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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
27.08.2026GFT Technologies SEDeutsche Bank wählt GFT als Transformationspartner für die Kernbankenmodernisierung
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06.08.2026GFT Technologies SEGFT Technologies steigert Profitabilität, skaliert KI-Geschäft und bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr nach solidem ersten Halbjahr
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11.06.2026GFT Technologies SEGFT und INTEC schließen Partnerschaft, um die Modernisierung des europäischen Verteidigungssektors durch souveräne KI zu beschleunigen
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19.05.2026GFT Technologies SEGFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen
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11.05.2026GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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07.05.2026GFT Technologies SEGFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
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14.04.2026GFT Technologies SEGFT als Leader in der QKS Spark Matrix™ 2026 für Insurance Digital Transformation Services ausgezeichnet
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05.03.2026GFT Technologies SEKI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum
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03.03.2026GFT Technologies SEAI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet
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29.01.2026GFT Technologies SEIDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein
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15.01.2026GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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20.11.2025GFT Technologies SEGFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance
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13.11.2025GFT Technologies SEGFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025
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05.11.2025GFT Technologies SEGFT erhält AWS Generative AI Competency
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30.10.2025GFT Technologies SEWynxx von GFT beschleunigt Softwarebereitstellung bei Bradesco Seguros um 40 Prozent
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16.10.2025GFT Technologies SEGFT schließt Aktienrückkaufprogramm über 15 Millionen Euro ab
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13.10.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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06.10.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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29.09.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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22.09.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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16.09.2025GFT Technologies SEGFT an der Spitze der SPARK Matrix 2025 für Banking Services
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15.09.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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08.09.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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01.09.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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25.08.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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19.08.2025GFT Technologies SEFür tokenisiertes Geschäftsbankgeld im digitalen Finanzsystem: UDPN, G+D und GFT treten CBMT-Initiative bei 
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18.08.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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11.08.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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04.08.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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28.07.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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23.07.2025GFT Technologies SEGFT treibt Strategie mit solidem vorläufigem Halbjahresergebnis, entschlossener KI-Ausweitung und Expansion in neue Branchen voran – Prognose für 2025 angepasst
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23.07.2025GFT Technologies SEGFT Technologies veröffentlicht vorläufige Halbjahresergebnisse und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an
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15.07.2025GFT Technologies SEGFT erwirbt SAP-Spezialist Megawork und beschleunigt damit strategisches Wachstum
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30.06.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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30.06.2025GFT Technologies SEGFT und NEURA Robotics schließen strategische Partnerschaft zur Entwicklung zukunftsweisender Software für physische KI
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23.06.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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16.06.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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10.06.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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02.06.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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26.05.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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19.05.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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12.05.2025GFT Technologies SEAktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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08.05.2025GFT Technologies SEGFT startet mit solidem Wachstum ins neue Jahr
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05.05.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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28.04.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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23.04.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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14.04.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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28.03.2025GFT Technologies SEGFT beschließt Rückkauf eigener Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro
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27.03.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: GFT Technologies SE beschließt öffentlichen Aktienrückkauf
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05.03.2025GFT Technologies SEGFT erreicht Prognose mit 10 Prozent Wachstum im Geschäftsjahr 2024, stellt neue Fünf-Jahres-Strategie und mittelfristige Ziele vor
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05.03.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: GFT Technologies SE veröffentlicht Prognose 2025
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16.01.2025GFT Technologies SEGFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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10.12.2024GFT Technologies SEGFT gewinnt die AWS Auszeichnungen „Global Innovation Partner of the Year“ und „EMEA Industry Partner of the Year – Financial Services“
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14.11.2024GFT Technologies SEGFT hält Wachstumsdynamik aufrecht
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12.11.2024GFT Technologies SEGFT taps NVIDIA AI Enterprise and NVIDIA Omniverse platforms to deliver AI solutions for financial services and manufacturing
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Deutsche Bank wählt GFT als Transformationspartner für die Kernbankenmodernisierung

Deutsche Bank wählt GFT als Transformationspartner für die Kernbankenmodernisierung

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Vereinbarung/Vertrag
Deutsche Bank wählt GFT als Transformationspartner für die Kernbankenmodernisierung

27.08.2026 / 10:08 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Deutsche Bank wählt GFT als Transformationspartner für die Kernbankenmodernisierung

GFT bringt umfassende Erfahrung aus komplexen Transformations- und Integrationsprojekten in die Modernisierung der Kernbankentechnologie der Privatkundenbank der Deutschen Bank in Deutschland ein


Stuttgart, 27. August 2026 – Die Deutsche Bank hat GFT Technologies als Transformations- und Systemintegrationspartner für die Einführung einer neuen Kernbankenplattform in ihrer Privatkundenbank ausgewählt. Mit der Transformation will die Bank ihre Technologielandschaft vereinfachen, ihre operative Resilienz stärken und eine flexiblere und skalierbare Basis für mehr Effizienz, Innovation und langfristiges Wachstum schaffen.

Das Vorhaben ist ein wichtiger Meilenstein in der laufenden Transformation der Technologielandschaft der Deutschen Bank. Im Fokus steht dabei eine der zentralen technologischen Grundlagen des Bankgeschäfts: die Kernbankensysteme für Bank- und Kreditprodukte im Privatkundengeschäft und Wealth Management in Deutschland.

Als neue Kernbankenplattform hat sich die Deutsche Bank für Vault Core von Thought Machine entschieden. Als globaler Delivery Partner von Thought Machine unterstützt GFT die Deutsche Bank bei der Transformation und Systemintegration zur Einführung der neuen Plattform.

GFT verbindet tiefgreifende Bankenexpertise mit umfassender Cloud-Engineering-Kompetenz und KI-gestützten Lösungen zur Beschleunigung der Umsetzung. Damit unterstützt GFT die Deutsche Bank dabei, das komplexe Transformationsprogramm in einem stark regulierten Umfeld schneller, effizienter und planbarer umzusetzen. Ein integriertes Team an Onshore-, Nearshore- und Offshore-Standorten verbindet dabei lokale Expertise mit den globalen Delivery-Kapazitäten von GFT.

Yiping Li, Chief Operating Officer der Privatkundenbank der Deutschen Bank, sagte: „Mit der Auswahl unserer künftigen Kernbankenplattform setzen wir unsere Strategie nun in die Tat um. Die Modernisierung unserer Kernbankeninfrastruktur wird uns dabei helfen, unsere Technologielandschaft zu vereinfachen, Komplexität zu reduzieren und eine besser skalierbare Grundlage für künftiges Wachstum zu schaffen. Letztlich geht es bei dieser Transformation darum, das Erlebnis für unsere Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden zu verbessern und zugleich das Fundament unseres Geschäfts für die kommenden Jahre zu stärken.“

Christian Rhino, Chief Information Officer der Privatkundenbank der Deutschen Bank, sagte: „Die Modernisierung unserer Kernbankenlandschaft ist eine der bedeutendsten technologischen Transformationen, die derzeit in der Privatkundenbank umgesetzt werden. Vault Core bietet uns eine moderne, cloud-native Grundlage, die Resilienz, Skalierbarkeit und Flexibilität verbessert. Indem wir die Produktlogik von der zugrunde liegenden Infrastruktur trennen, werden wir Produkte im Laufe der Zeit effizienter entwickeln, anpassen und bereitstellen können und zugleich die Abhängigkeit von fragmentierten Altsystemen schrittweise reduzieren.“

„Die Modernisierung des Kernbankensystems ist ein grundlegender Schritt bei der technologischen Transformation jeder Bank. Gemeinsam mit der Deutschen Bank und Thought Machine tragen wir zum Aufbau einer modernen, skalierbaren Plattform bei, die Innovation, operative Effizienz und künftiges Wachstum unterstützt. Gleichzeitig schafft dies die technologische Grundlage, um das Potenzial von KI zu nutzen“, sagte Christopher Ortiz, Group Executive Board Member und Chief Executive Global Accounts & Offerings bei GFT Technologies.


Mehr als 25 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit

Das Projekt baut auf der mehr als 25-jährigen Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bank und GFT auf. Dabei verbindet GFT sein langjähriges Verständnis der Technologieumgebung der Bank mit umfassender Erfahrung aus groß angelegten Transformationsprojekten im Kernbankenumfeld. Hinzu kommt die umfangreiche internationale Expertise von GFT bei der Implementierung von Thought Machine und dem Einsatz von Vault Core in modernen, cloud-nativen Bankenumgebungen.

Paul Taylor, CEO und Gründer von Thought Machine, sagte: „Die Deutsche Bank setzt ein klares Zeichen, wie große internationale Banken ihre Kernbankeninfrastruktur erfolgreich modernisieren können. Mit der Ablösung fragmentierter Altsysteme durch eine moderne Architektur schafft sie die erforderlichen Echtzeitfähigkeiten, um Abläufe zu vereinfachen, die Zuverlässigkeit der Systeme zu erhöhen und das Kundenerlebnis in großem Maßstab zu verbessern. Wir freuen uns auf die auf zehn Jahre angelegte Partnerschaft.“

 

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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.  

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.  

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.  

Let’s Go Beyond_  

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27.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2389638  27.08.2026 CET/CEST

GFT Technologies steigert Profitabilität, skaliert KI-Geschäft und bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr nach solidem ersten Halbjahr

GFT Technologies steigert Profitabilität, skaliert KI-Geschäft und bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr nach solidem ersten Halbjahr

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
GFT Technologies steigert Profitabilität, skaliert KI-Geschäft und bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr nach solidem ersten Halbjahr

06.08.2026 / 07:29 CET/CEST
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GFT Technologies steigert Profitabilität, skaliert KI-Geschäft und bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr nach solidem ersten Halbjahr

  • Solide Entwicklung im ersten Halbjahr 2026 mit einem Umsatzwachstum von 5 Prozent auf 462,6 Mio. Euro
  • Deutliche Steigerung des EBT um 26 Prozent auf 24,0 Mio. Euro und des bereinigten EBIT um 8 Prozent auf 32,6 Mio. Euro
  • Märkte mit dem stärksten Umsatzwachstum: Brasilien (+38 Prozent), Kolumbien (+27 Prozent), Schweiz (+22 Prozent) und Spanien (+13 Prozent)
  • Sektor Industrie & Sonstige führt das Wachstum mit +14 Prozent an, gefolgt von Zuwächsen im Versicherungs- und Bankengeschäft (+7 Prozent und +3 Prozent)
  • Wynxx Agentic AI Plattform für Software Engineering gewinnt im zweiten Quartal 2026 deutlich an Dynamik mit einem Wachstum von 38 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Seit ihrer Einführung hat die Plattform ein beeinflusstes Vertragsvolumen von 144 Mio. Euro generiert. Im ersten Halbjahr 2026 belief sich der beeinflusste Umsatz auf 24,4 Mio. Euro
  • Einführung der Wynxx Business Process Suite mit einem beeinflussten Umsatz von 14,8 Mio. Euro im ersten Halbjahr, sechs Kundenreferenzen sowie einem Schlüsselprojekt für eine KI-gestützte Kreditrisikoplattform bei einer Tier-1-Bank in Europa
  • Auftragsbestand um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und damit solide Grundlage für weiteres Wachstum
  • Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt: Umsatz von rund 930 Mio. Euro, bereinigtes EBIT von 71 Mio. Euro und EBT von rund 56 Mio. Euro

 

Stuttgart, 6. August 2026 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat im ersten Halbjahr 2026 profitables Wachstum erzielt und hat sowohl Umsatz als auch Profitabilität gesteigert. Gleichzeitig setzte das Unternehmen die erfolgreiche Umsetzung seiner KI-zentrierten Strategie konsequent fort. Infolgedessen stieg der Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2026 um 5 Prozent auf 462,6 Mio. Euro und auch das währungsbereinigte Wachstum belief sich auf 5 Prozent. Das bereinigte EBIT verbesserte sich um 8 Prozent auf 32,6 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) stieg deutlich um 26 Prozent auf 24,0 Mio. Euro, wodurch sich die EBT-Marge signifikant verbesserte. Die Entwicklung in den ersten sechs Monaten 2026 steht vollständig im Einklang mit der Prognose für das Gesamtjahr und unterstreicht die operative Stärke des KI-zentrierten Geschäftsmodells von GFT.

„Unsere Geschäftsentwicklung bestätigt erneut, dass unsere KI-zentrierte Strategie operativ, kommerziell und über die Regionen hinweg Wirkung zeigt. Die Nutzung unserer Wynxx Agentic AI Plattform nimmt weiter Fahrt auf, und unsere Kunden erzielen messbare Erfolge durch den Einsatz von KI in ihren wichtigsten Transformationsprogrammen“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „GFT ist längst mehr als ein globaler Partner für die digitale Transformation von Banken, Versicherungs- und Industrieunternehmen. Wir helfen Branchen zunehmend dabei, ihre Technologie- und Geschäftsabläufe mithilfe von KI neu zu denken.“

 

Wynxx Agentic AI Plattform wird weiter ausgebaut und skaliert

Die proprietäre Wynxx Agentic AI Plattform von GFT gewann im zweiten Quartal 2026 weiter an Dynamik und entwickelte sich zu einem messbaren Umsatztreiber der KI-zentrierten Wachstumsstrategie von GFT. Sie ist inzwischen bei 113 Unternehmenskunden in zwölf Ländern im Einsatz. Der seit Einführung der Plattform beeinflusste Vertragswert stieg gegenüber dem ersten Quartal um 38 Prozent auf insgesamt mehr als 144 Mio. Euro. Gleichzeitig erreichte der beeinflusste Umsatz im ersten Halbjahr 2026 24,4 Mio. Euro.

Mit der Einführung der Wynxx Business Process Suite hat GFT die Wynxx Plattform um neue Geschäftsfelder erweitert. Das Leistungsportfolio umfasst bereits mehr als sechs Kundenreferenzen sowie ein Schlüsselprojekt für eine KI-gestützte Kreditrisikoplattform bei einer europäischen Tier-1-Bank.

Die positive Entwicklung der Wynxx Agentic AI Plattform zeigt sich weiterhin in einer wachsenden Zahl strategisch bedeutsamer KI-Initiativen bei Kunden, Modernisierungsprojekten und Branchentransformationsprogrammen, die die Marktposition von GFT weiter stärken. Gemeinsam mit seinen Partnern Thought Machine und Engine by Starling gewann GFT zudem sechs wichtige Next-Generation-Core-Banking-Programme in Deutschland, Kanada, Polen und Thailand.

Die starke Nachfrage nach den KI-Modernisierungs-Lösungen von GFT spiegelt sich in mehr als 20 gewonnenen Projekten in neun Ländern wider. Die Projekte umfassen Beratungsleistungen sowie die Modernisierung von Mainframe- und Anwendungslandschaften. Darüber hinaus gewann GFT den Auftrag zur Entwicklung des Financial-Intelligence-Systems des brasilianischen Rats für die Kontrolle finanzieller Aktivitäten („COAF“), der für die Bekämpfung von Finanzkriminalität zuständigen Behörde der brasilianischen Zentralbank. Das Projekt kombiniert die Wynxx Plattform mit den Smaragd-AML-Funktionalitäten von GFT, um die Infrastruktur für die Bekämpfung von Geldwäsche zu modernisieren.

 

Wachstum in allen Sektoren und starke Dynamik in Lateinamerika

GFT profitierte im ersten Halbjahr 2026 weiterhin von der starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung und Cloud-Transformation. Das Wachstum erstreckte sich über alle Geschäftsbereiche und unterstreicht die Relevanz der KI-zentrierten Strategie und des Geschäftsmodells von GFT. Der Sektor Industrie & Sonstige verzeichnete ein starkes Umsatzwachstum von 14 Prozent. Auch das Geschäft mit Versicherungskunden wuchs robust um 7 Prozent, während das Bankengeschäft ein solides Wachstum von 3 Prozent erzielte.

Auf regionaler Ebene erwies sich Lateinamerika erneut als bedeutender Wachstumstreiber. Das Segment Americas & APAC steigerte den Umsatz um 14 Prozent auf 240,4 Mio. Euro, getragen von einem starken Wachstum in Brasilien (+38 Prozent) und Kolumbien (+27 Prozent). Der Umsatz in den Vereinigten Staaten blieb in Euro gerechnet stabil, wuchs währungsbereinigt jedoch um 7 Prozent und bestätigt damit die positive Nachfrage in einem der strategischen Kernmärkte von GFT.

Im Segment Europe ging der Umsatz moderat um 3 Prozent auf 221,7 Mio. Euro zurück. Dies spiegelt das anhaltend vorsichtige Investitionsumfeld in bestimmten Märkten wider. Gleichzeitig erzielten die Schweiz und Spanien mit Wachstumsraten von 22 Prozent bzw. 13 Prozent die stärkste Dynamik in Europa und kompensierten den Umsatzrückgang in Deutschland von 12 Prozent weitgehend. Obwohl der Umsatz im Vereinigten Königreich erwartungsgemäß um 5 Prozent zurückging, zeigte die 2025 eingeleitete Transformation die gewünschten Ergebnisse und führte im ersten Halbjahr 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität.

 

Weitere Verbesserung der Profitabilität

Das bereinigte EBIT stieg um 8 Prozent auf 32,6 Mio. Euro, wodurch sich die bereinigte EBIT-Marge von 6,8 auf 7,1 Prozent erhöhte. Die Verbesserung der Profitabilität wurde durch eine höhere Personaleffizienz, geringere Büromietkosten infolge einer optimierten Büroflächenstruktur sowie geringere negative Währungseffekte getragen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) stieg deutlich um 26 Prozent auf 24,0 Mio. Euro; die EBT-Marge erhöhte sich stark von 4,3 auf 5,2 Prozent. Die höhere EBT-Marge spiegelt nicht nur operative Fortschritte wider, sondern auch deutlich geringere Kapazitätsanpassungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro.

„Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2026 bestätigen, dass unser Geschäftsmodell auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld gut positioniert ist und wir von den Entwicklungen im Bereich der KI profitieren. Die deutliche Steigerung unseres Auftragsbestands bietet eine hervorragende Ausgangsbasis für die zweite Jahreshälfte“, sagte Jochen Ruetz, CFO und Deputy CEO von GFT Technologies. „Unsere Prioritäten bleiben unverändert: Wir erhöhen Effizienz und Skalierbarkeit, stärken unsere operative Exzellenz und treiben die Transformation von GFT zu einem KI-nativen Unternehmen konsequent voran. Die Grundlage hierfür ist bereits gelegt.“

 

Prognose für 2026 bestätigt: Anhaltende Nachfrage nach KI unterstützt weiteres Wachstum

Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Auftragsbestand zum 30. Juni 2026 deutlich um 18 Prozent. Der hohe Auftragsbestand stärkt die Wachstumsperspektiven von GFT. GFT bestätigt seine Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Das Unternehmen erwartet ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 5 Prozent auf rund 930 Mio. Euro sowie einen Anstieg des bereinigten EBIT auf 71 Mio. Euro, was einer bereinigten EBIT-Marge von 7,6 Prozent entspricht. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) soll sich deutlich um 21 Prozent auf rund 56 Mio. Euro verbessern, was einer EBT-Marge von 6 Prozent entspricht.

Das Wachstum soll weiterhin von der starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, Next-Generation-Core-Banking-Implementierungen, Cloud-Transformation und datenbasierten Geschäftsmodellen getragen werden. Um diese Wachstumschancen konsequent zu nutzen, wird GFT seine technologischen Kernkompetenzen weiter vertiefen, das Angebot eigener Plattformlösungen systematisch ausbauen und seine operative Leistungsfähigkeit weiter steigern, um nachhaltig Skaleneffekte zu erzielen. Darüber hinaus wird GFT weiterhin gezielt in Marketing und Vertrieb in ausgewählten strategischen Wachstumsmärkten investieren, um die Wachstumsdynamik mittel- und langfristig zu festigen.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro  H1 2026 H1 2025 ∆
Umsatz 462,6 441,5 5%
EBITDA 34,8 30,9 13%
Bereinigtes EBIT1) 32,6 30,1 8%
Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) 7,1 6,8 0,3 PP
EBIT 25,8 20,7 25%
EBT 24,0 19,0 26%
Konzernergebnis 17,1 13,5 27%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,67 0,51 31%
Operativer Cashflow -1,0 -9,2 89%
Auftragsbestand 483,5 410,3 18%
In Mio. Euro 30.06.2026 31.12.2025  
Mitarbeiter (FTE) 11.805 11.772 0%
Netto-Liquidität -75,0 -55,2 36%
Eigenkapitalquote (in Prozent) 44% 41% 3 PP

 

  1. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website. 

 

Marco Santos, Global CEO von GFT      Source: Tom Maurer/GFT

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Über GFT

GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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2378290  06.08.2026 CET/CEST

GFT und INTEC schließen Partnerschaft, um die Modernisierung des europäischen Verteidigungssektors durch souveräne KI zu beschleunigen

GFT und INTEC schließen Partnerschaft, um die Modernisierung des europäischen Verteidigungssektors durch souveräne KI zu beschleunigen

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Kooperation/Vereinbarung
GFT und INTEC schließen Partnerschaft, um die Modernisierung des europäischen Verteidigungssektors durch souveräne KI zu beschleunigen

11.06.2026 / 15:22 CET/CEST
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GFT und INTEC schließen Partnerschaft, um die Modernisierung des europäischen Verteidigungssektors durch souveräne KI zu beschleunigen

Gemeinsam unterstützen GFT und INTEC Verteidigungsorganisationen dabei, missionskritische Systeme schneller zu modernisieren, die Komplexität über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu reduzieren und die volle operative Kontrolle zu behalten.

Stuttgart, 11. Juni 2026 – GFT Technologies und die INTEC Industrie-Technik GmbH haben eine strategische Partnerschaft geschlossen, um die Modernisierung und den Betrieb kritischer Verteidigungssysteme mithilfe souveräner und praxistauglicher KI-Lösungen voranzubringen. Die Partnerschaft wurde auf der ILA Berlin Air Show bekannt gegeben. Gemeinsam bündeln die Unternehmen GFTs KI- und Datenkompetenz sowie die Wynxx Agentic AI Platform mit der langjährigen Erfahrung von INTEC in den Bereichen Verteidigungstechnik, Integrated Logistics Support (ILS) und Lifecycle-Management.

Die Zusammenarbeit adressiert eine der drängendsten Herausforderungen europäischer Verteidigungsorganisationen: die Modernisierung zunehmend komplexer missionskritischer Systeme in einer von den aktuellen geopolitischen Rahmenbedingungen geforderten Geschwindigkeit – bei gleichzeitiger Wahrung von Souveränität, Sicherheit und operativer Kontrolle.

Verteidigungsorganisationen sehen sich heute mit wachsenden Rückständen bei Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen konfrontiert. Veraltete Softwarelandschaften, fragmentierte Lifecycle-Prozesse sowie ein hoher manueller Aufwand bei technischer Dokumentation und Wartung beeinträchtigen die Einsatzbereitschaft und erhöhen die Komplexität. Gleichzeitig steigt der Druck, Modernisierungszyklen zu verkürzen, die Resilienz zu stärken und die Effizienz über den gesamten Lebenszyklus von Verteidigungssystemen hinweg zu steigern.

Generische KI-Lösungen sind jedoch häufig ungeeignet für klassifizierte, sicherheitskritische und souveräne Umgebungen, in denen Nachvollziehbarkeit, Governance und nationale Kontrolle unverzichtbar sind.

Genau hier setzen GFT und INTEC gemeinsam an.


KI in der Verteidigung: Vom Pilotprojekt zum souveränen operativen Einsatz

Die Partnerschaft soll Verteidigungsorganisationen dabei unterstützen, den Schritt von isolierten KI-Experimenten hin zu skalierbaren operativen Anwendungen zu vollziehen. Durch die Kombination souveräner KI-Architekturen, verantwortungsvoller KI-Entwicklung und tiefgreifender Verteidigungsexpertise werden Modernisierung, Betrieb und Lifecycle-Management missionskritischer Systeme in den Bereichen Luft, Land, See und Cyber unterstützt.

Im Fokus stehen zunächst Anwendungsfelder wie die automatisierte Erstellung technischer Dokumentationen, die Optimierung des Integrated Logistics Support (ILS) sowie die Modernisierung bestehender Softwarelandschaften – Bereiche, in denen trotz steigender Anforderungen nach wie vor zahlreiche manuelle Prozesse dominieren.

„Wir sind überzeugt, dass die Technologie, die zur Verteidigung eines Landes eingesetzt wird, dem Auftrag dienen muss – und keine Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter schaffen darf“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „GFT und INTEC arbeiten zusammen, um verantwortungsvolle und souveräne Daten- und KI-Lösungen in den Verteidigungssektor zu bringen und sie in die Entwicklung, Modernisierung und Wartung missionskritischer Systeme zu integrieren. Durch die Kombination der einzigartigen KI-Kompetenzen von GFT mit der tiefgreifenden Verteidigungsexpertise von INTEC schaffen wir souveräne Datenplattformen, sichere Cloud-Umgebungen und verantwortungsvoll entwickelte KI-Lösungen zum Schutz Europas.“


Technologiekompetenz trifft Verteidigungsexpertise

Die Zusammenarbeit vereint zwei sich ideal ergänzende Kompetenzfelder.

GFT bringt seine Expertise in den Bereichen verantwortungsvolle KI-Entwicklung, souveräne KI-Architekturen und die Modernisierung komplexer IT- und Systemlandschaften im großen Maßstab ein. Dazu zählt auch die Wynxx Agentic AI Platform, die bereits messbare Erfolge bei der Modernisierung von Altsystemen und der Automatisierung technischer Dokumentationen erzielt. INTEC ergänzt dies durch jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigungstechnik über die Domänen Luft, Land, See und Cyber hinweg. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Systemintegration, Logistik für Waffensysteme, Integrated Logistics Support (ILS), technische Dokumentation, Sicherheit und Konformität sowie unbemannte Systeme.

Gemeinsam verfolgen die Unternehmen das Ziel, den Einsatz von KI in Bereichen zu industrialisieren, in denen Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und operative Zuverlässigkeit entscheidend sind. Der gemeinsame Ansatz ist speziell für souveräne und klassifizierte Einsatzszenarien ausgelegt. Daten, Modelle und operative Entscheidungen verbleiben dabei unter nationaler Kontrolle. Gleichzeitig werden Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern durch eine modelloffene und herstellerneutrale Architektur vermieden.

„Die Modernisierung von Verteidigungssystemen wird zunehmend durch Software, Daten und intelligente Lifecycle-Prozesse bestimmt“, erklärt Christoph Otten, CEO der INTEC Group. „Unsere Partnerschaft mit GFT verbindet bewährte verteidigungstechnische Expertise mit souveränen KI-Fähigkeiten, die speziell für hochsichere und missionskritische Umgebungen entwickelt wurden. Dadurch entsteht ein praxisnaher Weg für Verteidigungsorganisationen, ihre Modernisierungsvorhaben schneller umzusetzen und gleichzeitig die volle Kontrolle über ihre Systeme, Daten und operativen Prozesse zu behalten.“


Europas Verteidigung zukunftsfähig machen

Die Partnerschaft spiegelt den wachsenden Bedarf an vertrauenswürdigen und souveränen Technologielösungen in Europa wider. Hintergrund sind steigende Verteidigungsinvestitionen sowie eine zunehmende geopolitische Fragmentierung.

Anstatt sich auf isolierte KI-Pilotprojekte zu konzentrieren, richten GFT und INTEC ihre Zusammenarbeit konsequent auf den operativen Einsatz und messbare Modernisierungsergebnisse aus. Dazu kombinieren die Unternehmen verantwortungsvolle KI-Entwicklung, akkreditierungsorientierte Bereitstellungsmodelle und einsatzbewährte Lifecycle-Expertise, um Modernisierungsprojekte über den gesamten Systemlebenszyklus hinweg zu unterstützen – von der Softwaremodernisierung und technischen Dokumentation bis hin zu Instandhaltung und Einsatzbereitschaft.

Zu den Anwendungsfeldern zählen unter anderem:

  • Souveräne KI- und Datenplattformen für klassifizierte Umgebungen
  • Optimierung des Integrated Logistics Support (ILS)
  • Modernisierung bestehender Softwarelandschaften
  • Lifecycle-Intelligence und automatisierte Instandhaltungsprozesse
  • KI-gestützte technische Dokumentation und Wartungsabläufe

Die Zusammenarbeit baut auf bereits gemeinsam realisierten Projekten im Bereich souveräner KI auf und unterstreicht das gemeinsame Verständnis beider Unternehmen von technologischer Unabhängigkeit, Vertrauen und Resilienz.
 

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GFT Technologiesist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

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Über INTEC

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung ist die INTEC Group ein verlässlicher und unabhängiger Partner für Engineering, Systemintegration und technische Dokumentation. Als herstellerunabhängiger und hardwareneutraler Partner der Bundeswehr bietet das Unternehmen ganzheitliche Lösungen über den gesamten Lebenszyklus von Systemen hinweg – von der Konzeption und Entwicklung über die Systemintegration bis hin zu Integrated Logistics Support (ILS) und Lifecycle-Support. Zuverlässig, effizient und aus einer Hand unterstützt INTEC Kunden in allen Domänen: Luft, Land, See und Cyber.

 



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GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen

GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Markteinführung/Kooperation
GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen

19.05.2026 / 10:28 CET/CEST
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GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen

Ein KI-gestützter Ansatz verbindet Architektur-Expertise und Automatisierung, um gewachsene IT-Landschaften in skalierbare, KI-fähige Plattformen zu überführen

Stuttgart, 19. Mai 2026 – Während Unternehmen ihre Investitionen in künstliche Intelligenz massiv ausbauen, entwickelt sich veraltete IT zunehmend zum entscheidenden Engpass für Skalierung. Jahrzehntealte Systeme bremsen Innovationen, erhöhen operative Risiken und verhindern, dass KI-Initiativen ihr volles Potenzial entfalten.

KI allein kann diese Herausforderung nicht lösen. Um die wachsende Lücke zwischen KI-Strategie und operativer Realität zu schließen, hat GFT mit dem AI Modernization Offering einen neuen, KI-gestützten Ansatz zur Modernisierung komplexer Legacy-Landschaften entwickelt.

Branchenübergreifend stehen Unternehmen unter wachsendem Druck: End-of-Life-Technologien wie COBOL, VB6 oder veraltete Java-Stacks, schrumpfende Talentpools, steigende Betriebskosten und zunehmende regulatorische Anforderungen verschärfen die Situation. Gleichzeitig verhindern fragmentierte Datenarchitekturen, dass KI und Advanced Analytics echten Geschäftswert liefern.

Modernisierung ist damit keine Option mehr – sie ist eine geschäftskritische Voraussetzung für Wachstum, Compliance und Wettbewerbsfähigkeit.


KI-Modernisierung als strategische Transformation

Moderne agentenbasierte KI-Modelle können Legacy-Code analysieren, Abhängigkeiten aufdecken und Transparenz schaffen. Doch echte Modernisierung erfordert weit mehr als Sichtbarkeit: Sie verlangt ein grundlegendes Umdenken in der Architektur, reduzierte Komplexität und die Fähigkeit, Systeme schnell an Markt- und regulatorische Anforderungen anzupassen.

Der AI-Modernization-Ansatz von GFT adressiert genau diese Herausforderung. Er verbindet KI-gestütztes Systemverständnis mit tiefgehender Engineering-Expertise, um komplette Legacy-Landschaften zu modernisieren – von Kernplattformen und Anwendungen bis hin zu Integrations- und Datenebenen.

