3 spannende ETF Strategien für verschiedene Altersgruppen

Alter Mann mit Sonnenbrille
Durch den Zinseszinseffekt können junge Anleger mit vergleichsweise geringen Summen hohe Erträge über die Anlagelaufzeit erzielen. Wir verorten diese Anleger in der Altersgruppe der 20­ bis 39­Jährigen. Ausgehend vom aktuellen Renteneintrittsalter von 67 Jahren bietet sich einem 20-jährigen Anleger eine Laufzeit seines Vorsorgedepots von 47 Jahren. Bei einem solch langen Anlagehorizont darf die Aktiengewichtung entsprechend höher ausfallen, da Kursschwankungen sich über die Laufzeit hinweg ausgleichen können und am Ende nicht so stark ins Gewicht fallen. [...]

AnlegerPlus.de 24h freischalten

Für einmalig 5,00 Euro haben Sie 24 Stunden Zugriff auf alle kostenpflichtigen Inhalte unter AnlegerPlus.de sowie alle E-Paper- und E-Paper-Plus-Magazine (inkl. Download).

Als Abonnent des Magazins AnlegerPlus können Sie den kompletten Artikel kostenfrei lesen, wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.

Jahresabo (E-Paper)
36,00 Euro (inkl. MwSt.)

Laufzeit
12 Monate

Aboinhalt
11 E-Paper-Ausgaben (Feb. bis Dez.)
12 E-Paper-News-Ausgaben (monatlich)
Kosten- und werbefreier Zugang zu anlegerplus.de

Kündigungsfrist
1 Monat zum Laufzeitende*

*Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit mit einer Frist von einem Monat vorzeitig gekündigt werden.

 

e.Anleihe GmbH: e.Anleihe GmbH fordert nach Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zeitnah nähere Informationen zur geplanten Sanierung und umfassende Einbindung des gemeinsamen Vertreters

e.Anleihe GmbH

/ Schlagwort(e): Anleihe

e.Anleihe GmbH fordert nach Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zeitnah nähere Informationen zur geplanten Sanierung und umfassende Einbindung des gemeinsamen Vertreters

16.12.2025 / 16:06 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/2028:

e.Anleihe GmbH fordert nach Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zeitnah nähere Informationen zur geplanten Sanierung und umfassende Einbindung des gemeinsamen Vertreters

Stuttgart, 16. Dezember 2025 – Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), hat den gestern Abend per Ad hoc-Mitteilung bekanntgegebenen Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur Kenntnis genommen und fordert vom Management der Emittentin kurzfristig weitergehende Informationen zur geplanten Sanierung. Dies betrifft insbesondere konkrete Aussagen zur vorgesehenen Ausgestaltung des Schutzschirmverfahrens sowie dem Restrukturierungskonzept einschließlich der vorgesehenen Beiträge der jeweiligen Stakeholder, um beurteilen zu können, ob die Interessen der Anleihegläubiger dabei ausreichend Berücksichtigung finden.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main, ob dem Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stattgegeben wird, wird zeitnah erwartet.

Wie die Noratis AG mitteilte, werden weitere Gesellschaften der Gruppe ebenfalls unverzüglich entsprechende Anträge auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Nicht von dem Verfahren betroffen sei die Noratis Habitat GmbH.

Als Begründung für den Schritt führt der Vorstand „unzureichende Verhandlungsergebnisse mit den finanzierenden Banken und weiteren Finanzierungspartnern“ an, so dass „eine außergerichtliche Restrukturierung kurzfristig nicht umsetzbar“ sei. Ziel sei es, durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Schutzschirmverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Noratis-Gruppe zu ermöglichen.

Mitte November hatte Noratis ein umfassendes Restrukturierungskonzept angekündigt, das u.a. eine Restrukturierung der Anleihe 2020/2028, einschließlich einer möglichen Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten und Reduzierung des Nennbetrags beinhalten sollte.

Die e.Anleihe GmbH wird auf die Anleihegläubiger zukommen und zu einer Informationsveranstaltung einladen, sobald weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens vorliegen.

 

Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:

e.Anleihe GmbH
Tel.: +49 (0) 711 184 2923 – 1
E-Mail: info@elsaesser.co

 
Ansprechpartner für Medien:

Stefanie Seidlitz
auer communications
E-Mail: info@auer-communications.de


16.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: e.Anleihe GmbH
Königstraße 66
70173 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: chardon@elsaesser.co
Internet: www.elsaesser.co
EQS News ID: 2246706

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2246706  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Rockwell Automation, Inc.: Rockwell Automation in verschiedenen Gartner Hype Cycle-Berichten für das Jahr 2025 ausgezeichnet

Rockwell Automation, Inc.

/ Schlagwort(e): Sonstiges

Rockwell Automation in verschiedenen Gartner Hype Cycle-Berichten für das Jahr 2025 ausgezeichnet

16.12.2025 / 16:05 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Erwähnung in Hype Cycles für Fertigung, KI, Cybersicherheit, Energie und mehr

MILWAUKEE, Wis., 16. Dezember 2025 /PRNewswire/ — Rockwell Automation, Inc. (NYSE: ROK), das weltweit größte Unternehmen für industrielle Automatisierung und digitale Transformation, hat heute bekannt gegeben, dass es im Jahr 2025 in 20 Gartner® Hype Cycle-Berichten ausgezeichnet wurde. Nach Ansicht von Rockwell Automation ist dies eine beispiellose Anerkennung für seine fortlaufenden Investitionen in Innovationen und seine umfassende technologische Führungsrolle in sämtlichen Branchen.

Rockwell Automation logo

Gartner Hype Cycles bieten eine grafische Darstellung hinsichtlich Reife und Einführung von Technologien und Anwendungen und zeigen auf, welche Rolle sie beim Bewältigen echter geschäftlicher Herausforderungen und Erschließen neuer Geschäftschancen spielen könnten. Im Rahmen der Gartner Hype Cycle™-Methodik erhalten Führungskräfte einen Überblick darüber, wie sich eine Technologie oder Anwendung im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird, und profitieren damit von einer fundierten Informationsquelle, um die Bereitstellung im Kontext unternehmensspezifischer Geschäftsziele zu verwalten.

