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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
07.10.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG bestätigt hohes Neugeschäftsniveau in den ersten neun Monaten 2026
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10.09.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern im ersten Halbjahr 2026 deutlich und erhöht Ergebnisprognose für das Gesamtjahr
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04.09.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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01.09.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an
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03.07.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2026 bekräftigt strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft, unterstreicht robuste Geschäftsentwicklung und beschließt erneut erhöhte Dividende
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02.07.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts im ersten Halbjahr 2026 weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr
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20.05.2026ALBIS Leasing AGAlbis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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13.05.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025
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29.04.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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29.04.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG erzielt 2025 Konzernergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau und schlägt erhöhte Dividende von 0,10 EUR je Aktie vor
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09.04.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG mit starker Neugeschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 – Kerngeschäft bleibt Wachstumsmotor
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12.03.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat bestellt
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03.03.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vorläufiges Ergebnis 2025 nach HGB übertrifft Prognosespanne – Konzernergebnis IFRS weiter innerhalb der Prognosebandbreite erwartet
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12.01.2026ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG erzielt 2025 neue Bestwerte bei Neugeschäft und Marge
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12.11.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat wählt Dr. Kerstin Steidte-Schmitt zur neuen Vorsitzenden
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27.10.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende trauern um Aufsichtsratsvorsitzenden
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10.10.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts in den ersten neun Monaten weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr
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24.09.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Refinanzierungsstruktur weiter gestärkt: Attraktive Refinanzierungslinie mit der NORD/LB abgeschlossen
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11.09.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG verzeichnet Konzernergebnis vor Steuern von 2,7 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2025 und bestätigt Ergebnisprognose für das Gesamtjahr
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04.09.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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03.07.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2025 unterstreicht strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft und beschließt erhöhte Dividendenausschüttung
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02.07.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG verzeichnet starke Neugeschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2025 – Kerngeschäft bleibt Wachstumstreiber
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01.07.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: ALBIS Leasing AG hebt Neugeschäftsprognose für das laufende Geschäftsjahr an
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20.05.2025ALBIS Leasing AGAlbis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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30.04.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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30.04.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern auf 5,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 und erhöht Dividende
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07.04.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG startet auf hohem Niveau in das Geschäftsjahr 2025 – leicht unter dem Rekordniveau Q1 2024
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02.04.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vorläufiges Konzernergebnis 2024 nach IFRS: ALBIS Leasing AG übertrifft Prognosespanne leicht
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09.01.2025ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG steigert Neugeschäft und Marge 2024 auf Rekordniveau
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20.12.2024ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt
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18.12.2024ALBIS Leasing AGALBIS Leasing AG: Dr. Kerstin Steidte-Schmitt wird neue stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
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04.11.2024ALBIS Leasing AGAlbis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt
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ALBIS Leasing AG bestätigt hohes Neugeschäftsniveau in den ersten neun Monaten 2026

ALBIS Leasing AG bestätigt hohes Neugeschäftsniveau in den ersten neun Monaten 2026

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
ALBIS Leasing AG bestätigt hohes Neugeschäftsniveau in den ersten neun Monaten 2026

07.10.2026 / 09:18 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Neugeschäftsvolumen in 9M 2026 mit 81,8 Mio. EUR leicht über Vorjahr (9M 2025: 81,4 Mio. EUR)
  • Profitabilität des Neugeschäfts auf Niveau des starken Vorjahreszeitraums
  • Neugeschäfts- und Ergebnisprognose für das Gesamtjahr 2026 bestätigt

Hamburg, 7. Oktober 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat in den ersten neun Monaten 2026 eine plangemäße Neugeschäftsentwicklung verzeichnet und an das starke Vorjahr angeknüpft. Im Zeitraum Januar bis September 2026 lag das Neugeschäftsvolumen mit 81,8 Mio. EUR leicht über dem Vorjahreswert (9M 2025: 81,4 Mio. EUR). Wesentlicher Treiber der Entwicklung war erneut das Händler- und Herstellergeschäft. Damit erweist sich der strategische Fokus auf dieses Wachstumssegment auch im bisherigen Jahresverlauf als erfolgreich.

Die Profitabilität des Neugeschäfts entwickelte sich in den ersten neun Monaten 2026 auf hohem Niveau insgesamt stabil. Demnach lag die absolute Neugeschäftsmarge von Januar bis September 2026 bei 15,3 Mio. EUR (9M 2025: 15,3 Mio. EUR). Die prozentuale Neugeschäftsmarge betrug im entsprechenden Neunmonatszeitraum 18,6 Prozent (9M 2025: 18,8 Prozent). Nach dem spürbaren Anstieg in den vergangenen Jahren bewegte sich die Profitabilität des Neugeschäfts im bisherigen Jahresverlauf somit insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres.

Im dritten Quartal 2026 gewann die Neugeschäftsentwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum an Dynamik. Das Neugeschäftsvolumen wuchs gegenüber dem Vorjahresquartal um 5 Prozent auf 28,4 Mio. EUR (Q3 2025: 27,1 Mio. EUR). Während sich das Neugeschäft in den Segmenten E-Bike-Vermittler und EDEKA-Kaufleute leicht rückläufig entwickelte, verzeichnete das Segment Handel/Hersteller einen deutlichen Volumenanstieg.

„Unsere Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2026 bestätigt die Wirksamkeit unserer strategischen Ausrichtung. Gerade das Händler- und Herstellergeschäft entwickelt sich weiterhin wie geplant und bildet unverändert das Fundament unseres profitablen Wachstums. Zugleich ist es uns gelungen, die hohe Profitabilität unseres Neugeschäfts zu sichern. Damit sehen wir uns auf einem guten Weg, unsere Ziele für das Gesamtjahr 2026 zu erreichen“, so Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS.

Auf Gesamtjahressicht plant die ALBIS weiterhin mit einem Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 Mio. EUR und 107,5 Mio. EUR und hält damit an ihrer Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2026 fest. Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus wird die weitere Margenentwicklung eng beobachtet. Für das Gesamtjahr erwartet die Gesellschaft eine Neugeschäftsmarge weitgehend auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Mit Blick auf den bisherigen Geschäftsverlauf bestätigt die ALBIS außerdem die zuletzt angehobene Prognose für ein Ergebnis vor Steuern von 5,75 Mio. EUR bis 6,75 Mio. EUR.
 

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ALBIS Leasing Gruppe
Stefanie Wallis
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07.10.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2411522

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 90 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u. a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2411522  07.10.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern im ersten Halbjahr 2026 deutlich und erhöht Ergebnisprognose für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern im ersten Halbjahr 2026 deutlich und erhöht Ergebnisprognose für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
ALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern im ersten Halbjahr 2026 deutlich und erhöht Ergebnisprognose für das Gesamtjahr

10.09.2026 / 08:56 CET/CEST
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  • Ergebnis vor Steuern im ersten Halbjahr 2026 um 45 % auf 3,9 Mio. EUR gesteigert
  • Eigenkapitalausstattung von 16,8 % unterstreicht finanzielle Stabilität
  • Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr auf 5,75 bis 6,75 Mio. EUR erhöht

Hamburg, 10. September 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat im ersten Halbjahr 2026 ein Konzernergebnis vor Steuern von 3,9 Mio. EUR erzielt (H1 2025: 2,7 Mio. EUR). Damit konnte das Ergebnis um 45 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gesteigert werden. Wesentliche Treiber der positiven Ergebnisentwicklung waren der weitere Anstieg des profitablen Neugeschäfts, eine schlankere Kostenbasis und eine attraktive Refinanzierungsstruktur. Gleichzeitig spiegelt sich erwartungsgemäß die weitere Zunahme der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland auch im Leasingportfolio der ALBIS wider. Die Risikolage zeigt sich insgesamt dennoch stabil.

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Im ersten Halbjahr 2026 hat die ALBIS eine sehr gute Geschäftsentwicklung verzeichnet. Wir haben die Profitabilität unseres Neugeschäfts weiter gesteigert und ein spürbares Ergebniswachstum erreicht. Entsprechend hat sich unser Geschäftsmodell erneut als robust, skalierbar und zukunftsfähig erwiesen. Mit unserer strategischen Ausrichtung auf das profitable Small-Ticket-Geschäft und das Kernsegment Handel/Hersteller sind wir weiterhin auf dem richtigen Weg.“

Mit Blick auf das Gesamtjahr 2026 plant die ALBIS, wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 1. September 2026 kommuniziert und erläutert wurde, nun mit einem Konzernergebnis vor Steuern von 5,75 bis 6,75 Mio. EUR. Die ursprünglich im April 2026 ausgegebene Ergebnisprognose von 4,75 bis 5,75 Mio. EUR wurde somit nach oben angepasst. Hinsichtlich der Neugeschäftsprognose für das Gesamtjahr 2026 rechnet die ALBIS unverändert mit einem Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 und 107,5 Mio. EUR und einer leicht steigenden Marge über dem Niveau des Vorjahres. Damit wird die Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt.

Aufgrund des geplanten Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2026 wird die ALBIS voraussichtlich auch im Jahr 2027 wieder eine attraktive Dividende auszahlen können. Sascha Lerchl betont: „Seit unserer strategischen Neuausrichtung profitieren unsere Aktionäre von einer verlässlichen Dividendenzahlung. Auch künftig werden wir eine kontinuierliche Dividendenpolitik verfolgen, um die Partizipation der Aktionäre am Geschäftserfolg der ALBIS zu bekräftigen.“

Der vollständige Halbjahresbericht 2026 ist unter https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen verfügbar.


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10.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2397094

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 90 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u. a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2397094  10.09.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

04.09.2026 / 14:12 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die ALBIS Leasing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2026
Ort: https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen


04.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2394324  04.09.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

ALBIS Leasing AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
ALBIS Leasing AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

01.09.2026 / 16:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hamburg, 1. September 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940) setzt ihre positive Geschäftsentwicklung fort. Aufgrund heute gewonnener Erkenntnisse aus der Halbjahresabschlusserstellung hat der Vorstand entschieden, die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 anzuheben.

Der im April 2026 kommunizierte Prognoserahmen berücksichtigte insbesondere den weiteren Anstieg und die Realisierung der operativen Erträge durch den zunehmenden Anteil des Kerngeschäfts im Portfolio. Dieser Anstieg fiel stärker aus als erwartet. Gleichzeitig ging die ALBIS davon aus, dass die aktuellen Marktentwicklungen zu einer im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich erhöhten Risikovorsorge führen wird. Diese fiel im ersten Halbjahr geringer aus als erwartet. Darüber hinaus lag der Personalaufwand aufgrund der geringeren Mitarbeiterzahl leicht unter den Erwartungen.

In der Folge passt die ALBIS ihre Ergebnisprognose vor Steuern von 4,75 bis 5,75 Mio. Euro auf nun 5,75 bis 6,75 Mio. Euro an.

Diese berücksichtigt stabile operative Erträge und eine Risikolage auf dem Niveau des ersten Halbjahres 2026. Gleichzeitig werden leicht höhere Aufwendungen für Projekte, u. a. für die fristgemäße Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen, sowie höhere Personalaufwendungen aufgrund der Besetzung bestehender Vakanzen erwartet.

Details zur Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2026 können ab dem 10. September 2026 dem Halbjahresbericht entnommen werden.


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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 90 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u. a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2391898  01.09.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2026 bekräftigt strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft, unterstreicht robuste Geschäftsentwicklung und beschließt erneut erhöhte Dividende

ALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2026 bekräftigt strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft, unterstreicht robuste Geschäftsentwicklung und beschließt erneut erhöhte Dividende

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2026 bekräftigt strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft, unterstreicht robuste Geschäftsentwicklung und beschließt erneut erhöhte Dividende

03.07.2026 / 14:05 CET/CEST
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  • Konsequente Umsetzung der Unternehmensstrategie sorgt für gute operative Geschäftsentwicklung und positiven Ausblick
  • Hauptversammlung beschließt erneut erhöhte Dividende von 0,10 EUR je Aktie und bestätigt verlässliche Dividendenpolitik
  • Anhaltend positive Entwicklung im Wachstumssegment Handel/Hersteller in H1 2026 berichtet
  • Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat gewählt

Hamburg, 3. Juli 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat am gestrigen Donnerstag, 2. Juli 2026, ihre ordentliche Hauptversammlung 2026 als virtuelle Veranstaltung abgehalten. Das vertretene Grundkapital lag bei 87,23 Prozent. Der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden entlastet.

Im Rahmen der Hauptversammlung berichtete der Vorstand über die gute operative Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2025 und im ersten Halbjahr 2026. Im Jahr 2025 steigerte die ALBIS das Neugeschäftsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent auf 105,6 Mio. EUR. Zugleich erhöhte sich die prozentuale Marge um 0,8 Prozentpunkte auf 19,0 Prozent und die absolute Marge um 8 Prozent beziehungsweise 1,5 Mio. EUR auf 20,0 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS lag im Geschäftsjahr 2025 mit 5,7 Mio. EUR auf dem guten Niveau des Vorjahres (2024: 5,8 Mio. EUR) und am oberen Rand des im April 2025 ausgegebenen Prognosekorridors (4,5 bis 5,75 Mio. EUR). Positive Ergebnisfaktoren waren die starke Neugeschäftsentwicklung und die damit verbundenen operativen Erträge, die schlanke Kostenbasis und die attraktive Refinanzierungsstruktur. Gegenläufig wirkte hingegen der deutliche Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland.

Neben den Entwicklungen im Geschäftsjahr 2025 erläuterte der Vorstand auch den plangemäßen Geschäftsverlauf in der ersten Jahreshälfte 2026. Die Neugeschäftsmarge stieg im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter an. Das Neugeschäftsvolumen ging gegenüber dem Vorjahreszeitraum wie erwartet leicht zurück. Weitere Informationen zur Neugeschäftsentwicklung in den ersten sechs Monaten 2026 können der Corporate News vom 2. Juli 2026 entnommen werden. Für das Gesamtjahr 2026 wird die Neugeschäftsprognose – d. h. Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 Mio. EUR und 107,5 Mio. EUR und leicht steigende Marge über Vorjahresniveau – bestätigt.

Aufgrund der guten Ergebnisentwicklung zahlt die ALBIS wieder eine erhöhte Dividende entlang ihrer Dividendenpolitik aus. Die Hauptversammlung beschloss für das Geschäftsjahr 2025 die Ausschüttung einer Dividende von 0,10 EUR je Aktie (Vorjahr: 0,09 EUR je Aktie). Auf Basis des Jahresendkurses 2025 wird die Dividendenrendite damit 3,4 Prozent betragen (Vorjahr: 3,3 Prozent).

Die Hauptversammlung hat zudem Prof. Dr. Marco Barenkamp für eine Amtszeit von drei Jahren als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Er war bereits seit März 2026 im Wege des gerichtlichen Ergänzungsverfahrens nach § 104 Absatz 2 AktG bis zur 44. ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Prof. Dr. Marco Barenkamp ist ein ausgewiesener Experte in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, wovon das Unternehmen fachlich und strategisch profitieren kann. Neben Prof. Dr. Marco Barenkamp werden unverändert auch Dr. Kerstin Steidte-Schmitt (Aufsichtsratsvorsitzende), Prof. Dr. Jens Poll (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Martin von Hirschhausen dem Aufsichtsrat angehören.

Auch den weiteren Tagesordnungspunkten stimmte die Hauptversammlung mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten zu. Lediglich die Beschlussvorschläge über die Schaffung neuer genehmigter Kapitalia sowie über den Erwerb eigener Aktien erhielten nicht die erforderliche Dreiviertelmehrheit, wurden jedoch von der Mehrheit des vertretenen Kapitals unterstützt.  Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 stehen auf der Unternehmenswebsite der ALBIS im Bereich „Investoren“ unter „Veranstaltungen & Termine“ zum Download zur Verfügung.

Im Hinblick auf die weitere strategische Ausrichtung und die künftige Geschäftserwartung sagt Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS: „Die ALBIS ist nach wie vor auf einem guten Weg und unsere Strategie geht wie erwartet auf. Trotz der anhaltenden Investitionszurückhaltung und der anspruchsvollen konjunkturellen Lage in Deutschland wollen wir auch 2026 wieder ein gutes und stabiles Konzernergebnis gemäß unserer Prognose erzielen. Ich gehe fest davon aus, dass wir unseren eingeschlagenen Pfad mit Fokus auf das profitable Small Ticket-Geschäft erfolgreich fortsetzen werden. Unser robustes Geschäftsmodell sichert Stabilität auch in einem anspruchsvollen Umfeld. Entsprechend blicke ich für die ALBIS unverändert optimistisch in die Zukunft.“


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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2360012  03.07.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts im ersten Halbjahr 2026 weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts im ersten Halbjahr 2026 weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
ALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts im ersten Halbjahr 2026 weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr

02.07.2026 / 09:41 CET/CEST
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  • Prozentuale Marge steigt in H1 2026 auf 19,1 Prozent (2025: 18,5 Prozent)
  • Neugeschäftsvolumen erreicht 53,4 Mio. EUR
  • Neugeschäftsprognose für das Gesamtjahr 2026 bestätigt

Hamburg, 2. Juli 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat die Profitabilität ihres Neugeschäfts im ersten Halbjahr 2026 weiter gesteigert und verzeichnete einen leichten Anstieg der prozentualen Neugeschäftsmarge auf 19,1 Prozent bzw. der absoluten Marge auf 10,2 Mio. EUR (H1 2025: 18,5 Prozent bzw. 10,0 Mio. EUR). Somit konnte die positive Margenentwicklung der vergangenen Jahre auch in den ersten sechs Monaten 2026 plangemäß fortgesetzt werden.

Das Neugeschäftsvolumen erreichte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 53,4 Mio. EUR (H1 2025: 54,3 Mio. EUR). Im Wachstumssegment „Handel/Hersteller“ stieg das Neugeschäft weiter an, während es sich in den Segmenten E-Bike-Vermittler und EDEKA-Kaufleute erwartungsgemäß rückläufig entwickelte. Die Neugeschäftsentwicklung wurde im Berichtszeitraum maßgeblich durch den strategischen Fokus auf das Segment „Handel/Hersteller“ sowie durch die erhöhte Sparneigung und fortbestehende gesamtwirtschaftliche Unsicherheiten bestimmt.

Im zweiten Quartal 2026 lag das Neugeschäftsvolumen mit 28,6 Mio. EUR wie erwartet unterhalb des sehr starken Vorjahresquartals (Q2 2025: 30,8 Mio. EUR). Während sich das Geschäft mit Händlern und Herstellern leicht über dem hohen Niveau des Vorjahres bewegte, wirkte sich der erwartete Rückgang des Neugeschäfts in den Segmenten E-Bike-Vermittler und EDEKA-Kaufleute aus. Auch auf Quartalsebene legte die prozentuale Neugeschäftsmarge im Vorjahresvergleich weiter zu. Sie erhöhte sich auf 18,5 Prozent (Q2 2025: 18,2 Prozent), während die absolute Marge leicht auf 5,3 Mio. EUR sank (Q2 2025: 5,6 Mio. EUR).

