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Unternehmenscenter: Nachrichten

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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
05.10.20261&1 AG1&1 AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage durch die United Internet AG
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10.09.20261&1 AG1&1 AG beschließt Transformations- und Restrukturierungsprogramm bei 1&1 Versatel und passt EBITDA-Prognose 2026 an
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06.08.20261&1 AG1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2026 bestätigt
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12.05.20261&1 AG1&1 mit gutem Jahresauftakt
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08.04.20261&1 AG1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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19.03.20261&1 AG1&1 mit Jahreszahlen 2025 und Prognose
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26.02.20261&1 AG1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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17.12.20251&1 AG1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte
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21.11.20251&1 AG1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH
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21.11.20251&1 AG1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH
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11.11.20251&1 AG1&1 O-RAN: Größte Kundenmigration der deutschen Mobilfunkgeschichte abgeschlossen
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11.11.20251&1 AG1&1 mit planmäßiger Entwicklung in den ersten neun Monaten 2025, Jahresprognose bestätigt
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23.10.20251&1 AG1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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07.08.20251&1 AG1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2025 bestätigt
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10.07.20251&1 AG1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX
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04.07.20251&1 AG1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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27.06.20251&1 AG1&1 aktualisiert EBITDA-Prognose 2025
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16.05.20251&1 AG1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG
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12.05.20251&1 AG1&1 mit erwartungsgemäßem Jahresauftakt, Prognose 2025 bestätigt
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17.04.20251&1 AG1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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03.04.20251&1 AG1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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25.03.20251&1 AG1&1 bestätigt vorläufiges Ergebnis 2024 und veröffentlicht Prognose 2025
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24.03.20251&1 AGEntscheidung zur Frequenzvergabe
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26.02.20251&1 AG1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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13.02.20251&1 AG1&1 mit vorläufigem Ergebnis 2024: Starkes Ergebniswachstum im operativen Geschäft, ungeplant hohe Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz belasten das Konzernergebnis
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02.01.20251&1 AGWechsel im Vorstand der 1&1 AG
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12.11.20241&1 AG1&1 in den ersten 9 Monaten 2024 mit operativem Wachstum
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31.10.20241&1 AG1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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1&1 AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage durch die United Internet AG

1&1 AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage durch die United Internet AG

1&1 AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
1&1 AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage durch die United Internet AG

05.10.2026 / 20:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage durch die United Internet AG

 

Montabaur, 5. Oktober 2026 – Der Vorstand der 1&1 AG (ISIN DE0005545503) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Umfang von 20 % des bestehenden Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen.

Zur alleinigen Zeichnung und Übernahme der 35.352.929 neuen auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien mit Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2026 und einem rechnerischen Ausgabepreis von EUR 24,05 je neuer Aktie wurde die Mehrheitsaktionärin der 1&1 AG, die United Internet AG mit Sitz in Montabaur (aktueller Anteil rund 87,19%; Stand 5. Oktober 2026) gegen Sacheinlage zugelassen. Der rechnerische Ausgabepreis entspricht damit dem Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel am letzten Handelstag vor dem Tag der Beschlussfassung des Vorstands von EUR 24,05. Gegenstand der Sacheinlage sind Darlehensrückzahlungsansprüche der United Internet AG gegen die 1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf, eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der 1&1 AG, in Höhe von nominal EUR 850.237.942,45, die durch Einbringungsvertrag, der am heutigen Tag abgeschlossen werden soll, in die 1&1 AG eingebracht werden sollen.

Durch die Kapitalerhöhung stärkt die 1&1 AG ihre Kapitalstruktur und steigert ihre Eigenkapitalquote und erweitert den finanziellen Spielraum insbesondere für den weiteren Netzausbau.

Nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 233.329.335,80 betragen, eingeteilt in 212.117.578 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien. Infolge der Kapitalerhöhung wird sich die Beteiligung der United Internet AG an der 1&1 AG von rund 87,19% (Stand 5. Oktober 2026) auf rund 89,32% erhöhen.

Die neuen Aktien sollen nach Entstehung prospektfrei zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

 

Montabaur, 5. Oktober 2026

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Hauptsitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden und mehr als 30 Jahren Markterfahrung steht 1&1 für Innovation, Wettbewerb und digitale Souveränität in der deutschen Telekommunikationslandschaft.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes, cloud-basiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft.

Auch im Festnetz verfügt 1&1 über moderne Infrastruktur und betreibt eines der leistungsfähigsten Netze Deutschlands mit rund 70.000 Kilometern Glasfaser-Strecke. Das Netz ist in über 350 Städten verfügbar.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente mit Mobilfunk, Glasfaser, DSL sowie IPTV, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. Außerdem ist der Glasfaserspezialist 1&1 Versatel einer der führenden Anbieter von Daten- und Sprachdiensten für Unternehmen, Behörden und Institutionen.

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilungen nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2025 der 1&1 AG auf den Seite 63-64 zur Verfügung.



Ende der Insiderinformation

05.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Telefon: +49 (0) 173 960 3030
E-Mail: ir@1und1.de
Internet: www.1und1.AG
ISIN: DE0005545503
WKN: 554550
Indizes: SDAX,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 5299003VKVDCUPSS5X23
EQS News ID: 2410670

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2410670  05.10.2026 CET/CEST

1&1 AG beschließt Transformations- und Restrukturierungsprogramm bei 1&1 Versatel und passt EBITDA-Prognose 2026 an

1&1 AG beschließt Transformations- und Restrukturierungsprogramm bei 1&1 Versatel und passt EBITDA-Prognose 2026 an

1&1 AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Prognose / Gesamtjahr
1&1 AG beschließt Transformations- und Restrukturierungsprogramm bei 1&1 Versatel und passt EBITDA-Prognose 2026 an

10.09.2026 / 19:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 AG beschließt Transformations- und Restrukturierungsprogramm bei 1&1 Versatel und passt EBITDA-Prognose 2026 an
 

Montabaur, 10. September 2026 – Der Vorstand der 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Transformations- und Restrukturierungsprogramm bei der Geschäftskundentochter des Konzerns, der 1&1 Versatel GmbH („1&1 Versatel) beschlossen. Mit einer umfassenden Weiterentwicklung von Organisation, Prozessen und IT-Strukturen soll die Produktivität erhöht und die Voraussetzungen für weitere Zukunftsinvestitionen geschaffen werden. So soll die Geschäftskundentochter des Konzerns auf die nächste Entwicklungsphase ausgerichtet werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Transformation ist die Anpassung der Organisations- und Personalstrukturen. Die Zielorganisation von 1&1 Versatel sieht neben der Vereinfachung von Führungsstrukturen und dem Abbau von Hierarchieebenen die Reduktion der Mitarbeiterzahl von derzeit rund 1.350 auf ca. 1.000 Vollzeitkräfte vor.

Die Anpassungen sollen sozialverträglich und im partnerschaftlichen Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen umgesetzt werden. Zusätzlich zu bereits bestehenden Altersteilzeitvereinbarungen wird das Unternehmen Gespräche über die Ausgestaltung eines Freiwilligenprogramms aufnehmen.

Im Zusammenhang mit dem Transformations- und Restrukturierungsprogramm erwartet die 1&1 AG im Geschäftsjahr 2026 einmalige Aufwendungen in Höhe von rund 60 Mio. EUR, die insbesondere aus den geplanten Personalmaßnahmen sowie weiteren Projektkosten resultieren.

Aufgrund dieser einmaligen Aufwendungen passt die 1&1 AG ihre EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2026 auf rund 740 Mio. EUR an. Die übrigen Bestandteile der Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bleiben unverändert. Das um die Effekte des Transformations- und Restrukturierungsprogramms bereinigte EBITDA (adjustiertes EBITDA) wird bei rund 800 Mio. EUR erwartet und entspricht damit der bisherigen EBITDA-Prognose vor Berücksichtigung der einmaligen Aufwendungen. Nach vollständiger Umsetzung des Programms rechnet die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2028 mit einem jährlichen Ergebnisbeitrag von rund 25 Mio. EUR, der die finanzielle Basis für Investitionen in die weitere Unternehmensentwicklung stärken soll.
 

Montabaur, 10. September 2026

1&1 AG

Der Vorstand

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Hauptsitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden und mehr als 30 Jahren Markterfahrung steht 1&1 für Innovation, Wettbewerb und digitale Souveränität in der deutschen Telekommunikationslandschaft.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes, cloud-basiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft.

Auch im Festnetz verfügt 1&1 über moderne Infrastruktur und betreibt eines der leistungsfähigsten Netze Deutschlands mit rund 70.000 Kilometern Glasfaser-Strecke. Das Netz ist in über 350 Städten verfügbar.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente mit Mobilfunk, Glasfaser, DSL sowie IPTV, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. Außerdem ist der Glasfaserspezialist 1&1 Versatel einer der führenden Anbieter von Daten- und Sprachdiensten für Unternehmen, Behörden und Institutionen.

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilungen nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2025 der 1&1 AG auf den Seite 63-64 zur Verfügung.



Ende der Insiderinformation

10.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Telefon: +49 (0) 173 960 3030
E-Mail: ir@1und1.de
Internet: www.1und1.AG
ISIN: DE0005545503
WKN: 554550
Indizes: SDAX,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg, München
LEI Code: 5299003VKVDCUPSS5X23
EQS News ID: 2397606

 
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2397606  10.09.2026 CET/CEST

1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2026 bestätigt

1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2026 bestätigt

1&1 AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2026 bestätigt

06.08.2026 / 07:33 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2026 bestätigt

 

  • 16,18 Mio. Kundenverträge: 12,33 Mio. Mobilfunkkunden, 3,85 Mio. Breitband-Anschlüsse
  • 2.269,7 Mio. EUR Umsatz: + 1,6 % (H1 2025: 2.233,8 Mio. EUR)
  • 1.804,9 Mio. EUR Service-Umsatz: – 1,1 % (H1 2025: 1.824,3 Mio. EUR)
  • 382,7 Mio. EUR EBITDA: + 5,1 % (H1 2025: 364,2 Mio. EUR)
  • Prognose 2026 sowie Ausblick 2027 und 2028 bestätigt

 

Montabaur, 6. August 2026. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 erwartungsgemäß einen Rückgang des Vertragsbestandes um 140.000 Verträge, welcher auf den Rückgang bei Mobile Internet-Verträgen zurückzuführen ist. Ursächlich hierfür war die Anfang April erfolgte Neuausrichtung des Discount-Tarifportfolios. Diese umfasste die Einstellung der Vermarktung besonders niedrigpreisiger Tarife sowie die Reduktion inkludierter Datenvolumina bei leistungsstarken Tarifen. Infolge der Maßnahmen verringerte sich die Zahl der Mobilfunkverträge im ersten Halbjahr 2026 um rund 150.000, davon rund 100.000 im April.

Die Anzahl der Breitband-Verträge erhöhte sich im ersten Halbjahr 2026 um 10.000 Verträge auf insgesamt 3,85 Mio. Breitband-Verträge.

Die Umsatzerlöse stiegen im ersten Halbjahr 2026 um 1,6 % auf 2.269,7 Mio. EUR (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: 2.233,7 Mio. EUR), wobei der werthaltige Service-Umsatz mit 1.804,9 Mio. EUR (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: 1.824,3 Mio. EUR) leicht unter dem Vorjahreswert lag.

Das EBITDA erhöhte sich im ersten Halbjahr 2026 insgesamt um +5,1 % auf 382,7 Mio. EUR (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: 364,2 Mio. EUR). Dabei reduzierte sich das EBITDA im Segment Consumer & Small Business um -5,6 % auf 391,3 Mio. EUR (H1 2025: 414,5 Mio. EUR), während das EBITDA im Segment Enterprises & Networks sich auf -8,6 Mio. EUR verbesserte (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: -50,3 Mio. EUR).

Das EBIT erhöhte sich um 61,1 Prozent auf 111,3 Mio. EUR (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: 69,1 Mio. EUR). Ursächlich für den starken Anstieg waren neben dem höheren EBITDA insgesamt gesunkene Abschreibung-en. Dabei standen gestiegenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gegen-läufig geringere PPA-Abschreibungen gegenüber.

Das Ergebnis je Aktie (EPS) erhöhte sich im ersten Halbjahr 2026 auf 0,17 EUR (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: 0,04 EUR).

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Cash-CAPEX) betrugen 220,0 Mio. EUR (H1 2025 inkl. 1&1 Versatel: 266,9 Mio. EUR).

 

Prognose 2026

Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2026 einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 3.661,8 Mio. EUR).

Das EBITDA soll auf ca. 800 Mio. EUR (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 689 Mio. EUR) zulegen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll zwischen 500 und 550 Mio. EUR betragen (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 652 Mio. EUR).

Ausblick 2027 und 2028

Auch für die Geschäftsjahre 2027 und 2028 erwartet die 1&1 AG ein operatives EBITDA-Wachstum von jährlich ca. 100 Mio. EUR. Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll jeweils auf dem Niveau von 2026 liegen.

