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Unternehmenscenter: Nachrichten

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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
07.09.2026CAMERIT AGCAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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13.05.2026CAMERIT AGCAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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08.04.2026CAMERIT AGCAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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01.12.2025CAMERIT AGCAMERIT AG gibt Wechsel im Vorstand bekannt
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19.09.2025CAMERIT AGCamerit AG Halbjahresabschluss 1. Hj 2025
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12.08.2025CAMERIT AGCAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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22.04.2025CAMERIT AGCAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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28.02.2025CAMERIT AGCAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

CAMERIT AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

07.09.2026 / 14:19 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die CAMERIT AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 17.09.2026
Ort: https://www.camerit.de/investor-relations/berichte/


07.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CAMERIT AG
Wendenstraße 1A
20097 Hamburg
Deutschland
Internet: www.camerit.de
LEI Code: 39120045YYSJYTZDKZ16

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2395048  07.09.2026 CET/CEST

CAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CAMERIT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
CAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

13.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CAMERIT AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 30. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERIT AG, des Lageberichts der CAMERIT AG, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB für das Geschäftsjahr 2025

Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2025 den festgestellten Jahresabschluss der CAMERIT AG, den Lagebericht der CAMERIT AG, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB für das Geschäftsjahr 2025 zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen

zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 582,52 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, Herrn Stefan Trumpp (amtierend vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025) sowie Herrn David Cornelius (amtierend vom 01. bis 31. Dezember 2025), für den jeweiligen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Die Amtszeit von Herrn Trumpp endete planmäßig zum 31. Dezember 2025. Herr David Cornelius trat zunächst mit Wirkung zum 01. Dezember 2025 als zweiter Vorstand ein und ist seit dem 01. Januar 2026 Alleinvorstand der Gesellschaft.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Dies waren im Geschäftsjahr 2025 Herr Dr. Marcus Simon, Frau Daja Hilke Böhlhoff und Frau Petra Piorreck.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsrat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014).

6.

Vorlage des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Dieser ist vom Abschlussprüfer dahingehend geprüft worden, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt und ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen

zugänglich.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Eine Beschlussfassung über die Billigung des Berichts ist gemäß § 120a Abs. 5 AktG nicht erforderlich, da es sich bei der CAMERIT AG um eine (börsennotierte) kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür reicht ein durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag„), also Montag, den 08. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für das Recht zur Ausübung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf das Recht zur Ausübung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit nicht zur Ausübung des Stimmrechts.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten – ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. In letzterem Fall hat der Bevollmächtigte seine Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung gemäß § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen) gelten spezielle Regelungen in § 135 AktG, wonach die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Einzelheiten einer Bevollmächtigung im Rahmen des § 135 AktG sollten Aktionäre mit dem jeweiligen Bevollmächtigten abstimmen. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf können entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden (z. B. durch Vorlage der Vollmacht an der Einlasskontrolle) oder bis spätestens Montag, den 29. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zum Download zur Verfügung.

Insbesondere für die Bevollmächtigung gemäß § 135 AktG (Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen) können daneben auch etwaige, von den gemäß § 135 AktG zu Bevollmächtigenden zur Verfügung gestellte Formulare genutzt werden.

Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters

Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter stimmt aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den Weisungen ab, die ihm der jeweilige Aktionär zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters setzt voraus, dass ihm neben der Vollmacht auch Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Fehlen zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte insoweit nicht aus und enthält sich insoweit der Stimme. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten unklare bzw. missverständliche Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthält dieser sich insoweit ebenfalls der Stimme.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zum Download zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft nebst den Weisungen muss aus organisatorischen Gründen spätestens am Montag, den 29. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei folgender Adresse in Textform eingegangen sein.

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

Auch im Falle einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes stets erforderlich.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre (nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Samstag, den 30. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
oder per E-Mail unter: info@camerit.de
 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten; bei dieser Fristberechnung sind die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und fristgemäßen Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126, 127 AktG)

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehend angegebene Adresse zu richten und müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Montag, den 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
oder per E-Mail unter: info@camerit.de
 

Unter dieser Adresse rechtzeitig eingegangene und zulässige Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann der Vorstand unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.

Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

Fragerecht der Aktionäre

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der CAMERIT AG kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der CAMERIT AG ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 100.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zur Verfügung.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

veröffentlicht.