Rockwell Automation wird in den folgenden Gartner Hype Cycles für das Jahr 2025 erwähnt:

  • Hype Cycle for Process Manufacturing Technologies, 2025, veröffentlicht am 10. Juli 2025
  • Hype Cycle for Artificial Intelligence, 2025, veröffentlicht am 11. Juni 2025
  • Hype Cycle for Managing Operational Technology, 2025, veröffentlicht am 9. Juli 2025
  • Hype Cycle for Intralogistics Smart Robots & Drones, 2025, veröffentlicht am 21. Juli 2025
  • Hype Cycle for Life Sciences Manufacturing, 2025, veröffentlicht am 16. Juli 2025
  • Hype Cycle for Local Government, 2025, veröffentlicht am 17. Juli 2025
  • Hype Cycle for Government Services, 2025, veröffentlicht am 16. Juli 2025
  • Hype Cycle for Private Mobile Network Services, 2025, veröffentlicht am 17. Juli 2025
  • Hype Cycle for Manufacturing Operations Strategy, 2025, veröffentlicht am 17. Juli 2025
  • Hype Cycle for ERP, 2025, veröffentlicht am 16. Juni 2025
  • Hype Cycle for Edge Computing, 2025, veröffentlicht am 18. Juli 2025
  • Hype Cycle for Public Safety and Law Enforcement, 2025, veröffentlicht am 20. August 2025
  • Hype Cycle for Supply Chain Execution and Logistic Technologies, 2025, veröffentlicht am 24. Juli 2025
  • Hype Cycle for Intelligent Health, 2025, veröffentlicht am 19. Juni 2025
  • Hype Cycle for Cyber-Physical Systems Security, 2025, veröffentlicht am 15. Juli 2025
  • Hype Cycle for Industry Cloud Platforms, 2025, veröffentlicht am 16. Juli 2025
  • Hype Cycle for Discrete Manufacturing Technologies, 2025, veröffentlicht am 10. Juli 2025
  • Hype Cycle for Digital Grid, 2025, veröffentlicht am 7. Juli 2025
  • Hype Cycle for Smart City and Sustainability in China, 2025, veröffentlicht am 7. Juli 2025
  • Hype Cycle for Oil and Gas, 2025, veröffentlicht am 25. Juni 2025

„Wir sind davon überzeugt, dass diese Auszeichnungen das breite Spektrum an Innovationen widerspiegeln, durch die unsere Kunden ihre Betriebsabläufe, Fachkräfte und Technologien auf völlig neue Weise miteinander vernetzen“, sagt Scott Genereux, Chief Revenue Officer bei Rockwell Automation. „Von KI-gesteuerter Fertigung bis hin zum Schutz von cyber-

physischen Systemen – die Präsenz unseres Unternehmens in so vielen verschiedenen Gartner Hype Cycles zeigt, dass Kunden bei der Gestaltung einer stabileren, agileren und nachhaltigeren Zukunft auf Rockwell Automation vertrauen.“

Diese Anerkennung unterstreicht das Engagement von Rockwell Automation, intelligente Systeme, Konnektivität und Sicherheit unternehmensweit weiterzuentwickeln und damit die Zukunft industrieller Betriebsabläufe zu prägen. Dank kontinuierlicher Investitionen in Innovationen und Zusammenarbeit unterstützt Rockwell Automation seine Kunden dabei, ihre Betriebsprozesse und Wettbewerbsfähigkeit zu transformieren. 

Weitere Informationen zu Rockwell Automation und seinem gesamten Portfolio an Hardware-, Software- und Lebenszyklusservices finden Sie unter www.rockwellautomation.com.

GARTNER ist eine eingetragene Marke und Dienstleistungsmarke und HYPE CYCLE ist eine Marke von Gartner, Inc. und/oder seinen verbundenen Unternehmen in den USA und international und werden hier mit Genehmigung verwendet. Alle Rechte vorbehalten. Gartner unterstützt keine Anbieter, Produkte oder Dienstleistungen, die in seinen Forschungspublikationen dargestellt werden, und rät Technologieanwendern nicht, nur die Anbieter mit den höchsten Bewertungen oder anderen Auszeichnungen auszuwählen. Forschungspublikationen von Gartner geben die Meinung der Gartner-Forschungsorganisation wieder und sollten nicht als Tatsachen angesehen werden. Gartner lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf diese Studie ab, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

Über Rockwell Automation
Rockwell Automation, Inc. (NYSE: ROK) ist ein weltweit führender Anbieter von industrieller Automatisierung und digitaler Transformation. Wir verbinden die Kreativität von Menschen mit der Leistungsfähigkeit von Technologie, um die Grenzen des menschlich Möglichen zu verschieben und die Welt produktiver und nachhaltiger zu gestalten. Der Firmensitz von Rockwell Automation befindet sich in Milwaukee, Wisconsin, USA. Rockwell Automation beschäftigt etwa 26 000 Mitarbeiter, die Kunden in mehr als 100 Ländern zur Seite stehen (Stand: Ende Fiskaljahr 2025). Weitere Informationen zur Umsetzung des Connected Enterprise in Industrieunternehmen finden Sie unter www.rockwellautomation.com

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2487262/Rockwell_Automation_Logo.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/rockwell-automation-in-verschiedenen-gartner-hype-cycle-berichten-fur-das-jahr-2025-ausgezeichnet-302643034.html

rt.gif?NewsItemId=GE48178&Transmission_Id=202512161000PR_NEWS_EURO_ND__GE48178&DateId=20251216


16.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


2246712  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Brandwatch Ltd.: Brandwatch in neuen Analystenberichten für 2025 als führendes Unternehmen im Bereich Social Media Management und wichtiger Akteur im Influencer-Marketing ausgezeichnet

Brandwatch Ltd.

/ Schlagwort(e): Sonstiges

Brandwatch in neuen Analystenberichten für 2025 als führendes Unternehmen im Bereich Social Media Management und wichtiger Akteur im Influencer-Marketing ausgezeichnet

16.12.2025 / 16:05 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Brandwatch erhält doppelte Anerkennung von den Branchenanalysten IDC und QKS für seine KI-gestützten Funktionen im Bereich Social Media Management und Influencer Marketing.

BRIGHTON, Großbritannien, 16. Dezember 2025 /PRNewswire/ — Brandwatch, ein Unternehmen von Cision und weltweit führend in den Bereichen Consumer Intelligence und Social Media Management, wurde von zwei führenden Analystenfirmen für seine Innovationskraft, seine unternehmensgerechten Funktionen und seinen Einfluss auf das moderne Marketing-Ökosystem ausgezeichnet.

Brandwatch Named a Leader in Social Media Management and a Major Player in Influencer Marketing in New 2025 Analyst Reports

Brandwatch wurde als Leader in der QKS SPARK Matrix™ für Social Media Management Plattformen, 2025 und als Major Player im IDC MarketScape: Worldwide Influencer Marketing Platforms for Large Enterprises, 2025 ausgezeichnet.

Diese Auszeichnungen spiegeln die Position von Brandwatch als einheitliche Social-Media-Suite wider, die Listening, Publishing, Engagement, Analytics und Influencer-Marketing miteinander verbindet – unterstützt durch die fortschrittliche Iris-KI-Technologie.

