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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
01.10.2026EVN AGEVN Capital Markets Day 2026: Erfolgreich im Energiemarkt von morgen agieren
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02.09.2026EVN AGDie EVN expandiert mit Erwerb von BayWa Mobility Charging nach Deutschland
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27.08.2026EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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27.08.2026EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2025/26
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14.07.2026EVN AGDie EVN erzielt wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Batteriespeicherstrategie
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09.06.2026EVN AGEVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
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28.05.2026EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/26
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28.05.2026EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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22.05.2026EVN AGEVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
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28.04.2026EVN AGPlanmäßige Fortschritte im Windkraftausbau der EVN
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03.03.2026EVN AGEVN und STRABAG schließen den Verkauf der WTE ab
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25.02.2026EVN AGEVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
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25.02.2026EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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25.02.2026EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26
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26.01.2026EVN AGEVN AG: Einberufung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung
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12.01.2026EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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18.12.2025EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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18.12.2025EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024/25
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18.12.2025EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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05.12.2025EVN AGEVN AG: Die EVN reagiert auf die Bekanntgabe der Sonderdividende der VERBUND AG und spricht sich für einen Beschluss des ElWG in diesem Jahr aus
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06.10.2025EVN AGEVN AG: 1,5°C-Übergangsplan für die erneuerbare Energiezukunft
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28.08.2025EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2024/25
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28.08.2025EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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18.06.2025EVN AGEVN und STRABAG unterzeichnen Transaktionsverträge zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts
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11.06.2025EVN AGEVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
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28.05.2025EVN AGEVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
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26.05.2025EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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26.05.2025EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25
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14.04.2025EVN AGEVN AG: Die EVN verstärkt ihr Ambitionsniveau beim Klimaschutz: Erfolgreiche SBTi-Validierung eines 1,5°C-Ziels in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommens
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26.02.2025EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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26.02.2025EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024/25
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28.01.2025EVN AGEVN AG: Einberufung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung
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17.12.2024EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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17.12.2024EVN AGEVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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17.12.2024EVN AGEVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023/24
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10.12.2024EVN AGEVN AG: EVN und STRABAG verständigen sich auf Eckpunkte eines möglichen Verkaufs der WTE
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EVN Capital Markets Day 2026: Erfolgreich im Energiemarkt von morgen agieren

EVN Capital Markets Day 2026: Erfolgreich im Energiemarkt von morgen agieren

EVN AG / Schlagwort(e): Sonstiges
EVN Capital Markets Day 2026: Erfolgreich im Energiemarkt von morgen agieren

01.10.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die EVN gestaltet die Energiezukunft aktiv und konsequent: Mit ihrem ambitionierten Investitionsprogramm von 1 Mrd. Euro jährlich bis 2030 treibt sie die Transformation des Energiesystems in ihren Kernmärkten voran. Der Investitionsfokus liegt dabei unverändert auf den Schlüsseltechnologien der Zukunft: Netzinfrastruktur, Ausbau von erneuerbaren Energien, Speicherlösungen und E-Ladeinfrastruktur – unterstützt durch digitale Technologien, die Energiesysteme effizient vernetzen, intelligent steuern und betriebliche Abläufe optimieren.

Heute geben das Vorstandsteam gemeinsam mit Fachexpert*innen der EVN im Rahmen eines Kapitalmarkttags für institutionelle Investor*innen, Analyst*innen und weitere Stakeholder Einblicke in zentrale Entwicklungen, die die Energiemärkte langfristig verändern und neue Anforderungen an das Energiesystem schaffen. Geprägt ist dieser Wandel insbesondere durch die zunehmende, aber volatile Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft sowie den wachsenden Strombedarf infolge der fortschreitenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme sowie der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Im Fokus steht auch die Frage, wie eine intelligente Energie-Orchestrierung durch die optimale Steuerung von Anlagen und Flexibilitäten die Versorgungssicherheit gewährleistet und gleichzeitig neue Wachstumspotenziale beim Ausgleich von volatiler Erzeugung und dynamischer Nachfrage erschließt. Vor diesem Hintergrund wird die EVN bis 2030 Großbatteriespeicher mit einer Kapazität von insgesamt 300 MW an bestehenden Kraftwerksstandorten sowie in Kombination mit Photovoltaik- und Windparks errichten. Zudem bilden digitale Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette das Fundament für eine erfolgreiche Gestaltung der Energiezukunft. Mit dem geplanten Ausbau der Netzinfrastruktur, der erneuerbaren Stromerzeugung und der Speichertechnologien sowie einem smarten Flexibilitätsmanagement und der gezielten Digitalisierung ihrer Geschäftsaktivitäten sieht sich die EVN in diesem dynamischen Marktumfeld strategisch zukunftssicher positioniert.

Den Abschluss der Präsentation bildet ein Update zu den mittelfristigen finanziellen Zielsetzungen und der Dividendenpolitik der EVN. Die Veranstaltung ist non-deal related.

Die Präsentationsunterlage zum Capital Markets Day ist unter www.evn.at/CMD zum Download verfügbar.

 

Investor Relations, EVN Konzern
EVN AG
EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich
Investor.relations@evn.at
www.evn.at
LinkedIn: #EVNxIR



01.10.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
LEI Code: 529900P4JZBFEVNEAE60
EQS News ID: 2407100

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2407100  01.10.2026 CET/CEST

Die EVN expandiert mit Erwerb von BayWa Mobility Charging nach Deutschland

Die EVN expandiert mit Erwerb von BayWa Mobility Charging nach Deutschland

EVN AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Die EVN expandiert mit Erwerb von BayWa Mobility Charging nach Deutschland

02.09.2026 / 09:21 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die EVN AG baut ihre Position im Bereich Elektromobilität durch den Erwerb der BayWa Mobility Charging GmbH („BMC“) weiter aus. Über ihre Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH hat die EVN eine Vereinbarung zum Erwerb von 100 % der Anteile an der BMC von der BayWa Mobility Solutions GmbH unterzeichnet. Mit der Transaktion erfolgt gleichzeitig der Eintritt in den deutschen Markt für Schnellladeinfrastruktur und die Erweiterung der bestehenden E-Mobilitätsaktivitäten über Österreich hinaus.

Hochwertiges HPC-Portfolio mit umfangreicher Ausbaupipeline

BMC ist Betreiberin von High-Power-Charging-(HPC)-Infrastruktur in Deutschland und verfügt derzeit über 30 Standorte mit insgesamt 170 öffentlichen HPC-Ladepunkten mit Ladeleistungen von bis zu 400 kW. Bis 2027 soll das Portfolio 54 Standorte mit insgesamt 306 HPC-Ladepunkten umfassen. Der geografische Schwerpunkt des Netzes liegt in Bayern. Ergänzend betreibt die Gesellschaft Standorte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Die Ladeinfrastruktur basiert auf einem standardisierten Standortkonzept und setzt ausschließlich auf europäische Schnellladetechnologie.

Strategische Expansion in Europas größten E-Mobilitätsmarkt

Die Akquisition steht im Einklang mit der Strategie der EVN, ihre Position im Markt für öffentliche Schnellladeinfrastruktur auszubauen und die Wertschöpfungskette entlang der E-Mobilität zu erweitern. Die Transaktion erweitert das bestehende Ladeinfrastrukturportfolio um etablierte Standorte in attraktiven Verkehrskorridoren. Während das Wachstum der EVN bislang primär durch den organischen Ausbau eigener Ladeinfrastruktur in Österreich getragen wurde, schafft die Transaktion nun auch eine signifikante Marktpräsenz in Deutschland. Der deutsche Markt stellt mit rund zwei Millionen batterieelektrischen Fahrzeugen den größten E-Mobilitätsmarkt Europas dar und profitiert von langfristigen strukturellen Wachstumstreibern, darunter die fortschreitende Elektrifizierung des Individualverkehrs, ambitionierte Ausbauziele für Ladeinfrastruktur sowie steigende Auslastungsraten im Schnellladesegment.

„Die Elektromobilität ist ein zentraler Baustein der Energiezukunft“, erläutert Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands der EVN AG. „Mit dem Erwerb der Charge Point Operating-Aktivitäten von BayWa stärken wir unsere Position in einem der wichtigsten europäischen Märkte für Ladeinfrastruktur. Die Transaktion ermöglicht uns, unsere Wachstumsstrategie konsequent umzusetzen, neue Kundengruppen zu erschließen und den Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur im deutsch-österreichischen Raum aktiv voranzutreiben.“

 



02.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
LEI Code: 529900P4JZBFEVNEAE60
EQS News ID: 2392548

 
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2392548  02.09.2026 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

27.08.2026 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Quartalsberichtes übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Quartalsbericht Q3 ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Quartalsbericht Q3

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/home/investor-relations/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/en/home/investor-relations/publikationen


27.08.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Internet: www.evn.at
LEI Code: 529900P4JZBFEVNEAE60

 
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2389080  27.08.2026 CET/CEST

EVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2025/26

EVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2025/26

EVN AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2025/26

27.08.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights

  • Solider Geschäftsverlauf trotz stark unterdurchschnittlichen Wind- und Wasserdargebots
  • Operative Ergebnisnormalisierung im Vertriebsgeschäft
  • Investitionen auf Rekordniveau: mehr als eine halbe Milliarde Euro im Berichtszeitraum; davon 80 % in Niederösterreich
  • Schrittweiser Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten
  • Leistungssteigerung des Windparks Ebenfurth abgeschlossen
  • Plangemäße Errichtung der Naturfilteranlage in Reisenberg
  • Inbetriebnahme des größten Batteriespeichers der EVN Gruppe in Probishtip, Nordmazedonien


Energiewirtschaftliches Umfeld

Die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2025/26 waren in Österreich und Nordmazedonien von deutlich kälterer Witterung geprägt als der Vergleichszeitraum des Vorjahres. In Bulgarien hingegen zeigte sich die Witterung milder als im Vergleichszeitraum.

Die Erzeugungskoeffizienten für Wind und Wasser lagen in der Berichtsperiode in allen Kernmärkten der EVN unter dem Vorjahresniveau und dem langjährigen Durchschnitt. Ausnahme war die Wasserführung in Nordmazedonien, die den langjährigen Durchschnittswert sogar deutlich übertraf. Die durchschnittlichen Spot-Großhandelspreise für Grundlaststrom lagen über dem Vorjahresniveau. Auch der Preis für CO2-Emissionszertifikate zeigte einen Anstieg.


Umsatz, EBITDA und Konzernergebnis über Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten in den ersten drei Quartalen 2025/26 einen Anstieg um 3,1 % auf 2.433,1 Mio. Euro, der vor allem auf regulatorisch bedingte Preiseffekte bei den Verteilnetzgesellschaften in Niederösterreich und Bulgarien zurückzuführen war. Positive Mengen- und Preiseffekte führten auch beim regulierten Energievertrieb in Bulgarien zu einem Umsatzanstieg. Dieser positiven Entwicklung stand ein preis- sowie bei Wasserkraft auch mengenbedingter Umsatzrückgang im Bereich der erneuerbaren Erzeugung gegenüber. Hinzu kam, dass der Vertrag zur Bereitstellung von Reserveleistung aus dem Kraftwerk Theiß vom Übertragungsnetzbetreiber APG nicht verlängert wurde und das Kraftwerk auch nicht für den Markt produziert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge zeigten im Jahresvergleich einen Rückgang um 7,0 % auf 123,0 Mio. Euro. Im Vorjahr war diese Position von Versicherungsentschädigungen für im September 2024 eingetretene Hochwasserschäden in Niederösterreich geprägt gewesen. Dem stand ein bereits im ersten Quartal 2025/26 verbuchter positiver Einmaleffekt aus einem Unternehmenserwerb gegenüber.

Höhere vorgelagerte Gas-Netzkosten bei der Netz Niederösterreich sowie gestiegene Beschaffungskosten bei der EVN Wärme führten im Berichtszeitraum zu einem Anstieg des Aufwands für Fremdstrombezug und Energieträger. Auch bei der bulgarischen Netzgesellschaft lag der Aufwand für Fremdstrombezug trotz rückläufiger Bezugskosten für Netzverluste über dem Vorjahresniveau, das durch staatliche Kompensationszahlungen zur Abdeckung von Mehrkosten geprägt gewesen war. Geringere Beschaffungsmengen und -kosten für Erdgas sowie gesunkene Beschaffungskosten in der Erzeugung konnten diesen Aufwärtstrend allerdings dämpfen. In Summe lag die Position mit 1.222,7 Mio. Euro um 1,3 % über dem Vorjahresniveau.

Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen im Jahresabstand um 4,2 % auf 207,0 Mio. Euro zurück. Der Vorjahreswert war hier von den – durch Versicherungen gedeckten – Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden geprägt gewesen.

Kollektivvertragliche Anpassungen führten zu einer Zunahme des Personalaufwands um 5,9 % auf 363,9 Mio. Euro. Der durchschnittliche Personalstand reduzierte sich aufgrund des Verkaufs der WTE Wassertechnik auf 7.547 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.699).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Jahresabstand um 9,7 % auf 142,7 Mio. Euro.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich infolge der weiteren operativen Ergebnisnormalisierung bei der für den Energievertrieb verantwortlichen EVN KG um 9,1 % auf 128,7 Mio. Euro. Gedämpft wurde dieser Anstieg durch rückläufige Ergebnisbeiträge der RAG – nach einem außerordentlich hohen Vorjahresniveau –, der Burgenland Energie sowie der Verbund Innkraftwerke.

Per Saldo lag das EBITDA in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025/26 mit 748,5 Mio. Euro um 4,9 % über dem Vergleichswert des Vorjahres.

Das hohe Investitionsniveau der EVN führte zu einem Anstieg der Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen um 8,1 % auf 288,1 Mio. Euro. Damit lag das EBIT mit 460,4 Mio. Euro um 3,0 % über dem Vorjahresniveau.

Das im Vorjahr durch einen Währungseffekt belastete Finanzergebnis der EVN verbesserte sich in der Berichtsperiode auf 116,0 Mio. Euro (Vorjahr: 93,5 Mio. Euro). Im aktuellen Geschäftsjahr wirkte hier neben den Veranlagungsergebnissen aus dem R138-Fonds und den Cash-Fonds vor allem die Dividendenzahlung der Verbund AG positiv.

In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertragsteuern ein Anstieg von 6,6 % auf 576,3 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 49,0 Mio. Euro (Vorjahr: 53,7 Mio. Euro), der mit einer bereits im ersten Quartal gebuchten Auflösung einer Rückstellung einen Einmaleffekt enthält, und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das Konzernergebnis bei 525,1 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 20,8 %. Im Konzernergebnis ist auch das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs gemäß IFRS 5 mit 32,5 Mio. Euro enthalten (Vorjahr: –10,0 Mio. Euro).


Ambitioniertes Investitionsprogramm und solide Bilanzstruktur

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des umfassenden Investitionsprogramms bildet. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems als klare Wachstumsperspektive. Im Rahmen ihrer Strategie wird die EVN bis 2030 jährlich etwa 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen circa vier Fünftel nach Niederösterreich mit den Schwerpunkten Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Ladeinfrastruktur und Trinkwasserversorgung.

Die Nettoverschuldung lag am 30. Juni 2026 bei 942,2 Mio. Euro (30. September 2025: 1.155,9 Mio. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Eingang des Verkaufspreises für das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Die EVN legt großen Wert auf eine ausgezeichnete Bonität. In der Zusammenarbeit mit zwei internationalen Ratingagenturen strebt die EVN Ratings im soliden A-Bereich an, die dem Unternehmen langfristig den Zugang zu Kapital zu attraktiven Bedingungen sichern. Im April 2026 bzw. im Mai 2026 wurden beide Ratings von den Ratingagenturen bestätigt: Moody’s: A1 (Ausblick stabil), Scope Ratings: A+ (Ausblick stabil).


Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen in der Energie- und Trinkwasserversorgung

Energiegeschäft

Die Stromerzeugung der EVN lag in der Berichtsperiode mit 2.173 GWh um 4,2 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Die erneuerbare Erzeugung betrug 1.805 GWh (Vorjahr: 1.789 GWh). Das vorherrschende ungünstige Wind- und Wasserdargebot konnte durch die zusätzlichen Kapazitätserweiterungen im Bereich der Windkraft und Photovoltaik großteils ausgeglichen werden. Der Rückgang der thermischen Erzeugung auf 368 GWh (Vorjahr: 480 GWh) resultierte im Wesentlichen aus dem ausgelaufenen Vertrag mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 83,1 % (Vorjahr: 78,8 %).

Die hohe Dynamik im Ausbau der erneuerbaren Erzeugung setzte sich auch im Geschäftsjahr 2025/26 fort. In der Berichtsperiode wurden mit der erfolgreichen Inbetriebnahme bzw. Repowering der Windparks in Gnadendorf und Ebenfurth die Windkrafterzeugungskapazitäten der EVN auf 570 MW gesteigert. In Probishtip in Nordmazedonien, wurde die Erweiterung des Batteriespeichers von 20 MWh auf 40 MWh umgesetzt und in Betrieb genommen. An der Errichtung weiterer Windparks, Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern wird gearbeitet. Batteriespeicher sind eine Schlüsseltechnologie für einen erfolgreichen Weg in die erneuerbare Energiezukunft, da mit ihrem Einsatz Stromerzeugung, Verbrauch und Speicherung optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Eine weiterhin gut abgesicherte Projektpipeline gewährleistet, dass die Ausbauziele für Windkraft (770 MW), Photovoltaik (300 MWp) und Batteriespeicher (300 MW) bis 2030 erreicht werden können.

 

Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich mit der laufenden Verbesserung der Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. Die Errichtung der bereits achten Naturfilteranlage in Reisenberg in Niederösterreich erfolgt plangemäß. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2026 vorgesehen. Die auf Membrantechnologie basierende Anlage wird nach ihrer Fertigstellung rund 20.000 Kundinnen und Kunden weiches Trinkwasser liefern.


Ausblick für das Geschäftsjahr 2025/26

Das Konzernergebnis wird – auch bedingt durch die unbaren positiven Einmaleffekte – nunmehr in der Bandbreite von etwa 470 Mio. Euro bis 490 Mio. Euro erwartet.

 

Den Aktionärsbrief über die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2025/26 finden Sie unter www.investor.evn.at.