 

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich H1 2025* vs. H1 2026

in Mio. EUR H1 2025 H1 2026 Veränderung
Umsatz 2.233,7 2.269,7 1,6 %
Service-Umsatz 1.824,3 1.804,9 -1,1 %
EBITDA 364,2 382,7 5,1 %
davon Segment Consumer & Small Business 414,5 391,3 -5,6 %
davon Segment Segment Enterprises & Networks -50,3 -8,6  
EBIT 69,1 111,3 61,1 %
Ergebnis je Aktie in EUR 0,04 0,17  
Kundenverträge in Mio. 16,33 16,18 -0,9 %

* H1 2025 auf vergleichbarer Basis inklusive 1&1 Versatel

Diese Mitteilung ist ab dem 6. August 2026 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

Montabaur, 6. August 2026

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Hauptsitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden und mehr als 30 Jahren Markterfahrung steht 1&1 für Innovation, Wettbewerb und digitale Souveränität in der deutschen Telekommunikationslandschaft.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes, cloud-basiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft.

Auch im Festnetz verfügt 1&1 über moderne Infrastruktur und betreibt eines der leistungsfähigsten Netze Deutschlands mit rund 70.000 Kilometern Glasfaser-Strecke. Das Netz ist in über 350 Städten verfügbar.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente mit Mobilfunk, Glasfaser, DSL sowie IPTV, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. Als Glasfaserspezialist für Unternehmen, Behörden und Institutionen ist 1&1 Versatel einer der führenden Telekommunikationsanbieter von Daten-, Internet- und Sprachdiensten in Deutschland.



06.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Telefon: +49 (0) 173 960 3030
E-Mail: ir@1und1.de
Internet: www.1und1.AG
ISIN: DE0005545503
WKN: 554550
Indizes: SDAX,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 5299003VKVDCUPSS5X23
EQS News ID: 2377920

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2377920  06.08.2026 CET/CEST

1&1 mit gutem Jahresauftakt

1&1 mit gutem Jahresauftakt

1&1 AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Prognose
1&1 mit gutem Jahresauftakt

12.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 mit gutem Jahresauftakt 

  • 16,32 Mio. Kundenverträge: 12,48 Mio. Mobilfunkkunden, 3,84 Mio. Breitband-Anschlüsse
  • 899,7 Mio. EUR Service-Umsatz: -1,2 % (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 910,9 Mio. EUR)
  • 192,4 Mio. EUR EBITDA: -0,1 % (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 192,5 Mio. EUR)
  • Prognose 2026 bestätigt: Service-Umsatz auf Vorjahresniveau; ca. 800 Mio. EUR EBITDA; Cash-Capex zwischen 500 und 550 Mio. EUR
  • Ausblick 2027 und 2028 bestätigt: operatives EBITDA-Wachstum von jährlich ca. 100 Mio. EUR

Montabaur, 12. Mai 2026. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) konnte im ersten Quartal 2026 die Zahl der Kundenverträge konstant halten. Der Bestand belief sich zum 31. März 2026 unverändert auf insgesamt 16,32 Mio. Verträge, davon 12,48 Mio. Mobile-Internet Verträge und 3,84 Mio. Breitband-Anschlüsse.

Die Umsatzerlöse stiegen im ersten Quartal 2026 um 1,1 % auf 1.146,0 Mio. EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 1.133,2 Mio. EUR), wobei der werthaltige Service-Umsatz mit 899,7 Mio. EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 910,9 Mio. EUR) leicht unter dem Vorjahresquartal lag.

Das EBITDA verringerte sich im ersten Quartal 2026 insgesamt um -0,1 % auf 192,4 Mio. EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 192,5 Mio. EUR). Dabei reduzierte sich das EBITDA im Segment Consumer & Small Business um -9,4 % auf 201,9 Mio. EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 222,9 Mio. EUR), während das EBITDA im Segment Enterprises & Networks sich auf -9,5 Mio. EUR verbesserte (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: -30,4 Mio. EUR).

Das EBIT erhöhte sich aufgrund ausgelaufener PPA-Abschreibungen auf 57,8 Mio. EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 45,5 Millionen EUR).

Das Ergebnis je Aktie (EPS) erhöhte sich im ersten Quartal 2026 auf 0,10 EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 0,06 EUR).

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Cash-CAPEX) betrugen 95,2 Mio. EUR (3M 2025 inkl. 1&1 Versatel: 103,5 Mio. EUR).

 

Prognose 2026

Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2026 einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 3.661,8 Mio. EUR).

Das EBITDA 2026 soll auf ca. 800 Mio. EUR (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 689 Mio. EUR) zulegen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll 2026 zwischen 500 und 550 Mio. EUR betragen (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 652 Mio. EUR).

Ausblick 2027 und 2028

Auch für die Geschäftsjahre 2027 und 2028 erwartet die 1&1 AG ein operatives EBITDA-Wachstum von jährlich ca. 100 Mio. EUR. Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll jeweils auf dem Niveau von 2026 liegen.

 

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich Q1 2025* vs. Q1 2026

in Mio. EUR Q1 2025 Q1 2026 Veränderung
Umsatz 1.133,2 1.146,0 1,1 %
Service-Umsatz 910,9 899,7 -1,2 %
EBITDA 192,5 192,4 -0,1 %
davon Segment Consumer & Small Business 222,9 201,9 -9,4 %
davon Segment Segment Enterprises & Networks -30,4 -9,5 68,8 %
EBIT 45,5 57,8 27,0 %
Ergebnis je Aktie in EUR 0,06 0,10 66,7 %
Kundenverträge in Mio. 16,35 16,32 -0,2 %

* Q1 2025 auf vergleichbarer Basis inklusive 1&1 Versatel

Dieser Bericht ist ab dem 12. Mai 2026 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

Montabaur, 12. Mai 2026

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Hauptsitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. Mit über 4.600 Mitarbeitenden und mehr als 30 Jahren Markterfahrung steht 1&1 für Innovation, Wettbewerb und digitale Souveränität in der deutschen Telekommunikationslandschaft.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes, cloud-basiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft.

Auch im Festnetz verfügt 1&1 über moderne Infrastruktur: 1&1 betreibt mit rund 70.000 Kilometern Glasfaser-Strecke eines der größten und leistungsfähigsten Netze Deutschlands – es ist in über 350 Städten verfügbar.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente mit Mobilfunk, Glasfaser, DSL sowie IPTV, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. Als Glasfaserspezialist für Unternehmen, Behörden und Institutionen ist 1&1 Versatel einer der führenden Telekommunikationsanbieter von Daten-, Internet- und Sprachdiensten in Deutschland.



12.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2325374  12.05.2026 CET/CEST

1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

1&1 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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1&1 AG Montabaur ISIN DE0005545503 / WKN 554 550

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005545503-GMET-202605 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 20. Mai 2026, um 11:00 Uhr in der Alte Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal,
60313 Frankfurt am Main. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 abrufbar. Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2025 in Höhe von EUR 955.634.126,90 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025
dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.515.989 dividendenberechtigte Stückaktien)

EUR

8.825.799,45
Vortrag auf neue Rechnung EUR 946.808.327,45

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 248.660 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Mai 2026, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2027, und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor:

a)

Die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie – sofern eine solche erfolgt – für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 gewählt.

b)

Die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich nur für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie (EU) 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – „CSRD“) eine Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung ausdrücklich verlangt.

Über die vorstehenden Punkte 5.a) und 5.b) soll jeweils gesondert abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Vorschläge frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Das derzeitig geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 1&1 AG wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Mai 2025 mit einer Zustimmungsquote von 94,57 % gebilligt. Die derzeitig geltende, in § 14 der Satzung der 1&1 AG enthaltene Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Mai 2025 mit einer Zustimmungsquote von 99,98 % beschlossen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich des Prüfvermerks ist ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 abrufbar. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich des Prüfvermerks wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

I. Weitere Angaben und Hinweise
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 1&1 AG insgesamt 176.764.649 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 176.764.649. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 248.660 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2026 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

 

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84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de

zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.

Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dafür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 28. April 2026 (24:00 Uhr) (Nachweisstichtag, sog. Record Date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2026 (24:00 Uhr) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens am 13. Mai 2026 (24:00 Uhr) werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals (nachfolgend „HV-Portal“) auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder Intermediäre noch Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigt werden.

Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf kann der Gesellschaft auch unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

 

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übermittelt werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die Gesellschaft hält für die Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit.

Eine Vollmacht kann auch im Internet über das HV-Portal unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Dienstag, den 19. Mai 2026 (24:00 Uhr) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt.

Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Vollmachten sind vorzugsweise über das HV-Portal unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 abrufbar.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Beschlussvorschlägen ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Dienstag, den 19. Mai 2026 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

 

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E-Mail: 1und1@meet2vote.de

oder über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und deren Vertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eine ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben.

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das HV-Portal unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 oder das ihnen gemeinsam mit der Eintrittskarte und den Zugangsdaten für das HV-Portal übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden. Das Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 abrufbar.

5.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmabgabe kann die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, eine Eintrittskartenbestellung sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte

BIC: CPTGDE5WXXX

Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.

Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 13. Mai 2026 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 19. Mai 2026 (12:00 Uhr), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

II. Rechte der Aktionäre

(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
1.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 19. April 2026 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen:

 

1&1 AG
Vorstand
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 zur Verfügung.

2.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 5. Mai 2026 (24:00 Uhr) zugegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 zugänglich gemacht.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer etwaigen Begründung ist folgende Adresse oder E-Mail-Adresse ausschließlich maßgeblich:

 

1&1 AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
E-Mail: ir@1und1.de

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 zur Verfügung.

3.

Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern Gegenstand der Tagesordnung), Abschlussprüfern und/oder und Prüfern für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu machen.

Solche Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 127 AktG, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 5. Mai 2026 (24:00 Uhr) zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 zugänglich gemacht.

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse oder E-Mail-Adresse ausschließlich maßgeblich:

 

1&1 AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
E-Mail: ir@1und1.de

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026 zur Verfügung.

4.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der 1&1 AG ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026.

III. Informationen und Unterlagen;
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2026

abrufbar. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und, sofern erforderlich, in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.

IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Die 1&1 AG verarbeitet im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte mit Zugangskennung und Passwort zum HV-Portal) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die 1&1 AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.

Weitergabe von Daten

Wir beauftragen zur Abwicklung unserer Hauptversammlung auch externe Dienstleister sowie konzernverbundene Unternehmen. Diese erhalten von der Gesellschaft und den Depotbanken nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Soweit sie Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, sind sie für uns im Wege einer Auftragsverarbeitung gemäß den Maßgaben von Art. 28 DS-GVO tätig.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der 1&1 AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG, soweit die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter darin aufgeführt werden) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar.

Speicherdauer

Die 1&1 AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Betroffenenrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Kontakt

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der 1&1 AG unter:

 

1&1 AG
Konzerndatenschutzbeauftragte
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
E-Mail-Adresse: ir@1und1.de

Weitere Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sind auf der Internetseite der 1&1 AG unter https://www.1und1.ag/datenschutz einsehbar.

 

Montabaur, im April 2026

1&1 AG

– Der Vorstand –



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2305228  08.04.2026 CET/CEST

1&1 mit Jahreszahlen 2025 und Prognose

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1&1 AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognose
1&1 mit Jahreszahlen 2025 und Prognose

19.03.2026 / 07:30 CET/CEST
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1&1 mit Jahreszahlen 2025 und Prognose

  • 16,32 Mio. Kundenverträge: + 40.000 Mobilfunkkunden, – 110.000 Breitband-Anschlüsse
  • 3.336,6 Mio. EUR Service-Umsatz: + 1,0% (inkl. 29,8 Mio. EUR Service-Umsatz von 1&1 Versatel)
  • 537,5 Mio. EUR EBITDA: -9,0% (inkl. 16,0 Mio. EUR EBITDA von 1&1 Versatel)
  • Prognose 2026 inkl. 1&1 Versatel: Service-Umsatz auf Vorjahresniveau; ca. 800 Mio. EUR EBITDA; Cash-Capex zwischen 500 und 550 Mio. EUR
  • Ausblick 2027 und 2028: operatives EBITDA-Wachstum von jährlich ca. 100 Mio. EUR

Montabaur, 19. März 2026. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) hat im Geschäftsjahr 2025, trotz höherer Abgangszahlen aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Kundenmigration auf das 1&1 Mobilfunknetz 40.000 Mobile-Internet-Verträge hinzugewonnen, sodass sich deren Bestand zum 31. Dezember 2025 auf 12,48 Millionen belief. Breitband-Anschlüsse gingen erwartungsgemäß um 110.000 auf 3,84 Millionen Verträge zurück.

Die Umsatzerlöse stiegen 2025 um 1,8 % auf 4.135,8 Mio. EUR (2024: 4.064,3 Mio. EUR), darin enthalten 40,2 Mio. EUR von 1&1 Versatel aus Dezember 2025. Nach dem Erwerb von 1&1 Versatel wird das Unternehmen seit 1. Dezember 2025 in den Konzernabschluss der 1&1 AG einbezogen.

Der werthaltige Service-Umsatz lag 2025 mit 3.336,4 Mio. EUR (2024: 3.303,1 Mio. EUR) leicht über dem Vorjahresniveau, darin enthalten 29,8 Mio. EUR von 1&1 Versatel aus Dezember 2025.

