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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
01.10.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius erwirbt verbleibende 45 % an mAbxience für bis zu 750 Mio. € und erhält vollständige Kontrolle über seine Biosimilars-Plattform
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20.08.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius verkauft 7,8 Millionen Fresenius Medical Care-Aktien im Wert von rund 300 Millionen Euro
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10.08.2026Fresenius SE & Co. KGaAFitch Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an
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06.08.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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06.08.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius stellt auf Namensaktien um – automatische Umwandlung für Aktionärinnen und Aktionäre
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04.08.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius Q2/26: Hervorragende Leistung zeigt strukturelle Verbesserung durch #FutureFresenius – Ausblick erhöht
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04.08.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Fresenius hebt aufgrund der starken operativen Geschäftsentwicklung die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an
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23.07.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius gründet Venture-Fonds mit mindestens 200 Millionen Euro und treibt Innovationen im Gesundheitswesen voran
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22.05.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius-Hauptversammlung 2026: Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu
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22.05.2026Fresenius SE & Co. KGaAHauptversammlung 2026: Fresenius blickt auf sehr gutes Geschäftsjahr 2025 zurück und schlägt 5% mehr Dividende vor
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06.05.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius investiert in Avelios Medical und baut strategische Partnerschaft mit SAP weiter aus
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06.05.2026Fresenius SE & Co. KGaAExzellenter Jahresauftakt: Fresenius zeigt anhaltend operative Stärke und Resilienz; Ausblick bestätigt
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08.04.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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08.04.2026Fresenius SE & Co. KGaA#FutureFresenius zahlt sich aus: S&P Global Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an
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25.02.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius 2025 mit erneut starkem Jahresergebnis; #Future Fresenius REJUVENATE-Phase beschleunigt langfristige Wertschaffung
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25.02.2026Fresenius SE & Co. KGaAFresenius-Aufsichtsrat verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Michael Sen vorzeitig um 5 Jahre — Christian Pawlu zum 1. Juli für Fresenius Helios in den Vorstand berufen
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06.11.2025Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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06.11.2025Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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09.04.2025Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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03.03.2025Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren
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15.10.2024Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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15.10.2024Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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15.10.2024Fresenius SE & Co. KGaAFresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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Fresenius erwirbt verbleibende 45 % an mAbxience für bis zu 750 Mio. € und erhält vollständige Kontrolle über seine Biosimilars-Plattform

Fresenius erwirbt verbleibende 45 % an mAbxience für bis zu 750 Mio. € und erhält vollständige Kontrolle über seine Biosimilars-Plattform

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
Fresenius erwirbt verbleibende 45 % an mAbxience für bis zu 750 Mio. € und erhält vollständige Kontrolle über seine Biosimilars-Plattform (News mit Zusatzmaterial)

01.10.2026 / 07:46 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Erwerb der verbleibenden 45 % an mAbxience schafft ein komplett integriertes Biopharma-Geschäft im vollständigen Eigentum von Fresenius, das die gesamte Wertschöpfungskette von der Forschung bis zur Vermarktung abdeckt
  • Volle Eigentümerschaft vereinfacht die Steuerung künftiger Investitionen, Produktionskapazitäten und Entscheidungsprozesse und verbessert damit die Wettbewerbsposition von Fresenius im dynamischen und wachstumsstarken Biosimilars-Markt mit einem Volumen von mehr als 180 Mrd. € bis 2035
  • Transaktion ist Teil der #FutureFresenius-Strategie – sie bündelt die skalierbare, wachstumsstarke Biopharma-Plattform bei Fresenius und ermöglicht dem Unternehmen die vollständige Teilhabe an der künftigen Wertschöpfung
  • Akquisition wird voraussichtlich ab Vollzug unmittelbar zum bereinigten Ergebnis je Aktie des Konzerns beitragen

Die Fresenius SE & Co. KGaA (XETR: FRE; OTCM: FSNUY) hat heute den Erwerb der verbleibenden 45 % an der mAbxience Holding S.L. (mAbxience) von Insud Pharma S.L. und Invim Corporativo, S.L. bekannt gegeben. Die Gesamtgegenleistung beträgt bis zu 750 Mio. € einschließlich einer bedingten Zahlung von 50 Mio. € nach erfolgreichen Zulassungen von Produktionsstätten. Die Transaktion wurde am 30. September 2026 unterzeichnet und vollzogen; behördliche Genehmigungen waren nicht erforderlich.

Bereits im August 2022 erwarb Fresenius eine Mehrheitsbeteiligung von 55 % an mAbxience. Seitdem wurde das Unternehmen als voll konsolidierte Tochtergesellschaft geführt. Mit dem Erwerb der verbleibenden Anteile wird die Beteiligungsstruktur nun vervollständigt: Die Biosimilars-Plattform ist damit komplett im Biopharma-Geschäft von Fresenius Kabi gebündelt und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zur Vermarktung ab.

Die Akquisition baut auf einer erfolgreichen Partnerschaft auf, die bereits wichtige Meilensteine in den Bereichen Entwicklung, Herstellung, Technologietransfer und Zulassung erreicht hat. Mit dem Erwerb der verbleibenden Anteile sichert sich Fresenius den gesamten wirtschaftlichen Nutzen der Plattform sowie größere strategische Flexibilität bezüglich künftiger Investitionen in Produktionskapazitäten, der Auswahl von Biosimilars und der Vergabe von Lizenzen. Dies erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem für zahlreiche biologische Arzneimittel die Marktexklusivität ausläuft. Dieser wachstumsstarke Markt dürfte sich bis 2035 auf mehr als 180 Mrd. € versechsfachen. Die vollständige Bündelung der Aktivitäten unter einem Eigentümer schafft eine noch stärkere Plattform zur weiteren Verbesserung von Qualität, Versorgungssicherheit und operativer Flexibilität und unterstützt zugleich künftige Innovationen sowie einen breiteren Zugang zu hochwertigen Biosimilars für Patientinnen und Patienten. Die Transaktion steht im Einklang mit den im Rahmen von #FutureFresenius festgelegten Prioritäten für die Kapitalallokation.

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius, sagte: „Mit dem Abschluss der Übernahme von mAbxience erreichen wir den nächsten Meilenstein beim Aufbau eines führenden, vertikal integrierten Biopharma-Geschäfts von relevanter Größe.

Als wir vor vier Jahren erstmals in mAbxience investiert haben, war das Marktpotenzial groß, der Biosimilars-Markt befand sich jedoch noch in einer frühen Entwicklungsphase. Die Mehrheitsbeteiligung verschaffte uns Zugang zu einer hoch wettbewerbsfähigen Plattform und begrenzte zugleich unser Risiko. Seitdem hat sich der Markt dynamisch entwickelt und mAbxience seine Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Heute verfügt Fresenius über die finanzielle Stärke, den nächsten Schritt zu gehen. Damit können wir künftig Kosten, Kapazitäten und den Zeitpunkt von Markteinführungen vollständig selbst steuern. Zudem kommt uns der gesamte wirtschaftliche Nutzen zugute, während bei der nächsten Welle biologischer Arzneimittel die Marktexklusivität ausläuft. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies einen verlässlichen Zugang zu hochwertigen Biosimilars. Für unsere Aktionärinnen und Aktionäre ist es eine disziplinierte Investition in ein Geschäft, das wir sehr gut kennen.“

Jurgen Van Broeck, Chief Executive Officer von mAbxience, sagte: „mAbxience wurde mit dem Ziel gegründet, Patientinnen und Patienten zu versorgen und zugleich zu zeigen, dass sich hochwertige Biologika zu weltweit bezahlbaren Kosten entwickeln und herstellen lassen. Seit 2022 hat unsere Partnerschaft mit Fresenius gezeigt, wie stark die Kombination unserer Mitarbeitenden, unseres Know-hows und unserer Fähigkeiten ist. Ich möchte auch Insud Pharma für die Unterstützung und das Engagement in den vergangenen zehn Jahren ausdrücklich danken. Der heutige Erfolg von mAbxience beruht auf der Vision, dem Einsatz und der Arbeit vieler Menschen, die diesen Weg von Anfang an mitgestaltet haben. Die vollständige Übernahme ist der konsequente nächste Schritt und schafft eine noch stärkere Plattform für Innovation, Wachstum und nachhaltige Wertschöpfung für Patientinnen und Patienten, Kunden sowie Partner. Wir schlagen nun gemeinsam dieses nächste Kapitel auf; dabei werden wir weiterhin auf dem Unternehmergeist, der wissenschaftlichen Exzellenz und der konsequenten Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten aufbauen, die den Erfolg von mAbxience geprägt haben.“

mAbxience ist ein führendes globales Biopharma-Unternehmen, das drei hochmoderne Mehrprodukt-Produktionsstätten für Wirkstoffe in Spanien und Lateinamerika betreibt und mehr als 1.300 Mitarbeitende beschäftigt. mAbxience entwickelt und produziert biosimilare monoklonale Antikörper und bietet Partnern Dienstleistungen in der Auftragsentwicklung und -herstellung an. Im Jahr 2025 erzielte mAbxience einen Umsatz von mehr als 320 Mio. € und trug mit einer Marge beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) positiv zur Gesamtmarge von Fresesenius Kabi bei. Das Portfolio umfasst vier Produkte auf dem Markt sowie acht Entwicklungskandidaten. Zusammen mit den Entwicklungs-, Zulassungs- und Vermarktungskompetenzen von Fresenius Kabi deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette vom Labor bis zu den Patientinnen und Patienten ab.

Jurgen Van Broeck, Chief Executive Officer von mAbxience, wird das Unternehmen weiterhin führen und an Dr. Sang-Jin Pak, President Biopharma bei Fresenius, berichten.

Die vollständige Eigentümerschaft schafft innerhalb des unveränderten Fresenius-Finanzrahmens die Voraussetzungen für eine weitere Skalierung der Plattform, einschließlich Möglichkeiten zur Erweiterung der Pipeline. 

Finanzielle Eckpunkte

  • Gegenleistung: Bis zu 750 Mio. € in bar einschließlich einer bedingten Zahlung von 50 Mio. € nach erfolgreichen Zulassungen von Produktionsstätten.
  • Finanzierung: Aus vorhandener Liquidität und operativem Cashflow. Eine neue Finanzierung war nicht erforderlich.
  • Bilanz: Die Gegenleistung begleicht die in der Konzernbilanz erfasste Verbindlichkeit aus der Put-Option auf den nicht beherrschenden Anteil von 45 %. Nach der Transaktion wird das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu EBITDA um rund 20 Basispunkte ansteigen. Für das Gesamtjahr wird weiterhin erwartet, dass der Verschuldungsgrad am unteren Ende des selbst gesetzten Zielkorridors von 2,5x bis 3,0x liegt.
  • Bilanzierung: Nach den International Financial Reporting Standards stellt der Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils eine Eigenkapitaltransaktion dar; es entsteht kein Geschäfts- oder Firmenwert. Bislang wurde ein nicht beherrschender Anteil von 45 % ausgewiesen. Die Transaktion wird voraussichtlich unmittelbar zum bereinigten Ergebnis je Aktie des Konzerns beitragen.
  • Rendite: Es wird erwartet, dass die Investition, die Rendite des investierten Kapitals (ROIC), die bereits zuvor über den Kapitalkosten lag, im Einklang mit den Kapitalallokationskriterien des Konzerns weiter verbessert.
  • Kreditratings: Fresenius wird von S&P mit BBB (Ausblick positiv), von Moody’s mit Baa3 (Ausblick stabil) und von Fitch mit BBB- (Ausblick positiv) bewertet. Eine starke Bilanz und der fortgesetzte Schuldenabbau bleiben Prioritäten. 

Prognose: Die Prognose für das Gesamtjahr 2026 sowie die Biopharma-Ambition für 2030, den Umsatz gegenüber 2025 bei einer EBIT-Marge von rund 20 % ungefähr zu verdoppeln, bleiben unverändert.

 

Hinweise für Redaktionen
Die Mitteilung vom 31. März 2022 zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 55 % an mAbxience durch Fresenius Kabi ist hier verfügbar, die Mitteilung zum Vollzug vom 1. August 2022 hier. Die Präsentation „Meet the Management“ zum Biopharma-Geschäft vom 15. Dezember 2025 ist hier verfügbar.

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Über mAbxience
mAbxience ist ein in Spanien ansässiges Unternehmen, das auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Biopharmazeutika spezialisiert ist. mAbxience ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA und Teil des Biopharma-Geschäfts von Fresenius Kabi. Mit mehr als fünfzehn Jahren Erfahrung verfolgt mAbxience eine klare Mission: den weltweiten Zugang zu hochwertigen und bezahlbaren Arzneimitteln zu verbessern und damit die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu steigern. Mit vier zugelassenen Produkten und einer starken Entwicklungspipeline hat mAbxience eine B2B-Präsenz in mehr als 100 Märkten aufgebaut. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über ein Netzwerk von mehr als 40 Partnern und beschäftigt über 1.300 Mitarbeitende. Die drei Mehrprodukt-Produktionsstätten in Europa und Südamerika verfügen über GMP-Zulassungen renommierter Aufsichtsbehörden, darunter die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie weitere Behörden. Als globaler Biopharma-Spezialist bietet mAbxience zudem Dienstleistungen als Contract Development and Manufacturing Organization (CDMO) an und nutzt moderne Technologien sowie innovative Plattformen, um integrierte Entwicklung- und Herstellungslösungen bereitzustellen.

Weitere Informationen unter www.mabxience.com sowie auf LinkedIn.
 

Über Fresenius
Fresenius (XETR: FRE; OTCM: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, medizinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.

Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen unter www.fresenius.com/de sowie auf LinkedIn.

 

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland /Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Dr. Michael Moser, Dr. Christian Pawlu
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch
 

Kontakte
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Pressekontakt:
Steffi Kim
Group Communications
Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
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Deutschland
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steffi.kim@fresenius.com


Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: 20261001_FSE_Presseinformation_mAbxience


01.10.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
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EQS News ID: 2408344

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2408344  01.10.2026 CET/CEST

Fresenius verkauft 7,8 Millionen Fresenius Medical Care-Aktien im Wert von rund 300 Millionen Euro

Fresenius verkauft 7,8 Millionen Fresenius Medical Care-Aktien im Wert von rund 300 Millionen Euro

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Fresenius verkauft 7,8 Millionen Fresenius Medical Care-Aktien im Wert von rund 300 Millionen Euro (News mit Zusatzmaterial)

20.08.2026 / 18:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 
  • Fresenius hat eine Vereinbarung über den Verkauf von rund 7,8 Millionen Aktien von Fresenius Medical Care geschlossen, dies entspricht rund 2,9 Prozent des ausgegebenen Grundkapitals von Fresenius Medical Care
  • Mit dieser Transaktion setzt Fresenius den disziplinierten, wertorientierten Abbau seiner Finanzbeteiligung fort
  • Erhöhte strategische und finanzielle Flexibilität für Investitionen in die Wachstumsplattformen von Fresenius; der Nettoerlös wird im Einklang mit den festgelegten Prioritäten der Kapitalallokation verwendet

Fresenius reduziert seine Finanzbeteiligung an Fresenius Medical Care weiter und setzt damit seinen Transformationskurs unter #FutureFresenius konsequent fort. Mit dem Verkauf von 7,8 Millionen Aktien im Wert von rund 300 Millionen Euro an ausgewählte institutionelle Investoren stärkt Fresenius seine Bilanz weiter und erhöht seine strategische Flexibilität. Die verkauften Aktien entsprechen rund 2,9 Prozent des ausgegebenen Grundkapitals von Fresenius Medical Care.
„Mit diesem Schritt reduzieren wir unsere Finanzbeteiligung an Fresenius Medical Care und schaffen zusätzlichen Spielraum, um Kapital gezielt in unsere Wachstumsplattformen zu investieren. Genau dafür wurde #FutureFresenius geschaffen, und darauf baut auch REJUVENATE auf – ein fokussierteres Fresenius mit einer stärkeren Bilanz und der Fähigkeit, Chancen konsequent zu nutzen“, sagt Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius.
Der Nettoerlös wird die Nettoverschuldung des Konzerns reduzieren und für künftige Investitionen zur Verfügung stehen.
Seit der Entkonsolidierung von Fresenius Medical Care im Jahr 2023 behandelt Fresenius seine Beteiligung als Finanzinvestition. Mit dem Verkauf eines wesentlichen Teils seiner Anteile im Jahr 2025 erreichte das Unternehmen einen Meilenstein in der Transformation unter #FutureFresenius. Seitdem hat Fresenius seine Beteiligung aktiv verwaltet und im Zuge der Aktienrückkaufprogramme von Fresenius Medical Care anteilig Aktien verkauft.
Mit der heute angekündigten Transaktion setzt Fresenius seine Transformation konsequent fort und unterstreicht sein Bekenntnis zu einer disziplinierten Kapitalallokation, langfristigem profitablen Wachstum und nachhaltiger Wertschaffung. Fresenius wird seine verbleibende Beteiligung weiterhin aktiv managen und deren Entwicklung unter Berücksichtigung der Marktbedingungen, der Kapitalallokationsprioritäten und bestehender Lock-up-Vereinbarungen fortlaufend bewerten.

Weitere Informationen (Hinweis für die Redaktion)

Transaktionsdetails
  • Für die verbleibenden Anteile von Fresenius gilt eine Sperrfrist von bis zu 45 Tagen
  • Der erwartete Buchgewinn im niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich wird in den Ergebnissen des Fresenius-Konzerns für das dritte Quartal 2026 berücksichtigt und als Sondereinfluss ausgewiesen

Beteiligung an Fresenius Medical Care: Wichtige Ereignisse
Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung im Jahr 2023 hielt Fresenius 32,2 Prozent des Aktienkapitals von Fresenius Medical Care. Im März 2025 erzielte Fresenius durch eine kombinierte Emission von Aktien im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens und von in Fresenius Medical Care-Aktien umtauschbaren Anleihen mit Fälligkeit im Jahr 2028 einen Bruttoerlös von rund 1,1 Milliarden Euro. Nach dieser ersten Veräußerung hielt Fresenius rund 28,6 Prozent. Im August 2025 leitete Fresenius Medical Care eine Reihe von Aktienrückkaufprogrammen ein, in deren Rahmen Fresenius anteilig Aktien verkaufte, um seinen Anteil in etwa zu erhalten. Im August 2026 platzierte Fresenius weitere 7,8 Millionen Aktien bei institutionellen Investoren. Nach dieser Transaktion hält Fresenius etwa 25,0 Prozent1 und ist weiter der größte Aktionär.


Pressekontakt:
Timo Lindemann
Group Communications
Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg
Deutschland
M +491511 5515324
timo.lindemann@fresenius.com
 
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Fresenius (XFRA: FRE, OTC: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.
Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen unter www.fresenius.com/de

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Dr. Michael Moser, Dr. Christian Pawlu
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

Informationen zu Wertpapieren
Die Fresenius SE & Co. KGaA ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und gehört zum DAX 40. Die Aktien werden auf Xetra, dem elektronischen Handelsplatz der Deutschen Börse, unter dem Tickersymbol FRE gehandelt.

American Depository Receipts (ADRs)
Die Fresenius SE & Co. KGaA unterhält ein gesponsertes Level-I-ADR-Programm, das in den Vereinigten Staaten auf der OTC-Markets-Plattform unter dem Tickersymbol FSNUY im Freiverkehr gehandelt wird, wobei das Verhältnis vier American Depository Receipts zu einer Stammaktie beträgt. Verwahrbank: J.P. Morgan Chase Bank N.A. ISIN: US35804M1053 ● CUSIP: 35804M105

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Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Bekanntmachung können sich ändern.
 
 
1Vor einem etwaigen künftigen Umtausch von Anleihen in Aktien von Fresenius Medical Care sowie vor einer etwaigen Aktieneinziehung durch Fresenius Medical Care im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms.

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: 20260820_FSE_Presseinformation_Aktienverkauf_FME


20.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
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EQS News ID: 2386574

 
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2386574  20.08.2026 CET/CEST

Fitch Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

Fitch Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rating
Fitch Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

10.08.2026 / 14:30 CET/CEST
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Die Ratingagentur Fitch Ratings hat den Kreditausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv angehoben und das Kreditrating mit BBB- bestätigt.

Fitch Ratings würdigte in seinem Bericht das durch die Strategie #FutureFresenius gestärkte Unternehmensprofil von Fresenius, insbesondere die klare Fokussierung auf das Kerngeschäft – Fresenius Helios und Fresenius Kabi – sowie verbesserte Kreditkennzahlen. Die Einschätzung von Fitch Ratings unterstreicht die Qualität und Widerstandsfähigkeit des Geschäftsportfolios von Fresenius, das nachhaltiges Wachstum auch in einem volatilen Umfeld unterstützt.

„Der positive Ausblick von Fitch ist eine klare Anerkennung des strukturellen Fortschritts, den wir erzielt haben. #FutureFresenius zeigt messbare Wirkung. Wir haben unser Geschäftsprofil deutlich geschärft und damit auch die Qualität unserer Ergebnisse und Renditen gesteigert. Dank unseres stärkeren Cashflow-Profils konnten wir unsere Verschuldung deutlich senken und unsere Bilanz weiter festigen. Zugleich verschafft uns unsere stärkere finanzielle Aufstellung mehr strategischen Spielraum, um in künftige Wachstumschancen zu investieren, die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und langfristigen Wert für unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen“, sagte Fresenius-Finanzvorständin Sara Hennicken.

Fresenius hat mit den kürzlich veröffentlichten Zahlen für das zweite Quartal 2026 gezeigt, dass die konsequente Umsetzung der Strategie die operative Dynamik kontinuierlich in Gewinnwachstum umsetzt. Diese Fortschritte hat das Unternehmen erzielt, während es weiter wächst und gezielt in Innovationen investiert.

Fresenius wird von den drei führenden Ratingagenturen S&P (BBB/positiv), Moody’s (Baa3/stabil) und Fitch (BBB-/positiv) mit Investment Grade bewertet. Das Unternehmen bekennt sich weiter zu seinem Investment-Grade-Rating und zur Einhaltung des selbst definierten Zielkorridors für den Verschuldungsgrad von 2,5 bis 3,0x Netto-Finanzverbindlichkeiten/ EBITDA1, der Bestandteil des Finanzrahmens zur Kapitalallokation ist.

 

1 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils zu aktuellen durchschnittlichen Wechselkursen; pro forma abgeschlossene Akquisitionen / Desinvestitionen; vor Sondereinflüssen; inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Fresenius Medical Care und Vitrea Dividende; Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe.

Pressekontakt:
Timo Lindemann
Group Communications
Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
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Deutschland
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timo.lindemann@fresenius.com

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Fresenius (XFRA: FRE, OTC: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.

Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen unter www.fresenius.com/de

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
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Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Dr. Michael Moser, Dr. Christian Pawlu
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch



10.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2380050  10.08.2026 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Fresenius SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Fresenius SE & Co. KGaA / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
Fresenius SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

06.08.2026 / 13:03 CET/CEST
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Fresenius SE & Co. KGaA 
Bad Homburg v.d.H. 


Stammaktien 

ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560 

ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562 
 

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung 
 

Stammaktien 

ISIN: DE0005785604 (alt) // WKN: 578560 (alt) 

ISIN: DE000FRE5EN2 (neu) // WKN: FRE5EN (neu) 

 

ISIN: DE0005785620 (alt) // WKN: 578562 (alt) 

ISIN: DE000FRE5EK8 (neu) // WKN: FRE5EK (neu) 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v.d.H., (die „Gesellschaft“) hat am 22.Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt13 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung der Gesellschaft beschlossen. 

Die mit der Umstellung verbundenen Satzungsänderungen wurden am 28. Juli 2026 in das Handelsregister B der Gesellschaft beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe (HRB11852) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR563.237.277,00 ist nunmehr in insgesamt 563.237.277 auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt, auf die ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von jeweils EUR1,00 entfällt. 

Der letzte Handelstag der Inhaber-Stammaktien mit der ISIN: DE0005785604 (alt) // WKN: 578560 (alt) ist der 12. August 2026. Laufende Handelsaufträge, die am 12.August 2026 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 13. August 2026 werden die Stammaktien der Gesellschaft mit der ISIN: DE0005785604 (alt) // WKN: 578560 (alt) unter der neuen ISIN: DE000FRE5EN2 // WKN: FRE5EN als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt. 

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 14.August 2026 abends (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Vom 17.August 2026 an (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namens-Stammaktien unter den neuen ISIN: DE000FRE5EN2 // WKN: FRE5EN bzw. ISIN: DE000FRE5EK8 // WKN: FRE5EK. 

Die Inhaber-Stammaktien mit der ISIN: DE0005785620 (alt) // WKN: 578562 (alt) sind nicht zum Börsenhandel zugelassen, werden aber entsprechend auf die neue ISIN: DE000FRE5EK8 (neu) // WKN: FRE5EK (neu) umgestellt. 

Das in auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilte Grundkapital wird durch zwei Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an den Stammaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. 

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür müssen die Aktionäre, soweit sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Postanschrift, soweit sie juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften sind, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall eine elektronische Adresse sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien angeben. 

Die Rechtsstellung der Aktionäre der Gesellschaft, die in das Aktienregister eingetragen sind, wird durch die Umstellung der Inhaberaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Zudem wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktien der Gesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschaft. 

Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. 

 

Bad Homburg v.d.H., im August 2026 

Fresenius SE & Co. KGaA 

vertreten durch den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin:  

Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe 



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2378688  06.08.2026 CET/CEST

Fresenius stellt auf Namensaktien um – automatische Umwandlung für Aktionärinnen und Aktionäre

Fresenius stellt auf Namensaktien um – automatische Umwandlung für Aktionärinnen und Aktionäre

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung
Fresenius stellt auf Namensaktien um – automatische Umwandlung für Aktionärinnen und Aktionäre

06.08.2026 / 13:00 CET/CEST
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  • Direktere und effizientere Kommunikation mit Anteilseignern
  • Umstellung erfolgt automatisch über die Depotbanken
  • Neue ISIN: DE000FRE5EN2; neue WKN: FRE5EN
  • Erster Handelstag als Namensaktie am 13. August 2026

Die Fresenius SE & Co. KGaA stellt ihre Stammaktien von Inhaber- auf Namensaktien um. Die Umstellung läuft automatisch über die Depotbanken; Aktionärinnen und Aktionäre müssen nichts unternehmen. Fresenius setzt damit einen Beschluss der Hauptversammlung 2026 um.

