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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
15.06.2026LS telcom AGLS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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02.06.2026LS telcom AGLS telcom AG bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor und gewinnt Walter Denk als künftigen CEO
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02.06.2026LS telcom AGLS telcom AG: Aufsichtsrat bestellt Herrn Walter Denk zum Mitglied des Vorstands und bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor
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04.05.2026LS telcom AGLS telcom AG: Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG verstorben
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30.01.2026LS telcom AGLS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2026 in www.LStelcom.com/hv2026 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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15.01.2026LS telcom AGLS telcom AG: Roland Götz verlässt den Vorstand der LS telcom AG
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18.12.2025LS telcom AGLS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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08.12.2025LS telcom AGLS telcom mit stabilem Umsatz und deutlicher Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr 2024/2025
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19.08.2025LS telcom AGLS telcom AG: Anpassung der Umsatz- und EBIT-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025
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16.06.2025LS telcom AGLS telcom veröffentlicht Halbjahreszahlen 2024/2025
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12.06.2025LS telcom AGLS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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24.03.2025LS telcom AGLS telcom erhält bedeutende Aufträge aus der Golfregion
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11.02.2025LS telcom AGLS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2025 in www.LStelcom.com/hv2025 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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20.12.2024LS telcom AGLS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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06.12.2024LS telcom AGLS telcom veröffentlicht die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023/2024
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LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

15.06.2026 / 15:46 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die LS telcom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 18.06.2026
Ort: https://www.lstelcom.com/de/investor-relations/finanzberichte/


15.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Internet: www.LStelcom.com

 
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2346360  15.06.2026 CET/CEST

LS telcom AG bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor und gewinnt Walter Denk als künftigen CEO

LS telcom AG bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor und gewinnt Walter Denk als künftigen CEO

LS telcom AG / Schlagwort(e): Personalie
LS telcom AG bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor und gewinnt Walter Denk als künftigen CEO

02.06.2026 / 11:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LS telcom AG bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor und gewinnt Walter Denk als künftigen CEO

Lichtenau, 02.06.2026 – Der Aufsichtsrat der LS telcom AG stellt frühzeitig und im Einvernehmen mit dem amtierenden Vorstandsvorsitzenden die Weichen für einen geordneten Übergang an der Spitze des Unternehmens. Mit Walter Denk wird ein international erfahrener Manager in den Vorstand berufen, der im Juni 2027 den Vorstandsvorsitz übernehmen soll. Der Mitgründer und langjährige Vorstandsvorsitzende Dr. Georg Schöne begleitet den Übergang und steht der Gesellschaft bis zum 30.09.2028 weiter als Vorstandsmitglied zur Verfügung.

Die Eckpunkte im Überblick

  • Der Aufsichtsrat verlängert den Vorstandsvertrag mit Dr. Georg Schöne, Mitbegründer der LS telcom AG, bis zum 30.09.2028.
  • Walter Denk wird mit Wirkung zum 08.06.2026 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Die Bestellung sieht die Übernahme des Vorstandsvorsitz im Juni 2027 vor.
  • Herr Dr. Georg Schöne legt den Vorstandsvorsitz im Juni 2027 auf eigenen Wunsch und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat nieder und bleibt anschließend bis zum 30.09.2028 als Vorstandsmitglied an Bord, um den Übergang zu begleiten.

Eine prägende Unternehmerlaufbahn

Dr. Georg Schöne gründete 1992 gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Dr. Manfred Lebherz die LS telcom Firmengruppe. Aus dieser Idee formten sie einen global tätigen Hidden Champion in den Bereichen Funktechnologie und Funkfrequenz-Management. Seit der Gründung vor mehr als drei Jahrzehnten war Dr. Georg Schöne in der Geschäftsführung und – nach dem Börsengang im Jahr 2001 – im Vorstand der Gesellschaft tätig, zuletzt als Vorstandsvorsitzender.

Auf eigenen Wunsch und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat legt Dr. Georg Schöne im Juni 2027 sein Mandat als Vorstandsvorsitzender nieder und wird danach bis zum Ende seines Vorstandsterms als CTO mitwirken, um so einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. 

Dr. Schöne hat die Entwicklung der Gesellschaft durch seinen unerbittlichen Einsatz maßgeblich geprägt und gestaltet. Der Aufsichtsrat spricht ihm dafür seinen tiefsten Dank und seine uneingeschränkte Anerkennung aus.

„Dr. Georg Schöne hat die LS telcom Gruppe über drei Jahrzehnte aus einer Idee zu einem global tätigen Technologieführer geformt. Dass er diesen Übergang selbst aktiv mitgestaltet und dem Unternehmen bis 2028 als Vorstand erhalten bleibt, ist Ausdruck genau jener Verantwortung, die ihn immer ausgezeichnet hat. Dafür gebührt ihm unser allergrößter Dank“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Mario Lebherz.

Walter Denk übernimmt 2027 den Vorstandsvorsitz

Der Aufsichtsrat bestellt Walter Denk mit Wirkung zum 08.06.2026 für drei Jahre zum Mitglied des Vorstands der LS telcom AG. Die Bestellung sieht vor, dass Walter Denk im Juni 2027 den Vorsitz des Vorstands (CEO) übernimmt.

Walter Denk ist ein international erfahrener CEO und Führungspersönlichkeit mit mehreren Stationen in den Bereichen Telekommunikation, Infrastruktur, Software und Deep Tech. Er war unter anderem drei Jahre CEO bei 1&1 Versatel und leitete zuletzt als CEO das Technologie-Startup DeepUp. Zuvor war er Vorsitzender der Geschäftsführung bei Avaya und Comparex in Deutschland sowie in verschiedenen Führungspositionen bei der Deutschen Telekom und T-Systems. Seine besondere Expertise liegt im Aufbau leistungsfähiger Vertriebs- und Organisationsstrukturen, in der Umsetzung nachhaltiger Wachstumsstrategien sowie in der Führung komplexer Transformations- und Skalierungsprozesse in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Mario Lebherz: „Mit dieser frühzeitig geregelten Nachfolge sichern wir Kontinuität und öffnen zugleich das nächste Kapitel. Die Beherrschung des elektromagnetischen Spektrums entscheidet weltweit zunehmend über die Handlungsfähigkeit von Streitkräften und den Schutz kritischer Infrastruktur. Auf diesem Feld ist LS telcom als deutsches Technologieunternehmen mit Kunden in über 100 Ländern hervorragend positioniert. Mit Walter Denk gewinnen wir eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die dieses Potenzial konsequent nutzen und in eine nachhaltig erfolgreiche Entwicklung übersetzen wird.“