27.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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EQS News ID: 2389094

 
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2389094  27.08.2026 CET/CEST

Die EVN erzielt wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Batteriespeicherstrategie

Die EVN erzielt wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Batteriespeicherstrategie

EVN AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Die EVN erzielt wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Batteriespeicherstrategie

14.07.2026 / 16:06 CET/CEST
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Die EVN hat bereits in kurzer Zeit wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer im Dezember 2025 als Bestandteil der Strategie 2030 vorgestellten Batteriespeicherstrategie erzielt. Diese hat den Aufbau einer Batteriespeicherkapazität von insgesamt 300 MW bis 2030 sowie die Erschließung zusätzlicher Geschäftspotenziale durch das Flexibilitätsmanagement der eigenen erneuerbaren Stromerzeugung zum Ziel.

In Probishtip, Nordmazedonien, nahm die EVN kürzlich das derzeit größte Batteriespeichersystem des Landes in Betrieb und setzte damit einen wichtigen Meilenstein. Mit einer installierten Leistung von 10 MW und einer Speicherkapazität von 20 MWh ist es zugleich das bislang größte Batteriespeicherprojekt der EVN. Die Entwicklung des Standorts ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. In einer nächsten Ausbaustufe soll die Speicherkapazität auf 40 MWh verdoppelt werden. Das Projekt unterstreicht die ambitionierten Ausbaupläne der EVN und ihre Rolle als Vorreiter bei innovativen Energiespeicherlösungen in ihren Kernmärkten.

Mit der Inbetriebnahme des Speichers in Nordmazedonien erhöhte sich die Großbatteriekapazität der EVN auf insgesamt 22 MW. Gleichzeitig wird der Ausbau auch in Niederösterreich konsequent fortgesetzt: An den bestehenden Kraftwerksstandorten Theiß und Dürnrohr werden Großbatteriespeicher mit einer Leistung von 70 MW bzw. 16 MW errichtet. Im Einklang mit der Strategie, bestehende Kraftwerksstandorte zu modernen und multifunktionalen Energy Hubs weiterzuentwickeln, werden auch Co-Location-Speicher an Standorten bestehender Photovoltaik- oder Windparks errichtet. Ein solcher Speicher ist bereits im Super-Hybrid-Park in Trumau in Betrieb und verfügt über eine Leistung von 3,4 MW.

Durch die temporäre Speicherung von Stromüberschüssen kann die erzeugte Energie zeitlich optimiert am Day-Ahead- oder Intraday-Markt vermarktet werden. Dadurch steigert die EVN die Wertschöpfung aus ihrer eigenen Stromerzeugung und etabliert den Betrieb von Großbatteriespeichern als eigenständiges, wirtschaftlich attraktives Geschäftsmodell. Gleichzeitig leistet das Flexibilitätsmanagement einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität.

Die für das Flexibilitätsmanagement eingesetzte Software wurde konzernintern entwickelt und stammt von der CyberGrid, einem auf Energiemanagementlösungen spezialisierten Unternehmen, das die EVN vor einigen Jahren als Start-Up übernommen und erfolgreich in die Gruppe integriert hat. Die Kombination aus eigener Speicherinfrastruktur und proprietärer Software ermöglicht es der EVN, Wertschöpfungspotenziale entlang der gesamten Flexibilitätskette zu erschließen und ihre Position im zunehmend dezentralen Energiemarkt weiter zu stärken.

Im Rahmen der Strategie 2030 investiert die EVN jährlich 1 Mrd. Euro in die Transformation des Energiesystems. Der Ausbau von Speichertechnologien bildet dabei einen integralen Bestandteil und unterstützt den kontinuierlichen Ausbau sowie die weitere Flexibilisierung der erneuerbaren Stromerzeugung. Weitere Investitionsschwerpunkte der EVN liegen insbesondere in der Erweiterung und Digitalisierung der Netzinfrastruktur sowie im Ausbau der E‑Ladeinfrastruktur.

Mit den bisher erreichten Fortschritten befindet sich die EVN auf einem guten Weg, ihre Ausbauziele im Bereich der Batteriespeicherung planmäßig umzusetzen und gleichzeitig neue Ertragspotenziale zu erschließen.

 



14.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
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Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
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EQS News ID: 2365758

 
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2365758  14.07.2026 CET/CEST

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

09.06.2026 / 18:07 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands

Der Vorstand der EVN AG („Gesellschaft“) wurde von der Hauptversammlung wiederholt ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.1.2016. Basierend auf diesen Ermächtigungen hat die Gesellschaft mehrfach eigene Aktien erworben. Zuletzt hat der Vorstand der Gesellschaft am 21.1.2016 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21.1.2016 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 1.000.000 Stück – dies entspricht bis zu 0,556 % des Grundkapitals – über die Wiener Börse zu erwerben. Das diesbezügliche Rückkaufprogramm begann am 28.1.2016 und wurde am 5.10.2016 vorzeitig beendet. Derzeit hält die Gesellschaft 1.572.321 eigene Aktien.

Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Niederösterreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und die EVN Wasser GmbH als verbundene Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung, welche insgesamt 412 Arbeitnehmern der Gesellschaft, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH („Begünstigte“) einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gewährt („Sonderzahlung IX“). Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung IX in Aktien der Gesellschaft abgegolten zu bekommen („Aktienangebot“). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an, Aktien der Gesellschaft für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird. Hierzu wird auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Kalenderwochen 27 bis 30 (29.06.2026 bis 26.07.2026) eine solche Aktienanzahl pro Begünstigten errechnet, dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter EUR 3.000 bleibt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu bedienen. Dazu wird auch auf den Bericht des Vorstands vom 22.05.2026 über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien verwiesen, welcher gesetzeskonform veröffentlicht wurde und auf der Website der Gesellschaft unter http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien auffindbar ist.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zunächst bekannt gemacht, dass der Vorstand einen Beschluss über Vorstehendes gefasst hat, welchem der Aufsichtsrat mit Beschluss vom heutigen Tag zugestimmt hat. Zudem wird hiermit die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien an begünstigte Mitarbeiter unter Angabe der nachstehenden Details nach § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 wie folgt bekannt gemacht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG: zuletzt 21.01.2016. Für die beabsichtigte Wiederveräußerung ist eine Ermächtigung der Hauptversammlung aufgrund von § 65 Abs 1b letzter Satz AktG nicht erforderlich, weil es sich bei den Begünstigten ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw von verbundenen Unternehmen handelt. 
  2. Tag und Art der Veröffentlichung des Vorstands- und des Hauptversammlungsbeschlusses: 21.01.2016 elektronisch gemäß § 119 Abs 9 iVm § 119 Abs 7 sowie § 119 Abs 10 BörseG (bzw deren inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmungen im Börsegesetz 1989).
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: 15.06.2026 bis 24.07.2026 (jeweils einschließlich).
  4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien.
  5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere auch den Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am Grundkapital: Das endgültige Volumen steht noch nicht fest und berechnet sich wie eingangs beschrieben. Auf Basis des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft vom 05.06.2026 ergäbe sich ein maximales Volumen von 42.848 Stück, was einem Anteil am Grundkapital von 0,02 % entspricht.
  6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert, welcher der Übertragung der Aktien zugrunde gelegt wird, berechnet sich wie eingangs beschrieben und steht noch nicht fest.
  7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob die Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll oder ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms verwendet werden sollen: Die Veräußerung der eigenen Aktien wird außerbörslich an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw von verbundenen Unternehmen wie eingangs beschrieben stattfinden.
  8. Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.
  9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: nicht anwendbar, weil keine derartigen Optionen einzuräumen sind oder bereits eingeräumt wurden.

 

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf Ihrer Webseite unter http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien veröffentlichen.

Maria Enzersdorf, 09.06.2026 

Der Vorstand

 



09.06.2026 CET/CEST


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2342412  09.06.2026 CET/CEST

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/26

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/26

EVN AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/26

28.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights

  • Konzernergebnis im ersten Halbjahr über Vorjahresniveau, Ausblick für das Geschäftsjahr 2025/26 bestätigt
  • Verkauf des internationalen Projektgeschäfts im März 2026 abgeschlossen
  • Weiterer Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auf 561 MW (Wind) und 133 MWp (Photovoltaik)
  • Projektbeginn für den Bau einer weiteren überregionalen Trinkwasserversorgungsleitung in Niederösterreich
  • Neue Kooperation zwischen EVN und AVIA Tankstellen zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
  • Planmäßiger Fortschritt des Investitionsprogramms in Höhe von 1 Mrd. Euro für das Geschäftsjahr 2025/26
  • Bestätigung der externen Credit Ratings: Moody’s: A1 (Ausblick stabil), Scope Ratings: A+ (Ausblick stabil)

 

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das erste Halbjahr 2025/26 war in Österreich und Nordmazedonien von deutlich kälterer Witterung geprägt als der Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich auch über dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien hingegen zeigte sich die Witterung milder als im Vergleichszeitraum.

Die Erzeugungskoeffizienten für Wind und Wasser lagen in der Berichtsperiode in allen Kernmärkten der EVN deutlich unter dem Vorjahresniveau und dem langjährigen Durchschnitt. Ausnahme war die Wasserführung in Nordmazedonien, die den langjährigen Durchschnittswert sogar deutlich übertraf.

Trotz des instabilen geopolitischen Umfelds zeigten die Primärenergiepreise für Erdgas im Vergleich zur Vorjahresperiode einen Rückgang, da sich der Anstieg im Gefolge der Irankrise in der Berichtsperiode noch nicht im vollen Umfang auswirkte. Dieser Entwicklung folgten auch die Marktpreise für Strom. Der Preis für CO2-Emissionszertifikate entwickelte sich in der Berichtsperiode uneinheitlich, lag insgesamt jedoch über dem Wert des Vorjahres. Die Einspeisung von erneuerbarem Strom, insbesondere aus Photovoltaikanlagen, beeinflusst die Entwicklung der Strompreise mittlerweile sehr stark.

Umsatz, EBITDA und Konzernergebnis über Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten im ersten Halbjahr 2025/26 einen Anstieg um 3,2 % auf 1.187,0 Mio. Euro, der vor allem auf regulatorisch bedingte Preiseffekte bei den Verteilnetzgesellschaften in Niederösterreich und Bulgarien zurückzuführen war. Dieser positiven Entwicklung stand ein preis- und mengenbedingter Umsatzrückgang im Bereich der erneuerbaren Erzeugung gegenüber. Hinzu kam, dass der Vertrag zur Bereitstellung von Reserveleistung aus dem Kraftwerk Theiß vom Übertragungsnetzbetreiber APG nicht verlängert wurde und das Kraftwerk auch nicht für den Markt produziert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge hatten im Vorjahr Versicherungsentschädigungen für Schäden im Zusammenhang mit dem Hochwasser in Niederösterreich im September 2024 enthalten. In der Berichtsperiode wiederum war ein positiver Einmaleffekt aus einem Unternehmenserwerb zu verbuchen. Per Saldo verzeichnete die Position im Berichtszeitraum einen Rückgang um 7,6 % auf 85,4 Mio. Euro.

Beim Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger wurde der vor allem durch höhere vorgelagerte Netzkosten bei der Netz Niederösterreich und gestiegene Beschaffungskosten bei der EVN Wärme verursachte Anstieg durch geringere Beschaffungsmengen und -kosten für Erdgas sowie gesunkene Beschaffungskosten in der Erzeugung ausgeglichen. Die bulgarische Netzgesellschaft verzeichnete trotz rückläufiger Bezugskosten für Netzverluste einen Anstieg im Aufwand für Fremdstrombezug, da sie im Vorjahr staatliche Kompensationszahlungen zur Abdeckung der Mehrkosten erhalten hatte. In Summe lag die Position mit 916,9 Mio. Euro per Saldo nahezu unverändert auf Vorjahresniveau.

Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen im Jahresabstand um 12,6 % auf 133,2 Mio. Euro zurück. Der Vorjahreswert war hier von den – durch Versicherungen gedeckten – Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden geprägt gewesen. Kollektivvertragliche Anpassungen führten zu einer Zunahme des Personalaufwands auf 240,2 Mio. Euro.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter sank um 10,2 % auf 68,0 Mio. Euro. Rückläufig entwickelten sich dabei vor allem die Ergebnisbeiträge der RAG (nach einem außerordentlich hohen Vorjahresniveau), der Burgenland Energie sowie der Verbund Innkraftwerke. Bei der für den Energievertrieb verantwortlichen EVN KG setzte sich die operative Ergebnisnormalisierung zwar fort, wurde jedoch durch die Bildung einer Rückstellung im Zusammenhang mit dem neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Sozialtarif gedämpft. Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA im Jahresabstand um 7,9 % auf 553,3 Mio. Euro.

Das hohe Investitionsniveau der EVN führte zu einem Anstieg der Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen um 7,4 % auf 190,5 Mio. Euro. Per Saldo lag das EBIT dadurch mit 362,9 Mio. Euro um 8,2 % über dem Vorjahresniveau.

Das in der Vergleichsperiode durch einen Währungseffekt belastete Finanzergebnis der EVN verbesserte sich in der Berichtsperiode auf –22,3 Mio. Euro (Vorjahr: –29,4 Mio. Euro).

In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertragsteuern ein Anstieg von 11,3 % auf 340,5 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des auf 37,8 Mio. Euro gesunkenen Ertragsteueraufwands (Vorjahr: 41,3 Mio. Euro), des Ergebnisses des aufgegebenen Geschäftsbereichs nach der Entkonsolidierung des internationalen Projektgeschäfts und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das Konzernergebnis bei 312,4 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 24,7 %.

Ambitioniertes Investitionsprogramm und solide Bilanzstruktur

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des umfassenden Investitionsprogramms bildet. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems als klare Wachstumsperspektive. Im Rahmen der Strategie 2030 wird die EVN bis 2030 jährlich etwa 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen circa vier Fünftel nach Niederösterreich mit den Schwerpunkten Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Ladeinfrastruktur und Trinkwasserversorgung.

Im ersten Halbjahr 2025/26 haben EVN und AVIA Österreich eine Partnerschaft zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur gestartet. Ab 2026 errichtet die EVN österreichweit an AVIA Tankstellen moderne Schnellladestationen. Die AVIA CARD wird zur Tank- und Ladekarte und kann an allen EVN Ladestationen genutzt werden. Diese Kooperation stellt einen wichtigen Meilenstein für die Elektromobilität dar.

Die Nettoverschuldung lag am 31. März 2026 bei 1.094,8 Mio. Euro (30. September 2025: 1.155,9 Mio. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Eingang des Verkaufspreises für das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Die EVN legt großen Wert auf eine ausgezeichnete Bonität. In der Zusammenarbeit mit zwei internationalen Ratingagenturen strebt die EVN Ratings im soliden A-Bereich an, die dem Unternehmen langfristig den Zugang zu Kapital zu attraktiven Bedingungen sichern. Im April 2026 bzw. im Mai 2026 wurden beide Ratings von den Ratingagenturen bestätigt: Moody’s: A1 (Ausblick stabil), Scope Ratings: A+ (Ausblick stabil).

 

Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen in der Energie- und Trinkwasserversorgung

Energiegeschäft

Die Stromerzeugung der EVN lag in der Berichtsperiode mit 1.502 GWh um 6,7 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Die erneuerbare Erzeugung betrug davon 1.209 GWh (Vorjahr: 1.212 GWh). Das vorherrschende ungünstige Wind- und Wasserdargebot konnte durch die zusätzlichen Kapazitätserweiterungen im Bereich der Windkraft und Photovoltaik großteils ausgeglichen werden. Der Rückgang der thermischen Erzeugung auf 293 GWh (Vorjahr: 397 GWh) resultierte im Wesentlichen aus dem ausgelaufenen Vertrag mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 80,5 % (Vorjahr: 75,3 %).

Die hohe Dynamik im Ausbau der erneuerbaren Erzeugung setzte sich auch im Geschäftsjahr 2025/26 fort. In der Berichtsperiode wurden zwei weitere Windparks in Betrieb genommen: Gnadendorf (28,8 MW) und Ebenfurth (Repowering mit Leistungssteigerung auf 12,6 MW). Auch eine weitere Photovoltaikanlage in Gaweinstal (EVN-Anteil: 3,3 MWp) wurde erfolgreich fertiggestellt. An der Errichtung von drei weiteren Windparks sowie einer Photovoltaikanlage wird derzeit gearbeitet. Großbatteriespeicher befinden sich derzeit in Theiß (70 MW) sowie in Dürnrohr (16 MW) in Bau. Batteriespeicher sind eine Schlüsseltechnologie für einen erfolgreichen Weg in die erneuerbare Energiezukunft, da mit ihrem Einsatz Stromerzeugung, Verbrauch und Speicherung optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Eine weiterhin gut abgesicherte Projektpipeline gewährleistet, dass wir die Ausbauziele für Windkraft (770 MW), Photovoltaik (300 MWp) und Batteriespeicher (300 MW) bis 2030 erreichen werden.

Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die laufende Verbesserung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. Der Bau der nächsten überregionalen Transportleitung zur Verbindung des Wein- und des Industrieviertels wird die Trinkwasserversorgung weiter nachhaltig absichern. Diese neue Leitung vernetzt künftig die Wassertransportleitungen nördlich und südlich der Donau im Osten Wiens und schafft damit erstmals eine hydraulische Verbindung zwischen diesen beiden Versorgungsräumen. Die rund 24 Kilometer lange Transportleitung mit einer Donauquerung sowie einer neuen Drucksteigerungsanlage ermöglicht es, Wasser flexibel in beide Richtungen zu fördern. Das geplante Investitionsvolumen liegt bei rund 15 Mio. Euro, die Inbetriebnahme ist für das Geschäftsjahr 2029/30 geplant.

Verkauf des internationalen Projektgeschäfts

Der Verkauf des internationalen Projektgeschäfts ist nach Erfüllung aller Bedingungen abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Closing Anfang März 2026 erfolgte auch der Eingang des Kaufpreises in Höhe von 100 Mio. Euro sowie die Ablöse konzerninterner Cash-Pooling-Forderungen durch STRABAG.

Bestätigung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2025/26

Die EVN geht für das laufende Geschäftsjahr 2025/26 unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds von einem EBITDA und einem Konzernergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Das Konzernergebnis wird dabei in der Bandbreite von etwa 430 Mio. Euro bis 480 Mio. Euro erwartet.

 

Den Aktionärsbrief über das erste Halbjahr des Geschäftsjahr 2025/26 finden Sie unter www.investor.evn.at.