Das EBITDA reduzierte sich 2025 insgesamt um 9,0 Prozent auf 537,5 Millionen Euro (2024: 590,8 Millionen Euro). Darin enthalten 16,0 Millionen Euro von 1&1 Versatel aus Dezember 2025. Dabei reduzierte sich das EBITDA im Segment Access im Geschäftsjahr 2025 um 8,1 Prozent auf 786,8 Millionen Euro (2024: 856,1 Millionen Euro), während das EBITDA im Segment 1&1 Mobilfunknetz mit -265,3 Millionen Euro den Vorjahreswert traf.

Der Rückgang des EBITDA im Segment Access resultierte vor allem aus gestiegenen Vorleistungskosten für National Roaming. Der Wechsel von Telefónica zu Vodafone belastete das EBITDA, war jedoch EBIT-neutral. Denn bei der National-Roaming-Vereinbarung mit Telefónica wurden die von 1&1 genutzten Kapazitäten teilweise aktiviert und planmäßig abgeschrieben, während sie in der Vereinbarung mit Vodafone vollständig EBITDA-wirksam erfasst werden. Dazu kam ein unerwarteter Kostenanstieg der National-Roaming-Vorleistungen infolge eines langsamer als von 1&1 erwarteten Kapazitätswachstums des Vodafone-Netzes.

Aufgrund des geringeren EBITDA sowie gestiegener Abschreibungen, insbesondere wegen der wachsenden Anzahl an Antennenstandorten, reduzierte sich das EBIT 2025 auf 208,2 Mio. EUR (2024: 309,4 Mio. EUR) und lag somit um 32,7 % unter dem Vorjahreswert. Darin enthalten -11,4 Mio. EUR von 1&1 Versatel aus Dezember 2025.

Das Ergebnis je Aktie (EPS) verringerte sich 2025 um 22,3 % auf 0,94 EUR (2024: 1,21 EUR).

Der Free Cashflow belief sich 2025 auf 195,1 Millionen Euro (2024: 20,8 Millionen Euro). Diese Verbesserung ist insbesondere auf den Wegfall der bis zum Jahr 2024 an die Deutsche Telekom geleisteten Vorauszahlungen für VDSL-/FTTH-Kontingente zurückzuführen.

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Cash-CAPEX) betrugen 409,2 Millionen Euro (2024: 290,6 Millionen Euro). Darin enthalten 19,9 Millionen Euro bei 1&1 Versatel aus Dezember 2025.

Prognose 2026

Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2026 einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 3.661,8 Mio. EUR).

Das EBITDA 2026 soll auf ca. 800 Mio. EUR (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 689 Mio. EUR) zulegen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll 2026 zwischen 500 und 550 Mio. EUR betragen (2025 inkl. 1&1 Versatel FY: 689 Mio. EUR).

Ausblick 2027 und 2028

Auch für die Geschäftsjahre 2027 und 2028 erwartet die 1&1 AG ein operatives EBITDA-Wachstum von jährlich ca. 100 Mio. EUR. Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll jeweils auf dem Niveau von 2026 liegen.

 

Hauptversammlung am 20. Mai 2026

Auf Basis der Geschäftszahlen 2025 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der am 20. Mai 2026 stattfindenden Hauptversammlung eine unveränderte Dividende von 0,05 EUR je stimmberechtigte Aktie (Vorjahr: 0,05 EUR) für das Geschäftsjahr 2025 vor. Dieser Vorschlag orientiert sich an der in § 254 Abs. 1 AktG vorgesehenen Mindestdividende. Ausgehend von rund 176,5 Mio. dividendenberechtigten Aktien (Stand: 31. Dezember 2025) ergäbe sich für das Geschäftsjahr 2025 eine Ausschüttungssumme von 8,8 Mio. EUR.

 

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich 2024 vs. 2025

in €m 2024 2025 Veränderung
Umsatz
davon 1&1 Versatel
4.064,3
0,0
4.135,8
40,2
1,8 %
 
Service-Umsatz
davon 1&1 Versatel
3.303,1
0,0
3.336,4
29,8
1,0 %
 
EBITDA
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
davon 1&1 Versatel
590,8
856,1
-265,3
0,0
 
537,5
786,8
-265,3
16,0
 
-9,0 %
-8,1 %
0,0 %
EBIT
davon 1&1 Versatel
309,4
0,0
208,2
-11,4
-32,7 %
 
       
Gewinn je Aktie in € 1,21 0,94 -22,3 %
       
Kundenverträge in Mio. 16,39 16,32 -0,4 %

 

Diese Mitteilung ist ab dem 19. März 2026 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

Montabaur, 19. März 20265

1&1 AG

Der Vorstand

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. 

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft. 

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen regionaler City Carrier und Deutscher Telekom basieren. 

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. 



19.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2293990  19.03.2026 CET/CEST

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

1&1 AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

26.02.2026 / 10:57 CET/CEST
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Hiermit gibt die 1&1 AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 19.03.2026
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 19.03.2026
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Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 19.03.2026
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Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026
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26.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2274218  26.02.2026 CET/CEST

1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte

1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte

1&1 AG / Schlagwort(e): Sonstiges
1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte

17.12.2025 / 16:03 CET/CEST
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1&1 Mobilfunknetz erreicht 25 Prozent der deutschen Haushalte

Montabaur, 17. Dezember 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) hat nur zwei Jahre nach dem Start der mobilen Dienste im vierten deutschen Mobilfunknetz  eine Abdeckung von 25 Prozent der deutschen Haushalte erreicht. Damit erfüllt 1&1 das erste Flächenversorgungsziel, welches dem Unternehmen im Rahmen der 5G-Frequenzauktion von der Bundesnetzagentur vorgegeben wurde, fristgerecht vor dem 31. Dezember 2025. Bereits am 11. November 2025 hatte 1&1 mit dem Abschluss der Migration aller auf Basis früherer Wholesale-Verträge versorgter Bestandskunden ins 1&1 Mobilfunknetz die Auflage der Bundesnetzagentur zur “wettbewerblichen Unabhängigkeit” frühzeitig erfüllt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat im vergangenen Jahr die von der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion aufgestellten Vergabebedingungen und Auktionsregeln für rechtswidrig erklärt und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Diese Urteile sind seit November 2025 rechtskräftig. Ungeachtet dessen hält 1&1 an seinen Ausbauplänen fest.

„Am 8. Dezember 2023 haben wir die mobilen Dienste im 1&1 O-RAN gestartet. Inzwischen nutzen unsere 12,5 Millionen Mobilfunkkunden unser Netz – Europas erstes vollständig virtualisiertes 5G-Netz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie“, so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG.

Die Netzqualität des 1&1 Mobilfunknetzes wurde im Jahr 2025 mehrfach ausgezeichnet. Zuletzt im Benchmark-Test der renommierten Fachzeitschrift connect in Zusammenarbeit mit dem weltweit tätigen Netztester umlaut. Hier erreichte die Netz-Qualität von 1&1 auf Anhieb die Auszeichnung „sehr gut“*.

„Unser Antrieb ist, echten Wettbewerb, technologische Innovationskraft und digitale Unabhängigkeit in den deutschen Mobilfunk zu bringen. Wir freuen uns, zukünftig immer mehr Menschen mit unserem modernen 5G-Netz zu versorgen”, fährt Dommermuth fort.

Sämtliche Sprach- und Datenverbindungen werden im leistungsstarken 1&1 Core-Netzwerk verarbeitet. Hier realisiert 1&1 zentrale Qualitätsmerkmale wie kurze Rufaufbauzeiten, hohe Gesprächsqualität und schnellen Webseitenaufbau. Überall dort, wo 1&1 während seines voranschreitenden Netzausbaus zunächst noch über keine eigene Antennen-Infrastruktur verfügt, werden Kundinnen und Kunden automatisch über Antennen des National-Roaming-Partners Vodafone mit dem 1&1-Netz verbunden.

*„Sehr gut“ vergeben von connect (www.connect.de/3211255) in einer Einzelbetrachtung nach Anwendung ihres Mobilfunk-Netztest Vergleichsmaßstabes (Benchmark-Metrik) für die Netz-Qualität des 1&1 O-RAN kombiniert mit National Roaming von Vodafone.

 

Montabaur, 17. Dezember 2025

1&1 AG

Der Vorstand

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. 

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft. 

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen regionaler City Carrier und Deutscher Telekom basieren. 

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. 



17.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2247288  17.12.2025 CET/CEST

1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

1&1 AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

21.11.2025 / 18:34 CET/CEST
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1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

 Montabaur, 21. November 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503), ein führender Anbieter innovativer Telekommunikationslösungen, hat heute per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie eine Vereinbarung zum Erwerb der 1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf, („Versatel“) von ihrer Mehrheitsaktionärin, der United Internet AG, unterzeichnet hat. Die Transaktion erfolgt durch den Kauf sämtlicher Aktien der United Internet Management Holding SE, Montabaur, der Alleingesellschafterin von Versatel. Der 1&1 Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags heute zugestimmt.

Der Kaufpreis für den Anteilserwerb beträgt ca. 1,3 Milliarden Euro. Dafür übernimmt 1&1 die Versatel mit sämtlichen Vermögenswerten, insbesondere Netzinfrastruktur und Schulden, inkl. ca. 950 Mio. Euro Darlehensverbindlichkeiten gegenüber United Internet. Dieses bei der Versatel verbleibende Darlehen wird im Zuge des Erwerbs durch eine Garantie der 1&1 abgesichert.

Die Begleichung des Kaufpreises erfolgt durch Aufrechnung mit bestehenden Cash-Management-Forderungen von 1&1 gegen United Internet sowie durch ein seitens United Internet gewährtes, flexibel rückzahlbares Darlehen. Damit führt die Transaktion bei 1&1 gegenwärtig nicht zu einem Liquiditätsabfluss.

In Abhängigkeit von zukünftigen Geschäftsergebnissen von Versatel in den Geschäftsjahren 2027, 2028 und 2029 kann sich der Kaufpreis um bis zu 300 Mio. Euro erhöhen oder reduzieren. Ein etwaiger Anpassungsbetrag würde im Jahr 2030 fällig werden.

Die Konditionen des Aktienkaufvertrags halten nach Einschätzung des 1&1 Vorstands einem Drittvergleich stand und sind als angemessen zu bewerten. Diese Einschätzung wurde durch einen unabhängigen externen Experten bestätigt.

Versatel ist ein auf Glasfaseranschlüsse für Unternehmen, Behörden und Institutionen spezialisierter Anbieter. Das Unternehmen betreibt ein ca. 67.000 Kilometer langes Glasfasernetz, welches über 350 Städte erreicht. Daneben bietet Versatel umfangreiche Vorleistungen für andere Telekommunikationsunternehmen an.

So stellt Versatel in Kooperation mit Stadtnetzbetreibern und der Deutschen Telekom sämtliche von 1&1 vermarkteten Breitbandanschlüsse bereit und betreibt die 1&1 IPTV- sowie VoIP-Plattformen. Außerdem erbringt Versatel als wichtigster Infrastrukturpartner wesentliche Vorleistungen beim Betrieb und Ausbau des 1&1 Mobilfunknetzes. Dazu zählen neben dem Glasfaser-Anschluss der 1&1 Mobilfunkmasten insbesondere die Bereitstellung der 1&1 Rechenzentren – vier Core-Rechenzentren, 24 Edge-Rechenzentren sowie derzeit bereits über 300 Far-Edge-Rechenzentren.

Mit dem Kauf von Versatel verfügt 1&1 zukünftig über die im Festnetz- und Mobilfunkgeschäft benötigte Infrastruktur sowie ein leistungsfähiges B2B-Geschäftssegment.

Montabaur, 21. November 2025

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. 

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft. 

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen regionaler City Carrier und Deutscher Telekom basieren. 

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. 



21.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2234312  21.11.2025 CET/CEST

1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

1&1 AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Firmenübernahme
1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

21.11.2025 / 18:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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 1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH

Montabaur, 21. November 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) („1&1“) hat heute eine Vereinbarung über den Erwerb der 1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf, („Versatel“) von ihrer Mehrheitsaktionärin United Internet AG, Montabaur, („United Internet“), einer 1&1 nahestehenden Person gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG, unterzeichnet. Der Anteilserwerb erfolgt durch Kauf sämtlicher Aktien der United Internet Management Holding SE, Montabaur, der Alleingesellschafterin von Versatel. Durch den Erwerb erhält 1&1 direkten Zugriff auf das von Versatel betriebene Glasfasernetz mit 67.000 Kilometern Länge. Der 1&1 Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags heute zugestimmt.

Der Kaufpreis für den Anteilserwerb beträgt ca. 1,3 Milliarden Euro. Dafür übernimmt 1&1 die Versatel mit sämtlichen Vermögenswerten, insbesondere Netzinfrastruktur und Schulden, inkl. ca. 950 Mio. Euro Darlehensverbindlichkeiten gegenüber United Internet. Dieses bei der Versatel verbleibende Darlehen wird im Zuge des Erwerbs durch eine Garantie der 1&1 abgesichert.

Die Begleichung des Kaufpreises erfolgt durch Aufrechnung mit bestehenden Cash-Management-Forderungen von 1&1 gegen United Internet sowie durch ein seitens United Internet gewährtes, flexibel rückzahlbares Darlehen. Damit führt die Transaktion bei 1&1 gegenwärtig nicht zu einem Liquiditätsabfluss.

