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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
01.09.2026Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature ernennt Patric Somlo zum Vorstand Finanzen
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05.08.2026Springer Nature AG & Co. KGaAErfolgreiches erstes Halbjahr mit anhaltender Dynamik im Segment Research – Ausblick für das Gesamtjahr angepasst
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23.06.2026Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature veräußert seine Publikumsmediengeschäfte
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05.05.2026Springer Nature AG & Co. KGaAStarke organische Geschäftsentwicklung setzt sich im Jahr 2026 fort
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21.04.2026Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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01.04.2026Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Natures Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen
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17.03.2026Springer Nature AG & Co. KGaASehr starke Geschäftsentwicklung im Jahr 2025. Weiteres Wachstum für 2026 erwartet
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09.03.2026Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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12.11.2025Springer Nature AG & Co. KGaAStarke Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2025. Prognose für das Gesamtjahr bestätigt
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13.08.2025Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature verzeichnet starkes Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und erhöht Prognose für das Gesamtjahr
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12.08.2025Springer Nature AG & Co. KGaASPRINGER NATURE AG & Co. KGaA: Springer Nature hebt Prognose für das Gesamtjahr 2025 an
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13.05.2025Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature mit starkem Start ins Jahr 2025
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24.04.2025Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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18.03.2025Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature erreicht Umsatz- und Gewinnziele und erwartet 2025 weiteres Wachstum
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28.02.2025Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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19.11.2024Springer Nature AG & Co. KGaASpringer Nature erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 anhaltendes Wachstum und bestätigt den Ausblick für das Gesamtjahr
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Springer Nature ernennt Patric Somlo zum Vorstand Finanzen

Springer Nature ernennt Patric Somlo zum Vorstand Finanzen

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Personalie/Personalie
Springer Nature ernennt Patric Somlo zum Vorstand Finanzen

01.09.2026 / 17:30 CET/CEST
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Springer Nature ernennt Patric Somlo zum Vorstand Finanzen

 

Berlin | London | New York, 1. September 2026

Springer Nature hat heute die Ernennung von Patric Somlo zum Vorstand Finanzen (Chief Financial Officer – CFO) bekannt gegeben.

Patric Somlo wechselt von der Lonza Group AG, einem börsennotierten globalen Anbieter von Entwicklungs- und Produktionsdienstleistungen für Pharma- und Biotechnologieunternehmen, zu Springer Nature. Dort ist er derzeit Senior Vice President Corporate Finance. Zuvor war er in den Bereichen Private Equity, Unternehmensberatung und Investment Banking tätig.

Er hat Informatik an der ETH Zürich studiert und dort einen Masterabschluss mit Schwerpunkt Maschinelles Lernen erworben. Darüber hinaus besitzt er einen MBA der Columbia Business School.

Stefan von Holtzbrinck, der Aufsichtsratsvorsitzende von Springer Nature, sagte:

„Patrics Erfahrung in börsennotierten und wissenschaftsnahen internationalen Unternehmen macht ihn bestens geeignet, um Springer Nature in der nächsten Phase seiner Entwicklung zu begleiten. Wir freuen uns, ihn bei Springer Nature willkommen zu heißen, und darauf, von seinen Einblicken und seiner Führungserfahrung zu profitieren.“

Patric Somlo wird seine neue Position am 1. November antreten. Er folgt auf Alexandra Dambeck, die, wie bereits im April angekündigt, das Unternehmen verlassen wird, um eine neue Aufgabe außerhalb von Springer Nature zu übernehmen.

Frank Vrancken Peeters, der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer – CEO) von Springer Nature, sagte:

„Unsere Mission ist es, Fortschritt zu ermöglichen. Wir unterstützen Forschende, Lehrende und Angehörige der Gesundheitsberufe dabei, Wissen zu teilen und die Welt besser zu verstehen. Patrics Erfahrung in forschungsgetriebenen Branchen, seine nachgewiesenen Erfolge in dynamischen und sich schnell verändernden Umfeldern sowie seine Expertise bei der Transformation mit Hilfe künstlicher Intelligenz werden für unser weiteres Wachstum von großem Wert sein.“

Patric Somlo sagte:

„Springer Nature spielt weltweit eine einzigartige und wichtige Rolle für Forschung, Lernen und wissenschaftliche Entdeckungen. Ich freue mich sehr, Teil eines Unternehmens mit einer klaren Mission, starken Marken und außergewöhnlich talentierten Kolleg*innen zu werden. Gemeinsam mit Frank, Stefan und den Teams im gesamten Unternehmen möchte ich das langfristige Wachstum von Springer Nature unterstützen und dazu beitragen, dass wir weiterhin in Innovationen investieren, die unseren Communities und Stakeholdern zugutekommen.“

Der Vorstand und die Geschäftsleitung danken Alexandra Dambeck herzlich für ihren bedeutenden Beitrag zu Springer Nature während ihrer Zeit als Finanzvorständin.



01.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
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2391890  01.09.2026 CET/CEST

Erfolgreiches erstes Halbjahr mit anhaltender Dynamik im Segment Research – Ausblick für das Gesamtjahr angepasst

Erfolgreiches erstes Halbjahr mit anhaltender Dynamik im Segment Research – Ausblick für das Gesamtjahr angepasst

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresergebnis
Erfolgreiches erstes Halbjahr mit anhaltender Dynamik im Segment Research – Ausblick für das Gesamtjahr angepasst

05.08.2026 / 07:00 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG

Erfolgreiches erstes Halbjahr mit anhaltender Dynamik im Segment Research – Ausblick für das Gesamtjahr angepasst

  • Starke Geschäftsentwicklung mit 6,2 % organischem[1]Umsatzwachstum und 7,7 % organischem Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses
  • Segment Research mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,2 %; Zeitschriftenportfolio wächst dank Marktführerschaft in Open Access (OA) schneller als der Markt
  • Der Einsatz von KI beschleunigt den wissenschaftlichen Fortschritt. KI-Tools tragen zur Vereinfachung des Publikationsprozesses bei, fördern die Verbreitung vertrauenswürdigen Wissens und tragen zur Wahrung der Forschungsintegrität bei
  • Free Cash Flow verbesserte sich um € 64 Millionen auf € 268 Millionen; Nettoverschuldung liegt bei € 1,2 Milliarden und der Verschuldungsgrad bei 1,6x
  • Prognose 2026 angepasst: Organisches Umsatzwachstum von rund 6 % (zuvor 5 % bis 6 %) bei einer Verbesserung der organischen bereinigten operativen Ergebnismarge um mindestens 30 Basispunkte (zuvor etwa 30 Basispunkte)
  • Veräußerung des Publikumsmediengeschäfts angekündigt. Die Transaktion wird sich voraussichtlich positiv auf das bereinigte Betriebsergebnis des Segments Research auswirken

Die vollständige Pressemitteilung H1 2026 mit Anhang finden Sie hier.
 

Berlin, 5. August 2026

Springer Nature erzielte im ersten Halbjahr 2026 starke Ergebnisse. Die Umsatzerlöse für diesen Zeitraum stiegen auf € 939,8 Millionen (H1 2025: € 925,9 Millionen), was einem organischen Wachstum von 6,2 % entspricht. Wesentlicher Wachstumstreiber war das Segment Research mit einer anhaltenden Stärke im Zeitschriftengeschäft. Dazu trugen insbesondere die Full Open Access (FOA)-, Nature- und Springer-Portfolios bei.

Das bereinigte Betriebsergebnis stieg auf € 246,2 Millionen (H1 2025: € 240,6 Millionen) und verzeichnete damit ein organisches Wachstum von 7,7 %, bedingt durch einen vorteilhaften Produktmix und operative Skaleneffekte.

Frank Vrancken Peeters, der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer, CEO) von Springer Nature, sagte: “Wir haben ein starkes erstes Halbjahr erzielt, wobei unser Segment Research den Markt erneut übertroffen hat. Dies unterstreicht unsere führende Position im Bereich Open Access, den Einsatz KI-gestützter Tools sowie unsere kontinuierlichen Investitionen in Wachstum. Im ersten Halbjahr haben wir 39 neue Zeitschriften sowie Nature Books, unsere neue Marke für wissenschaftliche Bücher, eingeführt. Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung haben wir unsere Prognose angepasst und erwarten nun für 2026 ein organisches Umsatzwachstum von rund 6 %.”

Segmente

Das Segment Research verzeichnete Umsatzerlöse von € 748,0 Millionen (H1 2025: € 730,7 Millionen) mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,2 %. Dies war vor allem auf die Entwicklung des Fachzeitschriftenportfolios zurückzuführen. Die Zahl der veröffentlichten Artikel stieg um rund 13 % und lag damit deutlich über dem geschätzten Marktwachstum von rund 8 % im gleichen Zeitraum.

Zur Jahresmitte waren nahezu alle Vertragsverlängerungen für das Jahr 2026 abgeschlossen.

Im ersten Halbjahr 2026 hat das Unternehmen 39 neue Zeitschriften eingeführt, darunter Nature Progress Oncology, Nature Progress Brain Health, Scientific Reviews, eine multidisziplinäre Schwesterzeitschrift von Scientific Reports, die narrative Reviews veröffentlicht, sowie BMC Sustainability und 14 neue Titel der Discover-Reihe, darunter Discover Telecommunications.

Im Juli hat Springer Nature Nature Books vorgestellt, ein neues Imprint, das die wissenschaftliche Expertise der Nature-Redaktion mit der führenden Stellung des Unternehmens im Bereich akademischer Bücher vereint.

Im ersten Halbjahr hat das Unternehmen 19 neue transformative Vereinbarungen (Transformative Agreements, TAs) mit nationalen Konsortien, staatlichen Stellen und Forschungseinrichtungen abgeschlossen, um den Übergang zu Open Access weiter voranzutreiben. Damit stieg die Gesamtzahl der zum Ende des Berichtszeitraums bestehenden TAs auf 101. Die transformativen Vereinbarungen von Springer Nature umfassen mittlerweile mehr als 4.400 Einrichtungen.

Springer Nature investiert weiterhin in KI und Technologie und baut dabei auf seine vertrauenswürdigen Marken, Inhalte und seine umfassende fachliche Expertise. KI treibt den wissenschaftlichen Fortschritt voran, und Springer Nature setzt Künstliche Intelligenz gezielt ein, um den Publikationsprozess weiterzuentwickeln, die Integrität der Forschung zu stärken und die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu verbessern.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits mehr als 60 % aller Einreichungen über SNAPP, die integrierte KI-gestützte Publikationsplattform von Springer Nature, bearbeitet. Nature Research Assistant, ein KI-Tool für Forschende, das sich derzeit in der Beta-Phase befindet, wurde um die Funktion Manuscript Adviser erweitert. Diese unterstützt Autor*innen dabei, die wissenschaftliche Aussagekraft ihrer Manuskripte zu verbessern und so das Vertrauen in deren Qualität bereits vor der Einreichung zu stärken.

Die Umsatzerlöse mit Büchern stiegen, wobei sowohl das Print- als auch das Digitalgeschäft zum Wachstum beitrugen. Der Umsatz im digitalen Buchgeschäft profitierte von der zeitlichen Verschiebung der Auslieferung von E-Book-Paketen an institutionelle Kunden.

Die Umsatzerlöse im Servicegeschäft profitierten vom Wachstum bei Text- und Data-Mining-Lösungen (TDM) für Unternehmenskunden, das die Auswirkungen eines schwierigeren Marktumfelds für Werbedienstleistungen und Talent Services in den USA teilweise ausglich. Springer Nature hat kürzlich eine Partnerschaft im Rahmen von ARC3 AI mit einer führenden Plattform für medizinische Informationen bekannt gegeben. ARC3 ermöglicht Kunden den Zugang zu vertrauenswürdigen wissenschaftlichen Inhalten in KI-gestützten Umgebungen.

Das organische Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses lag bei 8,2 %. Das bereinigte Betriebsergebnis stieg auf € 228,7 Millionen (H1 2025: € 219,6 Millionen) und lag damit im Berichtszeitraum über dem Umsatzwachstum, getragen von operativen Skaleneffekten und Effizienzmaßnahmen.

Im ersten Halbjahr hat Springer Nature angekündigt, sein Publikumsmediengeschäft, bestehend aus Scientific American in den USA und Spektrum der Wissenschaft in Deutschland, zu veräußern. Scientific American wurde am 24. Juni 2026 von der LabX Media Group übernommen. Der Verkauf von Spektrum der Wissenschaft an GeraNova Bruckmann wurde am 31. Juli 2026 abgeschlossen.

Über die finanziellen Konditionen der Transaktionen wurde Stillschweigen vereinbart. Scientific American und Spektrum der Wissenschaft trugen im Geschäftsjahr 2025 gemeinsam rund € 25 Millionen zum Umsatz des Segments Research bei. Die beiden Transaktionen werden sich leicht positiv auf das bereinigte Betriebsergebnis auswirken.

Das Segment Health verzeichnete Umsatzerlöse von € 89,9 Millionen (H1 2025: € 90,4 Millionen) und ein organisches Umsatzwachstum von 1,3 %. Die Geschäftsentwicklung profitierte vom Wachstum in der DACH-Region, das die rückläufige Entwicklung im Bereich International Healthcare sowie in den Niederlanden teilweise ausglich. Im Bereich International Healthcare belasteten das wirtschaftlich und regulatorisch unsichere Umfeld die Marketingausgaben der Pharmaindustrie. In den Niederlanden war die Umsatzentwicklung erwartungsgemäß durch einen anspruchsvollen Vorjahresvergleich beeinflusst, da das erste Halbjahr 2025 von der Einführung einer neuen Ausgabe des Schlichting-Tests zur Beurteilung der Sprachentwicklung profitiert hatte.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Health stieg organisch um 1,2 % auf € 15,3 Millionen (H1 2025: € 15,4 Millionen), weitgehend im Einklang mit dem Umsatzwachstum.

Das Segment Education erzielte Umsatzerlöse in Höhe von € 102,8 Millionen (H1 2025: € 105,5 Millionen), was einem organischen Wachstum von 3,5 % entsprach. Das Umsatzwachstum wurde vor allem durch das südliche Afrika mit einer soliden Entwicklung in Simbabwe, die vorgezogene zeitliche Verschiebung bei Bestellungen in Westeuropa sowie das Wachstum in Indien getragen. Teilweise ausgeglichen wurde diese Entwicklung durch niedrigere Umsätze in Argentinien infolge eines anspruchsvollen Vorjahresvergleichs, da das erste Halbjahr 2025 von einem großen Regierungsauftrag profitiert hatte.

Der berichtete Umsatz ging hingegen um 2,6 %, vor allem aufgrund der Hyperinflation in Argentinien sowie der Stärke des Euro gegenüber der indischen Rupie.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Education erhöhte sich organisch um 4,4 % auf € 2,3 Millionen (H1 2025: € 5,5 Millionen). Auf berichteter Basis ging das bereinigte Betriebsergebnis aufgrund negativer Währungseffekte wie oben beschrieben um 58,8 % zurück.

Ausblick

Im März hatte das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2026 ein organisches Umsatzwachstum von 5 % bis 6 % sowie eine Verbesserung der organischen bereinigten operativen Ergebnismarge um etwa 30 Basispunkte prognostiziert. Nun erwartet das Unternehmen ein organisches Umsatzwachstum von rund 6 % und einen Anstieg der organischen bereinigten operativen Ergebnismarge um mindestens 30 Basispunkte.

Alexandra Dambeck, Vorständin Finanzen (Chief Financial Officer, CFO) von Springer Nature, sagte: “Die starke Entwicklung im ersten Halbjahr 2026 sowie unsere angepasste Prognose belegen die Stärke unseres Portfolios und unsere anhaltende Fähigkeit, das bereinigte Betriebsergebnis schneller als den Umsatz zu steigern und gleichzeitig in Initiativen zu investieren, die langfristiges Wachstum fördern.”

Für weitere Informationen:

Investoren & Analysten  Medien 

Tom Waldron  +44 7345 472955  Cornelius Rahn +49 30 82787 5892

tom.waldron@springernature.com  cornelius.rahn@springernature.com

Eine Telefonkonferenz für Investoren und Analysten findet um 14:00 MESZ statt. Einzelheiten sind zu finden unter https://ir.springernature.com.

 

Finanzüberblick

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stiegen auf € 939,8 Millionen (H1 2025: € 925,9 Millionen), was einem organischen Wachstum von 6,2 % entspricht.

Bereinigtes Betriebsergebnis

Das bereinigte Betriebsergebnis erhöhte sich auf € 246,2 Millionen (H1 2025: € 240,6 Millionen) und verzeichnete damit ein organisches Wachstum von 7,7 %. Die organische bereinigte operative Ergebnismarge verbesserte sich um 38 Basispunkte.

 

Das berichtete Betriebsergebnis belief sich auf € 194,6 Millionen (H1 2025: € 192,6 Millionen). Eine Überleitung vom bereinigten Betriebsergebnis zum berichteten Betriebsergebnis ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 

Finanzergebnis

Im ersten Halbjahr 2026 belief sich das bereinigte Finanzergebnis auf einen Nettoaufwand von € 39,7 Millionen und lag damit über dem Vorjahreswert (H1 2025: Nettoaufwand von € 20,7 Millionen). Zwar wirkten sich die geringere Bankverschuldung sowie niedrigere Zinssätze positiv aus, dieser Effekt wurde jedoch überkompensiert durch den Wegfall der im Vorjahr entstandenen positiven Währungseffekte aus der Bewertung interner Verrechnungsposten, die sich im ersten Halbjahr 2026 nicht wiederholten.