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Unser Neugeschäft hat sich in der ersten Jahreshälfte 2026 wie erwartet entwickelt. Durch die Konzentration auf unser Wachstumssegment Handel/Hersteller konnten wir unsere Marge erneut verbessern und somit die Profitabilität des Neugeschäfts weiter erhöhen. Insgesamt sind wir nach den ersten sechs Monaten des Jahres auf einem guten Weg, um unsere anvisierten Ziele für das Gesamtjahr zu erreichen.“

Auf Gesamtjahressicht plant die ALBIS weiterhin mit einem Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 Mio. EUR und 107,5 Mio. EUR. Daneben rechnet die ALBIS unverändert mit einer leicht steigenden Marge über dem Niveau des Vorjahres. Damit wird die Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt. „Wir werden uns auch in der zweiten Jahreshälfte 2026 auf das für uns profitable Neugeschäft konzentrieren. Unseren strategischen Fokus auf das Small Ticket-Geschäft und auf das profitable Händler-/Herstellersegment werden wir somit konsequent weiter umsetzen“, betont Sascha Lerchl.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ALBIS Leasing Gruppe
Stefanie Wallis
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
T +49 (0) 40 808100 129
Stefanie.Wallis@albis-leasing.de

 

 



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22087 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 40-808 100-100
Fax: +49 (0) 40-808 100-179
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EQS News ID: 2358832

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2358832  02.07.2026 CET/CEST

Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

20.05.2026 / 15:00 CET/CEST
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Albis Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 Einberufung der 44. ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur

44. ordentlichen Hauptversammlung der Albis Leasing AG, Hamburg, am Donnerstag, den 2. Juli 2026, um 11:00 Uhr (MESZ)
 

ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 11 Absatz 8 der Satzung im COURTYARD by Marriott Hamburg City, Adenauer Allee 52, 20097 Hamburg, (Ort der Hauptversammlung) stattfindet.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) über das von uns unter der Internetadresse

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal live im Internet übertragen.

Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben, die im Anschluss an die Tagesordnung und deren Anhang abgedruckt sind.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Albis Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Albis Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 28. April 2026 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht.

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

abrufbar. Dort findet sich auch die Erklärung zur Unternehmensführung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Albis Leasing AG zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.030.820,37 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je für das Geschäftsjahr 2025
dividendenberechtigter Stückaktie:

EUR 2.119.543,00
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 3.911.277,37
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

 

Herrn Sascha Lerchl für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Der Entlastungsvorschlag umfasst auch Herrn Christoph F. Buchbender, der im Geschäftsjahr 2025 Mitglied des Aufsichtsrats war und am 20. Oktober 2025 verstorben ist. Herr Christian Hillermann ist mit Ablauf seiner Amtszeit am 2. Juli 2025 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Martin von Hirschhausen ist seit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 Mitglied des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

Herrn Christoph F. Buchbender für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen;

b)

Frau Dr. Kerstin Steidte-Schmitt für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen;

c)

Herrn Prof. Dr. Jens Poll für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen;

d)

Herrn Martin von Hirschhausen für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen;

e)

Herrn Christian Hillermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

Die Vorsitzende des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemeinsam abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, (RSM Ebner Stolz) wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht 2026 entscheidet, wird RSM Ebner Stolz zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Albis Leasing AG bestand bis zum 20. Oktober 2025 aus den von der Hauptversammlung gewählten vier Mitgliedern Herrn Christoph F. Buchbender, Frau Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Herrn Prof. Dr. Jens Poll und Herrn Martin von Hirschhausen. Am 20. Oktober 2025 verstarb der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Christoph F. Buchbender. Seit seinem Tod bestand der Aufsichtsrat zunächst nur noch aus drei Personen.

Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Albis Leasing AG besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund wurde auf Antrag des Vorstands, dem sich der Aufsichtsrat angeschlossen hat, Herr Prof. Dr. Marco Barenkamp durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 5. März 2026 im Wege des gerichtlichen Ergänzungsverfahrens nach § 104 Absatz 2 AktG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt von Herrn Prof. Dr. Marco Barenkamp endet mit Ablauf dieser 44. ordentlichen Hauptversammlung.

Die Hauptversammlung ist daher aufgerufen, ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Nach §§ 95, 96 Absatz 1 7. Fall, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 9 Absatz 1 der Satzung der Albis Leasing AG setzt sich der Aufsichtsrat aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das im Folgenden genannte, bereits zuvor gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beendigung der hiesigen 44. ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Prof. Dr. Marco Barenkamp, Unternehmensberater, Wohnort: Wallenhorst

Die vorgeschlagene Amtszeit ist vor dem Hintergrund eines beabsichtigten Gleichlaufs mit der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Jens Poll zu sehen.

Herr Prof. Dr. Marco Barenkamp ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

•

LMIS AG, Osnabrück (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

•

Test Solution GmbH, Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats)

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.

Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigt nach der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 beschlossenen Fassung (DCGK 2022) die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium gemäß § 100 Absatz 5 Halbsatz 2 AktG an. Der Kandidatenvorschlag berücksichtigt ebenfalls die vom Aufsichtsrat beschlossene Regelaltersgrenze von 72 Jahren. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 19. Februar 2026 bis zum 19. Februar 2031 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf nicht unter 25 % festgelegt.

Der vorgeschlagene Kandidat steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Albis Leasing AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Albis Leasing AG oder einem wesentlich an der Albis Leasing AG beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde (vgl. Empfehlung C.13 DCGK 2022). Der Aufsichtsrat schätzt den vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK ein.

Der Lebenslauf des zur Wahl anstehenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Prof. Dr. Marco Barenkamp, der über seine relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt und ergänzend eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten enthält, ist im Anhang A. zu dieser Tagesordnung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine zugänglich gemacht.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 den einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Vergütungsbericht gemäß § 162 Absatz 3 AktG auf Vollständigkeit geprüft und einen entsprechenden Prüfungsvermerk erstellt.

Der Vergütungsbericht mit Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine („Vergütungsbericht 2025“) zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2025 zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Schaffung von neuem Genehmigten Kapital I 2026 gegen Bareinlagen und die Änderung der Satzung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.650.000,00 zu erhöhen.

Diese Ermächtigung ist am 18. Juli 2021 ausgelaufen. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zur flexiblen Reaktion auf Marktgegebenheiten erneut einzuräumen, sollen nun zwei genehmigte Kapitalia geschaffen werden; unter diesem Tagesordnungspunkt 8 ein neues genehmigtes Kapital I gegen Bareinlagen („Genehmigtes Kapital I 2026“) und unter Tagesordnungspunkt 9 ein neues genehmigtes Kapital II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts („Genehmigtes Kapital II 2026“). Eine etwaige Ausnutzung des Genehmigten Kapital II 2026 sowie etwaiger weiterer genehmigter Kapitalia innerhalb des Ermächtigungszeitraums ist auf den vorgeschlagenen Höchstbetrag von bis zu 20% anzurechnen, reduziert diesen also entsprechend. Gleiches gilt umgekehrt für das unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagene Genehmigte Kapital II 2026.

Mit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt soll das neue Genehmigte Kapital I 2026 von bis zu 20 % des Grundkapitals, d. h. EUR 4.239.086,00, geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2031 (Ermächtigungszeitraum) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 4.239.086,00 (Höchstbetrag) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2026). Etwaige Kapitalerhöhungen aus anderen genehmigten Kapitalia innerhalb des Ermächtigungszeitraums reduzieren den zulässigen Höchstbetrag in den beschlossenen bzw. – bei bereits durchgeführten Kapitalerhöhungen – in der tatsächlich durchgeführten Höhe. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung zur Übernahme angeboten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I 2026 festzulegen.

b)

Hinter § 5 Absatz (2) der Satzung wird der folgende neue Absatz (3) eingefügt:

„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2031 (Ermächtigungszeitraum) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 4.239.086,00 (Höchstbetrag) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2026). Etwaige Kapitalerhöhungen aus anderen genehmigten Kapitalia innerhalb des Ermächtigungszeitraums reduzieren den zulässigen Höchstbetrag in den beschlossenen bzw. – bei bereits durchgeführten Kapitalerhöhungen – in der tatsächlich durchgeführten Höhe. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung zur Übernahme angeboten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I 2026 festzulegen.“

c)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Absatz (1) und des neu geschaffenen Absatzes (3) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I 2026 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

9.

Beschlussfassung über die Schaffung von neuem Genehmigten Kapital II 2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung

Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 8 dargestellt, ist die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals am 18. Juli 2021 ausgelaufen.

Neben dem unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Genehmigten Kapital I 2026 soll ein weiteres genehmigtes Kapital von bis zu 10 % des Grundkapitals, d. h. EUR 2.119.543,00, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts („Genehmigtes Kapital II 2026“) geschaffen werden. Eine etwaige Ausnutzung des Genehmigten Kapital I 2026 sowie etwaiger weiterer genehmigter Kapitalia innerhalb des Ermächtigungszeitraums ist auf den vorgeschlagenen Höchstbetrag von bis zu 10% anzurechnen, reduziert diesen also entsprechend. Gleiches gilt umgekehrt für das unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Genehmigte Kapital I 2026. Beschränkungen des Bezugsrechts im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen nach nachstehend lit. a) bb) und cc) sollen dabei nur erfolgen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Dadurch werden die Aktionäre weitestgehend vor einer Verwässerung geschützt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2031 (Ermächtigungszeitraum) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 2.119.543,00 (Höchstbetrag) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II 2026). Etwaige Kapitalerhöhungen aus anderen genehmigten Kapitalia innerhalb des Ermächtigungszeitraums reduzieren den zulässigen Höchstbetrag in den beschlossenen bzw. – bei bereits durchgeführten Kapitalerhöhungen – in der tatsächlich durchgeführten Höhe. Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung zur Übernahme angeboten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden,

aa)

um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

bb)

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder sonstigen Vermögensgegenständen;

cc)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet;

dd)

um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss nach vorstehend bb) und cc) gelten jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen.

Der Vorstand wird zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II 2026 festzulegen.

b)

Hinter § 5 Absatz (2) der Satzung wird der folgende neue Absatz (3) eingefügt bzw. bei Annahme der Beschlussvorlage zu Tagesordnungspunkt 8 und Einfügung des unter Tagesordnungspunkt 8 genannten neuen Absatzes (3) wird hinter diesem neuen Absatz (3) der folgende neue Absatz (4) eingefügt:

„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2031 (Ermächtigungszeitraum) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.119.543,00 (Höchstbetrag) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II 2026). Etwaige Kapitalerhöhungen aus anderen genehmigten Kapitalia innerhalb des Ermächtigungszeitraums reduzieren den zulässigen Höchstbetrag in den beschlossenen bzw. – bei bereits durchgeführten Kapitalerhöhungen – in der tatsächlich durchgeführten Höhe. Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung zur Übernahme angeboten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden,

a)

um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

b)

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder sonstigen Vermögensgegenständen;

c)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet;

d)

um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

c)

Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss nach vorstehend (b) und (c) gelten jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen.

Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II 2026 festzulegen.“

d)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Absatz (1) und des neu geschaffenen Absatzes (3) bzw. Absatzes (4) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II 2026 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

Der schriftliche Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG ist vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine zugänglich.

10.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie zur Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2020 ist die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien ohne Zweckvorgabe ermächtigt worden. Der Ermächtigungsbeschluss ist am 24. Juni 2025 ausgelaufen. Es soll erneut eine Ermächtigung für 5 Jahre beschlossen werden, um der Gesellschaft auch in Zukunft die Möglichkeit von Aktienrückkäufen bis zu einer Höhe von max. 10 % des Grundkapitals zu ermöglichen. Aktienrückkäufe eröffnen der Gesellschaft größere Handlungsspielräume und können z. B. für Akquisitionen oder Mitarbeiterbeteiligungen verwendet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2031 (einschließlich) zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse (i) oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (ii) oder mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (iii).

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder von den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der relevanten Zeiträume zur Ermittlung der vorgenannten durchschnittlichen Börsenkurse der Tag der Anpassung.

Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, bzw. sofern im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

b)

Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser erteilten Ermächtigung nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden:

aa)

Die erworbenen eigenen Aktien können über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert bzw. diesen zum Erwerb angeboten werden.

bb)

Die erworbenen eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand wird dabei ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen. Die erworbenen eigenen Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

cc)

Die erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen, auch als Teilgegenleistung, angeboten und übertragen werden.

dd)

Die erworbenen eigenen Aktien können Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird grundsätzlich gewahrt. Es ist nur insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter vorstehend lit. cc) und dd) verwendet werden. Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. cc) enthaltenen Ermächtigung darf ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Bei der Ausnutzung der 10%-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Ausnutzung von genehmigtem Kapital) mit einzubeziehen. Darüber hinaus kann im Fall der Veräußerung der Aktien über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre nach vorstehend lit. aa) das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen werden.

c)

Ausnutzung der Ermächtigungen

Die in diesem Beschluss enthaltenen Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, ganz oder in Teilen, auch durch Konzerngesellschaften oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften handelnde Dritte ausgenutzt werden. Zudem können erworbene eigene Aktien auch auf Konzerngesellschaften übertragen werden.

d)

Zustimmung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Ermächtigungen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen, soweit die Ermächtigung dies nicht schon vorsieht.

Der schriftliche Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG ist vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine zugänglich.

ANHANG

Anhang A.
Zu Tagesordnungspunkt 6: Lebenslauf des zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten

Prof. Dr. Marco Barenkamp

Persönliche Daten

Geburtsjahr und -ort: 1976 in Haselünne
Nationalität: deutsch
Ausgeübter Beruf: Unternehmensberater

Beruflicher Werdegang

Seit 2020 Investor, Berater & Beirat
2006 – 2023 LMIS AG, Osnabrück
Vorstandsvorsitzender
2024 – heute Hochschule Osnabrück
Honorarprofessur Wirtschaftsinformatik, insbes. Künstliche Intelligenz und Digitalisierung
2000 – 2006 LMIS AG, Osnabrück
Gründer

Aus- und Weiterbildung

2023 – 2023 Zertifizierter Aufsichtsrat, Steinbeis-Hochschule
(Konzern-)Rechnungslegung, Bilanzanalyse, Risk-Management & Compliance, Abschlussprüfung, Investition & Finanzierung, Unternehmensstrategie
2019 – 2021 Promotion zum Dr. rer. pol. (cum laude plus), Universität Osnabrück
Fachgebiet für Informationsmanagement und Wirtschaftsinformatik
2019 – 2020 Master of Laws (LL.M.) – Wirtschaftsrecht
2006 – 2008 Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

•

LMIS AG, Osnabrück (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

•

Test Solution GmbH, Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats)

Weitere Angaben

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 21.195.430,00 und ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 21.195.430 beträgt.

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand hat in Ausübung der von der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 erteilten Ermächtigung gemäß § 11 Absatz 8 der Satzung entschieden, die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist deshalb ausgeschlossen.

Im Rahmen seiner Entscheidung hat der Vorstand über die Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung die Interessen der Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre umfassend abgewogen. Dabei wurden insbesondere die Wahrung und Ausgestaltung der Aktionärsrechte, das Ziel einer möglichst breiten und flexiblen Teilnahme, der mit der Durchführung verbundene Aufwand und die Kosten für Gesellschaft und Aktionäre sowie Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten werden umfassende Rede-, Frage- und Antragsrechte eingeräumt, die ohne physische Anwesenheit und damit effizient sowie ressourcenschonend im Wege der virtuellen Teilnahme ausgeübt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Zugleich unterstreicht die Gesellschaft damit ihren Anspruch, die Digitalisierung voranzutreiben und nachhaltige Handlungsweisen zu fördern.

Wir bitten Sie, die nachfolgenden Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung Ihrer Rechte sorgfältig zu beachten.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt, wie nachfolgend näher beschrieben, ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

wird ab dem 10. Juni 2026 ein Aktionärsportal zur Verfügung gestellt. Die Hauptversammlung wird am 2. Juli 2026 ab 11:00 Uhr (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen live in Bild und Ton über das Aktionärsportal übertragen. Die Aktionäre (oder ihre Bevollmächtigten) können – wie in den nachstehenden Bedingungen beschrieben – elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal u.a. die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sich zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen, ihr Rede- und Fragerecht sowie die weiteren ihnen eingeräumten Aktionärsrechte wahrnehmen, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Donnerstag, 25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft unter

Albis Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: albis-leasing2026@itteb.de
 

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes können auch gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format bis zum Donnerstag, 25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) an oben genannte Kontaktdaten übermittelt werden.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (sogenannter Nachweisstichtag), also auf Mittwoch, 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Ein in Textform erstellter Berechtigungsnachweis gemäß § 67c Absatz 3 AktG ist ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Allen ordnungsgemäß unter Nachweis des Anteilsbesitzes angemeldeten Aktionären werden anstelle herkömmlicher Eintrittskarten sogenannte Zugangskarten für die virtuelle Hauptversammlung ausgestellt.

Auf jeder Zugangskarte sind die für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten abgedruckt. Die Zugangsdaten bestehen aus der Kennung und einem Passwort.

In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden.

Die Aktionäre werden daher gebeten, sich an ihr depotführendes Institut zu wenden.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Zugang zum Aktionärsportal und elektronische Zuschaltung zur Versammlung

Ab Mittwoch, dem 10. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

das Aktionärsportal zur Verfügung. Über dieses passwortgeschützte Aktionärsportal können Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben sowie Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Vollmachten an andere erteilen, Stellungnahmen einreichen, ihr Rede- und Fragerecht wahrnehmen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, jeweils wie in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des Aktionärsportals abgeben. In diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Briefwahlstimmen können ab Donnerstag, 11. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch Bevollmächtigte sowie bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder durch eine andere Person, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem bevollmächtigten Dritten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Gemäß § 134 Absatz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Zugangskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Die Bevollmächtigung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht können der Gesellschaft bis Dienstag, 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an folgende Anschrift bzw. bis Mittwoch, 1. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

Albis Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: albis-leasing2026@itteb.de
 

Die Bevollmächtigung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht können auch gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format innerhalb der oben genannten Fristen an oben genannte Kontaktdaten übermittelt werden.

Alternativ können Vollmachten ab Mittwoch, 10. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt oder widerrufen werden.

Erteilt der Aktionär bereits bei seiner Anmeldung eine Vollmacht, wird die Zugangskarte mit den Zugangsdaten für das Aktionärsportal direkt dem Bevollmächtigten übersandt. Erfolgt die Bevollmächtigung nach Versand der Zugangskarte an den Aktionär, hat der Aktionär dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm zugeteilten Zugangsdaten an seinen Bevollmächtigten weitergibt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft nach § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und anderen in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen genügt es, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem einem bestimmten Intermediär etc. erteilt werden, vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Diese Empfänger von Vollmachten setzen aber ggf. eigene Formerfordernisse fest. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des Aktionärsportals und damit auch der Zugang zur virtuellen Hauptversammlung setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendige Kennung und das Passwort erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten übersandt wurden.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein entsprechendes Formular für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. Ohne ausdrückliche Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der Albis Leasing AG das Stimmrecht nicht ausüben.

Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden sollen, bitten wir aus organisatorischen Gründen, die Vollmachten und Weisungen spätestens bis einschließlich Dienstag, 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an folgende Anschrift bzw. bis Mittwoch, 1. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

Albis Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: albis-leasing2026@itteb.de
 

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auch gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format innerhalb der oben genannten Fristen an oben genannte Kontaktdaten übermittelt werden.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ab Donnerstag, 11. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), auch unter Nutzung des Aktionärsportals, das die Gesellschaft hierzu unter der Internetadresse

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zur Verfügung stellt, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrfach eingegangene Erklärungen, hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollten auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar sein, welche zuletzt eingegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das passwortgeschützte Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wir bitten um Beachtung, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen oder für die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zur Verfügung stehen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet / Zuschaltung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 2. Juli 2026 ab 11:00 Uhr (MESZ) über das Aktionärsportal, das die Gesellschaft über ihre Internetseite unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zur Verfügung stellt, live in Bild und Ton verfolgen.

Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bei Nutzung des Aktionärsportals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (sogenanntes Quorum) können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne des § 122 Absatz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand unter der unten genannten Adresse zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Montag, 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

Albis Leasing AG
Vorstand
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (§ 122 Absatz 2, Absatz 1 Satz 3 AktG).

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und gemäß § 121 Absatz 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht.

Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 und 4 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse

Albis Leasing AG
Hauptversammlung
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
 

mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Mittwoch, 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), mit einer Begründung zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder Aufsichtsrat unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

angegeben.

Gegenanträge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Anträgen auszuüben, sobald die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert sind. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß angemeldet und legitimiert ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Gegenanträge im Wege der Videokommunikation zu stellen.

Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Aufsichtsratswahl zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse

Albis Leasing AG
Hauptversammlung
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
 

mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Mittwoch, 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht.

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wahlvorschläge von Aktionären müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf, den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, sowie bei Wahlvorschlägen juristischer Personen als Abschlussprüfer die Firma und den Sitz enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. §§ 124 Absatz 3 Satz 4, 125 Absatz 1 Satz 5 AktG). Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Nach § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

angegeben.

Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Wahlvorschlägen auszuüben, sobald die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert sind. Sofern der Aktionär, der den Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß angemeldet und legitimiert ist, muss der Wahlvorschlag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu stellen.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Absatz 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Einreichung der Stellungnahmen hat in Textform über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Freitag, 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu erfolgen. Der Umfang der Stellungnahme wird auf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) beschränkt.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Absatz 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, einschließlich des Namens des Aktionärs spätestens am 27. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktionärsportal zugänglich gemacht. Das Zugänglichmachen ist damit auf ordnungsgemäß zu der Versammlung angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte beschränkt.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform über das Aktionärsportal eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

Rederecht gemäß § 130a Absatz 5 und 6 AktG

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

erreichbar ist, anzumelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Versammlungsleiter beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach §§ 130a Absatz 5 Satz 4, 131 Absatz 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 13 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.

Das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG kann nach Maßgabe der Festlegung des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation durch Videokommunikation wahrgenommen werden. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege anderer elektronischer oder sonstiger Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Absatz 5 Satz 1 AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts, auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren in der Hauptversammlung übermitteln können.

Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Versammlungsleiter beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 13 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 an bis zu ihrem Ende über das Aktionärsportal, welches unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich ist, im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Ab der Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht:

 
•

der festgestellte Jahresabschluss der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2025;

•

der Lagebericht der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2025;

•

der gebilligte Konzernabschluss der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2025;

•

der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025;

•

der Bericht des Aufsichtsrats;

•

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB;

•

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025;

•

die Erklärung zur Unternehmensführung;

•

die Einladung zur Hauptversammlung;

•

Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO);

•

der vollständige Lebenslauf des zu TOP 6 vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat;

•

der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 („Vergütungsbericht 2025“) zu TOP 7 einschließlich des Vermerks über die Prüfung des Vergütungsberichts;

•

der Bericht des Vorstands zu TOP 9 gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG;

•

der Bericht des Vorstands zu TOP 10 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG;

•

die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen;

•

weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. §§ 126 Absatz 1 und 4, 127, § 130a Absatz 1 bis 6, § 131 Absatz 1, § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG;

•

die aktuelle Satzung der Gesellschaft.

Die Unterlagen werden den Aktionären auch während der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.


Hamburg, im Mai 2026

Albis Leasing AG

Der Vorstand


Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Albis Leasing AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Bevollmächtigte und Stimmrechtsvertreter (Name, Vorname, Anschrift, Sitz / Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich, damit die Aktionäre über das Aktionärsportal die virtuelle Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen und darüber Aktionärsrechte ausüben können. Auch ist sie für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevant, ebenso wie für die Durchführung der elektronischen Briefwahlen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung der im Zusammenhang mit der Briefwahl und der Bevollmächtigung erhobenen personenbezogenen Daten, einschließlich des individuellen Abstimmungsergebnisses, ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit §§ 129, 134 AktG.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere können Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Absatz 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der virtuellen Hauptversammlung eingetragen werden. Diese Daten können von anderen Aktionären und deren Bevollmächtigten während der virtuellen Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Absatz 4 AktG eingesehen werden.

Sofern Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG, Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einreichen, ist die Albis Leasing AG gesetzlich verpflichtet, diese Anträge einschließlich etwaiger personenbezogener Daten des einreichenden Aktionärs – insbesondere Name, Wohnort sowie ggf. Begründungen oder Kontaktinformationen – im Rahmen der Einberufung bzw. auf der Internetseite der Albis Leasing AG zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und kann dazu führen, dass die personenbezogenen Daten für andere Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit zugänglich sind.

Die Daten werden der Albis Leasing AG von den jeweiligen Kreditinstituten bzw. Intermediären übermittelt, mit Ausnahme der Nummer der Zugangskarte, die von dem für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zuständigen externen Dienstleister übermittelt wird. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 67e AktG. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z. B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung).

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z. B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit, Systemstabilität und -sicherheit sowie in der Protokollierung von Zugriffen.

Die Albis Leasing AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht. Den Aktionären steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Die Aktionäre können ihre Rechte unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:

Albis Leasing AG
vertreten durch den Vorstand Sascha Lerchl
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: dsk@albis-leasing.de

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter Albis-Datenschutz@nbs-partners.de oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Die Erforderlichkeit der Bereitstellung von Aktionärsdaten zur Einberufung einer Hauptversammlung folgt aus dem Gesetz. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten ist die Einberufung / Durchführung einer Hauptversammlung nicht möglich. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Widerspruchsrecht aus Artikel 21 DSGVO können unserer Datenschutzerklärung unter www.albis-leasing.de/datenschutz entnommen werden.

 



20.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Albis Leasing AG
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Internet: https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
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2330804  20.05.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025

ALBIS Leasing AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
ALBIS Leasing AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025

13.05.2026 / 10:44 CET/CEST
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Hamburg, 13. Mai 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) legt mit ihrem Geschäftsbericht 2025 einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor. Der Bericht richtet sich unter anderem an Investoren, Analysten und weitere Kapitalmarktteilnehmer und bündelt die zentralen finanziellen und strategischen Informationen des vergangenen Geschäftsjahres in strukturierter Form.

Der Geschäftsbericht dient dabei nicht nur der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern versteht sich als wichtiges Kommunikationsinstrument des Unternehmens. Er vermittelt ein ganzheitliches Bild der wirtschaftlichen Lage, des Geschäftsmodells sowie der strategischen Ausrichtung der ALBIS. Im Brief des Vorstands ordnet Sascha Lerchl die erfolgreiche Entwicklung der ALBIS im abgelaufenen Geschäftsjahr ein. Im Abschnitt Die Aktie und Investor Relations werden zudem gezielt Informationen für Kapitalmarktteilnehmer bereitgestellt, etwa zur Equity Story oder zur aktionärsfreundlichen Dividendenpolitik.

Die ALBIS bekräftigt mit dem Geschäftsbericht ihren Anspruch auf Offenheit, Nachvollziehbarkeit und einen kontinuierlichen Dialog mit dem Kapitalmarkt.

Der vollständige Geschäftsbericht 2025 steht Ihnen ab sofort unter https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen zum Download zur Verfügung.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
ALBIS Leasing Gruppe
Stefanie Wallis
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
T +49 (0) 40 808100 129
Stefanie.Wallis@albis-leasing.de



13.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2326970

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2326970  13.05.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

29.04.2026 / 13:07 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die ALBIS Leasing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2026
Ort: https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2026
Ort: https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen


29.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ALBIS Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
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Internet: www.albis-leasing.de

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2317916  29.04.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG erzielt 2025 Konzernergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau und schlägt erhöhte Dividende von 0,10 EUR je Aktie vor

ALBIS Leasing AG erzielt 2025 Konzernergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau und schlägt erhöhte Dividende von 0,10 EUR je Aktie vor

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognose
ALBIS Leasing AG erzielt 2025 Konzernergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau und schlägt erhöhte Dividende von 0,10 EUR je Aktie vor

29.04.2026 / 10:29 CET/CEST
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  • Ergebnis vor Steuern liegt mit 5,7 Mio. EUR am oberen Ende der Prognosespanne
  • Dividendenvorschlag für 2025 bewegt sich mit 0,10 EUR je Aktie erneut über Vorjahr und steht im Einklang mit Dividendenpolitik
  • Prognose 2026: Neugeschäft und Ergebnis vor Steuern stabil auf Vorjahresniveau erwartet


Hamburg, 29. April 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat im Geschäftsjahr 2025 ihre erfolgreiche Weiterentwicklung fortgesetzt. So konnte die ALBIS sowohl das Volumen als auch die Profitabilität des Neugeschäfts auf neue Bestwerte steigern und mit 5,7 Mio. EUR ein Ergebnis vor Steuern nach IFRS auf dem guten Niveau des Vorjahres verzeichnen (2024: 5,8 Mio. EUR). Der im April 2025 ausgegebene Prognosekorridor wurde damit am oberen Ende erreicht (4,5 bis 5,75 Mio. EUR).

Positive Ergebnisfaktoren waren insbesondere die starke Neugeschäftsentwicklung und die damit verbundenen operativen Erträge. Das Neugeschäftsvolumen stieg im Geschäftsjahr 2025 auf 105,6 Mio. EUR (2024: 101,5 Mio. EUR) und die Neugeschäftsmarge verbesserte sich auf 19,0 Prozent bzw. 20,0 Mio. EUR (2024: 18,2 Prozent bzw. 18,5 Mio. EUR). Zusätzlich wirkten eine schlanke Kostenbasis, eine attraktive Refinanzierungsstruktur sowie Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen positiv auf das Ergebnis.

Gegenläufig wirkte hingegen der deutliche Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. Insgesamt entwickelte sich die Risikolage im Leasingportfolio jedoch erwartungsgemäß robust. Es zeigt sich, dass die Strategie der ALBIS auch in einem herausfordernden Marktumfeld tragfähig bleibt und das Unternehmen langfristig resilient aufstellt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der anstehenden Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 0,10 EUR je Aktie auszuzahlen. Damit liegt die Dividende erneut über den Vorjahren (Geschäftsjahr 2024: 0,09 EUR je Aktie; Geschäftsjahr 2023: 0,08 EUR je Aktie) und steht im Einklang mit der Dividendenpolitik.

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „2025 war wieder ein erfolgreiches Jahr für unsere ALBIS. Wir haben unsere Leistungsfähigkeit trotz des herausfordernden Marktumfelds weiter gesteigert und unseren nachhaltigen Wachstumskurs fortgesetzt. Dies ermöglicht uns, auch für das Geschäftsjahr 2025 wieder eine attraktive Dividende auszuzahlen.“

Für das Gesamtjahr 2026 erwartet die ALBIS – bei anhaltend herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Unsicherheiten – ein stabiles Ergebnis nach IFRS vor Steuern von 4,75 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR. Das Unternehmen rechnet damit, dass die aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere die weiter steigende Zahl von Unternehmensinsolvenzen, zu einem erhöhten Bedarf an Risikovorsorge führen werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet die ALBIS weiterhin konsequent daran, auch künftig nachhaltig gute Ergebnisse zu erwirtschaften.

Das Neugeschäftsvolumen wird im Geschäftsjahr 2026 voraussichtlich ebenfalls auf dem Niveau des Vorjahres zwischen 100,0 Mio. EUR und 107,5 Mio. EUR liegen. Dabei bleibt es ein fortlaufendes Ziel für die ALBIS, insbesondere im profitablen Handel-/Herstellersegment weiter zu wachsen. Zugleich zielt die Gesellschaft darauf ab, in den nächsten Jahren zusätzliche Marktanteile am deutschen Leasingmarkt zu gewinnen. Hierfür sieht die ALBIS weiterhin erhebliches Potenzial: Das Gesamtfinanzierungsvolumen der Leasing‑Branche in Deutschland beträgt 83,1 Mrd. EUR; rund ein Viertel der gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen wird jährlich mittels Leasing realisiert.

Der vollständige Geschäftsbericht 2025 steht ab 13. Mai 2026 unter https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen zum Download zur Verfügung.


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ALBIS Leasing Gruppe
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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2317798  29.04.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG mit starker Neugeschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 – Kerngeschäft bleibt Wachstumsmotor

ALBIS Leasing AG mit starker Neugeschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 – Kerngeschäft bleibt Wachstumsmotor

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
ALBIS Leasing AG mit starker Neugeschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 – Kerngeschäft bleibt Wachstumsmotor

09.04.2026 / 09:05 CET/CEST
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  • Neugeschäftsvolumen wächst im ersten Quartal 2026 um 5 Prozent auf 24,7 Mio. EUR (Q1 2025: 23,5 Mio. EUR)
  • Prozentuale Marge steigt auf 20,0 Prozent (Q1 2025: 18,8 Prozent)
  • Kerngeschäft prägt positive Neugeschäfts- und Margenentwicklung

Hamburg, 9. April 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) ist mit einer starken Neugeschäftsentwicklung in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal 2026 wuchs das Neugeschäftsvolumen um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 24,7 Mio. EUR (Q1 2025: 23,5 Mio. EUR). Damit knüpfte die ALBIS zum Jahresstart 2026 nahtlos an das deutliche Wachstum im Schlussquartal 2025 an (Q4 2025: 24,2 Mio. EUR) und erreichte für den Zeitraum von Anfang Januar bis Ende März den bislang höchsten Wert der Unternehmensgeschichte.

Neben dem Neugeschäftsvolumen verzeichnete die ALBIS in den ersten drei Monaten 2026 auch bei der Neugeschäftsmarge eine erneut sehr gute Entwicklung. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die prozentuale Marge um 1,2 Prozentpunkte auf 20,0 Prozent und die absolute Marge um 12,1 Prozent auf 4,9 Mio. EUR (Q1 2025: 18,8 Prozent bzw. 4,4 Mio. EUR). Somit konnte die ALBIS die Profitabilität des Neugeschäfts im ersten Quartal 2026 weiter erhöhen. Wesentlicher Treiber der positiven Volumen- und Margenentwicklung war vor allem die strategische Fokussierung auf das Kernsegment Handel/Hersteller. In diesem Segment konnten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sowohl das Volumen als auch die Marge deutlich gesteigert werden. Damit überkompensierte das Kernsegment den schwächeren Jahresstart der beiden anderen Segmente – E-Bike-Vermittler und EDEKA-Kaufleute –, wobei dieser im E-Bike-Vermittler-Geschäft insbesondere auf die lange Kälteperiode zu Jahresbeginn und eine gedämpfte Nachfrage zurückzuführen war. Insgesamt führte dies zu einem veränderten Portfoliomix zugunsten des Kerngeschäfts und in der Folge zu einer deutlich höheren prozentualen Marge.

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, erläutert: „Trotz des anhaltend schwierigen makroökonomischen Umfelds und der andauernden Investitionszurückhaltung in der deutschen Wirtschaft ist die ALBIS erfolgreich in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Dies zeigt, dass wir mit unserem strategischen Fokus auf das profitable Small-Ticket-Geschäft sowie das Kerngeschäft auf dem richtigen Weg sind. Durch die Konzentration auf das kleinteilige Finanzierungsgeschäft und ein klar definiertes, vielversprechendes Wachstumsfeld verfügt die ALBIS über ein robustes Geschäftsmodell mit attraktiven Margen.“

Vor dem Hintergrund eines weiterhin anspruchsvollen und volatilen makroökonomischen Umfelds, das die Entwicklung beeinflussen kann und intensiv beobachtet wird, erwartet die ALBIS für Neugeschäft und Margen in den verbleibenden drei Quartalen 2026 derzeit ein insgesamt stabiles Niveau auf Höhe der Vorjahreswerte. 

Im Hinblick auf das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2025 geht die ALBIS unverändert davon aus, dass das Konzernergebnis nach IFRS vor Steuern innerhalb der prognostizierten Bandbreite von 4,5 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR liegen wird. Die testierten Zahlen der ALBIS für das Geschäftsjahr 2025 werden voraussichtlich bis Anfang Mai 2026 veröffentlicht.


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09.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2305504  09.04.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat bestellt

ALBIS Leasing AG: Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat bestellt

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Personalie
ALBIS Leasing AG: Prof. Dr. Marco Barenkamp in den Aufsichtsrat bestellt

12.03.2026 / 09:19 CET/CEST
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Hamburg, 12. März 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) verstärkt ihren Aufsichtsrat mit Prof. Dr. Marco Barenkamp. Damit konnte ein ausgewiesener Experte in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz für die Gesellschaft gewonnen werden. Die Bestellung erfolgte auf Antragsstellung des Aufsichtsrats der ALBIS mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 5. März 2026.

Mit der Bestellung von Prof. Dr. Marco Barenkamp komplettiert die ALBIS ihren Aufsichtsrat nun wieder auf die satzungsgemäße Anzahl von vier Mitgliedern. Nach dem plötzlichen und unerwarteten Tod des Aufsichtsratsvorsitzenden Christoph F. Buchbender im Oktober 2025 bestand der Aufsichtsrat der ALBIS in den vergangenen Monaten aus lediglich drei Mitgliedern. Bereits im November 2025 wurde Dr. Kerstin Steidte-Schmitt in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Die Rolle des Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden übernahm seitdem Prof. Dr. Jens Poll. Als drittes Mitglied gehörte unverändert Martin von Hirschhausen dem Gremium weiter an. Damit war die ALBIS auch in den Folgemonaten nach dem Ausscheiden von Christoph F. Buchbender voll handlungs- und beschlussfähig. Zugleich befasste sie sich mit der Nachbesetzung des vakanten Aufsichtsratspostens, um die fachliche Kompetenz des Gremiums weiter zu stärken und dauerhaft zu sichern.

Prof. Dr. Marco Barenkamp wurde nach eingehender Prüfung seiner persönlichen und fachlichen Eignung ausgewählt. Er verfügt über hohe Expertise und langjährige Erfahrung in den Bereichen IT, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz. Seit 2006 ist Prof. Dr. Marco Barenkamp in verschiedenen Vorstands-, Aufsichts- und Beiratspositionen tätig. Zudem ist er Honorarprofessor für Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück.

„Wir freuen uns sehr, Prof. Dr. Marco Barenkamp im Aufsichtsrat der ALBIS begrüßen zu dürfen. Er ist ein Experte in vielen Themenfeldern, die für die ALBIS von hoher Bedeutung sind. Zugleich ist er ein erfahrener Unternehmer, der mit seinem Rat die Brücke zwischen technologischen Möglichkeiten und Wertschöpfung schlagen kann. Damit ist Prof. Dr. Marco Barenkamp aus Sicht des Aufsichtsrats eine hervorragende Ergänzung für unser Gremium. Ich bin mir sicher, dass er die künftige Entwicklung der ALBIS mit wertvollen Impulsen unterstützen wird“, erläutert Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALBIS.

