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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
31.08.2026Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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13.08.2026Delticom AGDelticom verbessert Ergebnis im ersten Halbjahr 2026 
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13.08.2026Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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07.07.2026Delticom AGDelticom AG: HV beschließt Dividende
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01.06.2026Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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27.05.2026Delticom AGDelticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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12.05.2026Delticom AGDelticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Fokus auf Profitabilität, Konzernergebnis verstetigt
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11.05.2026Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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07.04.2026Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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26.03.2026Delticom AGDelticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2025: Umsatz leicht über Vorjahr, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie
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26.03.2026Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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13.02.2026Delticom AGDelticom AG: Auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Prognose für den Gesamtjahresumsatz unterschritten und …
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04.12.2025Delticom AGDelticom AG: Abschluss eines Projektentwicklungsvertrags über EUR 5,5 Mio. 
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20.11.2025Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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13.11.2025Delticom AGDelticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025
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11.11.2025Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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21.08.2025Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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14.08.2025Delticom AGDelticom veröffentlicht Halbjahresbericht 2025: Umsatzwachstum um 12 %
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13.08.2025Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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09.07.2025Delticom AGDelticom AG: HV beschließt Dividende
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04.07.2025Delticom AGDelticom AG schließt Aktienrückkaufprogramm erfolgreich ab
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28.05.2025Delticom AGDelticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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23.05.2025Delticom AGDelticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025
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23.05.2025Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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14.05.2025Delticom AGDelticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Operatives EBITDA nahezu verdoppelt
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12.05.2025Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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08.04.2025Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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27.03.2025Delticom AGDelticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2024: Operatives EBITDA auf 22,7 Mio. € gesteigert, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie
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26.03.2025Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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03.03.2025Delticom AGDelticom AG führt ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100.000 eigener Aktien durch
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27.01.2025Delticom AGDelticom AG: Erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditvereinbarung
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25.11.2024Delticom AGDelticom AG: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2024
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21.11.2024Delticom AGOriginal-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
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12.11.2024Delticom AGDelticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Steigerung von Umsatz und operativem EBITDA in 9M 
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08.11.2024Delticom AGDelticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

31.08.2026 / 14:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 31.08.2026
Kursziel: 5,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Kai Kindermann

HIT-Feedback und H1-Zahlen: Disziplinierte Preispolitik ermöglicht Ergebniswachstum

Delticom hat kürzlich den H1-Bericht veröffentlicht und die Guidance bestätigt. Zudem präsentierte CEO Dr. Andreas Prüfer das Unternehmen auf den Hamburger Investorentagen.

Rückläufige Top-Line in herausforderndem Umfeld: Das makroökonomische Umfeld mit hohen Tankpreisen wirkte sich auf die Verbraucherstimmung und die gefahrene Strecke aus. Marktweite Unsicherheiten führten zudem zu einer geringen Bevorratung gewerblicher Kunden. Vor diesem Hintergrund steuerte Delticom die Preise mit dem Fokus auf Profitabilität. Das Bruttowarenvolumen lag dadurch mit 137,0 Mio. EUR (-12,6% yoy) in Q2 deutlich unter dem Vorjahr, in dem Delticom mit einem an das Marktumfeld angepassten Waren- und Preisangebot Wachstumschancen nutzte. Der Q2-Umsatz sank parallel um 12,3% yoy auf 115,0 Mio. EUR. Auf Halbjahressicht erwirtschaftete das Unternehmen Erlöse i.H.v. 214,0 Mio. EUR (-9,5% yoy) und befand sich damit auf einem vergleichbaren Niveau wie 2024.

[Abbildung]

Profitabilitätsfokus zahlt sich aus: Die ergebnisorientierte Preisgestaltung führte im zweiten Quartal zu einer deutlichen Steigerung der Bruttomarge um 5,6PP auf 27,3%, wodurch auch die H1-Marge auf 24,9% (Vj.: 24,3%) zulegen konnte. Der Rohertrag sank entsprechend unterproportional um 7,0% yoy auf 53,4 Mio. EUR (exkl. sbE). Das EBITDA stieg auf 5,6 Mio. EUR (H1/25: 5,3 Mio. EUR), wobei sich auch das verbesserte Währungsergebnis (-0,5 Mio. EUR; Vj.: -1,5 Mio. EUR) positiv auswirkte. Unterhalb des EBITDA erzielte Delticom ein positives EBIT von 0,9 Mio. EUR (Vj.: -0,6 Mio. EUR), nachdem eine außerplanmäßige Abschreibung das Vorjahresergebnis belastet hatte.

Strafzölle auf China-Reifen beschlossen: Nach langer Prüfung hat die EU-Kommission Anfang Juli Antidumpingzölle von bis zu 45,3% auf chinesische Reifen eingeführt. Reduzierte Sätze gibt es i.H.v. 24,4% für kooperierende Unternehmen und i.H.v. 4,3% für die chinesischen Werke der koreanischen Hankook-Gruppe. Deren Reifen werden auch von Delticom vertrieben, liegen u.E. preislich aber deutlich über chinesischen Budget-Reifen. Der Anteil asiatischer Reifen liegt europaweit bei rund 30% bis 40%. Prozentual dürfte Delticom mit diesen Marken die höheren Margen verdienen, je verkauftem Reifen verdient das Unternehmen u.E. an Premiumprodukten hingegen absolut mehr. Angesichts befürchteter rückwirkender Zölle, die jedoch nicht eintrafen, wurden China-Importe sowohl von Delticom als auch marktweit bereits 2025 zurückgefahren. Nach einem deutlichen Import-Rückgang in Q1/26 (Tyres Europe: -29%) dürfte es im zweiten Quartal wieder einen Anstieg der Importe in die EU gegeben haben, insbesondere aufgrund deutlicher Volumenanstiege aus Thailand und Vietnam. Diese Alternativen liegen preislich etwas über dem vorherigen China-Niveau. Produktionen chinesischer Hersteller im Ausland können bei Umgehungstatbeständen kurzfristig in das bestehende Zollregime einbezogen werden, während ein eigenständiges Verfahren gegen ein anderes Ursprungsland deutlich länger dauert. Anhaltspunkte für solche Verfahren gibt es laut CEO Dr. Prüfer jedoch aktuell nicht.

KI bereits breit im Einsatz: Auf den Hamburger Investorentagen wurde unter anderem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz thematisiert, den Delticom bereits früh vorangetrieben hat. Dies betrifft unter anderem die Dokumentation versendeter Reifen und die Automatisierung des Kundenservices. Auf der Vertriebsseite werden bereits Kunden über KI-Assistenten gewonnen. Von den Effizienzgewinnen dürften u.E. aufgrund des Preiswettbewerbs allerdings perspektivisch die Reifenkäufer profitieren.

Fazit: Delticom behauptet sich in einem anspruchsvollem Umfeld. Wir bestätigen das Rating und das Kursziel.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
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2391138  31.08.2026 CET/CEST

Delticom verbessert Ergebnis im ersten Halbjahr 2026 

Delticom verbessert Ergebnis im ersten Halbjahr 2026 

Delticom AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
Delticom verbessert Ergebnis im ersten Halbjahr 2026 

13.08.2026 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delticom verbessert Ergebnis im ersten Halbjahr 2026 

Hannover, den 13. August 2026 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, veröffentlicht heute den Bericht für das erste Halbjahr 2026. 

  • Umsatz beläuft sich auf 214 Mio. € (H1 2025: 237 Mio. €)
  • Bruttomarge steigt auf 24,9 % (H1 2025: 24,3 %)
  • Operatives EBITDA erhöht sich auf 5,8 Mio. € (H1 2025: 5,5 Mio. €)
  • EBIT verbessert sich um 1,5 Mio. € auf 0,9 Mio. € (H1 2025: -0,6 Mio. €)
  • Konzernergebnis beträgt -0,2 Mio. € (H1 2025: -1,7 Mio. €)
  • Eigenkapitalquote steigt auf 23,7 % (H1 2025: 20,5 %)
  • Gesamtjahresprognose bestätigt

Delticom hat im ersten Halbjahr 2026 bei einem niedrigeren Geschäftsvolumen das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr verbessert. Der Konzernumsatz belief sich auf 214 Mio. € nach 237 Mio. € im H1 2025. Das Bruttowarenvolumen lag mit 258 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 285 Mio. €.

Rund 2,2 Mio. € des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vorjahr entfallen auf die Entkonsolidierung der DeltiLog GmbH zum 30.09.2025. Gleichzeitig entfielen damit im laufenden Geschäftsjahr entsprechende Kosten der ehemaligen Tochtergesellschaft. Im ersten Halbjahr 2025 hatte Delticom zudem gezielt zusätzliche Wachstumschancen genutzt und ein höheres Geschäftsvolumen realisiert.

Das Marktumfeld entwickelte sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres uneinheitlich. Nach ersten Marktschätzungen wurden in Deutschland 6,5 % mehr Pkw-, Offroad- und leichte Lkw-Reifen vom Handel an Verbraucher abgesetzt. Besonders deutlich wuchs die Nachfrage nach Ganzjahresreifen. Auf Handelsstufe lag die Bevorratung dagegen unter Vorjahr. Auch europaweit standen einer höheren Nachfrage nach Ganzjahresreifen rückläufige Mengen bei Sommer- und Winterreifen gegenüber.

Delticom hat die seit dem zweiten Halbjahr 2025 verstärkte Ausrichtung des Geschäfts auf Profitabilität in den letzten Monaten fortgesetzt. Die Bruttomarge erhöhte sich auf 24,9 % nach 24,3 % im Vorjahreszeitraum. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg auf 5,8 Mio. € nach 5,5 Mio. € im H1 2025.

Die Abschreibungen reduzierten sich im Vorjahresvergleich um 1,1 Mio. €. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf 0,9 Mio. € gegenüber -0,6 Mio. € im Vorjahr. Das Konzernergebnis verbesserte sich auf -0,2 Mio. € nach -1,7 Mio. € im ersten Halbjahr 2025.

Im Stichtagsvergleich erhöhte sich das Eigenkapital von 50,0 Mio. € auf 54,1 Mio. €, die Eigenkapitalquote von 20,5 % auf 23,7 %. Die Vorräte lagen mit 72,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 79,8 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 24,9 Mio. €, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 86,1 Mio. €. Zum 30.06.2026 verfügte Delticom über liquide Mittel von 5,6 Mio. € nach 3,5 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Insgesamt hat sich die Bilanzsumme von 243 Mio. € per 30.06.2025 auf 229 Mio. € reduziert.

Für das zweite Halbjahr verändern sich mit den seit Juli geltenden Anti-Dumping-Zöllen auf bestimmte in China produzierte Consumer-Reifen die Rahmenbedingungen im europäischen Reifenmarkt. Die Auswirkungen auf Warenströme, Verfügbarkeiten und Preise werden sich im weiteren Verlauf des Jahres konkretisieren.

Für die Entwicklung im Gesamtjahr kommt dem Winterreifengeschäft im zweiten Halbjahr eine zentrale Bedeutung zu. Das Management bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 und erwartet weiterhin einen Umsatz zwischen 480 Mio. € und 520 Mio. €. Für das operative EBITDA wird in Abhängigkeit vom Umsatz unverändert eine Spanne von 19 Mio. € bis 24 Mio. € angestrebt.

Der Bericht für das erste Halbjahr 2026 steht auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung.


Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen 

    H1/26 H1/25 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 258 285 -9,6
Umsatz Mio. € 214 237 -9,5
Gesamtleistung Mio. € 223 249 -10,5
Bruttomarge % 24,9 24,3 +0,7
Rohertrag Mio. € 62,3 69,9 -10,9
Rohertragsmarge % 27,9  28,1 -0,3
EBITDA Mio. € 5,6 5,3 +6,6
Operatives EBITDA Mio. € 5,8 5,5 +5,2
EBITDA-Marge % 2,6 2,2 +0,4
EBIT Mio. € 0,9 -0,6 <+100
Periodenüberschuss Mio. € -0,2 -1,7 +86,9
Ergebnis je Aktie € -0,02 -0,12 +86,9
Bilanzsumme Mio. € 229 243 -6.1
Vorräte Mio. € 72,0 79,8 -9,8
Forderungen aus LuL Mio. € 24,9 19,9 +24,9
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 86,1 83,5 +3,1
Investitionen Mio. € 5,4 1,3 <+100
Eigenkapital Mio. € 54,1 50,0 +8,3
Eigenkapitalquote % 23,7 20,5 +3,2
Eigenkapitalrendite % -0,4 -3,5 +3,1
Liquidität Mio. € 5,6 3,5 +61,5


<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus mehr als 600 Marken und über 90.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 95 Ländern betreibt die Gesellschaft 364 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber knapp 21 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 24.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2025 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 484 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2026 waren 94 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt: 

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



13.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
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Telefon: +49 (0)511-93634-8000
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WKN: 514680
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LEI Code: 529900F3EU2GVHVCLR26
EQS News ID: 2382592

 
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2382592  13.08.2026 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

13.08.2026 / 13:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/berichte-prasentationen/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/reports-presentations/financial-reports/


13.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Deutschland
Internet: www.delti.com
LEI Code: 529900F3EU2GVHVCLR26

 
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2378894  13.08.2026 CET/CEST

Delticom AG: HV beschließt Dividende

Delticom AG: HV beschließt Dividende

Delticom AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Delticom AG: HV beschließt Dividende

07.07.2026 / 16:30 CET/CEST
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Delticom AG: HV beschließt Dividende

Hannover, den 7. Juli 2026 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, schüttet für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 0,12 € je Aktie aus.

Auf der Hauptversammlung der Delticom AG, die mit den Marken ReifenDirekt, MotorradreifenDirekt und Autoreifenonline die führenden Onlinereifenshops für private und gewerbliche Endkunden im europäischen Raum betreibt, waren 56,03 % des Grundkapitals vertreten. Allen Tagesordnungspunkten stimmten die Aktionäre mit großer Mehrheit zu. Michael Thöne-Flöge wurde als Mitglied des Aufsichtsrats bestätigt. Für das Geschäftsjahr 2025 erhalten die Anteilseigner eine Dividendenauszahlung pro Aktie in Höhe von 0,12 €. Der Gesamtjahresumsatz der Delticom-Gruppe lag 2025 mit 483,7 Mio. € leicht über dem Vorjahreswert von 481,6 Mio. €. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug 20,1 Mio. €. Das Konzernergebnis belief sich auf 4,1 Mio. €.

„2025 hat unter Beweis gestellt, dass Delticom auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld profitabel agiert. Wir haben unser Augenmerk verstärkt auf die Effizienz unserer internen Abläufe und die optimale Ausschöpfung unserer operativen Kapazitäten gelegt. Durch gezielte Fortschritte in der digitalen Prozessautomatisierung und eine noch robustere Basis haben wir unsere Substanz nachhaltig gesichert“, sagt Delticom-Vorstand Andreas Prüfer in seiner Rede. „Auf diesem Fundament bauen wir nun entschlossen auf: Wir entwickeln Delticom konsequent von einem Onlinehändler zu einer automatisierten, KI-gestützten Service-Plattform weiter, um unsere führende Marktposition in Europa nachhaltig zu sichern.“

Der Halbjahresbericht wird am 13.08.2026 auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung gestellt.


<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und mehr als 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 340 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber über 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2025 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 484 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2026 waren 94 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt:

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



07.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Deutschland
Telefon: +49 (0)511-93634-8000
Fax: +49 (0)511 8798 9138
E-Mail: info@delti.com
Internet: www.delti.com
ISIN: DE0005146807
WKN: 514680
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2361854

 
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2361854  07.07.2026 CET/CEST

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

01.06.2026 / 13:41 CET/CEST
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Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
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Empfehlung: Kaufen
seit: 01.06.2026
Kursziel: 5,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Kai Kindermann; Bastian Brach

Q1: Delticom zeigt stabile Ertragskraft

Delticom hat Zahlen für das erste Quartal veröffentlicht und im Zuge dessen die Guidance für 2026 bestätigt.

Top-Line durch Wetter und Konjunktur belastet: Das erste Quartal war von einer konjunkturbedingt zurückhaltenden Nachfrage geprägt. Zudem konnte Delticom nicht von einem vorgezogenen Start der Sommerreifensaison profitieren, da die Temperaturen erst im Verlauf des zweiten Quartals spürbar anstiegen. Infolgedessen ging das abgesetzte Bruttowarenvolumen um 5,9% zurück und entwickelte sich damit ähnlich wie der europäische Gesamtmarkt, der einen Rückgang von 4,0% yoy verzeichnete. Entsprechend sank der Konzernumsatz auf 99,0 Mio. EUR (-6,1% yoy).

[Abbildung]

Q1-Profitabilität auf hohem Niveau: Nach dem außergewöhnlich starken Vorjahresquartal normalisierte sich die Bruttomarge auf 22,2% (Q1/25: 27,5%). Trotz eines deutlich geringeren Rohertrags (-6,9 Mio. EUR yoy exkl. sbE) konnte das EBITDA mit 1,0 Mio. EUR (Vj.: 1,5 Mio. EUR) auf einem soliden Niveau gehalten werden. Vor dem Hintergrund des weiterhin anspruchsvollen Marktumfelds dürfte Delticom auch in den kommenden Quartalen den Fokus auf die Profitabilität legen. Dies steht im Gegensatz zum Vorjahresquartal Q2/25, als das Unternehmen in einem deutlich günstigeren Marktumfeld bewusst Wachstumsprioritäten auf Kosten des Ergebnisses setzte.

Weiterhin keine Klarheit bei China-Reifen: Eine Entscheidung bezüglich möglicher Strafzölle auf günstige China-Reifen seitens der Europäischen Union ist weiterhin ausstehend. Delticom hatte aufgrund möglicherweise rückwirkender Zölle letztes Jahr die Einfuhr im Q4 gestoppt. Die Produktionsverlagerungen laufen, wobei die tatsächlich verfügbaren Mengen aus diesen Produktionsstätten für das Wintergeschäft noch nicht vollständig absehbar sind.

Fazit: Als traditionelles Übergangsquartal zwischen Winter- und Sommerreifensaison besitzt Q1 für das Gesamtjahr nur eine begrenzte Aussagekraft. Positiv hervorzuheben ist dennoch die robuste Profitabilität in einem anspruchsvollen Marktumfeld. Wir bestätigen die Kaufempfehlung und das Kursziel.



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2337102  01.06.2026 CET/CEST

Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Delticom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

27.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807

WKN: 514680

(Eindeutige Kennung des Ereignisses: DelticomHV2026)


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden hiermit unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet am

Dienstag, den 7. Juli 2026, um 11:00 Uhr (MESZ)
 

in den Räumen des

Kongresszentrums im Designhotel Wienecke XI
Hildesheimer Straße 380
30519 Hannover
 

statt.

1.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten (Konzern-)Lageberichts für die Delticom AG und den Delticom-Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 am 24. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste (Konzern-)Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Delticom AG in Höhe von EUR 5.445.578,58 in Höhe von EUR 1.755.683,52 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie und zum Vortrag des restlichen Betrags von EUR 3.689.895,06 auf neue Rechnung zu verwenden. In Abweichung zu § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG soll der Anspruch auf die Dividende am 6. Oktober 2026 fällig sein.

Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

Bilanzgewinn: EUR 5.445.578,58
Verteilung an die Aktionäre: EUR 1.755.683,52
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 3.689.895,06

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene Anzahl von 200.665 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung vorsehen.

Der Vorschlag, gemäß § 58 Absatz 4 Satz 3 AktG ein gegenüber der gesetzlichen Grundregelung späteres Fälligkeitsdatum für den Dividendenanspruch festzulegen, ist Ergebnis der Abwägung der Verwaltung zwischen dem Dividendeninteresse der Aktionäre und dem Liquiditätsbedarf der Gesellschaft. Anstehende Investitionen in die Ausstattung des neuen Lagerstandorts Mehrum in Hannover, welcher ab Juli 2026 angemietet wird, werden die Liquidität zusätzlich zur Winterbevorratung im dritten Quartal 2026 planmäßig belasten. Um diesem Liquiditätsbedarf der Gesellschaft angemessen Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber die Aktionäre trotzdem am Erfolg des Geschäftsjahres 2025 in Form einer Dividende teilhaben zu lassen, soll die Dividendenauszahlung an die Aktionäre am 6. Oktober 2026 und damit nach dem Start des Liquidität generierenden Wintergeschäfts erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit diesem Vorschlag die Gewinnpartizipationsinteressen der Aktionäre mit den operativen Bedürfnissen der Gesellschaft in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2026

Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes der Prüfungsausschuss ist und als solcher eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht im Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Michael Thöne-Flöge wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit begann, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Mithin ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Delticom AG besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 9 Absatz (1) der Satzung der Delticom AG aus drei Mitgliedern. Er unterliegt nicht der Mitbestimmung. Alle Aufsichtsratsmitglieder werden daher als Vertreter der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat die für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied erforderliche Zeit aufwenden kann.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Michael Thöne-Flöge, Geschäftsführer der becker + flöge GmbH, wohnhaft in Hannover, Deutschland,

in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Eine Qualifikationsmatrix unter Einbeziehung des hier zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die über die Interseite

https://www.delti.com/de/investor-relations/corporate-governance/
erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/

abrufbar ist. Die vom Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße ist bereits erfüllt.

Im Hinblick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende Angaben zum Kandidaten Herrn Michael Thöne-Flöge gemacht:

•

Herr Michael Thöne-Flöge gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aufgrund seiner Wahl durch die Hauptversammlung zuletzt am 11. Mai 2021 bereits jetzt an. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

•

Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Michael Thöne-Flöge und den Gesellschaften der Delticom-Gruppe, den Organen der Delticom AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als zehn Prozent der stimmberechtigten Aktien an der Delticom AG beteiligten Aktionär.

Abgesehen von seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Delticom AG ist Herr Thöne-Flöge Mitglied eines einem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremiums, nämlich als Vorsitzender des Verwaltungsrats bei der Opticland GmbH in Nürnberg. Im Übrigen bestehen keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Der Aufsichtsrat erachtet den Kandidaten als im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig von der Gesellschaft, deren Vorstand und von kontrollierenden Aktionären. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Herr Thöne-Flöge dem Aufsichtsrat der Delticom AG seit mehr als 12 Jahren angehört und es gemäß Empfehlung C.7 Satz 3 des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ein gegen eine Unabhängigkeit von Gesellschaft und Vorstand sprechender Indikator sein kann, wenn ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat mehr als 12 Jahre angehört. Der Aufsichtsrat hat diese Fragestellung evaluiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Herr Thöne-Flöge trotz seiner mehr als zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sein Mandat unabhängig ausübt und seine Erfahrung und seine Kenntnisse betreffend die Delticom AG für den Gesamtaufsichtsrat hilfreich sind, informierte Entscheidungen zu treffen und Empfehlungen zu geben. Er ist deshalb der Meinung, dass Herr Thöne-Flöge trotz seiner langen Amtszeit unabhängig ist.

Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten finden sich in seinem Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt und im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer 1 der „Informationen und Berichte an die Hauptversammlung“ abgedruckt ist.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 des Aktiengesetzes erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Gemäß § 162 des Aktiengesetzes ist ein Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 des Aktiengesetzes zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat legen der Hauptversammlung daher den unter der Internetadresse

www.delti.com/HV

zugänglichen, gemäß § 162 des Aktiengesetzes für das Geschäftsjahr 2025 erstellten und von dem Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen, gemäß § 162 Absatz 3 des Aktiengesetzes auf das Vorliegen aller gesetzlich vorgeschriebenen Angaben geprüften sowie mit dem entsprechenden Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der Delticom AG vor. Dieser ist auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

www.delti.com/HV

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

 

Der gemäß § 162 des Aktiengesetzes erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Delticom AG für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.

8.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2026) sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2026; Satzungsänderung

Das von der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 7 gebilligte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sieht im Rahmen der langfristig aktienbasierten variablen Vergütung die Ausgabe von Aktienoptionsrechten an Vorstandsmitglieder vor, so dass weiterhin signifikanter Bedarf für die Ausgabe von Aktienoptionsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft besteht. Darüber hinaus soll dem Vorstand auch künftig die Möglichkeit gegeben werden, Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen sowie Geschäftsführer verbundener Unternehmen durch Aktienoptionen zu motivieren und langfristig an die Gesellschaft zu binden.

Um auch zukünftig ausreichend Optionsrechte hierfür zur Verfügung zu haben, soll eine zusätzliche Ermächtigung geschaffen werden, die neben die bestehende, bereits in erheblichem Umfang ausgenutzte Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten durch die Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 (Tagesordnungspunkt 8) tritt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

a)

Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2026)

Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, beziehungsweise der Aufsichtsrat, soweit Optionsrechte an Vorstandsmitglieder gewährt werden, wird ermächtigt, bis zum 6. Juli 2031 einmalig, mehrmalig oder – soweit ausgegebene Optionsrechte verfallen oder sonst erlöschen – wiederholt Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 925.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu gewähren.

aa)

Kreis der Bezugsberechtigten

Von den Optionsrechten zum Bezug von insgesamt bis zu 925.000 Aktien dürfen Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 850.000 Aktien an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe A), zum Bezug von insgesamt bis zu 25.000 Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe B), zum Bezug von insgesamt bis zu 25.000 Aktien an Mitglieder der Geschäftsführung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Gruppe C) und zum Bezug von insgesamt bis zu 25.000 Aktien an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Gruppe D) ausgegeben werden.

Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen in einem ungekündigten Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zur Gesellschaft (betreffend Gruppen A und B) bzw. zu einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (betreffend Gruppen C und D) stehen.

Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und die Zahl der Optionsrechte für jeden Bezugsberechtigten werden im Fall der Gruppe A durch den Aufsichtsrat und im Fall der Gruppen B, C und D durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats sowie – nur betreffend Gruppen C und D – mit der ggf. rechtlich erforderlichen Zustimmung von Gremien bei dem jeweiligen verbundenen Unternehmen festgelegt.

Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

bb)

Laufzeit, Wartezeit, Ausübungszeiträume, Sperrfristen

Die Optionsrechte haben jeweils eine Laufzeit von maximal 10 Jahren ab dem Tag des Entstehens des jeweiligen Optionsrechts („Ausgabetag„).