Namensaktien ermöglichen Fresenius künftig einen direkteren und transparenteren Austausch mit seinen Aktionärinnen und Aktionären. Voraussetzung hierfür ist das gesetzlich vorgeschriebene Aktienregister. In diesem werden die für die Verwaltung der Namensaktien und die Aktionärskommunikation notwendigen und gesetzlich erforderlichen Angaben hinterlegt, etwa Name, E-Mail-Adresse und die Zahl der gehaltenen Aktien.

Für Aktionärinnen und Aktionäre bleiben die mit den Aktien verbundenen Rechte unverändert. Dies gilt insbesondere für das Dividendenrecht, das Stimmrecht sowie das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Auch die Verwahrung der Aktien im Depot und die Dividendenauszahlung über die depotführende Bank ändern sich nicht.

Die Umstellung erfolgt im Verhältnis 1:1. Die technische Umstellung in den Depots erfolgt nach Börsenschluss am 12. August 2026. Ab dem 13. August 2026 werden die Fresenius-Aktien als Namensaktien gehandelt. Dann gelten die neue ISIN DE000FRE5EN2 und die neue WKN FRE5EN. Das Börsenkürzel FRE bleibt unverändert. Die Fresenius-Namensaktien sind an den Börsen Frankfurt, Düsseldorf und München notiert.

Weitere Informationen gibt es auf der Fresenius-Webseite im Bereich Hauptversammlung sowie unter FAQ.


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Fresenius (XFRA: FRE, OTC: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.

Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen unter www.fresenius.com/de sowie auf LinkedIn.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland /Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Dr. Michael Moser, Dr. Christian Pawlu
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch



06.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
Deutschland
Telefon: +49 (0)6172 608-97033
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ISIN: DE0005785604
WKN: 578560
Indizes: DAX
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EQS News ID: 2378662

 
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2378662  06.08.2026 CET/CEST

Fresenius Q2/26: Hervorragende Leistung zeigt strukturelle Verbesserung durch #FutureFresenius – Ausblick erhöht

Fresenius Q2/26: Hervorragende Leistung zeigt strukturelle Verbesserung durch #FutureFresenius – Ausblick erhöht

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Fresenius Q2/26: Hervorragende Leistung zeigt strukturelle Verbesserung durch #FutureFresenius – Ausblick erhöht

04.08.2026 / 22:03 CET/CEST
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2. Quartal 2026 unterstreicht den strukturellen Wandel, der zu operativer Stärke und der höchsten Kapitalrendite des Jahrzehnts geführt hat. Starkes Wachstum beim Ergebnis je Aktie nach ausgezeichneter operativer Entwicklung der Kerngeschäfte. Ausblick für währungsbereinigtes Wachstum des Kern-Ergebnisses je Aktie für das Gesamtjahr 2026 auf 10 bis 15 % angehoben (zuvor 5 bis 10 %).

  • Konzern-Umsatz1 von 5.864 Mio € bei organischem Wachstum von 6 %1,2, entsprechend dem erwarteten Geschäftsverlauf im Gesamtjahr 2026.
  • Anstieg des Konzern-EBIT1 währungsbereinigt um 10 % auf 719 Mio € infolge der zunehmenden Skalierung der Wachstumsvektoren von Fresenius Kabi und der starken und resilienten Profitabilität bei Fresenius Helios. EBIT-Marge1 um 60 Basispunkte erhöht auf 12,3 %.
  • Kern-Ergebnis je Aktie1,3 mit 14 % währungsbereinigtem Wachstum bei 0,83 € aufgrund fortgeführter operativer Stärke und weiter gesunkenen Zinsaufwands.
  • Konzern-Ausblick für das währungsbereinigte Wachstum des Kern-Ergebnisses je Aktie1,3 für das Gesamtjahr 2026 auf 10 bis 15% (zuvor 5 bis 10%) erhöht.
  • Erwartung für Fresenius Kabi EBIT-Marge für 2026 erhöht: jetzt am oberen Ende der Spanne von 16,5 bis 17,0 % erwartet.
  • ROIC verbessert auf 6,9 % und damit um rund 200 Basispunkte seit dem RESET im Jahr 2022 gesteigert; trägt nachhaltig zur Wertschaffung bei.
  • Verschuldungsgrad stabil bei 2,6x1,4 am unteren Ende des selbstgesetzten Zielkorridors von 2,5 bis 3,0x trotz Dividendenzahlung.

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: „Fresenius hat erneut ein ausgezeichnetes Quartal geliefert und erhöht vor dem Hintergrund der nachhaltigen operativen Stärke den Ausblick für das Gesamtjahr. Das Kern-Ergebnis je Aktie (Core EPS) stieg währungsbereinigt um 14 %, das EBIT um 10 %. Diese Entwicklung steht für weit mehr als nur ein weiteres gutes Quartal: Sie zeigt, dass sich die strategische Neuausrichtung von Fresenius in einer strukturell verbesserten Ergebnisqualität widerspiegelt.

Verglichen mit 2022 steht das Fresenius von heute für eine neue Qualität von Ertragskraft, Kapitalrendite und Cashflow. Dahinter steht ein strukturell stärkeres Geschäftsportfolio: Bei Kabi gewinnen die Wachstumsvektoren zunehmend an Dynamik und entwickeln sich zu einem immer bedeutenderen Treiber für profitables Wachstum, während Helios seine Widerstandsfähigkeit und operative Stärke in einem sich verändernden regulatorischen Umfeld zeigt. Zusammen treibt dies nachhaltig höhere Profitabilität, stärkere Kapitalrenditen und größere strategische Flexibilität. Gleichzeitig stärkt unsere nachhaltige Cashflow-Generierung kontinuierlich die Bilanz und eröffnet uns zusätzliche strategische Optionen.

#FutureFresenius liefert genau das, was wir uns vorgenommen haben: ein stärkeres, innovationsgetriebenes und schneller wachsendes Fresenius. Damit schaffen wir die Grundlage für die Gesundheitsversorgung von morgen, ermöglichen bessere Ergebnisse für Patienten und schaffen nachhaltigen Wert für unsere Aktionäre.“

Ausblick für das Geschäftsjahr 20261 erhöht

Fresenius-Konzern5: organisches Umsatzwachstum2 von 4 bis 7 %; währungsbereinigtes Wachstum beim Kern-Ergebnis je Aktie3 von 10 bis 15% (zuvor: 5 bis 10 %); EBIT-Marge8 bei ~11,5 %.

Fresenius Kabi6: organisches Umsatzwachstum2 im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge1 am oberen Ende der Spanne von 16,5 bis 17,0 %.

Fresenius Helios7: organisches Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge von 10,0 bis 10,5 %.

 
Prämissen für den Ausblick: Der Ausblick berücksichtigt anhaltende Trends eines sich schnell verändernden makroökonomischen und geopolitischen Umfelds, das zu einem höheren Maß an Volatilität und operativer Unsicherheit führt. Der Ausblick berücksichtigt keine möglichen Extremszenarien, die sich aus dem dynamischen geopolitischen und makro-ökonomischen Umfeld ergeben könnten.

Fresenius-Konzern – Geschäftsentwicklung 2. Quartal 2026

Der Konzern-Umsatz1 erhöhte sich organisch um 6 %1,2 auf 5.864 Mio €.

Der Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen stieg währungsbereinigt um 10 % auf 719 Mio €. Das Wachstum war getragen von Fresenius Kabi und Fresenius Helios. Bei Fresenius Kabi zeigten insbesondere die Wachstumsvektoren eine starke Entwicklung. Bei Fresenius Helios trugen das operative Wachstum sowie positive Effekte aus dem Rechnungszuschlag für gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde, zur Entwicklung bei. Die Konzern EBIT-Marge1 verbesserte sich um 60 Basispunkte auf 12,3 %.

Das Konzernergebnis1,3(Kern-Ergebnis1,3) stieg währungsbereinigt um 14 % auf 470 Mio € getragen durch die starke operative Entwicklung und der deutlichen Rückführung der Verschuldung in den vergangenen Jahren, die das Zinsergebnis verbesserte und damit die Ergebnisentwicklung unterstützte.

Das währungsbereinigte Kern-Ergebnis je Aktie1,3 stieg um 14 % auf 0,83 € und setzt damit die nachhaltige Ergebnisdynamik sowie die konsequente Umsetzung der Strategie fort.

 

Operating Companies – Geschäftsentwicklung 2. Quartal 2026

Fresenius Kabi

2. Quartal 2026: Das starke organische Umsatzwachstum erreichte das obere Ende des strukturellen Wachstumsbands von 4 % bis 7 % und spiegelt die weitere Skalierung der Wachstumsvektoren. Die Dynamik im Biopharma-Geschäft hält an und untermauert dessen Rolle als verlässlicher Wachstumstreiber. Die EBIT-Marge1 der Wachstumsvektoren stieg um 360 Basispunkte und liegt damit erstmals innerhalb des kürzlich angehobenen strukturellen Margenbands.

Das organische Umsatzwachstum2 von 7 % war getragen von den Wachstumsvektoren, angeführt von Biopharma. Der Umsatz erreichte 2.244 Mio €.

Wachstumsvektoren mit organischem Umsatzanstieg2 von 12 %: Biopharma 38 %, MedTech 11 %, Nutrition 5 %

  • Umsatz Biopharma: 260 Mio €, Haupttreiber war das Tocilizumab-Biosimilar Tyenne mit starkem Hochlauf in den USA und Europa; dynamische Absatzentwicklung der Denosumab-Biosimilar nach erfolgter Markteinführung.
  • Umsatz MedTech: 435 Mio €, spiegelt die steigenden Installationszahlen der Ivenix-Großvolumenpumpen in den USA wider; alle übrigen Regionen trugen zur insgesamt starken Umsatzentwicklung von MedTech bei.
  • Umsatz Nutrition: 613 Mio €, starkes Wachstum in nahezu allen Regionen, teilweise gemindert durch den negativen Effekt aus dem Tendergeschäft mit dem Nutrition-Produkt Ketosteril. Ab dem 3. Quartal 2026 vollständige Annualisierung des Keto-Effekts.

Umsatz Pharma: 935 Mio €, organisches Wachstum bei 1 %2 mit konsequenter Vertriebsstärke in den Ländern außerhalb der USA und einem insgesamt guten Volumenwachstum in den USA, was teilweise durch Preisdruck belastet war.

EBIT1 von Fresenius Kabi stieg währungsbereinigt um 11 % auf 382 Mio €. Maßgebliche Treiber waren ein starkes organisches Umsatzwachstum verbunden mit Verbesserungen der Produktivität sowie die fortschreitende Annualisierung des Tendergeschäfts für Ketosteril in China, das ab dem 3. Quartal vollständig annualisiert wird. Effekte aus der US-Zollrückerstattung im 2. Quartal waren vernachlässigbar. Die EBIT-Marge1 lag bei 17,0 % und profitierte von der starken operativen Entwicklung sowie von Produktivitätssteigerungen.

EBIT1 der Wachstumsvektoren erhöhte sich währungsbereinigt um 42 % auf 234 Mio €, insbesondere aufgrund der starken Entwicklung bei Biopharma; EBIT-Marge1 verbesserte sich um 360 Basispunkte auf 17,9 % und lag damit erstmals innerhalb des kürzlich angehobenen strukturellen Margenkorridors von Fresenius Kabi. Die EBIT-Marge profitierte darüber hinaus von einem vorteilhaften Mix, sowie Meilensteinzahlungen und Timing-Effekten.

EBIT1 von Pharma fiel währungsbereinigt um 13 % auf 177 Mio €. Die EBIT-Marge1 von 18,9 % ist durch Kosten im Zusammenhang mit Produktionsoptimierungen geprägt. Die EBIT-Marge1 lag im 1. Halbjahr 2026 bei etwa 20 %.

 

Fresenius Helios

Im 2. Quartal 2026 verzeichnete Fresenius Helios ein solides organisches Umsatzwachstum im Rahmen des strukturellen Wachstumsbands. Das ausgezeichnete währungsbereinigte EBIT-Wachstum von 10 % ist auf die starke und resiliente Profitabilität in Deutschland und Spanien zurückzuführen. Helios Deutschland verbesserte die EBIT-Marge1 um 80 Basispunkte gegenüber dem Vorjahresquartal.

 

Das organische Umsatzwachstum1 lag bei 5 %. Das Wachstum war getrieben durch die positive Preisentwicklung und die gestiegene Anzahl durchgeführter Behandlungen in Deutschland und Spanien. Der Umsatz1 stieg währungsbereinigt um 4 % auf 3.526 Mio €.

  • Helios Deutschland mit organischem Umsatzwachstum1 von 6 % getragen von positiven Preiseffekten und dem Wachstum der stationären Fallzahlen; Case-Mix-Effekte dämpften teilweise die insgesamt gute Gesamtentwicklung; Umsatz bei 2.096 Mio €.
  • Helios Spanien mit organischem Umsatzanstieg von 3 % auf 1.430 Mio €, der auf ein solides Fallzahlenwachstum, positive Preiseffekte sowie die gute Entwicklung beim Geschäft für betriebliche Gesundheitsvorsorge (ORP) zurückzuführen ist. Das organische Wachstum war abgeschwächt durch ein geringeres Aktivitätsniveau in den kolumbianischen Krankenhäusern.
  • EBIT1 von Fresenius Helios mit einem währungsbereinigten Wachstum von 10 % auf 374 Mio €. Diese Beschleunigung spiegelt das starke Umsatzwachstum sowie die positiven Effekte des Rechnungszuschlags für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Deutschland wider, der unter sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird. Die EBIT-Marge1 von Fresenius Helios verbesserte sich um 60 Basispunkte auf 10,6 %.
  • Das EBIT1 von Helios Deutschland erhöhte sich um 16 % auf 173 Mio € und ist vor allem zurückzuführen auf die solide Entwicklung beim Umsatzwachstum und den weiterhin konsequenten Fokus auf Kostenmanagement sowie die positiven Effekte des Rechnungszuschlags gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten in Deutschland. Die EBIT-Marge1 erhöhte sich um 80 Basispunkte auf 8,3 %.
  • Das EBIT1 von Helios Spanien stieg währungsbereinigt um 5 % auf 200 Mio €; die EBIT-Marge1 verbesserte sich um 20 Basispunkte auf 14,0 % und spiegelt die solide Umsatzentwicklung sowie die anhaltenden Verbesserungen der Kostenbasis wider.
  • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz) verabschiedet: Am 10. Juli 2026 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) verabschiedet. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das verabschiedete Gesetz schafft einen konstruktiven Rahmen für ein anhaltendes Wachstum der Erstattung. Dank seiner führenden medizinischen Qualität, seiner Größe und seiner Innovationskraft ist Helios Deutschland gut positioniert, seine Clustering-Strategie konsequent umzusetzen und gleichzeitig die Einführung digitaler sowie KI-gestützter Krankenhauslösungen im gesamten Kliniknetzwerk zu beschleunigen.

Fresenius Helios bekennt sich weiterhin unverändert zu seinem Ziel eines Umsatzwachstums von 4 bis 6 % sowie einer EBIT-Marge von 10 bis 12 % im Rahmen des Fresenius Financial Framework.

 

Fußnoten

1 Vor Sondereinflüssen

2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien

3 Ohne Fresenius Medical Care und Vitrea

4 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet; proforma abgeschlossene Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Dividenden von Fresenius Medical Care und Vitrea, Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe

5 2025 Basis: 22.554 Mio € (Umsatz) und 2,87 € (Core Ergebnis je Aktie)

6 2025 Basis: 8.612 Mio € (Umsatz) und 1.413 Mio € (EBIT)

7 2025 Basis: 13.550 Mio € (Umsatz) und 1.328 Mio € (EBIT)

8 Diese Kennzahl (EBIT-Marge) wird ausschließlich nachrichtlich bzw. zu Modellierungszwecken bereitgestellt. Sie ist nicht Bestandteil des offiziellen Ausblicks; 2025 Basis: 2.595 Mio €

 

Konzernkennzahlen 2. Quartal und 1. Halbjahr 2026

 

      Q2/26   Q2/25   Wachstum Wachstum   H1/26   H1/25   Wachstum Wachstum
                währungs-
bereinigt
            währungs-
bereinigt
                               
                               
Umsatz                              
                               
Konzern1 Mio €   5.864   5.571   5% 5%   11.608   11.202   4% 5%
                               
Fresenius Kabi1 Mio €   2.244   2.111   6% 7%   4.395   4.257   3% 6%
  MedTech Mio €   435   392   11% 11%   828   791   5% 7%
  Nutrition Mio €   613   581   6% 5%   1.223   1.193   3% 4%
  Biopharma Mio €   260   190   37% 38%   498   380   31% 36%
Wachstumsvektoren Mio €   1.309   1.164   12% 12%   2.549   2.365   8% 10%
  Pharma Mio €   935   947   -1% -1%   1.846   1.892   -2% 1%
Kabi Corporate Mio €   0   0   — —   0   0   — —
                               
Fresenius Helios Mio €   3.526   3.370   5% 4%   7.027   6.764   4% 4%
  Helios Deutschland Mio €   2.096   2.001   5% 5%   4.188   4.047   3% 3%
  Helios Spanien Mio €   1.430   1.369   4% 3%   2.839   2.717   4% 4%
  Helios Corporate Mio €   0   0   — —   0   0   — —
                               
Konzern Corporate Mio €   94   90   4% 5%   186   181   3% 3%
                               
Organisches Umsatzwachstum                               
                               
Konzern2 %   6%   5%         5%   6%      
                               
Fresenius Kabi2 %   7%   6%         7%   6%      
  MedTech %   11%   5%         7%   6%      
  Nutrition %   5%   1%         4%   4%      
  Biopharma %   38%   33%         36%   36%      
Wachstumsvektoren %   12%   7%         10%   9%      
  Pharma %   1%   5%         2%   2%      
                               
Fresenius Helios %   5%   5%         4%   6%      
  Helios Deutschland %   6%   6%         4%   7%      
  Helios Spanien %   3%   3%         4%   5%      
                               
EBIT                              
                               
Konzern Mio €   719   654   10% 10%   1.397   1.308   7% 8%
                               
Fresenius Kabi Mio €   382   346   10% 11%   740   706   5% 8%
  Wachstumsvektoren Mio €   234   166   41% 42%   429   350   23% 27%
  Pharma Mio €   177   206   -14% -13%   371   422   -12% -8%
  Kabi Corporate Mio €   -29   -27   — —   -60   -66   — —
                               
Fresenius Helios Mio €   374   337   11% 10%   741   670   11% 10%
  Helios Deutschland Mio €   173   150   16% 16%   346   307   13% 13%
  Helios Spanien Mio €   200   189   6% 5%   395   365   8% 8%
  Helios Corporate Mio €   1   -2   — —   1   -2   — —
                               
Group Corporate Mio €   -37   -29   -27% -27%   -85   -68   -25% -25%
                               
EBIT-Marge                              
                               
Konzern %   12,3%   11,7%         12,0%   11,7%      
Fresenius Kabi %   17,0%   16,4%         16,8%   16,6%      
  Wachstumsvektoren %   17,9%   14,3%         16,8%   14,8%      
  Pharma %   18,9%   21,7%         20,1%   22,3%      
Fresenius Helios %   10,6%   10,0%         10,6%   9,9%      
  Helios Deutschland %   8,3%   7,5%         8,3%   7,6%      
  Helios Spanien %   14,0%   13,8%         13,9%   13,4%      
                               
                               
Konzernergebnis                              
                               
                               
Zinsergebnis Mio €   -72   -85   15% 16%   -140   -166   16% 16%
Ertragsteuern Mio €   -161   -143   -12% -12%   -302   -286   -6% -8%
Konzernergebnis (Kern-Ergebnis)3 Mio €   470   412   14% 14%   930   828   12% 14%
Ergebnis je Aktie (Kern-Ergebnis je Aktie)3 €/Aktie 0,83   0,73   14% 14%   1,65   1,47   12% 14%
                               
Operativer Konzern-Cashflow4,7 Mio €   344   425   -19%     733   520   41%  
Free Cashflow5,7 Mio €   -158   -342   54%     204   -103   —  
Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA6 (30. Juni / 31. Dez.)     2.6x   2.7x         2.6x   2.7x      
ROIC (30. Juni / 31. Dez.) %   6,9   6,6         6,9   6,6      
                               
Mitarbeiter (30. Juni / 31. Dez.)     178.486   178.394         178.486   178.394      
                               
Vor Sondereinflüssen                              
1 Wachstum währungsbereinigt bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien              
2 Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien                
3 Ohne Fresenius Medical Care und Vitrea                              
4 Fortgeführte Aktivitäten                              
5 Free Cashflow nach Akquisitionen, Dividenden und Leasingverbindlichkeiten (fortgeführte Aktivitäten)                    
6 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet;       
  proforma Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Dividende von Fresenius Medical Care und Vitrea,          
  Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe.                      
7 Die Vorjahreswerte wurden infolge des sukzessiven Ausstiegs aus Fresenius Vamed angepasst.                    


 

 Telefonkonferenz und Audio-Webcast

Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse für das 2. Quartal 2026 findet am 5. August 2026 um
13:30 Uhr MESZ / 07:30 Uhr EST eine Telefonkonferenz bzw. ein Audio-Webcast statt. Die Telefonkonferenz können Sie live über das Internet verfolgen unter www.fresenius.de/investoren. Nach der Veranstaltung steht Ihnen die Aufzeichnung zur Verfügung.

Pressekontakt:

Edith Müller-Callsen
Group Communications
Fresenius SE & Co. KGaA 
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg
Deutschland
T +49 160 9968 4046
edith.mueller-callsen@fresenius.com 

 

Informationen zu Fresenius-Aktie und ADRs

 

Hinweis auf Darstellungsweise der Finanzzahlen

  • Wenn kein Zeitrahmen angegeben ist, beziehen sich die Informationen auf das 2. Quartal 2026.
  • Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Wachstumsangaben auf den Vergleich mit dem Vorjahresquartal.
  • Die Finanzzahlen für das 2. Quartal 2026 und das 2. Quartal 2025 beinhalten Sondereinflüsse. Eine Übersicht der Ergebnisse – vor und nach Sondereinflüssen – finden Sie auf unserer Website.
  • Die Wachstumsraten zu konstanten Wechselkursen von Fresenius Kabi sind bereinigt. Die Anpassungen betreffen die Hyperinflation in Argentinien. Entsprechend wurden auch die konstanten Wachstumsraten des Fresenius-Konzerns angepasst.
  • Seit dem 1. Quartal 2026 werden die dargestellten Beträge kaufmännisch gerundet. Daraus können sich bei der Addition einzelner Beträge geringfügige Abweichungen zu den angegebenen Summen ergeben.
  • Informationen zu den alternativen Leistungskennzahlen sind verfügbar unter www.fresenius.com/de/alternative-leistungskennzahlen.

                                                                                                                                                                                                          # # #

 

Fresenius (XFRA: FRE, OTC: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.

Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

 

Weitere Informationen unter www.fresenius.com/de

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Fresenius SE & Co. KGaA

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852

Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

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Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673

Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Dr. Michael Moser, Dr. Christian Pawlu

Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

 



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2377346  04.08.2026 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius hebt aufgrund der starken operativen Geschäftsentwicklung die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius hebt aufgrund der starken operativen Geschäftsentwicklung die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius hebt aufgrund der starken operativen Geschäftsentwicklung die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

04.08.2026 / 22:01 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung /
Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Fresenius hebt aufgrund der starken operativen Geschäftsentwicklung die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an Fresenius hebt aufgrund der starken operativen Geschäftsentwicklung der Kerngeschäfte die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 an. Die starke operative Performance bei Fresenius Kabi und Fresenius Helios und ein verbessertes Zinsergebnis unterstützte die Ergebnisentwicklung. Auf Basis dieser Entwicklung und den Geschäftsaussichten für das zweite Halbjahr 2026 hebt Fresenius den Ausblick für das währungsbereinigte Wachstum des Kern-Ergebnisses je Aktie1,3 für das Gesamtjahr 2026 auf 10 bis 15 % an (zuvor 5 bis 10 %).

Fresenius-Konzern – Geschäftsentwicklung 2. Quartal 2026
Im 2. Quartal 2026 erhöhte sich der Konzern-Umsatz1 organisch um 6 %1,2 auf 5.864 Mio €.
Der Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen stieg im 2. Quartal 2026 währungsbereinigt um 10 % auf 719 Mio €. Die Konzern EBIT-Marge1 verbesserte sich im 2. Quartal 2026 um 60 Basispunkte auf 12,3 %.
Im 2. Quartal 2026 stiegt das währungsbereinigte Kern-Ergebnis je Aktie1,3 um 14 % auf 0,83 €.

Ausblick für das Geschäftsjahr 20261
Fresenius-Konzern4: Fresenius erwartet unverändert ein organisches Umsatzwachstum2 von 4 bis 7 % für das Geschäftsjahr 2026. Die Prognose für das währungsbereinigte Wachstum beim Kern-Ergebnis je Aktie3 im Geschäftsjahr 2026 wird erhöht auf 10 bis 15 % (zuvor: 5 bis 10 %).

Prämissen für den Ausblick: Der Ausblick berücksichtigt anhaltende Trends eines sich schnell verändernden makroökonomischen und geopolitischen Umfelds, das zu einem höheren Maß an Volatilität und operativer Unsicherheit führt. Der Ausblick berücksichtigt keine möglichen Extremszenarien, die sich aus dem dynamischen geopolitischen und makro-ökonomischen Umfeld ergeben könnten.

Umsatz- und Ergebniserwartungen der Operating Companies für das Geschäftsjahr 20261
Fresenius Kabi5: Für das Geschäftsjahr 2026 wird ein organisches Umsatzwachstum2 im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich erwartet. Die EBIT-Marge wird nunmehr am oberen Ende der Spanne von 16,5 bis 17,0 % erwartet.
Fresenius Helios6: Für das Geschäftsjahr 2026 wird ein organisches Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich und eine EBIT-Marge von 10,0 bis 10,5 % erwartet.