Das umfasst unter anderem:

  • End-to-End-Modernisierung über Core-, Mid-Tier-, Desktop-, Integrations- und Daten-Layer hinweg
  • Schnelle Analyse von Abhängigkeiten, Identifikation von Modernisierungspfaden sowie Bewertung von Kosten, Risiken und ROI
  • Architekturgetriebene Transformation mit API-first-, eventgetriebenen und Cloud-nativen Zielarchitekturen
  • KI-gestütztes Systemverständnis kombiniert mit menschlicher Architekturkompetenz, Validierung und Migration
  • Bewährte Accelerators und Assets aus Modernisierungsprogrammen in Europa und Amerika
  • Messbare Ergebnisse wie Kostensenkung, Leistungssteigerung und regulatorische Konformität

Angetrieben durch Wynxx, GFTs Multi-Agenten-KI-Plattform, geht der Ansatz weit über reine Code-Konvertierung hinaus. Er ermöglicht großflächige Systemanalysen, die automatisierte Extraktion von Geschäftslogik sowie eine gesteuerte Transformation inklusive integrierter Tests und Dokumentation. So lassen sich Modernisierungsprogramme deutlich beschleunigen – ohne Abstriche bei Kontrolle, Stabilität oder funktionaler Integrität.

„Technische Altlasten in großen Organisationen gehören zu den größten Hindernissen für Effizienz, Time-to-Market, regulatorische Compliance und insbesondere für die Nutzung von KI“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT. „KI eröffnet neue Wege, um die Modernisierung von Legacy-Systemen zu beschleunigen – und ermöglicht es Unternehmen, Intelligenz direkt in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.“


Messbarer Mehrwert für Kunden

Durch die Kombination von KI, menschlicher Expertise und erprobter Methodik stellt GFT sicher, dass Modernisierung nicht auf eine reine Code-Übersetzung reduziert wird. Stattdessen entsteht eine kontrollierte, architekturgetriebene Transformation, die geschäftskritisches Wissen bewahrt und gleichzeitig technische Schulden abbaut.

Auf Basis industrialisierter Delivery-Modelle und jahrzehntelanger Erfahrung in regulierten Umfeldern erzielt GFT messbare Ergebnisse, darunter:

  • 25–60 % geringere Betriebskosten
  • 25–30 % schnellere Time-to-Market
  • KI-fähige Kernsysteme und Datenplattformen
  • Integrierte regulatorische Resilienz und Nachvollziehbarkeit

Für Unternehmen bedeutet das schnellere Innovationszyklen, verbesserte Interoperabilität und eine skalierbare Grundlage für KI-getriebene Geschäftsmodelle.

Führende Cloud-Anbieter bestätigen GFTs Expertise bei der Modernisierung von Legacy-Systemen im großen Maßstab.

Mit der AWS Mainframe Modernization Competency zählt GFT weltweit zu einem ausgewählten Partnerkreis und steht für einen architekturgetriebenen Ansatz, der strategische Governance mit KI-basierter Transformation verbindet – unterstützt durch die Multi-Agenten-Plattform Wynxx.

Zudem unterstreicht die Auszeichnung als Google Cloud Partner of the Year 2026 für Infrastructure Modernization in Lateinamerika – bereits zum zweiten Mal in Folge – die Kompetenz von GFT, groß angelegte Modernisierungsprogramme mit messbarem Geschäftswert umzusetzen.

Ergänzt wird dies durch die langjährige Partnerschaft von GFT mit Microsoft, die auf mehr als einem Jahrzehnt gemeinsamer Modernisierungsprogramme seit 2013 basiert. Ausdruck dieser engen Zusammenarbeit ist der Status als Microsoft Solutions Partner in den Bereichen Infrastructure, Data & AI sowie Digital & App Innovation auf Azure. Hinzu kommen Specialist-Auszeichnungen für Infrastructure und Database Migration sowie die 2026 erneut bestätigte Spezialisierung „Advanced Analytics on Azure“.

Diese Anerkennungen und Partnerschaften basieren auf erfolgreichen Projekten in komplexen Produktionsumgebungen und belegen GFTs Erfahrung, geschäftskritische Systeme im großen Maßstab zu modernisieren.


Skalierung durch ein globales Delivery-Modell

Zur Industrialisierung und globalen Skalierung dieses Ansatzes hat GFT ein dediziertes AI Modernization Center of Excellence (CoE) aufgebaut. Dort werden spezialisierte Engineering-Kompetenzen, bewährte Transformations-Assets und KI-gestützte Tools gebündelt, um groß angelegte Modernisierungsprogramme branchen- und regionsübergreifend umzusetzen.

Mit diesem Ansatz positioniert GFT Modernisierung als geschäftskritische Transformation – und ermöglicht es Unternehmen, den Wert ihrer bestehenden Systeme zu erschließen und zukunftssichere, resiliente digitale Plattformen aufzubauen.

 

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2329768  19.05.2026 CET/CEST

GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.05.2026 / 15:05 CET/CEST
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GFT Technologies SE Stuttgart – Wertpapier-Kenn-Nummer 580060 –

– ISIN DE0005800601 –

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005800601-GMET-202606
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der GFT Technologies SE, die am Donnerstag, 25. Juni 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ) abgehalten wird.


Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 20 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)1 ohne physische Präsenz der Aktionäre2 oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in Bild und Ton im HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können – wie in den Abschnitten I. und II. am Ende dieser Einberufung im Einzelnen beschrieben – im HV-Portal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart.

1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des SE-Ausführungsgesetzes („SEAG“) nichts anderes ergibt.

2 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind als geschlechtsneutral zu verstehen.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2025 abgelaufene Geschäftsjahr

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter www.gft.de/hv veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 der GFT Technologies SE und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 der GFT Technologies SE am 24. März 2026 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die weiteren zu Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Jahresabschluss der GFT Technologies SE ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 35.849.115,32 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 0,50 € Dividende je derzeit 25.564.808 dividendenberechtigter Stückaktien: 12.782.404,00 €
Einstellung in die Gewinnrücklage: 0,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 23.066.711,32 €
Bilanzgewinn: 35.849.115,32 €

Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,50 € je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, also am 30. Juni 2026.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen, namentlich:

a.

Marco Santos

b.

Dr. Jochen Ruetz

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen, namentlich:

a.

Ulrich Dietz (Vorsitzender)

b.

Dr. Paul Lerbinger (stellvertretender Vorsitzender)

c.

Dr. Annette Beller

d.

Maria Dietz

e.

Frank Riemensperger (ab dem Ende der Hauptversammlung am 5. Juni 2025)

f.

Dr. Jochen Ruetz

g.

Marco Santos

h.

Prof. Dr. Andreas Wiedemann

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026 sowie des Halbjahresfinanzberichts 2027 und darüber hinaus des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

a.

Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Verwaltungsrat schlägt vor – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses -, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

–

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie

–

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2026 sowie

–

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2027

zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

b.

Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Verwaltungsrat schlägt vor – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses -, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs vom 3. September 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung, die in nationales Recht umzusetzen ist.

6.

Beschlussfassung über eine Wahl zum Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 24 Abs. 1 SEAG aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der GFT Technologies SE besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern, es sei denn, dass die Hauptversammlung im Rahmen von § 23 Abs. 1 SEAG eine größere Zahl von Verwaltungsratsmitgliedern bestimmt.

Nach § 6 Abs. 4 der Satzung der GFT Technologies SE werden die Verwaltungsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer eines jeden Verwaltungsratsmitglieds endet jedoch spätestens sechs Jahre nach seiner Bestellung.

Herr Prof. Dr. Andreas Wiedemann hat mitgeteilt, sein Verwaltungsratsmandat aus persönlichen Gründen nach fast elf Jahren vorzeitig mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 25. Juni 2026 niederzulegen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass der Verwaltungsrat auch weiterhin mit acht Mitgliedern besetzt sein soll. Vor diesem Hintergrund soll Herr Dr. Christian Klein-Wiele als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Andreas Wiedemann zum neuen Verwaltungsratsmitglied bestellt werden. Nach dem Bestellungsbeschluss läuft die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Andreas Wiedemann bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, höchstens jedoch sechs Jahre nach seiner Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2021. Laut § 6 Abs. 4 Satz 4 der Satzung wird der Nachfolger eines vor Ablauf der Amtszeit ausscheiden Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Ausgehend davon soll Herr Dr. Christian Klein-Wiele bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

Der Verwaltungsrat schlägt vor,

a.

gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der GFT Technologies SE zu bestimmen, dass dem Verwaltungsrat weiterhin acht Verwaltungsratsmitglieder angehören;

b.

Dr. Christian Klein-Wiele, mit Wohnsitz in Pliezhausen, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 beschließt, längstens jedoch bis zum Ablauf von sechs Jahren nach der Wahl von Herrn Prof. Dr. Andreas Wiedemann in den Verwaltungsrat durch die ordentliche Hauptversammlung 2021, in den Verwaltungsrat zu wählen.

Der Wahlvorschlag des Verwaltungsrats berücksichtigt die von ihm beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept. Die Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept sind zusammen mit dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Diese Erklärung ist Teil des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025, der im Geschäftsbericht 2025 enthalten ist.

Herr Dr. Klein-Wiele ist Partner derselben Rechtsanwaltskanzlei, wie Herr Prof. Dr. Andreas Wiedemann. Im Übrigen bestehen zwischen dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung durch Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Weitere Angaben über den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Verwaltungsrat, insbesondere die Angaben zu seinen Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, sind im Lebenslauf enthalten, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Nach § 162 AktG ist vom Verwaltungsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG im Internet unter www.gft.de/hv zugänglich.

8.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung

Das in § 4 Abs. 6 der Satzung geregelte Genehmigte Kapital der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2021) läuft am 9. Juni 2026 – also noch vor der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2026 – aus. Um den Finanzierungsspielraum der Gesellschaft langfristig zu sichern, soll ein neues Genehmigtes Kapital beschlossen werden, das an die Stelle des bisherigen, nicht genutzten Genehmigten Kapitals 2021 treten und dasselbe Volumen haben soll.

Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

a)

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2031 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 10.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).

Die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 13.162.973,00 EUR (entsprechend 50% des Grundkapitals) nicht übersteigen.

Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (direkt oder ganz oder teilweise auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

–

soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,

–

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird),

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Veräußerung rückerworbener eigener Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,

–

um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen neue Aktien zu gewähren, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus einem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können.

Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Juni 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 20% des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

b)

§ 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

“(6) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2031 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 10.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).
Die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 13.162.973,00 EUR (entsprechend 50% des Grundkapitals) nicht übersteigen.
Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (direkt oder ganz oder teilweise auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
 
–

soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,

–

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird),

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Veräußerung rückerworbener eigener Aktien entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,

–

um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen neue Aktien zu gewähren, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus einem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat nach § 58 Absatz 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können.

 

Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Juni 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 20% des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.

 

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.“

Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals erstattet der Verwaltungsrat schriftlich Bericht über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter www.gft.com/hv zugänglich.

9.

Beschlussfassung über eine Änderung von § 6 Abs. 4 der Satzung zur Amtszeit von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 6 Abs. 4 der Satzung in der derzeit gültigen Fassung sieht vor, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Hauptversammlung für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch sechs Jahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Daraus ergibt sich eine regelmäßige Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder von sechs Jahren. Der Verwaltungsrat hat beschlossen vorzuschlagen, es der Hauptversammlung zu ermöglichen, bei der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern auch kürzere Amtszeiten zu bestimmen.

Dadurch soll erreicht werden, dass nicht mehr nahezu sämtliche Verwaltungsratsmitglieder gleichzeitig zur Neuwahl anstehen. Vielmehr sollen künftig lediglich die Amtszeiten eines Teils der Verwaltungsratsmitglieder gleichzeitig ablaufen (sog. Staggered Board). Durch den Staggered Board-Ansatz soll einerseits bei Wechseln im Verwaltungsrat die Kontinuität in der Wahrnehmung der Verwaltungsratsarbeit gewahrt, andererseits aber auch die flexible und zeitnahe Reaktion auf veränderte Anforderungen an die Verwaltungsratsmitglieder erleichtert werden. Dafür ist die Satzung entsprechend anzupassen.

Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 6 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Verwaltungsratsmitglieder werden – soweit die Hauptversammlung nicht eine kürzere Dauer der Bestellung bestimmt – bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer eines jeden Verwaltungsratsmitglieds endet jedoch spätestens sechs Jahre nach seiner Bestellung. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausscheidenden Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Verwaltungsratsmitglieder können wiederbestellt werden.“

10.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, welche die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Außerdem erhalten Unternehmen die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist jeweils eine entsprechende Satzungsregelung. Diese Änderungen dienen der weiteren Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Inhaberaktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Inhaberaktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 eWpG tritt.

Eine entsprechende Umstellung ist derzeit nicht geplant. Die nachfolgend vorgeschlagene Satzungsänderung soll aber zukunftsgerichtet die Grundlage für elektronische Aktien schaffen.

Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter www.gft.de/hv verfügbar.

Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, wie folgt zu beschließen:

In § 4 Abs. 5 Satz 2 der Satzung wird das Wort „Aktienurkunden“ durch das Wort „Aktien“ ersetzt.

Der bisherige § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung wird gestrichen und der bisherige § 4 Abs. 5 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist insgesamt ausgeschlossen.“

Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung unberührt.

Der neue § 4 Abs. 5 der Satzung lautet dementsprechend wie folgt:

„Bei Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Abs. 1 AktG festgesetzt werden. Die Form der Aktien, der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Verwaltungsrat fest. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist insgesamt ausgeschlossen.“

Anlagen

Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten


Dr. jur. Christian Klein-Wiele, Dipl.-Kfm.

Pliezhausen, Deutschland

Angaben zur Person:

Geburtsdatum: 27. Februar 1985
Nationalität: Deutsch
Beruf: Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz
Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaft mbB

Bildung / Ausbildung:

2005 – 2009 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Tübingen
(Auslandspraktikum bei der KPMG LLC in den USA)
2006 – 2012 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
2012 – 2014 Juristisches Referendariat
2014 – 2016 Promotion, Abschluss: Dr. jur.

Berufliche Erfahrung:

2008 – 2012 Tätigkeit am Lehrstuhl für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Universität Tübingen
2014 – 2020 Rechtsanwalt der Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Stuttgart
Seit 2020 Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Stuttgart

Fachwissen / Fähigkeiten:

Konzeptionelle Beratung und Strategie von Familienunternehmen, Recht (insbesondere Handels-, Aktien-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht), internationale Rechnungslegung, Unternehmensbewertung, Corporate Finance, Steuern, Compliance, Mergers & Acquisitions

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

•

keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

•

keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

•

Dozent an der Zeppelin Universität Friedrichshafen

Bericht des Verwaltungsrats gemäß Art. 5 SE-VO, § 203 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts

Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE erstattet gemäß Art. 5 SE-VO, § 203 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts den nachfolgenden Bericht:

Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien im Rahmen eines Genehmigten Kapitals sieht mehrere Fallgruppen vor, bei denen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.

Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden können, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben. Ein solcher sinnvoller und marktkonformer Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich dieser etwaigen Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten. Aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge ist der mögliche Verwässerungseffekt in der Regel sehr gering.

Das Bezugsrecht soll außerdem bei Sachkapitalerhöhungen zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (z.B. Gesellschafterdarlehen des Unternehmensverkäufers an die Zielgesellschaft) (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausbezahlt wird) ausgeschlossen werden können.

Damit soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität gegeben werden, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (z.B. Gesellschafterdarlehen des Unternehmensverkäufers an die Zielgesellschaft) schnell und flexibel zu nutzen. Die GFT Technologies SE steht im globalen Wettbewerb und muss daher auch jederzeit in der Lage sein, in den nationalen und internationalen Märkten und im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Unternehmen oder Beteiligungen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben und diese ganz oder teilweise mit Aktien zu bezahlen.

Der Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen erfolgt oft durch eine Gegenleistung in Geld. Die Praxis zeigt aber, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte in vielen Fällen eine (teilweise) Gegenleistung in Form von Aktien verlangen. Käufer, die Aktien anbieten können, haben somit einen Wettbewerbsvorteil beim Erwerb. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Erwerbschancen schnell und flexibel zu nutzen und stärkt damit ihre Wettbewerbsposition. Zudem bietet der Einsatz von Aktien als Akquisitionswährung eine liquiditätsschonende Alternative zur Barzahlung. Für derartige Maßnahmen muss das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können. Da Unternehmenskäufe in der Regel innerhalb eines eng getakteten Zeitplans erfolgen müssen, bedarf es eines Genehmigten Kapitals, auf das der Verwaltungsrat schnell zugreifen kann. Die durch den Bezugsrechtsausschluss bedingte Verwässerung wird dadurch aufgewogen, dass die Geschäftsausweitung im Wege der Eigenkapitalstärkung durch Dritte finanziert wird und die vorhandenen Aktionäre – wenn auch mit einer geringeren Beteiligungs- und Stimmrechtsquote als zuvor – an einem Unternehmenswachstum teilhaben, das sie bei Einräumung eines Bezugsrechts aus eigenen Mitteln finanzieren müssten. Durch die Börsennotierung ist jedem Aktionär zudem die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, seine Beteiligungsquote durch den Zuerwerb von Aktien wieder zu erhöhen.

Wenn sich Möglichkeiten zu einem Erwerb attraktiver Akquisitionsobjekte konkretisieren, wird der Verwaltungsrat sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun, wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Verwaltungsrat sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird der Verwaltungsrat sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Aktie der GFT Technologies SE orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indessen nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.

Das Bezugsrecht soll ferner bei Barkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können, wenn das bestehende Grundkapital hierbei um maximal 10% erhöht wird. Dadurch soll der Verwaltungsrat in die Lage versetzt werden, kurzfristig auf anstehende Finanzierungserfordernisse reagieren und strategische Entscheidungen umsetzen zu können. Diese gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen zu nutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenkapitalbasis zu erreichen. Die Verwaltung wird im Falle der Ausnutzung dieser Möglichkeit der Kapitalerhöhung einen etwaigen Abschlag des Ausgabepreises gegenüber dem Börsenkurs dahingehend beschränken, dass Letzterer nicht wesentlich unterschritten wird. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit einem Bezugsrecht der Aktionäre. Da die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag nahe am Börsenkurs ausgegeben werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.

Das Bezugsrecht kann ferner für den Fall der Ausgabe von Aktien an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft, Mitglieder des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen ausgeschlossen werden. Eine Beteiligung dieses Personenkreises kann für deren Bindung an die Gesellschaft und den Konzern von wesentlicher Bedeutung sein. Diese Personen haben als Aktionäre ein potenziell größeres Interesse am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens, wodurch das unternehmerische Denken gefördert werden kann. Die Ausgabe von Aktien kann ferner zu einer langfristigen Bindung an das Unternehmen und zu einer Identifikation mit dem Unternehmen beitragen. Bei Festlegung des Ausgabebetrags kann eine bei Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen übliche Vergünstigung erfolgen. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist auf bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt.

Um die Aktionäre nicht nur wirtschaftlich, sondern in jedem Fall auch prozentual vor einer größeren Verwässerung ihrer Beteiligung ohne nochmalige Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu schützen, darf die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, zusätzlich zu den für einzelne Gruppen von Bezugsrechtsausschlüssen bereits vorgesehenen prozentualen Beschränkungen auch unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Juni 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 20% des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.

Der Verwaltungsrat wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch macht. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn die in diesem Bericht abstrakt umschriebenen Tatbestände vorliegen und der Bezugsrechtsausschluss im konkreten Fall im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Dabei überprüft der Verwaltungsrat jeweils im Einzelfall, ob der Bezugsrechtsausschluss erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten ist. Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Über die Einzelheiten einer etwaigen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts wird der Verwaltungsrat in der Hauptversammlung berichten, die auf eine Ausnutzung folgt.

Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE I.
Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten der Aktionäre im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts
a)

Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung

Der Verwaltungsrat hat gem. § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 20 Abs. 6 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im HV-Portal, das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über www.gft.de/hv zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können im HV-Portal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben.

Sämtliche geschäftsführenden Direktoren und Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

b)

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft nachzuweisen (vgl. § 21 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist entweder eine schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Berechtigungsnachweis“) erforderlich.

Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen („Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Schrift- oder Textform (§ 126b BGB) unter einer der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)

GFT Technologies SE
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: gft@meet2vote.de

zugehen.

c)

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können, noch Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben können. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

d)

Ticket und HV-Portal

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Ticket für die Hauptversammlung übersandt. Das Ticket enthält die notwendigen Zugangsdaten zum HV-Portal: Zugangskennung und Passwort.

Das HV-Portal ist voraussichtlich ab dem 4. Juni 2026 freigeschaltet.

e)

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre über elektronische Briefwahl – selbst oder durch Bevollmächtigte – sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß angemeldet sind und den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht haben (wie oben unter Ziffer I. b) angegeben). Für die per elektronischer Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.

Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann ausschließlich über das HV-Portal erfolgen.

Briefwahlstimmen können im HV-Portal ab dem 4. Juni 2026 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit steht zur Verfügung, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.

Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gilt auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

f)

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder eines solchen Widerrufs gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Die Tickets enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann.

Im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung können Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft ab dem 4. Juni 2026 über das HV-Portal mitteilen, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft ferner in Textform bis zum 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)

GFT Technologies SE
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: gft@meet2vote.de

übermitteln.

Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Dem Bevollmächtigten werden von der Gesellschaft eigene Zugangsdaten nach Festlegung des Vollmachtgebers entweder per Post oder per E-Mail übermittelt. Die Bevollmächtigten üben die Stimmrechte über elektronische Briefwahl entsprechend dem unter Ziffer I. e) dargestellten Verfahren oder mittels Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entsprechend dem unter Ziffer I. g) dargestellten Verfahren aus.

g)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an diese Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform oder ab dem 4. Juni 2026 über das HV-Portal erteilt werden. Aktionäre, die ihre Vollmachten und Weisungen nicht über das HV-Portal erteilen, werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, das auf dem Ticket abgedruckt ist.

Über das HV-Portal erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das HV-Portal auch ein Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht oder eine Änderung erteilter Weisungen möglich.

Nicht über das HV-Portal übermittelte Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform an eine der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)

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Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: gft@meet2vote.de

zu übermitteln.

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

h)

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben unter Ziffer I.b) beschrieben), die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Bevollmächtigung Dritter sowie ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf (wie oben unter Ziffer I.f) und g) beschrieben) können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch durch Intermediäre entweder über eine der vorstehend im jeweiligen Abschnitt dargestellten Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich). Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte

BIC: CPTGDE5WXXX

Instruktionen über SWIFT sind nur gemäß ISO 20022 möglich; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bei Übermittlung via SWIFT spätestens bis zum Ablauf des letzten Anmeldetages, das heißt bis zum 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Die Erteilung, die Änderungen oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bei Übermittlung via SWIFT spätestens bis zum 24. Juni 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

II.
Anträge, Wahlvorschläge, Einreichung von Stellungnahmen,
Rederecht und Auskunftsrecht
a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen (dies entspricht 500.000 GFT Aktien), können beantragen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO i. V. m. § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsanträge der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsanträge müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen), also bis spätestens zum 25. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsanträge an die folgende Adresse zu richten:

GFT Technologies SE
Rechtsabteilung
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär kann zudem Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse (per Post oder per E-Mail) zu richten

GFT Technologies SE
Rechtsabteilung
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@gft.com

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zu übermitteln. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen), also bis zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.gft.de/hv zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind im Dokument „Rechte der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv dargestellt. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Person enthält. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind anstelle von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort die Firma und der Sitz anzugeben.

Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können zudem auch während der Hauptversammlung im Rahmen eines Redebeitrags gestellt werden.

c)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 19. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache als Datei im Dateiformat PDF mit einer maximalen Dateigröße von 1 GB über das HV-Portal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 15.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite www.gft.de/hv im HV-Portal zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht in deutscher Sprache verfasst sind, mehr als 15.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen oder nicht als Datei im Dateiformat PDF mit einer maximalen Größe von 1 GB eingereicht werden. Sie werden zudem unter den Voraussetzungen von § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Verwaltungsrat durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn sie einen beleidigenden, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht in Form elektronischer Zuschaltung teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Fragen sind ausschließlich in der Hauptversammlung im Rahmen des Rederechts zu stellen (vgl. dazu den nachfolgenden Abschnitt „Rede- und Auskunftsrecht“). Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich (vgl. dazu die Abschnitte „Gegenanträge und Wahlvorschläge“ und „Rede- und Auskunftsrecht“).

d)

Rede- und Auskunftsrecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG und § 131 Abs. 1 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG und alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Auskünfte können gemäß § 131 Abs. 1 AktG über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangt werden, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. In diesem Fall können solche Auskunftsverlangen auf anderen Wegen nicht gestellt werden.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Der Verwaltungsrat hat festgelegt, dass auch dieses Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter diese Festlegung in der Hauptversammlung bestätigen wird.

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Auskunftsrecht zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Aktionärsbeitrag angemessen festzusetzen.

Die komplette Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet.

Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren Redebeitrag freigeschaltet.

Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im HV-Portal Redebeiträge anmelden. Vor Zulassung eines Redebeitrags oder Auskunftsverlangens wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär und der Gesellschaft überprüft. Dazu wird der Aktionär in einen virtuellen Warteraum geleitet. Die Hauptversammlung kann parallel im Stream weiterverfolgt werden. Vom virtuellen Warteraum aus wird der Aktionär live der Hauptversammlung zugeschaltet, um seinen Redebeitrag zu leisten bzw. seine Auskunftsverlangen zu stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, Redebeiträge bzw. Auskunftsverlangen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist.

e)

Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal unter der Internetadresse www.gft.de/hv erklärt werden.

f)

Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv zugänglich.

III.
Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 26.325.946,00 € und ist in 26.325.946 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien, die auf keinen Nennbetrag lauten) eingeteilt. Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 23 Abs. 1 der Satzung). Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 26.325.946. Von den 26.325.946 Stück Aktien entfallen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 761.138 auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

 

Stuttgart, im Mai 2026

GFT Technologies SE

Der Verwaltungsrat



11.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX

 
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2325304  11.05.2026 CET/CEST

GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort

GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort

07.05.2026 / 07:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort

  • Solider Jahresauftakt mit Umsatzwachstum von 5 Prozent zu konstanten Wechselkursen auf 229,5 Mio. Euro, im Einklang mit der Prognose für das Geschäftsjahr 2026
  • Deutlicher Anstieg des EBT um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro und des bereinigten EBIT um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro
  • Starkes Wachstum in Brasilien (+33 Prozent) und Kolumbien (+20 Prozent), ergänzt durch solides Wachstum in Spanien (+9 Prozent) und den USA (+8 Prozent zu konstanten Wechselkursen)
  • Wachstum in allen Geschäftsbereichen: Getrieben durch zweistelligen Anstieg in Industrie & Sonstige (+15 Prozent) sowie weitere Zuwächse in Versicherung (+6 Prozent) und Banking (+1 Prozent)
  • Mit einem beeinflussten Vertragsvolumen von über 100Mio.Euro und wachsender Nutzung bei Unternehmenskunden wird die Wynxx Agentic AI Plattform zu einem zentralen Wachstumstreiber für GFT
  • Bedeutende Kundengewinne belegen die Umsetzungskompetenz von GFT in strategischen Wachstumsfeldern; so konnte das Unternehmen nach der Integration von Megawork einen SAP-Vertrag im Wert von über 18 Mio. Euro mit einem Tier-1-Kunden in Brasilien abschließen
  • Google Cloud zeichnet GFT als „2026 Google Cloud Partner of the Year – Infrastructure Modernization: Latin America“ aus und bestätigt damit die weltweit führende Position von GFT
  • Prognose für 2026 in einem sich wandelnden Marktumfeld bestätigt

 

Stuttgart, 7. Mai 2026 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat ihren Wachstumskurs im ersten Quartal 2026 fortgesetzt und ein solides Umsatz- und Ergebniswachstum sowie eine höhere Profitabilität erzielt, während das Unternehmen seine Wynxx Agentic AI Plattform weiter skaliert hat. Der Konzernumsatz verbesserte sich um 3 Prozent auf 229,5 Mio. Euro; zu konstanten Wechselkursen belief sich das Wachstum auf 5 Prozent. Das EBT stieg um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro und das bereinigte EBIT erhöhte sich um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro. Die starke Geschäftsentwicklung von GFT im ersten Quartal steht im Einklang mit der Prognose für das Gesamtjahr 2026.

Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 zeigen, dass GFT auch in einem dynamischen Marktumfeld, das durch beschleunigte Technologiesprünge und geopolitische Einflussfaktoren geprägt ist, solides und profitables Wachstum erzielt. Getrieben von einer anhaltend hohen Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, cloudbasierter Transformation und skalierbaren Plattformlösungen stärkt GFT seine Position in strategisch wichtigen Wachstumsfeldern weiter und legt die Grundlage für eine fortgesetzte Expansion.

„Die solide finanzielle Entwicklung im ersten Quartal entspricht voll unseren Erwartungen und bestätigt, dass wir unsere KI-zentrierte Strategie mit Disziplin umsetzen. Unternehmen gehen zunehmend über die reine Erprobung hinaus und integrieren KI systematisch in groß angelegte Modernisierungsprogramme“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „GFT ist in diesem Bereich gut positioniert und verbindet technologische Exzellenz, tiefe Branchenexpertise und globale Delivery-Fähigkeiten. Mit unserer Wynxx Agentic AI Plattform helfen wir unseren Kunden, komplexe Modernisierungsprogramme schneller, sicherer und mit klarem geschäftlichem Mehrwert umzusetzen.“

 

Wynxx Agentic AI Plattform und Branchenexpertise treiben Wachstum

Im Zentrum der KI‑zentrierten Wachstumsstrategie von GFT steht die proprietäre Wynxx Agentic AI Plattform, die GFT im ersten Quartal 2026 weiter skaliert hat. Bis zum Ende des Quartals war die Plattform in elf Ländern ausgerollt und bei 105 Unternehmenskunden etabliert (Jahresende 2025: acht Länder, 92 Kunden). Der gesamte von Wynxx beeinflusste Vertragswert überstieg im ersten Quartal 2026 104 Mio. Euro – ein deutliches Wachstum von rund 48 Prozent. Wynxx ermöglicht Unternehmen groß angelegte Softwareentwicklungsprojekte und komplexe Legacy-Modernisierungsprogramme zu beschleunigen, und ist ein integraler Bestandteil der KI-zentrierten Strategie von GFT.

GFT stärkte zudem seine Position bei Tier-1-Kunden durch den Abschluss eines bedeutenden SAP-Vertrags über die jüngste Akquisition Megawork, mit einem Gesamtvertragswert von mehr als 18 Mio. Euro. Die starke Umsetzungsfähigkeit von GFT, seine tiefe Expertise in regulierten Industrien und seine globale Delivery-Präsenz werden weiterhin von führenden Branchenanalysten anerkannt. GFT gewann kürzlich den 2026 Google Cloud Partner of the Year Award in der Kategorie „Infrastructure Modernization: Latin America“. Die Auszeichnung unterstreicht die führende Position von GFT im lateinamerikanischen Wachstumsmarkt. Das Unternehmen wurde außerdem als „Leader“ im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment, als „Industry Pioneer“ in der AI Maturity Matrix for Digital Banking Transformation Services 2026 sowie als „Leader“ in der QKS SPARK Matrix™ 2026 for Insurance Digital Transformation Services eingestuft. Diese Auszeichnungen unterstreichen die Fähigkeit von GFT, cloud-native Transformationen und KI-getriebene Modernisierungsprogramme in regulierten Industrien schnell und in großem Maßstab umzusetzen.