28.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


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2334234  28.05.2026 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

28.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichtes gem. § 125 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Halbjahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Halbjahresfinanzbericht gem. § 125 BörseG

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


28.05.2026 CET/CEST


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2334232  28.05.2026 CET/CEST

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

22.05.2026 / 18:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bericht des Vorstands der EVN AG mit dem Sitz in Maria Enzersdorf (FN 72000h) über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien vom 22.05.2026

 Der Vorstand der EVN AG („Gesellschaft“ oder „EVN“) mit dem Sitz in Maria Enzersdorf erstattet an die Aktionäre der Gesellschaft den nachfolgenden Bericht über die beabsichtigte Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft.

  1. Das Aktienangebot

Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Niederösterreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und EVN Wasser GmbH als verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus der am 30.5.1973 geschlossenen und am 31.3.1996 gekündigten Betriebsvereinbarung Nr. 3/1973 („Betriebsvereinbarung“). Aufgrund der Betriebsvereinbarung haben derzeit insgesamt 412 Arbeitnehmer der EVN, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH („Begünstigte“) einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von einem Bruttomonatsgrundbezug („Sonderzahlung IX“). Bei den Begünstigten handelt es sich um jene Arbeitnehmer, die vor der Kündigung der Betriebsvereinbarung in die Gesellschaft (bzw ihre Rechtvorgängerin) eingetreten sind. Die Sonderzahlung IX und die damit verbundene Möglichkeit zur Teilnahme an nachstehend beschriebenem Aktienangebot sind von keinen weiteren Voraussetzungen und insbesondere auch von keinem Eigeninvestment der Begünstigten abhängig.

Die Sonderzahlung IX gilt jeweils für einen Zeitraum vom 1.9. eines Jahres bis zum 31.8. des Folgejahres. Berechnungsbasis für die Sonderzahlung IX ist der Bruttomonatsgrundbezug des jeweiligen Begünstigten im August jenes Zeitraums, für den die Sonderzahlung IX zusteht. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein. Im Fall des unterjährigen Ausscheidens eines Begünstigten steht diesem ein aliquoter Anspruch aus der Sonderzahlung IX zu, sofern dieser nicht durch Entlassung oder freiwillig ohne wichtigen Grund ausscheidet.

Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung IX in Aktien der EVN abgegolten zu bekommen („Aktienangebot“). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an, Aktien der EVN für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird (erhielte ein Begünstigter demnach Aktien im Gegenwert von exakt EUR 3.000, reduzierte sich der Bruttobetrag der in bar zu leistenden Komponenten der Sonderzahlung IX somit um EUR 2.700). Die Differenz von 10% entspricht im Wesentlichen der Abgabenersparnis der Gesellschaft aufgrund der Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsbegünstigten Zuwendung von Aktien wie unten näher beschrieben.

Die konkrete Zahl der Angebotsaktien berechnet sich aus dem Durchschnitt der Tagesendkurse der EVN-Aktie an Börsenhandelstagen in den Kalenderwochen 27 bis 30 (das ist der Zeitraum von 29.06.2026 bis 26.07.2026). Das Angebot kann von den Begünstigten nur im größtmöglichen Ausmaß, somit betreffend die größtmögliche Stückzahl an EVN-Aktien, durch die zum wie vorstehend beschrieben errechneten Kurs die EUR 3.000-Grenze noch nicht überschritten wird, angenommen werden. Begünstigte, deren Brutto-Sonderzahlung IX in einem Jahr unter EUR 2.700 liegt, können mit einem entsprechend reduzierten, dem Gesamtbetrag ihrer Sonderzahlung IX (wie im vorstehenden Absatz beschrieben) entsprechenden Betrag am Aktienangebot teilnehmen.

Das Angebot erfolgt unter Ausnutzung der gesetzlichen Befreiung von Aktienzuwendungen bis zu EUR 3.000 pro Jahr an Arbeitnehmer von der Lohnsteuer, von Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer). Damit die vorstehenden Begünstigungen in Anspruch genommen werden können, gilt für auf Basis des Aktienangebots erworbene EVN-Aktien eine Behaltefrist bis zum Ende des fünften auf die Übertragung der Aktien folgenden Kalenderjahres. Eine vorzeitige Veräußerung ist möglich. Falls diese Veräußerung nicht anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt, müssen die Begünstigten Lohnsteuer sowie Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nachzahlen. Die anfallenden Arbeitgeberbeiträge trägt die Gesellschaft (bzw das verbundene Unternehmen, bei dem der Begünstigte beschäftigt ist).

Die Annahme des Aktienangebots durch die Begünstigten kann von 15.06.2026 bis 24.07.2026 erfolgen. Die Übertragung der Angebotsaktien auf die Wertpapierdepots der Begünstigten erfolgt am 06.08.2026.

  1. Anzahl der Angebotsaktien

Aus der Anzahl an Begünstigten und der Begrenzung des Aktienangebots ergäbe sich anhand des Schlusskurses der EVN-Aktie an der Wiener Börse vom 20.05.2026 von EUR 28,800 eine maximale Anzahl an Angebotsaktien von 42.848 Stück. Dies entspricht rund 0,02 % der gesamten Aktien der Gesellschaft.

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu bedienen. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen und beim Aufsichtsrat um die Zustimmung zur Übertragung eigener Aktien an Begünstigte unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre anzusuchen. Nachdem es sich bei den Begünstigten ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von verbundenen Unternehmen handelt, ist eine Zustimmung der Hauptversammlung oder eine Ermächtigung des Vorstands für eine solche Wiederveräußerung durch die Hauptversammlung aufgrund von § 65 Abs 1b letzter Satz AktG nicht erforderlich.

  1. Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Arbeitnehmer. Ohne ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre ist im Interesse der Gesellschaft, weil damit die begünstigten Arbeitnehmer noch enger an die Gesellschaft bzw die EVN-Gruppe gebunden werden. Durch den Besitz von Aktien an „seinem“ Unternehmen wird die Motivation des einzelnen Arbeitnehmers verstärkt. Die Identifikation mit dem Unternehmen nimmt zu, wenn Arbeitnehmer auch Anteilseigner sind. Sie gewinnen dadurch auch größeres Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Weitere Interessen der Gesellschaft bestehen darüber hinaus aufgrund des liquiditätsschonenden Effekts und der attraktiven steuerlichen Incentivierung. Durch die eingangs beschriebene Befreiung von einkommensabhängigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten nicht nur die Begünstigten aus ihrer Sonderzahlung IX einen Vorteil, sondern nützt auch die Gesellschaft den steuerrechtlich vorgesehenen Anreiz zur Mitarbeiterbeteiligung. Das Aktienangebot ist also für die Gesellschaft wie für die Begünstigten steuerlich attraktiv.

Gemäß § 65 Abs 1b letzter Satz AktG (analog) ist die Veräußerung eigener Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens von Gesetzes wegen sachlich gerechtfertigt. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts ist im konkreten Fall darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, weil (i) die Aktienübertragung aus den oben angeführten Gründen im Interesse der Gesellschaft ist, (ii) der Ausschluss geeignet ist, das Ziel der Bedienung des Aktienangebots zu erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne Ausschluss des Wiederkaufsrechts (bzw Bezugsrechts) der Aktionäre in vergleichbar effizienter Weise erreicht werden kann sowie (iii) der Ausschluss des Wiederkaufsrechts (unter anderem aus den nachfolgend beschriebenen Gründen) auch verhältnismäßig ist.

Durch die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der Aktionäre, diese Aktien erwerben zu können, kommt es nicht zur „typischen“ Verwässerung der Aktionäre. Zunächst „erhöhte“ sich nämlich der Anteil der Altaktionäre bzw die Stimmkraft aus den Aktien der Altaktionäre nur dadurch, dass die Gesellschaft die eigenen Aktien zurückerworben hat und die Rechte aus diesen Aktien daher ruhen, solange sie von der Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der Sphäre des einzelnen Altaktionärs tritt erst dadurch ein, dass die Gesellschaft die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss der Wiederkaufsmöglichkeit der Aktionäre wieder veräußert. Nach der Veräußerung haben die Aktionäre wieder jenen Status, den sie bereits vor dem Erwerb der betroffenen eigenen Aktien durch die Gesellschaft hatten. In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, dass aufgrund des relativ geringen Umfangs der Aktienübertragungen keine beherrschende Beteiligung eines Berechtigten an der Gesellschaft entstehen kann. 

Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären ebenfalls nicht in nennenswertem Umfang: Gegenstand der beabsichtigten Veräußerung sind wie gesagt voraussichtlich lediglich rund 0,02 % des Grundkapitals und die Übertragung von Aktien geht wie zu Beginn dieses Abschnitts erläutert mit einer entsprechenden Reduktion von ansonsten in Geld zu begleichender Aufwände, nämlich geringerer Barzahlungen an Begünstigte sowie einer Steuer- und Abgabenersparnis einher.

Insgesamt ist somit der Ausschluss des Wiederkaufsrechts sachlich gerechtfertigt. Die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre zum Zweck der Übertragung an Arbeitnehmer ist ein üblicher und allgemein anerkannter Vorgang. Darüber hinaus sorgen die in § 65 AktG und der Veröffentlichungsverordnung 2018 (BGBl II Nr. 13/2018) verankerten umfangreichen Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der Veräußerung eigener Aktien für umfassende Transparenz im Zusammenhang mit der Veräußerung eigener Aktien. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts bedarf überdies der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht allein entscheiden. Die Interessen der bestehenden Aktionäre werden dadurch keiner besonderen Gefahr ausgesetzt.

Der Vorstand kommt daher zusammenfassend zum Ergebnis, dass die angedachte Übertragung eigener Aktien an Begünstigte nach Maßgabe einer entsprechenden Annahme des Aktienangebots unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

  1.  Nächste Schritte

Nach Ablauf einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Berichts und frühestens drei Börsetage nach Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung von eigenen Aktien können eigene Aktien der Gesellschaft zu den vorstehend beschriebenen Bedingungen nach Maßgabe entsprechender Annahmeerklärungen der Berechtigten veräußert werden.

Maria Enzersdorf, am 22.05.2026

Der Vorstand der EVN AG

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA

 

 



22.05.2026 CET/CEST


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2332314  22.05.2026 CET/CEST

Planmäßige Fortschritte im Windkraftausbau der EVN

Planmäßige Fortschritte im Windkraftausbau der EVN

EVN AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Planmäßige Fortschritte im Windkraftausbau der EVN

28.04.2026 / 13:06 CET/CEST
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Die EVN hat im ersten Halbjahr 2025/26 weitere wesentliche Fortschritte beim Ausbau ihrer Windkraftkapazitäten erzielt. Mit der Inbetriebnahme des Windparks Gnadendorf (28,8 MW) sowie der Leistungssteigerung durch das Repowering des Windparks Prellenkirchen (47,6 MW) erhöhte sich die konzernweit installierte Windkraftleistung auf 561 MW. Damit setzt die EVN den Wachstumspfad im Bereich Windkraft konsequent fort und treibt die Erreichung ihres Ausbauziels auf 770 MW bis 2030 zielstrebig voran.

Zur weiteren Umsetzung der Windkraftstrategie arbeitet die EVN aktuell an der Errichtung von zwei neuen Windparks sowie an zwei Repowering‑Projekten. Diese vier Vorhaben verfügen insgesamt über eine geplante Leistung von rund 67 MW.

Im Rahmen der Strategie 2030 investiert die EVN jährlich 1 Mrd. Euro in die Transformation des Energiesystems. Der Ausbau der Windkraft ist dabei ein integraler Bestandteil. Neben dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung liegen die Investitionsschwerpunkte insbesondere auf der Erweiterung und Digitalisierung der Netzinfrastruktur, dem Ausbau von Speichertechnologien sowie der Weiterentwicklung der E‑Ladeinfrastruktur.

Mit diesen Maßnahmen unterstreicht die EVN ihre Position als eine der führenden Anbieterinnen erneuerbarer Energie in Österreich und setzt ihr organisches Wachstum in stabilen, langfristig ausgerichteten und großteils regulierten Geschäftsfeldern konsequent fort.

 

 

 

 



28.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


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EQS News ID: 2316862

 
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2316862  28.04.2026 CET/CEST

EVN und STRABAG schließen den Verkauf der WTE ab

EVN und STRABAG schließen den Verkauf der WTE ab

EVN AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Verkauf
EVN und STRABAG schließen den Verkauf der WTE ab

03.03.2026 / 10:00 CET/CEST
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Die EVN und die STRABAG haben sich im Dezember 2024 über die Eckpunkte eines Verkaufs sämtlicher Anteile an der WTE Wassertechnik GmbH, in der wesentliche Teile des internationalen Projektgeschäfts der EVN gebündelt sind, an die STRABAG verständigt. Das Signing der Transaktionsdokumente erfolgte im Juni 2025.

Da nun die für den Vollzug der Transaktion erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter vorliegen und auch alle weiteren Bedingungen erfüllt sind, hat das Closing stattgefunden.

Die Transaktion umfasst sowohl wesentliche Teile des Europageschäfts als auch die Geschäftstätigkeit der WTE im Nahen Osten.

Die Transaktion sieht einen Kaufpreis von EUR 100 Mio. vor. Die Transaktion unterstützt – in konsequenter Umsetzung der Strategie 2030 – eine Fokussierung der EVN auf ihr Kerngeschäft.


03.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
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WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2284284

 
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2284284  03.03.2026 CET/CEST

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

25.02.2026 / 18:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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VERÖFFENTLICHUNG gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung

Ermächtigung des Vorstands z(Ausschluss des ur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit Bezugsrechts) der Aktionäre

 

Die 97. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG, FN 72000 h, mit Sitz in Maria Enzersdorf („Gesellschaft“), abgehalten am 25. Februar 2026 in Maria Enzersdorf, fasste zum Tagesordnungspunkt 8 folgenden Beschluss:

Der Vorstand wird für die Dauer von fünf (5) Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre bei Veräußerung oder Verwendung von eigenen Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wird ausgeschlossen (Ausschluss des Bezugsrechts).

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit einer allfälligen Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 4 bis 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf Ihrer Webseite unter www.evn.at/Wiederveraeusserung-eigener-Aktien veröffentlichen.

 

Maria Enzersdorf, am 25. Februar 2026 

Der Vorstand

 



25.02.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
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2344 Maria Enzersdorf
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Internet: www.evn.at

 
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2281600  25.02.2026 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

25.02.2026 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Quartalsberichtes übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Quartalsbericht Q1 ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Quartalsbericht Q1

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/home/investor-relations/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/en/home/investor-relations/publikationen


25.02.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
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2344 Maria Enzersdorf
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Internet: www.evn.at

 
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2280932  25.02.2026 CET/CEST

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26

EVN AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26

25.02.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights

  • Geschäftsverlauf im ersten Quartal im Rahmen der Erwartungen
  • Kältere Witterung, aber Erzeugungskoeffizienten für Wind und Wasser unter langjährigem Durchschnitt
  • Preis- und mengenbedingter Ergebnisrückgang in der Erzeugung
  • Zuwächse im Segment Netze und Südosteuropa infolge investitionsbedingtem organischem Wachstum
  • Anstieg bei erneuerbaren Erzeugungskapazitäten (Windkraft und Photovoltaik) um insgesamt 42 MW
  • Erhöhung der Batteriespeicherleistung auf 12 MW
  • Ambitioniertes Investitionsprogramm mit jährlich etwa 1 Mrd. Euro in Umsetzung
  • Errichtung der achten Naturfilteranlage in Reisenberg, Niederösterreich

 

Energiewirtschaftliches Umfeld

Der temperaturbedingte Energiebedarf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 lag in Österreich deutlich über dem langjährigen Mittelwert und dem Vorjahresniveau. Auch in Nordmazedonien kam es zu einem leichten Anstieg der Heizgradsumme, in Bulgarien hingegen war die Witterung deutlich milder als im Vergleichszeitraum.

Die Erzeugungskoeffizienten sowohl für Wind und Wasser lagen – mit Ausnahme der Wasserführung in Nordmazedonien – in allen Märkten deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt und dem Vorjahresniveau. Die durchschnittlichen Spot-Großhandelspreise für Grundlaststrom lagen leicht unter dem Vorjahresniveau. Der anhaltend starke Wettbewerb und die kontinuierlich steigende Versorgung der Kund*innen aus eigenen Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern wirkt sich negativ auf den Stromabsatz aus.
 

Rückgang im EBITDA und EBIT, Konzernergebnis über Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten im ersten Quartal 2025/26 einen Anstieg um 3,3 % auf 830,7 Mio. Euro, der vor allem auf regulatorisch bedingte Preiseffekte bei den Verteilnetzgesellschaften in Niederösterreich und Bulgarien zurückzuführen war. Dieser Entwicklung stand ein preis- und mengenbedingter Umsatzrückgang im Bereich der erneuerbaren Erzeugung gegenüber. Hinzu kam, dass der Vertrag über die Bereitstellung von Reserveleistung aus dem Kraftwerk Theiß durch den Übertragungsnetzbetreiber APG nicht verlängert wurde und daher mit 30. September 2025 auslief. Damit reduzierten sich auch die Umsätze aus der thermischen Stromerzeugung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge hatten in der Vergleichsperiode Versicherungsentschädigungen für Schäden enthalten, die im Zuge des Hochwassers in Niederösterreich im September 2024 aufgetreten waren. Im Vergleich damit zeigte sich im Berichtszeitraum ein Rückgang um 24,2 % auf 43,7 Mio. Euro. Die Position enthält in der Berichtsperiode einen positiven Einmaleffekt aus einem Unternehmenserwerb.

Der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger stieg insbesondere durch höhere Aufwendungen für vorgelagerte Netzkosten bei der Netz Niederösterreich sowie gestiegene Beschaffungskosten bei der EVN Wärme um 1,5 % auf 424,0 Mio. Euro. Gegenläufig wirkten geringere Beschaffungsmengen und -kosten für Erdgas sowie gesunkene Beschaffungskosten in der Erzeugung.

Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen im Jahresabstand um 22,3 % auf 62,9 Mio. Euro zurück. Der Vorjahreswert war hier von den – durch Versicherungen gedeckten – Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden geprägt gewesen.

Kollektivvertragliche Anpassungen und ein Anstieg der Mitarbeiter*innenanzahl führten zu einer Zunahme des Personalaufwands um 3,8 % auf 119,8 Mio. Euro. Der durchschnittliche Personalstand lag mit 7.719 Mitarbeiter*innen über dem Vergleichswert des Vorjahres von 7.695. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen aufgrund höherer Forderungsabschreibungen im Jahresabstand um 4,9 % auf 43,5 Mio. Euro. 