Fußnoten
1 Vor Sondereinflüssen
2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien
3 Ohne Fresenius Medical Care und Vitrea
4 2025 Basis: 22.554 Mio € (Umsatz) und 2,87 € (Core Ergebnis je Aktie)
5 2025 Basis: 8.612 Mio € (Umsatz) und 1.413 Mio € (EBIT)
6 2025 Basis: 13.550 Mio € (Umsatz) und 1.328 Mio € (EBIT)


Informationen zu den alternativen Leistungskennzahlen sind verfügbar unter www.fresenius.com/de/alternative-leistungskennzahlen.

Fresenius SE & Co. KGaA,
vertreten durch Fresenius Management SE,
Der Vorstand

Bad Homburg v.d.H., 4. August 2026

Mitteilende Person:
Nick Stone
Senior Vice President Investor Relations
Head of Investor Relations
T: +49 (0) 6172 608-97033
nick.stone@fresenius.com



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04.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2377334  04.08.2026 CET/CEST

Fresenius gründet Venture-Fonds mit mindestens 200 Millionen Euro und treibt Innovationen im Gesundheitswesen voran

Fresenius gründet Venture-Fonds mit mindestens 200 Millionen Euro und treibt Innovationen im Gesundheitswesen voran

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Finanzierung/Strategische Unternehmensentscheidung
Fresenius gründet Venture-Fonds mit mindestens 200 Millionen Euro und treibt Innovationen im Gesundheitswesen voran

23.07.2026 / 10:00 CET/CEST
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Fresenius baut mit einem eigenen Corporate-Venture-Capital-Fonds den Zugang zu Innovationsnetzwerken weiter aus. Fresenius Ventures investiert in Gründer, Technologien und Geschäftsmodelle – von frühen Finanzierungsrunden bis hin zur Wachstumsphase. Die neu geschaffene Einheit verbindet Venture Capital mit medizinischem, regulatorischem sowie Unternehmens-Know-how und bietet Zugang zu klinischen, wissenschaftlichen und akademischen Netzwerken.

Mit einem geplanten Investitionsvolumen von mindestens 200 Millionen Euro fokussiert sich Fresenius Ventures über die kommenden 5 Jahre auf Wachstumsfelder, die an die strategischen Plattformen von Fresenius – (Bio-)Pharma, MedTech und Care Provision – angrenzen. Zu möglichen Investitionsbereichen von Fresenius Ventures zählen beispielsweise Präzisionsernährung, Mikrobiom, neue Behandlungsmethoden oder digitale Lösungen in der Gesundheitsversorgung. Die Investitionen erfolgen dabei im Einklang mit dem Kapitalallokationsansatz von Fresenius.

Michael Sen, CEO von Fresenius, sagt: „Fresenius Ventures ist ein strategisches Instrument von #FutureFresenius. Mit gezielten Investitionen in Unternehmen, die das Potenzial haben, die Gesundheitsversorgung von morgen zu prägen, verschafft uns der Fonds frühzeitig Zugang zu bahnbrechenden Technologien, neuen Ideen und unternehmerischem Talent. Damit stärken wir unsere Innovationskraft im Gesundheits-Ökosystem, erschließen angrenzende Wachstumsfelder und entwickeln gleichzeitig Fresenius konsequent weiter. Ich freue mich sehr, dass wir mit Dr. Thomas Michael Thestrup einen erfahrenen Gesundheitsexperten mit langjähriger Corporate-Venture-Capital Erfahrung für die Leitung von Fresenius Ventures gewinnen konnten.“ 

Dr. Thomas Michael Thestrup kommt von Angelini Ventures zu Fresenius. Angelini Ventures ist eine internationale Risikokapitalgesellschaft im Gesundheitswesen und Teil des italienischen Industriekonzerns Angelini Industries.

„Fresenius Ventures unterstützt Innovatoren, die die nächste Ära im Gesundheitswesen prägen werden – mit der Erfahrung, der Geschwindigkeit und der Überzeugung, die Gründer erwarten. Dabei bieten wir mehr als nur Kapital. Und zwar fundierte Unternehmens- und regulatorische Expertise in globalen Märkten sowie Zugang zu klinischen, wissenschaftlichen und akademischen Ökosystemen, in denen echter Fortschritt stattfindet“, sagt Thomas Thestrup, Managing Director und Leiter von Fresenius Ventures.

Thomas Thestrup hat mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Forschung, Health Tech und Pharma. Vor seiner Zeit bei Angelini Ventures war er bei Lundbeck A/S als Director of Corporate Business Development and Strategy tätig. Zu seinen früheren Stationen vor Lundbeck zählen das Global Business Development bei UCB sowie Life Science Ventures bei Sunstone Capital. Thomas Thestrup promovierte am Max-Planck-Institut für Neurobiologie in München.

Weitere Informationen zu Fresenius Ventures finden Sie auf der Website des Fonds: https://fresenius-ventures.com

Ein Foto von Dr. Thomas Thestrup für redaktionelle Zwecke finden Sie auf unserer Website https://www.fresenius.com/de/fresenius-ventures.

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Fresenius (XFRA: FRE, OTC: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr.

Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen unter www.fresenius.com/de sowie auf LinkedIn.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

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2370572  23.07.2026 CET/CEST

Fresenius-Hauptversammlung 2026: Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu

Fresenius-Hauptversammlung 2026: Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Fresenius-Hauptversammlung 2026: Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu (News mit Zusatzmaterial)

22.05.2026 / 16:44 CET/CEST
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Fresenius-Hauptversammlung 2026: Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu

  • Persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsratsmitglieder mit großer Mehrheit entlastet
  • Dividende von 1,05 Euro je Aktie beschlossen

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Fresenius SE & Co. KGaA haben heute bei der Hauptversammlung in Frankfurt am Main den Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats mit großen Mehrheiten zugestimmt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Aufsichtsratsmitglieder wurden mit 99,41 Prozent beziehungsweise mehr als 96 Prozent für das Jahr 2025 entlastet. 99,77 Prozent stimmten für die Feststellung des Jahresabschlusses. Mit 92,61 Prozent billigten die Anteilseigner den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und mit 99,99 Prozent den Dividendenvorschlag von 1,05 Euro je Aktie. Eine große Mehrheit stimmte zudem jeweils der Schaffung eines neuen bedingten und genehmigten Kapitals, der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie der Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien zu. Dies ermöglicht Fresenius eine transparente und direkte Kommunikation mit den Aktionären.

Bei der Hauptversammlung waren 76,62 Prozent des Stammkapitals vertreten.

*  *  *

 

Pressekontakt
Timo Lindemann
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Fresenius SE & Co. KGaA
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Fresenius (XFRA: FRE, OTCQX: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr. Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

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2332502  22.05.2026 CET/CEST

Hauptversammlung 2026: Fresenius blickt auf sehr gutes Geschäftsjahr 2025 zurück und schlägt 5% mehr Dividende vor

Hauptversammlung 2026: Fresenius blickt auf sehr gutes Geschäftsjahr 2025 zurück und schlägt 5% mehr Dividende vor

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Hauptversammlung 2026: Fresenius blickt auf sehr gutes Geschäftsjahr 2025 zurück und schlägt 5% mehr Dividende vor (News mit Zusatzmaterial)

22.05.2026 / 10:00 CET/CEST
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Hauptversammlung 2026: Fresenius blickt auf sehr gutes Geschäftsjahr 2025 zurück und schlägt 5% mehr Dividende vor

  • Fresenius ist dank disziplinierter Umsetzung von #FutureFresenius besser aufgestellt denn je. Rejuvenate zeigt Wirkung und beschleunigt die langfristige Wertsteigerung. Durch die Kombination aus operativer Stärke und resilienter Aufstellung ist Fresenius heute in der Lage, die Zukunft der Gesundheitsversorgung aktiv mitzugestalten.
  • Aktionäre partizipieren am Erfolg: Dividendenvorschlag von 1,05 Euro je Aktie, eine Steigerung von 5% gegenüber dem Vorjahr

Der Gesundheitskonzern Fresenius blickt trotz zunehmender geopolitischer Unsicherheiten auf ein sehr gutes Jahr 2025 zurück und startet erfolgreich ins Geschäftsjahr 2026. „Fresenius ist finanziell stärker, operativ leistungsfähiger und strategisch fokussiert – und damit bestens positioniert, um die Gesundheitsversorgung der Zukunft aktiv mitzugestalten. Das ist das Ergebnis einer vorausschauenden Strategie, die in den vergangenen Jahren durch ein schlagkräftiges Team diszipliniert entwickelt und umgesetzt wurde“, sagte Wolfgang Kirsch, Aufsichtsratsvorsitzender von Fresenius, heute auf der diesjährigen Hauptversammlung in Frankfurt am Main.

Im vergangenen Jahr hatte Fresenius die dritte Phase der #FutureFresenius Strategie eingeläutet: Rejuvenate. Ziel ist es, das Unternehmen noch innovativer und resilienter aufzustellen sowie für Kunden, Patientinnen und Patienten noch leistungsfähiger zu werden. Die Finanzergebnisse 2025 und im ersten Quartal 2026 machen deutlich: Rejuvenate zeigt Wirkung und beschleunigt die langfristige Wertschaffung. Am Unternehmenserfolg sollen auch die Anteilseigner teilhaben: Die vorgeschlagene Dividende von 1,05€ je Aktie entspricht einer fünfprozentigen Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius, betonte: „Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir unter Beweis gestellt, was Fresenius in einem Umfeld leisten kann, in dem Volatilität zur neuen Normalität geworden ist. Wir haben unsere Bilanz weiter gestärkt, unsere Prognose im Jahresverlauf zweimal erhöht – und geliefert. Gleichzeitig investieren wir gezielt in Innovation und Digitalisierung – von neuen Produkten bis hin zu KI-basierten Krankenhausplattformen. Damit machen wir Fresenius heute stärker und schaffen die Basis für den Erfolg von morgen.”

Fresenius investiert mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr in Forschung und Entwicklung in den operativen Geschäften, dazu zählen intravenös zu verabreichende Generika, Biosimilars, Infusions- und Ernährungstherapien sowie Medizintechnik. Die Krankenhäuser von Quirónsalud und Helios sind stark in der medizinischen Forschung aktiv mit mehr als 1.700 klinischen Studien und über 3.100 wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Jahr 2025. Die Patientinnen und Patienten profitieren von den Ergebnissen dieser Forschungsarbeit durch eine Versorgung auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand. 

Darüber hinaus treibt das Unternehmen die konsequente Nutzung von Digitalisierung und KI im Gesundheitswesen strategisch voran: Ein Baustein ist die strategische Partnerschaft von Fresenius mit SAP mit dem Ziel, ein offenes, interoperables und KI-gestütztes digitales Gesundheitsökosystem für Deutschland und Europa aufzubauen. Wie Anfang Mai bekannt gegeben, haben Fresenius und SAP dazu gemeinsam in das Start-up Avelios Medical investiert, das ein cloud-natives Krankenhausinformationssystem der nächsten Generation entwickelt. 

*  *  *

Die Reden von Wolfgang Kirsch, Aufsichtsratsvorsitzender von Fresenius, und Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius, können Sie hier herunterladen: www.fresenius.com/de/hauptversammlung

 

Pressekontakt

Timo Lindemann
Group Communications
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Fresenius (XFRA: FRE, OTCQX: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr. Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

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2332180  22.05.2026 CET/CEST

Fresenius investiert in Avelios Medical und baut strategische Partnerschaft mit SAP weiter aus

Fresenius investiert in Avelios Medical und baut strategische Partnerschaft mit SAP weiter aus

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kooperation
Fresenius investiert in Avelios Medical und baut strategische Partnerschaft mit SAP weiter aus (News mit Zusatzmaterial)

06.05.2026 / 06:55 CET/CEST
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Fresenius investiert in Avelios Medical und baut strategische Partnerschaft mit SAP weiter aus

 

Fresenius investiert gemeinsam mit SAP in Avelios Medical, ein Unternehmen, das ein cloud-natives Krankenhausinformationssystem der nächsten Generation entwickelt. Die im Januar dieses Jahres angekündigte strategische Partnerschaft von Fresenius mit SAP kommt damit einen weiteren Schritt voran. Ziel der Kooperation ist der Aufbau eines offenen, interoperablen und KI‑gestützten digitalen Gesundheitsökosystems für Deutschland und Europa. Hierfür bündeln Fresenius und Technologiepartner SAP klinische Expertise, technologische Leistungsfähigkeit und innovative Produktentwicklung für eine neue digitale Infrastruktur für Krankenhäuser in Europa.

 

Die strategische Investition in Avelios Medical ist ein wichtiger Baustein dieses Ökosystems: Avelios Medical entwickelt ein modulares Krankenhausinformationssystem (KIS), das klinische und administrative Prozesse durchgängig digitalisiert und auf offenen Standards aufbaut. Die Lösung ermöglicht souveräne Datennutzung, hohe Interoperabilität und eine verantwortungsvolle Integration von KI‑Anwendungen. Damit entsteht eine skalierbare Plattform, die Versorgungsteams entlastet, Prozesse harmonisiert und Innovation schneller in den klinischen Alltag bringt.

 

„Wir führen zusammen, was Deutschland und Europa im Gesundheitswesen brauchen: medizinische Exzellenz, technologische Stärke und den souveränen Einsatz von Digitalisierung und KI“, sagt Christian Pawlu, Chief Operating Officer von Fresenius Helios. „Mit unserer Beteiligung an Avelios Medical gehen wir einen weiteren Schritt beim Aufbau eines digitalen Gesundheitsökosystems – interoperabel, verlässlich und KI‑fähig.“

 

„Wir haben Avelios mit der Überzeugung gegründet, dass die Zukunft der Versorgung in einer datenbasierten, KI-nativen und offenen Gesundheitsplattform liegt“, kommentiert Christian Albrecht, Co-Founder und CEO von Avelios. „Mit SAP und Fresenius holen wir führende technologische und klinische Exzellenz an den Tisch – und gehen damit einen entscheidenden Schritt hin zu einem offenen Ökosystem für die Gesundheitswirtschaft. Die Partnerschaft validiert unseren Ansatz, unser Produkt und unser Team.“

 

Die enge Zusammenarbeit zwischen Fresenius, SAP und Avelios Medical unterstützt eine konsequent an realen klinischen Anforderungen ausgerichtete Weiterentwicklung der Avelios‑Lösung und beschleunigt die verlässliche Skalierung in die Breite der Versorgung.

 

# # #

 

Fresenius (XFRA: FRE, OTCQX: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr. 

 

Mit mehr als 178.000Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6MilliardenEuro.

 

Weitere Informationen unter www.fresenius.com sowie auf LinkedIn. 

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Fresenius SE & Co. KGaA

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852

Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

 

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland /Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673

Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Robert Möller, Dr. Michael Moser

Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch


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06.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
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ISIN: DE0005785604
WKN: 578560
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2322046  06.05.2026 CET/CEST

Exzellenter Jahresauftakt: Fresenius zeigt anhaltend operative Stärke und Resilienz; Ausblick bestätigt

Exzellenter Jahresauftakt: Fresenius zeigt anhaltend operative Stärke und Resilienz; Ausblick bestätigt

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Exzellenter Jahresauftakt: Fresenius zeigt anhaltend operative Stärke und Resilienz; Ausblick bestätigt (News mit Zusatzmaterial)

06.05.2026 / 06:45 CET/CEST
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Exzellenter Jahresauftakt: Fresenius zeigt anhaltend operative Stärke und Resilienz; Ausblick bestätigt

Rejuvenate in Action: 1. Quartal 2026 spiegelt fortgesetztes Momentum von #FutureFresenius; Kerngeschäfte mit solidem Umsatzwachstum; ausgezeichneter Anstieg beim Ergebnis je Aktie

  • Konzern-Umsatz1 von 5.744 Mio € bei organischem Wachstum von 5 %1,2, entsprechend dem erwarteten Phasing im Gesamtjahr 2026.
  • Anstieg des Konzern-EBIT1 währungsbereinigt um 6 % auf 678 Mio € dank der Wachstumsvektoren von Fresenius Kabi sowie der starken Leistung von Fresenius Helios; EBIT-Marge1 verbesserte sich auf 11,8 %.
  • Kern-Ergebnis je Aktie1,3 mit 13 % währungsbereinigtem Wachstum auf 0,82 € aufgrund operativer Stärke, weiter gesunkenen Zinsaufwands und einer niedrigeren Steuerquote.
  • Ausblick für das Gesamtjahr 2026 bestätigt.
  • Operativer Cashflow bei 389 Mio € und damit Vervierfachung gegenüber dem Vorjahresquartal begünstigt von der zeitlichen Verschiebung positiv wirkender Effekte bei Fresenius Helios und nach starker Geschäftsentwicklung und erfolgreichem Management des Nettoumlaufvermögens bei Fresenius Kabi.
  • Verschuldungsgrad verbesserte sich weiter auf 2,6x1,4; am unteren Ende des selbstgesetzten Zielkorridors von 2,5 bis 3,0x aufgrund starker Cashflow-Entwicklung.

 

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: „Fresenius ist hervorragend ins Jahr 2026 gestartet. Aufgrund der exzellenten Geschäftsentwicklung im ersten Quartal bestätigen wir unseren Jahresausblick. In einem Umfeld, in dem Volatilität zur neuen Normalität geworden ist und die Märkte zunehmend auf Ertragstransparenz und finanzielle Disziplin achten, zeigt dieses Quartal: Fresenius ist heute besser aufgestellt als je zuvor. Rejuvenate zeigt Wirkung: Die konsequente Umsetzung über alle Geschäfte hinweg hat für zweistelliges Wachstum beim Kern-Ergebnis je Aktie (Core EPS), eine weitere Margenverbesserung und eine Bilanz gesorgt, die unsere finanzielle Flexibilitätstärkt. Entscheidend ist: Wir haben dies erreicht, während wir konsequent und gezielt in Innovation und Digitalisierung investieren – von Produktneuheiten bis zu KI‑basierten Krankenhausplattformen – und so unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit sichern. Mit einer fokussierten Organisation und strikter Finanzdisziplin sind wir gut vorbereitet, politischen und makroökonomischen Unsicherheiten zu begegnen, Ertragstransparenz zu wahren und langfristig nachhaltigen Wert für unsere Patientinnen und Patienten, Partner und Anteilseigner zu schaffen.“

 

 

Ausblick für das Geschäftsjahr 20261 bestätigt

Fresenius-Konzern5: organisches Umsatzwachstum2 von 4 bis 7 %; währungsbereinigtes Wachstum beim Kern-Ergebnis je Aktie3 von
5 bis 10 %; EBIT-Marge8 bei ~11,5 %.

Fresenius Kabi6: organisches Umsatzwachstum2 im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge von 16,5 bis 17,0 %.

Fresenius Helios7: organisches Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge von 10,0 bis 10,5 %.

Prämissen für den Ausblick: Der Ausblick berücksichtigt anhaltende Trends eines sich schnell verändernden makroökonomischen und geopolitischen Umfelds, das zu einem höheren Maß an Volatilität und operativer Unsicherheit führt. Der Ausblick berücksichtigt keine möglichen Extremszenarien, die sich aus dem dynamischen geopolitischen und makro-ökonomischen Umfeld ergeben könnten.

 

Fresenius-Konzern – Geschäftsentwicklung 1. Quartal 2026

Der Konzern-Umsatz1 erhöhte sich organisch um 5 %1,2 auf 5.744 Mio €.

Der Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen stieg währungsbereinigt um 6 % auf 678 Mio €. Die Wachstumsvektoren bei Fresenius Kabi lieferten eine starke Leistung, insbesondere Biopharma und MedTech, und überkompensierten die gegenläufig wirkenden Belastungen aus dem Tendergeschäft in China im Zusammenhang mit dem Produkt Ketosteril sowie gezielt höhere Kosten für Forschung & Entwicklung. Die solide Umsatzentwicklung bei Fresenius Helios sowie realisierte Produktivitätssteigerungen führten zu einer guten operativen Entwicklung. Darüber hinaus profitierte Fresenius Helios von positiven Effekten aus dem Rechnungszuschlag für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Deutschland, der unter sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird.

Die Konzern EBIT-Marge1 verbesserte sich um 20 Basispunkte auf 11,8 %.

Das Konzernergebnis1,3(Kern-Ergebnis1,3) stieg währungsbereinigt um 13 % auf 460 Mio € und damit deutlich überproportional zum Umsatz. Gründe dafür waren die gute operative Entwicklung der beiden Kerngeschäfte, weitere Produktivitätssteigerungen, die deutlich gesunkenen Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahresquartal sowie eine niedrigere Steuerquote.

Das währungsbereinigte Kern-Ergebnis je Aktie1,3 stieg um 13 % auf 0,82 €.

 

Operating Companies – Geschäftsentwicklung 1. Quartal 2026

Fresenius Kabi

1. Quartal 2026: Solides organisches Umsatzwachstum innerhalb des strukturellen Wachstumsbands von 4 bis 7 % bedingt durch die gute Entwicklung bei den Wachstumsvektoren, insbesondere Biopharma. Weitere Verbesserung der EBIT-Marge der Wachstumsvektoren.

Das organische Umsatzwachstum2 von 6 % war getragen von den Wachstumsvektoren, insbesondere von Biopharma dank des erfolgreichen Hochlaufs des Produktportfolios. Der Umsatz erreichte 2.150 Mio €.

 

Wachstumsvektoren mit organischem Umsatzanstieg2 von 8 %: Biopharma 34 %, MedTech 3 %, Nutrition 4 %

  • Umsatz Biopharma: 238 Mio €, Haupttreiber war das Tocilizumab-Biosimilar Tyenne mit starkem Hochlauf in den USA und Europa; gute Entwicklung der Denosumab-Biosimilars in den USA.
  • Umsatz MedTech: 392 Mio €, gute Entwicklung auf breiter Basis in nahezu allen Regionen trotz hoher Vorjahresbasis; Performance im Bereich Zell- und Gentherapien trug zum soliden Wachstum bei.
  • Umsatz Nutrition: 610 Mio €, starkes Wachstum vor allem in Europa und Lateinamerika; negativer Effekt aus dem Tendergeschäft mit dem Nutrition-Produkt Ketosteril in China konnte mehr als ausgeglichen werden.
  • Umsatz Pharma: 911 Mio €, organisches Wachstum bei 3 %2 insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung in Europa sowie eines guten Volumenwachstums und nachgelassenen Preisdrucks in den USA.
  • EBIT1 von Fresenius Kabi stieg währungsbereinigt um 4 % auf 358 Mio € und ist zurückzuführen auf das gute organische Umsatzwachstum verbunden mit Skaleneffekten sowie anhaltenden Verbesserungen der Kostenbasis. Somit konnten die negativen Effekte aus dem Tendergeschäft für Ketosteril in China mehr als kompensiert werden. Darüber hinaus spiegelt das EBIT auch die gezielten höheren Aufwendungen in Forschung & Entwicklung, insbesondere im Bereich Biopharma, sowie gewisse Auswirkungen durch US-Zölle. Die EBIT-Marge1 lag bei 16,7 %.
  • EBIT1 der Wachstumsvektoren erhöhte sich währungsbereinigt um 14 % auf 195 Mio €, insbesondere aufgrund der starken Entwicklung bei Biopharma und MedTech; EBIT-Marge1 verbesserte sich um 40 Basispunkte auf 15,7 % und nähert sich damit weiter dem strukturellen Margenkorridor von Fresenius Kabi.
  • EBIT1 von Pharma fiel währungsbereinigt um 3 % auf 194 Mio € bedingt durch die hohe Vorjahresbasis. Die EBIT-Marge1 lag bei 21,3 %.

 

Fresenius Helios

Im 1. Quartal 2026 verzeichnete Fresenius Helios ein solides organisches Umsatzwachstum trotz der hohen Vorjahresbasis sowie ein starkes EBIT-Wachstum; Helios Deutschland mit weiterer Verbesserung der EBIT-Marge.

Das organische Umsatzwachstum1 lag bei 4 % trotz der hohen Vorjahresbasis. Das Wachstum war getrieben durch die positive Preisentwicklung und die gestiegene Anzahl durchgeführter Behandlungen in Deutschland und Spanien. Der Umsatz1 stieg währungsbereinigt um 3 % auf 3.501 Mio €.

