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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
04.08.2026Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2026
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06.05.2026Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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05.05.2026Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q1 2026
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26.02.2026Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q4 2025
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08.01.2026Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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08.01.2026Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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04.11.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2025
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04.11.2025Adtran Networks SE Adtran Networks SE: Adtran Networks SE passt die für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte Jahresprognose an
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05.08.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2025
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02.07.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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02.07.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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19.05.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Meiningen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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08.05.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q1 2025
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01.05.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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01.05.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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15.04.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE passt die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 an
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08.04.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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27.02.2025Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q4 2024 und das Geschäftsjahr 2024
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07.11.2024Adtran Networks SEAdtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2024
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Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2026

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2026

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2026

04.08.2026 / 04:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2026

  • Quartalsumsatz liegt mit EUR 133,4 Millionen 21,6% über Vorjahresquartal
  • Proforma EBIT bei EUR 4,4 Millionen (3,3% vom Umsatz)

München, Deutschland. 4. August 2026. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 30. Juni abgelaufene Q2 2026 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Übersicht der Eckdaten1 für Q2 2026

(in Tausend EUR) Q2
2026
Q2
2025
Veränderung
Umsatzerlöse 133.422 109.740 21,6%
Proforma Bruttoergebnis 47.121 36.174 30,3%
in % vom Umsatz 35,3% 33,0% 2,3pp
Proforma EBIT 4.367 -7.390 n/z
in % vom Umsatz 3,3% -6,7% 10,0pp

1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen 

IFRS-Ergebnisse für Q2 2026

Der Umsatz stieg im zweiten Quartal 2026 um 21,6% auf EUR 133,4 Millionen gegenüber EUR 109,7 Millionen im zweiten Quartal 2025. Das Wachstum gegenüber dem Vorjahr wurde durch eine starke Kundennachfrage und vermehrte Implementierungen im gesamten Portfolio für optische Netzwerke des Unternehmens getrieben, unterstützt durch laufende Investitionen in eine Netzwerkinfrastruktur mit höherer Kapazität sowie fortgesetzte Projekte zur Netzwerkmodernisierung.

Der Proforma-Bruttogewinn für das zweiten Quartal 2026 belief sich auf EUR 47,1 Millionen (35,3% des Umsatzes) verglichen mit EUR 36,2 Millionen (33,0% des Umsatzes) im zweiten Quartals 2025. Die Verbesserung des Bruttogewinns war insbesondere auf die höheren Umsätze im Produktportfolio für optische Übertragungstechnik zurückzuführen.

Das Pro-forma-EBIT verbesserte sich im zweiten Quartal 2026 auf EUR 4,4 Millionen (3,3% des Umsatzes), verglichen mit einem Verlust von EUR 7,4 Millionen (-6,7 % des Umsatzes) im vergleichbaren Vorjahresquartal. Die deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist auf das starke Umsatzwachstum, die verbesserte Bruttorentabilität sowie die anhaltende Fokussierung auf operative Kostendisziplin zurückzuführen.

Das Unternehmen wird den vollständigen 6M Bericht 2026 am 11. August 2026 veröffentlichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Wirtschaftliche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen in diesem Dokument beziehen sich auf zukünftige Tatsachen. Solche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen unterstehen Risiken, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs von Adtran Networks SE stehen. Adtran Networks SE ist demzufolge nicht in der Lage, in irgendeiner Form eine Haftung für die Richtigkeit von wirtschaftlichen Prognosen und in die Zukunft gerichteten Aussagen oder deren Auswirkung auf die finanzielle Situation von Adtran Networks SE oder des Marktes für die Aktien von Adtran Networks SE zu übernehmen.

Zweck der Proforma Finanzinformation

Adtran Networks SE stellt den Proforma Konzernabschluss in dieser Pressemitteilung lediglich als zusätzliche Finanzinformation zur Verfügung, um Investoren und Finanzinstitutionen einen sinnvollen Vergleich der Geschäftsergebnisse von einem Ergebniszeitraum zum anderen zu ermöglichen. Adtran Networks SE ist der Ansicht, dass dieses konsolidierte Proforma Ergebnis hilfreich ist, da zahlungswirksamen Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktienvergütungsprogrammen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Goodwill und akquisitionsbezogene immaterielle Vermögenswerte unberücksichtigt blieben. Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldzahlungen sind ab 2025 nicht mehr enthalten. Darüber hinaus sind nicht regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit M&A, Integration, Honorare für eine interne Untersuchung und andere nicht regelmäßig wiederkehrende Personalaufwendungen sowie Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen nicht enthalten.  Diese Proforma Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufgestellt und sollten nicht als Ersatz für historische Informationen angesehen werden, die in Übereinstimmung mit IFRS angegeben sind.

Über Adtran Networks SE

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von Adtran Networks. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter: www.adtran.com. 

Veröffentlicht von

Adtran Networks SE, München, Deutschland

 www.adtran-networks.com

Pressekontakt

Gareth Spence

+44 1904 699 358

public-relations@adva.com

Investorenkontakt

Rob Fink

investor.relations@adtran.com

 



04.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: investor.relations@adtran.com
Internet: www.adva.com, www.adtran.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 5299001QZNN0TKI9J120
EQS News ID: 2376640

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2376640  04.08.2026 CET/CEST

Adtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adtran Networks SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Adtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

06.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adtran Networks SE Meiningen – ISIN DE 0005103006 –
(Wertpapierkennnummer 510300) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 15. Juni 2026, um 11:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 10:00 Uhr (MESZ)) im Literaturhaus München, Salvatorplatz 1, 80333 München, Deutschland, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
 

eingeladen.


I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Adtran Networks SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Konzernabschluss, der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs („HGB“) und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 177.438.127,08 wurde zuletzt auf neue Rechnung vorgetragen, sodass über diesen trotz bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags als Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 wieder zu entscheiden ist. Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB könnte maximal eine Gewinnausschüttung in Höhe von bis zu EUR 96.430.619,07 vorgenommen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 177.438.127,08 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands der Adtran Networks SE, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Adtran Networks SE, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer beschränkt hat, vgl. Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist.

Damit müssen also Unternehmen, die wie die Adtran Networks SE bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegen, zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung noch kein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) verabschiedet. Der sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzesentwurf sieht eine Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vor. Bei einer Verabschiedung eines CSRD-Umsetzungsgesetzes im Laufe des Jahres 2026 könnte sich daher eine Berichtspflicht bereits für das Geschäftsjahr 2026 ergeben. Um eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2026 zur Wahl eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2026 einen Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht zu bestellen. Der Beschluss soll nur durchgeführt werden, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Prüfer beschränkt hat, vgl. Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben nach § 162 Abs. 1 des Aktiengesetzes („AktG“) jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Dieser ist nach § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer zu prüfen und mit einem Prüfvermerk zu versehen. Die Hauptversammlung beschließt nach § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Der nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellte Vergütungsbericht („Vergütungsbericht der Adtran Networks SE für das Geschäftsjahr 2025“) wurde vom Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, geprüft und mit einem Prüfvermerk versehen.

Der Vergütungsbericht nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Adtran Networks SE für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

§ 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Aktiengesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.

Das bisherige Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 28. Juni 2024 gebilligt und soll im Wesentlichen beibehalten und nur kleinere Anpassungen vorgenommen werden.

Insbesondere soll eine Vereinfachung der Vergütungsstruktur dahingehend erfolgen, dass die langfristige variable Vergütung nur noch aus zwei, statt bisher drei Komponenten besteht. Bisher erhielten die Vorstandsmitglieder jährlich zeitbezogene Restricted Stock Units („RSUs„) und markbezogene Performance Stock Units („PSUs„) und darüber hinaus unternehmensbezogene PSUs im Rahmen eines Dreijahresplans. Künftig sollen die Vorstandsmitglieder nur noch zeitbezogene RSUs und PSUs im Rahmen eines Dreijahresplans erhalten. Die Erfolgsziele der Dreijahresplan-PSUs sollen dabei dahingehend angepasst werden, dass sie sowohl unternehmens- als auch marktbezogene Elemente enthalten. Außerdem werden im Vergütungssystem die Regelungen über den Integrationsbonus gestrichen, der den Vorstandsmitgliedern nach dem Abschluss der Adtran/ADVA-Transaktion für den Zeitraum bis Ende 2024 gewährt wurde. Darüber hinaus soll das im aktuellen Vergütungssystem vorgesehene Verhältnis der einzelnen Vergütungskomponenten zueinander angepasst werden. Daneben enthält das neue Vergütungssystem weitere kleinere Anpassungen.

Auf der Basis der Vorarbeiten des Nominierungs- und Vergütungsausschusses hat der Aufsichtsrat am 26. April 2026 ein neues Vergütungssystem beschlossen, welches das am 28. Juni 2024 gebilligte Vergütungssystem ersetzt. Das neue Vergütungssystem ist vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings

zugänglich und wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das am 26. April 2026 vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

II. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden.

Der Nachweis hat sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 67c Abs. 3 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 24. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag„) zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch den Letztintermediär nach § 67c Abs. 3 AktG ist ausreichend.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am

8. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
 

unter

UBJ. GmbH
w/ HV Adtran Networks SE
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg, Deutschland
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de

zugegangen sein.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären Eintrittskarten übersandt. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle übermitteln kann.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag („Record Date„). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für das Bestehen und den Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

III. STIMMRECHTSVERTRETUNG

1.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, einen Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z. B. eine Depotbank) („Intermediär„) oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der Adtran Networks SE oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u. a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir bitten daher die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Die Erteilung, der Nachweis bzw. der Widerruf der Vollmacht kann an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

UBJ. GmbH
w/ HV Adtran Networks SE
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Deutschland
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de

Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten durch Vorzeigen der Vollmacht an der Einlasskontrolle erbracht werden.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre verwenden können, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären nach ihrer Anmeldung übersandt werden. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zum Download zur Verfügung. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) ausstellen.

2.

Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße, insbesondere rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen daher in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist.

Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei Abstimmungen über Verfahrens- und Sachanträge, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, das Stimmrecht nicht ausüben bzw. sich der Stimme enthalten.

Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse, bis spätestens 14. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erteilt werden:

UBJ. GmbH
w/ HV Adtran Networks SE
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Deutschland
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de

Darüber hinaus können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Entsprechende Formulare sind dazu an der Zugangskontrolle erhältlich.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, aber nicht müssen, erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen nach ihrer Anmeldung. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zum Download zur Verfügung. Möglich ist auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) ausstellen.

IV. WEITERE INFORMATIONEN ZUR ABSTIMMUNG

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen, die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 haben empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.

Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde.