Steuer

Die bereinigten Ertragsteuern in Höhe von € 65,5 Millionen (H1 2025: € 54,3 Millionen) entsprechen einer bereinigten Steuerquote von 31,7 % (H1 2025: 24,7 %). Die bereinigte Steuerquote des Vorjahres profitierte von der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge, wodurch sich die bereinigten Ertragsteuern um € 21,1 Millionen verringerten.

Periodenergebnis je Aktie

Das bereinigte Periodenergebnis belief sich auf € 141,0 Millionen (H1 2025: € 165,8 Millionen). Bei einer gewichteten durchschnittlichen Anzahl von 198,9 Millionen ausstehenden Stammaktien ergibt sich für das erste Halbjahr 2026 ein bereinigtes Periodenergebnis je Aktie von € 0,71 (H1 2025: € 0,83). Das bereinigte Periodenergebnis je Aktie ging gegenüber dem Vorjahr erwartungsgemäß zurück. Zwar entwickelte sich das bereinigte Betriebsergebnis stark, dies wurde jedoch durch ungünstige Wechselkurseffekte auf das bereinigte Betriebsergebnis und auf das Finanzergebnis sowie durch die im Vorjahr enthaltenen steuerlichen Einmaleffekte mehr als ausgeglichen.

 

Das berichtete Periodenergebnis belief sich auf € 101,3 Millionen (H1 2025: € 129,4 Millionen) bei einem Periodenergebnis je Aktie von € 0,51 (H1 2025: € 0,65). Eine Überleitung vom bereinigten Periodenergebnis und vom bereinigten Periodenergebnis je Aktie auf die ausgewiesenen Kennzahlen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Cash Flow

Der Free Cash Flow stieg um € 63,8 Millionen auf € 267,6 Millionen, vor allem aufgrund einer verbesserten operativen Entwicklung sowie geringerer Zinszahlungen.

Nettoverschuldung

Die Nettoverschuldung betrug zum 30. Juni 2026 € 1.163 Millionen.

Das Unternehmen hat seine finanzielle Verschuldung im ersten Halbjahr 2026 weiter reduziert; zum 30. Juni 2026 lag der Verschuldungsgrad (Nettofinanzverbindlichkeiten im Verhältnis zum bereinigten EBITDA) bei 1,6x und damit weiterhin innerhalb des Zielkorridors von 1,5x bis 2,0x.

 

Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen

Dieses Dokument enthält Aussagen über die zukünftige Geschäftsentwicklung und strategische Ausrichtung des Unternehmens. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „plant“, „Ziele“, „beabsichtigt“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „erwartet“, „geht davon aus“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ sowie an deren Verneinungen oder vergleichbaren Formulierungen zu erkennen. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten. Diese sind in anderen Veröffentlichungen beschrieben, insbesondere Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts, der im jüngsten Geschäftsbericht des Unternehmens enthalten ist und auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Sollten sich diese Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf erheblich von den erwarteten Entwicklungen abweichen. Für die Richtigkeit dieser Prognosen übernehmen wir daher keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Verwendung alternativer Kennzahlen

Diese Mitteilung enthält bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht gemäß IFRS dargestellt sind und Posten ausschließen können, die für das Verständnis und die Beurteilung der finanziellen Ergebnisse des Unternehmens wesentlich sein können. Diese Kennzahlen sollten weder isoliert noch als Ersatz für nach IFRS ausgewiesene Kennzahlen zur Profitabilität, Liquidität oder Unternehmensentwicklung betrachtet werden. Hinsichtlich der Definition der alternativen Kennzahlen „bereinigtes Betriebsergebnis“, „organische Marge des bereinigten Betriebsergebnisses“, „Free Cashflow“ und „organische Änderung“ verweist das Unternehmen auf die entsprechenden Definitionen auf Seite 39 des Geschäftsberichts 2024 unter den Überschriften „Wesentliche Kennzahlen“ und „Sonstige finanzielle Steuerungsgrößen“, der auf der Investor-Relations-Website des Unternehmens verfügbar ist.

Über Springer Nature

Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature.

 

 

 

1Organisch: In der organischen Änderung bleiben Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt. Im ersten Halbjahr 2026 umfassen die Portfolioveränderungen den Verkauf von Scientific American aus dem Segment Research.



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2377286  05.08.2026 CET/CEST

Springer Nature veräußert seine Publikumsmediengeschäfte

Springer Nature veräußert seine Publikumsmediengeschäfte

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Verkauf/Verkauf
Springer Nature veräußert seine Publikumsmediengeschäfte

23.06.2026 / 17:40 CET/CEST
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Springer Nature veräußert seine Publikumsmediengeschäfte

  • Strategische Veräußerung des Portfolios für Publikumsmedien ermöglicht Springer Nature die Konzentration auf das Kerngeschäft
  • Transaktion unterstützt die langfristige Entwicklung von Scientific American und Spektrum der Wissenschaft
  • LabX Media Group wird neuer Eigentümer von Scientific American; GeraNova Bruckmann übernimmt Spektrum der Wissenschaft

Berlin | London | New York, 23. Juni 2026

Springer Nature hat heute bekanntgegeben, dass das Unternehmen seine Publikumsmediengeschäfte veräußert, darunter Scientific American in den Vereinigten Staaten und Spektrum der Wissenschaft in Deutschland. Die strategische Transaktion ermöglicht es Springer Nature, sich auf sein globales Kerngeschäft in den Bereichen Forschung, Gesundheit und Bildung zu konzentrieren und zugleich die langfristige Entwicklung dieser Marken zu unterstützen.

Scientific American und Spektrum der Wissenschaft spielen seit langem eine wichtige Rolle dabei, Wissenschaft einem breiten Publikum zu vermitteln, und sind in ihren jeweiligen Märkten stark aufgestellt. Die Publikationen werden an neue Eigentümer verkauft, die über ausgewiesene Expertise im Bereich Publikumsmedien verfügen und gut aufgestellt sind, um ihre künftige Entwicklung zu unterstützen.

Frank Vrancken Peeters, der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer, CEO) von Springer Nature, sagte:

„Scientific American und Spektrum der Wissenschaft sind angesehene und geschätzte Wissenschaftsmedienmarken mit einer langen und prägenden Geschichte. Wir danken den Teams, die sie aufgebaut und entwickelt haben. Wir haben uns die nötige Zeit genommen, um für diese starken Marken die richtigen neuen Eigentümer zu finden. Diese verfügen über die Expertise und den Anspruch im Publikumsmedienbereich, um in die Zukunft der beiden Publikationen zu investieren.“

Springer Nature arbeitet mit beiden Käufern zusammen, um die Kontinuität der Publikationen sicherzustellen.

Transaktionsdetails und finanzielle Angaben

Scientific American wird von der LabX Media Group, einem globalen, auf Wissenschaft spezialisierten Medienunternehmen, übernommen. Die Transaktion wird am 24. Juni 2026 abgeschlossen.

Springer Nature hat eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrum der Wissenschaft an GeraNova Bruckmann, eine in Deutschland ansässige Verlagsgruppe, getroffen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der regulatorischen Genehmigung und soll im weiteren Jahresverlauf abgeschlossen werden.

Finanzielle Details der Transaktionen wurden nicht bekanntgegeben.

Scientific American und Spektrum der Wissenschaft trugen im Jahr 2025 zusammen rund € 25 Mio. zum Umsatz von Springer Nature bei. Die Transaktionen werden den Ausblick von Springer Nature für 2026 nicht beeinflussen und sich 2027 leicht positiv auf das bereinigte operative Ergebnis auswirken.



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2352118  23.06.2026 CET/CEST

Starke organische Geschäftsentwicklung setzt sich im Jahr 2026 fort

Starke organische Geschäftsentwicklung setzt sich im Jahr 2026 fort

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartals-/Zwischenmitteilung
Starke organische Geschäftsentwicklung setzt sich im Jahr 2026 fort

05.05.2026 / 07:00 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG

Starke organische Geschäftsentwicklung setzt sich im Jahr 2026 fort

  • Starke Geschäftsentwicklung mit 6,2 % organischem[1] Umsatzwachstum und 8,6 % organischem Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses
  • Segment Research mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,2 %; Zeitschriftenportfolio wächst dank Marktführerschaft in Open Access (OA) und konsequenter Nutzung von KI schneller als der Markt
  • KI-Tools tragen weiterhin zur Vereinfachung des Publikationsprozesses bei, unterstützen das Wachstum und stärken die Forschungsintegrität durch KI-basierte Prüfungen
  • Free Cashflow verbesserte sich um € 46,4 Millionen auf € 204,4 Millionen
  • Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt

Die vollständige Pressemitteilung Q1 2026 mit Anhang finden Sie hier

Berlin, 5. Mai 2026

Springer Nature erzielte im ersten Quartal 2026 starke Ergebnisse. Die Umsatzerlöse für diesen Zeitraum stiegen auf € 451,4 Millionen (Q1 2025: € 450,3 Millionen), was einem organischen Wachstum von 6,2 % entspricht. Haupttreiber war das Wachstum im Segment Research, bei anhaltender Stärke im Full Open Access (FOA)-Geschäft. Das berichtete Umsatzwachstum lag aufgrund negativer Wechselkurseffekte bei 0,3 %.

Das bereinigte Betriebsergebnis belief sich auf € 106,7 Millionen (Q1 2025: € 107,9 Millionen), und verzeichnete damit ein organisches Wachstum von 8,6 %, bedingt durch einen vorteilhaften Produktmix und operative Skaleneffekte.

Frank Vrancken Peeters, der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer, CEO) von Springer Nature, sagte: „Unsere Ergebnisse im ersten Quartal wurden von unserem Segment Research getragen, das sich weiterhin besser als der Markt entwickelte. Das starke organische Wachstum wurde durch unsere Führungsposition im Open Access-Geschäft sowie durch unseren Ansatz bei Technologie und KI unterstützt. Unsere Expertenteams setzen KI-Tools ein, um den Publikationsprozess zu transformieren, die Verbreitung vertrauenswürdigen Wissens zu beschleunigen und Vertrauen sowie Integrität zu gewährleisten.”

Segmente

Das Segment Research verzeichnete Umsatzerlöse von € 359,9 Millionen (Q1 2025: € 354,9 Millionen) mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,2 %. Dies war vor allem auf die Entwicklung des Fachzeitschriftenportfolios zurückzuführen, mit besonderer Stärke im Bereich FOA.

Die Zahl der veröffentlichten Artikel im Berichtszeitraum stieg im gesamten Portfolio um nahezu 15 % und lag damit deutlich über dem Marktwachstum von rund 6 % im gleichen Zeitraum.

Die Vertragsverlängerungsperiode 2026 verläuft planmäßig.

Im ersten Quartal unterzeichnete das Unternehmen 14 transformative Vereinbarungen (TAs) mit nationalen Konsortien, staatlichen Einrichtungen und Forschungsinstitutionen, um den Übergang zu OA weitervoranzutreiben. Die TAs von Springer Nature decken inzwischen mehr als 4.000 Institutionen ab.

Im Berichtszeitraum hat Springer Nature 19 neue Journals eingeführt, darunter die neue OA-Journalreihe Nature Progress, beginnend mit Nature Progress Oncology und Nature Progress Brain Health.

KI-Tools beschleunigen Abläufe im Publikationsprozess und unterstützen das Wachstum, während KI-gestützte Prüfungen dazu beitragen, die Integrität der Forschung zu wahren. Die Zahl der Publikationen, die über die SNAPP-Plattform von KI-gestützten Prozessen profitieren, soll 2026 gegenüber mehr als 1,5 Millionen im Jahr 2025 um 25 % steigen.

Die Buchumsätze wuchsen moderat und profitierten vom Wachstum im Bereich Digital.

Das organische Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses lag bei 8,4 %. Das bereinigte Betriebsergebnis belief sich im Quartal auf € 100,2 Millionen (Q1 2025: € 99,5 Millionen).

Das Segment Health verzeichnete Umsatzerlöse von € 40,8 Millionen (Q1 2025: € 41,1 Millionen) und ein organisches Umsatzwachstum von 1,8 %. Das Wachstum wurde von einer starken Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Scientific Affairs Services in International Healthcare und von Wachstum in der DACH-Region getragen. Die Umsätze in den Niederlanden lagen im ersten Quartal weitgehend auf Vorjahresniveau. Dies ist auf eine starke Vergleichsbasis im ersten Quartal 2025 zurückzuführen, die von einer neuen Ausgabe des Schlichting-Tests profitierte.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Health stieg organisch um 9,1 % auf € 4,8 Millionen (Q1 2025: € 4,5 Millionen) und profitierte dabei von höheren Umsätzen und Maßnahmen zur Steigerung der Kosteneffizienz, was teilweise durch Investitionen in die Vertriebskapazitäten in der DACH-Region ausgeglichen wurde.

Das Segment Education erzielte Umsatzerlöse in Höhe von € 51,2 Millionen (Q1 2025: € 54,4 Millionen), was einem organischen Wachstum von 3,3 % entsprach, getragen von einer positiven Geschäftsentwicklung in den Märkten der Südhalbkugel. Der berichtete Umsatz ging hingegen um 5,9 % zurück, vor allem aufgrund der Hyperinflation in Argentinien sowie der Stärke des Euro gegenüber der indischen Rupie.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Education erhöhte sich organisch um 39,2 % auf € 1,8 Millionen (Q1 2025: € 3,7 Millionen). Der organische Anstieg resultierte vor allem aus einem vorteilhaften Produktmix. Auf berichteter Basis ging das bereinigte Betriebsergebnis aufgrund negativer Währungseffekte wie oben beschrieben um 51,3 % zurück.

Ausblick

Das Unternehmen erwartet für das Gesamtjahr 2026 ein organisches Umsatzwachstum von 5 % bis 6 % sowie eine Verbesserung der organischen bereinigten operativen Ergebnismarge um etwa 30 Basispunkte. Damit wird der mit den Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2025 am 17. März 2026 gegebene Ausblick bestätigt.

Alexandra Dambeck, Vorständin Finanzen (Chief Financial Officer, CFO) von Springer Nature, sagte: „Die starke Dynamik in unserem Portfolio im ersten Quartal untermauert unseren Ausblick für das Geschäftsjahr 2026.“

 

Für weitere Informationen:

Investoren & Analysten Medien 

Tom Waldron  +44 7345 472955  Cornelius Rahn +49 30 82787 5892

tom.waldron@springernature.com  cornelius.rahn@springernature.com

Eine Telefonkonferenz für Investoren und Analysten findet um 14:00 Uhr MEZ statt. Einzelheiten sind zu finden unter https://ir.springernature.com

 

 

Finanzüberblick

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stiegen auf € 451,4 Millionen (Q1 2025: € 450,3 Millionen), was einem organischen Wachstum von 6,2 % entspricht.

Bereinigtes Betriebsergebnis

Das bereinigte Betriebsergebnis lag bei € 106,7 Millionen (Q1 2025: € 107,9 Millionen) und verzeichnete damit ein organisches Wachstum von 8,6 %. Die organische bereinigte operative Ergebnismarge verbesserte sich um etwa ca. 50 Basispunkte.

Cash Flow

Der Free Cash Flow stieg auf € 204,4 Millionen (Q1 2025: € 158,0 Millionen), getrieben durch eine verbesserte operative Entwicklung, niedrigere Nettozinszahlungen sowie positive Phasingeffekte bei Investitionen, Steuerzahlungen und Zinszahlungen. Positive Phasingeffekte bei den Zinszahlungen ergaben sich aus den Ende 2025 begebenen Schuldscheindarlehen, deren Zinszahlungen erst später im Geschäftsjahr anfallen.

Nettoverschuldung

Die Nettoverschuldung[2] betrug zum 31. März 2026 € 1.056 Milliarden (31. Dezember 2025: € 1.240 Milliarden).

Das Unternehmen hat seine finanzielle Verschuldung weiter reduziert; zum 31. März 2026 lag der Verschuldungsgrad[3] bei 1,5x (31. Dezember 2025: 1,7x, 31. März 2025: 2,0x). Die Zielspanne des Unternehmens beträgt 1,5x bis 2,0x.


Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen

Dieses Dokument enthält Aussagen über die zukünftige Geschäftsentwicklung und strategische Ausrichtung des Unternehmens. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „plant“, „Ziele“, „beabsichtigt“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „erwartet“, „geht davon aus“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ sowie an deren Verneinungen oder vergleichbaren Formulierungen zu erkennen. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten. Diese sind in anderen Veröffentlichungen beschrieben, insbesondere Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts, der im jüngsten Geschäftsbericht des Unternehmens enthalten ist und auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Sollten sich diese Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf erheblich von den erwarteten Entwicklungen abweichen. Für die Richtigkeit dieser Prognosen übernehmen wir daher keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Verwendung alternativer Kennzahlen

Diese Mitteilung enthält bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht gemäß IFRS dargestellt sind und Posten ausschließen können, die für das Verständnis und die Beurteilung der finanziellen Ergebnisse des Unternehmens wesentlich sein können. Diese Kennzahlen sollten weder isoliert noch als Ersatz für nach IFRS ausgewiesene Kennzahlen zur Profitabilität, Liquidität oder Unternehmensentwicklung betrachtet werden. Hinsichtlich der Definition der alternativen Kennzahlen „bereinigtes Betriebsergebnis“, organische Marge des bereinigten Betriebsergebnisses“, „Free Cashflow“ und „organische Änderung“ verweist das Unternehmen auf die entsprechenden Definitionen auf Seite 39 des Geschäftsberichts 2024 unter den Überschriften „Wesentliche Kennzahlen“ und „Sonstige finanzielle Steuerungsgrößen“, der auf der Investor-Relations-Website des Unternehmens verfügbar ist.