QKS SPARK Matrix™: Brandwatch für KI-gestütztes Social Media Management ausgezeichnet

Im Bericht SPARK Matrix™ 2025 hebt QKS den End-to-End-Ansatz von Brandwatch für Deep Listening, kanalübergreifendes Publishing, Engagement und Echtzeit-Analysen hervor. QKS merkt an: „Brandwatch ist bekannt für die Kombination von Deep-Listening-Funktionen, einheitlichen Publishing- und Engagement-Workflows sowie Iris AI-Echtzeitanalysen und Content Intelligence.“

Die SPARK Matrix™ bewertet Anbieter hinsichtlich technologischer Exzellenz und Kundenwirkung und positioniert Brandwatch als erste Wahl für Unternehmen, die ein skalierbares, KI-gestütztes Social-Media-Management suchen.

IDC MarketScape: Brandwatch Influence für Creator- und Kampagnenmanagement im Unternehmensmaßstab ausgezeichnet

IDC MarketScape würdigt ebenfalls die Influence-Plattform von Brandwatch für ihre Fähigkeit, globale Creator-Programme zu unterstützen, von der Entdeckung und Überprüfung bis hin zur Content-Verfolgung und Berichterstattung. Laut IDC „ermöglicht die Influence-Plattform von Brandwatch Marken und Agenturen, Influencer-Kooperationen in großem Maßstab zu entdecken, zu prüfen, zu verwalten und zu messen“, unterstützt durch automatisiertes Tracking, Analysen und integrierte Workflows.

IDC hebt die umfangreiche Creator-Datenbank von Brandwatch, die KI-gestützten Discovery-Tools und die Anbindung an die breitere Brandwatch-Suite als wichtige Unterscheidungsmerkmale für große Unternehmen und Agenturen hervor, die Influencer-Aktivitäten in mehreren Märkten verwalten.

„Diese Anerkennung sowohl von QKS als auch von IDC bestätigt die Stärke der Strategie, die wir verfolgen“, sagte Jim Daxner, Chief Product Officer der Brandwatch-Muttergesellschaft Cision. „Unternehmen benötigen klare Einblicke, operative Effizienz und KI, die greifbare Ergebnisse liefert. Brandwatch vereint all dies in einer einheitlichen Plattform. Diese Bestätigung spiegelt die Arbeit wider, die unsere Teams leisten, um Kunden dabei zu helfen, schneller voranzukommen, bessere Entscheidungen zu treffen und echte geschäftliche Erfolge zu erzielen.“

Auszüge aus dem Analystenbericht 2025 herunterladen

Marketing- und Kommunikationsteams können kostenlose Auszüge aus beiden Berichten abrufen:

Den Auszug aus der QKS SPARK Matrix™ herunterladen
Den Auszug aus dem IDC MarketScape herunterladen

Informationen zu Brandwatch

Brandwatch ist die führende Social-Media-Management- und Consumer-Intelligence-Suite, die es Marken ermöglicht, zu sehen und gesehen zu werden, zu verstehen und verstanden zu werden, und zwar von den Zielgruppen, die am wichtigsten sind. Die Hälfte der Forbes 100 vertraut auf Brandwatch. Das Unternehmen unterstützt die weltweit innovativsten Marken mithilfe KI-gestützter Erkenntnisse und Tools dabei, Chancen zu nutzen, Interaktionen zu stärken und Wachstum zu beschleunigen. 

Unsere umfassende Suite deckt die Bereiche Consumer Intelligence, Influencer Marketing und Social Media Management ab und ermöglicht Marken und Agenturen, datengesteuerte Strategien in großem Umfang umzusetzen. 

Informationen zu IDC MarketScape 

Das IDC MarketScape-Anbieterbewertungsmodell wurde entwickelt, um einen Überblick über die Wettbewerbsfähigkeit der IKT-Anbieter (Informations- und Kommunikationstechnologie) in einem bestimmten Markt zu vermitteln. Die zugrundeliegende Marktforschungsmethodik verwendet eine strenge Bewertungsmethode, die sowohl auf qualitativen als auch auf quantitativen Kriterien basiert und deren Ergebnis eine einzelne grafische Darstellung der Position jedes Anbieters innerhalb eines bestimmten Marktes ist. IDC MarketScape bietet einen klaren Rahmen, in dem die Produkt- und Serviceangebote, Fähigkeiten und Strategien sowie die aktuellen und zukünftigen Erfolgsfaktoren von IKT-Anbietern aussagekräftig verglichen werden können. Dieser Rahmen bietet Technologiekäufern außerdem eine 360-Grad-Bewertung der Stärken und Schwächen aktueller und potenzieller Lieferanten.

Brandwatch ist Teil der Cision Markenfamilie, neben CisionOne und PR Newswire

Medienkontakt:
Cision Öffentlichkeitsarbeit
CisionPR@cision.com

Brandwatch Named a Leader in Social Media Management and a Major Player in Influencer Marketing in New 2025 Analyst Reports

 

Cision Brandwatch Logo

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2845413/Brandwatch_Ltd_QKS.jpg 

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2845414/Brandwatch_Ltd_IDC.jpg 

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1445434/Cision_Brandwatch_Logo.jpg 

 

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/brandwatch-in-neuen-analystenberichten-fur-2025-als-fuhrendes-unternehmen-im-bereich-social-media-management-und-wichtiger-akteur-im-influencer-marketing-ausgezeichnet-302643413.html

rt.gif?NewsItemId=GE47363&Transmission_Id=202512161000PR_NEWS_EURO_ND__GE47363&DateId=20251216


16.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


2246714  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

clearvise AG: clearvise AG erzielt ertragsstarken Tarifzuschlag für das norditalienische PV-Projekt Tezze

clearvise AG

/ Schlagwort(e): Sonstiges

clearvise AG erzielt ertragsstarken Tarifzuschlag für das norditalienische PV-Projekt Tezze

16.12.2025 / 15:47 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pressemitteilung

clearvise AG erzielt ertragsstarken Tarifzuschlag für das norditalienische PV-Projekt Tezze

  • Tarifzuschlag für Solarpark Tezze sichert Einspeisetarif von 71 EUR pro MWh über 20 Jahre
  • Langfristig sichere Einspeisevergütung stärkt die Dividendenfähigkeit weiter
  • Bau und Inbetriebnahme für 2026 erwartet

Frankfurt, 16. Dezember 2025 – Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4), ein Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Portfolio aus Wind- und PV-Anlagen, vermeldet bedeutende Fortschritte in ihrem italienischen Projektportfolio. Für das norditalienische PV-Projekt Tezze erhielt clearvise in der deutlich überzeichneten ersten GSE-Auktion einen ertragsstarken Tarifzuschlag in Höhe von 71 EUR pro MWh über 20 Jahre. Die Spanne der erfolgreichen Auktionsgebote lag zwischen 49 EUR und 62 EUR, bei einem durchschnittlichen Zuschlagspreis von rund 52 EUR. clearvise hat einen Zuschlag für einen Basistarif von 61 EUR pro MWh für norditalienische Projekte wie Tezze erhalten, darüber hinaus einen Zuschlag von 10 EUR pro MWh, um einen fairen Wettbewerb zwischen Nord- und Süditalien zu ermöglichen.