V. RECHTE DER AKTIONÄRE

1.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 („SE-VO“), § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz („SEAG“), § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Adtran Networks SE zu richten. Entsprechende Verlangen können an die folgende Adresse gerichtet werden:

Adtran Networks SE
Vorstand
– z. H. Frau Romy Opitz –
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreißigacker
Deutschland

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

2.

Gegenanträge/Wahlvorschläge gemäß Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat oder einen Vorschlag des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt hat:

Adtran Networks SE
– z. H. Frau Romy Opitz –
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreißigacker
Deutschland
oder mittels Fax unter: +49 89 890665 199
oder mittels E-Mail unter: romy.opitz@adtran.com

Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen abgesehen von den in § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen beigefügt werden.

3.

Auskunftsrecht gemäß Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG, Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1, § 127 AktG und Art. 53 SE-VO und § 131 Abs. 1 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich.

VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Unterlagen und Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich (vgl. § 124a AktG):

•

der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;

•

die weiteren Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung nach den Blöcken D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, d. h. im Einzelnen Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F);

•

der festgestellte Jahresabschluss der Adtran Networks SE zum 31. Dezember 2025;

•

der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025;

•

der zusammengefasste Lagebericht der Adtran Networks SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025;

•

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs;

•

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025;

•

die Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025;

•

der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;

•

der Vergütungsbericht der Adtran Networks SE für das Geschäftsjahr 2025;

•

die Beschreibung des Systems für die Vergütung der Vorstandsmitglieder; und

•

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.

Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Fraunhoferstr. 9a, 82152 Planegg-Martinsried, und Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen-Dreißigacker, sowie während der Hauptversammlung im Versammlungsraum aus.

VII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMM-LUNG

Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 52.054.500 Stückaktien als Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustünden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung damit 52.054.500.

VIII. HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Die in Ihrer Anmeldung für die Teilnahme an der Hauptversammlung von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst in unseren Datenschutzhinweisen. Diese stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

IX. SIMULTANÜBERSETZUNG

Für die Teilnehmer der Hauptversammlung der Adtran Networks SE am 15. Juni 2026 besteht die Möglichkeit einer Simultanübersetzung in englischer Sprache.

 

Meiningen, im Mai 2026

Adtran Networks SE

Der Vorstand



06.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
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Internet: https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us
ISIN: DE0005103006

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2322568  06.05.2026 CET/CEST

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q1 2026

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q1 2026

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q1 2026

05.05.2026 / 05:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q1 2026

  • Quartalsumsatz liegt mit EUR 117,5 Millionen 2,9% über Vorjahresquartal
  • Proforma EBIT bei negativen EUR 1,4 Millionen (-1,2% vom Umsatz)

München, Deutschland. 5. Mai 2026. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 31. Marz abgelaufene Q1 2026 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Übersicht der Eckdaten1 für Q1 2026

(in Tausend EUR) Q1
2026
Q1
2025
Veränderung
Umsatzerlöse 117.464 114.119 2,9%
Proforma Bruttoergebnis 37.785 39.171 -3,5%
in % vom Umsatz 32,2% 34,3% -2,1pp
Proforma EBIT -1.370 -4.791 71,4%
in % vom Umsatz -1,2% -4,2% 3,0pp

1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen 

IFRS-Ergebnisse für Q1 2026

Der Umsatz stieg im ersten Quartal 2026 um 2,9% auf EUR 117,5 Millionen gegenüber EUR 114,1 Millionen im ersten Quartal 2025. Das Wachstum gegenüber dem Vorjahr spiegelt die anhaltende Nachfrage nach optischer Übertragungstechnik wider, die durch den fortlaufenden Ausbau der Kommunikationsnetze und eine anhaltende langfristige Nachfrage nach einer leistungsfähigeren und flexibleren Glasfaserinfrastruktur unterstützt wird.

Der Proforma-Bruttogewinn für das erste Quartal 2026 belief sich auf EUR 37,8 Millionen (32,2% des Umsatzes) und lag damit unter den EUR 39,2 Millionen (34,3% des Umsatzes) des ersten Quartals 2026. Der Rückgang der Bruttomarge war auf Effekte des Produktmixes und höhere Fixkosten in diesem Zeitraum zurückzuführen.

Das Pro-forma-EBIT verbesserte sich im ersten Quartal 2026 auf einen Verlust von EUR 1,4 Millionen (-1,2 % des Umsatzes), verglichen mit einem Verlust von EUR 4,8 Millionen (-4,2 % des Umsatzes) im ersten Quartal des Vorjahres. Die deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist auf höhere Umsätze sowie die fortwährende Fokussierung auf Kostenkontrolle und operative Effizienz zurückzuführen, was jedoch teilweise durch die geringere Bruttomarge aufgehoben wurde.

Das Unternehmen wird die Quartalsmitteilung für das 1. Quartal 2026 am 12. Mai 2026 und die Finanzergebnisse für das zweite Quartal 2026 am 4. August 2026 veröffentlichen. Der 6M Bericht 2026 wird am 11. August 2026 veröffentlicht.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Wirtschaftliche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen in diesem Dokument beziehen sich auf zukünftige Tatsachen. Solche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen unterstehen Risiken, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs von Adtran Networks SE stehen. Adtran Networks SE ist demzufolge nicht in der Lage, in irgendeiner Form eine Haftung für die Richtigkeit von wirtschaftlichen Prognosen und in die Zukunft gerichteten Aussagen oder deren Auswirkung auf die finanzielle Situation von Adtran Networks SE oder des Marktes für die Aktien von Adtran Networks SE zu übernehmen.

Zweck der Proforma Finanzinformation

Adtran Networks SE stellt den Proforma Konzernabschluss in dieser Pressemitteilung lediglich als zusätzliche Finanzinformation zur Verfügung, um Investoren und Finanzinstitutionen einen sinnvollen Vergleich der Geschäftsergebnisse von einem Ergebniszeitraum zum anderen zu ermöglichen. Adtran Networks SE ist der Ansicht, dass dieses konsolidierte Proforma Ergebnis hilfreich ist, da zahlungswirksamen Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktienvergütungsprogrammen sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Goodwill und akquisitionsbezogene immaterielle Vermögenswerte unberücksichtigt blieben. Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldzahlungen sind ab 2025 nicht mehr enthalten. Darüber hinaus sind nicht regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit M&A, Integration, Honorare für eine interne Untersuchung und andere nicht regelmäßig wiederkehrende Personalaufwendungen sowie Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen nicht enthalten.  Diese Proforma Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufgestellt und sollten nicht als Ersatz für historische Informationen angesehen werden, die in Übereinstimmung mit IFRS angegeben sind.

Über Adtran Networks SE

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von Adtran Networks. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter:

www.adtran.com.

Veröffentlicht von

Adtran Networks SE, München, Deutschland

 www.adtran-networks.com

Pressekontakt

Gareth Spence

+44 1904 699 358

public-relations@adva.com

Investorenkontakt

Rob Fink

+1 646 809 4048

investor.relations@adtran.com

 



05.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
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Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: investor.relations@adtran.com
Internet: www.adva.com, www.adtran.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2320988

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2320988  05.05.2026 CET/CEST

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q4 2025

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q4 2025

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q4 2025

26.02.2026 / 05:00 CET/CEST
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Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q4 2025

  • Quartalsumsatz liegt mit EUR 130,2 Millionen 9,5% über Vorjahresquartal
  • Proforma EBIT liegt bei EUR 4,0 Millionen (3,1% vom Umsatz)

 München, Deutschland. 26. Februar 2026. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 31. Dezember abgelaufene Q4 2025 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Übersicht der Eckdaten1 für Q4 2025

(in Tausend EUR) Q4
2025
Q4
2024
Veränderung
Umsatzerlöse 130.241 118.940 9,5%
Proforma Bruttoergebnis 46.557 46.591 -0,1%
in % vom Umsatz 35,7% 39,2% -3,4pp
Proforma EBIT 4.020 2.863 40,4%
in % vom Umsatz 3,1% 2,4% +0,7pp

 1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen

2 Die Vorjahresangaben wurden entsprechend einer im Konzernabschluss 2024 vorgenommenen Korrektur rückwirkend angepasst.

IFRS-Ergebnisse für Q4 2025

Der Umsatz stieg im vierten Quartal 2025 um 9,5% auf EUR 130,2 Millionen gegenüber EUR 118,9 Millionen im vierten Quartal 2024. Das Wachstum gegenüber dem Vorjahr spiegelt die anhaltende Nachfrage nach skalierbarer, leistungsstarker optischer Übertragungstechnik wider, die durch Initiativen zur Modernisierung der Netzinfrastruktur sowie erhöhte Bandbreitenanforderungen bei Netzbetreiber- und Cloud-Kunden unterstützt wird.

Der Proforma-Bruttogewinn für das vierte Quartal 2025 belief sich auf EUR 46,6 Millionen (35,7% des Umsatzes) und entsprach damit im Wesentlichen dem Wert des Vorjahreszeitraums, in dem EUR 46,6 Millionen (39,2% des Umsatzes) ausgewiesen wurden. Während der Bruttogewinn in absoluten Zahlen stabil blieb, war der Rückgang der Marge in erster Linie auf den Produktmix und einen günstigen Einmaleffekt im vierten Quartal 2024 zurückzuführen.

Das Proforma-EBIT verbesserte sich im vierten Quartal 2025 auf EUR 4,0 Millionen (3,1% des Umsatzes), gegenüber EUR 2,9 Millionen (2,4% des Umsatzes) im vierten Quartal 2024. Die deutliche Verbesserung der Rentabilität gegenüber dem Vorjahr ist auf höhere Umsatzerlöse und operative Effizienzsteigerungen zurückzuführen.

Das Unternehmen wird den vollständigen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 am 30. März 2026 veröffentlichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Wirtschaftliche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen in diesem Dokument beziehen sich auf zukünftige Tatsachen. Solche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen unterstehen Risiken, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs von Adtran Networks SE stehen. Adtran Networks SE ist demzufolge nicht in der Lage, in irgendeiner Form eine Haftung für die Richtigkeit von wirtschaftlichen Prognosen und in die Zukunft gerichteten Aussagen oder deren Auswirkung auf die finanzielle Situation von Adtran Networks SE oder des Marktes für die Aktien von Adtran Networks SE zu übernehmen.

Zweck der Proforma Finanzinformation

Adtran Networks SE stellt den Proforma Konzernabschluss in dieser Pressemitteilung lediglich als zusätzliche Finanzinformation zur Verfügung, um Investoren und Finanzinstitutionen einen sinnvollen Vergleich der Geschäftsergebnisse von einem Ergebniszeitraum zum anderen zu ermöglichen. Adtran Networks SE ist der Ansicht, dass dieser Proforma Konzernabschluss hilfreich ist, da er keine „nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen aus den Aktienoptionsprogrammen“, „Firmenwertabschreibungen“ und „Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben“ enthält, die nicht für Adtran Networks SE operatives Ergebnis im angegebenen Zeitraum relevant sind. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, der Integration, einer Investigation in den USA und Restrukturierungsmaßnahmen anfallen, nicht berücksichtigt. Diese Proforma Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufgestellt und sollten nicht als Ersatz für historische Informationen angesehen werden, die in Übereinstimmung mit IFRS angegeben sind.