Über Springer Nature

Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com and @SpringerNature.

 

 

 

1Organisch: In der organischen Änderung bleiben Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.

[2] Netto-Finanzschulden sind als verzinsliche Darlehen einschließlich Leasingverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente definiert.

[3] Der Verschuldungsgrad ist als Quotient aus der Nettoverschuldung und dem bereinigtem EBITDA der vergangenen zwölf Monate definiert. Das bereinigte EBITDA ist definiert als EBITDA vor Gewinnen/Verlusten aus dem Kauf/Verkauf von Geschäftsbereichen/Beteiligungen und vor außerordentlichen Posten.



05.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
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14197 Berlin
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2320942  05.05.2026 CET/CEST

Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Springer Nature AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Springer Nature AG & Co. KGaA Berlin – ISIN DE000SPG1003 –

– Wertpapierkennnummer SPG100 – Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 28. Mai 2026, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (eindeutige Kennung des Ereignisses: 74a06fb501fdf011b552ec75f1f2e92d) eingeladen. Die ordentliche Hauptversammlung 2026 der Springer Nature AG & Co. KGaA, Berlin, Deutschland, wird auf Grundlage von § 25 Abs. 3 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt.


Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet im InvestorPortal mit Bild und Ton über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Deutschland.

Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am Ende der Einberufung im Anschluss an die Tagesordnung.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

Überblick über die Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2025, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025

TOP 3

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2026 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

TOP 9

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts

TOP 10

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

TOP 11

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat


I. Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2025, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 32 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung). Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 190.387.457,88 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung eines Betrags in Höhe von EUR 165.077.860,87 (entspricht einer Dividende in Höhe von EUR 0,83 je zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung dividendenberechtigter Stückaktie),

b)

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 25.309.597,01 auf neue Rechnung.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 0,83 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Zahlung der Dividende ist somit für den 2. Juni 2026 vorgesehen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2026 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

6.1

Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2026 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026 (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG) und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 und im Geschäftsjahr 2027 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung (§ 115 Abs. 7 WpHG) gewählt;

6.2

Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2026 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewählt.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Tagesordnungspunkt 6.2 erfolgt vorsorglich und bedingt auf das Wirksamwerden einer deutschen Umsetzungsvorschrift, in der der deutsche Gesetzgeber eine separate Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) durch die Hauptversammlung vorsieht und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht bereits (einschließlich durch Übergangsbestimmungen) dem Abschlussprüfer obliegt.

Über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 soll einzeln abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025

Gemäß § 162 AktG haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der vollständige Vergütungsbericht mit beigefügtem Prüfvermerk ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/
 

zugänglich.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

Gemäß § 120a Abs. 1-3 AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre zur Billigung vorzulegen. Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 5. Juni 2025 das Vergütungssystem mit 99,28 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin hat am 25. März 2026 eine überarbeitete Version des Vergütungssystems beschlossen, in der die Ausgestaltung der variablen Vergütung für die Vorstandsmitglieder angepasst wurde.

Das geänderte Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/
 

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/
 

zugänglich gemachte geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zu billigen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts

Zum Erwerb, zur Verwendung und Einziehung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Bisher verfügt die Gesellschaft über keine solche Ermächtigung.

Damit zukünftig flexibel im gesetzlich zulässigen Umfang durch die Gesellschaft Aktien zurückgekauft werden können, schlagen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 
a)

Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien

 

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 27. Mai 2031 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

 

Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.

 

Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

 
b)

Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien

 

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl der persönlich haftenden Gesellschafterin (i) über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme, (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß (ii) im Folgenden „öffentliches Erwerbsangebot“) oder (iii) mittels eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die zum Handel an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugelassen sind („Tauschaktien“), gegen Aktien der Gesellschaft (der Erwerb gemäß (iii) im Folgenden „Tauschangebot“).

 

aa) Erwerb der Aktien über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme

 

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten; eine Beschränkung börslicher Erwerbe auf den Xetra-Handel ist hiermit nicht verbunden.

 

Der Erwerb kann auch über multilaterale Handelssysteme im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz durchgeführt werden. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

 

bb) Öffentliches Erwerbsangebot, das heißt Erwerb der Aktien (1) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (2) mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten

 

Bei einem Erwerb im Weg eines öffentlichen Erwerbsangebots kann die Gesellschaft einen festen Erwerbspreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) festlegen, innerhalb der sie bereit ist, Aktien zu erwerben. In dem öffentlichen Erwerbsangebot kann die Gesellschaft eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der Kaufpreisspanne während der Frist im Fall nicht nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Der Kaufpreis wird im Fall einer Kaufpreisspanne anhand der in den Annahme- bzw. Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Verkaufspreise und des nach Beendigung der Angebotsfrist von der persönlich haftenden Gesellschafterin festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.

 

Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesellschaft darf der angebotene Kaufpreis oder die Kaufpreisspanne den volumengewichteten Durchschnittskurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

 

Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten darf der auf Basis der abgegebenen Angebote ermittelte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der Gesellschaft den volumengewichteten Durchschnittskurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

 

Das Volumen des Kaufangebots oder der Verkaufsaufforderung kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Kaufangebots oder der Verkaufsaufforderung der Gesellschaft überschreiten, erfolgt die Berücksichtigung oder die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Kaufangebots bzw. der Verkaufsaufforderung zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu 100 angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt erworben werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das Kaufangebot oder die Verkaufsaufforderung kann weitere Bedingungen vorsehen.

 

cc) Tauschangebot, das heißt Erwerb der Aktien (1) mittels eines öffentlichen Angebots auf Tausch von liquiden Aktien oder (2) einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die jeweils zum Handel an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugelassen sind

 

Bei einem Erwerb im Weg eines Tauschangebots kann die Gesellschaft entweder ein Tauschverhältnis oder eine entsprechende Tauschspanne festlegen, zu dem/der sie bereit ist, die Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei kann eine Barleistung als ergänzende Zahlung oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgen. In dem Tauschangebot kann die Gesellschaft eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der Tauschspanne während der Frist im Fall nicht nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Das Tauschverhältnis wird im Fall einer Tauschspanne anhand der in den Annahme- bzw. Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Tauschverhältnisse und/oder sonstigen Angaben und des nach Beendigung der Angebotsfrist von der persönlich haftenden Gesellschafterin festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.

 

Bei einem Tauschangebot der Gesellschaft darf das angebotene Tauschverhältnis oder die Tauschspanne den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Zur Berechnung ist hierbei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Kurse einer Tauschaktie und einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots anzusetzen. Im Fall einer Anpassung der Tauschspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

 

Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten auf den Tausch von liquiden Aktien darf das auf Basis der abgegebenen Angebote ermittelte Tauschverhältnis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der Gesellschaft den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Zur Berechnung ist hierbei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Kurse einer Tauschaktie und einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots anzusetzen. Im Fall einer Anpassung der Tauschspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

 

Das Volumen des Tauschangebots oder der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Tausch angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Tauschangebots oder der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots überschreiten, erfolgt die Berücksichtigung oder die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Tauschangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu 100 angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt erworben werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das Tauschangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots kann weitere Bedingungen vorsehen.

 
c)

Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Veräußerung und sonstigen Verwendung erworbener Aktien

 

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die von der Gesellschaft aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere neben einer Veräußerung über die Börse oder multilaterale Handelssysteme oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in folgender Weise zu verwenden:

 

aa) Sie können eingezogen und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung einschließlich der Herabsetzung des Grundkapitals eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals erfolgen, sodass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. Erfolgt die Einziehung der Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals, sind sowohl der Aufsichtsrat als auch die persönlich haftende Gesellschafterin zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.

 

bb) Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (einschließlich der persönlich haftenden Gesellschafterin) bzw. deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten, insbesondere aus (Aktien-)Optionen, Inhabern von Zahlungsansprüchen aus virtuellen (Mitarbeiter-)Beteiligungsinstrumenten (sofern ein Wahlrecht der Gesellschaft zur Bedienung in Aktien besteht und die Gesellschaft dieses geltend macht), die von der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von (Mitarbeiter-)Beteiligungsprogrammen ausgegeben werden oder wurden, zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb angeboten und übertragen werden, wobei es ausreicht, dass von den Berechtigten (z.B. unter Einschaltung eines Treuhänders oder anderen Dienstleisters) wirtschaftliches Eigentum erworben wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Soweit Organmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin betroffen sind, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat, der auch die jeweiligen Einzelheiten festlegt (siehe nachstehenden lit. d)).

 

cc) Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, aufgrund von Zusagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis übertragen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

 

dd) Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, als Gegenleistung für von mit der Gesellschaft nicht verbundenen Dritten (insbesondere Dienstleistern) erbrachte Leistungen sowie zum (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, angeboten und auf diese übertragen werden. Die vorbezeichneten Aktien können darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei verbundenen Unternehmen der Gesellschaft verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen.

 

ee) Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

 

ff) Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

 

Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen unter vorstehenden lit. c) ee) und ff) verwendeten Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Geldzahlung nicht wesentlich unter dem Börsenpreis) verwendet werden, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der vorstehenden Ermächtigungen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

 
d)

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Verwendung der erworbenen eigenen Aktien

 

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung unter vorstehenden lit. a) und b) erworbenen eigenen Aktien zur Ausgabe an die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe der unter lit. c) bb) oder dd) enthaltenen Bestimmungen zu verwenden.

 
e)

Sonstige Regelungen

 

Die vorstehend unter lit. c) und lit. d) aufgeführten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können ganz oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen, ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter vorstehendem lit. c) können auch durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften ausgeübt werden.

 

Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. c) bb) bis lit. ff) und lit. d) enthaltenen Ermächtigungen darf insgesamt ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Auf diese 10 %-Grenze sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der unter lit. c) bb) bis ff) und lit. d) enthaltenen Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit der vorstehend unter lit. c) bb) bis ff) und lit. d) enthaltenen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der schriftliche Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/
 

zugänglich.

TOP 10

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

Unter Tagesordnungspunkt 9 dieser Hauptversammlung soll die persönlich haftende Gesellschafterin zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts, ermächtigt werden.

Ergänzend soll die Gesellschaft unter diesem Tagesordnungspunkt 10 ermächtigt werden, beim Erwerb eigener Aktien Eigenkapitalderivate mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts einzusetzen.

Hierzu schlagen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat vor zu beschließen:

In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf der Erwerb eigener Aktien gemäß jener Ermächtigung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hierzu ermächtigt, (1) Optionen zu veräußern, welche die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten („Put-Optionen“), (2) Optionen zu erwerben, welche die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft berechtigen („Call-Optionen“), und (3) Kaufverträge über Aktien der Gesellschaft abzuschließen und durchzuführen, bei denen zwischen Abschluss und der Erfüllung durch Lieferung von Aktien der Gesellschaft eine längere Dauer als die für die reguläre Abwicklung von börslichen Aktienkäufen übliche (derzeit zwei Börsentage) liegt („Terminkäufe“) oder (4) Kombinationen von Put- und/oder Call-Optionen und/oder Terminkäufen einzusetzen (zusammen nachfolgend: „Derivate“).

 
a)

Alle nach dieser Ermächtigung eingesetzten Derivate dürfen sich insgesamt höchstens auf eine Anzahl von Aktien beziehen, die einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Die in Ausübung dieser Ermächtigung erworbenen Aktien sind auf die Erwerbsgrenze für die gemäß der dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen Aktien anzurechnen. Die Laufzeit der einzelnen Derivate muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung oder Erfüllung der Derivate nicht nach dem 27. Mai 2031 erfolgen kann.

b)

Die Derivatgeschäfte müssen mit einem Kreditinstitut, Wertpapierinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen (zusammen nachfolgend „Emissionsunternehmen“) abgeschlossen werden. Der in dem Derivatgeschäft vereinbarte Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Aktie bei Ausübung der Optionen bzw. in Erfüllung des Terminkaufs (Ausübungspreis) darf sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung einer erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie den am Börsentag des Abschlusses des Derivatgeschäfts durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Es muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien bedient werden, die von dem Emissionsunternehmen zuvor unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse oder multilaterale Handelssysteme zu einem Preis erworben wurden, der den im Zeitpunkt des Abschlusses des börslichen Geschäfts aktuellen Kurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht wesentlich über- oder unterschreitet und den am Börsentag, an dem der Abschluss des börslichen Geschäfts erfolgte, durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreitet und um nicht mehr als 10 % unterschreitet.

c)

Eine von der Gesellschaft gezahlte Call-Optionsprämie darf nicht wesentlich über und eine von der Gesellschaft vereinnahmte Put-Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs darf nicht wesentlich über dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Terminkurs liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der aktuelle Börsenkurs und die Laufzeit des Terminkaufs zu berücksichtigen sind.

d)

Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, ausgeschlossen.

e)

Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

f)

Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die Regelungen der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Ermächtigung.

 

Der schriftliche Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Gründe für den Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

TOP 11

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG und § 15 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern zusammen, die allesamt von den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Nikos Stathopoulos hat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Daher ist eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, erfolgt die Wahl eines Nachfolgers gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Philipp Schwalber, Partner, Private Equity und Co-Head of Technology bei BC Partners LLP, London, UK, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 für die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, d.h. für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet.

Der Wahlvorschlag erfüllt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat entsprechend der insoweit einschlägigen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.

Der vorgeschlagene Kandidat und die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird der vorgeschlagene Kandidat darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Weitere Angaben zum Kandidaten:

ZUR PERSON

geboren am 19. Februar 1974 in Freiburg im Breisgau, Deutschland.

Philipp Schwalber studierte an der Universität Oxford, wo er einen Bachelor of Arts in Politics, Philosophy and Economics (PPE) erwarb, und absolvierte anschließend einen Master of Science in Economics an der London School of Economics.

Philipp Schwalber ist seit September 2017 Partner, Private Equity, und Co-Head of Technology bei BC Partners LLP. Zuvor war er von September 2000 bis August 2017 bei HgCapital tätig, zuletzt als Partner und Head of Healthcare. Davor arbeitete er von September 1998 bis August 2000 als Analyst bei Frontier Economics. Derzeit ist er zudem Mitglied des Board of Directors der Tentamus HoldCo GmbH, von EAB LLP und der Advanced Computer Software Group Limited.

Philipp Schwalber ist derzeit nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Philipp Schwalber ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG: (i) Tentamus HoldCo GmbH; (ii) EAB LLP; und (iii) Advanced Computer Software Group Limited.

Philipp Schwalber ist Managing Director der BC Partners LLP. Die BC Partners LLP berät Fonds, denen mehrheitlich die Springer Science+Business Media Galileo Participation S.à r.l. gehört, die ein wesentlich an der Springer Nature AG & Co. KGaA beteiligter Aktionär ist.


II. Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 198.888.989 und ist eingeteilt in 198.888.989 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft selbst hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 198.888.989 beträgt.

Voraussetzung für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die für Aktiengesellschaften maßgeblichen Vorschriften gelten gemäß § 278 Abs. 3 AktG sinngemäß für die Springer Nature AG & Co. KGaA, soweit sich aus den speziellen Vorschriften der §§ 278 ff. AktG oder aus dem Fehlen eines Vorstands auf Ebene der KGaA nichts anderes ergibt.

1.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 25 Abs. 3 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2026 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 28. Mai 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) im Internet im InvestorPortal in Bild und Ton übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über das InvestorPortal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre Aktionärsrechte ausüben.

Für die Nutzung des InvestorPortals zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit der Anmeldebestätigung zugeschickt. Einzelheiten hierzu finden sich im Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“. Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des InvestorPortals bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich durch elektronische Briefwahl (im Wege der elektronischen Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt.

2.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der versammlungsbezogenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die gemäß § 26 Abs. 2 der Satzung rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung gemäß § 26 Abs. 3 der Satzung nachgewiesen haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung den 6. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ, sog. „Nachweisstichtag“) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; hierfür reicht ein Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG aus.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), per Post oder E-Mail zugehen:

Springer Nature AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann gemäß § 67c AktG bis spätestens zum 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft) auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. Um diese Möglichkeit zu nutzen, bitten wir, sich an den jeweiligen Letztintermediär, z.B. die Depotbank, zu wenden.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten für das InvestorPortal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

3.

Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung einen passwortgeschützten Aktionärsbereich (InvestorPortal) eingerichtet, über den ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten erteilen sowie Stimmrechte und weitere Aktionärsrechte ausüben können. Das InvestorPortal wird auf der Internetseite der Springer Nature AG & Co. KGaA voraussichtlich ab dem 7. Mai 2026 zugänglich sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“) wird dem Aktionär oder dem Bevollmächtigten eine Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt, auf der die Zugangsdaten zum InvestorPortal abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten kann sich der Aktionär oder der Bevollmächtigte im InvestorPortal einloggen und hierüber Aktionärsrechte ausüben.

Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich des InvestorPortals bedienen.

