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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
02.10.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Your Family Entertainment AG: Vorschlag zur Verlängerung der 5,0 %-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 bis 2031 – Einberufung einer Gläubigerversammlung
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23.09.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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01.09.2026Your Family Entertainment AGBack to School: Neue Kindersender Fix&Foxi und RiC.today starten in Polen
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28.07.2026Your Family Entertainment AGWordSword Creations, DoubleDot Studios und die Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte für die weltweite Distribution von „Zola and Friends“
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25.06.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG startet Transformation zur Agentic Media Company
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23.06.2026Your Family Entertainment AGGookapi Sociedad Limitada und Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte zur Förderung europäischen Storytellings
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07.05.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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23.04.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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04.03.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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20.01.2026Your Family Entertainment AGQuickline erweitert HD-Angebot: RiC.today und Fix&Foxi TV jetzt in brillanter HD-Qualität verfügbar
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13.01.2026Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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30.12.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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16.09.2025Your Family Entertainment AGRiC TV und SOS-Kinderdörfer weltweit zum Weltkindertag: Kindern eine Stimme geben – Geschichten voller Hoffnung aus aller Welt
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25.06.2025Your Family Entertainment AGFix&Foxi TV ab sofort in den Sacher Hotels: Your Family Entertainment AG und Sacher Hotels schließen Partnerschaft zur Freude kleiner Gäste
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27.05.2025Your Family Entertainment AGVon Albanien bis Burundi…ein Tag für kleine Held:innen: Fix&Foxi TV & SOS-Kinderdörfer weltweit feiern den Internationalen Kindertag
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14.05.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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30.04.2025Your Family Entertainment AGJahresergebnis 2024 und erfolgreiche Finanzierungsmaßnahmen
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29.04.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung
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23.04.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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23.04.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe 2025/2028
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31.03.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50
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31.03.2025Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50
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17.03.2025Your Family Entertainment AGFix&Foxi TV und RiC.today ab 18. März auf Drei TV in Österreich!
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03.03.2025Your Family Entertainment AGFix&Foxi TV und RiC.today setzen neue Standards in der Familienunterhaltung auf Magenta TV Österreich
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14.01.2025Your Family Entertainment AGLernen durch Lachen mit RiC.today ab 15. Januar auf simpliTV
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18.12.2024Your Family Entertainment AGMagie für die ganze Familie: Cosmo & Wanda verzaubern RiC TV ab Januar 2025!
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05.12.2024Your Family Entertainment AGNachhaltige Partnerschaft: Your Family Entertainment AG erwirbt unbefristete Rechte an „Ferdy, die Ameise“. Der Kinderbuchklassiker läuft wieder auf Fix&Foxi und RiC im deutschen Fernsehen.
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29.11.2024Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG: Vorzeitige Beendigung der Kapitalerhöhung; neue Kapitalerhöhung geplant
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20.11.2024Your Family Entertainment AGYFE erweitert Präsenz in der MENA-Region mit SAWA Rights Management
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29.10.2024Your Family Entertainment AGYour Family Entertainment AG bringt Fix&Foxi TV und RiC.today ins Bouquet der Deutschen Telekom auf MagentaTV!
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Your Family Entertainment AG: Your Family Entertainment AG: Vorschlag zur Verlängerung der 5,0 %-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 bis 2031 – Einberufung einer Gläubigerversammlung

Your Family Entertainment AG: Your Family Entertainment AG: Vorschlag zur Verlängerung der 5,0 %-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 bis 2031 – Einberufung einer Gläubigerversammlung

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige/Sonstiges
Your Family Entertainment AG: Your Family Entertainment AG: Vorschlag zur Verlängerung der 5,0 %-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 bis 2031 – Einberufung einer Gläubigerversammlung

02.10.2026 / 12:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Your Family Entertainment AG: Vorschlag zur Verlängerung der 5,0 %-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 bis 2031 – Einberufung einer Gläubigerversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 1. Oktober 2026 – Der Vorstand der Your Family Entertainment AG (ISIN DE000A161N14/ WKN A161N1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Inhabern der 5,0 %-Wandelschuldverschreibung 2025/2028 (ISIN DE000A4DFSY5 / WKN A4DFSY, Gesamtnennbetrag EUR 2.401.302,50) eine Änderung der Anleihebedingungen vorzuschlagen und hierzu eine Gläubigerversammlung einzuberufen.

Vorgeschlagen werden die Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis zum 22. April 2031 mit Rückzahlung am 23. April 2031, die Erhöhung des Zinssatzes von 5,00 % p.a. auf 5,30 % p.a. mit Wirkung ab dem 1. April 2028 sowie die entsprechende Verlängerung der Ausübungszeiträume für das Wandlungsrecht. Wandlungspreis und Umtauschverhältnis bleiben unverändert. Die Änderung dient der Stärkung der langfristigen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft.

Die Gläubigerversammlung soll am 5. November 2026 in München stattfinden. Die Einberufung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zusammen mit allen Unterlagen ab Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.yfe.tv im Bereich Investor Relations abrufbar. Die Änderung wird mit Vollziehung des Beschlusses nach § 21 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) wirksam.

Mitteilende Person: Malte Kähler

Kontakt: Your Family Entertainment AG, Türkenstraße 87, 80799 München, Malte Kähler, malte.kaehler@yfe.tv

 




Kontakt:
Your Family Entertainment AG
Malte Kähler
Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0
Fax: +49 (0)89 / 99 72 71-91
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Erläuterung zum unmittelbaren Emittentenbezug:

 

 


02.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
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80799 München
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Telefon: +49 (0)89 997 271-0
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EQS News ID: 2409614

 
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2409614  02.10.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

23.09.2026 / 13:37 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Your Family Entertainment AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.09.2026
Ort: https://www.yfe-ag.com/news-publikationen/finanzberichte/


23.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2404042  23.09.2026 CET/CEST

Back to School: Neue Kindersender Fix&Foxi und RiC.today starten in Polen

Back to School: Neue Kindersender Fix&Foxi und RiC.today starten in Polen


EQS-Media / 01.09.2026 / 09:28 CET/CEST

 

Back to School: Neue Kindersender Fix&Foxi und RiC.today starten in Polen

Orange Polska wird erster polnischer Anbieter, der beide Sender verbreitet

Warschau/München, 1. September 2026 – Die Your Family Entertainment AG (YFE) hat ihre Kindersender RiC.today und Fix&Foxi in Polen gestartet und damit den Einstieg des Unternehmens in den polnischen Markt vollzogen.

Mit dem Start bringt YFE seinen internationalen, englischsprachigen Bildungssender RiC.today sowie eine vollständig lokalisierte, polnischsprachige Version des Fix&Foxi Channel nach Polen, die eigens für das lokale Publikum entwickelt wurde. Damit reiht sich Polen in die mehr als 70 Länder weltweit ein, in denen die Familiensender von YFE bereits verfügbar sind.

Orange Polska wird der erste Anbieter im Land sein, der beide Sender in sein Fernsehangebot aufnimmt – ermöglicht durch eine Partnerschaft mit MediaSpurs, dem YFE-Vertreter in Polen.

Armin Schnell, Executive Vice President Sales bei YFE, sagte: „Unsere Sender sind bereits in über 70 Ländern präsent, aber jeder neue Markt bringt etwas Neues mit sich. In Polen haben die Zuschauer Zugang zu vielen Kindersendern – gerade deshalb zählen Qualität und Vertrauen mehr denn je. Wir wollen hier nicht für zusätzlichen Lärm sorgen, sondern den Familien etwas bieten, auf das sie sich jeden Tag verlassen können.“

Fix&Foxi Channel, einer der bekanntesten Familiensender Europas, basiert auf den legendären Comicfiguren des deutschen Zeichners Rolf Kauka. Mit mehr als 780 Millionen verkauften Comics weltweit ist Fix&Foxi ein echter Klassiker, der für das heutige Publikum neu interpretiert wurde – und Generationen mit Spaß, Fantasie und Herz verbindet. Das polnische Programm wird vollständig lokalisiert, mit polnischer Synchronisation und einem eigens kuratierten Sendeplan.

 

Der Sender bietet Kindern im Alter von 4 bis 12 Jahren ein sicheres, gewaltfreies Umfeld und fördert positive Werte, Kreativität sowie das gemeinsame Fernsehen mit der Familie. Das Programm verbindet beliebte animierte Klassiker mit modernem Edutainment – mit klugen Helden, starken weiblichen Charakteren und inspirierenden Abenteuern.

 

Das Programm umfasst bekannte Serien, die dem polnischen Publikum bereits vertraut sind, darunter:

–  Little Bear: ein herzerwärmendes Abenteuer über Freundschaft und Mut;

–  Marvin, the tap-dancing Horse: eine bunte Geschichte voller Humor und Fantasie;

– Timothy goes to School: ein pädagogischer Publikumsliebling bei Kindern und Eltern gleichermaßen;

– Oscar the Balloonist:  nimmt junge Zuschauer mit auf spannende Abenteuer hoch in den Himmel und erkundet dabei Natur, Wissenschaft und die Wunder der Welt.

 

Darüber hinaus präsentiert der Sender neue, exklusive Titel, die erstmals in

Polen zu sehen sind. Diese Mischung aus vertrauten Favoriten und neuen Entdeckungen macht den Fix&Foxi Channel Polen zur ersten Adresse für sicheres, unterhaltsames und werthaltiges Familienfernsehen.

 

RiC.today, der internationale educative sender von YFE, ergänzt das Angebot mit hochwertigem, englischsprachigem Programm, das Kindern hilft, durch Geschichten, Musik und Entdeckungen zu lernen. In Zusammenarbeit mit Pädagogen und Psychologen entwickelt, konzentriert er sich auf Sprache, Wissenschaft, Kunst und Natur und macht Alltagsthemen zu spielerischen Lernerlebnissen.

 

Pünktlich zum neuen Schuljahr führt RiC.today im September zudem neue Programminhalte ein. Ab dem 7. September vereint Beadies and Friends Musik, Fantasie und Spiel, um frühkindliches Lernen zu fördern, während die beliebte Serie Tutenstein weiterhin junge Zuschauer auf ein unterhaltsames, mumienreiches Animationsabenteuer voller Komik, Action und Freundschaft mitnimmt.

 

Łukasz Wysocki, Managing Director von MediaSpurs, dem YFE-Vertreter in Polen, sagte:

„Polnische Familien haben bereits eine große Auswahl an Kindersendern – was den Fix&Foxi Channel auszeichnet, ist die Verbindung von bekannter internationaler Qualität mit lokalem Charakter. Mit Orange, einem der innovativsten Anbieter am Markt, haben wir von Beginn an einen Partner an unserer Seite, der denselben Anspruch an Detailgenauigkeit und Qualität teilt.“

 

Beide Sender starten am 1. September 2026 in Polen und sind für Orange-Polska-Kunden auf den EPG-Positionen 563 (Fix&Foxi Channel) und 577 (RiC.today) verfügbar. Weitere Verbreitungsvereinbarungen befinden sich in Vorbereitung; zusätzliche Ankündigungen von Anbietern sowie Werbeaktionen sind geplant.

 

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Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

 

Łukasz Wysocki:

Managing Director @ MediaSpurs

E: lukasz@mediaspurs.com

M: +48 572 272 194

www.linkedin.com/in/wysockilukasz

 

Laurence Robinet:

Chief Broadcast Officer @ YFE

E: laurence.robinet@yfe.tv

M: +49 160 883 65 62

 

Über MediaSpurs

 

MediaSpurs ist eine in Warschau ansässige Beratungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Marktstrategie, Distribution, kommerziellen Partnerschaften, Marketing und Kommunikation in der Medien- und Entertainmentbranche. Das Unternehmen unterstützt internationale Medienmarken beim Markteintritt und Wachstum in der CEE-Region – von der Entwicklung von Markteintrittsstrategien über die Sicherung von Sender- und Content-Deals bis hin zum Aufbau von Partnerschaften und der Umsetzung lokaler Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen.
 
MediaSpurs arbeitet mit internationalen Sendeanstalten, Streaming-Plattformen, Content-Studios und Medientechnologie-Unternehmen zusammen und verbindet dabei tiefgehende regionale Expertise, starke Branchenbeziehungen und praxisnahe lokale Umsetzung.
 

Über Your Family Entertainment AG (YFE)

 

Your Family Entertainment AG (YFE):
Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.
 
Fix&Foxi Channel
Fix&Foxi ist der renommierte europäische Sender für Kinder und die ganze Familie – moderiert von den liebenswerten und bekannten Fuchszwillingen, bietet Fix&Foxi TV mit seinem 24-Stunden-Programm eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvoller Unterhaltung und Bildungsinhalten sowie monatlichen Highlights und Erstausstrahlungen. Alle Programme von Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und damit garantiert „kids safe“ und „brand safe“.
 
RiC.today
RiC.today ist der englischsprachige Lernsender der Your Family Entertainment AG, der speziell dafür entwickelt wurde, Kindern und Jugendlichen Englisch auf unterhaltsame Weise zu vermitteln. Mit einer Mischung aus Bildungsprogrammen und unterhaltsamen Inhalten fördert RiC.today den spielerischen Spracherwerb und richtet sich an Familien, die ihre Kinder schon früh an die englische Sprache heranführen möchten.

 

 

 

 

 




Kontakt:
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Malte Kähler
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2391668  01.09.2026 CET/CEST

WordSword Creations, DoubleDot Studios und die Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte für die weltweite Distribution von „Zola and Friends“

WordSword Creations, DoubleDot Studios und die Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte für die weltweite Distribution von „Zola and Friends“


EQS-Media / 28.07.2026 / 14:02 CET/CEST

Pressemitteilung

WordSword Creations, DoubleDot Studios und die Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte für die weltweite Distribution von „Zola and Friends“

München / Neu-Delhi / Helsinki, 28. Juli 2026 – Die Your Family Entertainment AG (YFE) und die Koproduktionspartnerschaft aus WordSword Creations Private Limited (Indien) und DoubleDot Studios (Finnland) geben ihre Zusammenarbeit bei der internationalen Distribution der Animationsserie „Zola and Friends“ bekannt. Die Serie umfasst zwei Staffeln mit insgesamt 26 Episoden à elf Minuten und richtet sich an Kinder und Familien weltweit.

Die Partnerschaft widmet sich der internationalen Vermarktung und Distribution wertorientierter, unterhaltsamer Geschichten für Kinder und bringt hochwertige, kreative Inhalte zu jungen Zuschauerinnen und Zuschauern rund um den Globus. Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt YFE die weltweite Distribution der Serie über TV, Video-on-Demand, FAST-Kanäle, OTT und mobile Plattformen.