 

Wachstum in allen Sektoren

GFT profitiert weiterhin in allen Sektoren von einer starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung und Cloud-Transformation. Der Umsatz stieg im ersten Quartal 2026 um 3 Prozent auf 229,5 Mio. Euro (Vorjahr: 221,9 Mio. Euro); zu konstanten Wechselkursen belief sich das Wachstum auf 5 Prozent. Der Sektor Industrie & Sonstige verzeichnete ein Umsatzwachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Geschäft mit Versicherungskunden stieg um 6 Prozent, während Banking ein Wachstum von 1 Prozent verzeichnete.

Auf regionaler Ebene zeigte sich im ersten Quartal 2026 ein differenzierteres Bild. Nach der Anpassung der Segmentstruktur zu Beginn des Jahres berichtet GFT nun in den Segmenten „Americas & APAC“ und „Europe“; wobei die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst wurden. Americas & APAC erwies sich als wesentlicher Wachstumstreiber, mit einem Umsatzanstieg von 12 Prozent auf 117,4 Mio. Euro (Vorjahr: 105,2 Mio. Euro), gestützt durch die starke Entwicklung in Brasilien (+33 Prozent) und Kolumbien (+20 Prozent). In den Vereinigten Staaten blieb der Umsatz in Euro nahezu stabil; zu konstanten Wechselkursen verzeichnete der Markt ein Wachstum von 8 Prozent.

Im Segment Europe, zu dem auch das Vereinigte Königreich gehört, ging der Umsatz leicht um 4 Prozent auf 111,9 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 116,5 Mio. Euro). Positive Beiträge aus Spanien (+9 Prozent) wurden durch Rückgänge in Deutschland (-10 Prozent), Italien (-1 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (-4 Prozent) ausgeglichen. Die Entwicklung in Europa spiegelt damit ein in bestimmten Märkten weiterhin vorsichtiges Investitionsumfeld wider.

 

Deutlich verbesserte Profitabilität

Das bereinigte EBIT stieg um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro), wobei sich die bereinigte EBIT-Marge von 6,8 auf 7,0 Prozent verbesserte. Die Verbesserung der Profitabilität wurde durch eine höhere Personaleffizienz, geringere Büromietkosten infolge optimierter Büroflächen sowie reduzierte negative Währungseffekte unterstützt. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erhöhte sich deutlich um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,0 Mio. Euro), wobei die EBT-Marge signifikant von 4,5 auf 5,2 Prozent anstieg. Die klare Verbesserung der EBT-Marge spiegelt nicht nur operative Verbesserungen wider, sondern auch geringere Kapazitätsanpassungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem erfolgreich fortschreitenden Transformationsprozess im Vereinigten Königreich.

„Die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal zeigt, dass unser Wachstum auf einer breiten operativen Basis beruht. Der Auftragsbestand ist im Jahresvergleich um 11 Prozent gestiegen und unterstützt unseren Wachstumskurs für 2026 – trotz der anhaltenden geopolitischen Entwicklungen“, sagte Jochen Ruetz, CFO und Deputy CEO von GFT Technologies. „Gleichzeitig hat sich die Profitabilität deutlich verbessert, infolge operativer Fortschritte sowie geringerer Kapazitätsanpassungen.“

 

Ausblick 2026 bestätigt: Umsatzwachstum bei fortgesetzter KI-Expansion

Vor dem Hintergrund eines weiterhin herausfordernden makroökonomischen Umfelds und zunehmender geopolitischer Veränderungen erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2026 ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 5 Prozent auf rund 930 Mio. Euro. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich auf 71 Mio. Euro steigen, was einer bereinigten EBIT-Marge von 7,6 Prozent entspricht. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) soll sich deutlich um 21 Prozent auf rund 56 Mio. Euro verbessern, was einer EBT-Marge von 6 Prozent entspricht.

Impulse werden insbesondere von der anhaltend starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, Next-Generation-Core-Banking-Implementierungen, Cloud-Transformation und datenbasierten Geschäftsmodellen erwartet. Um dieses Potenzial zu erschließen, wird GFT seine technologische Expertise weiter schärfen, sein Portfolio an Plattformlösungen konsequent ausbauen und die operative Aufstellung weiterentwickeln, um zusätzliches Skalierungspotenzial effizient zu realisieren. Gleichzeitig stärkt GFT selektiv Marketing und Vertrieb in strategisch wichtigen Wachstumsmärkten, um die mittel- und langfristige Wachstumsdynamik weiter auszubauen.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro  Q1 2026 Q1 2025 ∆
Umsatz 229,52 221,91 3%
EBITDA 17,23 15,99 8%
Bereinigtes EBIT1) 16,11 15,09 7%
Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) 7,0 6,8 0,2 PP
EBIT 12,76 10,82 18%
EBT 12,00 10,01 20%
Konzernergebnis 8,58 7,09 21%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,34 0,27 26%
Operativer Cashflow 4,39 -4,31 >100%
Auftragsbestand 512,14 462,25 11%
In Mio. Euro 31.03.2026 31.12.2025  
Mitarbeiter (FTE) 11.645 11.772 -1%
Netto-Liquidität -53,7 -55,2 3%
Eigenkapitalquote (in Prozent) 45% 41% 4 PP
       
  1. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.

 

Marco Santos, Global CEO of GFT      Source: Tom Maurer/GFT

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14.04.2026 / 09:43 CET/CEST
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GFT als Leader in der QKS Spark Matrix™ 2026 für Insurance Digital Transformation Services ausgezeichnet

Die Auszeichnung unterstreicht GFTs Stärke bei der Umsetzung komplexer Transformationen im großen Maßstab, schnell und sicher.

Stuttgart, 14. April 2026 – Versicherungen stehen zunehmend unter Druck, veraltete Systeme zu modernisieren, KI zu skalieren und schneller messbare Geschäftsergebnisse zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wurde GFT Technologies als Leader in der QKS Spark Matrix™: Insurance Digital Transformation Services 2026 ausgezeichnet. Die SPARK Matrix™ der QKS Group bewertet führende Anbieter anhand von Leistungsfähigkeit, Differenzierung und Marktwirkung. Sie bestätigt GFTs starke Wettbewerbsposition sowie die Fähigkeit, komplexe Transformationsprogramme schneller und mit geringerem Risiko umzusetzen.

GFT unterstützt Versicherer dabei, Strategien in konkrete Umsetzung zu überführen – durch die Modernisierung von Kernplattformen, die Skalierung von KI und die Übersetzung von Transformation in messbare Geschäftsergebnisse. Dabei bilden regulatorische Anforderungen die Grundlage für eine sichere und skalierbare Transformation.

Varun Singh Bisht, Analyst bei der QKS Group, erklärte: „GFT kombiniert tiefgehende Expertise im Finanzdienstleistungssektor mit starken Cloud- und Engineering-Kompetenzen, um Versicherer bei komplexen Transformationsprogrammen zu unterstützen. Das Unternehmen überzeugt insbesondere bei der Modernisierung von Kernsystemen, einschließlich Guidewire. In Kombination mit KI-gestützten Ansätzen wie Wynxx beschleunigt GFT die Plattformtransformation von Versicherungsunternehmen und stellt gleichzeitig Kontrolle, Compliance und operative Stabilität sicher.“

„Versicherer bei geschäftskritischen Transformationen zu begleiten, steht im Zentrum unserer Arbeit bei GFT – und ist für uns eine echte Leidenschaft“, sagte André Gagné, CEO von GFT Kanada. „Die Auszeichnung zeigt, wie stark wir Versicherungsexpertise, Umsetzungskraft und technologisches Know-how verbinden. Wir begleiten Versicherer über den gesamten Transformationsprozess hinweg – von den ersten Schritten bis zur kontinuierlichen Weiterentwicklung – und sorgen dafür, dass daraus konkreter Geschäftsnutzen entsteht. Mit dem Einsatz von KI bauen wir unsere Leistungen weiter aus und sind damit ein starker Partner für Versicherer, die ihr Geschäft skalieren und zukunftsfähig aufstellen wollen.“

GFT treibt skalierbare End-to-End-Transformation in der Versicherungsbranche voran

Versicherungsunternehmen gehen von isolierten Digitalisierungsinitiativen zu unternehmensweiten Transformationen über. Skalierbarkeit wird dabei zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal. GFT verbindet tiefgehende Branchenkenntnisse mit fortschrittlichen Engineering-Fähigkeiten, um Kunden über den gesamten Transformationszyklus hinweg zu unterstützen – von der Modernisierung von Kernsystemen über KI-gestützte Prozessoptimierung bis hin zur Cloud-Adoption. Dieser Ansatz ermöglicht eine koordinierte End-to-End-Transformation über Front-, Middle- und Backoffice hinweg. Zentrale Elemente sind die Modernisierung des Vertriebs durch API-basierte und Omnichannel-Plattformen, die Entkopplung von Produktlogik aus Altsystemen zur Beschleunigung von Innovationen sowie die Integration von KI in Kernprozesse wie Underwriting und Schadenbearbeitung.

Mit Wynxx und ausgeprägter Cloud-Expertise macht GFT intelligente Automatisierung zum Kernbestandteil moderner IT-Architekturen. Während die Entwicklungseffizienz spürbar steigt, bleiben Compliance und Daten-Governance – besonders in streng regulierten Versicherungsmärkten – stets gewahrt. Dank des modularen Aufbaus integriert GFT operative Resilienz und Sicherheit nahtlos in jedes Marktumfeld.

GFT unterstützt groß angelegte Transformationsprogramme in Europa, Kanada, Lateinamerika und im asiatisch-pazifischen Raum. Dabei verbindet das Unternehmen globale Skalierung mit lokaler Marktkenntnis und mehrsprachiger Umsetzung.

Dieser Ansatz ermöglicht es Versicherungsunternehmen:

  • die Modernisierung von Kernplattformen zu beschleunigen
  • Produkte dank modularer, konfigurierbarer Architekturen schneller einzuführen und anzupassen
  • den Vertrieb zu modernisieren sowie Prozesse von Angebot bis Abschluss und im Service zu verbessern
  • KI in Underwriting, Schadenbearbeitung und Betrieb systematisch einzusetzen
  • Umsetzungsrisiken zu reduzieren und gleichzeitig Compliance sowie operative Resilienz sicherzustellen

In einem aktuellen Großprojekt überführte GFT beispielsweise die Legacy-Guidewire-Plattform eines führenden kanadischen Versicherers inklusive Kernsystemen und mehr als 50 Integrationen in die Cloud. Dadurch können Produkte deutlich schneller eingeführt und die operative Komplexität reduziert werden.

Veranstaltungshinweis: Von der Auszeichnung zur messbaren Wirkung

GFT überführt seine Transformationskompetenz in messbaren Kundennutzen und unterstützt Versicherungsunternehmen dabei, Strategien im großen Maßstab umzusetzen. Auf dem Guidewire Insurance Forum Europe 2026 zeigt GFT, wie Versicherer Guidewire, KI und Cloud-Technologien nutzen können, um in komplexen und regulierten Umgebungen schneller und risikoärmer Ergebnisse zu erzielen. Grundlage dafür ist die langjährige Partnerschaft mit Guidewire, die eine enge Integration in führende Kernversicherungssysteme und eine reibungslose Umsetzung großer Transformationsprogramme ermöglicht.


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Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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2307400  14.04.2026 CET/CEST

KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum

KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis
KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum

05.03.2026 / 07:30 CET/CEST
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KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum

  • Prognose für 2025 leicht übertroffen und damit erfolgreiche Umsetzung der KI-zentrierten Fünf-Jahres-Strategie in einem herausfordernden Marktumfeld bestätigt: Umsatz auf 888 Mio. Euro gesteigert (Prognose: 885 Mio. Euro), bereinigtes EBIT bei 67 Mio. Euro (Prognose: 65 Mio. Euro) und EBT-Marge verbessert sich im Gesamtjahr 2025 auf 5,2 Prozent (Prognose: 5,1 Prozent)
  • Globale Führungsposition von GFT durch Branchenanalysten anerkannt: IDC stuft GFT als „Leader“ im Bereich Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation ein
  • Erfolgreiche Skalierung der proprietären Wynxx Agentic KI-Plattform auf acht Länder und 92 Kunden (>250 Prozent Wachstum im Jahresvergleich) sowie starkes Wachstum des beeinflussten Vertragsvolumen auf über 70 Mio. Euro (>700 Prozent Wachstum im Jahresvergleich), maßgeblich basierend auf Anthropic Claude-Modellen, Open AI und Gemini
  • Starkes zweistelliges Wachstum in den Sektoren Versicherungen (+15 Prozent) sowie Industrie & Sonstiges (+14 Prozent)
  • Beschleunigtes Umsatzwachstum in strategischen Märkten: Brasilien (+28 Prozent), Kolumbien (+19 Prozent), den USA (+17 Prozent) sowie APAC & Sonstiges (+17 Prozent)
  • Strategischer Fokus auf Global Accounts und Tier-1 Kunden zeigt Erfolge: Ausbau von zwei neuen Großkunden auf einen Jahresumsatz von jeweils über 25 Mio. Euro
  • Verwaltungsrat schlägt unveränderte Dividende von 0,50 Euro je Aktie vor
  • Ausblick 2026: Umsatzwachstum von 5 Prozent, Anstieg des bereinigten EBIT auf 71 Mio. Euro und deutliche Verbesserung des EBT auf 56 Mio. Euro

 

Stuttgart, 5. März 2026 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat auf Basis vorläufiger Zahlen die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 übertroffen und damit die Umsetzungskraft ihrer KI-fokussierten Fünf-Jahres-Strategie unter Beweis gestellt. Der Umsatz stieg auf 888 Mio. Euro (Prognose: 885 Mio. Euro). Das bereinigte EBIT belief sich auf 67 Mio. Euro (Prognose: 65 Mio. Euro) und die EBT-Marge verbesserte sich im Gesamtjahr auf 5,2 Prozent.

Die Ergebnisse spiegeln die disziplinierte Skalierung des KI-gestützten Delivery-Modells von GFT in einem Umfeld wider, das von selektivem Investitionsverhalten der Kunden geprägt war. Während viele Unternehmen weiterhin mögliche Wege zur Einführung von KI evaluieren, beschleunigt sich die Nachfrage nach groß angelegten Modernisierungsprojekten in regulierten und geschäftskritischen Umgebungen.

„Die nächste Entwicklungsstufe von Enterprise-KI wird von denjenigen geprägt, die künstliche Intelligenz nicht nur erproben, sondern systematisch und in industriellem Maßstab einsetzen. 2025 hat eindrucksvoll gezeigt, dass wir diesen Wandel mit konkretem Mehrwert und messbaren Ergebnissen für unsere Kunden anführen“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Während Unternehmen weltweit von vereinzelten KI-Initiativen zur produktiven Skalierung übergehen, entscheidet operative Exzellenz über den Erfolg. Indem wir KI mit unserer Wynxx Agentic KI-Plattform tief in unsere Delivery-Architektur integrieren und global ausrollen, gestalten wir neu, wie groß angelegte Modernisierungsprogramme in regulierten Branchen umgesetzt werden. Die konsequente Umsetzung unserer Fünf-Jahres-Strategie festigt unsere Position als führender Anbieter verantwortungsvoller, KI-getriebener digitaler Transformation mit spürbarem Mehrwert für unsere Kunden – nicht erst morgen, sondern hier und heute.“

Im Laufe des Jahres 2025 hat GFT die zu Jahresbeginn eingeleitete strukturelle KI-zentrierte Transformation konsequent fortgesetzt und traditionelle IT-Services hin zu einem KI basierten Engineering-Delivery-Model weiterentwickelt. Zu den strategischen Initiativen zählten die globale Markenangleichung, der Ausbau hochwertiger Servicekapazitäten sowie die Skalierung proprietärer Agentic-KI-Plattform-Angebote in zentralen Märkten. Diese Transformation stärkt sowohl die Produktivität als auch die langfristige Ertragsqualität.

 

KI-zentrierte Strategie gewinnt weltweit an Dynamik

Im Jahr 2025 hat GFT seine globale Führungsposition als KI-zentriertes digitales Transformationsunternehmen durch den weiteren Ausbau der proprietären Wynxx Agentic KI-Plattform signifikant gestärkt. Mit einem Kundenwachstum von mehr als 250 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist die Plattform inzwischen in acht Ländern ausgerollt und bei 92 Unternehmenskunden etabliert. Das insgesamt beeinflusste Vertragsvolumen von Wynxx erreichte über 70 Mio. Euro, was einem Wachstum von mehr als 700 Prozent im Jahresvergleich entspricht. Wynxx ermöglicht es Unternehmen, groß angelegte Softwareentwicklungsprojekte und komplexe Legacy-Modernisierungsprogramme zu beschleunigen und dabei Effizienzsteigerungen von über 40 Prozent zu erzielen, unter anderem für Kunden wie Bradesco Seguros, dem größten Versicherer Lateinamerikas. Die Wynxx Agentic KI-Plattform basiert maßgeblich auf Anthropic Claude-Modellen, OpenAI und Gemini. Wynxx wurde zudem auf Agentic Business Processes und Data Intelligence ausgeweitet und ist integraler Bestandteil der Umsetzung der KI-zentrierten Strategie von GFT.

Die Kombination von GFTs proprietärer Agentic-KI-Plattform, tiefgehender Branchenexpertise in regulierten Industrien sowie einer globalen Delivery-Präsenz ermöglicht eine Modernisierung im industriellen Maßstab, insbesondere dort, wo Umsetzungsdisziplin und Compliance entscheidend sind. Dies stärkt zugleich das Profil von GFT, wie führende Branchenanalysten bestätigen. Das Unternehmen wurde im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment als „Leader“ ausgezeichnet. Diese unabhängige Analystenbewertung unterstreicht die starke Umsetzungskompetenz von GFT bei groß angelegten Modernisierungsinitiativen und bestätigt die strategische Positionierung an der Schnittstelle von Cloud-nativer Transformation und KI-getriebener Innovation. Darüber hinaus wurde GFT in der QKS Group 2026 AI Maturity Matrix for Digital Banking Transformation Services als „Industry Pioneer“ eingestuft. Dies entspricht der höchsten zu vergebenen Reifestufe und unterstreicht die Fähigkeit von GFT, KI direkt in die Umsetzungsebene komplexer, regulierter Transformationsprogramme zu integrieren.

GFT baute seine KI-nativen Fähigkeiten 2025 weiter aus, unter anderem durch den Einsatz von Agentic-KI-Lösungen in geschäftskritischen Umgebungen. Dazu zählten die Implementierung einer KI-basierten Kreditrisikolösung für eine europäische Tier-1-Bank, die Orchestrierung von Engineering- und Field-Maintenance-Prozessen für einen großen US-amerikanischen Automobilhersteller sowie die skalierte Einführung fortschrittlicher Coding Assistants in großen Engineering-Teams im US-Finanzdienstleistungssektor.

Zudem initiierte GFT erstmals globale KI-native Kompetenzzentren (Centers of Excellence, CoEs) für Anthropic Claude Code und GitHub Copilot, um die beschleunigte KI-Transformation bei seinen Kunden voranzutreiben.

„Die robuste operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 bestätigt, dass wir unsere KI-zentrierte Wachstumsstrategie mit Disziplin und Fokus vorantreiben“, sagte Jochen Ruetz, CFO und stellvertretender CEO von GFT Technologies. „Trotz intensiver Investitionen in unsere strategische Weiterentwicklung verfügen wir über eine solide Ertragsbasis und eine robuste Kapitalstruktur. Mit einer Eigenkapitalquote von 41 Prozent operieren wir weiterhin auf einer starken und stabilen finanziellen Grundlage. Unser Fokus liegt auf der weiteren Steigerung von Effizienz, der Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells und operativer Exzellenz. Dies schafft die finanziellen Voraussetzungen, um unsere ambitionierten Ziele bis 2029 zu erreichen.“

 

Starkes Wachstum in den Bereichen Versicherungen und Industrie sowie in Lateinamerika und APAC

Das Geschäft mit Versicherungskunden entwickelte sich besonders positiv und führte zu einem Umsatzwachstum von 15 Prozent. Auch der Bereich Industrie & Sonstiges verzeichnete mit 14 Prozent ein starkes Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Das überdurchschnittliche Wachstum dieser Segmente unterstreicht die erfolgreiche Positionierung von GFT in wachstumsstarken Transformationsfeldern sowie die erfolgreiche Umsetzung KI-getriebener Modernisierungsinitiativen. Der Bankensektor verzeichnete einen leichten Umsatzrückgang von 2 Prozent und spiegelt das weiterhin zurückhaltende Investitionsverhalten in Europa wider.

Im Segment Nord-/Südamerika, Großbritannien & APAC stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent. Haupttreiber waren das starke Wachstum in Brasilien (+28 Prozent), Kolumbien (+19 Prozent) und den USA (+17 Prozent). Auch APAC & Sonstige verzeichneten ein zweistelliges Wachstum (+17 Prozent). Der Umsatz in Großbritannien ging um 25 Prozent zurück. Diese Entwicklung wurde durch die starke Performance in den Regionen Nord-/Südamerika und APAC & Sonstige mehr als kompensiert. Der Umsatz im Segment Kontinentaleuropa verringerte sich um 3 Prozent und reflektiert ein selektives Investitionsverhalten in bestimmten europäischen Märkten, insbesondere in Spanien (-1 Prozent), Deutschland (-3 Prozent) und Italien (-4 Prozent).

 

Prognose übertroffen; Finanzlage bleibt solide

Im Geschäftsjahr 2025 übertraf der Konzern die am 23. Juli 2025 angepasste Prognose leicht. Der Umsatz stieg auf 888 Mio. Euro (2024: 871 Mio. Euro) und lag damit über der prognostizierten Marke von 885 Mio. Euro. Währungsbereinigt betrug das Umsatzwachstum 5 Prozent. Das bereinigte EBIT erreichte 67 Mio. Euro und übertraf damit ebenfalls die Prognose von 65 Mio. Euro. Wie erwartet lag das bereinigte EBIT unter dem Vorjahreswert von 78 Mio. Euro, was insbesondere auf die Transformation im Großbritannien und im Bereich Software Solutions sowie auf anhaltende Investitionen in KI-zentrierte Lösungen zurückzuführen ist. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf 46 Mio. Euro und lag ebenfalls über der Prognose von 45 Mio. Euro (2024: 65 Mio. Euro).

Im Oktober 2025 schloss GFT erfolgreich ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 15 Mio. Euro ab und unterstrich damit das Vertrauen des Managements in das langfristige Wertsteigerungspotenzial des Unternehmens. Vor dem Hintergrund der soliden Finanzlage wird der Verwaltungsrat der Hauptversammlung am 25. Juni 2026 die Zahlung einer unveränderten Dividende in Höhe von 0,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 (2024: 0,50 Euro) vorschlagen.

 

Ausblick 2026: Deutliche Verbesserung der EBT-Marge und Umsatzwachstum bei fortgesetzter KI-Expansion

Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet GFT ein Umsatzwachstum von 5 Prozent (währungsbereinigt) auf rund 930 Mio. Euro sowie einen Anstieg des bereinigten EBIT um 7,6 Prozent auf 71 Mio. Euro – trotz eines weiterhin herausfordernden makroökonomischen Umfelds. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) soll sich deutlich um 21 Prozent auf rund 56 Mio. Euro verbessern, was einer EBT-Marge von 6 Prozent entspricht. Eine weiterhin starke Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, Next-Generation-Core-Banking-Implementierungen, Cloud-Transformation und datengetriebenen Geschäftsmodellen wird auch künftig die zentralen Wachstumstreiber bleiben. Um diese Chancen zu nutzen, wird GFT seine KI-Fähigkeiten weiter ausbauen, in Plattformlösungen investieren und die operative Effizienz weiter stärken, um Skaleneffekte nachhaltig zu realisieren.

Angesichts des erfolgreichen Starts der im März 2025 angekündigten KI-Transformation, hält GFT an seinen mittelfristigen Zielen fest und strebt weiterhin für das Jahr 2029 einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro bei einer bereinigten EBIT-Marge von 9,5 Prozent an.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro 2025 2024 ∆
Umsatz 888,29 870,92 2%
EBITDA 69,54 93,95 -26%
Bereinigtes EBIT 1) 67,44 78,05 -14%
Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) 7,6% 9,0% -1,4 PP
EBIT 49,42 70,99 -30%
EBT 46,01 65,01 -29%
Konzernergebnis 32,89 46,48 -29%
Ergebnis je Aktie in Euro 1,27 1,77 -28%
Operativer Cashflow 43,27 72,42 -40%
Auftragsbestand 495,38 503,12 -2%
In Mio. Euro 31.12.2025 31.12.2024  
Mitarbeiter (FTE) 11.772 11.506 2%
Netto-Liquidität -55,19 -42,53 -30%
Eigenkapitalquote (in Prozent) 41% 42% -1 PP
       

 

  1. GFT hat die Berechnungsmethode für das bereinigte EBIT für das Konzernergebnis ab dem GJ 2025 geändert. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte. Zu Vergleichszwecken werden die entsprechenden Vorjahreswerte entsprechend neu berechnet.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.

 

Marco Santos, Global CEO of GFT      Source: Tom Maurer/GFT

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2286046  05.03.2026 CET/CEST

AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet

AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Marktbericht/Studie
AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet

03.03.2026 / 09:43 CET/CEST
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AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet

Die Einstufung mit dem höchsten Reifegrad unterstreicht die Kompetenz von GFT, KI direkt in die operative Ausführungsebene komplexer, regulierter Transformationsprogramme zu integrieren.

Stuttgart, 03.03.2026 – GFT Technologies wurde von der QKS Group in der „AI Maturity Matrix Digital Banking Transformation Services 2026“ als „Industry Pioneer“ ausgezeichnet. Damit erreicht das Unternehmen die höchste Reifegradbewertung der Analyse, die den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Transformationsprogrammen regulierter Branchen bestätigt.

Fragmentierte Modernisierungsprogramme, starre Legacy-Systeme und eine geringe Rendite isolierter Digitalisierungsinitiativen bremsen die Transformation im Banking. GFT adressiert diese Herausforderungen, indem KI direkt in die Ausführungsebene von Transformationsprogrammen eingebettet wird.

Integration von KI über den gesamten Software-Lebenszyklus hinweg

Im Zentrum dieses Ansatzes steht Wynxx, die Enterprise-KI-Plattform von GFT. Wynxx ist auf die Anforderungen großer, regulierter Organisationen ausgerichtet und integriert generative KI fest in den Softwareentwicklungs- und Modernisierungsprozess. Dies umfasst die Analyse von Legacy-Code, die automatisierte Erstellung von Dokumentationen, Code-Tests und -Korrekturen sowie die Unterstützung komplexer Modernisierungs-Workflows.

„GFT nimmt eine führende Rolle bei der Integration von KI in die operative Umsetzung der digitalen Banking-Transformation ein. Das Unternehmen hat den Schritt von experimentellen Ansätzen hin zu produktiv nutzbarer, fest in der Delivery verankerter KI konsequent vollzogen. Mit Wynxx wird generative KI systematisch in den Softwareentwicklungs- und Modernisierungsprozess eingebunden – von der Analyse bestehender Anwendungen über Dokumentation und Tests bis hin zur Unterstützung zentraler Abläufe in groß angelegten Core Banking Transformationen sowie Digitalisierungsprogrammen. Dieser Ansatz befähigt Banken dazu, ihre Transformationsinitiativen schneller umzusetzen und zugleich Governance-Anforderungen sowie Human-in-the-Loop-Mechanismen zuverlässig einzuhalten. Indem KI als skalierbarer Bestandteil der Transformation und nicht als isolierte Innovationslösung eingesetzt wird, steht GFT für eine reife, produktionsnahe KI-Strategie mit messbarem Mehrwert für die digitale Banking-Transformation.“, sagt Akhilesh Vundavalli, Principal Analyst BFSI, QKS Group.

Durch das Zusammenspiel von Automatisierung, Governance-Strukturen und Human-in-the-Loop-Mechanismen entsteht echter Mehrwert:

  • 40 % Produktivitätssteigerung in der Entwicklung
  • Bis zu 80 % schnellere Fehlerbehebung im Code
  • Bis zu 85 % schnellere Dokumentationserstellung
  • Signifikant beschleunigte Erkennung und Behebung von Sicherheitsrisiken

 

Verantwortungsvolle Skalierung von KI in regulierten Branchen

In hochregulierten Branchen wie dem Bank- und Versicherungswesen wird die Einführung von KI nicht allein durch technisches Potenzial definiert – entscheidend sind Kontrolle, Verantwortlichkeit und regulatorische Konformität.

Wynxx wurde mit Fokus auf Governance entwickelt. Die Plattform integriert Compliance-Mechanismen, DevSecOps-Prozesse und sichere Cloud-Konnektivität in ein vollständig auditierbares Framework. So bleibt der KI-Einsatz transparent, rückverfolgbar und sicher.

“KI reduziert die Kosten der Softwareentwicklung – nicht jedoch die Kosten von Fehlern“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT. „Unser Fokus liegt darauf, verantwortungsvolle KI zu industrialisieren, indem wir sie direkt in die Ausführungsebene der Projektabwicklung einbetten. Diese Auszeichnung spiegelt unsere Überzeugung wider, dass in regulierten Branchen eine disziplinierte Umsetzung – und nicht bloßes Experimentieren – den langfristigen Wert bestimmt.“

Diese Governance-Architektur ermöglicht es Unternehmen, KI auch in geschäftskritischen Systemen sicher zu skalieren – ohne regulatorische Integrität oder operative Resilienz zu gefährden.


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IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein

IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein

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IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein

29.01.2026 / 10:54 CET/CEST
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IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein

GFT unterstützt Banken dabei, ihre Kernbankensysteme mit geringerem Risiko zu modernisieren und geschäftlichen Mehrwert schneller zu realisieren.

Stuttgart, 29. Januar 2026 – GFT wurde im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment als Leader eingestuft (doc # US51810324, Dezember 2025).

Laut IDC MarketScape liegen „GFTs größte Stärken in der umfassenden Erfahrung mit der aktuellen Generation cloud-nativer Core Banking Anbieter auf globaler Ebene sowie in der Fähigkeit, diese Expertise weltweit einzubringen. Durch effektive Implementierungsmodelle und Migrationsmethoden hat sich GFT umfassendes Know-how bei ganzheitlichen Transformationsprojekten mit cloud-nativen Core Banking Lösungen aufgebaut und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Lösungsanbieter, mit denen GFT zusammenarbeitet.“ Die Bewertung basiert auf dem IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment, in dem Anbieter hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Strategien zur Implementierung cloud-nativer Core Banking Plattformen bewertet werden.

„Die Anforderungen an Core Banking Systeme haben sich grundlegend gewandelt – von stabilen Transaktionssystemen hin zu flexiblen Plattformen für Innovation, Skalierbarkeit und regulatorische Konformität“, erklärt Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Das zeigt: Cloud-native Core Banking Systeme sind keine Vision mehr, sondern Realität – und GFT ist führend in deren Umsetzung.“

CO.RE Banking Services als strategischer Wachstumstreiber

Mit CO.RE Banking Services bietet GFT ein umfassendes Framework für eine erfolgreiche Core Banking Transformation. Der Ansatz vereint branchenspezifische Beratungskompetenz, bewährte Migrationsstrategien und ein starkes Partner-Ökosystem.