Hamburg, im Mai 2026

CAMERIT AG

Der Vorstand


Informationen zum Datenschutz

Die CAMERIT AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien), Verwaltungsdaten (z.B. das Teilnehmerverzeichnis), Daten über ggf. erteilte Vollmachten, Weisungen und das Abstimmverhalten. Je nach Einzelfall verarbeiten wir auch weitere personenbezogene Daten, wie beispielsweise Informationen zu Anträgen, Wahlvorschlägen und Fragen von Aktionären, wobei der Fragesteller genannt wird, sofern nicht explizit das Gegenteil gewünscht ist. Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem über Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zugänglich gemacht. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die CAMERIT AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen, etwa zur Erstellung von Statistiken oder zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Die Verarbeitung erfolgt dabei auf Grundlage einer Interessenabwägung, die immer auch Ihre Interessen berücksichtigt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Für die Datenverarbeitung ist die CAMERIT AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

CAMERIT AG
Vorstand David Cornelius
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 339 62-435
Fax: +49 40 339 62-481
E-Mail: d.cornelius@camerit.de
 

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der CAMERIT AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Für die Durchführung der Hauptversammlung hat die CAMERIT AG die UBJ. GmbH, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, beauftragt. Dabei werden auch personenbezogene Daten von Aktionären oder deren Bevollmächtigte verarbeitet.

Selbstverständlich geben wir personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben (etwa im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären, Aktionärsvertretern und sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung im Sinne von § 129 Abs. 1 AktG teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären, Aktionärsvertretern und sonstigen Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Verpflichtung kann sich daraus ergeben, Zugang zu oder Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnisses zu gewähren. Dies kann auch die Überlassung einer Abschrift oder eines Ausdrucks des Teilnehmerverzeichnisses beinhalten. Die darin enthaltenen Angaben sind gegebenenfalls auch in einen Drittstaat zu übersenden, soweit zugangs- oder einsichtnahmeberechtigte Personen in einem Drittstaat ansässig sind. Dabei können auch Drittstaaten betroffen sein, für die kein Angemessenheitsbeschluss der Kommission im Sinne von Art. 45 Abs. 1 DSGVO vorliegt. Im Übrigen findet keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten statt.

Die oben genannten Daten werden spätestens 3 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zu anderen Zwecken – etwa zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung – erforderlich.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an info@camerit.de.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
Fax: +49 40 339 62-481
E-Mail: info@camerit.de

 



13.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
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E-Mail: info@camerit.de
Internet: https://www.camerit.de
ISIN: DE000HNC2059

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2327168  13.05.2026 CET/CEST

CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

CAMERIT AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

08.04.2026 / 14:50 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die CAMERIT AG bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 16.04.2026
Ort: https://www.camerit.de/investor-relations/berichte/


08.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CAMERIT AG
Wendenstraße 1A
20097 Hamburg
Deutschland
Internet: www.camerit.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2305196  08.04.2026 CET/CEST

CAMERIT AG gibt Wechsel im Vorstand bekannt

CAMERIT AG gibt Wechsel im Vorstand bekannt

CAMERIT AG / Schlagwort(e): Personalie
CAMERIT AG gibt Wechsel im Vorstand bekannt

01.12.2025 / 06:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CAMERIT AG gibt Wechsel im Vorstand bekannt

Hamburg, 1.12.2025 Die Camerit AG gibt heute eine Änderung in der Zusammensetzung seines Vorstands bekannt.

Herr Stefan Trumpp, derzeit alleiniger Vorstand der CAMERIT AG, wird das Unternehmen zum Jahresende in bestem gegenseitigem Einvernehmen verlassen, um sich wieder intensiver seinen unternehmerischen Aktivitäten zu widmen.

Der Aufsichtsrat spricht Herrn Stefan Trumpp Dank für seine langjährige und wertvolle Arbeit für das Unternehmen aus. Herr Dr. Marcus Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrats, kommentierte: „Herr Trumpp hat die Transformation der CAMERIT AG von einer operativ tätigen Gesellschaft hin zu einer weitestgehend eigenes Vermögen verwaltenden börsennotierten Aktiengesellschaft sehr engagiert gestaltet.“  

Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat Herrn David Cornelius mit Wirkung zum 1. Dezember 2025 zum neuen Vorstand bestellt. Herr Cornelius war zuvor Vorstand der Winninger AG und bringt umfangreiche Erfahrungen mit. Herr Dr. Simon hieß das neue Mitglied willkommen: „Ich schätze die Arbeit von Herrn Cornelius seit Jahren sehr und freue mich, dass wir ihn für den Vorstand der CAMERIT AG gewinnen können.“

 



01.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2236976  01.12.2025 CET/CEST

Camerit AG Halbjahresabschluss 1. Hj 2025

Camerit AG Halbjahresabschluss 1. Hj 2025

CAMERIT AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Zwischenbericht
Camerit AG Halbjahresabschluss 1. Hj 2025

19.09.2025 / 00:00 CET/CEST
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Zwischenabschluss

für das 1. Halbjahr 2025

vom 1. Januar bis 30. Juni 2025

 

CAMERIT AG

 

 

 

Brief des Vorstands

Die Aktie

Zwischenlagebericht

Geschäftsmodell des Unternehmens

Wirtschaftsbericht

Lage der Gesellschaft

Prognosebericht

Chancen und Risikobericht

Angaben nach DRS 16 Ziffer 13

Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025

Gewinn- und Verlustrechnung

Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

 

 

 

Brief des Vorstands

 

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das erste Halbjahr des Jahres 2025 war für die CAMERIT AG von Verwaltung des eigenen Vermögens in Form sicherer und liquider Kapitalanlagen sowie der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung geprägt.