Bei Nutzung des InvestorPortals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

Die elektronische Zuschaltung ermöglicht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, in der virtuellen Hauptversammlung Aktionärsrechte, insbesondere das Rede-, Antrags- und Auskunftsrecht, auszuüben. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien nur zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt, soweit sie sich von dem zum Nachweisstichtag maßgeblichen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

5.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).

Briefwahlstimmen können über das InvestorPortal gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (mit den entsprechenden Zugangsdaten) ab dem 7. Mai 2026 und noch während der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

6.

Vertretung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben möchten, können sich durch bevollmächtigte Dritte, z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch Dritte sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“). Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen in Textform oder elektronisch über das InvestorPortal gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen, wenn kein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), keine Aktionärsvereinigung, kein Stimmrechtsberater oder keine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Aktionäre werden in diesem Fall gebeten, zur Erteilung der Vollmacht in Textform das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit der Anmeldebestätigung zugesandt und steht auch zum Download zur Verfügung.

Die Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), an die folgende Adresse übermittelt werden:

Springer Nature AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Gemäß § 67c AktG kann die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten bis 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft) auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die vorgenannten Handlungen per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. Um diese Möglichkeit zu nutzen, bitten wir, sich an den jeweiligen Letztintermediär, z.B. die Depotbank, zu wenden.

Ab dem 7. Mai 2026 kann eine Vollmacht zudem unter Nutzung des InvestorPortals übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des InvestorPortals erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen gilt § 135 AktG. Insbesondere bedarf die Bevollmächtigung nicht der Textform, aber ist von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Zudem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem bzw. dieser über die Form der Vollmacht abstimmen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (siehe hierzu den Abschnitt „5. Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe hierzu den Abschnitt „7. Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter“) ausüben. Die Nutzung des InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

7.

Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können sich zudem bei der Stimmrechtsausübung in der virtuellen Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).

Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Redebeiträgen, Auskunftsverlangen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „6. Vertretung durch einen Bevollmächtigten“ genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder gemäß § 67c AktG per SWIFT bis zum Ablauf des 27. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, oder ab dem 7. Mai 2026 und noch während der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 unter Nutzung des zugänglichen InvestorPortals gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis als Teil der Anmeldebestätigung zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download zur Verfügung.

Auch bevollmächtigte Dritte, einschließlich Intermediären (z.B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderer gemäß § 135 AktG gleichgestellter Personen, können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.

8.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl bzw. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gelten die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebenen Briefwahlstimmen beziehungsweise Weisungen an die Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

9.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, Abs. 4, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

9.1

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an die Springer Nature AG & Co. KGaA zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum Ablauf des 27. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachstehende Adresse:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch in elektronischer Form an die E-Mail Adresse hauptversammlung@springernature.com übermittelt werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

9.2

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, Gegenanträge zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß §§ 278 Abs. 3, 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß §§ 278 Abs. 3, 127 AktG zu stellen. Die vorstehende Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 sieht keine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vor.

Bis zum Ablauf des 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend genannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

In § 126 Abs. 2 AktG führt Gründe auf, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@springernature.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (siehe hierzu den Abschnitt „9.4 Rederecht“).

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen unberührt.

9.3

Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach §§ 278 Abs. 3, 130a Abs. 1 bis 4 AktG vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation in Textform über das InvestorPortal gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.

Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 5 MB einzureichen. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 22. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Stellungnahmen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und einen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen.

Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 23. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglichen InvestorPortal zugänglich gemacht. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im InvestorPortal zugänglich gemacht wird.

Die Gesellschaft wird Stellungnahmen unter den Voraussetzungen der §§ 130a Abs. 3 Satz 4, 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG nicht veröffentlichen, also wenn sich die persönlich haftende Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird. Stellungnahmen werden auch dann nicht veröffentlicht, wenn diese keinen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung haben.

Anträge und Wahlvorschläge sowie Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer vor der Hauptversammlung eingereichten Stellungnahme enthalten sind, werden durch diese Einreichung in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (siehe dazu den Abschnitt „9.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge“), die Ausübung des Auskunftsrechts (siehe dazu den Abschnitt „9.5 Auskunftsrecht“) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu den Abschnitt „9.6 Erklärung von Widersprüchen“) ist ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

9.4

Rederecht

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung ist im InvestorPortal über die Schaltfläche „Wortmeldung“ ein virtueller Wortmeldetisch zugänglich, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.

Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen sowie Auskünfte nach § 131 Abs. 1 AktG zu verlangen (siehe dazu den Abschnitt „9.5 Auskunftsrecht“).

Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA bestimmt der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Wortbeiträge und kann gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 der Satzung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.

Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im InvestorPortal abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldetisch anmelden wollen, müssen sicherstellen, dass sie mit ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version eines der folgenden Browser verwenden: Chrome, Edge oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im InvestorPortal für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

9.5

Auskunftsrecht

Jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten ist gemäß §§ 278 Abs. 3, 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht umfasst auch die Möglichkeit, weitere Fragen zu bereits von der persönlich haftenden Gesellschafterin erteilten Antworten zu stellen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts über das InvestorPortal ausgeübt werden darf (siehe hierzu den Abschnitt „9.4 Rederecht“). Auf anderen Wegen können solche Auskunftsverlangen voraussichtlich nicht gestellt werden.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.

Gemäß § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG kann zudem ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens im Wege der Videokommunikation auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung übermitteln können.

9.6

Erklärung von Widersprüchen

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben gemäß §§ 278 Abs. 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widersprüche können über das InvestorPortal gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, erklärt werden.

Darüber hinaus haben Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auch im Rahmen ihres Rederechts die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

9.7

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und Abs. 4, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG stehen auf der folgenden Internetseite der Gesellschaft zum Abruf zur Verfügung:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Ergänzende Informationen

1.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der Dauer der Hauptversammlung über die folgende Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

Etwaige veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über diese Internetseite zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung wird das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten über das InvestorPortal zur Verfügung stehen.

Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG können Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@springernature.com anfordern.

2.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich für Daten bis einschließlich 28. März 2026 auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und für Daten ab einschließlich 29. März 2026 auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

3.

Hinweis zum Datenschutz

Die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter und etwaiger Bevollmächtigten (insbesondere den Namen, die Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien sowie Nummer der Anmeldebestätigung und Zugangsdaten zum InvestorPortal einschließlich der genutzten IP-Adresse) erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu diesem Zweck für jeden sich anmeldenden Aktionär oder seinen Bevollmächtigten. Die Gesellschaft ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung, eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Hierfür müssen wir die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das Aktiengesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Gesellschaft.

Personenbezogene Daten der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten werden ausschließlich in Ländern verarbeitet, die der Europäischen Union angehören.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrechte entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich und jederzeit über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
oder E-Mail: hauptversammlung@springernature.com

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter:

dataprotection@springernature.com

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu unseren Aufbewahrungspflichten und den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft zum Abruf zur Verfügung.

Mindestangaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Springer Nature AG & Co. KGaA (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 74a06fb501fdf011b552ec75f1f2e92d

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)

B. Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE000SPG1003

2.

Name des Emittenten: Springer Nature AG & Co. KGaA, Berlin, Deutschland

C. Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 28. Mai 2026 (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260528)

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 8:00 Uhr UTC)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)

4.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, URL zum InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/
5.

Aufzeichnungsdatum: 6. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ (6. Mai 2026, 22:00 Uhr UTC) (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260506)

6.

Internetseite zur Hauptversammlung/URL:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212): Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

 

Berlin, Deutschland, im April 2026

Springer Nature AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin

Springer Nature Management Aktiengesellschaft

Der Vorstand



21.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@springernature.com
Internet: https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting
ISIN: DE000SPG1003

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2312198  21.04.2026 CET/CEST

Springer Natures Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen

Springer Natures Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Personalie/Personalie
Springer Natures Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen

01.04.2026 / 17:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG
 
 
Alexandra Dambeck verlässt Springer Nature  
Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen.  
Berlin | London | New York, 1. April 2026

Alexandra Dambeck hat entschieden, ihre Position als Vorständin Finanzen (CFO) von Springer Nature sowie ihr Mandat als Mitglied des Vorstands niederzulegen, um eine neue externe Aufgabe zu übernehmen.

Das konkrete Austrittsdatum von Alexandra Dambeck im 4. Quartal wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben; bis dahin bleibt sie in ihrer Funktion. Die Auswahl und Ernennung einer Nachfolge ist bereits eingeleitet.

Frank Vrancken Peeters, Vorstandsvorsitzender (CEO), sagt:
„Die Zusammenarbeit mit Alexandra habe ich sehr geschätzt. Ich möchte ihr für ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre große Einsatzbereitschaft während ihrer Zeit bei Springer Nature danken – auch während unseres erfolgreichen Börsengangs. Für ihren weiteren Weg wünsche ich ihr alles Gute.“

Stefan von Holtzbrinck, Aufsichtsratsvorsitzender, sagt:
„Ich möchte Alexandra für das, was sie während ihrer Zeit bei Springer Nature erreicht hat, unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Sie hinterlässt das Unternehmen in einer starken finanziellen Position und gut aufgestellt für weiteres Wachstum.“



 
 
Über Springer Nature
Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature.
 
 
Kontakt
Cornelius Rahn | Springer Nature | Communications and Corporate Affairs
Tel. +49 151 1563 7515 cornelius.rahn@springernature.com
 


01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 – 82787 – 0
E-Mail: ir@springernature.com
Internet: www.springernature.com
ISIN: DE000SPG1003
WKN: SPG100
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener Börse (Vienna MTF)
EQS News ID: 2302540

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2302540  01.04.2026 CET/CEST

Sehr starke Geschäftsentwicklung im Jahr 2025. Weiteres Wachstum für 2026 erwartet

Sehr starke Geschäftsentwicklung im Jahr 2025. Weiteres Wachstum für 2026 erwartet

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Sehr starke Geschäftsentwicklung im Jahr 2025. Weiteres Wachstum für 2026 erwartet

17.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Sehr starke Geschäftsentwicklung im Jahr 2025. Weiteres Wachstum für 2026 erwartet

  • Sehr starke Geschäftsentwicklung mit 6,2% organischem[1] Umsatzwachstum und 9,2% organischem Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses
  • Segment Research mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,4 %; Zeitschriftenportfolio wächst dank Marktführerschaft in Open Access (OA) und konsequenter Nutzung von KI schneller als der Markt
  • Strategischer Fortschritt: mehr als 53 % der primären Forschungsartikel wurden OA publiziert; Investitionen in Technologie und der Einsatz von KI unterstützen das Wachstum
  • Free Cashflow verbesserte sich um € 79 Millionen auf € 298 Millionen; Nettoverschuldung um € 0,4 Milliarden auf € 1,2 Milliarden gesunken; Verschuldungsgrad bei 1,7 x und damit um 0,6 x gegenüber Vorjahr reduziert
  • Bereinigtes Periodenergebnis je Aktie von € 1,93 spiegelt die operative Stärke sowie einen einmaligen positiven Effekt im Finanzergebnis wider; für das Geschäftsjahr 2025 wird eine Dividende von € 0,83 je Aktie vorgeschlagen
  • Ausblick für 2026: organisches Umsatzwachstum von 5 % bis 6 % sowie eine Verbesserung der organischen bereinigten operativen Ergebnismarge um ca. 30 Basispunkte
Die vollständige Pressemitteilung mit Anhang finden Sie hier.

Berlin, 17. März 2026

Springer Nature erzielte im Jahr 2025 starke Ergebnisse. Die Umsatzerlöse für diesen Zeitraum stiegen auf € 1.926,4 Millionen (2024: € 1.847,1 Millionen), was einem organischen Wachstum von 6,2 % entspricht. Haupttreiber war das Wachstum im Segment Research, bei anhaltender Stärke im Full Open Access (FOA)-Geschäft.

Das bereinigte Betriebsergebnis stieg auf € 543,6 Millionen (2024: € 512,4 Millionen) und verzeichnete damit ein organisches Wachstum von 9,2 %, bedingt durch einen vorteilhaften Produktmix und operative Skaleneffekte.

Frank Vrancken Peeters, der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer, CEO) von Springer Nature, sagte: “Unser erstes vollständiges Jahr als börsennotiertes Unternehmen war von einer starken Dynamik geprägt: Unser Segment Research entwickelte sich besser als der Markt, getragen von unserer anhaltenden Führungsrolle im Bereich Open Access. Dieser Erfolg basiert auf unserem klaren Fokus auf die akademische Gemeinschaft, auf unseren starken Marken sowie auf kontinuierlichen Investitionen. Wir setzen verstärkt auf Technologie und KI-gestützte Tools, um den Publikationsprozess zu transformieren, die Verbreitung vertrauenswürdigen Wissens zu beschleunigen und Glaubwürdigkeit sowie Integrität zu sichern. Diese Grundlage stärkt unsere Zuversicht, 2026 und darüber hinaus weiter zu wachsen.”

Segmente

Das Segment Research verzeichnete Umsatzerlöse von € 1.517,2 Millionen (2024: € 1.426,0 Millionen) mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,4 %. Dieses war vor allem auf die hervorragende Leistung des Portfolios an OA-Zeitschriften zurückzuführen. Die Zahl der veröffentlichten Artikel stieg im gesamten Portfolio um mehr als 12 % und in FOA-Zeitschriften um etwa 25 %.

Springer Nature hat die Vertragsverlängerungen für 2025 mit einer Renewal-Rate von nahezu 100 % abgeschlossen. Die neue Vertragsverlängerungsperiode, die im September begonnen hat, verläuft planmäßig. Im Laufe des Jahres unterzeichnete das Unternehmen 19 transformative Vereinbarungen (TAs) mit nationalen Konsortien, staatlichen Einrichtungen und Forschungsinstitutionen, um den Übergang zu OA weiter zu unterstützen. Damit erhöhte sich die Gesamtzahl der zum Jahresende bestehenden TAs auf 85. Die TAs von Springer Nature decken inzwischen mehr als 4.000 Institutionen ab.

Die Buchumsätze wuchsen moderat und profitierten vom Wachstum im Bereich Print. Größere Bestellungen im vierten Quartal unterstützten diese Entwicklung. Nach Einschätzung des Unternehmens wurde dadurch Nachfrage aus dem Jahr 2026 vorgezogen. Der digitale Anteil macht weiterhin rund 70 % der Buchumsätze aus.

Die Service-Umsätze profitierten von Wachstum bei Text- und Data-Mining-(TDM)-Lösungen für Unternehmenskunden, wurden jedoch durch ein herausforderndes Marktumfeld im Bereich Talent Services in den USA teilweise ausgeglichen.

Das Unternehmen investierte weiterhin in Technologie und KI-gestützte Lösungen. Diese Investitionen bauen auf starken Marken, Inhalten und fundiertem Fachwissen auf. So stärken sie die Position von Springer Nature als verlässlichen und nachhaltigen Partner der globalen Forschungsgemeinschaft, die durch KI weiter gestärkt wird.

Das Unternehmen setzt KI-Lösungen entlang des gesamten Publikationsprozesses ein, investiert in Menschen und Technologien im Bereich der Forschungsintegrität und erschließt so neue Möglichkeiten bei der Verbreitung von Wissen. Beispiele hierfür sind der Nature Research Assistant sowie ARC3, eine Datenlizenzlösung insbesondere für Unternehmenskunden im Bereich Forschung und Entwicklung.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Research lag bei € 486,4 Millionen (2024: € 451,5 Millionen). Das organische Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses lag bei 9,9 %, womit es das Umsatzwachstum im Berichtszeitraum übertraf. Dies lag vor allem an operativen Skaleneffekten und an Effizienzmaßnahmen.

Das Segment Health verzeichnete Umsatzerlöse von € 191,0 Millionen (2024: € 188,2 Millionen) und ein organisches Umsatzwachstum von 2,7 %. Das Wachstum wurde von einer starken Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Scientific Affairs in International Healthcare getragen, sowie von einer starken Entwicklung bei Büchern und Veranstaltungen in den Niederlanden. Dadurch wurden rückläufige Werbe- und Veranstaltungsumsätze in den DACH-Märkten ausgeglichen.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Health stieg organisch um 1,4 % auf € 37,3 Millionen (2024: € 36,2 Millionen) und profitierte dabei von höheren Umsätzen. Im vierten Quartal lag das bereinigte Betriebsergebnis unter dem Vorjahreswert, bedingt durch einen weniger vorteilhaften Produktmix gegenüber einem außergewöhnlich starken vierten Quartal 2024.

Das Segment Education erzielte Umsatzerlöse von € 219,8 Millionen (2024: € 234,8 Millionen), was einem organischen Wachstum von 0,8 % entsprach. Das Umsatzwachstum im Bereich Curriculum in Indien und Argentinien wurde teilweise durch Verzögerungen bei neuen Curricula im südlichen Afrika ausgeglichen. Im Bereich ELT[2] setzte sich in mehreren Märkten eine verhaltene Nachfrage im letzten Jahr des jeweiligen Publikationszyklus fort. Die berichteten Umsatzerlöse gingen um 6,4 % zurück, hauptsächlich infolge der Hyperinflation in Argentinien sowie der Stärke des Euro gegenüber dem mexikanischen Peso und der indischen Rupie.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Education erhöhte sich organisch um 9,0 % auf € 20,0 Millionen (2024: € 24,5 Millionen). Der organische Anstieg resultierte vor allem aus Effizienzmaßnahmen und einem vorteilhafteren Produktmix infolge der Optimierung des Produktkatalogs. Auf berichteter Basis ging das bereinigte Betriebsergebnis aufgrund negativer Währungseffekte wie oben beschrieben um 18,3 % zurück.