  • Helios Deutschland mit organischem Umsatzwachstum1 von 3 % was die hohe Vorjahresbasis widerspiegelt. Die starke Entwicklung der stationären Fallzahlen wurde durch den Case-Mix teilweise aufgehoben; Umsatz bei 2.092 Mio €.
  • Helios Spanien mit organischem Umsatzanstieg von 4 % auf 1.409 Mio €, der auf die stabile zugrundeliegende Geschäftsdynamik, ein solides Fallzahlenwachstum und positive Preiseffekte sowie die gute Entwicklung beim Geschäft für betriebliche Gesundheitsvorsorge (ORP) zurückzuführen ist.
  • EBIT1 von Fresenius Helios mit einem währungsbereinigten Wachstum von 10 % auf 368 Mio €. Diese Beschleunigung spiegelt die solide Entwicklung beim Umsatzwachstum und realisierte Effizienzsteigerungen zusätzlicher struktureller Kosteneinsparmaßnahmen wider sowie die positiven Effekte des Rechnungszuschlags für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Deutschland, der unter sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird. Die EBIT-Marge1 von Fresenius Helios verbesserte sich um 70 Basispunkte auf 10,5 % und erreichte damit das obere Ende des Ausblicks von 10 bis 10,5 %.
  • Das EBIT1 von Helios Deutschland erhöhte sich um 10 % auf 173 Mio € und ist vor allem zurückzuführen auf die solide Entwicklung beim Umsatzwachstum und realisierte Effizienzsteigerungen sowie die positiven Effekte des Rechnungszuschlags gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten. Die EBIT-Marge1 erhöhte sich um 60 Basispunkte auf 8,3 %.
  • Das EBIT1 von Helios Spanien stieg währungsbereinigt um 10 % auf 195 Mio €; die EBIT-Marge1 lag bei 13,8 % und spiegelt die solide Umsatzentwicklung und Produktivitätssteigerungen sowie einen Einmaleffekt wider.
  • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz): Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, der in relevanten Teilen positiver ausfällt als der Vorschlag vom 16. April 2026. Hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf weiterhin Vergütungssteigerungen vorsieht, die an die Grundlohnrate gekoppelt sind. Auch wenn der Druck auf den Sektor bestehen bleibt, ist Helios Deutschland gut positioniert – dank seiner Größe, seiner Qualitätsführerschaft, konsequenter Struktur- und Kostenoptimierung sowie der fortlaufenden Clusterbildung und der Einführung digitaler Lösungen und KI. Neben dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben strukturelle Reformen, Digitalisierung und Deregulierung zentrale Hebel, um nachhaltige Effizienzsteigerungen im deutschen Gesundheitssystem zu ermöglichen. Der Gesetzgebungsprozess soll vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden; das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Januar 2027 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

Fußnoten

1 Vor Sondereinflüssen

2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien

3 Ohne Fresenius Medical Care und Vitrea

4 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet; proforma Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Dividenden von Fresenius Medical Care und Vitrea, Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe

5 2025 Basis: 22.554 Mio € (Umsatz) und 2,87 € (Core Ergebnis je Aktie1,3)

6 2025 Basis: 8.612 Mio € (Umsatz) und 1.413 Mio € (EBIT)

7 2025 Basis: 13.550 Mio € (Umsatz) und 1.328 Mio € (EBIT)

8 Diese Kennzahl (EBIT-Marge) wird ausschließlich nachrichtlich bzw. zu Modellierungszwecken bereitgestellt Sie ist nicht Bestandteil des offiziellen Ausblicks; 2025 Basis: 2.595 Mio €

 

 

 

 

Konzernkennzahlen 1. Quartal 2026

      Q1/26   Q1/25   Wachstum Wachstum
                währungbereinigt
                 
                 
Umsatz                
                 
Konzern1 Mio €   5.744   5.631   2% 4%
                 
Fresenius Kabi1 Mio €   2.150   2.146   0% 5%
  MedTech Mio €   392   399   -2% 3%
  Nutrition Mio €   610   612   0% 4%
  Biopharma Mio €   238   190   25% 34%
Wachstumsvektoren Mio €   1.240   1.201   3% 8%
  Pharma Mio €   911   946   -4% 2%
Kabi Corporate Mio €   0   0   — —
                 
Fresenius Helios Mio €   3.501   3.394   3% 3%
  Helios Deutschland Mio €   2.092   2.046   2% 2%
  Helios Spanien Mio €   1.409   1.348   5% 4%
  Helios Corporate Mio €   0   0   — —
                 
Konzern Corporate Mio €   92   91   1% 2%
                 
Organisches Umsatzwachstum                 
                 
Konzern2 %   5%   7%      
                 
Fresenius Kabi2 %   6%   6%      
  MedTech %   3%   7%      
  Nutrition %   4%   7%      
  Biopharma %   34%   40%      
Wachstumsvektoren %   8%   11%      
  Pharma %   3%   0%      
                 
Fresenius Helios %   4%   8%      
  Helios Deutschland %   3%   8%      
  Helios Spanien %   4%   8%      
                 
EBIT                
                 
Konzern Mio €   678   654   4% 6%
                 
Fresenius Kabi Mio €   358   360   0% 4%
  Wachstumsvektoren Mio €   195   184   6% 14%
  Pharma Mio €   194   216   -10% -3%
  Kabi Corporate Mio €   -31   -40   22% -8%
                 
Fresenius Helios Mio €   368   333   10% 10%
  Helios Deutschland Mio €   173   157   10% 10%
  Helios Spanien Mio €   195   176   11% 10%
  Helios Corporate Mio €   –   0   — —
                 
Group Corporate Mio €   -48   -39   -23% -23%
                 
EBIT-Marge                
                 
Konzern %   11,8%   11,6%      
Fresenius Kabi %   16,7%   16,8%      
  Wachstumsvektoren %   15,7%   15,3%      
  Pharma %   21,3%   22,9%      
Fresenius Helios %   10,5%   9,8%      
  Helios Deutschland %   8,3%   7,7%      
  Helios Spanien %   13,8%   13,1%      
                 
                 
Konzernergebnis                
                 
                 
Zinsergebnis Mio €   -68   -81   16% 15%
Ertragsteuern Mio €   -142   -143   1% -3%
Konzernergebnis (Kern-Ergebnis)3 Mio €   460   416   11% 13%
Ergebnis je Aktie (Kern-Ergebnis je Aktie)3 €/Aktie 0,82   0,74   11% 13%
                 
Operativer Konzern-Cashflow4,7 Mio €   389   95   —  
Free Cashflow5,7 Mio €   362   239   51%  
Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA6     2.6x   3.0x      
ROIC %   6,8   6,2      
                 
Mitarbeiter (31. März)      177.783   175.202      
                 
Vor Sondereinflüssen                
1 Wachstum währungsbereinigt bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien      
2 Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien      
3 Ohne Fresenius Medical Care und Vitrea                
4 Fortgeführte Aktivitäten                
5 Free Cashflow nach Akquisitionen, Dividenden und Leasingverbindlichkeiten (fortgeführte Aktivitäten)          
6 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet;   
  proforma Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Dividende von Fresenius Medical Care und Vitrea,  
  Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe.          
7 Die Vorjahreswerte wurden infolge des sukzessiven Ausstiegs aus Fresenius Vamed angepasst.          

 

Telefonkonferenz und Audio-Webcast

Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse für das 1. Quartal 2026 findet am 6. Mai 2026 um
13:30 Uhr MESZ / 07:30 Uhr EST eine Telefonkonferenz bzw. ein Audio-Webcast statt. Die Telefonkonferenz können Sie live über das Internet verfolgen unter www.fresenius.de/investoren. Nach der Veranstaltung steht Ihnen die Aufzeichnung zur Verfügung.

 

Pressekontakt

Friederike Segeberg                                                                             Timo Lindemann

Group Communications                                                                        Group Communications

Fresenius SE & Co. KGaA                                                                    Fresenius SE & Co. KGaA

Else-Kröner-Straße 1                                                                            Else-Kröner-Straße 1

61352 Bad Homburg, Germany                                                            61352 Bad Homburg, Germany

M +49 (0) 175 9627751                                                                        M +49 (0) 151 15515324

Friederike.Segeberg@fresenius.com                                                   Timo.Lindemann@fresenius.com 

 

Informationen zu Fresenius-Aktie und ADRs

 

 

 

 

Hinweis auf Darstellungsweise der Finanzzahlen

  • Wenn kein Zeitrahmen angegeben ist, beziehen sich die Informationen auf das 1. Quartal 2026.
  • Die Finanzzahlen für das 1. Quartal 2026 und das 1. Quartal 2025 beinhalten Sondereinflüsse. Eine Übersicht der Ergebnisse – vor und nach Sondereinflüssen – finden Sie auf unserer Website.
  • Die Wachstumsraten zu konstanten Wechselkursen von Fresenius Kabi sind bereinigt. Die Anpassungen betreffen die Hyperinflation in Argentinien. Entsprechend wurden auch die konstanten Wachstumsraten des Fresenius-Konzerns angepasst.
  • Beginnend mit dem 1. Quartal 2026 werden die dargestellten Beträge kaufmännisch gerundet. Daraus können sich bei der Addition einzelner Beträge geringfügige Abweichungen zu den angegebenen Summen ergeben.
  • Informationen zu den alternativen Leistungskennzahlen sind verfügbar unter www.fresenius.com/de/alternative-leistungskennzahlen.

 

 

Fresenius (XFRA: FRE, OTCQX: FSNUY) ist ein weltweit tätiges, therapiefokussiertes Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Mission des Unternehmens ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Über Fresenius Kabi und Fresenius Helios stellt Fresenius systemrelevante, innovative und bezahlbare Medizin entlang der gesamten Versorgungskette bereit: Fresenius Kabi ist ein führender Anbieter lebensrettender Arzneimittel, klinischer Ernährung und Medizintechnik für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und erreicht mit seinem Produktportfolio jährlich rund 450 Millionen Menschen. Fresenius Helios ist Europas größter privater Krankenhausbetreiber und behandelt rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr. Mit mehr als 178.000 Mitarbeitenden und Aktivitäten in über 60 Ländern erzielte Fresenius im Jahr 2025 einen Umsatz von 22,6 Milliarden Euro.

 

Weitere Informationen unter www.fresenius.com sowie auf LinkedIn.

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Fresenius SE & Co. KGaA

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852

Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch

 

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673

Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Robert Möller, Dr. Michael Moser

Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch


Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: 20260506_FSE_Presseinformation_Q1_2026


06.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
Deutschland
Telefon: +49 (0)6172 608-2485
Fax: +49 (0)6172 608-2488
E-Mail: ir-fre@fresenius.com
Internet: www.fresenius.com
ISIN: DE0005785604
WKN: 578560
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate BSX; Börse Luxemburg
EQS News ID: 2322034

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2322034  06.05.2026 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fresenius SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Fresenius SE & Co. KGaA Bad Homburg v.d.H. ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560

ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Eindeutige Kennung: f48d9b3b9af7f011b551faac036095be


Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 zu der am Freitag, 22. Mai 2026, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.


Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 591.414.559,33 ausweist, festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Fresenius SE & Co. KGaA von Euro 591.414.559,33 für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von Euro 1,05 je Aktie auf Stück 563.237.277
dividendenberechtigte Aktien

Euro

591.399.140,85
Die Dividende ist am 27. Mai 2026 zahlbar.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 15.418,48
Euro 591.414.559,33

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,05 je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne der §§ 115, 117 Wertpapierhandelsgesetz, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 AktG ein Vergütungsbericht erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen ist.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 nebst Vermerk über die Prüfung des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems und die Änderung von § 13 und §13e der Satzung

Über die in § 13 der Satzung enthaltene Vergütung für den Aufsichtsrat, einschließlich des ihr zugrunde liegenden Vergütungssystems, hat zuletzt die Hauptversammlung am 23. Mai 2025 Beschluss gefasst.

Dieser Beschlussfassung war eine Überprüfung des Vergütungssystems und der Vergütungsregelungen vorausgegangen, die keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben hatte. Ein solcher wird auch weiterhin nicht gesehen. Das geltende Vergütungssystem hat sich vielmehr bewährt. Es entspricht marktüblichen Standards und den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt deutsche und internationale Corporate-Governance-Vorgaben, insbesondere diejenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Der Aufsichtsrat hat im März 2026 einen zusätzlichen IT-Ausschuss eingerichtet. Dieser Ausschuss soll die persönlich haftende Gesellschafterin bei der IT-Transformation des Konzerns und den damit einhergehenden Herausforderungen und Chancen gezielt beraten. Um die wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit der Mitglieder in diesem Ausschuss zusätzlich vergüten zu können, soll § 13 der Satzung derart angepasst werden, dass jedes Mitglied des IT-Ausschusses für jedes volle Geschäftsjahr eine angemessene Vergütung von Euro 25.000,00 und der Vorsitzende von Euro 50.000,00 erhält.

Zur Umsetzung der beschriebenen Vergütungsregelungen soll in § 13 der Satzung ein neuer Absatz 5 eingefügt werden. Die bisherigen Absätze 5 bis 8 des § 13 der Satzung werden hierdurch redaktionell zu den Absätzen 6 bis 9. Der neue § 13 Abs. 6 der Satzung soll inhaltlich dahingehend ergänzt werden, dass die Vergütung für die Mitgliedschaft im IT-Ausschuss auch zeitanteilig gewährt werden soll, wenn ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr umfasst oder ein Mitglied des Aufsichtsrats dem IT-Ausschuss nur während eines Teils des Geschäftsjahrs angehört. Die Absätze 1 bis 4 des § 13 der Satzung bleiben unverändert. Darüber hinaus soll in Abs. 3 des § 13e der Satzung der Verweis auf § 13 Abs. 6 und 7 redaktionell angepasst werden.

Im Übrigen sollen die bestehenden Regelungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, auch hinsichtlich deren Höhe, unverändert bleiben. Die neue Vergütung soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden sein.

Die bisherige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die vorgeschlagenen Änderungen sowie das der Vergütung zugrunde liegende Vergütungssystem sind im Einzelnen in dem Dokument „Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats“ beschrieben, das von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zugänglich ist und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein wird.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

7.1

§ 13 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

 

„§ 13 Aufsichtsratsvergütung

(1)

Als feste Vergütung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr einen nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbaren Betrag von jährlich Euro 180.000,00.

(2)

Beschließt die Hauptversammlung eine höhere Vergütung, so gilt diese.

(3)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, seine Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 13 Absatz (1).

(4)

Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhält ein Mitglied für jedes volle Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von Euro 50.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Euro 125.000,00.

(5)

Für die Mitgliedschaft im IT-Ausschuss des Aufsichtsrats erhält ein Mitglied für jedes volle Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von Euro 25.000,00, der Vorsitzende des IT-Ausschusses Euro 50.000,00.

(6)

Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr oder gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahrs an, ist die Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Dies gilt entsprechend für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss und im IT-Ausschuss des Aufsichtsrats.

(7)

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet, zu denen auch die anfallende Umsatzsteuer gehört.

(8)

Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung.

(9)

Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE ist und für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE Vergütung erhält, wird die Vergütung nach § 13 Absatz (1) auf die Hälfte reduziert. Das Gleiche gilt hinsichtlich des zusätzlichen Teils der Vergütung für den Vorsitzenden nach § 13 Absatz (3), soweit dieser gleichzeitig Vorsitzender im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE ist; für seine Stellvertreter gilt dies entsprechend, soweit diese gleichzeitig Stellvertreter des Vorsitzenden im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE sind. Soweit ein Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE ist, findet auf ihn § 13 Absatz (3) keine Anwendung.“

7.2

Die neue Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem geänderten § 13 der Satzung, einschließlich des ihr zugrunde liegenden Vergütungssystems – wie auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht – wird gebilligt.

7.3

Die neue Vergütung ist anzuwenden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026.

7.4

§ 13e Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

 

„§ 13 Absätze (7) und (8) der Satzung finden entsprechende Anwendung.“

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (2026) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine entsprechende Satzungsänderung

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu Euro 125.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I (2022)).

Um der persönlich haftenden Gesellschafterin auch künftig ausreichend Flexibilität für die Finanzierung des Wachstums der Gesellschaft zu geben, soll die bislang nicht genutzte Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin rechtzeitig erneuert werden, bevor sie im nächsten Jahr ausläuft. Die neue Ermächtigung soll in einer Höhe von bis zu Euro 112.500.000 und für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt werden, d.h. bis zum 21. Mai 2031 befristet sein.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

8.1

Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in § 4 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital I (2022)) wird mit Wirkung der Eintragung des neuen § 4 Abs. 4 der Satzung in das Handelsregister unter Streichung von § 4 Abs. 4 der Satzung in der bisherigen Fassung aufgehoben.

8.2

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2031 das Grundkapital der Gesellschaft durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu Euro 112.500.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I (2026)). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass neue Aktien von einem Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 Kreditwesengesetz (KWG) tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- oder Wertpapier- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

–

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch die persönlich haftende Gesellschafterin nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals I (2026) bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb eines Unternehmens, von Teilen eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf die persönlich haftende Gesellschafterin nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals I (2026) bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I (2026) festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 4 sowie § 4 Abs. 1 nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I (2026) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I (2026) anzupassen.

8.3

§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2031 das Grundkapital der Gesellschaft durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu Euro 112.500.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I (2026)). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass neue Aktien von einem Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- oder Wertpapier- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

–

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch die persönlich haftende Gesellschafterin nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals I (2026) bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb eines Unternehmens, von Teilen eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf die persönlich haftende Gesellschafterin nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals I (2026) bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I (2026) festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 4 sowie § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I (2026) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I (2026) anzupassen.“

Im Zusammenhang mit der Schaffung des genehmigten Kapitals erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin einen schriftlichen Bericht über die Gründe, aus denen sie bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ermächtigt sein soll, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue Aktien auszuschließen (§ 186 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 203 Abs. 2 Satz 2 i. V. m § 278 Abs. 3 AktG). Der Inhalt dieses Berichts wird als Anlage dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht.

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals I, II und IV sowie über entsprechende Satzungsänderungen

Aus den Aktienoptionsprogrammen 2003, 2008 sowie 2013 sind keine Ausübungen von Optionsrechten mehr möglich. Die Satzungsregelungen zum zugehörigen Bedingten Kapital I, II und IV sind somit obsolet und sollen aufgehoben werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 4 Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft werden aufgehoben.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen vom 13. Mai 2022 und des zugehörigen Bedingten Kapitals III sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

Die bestehende und bislang nicht genutzte Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen soll rechtzeitig erneuert werden, bevor sie im nächsten Jahr ausläuft. Hierzu ist auch das zugehörige Bedingte Kapital III in § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft aufzuheben und durch ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital I) zu ersetzen.

Die neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen soll im Gesamtnennbetrag von Euro 5 Milliarden erteilt werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

10.1

Mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 4 Abs. 5 der Satzung (nachstehend unter Ziffer 10.4) in das Handelsregister werden die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen vom 13. Mai 2022 sowie das zugehörige Bedingte Kapital III gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung aufgehoben.

10.2

Mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 4 Abs. 5 der Satzung (nachstehend unter Ziffer 10.4) in das Handelsregister wird die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2031 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 5 Milliarden zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 56.323.727 Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 56.323.727,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Anleihebedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeitpunkten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Options-/Wandlungsrechts. Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistung auszugeben.

Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften mit Sitz im In- und Ausland begeben werden, an denen die Fresenius SE & Co. KGaA unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (nachstehend „Konzerngesellschaften“). Für den Fall der Begebung über eine Konzerngesellschaft wird die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Fresenius SE & Co. KGaA die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA zu gewähren sowie weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben sowie Handlungen vorzunehmen.

Die Anleihebedingungen können, auch wenn Schuldverschreibungen durch Konzerngesellschaften begeben werden, auch eine Pflicht zur Optionsausübung oder Wandlung zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen.

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Optionsschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der von der persönlich haftenden Gesellschafterin festzulegenden Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA berechtigen. Für durch die Gesellschaft begebene Optionsschuldverschreibungen können die Anleihebedingungen vorsehen, dass der nach Maßgabe dieser Ermächtigung festgelegte Optionspreis auch durch Übertragung von Teiloptionsschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teiloptionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag dieser Teiloptionsschuldverschreibung nicht übersteigen. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden.

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen das Recht bzw., sofern eine Wandlungspflicht vorgesehen ist, übernehmen sie die Pflicht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags bzw., sofern der Ausgabebetrag unter dem Nennbetrag liegt, des Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden; ferner kann die Leistung einer baren Zuzahlung vorgesehen werden. In den Anleihebedingungen kann außerdem bestimmt werden, dass das Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis anhand künftiger Börsenkurse innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu ermitteln ist.

Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis muss unbeschadet § 9 Abs. 1 und § 199 AktG mindestens 80% des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Tag der Festsetzung der Konditionen der Schuldverschreibungen zwischen Handelsbeginn und dem Zeitpunkt der endgültigen Festlegung der Konditionen betragen.

Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet von § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen wertwahrend angepasst werden, wenn die Gesellschaft bis zum Ablauf der Options- bzw. Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird. Die Anleihebedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten führen können, eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen.

Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. der Wandlung keine Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen. Die Anleihebedingungen können ferner der Gesellschaft das Recht einräumen, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Erfüllung der Bezugs- bzw. Wandlungsrechte der Inhaber von Schuldverschreibungen bzw. die Erfüllung von Ansprüchen nach erfolgter Pflichtwandlung oder Pflichtoptionsausübung kann im Übrigen durch Hingabe von eigenen Aktien der Gesellschaft sowie durch Ausgabe von neuen Aktien aus Genehmigtem Kapital der Gesellschaft und/oder einem zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließenden bedingten Kapital und/oder genehmigten Kapital und/oder einer ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die genaue Berechnung des exakten Options- oder Wandlungspreises sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen sowie die Anleihebedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen jeweils begebenden Konzerngesellschaft festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Bezugs- bzw. Umtauschverhältnis, Begründung einer Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Lieferung existierender statt Ausgabe neuer Aktien sowie Options- bzw. Wandlungszeitraum.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen; das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- oder Wertpapier- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen,

–

sofern der Ausgabepreis für eine Schuldverschreibung deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Dabei darf die Summe der Aktien, die auf diese bezugsrechtsfrei begebenen Schuldverschreibungen entfallen, 10% des jeweiligen Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen;

–

soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

–

um den Inhabern von Wandlungs-/Optionsrechten bzw. -pflichten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte zustünden.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf die persönlich haftende Gesellschafterin nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt auf bezugsrechtsfreie Schuldverschreibungen entfallenden Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.

10.3

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options-/Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Ziffer 10.2 ausgegeben werden, wird das Grundkapital um bis zu Euro 56.323.727,00 durch Ausgabe von bis zu 56.323.727 Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß Ziffer 10.2 von der Fresenius SE & Co. KGaA oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 21. Mai 2031 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen bzw. einer etwaigen Wandlungspflicht nachkommen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Die neuen Stückaktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

10.4

In § 4 der Satzung der Gesellschaft werden der bisherige Abs. 7 gestrichen und ein neuer Abs. 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 56.323.727,00 durch Ausgabe von bis zu 56.323.727 neuen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus gegen Barleistung ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2026 von der Fresenius SE & Co. KGaA oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 21. Mai 2031 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen bzw. einer etwaigen Wandlungspflicht nachkommen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Stückaktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt.“

10.5

Der bisherige § 4 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird redaktionell zu § 4 Abs. 6.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des neuen § 4 Abs. 5 sowie von § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals I zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals I nach Ablauf sämtlicher Wandlungs-/Optionsfristen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG i. V. m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Inhalt des Berichts wird als Anlage dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht.

11.

Beschlussfassung über die Aufhebung der durch Beschluss der Haupt-versammlung vom 13. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und über eine erneute Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Wie bisher soll auch künftig der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien nach Maßgabe von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben und im Interesse der Gesellschaft zu verwenden. Aufgrund dieser Ermächtigung soll die Gesellschaft etwa in die Lage versetzt werden, Aktien der Gesellschaft zurückzuerwerben, um diese als liquide Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen einsetzen zu können. Ferner soll die Gesellschaft auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien gegebenenfalls auch im Rahmen klassischer Aktienrückkaufprogramme zurückzuerwerben und anschließend einzuziehen, um dem Interesse aller Aktionäre der Gesellschaft am Erhalt eines angemessenen Gewinns je Aktie sinnvoll Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll etwa auch die Möglichkeit geschaffen werden, eigene Aktien der Gesellschaft für Zwecke der Bedienung langfristiger Vergütungskomponenten zu verwenden, z.B. im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen. Im Sinne einer größtmöglichen Flexibilisierung soll die Ermächtigung daher für die aktienrechtlich zugelassene Dauer von fünf Jahren erteilt werden. Der Erwerb und die Verwendung eigener Aktien bedürfen einer entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung.

Hierzu soll die von der Hauptversammlung vom 13. Mai 2022 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 11 erteilte und bislang nicht genutzte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts aufgehoben und eine neue Ermächtigung rechtzeitig beschlossen werden, bevor sie im nächsten Jahr ausläuft.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

11.1

Die in der Hauptversammlung vom 13. Mai 2022 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben.

11.2

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 21. Mai 2031 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

aa)

Der Erwerb erfolgt nach Wahl der persönlich haftenden Gesellschafterin (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots.

i.

Soweit der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

ii.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. mittels öffentlicher Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den maßgeblichen Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

bb)

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:

i.

Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder deren Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, sind der Aufsichtsrat sowie auch die persönlich haftende Gesellschafterin zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

ii.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien die Grenze von 10% des Grundkapitals insgesamt nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.

iii.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien an Dritte gegen Sachleistung zu veräußern, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder auch Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen).

iv.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird zudem ermächtigt, die eigenen Aktien, anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals der Gesellschaft, an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, einschließlich Mitglieder der Geschäftsleitungen verbundener Unternehmen, auszugeben und zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsleitung verbundener Unternehmen, etwa im Rahmen von Aktienoptions- bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, eingeräumt wurden oder werden.

v.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird außerdem ermächtigt, die eigenen Aktien zur Bedienung von der Gesellschaft oder von ihr im Sinne des § 17 AktG abhängigen Gesellschaften begebener Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten zu verwenden.

cc)

Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin wird ermächtigt, aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbene eigene Aktien, anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals der Gesellschaft, zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin als variable Vergütungskomponente, insbesondere im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen, eingeräumt wurden.

dd)

Die Ermächtigungen unter lit. bb) und lit. cc) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.

ee)

Die Ermächtigungen unter lit. bb) und lit. cc) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen unter lit. bb) ii bis v können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

ff)

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. bb) ii bis v und lit. cc) verwendet werden oder soweit dies, für den Fall der Veräußerung eigener Aktien an alle Aktionäre, erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen.

Auch im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin einen schriftlichen Bericht über die Gründe, aus denen bei der Verwendung von erworbenen eigenen Aktien in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll (§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). Der Inhalt dieses Berichts wird ebenfalls als Anlage dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht.

12.

Beschlussfassung über eine erneute Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

Zudem soll die Gesellschaft erneut ermächtigt werden, beim Erwerb eigener Aktien gemäß der unter Tagesordnungspunkt 11 zu beschließenden Ermächtigung Eigenkapitalderivate mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts einzusetzen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf der Erwerb eigener Aktien gemäß jener Ermächtigung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hierzu ermächtigt, (1) Optionen zu veräußern, welche die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (nachfolgend „Put-Optionen“), (2) Optionen zu erwerben, welche die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft berechtigen (nachfolgend „Call-Optionen“), und (3) Terminkäufe durchzuführen, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin berechtigen. Der Erwerb kann ferner (4) unter Einsatz von Kombinationen aus Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufen (zusammen nachfolgend „Eigenkapitalderivate“ oder „Derivate“) erfolgen.

12.1

Alle nach dieser Ermächtigung eingesetzten Eigenkapitalderivate dürfen sich insgesamt höchstens auf eine Anzahl von Aktien beziehen, die einen anteiligen Betrag von 5% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Die in Ausübung dieser Ermächtigung erworbenen Aktien sind auf die Erwerbsgrenze für die gemäß der dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen Aktien anzurechnen. Die Laufzeit der einzelnen Derivate muss spätestens am 21. Mai 2031 enden und so gewählt werden, dass der Erwerb der eigenen Aktien bei Ausübung der Derivate nicht nach dem 21. Mai 2031 erfolgen kann.