 

Geschäftsverlauf

Die CAMERIT AG betreibt nach dem Verkauf fast aller Vermögensgegenstände derzeit kein aktives Geschäftsmodell. Der Vorstand sondiert weiterhin Möglichkeiten sowohl in Form von Beteiligungen an anderen Unternehmen als auch in Form von eigenen unternehmerischen Aktivitäten.

 

Die laufenden Aufwendungen wurden vollständig aus eigenen, liquiden Mitteln bestritten.

 

Ausblick

Der Schwerpunkt der Tätigkeit im verbleibenden Jahr 2025 wird aufgrund der eingegangenen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe die Erhaltung der Gesellschaft in ihrer bestehenden Struktur sein. Am 6. September 2024 hatte uns die NORDCAPITAL-Gruppe mitgeteilt, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, den Zeitraum für die Vermeidung von Umstrukturierungsmaßnahmen gegen Zahlung eines Betrags von 200.000,00 Euro zunächst für ein Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 zu verlängern. Darüber hinaus hat die NORDCAPITAL-Gruppe weitere Optionen, diesen Zeitraum jährlich bis längstens zum 31. Dezember 2028 auszudehnen.

 

Hamburg, im September 2025

 

Der Vorstand

 

 

Stefan Trumpp

Die Aktie

 

Die Aktienmärkte

 

Das Statistische Bundesamt hat für das 1. Quartal 2025 ein BIP-Wachstum von 0,2% gegenüber dem Vorquartal gemeldet, allerdings ist das BIP im Vergleich zum Vorjahresquartal preisbereinigt um 0,4% gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen insbesondere die preis-, saison- und kalenderbereinigten Investitionen in Ausrüstungen und Bauten ab. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

 

Der Aktienkurs

An den vier deutschen Börsenplätzen wurden im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 2.970 Aktien der CAMERIT AG mit Kursen zwischen EUR 16,60 und EUR 23,00 gehandelt. Das Halbjahr schloss mit einem Aktienkurs von EUR 19,10. Zum 30. Juni 2025 hält die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG nach Kenntnis der Gesellschaft 88,289 % der Aktien, der verbleibende Bestand in Höhe von 11,711 % entfällt auf Streubesitz. Im Folgenden werden die wesentlichen Kenndaten der Aktie der CAMERIT AG dargestellt:

 

Aktionärsstruktur

zum 30. Juni 2025

 

SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG  88,289 %

Streubesitz     11,711 %

 

Kenndaten der Aktien der CAMERIT AG

__________________________________________________________________________

 

ISIN      DE000HNC2059

WKN      HNC 205
LEI      39120045YYSJYTZDKZ16

Börsensegment     Geregelter Markt (General Standard)

Aktiengattung     Nennwertlose Inhaberstammaktien

Erster Handelstag/Ausgabepreis  Dezember 2005/ EUR 6,20

Aktuelle Gesamtzahl der Aktien   100.000 Stück

Aktuelles Grundkapital    TEUR 100

__________________________________________________________________________

 

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Camerit AG fand am 17. Juni 2025 in Hamburg statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren neben der Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 die Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.

 

Zwischenlagebericht

 

Geschäftsmodell des Unternehmens

 

Vorstand und Aufsichtsrat haben bereits in der Vergangenheit verschiedene Optionen zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft untersucht. Nicht zuletzt aufgrund der dynamischen Marktverhältnisse der letzten Jahre mussten viele Optionen wieder verworfen werden. Derzeit verwaltet die Gesellschaft daher primär das vorhandene Vermögen. Ein Großteil der vorhandenen Liquidität und des Vermögens wurde zur Jahresmitte 2024 an die Aktionäre ausgeschüttet.

 

Wesentliche Beteiligungen der CAMERIT AG

Es besteht noch eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 15 % an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH. Diese ist langfristige Vertragspartnerin für die Anleger- und Treuhandverwaltung der Hesse Newman-Bestandsfonds und vertritt als Treuhandkommanditistin die Interessen der Anleger. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Beteiligungen.

 

 

Wirtschaftsbericht

 

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

 

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die CAMERIT AG verfügt per Ende Juni 2025 über keine Bestandsfonds, daher kann sich das gesamtwirtschaftliche Umfeld, mit Ausnahme der Zinsentwicklung, in Europa und speziell in Deutschland weder direkt noch indirekt auf die Ergebnisse auswirken. Etwaige negative Entwicklungen hätten keinen Einfluss auf die Ertragsstruktur der CAMERIT AG.

 

Branchenentwicklung

Die CAMERIT AG ist derzeit nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig.

 

Geschäftsverlauf der CAMERIT AG

Die Geschäftstätigkeit des ersten Halbjahres 2025 war geprägt von der Anlage liquider Mittel. Nach Abzug der laufenden Sach- und Personalkosten ergab sich ein Periodenfehlbetrag von TEUR 11.