In Abhängigkeit von zukünftigen Geschäftsergebnissen von Versatel in den Geschäftsjahren 2027, 2028 und 2029 kann sich der Kaufpreis um bis zu 300 Mio. Euro erhöhen oder reduzieren. Ein etwaiger Anpassungsbetrag würde im Jahr 2030 fällig werden.

Aufgrund der nur anteiligen Einbeziehung von Versatel in den 1&1 Konzernabschluss für das Jahr 2025 erwartet 1&1 durch die Transaktion keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Erfolgskennzahlen.

Aus dem weiteren Ausbau des Versatel Glasfasernetzes wird in den Jahren 2026 und 2027 ein negativer Beitrag zum Free Cashflow von insgesamt ca. 100 Mio. EUR erwartet, anschließend soll Versatel zur Stärkung des Free Cashflows von 1&1 beitragen. Der Anteilserwerb erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf des 30. November 2025.

Die Konditionen des Kaufvertrags halten nach Einschätzung des 1&1 Vorstands einem Drittvergleich stand und sind als angemessen zu bewerten. Diese Einschätzung wurde durch einen unabhängigen externen Experten bestätigt.

 

Montabaur, 21. November 2025

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. 

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft. 

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen regionaler City Carrier und Deutscher Telekom basieren. 

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. 

 

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilungen nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2024 der 1&1 AG auf den Seiten 57-59 zur Verfügung.



Ende der Insiderinformation

21.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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56410 Montabaur
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EQS News ID: 2234450

 
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2234450  21.11.2025 CET/CEST

1&1 O-RAN: Größte Kundenmigration der deutschen Mobilfunkgeschichte abgeschlossen

1&1 O-RAN: Größte Kundenmigration der deutschen Mobilfunkgeschichte abgeschlossen


EQS-Media / 11.11.2025 / 07:32 CET/CEST

1&1 O-RAN: Größte Kundenmigration der deutschen Mobilfunkgeschichte abgeschlossen

  • 1&1 erfüllt Auflage zur wettbewerblichen Unabhängigkeit frühzeitig
  • Mit über 12 Millionen Kunden ist das 1&1 Netz das nach Nutzern weltweit größte Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN -Technologie

 

Montabaur, 11. November 2025. Weniger als zwei Jahre nach dem Start der mobilen Dienste im 1&1 O-RAN hat 1&1 die größte Kundenmigration in der deutschen Mobilfunkgeschichte abgeschlossen: Alle 1&1 Kundinnen und Kunden nutzen nun das moderne 5G-Netz. Damit erfüllt 1&1 die von der Bundesnetzagentur erteilte Auflage zur wettbewerblichen Unabhängigkeit vor der gesetzten Frist.

Das 1&1 O-RAN ist das erste vollständig virtualisierte und cloudbasierte Mobilfunknetz Europas auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Open RAN ermöglicht es, Netzkomponenten verschiedener Hersteller auf Basis normierter technischer Standards flexibel zu kombinieren. 1&1 arbeitet mit rund 100 Partnerfirmen zusammen. Die moderne Netzarchitektur steht für Innovation, Sicherheit, Nachhaltigkeit und insbesondere für digitale Souveränität durch Unabhängigkeit von einzelnen Netzausrüstern, wie beispielsweise Huawei. Das 1&1 Netz zählt über 12 Millionen Kunden und ist damit die nach Nutzern größte Open-RAN-Installation weltweit.

„Wir heißen unsere Kundinnen und Kunden im leistungsstarken 1&1 O-RAN willkommen. Mit dem vierten deutschen Mobilfunknetz gibt es mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit. Basierend auf der innovativen Open-RAN-Technologie, zeigt das 1&1 O-RAN zudem, wie in Deutschland leistungsstarke und zugleich digital-souveräne Infrastruktur für Millionen Nutzer in kurzer Zeit entstehen kann“, sagt Ralph Dommermuth, CEO 1&1.

50.000 Kunden an einem Tag – schneller und kundenfreundlicher Migrationsprozess

Seit dem Start der mobilen Dienste im 1&1 O-RAN am 8. Dezember 2023 ist 1&1 als eigenständiger Mobilfunknetzbetreiber aktiv. Zuvor hatte das Unternehmen Mobilfunkdienstleistungen als Wiederverkäufer im sogenannten MVNO-Modell (Mobile Virtual Network Operator) angeboten. Zeitgleich mit dem Start der mobilen Dienste im 1&1 Netz startete die schrittweise Migration der bestehenden 1&1 Mobilfunkverträge. 

Der Abschluss der Migration markiert zugleich die Umsetzung einer zentralen Auflage der Bundesnetzagentur: In Zusammenhang mit der Frequenzzuteilung aus der 5G-Auktion wurde 1&1 verpflichtet, bis zum 31.12.2025 die wettbewerbliche Unabhängigkeit als vierter deutscher Netzbetreiber herzustellen. Es ist Mobilfunknetzbetreibern grundsätzlich nicht gestattet, parallel als Wiederverkäufer von Netzleistungen anderer Betreiber tätig zu sein. 1&1 wurde für die Migration seiner Kunden in das neue 1&1 Netz lediglich eine befristete Übergangsphase eingeräumt. Mit Abschluss der Kundenmigration hat 1&1 diese Auflage vorzeitig umgesetzt.

Die Migration verlief mit beeindruckendem Tempo: In Spitzenzeiten wurden täglich bis zu 50.000 Kundinnen und Kunden ins 1&1 O-RAN überführt. 
 

Weitere Informationen zum 1&1 O-RAN 5G-Netz im Newsroom abrufen.
 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen von regionalen City Carriern und Deutscher Telekom basieren.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.

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2227204  11.11.2025 CET/CEST

1&1 mit planmäßiger Entwicklung in den ersten neun Monaten 2025, Jahresprognose bestätigt

1&1 mit planmäßiger Entwicklung in den ersten neun Monaten 2025, Jahresprognose bestätigt

1&1 AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Prognose
1&1 mit planmäßiger Entwicklung in den ersten neun Monaten 2025, Jahresprognose bestätigt

11.11.2025 / 07:31 CET/CEST
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1&1 mit planmäßiger Entwicklung in den ersten neun Monaten 2025, Jahresprognose bestätigt

 

  • 16,34 Mio. Kundenverträge
  • Service-Umsatz stabil bei 2.479,3 Mio. EUR
  • – 3,0 % EBITDA im operativen Segment Access auf 611,0 Mio. EUR
  • – 11,5 % EBITDA gesamt auf 409,8 Mio. EUR, bedingt durch planmäßig höhere Anlaufkosten des 1&1 Mobilfunknetzes
  • Umsatz- und Ergebnisprognose 2025 bestätigt

 

Montabaur, 11 November 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) verzeichnete in den ersten neun Monaten 2025 einen Rückgang um 50.000 Verträge auf 16,34 Mio. Kundenverträge (31. Dezember 2024: 16,39 Mio. Verträge). Während Breitband-Anschlüsse wie erwartet um 90.000 Verträge auf 3,86 Mio. Verträge (31. Dezember 2024: 3,95 Mio. Verträge) zurückgingen, legte der Kundenbestand beim Mobilfunk um 40.000 neue Verträge auf 12,48 Mio. Verträge (31. Dezember 2024: 12,44 Mio. Verträge) zu. Der Anstieg erfolgte vollständig im dritten Quartal.

Insgesamt wurde in den ersten neun Monaten ein Umsatz von 3.016,2 Mio. EUR erzielt, was dem Niveau des Vorjahres entspricht (9M 2024: 3.017,2 Mio. EUR). Während der margenstarke Service-Umsatz in den ersten neun Monaten 2025 mit 2.479,3 Mio. EUR (9M 2024: 2.478,7 Mio. EUR) planmäßig leicht über dem Vorjahresniveau lag, blieb der margenschwache Hardware-Umsatz mit 536,9 Mio. EUR (9M 2024: 538,5 Mio. EUR) leicht darunter.

Das EBITDA im operativen Segment Access ging in den ersten neun Monaten 2025 um 3,0 % auf 611,0 Mio. EUR (9M 2024: 630,1 Mio. EUR) zurück. Zugleich erhöhten sich die Anlaufkosten des 1&1 Mobilfunknetzes planmäßig auf -201,2 Mio. EUR (9M 2024: -167,1 Mio. EUR).

Insgesamt nahm das EBITDA somit um -11,5 % auf 409,8 Mio. EUR ab (9M 2024: 463,0 Mio. EUR).

Aufgrund des geringeren EBITDA sowie gestiegener Abschreibungen, insbesondere wegen der wachsenden Anzahl an Antennenstandorten, reduzierte sich das EBIT auf 175,4 Mio. EUR (9M 2024: 287,5 Mio. EUR). Damit einhergehend belief sich das Ergebnis je Aktie (EPS) in den ersten neun Monaten 2025 auf 0,63 EUR (9M 2024: 1,11 EUR). Ohne die Auswirkungen aus PPA-Abschreibungen betrug das Ergebnis je Aktie 0,86 EUR (9M 2024: 1,28 EUR).

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) betrug 228,7 Mio. EUR (9M 2024: 70,8 Mio. EUR).

Ausblick 2025 bestätigt

Die Gesellschaft bestätigt ihre Umsatz- und Ergebnisprognose und erwartet für das Geschäftsjahr 2025 einen insgesamt stabilen Vertragsbestand sowie einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2024: 3.303,1 Mio. EUR).

Das EBITDA soll auf ca. 545 Mio. EUR (2024: 590,8 Mio. EUR) zurückgehen. Dieser Rückgang resultiert aus einem geringeren EBITDA im operativen Segment Access, welches ca. 810 Mio. EUR (2024: 856,1 Mio. EUR) betragen soll.

Das EBITDA im Segment 1&1 Mobilfunknetz wird mit ca. -265 Mio. EUR unverändert auf dem Niveau des Vorjahres erwartet (2024: -265,3 Mio. EUR). Darin enthalten sind ca. -100 Mio. EUR Aufwendungen für die Kundenmigration sowie für Netzvorleistungen, die nach der zwischenzeitlich erfolgten Migration aller Kunden ab 2026 entfallen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll nunmehr ca. 400 Mio. EUR betragen (alte Prognose ca. 450 Mio. EUR; 2024: 290,6 Mio. EUR).

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich 9M 2024 vs. 9M 2025

in €m 9M 2024 9M 2025 Veränderung
Umsatz
davon Service-Umsatz
3.017,2
2.478,7
3.016,2
2.479,3
0,0 %
0,0 %
EBITDA
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
463,0
630,1
-167,1
409,8
611,0
-201,2
-11,5 %
-3,0 %
 
EBIT 287,5 175,4 -39,0 %
       
Gewinn je Aktie in € 1,11 0,63 -43,2 %
       
Kundenverträge in Mio. 16,35 16,34 -0,1 %

 

Diese Quartalsmitteilung ist ab dem 11. November 2025 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

Montabaur, 11. November 2025

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe. 

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft. 

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf Netzen regionaler City Carrier und Deutscher Telekom basieren. 

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen. 



11.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2227150

 
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2227150  11.11.2025 CET/CEST

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

1&1 AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

23.10.2025 / 10:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die 1&1 AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.11.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 11.11.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations-en#e-tabs-id-reports


23.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2217130  23.10.2025 CET/CEST

1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2025 bestätigt

1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2025 bestätigt

1&1 AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2025 bestätigt

07.08.2025 / 07:30 CET/CEST
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1&1 mit Halbjahreszahlen, Prognose 2025 bestätigt

 

  • 16,33 Mio. Kundenverträge
  • Service-Umsatz unverändert bei 1.646,5 Mio. EUR
  • – 5,3 % EBITDA im operativen Segment Access auf 414,5 Mio. EUR
  • – 13,1 % EBITDA gesamt auf 283,9 Mio. EUR (H1 2024: 326,6 Mio. EUR), bedingt durch planmäßig höhere Anlaufkosten für das 1&1 Mobilfunknetz
  • Prognose 2025 bestätigt

 

Montabaur, 7. August 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 plangemäß einen Rückgang um 60.000 Breitband-Anschlüsse, deren Bestand am 30. Juni 2025 bei 3,89 Mio. lag (31. Dezember 2024: 3,95 Mio. Verträge). Die Anzahl der Mobile Internet-Verträge, die sich zum Ende des ersten Halbjahres 2025 auf 12,44 Mio. Verträge (31. Dezember 2024: 12,44 Mio. Verträge) beliefen, blieb stabil.

Der margenstarke Service-Umsatz lag im ersten Halbjahr 2025 mit 1.646,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (H1 2024: 1.644,9 Mio. EUR), während der margenschwache Hardware-Umsatz um -3,0 % auf 359,9 Mio. EUR (H1 2024: 371,0 Mio. EUR) zurückging. Insgesamt ging der Umsatz um -0,5 % auf 2.006,4 Mio. EUR zurück (H1 2024: 2.015,9 Mio. EUR).

Das EBITDA im operativen Segment Access ging im ersten Halbjahr 2025 um 5,3 % auf 414,5 Mio. EUR (H1 2024: 437,6 Mio. EUR) zurück. Zugleich erhöhten sich die Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz planmäßig auf -130,6 Mio. EUR (H1 2024: -111,0 Mio. EUR). Insgesamt nahm das EBITDA um -13,1 % auf 283,9 Mio. EUR ab (H1 2024: 326,6 Mio. EUR).

