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Unternehmenscenter: Nachrichten

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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
30.07.2026Nemetschek SENemetschek Group: Erfolgreiches 1. Halbjahr 2026 mit weiterhin starkem profitablem Wachstum
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28.07.2026Nemetschek SENemetschek SE erweitert Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 nach der Übernahme von HCSS und bekräftigt organischen Ausblick
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01.07.2026Nemetschek SENemetschek Group schließt Übernahme von HCSS erfolgreich ab
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30.04.2026Nemetschek SENemetschek Group: Sehr starker Jahresauftakt 2026 mit zweistelligem Umsatzwachstum von 17% bei weiterhin gestiegener Profitabilität im Q1
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13.04.2026Nemetschek SENemetschek SE übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf
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13.04.2026Nemetschek SENemetschek SE unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)
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10.04.2026Nemetschek SENemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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19.03.2026Nemetschek SENemetschek Group plant nach erfolgreichem Geschäftsjahr 2025 weiterhin starkes Umsatzwachstum bei steigender Profitabilität im Jahr 2026
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13.03.2026Nemetschek SENemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2025 um rund 24% auf 0,68 Euro je Aktie vor
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29.01.2026Nemetschek SENemetschek Group schließt starkes Geschäftsjahr 2025 sehr erfolgreich ab und erreicht deutlich die bereits angehobene Umsatzprognose sowie ihr Profitabilitätsziel
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12.12.2025Nemetschek SENemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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12.12.2025Nemetschek SENemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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04.11.2025Nemetschek SENemetschek Group setzt sehr starkes und profitables Wachstum im Q3 2025 fort und bekräftigt den bereits angehobenen Ausblick für das Gesamtjahr 2025
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29.09.2025Nemetschek SENemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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04.09.2025Nemetschek SENemetschek Group stärkt mit Übernahme von Firmus AI ihre KI-Kompetenz in Planprüfung und Risikomanagement im Bauwesen
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31.07.2025Nemetschek SENemetschek Group: Q2 2025 mit sehr starkem Umsatzwachstum von +30,5% (währungsbereinigt) bei hoher Profitabilität, Umsatzprognose 2025 erhöht
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24.07.2025Nemetschek SENemetschek SE erhöht Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 und gibt vorläufige Ergebnisse für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2025 bekannt
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30.06.2025Nemetschek SENemetschek Group gewinnt IR-Preis im MDAX und weitere europäische Auszeichnungen für Vorstand und IR-Team
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02.06.2025Nemetschek SEKontinuität im Vorstand der Nemetschek SE: Aufsichtsrat verlängert Verträge von CEO Yves Padrines und CFO Louise Öfverström bis Ende 2028
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30.04.2025Nemetschek SENemetschek Group mit sehr starkem Jahresauftakt 2025: Hohes zweistelliges Umsatzwachstum von +26,3% im 1. Quartal
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08.04.2025Nemetschek SENemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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31.03.2025Nemetschek SENemetschek Group ernennt neuen Chief Division Officer Planning & Design Division und Digital Twin Business Unit
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20.03.2025Nemetschek SENemetschek Group: Starkes Umsatzwachstum von 17 % bis 19 % bei weiterhin hoher Profitabilität im Geschäftsjahr 2025 erwartet
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14.03.2025Nemetschek SENemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2024 um fast 15% auf 0,55 Euro je Aktie vor
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17.02.2025Nemetschek SENemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.02.2025Nemetschek SENemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.02.2025Nemetschek SENemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.02.2025Nemetschek SENemetschek SE beschließt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung eines Vergütungsprogramms
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20.01.2025Nemetschek SENemetschek SE: Vorläufiges Ergebnis 2024 – Umsatzwachstum übertrifft Prognose, Profitabilität geringfügig über Prognosekorridor
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13.01.2025Nemetschek SENemetschek SE: Usman Shuja wird in den Vorstand der Nemetschek Group berufen
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12.12.2024Nemetschek SENemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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12.12.2024Nemetschek SENemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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09.12.2024Nemetschek SENemetschek Group debütiert erfolgreich mit erstem Schuldschein
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07.11.2024Nemetschek SENemetschek Group setzt starken und profitablen Wachstumskurs im Q3 2024 fort und bekräftigt Ausblick für Gesamtjahr 2024
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Nemetschek Group: Erfolgreiches 1. Halbjahr 2026 mit weiterhin starkem profitablem Wachstum

Nemetschek Group: Erfolgreiches 1. Halbjahr 2026 mit weiterhin starkem profitablem Wachstum

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Quartalsergebnis
Nemetschek Group: Erfolgreiches 1. Halbjahr 2026 mit weiterhin starkem profitablem Wachstum

30.07.2026 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group: Erfolgreiches 1. Halbjahr 2026 mit weiterhin starkem profitablem Wachstum

  • +14,5% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) auf 327,7 Mio. Euro im Q2
  • +29,6% Wachstum (währungsbereinigt) bei Subskription/SaaS auf 266,4 Mio. Euro im Q2
  • +15,8% EBITDA-Steigerung (währungsbereinigt) im Q2 auf 98,6 Mio. Euro
  • Berichtete EBITDA-Marge im Q2 bei 30,1%, bereinigt um akquisitionsbedingte Einmalkosten bei 31,0 %
  • +25,3% Wachstum des Ergebnisses je Aktie auf 0,57 Euro im Q2
  • Organische Prognose für Geschäftsjahr 2026 bekräftigt, Ausblick 2026 nach Übernahme von HCSS erweitert

München, 30. Juli 2026 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat ihren dynamischen Wachstumskurs auch im zweiten Quartal 2026 erfolgreich fortgesetzt. Auf der Basis der starken Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr bekräftigt das Unternehmen seine bisherige Prognose für das organische Geschäft (d. h. ohne Akquisitionseffekte) für das Geschäftsjahr 2026. Zudem wurde die Prognose aufgrund der zum 1. Juli 2026 beginnenden Konsolidierung der HCSS-Akquisition entsprechend erweitert.

„Das erste Halbjahr 2026 war für die Nemetschek Group von einer anhaltend sehr starken operativen Entwicklung und wichtigen strategischen Meilensteinen geprägt“, sagt Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Mit dem erfolgreichen Closing der HCSS-Akquisition, der größten Übernahme in unserer Unternehmensgeschichte, stärken wir unsere Position im Infrastruktur- und Tiefbausektor und erschließen uns zusätzliche Wachstumschancen in einem Markt, der langfristig sehr attraktiven Wachstumsperspektiven bietet. Gleichzeitig treiben wir unsere KI-Strategie konsequent voran: Mit der erfolgreichen Markteinführung unserer agentenbasierten KI-Suite Bluebeam Max und dem weiteren Ausbau gruppenweiter KI-Lösungen setzen wir neue Maßstäbe bei der Integration von KI in unseren Industrien. Die Kombination aus starkem organischem Wachstum, strategischen Investitionen und einer klaren KI-Strategie bildet eine hervorragende Grundlage für nachhaltig hohes und profitables Wachstum und damit langfristige Wertschöpfung für unsere Kunden, Partner und Aktionäre.“

 Wesentliche Konzern-Kennzahlen im Q2 und 1. Halbjahr 2026

  • Der Konzernumsatz im Q2 stieg gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum weiterhin stark um währungsbereinigt 14,5% auf 327,7 Mio. Euro. Das ausgewiesene Umsatzwachstum inklusive negativer Währungseffekte lag bei 13,0%. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Umsätze auf 640,7 Mio. Euro, ein währungsbereinigtes Wachstum von 15,7% (reported: 11,9%). Wesentlicher Wachstumstreiber war erneut das Segment Build. 
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) im Q2 stiegen währungsbereinigt um 17,4% (reported: 15,9%) auf 1.249,5 Mio. Euro und damit stärker als der Konzernumsatz. Haupttreiber waren erneut die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem währungsbereinigten Anstieg von 29,6% (reported: 27,8%) auf 266,4 Mio. Euro. In den ersten sechs Monaten stieg der Umsatz aus Subskription und SaaS um währungsbereinigt 32,4% auf 514,7 Mio. Euro (reported: 27,5%).
  • Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Q2 währungsbereinigt um 15,8% auf 98,6 Mio. Euro (reported: 11,5%). Neben dem leicht negativen Währungsumrechnungseffekt (Translation), der hauptsächlich auf den schwächeren US-Dollar zurückzuführen ist, wurde das EBITDA im zweiten Quartal zusätzlich durch einen außerordentlichen transaktionsbedingten Währungseffekt belastet. Dieser Effekt im oberen einstelligen Millionen-Euro-Bereich resultierte aus der stichtagsbezogenen Neubewertung von in nichtfunktionaler Währung gehaltenen Bilanzpositionen einer einzelnen Konzerngesellschaft, infolge der erheblichen und unerwarteten Wechselkursschwankungen im zweiten Quartal. Die EBITDA-Marge im Q2 inklusive dieses Effekts kam auf 30,1%. Darüber hinaus enthält die ausgewiesene EBITDA-Marge in Q2 akquisitionsbedingte Einmalaufwendungen im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Bereinigt um die akquisitionsbedingten Einmalkosten lag die EBITDA-Marge im Q2 bei 31,0 %. Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich das EBITDA währungsbereinigt um 24,0% (reported: 16,5%) auf 197,0 Mio. Euro, was einer ausgewiesenen EBITDA-Marge von 30,7% (Vorjahreszeitraum: 29,5%), entspricht.  Bereinigt um die akquisitionsbedingten Einmalkosten lag die EBITDA-Marge im ersten Halbjahr bei 31,5 %.
  • Der Quartalsüberschuss erhöhte sich deutlich um 25,4% auf 66,0 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 0,57 Euro entspricht (Q2 2025: 0,45 Euro). Im 1. Halbjahr stieg der Überschuss um 29,9% auf 126,4 Mio. Euro; das Ergebnis je Aktie lag bei 1,09 Euro (Vorjahr: 0,84 Euro).

 Strategische Highlights

Im ersten Halbjahr 2026 hat die Nemetschek Group wichtige strategische Meilensteine erreicht und ihre Wachstumsstrategie weiterhin konsequent vorangetrieben.

  • Mit der Übernahme der Heavy Construction Systems Specialists, LLC (HCSS) mit Sitz in Sugar Land, Texas, realisierte die Nemetschek Group die größte Akquisition in der Firmengeschichte. Die Mitte April 2026 angekündigte Akquisition wurde zum 1. Juli 2026 rechtlich vollzogen (Closing). Damit stärkt die Nemetschek Group im Segment Build ihre Präsenz gezielt im attraktiven Infrastruktur- und Tiefbausektor. HCSS ergänzt das bestehende Lösungsangebot des Konzerns ideal und erschließt zusätzliche Wachstumschancen in diesem strukturell stark wachsenden Markt.
  • Mit der Markteinführung von Bluebeam Max, der ersten umfassenden agentenbasierten KI-Lösung der Nemetschek Group für den Bausektor, wurde ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der KI-Strategie erreicht. Bluebeam Max unterstützt Anwender bei zeitintensiven Aufgaben wie der Qualitätskontrolle in der Pre-Construction-Phase, der Dokumentenanalyse, der Mengenermittlung und der intelligenten Informationssuche und steigert so Produktivität und Effizienz entlang zentraler Bauprozesse. Darüber hinaus führte die Nemetschek Group weitere KI-Funktionalitäten bei verschiedenen Konzernmarken ein.
  • Parallel dazu hat die Nemetschek Group ihre internationale Präsenz weiter ausgebaut und den gruppenweiten Go-to-Market-Ansatz intensiviert. Nach der Expansion in Wachstumsregionen wie Indien und den Mittleren Osten, hat die Nemetschek Group auch ihre Präsenz in Südost-Asien verstärkt sowie ihre Zusammenarbeit mit internationalen AEC/O-Kunden und das gruppenweite strategische Account-Management über alle Marken hinweg intensiviert, um noch besser Cross-Selling-Potenziale zu realisieren.

 Entwicklung der Segmente im 2. Quartal und 1. Halbjahr 2026 (siehe Tabelle)

  • Das Segment Design erzielte im zweiten Quartal ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 9,9% (reported: 8,9%) auf 142,9 Mio. EUR. Die Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS wurde erfolgreich und planmäßig fortgesetzt, was sich in einem starken währungsbereinigten Wachstum dieser Umsatzkategorie von 46,7% (reported: 45,5%) widerspiegelt. Zudem hat die Nemetschek Group weiterhin Mehrjahresverträgen angeboten, um die Migration bestehender Kunden von Serviceverträgen auf Subskriptionsmodelle zu unterstützen. Im ersten Halbjahr 2026 lag das währungsbereinigte Umsatzwachstum bei 9,7% (reported: 7,3%).
    Die ausgewiesene EBITDA-Marge im zweiten Quartal belief sich auf 22,7% (Q2 2025: 30,5%) und spiegelt den außerordentlichen Effekt aus dem oben genannten negativen Wechselkurseffekt im höheren einstelligen Millionen-Euro-Bereich aus der Neubewertung von in nichtfunktionaler Währung gehaltenen Bilanzpositionen wider. Im ersten Halbjahr 2026 betrug die berichtete EBITDA-Marge 23,9% (Vorjahreszeitraum: 27,2%).
  • Im Segment Build setzte sich die sehr starke Wachstumsdynamik fort. Treiber waren insbesondere das anhaltend starke Neugeschäft sowie die erfolgreiche internationale Expansion. Darüber hinaus hat Bluebeam den Roll-out seiner agentenbasierten KI-Suite Bluebeam Max erfolgreich abgeschlossen. Die Lösung ist inzwischen über alle relevanten Vertriebs- und Partnerkanäle sowie für sämtliche Kundensegmente verfügbar und unterstreicht die Innovationsführerschaft der Nemetschek Group im Bereich KI-gestützter Softwarelösungen für die Bauindustrie. Der Segmentumsatz nahm im Q2 währungsbereinigt um 24,5% auf 142,9 Mio. Euro zu (reported: 22,4%). Der Umsatz im 1. Halbjahr stieg auf 277,7 Mio. Euro, ein währungsbereinigtes Wachstum von 27,1% (reported: 21,1%). Die EBITDA-Marge erreichte im Q2 hohe 40,1% (Vorjahresquartal: 34,1%) und im Halbjahr 39,8% (Vorjahreszeitrum: 34,6%).
  • Im Segment Manage erhöhte sich der Umsatz im Q2 auf 13,1 Mio. Euro, ein Wachstum von 4,6% (währungsbereinigt und reported). Die weiter steigende Nachfrage sowie eine gut gefüllte Vertriebspipeline bei Bestands- und Neukunden – insbesondere aus dem öffentlichen Sektor und Finanzsektor – bilden eine gute Ausgangsbasis für ein stärkeres Wachstum im zweiten Halbjahr. Im zweiten Quartal beschleunigte sich das Wachstum insbesondere in den Bereichen Workspace-Management und Energy Efficiency. Im 1. Halbjahr konnte das Segment um 3,8% (währungsbereinigt) wachsen. Die EBITDA-Marge lag im Q2 bei 5,1% (Vorjahreszeitraum: 7,6%), im Halbjahr bei 7,8% (Vorjahreszeitraum: 9,3%).
  • Im Segment Media lag der Umsatz im Q2 mit 29,4 Mio. Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahresquartals (30,1 Mio. Euro). Auf Halbjahresbasis stieg der Umsatz währungsbereinigt um 3,3% (reported: -0,7%). Die Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal blieb aufgrund eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds unter den Erwartungen. Ausschlaggebend waren eine anhaltend verhaltene Investitionsbereitschaft der Kunden, ein geringeres Investitionsniveau, Kundenkonsolidierungen sowie verlängerte Entscheidungs- und Vertriebszyklen. Um das Segment breiter aufzustellen, hat die Nemetschek Group das Portfolio diversifiziert, zum Beispiel durch den Launch der Rendering-Lösung Archviz, die die Marktposition in der AEC/O-Industrie stärkt. Die EBITDA-Marge erhöhte sich im Q2 von 25,2% auf 27,7%. Die EBITDA-Marge im 1. Halbjahr verbesserte sich auf 29,8% (Vorjahreszeitraum: 28,1%).

Ausblick auf Gesamtjahr 2026

Nach dem erfolgreichen 1. Halbjahr bekräftigt der Vorstand die bisherigen Ziele für das organische Geschäft, d. h. ohne den Zukauf von HCSS. Er erwartet unverändert ein währungsbereinigtes organisches Umsatzwachstum in einer Bandbreite von 14% bis 15% sowie eine EBITDA-Marge zwischen 32% und 33%. Ohne die akquisitionsbedingten Einmalaufwendungen hätte sich die EBITDA-Marge am oberen Ende der prognostizierten Bandbreite bewegt.

Aufgrund der erstmaligen Konsolidierung von HCSS zum 1. Juli 2026 erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 einen zusätzlichen währungsbereinigten Beitrag zum Konzernumsatzwachstum von rund 600 Basispunkten (inklusive der PPA-Effekte). Unter Berücksichtigung der akquisitionsbedingten Einmalaufwendungen und daher ausgehend vom Mittelpunkt der prognostizierten EBITDA-Marge von 32% bis 33% wird infolge der HCSS-Akquisition eine Verwässerung der EBITDA-Marge um rund 150 Basispunkte erwartet. Dies ist im Wesentlichen auf die erwarteten Effekte aus der Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation – PPA) für HCSS sowie auf laufende Integrationskosten und wiederkehrende Aufwendungen für ein neu geschaffenes aktienbasiertes Vergütungsprogramm zurückzuführen. Dieses ist darauf ausgerichtet, die Wertsteigerung im Segment Build in den kommenden Jahren noch weiter zu stärken und voranzutreiben.

Der erwartete Beitrag der HCSS-Akquisition auf Umsatz und EBITDA spiegelt dabei noch nicht das volle Potenzial der Akquisition wider. Die Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen der HCSS-Akquisition auf das Geschäftsjahr 2026 stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Kaufpreisallokation (PPA), der im Laufe dieses Jahres erwartet wird. Die PPA wird über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfasst, mit dem Großteil der Effekte in den ersten sechs Monaten nach Closing. Nach vorläufigen Schätzungen wird erwartet, dass die Kaufpreisallokation (PPA) den Umsatz von HCSS im zweiten Halbjahr 2026 um einen Betrag im mittleren bis hohen Zwanzig-Millionen-Euro-Bereich reduziert, mit einem entsprechenden Effekt auf das EBITDA.

Alle Prognosen basieren auf der Annahme, dass sich die globalen wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der aktuelle Konflikt im Nahen Osten weder wesentlich ausweitet noch über einen längeren Zeitraum anhält.

 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q2-26)

In Mio. Euro Q2 2026 Q2 2025 Δ in %
(FX-adj.)
ARR 1.249,5 1.078,3 +15,9%
(+17,4%)
Umsatz 327,7 290,0 +13,0%
(+14,5%)
– davon Softwarelizenzen 6,4 11,3 -43,5%
(-40,8%)
– davon wiederkehrende Umsätze 312,4 269,6 +15,9%
(+17,4%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
266,4 208,5 +27,8%
(+29,6%)
EBITDA 98,6 88,5 +11,5%
(+15,8%)
EBITDA-Marge 30,1% 30,5%  
EBIT 79,0 70,5 +12,1%
EBIT-Marge 24,1% 24.3%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 66,0 52,4 +25,4%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,57 0,45 +25,3%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 75,6 60,3 +24,9%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,65 0,52 +24,9%

 

Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q2-26)

In Mio. Euro Q2 2026 Q2 2025 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 142,9 131,2 +8,9%
(+9,9%)
EBITDA 32,5 40,1 -18,9%
(-14,4%)
EBITDA-Marge 22,7% 30,5%  
Build      
Umsatz 142,9 116,8 +22,4%
(+24,5%)
EBITDA 57,3 39,8 +43,8%
(+48,6%)
EBITDA-Marge 40,1% 34,1%  
Manage      
Umsatz 13,1 12,5 +4,6%
(+4,6%)
EBITDA 0,7 1,0 -30,1%
(-36,9%)
EBITDA-Marge 5,1% 7,6%  
Media      
Umsatz 29,4 30,1 -2,2%
(+0,1%)
EBITDA 8,2 7,6 +7,7%
(+12,4%)
EBITDA-Marge 27,7% 25,2%  

 

 Kennzahlen im Halbjahresüberblick (H1-26)

In Mio. Euro H1 2026 H1 2025 Δ in %
 
ARR 1.249,5 1.078,3 +15,9%
(+17,4%)
Umsatz 640,7 572,8 +11,9%
(+15,7%)
– davon Softwarelizenzen 13,2 26,1 -49,3%
(-46,6%)
– davon wiederkehrende Umsätze 609,2 529,2 +15,1%
(+19,2%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
514,7 403,6 +27,5%
(+32,4%)
EBITDA 197,0 169,1 +16,5%
(+24,0%)
EBITDA-Marge 30,7% 29,5%  
EBIT 158,2 132,7 +19,2%
EBIT-Marge 24,7% 23,2%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 126,4 97,3 +29,9%
Ergebnis je Aktie in Euro 1,09 0,84 +29,9%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 144,9 112,9 +28,4%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 1,25 0,98 +28,3%

 

Kennzahlen Segmente im Halbjahresüberblick (H1-26)

In Mio. Euro H1 2026 H1 2025 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 279,1 260,1 +7,3%
(+9,7%)
EBITDA 66,8 70,8 -5,5%
(+0,4%)
EBITDA-Marge 23,9% 27,2%  
Build      
Umsatz 277,7 229,2 +21,1%
(+27,1%)
EBITDA 110,5 79,3 +39,3%
(+48,2%)
EBITDA-Marge 39,8% 34,6%  
Manage      
Umsatz 26,3 25,3 +3,9%
(+3,8%)
EBITDA 2,0 2,3 -13,0%
(-20,3%)
EBITDA-Marge 7,8% 9,3%  
Media      
Umsatz 59,0 59,5 -0,7%
(+3,3%)
EBITDA 17,6 16,7 +5,5%
(+12,6%)
EBITDA-Marge 29,8% 28,1%  



Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
Investor Relations
+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Anbieter von Software- und KI-Lösungen im Bereich Construction AI, der die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. 1963 von Professor Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.500 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.

Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.

www.nemetschek.ai



 


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2373862  30.07.2026 CET/CEST

Nemetschek SE erweitert Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 nach der Übernahme von HCSS und bekräftigt organischen Ausblick

Nemetschek SE  erweitert Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 nach der Übernahme von HCSS und bekräftigt organischen Ausblick

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Nemetschek SE erweitert Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 nach der Übernahme von HCSS und bekräftigt organischen Ausblick

28.07.2026 / 11:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Nemetschek SE erweitert Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 nach der Übernahme von HCSS und bekräftigt organischen Ausblick

München, 28. Juli 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN DE0006452907) bekräftigt nach dem ersten Halbjahr den bisherigen Ausblick für das operative Geschäft (d. h. ohne Akquisitionseffekte) für das Geschäftsjahr 2026 und konkretisiert gleichzeitig ihre Prognose aufgrund der Akquisition von HCSS.

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2026 unverändert ein währungsbereinigtes organisches Umsatzwachstum in einer Bandbreite von 14 % bis 15 % sowie eine EBITDA-Marge zwischen 32 % und 33 %. Ohne die akquisitionsbedingten Einmalaufwendungen hätte sich die EBITDA-Marge am oberen Ende der prognostizierten Bandbreite bewegt.

Aufgrund der erstmaligen Konsolidierung von HCSS zum 1. Juli 2026 erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 einen zusätzlichen währungsbereinigten Beitrag zum Konzernumsatzwachstum von rund 600 Basispunkten. Unter Berücksichtigung der akquisitionsbedingten Einmalaufwendungen und daher ausgehend vom Mittelpunkt der prognostizierten EBITDA-Marge von 32 % bis 33 % wird infolge der HCSS-Akquisition eine Verwässerung der EBITDA-Marge um rund 150 Basispunkte erwartet. Dies ist im Wesentlichen auf die erwarteten Effekte aus der Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation – PPA) für HCSS sowie auf laufende Integrationskosten und wiederkehrende Aufwendungen für ein neu geschaffenes aktienbasiertes Vergütungsprogramm zurückzuführen. Dieses ist darauf ausgerichtet, die Wertsteigerung im Segment Build in den kommenden Jahren noch weiter zu stärken und voranzutreiben.

Der erwartete Beitrag der HCSS-Akquisition auf Umsatz und EBITDA spiegelt dabei noch nicht das volle Potenzial der Akquisition wider. Die Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen der HCSS-Akquisition auf das Geschäftsjahr 2026 stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Kaufpreisallokation (PPA), der im Laufe dieses Jahres erwartet wird. Die PPA wird über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfasst, mit dem Großteil der Effekte in den ersten sechs Monaten nach Closing. Nach vorläufigen Schätzungen wird erwartet, dass die Kaufpreisallokation (PPA) den Umsatz von HCSS im zweiten Halbjahr 2026 um einen Betrag im mittleren bis hohen Zwanzig-Millionen-Euro-Bereich reduziert mit einem entsprechenden Effekt auf das EBITDA.

Wie geplant wird die Nemetschek Group am 30. Juli 2026 im Rahmen der Veröffentlichung ihres Halbjahresberichts 2026 sowie einer virtuellen Analysten- und Investorenkonferenz ausführlich über die Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal und im ersten Halbjahr 2026 sowie über den erwarteten Geschäftsverlauf im Jahr 2026 berichten.


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2372632  28.07.2026 CET/CEST

Nemetschek Group schließt Übernahme von HCSS erfolgreich ab

Nemetschek Group schließt Übernahme von HCSS erfolgreich ab

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Fusionen & Übernahmen
Nemetschek Group schließt Übernahme von HCSS erfolgreich ab

01.07.2026 / 09:01 CET/CEST
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Nemetschek Group schließt Übernahme von HCSS erfolgreich ab

  • Durch die Übernahme und Integration von HCSS in das Segment Build & Construct entsteht ein weltweites Powerhouse für KI-gestützte Bau- und Technologielösungen
  • Kombination führender Anbieter in komplementären Bautechnologie-Segmenten erschließt signifikante Marktpotenziale und stärkt KI-Kompetenz
  • Thoma Bravo wird Minderheitsgesellschafter im Build-&-Construct-Segment und unterstreicht damit sein großes Vertrauen in die zukünftige Entwicklung des Geschäfts

 München, 1. Juli 2026 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein weltweit führender vertikaler Anbieter von KI-gestützten Softwarelösungen für die AEC/O- und Medienbranche, gab heute den Abschluss der Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists, LLC (HCSS) von Thoma Bravo mit Wirkung zum 1. Juli 2026 bekannt.

Das Unternehmen HCSS, gegründet 1986 mit Hauptsitz in Sugar Land, Texas, ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen für den stark wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor in Nordamerika. HCSS unterstützt mehr als 4.000 Kunden und beschäftigt über 550 Mitarbeitende. Im Jahr 2025 erzielte HCSS einen Umsatz in Höhe von rund 215 Millionen US-Dollar, ein ARR-Wachstum (Annual Recurring Revenue – jährlich wiederkehrende Umsätze) von rund 21% und eine EBITDA-Marge von etwa 40 %.*

HCSS gehört nun neben den branchenführenden Marken Bluebeam, GoCanvas (inkl. SiteDocs) und Nevaris zum Segment Build & Construct der Nemetschek Group. Das kombinierte Segment bietet ein breites Portfolio, das den gesamten Lebenszyklus des Bauwesens abdeckt und das adressierbare Marktpotenzial des Segments Build & Construct bis zum Jahr 2028 auf geschätzte 12 Milliarden US-Dollar erheblich erweitert. Mit der fundierten industriespezifischen Fachkompetenz und den proprietären Daten von HCSS in Kombination mit den KI-Fähigkeiten von Nemetschek ist das Build-&-Construct-Segment sehr gut positioniert, um die KI-gestützte Transformation in den Bereichen Infrastruktur und Bauwesen voranzutreiben.

