03% der abgegebenen Stimmen
  • Nachwahl von Giuseppe Panizzardi mit 93,13% der Stimmen in den Aufsichtsrat
  • Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand mit 99,88% der abgegebenen Stimmen
  • Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der HENSOLDT AG und der HENSOLDT Holding GmbH mit 99,99% der abgegebenen Stimmen

 

Weitere detaillierte Informationen zur Hauptversammlung und den Abstimmungsergebnissen finden Sie auf unserer Internetseite unter: HENSOLDT AG | Hauptversammlung

 

Über HENSOLDT

HENSOLDT ist ein führendes Unternehmen der europäischen Verteidigungsindustrie mit globaler Reichweite. Das Unternehmen mit Sitz in Taufkirchen bei München entwickelt Sensor-Komplettlösungen für Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen. Als Systemintegrator bietet HENSOLDT plattformunabhängige, vernetzte Komplettlösungen an. Zugleich treibt das Unternehmen als Technologieführer die Entwicklung der Verteidigungselektronik und Optronik voran und baut sein Portfolio auf der Grundlage innovativer Ansätze für Datenfusion, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit kontinuierlich aus. 2023 erzielte HENSOLDT einen Umsatz von 1,85 Milliarden Euro. Nach der Übernahme der ESG-Gruppe beschäftigt das Unternehmen circa 8.000 Mitarbeiter. HENSOLDT ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im MDAX notiert.

www.hensoldt.net

 

Pressekontakt HENSOLDT

Joachim Schranzhofer  Tel.: +49 (0)89.51518.1823

 joachim.schranzhofer@hensoldt.net

 

[FGS Globa1]Hier könnte optional die Nachwahl des Aufsichtsratsmitglieds betont werden, sofern gewünscht:
„Dabei wurde Giuseppe Panizzardi (Senior Vice President M&A & Corporate Development bei der Leonardo S.p.A.) als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat nachgewählt. Er war bereits befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und folgte auf Giovanni Soccodato, der sein früheres Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Oktober 2023 niedergelegt hatte.“


17.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

EQS-News: ams-OSRAM AG

/ Schlagwort(e): Hauptversammlung

ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

17.05.2024 / 14:41 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

ams-OSRAM AG

Premstätten, FN 34109 k

ISIN AT0000A18XM4

(“Gesellschaft”)

 

Einberufung

 der ordentlichen Hauptversammlung 

 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG

am Freitag, den 14. Juni 2024, um 10:00 Uhr,

in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

 

 

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
  5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10 : 1 (zehn Aktien zu einer Aktie), sodass jeweils 10 (zehn) bestehende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden
  8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen oder Gewinnschuldverschreibungen, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente, unter Widerruf der bestehenden Ermächtigung vom 23. Juni 2023
  9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß
    § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, unter Widerruf der
    bestehenden bedingten Erhöhung des Grundkapitals vom 23. Juni 2023
    [Bedingtes Kapital 2024 für Finanzinstrumente]
  10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 25 „Veröffentlichungen“

 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Corporate-Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Vergütungsbericht,
  • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2023;

  • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
  • Bericht des Vorstands gemäß §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 Satz 2 AktG zu den             
    Tagesordnungspunkten 8 und 9;
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;
  • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht;
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht; und
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) („Nachweisstichtag“).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

 

Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG

  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

  Köppel 60

  8242 St. Lorenzen/Wechsel

 

Per SWIFT:  GIBAATWGGMS

  (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN               AT0000A18XM4 im Text angeben)

 

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt

 

Per E-Mail:   anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at

   (Depotbestätigungen im Format PDF)

Per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 50

 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, und
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 4. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

 

Identitätsnachweis

Die ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

 

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

 

 

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG

 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 Köppel 60

 8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT:  GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben

Per Telefax:  +43 (0)1 8900 500 50

 

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

 

Die Vollmachten müssen spätestens bis 13. Juni 2024 (16:00 Uhr, Wiener Zeit) bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses Institut zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß ebenso für den Widerruf der Vollmacht.