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter sank um mehr als die Hälfte auf 23,2 Mio. Euro (Vorjahr: 47,1 Mio. Euro). Auslöser dafür waren geringere Ergebnisbeiträge insbesondere von der RAG, der Burgenland Energie sowie der Verbund Innkraftwerke. Bei der für den Energievertrieb verantwortlichen EVN KG wurde die angestrebte weitere Ergebnisnormalisierung durch die Bildung einer Rückstellung im Zusammenhang mit dem neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Sozialtarif gedämpft.

Als Resultat dieser Entwicklungen ging das EBITDA im Jahresabstand um 2,2 % auf 247,4 Mio. Euro zurück.

Das hohe Investitionsniveau der EVN führte zu einem Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 8,4 % auf 94,2 Mio. Euro. Per Saldo lag das EBIT dadurch mit 153,2 Mio. Euro um 7,8 % unter dem Vorjahresniveau.

Das in der Vergleichsperiode durch einen Währungseffekt im Zusammenhang mit einer Entkonsolidierung belastete Finanzergebnis der EVN verbesserte sich in der Berichtsperiode auf –11,1 Mio. Euro (Vorjahr: –16,9 Mio. Euro).

In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertragsteuern ein Rückgang von 4,8 % auf 142,1 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des durch die Auflösung einer Rückstellung für Steuerverbindlichkeiten auf 14,4 Mio. Euro gesunkenen Ertragsteueraufwands (Vorjahr: 27,7 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das Konzernergebnis bei 126,9 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 9,8 %.
 

Ambitioniertes Investitionsprogramm als stabiler Wirtschaftsfaktor für die Energiezukunft

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des umfassenden Investitionsprogramms bildet. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems als klare Wachstumsperspektive. Im Rahmen der Strategie 2030 wird die EVN bis 2030 jährlich etwa 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen circa vier Fünftel nach Niederösterreich mit den Schwerpunkten Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Ladeinfrastruktur und Trinkwasserversorgung.

Die Nettoverschuldung lag am 31. Dezember 2025 bei 1.326,5 Mio. Euro (30. September 2025: 1.155,9 Mio. Euro). Der Anstieg ist durch saisonal stichtagsbedingt höhere Forderungen im operativen Energiegeschäft bedingt. Die EVN legt großen Werte auf eine ausgezeichnete Bonität. In der Zusammenarbeit mit zwei internationalen Ratingagenturen strebt die EVN Ratings im soliden A-Bereich an, die dem Unternehmen langfristig den Zugang zu Kapital zu attraktiven Bedingungen sichern.

 

Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen in der Energie- und Trinkwasserversorgung

Energiegeschäft

Die Stromerzeugung der EVN lag in der Berichtsperiode mit 740 GWh um 10,1 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Das unterdurchschnittliche Wind- und Wasserdargebot konnte auch von den erneuten Kapazitätserweiterungen im Bereich der Windkraft und Photovoltaik nicht ausgeglichen werden und führte insgesamt zu einem Rückgang der erneuerbaren Erzeugung um 8,9 % auf 598 GWh. Der Rückgang der thermischen Erzeugung auf 142 GWh (Vorjahr: 167 GWh) resultiert im Wesentlichen aus dem ausgelaufenen Vertrag mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 80,8 % (Vorjahr: 79,7 %).

Die hohe Dynamik im Ausbau der erneuerbaren Erzeugung setzte sich auch im Berichtszeitraum fort. Nach einer erfolgreichen Inbetriebnahme von weiteren Windkraft- und Photovoltaikparks im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 verfügt die EVN zum Stichtag 31. Dezember 2025 über eine installierte Leistung an erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten von 1.022 MW und Batteriespeichern von 12 MW. Eine gut abgesicherte Projektpipeline gewährleistet, dass die Ausbauziele für Windkraft (770 MW), Photovoltaik (300 MWp) und Batteriespeicher (300 MW) bis 2030 erreichen werden können. In Österreich wird derzeit an der Errichtung bzw. dem Repowering von vier Windparkprojekten und einer Photovoltaikanlage gearbeitet. Zusätzlich erfolgen kontinuierlich Testphasen an Co-Location Standorten zur Errichtung von Batteriespeichersystemen. Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologien für einen erfolgreichen Weg in die erneuerbare Energiezukunft, da mit ihrem Einsatz Stromerzeugung, Verbrauch und Speicherung optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Trinkwasserversorgung

Ab dem Geschäftsjahr 2025/26 wird das Umweltgeschäft nicht mehr als eigenständiges Segment ausgewiesen. Die EVN Wasser, die für die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich verantwortlich ist, ist ab der Berichtsperiode dem Segment Netze zugeordnet.

Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die laufende Verbesserung dieser Infrastruktur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. In Reisenberg im Industrieviertel erfolgt die Errichtung der bereits achten Naturfilteranlage gemäß Planung, die Inbetriebnahme soll im Sommer 2026 stattfinden.

Verkauf des internationalen Projektgeschäfts

Im Juni 2025 erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit STRABAG zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts. Das Closing der Transaktion wird bis Ende März 2026 erwartet.

 

Bestätigung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2025/26

Für das Geschäftsjahr 2025/26 geht die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds von einem EBITDA und einem Konzernergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Das Konzernergebnis wird dabei in einer Bandbreite von etwa 430 Mio. Euro bis 480 Mio. Euro erwartet.

Den Aktionärsbrief über das erste Quartal des Geschäftsjahr 2025/26 finden Sie unter www.investor.evn.at.



25.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


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Unternehmen: EVN AG
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2344 Maria Enzersdorf
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Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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2280934  25.02.2026 CET/CEST

EVN AG: Einberufung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung

EVN AG: Einberufung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung

EVN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EVN AG: Einberufung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung

26.01.2026 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

EVN AG

mit dem Sitz in Maria Enzersdorf

FN 72000h

ISIN: AT0000741053

 

Einberufung

zu der am Mittwoch, 25. Februar 2026, um 11:30 Uhr (MEZ) im EVN Forum, EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf, unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer stattfindenden

 

97. ordentlichen Hauptversammlung

der EVN AG

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024/25, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

  1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/25.

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25.

 

  1. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/26.

 

  1. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG für das Geschäftsjahr 2024/25.

 

  1. Wahlen in den Aufsichtsrat.

 

  1. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) der Aktionäre.

 

  1. Satzungsänderung in § 2 (5): „Die Gesellschaft hat als Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen die gesetzlich festgelegten Grundsätze für den Betrieb und die durch Gesetz im öffentlichen Interesse auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Unternehmensziele zu beachten.“

 

 

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 04. Februar 2026, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.evn.at/hauptversammlung abrufbar:

  • die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
  • die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9,
  • der Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG für das Geschäftsjahr 2024/25 zu Tagesordnungspunkt 6,
  • die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 7,
  • der Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Kaufrechts (Ausschluss des Bezugsrechtes) bei Veräußerung eigener Aktien (§§ 65 Abs 1b iVm § 153 Abs 4 AktG) zu Tagesordnungspunkt 8.

 

Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung abrufbar.

 

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 15. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaber-aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 20. Februar 2026, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung gemäß § 10a Abs 2 AktG hat folgende Angaben zu enthalten:

 

  1. Den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
     
  2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
     
  3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
     
  4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs und ihre Bezeichnung oder ISIN;
     
  5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung aus.

Depotbestätigungen können gemäß § 14 Abs 1 der Satzung unter Wahrung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs 2 AktG in Textform an die Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestellt werden:

 

Per Post oder per Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text anzugeben ist
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung)

 

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Textform zu erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG).

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich:

Vollmachten können in Textform bis 24. Februar 2026, 16:00 Uhr MEZ (Zeitpunkt des Eintreffens) an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:
 

Per Post oder per Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail:
 
 
anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text anzugeben ist
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung)

 

Danach ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe „Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)“) zu erfüllen haben.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären, falls von ihnen gewünscht, Herr Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA), AT-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte, spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail (knap.evn@hauptversammlung.at) direkt zu kontaktieren.

Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

 

Per Post oder per Boten Dr. Michael Knap
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail:
 
 
knap.evn@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

 

Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.

 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, in Schriftform verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obenstehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 04. Februar 2026, zugehen.

Verlangen nach § 109 AktG können von Aktionären in Schriftform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

 

Per Post oder per Boten: EVN AG
z.H. Frau Mag. Victoria-Elisabeth Duschek, MA
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
für die Schriftform ist eine händische Unterschrift aller Antragsteller erforderlich
per E-Mail: anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
für die Schriftform ist eine qualifizierte elektronische Signatur aller Antragsteller erforderlich (beispielsweise als PDF, das dem E-Mail anzufügen ist)
oder per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text angeben

 

Beschlussvorschläge zu der Tagesordnung gemäß § 110 AktG

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 16. Februar 2026 zugeht. Zumindest der Beschlussvorschlag muss auch in deutscher Sprache verfasst sein. 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Derartige Anträge können von Aktionären in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

 

Per Post oder per Boten: EVN AG
z.H. Frau Mag. Victoria-Elisabeth Duschek, MA
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
oder per E-Mail anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist

 

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von ein Prozent des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 

Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

 

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an Wahlvorschläge gebunden. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Personen sind spätestens am 5. Werktag vor der Hauptversammlung, daher am 18. Februar 2026, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite www.evn.at/hauptversammlung, zugänglich zu machen, widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass auf die Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, und daher mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.

Der Aufsichtsrat der EVN AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Kapitalvertretern und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern. Von den zehn Kapitalvertretern sind sieben Männer und drei Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und zwei Frauen. Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zu einer Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.   

Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher von fünfzehn Aufsichtsratsmitgliedern jeweils mindestens fünf Frauen und fünf Männer dem Aufsichtsrat angehören.
 

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder wenn ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per E-Mail an anmeldung.evn@hauptversammlung.at zu richten.

 

Anträge in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme an der Hauptversammlung. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus (siehe oben).

 

Datenschutzerklärung für Aktionäre der EVN AG

Die EVN AG, EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf, ist Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre. Die EVN AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre, insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit erforderlich werden die vorerwähnten personenbezogenen Daten auch im Rahmen der Abhaltung in Form einer virtuellen Hauptversammlung verarbeitet, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten erhält die EVN AG von den Aktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. deren Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Ohne eine Verarbeitung der vorerwähnten personenbezogenen Daten ist die Durchführung der (virtuellen) Hauptversammlung nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Die EVN AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von EVN AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der EVN AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die EVN AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär bzw. dessen Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) – auch anderer Aktionäre – einsehen. EVN AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das bzw. im Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Ohne eine solche Datenverarbeitung könnte die EVN AG ihren gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach § 120 AktG, nicht nachkommen. 

Die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. deren Vertreter werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschevorschriften. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die EVN AG oder umgekehrt von der EVN AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der EVN AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten datenschutz@evn.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

EVN AG

Datenschutzbeauftragter

EVN Platz

AT-2344 Maria Enzersdorf

 

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

 

 

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

(§ 106 Z 9 AktG)

 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 179.878.402 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 1.572.202 Stück eigene Aktien. Abzüglich dieser Aktien, aus denen kein Stimmrecht zusteht, beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 178.306.200. Es besteht nur eine Aktiengattung.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.

Weitergehende Informationen über den Ablauf der Hauptversammlung etc. finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.evn.at/hauptversammlung.

Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung und den dazugehörenden Dokumenten durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet.

Soweit personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht sich die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

 

 

Maria Enzersdorf, im Jänner 2026

Der Vorstand



26.01.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2265330  26.01.2026 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

12.01.2026 / 15:45 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG (ESEF)

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


Bemerkungen:
Neuveröffentlichung des ESEF-Jahresfinanzberichtes. Die Änderung betrifft nur eine Anpassung des Legal Entity Identifier (LEI). Die für Menschen lesbare (xHTML) Version des Jahresfinanzberichtes ist unverändert geblieben und es wurden keine sonstigen inhaltlichen Änderungen vorgenommen.



12.01.2026 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
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Internet: www.evn.at

 
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2258614  12.01.2026 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


18.12.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
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Österreich
Internet: www.evn.at

 
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2247388  18.12.2025 CET/CEST

EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024/25

EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024/25

EVN AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024/25

18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights
  • Rückgang im Konzernergebnis um 7,4 % auf 436,7 Mio. Euro
  • Schwächeres Wind- und Wasserdargebot, Ergebnisnormalisierung im Vertrieb
  • Umsetzung des 1,5°C-Übergangsplan in der EVN Gruppe 
  • Anstieg der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auf 980 MW durch Ausbau von Windkraft und Photovoltaik
  • Errichtung des ersten „Super-Hybrid-Parks” in Trumau/Tattendorf
  • Inbetriebnahme der 60 km langen Trinkwasserversorgungsleitung im Waldviertel
  • Gesamtinvestitionen für die Energiezukunft erstmals über 900 Mio. Euro
  • Dividendenvorschlag von 0,90 Euro pro Aktie auf Vorjahresniveau

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Berichtsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich kälterer Witterung geprägt als die vorangegangene Geschäftsperiode. Die Heizgradsumme lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert, jedoch knapp unter dem langjährigen Durchschnitt. Auch in Bulgarien war es deutlich kühler als im Vorjahr, das langjährige Mittel konnte aber nicht ganz erreicht werden. In Nordmazedonien kam der Wert zwar auch über dem Vorjahreswert, jedoch weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.

Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wasser und Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. So blieb sowohl das Windaufkommen in Österreich und Bulgarien als auch das Wasserdargebot in Österreich, Deutschland und Nordmazedonien nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück. Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom.


Anstieg im EBITDA und EBIT, Konzernergebnis unter Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Berichtszeitraum um 3,8 % auf 3.000,0 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies auf positive Mengen- und Preiseffekte in den Vertriebsgesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien sowie in den Verteilnetzgesellschaften in allen drei Kernmärkten der EVN. Die kühleren Temperaturen im Winterhalbjahr bewirkten zudem auch einen Umsatzanstieg bei der EVN Wärme. Abgeschwächt wurden diese Entwicklungen durch preis- und mengenbedingt rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Erzeugung und im Erdgashandel.

Höhere Beschaffungskosten im Energievertrieb in Südosteuropa bewirkten eine Zunahme im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 10,3 % auf 1.503,0 Mio. Euro. Gedämpft wurde dieser Effekt durch geringere Beschaffungsmengen und -kosten für Erdgas sowie in der Erzeugung. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich um 10,4 % auf 312,7 Mio. Euro. Hauptgrund dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleistungen gedeckt waren. Dies führte auch zu einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Während sich der Personalaufwand erhöhte, gingen die sonstigen betrieblichen Aufwände, die im Vorjahr vor allem von einer Forderungswertberichtigung geprägt waren, zurück.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich mit 128,6 Mio. Euro im Jahresabstand deutlich (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Hauptgrund dafür war die wie erwartet eingetretene Ergebnisnormalisierung der EVN KG. Während auch die RAG einen im Jahresvergleich höheren Ergebnisbeitrag leistete, waren vor allem bei der Burgenland Energie, den Verbund Innkraftwerken sowie dem albanischen Wasserkraftwerk Ashta Rückgänge zu verzeichnen. Bei der Burgenland Energie und beim Kraftwerk Ashta waren allerdings im Vorjahr positive Einmaleffekte enthalten. Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA im Jahresabstand um 19,2 % auf 909,1 Mio. Euro.

Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 7,9 % auf 360,1 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen von insgesamt –58,2 Mio. Euro (Vorjahr: –24,9 Mio.Euro) zu verbuchen, die überwiegend die EVN Wärmekraftwerke betrafen und durch das Hochwasser 2024 bedingt waren. Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäftsjahr 2024/25 ein EBIT von 490,9 Mio. Euro (Vorjahr: 404,3 Mio. Euro). 

Einen deutlichen Rückgang hatte die EVN in der Berichtsperiode beim Finanzergebnis zu verzeichnen, das sich im Jahresabstand von 145,6 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro reduzierte. Hauptgrund dafür war ein Rückgang der Dividende der Verbund AG, die für das Geschäftsjahr 2024 mit 2,80 Euro pro Aktie deutlich unter dem Vorjahreswert von 4,15 Euro pro Aktie lag. Zusätzlich belastet wurde das Finanzergebnis durch einen Währungseffekt im Zusammenhang mit einer Entkonsolidierung.

In Summe lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 574,4 Mio. Euro um 4,5 % über dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 65,6 Mio. Euro (Vorjahr: 32,1 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile errechnete sich ein Konzernergebnis von 436,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 7,4 %. 


Aktualisierung der Strategie 2030 und 1,5°C-Übergangsplan mit solider Bilanzstruktur

Die im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte Aktualisierung der Strategie erbrachte klare Zielsetzungen und Prioritäten für die Ausrichtung des EVN Konzerns. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems, Die Schwerpunkte dabei reichen vom Ausbau erneuerbarer Energien über notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur bis hin zur Nutzung von Potenzialen aus erneuerbar erzeugter Überschussenergie. Hier setzt die EVN in den kommenden Jahren auf die Errichtung und den Betrieb von Großbatteriespeichern. Gleichzeitig erfolgen Investitionen in die E-Ladeinfrastruktur, um die sektorübergreifende Nutzung von erneuerbarem Strom für die Mobilität voranzutreiben. Auch Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird in vielen Bereichen essenziell – vom Datenmanagement und der Systemsteuerung im Netzbetrieb bis hin zur Weiterentwicklung unserer Vertriebsprozesse. Mit dieser strategischen Ausrichtung schaffen wir die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und eine kontinuierliche Performancesteigerung im Konzern.

Im Berichtsjahr 2024/25 wurde auch der 1,5°C-Übergangsplan der EVN finalisiert und die entsprechenden Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen extern und wissenschaftsbasiert überprüft und validiert. Diese Reduktionsziele umfassen nicht nur die wesentlichen Treibhausgasemissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit (z. B. Strom- und Wärmeerzeugung, Stromnetzverluste und Gas-Netzabsatz), sondern auch Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Energienutzung durch Kund*innen). Das Geschäftsmodell der EVN steht somit in Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens.

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des ambitionierten Investitionsprogramms bildet. Im Rahmen der Strategie 2030 wird die EVN bis 2030 jährlich durchschnittlich rund 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen etwa vier Fünftel nach Niederösterreich, mit den Schwerpunkten Netze, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Ladeinfrastruktur und Trinkwasserversorgung. Im Berichtszeitraum stiegen die Investitionen erstmals auf über 900 Mio. Euro, wovon 89,1 % als taxonomiekonform gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 klassifiziert und damit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Die Nettoverschuldung der EVN lag am 30. September 2025 bei 1.155,9 Mio. Euro (30. September 2024: 1.129,3 Mio. Euro).


Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen im Energie- und Umweltgeschäft

Energiegeschäft
Die Stromerzeugung der EVN lag in der Berichtsperiode mit 2.915 GWh um 12,2 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Das unterdurchschnittliche Wind- und Wasserdargebot konnte auch von den Kapazitätserweiterungen im Bereich der Windkraft und Photovoltaik nicht ausgeglichen werden und führte insgesamt zu einem Rückgang der erneuerbaren Erzeugung um 16,9 % auf 2.325 GWh. Der Anstieg der thermischen Erzeugung auf 590 GWh (Vorjahr: 519 GWh) wurde durch häufigere Abrufe des Kraftwerks Theiß durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung verursacht. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 79,8 % (Vorjahr: 84,4 %).

Die hohe Dynamik im Ausbau der erneuerbaren Erzeugung setzte sich auch im Berichtszeitraum fort. Mit abgeschlossenen Repowering-Projekten und der Inbetriebnahme von neu errichteten Windkraft- und Photovoltaikparks verfügt die EVN zum Stichtag 30. September 2025 über eine installierte Leistung an erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten von 980 MW. Eine gut abgesicherte Projektpipeline gewährleistet, dass die Ausbauziele für Windkraft (770 MW), Photovoltaik (300 MWp) und Batteriespeicher (300 MW) bis 2030 erreichen werden können. Mit dem Bau eines 3,4 MW großen Batteriespeichers in Trumau wird im Zusammenspiel mit dem bestehenden Windpark Tattendorf und dem Sonnenkraftwerk in Trumau der erste „Super-Hybrid-Park” entstehen. Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologien für einen erfolgreichen Weg in die erneuerbare Energiezukunft, da mit ihrem Einsatz Stromerzeugung, Verbrauch und Speicherung optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Umwelt- und Wassergeschäft
Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die laufende Verbesserung dieser Infrastruktur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. Im Berichtsjahr wurde die 60 km lange, überregionale Transportleitung im Waldviertel fertig gestellt und in Betrieb genommen. In Reisenberg im Industrieviertel wird an der Errichtung der bereits achten Naturfilteranlage gearbeitet.

Im Juni 2025 erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit STRABAG zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts; das Closing der Transaktion wird für Anfang 2026 erwartet.


Dividende und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025/26

Für das Geschäftsjahr 2025/26 geht die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds von einem EBITDA und einem Konzernergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Das Konzernergebnis wird dabei in einer Bandbreite von etwa 430 Mio. Euro bis 480 Mio. Euro erwartet. Planungsunsicherheiten bestehen vor allem bei den energiewirtschaftlichen Parametern. So können Abweichungen der auf langjährigen Durchschnittswerten beruhenden Planannahmen für die Erzeugungskoeffizienten im Bereich der Erneuerbaren sowie der für den Energie- und Netzabsatz relevanten temperaturabhängigen Energienachfrage zu Ergebnisschwankungen führen. Im Finanzergebnis wiederum sorgt die Höhe der Dividendenausschüttung der Verbund AG für eine gewisse Planungsunsicherheit.

Auf Basis des im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschafteten Konzernergebnisses von 436,7 Mio. Euro wird der Vorstand der 97. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro je Aktie vorschlagen. Die künftige Dividendenpolitik wird vor dem Hintergrund stabiler regulatorischer und energiepolitischer Rahmenbedingungen angepasst. Für die Geschäftsjahre ab 2025/26 soll die Dividendenausschüttung zumindest 0,90 Euro je Aktie betragen. In den Folgejahren soll die Dividendenausschüttung bis zum Geschäftsjahr 2029/30 auf zumindest 1,10 Euro je Aktie so erhöht werden, dass eine Ausschüttungsquote von rund 40 % erreicht wird.


18.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2247404

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2247404  18.12.2025 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

18.12.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG (ESEF)

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


18.12.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Internet: www.evn.at

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2247400  18.12.2025 CET/CEST

EVN AG: Die EVN reagiert auf die Bekanntgabe der Sonderdividende der VERBUND AG und spricht sich für einen Beschluss des ElWG in diesem Jahr aus

EVN AG: Die EVN reagiert auf die Bekanntgabe der Sonderdividende der VERBUND AG und spricht sich für einen Beschluss des ElWG in diesem Jahr aus

EVN AG / Schlagwort(e): Sonstiges
EVN AG: Die EVN reagiert auf die Bekanntgabe der Sonderdividende der VERBUND AG und spricht sich für einen Beschluss des ElWG in diesem Jahr aus

05.12.2025 / 13:16 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die VERBUND AG hat am 3. Dezember 2025 bekannt gegeben, der ordentlichen Hauptversammlung 2026 für das Geschäftsjahr 2025 eine Sonderdividende in Höhe von 1,15 Euro pro Aktie vorzuschlagen. Die EVN AG erhält diese Sonderdividende anteilig im Ausmaß ihrer Beteiligung von 12,6% an der VERBUND AG. Dividenden-Zahltag der VERBUND AG ist der 11. Mai 2026.

Der Vorstand der EVN AG nimmt diese Ankündigung zur Kenntnis. Die zusätzlichen Mittel versetzen die EVN in die Lage, auf die besonderen Herausforderungen sowohl im Energiegeschäft als auch am Kapitalmarkt zu reagieren. Die EVN wird sie daher so verwenden, dass sie ihren Kundinnen und Kunden sowie ihren Aktionärinnen und Aktionären zugutekommen. Die konkreten Maßnahmen werden im Laufe der nächsten Monate entwickelt und umgesetzt und hängen auch von der Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr sowie den energiewirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Während operative Maßnahmen bereits im laufenden Geschäftsjahr umgesetzt werden sollen, kann eine Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre der EVN AG erst nach der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erfolgen. 

Die EVN wird im Geschäftsjahr 2025/26 rund 1 Mrd. Euro in die Energietransformation investieren; vier Fünftel davon gehen nach Niederösterreich in die Bereiche Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, E-Mobilität und Trinkwasserversorgung.

Gemäß unserem Kundenversprechen handeln wir nach den Grundsätzen einer kostengünstigen, sicheren, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung unserer Dienstleistungen. Dies im Sinne der Sicherstellung von wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Energiemärkten.

Vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen am Energiemarkt spricht sich der Vorstand der EVN AG für einen Beschluss des neuen Strommarktgesetzes („ElWG“) noch in diesem Jahr aus.
 


05.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2241190

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2241190  05.12.2025 CET/CEST

EVN AG: 1,5°C-Übergangsplan für die erneuerbare Energiezukunft

EVN AG: 1,5°C-Übergangsplan für die erneuerbare Energiezukunft

EVN AG / Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/ESG
EVN AG: 1,5°C-Übergangsplan für die erneuerbare Energiezukunft

06.10.2025 / 13:16 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wir in der EVN sehen es als unsere gesellschaftliche Verantwortung, die Transformation der Energiewirtschaft hin zu einer erneuerbaren Energiezukunft aktiv mitzugestalten und damit die Verwirklichung der nationalen wie internationalen Klimaschutzziele zu unterstützen.

In den vergangenen Monaten haben wir deshalb unseren Übergangsplan finalisiert, um unser Geschäftsmodell mit den Anforderungen zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C in Einklang zu bringen.

Als zentrales Element dieses Übergangsplans haben wir – basierend auf dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens unsere Ziele zur Reduktion unserer Treibhausgasemissionen der Science Based Targets Initiative (SBTi) zur wissenschaftsbasierten Überprüfung vorgelegt. Die Validierung durch die SBTi erfolgte im April 2025.

Unsere Reduktionsziele umfassen nicht nur die wesentlichen Treibhausgasemissionen aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit (z. B. Strom- und Wärmeerzeugung, Stromnetzverluste und Gas-Netzabsatz), sondern auch Treibhausgasemissionen entlang unserer Wertschöpfungskette (z. B. Energienutzung durch unserer Kund*innen). Basierend auf unseren Emissionen im Geschäftsjahr 2021/22 planen wir die von unseren Zielsetzungen umfassten Emissionen bis zum Geschäftsjahr 2030/31 um insgesamt rund 70 % reduzieren.

Die wesentlichen Hebel zur Dekarbonisierung unseres Unternehmens liegen in einem starken Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten sowie in der laufenden Erweiterung und Verdichtung der erneuerbaren Wärmeerzeugung und der Fernwärmenetzinfrastruktur. Bei den erneuerbaren Erzeugungskapazitäten liegt der Schwerpunkt klar auf Windkraft und Photovoltaik, mit Ausbauzielen von 770 MW bzw. 300 MWp bis 2030. Einen wertvollen Beitrag leistet weiters die Revitalisierung von bestehenden Kleinwasserkraftwerken und der verstärkte Einsatz von Batteriespeichern für das Flexibilitätsmanagement. Zudem unterstützt die kontinuierliche Erweiterung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität als zusätzliche Maßnahme für den Klimaschutz die Umsetzung unseres 1,5°C-Übergangsplans.

In Einklang mit unseren Zielsetzungen haben wir konkrete Maßnahmen entwickelt und diese in den vergangenen Monaten in die konzernweite Unternehmens- und Finanzplanung integriert. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden bereits rund 89 % unserer Gesamtinvestitionen als taxonomiekonform gemäß EU-Taxonomie und damit als ökologisch nachhaltig eingestuft. Unsere weiteren, nun konzernweit verankerten Klimaschutzmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, diese Kennzahl auch in Zukunft auf hohem Niveau zu halten.
 


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2208654  06.10.2025 CET/CEST

EVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2024/25

EVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2024/25

EVN AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2024/25

28.08.2025 / 07:30 CET/CEST
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Highlights

  • Ergebnisrückgang aufgrund deutlich schwächerer erneuerbarer Erzeugungsbedingungen und durch Ausgleichseffekte gemäß der Regulierungsmethodik in Südosteuropa
  • Temperaturbedingter Anstieg des Energiebedarfs und Ergebnisnormalisierung im Vertrieb
  • Anstieg der Investitionen um 22 % in Einklang mit dem ambitionierten Investitionsprogramm
  • Inbetriebnahme von zwei Photovoltaikparks in Markgrafneusiedl und Grafenwörth mit insgesamt 9,4 MWp
  • Inbetriebnahme der überregionalen Trinkwasserversorgungsleitung (Krems – Zwettl) für September 2025 geplant
  • Vertragsunterzeichnung mit STRABAG im Juni 2025 zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts

 

Energiewirtschaftliches Umfeld

In Österreich und Bulgarien gab es infolge von Temperaturen nahe dem langjährigen Durchschnitt einen höheren temperaturbedingten Energiebedarf als in der Vergleichsperiode. Die Heizgradsumme in Nordmazedonien lag ebenfalls etwas höher, jedoch weiterhin unter dem langjährigen Mittelwert. Die erneuerbaren Erzeugungskoeffizienten waren sowohl für Wind als auch Wasser unterdurchschnittlich.

Getrieben vor allem von den niedrigeren Temperaturen und damit einhergehend einer höheren Nachfrage sowie angestiegenen Primärenergiepreisen für Erdgas, verzeichneten die Marktpreise für Strom in der Berichtsperiode einen Anstieg. Die Entwicklung dieser Großhandelspreise wird mittlerweile auch stark von der Einspeisung aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der anhaltend starke Wettbewerb und die kontinuierlich steigende Versorgung der Kund*innen aus eigenen Photovoltaikanlagen wirkt sich negativ auf den Stromabsatz aus.

 

Anstieg im EBITDA und EBIT, Konzernergebnis unter Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Berichtszeitraum um 5,0 % auf 2.360,4 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies auf positive Mengen- und Preiseffekte in den Verteilnetzen sowie in Bulgarien und Nordmazedonien in den Vertriebsgesellschaften. Die kühleren Temperaturen im Winterhalbjahr bewirkten zudem auch einen Umsatzanstieg bei der EVN Wärme. Abgeschwächt wurden diese Entwicklungen durch preis- und mengenbedingt rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Erzeugung und im Erdgashandel sowie durch negative Effekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften.

Höhere preis- und mengenbedingte Beschaffungskosten im Energievertrieb in Südosteuropa bewirkten eine Zunahme im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 14,9 % auf 1.207,1 Mio. Euro. Gedämpft wurde dies durch niedrigere Beschaffungsmengen und -kosten für Erdgas. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich um 9,9 % auf 216,0 Mio. Euro. Hauptgrund dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleistungen gedeckt waren. Dies führte auch zu einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Während sich der Personalaufwand erhöhte, gingen die sonstigen betrieblichen Aufwände, die im Vorjahr vor allem von einer Forderungswertberichtigung geprägt waren, zurück.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich mit 118,0 Mio. Euro im Jahresabstand deutlich (Vorjahr: –1,4 Mio. Euro). Ergebnisverbesserungen in der Vertriebsgesellschaft EVN KG sowie der Burgenland Energie und der RAG wurden dabei durch einen Rückgang bei den Verbund Innkraftwerken nur leicht abgeschwächt. Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA im Jahresabstand um 14,2 % auf 713,6 Mio. Euro.

Das gestiegene Investitionsniveau der EVN führte zu einem Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 6,9 % auf 264,0 Mio. Euro. Per Saldo lag das EBIT dadurch mit 447,1 Mio. Euro um 18,3 % über dem Vorjahresniveau.

Einen deutlichen Rückgang hatte die EVN in der Berichtsperiode beim Finanzergebnis zu verzeichnen, das sich im Jahresabstand von 164,7 Mio. Euro auf 93,5 Mio. Euro reduzierte. Hauptgrund dafür war die niedrigere Dividende der Verbund AG von 2,80 Euro pro Aktie (Vorjahr: 4,15 Euro pro Aktie). Zudem wurde das Finanzergebnis durch einen Währungseffekt im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau, für deren Verkauf am 31. Oktober 2024 das Closing erfolgt war, belastet.

In Summe lag das Ergebnis vor Ertragsteuern dadurch mit 540,5 Mio. Euro um 0,4 % unter dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 53,7 Mio. Euro (Vorjahr: 42,6 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile errechnete sich ein Konzernergebnis von 434,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 9,4 %. Das im Konzernergebnis enthaltene Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (IFRS-5-Ausweis der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts) beträgt –10,0 Mio. Euro (angepasster Vorjahreswert: 16,9 Mio. Euro).

 

Solide Bilanzstruktur und ambitioniertes Investitionsprogramm

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des gemäß EVN Strategie 2030 umfassenden Investitionsprogramms von jährlich etwa 900 Mio. Euro bildet. Die Transformation des Energiesystems als Wachstumsperspektive steht in Einklang mit der Strategie 2030 der EVN. Im Berichtszeitraum lagen die Investitionen mit über 530 Mio. Euro um 22 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, E-Ladeinfrastruktur sowie Trinkwasserversorgung; davon drei Viertel in Niederösterreich. Die Nettoverschuldung lag am 30. Juni 2025 bei 1.119,5 Mio. Euro (30. September 2024: 1.129,3 Mio. Euro).

 

Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen im Energie- und Umweltgeschäft

Energiegeschäft

Die Stromerzeugung der EVN lag in der Berichtsperiode mit 2.268 GWh um 12,3 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Das unterdurchschnittliche Wind- und Wasserdargebot konnte auch von den Kapazitätserweiterungen nicht ausgeglichen werden und führte insgesamt zu einem Rückgang der erneuerbaren Erzeugung um 17,5 % auf 1.789 GWh. Der Anstieg der thermischen Erzeugung auf 480 GWh (Vorjahr: 417 GWh) wurde durch häufigere Abrufe des Kraftwerks Theiß durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung verursacht. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 78,8 % (Vorjahr: 83,9 %).

Im Berichtszeitraum konnten gute Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Erzeugung erzielt werden. Die Umsetzung der aktuellen Windparkprojekte verläuft plangemäß. In Gnadendorf (28,8 MW) und Prellenkirchen (47,6 MW, Repowering-Projekt) befinden sich derzeit zwei Windparks in Bau. Im Mai und Juni 2025 konnten zwei weitere Photovoltaikparks in Markgrafneusiedl (5 MWp) und Grafenwörth (4,4 MWp) in Betrieb genommen werden.

 

Umwelt- und Wassergeschäft

Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die Verbesserung dieser Infrastruktur zur Gewährleistung der

Versorgungssicherheit ist weiterhin ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. Die Bauphase des letzten Abschnitts der 60 km langen überregionalen Transportleitung von Krems nach Zwettl erfolgte im Berichtszeitraum plangemäß. Die Fertigstellung der gesamten Leitung ist für den Herbst 2025 vorgesehen. In Reisenberg im Industrieviertel wird an der Errichtung einer weiteren Naturfilteranlage gearbeitet.

Im Juni 2025 erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit STRABAG zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts. Das Closing steht unter dem Vorbehalt erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen Dritter sowie der Erfüllung vertragsüblicher Bedingungen und wird voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten stattfinden.

 

Bestätigung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2024/25

Für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Brandbreite von 400 bis 440 Mio. Euro.

Die Dividendenausschüttung soll künftig zumindest 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt
 

Den Aktionärsbrief über die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2024/25 finden Sie unter www.investor.evn.at.

 



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2189482  28.08.2025 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

28.08.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Quartalsberichtes übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Quartalsbericht Q3 ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Quartalsbericht Q3

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


28.08.2025 CET/CEST


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2189500  28.08.2025 CET/CEST

EVN und STRABAG unterzeichnen Transaktionsverträge zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts

EVN und STRABAG unterzeichnen Transaktionsverträge zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts

EVN AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Verkauf
EVN und STRABAG unterzeichnen Transaktionsverträge zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts

18.06.2025 / 18:50 CET/CEST
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Die EVN und die STRABAG haben die Transaktionsverträge zum Verkauf wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts an STRABAG finalisiert und den Kaufvertrag unterzeichnet. Grundlage dafür ist die am 10. Dezember 2024 erzielte Einigung über die Eckpunkte der Transaktion.

Der Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile der WTE Wassertechnik GmbH, die in der EVN Gruppe den Geschäftsbereich des internationalen Projektgeschäfts abdeckt, liegt bei 100 Mio. Euro; zudem erfolgt eine Übernahme von Gesellschafterdarlehen durch STRABAG. Das Closing, das unter dem Vorbehalt erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen Dritter sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen steht, wird voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten erwartet.