Petra Leue-Bahns, CEO der clearvise AG, ist stolz auf den Erfolg: „Der Tarifzuschlag für Tezze, nur knapp unter dem Höchstgebot, zeigt deutlich, wie wichtig gute Zusammenarbeit und professionelle Analyse für den Aufbau eines nachhaltig erfolgreichen Portfolios sind. Dieser Meilenstein ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserer strategischen Neuausrichtung zur YieldCo, bei der stabile Cashflows und kontinuierliche Dividendenausschüttungen im Mittelpunkt stehen. Mein besonderer Dank gilt daher unseren italienischen Kollegen Michael Kreiter und Giacomo Barale sowie unserem clearPARTNERS Kooperationspartner, die gemeinsam diesen Fortschritt mit großem Engagement ermöglicht haben.“

Das PV-Projekt Tezze ist Teil der gesicherten Projektpipeline von clearvise und stammt aus einer clearPARTNERS-Kooperation. Die Baugenehmigung wurde in Rekordzeit erteilt und ist seit Anfang November 2025 rechtskräftig. Der Solarpark Tezze entsteht in der norditalienischen Provinz Vicenza auf Flächen eines ehemaligen Steinbruchs und soll voraussichtlich im Jahresverlauf 2026 mit einer Kapazität von rund 4,1 MWp errichtet und in Betrieb genommen werden.

Mit der konsequenten Umsetzung der strategischen Neuausrichtung zu einer dividendenorientierten YieldCo befindet sich clearvise weiterhin auf Kurs. Im Mittelpunkt steht ein strikter Kostenfokus bei maximaler operativer Effizienz. Hierzu hat clearvise zur Optimierung der Kosten mit Wirkung ab 01.01.2026 wesentliche Geschäftsaktivitäten sowie Mitarbeitende an die Tion Renewables GmbH übertragen. Die Ramp-up-Phase unter dem Outsourcing-Vertrag verläuft planmäßig, die Projekte entwickeln sich stabil und tragen dazu bei, die Grundlage für verlässliche Erträge und nachhaltige Ausschüttungen an die Aktionärinnen und Aktionäre weiter zu stärken.

Über clearvise

Die clearvise AG ist ein Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.

Der profitable Betrieb des Portfolios liegt im Fokus der Gesellschaft, sie verfolgt als YieldCo eine aktive Dividendenstrategie. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).

Kontakt 

Unternehmenskontakt Medienkontakt
   
clearvise AG Kirchhoff Consult GmbH
Investor Relations Team clearvise Jan Hutterer
Tel.: +49 69 2474 3922 0 Tel.: +49 40 60 91 86 65
E-Mail: ir@clearvise.com E-Mail: clearvise@kirchhoff.de
   


16.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: clearvise AG
Eschenheimer Anlage 1
60316 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0) 69 247439232
E-Mail: info@clearvise.com
Internet: www.clearvise.com
ISIN: DE000A1EWXA4
WKN: A1EWXA
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2246682

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2246682  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Elbe BidCo GmbH: ENCAVIS sichert sich eine Non-recourse-Brückenfinanzierung in Höhe von 200 Millionen Euro für den Erwerb des italienischen Solarportfolios „Giotto“ (265 MW)

Elbe BidCo GmbH

/ Schlagwort(e): Finanzierung/Kooperation

ENCAVIS sichert sich eine Non-recourse-Brückenfinanzierung in Höhe von 200 Millionen Euro für den Erwerb des italienischen Solarportfolios „Giotto“ (265 MW)

16.12.2025 / 15:40 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News

ENCAVIS sichert sich eine Non-recourse-Brückenfinanzierung in Höhe von 200 Millionen Euro für den Erwerb des italienischen Solarportfolios „Giotto“ (265 MW)

Hamburg, 16. Dezember 2025 – ENCAVIS, ein führender paneuropäischer Anbieter von Erneuerbaren Energien (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat am 10. Dezember 2025 erfolgreich eine Brückenfinanzierung in Höhe von 200 Millionen Euro abgeschlossen, um den Erwerb eines italienischen Solarpark-Portfolios von EDP Renewables Italia Holding S.r.l. zu finanzieren.

Das Giotto-Portfolio hat eine Gesamtkapazität von 265 MW, davon sind bereits 248 MW in Betrieb, die verbleibenden 17 MW werden aktuell erweitert. Das Portfolio umfasst fünf italienische Solarparks, die voraussichtlich durchschnittlich 423 Gigawattstunden (GWh) grünen Strom pro Jahr erzeugen werden. Es besteht aus drei Projekten in Lazio und zwei in Puglia. Vier der Solarparks sind durch langfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren abgesichert, während das fünfte Projekt von einem 20-jährigen bilateralen Differenzvertrag (CfD) profitiert.

UniCredit S.p.A., eine der führenden Banken Europas, stellte die Non-recourse-Brückenfinanzierung bereit.

„Wir haben die professionelle Zusammenarbeit mit UniCredit und dem gesamten Team externer Berater, die an der Umsetzung dieser Brückenfinanzierung in so kurzer Zeit beteiligt waren, sehr geschätzt. Diese Finanzierung hat einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Übernahme des Giotto-Portfolios geleistet und ermöglicht unserem Projektfinanzierung-Team, in der ersten Hälfte des Jahres 2026 eine langfristige Refinanzierung zu optimalen Konditionen zu strukturieren und umzusetzen“, sagt Mario Schirru, CEO von Encavis.

***

Über ENCAVIS
Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,2 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.

Medienkontakt
Dr. Oliver Prüfer
Press Officer & Manager Public Relations
Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 133
E-Mail: oliver.pruefer@encavis.com

Datenschutzhinweise für Geschäftspartner sowie für Kontakte per E-Mail, Telefon und Videokonferenz finden Sie hier.


16.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


2246688  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Ad-hoc: SMT Scharf AG – SMT Scharf AG: Veränderung im Vorstand

SMT Scharf AG / Schlagwort(e): Personalie

SMT Scharf AG: Veränderung im Vorstand

16.12.2025 / 15:25 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SMT Scharf AG: Veränderung im Vorstand

Hamm, 16. Dezember 2025 – Die SMT Scharf AG (WKN: A3DRAE; ISIN: DE000A3DRAE2) gibt bekannt, dass der Finanzvorstand (CFO) der SMT Scharf AG, Herr Volker Weiss, dem Aufsichtsrat mitgeteilt hat, sein Vorstandsmandat aus gesundheitlichen Gründen und im gegenseitigen Einvernehmen mit der Gesellschaft kurzfristig niederlegen zu wollen. Der bestehende Anstellungsvertrag soll einvernehmlich zu Ende März 2026 aufgehoben werden.