Die Bezugsberechtigten können die Optionsrechte frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren, beginnend am Ausgabetag, ausüben.

Die Optionsrechte dürfen ferner nur jeweils in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung eines Konzernhalbjahresfinanzberichts gemäß §§ 115, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, eines freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts für das dritte Quartal entsprechend den Vorgaben von §§ 115 Absatz 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 und 4, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Absatz 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für das dritte Quartal oder eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§ 114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgeübt werden („Ausübungszeiträume„).

Darüber hinaus ist eine Ausübung innerhalb folgender Sperrfristen nicht möglich:

•

innerhalb von zwei Wochen vor dem Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft und

•

von dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug neuer Aktien oder von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem die Aktien der Gesellschaft erstmals an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse „ex Bezugsrecht“ notiert werden.

Im Übrigen sind die aus den Vorschriften betreffend den Insiderhandel und den geschlossenen Zeitraum bei Eigengeschäften von Führungskräften in der Verordnung EU Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und sonstigen Rechtsvorschriften folgenden Ausübungsbeschränkungen zu beachten.

Die Optionsrechte verfallen nach Ablauf der Laufzeit entschädigungslos.

cc)

Ausübungspreis, Erfolgsziel

Jedes Optionsrecht berechtigt nach Maßgabe der festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug einer nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stückaktie der Gesellschaft. Der bei Ausübung des Optionsrechts zum Bezug einer Aktie zu zahlende Ausübungspreis entspricht dem ungewichteten Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag des jeweiligen Optionsrechts.

„Schlusspreis“ ist, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der letzte im fortlaufenden Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Preis der Aktie der Gesellschaft.

In jedem Fall ist jedoch mindestens der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Absatz 1 des Aktiengesetzes als Ausübungspreis zu zahlen.

Voraussetzung für die Ausübung eines Optionsrechts ist, dass der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den fünf Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem das Optionsrecht ausgeübt wird, mindestens 130 % des Ausübungspreises beträgt (Erfolgsziel). Sofern diese Voraussetzung für einen bestimmen Ausübungszeitraum vorliegt, ist die Ausübung während dieses Ausübungszeitraums unabhängig von der weiteren Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft möglich.

dd)

Erwerbszeiträume

Optionsrechte können in mehreren Tranchen bis zum 6. Juli 2031, frühestens jedoch nach Eintragung des bedingten Kapitals I/2026 im Handelsregister, ausgegeben werden. Der Ausgabetag muss in dem Zeitraum von 60 Tagen nach der Veröffentlichung eines freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts für das dritte Quartal entsprechend den Vorgaben von §§ 115 Absatz 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 und 4, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Absatz 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für das dritte Quartal oder eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§ 114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes liegen.

ee)

Weitere Ausgestaltung

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats sowie – nur betreffend Gruppen C und D – mit der ggf. rechtlich erforderlichen Zustimmung von Gremien bei dem jeweiligen verbundenen Unternehmen die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe der Bezugsaktien festzulegen. Soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, werden die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie der Ausgabe der Bezugsaktien vom Aufsichtsrat festgelegt. Weitere Einzelheiten im Sinne der vorstehenden Sätze können insbesondere sein:

•

Durchführung des Programms sowie Bedingungen der Gewährung und Ausübung der Optionsrechte,

•

Modalitäten bei Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses,

•

Ausgabe der Bezugsaktien in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben,

•

Regelungen betreffend die Übertragbarkeit von Optionsrechten und die Behandlung von Optionsrechten in Sonderfällen wie z.B. Übernahme der Gesellschaft durch Dritte, Elternzeit oder Tod des Bezugsberechtigten und

•

etwaige Änderungen des Programms, die aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, insbesondere einer Änderung der Kapitalverhältnisse, notwendig werden.

ff)

Berichtspflicht

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über die gewährten Optionsrechte und deren Ausübung für jedes Geschäftsjahr nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften im Anhang zum Jahresabschluss, im Konzernanhang oder im Geschäftsbericht berichten.

b)

Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2026, Satzungsänderung

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 925.000 (in Worten: Euro neunhundertfünfundzwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 925.000 (in Worten: neunhundertfünfundzwanzigtausend) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2026). Das bedingte Kapital I/2026 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2026 (Tagesordnungspunkt 8 lit. a)) durch die Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

§ 5 der Satzung der Gesellschaft wird um einen neuen Absatz (11) mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„(11) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 925.000 (in Worten: Euro neunhundertfünfundzwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 925.000 (in Worten: neunhundertfünfundzwanzigtausend) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2026). Das bedingte Kapital I/2026 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2026 (Tagesordnungspunkt 8 lit. a)) durch die Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.“
9.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Delticom AG als herrschender Gesellschaft und Organträger und der Delticom GmbH als beherrschter Gesellschaft und Organgesellschaft

Die Delticom AG als herrschende Gesellschaft und Organträgerin und die Delticom GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 210284, („DC GmbH„) als beherrschte Gesellschaft und Organgesellschaft haben am 19. Mai 2026 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag („BEAV„) abgeschlossen.

Der BEAV hat folgenden wesentlichen Inhalt:

•

DC GmbH unterstellt ihre Leitung der Delticom AG. Die Delticom AG ist damit berechtigt, der Geschäftsführung von DC GmbH Weisungen hinsichtlich der Leitung von DC GmbH zu erteilen, und die Geschäftsführung von DC GmbH ist verpflichtet, diesen Weisungen Folge zu leisten. Es ist jedoch nicht zulässig, die Weisung zu erteilen, den BEAV zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beenden. Die Delticom AG kann von der Geschäftsführung der DC GmbH jederzeit Auskünfte über die rechtlichen, geschäftlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten von DC GmbH verlangen und jederzeit Einsicht in deren Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen nehmen.

•

DC GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die Delticom AG abzuführen. Maßgeblich für den Umfang der Gewinnabführung ist § 301 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Danach ist derzeit, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen gemäß den Vorschriften des BEAV, der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um den gemäß § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs ausschüttungsgesperrten Betrag, abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht erstmalig für das ganze Geschäftsjahr, in dem der BEAV wirksam wird, und immer am jeweiligen Bilanzstichtag von DC GmbH. Zu diesem Zeitpunkt wird der Anspruch auch fällig und ist bis zu seiner Erfüllung mit einem Zinssatz in der jeweiligen gesetzlichen Höhe für beiderseitige Handelsgeschäfte – derzeit 5 % p.a. – zu verzinsen, wobei Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug unberührt bleiben.

•

DC GmbH kann während der Laufzeit des BEAV mit Zustimmung der Delticom AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Andere Gewinnrücklagen, die während der Laufzeit des BEAV gebildet werden, sind auf Verlangen der Delticom AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn an die Delticom AG abzuführen. Vor und während der Laufzeit des BEAV gebildete sonstige Rücklagen, Gewinnrücklagen, die vor der Laufzeit des Vertrags gebildet wurden, sowie ein aus dieser Zeit bestehender Gewinnvortrag dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden.

•

Für die Verlustübernahmeverpflichtung der Delticom AG gegenüber DC GmbH findet die Vorschrift des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung. Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht jeweils am Bilanzstichtag von DC GmbH und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig. Er ist bis zu seiner Erfüllung mit einem Zinssatz in der jeweiligen gesetzlichen Höhe für beiderseitige Handelsgeschäfte – derzeit 5 % p.a. – zu verzinsen, wobei Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug unberührt bleiben.

•

Der BEAV wurde unter den aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung der Hauptversammlung der Delticom AG und der Gesellschafterversammlung von DC GmbH abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung von DC GmbH wird dem BEAV kurzfristig nach der Hauptversammlung der Delticom AG die Zustimmung erteilen, sofern die Hauptversammlung der Delticom AG dem Abschluss des BEAV zustimmt. Der BEAV wird wirksam mit Eintragung im Handelsregister für DC GmbH. Der BEAV gilt – mit Ausnahme seiner beherrschungsvertraglichen Komponente, welche ab Eintragung in das Handelsregister gilt – erstmalig ab Beginn des zum Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres von DC GmbH.

•

Der BEAV wird für eine feste Laufzeit von fünf Zeitjahren, also sechzig Monaten, ab dem Beginn des Geschäftsjahres von DC GmbH, in dem er im Handelsregister für DC GmbH eingetragen wird, abgeschlossen. Während dieses Zeitraums ist er nicht ordentlich kündbar. Fällt das Ende dieser festen Laufzeit nicht auf das Ende eines Geschäftsjahres von DC GmbH, verlängert sich der BEAV automatisch bis zum Ende des zu diesem Zeitpunkt laufenden Geschäftsjahres von DC GmbH. Wird der BEAV nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf von einer der Parteien ordentlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr von DC GmbH.

•

Von diesen Regelungen bleibt das Recht zur Kündigung des BEAV aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unberührt. Als wichtige Gründe gelten für beide Parteien nach dem BEAV insbesondere eine Veräußerung oder Einbringung von Anteilen an DC GmbH durch die Delticom AG, die zur Folge hat, dass die Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung von DC GmbH gegenüber der Delticom AG nicht mehr vorliegen, eine Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation der Delticom AG oder eine formwechselnde Umwandlung (mit Ausnahme des Formwechsels in eine andere Kapitalgesellschaft), Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation von DC GmbH sowie sonstige Umstände, die zum Zeitpunkt ihres Eintretens nach deutschem Steuerrecht einen wichtigen Grund für die steuerlich unschädliche Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf seiner steuerlichen Mindestlaufzeit darstellen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist DC GmbH lediglich zur Abführung der anteiligen Gewinne bzw. Delticom AG lediglich zum Ausgleich der anteiligen Verluste von DC GmbH, die bis zum Wirksamwerden dieser Kündigung entstanden sind, verpflichtet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Beendigung des Vertrages hat die Delticom AG den Gläubigern von DC GmbH Sicherheit zu leisten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 303 des Aktiengesetzes gilt insoweit in seiner jeweils anwendbaren Fassung entsprechend.

Die Delticom AG ist direkt zu 100 % an DC GmbH beteiligt. Deshalb muss der BEAV weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende Gesellschafter von DC GmbH vorsehen. Eine Prüfung des BEAV ist aus diesem Grund entsprechend § 293b Abs. 1 des Aktiengesetzes ebenfalls nicht erforderlich.

Der Vorstand der Delticom AG und die Geschäftsführung von DC GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß § 293a des Aktiengesetzes über den BEAV erstattet, der zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an unter

www.delti.com/HV

zugänglich ist, in den Geschäftsräumen der Delticom AG, Hedwig-Kohn-Straße 1, 31319 Sehnde, und in den Geschäftsräumen der Delticom GmbH, Hedwig-Kohn-Straße 1, 31319 Sehnde, ausliegt und auch in der Hauptversammlung der Delticom AG zugänglich gemacht wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

 

dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Delticom AG als herrschender Gesellschaft und Organträgerin und der Delticom GmbH als beherrschter Gesellschaft und Organgesellschaft vom 19. Mai 2026 zuzustimmen.

10.

Beschlussfassung über eine Änderung von § 6 Absatz 1 Satz 3 der Satzung betreffend die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft sollen Vorstandsmitglieder bei Beendigung der Amtszeit, für die sie bestellt werden, das 67. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Im Hinblick auf die gestiegene Lebenserwartung, die zu erwartende weitere Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung und zur Vermeidung diskriminierungsrechtlicher Risiken im Hinblick auf früher eingreifende Altersgrenzen soll diese Regelung dergestalt angepasst werden, dass nunmehr auf die Vollendung des 70. Lebensjahrs abgestellt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 6 Absatz 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Vorstandsmitglieder sollen bei Beendigung der Amtszeit, für die sie bestellt werden, das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.“

11.

Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals I/2019 nebst entsprechender Satzungsänderung

Die Gesellschaft beabsichtigt, das bedingte Kapital I/2019 gemäß § 5 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft, welches derzeit noch in Höhe von bis zu EUR 260.936 besteht und das der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten dient, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden oder aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) unter Berücksichtigung der durch die Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Änderungen durch die Gesellschaft ausgegeben wurden, teilweise weiter aufzuheben und nur noch insoweit bestehen zu lassen als noch nicht verfallene Optionsrechte ausstehen, die potenziell bei Ausübung mit Aktien aus diesem bedingten Kapital zu bedienen sind.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Das von der Hauptversammlung am 12. August 2019 beschlossene, durch Beschluss der Hauptversammlung am 10. Mai 2022 geänderte und durch Beschluss der Hauptversammlung am 9. Juli 2025 reduzierte, in § 5 Absatz (7) der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Kapital I/2019 wird insoweit aufgehoben, als es einen Betrag von EUR 211.266 übersteigt, und wie folgt gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 211.266 (in Worten: Euro zweihundertelftausend zweihundertsechsundsechzig) durch Ausgabe von bis zu 211.266 (in Worten: zweihundertelftausend zweihundertsechsundsechzig) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2019). Das bedingte Kapital I/2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die

–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden oder

–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) unter Berücksichtigung der durch die Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Änderungen durch die Gesellschaft ausgegeben wurden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

§ 5 Absatz (7) der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 211.266 (in Worten: Euro zweihundertelftausend zweihundertsechsundsechzig) durch Ausgabe von bis zu 211.266 (in Worten: zweihundertelftausend zweihundertsechsundsechzig) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2019). Das bedingte Kapital I/2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die
 
–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden oder

–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) unter Berücksichtigung der durch die Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Änderungen durch die Gesellschaft ausgegeben wurden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.“

2.

INFORMATIONEN UND BERICHTE AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG

1.

Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 6 sind nachfolgend der Lebenslauf und weitere Informationen zu dem zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben:

Herr Michael Thöne-Flöge

Profil

Herr Thöne-Flöge ist Geschäftsführer der becker + flöge GmbH, einem familiengeführten niedersächsischen Augenoptikunternehmen. Herr Thöne-Flöge, geboren im Jahr 1966, ist verheiratet mit Katja-Manon Flöge und Familienvater von zwei Kindern.

Beruflicher Werdegang

01/1998 – dato Geschäftsführer becker + flöge GmbH
10/1995 – 01/1998 Leitender Angestellter becker + flöge GmbH
01/1994 – 10/1995 Vertriebsingenieur bei der Armatech / Contech GmbH in Norderstedt / Hamburg für die Produkte der englischen Unternehmen Orbit Valve PLC. und Kaldair Ltd. in Deutschland
12/1992 – 06/1993 Praktikum bei der Steag AG, Kraftwerk Walsum, im Rahmen der Studien- und Diplom-Arbeit
08/1987 – 06/1992 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Messo Metallurgie GmbH / Mannesmann Demag AG, Duisburg im Bereich Prozesstechnik / EDV Teilzeitanstellung parallel zum Studium
08/1982 – 06/1983 Praktikant im Rahmen der Fachoberschule bei der Thyssen AG, Duisburg

Akademische Ausbildung

11/1993 Diplom-Ingenieur Universität-GH-Duisburg
10/1992 – 10/1993 Diplom- und Studien-Arbeit im Rahmen eines Gemeinschafts-Projekts bei der Steag AG, Kraftwerk Walsum
10/1984 – 10/1992 Studium Elektrotechnik Studiengang II (Dipl.-Ing.) an der Universität-GH-Duisburg

Ausgewählte Mitgliedschaften und Ämter

2012 – 2014 Mitglied des Handelsausschuss des DIHK, Berlin
2007 – dato Mitglied des Aufsichtsrats der Delticom AG, Hannover
2005 – dato Mitglied des Handelsausschusses der IHK Hannover;
2005 – 2024 Vorsitzender
2004 – dato Handelsrichter am Landgericht Hannover
2000 – dato Mitglied der Vollversammlung der IHK Hannover
1999 – dato Mitglied des Verwaltungsrats der Opticland GmbH
Einkaufskooperation für Augenoptiker, Nürnberg,
seit 2000 Vorsitzender
2.

Informationen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Nach der derzeit bestehenden Ermächtigung gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bzw. der Aufsichtsrat an Stelle des Vorstands, soweit Optionsrechte an Vorstandsmitglieder gewährt werden, ermächtigt, bis zum 5. Juni 2029 einmalig, mehrmalig oder – soweit ausgegebene Optionsrechten verfallen oder sonst erlöschen – wiederholt Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.400.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben („Ermächtigung 2024„).

Die Ermächtigung 2024 wurde bereits in erheblichem Umfang ausgeschöpft.

Das von der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 7 gebilligte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sieht im Rahmen der langfristig aktienbasierten variablen Vergütung die Ausgabe von Aktienoptionsrechten an Vorstandsmitglieder vor, so dass weiterhin ein signifikanter Bedarf für die Ausgabe von Aktienoptionsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft besteht. Darüber hinaus soll dem Vorstand auch künftig die Möglichkeit gegeben werden, Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen sowie Geschäftsführer verbundener Unternehmen durch Aktienoptionen zu motivieren und langfristig an die Gesellschaft zu binden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Möglichkeit zu schaffen, Aktienoptionen mit Optionsrechten zum Erwerb von bis zu 925.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft auszugeben. Die maximal ausgebbaren Aktienoptionen verteilen sich auf die bezugsberechtigten Gruppen wie folgt:

•

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe A): maximal 850.000 Optionsrechte zum Bezug von bis zu 850.000 Aktien,

•

Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe B): maximal 25.000 Optionsrechte zum Bezug von bis zu 25.000 Aktien,

•

Mitglieder der Geschäftsführung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Gruppe C): maximal 25.000 Optionsrechte zum Bezug von bis zu 25.000 Aktien,

•

Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Gruppe D): maximal 25.000 Optionsrechte zum Bezug von bis zu 25.000 Aktien.

Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht aufgrund der Zweckgebundenheit des bedingten Kapitals im Sinne von § 192 Absatz 2 Nr. 3 des Aktiengesetzes bereits kraft Gesetzes nicht.

Der bei Ausübung eines Optionsrechts zum Bezug einer Aktie zu zahlende Ausübungspreis entspricht dem ungewichteten Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag des Optionsrechts. Dabei bedeutet „Schlusspreis„, im Hinblick auf jeden einzelnen dieser fünf Börsenhandelstage, den im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelten Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, den letzten im fortlaufenden Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Preis der Aktie der Gesellschaft. Immer ist aber mindestens der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Absatz 1 des Aktiengesetzes als Ausübungspreis zu zahlen.

Die Optionsrechte haben jeweils eine Laufzeit von maximal 10 Jahren ab dem Tag des Entstehens des jeweiligen Optionsrechts, dem sogenannten Ausgabetag. Die Optionsrechte können in einer Tranche oder mehreren Tranchen oder auch – soweit ausgegebene Optionsrechte verfallen oder sonst erlöschen – wiederholt bis zum 6. Juli 2031 ausgegeben werden. Frühestens kann dies nach Eintragung des bedingten Kapitals I/2026 im Handelsregister geschehen.

In Übereinstimmung mit § 193 Absatz 2 Nr. 4 des Aktiengesetzes können die Optionsrechte frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren, die am Ausgabetag beginnt, ausgeübt werden.

Ferner sind bestimmte Ausübungszeiträume festgelegt: Die Optionsrechte dürfen nur jeweils in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung eines Konzernhalbjahresfinanzberichts gemäß §§ 115, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, eines freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts für das dritte Quartal entsprechend den Vorgaben von §§ 115 Absatz 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 und 4, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Absatz 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für das dritte Quartal oder eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§ 114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgeübt werden.

Jedoch ist eine Ausübung innerhalb von zwei Wochen vor dem Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft und in einem Zeitraum beginnend mit dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug neuer Aktien oder von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, und endend mit dem Tag, an dem die Aktien der Gesellschaft erstmals an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse „ex Bezugsrecht“ notiert werden, ausgeschlossen.

Eine Ausübung der Optionsrechte ist ferner nur möglich, wenn der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den fünf Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem das Optionsrecht ausgeübt wird, mindestens 130 % des Ausübungspreises beträgt (Erfolgsziel). Sofern diese Voraussetzung für einen bestimmten Ausübungszeitraum vorliegt, ist die Ausübung während dieses Ausübungszeitraums unabhängig von der weiteren Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft möglich.

Die Ausgabe der Optionsrechte kann jeweils in dem Zeitraum von 60 Tagen nach der Veröffentlichung eines freiwilligen Konzernquartalsfinanzberichts für das dritte Quartal entsprechend den Vorgaben von §§ 115 Absatz 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 und 4, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer Konzernquartalsmitteilung im Sinne von § 53 Absatz 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für das dritte Quartal oder eines Konzernjahresfinanzberichts gemäß §§ 114, 117 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfolgen.

Die weiteren Einzelheiten und Bedingungen des Aktienoptionsprogramms soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen; soweit es um die Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands geht, soll dies allein durch den Aufsichtsrat erfolgen. Sofern betreffend die Gruppen C und D im Einzelfall die Zustimmung sonstiger Gremien von verbundenen Unternehmen rechtlich erforderlich sein sollte, wird dies beachtet.

Zur Bedienung der Optionsrechte aus den unter Ausnutzung dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktienoptionen soll ein bedingtes Kapital I/2026 in Höhe von bis zu EUR 925.000, eingeteilt in bis zu 925.000 Aktien, geschaffen werden.

Folgende bedingte Kapitalia bestehen derzeit noch, die potenziell zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten noch benötigt und daher derzeit noch nicht aufgehoben werden sollen:

•

bedingtes Kapital I/2014 über derzeit noch bis zu EUR 25.000 zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 29. April 2014 ausgegeben wurden,

•

bedingtes Kapital I/2019 über derzeit noch bis zu EUR 260.936 zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. August 2019 – ggf. unter Berücksichtigung der durch die Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 beschlossenen Änderungen – ausgegeben wurden – es ist jedoch vorgesehen, dass dieses durch Beschluss dieser Hauptversammlung unter TOP 11 auf bis zu EUR 211.266 reduziert wird – und

•

bedingtes Kapital I/2023 über derzeit noch bis zu EUR 404.219 zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 ausgegeben wurden.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsrechten dient ferner noch das bedingte Kapital I/2024 in Höhe von bis zu EUR 1.400.000. Es sichert die Ausgabe von Optionsrechten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 zu Tagesordnungspunkt 8 a) ab. Auf Basis dieser Ermächtigungsgrundlage wurden bis dato bereits 1.036.323 Optionsrechte ausgegeben.

Nach Umsetzung der jetzt vorgesehenen Einführung des bedingten Kapitals I/2026 und gleichzeitiger Reduzierung des bedingten Kapitals I/2019 gemäß Beschlussfassung zu TOP 11 dieser Hauptversammlung wird die Summe aller dann bestehenden bedingten Kapitalia (bedingtes Kapital I/2014, (reduziertes) bedingtes Kapital I/2019, bedingtes Kapital I/2023, bedingtes Kapital I/2024, bedingtes Kapital I/2025 und bedingtes Kapital I/2026) etwa 57,08 % und die Summe aller dann bestehenden bedingten Kapitalia im Sinne von § 192 Absatz 2 Nr. 3 des Aktiengesetzes (bedingtes Kapital I/2014, (reduziertes) bedingtes Kapital I/2019, bedingtes Kapital I/2023, bedingtes Kapital I/2024 und bedingtes Kapital I/2026) etwa 19,99 % des derzeit im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals betragen. Die Höchstgrenzen des Aktiengesetzes (60 % bzw. 20 % des Grundkapitals) werden damit eingehalten.

Nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 925.000 zur Absicherung der Optionsrechte, die unter Ausnutzung der neuen Ermächtigung ausgegeben werden, im Hinblick auf die mit einem Aktienoptionsprogramm verbundenen positiven Auswirkungen für die Gesellschaft, nämlich der Incentivierung und langfristigen Bindung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern, gerechtfertigt und im Hinblick auf die entsprechende Vergütungskomponente in dem aktuellen, durch die Hauptversammlung gebilligten Vorstandsvergütungssystem auch geboten. Das gilt auch unter Berücksichtigung des Verwässerungseffekts, der bei einer Inanspruchnahme des bedingten Kapitals eintritt.


Sehnde, im Mai 2026

Gez. Der Vorstand


WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPT-VERSAMMLUNG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 14.831.361 nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 14.831.361 Stimmrechte.

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft insgesamt 200.665 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien können in der Hauptversammlung keine Rechte ausgeübt werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre ‒ persönlich oder durch Bevollmächtigte ‒ berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („technical record date“) maßgeblich, weil vom 1. Juli 2026, 00:00 Uhr (MESZ), bis 7. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 des Aktiengesetzes ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. Da im Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 7. Juli 2026 Rechte aus Aktien nur für denjenigen bestehen, der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, und ab dem 1. Juli 2026, 00:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen mehr im Aktienregister vorgenommen werden, hat derjenige, der danach Aktien erwirbt, in der Hauptversammlung am 7. Juli 2026 nur ein Teilnahme- und Stimmrecht, wenn ihn der Veräußerer zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt oder ermächtigt und die Anmeldung zur Hauptversammlung frist- und ordnungsgemäß erfolgt.

Intermediäre, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes sowie diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen, dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes.

Die Anmeldung des Aktionärs hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu erfolgen:

 

Delticom AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: hv@gfei.de

Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die am 16. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der Aktionärsnummer und seines vollständigen Namens oder seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister eingetragen und aus dem dem Aktionär zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich.

Auch neue Aktionäre, die nach dem 16. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), bis 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird, können sich unter Nennung ihres vollständigen Namens bzw. ihrer vollständigen Firma, ihres Wohnorts bzw. ihrer Geschäftsanschrift und ihrer Aktionärsnummer zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) unter Verwendung der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse anmelden.

Alternativ kann die Anmeldung durch Nutzung des Aktionärsportals, das über die Webseite

www.delti.com/HV

erreichbar ist, erfolgen. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer und ein individuelles Zugangspasswort für den Erstzugang zum Aktionärsportal können Aktionäre den ihnen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die nach dem 16. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), bis 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher diese Unterlagen nicht zugeschickt werden, können über die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse ein persönliches Aktionärsanschreiben mit der erforderlichen Aktionärsnummer und einem individuellen Zugangspasswort anfordern.

Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt oder am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Wenn weder ein Intermediär, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform.