Walter Denk: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Team die nächste Wachstumsphase der LS telcom AG zu gestalten, nationale und internationale Marktpotenziale weiter auszubauen und die starke technologische Basis des Unternehmens erfolgreich in die Zukunft zu führen.“

Dr. Georg Schöne, CEO der LS telcom AG: „Vor mehr als drei Jahrzehnten haben mein Gründungspartner Dr. Manfred Lebherz und ich eine spannende Reise begonnen. Nun kommt die Zeit, die Reiseführung schrittweise zu übergeben und die nächste Phase unseres Unternehmens einzuleiten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Walter Denk – mit ihm haben wir eine herausragende Persönlichkeit gewonnen, um die nächste Phase des Wachstums von LS telcom erfolgreich zu gestalten.“


Kontakt:
Katrin Bleich
Investor Relations
IR@LStelcom.com
Fon: +49 7227 9535-600
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02.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Unternehmen: LS telcom AG
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Deutschland
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WKN: 575440
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EQS News ID: 2337984

 
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2337984  02.06.2026 CET/CEST

LS telcom AG: Aufsichtsrat bestellt Herrn Walter Denk zum Mitglied des Vorstands und bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor

LS telcom AG: Aufsichtsrat bestellt Herrn Walter Denk zum Mitglied des Vorstands und bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor

LS telcom AG / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Vorstand
LS telcom AG: Aufsichtsrat bestellt Herrn Walter Denk zum Mitglied des Vorstands und bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor

02.06.2026 / 10:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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LS telcom AG: Aufsichtsrat bestellt Herrn Walter Denk zum Mitglied des Vorstands und bereitet geordneten Übergang im Vorstandsvorsitz vor

Lichtenau, 02.06.2026 – Der Aufsichtsrat der LS telcom AG mit Sitz in Lichtenau (WKN 575440) hat heute beschlossen, Herrn Walter Denk mit Wirkung zum 08.06.2026 zum weiteren Mitglied des Vorstands der LS telcom AG zu bestellen. Die Bestellung erfolgt für eine Dauer von drei Jahren. 

Herr Denk soll nach einer planmäßigen Einarbeitungs- und Übergangsphase von 12 Monaten im Juni 2027 zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) der LS telcom AG ernannt werden.

Zudem hat der Aufsichtsrat heute beschlossen, die Amtszeit von Herrn Dr. Georg Schöne – derzeitiger Vorstandsvorsitzender (CEO) der LS telcom AG – bis zum Ablauf des 30.09.2028 zu verlängern. Herr Dr. Georg Schöne soll den Vorstandsvorsitz im Juni 2027 an Herrn Denk übergeben und bis zum Ablauf des 30.09.2028 als Mitglied des Vorstands zur Verfügung stehen.

Damit stellt der Aufsichtsrat frühzeitig einen geordneten und reibungslosen Übergang sowie die Nachfolge im Vorstand sicher.

Bis zum planmäßigen Ausscheiden von Herrn Roland Götz, COO der LS telcom AG, aus dem Vorstand zum 30.09.2026 erhöht sich die Zahl der Vorstandsmitglieder vorübergehend von zwei auf drei Mitglieder.


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Katrin Bleich
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02.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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EQS News ID: 2337676

 
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2337676  02.06.2026 CET/CEST

LS telcom AG: Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG verstorben

LS telcom AG: Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG verstorben

LS telcom AG / Schlagwort(e): Sonstiges
LS telcom AG: Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG verstorben

04.05.2026 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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LS telcom AG: Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG verstorben

Lichtenau, 04.05.2026 – Mit großer Trauer gibt die LS telcom AG bekannt, dass Herr Dr. Winfried Holtermüller, der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, unerwartet verstorben ist.
Bis zur Wahl eines Nachfolgers wird der Aufsichtsrat kommissarisch vom stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Winfried Lieber, geleitet.


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Katrin Bleich
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04.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Telefon: +49 (0)7227 / 9535 – 600
Fax: +49 (0)7227 / 9535 – 605
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2320890

 
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2320890  04.05.2026 CET/CEST

LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2026 in www.LStelcom.com/hv2026 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2026 in www.LStelcom.com/hv2026 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2026 in www.LStelcom.com/hv2026 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.01.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440
(ISIN: DE0005754402) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG)


Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 12. März 2026 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können an der virtuellen Hauptversammlung am 12. März 2026 ab 10:00 Uhr (MEZ) im Internet unter

www.LStelcom.com/hv2026

durch elektronische Zuschaltung teilnehmen und ihre Rechte mittels elektronischer Kommunikation über das HV-Online-Portal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2026

zur Verfügung steht. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt dabei ausschließlich über Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lage- und Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024/2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr

Auf der Internetseite der Gesellschaft

www.LStelcom.com

unter den Menüpunkten „Über uns“ – „Investor Relations“ – „Hauptversammlung“ sind ab der Einberufung dieser Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30. September 2025), der zusammengefasste Lage- und Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025) veröffentlicht und auch während der laufenden Hauptversammlung abrufbar.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Der festgestellte Jahresabschluss weist einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 5.430.047,15 aus. Dieser Bilanzverlust ist gesetzlich zwingend auf neue Rechnung vorzutragen. Es ist daher keine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitglieds des Vorstands einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitglieds des Aufsichtsrats einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025

Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen und diesen der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der LS telcom AG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden und diese formelle Prüfung mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs.1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen.

Das bisherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. März 2022 gebilligt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat in mehreren Sitzungen, zuletzt am 22. Januar 2026, unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs.1 AktG und der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022 das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands überprüft, weiterentwickelt und ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen, das mit Wirkung für die Zeit ab dem 1. Oktober 2026 gelten soll.

Dieses neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wird der Hauptversammlung zur billigenden Beschlussfassung gemäß § 120a Abs. 1 AktG vorgelegt.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich. Ferner wird das Vergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dieses Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder zu billigen.

7. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss ausreichend ist.

Das bisherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Gesellschaft verankert und wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 10. März 2022 festgelegt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.

Das zu beschließende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung zur bestätigenden Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass sich das Vergütungssystem des Aufsichtsrats bewährt hat und deshalb beibehalten werden soll.

Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich. Ferner wird das Vergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dieses Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und der Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 18. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse bis spätestens bis sechs Tage vor der Hauptversammlung, also den 5. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, zugehen:

LS telcom AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.

Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Dies bedeutet, dass Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts haben.

Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.

2. Elektronische Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (virtuelle Hauptversammlung). Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder deren Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung möglich.

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich über das HV-Online-Portal der Gesellschaft elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten, diese im Livestream verfolgen sowie weitere Aktionärsrechte elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.

Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich.

Aktionäre erhalten nach ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weitere Informationen.

3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte oder Briefwahl

a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung in Verbindung mit § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtvordruck des HV-Tickets, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ferner können Vollmachtsformulare unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/hv2026

heruntergeladen werden.