GFT ist der Ansicht, dass die Anerkennung durch IDC MarketScape zu einem entscheidenden Zeitpunkt für den globalen Bankensektor kommt, da viele Institute vor grundlegenden Entscheidungen im Bereich Core Banking und IT stehen. In Märkten wie Deutschland, in denen regulatorische Komplexität und Altsysteme einen besonders hohen Transformationsdruck erzeugen, treten diese Herausforderungen besonders deutlich zutage. GFTs Platzierung im Leader-Quadranten stärkt die Rolle des Unternehmens als vertrauenswürdiger Partner für Banken, die sich diesen Herausforderungen stellen – in Deutschland und weltweit.

„Unsere Kunden profitieren davon, dass wir das gesamte Spektrum abdecken – von der Entwicklung einer Vision bis hin zur operativen Umsetzung“, sagt Marco Santos, Global CEO. „Wir gestalten die nächste Generation des Bankings – mit KI im Zentrum.“

 

Über IDC MarketScape:

Das IDC MarketScape Vendor Assessment Model wurde entwickelt, um einen Überblick über die Wettbewerbsfähigkeit von Technologie- und Serviceanbietern in einem bestimmten Markt zu geben. Die Analyse nutzt eine stringente Bewertungsmethodik auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien, die in einer einzigen grafischen Darstellung die jeweilige Position jedes Anbieters innerhalb des Marktes abbildet. IDC MarketScape bietet einen klaren Rahmen, in dem Produkt- und Serviceangebote, Fähigkeiten und Strategien sowie aktuelle und zukünftige Erfolgsfaktoren von Technologieanbietern sinnvoll miteinander verglichen werden können. Darüber hinaus ermöglicht das Modell Technologiekäufern eine 360-Grad-Bewertung der Stärken und Schwächen aktueller und potenzieller Anbieter.

 

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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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2267428  29.01.2026 CET/CEST

GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

GFT Technologies SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

15.01.2026 / 10:45 CET/CEST
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Hiermit gibt die GFT Technologies SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

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Veröffentlichungsdatum: 27.03.2026
Ort: https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/publikationen-und-news

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Veröffentlichungsdatum: 27.03.2026
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Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

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Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

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Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026
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Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026
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2260644  15.01.2026 CET/CEST

GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance

GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Kooperation
GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance

20.11.2025 / 10:42 CET/CEST
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GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance

KI-basierte Allianz verbessert Onboarding, Risikomanagement und Echtzeit-Entscheidungen für Banken weltweit

Stuttgart, 20. November 2025 – Digitaler Betrug nimmt rasant zu: In den USA beliefen sich die Verluste im Jahr 2024 auf 12,5 Milliarden US-Dollar, Online-Kriminalität verursachte dort Schäden von 16,6 Milliarden US-Dollar. In Europa überschritten die Fälle von Zahlungsbetrug allein im ersten Halbjahr 2023 die Marke von 2 Milliarden Euro.

Um dieser Welle entgegenzuwirken, haben GFT Technologies und FICO, ein weltweit führender Anbieter analytischer Software, eine globale Partnerschaft geschlossen. Ziel ist es, Banken zu helfen, in Echtzeit zu handeln, Betrug frühzeitig zu stoppen und Risikobewertungen mithilfe von KI zu vereinfachen.

„Diese Partnerschaft liefert genau das, was der Markt braucht: Tempo, Vertrauen und intelligente Lösungen, die sich weltweit skalieren lassen“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT. „Gemeinsam mit FICO unterstützen wir Finanzinstitute dabei, ihr Risikomanagement neu zu denken und ihren Kunden mehr Sicherheit zu bieten.“

Erste erfolgreiche Projekte der Allianz wurden bereits in Asien und Lateinamerika umgesetzt. Bei einer Digitalbank in Asien ermöglichten FICOs Echtzeitanalysen schnelle Entscheidungen und effektive Risikokontrollen. Gemeinsam schufen GFT und FICO die Grundlage für digitales Onboarding, Live-Identitätsprüfungen und kontinuierliche Aktualisierungen während des gesamten Kundenlebenszyklus. Für eines der größten Versicherungsunternehmen Lateinamerikas implementierte GFT ein Demand-Management-System, das auf der FICO® Platform und deren Decision Engine basiert. Damit konnten Projekte auf Basis strategischer Daten und klarer Regeln klassifiziert, priorisiert und optimiert werden – mit Fokus auf den größten Mehrwert für Versicherer und Kunden.

Die Allianz vereint GFTs Stärke in Cloud, Daten und digitalem Banking mit FICOs Lösungen für Betrugserkennung, Kreditrisiko und Entscheidungsmanagement. Gemeinsam bieten sie Banken und FinTechs eine integrierte Plattform, um Risiken besser zu steuern, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen ihrer Kunden durch sichere, transparente Prozesse zu stärken.

Ein zentrales Element der Partnerschaft ist die Integration von Wynxx, GFTs GenAI-Produkt, das kritische Phasen des Softwareentwicklungszyklus automatisiert. Wynxx soll als Katalysator wirken. Es ermöglicht eine vertiefte Datenanalyse und die Erkennung verborgener Muster für FICO-Implementierungsprojekte, bevor die entsprechenden Daten an die jeweilige FICO-Lösung übermittelt werden. Die FICO-Lösungen im Rahmen der Partnerschaft decken die gesamte Kundenbeziehung ab – von der Entscheidungssteuerung über Echtzeit-Betrugserkennung und Kreditrisikomanagement bis hin zur Kundenkommunikation.

„Die Lösungen von FICO umfassen eine marktführende Plattform zur Betrugsprävention, die weltweit über vier Milliarden Zahlungskonten schützt“, sagte Alexandre Graff, Vice President Global Partners & Alliances bei FICO. „Unsere Innovationen verbinden Machine Learning, eine 360-Grad-Übersicht über das Kundenverhalten und Entscheidungsoptimierung, um intelligentere Entscheidungen zu ermöglichen, Betrug früher zu erkennen und Vertrauen aufzubauen. Durch die Partnerschaft mit GFT bringen wir diese Leistungsfähigkeit zu noch mehr Unternehmen weltweit – und helfen ihnen, ihre Kunden in einer zunehmend gefährlichen Online-Welt zu schützen.“

Um diese Vorteile global zu skalieren, hat GFT ein Center of Excellence für FICO-Technologien eingerichtet. Es wird spezialisierte Teams ausbilden und standardisierte Rollouts in den Bereichen Banking, Versicherung und darüber hinaus unterstützen. Da Betrug immer komplexer wird, hilft diese neue Zusammenarbeit Banken weltweit, schneller zu reagieren, Risiken zu senken und langfristiges Vertrauen aufzubauen.

 

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2233160  20.11.2025 CET/CEST

GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025

GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025

13.11.2025 / 07:30 CET/CEST
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GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025

Ergebnisentwicklung verbessert sich gegenüber vorigem Quartal; KI-Ausweitung und Strategieumsetzung kommen voran.

  • Konzernumsatz um 2% gestiegen (5% bei konstanten Wechselkursen), angetrieben durch starkes Wachstum in den Bereichen Versicherung (+15%), Industrie & Sonstiges (+13%) sowie anhaltende Dynamik in Lateinamerika (+20%) und Nordamerika (+11%)
  • Sehr erfolgreicher Einsatz und Ausbau von KI getrieben durch Wynxx in acht Ländern; Zahl der Kunden +38% gegenüber Vorquartal; Verträge über 42 Mio. Euro; Bradesco Seguros, das größte Versicherungsunternehmen Lateinamerikas, bestätigt 40% Produktivitätssteigerung in 180-köpfigem Team
  • Neuer Vertrag über KI-, Daten- und Softwareplattform mit einem führenden deutschen Unternehmen für kognitive Robotik
  • Smaragd von einer deutschen Tier-1-Bank als zentrale AML-Transaktionsüberwachungsplattform ausgewählt
  • Übernahme von Megawork am 2. September abgeschlossen, erfolgreiche Cross-Selling-Akivitäten
  • Prognose für 2025 bestätigt: weiteres Wachstum erwartet; Umsatz von ca. 885 Mio. Euro, bereinigtes EBIT von ca. 65 Mio. Euro

Stuttgart, 13. November 2025 – GFT Technologies SE (GFT) bestätigt seine Prognose für das Gesamtjahr 2025 und berichtet über weitere Fortschritte bei der Umsetzung seiner Strategie, sich als Artificial Intelligence Digital Transformation Challenger zu etablieren. Der Konzernumsatz stieg nach neun Monaten um 2% gegenüber dem Vorjahr (+5% bei konstanten Wechselkursen). Das Wachstum wurde durch die starke Performance in Latein- und Nordamerika sowie in den Geschäftsbereichen Versicherungen und Industrie & Sonstige getragen. Das Geschäft in Kontinentaleuropa schwächte sich aufgrund anhaltender makroökonomischer Herausforderungen, insbesondere in Spanien, Italien und Deutschland, ab (-5% gegenüber den ersten neun Monaten 2024). Wie erwartet lag das bereinigte EBIT unter dem Vorjahresniveau (-16%).

Das generative KI-Produkt Wynxx von GFT gewann auf allen Kontinenten weiter an Boden. Die Zahl der Unternehmenskunden, die Wynxx nutzen, stieg im Vergleich zum Vorquartal um 38% (von 42 auf 58). Das zeigt die zunehmende Akzeptanz der Plattform. Bradesco Seguros, das größte Versicherungsunternehmen Brasiliens und Lateinamerikas, bestätigte öffentlich, dass Wynxx seine Produktivität im Softwareentwicklungszyklus (SDLC) und bei der Modernisierung von Altsystemen um 40% verbessert hat. Dies unterstreicht, welchen Einfluss Wynxx auf Qualität und Liefergeschwindigkeit hat. Das Produkt wurde mittlerweile in acht Ländern eingeführt: den USA, Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien, Kanada, Kolumbien und Brasilien. Es ist auf den globalen Marktplätzen von Microsoft und AWS erhältlich. Mehr als 10.000 GFT-Ingenieure wurden auf der Plattform geschult.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 hat GFT seine Position als vertrauenswürdiger Partner für die KI-Transformation weiter gestärkt. Das Unternehmen erhielt die AWS GenAI Competency für seine Expertise im Bereich generative KI und wurde im Gartner Innovation Guide for Generative AI Consulting and Implementation Services als einer der Emerging Specialists ausgezeichnet. Eine deutsche Tier-1-Bank hat sich für die Smaragd Compliance Suite von GFT als zentrale Transaktionsüberwachungsplattform entschieden und damit die Position von Smaragd als führende Lösung im Kampf gegen Finanzkriminalität bestätigt. GFT Software Solutions hat mit der Audi AG einen Dreijahresvertrag zur Erweiterung der zentralen Plattform für digitalisierte Projektplanung und ‑management geschlossen. Sie basiert auf GFTs Engenion-Technologie. Darüber hinaus hat GFT einen neuen Vertrag über die Entwicklung einer KI-, Daten- und Softwareplattform mit einem führenden deutschen Unternehmen für kognitive Robotik abgeschlossen. Zudem hat die am 2. September abgeschlossene Übernahme des SAP-Spezialisten Megawork bereits erste Cross-Selling-Erfolge gebracht. Zusammen unterstreichen diese Meilensteine den stetigen Fortschritt von GFT bei der Skalierung KI-gesteuerter Innovationen in verschiedenen Branchen.

„Unsere Leistung in den ersten neun Monaten des Jahres untermauert klar unseren Anspruch, als KI-getriebener Herausforderer der digitalen Transformation am Markt aufzutreten“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Wir treiben unsere KI-zentrierte Strategie konsequent voran. Wir positionieren uns als vertrauenswürdiger Partner für KI-Modernisierung und Herausforderer der traditionellen IT-Dienstleistungsbranche. Die hohe Nachfrage nach Modernisierung mit Wynxx und unsere anhaltend hervorragende Leistung zeigen, dass wir uns im Markt erfolgreich differenzieren.“

Der GFT Konzern erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 einen Umsatz von 655,26 Mio. Euro. Damit übertraf das Unternehmen den Vorjahreswert von 645,54 Mio. Euro um 2% (währungsbereinigt +5%). GFT erzielte ein Wachstum von 15% im Versicherungssektor und 13% im Sektor Industrie & Sonstige. Der Umsatz im Bankengeschäft ging um 3% zurück.

Starkes Wachstum in Amerika und APAC, Rückgang in Europa

Der Umsatz mit lateinamerikanischen Kunden stieg um 20%, mit nordamerikanischen Kunden um 11%. Der Anstieg wurde durch starkes Wachstum in Brasilien, den USA, Kanada und Kolumbien getragen. Auch APAC erzielte ein zweistelliges Wachstum (+22%). Der Umsatz mit europäischen Kunden ging aufgrund makroökonomischer Herausforderungen um 6% zurück (Spanien -4%, Italien und Deutschland je -3%). Das Geschäft mit britischen Kunden lag 25% unter dem Vorjahreswert.

„Unsere Ergebnisse bestätigen, dass GFT weiterhin auf einem soliden finanziellen Kurs ist“, sagte Jochen Ruetz, Chief Financial Officer von GFT Technologies. „Unser Ergebnistrend hat sich weiter verbessert – ein Beleg für diszipliniertes Kostenmanagement und den Fokus auf profitable, skalierbare Projekte. Wir investieren weiterhin in Innovation und operative Effizienz, um langfristiges, profitables Wachstum zu unterstützen. Unser hoher Auftragsbestand und die bestätigte Prognose zeigen, dass wir auf Kurs sind, unsere finanziellen Ziele zu erreichen.“

Operatives Ergebnis durch Turnaround-Kosten beeinträchtigt

Das bereinigte EBIT sank im Vergleich zum Vorjahr um 16% auf 45,54 Mio. Euro (9M 2024: 54,02 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf Kosten im Zusammenhang mit den laufenden Turnaround-Initiativen bei GFT UK und der Software Solutions GmbH zurückzuführen. Die bereinigte EBIT-Marge lag in den ersten neun Monaten 2025 bei 7,0% (9M 2024: 8,4%)1). Mit 32,21 Mio. Euro ist das EBT gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 33% zurückgegangen (9M 2024: 48,07 Mio. Euro).

Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 2,04 Mio. Euro (9M 2024: 22,43 Mio. Euro) spiegelt die negativen Auswirkungen des Working Capital in den ersten neun Monaten sowie Einkommensteuerzahlungen, teilweise für Vorjahre, wider. Für das letzte Quartal 2025 wird aufgrund erheblicher Zahlungen von Großkunden eine positive Entwicklung des Working Capital erwartet.

Zum 30. September 2025 beschäftigte der Konzern insgesamt 11.601 Vollzeitkräfte (FTEs). Dies entspricht einem leichten Anstieg von 1% gegenüber 11.506 FTEs zum Jahresende 2024.

GFT hat im Oktober sein im April 2025 begonnenes Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen kaufte 761.138 Aktien für 14.999.984,14 Euro zurück und unterstreicht damit sein Vertrauen in die neue Fünfjahresstrategie. Über die Verwendung der eigenen Aktien wurde noch nicht entschieden. Alle in der Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien genannten Verwendungszwecke sind möglich, einschließlich der Einziehung von Aktien.

Ausblick und mittelfristige Ziele bestätigt; Wachstum und strategische Umsetzung auf Kurs

Obwohl in einigen Märkten weiterhin Gegenwind herrscht, erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2025 ein weiteres Wachstum des Konzernumsatzes. Die starke Performance in Schlüsselmärkten wie Brasilien, den USA und Kanada stützt diesen Ausblick. Das Unternehmen bestätigt seine Prognose für 2025.

Das Unternehmen geht weiterhin davon aus, dass der Umsatz im Jahr 2025 um 2% auf 885 Mio. Euro (+5% bei konstanten Wechselkursen) wachsen wird. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich auf 65 Mio. Euro sinken.

Mit Blick auf das Jahr 2029 strebt GFT einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro mit einer bereinigten EBIT-Marge von 9,5% an. Das Unternehmen erwartet ein anhaltendes Umsatzwachstum, das durch organisches Wachstum und selektive Akquisitionen in Kernmärkten unterstützt wird. Laufende Investitionen in eigene Assets werden diese Entwicklung weiter festigen. Die Rentabilität dürfte steigen, da sich der Dienstleistungsmix in Richtung margenstärkerer Angebote entwickelt und die Smartshore-Delivery ausgebaut wird. Der Fokus auf bestehende Märkte wird die operative Skalierung, Effizienz und Resilienz weiter verbessern.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro 9M 2025 9M 2024 ∆
Umsatz 655,26 645,54 2%
EBITDA 49,88 69,58 -28%
Bereinigtes EBIT1) 45,54 54,02 -16%
Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) 7,0 8,4 -1,4 PP
EBIT 34,88 51,88 -33%
EBT 32,21 48,07 -33%
Konzernergebnis 22,36 33,86 -34%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,86 1,29 -33%
Operativer Cashflow 2,04 22,43 -91%
Auftragsbestand 324,43 326,73 -1%
In Mio. Euro 30.09.2025 31.12.2024  
Mitarbeiter (FTE) 11.601 11.506 1%
Netto-Liquidität -93,05 -42,53 >-100%
Eigenkapitalquote (in Prozent) 40% 42% -2 PP

1 GFT hat die Berechnungsmethode des bereinigten EBIT für das Konzernergebnis ab dem GJ 2025 geändert. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte. Zu Vergleichszwecken werden die entsprechenden Vorjahreswerte entsprechend neu berechnet.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.


Marco Santos, Global CEO von GFT, Quelle: Tom Maurer/GFT: Bild herunterladen


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Die GFT Technologies SE wird am 13. November 2025 um 14:00 Uhr (MESZ) einen Live-Webcast abhalten, um die Ergebnisse für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2025 vorzustellen und ausgewählte Ausblicke zu geben. Die Veranstaltung ist über den Bereich Investor Relations auf der GFT-Website oder direkt über folgenden Link zugänglich: Webcast beitreten.

 

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GFT erhält AWS Generative AI Competency

GFT erhält AWS Generative AI Competency

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Sonstiges
GFT erhält AWS Generative AI Competency

05.11.2025 / 10:17 CET/CEST
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GFT erhält AWS Generative AI Competency

Fünfte AWS-Zertifizierung bestätigt Tiefe in Cloud-basierter KI-Expertise

Stuttgart, 05. November 2025 – GFT Technologies hat die „AWS Generative AI Competency“ erlangt – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg des Unternehmens zu einer vollständig KI-zentrierten Organisation. Diese Auszeichnung bestätigt GFT als Partner, der Kunden und das AWS Partner Network dabei unterstützt, die Services, Tools und Infrastrukturen bereitzustellen, die für den breiten Einsatz von generativer KI erforderlich sind.

Mit der „AWS Generative AI Competency“ positioniert sich GFT als vertrauenswürdiger Anbieter von Unternehmenslösungen auf höchstem Niveau. Das Unternehmen hilft Kunden, Daten- und Adoptionshürden zu überwinden, um KI-Systeme mit messbarem Mehrwert einzuführen. GFT nutzt AWS-Technologien, um Interaktionen mit Kunden zu verbessern, Inhalte zu personalisieren, Abläufe zu optimieren und praktisch nutzbare Erkenntnisse zu gewinnen – und trägt damit maßgeblich zu umfassenden Digitalisierungsstrategien bei.

„Die ‚AWS Generative AI Competency‘ bestätigt, was wir in der Praxis bereits bewiesen haben“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT. „Wir wissen, wie man generative KI in greifbare Ergebnisse verwandelt – sicher, skalierbar und abgestimmt auf die Transformationsziele unserer Kunden. Diese Kompetenz ist ein zentraler Baustein unserer KI-zentrierten Strategie. Um ein vollständig KI-zentriertes Unternehmen zu werden, erweitern wir kontinuierlich unser Know-how und unsere Partnerschaften, um verantwortungsvolle, skalierbare und wirkungsstarke KI-Lösungen zu liefern.“

Die „Generative AI Competency“ ist bereits die fünfte AWS-Zertifizierung für GFT und stärkt die Rolle des Unternehmens als globaler AWS-Partner. Durch die Kombination der AWS Competencies für Generative AI und „Financial Services“ differenziert sich GFT insbesondere in einem Schlüsselmarkt und zeigt besondere Stärke in der Entwicklung und Umsetzung realer Lösungen auf Basis generativer KI. Ein herausragendes Beispiel ist Wynxx, das sichere GenAI-Produkt von GFT für Unternehmen, das sicher und leistungsfähig auf AWS betrieben wird. Wynxx bringt generative KI in die praktische Anwendung – etwa durch Automatisierung von Planung, Tests und Code-Updates. In Projekten beschleunigt Wynxx die Softwareentwicklung um bis zu 40 Prozent und komplexe Aufgaben um bis zu 90 Prozent – ein klarer Wettbewerbsvorteil für intelligente, schnelle und kosteneffiziente Transformation.

Diese Spezialisierung vertieft die Zusammenarbeit zwischen GFT und AWS weiter. Sie bietet Zugang zu erweiterten GenAI-Ressourcen, Go-to-Market-Unterstützung und Co-Selling-Programmen. Für Kunden bedeutet das schnellere Markteinführungen, geringere Kosten und skalierbare Lösungen mit langfristiger Wirkung. Für GFT stärkt die Kompetenz den strategischen Fahrplan für die Einführung von KI in Unternehmen und unterstützt das skalierbare Wachstum in den Kernmärkten.

Das AWS Competency Program verbindet Kunden mit Partnern, die über tiefgehendes Fachwissen und bewährte Best Practices beim Einsatz von Generativer KI auf AWS verfügen. Diese Partner ermöglichen die nahtlose Integration von AWS-basierten Lösungen – sowohl bei Start-ups als auch in globalen Konzernen.

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Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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2224202  05.11.2025 CET/CEST

Wynxx von GFT beschleunigt Softwarebereitstellung bei Bradesco Seguros um 40 Prozent

Wynxx von GFT beschleunigt Softwarebereitstellung bei Bradesco Seguros um 40 Prozent

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Wynxx von GFT beschleunigt Softwarebereitstellung bei Bradesco Seguros um 40 Prozent

30.10.2025 / 10:21 CET/CEST
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Wynxx von GFT beschleunigt Softwarebereitstellung bei Bradesco Seguros um 40 Prozent

GFTs GenKI-Produkt Wynxx transformiert Entwicklung komplexer Unternehmensanwendungen im großen Maßstab

Stuttgart, 30. Oktober 2025 – Aktuelle Studien zeigen: Häufige Software-Releases und kürzere IT-Vorlaufzeiten gehören zu den stärksten Hebeln für Umsatzwachstum. Geschwindigkeit ist in allen Branchen zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Um seine Marktführerschaft zu behaupten, ohne bei der Qualität Abstriche zu machen, setzt Bradesco Seguros – der größte Versicherungskonzern in Brasilien und Lateinamerika – auf Wynxx. Die von GFT Technologies entwickelte KI-Plattform nutzt generative KI, um die Softwareentwicklung in Unternehmen deutlich zu beschleunigen. Das Ergebnis: ein Produktivitätszuwachs von 40 Prozent über den gesamten Software Development Lifecycle (SDLC) hinweg.

Wynxx optimiert Planung, Testing, Dokumentation und Modernisierung. Bei Bradesco Seguros half die Plattform, schneller auf Marktanforderungen zu reagieren, Entwicklungszeiten zu verkürzen und digitalen Output konsistenter zu gestalten. Durch die Standardisierung von Tools und Code erreichte das Unternehmen eine stärkere Integration und bessere Transparenz über alle Teams hinweg. Das verbesserte die Systemqualität und stärkte das Vertrauen in die Anwendungen. Im Rahmen des Rollouts wurden 180 Mitarbeitende in 20 Squads geschult – kleinen, funktionsübergreifenden Teams, die digitale Lösungen gemeinsam planen, entwickeln und testen.

„Mit der Implementierung von Wynxx konnten wir einen messbaren Produktivitätsgewinn von 40 Prozent im Software Development Lifecycle erzielen“, so Glaucio Joanico, IT Superintendent bei Bradesco Seguros.

„Wynxx hilft unseren Kunden, die Time-to-Market zu verkürzen, Qualität im großen Maßstab sicherzustellen und eine moderne, KI-zentrierte Entwicklungskultur zu etablieren“, erklärte Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Ob in der Finanzbranche, der Industrie oder im Handel – Wynxx ermöglicht schnellere Innovation, indem es technologische Engpässe beseitigt.“

Wynxx ist über die globalen Marktplätze von Microsoft Azure und AWS verfügbar – und damit weltweit leicht skalierbar.

Das Beispiel Bradesco Seguros zeigt, wie Wynxx selbst in komplexen, stark regulierten IT-Umgebungen Wirkung entfaltet – und wie Banken und Versicherer schnell vom Pilotprojekt zur unternehmensweiten Transformation mit messbaren Ergebnissen gelangen können.

 

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2220678  30.10.2025 CET/CEST

GFT schließt Aktienrückkaufprogramm über 15 Millionen Euro ab

GFT schließt Aktienrückkaufprogramm über 15 Millionen Euro ab

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
GFT schließt Aktienrückkaufprogramm über 15 Millionen Euro ab

16.10.2025 / 09:10 CET/CEST
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GFT schließt Aktienrückkaufprogramm über 15 Millionen Euro ab

Rückkauf untermauert KI-zentrierte Fünfjahresstrategie

Stuttgart, 16. Oktober 2025 – Die GFT Technologies SE hat ihr Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt erwarb das Unternehmen 761.138 eigene Aktien für 14.999.984,14 Euro. Dies entspricht 2,8912 Prozent des Grundkapitals bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 19,7073 Euro je Aktie.

Jochen Ruetz, CFO der GFT Technologies SE, erklärte: „Angesichts der aktuell niedrigen Bewertungen im Small-Cap-Markt war der Rückkauf eine strategisch sinnvolle Kapitalmaßnahme. Er spiegelt unser Vertrauen in den strategischen Kurs von GFT wider. Unsere Transformation zu einem vollständig KI-zentrierten Unternehmen positioniert uns für nachhaltiges, langfristiges Wachstum. Wir sind überzeugt, dass sich diese Investition für GFT und seine Aktionäre auszahlen wird.“

Das Programm begann am 15. April 2025 nach einem Beschluss des Vorstands vom 27. März und hatte ein Volumen von bis zu 15 Millionen Euro (ohne Nebenkosten). Es wurde gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) von einer unabhängigen Bank durchgeführt, die dabei ohne Einflussnahme durch die GFT Technologies SE handelte.

Über die Verwendung der zurückgekauften Aktien wurde noch nicht entschieden. Eine Einziehung bleibt ebenso möglich wie andere in der Ermächtigung der Hauptversammlung vorgesehene Verwendungen.

 

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2213764  16.10.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

13.10.2025 / 10:48 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 11. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 13. Oktober 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 6. Oktober 2025 bis einschließlich zum 10. Oktober 2025 insgesamt 31.193 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 06. Oktober 2025 bis einschließlich zum 10. Oktober 2025 Aktien wie folgt erworben:

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
06.10.2025 5.255 17,8139 93.611,96
07.10.2025 8.035 18,1838 146.106,60
08.10.2025 7.230 18,0997 130.860,90
09.10.2025 7.115 18,2508 129.854,34
10.10.2025 3.558 18,2731 65.015,62
       
Gesamt 31.193 18,1274 565.449,42

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 10. Oktober 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 761.138 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2211808  13.10.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

06.10.2025 / 09:57 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 10. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 6. Oktober 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 29. September 2025 bis einschließlich zum 3. Oktober 2025 insgesamt 26.364 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 29. September 2025 bis einschließlich zum 3. Oktober 2025 Aktien wie folgt erworben:

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
29.09.2025 2.837 18,1474 51.484,12
30.09.2025 4.452 18,1345 80.734,64
01.10.2025 4.122 18,0117 74.244,42
02.10.2025 10.000 17,7483 177.483,30
03.10.2025 4.953 17,5731 87.039,72
       
Gesamt 26.364 17,8647 470.986,20

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 3. Oktober 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 729.945 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

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06.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2208290  06.10.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

29.09.2025 / 10:41 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 9. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 29. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 22. September 2025 bis einschließlich zum 26. September 2025 insgesamt 22.775 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 22. September 2025 bis einschließlich zum 26. September 2025 Aktien wie folgt erworben:

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
22.09.2025 4.895 17,4608 85.470,66
23.09.2025 5.112 18,1754 92.912,46
24.09.2025 4.394 18,2739 80.295,32
25.09.2025 4.877 18,2229 88.873,32
26.09.2025 3.497 17,9720 62.848,20
       
Gesamt 22.775 18,0198 410.399,96

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 26. September 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 703.581 Aktien.

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2204974  29.09.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

22.09.2025 / 11:21 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 8. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 22. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich zum 19. September 2025 insgesamt 28.235 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich zum 19. September 2025 Aktien wie folgt erworben:

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
15.09.2025 5.837 16,8045 98.087,68
16.09.2025 3.813 16,9282 64.547,08
17.09.2025 4.315 17,1027 73.797,98
18.09.2025 10.000 17,8799 178.799,22
19.09.2025 4.270 17,7201 75.664,80
       
Gesamt 28.235 17,3861 490.896,76

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 19. September 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 680.806 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2201006  22.09.2025 CET/CEST

GFT an der Spitze der SPARK Matrix 2025 für Banking Services

GFT an der Spitze der SPARK Matrix 2025 für Banking Services

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Marktbericht/Studie
GFT an der Spitze der SPARK Matrix 2025 für Banking Services

16.09.2025 / 10:02 CET/CEST
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GFT an der Spitze der SPARK Matrix 2025 für Banking Services

GFT kombiniert KI, Core-Banking-Accelerators und globale Bereitstellung für Banking-Erfolg

Stuttgart, 16. September – GFT Technologies steht an der Spitze der SPARK Matrix 2025 für Digital Banking Services und erreicht die Bestnote für Servicequalität. Diese Auszeichnung im neuen Bericht des Analystenhauses QKS Group unterstreicht die Führungsrolle von GFT bei der Umsetzung maßgeschneiderter, KI-gestützter Banktransformation.

„GFT treibt die Neugestaltung des digitalen Bankings voran – mit einer einzigartigen Kombination aus Engineering-Tiefe, KI-zentriertem-Ansatz und Cloud-nativen Modernisierungs-Frameworks“, sagt Akhilesh Vundavalli, Principal Analyst bei QKS Group. „Durch die Verbindung von KI-gestützter Entscheidungsfindung, Echtzeit-Core-Banking-Integration und agilen Bereitstellungsmodellen hilft GFT seinen Kunden, neue Umsatzquellen zu erschließen, das Kundenerlebnis zu verbessern und digitale Ökosysteme zukunftssicher zu gestalten. Dieser technikgetriebene Ansatz, der auf tiefem Branchen-Know-how im Finanzsektor basiert, positioniert GFT nicht nur als IT-Partner, sondern als Transformationstreiber.“

GFTs Global CEO Marco Santos ergänzt: „Die Zukunft des Bankings wird schneller, intelligenter und anpassungsfähiger sein – und GFT macht das möglich. Dieses Top-Ranking ist nicht nur eine Anerkennung unserer bisherigen Leistungen, sondern ein klares Signal für unseren weiteren Weg. Mit KI im Kern definieren wir neu, wie Banken arbeiten, Innovationen schaffen und mit Kunden interagieren.“

GFT wird in der SPARK Matrix 2025 für Digital Banking Services für seine maßgeschneiderten Digital Banking Lösungen hervorgehoben. Dazu gehören so genannte Core-Banking-Accelerators auf Plattformen wie Thought Machine und Mambu. Das Unternehmen überzeugt mit einem End-to-End-Bereitstellungsmodell, das Design, Konfiguration, Tests, Go-Live und Support umfasst. Agile Methoden, Templates und Tools ermöglichen es, spezifische Anforderungen wie ESG, islamisches Banking oder Inklusion abzudecken.