Die Transaktion erschließt erhebliche Synergiepotenziale durch erweiterte Cross-Selling- und Vertriebsmöglichkeiten, eine verbesserte Vernetzung der Workflows zwischen Büro und Baustelle sowie beschleunigte KI-basierte Innovationen über das gesamte Portfolio. Die Nemetschek Group beabsichtigt, das HCSS-Portfolio über Nordamerika hinaus auf wichtige internationale Märkte auszuweiten und so das große Wachstumspotenzial des weltweiten Infrastruktursektors zu erschließen, der unter anderem von umfangreichen öffentlichen Investitionen profitiert.

Im Rahmen der Transaktion hat Thoma Bravo Anteile am Segment Build & Construct erhalten und hält als Minderheitsgesellschafter rund 28 %, während die Nemetschek Group rund 72 % behält. Zudem hat die Nemetschek Group sämtliche bestehende Finanzverbindlichkeiten von HCSS refinanziert, was zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung der Nemetschek Group um rund 450 Millionen Euro führt. Die Nemetschek Group wird weiterhin als vollständig integrierter Konzern geführt. Das Segment Build & Construct bleibt ein integraler Bestandteil des Konzerns und wird weiterhin von der Nemetschek Group gesteuert, kontrolliert und vollständig konsolidiert. Die Transaktion hat keine Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der Nemetschek SE.

„Der heutige Tag markiert den Beginn eines neuen Kapitels für die Nemetschek Group und für die gesamte Bausoftwarebranche“, sagte Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. Mit HCSS, das nun Teil unseres Konzerns ist, haben wir ein wirklich einzigartiges und führendes Technologie- und KI-Powerhouse für die Bauindustrie geschaffen. HCSS bringt herausragende Technologie, einen äußerst loyalen und kontinuierlich wachsenden Kundenstamm sowie tiefgehende Expertise im Infrastrukturbereich mit, die unsere bestehenden Stärken perfekt ergänzt. Damit schaffen wir uns eine einzigartige Positionierung, Kunden entlang des gesamten Baulebenszyklus zu unterstützen, Innovationen zu beschleunigen und die großen Chancen im Bereich der künstlichen Intelligenz zu nutzen. Wir heißen das gesamte HCSS-Team herzlich in der Nemetschek Group willkommen.“

* Die Zahlen basieren auf US-GAAP auf Standalone-Basis, bereinigt um außerordentliche, nicht operative Effekte und vor etwaigen zukünftigen Konsolidierungseffekten.

 

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7 Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.
Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.

Über HCSS
HCSS ist der führende Anbieter von Baumanagementsoftware, die darauf ausgelegt ist, Büro und Baustelle über den gesamten Lebenszyklus von Infrastruktur- und Tiefbauprojekten hinweg zu verbinden. Das 1986 gegründete Unternehmen hat sich als Marktführer der Branche etabliert und bietet eine umfassende Plattform zur Steigerung der Produktivität, Optimierung der Kommunikation und Verbesserung von Projektergebnissen. Die Plattform von HCSS deckt alle Aspekte von Tiefbau- und Infrastrukturprojekten ab – von der Vorprojektphase bis zum Projektabschluss. Zu den angebotenen Lösungen zählen Kalkulation, Jobkostenrechnung, Projektmanagement, Arbeitssicherheit und Flottenmanagement. Durch die zentrale Bündelung von Projektdaten stellt HCSS sicher, dass alle Beteiligten in Echtzeit Zugang zu relevanten Informationen haben – für fundiertere Entscheidungen und eine reduzierte Fehler- und Nacharbeitsquote. Mit einem rund um die Uhr verfügbaren Support und einem bewährten 90-Tage-Implementierungsprozess hat HCSS die Betriebsabläufe von mehr als 4.000 Unternehmen mit Umsätzen zwischen 1 Mio. USD und mehreren Milliarden USD in den USA und Kanada verbessert. Die Lösungen von HCSS werden bei einigen der weltweit bekanntesten Projekte eingesetzt; die Kunden von HCSS gewinnen heute 75% der Aufträge in 50 Märkten des US-Verkehrsministeriums und erstellen 40% mehr Angebote als ihre Wettbewerber. Weitere Informationen finden Sie unter hcss.com. HCSS ist Teil der Nemetschek Group. 

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2357424  01.07.2026 CET/CEST

Nemetschek Group: Sehr starker Jahresauftakt 2026 mit zweistelligem Umsatzwachstum von 17% bei weiterhin gestiegener Profitabilität im Q1

Nemetschek Group: Sehr starker Jahresauftakt 2026 mit zweistelligem Umsatzwachstum von 17% bei weiterhin gestiegener Profitabilität im Q1

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Nemetschek Group: Sehr starker Jahresauftakt 2026 mit zweistelligem Umsatzwachstum von 17% bei weiterhin gestiegener Profitabilität im Q1

30.04.2026 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

  • +17,0% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) auf 313,1 Mio. Euro
  • +35,4% Umsatzzuwachs bei Subskription/SaaS (währungsbereinigt) auf 248,3 Mio. Euro
  • +29,6% überproportionale EBITDA-Steigerung (währungsbereinigt) auf 98,4 Mio. Euro, was die hohe operative Skalierbarkeit des Geschäftsmodells unterstreicht
  • EBITDA-Marge steigt auf 31,4% im Berichtsquartal
  • +34,5% Wachstum des Ergebnisses je Aktie auf 0,52 Euro
  • Vorstand bekräftigt Prognose für Umsatz und EBITDA-Marge für Gesamtjahr 2026
     

München, 30. April 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, ist mit einem sehr starken, währungsbereinigten Umsatzwachstum von 17,0% (reported: +10,7%) auf 313,1 Mio. Euro sehr erfolgreich in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Das operative Ergebnis (EBITDA) um 29,6% (währungsbereinigt; reported: +22,0%) deutlich überproportional zum Umsatz gesteigert werden, getragen von Skaleneffekten und operativer Exzellenz. Darüber hinaus wird die Nemetschek Group mit der Mitte April angekündigten Akquisition von HCSS ihr Portfolio strategisch erheblich erweitern und ihren adressierbaren Markt deutlich vergrößern. Der Abschluss der Transaktion wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. HCSS, weltweit führender Anbieter von Bausoftware für den Infrastruktur- und Tiefbausektor, wird die Position des Konzerns in diesem attraktiven, wachstumsstarken Markt sowie seine Rolle als global führendes Powerhouse in der AEC/O-Industrie weiter stärken.

„Wir sind hervorragend in das Jahr gestartet und haben mit der Übernahme von HCSS einen weiteren bedeutenden strategischen Meilenstein erreicht,“ kommentiert Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Mit HCSS stärken und skalieren wir unsere Position im schnell wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor, der von einer Vielzahl struktureller Wachstumstreiber getragen wird. Gleichzeitig treiben wir unsere Entwicklung zu einem KI-Vorreiter in unseren Industrien konsequent voran und erweitern durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz unser adressierbares Marktpotenzial weiter. Dieses Zusammenspiel aus starkem operativem Geschäft, gezielten strategischen Akquisitionen und Innovationsführerschaft durch KI schafft ein Wachstums- und Profitabilitätspotenzial, das einzigartig in unseren Industrien ist und uns auf ein neues Niveau von Wachstum und Profitabilität hebt.“


Wesentliche Konzern-Kennzahlen im Q1 2026

  • Der Konzernumsatz stieg währungsbereinigt im Q1 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum weiterhin sehr dynamisch um 17,0% auf 313,1 Mio. Euro. Das ausgewiesene Umsatzwachstum inklusive negativer Währungseffekte vor allem aufgrund des schwächeren US-Dollar lag bei 10,7%. Das Build-Segment trug mit einem weiterhin außerordentlich starken Wachstum zu dieser Entwicklung entscheidend bei. Auch das Segment Design zeigte eine starke operative Performance. 
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) im Q1 stiegen um 21,0% (währungsbereinigt; reported: +14,4%) auf 1.187,5 Mio. Euro und damit stärker als der Konzernumsatz. Haupttreiber im Q1 waren erneut die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 35,4% (währungsbereinigt; reported: +27,3%).
  • Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Q1 um 29,6% (währungsbereinigt) und damit deutlich überproportional zum Umsatz auf 98,4 Mio. Euro (reported: +22,0%), getragen von Skaleneffekten, operativer Stärke und einem konsequenten Fokus auf operative Exzellenz. Die EBITDA-Marge verbesserte sich entsprechend deutlich auf 31,4% (Q1 2025: +28,5%). In der EBITDA-Marge sind bereits angefallene Akquisitionskosten der HCSS-Übernahme enthalten. Im Vorjahresquartal war unter anderem ein außerordentlicher, nicht operativer Effekt aufgrund der Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters enthalten. 
  • Der Quartalsüberschuss stieg ebenso deutlich um 34,5% auf 60,4 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 0,52 Euro entspricht (Q1 2025: 0,39 Euro).


Entwicklung der Segmente im 1. Quartal 2026 (siehe Tabelle)

  • Das Segment Design verzeichnete im Q1 ein Wachstum in Höhe von 9,5% (währungsbereinigt; reported: +5,7%) auf 136,2 Mio. Euro. Treiber war insbesondere ein starkes Neugeschäft. Zudem schreitet die Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS erfolgreich und nach Plan voran, was sich im starken Wachstum dieser Umsatzkategorie mit 54,7% (währungsbereinigt) bzw. 49,2% reported widerspiegelt, einschließlich positiver Effekte aus der Umsatzrealisierung von Mehrjahresverträgen, die angeboten werden, um die Migration bestehender Kunden von Serviceverträgen auf Subskriptionsmodelle zu unterstützen. Das EBITDA stieg auf 34,4 Mio. Euro, ein währungsbereinigtes Wachstum von 8,3% (reported: +12,0%). Die EBITDA-Marge verbesserte sich auf 25,2% (Vorjahreszeitraum: +23,8%).
  • Im Segment Build setzte sich die außerordentlich starke Wachstumsdynamik fort, die vor allem durch ein starkes Neugeschäft und die weitere erfolgreiche Internationalisierung getrieben wurde. Der Segmentumsatz nahm im Q1 deutlich um währungsbereinigt 29,8% (reported: +19,8%) auf 134,7 Mio. Euro zu. Zudem hat die Marke Bluebeam erfolgreich und wie geplant ihr agentic KI-basiertes Produktpaket „Bluebeam Max“ im Markt eingeführt und damit einen wichtigen Schritt in Richtung KI-gestützter Lösungen für die Bauindustrie gemacht. Mit Bluebeam Max erweitert das Unternehmen sein Portfolio um innovative Funktionen, die die Effizienz und Zusammenarbeit entlang der Bauprozesse weiter verbessern. Das EBITDA stieg deutlich stärker als der Umsatz um währungsbereinigt 48,9% (reported: +34,9%) auf 53,2 Mio. Euro, sodass die EBITDA-Marge hohe 39,5% erreichte (Vorjahresquartal: +35,1%).
  • Im Segment Manage erhöhte sich der Umsatz auf 13,2 Mio. Euro, ein Wachstum von 3,0% (währungsbereinigt; reported: +3,2%). Eine zunehmende Nachfrage sowie eine gut gefüllte Vertriebspipeline bei bestehenden und neuen Kunden – insbesondere im öffentlichen Sektor und Finanzsektor – bilden die Basis für ein beschleunigtes Wachstum in den kommenden Quartalen, im Einklang mit den Wachstumsplänen. Die EBITDA-Marge lag nahezu auf Vorjahresniveau bei 10,4% (Vorjahreszeitraum: +10,9%).
  • Im Segment Media stieg der Umsatz um 6,6% (währungsbereinigt) auf 29,6 Mio. Euro (reported: +0,8%). Die Geschäftsentwicklung ist nach wie vor durch die anhaltend gemischte Marktdynamik mit weiterhin verlängerten Investitionsentscheidungen und entsprechend längeren Vertriebszyklen der Kunden geprägt. Gleichzeitig hat das Segment wesentliche Grundlagen für weiteres Wachstum geschaffen, darunter beispielsweise den Lauch der Renderinglösung Archviz um die Expansion in der AEC/O-Industrie weitervoranzutreiben oder die Partnerschaft mit Tencent Cloud zur Integration KI-gestützter 3D-Workflows in bestehende Lösungen. Die EBITDA-Marge erhöhte sich auf 32,0% (Vorjahreszeitraum: +31,0%). Im Vorjahresquartal war ein nicht operativer Effekt aus der Insolvenz eines Service- und Zahlungsproviders enthalten sowie entsprechende Maßnahmen zu Abmilderung dieser Auswirkungen.


Ausblick auf Gesamtjahr 2026 bekräftigt

Nach dem sehr erfolgreichen Jahresauftakt bekräftigt der Vorstand den bisherigen Ausblick für das Geschäftsjahr 2026. Das organische währungsbereinigte Umsatzwachstum wird in einer Bandbreite von 14% bis 15% erwartet. Die EBITDA-Marge soll weiter steigen und wird in einer Bandbreite zwischen 32% und 33% erwartet, getragen von Skaleneffekten und einer hohen operativen Exzellenz, bei gleichzeitig weiterhin hohen Investitionen in den Ausbau des Geschäfts sowie in kundenorientierte Innovationen.

Konsolidierungseffekte durch die Akquisition von HCSS werden nach dem Closing bekannt gegeben, das von den üblichen regulatorischen Genehmigungen und Abschlussbedingungen abhängt und in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet wird.

Diese Prognosen basieren auf der Annahme, dass sich die globalen wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der aktuelle Konflikt im Nahen Osten weder wesentlich ausweitet noch über einen längeren Zeitraum anhält. Aus heutiger Sicht wird daher kein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nemetschek Group erwartet.

 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q1)

In Mio. Euro Q1 2026 Q1 2025 Δ in %
(FX-adj.)
ARR 1.187,5 1.038,3 +14,4%
(+21,0%)
Umsatz 313,1
 
282,8
 
+10,7%
(+17,0%)
– davon Softwarelizenzen 6,9
 
14,8
 
-53,7%
(-51,1%)
– davon wiederkehrende Umsätze 296,9
 
259,6
 
+14,4%
(+21,0%)
– Subskription +SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) 248,3
 
195,1
 
+27,3%
(+35,4%)
EBITDA 98,4
 
80,7
 
+22,0%
(+29,6%)
EBITDA-Marge 31,4% 28,5%  
EBIT 79,2 62,2 +27,3%
Marge 25,3% 22,0%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 60,4 44,9 +34,5%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,52 0,39 +34,5%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 69,2 52,6 +31,6%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,60 0,46 +31,6%


Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q1)

In Mio. Euro Q1 2026 Q1 2025 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 136,2 128,9 +5,7%
(+9,5%)
EBITDA 34,4 30,7 +12,0%
(+8,3%)
EBITDA-Marge 25,2% 23,8%  
Build      
Umsatz 134,7 112,4 +19,8%
(+29,8%)
EBITDA 53,2 39,5 +34,9%
(+48,9%)
EBITDA-Marge 39,5% 35,1%  
Manage      
Umsatz 13,2 12,8 +3,2%
(+3,0%)
EBITDA 1,4 1,4 -1,1%
(-4,3%)
EBITDA-Marge 10,4% 10,9%  
Media      
Umsatz 29,6 29,4 +0,8%
(+6,6%)
EBITDA 9,5 9,1 +3,7%
(+28,2%)
EBITDA-Marge 32,0% 31,0%  

 

Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Nemetschek Group
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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AECO- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.

Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.



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Nemetschek SE übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf

Nemetschek SE übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Fusionen & Übernahmen
Nemetschek SE übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf

13.04.2026 / 22:13 CET/CEST
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Nemetschek Group übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf

  • HCSS ist ein weltweit etablierter und führender Anbieter von Bausoftware für den Infrastruktur- und Tiefbausektor
  • Übernahme stärkt die Marktposition der Nemetschek Group im attraktiven und stark wachsenden Infrastruktursektor erheblich
  • Perfekter strategischer Fit: Kombination führender Anbieter in komplementären Segmenten von Bausoftware ermöglicht eine hohe Wertschöpfung durch Synergien und stärkt die Position der Nemetschek Group als weltweit führendes Unternehmen in der AEC/O-Industrie
  • Vertikale KI-Führungsposition wird durch die Kombination der einzigartigen proprietären Lebenszyklusdaten von HCSS mit der KI-Expertise von Nemetschek weiter gestärkt
  • Transaktionsstruktur sichert finanzielle Flexibilität der Nemetschek Group und schafft die Grundlage für weiteres langfristiges Wachstum

München, 13. April 2026 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat heute eine verbindliche Vereinbarung mit Thoma Bravo, dem weltweit größten, auf Software spezialisierten Private-Equity-Unternehmen zur Übernahme der Heavy Construction Systems Specialists, LLC („HCSS“) unterzeichnet.

HCSS mit Hauptsitz in Sugar Land, Texas (USA), ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen für den stark wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor in Nordamerika. Das 1986 gegründete Unternehmen unterstützt mehr als 4.000 Kunden – von kleinen Betrieben bis hin zu milliardenschweren Bauunternehmen und Generalunternehmern – und beschäftigt mehr als 550 Mitarbeitende. Die End-to-End-Plattform von HCSS trägt maßgeblich zur Steigerung von Effizienz, Sicherheit und Kommunikation in Infrastruktur- und Tiefbauprojekten bei.

HCSS wird Teil des Segments Build & Construct der Nemetschek Group, zu dem branchenführende Marken wie Bluebeam, GoCanvas (inkl. SiteDocs) und Nevaris gehören. Gemeinsam verbessern die Lösungen des erweiterten Segments Build & Construct die Zusammenarbeit sowie die Qualität von Bauprozessen sowohl im Büro als auch auf der Baustelle. Durch die Akquisition von HCSS wird das Portfolio weiter gestärkt; gleichzeitig profitieren Kunden von einer verbesserten, nahtlosen Zusammenarbeit und Optimierung von Prozessen bei allen Projekttypen und über alle Projektphasen hinweg.

Das Segment Build & Construct der Nemetschek Group und HCSS weisen vergleichbare und attraktive Wachstums- und Profitabilitätsprofile auf. Im Jahr 2025 erzielte HCSS einen Umsatz in Höhe von rund 215 Millionen US-Dollar, ein ARR-Wachstum (Annual Recurring Revenue – jährlich wiederkehrende Umsätze) von rund 21% und eine EBITDA-Marge von etwa 40%.*

Mit der Transaktion erweitert die Nemetschek Group ihre Präsenz im stark wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor, der von strukturellen Wachstumstreibern wie veraltete Infrastruktur, umfangreichen staatlichen Investitionen, der Energiewende sowie der fortschreitenden Urbanisierung geprägt ist. Durch die Übernahme wird der adressierbare Markt des Segments Build & Construct deutlich erweitert und bis 2028 auf geschätzt rund 12 Milliarden US-Dollar wachsen. Gleichzeitig stärkt die Transaktion die bereits etablierte Position der Nemetschek Group in Nordamerika und erweitert das Lösungsportfolio entlang des gesamten Baulebenszyklus hinweg noch weiter.

Maßgeschneiderte Transaktionsstruktur sichert finanzielle Flexibilität und unterstützt weitere Wachstumsambitionen der Nemetschek Group

Im Rahmen der Transaktion erhält Thoma Bravo Anteile am Segment Build & Construct der Nemetschek Group. Nach Abschluss wird die Nemetschek Group rund 72 % und Thoma Bravo etwa 28 % als Minderheitsgesellschafter halten. Zudem wird die Nemetschek Group sämtliche bestehenden Finanzverbindlichkeiten von HCSS refinanzieren, was zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung der Nemetschek Group um rund 450 Millionen Euro führt. Die Nemetschek Group wird weiterhin als vollständig integrierter Konzern geführt. Das Segment Build & Construct bleibt ein integrierter Bestandteil des Konzerns und wird weiterhin von der Nemetschek Group gesteuert, kontrolliert und vollständig konsolidiert.

Die Transaktionsstruktur erhält die finanzielle Stärke und Flexibilität des Konzerns und unterstützt die zukünftigen Wachstumsambitionen, einschließlich gezielter Akquisitionen. Gleichzeitig ermöglicht sie der Nemetschek Group eine enge Zusammenarbeit mit Thoma Bravo, um weiteres Wachstum und Innovationen voranzutreiben und so die Zukunft der AEC/O-Branche weiter aktiv zu gestalten. Die Transaktion hat keine Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der Nemetschek SE.

Nächster bedeutender Schritt in der Wachstumsstrategie der Nemetschek Group auf dem Weg zum globalen Marktführer in der AEC/O-Industrie – Transaktion schafft hohe Wertschöpfung, einschließlich attraktiver Synergiepotenziale

Durch die Bündelung führender Anbieter in komplementären Bausoftwaresegmenten schafft die Nemetschek Group ein weltweites Powerhouse für KI-gestützte Bau- und Technologielösungen. Die Akquisition wird das Segment Build & Construct des Konzerns deutlich vergrößern und eine einzigartige Grundlage für nachhaltiges, starkes und profitables Wachstum schaffen.

Die Kombination komplementärer Technologien, Kundenstämme und regionaler Stärken schafft ein diversifiziertes Best-in-Class-Portfolio, das den gesamten Baulebenszyklus sowie alle wesentlichen Kundensegmente abdeckt. Dies wird zusätzlich erhebliches Skalen-, Wachstums- und attraktives Synergiepotenzial erschließen – durch erweiterte Cross-Selling- und Vertriebsmöglichkeiten sowie eine verbesserte Vernetzung von Büro- und Baustellenprozessen. Darüber hinaus bildet die Verbindung der proprietären Datenbasis, des Kundenzugangs und der Branchenexpertise von HCSS mit den KI-Fähigkeiten der Nemetschek Group die ideale Grundlage, um die KI-getriebene Transformation der Bauindustrie aktiv voranzutreiben und erheblichen Mehrwert für die Kunden zu schaffen. Gleichzeitig wird die Transaktion das Geschäftsmodell der Nemetschek Group erweitern und stärken sowie ihre Position als führender Anbieter in der globalen AEC/O-Industrie festigen.

„Mit der Übernahme von HCSS, einem hoch angesehenen Marktführer von Softwarelösungen für Infrastruktur- und Tiefbau, machen wir den nächsten großen strategischen Schritt“, sagte Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Wir besitzen bereits eine starke Position im Gebäudemarkt und stärken und skalieren nun unsere Position im schnell wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor, der von mehreren strukturellen Wachstumstreibern getragen wird. Diese Akquisition erweitert unsere Größe und unser adressierbares Marktpotenzial erheblich, stärkt unsere Präsenz in Nordamerika und ergänzt perfekt unser bestehendes Portfolio führender Lösungen im Segment Build & Construct. Mit diesem Schritt eröffnen wir uns zusätzliche Möglichkeiten, Innovationen voranzutreiben und unsere Reichweite durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz auszubauen. Wir begrüßen Thoma Bravo als Partner und Minderheitsgesellschafter im Segment Build & Construct und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen und dem HCSS-Team, um Wachstumschancen zu erschließen und unseren Kunden sowie Aktionären einen noch größeren Mehrwert zu bieten.“

„Die Nemetschek Group hat eine der bemerkenswertesten kunden- und produktorientierten Unternehmenskulturen der Welt aufgebaut“, sagte A.J. Rohde, Senior Partner bei Thoma Bravo. „Die Möglichkeit, HCSS mit dem Segment Build & Construct der Nemetschek Group zusammenzuführen, ist ein wirklich wegweisender Schritt. Wir freuen uns darauf, das Wachstum der kombinierten Einheit zu unterstützen. Wir haben das Potenzial an Innovationsgeschwindigkeit und -umfang, das wir den Kunden beider Unternehmen bieten können, bislang erst ansatzweise ausgeschöpft – und wir werden gemeinsam unermüdlich daran arbeiten, das Potenzial zu realisieren, das der Markt verdient.“

„HCSS passt perfekt zu unserem Build-&-Construct-Segment“, sagte Usman Shuja, Chief Division Officer des Segments Build & Construct der Nemetschek Group. „Gemeinsam können wir ein erstklassiges End-to-End-Portfolio anbieten, das unseren Kunden ermöglicht, komplexe Hochbau- und Infrastrukturprojekte effizienter und mit größerer Sicherheit zu steuern. Durch die Bündelung unserer komplementären Stärken werden wir unsere globale Reichweite ausbauen, KI-basierte Innovation beschleunigen und weiterhin die bewährten Lösungen liefern, auf die unsere Kunden täglich vertrauen.“

„Dies ist ein prägender Moment für HCSS und für die Kunden, die wir bedienen“, sagte Steve McGough, CEO von HCSS. „Seit Jahrzehnten vertrauen Bauunternehmen auf unsere Software, um Projekte präziser zu kalkulieren, effizienter zu steuern und die Sicherheit ihrer Teams zu erhöhen. Als Teil der Nemetschek Group können wir unsere langfristige Vision beschleunigen, die Möglichkeiten für Infrastruktur- und Tiefbauunternehmen erweitern und noch mehr Innovationen vorantreiben.“

Der Abschluss der Akquisition wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet und steht unter dem Vorbehalt üblicher regulatorischer Genehmigungen und Abschlussbedingungen.

J.P. Morgan fungiert als exklusiver Finanzberater der Nemetschek Group. Latham & Watkins und Hoffmann & de Vries sind als Rechtsberater tätig.

* Die Zahlen basieren auf US-GAAP auf Standalone-Basis, bereinigt um außerordentliche, nicht operative Effekte und vor etwaigen zukünftigen Konsolidierungseffekten

 

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7 Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.

Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.

Über HCSS
HCSS ist der führende Anbieter von Baumanagementsoftware, die darauf ausgelegt ist, Büro und Baustelle über den gesamten Lebenszyklus von Infrastruktur- und Tiefbauprojekten hinweg zu verbinden. Das 1986 gegründete Unternehmen hat sich als Marktführer der Branche etabliert und bietet eine umfassende Plattform zur Steigerung der Produktivität, Optimierung der Kommunikation und Verbesserung von Projektergebnissen. Die Plattform von HCSS deckt alle Aspekte von Tiefbau- und Infrastrukturprojekten ab – von der Vorprojektphase bis zum Projektabschluss. Zu den angebotenen Lösungen zählen Kalkulation, Jobkostenrechnung, Projektmanagement, Arbeitssicherheit und Flottenmanagement. Durch die zentrale Bündelung von Projektdaten stellt HCSS sicher, dass alle Beteiligten in Echtzeit Zugang zu relevanten Informationen haben – für fundiertere Entscheidungen und eine reduzierte Fehler- und Nacharbeitsquote. Mit einem rund um die Uhr verfügbaren Support und einem bewährten 90-Tage-Implementierungsprozess hat HCSS die Betriebsabläufe von mehr als 4.000 Unternehmen mit Umsätzen zwischen 1 Mio. USD und mehreren Milliarden USD in den USA und Kanada verbessert. Die Lösungen von HCSS werden bei einigen der weltweit bekanntesten Projekte eingesetzt; die Kunden von HCSS gewinnen heute 75% der Aufträge in 50 Märkten des US-Verkehrsministeriums und erstellen 40% mehr Angebote als ihre Wettbewerber. Weitere Informationen unter hcss.com.