Wird ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere von § 135 AktG erfasste Institution oder Person bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere von § 135 AktG erfasste Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 11. März 2026 um 18:00 Uhr MEZ unter der folgenden Adresse zugehen:

LS telcom AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/hv2026

vorgenommen werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung.

Mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch Bevollmächtigte nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Das Stimmrecht für von Bevollmächtigten vertretene Aktionäre kann über Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation oder Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

b) Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können im Wege der elektronischen Kommunikation auch über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/hv2026

bevollmächtigt werden. Per Internet können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt an der Abstimmung nicht teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.

c) Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals unter

www.LStelcom.com/hv2026

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Kommunikation kann bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Auch im Fall der elektronischen Kommunikation sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Stimmabgabe im Wege der elektronischen Kommunikation bedienen.

4. Rechte der Aktionäre nach §§ 118a, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 130a, 131 AktG

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich unter der folgenden Adresse an die Gesellschaft zu richten:

Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau

Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der virtuellen Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 9. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3; Abs. 2 Satz 1 AktG). § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 S. 3, 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

www.LStelcom.com/hv2026

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt spätestens bis zum 25. Februar 2026, 24.00 Uhr MEZ, der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

LS telcom AG
Investor Relations
Frau Luisa Schlenker
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
E-Mail: IR@LStelcom.com

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach §126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Stellungnahmen von Aktionären zur Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1-4; Abs. 6 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, über das HV-Online-Portal unter

www.LStelcom.com/hv2026

im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die eingereichten Stellungnahmen werden allen Aktionären bis spätestens Samstag, 7. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich gemacht.

Rederecht in der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären und deren Bevollmächtigten wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt. Für die Redebeiträge ist das von der Gesellschaft angebotene HV-Online-Portal unter

www.LStelcom.com/hv2026

im Wege der Videokommunikation zu verwenden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AktG, das Auskunftsverlangen nach § 131 Absatz 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Absatz 1d AktG sowie weitere Fragen nach § 131 Absatz 1e AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Auskunftsrecht – Fragen vor der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, 1a, 1c AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können bis Sonntag, 8. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft. Fragen der Aktionäre müssen der Gesellschaft im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugehen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Die Gesellschaft wird alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen den Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich machen und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung beantworten.

Die Gesellschaft wird alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen bis Dienstag, 10. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, beantworten und die Fragen sowie die dazugehörigen Auskünfte den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich machen.

Bericht des Vorstands gemäß § 118a S. 2 Nr. 5 AktG

Den Aktionären wird der Bericht des Vorstands oder dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens Mittwoch, 4. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2026

zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht – Nachfragen und Fragen während der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, 1d, 1e AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die in der Hauptversammlung elektronisch über das HV-Online-Portal zugeschaltet sind, können während der virtuellen Hauptversammlung Nachfragen zu allen vor und in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten des Vorstandes stellen. Zudem können jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär und dessen Bevollmächtige während der Versammlung Fragen zu Sachverhalten stellen, die sich erst nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Fragerechts vor der Hauptversammlung, also nach Sonntag, dem 8. März 2026, 24:00 Uhr MEZ, ergeben haben. Diese Fragen können auch im Rahmen eines Redebeitrags gestellt werden.

Es ist geplant, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegt, dass Fragen und Nachfragen in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation gestellt werden können. Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Wird einem elektronisch der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär oder Bevollmächtigten eine Auskunft verweigert, so kann dieser im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal seine Frage und den Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, übermitteln und diese in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufnehmen lassen.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre oder deren Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 S. 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal während der Hauptversammlung übermitteln können.

Erklärung Widerspruch

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die in der Hauptversammlung elektronisch über das HV-Online-Portal zugeschaltet sind, haben die Möglichkeit, in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, ab dem Beginn der Hauptversammlung und bis zu deren Schließung über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2026

einreicht.

5. Weitergehende Informationen

Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter:

www.LStelcom.com/hv2026

6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.817.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben.

Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.817.000 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 5.793.000 Aktien stimmberechtigt.

7. Hinweis zum Datenschutz

Alles zum Thema Datenschutz bei der LS telcom AG, insbesondere die Angaben zur Informationspflicht gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden Sie auf unserer Internetseite unter:

www.LStelcom.com/hv2026

 

Lichtenau, im Januar 2026

Der Vorstand der LS telcom AG



30.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: http://www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2268936  30.01.2026 CET/CEST

LS telcom AG: Roland Götz verlässt den Vorstand der LS telcom AG

LS telcom AG: Roland Götz verlässt den Vorstand der LS telcom AG

LS telcom AG / Schlagwort(e): Personalie
LS telcom AG: Roland Götz verlässt den Vorstand der LS telcom AG

15.01.2026 / 11:36 CET/CEST
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Lichtenau, Baden-Württemberg, 15. Januar 2026

Roland Götz verlässt den Vorstand der LS telcom AG
 
  • Entscheidung von Roland Götz aus persönlichen und privaten Gründen – im besten gegenseitigen Einvernehmen
  • Vertrag endet am 30.09.2026
  • Aufsichtsrat startet Prozess für eine geeignete Nachfolge

Lichtenau,15. Januar 2026 – Roland Götz, Mitglied des Vorstands der LS telcom AG, hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass er seinen Vorstandsvertrag mit Laufzeit bis zum 30.09.2026 auf eigenen Wunsch nicht verlängern und aus dem Vorstand der LS telcom AG ausscheiden wird. Seine Aufgaben wird Roland Götz bis zum Ende der Amtszeit unverändert mit vollem Engagement wahrnehmen. 
Nach 26 Jahren Tätigkeit als Vorstandsmitglied (Chief Operating Officer) in der LS telcom Gruppe und 32 Jahren Zugehörigkeit zum Unternehmen möchte Roland Götz in Zukunft mehr Zeit mit seiner Familie verbringen.
Roland Götz wird nach Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft in beratender Funktion zur Seite stehen um einen geordneten Übergang und Kontinuität zu unterstützen.
Der Aufsichtsrat dankt Roland Götz für seinen langjährigen, weit über das Erwartbare hinaus gehenden Einsatz und wünscht ihm für seine persönliche Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Er hat in den letzten 26 Jahren die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft entscheidend mitgeprägt.
Um eine geeignete Nachfolge rechtzeitig sicherzustellen, startet der Aufsichtsrat zeitnah den Prozess zur Neubesetzung des Vorstandspostens.