Ausblick

Das Unternehmen erwartet für das Gesamtjahr 2026 ein organisches Umsatzwachstum von 5 % bis 6 % sowie eine Verbesserung der organischen bereinigten operativen Ergebnismarge um etwa 30 Basispunkte.

Alexandra Dambeck, Vorständin Finanzen (Chief Financial Officer, CFO) von Springer Nature, sagte: “Der starke Mittelzufluss und die weitere Reduzierung des Verschuldungsgrades im Geschäftsjahr 2025 stärken unsere Resilienz und erhöhen unsere strategische Flexibilität. Unser Ausblick für 2026 unterstreicht die Stärke unseres Portfolios sowie unsere Fähigkeit, das bereinigte Betriebsergebnis weiterhin stärker als den Umsatz zu steigern.“

Für weitere Informationen:

Investoren & Analysten  Medien 

Tom Waldron  +44 7345 472955  Cornelius Rahn +49 30 82787 5892

tom.waldron@springernature.com  cornelius.rahn@springernature.com

Eine Telefonkonferenz für Investoren und Analysten findet um 14:00 Uhr MEZ statt. Einzelheiten sind zu finden unter https://ir.springernature.com

 

Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen

Dieses Dokument enthält Aussagen über die zukünftige Geschäftsentwicklung und strategische Ausrichtung des Unternehmens. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „plant“, „Ziele“, „beabsichtigt“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „erwartet“, „geht davon aus“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ sowie an deren Verneinungen oder vergleichbaren Formulierungen zu erkennen. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten. Diese sind in anderen Veröffentlichungen beschrieben, insbesondere Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts, der im jüngsten Geschäftsbericht des Unternehmens enthalten ist und auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Sollten sich diese Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf erheblich von den erwarteten Entwicklungen abweichen. Für die Richtigkeit dieser Prognosen übernehmen wir daher keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Verwendung alternativer Kennzahlen

Diese Mitteilung enthält bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht gemäß IFRS dargestellt sind und Posten ausschließen können, die für das Verständnis und die Beurteilung der finanziellen Ergebnisse des Unternehmens wesentlich sein können. Diese Kennzahlen sollten weder isoliert noch als Ersatz für nach IFRS ausgewiesene Kennzahlen zur Profitabilität, Liquidität oder Unternehmensentwicklung betrachtet werden. Hinsichtlich der Definition der alternativen Kennzahlen „bereinigtes Betriebsergebnis“, organische Marge des bereinigten Betriebsergebnisses“, „Free Cashflow“ und „organische Änderung“ verweist das Unternehmen auf die entsprechenden Definitionen auf Seite 39 des Geschäftsberichts 2024 unter den Überschriften „Wesentliche Kennzahlen“ und „Sonstige finanzielle Steuerungsgrößen“, der auf der Investor-Relations-Website des Unternehmens verfügbar ist.

Über Springer Nature

Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com and @SpringerNature.

 

 

1 In der organischen Veränderung bleiben Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.

2 ELT: English Language Teaching.



17.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
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2292230  17.03.2026 CET/CEST

Springer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

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Springer Nature AG & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Springer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

09.03.2026 / 09:59 CET/CEST
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Hiermit gibt die Springer Nature AG & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2026
Ort: https://www.ir.springernature.com/de/reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2026
Ort: https://www.ir.springernature.com/reports

Berichtsart: Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026
Ort: https://www.ir.springernature.com/de/reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026
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Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2026
Ort: https://www.ir.springernature.com/de/reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2026
Ort: https://www.ir.springernature.com/reports

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026
Ort: https://www.ir.springernature.com/de/reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026
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09.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2287848  09.03.2026 CET/CEST

Starke Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2025. Prognose für das Gesamtjahr bestätigt

Starke Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2025. Prognose für das Gesamtjahr bestätigt

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/9-Monatszahlen
Starke Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2025. Prognose für das Gesamtjahr bestätigt

12.11.2025 / 07:00 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG

Starke Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2025. Prognose für das Gesamtjahr bestätigt

  • Starke Geschäftsentwicklung mit 5,9 % organischem[1] Umsatzwachstum und 9,9 % organischem Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses
  • Segment Research mit einem organischen Umsatzwachstum von 7,0 %; Zeitschriftenportfolio wächst stärker als der Markt
  • Free Cash Flow verbessert sich um € 103 Millionen auf € 175 Millionen; Verschuldungsgrad liegt bei 1,9x
  • Prognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt
 

Die vollständige Pressemitteilung mit Anhang finden Sie hier.
 

Berlin, 12. November 2025

Springer Nature erzielte in den ersten neun Monaten 2025 starke Ergebnisse. Der Umsatz für diesen Zeitraum stieg auf € 1.428,7 Millionen, was einem organischen Wachstum von 5,9 % entspricht. Haupttreiber war das Wachstum im Segment Research, insbesondere durch die starke Entwicklung im Full Open Access-Geschäft.

Das bereinigte Betriebsergebnis stieg in den ersten neun Monaten auf € 408,3 Millionen und verzeichnete damit ein organisches Wachstum von 9,9 %. Dieses Ergebnis spiegelt einen vorteilhaften Produktmix, operative Skaleneffekte sowie den Erfolg der im gesamten Unternehmen umgesetzten Effizienzmaßnahmen wider.

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Unsere Neun-Monats-Ergebnisse zeigen eine weiterhin starke Entwicklung. Unser Segment Research übertrifft den Markt – getragen von unserem Fachzeitschriften-Kerngeschäft und unterstützt durch KI- und Technologieinnovationen. Diese Entwicklung stärkt unser Vertrauen, die Prognose für 2025 zu erreichen, und positioniert uns gut für das Jahr 2026.“
 

Segmente

Das Segment Research, der größte Bereich des Unternehmens, verzeichnete Umsatzerlöse von € 1.112,6 Millionen (9M 2024: € 1.044,4 Millionen). Das organischeWachstum lag bei 7,0 % und wurde maßgeblich von der Entwicklung des Fachzeitschriftenportfolios getragen, insbesondere im Bereich Full Open Access (FOA).  Die Anzahl der veröffentlichten Artikel stieg im gesamten Portfolio um mehr als 10 % und in den FOA-Zeitschriften um mehr als 25 %.

In den ersten neun Monaten 2025 hat Springer Nature die Vertragsverlängerungen für 2025 abgeschlossen; die neue Verlängerungssaison, die im September begonnen hat, verläuft planmäßig. Im gleichen Zeitraum hat Springer Nature 18 transformative Vereinbarungen (TAs) unterzeichnet, um den Übergang zu Open Access weiter zu beschleunigen. Mit einem weiteren Abschluss im dritten Quartal steigt die Gesamtzahl der laufenden TAs auf 84.

Die Buchumsätze sind in den ersten neun Monaten sowohl im Bereich der digitalen als auch der gedruckten Formate gestiegen. Das Wachstum bei den gedruckten Büchern resultierte aus dem Vergleich mit einer schwächeren Entwicklung im Vorjahr sowie aus einem günstigen Bestellzeitpunkt der Händler im dritten Quartal 2025. Der digitale Anteil macht weiterhin rund 70 % der Buchumsätze aus. Die Service-Umsätze profitierten von einem guten Wachstum bei Text- und Data-Mining-(TDM)-Lösungen für Unternehmenskunden, wurden jedoch durch ein anspruchsvolleres Marktumfeld im Bereich Talent Services in den USA teilweise ausgeglichen.

Das Unternehmen investierte weiterhin in eine Reihe von Initiativen, um das Wachstum zu unterstützen und die Integrität der Forschung sicherzustellen. Zudem lag der Fokus auf der Entwicklung von KI-Tools, die den Publikationsprozess transformieren, den wissenschaftlichen Gemeinschaften zusätzlichen Mehrwert bieten und neue Einnahmequellen erschließen sollen. Nature Research Assistant, ein KI-Tool, das darauf ausgelegt ist, einige der zeitaufwendigsten Schritte im Forschungsprozess zu beschleunigen, wurde sehr positiv aufgenommen und wird inzwischen von mehr als 8,000 Beta-Nutzern eingesetzt.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Research stieg organisch um 8,2 % auf € 351,5 Millionen und übertraf damit das Umsatzwachstum im Berichtszeitraum.

Das Segment Health verzeichnete Umsatzerlöse von € 135,9 Millionen (9M 2024: € 131,3 Millionen) und ein organisches Wachstum von 4,3 %. Das Wachstum profitierte von einer starken Nachfrage im Bereich Scientific Affairs Services, einer guten Entwicklung im Bereich Bücher und Veranstaltungen in den Niederlanden sowie positiven Phasingeffekten, wodurch rückläufige Werbe- und Veranstaltungsumsätze in den DACH-Märkten ausgeglichen wurden.

Das bereinigte Betriebsergebnis im Segment Health stieg organisch um 22,3 % auf € 25,7 Millionen (9M 2024: € 21,1 Millionen) und profitierte von höheren digitalen Umsätzen, den eingeleiteten Effizienzmaßnahmen sowie positiven Phasingeffekten.

Das Segment Education erzielte Umsatzerlöse von € 181,1 Millionen (9M 2024: € 194,9 Millionen) und spiegelte ein organisches Wachstum von 0,7 % wider. Eine starke Entwicklung im Curriculum-Geschäft in Indien und Argentinien, die von einem großen Regierungsauftrag profitierte, wurde teilweise durch die Auswirkungen eines schwierigen Finanzierungsumfelds im südlichen Afrika ausgeglichen. Im Bereich ELT[2] setzte sich in mehreren Märkten eine verhaltene Nachfrage im letzten Jahr des jeweiligen Publikationszyklus fort. Der berichtete Umsatz ging um 7,0 % zurück, hauptsächlich infolge der Hyperinflation in Argentinien sowie der Stärke des Euro gegenüber dem mexikanischen Peso und der indischen Rupie.

Das bereinigte Betriebsergebnis erhöhte sich organisch um 23,0 % auf € 31,0 Millionen (9M 2024: € 31,9 Millionen). Der organische Anstieg resultierte vor allem aus Effizienzmaßnahmen, einem vorteilhafteren Produktmix infolge der Optimierung des Produktkatalogs sowie aus Phasingeffekten. Auf berichteter Basis ging das bereinigte Betriebsergebnis aufgrund negativer Währungseffekte um 2,8 % zurück.
 

Finanzlage

Der Free Cash Flow stieg um € 102,7 Millionen auf € 174,5 Millionen, was auf das verbesserte operative Ergebnis sowie niedrigere Zinszahlungen zurückzuführen ist. Das Unternehmen reduziert in den ersten neun Monaten weiterhin seine finanzielle Verschuldung. Zum 30. September 2025 lag der Verschuldungsgrad bei 1,9x (Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA) und damit innerhalb der Zielspanne von 1,5x bis 2,0x.

Im Oktober veröffentlichte Fitch Ratings für die Springer Nature AG & Co KGaA ein langfristiges Emittentenausfallrating von BBB-, was einer Bonität im Investment-Grade-Bereich entspricht.


Ausblick

Das Unternehmen erwartet weiterhin einen Umsatz zwischen € 1.930,0 Millionen und € 1.960,0 Millionen sowie ein bereinigtes Betriebsergebnis zwischen € 540,0 Millionen und € 560,0 Millionen. Dieser Ausblick basiert auf der organischen Geschäftsentwicklung, ohne Berücksichtigung von Wechselkurs- und Portfolioeffekten gegenüber dem Vorjahr.

Alexandra Dambeck, CFO von Springer Nature, sagte: „Unser bestätigter Ausblick wird durch die anhaltende Stärke unseres Portfolios in den ersten neun Monaten sowie die erfolgreiche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im gesamten Unternehmen untermauert. Darüber hinaus machen wir weiterhin gute Fortschritte bei der Stärkung unserer Bilanz.”

 

Für weitere Informationen:

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Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen

Dieses Dokument enthält Aussagen über die künftige Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen, die in anderen Veröffentlichungen beschrieben sind, insbesondere im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht“ des zusammengefassten Lageberichts. Sollten sich diese Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf erheblich von den erwarteten Entwicklungen abweichen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Prognosen.

 

Über Springer Nature

Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature.

 

[1] In der organischen Veränderung bleiben Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.

[2] ELT: English Language Teaching.



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2227950  12.11.2025 CET/CEST

Springer Nature verzeichnet starkes Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und erhöht Prognose für das Gesamtjahr

Springer Nature verzeichnet starkes Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und erhöht Prognose für das Gesamtjahr

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
Springer Nature verzeichnet starkes Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und erhöht Prognose für das Gesamtjahr

13.08.2025 / 07:00 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
 

Springer Nature verzeichnet starkes Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und erhöht Prognose für das Gesamtjahr
  • Starke Entwicklung mit 6 % organischem1 Umsatzwachstum und 10 % organischem1 Wachstum des bereinigten Betriebsergebnisses
  • Segment Research war zentraler Wachstumstreiber (7 %); Zeitschriftenportfolio wuchs stärker als der Markt
  • Free Cash Flow verbesserte sich um 51 % auf € 204 Millionen; Verschuldungsgrad auf 1,9x gesenkt
  • Weitere Fortschritte bei KI als strategische Priorität
  • Prognose für das Gesamtjahr 2025 für Umsatzerlöse und das bereinigte Betriebsergebnis angehoben

Berlin, 13. August 2025

Springer Nature, ein weltweit führender Wissenschaftsverlag, hat heute starke Ergebnisse für das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Organisch1 wuchs der Konzernumsatz um 6 % und das bereinigte Betriebsergebnis um 10 %. Der Umsatz im Berichtszeitraum belief sich auf € 926 Millionen und das bereinigte Betriebsergebnis auf € 241 Millionen, begünstigt durch die Umsatzstruktur. Das Segment Research trieb dieses Wachstum maßgeblich an. Nahezu alle Vertragsverlängerungen für das Jahr 2025 wurden bereits abgeschlossen und die weiterhin hohe Anzahl an Einreichungen im Zeitschriftenportfolio führte zu einem über dem Markt liegenden Wachstum bei den Veröffentlichungen. Infolge dieser starken Entwicklung hat das Unternehmen seine Prognose für das Gesamtjahr sowohl für die Umsatzerlöse als auch für das bereinigte Betriebsergebnis angehoben.

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Im Jahr unseres 10-jährigen Jubiläums veröffentlicht Springer Nature mehr hochwertige wissenschaftliche Publikationen als je zuvor. Zudem verbessern wir kontinuierlich unsere Dienstleistungen für Autor*innen und Forschende – darauf sind wir sehr stolz. Mit unserem starken Halbjahresergebnis sind wir schneller als der Markt gewachsen und unterstreichen so unsere Führungsrolle im Bereich Open Access und die Wirkung unserer langfristigen Investitionen in Technologie.“

Im Segment Research, dem größten Bereich des Unternehmens, belief sich der Umsatz auf € 731 Millionen. Mit einem organischen1 Umsatzwachstum von 7 % war das Segment der wichtigste Wachstumstreiber. Dieses Ergebnis wurde insbesondere durch das Zeitschriftenportfolio und die weltweit anhaltende Dynamik im Bereich Open Access (frei zugängliche Inhalte, OA) getrieben. Die Zahl der veröffentlichten Artikel stieg im gesamten Portfolio um rund 10 % und im Bereich der Full Open Access (FOA)-Zeitschriften um etwa 25 %.

Bis Mitte des Jahres hatte Springer Nature nahezu alle Vertragsverlängerungen für 2025 abgeschlossen und 17 transformative Vereinbarungen (TAs) unterzeichnet, um den Übergang zu OA weiter zu beschleunigen. Das Unternehmen brachte zudem 24 neue Zeitschriften auf den Markt und bereitet die Einführung von zwei weiteren Nature-Titeln für Anfang 2026 vor. Das Geschäft mit digitalen Buchformaten entwickelte sich weiterhin positiv und konnte die Rückgänge im Printbereich mehr als ausgleichen, sodass inzwischen etwa 70 % des Buchumsatzes auf digitale Formate entfallen.

Springer Nature investierte weiterhin in eine Reihe von Initiativen, um das Wachstum zu unterstützen und die Integrität der Forschung sicherzustellen. Gleichzeitig lag ein Fokus auf der Entwicklung von KI-Tools, um den Publikationsprozess zu transformieren, den Forschungs- und Fachgemeinschaften einen Mehrwert zu bieten und neue Einnahmequellen zu erschließen. Zu diesen Tools gehört der neue KI-gestützte Nature Research Assistant, der kürzlich in die öffentliche Beta-Testphase gestartet ist. Er soll einige der zeitaufwändigsten Schritte im Forschungsprozess – darunter Lesen und Schreiben – schneller und einfacher machen.

Das Segment Health erzielte einen Umsatz von € 90 Millionen. Organisch1 wuchs der Umsatz des Segments um 4 %, getragen von einer starken Entwicklung im Bereich der wissenschaftlichen Dienstleistungen nach der Neuausrichtung des internationalen Pharmabereichs sowie soliden Ergebnissen beim Geschäft mit Veranstaltungen und Büchern in den Niederlanden. Im Segment Education betrug der Umsatz € 105 Millionen. Das entsprach einem organischen1 Wachstum von 3 %, getrieben durch eine starke Entwicklung im Geschäftsbereich Curriculum, insbesondere in Lateinamerika.