Prof. Dr. Marco Barenkamp zu seiner neuen Rolle im Aufsichtsrat: „Ich bedanke mich für das Vertrauen in meine Person. Die ALBIS ist schon lange erfolgreich am Leasingmarkt tätig und auch für die Zukunft sehr gut aufgestellt. Ich freue mich darauf, das Unternehmen auf seinem weiteren Weg aktiv zu begleiten und gemeinsam mit Aufsichtsrat und Vorstand die Entwicklung der ALBIS mitzuprägen.“

„Die Perspektive aus IT, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz wird für unser Geschäftsmodell zunehmend wichtiger – daher freue ich mich sehr, dass wir Prof. Dr. Barenkamp als Aufsichtsrat für die ALBIS gewinnen konnten“, ergänzt Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS.

Der Aufsichtsrat der ALBIS beabsichtigt, Prof. Dr. Marco Barenkamp in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 den Aktionären zur Wahl vorzuschlagen.

 

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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2290148  12.03.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Vorläufiges Ergebnis 2025 nach HGB übertrifft Prognosespanne – Konzernergebnis IFRS weiter innerhalb der Prognosebandbreite erwartet

ALBIS Leasing AG: Vorläufiges Ergebnis 2025 nach HGB übertrifft Prognosespanne – Konzernergebnis IFRS weiter innerhalb der Prognosebandbreite erwartet

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr/Prognose / Gesamtjahr
ALBIS Leasing AG: Vorläufiges Ergebnis 2025 nach HGB übertrifft Prognosespanne – Konzernergebnis IFRS weiter innerhalb der Prognosebandbreite erwartet

03.03.2026 / 16:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hamburg, 3. März 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940) wird auf Basis vorläufiger, untestierter Zahlen nach heute gewonnenen Erkenntnissen aus der Jahresabschlusserstellung mit einem Ergebnis nach HGB von 6,6 Mio. EUR vor Steuern ihren kommunizierten Prognoserahmen für das vergangene Geschäftsjahr (4,0 bis 5,0 Mio. EUR) übertreffen.

Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das Neugeschäftswachstum insbesondere im margenstarken Kernsegment Handel/Hersteller. Dies zeigt sich insbesondere in der Zunahme der operativen Erträge und der weiterhin guten Refinanzierung. Zusätzlich wirken positive Effekte aus Ausbuchungen von nicht mehr bestehenden Verbindlichkeiten. Auch die Personal- und Sachkosten entwickelten sich niedriger als geplant, allerdings stiegen die Risikokosten deutlicher als erwartet gegenüber dem Vorjahr an.

Insgesamt überkompensieren die positiven Effekte aus dem operativen Geschäft die höheren Risikokosten. Dies bestätigt die strategische Ausrichtung auf das profitable Small Ticket-Geschäft mit hoher Granularität und Diversifizierung im Portfolio.

Hieraus resultiert, dass die ALBIS ihr langfristiges Ambitionsniveau entlang ihrer Dividendenpolitik erreichen wird, eine Dividende von bis zu 0,10 EUR je Aktie (Vorjahr: 0,09 EUR je Aktie) auszuschütten. Über den Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung werden Vorstand und Aufsichtsrat noch entscheiden.

Nach heutigem Kenntnisstand im Zuge der laufenden Konzernabschlusserstellung wird das Konzernergebnis vor Steuern nach IFRS weiter innerhalb der prognostizierten Bandbreite von 4,5 bis 5,75 Mio. EUR erwartet. 

 

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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2284946  03.03.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG erzielt 2025 neue Bestwerte bei Neugeschäft und Marge

ALBIS Leasing AG erzielt 2025 neue Bestwerte bei Neugeschäft und Marge

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Sonstiges
ALBIS Leasing AG erzielt 2025 neue Bestwerte bei Neugeschäft und Marge

12.01.2026 / 11:03 CET/CEST
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  • Neugeschäftsvolumen wächst 2025 um 4,0 Prozent auf 105,6 Mio. EUR (2024: 101,5 Mio. EUR)
  • Deutliches Wachstum im Schlussquartal um 13,1 Prozent auf 24,2 Mio. EUR (Q4 2024: 21,4 Mio. EUR) dank starkem Kerngeschäft
  • Prozentuale Marge steigt auf 19,0 Prozent (2024: 18,2 Prozent)
  • Weiterhin erwartungsgemäße Risikolage im Leasingportfolio in einem makroökonomisch anspruchsvollen Umfeld

 
Hamburg, 12. Januar 2026. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat ihren nachhaltigen Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2025 fortgesetzt und eine starke Neugeschäftsentwicklung verzeichnet. Mit 105,6 Mio. EUR konnte das Neugeschäftsvolumen 2025 um 4 Prozent gegenüber dem Rekordniveau des Vorjahres gesteigert werden (2024: 101,5 Mio. EUR). Damit liegt das Neugeschäftsvolumen im oberen Bereich des im Juli letzten Jahres angepassten Prognoserahmens für 2025 (100,0 bis 107,5 Mio. EUR Neugeschäft) und markiert einen neuen historischen Bestwert.

Neben dem Neugeschäftsvolumen verzeichnete die ALBIS im Jahr 2025 auch bei der Neugeschäftsmarge eine positive Entwicklung. Gegenüber dem Vorjahr stieg die prozentuale Marge um 0,8 Prozentpunkte auf 19,0 Prozent und die absolute Marge um 8 Prozent beziehungsweise 1,5 Mio. EUR auf 20,0 Mio. EUR (2024: 18,2 Prozent bzw. 18,5 Mio. EUR). Insgesamt lag die Marge 2025 damit über der ursprünglichen Erwartung einer stabilen Entwicklung auf Vorjahresniveau. Aufgrund der positiven Margenentwicklung hat die ALBIS insgesamt die Profitabilität des Neugeschäfts im Jahr 2025 weiter erhöht.

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir mit Blick auf das Neugeschäftsvolumen und die Marge neue Spitzenwerte erreicht. Ursächlich hierfür war insbesondere unser strategischer Fokus auf das Kernsegment Handel/Hersteller. Zudem haben wir uns weiter konsequent auf das profitable Small Ticket-Geschäft konzentriert.“

Im Segment Handel/Hersteller lag das Neugeschäftsvolumen 2025 bei 66,9 Mio. EUR und somit deutlich über Vorjahresniveau (2024: 62,2 Mio. EUR). Der im Juli angepasste Prognoserahmen für 2025 wurde im oberen Bereich erreicht (63,0 bis 68,0 Mio. EUR Neugeschäft). Daneben betrug das Neugeschäft in den Segmenten E-Bike-Vermittler und EDEKA-Kaufleute insgesamt 38,7 Mio. EUR. Damit lag es 2025 leicht unterhalb des Vorjahres (2024: 39,2 Mio. EUR) und ebenfalls im Rahmen der Prognose (37,0 bis 39,5 Mio. EUR Neugeschäft).

Im vierten Quartal 2025 erhöhte sich das Neugeschäft um 13,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 24,2 Mio. EUR (Q4 2024: 21,4 Mio. EUR). Die ALBIS knüpfte somit an die positive Geschäftsentwicklung der ersten drei Quartale 2025 an. Auch im letzten Quartal des Jahres war das Kernsegment Handel/Hersteller mit einem Anstieg des Neugeschäfts um 15,6 Prozent auf 17,2 Mio. EUR (Vorjahresquartal: 14,9 Mio. EUR) der zentrale Wachstumstreiber.

„Die ALBIS hat sich im Jahr 2025 sehr gut weiterentwickelt und ihre Leistungsfähigkeit und Robustheit erneut unter Beweis gestellt – vor allem auch angesichts des nach wie vor anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Trotz des signifikanten Anstiegs der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland entwickelte sich die Risikolage in unserem Leasingportfolio erwartungsgemäß und zeigte sich resilient. Dabei profitierte die Risikolage weiterhin von der Konzentration auf das kleinteilige Finanzierungsgeschäft und damit von der hohen Granularität und Diversifizierung im Portfolio. Unser strategischer Fokus zahlt sich nachhaltig aus“, betont Sascha Lerchl.

 

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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit nahezu 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2258502  12.01.2026 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat wählt Dr. Kerstin Steidte-Schmitt zur neuen Vorsitzenden

ALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat wählt Dr. Kerstin Steidte-Schmitt zur neuen Vorsitzenden

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Personalie
ALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat wählt Dr. Kerstin Steidte-Schmitt zur neuen Vorsitzenden (News mit Zusatzmaterial)

12.11.2025 / 10:10 CET/CEST
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Hamburg, 12. November 2025. Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 11. November 2025 Dr. Kerstin Steidte-Schmitt zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Nach dem plötzlichen und unerwarteten Tod des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Christoph F. Buchbender am 20. Oktober 2025 übernahm sie als seine Stellvertreterin zunächst interimistisch seine Aufgaben.

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt ist seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats und seit 2024 Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende. Sie ist promovierte Juristin, Rechtsanwältin und Partnerin bei SFSK. Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Patentanwälte und hat langjährige Erfahrungen im Leasing- und Factoringbereich. Diese hat Dr. Kerstin Steidte-Schmitt in verschiedenen Positionen erworben, unter anderem als Alleinvorständin der Dresdner Factoring AG, einem börsennotierten Gewerbekundenfinanzierer. „Ich freue mich darauf, den Vorsitz des Aufsichtsrats zu übernehmen, wenngleich der Anlass ein trauriger ist“, so Dr. Kerstin Steidte-Schmitt. „Ich empfinde es als große Chance, den erfolgreichen Kurs der ALBIS in dieser verantwortungsvollen Position weiter begleiten und unterstützen zu dürfen. Ich bedanke mich beim Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.“

Neuer Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender wird Prof. Dr. Jens Poll, der dem Aufsichtsrat seit 2021 angehört. Er ist Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater und als Non-Executive Director und Vorsitzender des Prüfungsausschusses in mehreren mittelständischen, weltweit arbeitenden Unternehmen tätig. Darüber hinaus ist Prof. Dr. Jens Poll seit Anfang 2025 neuer Präsident von Accountancy Europe (ACE), einem Zusammenschluss von Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer in Europa. „Die ALBIS ist ein zukunftsträchtiges Unternehmen und ich freue mich darauf, ihre Entwicklung in meiner neuen Funktion weiter mitzugestalten“, sagt Prof. Dr. Jens Poll.

Der Aufsichtsrat der ALBIS wird zunächst weiterhin aus insgesamt drei Mitgliedern bestehen. Neben Dr. Kerstin Steidte-Schmitt und Prof. Dr. Jens Poll wird Martin von Hirschhausen dem Gremium weiterhin als Mitglied angehören. Damit ist der Aufsichtsrat voll handlungs- und beschlussfähig. Die ALBIS befasst sich mit der Nachbesetzung des vakanten Aufsichtsratspostens und stellt sicher, dass alle damit einhergehenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Ziel ist es, durch die Auswahl besonders qualifizierter Mitglieder die fachliche Kompetenz des Gremiums dauerhaft zu sichern.

„Mit der neuen Aufstellung im Vorsitz setzt der Aufsichtsrat ein deutliches Zeichen für Kontinuität und Stabilität – sowohl gegenüber unseren Aktionären, Partnern und Kunden als auch gegenüber allen Mitarbeitenden. Zugleich schafft er damit eine starke Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer ALBIS“, betont Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS.
 

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: Porträt Dr. Kerstin Steidte-Schmitt


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2228420  12.11.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende trauern um Aufsichtsratsvorsitzenden

ALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende trauern um Aufsichtsratsvorsitzenden

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Personalie
ALBIS Leasing AG: Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende trauern um Aufsichtsratsvorsitzenden

27.10.2025 / 08:58 CET/CEST
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Hamburg, 27. Oktober 2025. Mit großer Betroffenheit hat die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) vom Tod ihres Aufsichtsratsvorsitzenden, Christoph F. Buchbender, erfahren. Er verstarb nach schwerer Krankheit, gleichwohl plötzlich und unerwartet. Sein Tod erfüllt Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende mit tiefer Trauer.

Christoph F. Buchbender war seit Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der ALBIS und seit Juli 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Er hat die erfolgreiche strategische Neuausrichtung der ALBIS in den letzten Jahren voller Überzeugung unterstützt und geprägt. Auch als Aktionär zeigte er seine enge Verbundenheit mit dem Unternehmen.

„Wir nehmen nicht nur Abschied von einem besonderen Menschen, sondern auch von einem großen Freund unserer ALBIS. Christoph F. Buchbender stand uns bis zuletzt als wertvoller Ratgeber und Unterstützer zur Seite“, sagt Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS.

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der ALBIS, ergänzt: „Mit seiner positiven Haltung, seiner Zuversicht und Klarheit war sein Blick stets auf das Wohl und die Weiterentwicklung der ALBIS gerichtet. Dafür sind wir ihm sehr dankbar.“

Die gesamte ALBIS Leasing Gruppe spricht der Familie von Christoph F. Buchbender ihr tief empfundenes Mitgefühl und ihre Anteilnahme aus.

Der Aufsichtsrat der ALBIS bleibt trotz des schweren Verlustes handlungs- und beschlussfähig. Dr. Kerstin Steidte-Schmitt hat in ihrer Rolle als Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende interimistisch die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden bis zu einer Neuwahl übernommen.


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EQS News ID: 2218744

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2218744  27.10.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts in den ersten neun Monaten weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts in den ersten neun Monaten weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
ALBIS Leasing AG steigert Profitabilität des Neugeschäfts in den ersten neun Monaten weiter und bestätigt Prognosen für das Gesamtjahr

10.10.2025 / 10:28 CET/CEST
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  • Absolute Marge steigt gegenüber Vorjahr um 7 Prozent an (9M 2025: 15,3 Mio. EUR; 9M 2024: 14,3 Mio. EUR)
  • Neugeschäftsvolumen wächst leicht um rund 2 Prozent (9M 2025: 81,4 Mio. EUR; 9M 2024: 80,1 Mio. EUR)
  • Neugeschäfts- und Ergebnisprognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt


Hamburg, 10. Oktober 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat in den ersten neun Monaten 2025 ihren Wachstumskurs fortgesetzt und das Neugeschäftsvolumen leicht um rund 2 Prozent auf 81,4 Mio. EUR gesteigert – damit wurde der hohe Vorjahreswert noch einmal übertroffen (Vorjahr: 80,1 Mio. EUR). Die absolute Neugeschäftsmarge stieg im Neunmonatszeitraum 2024 bereits um 45 Prozent auf 14,3 Mio. EUR an und verzeichnete im Berichtszeitraum 2025 einen weiteren Zuwachs von 7 Prozent auf 15,3 Mio. EUR. Zugleich erhöhte sich auch die prozentuale Marge auf 18,8 Prozent (Vorjahr: 17,9 Prozent).

Im dritten Quartal 2025 lag das Neugeschäftsvolumen mit 27,1 Mio. EUR wie erwartet leicht unterhalb des starken Vorjahresquartals (Vorjahr: 28,6 Mio. EUR). Während sich das Kernsegment Handel/Hersteller stabil auf dem hohen Niveau des Vorjahres bewegte, wirkte sich insbesondere der erwartete Rückgang des Neugeschäfts im Segment E-Bike-Vermittler aus. Auch auf Quartalsebene entwickelte sich die Marge positiv. So stieg die absolute Marge leicht um rund 1 Prozent auf 5,2 Mio. EUR an (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR) und die prozentuale Marge erhöhte sich auf 19,3 Prozent (Vorjahr: 18,2 Prozent).  

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Unser Neugeschäft ist mit Fokus auf unser Kerngeschäft profitabel gewachsen – damit sind wir strategisch weiterhin voll auf Kurs. Wir sind zuversichtlich, unsere anvisierten Ziele für das Gesamtjahr zu erreichen, auch wenn das gesamtwirtschaftliche Umfeld anspruchsvoll bleibt und nach wie vor von viel Unsicherheit geprägt ist. Umso mehr freut es mich, dass sich die ALBIS weiterhin robust zeigt.“

Im Hinblick auf das Gesamtjahr 2025 plant die ALBIS weiterhin mit einem Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 Mio. EUR und 107,5 Mio. EUR. Damit wird die am 1. Juli angehobene Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt. Daneben rechnet die ALBIS unverändert mit einem Ergebnis vor Steuern nach IFRS im Rahmen von 4,5 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR für das laufende Geschäftsjahr. Dies entspricht der ursprünglich im April 2025 ausgegebenen Gesamtjahresprognose.
 

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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit nahezu 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2211242  10.10.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Refinanzierungsstruktur weiter gestärkt: Attraktive Refinanzierungslinie mit der NORD/LB abgeschlossen

ALBIS Leasing AG: Refinanzierungsstruktur weiter gestärkt: Attraktive Refinanzierungslinie mit der NORD/LB abgeschlossen

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Finanzierung
ALBIS Leasing AG: Refinanzierungsstruktur weiter gestärkt: Attraktive Refinanzierungslinie mit der NORD/LB abgeschlossen

24.09.2025 / 10:56 CET/CEST
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  • Refinanzierungslinie über 50 Mio. EUR abgeschlossen
  • Nach STS-Regulierung verifiziert
  • Refinanzierungsstruktur der ALBIS Leasing Gruppe weiter gestärkt

Hamburg, 24. September 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat die Refinanzierungsstruktur für ihre operativen Gesellschaften weiter gestärkt und eine revolvierende Refinanzierungslinie in Form einer Verbriefung mit der NORD/LB in Höhe von 50 Mio. EUR abgeschlossen.

„Unsere gute, diversifizierte Refinanzierungsstruktur liefert einen nachhaltigen Beitrag zu unserem profitablen Wachstum und ist damit eine bedeutende Säule unserer Strategie. Der Abschluss der Refinanzierungslinie mit der NORD/LB trägt maßgeblich dazu bei, diesen Kurs fortzusetzen und unterstreicht einmal mehr die gute und stabile Bonität der ALBIS. Besonders erwähnenswert ist, dass die STS-Verifizierung die Refinanzierung erheblich stärkt und aufwertet“, erläutert Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS. 