 

Das Eigenkapital der CAMERIT AG beträgt zum 30. Juni 2025 TEUR 2.265, das entspricht einer Eigenkapitalquote von 94 %.

 

Die wirtschaftliche Lage der Camerit AG ist geprägt von hoher Liquidität, marginalen Verbindlichkeiten, einer anteiligen Vergütung aus einer Stillhalteoption, laufenden Verwaltungskosten und Zinserträgen.

 

Lage der Gesellschaft

 

Ertragslage

 

Die Ertragslage im ersten Halbjahrjahr 2025 der CAMERIT AG stellt sich zur Vergleichsperiode wie folgt dar:

 

in TEUR 1. Halbjahr 2025 1. Halbjahr 2024
Umsatzerlöse 100 0
Personalaufwand -28 -28
Abschreibungen 0 0
Sonstige betriebliche Erträge 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -109 -156
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -37 -184
Zinsen und ähnliche Erträge 26 149
Ergebnis vor Steuern -11 -35
Periodenergebnis -11 -35

 

Die CAMERIT AG erzielte im ersten Halbjahr 2025 einen Periodenfehlbetrag in Höhe von TEUR 11. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum resultiert aus einer anteiligen Vergütung für eine Stillhalteoption.

 

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2024 in Höhe von TEUR 200 eine Vergütung für eine Stillhalteoption für das Jahr 2025 vereinnahmt und als passiven Rechnungsabgrenzungsposten passiviert. Im ersten Halbjahr 2025 wurden hiervon TEUR 100 aufgelöst und als Umsatzerlöse ausgewiesen.

 

Die Personalaufwendungen betreffen die Vorstandsvergütung und sind gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum unverändert.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um TEUR 47 auf TEUR 109 gesunken. Sie betreffen ausschließlich die Verwaltungskosten der Gesellschaft. Die Gesellschaft bedient sich zur Erledigung Ihrer Aufgaben verschiedener externer Dienstleister. Die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Kosten der Börsennotiz (TEUR 39 einschließlich Rechtsberatung in Zusammenhang mit der Börsennotiz), Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten (TEUR 31), die anteilige Aufsichtsratsvergütung (TEUR 15) sowie Versicherungen und Beiträge (TEUR 11).

 

Insgesamt hat sich das negative EBIT um TEUR 147 von TEUR -184 auf TEUR -37 verbessert.

 

Unter Berücksichtigung von Zinserträgen auf Festgeldanlagen ergibt sich ein Periodenfehlbetrag in Höhe von TEUR -11.

 

Auf Grundlage der aktuellen Unternehmensplanung wird die CAMERIT AG auch für das Gesamtjahr 2025 einen Jahresfehlbetrag erzielen.

 

Vermögenslage

 

Die Vermögenslage der CAMERIT AG wird im Folgenden mit Stand zum 30. Juni 2025 zusammengefasst und dem 31. Dezember 2024 gegenübergestellt:

 

in TEUR 30.06.2025 31.12.2024
Finanzanlagen 8 8
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 1 1
Liquide Mittel 2.352 2.512
Sonstige Vermögensgegenstände 29 16
Rechnungsabgrenzungsposten 12 0
Summe Aktiva 2.402 2.537
Eigenkapital 2.265 2.276
Rückstellungen 19 37
Operative Verbindlichkeiten 6 12
Übrige Verbindlichkeiten 12 12
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 100 200
Summe Passiva 2.402 2.537

 

Die Bilanzsumme ist um TEUR 135 von TEUR 2.537 auf TEUR 2.402 gesunken.

 

Die Aktivseite der Bilanz zum 30. Juni 2025 betrifft im Wesentlichen liquide Mittel, Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögensgegenstände.

 

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Steuererstattungsansprüche (TEUR 23) und Forderungen aus abgegrenzten Festgeldzinsen (TEUR 6).

 

Zur Entwicklung der liquiden Mittel wird auf die Kommentierung der Finanzlage verwiesen.

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Versicherungsaufwendungen.

 

Das Eigenkapital verminderte sich durch den Periodenfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.

 

Die Rückstellungen betreffen ausschließlich Rückstellungen für anteilige Prüfungskosten.

 

Finanzlage

 

Die Finanzlage des ersten Halbjahres 2025 der CAMERIT AG wird im Folgenden dargestellt und dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gegenübergestellt:

 

in TEUR 1. Halbjahr 2025 1. Halbjahr 2024 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -190 -219 -31
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 30 154 136
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 -4.500 -4.500
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -160 -4.565 -4.395
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.512 6.878 -185
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.352 2.313 -4.580

 

Die Finanzlage des ersten Halbjahrs 2025 ist durch die Bezahlung von Verwaltungskosten einschließlich der bereits zum 31. Dezember 2024 erfassten Rechnungen geprägt, woraus sich ein negativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -190 ergibt.

 

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert aus im Rahmen der Anlage von liquiden Mitteln erhaltenen Zinsen.