Erfolgt in diesen Fällen die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet werden:

 

Delticom AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: hv@gfei.de

Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 des Aktiengesetzes nicht etwas anderes ergibt (siehe unten).

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die vollständige Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann.

Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt.

Eine Erteilung oder ein Widerruf der Vollmacht an die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse müssen bis zum 6. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), dort zugehen. Das Gleiche gilt für die Übermittlung eines Nachweises der Vollmacht an die oben genannte Anschrift.

Alternativ kann die Erteilung oder der Widerruf der Vollmacht durch Nutzung des Aktionär-sportals, das über die Webseite

www.delti.com/HV

erreichbar ist, bis zum vorgenannten Zeitpunkt erfolgen. Auch in diesem Fall ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer und ein individuelles Zugangspasswort für den Erstzugang zum Aktionärsportal können Aktionäre den ihnen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die nach dem 16. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), bis 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher diese Unterlagen nicht zugeschickt werden, können über die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse ein persönliches Aktionärsanschreiben mit der erforderlichen Aktionärsnummer und einem individuellen Zugangspasswort anfordern.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, z.B. einer Depotbank oder eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person, besteht ein Textformerfordernis weder nach der Satzung der Gesellschaft noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 des Aktiengesetzes findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes) nachprüfbar festhalten muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu erfragen.

Wenn ein Aktionär einen Intermediär, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person, bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser in der Hauptversammlung der Delticom AG vertreten bzw. anwesend sein wird.

Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können Intermediäre, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person, Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten sind, gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes) nur erteilen, wenn die Vollmacht dies gestattet.

Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten wird den am 16. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Formulare zur Vollmachterteilung in der Hauptversammlung erhalten die Aktionäre an der Ein- und Auslasskontrolle der Hauptversammlung. Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten ebenfalls ein Formular zur Vollmachtserteilung. Ein entsprechendes Formular steht ferner über die Internetadresse

www.delti.com/HV

zum Abruf zur Verfügung.

STIMMABGABE DURCH DIE VON DER GESELLSCHAFT BENANNTEN STIMMRECHTSVERTRETER

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch Mitarbeiter der Delticom AG als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist die frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich.

Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll; die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In diesen Fällen werden sie sich der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die oben für die Erteilung von Vollmachten genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zu erfolgen.

Gleiches gilt für den Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und die Änderung erteilter Weisungen.

Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.

Ein Formular zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese kann kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Ein entsprechendes Formular steht auch über die Internetadresse

www.delti.com/HV

zum Abruf zur Verfügung.

Die Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse ist vor der Hauptversammlung nur bis zum 6. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Erteilung oder Änderung von Weisungen wird berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft bis zum 6. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zugeht.

Alternativ kann die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der Widerruf einer diesen erteilten Vollmacht sowie die Änderung von diesen erteilten Weisungen durch Nutzung des Aktionärsportals, das über die Webseite

www.delti.com/HV

erreichbar ist, bis zum vorgenannten Zeitpunkt erfolgen. Auch in diesem Fall ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht erforderlich. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer und ein individuelles Zugangspasswort für den Erstzugang zum Aktionärsportal können Aktionäre den ihnen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die nach dem 16. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), bis 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher diese Unterlagen nicht zugeschickt werden, können über die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse ein persönliches Aktionärsanschreiben mit der erforderlichen Aktionärsnummer und einem individuellen Zugangspasswort anfordern.

Auch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter benannten Zeitpunkt vor den Abstimmungen können form- und fristgerecht angemeldete und in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre bzw. deren Vertreter Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, z.B. durch Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars, das die Aktionäre an der Ein- und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung erhalten können.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmacht. In diesem Fall werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

RECHTE DER AKTIONÄRE

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem solchen Verlangen eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 6. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Absatz 2 in Verbindung mit § 122 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes) an den Vorstand der Gesellschaft an die nachstehend angegebene Adresse zu richten:

 

Delticom AG
Vorstand
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: hv@gfei.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung Vorstands über das Verlangen halten.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE

Darüber hinaus ist jeder Aktionär und Aktionärsvertreter berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.delti.com/HV

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:

 

Delticom AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: hv@gfei.de

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Aktiengesetzes vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer oder nicht die Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes enthalten.

Das Recht eines jeden Aktionärs oder Aktionärsvertreters, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung in der Hauptversammlung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt von diesem Recht unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich die Gegenanträge oder (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt.

AUSKUNFTSRECHT

Gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Da in dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 über die Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag beschlossen werden soll, ist in dieser Hauptversammlung gemäß § 293g Absatz 3 des Aktiengesetzes jedem Aktionär auf Verlangen auch Auskunft über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils zu geben.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes genannten Gründen absehen.

Ferner bestimmt § 16 Absatz (3) der Satzung der Gesellschaft unter anderem, dass der Versammlungsleiter ermächtigt ist, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.delti.com/HV

zugänglich.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.delti.com/HV

zugänglich:

•

der Inhalt der Einberufung zur Hauptversammlung,

•

eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll,

•

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen:

–

der festgestellte Jahresabschluss der Delticom AG zum 31. Dezember 2025,

–

der gebilligte Konzernabschluss für den Delticom-Konzern zum 31. Dezember 2025,

–

der zusammengefasste (Konzern-)Lagebericht für die Delticom AG und für den Delticom-Konzern für das Geschäftsjahr 2025,

–

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuches,

–

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025,

–

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,

•

der Geschäftsbericht 2025,

•

der Lebenslauf des zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten (Tagesordnungspunkt 6),

•

der Vergütungsbericht 2025 (Tagesordnungspunkt 7),

•

der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 (auch abgedruckt in dieser Einberufung zur Hauptversammlung),

•

die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 9:

•

der am 19. Mai 2026 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Delticom AG und der Delticom GmbH,

•

die Jahresabschlüsse der Delticom AG, die Konzernabschlüsse des Delticom-Konzerns sowie die zusammengefassten Lageberichte für den Delticom-Konzern und die Delticom AG für die letzten drei Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023,

•

die Jahresabschlüsse der Delticom GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023,

•

der gemäß § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Delticom AG und der Geschäftsführung der Delticom GmbH vom 19. Mai 2026,

•

die Satzung der Gesellschaft,

•

die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung,

•

die Formulare, die für die Anmeldung zur und die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können,

•

nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht sowie

•

die Informationen gemäß § 125 Absatz 2 des Aktiengesetzes i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes, Artikel 4 Absatz 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 in deutscher und englischer Sprache.

Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hedwig-Kohn-Straße 1, 31319 Sehnde, und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ

Um Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Delticom AG personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten verarbeiten. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.

In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten anlässlich der Hauptversammlung an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter

www.delti.com/HV

 

Sehnde, im Mai 2026

Der Vorstand



27.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Deutschland
E-Mail: ir@delti.com
Internet: https://www.delti.com
ISIN: DE0005146807
WKN: 514680

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2334346  27.05.2026 CET/CEST

Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Fokus auf Profitabilität, Konzernergebnis verstetigt

Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Fokus auf Profitabilität, Konzernergebnis verstetigt

Delticom AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Fokus auf Profitabilität, Konzernergebnis verstetigt

12.05.2026 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Fokus auf Profitabilität, Konzernergebnis verstetigt

Hannover, den 12. Mai 2026 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, berichtet mit dieser vorliegenden Zwischenmeldung über den Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2026.

  • Bruttowarenvolumen (GMV) beträgt 121 Mio. € (Q1 2025: 128 Mio. €)
  • Umsatz beläuft sich auf 99 Mio. € (Q1 2025: 105 Mio. €)
  • Operatives EBITDA liegt bei 1,1 Mio. € (Q1 2025: 1,6 Mio. €)
  • Konzernergebnis in Höhe von -1,2 Mio. € auf Vorjahresniveau
  • Gesamtjahresprognose bestätigt

Gemäß dem Herstellerverband Tyres Europe (ETRMA) wurden im europäischen Ersatzreifengeschäft in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres 1 % mehr Pkw-, SUV- und Llkw-Reifen von der Industrie an den Handel abgesetzt. Die Nachfrage nach Ganzjahresreifen stieg hier um 5 %, während der Absatz von Sommerreifen um 1 % und der von Winterreifen um 14 % sank.

Die Delticom AG hat ihr Geschäft im ersten Quartal 2026 nicht zuletzt auch aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal verstärkt auf Profitabilität ausgerichtet.

Der Umsatz für die ersten drei Monate 2026 beträgt 99 Mio. €, nach 105 Mio. € im Vorjahr. Das Bruttowarenvolumen beläuft sich auf 121 Mio. € (Q1 2025: 128 Mio. €). Wetterbedingt konnte das Geschäft nicht von einem frühen Start in das Sommerreifengeschäft profitieren.

Das EBITDA beläuft sich nach Ablauf der ersten drei Monate auf 1,0 Mio. € (Q1 2025: 1,5 Mio. €). Das operative EBITDA für das erste Quartal 2026 beträgt 1,1 Mio. € (Q1 2025: 1,6 Mio. €).

Aufgrund der Entkonsolidierung der DeltiLog GmbH zum 30. September 2025 fallen die Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 gegenüber Vorjahr geringer aus. Insgesamt belaufen sich die Abschreibungen im ersten Quartal 2026 auf 2,2 Mio. € (Q1 2025: 2,5 Mio. €). Mit -1,2 Mio. € liegt das EBIT nahezu auf Vorjahresniveau (Q1 2025: -1,0 Mio. €). Trotz des schwächeren Umsatzes ist es der Gesellschaft gelungen, das Ergebnis im ersten Quartal 2026 zu verstetigen. Das Konzernergebnis ist mit -1,2 Mio. € auf Vorjahresniveau.

Der Ende März für das Gesamtjahr 2026 prognostizierte Ausblick wird bestätigt. Für den Umsatz wird eine Bandbreite von 480 Mio. € bis 520 Mio. € angestrebt. In Abhängigkeit vom Umsatz wird für das operative EBITDA eine Spanne zwischen 19 Mio. € bis 24 Mio. € geplant.

Der Halbjahresbericht wird am 13. August 2026 auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung gestellt.

 

Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen Q1

    Q1/26 Q1/25 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 121 128 -5,9
Umsatz Mio. € 99 105 -6,1
Umsatz EU Mio. € 84,4 92,8 -9,1
Umsatz Nicht-EU Mio. € 14,5 12,6 +15,5
Gesamtleistung Mio. € 105 109 -3,8
Bruttomarge % 22,2 27,5 -5,3
Rohertrag Mio. € 27,9 32,5 -14,1
EBITDA Mio. € 1,0 1,5 -31,7
Operatives EBITDA Mio. € 1,1 1,6 -30,1
EBITDA-Marge % 1,0 1,4 -0,4
EBIT Mio. € -1,2 -1,0 -21,2
Periodenüberschuss Mio. € -1,2 -1,2 -6,4
Ergebnis je Aktie € -0,08 -0,08 -6,0
Bilanzsumme Mio. € 242 258 -6,3
Vorräte Mio. € 79,0 84,7 -6,9
Forderungen aus LuL Mio. € 30,2 27,9 +8,2
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 103 102 +0,8
Eigenkapital Mio. € 53,1 50,7 +4,6
Eigenkapitalquote % 22,0 19,7 +2,3
Eigenkapitalrendite % -2,3 -2,3 -0,04
Liquidität Mio. € 5,3 5,9 -10,6

 

<Ende der Mitteilung>

 

Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und mehr als 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 340 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber über 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2025 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 484 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2026 waren 94 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com

 

Kontakt:

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



12.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2326136

 
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2326136  12.05.2026 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

11.05.2026 / 18:55 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/mitteilungen/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/news/


11.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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Internet: www.delti.com

 
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2319366  11.05.2026 CET/CEST

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

07.04.2026 / 15:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 07.04.2026
Kursziel: 5,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Kai Kindermann; Bastian Brach

FY 2025: Solide Jahresentwicklung trotz schwachem Q4

Delticom hat kürzlich den Geschäftsbericht veröffentlicht und die Entwicklung in einem Earnings Call erläutert.

[Tabelle]

Stabile Top-Line Entwicklung in 2025: Nach einem überzeugenden Wachstum in den ersten neun Monaten sah sich Delticom im vierten Quartal mit einem schwächelnden Marktumfeld (Tyres Europe: -5% yoy) konfrontiert, was letztendlich zu einer Verfehlung der angehobenen Guidance (490,0-510,0 Mio. EUR; ursprünglich: 470,0-490,0 Mio. EUR) führte. Hierbei wirkten sich einerseits eine zurückhaltende Nachfrage als auch ein geringeres Angebot durch den Import-Stopp chinesischer Reifen aufgrund drohender Anti-Dumping-Zölle aus. Im vierten Quartal lagen GMV und Umsatz (jeweils -13,8% yoy) deutlich unter dem Vorjahresniveau. Vor dem Hintergrund erheblicher makroökonomischer Unsicherheiten bleibt die Visibilität begrenzt. Zusätzlich könnten die erhöhten Kraftstoffpreise das Fahrverhalten dämpfen. Entsprechend stellt Delticom für 2026 eine vergleichsweise breite Umsatzspanne von 480,0 bis 520,0 Mio. EUR (-0.8% bis +7.5% yoy) in Aussicht, was im Mid Point unserer Erwartung entspricht.

Ergebnis von Sondereffekten geprägt: Der Fokus beim Abverkauf im Q4 lag auf der Profitabilität, womit eine Bruttomarge von 32,0% (Q4/24: 24,0%) erreicht wurde. Erträge aus Projektgeschäften (FY/25: 6,6 Mio. EUR; Vj.: 1,5 Mio. EUR) wurden als nachhaltig klassifiziert und somit als Umsatzerlöse anstelle von sonstigen Erträgen bilanziert. Ohne die Umklassifizierung läge die Bruttomarge auch bereinigt um diesen Effekt bei starken 28,6%. Im Gesamtjahr wurde ein EBITDA i.H.v. 19,8 Mio. EUR (-2,4% yoy) erwirtschaftet, belastet durch ein negatives Währungsergebnis von -1,3 Mio. EUR (Vj.: +0,2 Mio. EUR). Mit einem ausgeglichenen Währungsergebnis und einem normalisierten Q4 wird für 2026 ein EBITDA von 19-24 Mio. EUR avisiert. Potentiell weitere Projekterträge sind darin nicht reflektiert.

Niedrigeres Vorratsniveau treibt FCF: Der Free Cashflow verbesserte sich deutlich auf 0,1 Mio. EUR (Vj.: -9,3 Mio. EUR; nach Leasing-Zahlungen). Dies resultierte primär aus einem positiven Working Capital-Effekt infolge der vorgezogenen Sommerbevorratung im Vorjahr. Im laufenden Jahr wird ab Juli ein neues Lager in Mehrum bei Hannover bezogen, dessen Ausstattung voraussichtlich Investitionen im hohen einstelligen Mio.-EUR-Bereich erfordert. Die vorgeschlagene Dividende von erneut 0,12 EUR je Aktie soll deshalb erst im Oktober 2026 erfolgen, nachdem erste Zuflüsse aus dem Wintergeschäft zu erwarten sind.

Fazit: Das abgeschlossene Geschäftsjahr profitierte maßgeblich von erhöhten Projekterträgen. Für 2026 bestehen vor dem Hintergrund geopolitischer Verwerfungen und Produktionsverlagerungen der Reifenhersteller aus China in angrenzende Länder erhöhte Unsicherheiten. Die deshalb breit gefasste Guidance impliziert in der Tendenz u.E. jedoch Verbesserungen der Top- und Bottom-Line. Wir bestätigen die Kaufempfehlung und das Kursziel. 



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Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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2304414  07.04.2026 CET/CEST

Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2025: Umsatz leicht über Vorjahr, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2025: Umsatz leicht über Vorjahr, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

Delticom AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2025: Umsatz leicht über Vorjahr, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

26.03.2026 / 14:30 CET/CEST
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Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2025: Umsatz leicht über Vorjahr, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

Hannover, den 26. März 2026 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, veröffentlicht am heutigen Tag den Geschäftsbericht 2025. 

  • Bruttowarenvolumen (GMV) stieg auf 601 Mio. € (2024: 597 Mio. €)
  • Umsatz in Höhe von 484 Mio. € (Prognose für 2026: 480-520 Mio. €)
  • Operatives EBITDA belief sich auf 20,1 Mio. € (Prognose für 2026: 19-24 Mio. €)
  • Konzernergebnis betrug 4,1 Mio. € (2024: 4,0 Mio. €)
  • Voraussichtliche Dividende in Höhe von 0,12 € je Aktie
  • Erhöhung des Eigenkapitals auf 54,3 Mio. € (2024: 52,0 Mio. €)


Geschäftsjahr 2025

Im vergangenen Jahr verzeichnete das europäische Ersatzreifengeschäft eine rückläufige Entwicklung. Obwohl die Nachfrage nach Ganzjahresreifen zugenommen hat, war das volumenmäßig größte Teilsegment der Consumer-Reifen (Pkw-, SUV- und Llkw-Reifen) im Vergleich zum Vorjahr um 2 % bei den von der Industrie an den Handel ausgelieferten Stückzahlen rückläufig. Dabei wurde bei Sommerreifen ein Minus von 7 % und bei Winterreifen ein Rückgang von 2 % festgestellt. Die seitens der EU im Mai eingeleitete Untersuchung bezüglich möglicher Anti-Dumping-Zölle auf in China produzierte Reifen führte insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu Anpassungen in der Lieferkette mit entsprechenden Auswirkungen im europäischen Ersatzgeschäft auf Importvolumina, Lagerbestände und Preise.

In diesem schwierigen Marktumfeld erlöste der Delticom-Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt Umsätze in Höhe von 484 Mio. € (2024: 482 Mio. €), ein Anstieg um 0,4 %. Die Geschäftsausrichtung und die Flexibilität der Gesellschaft haben sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr einmal mehr bewährt: Eine rückläufige Nachfrage in einzelnen Ländern konnte durch Wachstum in anderen Märkten weitestgehend ausgeglichen werden. Die Umsatzerlöse enthalten erstmalig auch die Erträge aus Projektgeschäft, welche in der Vergangenheit unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden. Diese Projekterträge beliefen sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr insgesamt auf 6,6 Mio. € (2024: 1,5 Mio. €).

Bereits im Geschäftsjahr 2023 war das bisherige Shopgeschäft durch Plattformgeschäft ergänzt worden. Die Gesellschaft stellt hierbei die technische Infrastruktur und ihr Vertriebs- und Prozess-Know-how zur Verfügung, um externen Dritten den Online-Warenabsatz an private und gewerbliche Endkunden der Delticom zu ermöglichen und realisiert für die entsprechenden Umsatzanteile die Provisionserträge. Das Plattformgeschäft entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 planmäßig und gewann innerhalb der Delticom-Gruppe weiter an Bedeutung. Das Bruttowarenvolumen erhöhte sich im Gesamtjahr auf 601 Mio. € (2024: 597 Mio. €, +0,7 %).

Die Bruttomarge (Handelsspanne ohne sonstige betriebliche Erträge) betrug für das abgelaufene Geschäftsjahr 26,7 % nach 25,5 % im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die im letzten Jahresviertel erzielte Bruttomarge lag mit 32,0 % deutlich über dem Vorjahr (Q4 2024: 24,0 %). Dieser Anstieg resultiert zu einem Teil aus der Umgliederung der Erträge aus Projektgeschäft von den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse. Die Verbesserung geht zum anderen Teil mit dem verstärkt auf Profitabilität ausgerichteten Absatzmanagement in der Wintersaison einher.

Das EBITDA beträgt 19,8 Mio. €, ein Rückgang um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr (2024: 20,3 Mio. €). Das negative Währungsergebnis in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: +0,2 Mio. €) konnte nicht vollständig ausgeglichen werden. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Konsortialkreditvertrag in Höhe von 0,4 Mio. € wurden als nicht-operativ eingestuft. Entsprechend beläuft sich das operative EBITDA auf 20,1 Mio. € (2024: 22,7 Mio. €). Im Vorjahr war das operative Ergebnis aufgrund des Lagerumzugs und einer gezahlten Inflationsprämie, die zusätzlich zu den Konsortialkreditkosten im nicht-operativen Ergebnis erfasst waren, deutlich höher ausgefallen.

Aufgrund der im H1 2025 vorgenommenen Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von 1,2 Mio. € liegt das EBIT mit 8,9 Mio. € um 1,3 Mio. € unter dem Vorjahr (2024: 10,2 Mio. €).

Der Steueraufwand beläuft sich auf 2,3 Mio. € (2024: 3,6 Mio. €). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um latente Steuern. Im Vorjahr war in den latenten Steuern in Höhe von 3,1 Mio. € ein periodenfremder Aufwand von 0,9 Mio. € enthalten gewesen.

Das Konzernergebnis liegt mit 4,1 Mio. € bzw. 0,28 € je Aktie auf Vorjahresniveau (2024: 4,0 Mio. € bzw. 0,27 € je Aktie). Das für die Ausschüttung relevante Ergebnis der Delticom AG beläuft sich auf 5,4 Mio. € bzw. 0,37 € je Aktie (2024: 2,7 Mio. € bzw. 0,18 € je Aktie). Vorstand und Aufsichtsrat der Delticom AG werden der Hauptversammlung am 07. Juli 2026 vorschlagen, vom Bilanzgewinn in Höhe von 5.445.578,58 € für die zum Ausschüttungszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien 0,12 € pro Aktie auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaft wird im dritten Quartal ein neues Lager in der Nähe von Hannover in Betrieb nehmen. Die Investitionen in die Ausstattung des neuen Lagerstandorts werden die Liquidität zusätzlich zur Winterbevorratung in den ersten drei Quartalen 2026 belasten. Aus Liquiditätsmanagement-Gründen wird vorgeschlagen, dass die Dividendenauszahlung an die Aktionäre erst am 06.10.2026 erfolgen soll und damit entsprechend nach dem Start des Wintergeschäfts.

Prognose 2026

Auch wenn Experten für die Wirtschaft im Euroraum für 2026 bislang von einem moderaten Wachstum ausgehen, bleibt die Konjunktur durch strukturelle Schwächen, geopolitische Risiken und Handelskonflikte gedämpft. Sowohl hinsichtlich der Marktentwicklungen insgesamt als auch mit Blick auf die Konsumbereitschaft der europäischen Verbraucher bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch erhebliche Unsicherheiten. In unserer Planung haben wir das Risiko einer deutlichen Verschlechterung der konjunkturellen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen nicht abgebildet. Nach wie vor kann die Einführung von Anti-Dumping-Zöllen auf in China produzierte Reifen nicht ausgeschlossen werden. Inwieweit im Falle von Anti-Dumping-Zöllen die benötigten Liefermengen aus verlagerten Produktionsstandorten bereits in diesem Jahr vollumfänglich bezogen werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abschätzen. Anhaltend hohe Spritpreise aufgrund des Nahost-Kriegs könnten das Fahrverhalten der Verbraucher zusätzlich beeinflussen. Wegen dieser Unsicherheiten plant das Management für den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr eine größere Spanne von 480-520 Mio. €.

Die Gesellschaft rechnet damit, auch im laufenden Jahr die Kosten durch zusätzliche Effizienzsteigerungen einhergehend mit einem verstärkten Einsatz neuer Technologien weiter zu senken, um inflationsbedingte Kostensteigerungen auszugleichen. Für das operative EBITDA im Gesamtjahr plant der Vorstand in Abhängigkeit vom Umsatz eine Spanne von 19-24 Mio. €.

Andreas Prüfer, CEO der Delticom AG, kommentiert das Geschäftsergebnis 2025 wie folgt: „2025 hat gezeigt, dass unser Fokus, unseren Kunden den einfachsten Weg zum passenden Reifen zu bieten, wieder Früchte getragen hat. Über ReifenDirekt verbinden wir attraktive Preise, hohe Verfügbarkeit und schnelle Lieferung mit einem starken Netzwerk an Werkstattpartnern in ganz Europa. Gleichzeitig setzen wir konsequent auf den Einsatz von AI und automatisierter Technologie entlang unserer Prozesse, um Beratung, Verfügbarkeit und Abwicklung kontinuierlich zu verbessern – für ein noch schnelleres und einfacheres Kauferlebnis.“

Der vollständige Bericht für das Geschäftsjahr 2025 steht auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung.


Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen 

    2025 2024 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 601 597 +0,7
Umsatz Mio. € 484 482 +0,4
Gesamtleistung Mio. € 504 507 -0,6
Bruttomarge % 26,7 25,5 +1,2
Rohertrag Mio. € 150 148 +0,8
EBITDA Mio. € 19,8 20,3 -2,4
Operatives EBITDA Mio. € 20,1 22,7 -11,2
EBITDA-Marge % 4,1 4,2 -0,1
EBIT Mio. € 8,9 10,2 -13,1
Periodenüberschuss Mio. € 4,1 4,0 +1,0
Ergebnis je Aktie € 0,28 0,27 +1,7
Bilanzsumme Mio. € 216 237 -9,0
Forderungen aus LuL Mio. € 19,1 19,5 -2,0
Vorräte Mio. € 57,0 66,1 -13,8
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 63,6 76,2 -16,5
Investitionen Mio. € 3,0 5,9 -48,6
Eigenkapital Mio. € 54,3 52,0 +5,6
Eigenkapitalquote % 25,2 22,0 +3,2
Eigenkapitalrendite % 7,5 7,8 -0,2
Liquidität Mio. € 2,9 5,4 -45,5

 
<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und mehr als 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 340 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber über 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2025 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 484 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Jahres waren 100 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


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2298522  26.03.2026 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
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26.03.2026 / 10:30 CET/CEST
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Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/berichte-prasentationen/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/reports-presentations/financial-reports/


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2293584  26.03.2026 CET/CEST

Delticom AG: Auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Prognose für den Gesamtjahresumsatz unterschritten und …

Delticom AG: Auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Prognose für den Gesamtjahresumsatz unterschritten und ...