Die Zusammenarbeit spiegelt das gemeinsame Engagement der Unternehmen wider, originäre Geschichten, kulturelle Vielfalt und inspirierende Inhalte zu fördern, die Kreativität, Neugier und Lernfreude wecken. Durch die Verbindung der internationalen Distributionsexpertise von YFE mit der kreativen Vision des indisch-finnischen Produktionsteams wird „Zola and Friends“ in zahlreichen Ländern und über ein breites Spektrum an Plattformen ein neues Publikum erreichen.

„WordSword Creations: Zola & Friends verkörpert den lebendigen Geist afrikanischen Erzählens und feiert das reiche Erbe und die Vielfalt des Kontinents. Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit unserem Koproduzenten DoubleDot Studios und fühlen uns geehrt, YFE als Distributionspartner an unserer Seite zu haben. Gemeinsam bringen wir diese bezaubernde Serie zu Kindern weltweit. Mit ihrer beeindruckenden Animation, großartigen Musik und den liebenswerten Charakteren wird Zola & Friends junge Zuschauerinnen und Zuschauer rund um den Globus begeistern und einen bleibenden Eindruck in der Kinderunterhaltung hinterlassen“, sagte Capt. Manresh Malhotra, Co-Founder WordSword Creations.

„Das wirklich Besondere an Zola & Friends ist, dass unsere geliebte Figur „Zola“ von den letzten weiblichen Nördlichen Breitmaulnashörnern inspiriert ist – eine eindringliche Erinnerung an die Bedeutung von Artenschutz und Wertschätzung für diese großartigen Tiere. Diese Verbindung berührt uns zutiefst, und wir freuen uns darauf, Zolas Abenteuer mit einem Publikum überall auf der Welt zu teilen“, sagte Catherine John, Co-Founder & CEO WordSword Creations.

„Zola and Friends verbindet Fantasie, Wärme und wunderbares Storytelling – genau die Art von Inhalten, für die wir stehen. Die Zusammenarbeit zweier kreativer Teams aus Indien und Finnland zeigt, wie grenzüberschreitendes Erzählen gelingen kann, und wir sind stolz darauf, diese Serie gemeinsam mit unseren Partnern zu Familien in aller Welt zu bringen“, sagte Lena Bertele, Legal Counsel der Your Family Entertainment AG.

„Diese Serie ist für uns etwas ganz Besonderes: Zum einen dürfen wir eine wunderschöne, in Afrika angesiedelte Geschichte zum Leben erwecken, die kleine Kinder anspricht und voller Musik und Farbe ist. Zum anderen hatten wir das Privileg, mit WordSword und insbesondere mit Manresh und Catherine zusammenzuarbeiten – eine großartige Erfahrung. Für uns als Studio ist diese Partnerschaft ein wichtiger Schritt, um unsere Geschichten international sichtbar zu machen. In YFE haben wir einen Partner gefunden, der Qualität und Verantwortung in der Kinderunterhaltung ebenso ernst nimmt wie wir“, sagte Mohammad Banaiee, CEO, DoubleDot Studios.

Die Vereinbarung unterstreicht den Anspruch der Partner, unabhängige Kreative zu unterstützen und die Präsenz hochwertiger Kinderprogramme im globalen Markt zu stärken. Mit der Ausweitung der Reichweite von „Zola and Friends“ wollen WordSword Creations, DoubleDot Studios und YFE zu einem lebendigen und international sichtbaren Storytelling-Ökosystem beitragen.

Über die Your Family Entertainment AG (YFE):

Die Your Family Entertainment AG (YFE) mit Sitz in München ist eines der führenden deutschen Unternehmen in der Produktion und Distribution von Kinder- und Familienprogrammen. YFE verfügt über eine der größten unabhängigen Filmbibliotheken Europas mit beliebten Titeln wie „Enid Blyton“, „Fix & Foxi“ und „Cosmo & Wanda“. Die Inhalte von YFE stehen für pädagogische Qualität, Unterhaltungswert und Gewaltfreiheit. Mit „Content with a Purpose“ will YFE Kinder und Familien nicht nur unterhalten, sondern junge Menschen positiv in ihrer Entwicklung begleiten – mit Geschichten, die Orientierung geben, Empathie fördern und verlässliche Vorbilder bieten. Damit positioniert sich YFE als Vorreiter eines Kindermedienmarktes, der nicht auf Quoten, Clickbait oder algorithmische Reichweite optimiert ist, sondern auf Qualität, Verantwortung und Vertrauen.

YFE betreibt den mehrfach ausgezeichneten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, der auf vier Kontinenten präsent ist, den Free-TV-Sender „RiC TV“ sowie verschiedene mobile und digitale Kanäle weltweit. Im Dezember 2021 gewann YFE mit Kartoon Studios (NYSE: TOON), vormals Genius Brands International aus Hollywood, einen neuen Hauptaktionär. Unter dem Motto „Content with a Purpose“ bieten YFE und Kartoon Studios einem weltweiten Publikum hochwertige Inhalte.

Über WordSword Creations Private Limited:

WordSword Creations ist eine in Neu-Delhi, Indien, ansässige Produktionsgesellschaft, die auf hochwertige Animation und Kinderinhalte spezialisiert ist. Das Unternehmen entwickelt originäre, international ansprechende Geschichten, die junges Publikum durch fesselndes Storytelling, einprägsame Charaktere und bedeutungsvolle Themen unterhalten, inspirieren und bilden.

Über DoubleDot Studios:

DoubleDot Studios ist ein in Helsinki ansässiges Animationsproduktionshaus mit vollständigen Produktionspipelines, das auf die Produktion hochwertiger 2D- und 3D-Animation sowie Game-Mechaniken spezialisiert ist.

Kontakt Your Family Entertainment AG

Lena Bertele

Türkenstraße 87

80799 München

Deutschland

Telefon: +49 (0) 89 99 72 71-0

E-Mail: lena.bertele@yfe.tv

www.yfe.tv

www.rictv.de

Kontakt WordSword Creations Private Limited

Catherine John

Co-Founder & CEO

G-17D South Extension, Part II

Neu-Delhi – 110049, Indien

Telefon: +91 9310318600

E-Mail: catherine.john@wordswordcreations.com

Kontakt DoubleDot Studios

Mohammad Banaiee

CEO

Itäkatu 1-5 A, 00930 Helsinki, Finnland

Telefon: +358 413112142

E-Mail: ceo@doubledot-studios.com

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Kontakt:
Your Family Entertainment AG
Malte Kähler
Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0
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EMail: ir@yfe.tv

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28.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2372740  28.07.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG startet Transformation zur Agentic Media Company

Your Family Entertainment AG startet Transformation zur Agentic Media Company


EQS-Media / 25.06.2026 / 15:26 CET/CEST

München, 26. Juni 2026

Die Your Family Entertainment AG (YFE) setzt einen strukturellen Meilenstein: Mit der konsequenten Umstellung des Sendebetriebs auf automatisierte, KI-gestützte Prozesse beginnt die YFE den Übergang von einem klassischen Broadcast-Unternehmen zu einer agentic betriebenen Medienplattform.

Seit dem ersten Quartal 2026 werden zentrale Betriebsprozesse schrittweise durch digitale Systeme übernommen. „YFE ist eines der ersten Unternehmen im deutschsprachigen Broadcast-Bereich, das diesen Übergang nicht ankündigt, sondern operativ vollzieht. Wir ersetzen teure manuelle Tätigkeiten durch eine skalierbare digitale Infrastruktur und schaffen damit die Grundlage für ein zukunftsfähiges, unabhängiges Medienunternehmen,“ so Dr. Stefan Piëch, Vorstand der Your Family Entertainment AG.

Der Umbau basiert auf einem mehrstufigen Plan zur automatisierten Verknüpfung von Rechtemanagement, Media Asset Management, Automated Transcoding und Broadcast Automated Scheduling. Diese Aufgaben werden künftig von digitalen Systemen ausgeführt. Die Strukturen und Angebote der Your Family Entertainment AG werden entsprechend angepasst, einzelne Positionen werden nicht weitergeführt. Der Zielzustand soll im Q1 2027 erreicht werden.


Über Your Family Entertainment AG (YFE):

Die Your Family Entertainment AG (YFE) mit Sitz in München ist eines der führenden deutschen Unternehmen in der Produktion und Distribution von Kinder- und Familienprogrammen. YFE besitzt eine der größten unabhängigen Film-Programmbibliotheken Europas mit beliebten Titeln wie „Enid Blyton“, „Fix & Foxi“ und „Cosmo & Wanda – Wenn Elfen helfen“. Die Inhalte von YFE sind für Bildungsqualität, Unterhaltungswert und Gewaltfreiheit bekannt. Mit „Content with a Purpose“ verfolgt YFE den Anspruch, Kinder und Familien nicht nur zu unterhalten, sondern junge Menschen in ihrer Entwicklung positiv zu begleiten – mit Geschichten, die Orientierung geben, Empathie fördern und verlässliche Vorbilder zeigen. YFE positioniert sich damit als Vorreiter für einen Kindermedienmarkt, der nicht nach Quote, Clickbait oder algorithmischer Reichweitenlogik optimiert, sondern nach Qualität, Verantwortung und Vertrauen.

YFE betreibt den mehrfach ausgezeichneten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, der auf vier Kontinenten präsent ist, den Free-TV-Sender „RiC TV“ sowie verschiedene mobile und digitale Kanäle weltweit. Im Dezember 2021 konnte YFE Kartoon Studios (NYSE: TOON), ehemals Genius Brands International aus Hollywood, als neuen Hauptaktionär gewinnen. YFE und Kartoon Studios bieten unter dem Motto „Content with a Purpose“ qualitativ hochwertige Inhalte einem globalen Publikum an.


Kontakt:
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2354236  25.06.2026 CET/CEST

Gookapi Sociedad Limitada und Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte zur Förderung europäischen Storytellings

Gookapi Sociedad Limitada und Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte zur Förderung europäischen Storytellings


EQS-Media / 23.06.2026 / 08:45 CET/CEST

Pressemitteilung

Gookapi Sociedad Limitada und Your Family Entertainment AG bündeln ihre Kräfte zur Förderung europäischen Storytellings

Bilbao / München, 23. Juni 2026 – Gookapi Sociedad Limitada (Gookapi) und die Your Family Entertainment AG (YFE) geben ihre Zusammenarbeit bei der internationalen Distribution der von Gookapi vertretenen Fernsehserien „Liz’ Creative Workshop“, „Ezki the Storyteller“ und „Mithy the Explorer“ bekannt. Alle drei Produktionen stammen von der renommierten baskischen Produktionsfirma Baleuko.

Die Partnerschaft widmet sich der internationalen Vermarktung und Verbreitung werteorientierter, lehrreicher europäischer Geschichten und bringt hochwertige, kreative sowie pädagogisch wertvolle Inhalte zu Kindern und Familien auf der ganzen Welt.

Die Zusammenarbeit spiegelt das gemeinsame Engagement beider Unternehmen wider, originelle europäische Geschichten, kulturelle Vielfalt und inspirierende Inhalte zu fördern, die Kreativität, Neugier und Lernen anregen. Durch die internationale Distributionsexpertise von YFE und die kreative Vision von Gookapi werden die drei Serien neue Zielgruppen in zahlreichen Ländern und auf verschiedenen Plattformen erreichen.

Eine wichtige Grundlage für diese Kooperation entstand durch Begegnungen beim Cartoon Forum in Toulouse, einer der führenden europäischen Plattformen für die Präsentation starker Geschichten, die Entdeckung innovativer Animationsprojekte und den Aufbau wertvoller Branchennetzwerke.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit der Your Family Entertainment AG, einem Unternehmen, das unsere Leidenschaft für hochwertige Kinderinhalte und europäisches Storytelling teilt. Die Erfahrung, das Engagement und die langjährigen Beziehungen von YFE auf dem internationalen Markt machen das Unternehmen zum idealen Partner, um diese Geschichten einem weltweiten Publikum zugänglich zu machen“, sagte Marianela Gomis, Head of Content und Prokuristin von Gookapi Sociedad Limitada.

„Wir schätzen die kreative Exzellenz von Gookapi sowie ihr Engagement für die Entwicklung bedeutungsvoller Geschichten für Kinder sehr. Das Unternehmen hat ein beeindruckendes Portfolio aufgebaut, das Fantasie, Bildung und Unterhaltung in einem wahrhaft europäischen Geist vereint. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit Marianela Gomis und ihrem Team daran zu arbeiten, diese Produktionen weiteren internationalen Zielgruppen zugänglich zu machen“, sagte Klaus Forch, Prokurist der Your Family Entertainment AG.

Die Vereinbarung unterstreicht das Bestreben beider Unternehmen, europäische Kreative zu unterstützen und die Präsenz europäischer Kinderprogramme auf dem globalen Markt zu stärken. Durch die Erweiterung der Reichweite von „Liz’ Creative Workshop“, „Ezki the Storyteller“ und „Mithy the Explorer“ möchten Gookapi und YFE dazu beitragen, ein lebendiges und international sichtbares europäisches Storytelling-Ökosystem weiter auszubauen.

FormularbeginnÜber Your Family Entertainment AG (YFE):

 

Die Your Family Entertainment AG (YFE) mit Sitz in München ist eines der führenden deutschen Unternehmen in der Produktion und Distribution von Kinder- und Familienprogrammen. YFE besitzt eine der größten unabhängigen Film-Programmbibliotheken Europas mit beliebten Titeln wie „Enid Blyton“, „Fix & Foxi“ und „Cosmo & Wanda – Wenn Elfen helfen“. Die Inhalte von YFE sind für Bildungsqualität, Unterhaltungswert und Gewaltfreiheit bekannt. Mit „Content with a Purpose“ verfolgt YFE den Anspruch, Kinder und Familien nicht nur zu unterhalten, sondern junge Menschen in ihrer Entwicklung positiv zu begleiten – mit Geschichten, die Orientierung geben, Empathie fördern und verlässliche Vorbilder zeigen. YFE positioniert sich damit als Vorreiter für einen Kindermedienmarkt, der nicht nach Quote, Clickbait oder algorithmischer Reichweitenlogik optimiert, sondern nach Qualität, Verantwortung und Vertrauen.