12.2

Die Derivatgeschäfte müssen mit einem Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen (zusammen nachfolgend „Emissionsunternehmen“) abgeschlossen werden. Der in dem Derivatgeschäft vereinbarte Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Aktie bei Ausübung der Optionen bzw. in Erfüllung des Terminkaufs (Ausübungspreis) darf sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung einer erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie den am Börsentag des Abschlusses des Derivatgeschäfts durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Es muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien bedient werden, die von dem Emissionsunternehmen zuvor unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse zu einem Preis erworben wurden, der den im Zeitpunkt des Abschlusses des börslichen Geschäfts aktuellen Kurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht wesentlich über- oder unterschreitet und den am Börsentag, an dem der Abschluss des börslichen Geschäfts erfolgte, durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreitet und um nicht mehr als 20% unterschreitet.

12.3

Eine von der Gesellschaft gezahlte Call-Optionsprämie darf nicht wesentlich über und eine von der Gesellschaft vereinnahmte Put-Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs darf nicht wesentlich über dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Terminkurs liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der aktuelle Börsenkurs und die Laufzeit des Terminkaufs zu berücksichtigen sind.

12.4

Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, ausgeschlossen.

12.5

Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

12.6

Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten sinngemäß die Regelungen, die in der dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Ermächtigung enthalten sind.

13.

Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen

Gemäß § 10 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG können Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten. Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung lauten die Aktien der Gesellschaft derzeit auf den Inhaber.

Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Aktien auf Namensaktien umzustellen, so dass zukünftig der Name des Aktionärs und weitere Pflichtangaben in einem neu einzurichtenden Aktienregister festgehalten werden. Im Fall von Namensaktien bestehen gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien im Verhältnis zur Gesellschaft nur für und gegen die im Aktienregister Eingetragenen. Eine Vinkulierung der Aktien ist nicht vorgesehen.

Außerhalb Deutschlands sind Namensaktien weit verbreitet. Auch in Deutschland haben in den vergangenen Jahren mehrere Gesellschaften von Inhaberaktien auf Namensaktien umgestellt, insbesondere vor dem Hintergrund der sich ausweitenden, internationalen Investor-Relations-Arbeit. Der Wert der Aktie oder das Stimmrecht der Aktie werden durch die Umstellung nicht verändert.

Namensaktien haben Vorteile sowohl bei der Kapitalmarktkommunikation als auch bei der Aktionärskommunikation. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sehen insoweit Vorteile sowohl auf Seiten der Aktionäre als auch auf Seiten der Gesellschaft. Durch die Eintragung der Aktionäre in das Aktienregister kann die Gesellschaft zukünftig direkt mit ihren Aktionären in Kontakt treten und noch gezielter über die Entwicklung der Gesellschaft informieren. Darüber hinaus erleichtern Namensaktien die Vorbereitung künftiger Hauptversammlungen. Einladungen zu Hauptversammlungen können direkt von der Gesellschaft versendet werden, anstatt die Abwicklung über Depotbanken vorzunehmen. Dies erleichtert und beschleunigt die Kommunikationsprozesse zwischen den Aktionären und der Gesellschaft.

Im Zuge der Umstellung auf Namensaktien ist auch eine Anpassung der Satzungsvorschriften zum Grundkapital (§ 4 der Satzung), zur Aktienart (§ 5 der Satzung) sowie zur Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 15 der Satzung) erforderlich.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

13.1

Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderung unter Ziffer 13.3 bestehenden, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt. Die persönlich haftende Gesellschafterin soll alles Erforderliche für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien veranlassen.

13.2

§ 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 563.237.277,00 und ist eingeteilt in 563.237.277 Stückaktien.“

13.3

§ 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Aktien lauten auf den Namen. Dies gilt auch bei Kapitalerhöhungen, soweit nichts anderes beschlossen wird. Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre der Gesellschaft haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu machen.“

13.4

§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft ist berechtigt, auf den Namen lautende Aktienurkunden auszustellen, die je mehrere Aktien verkörpern (Sammelaktien).“

Im Übrigen bleibt § 5 Abs. 2 der Satzung durch diesen Beschluss unverändert.

13.5

§ 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:

„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und für die die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

(2) Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.“

14.

Beschlussfassung über mehr Flexibilität bei der Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und entsprechende Satzungsänderung

§ 8 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft sieht für den Fall, dass ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, vor, dass die Amtsdauer des neu gewählten Aufsichtsratsmitgliedes für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen gilt. Um mehr Flexibilität zu erhalten, soll § 8 Abs. 4 Satz 2 der Satzung gestrichen werden. Dies mit der Folge, dass die Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig zulässigen Höchstgrenzen auch andere Amtszeiten bei Nachwahlen beschließen kann, wenn dies sachgerecht erscheint.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 8 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.

Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft unverändert.

15.

Beschlussfassung über Änderungen von § 5 Abs. 2 und 3 der Satzung zur Anpassung an § 10 Abs. 6 AktG (elektronische Aktien)

Kommanditgesellschaften auf Aktien ist nach dem AktG und dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) in der Fassung des Zukunftsfinanzierungsgesetz 2023 (ZuFinG) die Ausgabe elektronischer Aktien möglich. Außerdem können sie bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien ersetzen. Diese Regelungen dienen der weiteren Digitalisierung des Kapitalmarkts.

Elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 Satz 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht geplant, soll in die Zukunft gerichtet aber möglich sein.

Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft angepasst werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Dem § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird folgender neuer Satz 3 angefügt:

„Die Verbriefung ist für solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.“

§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die Form der Aktien, Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“

Im Übrigen bleibt § 5 der Satzung durch diesen Beschluss unverändert.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen Stück 563.237.277 Aktien sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 563.237.277 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Wie im Vorjahr wird die Hauptversammlung auch in diesem Jahr als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch vor Ort teilnehmen können.

Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter

Fresenius SE & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 15. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Die Anmeldung bedarf gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht gemäß § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss, d.h. auf den Geschäftsschluss des 30. April 2026 (Nachweisstichtag). Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (hier: MESZ).

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung. Die Eintrittskarte ist ein reines Organisationsmittel und stellt keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir jedoch darum, die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorzulegen.

Darüber hinaus können die Aktionäre der Eintrittskarte die Zugangsdaten für das Aktionärsportal entnehmen, über welches sie, soweit gewünscht, die elektronische Briefwahl ausüben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und anweisen können. Um diese Funktionen im Aktionärsportal nutzen zu können, ist es wichtig, die Eintrittskarte zur Hauptversammlung mit den darauf vermerkten Zugangsdaten für das Aktionärsportal rechtzeitig zu erhalten. Daher bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft bei der oben genannten Anmeldestelle Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.

Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.

Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre können das Stimmrecht durch Stimmabgabe in der Hauptversammlung, durch elektronische Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten wie nachstehend näher bestimmt ausüben.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Auch im Fall einer elektronischen Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.

Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

an, das dafür bis Donnerstag, 21. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Das Aktionärsportal wird voraussichtlich ab dem 1. Mai 2026 freigeschaltet.

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte mit den Zugangsdaten für das Aktionärsportal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die Teilnahme an der Hauptversammlung – durch den Aktionär selbst oder durch einen Vertreter – gilt jedoch als Widerruf der bereits im Aktionärsportal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.

Auch Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt „Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte“).

Zur Stimmabgabe über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, insbesondere durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch einen Bevollmächtigten sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

an, das dafür bis Donnerstag, 21. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.

Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse

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c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann entweder am Tag der Hauptversammlung vor Ort vorgewiesen oder der Gesellschaft vorab an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann.

Wenn die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Übermittlung bis Donnerstag, 21. Mai 2026, 18:00 Uhr MESZ.

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung wird bestimmt, dass der Widerruf einer erteilten Vollmacht auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen kann.

Soweit die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG muss die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder auch noch während der ordentlichen Hauptversammlung (bis zum Beginn der Abstimmung) zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls der Textform, ebenso deren etwaiger Widerruf oder deren etwaige Änderung.

Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

an, das dafür bis Donnerstag, 21. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.

Darüber hinaus können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung erhalten. Das vollständig ausgefüllte Formular kann der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

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c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

In diesem Fall muss das Formular aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 21. Mai 2026, 18:00 Uhr MESZ, unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort auch noch während der laufenden Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung zu bevollmächtigen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Fragerechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Zu Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.

Kommunikation über Intermediäre

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis des Anteilsbesitzes, die Stimmabgabe sowie Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch über Intermediäre im ISO-Format 20022 an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT: CMDHDEMMXXX). Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen auch auf diesem Weg innerhalb der oben für die Anmeldung bzw. den Nachweis des Anteilsbesitzes bestimmten Frist eingehen, d.h. spätestens am 15. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ.

Eine Stimmabgabe bzw. Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter müssen auch auf diesem Weg aus organisatorischen Gründen spätestens am 21. Mai 2026, 18:00 Uhr MESZ, eingehen.

Einzelheiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. bei ihrer Depotbank, zu erfragen.

Übertragung der Hauptversammlung

Es ist beabsichtigt, die Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin in Ton und Bild im Internet unter der Internetadresse

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zu übertragen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verfügung zu stellen.

Rechte der Aktionäre

Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). In diesem Fall haben die Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an:

Fresenius SE & Co. KGaA
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin
Fresenius Management SE
z. H. Herrn Dr. Michael Moser
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.

Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 21. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

veröffentlicht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an

Fresenius SE & Co. KGaA
Investor Relations
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
E-Mail: ir-fre@fresenius.com

zu richten. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

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veröffentlichen. Dabei werden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis zum 7. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der genannten Adresse eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf die persönlich haftende Gesellschafterin die Auskunft verweigern.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit und der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit zu Beginn oder während der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung sowie für einzelne Rede- und Fragebeiträge festsetzen. Er ordnet den Schluss der Debatte an, soweit und sobald dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 sowie 7 bis 15 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge verbindlichen Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zugänglich. Darüber hinaus sind den Aktionären über diese Internetseite auch die weiteren Informationen nach § 124a AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung zugänglich (u.a. der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 nebst Vermerk des Abschlussprüfers, eine nähere Darstellung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Formulare zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung). Ferner finden sich dort weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, die Angaben nach § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, etwaige publizitätspflichtige Anträge von Aktionären sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft.


Bad Homburg v.d.H., im April 2026

Fresenius SE & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Management SE
Der Vorstand


Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin an die ordentliche Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA zu Punkt 8 der Tagesordnung

Nachstehend erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin Bericht über die Gründe, aus denen sie bei einer Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I in bestimmten Fällen ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (§ 186 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG). Dieser Bericht ist ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zugänglich.

Wenn die persönlich haftende Gesellschafterin von der Ermächtigung, das Kapital zu erhöhen, Gebrauch macht, wird sie die neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital I (2026) den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anbieten. Allerdings ist die persönlich haftende Gesellschafterin nach der vorgeschlagenen Ermächtigung berechtigt, in den nachfolgend erläuterten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese Fälle sind im Beschlussvorschlag im Einzelnen genannt und werden im Folgenden näher erläutert:

Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich von Spitzenbeträgen

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich von Spitzenbeträgen auszuschließen, um einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis zu erreichen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um bei den unterhalb der Grundkapitalziffer liegenden Erhöhungsbeträgen ein einfach und praktikabel durchführbares Bezugsverhältnis gewährleisten zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Da sich ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechts hier nur auf Spitzenbeträge beschränkt, ist ein möglicher Verwässerungseffekt gering.

Ausschluss des Bezugsrechts im Falle einer Barkapitalerhöhung

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats ist ein Bezugsrechtsausschluss bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auch zulässig, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag, der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus anderen Quellen in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Des Weiteren sind Rechte anzurechnen, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten und die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Zwar hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die gesetzliche Obergrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von bisher 10% auf nunmehr 20% des Grundkapitals angehoben. Der Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats schöpft diesen erweiterten gesetzlichen Rahmen aber bewusst nicht aus, sondern belässt es bei einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals.

Eine Platzierung unter Bezugsrechtsausschluss eröffnet die Möglichkeit, einen höheren Mittelzufluss als im Falle einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Sie ermöglicht eine marktnahe Preisfestsetzung und damit einen möglichst hohen Veräußerungsertrag, weil die Platzierung unmittelbar nach Festsetzung des Ausgabebetrags erfolgen kann. Bei einem Veräußerungsangebot an alle Aktionäre könnte der Bezugspreis zwar gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist veröffentlicht werden. Aber selbst bei Ausnutzung dieses Spielraums bestünde über mehrere Tage ein Kursänderungsrisiko, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festsetzung des Veräußerungspreises führen würde. Wegen der Länge der Bezugsfrist könnte die Gesellschaft zudem nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA soll durch die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss in die Lage versetzt werden, unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse die für die künftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vorzunehmen. Maßgeblicher Börsenpreis ist der aktuelle Börsenkurs zu der Zeit, zu der die persönlich haftende Gesellschafterin den Veräußerungspreis endgültig festsetzt. Da wegen der Volatilität der Märkte Kursschwankungen innerhalb kürzester Frist nicht auszuschließen sind, soll im Vorhinein nicht festgelegt werden, ob dabei eher auf einen aktuellen, wenige Tage umfassenden Durchschnittskurs oder auf einen aktuellen Kurs zu einem Stichzeitpunkt abzustellen ist. Dies ist im Einzelfall zu bestimmen.

Ausschluss des Bezugsrechts im Falle einer Sachkapitalerhöhung

Im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Bezugsrechtsausschluss möglich, wenn das Genehmigte Kapital I (2026) zum Erwerb eines Unternehmens, von Teilen eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen verwendet wird.

Ohne Bezugsrechtsausschluss könnte das Genehmigte Kapital I (2026) nicht für den vorgesehenen Zweck als Akquisitionswährung verwendet werden. Die Ermächtigung, Stammaktien der Gesellschaft gegen Sacheinlagen zu gewähren, soll der Gesellschaft den erforderlichen Handlungsspielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, von Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel auszunutzen. Um insbesondere auch international wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die Gesellschaft im Interesse ihrer Aktionäre jederzeit in der Lage sein, an den internationalen Märkten schnell und flexibel zu handeln. Dem trägt das Genehmigte Kapital I (2026) in Verbindung mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses im Falle einer Sachkapitalerhöhung Rechnung. Es bietet Gelegenheit, bei sich abzeichnenden Erwerbsmöglichkeiten die Gegenleistung nicht in Geld, sondern in eigenen Aktien anzubieten. Dadurch wird die Liquidität der Gesellschaft geschont. Außerdem bleibt der Grad der Verschuldung in einem angemessenen Rahmen. Die Vermögensinteressen der Aktionäre sind durch die Bindung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Ausnutzung der Ermächtigung geschützt, die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sacheinlage steht.

Beschränkung des Gesamtumfangs bezugsrechtsfreier Kapitalerhöhungen

Von den ihr erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf die persönlich haftende Gesellschafterin nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital I (2026) beschränkt. Hinzu kommt, dass eine Anrechnung auf die vorstehend genannte 10%-Grenze stattfindet, sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals I (2026) bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligungen abgesichert.

Pläne für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I (2026) bestehen derzeit nicht. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien und ggf. zum Ausschluss des Bezugsrechts im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ist. Sie wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung sowie über die konkreten Gründe für einen etwaigen Bezugsrechtsausschluss berichten.


Bad Homburg v.d.H., im April 2026

Fresenius SE & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Management SE
Der Vorstand


Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin an die ordentliche Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA zu Punkt 10 der Tagesordnung

Nachstehend erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin Bericht über die Gründe, aus denen sie im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen bzw. von Kombinationen dieser Instrumente (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) in bestimmten Fällen ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG). Ab der Einberufung der Hauptversammlung ist dieser Bericht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zugänglich.

Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann die Gesellschaft je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, etwa um dem Unternehmen zinsgünstig Fremdkapital zukommen zu lassen. Aus diesem Grund schlagen persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die persönlich haftende Gesellschafterin zur Ausgabe von Schuldverschreibungen zu ermächtigen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital I zu schaffen.

Die Gesellschaft soll, gegebenenfalls auch über ihre Konzerngesellschaften, je nach Marktlage den deutschen, den internationalen oder beide Kapitalmärkte in Anspruch nehmen und die Schuldverschreibungen in Euro ausgeben können. Die Schuldverschreibungen sollen auch die Möglichkeit von Pflichtwandlungen, etwa in Form einer Verpflichtung zur Ausübung des Options-/Wandlungsrechts, vorsehen können. Darüber hinaus soll anstelle der Erfüllung der Schuldverschreibungen mit Aktien aus dem Bedingten Kapital auch die Lieferung eigener Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA oder die Zahlung des Gegenwerts in Geld vorgesehen werden können.

Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. einem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung entsprechen. Der Wandlungs-/Optionspreis darf einen Mindestausgabebetrag nicht unterschreiten, dessen Errechnungsgrundlagen genau angegeben sind. Anknüpfungspunkt für die Berechnung ist jeweils der Börsenkurs der Fresenius-Aktie im zeitlichen Zusammenhang mit der Platzierung der Schuldverschreibungen. Der Wandlungs-/Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutz- bzw. Anpassungsklausel nach näherer Bestimmung der der jeweiligen Schuldverschreibung zugrunde liegenden Bedingungen wertwahrend angepasst werden, wenn die Gesellschaft bis zum Ablauf der Options- bzw. Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird. Die Anleihebedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten führen können, eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen.

Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Um die Abwicklung zu erleichtern, soll auch die Möglichkeit bestehen, die Schuldverschreibungen an Kredit- oder Wertpapierinstitute, sog. Finanzinstitute oder ein Konsortium solcher Kredit- oder Wertpapier- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung auszugeben, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). In einigen Fällen soll die persönlich haftende Gesellschafterin allerdings auch ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Diese Fälle sind im Beschlussvorschlag im Einzelnen genannt und werden im Folgenden näher erläutert:

Ausgabepreis nahe dem theoretischen Marktwert

Für den Bezugsrechtsausschluss bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gilt nach § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sinngemäß. Die Platzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ermöglicht es der Gesellschaft, kurzfristig günstige Kapitalmarktsituationen auszunutzen und so einen deutlich höheren Mittelzufluss zu erzielen als im Fall der Ausgabe unter Wahrung des Bezugsrechts. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre die erfolgreiche Platzierung wegen der Ungewissheit über die Ausnutzung der Bezugsrechte gefährdet bzw. mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Für die Gesellschaft günstige, möglichst marktnahe Konditionen können nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft an diese nicht für einen zu langen Angebotszeitraum gebunden ist. Sonst wäre ein nicht unerheblicher Sicherheitsabschlag erforderlich, um die Attraktivität der Konditionen und damit die Erfolgschancen der jeweiligen Emission für den ganzen Angebotszeitraum sicherzustellen.

Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem theoretischen Marktwert ausgegeben werden. Dabei ist der theoretische Marktwert anhand von anerkannten finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird bei der Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt den Abschlag vom theoretischen Marktwert so gering wie möglich halten. Damit wird der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechts auf beinahe Null sinken, so dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.

Die Verwässerung des Einflusses der Aktionäre wird gering gehalten, weil im vorliegenden Fall auch das Volumen eines Bezugsrechtsausschlusses beschränkt ist. Die Summe der Aktien, die auf die bezugsrechtsfrei ausgegebenen Schuldverschreibungen entfallen, darf 10% des jeweiligen Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Zwar hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die gesetzliche Obergrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von bisher 10% auf nunmehr 20% des Grundkapitals angehoben, und diese Vorgabe gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG sinngemäß auch beim vereinfachten Ausschluss des Bezugsrechts auf Schuldverschreibungen. Der Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats schöpft diesen erweiterten gesetzlichen Rahmen aber bewusst nicht aus, sondern belässt es bei einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals.

Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die seit der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen bis zur Ausübung dieser Ermächtigung aus anderen Quellen in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Des Weiteren sind Rechte anzurechnen, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten und die seit der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen bis zur Ausübung dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Ausgleich von Spitzenbeträgen

Die persönlich haftende Gesellschafterin soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen, um ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Hierdurch wird die technische Durchführung der Ausgabe von Schuldverschreibungen erleichtert. Diejenigen Schuldverschreibungen, die auf freie Spitzen entfallen, würden im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Da sich ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechts hier nur auf Spitzenbeträge beschränkt, ist ein möglicher Verwässerungseffekt gering.

Bedienung anderer Bezugsrechte

Der marktübliche Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bereits ausgegebener Schuldverschreibungen hat den Vorteil, dass der Wandlungs- bzw. Optionspreis für die bereits ausgegebenen und regelmäßig mit einem Verwässerungsschutzmechanismus ausgestatteten Schuldverschreibungen nicht ermäßigt werden muss. Dadurch können die Schuldverschreibungen in mehreren Tranchen attraktiver platziert werden, und es wird insgesamt ein höherer Mittelzufluss ermöglicht. Die vorgeschlagenen Ausschlüsse des Bezugsrechts liegen damit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

Beschränkung des Gesamtumfangs des Bezugsrechtsausschlusses

Von den Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf die persönlich haftende Gesellschafterin maximal in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass die insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen den Bezug von Aktien der Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von 10% des Grundkapitals ermöglichen. Diese 10%-Grenze darf weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschritten werden. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von Schuldverschreibungen beschränkt. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine mögliche Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligungen abgesichert. Durch Anrechnungsklauseln ist sichergestellt, dass die persönlich haftende Gesellschafterin die 10%-Grenze auch nicht überschreitet, indem sie zusätzlich von anderen Ermächtigungen – zum Beispiel von einem genehmigten Kapital – Gebrauch macht und dabei ebenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließt.

Konkrete Pläne für eine Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen bestehen derzeit nicht. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung und ein etwaiger Bezugsrechtsausschluss im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sind. Sie wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung sowie über die konkreten Gründe für einen etwaigen Bezugsrechtsausschluss berichten.


Bad Homburg v.d.H., im April 2026

Fresenius SE & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Management SE
Der Vorstand


Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin an die ordentliche Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA zu Punkt 11 und 12 der Tagesordnung

Nachstehend erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin Bericht über die Gründe, aus denen sie im Falle der Verwendung eigener Aktien in bestimmten Fällen ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG). Dieser Bericht ist ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.fresenius.com/de/hauptversammlung

zugänglich.

Unter Tagesordnungspunkt 11 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die persönlich haftende Gesellschafterin zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu ermächtigen. Damit soll die Gesellschaft – in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Praxis großer börsennotierter Unternehmen in Deutschland – erneut ermächtigt werden, die mit dem Instrument der eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und aller ihrer Aktionäre auszunutzen. Die bisherige Ermächtigung, die durch die Hauptversammlung am 13. Mai 2022 erteilt wurde, ist zu erneuern. Wie bisher soll auch künftig der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien nach Maßgabe von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben und im Interesse der Gesellschaft zu verwenden. Aufgrund dieser Ermächtigung soll die Gesellschaft auch künftig etwa in die Lage versetzt werden, Aktien der Gesellschaft zurückzuerwerben, um diese als liquide Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen einsetzen zu können. Ferner soll die Gesellschaft auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien gegebenenfalls auch im Rahmen klassischer Aktienrückkaufprogramme zurückzuerwerben und anschließend einzuziehen, um dem Interesse aller Aktionäre der Gesellschaft am Erhalt eines angemessenen Gewinns je Aktie sinnvoll Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll etwa auch die Möglichkeit geschaffen werden, eigene Aktien der Gesellschaft für Zwecke der Bedienung langfristiger Vergütungskomponenten zu verwenden, z.B. im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen.

Um ein größtmögliches Maß an Flexibilität im Umgang mit eigenen Aktien zu gewinnen, soll die Erwerbsermächtigung für den aktienrechtlich maximal zulässigen Zeitraum von fünf Jahren, also bis zum 21. Mai 2031 erteilt werden.

Der Erwerb eigener Aktien kann als Kauf über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre durch die Gesellschaft selbst oder durch eine Aufforderung an alle Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. In den Fällen der beiden letztgenannten Erwerbsmodalitäten können die Aktionäre selbst entscheiden, wie viele Aktien und – im Falle der Festlegung einer Preisspanne außerdem – zu welchem Preis sie diese der Gesellschaft andienen möchten. In jedem Fall wird die persönlich haftende Gesellschafterin beim Erwerb eigener Aktien den aktienrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung nach § 53a AktG wahren. Die vorgeschlagenen Erwerbsmodalitäten über die Börse, über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre oder durch die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten tragen sämtlich diesem Grundsatz Rechnung.

Soweit der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Im Falle des Erwerbs im Wege eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels öffentlicher Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Für den Fall, dass sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses ergeben sollten, kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden, wobei in einem solchen Fall auf den maßgeblichen Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt wird. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Verkaufsangebots kann weitere Bedingungen vorsehen.

Sofern im Fall eines öffentlichen Kaufangebots oder im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten die Anzahl der angedienten bzw. der angebotenen Aktien das zum Erwerb vorgesehene Rückkaufvolumen übersteigt, erfolgt die Annahme durch die Gesellschaft nach Quoten. Jedoch kann eine bevorrechtigte Annahme von geringeren Aktienstückzahlen von bis zu 100 Aktien pro andienendem Aktionär vorgesehen werden, um auf diese Weise rechnerische Bruchteile von Aktien bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung insgesamt zu erleichtern.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die aufgrund dieses oder eines früheren Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken:

Die vorgeschlagene Ermächtigung berechtigt dazu, in Übereinstimmung mit der ganz üblichen Praxis großer deutscher börsennotierter Unternehmen, die zurückerworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung ganz oder teilweise einzuziehen. Dabei ist vorgesehen, dass die Einziehung entsprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG auch ohne Kapitalherabsetzung erfolgen kann (sog. vereinfachtes Verfahren). Durch die Einziehung der Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich der anteilige Betrag der verbleibenden Aktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat sowie auch die persönlich haftende Gesellschafterin sollen daher für diesen Fall ermächtigt werden, die Satzung hinsichtlich der sich verändernden Anzahl der Stückaktien anzupassen.

Ausschluss des Bezugsrechts im Falle einer Veräußerung gegen Barzahlung

Die eigenen Aktien der Gesellschaft können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, schnell und flexibel auf günstige Marktsituationen zu reagieren. Außerdem können durch die Veräußerung von Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zusätzliche in- und ausländische Investoren gewonnen werden.

Um dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre angemessen Rechnung zu tragen, setzt diese Verwendungsmöglichkeit entsprechend der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG voraus, dass die eigenen Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien nicht wesentlich unterschreitet; die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises erfolgt dabei unmittelbar vor der Veräußerung selbst.