 

Kontakt:
Stefanie Zimmermann
VP Investor Relations & Corporate Communication
NEMETSCHEK SE
Konrad-Zuse-Platz 1
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13.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2307604  13.04.2026 CET/CEST

Nemetschek SE unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)

Nemetschek SE unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Kauf von Unternehmensteilen/Mergers und Acquisitions / Fusion
Nemetschek SE unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)

13.04.2026 / 22:00 CET/CEST
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Nemetschek Group unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)

  • HCSS ist ein führender Anbieter von Bausoftware für den Infrastruktur- und Tiefbausektor
  • HCSS wird Teil des Build-Segments der Nemetschek Group
  • Der Abschluss der Akquisition wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet

München, 13. April 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat heute eine verbindliche Vereinbarung mit der in den USA ansässigen Private-Equity-Gesellschaft Thoma Bravo zur Übernahme der Heavy Construction Systems Specialists, LLC („HCSS“), mit Sitz in Sugar Land, Texas, USA, unterzeichnet. HCSS gilt als führender Anbieter von Softwarelösungen für den Infrastruktur- und Tiefbausektor in Nordamerika. Das 1986 gegründete Unternehmen beschäftigt mehr als 550 Mitarbeitende. Die End-to-End-Plattform von HCSS für die Akquise, Planung und Durchführung von Infrastruktur- und Tiefbauprojekten verbindet Büro und Baustelle und unterstützt mehr als 4.000 Unternehmen in Nordamerika dabei, ihre Abläufe und Prozesse zu verbessern.

HCSS wird Teil des Segments Build der Nemetschek Group, zu dem führende Marken wie Bluebeam, GoCanvas und Nevaris gehören. Die Lösungen des erweiterten Build-Segments verbessern die Zusammenarbeit und steigern die Qualität von Bauprozessen sowohl im Büro als auch auf der Baustelle. Das Build-Segment der Nemetschek Group und HCSS weisen vergleichbare und attraktive Wachstums- und Profitabilitätsprofile auf. Im Jahr 2025 erzielte HCSS einen Umsatz in Höhe von rund 215 Millionen US-Dollar, ein ARR-Wachstum (Annual Recurring Revenue – jährlich wiederkehrende Umsätze) von rund 21% und eine EBITDA-Marge von etwa 40 % (nach US-GAAP).

Mit der Übernahme von HCSS erweitert die Nemetschek Group ihre Präsenz in dem stark wachsenden und resilienten Infrastruktur- und Tiefbausektor. Die Transaktion wird das adressierbare Marktvolumen des Segments Build deutlich erhöhen, das bis 2028 auf geschätzte 12 Milliarden US-Dollar anwachsen wird. Gleichzeitig stärkt die Übernahme die bereits etablierte Position der Nemetschek Group in Nordamerika und erweitert das Lösungsportfolio entlang des gesamten Baulebenszyklus hinweg weiter. Die Übernahme von HCSS stellt eine perfekte strategische Ergänzung dar, da komplementäre Technologien, Kundenstämme und regionale Expertise zusammengeführt werden, um attraktive Synergien zu realisieren und zukünftiges Wachstum zu fördern.

Die Transaktionsstruktur ist darauf ausgelegt, das Segment Build der Nemetschek Group zu stärken. Im Rahmen der Transaktion erhält Thoma Bravo Anteile am Build-Segment der Nemetschek Group. Gemäß der vereinbarten Eigentümerstruktur wird die Nemetschek SE rund 72 % der Anteile am Build-Segment halten, während Thoma Bravo etwa 28 % als Minderheitsgesellschafter übernimmt. Im Zuge der Transaktion wird die Nemetschek Group sämtliche bestehenden Finanzverbindlichkeiten von HCSS refinanzieren, was zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung der Nemetschek Group um rund 450 Millionen Euro führen wird. Die Nemetschek Group wird weiterhin als vollständig integrierter Konzern geführt. Das Build-Segment bleibt ein integraler Bestandteil des Konzerns und wird weiterhin von der Nemetschek Group gesteuert, kontrolliert und voll konsolidiert. Diese Transaktionsstruktur sichert die finanzielle Flexibilität der Nemetschek Group und unterstützt zukünftige Wachstumsambitionen, einschließlich gezielter M&A-Aktivitäten. Die Transaktion hat keine Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der Nemetschek SE.

Der Abschluss der Akquisition wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet und steht unter dem Vorbehalt üblicher regulatorischer Genehmigungen und Abschlussbedingungen.

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2307582  13.04.2026 CET/CEST

Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Nemetschek SE München WKN: 645290
ISIN: DE0006452907 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre1) ein zu der am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, 10:00 Uhr (MESZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft (hbw ConferenceCenter),
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Nemetschek SE
(nachfolgend auch „Gesellschaft“).
 
1) Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.


INHALTSÜBERSICHT

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2026

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

9.

Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich. In der Hauptversammlung werden die genannten Unterlagen ebenfalls zur Einsicht zugänglich sein und näher erläutert.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/ezu zugänglich. Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung nach §§ 289b, 315b HGB ist Teil des zusammengefassten Lageberichts.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)2) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2) Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus den speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 590.832.604,79 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,68 je dividendenberechtigter Stückaktie
(115.490.794 Aktien)

EUR 78.533.739,92
Gewinnvortrag EUR 512.298.864,87
Bilanzgewinn EUR 590.832.604,79

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung dividendenberechtigten Stückaktien. Die von der Gesellschaft gehaltenen 9.206 eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,68 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 AktG am 27. Mai 2026 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen:

4.1

Herr Kurt Dobitsch

4.2

Frau Iris M. Helke

4.3

Herr Bill Krouch

4.4

Frau Christine Schöneweis

4.5

Herr Prof. Dr. Andreas Söffing

4.6

Herr Dr. Gernot Strube

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) zu einer prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist und ein Prüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Gemäß § 162 Abs. 3 AktG ist der Vergütungsbericht durch den Abschlussprüfer daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht erstellt, der vom Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

§ 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschließt. Das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands („Vergütungssystem 2022“) wurde zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2022 gebilligt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem 2022 turnusgemäß überprüft. Das Vergütungssystem 2022 hat sich grundsätzlich bewährt, weshalb grundlegende Anpassungen nicht erforderlich waren. Der Aufsichtsrat hat daher am 13. März 2026 ein neues, angepasstes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands („Vergütungssystem 2026+“) beschlossen, das wesentlich auf dem Vergütungssystem 2022 aufbaut und dieses punktuell weiterentwickelt, um auch zukünftig national und international wettbewerbsfähig zu bleiben und hoch qualifizierte Führungskräfte gewinnen bzw. halten zu können. Das Vergütungssystem 2026+ soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle amtierenden Mitglieder des Vorstands gelten und darüber hinaus auf neue Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vorstands angewendet werden.

Die wesentlichen Änderungen samt Begründung sind im Vergütungssystem 2026+ im Einzelnen dargelegt. Das Vergütungssystem 2026+ ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 13. März 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossene Vergütungssystem 2026+ für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.

9.

Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über das Vergütungssystem und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen. Es ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.

Das Vergütungssystem und die bestehende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2022 beschlossen, so dass turnusgemäß eine neue Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich ist.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben das bisherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats überprüft und sind der Auffassung, dass sich dieses bewährt hat und unverändert beibehalten werden soll.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Wortlaut von § 15 der Satzung der Gesellschaft sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sowie die daraus abgeleitete, in § 15 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 115.500.000,00 und ist eingeteilt in 115.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.206 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte

a)

Anmeldung zur Hauptversammlung und Berechtigungsnachweis

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – in Person oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss der Gesellschaft entweder in Textform (§ 126b BGB) oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG in Verbindung mit Art. 5 Delegierten Verordnung (EU) 2018/1212 (jeweils „Berechtigungsnachweis“) zugehen. Der Berechtigungsnachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform

–

entweder unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart

–

oder unter der E-Mail-Adresse: hauptversammlung@baderhubl.de

zugehen.

Unter den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG können die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis der Gesellschaft bis spätestens 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich). Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.

Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine „Eintrittskarte“ für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich möglichst frühzeitig anzumelden und den Berechtigungsnachweis zu übersenden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihre Stimmrechte auszuüben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit ihnen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können somit ihre Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben, sofern die unter Ziffer II.2 lit. a) genannten Voraussetzungen (ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Berechtigungsnachweis) erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl – ausüben zu lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Für den Fall, dass einem Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen Person nach § 135 Abs. 8 AktG Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung; allerdings können jene für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Wenn weder einem Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen Person nach § 135 Abs. 8 AktG Vollmacht erteilt wird, ist die Vollmacht

–

entweder gegenüber der Gesellschaft in Textform

unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

oder unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@nemetschek.com

–

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre oder unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden)

zu erteilen. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung. Ein Vollmachtsformular stellen wir unseren Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zur Verfügung; dieses Formular kann zudem unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Vollmachten sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.

Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform erteilte Vollmachten und Weisungen müssen der Gesellschaft

–

unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

–

oder unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@nemetschek.com

zugehen. Ein Vollmachts-/Weisungsformular stellen wir unseren Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zur Verfügung; dieses Formular kann zudem unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (i) nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegen und (ii) stehen nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden, soweit diese Anträge oder Wahlvorschläge in der Hauptversammlung jeweils zur Abstimmung kommen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Gesellschaft unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bis zum Tag vor der Hauptversammlung, also den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.

d)

Ergänzende Regelungen zur Stimmrechtsausübung

Gehen bei der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Erteilung, Änderung oder zum Widerruf von Vollmachten und Weisungen ein, wird nur die zuletzt abgegebene Erklärung berücksichtigt. Ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche der Erklärungen zuletzt abgegeben worden ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) E-Mail, (2) Übermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c AktG und (3) Papierform.

Möchten Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte trotz bereits erfolgter Vollmacht- und Weisungserteilung, an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich. In diesem Fall gilt die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Stimmen oder Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die in der Hauptversammlung abgegeben oder erteilt werden, sind vorrangig.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Weisung bzw. entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der zugehörigen Einzelabstimmung.

Die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert und der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,68 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet wird.

e)

Ergänzungsanträge gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein nach Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124a Satz 2 AktG unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.

Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft bis zum Ablauf des 20. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten, ein solches Verlangen

–

schriftlich an

NEMETSCHEK SE
Vorstand
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

–

oder in elektronischer Form gemäß §§ 126 Abs. 3, 126a BGB (z.B. per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur) an

E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com

zu übersenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

f)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung gemäß § 126 Abs. 1 AktG einen Gegenantrag zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen und/oder einen Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zu machen.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

oder per E-Mail an: hauptversammlung@nemetschek.com

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre.

Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetseite veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden im Übrigen in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines teilnahmeberechtigten Aktionärs, auch ohne vorherige form- und fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

g)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 3 AktG besteht. Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus.

Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

h)

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich.

Dort sind insbesondere auch zugänglich:

–

der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers zu Tagesordnungspunkt 7;

–

das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8;

–

das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Wortlaut von § 15 der Satzung der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 9.

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht zugänglich sein.

Es ist beabsichtigt, auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv am 15. Mai 2026 auch die Kernaussagen der Reden und Präsentationen des Vorstands zu veröffentlichen. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

i)

Informationen zum Datenschutz

Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich.

j)

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung zur Hauptversammlung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

 

München, im April 2026

NEMETSCHEK SE

Der Vorstand



10.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nemetschek SE
Konrad-Zuse-Platz 1
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2306628  10.04.2026 CET/CEST

Nemetschek Group plant nach erfolgreichem Geschäftsjahr 2025 weiterhin starkes Umsatzwachstum bei steigender Profitabilität im Jahr 2026

Nemetschek Group plant nach erfolgreichem Geschäftsjahr 2025 weiterhin starkes Umsatzwachstum bei steigender Profitabilität im Jahr 2026

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognose
Nemetschek Group plant nach erfolgreichem Geschäftsjahr 2025 weiterhin starkes Umsatzwachstum bei steigender Profitabilität im Jahr 2026

19.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News

  • Sehr erfolgreiches Jahr 2025: Alle Geschäftsziele voll erreicht
  • +22,6% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) auf 1.191,2 Mio. Euro
  • +55,6% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) aus Subskription & SaaS auf 858,7 Mio. Euro
  • +28,9% EBITDA-Anstieg (währungsbereinigt) auf 371,1 Mio. Euro
  • EBITDA-Marge steigt auf 31,2%
  • +31,3% Anstieg des operativen Cashflows auf 402,9 Mio. Euro
  • Ausblick 2026: Währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 14% bis 15% bei steigender operativer Profitabilität. EBITDA-Marge von 32% bis 33% erwartet

München, 19. März 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat im Geschäftsjahr 2025 alle Ziele voll und ganz erreicht. Auch für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet der MDAX- und TecDAX-Konzern ein weiter starkes zweistelliges Umsatzwachstum in Höhe von 14% bis 15% sowie eine weiter steigende operative Profitabilität mit einer EBITDA-Marge von 32% bis 33%.

„Wir entwickeln uns von einem führenden vertikaler Softwareanbieter zu einem vertikalen AI-Vorreiter in unseren Industrien. Dank unserer tiefen Domänenexpertise, unseres Zugangs zu Daten entlang des gesamten Gebäudelebenszyklus, starker Netzwerkeffekte und der engen Integration in die Workflows unserer Kunden verstärkt künstliche Intelligenz die Innovationskraft, die unseren Erfolg antreibt. Sie verbessert unsere Lösungen, erschließt neue Wachstumspotenziale entlang des gesamten Bau- und Infrastrukturlebenszyklus und steigert zugleich unsere interne Effizienz,“ sagte Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Mit der Erweiterung unseres adressierbaren Marktes durch KI – in Kombination mit der Transformation unseres Geschäftsmodells, internationalem Wachstum und operativer Exzellenz – sind wir hervorragend positioniert, diese nächste Phase profitablen Wachstums und Innovation anzuführen.“

Wichtige Kennzahlen des Geschäftsjahres 2025

  • Der Konzernumsatz legte im Geschäftsjahr deutlich zu; sowohl organisch, insbesondere in den Segmenten Build und Design, als auch durch den Akquisitionsbeitrag von GoCanvas im ersten Halbjahr. Da der Erwerb von GoCanvas erst Ende Juni 2024 abgeschlossen wurde, ist der Beitrag von GoCanvas in den Vergleichszahlen für das erste Halbjahr 2025 noch nicht berücksichtigt. Zudem wirkten sich temporäre positive Effekte im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss der Subskriptionsumstellung bei Bluebeam aus, die vor allem im ersten Halbjahr 2025 zu einer erhöhten Umsatzdynamik führten. Insgesamt überschritt der Umsatz erstmals in der Unternehmensgeschichte die Marke von 1 Milliarde Euro. Die Konzernumsätze erhöhten sich um 19,7% auf 1.191,2 Mio. Euro. Währungsbereinigt betrug das Plus 22,6% und übertraf damit leicht den bereits im Juli 2025 angehobenen Prognosekorridor von 20% bis 22%.
  • Hauptwachstumstreiber waren die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 51,2% (währungsbereinigt: 55,6%) auf 858,7 Mio. Euro. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz stieg strategiekonform auf 92,2% (Vorjahr: 86,5%).
  • Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg um 23,3% auf 371,1 Mio. Euro. Währungsbereinigt legte das EBITDA um 28,9% zu und wuchs damit stärker als der Umsatz. Die EBITDA-Marge verbesserte sich von 30,2% im Vorjahr auf 31,2%, womit die Prognose von rund 31 % voll und ganz erfüllt wurde. In der Konzern-EBITDA-Marge ist unter anderem ein außerordentlicher, nicht operativer Effekt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich enthalten, der im ersten Halbjahr aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters resultierte.
  • Der Konzernjahresüberschuss stieg deutlich um 23,8% auf 217,2 Mio. Euro, entsprechend einem Ergebnis je Aktie von 1,88 Euro (Vorjahr: 1,52 Euro).
  • Der operative Cashflow erhöhte sich um 31,3% auf 402,9 Mio. Euro, was die hohe Qualität der Erträge unterstreicht. Entsprechend lag die Cash-Conversion mit 108,6% auf einem sehr starken Niveau.
  • Basierend auf der sehr starken Geschäftsentwicklung im Jahr 2025 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die Dividende, um rund 24% auf 0,68 Euro je Aktie zu erhöhen (Vorjahr: 0,55 Euro je Aktie). Damit plant die Nemetschek Group die dreizehnte Dividendenerhöhung in Folge.

Strategische Highlights im Geschäftsjahr 2025

Der starke Fokus der Nemetschek Group auf Wachstum und Innovation zeigte sich auch im Jahr 2025 in zahlreichen strategischen Initiativen:

  • Ein strategischer Schwerpunkt lag 2025 auf der konsequenten Weiterentwicklung der KI-Strategie der Nemetschek Group. Dabei verfolgt das Unternehmen einen strukturierten Ansatz entlang von drei Hebeln: eigene Innovation und Produktentwicklung, technologiegetriebene Akquisitionen und Venture-Investitionen sowie strategische Partnerschaften.
    • Im Bereich Innovation wurden KI-Funktionalitäten in den Lösungen weiter ausgebaut, unter anderem durch die Einführung des agentenbasierten Nemetschek AI Assistant über das Konzernportfolio hinweg sowie durch zusätzliche KI-gestützte Analyse-, Visualisierungs- und Assistenzfunktionen. Der konzernweite AI & Data Innovation Hub bündelt dabei technologische Kompetenzen und fördert markenübergreifende Synergien.
    • Das KI-Portfolio wurde zudem strategisch durch Akquisitionen und Venture-Investitionen erweitert. Dazu zählen die Übernahmen von Firmus AI, Inc. und Manufacton sowie ein Venture Investment in Handoff, einer KI-Plattform für Bauunternehmen. Darüber hinaus wurden Folgeinvestitionen in innovative Start-ups wie Briq, Preoptima und SmartPM getätigt.
    • Zugleich stärkte die Nemetschek Group ihre strategischen Partnerschaften und Forschungskooperationen, unter anderem mit der Technischen Universität München (TUM), der Stanford University (CIFE), der Nanyang Technological University in Singapur sowie im kommerziellen Bereich mit Google Cloud.
  • Auch die Internationalisierung und der gruppenweite Go-to-Market-Ansatz wurden 2025 weiter vorangetrieben. Neben der erfolgreichen Expansion in Indien wurde die Präsenz im Nahen Osten durch den Aufbau einer Organisation in Saudi-Arabien ausgebaut. Durch den weiteren Ausbau des strategischen Account-Managements wurde die Zusammenarbeit mit großen, globalen AEC/O-Kunden intensiviert und zugleich das gruppenweite Cross-Selling-Potenzial gestärkt.
  • Auch die operative Exzellenz wurde 2025 weiter gesteigert. Der Fokus lag auf höherer organisatorischer Effizienz, harmonisierten Prozessen sowie einer optimierten Tool- und Support-Systemlandschaft, um das zukünftige Wachstum des Konzerns sicherzustellen. Der verstärkte Einsatz von KI unterstützt dabei zusätzlich die Automatisierung und Effizienz globaler Prozesse.

Entwicklung der Segmente im Jahr 2025 (siehe Tabelle)

  • Im Segment Design erhöhte sich der Umsatz auf 539,8 Mio. Euro, was einem Wachstum von 10,4 % (währungsbereinigt: 12,2%) entspricht. Parallel dazu schreitet die Umstellung des Geschäftsmodells auf wiederkehrende Umsätze erfolgreich voran, was jedoch kurzfristig rechnungslegungsbedingt dämpfend auf das Umsatzwachstum und Profitabilität wirkt. Neben einer guten operativen Entwicklung profitierte das Segment von einer stärker als erwarteten Nachfrage nach Mehrjahresverträgen. Diese werden strategisch angeboten, um die Migration bestehender Kunden von Serviceverträgen auf Subskriptionsmodelle zu unterstützen. Das Segment-EBITDA erhöhte sich auf 151,8 Mio. Euro (+4,9%, währungsbereinigt: +11,4%). Die EBITDA-Marge lag mit 28,1% leicht unter dem Vorjahresniveau (29,6%), beeinflusst durch die Umstellung auf Subskription und SaaS und einen außerordentlichen, nicht operativen Effekt
  • Im Segment Build setzte sich 2025 die starke Wachstumsdynamik fort. Der Umsatz stieg auf 481,3 Mio. Euro, ein Wachstum von 41,3% (währungsbereinigt: 46,6%). Treiber waren insbesondere die Übernahme von GoCanvas sowie positive temporäre Effekte im Zusammenhang mit der Subskriptionsumstellung bei Bluebeam. Diese führten – zusätzlich zur weiterhin sehr starken operativen Entwicklung – zu einer erhöhten Umsatzdynamik insbesondere im ersten Halbjahr 2025. Das EBITDA stieg um 59,0% und damit überproportional zum Umsatz auf 172,1 Mio. Euro (währungsbereinigt: +67,1%). Die EBITDA-Marge erhöhte sich stark auf 35,8% (Vorjahr: 31,8%).
  • Im Segment Manage stieg der Umsatz 2025 auf 51,9Mio.Euro, ein Wachstum von 4,0% (währungsbereinigt 3,9%). Das EBITDA verbesserte sich auf 6,2Mio.Euro (Vorjahr: 5,1Mio.EUR), sodass die Marge um 1,8 Prozentpunkte auf 12,0% stieg.
  • Im Segment Media stieg der Umsatz 2025 leicht um 0,8% (währungsbereinigt: +2,9%) auf 121,0Mio.Euro. Das verhaltene Wachstum ist vor allem auf Umsatzausfälle im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters zurückzuführen. Bereinigt um diesen Sondereffekt läge das Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. Das EBITDA erreichte 41,0Mio.Euro (Vorjahr: 42,9Mio.Euro), was einer EBITDA-Marge von 33,9% entspricht. Bereinigt um den Sondereffekt hätte die Marge auf Vorjahresniveau gelegen.

Ausblick 2026: Hervorragend positioniert für weiteres profitables Wachstum

Trotz anhaltender geopolitischer Unsicherheiten, die sich zuletzt insbesondere im Nahen Osten erneut verschärft haben, bleiben die langfristigen strukturellen Wachstumstreiber in den Zielindustrien der Nemetschek Group voll intakt. Die Bau- und Infrastrukturbranche steht weltweit unter zunehmendem Druck, Produktivität, Nachhaltigkeit und Effizienz bei gleichzeitig steigender Projektkomplexität und Fachkräftemangel zu verbessern. Die digitale Transformation gewinnt daher weiter an Dynamik, wobei künstliche Intelligenz neue Möglichkeiten zur Optimierung von Prozessen entlang des gesamten Baulebenszyklus eröffnet. Die Nemetschek Group ist hervorragend positioniert, diese Entwicklungen aktiv mitzugestalten.

Für das Jahr 2026 verfolgt das Unternehmen die weitere Internationalisierung, auf den Kundennutzen orientierte Innovationen mit Fokus auf KI, gezielte Investitionen in Start-ups und Ventures sowie zusätzliche wertsteigernde M&A-Aktivitäten. Gleichzeitig erhöht die fortschreitende Transformation hin zu Subskriptions- und SaaS-Modellen die Resilienz und Planbarkeit der Umsätze noch weiter.

Das starke währungsbereinigte Wachstum von 22,6% im Jahr 2025 wurde durch den Konsolidierungseffekt von GoCanvas sowie durch temporäre Effekte im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss der Subskriptionsumstellung bei Bluebeam unterstützt. Dies führte insbesondere im ersten Halbjahr 2025 zu einer erhöhten Umsatzdynamik. Im Design-Segment wird sich die weitere Umstellung auf Subskription und SaaS zu einem wiederkehrenden Umsatzmodell aufgrund rechnungslegungsbedingter Effekte erwartungsgemäß kurzfristig dämpfend auf Umsatzwachstum und Profitabilität auswirken.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 ein organisches währungsbereinigtes Umsatzwachstum in einer Bandbreite von 14% bis 15%. Die EBITDA-Marge soll weiter steigen und wird in einer Bandbreite von 32% bis 33% erwartet – bei gleichzeitig weiterhin hohen Investitionen in den Ausbau des Geschäfts sowie in kundenorientierte Innovationen.

Diese Prognosen basieren auf der Annahme, dass sich die globalen wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der aktuelle Konflikt im Nahen Osten weder wesentlich ausweitet noch über einen längeren Zeitraum anhält. Aus heutiger Sicht wird daher kein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nemetschek Group erwartet.

 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q4)

In Mio. Euro Q4 2025 Q4 2024 Δ in %
(FX-adj.)
ARR 1.199,2 1.019,9 +17,6%
(+22,9%)
Umsatz 325,3
 
290,9
 
+11,8%
(+16,7%)
– davon Softwarelizenzen 14,5
 
26,0
 
-44,3%
(-42,8%)
– davon wiederkehrende Umsätze 299,8
 
255,0
 
+17,6%
(+22,9%)
– Subskription +SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) 243,9
 
186,7
 
+30,7%
(+37,2%)
EBITDA 106,9
 
95,1
 
+12,4%
(+19,9%)
Marge 32,9% 32,7%  
EBIT 87,7 73,7 +19,0%
Marge 27,0% 25,3%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 64,7 51,7 +25,2%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,56 0,45 +25,2%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 72,2 55,7 +29,6%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,63 0,48 +29,6%


 Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q4)

In Mio. Euro Q4 2025 Q4 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 150,5 145,0 +3,8%
(+6,5%)
EBITDA 44,8 48,8 -8,1%
(-1,8%)
EBITDA-Marge 29,8% 33,6%  
Build      
Umsatz 130,2 102,2 +27,4%
(+36,1%)
EBITDA 46,9 31,5 +48,8%
(+62,8%)
EBITDA-Marge 36,0% 30,8%  
Manage      
Umsatz 14,0 13,1 +6,8%
(+6,6%)
EBITDA 2,2 2,4 -6,3%
(-10,1%)
EBITDA-Marge 16,0% 18,3%  
Media      
Umsatz 31,2 31,4 -0,7%
(+3,9%)
EBITDA 12,9 12,4 +3,7%
(+4,1%)
EBITDA-Marge 41,3% 39,6%  

 

Konzern-Kennzahlen im 12-Monatsüberblick

In Mio. Euro GJ 2025 GJ 2024 Δ in %
(FX-adj.)
ARR 1.199,2 1.019,9 +17,6%
(+22,9%)
Umsatz 1.191.2 995,6 +19,7%
(+22,6%)
– davon Softwarelizenzen 55,9 100,7 -44,4%
(-43,9%)
– davon wiederkehrende Umsätze 1.098,1 861,2 +27,5%
(+30,8%)
– Subskription + SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) 858,7 567,8 +51,2%
(+55,6%)
EBITDA 371,1 301,0 +23,3%
(+28,9%)
Marge 31,2% 30,2%  
EBIT 298,0 234,2 +27,2%
Marge 25,0% 23,5%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 217,2 175,4 +23,8%
Ergebnis je Aktie in Euro 1,88 1,52 +23,8%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 248,2 200,8 +23,6%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 2,15 1,74 +23,6%



Kennzahlen Segmente 12-Monatsübersicht

In Mio. Euro GJ 2025 GJ 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 539,8 488,8 +10,4%
(+12,2%)
EBITDA 151,8 144,8 +4,9%
(+11,4%)
EBITDA-Marge 28,1% 29,6%  
Build      
Umsatz 481,3 340,7 +41,3%
(+46,6%)
EBITDA 172,1 108,3 +59,0%
(+67,1%)
EBITDA-Marge 35,8% 31,8%  
Manage      
Umsatz 51,9 49,9 +4,0%
(+3,9%)
EBITDA 6,2 5,1 +21,8%
(+14,8%)
EBITDA-Marge 12,0% 10,2%  
Media      
Umsatz 121,0 120,1 +0,8%
(+2,9%)
EBITDA 41,0 42,9 -4,4%
(-7,4%)
EBITDA-Marge 33,9% 35,7%  

 

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Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
Investor Relations
+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com


Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AECO- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.

Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.

 



19.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2293770

 
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2293770  19.03.2026 CET/CEST

Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2025 um rund 24% auf 0,68 Euro je Aktie vor

Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2025 um rund 24% auf 0,68 Euro je Aktie vor

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Dividende
Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2025 um rund 24% auf 0,68 Euro je Aktie vor

13.03.2026 / 11:48 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2025 um rund 24% auf 0,68 Euro je Aktie vor

  • Ausschüttung soll von 0,55 auf 0,68 Euro je Aktie steigen
  • Bereits dreizehnte Dividendenanhebung in Folge

München, 13. März 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), ein global agierender Anbieter vertikaler, KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, plant nach dem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2025 die dreizehnte Anhebung der Dividende in Folge. Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2026 eine Dividende in Höhe von 0,68 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 vorzuschlagen. Das ist eine Erhöhung um 23,6% gegenüber der Vorjahresausschüttung von 0,55 Euro je Aktie.

Sofern die Hauptversammlung zustimmt, würde die Ausschüttungssumme von 63,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 78,5 Mio. Euro steigen. Die Nemetschek Group setzt damit ihre aktionärsfreundliche und nachhaltige Dividendenpolitik fort.

Die Nemetschek Group hatte bereits am 29. Januar 2026 ihre vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 bekannt gegeben und den Umsatz um 19,7% bzw. währungsbereinigt um 22,6% auf 1.191,2 Mio. Euro gesteigert. Damit wurde erstmals in der Unternehmensgeschichte die Umsatz-Milliardengrenze überschritten. Die EBITDA-Marge stieg auf 31,2%. Damit hat das Unternehmen sowohl sein bereits im Juli angehobenes Umsatzziel als auch das Profitabilitätsziel für 2025 sehr komfortabel erreicht. 

Der testierte Jahresabschluss wird wie geplant am 19. März 2026 veröffentlicht.

 

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AECO- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.

Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte laut vorläufigen, nicht testierten Zahlen im Jahr2025 einen Umsatz von1,19 Milliarden EUR sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen EUR.

Kontakt:
Stefanie Zimmermann
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13.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2291220  13.03.2026 CET/CEST

Nemetschek Group schließt starkes Geschäftsjahr 2025 sehr erfolgreich ab und erreicht deutlich die bereits angehobene Umsatzprognose sowie ihr Profitabilitätsziel

Nemetschek Group schließt starkes Geschäftsjahr 2025 sehr erfolgreich ab und erreicht deutlich die bereits angehobene Umsatzprognose sowie ihr Profitabilitätsziel

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Nemetschek Group schließt starkes Geschäftsjahr 2025 sehr erfolgreich ab und erreicht deutlich die bereits angehobene Umsatzprognose sowie ihr Profitabilitätsziel

29.01.2026 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group schließt starkes Geschäftsjahr 2025 sehr erfolgreich ab und erreicht deutlich die bereits angehobene Umsatzprognose sowie ihr Profitabilitätsziel

  • +22,6% Umsatzzuwachs (währungsbereinigt) auf neue Rekordmarke von 1.191,2 Mio. Euro
  • EBITDA-Marge steigt auf 31,2%
  • +28,9% EBITDA-Wachstum (währungsbereinigt) auf 371,1 Mio. Euro

München, 29. Januar 2026 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation in der Bau- und Medienbranche, hat ihren starken und profitablen Wachstumskurs auch im vierten Quartal fortgesetzt und im Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen, nicht geprüften Zahlen, sowohl das bereits im Juli angehobene Umsatzziel als auch das Profitabilitätsziel deutlich erreicht.   

Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2025 währungsbereinigt um 22,6% (reported: 19,7%) auf 1.191,2 Mio. Euro (2024: 995,6 Mio. Euro) und überschritt damit zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte die Umsatz-Milliardengrenze. Damit lag das währungsbereinigte Konzernumsatzwachstum geringfügig über dem bereits im Juli 2025 angehobenen Prognosekorridor von 20% bis 22% (zuvor: 17% bis 19%). Darin enthalten ist – wie geplant – ein akquisitionsbedingter Umsatzbeitrag aus der Übernahme von GoCanvas. Im vierten Quartal setzte sich die insgesamt sehr positive Dynamik weiter fort: Der Umsatz stieg währungsbereinigt um 16,7% (reported: 11,8%) auf 325,3 Mio. Euro und wurde unter anderem durch die weiterhin starke operative Performance im Build-Segment getrieben.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg überproportional zum Umsatz: Währungsbereinigt legte das EBITDA um 28,9% (reported: 23,3%) auf 371,1 Mio. Euro zu (Vorjahr: 301,0 Mio. Euro). Die EBITDA-Marge stieg von 30,2% im Vorjahr auf 31,2% und lag damit gut im Rahmen der Prognose von rund 31%. In der Konzern-EBITDA-Marge ist unter anderem ein außerordentlicher, nichtoperativer Effekt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich enthalten, der – wie bereits berichtet – im ersten Halbjahr aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters resultierte. Im vierten Quartal erzielte die Nemetschek Group eine hohe EBITDA-Marge von 32,9%.

„Die Nemetschek Group hat im Geschäftsjahr 2025 erneut ihre strategische und operative Stärke unter Beweis gestellt, den sehr starken profitablen Wachstumskurs konsequent fortgesetzt und sowohl bei Umsatz als auch beim operativen Ergebnis neue Rekordwerte erzielt“, so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Auf Basis unserer AI-first-Strategie entwickeln wir unser weltweit anerkanntes Lösungsportfolio kontinuierlich weiter und ergänzen es um innovative generative AI- und Agentic-AI-Funktionen – sowohl organisch als auch durch gezielte Akquisitionen wie Firmus AI. Die fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von AI in der Bauwirtschaft eröffnen uns erhebliche zusätzliche Wachstumspotenziale. Dank unserer starken Positionierung sind wir hervorragend aufgestellt, um hiervon überproportional zu profitieren. Vor diesem Hintergrund blicken wir sehr zuversichtlich auf das Jahr 2026 und darüber hinaus und sehen uns bestens aufgestellt und erwarten weiteres starkes, nachhaltiges und profitables Wachstum.“

Der detaillierte und geprüfte Abschluss für das Geschäftsjahr 2025 wird zusammen mit dem Geschäftsbericht 2025 und der Prognose für 2026 am Donnerstag, 19. März 2026, veröffentlicht.


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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz und Agentic-KI-Funktionen, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit über 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2025 nach vorläufigen, nicht geprüften Zahlen einen Umsatz von 1.191,2 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 371,1 Millionen Euro. Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 
 



29.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nemetschek SE
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EQS News ID: 2267748

 
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2267748  29.01.2026 CET/CEST

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Nemetschek SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

12.12.2025 / 11:28 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Nemetschek SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/en/financial-reports

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 05.11.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 05.11.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/en/financial-reports


12.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nemetschek SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Deutschland
Internet: www.nemetschek.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2244890  12.12.2025 CET/CEST

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Nemetschek SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

12.12.2025 / 11:19 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Nemetschek SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 19.03.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 19.03.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/en/financial-reports

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026
Ort: https://ir.nemetschek.com/en/financial-reports


12.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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2244886  12.12.2025 CET/CEST

Nemetschek Group setzt sehr starkes und profitables Wachstum im Q3 2025 fort und bekräftigt den bereits angehobenen Ausblick für das Gesamtjahr 2025

Nemetschek Group setzt sehr starkes und profitables Wachstum im Q3 2025 fort und bekräftigt den bereits angehobenen Ausblick für das Gesamtjahr 2025

Nemetschek SE / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
Nemetschek Group setzt sehr starkes und profitables Wachstum im Q3 2025 fort und bekräftigt den bereits angehobenen Ausblick für das Gesamtjahr 2025

04.11.2025 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group setzt sehr starkes und profitables Wachstum im Q3 2025 fort und bekräftigt den bereits angehobenen Ausblick für das Gesamtjahr 2025

  • +20,0% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) im Q3 auf 293,1 Mio. Euro
  • +46,4% Zuwachs bei Subskription/SaaS (währungsbereinigt) auf 211,1 Mio. Euro
  • +26,4% ARR-Wachstum (währungsbereinigt) auf 1.076,7 Mio. Euro
  • +33,9% überproportionale EBITDA-Steigerung (währungsbereinigt) auf 95,2 Mio. Euro
  • EBITDA-Marge verbessert sich auf hohe 32,5% im Berichtsquartal
  • +40,7% Wachstum des Ergebnisses je Aktie in Q3 auf 0,48 Euro
  • Weitere Stärkung der KI-Kompetenz durch Erwerb von Firmus AI im Q3
  • Vorstand bekräftigt bereits angehobene Umsatzprognose und EBITDA-Marge für Gesamtjahr 2025

 

München, 04. November 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, setzte ihren sehr erfolgreichen und profitablen Wachstumskurs auch im dritten Quartal 2025 fort. Wachstumstreiber waren erneut die Umsätze aus Subskription und SaaS, die auf eine Rekordmarke stiegen. Auf Segmentbasis trugen vor allem die beiden Segmente Design und Build zu dieser sehr starken operativen Performance bei. Auf der Basis der sehr erfolgreichen Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten bekräftigt der Vorstand die bereits nach dem ersten Halbjahr nach oben angepasste Umsatzprognose für 2025 in einer Bandbreite von 20% bis 22%. Er geht zudem unverändert von einer EBITDA-Marge im Gesamtjahr von rund 31% aus.

„Die anhaltend sehr erfolgreiche Entwicklung der Nemetschek Group zeigt die Stärke unseres Geschäftsmodells und unserer Strategie. Unser KI-gestütztes Portfolio rund um Agentic AI sowie weitere neue KI-Features – unter anderem durch die im dritten Quartal erfolgte Akquisition von Firmus AI – machen unser Lösungsportfolio noch attraktiver. Für die Bauindustrie beginnt eine neue Ära und wir sind hervorragend aufgestellt, um von dieser Entwicklung zu profitieren,“ so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Angesichts unserer bisherigen sehr guten Geschäftsentwicklung sind wir sehr optimistisch, dass wir unsere Ziele für 2025 vollumfänglich erreichen.“


Wesentliche Konzern-Kennzahlen im Q3 und in den ersten neun Monaten 2025

  • Der Konzernumsatz stieg im dritten Quartal trotz negativer Währungseffekte, insbesondere durch den schwächeren US-Dollar, weiterhin stark um 15,8% (währungsbereinigt: 20,0%) auf 293,1 Mio. Euro (Q3 2024: 253,0 Mio. Euro). In den ersten neun Monaten 2025 erhöhte sich der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 22,9% (währungsbereinigt: 25,0%) auf 866,0 Mio. Euro. Das Build-Segment hat mit einem weiterhin sehr starken organischen Wachstum zu dieser Entwicklung beigetragen, auch wenn die Dynamik aufgrund des Auslaufens der temporären Effekte aus der Umstellung auf Subskriptionsmodelle und der damit verbundenen höheren Vergleichsbasis im Vorjahresquartal erwartungsgemäß geringer ausfiel. Die starke Umsatzentwicklung ist auch auf das Segment Design zurückzuführen, das neben einer guten operativen Performance von einer erfreulichen Nachfrage nach Mehrjahresverträgen profitierte. Diese werden vorübergehend und strategisch eingesetzt, um die Umstellung bestehender Servicekunden auf Subskriptionsmodelle zu beschleunigen.
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) im Q3 stiegen um 21,9% auf 1.076,7 Mio. Euro (währungsbereinigt: 26,4%) und damit erneut stärker als der Konzernumsatz. Haupttreiber im Q3 waren die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 40,5% (währungsbereinigt: 46,4%). Mit einem Wachstum von 61,3% (währungsbereinigt: 64,7%) stieg diese Umsatzkategorie in den ersten neun Monaten noch deutlicher auf 614,7 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum: 381,2 Mio. Euro).
  • Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Q3 um 24,9% (währungsbereinigt: 33,9%) und damit überproportional zum Umsatz auf 95,2 Mio. Euro (Vorjahresquartal: 76,2 Mio. Euro). Die EBITDA-Marge verbesserte sich entsprechend deutlich auf 32,5% (Q3 2024: 30,1%). Auf Neun-Monatsbasis erreichte das EBITDA 264,3 Mio. Euro, was einer Marge von 30,5% (Vorjahreszeitraum: 29,2%) entspricht. In der Konzern-EBITDA-Marge ist unter anderem ein außerordentlicher, nichtoperativer Effekt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich enthalten, der – wie berichtet – im ersten Halbjahr aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters resultierte. Bereinigt um diesen Effekt hätte die EBITDA-Marge in ersten neun Monaten bei 31,8% gelegen.
  • Der Quartalsüberschuss stieg deutlich um 40,7% auf 55,3 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 0,48 Euro entspricht (Q3 2024: 0,34 Euro). Auf Neun-Monatsbasis lag das Ergebnis je Aktie bei 1,32 Euro (Vorjahreszeitraum: 1,07 Euro).


Strategische Highlights

  • Die konzernweite Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS verläuft weiterhin sehr erfolgreich. So stieg der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz weiter an und erreichte 92% zum Ende des dritten Quartals, was einem Anstieg von rund 6 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht.
  • Gleichzeitig treibt die Nemetschek Group ihre Internationalisierung und den gruppenweiten Go-to-Market-Ansatz konsequent weiter voran. Das Umsatzwachstum im Ausland stieg in den ersten neun Monaten mit rund 27% überproportional zum Gesamtwachstum. In wachstums- und potenzialstarken Regionen wie Indien und Saudi-Arabien hat die Nemetschek Group ihre lokale Präsenz weiter ausgebaut.
  • Innovationen bleiben ein zentraler Erfolgsfaktor. Mit der Einführung des neuen „Agentic AI Assistant“ über mehrere Design-Marken hinweg setzt die Nemetschek Group neue Maßstäbe für KI-gestützte Produktivität und Innovationskraft in der AEC/O-Branche. Gleichzeitig hat die Nemetschek Group im Q3 mit der über die Marke Bluebeam erfolgte Übernahme von Firmus AI ihre KI-Kompetenz weiter gestärkt. Die Integration der KI-basierten Plattform in Bluebeams PDF-Workflows ermöglicht eine frühzeitige Risikoerkennung in der Entwurfsprüfung und steigert somit die Effizienz und trägt zur Minimierung kostspieliger Nacharbeiten bei. Um die Innovationskraft im Bereich KI und den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gezielt zu stärken, hat die Nemetschek Group 2025 zudem neue strategische Partnerschaften mit dem Center for Integrated Facility Engineering (CIFE) der Stanford University und der Nanyang Technological University (NTU) in Singapur geschlossen. Das Ziel ist, gemeinsam Forschung zu KI zu betreiben und Lösungen basierend auf KI zu entwickeln sowie für Nachhaltigkeit und digitale Bauprozesse, um internationale Standards im Bauwesen zu setzen.


Entwicklung der Segmente im Q3 und 9-Monaten 2025 (siehe auch Tabelle)

  • Das Segment Design verzeichnete im Q3 erneut ein zweistelliges Umsatzwachstum in Höhe von 11,6% (währungsbereinigt: 14,0%) auf 129,2 Mio. Euro. Wachstumstreiber waren weiterhin die Umsätze aus Subskription und SaaS. Darüber hinaus spiegeln sich im Wachstum zum Teil auch 3-Jahresverträge wider, wenn auch auf leicht niedrigerem Niveau als in den letzten Quartalen. Diese werden gezielt strategisch eingesetzt, um die Umstellung bestehender Servicekunden auf Subskriptionsmodelle zu beschleunigen. Im Neun-Monatszeitraum stieg der Umsatz um 13,3% (währungsbereinigt: 14,6%) auf 389,3 Mio. Euro. Die EBITDA-Marge im Q3 lag bei 28,1% (Vorjahr: 29,2%). Die EBITDA-Marge in den ersten neun Monaten lag nahezu auf Vorjahresniveau bei 27,5%. Neben dem mit der Umstellung auf Subskriptions- und SaaS-Modelle verbundenen, kurzzeitigen rechnungslegungsbedingten dämpfenden Effekten auf Umsatz und Profitabilität, belastete auch die Insolvenz des Service- und Zahlungsdienstleisters die Marge. 
  • Im Segment Build setzte sich die sehr starke Wachstumsdynamik auch im 3. Quartal 2025 fort, auch wenn aufgrund der höheren Vergleichsbasis des Vorjahresquartals sowie des Auslaufens der temporären Effekte nach erfolgreicher Subskriptionsumstellung bei der Marke Bluebeam das Wachstum erwartungsgemäß geringer ausfiel. Der Segmentumsatz stieg im Q3 trotz negativer Währungseffekte, insbesondere durch den schwächeren US-Dollar, deutlich um 26,6% (währungsbereinigt: 33,5%) auf 121,8 Mio. Euro. In den ersten neun Monaten stieg der Umsatz auf 351,1 Mio. Euro, was ein sehr starkes Wachstum von 47,2% (währungsbereinigt: 51,1%) zeigt. Das Wachstum wurde dabei durch den anorganischen Beitrag im ersten Halbjahr aus der Akquisition der Marke GoCanvas unterstützt, die seit dem 1. Juli 2024 konsolidiert wird. Die EBITDA-Marge im Q3 stieg trotz des Verwässerungseffekts durch GoCanvas deutlich auf 37,7% (Vorjahr: 31,5%). Auf Neun-Monatsbasis lag das EBITDA bei hohen 35,7% (Vorjahr: 32,2%)
  • Im Segment Manage erhöhte sich der Umsatz im Q3 durch eine positive Dynamik bei neuen Großaufträgen auf 12,5 Mio. Euro, ein Wachstum von 7,3%. Die EBITDA-Marge verbesserte sich von 7,2% auf 12,9%. Im Neun-Monats-Zeitraum stieg die EBITDA-Marge auf 10,5% (Vorjahreszeitraum: 7,3%) bei einem Umsatz von 37,9 Mio. Euro (+3,0%).
  • Im Segment Media erreichte der Umsatz im Q3 30,3 Mio. Euro (-0,3%, währungsbereinigt: +2,9%). Auf 9-Monatsbasis zeigt sich ein ähnliches Bild mit einem Wachstum von 1,3% (währungsbereinigt: 2,5%). Die Umsatzentwicklung ist stark durch die Insolvenz des Service- und Zahlungsdienstleisters und deren Folgen im 1. Halbjahr 2025 sowie durch die anhaltend gemischte Marktdynamik mit einer verhaltenen Investitionsbereitschaft der Kunden geprägt. Die EBITDA-Marge konnte im Q3 leicht auf 37,5% verbessert werden (Vorjahresquartal: 37,0%); auf Neun-Monatsbasis lag sie bei 31,3% (Vorjahr: 34,3%). Bereinigt um den außerordentlichen Effekt hätte das Umsatzwachstum des Segments in den ersten neun Monaten im mittleren bis höheren einstelligen Prozentbereich gelegen und die EBITDA-Marge auf Vorjahresniveau.


Ausblick auf Gesamtjahr 2025 bekräftigt

Nach dem sehr erfolgreichen Verlauf der ersten neun Monate 2025 bekräftigt der Vorstand die im Juli 2025 erhöhte Umsatzprognose sowie die Erwartung für die Profitabilität für das Gesamtjahr 2025.

  • Das währungsbereinigte Umsatzwachstum, inklusive des Umsatzbeitrages der im Vorjahr akquirierten GoCanvas, wird in einer Bandbreite zwischen 20% und 22% erwartet. Darin enthalten ist ein akquisitionsbedingter Umsatzbeitrag durch die Übernahme von GoCanvas in Höhe von rund 450 Basispunkten.
  • Die EBITDA-Marge inklusive des Verwässerungseffekts durch GoCanvas für das Gesamtjahr 2025 wird bei rund 31% erwartet.

Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass sich die weltwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht signifikant verschlechtern. Vor allem sind im Ausblick keine möglichen negativen Auswirkungen berücksichtigt, die sich durch wachsende geopolitische Spannungen und erhöhte Zölle mit Blick auf Unternehmens- und Verbraucherkosten sowie auf die allgemeine Investitions- und Ausgabebereitschaft ergeben könnten.

 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q3-25)

In Mio. Euro Q3 2025 Q3 2024 Δ in %
(FX-adj.)
ARR 1.076,7 883,3 +21,9%
(+26,4%)
Umsatz 293,1 253,0 +15,8%
(+20,0%)
– davon Softwarelizenzen 15,3 24,7 -38,1%
(-37,1%)
– davon wiederkehrende Umsätze 269,2 220,8 +21,9%
(+26,4%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
211,1 150,3 +40,5%
(+46,4%)
EBITDA 95,2 76,2 +24,9%
(+33,9%)
EBITDA-Marge 32,5% 30,1%  
EBIT 77,5 57,9 +33,9%
EBIT-Marge 26,4% 22,9%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 55,3 39,3 +40,7%
Ergebnis je Aktie in Euro 0,48 0,34 +40,7%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 63,1 50,8 +24,1%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,55 0,44 +24,1%

 

Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q3-25)

In Mio. Euro Q3 2025 Q3 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 129,2 115,7 +11,6%
(+14,0%)
EBITDA 36,2 33,8 +7,3%
(+16,4%)
EBITDA-Marge 28,1% 29,2%  
Build      
Umsatz 121,8 96,2 +26,6%
(+33,5%)
EBITDA 45,9 30,3 +51,5%
(+60,1%)
EBITDA-Marge 37,7% 31,5%  
Manage      
Umsatz 12,5 11,7 +7,3%
(+7,2%)
EBITDA 1,6 0,8 +93,6%
(+83,8%)
EBITDA-Marge 12,9% 7,2%  
Media      
Umsatz 30,3 30,4 -0,3%
(+2,9%)
EBITDA 11,4 11,3 +0,9%
(+10,3%)
EBITDA-Marge 37,5% 37,0%  

 

 

Kennzahlen im 9-Monatsüberblick 2025 (9M-25)

In Mio. Euro 9M 2025 9M 2024 Δ in %
 
ARR 1.076,7 883,3 +21,9%
(+26,4%)
Umsatz 866,0 704,7 +22,9%
(+25,0%)
– davon Softwarelizenzen 41,4 74,7 -44,5%
(-44,3%)
– davon wiederkehrende Umsätze 798,3 606,2 +31,7%
(+34,1%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
614,7 381,2 +61,3%
(+64,7%)
EBITDA 264,3 205,9 +28,4%
(+33,1%)
EBITDA-Marge 30,5% 29,2%  
Bereinigte EBITDA-Marge um außerordentlichen, nicht operativen Einmaleffekt 31,8% 29,2%  
EBIT 210,2 160,5 +31,0%
EBIT-Marge 24,3% 22,8%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 152,6 123,8 +23,3%
Ergebnis je Aktie in Euro 1,32 1,07 +23,3%
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 175,9 145,1 +21,2%
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 1,52 1,26 +21,2%

  

Kennzahlen Segmente im 9-Monatsüberblick (9M-25)

In Mio. Euro 9M 2025 9M 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Design      
Umsatz 389,3 343,7 +13,3%
(+14,6%)
EBITDA 107,0 96,0 +11,4%
(+18,0%)
EBITDA-Marge 27,5% 27,9%  
Build      
Umsatz 351,1 238,4 +47,2%
(+51,1%)
EBITDA 125,3 76,7 +63,2%
(+68,9%)
EBITDA-Marge 35,7% 32,2%  
Manage      
Umsatz 37,9 36,7 +3,0%
(+2,9%)
EBITDA 4,0 2,7 +46,7%
(+37,0%)
EBITDA-Marge 10,5% 7,3%  
Media      
Umsatz 89,8 88,6 +1,3%
(+2,5%)
EBITDA 28,1 30,4 -7,8%
(-12,1%)
EBITDA-Marge 31,3% 34,3%  


 

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Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit über 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 
 




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2222784  04.11.2025 CET/CEST

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Nemetschek SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

29.09.2025 / 13:29 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Nemetschek SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/en/financial-reports

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2025
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2205226  29.09.2025 CET/CEST

Nemetschek Group stärkt mit Übernahme von Firmus AI ihre KI-Kompetenz in Planprüfung und Risikomanagement im Bauwesen

Nemetschek Group stärkt mit Übernahme von Firmus AI ihre KI-Kompetenz in Planprüfung und Risikomanagement im Bauwesen

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Nemetschek Group stärkt mit Übernahme von Firmus AI ihre KI-Kompetenz in Planprüfung und Risikomanagement im Bauwesen

04.09.2025 / 15:00 CET/CEST
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  • Firmus AI ist das führende KI-Unternehmen für Design- und Entwurfsprüfungen vor Baubeginn
  • Die Technologie-Übernahme treibt Nemetscheks KI-Roadmap weiter voran und stärkt ihre Führungsrolle bei KI-basierten Innovationen
  • Die Integration der KI-basierten Plattform von Firmus AI in die PDF-Workflows von Bluebeam ermöglicht eine frühzeitige Fehlerkennung und stellt somit sicher, dass Bauprojekte planmäßig verlaufen

 

München, 4. September 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein weltweit führender Anbieter von Softwarelösungen für die AEC/O- und Medienbranche, hat heute bekannt gegeben, dass ihre Tochtergesellschaft Bluebeam, Inc. eine Vereinbarung zur Übernahme von Firmus AI (Firmus) unterzeichnet hat. Firmus gilt als Pionier im Bereich der Entwurfsprüfung und Risikoanalyse von Bauprojekten vor Baubeginn. Das Unternehmen setzt auf Künstliche Intelligenz, um 2D-PDF-Pläne auf Risiken aus der Planungsphase zu analysieren und transformiert damit die Abläufe in der Bauwirtschaft. Das stark wachsende Unternehmen revolutioniert mit seiner führenden Cloud-KI-Plattform die 13 Billionen US-Dollar Bauindustrie.

Ziel der Übernahme ist es, die auf Zeichnungen spezialisierten KI-Funktionen von Firmus – von der frühzeitigen Risikoerkennung über interdisziplinäre Koordination bis hin zum Vergleich von Planversionen und prioritätsbasierter Problemberichterstattung – direkt in Bluebeams führende Review- und Markup-Workflows zu integrieren, um somit die Effizienz und Präzision von Bauprozessen weiter zu steigern.

Die Übernahme verbindet Bluebeams globale Reichweite und etablierte Nutzerbasis mit der agentic KI-Technologie von Firmus, die speziell für Preconstruction-Workflows entwickelt wurde. Durch die Kombination werden leistungsstarke generative KI-Agenten geschaffen, die Bauprozesse intelligent automatisieren und Projektteams über den gesamten Lebenszyklus hinweg einen sofortigen Mehrwert bieten.