Delticom AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Delticom AG: Auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Prognose für den Gesamtjahresumsatz unterschritten und …

13.02.2026 / 18:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Delticom AG: Auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wird die Prognose für den Gesamtjahresumsatz unterschritten und das operative EBITDA am oberen Ende der Prognosespanne erwartet

Hannover, den 13. Februar 2026 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX) („Gesellschaft“), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, hat im Gesamtjahr 2025 auf Basis jetzt vorliegender vorläufiger und noch nicht testierter Zahlen einen Konzernumsatz von 479 Mio. € erreicht und unterschreitet damit die aktuelle Prognosespanne von 490-510 Mio. € für den Umsatz im Gesamtjahr. Auf Basis des hohen Umsatzes in den ersten neun Monaten und den Abverkäufen im Oktober erfolgte im November eine Hochrechnung für das Gesamtjahr. Der Einfluss sich verstärkender Sondereffekte, drohender Zölle auf chinesische Reifen und die beginnende Kaufzurückhaltung wurden hier unterschätzt. Das operative EBITDA für das Gesamtjahr wird auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands und vorbehaltlich der laufenden Jahresabschlussprüfung am oberen Ende der prognostizierten Spanne von 19-21 Mio. € erwartet.

<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 335 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des dritten Quartals 2025 waren 107 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

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2276488  13.02.2026 CET/CEST

Delticom AG: Abschluss eines Projektentwicklungsvertrags über EUR 5,5 Mio. 

Delticom AG: Abschluss eines Projektentwicklungsvertrags über EUR 5,5 Mio. 

Delticom AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Delticom AG: Abschluss eines Projektentwicklungsvertrags über EUR 5,5 Mio. 

04.12.2025 / 18:10 CET/CEST
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Delticom AG: Abschluss eines Projektentwicklungsvertrags über EUR 5,5 Mio. 

Hannover, den 04. Dezember 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX) („Gesellschaft“), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, hat heute einen Projektentwicklungsvertrag für die Umsetzung von einem neuen Logistikprojekt in NRW abgeschlossen. Die Gesellschaft wird für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Realisierung des Projekts eine Vergütung i. H. v. ca. EUR 5,7 Mio. erhalten, die bei der Gesellschaft bereits im laufenden Geschäftsjahr mit einem Betrag zwischen EUR 4,0 Mio. und EUR 4,5 Mio. ertragswirksam wird. Die Guidance für das operative EBITDA im Gesamtjahr ändert sich hierdurch nicht. Mit Bekanntgabe der Neunmonatszahlen hatte die Gesellschaft die Guidance für das operative EBITDA unter Einbeziehung dieser Projekterträge wie folgt bestätigt: Gemäß aktueller Planung wird das operative EBITDA im Gesamtjahr nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund realisierbarer Projekterträge innerhalb der bereits zu Jahresbeginn prognostizierten Spanne von EUR 19 Mio. und EUR 21 Mio. liegen.

<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>


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Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 335 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Quartals waren 107 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt: 

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
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04.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
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WKN: 514680
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2240702

 
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2240702  04.12.2025 CET/CEST

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

20.11.2025 / 15:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 20.11.2025
Kursziel: 5,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Kai Kindermann, Bastian Brach

Umsatzguidance nach weiterem Volumenwachstum in Q3 angehoben

Delticom hat zuletzt die Q3-Mitteilung veröffentlicht und die Umsatzprognose angehoben.

Stabiler Umsatz bei weiter positiver GMV-Entwicklung: In einem stabilen Marktumfeld (Tyres Europe: +/- 0%), konnte Delticom das Verkaufsvolumen weiter steigern und erzielte in Q3 ein GMV-Wachstum von +5,5%. Umsatzseitig befand sich das Unternehmen mit 106,5 Mio. EUR (-0,5% yoy) auf dem Vorjahresniveau, wobei sich hier ein früher Start des Winterreifengeschäfts im September 2024 widerspiegelte. Auf Neun-Monatssicht stiegen Volumen und Umsatz (+8,4% bzw. +7,7%), woraufhin die Guidance nach zufriedenstellendem Start der Winterreifensaison im Oktober auf 490,0 – 510,0 Mio. EUR (+1,7% bis +5,9% yoy; zuvor: 470,0 – 490,0 Mio. EUR) erhöht wurde.

[Abbildung]

Q4 für Jahresergebnis entscheidend: Ergebnisseitig befand sich das dritte Quartal mit einem Bruttogewinn von 27,0 Mio. EUR (Vj.: 27,9 Mio. EUR) und einem EBITDA von 1,0 Mio. EUR (Vj.: 0,8 Mio. EUR) ungefähr auf dem 2024er-Niveau, profitierte dabei im Jahresvergleich jedoch insbesondere von einem verbesserten nicht-operativen Ergebnis aus Refinanzierungs- und einmaligen Umzugskosten im Vorjahr (Q3/25: -0,1 Mio. EUR; Q3/24: -1,8 Mio. EUR) und lag auf operativer Basis mit 1,1 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 2,6 Mio. EUR. Im Q3/24 spiegelt sich der frühe Start des für die Profitabilität entscheidenden Winterreifengeschäfts im September 2024 wider, der in diesem Jahr auf das vierte Quartal entfällt. Zusätzlich dürften sich auch realisierbare Projekterträge positiv auswirken, weshalb wir weiterhin ein yoy-Ergebniswachstum in Q4 prognostizieren. Unsere Schätzungen für das Gesamtjahr haben wir indes aufgrund der bisherigen Entwicklung der Bottom Line leicht reduziert.

Fazit: Nach den ersten drei Quartalen konnte Delticom die Top Line steigern, liegt aber bezüglich der Profitabilität hinter dem Vorjahr. Jedoch ist für das Jahresergebnis das Winterreifengeschäft im vierten Quartal von besonderer Bedeutung. Wir bestätigen die Kaufempfehlung und das Kursziel i.H.v. 5,00 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


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2233548  20.11.2025 CET/CEST

Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025

Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025

Delticom AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025

13.11.2025 / 14:30 CET/CEST
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Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025

Hannover, den 13. November 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, berichtet mit dieser vorliegenden Zwischenmeldung über den Geschäftsverlauf in den ersten neun Monaten 2025.

  • Bruttowarenvolumen (GMV) 9M betrug 422 Mio. € (9M 2024: 389 Mio. €)
  • Umsatz 9M beläuft sich auf 343 Mio. € (9M 2024: 319 Mio. €)
  • Operatives EBITDA liegt bei 6,6 Mio. € (9M 2024: 10,6 Mio. €)
  • Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird angehoben
  • Bestätigung der Guidance für das operative EBITDA

Ersten Schätzungen zufolge lag der Absatz von Pkw-, Offroad- und Llkw-Reifen vom Handel an die Verbraucher hierzulande in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres auf Vorjahresniveau. Während die Nachfrage nach Sommerreifen um 4,4 % und die nach Winterreifen um 7,6 % zurückging, stieg der Absatz im Geschäft mit Ganzjahresreifen um 6,6 %. Auf europäischer Ebene verzeichnete der Ersatzreifenmarkt gemäß dem Herstellerverband Tyres Europe (ETRMA) in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres einen Rückgang von 1 % bei Pkw-, SUV- und Llkw-Reifen, die von der Industrie an den Handel abgesetzt wurden. Die Nachfrage nach Ganzjahresreifen stieg hier um 5 %, die nach Winterreifen um 6 %, während der Absatz von Sommerreifen um 7 % sank.

Die Delticom-Gruppe erzielte in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres einen Umsatz in Höhe von 343 Mio. €, nach 319 Mio. € im Vorjahr. Dies ist ein Anstieg um 8 %. Im dritten Quartal liegt der Umsatz mit 107 Mio. € auf Vorjahresniveau (Q3 2024: 107 Mio. €). Das Bruttowarenvolumen beläuft sich in den ersten neun Monaten 2025 auf 422 Mio. € (9M 2024: 389 Mio. €).

Das EBITDA beträgt im Berichtszeitraum 6,3 Mio. € (9M 2024: 8,6 Mio. €). Dank einer hohen Flexibilität ist es der Gesellschaft in den zurückliegenden Monaten gelungen, ihr Angebot in den Onlineshops für private und gewerbliche Endkunden – darunter ReifenDirekt.de und Autoreifenonline.de – auf ein verändertes Nachfrageverhalten aufgrund der konjunkturellen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen in Europa zu adjustieren. In 9M 2025 belasteten insbesondere ein negatives Währungsergebnis in Höhe von 0,9 Mio. € und inflationäre Kostenanstiege die Profitabilität. Das operative EBITDA nach Herausrechnung der Kosten im Zusammenhang mit der Refinanzierung beläuft sich für die ersten neun Monate auf 6,6 Mio. €, nach 10,6 Mio. € im Vergleichszeitraum. Das nicht operative Ergebnis für den Berichtszeitraum beträgt -0,3 Mio. €, nach -2,1 Mio. € im Jahr zuvor. In 2024 waren neben den Refinanzierungskosten zusätzlich auch Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Umzug des Lagerstandorts in Hannover angefallen.

Vor dem Hintergrund einer außerplanmäßig vorgenommenen Abschreibung innerhalb des Umlaufvermögens in Höhe von 1,2 Mio. € beträgt das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBIT) für die ersten neun Monate -2,0 Mio. € nach 1,2 Mio. € in 9M 2024. Das im Berichtszeitraum erzielte Konzernergebnis beläuft sich auf -3,2 Mio. €, nach einem Vorjahreswert von -1,5 Mio. €.

Vielerorts blieben anhaltende Schneefälle bis in die tiefen Lagen in den ersten Wochen des Schlussquartals aus. Die Gesellschaft zeigt sich dennoch mit dem Start in das Winterreifengeschäft zu Beginn des vierten Quartals zufrieden und hebt aufgrund des bisherigen Geschäftsverlaufs die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 nach oben an. Für den Umsatz der Delticom-Gruppe im Gesamtjahr wird nunmehr eine Spanne zwischen 490 Mio. € und 510 Mio. € (bisherige Prognose: 470 Mio. € bis 490 Mio. €) erwartet. Für die Profitabilität im Gesamtjahr kommt dem vierten Quartal eine zentrale Rolle zu. Gemäß aktueller Planung wird das operative EBITDA im Gesamtjahr nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund realisierbarer Projekterträge innerhalb der bereits zu Jahresbeginn prognostizierten Spanne von 19 Mio. € und 21 Mio. € liegen. Die Gesellschaft strebt damit für das Gesamtjahr unverändert ein positives Gesamtjahresergebnis an.


Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen

    9M/25 9M/24 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 422 389 +8,4
Umsatz Mio. € 343 319 +7,7
Umsatz EU Mio. € 292 268 +9,0
Umsatz Nicht-EU Mio. € 51,7 51,3 +0,8
Gesamtleistung Mio. € 359 332 +8,2
Bruttomarge % 24,6 26,3 -1,7
Rohertrag Mio. € 99,7 96,4 +3,4
EBITDA Mio. € 6,3 8,6 -26,0
Operatives EBITDA Mio. € 6,6 10,6 -37,5
EBITDA-Marge % 1,8 2,7 -0,9
EBIT Mio. € -2,0 1,2 <-100
Konzernergebnis Mio. € -3,2 -1,5 <-100
Ergebnis je Aktie € -0,22 -0,10 <-100
Bilanzsumme Mio. € 268 295 -9,2
Forderungen aus LuL Mio. € 35,7 36,9 -3,1
Vorräte Mio. € 88,3 111 -20,8
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 123 133 -7,3
Eigenkapital Mio. € 46,8 46,4 +0,8
Eigenkapitalquote % 17,4 15,7 +1,7
Eigenkapitalrendite % -6,9 -3,3 -3,6
Liquidität Mio. € 6,8 6,8 +0,1


<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 335 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Quartals waren 107 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt:

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
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Sprache: Deutsch
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Hedwig-Kohn-Straße 1
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Telefon: +49 (0)511-93634-8000
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2229412  13.11.2025 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

11.11.2025 / 17:52 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.11.2025
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/mitteilungen/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.11.2025
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/news/


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2221048  11.11.2025 CET/CEST

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

21.08.2025 / 14:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 21.08.2025
Kursziel: 5,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Kai Kindermann; Bastian Brach

H1: Delticom steigert Umsatz mit Profitabilitätseinbußen

Delticom hat am 14.08. den Bericht zum ersten Halbjahr vorgelegt.

Starke Top-Line-Entwicklung in schwierigem Marktumfeld: Delticom hat im zweiten Quartal zuvor erzielte Kosteneinsparungen an seine Kunden weitergegeben und konnte dadurch das starke Wachstum des Auftaktquartals im Q2 noch weiter steigern. Sowohl Verkaufsvolumen als auch Umsatz legten im ersten Halbjahr zweistellig zu, während der europäische Gesamtmarkt laut ETRMA einen Rückgang der Volumina verzeichnete (H1/25: -1% yoy; Q2/25: -4% yoy). Bei einem GMV von 285,4 Mio. EUR (+10,4% yoy), stieg der Umsatz um 11,6% yoy auf 236,5 Mio. EUR an. Im weiteren Jahresverlauf könnten hohe Antidumpingzölle auf chinesische Reifen zu Angebotsengpässen und erhöhten Preisen führen. Möglicherweise rückwirkende Zölle könnten ab Mitte September gelten, sodass Delticom plant, seine Bestände für die Wintersaison bis zum erwarteten Inkrafttreten aufzustocken.

[Abbildung]

Margendruck durch Mix-Effekte und Währungseffekten: Ergebnisseitig führten die weitergereichten Kosteneinsparungen sowie negative Auswirkungen des Länder- und Produktmixes zu sinkenden Bruttomargen auf Quartals- und Halbjahressicht, die das Umsatzwachstum größtenteils kompensierten. Der Bruttogewinn lag somit nach sechs Monaten bei 57,4 Mio. EUR (+2,4% yoy). Das EBITDA sank hingegen um 32,3% yoy auf 5,3 Mio. EUR (Vj.: 7,8 Mio. EUR). Ausschlaggebend war hier insbesondere ein negatives Währungsergebnis i.H.v. -1,5 Mio. EUR (Vj.: 0,0 Mio. EUR) aufgrund der Entwicklung des US-Dollars. Adjustiert um FX-Effekte wäre die sbA-Quote (22,0%; -0,6PP yoy) ebenso wie die Personalaufwandsquote (2,4%; -0,9PP yoy) rückläufig gewesen, was den Erfolg der Kosteneinsparungen zeigt. Unterhalb des EBITDA führte eine außerplanmäßige Abschreibung von Vorräten nach einer Vertragsanpassung im Plattformgeschäft i.H.v. 1,2 Mio. EUR zu einem negativen EBIT von -0,6 Mio. EUR (Vj.: 2,8 Mio. EUR).

Fazit: Delticom konnte im Sommerreifengeschäft ein zweistelliges Wachstum verzeichnen, sodass zum Übertreffen der Umsatz-Guidance ein H2 auf Vorjahresniveau ausreicht. Zum Erreichen der Jahresziele wird der Fokus im zweiten Halbjahr indes verstärkt auf der Profitabilität liegen. Zudem könnten sich mögliche Aufholeffekte des US-Dollars positiv auswirken. Wir bestätigen unser ‚Kaufen‘-Votum und das Kursziel i.H.v. 5,00 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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2187136  21.08.2025 CET/CEST

Delticom veröffentlicht Halbjahresbericht 2025: Umsatzwachstum um 12 %

Delticom veröffentlicht Halbjahresbericht 2025: Umsatzwachstum um 12 %

Delticom AG / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
Delticom veröffentlicht Halbjahresbericht 2025: Umsatzwachstum um 12 %

14.08.2025 / 14:30 CET/CEST
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Delticom veröffentlicht Halbjahresbericht 2025: Umsatzwachstum um 12 %

Sehnde, den 14. August 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, veröffentlicht heute den Bericht für das erste Halbjahr 2025.

  • Bruttowarenvolumen (GMV) betrug 285 Mio. € (H1 2024: 259 Mio. €)
  • Umsatz beläuft sich auf 237 Mio. € (H1 2024: 212 Mio. €)
  • Operatives EBITDA liegt bei 5,5 Mio. € (H1 2024: 8,0 Mio. €)
  • Gesamtjahresprognose bestätigt

Das deutsche Ersatzreifengeschäft konnte nach der positiven Entwicklung in 2024 im ersten Halbjahr 2025 nur ein leichtes Wachstum verzeichnen. Ersten Schätzungen zufolge wurden in den ersten sechs Monaten rund 1 % mehr Pkw-Reifen an Verbraucher verkauft. Während der Absatz von Sommer- und Winterreifen um jeweils etwa 4 % zurückging, stieg die Nachfrage nach Ganzjahresreifen um rund 8 %. Laut dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) setzte sich der Aufwärtstrend im deutschen Onlinehandel zur Jahresmitte fort. Ausschlaggebend war ein beschleunigtes Umsatzwachstum im zweiten Quartal 2025 von 3,8 %. Bereits im ersten Quartal war der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresquartal von 3,2 % auf 19,7 Mrd. € gestiegen. Insgesamt wuchs der Umsatz im E-Commerce in Deutschland im ersten Halbjahr 2025 um 3,5 % auf 39,8 Mrd. €.

In den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres hat die Delticom-Gruppe einen Umsatz von 237 Mio. € erzielt, ein Anstieg um 11,6 % gegenüber Vorjahr (H1 2024: 212 Mio. €). Bereits im Geschäftsjahr 2023 war das bisherige Shopgeschäft durch Plattformgeschäft ergänzt worden. Das Bruttowarenvolumen beläuft sich im H1 2025 auf 285 Mio. € (H1 2024: 259 Mio. €, +10,4 %).

Die Bruttomarge (Handelsspanne ohne sonstige betriebliche Erträge) beträgt 24,3 %, nach 26,4 % im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Rückgang geht vornehmlich mit einem veränderten Sales-Mix einher. Zudem hat die Gesellschaft erzielte Kosteneinsparungen im Sommerreifengeschäft teilweise an die Kunden weitergegeben und damit im ersten Halbjahr den Fokus auf Wachstum gelegt. In der zweiten Jahreshälfte wird die Steuerung der Abverkäufe verstärkt an der Profitabilitätszielsetzung für das Gesamtjahr ausgerichtet. Dem Wintergeschäft kommt hinsichtlich der Profitabilität im Gesamtjahr eine zentrale Rolle zu.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) liegt im Berichtszeitraum mit insgesamt 5,3 Mio. € unter dem Vorjahr (H1 2024: 7,8 Mio. €, -32,3 %). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 2,2 % (H1 2024: 3,7 %). Im H1 2025 belastete insbesondere ein negatives Währungsergebnis in Höhe von -1,5 Mio. € die Profitabilität. Im H1 2024 hatte der Saldo aus Währungsgewinnen und -verlusten mit 0 Mio. € keinen Ergebniseffekt. Das operative EBITDA nach Herausrechnung der Kosten im Zusammenhang mit der Refinanzierung beläuft sich im Berichtszeitraum auf 5,5 Mio. €, nach 8,0 Mio. € im Vergleichszeitraum.

Vor dem Hintergrund einer außerplanmäßig vorgenommenen Abschreibung innerhalb des Umlaufvermögens beläuft sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf -0,6 Mio. € nach 2,8 Mio. € im H1 2024 (-121,5 %). Nach Herausrechnung des FX-Ergebnisses und der vorzunehmenden Sonderabschreibung beläuft sich das EBIT für die ersten sechs Monate auf 2,1 Mio. €.

Das für die ersten sechs Monate erzielte Konzernergebnis beträgt -1,7 Mio. €, nach einem Vorjahreswert von 61 Tsd. €.

Trotz des erzielten Umsatzwachstums im ersten Halbjahr 2025 plant das Management für den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr weiterhin eine Spanne von 470 Mio. € bis 490 Mio. € und hält damit an der Prognose aus März 2025 unverändert fest. Bereits zum Ende der Sommerreifensaison wurde die Abverkaufsgeschwindigkeit in den Onlineshops planmäßig gedrosselt. Zwar wird aktuell für 2025 insgesamt mit einem moderaten Wachstum der Wirtschaft im Euroraum gerechnet. Allerdings bleiben die europäischen Konsumenten weiterhin vorsichtig – insbesondere bei größeren Ausgaben – aufgrund von Unsicherheiten in Hinblick auf Inflation, Konjunktur oder internationale Handelsspannungen. Für den Geschäftsverlauf im Gesamtjahr wird das Winterreifengeschäft im zweiten Halbjahr 2025 von zentraler Bedeutung sein.

Für das operative EBITDA im Gesamtjahr strebt das Management nach wie vor eine Spanne von 19 Mio. € bis 21 Mio. € an. Ein Ausgleich der im ersten Halbjahr realisierten Währungsverluste lässt sich mit Blick auf den erzielten positiven Effekt im Juli zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen. Die Entwicklung des US-Dollars in der zweiten Jahreshälfte wird hier eine zentrale Rolle spielen. Zudem werden die Abverkäufe im zweiten Halbjahr entsprechend der Zielsetzung für die Profitabilität im Gesamtjahr gesteuert. Zum aktuellen Zeitpunkt können zudem Knappheiten für in China produzierte Reifen bereits in der anstehenden Wintersaison nicht ausgeschlossen werden. Hintergrund ist die von der europäischen Kommission im Mai dieses Jahres eingeleitete Untersuchung, ob Antidumpingmaßnahmen für Importe von Reifen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aus China erforderlich sind. Eine kurzfristige Einführung von Antidumpingzöllen – ggf. auch rückwirkend – könnte sich entsprechend auf die Verfügbarkeiten im Winterreifengeschäft auswirken. Zudem wird die Gesellschaft ihren Kostenfokus fortsetzen mit dem Ziel, die Kosten im zweiten Halbjahr weiter zu senken.

Der Bericht für das erste Halbjahr 2025 steht auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung.

Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen
 

    H1/25 H1/24 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 285 259 +10,4
Umsatz Mio. € 237 212 +11,6
Gesamtleistung Mio. € 249 222 +12,0
Bruttomarge % 24,3 26,4 -2,2
Rohertrag Mio. € 69,9 66,4 +5,2
EBITDA Mio. € 5,3 7,8 -32,3
Operatives EBITDA Mio. € 5,5 8,0 -31,0
EBITDA-Marge % 2,2 3,7 -1,4
EBIT Mio. € -0,6 2,8 <-100
Periodenüberschuss Mio. € -1,7 0,1 <-100
Ergebnis je Aktie € -0,12 0,00 -96,0
Bilanzsumme Mio. € 243 234 +4,3
Vorräte Mio. € 79,8 80,6 -1,0
Forderungen aus LuL Mio. € 19,9 21,9 -8,8
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 83,5 87,4 -4,4
Investitionen Mio. € 1,3 3,2 -57,6
Eigenkapital Mio. € 50,0 48,0 +4,0
Eigenkapitalquote % 20,5 20,6 -0,1
Eigenkapitalrendite % -3,5 0,1 -3,6
Liquidität Mio. € 3,5 3,7 -5,9


<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 335 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 25.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Jahres waren 122 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

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2184080  14.08.2025 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

13.08.2025 / 17:13 CET/CEST
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Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/berichte-prasentationen/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/reports-presentations/financial-reports/


13.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2177922  13.08.2025 CET/CEST

Delticom AG: HV beschließt Dividende

Delticom AG: HV beschließt Dividende

Delticom AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Delticom AG: HV beschließt Dividende

09.07.2025 / 18:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delticom AG: HV beschließt Dividende

Sehnde, den 9. Juli 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, schüttet für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,12 € je Aktie aus.


Auf der Hauptversammlung der Delticom AG, die mit den Marken ReifenDirekt, MotorradreifenDirekt und Autoreifenonline die führenden Onlinereifenshops für private und gewerbliche Endkunden im europäischen Raum betreibt, waren 72,04 % des Grundkapitals vertreten. Allen Tagesordnungspunkten stimmten die Aktionäre mit großer Mehrheit zu. Karl-Otto Lang und Andrea Hartmann-Piraudeau wurden als Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt. Für das Geschäftsjahr 2024 erhalten die Anteilseigner eine Dividendenauszahlung pro Aktie in Höhe von 0,12 €. Der Gesamtjahresumsatz der Delticom-Gruppe stieg 2024 um 1,3 % auf 481,6 Mio. €. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag mit 22,7 Mio. € um 900.000 € über dem Vorjahreswert von 21,8 Mio. €. Das Konzernergebnis belief sich auf 4,0 Mio. €.

„Delticom hat 2024 operativ überzeugt und gleichzeitig wichtige strategische Grundlagen für die Zukunft gelegt. Durch Investitionen in moderne Logistik, intelligente Automatisierung und den gezielten Einsatz künstlicher Intelligenz stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig“, sagt Delticom-Vorstand Andreas Prüfer in seiner Rede. „Wir vertrauen auf die Expertise unserer Mitarbeitenden – und geben ihnen den Raum, Verantwortung zu übernehmen. Unsere Innovationskraft entsteht dort, wo unsere Mitarbeitenden täglich mitdenken, mitgestalten und mit Mut neue Wege gehen.“

Der Halbjahresbericht wird am 14.08.2025 auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung gestellt.

<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 348 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber etwa 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 26.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2025 waren 117 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com

Kontakt:


Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



09.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Deutschland
Telefon: +49 (0)511-93634-8000
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WKN: 514680
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2167658

 
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2167658  09.07.2025 CET/CEST

Delticom AG schließt Aktienrückkaufprogramm erfolgreich ab

Delticom AG schließt Aktienrückkaufprogramm erfolgreich ab

Delticom AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Delticom AG schließt Aktienrückkaufprogramm erfolgreich ab

04.07.2025 / 10:50 CET/CEST
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Delticom AG schließt Aktienrückkaufprogramm erfolgreich ab

Sehnde, den 4. Juli 2025
– Die Delticom AG hat ihr am 4. März 2025 begonnenes Aktienrückkaufprogramm am 30. Juni 2025 erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms wurden insgesamt 92.131 eigene Aktien (entsprechend einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund 0,62 %) erworben. Damit wurde das mögliche Maximalvolumen von 100.000 Aktien nahezu ausgeschöpft. Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei EUR 2,28, der Gesamtkaufpreis bei EUR 210.385,18. Der Erwerb erfolgte durch eine von der Delticom AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Es handelte sich um ein Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052. Alle im Zuge des Rückkaufs getätigten Transaktionen wurden gemäß den veröffentlichten Bedingungen durchgeführt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen können auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik „Investor Relations“ eingesehen werden.