Zudem ist das zulässige Veräußerungsvolumen in diesem Fall auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Diese 10%-Grenze darf weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschritten werden. Zwar hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die gesetzliche Obergrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von bisher 10% auf nunmehr 20% des Grundkapitals angehoben, und diese Vorgabe gilt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbs. 2 AktG entsprechend auch beim vereinfachten Ausschluss des Bezugsrechts auf eigene Aktien, welche die Gesellschaft wieder veräußert. Der Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats schöpft diesen erweiterten gesetzlichen Rahmen aber bewusst nicht aus, sondern belässt es bei einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.

Den Aktionären wird durch die beschriebene börsenpreisnahe Preisgestaltung und durch die beschriebene volumenmäßige Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, ihre Beteiligungsquote durch einen parallelen Zuerwerb von Aktien der Gesellschaft über die Börse zu vergleichbaren Konditionen zu erhalten.

Ausschluss des Bezugsrechts im Falle des Einsatzes eigener Aktien gegen Sachleistung

Des Weiteren können eigene Aktien auch gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und beim Erwerb von Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eingesetzt werden. Gerade im internationalen globalisierten Markt für Unternehmenstransaktionen wird nicht selten als Gegenleistung auch die Lieferung liquider Aktien verlangt. Hierbei können sich für den Einsatz der Aktie der Gesellschaft als liquider Gegenleistung für die Gesellschaft interessante Chancen ergeben. Die Gesellschaft beobachtet den Markt kontinuierlich im Hinblick auf potenzielle Gelegenheiten, durch derartige Erwerbsmöglichkeiten im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre eine weitere Stärkung der Gesellschaft am Markt zu erreichen. Derartige Transaktionen können unter Einsatz eigener Aktien flexibel, schnell und ohne die zeitlich oft nicht mögliche Befassung der Hauptversammlung gestaltet werden und zudem maßgeblich dazu beitragen, die Liquidität der Gesellschaft zu schonen. Damit liegt die Möglichkeit einer solchen Verwendung eigener Aktien insgesamt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird bei der Festlegung der Bewertungsrelationen zudem dafür Sorge tragen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden.

Ausschluss des Bezugsrechts im Falle des Einsatzes eigener Aktien anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals

Die Ermächtigung sieht ferner vor, eigene Aktien, anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals der Gesellschaft, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, einschließlich Mitglieder der Geschäftsleitung verbundener Unternehmen, auszugeben und zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsleitung verbundener Unternehmen eingeräumt wurden oder werden. So soll etwa auch die Möglichkeit geschaffen werden, den jeweiligen Begünstigten von Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft – auch ohne Ausnutzung eines bedingten Kapitals – oder aber auch zugunsten Begünstigter von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe eigener Aktien an Mitarbeiter und Führungskräfte der Gesellschaft, zumal im Rahmen von langfristigen, auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg abstellenden Vergütungskomponenten, liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch sowohl die Identifizierung der Mitarbeiter und Führungskräfte mit ihrem Unternehmen als auch der Unternehmenswert als solcher maßgeblich gefördert werden. Die Verwendung existierender eigener Aktien anstelle der Ausnutzung eines bedingten Kapitals kann für die Gesellschaft außerdem wirtschaftlich sinnvoll sein.

Auch zugunsten der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin soll die vorgenannte Möglichkeit bestehen, eigene Aktien zur Bedienung von langfristigen aktienbasierten Vergütungsbestandteilen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Um potenziellen rechtsformbedingten Interessenkonflikten sowie der aktienrechtlichen Kompetenzverteilung angemessen Rechnung zu tragen, ist Adressat dieser Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien jedoch nicht die persönlich haftende Gesellschafterin (vertreten durch deren Vorstand), sondern deren Aufsichtsrat.

Die eigenen Aktien können zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten verwendet werden, die von der Gesellschaft oder von ihr im Sinne des § 17 AktG abhängigen Gesellschaften begeben wurden. Zur Bedienung der daraus resultierenden Rechte kann es im Interesse der Gesellschaft zweckmäßig sein, statt Aktien aus einem entsprechenden bedingten Kapital ganz oder zum Teil eigene Aktien einzusetzen, wozu das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden muss.

Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich von Spitzenbeträgen

Etwaige Spitzenbeträge können bei einem Angebot an alle Aktionäre ausgeschlossen werden. Dies ist für die technische Abwicklung eines solchen Angebots erforderlich, um die Ausgabe von Bruchteilen von Aktien zu vermeiden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird die als sog. freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwerten.

Von den vorstehend aufgeführten Verwendungsmöglichkeiten kann nicht nur hinsichtlich solcher eigenen Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden, die auf Grund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworben wurden, sondern es sind insoweit auch solche Aktien der Gesellschaft erfasst, die nach § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Auf diese Weise wird im Interesse der Gesellschaft zusätzliche Flexibilität auch im Hinblick auf die Verwendung solcher eigenen Aktien nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses geschaffen.

Konkrete Pläne für eine Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ist. Sie wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung berichten.

Einsatz von Eigenkapitalderivaten

Der Tagesordnungspunkt 12 enthält zudem den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, beim Erwerb eigener Aktien gemäß der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Ermächtigung Eigenkapitalderivate einzusetzen. Hierzu soll die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt werden, (1) Optionen zu veräußern, die die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (nachfolgend „Put-Optionen“), (2) Optionen zu erwerben, die die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft berechtigen (nachfolgend „Call-Optionen “), und (3) Terminkäufe durchzuführen, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin berechtigen. Der Erwerb kann nach der unter Tagesordnungspunkt 12 vorgeschlagenen Ermächtigung ferner unter Einsatz von Kombinationen aus Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufen (zusammen „Eigenkapitalderivate“ oder „Derivate“) erfolgen. Dabei ist in der vorgeschlagenen Ermächtigung der Grundsatz vorgesehen, dass alle nach dieser Ermächtigung eingesetzten Eigenkapitalderivate sich insgesamt höchstens auf eine Anzahl von Aktien beziehen dürfen, die einen anteiligen Betrag von 5% des Grundkapitals der Fresenius SE & Co. KGaA nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung.

Einsetzbare Eigenkapitalderivate und deren Vorteile

Die vorgeschlagene Ermächtigung lässt den Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufen sowie von Kombinationen dieser Eigenkapitalderivate zu.

Beim Verkauf von Put-Optionen räumt die Gesellschaft dem Erwerber das Recht ein, Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA zu einem in der Put-Option festgelegten Preis (Ausübungspreis) an die Gesellschaft zu verkaufen. Als Gegenleistung erhält die Gesellschaft eine Optionsprämie. Wird die Put-Option ausgeübt, so vermindert die vom Erwerber der Put-Option gezahlte Optionsprämie den von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktie insgesamt zu erbringenden Gegenwert. Die Ausübung der Put-Option ist für den Optionsinhaber dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Kurs der Aktie der Fresenius SE & Co. KGaA zum Zeitpunkt der Ausübung unter dem Ausübungspreis liegt, weil er dann die Aktien zu dem höheren Ausübungspreis verkaufen kann. Aus Sicht der Gesellschaft bietet der Aktienrückkauf unter Einsatz von Put-Optionen den Vorteil, dass der Ausübungspreis bereits bei Abschluss des Optionsgeschäfts festgelegt wird, während die Liquidität erst bei Ausübung abfließt. Der Einsatz von Put-Optionen beim Aktienrückkauf kann etwa sinnvoll sein, wenn die Gesellschaft bei niedrigen Kursen beabsichtigt, eigene Aktien zurückzuerwerben, sich aber über den optimalen Zeitpunkt für den Rückkauf, also den Zeitpunkt des günstigsten Kurses der Aktie der Fresenius SE & Co. KGaA, nicht sicher ist. Für die Gesellschaft kann es hier vorteilhaft sein, Put-Optionen zu veräußern, deren Ausübungspreis unter dem Kurs der Aktie der Fresenius SE & Co. KGaA zum Zeitpunkt des Abschlusses des Put-Optionsgeschäfts liegt. Der Einsatz von Put-Optionen bietet dabei insbesondere den Vorteil, dass der Rückkauf – im Vergleich zum sofortigen Rückkauf – auf einem niedrigeren Preisniveau erfolgt. Übt der Optionsinhaber die Option nicht aus, weil der Aktienkurs am Ausübungstag über dem Ausübungspreis liegt, so kann die Gesellschaft auf diese Weise zwar keine eigenen Aktien erwerben, ihr verbleibt jedoch die vereinnahmte Optionsprämie.

Beim Erwerb einer Call-Option erhält die Gesellschaft gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien zu einem vorher festgelegten Preis (Ausübungspreis) vom Veräußerer der Option, dem Stillhalter, zu kaufen. Die Ausübung der Call-Option ist für die Gesellschaft dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Kurs der Aktie der Fresenius SE & Co. KGaA über dem Ausübungspreis liegt, da sie die Aktien dann zu dem niedrigeren Ausübungspreis vom Stillhalter kaufen kann. Auf diese Weise kann sich die Gesellschaft gegen steigende Aktienkurse absichern. Zusätzlich wird die Liquidität der Gesellschaft geschont, da erst bei Ausübung der Call-Optionen der festgelegte Erwerbspreis für die Aktien gezahlt werden muss.

Beim Terminkauf erwirbt die Gesellschaft die Aktien nach der Vereinbarung mit dem Terminverkäufer zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin zu dem bei Abschluss des Terminkaufs festgelegten Erwerbspreis. Der Abschluss von Terminkäufen kann für die Gesellschaft sinnvoll sein, wenn sie einen Bedarf an eigenen Aktien zum Termin zu einem bestimmten Preisniveau sichern möchte.

Laufzeit der einsetzbaren Eigenkapitalderivate

Es ist vorgesehen, dass die Laufzeit der einzelnen Derivate spätestens am 21. Mai 2031 enden und so gewählt werden muss, dass der Erwerb der eigenen Aktien bei Ausübung der Derivate nicht nach dem 21. Mai 2031 erfolgen kann. Grund hierfür ist, dass auch die unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagene Rückerwerbsermächtigung mit Ablauf des 21. Mai 2031 endet und danach auf ihrer Grundlage keine Aktien mehr zurückerworben werden können. Da die unter Tagesordnungspunkt 12 vorgeschlagene Ermächtigung diese Rückerwerbsermächtigung ergänzt, soll hier ein zeitlicher Gleichlauf sichergestellt werden.

Weitere Ausgestaltung der einsetzbaren Eigenkapitalderivate

Die Derivatgeschäfte müssen nach der vorgeschlagenen Ermächtigung mit einem Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen (zusammen nachfolgend „Emissionsunternehmen“) abgeschlossen werden.

Der Ausübungs- bzw. Erwerbspreis ohne Erwerbsnebenkosten kann höher oder niedriger sein als der Börsenkurs der Fresenius SE & Co. KGaA-Aktie am Tag des Abschlusses des Derivatgeschäfts, er darf aber sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung einer erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie den am Börsentag des Abschlusses des Derivatgeschäfts durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Die Möglichkeit, den Börsenkurs um bis zu 20% zu unterschreiten, ist erforderlich, damit die Gesellschaft auch in einem volatilen Marktumfeld in der Lage ist, auch Optionen mit mittlerer und längerer Laufzeit zum Rückerwerb eigener Aktien zu nutzen bzw. entsprechende Terminkäufe zu tätigen.

Die von der Gesellschaft gezahlte Call-Optionsprämie darf nicht wesentlich über, und die von der Gesellschaft vereinnahmte Put-Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Dies und der eingeschränkte Umfang, in dem eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden können, entsprechen dem auf ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre übertragenen Grundgedanken des für den Ausschluss des Bezugsrechts geltenden § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Dies gilt in gleicher Weise für den Erwerbspreis bei Terminkäufen. Durch die beschriebene Festlegung von Optionsprämie und Ausübungs- bzw. Erwerbspreis sowie durch die in die Derivatebedingungen aufzunehmende Verpflichtung, Optionen und Terminkäufe nur mit Aktien zu bedienen, die über die Börse zu dem im Zeitpunkt des börslichen Erwerbs aktuellen Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) erworben wurden, wird ausgeschlossen, dass Aktionäre durch einen solchen Erwerb eigener Aktien wirtschaftlich benachteiligt werden. Damit soll entsprechend der Regelung in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dem Gebot der Gleichbehandlung der Aktionäre genügt werden. Das Emissionsunternehmen muss mithin in den Derivatebedingungen sicherstellen, dass beim Erwerb der Aktien an der Börse auch die in der vorgeschlagenen Ermächtigung für die Gesellschaft enthaltenen Vorgaben beachtet werden.

Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, nach der vorgeschlagenen Ermächtigung ausgeschlossen. Dadurch, dass die Gesellschaft die Derivatgeschäfte mit einem Emissionsunternehmen abschließen kann, wird sie – anders als bei einem Angebot zum Abschluss von Eigenkapitalgeschäften an alle Aktionäre – in die Lage versetzt, diese Derivatgeschäfte auch kurzfristig abzuschließen. Dies gibt der Gesellschaft die notwendige Flexibilität, auf Marktsituationen schnell reagieren zu können.

Bei einem Erwerb eigener Aktien unter Einsatz dieser Eigenkapitalderivate soll den Aktionären ein Recht auf Andienung ihrer Aktien nur insoweit zustehen, als die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist in der vorgeschlagenen Ermächtigung ausgeschlossen. Andernfalls wäre der Einsatz der in der vorgeschlagenen Ermächtigung vorgesehenen Eigenkapitalderivate im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nicht möglich und wären die damit für die Gesellschaft verbundenen Vorteile nicht erreichbar.

Durch die zuvor beschriebenen Festlegungen wird ausgeschlossen, dass Aktionäre beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten einen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Da die Gesellschaft einen fairen Marktpreis vereinnahmt bzw. zahlt, erleiden die an den Derivatgeschäften nicht beteiligten Aktionäre insbesondere keinen wesentlichen wertmäßigen Nachteil. Die Stellung der Aktionäre entspricht im Wesentlichen ihrer Stellung beim Aktienrückkauf über die Börse, bei dem nicht alle Aktionäre tatsächlich Aktien an die Gesellschaft verkaufen können. Die Vorgaben für die Ausgestaltung der Eigenkapitalderivate und die Anforderungen für die zu liefernden Aktien stellen sicher, dass auch bei diesem Erwerbsweg der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gewahrt ist. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass ein Anspruch der Aktionäre, die vorgenannten Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, ausgeschlossen ist.

Bei Abwägung aller genannten Umstände halten die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat den Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird der Hauptversammlung über die Einzelheiten einer Ausnutzung der Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten berichten.

Verwendung unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworbener Aktien

Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten die Regelungen sinngemäß, die auch für eigene Aktien gelten, die aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 11 in Ziffer 11.2 vorgeschlagenen Ermächtigung erworben werden.


Bad Homburg v.d.H., im April 2026

Fresenius SE & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Management SE
Der Vorstand


Hinweise zum Datenschutz

1)

Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der Datenverarbeitung

Die Fresenius SE & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland („Gesellschaft“), E-Mail: ir-fre@fresenius.com, verarbeitet als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Stimmabgabe sowie gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des jeweiligen Aktionärsvertreters) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter und die Gesellschaft miteinander in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zur Aufstellung des Teilnehmerverzeichnisses nach § 129 Abs. 1 und 4 AktG.

2)

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“).

3)

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und Speicherdauer

Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Anmeldestelle, welche die Daten von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst oder von den depotführenden Instituten der Aktionäre erhält. Die von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter erhoben werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet und zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend gelöscht.

4)

Rechte von Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter den oben genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: Fresenius SE & Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland, E-Mail: dataprotection@fresenius.com. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der Nutzung des Aktionärsportals können im Aktionärsportal abgerufen werden.

 



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2305230  08.04.2026 CET/CEST

#FutureFresenius zahlt sich aus: S&P Global Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

#FutureFresenius zahlt sich aus: S&P Global Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rating
#FutureFresenius zahlt sich aus: S&P Global Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

08.04.2026 / 11:53 CET/CEST
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#FutureFresenius zahlt sich aus: S&P Global Ratings hebt Ausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv an

S&P Global Ratings (S&P), eine weltweit anerkannte Ratingagentur, hat heute ihren Kreditausblick für Fresenius SE von stabil auf positiv angehoben und das Kreditrating mit BBB bestätigt. Als Teil der Bewertung würdigte S&P insbesondere die starke Entwicklung der operativen Performance von Fresenius – vor allem innerhalb der Wachstumsvektoren, die anhaltenden Verbesserungen der Kostenbasis sowie die weitere Verringerung des Verschuldungsgrades. S&P hob zudem das geschärfte und vereinfachte Portfolio hervor, einschließlich der daraus resultierenden Widerstandsfähigkeit im aktuellen operativen Umfeld.

„Der verbesserte Ausblick ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich #FutureFresenius auszahlt. Er bestätigt unseren Fokus auf langfristig profitables Wachstum und die finanzielle Stärke, während wir das Unternehmen gleichzeitig auf künftiges Wachstum vorbereiten. Aufgrund der Stärke unserer operativen Geschäfte und der guten Cashflow-Entwicklung konnten wir unsere Verschuldung in den vergangenen Jahren deutlich senken und gehen davon aus, dass wir auch weiterhin klar innerhalb unseres selbst definierten Zielkorridors für den Verschuldungsgrad bleiben werden“, sagte Fresenius-Finanzvorständin Sara Hennicken.

Fresenius wird von den drei führenden Ratingagenturen S&P Global Ratings (BBB/positiv), Moody’s (Baa3/stabil) und Fitch (BBB-/stabil) mit Investment Grade bewertet. Das Unternehmen verpflichtet sich zu seinem Investment-Grade-Rating und zur Einhaltung des selbst definierten Zielkorridors für den Verschuldungsgrad von 2,5 bis 3,0x Netto-Finanzverbindlichkeiten/ EBITDA1, der Bestandteil des Finanzrahmens zur Kapitalallokation ist.


1 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils zu aktuellen durchschnittlichen Wechselkursen; pro forma Akquisitionen / Desinvestitionen; vor Sondereinflüssen; inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Fresenius Medical Care Dividende; Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe

# # #

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) ist ein weltweit tätiges Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Fresenius einen Jahresumsatz von 22,6 Milliarden Euro. Derzeit beschäftigt Fresenius über 178.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fresenius umfasst die operativen Unternehmensbereiche Fresenius Kabi und Fresenius Helios sowie eine Unternehmensbeteiligung an Fresenius Medical Care. Fresenius Helios ist mit rund 140 Krankenhäusern und zahlreichen ambulanten Einrichtungen der führende private Krankenhausbetreiber in Deutschland und Spanien, der jedes Jahr rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten versorgt. Das Produktportfolio von Fresenius Kabi erreicht jährlich 450 Millionen Patienten und umfasst eine Reihe hochkomplexer Biopharmazeutika, klinische Ernährung, Medizintechnik sowie intravenös verabreichte generische Arzneimittel und Fluids. Fresenius wurde im Jahr 1912 vom Frankfurter Apotheker Dr. Eduard Fresenius gegründet. Nach seinem Tod übernahm Else Kröner 1952 die Firmenleitung und legte die Basis für ein Unternehmen, das heute das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Größter Anteilseigner ist die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung, die sich der Förderung medizinischer Forschung und Unterstützung humanitärer Projekte verschrieben hat.

Weitere Informationen im Internet unter www.fresenius.de.

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Fresenius SE & Co. KGaA
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Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland /Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
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Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch



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2305038  08.04.2026 CET/CEST

Fresenius 2025 mit erneut starkem Jahresergebnis; #Future Fresenius REJUVENATE-Phase beschleunigt langfristige Wertschaffung

Fresenius 2025 mit erneut starkem Jahresergebnis;  #Future Fresenius REJUVENATE-Phase beschleunigt langfristige Wertschaffung

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Fresenius 2025 mit erneut starkem Jahresergebnis; #Future Fresenius REJUVENATE-Phase beschleunigt langfristige Wertschaffung

25.02.2026 / 06:45 CET/CEST
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Fresenius 2025 mit erneut starkem Jahresergebnis; #Future Fresenius REJUVENATE-Phase beschleunigt langfristige Wertschaffung

Geschäftsjahr 2025: starker Anstieg beim organischen Umsatz und exzellentes Wachstum beim Ergebnis je Aktie; REJUVENATE in Action: #Future Fresenius Strategiephase treibt profitables Wachstum und sorgt für eine robuste Bilanz.

  • Konzern-Umsatz1 bei 22.554 Mio €; organisches Wachstum von 7 %1,2 dank konsequenter Umsetzung der Agenda von Fresenius Kabi und Fresenius Helios.
  • Konzern-EBIT1 stieg währungsbereinigt um 6 %3 auf 2.595 Mio € insbesondere aufgrund der Performance der Wachstumsvektoren von Fresenius Kabi sowie der starken Leistung von Fresenius Helios in Spanien; Konzern EBIT-Marge1 bei 11,5 % trotz signifikanter belastender Faktoren.
  • Ergebnis je Aktie1 ohne FMC (Kern-Ergebnis je Aktie1) erhöhte sich währungsbereinigt um 12 %3 auf 2,87 € aufgrund anhaltender operativer Stärke und deutlich reduzierter Zinsaufwendungen.
  • Strukturelle EBIT-Marge-Ambition für Kabi erhöht auf 17 % bis 19 % (zuvor 16 % bis 18 %)
  • Neue Steuerungskennzahl Kern-Ergebnis je Aktie1 soll im Geschäftsjahr 2026 währungsbereinigt um 5 % bis 10 % wachsen, organisches Umsatzwachstum2 von 4 % bis 7 % für 2026 erwartet.
  • Verschuldungsgrad verbesserte sich um 30 Basispunkte auf 2,7x1,5, innerhalb des selbstgesetzten Zielkorridors von 2,5 bis 3,0x nach starker Cashflow-Entwicklung, die zu deutlich reduzierter Verschuldung führte.
  • Dividendenvorschlag von 1,05 € je Aktie, Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr und klar innerhalb der definierten Ausschüttungsquote von 30 bis 40 %.

4. Quartal 2025: Starker Jahresabschluss mit ausgezeichnetem organischen Umsatz- und EBIT-Wachstum; sehr gute operative Cashflow-Entwicklung.

  • Konzern-Umsatz1 von 5.875 Mio € bei exzellentem organischen Wachstum von 9%1,2, dank starker Performance beider operativer Einheiten, Fresenius Kabi und Fresenius Helios.
  • Anstieg des Konzern-EBIT1 währungsbereinigt um 13 %3 auf 713 Mio € aufgrund der weiterhin starken operativen Performance bei Fresenius Kabi sowie der erwarteten deutlichen Beschleunigung bei Fresenius Helios; EBIT-Marge1 verbesserte sich um 40 Basispunkte und erreichte 12,1 %.
  • Kern-Ergebnis je Aktie1 beschleunigt mit 16 % Wachstum auf 0,78 €; begünstigt durch die starke operative Performance und den niedrigeren Zinsaufwand.
  • Operativer Cashflow bei 1.340 Mio €, ein Anstieg von 36 % im Vergleich zum Vorjahresquartal bedingt durch disziplinierte Investitionsausgaben und den Fokus auf das Nettoumlaufvermögen bei Fresenius Kabi sowie durch das erfolgreiche Forderungsmanagement bei Fresenius Helios.

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: „2025 war ein entscheidendes Jahr für Fresenius. Dank der disziplinierten Umsetzung unserer #FutureFresenius-Strategie und einer starken Team-Leistung haben wir unsere erhöhte Prognose erreicht und konnten das Jahr mit einem weiteren hervorragenden Quartal abschließen. Im vierten Quartal stieg unser Umsatz organisch um 9 Prozent, das EBIT-Wachstum lag währungsbereinigt bei 13 Prozent und das Kern-Ergebnis je Aktie erhöhte sich währungsbereinigt um 16 Prozent. 2025 haben wir unser Momentum kontinuierlich gesteigert: Wir haben unsere Bilanz weiter gestärkt und unseren Ausblick angehoben. Gleichzeitig haben wir zielgerichtet investiert, um unsere Geschäfte auf die nächste Wachstumsphase vorzubereiten. Für das Geschäftsjahr 2025 schlagen wir deshalb eine Erhöhung der Dividende auf 1,05 Euro je Aktie vor. Damit unterstreichen wir unseren Anspruch, unsere Aktionäre an der Wertsteigerung des Unternehmens zu beteiligen. Mit #FutureFresenius haben wir unser Unternehmen grundlegend erneuert. Wir sind heute so positioniert, dass wir auch in einer neuen Weltordnung erfolgreich sein können. In das Jahr 2026 gehen wir gestärkt und mit klaren Prioritäten. Wir sind überzeugt, dass wir auch weiterhin profitabel und nachhaltig wachsen werden, mit einem organischen Umsatzwachstum von 4 bis 7 Prozent und einem währungsbereinigten Wachstum beim Kern-Ergebnis je Aktie von 5 bis 10 Prozent. Dabei haben wir unser Ziel fest im Blick, langfristig Wert im Gesundheitsökosystem zu schaffen – für unsere Patientinnen und Patienten, Kunden, Partner und Aktionäre.“

Ausblick für das Geschäftsjahr 20261

Fresenius-Konzern6: organisches Umsatzwachstum2 von 4 bis 7 %; währungsbereinigtes Wachstum beim Kern-Ergebnis je Aktie1 von
5 bis 10 %; EBIT-Marge9 bei ~11,5 %.

Fresenius Kabi7: organisches Umsatzwachstum3 im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge1 von 16,5 bis 17,0 %.
Strukturelle EBIT-Margen1-Ambition erhöht auf 17 bis 19 % (zuvor 16 bis 18 %) nach der konsequenten und disziplinierten Umsetzung der Strategie, die in den vergangenen Jahren zu einer kontinuierlichen Margenausweitung geführt hat.

Fresenius Helios8: organisches Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge von 10,0 bis 10,5 %.