YFE betreibt den mehrfach ausgezeichneten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, der auf vier Kontinenten präsent ist, den Free-TV-Sender „RiC TV“ sowie verschiedene mobile und digitale Kanäle weltweit. Im Dezember 2021 konnte YFE Kartoon Studios (NYSE: TOON), ehemals Genius Brands International aus Hollywood, als neuen Hauptaktionär gewinnen. YFE und Kartoon Studios bieten unter dem Motto „Content with a Purpose“ qualitativ hochwertige Inhalte einem globalen Publikum an.

Über Gookapi Sociedad Limitada (Gookapi):

Gookapi ist auf die Distribution, Finanzierung, Koproduktion und Entwicklung kreativer sowie technologischer Projekte spezialisiert. Unsere Mission ist es, hochwertige Inhalte mit Plattformen, Sendern und Zielgruppen auf der ganzen Welt zu verbinden. Bei Gookapi sind wir überzeugt, dass Kinderunterhaltung ein wirkungsvolles Instrument ist, um Kinder zu bilden, zu inspirieren und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Deshalb wählen wir Geschichten sorgfältig aus und fördern Inhalte, die einen positiven Beitrag zu ihrer Kindheit leisten.

Contact Your Family Entertainment AG

Laurence Robinet
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
E-Mail: laurence.robinet@yfe.tv

www.yfe.tv

www.rictv.de

Contact Gookapi Sociedad Limitada

Marianella Gomis

Calle de Oiñiturri

Durango, Bizkaia, 48200

Email: nella@gookapi.com

www.gookapi.com

 

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Emittent/Herausgeber: Your Family Entertainment AG
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23.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2351512  23.06.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

07.05.2026 / 15:00 CET/CEST
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Your Family Entertainment AG München – ISIN DE000A161N14 – Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE000A161N14-GMET-202606 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 16. Juni 2026 um 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) in den Räumen der ASTOR Film Lounge im ARRI,
Türkenstraße 91, 80799 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB)

Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB der Gesellschaft sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

zugänglich und auch während der Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist, keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB zugänglich zu machen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Nach § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.

Der Vergütungsbericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich des Prüfvermerks ist ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung über die Internetadresse

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

zugänglich.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Über die Billigung des derzeitigen Vergütungssystems für den Vorstand der Gesellschaft hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2022 Beschluss gefasst, sodass in der ordentlichen Hauptversammlung 2026 turnusgemäß erneut über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand der Gesellschaft beschließen ist.

Der Aufsichtsrat hat am 30. April 2026 beschlossen, das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft unverändert fortzuführen und daher zu bestätigen.

Der Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft ist ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung über die Internetadresse

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das durch den Aufsichtsrat am 30. April 2026 bestätigte Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu erwerben. Die von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden, läuft am 28. Juni 2026 aus. Diese soll vorzeitig aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

1)

Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden, wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Ermächtigungsbeschlusses unter nachfolgenden Ziffern aufgehoben.

2)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. Juni 2031 (einschließlich). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Gesellschaft darf die Ermächtigung nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausnutzen.

3)

Der Erwerb der eigenen Aktien kann nach Wahl der Gesellschaft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen:

a)

Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

b)

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen unmittelbar vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils zum Erwerb angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

4)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung außerhalb einer Börse unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:

a)

zur Veräußerung gegen Sachleistung, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile, Unternehmensbeteiligungen, sonstige Vermögensgegenstände im Sinne von § 27 Abs. 2 AktG oder Forderungen gegen die Gesellschaft zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen;

b)

zur Veräußerung der erworbenen Aktien gegen Barzahlung in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – auf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien. Beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

c)

um sie Arbeitnehmern und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft sowie Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder auf sie zu übertragen sowie zur Erfüllung von Bezugs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft oder Zusagen auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft, die Arbeitnehmern und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bzw. Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen eingeräumt wurden oder werden. Soweit in diesem Zusammenhang eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, wird der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt;

d)

zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen;

e)

zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs;

f)

für Spitzenbeträge im Fall der Veräußerung eigener Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre.

5)

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, alle oder einen Teil der eigenen Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.

6)

Die Ermächtigungen unter Ziffer 4) und Ziffer 5) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Der Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung eigener Aktien sowie für den Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

zugänglich. Dieser Bericht des Vorstands wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und zudem in der Hauptversammlung vor Ort zugänglich gemacht.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht:

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de

Anmeldungen, die – gleich aus welchem Grund – erst nach dem 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen, können aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus technischen Gründen werden im Zeitraum zwischen dem 10. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also dem Stand nach der letzten Umschreibung am 9. Juni 2026.

Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 26. Mai 2026, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen.

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie die Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen unter Abschnitt 1. erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmacht- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können darüber hinaus auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: yfe@meet2vote.de

Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Darüber hinaus bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht und ggf. von Weisungen verwendet werden kann, liegt dem Einladungsschreiben bei und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

zum Download zur Verfügung.

3.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung und Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte.

Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte BIC: CPTGDE5WXXX

Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.

Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 15. Juni 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

4.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher der Gesellschaft spätestens bis zum 16. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten:

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Vorstand
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
E-Mail: ir@yfe.tv (qualifizierte elektronische Signatur)

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu richten:

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

E-Mail: antrag@meet2vote.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter der Internetadresse

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

veröffentlichen.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG auch für Wahlvorschläge sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn dieser nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Nach § 19 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.

5.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 15.559.052 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 15.559.052 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung Stück 11.500 eigene Aktien.

6.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) sowie die Informationen nach § 124a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

7.

Informationen zum Datenschutz

Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.yfe-ag.com/datenschutzerklaerung/

 

München, im Mai 2026

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand



07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
E-Mail: ir@yfe.tv
Internet: https://www.yfe.tv
ISIN: DE000A161N14
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München (m:access), Stuttgart

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2323382  07.05.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

23.04.2026 / 13:58 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Your Family Entertainment AG bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2026
Ort: https://www.yfe.tv


23.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Internet: www.yfe.tv

 
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2313940  23.04.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Your Family Entertainment AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

04.03.2026 / 15:15 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten
Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
  Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
  Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
X Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 04.03.2026

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
15.559.052
davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0



04.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Internet: www.yfe.tv

 
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2285750  04.03.2026 CET/CEST

Quickline erweitert HD-Angebot: RiC.today und Fix&Foxi TV jetzt in brillanter HD-Qualität verfügbar

Quickline erweitert HD-Angebot: RiC.today und Fix&Foxi TV jetzt in brillanter HD-Qualität verfügbar


EQS-Media / 20.01.2026 / 09:00 CET/CEST

Quickline erweitert HD-Angebot: RiC.today und Fix&Foxi TV jetzt in brillanter HD-Qualität verfügbar

München, 20. Januar 2026
– Hochwertige Familienunterhaltung erstrahlt ab sofort in noch besserer Qualität: Die Your Family Entertainment AG (YFE), einer der führenden Anbieter von Kinder- und Familienprogrammen in Europa, baut die technische Reichweite ihrer TV-Sender weiter aus. Seit dem 1. Januar sind RiC.today in HD sowie die HD-Version von Fix&Foxi TV im Angebot der Schweizer Telekommukationsanbieterin Quickline verfügbar.

Mit der HD-Aufschaltung profitieren Zuschauerinnen und Zuschauer bei Quickline von einem verbesserten Seherlebnis. Farbenfrohe Animationen, liebevoll erzählte Geschichten und edukative Inhalte kommen nun in höherer Bildschärfe und Detailtiefe zur Geltung – für ein Fernseherlebnis, das Kinder wie Eltern gleichermassen begeistert.

Die beiden Sender bereichern das Quickline-Programm mit einem klaren Fokus auf familiengerechte Qualität, Unterhaltung und Mehrwert für die ganze Familie:

  • Fix&Foxi TV begeistert mit lustigen Abenteuern der kultigen Comic-Füchse sowie weiteren beliebten Klassikern und modernen Serien – zeitlose edukative und gewaltfreie Unterhaltung für Generationen des mehrfach preisgekrönten Senders
  • RiC.today, der neue English Learning Channel, verbindet rund um die Uhr Unterhaltung mit Lerninhalten für junge Zuschauerinnen und Zuschauer – nach dem Motto: („Learning by Laughing“)

„Die HD-Verfügbarkeit unserer Sender bei Quickline ist ein wichtiger Meilenstein, um unsere wertvollen Inhalte technisch zeitgemäss und in bester Qualität zu den Familien zu bringen – pünktlich zum Jahresstart mit Highlights wie der Emmy-gekrönten Premiere Tutenstein, dem Emil-prämierten Hit Die Drachenjäger, genialen Klassikern wie Die Schlümpfe, auch edukative Evergreens wie Mission Odyssey oder Timmy geht zur Schule“, sagt Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer der Your Family Entertainment AG. „Wir freuen uns sehr, die Zusammenarbeit mit Quickline weiter auszubauen und den Zuschauerinnen und Zuschauern in der Schweiz ein noch intensiveres und hochwertigeres TV-Erlebnis zu bieten.“

„Mit RiC.today haben wir die ideale Ergänzung unseres TV-Zusatzpakets „Entertainment“ gefunden. Der Sender bietet den Eltern und Grosseltern eine Möglichkeit, mit den Kindern auf spielerisch Weise Englisch zu lernen“, sagt Roland Kopf, Produkt Manager TV bei Quickline AG.

 

Mit der HD-Erweiterung stärkt YFE ihre Präsenz im deutschsprachigen Raum und unterstreicht einmal mehr ihren Anspruch, kindgerechte Inhalte auf hohem redaktionellem und technischem Niveau anzubieten – für Fernsehen, das unterhält, inspiriert und verbindet.

Über die Your Family Entertainment AG (YFE):

Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der grössten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

Über die Quickline AG

Quickline ist eine Schweizer Telekommunikationsanbieterin, die seit über 30 Jahren preisgekröntes Internet, TV, Festnetz und Mobile in der Schweiz anbietet. Mit unabhängigen, regional verankerten Partnern sorgt Quickline für einen persönlichen Kundenservice vor Ort und vernetzt Privatkunden sowie KMU mit der Welt.

Kontakt:

Your Family Entertainment AG

Laurence Robinet
+49 89 / 99 72 71-0
laurence.robinet@yfe.tv

www.yfe.tv
www.fixundfoxi.tv
www.rictv.de

 

Quickline AG

Iva Krüttli, Head of Communications
Dr. Schneider-Strasse 16, 2560 Nidau
+41 79 619 55 48
iva.kruettli@quickline.net
www.quickline.ch



Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: Your Family Entertainment AG
Schlagwort(e): TV/Radio

20.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 997 271-0
Fax: +49 (0)89 997 271-91
E-Mail: ir@yfe.tv
Internet: www.yfe.tv
ISIN: DE000A161N14
WKN: A161N1
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2262160

 
Ende der Mitteilung EQS-Media

2262160  20.01.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

13.01.2026 / 10:47 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Your Family Entertainment AG bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 29.09.2025
Ort: https://www.yfe.tv/storage/2025/09/2025-YFE-Halbjahresfinanzbericht_2025.pdf


13.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
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2259170  13.01.2026 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Your Family Entertainment AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

30.12.2025 / 12:34 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten
Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
  Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
  Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
X Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 29.12.2025

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
15.392.386
davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0



30.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Internet: www.yfe.tv

 
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2252726  30.12.2025 CET/CEST

RiC TV und SOS-Kinderdörfer weltweit zum Weltkindertag: Kindern eine Stimme geben – Geschichten voller Hoffnung aus aller Welt

RiC TV und SOS-Kinderdörfer weltweit zum Weltkindertag: Kindern eine Stimme geben – Geschichten voller Hoffnung aus aller Welt


EQS-Media / 16.09.2025 / 09:00 CET/CEST

München, den 16. September 2025

Zum Weltkindertag erinnert RiC TV daran, wie wichtig es ist, Kindern eine Stimme zu geben und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Gemeinsam mit SOS-Kinderdörfer weltweit öffnet der Familiensender ein Fenster in den Alltag, die Kultur und die Traditionen von Kindern aus aller Welt – mit Geschichten voller Hoffnung, Träume und Zukunftsperspektiven.

Fitim, auch bekannt als „Elvis aus Albanien“, befindet sich auf einem inspirierenden Weg in die Selbstständigkeit. In Bosnien zeigen Ante und Aijla ihren Alltag, der geprägt ist von Freundschaft, Schule und spannenden Abenteuern im Kinderdorf. Marcelina aus Madagaskar träumt davon, Hebamme oder Kinderärztin zu werden – ein Ziel, das sie dank der Unterstützung der SOS-Kinderdörfer weltweit Schritt für Schritt erreicht.

In Griechenland nehmen Nefeli und ihre Freunde die Zuschauer:innen mit auf eine kulinarische Entdeckungsreise und zeigen die köstlichsten Spezialitäten ihres Landes. Und in Burundi lädt Désiré in die faszinierende Welt der traditionellen Batimbo-Trommler ein, die das kulturelle Erbe des Landes lebendig halten.

Mit diesem besonderen Programm zum Weltkindertag setzt RiC TV ein Zeichen für Kinderrechte weltweit – und erzählt Geschichten, die Mut machen, Hoffnung schenken und Perspektiven eröffnen.

„Kinder verdienen es, gesehen, gehört und unterstützt zu werden – nicht nur am Weltkindertag, sondern an jedem einzelnen Tag im Jahr. Mit unserem besonderen Programm möchten wir die Geschichten dieser Kinder in den Mittelpunkt rücken und zeigen, wie viel Mut, Hoffnung und Lebensfreude in ihnen steckt.“ – Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer der Your Family Entertainment AG.

Lanna Idriss, Vorständin der SOS-Kinderdörfer, sagt:  „Kinder wachsen heute in einer Welt auf, die von Unsicherheit geprägt ist – von Kriegen über die Klimakrise bis hin zu sozialer Ungleichheit. Gerade deshalb verdient jedes Kind ein geschütztes Aufwachsen, in dem es seine Talente entwickeln und seine Träume und Hoffnungen verfolgen kann. Umso wichtiger ist es, dass wir ihnen zuhören und ihre Stimmen ernst nehmen. Dass RiC TV am Weltkindertag genau diese Stimmen sichtbar macht, ist ein wertvoller Beitrag, um Kindern weltweit Gehör zu verschaffen.“

 

Über SOS-Kinderdörfer weltweit

Die SOS-Kinderdörfer sind eine unabhängige Kinderrechts- und Entwicklungsorganisation. Das erste SOS-Kinderdorf wurde 1949 von Hermann Gmeiner gegründet. Heute ist die Organisation in 138 Ländern für Kinder und Familien aktiv: mit 539 SOS-Kinderdörfern und rund 2.300 weiteren Programmen wie Jugendwohngruppen, Familienhilfe, Kindergärten, Schulen, Ausbildungs- und Sozialzentren, Krankenstationen und Nothilfeprojekten. Weltweit unterstützen die SOS-Kinderdörfer jährlich bis zu 1,5 Millionen Kinder und deren Angehörige.