Kontakt:
Luisa Schlenker
Investor Relations
IR@LStelcom.com
Fon: +49 7227 9535-600
Fax: +49 7227 9535-605


15.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Telefon: +49 (0)7227 / 9535 – 600
Fax: +49 (0)7227 / 9535 – 605
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
WKN: 575440
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2260676

 
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2260676  15.01.2026 CET/CEST

LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

18.12.2025 / 09:59 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die LS telcom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 19.12.2025
Ort: https://www.lstelcom.com/de/investor-relations/finanzberichte/


18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Internet: www.LStelcom.com

 
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2248286  18.12.2025 CET/CEST

LS telcom mit stabilem Umsatz und deutlicher Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr 2024/2025

LS telcom mit stabilem Umsatz und deutlicher Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr 2024/2025

LS telcom AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
LS telcom mit stabilem Umsatz und deutlicher Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr 2024/2025

08.12.2025 / 10:54 CET/CEST
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LS telcom mit stabilem Umsatz und deutlicher Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr 2024/2025


Lichtenau, 08.12.2025 – Die LS telcom AG (WKN: 575 440 / ISIN: DE0005754402), führender Anbieter von Software- und Systemlösungen für Spektrum-Management, veröffentlicht die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024/2025.

  • Umsatz mit EUR 36,6 Mio. unverändert zum Vorjahr (i. V. EUR 36,9 Mio.).
  • EBIT steigt auf TEUR 722 (i. V. EUR -2,3 Mio.): Umfangreiches Maßnahmenpaket zur Kostensenkung führt zu Einsparungen von EUR 4,1 Mio.  
  • Veröffentlichung der Prognose für 2025/2026: Umsatz von EUR 37,0 Mio. bis EUR 42,0 Mio. sowie EBIT von TEUR 400 bis EUR 1,6 Mio. erwartet.


Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2024/2025 weiterhin geprägt durch volatiles Marktumfeld

Im Geschäftsjahr 2024/2025 erzielte LS telcom einen im Vergleich zum Vorjahr stabilen Umsatz von EUR 36,6 Mio. (i. V. EUR 36,9 Mio.). Der Umsatz lag damit innerhalb der korrigierten Prognosespanne von EUR 35,5 Mio. bis EUR 38,5 Mio. Stabilisierend wirkten sich Projekte in Afrika, im mittleren Osten sowie in Südostasien auf die Umsatzentwicklung aus. Einige Projekte konnten aufgrund benötigter Genehmigungen noch nicht umgesetzt werden und sind in das neue Geschäftsjahr verschoben. Insgesamt konnte eine Zunahme der Nachfrage festgestellt werden, wodurch sich der vertraglich gesicherte Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahrs im Konzern mit EUR 36,4 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 31,4 Mio. deutlich erhöht.

Umfangreiches Maßnahmenpaket zur Kostensenkung führen zur Rückkehr in die Gewinnzone

LS telcom konnte durch ein restriktives Kostenmanagement sowie durch die Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpaketes zur Steigerung der Effizienz die Kosten um insgesamt EUR 4,1 Mio. reduzieren. Damit ist LS telcom im Geschäftsjahr 2024/2025 in die Gewinnzone zurückgekehrt und erzielte ein EBIT von TEUR 722 (i. V. EUR -2,3 Mio.). Das EBIT lag innerhalb des korrigierten EBIT-Prognosekorridors von TEUR -950  bis EUR 1,1 Mio.

Erfolgreiche Markteinführung von SPECTRAemo – eine innovative Lösung für Kommunikation und Einsatzplanung im militärischen Bereich

Technologien von LS telcom werden für verschiedene Anwendungen im Bereich Verteidigung genutzt. Systempartner von LS telcom sind Verteidigungsministerien, Streitkräfte, Sicherheitsbehörden und Rüstungsunternehmen. Die Lösungen der LS telcom Gruppe werden dabei insbesondere in den Bereichen Planung und Verwaltung umfangreicher Frequenzressourcen, zur Erstellung elektromagnetischer Lagebilder, in der Aufklärung oder zum Schutz kritischer Infrastrukturen eingesetzt.

Im Geschäftsjahr 2024/2025 konnte LS telcom erfolgreich ihre neue, innovative Softwarelösung SPECTRAemo zur Marktreife führen. Die Software-Plattform stattet Streitkräfte mit fortschrittlichen Planungsfunktionen für die gesamte elektromagnetische Umgebung aus. Dadurch wird eine störungsfreie und sichere Kommunikation gewährleistet und zudem die schnelle Simulation verschiedener Einsatzszenarien, Analysen der aktuellen Lagebilder, Planungen von Einsätzen sowie die Simulation und Planung von Drohnenoperationen ermöglicht. Das System wird bereits von mehreren Streitkräften getestet. Die SPECTRAemo-Plattform unterstreicht die Innovationskraft der LS telcom Gruppe und sollte in den nächsten Jahren deutlich zum Wachstum beitragen.

Gesunde Entwicklung im Geschäftsjahr 2025/2026 erwartet

Auf Konzern-Ebene erwartet LS telcom für das Geschäftsjahr 2025/2026 eine stabile Entwicklung und prognostiziert einen Umsatz in der Bandbreite von EUR 37,0 Mio. bis EUR 42,0 Mio. und einen Korridor für das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 400 bis EUR 1,6 Mio.



Kontakt:
Luisa Schlenker
Investor Relations
IR@LStelcom.com
Fon: +49 7227 9535-600
Fax: +49 7227 9535-605


08.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Unternehmen: LS telcom AG
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Deutschland
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Internet: www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
WKN: 575440
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2241734

 
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2241734  08.12.2025 CET/CEST

LS telcom AG: Anpassung der Umsatz- und EBIT-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025

LS telcom AG: Anpassung der Umsatz- und EBIT-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025

LS telcom AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
LS telcom AG: Anpassung der Umsatz- und EBIT-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025

19.08.2025 / 14:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LS telcom AG: Anpassung der Umsatz- und EBIT-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025

 

Lichtenau, 19.08.2025 – Der Vorstand der LS telcom AG passt die am 06.12.2024 veröffentlichte Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025 an.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich die Prognose, einen Umsatz in der Spanne von EUR 41,0 Mio. bis 46,0 Mio. sowie ein Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) in einer Spanne von TEUR 800 bis EUR 1,9 Mio. zu erzielen, nicht mehr erreichen lässt.

Nach seiner gegenwärtigen Einschätzung erwartet der Vorstand der LS telcom AG nunmehr einen Konzern-Umsatz im Korridor von EUR 35,5 Mio. bis EUR 38,5 Mio. und ein Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) in der Spanne von TEUR -950 bis EUR 1,1 Mio.

Die Anpassung der Prognose ist im Wesentlichen auf Verzögerungen bei zwei großen Projekten zurückzuführen. Dabei wurden für ein Projekt die notwendigen Budgetfreigaben noch nicht erteilt. Beim zweiten Projekt liegen die Ursachen der Verzögerungen in geopolitischen Herausforderungen. Dadurch lassen sich die Projekte entgegen den ursprünglichen Planungen nicht mehr im Geschäftsjahr 2024/2025 realisieren.  