 

Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit der Vorjahresvergleichsperiode in Höhe von TEUR 4.500 betraf eine Ausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft.

 

Die Finanzmittel haben sich damit gegenüber dem 31. Dezember 2024 um insgesamt TEUR 160 auf TEUR 2.352 vermindert.

 

Weitere nicht ausgenutzte, zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit der CAMERIT AG, ihre Zahlungsverpflichtungen im dargestellten Geschäftszeitraum zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung der CAMERIT AG zeigen bis zum 31. Dezember 2025 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen.

 

Die Gesellschaft ist mit TEUR 2.265 oder 94% der Bilanzsumme eigenkapitalfinanziert (31. Dezember 2024: TEUR 2.276 oder 90%). Zum 30. Juni 2025 bestehen wie auch zum 31. Dezember 2024 keine Finanzschulden. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

 

Das Finanzmanagement der CAMERIT AG soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Die Liquidität ist Hauptsteuerungsgröße in der Gesellschaft. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.

 

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Neben dem Vorstand werden zum 30. Juni 2025 keine Mitarbeiter mehr beschäftigt.

 

 

Gesamtaussage

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichtes ist die Geschäftstätigkeit der CAMERIT AG im Wesentlichen auf die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Realisierung von Kosteneinsparungsmaßnahmen beschränkt.

 

Prognosebericht

 

Für das Geschäftsjahr 2025 wird derzeit mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 20 gerechnet, sowie mit einer Liquidität von EUR 2,4 Mio. und einem Eigenkapital in Höhe von EUR 2,2 Mio. Die Liquidität der Gesellschaft ist bis auf Weiteres gesichert.

 

Chancen und Risikobericht

 

Die detaillierten Ausführungen zu den Chancen und Risiken gemäß unserem Geschäftsbericht 2024 sind weiterhin gültig (www.camerit.de/investor-relations/berichte).

 

Angaben nach DRS 16 Ziffer 13

 

Der Zwischenabschluss und der Zwischenlagebericht sind weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen worden.

 

 

Hamburg, den 17. September 2025

 

Der Vorstand der CAMERIT AG

 

 

 

Stefan Trumpp

 

Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025

 

CAMERIT AG, Hamburgfür den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025

in EUR       30.06.2025   31.12.2024
AKTIVA          
               
A.     Anlagevermögen        
  I.   Immaterielle Vermögensgegenstände        
      Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte        
      und ähnliche Rechte und Werte sowie        
      Lizenzen an solchen Rechten und Werten   1.255,51   1.379,00
  II.   Sachanlagen        
      Andere Anlagen, Betriebs- und        
      Geschäftsausstattung   209,00   224,00
  III.   Finanzanlagen        
      Beteiligungen   7.500,00   7.500,00
          8.964,51   9.103,00
B.     Umlaufvermögen        
  I.   Forderungen und sonstige        
      Vermögensgegenstände        
      Sonstige Vermögensgegenstände   29.316,62   15.977,53
       
 
  29.316,62   15.977,53
  II.   Guthaben bei Kreditinstituten   2.352.426,48   2.511.592,17
          2.381.743,10   2.527.569,70
               
C.     Rechnungsabgrenzungsposten   11.661,41   699,34
               
      Summe AKTIVA   2.402.369,02   2.537.372,04

 

 

 

 

 

 

 

 

In EUR     30.06.2025   31.12.2024
PASSIVA          
               
A.     Eigenkapital        
  I.   Gezeichnetes Kapital   100.000,00   100.000,00
  II.   Gewinnrücklagen        
    1. Gesetzliche Rücklage   10.000,00   10.000,00
    2. Andere Gewinnrücklagen   2.165.831,81   2.165.831,81
  III.   Periodenfehlbetrag   -10.750,18   0,00
          2.265.081,63   2.275.831,81
               
B.     Rückstellungen        
      Sonstige Rückstellungen   18.572,00   37.000,00
          18.572,00   37.000,00
C.     Verbindlichkeiten        
    1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
  6.264,35   12.078,61
      davon mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr: EUR 6.264,35
(Vorjahr: EUR 12.078,61)
       
    2. Sonstige Verbindlichkeiten   12.451,04   12.461,62
      davon mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr:
       
      EUR 12.451,04 (Vorjahr: 12.461,62)        
      davon aus Steuern:
EUR 12.409,14 (Vorjahr: EUR 12.419,72)
       
      davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 41,90 (Vorjahr: EUR 41,90)
       
          18.715,39   24.540,23
               
D.     Rechnungsabgrenzungsposten   100.000,00   200.000,00
               
      Summe PASSIVA   2.402.369,02   2.537.372,04

 

 

Gewinn- und Verlustrechnung

 

CAMERIT AG, Hamburgfür den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025

in EUR     01.01. – 30.06.2025   01.01. – 30.06.2024
             
             
1.   Umsatzerlöse   100.000,00   0,00
2.   Sonstige betriebliche Erträge   0,00   188,37
3.   Personalaufwand        
  a) Löhne und Gehälter   -27.648,54   -27.648,54
  b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung   -163,58   -154,73
    davon für Altersversorgung EUR 0,00
(EUR 33,05)
       