 

Website: www.sos-kinderdoerfer.de
YouTube: www.sos-kinderdoerfer.tv

 

Über RiC TV

RiC TV ist der Familienkanal für den deutschsprachigen Raum mit beliebten, europäischen Programmen, der unverschlüsselt über Astra 19.2 im Free-TV, viele Kabelkanäle und via Live-Stream unter www.rictv.de, rictv.at und rictv.ch abrufbar ist. RiC TV startete im September 2012 und gehört zur Your Family Entertainment AG, deren Vorstand Dr. Stefan Piëch den Sender gegründet hat. Zielgruppe: Kinder von 3-13 Jahren und Haushaltsführende. Durch das umfangreiche Know-how und die sorgsam getroffene Auswahl an hochwertigen Inhalten positioniert sich RiC TV als das dritte private Kinder- und Familienprogramm im deutschsprachigen Raum. Die entschleunigten Inhalte europäischen Ursprungs machen RiC TV zu einem Gegenpol im vorherrschend amerikanischen und asiatisch geprägten Angebot.

 

RiC TV kann hier empfangen werden:

Satellit: Astra 1L 19,2° Ost, Transponder: 1.007, Frequenz: 11302 MHz, Polarisation: Horizontal, Symbolrate: 22.000

Livestream: www.rictv.de, www.rictv.at, www.rictv.ch

facebook.com/RiCtvde

Satellit/Kabel/Mobil/IPTV/OTT u.a.: Bulgarien: Bulsatcom, Neosat EAD / Deutschland: 1&1, AEP Plückhahn, AWE, Antec Service Pool, Antennenanlage REZ, Antennenkabelnetz Crossau, Antennengemeinschaft Dessau-Haideburg, Antennengemeinschaft Mützschen, Antennenverein Geyer, Bürgergemeinschaft Antenne Triptis Mitte, DATEL Dessau, Deutsche Telekom, Envia TEL, Ewetel, Freenet TV, Gemeinschaftsantenne Schmalkalden, GWHL, HD+,Horst Meißner, Joyn, Komro,Lausitzer Mediengruppe, M.net Telekommunikation, Neubrandenburger Medianet – Neu.SW, Ocilion, Ost Tel Com, R-KOM, Save TV, Sky, Stadtwerke Bochum, Stadtwerke Konstanz, S+K Halle, Telekom Deutschland NE-3/NE-4, Vodafone Hessen/NRW/BW, Wilhelm.tel, Willy Tel, WirsNET, Zattoo / Österreich: A1 Telekom Austria, Cable Link/Salzburg AG, Couchfunk GmbH, Creative Networks, Drei Mobile TV, Ehlers GmbH, Elektro Volland, Expert Brigitte Luwy, Elektrizitätswerke Frastanz, Electronic Landsteiner, Franz Brandstetter, Hopfgartner Kabelfernsehen, IG-Sat Liezen, InterXion Österreich, Joyn, Kabelplus, Kabel TV Deutschlandsberg, Kabel TV Telfs, Kabenetz 4222 Medien, Kabel TV Lampert, Kabel TV Amstetten, LIWEST, Ocilion,  RKM, Red Zac Wierer, Sat Gemeinschaft Krieglach, SimpliTV, Stadtwerke Judenburg, Stadtwerke Kufstein, Stadtwerke Mürzzuschlag, Thüga MeteringService GmbH, Werner Margreiter, Zattoo / Schweiz: Couchfunk GmbH, Ocilion, Salt, Sunrise Communications, Swisscom AG, TV Factory, Zattoo / Liechtenstein: Hoi! Internet AG, FL1 Telekom Liechtenstein / Luxemburg: Post Telecom S.A.

RiC TV HD auf Magenta TV, Magenta AT, YouTV & Waipu

 

Über Your Family Entertainment AG

Die Your Family Entertainment AG (YFE) mit Sitz in München, ist eines der führenden deutschen Unternehmen in der Produktion und Distribution von Kinder- und Familienprogrammen. YFE besitzt eine der größten unabhängigen Film-Programmbibliotheken Europas mit beliebten Titeln wie „Enid Blyton“, „Fix & Foxi“ und „Cosmo & Wanda – Wenn Elfen helfen“. Die Inhalte von YFE sind für ihre Bildungsqualität, Unterhaltungswert und Gewaltfreiheit bekannt. YFE betreibt den mehrfach ausgezeichneten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, der auf vier Kontinenten präsent ist, den Free-TV-Sender „RiC TV“ sowie verschiedene mobile und digitale Kanäle weltweit. Im Dezember 2021 konnte YFE Kartoon Studios (NYSE: TOON), ehemals Genius Brands International aus Hollywood, als neuen Hauptaktionär gewinnen. YFE und Kartoon Studios bieten unter dem Motto „Content with a Purpose“ qualitativ hochwertige Inhalte einem globalen Publikum an.

 

Kontakt SOS-Kinderdörfer weltweit

Christine Kehrer
Head of TV- Video Communication
SOS-Kinderdörfer weltweit
Tel.: +49 (0) 89/179 14-262
E-Mail: christine.kehrer@sos-kd.org
www.sos-kinderdoerfer.de
 

Kontakt Your Family Entertainment AG

Laurence Robinet
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
E-Mail: laurence.robinet@yfe.tvwww.yfe.tv 
www.fixundfoxi.tv
www.rictv.de



Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: Your Family Entertainment AG
Schlagwort(e): TV/Radio

16.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 997 271-0
Fax: +49 (0)89 997 271-91
E-Mail: ir@yfe.tv
Internet: www.yfe.tv
ISIN: DE000A161N14
WKN: A161N1
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München (m:access), Stuttgart
EQS News ID: 2196372

 
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2196372  16.09.2025 CET/CEST

Fix&Foxi TV ab sofort in den Sacher Hotels: Your Family Entertainment AG und Sacher Hotels schließen Partnerschaft zur Freude kleiner Gäste

Fix&Foxi TV ab sofort in den Sacher Hotels: Your Family Entertainment AG und Sacher Hotels schließen Partnerschaft zur Freude kleiner Gäste


EQS-Media / 25.06.2025 / 09:00 CET/CEST

Fix&Foxi TV – der Familiensender mit Herz – bereichert ab sofort das Entertainment-Angebot der renommierten Sacher Hotels in Wien und Salzburg.

München, 25. Juni 2025 – Die Your Family Entertainment AG (YFE) und die traditionsreichen Sacher Hotels geben mit Stolz ihre neue Kooperation bekannt: ab sofort steht der beliebte Kindersender Fix&Foxi TV allen Gästen in den luxuriösen Zimmern und Suiten der Sacher Hotels in Wien und Salzburg zur Verfügung.

Mit der Aufnahme von Fix&Foxi TV setzen die Sacher Hotels ein klares Zeichen für Familienfreundlichkeit und erstklassiges Kinderunterhaltungsangebot. Die hochwertigen, werbefreien Inhalte des Senders bieten kindgerechtes Programm rund um die Uhr – mit beliebten Serien, liebevollen Charakteren und spannenden Abenteuern, die sowohl Kinder als auch Eltern begeistern.

„Wir freuen uns sehr über die Partnerschaft mit den Sacher Hotels, einem Inbegriff österreichischer Gastfreundschaft und Qualität“, erklärt Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer der Your Family Entertainment AG. „Fix&Foxi TV ergänzt das exklusive Angebot der Hotels perfekt – für ein Familienerlebnis auf höchstem Niveau.“

“Die Marke Sacher steht für Familie – unsere 5-Sterne-Superior Luxushotels sind familiengeführt und legen großen Wert auf das Wohl unserer kleinen Gäste. Die Kooperation mit Fix&Foxi TV ergänzt unser kinderfreundliches Angebot ‚Petit Sacher‘ wunderbar. Vielen Dank an die Your Family Entertainment AG für die großartige Zusammenarbeit“, sagt Matthias Winkler, Geschäftsführer der Sacher Hotels.

Zudem würdigt Fix&Foxi TV die Zusammenarbeit auch auf dem Sender: in speziell produzierten Trailern und redaktionellen Beiträgen wird die Kooperation mit den Sacher Hotels hervorgehoben – als exklusiver Tipp für Familienreisen nach Wien oder Salzburg.

Diese Partnerschaft vereint zwei starke Marken, die für Qualität, Vertrauen und Familiennähe stehen – und bietet kleinen wie großen Gästen ein rundum gelungenes Wohlfühlerlebnis.


Über Your Family Entertainment AG (YFE)

Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

 

Über Fix&Foxi TV

Fix&Foxi TV ist der preisgekrönte Sender aus Europa für Kinder und die ganze Familie – mit den beliebten Füchsen als Präsentatoren zeigt Fix&Foxi TV mit seinem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatlichen Highlights und Erstausstrahlungen. Alle Sendungen auf Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und damit garantiert „kids safe“ und „brand safe“.

 

Empfang von Fix&Foxi TV

Deutschland: u.a. 1&1, AEP Plückhahn, Amazon Fire TV App, Amazon Prime Video, AWE, Datel Dessau, Deutsche Glasfaser, M7 Group, Deutsche Telekom/Magenta TV, M-net, NetCologne, New.SW, Pÿur, O2 TV, RFT Kabel Brandenburg, Save TV, S+K Halle, Telekom Deutschland, Waipu TV, Wilhelm.tel, Willy.tel, Vodafone / Luxemburg: Post Telecom, Visual Online, Tango TV / Österreich: u.a. A1, CableLink/Salzburg AG, HD Austria, H3G/Drei TV, Kabelplus, KTV Lampert, LIWEST, Canal+ TV, Magenta AT, M7 Group, Ocilion, Salzburg AG, SimpliTV, Stadtwerke Judenburg / Schweiz: u.a. Digital Cable Group, Quickline, M7 Group, Ocilion, Salt, Swisscom/blue TV

 

Über Sacher

Luxus, magische Momente und kulinarischer Genuss – Sacher zählt mit seinen zwei Hotels in Wien und Salzburg und dem Alpin Resort Sacher in Seefeld-Tirol, Kaffeehäusern in Wien, Salzburg, Parndorf und Triest sowie der Original Sacher-Torte zu den bekanntesten Familienbetrieben der Welt. 1832 kreierte Franz Sacher die Original Sacher-Torte und begann damit ein Stück österreichische Kulturgeschichte. Heute begeistern die Sacher Hotels unter der liebevollen Obhut der Familien Winkler und Gürtler täglich Besucher aus aller Welt und gehören den „Leading Hotels of the World“ an.

 

Medienkontakt Your Family Entertainment AG:

Laurence Robinet
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
E-Mail: laurence.robinet@yfe.tv
Web: www.yfe.tv
www.rictv.de
www.fixundfoxi.tv



Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: Your Family Entertainment AG
Schlagwort(e): TV/Radio

25.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 997 271-0
Fax: +49 (0)89 997 271-91
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Internet: www.yfe.tv
ISIN: DE000A161N14
WKN: A161N1
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München (m:access), Stuttgart
EQS News ID: 2159992

 
Ende der Mitteilung EQS-Media

2159992  25.06.2025 CET/CEST

Von Albanien bis Burundi…ein Tag für kleine Held:innen: Fix&Foxi TV & SOS-Kinderdörfer weltweit feiern den Internationalen Kindertag

Von Albanien bis Burundi…ein Tag für kleine Held:innen: Fix&Foxi TV & SOS-Kinderdörfer weltweit feiern den Internationalen Kindertag


EQS-Media / 27.05.2025 / 09:00 CET/CEST

München, den 27. Mai 2025

Am 1. Juni feiert Fix&Foxi TV den Internationalen Kindertag mit einem besonderen Programmschwerpunkt in Zusammenarbeit mit SOS-Kinderdörfer weltweit. Ab 17:15 Uhr öffnet der Kindersender ein Fenster zu den Lebenswelten, Träumen und Kulturen von Kindern aus aller Welt – unter dem Motto: Kindern eine Stimme geben!

Diese bewegenden Einblicke erinnern daran, wie essenziell es ist, die Bedürfnisse von Kindern sichtbar zu machen und ihre Rechte zu stärken. Die TV-Sondersendung stellt dabei inspirierende junge Persönlichkeiten vor, die mit Hoffnung und Entschlossenheit ihren eigenen Weg gehen:

  • Fitim – liebevoll „der Elvis aus Albanien“ genannt – zeigt seinen Weg in ein selbstbestimmtes Leben,
  • die Geschwister Ante und Aijla gewähren persönliche Einblicke in ihren Alltag in Bosnien,
  • Marcelina aus Madagaskar träumt davon, Hebamme oder Kinderärztin zu werden – mit der Hilfe der SOS-Kinderdörfer kommt sie diesem Ziel Schritt für Schritt näher,
  • in Griechenland laden Nefeli und ihre Freunde ein, die köstlichsten landestypischen Speisen zu entdecken
  • und Désiré nimmt die Zuschauer mit nach Burundi, in die Welt der faszinierenden Batimbo-Trommler, deren Musik und Rhythmus tief in der Tradition verwurzelt ist.

Diese eindrucksvollen Geschichten machen deutlich, wie wertvoll Unterstützung, Gemeinschaft und Perspektiven für junge Menschen sind – über alle Grenzen hinweg.

„Kinder haben das Recht, gehört zu werden – und genau das wollen wir mit diesem Programmschwerpunkt am Internationalen Kindertag ermöglichen. Gemeinsam mit SOS-Kinderdörfer weltweit geben wir jungen Menschen aus aller Welt eine Bühne, um ihre Geschichten, Träume und Kulturen zu teilen. Fix&Foxi TV steht für kindgerechtes Fernsehen mit Herz und Haltung.“ – Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer bei Your Family Entertainment AG

„Der Internationale Kindertag ist eine wichtige Erinnerung: Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten. Die Erlebnisse und Stimmen der Kinder, die Fix&Foxi TV am Kindertag in den Mittelpunkt stellt, zeigen, wie viel Kraft und Potenzial in jungen Menschen steckt. Umso wichtiger ist es, ihnen Chancen zu geben: auf Bildung, auf Geborgenheit, auf ein selbstbestimmtes Leben. Wir danken Fix&Foxi TV für diese gemeinsame Botschaft der Hoffnung.“ – Lanna Idriss, Vorständin der SOS-Kinderdörfer weltweit.