Der Free Cash Flow steigerte sich im ersten Halbjahr um € 69 Millionen auf € 204 Millionen, was insbesondere auf die verbesserte operative Leistung und geringere Zinszahlungen zurückzuführen ist. Infolgedessen konnte Springer Nature seinen Verschuldungsgrad weiter auf 1,9x (Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA) senken. Die Zielspanne des Unternehmens liegt bei 1,5x bis 2,0x. Das bereinigte Nettoergebnis lag im ersten Halbjahr 2025 bei € 166 Millionen, verglichen mit € 113 Millionen im Vorjahreszeitraum.

Vor dem Hintergrund der starken Entwicklung hebt Springer Nature die Prognose für das Gesamtjahr 2025 an. Das Unternehmen erwartet nun Umsatzerlöse zwischen € 1.930 Millionen bis € 1.960 Millionen und ein bereinigtes Betriebsergebnis zwischen € 540 Millionen und € 560 Millionen. Dieser Ausblick basiert auf der organischen Geschäftsentwicklung, ohne Berücksichtigung der Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr.

Alexandra Dambeck, CFO von Springer Nature, sagte: „Unser aktualisierter Ausblick reflektiert die starke Dynamik des ersten Halbjahres sowie die anhaltende Stärke unseres Portfolios. Unterstützt durch einen robusten Free Cash Flow, erzielen wir zudem deutliche Fortschritte dabei, unsere Bilanz weiter zu stärken. Dies verschafft uns die Flexibilität, nachhaltiges Wachstum voranzutreiben und unseren Stakeholdern kontinuierlich Mehrwert zu liefern.“
 

Springer Nature finanzielle Kennzahlen H1 2025

Kennzahlen auf einen Blick
in € Mio. H1 2025 H1 2024 Änderung Organische
Änderung
Umsatzerlöse 925,9 883,1 4,8 % 6,2 %
Bereinigtes Betriebsergebnis 240,6 225,3 6,8 % 9,8 %
Free Cash Flow 203,8 134,9 68,9  
Verschuldungsgrada,b 1,9x 2,3x    
a    Verschuldungsgrad von 2,3x bezieht sich auf den 31. Dezember 2024.
b    Der Verschuldungsgrad ist als Quotient aus der Nettoverschuldung und dem bereinigten EBITDA der vergangenen 12 Monate definiert. Das bereinigte EBITDA ist definiert als EBITDA vor Gewinnen/Verlusten aus dem Kauf/Verkauf von Geschäftsbereichen/Beteiligungen und vor außerordentlichen Posten. Netto-Finanzschulden sind als verzinsliche Darlehen einschließlich Leasingverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente definiert.

 
Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen
Dieses Dokument enthält Aussagen über die künftige Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen, die in anderen Veröffentlichungen beschrieben sind, insbesondere im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht“ des zusammengefassten Lageberichts. Sollten sich diese Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf erheblich von den erwarteten Entwicklungen abweichen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Prognosen.
 

Über Springer Nature
Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature.

 
 
Kontakt

Cornelius Rahn | Springer Nature | Kommunikation und Corporate Affairs
Tel. +49 151 1563 7515 cornelius.rahn@springernature.com
 

1In der organischen Veränderung bleiben Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.



13.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2183086  13.08.2025 CET/CEST

SPRINGER NATURE AG & Co. KGaA: Springer Nature hebt Prognose für das Gesamtjahr 2025 an

SPRINGER NATURE AG & Co. KGaA: Springer Nature hebt Prognose für das Gesamtjahr 2025 an

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Prognoseänderung
SPRINGER NATURE AG & Co. KGaA: Springer Nature hebt Prognose für das Gesamtjahr 2025 an

12.08.2025 / 18:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Springer Nature AG & Co. KGaA (“Springer Nature”) hebt heute die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an und spiegelt damit die starke Geschäftsentwicklung im bisherigen Jahresverlauf wider. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 stieg der Umsatz auf € 926 Millionen und das bereinigte Betriebsergebnis auf € 241 Millionen, was einem organischen Wachstum von 6 % bzw. 10 % entspricht.

Angesichts der weiterhin positiven Entwicklung in allen Geschäftsbereichen erwartet das Unternehmen nun ein organisches1 Umsatzwachstum in einer Spanne von € 1.930 Millionen bis € 1.960 Millionen (zuvor: obere Hälfte der Spanne von € 1.885 Millionen bis € 1.935 Millionen) sowie ein organisches1 bereinigtes Betriebsergebnis in einer Spanne von € 540 Millionen bis € 560 Millionen (zuvor: obere Hälfte der Spanne von € 523 Millionen bis € 546 Millionen).  
 
Die Anhebung der Prognose wird vor allem durch die starke Entwicklung im Segment Research getragen. Dort sind nahezu alle Vertragsverlängerungen für 2025 abgeschlossen und die weiterhin hohe Anzahl der eingereichten Artikel, insbesondere bei Full Open Access Zeitschriften, führte zu einem über dem Markt liegenden Wachstum bei den Veröffentlichungen. Die Segmente Health und Education entwickeln sich weiterhin im Einklang mit ihren jeweiligen Märkten und tragen so zur positiven Gesamtentwicklung der Gruppe bei.

Springer Nature wird die Ergebnisse für das erste Halbjahr 2025 am 13. August 2025 veröffentlichen.

1 Bei konstanten 2025 Wechselkursen und ohne Konsolidierungseffekte; 1 EUR = 1,082 USD = 0,847 GBP = 163,8 JPY

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Mitteilende Person:
Thomas Geißelhart
EVP Corporate Finance, Group Treasury & Investor Relations
tel +49 30 82787 5111
thomas.geisselhart@springernature.com
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Wichtige Informationen


Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „plant“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“, “soll” oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder anderer Varianten oder vergleichbarer Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht besteht, übernimmt die Gesellschaft keine Verantwortung dafür, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

Verwendung alternativer Leistungskennzahlen
Diese Mitteilung enthält bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht in Übereinstimmung mit IFRS erstellt worden sind und möglicherweise Posten ausschließen, die für das Verständnis und die Bewertung der Ertragslage des Unternehmens von Bedeutung sind. Diese Kennzahlen sollten nicht isoliert oder als Alternative zu Profitabilitäts-, Liquiditäts- oder Leistungskennzahlen nach IFRS betrachtet werden. Bezüglich der Definitionen der alternativen Leistungskennzahl bereinigtes Betriebsergebnis und organischer Änderung verweist Springer Nature auf die diesbezüglichen Definitionen auf Seite 38 des Geschäftsberichts 2024 unter der Überschrift „Wesentliche Kennzahlen“ bzw. „Sonstige finanzielle Steuerungsgrößen“, der auf der Investor-Relations-Website der Gesellschaft verfügbar ist.



 


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12.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2183020  12.08.2025 CET/CEST

Springer Nature mit starkem Start ins Jahr 2025

Springer Nature mit starkem Start ins Jahr 2025

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartals-/Zwischenmitteilung
Springer Nature mit starkem Start ins Jahr 2025

13.05.2025 / 07:00 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
 

Springer Nature mit starkem Start ins Jahr 2025
  • Umsatzerlöse stiegen in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 organisch[1] um 6 %; das bereinigte Betriebsergebnis1 um 11 %
  • Segment Research war zentraler Wachstumstreiber, insbesondere durch den starken Anstieg bei Full Open Access (FOA)
  • Umsetzung der strategischen Prioritäten auf gutem Weg: Fortschritte bei Open Access (OA)- und KI-Initiativen
  • Ausblick für 2025 enthält nun eine Bandbreite für das bereinigte Betriebsergebnis; Unternehmen erwartet Ergebnisse in der oberen Hälfte der Spannen für Umsatzerlöse und das bereinigte Betriebsergebnis

Berlin, 13. Mai 2025

Springer Nature, ein global führender Wissenschaftsverlag, hat heute starke Ergebnisse für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2025 veröffentlicht. Die Umsatzerlöse wuchsen auf € 450 Millionen an, was einem organischen1 Anstieg von 6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das bereinigte Betriebsergebnis stieg auf € 108 Millionen. Das entspricht einem organischen1 Wachstum von 11 %, welches hauptsächlich auf die positive Umsatzentwicklung im ersten Quartal zurückzuführen ist.

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Das starke Ergebnis im ersten Quartal zeigt, dass wir unsere Strategie weiterhin erfolgreich umsetzen und nachhaltiges Wachstum und Mehrwert für die Wissenschaftsgemeinschaft liefern. Ich freue mich besonders über die zunehmende Menge an Inhalten, die wir sofort für alle frei zugänglich machen, während wir weiter in Mitarbeitende und in Technologie investieren und die Integrität der Forschung gewährleisten.“

Im Berichtszeitraum trug das Segment Research maßgeblich zum Ergebnis von Springer Nature bei und verzeichnete ein organisches1 Umsatzwachstum von 7 %. Dieses Ergebnis wurde insbesondere durch die starke Entwicklung im Bereich der frei zugänglichen Forschungsartikel (OA) getrieben. Die Zahl der veröffentlichten Artikel in den FOA-Zeitschriften stieg um etwa 25 %[2] im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus wurden 14 neue transformative Vereinbarungen (transformative agreements, TAs) abgeschlossen. Damit erhöhte sich die Gesamtzahl auf 80 – ein weiterer Fortschritt beim weltweiten Übergang zu OA. Zudem wurden bereits rund 90 % der Vertragsverlängerungen für das Jahr 2025 abgeschlossen.

Zwei neue Nature Review-Zeitschriften (Nature Reviews Clean Technology und Nature Reviews Biodiversity) wurden lanciert, um Forschende in neu entstehenden Bereichen zu unterstützen.

Springer Nature hat im Berichtszeitraum weiter in Technologien investiert, um den Publikationsprozess zu transformieren. Snapp, die unternehmenseigene Artikelbearbeitungsplattform, verzeichnete einen Zuwachs der Einreichungen im ersten Quartal um 80 %, begünstigt durch neu migrierte Journals. Springer Nature führte außerdem neue KI-Werkzeuge ein, um die Integrität der Forschung zu gewährleisten.

Das Segment Health erzielte in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 Umsatzerlöse in Höhe von € 41 Millionen, bei einem organischen[3] Umsatzwachstum von 4 %. Der Anstieg wurde durch die starke Nachfrage im internationalen Pharmageschäft und bei BSL in den Niederlanden getragen. Die Umsatzerlöse im Segment Education blieben in den ersten drei Monaten auf organischer3 Basis mit € 54 Millionen weitgehend unverändert, wobei eine sehr positive Geschäftsentwicklung in der südlichen Hemisphäre die zeitliche Verschiebung von Umsätzen im südlichen Afrika ausglich.

Springer Nature konzentriert sich weiterhin auf verantwortungsvolles Wachstum, indem das Unternehmen seine Auswirkungen auf den Planeten reduziert, eine hohe Kundenzufriedenheit aufrechterhält und in die Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds investiert. Im Januar wurde das Unternehmen von der LEADING EMPLOYERS-Studie erneut als einer der führenden Arbeitgeber in Deutschland, Großbritannien und den USA ausgezeichnet.

Der Free Cash Flow stieg von € 142,5 Millionen im Vorjahreszeitraum auf € 158 Millionen. Dies lässt sich hauptsächlich auf operative Verbesserungen sowie geringere Zinszahlungen zurückführen. Infolgedessen konnte Springer Nature seinen Verschuldungsgrad weiter von 2,3x (Nettoverschuldung/EBITDA) zum Jahresende 2024 auf 2,0x zum Ende des Quartals reduzieren.

Alexandra Dambeck, CFO von Springer Nature, sagte: „Es ist uns gelungen, unsere operative Leistung zu steigern, unseren Verschuldungsgrad weiter zu senken und unsere starke Geschäftsentwicklung des letzten Jahres fortzusetzen. Wir sind daher zuversichtlich, unsere Prognose zu konkretisieren und erwarten, dass wir in der oberen Hälfte der  Spannen liegen werden.“

Der Ausblick von Springer Nature stützt sich auf die organische3 Geschäftsentwicklung sowie auf konstante Wechselkurse. Das Unternehmen hat seinen Ausblick für das Gesamtjahr 2025 angepasst und erwartet seine Umsatzerlöse nun in der oberen Hälfte der zuvor kommunizierten Umsatzspanne von € 1.885Millionen bis € 1.935Millionen. Zudem wurde eine Bandbreite für das bereinigte Betriebsergebnis von € 523Millionen bis € 546Millionen eingeführt – auch hier wird das Ergebnis in der oberen Hälfte der Spanne erwartet. Der mittelfristige Ausblick des Unternehmens bleibt unverändert.
 

Springer Nature Finanzkennzahlen Q1 2025

Wesentliche Kennzahlen
in € Mio. 3M 2025 3M 2024 Änderung Organische
Änderung
Umsatzerlöse 450,3 429,2 4,9% 5,6%
Bereinigtes Betriebsergebnis 107,9 98,8 9,2% 10,5%
Bereinigte operative Ergebnismarge 24,0% 23,0% 93bps 107bps
Free Cash Flow 158,0 142,5 15,5  



Umsatzerlöse
in € Mio. 3M 2025 3M 2024 Änderung Organische
Änderung
Konzern 450,3 429,2 4,9% 5,6%
Segmente
Researcha,b
354,9 331,7 7,0% 6,7%
Health 41,1 39,2 4,9% 4,3%
Education c 54,4 58,8 -7,4% -0,7%
Eliminierungen -0,3 -0,6    
a      Der Umsatzbeitrag des im Februar 2024 verkauften Lektoratsdienstleisters American Journal Expert (AJE) belief sich auf € 3,1 Millionen.
b      Das Segment Professional wurde zum 1. Januar 2025 in das Research Segment integriert. Die Darstellung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst.
c      Die in Q1 2024 ausgewiesenen Umsätze und das bereinigte operative Betriebsergebnis im Segment Education wurden aufgrund einer Anpassung in der bilanziellen Abbildung der Hyperinflation in Simbabwe korrigiert. Diese Anpassung hatte keinen Einfluss auf die für das erste Halbjahr 2024 oder das Gesamtjahr 2024 berichteten Zahlen des Segments oder des Konzerns.



Bereinigtes Betriebsergebnis
in € Mio. 3M 2025 3M 2024 Änderung
Organische
Änderung
Konzern 107,9 98,8 9,2% 10,5%
Segmente
Researcha
99,5 90,2 10,3% 7,7%
Health 4,5 3,7 22,8% 21,9%
Educationb 3,7 4,9 -23,5% >200,0%
Eliminierungen 0,1 0,0    
a      Das Segment Professional wurde zum 1. Januar 2025 in das Research Segment integriert. Die Darstellung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst.
b      Die in Q1 2024 ausgewiesenen Umsätze und das bereinigte operative Betriebsergebnis im Segment Education wurden aufgrund einer Anpassung in der bilanziellen Abbildung der Hyperinflation in Simbabwe korrigiert. Diese Anpassung hatte keinen Einfluss auf die für das erste Halbjahr 2024 oder das Gesamtjahr 2024 berichteten Zahlen des Segments oder des Konzerns.



Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen
Dieses Dokument enthält Aussagen über die zukünftige Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Unternehmensleitung. Sie unterliegen bestimmten Risiken und Schwankungen, wie sie in anderen Publikationen, insbesondere im Abschnitt Risiko- und Chancenmanagement des zusammengefassten Lageberichts, beschrieben sind. Sollten diese Erwartungen und Annahmen nicht eintreffen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Für die Richtigkeit dieser Prognosen übernehmen wir daher keine Gewähr.  

Über Springer Nature
Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature.
 
Kontakt

Cornelius Rahn | Springer Nature | Communications and Corporate Affairs
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[1] In der organischen Veränderung bleiben die Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.

[2] Ohne Cureus.

[3] In der organischen Veränderung bleiben die Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.



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2135406  13.05.2025 CET/CEST

Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Springer Nature AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2025 / 15:05 CET/CEST
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250412010979_00-0.jpg
Springer Nature AG & Co. KGaA Berlin – ISIN DE000SPG1003 – – Wertpapierkennnummer SPG100 – Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 5. Juni 2025, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (eindeutige Kennung des Ereignisses: SPG062025oHV) eingeladen. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 der Sprinter Nature AG & Co. KGaA, Berlin, Deutschland,
wird auf Grundlage von § 25 Abs. 3 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt.


Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet unter

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im passwortgeschützten Internetservice mit Bild und Ton über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Deutschland.

Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am Ende der Einberufung im Anschluss an die Tagesordnung.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

Überblick über die Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

TOP 3

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025

TOP 7

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

TOP 10

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen Springer Nature AG & Co. KGaA (herrschendes Unternehmen) und Springer Nature One GmbH (beherrschtes Unternehmen)

I.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 32 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung). Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 festzustellen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.500.000,00 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung eines Betrags in Höhe von EUR 25.855.568,57 (entspricht einer Dividende in Höhe von EUR 0,13 je zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung dividendenberechtigter Stückaktie),

b)

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 644.431,43 auf neue Rechnung.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Zahlung der Dividende ist somit für den 11. Juni 2025 vorgesehen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor zu beschließen:

6.1

Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG) und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung (§ 115 Abs. 7 WpHG) gewählt;

6.2

Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewählt.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Tagesordnungspunkt 6.2 erfolgt vorsorglich und bedingt auf das Wirksamwerden einer deutschen Umsetzungsvorschrift, in der der deutsche Gesetzgeber eine separate Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) durch die Hauptversammlung vorsieht und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht bereits (einschließlich durch Übergangsbestimmungen) dem Abschlussprüfer obliegt.