Über Adtran Networks SE

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von Adtran Networks. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter:

www.adva.com.

Veröffentlicht von

Adtran Networks SE, München, Deutschland

www.adva.com

Pressekontakt

Gareth Spence

+44 1904 699 358

public-relations@adva.com

Investorenkontakt

Peter Schuman, IRC

+1 256 963 6305

IRelations@adtran.com



26.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: investor.relations@adtran.com
Internet: www.adva.com, www.adtran.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2281808

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2281808  26.02.2026 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

08.01.2026 / 14:21 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.11.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 10.11.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports


08.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Internet: www.adva.com, www.adtran.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2257326  08.01.2026 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

08.01.2026 / 14:17 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.03.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.03.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.03.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.03.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026
Ort: https://www.adtran-networks.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports


08.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Internet: www.adva.com, www.adtran.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2257318  08.01.2026 CET/CEST

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2025

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2025

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2025

04.11.2025 / 05:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2025

  • Quartalsumsatz liegt mit EUR 127,6 Millionen 25,9% über Vorjahresquartal
  • Proforma EBIT liegt bei positiven EUR 3,8 Millionen (3,0% vom Umsatz) 

München, Deutschland. 4. November 2025. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 30. September abgelaufene Q3 2025 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Übersicht der Eckdaten1 für Q3 2025

(in Tausend EUR) Q3
2025
Q3
2024
Veränderung
Umsatzerlöse 127.647 101.374 25,9%
Proforma Bruttoergebnis 43.547 36.242 20,2%
in % vom Umsatz 34,1% 35.8% -1,7pp
Proforma EBIT 3.782 -4.119 n/z
in % vom Umsatz 3,0% -4,1% +7,1pp

 1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen

2 Die Vorjahresangaben wurden entsprechend einer im Konzernabschluss 2024 vorgenommenen Korrektur rückwirkend angepasst.

 IFRS-Ergebnisse für Q3 2025

Die Umsatzerlöse in Q3 2025 stiegen um 25,9% auf EUR 127,6 Millionen von EUR 101,4 Millionen in Q3 2024. Das Wachstum gegenüber dem Vorjahr ist auf die anhaltend steigende Kundennachfrage und erhöhte Investitionen von Cloud- und Telekommunikationsdienstleistern zurückzuführen.

Das Proforma Bruttoergebnis in Q3 2025 stieg um 20,2% auf EUR 43,5 Millionen (34,1% vom Umsatz) gegenüber EUR 36,2 Millionen (35,8% vom Umsatz) in Q3 2024.

Das Proforma-Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich im dritten Quartal 2025 auf EUR 3,8 Millionen (3,0% des Umsatzes), verglichen mit einem Verlust von EUR 4,1 Millionen (-4,1% des Umsatzes) im dritten Quartal 2024. Der Gewinnanstieg war in erster Linie auf den deutlichen Umsatzanstieg zurückzuführen und wurde durch eine Senkung der Betriebskosten noch verstärkt.

Das Unternehmen wird seine Finanzergebnisse für Q4 2025 am 26. Februar 2026 publizieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Wirtschaftliche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen in diesem Dokument beziehen sich auf zukünftige Tatsachen. Solche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen unterstehen Risiken, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs von Adtran Networks SE stehen. Adtran Networks SE ist demzufolge nicht in der Lage, in irgendeiner Form eine Haftung für die Richtigkeit von wirtschaftlichen Prognosen und in die Zukunft gerichteten Aussagen oder deren Auswirkung auf die finanzielle Situation von Adtran Networks SE oder des Marktes für die Aktien von Adtran Networks SE zu übernehmen.

Zweck der Proforma Finanzinformation

Adtran Networks SE stellt den Proforma Konzernabschluss in dieser Pressemitteilung lediglich als zusätzliche Finanzinformation zur Verfügung, um Investoren und Finanzinstitutionen einen sinnvollen Vergleich der Geschäftsergebnisse von einem Ergebniszeitraum zum anderen zu ermöglichen. Adtran Networks SE ist der Ansicht, dass dieser Proforma Konzernabschluss hilfreich ist, da er keine „nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen aus den Aktienoptionsprogrammen“, „Firmenwertabschreibungen“ und „Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben“ enthält, die nicht für Adtran Networks SE operatives Ergebnis im angegebenen Zeitraum relevant sind. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, der Integration, einer Investigation in den USA und Restrukturierungsmaßnahmen anfallen, nicht berücksichtigt. Diese Proforma Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufgestellt und sollten nicht als Ersatz für historische Informationen angesehen werden, die in Übereinstimmung mit IFRS angegeben sind.

Über Adtran Networks SE

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von Adtran Networks. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter:

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2223106  04.11.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Adtran Networks SE passt die für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte Jahresprognose an

 Adtran Networks SE: Adtran Networks SE passt die für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte Jahresprognose an

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
Adtran Networks SE: Adtran Networks SE passt die für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte Jahresprognose an

04.11.2025 / 04:40 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchs-verordnung (EU) Nr. 596/2014

Adtran Networks SE: Adtran Networks SE passt die für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte Jahresprognose an

München, Deutschland. 4. November 2025. Der Vorstand der Adtran Networks SE hat heute eine Neueinschätzung der Ergebniserwartungen für das Geschäftsjahr 2025 vorgenommen und dabei seine Erwartungen angepasst.

In der für das Geschäftsjahr 2025 publizierten Jahresprognose ging der Vorstand davon aus, dass das Proforma EBIT von einem negativen einstelligen Prozentsatz im Jahr 2024 auf einen positiven einstelligen Prozentsatz im Jahr 2025 gesteigert werden kann.

Auf Grundlage der heutigen Überprüfung geht der Vorstand davon aus, dass sich die Gewinnprognose ändern wird und rechnet mit einem Proforma EBIT im Verhältnis zum Umsatz im niedrigen negativen bis niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich, hauptsächlich aufgrund des Zeitpunkts der Lieferungen im vierten Quartal.

Gemäß dem zwischen der Adtran Holdings, Inc. und der Adtran Networks SE bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat sich die Adtran Networks SE verpflichtet, einen etwaigen Jahresgewinn der Adtran Networks SE an die Adtran Holdings, Inc. abzuführen und die Adtran Holdings, Inc. verpflichtet, einen etwaigen Jahresfehlbetrag der Adtran Networks SE auszugleichen. Die Anpassung der Proforma EBIT-Spanne hat keinen Einfluss auf die jährliche Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre.

Wie geplant, werden die Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2025 heute separat und die Zwischenmitteilung am 12. November 2025 veröffentlicht.

Eine Definition des Proforma EBIT ist in den auf der Website der Gesellschaft (www.adva.com) veröffentlichten Finanzberichten enthalten.

Disclaimer

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Adtran und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Adtran und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Adtran oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

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2223110  04.11.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2025

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2025

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2025

05.08.2025 / 05:00 CET/CEST
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Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q2 2025

  • Quartalsumsatz liegt mit EUR 109,7 Millionen 1,5% über Vorjahresquartal
  • Proforma EBIT bei negativen EUR 7,4 Millionen (-6,7% vom Umsatz)

München, Deutschland. 5. August 2025. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 30. Juni abgelaufene Q2 2025 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Übersicht der Eckdaten1 für Q2 2025

(in Tausend EUR) Q2
2025
Q2
2024
Veränderung
Umsatzerlöse 109.740 108.165 1,5%
Proforma Bruttoergebnis 36.174 37.945 -4,7%
in % vom Umsatz 33,0% 35,1% -2,1pp
Proforma EBIT -7.390 -2.715 n/z
in % vom Umsatz -6,7% -2,5% -4,2pp

 1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen

2 Die Vorjahresangaben wurden entsprechend einer im Konzernabschluss 2024 vorgenommenen Korrektur rückwirkend angepasst.

IFRS-Ergebnisse für Q2 2025

Die Umsatzerlöse in Q2 2025 stiegen um 1,5% auf EUR 109,7 Millionen von EUR 108,2 Millionen in Q2 2024. Das Wachstum gegenüber dem Vorjahr ist auf die anhaltende Erholung der Kundennachfrage, die fortschreitende Normalisierung der Lagerbestände und neuerliche Investitionen der Netzbetreiber vor dem Hintergrund einer sich verbessernden makroökonomischen Lage zurückzuführen.

Das Proforma Bruttoergebnis in Q2 2025 reduzierte sich um 4,7% auf EUR 36,2 Millionen (33,0% vom Umsatz) gegenüber EUR 37,9 Millionen (35,1% vom Umsatz) in Q2 2024.

Das Proforma-Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich im zweiten Quartal 2025 auf einen Verlust von EUR 7,4 Millionen (-6,7% des Umsatzes), verglichen mit einem Verlust von EUR 2,7 Millionen (-2,5% des Umsatzes) im zweiten Quartal 2024. Der Verlust war in erster Linie auf höhere Kosten für verkaufte Produkte in Verbindung mit gestiegenen Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in Vertriebs- und Marketingaktivitäten zurückzuführen.

Das Unternehmen wird seine Finanzergebnisse für Q3 2025 am 7. November 2025 publizieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

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2179302  05.08.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

02.07.2025 / 14:59 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025
Ort: https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025
Ort: https://www.adva.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports


02.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
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98617 Meiningen-Dreissigacker
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2164198  02.07.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

02.07.2025 / 14:56 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2025
Ort: https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2025
Ort: https://www.adva.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports


02.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Networks SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2164196  02.07.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Meiningen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Meiningen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adtran Networks SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Adtran Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Meiningen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

19.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adtran Networks SE Meiningen – ISIN DE 0005103006 –
(Wertpapierkennnummer 510300) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 27. Juni 2025, um 11:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 10:00 Uhr (MESZ)) im Hotel Sächsischer Hof, Georgstr. 1, 98617 Meiningen, Deutschland, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Adtran Networks SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die Adtran Networks SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Konzernabschluss, der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs („HGB“) und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 177.438.127,08 wurde zuletzt auf neue Rechnung vorgetragen, sodass über diesen trotz bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags als Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 wieder zu entscheiden ist. Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB könnte maximal eine Gewinnausschüttung in Höhe von bis zu EUR 90.603.465,24 vorgenommen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 177.438.127,08 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands der Adtran Networks SE, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Adtran Networks SE, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer beschränkt hat, vgl. Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist.