 

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20, E-Mail: pisk.ams‑osram@hauptversammlung.at; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting  ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

 

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

  1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 24. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse ams-OSRAM AG,
zH Dr. Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse agm@ams‑osram.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

 

  1. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Dr. Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@amsosram.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der Gesellschaft in Textform spätestens bis 5. Juni 2024 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglich gemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

 

  1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Mitgliedern.

Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus vier Frauen und vier Männern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei Männer. Dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ zur Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre kommen, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen angehören.

Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die Aufsichtsratsmandate von Frau Dr. Margarete Haase und Frau Mag. Brigitte Ederer aus.

Von zwei Personen wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.

 

  1. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com übermittelt werden.

 

  1. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 5. Juni 2024 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3. der Einberufung verwiesen.

 

  1. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

 

 

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

ams-OSRAM AG

Datenschutzbeauftragter

Tobelbader Straße 30

8141 Premstätten

E-Mail: dataprotection@ams-osram.com

 

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.

 

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 998.443.942,00 und ist unterteilt in 998.443.942 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 2024
9.418.456 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April 989.025.486 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige Aktiengattung.

 

Premstätten, im Mai 2024

 

Der Vorstand


17.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com


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Smartbroker Holding AG: Vollständige Platzierung der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung

Smartbroker Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Smartbroker Holding AG: Vollständige Platzierung der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung

17.05.2024 / 14:08 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Vollständige Platzierung der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund EUR 7,6 Mio.

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

Berlin, 17. Mai 2024 – Die Smartbroker Holding AG (die „Gesellschaft“) hat im Rahmen der am 10. Mai 2024 angekündigten Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sämtliche 1.100.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien („Neue Aktien“) zum Preis von EUR 6,95 je Neuer Aktie platziert. Der Großaktionär und Vorstandsvorsitzende André Kolbinger sowie die AKD Private Equity GmbH, dessen Alleingesellschafter André Kolbinger ist, haben insgesamt 659.834 Neue Aktien gezeichnet. Nach Durchführung der Barkapitalerhöhung erhöht sich das Grundkapital um ca. 7,01 % von EUR 15.681.252,00 auf EUR 16.781.252,00,00. Der Gesellschaft fließt aus der Barkapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 7,6 Mio. zu.

Mitteilende Person: André Kolbinger, Vorstandsvorsitzender

 

Disclaimer

Nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Weiterleitung, unmittelbar oder mittelbar, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Smartbroker Holding AG dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) besteht. Die Wertpapiere der Smartbroker Holding AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

 

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die „Relevanten Mitgliedsstaaten“) richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie („Qualifizierte Anleger“). Für diese Zwecke meint „Prospektrichtlinie“ die Richtlinie 2003/71/EG einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Mitteilung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

***

Ende der Insiderinformation


17.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Photon Energy Group verkauft 20,4 MWp Solar-PV-Projekt an Uniper

Emittent / Herausgeber: Photon Energy NV / Schlagwort(e): Verkauf
17.05.2024 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Photon Energy Group verkauft 20,4 MWp Solar-PV-Projekt an Uniper
 

  • Photon Energy Group hat einen bedingten Aktienkaufvertrag (en SPA) für den Verkauf ihres großen PV-Projekts in Domanowo, Woiwodschaft Podlachien, Polen, abgeschlossen.
  • Der Verkaufspreis entspricht dem Marktwert und die Zahlung erfolgt in zwei Raten.
  • Diese Veräußerung steht im Einklang mit der Strategie des Unternehmens.

 

Amsterdam – 17. Mai 2024 – Photon Energy N.V. (WSE&PSE: PEN, FSX: A1T9KW) („Photon Energy Group“, das „Unternehmen“, oder die „Gruppe“) gibt bekannt, dass das Unternehmen einen bedingten Aktienkaufvertag (SPA) für den Verkauf seines 20,4-MW-PV-Projekts in Polen an die Uniper Renewables GmbH („Uniper Renewables“) abgeschlossen hat.