Innovationen wie BankLiteX und BankStart bündeln UI/UX, DevOps, Workflows und Smart Contracts in einer zentralen Plattform. Mit dem GFT Banking Agent, einer mehrsprachigen KI-Plattform auf Basis von NLP, werden Onboarding-Prozesse beschleunigt und Kundenanfragen automatisiert, was sowohl das Kundenerlebnis verbessert als auch Kosten reduziert. Darüber hinaus beschleunigt GFTs eigenes GenAI-Produkt Wynxx mit Tools wie Story Creator, Code Reviewer und Functional Tester den Software-Entwicklungszyklus erheblich. Es steigert Codequalität und Testabdeckung, reduziert die Time-to-Market und erhöht die Produktivität um bis zu 90 %.

Mit einer Präsenz in Europa, Amerika und der Asien-Pazifik Region bringt GFT regulatorisches Fachwissen, Sprachunterstützung und hybride Bereitstellungsmodelle in große Transformationsprojekte ein. Bereits in der 2024er Ausgabe der SPARK Matrix für Digital Banking Services wurde GFT als „Leader“ ausgezeichnet. Das Ranking 2025 festigt diese Position nun weiter.

Diese erneute Auszeichnung bekräftigt GFTs Rolle als Transformationstreiber – durch die Kombination von Engineering, KI und modernen Bereitstellungsansätzen für einen nachhaltigen Wandel im Banking.

 

GFT bietet laut der SPARK Matrix 2025 für Digital Banking Services die höchste Servicequalität. Bild herunterladen

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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.


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EQS News ID: 2198018

 
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2198018  16.09.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

15.09.2025 / 10:53 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 7. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 15. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 8. September 2025 bis einschließlich zum 12. September 2025 insgesamt 30.341 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 8. September 2025 bis einschließlich zum 12. September 2025 Aktien wie folgt erworben:

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
08.09.2025 4.825 16,7273 80.709,28
09.09.2025 7.039 16,4404 115.724,26
10.09.2025 7.847 16,3394 128.215,60
11.09.2025 4.960 16,2649 80.674,04
12.09.2025 5.670 16,5387 93.774,54
       
Gesamt 30.341 16,4496 499.097,72

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 12. September 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 652.571 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2197436  15.09.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

08.09.2025 / 10:08 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 6. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 08. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 1. September 2025 bis einschließlich zum 5. September 2025 insgesamt 29.223 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 1. September 2025 bis einschließlich zum 5. September 2025 Aktien wie folgt erworben:

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
01.09.2025 3.550 17,7666 63.071,54
02.09.2025 7.362 17,3888 128.016,12
03.09.2025 4.614 17,1754 79.247,20
04.09.2025 7.258 17,0539 123.776,92
05.09.2025 6.439 16,9767 109.312,90
       
Gesamt 29.223 17,2270 503.424,68

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 5. September 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 622.230 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2194264  08.09.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

01.09.2025 / 10:55 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 5. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 01. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 25. August 2025 bis einschließlich zum 29. August 2025 insgesamt 29.066 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 25. August 2025 bis einschließlich zum 29. August 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
25.08.2025 7.599 17,7600 134.958,42
26.08.2025 8.003 17,4364 139.543,18
27.08.2025 3.523 17,4052 61.318,48
28.08.2025 4.442 17,6302 78.313,36
29.08.2025 5.499 17,6042 96.805,36
       
Gesamt 29.066 17,5786 510.938,80

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 29. August 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 593.007 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



01.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2191350  01.09.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

25.08.2025 / 11:34 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 4. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 25. August 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 18. August 2025 bis einschließlich zum 22. August 2025 insgesamt 34.286 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 18. August 2025 bis einschließlich zum 22. August 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
18.08.2025 15.000 17,3862 260.792,42
19.08.2025 4.644 17,5837 81.658,68
20.08.2025 6.673 17,3262 115.617,84
21.08.2025 2.852 17,3787 49.564,18
22.08.2025 5.117 17,5922 90.019,54
       
Gesamt 34.286 17,4314 597.652,66

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 22. August 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 563.941 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



25.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2188068  25.08.2025 CET/CEST

Für tokenisiertes Geschäftsbankgeld im digitalen Finanzsystem: UDPN, G+D und GFT treten CBMT-Initiative bei 

Für tokenisiertes Geschäftsbankgeld im digitalen Finanzsystem: UDPN, G+D und GFT treten CBMT-Initiative bei 

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Kooperation
Für tokenisiertes Geschäftsbankgeld im digitalen Finanzsystem: UDPN, G+D und GFT treten CBMT-Initiative bei 

19.08.2025 / 10:15 CET/CEST
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Für tokenisiertes Geschäftsbankgeld im digitalen Finanzsystem: UDPN, G+D und GFT treten CBMT-Initiative bei 

Ziel der Initiative ist die Förderung sicherer, skalierbarer und regulierungskonformer digitaler Finanzlösungen

Stuttgart, 19. August 2025 – Das Universal Digital Payment Network (UDPN), Giesecke+Devrient (G+D), und GFT Technologies (GFT) schließen sich als technische Dienstleister (Technical Service Providers, TSP) der CBMT-Initiative an. Ziel ist es, Geschäftsbankgeld auf Basis von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) bereitzustellen – für direkte und sichere Transaktionen zwischen Unternehmen.

Da Unternehmen zunehmend auf digitale Prozesse und vernetzte Ökosysteme setzen, steigt die Nachfrage nach sicheren, skalierbaren und regulatorisch konformen Finanzlösungen. Die CBMT-Initiative (Commercial Bank Money Token) ist ein wegweisendes Projekt, das genau darauf abzielt, digitale Transaktionen zwischen Unternehmen sicher und effizient zu gestalten. Mit ihrem Beitritt wollen UDPN, G+D und GFT die Verbindung neuer Geschäftsprozesse mit einer reibungslosen und sicheren Zahlungsabwicklung ermöglichen – insbesondere im Kontext von Industrie 4.0. Ein erfolgreicher Proof of Concept hat das Potenzial der Initiative bereits unter realen Bedingungen gezeigt – mit Beteiligung führender Geschäftsbanken wie DZ Bank, Unicredit und Commerzbank sowie Industrieunternehmen wie Siemens, BASF, Evonik und Mercedes-Benz.

Diese Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt hin zur Integration programmierbarer digitaler Zahlungsvorgänge – mit dem Ziel, Geschäftsbankgeld effizienter und breiter nutzbar zu machen.

Kernbeiträge:

  • Technologie: Die CBMT-Lösung nutzt die fortschrittlichen Technologien von UDPN, G+D und GFT – darunter Onboarding- und Interoperabilitätsdienste, Lösungen für die Integration von Bank- und Unternehmenssystemen sowie verschiedene DLT-basierte Technologien des UDPN. So können Geschäftsbanken und Industrieunternehmen einfach in das CBMT-Ökosystem einsteigen, es nutzen und integrieren.
  • Anwendungsfälle: Die Lösung wird anhand konkreter Unternehmensszenarien getestet und validiert – darunter „Delivery versus Payment“ in Lieferketten und Handelsfinanzierung, grenzüberschreitende Transaktionen zwischen Konzerneinheiten, Working-Capital-Optimierung sowie fortschrittliche IoT- und Machine-to-Machine-Zahlungen, sowohl online als auch offline.
  • Breitere Einführung: Die Arbeitsgruppe will neue Bank- und Unternehmenspartner identifizieren und an das CBMT-Netzwerk anbinden, um Reichweite und Funktionalität des Ökosystems im Finanzbereich weiter auszubauen.

„Stablecoins und tokenisierte Einlagen wie CBMTs werden die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessautomatisierung und IoT-Zahlungen unterstützen. Die CBMT-Initiative ist auf die spezifischen Anforderungen des Ökosystems zugeschnitten und wird eine erste Plattform für die nahtlose Ausgabe, Verwaltung und den Betrieb tokenisierter Einlagendienste bieten. Wir sind stolz darauf, Teil dieser Initiative zu sein, die das Finanzökosystem digitaler, effizienter und sicherer macht“, so Abbas Albasha, Senior Strategy Consultant CBDC bei Giesecke+Devrient.

„Tokens auf Basis von Geschäftsbankgeld ermöglichen Unternehmen digitale Transaktionen und fördern damit schnelle und effiziente Finanzprozesse in der digitalen Wirtschaft. Das Engagement von UDPN und GFT in der CBMT-Initiative unterstreicht unser Ziel, ein Finanztechnologie-Ökosystem aufzubauen, das die globale digitale Transformation beschleunigt“, ergänzt Florian Becker, Managing Director APAC & GCC bei GFT.
 

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Über CBMT

Commercial Bank Money Token (CBMT) steht für tokenisierte Bankeinlagen, die auf der Blockchain ausgegeben werden und die Möglichkeiten von Smart Contracts nutzen – für eine Vielzahl konventioneller und zukunftsorientierter Anwendungsfälle im In- und Ausland.
Das aktuelle Konzept sieht ein CBMT-Ökosystem mit mehreren Emittenten, Währungen und Blockchains vor.

 

Über Giesecke+Devrient

Giesecke+Devrient (G+D) ist ein weltweit tätiges Unternehmen für SecurityTech mit Hauptsitz in München. G+D macht das Leben von Milliarden von Menschen sicherer. Das Unternehmen schafft Vertrauen im digitalen Zeitalter, mit integrierten Sicherheitstechnologien in drei Geschäftsbereichen: Digital Security, Financial Platforms and Currency Technology.

G+D wurde 1852 gegründet und beschäftigt heute mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 3,1 Milliarden Euro. G+D ist mit 118 Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen in 41 Ländern vertreten.

Weitere Informationen: www.gi-de.com.

 

Über das Universal Digital Payments Network (UDPN)

Das Universal Digital Payments Network (UDPN) ist eine fortschrittliche, DLT-basierte Plattform, die nahtlose Interoperabilität zwischen Stablecoins, tokenisierten Einlagen, CBDCs und regulierten digitalen Vermögenswerten ermöglicht. UDPN befähigt Unternehmen und Finanzinstitute, ihre Systeme mit regulierten digitalen Währungen zu verbinden und weltweite Zahlungen zu vereinfachen. Unsere Lösungen umfassen:

  • System für tokenisierte Einlagen und Stablecoin-Management: Lokale Verwaltung regulierter digitaler Währungssysteme für Banken und Stablecoin-Emittenten.
  • Tokenisierung digitaler Vermögenswerte: Lokale Emission und Verwaltung tokenisierter Vermögenswerte über verschiedene Branchen hinweg – zur Unterstützung von Handel und digitalen Abwicklungen.
  • Projekt Kissen: Globales Abwicklungs- und Zahlungsnetzwerk für regulierte, tokenbasierte digitale Währungen.
  • All-in-One Digital Currency Sandbox: Ganzheitliche Testumgebung für Zentral- und Geschäftsbanken zur Entwicklung und Erprobung von Anwendungsfällen mit CBDCs, Stablecoins und tokenisierten Einlagen.

Entwickelt vom globalen IT-Engineering- und Lösungsanbieter GFT Technologies und dem Unternehmen für dezentrale Cloud-Infrastruktur Red Date Technology in Zusammenarbeit mit führenden Finanzpartnern steht UDPN an der Spitze der digitalen Finanzinfrastruktur.“

Erfahren Sie mehr: Website I LinkedIn

 

Über GFT

GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.


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2185534  19.08.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

18.08.2025 / 12:37 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 3. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 18. August 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 11. August 2025 bis einschließlich zum 15. August 2025 insgesamt 73.427 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 11. August 2025 bis einschließlich zum 15. August 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
11.08.2025 15.000 17,1634 257.450,39
12.08.2025 14.455 16,8485 243.544,62
13.08.2025 15.000 16,9707 254.560,52
14.08.2025 15.000 17,4101 261.151,79
15.08.2025 13.972 17,6316 246.348,20
       
Gesamt 73.427 17,2015 1.263.055,52

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 15. August 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 529.655 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2185088  18.08.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

11.08.2025 / 10:06 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 2. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 11. August 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 4. August 2025 bis einschließlich zum 8. August 2025 insgesamt 75.000 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 4. August 2025 bis einschließlich zum 8. August 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
04.08.2025 15.000 17,5112 262.667,88
05.08.2025 15.000 17,5336 263.004,23
06.08.2025 15.000 17,3484 260.225,42
07.08.2025 15.000 17,3346 260.019,05
08.08.2025 15.000 17,3163 259.744,08
       
Gesamt 75.000 17,4088 1.305.660,66

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 8. August 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 456.228 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2182074  11.08.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

04.08.2025 / 16:23 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 1. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 4. August 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 29. Juli 2025 bis einschließlich zum 1. August 2025 insgesamt 136.074 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 29. Juli 2025 bis einschließlich zum 1. August 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
29.07.2025  33.039   18,6057  614.714,58  
30.07.2025  35.320   18,3568  648.361,65  
31.07.2025  32.395   18,2493  591.184,84  
01.08.2025  35.320   17,7980  628.626,10  
       
Gesamt 136.074   18,2466 2.482.887,17  

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 1. August 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 381.228 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



04.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2179160  04.08.2025 CET/CEST

GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

28.07.2025 / 10:17 CET/CEST
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GFT Technologies SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‘MAR’) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (‘Delegierte Verordnung’)

Das von der GFT Technologies SE (‘Gesellschaft’) in einer Ad-hoc-Mitteilung am 27. März 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm (‘Aktienrückkaufprogramm‘) wird in einer zweiten Tranche ab dem 28. Juli 2025 fortgesetzt. Im Zeitraum bis spätestens 14. Oktober 2025 (‘Erwerbszeitraum’) sollen Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0005800601) zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 9.100.465,41 (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erworben werden. Auf Basis des XETRA-Schlusskurses am 24. Juli 2025 (18,56 Euro) entspricht dies bis zu 490.326 Aktien bzw. bis zu 1,86 % des Grundkapitals. Das Aktienrückkaufprogramm soll insgesamt ein Volumen von bis zu EUR 15.000.000,00 umfassen, wobei maximal 2.632.594 Aktien zurückerworben werden können (entsprechend knapp 10% des Grundkapitals).

Der Verwaltungsrat macht dabei von der am 5. Juni 2025 von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft neu erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch (‘Ermächtigung 2025’). Sie ersetzt – inhaltlich unverändert – die von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 erteilte Ermächtigung (‘Ermächtigung 2020’), soweit diese nicht bereits ausgenutzt wurde. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, vom 24. Juni 2025 bis zum Ablauf des 4. Juni 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Im Rahmen der ersten Tranche des am 27. März 2025 angekündigten Aktienrückkaufprogramms wurden im Zeitraum vom 15. April 2025 bis 28. Mai 2025 unter Ausnutzung der Ermächtigung 2020 245.154 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 5.899.534,59 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben.

Die Ermächtigung 2025 kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals zu jedem zulässigen Zweck durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der Ermächtigung 2025 verwenden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 MAR in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung, mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die GFT Technologies SE unter Beauftragung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der GFT Technologies SE verpflichtet, den Rückkauf in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der GFT Technologies SE am 5. Juni 2025 erteilten Ermächtigung durchzuführen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der GFT Technologies SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der GFT Technologies SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der GFT Technologies SE im Rahmen des Rückkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des jeweils höchsten unabhängigen Angebots auf dem XETRA-Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in Aktien der GFT Technologies SE auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GFT Technologie SE die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung auf ihrer Internetseite www.gft.com im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen.



28.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2175286  28.07.2025 CET/CEST

GFT treibt Strategie mit solidem vorläufigem Halbjahresergebnis, entschlossener KI-Ausweitung und Expansion in neue Branchen voran – Prognose für 2025 angepasst

GFT treibt Strategie mit solidem vorläufigem Halbjahresergebnis, entschlossener KI-Ausweitung und Expansion in neue Branchen voran – Prognose für 2025 angepasst

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Prognoseänderung
GFT treibt Strategie mit solidem vorläufigem Halbjahresergebnis, entschlossener KI-Ausweitung und Expansion in neue Branchen voran – Prognose für 2025 angepasst

23.07.2025 / 18:09 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GFT treibt Strategie mit solidem vorläufigem Halbjahresergebnis, entschlossener KI-Ausweitung und Expansion in neue Branchen voran – Prognose für 2025 angepasst

GFT verfolgt seine Strategie im ersten Halbjahr 2025 konsequent weiter: Solides Wachstum, wegweisende Expansion von KI-Projekten und der Eintritt in neue Branchen begleitet von proaktiven Transformationsmaßnahmen legen den Grundstein für nachhaltige, langfristige Performance.

  • Solides Umsatzplus von 3 Prozent: +6 Prozent organisches Wachstum, +1 Prozent M&A, -4 Prozent durch Währungseffekte
  • Markteinstieg in Robotik und physische KI: Entwicklung umfassender KI- und Softwareplattform für deutschen Branchenführer Neura Robotics
  • Starkes Wachstum in den USA, Kanada, Latam und APAC
  • Hohe Dynamik im Versicherungsbereich in Kanada mit Guidewire und in Brasilien mit AWS Cloud und GenAI-Produkt Wynxx
  • Neuaufstellung in UK und im Bereich Software Solutions im Gange; deutliche Währungseffekte belasten Umsatz und Ergebnis
  • Prognose für 2025 angepasst: Umsatz von ca. 885 Mio. EUR, bereinigtes EBIT von ca. 65 Mio. EUR

Stuttgart, 23. Juli 2025 – GFT Technologies SE (GFT) setzt seine Fünfjahresstrategie weiter um und hat im Jahr 2025 mehrere wichtige Meilensteine erreicht. Die im Juni bekannt gegebene strategische Partnerschaft mit Neura Robotics markiert den Einstieg von GFT in die schnell wachsende Robotik-Branche. Auch GFTs GenAI-Produkt Wynxx verzeichnete weiterhin starke Nachfrage: Die Zahl der Neukunden stieg im zweiten Quartal um 82Prozent gegenüber dem Vorquartal, von 23 auf 42. Zudem gelang die Expansion in drei weitere Länder. Die Zahl der verkauften Lizenzen legte im zweiten Quartal 2025 um 56Prozent zu auf nun 685. Über 10.000 GFT-Ingenieurinnen und -Ingenieure wurden an diesem GenAI-Produkt geschult, mit dem sich die Produktivität in der Softwareentwicklung nachweislich um bis zu 90 Prozent verbessern lässt. Die Auslastung verbesserte sich im zweiten Quartal, was auf die starke Nachfrage und das effiziente Kapazitätsmanagement zurückzuführen ist. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte wird die am 15. Juli angekündigte Übernahme des SAP-Spezialisten Megawork GFTs Position im margenstarken Geschäft mit hochwertigen Dienstleistungen deutlich stärken. Zugleich beschleunigt sie das Wachstum des GenAI-Produkts Wynxx – insbesondere im Rahmen großangelegter SAP-Migrationsprogramme. Darüber hinaus erweitert GFT seine Präsenz in wichtigen Branchen wie Pharma, dem öffentlichen Sektor, Energie, Konsumgüter und Fertigung. Gleichzeitig stellt sich GFT im Rahmen seiner strategischen Initiativen aktiv bestehenden Herausforderungen, insbesondere im britischen Markt und bei der GFT Software Solutions GmbH. Diese wirken sich auf die kurzfristige Prognose aus, jedoch erwartet GFT ab 2027 eine Verbesserung der Profitabilität sowie ein nachhaltiges Umsatzwachstum infolge der Transformation.

Nach vorläufigen Berechnungen wuchs der Konzernumsatz solide um 3 Prozent (+7 Prozent bei konstanten Wechselkursen), das bereinigte EBIT stieg um 2 Prozent. Dieser soliden operativen Leistung standen erhebliche negative Währungseffekte, Kapazitätsanpassungen bei GFT UK und GFT Software Solutions sowie der Wegfall eines hohen Einmalertrags aus dem Vorjahr gegenüber. Infolgedessen sank das EBIT um 36 Prozent und das EBT um 37 Prozent im Vergleich zu 2024. Die GFT Prognose für 2025 wurde daher auf einen Umsatz von rund 885 Mio. Euro und ein bereinigtes EBIT von rund 65 Mio. Euro angepasst.

„Wir setzen unsere KI-zentrierte Strategie konsequent um. Dazu zählt ein strategisches Großprojekt für eine KI- und Softwareplattform mit dem deutschen Innovationsführer Neura Robotics. Zugleich skalieren wir unser GenAI-Produkt Wynxx weltweit für unsere Kunden. Mit der Übernahme des SAP-Spezialisten Megawork stärken wir zudem unser margenstarkes Servicegeschäft. Dort, wo es Herausforderungen gibt, gehen wir sie im Einklang mit unserer Strategie direkt an. Damit schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges Wachstum“, so Marco Santos, Global CEO von GFT.

Der GFT Konzern erzielte in den ersten sechs Monaten 2025 einen Umsatz von 441,51 Mio. Euro. Damit übertraf das Unternehmen den Vorjahreswert von 429,63 Mio. Euro um 3 Prozent (auf Basis konstanter Wechselkurse +7 Prozent). GFT verzeichnete ein Wachstum von 20 Prozent im Bereich Versicherungen und 11 Prozent im Sektor Industrie & Sonstige. Der Umsatz im Bereich Banking ging leicht zurück (-2 Prozent).

Anhaltend starkes Wachstum in Amerika, Rückgang in Europa

Die Umsätze mit lateinamerikanischen Kunden stiegen um 21 Prozent und mit nordamerikanischen Kunden um 14 Prozent. Der Anstieg ist auf das starke Wachstum in Brasilien, den USA, Kanada und Kolumbien zurückzuführen. Die Umsätze mit europäischen Kunden gingen aufgrund makroökonomischer Herausforderungen um 6 Prozent zurück. Im Einzelnen sanken die Erträge mit spanischen Kunden um 7 Prozent, mit italienischen Kunden um 4 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 und mit deutschen Kunden um 1 Prozent. Das Geschäft mit britischen Kunden lag 19 Prozent unter dem Vorjahreswert.

„Indem wir Herausforderungen jetzt aktiv angehen, schärfen wir unseren Fokus auf die Erreichung unserer mittelfristigen Ziele. Gleichzeitig stärken wir unsere Position, um Wachstumschancen in zentralen Märkten und Branchen zu nutzen“, so Jochen Ruetz, CFO und stellvertretender CEO von GFT.

Ausblick 2025 angepasst, mittelfristige Ziele 2029 bekräftigt

Aufgrund erheblicher negativer Währungseffekte sowie gezielter struktureller Veränderungen bei GFT UK und GFT Software Solutions hat GFT seine Prognose für 2025 angepasst. Das Unternehmen erwartet nun für 2025 ein Umsatzwachstum von 2 Prozent auf 885 Mio. Euro. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich um 17 Prozent auf rund 65 Mio. Euro sinken.

Für das Jahr 2029 strebt GFT weiterhin einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro und eine bereinigte EBIT-Marge von 9,5 Prozent an. Das Unternehmen strebt ein nachhaltiges Umsatzwachstum an – getragen durch organisches Wachstum und gezielte Zukäufe im margenstarken Dienstleistungsgeschäft in den Kernmärkten. Fortlaufende Investitionen in KI und Innovation werden dieses Wachstum unterstützen. Die Profitabilität soll steigen, da sich der Service-Mix zunehmend auf margenstärkere Angebote und den Ausbau der Smartshore-Delivery verlagert. Ein starker Fokus auf die bestehenden Märkte wird zusätzlich Skaleneffekte und Effizienzgewinne ermöglichen.

 

Marco Santos, Global CEO von GFT  Bild herunterladen

Diese Pressemitteilung steht Ihnen auch im GFT Newsroom zum Download zur Verfügung

Die GFT Technologies SE wird am 24. Juli 2025 um 14:00 Uhr (MESZ) einen Live-Webcast abhalten, um die vorläufigen Halbjahresergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 vorzustellen und ausgewählte Ausblicke zu geben. Die Veranstaltung ist über den Bereich Investor Relations auf der GFT-Website oder direkt über folgenden Link zugänglich: Webcast beitreten.

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Presse
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Group Public Relations
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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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EQS News ID: 2173814

 
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2173814  23.07.2025 CET/CEST

GFT Technologies veröffentlicht vorläufige Halbjahresergebnisse und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an

GFT Technologies veröffentlicht vorläufige Halbjahresergebnisse und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Halbjahresergebnis
GFT Technologies veröffentlicht vorläufige Halbjahresergebnisse und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an

23.07.2025 / 18:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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GFT Technologies veröffentlicht vorläufige Halbjahresergebnisse und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an

Die GFT Technologies SE (GFT) hat auf Basis vorläufiger Berechnungen im ersten Halbjahr 2025 einen Umsatz von 441,51 Mio. € (H1/2024: 429,63 Mio. €) und ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) von 30,14 Mio. € (H1/2024: 29,67 Mio. €) erzielt. Das vorläufige Ergebnis vor Steuern (EBT) ging auf 19,02 Mio. € (H1/2024: 30,05 Mio. €) zurück. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem hohen positiven Sondereffekt im ersten Halbjahr 2024 in Höhe von 10,5 Mio. €, der den Vorjahreswert begünstigte.

GFT prognostizierte bisher für das Gesamtjahr 2025 einen Umsatz von 930 Mio. €, ein bereinigtes EBIT von 75 Mio. € und ein EBT von 60 Mio. €. GFT geht nunmehr für das Geschäftsjahr 2025 davon aus, dass der Umsatz bei 885 Mio. € und das bereinigtes EBIT bei 65 Mio. € liegen wird. Die Prognose für das EBT wird auf 45 Mio. € angepasst.

Die Anpassung der Umsatzprognose basiert im Wesentlichen auf negativen Währungseffekten in Folge einer fortgesetzt signifikanten Aufwertung des Euro sowie einer schwächeren Geschäftsentwicklung bei GFT in Großbritannien. Die Anpassung der Prognose der Ergebniskennzahlen bereinigtes EBIT und EBT resultiert im Wesentlichen aus den strukturellen Maßnahmen bei GFT in Großbritannien und bei der deutschen Tochter GFT Software Solutions GmbH sowie negativen Währungseffekten. Für das zweite Halbjahr 2025 geht GFT derzeit von einem weiterhin positiven Geschäftsverlauf aus. Eine spürbare Belebung der Dynamik, wie noch zu Beginn des Geschäftsjahres erwartet, zeichnet sich marktbedingt sowie aufgrund der laufenden strukturellen Maßnahmen derzeit nur in einigen Märkten ab.

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts wird planmäßig am 7. August 2025 erfolgen.

Finanzkennzahlen: Erläuterungen zu den in dieser Ad-hoc Meldung verwendeten Leistungsindikatoren befinden sich auf der GFT-Website unter www.gft.de/leistungskennzahlen.

 

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EQS News ID: 2173794

 
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2173794  23.07.2025 CET/CEST

GFT erwirbt SAP-Spezialist Megawork und beschleunigt damit strategisches Wachstum

GFT erwirbt SAP-Spezialist Megawork und beschleunigt damit strategisches Wachstum

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Strategische Unternehmensentscheidung
GFT erwirbt SAP-Spezialist Megawork und beschleunigt damit strategisches Wachstum

15.07.2025 / 07:30 CET/CEST
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GFT erwirbt SAP-Spezialist Megawork und beschleunigt damit strategisches Wachstum

Akquisition in Brasilien unterstützt GFTs Fünfjahresstrategie durch hochwertige, KI-zentrierte Dienstleistungen und Marktexpansion

Stuttgart / São Paulo, 15. Juli 2025 – GFT Technologies SE (GFT) übernimmt 100 Prozent von Megawork Consultoria e Sistemas Ltda. (Megawork), einem führenden brasilianischen SAP-Beratungsunternehmen, und setzt damit seine Fünfjahresstrategie konsequent um. Die Akquisition zahlt auf die Ziele des Unternehmens ein, das Wachstum im Bereich wertschöpfungsintensiver Dienstleistungen sowie die Rentabilität zu steigern und die Zusammenarbeit mit führenden unabhängigen Softwareanbietern zu vertiefen.

Mit dieser Akquisition tritt GFT in das SAP-Ökosystem ein – das Netzwerk eines der bedeutendsten Softwareunternehmen weltweit. Dieser Schritt ebnet für GFT den Weg, ein umfassendes SAP-Angebot bereitzustellen, das auf dem GFT-eigenen GenAI-Produkt Wynxx basiert und SAP-Transformationen mit einem neuen Maß an Geschwindigkeit und Effizienz ermöglicht. Das Angebot soll die Implementierung, Upgrades, Migrationen und den laufenden Support sowie die Einbettung von KI-Fähigkeiten der nächsten Generation umfassen, um Kunden bei der Navigation durch die sich entwickelnde SAP-Landschaft zu unterstützen, insbesondere im Bereich SAP Cloud ERP.

„Dieser Zukauf spiegelt unser Bestreben wider, mit SAP, einem der weltweit führenden ISVs, in margenstarke Dienstleistungen mit hohem Mehrwert zu expandieren“, so Marco Santos, Global CEO von GFT. „Die SAP-Expertise von Megawork kombiniert mit der führenden Position von GFT in den Bereichen Cloud und KI bildet einen starken Wachstumsmotor für die Zukunft. Mit unserem führenden GenAI-Produkt Wynxx wollen wir die Effizienz von SAP-Migrationen, -Upgrades und -Implementierungsprojekten um 40 Prozent oder mehr steigern – ein logischer nächster Schritt, um über die traditionelle Transformation hinauszugehen und echten geschäftlichen Mehrwert zu generieren.“

„Für Megawork und unsere Kunden ist dies ein spannendes neues Kapitel“, sagte Alexandro Carvalho, CEO von Megawork. „Indem wir Teil von GFT werden, erhalten unsere Kunden Zugang zu einem globalen Talentpool, bahnbrechenden Innovationen und einem erweiterten Leistungsspektrum, um ihre digitale Transformation zu unterstützen – bei ihren SAP-Projekten und darüber hinaus. Wir sehen eine starke kulturelle und strategische Übereinstimmung, die es uns ermöglicht, unseren Kunden einen noch größeren Mehrwert zu bieten.“

GFT erwirbt Megawork im Rahmen einer vollständig aus Eigenmitteln finanzierten Cash-Transaktion von den Gründern. Das derzeitige Führungsteam des Unternehmens verbleibt im Unternehmen, um Kontinuität und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Mit dieser Übernahme treibt GFT die Umsetzung seiner Fünfjahresstrategie voran. Sie beschleunigt das Wachstum des Unternehmens durch die Erschließung neuer Branchen insbesondere in den Bereichen Fertigung, Pharma, öffentlicher Sektor, Energie und Konsumgüter, in denen SAP bereits fest verankert ist. Darüber hinaus festigt GFT durch die Zusammenarbeit mit SAP seine Position im Bereich von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert. Diese Partnerschaft birgt für GFT hohes Potenzial für Umsatz- und Profitabilitätswachstum, da SAP-Services ein besonders margenstarkes Segment mit anhaltender globaler Nachfrage darstellen.