Die Transaktion unterstützt – in konsequenter Umsetzung der Strategie 2030 – die Fokussierung der EVN auf ihr Kerngeschäft.
 


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2157428  18.06.2025 CET/CEST

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

11.06.2025 / 18:02 CET/CEST
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Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands

Der Vorstand der EVN AG („Gesellschaft“) wurde von der Hauptversammlung wiederholt ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.1.2016. Basierend auf diesen Ermächtigungen hat die Gesellschaft mehrfach eigene Aktien erworben. Zuletzt hat der Vorstand der Gesellschaft am 21.1.2016 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21.1.2016 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 1.000.000 Stück – dies entspricht bis zu 0,556 % des Grundkapitals – über die Wiener Börse zu erwerben. Das diesbezügliche Rückkaufprogramm begann am 28.1.2016 und wurde am 5.10.2016 vorzeitig beendet. Derzeit hält die Gesellschaft 1.599.194 eigene Aktien.

Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Niederösterreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und die EVN Wasser GmbH als verbundene Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung, welche insgesamt 443 Arbeitnehmern der Gesellschaft, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH („Begünstigte“) einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gewährt („Sonderzahlung IX“). Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung IX in Aktien der Gesellschaft abgegolten zu bekommen („Aktienangebot“). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an, Aktien der Gesellschaft für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird. Hierzu wird auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Kalenderwochen 27 bis 30 (30.06.2025 bis 27.07.2025) eine solche Aktienanzahl pro Begünstigten errechnet, dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter EUR 3.000 bleibt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu bedienen. Dazu wird auch auf den Bericht des Vorstands vom 28.05.2025 über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien verwiesen, welcher gesetzeskonform veröffentlicht wurde und auf der Website der Gesellschaft unter http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien auffindbar ist.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zunächst bekannt gemacht, dass der Vorstand einen Beschluss über Vorstehendes gefasst hat, welchem der Aufsichtsrat mit Beschluss vom heutigen Tag zugestimmt hat. Zudem wird hiermit die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien an begünstigte Mitarbeiter unter Angabe der nachstehenden Details nach § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 wie folgt bekannt gemacht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG: zuletzt 21.01.2016. Für die beabsichtigte Wiederveräußerung ist eine Ermächtigung der Hauptversammlung aufgrund von § 65 Abs 1b letzter Satz AktG nicht erforderlich, weil es sich bei den Begünstigten ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw von verbundenen Unternehmen handelt. 
  2. Tag und Art der Veröffentlichung des Vorstands- und des Hauptversammlungsbeschlusses: 21.01.2016 elektronisch gemäß § 119 Abs 9 iVm § 119 Abs 7 sowie § 119 Abs 10 BörseG (bzw deren inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmungen im Börsegesetz 1989).
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: 16.06.2025 bis 25.07.2025 (jeweils einschließlich).
  4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien.
  5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere auch den Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am Grundkapital: Das endgültige Volumen steht noch nicht fest und berechnet sich wie eingangs beschrieben. Auf Basis des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft vom 09.06.2025 ergäbe sich ein maximales Volumen von 54.489 Stück, was einem Anteil am Grundkapital von 0,03 % entspricht.
  6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert, welcher der Übertragung der Aktien zugrunde gelegt wird, berechnet sich wie eingangs beschrieben und steht noch nicht fest.
  7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob die Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll oder ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms verwendet werden sollen: Die Veräußerung der eigenen Aktien wird außerbörslich an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw von verbundenen Unternehmen wie eingangs beschrieben stattfinden.
  8. Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.
  9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: nicht anwendbar, weil keine derartigen Optionen einzuräumen sind oder bereits eingeräumt wurden.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf Ihrer Webseite unter http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien veröffentlichen.

Maria Enzersdorf, 11.06.2025 

Der Vorstand



11.06.2025 CET/CEST


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2153828  11.06.2025 CET/CEST

EVN AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

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28.05.2025 / 18:14 CET/CEST
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Bericht des Vorstands der EVN AG mit dem Sitz in Maria Enzersdorf (FN 72000h) über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien vom 28.05.2025

Der Vorstand der EVN AG („Gesellschaft“ oder „EVN“) mit dem Sitz in Maria Enzersdorf erstattet an die Aktionäre der Gesellschaft den nachfolgenden Bericht über die beabsichtigte Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft.

  1. Das Aktienangebot

Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Niederösterreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und EVN Wasser GmbH als verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus der am 30.5.1973 geschlossenen und am 31.3.1996 gekündigten Betriebsvereinbarung Nr. 3/1973 („Betriebsvereinbarung“). Aufgrund der Betriebsvereinbarung haben derzeit insgesamt 443 Arbeitnehmer der EVN, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH („Begünstigte“) einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von einem Bruttomonatsgrundbezug („Sonderzahlung IX“). Bei den Begünstigten handelt es sich um jene Arbeitnehmer, die vor der Kündigung der Betriebsvereinbarung in die Gesellschaft (bzw ihre Rechtvorgängerin) eingetreten sind. Die Sonderzahlung IX und die damit verbundene Möglichkeit zur Teilnahme an nachstehend beschriebenem Aktienangebot sind von keinen weiteren Voraussetzungen und insbesondere auch von keinem Eigeninvestment der Begünstigten abhängig.

Die Sonderzahlung IX gilt jeweils für einen Zeitraum vom 1.9. eines Jahres bis zum 31.8. des Folgejahres. Berechnungsbasis für die Sonderzahlung IX ist der Bruttomonatsgrundbezug des jeweiligen Begünstigten im August jenes Zeitraums, für den die Sonderzahlung IX zusteht. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein. Im Fall des unterjährigen Ausscheidens eines Begünstigten steht diesem ein aliquoter Anspruch aus der Sonderzahlung IX zu, sofern dieser nicht durch Entlassung oder freiwillig ohne wichtigen Grund ausscheidet.

Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung IX in Aktien der EVN abgegolten zu bekommen („Aktienangebot“). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an, Aktien der EVN für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird (erhielte ein Begünstigter demnach Aktien im Gegenwert von exakt EUR 3.000, reduzierte sich der Bruttobetrag der in bar zu leistenden Komponenten der Sonderzahlung IX somit um EUR 2.700). Die Differenz von 10% entspricht im Wesentlichen der Abgabenersparnis der Gesellschaft aufgrund der Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsbegünstigten Zuwendung von Aktien wie unten näher beschrieben.

Die konkrete Zahl der Angebotsaktien berechnet sich aus dem Durchschnitt der Tagesendkurse der EVN-Aktie an Börsenhandelstagen in den Kalenderwochen 27 bis 30 (das ist der Zeitraum von 30.06.2025 bis 27.07.2025). Das Angebot kann von den Begünstigten nur im größtmöglichen Ausmaß, somit betreffend die größtmögliche Stückzahl an EVN-Aktien, durch die zum wie vorstehend beschrieben errechneten Kurs die EUR 3.000-Grenze noch nicht überschritten wird, angenommen werden. Begünstigte, deren Brutto-Sonderzahlung IX in einem Jahr unter EUR 2.700 liegt, können mit einem entsprechend reduzierten, dem Gesamtbetrag ihrer Sonderzahlung IX (wie im vorstehenden Absatz beschrieben) entsprechenden Betrag am Aktienangebot teilnehmen.

Das Angebot erfolgt unter Ausnutzung der gesetzlichen Befreiung von Aktienzuwendungen bis zu EUR 3.000 pro Jahr an Arbeitnehmer von der Lohnsteuer, von Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer). Damit die vorstehenden Begünstigungen in Anspruch genommen werden können, gilt für auf Basis des Aktienangebots erworbene EVN-Aktien eine Behaltefrist bis zum Ende des fünften auf die Übertragung der Aktien folgenden Kalenderjahres. Eine vorzeitige Veräußerung ist möglich. Falls diese Veräußerung nicht anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt, müssen die Begünstigten Lohnsteuer sowie Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nachzahlen. Die anfallenden Arbeitgeberbeiträge trägt die Gesellschaft (bzw das verbundene Unternehmen, bei dem der Begünstigte beschäftigt ist).

Die Annahme des Aktienangebots durch die Begünstigten kann von 16.06.2025 bis 25.07.2025 erfolgen. Die Übertragung der Angebotsaktien auf die Wertpapierdepots der Begünstigten erfolgt am 07.08.2025.

  1. Anzahl der Angebotsaktien

Aus der Anzahl an Begünstigten und der Begrenzung des Aktienangebots ergäbe sich anhand des Schlusskurses der EVN-Aktie an der Wiener Börse vom 26.05.2025 von EUR 24,2 eine maximale Anzahl an Angebotsaktien von 54.489 Stück. Dies entspricht rund 0,03 % der gesamten Aktien der Gesellschaft.

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu bedienen. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen und beim Aufsichtsrat um die Zustimmung zur Übertragung eigener Aktien an Begünstigte unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre anzusuchen. Nachdem es sich bei den Begünstigten ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von verbundenen Unternehmen handelt, ist eine Zustimmung der Hauptversammlung oder eine Ermächtigung des Vorstands für eine solche Wiederveräußerung durch die Hauptversammlung aufgrund von § 65 Abs 1b letzter Satz AktG nicht erforderlich.

  1. Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Arbeitnehmer. Ohne ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre ist im Interesse der Gesellschaft, weil damit die begünstigten Arbeitnehmer noch enger an die Gesellschaft bzw die EVN-Gruppe gebunden werden. Durch den Besitz von Aktien an „seinem“ Unternehmen wird die Motivation des einzelnen Arbeitnehmers verstärkt. Die Identifikation mit dem Unternehmen nimmt zu, wenn Arbeitnehmer auch Anteilseigner sind. Sie gewinnen dadurch auch größeres Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Weitere Interessen der Gesellschaft bestehen darüber hinaus aufgrund des liquiditätsschonenden Effekts und der attraktiven steuerlichen Incentivierung. Durch die eingangs beschriebene Befreiung von einkommensabhängigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten nicht nur die Begünstigten aus ihrer Sonderzahlung IX einen Vorteil, sondern nützt auch die Gesellschaft den steuerrechtlich vorgesehenen Anreiz zur Mitarbeiterbeteiligung. Das Aktienangebot ist also für die Gesellschaft wie für die Begünstigten steuerlich attraktiv.

Gemäß § 65 Abs 1b letzter Satz AktG (analog) ist die Veräußerung eigener Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens von Gesetzes wegen sachlich gerechtfertigt. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts ist im konkreten Fall darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, weil (i) die Aktienübertragung aus den oben angeführten Gründen im Interesse der Gesellschaft ist, (ii) der Ausschluss geeignet ist, das Ziel der Bedienung des Aktienangebots zu erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne Ausschluss des Wiederkaufsrechts (bzw Bezugsrechts) der Aktionäre in vergleichbar effizienter Weise erreicht werden kann sowie (iii) der Ausschluss des Wiederkaufsrechts (unter anderem aus den nachfolgend beschriebenen Gründen) auch verhältnismäßig ist.

Durch die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der Aktionäre, diese Aktien erwerben zu können, kommt es nicht zur „typischen“ Verwässerung der Aktionäre. Zunächst „erhöhte“ sich nämlich der Anteil der Altaktionäre bzw die Stimmkraft aus den Aktien der Altaktionäre nur dadurch, dass die Gesellschaft die eigenen Aktien zurückerworben hat und die Rechte aus diesen Aktien daher ruhen, solange sie von der Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der Sphäre des einzelnen Altaktionärs tritt erst dadurch ein, dass die Gesellschaft die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss der Wiederkaufsmöglichkeit der Aktionäre wieder veräußert. Nach der Veräußerung haben die Aktionäre wieder jenen Status, den sie bereits vor dem Erwerb der betroffenen eigenen Aktien durch die Gesellschaft hatten. In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, dass aufgrund des relativ geringen Umfangs der Aktienübertragungen keine beherrschende Beteiligung eines Berechtigten an der Gesellschaft entstehen kann. 

Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären ebenfalls nicht in nennenswertem Umfang: Gegenstand der beabsichtigten Veräußerung sind wie gesagt voraussichtlich lediglich rund 0,03 % des Grundkapitals und die Übertragung von Aktien geht wie zu Beginn dieses Abschnitts erläutert mit einer entsprechenden Reduktion von ansonsten in Geld zu begleichender Aufwände, nämlich geringerer Barzahlungen an Begünstigte sowie einer Steuer- und Abgabenersparnis einher.

Insgesamt ist somit der Ausschluss des Wiederkaufsrechts sachlich gerechtfertigt. Die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre zum Zweck der Übertragung an Arbeitnehmer ist ein üblicher und allgemein anerkannter Vorgang. Darüber hinaus sorgen die in § 65 AktG und der Veröffentlichungsverordnung 2018 (BGBl II Nr. 13/2018) verankerten umfangreichen Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der Veräußerung eigener Aktien für umfassende Transparenz im Zusammenhang mit der Veräußerung eigener Aktien. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts bedarf überdies der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht allein entscheiden. Die Interessen der bestehenden Aktionäre werden dadurch keiner besonderen Gefahr ausgesetzt.

Der Vorstand kommt daher zusammenfassend zum Ergebnis, dass die angedachte Übertragung eigener Aktien an Begünstigte nach Maßgabe einer entsprechenden Annahme des Aktienangebots unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

  1.  Nächste Schritte

Nach Ablauf einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Berichts und frühestens drei Börsetage nach Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung von eigenen Aktien können eigene Aktien der Gesellschaft zu den vorstehend beschriebenen Bedingungen nach Maßgabe entsprechender Annahmeerklärungen der Berechtigten veräußert werden.

Maria Enzersdorf, am 28.05.2025

Der Vorstand der EVN AG

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA



28.05.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Internet: www.evn.at

 
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2146838  28.05.2025 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

26.05.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichtes gem. § 125 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Halbjahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Halbjahresfinanzbericht gem. § 125 BörseG

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


26.05.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Internet: www.evn.at

 
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2144808  26.05.2025 CET/CEST

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25

EVN AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25

26.05.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights

  • Solider Geschäftsverlauf dank diversifiziertem Geschäftsmodell
  • Temperaturbedingter Anstieg des Energiebedarfs, aber ungünstigere erneuerbare Erzeugungsbedingungen und geringere Vermarktungspreise
  • Ambitionsniveau im Klimaschutz durch extern validiertes 1,5°C-Ziel verstärkt
  • Erreichung Meilensteine bei erneuerbarem Ausbau: 500 MW Windkraft- und 100 MWp Photovoltaikkapazität
  • Trinkwasserversorgung: Planmäßiger Baufortschritt beim Bau der Waldviertelleitung von Krems nach Zwettl und bei der Naturfilteranlage in Reisenberg
  • Bestätigung der externen Credit Ratings: Moody’s (A1, Ausblick stabil); Scope Rating (A+, Ausblick stabil)

 

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das erste Halbjahr 2024/25 war von deutlich kälterer Witterung geprägt als der Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich und Bulgarien nahe dem langjährigen Durchschnitt und damit deutlich über dem Vorjahresniveau. Auch in Nordmazedonien war sie etwas höher als im Vorjahr, blieb jedoch erneut deutlich unter dem Mittelwert.

Die Erzeugung aus Wind und Wasser lag in unseren Kernmärkten in der Berichtsperiode unter dem langjährigen Durchschnitt. Mit Ausnahme des Winddargebots in Bulgarien, das sich im Jahresvergleich weitgehend unverändert zeigte, blieben sie damit deutlich unter den überdurchschnittlich hohen Vorjahreswerten.

Getrieben vor allem von den niedrigeren Temperaturen und geopolitischen Einflussfaktoren bewegten sich die Primärenergierpeise für Erdgas in der Berichtsperiode wieder deutlich nach oben. Angesichts der höheren Gaspreise und der nachteiligen Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien verzeichneten auch die Marktpreise für Strom im ersten Halbjahr 2024/25 einen deutlichen Anstieg. Der Preis für CO2-Emissionszertifikate blieb in der Berichtsperiode stabil. Die Entwicklung dieser Marktpreise wird mittlerweile auch stark von der Einspeisung aus erneuerbaren Energien beeinflusst.

 

Umsatz, EBITDA, EBIT und Konzernergebnis über Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im ersten Halbjahr 2024/25 um 6,6 % auf 1.731,1 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies auf positive Mengen- und Preiseffekte in den Verteilnetzgesellschaften in allen drei Kernmärkten der EVN sowie in den Vertriebsgesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien. Die kühleren Temperaturen im Winterhalbjahr bewirkten zudem auch einen Umsatzanstieg bei der EVN Wärme. Abgeschwächt wurden diese Entwicklungen durch preis- und mengenbedingt rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Erzeugung und im Erdgashandel sowie auf negative Effekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften.

Vor allem getrieben durch höhere Beschaffungskosten im Energievertrieb in Südosteuropa nahm der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 18,1 % auf 918,3 Mio. Euro zu. Dem standen geringere Beschaffungskosten für Erdgas dämpfend gegenüber. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich um 21,1 % auf 152,4 Mio. Euro. Hauptgrund dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleistungen gedeckt waren. Dies führte auch zu einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Während sich der Personalaufwand erhöhte, gingen die sonstigen betrieblichen Aufwände, die im Vorjahr vor allem von einer Forderungswertberichtigung geprägt waren, zurück.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich mit 75,8 Mio. Euro im Jahresabstand deutlich (Vorjahr: –46,4 Mio. Euro). Die Vertriebsgesellschaft EVN KG konnte den negativen Ergebnisbeitrag des Vorjahres deutlich reduzieren. Bei der RAG zeigte sich ein Anstieg, bei den Verbund Innkraftwerken war erzeugungsbedingt ein Rückgang zu verzeichnen. Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA im Jahresabstand um 20,1 % auf 512,8 Mio. Euro.

Das gestiegene Investitionsniveau führte zu einem Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 6,5 % auf 174,8 Mio. Euro. Per Saldo lag das EBIT dadurch mit 335,4 Mio. Euro um 27,7 % über dem Vorjahresniveau.

Das Finanzergebnis der EVN belief sich in der Berichtsperiode auf –29,4 Mio. Euro (Vorjahr: –22,3 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang resultierte vor allem aus einem Währungseffekt im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau, für deren Verkauf am 31. Oktober 2024 das Closing erfolgt war. Zudem zeigte der R138-Fonds angesichts des volatilen Kapitalmarktumfelds eine schwächere Performance als im Vergleichszeitraum.