4.   Abschreibungen        
    auf immaterielle Vermögensgegenstände des        
    Anlagevermögens und Sachanlagen   -138,49   -138,49
5.   Sonstige betriebliche Aufwendungen   -108.765,10   -156.476,16
6.   Zinsen und ähnliche Erträge   25.964,45   148.703,16
7.   Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   1,08   0,00
7.   Ergebnis nach Steuern   -10.750,18   -35.526,39
8.   Periodenfehlbetrag
 
  -10.750,18   -35.526,39

 

 

 

Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025

CAMERIT AG, Hamburg 

Allgemeine Hinweise

 

Der ungeprüfte Zwischenabschluss der CAMERIT AG zum 30. Juni 2025 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

 

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen, oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auf einen Teil der genannten Arbeitsgebiete zu beschränken.

 

Die Erstellung des Zwischenabschlusses für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025 erfolgte in entsprechender Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 16 (DRS 16) „Halbjahresfinanzberichterstattung“, der durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) herausgegeben und durch das Bundesministerium für Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekanntgemacht wurde.

 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025 wurde unter Anwendung der gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt wie der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024.

 

Der Zwischenabschluss enthält nicht sämtliche für den Abschluss des Geschäftsjahres vorgeschriebenen Erläuterungen und Angaben und sollte im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 gelesen werden.

 

Erläuterungen zur Bilanz

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 29 (31. Dezember 2024: TEUR 16) und betreffen in Höhe von TEUR 18 Ansprüche auf Erstattung von Umsatzsteuern (31. Dezember 2024: TEUR 1), in Höhe von TEUR 6 abgegrenzte Zinsen aus Festgeldanlagen (31. Dezember 2024: TEUR 11) sowie in Höhe von TEUR 5 Ansprüche auf Erstattung von Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag (31. Dezember 2024: TEUR 4).

 

Latente Steuern

Unverändert zum 31. Dezember 2024 wurden latente Steuern auf bestehende gewerbesteuerliche sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge im Einklang mit § 274 HGB nicht angesetzt. Der für die CAMERIT AG maßgebliche Ertragssteuersatz beträgt 32,3 %.

 

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2025 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

 

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt nach Kenntnis der Gesellschaft am 30. Juni 2025 über einen Stimmrechtsanteil an der CAMERIT AG in Höhe von unverändert 88,289 %. Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

 

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 19 (31. Dezember 2024: TEUR 37) betreffen ausschließlich anteilige Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025.

 

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 12 (31. Dezember 2024: TEUR 12) betreffen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11 (31. Dezember 2024: 11) und Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der Gehaltsabrechnung in Höhe von TEUR 1 (31. Dezember 2024: TEUR 1).

 

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

 

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 100 resultieren aus der anteiligen Auflösung des zum 31. Dezember 2024 gebildeten passiven Ausgleichspostens aufgrund einer Vergütung aus einer Stillhalteoption.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 109 (Vergleichsperiode: TEUR 156) gliedern sich wie folgt:

 

in TEUR 1. Halbjahr 2025 1. Halbjahr 2024
Börsennotiz, Rechts- und Beratungskosten, Aufsichtsratsvergütung, Hauptversammlung 66 94
Prüfungskosten Jahresabschluss 19 21
Versicherungen, Beiträge und Gebühren 11 11
EDV- und Verwaltungskosten 10 10
Büromiete und Nebenkosten 3 3
Übrige 0 17
  109 156

 

Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge resultieren aus der Anlage liquider Mittel.

 

Sonstige Angaben

 

Mitarbeiter

Die CAMERIT AG beschäftigte im ersten Halbjahr 2025 neben dem Vorstand keinen Mitarbeiter.

 

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem 30. Juni 2025 eingetreten sind und Einfluss auf die Gesellschaft haben könnten, waren nicht zu verzeichnen.

 

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

 

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CAMERIT AG vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der CAMERIT AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der CAMERIT AG im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Hamburg, 17. September 2025

 

Der Vorstand

 

 

 

Stefan Trumpp



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Hiermit gibt die CAMERIT AG bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 19.09.2025
Ort: https://www.camerit.de/investor-relations/berichte/


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CAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CAMERIT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
CAMERIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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CAMERIT AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. Juni 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERIT AG, des Lageberichts der CAMERIT AG, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB für das Geschäftsjahr 2024

Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2024 den festgestellten Jahresabschluss der CAMERIT AG, den Lagebericht der CAMERIT AG, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB für das Geschäftsjahr 2024 zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen

zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Stefan Trumpp, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Dies waren im Geschäftsjahr 2024 Herr Dr. Marcus Simon, Frau Daja Hilke Böhlhoff und Frau Petra Piorreck.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsrat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014).