Ein wichtiger strategischer Vorteil der Übernahme ist die Integration von Wynxx, dem GenAI-Produkt von GFT, in die SAP-Services von Megawork. Wynxx wird eine zentrale Rolle bei der Beschleunigung von SAP-Cloud-ERP-Migrationen und Projektimplementierungen spielen, indem es die Automatisierung vorantreibt, die Komplexität reduziert und eine schnellere Time-to-Value für Kunden ermöglicht.

Dies stärkt nicht nur die führende Rolle von GFT im Bereich KI, sondern positioniert das Unternehmen auch als bevorzugten Partner für Kunden, die die KI-gestützten Innovationen von SAP nutzen möchten.

Die Akquisition eröffnet zudem erhebliche Cross-Selling-Möglichkeiten. Ein Großteil der Kunden von GFT arbeitet bereits mit SAP – ideale Voraussetzungen, um das Serviceangebot auszubauen, neue Projekte zu gewinnen und Kundenbeziehungen zu stärken. Gleichzeitig profitieren Kunden von Megawork von GFTs Kompetenzen in den Bereichen Cloud-Transformation, KI, Datenplattformen und Salesforce. Zwischen den Kunden von GFT und Megawork gibt es nur minimale Überschneidungen, was klare Chancen für komplementäres Wachstum und Cross-Selling in beiden Portfolios eröffnet.

Das Team von Megawork besteht aus rund 350 hochqualifizierten Experten. Sie sind auf SAP-Beratung, -Support und -Implementierung spezialisiert. Im Jahr 2024 verzeichnete das Unternehmen einen Umsatz von rund 14 Millionen Euro und eine EBITDA-Marge von 21 Prozent, was seine hohe Rentabilität und operative Effizienz unterstreicht.

Der Abschluss der Transaktion ist spätestens für das vierte Quartal 2025 geplant. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der nationalen Kartellbehörde in Brasilien.

Diese Pressemitteilung steht auch im GFT Newsroom zum Download bereit.

 

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Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

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Über Megawork

Megawork ist ein zuverlässiger SAP-zentrierter Partner für digitale Transformation mit Sitz in Brasilien. Wir unterstützen führende Unternehmen in den Bereichen Versorgungsunternehmen, Fertigung, Bergbau, Professional Services und Vertrieb bei der Erschließung von Geschäftswerten durch die Migration auf SAP Cloud ERP (S/4HANA), intelligente Automatisierung, Steuerkonformität und moderne Cloud-Architekturen mit SAP BTP und KI.

Mit über 30 Jahren Erfahrung kombiniert Megawork fundierte Branchenkenntnisse, technische Exzellenz und eine proprietäre Methodik, um skalierbare, gesetzeskonforme und innovationsgetriebene ERP-Lösungen zu liefern. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um ihre digitale Reife zu beschleunigen, Abläufe zu rationalisieren und sich an die sich verändernden geschäftlichen Herausforderungen anzupassen.

Als zertifizierter SAP Gold Partner wurde Megawork im fünften Jahr in Folge als Leader in der ISG Provider Lens™ – SAP S/4HANA System Transformation (Midmarket) ausgezeichnet. Diese Anerkennung spiegelt unsere herausragenden Leistungen in den Bereichen Ausführung, Automatisierung und Cloud-Einführungsstrategien auf dem lateinamerikanischen Markt wider.

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2169586  15.07.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

30.06.2025 / 09:22 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 10. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 30. Juni 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 23. Juni 2025 bis einschließlich zum 27. Juni 2025 insgesamt 0 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 23. Juni 2025 bis einschließlich zum 27. Juni 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
23.06.2025 – – –
24.06.2025 – – –
25.06.2025 – – –
26.06.2025 – – –
27.06.2025 – – –
       
Gesamt – – –

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 27. Juni 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 245.154 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).

 



30.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2162226  30.06.2025 CET/CEST

GFT und NEURA Robotics schließen strategische Partnerschaft zur Entwicklung zukunftsweisender Software für physische KI

GFT und NEURA Robotics schließen strategische Partnerschaft zur Entwicklung zukunftsweisender Software für physische KI

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Kooperation/Vereinbarung
GFT und NEURA Robotics schließen strategische Partnerschaft zur Entwicklung zukunftsweisender Software für physische KI

30.06.2025 / 08:50 CET/CEST
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GFT bringt umfassende KI- und Datenkompetenz in die kognitive Robotik ein

Stuttgart, 30. Juni 2025 – GFT Technologies wurde von NEURA Robotics als strategischer Partner für die Entwicklung der Softwareplattform ausgewählt, die die nächste Generation physischer KI antreibt. Dies unterstreicht die technologische Stärke von GFT und markiert den Einstieg in eine der dynamischsten Industrien des Jahrzehnts.

NEURA Robotics ist ein globaler Pionier im Bereich der kognitiven Robotik. Das Unternehmen entwickelt intelligente Maschinen, die in realen Umgebungen lernen, sich anpassen und autonom handeln. GFT hat gemeinsam mit NEURA Robotics bereits eine zukunftsweisende Softwareplattform entwickelt. Mit tiefem Know-how in Daten, KI und Hochleistungsarchitektur ist GFT der ideale Partner, um die Brücke zwischen digitaler Intelligenz und physischer Aktion zu schlagen.

„Dass NEURA Robotics GFT als strategischen Partner gewählt hat, unterstreicht unsere technologische Führungsrolle bei modernen Softwareplattformen“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT. „Wir bringen unsere Kernkompetenzen in den Bereichen KI-Software und digitale Plattformen in die Robotik ein und erweitern damit unsere Strategie einer verantwortungsvollen KI-Orientierung auf einen Sektor, der die Industrie und das tägliche Leben gleichermaßen verändern wird: Robotik und physische KI.“

„Mit GFT haben wir einen strategischen Partner gefunden, der unsere Vision teilt, kognitive Robotik in die Praxis umzusetzen. Das fundierte technologische Know-how und die langjährige Erfahrung in der KI-Softwareentwicklung sowie in komplexen und stark regulierten Branchen helfen uns, die Lücke zwischen KI-Erkenntnissen und physischer Umsetzung zu schließen und damit den Grundstein für eine neue Ära intelligenter Maschinen zu legen“, so David Reger, Gründer und CEO von NEURA Robotics.

Diese Partnerschaft stärkt nicht nur die Position von GFT als globalem Innovationsführer, sondern eröffnet auch neue Wachstumschancen im boomenden Robotikmarkt.

David Reger, Gründer und CEO von NEURA Robotics und Marco Santos, Global CEO von GFT. Quelle: NEURA Robotics 
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Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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Über NEURA Robotics

NEURA Robotics wurde 2019 von David Reger gegründet, um relevante Innovationslücken zu schließen und das Zeitalter der kognitiven Robotik zu begründen. Die vielfach preisgekrönten Innovatoren aus Metzingen verfolgen über die gesamte Produktpalette hinweg – von Industrie- bis Haushaltsroboter – einen strikten „One-Device“-Ansatz. Dahinter verbirgt sich die Idee vom Smartphone mit Armen und Beinen, das sämtliche zentrale Komponenten und Sensoren für physische künstliche Intelligenz in einem Gerät vereint. Mit dem „Neuraverse“ schafft das Unternehmen die Voraussetzung für den iPhone-Moment in der Robotik und schließt die Lücke zwischen Technologie und Menschlichkeit. Grundlegende kognitive Fähigkeiten, Sicherheits- und Betriebsystem sowie eine partneroffene Entwicklungsumgebung ermöglichen die Skalierung von Robotik-Anwendungen in nie dagewesener Form. Ein wachsendes Angebot von Apps und autonomes Lernen eröffnen Robotern jeglicher Bauform ein weites Einsatzfeld im gesellschaftlichen Alltag sowie bisher unerreichte Flexibilität und Kosteneffizienz in der Automatisierung.

Das um NEURA entstehende Robotics Hub zieht viele internationale Marktführer an. So hat NEURA Robotics Partnerschaften mit Kawasaki Robotics, Omron Robotics and Safety Technologies, Delta Electronics und anderen führenden Herstellern etabliert.

Alle für diesen Erfolg erforderlichen Innovationen und technologischen Komponenten, einschließlich der KI, werden von NEURA Robotics selbst entwickelt. Dadurch konnten neue Maßstäbe bei physischer KI, Präzision und Sicherheit gesetzt werden. Kognitive Roboter von NEURA können sehen, hören und haben einen Tastsinn. Sie handeln völlig autonom und lernen aus Erfahrung.

Zur Automatica 2025 präsentiert NEURA die dritte Generation des humanoiden Allzweckroboters 4NE1. Zudem bringt NEURA mit MiPA den weltweit ersten kognitiven Haushalts- und Serviceroboter auf den Markt.

Weitere Informationen unter: https://neura-robotics.com und https://davidreger.com



30.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GFT Technologies SE
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart
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Telefon: +49 (0)711/62042-0
Fax: +49 (0)711/62042-301
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Internet: www.gft.com
ISIN: DE0005800601
WKN: 580060
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2161902

 
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2161902  30.06.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

23.06.2025 / 09:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 9. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 23. Juni 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 16. Juni 2025 bis einschließlich zum 20. Juni 2025 insgesamt 0 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 16. Juni 2025 bis einschließlich zum 20. Juni 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
16.06.2025 – – –
17.06.2025 – – –
18.06.2025 – – –
19.06.2025 – – –
20.06.2025 – – –
       
Gesamt – – –

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 20. Juni 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 245.154 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2158498  23.06.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

16.06.2025 / 18:02 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 8. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 16. Juni 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 9. Juni 2025 bis einschließlich zum 13. Juni 2025 insgesamt 0 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 9. Juni 2025 bis einschließlich zum 13. Juni 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
09.06.2025 – – –
10.06.2025 – – –
11.06.2025 – – –
12.06.2025 – – –
13.06.2025 – – –
       
Gesamt – – –

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 13. Juni 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 245.154 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2155862  16.06.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
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10.06.2025 / 16:55 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 7. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 10. Juni 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 2. Juni 2025 bis einschließlich zum 6. Juni 2025 insgesamt 0 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 2. Juni 2025 bis einschließlich zum 6. Juni 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
02.06.2025 – – –
03.06.2025 – – –
04.06.2025 – – –
05.06.2025 – – –
06.06.2025 – – –
       
Gesamt – – –

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 06. Juni 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 245.154 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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2153178  10.06.2025 CET/CEST

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
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02.06.2025 / 10:07 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 6. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 2. Juni 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 26. Mai 2025 bis einschließlich zum 28. Mai 2025 insgesamt 14.485 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 26. Mai 2025 bis einschließlich zum 28. Mai 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
26.05.2025 3.912 23,1818 90.687,20
27.05.2025 2.573 22,9423 59.030,54
28.05.2025 8.000 24,0381 192.304,85
       
Gesamt 14.485 23,6122 342.022,59

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 28. Mai 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 245.154 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

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2148786  02.06.2025 CET/CEST

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
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26.05.2025 / 11:16 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 5. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 26. Mai 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 19. Mai 2025 bis einschließlich zum 23. Mai 2025 insgesamt 32.628 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 19. Mai 2025 bis einschließlich zum 23. Mai 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
19.05.2025 6.116 23,7279 145.119,90
20.05.2025 7.004 23,9403 167.677,90
21.05.2025 7.617 23,8102 181.362,30
22.05.2025 3.891 23,3277 90.768,20
23.05.2025 8.000 22,9001 183.200,55
       
Gesamt 32.628 23,5420 768.128,85

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 23. Mai 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 230.669 Aktien.

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26.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2145266  26.05.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
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19.05.2025 / 11:22 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 4. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 19. Mai 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis einschließlich zum 16. Mai 2025 insgesamt 38.485 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis einschließlich zum 16. Mai 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
12.05.2025 8.000 24,6782 197.425,75
13.05.2025 8.000 24,7593 198.074,70
14.05.2025 6.485 24,7993 160.823,25
15.05.2025 8.000 25,5253 204.202,55
16.05.2025 8.000 23,9584 191.666,88
       
Gesamt 38.485 24,7419 952.193,13

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 16. Mai 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 198.041 Aktien.

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19.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2140602  19.05.2025 CET/CEST

Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
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12.05.2025 / 11:36 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 12. Mai 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 5. Mai 2025 bis einschließlich zum 9. Mai 2025 insgesamt 51.626 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 5. Mai 2025 bis einschließlich zum 9. Mai 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum  Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
05.05.2025  14.526   25,6745 372.947,95  
06.05.2025  8.110   24,6297 199.747,25  
07.05.2025  8.490   25,2641 214.491,95  
08.05.2025  12.500   23,1569 289.461,35  
09.05.2025  8.000   23,9057 191.245,25  
                        
Gesamt  51.626 24,5592 1.267.893,75  

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 9. Mai 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 159.556 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2  Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).

 



12.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2135308  12.05.2025 CET/CEST

GFT startet mit solidem Wachstum ins neue Jahr

GFT startet mit solidem Wachstum ins neue Jahr

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
GFT startet mit solidem Wachstum ins neue Jahr

08.05.2025 / 07:29 CET/CEST
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GFT startet mit solidem Wachstum ins neue Jahr

Starkes Wachstum in Nord- und Südamerika sowie im Versicherungsgeschäft bestätigt KI-zentrierte Strategie in schwierigem Umfeld, Fünfjahresstrategie in Umsetzung

  • Anstieg des Konzernumsatzes um 4 Prozent
  • Versicherungsgeschäft (+24 Prozent) treibt Wachstum an, Bereich Banking bleibt stabil
  • Solides Wachstum in USA, Kanada, Lateinamerika und APAC als Grundlage für weitere Expansion
  • Erfolgreicher Einstieg in die Robotik-Branche mit KI-Großauftrag von weltweit führendem deutschem Robotik-Unternehmen
  • Auftragsbestand wächst um 14 Prozent
  • Herausforderungen in Großbritannien und bei Software Solutions GmbH; Auswirkungen auf die Erträge
  • Prognose 2025 bestätigt: weiteres Wachstum, Umsatz von ca. 930 Mio. EUR, bereinigtes EBIT von ca. 75 Mio. EUR

Stuttgart, 8. Mai 2025 – GFT Technologies SE (GFT) setzt seine Fünfjahresstrategie weiter erfolgreich um und verzeichnet im ersten Quartal ein Umsatzplus von 4 Prozent. Ein starkes Wachstum in Nord- und Lateinamerika und im Asien-Pazifik-Raum (APAC) sowie ein kräftiger Umsatzanstieg um 24 Prozent im Bereich Versicherungen bestätigen den KI-zentrierten Ansatz von GFT. Mit einem großen KI-Projekt ist GFT in den Robotik-Markt eingestiegen. Positiv wirkten sich auch erste Anzeichen einer Erholung in Europa und der um 14 Prozent gestiegene Auftragsbestand aus.

GFT AI Impact gewann ebenfalls weiter an Bedeutung: Die Anzahl verkaufter neuer Lizenzen stieg von 315 im vierten Quartal 2024 auf 440 im ersten Quartal 2025. Über 10.000 GFT-Ingenieurinnen und -Ingenieure wurden bereits an diesem generativen KI-Produkt geschult, und es wurde ein erster US-Kunde akquiriert. Mit AI Impact lässt sich die Produktivität in der Softwareentwicklung um 50 bis 90 Prozent verbessern. GFT baute außerdem seine Marktpräsenz aus und gewann den Google Cloud Country Partner of the Year Award for Germany und zwei FS Tech Awards in den Kategorien „Best Use of IT in Consumer Finance“ und „Financial Services Collaboration of the Year” sowie einen Fintech Breakthrough Award für „Best Digital Bank“. Die Eingliederung von Sophos Solutions ins Unternehmen konnte planmäßig nach einem Jahr im ersten Quartal abgeschlossen werden. Das MSCI ESG-Rating für GFT wurde außerdem um zwei Stufen auf A angehoben, was das Engagement des Unternehmens für ein nachhaltiges, verantwortungsvolles Wachstum unterstreicht.

„Wir konzentrieren uns auf die Umsetzung unserer Fünfjahresstrategie. Unser Portfolio beweist seine hohe Widerstandsfähigkeit. Das Wachstum in Nordamerika, Lateinamerika und APAC sowie Anzeichen einer Erholung der Geschäftslage in Europa zeigen, dass wir uns mit unserem KI-zentrierten Ansatz erfolgreich von der Konkurrenz abheben. Dasselbe gilt auch für unseren Branchenmix: Das Versicherungsgeschäft hat sich für uns wieder einmal als wesentlicher Wachstumstreiber erwiesen, und mit einem millionenschweren KI-Vertrag sind wir in den dynamischen Robotik-Markt eingestiegen. Das eröffnet GFT zahlreiche neue Möglichkeiten“, erklärte Marco Santos, Global CEO bei GFT. Er fügte hinzu: „Wo wir auf strukturelle Herausforderungen treffen – vor allem im britischen Markt und bei der Software Solutions GmbH – gehen wir diese mit einer klar definierten Strategie, hohem Engagement und einer geduldigen Herangehensweise an.“

Der GFT Konzern generierte in den ersten drei Monaten 2025 einen Umsatz in Höhe von 221,91 Mio. EUR. Damit übertraf das Unternehmen den Vorjahresumsatz von 212,39 Mio. EUR um 4 Prozent (auf Basis konstanter Wechselkurse +7 Prozent). GFT erzielte im Bereich Versicherungen ein Wachstum von 24 Prozent, im Sektor Industrie & Sonstige wuchs der Umsatz um 12 Prozent. Der Umsatz im Bereich Banking blieb unverändert (+0 Prozent).

Dynamisches Wachstum in Nord- und Südamerika sowie APAC, Erholung in Europa, Herausforderungen in Großbritannien identifiziert

Der Umsatz in den Regionen Nord-/Südamerika, Großbritannien & APAC stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 Prozent. Darin enthalten ist die Übernahme von Sophos Solutions, die sich seit 1. Februar 2024 in den Konzernzahlen niederschlägt. Treibende Faktoren waren ein starkes Wachstum in Brasilien, den USA, Kanada und Kolumbien. Das Umsatzwachstum in Lateinamerika betrug 29 Prozent und in Nordamerika 19 Prozent. Im Gegensatz dazu gingen die Umsätze in Großbritannien im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent zurück. Im Segment Kontinentaleuropa war aufgrund gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen ein Rückgang um 2 Prozent zu verzeichnen.

„Aufgrund globaler Zoll-Diskussionen und Rezessionsängste steht unsere Branche aktuell in den europäischen Märkten vor deutlichen Herausforderungen. Doch unsere starke Pipeline in verschiedenen Ländern, darunter den USA, hält unseren Gesamtausblick stabil“, so Jochen Ruetz, CFO bei GFT. Er fügte hinzu: „Wir beobachten diese Marktentwicklungen weiterhin aufmerksam und vertrauen dabei auf die Diversität unserer Einnahmequellen. Dank dieses ausgewogenen Ansatzes können wir unsere Finanzziele trotz des Gegenwindes an den europäischen Märkten aufrechterhalten.“

Höhere Personalkosten schlagen sich im operativen Ergebnis nieder

Das bereinigte EBIT ging im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent auf 15,09 Mio. EUR zurück (Q1/2024: 18,31 Mio. EUR). Bedingt war dieser Rückgang in erster Linie durch zusätzliche Investitionen für künftiges Wachstum, höhere Sozialversicherungsbeiträge, geringere F&E-Subventionen in diversen Märkten und Herausforderungen am britischen Markt sowie bei der Software Solutions GmbH. Gegenmaßnahmen auf struktureller Ebene für den britischen Markt wie auch die Software Solutions GmbH sind bereits in Planung.

Die bereinigte EBIT-Marge betrug in den ersten drei Monaten 2025 6,8 Prozent (Q1/2024: 8,6 Prozent)1). Das EBT ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 33 Prozent auf 10,01 Mio. EUR zurück (Q1/2024: 15,00 Mio. EUR).

Aktienrückkaufprogramm gestartet

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug -4,31 Mio. EUR (Q1/2024: 6,42 Mio. EUR) und war beeinflusst durch eine höhere Mittelbindung im Working Capital, insbesondere in Form von Kundenforderungen, nachdem es im vierten Quartal 2024 bedingt durch Zahlungseingänge von großen Kunden positive Effekte gegeben hatte.

Zum 31. März 2025 beschäftigte der Konzern insgesamt 11.413 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Full Time Equivalents = FTE). Dies entspricht, verglichen mit 11.506 FTE zum Jahresende 2024, einem leichten Rückgang um 1 Prozent.

GFT hat beschlossen, eigene Aktien im Wert von 15 Mio. EUR zurückzukaufen. Dies ist ein klares Zeichen für das Vertrauen, das der Konzern in die neue Fünfjahresstrategie setzt. Das Aktienrückkaufprogramm über die Börse basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020, eigene Aktien im Wert von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu kaufen. Das Programm startete im April 2025 und soll – vorbehaltlich der Erneuerung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung am 5. Juni 2025 – spätestens am 14. Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Ausblick 2025 und mittelfristige Ziele 2029 bestätigt: Wachstum wird anhalten

Obwohl an einigen Märkten weiterhin herausfordernde Bedingungen vorherrschen, erwartet GFT im Geschäftsjahr 2025 einen weiteren Anstieg des Konzernumsatzes. Das Unternehmen bestätigte seine Prognose für dieses Jahr.

Im Detail erwartet das Unternehmen weiterhin für 2025 ein Umsatzwachstum von 7 Prozent auf 930 Mio. EUR. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich um 4 Prozent auf etwa 75 Mio. EUR zurückgehen.

Bis 2029 plant GFT, Umsätze in Höhe von 1,5 Mrd. EUR mit einer bereinigten EBIT-Marge von 9,5 Prozent zu generieren. GFT erwartet eine kontinuierliche Umsatzsteigerung basierend auf organischem Wachstum und zielgerichteten Übernahmen in Schlüsselmärkten. Fortlaufende Investitionen in GFT-Vermögenswerte sollen diesen Kurs unterstützen. Für mehr Rentabilität sollen mehr Angebote mit höheren Margen und ein Ausbau der Smartshore-Bereitstellung sorgen. Mit einem Schwerpunkt auf bestehenden Märkten lassen sich Wachstum und Effizienz weiter steigern.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro Q1 2025 Q1 2024 ∆
Umsatz 221,91 212,39 4%
EBITDA 15,99 21,81 -27%
Bereinigtes EBIT 15,09 18,31 -18%
Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) 6,8 8,6 -1,8 PP
EBIT 10,82 15,72 -31%
EBT 10,01 15,00 -33%
Konzernergebnis 7,09 10,62 -33%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,27 0,40 -33%
Operativer Cashflow -4,31 6,42 <-100%
Auftragsbestand 462,25 404,58 14%
In Mio. Euro 31.03.2025 31.12.2024 ∆
Mitarbeiter (FTE) 11.413 11.506 -1%
Netto-Liquidität -51,08 -42,53 -20%
Eigenkapitalquote (in Prozent) 44% 42% 2 PP
  1. GFT hat die Berechnungsmethode des bereinigten EBIT für das Konzernergebnis ab dem GJ 2025 geändert. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte. Zu Vergleichszwecken werden die entsprechenden Vorjahreswerte entsprechend neu berechnet.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.

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Über GFT

GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.

Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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2132668  08.05.2025 CET/CEST

GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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05.05.2025 / 11:12 CET/CEST
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GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 5. Mai 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 28. April 2025 bis einschließlich zum 2. Mai 2025 insgesamt 72.990 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 28. April 2025 bis einschließlich zum 2. Mai 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum  Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
28.04.2025  18.200   23,4260  426.353,86  
29.04.2025  16.582   24,4668  405.708,94  
30.04.2025  17.708   24,3322  430.874,40  
01.05.2025  0   0,0000  0 
02.05.2025  20.500   25,2222  517.055,20  
       
Gesamt   72.990   24,3868 1.779.992,40  

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 2. Mai 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 107.930 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2  Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).

 



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2130030  05.05.2025 CET/CEST

GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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GFT Technologies SE / Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
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28.04.2025 / 15:38 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 28. April 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 21. April 2025 bis einschließlich zum 25. April 2025 insgesamt 34.940 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 14. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 21. April 2025 bis einschließlich zum 25. April 2025 Aktien wie folgt erworben

Datum  Anzahl Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Gesamtkaufpreis (EUR)*
24.04.2025  17.340   22,3921  388.279,26  
25.04.2025  17.600   22,7855  401.024,61  
       
Gesamt  34.940   22,5903  789.303,87  

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 25. April 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 34.940 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß  Art. 2  Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).

 



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2125648  28.04.2025 CET/CEST

GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

23.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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250412009946_00-0.jpg
GFT Technologies SE Stuttgart – Wertpapier-Kenn-Nummer 580060 –
– ISIN DE0005800601 – Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der GFT Technologies SE, die am Donnerstag, 5. Juni 2025, ab 10:00 Uhr (MESZ) abgehalten wird.


Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 20 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)1 ohne physische Präsenz der Aktionäre2 oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in Bild und Ton im Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können – wie in den Abschnitten I. und II. am Ende dieser Einberufung im Einzelnen beschrieben – im Aktionärsportal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart.

1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des SE-Ausführungsgesetzes („SEAG“) nichts anderes ergibt.

2 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind als geschlechtsneutral zu verstehen.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2024, und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2024 abgelaufene Geschäftsjahr

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter www.gft.de/hv veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der GFT Technologies SE und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der GFT Technologies SE am 27. März 2025 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die weiteren zu Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Jahresabschluss der GFT Technologies SE ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 44.955.109,77 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 0,50 € Dividende je derzeit 26.325.946 dividendenberechtigter Stückaktien: 13.162.973,00 €
Einstellung in die Gewinnrücklage: 0,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 31.792.136,77 €
Bilanzgewinn: 44.955.109,77 €

Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,50 € je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, also am 11. Juni 2025.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2024

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen, namentlich:

a.

Marika Lulay

b.

Jens-Thorsten Rauer

c.

Dr. Jochen Ruetz

d.

Marco Santos (ab 1. Juli 2024)

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2024

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen, namentlich:

a.

Ulrich Dietz (Vorsitzender)

b.

Dr. Paul Lerbinger (stellvertretender Vorsitzender)

c.

Dr. Annette Beller

d.

Maria Dietz

e.

Marika Lulay (bis zum Ende der Hauptversammlung am 20. Juni 2024)

f.

Dr. Jochen Ruetz

g.

Marco Santos (ab dem Ende der Hauptversammlung am 20. Juni 2024)

h.

Prof. Dr. Andreas Wiedemann

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025 und darüber hinaus des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

a.

Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Verwaltungsrat schlägt vor – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses -, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

b.

Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts

Der Verwaltungsrat schlägt vor – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses -, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist.

6.

Beschlussfassung über eine Wahl zum Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 24 Abs. 1 SEAG aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der GFT Technologies SE besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern, es sei denn, dass die Hauptversammlung im Rahmen von § 23 Abs. 1 SEAG eine größere Zahl von Verwaltungsratsmitgliedern bestimmt.

Nach § 6 Abs. 4 der Satzung der GFT Technologies SE werden die Verwaltungsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer eines jeden Verwaltungsratsmitglieds endet jedoch spätestens sechs Jahre nach seiner Bestellung.

Im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats kam dieser zum Ergebnis, die im Gremium vorhandenen Kompetenzen weiter ausbauen zu wollen. Vor diesem Hintergrund schlägt der Verwaltungsrat vor, Frank Riemensperger, Gründer und Geschäftsführer der 440.digital GmbH und ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung von Accenture Deutschland sowie ehemaliges Mitglied im Global Leadership Council, dann Global Management Committee der weltweiten Accenture Gruppe, zusätzlich in den Verwaltungsrat zu wählen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor,

a.

gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der GFT Technologies SE zu bestimmen, dass dem Verwaltungsrat acht Verwaltungsratsmitglieder angehören;

b.

Frank Riemensperger, mit Wohnsitz in Dietzenbach, Gründer und Geschäftsführer der 440.digital GmbH, für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Verwaltungsrat zu wählen.

Der Wahlvorschlag des Verwaltungsrats berücksichtigt die von ihm beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept. Die Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept sind zusammen mit dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Diese Erklärung ist Teil des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024, der im Geschäftsbericht 2024 enthalten ist.

Zwischen dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung durch Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Weitere Angaben über den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Verwaltungsrat, insbesondere die Angaben zu seinen Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, sind im Lebenslauf enthalten, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Nach § 162 AktG ist vom Verwaltungsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG im Internet unter www.gft.de/hv zugänglich.

8.

Beschlussfassung zum Vergütungssystem für den Verwaltungsrat und zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Nach § 38 Abs. 1 SEAG i. V. m. § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats Beschluss zu fassen. Die letzte Beschlussfassung erfolgte durch die Hauptversammlung am 22. Juni 2023.

Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird gemäß § 15 der Satzung der GFT Technologies SE von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt.

§ 15 der Satzung der GFT Technologies SE lautet wie folgt:

„ Vergütung des Verwaltungsrats

(1) Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten eine von der Hauptversammlung zu bewilligende Vergütung. Für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats und seinen Stellvertreter kann die Hauptversammlung jeweils eine höhere Vergütung beschließen. Die Hauptversammlung kann ferner für die Tätigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern in Ausschüssen eine gesonderte Vergütung bewilligen. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar.

(2) Mitglieder des Verwaltungsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Verwaltungsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Mitgliedschaft ein Zwölftel der Vergütung. Das gilt entsprechend für eine etwaige Vergütung für eine Tätigkeit in einem Ausschuss des Verwaltungsrats.

(3) Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf eine ihnen bewilligte Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer.

(4) Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten die Mitglieder des Verwaltungsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme einschließlich jeweils der Kosten der Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Mandate versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.“

Am 22. Juni 2023 hat die Hauptversammlung der GFT Technologies SE beschlossen, dass die Verwaltungsratsmitglieder der GFT Technologies SE neben dem Ersatz ihrer Auslagen sowie dem Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer eine jährliche Vergütung in Höhe von 50.000,00 EUR erhalten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält eine Vergütung in Höhe von 200.000,00 EUR, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats eine Vergütung in Höhe von 75.000,00 EUR. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 4.000,00 EUR je Sitzung des Prüfungsausschusses, an der das Mitglied teilnimmt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält stattdessen 8.000,00 EUR je Sitzung des Prüfungsausschusses, an der er teilnimmt. Diejenigen Verwaltungsratsmitglieder – einschließlich des Vorsitzenden und seines Stellvertreters -, die zu geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft bestellt sind, erhalten keine Verwaltungsratsvergütung, sofern und soweit sie eine Vergütung für die Tätigkeit als geschäftsführende Direktoren erhalten.

Die vorstehende Vergütungsregelung für den Verwaltungsrat trat rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft und galt erstmals für das volle, laufende Geschäftsjahr 2023. Sie gilt auch in den Geschäftsjahren, die dem Geschäftsjahr 2023 folgen, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.