Über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 soll einzeln abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

TOP 7

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG und § 15 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern zusammen, die allesamt von den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Frau Dr. Sabine Knauer und Herr Dr. Ewald Walgenbach haben mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt. Daher sind Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, erfolgt die Wahl eines Nachfolgers gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

7.1

Bernd Hirsch, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, selbständiger Berater und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

7.2

Thomas del Marmol, wohnhaft in London, Großbritannien, Managing Director BC Partners LLP.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 für die verbleibende Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet.

Die Wahlen erfolgen im Wege der Einzelwahl.

Der Wahlvorschlag erfüllt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat entsprechend der insoweit einschlägigen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.

Die vorgeschlagenen Kandidaten und die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Hirsch und Herr del Marmol verfügen jeweils über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex werden die vorgeschlagenen Kandidaten darauf achten, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere die Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen Mandaten nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

Gemäß § 162 AktG haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der vollständige Vergütungsbericht mit beigefügtem Prüfvermerk ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin

Gemäß § 120a Abs. 1-3 AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre zur Billigung vorzulegen. Das Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter der Internetadresse der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemachte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zu billigen.

TOP 10

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.

§ 23 Abs. 1 der Satzung sieht vor, dass den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine von der Hauptversammlung zu bewilligende Vergütung gewährt werden kann. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. September 2024 hat eine solche vor dem Börsengang der Gesellschaft wie folgt festgelegt:

 

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 60.000 EUR. Jedoch beträgt die jährliche Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Doppelte und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Anderthalbfache dieses Betrags. § 23 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gilt für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat entsprechend.

Der Vorsitzende des Präsidial- und Nominierungsausschusses und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhalten jeweils zusätzlich eine jährliche Vergütung von 30.000 EUR; jedes andere Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält jeweils zusätzlich eine jährliche Vergütung von 15.000 EUR, jeweils sofern der entsprechende Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat. § 23 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gilt für den Vorsitz oder die Mitgliedschaft im Präsidial- und Nominierungsausschuss bzw. im Prüfungsausschuss entsprechend.

Die Vergütung ist nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zahlbar. Die Bestimmungen der Satzung bleiben unberührt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die am 12. September 2024 beschlossene Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin angemessen ist und keiner Änderung bedarf.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen und das unter der Internetadresse der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemachte Vergütungssystem zu billigen.

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft (herrschendes Unternehmen) und Springer Nature One GmbH (beherrschtes Unternehmen)

Die Springer Nature AG & Co. KGaA als herrschendes Unternehmen (Organträgerin) beabsichtigt, mit ihrer direkten Tochtergesellschaft, der Springer Nature One GmbH, als beherrschtem Unternehmen (Organgesellschaft) den nachfolgend beschriebenen Ergebnisabführungsvertrag zu schließen.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat den folgenden Inhalt:

 

„Die Organträgerin hält an dem 100.000,00 EUR betragenden Stammkapital der Organgesellschaft 99,716 % der Geschäftsanteile der Organgesellschaft. Die verbleibenden 0,284 % der Geschäftsanteile der Organgesellschaft hält die Organgesellschaft selbst. Die Organträgerin hält damit 100 % der Stimmrechte in der Organgesellschaft. Die Parteien beabsichtigen, eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG, § 2 Abs. 2 GewStG) mit steuerlicher Wirkung ab 01. Januar 2025 zu errichten und vereinbaren zu diesem Zweck Folgendes:

§ 1

Gewinnabführung

1.1 Die Organgesellschaft verpflichtet sich, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach § 1.2, ihren gesamten während der Vertragsdauer, ohne die Gewinnabführung entstehenden Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Als Gewinn gilt der um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag verminderte Jahresüberschuss. Es gelten die Bestimmungen des § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

1.2 Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Betrachtung wirtschaftlich begründet ist. Während der Vertragsdauer gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Organträgerin wieder aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

1.3 Die Verpflichtung der Organgesellschaft zur Abführung ihres gesamten Gewinns umfasst auch Gewinn aus der Veräußerung ihrer sämtlichen Vermögensgegenstände. Dies gilt nicht für nach Auflösung der Organgesellschaft anfallende Gewinne.

1.4 Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A III HGB), vorvertraglichen Kapitalrücklagen (§ 266 Abs. 3 A II HGB) oder vorvertraglichen Gewinnvorträgen (§ 266 Abs. 3 A IV HGB) ist ausgeschlossen.

1.5 Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten.

§ 2

Verlustübernahme

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

§ 3

Fälligkeit

Der Anspruch auf Abführung des Gewinns nach § 1 dieses Vertrages entsteht mit Ablauf des letzten Tages eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

§ 4

Wirksamwerden, Dauer und Kündigung

4.1 Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin und der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft geschlossen. Er wird wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft.

4.2 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft möglich, mit dessen Ablauf die steuerliche Mindestlaufzeit im Sinne der § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt ist.

4.3 Dieser Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Organträgerin die Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft verliert.

§ 5

Verschiedenes

5.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung erforderlich ist, und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft und der Gesellschafterversammlung der Organträgerin. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

5.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieses Vertrages geht die deutsche Fassung vor.

5.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle hiermit, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.“

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Springer Nature AG & Co. KGaA als herrschendem Unternehmen und der Springer Nature One GmbH als beherrschtem Unternehmen wird zugestimmt.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

die folgenden Unterlagen zugänglich:

•

der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature One GmbH,

•

die Jahresabschlüsse der Springer Nature AG & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 (der Jahresabschluss der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 ist unter Tagesordnungspunkt 2 Gegenstand der Beschlussfassung über die Feststellung und ist als solcher ebenfalls über die angegebene Internetseite der Gesellschaft zugänglich)

•

die Lageberichte der Springer Nature AG & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 (der zusammengefasste Lagebericht der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 ist Gegenstand der Vorlage unter Tagesordnungspunkt 1 und als solcher ebenfalls über die angegebene Internetseite der Gesellschaft zugänglich)

•

die Jahresabschlüsse der Springer Nature One GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 sowie

•

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Springer Nature Management AG und der Geschäftsführung der Springer Nature One GmbH.

Die Springer Nature AG & Co. KGaA ist zum Zeitpunkt der Hauptversammlung alleinige Gesellschafterin der Springer Nature One GmbH. Aus diesem Grund sind von der Springer Nature AG & Co. KGaA an außenstehende Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren und ist keine Vertragsprüfung durch einen sachverständigen Prüfer gemäß § 293b AktG erforderlich.

II.

Anlagen zu Tagesordnungspunkt 7: Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

1.

Bernd Hirsch, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, selbständiger Berater und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

ZUR PERSON

geboren am 24. Juli 1970 in Ellwangen

Diplomkaufmann Studium der Betriebswirtschaftslehre (Universität Würzburg)


BERUFLICHER WERDEGANG

1998 Audit Manager, Arthur Andersen, Stuttgart

2001 Director Mergers & Acquisitions, Carl Zeiss Gruppe, Oberkochen

2002 Finanzvorstand, Carl Zeiss Meditec AG, Jena

2009 Finanzvorstand, Symrise AG, Holzminden

2016 Finanzvorstand, Bertelsmann, Gütersloh

2021 Finanzvorstand, COFRA Holding AG, Schweiz

2025 Selbstständiger Berater


Herr Hirsch ist derzeit Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:

•

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Hirsch ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

•

Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH + Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Hirsch im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

•

Selbstständiger Berater

Herr Hirsch ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH + Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG. Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG ist Alleineigentümerin der GvH Vermögensverwaltungsgesellschaft XXXIII mbH, die ein wesentlich an der Springer Nature AG & Co. KGaA beteiligter Aktionär ist. Zwischen Springer Nature und der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck bestehen zahlreiche geschäftliche Beziehungen (z.B. im Rahmen von Erbringung von Versicherungsleistungen, Lizenzverträgen und Mietverhältnissen).

2.

Herr Thomas del Marmol, wohnhaft in London, Großbritannien, Managing Director BC Partners LLP

ZUR PERSON

geboren am 19. Februar 1988 in Brüssel, Belgien

BA und Master (M.Sc.) in Business Engineering, Solvay Business School of Economics & Management, Brüssel


BERUFLICHER WERDEGANG

2012-2015 M&A-Berater bei Lazard, Inc.

Seit 2015 Managing Director bei BC Partners LLP, London, Großbritannien


Herr del Marmol ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Herr del Marmol ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

•

Aliaxis S.A., Brüssel (Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors))

•

Cypher Topco B.V., Amsterdam (Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors))

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn del Marmol im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

•

Managing Director der BC Partners LLP

Herr del Marmol ist Managing Director der BC Partners LLP. Die BC Partners LLP berät Fonds, denen mehrheitlich die Springer Science+Business Media Galileo Participation S.à r.l. gehört, die ein wesentlich an der Springer Nature AG & Co. KGaA beteiligter Aktionär ist.

III.

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 198.888.989 und ist eingeteilt in 198.888.989 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft selbst hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 198.888.989 beträgt.

Voraussetzung für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die für Aktiengesellschaften maßgeblichen Vorschriften gelten gemäß § 278 Abs. 3 AktG sinngemäß für die Springer Nature AG & Co. KGaA, soweit sich aus den speziellen Vorschriften der §§ 278 ff. AktG oder aus dem Fehlen eines Vorstands auf Ebene der KGaA nichts anderes ergibt.

1.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 25 Abs. 3 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2025 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 5. Juni 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ) im Internet unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre Aktionärsrechte ausüben.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem „HV-Ticket“ zugeschickt. Einzelheiten hierzu finden sich im Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des passwortgeschützten Internetservices bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich durch elektronische Briefwahl (im Wege der elektronischen Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt.

2.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der versammlungsbezogenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die gemäß § 26 Abs. 2 der Satzung rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung gemäß § 26 Abs. 3 der Satzung nachgewiesen haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung den 14. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ, sog. „Nachweisstichtag“) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; hierfür reicht ein Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG aus.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 29. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), per Post oder E-Mail zugehen:

Springer Nature AG & Co. KGaA
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

3.

Zugang zum passwortgeschützten Internetservice und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung einen passwortgeschützten Internetservice unter

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eingerichtet, über den ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten erteilen sowie Stimmrechte und weitere Aktionärsrechte ausüben können. Der passwortgeschützte Internetservice wird auf der Internetseite der Springer Nature AG & Co. KGaA unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

voraussichtlich ab dem 15. Mai 2025 zugänglich sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“) wird dem Aktionär oder dem Bevollmächtigten ein HV-Ticket für die Hauptversammlung übersandt, auf dem die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten kann sich der Aktionär oder der Bevollmächtigte zum passwortgeschützten Internetservice anmelden und hierüber Aktionärsrechte ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich des passwortgeschützten Internetservices bedienen.

Bei Nutzung des passwortgeschützten Internetservices und Anklicken des Buttons „Betreten der Hauptversammlung“ während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

Die elektronische Zuschaltung ermöglicht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, in der virtuellen Hauptversammlung Aktionärsrechte, insbesondere das Rede-, Antrags- und Auskunftsrecht, auszuüben. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien nur zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt, soweit sie sich von dem zum Nachweisstichtag maßgeblichen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

5.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).

Briefwahlstimmen können über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (mit den entsprechenden Zugangsdaten) ab dem 15. Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

6.

Vertretung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben möchten, können sich durch bevollmächtigte Dritte, z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch Dritte sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“). Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen in Textform oder elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen, wenn kein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), keine Aktionärsvereinigung, kein Stimmrechtsberater oder keine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Aktionäre werden in diesem Fall gebeten, zur Erteilung der Vollmacht in Textform das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit dem HV-Ticket zugesandt und steht auch unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zum Download zur Verfügung.

Die Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail spätestens bis zum Ablauf des 4. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), an die folgende Adresse übermittelt werden:

Springer Nature AG & Co. KGaA
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: springer@linkmarketservices.eu

Ab dem 15. Mai 2025 kann eine Vollmacht zudem unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen gilt § 135 AktG. Insbesondere bedarf die Bevollmächtigung nicht der Textform, aber ist von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Zudem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem bzw. dieser über die Form der Vollmacht abstimmen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (siehe hierzu den Abschnitt „5. Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe hierzu den Abschnitt „7. Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter“) ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

7.

Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können sich zudem bei der Stimmrechtsausübung in der virtuellen Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).

Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Redebeiträgen, Auskunftsverlangen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „6. Vertretung durch einen Bevollmächtigten“ genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 4. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, oder ab dem 15. Mai 2025 unter Nutzung des unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis als Teil des HV-Tickets zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zum Download zur Verfügung.

Auch bevollmächtigte Dritte, einschließlich Intermediären (z.B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderer gemäß § 135 AktG gleichgestellter Personen, können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.

8.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl bzw. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gelten die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebenen Briefwahlstimmen beziehungsweise Weisungen an die Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

9.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, Abs. 4, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

 

9.1 Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an die Springer Nature AG & Co. KGaA zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum Ablauf des 5. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachstehende Adresse:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch in elektronischer Form an die E-Mail Adresse hauptversammlung@springernature.com übermittelt werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

9.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, Gegenanträge zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß §§ 278 Abs. 3, 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß §§ 278 Abs. 3, 127 AktG zu stellen.

Bis zum Ablauf des 21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend genannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

In § 126 Abs. 2 AktG führt Gründe auf, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@springernature.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (siehe hierzu den Abschnitt „9.4 Rederecht“).

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen unberührt.

9.3 Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach §§ 278 Abs. 3, 130a Abs. 1 bis 4 AktG vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation (in Textform oder im Video- oder Audioformat) über den passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.

Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB einzureichen. Stellungnahmen im Videoformat sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren in den Dateiformaten MPEG-4 oder MOV einzureichen; sie dürfen eine Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Es sind nur solche Stellungnahmen im Videoformat zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Stellungnahmen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und einen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen.

Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 31. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglichen passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemacht. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemacht wird.

Die Gesellschaft wird Stellungnahmen unter den Voraussetzungen der §§ 130a Abs. 3 Satz 4, 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG nicht veröffentlichen, also wenn sich die persönlich haftende Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird. Stellungnahmen werden auch dann nicht veröffentlicht, wenn diese keinen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung haben.

Die Gesellschaft behält sich vor, als Video- oder Audiobeiträge eingereichte Stellungnahmen unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung ganz oder teilweise einzuspielen und sich zu eingereichten Stellungnahmen zu äußern.

Anträge und Wahlvorschläge sowie Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer vor der Hauptversammlung eingereichten Stellungnahme enthalten sind, werden durch diese Einreichung in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (siehe dazu den Abschnitt „9.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge“), die Ausübung des Auskunftsrechts (siehe dazu den Abschnitt „9.5 Auskunftsrecht“) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu den Abschnitt „9.6 Erklärung von Widersprüchen“) ist ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

9.4 Rederecht

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung ist im passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

über die Schaltfläche „Wortmeldetisch“ ein virtueller Wortmeldetisch zugänglich, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.

Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen sowie Auskünfte nach § 131 Abs. 1 AktG zu verlangen (siehe dazu den Abschnitt „9.5 Auskunftsrecht“).

Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA bestimmt der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Wortbeiträge und kann gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 der Satzung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.

Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im passwortgeschützten Internetservice über das System MeetingBase abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldetisch anmelden wollen, müssen sicherstellen, dass sie mit ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version eines der folgenden Browser verwenden: Chrome, Edge oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im passwortgeschützten Internetservice für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

9.5 Auskunftsrecht

Jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten ist gemäß §§ 278 Abs. 3, 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht umfasst auch die Möglichkeit, weitere Fragen zu bereits von der persönlich haftenden Gesellschafterin erteilten Antworten zu stellen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts über den passwortgeschützten Internetservice unter

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ausgeübt werden darf (siehe hierzu den Abschnitt „9.4 Rederecht“). Auf anderen Wegen können solche Auskunftsverlangen voraussichtlich nicht gestellt werden.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.

Gemäß § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG kann zudem ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens im Wege der Videokommunikation auch im Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung übermitteln können.

9.6 Erklärung von Widersprüchen

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben gemäß §§ 278 Abs. 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widersprüche können über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, erklärt werden.

Darüber hinaus haben Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auch im Rahmen ihres Rederechts die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

9.7 Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und Abs. 4, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG stehen auf der folgenden Internetseite der Gesellschaft zum Abruf zur Verfügung:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Ergänzende Informationen

1.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der Dauer der Hauptversammlung über die folgende Internetseite der Gesellschaft abrufbar:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Etwaige veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über diese Internetseite zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung wird das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten über den passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zur Verfügung stehen.

Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG können Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@springernature.com anfordern.

2.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich für Daten bis einschließlich 29. März 2025 auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und für Daten ab einschließlich 30. März 2025 auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

3.

Hinweis zum Datenschutz

Die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter und etwaiger Bevollmächtigten (insbesondere den Namen, die Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien sowie Nummer des HV-Tickets und Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice einschließlich der genutzten IP-Adresse) erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu diesem Zweck für jeden sich anmeldenden Aktionär oder seinen Bevollmächtigten. Die Gesellschaft ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung, eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Hierfür müssen wir die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das Aktiengesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Gesellschaft.

Personenbezogene Daten der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten werden ausschließlich in Ländern verarbeitet, die der Europäischen Union angehören.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrechte entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich und jederzeit über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
oder E-Mail: hauptversammlung@springernature.com

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter: dataprotection@springernature.com

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu unseren Aufbewahrungspflichten und den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zum Abruf zur Verfügung.

Mindestangaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Springer Nature AG & Co. KGaA (Formale Angabe gemäß EU-DVO: SPG062025oHV)

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)

B. Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE000SPG1003

2.

Name des Emittenten: Springer Nature AG & Co. KGaA, Berlin, Deutschland

C. Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 5. Juni 2025 (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240605)

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 8:00 Uhr UTC)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)

4.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, URL zum passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

5.

Aufzeichnungsdatum: 14. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (14. Mai 2025, 22:00 Uhr UTC) (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20250514)

6.

Internetseite zur Hauptversammlung/URL:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212): Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

 

Berlin, Deutschland, im April 2025

Springer Nature AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft

Der Vorstand



24.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@springernature.com
Internet: https://ir.springernature.com/de
ISIN: DE000SPG1003

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2123632  24.04.2025 CET/CEST

Springer Nature erreicht Umsatz- und Gewinnziele und erwartet 2025 weiteres Wachstum

Springer Nature erreicht Umsatz- und Gewinnziele und erwartet 2025 weiteres Wachstum

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Springer Nature erreicht Umsatz- und Gewinnziele und erwartet 2025 weiteres Wachstum

18.03.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Springer Nature erreicht Umsatz- und Gewinnziele und erwartet 2025 weiteres Wachstum 


●    Umsatz stieg organisch1 um 5 % auf € 1.847 Millionen; bereinigter operativer Gewinn erhöhte sich organisch1 um 7 % auf € 512 Millionen 
●    Wichtigster Wachstumstreiber war das Segment Research, das dank der starken Leistung des Open Access-Zeitschriftenportfolios einen organischen1 Umsatzanstieg von 6 % verzeichnete
●    Springer Nature veröffentlichte zum ersten Mal die Hälfte seiner primären Forschungsartikel frei zugänglich (Open Access, OA)
●    Fortlaufender Fokus auf Technologie- und KI-Anwendungen zur weiteren Verbesserung des Veröffentlichungsprozesses
●    Prognose für 2025: Erwarteter Umsatz zwischen € 1.885 Millionen bis € 1.935 Millionen2 ; bereinigte operative Gewinnmarge mindestens auf dem Niveau von 2024

Berlin, 18. März 2025

Springer Nature, ein weltweit führender Wissenschaftsverlag, hat heute seine Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 bekannt gegeben und dabei ein anhaltendes Wachstum sowie eine starke operative Performance ausgewiesen. Der Umsatz stieg auf € 1.847 Millionen, was einem organischen1 Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2023 entspricht. Der bereinigte operative Gewinn stieg auf € 512 Millionen, was einem organischen1 Wachstum von 7 % entspricht.

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Unsere starken Ergebnisse zeigen, dass wir in der Lage sind, nachhaltig Mehrwert für die Forschungsgemeinschaft zu schaffen und gleichzeitig Innovationen in der wissenschaftlichen Verlagsbranche voranzutreiben. Wir veröffentlichen immer mehr hochwertige, frei zugängliche Inhalte und investieren in Technologie und Mitarbeitende. So stellen wir sicher, dass wir auf verantwortungsvolle und nachhaltige Weise stets stärker als der Markt wachsen.“

Das Segment Research ist weiterhin der wichtigste Wachstumstreiber für Springer Nature. Research verzeichnete ein organisches3 Umsatzwachstum von 6 % auf € 1.414 Millionen, was vor allem auf die hervorragende Leistung des Portfolios an OA-Zeitschriften zurückzuführen ist. Im Jahr 2024 erreichte Springer Nature einen bedeutenden Meilenstein, indem es zum ersten Mal die Hälfte seiner primären Forschungsartikel OA veröffentlichte. Dieser Erfolg unterstreicht die führende Rolle des Unternehmens bei der Umstellung auf OA. Der Mehrwert für die Forschungsgemeinschaft besteht darin, dass Springer Nature Forschungsergebnisse leichter zugänglich macht und so ihre Wirkung verstärkt. OA-Artikel werden im Durchschnitt deutlich häufiger heruntergeladen, zitiert und beachtet als Nicht-OA-Artikel. 

Das Segment Education hat mit einem organischen3 Umsatzanstieg von 3 % auf € 235 Millionen zum Gesamtwachstum beigetragen. Dies ist auf ein starkes Ergebnis in Indien und Südafrika zurückzuführen. Die organischen3 Umsatzerlöse des Segments Health beliefen sich auf € 188 Millionen, und blieben im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil. Ein Rückgang der Werbeeinnahmen aufgrund zurückhaltender Ausgaben in der Pharmaindustrie sowie der Auswirkungen der Änderungen im deutschen Krankenversicherungsrecht wurde durch ein starkes Umsatzwachstum bei Cureus ausgeglichen.

Springer Nature investierte weiterhin in erheblichem Umfang in Technologie- und KI-Lösungen, um den Veröffentlichungsprozess zu verbessern, zu beschleunigen und um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Forschungsergebnisse robust und vertrauenswürdig sind. Im Jahr 2024 belief sich das Investitionsvolumen mit Technologiebezug auf insgesamt € 177 Millionen. Das Unternehmen hält sich bei der Entwicklung und Nutzung von KI-basierten Tools an klare Grundsätze, die unter anderem sicherstellen, dass alle Entscheidungen stets von einem Menschen getroffen werden.

Der Free Cashflow stieg für das Jahr 2024 auf € 219 Millionen, gegenüber € 165 Millionen im Vorjahr. Diese Verbesserung wurde durch ein starkes operatives Ergebnis, eine günstige Entwicklung des Betriebskapitals und geringere Einmaleffekte erzielt. In der Folge verbesserte sich der Verschuldungsgrad von Springer Nature weiter und verringerte sich von 2,9x zum Jahresende 2023 auf 2,3x Nettoverschuldung/EBITDA ein Jahr später. Zu diesem Rückgang trugen auch die Erlöse aus dem Börsengang bei.

Alexandra Dambeck, CFO von Springer Nature, sagte: „Wir sind mit unserer Geschäfts- und Finanzentwicklung im Jahr 2024 zufrieden, die unseren strategischen Fokus auf wachstumsstarke Bereiche und operative Effizienz widerspiegelt. Mit unserem starken Free Cashflow und dem reduzierten Verschuldungsgrad sind wir für zukünftiges Wachstum und weitere Investitionen in Innovationen für die Forschungsgemeinschaft gut aufgestellt.“

Auf Basis der zugrunde liegenden Performance von Springer Nature im Jahr 2024 und aktualisierter Fremdwährungskurse wird für 2025 ein Umsatz zwischen € 1.885 bis € 1.935 Millionen4 und eine bereinigte operative Gewinnmarge mindestens auf dem Niveau von 2024 erwartet. Dies spiegelt die nach Einschätzung von Springer Nature positive Dynamik im Markt sowie die kontinuierlichen Investitionen in zukünftiges Wachstum wider. Der mittelfristige Ausblick von Springer Nature bleibt unverändert.

[1] Organisch: In der organischen Veränderung bleiben die Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt. Der ausgewiesene Umsatz im Jahr 2023 belief sich auf € 1.853 Millionen und der bereinigte operative Gewinn auf € 511 Millionen.
[2] Basis für organischen Vergleich für das Jahr 2024 ist ein Umsatz von € 1.835 Millionen.
[3] In der organischen Veränderung bleiben die Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.
[4] Basis für organischen Vergleich für das Jahr 2024 war ein Umsatz von € 1.835 Millionen.

Anmerkungen zu den zukunftsgerichteten Aussagen
Dieses Dokument enthält Aussagen über die zukünftige Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Unternehmensleitung. Sie unterliegen bestimmten Risiken und Schwankungen, wie sie in anderen Publikationen, insbesondere im Abschnitt Risiko- und Chancenmanagement des zusammengefassten Lageberichts, beschrieben sind. Sollten diese Erwartungen und Annahmen nicht eintreffen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Für die Richtigkeit dieser Prognosen übernehmen wir daher keine Gewähr. 

Über Springer Nature
Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature.

Kontakt
Cornelius Rahn | Springer Nature | Communications and Corporate Affairs
Tel. +49 151 1563 7515 cornelius.rahn@springernature.com
 


18.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
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Telefon: +49 (0)30 – 82787 – 0
E-Mail: ir@springernature.com
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ISIN: DE000SPG1003
WKN: SPG100
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Vienna MTF)
EQS News ID: 2101706

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2101706  18.03.2025 CET/CEST

Springer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Springer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Springer Nature AG & Co. KGaA / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Springer Nature AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

28.02.2025 / 14:20 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Springer Nature AG & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Ort: http://ir.springernature.com/de/reports/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Ort: http://ir.springernature.com/reports/

Berichtsart: Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: http://ir.springernature.com/de/reports/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: http://ir.springernature.com/reports/

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Ort: http://ir.springernature.com/de/reports/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Ort: http://ir.springernature.com/reports/

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: http://ir.springernature.com/de/reports/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: http://ir.springernature.com/reports/


28.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
Internet: www.springernature.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2093519  28.02.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2093519&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Springer Nature erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 anhaltendes Wachstum und bestätigt den Ausblick für das Gesamtjahr

Springer Nature erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 anhaltendes Wachstum und bestätigt den Ausblick für das Gesamtjahr

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
Springer Nature erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 anhaltendes Wachstum und bestätigt den Ausblick für das Gesamtjahr

19.11.2024 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Springer Nature erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 anhaltendes Wachstum und bestätigt den Ausblick für das Gesamtjahr 
  • Organisches Wachstum bei Umsatz (+6%)(1)und bereinigtem operativen Ergebnis(2)  (+9%)(1) in den ersten neun Monaten des Jahres 2024; Ausblick für das Gesamtjahr 2024 bestätigt
     
  • Wichtigster Treiber war das Umsatzplus im Segment Research (organischer Anstieg +7%) mit starkem Wachstum im Journals-Portfolio
     
  • Fortgesetzter Ausbau von Technologie- und KI-Lösungen zur Leistungssteigerung und Unterstützung der Forschungsgemeinschaft
     
  • Meilenstein von einer Million veröffentlichten Artikeln und Kapiteln mit Bezug zu Nachhaltigkeitszielen der UN (Sustainable Development Goals, SDGs) erreicht; auf Kurs, um im Jahr 2024 die Hälfte der primären Forschungsartikel frei zugänglich (Open Access, OA) zu veröffentlichen
     
Berlin, 19. November 2024 

Springer Nature, ein global führender Verlag für Forschung, Gesundheit und Bildung, hat in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 ein anhaltendes Wachstum verzeichnet. Der Umsatz belief sich auf 1,37 Milliarden Euro, was einem organischem Umsatzwachstum von 6% gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2023 entspricht. Wachstumstreiber war vor allem das Segment Research mit einem starken Umsatzplus im Journals-Portfolio, insbesondere bei vollständigen Open Access-Titeln und den Titeln im Nature-Portfolio. Das bereinigte operative Ergebnis des Unternehmens belief sich im Berichtszeitraum auf 379 Millionen Euro, was einem organischen Wachstum von 9% entspricht.

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Unsere Leistung in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 zeigt, dass wir auf dem Weg sind, die Ziele zu erreichen, die wir uns zum Zeitpunkt unseres Börsengangs gesteckt haben. Wir sind gut positioniert, um weiterhin schneller als der Markt zu wachsen, unsere Ambitionen zu verwirklichen und Wert für die akademische Gemeinschaft zu schaffen, der wir verpflichtet sind. Wir werden weiterhin in Technologielösungen investieren, um Forschende zu unterstützen, den Publikationsprozess zu verbessern und dazu beizutragen, dass die dringenden Herausforderungen unserer Welt schneller gelöst werden.“

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum trug das Segment Research mit einem organischen Umsatzwachstum von 7% am stärksten zur positiven Entwicklung von Springer Nature bei. 

Bereits in diesem Jahr hat Springer Nature den Meilenstein von einer Million Artikeln überschritten, die einen Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der UN (Sustainable Development Goals, SDGs) haben. Das Unternehmen hat zudem das Zeitschriften-Portfolio der Marke Nature mit der Einführung von drei neuen Nature-Titeln weiter ausgebaut.

Damit ist das Unternehmen auf dem besten Weg, im Jahr 2024 die Hälfte seiner primären Forschungsartikel frei zugänglich (OA) zu veröffentlichen. Springer Nature hat inzwischen 58 Transformative Vereinbarungen (TAs) abgeschlossen, die mehr als 3.700 Institutionen abdecken.

Springer Nature investiert weiterhin in den Ausbau KI-basierter Lösungen, um den Prozess der Forschungspublikation schneller sowie inklusiver zu gestalten und gleichzeitig die Forschungsintegrität zu wahren. Zu diesen Lösungen gehören ein neues Assistenztool für Gutachter*innen sowie Geppetto, ein Programm zur Identifikation von gefälschten Texten. Im Geschäftsbereich Health wurde eine Chat-Funktion namens AskAdis für den Pharmamarkt eingeführt. 

Um seine Technologiestrategie weiter voranzutreiben, hat das Unternehmen Saskia Steinacker auf die neue Position des Chief Digital Officer berufen. Mit der Ernennung der neuen Chief People Officer Maria Castresana, die sich auf die Gewinnung von Spitzentalenten mit Leidenschaft für Forschung und wissenschaftlichen Fortschritt fokussiert, hat Springer Nature sein Führungsteam nochmals verstärkt.

Der Free-Cash-Flow stieg im Neunmonatszeitraum von 55 Millionen Euro auf 72 Millionen Euro. Infolgedessen verbesserte sich der Nettoverschuldungsgrad von Springer Nature Ende September 2024 auf 2,8x Nettoverschuldung/EBITDA, verglichen mit 2,9x Nettoverschuldung/EBITDA Ende 2023. Seit dem Ende des dritten Quartals hat das Unternehmen Erlöse in Höhe von 200 Millionen Euro aus dem Börsengang zur Tilgung ausstehender Schulden verwendet und damit den Nettoverschuldungsgrad weiter auf 2,5x Nettoverschuldung/EBITDA gesenkt. 

Alexandra Dambeck, CFO von Springer Nature, fügte hinzu: „Wir sind mit unserer operativen Leistung im laufenden Jahr zufrieden und haben unseren Verschuldungsgrad weiter erfolgreich verbessert. Dies bestätigt unseren Fokus auf die Weiterentwicklung des Produktmixes mit einem starken Schwerpunkt auf die Schaffung von Mehrwert für die akademische Gemeinschaft sowie auf unsere Programme zur Steigerung der betrieblichen Effizienz. Dementsprechend bestätigen wir unseren Ausblick für das Geschäftsjahr 2024.“

Springer Nature bestätigte seinen Ausblick für das Gesamtjahr 2024. Das Unternehmen erwartet weiterhin einen Umsatz in einer Spanne von 1,82 bis 1,85 Milliarden Euro und ein bereinigtes Betriebsergebnis in einer Spanne von 505 bis 520 Millionen Euro.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Investor Relations-Webseite von Springer Nature.

(1) Organisch. In der organischen Veränderung bleiben die Effekte von Wechselkurs- und Portfolioveränderungen gegenüber dem Vorjahr unberücksichtigt.

(2) Das bereinigte operative Ergebnis ist definiert als das betriebliche Ergebnis vor Gewinnen/Verlusten aus dem Kauf/Verkauf von Unternehmen/Beteiligungen, Abschreibungen und Wertminderungen auf akquisitionsbezogene Vermögensgegenstände und außerordentlichen Posten. Außerordentliche Posten beziehen sich auf Effekte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs oder Einmaleffekte aus dem Erwerb, der Integration, Veräußerung oder Umstrukturierung von Unternehmen sowie andere außergewöhnliche oder nicht wiederkehrende Geschäftsvorfälle oder Ereignisse.

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen
Dieses Dokument enthält Aussagen über die künftige Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements. Sie unterliegen gewissen Risiken und Schwankungen, die in anderen Veröffentlichungen beschrieben sind, insbesondere im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht“ des zusammengefassten Lageberichts. Sollten sich diese Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen oder unvorhergesehene Risiken eintreten, kann der tatsächliche Geschäftsverlauf erheblich von den erwarteten Entwicklungen abweichen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Prognosen.

Über Springer Nature
Wir bei Springer Nature sind stolz darauf, Teil des Fortschritts zu sein. Wir arbeiten eng mit der globalen Forschungsgemeinschaft zusammen und unterstützen sie dabei, ihr Wissen zu verbreiten und das menschliche Verständnis über die Welt zu vertiefen. Jeden Tag erreichen unsere Bücher, Zeitschriften, Plattformen und Technologielösungen Millionen von Menschen. Sie helfen Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen mit anderen zu teilen. Sie ermöglichen Gesundheitsfachkräften, auf dem neuesten medizinischen Wissensstand zu bleiben und unterstützen Pädagog*innen darin, den Unterricht zu verbessern. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, und unserem unerschütterlichen Engagement für höchste Qualitätsstandards tragen wir dazu bei, Lösungen für die dringendsten Herausforderungen der Welt zu beschleunigen und künftige Generationen zu inspirieren. Für weitere Informationen besuchen Sie about.springernature.com und @SpringerNature.

Kontakt
Cornelius Rahn | Springer Nature | Kommunikation und Corporate Affairs 
Tel. +49 151 1563 7515 | cornelius.rahn@springernature.com

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