„Die Übernahme von Firmus AI mit seiner revolutionären Technologie unterstreicht unseren globalen Führungsanspruch bei KI-basierten Innovationen in der AEC/O-Branche und stärkt zugleich unsere AI-First-Strategie“, so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Bluebeam ist bereits heute mit seinen Lösungen der Industriestandard für die Zusammenarbeit im Bauwesen in Nordamerika und baut zugleich seine Präsenz in den Regionen EMEA und APAC weiter stark aus. Durch die Kombination der einzigartigen Stärken von Bluebeam und Firmus können wir unsere KI-Roadmap deutlich beschleunigen, zusätzlichen Mehrwert für unsere Kunden schaffen und Synergien nutzen, die unser Wachstum weiter vorantreiben.“

„Bluebeam hat es sich schon immer zur Aufgabe gemacht, Teams eine noch effektivere Zusammenarbeit zu ermöglichen“, ergänzt Usman Shuja, CEO von Bluebeam und CDO Build & Construct Division der Nemetschek Group. „Firmus bietet eine KI-gesteuerte Lösung, die 2D-PDFs im Detail versteht und Lücken, Inkonsistenzen und Abweichungen zwischen verschiedenen Fachbereichen und Revisionsstufen erkennt. Die Integration der Funktionen von Firmus gewährleistet eine verlässliche Qualitätssicherung, die das Risiko für spätere Überprüfungen und „Stop-Everything“-Momente deutlich reduziert. Dies ist entscheidend für eine effizientere, bessere und kollaborative Zukunft im Bauwesen.“

Firmus wird im Jahr 2026 voraussichtlich einen wiederkehrenden jährlichen Umsatz (Annual Recurring Revenue, ARR) im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich erzielen. Mit seinen Lösungen ermöglicht Firmus Projektteams Effizienzgewinne sowie eine deutliche Risikominimierung schon vor Baubeginn – von Kalkulation, Ausschreibung und Planung über Qualitätssicherung bis hin zu frühen Beschaffungsprozessen und der Inbetriebnahme. Dabei analysiert Firmus Bauunterlagen und Zeichnungen im Detail und identifiziert fehlende Informationen, fachübergreifende Unstimmigkeiten sowie Leistungslücken.

Basierend auf KI optimiert Firmus auch die Overlay- und Vergleichsfunktionen von Bluebeam, erstellt automatisch Markups und Dashboards und ermöglicht eine Skalierung der wiederkehrenden Überprüfung von oftmals hunderten Bauplänen. Durch die Integration in Bluebeam Studio beschleunigt Firmus zudem die Überprüfungszyklen, erhöht die Dokumentenqualität und trägt dazu bei, kostspielige Nacharbeiten zu vermeiden.

„Baupläne sind die universelle Sprache des Bauwesens, und genau dort verbergen sich Risiken“, so Shir Abecasis, Mitbegründerin und CEO von Firmus. „Durch den Zusammenschluss mit der Nemetschek Group bringen wir die zeichnungsbasierte Intelligenz von Firmus genau dorthin, wo bereits Millionen von AEC- Experten tagtäglich arbeiten. Gemeinsam ermöglichen wir es Teams, Probleme früher zu erkennen, sie klar zu kommunizieren, ihre Reputation zu schützen und Projekte mit mehr Vertrauen und Sicherheit voranzutreiben.“

 

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Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 

nemetschek.com

 

Über Firmus AI

Firmus AI bietet AEC-Teams eine zeichnungsbasierte Risikoanalyse vor Baubeginn in der Cloud. Die Flaggschiffprodukte AI-REVIEW™ und AI-MATCH™ lesen und interpretieren 2D-PDF-Zeichnungen, um fehlende Informationen, Lücken im Umfang und fachübergreifende Inkonsistenzen zu erkennen. Sie liefern visuelle Berichte und eine priorisierte Problemverfolgung, die die Zusammenarbeit optimieren und spätere Nacharbeiten reduzieren. Firmus wird von Bauunternehmern, Entwicklern und Designern eingesetzt, um die Qualität und Klarheit von Dokumenten zu verbessern, finanzielle Risiken frühzeitig zu reduzieren sowie die Zusammenarbeit und das Vertrauen der verschiedenen Interessengruppen zu stärken.

Erfahren Sie mehr unter firmus.ai.

 


 


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2193218  04.09.2025 CET/CEST

Nemetschek Group: Q2 2025 mit sehr starkem Umsatzwachstum von +30,5% (währungsbereinigt) bei hoher Profitabilität, Umsatzprognose 2025 erhöht

Nemetschek Group: Q2 2025 mit sehr starkem Umsatzwachstum von +30,5% (währungsbereinigt) bei hoher Profitabilität, Umsatzprognose 2025 erhöht

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Quartalsergebnis
Nemetschek Group: Q2 2025 mit sehr starkem Umsatzwachstum von +30,5% (währungsbereinigt) bei hoher Profitabilität, Umsatzprognose 2025 erhöht

31.07.2025 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group: Q2 2025 mit sehr starkem Umsatzwachstum von +30,5% (währungsbereinigt) bei hoher Profitabilität, Umsatzprognose 2025 erhöht

  • +30,5% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) im Q2 auf 290,0 Mio. Euro (+21,6% organisches Wachstum ohne GoCanvas)
  • +72,5% währungsbereinigtes Wachstum im Q2 bei Subskription/SaaS auf 208,5 Mio. Euro
  • +38,7% ARR-Zuwachs (währungsbereinigt) im Q2 auf 1.078,3 Mio. Euro
  • +46,3% EBITDA-Steigerung (währungsbereinigt) auf 88,5 Mio. Euro, EBITDA-Marge steigt auf 30,5% in Q2
  • Umsatzprognose (währungsbereinigt) für Gesamtjahr 2025 auf +20% bis +22% erhöht

München, 31. Juli 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, verzeichnete im zweiten Quartal 2025 erneut ein sehr starkes und profitables Wachstum. Die dynamische Entwicklung ist einerseits auf das Design-Segment zurückzuführen, das neben einer guten operativen Performance erneut von einer stärker als erwarteten Nachfrage nach Mehrjahresverträgen profitierte. Diese werden strategisch eingesetzt, um die Umstellung des Segments auf ein Subskriptionsmodell zu beschleunigen. Zudem trug auch das Build-Segment mit einem weiterhin sehr starken organischen und anorganischen Wachstum (GoCanvas) zu der besser als erwarteten Entwicklung bei.

Auf der Basis der sehr erfolgreichen operativen Entwicklung im 1. Halbjahr 2025, hat der Vorstand wie am 24. Juli 2025 bekanntgegeben, die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 nach oben angepasst. Das währungsbereinigte Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr wird nun in einer Bandbreite zwischen 20% und 22% erwartet (bisher: zwischen 17% und 19%). Die EBITDA-Marge für das Gesamtjahr inklusive des Verwässerungseffekts durch die zum 1. Juli 2024 konsolidierte Gesellschaft GoCanvas wird weiterhin bei rund 31% erwartet. Darin enthalten sind unter anderem außerordentliche, nichtoperative Effekte aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters.

„Nemetschek bleibt klar auf Wachstumskurs. Wir haben erneut ein äußerst erfolgreiches Quartal mit dynamischem Wachstum verzeichnet“, so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Unsere Innovationskraft – insbesondere im Bereich „Agentic AI“ –, die konsequente Umsetzung unserer Subskriptions- und SaaS-Strategie sowie die verstärke Internationalisierung sind zentrale Treiber dieses Erfolgs. Ungeachtet wachsender globaler Unsicherheiten sind wir hervorragend positioniert, um auch künftig nachhaltiges und wertsteigerndes Wachstum zu generieren.“

Wesentliche Konzern-Kennzahlen im Q2 und 1. Halbjahr 2025

  • Der Konzernumsatz stieg im zweiten Quartal sehr stark um 27,4% (währungsbereinigt: 30,5%) auf 290,0 Mio. Euro (Q2 2024: 227,7 Mio. Euro). Auch das organische und währungsbereinigte Umsatzwachstum stieg dynamisch um 21,6%. In den ersten sechs Monaten 2025 erhöhte sich der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,8% (währungsbereinigt: 27,8%) auf 572,8 Mio. Euro; das organische, währungsbereinigte Umsatzwachstum lag bei hohen 19,5%.
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) im Q2 stiegen um 35,1% auf ein neues Rekordhoch von 1.078,3 Mio. Euro (währungsbereinigt: 38,7%) und damit deutlich stärker als der Konzernumsatz, wobei das organische Wachstum (ohne GoCanvas) 26,3% (währungsbereinigt: 29,4%) betrug. Haupttreiber im Q2 waren erneut die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 67,3% (organisch, währungsbereinigt: 57,6%). Mit einem Wachstum von 74,8% (organisch, währungsbereinigt: 61,5%) stieg diese Umsatzkategorie in den ersten sechs Monaten deutlich auf 403,6 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum: 230,9 Mio. Euro).
  • Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Q2 überproportional zum Umsatz um 44,0% (währungsbereinigt: 46,3%) auf 88,5 Mio. Euro (Vorjahresquartal: 61,4 Mio. Euro). Die EBITDA-Marge im Q2 verbesserte sich entsprechend deutlich auf 30,5% (Q2 2024: 27,0%). Auf 6-Monatsbasis erreichte das EBITDA 169,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von 29,5% (Vorjahreszeitraum: 28,7%) entspricht. In der Konzern-EBITDA-Marge im 1. Halbjahr ist unter anderem ein außerordentlicher, nichtoperativer Effekt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich enthalten, der aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters resultierte. Bereinigt um diesen Effekt hätte die EBITDA-Marge im 1. Halbjahr bei hohen 31,5% gelegen. Es werden keine weiteren Effekte aufgrund der Insolvenz erwartet.
  • Der Quartalsüberschuss stieg um 25,0% auf 52,4 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 0,45 Euro entspricht (Q2 2024: 0,36 Euro). Auf Halbjahresbasis lag das Ergebnis je Aktie bei 0,84 Euro (Vorjahr: 0,73 Euro).

Strategische Highlights im 1. Halbjahr 2025

  • Die konzernweite Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS verläuft weiterhin sehr erfolgreich. So stieg der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz weiter auf einen neuen Rekordwert von 92,4% im 1. Halbjahr und lag damit rund 7 Prozentpunkte über dem Vorjahr.
  • Gleichzeitig treibt die Nemetschek Group ihre Internationalisierung und den gruppenweiten Go-to-Market-Ansatz konsequent voran. Das Umsatzwachstum im Ausland stieg im ersten Halbjahr 2025 mit rund 34% überproportional zum Gesamtwachstum. In wachstumsstarken Regionen wie Indien und Saudi-Arabien hat die Nemetschek Group zudem ihre lokale Präsenz weiter ausgebaut.
  • Innovationen bleiben ein zentraler Erfolgsfaktor. Mit der schrittweisen Einführung des neuen „Agentic AI Assistant“ über mehrere Marken hinweg setzt die Nemetschek Group neue Maßstäbe für KI-gestützte Produktivität und Innovationskraft in der Baubranche.
  • Strategische Akquisitionen und gezielte Investitionen in Start-ups bilden nach wie vor wichtige Säulen der Wachstumsstrategie. Die Integration von GoCanvas in das Build-Segment verläuft erfolgreich und nach Plan. Darüber hinaus stärken weitere gezielte kleinere strategische Zukäufe – wie etwa die Übernahme von Manufacton im Design-Segment oder Laubwerk im Media-Segment – das Lösungsportfolio und eröffnen zusätzliche Wachstumschancen. Ergänzend investiert die Nemetschek Group kontinuierlich in vielversprechende Start-ups. So erfolgte im ersten Halbjahr 2025 eine Beteiligung am Start-up Handoff, dessen innovative Plattform mithilfe künstlicher Intelligenz administrative Prozesse für Bauunternehmen automatisiert und effizienter gestaltet.

 Entwicklung der Segmente im Q2 und 1. Halbjahr 2025 (siehe auch Tabelle)

  • Das Segment Design verzeichnete im Q2 ein hohes Wachstum von 16,7% (währungsbereinigt: 18,3%) auf 131,2 Mio. Euro. Wachstumstreiber waren die Umsätze aus Subskription und SaaS, die sich nahezu verdoppelten. Hierbei spiegelt sich auch die stärker als erwartete Nachfrage nach 3-Jahresverträgen wider, die strategisch eingesetzt werden, um die Umstellung des Segments auf ein Subskriptionsmodell zu beschleunigen. Die EBITDA-Marge im Q2 lag deutlich über Vorjahr bei 30,5% (Vorjahr: 23,8%). Auf Halbjahresbasis stieg der Umsatz um 14,1% (währungsbereinigt: 14,8%) auf 260,1 Mio. Euro. Die EBITDA-Marge lag nahezu auf Vorjahresniveau bei 27,2%. Neben dem mit der Umstellung auf Subskriptions- und SaaS-Modelle verbundenen, kurzzeitigen rechnungslegungsbedingten dämpfenden Effekten auf die Profitabilität spiegeln sich in der Marge auch außerordentliche, nichtoperative Effekte aus der Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters wider. 
  • Im Segment Build setzte sich die sehr starke Wachstumsdynamik nach der erfolgreichen Umstellung auf Subskriptionsmodelle der Marke Bluebeam auch im 2. Quartal 2025 fort. Inklusive des seit dem 1. Juli 2024 konsolidierten GoCanvas-Geschäfts stieg der Segmentumsatz deutlich um 56,5% (währungsbereinigt: 63,0%) auf 116,8 Mio. Euro. Auch organisch verzeichnete das Segment ein sehr starkes Quartalswachstum von 30,7% (währungsbereinigt: 35,9%). Die EBITDA-Marge im Q2 lag trotz des Verwässerungseffekts durch GoCanvas auf Vorjahresniveau bei 34,1%. Die organische Marge (ohne GoCanvas) lag mit 36,2% deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Die Zahlen des 1. Halbjahres zeigen ein sehr ähnliches Profil bei Umsatzwachstum und Profitabilität.
  • Im Segment Manage lag der Umsatz nahezu auf Vorjahresniveau bei 12,5 Mio. Euro (-0,5%; währungsbereinigt: -0,8%). Dabei wirkte sich die Einstellung einer Einheit für Beratungsdienstleistungen mit niedriger Profitabilität, die im Q2 2024 erfolgte, umsatzmindernd aus. Die EBITDA-Marge lag im Q2 bei 7,6% (Vorjahr: 8,2%). Das 1. Halbjahr zeigte eine ähnliche Entwicklung.
  • Im Segment Media stieg der Umsatz im Q2 mit 4,5% (währungsbereinigt: 6,4%) auf 30,1 Mio. Euro. Der Umsatz im ersten Halbjahr erhöhte sich um 2,1% (währungsbereinigt: 2,3%) auf 59,5 Mio. Euro. In dem verhaltenen Wachstum spiegelt sich die Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters wider, die sich vor allem im 1. Quartal negativ auswirkte. In der Folge reduzierte sich die EBITDA-Marge im Q2 auf 25,2% (Vorjahresquartal: 28,4%) und im 1. Halbjahr auf 28,1% (Vorjahreszeitraum: 32,9%). Bereinigt um diesen außerordentlichen Effekt hätte das Umsatzwachstum im 2. Quartal bzw. 1. Halbjahr im höheren einstelligen Prozentbereich gelegen und die EBITDA-Marge auf Vorjahresniveau.

Umsatzprognose 2025 erhöht

Nach dem sehr starken ersten Halbjahr hat der Vorstand, wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2025 bekanntgegeben, die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 nach oben angepasst. Das währungsbereinigte Umsatzwachstum, inklusive des Umsatzbeitrages der im Vorjahr akquirierten GoCanvas, wird nun in einer Bandbreite zwischen 20% und 22% erwartet (bisher: zwischen 17% und 19%). Darin enthalten ist ein akquisitionsbedingter Umsatzbeitrag durch die Übernahme von GoCanvas in Höhe von rund 450 Basispunkten (bisher: 350 Basispunkte). Die EBITDA-Marge inklusive des Verwässerungseffekts durch GoCanvas für das Gesamtjahr wird weiterhin bei rund 31% erwartet, wobei sich hier unter anderem außerordentliche, nichtoperative Effekte aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters widerspiegeln.

Diese Prognose steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich die weltwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht signifikant verschlechtern. Zudem sind im Ausblick keine möglichen negativen Auswirkungen berücksichtigt, die sich durch wachsende geopolitische Spannungen und erhöhte Zölle mit Blick auf Unternehmens‑ und Konsumkosten sowie auf die Investitions‑ und Ausgabebereitschaft ergeben könnten.

 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q2-25)

In Mio. Euro Q2 2025 Q2 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
ARR 1.078,3 797,9 +35,1%
(+38,7%)
+26,3%
(+29,4%)
Umsatz 290,0 227,7 +27,4%
(+30,5%)
+18,9%
(+21,6%)
– davon Softwarelizenzen 11,3 20,2 -44,0%
(-44,2%)
-44,0%
(-44,2%)
– davon wiederkehrende Umsätze 269,6 199,5 +35,1%
(+38,7%)
+26,3%
(+29,4%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
208,5 124,6 +67,3%
(+72,5%)
+53,1%
(+57,5%)
EBITDA 88,5 61,4 +44,0%
(+46,3%)
+37,0%
(+38,4%)
EBITDA-Marge 30,5% 27,0%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 31,1% 27,0%    
Bereinigte EBITDA-Marge um Sondereffekte 31,5% 29.4%    
EBIT 70,5 47,9 +47.2%  
EBIT-Marge 24.3% 21,0%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 52,4 41,9 +25.0%  
Ergebnis je Aktie in Euro 0,45 0,36 +25.0%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 60,3 47,1 +28,1%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,52 0,41 +28,1%  

 

Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q2-25)

In Mio. Euro Q2 2025 Q2 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
Design        
Umsatz 131,2 112,4 +16,7%
(+18,3%)
 
EBITDA 40,1 26,8 +49,5%
(+50,8%)
 
EBITDA-Marge 30,5% 23,8%    
Build        
Umsatz 116,8 74,7 +56,5%
(+63,0%)
+30,7%
(+35,9%)
EBITDA 39,8 25,4 +56,7%
(+67,4%)
+39,1%
(+47,6%)
EBITDA-Marge 34,1% 34,1%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 36,2% 34,1%    
Manage        
Umsatz 12,5 12,6 -0,5%
(-0,8%)
 
EBITDA 1,0 1,0 >+100%
(>+100%)
 
EBITDA-Marge 7,6% 8,2%    
Media        
Umsatz 30,1 28,8 +4,5%
(+6,4%)
 
EBITDA 7,6 8,2 -7,1%
(-23,3%)
 
EBITDA-Marge 25,2% 28,4%    

 

 Kennzahlen im Halbjahresüberblick (H1-25)

In Mio. Euro H1 2025 H1 2024 Δ in %
 
Δ in %
FX-adj.
ARR 1.078,3 797,9 +35,1%
(+38,7%)
+26,3%
(+29,4%)
Umsatz 572,8 451,6 +26,8%
(+27,8%)
+18,8%
(+19,5%)
– davon Softwarelizenzen 26,1 49,9 -47,7%
(-47,8%)
-47,7%
(-47,8%)
– davon wiederkehrende Umsätze 529,2 385,4 +37,3%
(+38,4%)
+28,5%
(+29,4%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
403,6 230,9 +74,8%
(+76,6%)
+60,0%
(+61,5%)
EBITDA 169,1 129,7 +30,4%
(+32,7%)
+24,6%
(+26,5%)
EBITDA-Marge 29,5% 28,7%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 30,1% 28,7%    
Bereinigte EBITDA-Marge um Sondereffekte 31,5% 30,0%    
EBIT 132,7 102,6 +29,3%  
EBIT-Marge 23,2% 22,7%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 97,3 84,5 +15,2%  
Ergebnis je Aktie in Euro 0,84 0,73 +15,2%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 112,9 94,3 +19,7%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,98 0,82 +19,7%  

 

 Kennzahlen Segmente im Halbjahresüberblick (H1-25)

In Mio. Euro H1 2025 H1 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.).
Design        
Umsatz 260,1 228,0 +14,1%
(+14,8%)
 
EBITDA 70,8 62,3 +13,6%
(+18,9%)
 
EBITDA-Marge 27,2% 27,3%    
Build        
Umsatz 229,2 142,2 +61,2%
(+63,0%)
+35,6%
(+36,8%)
EBITDA 79,3 46,4 +70,9%
(+74,6%)
+54,4%
(+57,0%)
EBITDA-Marge 34,6% 32,6%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt 37,1% 32,6%    
Manage        
Umsatz 25,3 25,1 +1,0%
(+0,9%)
 
EBITDA 2,3 1,9 +25,8%
(+16,0%)
 
EBITDA-Marge 9,3% 7,4%    
Media        
Umsatz 59,5 58,2 +2,1%
(+2,3%)
 
EBITDA 16,7 19,2 -12,9%
(-25,3%)
 
EBITDA-Marge 28,1% 32,9%    



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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro. Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 



31.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2176982  31.07.2025 CET/CEST

Nemetschek SE erhöht Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 und gibt vorläufige Ergebnisse für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2025 bekannt

Nemetschek SE erhöht Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 und gibt vorläufige Ergebnisse für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2025 bekannt

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Nemetschek SE erhöht Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 und gibt vorläufige Ergebnisse für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2025 bekannt

24.07.2025 / 12:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Nemetschek Group erhöht Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 und gibt vorläufige Ergebnisse für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2025 bekannt

München, 24. Juli 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907) hebt nach einem starken zweiten Quartal ihre Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 nach oben an.

Das währungsbereinigte Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr 2025 wird nun in einer Bandbreite zwischen 20% und 22% (inkl. der im Vorjahr akquirierten GoCanvas) erwartet (bisher: zwischen 17% und 19%). Die EBITDA-Marge inklusive des Verwässerungseffekts durch GoCanvas für das Gesamtjahr wird weiterhin bei rund 31% erwartet. Hier spiegeln sich unter anderem außerordentliche, nichtoperative Effekte aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters wider.

Die besser als erwartete operative Entwicklung im zweiten Quartal ist einerseits auf das Design-Segment zurückzuführen, das erneut von einer höher als erwarteten Nachfrage nach Mehrjahresverträgen profitierte, um so die Umstellung des Segments auf ein Subskriptionsmodell zu beschleunigen. Zudem trug auch das Build-Segment mit einem weiterhin sehr starken organischen und anorganischen Wachstum (GoCanvas) zu der besser als erwarteten Entwicklung bei.

Der Konzernumsatz (inkl. GoCanvas) stieg im zweiten Quartal um 27,4% (währungsbereinigt: 30,5%) auf 290,0 Mio. Euro (Q2 2024: 227,7 Mio. Euro). In den ersten sechs Monaten 2025 erhöhte sich der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,8% (währungsbereinigt: 27,8%) auf 572,8 Mio. Euro.

Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Q2 überproportional zum Umsatz um 44,0% (währungsbereinigt: 46,3%) auf 88,5 Mio. Euro (Vorjahresquartal: 61,4 Mio. Euro). Die EBITDA-Marge im Q2 verbesserte sich entsprechend auf 30,5% (Q2 2024: 27,0%). Auf 6-Monatsbasis erreichte das EBITDA 169,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von 29,5% (Vorjahr: 28,7%) entspricht. Wie bereits kommuniziert, ist in der vorläufigen Konzern-EBITDA-Marge im 1. Halbjahr unter anderem ein außerordentlicher, nichtoperativer Effekt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich enthalten, der aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters resultierte.

Wie geplant wird Nemetschek am 31. Juli 2025 den 6-Monatsbericht 2025 veröffentlichen und in einer virtuellen Konferenz ausführliche Informationen zum Verlauf des 2. Quartals bzw. der 6-Monatszahlen 2025 geben.

Diese Prognose steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich die weltwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht signifikant verschlechtern. Zudem sind im Ausblick keine möglichen negativen Auswirkungen wachsender geopolitischer Spannungen und erhöhter Zölle auf die Weltwirtschaft, Unternehmens‑ und Konsumkosten sowie auf Investitions‑ und Ausgabebereitschaft berücksichtigt.

Alle in dieser Mitteilung für das zweite Quartal 2025 und das erste Halbjahr 2025 genannten Zahlen sind vorläufig und ungeprüft. Definitionen der Leistungskennzahlen sind im Geschäftsbericht der Nemetschek SE für das Geschäftsjahr 2024 auf S. 50 zu finden (abrufbar unter: https://ir.nemetschek.com/geschaeftsbericht-2024).




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Ende der Insiderinformation

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2174244  24.07.2025 CET/CEST

Nemetschek Group gewinnt IR-Preis im MDAX und weitere europäische Auszeichnungen für Vorstand und IR-Team

Nemetschek Group gewinnt IR-Preis im MDAX und weitere europäische Auszeichnungen für Vorstand und IR-Team

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Nemetschek Group gewinnt IR-Preis im MDAX und weitere europäische Auszeichnungen für Vorstand und IR-Team

30.06.2025 / 08:25 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group gewinnt IR-Preis im MDAX und weitere europäische Auszeichnungen für Vorstand und IR-Team

München, 30. Juni 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat beim diesjährigen Deutschen Investor Relations Preis einen herausragenden Erfolg erzielt: Das Unternehmen erreichte den 1. Platz in der Kategorie MDAX. Die Jury würdigte insbesondere die exzellente Arbeit des Investor-Relations-Teams unter der Leitung von Stefanie Zimmermann. Mit hoher Transparenz, Innovationskraft und gelebter Investorennähe wusste das Team nachhaltig zu überzeugen.

Auszeichnung als besondere Ehre

Der Deutsche Investor Relations Preis wird jährlich vom DIRK – Deutscher Investor Relations Verband, Extel und der WirtschaftsWoche vergeben und würdigt herausragende Leistungen in der Kapitalmarktkommunikation. Die Gewinner werden auf der Basis des weltweiten Extel Rankings ermittelt, die auf unabhängigen Umfragen unter Buy- und Sell-Side Professionals basiert.

„Wir möchten uns bei allen Investoren und Analysten, die für uns abgestimmt haben, herzlich bedanken. Diese Auszeichnung ist für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, unsere Kapitalmarktkommunikation weiterhin auf höchstem Niveau zu gestalten und den Dialog mit unseren Investoren stetig auszubauen“, so Stefanie Zimmermann, Senior VP Corporate Communication & Investor Relations.

Nemetschek Group erhält weitere Auszeichnungen bei den internationalen Extel Awards

Auch der Vorstand der Nemetschek Group wurde mit mehreren Extel Awards und Spitzenplatzierungen in der Kategorie European Technology Software Sector ausgezeichnet, was die starke Position des Unternehmens bei Investoren unterstreicht:

  • 1. Platz für den Vorstand in der Kategorie “Best Company Board” in Europa
  • CEO Yves Padrines erreichte den 3. Platz unter allen CEOs in der Kategorie „Best CEO“ für Large Caps in Europa
  • CFO Louise Öfverström erreichte ebenfalls eine Platzierung unter den Top 10 der Kategorie „Best CFO“ in Europa

Das Investor-Relations-Team der Nemetschek Group konnte zudem im gesamteuropäischen Extel Ranking zahlreiche weitere Topplatzierungen in mehreren Kategorien erreichen:

  • 1. Platz in der Kategorie „Best IR-Team“ im Technology Software Sektor in Europa
  • 3. Platz in der Kategorie „Best IR Program“ im Technology Software Sektor in Europa

Neben den Auszeichnungen für das gesamte Investor-Relations-Team wurde zudem Patrick Horch, Director Investor Relations der Nemetschek Group, als „Bester IR Professional“ im Sektor Technology Software in Europa ausgezeichnet. Stefanie Zimmermann, Senior Vice President Corporate Communication & Investor Relations, erzielte ebenfalls eine herausragende Platzierung unter den Top 10. Diese Auszeichnungen unterstreichen die hohe Wertschätzung, die das Investor-Relations-Team bei Investoren und Analysten für seine professionelle und engagierte Arbeit genießt.