Der Aufsichtsrat wird dem Wunsch entsprechen und hat bereits mit der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen begonnen, einschließlich der Identifizierung qualifizierter Kandidaten für das Amt des Finanzvorstands (CFO).

 

Kontakt

Investor Relations
cometis AG
Thorben Burbach
Tel: +49(0)611 – 205855-23
Fax: +49(0)611 – 205855-66
E-Mail: burbach@cometis.de

 

-Ende der Ad-hoc-Mitteilung-

 

Ende der Insiderinformation


16.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SMT Scharf AG
Römerstrasse 104
59075 Hamm
Deutschland
Telefon: +49 2381 960-01
Fax: +49 2381 960-311
E-Mail: info@smtscharf.com
Internet: www.smtscharf.com
ISIN: DE000A3DRAE2
WKN: A3DRAE
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2246636

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2246636  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Stabilus SE: Stabilus SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.02.2026 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Stabilus SE

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Stabilus SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.02.2026 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.12.2025 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Stabilus SE
Frankfurt am Main
ISIN DE000STAB1L8
WKN STAB1L

Eindeutige Kennung des Ereignisses: 9da6d52a7894f011b54b9fa33c931e38
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 4. Februar 2026, um 10:00 Uhr (MEZ)
in der Rhein-Mosel-Halle,
Julius-Wegeler-Straße 4, 56068 Koblenz,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Stabilus SE
ein.
Die Hauptversammlung wird ausschließlich als Präsenzversammlung abgehalten.
Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet findet nicht statt.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Stabilus SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025

Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Stabilus SE unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein sowie in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Stabilus SE für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 in Höhe von EUR 200.151.155,91 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie
(bei 24.700.000 dividendenberechtigten Stückaktien)

EUR 8.645.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 191.506.155,91
EUR 200.151.155,91

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz („AktG“) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 9. Februar 2026, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 amtiert haben, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen:

3.1

Herr Dr. Michael Büchsner (Vorsitzender)

3.2

Herr David Sabet

3.3

Herr Stefan Bauerreis (Mitglied des Vorstands bis 1. März 2025)

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 amtiert haben, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen:

4.1

Herr Dr. Stephan Kessel (Vorsitzender)

4.2

Herr Dr. Ralf-Michael Fuchs (stellvertretender Vorsitzender)

4.3

Frau Susanne Heckelsberger

4.4

Frau Inka Koljonen

4.5

Herr Kai Knickmann (Mitglied des Aufsichtsrats seit 5. Februar 2025)

4.6

Herr Dr. Dirk Linzmeier

4.7

Herr Dr. Joachim Rauhut (Mitglied des Aufsichtsrats bis 5. Februar 2025)

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2026; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, wie folgt zu beschließen:

5.1

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2026 bestellt.

5.2

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 bestellt.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgt mit Wirkung zum Inkrafttreten eines deutschen Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD“) und ausschließlich für den Fall, dass ein deutsches Umsetzungsgesetz zur CSRD eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung befindet sich der von dem Bundeskabinett am 3. September 2025 beschlossene Gesetzentwurf des deutschen CSRD-Umsetzungsgesetzes, der eine solche Wahl des Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht, im Gesetzgebungsverfahren. Ein deutsches CSRD-Umsetzungsgesetz ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung noch nicht in Kraft getreten.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder im letzten Geschäftsjahr zu erstellen. Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, dahingehend geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Darüber hinaus wurde der Abschlussprüfer beauftragt, auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts durchzuführen. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 (Geschäftsjahr 2025) ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Stabilus SE unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein sowie in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“), § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz („SEAG“) und § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Satzung der Stabilus SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Beendigung der am 4. Februar 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Dr. Stephan Kessel. Es ist daher eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich.

Hierfür konnte die Gesellschaft Dr. Frank Heinricht, selbstständiger Unternehmens- und Industrieberater, als Kandidaten gewinnen. Dr. Frank Heinricht verfügt unter anderem über relevante Führungserfahrung bei Industrieunternehmen hinreichender Größe und Komplexität mit entsprechendem Branchenbezug und internationaler Ausrichtung sowie Expertise auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Nachhaltigkeit und in den Bereichen Corporate Governance und Compliance von börsennotierten Unternehmen.

Nach § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Wahl durch die Hauptversammlung, für einen Zeitraum bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.

Auf Vorschlag des Vergütungs- und Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat daher vor, wie folgt zu beschließen:

Dr. Frank Heinricht, wohnhaft in Flein (Deutschland), selbstständiger Unternehmens- und Industrieberater, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2028 bis zum 30. September 2029 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.

Der vorgeschlagene Kandidat ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der B. Braun SE mit Sitz in Melsungen. Außerdem ist er Mitglied des Beirats der Adolf Würth GmbH & Co. KG mit Sitz in Künselsau sowie Mitglied des Beirats der Schwarz Unternehmenstreuhand KG mit Sitz in Neckarsulm. Im Übrigen gehört der vorgeschlagene Kandidat keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an.

Im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Dr. Frank Heinricht zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Stabilus SE gewählt werden.

Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der Kandidat den für die Tätigkeit als Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die Stabilus SE tätig ist, vertraut.

Zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der Stabilus SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Stabilus SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der vorgeschlagene Kandidat ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen.

Weitere Informationen zu Herrn Dr. Frank Heinricht, insbesondere sein Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen des Kandidaten Auskunft gibt, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Durchführung der Hauptversammlung

Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis der Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den nachfolgenden Bestimmungen sind gemäß § 18 der Satzung der Stabilus SE nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 28. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter einer der unten genannten Adressen zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt ein Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis hat sich gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d.h. den 13. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ) (sog. Nachweisstichtag).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts – persönlich oder durch Bevollmächtigte – als Aktionär nur, wer rechtzeitig den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder einer Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers oder der Ermächtigung zur Rechtsausübung bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu übermitteln:

 

Stabilus SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Alternativ können die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 an folgende SWIFT-Adresse übermittelt werden:

 

SWIFT: CMDHDEMMXXX;
Instruktionen gemäß ISO 20022;
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. Auf der Eintrittskarte sind auch die Daten für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal enthalten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweiserbringung können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht dort selbst ausüben.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB); erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.

Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, welches den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären, die ihren Aktienbesitz rechtzeitig nachgewiesen haben, gemeinsam mit der Eintrittskarte übersandt wird. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

abrufbar. Die Verwendung der von der Gesellschaft bereitgestellten Vollmachtsformulare ist nicht zwingend.