 

Über SOS Kinderdörfer weltweit

Die SOS-Kinderdörfer sind eine unabhängige Kinderrechtsorganisation. Das erste SOS-Kinderdorf wurde 1949 von Hermann Gmeiner gegründet. Heute ist die Organisation in 136 Ländern für Kinder und Familien aktiv. Mit Hilfe von Spenden betreiben die SOS-Kinderdörfer weltweit 544 SOS-Kinderdörfer sowie rund 2.300 weitere Programme wie Jugendwohngruppen, Familienhilfe, Kindergärten, Schulen, Ausbildungs- und Sozialzentren, Krankenstationen und Nothilfeprojekte. Jährlich erreichen die SOS-Kinderdörfer bis zu drei Millionen Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen.

Website: www.sos-kinderdoerfer.de
YouTube: www.sos-kinderdoerfer.tv

 

Über Your Family Entertainment AG (YFE):

Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

 

Über Fix&Foxi TV

Fix&Foxi TV ist der preisgekrönte Sender aus Europa für Kinder und die ganze Familie – mit den beliebten Füchsen als Präsentatoren zeigt Fix&Foxi TV mit seinem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatlichen Highlights und Erstausstrahlungen. Alle Sendungen auf Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und damit garantiert „kids safe“ und „brand safe“.

 

Empfang von Fix&Foxi TV

Deutschland: u.a. 1&1, AEP Plückhahn, Amazon Fire TV App, Amazon Prime Video, AWE, Datel Dessau, Deutsche Glasfaser, M7 Group, Deutsche Telekom/Magenta TV, M-net, NetCologne, New.SW, Pÿur, O2 TV, RFT Kabel Brandenburg, Save TV, S+K Halle, Telekom Deutschland, Waipu TV, Wilhelm.tel, Willy.tel, Vodafone / Luxemburg: Post Telecom, Visual Online, Tango TV / Österreich: u.a. A1, CableLink/Salzburg AG, HD Austria, H3G/Drei TV, Kabelplus, KTV Lampert, LIWEST, Canal+ TV, Magenta AT, M7 Group, Ocilion, Salzburg AG, SimpliTV, Stadtwerke Judenburg / Schweiz: u.a. Digital Cable Group, Quickline, M7 Group, Ocilion, Salt, Swisscom/blue TV

 

 

Kontakt SOS Kinderdörfer weltweit

Christine Kehrer
Head of TV- Video Communication
SOS-Kinderdörfer weltweit
Tel.: +49 (0) 89/179 14-262
E-Mail: christine.kehrer@sos-kd.org
www.sos-kinderdoerfer.de

 

Kontakt Your Family Entertainment AG

Laurence Robinet
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
E-Mail: laurence.robinet@yfe.tv
www.yfe.tv 
www.fixundfoxi.tv
www.rictv.de



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Emittent/Herausgeber: Your Family Entertainment AG
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2144632  27.05.2025 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

14.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Your Family Entertainment AG München – ISIN DE000A161N14 – Eindeutige Kennung des Ereignisses: RTV062025oHV Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 24. Juni 2025 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) im Hotel Le Méridien München, Bayerstraße 41, 80335 München, stattfinden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB)

Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB der Gesellschaft sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich und auch während der Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist, keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB zugänglich zu machen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Nach § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.

Der Vergütungsbericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

Der Vergütungsbericht mit Prüfungsvermerk ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

abrufbar.

6.

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 ursprünglich ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Juni 2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.117.321 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Dieses Genehmigte Kapital 2022 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung derzeit noch EUR 6.038.767. Um in Bezug auf das genehmigte Kapital der Gesellschaft zukünftig wieder eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, soll mit dem nachfolgenden Beschlussvorschlag ein weiteres genehmigtes Kapital geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

1.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Juni 2030 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.617.831,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu Stück 1.617.831 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

a)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

b)

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 20 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

c)

wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;

d)

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

2.

§ 4 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz (7) ergänzt:

„(7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Juni 2030 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.617.831,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu Stück 1.617.831 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
 
a)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

b)

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 20 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

c)

wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;

d)

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

 

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung vom 28. Juni 2022 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, die Änderung des Bedingten Kapitals 2022 und die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.462.256,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Ausweislich der Beschlussfassung wurde jedoch der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise u.a. auszuschließen, sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wurde durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 354 vom 14. Dezember 2023) geändert. Damit hat der Gesetzgeber die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss von bisher 10 % des Grundkapitals auf 20 % angehoben, um Kapitalmaßnahmen zu erleichtern und Deutschland als Wirtschaftsstandort insbesondere für Wachstumsunternehmen attraktiver zu machen. Die Bestimmungen zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gelten im Zusammenhang mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sinngemäß. Mit nachfolgendem Beschlussvorschlag sollen daher die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und das hierzu flankierend geschaffene Bedingte Kapital 2022 an die neue gesetzliche Regelung angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

1.

Die Ermächtigung des Vorstands gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 9, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.462.256,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren, wird in Ziff. 1 Satz 5 wie folgt geändert:

„Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen,

a)

sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

b)

um den Inhabern von Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte zustünden;

c)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.“

2.

Die übrigen Bestimmungen nach Ziff. 1 der Ermächtigung bleiben unberührt.

3.

Das Grundkapital wird um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 4.462.256 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung vom 28. Juni 2022 mit Aktualisierung vom 24. Juni 2025 begeben werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 mit Aktualisierung vom 24. Juni 2025 bis zum 27. Juni 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

4.

§ 4 Abs. (6) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 4.462.256 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 mit Aktualisierung vom 24. Juni 2025 bis zum 27. Juni 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.“
8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung der Gesellschaft

Um dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Sitzungen, deren Einberufung und seiner Beschlussfassungen mehr Flexibilität zu gewähren, sollen die relevanten Satzungsregelungen geändert werden, insbesondere sollen die Nutzung moderner Kommunikationsmittel zweifelsfrei ermöglich sowie die formalen Anforderungen an die Einberufung und die Beschlussfassung erleichtert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

a)

§ 11 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats – im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter – beruft die Sitzungen des Aufsichtsrats ein. Auf Anordnung des Vorsitzenden oder mit Zustimmung aller Mitglieder des Aufsichtsrats können Sitzungen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten und einzelne Aufsichtsratsmitglieder telefonisch oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videoübertragung) zugeschaltet werden. Die Einberufung hat unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher (einschließlich elektronischer) Kommunikationsmittel zu erfolgen. Mit der Einberufung sind die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. In dringenden Fällen kann die Einberufungsfrist bis auf zwei Tage abgekürzt werden. Die gesetzliche Berechtigung zur Einberufung von Sitzungen des Aufsichtsrats durch andere Organe oder Organmitglieder bleibt unberührt.“
b)

§ 11 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(3) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Im Falle einer Sitzung in Form einer Telefonkonferenz oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) oder bei telefonischer Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder oder Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videoübertragung) kann die Beschlussfassung auch im Wege der Telefonkonferenz oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) erfolgen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, er bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art der Abstimmung. Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher (einschließlich elektronischer) Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen, einschließlich im Umlaufverfahren, und in Kombination mit einer Beschlussfassung in einer Sitzung zulässig, wenn sie der Vorsitzende anordnet und kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. Solche Beschlüsse werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt und allen Mitgliedern zugeleitet. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die nachstehenden Bestimmungen entsprechend.“
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 17. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht:

 

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 6906 66
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Anmeldungen, die – gleich aus welchem Grund – erst nach dem 17. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen, können aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus technischen Gründen werden im Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 24. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also dem Stand nach der letzten Umschreibung am 17. Juni 2025.

Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 3. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen.

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie die Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen unter Abschnitt 1. erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmacht- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können darüber hinaus auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

 

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 6906 66
E-Mail: yfe@linkmarketservices.eu

Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 23. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Darüber hinaus bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht und ggf. von Weisungen verwendet werden kann, liegt dem Einladungsschreiben bei und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

zum Download zur Verfügung.

3.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher der Gesellschaft spätestens bis zum 24. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten:

 

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Vorstand
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
E-Mail: ir@yfe.tv (qualifizierte elektronische Signatur)

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 9. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu richten:

 

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 6906 66
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter der Internetadresse

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

veröffentlichen.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG auch für Wahlvorschläge sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn dieser nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Nach § 19 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.

4.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 15.313.196 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 15.313.196 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung Stück 11.500 eigene Aktien.

5.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) sowie die Informationen nach § 124a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

6.

Informationen zum Datenschutz

Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.yfe.tv/investor-relations/hauptversammlung/

 

München, im Mai 2025

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand



14.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Türkenstr. 87
80799 München
Deutschland
E-Mail: ir@yfe.tv
Internet: https://www.yfe.tv/
ISIN: DE000A161N14
Börsen: Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München (m:access),&amp, #xd, , Stuttgart

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2137632  14.05.2025 CET/CEST

Jahresergebnis 2024 und erfolgreiche Finanzierungsmaßnahmen

Jahresergebnis 2024 und erfolgreiche Finanzierungsmaßnahmen

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
Jahresergebnis 2024 und erfolgreiche Finanzierungsmaßnahmen

30.04.2025 / 12:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Your Family Entertainment AG gibt heute nach Abschluss des Prüfungsprozesses das Jahresergebnis 2024 bekannt. 
Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzgeschäft, einschließlich der Einnahmen aus TV-Sendern, beliefen sich im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 auf T€ 2.660 im Vergleich zu T€ 2.820 im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von rund -6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Der Jahresfehlbetrag 2024 betrug T€ -1.794 (Vj. Jahresfehlbetrag T€ -1.784).     
Das EBITDA belief sich auf T€ -876 (Vj. T€ -943).
Damit sind im Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen Ergebnisse auf Vorjahresniveau 2023 erzielt worden. 

Die Your Family Entertainment AG hat im Rahmen der gestrigen Ad-hoc-Mitteilung bereits die Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung bekannt gegeben. Der darin bezeichnete Investor hat allerdings zwischenzeitlich die Verhandlungsbereitschaft betreffend mögliche zukünftige Investitionen signalisiert, weshalb der Vorstand in Kürze die Gespräche wieder aufnehmen wird. 

Auch hat der Vorstand in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat finanzielle Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage vorgenommen. 
So berichtete die Gesellschaft bereits am 23. April 2025 über die erfolgreiche Platzierung einer Wandelschuldverschreibung mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von € 2,4 Mio. 

Des Weiteren konnte die Your Family Entertainment AG ein Verhandlungsergebnis mit Kartoon Studios, Inc., dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, erzielen. Gegen Zahlung eines Betrages von US$ 400.000 erlässt hiernach Kartoon Studios, Inc. ihre Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Gesellschaft in Höhe von € 1,3 Mio.. Der Differenzbetrag kann mit Wirkung für den Halbjahresabschluss 2025 der Gesellschaft erfolgswirksam als Einmalertrag vereinnahmt werden. 

Mit den Maßnahmen ist die Finanzlage der Gesellschaft zufriedenstellend. 

Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft können sich jetzt auf die Entwicklung des Geschäfts und weiteres Wachstum konzentrieren: 
  • Reduzierung der operativen Kosten,
  • Durchführung der geplanten Investitionen in Digitalisierung, Skalierung und neuen Content,
  • Erschließung von internationalen Kanälen nach Verfügbarkeit der entsprechenden finanziellen Mittel sowie
  • Fokussierung auf Märkte mit starkem Wachstum.
 
München, den 30. April 2025,
Der Vorstand 



Kontakt:
Your Family Entertainment AG
Niels Herrmann/ Werner Scheibenpflug 
Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0
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30.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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EQS News ID: 2127958

 
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2127958  30.04.2025 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung

Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung

29.04.2025 / 20:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Am 29. November 2024 hatte der Vorstand der Your Family Entertainment AG im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, eine neue Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und die neuen Aktien der Gesellschaft Ascent Capital bzw. deren Gesellschaft Spirit of the Game, a Series of Ascent Productions LP zum Erwerb anzubieten. Der genannte Investor hatte die Kapitalerhöhung gezeichnet. Die Kapitalerhöhung sollte bis spätestens bis Ende April 2025 durchgeführt worden sein. Der Investor ist seiner Verpflichtung zur Einzahlung der Eigenkapitalmittel nicht nachgekommen. Daher haben Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen, die Kapitalerhöhung mit heutigem Datum ohne Kapitaleinzahlung zu beenden. 


Kontakt:
Your Family Entertainment AG
Niels Herrmann/ Werner Scheibenpflug 
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Ende der Insiderinformation

29.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News ID: 2127108

 
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2127108  29.04.2025 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Your Family Entertainment AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Your Family Entertainment AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

23.04.2025 / 14:30 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Your Family Entertainment AG bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
Ort: https://www.yfe.tv/investor-relations/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://www.yfe.tv/en/ir/financial-reports/


23.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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2122540  23.04.2025 CET/CEST

Your Family Entertainment AG: Erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe 2025/2028

Your Family Entertainment AG: Erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe 2025/2028

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe
Your Family Entertainment AG: Erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe 2025/2028

23.04.2025 / 13:01 CET/CEST
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Your Family Entertainment AG platziert erfolgreich Wandelanleihe 2025/2028

München, 23.04.2025
– Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft (YFE), München, (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Kürzel: RTV)  hat am 31. März 2025 die Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50, eingeteilt in bis zu Stück 1.531.319 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 2,50 beschlossen.

Im Rahmen des Bezugsangebots, welches am 17.04.2025 endete, wurden insgesamt ca. 960.521 Wandelteilschuldverschreibungen gezeichnet, dies entspricht einer Quote von rund 62,7 %. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 2,50 je Stück, der Bruttoemissionserlös beträgt somit ca. 2,4 Mio. EUR.

Der Emissionserlös wird u. a. zur Finanzierung von Wachstumsinitiativen sowie laufenden Prozessverbesserungen verwendet werden.


23.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2122528

 
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2122528  23.04.2025 CET/CEST

Your Family Entertainment AG beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

Your Family Entertainment AG beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe
Your Family Entertainment AG beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

31.03.2025 / 13:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Your Family Entertainment AG beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

München, 31.03.2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Kürzel: RTV) haben heute auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 die Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50, eingeteilt in bis zu Stück 1.531.319 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 2,50 beschlossen.

Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 23. April 2025 und endet mit Ablauf des 22. April 2028. Der Ausgabebetrag je Teilschuldverschreibung beträgt 100 % des Nennbetrages und damit EUR 2,50. Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 5,0 % p. a. verzinst.