Aufgrund des geringeren EBITDA sowie gestiegener Abschreibungen, insbesondere wegen der wachsenden Anzahl an Antennenstandorten, reduzierte sich das EBIT auf 118,1 Mio. EUR (H1 2024: 196,1 Mio. EUR). Damit einhergehend belief sich das Ergebnis je Aktie (EPS) im ersten Halbjahr 2025 auf 0,42 EUR (H1 2024: 0,77 EUR). Ohne die Auswirkungen aus PPA-Abschreibungen betrug das Ergebnis je Aktie 0,60 EUR (H1 2024: 0,89 EUR).

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) betrug 118,0 Mio. EUR (H1 2024: 34,0 Mio. EUR).

Ausblick 2025 bestätigt

Die Gesellschaft bestätigt ihre im Juni 2025 angepasste Prognose und erwartet für das Geschäftsjahr 2025 einen insgesamt stabilen Vertragsbestand sowie einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2024: 3.303,1 Mio. EUR).

Das EBITDA soll um ca. 7,8 % auf ca. 545 Mio. EUR (2024: 590,8 Mio. EUR) zurückgehen. Dieser Rückgang resultiert aus einem geringeren EBITDA im operativen Segment Access, welches ca. 810 Mio. EUR (2024: 856,1 Mio. EUR) betragen soll. Gründe für den EBITDA-Rückgang sind höhere Vorleistungskosten beim National Roaming, aufgrund eines geringer als von 1&1 erwarteten Netzwachstums bei Vodafone sowie das Auslaufen des National Roaming-Vertrags mit Telefónica. Dieser sah alle 5 Jahre Einmalzahlungen vor, die aktiviert und planmäßig abgeschrieben wurden, während die neue National Roaming-Vereinbarung mit Vodafone solche Einmalzahlungen nicht vorsieht. Die Nutzung des Vodafone-Netzes wird vollständig EBITDA-wirksam erfasst. Insofern ergibt sich aufgrund des Wechsels zu Vodafone keine Veränderung beim EBIT – der Belastung des EBITDA steht die Entlastung bei Abschreibungen in gleicher Höhe gegenüber.

Das EBITDA im Segment 1&1 Mobilfunknetz wird mit ca. -265 Mio. EUR unverändert auf dem Niveau des Vorjahres erwartet (2024: -265,3 Mio. EUR). Darin enthalten sind ca. -100 Mio. € Aufwendungen für die Kundenmigration sowie für Netzvorleistungen, die nach der vollständigen Migration aller Kunden ab 2026 entfallen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll ca. 450 Mio. EUR betragen (2024: 290,6 Mio. EUR).

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich H1 2024 vs. H1 2025

in €m H1 2024 H1 2025 Veränderung
Umsatz
davon Service-Umsatz
2.015,9
1.644,9
2.006,4
1.646,5
-0,5 %
+0,1 %
EBITDA
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
326,6
437,6
-111,0
283,9
414,5
-130,6
-13,1 %
-5,3 %
 
EBIT 196,1 118,1 -39,8 %
       
Gewinn je Aktie in € 0,77 0,42 -45,5 %
       
Kundenverträge in Mio. 16,35 16,33 -0,1 %

 

Diese Quartalsmitteilung ist ab dem 7. August 2025 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

 

Montabaur, 7. August 2025

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

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Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.



07.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2180412

 
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2180412  07.08.2025 CET/CEST

1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX

1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX

1&1 AG / Schlagwort(e): Sonstiges
1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX

10.07.2025 / 14:46 CET/CEST
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1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX

 

Montabaur, 10. Juli 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) nimmt die Mitteilung von STOXX Ltd. zur Kenntnis, wonach das Unternehmen am 11. Juli 2025 aus dem SDAX, HDAX und TecDAX ausgeschlossen wird. Als Grund wird eine „Übernahme“ gemäß Ziffer 8.3.2 des DAX Equity Index Calculation Guide genannt.

Aus Sicht der 1&1 AG sind die Voraussetzungen des genannten Regelwerks nicht erfüllt. Es liegt weder eine Übernahme vor, noch befindet sich die Gesellschaft in einem Übernahmeverfahren. Bei dem Angebot der United Internet AG vom 5. Juni 2025 handelte es sich um ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots. Nach Vollzug dieses Angebots hält die United Internet AG 85,10 % des Grundkapitals (und 85,32 % der Stimmrechte) der 1&1 AG. Die Entscheidung von STOXX Ltd. ist daher für die 1&1 AG nicht nachvollziehbar.

Die 1&1 AG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin ein ausreichender Freefloat von rund 15 Prozent gegeben ist. Mit dieser Meldung reagiert das Unternehmen auch auf zum Teil unzutreffende Darstellungen in den Medien.

 

Montabaur, 10. Juli 2025

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

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Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.



10.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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ISIN: DE0005545503
WKN: 554550
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2168152

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2168152  10.07.2025 CET/CEST

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

1&1 AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

04.07.2025 / 15:38 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die 1&1 AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations-en#e-tabs-id-reports


04.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Internet: www.1und1.AG

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2165596  04.07.2025 CET/CEST

1&1 aktualisiert EBITDA-Prognose 2025

1&1 aktualisiert EBITDA-Prognose 2025

1&1 AG / Schlagwort(e): Prognose
1&1 aktualisiert EBITDA-Prognose 2025

27.06.2025 / 19:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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1&1 aktualisiert EBITDA-Prognose 2025

Montabaur, 27. Juni 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) aktualisiert ihre EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2025. Das EBITDA wird nunmehr bei ca. 545 Mio. EUR erwartet (bisherige Prognose 2025: ca. 571 Mio. EUR).

Der Rückgang basiert auf einem geringeren EBITDA im operativen Segment Access, welches voraussichtlich ca. 810 Mio. EUR betragen wird (bisherige Prognose 2025: ca. 836 Mio. EUR).

Ursächlich dafür sind vor allem höher als geplante Vorleistungskosten beim National Roaming mit Vodafone. Dem zwischen 1&1 und Vodafone bestehenden National Roaming-Vertrag liegt ein sogenanntes Kapazitätsmodell zugrunde, bei dem 1&1 den von seinen Kunden in Deutschland jeweils prozentual genutzten Anteil des Vodafone-Netzes zu einem Festpreis je Prozentpunkt vergütet.

1&1 hat bei der Planung 2025 unter Berücksichtigung historischer Werte Annahmen zum monatlichen Datenwachstum des Vodafone-Netzes getroffen. Auf Basis des bei der Rechnungstellung von Vodafone ermittelten 1&1-Nutzungsanteils geht die Gesellschaft nunmehr davon aus, dass ihre Annahmen zum Datenwachstum des Vodafone-Netzes in 2025 zu optimistisch waren und 1&1 demzufolge zur Versorgung seiner Mobilfunkkunden einen prozentual höher als geplanten Anteil des Vodafone-Netzes abnehmen muss. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden nur teilweise durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können.

Das EBITDA im Segment 1&1 Mobilfunknetz wird gegenüber dem Vorjahr unverändert bei ca. -265 Mio. EUR (2024: -265,3 Mio. EUR) erwartet. Darin enthalten sind ca. -100 Mio. € Aufwendungen für die Kundenmigration sowie für Netzvorleistungen, die nach der vollständigen Migration aller Kunden ab 2026 entfallen.

Vertragsbestand und Service-Umsatz werden im Geschäftsjahr 2025 unverändert auf Vorjahresniveau erwartet (2024: 3.303,1 Mio. EUR). Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll weiterhin ca. 450 Mio. EUR betragen.

 

Montabaur, 27. Juni 2025

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.

 

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2024 der 1&1 AG auf den Seiten 57-59 zur Verfügung.

 



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27.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Telefon: +49 (0) 6181 – 412 218
Fax: +49 (0) 6181 – 412 183
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Internet: www.1und1.AG
ISIN: DE0005545503
WKN: 554550
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2162040

 
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2162040  27.06.2025 CET/CEST

1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG

1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG

1&1 AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG

16.05.2025 / 11:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG

 

 

Montabaur, 16. Mai 2025 – Der Vorstand der United Internet AG hat heute seine Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) wie unten wiedergegeben veröffentlicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 1&1 AG werden die entsprechende Angebotsunterlage, sobald sie der Gesellschaft übermittelt wurde, entsprechend den gesetzlichen Regelungen prüfen und Stellung nehmen.

 

Wiedergabe der Mitteilung der United Internet AG

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)

Bieterin:

United Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 5762

Zielgesellschaft:

1&1 AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28530
ISIN: DE0005545503

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html

Die United Internet AG mit Sitz in Montabaur, Deutschland (die „Bieterin”), hat am 16. Mai 2025, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der 1&1 AG mit Sitz in Montabaur, Deutschland (die „Gesellschaft”), zum Erwerb von bis zu 16.250.827 nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend einem Anteil von ca. 9,19 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,10 (ISIN DE0005545503 / WKN 554550) (die „1&1-Aktien“) abzugeben.

 

Das Angebot sieht die Zahlung einer Geldleistung von EUR 18,50 je 1&1-Aktie vor, was einer Prämie von (i) ca. 20% gegenüber dem gestrigen Schlusskurs im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und (ii) ca. 29% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnitt der Kurse der 1&1-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung entspricht. Die endgültige Anzahl der 1&1-Aktien, auf die sich das Angebot bezieht, wird in der Angebotsunterlage festgelegt werden.

 

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 142.837.357 1&1-Aktien und damit rund 80,81 % am Grundkapital der 1&1 AG. Der Anteil der Bieterin an der Gesellschaft würde sich entsprechend der Zahl der 1&1-Aktien, für die das Angebot angenommen wird, erhöhen.

 

Die United Internet AG hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der 1&1 AG abzuschließen. Die 1&1-Aktien sollen auch nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebotes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Delisting oder Squeeze-out sind nicht geplant.

 

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss, festgelegten Bedingungen und Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Angebot werden im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Haftungsausschluss

 

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.

 

Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden, und zwar jeweils weder durch Verwendung eines Postdienstes noch eines anderen Mittels oder Instrumentariums des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Einzelstaaten oder des Außenhandels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon und das Internet ein. Auch Kopien dieser Mitteilung und sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen weder in die Vereinigten Staaten von Amerika noch innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übersandt oder übermittelt werden.

 

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der 1&1 AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die die 1&1 AG betreffen, oder durch andere Faktoren. Die 1&1 AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

 

 

 

Montabaur, 16. Mai 2025

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.

 

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.

 

 

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2024 der 1&1 AG auf den Seiten 57, 58 zur Verfügung.

 




Kontakt:
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@1und1.de


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16.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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EQS News ID: 2139698

 
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2139698  16.05.2025 CET/CEST

1&1 mit erwartungsgemäßem Jahresauftakt, Prognose 2025 bestätigt

1&1 mit erwartungsgemäßem Jahresauftakt, Prognose 2025 bestätigt

1&1 AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
1&1 mit erwartungsgemäßem Jahresauftakt, Prognose 2025 bestätigt

12.05.2025 / 07:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 mit erwartungsgemäßem Jahresauftakt, Prognose 2025 bestätigt

  • 16,35 Mio. Kundenverträge
  • Service-Umsatz unverändert bei 821,9 Mio. EUR
  • – 0,8 % EBITDA im operativen Segment Access auf 222,9 Mio. EUR
  • – 14,5 % EBITDA gesamt auf 155,9 Mio. EUR, bedingt durch planmäßig höhere Anlaufkosten für das 1&1 Mobilfunknetz
  • Prognose 2025 bestätigt

Montabaur, 12. Mai 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) verzeichnete im ersten Quartal 2025 bei der Zahl ihrer Kundenverträge im Vergleich zum 31. Dezember 2024 plangemäß einen Rückgang um 40.000 auf 16,35 Mio. Verträge. Der Rückgang entfällt in gleichen Teilen auf Mobile Internet-Verträge, die sich zum Ende des ersten Quartals 2025 auf 12,42 Mio. Verträge (31. Dezember 2024: 12,44 Mio. Verträge) beliefen, sowie auf Breitband-Anschlüsse, deren Bestand zum Quartalsende bei 3,93 Mio. lag (31. Dezember 2024: 3,95 Mio. Verträge).

Der margenstarke Service-Umsatz lag im ersten Quartal 2025 mit 821,9 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (Q1 2024: 821,9 Mio. EUR), während der margenschwache Hardware-Umsatz um 2,9 % auf 196,6 Mio. EUR (Q1 2024: 202,5 Mio. EUR) zurückging. Insgesamt ging der Umsatz um 0,6 % bzw. 5,9 Mio. EUR auf 1.018,5 Mio. EUR zurück (Q1 2024: 1.024,4 Mio. EUR).

Das EBITDA im operativen Segment Access ging im ersten Quartal 2025 um 0,8 % auf 222,9 Mio. EUR (Q1 2024: 224,7 Mio. EUR) zurück. Zugleich erhöhten sich die Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz planmäßig auf -67,0 Mio. EUR (Q1 2024: -42,4 Mio. EUR). Insgesamt nahm das EBITDA um 26,4 Mio. EUR auf 155,9 Mio. EUR ab (Q1 2024: 182,3 Mio. EUR).

Aufgrund gestiegener Abschreibungen, insbesondere wegen mehr Antennenstandorten, reduzierte sich das EBIT auf 73,2 Mio. EUR (Q1 2024: 117,9 Mio. EUR). Damit einhergehend belief sich das Ergebnis je Aktie (EPS) im ersten Quartal 2025 auf 0,27 EUR (Q1 2024: 0,47 EUR). Ohne die Auswirkungen aus PPA-Abschreibungen betrug das Ergebnis je Aktie 0,36 EUR (Q1 2024: 0,53 EUR).

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) betrug 27,9 Mio. EUR (Q1 2024: 10,1 Mio. EUR).

Ausblick 2025 bestätigt

Die Gesellschaft bestätigt ihre Prognose und erwartet für das Geschäftsjahr 2025 einen insgesamt stabilen Vertragsbestand sowie einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2024: 3.303,1 Mio. EUR).

Das EBITDA soll um ca. 3,4 % auf ca. 571 Mio. EUR (2024: 590,8 Mio. EUR) zurückgehen.

Dieser Rückgang basiert auf einem geringeren EBITDA im operativen Segment Access, welches ca. 836 Mio. EUR (2024: 856,1 Mio. EUR) betragen soll. Der EBITDA-Rückgang resultiert aus dem Auslaufen des National Roaming-Vertrags mit Telefónica, der alle 5 Jahre Einmalzahlungen vorsieht, die aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden. Die kommerziell für 1&1 gleichwertige National Roaming-Vereinbarung mit Vodafone sieht solche Einmalzahlungen nicht vor. Die Nutzung des Vodafone-Netzes wird EBITDA-wirksam in den Vorleistungskosten erfasst. Insofern ergibt sich aufgrund des Wechsels zu Vodafone keine Veränderung beim EBIT – der Belastung des EBITDA steht die Entlastung bei Abschreibungen in gleicher Höhe gegenüber.

Das EBITDA im Segment 1&1 Mobilfunknetz wird mit ca. -265 Mio. EUR unverändert auf dem Niveau des Vorjahres erwartet (2024: -265,3 Mio. EUR). Darin enthalten sind ca. -100 Mio. € Aufwendungen für die Kundenmigration sowie für Netzvorleistungen, die nach der vollständigen Migration aller Kunden ab 2026 entfallen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll ca. 450 Mio. EUR betragen (2024: 290,6 Mio. EUR).

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich Q1 2024 vs. Q1 2025

in €m Q1 2024 Q1 2025 Veränderung
Umsatz
davon Service-Umsatz
1.024,4
821,9
1.018,5
821,9
-0,6 %
+0,0 %
EBITDA
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
182,3
224,7
-42,4
155,9
222,9
-67,0
-14,5 %
-0,8 %
 
EBIT 117,9 73,2 -37,9 %
       
Gewinn je Aktie in € 0,47 0,27 -42,6 %
       
Kundenverträge in Mio. 16,30 16,35 +0,3 %

Diese Quartalsmitteilung ist ab dem 12. Mai 2025 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

Montabaur, 12. Mai 2025

1&1 AG

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12.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2134592

 
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2134592  12.05.2025 CET/CEST

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

1&1 AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

17.04.2025 / 15:14 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die 1&1 AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations-en#e-tabs-id-reports


17.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2118360  17.04.2025 CET/CEST

1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

1&1 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

03.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


250312017503_00-0.jpg
1&1 AG Montabaur ISIN DE0005545503 / WKN 554 550 Eindeutige Kennung des Ereignisses: 1U1052025oHV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 14. Mai 2025, um 11:00 Uhr in der Alte Oper
Opernplatz 1, Mozartsaal,
60313 Frankfurt am Main. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar. Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2024 in Höhe von EUR 790.531.868,35 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024
dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.299.649 dividendenberechtigte Stückaktien)

EUR

8.814.982,45
Vortrag auf neue Rechnung EUR 781.716.885,90

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 465.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 19. Mai 2025, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026, und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor:

a)

Die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie – sofern eine solche erfolgt – für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026 gewählt.

b)

Die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Es ist zu erwarten, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz noch im weiteren Verlauf dieses Jahres in Kraft treten wird. Es ist daher davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die 1&1 AG verpflichtet sein wird, für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und prüfen zu lassen.

Über die vorstehenden Punkte 5.a) und 5.b) soll jeweils gesondert abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Vorschläge frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Das derzeitig geltende Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der 1&1 AG wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2024 mit einer Zustimmungsquote von 94,09 % gebilligt. Die derzeitig geltende, in § 14 der Satzung der 1&1 AG enthaltene Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 mit einer Zustimmungsquote von 99,95 % beschlossen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich des Prüfvermerks ist ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich des Prüfvermerks wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat nach den Vorgaben des § 87a AktG beschlossenen und der Hauptversammlung vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Die Hauptversammlung der 1&1 hat am 16. Mai 2024 das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit einer Zustimmungsquote von 94,09 % gebilligt. Der Aufsichtsrat der 1&1 AG hat dieses Vergütungssystem fortentwickelt. Er hat dieses fortentwickelte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 1&1 AG am 25. März 2025 für den Abschluss von Vorstandsdienstverträgen (einschließlich solcher Regelungen in Vorstandsdienstverträgen, die nach der Billigung durch die Hauptversammlung gelten sollen) beschlossen. Dieses fortentwickelte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 zugänglich. Das Vergütungssystem wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dieses Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung

Nach § 113 Absatz 3 Aktiengesetz ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen.

Die derzeitig geltende, in § 14 der Satzung der 1&1 AG enthaltene Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 mit einer Zustimmungsquote von 99,95 % beschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung der derzeit geltenden, in § 14 der Satzung der 1&1 AG niedergelegten, Vergütungsregelungen sowie des von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 beschlossenen Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu der Einschätzung gelangt, dass diese auch zukünftig beibehalten werden sollen.

Die derzeit gültige Satzung der 1&1 AG mit der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat in § 14 der Satzung sowie das von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 beschlossene System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der 1&1 AG sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Das von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 beschlossene System und die in § 14 der Satzung der 1&1 AG enthaltene Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden bestätigt.

9.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der 1&1 AG hat am 16. Mai 2023 den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 8 durch Einfügung eines neuen § 15a Abs. 1 in die Satzung der 1&1 AG ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2025 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten werden.

Auch wenn mit Ausnahme der Hauptversammlungen während der COVID-Pandemie alle Hauptversammlungen der 1&1 AG als Präsenz-Hauptversammlungen abgehalten wurden und dies auch künftig geplant ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch künftig virtuell abzuhalten, grundsätzlich beibehalten werden sollte.

Um eine sach- und interessengerechte Entscheidung im Einzelfall zu ermöglichen, ist beabsichtigt, den Vorstand weiterhin zu ermächtigen, im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll; der Aufsichtsratsvorsitzende soll in diese Entscheidung mit eingebunden werden. Von der Ermächtigung soll der Vorstand in Ausnahmesituationen, in denen eine Präsenzveranstaltung nicht rechtssicher oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchführbar sein sollte (beispielsweise in künftigen Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen), Gebrauch machen können, um erforderliche Hauptversammlungsbeschlüsse, wie zum Beispiel zur Gewinnverwendung und Ausschüttung einer Dividende, sowie sonstige im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sinnvolle Beschlüsse herbeizuführen.

Dabei soll der gesetzlich mögliche Ermächtigungszeitraum von fünf Jahren erneut nicht voll ausgeschöpft, sondern wie zuvor auf zwei Jahre begrenzt werden.

Der Vorstand wird bei seiner jeweiligen Entscheidung in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden sorgfältig abwägen, welches Format für die Durchführung der Hauptversammlung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Dabei wird der Vorstand insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Einschätzungen aus dem Aktionärskreis, die konkrete Tagesordnung der jeweiligen Hauptversammlung, Aspekte des Gesundheitsschutzes, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigen. Dabei wird er auch berücksichtigen, dass es Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten geben kann, bei denen eine persönliche Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten geeigneter sein kann als ein virtuelles Format.

Sofern der Vorstand sich für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden sollte, wird er darauf achten, dass dabei die Aktionärsrechte, insbesondere das Fragerecht der Aktionäre, in mindestens dem gleichen Umfang ausgeübt werden können wie in Präsenzversammlungen, ohne Vorabeinreichung von Fragen.

Die derzeit gültige Satzung der 1&1 AG ist ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar. Die derzeit gültige Satzung der 1&1 AG wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

§ 15a Abs. 1 der Satzung der 1&1 AG, der zurzeit wie folgt lautet,

„(1)

Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2025 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten werden. Die Regelungen dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Falle einer virtuellen Hauptversammlung, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.“

wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Der Vorstand ist – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2027 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten werden. Die Regelungen dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Falle einer virtuellen Hauptversammlung, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.“

10.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH

Die A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH mit Sitz in Montabaur – eine hundertprozentige, unmittelbare Tochtergesellschaft der 1&1 AG – und die 1&1 AG haben am 21. März 2025 einen Beherrschungsvertrag geschlossen.

Der Beherrschungsvertrag wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH und der Hauptversammlung der 1&1 AG geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH hat dem Beherrschungsvertrag bereits am 21. März 2025 zugestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Dem Beherrschungsvertrag zwischen der 1&1 AG und der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH mit Sitz in Montabaur vom 21. März 2025 wird zugestimmt.

Wesentlicher Inhalt des Beherrschungsvertrags

Der Beherrschungsvertrag zwischen der 1&1 AG und der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt:

1.

Die A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH als abhängige Gesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der 1&1 AG als herrschendem Unternehmen.

2.

Die 1&1 AG hat das Recht, der Geschäftsführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen, die die Geschäftsführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH zu befolgen hat.

3.

Die 1&1 AG hat ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH.

4.

Die 1&1 AG ist verpflichtet, entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

5.

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor

a)

bei der Veräußerung, Einbringung oder Abtretung von Anteilen an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH durch die 1&1 AG;

b)

bei Verlust der Mehrheit der Stimmrechte aus der Beteiligung an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH durch die 1&1 AG;

c)

bei Wegfall der Stellung der 1&1 AG als Alleingesellschafterin der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH;

d)

bei Verschmelzung oder Spaltung der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH;

e)

bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse;

f)

bei Liquidation der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH;

g)

bei der Umwandlung oder Sitzverlegung der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH in der Weise, dass sie danach nicht mehr Partei eines Beherrschungsvertrages sein können;

h)

bei der Beteiligung eines außenstehenden Gesellschafters gemäß § 307 AktG an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH; oder

i)

bei einer Börseneinführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH.

Darüber hinaus hat die 1&1 AG das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die Anerkennung der umsatzsteuerlichen Organschaft im Sinne der maßgebenden steuerrechtlichen Vorschriften – gleich aus welchen Gründen – versagt wird oder entfällt.

Eine Prüfung des Beherrschungsvertrags durch einen Vertragsprüfer ist entbehrlich, da sich alle Anteile an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH in der Hand der 1&1 AG befinden.

Der Vorstand der 1&1 AG und die Geschäftsführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß § 293a AktG erstattet, in dem der Vertrag rechtlich und wirtschaftlich näher erläutert und begründet wird.

Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der 1&1 AG unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 der Beherrschungsvertrag zwischen der 1&1 AG und der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH, die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte und Konzernlageberichte der 1&1 AG für die letzten drei Geschäftsjahre, der gemeinsame Bericht des Vorstands der 1&1 AG und der Geschäftsführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH nach § 293a AktG und die Jahresabschlüsse der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

11.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrag mit der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH

Die A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH mit Sitz in Montabaur – eine hundertprozentige, unmittelbare Tochtergesellschaft der 1&1 AG – und die 1&1 AG haben am 21. März 2025 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Der Gewinnabführungsvertrag wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH und der Hauptversammlung der 1&1 AG geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag bereits am 21. März 2025 zugestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der 1&1 AG und der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH mit Sitz in Montabaur vom 21. März 2025 wird zugestimmt.

Wesentlicher Inhalt des Gewinnabführungsvertrags:

Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der 1&1 AG und der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt:

1.

Die A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH als Organgesellschaft verpflichtet sich während der Vertragsdauer, erstmals ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem der Vertrag wirksam wird, ihren ganzen nach den jeweiligen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn, der sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Vertrags ergibt, unter Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die 1&1 AG als Organträgerin abzuführen.

2.

Die Organträgerin ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der Organgesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung findet Anwendung.

3.

Die A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH als Organgesellschaft kann mit Zustimmung der 1&1 AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der 1&1 AG aufzulösen und als Gewinn abzuführen beziehungsweise gemäß § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vor Inkrafttreten des Vertrages gebildeten Gewinnrücklagen und -vorträgen ist ausgeschlossen.

4.

Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns und auf Verlustausgleich sind ab dem Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH bis zu ihrer Erfüllung entsprechend §§ 352, 353 HGB zu verzinsen.

5.

Die Verpflichtung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH als Organgesellschaft zur Abführung des Gewinns bzw. der 1&1 AG als Organträgerin zum Verlustausgleich ist spätestens mit Ablauf von drei Monaten nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH zu erfüllen.

6.

Die 1&1 AG als Organträgerin kann im laufenden Geschäftsjahr unter Beachtung von Kapitalerhaltungsvorschriften unverzinsliche Vorschüsse auf eine ihr für das Geschäftsjahr voraussichtlich zustehende Gewinnabführung beanspruchen, soweit die Liquidität der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH die Zahlung solcher Vorschüsse zulässt. Entsprechend kann auch die A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH unverzinsliche Vorschüsse auf einen an sie für das Geschäftsjahr voraussichtlich auszugleichenden Jahresfehlbetrag verlangen, soweit sie solche Vorschüsse mit Rücksicht auf ihre Liquidität benötigt.

7.

Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH als Organgesellschaft wirksam und gilt rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird.

8.

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung auf einen Zeitpunkt der zumindest fünf Zeitjahre (60 Monate) nach dem Beginn des Geschäftsjahres der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH liegt, in dem der Vertrag wirksam geworden ist. Der Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

(a)

der Veräußerung, Einbringung oder Abtretung von Anteilen an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH durch die 1&1 AG,

(b)

Verlust der Mehrheit der Stimmrechte aus der Beteiligung an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH durch die 1&1 AG,

(c)

Wegfall der Stellung der 1&1 AG als Alleingesellschafterin der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH,

(d)

der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH,

(e)

der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse,

(f)

der Umwandlung oder Sitzverlegung der 1&1 AG oder der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH in der Weise, dass sie danach nicht mehr Partei eines Gewinnabführungsvertrags sein können,

(g)

der Beteiligung eines außenstehenden Gesellschafters nach § 307 AktG an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH oder

(h)

einer Börseneinführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH. Als wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Vertrags gilt insbesondere auch wenn ein anderer in der jeweils geltenden Fassung der Körperschaftsteuerrichtlinie (derzeit: R 14.5 Abs. 6 KStR 2015) als wichtig anerkannter Grund eintritt. Darüber hinaus hat die 1&1 AG das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen und/oder der gewerbesteuerlichen Organschaft im Sinne der maßgebenden steuerrechtlichen Vorschriften – gleich aus welchen Gründen – versagt wird oder entfällt.

Eine Prüfung des Gewinnabführungsvertrages durch einen Vertragsprüfer ist entbehrlich, da sich alle Anteile an der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH in der Hand der 1&1 AG befinden.

Der Vorstand der 1&1 AG und die Geschäftsführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß § 293a AktG erstattet, in dem der Vertrag rechtlich und wirtschaftlich näher erläutert und begründet wird.

Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der 1&1 AG unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 der Gewinnabführungsvertrag zwischen der 1&1 AG und der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH, die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte und Konzernlageberichte der 1&1 AG für die letzten drei Geschäftsjahre, der gemeinsame Bericht des Vorstands der 1&1 AG und der Geschäftsführung der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH nach § 293a AktG und die Jahresabschlüsse der A1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

I. Weitere Angaben und Hinweise
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 1&1 AG insgesamt 176.764.649 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 176.764.649. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 465.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2025 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

 

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zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.

Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. April 2025 (24:00 Uhr) (Nachweisstichtag, sog. Record Date) beziehen und der Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2025 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Den Anforderungen an den Nachweis genügt auch ein Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens am 7. Mai 2025 (24:00 Uhr) werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder Intermediäre noch Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigt werden.

Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf kann der Gesellschaft auch unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

 

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übermittelt werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die Gesellschaft hält für die Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit.

Eine Vollmacht kann auch im Internet über den passwortgeschützten Internetservice unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Dienstag, den 13. Mai 2025 (24:00 Uhr) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Vollmachten sind vorzugsweise über den passwortgeschützten Internetservice unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Beschlussvorschlägen ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Dienstag, den 13. Mai 2025 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

 

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E-Mail: 1und1@linkmarketservices.eu

oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und deren Vertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eine ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben.

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen wollen, werden gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 oder das ihnen gemeinsam mit der Eintrittskarte und den Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden. Das Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar.

II. Rechte der Aktionäre

(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1, § 293g Abs. 3 AktG)
1.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 13. April 2025 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen:

 

1&1 AG
Vorstand
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 zur Verfügung.

2.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 29. April 2025 (24:00 Uhr) zugegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 zugänglich gemacht.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer etwaigen Begründung ist folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ausschließlich maßgeblich:

 

1&1 AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Telefax: +49 (0)6181 412-183
E-Mail: ir@1und1.de

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 zur Verfügung.

3.

Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern Gegenstand der Tagesordnung), Abschlussprüfern und/oder und Prüfern für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu machen.

Solche Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 127 AktG, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 29. April 2025 (24:00 Uhr) zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 zugänglich gemacht.

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ausschließlich maßgeblich:

 

1&1 AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Telefax: +49 (0)6181 412-183
E-Mail: ir@1und1.de

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 zur Verfügung.

4.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der 1&1 AG ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025.

5.

Auskunftsrecht nach § 293g Abs. 3 AktG

Nach § 293g Abs. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils des Beherrschungsvertrags bzw. Gewinnabführungsvertrags zu geben.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 293g Abs. 3 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025.

III. Informationen und Unterlagen;
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2025 abrufbar. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und, sofern erforderlich, in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.

IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Die 1&1 AG verarbeitet im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte mit Zugangskennung und Passwort zum passwortgeschützten Internetservice sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die 1&1 AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.

Weitergabe von Daten

Wir beauftragen zur Abwicklung unserer Hauptversammlung auch externe Dienstleister sowie konzernverbundene Unternehmen. Diese erhalten von der Gesellschaft und den Depotbanken nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Soweit sie Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, sind sie für uns im Wege einer Auftragsverarbeitung gemäß den Maßgaben von Art. 28 DS-GVO tätig.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der 1&1 AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG, soweit die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter darin aufgeführt werden) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar.

Speicherdauer

Die 1&1 AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Betroffenenrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Kontakt

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der 1&1 AG unter:

 

1&1 AG
Konzerndatenschutzbeauftragte
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
E-Mail-Adresse: ir@1und1.de

Weitere Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sind auf der Internetseite der 1&1 AG unter https://www.1und1.ag/datenschutz einsehbar.

 

Montabaur, im April 2025

1&1 AG

– Der Vorstand –



03.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2111442  03.04.2025 CET/CEST

1&1 bestätigt vorläufiges Ergebnis 2024 und veröffentlicht Prognose 2025

1&1 bestätigt vorläufiges Ergebnis 2024 und veröffentlicht Prognose 2025

1&1 AG / Schlagwort(e): Prognose/Jahresergebnis
1&1 bestätigt vorläufiges Ergebnis 2024 und veröffentlicht Prognose 2025

25.03.2025 / 18:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 bestätigt vorläufiges Ergebnis 2024 und veröffentlicht Prognose 2025

 

Montabaur, 25. März 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) bestätigt ihr vorläufiges Ergebnis 2024 (Adhoc 13. Februar 2025) und veröffentlicht die Prognose für das Geschäftsjahr 2025. Die Ergebnisprognose bleibt deutlich hinter den Markterwartungen zurück und das Cash-Capex fällt höher aus.

Prognose 2025

1&1 erwartet aufgrund weiterhin leicht erhöhter Kündigungsaussprachen im Zusammenhang mit der bis Jahresende laufenden Migration aller Mobilfunkkunden auf das neue 1&1 Netz 2025 einen stabilen Vertragsbestand sowie einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau (2024: 3.303,1 Mio. EUR).

Das EBITDA soll um ca. 3,4 % auf ca. 571 Mio. EUR (2024: 590,8 Mio. EUR) zurückgehen.

Dieser Rückgang basiert auf einem geringeren EBITDA im operativen Segment Access, welches ca. 836 Mio. EUR (2024: 856,1 Mio. EUR) betragen soll. Der EBITDA-Rückgang resultiert aus dem Auslaufen des National Roaming-Vertrags mit Telefónica, der alle 5 Jahre Einmalzahlungen vorsieht, die aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden. Die kommerziell für 1&1 gleichwertige National Roaming-Vereinbarung mit Vodafone sieht solche Einmalzahlungen nicht vor. Die Nutzung des Vodafone-Netzes wird EBITDA-wirksam in den Vorleistungskosten erfasst. Insofern ergibt sich aufgrund des Wechsels zu Vodafone keine Veränderung beim EBIT – der Belastung des EBITDA steht die Entlastung bei Abschreibungen in gleicher Höhe gegenüber.

Das EBITDA im Segment 1&1 Mobilfunknetz wird gegenüber dem Vorjahr unverändert bei ca. -265 Mio. EUR (2024: -265,3 Mio. EUR) erwartet. Darin enthalten sind ca. -100 Mio. € Aufwendungen für die Kundenmigration sowie für Netzvorleistungen, die nach der vollständigen Migration aller Kunden ab 2026 entfallen.

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) soll ca. 450 Mio. EUR betragen (2024: 290,6 Mio. EUR).

 

Montabaur, 25. März 2025

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio werden Breitbandanschlüsse angeboten, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf regionalen Netzen von City Carriern und der Deutschen Telekom basieren.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.

 

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2023 der 1&1 AG auf den Seiten 59, 60 zur Verfügung.

 




Kontakt:
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@1und1.de


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25.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2106244

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2106244  25.03.2025 CET/CEST

Entscheidung zur Frequenzvergabe

Entscheidung zur Frequenzvergabe

1&1 AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Sonstiges
Entscheidung zur Frequenzvergabe

24.03.2025 / 13:49 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Entscheidung zur Frequenzvergabe

Montabaur, 24. März 2025. Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Entscheidung zur Bereitstellung der ab Januar 2026 zur Verfügung stehenden Low- und Mid-Band-Frequenzen bekanntgegeben. Diese basiert in den wesentlichen Punkten auf dem im Mai 2024 veröffentlichten Konsultationsentwurf und sieht eine Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte für Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica vor.

Die Verlängerung ist mit der Verpflichtung verbunden, dass Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica, 1&1 einen Teil des ihnen zur Verfügung stehenden Low-Band-Spektrums zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen. Um dies zu erreichen, verpflichtet die Behörde die etablierten Netzbetreiber zu fairen Verhandlungen mit 1&1. Sollte 1&1 bis zum 01. Januar 2026 keine Nutzung von Low-Band-Frequenzen gewährt werden, behält die Bundesnetzagentur sich vor, diese anzuordnen.

„Um in den Verhandlungen für den Zugang zu den wichtigen Frequenzen unterhalb von 1 GHz keine Zeit zu verlieren, gehen wir unmittelbar auf Telekom, Vodafone und Telefónica zu. Wichtig ist, dass auch wir eine ausreichend große Frequenzmenge nutzen können, um unsere mehr als 12 Millionen Kundinnen und Kunden angemessen zu versorgen. Wir sind zuversichtlich, dass dies gelingen wird und vertrauen auf faire Angebote sowie die Unterstützung der BNetzA. Unabhängig davon darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Verlängerung großer Frequenzmengen einer einseitigen Subventionierung unserer drei Wettbewerber gleichkommt. Diese muss spätestens bei der nächsten Frequenzvergabe mit analogen Regeln für uns als vierten Netzbetreiber kompensiert werden, um nachhaltigen Wettbewerb auf Augenhöhe zu ermöglichen“, so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG.

In der 5G-Auktion 2019 legte 1&1 den Grundstein für das vierte Mobilfunknetz in Deutschland und ersteigerte erstes Funkspektrum im Wert von über einer Milliarde Euro. Heute betreibt 1&1 das europaweit erste Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie – unabhängig von dominierenden Netzwerkausrüstern wie HUAWEI und bereit für Anwendungen in Echtzeit. Das 1&1 O-RAN wächst Tag für Tag. Bereits heute zählt es mehr als sechs Millionen Kunden. Bis zum Ende des Jahres werden mehr als 12 Millionen Kunden das 1&1 Mobilfunknetz nutzen.

  

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet das Unternehmen Breitbandanschlüsse an, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel basieren sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung/ Smart Home, Online-Storage, Video-on-Demand und IPTV.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.

Pressekontakt
Thomas Kahmann
Mail: presse@1und1.de
 



24.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2105140

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2105140  24.03.2025 CET/CEST

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

1&1 AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

26.02.2025 / 12:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die 1&1 AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations-en#e-tabs-id-reports


26.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Internet: www.1und1.AG

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2090559  26.02.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2090559&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

1&1 mit vorläufigem Ergebnis 2024: Starkes Ergebniswachstum im operativen Geschäft, ungeplant hohe Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz belasten das Konzernergebnis

1&1 mit vorläufigem Ergebnis 2024:  Starkes Ergebniswachstum im operativen Geschäft, ungeplant hohe Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz belasten das Konzernergebnis

1&1 AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
1&1 mit vorläufigem Ergebnis 2024: Starkes Ergebniswachstum im operativen Geschäft, ungeplant hohe Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz belasten das Konzernergebnis

13.02.2025 / 21:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1&1 mit vorläufigem Ergebnis 2024:

Starkes Ergebniswachstum im operativen Geschäft, ungeplant hohe Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz belasten das Konzernergebnis


Montabaur, 13. Februar 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2024.

1&1 konnte im Geschäftsjahr 2024 die Zahl der Kundenverträge um 130.000 auf 16,39 Mio. Verträge steigern. Das Wachstum basierte auf 190.000 neu gewonnenen Mobile Internet-Verträgen, deren Bestand sich Ende 2024 auf 12,44 Mio. belief. Gleichzeitig ging die Zahl der Breitband-Anschlüsse um 60.000 auf 3,95 Mio. Anschlüsse zurück.

Der margenstarke Service-Umsatz wuchs im Geschäftsjahr 2024 um 1,8 % auf 3,30 Mrd. EUR (FY 2023: 3.243,2 Mio. EUR), während sich der margenschwache Hardware-Umsatz auf 761,2 Mio. EUR (FY 2023: 853,5 Mio. EUR) reduzierte. Insgesamt ging der Umsatz um -0,8 % auf 4.064,3 Mio. EUR zurück (FY 2023: 4.096,7 Mio. EUR).

Umsatz und Ergebnis wurden durch die Auswirkungen eines vorübergehenden Ausfalls des neuen 1&1 Mobilfunknetzes im Mai 2024 sowie damit einhergehenden erhöhten Kündigungsaussprachen außerplanmäßig belastet. Außerdem war die geplante Migration von Bestandskunden auf das 1&1 Mobilfunknetz aufgrund einer unerwarteten Unterdimensionierung einzelner Netzbestandteile vorübergehend stark eingeschränkt und konnte erst im vierten Quartal 2024 wieder umfangreich aufgenommen werden. Damit konnten die im Geschäftsjahr 2024 erwarteten Einsparungen aus der Migration von bestehenden Kundenverträgen (auf Wholesale-Basis) auf das 1&1 Mobilfunknetz nur zu kleinen Teilen realisiert werden. Darüber hinaus entstanden temporär höhere Aufwendungen für die Beseitigung von in der Folge des Netzausfalls festgestellten Kapazitätsengpässen.

Die Verhandlungen mit dem für den Netzausfall und die Unterdimensionierung verantwortlichen Ausbaupartner, die zu Entschädigungszahlungen führen sollen, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Aus heutiger Sicht werden die Verhandlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen und es wird vor der am 27. März 2025 geplanten Veröffentlichung der Geschäftszahlen 2024 voraussichtlich noch nicht zu einer Einigung kommen.

Während das EBITDA im operativen Segment Access im Geschäftsjahr 2024 wie prognostiziert um 8,9 % auf 856,1 Mio. EUR (FY 2023: 786,2 Mio. EUR) wuchs, erhöhten sich gleichzeitig die Anlaufkosten des 1&1 Mobilfunknetzes aufgrund der vorgenannten Ergebnisbelastungen sowie stärker als erwartet gestiegener Aufwendungen für den Ausbau des Mobilfunknetzes auf -265,3 Mio. EUR (FY 2023: -132,4 Mio. EUR). In dieser Position sind ca. 14 Mio. EUR periodenfremde Aufwendungen aus nachträglichen Rechnungen für Zusatzleistungen beim Netzaufbau aus 2022 und 2023 enthalten. Insgesamt ging das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 deutlich auf 590,8 Mio. EUR zurück, bzw. auf 604,8 Mio. EUR ohne Berücksichtigung der periodenfremden Aufwendungen (FY 2023: 653,8 Mio. EUR).

Das Investitionsvolumen vor Leasing (Capex) fiel aufgrund von Phasing-Effekten deutlich niedriger als geplant aus und belief sich 2024 auf 353,4 Mio. EUR. Davon wurden infolge von Abrechnungsverzögerungen 290,6 Mio. EUR gezahlt (Cash Capex FY 2023: 295,6 Mio. EUR).

 

Vorläufige Kennzahlen nach IFRS – Vergleich 2023 vs. 2024

in Mio. EUR FY 2023 FY 2024 Veränderung
Umsatz
davon Service-Umsatz
4.096,7
3.243,2
4.064,3
3.303,1
-0,8 %
+1,8 %
EBITDA
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
653,8
786,2
-132,4
590,8
856,1
-265,3
-9,6 %
+8,9 %
 
       
Kundenverträge in Mio. 16,26 16,39 +0,8 %

 

Der vollständige Bericht ist ab dem 27. März 2025 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

Montabaur, 13. Februar 2025

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio werden Breitbandanschlüsse angeboten, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf regionalen Netzen von City Carriern und der Deutschen Telekom basieren.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.

 

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der 1&1 AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2023 der 1&1 AG auf den Seiten 59, 60 zur Verfügung.



Ende der Insiderinformation

13.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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56410 Montabaur
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2086187  13.02.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2086187&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Wechsel im Vorstand der 1&1 AG

Wechsel im Vorstand der 1&1 AG

1&1 AG / Schlagwort(e): Personalie
Wechsel im Vorstand der 1&1 AG

02.01.2025 / 12:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wechsel im Vorstand der 1&1 AG

Sascha D’Avis wird neuer CFO der 1&1 AG

Markus Huhn scheidet zum Jahresende 2024 aus


Montabaur, 2. Januar 2025. Zum 31. Dezember 2024 ist Markus Huhn (56), Chief Financial Officer (CFO) der 1&1 AG, auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand des Unternehmens ausgeschieden. Markus Huhn ist seit mehr als 30 Jahren bei 1&1 tätig gewesen, davon 17 Jahre als CFO in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Seine im April 2023 übernommene Position im Vorstand der United Internet AG wird Herr Huhn weiterhin begleiten.

Kurt Dobitsch, Aufsichtsratsvorsitzender der 1&1 AG: „Ich bedanke mich persönlich sowie im Namen des Aufsichtsrats bei Herrn Huhn für die langjährige und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bedauern seine Entscheidung, respektieren aber selbstverständlich seinen Wunsch. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn Huhn alles Gute. Herr Huhn hat im Vorstand der 1&1 AG für das Unternehmen wichtige strategische Themen sehr erfolgreich begleitet und vorangetrieben.“

Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG, betont: „Ich bedanke mich bei Herrn Huhn für die vielen Jahre der immer außergewöhnlich guten und sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit bei 1&1. Persönlich freue ich mich auf die Fortsetzung unserer Zusammenarbeit in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands der United Internet AG. Für seine Leistungen und Erfolge, insbesondere im Rahmen des Mergers von 1&1 und Drillisch sowie der anschließenden Integration bedanke ich mich sehr herzlich, ebenso für sein nachhaltiges Wirken und sein Engagement für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden.“

Als Nachfolger von Markus Huhn ist Sascha D‘Avis (49), bisher Finanzvorstand der 1&1 Telecommunication SE und CFO der 1&1 Mobilfunk GmbH in den Vorstand der 1&1 AG berufen worden. Herr D‘Avis hat nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre 2001 seine berufliche Karriere im Controlling von Griesson – de Beukelaer begonnen. Seit 2004 ist Herr D’Avis in unterschiedlichen Leitungsfunktionen im Finanzbereich des 1&1 Konzerns tätig.

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio werden Breitbandanschlüsse angeboten, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf regionalen Netzen von City Carriern und der Deutschen Telekom basieren.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.
 

Pressekontakt
Thomas Kahmann
Mail: presse@1und1.de



02.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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1&1 in den ersten 9 Monaten 2024 mit operativem Wachstum

1&1 in den ersten 9 Monaten 2024 mit operativem Wachstum

1&1 AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
1&1 in den ersten 9 Monaten 2024 mit operativem Wachstum

12.11.2024 / 07:33 CET/CEST
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1&1 in den ersten 9 Monaten 2024 mit operativem Wachstum

  • + 90.000 Kundenverträge auf 16,35 Mio.
  • + 2,5 % Service-Umsatz auf 2.478,7 Mio. EUR
  • + 7,7 % EBITDA operativ auf 630,1 Mio. EUR
  • – 9,4 % EBITDA gesamt auf 463,0 Mio. EUR
  • Prognose 2024: Service-Umsatz konkretisiert, EBITDA und Cash-Capex bestätigt

Montabaur, 12. November 2024 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) konnte in den ersten neun Monaten 2024 die Zahl ihrer Kundenverträge im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 90.000 auf 16,35 Mio. Verträge steigern. Das Wachstum basierte auf 130.000 neu gewonnenen Mobile Internet-Verträgen, deren Bestand sich zum Ende der ersten neun Monate 2024 auf 12,38 Mio. belief (+20.000 in Q3/2024). Gleichzeitig reduzierte sich die Zahl der Breitbandkunden um 40.000 auf 3,97 Mio. Anschlüsse (-20.000 in Q3/2024). Für das 4. Quartal wird eine ähnliche Entwicklung bei Breitbandanschlüssen erwartet wie im 3. Quartal, während die Zahl der Mobilfunkverträge stärker als in Q3/2024 wachsen soll.

Der margenstarke Service-Umsatz wuchs in den ersten neun Monaten 2024 um 2,5 % auf 2.478,7 Mio. EUR (9M 2023: 2.418,9 Mio. EUR), während der margenschwache Hardware-Umsatz auf 538,5 Mio. EUR (9M 2023: 612,9 Mio. EUR) zurückging. Insgesamt lag der Umsatz mit 3.017,2 Mio. EUR (9M 2023: 3.031,8 Mio. EUR) um 0,5 % unter dem Vorjahreszeitraum.

Das EBITDA im operativen Segment Access legte in den ersten neun Monaten 2024 um 7,7 % auf 630,1 Mio. EUR (9M 2023: 584,9 Mio. EUR) zu. Gleichzeitig erhöhten sich die Anlaufkosten des 1&1 Mobilfunknetzes auf -167,1 Mio. EUR (9M 2023: -73,8 Mio. EUR), darin enthalten ca. -14 Mio. EUR periodenfremde Aufwendungen. Das gesamte EBITDA der 1&1 AG reduzierte sich um 9,4 % auf 463,0 Mio. EUR (9M 2023: 511,1 Mio. EUR).

Auf Basis des geringeren EBITDA sowie gestiegener Abschreibungen, insbesondere infolge des Ende 2023 erfolgten Starts der mobilen Dienste im 1&1 Mobilfunknetz in Höhe von -175,5 Mio. EUR (9M 2023: -147,4 Mio. EUR), verringerte sich das EBIT auf 287,5 Mio. EUR (9M 2023: 363,7 Mio. EUR). Damit einhergehend belief sich das Ergebnis je Aktie (EPS) in den ersten neun Monaten 2024 auf 1,11 EUR (9M 2023: 1,44 EUR).

Das Investitionsvolumen (Cash-Capex) lag in den ersten neun Monaten 2024 bei 70,8 Mio. EUR (9M 2023: 133,8 Mio. EUR).

Ausblick 2024

Die 1&1 AG konkretisiert ihre Umsatzprognose und erwartetet nunmehr einen Anstieg des Service-Umsatzes auf ca. 3,31 Mrd. EUR (bislang: ca. 3,33 Mrd. EUR; 2023: 3,243 Mrd. EUR). Gleichzeitig bestätigt die Gesellschaft ihre Ergebnisprognose 2024: Das EBITDA im operativen Segment Access soll unverändert um ca. 9 % auf ca. 860 Mio. EUR (2023: 786,2 Mio. EUR) zulegen, während sich die erwarteten Anlaufkosten beim 1&1 Mobilfunknetz weiterhin auf ca. -174 Mio. EUR belaufen (2023: -132,4 Mio. EUR) –

 darin enthalten ca. 14 Mio. EUR periodenfremde Aufwendungen. Insgesamt soll das EBITDA 2024 unverändert auf ca. 686 Mio. EUR (2023: 653,8 Mio. EUR) steigen.

Beim Investitionsvolumen (Cash-Capex) geht die Gesellschaft weiterhin von rund 460 Mio. EUR aus (2023: 295,6 Mio. EUR).

 

Kennzahlen nach IFRS – Vergleich 9M 2023 vs. 9M 2024

in €m 9M 2023 9M 2024 Veränderung
Umsatz
davon Service-Umsatz
3.031,8
2.418,9
3.017,2
2.478,7
-0,5 %
+2,5 %
EBITDA
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
511,1
584,9
-73,8
463,0
630,1
-167,1
-9,4 %
+7,7 %
 
EBIT
davon Segment Access
davon Segment 1&1 Mobilfunknetz
363,7
471,9
-108,2
287,5
516,6
-229,1
-21,0 %
+9,5 %
 
       
Gewinn je Aktie in € 1,44 1,11 -22,9 %
       
Kundenverträge in Mio. 16,11 16,35 +1,5 %

 

Diese Mitteilung ist ab dem 12. November 2024 auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar.

https://www.1und1.ag/investor-relations#meldungen-berichte-praesentationen

 

 

Montabaur, 12. November 2024

 

1&1 AG

Der Vorstand

 

 

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.

1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio werden Breitbandanschlüsse angeboten, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie auf regionalen Netzen von City Carriern und der Deutschen Telekom basieren.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.



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2027295  12.11.2024 CET/CEST

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1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

1&1 AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
1&1 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

31.10.2024 / 12:05 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Hiermit gibt die 1&1 AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations#e-tabs-id-berichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024
Ort: https://www.1und1.ag/investor-relations-en#e-tabs-id-reports


31.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2010113  31.10.2024 CET/CEST

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