Mit der neuen Refinanzierungslinie sichert die ALBIS sich die Liquidität für ihren profitablen Wachstumskurs. „Sie ist für uns ein deutliches Signal. Mit unserer guten Refinanzierungsstruktur werden wir auch in bewegten Zeiten ein stabiler Partner für unsere Kunden sein“, so Sascha Lerchl weiter. „Wir danken der QuantFS GmbH, Baker McKenzie, der Maples Group, der SVI GmbH und CSC Trustees GmbH für die wertvolle Unterstützung bei dieser Transaktion. Unser besonderer Dank gilt dem Team der NORD/LB für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“


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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit nahezu 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2203106  24.09.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG verzeichnet Konzernergebnis vor Steuern von 2,7 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2025 und bestätigt Ergebnisprognose für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG verzeichnet Konzernergebnis vor Steuern von 2,7 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2025 und bestätigt Ergebnisprognose für das Gesamtjahr

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
ALBIS Leasing AG verzeichnet Konzernergebnis vor Steuern von 2,7 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2025 und bestätigt Ergebnisprognose für das Gesamtjahr

11.09.2025 / 09:07 CET/CEST
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  • Positive Geschäftsentwicklung in H1 2025 durch strategischen Fokus auf profitables Small Ticket-Geschäft
  • Risiko im Portfolio erwartungsgemäß angestiegen
  • Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr bestätigt
  • Fortsetzung der attraktiven Dividendenpolitik geplant

Hamburg, 11. September 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat im ersten Halbjahr 2025 ein Konzernergebnis nach IFRS vor Steuern von 2,7 Mio. EUR (H1 2024: 2,8 Mio. EUR) erzielt. Damit liegt das Ergebnis nahezu gleichauf mit dem hohen Vorjahresniveau – bei einer sich weiter abschwächenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Positiv auf das Ergebnis wirkten sich in den ersten sechs Monaten insbesondere die Steigerung des Neugeschäftsvolumens (H1 2025: 54,3 Mio. EUR; H1 2024: 51,5 Mio. EUR) und die Erhöhung der Neugeschäftsmarge (H1 2025: 18,3 Prozent; H1 2024: 17,9 Prozent) aus. Zudem trugen die schlanke Kostenbasis und die attraktive Refinanzierungsstruktur positiv zum Ergebnis bei. Gegenläufig wirkte hingegen der erwartete, signifikante Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, der sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wie angenommen bemerkbar machte. Insgesamt liegt die Entwicklung innerhalb des antizipierten Rahmens. Grundsätzlich profitiert die Risikolage nach wie vor von der strategischen Ausrichtung auf das kleinteilige Finanzierungsgeschäft mit einem durchschnittlichen Objektwert von rund 6.000 EUR und damit von der hohen Granularität und Diversifizierung im Portfolio. Insgesamt ist damit trotz eines zunehmenden Risikos die Ergebnislage nahezu auf dem hohen Niveau des Vorjahres.

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Das erste Halbjahr 2025 war für die ALBIS insgesamt sehr erfreulich und bestätigte die strategische Ausrichtung auf das Small Ticket-Geschäft. Wir haben unsere Profitabilität plangemäß auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten – trotz der erwarteten, signifikanten Zunahme der Unternehmensinsolvenzen und der allgemein herausfordernden makroökonomischen Lage. Unser Geschäftsmodell hat damit erneut seine Robustheit und Zukunftsfähigkeit verdeutlicht. Durch den klaren strategischen Fokus ist die ALBIS sehr gut aufgestellt, um ihren Weg auch in der zweiten Jahreshälfte – und darüber hinaus – erfolgreich fortzusetzen.“

Mit Blick auf das Gesamtjahr 2025 plant die ALBIS weiterhin mit einem Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 Mio. EUR und 107,5 Mio. EUR. Am 1. Juli hatte die ALBIS die ursprüngliche Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2025 angehoben und dies im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung näher erläutert. Hinsichtlich der Ergebnisprognose für das Gesamtjahr 2025 rechnet die ALBIS unverändert mit einem Ergebnis vor Steuern nach IFRS im Rahmen von 4,5 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR. Entsprechend wird die im April 2025 ausgegebene Prognose weiterhin bestätigt.

Aufgrund des geplanten Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2025 wird die ALBIS voraussichtlich auch im Jahr 2026 wieder eine attraktive Dividende auszahlen können. Sascha Lerchl betont: „Gemäß unserer Dividendenpolitik streben wir erneut eine Dividendenzahlung von 0,08 EUR bis 0,10 EUR je Aktie an, um die Partizipation der Aktionäre am Geschäftserfolg der ALBIS zu bekräftigen. Um dies zu erreichen, setzen wir unseren strategischen Kurs konsequent weiter fort.“

Der vollständige Halbjahresbericht 2025 ist unter https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen verfügbar.

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EQS News ID: 2196062

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit nahezu 40 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 95 Mitarbeitende beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2196062  11.09.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

04.09.2025 / 12:07 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die ALBIS Leasing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.09.2025
Ort: https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen


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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit über 35 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 100 Mitarbeiter beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2193166  04.09.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2025 unterstreicht strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft und beschließt erhöhte Dividendenausschüttung

ALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2025 unterstreicht strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft und beschließt erhöhte Dividendenausschüttung

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ALBIS Leasing AG: Hauptversammlung 2025 unterstreicht strategischen Fokus auf Small Ticket-Geschäft und beschließt erhöhte Dividendenausschüttung

03.07.2025 / 12:11 CET/CEST
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  • Strategischer Fokus auf Small Ticket-Geschäft und Kernsegment sorgt für starke operative Geschäftsentwicklung und positiven Ausblick
  • Dividendenzahlung in Höhe von 0,09 EUR je Aktie beschlossen
  • Starke Neugeschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2025 berichtet
  • Martin von Hirschhausen neu in Aufsichtsrat gewählt
     

Hamburg, 3. Juli 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hat am gestrigen Mittwoch, 2. Juli 2025, ihre ordentliche Hauptversammlung 2025 als virtuelle Veranstaltung abgehalten. Das vertretene Grundkapital lag bei 85,39 Prozent. Der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden entlastet.

Im Rahmen der Hauptversammlung berichtete der Vorstand über die erfolgreiche operative Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025. Im Jahr 2024 steigerte die ALBIS das Neugeschäftsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent auf 101,5 Mio. EUR. Zugleich erhöhte sich die absolute Marge um 36 Prozent auf 18,5 Mio. EUR. Aufgrund der positiven Ertragsentwicklung, einer nachhaltig reduzierten Kostenbasis und einer stabilen Risikolage erzielte die ALBIS ein um 32 Prozent erhöhtes Konzernergebnis vor Steuern von 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR).

Neben den Entwicklungen im Geschäftsjahr 2024 erläuterte der Vorstand auch den positiven Verlauf in der ersten Jahreshälfte 2025. Sowohl das Neugeschäftsvolumen als auch die Neugeschäftsmarge erhöhten sich im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. So stieg das Neugeschäft um 5 Prozent auf 54,3 Mio. EUR und die absolute Marge um 0,8 Mio. EUR auf 9,9 Mio. EUR. Ursächlich für die sehr gute Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 war insbesondere der strategische Fokus auf das margenstarke Small Ticket-Geschäft und auf das Kernsegment „Handel/Hersteller“.

Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung kann die ALBIS auch im Geschäftsjahr 2024 wieder eine attraktive Dividende entlang ihrer Dividendenpolitik zahlen. Die Hauptversammlung beschloss für das Geschäftsjahr 2024 die Ausschüttung einer Dividende von 0,09 EUR je Aktie (Vorjahr: 0,08 EUR je Aktie). Auf Basis des Jahresendkurses 2024 wird die Dividendenrendite damit 3,3 Prozent betragen (Vorjahr: 4,0 Prozent).

Die Hauptversammlung hat zudem ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Für Christian Hillermann, der nicht erneut kandidiert hat, wurde Martin von Hirschhausen für eine Amtszeit von fünf Jahren in das Gremium gewählt. Mit Herrn von Hirschhausen tritt eine im Finanz- und Leasingwesen erfahrene und kompetente Persönlichkeit in das Gremium ein, von der das Unternehmen fachlich und strategisch profitieren kann.

Daneben wurden für weitere fünf Jahre (bis 2030) Christoph F. Buchbender und Dr. Kerstin Steidte-Schmitt in den Aufsichtsrat der ALBIS gewählt. Christoph F. Buchbender bleibt Vorsitzender des Aufsichtsrats und Dr. Kerstin Steidte-Schmitt wird weiterhin den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz übernehmen. Als weiteres Mitglied wird unverändert Prof. Dr. Jens Poll dem Aufsichtsrat der ALBIS angehören.

Den Tagesordnungspunkten wurde von der Hauptversammlung zum überwiegenden Teil zugestimmt. Lediglich die Beschlüsse über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über den Erwerb eigener Aktien fanden nicht die erforderliche Dreiviertelmehrheit, wurden jedoch von der Mehrheit des anwesenden Kapitals unterstützt. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 stehen auf der Unternehmenswebsite der ALBIS im Bereich „Investoren“ unter „Veranstaltungen & Termine“ zum Download zur Verfügung.

Im Hinblick auf die weitere strategische Ausrichtung und die künftige Geschäftserwartung sagt Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS: „Die ALBIS ist auf einem guten Weg und unsere Strategie geht wie erwartet auf. Trotz der nach wie vor herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wollen wir auch 2025 wieder ein gutes und stabiles Konzernergebnis gemäß unserer Prognose erzielen. Sollte sich die Geschäftsentwicklung insgesamt weiter so positiv fortsetzen, können wir uns vorstellen, auch das obere Ende der Ergebnisprognose zu erreichen. Über das laufende Geschäftsjahr hinaus halten wir in den nächsten Jahren ein durchschnittliches jährliches Ergebniswachstum von rund 5 Prozent allein durch organisches Wachstum für möglich – das ist unser Ambitionsniveau. Zusätzliches Ergebniswachstum durch potenzielle Akquisitionen, die ebenfalls Teil unserer Wachstumsstrategie sind, ist hierbei nicht berücksichtigt.“

Zudem betont Sascha Lerchl: „Insgesamt blicke ich für die ALBIS unverändert optimistisch in die Zukunft. Auch künftig wird die ALBIS ihren eingeschlagenen Pfad mit Fokus auf das profitable Small Ticket-Geschäft erfolgreich fortsetzen.“

 

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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit über 35 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 100 Mitarbeiter beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2164812  03.07.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG verzeichnet starke Neugeschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2025 – Kerngeschäft bleibt Wachstumstreiber

ALBIS Leasing AG verzeichnet starke Neugeschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2025 – Kerngeschäft bleibt Wachstumstreiber

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
ALBIS Leasing AG verzeichnet starke Neugeschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2025 – Kerngeschäft bleibt Wachstumstreiber

02.07.2025 / 09:03 CET/CEST
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  • Neugeschäftsvolumen wächst in H1 2025 um fünf Prozent auf 54,3 Mio. EUR (H1 2024: 51,5 Mio. EUR)
  • Kerngeschäft legt gegenüber Vorjahr noch einmal spürbar um acht Prozent zu
  • Marge steigt leicht gegenüber Vorjahr auf 18,3 Prozent (H1 2024: 17,9 Prozent)


Hamburg, 2. Juli 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 ein Wachstum im Neugeschäftsvolumen um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 54,3 Mio. EUR (H1 2024: 51,5 Mio. EUR). Wesentlicher Treiber der Entwicklung war vor allem der strategische Fokus auf das Kernsegment „Handel/Hersteller“. Zugleich entwickelte sich das Neugeschäft in den Segmenten „E-Bike-Vermittler” und „EDEKA-Kaufleute” leicht über dem Vorjahresniveau.

Im Hinblick auf die Neugeschäftsmarge konnte erneut ein sehr gutes Niveau erreicht werden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg die absolute Marge im ersten Halbjahr 2025 um 0,8 Mio. EUR auf 9,9 Mio. EUR an. Zugleich stieg auch die prozentuale Marge leicht auf 18,3 Prozent. „Die gute Volumen- und Margenentwicklung unseres Neugeschäfts ist insbesondere auf unser starkes Händler- und Herstellersegment zurückzuführen“, sagt Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS. „Dieses Segment bleibt unser wichtigstes Wachstumsfeld – hier sehen wir die größte Perspektive für weiteres organisches Wachstum“, erläutert Sascha Lerchl.

Auf Quartalsebene verzeichnete die ALBIS ebenfalls eine sehr positive Dynamik in der Neugeschäftsentwicklung. So legte das Neugeschäftsvolumen im zweiten Quartal um 31 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025 (23,5 Mio. EUR) und um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (27,1 Mio. EUR) auf 30,8 Mio. EUR zu. Auch hier war der zentrale Treiber das Kernsegment: Dort lag das Neugeschäftsvolumen mit 18,4 Mio. EUR um 23 Prozent über dem ersten Quartal 2025 (15,0 Mio. EUR) und 19 Prozent über dem Vorjahresquartal (15,5 Mio. EUR). Die Risikolage im Portfolio der ALBIS war im zweiten Quartal 2025 weiterhin stabil – trotz des makroökonomisch und geopolitisch anhaltend herausfordernden Umfelds.

Auf Gesamtjahressicht plant die ALBIS, wie bereits in der gestrigen Ad-hoc-Mitteilung kommuniziert und erläutert wurde, nun mit einem Neugeschäftsvolumen zwischen 100,0 Mio. und 107,5 Mio. EUR. Sascha Lerchl sagt: „Wir werden uns auch in der zweiten Jahreshälfte 2025 auf das für uns profitable Neugeschäft konzentrieren. In Bezug auf unsere Ergebniserwartung für 2025 werden wir zudem in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin genau darauf blicken, ob die Risikolage in unserem Portfolio im Rahmen unserer Erwartungen bleibt. Aufgrund der hohen Granularität und Diversifizierung in unserem Portfolio bin ich hierbei aber zuversichtlich.“

Weiterführende Informationen zur aktuellen Geschäftsentwicklung und zu den strategischen Zielen der ALBIS sind im Bereich „Investoren“ auf der Unternehmenswebsite aufzufinden: www.albis-leasing.de/investoren.


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02.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2163750  02.07.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: ALBIS Leasing AG hebt Neugeschäftsprognose für das laufende Geschäftsjahr an

ALBIS Leasing AG: ALBIS Leasing AG hebt Neugeschäftsprognose für das laufende Geschäftsjahr an

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
ALBIS Leasing AG: ALBIS Leasing AG hebt Neugeschäftsprognose für das laufende Geschäftsjahr an

01.07.2025 / 13:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hamburg, 1. Juli 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) hebt auf Basis heute gewonnener Erkenntnisse die Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2025 auf 100,0 Mio. EUR bis 107,5 Mio. EUR an. Im Rahmen ihrer Kommunikation zum Konzernergebnis 2024 hatte die ALBIS zuvor ein Neugeschäftsvolumen im Rahmen von 95,0 Mio. EUR bis 102,5 Mio. EUR für 2025 prognostiziert.

Ursächlich für die Anhebung der Neugeschäftsprognose ist vor allem die positive Entwicklung des Neugeschäftsvolumens im ersten Halbjahr 2025. So erhöhte sich das Neugeschäft im ersten Halbjahr 2025 um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 54,3 Mio. EUR (H1 2024: 51,5 Mio. EUR). Insbesondere das strategisch wichtige Kernsegment „Handel/Hersteller“ trug erwartungsgemäß maßgeblich zum Neugeschäftswachstum bei. Darüber hinaus entwickelten sich die übrigen beiden Segmente „E-Bike-Vermittler” und „EDEKA-Kaufleute” insgesamt stärker als erwartet.

Zusätzlich zum Neugeschäftswachstum im ersten Halbjahr 2025 trägt auch die Erwartung einer guten, plangemäßen Entwicklung des Neugeschäftsvolumens in der zweiten Jahreshälfte zur heutigen Entscheidung bei, die Neugeschäftsprognose anzuheben.
 

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EQS News ID: 2163308

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit über 35 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 100 Mitarbeiter beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2163308  01.07.2025 CET/CEST

Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

20.05.2025 / 15:05 CET/CEST
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Albis Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 Einberufung der 43. ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur

43. ordentlichen Hauptversammlung der Albis Leasing AG, Hamburg, am Mittwoch, den 2. Juli 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)
 

ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 11 Absatz 8 der Satzung im Novotel Hamburg City Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg, (Ort der Hauptversammlung) stattfindet.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) über das von uns unter der Internetadresse

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal live im Internet übertragen.

Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben, die im Anschluss an die Tagesordnung und deren Anhang abgedruckt sind.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Albis Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Albis Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 28. April 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht.

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

abrufbar.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Albis Leasing AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.036.048,65 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 je für das Geschäftsjahr 2024
dividendenberechtigter Stückaktie:

EUR 1.907.588,70
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 2.128.459,95
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

Herrn Sascha Lerchl für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen;

b)

Herrn Andreas Arndt für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands gemeinsam abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

Herrn Christoph F. Buchbender für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen;

b)

Frau Dr. Kerstin Steidte-Schmitt für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen;

c)

Herrn Christian Hillermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen;

d)

Herrn Prof. Dr. Jens Poll für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemeinsam abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, (RSM Ebner Stolz) wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellt. Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird RSM Ebner Stolz zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder von Herrn Christoph F. Buchbender, Frau Dr. Kerstin Steidte-Schmitt und Herrn Christian Hillermann enden mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Von der Hauptversammlung sind daher drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Das weitere Mitglied im Aufsichtsrat, Herr Prof. Dr. Jens Poll, ist mit Beschlussfassung der Hauptversammlung 2024 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, gewählt worden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1 7. Fall, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 9 Absatz 1 der Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Nach § 9 Absatz 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit bestimmt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Christoph Franz Buchbender, Geschäftsführer Florian Assekuranz GmbH und Quirinus Betreuungs GmbH, beide Neuss, Wohnort: Neuss

b)

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Rechtsanwältin in der Kanzlei SFSK Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Chemnitz Dresden München, Wohnort: Dresden

c)

Martin von Hirschhausen, Vorstand Martin von Hirschhausen AG, Berlin, Wohnort: Potsdam

Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Christoph Franz Buchbender

•

keine

b)

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt

•

Vorsitzende des Aufsichtsrats der ZABAG AG, Grünhainichen

•

Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats der Großantenne Dresden, Dresden

c)

Martin von Hirschhausen

•

keine

Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Personalausschusses. Sie berücksichtigen nach der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 beschlossenen Fassung (DCGK 2022) die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium gemäß § 100 Absatz 5 Halbsatz 2 AktG an. Der Kandidatenvorschlag berücksichtigt ebenfalls die vom Aufsichtsrat beschlossene Regelaltersgrenze von 72 Jahren. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 11. März 2021 bis zum 11. März 2026 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf nicht unter 25 % festgelegt.

Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Albis Leasing AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Albis Leasing AG oder einem wesentlich an der Albis Leasing AG beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde (vgl. Empfehlung C.13 DCGK 2022). Der Aufsichtsrat schätzt alle vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK ein.

Die zur Wahl stehende Kandidatin Frau Dr. Kerstin Steidte-Schmitt verfügt über Sachverstand insbesondere auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG. Über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG verfügt insbesondere Herr Prof. Dr. Jens Poll, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist.

Die Lebensläufe der zur Wahl anstehenden Aufsichtsratsmitglieder, die über die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben und ergänzend eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten enthalten, sind im Anhang A. zu dieser Tagesordnung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

zugänglich gemacht.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 des AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Vergütungsbericht gemäß § 162 Absatz 3 des AktG auf Vollständigkeit geprüft und einen entsprechenden Prüfungsvermerk erstellt.

Der Vergütungsbericht mit Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

(„Vergütungsbericht 2024“) zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 des AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2024 zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Gemäß § 113 Absatz 3 Sätze 1 und 2 des AktG beschließt die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung hat zuletzt am 2. Juli 2021 über die Aufsichtsratsvergütung Beschluss gefasst, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.

Aufsichtsrat und Vorstand haben die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats überprüft. Die Verwaltung sieht eine Erhöhung der Vergütung insbesondere aufgrund der gewachsenen Anforderungen und des höheren Umfangs der Arbeit des Aufsichtsrats als angemessen an.