Der Verwaltungsrat hat die Struktur und Höhe der Vergütung seiner Mitglieder überprüft, wobei neben einer Betrachtung der Aufgaben und Kompetenzen auch die Marktüblichkeit anhand eines horizontalen Vergütungsvergleichs betrachtet wurde. Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren weiteren Ausweitung der Aufgaben und Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der damit einhergehenden deutlich höheren zeitlichen Belastungen ist der Verwaltungsrat zur Einschätzung gelangt, dass die Vergütung seiner Mitglieder angemessen erhöht werden soll. Die Verwaltungsratsmitglieder der GFT Technologies SE sollen rückwirkend ab 1. Januar 2025 neben dem Ersatz ihrer Auslagen sowie dem Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer eine jährliche Vergütung in Höhe von 65.000,00 EUR erhalten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats soll rückwirkend ab 1. Januar 2025 eine Vergütung in Höhe von 260.000,00 EUR erhalten, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats in Höhe von 97.500,00 EUR. Das Sitzungsgeld der Mitglieder des Prüfungsausschusses soll unverändert bleiben.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Verwaltungsrat vor, das angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrats, das gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG im Internet unter www.gft.de/hv zugänglich ist, sowie – auf Grundlage der unverändert bleibenden Regelung zur Vergütung in § 15 der Satzung der GFT Technologies SE – die folgende Vergütungsregelung für die Mitglieder des Verwaltungsrats zu beschließen:

 

Die Verwaltungsratsmitglieder der GFT Technologies SE erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen sowie dem Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer eine jährliche Vergütung in Höhe von 65.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält eine Vergütung in Höhe von 260.000,00 EUR, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats eine Vergütung in Höhe von 97.500,00 EUR. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 4.000,00 EUR je Sitzung des Prüfungsausschusses, an der das Mitglied teilnimmt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält stattdessen 8.000,00 EUR je Sitzung des Prüfungsausschusses, an der er teilnimmt. Diejenigen Verwaltungsratsmitglieder – einschließlich des Vorsitzenden und seines Stellvertreters -, die zu geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft bestellt sind, erhalten keine Verwaltungsratsvergütung, sofern und soweit sie eine Vergütung für die Tätigkeit als geschäftsführende Direktoren erhalten.

Vorstehende Vergütungsregelung für den Verwaltungsrat tritt rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt erstmals für das volle, laufende Geschäftsjahr 2025. Sie gilt auch in den Geschäftsjahren, die dem Geschäftsjahr 2025 folgen, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes. Mit Inkrafttreten dieser Vergütungsregelung tritt die von der Hauptversammlung vom 22. Juni 2023 beschlossene Vergütungsregelung für die Verwaltungsratsmitglieder außer Kraft.

9.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die der Gesellschaft durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 23. Juni 2025 befristet. Für den Zeitraum vom 24. Juni 2025 bis einschließlich 4. Juni 2030, also für etwa weitere fünf Jahre, soll eine neue Ermächtigung geschaffen werden. Wesentliche inhaltliche Änderungen zur Ermächtigung vom 24. Juni 2020 sind nicht vorgesehen.

Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und jeweils noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

b)

Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt (i) über die Börse oder (ii) im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft an sämtliche Aktionäre. Angebote nach vorstehend (ii) können auch mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erfolgen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots dürfen der von der Gesellschaft gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsrats über das Angebot um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Fall einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Angebote um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Börsenkurses vom gebotenen Kaufpreis oder von den Grenzwerten der gebotenen Kaufpreisspanne, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsenhandelstag vor der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsrats über die Anpassung um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots das festgesetzte Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quote erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis 100 angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

c)

Die Ermächtigung wird zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erteilt, insbesondere zu den folgenden Zwecken:

–

zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;

–

zur Einziehung der Aktien;

–

zur Verwendung der Aktien im Rahmen aktienbasierter Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogramme der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft oder Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. Sie können den vorgenannten Personen insbesondere entgeltlich oder unentgeltlich zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden, wobei das Arbeits- beziehungsweise Anstellungs- oder Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots, der Zusage oder der Übertragung bestehen muss;

–

zur Veräußerung der Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG.

d)

Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien hat grundsätzlich über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots zu erfolgen.

Die Gesellschaft wird aber ermächtigt, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:

–

zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft;

–

zur Verwendung der Aktien im Rahmen aktienbasierter Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogramme der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft oder Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. Sie können den vorgenannten Personen insbesondere entgeltlich oder unentgeltlich zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden, wobei das Arbeits- beziehungsweise Anstellungs- oder Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots, der Zusage oder der Übertragung bestehen muss.

Ferner wird der Verwaltungsrat ermächtigt, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Veräußerungspreis den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Die Ermächtigungen zur Veräußerung können einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf Aktien der Gesellschaft, die sich im Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung bereits im Besitz der Gesellschaft befinden.

e)

Der Verwaltungsrat wird weiter ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf Aktien der Gesellschaft, die sich im Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung bereits im Besitz der Gesellschaft befinden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Verwaltungsrat kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Verwaltungsrat ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

f)

Die Ermächtigung wird am 24. Juni 2025 wirksam und gilt bis zum Ablauf des 4. Juni 2030.

Vor dem Hintergrund der unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erstattet der Verwaltungsrat schriftlich Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in den in der Ermächtigung bestimmten Fällen. Der Bericht ist im Internet unter www.gft.de/hv zugänglich.

10.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der GFT Deutschland GmbH

Die GFT Technologies SE als herrschendes Unternehmen und die GFT Deutschland GmbH als abhängige Gesellschaft haben am 25. März 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und der Gesellschafterversammlung der GFT Deutschland GmbH und erst wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister der GFT Deutschland GmbH eingetragen worden ist.

Die GFT Technologies SE ist alleinige Gesellschafterin und Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der GFT Deutschland GmbH. Deshalb ist eine Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer nach § 293b AktG nicht erforderlich. Aus demselben Grund muss der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zudem weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen gemäß §§ 304, 305 AktG für außenstehende Gesellschafter vorsehen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25. März 2025 zwischen der GFT Technologies SE und der GFT Deutschland GmbH wird zugestimmt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

„Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der GFT Technologies SE
(HRB 753709, Amtsgericht Stuttgart)
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart – nachfolgend auch „GFT SE“ genannt – und der GFT Deutschland GmbH
(HRB 747196, Amtsgericht Stuttgart)
Calwer Straße 33
70173 Stuttgart – nachfolgend auch „Tochtergesellschaft“ genannt – – nachfolgend GFT SE und Tochtergesellschaft zusammen auch „Parteien“ genannt –
 

Die Parteien beabsichtigen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien, was folgt:

Artikel 1
Leitung
 
(1)

Die Tochtergesellschaft unterstellt ihre Leitung der GFT SE. Die GFT SE ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Weisungen hinsichtlich deren Leitung zu erteilen.

(2)

Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, die Weisungen der GFT SE zu befolgen.

Artikel 2
Gewinnabführung
 
(1)

Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, erstmals ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister der Tochtergesellschaft laufenden Geschäftsjahres, – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 – ihren ganzen Gewinn an die GFT SE abzuführen. Abzuführen ist der entsprechend § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag. Auch im Übrigen finden die Vorschriften des § 301 AktG (in seiner jeweils gültigen Fassung) entsprechende Anwendung.

(2)

Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der GFT SE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrags sind gebildeten anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB auf Verlangen der GFT SE Beträge zu entnehmen und als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien, vorvertraglichen Rücklagen und vorvertraglichen Gewinnvorträgen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden.

(3)

Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft endet, entsteht der Anspruch auf Gewinnabführung zum Ende des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

Artikel 3
Verlustübernahme
 

Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.

Artikel 4
Wirksamwerden und Vertragsdauer
 
(1)

Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der GFT SE und der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft geschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der Tochtergesellschaft und gilt (mit Ausnahme der Regelungen zur Beherrschung gemäß Artikel 1 dieses Vertrags) rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrags im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. Die Eintragung dieses Vertrags im Handelsregister soll unverzüglich nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse erwirkt werden.

(2)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann unter Wahrung der Schriftform und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, das fünf volle Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres, für das die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 1 S. 1 KStG erstmals eintreten, endet (d. h. beispielsweise bei einem etwaigen Beginn ab 1. Januar 2025: Kündigung zum Ablauf des 31. Dezember 2029). Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Gesellschaft an.

(3)

Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die GFT SE ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ihr nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Tochtergesellschaft zusteht.

Artikel 5
Schlussbestimmungen
 
(1)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke werden die Parteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die bei Kenntnis der Lücke entsprechend dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre.

(2)

Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit Artikel 3 in Konflikt stehen sollten, geht Artikel 3 diesen Bestimmungen vor.“

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind von der Einberufung der Hauptversammlung an die folgenden Unterlagen im Internet unter www.gft.de/hv zugänglich:

(1)

der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der GFT Technologies SE und der GFT Deutschland GmbH vom 25. März 2025;

(2)

die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der GFT Technologies SE sowie die zusammengefassten Lageberichte für die GFT Technologies SE und den Konzern für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024;

(3)

die Jahresabschlüsse der GFT Deutschland GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;

(4)

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE und der Geschäftsführung der GFT Deutschland GmbH.

Der Jahresabschluss der GFT Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wird bis zum Tag der Hauptversammlung noch nicht festgestellt sein und ist somit noch nicht zugänglich zu machen.

11.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der GFT Software Solutions GmbH

Die GFT Technologies SE als Obergesellschaft und die GFT Software Solutions GmbH (ehemals: in-Integrierte Informationssysteme GmbH) als Untergesellschaft haben am 4. Mai 2020 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

Der Gewinnabführungsvertrag wurde nach Zustimmung der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und der Gesellschafterversammlung der GFT Software Solutions GmbH mit der Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der Software Solutions GmbH am 2. Juli 2020 wirksam und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.

Des Weiteren haben die GFT Technologies SE als herrschendes Unternehmen und die GFT Software Solutions GmbH als abhängige Gesellschaft am 25. März 2025 einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und der Gesellschafterversammlung der GFT Software Solutions GmbH und erst wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister der GFT Software Solutions GmbH eingetragen worden ist.

Nunmehr soll über die Zustimmung der Hauptversammlung der GFT Technologies SE entschieden werden.

Die GFT Technologies SE ist alleinige Gesellschafterin und Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der GFT Software Solutions GmbH mit Ausnahme eines von der GFT Software Solutions GmbH selbst gehaltenen Geschäftsanteils. Außenstehende Gesellschafter der GFT Software Solutions GmbH waren weder bei Abschluss des Beherrschungsvertrags vorhanden noch werden bei Beschlussfassung durch die Hauptversammlung außenstehende Gesellschafter vorhanden sein. Deshalb ist eine Prüfung des Beherrschungsvertrags durch einen Vertragsprüfer nach § 293b AktG nicht erforderlich. Aus demselben Grund muss der Beherrschungsvertrag zudem weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen gemäß §§ 304, 305 AktG für außenstehende Gesellschafter vorsehen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Beherrschungsvertrag vom 25. März 2025 zwischen der GFT Technologies SE und der
GFT Software Solutions GmbH wird zugestimmt.

Der Beherrschungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

„Beherrschungsvertrag zwischen der GFT Technologies SE
(HRB 753709, Amtsgericht Stuttgart)
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart – nachfolgend auch „GFT SE“ genannt – und der GFT Software Solutions GmbH
(HRB 380967, Amtsgericht Freiburg im Breisgau)
Reichenaustraße 39a
78467 Konstanz – nachfolgend auch „Tochtergesellschaft“ genannt – – nachfolgend GFT SE und Tochtergesellschaft zusammen auch „Parteien“ genannt –
 

Die Parteien beabsichtigen einen Beherrschungsvertrag abzuschließen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien, was folgt:

Artikel 1
Leitung
 
(1)

Die Tochtergesellschaft unterstellt ihre Leitung der GFT SE. Die GFT SE ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Weisungen hinsichtlich deren Leitung zu erteilen.

(2)

Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, die Weisungen der GFT SE zu befolgen.

Artikel 2
Wirksamwerden und Vertragsdauer
 
(1)

Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der GFT SE und der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft geschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der Tochtergesellschaft. Die Eintragung dieses Vertrags im Handelsregister soll unverzüglich nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse erwirkt werden.

(2)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann unter Wahrung der Schriftform und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft ordentlich gekündigt werden.

(3)

Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die GFT SE ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ihr nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Tochtergesellschaft zusteht.

Artikel 3
Schlussbestimmungen
 
(1)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke werden die Parteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die bei Kenntnis der Lücke entsprechend dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre.

(2)

Der zwischen den Parteien am 4. Mai 2020 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag bleibt vom Abschluss dieses Beherrschungsvertrags unberührt.“

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind von der Einberufung der Hauptversammlung an die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.com/hv zugänglich:

(1)

der Beherrschungsvertrag zwischen der GFT Technologies SE und der GFT Software Solutions GmbH vom 25. März 2025;

(2)

die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der GFT Technologies SE sowie die zusammengefassten Lageberichte für die GFT Technologies SE und den Konzern für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024;

(3)

die Jahresabschlüsse der GFT Software Solutions GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;

(4)

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE und der Geschäftsführung der GFT Software Solutions GmbH.

Der Jahresabschluss der GFT Software Solutions GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wird bis zum Tag der Hauptversammlung noch nicht festgestellt sein und ist somit noch nicht zugänglich zu machen.

Anlage

Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl zum Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagenen Kandidaten

Frank Riemensperger

Dietzenbach, Deutschland

Angaben zur Person:

Geburtsdatum: 13. September 1962
Nationalität: Deutsch
Beruf: Gründer und Geschäftsführer der 440.digital GmbH; Multi-Aufsichtsrat

Bildung / Ausbildung:

1983 – 1987 Studium der Informatik an der Hochschule Furtwangen
Abschluss: Diplom-Informatiker

Berufliche Erfahrung:

Seit 2023 440.digital GmbH
Gründer und Geschäftsführer
Beratung von und Beteiligungen an Digitalunternehmen
1989 – 2022 Accenture Holding GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus
2009 – 2021 Vorsitzender der Geschäftsführung der Accenture Deutschland
Mitglied im Global Leadership Council,
dann im Global Management Committee der weltweiten Accenture Gruppe
2005 – 2009 Leitung des Geschäftsbereichs Technology für die weltweite
Accenture-Branchengruppe „Produzierende Industrie“ (Products)
2002 – 2007 Stellvertretender Sprecher der Geschäftsführung der Accenture Deutschland
1998 Berufung zum Partner
ab 1989 Projektleiter für komplexe, digital-gestützte Unternehmenstransformationen in Großunternehmen
1987 – 1988 Integrata Unternehmensberatung AG, Tübingen – Assistent der Geschäftsleitung

Fachwissen / Fähigkeiten:

•

Digitale Technologien

•

Digitale Transformation

•

Innovations- und Veränderungsmanagement

•

Unternehmensführung und -kontrolle (einschließlich Strategie und M&A)

•

Finanzen

•

Industrie (Anlagen- und Maschinenbau, Automotive)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

•

Sartorius AG, Göttingen (börsennotiert) – Mitglied des Aufsichtsrats

•

Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck (börsennotiert) – Mitglied des Aufsichtsrats

•

Drägerwerk Verwaltungs AG, Lübeck – Mitglied des Aufsichtsrats

•

Dräger Safety Verwaltungs AG, Lübeck – Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

•

DRM Datenraum Mobilität GmbH, München – Mitglied des Aufsichtsratsrats

•

AdEx Beratungs GmbH, Hamburg – Vorsitzender des Beirats

•

Netrics AG, Schweiz – Vorsitzender des Beirats

Weitere wesentliche Tätigkeiten:

•

Mitglied des Präsidiums der Acatech (Deutsche Akademie der Technikwissenschaften)

•

Mitglied im Lenkungskreis der Plattform Lernende System (KI)

•

Mitglied im Kuratorium der Senckenberg Gesellschaft

•

Mitglied im Feldafinger Kreis (Gesprächskreis mit Fokus CTO und Digitalisierung)

•

Mitglied der Baden-Badener Unternehmer-Gespräche (BBUG)

I.
Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten der Aktionäre im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts
a)

Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung

Der Verwaltungsrat hat gem. § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 20 Abs. 6 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Aktionärsportal, das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über www.gft.de/hv zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können im Aktionärsportal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben.

Sämtliche geschäftsführenden Direktoren und Mitglieder der Verwaltungsrats der Gesellschaft beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

b)

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft nachzuweisen (vgl. § 21 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist entweder eine schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Berechtigungsnachweis“) erforderlich.

Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 14. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen („Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 29. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Schrift- oder Textform (§ 126b BGB) unter einer der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)

GFT Technologies SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Übermittlung durch Intermediäre zugehen.

c)

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können, noch Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben können. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

d)

HV-Ticket und Aktionärsportal

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein HV-Ticket für die Hauptversammlung übersandt. Das HV-Ticket enthält die notwendigen Zugangsdaten zum Aktionärsportal: Zugangskennung und Passwort.

Das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 15. Mai 2025 freigeschaltet.

e)

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre über elektronische Briefwahl – selbst oder durch Bevollmächtigte – sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 29. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß angemeldet sind und den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht haben (wie oben unter Ziffer I. b) angegeben). Für die per elektronischer Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.

Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann ausschließlich über das Aktionärsportal erfolgen.

Briefwahlstimmen können im Aktionärsportal abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit steht zur Verfügung, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.

Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gilt auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

f)

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder eines solchen Widerrufs gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Die HV-Tickets enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft über das Aktionärsportal mitteilen, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft ferner in Textform bis zum 4. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)

GFT Technologies SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: gft@linkmarketservices.eu

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre übermitteln.

Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Dem Bevollmächtigten werden von der Gesellschaft eigene Zugangsdaten nach Festlegung des Vollmachtgebers entweder per Post oder per E-Mail übermittelt. Die Bevollmächtigten üben die Stimmrechte über elektronische Briefwahl entsprechend dem unter Ziffer I. e) dargestellten Verfahren oder mittels Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entsprechend dem unter Ziffer I. g) dargestellten Verfahren aus.

g)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an diese Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform oder über das Aktionärsportal erteilt werden. Aktionäre, die ihre Vollmachten und Weisungen nicht über das Aktionärsportal erteilen, werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, das auf dem HV-Ticket abgedruckt ist.

Über das Aktionärsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das Aktionärsportal auch ein Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht oder eine Änderung erteilter Weisungen möglich.

Nicht über das Aktionärsportal übermittelte Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens 4. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform an eine der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)

GFT Technologies SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: gft@linkmarketservices.eu

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zu übermitteln.

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

II.
Anträge, Wahlvorschläge, Einreichung von Stellungnahmen,
Rederecht und Auskunftsrecht
a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen (dies entspricht 500.000 GFT Aktien), können beantragen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO i. V. m. § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsanträge der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsanträge müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen), also bis spätestens zum 5. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsanträge an die folgende Adresse zu richten:

GFT Technologies SE
Rechtsabteilung
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär kann zudem Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse (per Post oder per E-Mail) zu richten

GFT Technologies SE
Rechtsabteilung
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@gft.com

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zu übermitteln. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen), also bis zum 21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.gft.de/hv zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind im Dokument „Rechte der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv dargestellt. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Person enthält. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind anstelle von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort die Firma und der Sitz anzugeben.

Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können zudem auch während der Hauptversammlung im Rahmen eines Redebeitrags gestellt werden.

c)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 30. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 15.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite www.gft.de/hv im Aktionärsportal zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht in deutscher Sprache verfasst sind oder mehr als 15.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Sie werden zudem unter den Voraussetzungen von § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Verwaltungsrat durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn sie einen beleidigenden, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht in Form elektronischer Zuschaltung teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Fragen sind ausschließlich in der Hauptversammlung im Rahmen des Rederechts zu stellen (vgl. dazu den nachfolgenden Abschnitt „Rede- und Auskunftsrecht“). Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich (vgl. dazu die Abschnitte „Gegenanträge und Wahlvorschläge“ und „Rede- und Auskunftsrecht“).

d)

Rede- und Auskunftsrecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG und § 131 Abs. 1 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG und alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Auskünfte können gemäß § 131 Abs. 1 AktG über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangt werden, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. In diesem Fall können solche Auskunftsverlangen auf anderen Wegen nicht gestellt werden.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Der Verwaltungsrat hat festgelegt, dass auch dieses Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter diese Festlegung in der Hauptversammlung bestätigen wird.

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Auskunftsrecht zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Aktionärsbeitrag angemessen festzusetzen.

Spätestens ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Aktionärsportal Redebeiträge anmelden. Vor Zulassung eines Redebeitrags oder Auskunftsverlangens wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär und der Gesellschaft überprüft. Dazu wird der Aktionär in einen virtuellen Warteraum geleitet. Die Hauptversammlung kann parallel im Stream weiterverfolgt werden. Vom virtuellen Warteraum aus wird der Aktionär live der Hauptversammlung zugeschaltet, um seinen Redebeitrag zu leisten bzw. seine Auskunftsverlangen zu stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, Redebeiträge bzw. Auskunftsverlangen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist.

e)

Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das Aktionärsportal unter der Internetadresse www.gft.de/hv erklärt werden.

f)

Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv zugänglich.

III.
Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 26.325.946,00 € und ist in 26.325.946 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien, die auf keinen Nennbetrag lauten) eingeteilt. Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 23 Abs. 1 der Satzung). Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen damit insgesamt 26.325.946 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Aktien.

 

Stuttgart, im April 2025

GFT Technologies SE

Der Verwaltungsrat



23.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Internet: https://www.gft.com/de/de
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Börsen: Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,&amp, #xd, , München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
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2122644  23.04.2025 CET/CEST

GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.04.2025 / 18:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GFT Technologies SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‘MAR’) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (‘Delegierte Verordnung’)

 

Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE (‘Gesellschaft’) hat am 27. März 2025 beschlossen, Aktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 15.000.000,00, zurückzukaufen (‘Aktienrückkaufprogramm’). Maximal können 2.632.594 Aktien zurückerworben werden (entsprechend knapp 10% des Grundkapitals). Der Rückkauf soll über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse in einem Zeitraum vom 15. April 2025 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis 23. Juni 2025 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) erfolgen (‘Erwerbszeitraum’). Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 erteilten Ermächtigung verwenden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE vom 24. Juni 2020 durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 23. Juni 2025 eigene Aktien in einem Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Im Falle des Erwerbs der Aktien der GFT Technologies SE über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 MAR in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung, mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die GFT Technologies SE unter Beauftragung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der GFT Technologies SE verpflichtet, den Rückkauf in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der GFT Technologies SE am 24. Juni 2020 erteilten Ermächtigung durchzuführen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der GFT Technologies SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der GFT Technologies SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der GFT Technologies SE im Rahmen des Rückkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des jeweils höchsten unabhängigen Angebots auf dem XETRA-Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in Aktien der GFT Technologies SE auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GFT Technologie SE die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung auf ihrer Internetseite www.gft.com veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen.

 



14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2117672  14.04.2025 CET/CEST

GFT beschließt Rückkauf eigener Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro

GFT beschließt Rückkauf eigener Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
GFT beschließt Rückkauf eigener Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro

28.03.2025 / 07:30 CET/CEST
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GFT beschließt Rückkauf eigener Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro
Rückkauf unterstreicht Vertrauen in neue Fünf-Jahres-Strategie mit dem Ziel, Umsatz und Rentabilität deutlich zu steigern

Stuttgart, 28. März 2025 – Die GFT Technologies SE (GFT) wird eigene Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro erwerben. Auf Basis des Xetra-Schlusskurses vom 26. März 2025 (22,95 €) entspricht dies bis zu 653.594 Aktien beziehungsweise bis zu 2,48 Prozent des Grundkapitals.

„Dieses Programm unterstreicht unsere Überzeugung, dass unsere neue Fünf-Jahres-Strategie GFT noch erfolgreicher und profitabler machen wird. Wir wollen jetzt die allgemein niedrige Bewertung des gesamten Small-Cap-Marktes nutzen, um eigene Aktien zurückzukaufen“, so Marco Santos, Global CEO von GFT. Alle Analysten, die GFT beobachten, empfehlen derzeit GFT Technologies Aktien zum Kauf. Santos fuhr fort: „Wir werden GFT zu einem vollständig KI-zentrierten Unternehmen machen. Wir investieren in unsere Expertise, Innovation und Lieferfähigkeit, um der Partner der Wahl für alle Kunden zu werden, die ihre KI-Transformation durchlaufen, und treiben so unser starkes und profitables Wachstum langfristig voran.“

Grundlage für das Aktienrückkaufprogramm über die Börse ist die von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 erteilte Autorisierung zum Erwerb von bis zu 10 Prozent der eigenen Aktien. Es soll im April 2025 beginnen und vorbehaltlich der erneuerten Autorisierung durch die Hauptversammlung am 5. Juni 2025 spätestens am 14. Oktober 2025 enden.

Weitere Details zur Fünf-Jahres-Strategie von GFT finden Sie im geprüften Geschäftsbericht sowie der gesonderten nichtfinanziellen Konzernnachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2024, die ebenfalls heute veröffentlicht werden.


Diese Pressemitteilung steht Ihnen auch im GFT Newsroom zum Download zur Verfügung.


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2107978  28.03.2025 CET/CEST

GFT Technologies SE: GFT Technologies SE beschließt öffentlichen Aktienrückkauf

GFT Technologies SE: GFT Technologies SE beschließt öffentlichen Aktienrückkauf

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
GFT Technologies SE: GFT Technologies SE beschließt öffentlichen Aktienrückkauf

27.03.2025 / 18:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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GFT Technologies SE beschließt öffentlichen Aktienrückkauf

Stuttgart, 27. März 2025: Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE (SDAX, ISIN: DE0005800601) hat heute beschlossen, eigene Aktien im Wert von bis zu 15 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zu erwerben. Auf Basis des Xetra-Schlusskurses am 26. März 2025 (22,95 Euro) entspricht dies bis zu 653.594 Aktien bzw. bis zu 2,48 Prozent des Grundkapitals.

Der Aktienrückkauf soll im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) durchgeführt werden. Grundlage ist die von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb von bis zu 10 Prozent der eigenen Aktien. Die Einladung zur Hauptversammlung am 5. Juni 2025 wird einen Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Ermächtigung zum Aktienrückkauf beinhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm soll im April 2025 beginnen und vorbehaltlich des Erneuerungsbeschlusses durch die Hauptversammlung am 5. Juni 2025 spätestens am 14. Oktober 2025 enden.


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2107788  27.03.2025 CET/CEST

GFT erreicht Prognose mit 10 Prozent Wachstum im Geschäftsjahr 2024, stellt neue Fünf-Jahres-Strategie und mittelfristige Ziele vor

GFT erreicht Prognose mit 10 Prozent Wachstum im Geschäftsjahr 2024, stellt neue Fünf-Jahres-Strategie und mittelfristige Ziele vor

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis
GFT erreicht Prognose mit 10 Prozent Wachstum im Geschäftsjahr 2024, stellt neue Fünf-Jahres-Strategie und mittelfristige Ziele vor

05.03.2025 / 19:19 CET/CEST
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GFT erreicht Prognose mit 10 Prozent Wachstum im Geschäftsjahr 2024, stellt neue Fünf-Jahres-Strategie und mittelfristige Ziele vor

GFT soll sich zu einem vollständig KI-zentrierten Unternehmen entwickeln und den Umsatz bis 2029 auf rund 1,5 Milliarden Euro steigern

  • Prognose für 2024 erreicht: Umsatz 2024 um 10 Prozent auf 871 Mio. Euro gewachsen, bereinigtes EBIT um 6 Prozent auf 77 Mio. Euro gestiegen
  • Operativer Cashflow deutlich auf 72,42 Mio. Euro verbessert (2023: 40,44 Mio. Euro)
  • Solider Wachstumskurs fortgesetzt, Plattform für weiteres Wachstum
  • Fünf-Jahres-Ziel: Umsatz soll rund 1,5 Milliarden Euro erreichen, bereinigte EBIT-Marge von 9,5 Prozent bis 2029
  • Verwaltungsrat schlägt stabile Dividende von 0,50 Euro vor
  • Prognose 2025: Wachstum soll sich fortsetzen; Umsatz von ca. 930 Mio. Euro, niedrigeres bereinigtes EBIT von ca. 68 Millionen Euro aufgrund höherer Investitionen und Effizienzmaßnahmen
     

Stuttgart, 5. März 2025 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat zusammen mit den vorläufigen Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2024 ihre neue Fünfjahresstrategie und mittelfristigen Ziele vorgestellt: Bis 2029 will das Unternehmen seinen Umsatz auf rund 1,5 Milliarden Euro steigern und eine bereinigte EBIT-Marge von 9,5 Prozent erreichen.

GFT will bis 2029 vollständig KI-zentriert werden, um sowohl die operativen Vorteile von KI zu nutzen als auch eine Unternehmenskultur der Exzellenz zu schaffen, die jedem Unternehmen weltweit die besten verantwortungsvollen KI-zentrierten digitalen Lösungen, Softwareentwicklung und Technologiedienstleistungen bietet. Um seine Ziele voranzutreiben, nutzt GFT seine bestehenden starken Kundenbeziehungen und sein einzigartiges Know-how in stark regulierten und sensiblen Branchen.

„Ich bin davon überzeugt, dass sich Softwareentwicklung, IT-Engineering und Beratungsleistungen innerhalb weniger Jahre komplett verändern werden. Daraus ergeben sich große Chancen für GFT. Um diese Chancen zu nutzen, müssen wir mehr tun, als uns anzupassen. Wir müssen vorangehen. In den letzten Monaten haben wir viel Zeit und Energie in die Entwicklung unserer neuen Fünf-Jahres-Strategie investiert, mit der wir GFT zu einem vollständig KI-zentrierten Unternehmen machen und die Voraussetzungen schaffen, um von der KI-Revolution maßgeblich zu profitieren“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT.

Santos erläuterte, dass das Unternehmen im Rahmen der neuen Strategie strategische Initiativen starten wird, darunter die Konzentration auf eine gezielte Ausweitung von Tier-1- und globalen Kunden, eine neue moderne Global-Delivery-Plattform für skalierbare und preislich optimierte Dienstleistungen, Investitionen in Angebote mit hohem Mehrwert, Assets und Produkte wie das generative KI-Produkt AI Impact sowie in die Weiterbildung von Mitarbeitern und gezielte Akquisitionen. Er fügte hinzu: „Wir schaffen einen echten Mehrwert für unsere Kunden und investieren in unser Fachwissen, unsere Innovationskraft und unsere Lieferfähigkeit, um der Partner der Wahl für alle Kunden zu werden, die ihre KI-Transformation durchlaufen. Unser Ziel ist es, langfristig profitabel zu wachsen und der bevorzugte Partner für unsere Kunden zu sein. Unsere strategischen Initiativen werden sich kurzfristig auf unsere Ergebnisse auswirken, doch ab 2026 erwarten wir eine deutliche Verbesserung unserer Rentabilität.“

Die Wachstumsambitionen von GFT stehen auf einem starken Fundament. Im Jahr 2024 hat GFT seine Prognose erreicht: Der GFT Konzern erwirtschaftete einen Umsatz von 870,92 Mio. Euro, was ein Wachstum von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) stieg um 6 Prozent auf 77,44 Mio. Euro.

Das Geschäft mit Banken und Industriekunden entwickelte sich mit einem Umsatzwachstum von 12 bzw. 10 Prozent besonders stark. Der Bereich Versicherungen blieb im Vergleich zum Vorjahr stabil. Er erzielte einen Zuwachs von 1 Prozent, der auf strategische Projektgewinne mit wichtigen Akteuren in Amerika und Europa zurückzuführen ist.

Jochen Ruetz, CFO und stellvertretender CEO von GFT, sagte: „Unsere Fünf-Jahres-Strategie basiert auf finanzieller Stärke und diszipliniertem Wachstum. Unsere strategischen Initiativen werden unsere Fähigkeiten verbessern, unsere Profitabilität erhöhen und unsere Marktposition stärken. Dieser ausgewogene Ansatz wird unsere Anpassungsfähigkeit sichern, Innovationen kontinuierlich vorantreiben und es uns ermöglichen, in einem dynamischen Markt die Nase vorn zu behalten.“

Das generative KI-Produkt AI Impact von GFT wächst weiter und hilft, neue Kunden und Projekte zu gewinnen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 hat GFT rund 25 neue Kunden für das Produkt gewonnen und 315 neue Lizenzen verkauft. AI Impact hat in realen Kundenprojekten nachweislich Produktivitätssteigerungen von 50 bis 90 Prozent gebracht. Das Produkt wurde sowohl von Amazon Web Services (AWS) als auch von Microsoft zugelassen und ist auf deren globalen Marktplätzen verfügbar. Mehr als 4.000 GFT Ingenieure wurden bereits mit dem Produkt geschult und mehr als 800 Ingenieure arbeiten an der Weiterentwicklung des Produkts.