Aus heutiger Sicht rechnet der Vorstand damit, dass die Ursachen für die Projektverzögerungen beseitigt werden können. Entsprechend erwartet der Vorstand den Start der Projekte im Geschäftsjahr 2025/2026.

 

Kontakt:
Katrin Bleich
Investor Relations
IR@LStelcom.com
Fon: +49 7227 9535-600
Fax: +49 7227 9535-605


Ende der Insiderinformation

19.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Telefon: +49 (0)7227 / 9535 – 600
Fax: +49 (0)7227 / 9535 – 605
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
WKN: 575440
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2185872

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2185872  19.08.2025 CET/CEST

LS telcom veröffentlicht Halbjahreszahlen 2024/2025

LS telcom veröffentlicht Halbjahreszahlen 2024/2025

LS telcom AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
LS telcom veröffentlicht Halbjahreszahlen 2024/2025

16.06.2025 / 11:06 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Lichtenau, Baden-Württemberg, 16. Juni 2025

 

LS telcom AG: Veröffentlichung der Zahlen für das erste Geschäftshalbjahr 2024/2025

 

Lichtenau, 16.06.2025 – Die LS telcom AG (WKN: 575 440 / ISIN: DE0005754402), führender Anbieter von Software- und Systemlösungen für Spektrum-Management, veröffentlicht die Ergebnisse für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024/2025.

  • Umsatz mit EUR 17,7 Mio. unverändert im Vergleich zum Vorjahr (i. V. EUR 17,6 Mio.)
  • Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) verbessert bei EUR -0,6 Mio. (i. V. EUR -1,4 Mio.)
  • Auftragsbestand wächst deutlich um 28 % auf EUR 40,1 Mio. (30.09.2024: EUR 31,4 Mio.)
  • Bestätigung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025

In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 erzielte LS telcom einen Umsatz von EUR 17,7 Mio. und lag damit auf Vorjahresniveau (i. V. EUR 17,6 Mio.). Das Investitionsverhalten öffentlicher Auftraggeber blieb zurückhaltend – beeinflusst durch eine schwache wirtschaftliche Dynamik in wichtigen Märkten sowie priorisierte Haushaltsmittel für Innere Sicherheit und Verteidigung. Zusätzlich führten politische Unsicherheiten in Deutschland ab Herbst 2024 zu Verzögerungen bei Vergaben und Exportfreigaben. Im zweiten Quartal des Geschäftshalbjahres konnte der Auftragseingang erfreulich gesteigert werden, was eine solide Basis für eine höhere Zufakturierung von Umsatzerlösen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres schafft.

Das EBIT verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf EUR -0,6 Mio. (i. V. EUR -1,4 Mio.). Treiber der Ergebnisverbesserung war insbesondere ein striktes Kostenmanagement. LS telcom hat den Einsatz von Fremddienstleistern reduziert und die Personalaufwendungen optimiert. Aus diesen Maßnahmen werden auch im zweiten Geschäftshalbjahr weitere positive Effekte erwartet.

 

Deutliche Steigerung des Auftragsbestands von +28 % auf EUR 40,1 Mio. – vielversprechende Pipeline im Bereich Verteidigung

Bereits im vergangenen Geschäftsjahr hat LS telcom die Organisation technologisch und vertrieblich noch stärker auf den Bereich Verteidigung ausgerichtet. Der Fokus liegt dabei auf integrierten Lösungen zur Planung, Analyse und Koordinierung von Funkinfrastrukturen. Ergänzt wird das Portfolio durch standardisierte und kundenspezifische Systeme der elektronischen Kampfführung (ESM/ECM) zur Funkaufklärung und Abwehr funktechnischer Bedrohungen – auch mit mobilen und drohnengestützten Plattformen. Für die Spektrumkoordination wird die militärische Software mySPECTRA for Defense eingesetzt.

In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 ist es gelungen, zwei Aufträge im mittleren Osten mit einem Volumen von mehr als sechs Millionen Euro im Bereich elektronische Aufklärung und elektronische Abwehr zu gewinnen. Zudem sind mehrere vielversprechende Projekte im Bereich Verteidigung in der Pipeline.

Darüber hinaus konnte die bewährte Partnerschaft mit dem Amsterdamer Flughafen Schiphol durch den Abschluss eines neuen, langfristigen Vertrags über Spektrum-Management-Services erfolgreich fortgesetzt werden.

Insgesamt stieg der Auftragsbestand gegenüber dem Stichtag 30.09.2024 um beachtliche 28 % und lag zum 31.03.2025 bei EUR 40,1 Mio.

 

Bestätigung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025

LS telcom geht davon aus, im zweiten Geschäftshalbjahr 2024/2025 eine deutliche Steigerung von Umsatz und EBIT im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 realisieren zu können. Aus dem hohen Auftragsbestand erwartet die Gesellschaft eine starke Zunahme der realisierten und begonnen Projekte und der damit verbundenen Fakturierung der Umsatzerlöse. Zudem dürften sich die eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen auch im zweiten Geschäftshalbjahr positiv auf das Ergebnis auswirken.

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025, einen Umsatz in der Bandbreite von EUR 41,0 Mio. und EUR 46,0 Mio. sowie ein EBIT in dem Korridor von EUR 0,8 Mio. bis EUR 1,9 Mio. zu erzielen, wird bestätigt.

Ende

 

IR-Kontakt: Luisa Schlenker, + 49 7227 9535-600, IR@LStelcom.com

 

Zum LS telcom Konzern

Der LS telcom Konzern ist ein international führendes Software- und Dienstleistungsunternehmen im Bereich Telekommunikation und Spektrum-Management. Als Anbieter von integrierten Software- und Messtechnik-Systemlösungen und kompetenter Berater arbeitet LS telcom hauptsächlich für Regulierungsbehörden und Funknetzbetreiber. Für die rund 300 Mitarbeitenden gehören damit Umstellungen auf digitalen Polizeifunk oder landesweite Neuplanungen zur Einführung des digitalen Fernsehens gleichermaßen zum Geschäft. Das 1992 gegründete Unternehmen hat seinen Sitz im badischen Lichtenau. Zum LS telcom Konzern gehören Tochtergesellschaften und Beteiligungen in allen wesentlichen Märkten, u. a. in Australien, Frankreich, Großbritannien, Indien, Kanada, Südafrika, in den USA und im Mittleren Osten. Seit 2001 ist LS telcom als Aktiengesellschaft an den deutschen Wertpapierbörsen notiert.