Danach soll die jährliche Vergütung jedes Aufsichtsratsmitglieds auf EUR 40.000,00 (bisher: EUR 36.000,00) angehoben werden. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält darüber hinaus ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.300,00 (bisher: EUR 1.000,00) für jede Sitzungsteilnahme, höchstens jedoch für vier Sitzungen je Geschäftsjahr. Die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist damit abgegolten. Mit einer solchen marktkonformen Vergütung wird sichergestellt, dass die Gesellschaft weiterhin in der Lage bleibt, hervorragend qualifizierte Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu gewinnen. Im Übrigen soll die grundsätzliche Struktur der Vergütung unverändert bleiben.

Das Vergütungssystem 2025 für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Wortlaut von § 9 Absatz 5 der Satzung in der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

(„Vergütungssystem Aufsichtsrat 2025“) zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Die ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

zugänglich gemachte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder („Vergütungssystem Aufsichtsrat 2025“) wird beschlossen. Sie findet erstmalig auf das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.

b)

§ 9 Absatz 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und einer für die Aufsichtsratsvergütung etwaig anfallenden Umsatzsteuer für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält darüber hinaus ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.300,00 für jede Sitzungsteilnahme an einer Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechenden Zuschaltung. Die Zahlung des Sitzungsgeldes erfolgt für vier Sitzungen je Geschäftsjahr. Die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist mit der in Satz 1 und 2 geregelten fixen Vergütung abgegolten. Die Vergütung und das Sitzungsgeld sind jeweils zum Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Die Regelung in diesem Absatz findet erstmalig auf das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.“

9.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Änderung der Satzung

Nach § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Eine entsprechende Satzungsregelung muss zeitlich befristet werden, wobei die maximale Frist fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beträgt.

Die ordentliche Hauptversammlung 2023 hat den Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden kann. Die entsprechende Regelung in § 11 Absatz 8 der Satzung wurde am 31. August 2023 ins Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Ermächtigung gilt für Hauptversammlungen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dieser Eintragung abgehalten werden. Sie läuft somit am 31. August 2025 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt hat. Wie die Präsenz-Versammlung erlaubt auch das virtuelle Format die direkte Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung während der Versammlung über Videokommunikation und elektronische Kommunikationswege. Darüber hinaus soll es auch in Fällen einer Pandemie oder sonstigen Notfallsituationen möglich sein, erforderliche Hauptversammlungsbeschlüsse herbeizuführen. Es kann aber ebenso Gründe geben, Hauptversammlungen der Gesellschaft als Präsenzhauptversammlungen durchzuführen und von der Möglichkeit der Durchführung virtueller Hauptversammlungen keinen Gebrauch zu machen. Um den Vorstand bei der Wahl des Formats weiterhin die durch die Ermächtigung gewonnene Flexibilität zu gewähren, erscheint es folglich sinnvoll, den Vorstand erneut zu ermächtigen, im Vorfeld jeder Hauptversammlung entscheiden zu können, ob die jeweilige Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll. Bei der Entscheidung über die Wahl des Formats wird der Vorstand wie bisher die Umstände des Einzelfalls, wie Gegenstände der Tagesordnung, Aufwand und Kosten, Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Teilnahmemöglichkeit berücksichtigen und auf die Interessen der Aktionäre Rücksicht nehmen. Die erneute Ermächtigung des Vorstands ist für die Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 11 Absatz 8 der Satzung der Albis Leasing AG wird wie folgt neu gefasst:

„(8) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser von der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister.“

10.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.650.000,00 zu erhöhen.

Diese Ermächtigung ist am 18. Juli 2021 ausgelaufen. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zur flexiblen Reaktion auf Marktgegebenheiten erneut einzuräumen, soll ein neues genehmigtes Kapital von bis zu 20 % des Grundkapitals, d.h. EUR 4.239.086,00, („Genehmigtes Kapital 2025“) geschaffen werden. Beschränkungen des Bezugsrechts im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen nach nachstehend lit. a) bb) und cc) sollen dabei nur erfolgen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals oder insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt. Dadurch werden die Aktionäre weitestgehend vor einer Verwässerung geschützt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2030 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.239.086,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit es nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53 b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden,

aa)

um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

bb)

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

cc)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet;

dd)

um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss nach vorstehend bb) und cc) gelten jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen.

Der Vorstand wird zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025 festzulegen.

b)

Hinter § 5 Absatz (2) der Satzung wird der folgende neue Absatz (3) eingefügt:

„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2030 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.239.086,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit es nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden,

(a)

um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b)

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

(c)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet;

(d)

um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss nach vorstehend (b) und (c) gelten jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen.

Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025 festzulegen.“

c)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Absatz (1) und des neu geschaffenen Absatzes (3) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

Der Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Anhang B. bekannt gemacht und über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine

zugänglich.

11.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie zur Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2020 ist die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien ohne Zweckvorgabe ermächtigt. Der Ermächtigungsbeschluss läuft am 24. Juni 2025 aus. Eine neue Ermächtigung soll für weitere 5 Jahre erteilt werden, um der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit von Aktienrückkäufen bis zu einer Höhe von max. 10 % des Grundkapitals zu ermöglichen. Aktienrückkäufe eröffnen der Gesellschaft größere Handlungsspielräume und können z.B. für Akquisitionen oder Mitarbeiterbeteiligungen verwendet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 1. Juli 2030 (einschließlich) zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse (i) oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (ii) oder mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (iii).

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder von den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der relevanten Zeiträume zur Ermittlung der vorgenannten durchschnittlichen Börsenkurse der Tag der Anpassung.

Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, bzw. sofern im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

b)

Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser erteilten Ermächtigung nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden:

aa)

Die erworbenen eigenen Aktien können über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert bzw. diesen zum Erwerb angeboten werden.

bb)

Die erworbenen eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand wird dabei ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen. Die erworbenen eigenen Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

cc)

Die erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen, auch als Teilgegenleistung, angeboten und übertragen werden.

dd)

Die erworbenen eigenen Aktien können Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird grundsätzlich gewahrt. Es ist nur insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter vorstehend lit. cc) und dd) verwendet werden. Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. cc) enthaltenen Ermächtigung darf ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Bei der Ausnutzung der 10%-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Ausnutzung von genehmigtem Kapital) mit einzubeziehen. Darüber hinaus kann im Fall der Veräußerung der Aktien über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre nach vorstehend lit. aa) das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen werden.

c)

Ausnutzung der Ermächtigungen

Die in diesem Beschluss enthaltenen Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, ganz oder in Teilen, auch durch Konzerngesellschaften oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften handelnde Dritte ausgenutzt werden. Zudem können erworbene eigene Aktien auch auf Konzerngesellschaften übertragen werden.

d)

Zustimmung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Ermächtigungen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen, soweit die Ermächtigung dies nicht schon vorsieht.

Der Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Anhang C. bekannt gemacht.

ANHANG

Anhang A.
Zu Tagesordnungspunkt 6: Lebensläufe der zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten


Christoph F. Buchbender

Geburtsjahr und -ort: 1956 in Neuss
Nationalität: deutsch
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer Florian Assekuranz GmbH und Quirinus Betreuungs GmbH

Beruflicher Werdegang

Seit 2024 Geschäftsführer Quirinus Betreuungs GmbH
Seit 08/2023 Geschäftsführer Florian Assekuranz GmbH
Seit 2023 Vorsitzender des Finanz- und Hauptausschusses der IHK Mittlerer Niederrhein
Seit 2020 Aufsichtsratsmitglied Albis Leasing AG, seit 07/2021 Aufsichtsratsvorsitzender
Seit 2005 Handelsrichter am Landgericht Düsseldorf
2019 – 2024 Geschäftsführer RheinLand Vermittlungs GmbH
2017 – 10/2022 Geschäftsführer der zur RheinLand-Gruppe gehörenden RH Digital Company GmbH
2016 – 2022 Vizepräsident der IHK mittlerer Niederrhein / Mitglied der Vollversammlung
2009 – 2014 Verwaltungsratsvorsitzender Sozialwerk St. Georg, Gelsenkirchen
2006 – 10/2022 Vorstand Rhion Versicherung AG
2002 – 10/2022 Vorstand für das internationale Restschuldgeschäft, Credit Life AG
1993 – 10/2022 Vorstand der RheinLand Holding AG
1991 – 10/2022 Vorstand Vertrieb – eigener Außendienst, Makler, Direkt, Versicherungstechnik
1984 – 1991 Hauptabteilungsleiter mit Prokura im industriellen und gewerblichen Geschäft, RheinLand Versicherungs AG
1979 – 1983 Fachliche Betreuung der industriellen Großkundschaft – bundesweit
1971 – 1974 Eintritt in die RheinLand Versicherungs AG, Berufsausbildung

Ausbildung

1977 – 1979 Abendstudium zum Versicherungsfachwirt
1971 – 1974 RheinLand Versicherungs AG, Neuss, Ausbildung zum Versicherungskaufmann

Seit Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Albis Leasing AG, seit Juli 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats, gewählt bis zur Hauptversammlung 2025.

Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

•

keine


Dr. Kerstin Steidte-Schmitt

Geburtsjahr und -ort: 1968 in Chemnitz
Nationalität: deutsch
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin, SFSK. Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Beruflicher Werdegang

Seit 05/2020 SFSK. Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Rechtsanwältin, Partnerin
Schwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht, Aktienrecht, Finanzierungsrecht, insbesondere Leasing- und Factoringrecht
2019 – 2020 abcfinance GmbH, Köln
Leiterin des Standortes Dresden und Prokuristin nach Verschmelzung der
Dresdner Factoring AG auf die abcfinance GmbH (Werhahn-Gruppe)
Verantwortung der Marktfolge mit Kreditrisiken, Risikocontrolling, Forderungsmanagement, Personal und Recht, Marketing und Kommunikation
2010 – 2019 Dresdner Factoring AG, Dresden (börsennotiert im General Standard)
Alleinvorstand
Verantwortung der Bereiche Markt und Marktfolge
insbesondere BaFin- und Börsenaufsicht, Kreditrisiken, Risikocontrolling,
Strategische Unternehmensentwicklung, Investor Relations, Finanzen und
Controlling
2008 – 2010 Dresdner Factoring AG, Dresden (börsennotiert im General Standard)
Mitglied des Vorstands
Verantwortung für den Bereich Marktfolge
insbesondere BaFin- und Börsenaufsicht, Kreditrisiken, Risikocontrolling, Personal und Recht, Marketing und Kommunikation
In dieser Zeit:
2007 – 2013 Geschäftsführerin der TEWEFA Factoring GmbH, Frankfurt a.M.
bis zu deren Verschmelzung auf die Dresdner Factoring AG
2004 – 2008 Dresdner Factoring AG, Dresden
Prokuristin
Leiterin der Rechtsabteilung
2006 juristische Beratung des Börsengangs der Dresdner Factoring AG
1996 – 2004 SÜDOST WOBA DRESDEN GMBH, städtische Wohnungsbaugesellschaft,
Dresden
Justitiarin und Handlungsbevollmächtigte

Ausbildung

2018 Promotion zum Dr. iur. zum Thema „Rechtsdienstleistungen durch Factoring-Institute“
2000 – 2001 Ausbildung zur Fachanwältin für Steuerrecht
1993 – 1996 OLG Dresden und Sydney (Australien)
Referendarausbildung, 1996 2. Staatsexamen
1988 – 1993 Friedrich-Schiller-Universität zu Jena
Studium der Rechtswissenschaften, 1993 1. Staatsexamen

Seit Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Albis Leasing AG, seit 01.01.2025 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, gewählt bis zur Hauptversammlung 2025.

Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

•

Vorsitzende des Aufsichtsrats der ZABAG AG, Grünhainichen

•

Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats der Großantenne Dresden, Dresden


Martin von Hirschhausen

Geburtsjahr und -ort: 1962 in Frankfurt am Main
Nationalität: deutsch
Ausgeübter Beruf: Vorstand Martin von Hirschhausen AG

Beruflicher Werdegang

Seit 2017 Gründer & Vorstand Martin von Hirschhausen AG, Berlin
• Vermögens-Begleitung für Familien-Unternehmer
• Vermögens-Strategie für institutionelle Investoren
2011 – 2016 Vorstand Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg
2010 – 2011 Vorstand Rampold AG, Family Office, Hamburg
2007 – 2009 Leiter Norddeutschland Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Hamburg
2003 – 2006 Direktor Firmenkunden Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Hamburg
2000 – 2002 Vorstand A/S Vereinsbank Riga (Lettland)
1997 – 1999 Leiter Firmen- und Privatkunden A/S Vereinsbank Riga (Lettland)
1990 – 1996 Firmenkunden Bayerische Vereinsbank AG, Frankfurt, Cottbus, München

Aus- und Weiterbildung

2018 Qualifizierter Aufsichtsrat Deutsche Börse AG
2017 Co-Mediator Akademie von Hertel
2001 Executive Education Harvard Business School
1983 – 1989 Diplom-Kaufmann Universität Tübingen und Freie Universität Berlin
1981 – 1983 Bankkaufmann Berliner Bank AG

Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

•

keine
 

Anhang B.
Zu Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Vorstands gemäß § 203 Absatz 2 S. 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 S. 2 AktG

Der Vorstand hat gemäß § 203 Absatz 2 S. 2 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und zum vorgeschlagenen Ausgabebetrag erstattet. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.650.000,00 zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 11. September und 5. Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu einem Teilbetrag von insgesamt EUR 2.649.430,00 Gebrauch gemacht. Diese Ermächtigung ist am 18. Juli 2021 ausgelaufen.

Aktuell beträgt das Grundkapital EUR 21.195.430,00.

Durch die vorgeschlagene neue Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025 soll gewährleistet werden, dass die Gesellschaft über flexible Handlungsmöglichkeiten verfügt, um im Interesse der Aktionäre die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anpassen zu können. Dem Vorstand soll es mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich sein, schnell auf günstige Marktverhältnisse zu reagieren und diese optimal zu nutzen. Eine konkrete Verwendungsabsicht gibt es momentan nicht. Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital 2025 ermächtigt den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.239.086,00, also bis zu 20 % des Grundkapitals, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 4.239.086,00 Gebrauch gemacht werden.

Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 ist grundsätzlich ein Bezugsrecht der Aktionäre vorgesehen, welches auch dergestalt als mittelbares Bezugsrecht eingeräumt werden kann, dass die Aktien einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 S. 1 oder § 53 b Absatz 1 S. 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Damit können grundsätzlich alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung teilhaben und sowohl ihren Stimmrechtseinfluss als auch ihre wertmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aufrechterhalten. Es soll – wie auch zuvor – in bestimmten Fällen ein Bezugsrechtsausschluss möglich sein. Beschränkungen des Bezugsrechts im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen nach lit. a) bb) und cc) des Beschlusses über die Ermächtigung dürfen nach der vorgesehenen Ermächtigung nur erfolgen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung des genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals oder insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt. Dadurch werden unsere Aktionäre weitestgehend vor einer Verwässerung geschützt, gleichzeitig der Gesellschaft aber ein Mittel an die Hand gegeben, um auf besondere Marktsituationen und -chancen zu reagieren.

Es wird vorgeschlagen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ermächtigen, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden,

(a)

um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Diese Ermächtigung eröffnet die Möglichkeit, bei der Kapitalerhöhung einfache (runde) und praktikable Bezugsverhältnisse festzusetzen und erleichtert die technische Durchführung. Spitzenbeträge können entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrags der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Ein möglicher Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge durch diesen Bezugsrechtsausschluss gering.

(b)

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen.

Durch diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, in geeigneten Fällen Sacheinlagen, insbesondere Unternehmen, Unternehmensteile und Beteiligungen an Unternehmen oder andere mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Gesellschaft wird damit ein Instrument anhand gegeben, sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten mit flexiblen und liquiditätsschonenden Finanzierungsinstrumenten und ohne Beanspruchung der Kapitalmärkte zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch auf entsprechende Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei insbesondere auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Nutzung eines genehmigten Kapitals zu diesem Zwecke setzt die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss voraus. Daher soll der Vorstand entsprechend ermächtigt werden.

(c)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß §§ 203 Absatz 1 S. 1, 186 Absatz 3 S. 4 AktG dient dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Ausgabekurses bei der Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, einen künftigen Finanzierungsbedarf auch kurzfristig unter der Ausnutzung etwaiger günstiger Kapitalmarktbedingungen zum Vorteil der Gesellschaft zu decken. Dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz wird dadurch Rechnung getragen, dass der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreiten darf.

(d)

um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

Diese Ermächtigung soll es der Gesellschaft ermöglichen, das genehmigte Kapital auch für die Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen zu nutzen. Wegen des Adressatenkreises einer solchen Maßnahme ist in diesem Fall ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erforderlich.

Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss nach vorstehend lit. (b) und (c) gelten jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 S. 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen.

Dem Interesse der Aktionäre an einem Verwässerungsschutz wird hierdurch Rechnung getragen. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschuss bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen nach vorstehend lit. (b) und gegen Bareinlagen nach vorstehend lit. (c) liegt dabei deutlich unter der gesetzlich zulässigen Grenze von 20 % des Grundkapitals (§§ 203 Absatz 1 S. 1 AktG, 186 Absatz 3 S. 4 AktG) und bezieht auch Bezugsrechtsauschlüsse auf Basis von anderen Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 S. 4 AktG (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss), insbesondere bei der Veräußerung eigener Aktien, ein.

Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025 festzulegen.

Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und ein eventueller Bezugsrechtsausschluss auch unter Berücksichtigung der Interessen der bisherigen Aktionäre im wohl verstandenen Interesse der Gesellschaft liegen.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital berichten.

Anhang C.

Zu Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Vorstands gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 S. 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 S. 2 AktG

Der Vorstand hat gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 S. 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 S. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 11 einen schriftlichen Bericht erstattet. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

§ 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermöglicht es der Gesellschaft, aufgrund einer höchstens fünf Jahre geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorschlag zu Tagesordnungspunkt 11 enthält eine entsprechende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt ist und somit bis zum 1. Juli 2030 (einschließlich) gilt. Danach soll es der Gesellschaft möglich sein, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Allerdings dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Des Weiteren darf die Ermächtigung nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Erwerb eigener Aktien unter Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

Bei dem Erwerb eigener Aktien ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) zu wahren. Diesem Grundsatz trägt die unter Tagesordnungspunkt 11 vorgesehene Ermächtigung, eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, zu erwerben, Rechnung. Hierdurch erhalten grundsätzlich alle Aktionäre in gleicher Weise die Gelegenheit, Aktien an die Gesellschaft zu veräußern, sofern die Gesellschaft eigene Aktien erwerben sollte.

Bei dem Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann das Volumen des Angebots, bzw. das Volumen der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten begrenzt werden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, bzw. sofern im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, soll der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Hierdurch wird die technische Abwicklung des Angebots erheblich erleichtert, da sich die relevante Annahmequote ohne Weiteres aus der Anzahl der angedienten Aktien ermitteln lässt, während andernfalls die Beteiligungsquoten der jeweiligen Aktionäre zu Grunde zu legen wäre, was den Aufwand für die Abwicklung des Erwerbs erheblich erhöhen würde.