Prämissen für den Ausblick: Der Ausblick berücksichtigt anhaltende Trends eines sich schnell verändernden makroökonomischen und geopolitischen Umfelds, das zu einem höheren Maß an Volatilität und operativer Unsicherheit führt. Der Ausblick berücksichtigt keine möglichen Extremszenarien, die sich aus dem dynamischen geopolitischen und makro-ökonomischen Umfeld ergeben könnten. Mögliche Auswirkungen des Urteils des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 20. Februar 2026 werden derzeit geprüft, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig abgeschätzt werden und sind daher in den Prognosen für das Geschäftsjahr 2026 nicht berücksichtigt. 

Dividendenvorschlag von 1,05 € je Aktie in Übereinstimmung mit den Prioritäten der Kapitalallokation

Fresenius wird seinen Aktionärinnen und Aktionären auch weiterhin attraktive Renditen sichern. Das Unternehmen wird für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 1,05 € je Aktie vorschlagen. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 37 % und liegt damit in der oberen Hälfte des im Fresenius Financial Framework festgelegten Rahmens von 30 bis 40 % des Konzernergebnisses1 ohne FMC (Kern-Ergebnis1).
 

Fresenius-Konzern – Geschäftsentwicklung Gesamtjahr und 4. Quartal 2025

Geschäftsjahr 2025 trotz signifikanter makroökonomischer Einflüsse mit starker Performance beendet, zwei Mal nach oben korrigierte Jahresprognose erreicht.

Die gute Geschäftsentwicklung führte zu einem Anstieg des organischen Konzernumsatzes1 um 7%2, der damit das obere Ende des Ausblicks von 5 bis 7 % erreichte. Das Wachstum des währungsbereinigten Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen lag mit 6 %3 voll im Rahmen des Ausblicks von 4 bis 8 %. Dies erreichte das Unternehmen trotz erheblicher gegenläufiger Effekte, darunter die beendeten Energiekostenhilfen bei Fresenius Helios, die Belastungen aus dem Tendergeschäft in China im Zusammenhang mit dem Produkt Ketosteril bei Fresenius Kabi sowie Wechselkurseffekte und US-Zölle.

Ausgezeichnetes 4. Quartal 2025 schließt das Gesamtjahr 2025 mit einem Anstieg von 9 %2 beim organischen Konzern-Umsatz1 auf 5.875 Mio € ab.

Das Wachstum des währungsbereinigten Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen erreichte ein Plus von 13 %3 auf 713 Mio € und beschleunigte sich damit deutlich. Der Anstieg war auf die kontinuierlich starke Entwicklung bei Fresenius Kabi sowie die erwartete starke Entwicklung bei Fresenius Helios zurückzuführen. Die Beschleunigung bei Fresenius Helios wurde getrieben von der sehr starken Umsatzentwicklung und den Einsparungen aus der Umsetzung des Performance-Programms sowie positiven Effekten des Rechnungszuschlags für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, der unter sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird. Bei Fresenius Kabi trugen insbesondere die gute Umsatzentwicklung und weitere Kosteneffizienzsteigerungen zur Entwicklung bei. Die gegenläufig wirkenden Belastungen aus dem Tendergeschäft in China im Zusammenhang mit dem Produkt Ketosteril sowie gezielte Investitionen konnten damit mehr als kompensiert werden.

Die Konzern EBIT-Marge1 verbesserte sich um 40 Basispunkte auf 12,1 %.

Das Konzernergebnis1 ohne FMC (Kern-Ergebnis1) stieg währungsbereinigt um 16 %3 auf 440 Mio € und damit deutlich überproportional zum Umsatz. Gründe dafür waren die gute operative Entwicklung der beiden Kerngeschäfte, weitere Produktivitätssteigerungen sowie die deutlich gesunkenen Zinsaufwendungen.

Das währungsbereinigte Kern-Ergebnis je Aktie1 stieg um 16 %3 auf 0,78 €.

Operating Companies – Geschäftsentwicklung Gesamtjahr und 4. Quartal 2025

Fresenius Kabi

Fresenius Kabi entwickelte sich über das Geschäftsjahr 2025 hinweg konstant stark mit einem ausgezeichneten organischen Umsatzwachstum von 7 % am oberen Ende des strukturellen Wachstumsbands. Die EBIT-Marge verbesserte sich um 70 Basispunkte auf 16,4 %.

Der starke Jahresendspurt im 4. Quartal 2025 führte zu einer organischen Umsatzsteigerung deutlich oberhalb des strukturellen Wachstumsbands, vor allem aufgrund der Wachstumsvektoren, die angeführt waren von Biopharma. Die EBIT-Marge war beeinflusst von gezielten Investitionen, sowie Jahresendeffekte.

Das organische Umsatzwachstum von 10 %2 im 4. Quartal war getragen von den Wachstumsvektoren, insbesondere von Biopharma dank erfolgreicher Ausweitung der Produkteinführungen. Der Umsatz erreichte mit 2.214 Mio € den höchsten absoluten Wert in einem Einzelquartal in der Fresenius Kabi-Unternehmensgeschichte; Währungsumrechnungseffekte, im Wesentlichen aus dem US-Dollar und dem argentinischen Peso, beeinflussten das berichtete Wachstum deutlich negativ.

  • Wachstumsvektoren mit organischem Umsatzanstieg1 von 16 %; Biopharma 97 %, MedTech 5 %, Nutrition 5 %
    • Umsatz Biopharma: 265 Mio €, im Wesentlichen zurückzuführen auf die Markteinführung des Tocilizumab-Biosimilars Tyenne in Europa und den USA; Ustekinumab-Biosimilars Otulfi schreitet bei der Markteinführung voran und erwirtschaftet u.a. erste Umsätze aus dem Distributionsvertrag mit CivicaScript in den USA.
    • Umsatz MedTech: 425 Mio €, gute Entwicklung auf breiter Basis in allen Regionen; anhaltend solide Performance im Bereich Zell- und Gentherapien sowie bei Infusions- und Ernährungssystemen.
    • Umsatz Nutrition: 602 Mio €, starkes Wachstum vor allem in Europa und Lateinamerika; negativer Effekt aus dem Tendergeschäft mit dem Nutrition-Produkt Ketosteril in China konnte mehr als ausgeglichen werden.
  • Umsatz Pharma: 922 Mio €, organisches Wachstum bei soliden 2 %2 insbesondere aufgrund der Entwicklung in Europa mit guten Volumina und Preismix; wachsende Mengennachfrage überkompensiert Preisverfall in den USA.
  • EBIT1 von Fresenius Kabi stieg währungsbereinigt um 7 %3 auf 349 Mio € und ist zurückzuführen auf die gute Umsatzentwicklung und weitere Produktivitätssteigerungen, die die Effekte aus dem Tender für Ketosteril in China sowie die negativen Auswirkungen der US-Zölle, insbesondere im Bereich MedTech, gut auffangen konnten. Darüber hinaus wurden einige gezielte Investitionen getätigt. Die EBIT-Marge1 lag bei 15,8 %.
  • EBIT1 der Wachstumsvektoren erhöhte sich währungsbereinigt um ausgezeichnete 19 %3 auf 199 Mio €; EBIT-Marge1 verbesserte sich 70 Basispunkte um 15,4 % und nähert sich damit weiter dem strukturellen Margenkorridor.
  • EBIT1 von Pharma stieg währungsbereinigt um 2 %3 auf 189 Mio €, durch die gute Geschäftsentwicklung in Europa und den USA sowie fortgeführte Produktivitätssteigerungen. Die EBIT-Marge1 lag bei 20,5 %.

Fresenius Helios

Im Geschäftsjahr 2025 erzielte Fresenius Helios aufgrund eines soliden Fallzahlenwachstums und positiver Preisentwicklung in Deutschland und Spanien ein organisches Umsatzwachstum von 7 %. Die EBIT-Marge lag mit 9,8 %1 im Rahmen des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2025.

Im 4. Quartal 2025 verzeichnete Fresenius Helios ein sehr starkes organisches Umsatzwachstum und eine ausgezeichnete Margenverbesserung.

Das organische Umsatzwachstum lag bei 8 % bedingt durch die gestiegene Anzahl durchgeführter Behandlungen in Deutschland und Spanien sowie die positive Preisentwicklung; Umsatzanstieg währungsbereinigt um 8 % auf 3.546 Mio €.

  • Helios Deutschland mit organischem Umsatzwachstum von 6 % aufgrund guter Entwicklung der Patientenzahlen und positiver Preisentwicklung; Umsatz bei 2.055 Mio €.
  • Helios Spanien mit organischem Umsatzanstieg von 11 % auf 1.491 Mio € zurückzuführen auf das starke Aktivitätsniveau sowie Vergleichszahlungen mit den Kostenträgern zum Jahresende.
  • EBIT1 von Fresenius Helios mit einem währungsbereinigten Wachstum von 22% auf 416 Mio €. Diese Beschleunigung spiegelt die sehr starke Entwicklung beim Umsatzwachstum sowie die erhebliche Ausweitung des Performance-Programms und positive Effekte des Rechnungszuschlags für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, der unter sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird. Die EBIT-Marge1 von Fresenius Helios verbesserte sich um 130 Basispunkte auf 11,7 %.
  • Das EBIT1 von Helios Deutschland erhöhte sich um 52 % auf 194 Mio € und ist vor allem zurückzuführen auf die sehr starke Entwicklung beim Umsatzwachstum sowie die umfangreichen Einsparungen aus dem Performance-Programm und die positiven Effekten des Rechnungszuschlags für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Die EBIT-Marge1 erhöhte sich um 280 Basispunkte auf 9,4 % und verbesserte sich damit deutlich gegenüber dem 4. Quartal 2024.
  • Das EBIT1 von Helios Spanien stieg währungsbereinigt um 6 % auf 224 Mio €; die EBIT-Marge1 lag bei 15,0 % und spiegelt sowohl einige Jahresendeffekte als auch die positive Umsatzentwicklung wider.
  • Helios Performance-Programm erzielte umfangreiche Einsparungen im 4. Quartal 2025 und erreichte damit das ausgegebene Ziel von rund 100 Mio € Einsparungen für das Geschäftsjahr 2025.

 

Fußnoten

1 Vor Sondereinflüssen

2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien

3 Wachstumsrate bereinigt um Hyperinflation in Argentinien

4 Ohne Fresenius Medical Care

5 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet; proforma Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Fresenius Medical Care Dividende, Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe

6 2025 Basis: 22.554 Mio € (Umsatz) und 2,87 € (Core Ergebnis je Aktie1,4)

7 2025 Basis: 8.612 Mio € (Umsatz) und 1.413 Mio € (EBIT)

8 2025 Basis: 13.550 Mio € (Umsatz) und 1.328 Mio € (EBIT)

9 Diese Kennzahl (EBIT-Marge) wird ausschließlich nachrichtlich bzw. zu Modellierungszwecken bereitgestellt Sie ist nicht Bestandteil des offiziellen Ausblicks; 2025 Basis: 2.595 Mio €

 


Konzernkennzahlen 4. Quartal und Gesamtjahr 2025

      Q4/25   Q4/24   Wachstum Wachstum   Q1-4/25   Q1-4/24   Wachstum Wachstum
                währungs-
bereinigt
            währungs-
bereinigt
                               
                               
Umsatz                              
                               
Konzern1 Mio €   5.875   5.526   6% 8%   22.554   21.526   5% 6%
                               
Fresenius Kabi1 Mio €   2.214   2.148   3% 9%   8.612   8.414   2% 6%
  MedTech Mio €   425   424   0% 5%   1.610   1.568   3% 6%
  Nutrition Mio €   602   614   -2% 5%   2.396   2.399   0% 5%
  Biopharma Mio €   265   144   84% 97%   871   611   43% 51%
Wachstumsvektoren Mio €   1.292   1.182   9% 16%   4.877   4.578   7% 11%
  Pharma Mio €   922   966   -5% 0%   3.735   3.835   -3% 0%
Kabi Corporate Mio €   0   0     —  —   0   0     —  —
                               
Fresenius Helios Mio €   3.546   3.273   8% 8%   13.550   12.739   6% 7%
  Helios Deutschland Mio €   2.055   1.937   6% 6%   8.121   7.662   6% 6%
  Helios Spanien Mio €   1.491   1.336   12% 11%   5.429   5.077   7% 7%
  Helios Corporate Mio €   0   0     —  —   0   0     —  —
                               
Konzern Corporate Mio €   115   105   10% 10%   392   373   5% 5%
                               
Organisches Umsatzwachstum                               
                               
Konzern1     9%   7%         7%   8%      
                               
Fresenius Kabi1     10%   9%         7%   10%      
  MedTech     5%   7%         6%   6%      
  Nutrition     5%   21%         5%   13%      
  Biopharma     97%   39%         51%   76%      
Wachstumsvektoren     16%   18%         11%   16%      
  Pharma     2%   0%         2%   3%      
                               
Fresenius Helios     8%   6%         7%   6%      
  Helios Deutschland     6%   6%         6%   5%      
  Helios Spanien     11%   6%         7%   8%      
                               
EBIT                              
                               
Konzern1 Mio €   713   646   10% 13%   2.595   2.489   4% 6%
                               
Fresenius Kabi1 Mio €   349   340   3% 7%   1.413   1.319   7% 9%
  Wachstumsvektoren Mio €   199   174   14% 19%   743   635   17% 20%
  Pharma Mio €   189   198   -5% 2%   813   771   5% 9%
  Kabi Corporate     -39   -32         -143   -87      
                               
Fresenius Helios Mio €   416   339   23% 22%   1.328   1.288   3% 3%
  Helios Deutschland Mio €   194   128   52% 52%   662   660   0% 0%
  Helios Spanien Mio €   224   211   6% 6%   669   629   6% 7%
  Helios Corporate     -2   0         -3   -1      
                               
Group Corporate Mio €   -52   -33   -58% -52%   -146   -118   -24% -24%
                               
EBIT-Marge                              
                               
Konzern %   12,1%   11,7%         11,5%   11,6%      
Fresenius Kabi %   15,8%   15,8%         16,4%   15,7%      
Wachstumsvektoren %   15,4%   14,7%         15,2%   13,9%      
  Pharma %   20,5%   20,5%         21,8%   20,1%      
Fresenius Helios %   11,7%   10,4%         9,8%   10,1%      
  Helios Deutschland %   9,4%   6,6%         8,2%   8,6%      
  Helios Spanien %   15,0%   15,8%         12,3%   12,4%      
                               
                               
Konzernergebnis                              
                               
                               
Zinsergebnis Mio €   -77   -97   21% 19%   -324   -433   25% 25%
Ertragsteuern Mio €   -174   -154   -13% -14%   -582   -532   -9% -11%
Ergebnis ex FMC1 (Kern-Ergebnis1) Mio €   440   390   13% 16%   1.619   1.461   11% 12%
Ergebnis je Aktie ex FMC1 (Kern-Ergebnis je Aktie1) €/Aktie 0,78   0,69   13% 16%   2,87   2,59   11% 12%
                               
Operativer Konzern-Cashflow2,5 Mio €   1.340   982   36%     2.606   2.474   5%  
Free Cashflow3,5 Mio €   966   580   67%     1.285   1.679   -23%  
Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA4                   2.7x   3.0x      
ROIC %                 6,6%   6,2%      
                               
Mitarbeiter (31. Dezember)                    178.394   176.486   1%  
                               
Vor Sondereinflüssen                              
1 Wachstumsrate bereinigt um Hyperinflation in Argentinien                              
2 Fortgeführte Aktivitäten                              
3 Free Cashflow nach Akquisitionen, Dividenden und Leasingverbindlichkeiten (fortgeführte Aktivitäten)                    
4 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet;           
  proforma Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Fresenius Medical Care Dividende,                
  Netto-Finanzverbindlichkeiten adjustiert um den Bewertungseffekt der Umtauschanleihe.                        
⁵ Die Vorjahreswerte wurden infolge des sukzessiven Ausstiegs aus Fresenius Vamed angepasst.                        

  

Telefonkonferenz und Audio-Webcast

Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse für das 4. Quartal und Geschäftsjahr 2025 findet am
25. Februar 2026 um 13:30 Uhr MEZ / 07:30 Uhr EST eine Telefonkonferenz bzw. ein Audio-Webcast statt. Die Telefonkonferenz können Sie live über das Internet verfolgen unter www.fresenius.de/investoren. Nach der Veranstaltung steht Ihnen die Aufzeichnung zur Verfügung.

 

Pressekontakt

Friederike Segeberg                                      Timo Lindemann
Group Communications                                 Group Communications
Fresenius SE & Co. KGaA                             Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1                                     Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg, Germany                     61352 Bad Homburg, Germany
M +49 (0) 175 9627751                                 M +49 (0) 151 15515324

Friederike.Segeberg@fresenius.com            Timo.Lindemann@fresenius.com 

 

Hinweis auf Darstellungsweise der Finanzzahlen

  • Wenn kein Zeitrahmen angegeben ist, beziehen sich die Informationen auf Q4/2025.
  • Die Finanzzahlen für das 4. Quartal 2025 und Geschäftsjahr 2025 sowie für das 4. Quartal 2024 und Geschäftsjahr 2024 beinhalten Sondereinflüsse. Eine Übersicht der Ergebnisse des 4. Quartals 2025 und Geschäftsjahr 2025 – vor und nach Sondereinflüssen – finden Sie auf unserer Website.
  • Die Wachstumsraten zu konstanten Wechselkursen von Fresenius Kabi sind bereinigt. Die Anpassungen betreffen die Hyperinflation in Argentinien. Entsprechend wurden auch die konstanten Wachstumsraten des Fresenius-Konzerns angepasst.
  • Informationen zu den alternativen Leistungskennzahlen sind verfügbar unter www.fresenius.com/de/alternative-leistungskennzahlen.

 

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) ist ein weltweit tätiges Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Fresenius einen Jahresumsatz von 22,6 Milliarden Euro. Derzeit beschäftigt Fresenius über 178.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fresenius umfasst die operativen Unternehmensbereiche Fresenius Kabi und Fresenius Helios sowie eine Unternehmensbeteiligung an Fresenius Medical Care. Fresenius Helios ist mit rund 140 Krankenhäusern und zahlreichen ambulanten Einrichtungen der führende private Krankenhausbetreiber in Deutschland und Spanien, der jedes Jahr rund 27 Millionen Patientinnen und Patienten versorgt. Das Produktportfolio von Fresenius Kabi erreicht jährlich 450 Millionen Patienten und umfasst eine Reihe hochkomplexer Biopharmazeutika, klinische Ernährung, Medizintechnik sowie intravenös verabreichte generische Arzneimittel und Fluids. Fresenius wurde im Jahr 1912 vom Frankfurter Apotheker Dr. Eduard Fresenius gegründet. Nach seinem Tod übernahm Else Kröner 1952 die Firmenleitung und legte die Basis für ein Unternehmen, das heute das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Größter Anteilseigner ist die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung, die sich der Förderung medizinischer Forschung und Unterstützung humanitärer Projekte verschrieben hat.

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2281092  25.02.2026 CET/CEST

Fresenius-Aufsichtsrat verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Michael Sen vorzeitig um 5 Jahre — Christian Pawlu zum 1. Juli für Fresenius Helios in den Vorstand berufen

Fresenius-Aufsichtsrat verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Michael Sen vorzeitig um 5 Jahre --- Christian Pawlu zum 1. Juli für Fresenius Helios in den Vorstand berufen

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Personalie
Fresenius-Aufsichtsrat verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Michael Sen vorzeitig um 5 Jahre — Christian Pawlu zum 1. Juli für Fresenius Helios in den Vorstand berufen (News mit Zusatzmaterial)

25.02.2026 / 06:00 CET/CEST
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Fresenius-Aufsichtsrat verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Michael Sen vorzeitig um 5 Jahre — Christian Pawlu zum 1. Juli für Fresenius Helios in den Vorstand berufen

 

Der Aufsichtsrat von Fresenius hat einstimmig das Mandat des Vorstandsvorsitzenden Michael Sen (57) vorzeitig um 5 Jahre verlängert und sichert damit Kontinuität an der Konzernspitze für die weitere Umsetzung von #FutureFresenius. Der Vertrag läuft nun bis 2031.  

Wolfgang Kirsch, Aufsichtsratsvorsitzender von Fresenius: „Michael Sen hat den Konzern mit #FutureFresenius in den vergangenen drei Jahren maßgeblich weiterentwickelt. Das Unternehmen ist heute innovativer und relevanter und hat damit alle Voraussetzungen, um die großen Chancen in der Gesundheitswirtschaft zu nutzen. Michael Sen und sein Team haben Fresenius auf einen langfristigen, profitablen Wachstumskurs gebracht, und davon profitieren alle Stakeholder. Diese Kontinuität wollen wir beibehalten. Der Aufsichtsrat und ich persönlich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.“ 

„Ich danke dem Aufsichtsrat für das Vertrauen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, meinem Vorstandsteam, unseren hervorragenden Mitarbeitenden sowie unseren Kunden, Partnern und Anteilseignern. In den vergangenen Jahren haben wir das Unternehmen innovativer gemacht und gleichzeitig auf profitables Wachstum ausgerichtet. Fresenius ist heute relevanter denn je. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiter fortschreiben. In einer Zeit tiefgreifender Veränderungen – geprägt durch den rasanten Fortschritt neuer Technologien wie KI und durch eine transaktionale Weltordnung – tragen wir als weltweit führender Gesundheitskonzern noch mehr Verantwortung. Unser Ziel ist mehr denn je, eine hochwertige und verlässliche medizinische Versorgung sicherzustellen und zugleich Gesundheitssysteme effizienter und resilienter zu machen“, ergänzt Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius. 

Dr. Christian Pawlu folgt auf Robert Möller

Außerdem beruft der Fresenius-Aufsichtsrat einstimmig zum 1. Juli 2026 Dr. med. Christian Pawlu (48) in den Fresenius-Vorstand, wo er die Geschäfte von Fresenius Helios verantwortet. Dazu zählen die beiden privaten Klinikketten Quirónsalud in Spanien sowie die Helios Kliniken in Deutschland. Damit folgt er im Vorstand auf Robert Möller (59), der künftig das Büro der Unternehmensleitung in Berlin und Brüssel aufbauen wird.  

„Im Namen des Aufsichtsrats bedanke ich mich sehr bei Robert Möller für die gute Zusammenarbeit und die erfolgreiche Führung von Fresenius Helios in den vergangenen Jahren. Mit der Bildung medizinischer Cluster und dem Fokus auf Digitalisierung und exzellente Patientenversorgung sind die beiden Klinikketten in Deutschland und Spanien hervorragend positioniert. Ich begrüße es deshalb sehr, dass Robert Möller mit seiner Expertise dem Unternehmen verbunden bleibt“, sagt Wolfgang Kirsch. Er ergänzt: „Mit Christian Pawlu konnten wir einen Mediziner und Strategen mit einem breiten internationalen Netzwerk für den Konzernvorstand gewinnen. Besonders freut mich, dass wir einen hervorragenden internen Kandidaten gefunden haben, der als COO von Fresenius Helios bereits wichtige Impulse für das Klinikgeschäft gesetzt hat. Ich wünsche Herrn Pawlu einen guten Start in der neuen Rolle.“  

Michael Sen (57) ist seit dem 1. Oktober 2022 Vorstandsvorsitzender von Fresenius. Zudem ist er Aufsichtsratsvorsitzender des börsennotierten Dialyse-Anbieters Fresenius Medical Care. Michael Sen kam im April 2021 zu Fresenius als Vorstandsvorsitzender von Fresenius Kabi. Vor seinem Wechsel zu Fresenius war er Mitglied des Vorstands der Siemens AG und dort für das Gesundheits- und Energiegeschäft verantwortlich. In dieser Zeit brachte er Siemens Healthineers an die Börse. Zuvor war er unter anderem Finanzvorstand beim Energiekonzern E.ON SE. 

Dr. med. Christian Pawlu ist seit März 2025 Chief Operating Officer (COO) bei Helios in Deutschland, seit September 2025 COO des Unternehmensbereichs Fresenius Helios, zu dem Helios Deutschland und Quirónsalud gehören. Zuvor war er Leiter Corporate Development bei Fresenius, nachdem er im April 2021 als Leiter Corporate Development zu Fresenius Kabi nach Bad Homburg kam. Von 2022 bis 2025 war Christian Pawlu Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius-Tochterfirma mAbxience mit Sitz in Spanien. Davor war Christian Pawlu im Executive Committee von Sandoz, CEO eines High-Tech-Startups und Partner bei der Management Beratung McKinsey & Company.  

# # #
 

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) ist ein weltweit tätiges Gesundheitsunternehmen mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland. Fresenius umfasst die operativen Unternehmensbereiche Fresenius Kabi und Fresenius Helios sowie eine Unternehmensbeteiligung an Fresenius Medical Care. Fresenius Helios ist mit rund 140 Krankenhäusern und zahlreichen ambulanten Einrichtungen der führende private Krankenhausbetreiber in Deutschland und Spanien. Das Produktportfolio von Fresenius Kabi erreicht jährlich 450 Millionen Patienten und umfasst eine Reihe hochkomplexer Biopharmazeutika, klinische Ernährung, Medizintechnik sowie intravenös verabreichte generische Arzneimittel und Fluids. Fresenius wurde im Jahr 1912 vom Frankfurter Apotheker Dr. Eduard Fresenius gegründet. Nach seinem Tod übernahm Else Kröner 1952 die Firmenleitung und legte die Basis für ein Unternehmen, das heute das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Größter Anteilseigner ist die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung, die sich der Förderung medizinischer Forschung und Unterstützung humanitärer Projekte verschrieben hat.

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: 0618_Michael_Sen_Fresenius
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2281090  25.02.2026 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Fresenius SE & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

06.11.2025 / 09:19 CET/CEST
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Hiermit gibt die Fresenius SE & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 1. Halbjahres (Q1)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 06.05.2026
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 06.05.2026
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations

Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 2. Halbjahres (Q3)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2026
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2026
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2225008  06.11.2025 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Fresenius SE & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

06.11.2025 / 09:14 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Fresenius SE & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2026
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2026
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2026
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2026
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations


06.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2224866  06.11.2025 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fresenius SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

09.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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250412002261_00-0.jpg
FRESENIUS SE & Co. KGaA Bad Homburg v. d. Höhe ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560

ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Eindeutige Kennung: 62e062797eddef11b53e00505696f23c


Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 zu der am Freitag, 23. Mai 2025, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.


Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 563.237.277,00 ausweist, festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Fresenius SE & Co. KGaA von Euro 563.237.277,00 für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von Euro 1,00 je Aktie
auf Stück 563.237.277 dividendenberechtigte Aktien Euro 563.237.277,00
Die Dividende ist am 28. Mai 2025 zahlbar.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 0,00
Euro 563.237.277,00

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 und zum Prüfer für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne der §§ 115, 117 Wertpapierhandelsgesetz, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden, zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß § 162 AktG ein Vergütungsbericht erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen ist.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 nebst Vermerk über die Prüfung des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Änderung von § 13 Abs. 4 der Satzung

Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Nach erfolgter Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung durch die Hauptversammlung 2021 hat eine erneute Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zu erfolgen.

Entsprechend der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll bei der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität, Verantwortung und Bedeutung der Aufgaben des Prüfungsausschusses aufgrund der weitergehenden Überwachungs- und Kontrollpflichten (insbesondere nach Maßgabe des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes und des DCGK) soll die Höhe der zusätzlichen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Prüfungsausschuss angehoben werden.

Auf der Grundlage eines Marktvergleichs sollen die zusätzliche Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses für jedes volle Geschäftsjahr auf Euro 50.000,00 (bisher Euro 40.000,00) sowie die zusätzliche Vergütung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Euro 125.000,00 (bisher Euro 80.000,00) für jedes volle Geschäftsjahr erhöht werden.

Die Anpassung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen. Im Übrigen soll die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert bleiben.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die vorgeschlagenen Änderungen sind im Einzelnen in dem Dokument „Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats“ beschrieben, das von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

zugänglich ist und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein wird.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

§ 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(4)

Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhält ein Mitglied für jedes volle Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von Euro 50.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Euro 125.000,00.“

Im Übrigen bleibt § 13 der Satzung unverändert.

b)

Die neue Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem geänderten § 13 der Satzung – wie sie auf der Internetseite der Gesellschaft im Dokument „Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats“ im Einzelnen beschrieben ist – wird gebilligt.

c)

Die neue Vergütung ist anzuwenden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025.

8.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG, § 22 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) in Verbindung mit §§ 24, 25 MgVG sowie § 8 Abs. 1 und 2 der Satzung aus je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 96 Abs. 3 Satz 1 AktG Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein, wobei gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 96 Abs. 3 Satz 2 AktG der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist.

Die Neuwahl der sechs Vertreter der Anteilseigner wird erforderlich, da die Amtszeit der Vertreter der Anteilseigner nach § 8 Abs. 3 der Satzung gemäß den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen 2021 bzw. 2022 mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung endet.

Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

8.1.

Herrn Michael Diekmann, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in München

Herr Michael Diekmann bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Allianz SE (Vorsitzender)

Fresenius Management SE (Konzernmandat)

8.2.

Herrn Prof. Dr. med. Ralf Kiesslich, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand Universitätsmedizin Mainz, wohnhaft in Mainz

Herr Kiesslich bekleidet bei keinen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien.

8.3.

Herrn Wolfgang Kirsch, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Königstein

Herr Wolfgang Kirsch bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Adolf Würth GmbH & Co. KG

B. Metzler Seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft (Vorsitzender)

Fresenius Management SE (Konzernmandat, Vorsitzender)

8.4.

Frau Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Ratingen

Frau Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Evotec SE (Vorsitzende)

8.5.

Frau Susanne Zeidler, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Mainz

Frau Susanne Zeidler bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Fresenius Management SE (Konzernmandat)

8.6.

Herrn Dr. Christoph Zindel, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Röttenbach

Herr Dr. Christoph Zindel bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Gerresheimer AG

Sämtliche Kandidaten werden für eine Amtszeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die gemäß Empfehlung C.13 des DCGK offenzulegen sind. Alle Kandidaten werden als unabhängig angesehen.

Herr Wolfgang Kirsch hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erklärt, erneut für das Amt des Vorsitzenden zu kandidieren. Herr Michael Diekmann hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erklärt, erneut für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zu kandidieren. Frau Zeidler hat für den Fall ihrer Wahl erklärt, erneut für das Amt der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Verfügung zu stehen.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Herr Kiesslich wird als neues Mitglied vorgeschlagen. Die übrigen vorgeschlagenen Personen gehören dem Aufsichtsrat bereits an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen.

Weitere Informationen zu den Kandidaten finden Sie in der Anlage zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 „Weitere Angaben zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9“ sowie auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

9.

Beschlussfassung über Wahlen zum Gemeinsamen Ausschuss

§ 13a der Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass die Gesellschaft einen Gemeinsamen Ausschuss hat, der aus zwei von der persönlich haftenden Gesellschafterin entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft besteht (Gemeinsamer Ausschuss).

Die Neuwahl der zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird erforderlich, da die Amtszeit der Vertreter aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft nach § 13b Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 3 der Satzung gemäß den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen 2021 bzw. 2022 mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung endet.

Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 13b Abs. 4 und § 8 Abs. 3 der Satzung vor, die folgenden Personen in den Gemeinsamen Ausschuss zu wählen:

9.1.

Herrn Michael Diekmann, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in München

9.2.

Frau Susanne Zeidler, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Mainz

Beide werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Gemeinsamen Ausschuss gewählt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Weitere Informationen zu Herrn Michael Diekmann und Frau Susanne Zeidler finden Sie unter Tagesordnungspunkt 8, in der Anlage zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 „Weitere Angaben zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9“ sowie auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.

10.

Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und die Änderung von § 14 Abs. 3 der Satzung

Gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine entsprechende Satzungsregelung ist auf einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister zu befristen.

Die Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 hat der persönlich haftenden Gesellschafterin eine solche Ermächtigung erteilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister. Die entsprechende Regelung in § 14 Abs. 3 der Satzung wurde am 15. Juni 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Sie läuft somit am 15. Juni 2025 aus.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin erneut eine solche Ermächtigung zu erteilen, und zwar wiederum für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister.

Die Gesellschaft hat ihre ordentliche Hauptversammlung 2024 als Präsenzversammlung durchgeführt. Auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung stattfinden. Der damit verbundene direkte Austausch mit den Aktionären und Aktionärsvertretern hat für uns einen hohen Stellenwert.

Um Flexibilität zu wahren, soll die persönlich haftende Gesellschafterin aber auch für künftige Hauptversammlungen im Einzelfall und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden können, ob die Hauptversammlung als Präsenzversammlung oder im virtuellen Format abgehalten werden soll. Vor allem in Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen, in denen eine Präsenz-Hauptversammlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, muss eine Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre möglich sein. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ihre Entscheidungen für jede Hauptversammlung individuell anhand sachlicher Kriterien und unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie unter Einbeziehung des Aufsichtsrats treffen. Dabei werden insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte, Durchführungs- und Gesundheitsrisiken, Aufwände und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Rechte der Aktionäre in umfassender Weise wahrt und daher nicht nur eine praktikable, sondern zugleich auch eine aktionärsfreundliche Alternative zur klassischen Präsenzhauptversammlung sein kann. Das virtuelle Format ermöglicht eine direkte Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung während der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation. Aktionäre haben im virtuellen Format insbesondere weitreichende Rede-, Frage- und Antragsrechte während der virtuellen Hauptversammlung. Es ist tendenziell nicht beabsichtigt, die Aktionäre mit ihren Fragen in das Vorfeld einer virtuellen Hauptversammlung zu verweisen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(3)

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister (Ermächtigung 2025).“

11.

Beschlussfassung über Änderungen der Formvorschriften für die Einberufung von Sitzungen und Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrates sowie die Änderung von § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 der Satzung

§ 10 Abs. 1 der Satzung sieht vor, dass die Sitzungen des Aufsichtsrats schriftlich einberufen werden sowie in dringenden Fällen die Einberufung telegrafisch, fernschriftlich, per Telefax, mittels anderer elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) oder fernmündlich erfolgen kann. Darüber hinaus ist in § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung auch für Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen als mögliche Formen schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich, per Telefax oder fernmündlich vorgesehen.

Aus Praktikabilitäts- und Effizienzerwägungen sollen diese Formvorschriften aktualisiert werden. Die Einberufung der Sitzungen soll in Textform (E-Mail etc.) möglich sein und in dringenden Fällen auch in sonstiger Form oder auch formlos (zum Beispiel telefonisch). Die Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen soll ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) oder telefonisch zulässig sein.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

„(1)

Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen in Textform (§ 126b BGB) einberufen. In der Einladung sind die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung anzugeben. In dringenden Fällen kann die Frist abgekürzt werden und die Einberufung in sonstiger Form oder auch formlos (zum Beispiel telefonisch) erfolgen.“

„(2)

[…] Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen in Textform (§ 126b BGB), in sonstiger Form oder auch formlos (zum Beispiel telefonisch) zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter dies anordnet.“

Im Übrigen bleibt § 10 der Satzung unverändert.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen Stück 563.237.277 Aktien sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 563.237.277 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Wie im Vorjahr wird die Hauptversammlung auch in diesem Jahr als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch vor Ort teilnehmen können.

Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter

Fresenius SE & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 16. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Die Anmeldung bedarf gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht gemäß § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss, d.h. auf den Geschäftsschluss des 1. Mai 2025 (Nachweisstichtag). Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (hier: MESZ).

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung. Die Eintrittskarte ist ein reines Organisationsmittel und stellt keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir jedoch darum, die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorzulegen.

Darüber hinaus können die Aktionäre der Eintrittskarte die Zugangsdaten für das Aktionärsportal entnehmen, über welches sie, soweit gewünscht, die elektronische Briefwahl ausüben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und anweisen können. Um diese Funktionen im Aktionärsportal nutzen zu können, ist es wichtig, die Eintrittskarte zur Hauptversammlung mit den darauf vermerkten Zugangsdaten für das Aktionärsportal rechtzeitig zu erhalten. Daher bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft bei der oben genannten Anmeldestelle Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.

Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.

Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre können das Stimmrecht durch Stimmabgabe in der Hauptversammlung, durch elektronische Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten wie nachstehend näher bestimmt ausüben.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Auch im Fall einer elektronischen Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.

Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

an, das dafür bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Das Aktionärsportal wird voraussichtlich ab dem 1. Mai 2025 freigeschaltet.

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte mit den Zugangsdaten für das Aktionärsportal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die Teilnahme an der Hauptversammlung – durch den Aktionär selbst oder durch einen Vertreter – gilt jedoch als Widerruf der bereits im Aktionärsportal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.

Auch Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt „Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte“).

Zur Stimmabgabe über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, insbesondere durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch einen Bevollmächtigten sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

an, das dafür bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.

Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse

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oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann entweder am Tag der Hauptversammlung vor Ort vorgewiesen oder der Gesellschaft vorab an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann.

Wenn die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Übermittlung bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ.

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung wird bestimmt, dass der Widerruf einer erteilten Vollmacht auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen kann.

Soweit die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG muss die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder auch noch während der ordentlichen Hauptversammlung (bis zum Beginn der Abstimmung) zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls der Textform, ebenso deren etwaiger Widerruf oder deren etwaige Änderung.

Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

an, das dafür bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.

Darüber hinaus können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung erhalten. Das vollständig ausgefüllte Formular kann der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

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80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

In diesem Fall muss das Formular aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ, unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort auch noch während der laufenden Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung zu bevollmächtigen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Fragerechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Zu Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.

Kommunikation über Intermediäre

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis des Anteilsbesitzes, die Stimmabgabe sowie Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch über Intermediäre im ISO-Format 20022 an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT: CMDHDEMMXXX). Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen auch auf diesem Weg innerhalb der oben für die Anmeldung bzw. den Nachweis des Anteilsbesitzes bestimmten Frist eingehen, d.h. spätestens am 16. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ.

Eine Stimmabgabe bzw. Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter müssen auch auf diesem Weg aus organisatorischen Gründen spätestens am 22. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ eingehen.

Einzelheiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. bei ihrer Depotbank, zu erfragen.

Übertragung der Hauptversammlung

Es ist beabsichtigt, die Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin in Ton und Bild im Internet unter der Internetadresse

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

zu übertragen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verfügung zu stellen.

Rechte der Aktionäre

Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). In diesem Fall haben die Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an:

Fresenius SE & Co. KGaA
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin
Fresenius Management SE
z. H. Herrn Dr. Michael Moser
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.

Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. April 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

veröffentlicht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an

Fresenius SE & Co. KGaA
Investor Relations
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
E-Mail: ir-fre@fresenius.com

zu richten. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

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veröffentlichen. Dabei werden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis zum 8. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ bei der genannten Adresse eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf die persönlich haftende Gesellschafterin die Auskunft verweigern.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit und der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit zu Beginn oder während der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung sowie für einzelne Rede- und Fragebeiträge festsetzen. Er ordnet den Schluss der Debatte an, soweit und sobald dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 sowie 7 bis 11 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge verbindlichen Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.fresenius.de/hauptversammlung

zugänglich. Darüber hinaus sind den Aktionären über diese Internetseite auch die weiteren Informationen nach § 124a AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung zugänglich (u.a. der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 nebst Vermerk des Abschlussprüfers, eine nähere Darstellung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Formulare zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung). Ferner finden sich dort weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, die Angaben nach § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, etwaige publizitätspflichtige Anträge von Aktionären sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft.


Bad Homburg v.d.H., im April 2025

Fresenius SE & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Management SE

Der Vorstand

 

Anlage zu Tagesordnungspunkten 8 und 9

Weitere Angaben zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9

Ausführliche Lebensläufe


8.1 Michael Diekmann

Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Fresenius SE & Co. KGaA

Erstbestellung: 2015

Geburtsdatum: 23. Dezember 1954
Geburtsort: Bielefeld
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang
2003 – 2015 Allianz SE (vormals Allianz AG)
Vorstandsvorsitzender
1998 – 2003 Allianz AG
Mitglied des Vorstands
1988 – 1998 Allianz Versicherungs-AG
1983 – 1988 Diekmann / Thieme GbR (Verlagshaus)
Geschäftsführer
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1973 – 1982 Universität Göttingen
Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Allianz SE1 (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Fresenius Management SE (Konzernmandat Fresenius)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine

1 Börsennotiert


8.2 Prof. Dr. med. Ralf Kiesslich

Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz

Geburtsdatum: 14. Mai 1970
Geburtsort: Wiesbaden
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang
Seit 2024 Universitätsmedizin Mainz
Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand
2021-2023 Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
Medizinischer Geschäftsführer
2014-2021 Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
Klinikdirektor für Gastroenterologie, Ärztlicher Direktor
2012-2014 St. Marienkrankenhaus Frankfurt
Chefarzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
2008-2012 Universitätsmedizin Mainz
W2-Professur für gastrointestinale Endoskopie
Ausbildung / Akademischer Werdegang
2005 Universitätsmedizin Mainz
Habilitation
1996 Universitätsmedizin Mainz
Promotion
1990-1996 Universitätsmedizin Mainz
Studium der Humanmedizin
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine


8.3 Wolfgang Kirsch

Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien

Aufsichtsratsvorsitzender
Erstbestellung: 2021

Geburtsdatum: 19. März 1955
Geburtsort: Bensberg
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang
2002 – 2018 DZ BANK AG
–

2006 – 2018 Vorsitzender des Vorstands

–

2005 – 2006 stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

–

2002 – 2005 Mitglied des Vorstands

2000 – 2002 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Managing Director und Senior Credit Executive der Corporates und Real Estate Division bzw. CIB Corporate und Investment Bank
1998 – 2000 Deutsche Bank, Singapore
General Manager und Chief Country Officer
1981 – 1998 Deutsche Bank AG, Düsseldorf und Frankfurt
Verschiedene Positionen im Corporate und Investment Banking
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1977 – 1981 Universität Köln
Studium Betriebswirtschaftslehre (Diplom-Kaufmann)
1975 – 1977 Deutsche Bank AG
Ausbildung zum Bankkaufmann
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Adolf Würth GmbH & Co. KG
B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft (Vorsitz)
Fresenius Management SE (Konzernmandat Fresenius)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine


8.4 Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich

Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien

Mitglied des Aufsichtsrats Fresenius SE & Co. KGaA

Erstbestellung: 2016

Geburtsdatum: 17. November 1960
Geburtsort: Offenbach am Main
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang
2008 – 2024 UCB S.A.
Chief Medical Officer und Executive Vice President Arzneimittelentwicklung
2001 – 2009 Schwarz Pharma AG
Mitglied des Vorstands, Leitung Forschung und Entwicklung
2000 – 2001 BASF Pharma
Vice President Global Projects
1992 – 2000 Hoechst AG
Verschiedene Positionen, zuletzt Vice President Clinical Development
Ausbildung / Akademischer Werdegang
Seit 2000 Universität Frankfurt am Main
Professur für Innere Medizin
1985 Universität Frankfurt am Main
Promotion (Dr. med.)
1979 – 1985 Universität Frankfurt am Main
Studium der Medizin
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Evotec SE1 (Vorsitzende)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

1 Börsennotiert


8.5 Susanne Zeidler

Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Mitglied des Aufsichtsrats Fresenius SE & Co. KGaA

Erstbestellung: 2022

Geburtsdatum: 28. Februar 1961
Geburtsort: Marl
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang
2012 – 2022 Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt am Main
Mitglied des Vorstands / Finanzvorstand
Verantwortlich für Finanz- und Rechnungswesen, Investor Relations, Recht und Steuern, Portfoliobewertung, Risikomanagement, Interne Revision, Personal, Organisation, IT
2011 – 2012 Kirche in Not, Königstein im Taunus
Geschäftsführerin in der internationalen Zentrale des Hilfswerks
1990 – 2011 KPMG AG, Frankfurt am Main
Zuletzt: Partnerin
–

2005 – 2010: Audit Services / Gemeinnützige Organisationen und Krankenhäuser

–

2000 – 2005: Leitung der Berichtskritik und von Verwaltungsbereichen

–

1990 – 2000: Corporate Finance / Unternehmensbewertungen

1987 – 1990 Winterhager Dr. Heintges Stützel Laubach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Zuletzt: Prüferin und Steuersachbearbeiterin
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1995 Bestellung zur Wirtschaftsprüferin (2013 Verzicht auf Bestellung)
1992 Bestellung zur Steuerberaterin (2022 Verzicht auf Bestellung)
1980 – 1987 Westfälische Wilhelms-Universität Münster
–

1987: Abschluss Diplom-Kaufmann

–

1981 – 1987: Studium der Betriebswirtschaftslehre

–

1980 – 1981: Lehramtsstudium der Fächer Latein und Französisch

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Fresenius Management SE (Konzernmandat)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine


8.6 Dr. Christoph Zindel

Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Vormaliger Vorstand Siemens Healthineers AG

Mitglied des Aufsichtsrats Fresenius SE & Co. KGaA
Erstbestellung: 2022

Geburtsdatum: 13. April 1961
Geburtsort: Stuttgart
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang
2019 – 2022 Siemens Healthineers AG, Erlangen
Mitglied des Vorstands,
Verantwortlich für Imaging, Advanced Therapies, Technology & Innovation, Quality & Regulatory Affairs, Sustainability
2018 – 2019 Siemens Healthineers AG, Erlangen
President Business Segment Diagnostic Imaging
2015 – 2018 Siemens AG, Healthcare Sektor, Erlangen
SVP, Geschäftsführer Magnetresonanztomographie
2014 – 2015 Beckmann-Coulter – A Danaher Company, Miami (USA)
SVP, Leiter der Geschäftsgebiete Hämatologie und Urologie
1998 – 2014 Siemens AG, Healthcare Sektor
–

2012-2014 CEO PETNET Solutions (Radiopharmaceuticals), Knoxville (USA)

–

1998 – 2012 Verschiedene leitende Funktionen: Marketing, R & D, Erlangen

1994 – 1998 Universität Tübingen
Assistenzarzt Chirurgie
1993 – 1994 Universität Frankfurt am Main
Assistenzarzt Innere Medizin, Nuklearmedizin
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1995 Universität Frankfurt am Main,Promotion (Dr. med.)
1985 – 1992 Universität Frankfurt am Main, Studium der Medizin
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Gerresheimer AG1
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine

1 Börsennotiert


Hinweise zum Datenschutz

1)

Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der Datenverarbeitung

Die Fresenius SE & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland („Gesellschaft“), E-Mail: ir-fre@fresenius.com, verarbeitet als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Stimmabgabe sowie gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des jeweiligen Aktionärsvertreters) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter und die Gesellschaft miteinander in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zur Aufstellung des Teilnehmerverzeichnisses nach § 129 Abs. 1 und 4 AktG.

2)

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“).

3)

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und Speicherdauer

Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Anmeldestelle, welche die Daten von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst oder von den depotführenden Instituten der Aktionäre erhält. Die von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter erhoben werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet und zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend gelöscht.

4)

Rechte von Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter den oben genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: Fresenius SE & Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland, E-Mail: dataprotection@fresenius.com. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der Nutzung des Aktionärsportals können im Aktionärsportal abgerufen werden.

 



09.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2114454  09.04.2025 CET/CEST

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

03.03.2025 / 18:03 CET/CEST
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Ad-Hoc Mitteilung

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

 

Der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeitige Beteiligung von Fresenius an der Fresenius Medical Care AG („FME„) zu reduzieren.

 

Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien, das entspricht ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht. Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.

 

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.

 

Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion der mit Abstand größte Aktionär der FME und wird den Vorstand der FME als Aktionär und über die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig unterstützen.

 

 

WICHTIGE HINWEISE

 

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.

 

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

 

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) (jeweils ein „Mitgliedstaat„) und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind („qualifizierte Anleger„), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist.

 

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die „Order„) fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als „relevante Personen“ bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

 

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden.

 

Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe „glaubt“, „schätzt“, „plant“, „projiziert“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

 

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

 

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung („MiFID II„); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen„) und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die „UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen„) und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, „Vertreiber„), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

 

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR„) oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein „Kleinanleger“ (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie„) ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, „FSMA„) und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

 

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung„) bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die „UK PRIIPS-Verordnung„), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

 

Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung.

 

Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.



Ende der Insiderinformation

03.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
Deutschland
Telefon: +49 (0)6172 608-2485
Fax: +49 (0)6172 608-2488
E-Mail: ir-fre@fresenius.com
Internet: www.fresenius.com
ISIN: DE0005785604
WKN: 578560
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 2094551

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2094551  03.03.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2094551&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Fresenius SE & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

15.10.2024 / 14:11 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Fresenius SE & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2025
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2025
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations


15.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2008915  15.10.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2008915&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Fresenius SE & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

15.10.2024 / 14:08 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Fresenius SE & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 1. Halbjahres (Q1)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 07.05.2025
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 07.05.2025
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations

Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 2. Halbjahres (Q3)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 05.11.2025
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 05.11.2025
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations


15.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2008909  15.10.2024 CET/CEST

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Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Fresenius SE & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Fresenius SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

15.10.2024 / 14:05 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Fresenius SE & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025
Ort: https://www.fresenius.com/de/finanzberichte-und-praesentationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025
Ort: https://www.fresenius.com/financial-reports-and-presentations


15.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2008907  15.10.2024 CET/CEST

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Aktien DAX
Airbus SEAllianz SE
BASF SEBayer AG
Brenntag SECommerzbank AG
Continental AGDaimler Truck Holding AG
Deutsche Börse AGDHL AG
E.ON SEFresenius Medical Care AG
Fresenius SE & Co. KGaAGEA Group AG
Hannover Rück SEHeidelberg Materials AG
Henkel AG & Co. KGaAHOCHTIEF Aktiengesellschaft
Infineon Technologies AGMercedes-Benz Group AG
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in MünchenQIAGEN N.V.
Rheinmetall AGRWE AG
SAP SEScout24 SE
Siemens AktiengesellschaftSiemens Healthineers AG
Symrise AGVOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Vonovia SEZalando SE

Aktien MDAX
AIXTRON SEAurubis AG
AUTO1 Group SEBechtle AG
Bilfinger SECTS Eventim AG & Co. KGaA
Delivery Hero SEDeutsche Lufthansa AG
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AGDWS Group GmbH & Co. KG
Elmos Semiconductor SEflatexDEGIRO SE
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwidefreenet AG
Fuchs SEHELLA GmbH & Co. KGaA
HENSOLDT AGIONOS Group SE
JENOPTIK AGK+S Aktiengesellschaft
Knorr-Bremse AGKrones AG
LANXESS AGLEG Immobilien SE
Nemetschek SENordex SE
Porsche Automobil Holding SEPUMA SE
Rational AGSalzgitter Aktiengesellschaft
Schaeffler AGStröer SE & Co. KGaA
SUSS MicroTec SETAG Immobilien AG
Talanx AGThyssenKrupp AG
TRATON SE

Aktien SDAX
1&1 AGATOSS Software SE
Basler AGBefesa S.A.
CANCOM SECarl Zeiss Meditec AG
CEWE Stiftung & Co. KGaADeutsche Beteiligungs AG
Deutsche EuroShop SEDouglas AG
Drägerwerk AG & Co. KGaAEckert & Ziegler SE
Einhell Germany AGEvotec SE
GFT Technologies SEGRENKE AG
HAMBORNER REIT AGHeidelberger Druckmaschinen AG
HelloFresh SEHORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hugo Boss AGHypoport SE
INDUS Holding AGinit innovation in traffic systems SE
Jungheinrich AGKontron AG
KWS SAAT SE & Co. KGaAMLP SE
Mutares SE & Co. KGaANORMA Group SE
Ottobock SE & Co. KGaAPATRIZIA SE
PNE AGPVA TePla AG
Redcare Pharmacy N.V.SFC Energy AG
SGL Carbon SESixt SE
SMA Solar Technology AGSpringer Nature AG & Co. KGaA
Stabilus SESüdzucker AG
TeamViewer SEtonies SE
Verbio SE

Aktien TECDAX
AIXTRON SEATOSS Software SE
Bechtle AGCarl Zeiss Meditec AG
Deutsche Telekom AGDrägerwerk AG & Co. KGaA
Eckert & Ziegler SEElmos Semiconductor SE
Evotec SEfreenet AG
HENSOLDT AGInfineon Technologies AG
IONOS Group SEJENOPTIK AG
Kontron AGNemetschek SE
Nordex SEOttobock SE & Co. KGaA
PVA TePla AGQIAGEN N.V.
SAP SESiemens Healthineers AG
Siltronic AGSMA Solar Technology AG
SUSS MicroTec SETeamViewer SE
Verbio SE