Die Gesamtzahl der von Delticom gehaltenen eigenen Aktien beträgt nun 200.665 Stück (entsprechend rund 1,35 % des Grundkapitals).

<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und über 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 348 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 26.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2025 waren 117 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


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EQS News ID: 2165342

 
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2165342  04.07.2025 CET/CEST

Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Delticom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.05.2025 / 15:18 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807

WKN: 514680

(Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEX072025oHV)


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden hiermit unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet am

Mittwoch, den 9. Juli 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)
 

in den Räumen der

Peppermint Event GmbH
Boulevard der EU 8
30539 Hannover
 

statt.

1.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten (Konzern-)Lageberichts für die Delticom AG und den Delticom-Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 am 26. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste (Konzern-)Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Delticom AG in Höhe von EUR 2.650.562,83 in Höhe von EUR 1.757.208,36 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie und zum Vortrag des restlichen Betrags von EUR 893.354,47 auf neue Rechnung zu verwenden.

Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

Bilanzgewinn: EUR 2.650.562,83
Verteilung an die Aktionäre: EUR 1.757.208,36
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 893.354,47

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene Anzahl von 187.958 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung vorsehen.

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 14. Juli 2025, fällig.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2025

Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes der Prüfungsausschuss ist und als solcher eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bürgermeister-Smidt-Straße 128, 28195 Bremen, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht im Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Herr Karl-Otto Lang wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit begann, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem ihre Amtszeit begann, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Mithin ist eine Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Delticom AG besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 9 Absatz (1) der Satzung der Delticom AG aus drei Mitgliedern. Er unterliegt nicht der Mitbestimmung. Alle Aufsichtsratsmitglieder werden daher als Vertreter der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten die für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied erforderliche Zeit aufwenden können.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

6.1

Herrn Karl-Otto Lang, selbstständiger Interims-Manager mit den Schwerpunkten Strategie- und Umsetzungsberatung, Restrukturierung, Change-Management, Beschaffung, Markenartikel-, Pharma-, Bekleidungs-, Sport-, Luxus- und Lifestyle-Industrie, wohnhaft in Wiesbaden, und

6.2

Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau, Geschäftsführerin der CONSENSUS GmbH, wohnhaft in Paris, Frankreich,

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Eine Qualifikationsmatrix unter Einbeziehung der hier zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die über die Interseite

https://www.delti.com/de/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/

abrufbar ist. Bei Wiederwahl von Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau würde auch die vom Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße weiterhin erfüllt.

Im Hinblick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende Angaben zum Kandidaten Herrn Karl-Otto Lang gemacht:

•

Herr Karl-Otto Lang gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aufgrund seiner Bestellung durch das Amtsgericht Hannover und anschließenden Wahl durch die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 bereits jetzt an. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats.

•

Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Karl-Otto Lang und den Gesellschaften der Delticom-Gruppe, den Organen der Delticom AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als zehn Prozent der stimmberechtigten Aktien an der Delticom AG beteiligten Aktionär.

Herr Karl-Otto Lang ist abgesehen von seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Delticom AG kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Im Hinblick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende Angaben zur Kandidatin Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau gemacht:

•

Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aufgrund ihrer Bestellung durch das Amtsgericht Hannover und anschließenden Wahl durch die Hauptversammlung am 21. Juni 2023 bereits jetzt an.

•

Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau war bis 2018 sechs Jahre als Beraterin und Geschäftsführerin für Unternehmen der Delticom-Gruppe tätig.

•

Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Dr. Hartmann-Piraudeau und den Gesellschaften der Delticom-Gruppe, den Organen der Delticom AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als zehn Prozent der stimmberechtigten Aktien an der Delticom AG beteiligten Aktionär.

Frau Dr. Hartmann-Piraudeau ist abgesehen von ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Delticom AG kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Der Aufsichtsrat erachtet beide Kandidaten als im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig von der Gesellschaft, deren Vorstand und von kontrollierenden Aktionären.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten finden sich in ihren Lebensläufen, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben und im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer 1 der „Informationen und Berichte an die Hauptversammlung“ abgedruckt sind.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 des Aktiengesetzes erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Gemäß § 162 des Aktiengesetzes ist ein Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 des Aktiengesetzes zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat legen der Hauptversammlung daher den unter der Internetadresse

www.delti.com/HV

zugänglichen, gemäß § 162 des Aktiengesetzes für das Geschäftsjahr 2024 erstellten und von dem Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Landschaftstraße 2, 30159 Hannover, gemäß § 162 Absatz 3 des Aktiengesetzes auf das Vorliegen aller gesetzlich vorgeschriebenen Angaben geprüften sowie mit dem entsprechenden Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der Delticom AG vor. Dieser ist auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

www.delti.com/HV

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

 

Der gemäß § 162 des Aktiengesetzes erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Delticom AG für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt.

8.

Aufhebung des genehmigten Kapitals 2021 gemäß § 5 Absatz (5) der Satzung, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, Satzungsänderung

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2026 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 6.231.665 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 6.231.665,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Von diesem genehmigten Kapital wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Möglicherweise wird das genehmigte Kapital 2021 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 zeitlich auslaufen.

Um der Verwaltung durchgängig ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen, soll daher bereits jetzt ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. Die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2021 soll nur wirksam werden, wenn das neue genehmigte Kapital 2025 wirksam an seine Stelle tritt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

a)

Aufhebung des genehmigten Kapitals 2021

Das genehmigte Kapital 2021 gemäß § 5 Absatz (5) der Satzung wird, soweit diese Ermächtigung zum Zeitpunkt der Eintragung des gemäß lit. b) und lit. c) beschlossenen genehmigten Kapitals 2025 im Handelsregister für die Gesellschaft noch nicht ausgenutzt wurde, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des gemäß lit. b) und lit. c) beschlossenen genehmigten Kapitals 2025 im Handelsregister für die Gesellschaft aufgehoben.

b)

Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2025

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 8. Juli 2030 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 7.415.680 (in Worten: sieben Millionen vierhundertfünfzehntausend sechshundertachtzig) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 7.415.680,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2025).

Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dazu gehört auch, dass die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Absatz 2 des Aktiengesetzes festgelegt werden kann.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ein- oder mehrmalig auszuschließen.

Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen von mindestens einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder sonstigen Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ein- oder mehrmalig auszuschließen,

aa)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen,

bb)

soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Schuldnern von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten, die von der Delticom AG oder von Gesellschaften, an denen die Delticom AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zustünde, oder

cc)

wenn die neuen Aktien gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der schon bestehenden Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital 20 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern der nachfolgende Betrag geringer ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt, wobei auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals anzurechnen sind (1) diejenigen Aktien, welche zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, und (2) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach jeder Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025 oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025 die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

c)

Satzungsänderung

§ 5 Absatz 5 der Satzung wird wie folgt neugefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 8. Juli 2030 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 7.415.680 (in Worten: sieben Millionen vierhundertfünfzehntausend sechshundertachtzig) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 7.415.680,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2025).

Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dazu gehört auch, dass die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Absatz 2 des Aktiengesetzes festgelegt werden kann.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ein- oder mehrmalig auszuschließen.

Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen von mindestens einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder sonstigen Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ein- oder mehrmalig auszuschließen,

aa)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen,

bb)

soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Schuldnern von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten, die von der Delticom AG oder von Gesellschaften, an denen die Delticom AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zustünde, oder

cc)

wenn die neuen Aktien gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der schon bestehenden Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital 20 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern der nachfolgende Betrag geringer ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt, wobei auf diese Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals anzurechnen sind (1) diejenigen Aktien, welche zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, und (2) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025 oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025 die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

Der Inhalt des vom Vorstand erstatteten schriftlichen Berichts über die Gründe, aus denen er ermächtigt werden soll, unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (§ 203 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, Satz 2 des Aktiengesetzes i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes), ist im Anschluss an diese Tagesordnung unter Ziffer 2 der „Informationen und Berichte an die Hauptversammlung“ abgedruckt.

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2020 und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Aufhebung des bedingten Kapitals I/2020 und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2025; Satzungsänderung

Mit Beschluss der Hauptversammlung von 7. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 70.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 5.500.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5.500.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandelanleihe- oder Optionsbedingungen zu gewähren. Von dieser Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Sie wird zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung ausgelaufen sein. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, weiterhin flexibel auf Finanzierungserfordernisse reagieren zu können, soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

a)

Aufhebung der Ermächtigung vom 7. Juli 2020

Die durch die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die bereits ausgelaufen ist, wird höchstvorsorglich vollständig aufgehoben.

b)

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2030 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen„) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 55.000.000,00 zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf insgesamt bis zu 5.500.000 auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5.500.000 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen.

Die Schuldverschreibungen können in Euro oder – im entsprechenden Gegenwert – in einer anderen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Bei der Begebung in einer anderen Währung als in Euro ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag vor der Beschlussfassung über die Begebung der Schuldverschreibungen, zugrunde zu legen. Sie können auch durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden; in einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten auf neue auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. aufzuerlegen.

Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen, insbesondere auch gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, sofern dies im Interesse der Gesellschaft liegt und der Wert der Sacheinlagen in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Schuldverschreibung steht, wobei deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelter theoretischer Marktwert maßgeblich ist.

Die einzelnen Emissionen können in Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen bzw. verpflichten, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine Zuzahlung erfüllt werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Optionsbedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten.

Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Ereignis (jeweils „Endfälligkeit„) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit den Gläubigern der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft nach Maßgabe des Umtauschverhältnisses zu gewähren. Auch in diesem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft, sofern solche gewährt werden, den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

Die Wandlungs- und Optionsrechte sowie etwaige Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten können aus einem bestehenden oder in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital sowie aus bestehendem oder künftig zu beschließenden genehmigtem Kapital bedient werden. Die Anleihebedingungen können zudem jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können bzw. ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. eine Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt.

Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- bzw. Wandlungsrecht gewähren bzw. eine Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht bestimmen, muss der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis – auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis – entweder:

•

mindestens 80 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen bzw. über die Annahme oder Zuteilung durch die Gesellschaft im Rahmen einer Platzierung betragen oder

•

im Fall der Gewährung von Bezugsrechten mindestens 80 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft (1) sofern ein Bezugsrechtshandel eingerichtet wird, während der Tage, an denen Bezugsrechte auf die Schuldverschreibungen an der Börse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels, oder (2) sofern kein Bezugsrechtshandel eingerichtet wird, ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Bezugspreises.

§ 9 Absatz 1 und § 199 des Aktiengesetzes bleiben unberührt.

Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die eine Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht bestimmen, kann der Wandlungs- bzw. Optionspreis nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch mindestens 80 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft während der letzten zehn Börsenhandelstage vor oder der zehn Börsenhandelstage nach der Endfälligkeit entsprechen. § 9 Absatz 1 und § 199 des Aktiengesetzes bleiben unberührt.

„Durchschnittskurs“ ist dabei jeweils der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

In den Bedingungen der Schuldverschreibungen kann vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zu liefernden Aktien variabel ist und/oder der Wandlungs- oder Optionspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit verändert werden kann.

Darüber hinaus kann der Wandlungs- bzw. Optionspreis unter Beachtung von § 9 Absatz 1 und § 199 des Aktiengesetzes aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- bzw. Wandlungsfrist durch (1) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht, (2) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert oder (3) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten begibt, gewährt oder garantiert und in den Fällen (2) und (3) den Inhabern schon bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsausübungspflicht zustehen würde. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Wertes der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten verbunden sind (z. B. Dividenden, umwandlungsrechtliche Maßnahmen, Kontrollerlangungen durch Dritte), eine Anpassung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten vorsehen.

Statt einer Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises kann nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld durch die Gesellschaft bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten vorgesehen werden.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes gleichgestellten Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten gegen Barleistung ausgegeben werden sollen, wird der Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungs- und Optionsausübungspflicht ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als EUR 2.966.272 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung („Höchstbetrag„) entfällt.

Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist das Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die ab dem 9. Juli 2025 in direkter oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert werden, insbesondere die unter Ausnutzung genehmigten Kapitals ausgegeben werden, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgeschlossen wird, oder welche die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes erworben hat und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert.

Der Vorstand wird weiter ermächtigt, (1) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen oder (2) das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen zum Zwecke des Verwässerungsschutzes ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder bei Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht zustehen würde.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen, soweit die Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere auch zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, sofern der Wert der Sacheinlagen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Marktwert der Schuldverschreibungen steht.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der in dieser Ermächtigung festgelegten Grundsätze die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. diese im Einvernehmen mit den Organen der begebenden Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, festzulegen. Dies betrifft insbesondere den Zinssatz, die Art der Verzinsung, den Wandlungs- bzw. Optionspreis, die Laufzeit und die Stückelung, den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum, die Festlegung einer baren Zuzahlung, den Ausgleich oder die Zusammenlegung von Spitzen, die Barzahlung statt Lieferung von auf den Namen lautenden Stückaktien und die Lieferung existierender statt Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien.

c)

Aufhebung des bedingten Kapitals I/2020, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2025, Satzungsänderung

aa)

Aufhebung des bedingten Kapitals I/2020

Das Bedingte Kapital I/2020 gemäß § 5 Absatz (8) der Satzung, welches zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) durch die Delticom AG oder durch Gesellschaften, an denen die Delticom AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, geschaffen wurde und aufgrund des ungenutzten Auslaufens dieser Ermächtigung nicht mehr benötigt wird, wird vollständig aufgehoben.

bb)

Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2025

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2025). Das bedingte Kapital I/2025 dient der Gewährung von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 b) beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben wurden oder noch begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht begründen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten von diesen Rechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichteten Inhaber ihre Pflichten zur Wandlung bzw. Optionsausübung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien Abweichendes festlegen, insbesondere, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Entstehung der neuen Aktien noch kein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

cc)

Satzungsänderung

§ 5 Absatz (8) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2025). Das bedingte Kapital I/2025 dient der Gewährung von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 b) beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben wurden oder noch begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht begründen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten von diesen Rechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichteten Inhaber ihre Pflichten zur Wandlung bzw. Optionsausübung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien Abweichendes festlegen, insbesondere, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Entstehung der neuen Aktien noch kein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

Der Inhalt des vom Vorstand erstatteten schriftlichen Berichts über die Gründe, aus denen er ermächtigt werden soll, unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (§§ 221 Absatz 4 Satz 2, 186 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes), ist im Anschluss an diese Tagesordnung unter Ziffer 3 der „Informationen und Berichte an die Hauptversammlung“ abgedruckt.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes und zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre

Die von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien, von welcher die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung durch Erwerb von insgesamt 187.958 eigenen Aktien Gebrauch gemacht hat, wird zum Zeitpunkt der Hauptversammlung zeitlich ausgelaufen sein. Damit der Vorstand immer auf eine entsprechende Ermächtigung zurückgreifen kann, soll daher jetzt eine neue Ermächtigung geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 8. Juli 2030 eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, deren Inhaber die Gesellschaft ist oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e des Aktiengesetzes zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

b)

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

c)

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten:

aa)

Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder – falls früher – der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

bb)

Bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands zur Abgabe des Angebots bzw. zur öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots („Stichtag„) um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Ergeben sich nach dem Stichtag erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom Kaufpreis bzw. einer im Zusammenhang mit einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten festgesetzten Kaufpreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die Anpassung; die 10 %-Grenze für das Überschreiten und die 20 %-Grenze für das Unterschreiten sind dann auf diesen Betrag anzuwenden.

Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreitet bzw. überschreiten, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien je Aktionär erfolgt. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes oder auf andere Weise erworben werden bzw. wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken:

aa)

Die Aktien können über die Börse oder durch öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Bei Veräußerung über die Börse besteht kein Bezugsrecht der Aktionäre. Für den Fall einer Veräußerung durch öffentliches Angebot an alle Aktionäre ist das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen.

bb)

Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass für die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung ein weiterer Hauptversammlungsbeschluss erforderlich ist. Die Einziehung kann nach § 237 Absatz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 des Aktiengesetzes erhöht (sogenanntes vereinfachtes Verfahren). Der Vorstand wird für diesen Fall des vereinfachten Verfahrens gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, 2. Halbsatz des Aktiengesetzes ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist (1) der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen, und (2) der Aufsichtsrat ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.

cc)

Die Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sachleistung übertragen werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und dem (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen oder Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften.

dd)

Die Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, oder im Zuge der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten aus solchen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen übertragen werden. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. Schuldnern entsprechender Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach bereits erfolgter Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten zustünden, und eigene Aktien zur Bedienung solcher Bezugsrechte zu verwenden.

ee)

Die Aktien können ganz oder teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die so verwendeten Aktien entfällt, darf entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.

Auf die Höchstgrenze von 20 % des Grundkapitals sind alle Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert werden oder die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben oder gewährt wurden oder auszugeben oder zu gewähren sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Eine Anrechnung nach dem vorstehenden Satz entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en) zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes, deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung wirksam neu erteilt wird bzw. werden, jeweils soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 20 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 2 dieser lit. ee).

ff)

Die Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Dritten zum Erwerb angeboten oder übertragen werden, wenn die Übertragung an solche Dritte Zwecken dient, die im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegen und diese Übertragung geeignet und erforderlich ist, diese Zwecke der Gesellschaft zu erreichen.

gg)

Die Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen oder Vergütungskomponenten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens ausgegeben werden; soweit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet hierüber der Aufsichtsrat der Gesellschaft, der hiermit zu entsprechender Verwendung ermächtigt wird.

e)

Die Ermächtigungen in lit. d), mit Ausnahme von lit. d) bb), gelten auch für Aktien der Gesellschaft, die gemäß § 71d Satz 5 des Aktiengesetzes erworben wurden.

f)

Die Ermächtigungen in lit. d) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

g)

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Der Inhalt des vom Vorstand erstatteten schriftlichen Berichts über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugs- und Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen (§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes), ist im Anschluss an diese Tagesordnung unter Ziffer 4 der „Informationen und Berichte an die Hauptversammlung“ abgedruckt.

11.

Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals I/2014, die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals I/2019 und die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals I/2023 nebst entsprechender Satzungsänderungen

Die Gesellschaft beabsichtigt, einzelne bestehende bedingte Kapitalia, die der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten dienen, die auf Basis bestimmter Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung ausgegeben wurden, teilweise aufzuheben und nur noch insoweit bestehen zu lassen als noch nicht verfallene Optionsrechte ausstehend sind, die potenziell bei Ausübung mit Aktien aus dem entsprechenden bedingten Kapital zu bedienen sind. Die Ausgabe weiterer Optionsrechte auf Basis der jeweiligen Ermächtigungsbeschlüsse ist entweder aufgrund zeitlichen Auslaufens der entsprechenden Ermächtigung nicht mehr möglich (bedingtes Kapital I/2014 und bedingtes Kapital I/2019) oder aufgrund des Bestehens einer neueren Ermächtigung nicht mehr gewünscht (bedingtes Kapital I/2023).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, jeweils zu beschließen:

a)

Teilweise Aufhebung des bedingten Kapital I/2014, Änderung von § 5 Absatz (6) der Satzung

Das von der Hauptversammlung am 29. April 2014 beschlossene und in § 5 Absatz (6) der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Kapital I/2014 wird insoweit aufgehoben, als es einen Betrag von EUR 25.000 übersteigt, und wie folgt gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um insgesamt bis zu EUR 25.000 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 25.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2014). Das bedingte Kapital I/2014 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2014 (Tagesordnungspunkt 9 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen ‒ sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen ‒ vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

§ 5 Absatz (6) der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„(6) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um insgesamt bis zu EUR 25.000 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 25.000 neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2014). Das bedingte Kapital I/2014 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2014 (Tagesordnungspunkt 9 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen ‒ sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen ‒ vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.“
b)

Teilweise Aufhebung des bedingten Kapital I/2019, Änderung von § 5 Absatz (7) der Satzung

Das von der Hauptversammlung am 12. August 2019 beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung am 10. Mai 2022 geänderte in § 5 Absatz (7) der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Kapital I/2019 wird insoweit aufgehoben, als es einen Betrag von EUR 260.936 übersteigt, und wie folgt gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 260.936 (in Worten: Euro zweihundertsechzigtausend neunhundertsechsunddreißig) durch Ausgabe von bis zu 260.936 (in Worten: zweihundertsechzigtausend neunhundertsechsunddreißig) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2019). Das bedingte Kapital I/2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die

–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden oder

–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) unter Berücksichtigung der durch die Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Änderungen durch die Gesellschaft ausgegeben wurden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

§ 5 Absatz (7) der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 260.936 (in Worten: Euro zweihundertsechzigtausend neunhundertsechsunddreißig) durch Ausgabe von bis zu 260.936 (in Worten: zweihundertsechzigtausend neunhundertsechsunddreißig) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2019). Das bedingte Kapital I/2019 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die
 
–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden oder

–

aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2019 (Tagesordnungspunkt 6 lit. b)) unter Berücksichtigung der durch die Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Änderungen durch die Gesellschaft ausgegeben wurden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.“

c)

Teilweise Aufhebung des bedingten Kapital I/2023, Änderung von § 5 Absatz (9) der Satzung

Das von der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 beschlossene und in § 5 Absatz (9) der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Kapital I/2023 wird insoweit aufgehoben, als es einen Betrag von EUR 404.219 übersteigt, und wie folgt gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 404.219 (in Worten: Euro vierhundertviertausend zweihundertneunzehn) durch Ausgabe von bis zu 404.219 (in Worten: vierhundertviertausend zweihundertneunzehn) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2023). Das bedingte Kapital I/2023 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 (Tagesordnungspunkt 7 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

§ 5 Absatz (9) der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„(9) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 404.219 (in Worten: Euro vierhundertviertausend zweihundertneunzehn) durch Ausgabe von bis zu 404.219 (in Worten: vierhundertviertausend zweihundertneunzehn) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2023). Das bedingte Kapital I/2023 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 (Tagesordnungspunkt 7 lit. b)) durch die Gesellschaft ausgegeben wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.“
2.

INFORMATIONEN UND BERICHTE AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG

1.

Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 6 sind nachfolgend die Lebensläufe und weitere Informationen zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben:


Herr Karl-Otto Lang

Geburtsjahr: 1952, verheiratet, vier Kinder

Berufliches

Spezialisiert auf komplexe Gestaltungs- oder Restrukturierungsaufgaben als CEO, Vorstand oder Geschäftsführer Marketing/Vertrieb/Einkauf-Procurement mit den Schwerpunkten Strategie- und Umsetzungsberatung, Restrukturierung, Change-Management, Beschaffung, Markenartikel-, Pharma-, Bekleidungs-, Sport-, Luxus- und Lifestyle-Industrie, auch als Interim-Manager.

Kernkompetenzen

•

Aufbau und Führung vorwiegend international agierender Unternehmen als CEO, CRO oder COO

•

Sanierung und Restrukturierung von Gesellschaften in Deutschland, USA, England und Frankreich mit Turnaround-Umsetzung, Change-Management

•

Expertise in den Bereichen Strategie, Produktmanagement, Procurement, Marketing, Vertrieb von Bekleidungs- und Sportartikeln, Markenartikeln und Lifestyle Brands

•

Langjährige Erfahrung in Handel und Industrie (Bekleidung, Sportartikel, Konsumgüter, Camping- und Wohnaccessoires), Handels-, Versandhandels- und Internet-Experte

•

Strategische Anbahnung und Implementierung von neuen Geschäftsfeldern und Geschäftsmodellen, Erwerb (M&A) sowie Gründung von Unternehmen im In- und Ausland

Berufserfahrung

Seit 01/2009 bis heute Interim-Management (selbständig), Wiesbaden
Schwerpunkt: Strategie- und Umsetzungsberatung, Restrukturierung, Change-Management, Beschaffung, Markenartikel-, Pharma-, Bekleidungs-, Sport-, Luxus- und Lifestyle-Industrie
•

Restrukturierung eines deutschen Schuhversandhändlers mit großem stationären Modehaus in Würzburg als Interim Geschäftsführer

•

Restrukturierung der deutschen Tochtergesellschaft des französischen e-Commerce Marktführers in Kinderbekleidung

•

Erarbeitung der Strategie und Implementierung einer Shopping- und Content Plattform bei MDax-Unternehmen/Pharmagroßhandel für den zweiten Gesundheitsmarkt, Vorstandsvorsitzender des Tochterunternehmens

•

Erarbeitung eines Multi-Channel-Ansatzes bei führendem deutschen Bekleidungsunternehmen

•

Implementierung eines Multi-Channel-Ansatzes bei international führendem Mobilcom-Anbieter in der Ukraine, Russland und Polen inklusive Beschaffung

•

Restrukturierungs- und Strategieberatung bei schweizerischem Konsumgüterunternehmen und chinesischem Produktions- und Handelspartner in Vertrieb und Marketing

•

Begleitung von M&A-Firmen bei Akquisitionen und Screenings

03/2019 – 03/2021 Gebrüder Götz GmbH & Co.KG, Würzburg, als Interim-Geschäftsführer
Restrukturierung und Sanierung eines deutschen Schuhversandhändlers mit stationärem Modehaus in Würzburg
01/2017 – 06/2018 Vertbaudet Deutschland GmbH, Fürth, als Interim-Geschäftsführer
Führender Kinder-e-Commerce-Versandhändler mit Muttergesellschaft in Frankreich
05/2011- 12/2012 Celesio AG, Stuttgart, als Geschäftsführer/Vorstand einer Tochtergesellschaft als Interim Manager
Führender Pharmahändler – im MDax gelistet
Erarbeitung der Strategie und Implementierung einer Shopping- und Content Plattform bei MDax-Unternehmen/Pharmagroßhandel für den zweiten Gesundheitsmarkt, Vorstandsvorsitzender des Tochterunternehmens
01/2002 – 12/2008 Arcandor AG (ehemals KarstadtQuelle AG)
Führendes Handels- und Versandhandelsunternehmen in Europa Kerngeschäftsfelder: Homeshopping, stationärer Handel, Touristik
01/2004 – 12/2008 Geschäftsführer Primondo Neue Geschäftsfelder GmbH, Fürth
Tochterunternehmen der Spezialversandhandelssparte des Arcandor Konzerns (19 Spezialversender)
07/2003 – 12/2004 Direktor Spezialversand im Vorstandbereich der KarstadtQuelle AG, Fürth
01/2002 – 06/2003 Holding-Geschäftsführer der TriStyle Gruppe, Münchberg
Joint-Venture-Tochterunternehmen der Primondo GmbH und Klaus Wirth
05/1998 – 12/2001 Betty Barclay Gruppe, Heidelberg
Führender Markenbekleidungshersteller im mittleren DOB-Preissegment (Franchise- und Lizenzsysteme)
Mitglied der Geschäftsleitung (Marketing/Vertrieb)
11/1991 – 11/1997 Fink Gruppe, Darmstadt
International führendes deutsches DOB-Markenbekleidungsunternehmen im gehobenen Preissegment mit Tochterunternehmen in Paris, London, New York.
ab 02/1996 Sprecher der Geschäftsführung (Holding), Darmstadt
11/1991 – 01/1996 Geschäftsführer der Yarell Mode GmbH, Darmstadt
05/1983 – 10/1991 adidas AG, Herzogenaurach
Zweitgrößter Sportartikelhersteller weltweit, vertreten in 142 Ländern
Senior Vice President
•

Weltweite Verantwortlichkeit für alle Textil-/Bekleidungsprodukte und den Taschenbereich, Implementierung einer globalen Kollektionsstrategie mit dezentralen Adaptionen und strategisch einheitlichem Marketingauftritt

•

Integration der drei Gebiete Europa, Amerika und Asien zu einem weltweiten Entwicklungszentrum

•

Einrichtung eines Developmentzentrums in Asien

•

Steuerung der Entwicklung aller adidas Textilprodukte bei Lizenznehmern

•

Verlagerung des Produktmanagement-Teams nach Bourron-Marlotte, Fontainebleau, Frankreich, als Folge der Logistik-Restrukturierung

•

Problemlösungsverantwortlicher für die Textildivision USA (Mitglied der Geschäftsführung, VP Produktmanagement), zuständig für Sortiment, Beschaffung, Planung und Logistik, zusätzlich Steuerung eines Teams von 60 Mitarbeitern in Warren, NJ, USA

03/1980 – 02/1983 Hinderer, Nagold
08/1978 – 02/1980 Klepper Werke, Rosenheim
09/1976 – 07/1978 H. Heinzelmann, Reutlingen
Internationale Erfahrung:
Frankreich (3 Jahre), USA (1,5 Jahre), Asien (regelmäßige Beschaffungsaufenthalte)
Ausbildung und Studium
1973 – 1976 EDS, EUROPEAN SCHOOL OF BUSINESS, Reutlingen University
Schwerpunkt Absatz und Außenwirtschaft / Internationales Marketing (Auslandssemester in London)
Abschluss: Diplom Betriebswirt (FH)
1973 Fachhochschulreife, FH Reutlingen
1969 – 1972 Deutsche Bank, Filiale Tübingen
Ausbildung und Abschluss: Bankkaufmann (IHK)
Sprachen Englisch: verhandlungssicher
Französisch: Grundkenntnisse
Italienisch: Anfängerkenntnisse

Frau Dr. Andrea Hartmann-Piraudeau
Geburtsjahr: 1976, verheiratet
Berufliche Stationen:
01/2014 – heute CONSENSUS GmbH: Geschäftsführerin (CEO), Gesellschafterin und Gründerin
•

Themenbereiche: Kommunikationsentwicklungen, Organisations- und Führungsentwicklung, Strategieentwicklungen, Moderation, Konfliktmanagement auf Vorstands-/Leitungsebene

•

International Mediation Campus: Entwicklung internationaler Programme und Trainings für internationale Unternehmen und Organisationen

•

Environmental-Social-Governance (ESG): persönliches Spezialgebiet im Bereich „Social“: Entwicklung von Konfliktmanagementsysteme, Genderthematiken, Entwicklung von Mitarbeitenden, Entwicklung Unternehmenskultur

01/2012 – 2018 eCola GmbH / Gourmondo GmbH / Ringway GmbH: Consultant und Geschäftsführerin
•

eCola GmbH (Beratung zu Customer Care und Strategie)

•

Gourmondo Food GmbH (Beratung zur Kooperation mit Partnern)

•

Ringway GmbH (Geschäftsführerin und Leitung Entwickler*innen-Team), Shop-Entwicklung für Online-Lebensmittel-Shop Verkauf, Social Media

06/2010 – 06/2014 Hartmannkommunikation (Vorgängergesellschaft der CONSENSUS GmbH): CEO und Gründerin
06/2006 – 06/2010 We are Europe! e.V.: Geschäftsführerin
Kommunikationsberatung, Projektierung, Beratung für EU Projekte
06/2002 – 06/2008 Popakademie Baden-Württemberg GmbH: Abteilungsleiterin Internationalisierung
Gründungsteam zur Konzeption eines neuen Studiengangs in einer PPP, Managerin Studiengang
01/1998 – 06/2003 RTL, Pro 7, RPR: Radio- und TV Journalistin
Ausbildung:
01/2016 – 11/2019 Promotion, Dr. der Sozialwissenschaften, Universität Hohenheim, Stuttgart,
01/2010 – 06/2012 Masterstudiengang (jur. Fakultät) Mediation, Fernuniversität Hagen
06/1997 – 06/2002 Studium (Kommunikationswissenschaften, Soziologie), Abschluss Magister, Universität Mannheim

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Frau Dr. Hartmann-Piraudeau hatte Lehraufträge und führte Vortragsreihen durch an der Hochschule Karlsruhe und der International School of Management zu den Themen Konfliktmanagement und Mediation. Sie ist in diesem Bereich Autorin zahlreicher Publikationen. Frau Dr. Hartmann-Piraudeau bringt im Aufsichtsrat sowohl ihre langjährige unternehmerische Expertise als auch ihre besondere Erfahrung im Bereich Organisations- und Strategieentwicklung, Kommunikation und Entwicklung von Führungskräften ein und begleitet insoweit den Vorstand beratend, aber auch mit dem nötigen kritischen Blickwinkel. Zudem bereichert sie den Aufsichtsrat um eine internationale Komponente. Bei der CONSENSUS GmbH hat sie zahlreiche internationale Projekte betreut und Menschen aus mehr als 70 Ländern ausgebildet.

2.

Informationen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Bericht über die Gründe für die in Punkt 8 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, Satz 2 des Aktiengesetzes i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das genehmigte Kapital 2021 aufzuheben, und die Verwaltung zur Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft auf Grundlage eines neuen genehmigten Kapitals zu ermächtigen. Die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2021 soll jedoch nur erfolgen, wenn die neue Ermächtigung wirksam an seine Stelle tritt. Die bestehende Ermächtigung läuft zwar erst am 10. Mai 2026 aus, dieser Termin liegt aber möglicherweise vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026. Aufgrund der großen Bedeutung des Instruments des genehmigten Kapitals für die schnelle und flexible Unternehmensfinanzierung soll der Verwaltung ununterbrochen ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des zur Zeit der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals zur Verfügung stehen.

Hierdurch soll es der Verwaltung auch weiterhin möglich sein, jederzeit neues Eigenkapital für die Gesellschaft zu beschaffen und zum Beispiel Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen sowie gegen die Delticom AG und ihre Tochtergesellschaften gerichtete Forderungen gegen Gewährung von Aktien zu erwerben. Finanzierungsentscheidungen sind oftmals kurzfristig zu treffen, so dass es wichtig ist, über ein Instrument der Eigenkapitalbeschaffung ohne das Erfordernis der Einbindung der Hauptversammlung mit ihren entsprechenden Vorlauffristen zu verfügen. Etwaige Transaktionen können im Wettbewerb mit anderen Unternehmen zudem häufig nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn gesicherte Finanzierungsinstrumente bereits zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat dem sich daraus ergebenden Bedürfnis der Unternehmen Rechnung getragen und räumt Aktiengesellschaften die Möglichkeit ein, die Verwaltung zeitlich befristet und betragsmäßig beschränkt zu ermächtigen, das Grundkapital ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen.

Grundsätzlich haben die Aktionäre der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf neu auszugebende Aktien, das heißt jeder Aktionär ist mit dem Prozentsatz am Erhöhungsbetrag zu beteiligen, die seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Damit können alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung teilhaben und sowohl ihren Stimmrechtseinfluss als auch ihre wertmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aufrechterhalten.

Die Ermächtigung sieht vor, dass die neu auszugebenden Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen dann von mindestens einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder sonstigen Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts, da dem Aktionär mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt werden wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch mindestens ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder sonstiges Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre ausliefert.

Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zum Ausschluss des bei Ausnutzung von genehmigtem Kapital grundsätzlich bestehenden Bezugsrechts der Aktionäre für bestimmte, im Beschlussvorschlag im Einzelnen aufgezählte Zwecke gemäß den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften vor. Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter Gewichtung und Abwägung sämtlicher Umstände aus den nachfolgend erläuterten Gründen sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären angemessen.

Die vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ermöglicht unter anderem den Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen sowie gegen die Delticom AG und ihre Tochtergesellschaften gerichtete Forderungen gegen Gewährung von Aktien. Oftmals wird bei derartigen Transaktionen von Seiten des Verkäufers eine Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft verlangt. Ebenso kann es aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft, insbesondere zur Schonung der Liquidität der Gesellschaft, geboten sein, dem jeweiligen Verkäufer neue Delticom-Aktien als Gegenleistung für ein Unternehmen, einen Unternehmensteil oder eine Unternehmensbeteiligung anzubieten. Gerade in Zeiten knapper liquider Mittel können Aktien aus genehmigtem Kapital eine aus Sicht der Gesellschaft sinnvolle Gegenleistung darstellen. Mittels des genehmigten Kapitals kann die Gesellschaft bei sich bietenden Chancen schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien zu erwerben. Die vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht den Erwerb gegen Ausgabe von Delticom-Aktien und gleichzeitig eine weitere Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Zudem kann eine Sachkapitalerhöhung zum Zweck der Entschuldung der Gesellschaft eingesetzt werden, indem ein Gläubiger seine Forderungen gegen die Delticom AG in die Gesellschaft einbringt, mit der Folge, dass diese erlöschen, und dafür neue Aktien erhält.

Vorstand und Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung (z.B. ein Unternehmen, ein Unternehmensteil, eine Unternehmensbeteiligung oder eine Forderung) in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wirtschaftliche Einbußen für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre werden dadurch vermieden. Diese Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote – sofern sie dies wollen – durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Preisen aufrecht zu erhalten.

Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, ist erforderlich, um im Hinblick auf den Betrag einer Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Dieser Bezugsrechtsausschluss zielt darauf ab, die Durchführung einer Emission unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zu erleichtern, weil dadurch ein technisch praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Der auf den einzelnen Aktionär entfallende Wert der Spitzenbeträge ist in der Regel gering, weshalb der mögliche Verwässerungseffekt ebenfalls gering ist. Demgegenüber ist der Aufwand für die Emission ohne einen solchen Ausschluss deutlich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der leichteren Durchführung der Emission.

Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Schuldnern von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten dient dem Zweck, den Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den üblichen Verwässerungsschutzklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigen oder eine bare Zuzahlung an die Inhaber solcher Rechte bzw. Pflichten leisten zu müssen. Verwässerungsschutzklauseln sind zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt erforderlich und schützen die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen vor Verwässerungen durch nachfolgende Emissionen. Statt des Ausgleichs durch Ermäßigung des Options- bzw. Wandlungspreises oder Leistung einer baren Zuzahlung soll alternativ auch den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zum Schutz vor Verwässerung ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang eingeräumt werden können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflicht zustehen würde.

Schließlich wird die Verwaltung bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in einer Höhe bis zu maximal insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Ausschluss des Bezugsrechts ermächtigt, wobei der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der schon bestehenden Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreiten darf. Maßgeblich für die Berechnung der 20 %-Grenze ist das Grundkapital sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; keine dieser Grenzen darf überschritten werden. Auf die Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals wird die Verwaltung diejenigen Aktien anrechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, aus denen sich diese Rechte bzw. Pflichten ergeben, während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, sowie eigene Aktien, die während der Laufzeit der Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden. Der Gesellschaft wird es durch diese Ermächtigung ermöglicht, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und ihre Eigenkapitalbasis weiter zu stärken. Zwar gestattet § 186 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der (mindestens zweiwöchigen) Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten existiert aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Ausgabepreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren.

Die Interessen der existierenden Aktionäre der Gesellschaft werden bei einer Festsetzung des Ausgabebetrags, der nicht wesentlich vom Börsenpreis abweicht, nicht unangemessen beeinträchtigt. Ihnen bleibt die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote – sofern sie dies wollen – durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Konditionen aufrecht zu erhalten. Zum weiteren Schutz der Aktionäre vor Einflussverlust und Wertverwässerung ist die Ermächtigung für einen Bezugsrechtsausschluss in diesem Fall, wie dargelegt, zudem dadurch begrenzt, dass die vorstehend beschriebenen anderen, wie eine bezugsrechtslose Barkapitalerhöhung wirkenden, Kapitalmaßnahmen auf den Höchstbetrag von 20 % des Grundkapitals angerechnet werden, bis zu dem eine Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss aus dem genehmigten Kapital 2025 erfolgen kann.

Über die Ausnutzungen des genehmigten Kapitals wird der Vorstand die Hauptversammlung jeweils informieren.


Sehnde, im Mai 2025


Gez. Der Vorstand

 
3.

Informationen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Bericht über die Gründe für die in Punkt 9 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes i.V.m. § 186 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2030 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen„) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 55.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf insgesamt bis zu 5.500.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5.500.000 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen soll in bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen können. Der Vorstand erstattet daher folgenden Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts:

Die Erteilung dieser Ermächtigung soll der Verwaltung die Möglichkeit geben, im Bedarfsfall rasch und flexibel Finanzierungsinstrumente in dem vorgesehenen Volumen nutzen zu können. Dabei ist die Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten in dem entsprechenden Volumen unabhängig vom Turnus der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung von besonderer Wichtigkeit, da der Zeitpunkt, zu dem entsprechende Mittel beschafft werden müssen, nicht im Voraus bestimmt werden kann. Zudem können sich für die Gesellschaft kurzfristig Gelegenheiten insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, ergeben, die einen Einsatz von Finanzierungsinstrumenten erforderlich machen. Um nicht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung warten zu müssen, beabsichtigt die Gesellschaft, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu schaffen, da die durch die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 erteilte Ermächtigung zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung ausgelaufen sein wird.

Die Begebung von Schuldverschreibungen im vorbezeichneten Sinne bietet für die Gesellschaft zusätzlich zu den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme die Möglichkeit, je nach Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen.

Aus den vorgenannten Gründen wird der Hauptversammlung die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen vorgeschlagen. Wandel- und Optionsanleihen erlauben eine Kapitalaufnahme zu in der Regel deutlich günstigeren Konditionen als durch Schuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrecht. Die ferner vorgesehenen Möglichkeiten, neben der Einräumung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten auch Wandlungs- und/oder Optionsausübungspflichten zu begründen, erweitern den Spielraum für die Ausgestaltung dieser Finanzierungsinstrumente.

Die Ermächtigung ermöglicht der Gesellschaft zudem, die Schuldverschreibungen selbst oder über Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, zu platzieren. Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in anderen Währungen, beispielsweise der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes, mit und ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Bei Schuldverschreibungen, die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht gewähren, können die Bedingungen der Schuldverschreibungen zur Erhöhung der Flexibilität vorsehen, dass die Gesellschaft Wandlungsberechtigten bzw. Optionsberechtigten nicht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt.

Der Gesetzgeber hat in § 193 Absatz 2 Nr. 3 Halbsatz 2 des Aktiengesetzes klargestellt, dass es bei einer bedingten Kapitalerhöhung zur Unterlegung von Wandelschuldverschreibungen und ähnlichen Instrumenten genügt, wenn im Ermächtigungsbeschluss zur Begebung der entsprechenden Instrumente ein Mindestausgabebetrag oder dessen Berechnungsgrundlagen für die bei Wandlung bzw. Optionsausübung auszugebenden Aktien festgelegt werden. Die Ermächtigung sieht daher vor, dass der Wandlungs- bzw. Optionspreis jeweils mindestens 80 % des in der Ermächtigung im Einzelnen definierten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft betragen muss. Da der Wandlungs- bzw. Optionspreis als Mindestpreis ausgestaltet werden kann, besteht die Möglichkeit, den Wandlungspreis und das Umtauschverhältnis in den Wandelanleihebedingungen auch variabel, insbesondere in Abhängigkeit des Aktienkurses während der Laufzeit festzusetzen. Die Wandlungs- bzw. Optionsrechte können, soweit eine Anpassung nicht ohnehin bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist, unter Beachtung von § 9 Absatz 1 und § 199 des Aktiengesetzes wertwahrend angepasst werden, sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibung Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte (z. B. durch eine Kapitalerhöhung) eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen dieser Art zu gewähren.

Um die Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die Schuldverschreibungen an ein oder mehrere Kreditinstitute, Wertpapierinstitute oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes gleichgestellte Unternehmen mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Dies ist kein Ausschluss des Bezugsrechts, sondern nur eine andere Möglichkeit, den Aktionären ihr Bezugsrecht zu gewähren.

Unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen soll jedoch ein Ausschluss des Be-zugsrechts möglich sein:

Soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- und/oder Optionsausübungspflichten gegen Barleistung ausgegeben werden sollen, soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes insoweit auszuschließen. Die dort geregelte Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse von 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft ist nach dem Beschlussinhalt einzuhalten. Das Volumen des Kapitals, das in diesem Fall höchstens zur Sicherung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zur Verfügung gestellt werden soll, darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2.966.272,00 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 20 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung, („Höchstbetrag„) nicht überschreiten. Durch eine solche Vorgabe im Ermächtigungsbeschluss ist zugleich sichergestellt, dass auch im Falle einer Kapitalherabsetzung die 20 %-Grenze nicht überschritten wird, da für den Fall eines niedrigeren Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung die Grenze von 20 % dieses niedrigeren Grundkapitals maßgeblich ist.

Diese Höchstgrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss vermindert sich um das Grundkapital, das auf Aktien entfällt, die ab dem 9. Juli 2025 unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert werden. Durch diese Anrechnungen wird sichergestellt, dass keine Schuldverschreibungen ausgegeben werden, wenn dies dazu führen würde, dass insgesamt für mehr als 20 % des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgeschlossen wird. Diese weitergehende Beschränkung liegt im Interesse der Aktionäre, die bei Kapitalmaßnahmen ihre Beteiligungsquote möglichst aufrechterhalten wollen.

Für den Fall eines solchen Bezugsrechtsausschlusses ergibt sich aus der sinngemäßen Geltung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes das Erfordernis einer Festlegung des Ausgabepreises der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem Marktwert. Damit wird dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich eines Verwässerungsschutzes ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Aufgrund der in der Ermächtigung vorgesehenen Festlegung des Ausgabepreises der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem rechnerischen Marktwert würde der Wert eines Bezugsrechts praktisch auf null sinken. Um diese Anforderung für die Begebung von Schuldverschreibungen sicherzustellen, darf der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten nicht wesentlich unterschreiten. Dann nämlich ist der Schutz der Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes gewährleistet, und den Aktionären entsteht kein wirtschaftlicher Nachteil durch einen Bezugsrechtsausschluss. Der Vorstand wird bei seiner Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt den Abschlag vom nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert so gering wie möglich halten. Damit wird der rechnerische Wert eines Bezugsrechts so gering sein, dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter Nachteil entsteht. Eine marktgerechte Festsetzung der Konditionen und damit die Vermeidung einer nennenswerten Wertverwässerung lassen sich auch dadurch erzielen, dass der Vorstand ein sogenanntes Bookbuilding-Verfahren durchführt. Bei diesem Verfahren werden die Investoren gebeten, auf der Grundlage vorläufiger Anleihebedingungen Kaufanträge zu übermitteln und dabei zum Beispiel den für marktgerecht erachteten Zinssatz und/oder andere ökonomische Komponenten zu spezifizieren. Nach Abschluss der Bookbuilding-Periode werden auf Grundlage der von den Investoren abgegebenen Kaufanträge die bis dahin noch offenen Bedingungen (zum Beispiel der Zinssatz) marktgerecht nach Angebot und Nachfrage festgelegt. Auf diese Weise wird der Gesamtwert der Schuldverschreibungen marktnah bestimmt. Auch durch ein solches Bookbuilding-Verfahren kann der Vorstand sicherstellen, dass keine nennenswerte Verwässerung des Werts der Aktien durch den Bezugsrechtsausschluss eintritt.

Aktionäre, die ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft aufrechterhalten möchten, können dies durch einen Zukauf von Aktien über die Börse zu annähernd gleichen Konditionen erreichen. Durch diese Vorgaben wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen.

Durch die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts erhält die Gesellschaft die Flexibilität, günstige Kapitalmarktsituationen kurzfristig wahrzunehmen, und sie wird in die Lage versetzt, ein niedriges Zinsniveau bzw. eine günstige Nachfragesituation flexibel und kurzfristig für eine Emission zu nutzen. Maßgeblich hierfür ist, dass im Gegensatz zu einer Emission von Schuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Ausgabepreis erst unmittelbar vor der Platzierung festgesetzt werden kann, wodurch ein erhöhtes Kursänderungsrisiko für den Zeitraum einer Bezugsfrist vermieden und der Emissionserlös im Interesse aller Aktionäre maximiert werden kann. Sonst wäre, um die Attraktivität der Konditionen und damit die Erfolgschancen der jeweiligen Emission sicherzustellen, ein nicht unerheblicher Abschlag etwa auf die Verzinsung oder den Ausgabepreis der Schuldverschreibung notwendig. Zudem ergeben sich durch Wegfall der mit dem Bezugsrecht verbundenen Vorlaufzeit sowohl im Hinblick auf die Kosten der Mittelaufnahme als auch im Hinblick auf das Platzierungsrisiko weitere Vorteile. Mit einer bezugsrechtlosen Platzierung kann neben der ansonsten erforderlichen Sicherheitsmarge auch das Platzierungsrisiko vermieden und die Mittelaufnahme zugunsten der Gesellschaft und ihrer Aktionäre in entsprechender Höhe verbilligt werden.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen. Solche Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen Emissionsvolumens und der Notwendigkeit zur Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Ein Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert in diesen Fällen die Abwicklung der Emission. Zudem ist der mögliche Verwässerungseffekt aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge in der Regel gering. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

Weiterhin soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten oder auch den Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen zum Zwecke des Verwässerungsschutzes ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten zustehen würde. Wandlungs- und Optionsbedingungen enthalten in der Regel Klauseln, die dem Schutz der Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Schuldner von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten vor Verwässerung dienen. So lassen sich diese Finanzierungsinstrumente am Markt besser platzieren. Ein Bezugsrecht von Inhabern bereits bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten bietet die Möglichkeit, zu verhindern, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Wandlungs- bzw. Optionspreis für die Inhaber bereits bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten ermäßigt werden muss. Dies gewährleistet einen höheren Ausgabekurs der bei Ausübung der Option oder bei Wandlung auszugebenden auf den Namen lautenden Stückaktien und ist damit im Interesse der Aktionäre.

Schließlich soll das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden können, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere (aber nicht ausschließlich) zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, und dies im Interesse der Gesellschaft liegt. Voraussetzung ist, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Schuldverschreibungen steht. Im Fall von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte theoretische Marktwert maßgeblich. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sachleistung eröffnet die Möglichkeit, die Schuldverschreibungen in geeigneten Einzelfällen als Akquisitionswährung, z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, liquiditätsschonend nutzen zu können. Die Gegenleistung braucht dann nicht in Geld er-bracht zu werden. Dabei kann eine attraktive Alternative darin liegen, an Stelle oder neben der Gewährung von Aktien oder einer Barzahlung Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- oder Optionsrecht anzubieten. Diese Möglichkeit schafft zusätzliche Flexibilität und erhöht die Wettbewerbschancen der Gesellschaft z. B. bei Akquisitionen. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur kann sich ein solches Vorgehen anbieten. Zudem wird es der Gesellschaft durch die vorgeschlagene Regelung ermöglicht, auch sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände, wie z. B. auch Forderungen gegen die Gesellschaft, unter vorstehenden Voraussetzungen zu erwerben, ohne dabei die eigene Liquidität in Anspruch nehmen zu müssen.

Im Fall der Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der Vorstand in der auf die Ausnutzung folgenden Hauptversammlung darüber berichten.


Sehnde, im Mai 2025


Gez. Der Vorstand

 
4.

Informationen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über den in Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagenen Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 186 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes

Zu Tagesordnungspunkt 10 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes bis zum 8. Juli 2030 zu ermächtigen, eigene Aktien im Volumen von – unter Berücksichtigung anderer Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und besitzt oder der Gesellschaft zuzurechnen sind – bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert niedriger ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ersetzt die bisherige Ermächtigung, die von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 erteilt wurde. Diese wird zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausgelaufen sein. Der Gesellschaft soll weiterhin eine Ermächtigung in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstvolumens für den Erwerb eigener Aktien in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Gesellschaft weiterhin in die Lage versetzt werden, kurzfristig eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung in einem angemessenen Umfang erwerben zu können.

Die zu Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes eigene Aktien zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel bis zum vorstehend genannten Maximalumfang über (1) die Börse oder (2) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot oder (3) eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erwerben.

Die Ermächtigung sieht vor, dass der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb über die Börse den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse, die dem Erwerb oder – falls früher – der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 % über- oder 20 % unterschreiten darf.

Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten dürfen der angebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspannen je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse je Aktie im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands, ein öffentliches Angebot abzugeben bzw. zur öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ebenfalls um nicht mehr als 10 % über- oder 20 % unterschreiten.

Sofern sich nach diesem Zeitpunkt erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom Kaufpreis bzw. einer im Zusammenhang mit einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten festgesetzten Kaufpreisspanne ergeben, sieht die Ermächtigung vor, dass das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden kann. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem Kurs vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die Anpassung; die 10 %-Grenze für das Überschreiten und die 20 %-Grenze für das Unterschreiten sind dann auf diesen Betrag anzuwenden.

Bei einem Erwerb durch ein öffentliches Kaufangebot oder aufgrund öffentlicher Aufforderung zu Verkaufsangeboten kann jeder Aktionär entscheiden, ob und für wie viele Aktien er das Kaufangebot annehmen bzw. ein Verkaufsangebot abgeben möchte.

Beim Erwerb eigener Aktien ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Übersteigt das Volumen der Annahme des Angebots durch die Aktionäre bzw. der abgegebenen Angebote der Aktionäre die Höchstmenge der von der Gesellschaft nachgefragten Aktien, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit teilweise ausgeschlossen werden als der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien je Aktionär erfolgt. Hierbei soll es möglich sein, einen bevorrechtigten Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis maximal 100 Aktien je Aktionär und eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorzusehen. Diese Möglichkeiten dienen dazu, die technische Abwicklung zu erleichtern und kleine Restbestände zu vermeiden. Auch insoweit ist das Recht der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien partiell ausgeschlossen.

Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen enthalten, z.B. das Erreichen einer Mindestannahmequote.

Die von der Gesellschaft auf Grundlage dieser oder einer früheren Ermächtigung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes erworbenen oder noch zu erwerbenden eigenen Aktien sollen zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden dürfen, insbesondere auch zu den nachfolgend dargestellten.

Gemäß lit. d) aa) der Ermächtigung können die eigenen Aktien, welche die Gesellschaft erwirbt, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre wieder veräußert werden, wobei im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen ist. Dabei dient die Möglichkeit zum Wiederverkauf eigener Aktien der vereinfachten Finanzmittelbeschaffung. Mit dieser Möglichkeit wird dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung getragen (§ 53a des Aktiengesetzes).

Gemäß lit. d) bb) der Ermächtigung soll die Gesellschaft die auf Grund eines Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Die Ermächtigung sieht entsprechend § 237 Absatz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes vor, dass der Vorstand die Aktien auch ohne die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einziehen kann. Durch eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, erforderlich werdende Änderungen der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung veränderten Anzahl der Stückaktien vorzunehmen. Die Einziehung der eigenen Aktien kann allerdings auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden. Der Vorstand wird hierbei ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen, und der Aufsichtsrat wird nach § 179 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.

Gemäß lit. d) cc) der Ermächtigung ist vorgesehen, dass die eigenen Aktien auch gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre übertragen werden können. Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und dem (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen oder Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften geschehen. Nicht selten wird bei derartigen Transaktionen eine Gegenleistung in Form von Aktien verlangt oder erscheint aus Sicht der Gesellschaft zur Schonung ihrer Liquidität sinnvoll. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum, um sich bietende Akquisitionsgelegenheiten schnell und flexibel sowohl national als auch auf internationalen Märkten ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung zu übertragenden Delticom-Aktien grundsätzlich an deren Börsenpreis orientieren, ohne hieran schematisch zu haften, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenpreises in Frage zu stellen. Auch bei der Entscheidung über die Form der Aktienbeschaffung zur Finanzierung derartiger Transaktionen wird sich der Vorstand allein von den Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lassen.

Außerdem soll die Gesellschaft eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß lit. d) dd) auch zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. im Zuge der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen sie mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, verwenden können. Der Vorstand wird bei der Entscheidung, ob in solchen Konstellationen eigene Aktien oder neue Aktien ausgegeben werden, die Interessen der Aktionäre angemessen berücksichtigen. In diesen Fällen muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Gewährung einer marktüblichen Form des Verwässerungsschutzes, soweit den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. Schuldnern entsprechender Wandlungs- oder Optionsausübungspflichten zum Verwässerungsausgleich Bezugsrechte auf Aktien in dem Umfang gewährt werden, wie sie ihnen nach bereits erfolgter Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten zustünden.

Der Beschlussvorschlag enthält ferner in lit. d) ee) die Ermächtigung, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Durch die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses kann ein schnellerer Mittelzufluss bei der Gesellschaft erreicht werden als bei einem unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgenden Veräußerungsangebot an alle Aktionäre. Zudem könnte die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren. Diese Ermächtigung liegt im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität bei der Eigenkapitalbeschaffung verhilft. Da der Veräußerungspreis für die eigenen Aktien nicht wesentlich vom Börsenkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung abweichen darf, wird dem Interesse der Aktionäre an einer wertmäßigen Nicht-Verwässerung ihrer Beteiligung angemessen Rechnung getragen. Es ist ihnen zudem grundsätzlich möglich, ihre Beteiligungsquote durch Zukäufe an der Börse aufrecht zu erhalten.

Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die unter einem solchen erleichterten Bezugsrechtsausschluss veräußerten eigenen Aktien entfällt, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung nicht überschreiten. Der Beschlussvorschlag enthält zudem eine Anrechnungsklausel: Auf die Höchstgrenze von 20 % des Grundkapitals sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert werden oder die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben oder gewährt wurden oder auszugeben oder zu gewähren sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.

Die vorstehend erläuterte Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Anrechnung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 20 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 2 von lit. d) ee), denn dann hat die Hauptversammlung erneut die Möglichkeit, über den erleichterten Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden, der zur Anrechnung geführt hat, sodass der Grund der Anrechnung wieder entfällt. Mit Inkrafttreten der neuen Ermächtigung zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss gilt die durch die Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung entstandene Sperre hinsichtlich der Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien ohne Bezugsrecht der Aktionäre nicht länger. Aufgrund der identischen Mehrheitsanforderungen an einen solchen Beschluss ist in der erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zugleich auch eine Bestätigung dieses Ermächtigungsbeschlusses zu sehen. Im Falle einer anschließenden Ausübung einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes erfolgt die Anrechnung erneut.

Gemäß lit. d) ff) der Ermächtigung soll die Gesellschaft in der Lage sein, Aktien Dritten, insbesondere Geschäftspartnern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre anzubieten und an solche Dritte zu übertragen, wenn dies im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und die Übertragung geeignet und erforderlich ist, diese Zwecke der Gesellschaft zu erreichen. Die Ausgabe von Aktien an solche Personen fördert deren Bindung an das Unternehmen und die Ausrichtung an einer nachhaltigen Aktienkursentwicklung. Daher kann die Ausgabe von Aktien an Geschäftspartner der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegen. Bei der Festlegung des Ausgabepreises bzw. der von dem Geschäftspartner zu erbringenden sonstigen Gegenleistungen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der angebotenen bzw. zu übertragenden Aktien am Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenpreis ist hierbei nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenpreises infrage zu stellen.

Schließlich sieht die Ermächtigung in lit. d) gg) vor, dass eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch dazu zu verwendet werden dürfen, sie im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen oder Vergütungskomponenten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens auszugeben. Soweit die eigenen Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden sollen, entscheidet im Rahmen der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung nicht der Vorstand, sondern entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die Aktienausgabe an Führungskräfte und Arbeitnehmer fördert deren Identifikation mit dem Unternehmen und unterstützt die Bereitschaft zur Übernahme von Mitverantwortung im Unternehmen. Die aktienbasierte Vergütung bietet zudem die Möglichkeit, die Vergütung von Führungskräften oder Arbeitnehmern in geeigneten Fällen auf eine langfristige Unternehmensentwicklung auszurichten. Statt anderer Kapitalmaßnahmen kann dafür die Verwendung eigener Aktien eine sinnvolle Alternative sein, weil sie den Aufwand und den Verwässerungseffekt vermeidet, der mit einer Kapitalerhöhung und der Ausgabe neuer Aktien verbunden ist. Der mit dieser Verwendung der eigenen Aktien verbundene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre liegt damit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten soll – mit Ausnahme der Einziehung ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss – nicht nur hinsichtlich solcher Aktien Gebrauch gemacht werden können, die aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes erworben wurden. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien soll vielmehr auch solche Aktien umfassen, die gemäß § 71d Satz 5 des Aktiengesetzes erworben wurden. Es ist vorteilhaft und schafft weitere Flexibilität, diese eigenen Aktien in gleicher Weise verwenden zu können.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über die Ausnutzung der Ermächtigung erstatten. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund der Ermächtigung nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Aus-schluss des Bezugs- bzw. Andienungsrechts in den genannten Fällen aus den genannten Gründen für sachlich gerechtfertigt und auch unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre für angemessen.


Sehnde, im Mai 2025


Gez. Der Vorstand

 

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 14.831.361 nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 14.831.361 Stimmrechte.

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft insgesamt 187.958 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien können in der Hauptversammlung keine Rechte ausgeübt werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre ‒ persönlich oder durch Bevollmächtigte ‒ berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), („technical record date“) maßgeblich, weil vom 3. Juli 2025, 00:00 Uhr (MESZ), bis 9. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 des Aktiengesetzes ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. Da im Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 9. Juli 2025 Rechte aus Aktien nur für denjenigen bestehen, der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, und ab dem 3. Juli 2025, 00:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen mehr im Aktienregister vorgenommen werden, hat derjenige, der danach Aktien erwirbt, in der Hauptversammlung am 9. Juli 2025 nur ein Teilnahme- und Stimmrecht, wenn ihn der Veräußerer zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt oder ermächtigt und die Anmeldung zur Hauptversammlung frist- und ordnungsgemäß erfolgt.

Intermediäre, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes sowie diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen, dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes.

Die Anmeldung des Aktionärs hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu erfolgen:

 

Delticom AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: delticom@linkmarketservices.eu

 

Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die am 18. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der Aktionärsnummer und seines vollständigen Namens oder seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister eingetragen und aus dem dem Aktionär zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich.

Auch neue Aktionäre, die nach dem 18. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), bis 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird, können sich unter Nennung ihres vollständigen Namens bzw. ihrer vollständigen Firma, ihres Wohnorts bzw. ihrer Geschäftsanschrift und ihrer Aktionärsnummer zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) unter Verwendung der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse anmelden.

Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt oder am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Wenn weder ein Intermediär, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform.

Erfolgt in diesen Fällen die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet werden:

 

Delticom AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: delticom@linkmarketservices.eu

 

Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 des Aktiengesetzes nicht etwas anderes ergibt (siehe unten).

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die vollständige Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann.

Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, z.B. einer Depotbank oder eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person, besteht ein Textformerfordernis weder nach der Satzung der Gesellschaft noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 des Aktiengesetzes findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes) nachprüfbar festhalten muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu erfragen.

Wenn ein Aktionär einen Intermediär, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person, bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser in der Hauptversammlung der Delticom AG vertreten bzw. anwesend sein wird. In diesem Fall wird empfohlen, die Vollmacht direkt dem Vollmachtsempfänger und so rechtzeitig zu erteilen, dass der Vollmachtsempfänger den Aktionär fristgerecht bis 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung anmelden kann.

Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können Intermediäre, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person, Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten sind, gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes) nur erteilen, wenn die Vollmacht dies gestattet.

Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten wird den am 18. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Außerdem befindet sich auf dem Stimmkartenbogen, der bei Einlass zur Hauptversammlung ausgehändigt wird, ein Formular zur Bevollmächtigung während der Hauptversammlung. Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten ebenfalls ein Formular zur Vollmachtserteilung. Ein entsprechendes Formular steht ferner über die Internetadresse

www.delti.com/HV

zum Abruf zur Verfügung.

STIMMABGABE DURCH DIE VON DER GESELLSCHAFT BENANNTEN STIMMRECHTSVERTRETER

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch Mitarbeiter der Delticom AG als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist die frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich.

Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll; die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In diesen Fällen werden sie sich der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die oben für die Erteilung von Vollmachten genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zu erfolgen.

Gleiches gilt für den Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht.

Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.

Ein Formular zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese wird den am 18. Juni 2025, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung per Post übersandt und kann kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Ein entsprechendes Formular steht auch über die Internetadresse

www.delti.com/HV

zum Abruf zur Verfügung.

Die Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist vor der Hauptversammlung nur bis zum 8. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Erteilung oder Änderung von Weisungen wird berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft bis zum 8. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zugeht.

Auch während der Hauptversammlung können form- und fristgerecht angemeldete und in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre bzw. deren Vertreter Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, z.B. durch Nutzung des dafür vorgesehenen, den Stimmkartenbögen beigefügten, Formulars.

RECHTE DER AKTIONÄRE

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem solchen Verlangen eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 8. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Absatz 2 in Verbindung mit § 122 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes) an den Vorstand der Gesellschaft an die nachstehend angegebene Adresse zu richten:

 

Delticom AG
Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: delticom@linkmarketservices.eu

 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung Vorstands über das Verlangen halten.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.delti.com/HV
 

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:

 

Delticom AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: delticom@linkmarketservices.eu

 

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Aktiengesetzes vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer oder nicht die Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes enthalten.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung in der Hauptversammlung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt von diesem Recht unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich die Gegenanträge oder (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt.

AUSKUNFTSRECHT

Gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes genannten Gründen absehen.

Ferner bestimmt § 16 Absatz (3) der Satzung der Gesellschaft unter anderem, dass der Versammlungsleiter ermächtigt ist, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.delti.com/HV

zugänglich.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.delti.com/HV

zugänglich:

•

der Inhalt der Einberufung zur Hauptversammlung,

•

eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll,

•

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen:

–

der festgestellte Jahresabschluss der Delticom AG zum 31. Dezember 2024,

–

der gebilligte Konzernabschluss für den Delticom-Konzern zum 31. Dezember 2024,

–

der zusammengefasste (Konzern-)Lagebericht für die Delticom AG und für den Delticom-Konzern für das Geschäftsjahr 2024,

–

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuches,

–

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024,

–

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,

•

der Geschäftsbericht 2024,

•

die Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten (Tagesordnungspunkt 6),

•

der Vergütungsbericht 2024 (Tagesordnungspunkt 7),

•

die Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 (auch abgedruckt in dieser Einberufung zur Hauptversammlung),

•

die Satzung der Gesellschaft,

•

die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung,

•

die Formulare, die für die Anmeldung zur und die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können,

•

nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht sowie

•

die Informationen gemäß § 125 Absatz 2 des Aktiengesetzes i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes, Artikel 4 Absatz 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 in deutscher und englischer Sprache.

Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hedwig-Kohn-Straße 1, 31319 Sehnde, und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ

Um Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Delticom AG personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten verarbeiten. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.

In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten anlässlich der Hauptversammlung an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter

www.delti.com/HV

 

Sehnde, im Mai 2025

Der Vorstand



28.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Brühlstr. 11
30169 Hannover
Deutschland
E-Mail: ir@delti.com
Internet: https://www.delti.com/de/
ISIN: DE0005146807
Börsen: Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, &, #xd, , München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2147052  28.05.2025 CET/CEST

Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Delticom AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025

23.05.2025 / 16:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Hannover, den 23. Mai 2025 – Die Delticom AG („Gesellschaft“) hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. März 2025 den Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms für den Zeitraum vom 4. März 2025 bis 5. Juli 2025 angekündigt.

Bereits in der Ankündigung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung sollen keine Aktien zurückgekauft werden.

Vor diesem Hintergrund wird das von der Gesellschaft eingeschaltete Kreditinstitut in dem Zeitraum vom 26. bis 28. Mai 2025 (jeweils einschließlich) keine Aktien zurückkaufen.

<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 348 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber etwa 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 26.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2025 waren 117 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt:

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



23.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2144806

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2144806  23.05.2025 CET/CEST

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

23.05.2025 / 15:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 23.05.2025
Kursziel: 5,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Bastian Brach; Kai Kindermann

Q1: Delticom setzt Wachstum im ersten Quartal fort

Delticom hat kürzlich Zahlen für das erste Quartal 2025 berichtet und konnte die Vorjahreswerte umsatz- und ergebnisseitig übertreffen.

Top-Line-Wachstum übertrifft Gesamtmarkt im Q1: Trotz schwierigen Vergleichswerten aus dem Vorjahr durch den frühen Start der Sommerreifensaison, konnten im ersten Quartal sowohl das Verkaufsvolumen (128,1 Mio. EUR; +7,5% yoy) als auch die Umsätze (105,4 Mio. EUR; +9,0%) weiter gesteigert werden. Das Wetter gestaltete sich insbesondere ab der zweiten Februarhälfte warm und trocken ohne die Rekordtemperaturen aus 2024 zu erreichen. Die Wachstumsraten übertreffen den europäischen Gesamtmarkt (+4% yoy) und bestätigen mit einem erfolgreichen Jahresstart unsere Prognosen oberhalb der Guidance, die von 470 – 490 Mio. EUR reicht. Gleichwohl spielt das erste Quartal im Jahresverlauf eine untergeordnete Rolle, sodass eine abschließende Beurteilung des Sommerreifengeschäfts erst nach den Halbjahresergebnissen getroffen werden kann. Darüber hinaus dürfte insbesondere die makroökonomische Entwicklung den weiteren Jahresverlauf beeinflussen.

[Abbildung]

Brutto-Marge treibt Ergebniswachstum: Mit einem Rohertrag von 32,5 Mio. EUR (+23,7% yoy) konnte Delticom den bereits im vergangenen Jahresverlauf sichtbaren Ausbau der Brutto-Marge (27,5% ggü. 22,0% in Q1/24) weiter fortsetzen und von Produkt- und Länder-Mix-Effekten profitieren. Dabei werden die höheren Brutto-Margen jedoch teilweise auf EBITDA-Ebene durch anteilig höhere Logistik-Kosten kompensiert. Nichtsdestotrotz konnte das operative EBITDA deutlich auf 1,6 Mio. EUR (+93,5% yoy) gesteigert werden und wurde dabei noch durch ein negatives Währungsergebnis von 1,3 Mio. EUR (Vj.: positiver Effekt von 0,3 Mio. EUR) nach schwacher Dollar-Entwicklung gehemmt. Nach höheren Abschreibungen und Zinsen für langfristig geleaste Lagerflächen verbesserte sich das Netto-Ergebnis nur leicht von -1,4 Mio. EUR auf -1,2 Mio. EUR.

Fazit: Nach einem überzeugenden ersten Quartal richtet sich der Fokus nun auf das bedeutendere Q2. Wir bestätigen unser Rating und das Kursziel i.H.v. 5,00 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32710.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


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2144776  23.05.2025 CET/CEST

Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Operatives EBITDA nahezu verdoppelt

Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Operatives EBITDA nahezu verdoppelt

Delticom AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Operatives EBITDA nahezu verdoppelt

14.05.2025 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delticom veröffentlicht Q1-Geschäftsverlauf: Operatives EBITDA nahezu verdoppelt

Hannover, den 14. Mai 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, berichtet mit dieser vorliegenden Zwischenmeldung über den Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2025.

  • Bruttowarenvolumen (GMV) beträgt 128 Mio. € (Q1 2024: 119 Mio. €)
  • Umsatz beläuft sich auf 105 Mio. € (Q1 2024: 97 Mio. €)
  • Operatives EBITDA um 94 % gesteigert
  • Gesamtjahresprognose bestätigt

Die Delticom AG hat in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres ihr Geschäft weiterhin auf profitables Wachstum ausgerichtet. Mit 105 Mio. € konnte der Umsatz im ersten Quartal 2025 um 9,0 % gesteigert werden (Q1 2024: 97 Mio. €).

Trotz eines negativen Währungsergebnisses in Höhe von -1,3 Mio. € (Q1 2024: +0,3 Mio. €) liegt das operative EBITDA nach Ablauf der ersten drei Monate mit 1,6 Mio. € über Vorjahr (Q1 2024: 0,8 Mio. €). Auch das EBITDA fällt mit 1,5 Mio. € im Vorjahresvergleich deutlich höher aus (Q1 2024: 0,7 Mio. €). Das Konzernergebnis für die ersten drei Monate beträgt -1,2 Mio. €, eine Steigerung um 0,2 Mio. € (Q1 2024: -1,4 Mio. €). Mietindexierungen und die Anmietung neuer Lagerstandorte im H2 2024 gehen sowohl mit höheren Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 als auch mit höheren Zinsaufwendungen einher.

Das erste Quartal stellt ein Übergangsquartal zwischen dem Winter- und dem Sommergeschäft dar. Im weiteren Jahresverlauf wird die Nachfrage im europäischen Ersatzreifengeschäft wesentlich von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Kunden von Delticom finden in den Onlineshops wie ReifenDirekt.de und Tirendo.de ein umfassendes Reifenangebot zu attraktiven Preisen und profitieren zudem von einer hohen Verfügbarkeit.

Der Ende März für das Gesamtjahr 2025 prognostizierte Ausblick wird bestätigt. Für den Umsatz wird eine Bandbreite von 470 Mio. € und 490 Mio. € angestrebt. In Abhängigkeit vom Umsatz wird für das operative EBITDA eine Spanne zwischen 19 Mio. € und 21 Mio. € geplant.

Der Halbjahresbericht wird am 14.08.2025 auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung gestellt.

 

Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen Q1

 

    Q1/25 Q1/24 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 128,1 119,2 +7,5
Umsatz Mio. € 105,4 96,7 +9,0
Umsatz EU Mio. € 92,8 83,3 +11,4
Umsatz Nicht-EU Mio. € 12,6 13,4 -6,2
Gesamtleistung Mio. € 109,0 101,7 +7,2
Bruttomarge % 27,5 22,0 +5,5
Rohertrag Mio. € 32,5 26,3 +23,7
EBITDA Mio. € 1,5 0,7 >100
Operatives EBITDA Mio. € 1,6 0,8 +93,5
EBITDA-Marge % 1,4 0,7 +0,7
EBIT Mio. € -1,0 -1,6 +37,6
Periodenüberschuss Mio. € -1,2 -1,4 +18,4
Ergebnis je Aktie € -0,08 -0,10 +21,7
Bilanzsumme Mio. € 257,9 236,6 +9,0
Vorräte Mio. € 84,7 69,8 +21,4
Forderungen aus LuL Mio. € 27,9 29,7 -6,1
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 102,2 100,8 +1,3
Eigenkapital Mio. € 50,7 46,2 +9,7
Eigenkapitalquote % 19,7 19,5 +0,2
Eigenkapitalrendite % -2,3 -3,1 +0,8
Liquidität Mio. € 5,9 5,3 +11,7

 

<Ende der Mitteilung>

 

Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen kom-plettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 348 Onlineshops sowie Onlinever-triebsplattformen und betreut darüber etwa 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 26.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des ersten Quartals 2025 waren 117 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com

 

Kontakt:

Delticom AG
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14.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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ISIN: DE0005146807
WKN: 514680
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EQS News ID: 2137566

 
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2137566  14.05.2025 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

12.05.2025 / 15:53 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2025
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/mitteilungen/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2025
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/news/


12.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
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31319 Sehnde
Deutschland
Internet: www.delti.com

 
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2130168  12.05.2025 CET/CEST

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

08.04.2025 / 16:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 08.04.2025
Kursziel: 5,00 EUR (zuvor: 5,50 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Bastian Brach

Company Visit: Delticom zurück auf dem Wachstumskurs

Delticom hat Ende März den Geschäftsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt und dabei, wie bereits Ende November angekündigt die zum Jahresbeginn 2024 prognostizierte Top Line-Spanne von 450 – 470 Mio. EUR übertroffen. Wir waren vergangenen Freitag in Hannover und haben uns mit CEO Dr. Prüfer über die aktuelle Lage ausgetauscht.

[Tabelle]

Vorjahresumsatz trotz hoher Vergleichsbasis übertroffen: Delticom konnte im Gesamtjahr 2024 mit Erlösen von 481,6 Mio. EUR (+1,2% yoy) den Wert aus 2023 leicht übertreffen, was insbesondere auf die ersten drei Quartale zurückzuführen war. Das vierte Quartal 2023 war hingegen von einer wetterbedingt besonders starken Winterreifensaison geprägt, weshalb in Q4/24 ein erwartbarer Top Line-Rückgang von 9,8% yoy zu verzeichnen war. Im europäischen Gesamtmarkt wurde 2024 insgesamt ein etwas höheres Wachstum von +5% yoy laut ETRMA verzeichnet, wobei Ganzjahresreifen mit einem Absatzplus von 16% yoy weiter an Marktanteilen gewinnen konnten. Diese Entwicklung dürfte sich u.E. auch für Delticom auf mittlere Sicht positiv auf den durchschnittlichen Verkaufspreis auswirken und zudem aufgrund der geringeren Laufleistung die Kauffrequenz der Kunden erhöhen. Für das laufende Jahr prognostiziert der Vorstand auch aufgrund von Risiken auf der Konsumseite eine stabile Top Line.

Ergebnis bereinigt um Einmaleffekte ausgebaut: Beim operativen Ergebnis konnte Delticom die in Aussicht gestellte Spanne i.H.v. 19 – 21 Mio. EUR mit einem Wert von 22,7 Mio. EUR klar übertreffen und analog zum Umsatz den Vorjahreswert (21,8 Mio. EUR) leicht übertreffen. Dies ist u.E. insofern bemerkenswert, da die Erträge aus Logistikprojekten ggü. dem Vorjahr um 2,6 Mio. zurückgingen, sodass bereinigt um diesen Sondereffekt ein noch größerer Sprung verzeichnet wurde. Grund hierfür waren sowohl verringerte Personalkosten als auch Effizienzgewinne innerhalb der Organisation. Dies ermöglicht dem Unternehmen die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung, sodass für das GJ2024 eine Dividende von 0,12 EUR je Aktie ausgeschüttet werden soll. Wir erwarten eine schrittweise Verringerung des verbleibenden Goodwill aus der Tirendo-Übernahme in den kommenden Jahren und passen daher unsere Abschreibungen an, was zu sinkenden Ergebnissen unterhalb des EBITDAs führt. Gleichzeitig positionieren wir uns beim EBITDA aufgrund des Wegfalls von Einmalkosten im Zusammenhang mit der Relokation der Lagerstätte sowie Fortschritten im Kostenmanagement weiterhin oberhalb der Guidance von 19 – 21 Mio. EUR.

Konsortialkredit verlängert: Ende Januar konnte Delticom den bisherigen Kredit (Volumen: 40 Mio. EUR) bis Mitte 2028 verlängern bei gleichzeitiger leichter Reduktion des Kreditvolumens auf 39 Mio. EUR. Damit erhält sich das Unternehmen die Flexibilität, insbesondere auf den über den Jahresverlauf schwankenden Working Capital-Bedarf zu reagieren. Insbesondere im Frühjahr (Vorbereitung Sommerreifensaison) und im Herbst (Vorbereitung Winterreifensaison) werden diese Kreditlinien in Anspruch genommen, während zum Bilanzstichtag 31.12. üblicherweise – so auch in diesem Jahr – nur eine geringe Finanzverschuldung (mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten) besteht.