Besonderheiten können für die Erteilung und Änderung von Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen) und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form und des Verfahrens der Vollmachtserteilung bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Für die Vollmachtserteilung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer erteilten Bevollmächtigung und die Änderung sowie den Widerruf von Vollmachten durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft steht bis zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), nachfolgende Adresse zur Verfügung:

 

Stabilus SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung der Vollmacht sowie ihre Änderung und ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft können bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), auch über Intermediäre gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 an folgende SWIFT-Adresse übermittelt werden:

 

SWIFT: CMDHDEMMXXX;
Instruktionen gemäß ISO 20022;
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Als weiterer elektronischer Übermittlungsweg für die Erteilung der Vollmacht sowie deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bietet die Gesellschaft die Übermittlung über das passwortgeschützte HV-Portal, das unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich ist, an. Die Übermittlung über das passwortgeschützte HV-Portal ist nach erfolgter Anmeldung ebenfalls spätestens bis 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), möglich.

Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachtserteilung, ihre Änderung und ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt zudem automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.

Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass diese entsprechende Zugangsdaten erhalten.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz rechtzeitig nachgewiesen haben, bietet die Gesellschaft an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht in der Hauptversammlung im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihnen ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen und der Gesellschaft bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter der nachstehenden Adresse

 

Stabilus SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder über Intermediäre gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

 

per SWIFT: CMDHDEMMXXX;
Instruktionen gemäß ISO 20022;
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

zu übermitteln.

Die Erteilung einer Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung oder Widerruf ist zudem auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals, das unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich ist, ebenfalls bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), möglich.

Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vor Ort an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per Post oder per E-Mail erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das ihnen gemeinsam mit der Eintrittskarte übersandte Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung zu verwenden. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

abrufbar.

Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Daneben können Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz rechtzeitig nachgewiesen haben, ihr Stimmrecht – selbst oder durch Bevollmächtigte – durch elektronische Briefwahl über das HV-Portal ausüben.

Die elektronische Briefwahl erfolgt ausschließlich gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren über das HV-Portal, das über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich ist.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl muss spätestens bis zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das passwortgeschützte HV-Portal auch eine Änderung oder ein Widerruf der zuvor erfolgten elektronischen Briefwahlstimmabgabe möglich.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Wenn vor der Hauptversammlung fristgemäß sowohl elektronische Briefwahlstimmen als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn vor der Hauptversammlung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über Intermediäre, (3) per E-Mail, (4) auf dem Postweg.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl oder die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung – selbst oder durch Bevollmächtigte – nicht aus. In diesem Fall gilt die Teilnahme an der Hauptversammlung aber automatisch als Widerruf zuvor abgegebener elektronischer Briefwahlstimmen und erteilter Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Stimmen oder Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die in der Hauptversammlung abgegeben oder erteilt werden, sind vorrangig.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch elektronische Briefwahl abgegebene Stimme oder eine bereits an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl und die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 gelten auch für den Fall einer etwaigen Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 24.700.000,00 und ist eingeteilt in 24.700.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 24.700.000.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen (Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (dies entspricht EUR 1.235.000,00 oder 1.235.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien und ist damit vorliegend die maßgebliche Schwelle) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien im Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein Ergänzungsverlangen.

Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 4. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Wir bitten, derartige Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu übersenden:

 

Stabilus SE
Der Vorstand
Wallersheimer Weg 100
56070 Koblenz

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft den Aktionären unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126, 127 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 20. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sind:

 

Stabilus SE
Wallersheimer Weg 100
56070 Koblenz
oder per E-Mail: gegenantraege@computershare.de

Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 20. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ)) sinngemäß; der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4, § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter befugt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2 und nach §§ 126, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

Veröffentlichungen auf der Internetseite (§ 124a AktG)

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

www.ir.stabilus.com/hv

abrufbar.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die eben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse veröffentlicht.

Datenschutzhinweise für Aktionäre und Bevollmächtigte

Die Stabilus SE als Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“) verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, sowie personenbezogene Daten in Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen, Widersprüchen und Verlangen oder weiterer Kommunikation von Aktionären) sowie gegebenenfalls entsprechende personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Aktionärsvertreter) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), des Aktiengesetzes sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten: Stabilus SE, Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses, für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung der Aktionärsrechte zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), 53 SE-VO, §§ 67e, 118 ff. AktG sowie Art. 6 Abs. 1 Unterabs.1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen auf Basis des Art. 6 Abs. 1 Unterabs.1 lit. f) DSGVO erfolgen für die dargestellten Zwecke und Interessen, insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.

Darüber hinaus verarbeiten wir im Rahmen einer Hauptversammlung weitere personenbezogene Daten (Zugangsdaten für das HV-Portal (inkl. Zeitpunkt des Logins), Akzeptanz der Nutzungsbedingungen (inkl. Zeitpunkt), Informationen über die Stimmrechtsausübung (inkl. Zeitpunkt) sowie Vollmacht- und ggf. Weisungserteilung (inklusive Zeitpunkt)). Ferner übermittelt Ihr Browser bei Nutzung des HV-Portals automatisch personenbezogene Daten an uns (Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung, ob Abruf erfolgreich, IP-Adresse, Typ des Webbrowsers, die zuvor besuchte Internetseite). Um den Betrieb des HV-Portals zu gewährleisten, setzen wir ausschließlich technisch notwendige Cookies ein. Sie können den Einsatz von Cookies über Ihre Browsereinstellungen unterbinden. Das vollständige Blockieren aller Cookies kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass Sie das HV-Portal nicht nutzen können. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke und Interessen, insbesondere auch, um Ihnen einen gesicherten Zugang zum HV-Portal zur Verfügung zu stellen, sowie um dieses störungsfrei und sicher betreiben zu können. Rechtsgrundlage ist auch insoweit Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen der SE-VO und des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 118 ff. AktG, sowie Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DSGVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir die zuvor genannten Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aktien-, wertpapierhandels-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DSGVO.

Soweit die Aktionäre oder deren Vertreter die personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Stabilus SE diese in der Regel von dem depotführenden Intermediär.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.

Im Rahmen der Hauptversammlung können personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann insbesondere erhobene Widersprüche sowie das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) betreffen. Im Rahmen der Beantwortung der Fragen können die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter namentlich genannt werden. Wenn Aktionäre einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge einreichen, werden wir diese Anträge bzw. Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unter bestimmten Voraussetzungen auf der Internetseite

 

www.ir.stabilus.com/hv

veröffentlichen.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten zur Wahrung unserer überwiegenden berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DSGVO) nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO) und die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden (Art. 77 DSGVO) zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu (Art. 21 DSGVO).

Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stabilus SE unter der E-Mail-Adresse datenschutz@stabilus.com oder postalisch unter der Anschrift: Stabilus SE, Datenschutzbeauftragter, Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz.

Die Stabilus SE und die von ihr beauftragten Dienstleister werden die zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung erhaltenen personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter nicht für Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) nutzen oder verarbeiten.