Bestätigung für die strategische Ausrichtung

Die Auszeichnungen bestätigen den Erfolg der langfristigen strategischen Ausrichtung der Nemetschek Group, die hohe Qualität der Investor Relations Arbeit und die Führungsstärke des Managementteams. Das Unternehmen konnte 2024 ein Umsatzwachstum von rund 17% auf knapp 996 Mio. Euro erzielen und den Anteil der wiederkehrenden Umsätze auf 86% steigern – ein klarer Beleg für das anhaltend hohe Wachstum.

„Wir sind sehr stolz auf diese Erfolge. Der erste Platz im MDAX und die Anerkennung sowohl für unser Team als auch für die Nemetschek Group sind ein klarer Beweis für die außergewöhnliche Expertise und Professionalität aller Beteiligten. Mein besonderer Dank gilt unserem gesamten Investor-Relations-Team, dessen Leidenschaft, Engagement und Kapitalmarkt-Expertise maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen haben“, sagt Louise Öfverström, CFO der Nemetschek Group.

 

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Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 

 

 



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2162134  30.06.2025 CET/CEST

Kontinuität im Vorstand der Nemetschek SE: Aufsichtsrat verlängert Verträge von CEO Yves Padrines und CFO Louise Öfverström bis Ende 2028

Kontinuität im Vorstand der Nemetschek SE: Aufsichtsrat verlängert Verträge von CEO Yves Padrines und CFO Louise Öfverström bis Ende 2028

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Personalie
Kontinuität im Vorstand der Nemetschek SE: Aufsichtsrat verlängert Verträge von CEO Yves Padrines und CFO Louise Öfverström bis Ende 2028

02.06.2025 / 09:02 CET/CEST
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Corporate News

Kontinuität im Vorstand der Nemetschek SE: Aufsichtsrat verlängert Verträge von CEO Yves Padrines und CFO Louise Öfverström bis Ende 2028

  • Nach einer erfolgreichen ersten Wachstumsphase leitet das eingespielte Vorstandsteam nun die nächste Phase der Unternehmensentwicklung ein

München, 2. Juni 2025 – Der Aufsichtsrat der Nemetschek SE hat die Verträge von CEO Yves Padrines und CFO Louise Öfverström vorzeitig bis Ende 2028 verlängert und setzt damit ein klares Zeichen für Kontinuität und Stabilität im Vorstand des international führenden Softwareanbieters für die Bau- und Medienbranche. Mit seiner Entscheidung bekräftigt der Aufsichtsrat das große Vertrauen in das bestehende Führungsteam und schafft zugleich die Basis für die nächste Wachstumsphase des Unternehmens.

Unter der Führung von Yves Padrines, der seit März 2022 an der Spitze des Unternehmens steht, hat die Nemetschek Group bedeutende Schritte in der strategischen Ausrichtung vollzogen. Dazu zählen insbesondere die Umstellung auf Subskriptions- und SaaS-Modelle, die internationale Expansion sowie Investitionen in Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen und digitale Zwillinge. Neben mehreren Akquisitionen und inzwischen mehr als einem Dutzend Investitionen in innovative Start-ups war die Übernahme des US-Unternehmens GoCanvas im Jahr 2024 ein bedeutender Meilenstein – die größte Akquisition in der Unternehmensgeschichte.

Louise Öfverström, die im Januar 2023 zum CFO ernannt wurde, hat die Finanzprozesse der Nemetschek Group erfolgreich gestärkt und maßgeblich zur operativen Exzellenz des Unternehmens beigetragen. Im Rahmen des strategisch wichtigen Transformationsprogramms hat sie die organisatorische Effizienz und Effektivität gesteigert, Prozesse harmonisiert und die Tool- und Supportlandschaft modernisiert. Besonders hervorzuheben ist die erfolgreiche Platzierung des ersten Schuldscheindarlehens von Nemetschek über 300 Millionen Euro, der einen strategisch wichtigen Schritt der Nemetschek Group an die internationalen Finanzmärkte markiert.

„Nemetschek ist hervorragend für zukünftiges Wachstum aufgestellt“, sagt Yves Padrines. „Dank unserer starken Positionierung und mit unserer klaren Strategie freuen wir uns darauf, unsere ambitionierten Ziele in unseren dynamischen Märkten weiter voranzutreiben.“ Louise Öfverström ergänzt: „Ich freue mich darauf, weiterhin eng mit dem Aufsichtsrat und unseren talentierten Teams weltweit zusammenzuarbeiten, um nachhaltigen Mehrwert für alle unsere Stakeholder zu schaffen.“

Der Vorstand wurde im Januar 2025 durch Usman Shuja weiter verstärkt. Usman Shuja kam 2023 zu Nemetschek und leitet als Chief Division Officer die Build & Construct Division. Zudem ist er CEO der Konzernmarke Bluebeam.


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Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 

 




 


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2148584  02.06.2025 CET/CEST

Nemetschek Group mit sehr starkem Jahresauftakt 2025: Hohes zweistelliges Umsatzwachstum von +26,3% im 1. Quartal

Nemetschek Group mit sehr starkem Jahresauftakt 2025: Hohes zweistelliges Umsatzwachstum von +26,3% im 1. Quartal

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Nemetschek Group mit sehr starkem Jahresauftakt 2025: Hohes zweistelliges Umsatzwachstum von +26,3% im 1. Quartal

30.04.2025 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group mit sehr starkem Jahresauftakt 2025: Hohes zweistelliges Umsatzwachstum von +26,3% im 1. Quartal 

  • +26,3% Umsatzwachstum; +17,4% währungsbereinigtes, organisches Umsatzwachstum (ohne GoCanvas)
  • +83,6% Wachstum der Umsätze aus Subskription & SaaS
  • +39,6% ARR-Wachstum auf 1.038,3 Mio. Euro
  • Operative EBITDA-Marge bei 31,4%, ausgewiesene EBITDA-Marge von 28,5% durch außerordentlichen, nichtoperativen Effekt belastet
  • Ausblick für Gesamtjahr 2025 bekräftigt

 

München, 30. April 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, ist mit einem starken Umsatzwachstum von 26,3% (währungsbereinigt: 25,0%) auf 282,8 Mio. Euro sehr erfolgreich ins Geschäftsjahr 2025 gestartet.

In der ausgewiesenen Konzern-EBITDA-Marge ist ein außerordentlicher, nichtoperativer Effekt im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich enthalten, der aus der unerwarteten Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters resultierte, der die Ergebnisse der Segmente Design und Media negativ beeinflusste. Die bereinigte operative Profitabilität wäre in den ersten drei Monaten mit 31,4% auf weiterhin hohem Niveau geblieben, trotz gleichzeitiger Umstellung auf Subskriptions- und SaaS-Modelle.

„Die Nemetschek Group ist ausgesprochen dynamisch ins Jahr 2025 gestartet. Der erfolgreiche Ausbau unserer wiederkehrenden Umsätze – insbesondere durch Subskriptions- und SaaS-Modelle – in Kombination mit der hohen Innovationskraft unserer Softwarelösungen und der weiteren Internationalisierung haben zu dieser starken operativen Entwicklung geführt. Mit der Performance im ersten Quartal haben wir eine sehr gute Ausgangsbasis geschaffen, um alle unsere Ziele für das Gesamtjahr zu erreichen“, so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Durch die konsequente Umsetzung unserer strategischen Fokusthemen positionieren wir die Nemetschek Group optimal für das weitere avisierte Wachstum. Durch die steigenden globalen Unsicherheiten rechnen wir damit, dass der Digitalisierungsdruck in der Baubranche weiter zunimmt.“
 

Wesentliche Konzern-Kennzahlen im Q1 2025

  • Der Konzernumsatz stieg im Q1 wie geplant gegenüber dem gleichen Vorjahresquartal stark um 26,3% (währungsbereinigt: 25,0%) auf 282,8 Mio. Euro. Die Umstellung von Lizenzverkäufen auf Subskriptions- und SaaS-Modelle verläuft weiterhin erfolgreich nach Plan. Das organische (ohne GoCanvas) und währungsbereinigte Umsatzwachstum betrug 17,4%. Die Auswirkungen der Insolvenz des Service- und Zahlungsdienstleisters auf den Gruppenumsatz waren marginal.
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) stiegen um 39,6% auf 1.038,3 Mio. Euro (währungsbereinigt: 38,1%) deutlich stärker als der Konzernumsatz, wobei das organische Wachstum (ohne GoCanvas) 30,8% (währungsbereinigt: 29,4%) betrug. Haupttreiber im Q1 waren erneut die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 83,6% (organisch: 68,2%).
  • Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz erhöhte sich strategiekonform auf 91,8% und lag damit 8,8 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert (Q1 2024: 83,0%).
  • Das ausgewiesene operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Vergleich zum Vorjahr um 18,2% (währungsbereinigt: 20,4%) auf 80,7 Mio. Euro. Die EBITDA-Marge lag damit bei 28,5%. Bereinigt um den außerordentlichen, nichtoperativen Effekt aufgrund der Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters hätte die EBITDA-Marge mit 31,4% über dem Niveau des Vorjahresquartals gelegen (Q1 2024: 30,5%).
  • Der Quartalsüberschuss stieg akquisitionsbedingt nur leicht um 5,5% auf 44,9 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 0,39 Euro entspricht (Q1 2024: 0,37 Euro). Bereinigt um den nichtoperativen Effekt wäre das EPS auf 0,45 Euro gestiegen, ein Anstieg von rund 22%.

 

Entwicklung der Segmente im 1. Quartal 2025 (siehe Tabelle)

  • Das Segment Design verzeichnete im Q1 ein Wachstum in Höhe von 11,6% (währungsbereinigt: 11,4%) auf 128,9 Mio. Euro. Wachstumstreiber waren die Umsätze aus Subskription und SaaS, die um rund 111% stiegen. Aufgrund der beschleunigten Umstellung des Segments auf Subskriptions- und SaaS-Modelle und den damit verbundenen kurzzeitigen rechnungslegungsbedingten dämpfenden Effekten auf die Profitabilität sowie aufgrund des außerordentlichen, nichtoperativen Effekts lag das EBITDA im Q1 mit 30,7 Mio. Euro um 13,5% unter Vorjahr, was einer EBITDA-Marge von 23,8% (Vorjahreszeitraum: 30,7%) entspricht. Bereinigt um den nichtoperativen Effekt wäre die EBITDA-Marge rund 300 Basispunkte höher gelegen.
  • Im Segment Build setzte sich die starke Wachstumsdynamik nach der erfolgreichen Umstellung auf Subskriptions- und SaaS-Modelle der Marke Bluebeam auch im 1. Quartal 2025 weiter fort. Inklusive des seit dem 1. Juli 2024 konsolidierten GoCanvas-Geschäfts stieg der Segmentumsatz deutlich um 66,4% (währungsbereinigt: 63,0%) auf 112,4 Mio. Euro. Aber auch organisch verzeichnete das Segment aufgrund der oben genannten Effekte bei Bluebeam, ein starkes Wachstum von 41,0% (währungsbereinigt: 37,8%). Die EBITDA-Marge stieg trotz des Verwässerungseffekts durch GoCanvas auf 35,1%. Die organische Marge (ohne GoCanvas) war mit 38,0% ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahres (31,1%). 
  • Im Segment Manage stieg der Umsatz auf 12,8 Mio. Euro, ein Wachstum von 2,6% (währungsbereinigt: 2,6%). Dabei wirkte sich die Einstellung einer Einheit für Beratungsdienstleistungen mit niedriger Profitabilität, die im Q2 2024 erfolgte, umsatzmindernd aus. Gleichzeitig verbesserte sich die EBITDA-Marge deutlich auf 10,9% (Vorjahreszeitraum: 6,6%).
  • Im Segment Media lag der Umsatz mit 29,4 Mio. Euro aufgrund der Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters auf dem Niveau des Vorjahres (-0,2%; währungsbereinigt: -1,6%). Aufgrund des damit verbundenen nichtoperativen Effekts reduzierte sich die EBITDA-Marge auf 31,0% (Vorjahreszeitraum: 37,4%). Bereinigt hätte das Umsatzwachstum im höheren einstelligen Prozentbereich gelegen und die EBITDA-Marge über Vorjahresniveau.

 

Ausblick auf Gesamtjahr 2025 bekräftigt

Nach dem erfolgreichen Jahresauftakt bekräftigt der Vorstand die bisherigen Ziele für das laufende Jahr 2025. Das währungsbereinigte Umsatzwachstum für die Nemetschek Group (inklusive GoCanvas) für 2025 wird in einer Bandbreite von 17% bis 19% erwartet. Darin enthalten ist ein akquisitionsbedingter Umsatzbeitrag durch die Übernahme von GoCanvas in Höhe von rund 350 Basispunkten. Die EBITDA-Marge für die Nemetschek Group wird inklusive des Verwässerungseffekts durch GoCanvas bei rund 31% erwartet.

In diesen Zahlen ist noch nicht das volle Potenzial der GoCanvas Akquisition reflektiert, da sowohl der Umsatz- als auch EBITDA-Beitrag im ersten Halbjahr 2025 aufgrund der IFRS-bedingten Effekten aus der Kaufpreisallokation weiterhin reduziert sein wird.

Diese Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass sich die weltwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht signifikant verschlechtern. Zudem sind keine zusätzlichen negativen Auswirkungen der verschiedenen geopolitischen Krisen im Ausblick reflektiert.
 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q1)

In Mio. Euro Q1 2025 Q1 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
ARR 1.038,3 743,6 +39,6%
(+38,1%)
+30,8%
(+29,4%)
Umsatz 282,8
 
223,9
 
+26,3%
(+25,0%)
+18,6%
(+17,4%)
– davon Softwarelizenzen 14,8
 
29,8
 
-50,2%
(-50,2%)
-50,2%
(-50,2%)
– davon wiederkehrende Umsätze 259,6
 
185,9
 
+39,6%
(+38,1%)
+30,8%
(+29,4%)
– Subskription +SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) 195,1
 
106,3
 
+83,6%
(+81,4%)
+68,2%
(+66,1%)
EBITDA 80,7
 
68,3
 
+18,2%
(+20,4%)
+14,6%
(+16,9%)
EBITDA-Marge 28,5% 30,5%    
EBITDA-Marge bereinigt um außergewöhnlichen, nichtoperativen Effekt 31,4% 30,5%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 29,4% 30,5%    
EBIT 62,2 54,7 +13,7%  
Marge 22,0% 24,4%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 44,9 42,5 +5,5%  
Ergebnis je Aktie in Euro 0,39 0,37 +5,5%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 52,6 47,3 +11,3%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,46 0,41 +11,3%  



Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q1)

In Mio. Euro Q1 2025 Q1 2024 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
Design        
Umsatz 128,9 115,6 +11,6%
(+11,4%)
 
EBITDA 30,7 35,5 -13,5%
(-5,2%)
 
EBITDA-Marge 23,8% 30,7%    
Build        
Umsatz 112,4 67,5 +66,4%
(+63,0%)
+41,0%
(+37,8%)
EBITDA 39,5 21,0 +88,1%
(+83,4%)
+72,6%
(+68,1%)
EBITDA-Marge 35,1% 31,1%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 38,0% 31,1%    
Manage        
Umsatz 12,8 12,5 +2,6%
(+2,6%)
 
EBITDA 1,4 0,8 >+100%
(>+100%)
 
EBITDA-Marge 10,9% 6,6%    
Media        
Umsatz 29,4 29,4 -0,2%
(-1,6%)
 
EBITDA 9,1 11,0 -17,1%
(-26,8%)
 
EBITDA-Marge 31,0% 37,4%    

 

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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten.

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 

 

 

 



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2126846  30.04.2025 CET/CEST

Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Nemetschek SE München WKN: 645290
ISIN: DE0006452907 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre1) ein zu der am Dienstag, dem 20. Mai 2025, 10:00 Uhr (MESZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft (hbw ConferenceCenter),
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Nemetschek SE
(nachfolgend auch „Gesellschaft“).


1) Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.


INHALTSÜBERSICHT

I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2025
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2025 für die Gesellschaft und den Konzern
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung
9. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I sowie die entsprechende Satzungsänderung
10. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich. In der Hauptversammlung werden die genannten Unterlagen ebenfalls zur Einsicht zugänglich sein und näher erläutert.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/ezu zugänglich. Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung nach §§ 289b, 315b HGB ist Teil des zusammengefassten Lageberichts.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)2) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2) Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus den speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 488.668.195,03 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie
(115.445.916 Aktien)

EUR 63.495.253,80
Gewinnvortrag EUR 425.172.941,23
Bilanzgewinn EUR 488.668.195,03

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung dividendenberechtigten Stückaktien. Die von der Gesellschaft gehaltenen 54.084 eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist damit für den 23. Mai 2025 vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen:

4.1

Herr Kurt Dobitsch

4.2

Frau Iris M. Helke

4.3

Herr Bill Krouch

4.4

Frau Christine Schöneweis

4.5

Herr Prof. Dr. Andreas Söffing

4.6

Herr Dr. Gernot Strube

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2025 für die Gesellschaft und den Konzern

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Die CSRD war bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat zum Zeitpunkt der Einberufung noch kein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) verabschiedet. Der letzte Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 24. Juli 2024 sah vor, dass die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen soll. Der Regierungsentwurf enthielt ferner eine Übergangsvorschrift, wonach als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, der sich auf ein vor dem 1. Januar 2025 beginnendes Geschäftsjahr bezieht, der Prüfer als bestellt gilt, der für die Prüfung des Jahresabschlusses bestellt worden ist, wenn der Prüfer des Jahresabschlusses vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt wurde und kein Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bestellt worden ist. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist zum Zeitpunkt der Einberufung allerdings offen. Insbesondere ist unklar, ob das CSRD-Umsetzungsgesetz letztlich auch eine entsprechende Übergangsregelung für Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten für das Geschäftsjahr 2025 enthalten wird. Für den Fall, dass die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen hat, soll daher vorsorglich der Prüfer dieses Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und/oder den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 bestellt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2025 für die Gesellschaft und den Konzern zu bestellen.

Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2025 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Gemäß § 162 Abs. 3 AktG ist der Vergütungsbericht durch den Abschlussprüfer daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2024 einen Vergütungsbericht erstellt, der vom Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Mai 2026 (einschließlich) durch Ausgabe von bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.550.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2021 würde allerdings mit Ablauf des 11. Mai 2026 und damit voraussichtlich vor der für den 21. Mai 2026 geplanten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 auslaufen. Um die Gesellschaft ohne zeitliche Unterbrechung in die Lage zu versetzen, flexibel und kurzfristig Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrung von Geschäftschancen und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis nutzen zu können, soll das Genehmigte Kapital 2021 bereits in diesem Jahr aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2025/I) geschaffen werden.

Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2025/I erstattet der Vorstand gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien. Dieser Bericht des Vorstands ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021

Die von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung des Vorstands gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.550.000 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2021“) wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden des neuen Genehmigten Kapitals 2025/I unter lit. b) dieses Tagesordnungspunkts 8 sowie die Handelsregistereintragung der Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft gemäß lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 8 aufgehoben.

b)

Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Mai 2030 (einschließlich) durch Ausgabe von bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.550.000,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2025/I“).

Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise, für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2025/I auszuschließen:

aa)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

bb)

zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2025/I. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (i) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; (ii) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden; (iii) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I aus anderem genehmigtem Kapital gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

cc)

zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere – aber ohne Beschränkung hierauf – im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, oder zur Bedienung von Finanzierungsinstrumenten, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden;

dd)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren;

ee)

um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführungen von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen (nachstehend jeweils „Berechtigte Teilnehmer“) im Rahmen der vereinbarten Vergütung und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Management- und Arbeitnehmerbeteiligungsprogrammen, Share-Matching-Plänen, Performance-Share-Programmen, Aktienwertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights) oder anderen virtuellen Aktien- oder Aktienoptionsprogrammen neue Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu gewähren und hierfür keine anderweitige Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss verwendet wird. Die neuen Aktien können auch nach Beendigung des Organ- oder Arbeitsverhältnisses an die Berechtigten Teilnehmer übertragen werden. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts, eines Wertpapierinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmens ausgegeben werden, das diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Berechtigten Teilnehmern anzubieten. Die neuen Aktien können auch zur Rückführung von Wertpapierdarlehen verwendet und zu diesem Zwecke an ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen ausgegeben werden, wenn das Wertpapierdarlehen der Beschaffung von Aktien dient, die für die in vorstehendem Satz 1 dieses lit. ee) genannten Zwecke an die Berechtigten Teilnehmer übertragen werden bzw. wurden. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) und/oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die in Ausnutzung der Ermächtigung gemäß diesem lit. ee) unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden, darf insgesamt 5 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 5 % ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2025/I aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien, auch auf der Grundlage eines Wertpapierdarlehens, im Rahmen der vereinbarten Vergütung und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Management- und Arbeitnehmerbeteiligungsprogrammen, Share-Matching-Plänen, Performance-Share-Programmen, Aktienwertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights) oder anderen virtuellen Aktien- oder Aktienoptionsprogrammen an Berechtigte Teilnehmer ausgegeben oder übertragen wurden. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, auch auf der Grundlage eines Wertpapierdarlehens, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft;

ff)

zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Scrip Dividend).

Die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre darf nach dieser Ermächtigung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2025/I nur erfolgen, wenn auf die Summe der neuen Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder übertragen werden oder aufgrund einer während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Schuldverschreibung auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfällt, und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die gemäß dem vorstehenden Satz verminderte Höchstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder erhöht, soweit diese neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben des vorstehenden Satzes.

Die auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2025/I geschaffenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I oder dem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

c)

Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft

§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt vollständig neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Mai 2030 (einschließlich) durch Ausgabe von bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.550.000,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2025/I“).

Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise, für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2025/I auszuschließen:

a)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

b)

zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2025/I. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (i) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; (ii) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden; (iii) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I aus anderem genehmigtem Kapital gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

c)

zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere – aber ohne Beschränkung hierauf – im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, oder zur Bedienung von Finanzierungsinstrumenten, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden;

d)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren;

e)

um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführungen von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen (nachstehend jeweils „Berechtigte Teilnehmer“) im Rahmen der vereinbarten Vergütung und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Management- und Arbeitnehmerbeteiligungsprogrammen, Share-Matching-Plänen, Performance-Share-Programmen, Aktienwertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights) oder anderen virtuellen Aktien- oder Aktienoptionsprogrammen neue Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu gewähren und hierfür keine anderweitige Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss verwendet wird. Die neuen Aktien können auch nach Beendigung des Organ- oder Arbeitsverhältnisses an die Berechtigten Teilnehmer übertragen werden. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts, eines Wertpapierinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmens ausgegeben werden, das diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Berechtigten Teilnehmern anzubieten. Die neuen Aktien können auch zur Rückführung von Wertpapierdarlehen verwendet und zu diesem Zwecke an ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen ausgegeben werden, wenn das Wertpapierdarlehen der Beschaffung von Aktien dient, die für die in vorstehendem Satz 1 dieses lit. e) genannten Zwecke an die Berechtigten Teilnehmer übertragen werden bzw. wurden. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) und/oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die in Ausnutzung der Ermächtigung gemäß diesem lit. e) unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden, darf insgesamt 5 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 5 % ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2025/I aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien, auch auf der Grundlage eines Wertpapierdarlehens, im Rahmen der vereinbarten Vergütung und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Management- und Arbeitnehmerbeteiligungsprogrammen, Share-Matching-Plänen, Performance-Share-Programmen, Aktienwertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights) oder anderen virtuellen Aktien- oder Aktienoptionsprogrammen an Berechtigte Teilnehmer ausgegeben oder übertragen wurden. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, auch auf der Grundlage eines Wertpapierdarlehens, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft;

f)

zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Scrip Dividend).

Die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre darf nach dieser Ermächtigung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2025/I nur erfolgen, wenn auf die Summe der neuen Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder übertragen werden oder aufgrund einer während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025/I auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Schuldverschreibung auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfällt, und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die gemäß dem vorstehenden Satz verminderte Höchstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder erhöht, soweit diese neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben des vorstehenden Satzes.

Die auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2025/I geschaffenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I oder dem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

d)

Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Der Vorstand wird angewiesen, die unter vorstehendem lit. a) dieses Tagesordnungspunkts 8 beschlossene Aufhebung des in § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Genehmigten Kapitals 2021 und die beschlossene Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2025/I gemäß vorstehendem lit. b) und lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 8 mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 eingetragen wird, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig das neu geschaffene Genehmigte Kapital 2025/I und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen werden.

Der Vorstand wird, vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes, ermächtigt, die beschlossene Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 und die beschlossene Schaffung des Genehmigten Kapitals 2025/I einschließlich der Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I sowie die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hautversammlung vom 12. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Mai 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder, Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 700.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (Schuldverschreibungen) auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 11.550.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Ermächtigung würde allerdings mit Ablauf des 11. Mai 2026 und damit voraussichtlich vor der für den 21. Mai 2026 geplanten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 auslaufen. Um die Gesellschaft ohne zeitliche Unterbrechung in die Lage zu versetzen, auf Finanzierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können, soll die bestehende Ermächtigung bereits in diesem Jahr aufgehoben und eine neue Ermächtigung erteilt werden. Außerdem soll zu diesem Zweck auch das bestehende Bedingte Kapital 2021 aufgehoben, ein neues Bedingtes Kapital 2025/I geschaffen und § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft entsprechend neu gefasst werden.

Im Zusammenhang mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erstattet der Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in diesem Zusammenhang. Dieser Bericht des Vorstands ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Mai 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 700.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (Schuldverschreibungen) auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 11.550.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren, wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der nachfolgend unter lit. b) dieses Tagesordnungspunkts 9 vorgeschlagenen, neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Eintragung der Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft gemäß lit. d) dieses Tagesordnungspunkts 9 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister aufgehoben.

b)

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

aa)

Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2030 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 11.550.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend zusammen „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Anleihebedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Schuldverschreibungen können mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden, wobei die Verzinsung vollständig oder teilweise von der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende der Gesellschaft abhängig sein kann.

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung oder gegen Sachleistung ausgegeben werden. Im Fall der Ausgabe gegen Sachleistungen muss der Wert der Sachleistungen im Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen stehen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Lands ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch von in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten in Aktien der Gesellschaft zu erfüllen sowie weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Bei Emission der Schuldverschreibungen können bzw. werden diese im Regelfall in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.

Soweit eine Schuldverschreibung eine Pflicht zur Lieferung von Nemetschek-Aktien oder Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten auf Nemetschek-Aktien erst nach einer Umtauscherklärung der emittierenden Gesellschaft oder der Nemetschek SE vorsieht, muss die entsprechende Erklärung bis zum 19. Mai 2030 abgegeben werden.

bb)

Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Werden die Schuldverschreibungen von in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre sicherzustellen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals auszuschließen,

(1)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(2)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Inhabern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder von in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde;

(3)

für Schuldverschreibungen, die gegen Barleistung ausgegeben werden, wenn der Ausgabepreis den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien oder Pflichten zum Bezug von Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind eigene Aktien der Gesellschaft anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft veräußert werden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert werden;

(4)

soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen ausgegeben werden.

Die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss sind insgesamt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind darüber hinaus auch eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Begrenzung Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung nach § 221 Abs. 2 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Die gemäß den vorstehenden Sätzen dieses Absatzes verminderte Höchstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder erhöht, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben des Satzes 1 dieses Absatzes.