Damit müssen also Unternehmen, die wie die Adtran Networks SE bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegen, zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen.

Der deutsche Gesetzgeber hat bisher kein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) verabschiedet. Bei einer Verabschiedung eines CSRD-Umsetzungsgesetzes im Laufe des Jahres 2025 könnte sich eine Berichtspflicht bereits für das Geschäftsjahr 2025 ergeben. Um eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2025 zur Wahl eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in der Hauptversammlung am 27. Juni 2025 einen Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht zu bestellen. Der Beschluss soll nur durchgeführt werden, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – der Hauptversammlung vor zu beschließen:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 bestellt. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Prüfer beschränkt hat, vgl. Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben nach § 162 Abs. 1 des Aktiengesetzes („AktG“) jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Dieser ist nach § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer zu prüfen und mit einem Prüfvermerk zu versehen. Die Hauptversammlung beschließt nach § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Der nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellte Vergütungsbericht („Vergütungsbericht der Adtran Networks SE für das Geschäftsjahr 2024“) wurde vom Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, geprüft und mit einem Prüfvermerk versehen.

Der Vergütungsbericht nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Adtran Networks SE für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

8.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Adtran Networks SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz und § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der nachfolgende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats beruht auf Empfehlung seines Nominierungs- und Vergütungsausschusses.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

(a)

Herrn Dr. Eduard Scheiterer, wohnhaft in Geretsried, Rentner,

(b)

Herrn Frank Fischer, wohnhaft in Kaarst, Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener Kanzlei, sowie

(c)

Frau Heike Kratzenstein wohnhaft in Glonn, CEO der Asmodee Holding GmbH,

erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Im Hinblick auf die Mitgliedschaft der zur Wahl vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen werden folgende Angaben gemacht:

 

Herr Dr. Eduard Scheiterer gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Frank Fischer gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Frau Heike Kratzenstein gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des gleichzeitig beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Dabei hat der Aufsichtsrat auf Diversität geachtet (Empfehlung C.1 DCGK). Heike Kratzenstein und Frank Fischer erfüllen die Voraussetzung, dass wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss (§ 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG, Empfehlung D.3 DCGK). Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Eduard Scheiterer bis zum 30. November 2021 Geschäftsführer bei der ADTRAN GmbH, einer deutschen Tochtergesellschaft der ADTRAN Holdings, Inc. tätig war. Ansonsten bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den Kandidaten und der Adtran Networks SE, ihren Konzernunternehmen, den Organen der Adtran Networks SE oder einem wesentlich an der Adtran Networks SE beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde und daher nach Empfehlung C.13 DCGK offenzulegen wäre. Weiterhin ist auch der in den Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK vorgesehene Mindestanteil von unabhängigen Anteilseignervertretern gewahrt.

Im folgenden Abschnitt „Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 8“ sind die Lebensläufe der Kandidaten, ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, beigefügt, die über die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen Auskunft geben (vgl. Empfehlung C.14 DCGK). Die Lebensläufe finden Sie zudem auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
9.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag (Gewinnabführungsvertrag) zwischen der Adtran Networks SE und der ADVA Network Security GmbH

Die Adtran Networks SE ist die alleinige Gesellschafterin der ADVA Network Security GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 239918 B, Geschäftsanschrift Hermann-Dorner-Allee 91, 12489 Berlin. Die Adtran Networks SE hält 100 % der Geschäftsanteile an der ADVA Network Security GmbH und sämtliche Stimmrechte aus diesen Geschäftsanteilen.

Zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses i. S. d. §§ 14, 17 KStG haben die Adtran Networks SE als Organträgerin und die ADVA Network Security GmbH als Organgesellschaft am 9. Mai 2025 einen Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend „Ergebnisabführungsvertrag“) abgeschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit u. a. auch der Zustimmung der Hauptversammlung der Adtran Networks SE. Der Ergebnisabführungsvertrag soll daher der ordentlichen Hauptversammlung der Adtran Networks SE am 27. Juni 2025 zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Gesellschafterversammlung der ADVA Network Security GmbH hat dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags noch nicht zugestimmt. Dies wird voraussichtlich unmittelbar nach Erteilung der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Adtran Networks SE erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

 

Dem Ergebnisabführungsvertrag vom 9. Mai 2025 zwischen der Adtran Networks SE und der ADVA Network Security GmbH wird zugestimmt.

Da die Adtran Networks SE Alleingesellschafterin der ADVA Network Security GmbH ist, sind Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter gemäß den §§ 304, 305 AktG nicht zu gewähren.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

„Ergebnisabführungsvertrag

zwischen

der Adtran Networks SE mit Sitz in Meiningen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 508155, Geschäftsanschrift Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen OT Dreißigacker, vertreten durch die Vorstände Ulrich Maximillian Dopfer und Dr. Christoph Glingener

– nachfolgend Adtran –

und

der ADVA Network Security GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 239918 B, Geschäftsanschrift Hermann-Dorner-Allee 91, 12489 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Roth und Josef Sißmeir,

– nachfolgend Adva –
1.

Präambel

1.1.

Adtran ist die alleinige Gesellschafterin der Adva. Sie hält 100 % der Geschäftsanteile der Adva und sämtliche Stimmrechte aus diesen Geschäftsanteilen.

1.2.

Zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses i. S. d. §§ 14, 17 KStG wird der nachfolgende Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

2.

Gewinnabführung

2.1.

Adva verpflichtet sich, erstmals für das gesamte Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag wirksam wird, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die Adtran abzuführen. Für die Gewinnabführung gilt neben und vorrangig zu den weiteren Absätzen dieser Ziffer 2 § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

2.2.

Adva kann mit schriftlicher oder in Textform nach § 126b BGB erfolgender Zustimmung der Adtran Beträge aus ihrem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf schriftliches oder in Textform nach § 126b BGB erfolgendes Verlangen der Adtran aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, soweit dies nach handelsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

2.3.

Ein Gewinnvortrag aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages, Beträge aus der Auflösung von Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB), die vor Beginn dieses Vertrages gebildet worden sind, und Beträge aus der Auflösung von Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 HGB), die vor oder während der Laufzeit dieses Vertrages gebildet wurden, dürfen während der Laufzeit dieses Vertrages weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden.

2.4.

Vor Feststellung des Jahresabschlusses kann die Adtran einen Vorschuss auf eine ihr für das Geschäftsjahr voraussichtlich zustehende Gewinnabführung verlangen, wenn und soweit eine Vorabausschüttung auf das zu erwartende Jahresergebnis an die Adtran (unter Außerachtlassung dieses Vertrages) gesetzlich zulässig wäre, keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen und die Liquidität der Adva die Zahlung dieses Vorschusses zulässt. Solche Vorab-Gewinnabführungen sind mit dem Anspruch auf Gewinnabführung (wie er sich ohne die Vorab-Gewinnabführung ergäbe) zu verrechnen. Die Vorschüsse sind unverzinslich. Dementsprechend sind auf den am Geschäftsjahresende abzuführenden Gewinn unterjährig geleistete Vorschüsse ohne zusätzliche Zinsen anzurechnen. Eine überschießende Zahlung (Vorab-Gewinnabführung übersteigt den Gewinnabführungsanspruch) hat die Adtran der Adva zu erstatten.

2.5.

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht mit dem Ablauf des Stichtages des Jahresabschlusses der Adva und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz für beiderseitige Handelsgeschäfte zu verzinsen, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Vertrag um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt.

3.

Verlustübernahme

3.1.

Für die Verlustübernahme durch die Adtran gelten die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend.

3.2.

Vor Feststellung des Jahresabschlusses kann die Adva einen Vorschuss auf eine ihr für das Geschäftsjahr voraussichtlich zustehende Verlustübernahme verlangen, soweit sie solche Vorschüsse mit Rücksicht auf ihre Liquidität benötigt und die Liquidität der Adtran die Zahlung dieses Vorschusses zulässt. Ziffer 2.4 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend für die Verrechnung mit der Verpflichtung auf Verlustübernahme (wie sie sich ohne die Vorab-Verlustübernahme ergäbe), Verzinsung und überschießende Zahlung einer solchen Vorab-Verlustübernahme.

3.3.

Ziffer 2.5 gilt entsprechend für die Fälligkeit und die Verzinsung der Verpflichtung zur Verlustübernahme.

3.4.

Bei einer Beendigung dieses Vertrags während eines Geschäftsjahrs, insbesondere durch eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß nachfolgender Ziffer 5.3, ist Adtran zum Ausgleich desjenigen Fehlbetrags der Adva verpflichtet, wie er sich aus einer auf den Tag des Wirksamwerdens der Beendigung zu erstellenden Stichtagsbilanz ergibt.

4.

Aufstellung des Jahresabschlusses

4.1.

Der Jahresabschluss der Adva ist vor seiner Feststellung der Adtran zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen.

4.2.

Der Jahresabschluss der Adva ist vor dem Jahresabschluss der Adtran zu erstellen und festzustellen.

4.3.

Endet das Geschäftsjahr der Adva zugleich mit dem Geschäftsjahr der Adtran, ist gleichwohl das zu übernehmende Ergebnis der Adva im Jahresabschluss der Adtran für das gleiche Geschäftsjahr zu berücksichtigen.

5.

Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung

5.1.

Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmungen der Gesellschafterversammlung der Adva (notariell beurkundet) und der Hauptversammlung der Adtran abgeschlossen. Er wird wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der Adva und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Adva.

5.2.

Dieser Vertrag wird für die Dauer bis zum Ablauf des 31.12.2029, mindestens aber für fünf Zeitjahre gerechnet ab dem Beginn seiner Geltung nach Ziffer 5.1 Satz 2 geschlossen. Sofern diese fünf Zeitjahre während eines laufenden Geschäftsjahrs der Adva enden, verlängert sich die Mindestvertragsdauer nach Satz 1 bis zum Ablauf dieses Geschäftsjahrs. Wird der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

5.3.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung oder Übertragung von sämtlichen Anteilen oder jedenfalls von Anteilen an der Adva in der Höhe eines Gesamtnennbetrags mit der Folge, dass die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung der Adva in die Adtran nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr vorliegen, die Einbringung der Organbeteiligung durch die Adtran, die Umwandlung (sofern nicht in die Rechtsform einer anderen Kapitalgesellschaft gewechselt wird), Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Adtran oder der Adva, sofern, im Falle einer Kündigung auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der festen Laufzeit, damit jeweils zugleich ein wichtiger Grund für die steuerlich unschädliche Beendigung eines Gewinnabführungsvertrages vor Ablauf der steuerlichen Mindestlaufzeit gegeben ist.

5.4.