 

Koblenz, im Dezember 2025

Stabilus SE

Der Vorstand


16.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Stabilus SE
Wallersheimer Weg 100
56070 Koblenz
Deutschland
E-Mail: info@stabilus.com
Internet: https://www.ir.stabilus.com/hv
ISIN: DE000STAB1L8

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2246676  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

MEDICLIN AG: Dr. Joachim Ramming verlässt den Vorstand der MEDICLIN AG zum Ende des Geschäftsjahres 2025

MEDICLIN AG

/ Schlagwort(e): Personalie

Dr. Joachim Ramming verlässt den Vorstand der MEDICLIN AG zum Ende des Geschäftsjahres 2025

16.12.2025 / 15:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Offenburg, 16. Dezember 2025. Der Vorstandsvorsitzende der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Dr. Joachim Ramming, wird sein Mandat zum Ende des Geschäftsjahres 2025 am 31. Dezember 2025 im besten gegenseitigen Einvernehmen auf eigenen Wunsch niederlegen. Dr. Ramming ist seit Juni 2015 für den Asklepios-Konzern tätig und gehört dem Vorstand der MEDICLIN AG seit August 2021 an; er hat in dieser Zeit die Entwicklung des Unternehmens wesentlich mitgeprägt.

Unter seiner Führung wurden zentrale Transformations- und Wachstumsinitiativen maßgeblich vorangetrieben und umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Etablierung einer GmbH- bzw. GmbH & Co. KG-Struktur für die Kliniken, die Ausrichtung des Teilkonzerns auf die Strategie „MEDICLIN Future“ mit dem Fokus auf Postakut-Medizin und medizinische Rehabilitation sowie die Bereinigung des Akutklinik-Portfolios. Vor diesem Hintergrund und nach Erreichen dieser Meilensteine hat sich Dr. Ramming entschlossen, neue Herausforderungen anzugehen und andere Perspektiven zu erschließen.

„Wir haben großes Verständnis für die Entscheidung von Dr. Ramming“, sagt Dr. Jan Liersch, Aufsichtsratsvorsitzender der MEDICLIN AG. „Er hat MEDICLIN in einer Phase tiefgreifender Veränderung geprägt und wichtige Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt. Dafür danken wir ihm sehr. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats wünsche ich ihm für seine weiteren beruflichen Schritte alles Gute.“

Dr. Joachim Ramming erklärt: „Die vergangenen Jahre bei MEDICLIN waren intensiv, herausfordernd und erfüllend. Die wesentlichen Meilensteine meiner Tätigkeit – die strukturellen und strategischen Neuausrichtungen der Gruppe – sind erreicht. Jetzt ist ein geeigneter Zeitpunkt, den Staffelstab zu übergeben und mich neuen Aufgaben zuzuwenden. Mein besonderer Dank gilt dem gesamten MEDICLIN-Team für das große Engagement, die Offenheit für Veränderungen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Im Zuge der weiter voranschreitenden Fokussierung des Unternehmens auf den Postakut-Bereich hat der Aufsichtsrat der MEDICLIN AG beschlossen, die Vorstandsstrukturen zu verschlanken. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Gesellschaft von den bisherigen Vorstandsmitgliedern Tino Fritz (CFO) und Thomas Piefke (COO) geführt. Ziel ist es, die Organisation von MEDICLIN weiterhin effizient auszurichten und Entscheidungs- und Führungsstrukturen zu bündeln.

Über MEDICLIN
Zu MEDICLIN gehören deutschlandweit 31 Kliniken, sechs Pflegeeinrichtungen und zehn Medizinische Versorgungszentren. MEDICLIN verfügt über rund 8.200 Betten/ Pflegeplätze und beschäftigt rund 9.900 Mitarbeiter*innen. In einem starken Netzwerk bietet MEDICLIN den Patient*innen die integrative Versorgung vom ersten Arztbesuch über die Operation und die anschließende Rehabilitation bis hin zur ambulanten Nachsorge. Ärzt*innen, Therapeut*innen und Pflegekräfte arbeiten dabei sorgfältig abgestimmt zusammen. MEDICLIN – ein Unternehmen der Asklepios-Gruppe.

 

Pressekontakt:
MEDICLIN
Dr. Janina Lossen                                         Mobil: 0176 10 488 180        
Pressesprecherin                                           Tel.: 0781 488 180
Okenstr. 27                                                    E-Mail: janina.lossen@mediclin.de
77652 Offenburg                                            www.mediclin.de
                                              
 


16.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: MEDICLIN AG
Okenstraße 27
77652 Offenburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)781 488-326
Fax: +49 (0)781 488-184
E-Mail: ender.guelcan@mediclin.de
Internet: www.mediclin.de
ISIN: DE0006595101
WKN: 659510
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2246618

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2246618  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

ADS-TEC Energy GmbH: SWLB stärkt Netzresilienz mit Batteriespeichersystem von ADS-TEC Energy

Emittent / Herausgeber: ADS-TEC Energy GmbH

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

SWLB stärkt Netzresilienz mit Batteriespeichersystem von ADS-TEC Energy

16.12.2025 / 14:30 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim haben ADS-TEC Energy als Speicherpartner für ihr Holzheizkraftwerk ausgewählt; die Errichtung der Anlage ist für 2026 geplant.
  • Der BESS5000 mit 5 MWh Kapazität unterstützt die Integration erneuerbarer Energien und erhöht die Flexibilität im lokalen Verteilnetz.
  • Der Speicher ermöglicht netzdienliche Anwendungen und schafft neue energiewirtschaftliche Optionen für die SWLB.
  • Dezentrale Speicher stärken kommunale Netze und gelten als Schlüsseltechnologie der lokalen Energiewende.

BESS5000_Landschaft_LineArt_3840x2560px_rgb 1

Nürtingen/ Ludwigsburg – 16. Dezember 2025 – ADS-TEC Energy PLC (NASDAQ: ADSE) hat über den Staatsanzeiger den Zuschlag zur Lieferung eines Batteriespeichersystems für das Holzheizkraftwerk der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) erhalten. Die Anlage wird 2026 errichtet und umfasst einen BESS5000 mit einer Gesamtkapazität von fünf Megawattstunden. Damit entsteht ein modular aufgebauter Speicher, der gezielt auf die Anforderungen eines kommunalen Energieversorgers ausgelegt ist.

Die technische Planung, die Koordination der Genehmigungsverfahren sowie die Integration von IT- und Cybersecurity-Standards erfolgen in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe SCHNEPF aus Nagold.

Ein lokaler Speicher für mehr Flexibilität

Der Batteriespeicher wird künftig Lastspitzen glätten, Überschüsse zwischenspeichern und das Verteilnetz entlasten. Durch die direkte Anbindung an das Holzheizkraftwerk entsteht ein flexibles System, das Erzeugung, Verbrauch und Marktmechanismen zusammenführt. Solche Speicher ermöglichen eine höhere lokale Nutzung erneuerbarer Energien und reduzieren Engpässe – ein wichtiger Baustein für ein zunehmend dezentrales Energiesystem.