Soweit das Bezugsrecht nach den vorstehenden Bestimmungen nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht den Aktionären, sofern das vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt wird, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts und im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus-gegeben werden, wird der Vorstand zudem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für eine vergleichbare Mittelaufnahme entsprechen.

cc)

Wandlungsrecht, Wandlungspflicht

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Inhaber bzw. Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umtauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Schuldverschreibung nicht übersteigen, soweit nicht die Differenz durch eine bar zu leistende Zuzahlung ausgeglichen wird. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl (oder auch auf eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Die Anleihebedingungen können auch ein variables Umtauschverhältnis vorsehen. Sofern sich Umtauschrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese in Geld ausgeglichen werden oder zusammengelegt werden, so dass sich – ggf. gegen Zuzahlung – Umtauschrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben.

Die Anleihebedingungen können eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen, der auch durch ein künftiges, zum Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibungen noch ungewisses Ereignis bestimmt werden kann. Im Fall einer Wandlungspflicht kann die Gesellschaft in den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen und dem Produkt aus dem Umtauschverhältnis und einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt des Pflichtumtauschs ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Als Börsenpreis ist bei der Berechnung im Sinn des vorstehenden Satzes mindestens 80 % des für die Untergrenze des Wandlungspreises gemäß lit. ee) dieses Tagesordnungspunkts 9 relevanten Börsenkurses der Aktie anzusetzen.

dd)

Optionsrecht, Optionspflicht

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Optionsrecht werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Anleihebedingungen können auch eine Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen, der auch durch ein künftiges, zum Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibungen noch ungewisses Ereignis bestimmt werden kann. Es kann vorgesehen werden, dass der Optionspreis variabel ist.

Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Schuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung geleistet werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der zu beziehenden Aktien darf in diesem Fall den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Schuldverschreibung nicht übersteigen, soweit nicht die Differenz durch eine bar zu leistende Zuzahlung ausgeglichen wird. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Bezugsverhältnis variabel ist. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese in Geld ausgeglichen werden oder zusammengelegt werden, sodass sich – ggf. gegen Zuzahlung – Bezugsrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben.

Die Laufzeit des Optionsrechts darf die Laufzeit der Schuldverschreibung nicht überschreiten.

ee)

Wandlungs-/Optionspreis, Verwässerungsschutz

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie muss – auch im Fall eines variablen Wandlungs- bzw. Optionspreises – mindestens 80 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während des nachfolgend jeweils genannten Zeitraums betragen:

–

Sofern die Schuldverschreibungen den Aktionären nicht zum Bezug angeboten werden, ist der Durchschnittskurs während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibung (Tag der endgültigen Entscheidung über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme nach einer Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten) maßgeblich.

–

Sofern die Schuldverschreibungen den Aktionären zum Bezug angeboten werden, ist der Durchschnittskurs während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Bekanntmachung der Bezugsfrist gemäß § 186 Abs. 2 Satz 1 AktG oder, sofern die endgültigen Konditionen für die Ausgabe der Schuldverschreibungen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG erst während der Bezugsfrist bekannt gemacht werden, statt dessen während der Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse ab Beginn der Bezugsfrist bis zum vorletzten Börsenhandelstag vor der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen maßgeblich.

Der Durchschnittskurs ist jeweils zu berechnen als arithmetisches Mittel der Schlussauktionskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den betreffenden Börsenhandelstagen. Findet keine Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des Schlussauktionskurses der Kurs, der in der letzten börsentäglichen Auktion ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich ermittelte Kurs (jeweils im Xetra-Handel bzw. einem vergleichbaren Nachfolgesystem).

Abweichend hiervon kann in den Fällen einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht oder eines Andienungsrechts im Sinne von lit. ff) dieses Tagesordnungspunkts 9 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch ein Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine Aktie bestimmt werden, der nicht unterhalb von 80 % des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit bzw. vor oder nach dem Tag der Pflichtwandlung bzw. der Ausübung der Optionspflicht oder des Andienungsrechts liegt, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des sich nach den vorigen Absätzen dieses lit. ee) ergebenden Mindestpreises liegt.

Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG können die Anleihebedingungen Verwässerungsschutzklauseln für den Fall vorsehen, dass die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht und/oder Wandlungs- oder Optionspflicht begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Schuldnern einer Wandlungs- oder Optionspflicht kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Eine Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht oder die Ermäßigung einer etwaigen Zuzahlung bewirkt werden. Die Anleihebedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte führen können, eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises vorsehen. Im Übrigen kann bei einer Kontrollerlangung durch Dritte eine marktübliche Anpassung des Options- und Wandlungspreises sowie eine Laufzeitverkürzung der Schuldverschreibungen vorgesehen werden.

In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen, soweit nicht die Differenz durch eine bar zu leistende Zuzahlung ausgeglichen wird.

ff)

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren (Andienungsrecht).

Die Anleihebedingungen können jeweils festlegen, dass im Fall der Wandlung bzw. Optionsausübung auch eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital der Gesellschaft oder andere Leistungen gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten oder -verpflichteten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. In den Anleihebedingungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflichten zu beziehenden Aktien bzw. ein diesbezügliches Umtauschrecht variabel sind und/oder der Options- bzw. Wandlungspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.

gg)

Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionspreis und Wandlungs- bzw. Optionszeitraum festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen ausgebenden Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, festzulegen.

Soweit nach dieser Ermächtigung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist, kann der Aufsichtsrat die Entscheidung über die Zustimmung an einen seiner Ausschüsse delegieren.

c)

Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2021, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025/I und Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft

aa)

Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021

Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 beschlossene Bedingte Kapital 2021 gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft, das ausschließlich der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht und/oder Wandlungs- oder Optionspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 bis zum 11. Mai 2026 von der Nemetschek SE oder in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Nemetschek SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, dient, wird aufgehoben.

bb)

Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 11.550.000,00 durch Ausgabe von bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2025/I“). Das Bedingte Kapital 2025/I dient der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 bis zum 19. Mai 2030 von der Gesellschaft oder in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus den genannten Schuldverschreibungen ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs-/Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungs-/Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung entsprechend der Ausgabe neuer Aktien aus dem Bedingten Kapital 2025/I anzupassen. Das Gleiche gilt, soweit die Ermächtigung zur Begebung von Schuldverschreibungen gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2025 während der Laufzeit der Ermächtigung nicht ausgeübt wird oder die entsprechenden Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten durch Ablauf von Ausübungsfristen oder in sonstiger Weise erlöschen.

cc)

Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft

§ 5 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt vollständig neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 11.550.000,00 durch Ausgabe von bis zu 11.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2025/I“). Das Bedingte Kapital 2025/I dient der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 bis zum 19. Mai 2030 von der Gesellschaft oder in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus den genannten Schuldverschreibungen ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs-/Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungs-/Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung entsprechend der Ausgabe neuer Aktien aus dem Bedingten Kapital 2025/I anzupassen. Das Gleiche gilt, soweit die Ermächtigung zur Begebung von Schuldverschreibungen gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2025 während der Laufzeit der Ermächtigung nicht ausgeübt wird oder die entsprechenden Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten durch Ablauf von Ausübungsfristen oder in sonstiger Weise erlöschen.“

d)

Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 und die Schaffung des Bedingten Kapitals 2025/I mit der Maßgabe zum Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 eingetragen wird, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig das neu geschaffene Bedingte Kapital 2025/I und die entsprechende Änderung der Satzung in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen werden.

Der Vorstand wird, vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes, ermächtigt, die beschlossene Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 und die beschlossene Schaffung des Bedingten Kapitals 2025/I einschließlich der Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

10.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH

Die Gesellschaft als Organträgerin und die Graphisoft Deutschland GmbH mit Sitz in München als Organgesellschaft haben am 31. März 2025 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen.

Die Graphisoft Deutschland GmbH ist eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Sämtliche Geschäftsanteile und Stimmrechte an der Graphisoft Deutschland GmbH werden von der Graphisoft SE Zártkörűen Működő Európai Részvénytársaság, eingetragen im ungarischen Handelsregister unter der Registernummer Cg. 01-20-000001 und dem Sitz in Záhony u. 7, Graphisoft Park, 1031 Budapest, Ungarn, gehalten, deren Aktien wiederum vollständig von der Gesellschaft gehalten werden.

Der Ergebnisabführungsvertrag soll die Errichtung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH ermöglichen. Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH vom 31. März 2025 zuzustimmen.

Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH vom 31. März 2025 hat folgenden Inhalt:

„ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG
zwischen der
Nemetschek SE
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 224638,
(„Organträgerin„)
und der
Graphisoft Deutschland GmbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 84725,
(„Organgesellschaft„)
 
Vorbemerkung

Sämtliche Geschäftsanteile und sämtliche Stimmrechte an der Organgesellschaft werden von der Organträgerin mittelbar über ihre alleinige Tochtergesellschaft Graphisoft SE Zártkörűen Működő Európai Részvénytársaság, eingetragen im ungarischen Handelsregister unter der Registernummer Cg. 01-20-000001 und dem Sitz in Záhony u. 7, Graphisoft Park, 1031 Budapest, Ungarn („Graphisoft SE“), seit dem Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft am 1. Januar 2025 im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Körperschaftssteuergesetz („KStG“) ununterbrochen gehalten.

Durch diesen Vertrag soll zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft beginnend ab dem 1. Januar 2025 ein Organschaftsverhältnis im Sinne des § 14 KStG begründet werden.

§ 1
Gewinnabführung
(1)

Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 Aktiengesetz („AktG„) in seiner jeweils gültigen Fassung an die Organträgerin abzuführen. Dabei darf die Gewinnabführung den entsprechend § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zu berechnenden Betrag nicht überschreiten.

(2)

Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch, „HGB“) – mit Ausnahme der gesetzlichen Rücklagen – einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

(3)

Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen und von Gewinnvorträgen, die aus Gewinnen gebildet wurden bzw. entstanden sind, die vor dem Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag wirksam wird, erwirtschaftet wurden, sowie die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 2 HGB, die vor oder während der Laufzeit dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.

(4)

Vor der Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft kann die Organträgerin Abschlagszahlungen auf die ihr voraussichtlich zustehende Gewinnabführung verlangen, soweit die Liquiditätslage der Organgesellschaft eine solche Abschlagszahlung zulässt. Die Organgesellschaft kann vor Feststellung ihres Jahresabschlusses Abschlagszahlungen auf den ihr voraussichtlich zustehenden Verlustausgleich verlangen, soweit dies zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit erforderlich ist. Etwaige Abschlagzahlungen sind mit der tatsachlich zustehenden Gewinnabführungs- bzw. Verlustausgleichsanspruch zu verrechnen. Soweit die Abschlagszahlungen den tatsachlichen Gewinnabführungs- bzw. Verlustausgleichsanspruch übersteigen, ist diese Differenz vom Empfänger der Abschlagszahlungen zu erstatten.

§ 2
Verlustübernahme

Die Organträgerin ist verpflichtet, einen während der Vertragsdauer entstandenen Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung von § 302 AktG in der jeweiligen gültigen Fassung auszugleichen.

§ 3
Wirksamkeit und Vertragsdauer
(1)

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Organträgerin und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft.

(2)

Dieser Vertrag wird rechtswirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft. Er gilt rückwirkend für die Zeit ab Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag im Handelsregister eingetragen wird.

(3)

Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch mit Wirkung zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das mindestens fünf Zeitjahre nach dem bei der Eintragung dieses Vertrages in das Handelsregister der Organgesellschaft laufenden Geschäftsjahr der Organgesellschaft endet.

(4)

Das Recht zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere

a.

der Wegfall der zur Anerkennung der Organschaft steuerlich erforderliche n finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die Organträgerin durch die Veräußerung von Anteilen an der Organgesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Einbringung oder

b.

eine formwechselnde Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation von Organträgerin oder Organgesellschaft; eine formwechselnde Umwandlung jedoch nur dann, wenn nicht von der Form einer Kapitalgesellschaft in eine andere Form der Kapitalgesellschaft gewechselt wird,

c.

das Eintreten von anderen Umständen, die nach den bei Eintreten der Umstände anwendbaren Regelungen des deutschen Steuerrechts einen wichtigen Grund für die steuerlich unschädliche Beendigung eines Organschafts- oder Gewinnabführungsvertrages vor Ablauf der steuerlichen Mindestlaufzeit darstellen, sowie

d.

die erstmalige Beteiligung eines außenstehenden Gesellschafters im Sinne des § 307 AktG.

(5)

Die Organträgerin ist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund lediglich zum Ausgleich der anteiligen Verluste der Organgesellschaft, die bis zum Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung entstanden sind, verpflichtet. Für den Anspruch der Organträgerin auf Abführung eines Jahresüberschusses gilt Entsprechendes.

(6)

Wenn der Vertrag endet, hat die Organträgerin den Gläubigern der Organgesellschaft entsprechend § 303 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung Sicherheit zu leisten.

§ 4
Schlussbestimmungen
(1)

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz der Organträgerin.

(2)

Die Parteien teilen die Ansicht, dass keine Ausgleichszahlungen und/oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter entsprechend §§ 304, 305 AktG zu gewähren sind, da sämtliche Geschäftsanteile der Organgesellschaft über eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Organträgerin, die Graphisoft SE, gehalten werden. Rein vorsorglich ist beabsichtigt, dass die Graphisoft SE als Alleingesellschafterin der Graphisoft GmbH auf etwaige Ausgleichszahlungen und Abfindungen für außenstehende Gesellschafter entsprechend §§ 304, 305 AktG verzichtet.

(3)

Die Kosten der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft zu diesem Vertrag und die Kosten der Eintragung im Handelsregister trägt die Organgesellschaft. Die Kosten der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der Organträgerin zu diesem Vertrag trägt die Organträgerin.

(4)

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit § 2 in Konflikt stehen, geht § 2 diesen Bestimmungen vor.

(5)

Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Vereinbarung hat die deutsche Fassung Vorrang.“

Die folgenden Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich:

–

Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH vom 31. März 2025;

–

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Graphisoft Deutschland GmbH;

–

der nach §§ 293b, 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen Vertragsprüfers

–

die festgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaft und die gebilligten Konzernabschlüsse der Gesellschaft sowie die zusammengefassten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024; und

–

die festgestellten Jahresabschlüsse der Graphisoft Deutschland GmbH für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Die Graphisoft Deutschland GmbH hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 keinen Lagebericht erstellt.

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht zugänglich sein.

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 115.500.000,00 und ist eingeteilt in 115.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 54.084 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte

a)

Anmeldung zur Hauptversammlung und Berechtigungsnachweis

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – in Person oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss der Gesellschaft entweder in Textform (§ 126b BGB) oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG in Verbindung mit Art. 5 Delegierten Verordnung (EU) 2018/1212 (jeweils „Berechtigungsnachweis“) zugehen. Der Berechtigungsnachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 28. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 13. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform

–

entweder unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart

–

oder unter der E-Mail-Adresse: hauptversammlung@baderhubl.de

zugehen.

Unter den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG können die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis der Gesellschaft bis spätestens 13. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich).

Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.

Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine „Eintrittskarte“ für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich möglichst frühzeitig anzumelden und den Berechtigungsnachweis zu übersenden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihre Stimmrechte auszuüben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit ihnen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können somit ihre Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben, sofern die unter Ziffer II.2 lit. a) genannten Voraussetzungen (ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Berechtigungsnachweis) erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl – ausüben zu lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Für den Fall, dass einem Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen Person nach § 135 Abs. 8 AktG Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung; allerdings können jene für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Wenn weder einem Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen Person nach § 135 Abs. 8 AktG Vollmacht erteilt wird, ist die Vollmacht

–

entweder gegenüber der Gesellschaft in Textform

unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

oder unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@nemetschek.com

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre

–

oder unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden)

zu erteilen. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Vollmachten sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.

Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform erteilte Vollmachten und Weisungen müssen der Gesellschaft

–

unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

–

oder unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@nemetschek.com

zugehen. Vollmachts-/Weisungsformulare stellen wir unseren Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zur Verfügung; die Formulare können zudem unter der einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (i) nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegen und (ii) stehen nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktio-nären nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden, soweit diese Anträge oder Wahlvorschläge in der Hauptversammlung jeweils zur Abstimmung kommen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Gesellschaft unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bis zum Tag vor der Hauptversammlung, also den 19. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 19. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.

d)

Ergänzende Regelungen zur Stimmrechtsausübung

Gehen bei der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Erteilung, Änderung oder zum Widerruf von Vollmachten und Weisungen ein, wird nur die zuletzt abgegebene Erklärung berücksichtigt. Ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche der Erklärungen zuletzt abgegeben worden ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) E-Mail, (2) Übermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c AktG, und (3) Papierform.

Möchten Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte trotz bereits erfolgter Vollmacht- und Weisungserteilung, an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich. In diesem Fall gilt die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Stimmen oder Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die in der Hauptversammlung abgegeben oder erteilt werden, sind vorrangig.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Weisung bzw. entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der zugehörigen Einzelabstimmung.

Die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert und der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet wird.

e)

Ergänzungsanträge gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein nach Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124a Satz 2 AktG unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.

Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft bis zum Ablauf des 19. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten, ein solches Verlangen

–

schriftlich an

NEMETSCHEK SE
Vorstand
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

–

oder in elektronischer Form gemäß §§ 126 Abs. 3, 126a BGB (z.B. per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur) an

E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com

zu übersenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

f)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung gemäß § 126 Abs. 1 AktG einen Gegenantrag zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen und/oder einen Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zu machen.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München

oder per E-Mail an: hauptversammlung@nemetschek.com

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre.

Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 5. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetseite veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden im Übrigen in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines teilnahmeberechtigten Aktionärs, auch ohne vorherige form- und fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

g)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG und § 293g Abs. 3 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 3 AktG besteht. Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus.

Weiterhin kann jeder Aktionär vom Vorstand gemäß § 293g Abs. 3 AktG in Bezug auf die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH unter Tagesordnungspunkt 10 Auskunft auch über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils verlangen.

Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

h)

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich.

Dort sind insbesondere auch zugänglich:

–

der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers zu Tagesordnungspunkt 7;

–

der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe der neuen Aktien zu Tagesordnungspunkt 8;

–

der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu Tagesordnungspunkt 9;

–

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Graphisoft Deutschland GmbH vom 31. März 2025 zu Tagesordnungspunkt 10;

–

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Graphisoft Deutschland GmbH zu Tagesordnungspunkt 10;

–

der nach §§ 293b, 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen Vertragsprüfers zu Tagesordnungspunkt 10;

–

die festgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaft und die gebilligten Konzernabschlüsse der Gesellschaft sowie die zusammengefassten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 zu Tagesordnungspunkt 10; und

–

die festgestellten Jahresabschlüsse der Graphisoft Deutschland GmbH für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 zu Tagesordnungspunkt 10.

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht zugänglich sein.

Es ist beabsichtigt, auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv am 14. Mai 2025 auch die Kernaussagen der Reden und Präsentationen des Vorstands zu veröffentlichen. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

i)

Informationen zum Datenschutz

Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich.

j)

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung zur Hauptversammlung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

 

München, im April 2025

NEMETSCHEK SE

Der Vorstand



08.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2113436  08.04.2025 CET/CEST

Nemetschek Group ernennt neuen Chief Division Officer Planning & Design Division und Digital Twin Business Unit

Nemetschek Group ernennt neuen Chief Division Officer Planning & Design Division und Digital Twin Business Unit

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Personalie
Nemetschek Group ernennt neuen Chief Division Officer Planning & Design Division und Digital Twin Business Unit

31.03.2025 / 10:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nemetschek Group ernennt neuen Chief Division Officer Planning & Design Division und Digital Twin Business Unit

München, 31. März 2025 – Die Nemetschek Group, ein weltweit führender Anbieter von Softwarelösungen für die AEC/O- (Architecture, Engineering, Construction & Operations) und Medienbranche, hat heute die Ernennung von Sunil Pandita zum neuen Chief Division Officer der Planning & Design Division bekannt gegeben. Darüber hinaus wird er die strategisch wichtige, bereichsübergreifende Digital Twin Business Unit innerhalb der Nemetschek Group leiten.

Sunil Pandita ist ein erfahrener internationaler Manager für digitale Transformation mit über 25 Jahren Erfahrung in der Weiterentwicklung von Unternehmen und Technologien. Vor seinem Wechsel zur Nemetschek Group hatte er führende Positionen in globalen Unternehmen wie Dell, McKinsey & Company, Hewlett-Packard und Thomson Reuters inne. Zuletzt war er als Vice President & General Manager für Connected Industrials, Sustainability, Cybersecurity, Logistics und Life Sciences bei Honeywell tätig und verantwortete einen wesentlichen Teil des Softwaregeschäfts des Unternehmens.

Pandita verfügt über einen Bachelor- und Masterabschluss in Informatik sowie einen MBA von der renommierten Kellogg School of Management der Northwestern University.

„Es ist mir eine große Freude, Teil der Nemetschek Group zu werden – eines Unternehmens mit einem starken Portfolio, globaler Präsenz und einer klaren Vorreiterrolle in der Transformation der AEC/O-Branche“, so Sunil Pandita. „Besonders fasziniert mich die Leidenschaft, das Verständnis und die hohe Fachkompetenz meiner neuen Kolleginnen und Kollegen. Die ausgeprägte Kundenorientierung und die inspirierende Unternehmenskultur machen die Nemetschek Group zu einer einzigartigen und schlagkräftigen Organisation.“

Sunil Pandita tritt die Nachfolge von César Flores Rodríguez an, der das Unternehmen verlässt, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat César maßgeblich zur Weiterentwicklung des Bereichs Planning & Design sowie zur erfolgreichen Etablierung der Digital Twin Business Unit beigetragen.

„Ich freue mich sehr, Sunil in der Nemetschek Group willkommen zu heißen“, erklärt Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Mit seiner umfassenden Erfahrung im Softwarebereich ist Sunil dafür bekannt, Unternehmen durch digitale Transformation und innovative Technologien voranzubringen – stets mit klarem Fokus auf Kundenerlebnis, Produktqualität und den nachhaltigen Einfluss auf die Branche. Gleichzeitig danke ich César im Namen der gesamten Nemetschek Group herzlich für seinen wertvollen Beitrag und sein großes Engagement.“

Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
Investor Relations
+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com

 

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). 



31.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2108914  31.03.2025 CET/CEST

Nemetschek Group: Starkes Umsatzwachstum von 17 % bis 19 % bei weiterhin hoher Profitabilität im Geschäftsjahr 2025 erwartet

Nemetschek Group: Starkes Umsatzwachstum von 17 % bis 19 % bei weiterhin hoher Profitabilität im Geschäftsjahr 2025 erwartet

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognose
Nemetschek Group: Starkes Umsatzwachstum von 17 % bis 19 % bei weiterhin hoher Profitabilität im Geschäftsjahr 2025 erwartet

20.03.2025 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group: Starkes Umsatzwachstum von 17 % bis 19 % bei weiterhin hoher Profitabilität im Geschäftsjahr 2025 erwartet

  • Erfolgreiches Jahr 2024: Alle Geschäftsziele erreicht oder sogar deutlich übertroffen
  • +16,9 % Umsatzwachstum auf 995,6 Mio. Euro, Umsatzbeitrag von GoCanvas rund 300 Basispunkte
  • +14,0 % währungsbereinigtes, organisches Umsatzwachstum (ohne GoCanvas)
  • +41,9% ARR-Wachstum auf 1.019,9 Mio. Euro
  • +88,1 % Wachstum der Umsätze aus Subskription & SaaS
  • Ausgewiesene EBITDA-Marge bei 30,2 %, organische EBITDA-Marge erreicht 31,1 % (ohne GoCanvas)
  • Ausblick 2025: Währungsbereinigtes Umsatzwachstum (inkl. GoCanvas) von 17% bis 19% bei anhaltend hoher EBITDA-Marge von ~ 31%

 

München, 20. März 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, konnte alle Ziele für das Geschäftsjahr 2024 erreichen oder sogar deutlich übertreffen. Dies gelang trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds in Europa und der fortschreitenden Umstellung des Geschäfts auf Subskription und SaaS-Modelle. Auch für das laufende Geschäftsjahr ist Nemetschek optimistisch:  Der MDAX- und TecDAX-Konzern erwartet 2025 die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses mit einem starken zweistelligen Umsatzwachstum von 17 % bis 19 % sowie eine anhaltend hohe EBITDA-Marge von rund 31 %. Darin enthalten ist ein Umsatzbeitrag der 2024 akquirierten GoCanvas in Höhe von rund 350 Basispunkten.

„Das Jahr 2024 war dank unseres resilienten Geschäftsmodells mit einem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze, unserer breiten globalen Präsenz sowie unserer innovativen Lösungen ein weiteres sehr erfolgreiches Jahr für die Nemetschek Group,“ so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Auch bei unseren strategischen Initiativen haben wir bedeutende Fortschritte erzielt – dazu zählt die mittlerweile weit fortgeschrittene Umstellung unseres Geschäftsmodells auf Subskriptions- und SaaS, neue Features im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der Erwerb von GoCanvas – die größte Akquisition der Unternehmensgeschichte. Diese Meilensteine stärken unser Fundament für die nächste Wachstumsphase. Zusammen mit den strukturellen Wachstumstreibern in unseren Industrien, die aufgrund des steigenden Kostendrucks im Bauwesen noch relevanter werden, stehen für 2025 erneut alle Zeichen auf anhaltend starkes Wachstum und die Fortsetzung unserer Erfolgsgeschichte.“


Wichtige Kennzahlen des Geschäftsjahres 2024

  • Der Konzernumsatz stieg im Jahr 2024 dank eines starken Jahresendgeschäfts um 16,9% auf 995,6 Mio. Euro (währungsbereinigt: 17,2%). Der Umsatzbeitrag durch die erstmalige Konsolidierung ab 1. Juli 2024 von GoCanvas lag mit rund 3 Prozentpunkten am Gesamtwachstum im Rahmen der Prognose. Das organische (ohne GoCanvas) und währungsbereinigte Umsatzwachstum betrug 14,0 % und lag damit über dem Zielkorridor von 10 % bis 11 %.
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) stiegen um 41,9% (währungsbereinigt: 41,6%) auf 1.019,9 Mio. Euro, wobei das organische Wachstum 34,6% (währungsbereinigt: 34,2%) betrug. Haupttreiber waren die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 88,1 % (organisch: 79,5 %). Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz stieg strategiekonform auf 86,5 % (Vorjahr: 76,6 %) und lag damit über dem Zielwert von rund 85 %.
  • Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg inklusive aller transformations- sowie akquisitionsbedingten Effekte um 16,8 % auf 301,0 Mio. Euro. Die ausgewiesene EBITDA-Marge (einschließlich GoCanvas) sowie die organische EBITDA-Marge (ohne den Verwässerungseffekt aufgrund der noch niedrigeren Profitabilität von GoCanvas und Effekten aus der Kaufpreisallokation) lagen mit 30,2 % beziehungsweise 31,1 % geringfügig über dem oberen Ende unseres Prognosekorridors von 29 % bis 30 % (einschließlich GoCanvas) beziehungsweise 30 % bis 31 % organisch (d.h. ohne GoCanvas).
  • Der Jahresüberschuss stieg akquisitionsbedingt um 8,8 % auf 175,4 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 1,52 Euro entspricht.
  • Basierend auf der sehr positiven Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die Dividende auf 0,55 Euro je Aktie zu erhöhen (Vorjahr: 0,48 Euro je Aktie). Damit würde die Nemetschek Group zum zwölften Mal in Folge die Dividende erhöhen.