Des Weiteren soll eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre vorgesehen werden können. Diese Möglichkeit dient zum einen dazu, kleine, in der Regel unwirtschaftliche Restbestände und eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären, zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens.

Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Insoweit kann die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen.

Beim Erwerb eigener Aktien darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Referenzwert ist beim Erwerb über die Börse oder auf sonstige Weise der Durchschnitt an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb, beim öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots und beim Erwerb über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten der Durchschnitt an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Hierdurch ist eine faire Preisfindung im Interesse der Gesellschaft und zum Schutz der Aktionäre gewährleistet. Zudem können Aktionäre, deren Aktien nicht von der Gesellschaft erworben werden, ihre Aktien zu einem vergleichbaren Preis an der Börse veräußern.

In allen vorgenannten Fällen soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu in die Lage versetzt werden, das Instrument des Aktienrückkaufs im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre einzusetzen. Der Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre bei Erwerb der eigenen Aktien ist in diesen Fällen erforderlich und nach Überzeugung des Vorstands aus den genannten Gründen sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären angemessen.

Bei der Ausnutzung der Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien ist neben der 10 %-Grenze des § 71 Absatz 2 AktG auch zu beachten, dass ein Erwerb nur zulässig ist, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf.

Verwendung eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts

Bei der Verwendung eigener Aktien ist ebenfalls der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) zu wahren. Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung können die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien hierbei zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck verwendet werden.

a)

Die eigenen Aktien können über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote wieder veräußert werden. Dabei wird das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt. Soweit die Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, soll der Vorstand jedoch ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, auszuschließen. Dies dient dazu, ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

b)

Die eigenen Aktien können ferner eingezogen werden, ohne dass hierfür eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich ist. Dies kann durch eine entsprechende Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erfolgen. Alternativ können die Aktien auch ohne Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden, indem der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft entsprechend erhöht wird. Der Vorstand soll daher auch dazu ermächtigt werden, die erforderlich werdende Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.

c)

Außerdem soll es dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich sein, eigene Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen, auch als Teilgegenleistung, anzubieten und zu übertragen. Diese Ermächtigung soll die Gesellschaft im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte stärken und ihr ermöglichen, schnell, flexibel und liquiditätsschonend auf sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb zu reagieren. Dazu ist der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre notwendig. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eigene Aktien für eine Akquisition genutzt werden, trifft der Vorstand, wobei er sich allein vom Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lässt. Bei der Bewertung der eigenen Aktien und der Gegenleistung hierfür wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Dabei wird der Vorstand den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft berücksichtigen. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist jedoch nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses wieder in Frage stellen zu müssen.

Zum Schutz der Aktionäre vor Verwässerung darf bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Ausnutzung von genehmigtem Kapital) mit einzubeziehen.

d)

Zuletzt soll es dem Vorstand möglich sein, eigene Aktien Personen zum Erwerb anzubieten, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Durch die Beschränkung der Bezugsberechtigten auf Arbeitnehmer, wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung verbessert die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Vergütung und Incentivierung von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Damit wird auch das Verständnis und die Bereitschaft zur Übernahme wirtschaftlicher Mitverantwortung durch die Arbeitnehmer gestärkt und eine langfristige Anreizwirkung geschaffen. Die Ausgabe von eigenen Aktien an Organe der Gesellschaft ist in dieser Ermächtigung nicht vorgesehen.

Nach Abwägung sämtlicher Umstände hält der Vorstand den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und angemessen. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall prüfen, ob eigene Aktien der Gesellschaft für die genannten Maßnahmen verwendet werden sollen. Bei seiner Entscheidung wird er sich von den Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen und sorgfältig abwägen, ob er von der Ermächtigung Gebrauch machen sollte. Nur in diesem Fall wird die Maßnahme ergriffen und das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Die in Tagesordnungspunkt 11 enthaltenen Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch Konzerngesellschaften oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften handelnde Dritte ausgenutzt werden.

Zudem können erworbene eigene Aktien auch auf Konzerngesellschaften übertragen werden. Schließlich kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund der vorgenannten Ermächtigungen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen, soweit dies die Ermächtigung nicht bereits vorsieht.

Der Vorstand wird über eine etwa erfolgte Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten.

Weitere Angaben

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 21.195.430,00 und ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 21.195.430 beträgt.

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand der Albis Leasing AG hat in Ausübung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juli 2023 beschlossenen Ermächtigung gemäß § 11 Absatz 8 der Satzung vorgesehen, die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist deshalb ausgeschlossen.

Der Vorstand hat bei seiner Entscheidung über die Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre berücksichtigt und hierbei ebenfalls die Ausgestaltung der Aktionärsrechte, das Ziel einer möglichst breiten und flexiblen Beteiligung der Aktionäre, Kosten und Aufwand für die Gesellschaft und die Aktionäre sowie Nachhaltigkeitsaspekte in seine Erwägungen einbezogen. Den Aktionären und ihren Vertretern werden vollumfängliche Rede-, Frage- und Antragsrechte eingeräumt, die die Aktionäre und ihre Vertreter ohne Reiseaufwand und somit effizient und ressourcenschonend live in der Hauptversammlung – wie bei der Hauptversammlung 2023 – ausüben können. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entschieden und unterstreicht damit ebenfalls den Anspruch der Albis Leasing AG, die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu forcieren.

Wir bitten Sie, die nachfolgenden Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung Ihrer Rechte sorgfältig zu beachten.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt, wie nachfolgend näher beschrieben, ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

wird ab dem 10. Juni 2025 ein Aktionärsportal zur Verfügung gestellt. Die Hauptversammlung wird am 2. Juli 2025 ab 11:00 Uhr (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen live in Bild und Ton über das Aktionärsportal übertragen. Die Aktionäre (oder ihre Bevollmächtigten) können – wie in den nachstehenden Bedingungen beschrieben – elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal u.a. die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sich zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen, ihr Rede- und Fragerecht sowie die weiteren ihnen eingeräumten Aktionärsrechte wahrnehmen, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Mittwoch, 25. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft unter

Albis Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: albis-leasing2025@itteb.de
 

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (sogenannter Nachweisstichtag), also auf Dienstag, 10. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Ein in Textform erstellter Berechtigungsnachweis gemäß § 67c Absatz 3 AktG ist ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Allen ordnungsgemäß unter Nachweis des Anteilsbesitzes angemeldeten Aktionären werden anstelle herkömmlicher Eintrittskarten sogenannte Zugangskarten für die virtuelle Hauptversammlung ausgestellt.

Auf jeder Zugangskarte sind die für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten abgedruckt. Die Zugangsdaten bestehen aus der Kennung und einem Passwort.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Zugang zum Aktionärsportal und elektronische Zuschaltung zur Versammlung

Ab Dienstag, dem 10. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

das Aktionärsportal zur Verfügung. Über dieses passwortgeschützte Aktionärsportal können Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben sowie Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Vollmachten an andere erteilen, Stellungnahmen einreichen, ihr Rede- und Fragerecht wahrnehmen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, jeweils wie in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des Aktionärsportals abgeben. In diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Briefwahlstimmen können ab Mittwoch, 11. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch Bevollmächtigte sowie bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder durch eine andere Person ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem bevollmächtigten Dritten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Gemäß § 134 Absatz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Zugangskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Die Bevollmächtigung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht können der Gesellschaft bis Montag, 30. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an folgende Anschrift bzw. bis Dienstag, 1. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

Albis Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: albis-leasing2025@itteb.de
 

Alternativ können Vollmachten ab Dienstag, 10. Juni 2025, über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt oder widerrufen werden.

Erteilt der Aktionär bereits bei seiner Anmeldung eine Vollmacht, wird die Zugangskarte mit den Zugangsdaten für das Aktionärsportal direkt dem Bevollmächtigten übersandt. Erfolgt die Bevollmächtigung nach Versand der Zugangskarte an den Aktionär, hat der Aktionär dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm zugeteilten Zugangsdaten an seinen Bevollmächtigten weitergibt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft nach § 134 Absatz 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und anderen in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen genügt es, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem einem bestimmten Intermediär etc. erteilt werden, vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Diese Empfänger von Vollmachten setzen aber ggf. eigene Formerfordernisse fest. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des Aktionärsportals und damit auch der Zugang zur virtuellen Hauptversammlung setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendige Kennung und das Passwort erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten übersandt wurden.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein entsprechendes Formular für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. Ohne ausdrückliche Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der Albis Leasing AG das Stimmrecht nicht ausüben.

Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden sollen, bitten wir aus organisatorischen Gründen, die Vollmachten und Weisungen spätestens bis einschließlich Montag, 30. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an folgende Anschrift bzw. bis Dienstag, 1. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

Albis Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: albis-leasing2025@itteb.de
 

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ab Mittwoch, 11. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), auch unter Nutzung des Aktionärsportals, das die Gesellschaft hierzu unter der Internetadresse

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zur Verfügung stellt, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrfach eingegangene Erklärungen, hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollten auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar sein, welche zuletzt eingegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das passwortgeschützte Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wir bitten um Beachtung, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen oder für die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zur Verfügung stehen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet / Zuschaltung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 2. Juli 2025 ab 11:00 Uhr (MESZ) über das Aktionärsportal, das die Gesellschaft über ihre Internetseite unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zur Verfügung stellt, live in Bild und Ton verfolgen.

Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bei Nutzung des Aktionärsportals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (sogenanntes Quorum) können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand unter der unten genannten Anschrift zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Sonntag, 1. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

Albis Leasing AG
Vorstand
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (§ 122 Absatz 2, Absatz 1 S. 3 AktG).

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und gemäß § 121 Absatz 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht.

Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 und 4 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse

Albis Leasing AG
Hauptversammlung
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
 

mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Dienstag, 17. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), mit einer Begründung zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder Aufsichtsrat unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

angegeben.

Gegenanträge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Anträgen auszuüben, sobald die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert sind. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß angemeldet und legitimiert ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Gegenanträge im Wege der Videokommunikation zu stellen.

Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Aufsichtsratswahl zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse

Albis Leasing AG
Hauptversammlung
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
 

mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Dienstag, 17. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht.

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wahlvorschläge von Aktionären müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf, den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, sowie bei Wahlvorschlägen juristischer Personen als Abschlussprüfer die Firma und den Sitz enthalten (vgl. § 127 S. 3 i. V. m. §§ 124 Absatz 3 S. 4, 125 Absatz 1 S. 5 AktG). Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Nach § 127 S. 1 i.V.m. § 126 Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

angegeben.

Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Wahlvorschlägen auszuüben, sobald die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert sind. Sofern der Aktionär, der den Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß angemeldet und legitimiert ist, muss der Wahlvorschlag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu stellen.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Absatz 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Einreichung der Stellungnahmen hat in Textform über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Donnerstag, 26. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zu erfolgen. Der Umfang der Stellungnahme wird auf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) beschränkt.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Absatz 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, einschließlich des Namens des Aktionärs spätestens am 27. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktionärsportal veröffentlicht. Das Zugänglichmachen ist damit auf ordnungsgemäß zu der Versammlung angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte beschränkt.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform über das Aktionärsportal eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

Rederecht gemäß § 130a Absatz 5 und 6 AktG

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

erreichbar ist, anzumelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 S. 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Versammlungsleiter beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach §§ 130a Absatz 5 Satz 4, 131 Absatz 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 13 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.

Das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG kann nach Maßgabe der Festlegung des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation durch Videokommunikation wahrgenommen werden. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege anderer elektronischer oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Absatz 5 Satz 1 AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts, auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren in der Hauptversammlung übermitteln können.

Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Versammlungsleiter beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 13 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Absatz 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 an bis zu ihrem Ende über das Aktionärsportal, welches unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich ist, im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Ab der Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
 

zugänglich gemacht:

•

der festgestellte Jahresabschluss der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2024;

•

der Lagebericht der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2024;

•

der gebilligte Konzernabschluss der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2024;

•

der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024;

•

der Bericht des Aufsichtsrats;

•

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB;

•

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024;

•

die Einladung zur Hauptversammlung;

•

Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO);

•

die vollständigen Lebensläufe der zu TOP 6 vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat;

•

der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 („Vergütungsbericht 2024“) zu TOP 7 einschließlich des Vermerks über die Prüfung des Vergütungsberichts;

•

das Vergütungssystem 2025 für die Mitglieder des Aufsichtsrats („Vergütungssystem Aufsichtsrat 2025“) zu TOP 8;

•

der Bericht des Vorstands zu TOP 10 gemäß § 203 Absatz 2 S. 2 i.V.m § 186 Absatz 4 S. 2 AktG;

•

der Bericht des Vorstands zu TOP 11 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 S. 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 S. 2 AktG;

•

die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen;

•

weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 118a Absatz 1 S. 2 Nr. 3 in Verbindung mit §§ 126 Absatz 1 und 4, 127, § 130a Absatz 1 bis 6, § 131 Absatz 1, § 118a Absatz 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG;

•

die aktuelle Satzung der Gesellschaft.

Die Unterlagen werden den Aktionären auch während der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.


Hamburg, im Mai 2025

Albis Leasing AG

Der Vorstand

 

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Albis Leasing AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Bevollmächtigte und Stimmrechtsvertreter (Name, Vorname, Anschrift, Sitz / Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich, damit die Aktionäre über das Aktionärsportal die virtuelle Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen und darüber Aktionärsrechte ausüben können. Auch ist sie für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevant, ebenso wie für die Durchführung der elektronischen Briefwahlen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung der im Zusammenhang mit der Briefwahl und der Bevollmächtigung erhobenen personenbezogenen Daten, einschließlich des individuellen Abstimmungsergebnisses, ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit §§ 129, 134 AktG.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere können Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Absatz 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der virtuellen Hauptversammlung eingetragen werden. Diese Daten können von anderen Aktionären und deren Bevollmächtigten während der virtuellen Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Absatz 4 AktG eingesehen werden.

Sofern Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG, Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einreichen, ist die Albis Leasing AG gesetzlich verpflichtet, diese Anträge einschließlich etwaiger personenbezogener Daten des einreichenden Aktionärs – insbesondere Name, Wohnort sowie ggf. Begründungen oder Kontaktinformationen – im Rahmen der Einberufung bzw. auf der Internetseite der Albis Leasing AG zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und kann dazu führen, dass die personenbezogenen Daten für andere Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit zugänglich sind.

Die Daten werden der Albis Leasing AG von den jeweiligen Kreditinstituten bzw. Intermediären übermittelt, mit Ausnahme der Nummer der Zugangskarte, die von dem für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zuständigen externen Dienstleister übermittelt wird. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 67e AktG. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung).

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit, Systemstabilität und -Sicherheit sowie in der Protokollierung von Zugriffen.

Die Albis Leasing AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht. Den Aktionären steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Die Aktionäre können ihre Rechte unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:

Albis Leasing AG
vertreten durch den Vorstand Sascha Lerchl
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
E-Mail: dsk@albis-leasing.de

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter Albis-Datenschutz@nbs-partners.de oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Die Erforderlichkeit der Bereitstellung von Aktionärsdaten zur Einberufung einer Hauptversammlung folgt aus dem Gesetz. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten ist die Einberufung / Durchführung einer Hauptversammlung nicht möglich. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO können unserer Datenschutzerklärung unter

www.albis-leasing.de/datenschutz
 

entnommen werden.

 



20.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
Internet: https://www.albis-leasing.de/investoren/veranstaltungen-termine
ISIN: DE0006569403

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2141810  20.05.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

ALBIS Leasing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
ALBIS Leasing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

30.04.2025 / 14:25 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die ALBIS Leasing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen


30.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ALBIS Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Deutschland
Internet: www.albis-leasing.de

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit über 35 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 100 Mitarbeiter beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2128088  30.04.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern auf 5,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 und erhöht Dividende

ALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern auf 5,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 und erhöht Dividende

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende
ALBIS Leasing AG steigert Konzernergebnis vor Steuern auf 5,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 und erhöht Dividende

30.04.2025 / 10:23 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Vorläufiges Konzernergebnis bestätigt; Steigerung um 32 Prozent gegenüber Vorjahr
  • Dividende von 0,09 EUR je Aktie für Geschäftsjahr 2024 geplant
  • Stabiles Konzernergebnis und Fortsetzung der Dividendenpolitik für 2025 erwartet

Hamburg, 30. April 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) verzeichnet im Geschäftsjahr 2024 einen deutlichen Anstieg des Konzernergebnisses nach IFRS vor Steuern um 32 Prozent auf 5,8 Mio. EUR (2023: 4,4 Mio. EUR) und bestätigt damit die vorläufigen Zahlen. Zugleich bestätigt das Unternehmen auch die bislang noch vorläufigen Zahlen zum Ergebnis nach HGB für das Jahr 2024. Demnach beträgt das Ergebnis vor Steuern der ALBIS Leasing AG nach HGB im abgelaufenen Geschäftsjahr wie erwartet 4,6 Mio. EUR (2023: 3,9 Mio. EUR). Im Zuge des starken Neugeschäftswachstums, insbesondere im margenstarken Kernsegment „Handel/Hersteller“, waren wesentliche Treiber des Ergebniszuwachses die weiterhin positive Ertragsentwicklung, ein effektives Kostenmanagement und die stabile Risikolage im Leasing-Portfolio.

Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung planen Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS, der am 2. Juli 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,09 EUR je Aktie vorzuschlagen (Vorjahr: 0,08 EUR je Aktie). Auf Basis des Jahresendkurses 2024 wird die Dividendenrendite damit 3,3 Prozent betragen. Die geplante Dividende steht im Einklang mit dem erklärten langfristigen Ambitionsniveau, wonach eine kontinuierliche Dividendenausschüttung von bis zu 0,10 EUR je Aktie vorgesehen ist.

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Die starke Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 ermöglicht uns, unseren Aktionärinnen und Aktionären auch in diesem Jahr wieder eine attraktive Dividende auszuzahlen. Dadurch sollen sie auch in Zukunft an unserem Geschäftserfolg partizipieren. Die zentrale Grundlage dafür wird nach wie vor unser strategischer Fokus auf das margenstarke Small-Ticket-Geschäft und – damit verbunden – unser insgesamt erhöhtes Profitabilitätsniveau sein.“

Für das Geschäftsjahr 2025 prognostiziert die ALBIS trotz der anhaltend herausfordernden politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit 95,0 und 102,5 Mio. EUR ein Neugeschäft auf Vorjahresniveau und ebenso ein stabiles Konzernergebnis nach IFRS vor Steuern von 4,5 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR. „Trotz der wirtschaftlich angespannten Situation erwarten wir auch für das Geschäftsjahr 2025, dass die Risikolage in unserem Portfolio stabil bleibt und wir erneut ein starkes Ergebnis erzielen werden,“ betont Sascha Lerchl.

Der vollständige Geschäftsbericht 2024 steht ab 15. Mai 2025 unter https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen zum Download zur Verfügung.