GFTs Streben nach Exzellenz führte zu zwei wichtigen AWS-Partnerauszeichnungen: AWS Global Innovation Partner of the Year und AWS EMEA Financial Services Partner of the Year. Kundenreferenzen unterstrichen die Wirkung der Lösungen des Unternehmens, während Analysten wie SPARK Matrix, IDC und Everest GFTs führende Rolle bei der digitalen Transformation des Bankwesens bestätigten. GFT wurde außerdem als einer der 25 besten Arbeitgeber von Fortune World’s Best Workplaces™ ausgezeichnet. Diese Liste gilt weithin als Maßstab für die Exzellenz globaler Arbeitgeber.

Starkes Wachstum in europäischen Schlüsselmärkten und Lateinamerika

Im Segment Continental Europe erzielte das Unternehmen mit einem Umsatzplus von 13 Prozent ein überdurchschnittliches Wachstum, wobei der deutsche und der spanische Markt die wichtigsten Wachstumstreiber waren. Begünstigt wurde dieses Wachstum durch die Akquisition der targens GmbH. Deutschland ist damit zum drittgrößten Markt von GFT geworden. Zudem profitierte das Segment von einer Umsatzverschiebung von Großbritannien nach Polen.

Der Umsatz im Segment Americas, UK & APAC stieg im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent. Darin enthalten ist die Übernahme von Sophos Solutions, die sich ab dem 1. Februar 2024 in den Konzernzahlen niederschlug. Der größte Markt von GFT, Brasilien, verzeichnete mit einem Umsatzplus von 18 Prozent ein deutliches Wachstum und erzielte erneut deutliche Fortschritte. Das Wachstum wurde in allen Bereichen durch die deutlich gestiegene Nachfrage nach Plattformmodernisierung und KI-Lösungen getrieben.

In den USA konnte GFT im vierten Quartal 2024 den ersten Vertrag mit einer der drei größten amerikanischen Retail-Banken abschließen. Außerdem unterzeichnete das Unternehmen vier neue langfristige Verträge mit Kunden in den USA. Diese Verträge haben eine Laufzeit von drei Jahren und werden den Umsatz in den USA erheblich steigern. Diese jüngsten Kundengewinne spiegeln die wachsende Anerkennung der Fähigkeiten und der Marktpositionierung von GFT wider, während das Unternehmen seine Präsenz in den USA weiter ausbaut.

Weiteres Wachstum der Erträge

Auch bei den Ertragskennzahlen des Konzerns gab es Verbesserungen gegenüber 2023. Das bereinigte EBIT stieg gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent auf 77,44 Mio. Euro (2023: 73,33 Mio. Euro), trotz hoher Belastungen aus notwendigen Effizienzmaßnahmen. Die bereinigte EBIT-Marge lag im Geschäftsjahr 2024 bei 8,9 Prozent (2023: 9,3 Prozent). Das EBT sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4 Prozent auf 65,01 Mio. Euro (2023: 68,00 Mio. Euro).

Aufgrund der stabilen Ergebnisentwicklung wird der Verwaltungsrat von GFT der Hauptversammlung am 5. Juni 2024 die Ausschüttung einer Dividende von 0,50 Euro je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2024 vorschlagen (2023: 0,50 Euro). Dies entspricht einer Gesamtausschüttung an die Aktionäre von 13,16 Mio. Euro (2023: 13,16 Mio. Euro) und einer Ausschüttungsquote von 28 Prozent (2022: 27 Prozent) bezogen auf den Jahresüberschuss.

Finanzielle Stabilität und Flexibilität trotz Sophos-Übernahme erhalten

Der operative Cashflow stieg im Jahresvergleich auf 72,42 Mio. Euro (2023: 40,44 Mio. Euro), unterstützt durch positive Effekte im Working Capital. Die Nettoliquidität sank auf -42,53 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 4,39 Mio. Euro) – hauptsächlich getrieben durch die Akquisition von Sophos Solutions und die erhöhte Dividende im Vergleich zu 2023. Die Eigenkapitalquote lag nahezu unverändert bei 42 Prozent (31. Dezember 2023: 43 Prozent).

Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die Gruppe insgesamt 11.506 Vollzeitkräfte (FTE). Dies entspricht einem Anstieg von 26 Prozent im Vergleich zu 9.134 FTE zum Jahresende 2023.

Integration von Sophos Solutions erfolgreich abgeschlossen und neue strategische Erfolge

Die Integration von Sophos Solutions S.A.S., jetzt Sophos GFT, in den GFT Konzern wurde wie geplant bis Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Übernahme hat sich als großer strategischer Erfolg erwiesen und zu neuen strategischen Aufträgen geführt, welche die Position von GFT in wichtigen Märkten stärken. Dazu gehörten Modernisierungsprojekte für Bancolombia, die größte Bank in Kolumbien, und Banco Actinver, eine führende Vermögensverwaltungs- und Investmentbank in Mexiko.

Trotz soliden organischen Umsatzwachstums erwartet GFT für 2025 aufgrund höherer Investitionen ein geringeres bereinigtes EBIT 

Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet GFT mit einem soliden Umsatzwachstum. Der Digitalisierungsdruck auf Unternehmen und die daraus resultierende starke Nachfrage nach Cloud- und KI-Lösungen im Rahmen der digitalen Transformation werden das Wachstum des GFT Geschäfts weiter beschleunigen.

Im Rahmen seiner Bemühungen, das Unternehmen in ein vollständig KI-zentriertes Unternehmen zu verwandeln, wird das Ergebnis im Jahr 2025 jedoch durch höhere Investitionen und Effizienzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Konkret erwartet das Unternehmen ein Umsatzwachstum von 7 Prozent auf ca. 930 Mio. Euro. Das bereinigte EBIT soll laut Prognose um 12 Prozent auf rund 68 Millionen Euro sinken.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro 2024 2023 ∆
Umsatz 870,92 788,871) 10%
EBITDA 93,95 89,76 5%
Bereinigtes EBIT 77,44 73,332) 6%
Bereinigte EBIT Marge (in Prozent) 8,9 9,3 -0,4 PP
EBIT 70,99 68,40 4%
EBT 65,01 68,00 -4%
Konzernergebnis 46,48 48,36 -4%
Ergebnis je Aktie in Euro 1,77 1,84 -4%
Operativer Cashflow 72,42 40,44 79%
Auftragsbestand3) 503,12 378,74 33%
In Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 ∆
Mitarbeiter (FTE) 11.506 9.134 26%
Netto-Liquidität -42,53 4,39 >-100 %
Eigenkapitalquote (in Prozent) 42% 43% 1 PP
  1. Angepasst infolge der Umgliederung von umsatzbezogenen Steuern in Brasilien in Höhe von  -12.87 Mio. Euro aus anderen operativen Aufwendungen
  2. Angepasst infolge der Umgliederung von umsatzbezogenen Steuern in Brasilien in Höhe von  -7.33 Mio. Euro sowie Auftragsbestand in Höhe von +17.83 Mio. Euro der erworbenen targens GmbH (jetzt GFT Deutschland GmbH)
  3. Bereinigt um Effekte aus M&A-Aktivitäten und aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bewertung der variablen Managementvergütung.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.

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Über GFT

GFT Technologies ist ein Pionier der digitalen Transformation. Wir konzipieren KI-zentrierte Geschäftslösungen, modernisieren IT-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltige Wirkung und Kundenerfolg.

Unser Team von über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten ist in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bietet Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.

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2096031  05.03.2025 CET/CEST

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GFT Technologies SE: GFT Technologies SE veröffentlicht Prognose 2025

GFT Technologies SE: GFT Technologies SE veröffentlicht Prognose 2025

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Prognose
GFT Technologies SE: GFT Technologies SE veröffentlicht Prognose 2025

05.03.2025 / 19:15 CET/CEST
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GFT Technologies SE veröffentlicht Prognose 2025

Stuttgart, 5. März 2025 – Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE hat heute die Planung für das Geschäftsjahr 2025 verabschiedet. Demnach erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzwachstum von 7 Prozent auf 930 Mio. Euro und einen Rückgang des bereinigten EBIT um 12 Prozent auf 68 Mio. Euro. Das EBT wird voraussichtlich um 8 Prozent auf 60 Mio. Euro sinken.

Die Umsatz- und bereinigte EBIT-Prognose entspricht den Markterwartungen, während die EBT-Prognose deutlich hinter den Markterwartungen zurückbleibt. Höhere Investitionen, zusätzliche Effizienzmaßnahmen und höhere Beiträge in die Sozialversicherungssysteme verschiedener Ländern wirken sich sowohl auf das bereinigte EBIT als auch auf das EBT belastend aus.

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte GFT nach vorläufigen Berechnungen ein Umsatzwachstum von 10 Prozent auf 870,92 Mio. Euro (2023: 788,87 Mio. Euro) und eine Steigerung des bereinigten EBIT um 6 Prozent auf 77,44 Mio. Euro (20223: 73,33 Mio. Euro). Das EBT sank erwartungsgemäß um 4 Prozent auf 65,01 Mio. Euro (68,00 Mio. Euro). Beide Ergebnisgrößen profitierten von einem positiven Einmalertrag in Höhe von 10 Mio. Euro im Jahr 2024.

Erläuterungen zu den in dieser Ad-hoc-Mitteilung verwendeten Finanzkennzahlen (EBT und bereinigtes EBIT) finden Sie auf der GFT-Website unter www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/leistungskennzahlen.

 

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2095957  05.03.2025 CET/CEST

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GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

GFT Technologies SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

16.01.2025 / 15:13 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die GFT Technologies SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 28.03.2025
Ort: https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/publikationen-und-news

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 28.03.2025
Ort: https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/publikationen-und-news

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 28.03.2025
Ort: https://www.gft.com/int/en/about-us/investor-relations/publications-and-news

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Ort: https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/publikationen-und-news

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Ort: https://www.gft.com/int/en/about-us/investor-relations/publications-and-news


16.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2069317  16.01.2025 CET/CEST

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GFT gewinnt die AWS Auszeichnungen „Global Innovation Partner of the Year“ und „EMEA Industry Partner of the Year – Financial Services“

GFT gewinnt die AWS Auszeichnungen „Global Innovation Partner of the Year“ und „EMEA Industry Partner of the Year – Financial Services“

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Sonstiges
GFT gewinnt die AWS Auszeichnungen „Global Innovation Partner of the Year“ und „EMEA Industry Partner of the Year – Financial Services“

10.12.2024 / 10:08 CET/CEST
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GFT gewinnt die AWS Auszeichnungen „Global Innovation Partner of the Year“ und „EMEA Industry Partner of the Year – Financial Services“
Mit Partner-Auszeichnungen werden Unternehmen gewürdigt, die ihre Kunden bei Innovationen und der Entwicklung von Lösungen auf Amazon Web Services besonders unterstützen.

Stuttgart/Las Vegas – 10. Dezember 2024 – GFT hat zwei „2024 Geography and Global AWS Partner Awards“ erhalten. Damit zeichnet der Cloud-Anbieter AWS weltweit führende Unternehmen aus, die ihre Kunden bei der Förderung von Innovationen und der Entwicklung von Lösungen auf Amazon Web Services (AWS) besonders erfolgreich unterstützen.

GFT wurde zum Sieger in der Kategorie „Innovation Partner of the Year, Global“ gekürt. Damit zeichnet AWS Unternehmen aus, die innovative Beratungs-, Fach-, Managed- und Value-Added-Resale-Services anbieten. GFT gewann zudem die Kategorie „Industry Partner of the Year – Financial Services, EMEA“. Mit dieser Auszeichnung wird der AWS-Partner in der EMEA-Region gewürdigt, der unter den Top-Partnern mit AWS Financial Services Competency am besten Cloud-basierte Angebote bereitstellt, um Innovationen für Banken, Versicherungsunternehmen, Kapitalmarktfirmen und Zahlungsabwickler jeder Größe zu beschleunigen.

Die Geography and Global AWS Partner Awards wurden während der Partner Awards Gala auf der AWS re:Invent 2024 bekannt gegeben. Sie würdigen eine Vielzahl von AWS-Partnern, die sich im vergangenen Jahr für Spezialisierung, Innovation und Zusammenarbeit eingesetzt haben. Mit den „Geography and Global AWS Partner Awards“ werden Partner gewürdigt, deren Geschäftsmodelle sich auf AWS weiterentwickeln und gedeihen, während sie ihre Kunden unterstützen. GFT wurde von AWS für seine Arbeit mit der rumänischen Salt Bank sowie der brasilianischen Bank Itaú ausgezeichnet.

„Diese Auszeichnungen durch AWS bestätigen unsere Expertise, Branchen durch Innovation neu zu gestalten“, sagte GFT Co-CEO Marco Santos. „Zudem spiegeln sie unser großes Engagement wider, den Wandel weltweit voranzutreiben. Wir helfen unseren Kunden, in einer neuen Ära des digitalen Wachstums erfolgreich zu sein. Und wir hören hier nicht auf. KI wird Softwareentwicklungs-, Engineering- und Beratungsdienstleistungen deutlich schneller und effizienter machen. GFT möchte allen Unternehmen helfen, dieses Potenzial zu nutzen.“

Die „Geography and Global AWS Partner Awards“ werden nach einem Selbstnominierungsprozess in mehreren Preiskategorien sowohl auf geografischer als auch auf globaler Ebene verliehen. Alle AWS-Partner werden eingeladen, teilzunehmen und eine Nominierung einzureichen. Die eingereichten Bewerbungen werden anschließend von einem Drittanbieter, Canalys, geprüft und mit besonderem Augenmerk auf Anwendungsfälle für den Kundenerfolg ausgewählt.

Darüber hinaus gibt es mehrere datengesteuerte Preiskategorien, die anhand einer Reihe einzigartiger Kennzahlen bewertet werden, mit deren Hilfe die Leistung der AWS-Partner im vorangegangenen Jahr gemessen werden. Canalys prüfte dabei die verwendeten Datensätze, um objektive und genaue Messungen und Berechnungen sicherzustellen. Finalisten sind jeweils die drei bestplatzierten AWS-Partner pro Kategorie.

Das AWS Partner Network (APN) ist ein globales Programm, das Partnern dabei helfen soll, Innovationen zu entwickeln, den Weg in die Cloud zu beschleunigen und die Breite und Tiefe von AWS voll auszuschöpfen.

 

GFT Co-CEO Marco Santos (links) und Global Head of Innovation Solutions Carlos Kazuo Missao (rechts) nahmen die AWS Partner Awards von GFT auf der AWS re:Invent in Las Vegas entgegen.

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Über GFT – Shaping the future of digital business

GFT ist ein Pionier der digitalen Transformation. Mit Technologien der nächsten Generation ermöglichen wir unseren Kunden, durch intelligente Softwarelösungen ihre Produktivität zu steigern. Unsere Schwerpunkte sind Digital Finance, KI- und Datenlösungen für Unternehmen sowie Plattform-Modernisierung.

Fundierte technologische Exzellenz, ein starkes Partner-Ökosystem und umfassende Branchenkenntnisse zählen zu den Stärken von GFT. Wir sind agile@scale und bringen die digitale Transformation unserer Kunden in der Finanz- und Versicherungsbranche sowie der Fertigungsindustrie voran. Die GFT Talente erstellen implementieren und managen unter Beachtung der Regulatorik Softwareanwendungen für innovative Unternehmen. 

Mit Standorten in 20 Märkten weltweit garantiert GFT die Nähe zu seinen Kunden. Wir vereinen außerdem mehr als 35 Jahre Erfahrung und ein globales Team aus über 12.000 engagierten Talenten. GFT bietet ihnen herausragende Karrieremöglichkeiten im Bereich innovativster Softwareentwicklung. Die Aktie der GFT Technologies SE ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet (Ticker: GFT-XE).

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10.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2048011  10.12.2024 CET/CEST

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GFT hält Wachstumsdynamik aufrecht

GFT hält Wachstumsdynamik aufrecht

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
GFT hält Wachstumsdynamik aufrecht

14.11.2024 / 07:29 CET/CEST
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GFT hält Wachstumsdynamik aufrecht

Starkes Wachstum im Bankensektor, Einführung von Produkt GFT AI Impact beschleunigt

  • Umsatz wuchs in den ersten neun Monaten 2024 um 10 Prozent auf 646 Mio. Euro
  • Bereinigtes EBIT stieg um 10 Prozent auf 57 Mio. Euro
  • GenKI-Produkt GFT AI Impact gewinnt an Zugkraft
  • Erweiterung der Kundenbasis in den USA und Großbritannien, wichtiger neuer Vertrag mit Bancolombia dank Sophos Solutions
  • Ausblick 2024 geändert: 865 Mio. Euro Umsatz, 77 Mio. Euro bereinigtes EBIT

Stuttgart, 14. November 2024 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld ihre Wachstumsdynamik bei Umsatz und Ergebnis beibehalten. Sowohl der Konzernumsatz als auch das bereinigte EBIT stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 Prozent. Getragen wurde dies von der starken Entwicklung im Bankensektor, der ein Wachstum von 14 Prozent verzeichnete. Besonders dynamisch war das Wachstum in Brasilien, dem größten Markt von GFT, sowie in den meisten europäischen Schlüsselmärkten.

GFT AI Impact gewinnt ebenfalls an Zugkraft: Dieses auf generativer KI basierende Produkt, das den Prozess der Softwareentwicklung beschleunigt, kann die Produktivität um 50 bis 90 Prozent steigern. Es umfasst fortschrittliche automatisierte Prompts für die Erstellung von Storys, Code-Refactoring, Code-Analyse, Überprüfung und Korrekturen sowie Schwachstellenprüfungen und umfassende Programmdokumentation. Im letzten Quartal hat GFT zehn neue Kunden für das Produkt gewonnen, über 170 Lizenzen verkauft und führt aktuell mehr als 20 Proofs of Concept durch.

„Unsere strategische Übernahme von Sophos Solutions entwickelt sich weiterhin hervorragend: Wir haben gerade einen neuen Großauftrag für die Modernisierung des Kernbankensystems von Kolumbiens größter Bank, Bancolombia, erhalten“, sagt Marco Santos, Co-CEO von GFT. „Auch mit unseren KI-Lösungen haben wir einige wichtige Meilensteine erreicht. Insbesondere die erfolgreiche Markteinführung unseres Produkts GFT AI Impact, das generative KI in den Kern des GFT Softwareentwicklungsprozesses einbindet, sticht hervor.“

Der GFT Konzern erzielte in den ersten neun Monaten 2024 einen Umsatz von 645,50 Mio. Euro. Damit übertraf das Unternehmen den Vorjahreswert von 585,10 Mio. Euro um 10 Prozent. Im Sektor Banking erzielte GFT ein Wachstum von 14 Prozent, im Sektor Industry & Others von 7 Prozent. Der Umsatz im Versicherungsgeschäft ging im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent zurück, verbesserte sich aber im Vergleich zum Vorquartal (H1 2024: -7 Prozent). Diese Verbesserung wurde durch den Gewinn strategischer Projekte mit führenden Versicherungsunternehmen in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Europa erzielt.

Dynamisches Wachstum in Kontinentaleuropa und Brasilien, Kunden in Großbritannien und den USA bleiben zurückhaltend

In Kontinentaleuropa verzeichnete GFT ein solides Wachstum. Der Umsatz des Segments stieg um 16 Prozent. Ein wesentlicher Treiber war die strategische Übernahme der targens GmbH (jetzt GFT Deutschland), die im April 2023 abgeschlossen wurde. In Spanien wuchs der Umsatz um 16 Prozent, in Deutschland um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch Italien, Frankreich und Polen verzeichneten ein dynamisches Wachstum.

Der Umsatz im Segment Americas, UK & APAC stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6 Prozent. Dies schließt die Übernahme von Sophos Solutions ein, die ab dem 1. Februar 2024 in den Konzernzahlen enthalten ist, sowie das starke Wachstum in Brasilien. Das Geschäft in den USA und Kanada ist im Quartalsvergleich stabil.

„Wir erweitern unsere Reichweite mit neuen Wachstumskunden und gewinnen ambitionierte Projekte mit bewährten Partnern auch in Märkten, in denen viele zögern, mutige Schritte zu unternehmen“, so Jochen Ruetz, CFO von GFT. Er fuhr fort: „Durch die Verbreiterung unserer Kundenbasis und die Sicherung von Großprojekten in Schlüsselmärkten haben wir GFT weiter für nachhaltiges Wachstum positioniert.“

Stabile operative Gewinnmarge

Das bereinigte EBIT stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent auf 57,10 Mio. Euro (9M/2023: 52,14 Mio. Euro). Dies wurde durch einen außerordentlichen Ertrag im Zusammenhang mit einer Rückstellungsauflösung in Brasilien unterstützt. Die bereinigte EBIT-Marge lag in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 bei 8,8 Prozent (9M/2023: 8,9 Prozent). Das EBT blieb mit 48,07 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (9M/2023: 49,38 Mio. Euro).

Finanzielle Stabilität und Flexibilität bleiben hoch

Der operative Cashflow lag mit 22,43 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres (9M/2023:
13,17 Mio. Euro). Die Nettoliquidität sank auf -84,18 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 4,39 Mio. Euro), was im Wesentlichen auf die Akquisition von Sophos Solutions zurückzuführen ist. Infolge der Akquisition und der damit verbundenen Erhöhung der Bilanzsumme sank auch die Eigenkapitalquote um 2 Prozentpunkte auf 41 Prozent (31. Dezember 2023: 43 Prozent).

Zum 30. September 2024 beschäftigte der Konzern insgesamt 11.304 Vollzeitkräfte (FTE), davon 1.445 bei Sophos Solutions. Dies entspricht einem Anstieg von 24 Prozent gegenüber 9.134 FTEs zum Jahresende 2023.

Um den Megatrend KI weiter zu nutzen, ist GFT eine Kooperation mit NVIDIA eingegangen, um fortschrittliche KI-Lösungen für den Finanzdienstleistungs- und Fertigungssektor zu entwickeln. Die Zusammenarbeit wird GFTs tiefgreifende Expertise in der Digitalisierung globaler Banken, Finanzinstitute und Hersteller mit NVIDIAs KI-Software-Tools und der Accelerated-Computing-Plattform für generative KI kombinieren, um ein neues Maß an Innovation und Effizienz in beiden Branchen zu erreichen.

GFT wurde außerdem erneut für seine führende Position im Bereich Digital Banking Services ausgezeichnet. Zum dritten Mal in Folge wurde GFT im Quadrant SPARK Matrix Report für Digital Banking Services als Technology Leader gelistet. In diesem Jahr konnte GFT seine Führungsposition weiter ausbauen und erhielt die höchste Bewertung in der Kategorie „Service Excellence“ sowie einen Platz unter den drei besten Anbietern für „Customer Impact“.

Ausblick 2024 geändert: Weiteres Wachstum bei Umsatz und bereinigtem EBIT

Obwohl einige Märkte weiterhin herausfordernd sind, erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2024 ein weiteres Wachstum des Konzernumsatzes und des bereinigten EBIT. Darin enthalten ist die Akquisition von Sophos Solutions, die zeitanteilig ab dem Closing der Transaktion am 1. Februar 2024 erfasst wird. Die Integration des Unternehmens verläuft planmäßig und soll im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Darüber hinaus treiben die zunehmende Digitalisierung und die daraus resultierende Nachfrage nach Kernbankenmodernisierung, Datenplattformen und Cloud-Services das Geschäftswachstum von GFT weiter voran.

Obwohl GFT eine Verbesserung des Geschäfts in einigen Märkten und eine Stabilisierung in anderen sieht, bleibt das Marktumfeld insgesamt herausfordernd. Dies wird voraussichtlich zu einer weniger dynamischen Geschäftsentwicklung in den verbleibenden Monaten des Jahres führen als bisher angenommen. Aus diesem Grund hat GFT seinen Ausblick leicht angepasst: Das Unternehmen rechnet nun mit einem Umsatzwachstum von 10 Prozent auf insgesamt rund 865 Mio. Euro (bisher +12 Prozent auf 885 Mio. Euro). Das bereinigte EBIT soll um 5 Prozent auf rund 77 Mio. Euro steigen (bisher +12 Prozent auf 82 Mio. Euro). Der Konzern erwartet einen Gewinn vor Steuern (EBT) in Höhe von rund 65 Mio. Euro (einschließlich -9,5 Mio. Euro negativer Effekte aus der Sophos-Akquisition aufgrund von M&A-Effekten und Zinsaufwendungen; zuvor +3 Prozent auf 70 Mio. Euro), was einem Rückgang von 4 Prozent entspricht.

 

Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)

In Mio. Euro 9M/2024 9M/2023 ∆
Umsatz 645,54 585,121) 10%
EBITDA 69,58 65,49 6%
Bereinigtes EBIT2) 57,10 52,14 10%
EBIT 51,88 49,57 5%
EBT 48,07 49,38 -3%
Konzernergebnis 33,86 34,84 -3%
Ergebnis je Aktie in Euro 1,29 1,32 -2%
Operativer Cashflow 22,43 13,17 +70%
Auftragsbestand 326,73 258,721) 26%
In Mio. Euro 30.09.2024 31.12.2023 ∆
Mitarbeiter (FTE) 11.304 9.134 24%
Netto-Liquidität -84,19 4,39 >-100%
Eigenkapitalquote (in Prozent) 41% 43% -2 PP

1) Angepasst infolge der Umgliederung von umsatzbezogenen Steuern in Brasilien in Höhe von -3,66 Mio. Euro sowie Auftragsbestand in Höhe von +12,58 Mio. Euro der erworbenen targens GmbH (jetzt GFT Deutschland GmbH)

 2) Bereinigt um Effekte aus M&A-Aktivitäten und aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bewertung der variablen Managementvergütung.

Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.


Marco Santos, Co-CEO von GFT 

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Über GFT – Shaping the future of digital business

GFT ist ein Pionier der digitalen Transformation. Durch den Einsatz von Technologien der nächsten Generation ermöglichen wir unseren Kunden, ihre Produktivität mit intelligenten Softwarelösungen zu steigern. Wir konzentrieren uns auf Digital Finance, Enterprise AI & Data Solutions und Plattformmodernisierung.

Zu den Stärken von GFT gehören ein hohes Maß an technologischer Kompetenz, ein starkes Partnernetzwerk und Branchenwissen. Wir sind agile@scale und treiben die digitale Transformation für Kunden aus dem Finanz- und Versicherungssektor sowie der Fertigungsindustrie voran. Die Talente von GFT entwickeln, implementieren und verwalten Softwareanwendungen, die innovative Geschäftsmodelle ermöglichen und gleichzeitig die Einhaltung von Vorschriften gewährleisten.

Mit Standorten in 20 Märkten rund um den Globus gewährleistet GFT die Nähe zu seinen Kunden. Wir verfügen über mehr als 35 Jahre Erfahrung und ein globales Team von über 12.000 entschlossenen Talenten. GFT bietet ihnen Karrierechancen in den innovativsten Bereichen der Softwareentwicklung. Die Aktie der GFT Technologies SE ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet (Ticker: GFT-XE).

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2029511  14.11.2024 CET/CEST

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GFT taps NVIDIA AI Enterprise and NVIDIA Omniverse platforms to deliver AI solutions for financial services and manufacturing

GFT taps NVIDIA AI Enterprise and NVIDIA Omniverse platforms to deliver AI solutions for financial services and manufacturing

GFT Technologies SE / Schlagwort(e): Kooperation
GFT taps NVIDIA AI Enterprise and NVIDIA Omniverse platforms to deliver AI solutions for financial services and manufacturing

12.11.2024 / 11:22 CET/CEST
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GFT taps NVIDIA AI Enterprise and NVIDIA Omniverse platforms to deliver AI solutions for financial services and manufacturing

Collaboration leverages open-source models for AI-powered banking chatbots, automated factory operations and more

Stuttgart, 12 November 2024 – GFT Technologies is collaborating with NVIDIA to bring advanced AI solutions to the financial services and manufacturing sectors. The collaboration will combine GFT’s deep expertise in digitalising global banks, financial institutions and manufacturers with NVIDIA’s AI software tools and accelerated computing platform for generative AI to drive a new level of innovation and efficiency in both industries.

GFT will use the NVIDIA AI Enterprise software platform – which includes NVIDIA NIM microservices, NVIDIA Triton Inference Server, NVIDIA NeMo, and NIM Agent Blueprints – and the NVIDIA Omniverse platform to develop tailor-made AI applications, focusing on the manufacturing and financial services sectors.

For manufacturers, applications include digital twin technology and visual inspection tools to enhance quality control and operational efficiency. GFT will also collaborate with NVIDIA on fine-tuning open-source large language models (LLMs) for banks and insurance companies. Financial services institutions will be able to leverage these custom LLMs to enhance AI agents, as well as improve operations including fraud detection, customer service and risk reduction.

“We are collaborating with NVIDIA to help unlock the next level of AI-driven solutions for our clients,” said Marco Santos, Co-CEO of GFT. “These tools will drive efficiency and, beyond that, create fresh growth opportunities for our clients. Through this collaboration, we aim to set new standards in digital innovation.”

GFT’s collaboration with NVIDIA will tap into the latest advances in generative AI, using open-source models including Google Gemma, Llama 3.1 405B, and Microsoft Phi. By leveraging these models, GFT will support enterprises in building new AI applications such as digital customer service chatbots and retrieval-augmented generation workflows. By definition, these open-source models give companies the flexibility to quickly launch new capabilities in any environment they choose – in the cloud or on-premises.

Ignasi Barri, Global Head for Data and AI at GFT, explains, “through this collaboration with NVIDIA, we’re providing our clients with advanced AI capabilities. By combining their advanced technology in hardware and software with our data and AI expertise, we’re delivering solutions that can drive real business value.”

GFT has seen increasing demand for its AI and data analytics solutions quarter after quarter, due in large part to the continued development of the GFT AI.DA Marketplace. This has led to GFT’s recognition as a global leader in AI and machine learning. For three consecutive years, ISG has named GFT a leader on AI and data analytics in Google Cloud. Each year, GFT has improved its position in the analyst house’s report and clearly outpaced larger providers. This latest work underscores GFT’s commitment to pushing the boundaries of AI for real-world business solutions.

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GFT is a digital transformation pioneer. By leveraging next-generation technologies, we enable clients to boost their productivity with intelligent software solutions. We focus on Digital Finance, Enterprise AI & Data Solutions, and Platform Modernisation.

GFT’s strengths include deep technological excellence, a strong ecosystem of partners, and industry expertise. We are agile@scale and boost digital transformation for clients from the finance and insurance sectors, as well as the manufacturing industry. GFT talents create, implement, and manage software applications to enable innovative businesses while complying with regulations. 

With locations in 20 markets around the globe, GFT ensures proximity to its clients. We draw on over 35 years of experience and a global team of over 12,000 determined talents. GFT provides them with career opportunities in the most innovative areas of software engineering. The GFT Technologies SE share is listed in the SDAX index of the German Stock Exchange (ticker: GFT-XE).

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2028103  12.11.2024 CET/CEST

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