Dieser Vertrag endet spätestens zum Ende des Geschäftsjahres, in dem ein außenstehender Gesellschafter i. S. von § 307 AktG an der Adva beteiligt ist. § 307 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend.

5.5.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

6.

Schlussbestimmungen

6.1.

Bei der Auslegung dieses Vertrages sind die jeweiligen steuerlichen Vorschriften der Organschaft in dem Sinne zu berücksichtigen, dass von den Vertragsparteien eine wirksame steuerliche Organschaft erwünscht ist.

6.2.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages (einschließlich dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, und grundsätzlich jeweils der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Adva sowie der Hauptversammlung der Adtran und der Eintragung der Änderung im Handelsregister der Adva.

6.3.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages (Begründung einer Organschaft) gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der vereinbarten am nächsten kommt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für unbeabsichtigte Lücken dieses Vertrages.


[Unterschriftenseiten folgen]


Für die ADVA Network Security GmbH:


Berlin, den 9. Mai 2025


____________________________
Michael Roth
Geschäftsführer

 

Für die ADVA Network Security GmbH:


Berlin, den 9. Mai 2025


____________________________
Josef Sißmeier
Geschäftsführer

 

Für die Adtran Networks SE:


Meiningen, den 9. Mai 2025


____________________________
Ulrich Maximilian Dopfer
Mitglied des Vorstands

 

Für die Adtran Networks SE:


Meiningen, den 9. Mai 2025


____________________________
Dr. Christoph Glingener
Mitglied des Vorstands“

 

 

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen unter der Internetadresse

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich und liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Fraunhoferstr. 9a, 82152 Planegg-Martinsried und Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen-Dreißigacker zu Einsicht der Aktionäre aus:

 
•

der Ergebnisabführungsvertrag vom 9. Mai 2025 zwischen der Adtran Networks SE und der ADVA Network Security GmbH;

•

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Adtran Networks SE für die letzten drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024;

•

die Jahresabschlüsse der ADVA Network Security GmbH für die Geschäftsjahre 2022 und 2023; und

•

der gemäß § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Adtran Networks SE und der Geschäftsführung der ADVA Network Security GmbH.

 

Die vorgenannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.

 

Einer Prüfung des Gewinnabführungsvertrages durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Vertragsprüfer) sowie der Erstattung eines Prüfungsberichts durch einen Vertragsprüfer bedurfte es entsprechend § 293b Abs. 1 AktG nicht, da die Adtran Networks SE unmittelbare Alleingesellschafterin der ADVA Network Security GmbH ist.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2011/I und über die entsprechende Änderung der Satzung

Gemäß § 4 Abs. 5k der Satzung der Gesellschaft ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.491.861,00 durch Ausgabe von bis zu 3.491.861 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital 2011/I diente ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2011 aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung, die zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zu Tagesordnungspunkt 6a modifiziert wurde.

Alle auf Basis der vorgenannten Ermächtigung ausgegebenen Bezugsrechte sind inzwischen entweder ausgeübt worden oder erloschen. Ferner ist die Frist für die Ausgabe neuer Bezugsrechte mittlerweile abgelaufen. Die Ermächtigung zur Ausgabe der Optionsrechte galt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 nur bis zum 12. Mai 2025. Eine weitere Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2011/I ist damit ausgeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen.

a)

Die gemäß § 4 Abs. 5k der Satzung der Gesellschaft bestehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital 2011/I) wird aufgehoben.

b)

§ 4 Abs. 5k der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.

11.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung betreffend die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 wurde in § 15 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft eine Ermächtigung des Vorstands geschaffen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung war befristet und galt nur für Hauptversammlungen, die bis zum Ablauf des 23. Mai 2025 abgehalten werden. Seit ihrem Wirksamwerden hat der Vorstand der Gesellschaft von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht und ausschließlich Präsenzhauptversammlungen einberufen bzw. durchgeführt.

Dem Vorstand soll auch künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, flexibel über das Format der Hauptversammlung zu entscheiden. Das Gesetz sieht in § 118a Abs. 5 Nr. 2 AktG für diese Ermächtigung eine Laufzeit von längstens fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung vor. Für Hauptversammlungen innerhalb des Ermächtigungszeitraums soll der Vorstand jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheiden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen.

§ 15 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

„6) Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die vorstehende Ermächtigung gilt für Hauptversammlungen, die bis zum Ablauf des 26. Juni 2030 abgehalten werden.“

II.

ERGÄNZENDE ANGABEN ZU EINZELNEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 8: Information zu den zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten


Dr. Eduard Scheiterer

 

Geburtsjahr: 1953

 

Geburtsort: Wien, Österreich

 

Nationalität: Österreichisch

 

Wohnort: Geretsried, Deutschland

 

Beruf: Rentner

Herr Dr. Scheiterer ist seit Ende 2021 Rentner im Ruhestand. Zuletzt war er als Geschäftsführer der ADTRAN GmbH sowie als Senior Vice President für Forschung und Produktentwicklung für die ADTRAN, Inc. tätig. Als promovierter Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik und Telekommunikation hat Herr Dr. Scheiterer seit Ende der 70er Jahre in der Digital- und Netzwerkindustrie gearbeitet. Zunächst war er für Siemens und später für das zusammen mit Nokia aufgesetzte Joint Venture Nokia Siemens Networks tätig. Als ADTRAN im Jahr 2011 die Breitband-Sparte von Nokia Siemens Networks übernahm, wechselte Herr Dr. Scheiterer zur ADTRAN, Inc. In der Folge arbeitete Herr Dr. Scheiterer von 2012 bis 2021 als Geschäftsführer der deutschen ADTRAN GmbH sowie (2014 bis 2017) als Senior Vice President für Internationale Märkte und (2017 bis 2019) als Senior Vice President für Forschung und Produktentwicklung bei der Konzernmutter in Huntsville, Alabama, Vereinigte Staaten von Amerika.

 

Externe Mandate:

 

– Keine.

Frank Fischer

 

Geburtsjahr: 1969

 

Geburtsort: Wuppertal

 

Nationalität: Deutsch

 

Wohnort: Kaarst, Deutschland

 

Beruf: Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener Kanzlei

Herr Frank Fischer ist Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener Kanzlei. Er ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und hat darüber hinaus mehrere Jahre als Justiziar der Landesunfallkasse NRW gearbeitet. Im Jahr 2006 wurde er Partner einer Steuerkanzlei, die er seit 2013, nach dem Versterben seines Sozius, allein weiterführt. Im Jahr 2015 wurde er zum Steuerberater bestellt. Darüber hinaus ist Herr Fischer als Dozent für Steuerrecht bei der SG Steuer & Wirtschaftsakademie in Gelsenkirchen tätig.

 

Externe Mandate:

 

– Keine.

Heike Kratzenstein

 

Geburtsjahr: 1968

 

Geburtsort: Naila

 

Nationalität: Deutsch

 

Wohnort: Glonn

 

Beruf: CEO bei Asmodee Holding GmbH

Frau Heike Kratzenstein ist im Februar 2022 als CFO der Asmodee Holding GmbH gestartet, wo sie im November 2022 die CEO-Rolle übernahm. Als Diplom Kauffrau mit Spezialisierung auf Finanzen und Controlling sowie Management und Organisationstheorie begann sie 1993 als Finance Controller bei der Privatbrauerei Scherdel zu arbeiten. Es folgten verschiedene Positionen im Bereich Controlling bei der Escada AG bzw. Escada Group (1996 – 1997: Operational Controller Division Laurél; 1997 – 2000: Deputy Head of HQ Controlling & Project Manager; 2001 – 2003: Head of Subsidiary Controlling; 2003 – 2006 Head of Methods + Systems; 2006 – 2011: Head of Controlling (Groupwide); 2011 – 2015: Director Performance Management). 2016 war sie als Senior Management & Controlling Consultant bei Kratzenstein Consulting tätig. Es folgte von 2016 – 2020 eine Tätigkeit als CFO bei Lacoste DACH & SCAN. Anschließend war sie erneut als Senior Management & Controlling Consultant bei Kratzenstein Consulting tätig, bis sie im Februar 2022 ihre aktuelle Position bei Asmodee Holding GmbH aufnahm.

 

Externe Mandate

 

– Keine

III.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) anmelden.

Der Nachweis hat sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 67c Abs. 3 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 5. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag„) zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch den Letztintermediär nach § 67c Abs. 3 AktG ist ausreichend.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am

20. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
 

unter

UBJ. GmbH
w/ HV Adtran Networks SE
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg, Deutschland
oder mittels Fax unter +49 40 6378 5423
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de

zugegangen sein.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären Eintrittskarten übersandt. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle übermitteln kann.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag („Record Date„). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für das Bestehen und den Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

IV.

STIMMRECHTVERTRETUNG

1.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, einen Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z. B. eine Depotbank) („Intermediär„) oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der Adtran Networks SE oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u. a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir bitten daher die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Die Erteilung, der Nachweis bzw. der Widerruf der Vollmacht kann an die folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

UBJ. GmbH
w/ HV Adtran Networks SE
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Deutschland
oder mittels Fax unter +49 40 6378 5423
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de

Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten durch Vorzeigen der Vollmacht an der Einlasskontrolle erbracht werden.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre verwenden können, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären nach ihrer Anmeldung übersandt werden. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zum Download zur Verfügung. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) ausstellen.

2.

Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße, insbesondere rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen daher in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist.

Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei Abstimmungen über Verfahrens- und Sachanträge, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, das Stimmrecht nicht ausüben bzw. sich der Stimme enthalten.

Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter der nachstehenden Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, bis spätestens 26. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erteilt werden:

UBJ. GmbH
w/ HV Adtran Networks SE
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Deutschland
oder mittels Fax unter +49 40 6378 5423
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de

Darüber hinaus können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Entsprechende Formulare sind dazu an der Zugangskontrolle erhältlich.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, aber nicht müssen, erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen nach ihrer Anmeldung. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zum Download zur Verfügung. Möglich ist auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) ausstellen.

V.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR ABSTIMMUNG

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 und 8 bis 11 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.

Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde.

VI.

RECHTE DER AKTIONÄRE

1.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 („SE-VO“), § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz („SEAG“), § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Adtran Networks SE zu richten. Entsprechende Verlangen können an die folgende Adresse gerichtet werden:

Adtran Networks SE
Vorstand
– z. H. Frau Romy Opitz –
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreißigacker
Deutschland

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

2.

Gegenanträge/Wahlvorschläge gemäß Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat oder einen Vorschlag des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse übersandt hat:

Adtran Networks SE
– z. H. Frau Romy Opitz –
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreißigacker
Deutschland
oder mittels Fax unter: +49 89 890665 199
oder mittels E-Mail unter: romy.opitz@adtran.com

Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen abgesehen von den in § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen beigefügt werden.