„Uniper Renewables als Partner in Polen zu haben, bestätigt die Qualität unseres Projektentwicklungsprogramms. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Uniper um das 20,4 MW Projekt in Domanowo zur Baureife zu bringen“, kommentiert Georg Hotar, CEO der Photon Energy Group.

Der Abschluss des SPA erfolgt nach Erfüllung bestimmter aufschiebender Bedingungen, einschließlich der Erlangung des Status der vollständigen Baubereitschaft. Der Verkaufspreis spiegelt den Marktwert wider und die Zahlung erfolgt in zwei Raten – einer Vorauszahlung im zweiten Quartal 2024 und einer Abschlusszahlung, die voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erfolgt.

Diese Veräußerung steht im Einklang mit der Strategie des Unternehmens, die davon ausgeht, dass einige seiner reinen PV-Projekte an Dritte verkauft oder entweder in große PV-Hybridprojekte oder in reine Energiespeicherprojekte umgewandelt werden.

 

Über Photon Energy Group – photonenergy.com

Photon Energy Group bietet weltweit Lösungen für Solarenergie und sauberes Wasser an. Die Dienstleistungen im Bereich Solarenergie werden von Photon Energy erbracht. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 hat Photon Energy Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von über 160 MWp gebaut und in Betrieb genommen und verfügt über Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 131,1 MWp in seinem eigenen Portfolio. Derzeit entwickelt Photon Energy Projekte mit einer Gesamtleistung von 1,2 GWp in Australien, Ungarn, Polen und Rumänien und bietet Betriebs- und Wartungsdienstleistungen für 770 MWp weltweit an. Über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Lerta verfügt die Gruppe über Stromhandelslizenzen in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Serbien. Lerta ist der drittgrößte Anbieter von DSR-Dienstleistungen für den polnischen Übertragungsnetzbetreiber mit einer vertraglich vereinbarten Kapazität von 389 MW bis 2024 und vereint über sein virtuelles Kraftwerk (VPP) Energieerzeuger und -verbraucher mit einer Gesamtkapazität von fast 420 MW. Der andere wichtige Geschäftszweig der Gruppe, Photon Water, bietet Lösungen für sauberes Wasser, einschließlich Aufbereitungs- und Sanierungsdienstleistungen, sowie die Entwicklung und Verwaltung von Brunnen und anderen Wasserressourcen. Photon Energy N.V., die Holdinggesellschaft der Photon Energy Group, ist an den Börsen von Warschau, Prag und Frankfurt sowie auf XETRA, Deutschlands führender Online-Handelsplattform, notiert. Die Photon Energy Group hat ihren Hauptsitz in Amsterdam und verfügt über Niederlassungen in Australien und ganz Europa.

 

Über Uniper Renewables uniper.energy

Uniper mit Sitz in Düsseldorf ist ein internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern. Das Unternehmen leistet mit seinen rund 7.000 Mitarbeitern einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Europa, insbesondere in seinen Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweden und den Niederlanden. Die Aktivitäten von Uniper umfassen die Stromerzeugung in Europa, den globalen Energiehandel und ein breites Gasportfolio. Uniper beschafft Gas – darunter Flüssigerdgas (LNG) – und andere Energieträger auf globalen Märkten. Das Unternehmen besitzt und betreibt Gasspeicher mit einer Gesamtkapazität von mehr als 7 Milliarden Kubikmetern. Uniper will bis 2040 vollständig klimaneutral sein. Uniper strebt an, dass seine installierte Stromerzeugungskapazität bis 2030 zu mehr als 80 % kohlenstofffrei ist. Um dies zu erreichen, wandelt das Unternehmen seine Kraftwerke und Anlagen um und investiert in flexible, schaltbare Anlagen Stromerzeugungseinheiten. Uniper ist bereits einer der größten Wasserkraftwerksbetreiber Europas und trägt zum weiteren Ausbau der Solar- und Windenergie bei, die für eine nachhaltigere und sicherere Zukunft unerlässlich sind. Das Unternehmen erweitert sein Gasportfolio sukzessive um grüne Gase wie Wasserstoff und Biomethan und strebt langfristig die Umstellung auf diese Gase an. Uniper ist ein verlässlicher Partner für Kommunen, Stadtwerke und Industrieunternehmen bei der Planung und Umsetzung innovativer, CO2-ärmerer Lösungen auf ihrem Weg zur Dekarbonisierung. Uniper ist ein Wasserstoff-Pionier, weltweit entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette aktiv und führt Projekte durch, um Wasserstoff zu einer tragenden Säule der Energieversorgung zu machen.