In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertragsteuern ein Anstieg von 27,3 % auf 306,0 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das Konzernergebnis bei 250,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 25,7 %. Das im Konzernergebnis enthaltene Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (IFRS-5-Ausweis der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts) beträgt 13,8 Mio. Euro (angepasster Vorjahreswert: 11,9 Mio. Euro).

 

Solide Bilanzstruktur, ambitioniertes Investitionsprogramm und Klimaschutz

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des gemäß EVN Strategie 2030 umfassenden Investitionsprogramms von jährlich etwa 900 Mio. Euro bildet. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, E-Ladeinfrastruktur sowie Trinkwasserversorgung; davon drei Viertel in Niederösterreich.

Die Nettoverschuldung lag am 31. März 2025 bei 1.295,0 Mio. Euro (30. September 2024: 1.129,3 Mio. Euro). Im April bzw. Mai 2025 wurden beide externe Credit Ratings der EVN von den Ratingagenturen bestätigt: Moody’s (A1, Ausblick stabil) und Scope Ratings (A+, Ausblick stabil).

Im Jahr 2021 hat die EVN ihr bestehendes Engagement für den Klimaschutz mit konkreten Zielen zur Reduktion ihrer Treibhausgas-Emissionen untermauert. Mit diesem Schritt wurde die Treibhausgasbilanz der EVN zu einem wesentlichen, integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit der nun erfolgten Festlegung eines 1,5°C Ziel in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommens erhöht die EVN ihr Ambitionsniveau für den Klimaschutz noch einmal deutlich. Das 1,5°C-Ziel der EVN wurde Mitte April 2025 auch von der Science Based Targets Initiative (SBTi) wissenschaftsbasiert geprüft und validiert. Basierend auf den Treibhausgasemissionen der EVN im Geschäftsjahr 2021/22 bedeuten die aktuell mit SBTi abgestimmten Ziele eine Reduktion der von den Zielsetzungen umfassten Emissionen um rund 70 % bis zum Geschäftsjahr 2030/31. Die wesentlichen Treiber für die Erreichung dieser Ziele sind insbesondere: der kontinuierlich starke Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten (vor allem Windkraft und Photovoltaik), der Ausbau der Fernwärmenetze zur Versorgung zusätzlicher Kund*innen mit Naturwärme und die Reduktion des Gasabsatzes an Endkund*innen aufgrund von Umstellungen auf alternative Heizsysteme, wie z.B. Wärmepumpen oder Naturwärme. Die EVN leistet so einen messbaren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Einhaltung der Pariser Klimaziele.

 

Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen im Energie- und Umweltgeschäft

Energiegeschäft

Die Stromerzeugung der EVN lag im ersten Halbjahr 2024/25 mit 1.609 GWh um 10,2 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Das ungünstigere Wind- und Wasserdargebot konnte auch von den Kapazitätserweiterungen nicht ausgeglichen werden und führte insgesamt zu einem Rückgang der erneuerbaren Erzeugung um 18,4 % auf 1.212 GWh. Der Anstieg der thermischen Erzeugung auf 397 GWh (Vorjahr: 306 GWh) wurde durch häufigere Abrufe des Kraftwerks Theiß durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstabilisierung verursacht. Der Anteil der erneuerbaren Erzeugung lag bei 75,3 % (Vorjahr: 82,9 %).

Im Berichtszeitraum wurde beim Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten ein wichtiger Meilenstein erreicht: Gemäß Planung stieg die installierte Windkraftkapazität mit der Inbetriebnahme des Windparks in Paasdorf (22,2 MW) auf rund 500 MW. Die Fertigstellung und erfolgreiche Inbetriebnahme der Photovoltaikparks in Peisching (10 MWp) und in Karnobat in Bulgarien (2,5 MWp) führte zu einem Anstieg der Photovoltaikkapazitäten auf über 100 MWp. Der kontinuierliche Ausbau unseres erneuerbaren Erzeugungsportfolios wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Weitere Windkraft- und Photovoltaikprojekte befinden sich aktuell in Umsetzung.

 

Umwelt- und Wassergeschäft

Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die Verbesserung dieser Infrastruktur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt ein zentraler Investitionsschwerpunk der EVN. Bei der Errichtung des dritten und letzten Bauabschnitts der 60 km langen überregionalen Transportleitung von Krems nach Zwettl erfolgte ein planmäßiger Baufortschritt für eine Fertigstellung der gesamten Leitung im Herbst 2025. Auch der Baufortschritt bei der Naturfilteranlage in Reisenberg im Industrieviertel verlief plangemäß; eine Inbetriebnahme soll im Sommer 2026 erfolgen.

Wie am 10. Dezember 2024 ad-hoc mitgeteilt, haben sich die EVN und die STRABAG über die Eckpunkte eines möglichen Verkaufs wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts geeinigt. Die Verhandlungen über die Transaktionsverträge sind im Laufen.

Bestätigung des Ausblicks und Dividendenpolitik für das Geschäftsjahr 2024/25

Für das laufende Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Brandbreite von 400 bis 440 Mio. Euro. Die Dividendenausschüttung soll künftig zumindest 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.

 

Den Aktionärsbrief über das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25 finden Sie unter www.investor.evn.at.

 



26.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com


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Internet: www.evn.at
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WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2144814

 
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2144814  26.05.2025 CET/CEST

EVN AG: Die EVN verstärkt ihr Ambitionsniveau beim Klimaschutz: Erfolgreiche SBTi-Validierung eines 1,5°C-Ziels in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommens

EVN AG: Die EVN verstärkt ihr Ambitionsniveau beim Klimaschutz: Erfolgreiche SBTi-Validierung eines 1,5°C-Ziels in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommens

EVN AG / Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/ESG
EVN AG: Die EVN verstärkt ihr Ambitionsniveau beim Klimaschutz: Erfolgreiche SBTi-Validierung eines 1,5°C-Ziels in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommens

14.04.2025 / 09:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Im Jahr 2021 hat sich die EVN dazu entschlossen, ihr bestehendes Engagement für den Klimaschutz mit konkreten Zielen zur Reduktion ihrer Treibhausgas-Emissionen noch weiter auszubauen. Mit dem Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTI) hat sich die EVN damals das Ziel gesetzt, ihren Anteil daran zu leisten, die Erderwärmung auf „deutlich unter 2°C“ zu beschränken.

Diese von den vier internationalen Organisationen Carbon Disclosure Project, UN Global Compact, World Resources Institute und World Wide Fund for Nature (WWF) gegründete und geführte Initiative ermöglicht es den teilnehmenden Unternehmen, auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zu definieren.

„Mit diesem Schritt wurde die Treibhausgasbilanz der EVN endgültig zum integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Nachdem wir seit 2021 u.a. die Kapazität unseres erneuerbaren Erzeugungsportfolios von rund 750 MW auf aktuell über 940 MW gesteigert sowie die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet haben, ist es nun an der Zeit, einen Schritt weiterzugehen“, fasst Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands, die Motivation der EVN AG zusammen.

Mit dem Übergang zum 1,5°C-Ziel gehen naturgemäß verstärkte Maßnahmen im EVN Konzern einher: „Basierend auf unseren Treibhausgasemissionen im Geschäftsjahr 2021/22 bedeuten die aktuell mit SBTi abgestimmten Ziele eine Reduktion der von den Zielsetzungen umfassten Emissionen um rund 70 % bis zum Geschäftsjahr 2030/31. Das ist ein sehr ambitionierter Weg, den wir durch gemeinsame Anstrengungen schaffen werden – allen voran durch den kontinuierlichen Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, vor allen in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik, sowie der erneuerbaren Wärmeversorgung. Wir sind stolz, dass wir nun zum Kreis jener 75 europäischen Unternehmen der Energiewirtschaft zählen, die sich ein wissenschaftsbasiertes und verifiziertes 1,5°C-Ziel gesetzt haben. Wir möchten und werden unseren Teil dazu beitragen, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Das sehen wir als zentralen Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung“, so Stefan Szyszkowitz.
 


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2116732  14.04.2025 CET/CEST

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

26.02.2025 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Quartalsberichtes übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Quartalsbericht Q1 ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Quartalsbericht Q1

Sprache: Deutsch
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Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


26.02.2025 CET/CEST


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Unternehmen: EVN AG
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Österreich
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2091229  26.02.2025 CET/CEST

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EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024/25

EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024/25

EVN AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024/25

26.02.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights

  • Geschäftsverlauf wie erwartet auf Normalniveau
  • Rückgang der Umsatzerlöse aus Vermarktung der eigenen Stromerzeugung
  • Investitionsbedingt höhere Abschreibungen und Finanzierungskosten reduzieren Ergebnisbeitrag im Netzbereich
  • Ambitioniertes Investitionsprogramm mit jährlich rund 900 Mio. Euro in Umsetzung
  • Inbetriebnahme des Windparks Paasdorf (22,2 MW)
  • Planmäßiger Baufortschritt bei Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in St. Pölten
  • Baubeginn der achten Naturfilteranlage der EVN in Reisenberg, Industrieviertel
  • Verstärkte Investitionen in E-Ladeinfrastruktur: 600 neue E-Ladepunkte in Kooperation mit XXXLutz Unternehmensgruppe bis 2028

 

Energiewirtschaftliches Umfeld

Der temperaturbedingte Energiebedarf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024/25 entsprach in Österreich und Bulgarien nahezu dem langjährigen Durchschnitt; in Nordmazedonien jedoch gab es wiederum eine sehr milde Witterung. Die Wasserführung lag im Berichtszeitraum stabil auf dem hohen Vorjahresniveau; das Winddargebot jedoch darunter. Das erste Quartal 2024/25 verzeichnete einen schrittweisen Anstieg der Großhandelspreise für Strom, sie lagen aber weiterhin deutlich unter den außergewöhnlich hohen Niveaus der letzten beiden Jahre. Der anhaltend starke Wettbewerb und die kontinuierlich steigende Versorgung der Kund*innen aus eigenen Photovoltaikanlagen wirkt sich negativ auf den Stromabsatz aus.

 

Umsatz, EBITDA, EBIT und Konzernergebnis unter Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten im ersten Quartal 2024/25 einen leichten Rückgang um 1,3 % auf 804,1 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies insbesondere auf rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Erzeugung sowie auf negative Effekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften. Abgeschwächt wurde dieser Rückgang durch positive Mengen- und Preiseffekte in den Verteilnetzgesellschaften in allen drei Kernmärkten der EVN. Mengen- und preisbedingte Umsatzsteigerungen verzeichneten zudem die Vertriebsgesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von Versicherungsentschädigungen für Schäden, die im Zuge des Hochwassers in Niederösterreich im September 2024 aufgetreten sind. Der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger stieg insbesondere durch höhere Beschaffungskosten im regulierten Energievertrieb in Südosteuropa um 6,8 % auf 418 Mio. Euro. Dem standen geringere Beschaffungskosten bei der EVN Wärme sowie für Erdgas infolge geringerer Gashandelsmengen gegenüber.

Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich um 31,7 % auf 81,0 Mio. Euro. Hauptgrund dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleistungen gedeckt sind.

Kollektivvertragliche Anpassungen sowie eine Zunahme des durchschnittlichen Personalstands auf 7.695 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.452 Mitarbeiter*innen) waren die Gründe für eine Zunahme des Personalaufwands auf 115,4 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Jahresabstand um 42,4 % auf 41,4 Mio. Euro. Im Vorjahr war diese Position durch eine Wertberichtigung offener Forderungen der WTE aus dem Projekt Budva, Republik Montenegro, in Höhe von 22,5 Mio. Euro sowie dem Energiekrisenbeitrag-Strom belastet gewesen.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter lag mit 47,1 Mio. Euro leicht über dem Vorjahresniveau von 46,2 Mio. Euro. Höheren Ergebnisbeiträgen der RAG und der EnergieAllianz stand hier ein preisbedingter Rückgang des Ergebnisbeitrags der Verbund Innkraftwerke entgegen.

Als Resultat dieser Entwicklungen ging das EBITDA im Jahresabstand um 6,0 % auf 253,1 Mio. Euro zurück.

Das gestiegene Investitionsniveau führte zu einem Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 7,0 % auf 86,9 Mio. Euro. Per Saldo lag das EBIT dadurch mit 166,2 Mio. Euro um 11,4 % unter dem Vorjahresniveau. Das Finanzergebnis der EVN belief sich in der Berichtsperiode auf –16,9 Mio. Euro (Vorjahr: –11,3 Mio. Euro).

In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertragsteuern ein Rückgang von 15,4 % auf 149,2 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 27,7 Mio. Euro (Vorjahr: 35,2 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das Konzernergebnis bei 115,5 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 19,7 %. Das im Konzernergebnis enthaltene Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich (IFRS-5-Ausweis der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts) beträgt 5,1 Mio. Euro (angepasster Vorjahreswert: 12,3 Mio. Euro). Der Rückgang gegenüber dem angepassten Vorjahreswert spiegelt den Fortschritt bei den hier enthaltenen internationalen Großprojekten wider.

 

Solide Bilanzstruktur und ambitioniertes Investitionsprogramm

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des gemäß EVN Strategie 2030 umfassenden Investitionsprogramms bildet. Die Nettoverschuldung lag am 31. Dezember 2024 bei 1.300,9 Mio. Euro (30. September 2024: 1.129,3 Mio. Euro).

In den kommenden Jahren bis 2030 wird die EVN ein ambitioniertes Investitionsprogramm mit jährlich etwa 900 Mio. Euro umsetzen; davon rund drei Viertel in Niederösterreich. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, E-Ladeinfrastruktur sowie Trinkwasserversorgung. Neue Geschäftsfelder wie z. B. der kontinuierliche Ausbau von E-Ladeinfrastruktur oder die Planung und Errichtung von Großbatteriespeichern sollen als künftiges Wachstumspotenzial im Rahmen der erneuerbaren Energiezukunft gezielt entwickelt werden.

Mit über 3.200 Ladepunkten ist die EVN bereits der größte Betreiber von Ladestationen in Österreich. Im Februar 2025 wurde mit der XXXLutz Unternehmensgruppe ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, der den Ausbau der

E-Ladeinfrastruktur in den nächsten vier Jahren weiter stark vorantreiben wird. Bis 2028 werden österreichweit 600 neue E-Ladepunkte an Standorten der XXXLutz Unternehmensgruppe errichtet. Die ersten 12 Standorte sollen bereits bis Ende 2025 ausgestattet sein.

 

Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen im Energie- und Umweltgeschäft

Energiegeschäft

Die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie lag im ersten Quartal 2024/25 mit 656 GWh auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2023: 662 GWh). Die Wasserführung lag in Österreich auf dem überdurchschnittlich hohen Vorjahresniveau. Die Inbetriebnahme zusätzlicher Windkraftkapazitäten konnte ein Winddargebot unter dem langjährigen Durchschnitt kompensieren. Die thermische Erzeugung stieg auf 167 GWh an, da das Wärmekraftwerk Theiß im Berichtszeitraum häufiger zur Netzstabilisierung genutzt wurde als im Jahr zuvor.

Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung schreitet mit hoher Dynamik voran. Im ersten Quartal 2024/25 wurde der neu errichtete Windpark in Paasdorf (22,2 MW) in Betrieb genommen. Die installierte Windkraftkapazität stieg damit per 31. Dezember 2024 auf rund 500 MW, das Ausbauziel bis 2030 liegt bei 770 MW. Derzeit in Umsetzung befindet sich das Repowering-Projekt des Windparks Prellenkirchen III, das zu einer Leistungssteigerung von derzeit 14,4 MW auf 47,6 MW führen wird. Im Bereich der Photovoltaik stehen Projekte in Peisching (10 MWp) und Markgrafneusiedl (5 MWp) sowie in Bulgarien (2,5 MWp) kurz vor der Inbetriebnahme.

 

Umwelt- und Wassergeschäft

Die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie die Verbesserung dieser Infrastruktur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist weiterhin ein zentraler Investitionsschwerpunk der EVN. Bei der Errichtung des dritten und letzten Bauabschnitts der 60 km langen überregionalen Transportleitung von Krems nach Zwettl erfolgte im Berichtszeitraum ein planmäßiger Baufortschritt. Die Fertigstellung der gesamten Leitung ist für Herbst 2025 geplant. In Reisenberg im Industrieviertel wurde mit der Errichtung einer Naturfilteranlage begonnen; eine Inbetriebnahme ist für Sommer 2026 geplant.

Wie am 10. Dezember 2024 ad-hoc mitgeteilt, haben sich die EVN und die STRABAG über die Eckpunkte eines möglichen Verkaufs wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts geeinigt und verhandeln nunmehr verbindliche Transaktionsdokumente.

 

Bestätigung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2024/25

Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von 400 bis 440 Mio. Euro. Die Dividendenpolitik wird unverändert bestätigt. Die Dividendenausschüttung soll für die Geschäftsjahre ab 2024/25 mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.

 

Den Aktionärsbrief über das erste Quartal des Geschäftsjahres 2024/25 finden Sie unter www.investor.evn.at.



26.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
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Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2091233

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2091233  26.02.2025 CET/CEST

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EVN AG: Einberufung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung

EVN AG: Einberufung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung

EVN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EVN AG: Einberufung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung

28.01.2025 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

EVN AG

mit dem Sitz in Maria Enzersdorf

FN 72000h

ISIN: AT0000741053

 

Einberufung

 

zu der am Mittwoch, 26. Februar 2025, um 11:30 Uhr (MEZ) im EVN Forum, EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf, unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer stattfindenden

 

96. ordentlichen Hauptversammlung

der EVN AG

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023/24, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2023/24 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

  1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24.

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24.

 

  1. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024/25.

 

  1. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG für das Geschäftsjahr 2023/24.

 

  1. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EVN AG.

 

 

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)

 

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 05. Februar 2025, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.evn.at/hauptversammlung abrufbar:

  • die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
  • die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 und
  • der Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG für das Geschäftsjahr 2023/24.

 

Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung abrufbar.

 

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

 

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 16. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

 

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaber-aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 21. Februar 2025, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung aus.

 

Depotbestätigungen können unter Wahrung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs 2 AktG in Textform an die Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestellt werden:

 

Per Post oder per Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text anzugeben ist
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung)

 

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG (§ 106 Z 8 AktG)

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Textform zu erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG).

 

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

 

Vollmachten können in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

 

Per Post oder per Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail:
 
 
anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text anzugeben ist
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung)

 

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

 

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

 

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe „Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)“) zu erfüllen haben.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

 

Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären, falls von ihnen gewünscht, Herr Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA), AT-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte, spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail (knap.evn@hauptversammlung.at).