3.

Auskunftsrecht gemäß Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 und § 293g Abs. 3 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist.

Zu Tagesordnungspunkt 9 ist darüber hinaus gemäß § 293g Abs. 3 AktG jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags wesentlichen Angelegenheiten der ADVA Network Security GmbH zu geben.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG, Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1, § 127 AktG und Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 und § 293g Abs. 3 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich.

VII.

INFORMATION AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Unterlagen und Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zugänglich (vgl. § 124a AktG):

•

der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrats, der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;

•

die weiteren Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung nach den Blöcken D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, d. h. im Einzelnen Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F);

•

der festgestellte Jahresabschluss der Adtran Networks SE zum 31. Dezember 2024;

•

der zusammengefasste Lagebericht der Adtran Networks SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024;

•

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024;

•

der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024;

•

der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht der Adtran Networks SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024;

•

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs;

•

der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;

•

der Vergütungsbericht der Adtran Networks SE für das Geschäftsjahr 2024;

•

der Ergebnisabführungsvertrag vom 9. Mai 2025 zwischen der Adtran Networks SE und der ADVA Network Security GmbH;

•

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Adtran Networks SE für die letzten drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (für das Geschäftsjahr 2024 siehe bereits oben);

•

die Jahresabschlüsse der ADVA Network Security GmbH für die Geschäftsjahre 2022 und 2023;

•

der gemäß § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Adtran Networks SE und der Geschäftsführung der ADVA Network Security GmbH;

•

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.

Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Fraunhoferstr. 9a, 82152 Planegg-Martinsried, und Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen-Dreißigacker, sowie während der Hauptversammlung im Versammlungsraum aus.

VIII.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 52.054.500 Stückaktien als Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustünden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung damit 52.054.500.

IX.

HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Die in Ihrer Anmeldung für die Teilnahme an der Hauptversammlung von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst in unseren Datenschutzhinweisen. Diese stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings
 

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

X.

SIMULTANÜBERSETZUNG

Für die Teilnehmer der Hauptversammlung der Adtran Networks SE am 27. Juni 2025 besteht die Möglichkeit einer Simultanübersetzung in englischer Sprache.

 

Meiningen, im Mai 2025

Adtran Networks SE

Der Vorstand



19.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2140788  19.05.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q1 2025

Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q1 2025

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q1 2025

08.05.2025 / 05:00 CET/CEST
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Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q1 2025

  • Quartalsumsatz liegt mit EUR 114,1 Millionen 4,1% über Vorjahresquartal
  • Proforma EBIT bei negativen EUR 4,8 Millionen (-4,2% vom Umsatz)

 München, Deutschland. 8. Mai 2025. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die vorläufigen, ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 31. März abgelaufene Q1 2025 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Übersicht der Eckdaten1 für Q1 2025

(in Tausend EUR) Q1
2025
Q1
2024
Veränderung
Umsatzerlöse 114.119 109.606 4,1%
Proforma Bruttoergebnis2 39.171 36.917 6,1%
in % vom Umsatz 34,3% 33,7% 0,6pp
Proforma EBIT2 -4.791 -6.224 -23,0%
in % vom Umsatz -4,2% -5,7% 1,5pp

 1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen

2 Anpassung der vorläufigen Vorjahreswerte im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2024: Im Zuge der Fertigstellung des Jahresabschlusses hat der Vorstand eine Anpassung der Vorräte festgestellt, die zu einer Erhöhung der Kosten der verkauften Waren führte.

IFRS-Ergebnisse für Q1 2025

Die Umsatzerlöse in Q1 2025 stiegen um 4,1% auf EUR 114,1 Millionen von EUR 109,6 Millionen in Q1 2024. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die allmähliche Erholung der Kundennachfrage und die Normalisierung der Lagerbestände bei den Kunden zurückzuführen.

Das Proforma Bruttoergebnis in Q1 2025 erhöhte sich um 6,1% auf EUR 39,2 Millionen (34,3% vom Umsatz) gegenüber EUR 36,9 Millionen (33,7% vom Umsatz) in Q1 2024.

Mit einem Verlust von EUR 4,8 Millionen (-4,2% vom Umsatz) verbesserte sich das Proforma EBIT in Q1 2025 im Vergleich zu einem Verlust von EUR 6,2 Millionen (-5,7% vom Umsatz) in Q1 2024. Die Veränderungen des EBIT spiegeln die Umsatzbewegungen in den jeweiligen Vergleichszeiträumen wider.

Das Unternehmen wird seine Finanzergebnisse für Q2 2025 am 7. August 2025 publizieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Wirtschaftliche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen in diesem Dokument beziehen sich auf zukünftige Tatsachen. Solche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen unterstehen Risiken, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs von Adtran Networks SE stehen. Adtran Networks SE ist demzufolge nicht in der Lage, in irgendeiner Form eine Haftung für die Richtigkeit von wirtschaftlichen Prognosen und in die Zukunft gerichteten Aussagen oder deren Auswirkung auf die finanzielle Situation von Adtran Networks SE oder des Marktes für die Aktien von Adtran Networks SE zu übernehmen.

Zweck der Proforma Finanzinformation

Adtran Networks SE stellt den Proforma Konzernabschluss in dieser Pressemitteilung lediglich als zusätzliche Finanzinformation zur Verfügung, um Investoren und Finanzinstitutionen einen sinnvollen Vergleich der Geschäftsergebnisse von einem Ergebniszeitraum zum anderen zu ermöglichen. Adtran Networks SE ist der Ansicht, dass dieser Proforma Konzernabschluss hilfreich ist, da er keine „nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen aus den Aktienoptionsprogrammen“, „Firmenwertabschreibungen“ und „Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben“ enthält, die nicht für Adtran Networks SE operatives Ergebnis im angegebenen Zeitraum relevant sind. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungsmaßnahmen anfallen, nicht berücksichtigt. Diese Proforma Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufgestellt und sollten nicht als Ersatz für historische Informationen angesehen werden, die in Übereinstimmung mit IFRS angegeben sind.

Über Adtran Networks SE

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von Adtran Networks. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter:

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Peter Schuman, IRC

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EQS News ID: 2132628

 
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2132628  08.05.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

01.05.2025 / 11:30 CET/CEST
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Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Ort: https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Ort: https://www.adva.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports


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2128482  01.05.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

01.05.2025 / 11:27 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://www.adva.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 06.11.2025
Ort: https://www.adva.com/de-de/about-us/investors/financial-results/financial-reports

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 06.11.2025
Ort: https://www.adva.com/en/about-us/investors/financial-results/financial-reports


01.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
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2128480  01.05.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE passt die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 an

Adtran Networks SE passt die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 an

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Adtran Networks SE passt die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 an

15.04.2025 / 21:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchs-verordnung (EU) Nr. 596/2014

Adtran Networks SE: Adtran Networks SE passt die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 an

München, Deutschland. 15. April 2025. Der Vorstand der Adtran Networks SE hat heute eine Neueinschätzung der Erwartung für das IFRS pro forma EBIT für das Geschäftsjahr 2024 vorgenommen. Im Rahmen der Aufstellung der Abschlüsse hat der Vorstand die Erforderlichkeit einer Anpassung der Vorräte und eine damit verbundene Erhöhung der Herstellungskosten festgestellt. Der Vorstand erwartet nunmehr einen Verlust von circa EUR 10,2 Mio. (-2,3% vom Umsatz), während im Rahmen der am 27. Februar 2025 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse von einem Verlust in Höhe von EUR 4,5 Mio. (-1% vom Umsatz) ausgegangen worden war.

Die vorgenannte Anpassung hat keinen Einfluss auf den für das Geschäftsjahr 2024 erwarteten Umsatz und keine negativen Auswirkungen auf die Cash-Position.

Die vollständigen Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 werden wie geplant am 30. April 2025 veröffentlicht.

Eine Definition des pro forma EBIT ist in den auf der Website der Gesellschaft (www.adva.com) veröffentlichten Finanzberichten enthalten.

Disclaimer

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Adtran und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Adtran und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Adtran oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

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Mitteilende Person und Investorenkontakt

Ulrich Dopfer

t +49 89 890665 901

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Pressekontakt

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15.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2118624  15.04.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Adtran Networks SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Adtran Networks SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

08.04.2025 / 23:11 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Adtran Networks SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

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Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
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Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
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Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
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08.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2113602  08.04.2025 CET/CEST

Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q4 2024 und das Geschäftsjahr 2024

Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q4 2024 und das Geschäftsjahr 2024

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse für Q4 2024 und das Geschäftsjahr 2024

27.02.2025 / 05:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Q4 2024 Umsatz 0,4% über Vorjahresquartal und 17,3% Steigerung gegenüber Q3 2024
  • Q4 2024 Proforma EBIT von EUR 3,9 Millionen gegenüber EUR 9,3 Millionen im Vorjahresquartal und einem Negativergebnis von EUR 2,5 Millionen in Q3 2024.
  • Jahresumsatz sinkt um 28,6% auf EUR 438,1 Millionen
  • Proforma EBIT Verlust für das Gesamtjahr bei EUR 4,5 Millionen (-1,0% vom Umsatz)

 München, Deutschland. 27. Februar 2025. Adtran Networks SE (ISIN: DE0005103006, FWB: ADV), ein führender Anbieter von offenen Netzlösungen für die Bereitstellung von Cloud- und Mobilfunkdiensten, hat die vorläufigen, ungeprüften Geschäftsergebnisse für das am 31. Dezember abgelaufene vierte Quartal 2024 sowie das Gesamtjahr 2024 bekannt gegeben. Die Ergebnisse wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der geprüfte Jahresabschluss der Adtran Networks SE sowie der IFRS-Geschäftsbericht 2024 werden im April 2025 veröffentlicht.

Übersicht der Eckdaten1 für Q4 2024

(in Tausend EUR) Q4
2024
Q4
2023
Verän-
derung
Q3
2024
Verän-
Derung
 
Umsatzerlöse 118.940 118.470 0,4% 101.374 17,3%
Proforma Bruttoergebnis 47.578 47.491 0,2% 37.872 25,6%
in % vom Umsatz 40,0% 40,1% -0,1pp 37,4% 2,6pp
Proforma EBIT 3.870 9.257 -58,2% -2.488 n.z
in % vom Umsatz 3,3% 7,8% -4,6pp -2,5% 5,7pp

 1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen

 IFRS-Ergebnisse für Q4 2024

Die Umsatzerlöse in Q4 2024 erhöhten sich um 17,3% auf EUR 118,9 Millionen von EUR 101,4 Millionen in Q3 2024 und um 0,4% im Vergleich zu EUR 118,5 Millionen im Vorjahresquartal. Der Umsatzanstieg ist auf eine verbesserte Nachfrage und höhere Investitionen der Netzbetreiber zurückzuführen.