Die Aktionäre sind im Rahmen des Bezugsrechts berechtigt, entsprechend dem Bezugsverhältnis von 10:1 für jeweils eine Aktie eine neue Teilschuldverschreibung zu beziehen. Die Möglichkeit eines Mehrbezugs von Teilschuldverschreibungen ist vorgesehen. Die Bezugsfrist läuft vom 04. April 2025 bis 17. April 2025 (jeweils einschließlich), wobei ein Bezugsrechtshandel nicht vorgesehen ist. Das entsprechende Bezugsangebot wird voraussichtlich am 02. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesellschaft beabsichtigt, am Ende der zweiwöchigen Bezugsfrist alle zuvor aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb anzubieten.

Geplant ist, den Emissionserlös aus der Begebung zur Finanzierung von Wachstumsinitiativen sowie laufenden Prozessverbesserungen zu verwenden.

Das Bezugsangebot wie auch die Wandelanleihebedingungen sind voraussichtlich ab dem 02. April 2025 auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.yfe.tv im Bereich Investor Relations einsehbar.

Your Family Entertainment AG
Der Vorstand



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EQS News ID: 2109186

 
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2109186  31.03.2025 CET/CEST

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50

31.03.2025 / 12:23 CET/CEST
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Vorstand und Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Kürzel: RTV) haben heute auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 die Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50, eingeteilt in bis zu Stück 1.531.319 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 2,50 beschlossen.

Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 23. April 2025 und endet mit Ablauf des 22. April 2028. Der Ausgabebetrag je Teilschuldverschreibung beträgt 100 % des Nennbetrages und damit EUR 2,50. Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 5,0 % p. a. verzinst.

Die Aktionäre sind im Rahmen des Bezugsrechts berechtigt, entsprechend dem Bezugsverhältnis von 10:1 für jeweils eine Aktie eine neue Teilschuldverschreibung zu beziehen. Die Möglichkeit eines Mehrbezugs von Teilschuldverschreibungen ist vorgesehen. Die Bezugsfrist läuft vom 04. April 2025 bis 17. April 2025 (jeweils einschließlich), wobei ein Bezugsrechtshandel nicht vorgesehen ist. Das entsprechende Bezugsangebot wird voraussichtlich am 02. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesellschaft beabsichtigt, am Ende der zweiwöchigen Bezugsfrist alle zuvor aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb anzubieten.

Geplant ist, den Emissionserlös aus der Begebung zur Finanzierung von Wachstumsinitiativen sowie laufenden Prozessverbesserungen zu verwenden.

Das Bezugsangebot wie auch die Wandelanleihebedingungen sind voraussichtlich ab dem 02. April 2025 auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.yfe.tv im Bereich Investor Relations einsehbar.

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31.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2108262  31.03.2025 CET/CEST

Fix&Foxi TV und RiC.today ab 18. März auf Drei TV in Österreich!

Fix&Foxi TV und RiC.today ab 18. März auf Drei TV in Österreich!


EQS-Media / 17.03.2025 / 09:00 CET/CEST

Pressemitteilung

Fix&Foxi TV und RiC.today ab 18. März auf Drei TV in Österreich!

München, 17.3.2025 – Großartige Neuigkeiten für Familien und Kinder in Österreich! Ab dem 18. März sind die beliebten Sender Fix&Foxi TV und RiC.today auch auf Drei TV in Österreich verfügbar. Damit erweitert Drei TV sein familienfreundliches Angebot um zwei hochwertige Kanäle, die sowohl unterhaltsame als auch lehrreiche Inhalte für Kinder bieten.

Zum Start auf Drei TV begeistern Fix&Foxi TV und RiC.today mit spannenden TV-Premieren:

  • Fix&Foxi TV, der mehrfach preisgekrönte Kindersender, präsentiert als exklusive Premiere die zweite Staffel der Emmy-prämierten Animationsserie Tutenstein. Die Abenteuer des jungen Pharaos erwecken die ägyptische Mythologie mit jeder Menge Humor und Action erneut zum Leben.
  • Zudem ehrt Fix&Foxi TV den Internationalen Tag des Waldes am 21. März mit einem besonderen Marathon, der naturverbundene Serien wie ‚Der kleine Bär‘, ‚Rainbow Rangers‘ und ‚Ferdy, die Ameise‘ in den Mittelpunkt stellt.
  • RiC.today, der Learning Channel auf Englisch und Deutsch strahlt erstmals die zweite Staffel der DIY- und Early Learning Shows aus, die junge Zuschauer spielerisch an kreative Projekte und erste Bildungsthemen heranführt.

Mit Fix&Foxi TV und RiC.today erweitert Drei TV sein Angebot um ein unschlagbares Duo für familienfreundliche Unterhaltung.
 

Zitat von Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer von YFE:

„Wir freuen uns sehr, Fix&Foxi TV und RiC.today auf Drei TV zu starten. Damit bringen wir noch mehr hochwertige Kinder- und Familienunterhaltung nach Österreich. Die Kombination aus klassischer Animation und modernen Lernformaten schafft eine ideale Balance zwischen Spaß und Bildung – genau das, was Familien heute suchen.“

Zitat von Drei:

“Mit Drei TV genießt man im Wohnzimmer oder unterwegs jederzeit mehr als 60 Sender. Mit Fix & Foxi TV und RiC.today bietet Drei TV Plus neben dem Disney Channel, Nick und Kika noch mehr Jugend-Highlights. Jetzt ein Monat gratis und unverbindlich testen.“, so Drei CCO Günter Lischka. 
 

Zu den Funktionen von Drei TV Plus zählen unter anderem auch die Möglichkeit, Live-Programme zu pausieren, laufende Sendungen von Anfang an anzusehen oder zurückzuspulen. Außerdem bietet die Drei TV App Features wie den Programm-Guide oder einen Überblick über die gespeicherten Sendungen der letzten 7 Tage, die Kund:innen ortsungebunden zu jeder beliebigen Zeit ansehen können. Mehr zum echten Fernsehen bei Drei auf www.drei.at/tv
 

Über Your Family Entertainment AG (YFE)
Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

 

Über Fix&Foxi TV / RiC.today
Fix&Foxi TV ist der preisgekrönte Sender aus Europa für Kinder und die ganze Familie – mit den beliebten Füchsen als Präsentatoren zeigt Fix&Foxi TV mit seinem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatlichen Highlights und Erstausstrahlungen. Alle Sendungen auf Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und damit garantiert „kids safe“ und „brand safe“.

RiC.today ist der englischsprachige Lernsender der Your Family Entertainment AG, der speziell darauf ausgerichtet ist, Kindern und Jugendlichen auf unterhaltsame Weise Englischkenntnisse zu vermitteln. Mit einem Mix aus edukativen Programmen und unterhaltsamen Inhalten unterstützt RiC.today spielerisch den Spracherwerb und richtet sich an Familien, die ihre Kinder in einer frühen Phase an die englische Sprache heranführen möchten.

 

Über Drei
Hutchison Drei Austria GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen von CK Hutchison Holdings Limited (Hongkong) und als Teil der Division „3Scandinavia & Austria“ Mitglied der 3Group Europe. Drei erzielte im ersten Halbjahr 2024 einen Umsatz von 478 Mio. Als führender Telekom-Anbieter in Österreich bietet das Unternehmen Mobiltelefonie, Internet, Festnetz, Fernsehen und Business-Lösungen aus einer Hand. Neben dem größten Shop-Netz aller österreichischen Telekom-Betreiber und einem umfassenden Kundendienst für Privat- und Geschäftskund:innen verfolgt Drei das Ziel, dass Digitalisierung für jede und jeden in Österreich verfügbar und leistbar sein soll. Im Rahmen des größten Investitionsprojekts in seiner Unternehmensgeschichte errichtet Drei aktuell ein völlig neues Netz. Das modernste 5G Netz Österreichs erreicht bereits rund 95% der heimischen Haushalte und Firmen. Seit Herbst 2022 betreibt Drei als einziger in Österreich ein landesweites 5G Standalone Netz mit vollem 5G Potenzial inklusive Network Slicing für gesicherte Kapazitäten, minimale Latenzzeiten und höchste Datensicherheit. Mit den Fix Tarifen bietet Drei erstmals mobiles Internet mit Bandbreitengarantie und einfacher Umstiegs-Möglichkeit auf Glasfaser. Mehr auf www.drei.at
 

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2099550  17.03.2025 CET/CEST

Fix&Foxi TV und RiC.today setzen neue Standards in der Familienunterhaltung auf Magenta TV Österreich

Fix&Foxi TV und RiC.today setzen neue Standards in der Familienunterhaltung auf Magenta TV Österreich


EQS-Media / 03.03.2025 / 09:00 CET/CEST

Pressemitteilung

Fix&Foxi TV und RiC.today setzen neue Standards in der Familienunterhaltung auf Magenta TV Österreich

München, 3. März 2025 – Die Your Family Entertainment AG (YFE) intensiviert ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit Magenta TV Österreich. Der preisgekrönte Kindersender Fix&Foxi TV wird künftig durch den neuen Pay-TV-Sender RiC.today auf Magenta TV ergänzt. RiC.today hat mit seinem Slogan „Learning by Laughing“ einen klaren Fokus auf English Learning, Bildung und unterhaltsame Inhalte für die ganze Familie.

Mit exklusiven Premieren wie der Emmy-prämierten Animationsserie Tutenstein, lustigen Abenteuern der Drachenjäger aber oder dem kultigen Live Action Hit The Tribe bleibt Fix&Foxi TV die erste Adresse für qualitativ hochwertige Familienunterhaltung.

Mit dem Launch von RiC.today bietet YFE nun einen weiteren wichtigen Baustein im österreichischen TV-Angebot: Der zweisprachige Sender (Englisch und Deutsch) bringt Lernspaß und spannende Unterhaltung direkt ins Wohnzimmer. RiC.today setzt auf eine einzigartige Mischung aus beliebten Serien und edukativen Formaten, die nicht nur unterhalten, sondern Kinder auf spielerische Weise fördern. Besonders hervorzuheben sind die neue Staffel der DIY- und Early English Learning Shows, die es Kindern ermöglichen, Englisch zu lernen, während sie gleichzeitig in die Welt der Kreativität eintauchen. Die Partnerschaft mit Magenta TV Österreich garantiert, dass das erweiterte Angebot ein breites Publikum erreicht. Mit der Erweiterung des Angebots von Fix&Foxi TV und dem Start von RiC.today wird die langjährige Partnerschaft zwischen YFE und Magenta TV gefestigt und ein wichtiger Schritt zur Förderung hochwertiger Kinderunterhaltung in Österreich gesetzt.

„Die Verlängerung unserer Partnerschaft mit Magenta TV in Österreich ist ein wichtiger Schritt, um unser Engagement für unterhaltsame und zugleich pädagogisch wertvolle Inhalte für Kinder und Familien weiter auszubauen,“ erklärt Armin Schnell, Vice President Sales bei der YFE.

„Wir haben die Programmvielfalt von Magenta TV ausgebaut und das Angebot für unsere kleinen Zuseher:innen erweitert. Der beliebte Familiensender Fix&Foxi TV steht ab sofort einem noch größeren Publikum zur Verfügung. Außerdem sorgen wir mit RiC.today ab sofort für noch mehr hochwertige Unterhaltung und stellen damit eine wichtige Ergänzung für unsere Kernzielgruppe Family & Kids dar“, ergänzt Branko Stanchev, CCO Consumer Magenta Telekom.at von Magenta TV.

Besondere Aufmerksamkeit erhält Fix&Foxi nicht nur durch seine preisgekrönten Programme, jetzt auch auf Magenta TV, sondern auch durch seine Präsenz in der renommierten Krone Zeitung, der größten Tageszeitung Österreichs durch seine jeden Sonntag erscheinenden neuen Comic Strips. Dies unterstreicht die Bedeutung und Popularität des Senders in der österreichischen Medienlandschaft. Doch das ist noch nicht alles: In Zusammenarbeit mit dem Hans-Peter Porsche Traumwerk wird am 1. April auch eine besondere Ausstellung eröffnet, die die faszinierende Welt von Fix&Foxi und seiner Geschichte erlebbar macht.

 

Über Your Family Entertainment AG (YFE):

Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

 

Über Fix&Foxi TV / RiC.today

Fix&Foxi TV ist der preisgekrönte Sender aus Europa für Kinder und die ganze Familie – mit den beliebten Füchsen als Präsentatoren zeigt Fix&Foxi TV mit seinem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatlichen Highlights und Erstausstrahlungen. Alle Sendungen auf Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und damit garantiert „kids safe“ und „brand safe“.

RiC.today ist der englischsprachige Lernsender der Your Family Entertainment AG, der speziell darauf ausgerichtet ist, Kindern und Jugendlichen auf unterhaltsame Weise Englischkenntnisse zu vermitteln. Mit einem Mix aus edukativen Programmen und unterhaltsamen Inhalten unterstützt RiC.today spielerisch den Spracherwerb und richtet sich an Familien, die ihre Kinder in einer frühen Phase an die englische Sprache heranführen möchten.

 

Über Magenta Telekom:

Magenta Telekom (T-Mobile Austria GmbH) ist ein führender Anbieter von Internet, Mobilfunk, Entertainment und Business-Lösungen in Österreich. Das Unternehmen zählt rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftete 2024 einen Umsatz von rund 1,49 Milliarden Euro. Das Unternehmen bietet ultraschnelles Breitband über Glasfaser-Koaxialkabel, Glasfaser und Mobilfunk, Entertainment sowie neueste Technologien für das digitale Leben und Arbeiten. Als Teil der Deutsche Telekom Gruppe profitiert das Unternehmen von der Innovationskraft und der finanziellen Stabilität des Konzerns, der zugleich die wertvollste Telekom-Marke der Welt und die erfolgreichste Unternehmensmarke Europas ist. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der Konzern einen Umsatz von 115,8 Milliarden Euro.


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Lernen durch Lachen mit RiC.today ab 15. Januar auf simpliTV

Lernen durch Lachen mit RiC.today ab 15. Januar auf simpliTV


EQS-Media / 14.01.2025 / 11:59 CET/CEST

Pressemitteilung
 

Lernen durch Lachen mit RiC.today ab 15. Januar auf simpliTV
 

München, den 14. Januar 2025 – Gute Nachrichten für alle Familien und Kinder in Österreich! RiC.today, der neue digitale Service von RiC TV, startet ab dem 15. Januar auf simpliTV. Mit RiC.today bieten wir ein spannendes und abwechslungsreiches Edutainment Programm für Kinder und ihre Familien – sicher, werbefrei und rund um die Uhr verfügbar.