 

Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

 

Per Post oder per Boten Dr. Michael Knap
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail:
 
 
knap.evn@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

 

Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.

 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)

 

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG

 

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, in Schriftform verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obenstehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 05. Februar 2025, zugehen.

 

Verlangen nach § 109 AktG können von Aktionären in Schriftform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

 

Per Post oder per Boten: EVN AG
z.H. Herrn Christoph Lavicka, LL.M. MSc
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
per E-Mail: anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei das Verlangen in Schriftform (qualifizierte elektronische Signatur), beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist
oder per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text angeben

 

Beschlussvorschläge zu der Tagesordnung gemäß § 110 AktG

 

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 17. Februar 2025 zugeht.

 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

 

Derartige Anträge können von Aktionären in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

 

Per Post oder per Boten: EVN AG
z.H. Herrn Christoph Lavicka, LL.M MSc
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
oder per E-Mail anmeldung.evn@hauptversammlung.at,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist

 

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von ein Prozent des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 

Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

 

Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gegeben, dass § 86 Abs. 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Der Aufsichtsrat der EVN AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Kapitalvertretern und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern. Von den zehn Kapitalvertretern sind sieben Männer und drei Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und drei Frauen. Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zu einer Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.   

 

Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher von fünfzehn Aufsichtsratsmitgliedern jeweils mindestens fünf Frauen und fünf Männer dem Aufsichtsrat angehören.

 

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

 

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder wenn ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

 

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per E-Mail an anmeldung.evn@hauptversammlung.at zu richten.

 

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.evn.at/hauptversammlung.

 

Anträge in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

 

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen; hierzu zählt auch der Antrag auf gesonderte Abstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

 

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Über einen Beschlussvorschlag, der gem. § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.

 

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus (siehe oben). Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. Bemerkt wird, dass diese Ausführungen sowie die obigen Angaben und Ausführungen gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG nur dann gelten, wenn eine Ergänzung der Tagesordnung um Wahlen in den Aufsichtsrat beantragt wird.

 

Datenschutzerklärung für Aktionäre der EVN AG

 

Die EVN AG, EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf, ist Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre. Die EVN AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre, insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit erforderlich werden die vorerwähnten personenbezogenen Daten auch im Rahmen der Abhaltung in Form einer virtuellen Hauptversammlung verarbeitet, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten erhält die EVN AG von den Aktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut.

 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. deren Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Ohne eine Verarbeitung der vorerwähnten personenbezogenen Daten ist die Durchführung der (virtuellen) Hauptversammlung nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. Die EVN AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von EVN AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der EVN AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die EVN AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär bzw. dessen Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) – auch anderer Aktionäre – einsehen. EVN AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das bzw. im Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Ohne eine solche Datenverarbeitung könnte die EVN AG ihren gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach § 120 AktG, nicht nachkommen. 

 

Die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. deren Vertreter werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschevorschriften. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die EVN AG oder umgekehrt von der EVN AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

 

Jeder Aktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der EVN AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten datenschutz@evn.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

EVN AG

Datenschutzbeauftragter

EVN Platz

AT-2344 Maria Enzersdorf

 

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

 

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

(§ 106 Z 9 AktG)

 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 179.878.402 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 1.599.194 Stück eigene Aktien. Abzüglich dieser Aktien, aus denen kein Stimmrecht zusteht, beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 178.279.208. Es besteht nur eine Aktiengattung.

 

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.

 

Weitergehende Informationen über den Ablauf der Hauptversammlung etc. finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.evn.at/hauptversammlung.

Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung und den dazugehörenden Dokumenten durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet.

 

Soweit personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht sich die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

 

 

Maria Enzersdorf, im Jänner 2025

Der Vorstand



28.01.2025 CET/CEST




2075383  28.01.2025 CET/CEST

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EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

17.12.2024 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


17.12.2024 CET/CEST




2052113  17.12.2024 CET/CEST

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EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

EVN AG / Veröffentlichung von Finanzberichten
EVN AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes

17.12.2024 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die EVN AG bekannt, dass der Jahresfinanzbericht ab sofort unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht gem. § 124 BörseG (ESEF)

Sprache: Deutsch
Ort: https://www.evn.at/publikationen

Sprache: Englisch
Ort: https://www.evn.at/publications


17.12.2024 CET/CEST




2052125  17.12.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2052125&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023/24

EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023/24

EVN AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
EVN AG: Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023/24

17.12.2024 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlights

  • Rückgang im Konzernergebnis um 11,0 % auf 471,7 Mio. Euro
  • Ergebnisbelastung von rund 162 Mio. Euro aus dem österreichischen Vertriebsgeschäft für Strom und Erdgas
  • Anstieg des Anteils erneuerbarer Erzeugung auf 84,4 % (Vorjahr: 77,0 %)
  • Dynamischer Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten auf 477 MW bzw. 93 MWp
  • Baubeginn der Biomasse-Kraft-Wärme Kopplungsanlage in St. Pölten
  • Größter Ladestationsbetreiber für E-Mobilität mit 3.000 Ladepunkten in Österreich
  • Rekordinvestitionen in Höhe von 753,0 Mio. Euro für die Energiezukunft (davon 88,8 % taxonomiekonform)
  • Dividendenvorschlag: 0,90 Euro pro Aktie

 

Energiewirtschaftliches Umfeld

Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung in allen drei Kernmärkten der EVN erneut von sehr milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien jeweils sowohl deutlich unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen Durchschnitt. Sowohl das Wasser- als auch das Winddargebot waren sehr positiv. Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich weiterhin rückläufig. Auch die Preise für CO2-Emissionszertifikate kamen konjunkturbedingt unter den Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen. Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die Marktpreise für Strom aus, die im Berichtsjahr ebenfalls einen deutlichen Rückgang verzeichneten. Aufgrund des kontinuierlich ansteigenden Anteils an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Energiesystem sind die unterjährigen Preisentwicklungen mittlerweile auch stark von saisonalen Effekten beeinflusst.

 

EBITDA, EBIT und Konzernergebnis unter Vorjahresniveau

Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten im Geschäftsjahr 2023/24 einen Rückgang um 13,6 % auf 3.256,6 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies insbesondere auf die rückläufigen Großhandelspreise für Strom und Erdgas in allen drei Kernmärkten der EVN. Der in der erneuerbaren Produktion verzeichnete preisbedingte Umsatzrückgang wurde dabei durch höhere Erzeugungsmengen abgeschwächt. Weitere Faktoren waren die geringeren Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung, der witterungsbedingt gesunkene Wärmeabsatz sowie gemäß der Regulierungsmethodik geringere Netztarife in Bulgarien. Auch im internationalen Projektgeschäft reduzierten sich die Umsatzerlöse aufgrund der Fertigstellung der Kläranlage in Kuwait.

Die rückläufigen Großhandelspreise für Strom und Erdgas führten – analog zur Umsatzentwicklung – auch zu einer Reduktion im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger in Südosteuropa sowie in der Strom- und Wärmeerzeugung. In Summe verringerte sich der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 18,7 % auf 1.362,8 Mio. Euro. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen – korrespondierend zur Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft – um 14,6 % auf 565,8 Mio. Euro zurück.

Kollektivvertragliche Anpassungen sowie eine Zunahme des durchschnittlichen Personalstands waren die Hauptgründe für einen Anstieg des Personalaufwands um 13,1 % auf 473,9 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 212,8 Mio. Euro um 5,3 % über dem Vorjahreswert. Sie beinhalten eine bereits im ersten Quartal 2023/24 aufgrund eines Schiedsurteils erforderlich gewordene Wertberichtigung einer Forderung im internationalen Projektgeschäft in Höhe von 22,5 Mio. Euro. Ebenfalls berücksichtigt ist der Energiekrisenbeitrag-Strom.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ist durch einen negativen Beitrag der Energievertriebsgesellschaft EVN KG von –162,3 Mio. Euro (Vorjahr: –240,3 Mio. Euro) belastet. Hauptgründe dafür waren zwei Bewertungseffekte: die Abwertung der in der Vergangenheit als strategische Reserve beschafften Erdgasvorräte im Ausmaß von 39,7 Mio. Euro sowie die Dotierung von Rückstellungen. Herausfordernde Rahmenbedingungen – insbesondere intensiverer Wettbewerb sowie Einsparungsmaßnahmen und vermehrte Eigenversorgung der Kund*innen aus Photovoltaikanlagen – dämpften den Strom- und Erdgasabsatz und erschwerten die Planbarkeit der Absatzmengen. Beim albanischen Wasserkraftwerk Ashta war im Berichtszeitraum eine neuerliche Wertaufholung in Höhe von 16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro) erforderlich. In Summe betrug der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 30,8 Mio. Euro (Vorjahr: –67,6 Mio. Euro). Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 799,4 Mio. Euro um 8,0 % unter dem Vorjahresniveau.

Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 3,5 % auf 348,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen von insgesamt –24,9 Mio. Euro (Vorjahr: –3,9 Mio. Euro) zu verbuchen. Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäftsjahr 2023/24 ein EBIT von 426,2 Mio. Euro (Vorjahr: 528,5 Mio. Euro).

Das Finanzergebnis der EVN belief sich in der Berichtsperiode auf 135,3 Mio. Euro (Vorjahr: 127,6 Mio. Euro). Die hier ausgewiesene Verbesserung ist vor allem auf die höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen. In Summe ergab sich ein Konzernergebnis von 471,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 11,0 %.

 

Solide Bilanzstruktur, Investitionsoffensive und EU-Taxonomie-Verordnung

Die EVN verfügt über eine solide und stabile Kapitalstruktur, die eine gute Grundlage für die Umsetzung des gemäß EVN Strategie 2030 umfassenden Investitionsprogramms bildet. Die Nettoverschuldung lag am 30. September 2024 bei 1.129,3 Mio. Euro (30. September 2023: 1.364,3 Mio. Euro).

Im Berichtszeitraum stiegen die Investitionen auf ein Allzeithoch von 753,0 Mio. Euro an. In den kommenden Jahren bis 2030 sollen sie nochmals auf jährlich rund 900 Mio. Euro gesteigert werden. Wesentlicher Treiber für diesen Anstieg sind einerseits die Anforderungen im Netzbereich, um die notwendigen Voraussetzungen für die Integration der stetig wachsenden Einspeisemengen aus erneuerbarer Erzeugung zu schaffen, und anderseits der Ausbau unserer Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten. Auch erweitert die EVN laufend ihr Naturwärme-Angebot durch die Verdichtung von Fernwärmenetzen und den Ausbau von Erzeugungskapazitäten. Im Berichtsjahr wurde in St. Pölten mit dem Bau der fünften Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage begonnen, die rund 30.000 Haushalte mit umweltfreundlicher Wärme und 15.000 Haushalte mit Ökostrom versorgen wird können. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2025 geplant. Mit all diesen Maßnahmen leistet die EVN einen messbaren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und für eine CO2-freie Energiezukunft.

Mit dem Ausbau von zusätzlichen 500 Ladepunkten im Geschäftsjahr 2023/24 betreibt die EVN mittlerweile 3.000 eigene Ladepunkte und ist damit Österreichs größter Ladestationsbetreiber. Bis 2030 sind weitere Investitionen in der Höhe von 100 Mio. Euro für eine Ladeinfrastruktur nicht nur für E-Autos und E-Busse, sondern auch E-LKWs und Schiffe geplant. Eine branchenübergreifende, flächendeckende Elektrifizierung des Verkehrs trägt wesentlich zur Erreichung der Klimaziele in Niederösterreich bei.

 

Energie. Wasser. Leben. – Entwicklungen im Energie- und Umweltgeschäft

EVN Klimainitiative

Die EVN Klimainitiative als Teil der EVN Kernstrategie 2030 konkretisiert die Dekarbonisierungsziele des Unternehmens. Sie bündelt Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und definiert Zielsetzungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Im Berichtsjahr wurden die bestehenden Ziele überarbeitet und an die Anforderungen des 1,5°C-Ziels des Pariser Klimaabkommens angepasst. Zeitgleich wurde so auch ein Übergangsplan im Sinn der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 sollen diese überarbeiteten Ziele erneut bei der Sciene Based Target Inititative (SBTi) für eine externe, wissenschaftsbasierte Prüfung und Validierung eingereicht werden. Der wesentliche Treiber zur Emissionsreduktion liegt im Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Im Geschäftsjahr 2023/24 konnten hier auch erneut gute Fortschritte erzielt werden. Die EVN ist auf einem guten Weg, die Ausbauziele für 2030 (Windkraft 770 MW, Photovoltaik 300 MWp) zu erreichen.

Energiegeschäft

Im Geschäftsjahr 2023/24 verzeichnete die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie einen Anstieg um 22,0 % auf 2.799 GWh. Es lagen sowohl das Wasser- als auch das Winddargebot über dem Vorjahreswert. Die hydrologischen Bedingungen übertrafen dabei den langjährigen Durchschnitt. Auch die Kapazitätserweiterungen aufgrund zusätzlich in Betrieb genommener Windparks und Photovoltaikanlagen sowie das Repowering bestehender Windkraftanlagen trugen zu dieser Entwicklung bei. Die thermische Erzeugung ging indessen um –24,4 % auf 519 GWh zurück, da das Wärmekraftwerk Theiß im Berichtszeitraum weniger oft zur Netzstabilisierung genutzt wurde als im Jahr zuvor.

Umwelt- und Wassergeschäft

Auch die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich ist ein zentraler Investitionsschwerpunkt der EVN. Beim aktuellen Großprojekt in diesem Kontext – der Errichtung einer 60 km langen überregionalen Transportleitung von Krems nach Zwettl – wurde der zweite Bauabschnitt großteils fertiggestellt. Im Sommer 2024 startete bereits der dritte und letzte Abschnitt. Die Inbetriebnahme der gesamten Transportleitung ist für das Geschäftsjahr 2025/26 geplant. Im Berichtszeitraum erfolgte auch die Inbetriebnahme einer neuen Naturfilteranlage in Obersulz, und Bauvorbereitungen für eine weitere Anlage in Reisenberg im Industrieviertel haben begonnen.

 

Im internationalen Projektgeschäft arbeitete die WTE Wassertechnik zum Stichtag 30. September 2024 an der Planung und Errichtung von insgesamt acht Projekten in Deutschland, Rumänien, Nordmazedonien, Bahrain und Kuwait. Der Vorstand der EVN hat im September 2023 entschieden, den Fokus der EVN Gruppe künftig verstärkt auf das Kerngeschäft im Energiebereich zu legen. Am 10. Dezember 2024 hat die EVN in einer Ad-hoc-Meldung bekannt gegeben, dass sich die EVN AG und die STRABAG SE über die Eckpunkte eines möglichen Verkaufs sämtlicher Anteile an der WTE Wassertechnik verständigt haben. Das Signing der Transaktionsdokumente ist für Ende Februar 2025 in Aussicht genommen.

 

Dividende und Ausblicks auf das Geschäftsjahr 2024/25

Für das Geschäftsjahr 2023/24 wird der Vorstand der 96. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro pro Aktie vorschlagen. Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von 400 bis 440 Mio. Euro. Die Dividendenpolitik wird unverändert bestätigt. Die Dividendenausschüttung soll für die Geschäftsjahre ab 2024/25 mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.

 

Den Ganzheitsbericht über das Geschäftsjahr 2023/24 finden Sie unter www.investor.evn.at.

 



17.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com




2052137  17.12.2024 CET/CEST

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EVN AG: EVN und STRABAG verständigen sich auf Eckpunkte eines möglichen Verkaufs der WTE

EVN AG: EVN und STRABAG verständigen sich auf Eckpunkte eines möglichen Verkaufs der WTE

EVN AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Verkauf
EVN AG: EVN und STRABAG verständigen sich auf Eckpunkte eines möglichen Verkaufs der WTE

10.12.2024 / 15:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der EVN AG (EVN und, gemeinsam mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, die EVN Gruppe) und der Vorstand der STRABAG SE (STRABAG und, gemeinsam mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, die STRABAG Gruppe) haben sich soeben über die Eckpunkte eines möglichen Verkaufs sämtlicher Anteile an der WTE Wassertechnik GmbH (WTE), in der wesentliche Teile des internationalen Projektgeschäfts der EVN Gruppe im Umweltsegment gebündelt sind, an die STRABAG Gruppe verständigt (die beabsichtigte Transaktion).

Die beabsichtigte Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Einigung auf verbindliche Transaktionsdokumente, dem Vorliegen sämtlicher dafür erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen Dritter sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen zum Vollzug, wie insbesondere fusions- oder investitionskontrollrechtliche Freigaben. Das Signing der Transaktionsdokumente ist für Ende Februar 2025 in Aussicht genommen. 

Die beabsichtigte Transaktion soll sowohl wesentliche Teile des Europageschäfts als auch die Geschäftstätigkeit der WTE im Nahen Osten umfassen. Ausgenommen von der beabsichtigten Transaktion sind die bereits operativ abgeschlossenen Projekte in Budva, Zagreb und Prag. Bei den noch in Bau befindlichen und zu finalisierenden Projekten in Kuwait und Bahrain soll ein wesentlicher Teil der Finanzierung bei der EVN verbleiben, wobei die Rückführung vor allem an den Baufortschritt und die Finalisierung dieser Projekte gekoppelt wäre. Ferner soll ein wesentlicher Teil der Garantien in diesem Zusammenhang weiterhin von der EVN gestellt werden. Umgekehrt partizipiert die EVN künftig weiterhin am Ergebnis der aktuell in Bau befindlichen Projekte in Kuwait und Bahrain.

Die beabsichtigte Transaktion sieht einen Kaufpreis von EUR 100 Mio. vor; eine wesentliche Auswirkung auf das Ergebnis der EVN für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025 wird nicht erwartet. Gleichzeitig würde sich das Risikoprofil der EVN im Umweltsegment künftig reduzieren. Die beabsichtigte Transaktion unterstützt – in konsequenter Umsetzung der Strategie 2030 – eine Fokussierung der EVN auf ihr Kerngeschäft.

 

Kontakt:
Mag. Gerald Reidinger
Leitung Controlling und Investor Relations
Telefon: +43 2236 200-12698
E-Mail: investor.relations@evn.at

Mag. Stefan Zach
Leitung Information und Kommunikation
Telefon: +43 2236 200-12294
E-Mail: stefan.zach@evn.at


Ende der Insiderinformation

10.12.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com




2048215  10.12.2024 CET/CEST

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