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Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit über 35 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 100 Mitarbeiter beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2127872  30.04.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG startet auf hohem Niveau in das Geschäftsjahr 2025 – leicht unter dem Rekordniveau Q1 2024

ALBIS Leasing AG startet auf hohem Niveau in das Geschäftsjahr 2025 – leicht unter dem Rekordniveau Q1 2024

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
ALBIS Leasing AG startet auf hohem Niveau in das Geschäftsjahr 2025 – leicht unter dem Rekordniveau Q1 2024

07.04.2025 / 12:14 CET/CEST
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  • Neugeschäftsvolumen im ersten Quartal 2025 leicht unterhalb des Q1-Rekordquartals aus dem Vorjahr und prozentuale Marge leicht oberhalb Vorjahresniveau
  • Stabile Risikolage im Portfolio bei makroökonomisch anhaltend herausforderndem Umfeld
  • Vorläufiges Konzernergebnis 2024 nach IFRS übertrifft mit 5,8 Mio. EUR Prognoserahmen leicht

Hamburg, 7. April 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) ist gut in das Geschäftsjahr 2025 gestartet. Im ersten Quartal 2025 erzielte sie mit einem Neugeschäftsvolumen in Höhe von 23,5 Mio. EUR nahezu das Rekordniveau des Vorjahresquartals (Q1 2024: 24,4 Mio. EUR). Auch die prozentuale Marge erreichte in den ersten drei Monaten 2025 erneut ein sehr gutes Niveau und lag mit 18,3 Prozent leicht oberhalb des starken Gesamtjahreswertes 2024 (18,2 Prozent).

Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Wir haben einen guten, saisonal typischen Start in das Jahr gesehen, mit dem wir hinsichtlich unseres profitablen Wachstumskurses zufrieden sind – insbesondere angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Trotz dieses anhaltend herausfordernden Umfelds ist die Risikolage in unserem Portfolio weiterhin stabil und unser strategischer Fokus auf das margenstarke Small Ticket-Geschäft insgesamt unverändert zukunftsträchtig.“

Mit Blick auf die Neugeschäfts- und Margenentwicklung in den übrigen drei Quartalen 2025 erwartet die ALBIS derzeit ein insgesamt stabiles Niveau gegenüber den Rekordwerten aus dem jeweiligen Vorjahreszeitraum.

Im Hinblick auf das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 hatte die ALBIS am 2. April 2025 in einer Ad-hoc-Mitteilung darüber informiert, dass das Konzernergebnis nach IFRS vor Steuern voraussichtlich – auf Basis vorläufiger, untestierter Zahlen – 5,8 Mio. EUR betragen (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) und der zuletzt ausgegebene Prognoserahmen (4,5 bis 5,5 Mio. EUR) somit leicht übertroffen wird. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern nach HGB bleibt von diesen Effekten unberührt und wird mit 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR) in der oberen Hälfte der Prognosespanne liegen (4,0 bis 5,0 Mio. EUR). Die testierten Zahlen der ALBIS nach HGB und IFRS für das Geschäftsjahr 2024 werden voraussichtlich bis Anfang Mai 2025 veröffentlicht.


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2112580  07.04.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG: Vorläufiges Konzernergebnis 2024 nach IFRS: ALBIS Leasing AG übertrifft Prognosespanne leicht

ALBIS Leasing AG: Vorläufiges Konzernergebnis 2024 nach IFRS: ALBIS Leasing AG übertrifft Prognosespanne leicht

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
ALBIS Leasing AG: Vorläufiges Konzernergebnis 2024 nach IFRS: ALBIS Leasing AG übertrifft Prognosespanne leicht

02.04.2025 / 18:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hamburg, 2. April 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940), wird nach heute gewonnenen Erkenntnissen aus der Konzernabschlusserstellung mit einem Konzernergebnis nach IFRS von 5,8 Mio. EUR vor Steuern auf Basis vorläufiger, untestierter Zahlen ihren im August 2024 angepassten Prognoserahmen für das vergangene Geschäftsjahr (4,5 bis 5,5 Mio. EUR) leicht übertreffen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern nach HGB bleibt von diesen Effekten unberührt und wird mit 4,6 Mio. EUR in der oberen Hälfte der Prognosespanne liegen (4,0 bis 5,0 Mio. EUR). 

Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das starke Neugeschäftswachstum insbesondere im margenstarken Kernsegment „Handel/Hersteller“. Dies zeigte sich in allen Bereichen der operativen Geschäftstätigkeit. Insbesondere wirkte sich ein Anstieg des Ergebnisses aus dem Leasinggeschäft vor Risikovorsorge um rund 0,8 Mio. EUR im Vorjahresvergleich aus.

Gleichzeitig entwickelten sich die Kosten inflationsbedingt wie geplant leicht steigend.

Die strategische Ausrichtung auf das Small Ticket-Geschäft im Kernsegment, das mit einer hohen Granularität und Diversifizierung im Bestand einhergeht, führt zu einer Robustheit des Portfolios. Daher mündet die weiterhin gute Portfolioqualität in einen um rund 0,5 Mio. EUR geringeren Risikovorsorgeaufwand als im Vorjahr und ursprünglich im Rahmen der letzten Prognose angenommen. Gleichwohl sieht sich die ALBIS – in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen – in ihrer konservativen Einschätzung bestätigt, wenngleich sie sich durch die stabile Risikolage nicht derart materialisiert hat wie erwartet. 

Diese Effekte führen insgesamt dazu, dass die Prognosespanne leicht übertroffen wurde.

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EQS News ID: 2110840

Die ALBIS Leasing Gruppe ist seit über 35 Jahren erfolgreich am Leasingmarkt tätig. Der in Hamburg ansässige Konzern ist banken- und herstellerunabhängig und unterstützt deutschlandweit Kleinunternehmer und Mittelständler bei den Finanzierungen ihrer Geschäftsvorhaben. Für Händler und Hersteller ist ALBIS ein kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Absatzfinanzierung. Rund 100 Mitarbeiter beraten und betreuen Unternehmen verschiedener Branchen zu Leasing, Mietkauf und E-Commerce-Lösungen. Im Laufe der Jahre hat ALBIS zu zahlreichen Neuerungen in der Leasingbranche beigetragen, u.a. mit dem ausgezeichneten ALBIS Leasing Portal zur digitalen Abwicklung von Leasinggeschäften.
 
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2110840  02.04.2025 CET/CEST

ALBIS Leasing AG steigert Neugeschäft und Marge 2024 auf Rekordniveau

ALBIS Leasing AG steigert Neugeschäft und Marge 2024 auf Rekordniveau

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Sonstiges
ALBIS Leasing AG steigert Neugeschäft und Marge 2024 auf Rekordniveau

09.01.2025 / 11:41 CET/CEST
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ALBIS Leasing AG steigert Neugeschäft und Marge 2024 auf Rekordniveau

  • Neugeschäftsvolumen wächst um 12 Prozent auf 101,5 Mio. € (2023: 90,7 Mio. €)
  • Anstieg der prozentualen Marge auf 18,2 Prozent (2023: 15,0 Prozent)
  • Weiterhin stabile Risikolage im Portfolio bei makroökonomisch herausforderndem Umfeld

Hamburg, 9. Januar 2025. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) blickt auf eine starke Neugeschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 zurück. Mit 101,5 Mio. € hat die ALBIS das Neugeschäftsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent gesteigert und liegt damit im oberen Bereich des im August angepassten Prognoserahmens für 2024 (95,0 bis 102,5 Mio. € Neugeschäft).

Sascha Lerchl, Vorstand, sagt: „Es freut mich sehr, dass wir im abgelaufenen Geschäftsjahr beim Neugeschäftsvolumen mit 101,5 Mio. € wieder das Rekordniveau des Jahres 2019 erreicht haben. Gleichzeitig ist es uns gelungen, unsere Margen – und somit unsere Profitabilität – weiter deutlich zu erhöhen: So haben wir sowohl die prozentuale Marge um mehr als drei Prozentpunkte auf über 18 Prozent als auch die absolute Marge um 36 Prozent auf 18,5 Mio. € gesteigert – und für die ALBIS historische Rekordwerte erzielt. Damit setzen wir unseren Kurs des profitablen Wachstums konsequent fort.“ Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 unterstreichen den Erfolg der strategischen Ausrichtung der ALBIS auf das margenstarke Small Ticket-Geschäft und das Kernsegment ‚Handel/Hersteller‘. In diesem Segment hat die ALBIS im vergangenen Jahr sowohl beim Volumen (+39 Prozent) als auch bei der prozentualen Marge (+44 Prozent) ein überproportionales Wachstum realisiert.

Im vierten Quartal 2024 erhöhte sich das Neugeschäft um 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 21,4 Mio. € (Q4 2023: 20,4 Mio. €). Die ALBIS knüpfte somit an die positive Geschäftsentwicklung der vorangegangenen Quartale des Jahres 2024 an. Auch im letzten Quartal des Jahres war das Handelssegment mit einem Anstieg des Neugeschäfts um 17,5 Prozent auf 14,9 Mio. € (Vorjahresquartal: 12,6 Mio. €) der zentrale Wachstumstreiber.

Angesichts der hohen Granularität und Diversifizierung des Leasingportfolios bewertet die ALBIS die Risikolage auch in Anbetracht der anhaltend angespannten geopolitischen und makroökonomischen Lage weiterhin als stabil.

„Obwohl das wirtschaftliche Umfeld im vergangenen Jahr nicht einfacher geworden ist, blicken wir sehr zufrieden auf unsere Geschäftsentwicklung im Jahr 2024. Der nachhaltige Erfolg unserer strategischen Neuausrichtung im Jahr 2022 spiegelt sich zum einen im starken Neugeschäftswachstum, zum anderen aber vor allem auch in der deutlich gesteigerten Profitabilität der ALBIS wider. Dadurch werden wir aller Voraussicht nach in der Lage sein, unseren Aktionärinnen und Aktionären auch für das Geschäftsjahr 2024 wieder eine attraktive Dividende auszuschütten – ganz im Einklang mit unserer Dividendenpolitik“, betont Sascha Lerchl.

 

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2064667  09.01.2025 CET/CEST

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ALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt

ALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
ALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt

20.12.2024 / 14:25 CET/CEST
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  • Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
  • Aktionäre haben EUR 2,80 je angedienter ALBIS Leasing-Aktie erhalten
  • Rolf Hauschildt hält jetzt ca. 51,90 % der Aktien der ALBIS Leasing AG
  • Vollzug des Angebots nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG im Interesse der Gesellschaft

Hamburg, 20. Dezember 2024. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) gibt bekannt, dass sämtliche Angebotsbedingungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) eingetreten sind.

Das am 21. Oktober 2024 veröffentlichte Übernahmeangebot wurde damit vollzogen. Mit Vollzug hält der Bieter laut eigenen Angaben und Stimmrechtsmitteilung jetzt insgesamt 11.001.106 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der ALBIS Leasing AG. Dies entspricht ca. 51,90 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Aktionäre haben EUR 2,80 je angedienter ALBIS Leasing-Aktie erhalten.

Der Vollzug des Angebots ist nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG im Interesse der Gesellschaft. Eine diesbezüglich ausführliche Erläuterung findet sich in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats. Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Rolf Hauschildt ist ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Er unterstützt die aktuelle Ausrichtung der ALBIS, den Vorstand und Aufsichtsrat und hat nicht die Absicht, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Entsprechend ist der Vollzug des Angebots aus meiner Sicht – die sich auch mit der Einschätzung des Aufsichtsrats deckt – positiv zu bewerten. Die ALBIS befindet sich auf einem sehr guten Weg und wird auch in Zukunft weiter erfolgreich am Leasingmarkt tätig sein.“
 

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2056045  20.12.2024 CET/CEST

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ALBIS Leasing AG: Dr. Kerstin Steidte-Schmitt wird neue stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

ALBIS Leasing AG: Dr. Kerstin Steidte-Schmitt wird neue stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Personalie/Übernahmeangebot
ALBIS Leasing AG: Dr. Kerstin Steidte-Schmitt wird neue stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

18.12.2024 / 13:15 CET/CEST
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Hamburg, 18. Dezember 2024. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) gibt bekannt, dass Dr. Kerstin Steidte-Schmitt am 17. Dezember 2024 in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung einstimmig zur neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der ALBIS Leasing AG gewählt wurde. Sie folgt in dieser Position ab dem 1. Januar 2025 auf Christian Hillermann, der den stellvertretenden Vorsitz mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 abgeben wird. Als Mitglied des Aufsichtsrats wird er die ALBIS weiterhin unterstützen.

„Ich danke Christian Hillermann für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit in seiner Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender in den vergangenen vier Jahren“, so Christoph F. Buchbender, Vorsitzender des Aufsichtsrats der ALBIS.              
„Wir schätzen uns glücklich, mit Dr. Kerstin Steidte-Schmitt eine äußerst erfahrene Finanzexpertin mit ausgewiesenen Kenntnissen im Leasing und Factoring für den stellvertretenden Vorsitz zu gewinnen“, führt Christoph F. Buchbender fort.

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt: „Ich fühle mich der ALBIS seit vielen Jahren eng verbunden und freue mich darauf, ihre zukünftige Entwicklung in meiner neuen Funktion weiter mitzugestalten.“

Die ALBIS befindet sich weiterhin auf positivem Kurs in Richtung Jahresende und geht davon aus, das Geschäftsjahr 2024 erfolgreich abzuschließen.

Darüber hinaus hat Rolf Hauschildt am 12. Dezember im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bekanntgegeben, dass sämtliche Angebotsbedingungen eingetreten sind. Das am 21. Oktober 2024 veröffentlichte Übernahmeangebot kann damit vollzogen werden. Nach dem Vollzug wird Rolf Hauschildt laut eigenen Angaben und nach heutigem Stand insgesamt 11.001.106 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der ALBIS Leasing AG halten. Dies entspricht ca. 51,90 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Zielgesellschaft.


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2054035  18.12.2024 CET/CEST

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Albis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

Albis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Albis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

04.11.2024 / 08:31 CET/CEST
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  • Vorstand und Aufsichtsrat bewerten positiv, dass Rolf Hauschildt mit seinem Angebot Kontinuität und Stabilität für die Gesellschaft gewährleisten möchte und die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt
  • Angebot nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Albis Leasing AG im Interesse der Gesellschaft
  • Angebotspreis von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie finanziell angemessen – Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Angebots, insbesondere Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten

Hamburg, 4. November 2024. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Albis Leasing AG (ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) vom 21. Oktober 2024 an alle Aktionäre der Albis Leasing AG gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht (die „Begründete Stellungnahme“).

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angebotsunterlage des Bieters und die darin geäußerten Ziele und Absichten eingehend geprüft und mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Albis Leasing AG, ihre Arbeitnehmer und die weiteren Stakeholder – hierbei insbesondere die Aktionäre – der Gesellschaft bewertet. In ihrer Stellungnahme heben Vorstand und Aufsichtsrat hervor, dass der Bieter die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt und nicht beabsichtigt, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Darüber hinaus möchte der Bieter mit seinem Angebot zur Kontinuität und Stabilität der Albis Leasing AG beitragen. Vorstand und Aufsichtsrat sind unabhängig voneinander nach intensiver Beratung der Ansicht, dass das Angebot insgesamt im Interesse der Gesellschaft ist.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem die finanzielle Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung für die Albis Leasing-Aktien sorgfältig und umfassend analysiert. Basis hierfür waren die aktuelle Strategie und Finanzplanung der Gesellschaft, die historische Kursentwicklung der Albis Leasing-Aktie und insbesondere eine Fairness Opinion der Beratungsgesellschaft Baker Tilly. Ferner wurde die Unternehmensanalyse der Finanzanalysten der Solventis AG herangezogen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie als derzeit angemessen angesehen werden kann.

Nach sorgfältiger Abwägung aller in der Begründeten Stellungnahme genannten Aspekte unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot und empfehlen insbesondere den Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten, dieses anzunehmen und ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Bieter ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Dies deckt sich mit den Absichten des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die als an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre ebenfalls ihr persönliches Engagement in der Gesellschaft langfristig sehen. Um dieses langfristige Engagement zu unterstreichen, beabsichtigen Sascha Lerchl, Vorstand der Albis Leasing AG, und Christoph F. Buchbender, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Albis Leasing AG, das Angebot des Bieters für die von ihnen gehaltenen Aktien nicht anzunehmen. 

Die gemeinsame Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wurde gemäß § 27 WpÜG auf der Website der Albis Leasing AG unter https://www.albis-leasing.de/investoren/uebernahmeangebot veröffentlicht. Die Begründete Stellungnahme ist zudem am Sitz der Hauptverwaltung der Albis Leasing AG in der Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe erhältlich.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. Oktober 2024 begonnen und endet – vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen – am 18. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite des Bieters abrufbar ist: https://www.rh-angebot.de.

Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung des Inhalts der Begründeten Stellungnahme dar und enthalten möglicherweise nicht alle Informationen, die für Aktionäre der Albis Leasing AG relevant sein könnten. Albis Leasing AG-Aktionäre sollten daher die gesamte Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats sorgfältig lesen. Ausschlaggebend ist allein die Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats.

 

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2021307  04.11.2024 CET/CEST

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Bilfinger SECTS Eventim AG & Co. KGaA
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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AGDWS Group GmbH & Co. KG
Elmos Semiconductor SEflatexDEGIRO SE
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwidefreenet AG
Fuchs SEHELLA GmbH & Co. KGaA
HENSOLDT AGIONOS Group SE
JENOPTIK AGK+S Aktiengesellschaft
Knorr-Bremse AGKrones AG
LANXESS AGLEG Immobilien SE
Nemetschek SENordex SE
Porsche Automobil Holding SEPUMA SE
Rational AGSalzgitter Aktiengesellschaft
Schaeffler AGStröer SE & Co. KGaA
SUSS MicroTec SETAG Immobilien AG
Talanx AGThyssenKrupp AG
TRATON SE

Aktien SDAX
1&1 AGATOSS Software SE
Basler AGBefesa S.A.
CANCOM SECarl Zeiss Meditec AG
CEWE Stiftung & Co. KGaADeutsche Beteiligungs AG
Deutsche EuroShop SEDouglas AG
Drägerwerk AG & Co. KGaAEckert & Ziegler SE
Einhell Germany AGEvotec SE
GFT Technologies SEGRENKE AG
HAMBORNER REIT AGHeidelberger Druckmaschinen AG
HelloFresh SEHORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hugo Boss AGHypoport SE
INDUS Holding AGinit innovation in traffic systems SE
Jungheinrich AGKontron AG
KWS SAAT SE & Co. KGaAMLP SE
Mutares SE & Co. KGaANORMA Group SE
Ottobock SE & Co. KGaAPATRIZIA SE
PNE AGPVA TePla AG
Redcare Pharmacy N.V.SFC Energy AG
SGL Carbon SESixt SE
SMA Solar Technology AGSpringer Nature AG & Co. KGaA
Stabilus SESüdzucker AG
TeamViewer SEtonies SE
Verbio SE

Aktien TECDAX
AIXTRON SEATOSS Software SE
Bechtle AGCarl Zeiss Meditec AG
Deutsche Telekom AGDrägerwerk AG & Co. KGaA
Eckert & Ziegler SEElmos Semiconductor SE
Evotec SEfreenet AG
HENSOLDT AGInfineon Technologies AG
IONOS Group SEJENOPTIK AG
Kontron AGNemetschek SE
Nordex SEOttobock SE & Co. KGaA
PVA TePla AGQIAGEN N.V.
SAP SESiemens Healthineers AG
Siltronic AGSMA Solar Technology AG
SUSS MicroTec SETeamViewer SE
Verbio SE