Das Proforma Bruttoergebnis in Q4 2024 erhöhte sich um 25,6% auf EUR 47,6 Millionen (40,0% vom Umsatz) gegenüber den EUR 37,9 Millionen (37,4% vom Umsatz) in Q3 2024 und um 0,2% gegenüber den EUR 47,5 Millionen (40,1% vom Umsatz) im Vorjahresquartal. Die sequenzielle Margensteigerung war hauptsächlich auf die Umsatzerholung sowie einen vorteilhaften Kunden- und Produktmix zurückzuführen.

Das Proforma EBIT in Q4 2024 betrug EUR 3,9 Millionen (3,3% vom Umsatz) verglichen mit einem Verlust von EUR 2,5 Millionen (-2,5% vom Umsatz) in Q3 2024 und verzeichnete einen Rückgang von 58,2% gegenüber EUR 9,3 Millionen (7,8% vom Umsatz) im Vorjahresquartal. Der Anstieg des Proforma-EBIT gegenüber dem Vorquartal war auf die höheren Umsätze und die Verbesserung der Bruttomarge zurückzuführen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr war hauptsächlich auf höhere F&E-Aufwendungen zurückzuführen.

Übersicht der Eckdaten1 für das Geschäftsjahr 2024

(in Tausend EUR) 2024 2023 Veränderung
Umsatzerlöse 438.085 613.671 -28,6%
Proforma Bruttoergebnis 163.367 221.277 -26,2%
in % vom Umsatz 37,3% 36,1% 1,2pp
Proforma EBIT -4.502 39.810 n.z
in % vom Umsatz -1,0% 6,5% -7,5pp

 1 Mögliche Inkonsistenzen basieren auf Rundungsdifferenzen

 IFRS-Ergebnisse für das Gesamtjahr 2024

Die Umsatzerlöse sanken um 28,6% von EUR 613,7 Millionen im Jahr 2023 auf EUR 438,1 Millionen im Jahr 2024. Der Umsatzrückgang ist auf niedrigere Investitionen seitens der Netzbetreiber sowie hohe Lagerbestände bei Kunden zurückzuführen.

Das Proforma Bruttoergebnis reduzierte sich um 26,2% von EUR 221,3 Millionen (36,1% vom Umsatz) im Jahr 2023 auf EUR 163,3 Millionen (37,3% vom Umsatz) im Jahr 2024. Die Bruttomarge für das Gesamtjahr profitierte von niedrigeren Einkaufskosten und einem günstigeren Kundenmix.

Das Proforma EBIT für 2024 entsprach einem Verlust von EUR 4,5 Millionen (-1,0% vom Umsatz), verglichen mit einem Gewinn von EUR 39,8 Millionen oder 6,5% vom Umsatz im Jahr 2023.

Das Unternehmen wird seine Finanzergebnisse für Q1 2025 am 08. Mai 2025 publizieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Wirtschaftliche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen in diesem Dokument beziehen sich auf zukünftige Tatsachen. Solche Prognosen und in die Zukunft gerichtete Aussagen unterstehen Risiken, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Kontrollbereichs von Adtran Networks SE stehen. Adtran Networks SE ist demzufolge nicht in der Lage, in irgendeiner Form eine Haftung für die Richtigkeit von wirtschaftlichen Prognosen und in die Zukunft gerichteten Aussagen oder deren Auswirkung auf die finanzielle Situation von Adtran Networks SE oder des Marktes für die Aktien von Adtran Networks SE zu übernehmen.

Zweck der Proforma Finanzinformation

Adtran Networks SE stellt den Proforma Konzernabschluss in dieser Pressemitteilung lediglich als zusätzliche Finanzinformation zur Verfügung, um Investoren und Finanzinstitutionen einen sinnvollen Vergleich der Geschäftsergebnisse von einem Ergebniszeitraum zum anderen zu ermöglichen. Adtran Networks SE ist der Ansicht, dass dieser Proforma Konzernabschluss hilfreich ist, da er keine „nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen aus den Aktienoptionsprogrammen“, „Firmenwertabschreibungen“ und „Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben“ enthält, die nicht für Adtran Networks SE operatives Ergebnis im angegebenen Zeitraum relevant sind. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungsmaßnahmen anfallen, nicht berücksichtigt. Diese Proforma Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufgestellt und sollten nicht als Ersatz für historische Informationen angesehen werden, die in Übereinstimmung mit IFRS angegeben sind.

Die veröffentlichten Finanzergebnisse sind vorläufig und können sich bis zum Abschluss der Finanzprüfung ändern. Als Teil des standardmäßigen Finanzberichterstattungsprozesses kann die Prüfung zu Anpassungen oder Überarbeitungen bestimmter Zahlen oder Angaben führen. Solche Änderungen werden in den endgültigen geprüften Finanzbericht einfließen, der im April 2025 veröffentlicht wird.

Über Adtran Networks SE

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von Adtran Networks. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter:

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Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2024

Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2024

Adtran Networks SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Adtran Networks SE veröffentlicht Ergebnisse für Q3 2024

07.11.2024 / 06:55 CET/CEST
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Übersicht der Kennzahlen für Q3 2024 nach IFRS (ungeprüft)[1]

Gewinn- und Verlustrechnung

(in Tausend EUR, außer Ergebnis je Aktie und Kennzahlen)   Q3 2024 Q3 2023 Veränderung   9M 2024 9M 2023 Veränderung
Umsatzerlöse   101.374 145.655 (30,4%)   319.145 495.201 (35,6%)
Proforma Bruttoergebnis   37.872 55.183 (31,4%)   115.789 173.786 (33,4%)
Proforma Bruttoergebnis -Marge in %   37,4% 37,9% (0,5) pp   36,3% 35,1% 1,2 pp
Proforma EBIT[2]   (2.488) 8.731 n/a   (8.372) 30.553 n/a
Proforma EBIT-Marge in %   (2,5%) 6,0% (8,4) pp   (2,6%) 6,2% (8,8) pp
Betriebsergebnis   (5.971) 150 n/a   (20.160) 14.410 n/a
Betriebsergebnismarge in %   (5,9%) 0,1% (6,0) pp   (6,3%) 2,9% (9,2) pp
Periodenüberschuss (-fehlbetrag)   (4.988) 1.305 n/a   (7.022) 8.220 n/a
Verwässertes Ergebnis je Aktien in EUR   (0.10) 0.03 n/a   (0.13) 0.16 n/a

Cashflow

(in Tausend EUR)   Q3 2024 Q3 2023 Veränderung   9M 2024 9M 2023 Veränderung
Zahlungsmittelzu-/-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit   42.862 29.927 43,3%   78.677 51.246 53,5%
Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit   (25.077) (19.090) 31,4%   (64.509) (50.787) 27,0%

Bilanz und Finanzkennzahlen

(in Tausend EUR, außer Kennzahlen)   Sep. 30, 2024 Dez. 31, 2023 Veränderung
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Adtran Holdings, Inc.   — 52.773 n/a
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   67.216 13.286 n/a
Verbindlichkeiten aus Leasing   26.331 30.828 (14,6)%
Finanzschulden   93.547 96.887 (3,4)%
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   39.208 30.554 28,3%
Forderungen gegenüber Adtran Holdings, Inc. aus Verlustübernahme   23.934 23.934 —%
Ausleihungen an Adtran, Inc.   15.144 — n/a
Nettoliquidität (-verschuldung)[3]   (15.261) (42.399) —%
Nettoumlaufvermögen[4]   127.970 178.765 (28,4)%
Working Capital Intensität in %[5]   30,1% 29,1% 1,0 pp
Eigenkapital   371.604 374.772 (0.8) %
Eigenkapitalquote in %   56,2% 57,5% (1,2) pp
Eingesetztes Kapital[6]   502.544 436.934 15,0%
ROCE in %[7]   (4,2)% 3,0% (7,3) pp

 Mitarbeiter

(am Periodenende)   Sep. 30, 2024 Dez. 31, 2023 Veränderung
    2.103 2.101 0,1%

 

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Umsatzentwicklung und Ertragslage

Die Umsatzentwicklung in Q3 2024 war rückläufig und lag mit EUR 101,4 Mio. um 30,4% unter dem Umsatz von Q3 2023. Mit Blick auf den Neunmonatszeitraum 2024 reduzierte sich der Umsatz um 35,6% auf EUR 319,1 Mio. im Vergleich zu EUR 495,2 Mio. für 9M 2023. Der geringere Umsatz ist im Wesentlichen auf die geringere Nachfrage großer Netzbetreiber aufgrund ihrer aktuell hohen Lagerbestände und den Abschluss mehrerer bedeutender Kundenprojekte in früheren Perioden zurückzuführen.

Das Proforma Bruttoergebnis ging von EUR 55,2 Mio. (37,9% des Umsatzes) im dritten Quartal 2023 auf EUR 37,9 Mio. (37,4% des Umsatzes) im dritten Quartal 2024 zurück. Im Neunmonatszeitraum verringerte sich das Bruttoergebnis von EUR 173,8 Mio. in 9M 2023 auf EUR 115,8 Mio. in 9M 2024. Die Bruttomarge hingegen lag in den ersten neun Monaten 2024 mit 36,3% über den in den ersten neun Monaten 2023 gemeldeten 35,1%. Der Anstieg der Marge im Vergleich zu den ersten neun Monaten 2023 war auf einen verbesserten Kunden- und Produktmix sowie niedrigere Einkaufs- und Transportkosten zurückzuführen.

Das Proforma-EBIT lag im dritten Quartal 2024 bei negativen EUR 2,5 Mio. (-2,5 % des Umsatzes), verglichen mit positiven EUR 8,7 Mio. (6,0 % des Umsatzes) im dritten Quartal 2023. Für den Neunmonatszeitraum 2024 betrug das Proforma-EBIT negative EUR 8,4 Mio. im Vergleich zu positiven EUR 30,6 Mio. für 9M 2023.

Der operative Verlust für das dritte Quartal 2024 belief sich auf EUR 6,0 Mio. im Vergleich zu einem positiven Betriebsergebnis von EUR 0,2 Mio. im dritten Quartal 2023. In den ersten neun Monaten 2024 betrug der operative Verlust EUR 20,2 Mio. im Vergleich zu einem positiven Betriebsergebnis von EUR 14,4 Mio. in den ersten neun Monaten 2023. Der operative Verlust ist in erster Linie auf das deutlich geringere Umsatzniveau sowie Restrukturierungsaufwendungen im Jahr 2024 zurückzuführen.