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrates, namentlich von Herrn Dr. Marcus Simon, Frau Daja Hilke Böhlhoff und Frau Petra Piorreck.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft aus drei Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis c) genannten Kandidaten jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Dr. Marcus Simon, wohnhaft in Bissendorf, Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg,

b)

Frau Daja Hilke Böhlhoff, wohnhaft in Hamburg, Rechtsanwältin und Partnerin von Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbB,

c)

Frau Petra Piorreck, wohnhaft in Schwarzenbek, Steuerberaterin bei Wegner & Gottschalk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Lebensläufe der drei Kandidaten finden sich im Anhang dieser Einladung unter „II. Informationen zu Tagesordnungspunkt 5“.

Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten:

Nachfolgend wird angegeben, in welchen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in welchen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten Mitglied sind (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).

Herr Dr. Marcus Simon
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

keine
Frau Daja Hilke Böhlhoff
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

keine
Frau Petra Piorreck
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

keine

Erklärung zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der CAMERIT AG, den Organen der CAMERIT AG oder einem wesentlich an der CAMERIT AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Es wird auf folgende Umstände hingewiesen: Herr Dr. Marcus Simon ist derzeit Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der CAMERIT AG. Herr Dr. Marcus Simon ist Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg, sowie Angestellter der Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz. Alleinaktionärin der Winninger AG ist die RV Portfolio AG, Zürich/Schweiz, an der Herr Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, wesentlich beteiligt ist. Herr Klaus Mutschler ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Mutschler Holding AG. Diese ist Alleinaktionärin der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, welche gemäß der zuletzt übermittelten Stimmrechtsmitteilung 88,2890 % der Aktien und Stimmrechte an der CAMERIT AG hält.

6.

Vorlage des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Dieser ist vom Abschlussprüfer dahingehend geprüft worden, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt und ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG n.F. über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen

zugänglich.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Eine Beschlussfassung über die Billigung des Berichts ist gemäß § 120a Abs. 5 AktG nicht erforderlich, da es sich bei der CAMERIT AG um eine (börsennotierte) kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt. Die bisher bestehende gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Wiedergabe des Vergütungsberichts in der Einberufung zur Hauptversammlung (vgl. § 124 Abs. 2 Satz 3 und 4 AktG a.F.) ist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV vom 23. Oktober 2024 aufgehoben worden.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung bei börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat am 24. September 2021 erstmalig ein Vergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2021 für die Mitglieder des Vorstands beschlossen, das in der Hauptversammlung vom 10. November 2021 gebilligt worden ist.

Das Vergütungssystem ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen

zugänglich und wird der Hauptversammlung unverändert erneut zur Billigung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vorgenannte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschließt die Hauptversammlung bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Ein die (bestehende) Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig.

Nach § 6 Abs. 9 der Satzung entscheidet die Hauptversammlung durch Beschluss über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auf der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 hat die Hauptversammlung u.a. eine Festvergütung von EUR 10.000,- für jedes Mitglied des Aufsichtsrats beschlossen. Zusätzlich ist in § 6 Abs. 10 der Satzung vorgesehen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür trägt die Gesellschaft.

Zuletzt sind in der Hauptversammlung vom 10. November 2021 die konkrete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates bestätigt bzw. gebilligt worden.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung und die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Hinblick auf die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und die Situation der Gesellschaft nach wie vor angemessen sind.

Der Inhalt des Beschlusses vom 21. Juli 2016 sowie die Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Die bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats werden bestätigt und das vorgenannte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird gebilligt.

II. Informationen zu Tagesordnungspunkt 5

Frau Daja H. Böhlhoff, geb. 15. April 1967 in Münster, hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und einem Masterstudiengang in London 2000 ihr Referendariat in Hamburg und New York City abgeschlossen. Seit 2007 ist sie Partnerin bei Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbB.

Frau Petra Piorreck, geb. 21. November 1968 in Hamburg, hat nach einer Ausbildung zur Industriekauffrau und dem Studium der Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Steuerlehre, 1999 ihr Steuerberaterexamen abgelegt. Seit 2005 ist sie selbständig als freie Mitarbeiterin bei der Kanzlei Wegner & Gottschalk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg tätig. Zum 1. Mai 2025 wird sie dort in ein festes Anstellungsverhältnis wechseln.

Herr Dr. Marcus Simon, geb. 30. November 1964 in Osnabrück, hat nach dem Studium der Chemie in Hannover und dem Abschluss seiner Doktorarbeit in leitenden Positionen überwiegend in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen von Unternehmen sowohl in den Branchen Versicherung und Finanzdienstleistung als auch bei kapitaleinwerbenden Gesellschaften gearbeitet. Seit 2016 ist er Vorstand der Winninger AG, Hamburg.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis spätestens, Dienstag, den 10. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per Telefax unter: +49 40 6378 5423
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür reicht ein durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag„), also Montag, den 26. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 10. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per Telefax unter: +49 40 6378 5423
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für das Recht zur Ausübung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf das Recht zur Ausübung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit nicht zur Ausübung des Stimmrechts.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten – ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. In letzterem Fall hat der Bevollmächtigte seine Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung gemäß § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen) gelten spezielle Regelungen in § 135 AktG, wonach die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Einzelheiten einer Bevollmächtigung im Rahmen des § 135 AktG sollten Aktionäre mit dem jeweiligen Bevollmächtigten abstimmen. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf können bis spätestens Montag, den 16. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per Telefax unter: +49 40 6378 5423
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zum Download zur Verfügung.