RiC.today: Der neue Learning Channel auf simpliTV

RiC.today ist ein innovativer Lern- und Bildungskanal, der speziell für Familien entwickelt wurde. Der Kanal vereint unterhaltsame Elemente mit hochwertigem Bildungsinhalt und eröffnet jungen Zuschauern auf spielerische Weise neue Möglichkeiten, in englischer Sprache die Welt zu entdecken. Von Naturwissenschaften über Geschichte bis hin zu Fremdsprachen – RiC.today bietet eine Vielzahl lehrreicher Formate, die sowohl Kinder als auch Eltern begeistern und zum Staunen anregen.

simpliTV: Drei starke Sender für Familien und Kinder

  • Mit RiC.today, RiC TV und Fix&Foxi TV bietet simpliTV jetzt gleich drei exklusive europäische Sender für die ganze Familie an. SimpliTV steht für einfachen Zugang zu hochwertigem Fernsehen und bietet eine perfekte und unterhaltsame Plattform, die Kindern vielseitige Inhalte auf altersgerechte Weise näherbringt. Fix&Foxi TV: Lustige Abenteuer mit den kultigen Comic-Füchsen und weiteren beliebten Serien für die ganze Familie. RiC TV: Der bekannte Familiensender mit sicheren und immer RiChtig coolen Inhalten.
  • RiC.today: Der neue Learning Channel, der rund um die Uhr Bildung und Spaß für junge Zuschauer bietet: Englisch Lernen durch Lachen!

Zitat von Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer von YFE

„Wir freuen uns sehr, RiC.today nun auf simpliTV vorstellen zu können. Mit RiC.today erweitern wir unser Angebot um einen einzigartigen Learning Channel, der Kindern spielerisch Wissen vermittelt und Eltern die Sicherheit bietet, dass ihre Kinder hochwertige und altersgerechte Inhalte konsumieren und genießen können. Gemeinsam mit RiC TV und Fix&Foxi TV bietet simpliTV nun ein unschlagbares Paket für die ganze Familie.“

Zitat von Philipp Dainese, Geschäftsführer von simpliTV

„Mit simpliTV möchten wir allen Österreicherinnen und Österreichern Fernsehen nicht nur unkompliziert zugänglich machen, sondern ihnen dabei auch die größtmögliche Vielfalt an Inhalten bieten. Umso mehr freuen wir uns, dass speziell unsere jüngsten und kleinsten Zuseherinnen und Zuseher mit RiC.today nun eine weitere Option haben, unterhaltsame, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhalte zu schauen. Und die Ausrichtung auf Lernen erfreut gleichermaßen die Eltern.“

RiC TV: Frequenzwechsel und Neues im Programm

Auch RiC TV, der beliebte Familiensender mit RiC der Rabe als Testimonial und somit der „große Bruder von RiC.today“, hat sich weiterentwickelt. Nach einem Frequenzwechsel ist der Sender jetzt rund um die Uhr empfangbar. Zuschauer, die den Sendersuchlauf noch nicht durchgeführt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen, um keine Highlights zu verpassen. Seit dem 1. Januar 2025 gehört die erfolgreiche Animationsserie Cosmo und Wanda – Wenn Elfen helfen zum festen Bestandteil des Programms.

Warum sich ein Sendersuchlauf lohnt

RiC TV bietet nicht nur ein hochwertiges und altersgerechtes Unterhaltungsprogramm, sondern sorgt auch für einen sicheren TV-Raum für Kinder. Mit beliebten Formaten wie Cosmo und Wanda, Donkey Kong und vielen weiteren Serien und Filmen für die ganze Familie wird sicher keine Langeweile aufkommen.

 

Über Your Family Entertainment AG (YFE):
Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

Über RiC.today:
RiC.today ist der Sprachlernsender der Your Family Entertainment AG, der speziell darauf ausgelegt ist, Kindern und Jugendlichen auf unterhaltsame Weise Englisch beizubringen. Mit einer Mischung aus Bildungsprogrammen und unterhaltsamen Inhalten unterstützt RiC.today spielerisch den Spracherwerb und richtet sich an Familien, die ihre Kinder frühzeitig an die englische Sprache heranführen möchten.

Über simpliTV:
simpliTV ist der Spezialist für TV-Unterhaltung in Österreich und bietet seit 2013 für jeden das richtige Fernsehen – egal ob über Antenne, SAT oder Streaming. Die Produkte ermöglichen einen unkomplizierten Zugang zu Fernsehen, Entertainment und Information. Dank integriertem Streaming ist simpliTV nicht nur am TV-Gerät, sondern auch mobil über Smartphone, Tablet oder Laptop ohne Zusatzkosten empfangbar. simpliTV ist die Marke, unter der die simpli services GmbH & Co KG (simpli services) ein breites Angebot an TV-Produkten vermarktet. simpli services ist ein Unternehmen der ORS-Gruppe.

Für weitere Informationen: www.simpliTV.at


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Magie für die ganze Familie: Cosmo & Wanda verzaubern RiC TV ab Januar 2025!

Magie für die ganze Familie: Cosmo & Wanda verzaubern RiC TV ab Januar 2025!


EQS-Media / 18.12.2024 / 09:00 CET/CEST

Pressemitteilung

 

Magie für die ganze Familie: Cosmo & Wanda verzaubern RiC TV ab Januar 2025!

 

München, 18. Dezember 2024 – Die Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1) freut sich, die exklusive Ausstrahlung der ersten beiden Staffeln des preisgekrönten Serienhits „Cosmo & Wanda – Wenn Elfen helfen“ ab dem 1. Januar 2025 auf RiC TV anzukündigen. Die Serie wird täglich um 19:00 Uhr ausgestrahlt und bietet zauberhafte Abenteuer, Humor und spannende Unterhaltung für Jung und Alt.

Die mehrfach prämierte Serie erzählt die Geschichte des zehnjährigen Timmy Turner, dessen Alltag durch seine beiden Elfenpaten Cosmo und Wanda auf den Kopf gestellt wird. Mit viel Witz und Magie erfüllen die beiden Timmys Wünsche – jedoch nicht immer wie geplant. Ein garantierter Spaß für die ganze Familie!

Dank RiC TVs neuer Frequenz ist die Kultserie für alle Zuschauer problemlos über Kabel, Satellit oder IPTV verfügbar. Ab Januar 2025 heißt es: Einschalten und gemeinsam mit Cosmo, Wanda und Timmy magische Momente erleben!

Laurence Robinet, Chief Broadcast Officer der YFE, erklärt:
„Die Premiere von ‚Cosmo & Wanda‘ auf RiC TV unterstreicht unseren Anspruch, qualitativ hochwertige und familienfreundliche Inhalte zu bieten. Diese Serie vereint Fantasie, Humor und positive Werte und passt perfekt zu unserer Philosophie. Wir laden alle Zuschauer ein, die neue Frequenz von RiC TV zu entdecken und sich auf eine magische Reise zu begeben.“


 

Über RiC TV
RiC TV ist der Familienkanal für den deutschsprachigen Raum mit beliebten, europäischen Programmen, der unverschlüsselt über Astra 19.2 im Free-TV, viele Kabelkanäle und via Live-Stream unter www.rictv.de, rictv.at und rictv.ch abrufbar ist. RiC TV startete im September 2012 und gehört zur Your Family Entertainment AG, deren Vorstand Dr. Stefan Piëch den Sender gegründet hat. Zielgruppe: Kinder von 3-13 Jahren und Haushaltsführende. Durch das umfangreiche Know-how und die sorgsam getroffene Auswahl an hochwertigen Inhalten positioniert sich RiC TV als das dritte private Kinder- und Familienprogramm im deutschsprachigen Raum. Die entschleunigten Inhalte europäischen Ursprungs machen RiC TV zu einem Gegenpol im vorherrschend amerikanischen und asiatisch geprägten Angebot.

 

RiC TV kann hier empfangen werden:

RiC TV ist der führende Familienkanal im deutschsprachigen Raum und bietet ein sorgfältig kuratiertes Programm aus europäischen Inhalten für Kinder und Familien. Seit dem Start im September 2012 begeistert RiC TV mit gewaltfreien, lehrreichen und unterhaltsamen Formaten.

Empfangsmöglichkeiten:

  • Satellit: Astra 19,2°E, Transponder 1.007, Frequenz: 11.302 MHz, Horizontal
  • Livestream: www.rictv.de, www.rictv.at, www.rictv.ch
  • Kabelnetzbetreiber in Deutschland:
    • Vodafone
    • Deutsche Telekom
    • Rhein-Main-TV
    • Neu.SW
    • S+K Halle
    • Willy.tel
    • Wilhelm.tel
    • AWE
    • Ost Tel Com
  • Kabelnetzbetreiber in Österreich:
    • UPC Austria
    • A1
    • Salzburg AG
    • Pircher GmbH
    • Stadtwerke Judenburg
  • Kabelnetzbetreiber in der Schweiz:
    • Swisscom
  • IPTV/Mobile:
    • Deutschland/Schweiz: Zattoo und XBOX
    • Österreich: H3G und 3 Mediabox
    • Weltweit: Livestream über www.rictv.de sowie die regionalen Varianten

Für eine vollständige Liste der Empfangsmöglichkeiten besuchen Sie bitte www.rictv.de.

 

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2053137  18.12.2024 CET/CEST

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Nachhaltige Partnerschaft: Your Family Entertainment AG erwirbt unbefristete Rechte an „Ferdy, die Ameise“. Der Kinderbuchklassiker läuft wieder auf Fix&Foxi und RiC im deutschen Fernsehen.

Nachhaltige Partnerschaft: Your Family Entertainment AG erwirbt unbefristete Rechte an „Ferdy, die Ameise“. Der Kinderbuchklassiker läuft wieder auf Fix&Foxi und RiC im deutschen Fernsehen.


EQS-Media / 05.12.2024 / 09:20 CET/CEST

Pressemitteilung

 

Nachhaltige Partnerschaft: Your Family Entertainment AG erwirbt unbefristete Rechte an „Ferdy, die Ameise“. Der Kinderbuchklassiker läuft wieder auf Fix&Foxi und RiC im deutschen Fernsehen.

München, 05. Dezember 2024 – Entertainment Cartoon Production & Licensing AG und Your Family Entertainment AG bauen Zusammenarbeit aus.

Der auf der Kinderbuchserie des tschechischen Autors Ondrej Sekora beruhende Serienklassiker „Ferdy, die Ameise“ zählt zu den klassischen Werken der Animationskunst.

„Wir freuen uns, dass die Your Family Entertainment AG, unser Partner im Bereich der weltweiten Lizenzierung der Rechte an der Fernsehserie „Ferdy“, die Ausstrahlung auf ihrem Sendernetzwerk übernimmt. Insbesondere im Programmumfeld  der Sender „Fix&Foxi“ und „RiC“, welche auf die Ausstrahlung von Serien auf Buchvorlagen spezialisiert sind und Kindern so klassische Stoffe in kindgerechter Geschwindigkeit und bildlicher Umsetzung vermittelt, hat „Ferdy“ eine perfekte Heimat“, so Hilmar Wienold, Vorstand der Entertaining Cartoon Produktion & Licensing AG (ECPL), dem Eigentümer der Rechte an der Fernsehserie.

Christin Schedlbauer, Beraterin der ECPL ergänzt: „Die Your Family Entertainment AG steht für kindgerechte und Werte orientierte Unterhaltung. So passt die Ausweitung der Zusammenarbeit zu dieser Umsetzung des europäischen Kinderbuchklassikers „Ferdy“ ideal.“ Klaus Forch, Prokurist der Your Family Entertainment AG: „Kinder sind regelmäßig mit digitalem „Fast Food“ überfordert. Das Angebot von wertiger Unterhaltung in altersgerechter Geschwindigkeit, Bildsprache und Wertevermittlung rückt im Bewusstsein vieler Eltern immer weiter in den Vordergrund. Wir sind stolz darauf, dass uns unser Partner ECPL das Vertrauen schenkt, dass wir „Ferdy“ in unserem Vertrieb und auf unseren Sendern dauerhaft ein geeignetes Umfeld bieten können.“ 
 

 

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05.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2044545  05.12.2024 CET/CEST

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Your Family Entertainment AG: Vorzeitige Beendigung der Kapitalerhöhung; neue Kapitalerhöhung geplant

Your Family Entertainment AG: Vorzeitige Beendigung der Kapitalerhöhung; neue Kapitalerhöhung geplant

Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Your Family Entertainment AG: Vorzeitige Beendigung der Kapitalerhöhung; neue Kapitalerhöhung geplant

29.11.2024 / 14:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Vorzeitige Beendigung der Kapitalerhöhung; neue Kapitalerhöhung geplant

München, den 29. November 2024

Der Vorstand der Your Family Entertainment AG teilt mit, dass im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (siehe ad hoc-Mitteilung vom 01.02.2024) ein Investor, die Ascent Capital, LLC, gewonnen werden konnte. Die Ascent Capital, LLC, hat zugesagt, in dieser Höhe neue Aktien der Your Family Entertainment AG über ihre Gesellschaft Spirit of the Game, a Series of Ascent Productions LP, vollständig zu zeichnen.

Die Durchführung dieser zunächst geplanten Kapitalerhöhung war bis spätestens zum 30. November 2024 zeitlich befristet. Aus technischen Gründen kann der neue Investor dieses Datum allerdings nicht einhalten. Daher hat der Vorstand heute beschlossen, die derzeitige Kapitalerhöhung am heutigen Tag vorzeitig ohne Zeichnungen zu beenden. Zugleich plant der Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Durchführung einer neuen Kapitalerhöhung in gleicher Höhe unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie erneut unter teilweiser Ausnutzung des durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2022 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2022, um ausschließlich Ascent Capital bzw. deren Gesellschaft Spirit of the Game, a Series of Ascent Productions LP den Einstieg zu ermöglichen. Die Durchführung dieser neuen geplanten Kapitalerhöhung soll innerhalb der nächsten vier Monate erfolgen.

Die aufgenommenen Mittel aus dieser neuen Kapitalmaßnahme sollen zur Förderung von Innovationen in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI), der Erweiterung der digitalen Plattformen (Streaming/Video-on-Demand) sowie für mögliche M&A-Transaktionen verwendet werden. Dies steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft, ihre Stellung als führendes Unternehmen im Bereich Kinder- und Familienunterhaltung weiter auszubauen.