Mehr Informationen unter www.LStelcom.com



16.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2155748  16.06.2025 CET/CEST

LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

12.06.2025 / 12:39 CET/CEST
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Hiermit gibt die LS telcom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 16.06.2025
Ort: https://www.lstelcom.com/de/investor-relations/finanzberichte/


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2154398  12.06.2025 CET/CEST

LS telcom erhält bedeutende Aufträge aus der Golfregion

LS telcom erhält bedeutende Aufträge aus der Golfregion

LS telcom AG / Schlagwort(e): Auftragseingänge
LS telcom erhält bedeutende Aufträge aus der Golfregion

24.03.2025 / 12:16 CET/CEST
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Lichtenau, Baden-Württemberg, 24. März 2025

LS telcom erhält bedeutende Aufträge aus der Golfregion im Bereich Electronic Warfare
 

Mit zwei neuen Aufträgen aus der Golfregion stärkt LS telcom ihre Rolle als Partner für Electronic Warfare. Während ein Projekt ein System-Upgrade bei einem Bestandskunden umfasst, beinhaltet das andere die Lieferung eines neuen Systems zur elektronischen Aufklärung und Abwehr bei einem Neukunden.

Lichtenau, 24.03.2025 – Die LS telcom AG hat einen bedeutenden Auftrag eines Kunden aus der Golfregion erhalten. Dieser umfasst die Erweiterung und Modernisierung bereits vorhandener Hardware und Software im Bereich der Elektronischen Kampfführung (Electronic Warfare, EW). Ziel ist es, die elektronischen Fähigkeiten zur frühzeitigen Erkennung von Bedrohungen weiter auszubauen. Ergänzend beinhaltet der Auftrag Komponenten für elektronische Gegenmaßnahmen (sogenanntes „Jamming“).

Wenige Tage zuvor erhielt die französische Tochtergesellschaft LS telcom SAS einen weiteren Militärauftrag aus der Golfregion. Dabei handelt es sich um die Ausstattung eines Neukunden mit modernsten Electronic Warfare Komponenten zur elektronischen Aufklärung und Abwehr.

Das gesamte Auftragsvolumen beider Projekte beläuft sich auf über 6 Millionen Euro. Die Umsetzung wird voraussichtlich innerhalb von 18 Monaten erfolgen, sobald die entsprechenden Exportgenehmigungen vorliegen.

Die gewonnenen Projekte bestätigen die strategische Ausrichtung von LS telcom im Verteidigungsbereich und unterstreichen die internationale Nachfrage nach Technologien zur elektronischen Lageerfassung und Schutzmaßnahmen im Frequenzspektrum.

 

Über LS telcom

LS telcom ist ein weltweit führender Anbieter von Technologien und Beratungsleistungen zur effizienten Nutzung von Funkfrequenzen im zivilen und militärischen Sektor. Unser Fokus liegt auf der Optimierung des Frequenzmanagements und der Frequenznutzung, um störungsfreie, zuverlässige und sichere Funkdienste in allen Märkten zu gewährleisten.

Das Portfolio im militärischen Bereich umfasst integrierte Lösungen zur Planung, Analyse, Überwachung und Einsatzkoordinierung von Funkinfrastrukturen. Ergänzend dazu umfasst das Angebot sowohl standardisierte als auch kundenspezifisch optimierte Systeme im Bereich der elektronischen Kampfführung (Electronic Warfare), darunter Electronic Support Measures (ESM) und Electronic Counter Measures (ECM). Diese Systeme dienen der Funkaufklärung – mit stationären, mobilen, portablen sowie drohnenbasierten Plattformen – sowie der Abwehr funktechnischer Bedrohungen durch gezielte Störmaßnahmen, beispielsweise zum Schutz vor Angriffen im Landesinneren, etwa beim Konvoischutz.

Für die Koordination von Funkspektren und Kommunikationsabläufen wird die speziell für militärische Anwendungen entwickelte Softwarelösung mySPECTRA for Defense eingesetzt, die auch bereits  bei den Streitkräften in Australien sowie innerhalb der NATO zur Anwendung kommt.

Zu unseren Kunden in über 100 Ländern zählen Militär, Sicherheitsdienste, zivile Regulierungsbehörden, Mobilfunk-, Betriebs- und Rundfunknetzbetreiber, Ministerien, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Unternehmen aus den Bereichen Verkehr, Transport, Versorgung und Industrie.

LS telcom verfügt über ein weltweites Netz von insgesamt 13 Niederlassungen und hat daneben Partnerfirmen und Repräsentanzen in vielen Ländern. Der Hauptsitz der LS telcom AG befindet sich in Lichtenau, Baden, Deutschland. Seit 2001 ist die LS telcom AG an der Deutschen Börse unter der ISIN DE 0005754402 notiert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.LStelcom.com



Kontakt:
Luisa Schlenker
Investor Relations
IR@LStelcom.com
Fon: +49 7227 9535-600
Fax: +49 7227 9535-605


24.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2105122  24.03.2025 CET/CEST

LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2025 in www.LStelcom.com/hv2025 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2025 in www.LStelcom.com/hv2025 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2025 in www.LStelcom.com/hv2025 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.02.2025 / 15:04 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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250212003528_00-0.jpg
LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440
ISIN: DE0005754402 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 20. März 2025 um 10 Uhr
(Mitteleuropäische Zeit – MEZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung ein.
 
250212003528_00-1.jpg
Einladung
zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung ANGABEN GEMÄSS § 125 AKTIENGESETZ IN VERBINDUNG
MIT TABELLE 3 DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2012


A. Inhalt der Mitteilung

1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der LS telcom AG am 20. März 2025
(Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: LStelcomHV25)
2. Art der Mitteilung Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
(Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: NEWM)


B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN DE0005754402
2. Name des Emittenten LS telcom AG


C. Angaben zur Hauptversammlung

1. Datum der Hauptversammlung 20. März 2025
(Im Format gem. EU-DVO: 20250320)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr MEZ
(Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: 09:00 UTC)
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
(Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung Ort der HV im Sinne des Aktiengesetzes: Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau. Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.
URL zum virtuellen Versammlungsort: www.LStelcom.com/hv2025
5. Aufzeichnungsdatum (Record Date) 26. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ
(Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: 20250226, 23:00 Uhr (UTC))
6. Uniform Resource Locator (URL) www.LStelcom.com/hv2025


Blöcke D bis F

Weitere Informationen über

1.

die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D),

2.

die Tagesordnung (Block E) sowie

3.

die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F)

sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.LStelcom.com/hv2025 zu finden.


Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können an der virtuellen Hauptversammlung am 20. März 2025 ab 10:00 Uhr (MEZ) im Internet unter www.LStelcom.com/hv2025 durch elektronische Zuschaltung teilnehmen und ihre Rechte mittels elektronischer Kommunikation über das HV-Online-Portal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 zur Verfügung steht. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt dabei ausschließlich über Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2024, des zusammengefassten Lage- und Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023/2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das am 30.09.2024 abgelaufene Geschäftsjahr

Auf der Internetseite der Gesellschaft www.LStelcom.com unter den Menüpunkten „Über uns“ – „Investor Relations“ – „Hauptversammlung“ sind ab der Einberufung dieser Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2024), der zusammengefasste Lage- und Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024) veröffentlicht und auch während der laufenden Hauptversammlung abrufbar.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Der festgestellte Jahresabschluss weist einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 8.359.986,21 aus. Dieser Bilanzverlust ist gesetzlich zwingend auf neue Rechnung vorzutragen. Es ist daher keine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitglieds des Vorstands einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitglieds des Aufsichtsrats einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

4.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über das vorausgegangene Geschäftsjahr erstellen und diesen der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben.

Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der LS telcom AG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden und diese formelle Prüfung mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu billigen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Winfried Holtermüller und Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Herr Dr. Winfried Holtermüller steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Dies macht eine Neuwahl erforderlich.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor:

1)

Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt HP Legal Tax Consulting, Stuttgart

2)

Herr Mario Lebherz, Technologieinvestor, Berlin

Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen derzeit keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr.

Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Herr Mario Lebherz ist der Sohn des wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Beide Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

Der Lebenslauf von Herrn Dr. Winfried Holtermüller wird wiedergegeben wie folgt:

 

Rechtsanwalt

 

Persönliche Daten

•

geb. 7. April 1960

•

Wohnort: Stuttgart

 
Ausgeübter Beruf und Werdegang
• 1980: Studium Rechtswissenschaft und Philosophie an der Universität Freiburg
• 1997: Eintritt in die Kanzlei „Schelling & Partner“, Stuttgart
• Seit 2000: Mitglied des Aufsichtsrats und Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG
• 2018: Gründung der Kanzlei HP Legal Tax Consulting

Der Lebenslauf von Herrn Mario Lebherz wird wiedergegeben wie folgt:

 

Technologieinvestor

 

Persönliche Daten

•

geb. 02. Februar 1987

•

Wohnort: Berlin

 
Ausgeübter Beruf und Werdegang
• 2007 – 2011: Studium Volks- und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Tübingen (Bachelor of Science in International Economics); Auslandsaufenthalt American University Beirut
• 2011 – 2013: Masterstudium in International Management ESCO Europe Paris/Berlin (Master of Science und Master of Grand École)
• 2013 – 2016: Mitgründer, CFO/CPO des Softwareunternehmens CarJump / Free2Move, Berlin
• 2016 – 2018: Venture Partner beim Technologieinvestor Atlantic Labs, Berlin
• 2016 – 2021: Managing Director bei Atlantic Food Labs, Berlin
• Seit 2022: Managing Partner beim Technologieinvestor Magnetic Capital, Berlin

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziff. C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Die Wahl von Herrn Dr. Winfried Holtermüller erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Wahl von Herrn Mario Lebherz erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Ferner gibt die Gesellschaft bekannt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. Die Wahlen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung stattfinden.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung; Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung hat am 16. März 2023 den Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die entsprechende Regelung in § 14 Abs. 7 der Satzung wurde am 25. Mai 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Ermächtigung gilt für Hauptversammlungen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dieser Eintragung abgehalten werden. Sie läuft somit am 25. Mai 2025 aus.

Mit Blick auf diese positiven Erfahrungen und den Anspruch der Gesellschaft, in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine führende Rolle einzunehmen, soll der Vorstand erneut die Möglichkeit erhalten, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, in der die Aktionäre ihre Teilnahmerechte ohne Aufwand für An- und Abreise, somit effizient und ressourcenschonend, ausüben können. Es soll daher eine neue Ermächtigung des Vorstands beschlossen und § 14 Abs. 7 der Satzung entsprechend neu gefasst werden.

Die neue Ermächtigung soll für die im Gesetz (§ 118a Abs. 3 AktG) vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen gelten.

Künftig soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Hauptversammlung der Gesellschaft in virtueller Form abgehalten werden soll. Hierbei wird der Vorstand die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre beachten und gegeneinander abwägen, unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Aktionärsrechte, aber auch des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, des Aufwands und der Kosten.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 Abs. 7 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst:

„7. Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung im Handelsregister stattfindende Hauptversammlungen.“

II.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und der Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 26. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ, (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also den 13. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, zugehen:

LS telcom AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.

Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Dies bedeutet, dass Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts haben.

Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.

2. Elektronische Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (virtuelle Hauptversammlung). Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder deren Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung möglich.

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich über das HV-Online-Portal der Gesellschaft elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten, diese im Livestream verfolgen sowie weitere Aktionärsrechte elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.

Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/hv2025

zugänglich.

Aktionäre erhalten nach Ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weitere Informationen.

3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte oder Briefwahl

a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung in Verbindung mit § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtvordruck des HV-Tickets, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ferner können Vollmachtsformulare unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 heruntergeladen werden.

Wird ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere von § 135 AktG erfasste Institution oder Person bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere von § 135 AktG erfasste Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 19. März 2025 um 18:00 Uhr MEZ unter der folgenden Adresse zugehen:

LS telcom AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 vorgenommen werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung.

Mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch Bevollmächtigte nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Das Stimmrecht für von Bevollmächtigten vertretene Aktionäre kann über Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation oder Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

b) Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können im Wege der elektronischen Kommunikation auch über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 bevollmächtigt werden. Per Internet können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt an der Abstimmung nicht teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.

c) Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals unter www.LStelcom.com/hv2025 abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Kommunikation kann bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Auch im Fall der elektronischen Kommunikation sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Stimmabgabe im Wege der elektronischen Kommunikation bedienen.

4. Rechte der Aktionäre nach §§ 118a, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 130a, 131 AktG

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich unter der folgenden Adresse an die Gesellschaft zu richten:

Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau

Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der virtuellen Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 17. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3; Abs. 2 Satz 1 AktG). § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 S. 3, 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter www.LStelcom.com/hv2024 veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt spätestens bis zum 05. März 2025, 24.00 Uhr MEZ, der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

LS telcom AG
Investor Relations
Frau Luisa Schlenker
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
E-Mail: IR@LStelcom.com

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Stellungnahmen von Aktionären zur Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1-4, 6 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 14. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, über das HV-Online-Portal unter

www.LStelcom.com/hv2025

im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die eingereichten Stellungnahmen werden allen Aktionären bis spätestens Samstag, 15. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2025

zugänglich gemacht.

Rederecht in der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären und deren Bevollmächtigten wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt. Für die Redebeiträge ist das von der Gesellschaft angebotene HV-Online-Portal unter

www.LStelcom.com/hv2025

im Wege der Videokommunikation zu verwenden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AktG, das Auskunftsverlangen nach § 131 Absatz 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Absatz 1d AktG sowie weitere Fragen nach § 131 Absatz 1e AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Auskunftsrecht – Fragen vor der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, 1a, 1c AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können bis Sonntag, 16. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft. Fragen der Aktionäre müssen der Gesellschaft im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter

www.LStelcom.com/hv2025

zugehen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Die Gesellschaft wird alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen den Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2025

zugänglich machen und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung beantworten.

Die Gesellschaft wird alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen bis Dienstag, 18. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, beantworten und die Fragen sowie die dazugehörigen Auskünfte den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2025

zugänglich machen.

Bericht des Vorstands gemäß § 118a S. 2 Nr. 5 AktG

Den Aktionären wird der Bericht des Vorstands oder dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens Mittwoch, 12. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2025

zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht – Nachfragen und Fragen während der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, 1d, 1e AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die in der Hauptversammlung elektronisch über das HV-Online-Portal zugeschaltet sind, können während der virtuellen Hauptversammlung Nachfragen zu allen vor und in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten des Vorstandes stellen. Zudem können jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär und dessen Bevollmächtige während der Versammlung Fragen zu Sachverhalten stellen, die sich erst nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Fragerechts vor der Hauptversammlung, also nach Sonntag, dem 16. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, ergeben haben. Diese Fragen können auch im Rahmen eines Redebeitrags gestellt werden.

Es ist geplant, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegt, dass Fragen und Nachfragen in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation gestellt werden können. Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Wird einem elektronisch der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär oder Bevollmächtigten eine Auskunft verweigert, so kann dieser im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal seine Frage und den Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, übermitteln und diese in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufnehmen lassen.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre oder deren Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 S. 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal während der Hauptversammlung übermitteln können.

Erklärung Widerspruch

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die in der Hauptversammlung elektronisch über das HV-Online-Portal zugeschaltet sind, haben die Möglichkeit, in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, ab dem Beginn der Hauptversammlung und bis zu deren Schließung über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/hv2025

einreicht.

5. Weitergehende Informationen

Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter:

www.LStelcom.com/hv2025

6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.817.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben.

Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.817.000 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 5.793.000 Aktien stimmberechtigt.

7. Hinweis zum Datenschutz

Alles zum Thema Datenschutz bei der LS telcom AG, insbesondere die Angaben zur Informationspflicht gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden Sie auf unserer Internetseite unter:

www.LStelcom.com/hv2025

 

Lichtenau, im Februar 2025

Der Vorstand der LS telcom AG



11.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: http://www.LStelcom.com/hv2025
ISIN: DE0005754402

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2084623  11.02.2025 CET/CEST

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LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

LS telcom AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
LS telcom AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

20.12.2024 / 08:09 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die LS telcom AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 23.12.2024
Ort: https://www.lstelcom.com/de/investor-relations/finanzberichte/


20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2055293  20.12.2024 CET/CEST

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LS telcom veröffentlicht die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023/2024

LS telcom veröffentlicht die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023/2024

LS telcom AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
LS telcom veröffentlicht die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023/2024

06.12.2024 / 09:31 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LS telcom veröffentlicht die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023/2024

Lichtenau, 06.12.2024 – Die LS telcom AG (WKN: 575 440 / ISIN: DE0005754402), führender Anbieter von Software- und Systemlösungen für Spektrum-Management, veröffentlicht die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023/2024.

  • Umsatz ging um 12 % auf EUR 36,90 Mio. zurück (i. V. EUR 41,71 Mio.)
  • Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) bei EUR -2,29 Mio. im Vergleich zum Vorjahr von EUR 1,03 Mio. 
  • Rückkehr zu Umsatz-Wachstum und positiven EBIT im Geschäftsjahr 2024/2025 erwartet

Schwache Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023/2024 von mehreren Faktoren beeinflusst

Das Geschäftsjahr 2023/2024 war insbesondere von Verzögerungen von mehreren großen bereits zugesagten margenstarken Softwareprojekten beeinflusst. Zusätzlich konnte bei einem großen Bestandskunden die Software nicht vollständig ausgeliefert werden, da kundenseitig die notwendige IT-Umgebung noch nicht vollumfänglich vorhanden war. Schließlich war in Europa die Nachfrage seitens öffentlicher Auftraggeber nach Spektrum-Managementlösungen konjunkturbedingt sehr schwach. Positiv entwickelte sich der afrikanische Markt. Die starke Projektnachfrage in Afrika konnte jedoch die negativen Einflüsse aus schwacher Nachfrage in Europa und Projektverzögerungen nicht vollständig kompensieren. Entsprechend ging der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 12 % zurück und lag bei EUR 36,90 Mio. (i. V. EUR 41,71 Mio.). Damit konnte die am 16.09.2024 revidierte Umsatzprognose von EUR 35,5 Mio. bis EUR 39,9 Mio. erreicht werden.

Reduktion der Fremddienstleisterkosten durch Entwicklungsfortschritte und Effizienzsteigerung 

Die Entwicklungsleistungen für das innovative mySPECTRA-System sind weit fortgeschritten. Dadurch konnte der Aufwand für Software-Fremddienstleister um 37 % bzw. EUR 3,1 Mio. auf EUR 5,37 Mio. reduziert werden. Zusätzlich wurde die Produktivität der Entwicklerteams an Offshore-Standorten wie Indien erheblich gesteigert, was dazu beitrug, den Personalaufwand mit EUR 23,92 Mio. (i. V. EUR 23,37 Mio.) nahezu konstant zu halten. Dennoch konnte der Umsatzrückgang auf der Ergebnisebene nicht vollständig kompensiert werden. Im Vergleich zum Vorjahr ging das EBIT von EUR 1,03 Mio. auf EUR -2,29 Mio. zurück und lag innerhalb des Prognosekorridors von EUR -1,9 Mio. bis EUR -3,2 Mio.

Im Geschäftsjahr 2024/2025 Rückkehr zu Umsatzwachstum und positives EBIT erwartet

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von EUR 41,0 Mio. bis EUR 46,0 Mio. und ein EBIT von EUR 0,8 Mio. bis EUR 1,9 Mio. Darüber hinaus hat die LS telcom Gruppe ihre Vertriebsaktivitäten im Bereich Verteidigung verstärkt. Mit der Expertise im Bereich Funkfrequenzen und Drohnen sieht LS telcom sich in einer hervorragenden Ausgangsposition. Derzeit befindet sich der Konzern in mehreren, vielversprechenden Verhandlungen zu potenziellen neuen Projekten.



06.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2045501  06.12.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2045501&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

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