Der Nettoverlust belief sich im dritten Quartal 2024 auf EUR 5,0 Mio., verglichen mit einem Nettogewinn von EUR 1,3 Mio. im dritten Quartal 2023. Der Nettoverlust in den ersten neun Monaten 2024 betrug EUR 7,0 Mio. im Vergleich zu einem Nettogewinn von EUR 8,2 Mio. in den ersten neun Monaten 2023. Der Nettoverlust in diesem Zeitraum ist vor allem auf geringere Einnahmen und einen höheren Zinssatz aus neuen Bankdarlehen zurückzuführen.

Vermögens- und Finanzlage

Der operative Cashflow belief sich im dritten Quartal 2024 auf EUR 42,8 Mio. im Vergleich zu EUR 29,9 Mio. im dritten Quartal 2023. Die deutliche Verbesserung ist insbesondere auf hohe Mittelzuflüsse aus dem Nettoumlaufvermögen zurückzuführen. Für den Neunmonatszeitraum verbesserte sich der operative Cashflow um 53,5% von EUR 51,2 Mio. in 9M 2023 auf EUR 78,7 Mio. in 9M 2024.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im dritten Quartal 2024 auf negative EUR 25,1 Mio. nach negativen EUR 19,1 Mio. im dritten Quartal 2023. Der erhöhte Mitteleinsatz für die Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen auf die Gewährung eines Darlehens an Adtran, Inc. zurückzuführen. Für die ersten neun Monate 2024 betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit negative EUR 64,5 Mio. im Vergleich zu negativen EUR 50,8 Mio. in den ersten neun Monaten 2023.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Unternehmens beliefen sich zum 30. September 2024 auf EUR 39,2 Mio. im Vergleich zu EUR 30,6 Mio. zum 31. Dezember 2023. Dies entspricht einem Anstieg um EUR 8,6 Mio.

Die Gesamtverschuldung sank bis Ende des dritten Quartals 2024 um EUR 3,3 Mio. auf EUR 93,5 Mio. Die Bankverbindlichkeiten stiegen jedoch erheblich von EUR 13,3 Mio. auf EUR 67,2 Mio. Seit dem zweiten Quartal 2024 wird die Adtran Networks Gruppe gemeinsam mit der Adtran Holdings, Inc. durch eine gemeinsame Kreditvereinbarung (Senior Secured Credit Facility) bei der Wells Fargo Bank finanziert. Die aus diesem Darlehen erhaltenen Mittel wurden vollständig zur Rückzahlung des Darlehens von Adtran Holdings, Inc. verwendet. Zum 30. September 2024 hatte die Adtran Networks Gruppe eine zugesagte Kreditlinie in Höhe von USD 100,0 Mio. in Anspruch genommen, von der USD 75,0 Mio. genutzt wurden (zum 31. Dezember 2023: keine zugesagten Kreditlinien). Das Unternehmen gewährte zudem Adtran Holdings, Inc. am Ende des Berichtszeitraums ein Darlehen in Höhe von EUR 15,1 Mio. Die Nettoverschuldung des Unternehmens verringerte sich um EUR 27,1 Mio. von EUR 42,4 Mio. zum 31. Dezember 2023 auf EUR 15,3 Mio. zum 30. September 2024.

Risiko- und Chancenbericht

Die zukünftige Entwicklung von Adtran Networks unterliegt verschiedenen allgemeinen und unternehmensspezifischen Risiken, die im Einzelfall auch den Fortbestand des Konzerns gefährden können.

Die Risiken und Ungewissheiten, wie im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht“ des Konzern-Lageberichts 2023 erläutert, bleiben unverändert.

Prognose

Für den Rest des Jahres 2024 rechnet der Vorstand mit einer weiterhin schwachen Nachfrage, insbesondere im Bereich der optischen Übertragungstechnik. Während sich die globalen Lieferketten weitgehend erholt haben und sich die Lieferfähigkeit von Adtran Networks dank der stärkeren lokalen Wertschöpfung stabilisiert hat, verspüren viele Kunden nicht mehr das Bedürfnis, ihre Bestellungen frühzeitig aufzugeben. Stattdessen optimieren sie weiterhin ihre Lagerbestände und bleiben bei fremdfinanzierten Investitionen zurückhaltend.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich mit sinkenden Zinsen dieses Verhalten ändern wird. Es wird erwartet, dass die Verbesserung des finanzpolitischen Umfelds mittelfristig positive Auswirkungen auf die Nachfrage haben wird. Darüber hinaus bleiben die langfristigen makroökonomischen Aussichten für Adtran Networks äußerst günstig. Der kontinuierliche Ausbau der Kommunikationsnetzinfrastruktur, gepaart mit dem beschleunigten Wachstum von Rechenzentren, künstlicher Intelligenz, globalen Breitbandinitiativen und der digitalen Transformation sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors, führt zu einer starken Nachfrage nach Netztechnik und digitaler Infrastruktur.

Adtran Networks ist gut aufgestellt, um von dieser Dynamik zu profitieren. Das Unternehmen hat sich strategisch auf die technologische Entwicklung der Netzinfrastruktur vorbereitet und dabei auf die Themen Cloud, Mobilität, 5G, Automatisierung und Sicherheit konzentriert. Neben der erstklassigen Leistung seiner Lösungen für optische Datenübertragung, Netzwerksynchronisierung und programmierbaren Cloud-Zugriff bietet das Serviceportfolio des Unternehmens einen zunehmenden Mehrwert. Darüber hinaus ergeben sich neue Möglichkeiten für den Zugewinn von Marktanteilen, insbesondere in Europa, wo die Skepsis gegenüber chinesischen Netzausrüstern wie Huawei sowie die geplante Übernahme von Infinera durch Nokia die Zahl der Wettbewerber für optische Kommunikationstechnik verringern.

Trotz der anhaltenden Herausforderungen im makroökonomischen Umfeld rechnet das Unternehmen für das vierte Quartal 2024 mit leichten Verbesserungen bei Umsatz und Rentabilität im Vergleich zum dritten Quartal 2024.

Meiningen, November 6, 2024  
   
Thomas R. Stanton Christoph Glingener
   
Ulrich Dopfer  

 

 Zukunftsgerichtete Aussagen

Das vorliegende Dokument enthält mit Begriffen wie „glauben”, „annehmen” und „erwarten” in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche sowohl Rückschlüsse auf interne Schätzungen über Nachfrage nach optischen Netzlösungen. Kosten und damit verbunden, potenziellen Erlösen und Erträgen, als auch Rückschlüsse auf die mögliche Liquiditätsentwicklung zulassen. Diese vorausschauenden Aussagen beruhen auf den Ansichten und Annahmen des Vorstands und beinhalten eine Reihe unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs von Adtran Networks liegen. Sollten einzelne oder mehrere dieser Risiken und Ungewissheiten eintreten oder sollten sich die Annahmen des Vorstands als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beschrieben sind oder sich daraus ableiten lassen. Auch Adtran Networks Lieferkette wurde von der weltweiten Halbleiterkrise erfasst: die Lieferzeiten von Komponenten haben sich erheblich erhöht und trotz vielerlei Gegensteuerungsmaßnahmen steigen auch Adtran Networks Lieferzeiten zu Kunden an. Obwohl mögliche zukünftige Komponenten-Engpässe systematisch aufgespürt und analysiert werden und das Lieferketten-Management aktiv gegensteuert, verbleibt das Risiko, dass nicht alle Kunden innerhalb eines für sie befriedigenden Zeitraums beliefert werden können. Darüber hinaus sieht der Vorstand kurzfristige Risiken auf der Abnahmeseite, da sich die Lieferzeiten bereits reduziert haben und Kunden ihre eigenen Lager aktiv managen. Es besteht damit die Gefahr, dass Kunden aktuell weniger bestellen und ihren Lagerbestand zu reduzieren. Allen Risiken und Ungewissheiten bleiben unverändert und werden im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht“ des Konzern-Lageberichts 2023 erläutert.

Impressum

Hauptverwaltung

Adtran Networks SE
Campus Martinsried
Fraunhoferstrasse 9a
82152 Martinsried/Munich
Germany

t +49 89 89 06 65 0

 

Sitz der Gesellschaft

Maerzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Germany

t +49 3693 450 0

Adtran Networks im Internet

Mehr Informationen über Adtran Networks einschließlich der Technologien, Lösungen und Produkte finden Sie auf der Website des Gesamtkonzerns, www.adtran.com.

Der aktuell 6M Bericht sowie frühere Geschäftsberichte, Quartalsberichte, Präsentationen und allgemeine Informationen für Investoren als PDF-Dateien in deutscher und englischer Sprache sind weiterhin auf der Website des Unternehmens abrufbar. Auf alle zugehörigen PDF-, Audio- und Protokoll-Dateien kann im Investor-Relations-Bereich der Website des Unternehmens, www.adva.com, zugegriffen werden.

Investor Relations-Informationen

Wenn Sie ein Investoren-Paket oder andere Informationen wünschen, spezifische Fragen haben oder auf die Verteilerliste des Unternehmens gesetzt werden wollen, nehmen Sie bitte per Email Kontakt mit dem Investor Relations Team von Adtran Networks unter IRelations@adtran.com auf.

[1] Mögliche Inkonsistenzen bei den Tabellenwerten basieren auf Rundungsdifferenzen

[2] Das Proforma EBIT berücksichtigt die folgenden liquiditätsunwirksamen Aufwendungen nicht: aktienbasierte Vergütung, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungsmaßnahmen anfallen, nicht berücksichtigt.

[3] Die Nettoliquidität ermittelt sich durch Subtraktion der Summe der Finanzschulden von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten neben den Bankguthaben und Kassenbeständen Forderungen gegenüber Adtran Holdings, Inc. aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und aus der Begebung einer Anleihe, Die Summe der Finanzschulden setzt sich zusammen aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich solcher aus Factoringvereinbarungen sowie aus kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Adtran Holdings, Inc. einschließlich solcher  aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasing gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse. Ein negatives Berechnungsergebnis wird als Nettoverschuldung bezeichnet.

[4] Das Nettoumlaufvermögen ist definiert als Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräten abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

[5] Die Working Capital Intensität setzt das Nettoumlaufvermögen am Bilanzstichtag ins Verhältnis zum Umsatz der aktuellen Periode.

[6] Das eingesetzte Kapital ist die Differenz aus der durchschnittlichen Bilanzsumme und den durchschnittlichen kurzfristigen Schulden des zurückliegenden 12M Zeitraums, ermittelt als arithmetischer Durchschnitt der Quartals-Bilanzstichtagswerte.

[7] Die Rendite für das investierte Kapital (Return on Capital employed, ROCE) ist das Betriebsergebnis des zurückliegenden 12M Zeitraums dividiert durch das eingesetzte Kapital.



07.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2024351  07.11.2024 CET/CEST

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