Die Anlage ist darauf ausgelegt, netzdienlich eingesetzt zu werden und an energiewirtschaftlichen Märkten teilzunehmen. Sie erweitert den Handlungsspielraum der SWLB im Verteilnetz, ermöglicht ein flexibles Reagieren auf Lastspitzen und Engpasssituationen und schafft zusätzliche Erlösmöglichkeiten.

Michael Rudloff, COO ADS-TEC Energy: „Das Projekt in Ludwigsburg zeigt, wie sich unsere Batteriespeicher sinnvoll in bestehende kommunale Infrastruktur integrieren lassen. Für die SWLB entsteht eine robuste Anlage, die netzdienlich eingesetzt werden kann und gleichzeitig am Energiemarkt teilnimmt. Unsere modularen Systeme sind für solche Anwendungen ausgelegt: klar strukturiert, sicher im Betrieb und gut skalierbar.“

Kommunale Partner im Fokus

Für ADS-TEC Energy ist das Projekt ein weiterer Baustein in der Zusammenarbeit mit Stadtwerken, die Lösungen benötigen, die sich zuverlässig in bestehende Netze einfügen und wirtschaftlich betreiben lassen. Dezentrale Speicher gelten dabei als Schlüsseltechnologie: Sie erhöhen die Nutzung erneuerbarer Energie vor Ort, reduzieren Engpässe und stärken die Resilienz der lokalen Netze – ohne umfangreiche Netzausbaumaßnahmen.

Über ADS-TEC Energy

Basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung mit Lithium-Ionen-Technologien entwickelt und produziert ADS-TEC Energy Batteriespeicherlösungen und Schnellladesysteme einschließlich deren Energiemanagementsysteme. Die batteriegestützte Schnellladetechnologie von ADS-TEC Energy ermöglicht Elektrofahrzeugen, auch bei schwachen Stromnetzen ultraschnell zu laden und zeichnet sich durch ein sehr kompaktes Design aus.

Das Unternehmen mit Sitz in Nürtingen, Baden-Württemberg, wurde vom Bundespräsidenten für den Deutschen Zukunftspreis nominiert und 2022 in den „Circle of Excellence“ aufgenommen. Die hohe Qualität und Funktionalität der Batteriesysteme ist auf eine besonders hohe Entwicklungstiefe und Eigenfertigung zurückzuführen. Mit seinen fortschrittlichen Systemplattformen ist ADS-TEC Energy ein wertvoller Partner für Automobilhersteller, Energieversorgungsunternehmen und Ladestellenbetreiber.

Mehr Informationen unter: www.ads-tec-energy.com


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADS-TEC Energy GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 1
72622 Nürtingen
Deutschland
Internet: www.ads-tec.de
EQS News ID: 2246460

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Galenica AG: Galenica baut Online-Angebot weiter aus und übernimmt Mehrheit an Puravita

Galenica AG

/ Schlagwort(e): Firmenübernahme

Galenica baut Online-Angebot weiter aus und übernimmt Mehrheit an Puravita

16.12.2025 / 13:55 CET/CEST


Medienmitteilung

  • Galenica erhöht ihre Beteiligung an Puravita auf 80 Prozent und baut ihre digitale Präsenz weiter aus. 
  • Damit erweitert Galenica das Online-Angebot im Drogerie- und Freisortiment.

Galenica erhöht per Anfang Januar 2026 die Beteiligung an der Puravita AG von bisher 34 auf 80 Prozent und wird damit Mehrheitsaktionärin. Mit diesem Schritt diversifiziert Galenica ihr Geschäft weiter und setzt ihre Strategie fort, digitale und stationäre Angebote optimal miteinander zu verknüpfen. Neben dem breiten Apothekennetz vor Ort mit Amavita, Sun Store und Coop Vitality, deren Onlineshops sowie dem Joint Venture mit Redcare im reinen Online-Apothekenmarkt stärkt Galenica das Angebot im Drogeriebereich und insbesondere im Freisortiment.

 

Stephan Mignot, Chief Marketing Pharmacies und Mitglied der Geschäftsleitung von Galenica, sagt: «Puravita überzeugt durch ausgezeichnete Kundenorientierung und ist sehr gut am Markt positioniert. Durch die Mehrheitsbeteiligung stärkt Galenica das digitale Angebot für Kundinnen und Kunden.»

 

Relevanz im wachsenden Online-Markt

Puravita verfügt über langjährige Erfahrung im Onlinegeschäft und in der digitalen Kundeninteraktion. Das Unternehmen mit Sitz in Speicher (AR) verfügt mit über 45’000 Produkten über eines der grössten Online-Sortimente im Bereich Apotheken, Drogerien und Reformhaus der Schweiz. Das Onlinegeschäft ist ein zentraler Wachstumstreiber in den Bereichen Gesundheit und Wohlbefinden. Mit der Mehrheitsbeteiligung an Puravita erweitert Galenica ihr Geschäft über Apotheken hinaus.

 

Gleichzeitig profitiert Puravita von der Marktposition und Infrastruktur von Galenica, insbesondere in den Bereichen Logistik, Sortiment und Marketing. Puravita wurde 2016 gegründet und ist seit 2020 Partnerin von Galenica. Das Unternehmen beschäftigt 48 Mitarbeitende, realisiert einen Nettoumsatz von rund CHF 22 Mio. und wird weiterhin von Gründer Michael Sonderegger geführt.

Nächste Termine

22. Januar 2026 Umsatz-Update 2025 der Galenica Gruppe
10. März 2026 Publikation Jahresergebnis 2025 der Galenica Gruppe
21. April 2026 Generalversammlung der Galenica AG

 

Für ergänzende Auskünfte:

 

Media Relations:
Tel. +41 58 852 85 17
E-Mail:
media@galenica.com
 

Willkommen im Galenica-Netzwerk!
Die über 8’000 Mitarbeitenden von Galenica setzen sich täglich ein für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen in der Schweiz. Mit den Apotheken, der Pharmalogistik, unseren Produkten und Dienstleistungen sowie dem Bereich Home Care ist Galenica breit aufgestellt und erfolgreich am Markt positioniert. Wir gestalten das Gesundheitswesen von morgen zusammen mit starken Partnern – und bringen unsere vielseitigen Kompetenzen und die breite Expertise aus dem gesamten Netzwerk dafür ein. Unsere Ambition ist es, die Bedürfnisse von Kundinnen und Patienten im Schweizer Gesundheitsmarkt nahtlos, leistungsstark und persönlich zu erfüllen.

Galenica ist an der Schweizer Börse kotiert (SIX Swiss Exchange, GALE, Valorennummer 36’067’446). Zusätzliche Informationen über Galenica finden Sie auf www.galenica.com.


Ende der Medienmitteilungen



2245932  16.12.2025 CET/CEST

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus