Warren Wise Podcast
Home » Unternehmensnachrichten

Unternehmenscenter: Nachrichten

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Unternehmensnachrichten zu deutschen Aktiengesellschaften. Mit einem Klick auf den Unternehmensnamen gelangen Sie zur Firmenübersichtsseite. Ist das gesuchte Unternehmen nicht auf der Nachrichtenseite aufgelistet, nutzen Sie die Suchfunktion.

Die Daten werden übermittelt von der EQS Group GmbH. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.

DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
13.08.2026Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
Details anzeigen →
15.05.2026Softing AGSofting AG: Zwischenmitteilung Q1/3M 2026
Details anzeigen →
10.05.2026Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
Details anzeigen →
27.04.2026Softing AGSofting AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Details anzeigen →
30.03.2026Softing AGSofting AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2026 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Details anzeigen →
19.03.2026Softing AGSofting AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen 2025
Details anzeigen →
19.03.2026Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
Details anzeigen →
16.03.2026Softing AGSofting AG beschließt Barkapitalerhöhung in Höhe von 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts
Details anzeigen →
11.12.2025Softing AGSofting veröffentlicht Guidance 2026: Erholung in den Kernmärkten und signifikante Ergebnisverbesserung erwartet
Details anzeigen →
12.11.2025Softing AGSofting AG: Zwischenmitteilung zum 3. Quartal/9 Monate 2025
Details anzeigen →
03.11.2025Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
Details anzeigen →
29.09.2025Softing AGSofting AG korrigiert Jahresprognose
Details anzeigen →
06.08.2025Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
Details anzeigen →
15.05.2025Softing AGSofting AG: Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2025
Details anzeigen →
13.05.2025Softing AGSofting Industrial Automation übernimmt Delta Logic
Details anzeigen →
07.05.2025Softing AGSofting AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2025 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Details anzeigen →
05.05.2025Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
Details anzeigen →
21.03.2025Softing AGSofting AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
Details anzeigen →
12.12.2024Softing AGSofting AG korrigiert die Jahresprognose
Details anzeigen →
12.11.2024Softing AGZwischenmitteilung Q3/9M 2024
Details anzeigen →
05.11.2024Softing AGSofting AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Details anzeigen →

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

13.08.2026 / 17:42 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


13.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com
LEI Code: 529900S2ZKWINY4ZNU39

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2382820  13.08.2026 CET/CEST

Softing AG: Zwischenmitteilung Q1/3M 2026

Softing AG: Zwischenmitteilung Q1/3M 2026

Softing AG / Schlagwort(e): Zwischenbericht
Softing AG: Zwischenmitteilung Q1/3M 2026 (News mit Zusatzmaterial)

15.05.2026 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE, LIEBE MITARBEITER, PARTNER UND FREUNDE DER SOFTING AG,

das erste Quartal zeichnet ein überwiegend erfreuliches Bild für das begonnene Jahr. Im Segment Automotive wurde die Planung bei weitem übertroffen. Hier freuen wir uns über ein anhaltend starkes Geschäft mit Stammkunden bei gleichzeitiger Ausweitung der Kundschaft. Bei Industrial baut sich der Umsatz mit margenstarkem Softwaregeschäft schrittweise auf, gleichzeitig zeigt sich im Auftragseingang eine erhöhte Nachfrage von Kunden aus der Prozessindustrie, speziell aus dem Bereich Öl & Gas. IT Networks liegt zum Jahresbeginn noch deutlich hinter der Planung zurück und litt wie die gesamte Branche besonders im Februar unter den Witterungseffekten in der Baubranche. Die stark verbesserten Umsätze im März und April lassen erwarten, dass die Lücken bei IT Networks aus dem Februar im Jahresverlauf zumindest teilweise kompensiert werden können. Bei allen Segmenten ist mit der üblichen Saisonalität unserer Jahresumsätze, das heißt mit Steigerungen in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.

Wir stehen im laufenden Jahr mit einem Gesamtumsatz von rund 21,5 Mio. EUR (VJ 22,3 Mio. EUR) nur knapp unter dem durch starke Sondereffekte bei Automotive geprägten Vorjahresquartal und deutlich über Plan. Das EBITDA konnte auf 1,32 Mio. EUR nach 0,77 Mio. EUR im Vorjahr gesteigert werden. Das operative EBIT ist mit –237 TEUR noch negativ, zeigt jedoch den Trend, indem es über dem Wert des Vorjahres von –371 TEUR liegt. Ohne die Belastungen der IT Networks wäre schon im diesem ersten Quartal ein positives operatives EBIT von mehr als 0,5 Mio. EUR erreicht worden. Die stabile Entwicklung im Auftragseingang setzte sich fort. So lagen wir im ersten Quartal bei einem Auftragseingang von 20,4 Mio. EUR nach 19,5 Mio. EUR im Vorjahr.

Während in der Vergangenheit im ersten Quartal bei Automotive Umsätze von 5-7 Mio. EUR typisch waren, erreichten sie im ersten Quartal 2025 bedingt durch eng gestaffelte Lieferabrufe eines Automotive-Großkunden die Rekordhöhe von 9,5 Mio. EUR. Besonders stolz sind wir darauf, dass Automotive im ersten Quartal des laufenden Jahres auch ohne diese Sondereffekte einen Umsatz von knapp 8,3 Mio. EUR verbuchen konnte. Das Ergebnis lag damit nur geringfügig unter dem Vorjahreswert. Für das Gesamtjahr erwarten wir bei zunehmender Diversifikation unserer Kunden einen Umsatz leicht unter Vorjahr, jedoch bedingt durch margenstarkes Geschäft bei einem höheren Ergebnis. Derzeit laufende Gespräche über neue Großprojekte lassen hier „Luft nach oben“.

Das Segment Industrial erreichte einen Quartalsumsatz in Höhe von 11,7 Mio. EUR. Wenngleich dies dem Vorjahreswert entsprach, wuchs der Umsatz im Vorjahresvergleich de facto um 1,7 Mio. EUR durch den Wegfall der Umsätze des im vergangenen Jahr verkauften nicht-strategischen Motorengeschäfts in Italien in genau dieser Höhe. In der Region EMEA wachsen die Umsätze mit den Anfang dieses Jahres neu vorgestellten Softwareprodukten SDEX und siAccess beständig an. Unsere US-Tochter Softing Inc. investiert massiv in Neuprodukte, die ab 2027 auf den Markt kommen und den Umsatz bei starken Margen um voraussichtlich mehr als 20% treiben werden. Hierzu wurde die Belegschaft um gut 10% ausgebaut.

IT Networks lag im ersten Quartal leider deutlich unter den Planzahlen, wobei März und April schon wieder zufriedenstellend verlaufen sind. Wir arbeiten hier zum einen an Vertriebs- und Vermarktungsoffensiven, zum anderen haben wir bereits einen Reifegrad unserer neuesten Produkte erreicht, der mittelfristig eine Reduktion der Kosten in Produktmanagement- und Entwicklungsaufwand in Aussicht stellt. Hinzu kommen in der zweiten Jahreshälfte Produktvarianten mit höheren Margen. Umsatzsteigerung im Neugeschäft, Margenverbesserungen im Service und Kostenkontrolle sind in diesem Segment die Schwerpunkte für den weiteren Jahresverlauf.

Auch in diesem Jahr haben wir eine Chance am Markt ergriffen und uns mit einer strategisch sehr passenden Akquisition nicht-organisch vergrößert. So konnten wir für die Softing Automotive mit Wirkung zum Mai 2026 das Engineering- und Testgeschäft der WEIDITEC GmbH in Ingolstadt übernehmen. Ein in Ingolstadt ansässiger Premium-Hersteller und seine Tochtergesellschaften haben uns hierzu ermuntert. Dabei geht es um die regionale Bereitstellung projektbezogener Kompetenzen, die wir im Raum Stuttgart bereits seit Jahren den dort ansässigen Herstellern zur Verfügung stellen. Bezogen auf ein komplettes Kalenderjahr gehen wir von einem zusätzlichen Umsatz von 1,5 bis 2 Mio. EUR aus. Softing Automotive wächst damit weiter gegen den Branchentrend.

Die wirtschaftliche Gesamtlage bleibt trotz einzelner Erfolge fragil. Für den Konzern bestätigen wir die Guidance für das Gesamtjahr 2026 mit einem Gesamtumsatz zwischen 80 und 85 Mio. EUR. Auf Seiten des operativen EBIT erwarten wir ein positives Ergebnis in einer Bandbreite zwischen 3 bis 4 Mio. EUR bei einem neutralen bis positiven EBIT ohne etwaige Sondereffekte. Gleichzeitig wollen wir die langfristige Verschuldung in diesem Jahr um rund 3 Mio. EUR weiter abbauen. Sollte sich im Jahresverlauf die Anzahl der geopolitischen Brandherde verringern und damit auch die industrielle Nachfrage anziehen, wäre bezogen auf Umsatz und Ergebnis auch mehr vorstellbar.

Herzlichst

Dr. Wolfgang Trier

(Vorstandsvorsitzender)
 

Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2026

BERICHT ZUR ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für Softing wichtigsten Märkten zeigten im ersten Quartal 2026 weiterhin eine deutlich rezessive Entwicklung aufgrund der Weltlage. Die Erholungseffekte durch den Abbau der überzogenen Lagerbestände bei unseren Kunden waren überlagert von politischer Unsicherheit und daraus resultierend großer Zurückhaltung der Industrie bei Investitionen und der Konsumenten. Dem konnte sich auch Softing im ersten Quartal 2026 nur teilweise entziehen.

Die konjunkturell bedingte Investitionszurückhaltung hielt auch in den ersten drei Monaten 2026 im Segment Industrial weiterhin an. Aus diesem Grund wurden im Segment Industrial in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres wie schon im Vorjahreszeitraum Umsätze in Höhe von 11,7 Mio. EUR erzielt. Die langfristige Geschäftsentwicklung in unserer US-Gesellschaft stimmt uns positiv. In diesem Jahr erwarten wir schon eine leichte Umsatzsteigerung. Die deutsche Gesellschaft sollte von einem verstärkten Auftragseingang im laufenden Jahr profitieren, wird aber durch die konjunkturelle Schwäche in Deutschland belastet.

Das Segment Automotive trotzt weiterhin der bedrohlichen Lage der führenden Automobilhersteller. Zwar kann das Umsatzniveau des Vorjahreszeitraum von 9,5 Mio. EUR, das durch einen Großauftrag geprägt war, nicht erreicht werden, jedoch liegt der Umsatz mit 8,3 Mio. EUR nach wie vor aufgrund für die Hersteller unverzichtbarer Projekte und einer starken Produktpipeline auf einem guten Niveau und behauptet sich gegen den Branchentrend.

Im Segment IT Networks sind die Umsätze aufgrund eines weiterhin schwierigen konjunkturellen Umfeldes von 1,9 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR gesunken.

Konzernweit sank der Umsatz von 22,3 Mio. EUR auf 21,5 Mio. EUR. Während der Auftragsbestand von 20,1 Mio. EUR auf 15,2 Mio. EUR deutlich zurückging, nahm der Auftragseingang im Vorjahresvergleich bereits wieder um 0,9 Mio. EUR auf 20,4 Mio. EUR zu.

Das EBIT des Segments Industrial stieg im ersten Quartal von –0,5 Mio. EUR auf –0,1 Mio. EUR, das operative EBIT ist auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums geblieben und beträgt –0,2 Mio. EUR. Im Segment Automotive verminderte sich das EBIT von 0,7 Mio. EUR leicht auf 0,6 Mio. EUR. Das operative EBIT zeigt einen leichten Rückgang von 1,0 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR. Das Segment IT Networks erzielte ein EBIT von –1,0 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr von –0,6 Mio. EUR. Hier belasteten einmalige Kosten aus der Markteinführung eines neuen Gerätes sowie Rabattaktionen den Ertrag.

In Summe erzielte der Softing-Konzern damit in den ersten drei Monaten 2026 ein EBIT von –0,9 Mio. EUR nach –1,3 Mio. EUR im Jahr 2025. Das operative EBIT (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung) des Konzerns betrug im Berichtszeitraum –0,2 Mio. EUR (Vj. –0,4 Mio. EUR). Das EBITDA des Konzerns erreichte in den ersten drei Monaten 1,3 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR), womit die EBITDA-Marge bei 6,1% (Vj. 3,5%) lag.

Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden in geringem Umfang zu Ersatzbeschaffungen getätigt. Daraus resultierten zum 31. März 2026 Zahlungsmittel in Höhe von 6,4 Mio. EUR nach 6,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2025.

Die Eigenkapitalquote zum 31. März 2026 betrug 49,1% nach 49,8% zum 31. Dezember 2025.

FORSCHUNG UND PRODUKTENTWICKLUNG

Softing hat in den ersten drei Monaten 2026 Aufwendungen für die Entwicklung neuer Produkte in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vj. 0,5 Mio. EUR) bilanziell aktiviert. Weitere wesentliche Teile für die Weiterentwicklung bestehender Produkte sind direkt als Aufwand verbucht worden.

MITARBEITER

Zum 31. März 2026 waren im Softing-Konzern 407 Mitarbeiter (Vj. 413) beschäftigt. Im Berichtszeitraum wurden an Mitarbeiter keine Aktienoptionen ausgegeben.

RISIKO UND CHANCEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT

Die Risiko- und Chancenstruktur der Gesellschaft haben sich zum Stichtag 31. März 2026 und in Vorausschau auf die verbleibenden neun Monate des Jahres 2026 nicht wesentlich gegenüber der Darstellung im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 geändert. Zur Detaillierung verweisen wir hierzu auf unseren Konzernlagebericht im Geschäftsbericht 2025 auf die Seiten 8ff.

Die Konjunkturaussichten in Deutschland, Europa und in den USA haben sich gegenüber der Darstellung im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 kaum geändert. Die Inflation wird aufgrund hoher Energiepreise, Lohnkosten und angedrohten Zöllen steigen. Die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung bestehen im ersten Quartal nicht und dürften nach Schätzungen vieler Institutionen (EZB, Weltbank, IFO-Institut etc.) für Deutschland auch bezogen auf das Gesamtjahr um die Nulllinie liegen. Dies bedeutet für die Risikosteuerung, Maßnahmen zu treffen, die Kosten weiter zu senken und die Ertragskraft zu stärken. Trotz der eingeleiteten Schritte lassen sich die Risiken nicht vollständig beherrschen.

Die geopolitischen Unsicherheiten, bedingt durch den von Russland fortgesetzten Angriffskrieg auf die Ukraine, die erratischen Zollandrohungen der USA gegen Freund und Feind und der Krieg im Nahen Osten bestehen weiterhin. Der Kundenkreis der Softing AG beschränkt sich im Wesentlichen auf westliche Staaten. Diese sind durch die lahmende Wirtschaft in Deutschland und die Zollandrohungen der USA stark in ihrem jeweiligen Geschäftsbetrieb in Mitleidenschaft gezogen.

Generell gehen wir trotz der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen von einer weiterhin stabilen Beschaffungssituation aus. Wir haben speziell die Lagerbewegungen in den Fokus genommen und wollen daraus verstärkt Liquidität gewinnen, als Maßnahme zur Risikosteuerung.

Das Thema Cybersicherheit und die etwaige drohende Ausweitung der Kriegshandlungen auf dieses Feld werden bei Softing weiterhin ernst genommen. Die aktuellen Empfehlungen der Behörden werden auf die Situation bei Softing überprüft und umgesetzt. Eine Abstimmung und ein Vergleich mit anderen Unternehmen finden statt, um den eigenen Standort zu bestimmen. Es werden in Cybersicherheit nicht unerhebliche Summen investiert, das Personal wird laufend geschult. Es gilt die Resilienz und Wiederherstellbarkeit von IT-Systemen zu trainieren und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit anzuhalten.

AUSBLICK

Wir bestätigen die Konzernprognose des Lageberichts zum Konzernabschluss 2025, Seite 28f. In Summe gehen wir weiterhin von Umsätzen zwischen 80 Mio. EUR und 85 Mio. EUR aus.

Das EBIT erwarten wir zwischen –0,5 Mio. EUR und 0,5 Mio. EUR, das operative EBIT ist mit 3,0 Mio. EUR bis 4,0 Mio. EUR geplant. Saisonal bedingt erwarten wir wiederum, dass sich das zweite Halbjahr als deutlich stärkeres Halbjahr erweisen wird. Diese Hoffnung wird durch den wachsenden Auftragseingang, den Politikwechsel in Deutschland und eine erwartete Entschärfung der Zolldrohungen gestützt. Wir werden quartalsweise eine Präzisierung dieser Größen durchführen und dazu berichten.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 27. April 2026 hat die Softing Automotive Electronics GmbH sämtliche Anteile an einer Vorratsgesellschaft erworben. Die Gesellschaft wurde im Anschluss in Softing Automotive GmbH umfirmiert. Die Softing Automotive GmbH ist damit eine 100%ige Tochtergesellschaft der Softing Automotive Electronics GmbH. Die erstmalige Einbeziehung der Softing Automotive GmbH in den Konzernabschluss erfolgt ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Beherrschung, mithin ab dem 27. April 2026.

Die Gesellschaft wurde mit dem Ziel erworben, im Wege eines Asset Deals den Geschäftsbetrieb aus einer Insolvenzmasse heraus zu erwerben. Zum Zeitpunkt der Zwischenmitteilung befindet sich der Erwerb des Geschäftsbetriebs in der Umsetzung.

ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2025 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), erstellt. Die Quartalsmitteilung zum 31. März 2026, die auf Basis des International Accounting Standards (IAS) 34 „Interim Financial Reporting“ erstellt wurde, enthält nicht die gesamten erforderlichen Informationen gemäß den Anforderungen für die Erstellung des Jahresberichts und sollte in Verbindung mit dem Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2025 gelesen werden. In der Quartalsmitteilung zum 31. März 2026 wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungsmethoden angewendet wie im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025. Die Erstellung der Quartalsmitteilung erfolgte ohne prüferische Durchsicht.

ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Zum 01. Januar 2026 erfolgte die Verschmelzung der GlobalmatiX GmbH auf die Softing Services GmbH. Beide Gesellschaften waren/sind ansässig in Haar, Deutschland.

Zudem erfolgte zum 01. Januar 2026 die Verschmelzung der Softing Engineering & Solutions GmbH, Kirchentellinsfurt, Deutschland, auf die Softing Automotive Electronics GmbH, Haar, Deutschland.

Des Weiteren wurden sämtliche Anteile der Softing AG, Haar, Deutschland, an der Buxbaum Automation GmbH, Eisenstadt, Österreich, mit wirtschaftlichem Übergang zum 31. März 2026 veräußert. Mit dem Übergang der Kontrolle wurden sämtliche Vermögenswerte und Schulden der veräußerten Einheit aus dem Konzernabschluss ausgebucht und die Buxbaum Automation GmbH entkonsolidiert.

Im Rahmen der Entkonsolidierung wurden die folgenden Vermögenswerte ausgebucht (Beträge in TEUR):

  • Sachanlagen: 103
  • Vorräte (Buchwert): 203
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 80
  • Bankguthaben: 379 
  • Kurzfristige Finanzforderungen: 455

Die Gesamtausbuchung der Vermögenswerte belief sich auf 1.220 TEUR.

Auf der Passivseite wurden folgende Schulden ausgebucht (Beträge in TEUR):

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (extern): 734
  • Nicht-finanzielle Schulden: 273
  • Finanzielle Schulden: 41

Die Gesamtausbuchung der Schulden belief sich auf 1.048 TEUR.

Das Eigenkapitalergebnis aus der Entkonsolidierung wurde mit 172 TEUR erfasst.

Der Verkaufspreis der Anteile lag bei 110 TEUR, sodass ein entsprechender Veräußerungsverlust entstand.

Der gesamte aus der Entkonsolidierung resultierende sonstige betriebliche Aufwand auf Konzernebene betrug 66 TEUR.

Die Entkonsolidierung führte somit zu einem einmaligen negativen Ergebnisbeitrag im Berichtsjahr, welcher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.

Im Rahmen der Entkonsolidierung waren nicht beherrschende Anteile zu berücksichtigen. Diese wurden zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung aus dem Konzernabschluss ausgebucht. Fremdwährungsdifferenzen bestanden nicht, da sich die betroffenen Gesellschaften im Euroraum befanden.

Die Verschmelzungen sowie der Anteilsverkauf sind Teil der angestrebten Konzernvereinfachung im Jahr 2026. 

KENNZAHLEN ZUM 1. QUARTAL 2026

Alle Angaben in Mio. EUR Quartalsmitteilung
 1/2026
 
Quartalsmitteilung
 1/2025
 
     
Auftragseingang 20,4 19,5
Auftragsbestand 15,2 20,1
Umsatz 21,5 22,3
EBITDA 1,3 0,8
EBIT –0,9 –1,3
EBIT (operativ) –0,2 –0,4
Jahresüberschuss –1,0 –1,5
Ergebnis je Aktie in EUR (operativ) –0,11 –0,15

 




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: syt126d


15.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2327862

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2327862  15.05.2026 CET/CEST

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

10.05.2026 / 10:13 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2026
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2026
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


10.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2324512  10.05.2026 CET/CEST

Softing AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Softing AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Softing AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Softing AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

27.04.2026 / 12:19 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten
Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
  Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
  Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
X Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 26.04.2026

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
10918469
davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0



27.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2315712  27.04.2026 CET/CEST

Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2026 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2026 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2026 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


260312015299_00-0.jpg
Softing AG Haar ISIN DE0005178008 Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005178008-GMET-202605 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 7. Mai 2026 um 10:00 Uhr (MESZ) im Bürgerhaus Haar, Kirchenplatz 1, 85540 Haar, stattfindet. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen,
während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2025

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.

Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind aufgrund der anhaltend schwierigen Konjunkturlage in den Bereichen Maschinenbau und Prozessindustrie neben den bereits eingeleiteten Effizienz- und Fokusprogrammen weitere Maßnahmen, insbesondere zur Liquiditätssicherung, erforderlich, um dem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld adäquat zu begegnen. Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile aus Sicht der Aktionäre der Gesellschaft soll daher auch die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2025 ausgesetzt werden. Die dadurch im Unternehmen verbleibende Liquidität soll zur weiteren Stärkung der Kapitalbasis und zur Finanzierung von Produktentwicklungen verwendet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.068.443,88 in voller Höhe, d.h. in Höhe von EUR 1.068.443,88, auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,

die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, Zweigniederlassung München, Denninger Straße 84, 81925 München,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung München, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellt, der von dem Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.

7.

Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von drei auf vier Mitglieder erhöht werden, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Dies erfordert eine Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung, die erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird von drei auf vier Mitglieder erhöht und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt geändert:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“

8.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung durch Eintragung in das Handelsregister wird sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen.

Sofern die Hauptversammlung die unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats beschießt, muss daher ein neues Aufsichtsratsmitglied in den dann vierköpfigen Aufsichtsrat gewählt werden. Diese Wahl kann bereits in dieser Hauptversammlung mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintragung der entsprechenden Satzungsänderung erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Herbert Ender,
Geschäftsführer (CEO) und Präsident des Verwaltungsrats der Noser Management AG mit Sitz in Zürich, Schweiz,
wohnhaft in Hausen AG, Schweiz,

mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zur Erweiterung des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten, der insbesondere über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt, ist ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich.

Herr Ender ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

•

Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der Noser Engineering AG, München*

•

Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der Bucher & Suter AG, Bensheim*

•

Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der FROX communication AG, München*

* Mandate innerhalb der Noser Gruppe

Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung relevanten persönlichen und geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär werden wie folgt offengelegt:

Herr Herbert Ender ist Geschäftsführer (CEO) und Präsident des Verwaltungsrats der Noser Management AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, die als Aktionär unmittelbar mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien und damit wesentlich an der Softing AG beteiligt ist; zudem hält er mehrere Mandate in Aufsichts- und Verwaltungsräten von Gesellschaften der Noser Gruppe.

Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Ender vergewissert, dass ihm genügend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied der Softing AG zur Verfügung steht.

9.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung in § 14 Abs. 1 der Satzung und die Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

Die derzeit geltende, in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2023 beschlossen und das entsprechende Vergütungssystem gebilligt. Das Vergütungssystem sieht eine Höchstgrenze für die Vergütung des Aufsichtsrats vor, wobei zugrunde gelegt wird, dass dieser aus drei Personen besteht. Vor dem Hintergrund der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder soll diese Regelung unter grundsätzlicher Beibehaltung der Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und der Höchstgrenze hinsichtlich der Maximalvergütung des gesamten Aufsichtsrats angepasst und § 14 Abs. 1 Satz 6 der Satzung sowie das zugrundeliegende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder entsprechend geändert und von der Hauptversammlung gebilligt werden. § 14 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

§ 14 Abs. 1 Satz 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Aufsichtsratsvergütung ist für alle Aufsichtsräte auf insgesamt maximal EUR 200.000,00 pro Jahr begrenzt.“

b)

Das geänderte Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder, das ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich ist und eingesehen werden kann, wird gebilligt.

10.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Softing AG und der Softing Automotive Electronics GmbH

Die Softing AG als Organträgerin hat mit ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft Softing Automotive Electronics GmbH mit Sitz in Haar/Landkreis München als Organgesellschaft am 24. März 2026 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wird erst mit Eintragung im Handelsregister der Softing Automotive Electronics GmbH wirksam. Voraussetzung der Eintragung und damit Voraussetzung für die Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages sind die Zustimmung der Hauptversammlung der Softing AG und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Softing Automotive Electronics GmbH. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Softing Automotive Electronics GmbH wird voraussichtlich am 7. Mai 2026 erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Ergebnisabführungsvertrag vom 24. März 2026 zwischen der Softing AG und der Softing Automotive Electronics GmbH wird zugestimmt.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

 
„Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der
Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar
und der
Softing Automotive Electronics GmbH
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar
 
Vorbemerkung
(1)

Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HRB 127604 die Softing AG mit Sitz in Haar, Landkreis München (nachfolgend „ Organträgerin “ genannt), eingetragen.

(2)

Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HRB 184930 die Softing Automotive Electronics GmbH mit Sitz in Haar, Landkreis München (nachfolgend „ Organgesellschaft “ genannt), eingetragen.

(3)

Die Organträgerin ist am Stammkapital der Organgesellschaft in Höhe von EUR 61.000,00 als alleinige Gesellschafterin beteiligt.

(4)

Die Parteien beabsichtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien, was folgt:

§ 1
Gewinnabführung
(1)

Die Organgesellschaft verpflichtet sich entsprechend § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 und 3, der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag.

(2)

Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

(3)

Soweit § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung nicht entgegensteht, sind während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

(4)

Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen.

(5)

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht mit Ablauf des Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.

§ 2
Verlustübernahme

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

§ 3
Außenstehende Gesellschafter

An der Organgesellschaft sind keine außenstehenden Gesellschafter beteiligt. Ausgleichs- und Abfindungsansprüche entsprechend den Vorschriften der §§ 304, 305 AktG bestehen im Rahmen dieses Ergebnisabführungsvertrages daher nicht.

§ 4
Wirksamwerden und Vertragsdauer
(1)

Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Organträgerin sowie der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft abgeschlossen. Er wird mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft.

(2)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft, nach dessen Ablauf die durch diesen Vertrag zu begründende körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft ihre steuerliche Mindestlaufzeit („ Mindestlaufzeit “) erfüllt hat (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) seit Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, für das dieser Vertrag gemäß vorstehenden Absätzen erstmalig Anwendung gefunden hat).

(3)

Das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die Organträgerin ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, wenn sie nicht mehr (unmittelbar oder mittelbar) mehrheitlich an der Organgesellschaft beteiligt ist.

(4)

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(5)

Wird die Wirksamkeit dieses Vertrages oder seine ordnungsgemäße Durchführung steuerlich nicht oder nicht vollständig anerkannt, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die Mindestlaufzeit jeweils erst am ersten Tag desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft beginnt, für welches die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung seiner Wirksamkeit oder seiner ordnungsgemäßen Durchführung erstmalig oder erstmalig wieder vorliegen.

(6)

Wenn der Vertrag endet, hat die Organträgerin den Gläubigern der Organgesellschaft nach näherer Maßgabe des § 303 AktG Sicherheit zu leisten.

§ 5
Schlussbestimmungen
(1)

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 5 Abs. 1 bedürfen der Schriftform.

(2)

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, werden dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung eine wirksame, durchführbare und durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien mit der unwirksamen, undurchführbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.“

Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht:

•

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Softing AG und der Softing Automotive Electronics GmbH vom 24. März 2026;

•

der gemeinsame Bericht des Vorstands der Softing AG und der Geschäftsführung der Softing Automotive Electronics GmbH über den Ergebnisabführungsvertrag gemäß § 293a AktG;

•

die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern der Softing AG für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025;

•

der Jahresabschluss der Softing Automotive Electronics GmbH für das Geschäftsjahr 2023 (für das Geschäftsjahr 2023 wurde von den Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und mithin für dieses Geschäftsjahr kein Lagebericht erstellt) sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Softing Automotive Electronics GmbH für die Geschäftsjahre 2024 und 2025.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:

Softing AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 15. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

2.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigt werden soll.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses Formular steht auch unter https://www.softing.com/hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Softing AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: softing@meet2vote.de

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.

Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht auch unter https://www.softing.com/hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

3.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmrechtsvertretung kann die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte

BIC: CPTGDE5WXXX

Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.

Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 6. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

4.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 6. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Entsprechende Verlangen sind an den Vorstand der Softing AG schriftlich an folgende Adresse

Vorstand der Softing AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

oder in elektronischer Form nach § 126a BGB, das heißt per E-Mail unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an die E-Mail-Adresse

antrag@meet2vote.de

zu richten.

Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Bei der Berechnung dieser 90 Tage-Frist bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://www.softing.com/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten sowie gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern an die Gesellschaft zu übersenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:

Softing AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: antrag@meet2vote.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum 22. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Wir bitten zu beachten, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im Falle einer bereits erfolgten vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort (nochmals) mündlich gestellt werden. Das Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt hiervon unberührt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 293g Abs. 3 AktG ist zudem jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über alle für den Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages wesentlichen Angelegenheiten der Softing Automotive Electronics GmbH zu geben.

Nach § 19 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres hierzu bestimmen. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter https://www.softing.com/hauptversammlung eingesehen werden.

5.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.softing.com/hauptversammlung abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

6.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 9.925.881 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 9.925.881 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

7.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Softing AG als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhebt zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Softing AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die deren Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Softing AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Softing AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Softing AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Softing AG geltend machen:

Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar bei München
Deutschland
Telefon: +49 89 4 56 56-0
E-Mail: info@softing.com

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Softing AG ist wie folgt erreichbar:

Herr Robert Jeffares
Data Business Services GmbH & Co KG
Nördliche Münchner Straße 47
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 89 12501375-0
E-Mail: jeffares@db5.eu

 

Haar, im März 2026

Softing AG

Der Vorstand



30.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar bei München
Deutschland
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: https://company.softing.com/de/
ISIN: DE0005178008

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2300424  30.03.2026 CET/CEST

Softing AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen 2025

Softing AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen 2025

Softing AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
Softing AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen 2025

19.03.2026 / 16:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Softing wird das Gesamtjahr 2025 mit einem Umsatz in Höhe von 84,9 Mio. EUR abschließen. Zuvor war ein Umsatz von bis zu 90 Mio. EUR erwartet worden.

Aufgrund von signifikant geringeren aktivierten Eigenleistungen sowie Verschiebungen von Umsätzen mit Schlüsselkunden beträgt das EBIT -5,5 Mio. EUR. Zum Abbau von Risiken in der Bilanz wurden im Vorjahresvergleich aktivierte Eigenleistungen um 2,6 Mio. EUR reduziert. Erwartet wurde ein EBIT in der Bandbreite von -1,5 bis -2,5 Mio. EUR.

Die verringerten Umsätze wirkten sich in erster Linie auf das operative EBIT aus. Dies beträgt
–0,2 Mio. EUR, nachdem zuvor mit einem Wert zwischen 1,0 und 1,5 Mio. EUR gerechnet wurde.

Die Eigenkapitalquote liegt nahezu unverändert bei 49,8% (Vorjahr 49,5%). Die liquiden Mittel belaufen sich auf 6,2 Mio. EUR (Vorjahr 9,3 Mio. EUR). Der Abbau von Fremdmitteln war einer der Schwerpunkte der Gesellschaft. So wurden in 2025 Darlehen in Höhe von 4,3 Mio. EUR netto getilgt.

Das Eigenkapital wurde im laufenden Monat durch eine Kapitalerhöhung in Höhe von 3,2 Mio. EUR gestärkt.

Der vollständige Geschäftsbericht des Jahres 2025 steht ab dem 27.03.2026 unter www.softing.com zur Verfügung.

 




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


Ende der Insiderinformation

19.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2294716

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2294716  19.03.2026 CET/CEST

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

19.03.2026 / 14:14 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2026
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2026
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


19.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2294590  19.03.2026 CET/CEST

Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung in Höhe von 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts

Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung in Höhe von 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts

Softing AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung in Höhe von 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts

16.03.2026 / 19:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN SOWIE JEGLICHEN ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung in Höhe von 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts

Haar, 16. März 2026 – Der Vorstand der Softing AG (ISIN: DE0005178008 I WKN: 517800) („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um rund 10 % durch Ausgabe von 992.588 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft („Neue Aktien“) unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025/I und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen („Kapitalerhöhung“). Mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird sich das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 9.925.881,00 um EUR 992.588,00 auf EUR 10.918.469,00 erhöhen.

Die Neuen Aktien wurden ausschließlich von der Noser Management AG, Zürich, Schweiz („Noser“), als wesentlicher Aktionärin der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 3,20 je Neuer Aktie gezeichnet. Der Platzierungspreis liegt 15,94 % über dem Schlusskurs (XETRA) der Aktien der Gesellschaft am 16. März 2026.

Nach der Kapitalerhöhung werden Noser und Rudolf Noser zusammen rund 27,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft halten; Noser wird einer üblichen Lock-up-Verpflichtung von 90 Tagen unterliegen.

Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich auf rund EUR 3,2 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung im Wesentlichen für die Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis zu verwenden.

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister werden die Neuen Aktien prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.

Ende der Insiderinformation

_________________________________________________________________________

WICHTIGER HINWEIS:

Dieses Dokument und die hierin enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinen Prospekt oder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Diese Veröffentlichung darf nicht in den USA, Australien, Kanada oder Japan verbreitet, veröffentlicht oder weitergeben werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den USA ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung nach dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) weder angeboten noch verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot für Aktien der Gesellschaft geben.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, auf die hierin Bezug genommen wird, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.



Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


Ende der Insiderinformation

16.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2292234

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2292234  16.03.2026 CET/CEST

Softing veröffentlicht Guidance 2026: Erholung in den Kernmärkten und signifikante Ergebnisverbesserung erwartet

Softing veröffentlicht Guidance 2026:  Erholung in den Kernmärkten und signifikante Ergebnisverbesserung erwartet

Softing AG / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
Softing veröffentlicht Guidance 2026: Erholung in den Kernmärkten und signifikante Ergebnisverbesserung erwartet

11.12.2025 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Haar/München, 11. Dezember 2025 – Die Softing AG (ISIN: DE0005178008) sieht klare Zeichen für eine Erholung ihrer Kernmärkte beginnend im Jahr 2026 und erwartet eine signifikante Steigerung des operativen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2026. Der bereits im zweiten und dritten Quartal 2025 erkennbare Anstieg im Auftragseingang, wird im Wesentlichen im kommenden Jahr umsatzwirksam und damit die Entwicklung im Jahr 2026 positiv prägen.

Das Segment Industrial, das im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2025 noch sehr unter der Investitionszurückhaltung in der Industrieautomation in Europa und den USA litt, verzeichnet aktuell ein deutlich verbessertes Sentiment im Absatzmarkt. Diese Einschätzung wird durch den signifikant ansteigenden Auftragseingang in den vergangenen Quartalen sowie durch eine erfreulich hohe Anzahl an konkreten Anfragen auf den im November stattgefundenen Schlüsselmessen in Europa und den USA hinterlegt. Die aktuelle Planung des Segments Industrial geht in beiden Regionen von einem Umsatzwachstum von mehr als 15 % sowie einer überproportionalen Steigerung des operativen EBIT im Geschäftsjahr 2026 aus.

Im Segment Automotive werden sich die Umsätze im Geschäftsjahr 2026 von der Dominanz in der Auslieferung von Hardwareprodukten verstärkt hin zu einem erhöhten Anteil wiederkehrender Softwarelizenzen verlagern. Auch werden einige nach erfolgreichen Pilotprojekten erwartete Abschlüsse außerhalb des Kreises der unter Druck stehenden PKW-Hersteller die Abhängigkeit von der PKW-Produktion verringern. Nach aktueller Planung wird sich dadurch im kommenden Geschäftsjahr die Margenqualität trotz eines leicht rückläufig erwarteten Umsatzes stark verbessern und damit das in diesem Segment bereits im Jahr 2025 erfreuliche Ertragsniveau erneut erreicht oder sogar gesteigert werden. Ferner zeigen Schlüsselkunden in der PKW-Produktion nach längerer Stagnation eine erste Erholung in ihrem geplanten Investitionsvolumen und skalieren die Projekt- und Produktumsätze wieder höher.

Das Segment IT Networks hat sein Flaggschiffprodukt „WireXpert MP“ im Herbst 2025 erfolgreich am Markt eingeführt. Die erfreuliche Kundenresonanz und die Nachfrage nach weiteren Produktergänzungen lassen eine positive Entwicklung in den kommenden Quartalen erwarten. Die aktuellen Planungen für das Geschäftsjahr 2026 sehen für das Segment IT Networks eine Ergebnisverbesserung hin zu einem annähernd ausgeglichenen operativen EBIT vor, gespeist aus einer Kombination von einem rund 10%igen Umsatzwachstum und den im neuen Geschäftsjahr wirksamen Kosteneinsparungen.

In Summe erwartet Softing für das Geschäftsjahr 2026 bei einem Umsatz in der Größenordnung von 85 Mio. bis 90 Mio. EUR eine signifikante Steigerung des operativen EBIT gegenüber dem laufenden Geschäftsjahr auf dann rund 3,5 bis 4,5 Mio. EUR.

Über die Softing AG

Softing ist eine weltweit agierende Management-Holding. Die Softing-Gesellschaften erstellen und vertreiben Hard- und Software in den Unternehmenssegmenten Automotive Electronics, Industrielle Automatisierung und IT Networks. In enger Kundenbeziehung werden technologisch hochwertige Standardprodukte sowie individuelle Lösungen realisiert. Softing operiert mit allen drei Unternehmenssegmenten in Wachstumsmärkten. Die Aktien der Softing AG (WKN: 517800, ISIN: DE0005178008) sind im Prime Standard der Deutschen Börse notiert.




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


11.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2244080

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2244080  11.12.2025 CET/CEST

Softing AG: Zwischenmitteilung zum 3. Quartal/9 Monate 2025

Softing AG: Zwischenmitteilung zum 3. Quartal/9 Monate 2025

Softing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Softing AG: Zwischenmitteilung zum 3. Quartal/9 Monate 2025 (News mit Zusatzmaterial)

12.11.2025 / 08:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE, LIEBE MITARBEITER, PARTNER UND FREUNDE DER SOFTING AG,

ich darf Ihnen in aller Kürze die Zahlen aus der Geschäftsentwicklung der letzten neun Monate erläutern.

Nach einigen Quartalen mit konstant rückläufigem Auftragseingang freuen wir uns sehr, Ihnen bereits zum zweiten Mal in Folge von einem positiven Trend zu berichten. Im Vorjahresvergleich legt der Auftragseingang in den ersten neun Monaten zweistellig um 14% zu. Diese Entwicklung geht in erster Linie von unserem Segment Industrial aus. Während sich der Auftragseingang stetig weiter aufbaut, blieb der Konzernumsatz in diesem Zeitraum noch hinter unseren Erwartungen zurück.

Die Industrieautomation leidet kurzfristig unverändert unter einer starken Investitionszurückhaltung. Nach einem sehr starken Quartalsauftakt im Juli wurden Produktabrufe und damit Umsätze auf das Jahresende und das Folgejahr verschoben. So ist zu verstehen, wieso dieses Segment gleichzeitig im Auftragseingang zulegt und im Umsatz noch immer deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Wir erwarten die wesentlichen Effekte aus dem gestiegenen Auftragseingang ab dem ersten Quartal 2026. Wichtige Impulse zum zukünftigen Umsatzwachstum kommen dabei von unserer erst in diesem Jahre erworbenen Tochtergesellschaft Delta Logic.

Höchst erfreulich entwickelte sich weiterhin das Segment Automotive im Produktgeschäft, getrieben von langfristig angelegten Investitionsentscheidungen. Hier konnten wir der Automobilkrise trotzen und den Umsatz um rund 30% steigern. Projektbedingt sehen wir hier für die nächsten beiden Quartale einen leichten Rückgang im Umsatz, der in 2026 in Bezug auf die Ergebnisqualität aber von einem deutlich steigenden Anteil von Software-Lizenzeinnahmen aufgefangen werden sollte.

Das Geschäft im Segment IT Networks verlief in den ersten neun Monaten weitgehend auf Vorjahresniveau, hat jedoch in den letzten beiden Monaten sehr deutlich angezogen. Dies gilt vor allem für das Geschäft in der Region Nordamerika, die im ersten Halbjahr enttäuschte, nun aber kräftiges Wachstum und gute Umsätze verbucht.

Wir sind den Herausforderungen des laufenden Jahres mit einer Kombination von strikten Kostenmaßnahmen und gezielten Vertriebsoffensiven erfolgreich nachgekommen. In wirtschaftlich und politisch höchst turbulenten Zeiten ist 2025 kein Jahr des Erntens. Es ist ein Jahr des Sähens und des Aufbaus, in dem wir strategisch und operativ die Chancen dieser Zeit nutzen, um für die Folgejahre bestmöglich positioniert zu sein.

Wir laden Sie herzlich ein, uns hierbei weiter zu begleiten!

Herzlichst

Dr. Wolfgang Trier (Vorstandsvorsitzender)

 

Zwischenmitteilung zum 3. Quartal/9 Monate 2025

 

MITTEILUNG ZUR ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Obwohl die Entwicklung im Konzernumsatz in den ersten neun Monaten dieses Jahres im Vorjahresvergleich mit rund 5% noch leicht rückläufig war, sind für Softing klare Signale einer mittelfristigen Erholung sichtbar. So legte der Auftragseingang im Vorjahresvergleich zweistellig um 14% zu, wobei wesentliche Umsätze daraus für 2026 zu erwarten sind. Der im Berichtszeitraum noch rückläufige Auftragsbestand wird damit wieder aufgebaut. Der wesentliche Schub dazu kommt von Seiten der Industrieautomation.

Anders als noch zum Halbjahr erhofft, war die kurzfristige Situation im industriellen Umfeld auch im dritten Quartal weiter von deutlicher Investitionszurückhaltung geprägt. Markbegleiter im Industrieumfeld melden Umsatzrückgänge zwischen 15 und 20% im Vergleich zum Vorjahr. Wir erwarten im vierten Quartal 2025 zunächst eine moderate Verbesserung. Sehr positiv entwickelt sich die im April zugekaufte Delta Logic. Hier liegt durch die Verzahnung der Produkte, die Nutzung des weltweiten Softing Vertriebsnetzes und durch Umstellungen im Lizenzsystem ein wesentliches Ergebnispotential für das kommende Jahr.

Ein eindeutig positiver Stimmungsumschwung wird aus Nordamerika gemeldet, wo unsere wichtigsten Kunden in der Industrieautomation für die nächsten sechs Monate trotz politischer Unsicherheiten wesentlich optimistischer geworden sind. Deutlich aufgehellt ist auch das von Rohstoffabbau geprägte Geschäft in Südamerika. Sollte dieser Trend nachhaltig sein, erwarten wir für das Jahr 2026 eine deutliche Verbesserung der Umsätze im Segment Industrial in EMEA und Nordamerika. Auf Basis bestehender Projekte und aktueller Anfragen ist auf dem amerikanischen Kontinent mit zweistelligen Umsatzzuwächsen zu rechnen.

Das Segment Automotive wächst aufgrund langfristiger Investitionsprojekte namhafter Hersteller gegen den Branchentrend. Neben der sehr guten Umsatzentwicklung in den ersten neun Monaten im Produktgeschäft sehen wir auch für 2026 ertragsstarke Geschäftschancen. Im bestehenden Produktmix werden Softwarelösungen stark ausgebaut. Das deutlich kleinere Geschäft mit Engineering Dienstleistungen für Automobilhersteller stand aufgrund der Krise in der Branche unter Druck und entwickelte sich rückläufig. Aus strategischer Sicht diversifizieren wir das Kundenportfolio durch Hinzunahme von Kunden, die nicht aus dem Kreis der PKW-Hersteller stammen. Derzeit laufen diverse Vorprojekte, die bei Erfolg eine ertragsstarke Auslastung der Automotive über viele Jahre absichern werden.

Im Segment IT Networks verzeichneten wir in den ersten neun Monaten eine deutlich verbesserte Entwicklung in EMEA. Dem entgegen stand im ersten Halbjahr noch eine deutliche Zurückhaltung in Nordamerika. Im laufenden Quartal konnte dieser Trend umgekehrt werden. So entwickeln sich Auftragseingänge und Umsätze in Nordamerika sehr erfreulich und lassen auf eine nachhaltige Trendwende hoffen. Wir investieren weiter verstärkt in die Vertriebskanäle in der Region EMEA und schaffen durch neue Produkteigenschaften weitere Kaufanreize. Alle Hauptumsatzträger im Produktportfolio der IT Networks wurden im laufenden Jahr mit neuen Funktionen ausgestattet, die einen deutlich erweiterten Kundennutzen bieten.

Auf Konzernebene summierten sich die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres auf 66,3 Mio. EUR und lagen somit um 5,0% unter dem Vorjahreszeitraum. In Europa liegen die Hauptgründe dafür in der schwachen wirtschaftlichen Situation unserer Hauptmärkte Maschinenbau und IT-Infrastruktur. Der Auftragseingang stieg im Berichtszeitraum von 48,8 Mio. EUR auf 55,7 Mio. EUR. Der Bestand an offenen Aufträgen durch realisierte Auslieferungen sank zunächst noch von 25,7 Mio. EUR auf 17,5 Mio. EUR. Hier erwarten wir im vierten Quartal einen ersten Wiederanstieg.

Der Aufwand für Wareneinstände stieg leicht von 26,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 26,1 Mio. EUR, die Materialaufwandsquote stieg von 37,3% auf 39,4%. Bei den Personalaufwendungen zeigt sich die Kostendisziplin. So konnten wir die Personalaufwendungen deutlich um 9,1% senken, einhergehend auch mit einem vorsichtigen Abbau von Mitarbeitern.

Im für Softing bedeutsamsten Segment Industrial sank der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in den ersten neun Monaten um rund 23% von 46,4 Mio. EUR auf 35,7 Mio. EUR. Dies spiegelt die schwache Konjunktur in Deutschland und vielen Teilen Europas wider. In Nordamerika bewegten sich die Umsätze überwiegend seitwärts und zeigen erst jetzt wieder Wachstum. Dadurch sank das EBIT deutlich von 2,0 Mio. EUR auf nunmehr –0,7 Mio. EUR. Das operative EBIT sank von 2,9 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR. Für das Schlussquartal erwarten wir in den Regionen EMEA und USA einzelne Geschäfte mit signifikantem Umsatz und Ertrag, die das EBIT im Gesamtjahr verbessern sollten. Allerdings besteht grundsätzlich eine Restunsicherheit darin, ob die Realisierung im vollen Umfang durch die Kunden im vierten Quartal 2025 oder erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen wird.

Der klassische Bereich im Segment Automotive zeigt eine klare Verbesserung der Umsatzsituation und trotzt damit der dramatischen Krisenstimmung in der Automobilindustrie. Die Umsatzerlöse stiegen von 18,7 Mio. EUR um beachtliche 30% auf 24,3 Mio. EUR. Der Aufbau des Geschäfts der Tochter GlobalmatiX verlief in den ersten neun Monaten weiterhin schleppend und noch nicht zufriedenstellend. Das EBIT im Segment Automotive zeigt einen Hub von 2,3 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR nach –1,1 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative EBIT im Segment Automotive verbesserte sich sogar um 4,1 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR. Im Jahr 2025 wurden eine Reihe von Vorprojekten angestoßen, die bei Erfolg zu einer ertragsstarken Auslastung der Automotive über die nächsten Jahre führen werden.

Das Segment IT Networks ist noch immer von einer schwachen Bautätigkeit in fast allen Märkten, insbesondere in EMEA, betroffen. Die Umsatzerlöse stiegen von 5,2 Mio. EUR um 5% auf 5,4 Mio. EUR. Das EBIT und das operative EBIT zeigten sich leicht verbessert zum Vorjahr, von –2,7 Mio. EUR auf –2,3 Mio. EUR bzw. von –2,1 Mio. EUR auf –1,7 Mio. EUR. Eine deutliche Verbesserung der Situation wird für die letzten drei Monate aufgrund der üblichen Zyklizität mit Hauptumsätzen im letzten Jahresquartal erwartet, wenngleich für das Gesamtjahr 2025 unverändert mit einem negativen EBIT gerechnet werden muss.

Das EBITDA des Konzerns sank in den ersten neun Monaten 2025 von 5,0 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR, die EBITDA-Marge betrug 5,4% nach 7,2% in den ersten neun Monaten des Vorjahrs.

Das operative EBIT, die Hauptsteuerungsgröße im Konzern (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung) beläuft sich bis September 2025 auf 0,4 Mio. EUR nach –0,3 Mio. EUR im Vorjahr.

Das EBIT sank aufgrund deutlich niedrigerer Aktivierungen von Eigenleistungen von –1,7 Mio. EUR auf –3,2 Mio. EUR. Die daraus folgenden niedrigeren Abschreibungen werden in den Folgequartalen einen spürbar positiven Effekt aufzeigen.

Das daraus resultierende Konzernergebnis fiel noch leicht auf –3,2 Mio. EUR nach –2,8 Mio. EUR im dritten Quartal 2024. Das Ergebnis je Aktie errechnet sich nach dem dritten Quartal 2025 mit  –0,32 EUR nahezu unverändert zum Vorjahr.

Zahlungsmittel standen dem Konzern zum 30. September 2025 in Höhe von 5,9 Mio. EUR zur Verfügung. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug nach neun Monaten 1,5 Mio. EUR nach 3,5 Mio. EUR im Vorjahr. Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden nur zu Ersatzbeschaffungen getätigt. Zu den Produktinvestitionen verweisen wir auf den Absatz Forschung und Produktentwicklung. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von –5,4 Mio. EUR ist geprägt durch die Tilgung von Bankverbindlichkeiten in Höhe von 3,6 Mio. EUR.

Insgesamt ergibt sich somit zum 30. September 2025 eine leicht gesunkene Eigenkapitalquote von 49,1% (49,5% zum 31. Dezember 2024).

FORSCHUNG UND PRODUKTENTWICKLUNG

In den ersten neun Monaten 2025 hat Softing 1,1 Mio. EUR (nach 3,3 Mio. EUR im Vorjahr) interne Aufwendungen für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Produkte bilanziell aktiviert. Weitere Entwicklungsleistungen zur Produktpflege wurden direkt als Aufwand gebucht.

MITARBEITER

Zum 30. September 2025 waren im Softing-Konzern 404 Mitarbeiter (Vj. 442) beschäftigt. Im Berichtszeitraum wurden an Mitarbeiter keine Aktienoptionen ausgegeben.

VERHALTENE INDUSTRIELLE WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG UND REZESSIONSSZENARIO

Die noch schwache Konjunktur in Deutschland und Europa wirkt sich negativ auf den Geschäftserfolg von Softing aus. Die manifestierte Rezession in Deutschland, durch eine überwiegend industriefeindliche Politik zusätzlich zu globalen Herausforderungen stark belastet, drückt auf den Geschäftserfolg von Softing. Die Inflation liegt in 2025 stabil im Bereich über 2%, ist im Vergleich der Vorjahre signifikant niedriger und dürfte nach Schätzungen vieler Institutionen (EZB, Weltbank, IFO-Institut etc.) weiterhin anhaltend um die 2% Marke pendeln. Damit wird der EZB die Spielräume für konjunkturbelebende Zinssenkungen eingeengt. Der Herbst der Reformen zeigt noch keine Zeichen der wirtschaftlichen Erholung in Deutschland. Die Aussichten auf eine leichte wirtschaftliche Erholung liegen nach Schätzungen vieler Institutionen (EZB, Weltbank, IFO-Institut etc.) für 2026 vor, Softing sieht diese Prognosen positiv für ihre Geschäftsentwicklung in 2026.

Dies bedeutet für die Risikosteuerung, dass bei Softing weiterhin Maßnahmen getroffen werden, die Ertragskraft zu stärken. Hierzu zählt in erster Linie die Fortsetzung eines striktes Kostenmanagements. Trotz der eingeleiteten Schritte lassen sich die Risiken nicht vollständig beherrschen. Wir erwarten, dass eine verstärkte Marktbearbeitung zur Ausweitung von Umsätzen in bisher schwach entwickelten Regionen zum Erfolg führen. Diese Produkte und regional verstärkte Anstrengungen bilden im Segment Industrial auch das Rückgrat und könnten die Umsatzsituation im Jahr 2026 verbessern.

Die geopolitischen Unsicherheiten, bedingt durch den anhaltenden russischen Angriffskrieg und die unterschiedlichen Signale aus der US-Wirtschaft einhergehend mit einer erratischen Zollpolitik, bestehen weiterhin fort.

Das Thema Cybersicherheit und die etwaige drohende Ausweitung der Kriegshandlungen auf dieses Feld werden bei Softing unverändert sehr ernst genommen. Die aktuellen Empfehlungen der Behörden werden auf die Situation bei Softing überprüft und umgesetzt. Eine Abstimmung und ein Vergleich mit anderen Unternehmen finden statt, um den eigenen Standort zu bestimmen. Es werden in Cybersicherheit nicht unerhebliche Summen investiert. Auch wird das Personal laufend geschult. Vor einem Cyberangriff ist kein Unternehmen gefeit, darum gilt es auch die Resilienz und Wiederherstellbarkeit von IT-Systemen zu trainieren und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit anzuhalten.

Die Hoffnung auf eine unmittelbare und massive Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage im zweiten Halbjahr hat sich bisher nicht erfüllt. Trotz einiger Chancen gehen wir von einer anhaltend schwierigen Marktsituation aus. Wir verweisen bezüglich sonstiger Risiken und Chancen auf den Konzernlagebericht im Geschäftsbericht 2024, Seite 20ff.

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Dem Softing-Konzern stehen zum 30. September 2025 liquide Mittel von 5,9 Mio. EUR, kurzfristige Forderungen und Vertragsvermögenswerte von 14,6 Mio. EUR und vereinbarte, aber noch nicht genutzte Kreditlinien von rund 7,2 Mio. EUR zur Verfügung. Somit verfügt der Konzern über kurzfristig verfügbare liquiditätsnahe Mittel von bis zu 27,7 Mio. EUR.

Sämtliche Kreditvereinbarungen mit den Banken wurden im Berichtszeitraum eingehalten. Es besteht ein routinemäßiger Kontakt zu den Banken, die Softing weiter vollständig konstruktiv begleiten.

Das Forderungsmanagement wird engmaschig überwacht. Bisher konnte bei dem Zahlungsverhalten der Kunden, bis auf eine Ausnahme, keine Verschlechterung festgestellt werden. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass ein Großteil der Kunden von Softing große internationale Konzerne mit ausreichend finanziellen Mitteln sind.

Aufgrund der sich auch im dritten Quartal noch nicht verbesserten Wirtschaftslage in Deutschland und Europa sowie der erst beginnenden Verbesserungen in Nordamerika gehen wir derzeit von einem Jahresumsatz im Bereich von 90 Mio. EUR, einem operativen EBIT von 1,0 bis 1,5 Mio. EUR und einem EBIT von –1,5 bis –2,5 Mio. EUR aus. 

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Bilanzstichtag 30. September 2025 nicht ereignet.

ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), erstellt. Die Zwischenmitteilung zum 30. September 2025, die auf Basis des International Accounting Standards (IAS) 34 „Interim Financial Reporting“ erstellt wurde, enthält nicht die gesamten erforderlichen Informationen gemäß den Anforderungen für die Erstellung des Jahresberichts und sollte in Verbindung mit dem Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2024 gelesen werden. In der Zwischenmitteilung zum 30. September 2025 wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungsmethoden angewendet wie im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Die Erstellung der Zwischenmitteilung zum 30. September 2025 erfolgte ohne prüferische Durchsicht.

ÄNDERUNG IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Die Änderungen im Konsolidierungskreis bis zum 30. Juni 2025 sind im Halbjahresbericht ausführlich beschrieben. Aufgrund verbesserter Kenntnisse wurde der Kaufpreis der Softing Italia s.r.l. im dritten Quartal 2025 um 0,4 Mio. EUR nachträglich verringert.

Im Juli 2025 wurde die Softing Industrial Automation s.r.l., Meran (Italien), als 100%-iges Tochterunternehmen der Softing Industrial Automation GmbH, Haar (Deutschland), gegründet. Diese Gesellschaft beschränkt sich auf die technische Vertriebsunterstützung der Produkte der Softing Industrial Automation GmbH in Italien und hat keinen eigenen Geschäftsbetrieb.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Die verkürzte Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2025 wurde am 12. November 2025 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

KENNZAHLEN ZUM 3. QUARTAL 2025

Alle Angaben in Mio. EUR 9 Monatsbericht 2025 9 Monatsbericht 2024
     
Auftragseingang 55,7 48,8
Auftragsbestand 17,5 25,7
Umsatzerlöse 66,3 69,8
EBITDA (IFRS) 3,6 5,0
EBIT (IFRS) –3,2 –1,7
EBIT (operativ) 0,4 –0,3
Konzernergebnis (IFRS) –3,2 –2,8
Ergebnis je Aktie in EUR (IFRS) –0,32 –0,31

 




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: syt325d


12.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2227972

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2227972  12.11.2025 CET/CEST

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

03.11.2025 / 09:18 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2025
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


03.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2222554  03.11.2025 CET/CEST

Softing AG korrigiert Jahresprognose

Softing AG korrigiert Jahresprognose

Softing AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Softing AG korrigiert Jahresprognose

29.09.2025 / 12:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der Softing AG ging bisher für das Jahr 2025 von der Erreichung eines Umsatzes zwischen 90 und 95 Mio. EUR, einem operativen EBIT von 3 bis 3,5 Mio. EUR sowie einem EBIT zwischen 0,5 und 1 Mio. EUR aus.

Während der Juli 2025 mit einem sehr starken Umsatz und Ertrag sowie einem guten Auftragseingang noch auf eine starke Entwicklung im zweiten Halbjahr hingedeutet hat, lagen die Zahlen sowohl im August als auch im September unter den Erwartungen.

Damit ist die Erreichung der ursprünglichen Planzahlen im verbleibenden Zeitraum des laufenden Jahres unsicher. In Abwägung von Chancen und Risiken beschließt der Vorstand daher, eine Prognosekorrektur.

Der Vorstand rechnet nunmehr mit einem Umsatz zwischen 85 und 90 Mio. EUR sowie einem operativen EBIT zwischen -0,5 und +0,5 Mio. EUR sowie einem EBIT von -1,5 bis -0,5 Mio. EUR.




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


Ende der Insiderinformation

29.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2205154

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2205154  29.09.2025 CET/CEST

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

06.08.2025 / 10:47 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


06.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2180260  06.08.2025 CET/CEST

Softing AG: Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2025

Softing AG: Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2025

Softing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Softing AG: Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2025 (News mit Zusatzmaterial)

15.05.2025 / 08:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Sehr geehrte Aktionäre, liebe Mitarbeiter, Partner und Freunde der Softing AG,

der Auftakt in das neue Jahr zeigt in unseren Bereichen ein differenziertes Bild. Während sich unser Bereich Automotive komplett gegen den Branchentrend erneut über ein Umsatzwachstum von rund 50% im ersten Quartal freut, startet der Bereich Industrial zunächst mit einem deutlichen Umsatzrückgang. In der Industrie herrscht aufgrund der hohen politisch induzierten Unsicherheiten eine starke Investitionszurückhaltung vor. Im Umfeld höchst aggressiver Zollpolitik der neuen US-Administration kann dies nicht verwundern. Dass dies nicht nur in Europa und Asien, sondern auch in den USA selbst Investitionen hemmt, zeigt wie wenig sich Zölle als Kerninstrument von Industriepolitik eignen.

Aufgrund der unveränderten Dominanz des Industriegeschäfts an unserem Gesamtumsatz, konnte das starke Wachstum bei Automotive die Rückgänge im Segment Industrial nicht ausgleichen. Im Konzern hat Softing im ersten Quartal dieses Jahres 22,3 Mio. EUR Umsatz erzielt nach 24,2 Mio. EUR im Vorjahr. So nahm der Auftragsbestand deutlich um rund 17 Mio. EUR ab, was neben der Schwäche des Segments Industrial auch der Realisierung großer Projektanteile im Segment Automotive geschuldet ist. Im ersten Quartal zeigt sich bereits gegenläufig ein Aufbau im Auftragseingang, wenngleich dieser mit 3 Mio. EUR noch nicht den Umfang des Rückgangs im Auftragsbestand kompensieren konnte. Da der Auftragseingang auch im April weiter zulegte, rechnen wir auf das Gesamtjahr bezogen mit deutlichen Erholungseffekten.

Das Segment Industrial kämpft derzeit am stärksten mit den konjunkturellen Effekten. Gute 20% Umsatzrückgang in der organischen Entwicklung sind derzeit branchentypisch. Der Umsatz im ersten Quartal betrug 11,7 Mio. EUR im Vergleich zu 16,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Allerdings stand das Vorjahresquartal noch im Einfluss der sehr starken Zahlen aus 2023. Rund 4 Mio. EUR für das erste Quartal geplante Auftragseingänge von Großkunden konnten noch nicht realisiert werden. Wir erwarten diese noch im ersten Halbjahr.

Sehr gut positioniert bereits im ersten Quartal sehen wir das Segment Automotive. Im Vorjahresquartal konnten wir bereits ein Umsatzwachstum von mehr als 40% realisieren. In diesem Jahr wurde der Umsatz aus dem Vorjahreszeitraum von 6,5 Mio. EUR auf nun 9,5 Mio. EUR erneut um fast 50% gesteigert. Dies ist angesichts der extrem schwierigen Lage in der Automotive Branche bemerkenswert. Derzeit erreichen uns wöchentlich Nachrichten über Insolvenzen bei Zulieferern und Dienstleistern. Wir verdanken unsere starke Position einzelnen Großprojekten mit Aufgaben, die für die Automobilhersteller selbst in schwierigsten Zeiten unverzichtbar sind. Mit neuen Produkten sehen wir uns auch für zukünftige Aufträge gut aufgestellt. Dies verspricht eine stabile Lage für das Jahr 2026. Die Ertragslage entspricht aufgrund hoher Entwicklungs- und Wartungsaufwände noch nicht unseren Erwartungen. Diese sollte sich im Jahresverlauf jedoch deutlich verbessern.

Bei IT Networks konnten wir die Basis unserer Vertriebspartner im europäischen Raum weiter ausbauen. Auch wenn die Auswirkungen daraus erst im weiteren Jahresverlauf deutlicher sichtbar werden, konnte bereits im ersten Quartal eine leichte Umsatzsteigerung auf 1,9 Mio. EUR nach 1,8 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum realisiert werden. In den folgenden Quartalen wird das im Februar vorgestellte und seit April erstmals ausgelieferte neue Flaggschiff der IT Networks Produkte, der WireXpert MP, weitere Wachstumsimpulse generieren. Auf Fachmessen haben wir für den WireXpert MP bereits große Resonanz und höchste Auszeichnungen erhalten. Die Verbesserung der Ertragslage im weiteren Jahresverlauf bleibt eine zentrale Aufgabe bei IT Networks.

Auf den Konzern bezogen arbeiten wir weiter an einer Verbesserung der derzeit noch unbefriedigenden Ertragslage und an der Fokussierung auf strategisches Kerngeschäft. Unser Effizienzprogramm hat bereits deutliche Erfolge verbuchen können. Die Androhung von Zöllen der Trump-Administration trifft unser Geschäft nur am Rande. Erheblicher ist der Einfluss auf den Ausblick unserer Kunden. Das derzeit schwache und hoch-volatile konjunkturelle Umfeld erfordert jedoch weiterhin eine strikte Kostendisziplin.

Wir haben im Berichtszeitraum einige Gespräche über Unternehmenszukäufe geführt. Ein im strategischen Kernbereich des Segment Industrial verankertes Unternehmen haben wir bereits erworben. Wir gehen davon aus, noch im ersten Halbjahr weitere Ergebnisse präsentieren zu können. Daher hat der Vorstand auch die Empfehlung ausgesprochen, für das vergangene Geschäftsjahr keine Dividende auszuschütten, um diese Mittel in den Zukauf und das Wachstum von Softing zu investieren.

Für den Konzern bestätigen wir die Guidance für das Gesamtjahr 2025 mit einem Gesamtumsatz zwischen 90 und 105 Mio. EUR. Auf Seiten des operativen EBIT erwarten wir ein Ergebnis in einer Bandbreite zwischen 3 und 3,5 Mio. EUR, je nach Geschäftsverlauf im weiteren Jahresverlauf. Hierbei gehen wir davon aus, dass es zu einer Entspannung im Zollstreit mit den USA kommen wird und das durch den Politikwechsel in Deutschland ein verbessertes Investitionsklima geschaffen werden kann.

Herzlichst
Dr. Wolfgang Trier (Vorstandsvorsitzender)


Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2025

Bericht zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für Softing wichtigsten Märkten zeigten im ersten Quartal 2025 eine deutlich rezessive Entwicklung. Die Erholungseffekte durch den langsamen Abbau der nach Covid überzogenen Lagerbestände bei unseren Kunden waren überlagert von politischer Unsicherheit und daraus resultierend großer Zurückhaltung der Industrie bei Investitionen und der Konsumenten, etwa beim Kauf neuer Fahrzeuge. Dem konnte sich auch Softing im ersten Quartal 2025 nur teilweise entziehen.

Konjunkturell besonders betroffen von der Investitionszurückhaltung der Kunden war das Segment Industrial. Nahezu alle Marktteilnehmer und -begleiter melden hier einen Umsatzrückgang zwischen 20 und 30%. Bei Softing kommt im Vorjahresvergleich hinzu, dass die ersten Monate im Jahr 2024 noch von den sehr starken Nachholeffekten aus dem Jahr 2023 geprägt waren. So zeigte der Umsatz in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres mit 11,7 Mio. EUR einen deutlichen Rückgang von den im Vorjahreszeitraum erzielten 16,1 Mio. EUR Umsatz. Während die US-Wirtschaft derzeit eher noch an Fahrt verliert, stimmt ein deutlich stärkerer Auftragseingang in Europa positiv. Wir erwarten daraus im weiteren Jahresverlauf Aufholeffekte im Umsatz.

Das Segment Automotive trotzt der nach einem bereits schwierigen Vorjahr seiner Branche zunehmend bedrohlichen Lage der führenden Automobilhersteller. Softing Automotive kann entgegen dem Branchentrend ein beeindruckendes Umsatzwachstum von nahezu 50% vorweisen. Für die Hersteller unverzichtbare Projekte und eine starke Produktpipeline führten zu einem Umsatzanstieg von 6,5 Mio. EUR auf 9,5 Mio. EUR. Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen.

Im Segment IT Networks konnten wir die Umsätze trotz eines konjunkturell schwierigen Umfeldes und damit ebenfalls gegen den Branchentrend von 1,8 Mio. EUR leicht auf 1,9 Mio. EUR steigern. In diesen Zahlen sind Umsätze des im ersten Quartal 2025 vorgestellten neuen Flaggschiff-Produkts „WireXpert MP“ noch nicht enthalten. Dieser wird seit Ende April 2025 ausgeliefert. Der Vertrieb kann damit auf das modernste Gerät am Markt zurückgreifen.

Konzernweit sank der Umsatz trotz des Wachstums bei Automotive und der stabilen Basis bei IT Networks aufgrund der Größe des Segments Industrial von 24,2 Mio. EUR auf 22,3 Mio. EUR. Während der Auftragsbestand von 37,2 Mio. EUR auf 20,1 Mio. EUR sehr deutlich zurückging, nahm der Auftragseingang im Vorjahresvergleich bereits wieder um 3 Mio. EUR auf 19,5 Mio. EUR Fahrt auf.

Das EBIT des Segments Industrial sank im Quartal von 0,4 Mio. EUR auf –0,5 Mio. EUR, das operative EBIT ging von 0,7 Mio. EUR auf –0,2 Mio. EUR zurück. Im Segment Automotive verbesserte sich das EBIT von 0,6 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR bedingt durch hohe planmäßige Abschreibungen von aktivierten Entwicklungsleistungen und Einmalkosten in einem Großprojekt nur leicht, im operativen EBIT zeigt sich die Verbesserung von 0,0 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR deutlicher. Das Segment IT Networks erzielte ein leicht gestiegenes negatives EBIT von –0,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr von –0,5 Mio. EUR. Hier belasteten einmalige Kosten aus der Markeinführung des neuen Gerätes sowie Rabattaktionen den Ertrag.

In Summe erzielte der Softing-Konzern damit in den ersten drei Monaten 2025 ein EBIT von –1,3 Mio. EUR, nach 0,5 Mio. EUR im Jahr 2024. Das operative EBIT (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung) des Konzerns betrug im Berichtszeitraum –0,4 Mio. EUR (Vj. 0,5 Mio. EUR). Das EBITDA des Konzerns erreichte in den ersten drei Monaten 0,8 Mio. EUR (Vj. 2,4 Mio. EUR), womit die EBITDA-Marge bei 3,6% (Vj. 10,3%) lag.

Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden in geringem Umfang zu Ersatzbeschaffungen getätigt. Daraus resultierten zum 31. März 2025 Zahlungsmittel in Höhe von 7,3 Mio. EUR nach 9,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024, wobei die Differenz, auch auf die über das Quartalende verzögerte Zahlung von Großkunden zurückgeht. Ein nicht unerheblicher Zahlungseingang war dann in den ersten Mai Tagen zu verzeichnen.

Die Eigenkapitalquote zum 31. März 2025 betrug, 47,4% nach 49,5% zum 31. Dezember 2024.

Forschung und Produktentwicklung

Softing hat in den ersten drei Monaten 2025 Aufwendungen für die Entwicklung neuer Produkte in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vj. 1,4 Mio. EUR) bilanziell aktiviert. Weitere wesentliche Teile für die Weiterentwicklung bestehender Produkte sind direkt, als Aufwand verbucht worden.

Mitarbeiter

Zum 31. März 2025 waren im Softing-Konzern 413 Mitarbeiter (Vj. 430) beschäftigt. Im Berichtszeitraum wurden an Mitarbeiter keine Aktienoptionen ausgegeben.

Risiko und Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft

Die Risiko- und Chancenstruktur der Gesellschaft haben sich zum Stichtag 31. März 2025 und in Vorausschau auf die verbleibenden neun Monate des Jahres 2025 nicht wesentlich gegenüber der Darstellung im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 geändert. Zur Detaillierung verweisen wir hierzu auf unseren Konzernlagebericht im Geschäftsbericht 2024 auf die Seiten 8ff.

Die schlechten Konjunkturaussichten in Deutschland, Europa und in den USA haben sich gegenüber der Darstellung im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, kaum geändert. Die Inflation ist deutlich zurückgegangen, aber weiterhin hohe Energiepreise, Lohnkosten und angedrohte Zölle belasten das Wirtschaftswachstum. Die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung bestehen im ersten Quartal nicht und dürften nach Schätzungen vieler Institutionen (EZB, Weltbank, IFO-Institut etc.) für Deutschland auch bezogen auf das Gesamtjahr um die Nulllinie liegen. Dies bedeutet für die Risikosteuerung Maßnahmen zu treffen, die Kosten weiter zu senken und die Ertragskraft zu stärken. Trotz der eingeleiteten Schritte lassen sich die Risiken nicht vollständig beherrschen.

Die geopolitischen Unsicherheiten, bedingt durch den von Russland fortgesetzten Angriffskrieg auf die Ukraine, die erratischen Zollandrohungen der USA gegen Freund und Feind und dem Krieg im Nahen Osten bestehen weiterhin. Der Kundenkreis der Softing AG beschränkt sich im Wesentlichen auf westliche Staaten. Diese sind durch die lahmende Wirtschaft in Deutschland und die Zollandrohungen der USA stark in ihrem jeweiligen Geschäftsbetrieb in Mitleidenschaft gezogen.

Generell gehen wir trotz der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen von einer weiterhin stabilen Beschaffungssituation aus. Wir haben speziell die Lagerbewegungen in den Fokus genommen und wollen daraus verstärkt Liquidität gewinnen, als Maßnahme zur Risikosteuerung.

Das Thema Cybersicherheit und die etwaige drohende Ausweitung der Kriegshandlungen auf dieses Feld werden bei Softing weiterhin ernst genommen. Die aktuellen Empfehlungen der Behörden werden auf die Situation bei Softing überprüft und umgesetzt. Eine Abstimmung und ein Vergleich mit anderen Unternehmen finden statt, um den eigenen Standort zu bestimmen. Es werden in Cybersicherheit nicht unerhebliche Summen investiert, das Personal wird laufend geschult. Es gilt die Resilienz und Wiederherstellbarkeit von IT-Systemen zu trainieren und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit anzuhalten.

Ausblick

Wir bestätigen die Konzernprognose des Lageberichts zum Konzernabschluss 2024, Seite 29. In Summe gehen wir weiterhin von Umsätzen zwischen 90 Mio. EUR und 105 Mio. EUR aus.

Das EBIT erwarten wir zwischen 0,5 Mio. EUR und 1,0 Mio. EUR, das operative EBIT ist mit 3,0 Mio. EUR bis 3,5 Mio. EUR geplant. Saisonal bedingt erwarten wir wiederum, dass sich das zweite Halbjahr als deutlich stärkeres Halbjahr erweisen wird, diese Hoffnung wird durch den wachsenden Auftragseinging, den Politikwechsel in Deutschland und eine erwartete Entschärfung der Zolldrohungen gestützt. Wir werden quartalsweise eine Präzisierung dieser Größen durchführen und dazu berichten.

Ereignisse nach dem Stichtag der Quartalsmitteilung

Am 09. April dieses Jahres, erfolgte die Akquisition der DELTA LOGIC Automatisierungstechnik GmbH, einer deutschen Gesellschaft im Segment Industrial im Zuge einer Eigentümernachfolge. Die Erstkonsolidierung erfolgt mit dem Halbjahresabschluss 2025.

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), erstellt. Die Quartalsmitteilung zum 31. März 2025, die auf Basis des International Accounting Standards (IAS) 34 „Interim Financial Reporting“ erstellt wurde, enthält nicht die gesamten erforderlichen Informationen gemäß den Anforderungen für die Erstellung des Jahresberichts und sollte in Verbindung mit dem Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2024 gelesen werden. In der Quartalsmitteilung zum 31. März 2025 wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungsmethoden angewendet wie im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Die Erstellung der Quartalsmitteilung erfolgte ohne prüferische Durchsicht.

Änderungen im Konsolidierungskreis

Zum 01. Januar erfolgte die Verschmelzung der amerikanischen operativen Gesellschaften, OLDI Online Development Inc. und der GlobalmatiX Inc. auf die Softing Inc., alle Gesellschaften waren/sind ansässig in Knoxville, TN, USA. Diese Verschmelzung ist Teil der angestrebten Konzernvereinfachung im Jahr 2025.

Kennzahlen zum 1. Quartal 2025

Alle Angaben in Mio. EUR Quartalsmitteilung
 1/2025
 
Quartalsmitteilung
 1/2024
 
     
Auftragseingang 19,5 16,5
Auftragsbestand 20,1 37,2
Umsatz 22,3 24,2
EBITDA 0,8 2,5
EBIT –1,3 0,5
EBIT (operativ) –0,4 0,6
Jahresüberschuss –1,5 0,2
Ergebnis je Aktie in EUR (operativ) –0,15 0,02

 




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: syt125d


15.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2137666

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2137666  15.05.2025 CET/CEST

Softing Industrial Automation übernimmt Delta Logic

Softing Industrial Automation übernimmt Delta Logic

Softing AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Softing Industrial Automation übernimmt Delta Logic

13.05.2025 / 13:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Softing Industrial Automation GmbH hat 100% der Anteile der Delta Logic Automatisierungstechnik GmbH in Schwäbisch Gmünd übernommen.

Delta Logic bringt in die Softing Gruppe eine umfassende Expertise in der Kommunikation zwischen PC-basierten Systemen und Speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) ein. Damit verbunden verfügt Delta Logic über hochperformante Software auf Basis der OPC Unified Architecture (OPC UA), die heute die führende Technologie zum systemübergreifenden Austausch von Daten zwischen Produkten verschiedener Hersteller darstellt. Beides ergänzt das strategische Kerngeschäft von Softing Industrial in idealer Weise.

Thomas Hilz, gemeinsam mit Thomas Rummel Geschäftsführer der Softing Industrial, sagt hierzu: „Das Team der Delta Logic ist uns aus Jahren gemeinsamer Entwicklung bekannt. Die vom Firmengründer Rainer Hönle geschaffene Kompetenz im Zugriff auf Siemens Steuerungen sucht im Markt seinesgleichen. Wir begrüßen die neuen Kollegen herzlich und freuen uns darauf, den Delta Logic Produkten mit dem internationalen Vertrieb von Softing einen weiteren Wachstumsschub zu verleihen.“

Softing geht davon aus, mit Delta Logic einen profitablen, zusätzlichen Umsatz von anfangs ca. 3 und später bis zu 5 Mio. EUR jährlich zu generieren.


Über die Softing AG

Softing ist eine weltweit agierende Management-Holding. Die Softing Gesellschaften erstellen und vertreiben Hard- und Software in den Unternehmenssegmenten Automotive Electronics, Industrielle Automatisierung und IT Networks. In enger Kundenbeziehung werden technologisch hochwertige Standardprodukte sowie individuelle Lösungen realisiert. Softing operiert mit allen drei Unternehmenssegmenten in Wachstumsmärkten.




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


13.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 456 56-333
Fax: +49 (0)89 456 56-399
E-Mail: InvestorRelations@softing.com
Internet: www.softing.com
ISIN: DE0005178008
WKN: 517800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2136518

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2136518  13.05.2025 CET/CEST

Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2025 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2025 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2025 in Haar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

07.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


250512000150_00-0.jpg
Softing AG Haar ISIN DE0005178008 Eindeutige Kennung des Ereignisses: SYT062025oHV Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 18. Juni 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im Bürgerhaus Haar, Kirchenplatz 1, 85540 Haar, stattfindet. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen,
während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.

Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind aufgrund der schwierigen Konjunkturlage in den Bereichen Maschinenbau und Prozessindustrie neben dem bereits eingeleiteten Effizienz- und Fokusprogramm „Core“ weitere Maßnahmen, insbesondere zur Liquiditätssicherung, erforderlich, um dem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld adäquat zu begegnen. Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile aus Sicht der Aktionäre der Gesellschaft soll daher die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2024 ausgesetzt werden. Die dadurch im Unternehmen verbleibende Liquidität soll zur weiteren Stärkung der Kapitalbasis und zur Finanzierung von Produktentwicklungen verwendet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 2.988.869,01 in voller Höhe, d.h. in Höhe von EUR 2.988.869,01, auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,

die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, Zweigniederlassung München, Denninger Straße 84, 81925 München,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung München, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt, der von dem Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt.

7.

Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für den Vorstand

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Dabei ist ein das bestehende Vergütungssystem bestätigender Beschluss nach § 120a Abs. 1 Satz 4 AktG zulässig.

Das derzeit der Vorstandsvergütung zugrundeliegende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Softing AG wurde vom Aufsichtsrat am 19. März 2021 beschlossen und durch die Hauptversammlung am 5. Mai 2021 gebilligt.

Der Aufsichtsrat der Softing AG hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder überprüft und ist der Auffassung, dass die im Jahr 2021 im Vergütungssystem festgelegte Vorstandsvergütung mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung weiterhin im Interesse der Gesellschaft liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben sowie der Lage der Gesellschaft steht. Der Aufsichtsrat sieht somit keinen Anpassungsbedarf bei der bestehenden Vergütung und dem zugrundeliegenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und hat dementsprechend am 18. März 2025 beschlossen, das bestehende Vorstandsvergütungssystem unverändert fortbestehen zu lassen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das bestehende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu bestätigen.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand hat mit Beschluss vom 25. September 2024 von der in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2022) mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 820.500,00 Gebrauch gemacht; das Genehmigte Kapital 2022 beträgt dementsprechend derzeit noch bis zu insgesamt EUR 3.732.190,00. Um der Gesellschaft auch zukünftig den vollen Handlungsspielraum und die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Stärkung ihres Eigenkapitals einzuräumen, soll das noch bestehende Genehmigte Kapital 2022 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2025 geschaffen werden. Dabei soll auch die durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz erweiterte Möglichkeit zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Höhe von maximal 20 % des Grundkapitals vorgesehen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Die in § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2027 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.732.190,00 durch Ausgabe von bis zu 3.732.190 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022), wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des unter den nachfolgenden Buchstaben b) und c) bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2025/I und der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben, soweit sie im Zeitpunkt der Aufhebung noch nicht ausgenutzt worden ist.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juni 2030 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.962.940,00 durch Ausgabe von bis zu 4.962.940 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

–

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

–

wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von anderen Vermögensgegenständen oder Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;

–

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 20 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals noch 20 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

–

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/I und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/I jeweils anzupassen.

c)

§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(3)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juni 2030 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.962.940,00 durch Ausgabe von bis zu 4.962.940 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

–

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

–

wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von anderen Vermögensgegenständen oder Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;

–

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 20 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals noch 20 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

–

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/I und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigtem Kapital 2025/I jeweils anzupassen.“

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung am 18. Juni 2025 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der nachfolgend wiedergegeben ist. Der Bericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

„Da das bestehende Genehmigte Kapital 2022 bereits teilweise ausgenutzt wurde, soll es aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2025/I ersetzt werden. Mit der vorgeschlagenen neuen Ermächtigung wird der Vorstand in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2025/I die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht, wobei auch ein mittelbares Bezugsrecht gewährt werden kann. Es ist jedoch vorgesehen, das Bezugsrecht der Aktionäre in nachfolgenden Fällen auszuschließen:

–

Der Vorstand soll ermächtigt werden, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausgleich von Spitzenbeträgen auszuschließen. Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe maßgeblich. Hierdurch soll es dem Vorstand im Einzelfall ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand. Der mögliche Verwässerungseffekt ist auf Grund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

–

Der Vorstand soll weiter ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteile sowie sonstige Vermögensgegenstände oder Forderungen gegen die Gesellschaft gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sogenannter „share deals“, d. h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen sogenannter „asset deals“, d. h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerbs der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel. Um auch in solchen Fällen kurzfristig handlungsfähig zu sein, liegt es im Interesse der Gesellschaft, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen zu erhöhen.

–

Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 20 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals noch 20 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen der Ermächtigung entspricht 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der Vorstand soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien am Markt zu annähernd gleichen Bedingungen erwerben, wie sie die Emission vorsieht. Der Vorstand wird den Ausgabebetrag so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen.

–

Zudem soll der Vorstand ermächtigt werden, den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsscheine und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Dieser Bezugsrechtsausschluss ist deshalb erforderlich und angemessen, um die genannten Personen in gleichem Maße wie Aktionäre vor Verwässerung ihrer Rechte zu schützen. Durch den Bezugsrechtsausschluss kann den Inhabern von Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in gleicher Weise gewährt werden, wie es ihnen zustünde, wenn sie von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht vor der Durchführung der Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht oder eine Pflicht zur Wandlung erfüllt hätten. Die Inhaber werden in diesen Fällen so behandelt, als seien sie bereits Aktionär. Hierdurch wird vor allem eine Platzierung von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen am Kapitalmarkt erleichtert.

Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien wird dabei jeweils vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre festgelegt.“

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025/I sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Die Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2027 Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 45.000.000,00 zu begeben und Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten auf Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.552.690,00 zu gewähren. Die bestehende Ermächtigung wurde bisher nicht ausgenutzt. Sie soll aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ersetzt werden, um von der durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz erweiterten Möglichkeit zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Höhe von maximal 20 % des Grundkapitals in Zukunft gegebenenfalls Gebrauch machen zu können. Zudem soll das bestehende Bedingte Kapital 2022 aufgehoben und durch ein neues Bedingtes Kapital 2025/I ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die von der Hauptversammlung am 6. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben. Diese Aufhebung wird erst wirksam, wenn die neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen gemäß dem zu Buchstabe c) zu fassenden Beschluss sowie das neue Bedingte Kapital 2025/I gemäß dem zu Buchstabe d) zu fassenden Beschluss wirksam geworden sind.

b)

Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022

Das in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Bedingte Kapital 2022 wird aufgehoben. Diese Aufhebung wird erst wirksam, wenn die neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen gemäß dem zu Buchstabe c) zu fassenden Beschluss sowie das neue Bedingte Kapital 2025/I gemäß dem zu Buchstabe d) zu fassenden Beschluss wirksam geworden sind.

c)

Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2030 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 49.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 4.962.940 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 4.962.940,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Für die Schuldverschreibungen sowie die damit verbundenen Options- oder Wandlungsrechte können unterschiedliche Laufzeiten vereinbart werden.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen,

•

sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Options- und/oder Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

•

um den Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würden;

•

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen wird bzw. werden jeder Optionsschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsschein(e) beigefügt, der bzw. die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigt bzw. berechtigen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibungen nicht übersteigen.

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Wandelschuldverschreibung durch den festgelegten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit oder während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.

Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen. Schließlich können die Schuldverschreibungsbedingungen vorsehen, dass im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung die Gesellschaft dem Options- bzw. Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Ferner können die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen festlegen, dass im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können.

Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (Bezugspreis) muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/ Options- bzw. Wandlungspreis entweder (a) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an den zehn Börsentagen unmittelbar vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder (b) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

Sofern während der Laufzeit einer Schuldverschreibung Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Options- oder Wandlungsrechte eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, werden die Options- oder Wandlungsrechte – unbeschadet des geringsten Ausgabebetrags gemäß § 9 Abs. 1 AktG – wertwahrend angepasst, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung nicht überschreiten.

Statt einer Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises kann nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld durch die Gesellschaft bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung der Wandlungspflicht vorgesehen werden. Die Schuldverschreibungsbedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse eine Anpassung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Options- bzw. Wandlungspreis und den Options- bzw. Wandlungszeitraum, festzusetzen.

d)

Schaffung eines neuen Bedingten Kapital 2025/I

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.962.940,00 durch Ausgabe von bis zu 4.962.940 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung gemäß vorstehendem Buchstabe c) jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2025 von der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2030 begeben werden, von ihrem Options- bzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

e)

Satzungsänderung

§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(4)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.962.940,00 durch Ausgabe von bis zu 4.962.940 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2025 von der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2030 begeben werden, von ihrem Options- bzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.“

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 221 Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung am 18. Juni 2025 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der nachfolgend wiedergegeben ist. Der Bericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

„Die Tagesordnung sieht unter Tagesordnungspunkt 9 eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen vor. Nach dieser Ermächtigung ist es dem Vorstand möglich, bis zum 17. Juni 2030 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 49 Mio. mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.962.940,00 einzuräumen.

Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Ein Instrument der Finanzierung sind dabei Options- oder Wandelschuldverschreibungen, durch die dem Unternehmen zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zufließt, das ihm später in Form von Eigenkapital unter Umständen erhalten bleibt. Die vorgeschlagene Ermächtigung wird daher dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere bei Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen, den Weg zu einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung eröffnen. Die erzielten Options- und Wandlungsprämien kommen der Gesellschaft zugute. Die ferner vorgesehene Möglichkeit, neben der Einräumung von Options- oder Wandlungsrechten auch Wandlungspflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht auf die Options- bzw. Wandelschuldverschreibung zu (§ 221 Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen an ein oder mehrere Kreditinstitute mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 AktG). Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

•

sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Options- und/oder Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Hierdurch erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr kurzfristig und schnell zu nutzen und durch eine marktnahe Festsetzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festlegung von Zinssatz, Options- bzw. Wandlungspreis und Ausgabepreis der Options- und Wandelschuldverschreibungen zu erreichen. Eine marktnahe Konditionsfestsetzung und reibungslose Platzierung wäre bei Wahrung des Bezugsrechts nur eingeschränkt möglich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen der Konditionen dieser Anleihe) bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Konditionen der Schuldverschreibungen und so zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit hinsichtlich dessen Ausübung (Bezugsverhalten) die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren, sondern ist rückläufigen Aktienkursen während der Bezugsfrist ausgesetzt, die zu einer für die Gesellschaft ungünstigen Eigenkapitalbeschaffung führen können. Für diesen Fall eines Ausschlusses des Bezugsrechts gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sinngemäß. Die dort geregelte Grenze für Bezugsrechtsauschlüsse von 20 % des Grundkapitals ist nach dem Beschlussinhalt einzuhalten. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gilt nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Hierbei werden auf die 20 %-Grenze Aktien, die unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus Genehmigten Kapital gemäß § 203 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden sowie eigene Aktien, die gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts übertragen werden, jeweils angerechnet. Dadurch ist sichergestellt, dass die Interessen der Aktionäre an einer möglichst geringen Beeinträchtigung ihrer Rechte gewahrt werden. Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich ferner, dass der Ausgabepreis den theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreiten darf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Werts der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher Verwässerungseffekt bei der bezugsrechtsfreien Ausgabe von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen eintritt, kann ermittelt werden, indem der theoretische Marktwert der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem Ausgabepreis verglichen wird. Liegt danach dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem theoretischen Marktwert zum Zeitpunkt der Begebung der Options- oder Wandelschuldverschreibungen, ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ein Bezugsrechtsausschluss wegen des nur unwesentlichen Abschlags zulässig. Zur Ermittlung des theoretischen Marktwerts der Schuldverschreibungen hat der Vorstand die Pflicht, eine Opinion einer Investmentbank oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen. Diese Opinion hat zu belegen, dass der Ausgabepreis den theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet, so dass der Schutz der Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes gewährleistet ist. Außerdem haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft auch nach Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten jederzeit durch Zukäufe von Aktien über die Börse aufrecht zu erhalten. Demgegenüber ermöglicht die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss der Gesellschaft marktnahe Konditionsfestsetzung, größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Platzierbarkeit bei Dritten und kurzfristige Ausnutzung günstiger Marktsituationen.

•

um den Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options-bzw. Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würden. Der marktübliche Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bereits ausgegebener Schuldverschreibungen hat den Vorteil, dass der Options-/Wandlungspreis für die bereits ausgegebenen und regelmäßig mit einem Verwässerungsschutzmechanismus ausgestatteten Schuldverschreibungen nicht ermäßigt zu werden braucht. Dadurch können die Schuldverschreibungen in mehreren Tranchen attraktiver platziert werden und es wird insgesamt ein höherer Mittelzufluss ermöglicht. Auch dieser Bezugsrechtsausschluss liegt damit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

•

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist sinnvoll und marktkonform, um ein praktisch handhabbares Bezugsverhältnis herstellen zu können. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Die Kosten eines Bezugsrechtshandels bei Spitzenbeträgen stehen auch in keinem vernünftigen Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre.

Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

Das vorgesehene Bedingte Kapital 2025/I (§ 4 Abs. 4 der Satzung) dient dazu, die mit den Schuldverschreibungen verbundenen Options- oder Wandlungsrechte zu bedienen oder Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu erfüllen, soweit die Schuldverschreibungen ausgegeben wurden.“

10.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2020 erteilte Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben, ist am 5. Mai 2025 ausgelaufen, sodass zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2025 keine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mehr besteht.

Aus diesem Grund soll eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, welche bis zum 17. Juni 2030 befristet ist, geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und eigene Aktien in Pfand zu nehmen. Die Ermächtigung ist auf eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Juni 2030.

2.

Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.

a)

Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

b)

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils zum Erwerb angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

3.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die auf Grund dieser Ermächtigung oder früherer Ermächtigungen erworben wurden oder werden oder die aufgrund der Realisierung des Pfandrechts übertragen wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse

a)

Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten;

b)

an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

c)

einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.

Vorstehende Ermächtigungen, die die Verwendung der erworbenen oder aufgrund der Realisierung des Pfandrechts übertragenen eigenen Aktien betreffen, können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene oder auf Grund der Realisierung des Pfandrechts übertragene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter Ziffer 3 Buchstabe a) und b) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien oder Aktien, die durch Realisierung des Pfandrechts übernommen wurden, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung am 18. Juni 2025 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der nachfolgend wiedergegeben ist. Der Bericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

„§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, auf Grund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu erwerben. Gemäß § 71e AktG gilt dies sinngemäß für die Inpfandnahme eigener Aktien.

Tagesordnungspunkt 10 enthält den Vorschlag, eine solche Ermächtigung, die auf einen Zeitraum von 5 Jahren beschränkt ist, zu erteilen. Damit soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, eigene Aktien über die Börse bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft erwerben oder in Pfand nehmen zu können. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gestattet es, über den typischen Fall des Erwerbs und der Veräußerung über die Börse hinaus auch andere Formen des Erwerbs und der Veräußerung vorzunehmen. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden können.

Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches, an die Aktionäre der Gesellschaft zu richtendes Kaufangebot zu erwerben. Dabei ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb eigener Aktien mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, so muss nach der vorgeschlagenen Ermächtigung, sofern die Gesamtzahl der zum Erwerb angebotenen (angedienten) Aktien ein vom Vorstand festgelegtes Volumen überschreitet, der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Nur wenn im Grundsatz ein Erwerb nach Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgen kann, lässt sich das Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln. Darüber hinaus soll eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden können. Diese Möglichkeit dient zum einen dazu, kleine Restbestände und eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen Fällen eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können namentlich die Erwerbsquote und/oder die Anzahl der vom einzelnen andienenden Aktionär zu erwerbenden Aktien kaufmännisch so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. In den vorgenannten Fällen ist der Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts erforderlich und nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats aus den genannten Gründen auch gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären angemessen.

Der Beschluss sieht weiter vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Verwendung der erworbenen Aktien beschließt. Die Ermächtigung soll den Vorstand in die Lage versetzen, im Interesse der Gesellschaft und unter Wahrung der Belange der Aktionäre flexibel auf die jeweiligen geschäftlichen Erfordernisse reagieren zu können. So kann der Vorstand die eigenen Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder veräußern. Der Vorstand soll aber auch in die Lage versetzt werden, die erworbenen Aktien außerhalb der Börse einzelnen Dritten oder Aktionären zum Kauf anbieten zu können. Hierdurch soll zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen werden, eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmenszusammenschlüssen, für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft als Akquisitionswährung verwenden zu können, ohne hierzu Aktien aus dem genehmigten Kapital schaffen zu müssen, was zu einer Verwässerung der Beteiligung der Aktionäre führen würde. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können.

Für den Fall, dass die Gesellschaft erworbene eigene Aktien in sonstigen Fällen an einzelne Aktionäre oder Dritte veräußert, dürfen die Aktien entsprechend der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktie zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird dem Interesse der Aktionäre an einer wertmäßigen Nicht-Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Diese Ermächtigung ist erforderlich, um es der Gesellschaft zu ermöglichen, auf Angebote bzw. dem Geschäftszweck der Gesellschaft dienende Beteiligungsnachfragen finanzstarker Investoren kurzfristig reagieren zu können.

Die auf Grund dieses oder eines früheren Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien können von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden. Die Einziehung führt zu einer Herabsetzung des Grundkapitals. Entsprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft die Einziehung ihrer voll eingezahlten Stückaktien beschließen, auch ohne dass damit eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erforderlich wird. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor. Durch eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft.

Der Vorstand wird die nachfolgende Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung informieren.“

11.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 der Satzung

Bisher ist lediglich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung ermächtigt, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Dies soll zukünftig auch dem Vorstand ermöglicht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 16 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung über elektronische oder andere Medien ganz oder in Teilen zuzulassen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, die Einzelheiten der Übertragung festzulegen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 11. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Softing AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 27. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

2.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigt werden soll.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses Formular steht auch unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Softing AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: softing@linkmarketservices.eu

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.

Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht auch unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 17. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

3.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das entspricht derzeit 496.295 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 18. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist an den Vorstand der Softing AG unter folgender Adresse zu richten:

Vorstand der Softing AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://www.softing.com/hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten sowie gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern (sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist) an die Gesellschaft zu übersenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Softing AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: softing@linkmarketservices.eu

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum 3. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Wir bitten zu beachten, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im Falle einer bereits erfolgten vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort (nochmals) mündlich gestellt werden. Das Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt hiervon unberührt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Nach § 19 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres hierzu bestimmen. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

eingesehen werden.

4.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.softing.com/hauptversammlung

abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

5.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.925.881 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 9.925.881 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

6.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Softing AG als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhebt zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Softing AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Softing AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Softing AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Softing AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Softing AG geltend machen:

Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar bei München
Deutschland
Telefon: +49 89 4 56 56-0
Telefax: +49 89 4 56 56-399
E-Mail: info@softing.com

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Softing AG ist wie folgt erreichbar:

Herr Robert Jeffares
Data Business Services GmbH & Co KG
Nördliche Münchner Straße 47
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 89 12501375-0
Telefax: +49 89 12501375-1
E-Mail: jeffares@db5.eu

 

Haar, im Mai 2025

Softing AG

Der Vorstand



07.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
E-Mail: info@softing.com
Internet: https://investor.softing.com/de/
ISIN: DE0005178008
Börsen: Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,&amp, #xd, , Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2132358  07.05.2025 CET/CEST

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

05.05.2025 / 17:31 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 15.05.2025
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


05.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2130418  05.05.2025 CET/CEST

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Softing AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Softing AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

21.03.2025 / 11:45 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Softing AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Ort: https://investor.softing.com/de/news-veroeffentlichungen/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Ort: https://investor.softing.com/news-publications/financial-reports.html


21.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland
Internet: www.softing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2104470  21.03.2025 CET/CEST

Softing AG korrigiert die Jahresprognose

Softing AG korrigiert die Jahresprognose

Softing AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Softing AG korrigiert die Jahresprognose

12.12.2024 / 14:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der Softing AG ging bisher von der Erreichung eines Umsatzes von 105 Mio. EUR und einem operativen EBIT von ca. 4 Mio. EUR aus. Wie bereits kommuniziert, hing die Erreichung dieser Ziele an der Realisierung einzelner großvolumiger und sehr margenstarker Geschäfte.

Aufgrund eines starken Einbruchs im Geschäft unserer Automotive- und Industriekunden streichen diese auch bereits geplante Investitionen oder verschieben diese in das Jahr 2025. Aufgrund der schwachen Kundennachfrage hält der Vorstand die bisherigen Umsatz- und Ergebniserwartungen für nicht mehr realisierbar.

Der Vorstand rechnet nunmehr mit einem Umsatz zwischen 90 und 95 Mio. EUR sowie einem operativen EBIT zwischen 2 und 2,5 Mio. EUR bei einem ausgeglichenen EBIT.




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


Ende der Insiderinformation

12.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2050219  12.12.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2050219&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Zwischenmitteilung Q3/9M 2024

Zwischenmitteilung Q3/9M 2024

Softing AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Zwischenmitteilung Q3/9M 2024 (News mit Zusatzmaterial)

12.11.2024 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE, LIEBE MITARBEITER, PARTNER UND FREUNDE DER SOFTING AG,

nach einem soliden Start im ersten Quartal zeigen sich auch bei Softing die Auswirkungen der Schwächen in unseren Absatzmärkten. Dies gilt sowohl für den Maschinenbau als auch mit etwas Verzögerung in der Prozessindustrie. Branchenweit werden seitens unserer Marktbegleiter und Kunden Rückgänge gemeldet, die im Vergleich zum extrem starken Vorjahr mit 20% bis 30% rückläufigem Auftragseingang und Umsatz besonders deutlich ausfallen.

So lag auch bei Softing der Gesamtumsatz in den ersten neun Monaten mit 69,8 Mio. EUR rund 20% unter dem Vorjahreswert. Sowohl in Europa als auch in Nordamerika bestimmt eine deutliche Investitionszurückhaltung das Geschehen. Aufgrund massiver eigener Wirtschaftsprobleme und politischer Vorgaben entfällt derzeit auch China als Wachstumsalternative.

Softings Auftragseingang ging in dieser Zeit um 28% von 67,9 Mio. EUR auf 48,8 Mio. EUR zurück. Bestehende Aufträge konnten zügig abgearbeitet werden, was sich in einem Rückgang des Bestands offener Aufträge von 52,7 Mio. EUR auf 25,7 Mio. EUR zeigt. Derzeit gibt es Anzeichen für eine beginnende Bodenbildung im Markt. Für die Feststellung einer Trendumkehr ist es jedoch zu früh.

Der für Softing wichtige Markt der Fabrikautomation in Nordamerika, der im letzten Jahr noch zu einem Umsatzwachstum von gut 50% geführt hatte, zeigt neben der üblichen Investitionszurückhaltung in einem Wahljahr eindeutige Zeichen eines überkauften Marktes. Die im letzten Jahr nach Covid-bedingten Lieferengpässen erstmals wieder im Volumen verfügbaren Produkte wurden in einem solchen Umfang geordert und geliefert, dass die Lager entlang der gesamten Supply-Chain noch immer überfüllt sind. Dies trifft auch für die größten Kunden der Softing Gruppe zu. Der Umsatz reduzierte sich im gesamten Segment Industrial besonders deutlich um rund 25% von 66,2 Mio. EUR auf 46,4 Mio. EUR. Unsere Kunden avisieren eine wesentliche Erholung der Nachfrage für das zweite Halbjahr 2025.

Erfreulich entwickelte sich die Nachfrage und damit die Umsatzentwicklung im Segment Automotive. Während die Branche seitens der Zulieferer und Automobilhersteller von Insolvenzen und Standortschließungen geprägt ist, konnten wir die Umsatzerlöse von 16,0 Mio. EUR auf 18,7 Mio. EUR steigern, was einem organischen Wachstum von 16% entspricht. Dieses Wachstum fußt sowohl auf Großprojekten als auch auf einer soliden Markposition unserer Software-Entwicklungswerkzeuge. Produkte für ein noch über die nächsten Jahre laufendes Großprojekt kamen im Berichtszeitraum erstmals zur Auslieferung an den Kunden. Deutlich höher als geplanten Anlaufkosten sowie Projektverschiebungen bei GlobalmatiX führten im operativen EBIT der Automotive zu einer Ergebnisverschlechterung von –0,9 Mio. EUR auf –1,9 Mio. EUR. Jedoch besteht seitens GlobalmatiX im laufenden Jahr noch ein Umsatzpotential in siebenstelliger Höhe, das die Ergebnisverschlechterung vollständig kompensieren könnte.

IT Networks weist mit einen im Vorjahresvergleich unveränderten 9-Monatsumsatz von 5,2 Mio. EUR auf. Eine deutlich rückläufige Nachfrage konnte durch eine Ausweitung der Markbearbeitung kompensiert werden. Jedoch reduzierte sich durch nicht aktivierte Entwicklungs- und Pflegeaufwände für neue und bestehende Produkte das operative EBIT von –1,7 Mio. EUR im Vorjahr auf –2,1 Mio. EUR. IT Networks ist mit sehr erfreulichen Umsatzsteigerungen in das vierte Quartal 2024 gestartet. Hier liegt ein Potential zur Ergebnisverbesserung, jedoch muss für das Gesamtjahr 2024 von einem negativen EBIT-Beitrag ausgegangen werden. Ein deutlicher Rückgang der Aufwände verbunden mit einer Umsatzausweitung durch neue Vertriebskanäle und neue umsatzstarke Produkte wird zum zweiten Quartal des nächsten Jahres erwartet.

Wir sehen trotz des herausfordernden Umfelds unverändert die Möglichkeit, die Guidance mit einem operativen EBIT von ca. 4 Mio. EUR und einem Umsatz von rund 105 Mio. EUR am unteren Ende zu erreichen. Die Zielerreichung hängt neben dem allgemeinen Umsatzverlauf im letzten Quartal am Abschluss einzelner noch ausstehender großvolumiger und margenstarker Geschäfte. Daher besteht zur Zielerreichung grundsätzlich das Risiko, dass sich diese Geschäfte aus dem letzten Quartal 2024 in das erste Quartal 2025 verschieben können.

Herzlichst

Dr. Wolfgang Trier (Vorstandsvorsitzender)

 

Zwischenmitteilung zum 3. Quartal/9 Monate 2024
 

MITTEILUNG ZUR ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Nachdem das erste Quartal 2024 noch einen recht erfreulichen Trend abbildete, waren die weiteren beiden Quartalen 2024 von einer weltweit schwachen Konjunktur geprägt. Branchenweit trifft dies nahezu alle Anbieter von Investitionsgütern, so auch Softing. Die Effekte sind insbesondere im Vergleich zu dem Rekordjahr 2023 erheblich. Der Umsatz lag mit 69,8 Mio. EUR rund 20% unter dem Vorjahreswert. In Europa liegen die Hauptgründe dafür in der unvermindert schlechten wirtschaftlichen Situation unserer Hauptmärkte Maschinenbau und IT-Infrastruktur. In dem für die Softing Gruppe wichtigsten Auslandsmarkt Nordamerika kommt eine stockende Investitionslage hinzu. Die im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um fast 70% gestiegenen Lieferungen hatten die Lager entlang der gesamten Beschaffungskette überfüllt. Unsere Kunden erwarten erst in gut sechs Monaten einen Abbau der Lager, der zu einem wesentlichen Wiederanstieg der Umsätze führen wird. Im Segment Automotive kommen die aus der Presse hinreichend bekannten Probleme der Automobilbranche hinzu.

Der Auftragseingang sank im Berichtszeitraum um rund 28% von 67,9 Mio. EUR auf 48,8 Mio. EUR. In Zusammenhang mit einer überwiegend entspannten Situation bei der Bauteilbeschaffung sank der Bestand an offenen Aufträgen durch realisierte Auslieferungen von 52,7 Mio. EUR auf 25,7 Mio. EUR. Der Aufwand für Wareneinstände sank dadurch um 35,7% von 40,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 26,0 Mio. EUR, während die Personalaufwendungen deutlich angestiegen sind. Dies sowohl inflationsbedingt aus den Lohnerhöhungen von Anfang dieses Jahres wie auch durch umfangreiche Neueinstellungen motiviert durch das hervorragende Umsatzwachstum im Jahr 2023. So stiegen die Personalkosten von 29,7 Mio. EUR in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 auf 32,2 Mio. EUR im laufenden Jahr. Der Vorstand hat Maßnahmen ergriffen, um die Personalkosten 2025 auf die Größenordnung des Vorjahres zurückzuführen.

Im für Softing bedeutsamsten Segment Industrial war der Umsatzsprung im Jahr 2023 besonders ausgeprägt. Dementsprechend stark sank hier der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in den ersten neun Monaten um rund 25% von 66,2 Mio. EUR auf 46,4 Mio. EUR. Dies ist den in den ersten neun Monaten 2023 realisierten Umsätzen aus dem abgebauten hohen Auftragsbestand zum Ende 2022 geschuldet. Im längerfristigen Vergleich liegt der Neunmonatsumsatz nur leicht unter dem Umsatz der ersten neun Monate des Jahres 2022. Derzeit gehen wir in der weiteren Entwicklung zunächst von einer Normalisierung auf ein Durchschnittsniveau der Vorjahre aus, bevor im zweiten Halbjahr 2025 wieder mit einem organischen Wachstum zu rechnen ist. Das EBIT sank von dem damaligen Rekordwert von 8,8 Mio. EUR auf nunmehr 2,0 Mio. EUR. Das operative EBIT sank von 9,6 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR. Für das Schlussquartal erwarten wir in der Region EMEA (Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika) einzelne Geschäfte mit signifikantem Umsatz und Ertrag, die das EBIT im Gesamtjahr deutlich verbessern sollten. Allerdings besteht grundsätzlich eine Restunsicherheit darin, ob die Realisierung im vollen Umfang durch die Kunden im vierten Quartal 2024 oder erst Anfang 2025 erfolgen wird. In Bezug auf die Situation in Nordamerika rechnen wir damit, dass die konjunkturelle Lage dort auch nach den Präsidentschaftswahlen noch einige Monate anspruchsvoll bleiben wird, bis die USA Ihre wirtschaftliche und politische Ausrichtung gefunden haben.

Der klassische Bereich im Segment Automotive zeigt eine klare Verbesserung der Umsatzsituation und trotzt damit der dramatischen Krisenstimmung in der Automobilindustrie. Die Umsatzerlöse stiegen von 16,0 Mio. EUR um 16% auf 18,7 Mio. EUR. Der Aufbau des Geschäfts der Tochter GlobalmatiX verlief in den ersten neun Monaten nur leicht verbessert, aber bei weitem noch nicht zufriedenstellend. In Folge belief sich das EBIT im Segment Automotive auf –1,1 Mio. EUR nach 0,0 Mio. EUR im Vorjahr. Negativ wirkten sich die deutlich höher als geplanten Anlaufkosten eines Großprojektes aus. Das operative EBIT im Segment Automotive verschlechterte sich von –0,9 Mio. EUR auf –1,9 Mio. EUR. Wie vorstehend erwähnt steht derzeit noch ein Umsatzpotential in Höhe von mehreren Millionen Euro aus, von dem noch nicht sicher ist, ob es noch im laufenden Jahr oder erst im Frühjahr 2025 realisiert werden kann.

Das Segment IT Networks ist noch immer von einer schwachen Bautätigkeit in fast allen Märkten, insbesondere in EMEA betroffen. Der Umsatz blieb gleich und erreichte wie im Vorjahr 5,2 Mio. EUR. Das EBIT und das operative EBIT zeigten sich verschlechtert zum Vorjahr, von –1,5 Mio. EUR auf –2,7 Mio. EUR bzw. von –1,7 Mio. EUR auf –2,1 Mio. EUR. Eine deutliche Verbesserung der Situation wird für die letzten drei Monate aufgrund der üblichen Zyklizität mit Hauptumsätzen im letzten Jahresquartal erwartet, wenngleich für das Gesamtjahr 2024 unverändert mit einem negativen EBIT gerechnet werden muss.

Das EBITDA des Konzerns fiel in den ersten 9 Monaten 2024 von 11,8 Mio. EUR auf 5,0 Mio. EUR, die EBITDA-Marge betrug 7,2% 2024 nach 13,5% in den ersten 9 Monaten 2023.

Das operative EBIT, die Hauptsteuerungsgröße im Konzern (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung) beläuft sich bis September 2024 auf –0,3 Mio. EUR nach 5,8 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT drehte von 5,5 Mio. EUR auf –1,7 Mio. EUR ebenfalls ins Negative.

Das daraus resultierende Konzernergebnis fiel auf –2,8 Mio. EUR nach 2,8 Mio. EUR in den ersten neun Monaten 2023. Das Ergebnis je Aktie errechnet sich nach dem dritten Quartal 2024 auf entsprechende –0,31 EUR nach 0,31 EUR im Vorjahr.

Zahlungsmittel standen dem Konzern zum 30. September 2024 in Höhe von 5,3 Mio. EUR nach 4,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023, zur Verfügung. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug nach neun Monaten 3,5 Mio. EUR nach 10,3 Mio. EUR im Vergleich zum Rekordjahr 2023. Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden nur zu Ersatzbeschaffungen getätigt. Zu den Produktinvestitionen verweisen wir auf den Absatz Forschung und Produktentwicklung. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 0,9 Mio. EUR ist geprägt durch die Zahlung der Dividende 2024 in Höhe von 1,2 Mio. EUR und netto Kreditaufnahme von 3,5 Mio. EUR.

Insgesamt ergibt sich somit zum 30. September 2024 eine leicht gesunkene Eigenkapitalquote von 46,1% (52,7% zum 31. Dezember 2023).

FORSCHUNG UND PRODUKTENTWICKLUNG

In den ersten neun Monaten 2024 hat Softing 3,3 Mio. EUR (nach 4,0 Mio. EUR im Vorjahr) interne und externe Aufwendungen für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Produkte bilanziell aktiviert. Weitere Entwicklungsleistungen zur Produktpflege wurden direkt als Aufwand gebucht.

MITARBEITER

Zum 30. September 2024 waren im Softing-Konzern 442 Mitarbeiter (Vj. 426) beschäftigt. Im Berichtszeitraum wurden an Mitarbeiter keine Aktienoptionen ausgegeben.

VERHALTENE INDUSTRIELLE WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG UND REZESSIONSSZENARIO

Die lahmende Konjunktur in Deutschland und Europa wirkt sich negativ auf den Geschäftserfolg von Softing aus. Die manifestierte Rezession in Deutschland, durch eine industriefeindliche Politik stark geschürt, belastet den Geschäftserfolg von Softing stark. Die Inflation ist im Vergleich der Vorjahre zwar rückläufig, dürfte aber nach Schätzungen vieler Institutionen (EZB, Weltbank, IFO-Institut etc.) weiterhin anhaltend um die 3% Marke pendeln und damit der EZB die Spielräume für konjunkturbelebende Zinssenkungen einengen. Die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung wurden weiter zurückgenommen und liegen nach Schätzungen vieler Institutionen (EZB, Weltbank, IFO-Institut etc.) jetzt im Rezessionsbereich, ohne Aussicht auf mittelfristige Verbesserung.

Dies bedeutet für die Risikosteuerung, dass bei Softing Maßnahmen getroffen werden, die Ertragskraft zu stärken. Hierzu zählen in erster Linie ein striktes Kostensenkungsprogramm. Die hierzu definierten Meilensteile wurden allesamt erfüllt bzw. übererfüllt. Trotz der eingeleiteten Schritte lassen sich die Risiken nicht vollständig beherrschen. Wir hoffen, dass eine verstärkte Markbearbeitung zur Ausweitung von Umsätzen in bisher schwach entwickelten Regionen zum Erfolg führen. Diese Produkte und regional verstärkte Anstrengungen bilden im Segment Industrial auch das Rückgrat und könnten die Umsatzsituation stabilisieren.

Die geopolitischen Unsicherheiten, bedingt durch den russischen Angriffskrieg und dem Terror und Krieg in Nahen Osten bestehen weiterhin. Da sich der Kundenkreis der Softing AG im Wesentlichen auf westliche Staaten beschränkt, sind keine direkten negativen Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell zu befürchten.

Das Thema Cybersicherheit und die etwaige drohende Ausweitung der Kriegshandlungen auf dieses Feld werden bei Softing sehr ernst genommen. Die aktuellen Empfehlungen der Behörden werden auf die Situation bei Softing überprüft und umgesetzt. Eine Abstimmung und ein Vergleich mit anderen Unternehmen finden statt, um den eigenen Standort zu bestimmen. Es werden in Cybersicherheit weiter nicht unerhebliche Summen investiert. Auch wird das Personal laufend geschult. Vor einem Cyberangriff ist kein Unternehmen gefeit, darum gilt es auch die Resilienz und Wiederherstellbarkeit von IT-Systemen zu trainieren und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit anzuhalten.

Wir sehen derzeit keinen „Triggering Event“, der einen außerturnusmäßigen Wertminderungstest notwendig machen würde. Nichtsdestotrotz beobachten auch wir die Situation weiterhin genau.

Die Hoffnung auf eine verbesserte gesamtwirtschaftliche Lage im zweiten Halbjahr hat sich zerschlagen. Trotz einiger Chancen, gehen wir von einer anhaltend schwierigen Marktsituation aus. Wir verweisen bezüglich sonstiger Risiken und Chancen auf den Konzernlagebericht im Geschäftsbericht 2023, Seite 23ff.

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Dem Softing-Konzern stehen zum 30. September 2024 liquide Mittel von 5,3 Mio. EUR, kurzfristige Forderungen von 11,5 Mio. EUR und vereinbarte, aber noch nicht genutzte Kreditlinien von rund 8,5 Mio. EUR zur Verfügung. Somit verfügt der Konzern über kurzfristig verfügbare liquiditätsnahe Mittel von bis zu 25,3 Mio. EUR zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen.

Bezüglich der Kreditvereinbarungen sind wir im Kontakt mit den Banken, die den Prozess vollständig konstruktiv begleiten.

Das Forderungsmanagement wird weiterhin engmaschig überwacht. Bisher konnte bei dem Zahlungsverhalten der Kunden, bis auf eine Ausnahme, keine Verschlechterung festgestellt werden. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass ein Großteil der Kunden von Softing große internationale Konzerne mit ausreichend finanziellen Mitteln sind.

Trotz des herausfordernden Umfelds bestätigen wir die Guidance für das Jahr 2024 für Umsatz und operatives EBIT, die mit einem Gesamtumsatz von rund 105 Mio. EUR und einem operativen EBIT von ca. 4 -5 Mio. EUR jeweils am unteren Ende der Bandbreite erwartet werden. Die Zielerreichung wird durch den Abschluss einzelner, noch ausstehender, großvolumiger und margenstarker Geschäfte getrieben.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Der Vorstand der Softing AG hat am 25. September 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 von 9.105.381,00 EUR um 820.500,00 EUR auf 9.925.881,00 EUR durch Ausgabe von 820.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die neuen Aktien wurden einem Investor zum Ausgabebetrag von 4,60 EUR je Aktie zum Erwerb angeboten. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 voll gewinnberechtigt.

Die Zahlung aus der Kapitalerhöhung in Höhe von rund 3,8 Mio. EUR ist am 2. Oktober 2024 eingegangen; die Aktien aus der oben genannten Kapitalerhöhung werden im November 2024 zum Handel zugelassen.

ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2023 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), erstellt. Der verkürzte Quartalsbericht zum 30. September 2024, der auf Basis des International Accounting Standards (IAS) 34 „Interim Financial Reporting“ erstellt wurde, enthält nicht die gesamten erforderlichen Informationen gemäß den Anforderungen für die Erstellung des Jahresberichts und sollte in Verbindung mit dem Konzernabschluss der Softing AG zum 31. Dezember 2023 gelesen werden. Im Quartalsabschluss zum 30. September 2024 wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungsmethoden angewendet wie im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Die Erstellung des Zwischenberichtes zum 30. September 2024 erfolgte ohne prüferische Durchsicht.

ÄNDERUNG IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Zum 30. September 2024 haben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis im Vergleich zum 31. Dezember 2023 ergeben.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Die verkürzte Konzern-Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2024 wurde am 12. November 2024 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

KENNZAHLEN ZUM 3. QUARTAL 2024

     
Alle Angaben in Mio. EUR Quartalsmitteilung
3/2024
Quartalsmitteilung
 3/2023
     
Auftragseingang 48,8 67,9
Auftragsbestand 25,7 52,7
Umsatzerlöse 69,8 87,2
EBITDA (IFRS) 5,0 11,8
EBIT (IFRS) –1,7 5,5
EBIT (operativ) –0,3 5,8
Konzernergebnis (IFRS) –2,8 2,8
Ergebnis je Aktie in EUR (IFRS) –0,31 0,31

 




Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: syt324d


12.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2027315  12.11.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2027315&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Softing AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Softing AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Softing AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Softing AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

05.11.2024 / 14:22 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten
Softing AG
Richard-Reitzner-Allee 6
85540 Haar
Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
  Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
  Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
X Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 05.11.2024

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
9.925.881
davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0



05.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2022965  05.11.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2022965&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Aktien DAX
Airbus SEAllianz SE
BASF SEBayer AG
Brenntag SECommerzbank AG
Continental AGDaimler Truck Holding AG
Deutsche Börse AGDHL AG
E.ON SEFresenius Medical Care AG
Fresenius SE & Co. KGaAGEA Group AG
Hannover Rück SEHeidelberg Materials AG
Henkel AG & Co. KGaAHOCHTIEF Aktiengesellschaft
Infineon Technologies AGMercedes-Benz Group AG
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in MünchenQIAGEN N.V.
Rheinmetall AGRWE AG
SAP SEScout24 SE
Siemens AktiengesellschaftSiemens Healthineers AG
Symrise AGVOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Vonovia SEZalando SE

Aktien MDAX
AIXTRON SEAurubis AG
AUTO1 Group SEBechtle AG
Bilfinger SECTS Eventim AG & Co. KGaA
Delivery Hero SEDeutsche Lufthansa AG
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AGDWS Group GmbH & Co. KG
Elmos Semiconductor SEflatexDEGIRO SE
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwidefreenet AG
Fuchs SEHELLA GmbH & Co. KGaA
HENSOLDT AGIONOS Group SE
JENOPTIK AGK+S Aktiengesellschaft
Knorr-Bremse AGKrones AG
LANXESS AGLEG Immobilien SE
Nemetschek SENordex SE
Porsche Automobil Holding SEPUMA SE
Rational AGSalzgitter Aktiengesellschaft
Schaeffler AGStröer SE & Co. KGaA
SUSS MicroTec SETAG Immobilien AG
Talanx AGThyssenKrupp AG
TRATON SE

Aktien SDAX
1&1 AGATOSS Software SE
Basler AGBefesa S.A.
CANCOM SECarl Zeiss Meditec AG
CEWE Stiftung & Co. KGaADeutsche Beteiligungs AG
Deutsche EuroShop SEDouglas AG
Drägerwerk AG & Co. KGaAEckert & Ziegler SE
Einhell Germany AGEvotec SE
GFT Technologies SEGRENKE AG
HAMBORNER REIT AGHeidelberger Druckmaschinen AG
HelloFresh SEHORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hugo Boss AGHypoport SE
INDUS Holding AGinit innovation in traffic systems SE
Jungheinrich AGKontron AG
KWS SAAT SE & Co. KGaAMLP SE
Mutares SE & Co. KGaANORMA Group SE
Ottobock SE & Co. KGaAPATRIZIA SE
PNE AGPVA TePla AG
Redcare Pharmacy N.V.SFC Energy AG
SGL Carbon SESixt SE
SMA Solar Technology AGSpringer Nature AG & Co. KGaA
Stabilus SESüdzucker AG
TeamViewer SEtonies SE
Verbio SE

Aktien TECDAX
AIXTRON SEATOSS Software SE
Bechtle AGCarl Zeiss Meditec AG
Deutsche Telekom AGDrägerwerk AG & Co. KGaA
Eckert & Ziegler SEElmos Semiconductor SE
Evotec SEfreenet AG
HENSOLDT AGInfineon Technologies AG
IONOS Group SEJENOPTIK AG
Kontron AGNemetschek SE
Nordex SEOttobock SE & Co. KGaA
PVA TePla AGQIAGEN N.V.
SAP SESiemens Healthineers AG
Siltronic AGSMA Solar Technology AG
SUSS MicroTec SETeamViewer SE
Verbio SE