Insbesondere für die Bevollmächtigung gemäß § 135 AktG (Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen) können daneben auch etwaige, von den gemäß § 135 AktG zu Bevollmächtigenden zur Verfügung gestellte Formulare genutzt werden.

Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters

Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter stimmt aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den Weisungen ab, die ihm der jeweilige Aktionär zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters setzt voraus, dass ihm neben der Vollmacht auch Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Fehlen zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte insoweit nicht aus und enthält sich insoweit der Stimme. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten unklare bzw. missverständliche Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthält dieser sich insoweit ebenfalls der Stimme.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zum Download zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft nebst den Weisungen muss spätestens am Montag, den 16. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei folgender Adresse in Textform eingegangen sein.

CAMERIT AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per Telefax unter: +49 40 6378 5423
oder per E-Mail unter: hv@ubj.de
 

Auch im Falle einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes stets erforderlich.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre (nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Samstag, den 17. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten; bei dieser Fristberechnung sind die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und fristgemäßen Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126, 127 AktG)

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehend angegebene Adresse zu richten und müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Montag, den 2. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
oder per Telefax unter: +49 40 339 62-481
oder per E-Mail unter: info@camerit.de
 

Unter dieser Adresse rechtzeitig eingegangene und zulässige Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann der Vorstand unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.

Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

Fragerecht der Aktionäre

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der CAMERIT AG kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der CAMERIT AG ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 100.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zur Verfügung.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

veröffentlicht.


Hamburg, im April 2025

CAMERIT AG

Der Vorstand


Informationen zum Datenschutz

Die CAMERIT AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien), Verwaltungsdaten (z.B. das Teilnehmerverzeichnis), Daten über ggf. erteilte Vollmachten, Weisungen und das Abstimmverhalten. Je nach Einzelfall verarbeiten wir auch weitere personenbezogene Daten, wie beispielsweise Informationen zu Anträgen, Wahlvorschlägen und Fragen von Aktionären, wobei der Fragesteller genannt wird, sofern nicht explizit das Gegenteil gewünscht ist. Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem über Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen
 

zugänglich gemacht. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die CAMERIT AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen, etwa zur Erstellung von Statistiken oder zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Die Verarbeitung erfolgt dabei auf Grundlage einer Interessenabwägung, die immer auch Ihre Interessen berücksichtigt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Für die Datenverarbeitung ist die CAMERIT AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

CAMERIT AG
Vorstand Stefan Trumpp
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 339 62-435
Fax: +49 40 339 62-481
E-Mail: s.trumpp@camerit.de
 

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der CAMERIT AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Für die Durchführung der Hauptversammlung hat die CAMERIT AG die UBJ. GmbH, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, beauftragt. Dabei werden auch personenbezogene Daten von Aktionären oder deren Bevollmächtigte verarbeitet.

Selbstverständlich geben wir personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben (etwa im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären, Aktionärsvertretern und sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung im Sinne von § 129 Abs. 1 AktG teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären, Aktionärsvertretern und sonstigen Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Verpflichtung kann sich daraus ergeben, Zugang zu oder Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnisses zu gewähren. Dies kann auch die Überlassung einer Abschrift oder eines Ausdrucks des Teilnehmerverzeichnisses beinhalten. Die darin enthaltenen Angaben sind gegebenenfalls auch in einen Drittstaat zu übersenden, soweit zugangs- oder einsichtnahmeberechtigte Personen in einem Drittstaat ansässig sind. Dabei können auch Drittstaaten betroffen sein, für die kein Angemessenheitsbeschluss der Kommission im Sinne von Art. 45 Abs. 1 DSGVO vorliegt. Im Übrigen findet keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten statt.

Die oben genannten Daten werden spätestens 3 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zu anderen Zwecken – etwa zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung – erforderlich.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an info@camerit.de.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

CAMERIT AG
Wendenstraße 1 A
20097 Hamburg
Fax: +49 40 339 62-481
E-Mail: info@camerit.de

 



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2121624  22.04.2025 CET/CEST

CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

CAMERIT AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
CAMERIT AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

28.02.2025 / 17:11 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die CAMERIT AG bekannt, dass folgende Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 09.04.2025
Ort: https://www.camerit.de/investor-relations/berichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 09.04.2025
Ort: https://www.camerit.de/investor-relations/berichte/


28.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CAMERIT AG
Wendenstraße 1A
20099 Hamburg
Deutschland
Internet: www.camerit.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2093631  28.02.2025 CET/CEST

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