 

Medienkontakt

Martin Kysly
Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation
Tel. +420 774 810 670
E-mail: martin.kysly@photonenergy.com

 

Investorenkontakt

Joanna Rzesiewska
Investor Relations Manager
Tel. +420 777 486 464
E-mail: joanna.rzesiewska@photonenergy.com

 

 

 


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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OTI Greentech AG: OTI Greentech AG verzeichnet positiven Start 2024

OTI Greentech AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Sonstiges

OTI Greentech AG: OTI Greentech AG verzeichnet positiven Start 2024

17.05.2024 / 13:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

OTI Greentech AG verzeichnet positiven Start 2024

Berlin, 17. Mai 2024 – Die OTI Greentech AG (ISIN DE000A2TSL22), ein an der Börse Düsseldorf notierter, international tätiger Anbieter von innovativen und nachhaltigen Chemikalien und Dienstleistungen für die Industrie, hat in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 eine deutliche Ergebnisverbesserung erzielt. Während im 1. Quartal 2023 das operative Ergebnis, EBIT, mit TEUR -9 noch leicht negativ war, konnte im 1. Quartal 2024 ein positives operatives EBIT von TEUR 115 erzielt werden. Zu dieser positiven Entwicklung haben beide operativen Tochtergesellschaften – KMI Cleaning Solutions in den USA und UNIservice Unisafe in Italien – beigetragen.

Die Ergebnisse der ersten Monate 2024 deuten auf eine signifikante Verbesserung der operativen Profitabilität im laufenden Jahr hin.

 

Ende der Insiderinformation


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Erläuterungsteil:

Diese Ergebnisverbesserung ist einerseits durch weitere operative Kostenoptimierungen, andererseits durch eine Verbesserung der Bruttomarge erreicht worden. Der operative Umsatz lag im 1. Quartal 2024 um 11 % unter dem des Vorjahresquartals. Der maßgebliche Grund für den Umsatzrückgang ist eine Vertragsänderung mit KMIs Hauptkunden. In Erwartung dieser möglichen Änderung hat sich KMI bereits erfolgreich auf margenstarke Spezialprodukte fokussiert. In Italien konnte UNIservice die Expansion des ‚Fire, Rescue & Safty‘ (FRS) Sicherheitsgeschäfts fortsetzen.

Die OTI Greentech AG verfolgt weiter ihren strikten Kurs, administrative Kosten zu senken und die Leistungen für die operativen Einheiten zu verbessern.

„Der Trend weist weiter nach oben. Unser Fokus auf Profitabilität und operative Leistungsfähigkeit liefert nun erste Ergebnisse. Wir sind erfreut über diese Entwicklung und sehen eine weiter steigende Profitabilität in unseren operativen Tochtergesellschaften. Eine intensivere Zusammenarbeit unter diesen Töchtern eröffnet eine breitere Anwendungsmöglichkeit unserer Produkte und Dienstleistungen“ erläutert Dr. John C. Kisalus, CEO der OTI Greentech AG.

Die endgültigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 wird OTI Greentech, zusammen mit dem Geschäftsbericht 2023, voraussichtlich am 28. Juni 2024 auf der Website www.oti.ag veröffentlichen.

 

Kontakt:

OTI Greentech AG   
Dr. John C. Kisalus, CEO
info@oti.ag
Tel. +49 30 887 865 62
Friedrichstraße 79  
10117 Berlin

edicto GmbH
Dr. Sönke Knop
sknop@edicto.de
Tel. +49 69 905505-51
Eschersheimer Landstr. 42-44
60322 Frankfurt

 

 


17.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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