Neues Aktienrückkaufprogramm: Anfang des Monats beschloss der Vorstand, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm über bis zu 100.000 Aktien zu einem Preis von maximal 3,00 EUR je Aktie durchzuführen. Dieses soll zwischen dem 04. März 2025 und 05. Juli 2025 durchgeführt werden. Es folgt auf die beiden Rückkaufprogramme im Jahr 2023 mit rund 26 Tsd. und im Jahr 2024 mit rund 82 Tsd. zurückgekauften Aktien.

Fazit: Delticom hat das Geschäftsjahr 2024 positiv abgeschlossen und belohnt die Aktionäre mit der Wiederaufnahme der Dividende. Wir sehen die Guidance für 2025 als konservativ an und rechnen ergebnisseitig mit einem Übertreffen auch im laufenden Jahr. Das Aktienrückkaufprogramm sollte den Kurs stützen. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung mit einem Kursziel von 5,00 EUR (zuvor: 5,50 EUR).



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Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32208.pdf

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2113452  08.04.2025 CET/CEST

Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2024: Operatives EBITDA auf 22,7 Mio. € gesteigert, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2024: Operatives EBITDA auf 22,7 Mio. € gesteigert, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

Delticom AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2024: Operatives EBITDA auf 22,7 Mio. € gesteigert, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie

27.03.2025 / 14:30 CET/CEST
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Delticom veröffentlicht Geschäftsbericht 2024: Operatives EBITDA auf 22,7 Mio. € gesteigert, Dividendenvorschlag in Höhe von 0,12 € je Aktie 

Hannover, den 27. März 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, veröffentlicht am heutigen Tag den Geschäftsbericht 2024. 

  • Bruttowarenvolumen (GMV) stieg auf 597 Mio. € (2023: 586 Mio. €)
  • Umsatz in Höhe von 482 Mio. € (Prognose für 2025: 470-490 Mio. €)
  • Steigerung des operativen EBITDA auf 22,7 Mio. € (Prognose für 2025: 19-21 Mio. €)
  • Konzernergebnis betrug 4 Mio. € (2023: 8 Mio. €)
  • Voraussichtliche Dividende in Höhe von 0,12 € je Aktie
  • Erhöhung des Eigenkapitals auf 52 Mio. € (2023: 48 Mio. €)

Geschäftsjahr 2024

Die Delticom AG hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr die Profitabilität und die Kostenstruktur weiter verbessert und das operative EBITDA von 21,8 Mio. € auf 22,7 Mio. € gesteigert. Damit hat die Gesellschaft ihre zu Jahresbeginn formulierte Zielsetzung überschritten (prognostizierte Spanne: 19-21 Mio. €).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erlöste der Delticom-Konzern insgesamt Umsätze in Höhe von 482 Mio. € (2023: 476 Mio. €), ein Anstieg um 1,3 %. Im vorangegangenen Geschäftsjahr 2023 wurde das bisherige Shopgeschäft durch Plattformgeschäft ergänzt. Die Gesellschaft stellt hierbei die technische Infrastruktur und ihr Vertriebs- und Prozess-Know-how zur Verfügung, um externen Dritten den Online-Warenabsatz an private und gewerbliche Endkunden der Delticom zu ermöglichen und realisiert für die entsprechenden Umsatzanteile die Provisionserträge. Das Bruttowarenvolumen erhöhte sich im Gesamtjahr auf 597 Mio. € (2023: 586 Mio. €, +1,8 %).

Die Bruttomarge (Handelsspanne ohne sonstige betriebliche Erträge) betrug für das abgelaufene Geschäftsjahr 25,5 % nach 24,4 % im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus einer Veränderung des Sales-Mix sowie einer angepassten Abverkaufssteuerung im Vergleich zum Vorjahr.

Das EBITDA reported beträgt 20,3 Mio. € (2023: 20,6 Mio. €). Damit ist es der Gesellschaft gelungen, sowohl die Kostenbelastungen mit Einmalcharakter in Höhe von 2,4 Mio. € im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Umzug des Lagerstandorts Hannover und der Verlängerung des Konsortialkreditvertrags als auch die planmäßige Reduzierung von Erträgen aus Projektgeschäften weitestgehend zu kompensieren.

Neben dem Anstieg der Abschreibungen für Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 um 1,5 Mio. € aufgrund der Anmietung neuer Lagerstandorte ist beim Finanzergebnis im Vorjahresvergleich ein Rückgang um 1,2 Mio. € zu verzeichnen, nachdem es im Jahr zuvor einen Finanzertrag in Höhe von 1,0 Mio. € resultierend aus einem Aufzinsungseffekt im Zusammenhang mit der Projektentwicklung gegeben hatte.

Mit 3,6 Mio. € liegen die Ertragsteuern über Vorjahr (2023: 2,1 Mio. €). Hierbei handelt es sich mit 3,1 Mio. € um latente Steuern, von denen 0,9 Mio. € periodenfremd sind. Für das abgelaufene sowie für frühere Geschäftsjahre werden etwa 1,0 Mio. € an Steuern kurzfristig zahlungswirksam.

Das Konzernergebnis fällt mit 4,0 Mio. € bzw. 0,27 € je Aktie im Vorjahresvergleich entsprechend geringer aus (2023: 8,0 Mio. € bzw. 0,54 € je Aktie). Das für die Ausschüttung relevante Ergebnis der Delticom AG beläuft sich auf 2,7 Mio. € bzw. 0,18 € je Aktie (2023: 8,0 Mio. € bzw. 0,54 € je Aktie). Vorstand und Aufsichtsrat der Delticom AG werden der Hauptversammlung am 09. Juli 2025 vorschlagen, vom Bilanzgewinn in Höhe von 2.650.562,83 € für die zum Ausschüttungszeitpunkt im Umlauf befindlichen Aktien 0,12 € pro Aktie auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Prognose 2025

Auch wenn Experten für die Wirtschaft um Euroraum für 2025 von einem moderaten Wachstum ausgehen, bleibt die Konjunktur durch strukturelle Schwächen, geopolitische Risiken und Handelskonflikte gedämpft. Für die Marktentwicklungen im laufenden Jahr bestehen daher noch erhebliche Unsicherheiten. In ihrer Planung bildet die Gesellschaft daher weder die Chancen einer Marktbelebung noch das Risiko einer deutlichen Verschlechterung der konjunkturellen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen ab. Entsprechend plant das Management für den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr eine Spanne von 470-490 Mio. €.

Die Gesellschaft rechnet damit, auch im laufenden Jahr die Kosten weiter zu senken, um inflationsbedingte Kostensteigerungen auszugleichen. Für das operative EBITDA im Gesamtjahr plant der Vorstand in Abhängigkeit vom Umsatz eine Spanne von 19-21 Mio. €.

Der vollständige Bericht für das Geschäftsjahr 2024 steht auf der Internetseite www.delti.com im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung.


Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen 

    2024 2023 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 597 586 +1,8
Umsatz Mio. € 482 476 +1,3
Gesamtleistung Mio. € 507 503 +0,8
Bruttomarge % 25,5 24,4 +1,1
Rohertrag Mio. € 148 143 +3,5
EBITDA Mio. € 20,3 20,6 -1,7
Operatives EBITDA Mio. € 22,7 21,8 +4,2
EBITDA-Marge % 4,2 4,3 -0,1
EBIT Mio. € 10,2 11,5 -11,4
Periodenüberschuss Mio. € 4,0 8,0 -49,7
Ergebnis je Aktie € 0,27 0,54 -49,4
Bilanzsumme Mio. € 237 192 +23,6
Vorräte Mio. € 66,1 41,2 +60,2
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 76,2 61,5 +23,9
Investitionen Mio. € 5,9 5,6 +5,0
Eigenkapital Mio. € 52,0 47,6 +9,2
Eigenkapitalquote % 22,0 24,9 -2,9
Eigenkapitalrendite % 7,8 16,8 -9,1
Liquidität Mio. € 5,4 7,3 -25,7


 <Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und knapp 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 70 Ländern betreibt die Gesellschaft 348 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber etwa 20 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 26.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 482 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Jahres waren 122 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


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27.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2107602  27.03.2025 CET/CEST

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

26.03.2025 / 18:02 CET/CEST
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Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/berichte-prasentationen/finanzberichte/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/reports-presentations/financial-reports/


26.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2103124  26.03.2025 CET/CEST

Delticom AG führt ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100.000 eigener Aktien durch

Delticom AG führt ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100.000 eigener Aktien durch

Delticom AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Delticom AG führt ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100.000 eigener Aktien durch

03.03.2025 / 16:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Delticom AG führt ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100.000 eigener Aktien durch

Hannover, den 03. März 2025 – Der Vorstand der Delticom AG („Gesellschaft“) hat unter Ausnutzung der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 erteilten Ermächtigung die Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufprogramms beschlossen.

Die Gesellschaft wird danach im Zeitraum vom 04. März 2025 bis spätestens 05. Juli 2025 bis zu 100.000 eigene Aktien bis zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 300.000,00 EUR und maximal 3,00 EUR je Aktie über die Börse erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das bereits vorherige Aktienrückkaufprogramme der Gesellschaft durchführte und seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die infolge des Aktienrückkaufsprogramms zu erwerbenden eigenen Aktien sollen als Akquisitionswährung für den Erwerb von Unternehmen verwendet werden. Die Gesellschaft behält sich die Möglichkeit vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit vorher zu beenden oder auszusetzen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung dar und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung.

<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und über 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 339 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 19 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 30.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 476 Millionen Euro generiert. Zum Ende des dritten Quartals 2024 waren 169 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt:

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



Ende der Insiderinformation

03.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Hedwig-Kohn-Straße 1
31319 Sehnde
Deutschland
Telefon: +49 (0)511-93634-8000
Fax: +49 (0)511 8798 9138
E-Mail: info@delti.com
Internet: www.delti.com
ISIN: DE0005146807
WKN: 514680
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2094361

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2094361  03.03.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2094361&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Delticom AG: Erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditvereinbarung

Delticom AG: Erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditvereinbarung

Delticom AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Delticom AG: Erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditvereinbarung

27.01.2025 / 11:45 CET/CEST
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Delticom AG: Erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditvereinbarung

Hannover, den 27. Januar 2025 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, hat den Konsortialkreditvertrag mit den finanzierenden Banken im Dezember 2024 erfolgreich verlängert. Die neue Vereinbarung läuft bis zum 30.06.2028 mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein zusätzliches Jahr mit Zustimmung der kreditgebenden Banken. Verwendungszwecke sind die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Finanzierung des Avalbedarfs der Delticom-Gruppe.

„Dank der positiven Entwicklung der Delticom, bekannt durch Reifendirekt.de oder Tirendo.de, konnten wir den Finanzierungsrahmen noch einmal leicht von zuletzt 40 Mio. € auf nun 39 Mio. € reduzieren. Das Bankenkonsortium bleibt in der Zusammensetzung unverändert, worüber wir uns sehr freuen. Damit stehen uns auch in den kommenden Jahren langjährige Finanzierungspartner weiterhin zur Seite, keine Selbstverständlichkeit in diesen ökonomischen Zeiten“, kommentiert Andreas Prüfer (CEO) den erfolgreichen Abschluss.

<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und über 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 339 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 19 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 30.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 476 Millionen Euro generiert. Zum Ende des dritten Quartals 2024 waren 169 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


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31319 Sehnde
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
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27.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2073885  27.01.2025 CET/CEST

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Delticom AG: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2024

Delticom AG: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2024

Delticom AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Delticom AG: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2024

25.11.2024 / 12:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delticom AG: Anhebung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2024 

Hannover, den 25. November 2024 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, hebt aufgrund des deutschlandweiten Wintereinbruchs in den letzten Tagen und der damit einhergehenden unerwartet hohen Nachfrage nach Winterreifen die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2024 an.

Für den Umsatz der Delticom-Gruppe im Gesamtjahr wird nunmehr eine Spanne zwischen 480 bis 500 Mio. € (bisherige Prognose: 450 bis 470 Mio. €) prognostiziert. Hinsichtlich des operativen EBITDA im Gesamtjahr wird unverändert die Erreichung des Prognosekorridors von 19 bis 21 Mio. € erwartet.

<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und über 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 339 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 19 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 30.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 476 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Quartals waren 169 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

Im Internet unter: www.delti.com


Kontakt: 

Delticom AG
Investor Relations
Melanie Becker
Brühlstraße 11
30169 Hannover
Tel.: +49 (0)511-93634-8903
Fax: +49 (0)511-8798-9138
E-Mail: melanie.becker@delti.com



Ende der Insiderinformation

25.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2037599  25.11.2024 CET/CEST

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Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Delticom AG – von Montega AG

21.11.2024 / 17:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Delticom AG

Unternehmen: Delticom AG
ISIN: DE0005146807
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 21.11.2024
Kursziel: 5,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Bastian Brach

Oberes Ende der Top Line-Guidance nach starkem Wachstum wahrscheinlich

Delticom hat kürzlich Kennzahlen für die ersten neun Monate veröffentlicht. Der Reifenhändler konnte das leichte Wachstum im europäischen Ersatzreifenmarkt übertreffen, während das EBITDA aufgrund von Sondereffekten unterhalb des Vorjahres lag.  Solides Wachstum bildet Puffer vor saisonal starkem Schlussquartal: Delticom konnte im dritten Quartal 2024 mit einem GMV-Wachstum von 10,8% yoy weiter oberhalb des Gesamtmarkts (+4% yoy) wachsen. Somit liegt das Unternehmen mit einem Umsatzwachstum von 8,0% yoy deutlich über der Guidance für das Gesamtjahr, sodass wir weiterhin vom Erreichen des oberen Endes ausgehen. In Q4/23 trugen die Witterungsbedingungen zu einem besonders starken Schlussquartal (38% der FY23-Umsätze) bei, sodass es schwierig sein wird die hohe Vergleichsbasis zu übertreffen. Zum Erreichen unserer Prognose am oberen Ende der Guidance benötigt Delticom jedoch in Q4 nur etwas über 32% Umsatzanteil am Gesamtjahr, während in den Jahren 2020-22 34-36% der Jahresumsätze in Q4 erzielt wurden.

[Abbildung]

Bottom Line-Entwicklung von Sondereffekten negativ beeinflusst: Eine Reihe an Sondereffekten verhüllen aktuell die deutliche Verbesserung der bereinigten Profitabilität der Delticom, welche auf berichteter EBITDA-Basis nach 9M/24 auf 8,6 Mio. EUR (9M/23: 9,4 Mio. EUR) rückläufig war. Die Effekte umfassen Erträge aus einem Logistikprojekt im Vorjahr von ca. 4 Mio. EUR, die sich nicht wiederholten, sowie Umzugskosten des Lagers von Hannover nach Oldenburg i.H.v. 1,3 Mio. EUR. Dass der Rückgang trotz dieser beiden Effekte (5,3 Mio. EUR kombiniert) nur bei 0,8 Mio. EUR lag, ist insbesondere der starken Bruttomarge (9M/24: 26,3%, +3,7PP yoy) sowie Kosteneinsparungen im Personalbereich von 0,5 Mio. EUR zuzuschreiben. Während die starke Bruttomarge sich aufgrund der Veränderung des Produktmixes zu höhermargigen asiatischen Reifen verbesserte, konnten personelle Kosteneinsparungen durch Prozessautomatisierung (v.a. Lager, Kundenservice) realisiert werden.

Fazit: Delticom ist nach 9M auf einem guten Weg, die Guidance am oberen Ende der ausgegebenen Spanne zu erreichen und die Sondereffekte im Ergebnis größtenteils auszugleichen. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung und unser Kursziel.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31407.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


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2035949  21.11.2024 CET/CEST

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Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Steigerung von Umsatz und operativem EBITDA in 9M 

Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Steigerung von Umsatz und operativem EBITDA in 9M 

Delticom AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Steigerung von Umsatz und operativem EBITDA in 9M 

12.11.2024 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delticom veröffentlicht Q3-Geschäftsverlauf: Steigerung von Umsatz und operativem EBITDA in 9M 

Hannover, den 12. November 2024 – Die Delticom AG (WKN 514680, ISIN DE0005146807, Börsenkürzel DEX), Europas führender Onlinehändler für Reifen und Kompletträder, berichtet mit dieser vorliegenden Zwischenmeldung über den Geschäftsverlauf in den ersten neun Monaten 2024. 

  • Bruttowarenvolumen (GMV) 9M betrug 388,8 Mio. € (9M 2023: 361,1 Mio. €)
  • Umsatz 9M beläuft sich auf 318,9 Mio. € (9M 2023: 295,4 Mio. €)
  • Operatives EBITDA liegt bei 10,6 Mio. € (9M 2023: 10,2 Mio. €)
  • Gesamtjahresprognose bestätigt

Laut dem Herstellerverband European Tyre & Rubber Manufacturers‘ Association (ETRMA) und dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) wurden im deutschen Ersatzreifengeschäft in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres 8,0 % mehr Pkw-, SUV-, 4×4-, Offroad- und Llkw-Reifen vom Handel an die Verbraucher abgesetzt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Während der Absatz von Sommerreifen um 0,7 % zurückging, stieg die Nachfrage nach Ganzjahresreifen um 15,2 %. Der Absatz im Geschäft mit Winterreifen lag um 10,7 % über dem Vergleichszeitraum von 2023. Auf europäischer Ebene verzeichnete der Ersatzreifenmarkt gemäß ETRMA in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres einen Zuwachs von 3 % bei Pkw-, SUV- und Llkw-Reifen, die von der Industrie an den Handel abgesetzt wurden. Die Nachfrage nach Ganzjahresreifen stieg hier um 15 %, die nach Winterreifen um 2 %, während der Absatz von Sommerreifen um 3 % sank. Der heimische Onlinehandel hat sich dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) zufolge im dritten Quartal 2024 weiter stabilisiert. Der E-Commerce-Umsatz stieg gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 1,5 % auf 17,3 Mrd. €. Kumuliert über die ersten neun Monate 2024 liegt dieser damit jedoch noch um 0,4 % unter dem Wert des Vorjahres. Wenngleich sich die Stimmung der deutschen Verbraucher jüngst verbessert hat, bleibt das Niveau des Konsumklimas hierzulande gemäß GfK nach wie vor überaus niedrig.

Die Delticom-Gruppe erzielte in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres einen Umsatz in Höhe von 318,9 Mio. €, nach 295,4 Mio. € im Vorjahr. Dies ist ein Anstieg um 8,0 %. Für das dritte Quartal beläuft sich der Umsatz auf 106,9 Mio. € (Q3 2023: 97,7 Mio. €, +9,5 %). Im Geschäftsjahr 2023 wurde das bestehende Shopgeschäft um Plattformgeschäft erweitert. Dabei stellt die Gesellschaft die technische Infrastruktur sowie ihr Vertriebs- und Prozess-Know-how zur Verfügung, um externen Anbietern den Online-Verkauf von Waren an private und gewerbliche Endkunden der Delticom AG zu ermöglichen. Die erzielten Umsatzanteile aus diesem Geschäft werden als Provisionserträge realisiert. Das Bruttowarenvolumen beläuft sich in den ersten neun Monaten 2024 auf 388,8 Mio. € (9M 2023: 361,1 Mio. €, +7,7 %).

Die Bruttomarge (Handelsspanne ohne sonstige betriebliche Erträge) stieg in den ersten neun Monaten dieses Geschäftsjahres von 22,6 % auf 26,3 %. Dies ist im Wesentlichen auf eine veränderte Zusammensetzung des Sales-Mix sowie auf eine gegenüber dem Vorjahr angepasste Mechanik zur Steuerung der Abverkäufe zurückzuführen.

Das EBITDA liegt im Berichtszeitraum 9M mit 8,6 Mio. € hinter dem Vorjahr (9M 2023: 9,4 Mio. €). Dieser Rückgang begründet sich im Wesentlichen durch Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Umzug des Lagerstandorts Hannover. Das operative EBITDA beläuft sich für die ersten neun Monate auf 10,6 Mio. € (9M 2023: 10,2 Mio. €, +4,1 %). Der Gesellschaft ist es damit gelungen, den planmäßigen Wegfall der Erträge aus Projektgeschäft operativ zu kompensieren.

Angesichts gestiegener Abschreibungen beträgt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 1,2 Mio. € nach 3,4 Mio. € in 9M 2023.

Das Steuerergebnis liegt nach Ablauf der ersten neun Monate bei -0,8 Mio. € (9M 2023: -0,6 Mio. €). Im Berichtszeitraum ist ein periodenfremder Steueraufwand in Höhe von rund 1,1 Mio. € enthalten, der weitestgehend keine Auswirkung auf die Liquidität der Delticom AG hat. Das Konzernergebnis für den Berichtszeitraum beläuft sich somit auf -1,5 Mio. € (9M 2023: 1,3 Mio. €).

Die Gesellschaft konzentriert sich unverändert auf Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Senkung der Kosten. Auch in diesem Jahr wird der Geschäftserfolg der Delticom-Gruppe für das Gesamtjahr maßgeblich vom Verlauf der Winterreifensaison abhängen. Mit dem Start in die Winterreifensaison im Oktober ist die Gesellschaft zufrieden. Das Management bestätigt die Gesamtjahresprognose für den Umsatz im Gesamtjahr in einer Bandbreite von 450 Mio. € bis 470 Mio. €. Das operative EBITDA wird in Abhängigkeit vom Umsatz weiterhin in einer Spanne zwischen 19 Mio. € und 21 Mio. € angestrebt.


Delticom-Konzern – Wesentliche Kennzahlen
 

    9M/24 9M/23 -/+ (%, %p)
GMV Mio. € 388,8 361,1 +7,7
Umsatz Mio. € 318,9 295,4 +8,0
Umsatz EU Mio. € 267,6 246,7 +8,5
Umsatz Nicht-EU Mio. € 51,3 48,7 +5,5
Gesamtleistung Mio. € 331,5 318,5 +4,1
Bruttomarge % 26,3 22,6 +3,7
Rohertrag Mio. € 96,4 89,8 +7,3
EBITDA Mio. € 8,6 9,4 -8,9
Operatives EBITDA Mio. € 10,6 10,2 +4,1
EBITDA-Marge % 2,7 3,2 -0,5
EBIT Mio. € 1,2 3,4 -65,6
Periodenüberschuss Mio. € -1,5 1,3 <-100
Ergebnis je Aktie € -0,10 0,09 <-100
Bilanzsumme Mio. € 295,4 252,4 +17,0
Forderungen aus LuL Mio. € 36,9 23,6 +56,1
Vorräte Mio. € 111,4 94,7 +17,6
Verbindlichkeiten aus LuL Mio. € 132,9 116,4 +14,1
Eigenkapital Mio. € 46,4 41,1 +12,9
Eigenkapitalquote % 15,7 16,3 -0,6
Eigenkapitalrendite % -3,3 3,2 <-100
Liquidität Mio. € 6,8 4,1 +65,9

 

<Ende der Mitteilung>


Über Delticom:

Mit der Marke ReifenDirekt ist die Delticom AG das führende Unternehmen in Europa für die Onlinedistribution von Reifen und Kompletträdern.

Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Sortiment aus rund 600 Marken und über 80.000 Reifenmodelle für Pkw und Motorräder. Kompletträder und Felgen komplettieren das Produktangebot. In 68 Ländern betreibt die Gesellschaft 339 Onlineshops sowie Onlinevertriebsplattformen und betreut darüber mehr als 19 Millionen Kunden. Im Onlineshop Reifendirekt.de werden nachhaltige und ressourcenschonende Reifen entsprechend gelabelt und mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet.

Zum Service gehört, dass die bestellten Produkte auf Wunsch des Kunden zur Montage zu einem der europaweit rund 30.000 Werkstattpartner von Delticom geschickt werden können.

Das Unternehmen mit Sitz in Hannover, Deutschland, ist vornehmlich in Europa tätig und besitzt umfassendes Know-how beim Aufbau und Betrieb von Onlineshops, in der Internet-Kundenakquise, in der Internetvermarktung sowie beim Aufbau von Partnernetzwerken.

Seit der Gründung 1999 hat Delticom eine umfassende Expertise bei der Gestaltung effizienter und systemseitig voll integrierter Bestell- und Logistikprozesse aufgebaut. Eigene Läger gehören zu den wesentlichen Assets der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Delticom AG einen Umsatz von rund 476 Millionen Euro generiert. Zum Ende des letzten Quartals waren 169 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Die Aktien der Delticom AG sind seit Oktober 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (ISIN DE0005146807).

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12.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2028173  12.11.2024 CET/CEST

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Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Delticom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Delticom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

08.11.2024 / 15:34 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Hiermit gibt die Delticom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024
Ort: https://www.delti.com/de/investor-relations/mitteilungen/

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024
Ort: https://www.delti.com/en/investor-relations/news/


08.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2017257  08.11.2024 CET/CEST

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Airbus SEAllianz SE
BASF SEBayer AG
Brenntag SECommerzbank AG
Continental AGDaimler Truck Holding AG
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E.ON SEFresenius Medical Care AG
Fresenius SE & Co. KGaAGEA Group AG
Hannover Rück SEHeidelberg Materials AG
Henkel AG & Co. KGaAHOCHTIEF Aktiengesellschaft
Infineon Technologies AGMercedes-Benz Group AG
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in MünchenQIAGEN N.V.
Rheinmetall AGRWE AG
SAP SEScout24 SE
Siemens AktiengesellschaftSiemens Healthineers AG
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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AGDWS Group GmbH & Co. KG
Elmos Semiconductor SEflatexDEGIRO SE
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwidefreenet AG
Fuchs SEHELLA GmbH & Co. KGaA
HENSOLDT AGIONOS Group SE
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LANXESS AGLEG Immobilien SE
Nemetschek SENordex SE
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Rational AGSalzgitter Aktiengesellschaft
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Talanx AGThyssenKrupp AG
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