Your Family Entertainment AG
Der Vorstand



Mitteilendes Unternehmen:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, Türkenstraße 87, 80799 München
ISIN DE000A161N14, Frankfurter Wertpapierbörse

Kontakt / Mitteilende Person:
Michael Huber (CFO/Prokurist)
Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0
Fax: +49 (0)89 / 99 72 71-91
E-Mail: michael.huber@yfe.tv

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YFE erweitert Präsenz in der MENA-Region mit SAWA Rights Management

YFE erweitert Präsenz in der MENA-Region mit SAWA Rights Management


EQS-Media / 20.11.2024 / 09:00 CET/CEST

Pressemitteilung

 

YFE erweitert Präsenz in der MENA-Region mit SAWA Rights Management

Your Family Entertainment AG und SAWA Rights Management geben exklusive Vertriebspartnerschaft bekannt, die die Sender Fix&Foxi und RiC.today in der MENA-Region ausweitet

München, 20. November 2024
Die Your Family Entertainment AG (YFE) freut sich, eine neue strategische Partnerschaft mit SAWA Rights Management bekannt zu geben, die SAWA Rights Management exklusive Rechte zur Verbreitung des beliebten Fix&Foxi-Senders sowie erstmals des familienfreundlichen RiC.today-Senders in der MENA-Region einräumt. Diese exklusive Zusammenarbeit wird die gefeierten Programme von YFE in Haushalte, Hotels und familienfreundliche Einrichtungen bringen, wobei SAWA Rights Management beide Sender an Telekommunikationsanbieter und die Hospitality-Branche in der gesamten Region vertreiben wird.

Pionierarbeit in der Familienunterhaltung in der MENA-Region
Diese wegweisende Vereinbarung treibt die Wachstumsambitionen von YFE voran und macht die weltweit geschätzten Inhalte für Millionen weiterer Familien im Nahen Osten und Nordafrika zugänglich. Der Fix&Foxi-Sender, der in Englisch und Arabisch verfügbar ist, sowie RiC.today in Englisch und Deutsch, sollen Zuschauer aller Altersgruppen begeistern und spiegeln das Engagement von YFE wider, hochwertige Familienunterhaltung zu liefern, die sowohl unterhaltsam als auch lehrreich ist.

Fix&Foxi: Ein zeitloser Favorit
Seit Generationen begeistert Fix&Foxi junge Zuschauer und Familien mit seiner einzigartigen Mischung aus animierten Abenteuern und familienorientierten Inhalten. Fix&Foxi, bekannt dafür, Spaß mit Lernen zu kombinieren, erreicht weltweit über 130 Netzwerke und genießt eine loyale internationale Fangemeinde. Dank seiner universellen Attraktivität und seines Bildungswerts passt es perfekt zu den Anforderungen der Telekommunikations- und Hospitality-Branche in der MENA-Region.

RiC.today: Lernen mit Spaß – Eine neue Ergänzung für die MENA-Region
Mit seinem Debüt in der MENA-Region bringt RiC.today, ein Sprachlernsender, vielfältige und ansprechende Programme für ein breites Publikum. Mit einer einzigartigen Mischung aus Unterhaltung, Lifestyle und Bildungsinhalten hat RiC.today sich als Favorit für Familien etabliert, die auf der Suche nach vertrauenswürdigen Programmen sind. Der Sender wird in Englisch und Deutsch verfügbar sein und Telekommunikationsanbietern sowie Anbietern im Hospitality-Bereich ermöglichen, Premium-Familieninhalte anzubieten, die bei diversen Zielgruppen Anklang finden.

Eine visionäre Zusammenarbeit
„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit SAWA Rights, einem angesehenen Partner für die Inhaltsverbreitung im Nahen Osten und weltweit“, sagte Armin Schnell, Executive Vice President Sales der Your Family Entertainment AG. „SAWAs Expertise und Engagement für Qualität machen sie zum idealen Vertreter, um Fix&Foxi und RiC.today einem neuen Publikum zugänglich zu machen. Gemeinsam öffnen wir Türen zu vertrauenswürdiger, familienfreundlicher Unterhaltung, die Familien und Kinder genießen und von der sie lernen können.“

YFE’s strategischer Fokus: Investition in digitale Transformation
Diese Partnerschaft ist ein Teil der umfassenderen Strategie von YFE, eine führende Rolle in der digitalen Transformation zu übernehmen und KI-gesteuerte Innovationen in der Unterhaltungsindustrie zu nutzen. Zur Förderung dieses Wachstums plant YFE eine Kapitalerhöhung, um den Einsatz fortschrittlicher digitaler Plattformen und KI-unterstützter Tools zu beschleunigen. Diese Investition wird sicherstellen, dass YFE an der Spitze der Schaffung, Kuratierung und Verbreitung hochwertiger Familienunterhaltung weltweit bleibt und ihr Engagement bekräftigt, überall bereichernde Erlebnisse für Familien zu liefern.

Ali Ajouz, CEO von SAWA Rights Management, ergänzte: „Wir freuen uns, mit YFE Network zusammenzuarbeiten, um die Sender Fix&Foxi und RiC.today in die MENA-Region zu bringen. Diese Zusammenarbeit unterstreicht unser Engagement für unsere Kunden, indem wir unser Senderportfolio kontinuierlich erweitern. Mit über 300 einzigartigen TV-Sendern aus der ganzen Welt setzen wir neue Maßstäbe für Familien- und Kinderunterhaltung in der Region, was unserer Mission entspricht, unser Portfolio ständig mit Premium-Inhalten zu erweitern, die Zuschauer jeden Alters ansprechen.”


 

Über Your Family Entertainment AG (YFE):
Die in München ansässige deutsche Firma Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Abkürzung: RTV) (YFE) ist ein führender Produzent und Distributor hochwertiger Kinder- und Familienprogramme. YFE besitzt und betreibt eine der größten senderunabhängigen Bibliotheken Europas. Jedes einzelne Inhaltselement wird sorgfältig kuratiert, um lehrreich, unterhaltsam und gewaltfrei zu sein. Zusätzlich bietet YFE den weltweit anerkannten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, den frei empfangbaren Sender „RiC TV“ sowie zahlreiche mobile und digitale Kanäle an. Im Dezember 2021 feierte YFE eine strategische Allianz mit der Kartoon Studios (NYSE: TOON) als bedeutendem Aktionär, um gemeinsam den Weg zu einer globalen „Content with a Purpose“-Strategie zu ebnen.

 
Über Fix&Foxi TV:

Fix&Foxi TV ist der preisgekrönte Sender aus Europa für Kinder und die ganze Familie – moderiert von den charmanten und berühmten Fuchs-Zwillingen. Fix&Foxi TV bietet eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvoller Unterhaltung und Bildungsinhalten sowie monatliche Highlights und Erstausstrahlungen mit seinem 24-Stunden-Programm. Alle Programme auf Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei und daher garantiert „kinder- und markensicher“.


Über RiC.today:
RiC.today ist der Sprachlernsender der Your Family Entertainment AG, der speziell darauf ausgelegt ist, Kindern und Jugendlichen auf unterhaltsame Weise Englisch beizubringen. Mit einer Mischung aus Bildungsprogrammen und unterhaltsamen Inhalten unterstützt RiC.today spielerisch den Spracherwerb und richtet sich an Familien, die ihre Kinder frühzeitig an die englische Sprache heranführen möchten.


Über SAWA Rights Management („SAWA Entertainment“):
Mit Sitz in Dubai, VAE, ist SAWA Rights Management Teil der SAWA ENTERTAINMENT-Gruppe, einem führenden Content-Distributionsunternehmen, das mehr als 300 TV-Sender und tausende Stunden Video-on-Demand-Inhalte anbietet. SAWA ist auf die Bereitstellung von Inhalten in verschiedenen Genres spezialisiert, darunter Nachrichten, Unterhaltung, Bildung und Sport, für Rundfunkanstalten, Pay-TV-Plattformen, IPTV-/OTT-Netzwerke, Telekommunikationsanbieter und die Hospitality-Branche in der MENA-Region, Europa, Asien, Afrika und Lateinamerika.



Medienkontakt Your Family Entertainment AG:
Laurence Robinet
Türkenstraße 87
80799 München
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
E-Mail: laurence.robinet@yfe.tv

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Medienkontakt SAWA Rights Management:
Shaymaa Awad
E-Mail: shaymaa@srmtv.com
Tel.: +971508477366

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Emittent/Herausgeber: Your Family Entertainment AG
Schlagwort(e): TV/Radio

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Your Family Entertainment AG bringt Fix&Foxi TV und RiC.today ins Bouquet der Deutschen Telekom auf MagentaTV!

Your Family Entertainment AG bringt Fix&Foxi TV und RiC.today ins Bouquet der Deutschen Telekom auf MagentaTV!


EQS-Media / 29.10.2024 / 09:00 CET/CEST

Pressemitteilung

 

Your Family Entertainment AG bringt Fix&Foxi TV und RiC.today ins Bouquet der Deutschen Telekom auf MagentaTV!

 

München, den 29. Oktober 2024

Die Your Family Entertainment AG (YFE) freut sich, bekanntzugeben, dass der beliebte Pay-TV-Sender Fix&Foxi TV sowie der englischsprachige Pay-TV „Learning Channel“ RiC.today ab dem 31. Oktober 2024 im Bouquet der Deutschen Telekom auf MagentaTV verfügbar sein werden.

Fix&Foxi TV ist ein familienfreundlicher Sender, der auf hochwertigen, unterhaltsamen und lehrreichen Content für Kinder und Familien setzt. Der Sender bietet ein vielfältiges Programm aus Zeichentrickserien, Spielfilmen und Shows, das Kinder aller Altersgruppen begeistert. Aktuelle Programm-Highlights des Senders sind neben den bekannten Füchsen Fix&Foxi u.a. Cosmo&Wanda (Wenn Elfen helfen), Die Schlümpfe (Remastered), The Tribe und Stan Lee’s Superhero Kindergarten von Arnold Schwarzenegger.

RiC.today ist der englischsprachige Lernsender der YFE, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Kindern und Jugendlichen auf unterhaltsame Weise Englisch- und andere wertvolle Kenntnisse zu vermitteln. Mit einer breiten Auswahl an informativen und unterhaltsamen Inhalten unterstützt RiC.today spielerisch den Erwerb wichtiger Fähigkeiten und das Verständnis der englischen Sprache.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Sender Fix&Foxi TV und RiC.today nun Teil des MagentaTV-Angebots der Deutschen Telekom werden. Damit können wir noch mehr Familien und jungen Zuschauern Zugang zu unserem qualitativ hochwertigen und pädagogisch wertvollen Programm bieten,“ sagt Armin Schnell, Head of Sales bei der Your Family Entertainment AG.

„Wir freuen uns sehr, die beliebten Familiensender Fix&Foxi TV und RiC.today ab dem 31. Oktober 2024 auf MagentaTV begrüßen zu dürfen. Diese neuen Inhalte passen perfekt zu unserer Kernzielgruppe Family & Kids und bereichern unser Angebot mit hochwertiger Unterhaltung für Groß und Klein,“ sagt Dr. Jörg Richartz, Vice President Vermarktung & Steuerung TV bei der Deutschen Telekom.

Mit der Aufnahme von Fix&Foxi TV und RiC.today in das MagentaTV-Angebot baut die Your Family Entertainment AG ihr Sendergeschäft weiter aus und stärkt ihre Position als Anbieter von familienfreundlichen und lehrreichen TV-Inhalten. Durch die Kooperation mit der Deutschen Telekom erreicht YFE ein noch breiteres Publikum und unterstreicht ihr Engagement, qualitativ hochwertige Unterhaltung und Bildung in die Wohnzimmer zu bringen.
 

 

Über Your Family Entertainment AG:
Die Your Family Entertainment AG (YFE) mit Sitz in München, ist eines der führenden deutschen Unternehmen in der Produktion und Distribution von Kinder- und Familienprogrammen. YFE besitzt eine der größten unabhängigen Film-Programmbibliotheken Europas mit beliebten Titeln wie „Enid Blyton“, „Fix & Foxi“ und „Cosmo & Wanda – Wenn Elfen helfen“. Die Inhalte von YFE sind für ihre Bildungsqualität, Unterhaltungswert und Gewaltfreiheit bekannt. YFE betreibt den mehrfach ausgezeichneten Pay-TV-Sender „Fix&Foxi TV“, der auf vier Kontinenten präsent ist, den Free-TV-Sender „RiC TV“ sowie verschiedene mobile und digitale Kanäle weltweit. Im Dezember 2021 konnte YFE Kartoon Studios (NYSE: TOON), ehemals Genius Brands International aus Hollywood, als neuen Hauptaktionär gewinnen. YFE und Kartoon Studios bieten unter dem Motto „Content with a Purpose“ qualitativ hochwertige Inhalte einem globalen Publikum an.

 

Über Fix&Foxi TV / RiC.today
Fix&Foxi TV ist der preisgekrönte Sender aus Europa für Kinder und die ganze Familie – mit den beliebten Füchsen als Präsentatoren zeigt Fix&Foxi TV mit seinem 24-stündigen Programm eine optimale Mischung aus pädagogisch wertvollen Unterhaltungs- und Bildungsinhalten sowie monatlichen Highlights und Erstausstrahlungen. Alle Sendungen auf Fix&Foxi TV sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und damit garantiert „kids safe“ und „brand safe“.

RiC.today ist der englischsprachige Lernsender der Your Family Entertainment AG, der speziell darauf ausgerichtet ist, Kindern und Jugendlichen auf unterhaltsame Weise Englischkenntnisse zu vermitteln. Mit einem Mix aus edukativen Programmen und unterhaltsamen Inhalten unterstützt RiC.today spielerisch den Spracherwerb und richtet sich an Familien, die ihre Kinder in einer frühen Phase an die englische Sprache heranführen möchten.

 

Über MagentaTV:
MagentaTV bündelt klassisches Fernsehen und Streamingdienste auf einer Plattform. Immer kostenlos dabei ist MagentaTV+. Dabei stehen bis zu 180 TV-Sender und mehr als 150 HD-Kanäle zur Auswahl. Zudem bieten Funktionen wie Timeshift, Restart und sieben Tage Replay einen einmaligen Komfort. MagentaTV ist unabhängig vom Internetanschluss buchbar, auch im EU-Ausland nutzbar und kann zuhause und unterwegs über Endgeräte der Telekom sowie über Smart TVs, Streamingsticks, Smartphones und Tablets genutzt werden. Weitere Informationen unter www.magentatv.de.

 

Kontakt Your Family Entertainment AG
Laurence Robinet
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80799 München
Deutschland

Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
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