 

Strategische Highlights im Jahr 2024

  • Die konzernweite Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS verlief 2024 erfolgreich und nach Plan. Neben dem Segment Build, in dem die Marke Bluebeam die Umstellung auf Subskription erfolgreich abgeschlossen hat, waren das Segment Design sowie die rein SaaS-basierten Umsätze von GoCanvas die größten Treiber.
  • Zudem hat die Nemetschek Group ihre Internationalisierung und den gruppenweiten Go-to-Market-Ansatz weiter vorangetrieben. Das Umsatzwachstum im Ausland stieg 2024 mit rund 21 % überproportional. In wachstumsstarken Regionen wie Indien hat Nemetschek die Präsenz weiter ausgebaut – unter anderem mit der Eröffnung eines Go-to-Market-Büros in Mumbai.
  • Innovationen bleiben ein zentraler Erfolgsfaktor. Mit dem AI & Data Innovation Hub stärkt die Nemetschek Group Synergien, steigert Effizienz und treibt die Entwicklung KI-gestützter Lösungen voran, die auf ethischen und vertrauensvollen Grundsätzen basiert. Zudem spielt Nachhaltigkeit eine noch größere Rolle in der Konzernstrategie. Durch innovative Lösungen setzt das Nemetschek neue Maßstäbe für eine ressourcenschonende Bauindustrie.
  • Akquisitionen und Investitionen in Start-ups sind zentrale Bausteine der Wachstumsstrategie. Die Übernahme von GoCanvas mit Sitz in den USA, erweiterte das Portfolio um SaaS-Lösungen im Bereich Field Management für mehr Sicherheit und Effizienz auf Baustellen. Die Nemetschek Group investiert zudem kontinuierlich in innovative Start-ups. In den letzten drei Jahren wurden Beteiligungen an mehr als einem Dutzend Unternehmen erworben, die durch den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz, den Bauprozess weiter optimieren.
  • Darüber hinaus setzt die Nemetschek Group auf eine stärkere operative Exzellenz. Im Rahmen ihrer Business Enablement Initiative wurden Komplexitäten in der Konzernstruktur weiter reduziert. Die Harmonisierung und Optimierung von Prozessen und der Tool-&-Support-System-Landschaft führen zu einer verbesserten organisatorischen Effizienz und Effektivität.

 

Entwicklung der Segmente im Jahr 2024 (siehe Tabelle)

  • Im Segment Design stieg der Umsatz im Jahr 2024 auch getrieben durch einen sehr starken Geschäftsverlauf zum Ende des Jahres um 13,1% (währungsbereinigt: 13,7%) auf 488,8 Mio. Euro. Letztmalige Verkäufe von Lizenzen und erfolgreiche Kampagnen zur Migration bestehender Kunden von Wartungs- auf Subskriptionsverträge hatten dabei einen positiven Effekt. Die EBITDA-Marge stieg auf 29,6% (Vorjahr: 27,7%) bei gleichzeitiger Umstellung des Geschäfts auf Subskriptions- und SaaS-Modelle.
  • Im Segment Build wird seit 1. Juli 2024 das GoCanvas-Geschäft konsolidiert. Der Segmentumsatz stieg daher deutlich um 28,4% (währungsbereinigt: 28,4%) auf 340,7 Mio. Euro. Aber auch organisch verzeichnete das Segment ein starkes Wachstum von 18,0% (währungsbereinigt: 18,0%). Die EBITDA-Marge reduzierte sich aufgrund des Verwässerungseffekts aus GoCanvas auf 31,8%. Die organische Marge (ohne GoCanvas) war mit 34,6% in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (35,1 %). 
  • Im Segment Manage lag der Umsatz bei 49,9 Mio. Euro, ein leichter Rückgang von -1,1% (währungsbereinigt: -1,1%). Der Verkauf einer Einheit für Beratungsdienstleistungen mit niedriger Profitabilität wirkte dabei umsatzmindernd. Die EBITDA-Marge stieg dagegen deutlich auf 10,2 % (Vorjahr: 3,6 %).
  • Im Segment Media stieg der Umsatz um 7,8 % (währungsbereinigt: 8,2%) auf 120,1 Mio. Euro. Die Marke Maxon wuchs erneut schneller als der zugrundeliegende Markt, blieb jedoch nicht gänzlich von der anhaltenden Nachfragezurückhaltung im wichtigen US-Markt verschont. Diese war maßgeblich durch die Nachwirkungen des langanhaltenden Streiks in Hollywood im Vorjahr geprägt. Die EBITDA-Marge blieb auf hohem Niveau und erreichte 35,7% (Vorjahr: 38,7%).

 

Ausblick 2025: Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses

Der Vorstand der Nemetschek Group blickt trotz der insgesamt verhaltenen gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen positiv auf das Geschäftsjahr 2025. Die strukturellen Wachstumstreiber für die Nemetschek Group wie zum Beispiel der niedrige Grad der Digitalisierung oder die Notwendigkeit für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit in der Bauindustrie sind voll intakt und gewinnen angesichts der Baukrise noch an Bedeutung. Kurzfristig wirkt die weitere Umstellung auf Subskription und SaaS insbesondere im Design Segment zwar dämpfend auf das Umsatzwachstum und die Profitabilität; sie wird jedoch mittel- und langfristig zu deutlich besser planbaren und resilienteren Umsätzen führen.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum zum Vorjahr für die Nemetschek Group (inklusive GoCanvas) in einer Bandbreite von 17 % bis 19 %. Darin enthalten ist ein akquisitionsbedingter Umsatzbeitrag durch die Übernahme von GoCanvas in Höhe von rund 350 Basispunkten. Die EBITDA-Marge für die Nemetschek Group wird inklusive des Verwässerungseffekts durch GoCanvas bei rund 31 % erwartet.

In diesen Zahlen ist noch nicht das volle Potenzial der GoCanvas Akquisition reflektiert, da sowohl der Umsatz- als auch EBITDA-Beitrag im ersten Halbjahr 2025 aufgrund der IFRS-bedingten Effekten aus der Kaufpreisallokation weiterhin reduziert sind.

Diese Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass sich die weltwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht signifikant verschlechtern. Zudem sind keine zusätzlichen negativen Auswirkungen der verschiedenen geopolitischen Krisen im Ausblick reflektiert.

 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q4)

In Mio. Euro Q4 2024 Q4 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
ARR 1.019,9 718,6 +41,9%
(+41,6%)
+34,6%
(+34,2%)
Umsatz 290,9
 
219,6
 
+32,5%
(+32,3%)
+26,2%
(+25,9%)
– davon Softwarelizenzen 26,0
 
29,1
 
-10,8%
(-10,0%)
-10,8%
(-10,0%)
– davon wiederkehrende Umsätze 255,0
 
179,6
 
+41,9%
(+41,6%)
+34,6%
(+34,2%)
– Subskription +SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) 186,7
 
92,5
 
>+100%
(>+100%)
+87,6%
(+86,8%)
EBITDA 95,1
 
69,2
 
+37,4%
(+35,2%)
+36,5%
(+34,8%)
Marge 32,7% 31,5%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 34,1% 31,5%    
EBIT 73,7 55,6 +32,6%  
Marge 25,3% 25,3%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 51,7 47,1 +9,6%  
Ergebnis je Aktie in Euro 0,45 0,41 +9,6%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 55,7 52,0 +7,1%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,48 0,45 +7,1%  


Kennzahlen Segmente* im Quartals-Überblick (Q4)

In Mio. Euro Q4 2024 Q4 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
Design        
Umsatz 145,0 114,1 +27,1%
(+27,2%)
 
EBITDA 48,8 34,5 +41,5%
(+37,1%)
 
EBITDA-Marge 33,6% 30,2%    
Build        
Umsatz 102,2 63,9 +59,9%
(+59,2%)
+38,3%
(+37,4%)
EBITDA 31,5 20,8 +51,6%
(+42,7%)
+48,3%
(+41,2%)
EBITDA-Marge 30,8% 32,5%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 34,9% 32,5%    
Manage        
Umsatz 13,1 14,3 -8,6%
(-8,6%)
 
EBITDA 2,4 1,4 >+100%
(>+100%)
 
EBITDA-Marge 18,3% 9,7%    
Media        
Umsatz 31,4 29,2 +7,6%
(+7,1%)
 
EBITDA 12,4 12,6 -1,1%
(+0,2%)
 
EBITDA-Marge 39,6% 43,1%    

 

Konzern-Kennzahlen im 12-Monatsüberblick

In Mio. Euro GJ 2024 GJ 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
ARR 1.019,9 718,6 +41,9%
(+41,6%)
+34,6%
(+34,2%)
Umsatz 995,6 851,6 +16,9%
(+17,2%)
+13,7%
(+14,0%)
– davon Softwarelizenzen 100,7 161,1 -37,5%
(-36,6%)
-37,5%
(-36,6%)
– davon wiederkehrende Umsätze 861,2 652,7 +31,9%
(+32,1%)
+27,9%
(+28,1%)
– Subskription + SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) 567,8 301,8 +88,1%
(+88,3%)
+79,5%
(+79,6%)
EBITDA 301,0 257,7 +16,8%
(+15,3%)
+16,9%
(+15,4%)
Marge 30,2% 30,3%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 31,1% 30,3%    
EBIT 234,2 199,5 +17,4%  
Marge 23,5% 23,4%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 175,4 161,3 +8,8%  
Ergebnis je Aktie in Euro 1,52 1,40 +8,8%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 200,8 183,8 +9,3%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 1,74 1,59 +9,3%  


Kennzahlen Segmente* 12-Monatsübersicht

In Mio. Euro GJ 2024 GJ 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
Design        
Umsatz 488,8 432,0 +13,1%
(+13,7%)
 
EBITDA 144,8 119,8 +20,9%
(+17,7%)
 
EBITDA-Marge 29,6% 27,7%    
Build        
Umsatz 340,7 265,4 +28,4%
(+28,4%)
+18,0%
(+18,0%)
EBITDA 108,3 93,1 +16,3%
(+14,7%)
+16,5%
(+14,8%)
EBITDA-Marge 31,8% 35,1%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 34,6% 35,1%    
Manage        
Umsatz 49,9 50,4 -1,1%
(-1,1%)
 
EBITDA 5,1 1,8 >+100%
(>+100%)
 
EBITDA-Marge 10,2% 3,6%    
Media        
Umsatz 120,1 111,4 +7,8%
(+8,2%)
 
EBITDA 42,9 43,1 -0,5%
(-0,1%)
 
EBITDA-Marge 35,7% 38,7%    

* Zum 1. Januar 2024 wurde die Business Unit Digital Twin, inklusive der Marke dRofus vom Segment Manage in das Segment Design umgruppiert und dort konsolidiert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. 

 

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Nemetschek Group
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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Bauprojekte effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei wird das Portfolio kontinuierlich erweitert, u. a. durch Akquisitionen und Investitionen in innovative Start-ups. Derzeit nutzen mehr als sieben Millionen Anwender die kundenorientierten Lösungen. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten. 

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 995,6 Millionen Euro und ein EBITDA in Höhe von 301,0 Millionen Euro.  Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS).



20.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2103278  20.03.2025 CET/CEST

Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2024 um fast 15% auf 0,55 Euro je Aktie vor

Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2024 um fast 15% auf 0,55 Euro je Aktie vor

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Dividende
Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2024 um fast 15% auf 0,55 Euro je Aktie vor

14.03.2025 / 11:45 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group schlägt Erhöhung der Dividende für 2024 um fast 15% auf 0,55 Euro je Aktie vor

  • Ausschüttung soll von 0,48 auf 0,55 Euro je Aktie steigen
  • Bereits zwölfte Dividendenanhebung in Folge

München, 14. März 2025 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), global agierender Softwareanbieters für die digitale Transformation in der Bau- und Medienbranche, plant nach dem erfolgreichen Geschäftsjahr 2024 die zwölfte Anhebung der Dividende in Folge. Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2025 eine Dividende in Höhe von 0,55 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Das ist eine Erhöhung um 14,6% gegenüber der Vorjahresausschüttung von 0,48 Euro je Aktie.

Sofern die Hauptversammlung zustimmt, würde die Ausschüttungssumme von 55,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 63,5 Mio. Euro steigen. Nemetschek setzt damit seine aktionärsfreundliche und nachhaltige Dividendenpolitik fort.

Die Nemetschek Group hatte am 20. Januar 2025 bereits ihre vorläufigen Zahlen bekannt gegeben und einen Umsatz in Höhe von rund 996 Euro erzielt bei einer EBITDA-Marge von leicht über 30%. Damit übertraf das Unternehmen seine Ziele für das Umsatzwachstum und die EBITDA-Marge für das Jahr 2024.

Der testierte Jahresabschluss wird wie geplant am 20. März 2025 veröffentlicht.

 

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Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 nach vorläufigen Zahlen einen Umsatz von 996 Millionen Euro und eine EBITDA-Marge von leicht über 30%. Seit Ende 2024 ist die Nemetschek Group nach ISO 27001 zertifiziert, dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS).



14.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2100986  14.03.2025 CET/CEST

Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Nemetschek SE / Aktienrückkauf
Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.02.2025 / 16:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nemetschek SE

München

WKN: 645290 / ISIN: DE0006452907

Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien – 2. Zwischenmeldung und zugleich Schlussmeldung

Im Zeitraum vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 wurden insgesamt 75.705 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 wurde mit Bekanntmachung vom 5. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 mitgeteilt.

Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben:

Datum Aggregiertes Volumen
(Gesamtzahl der Aktien)
Gewichteter
Durchschnittskurs (Euro)
Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten) (Euro)
Handelsplatz
(MIC code)
10. Februar 2025 10.000 120,20 1.201.997,00 XETR
10. Februar 2025 5.500 120,19 661.054,90 CEUX
11. Februar 2025 10.000 121,86 1.218.578,00 XETR
11. Februar 2025 5.500 121,84 670.094,15 CEUX
12. Februar 2025 10.000 121,93 1.219.278,00 XETR
12. Februar 2025 5.500 121,95 670.720,60 CEUX
13. Februar 2025 10.000 122,72 1.227.174,00 XETR
13. Februar 2025 5.500 122,68 674.748,80 CEUX
14. Februar 2025 10.705 123,20 1.318.905,24 XETR
14. Februar 2025 3.000 123,29 369.862,20 CEUX

 

Es wurden bis einschließlich 14. Februar 2025 insgesamt 91.205 Aktien der Nemetschek SE im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Das Gesamtvolumen der unter dem Aktienrückkaufprogramm 2025 maximal zu erwerbenden Aktien wurde damit erreicht und das Aktienrückkaufprogramm 2025 ist abgeschlossen. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 121,70. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 11.099.323,95 (ohne Nebenkosten) zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf erfolgte durch ein von der Nemetschek SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse.

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: ir.nemetschek.com/aktienrueckkauf



17.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nemetschek SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Deutschland
Internet: www.nemetschek.com

 
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2087303  17.02.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2087303&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Nemetschek SE / Aktienrückkauf
Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.02.2025 / 13:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nemetschek SE

München

WKN: 645290 / ISIN: DE0006452907

Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis einschließlich 7. Februar 2025 wurden insgesamt 15.500 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 wurde mit Bekanntmachung vom 5. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 mitgeteilt.

Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben:

Datum
 
Aggregiertes Volumen
(Gesamtzahl der Aktien)
Gewichteter
Durchschnittskurs (Euro)
Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten) (Euro) Handelsplatz
(MIC code)
7. Februar 2025 10.000 120,44 1.204.433,00 XETR
7. Februar 2025 5.500 120,45 662.477,75 CEUX

 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 bis einschließlich 7. Februar 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 15.500 Aktien.

Der Aktienrückkauf erfolgte durch ein von der Nemetschek SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse.

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: ir.nemetschek.com/aktienrueckkauf.



10.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2083855  10.02.2025 CET/CEST

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Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Nemetschek SE / Aktienrückkauf
Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.02.2025 / 15:50 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

 

München, 5. Februar 2025 – Der Vorstand der Nemetschek SE (ISIN: DE0006452907) („Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 31. Januar 2025 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 11,1 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen („Aktienrückkaufprogramm 2025“).

Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2024 durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 22. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Nach der Ermächtigung darf bei einem Erwerb über die Börse der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um höchstens 10 % überschreiten und um höchstens 20 % unterschreiten.

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 können im Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt bis zu 92.600 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien (ohne Nebenkosten) hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, den Betrag von 11,1 Mio. Euro zugewiesen. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft.

Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2024 zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Management- und Arbeitnehmerbeteiligungsprogrammen, Share-Matching-Plänen, Performance-Share-Programmen, Aktienwertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights) oder anderen virtuellen Aktien- oder Aktienoptionsprogrammen verwendet werden.

Die Gesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2024 durchführen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut, das mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragt ist, auch entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden. Ferner dürfen nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 je Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Dies gilt auch für den Fall, dass Aktien der Gesellschaft während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.nemetschek.com) im Bereich ‚Investor Relations‘ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

 

 

 

 



05.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2081819  05.02.2025 CET/CEST

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Nemetschek SE beschließt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung eines Vergütungsprogramms

Nemetschek SE beschließt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung eines Vergütungsprogramms

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Nemetschek SE beschließt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung eines Vergütungsprogramms

05.02.2025 / 15:37 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek SE beschließt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung eines Vergütungsprogramms

München, 5. Februar 2025 – Der Vorstand der Nemetschek SE (ISIN: DE0006452907) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm unter Verwendung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2024 zum Erwerb eigener Aktien aufzulegen.

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms können in einem Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 bis zu 92.600 eigene Aktien der Nemetschek SE (dies entspricht ca. 0,08% des Grundkapitals der Nemetschek SE) über die Börse zurückgekauft werden. Als größtmöglicher Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien (ohne Nebenkosten) wurden 11,1 Mio. Euro festgelegt.

Mit den zurückgekauften Aktien sollen Aktienwertsteigerungsrechte (sog. Stock Appreciation Rights) von Vorstandsmitgliedern und Führungskräften der Nemetschek Group bedient werden. Stock Appreciation Rights werden in der Nemetschek Group seit 2022 gewährt, um die Verbundenheit von Vorstandsmitgliedern und Führungskräften mit der Nemetschek Group und ihrem langfristigen Erfolg zu stärken.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Weitere Details werden während der Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: ir.nemetschek.com/aktienrueckkauf.

 

Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
Investor Relations
+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Gebäude und Infrastrukturen effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien und Ansätze wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei erweitern wir unser Portfolio kontinuierlich, u. a. durch Investitionen in disruptive Start-ups. Derzeit gestalten mehr als sieben Millionen Anwender die Welt mit den kundenorientierten Lösungen unserer vier Segmente. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten.

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von rund 996 Millionen Euro und eine EBITDA-Marge, die geringfügig über dem Prognosekorridor von 29-30% liegt. Diese Zahlen sind vorläufig und ungeprüft.



05.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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WKN: 645290
Indizes: MDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2081815

 
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2081815  05.02.2025 CET/CEST

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Nemetschek SE: Vorläufiges Ergebnis 2024 – Umsatzwachstum übertrifft Prognose, Profitabilität geringfügig über Prognosekorridor

Nemetschek SE: Vorläufiges Ergebnis 2024 - Umsatzwachstum übertrifft Prognose, Profitabilität geringfügig über Prognosekorridor

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis
Nemetschek SE: Vorläufiges Ergebnis 2024 – Umsatzwachstum übertrifft Prognose, Profitabilität geringfügig über Prognosekorridor

20.01.2025 / 15:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Vorläufiges Ergebnis 2024 der Nemetschek Group: Umsatzwachstum übertrifft Prognose, Profitabilität geringfügig über Prognosekorridor

München, 20. Januar 2025 – Die Nemetschek SE (ISIN DE0006452907) hat nach vorläufigen und ungeprüften Zahlen den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2024 aufgrund eines sehr starken Geschäftsverlauf zum Ende des 4. Quartals in den Segmenten Design und Build deutlich um rund 17% auf insgesamt rund 996 Mio. Euro (einschließlich GoCanvas) gesteigert. Insbesondere im Design-Segment hatten Einmaleffekte aus letztmaligen Verkäufen von Lizenzen und erfolgreiche Kampagnen zur Migration bestehender Kunden von Wartungs- auf Subskriptionsverträge einen positiven Effekt. Der Umsatzbeitrag durch die erstmalige Konsolidierung von GoCanvas lag mit rund 3 Prozentpunkten am Gesamtwachstum im Rahmen der Prognose. Organisch (d.h. ohne die Akquisitionseffekte von GoCanvas) sowie währungsbereinigt betrug das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2024 rund 14% und lag somit über der zuletzt kommunizierten Prognose für das Umsatzwachstum von 10% bis 11%.

Die vorläufige EBITDA-Marge (einschließlich GoCanvas) sowie die vorläufige organische EBITDA-Marge (d.h. ohne den Verwässerungseffekt aufgrund der niedrigeren Profitabilität von GoCanvas und Effekten aus der Kaufpreisallokation) liegen voraussichtlich jeweils geringfügig über dem oberen Ende des entsprechenden Prognosekorridors von 29% bis 30% (einschließlich GoCanvas) beziehungsweise 30% bis 31% organisch (d.h. ohne GoCanvas).

Das vorläufige Wachstum der wiederkehrenden Umsätze (Annualized Recurring Revenues – ARR) unter Berücksichtigung der Konsolidierung von GoCanvas lag im Geschäftsjahr 2024 leicht über 40% und damit wie erwartet bei mehr als 30%. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz erreichte mit rund 86% ebenfalls die Prognose von rund 85%.

Die finalen und geprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 werden zusammen mit weiteren ausführlichen Informationen zum Geschäftsverlauf im Jahr 2024 sowie der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 wie geplant am 20. März 2025 veröffentlicht.

Alle in dieser Mitteilung für das Geschäftsjahr 2024 genannten Zahlen sind vorläufig und ungeprüft. Definitionen der Leistungskennzahlen sind im Geschäftsbericht der Nemetschek SE für das Geschäftsjahr 2023 auf S. 48 zu finden (abrufbar unter: https://ir.nemetschek.com/bericht).


Kontakt:
Stefanie Zimmermann
VP Investor Relations & Corporate Communication
NEMETSCHEK SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
P: +49 89 540459-250
M: +49 175 7211197


Ende der Insiderinformation

20.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2071057  20.01.2025 CET/CEST

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Nemetschek SE: Usman Shuja wird in den Vorstand der Nemetschek Group berufen

Nemetschek SE: Usman Shuja wird in den Vorstand der Nemetschek Group berufen

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Personalie
Nemetschek SE: Usman Shuja wird in den Vorstand der Nemetschek Group berufen

13.01.2025 / 15:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News

Usman Shuja wird in den Vorstand der Nemetschek Group berufen

München, 13. Januar 2025 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation in der Bau- und Medienbranche, erweitert den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat Usman Shuja einstimmig mit Wirkung zum 1. Januar in den Vorstand berufen. Usman Shuja wird weiterhin als Chief Division Officer (CDO) der Build & Construct Division und als CEO von Bluebeam Inc. tätig sein.

Mit der Ernennung von Usman Shuja erweitert die Nemetschek Group ihren Vorstand um ein drittes Mitglied neben CEO Yves Padrines sowie CFO Louise Öfverström. Usman Shuja ist seit September 2023 für die Nemetschek Group tätig und hat seitdem entscheidende strategische Impulse gesetzt. So hat er die Ausrichtung der Build & Construct Division mit einem verbesserten Go-to-Market-Ansatz und der Umstellung von Bluebeam auf ein Subskriptionsmodell erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus zählt die Akquisition von GoCanvas – einem führenden SaaS-Anbieter für Softwarelösungen zur verbesserten Zusammenarbeit von Facharbeitern auf der Baustelle – zu seinen Erfolgen.

„Ich freue mich sehr, Usman Shuja im Vorstand begrüßen zu dürfen“, so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Er ist eine außergewöhnliche Führungspersönlichkeit mit umfassender Branchenexpertise und einem tiefen Verständnis dafür, wie Unternehmen sich stetig innovativ weiterentwickeln, um letztlich ihre Kundinnen und Kunden besser zu bedienen und den Mehrwert für sie nachhaltig zu steigern. Seit seinem Eintritt in die Nemetschek Group hat Usman bereits wichtige strategische Prioritäten umgesetzt, die Bluebeam und die Build & Construct Division für die nächste Wachstumsphase positionieren.“

Usman Shuja zu seiner Ernennung: „Ich freue mich sehr, dem Vorstand beizutreten und eng mit den engagierten Teams der Nemetschek Group zusammenzuarbeiten. Gemeinsam können wir Innovationen vorantreiben, die Branche zukunftsfähig weiterentwickeln und unseren Kunden und Partnern einen einzigartigen Mehrwert bieten. Ich freue mich darauf, zum Erfolg der Gruppe beizutragen, indem ich Wachstum durch Innovationen, erstklassige Go-to-Market-Strategien und die Gestaltung attraktiver Kundenerlebnisse fördere – stets mit Blick auf unsere gemeinsame Vision für die Zukunft.“

Usman Shuja ist eine erfahrene Führungspersönlichkeit im Technologiesektor und bringt eine umfassende Expertise in der Förderung operativer Exzellenz in internationalen, wachstumsstarken Unternehmen mit. Bevor er zur Nemetschek Group wechselte, war er Vice President und General Manager des Bereichs Connected Buildings bei Honeywell. Weitere Stationen seiner Karriere waren renommierte Unternehmen wie die Boston Consulting Group, IBM und Dell. Usman Shuja war außerdem Gründungsmitglied von Avathon (ehemals SparkCognition), einem wegweisenden Softwareunternehmen, das sich auf künstliche Intelligenz (KI) spezialisiert hat.

Usman Shuja hat einen Master in Public Administration (MPA) von der Kennedy School of Government an der Harvard University, einen MBA von der Kellogg School of Management an der Northwestern University und einen Bachelor in Computerwissenschaften von der University of Texas in Austin.

 

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Gebäude und Infrastrukturen effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien und Ansätze wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei erweitern wir unser Portfolio kontinuierlich, u. a. durch Investitionen in disruptive Start-ups. Derzeit gestalten mehr als sieben Millionen Anwender die Welt mit den kundenorientierten Lösungen unserer vier Segmente. 1963 von Professor Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten.

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz von 851,6 Millionen Euro und ein EBITDA von 257,7 Millionen Euro.

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Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
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+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com
 


13.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2065565  13.01.2025 CET/CEST

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Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Nemetschek SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

12.12.2024 / 09:49 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Hiermit gibt die Nemetschek SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/German/2200/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/English/2200/financial-reports.html

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 05.11.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/German/2200/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 05.11.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/English/2200/financial-reports.html


12.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2050069  12.12.2024 CET/CEST

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Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Nemetschek SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Nemetschek SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

12.12.2024 / 09:42 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Nemetschek SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 20.03.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/German/2200/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 20.03.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/English/2200/financial-reports.html

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.07.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/German/2200/finanzberichte.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.07.2025
Ort: https://ir.nemetschek.com/websites/nemetschek/English/2200/financial-reports.html


12.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2050057  12.12.2024 CET/CEST

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Nemetschek Group debütiert erfolgreich mit erstem Schuldschein

Nemetschek Group debütiert erfolgreich mit erstem Schuldschein

Nemetschek SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Nemetschek Group debütiert erfolgreich mit erstem Schuldschein

09.12.2024 / 09:30 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group debütiert erfolgreich mit erstem Schuldschein

  • Abschluss eines Schuldscheins in Höhe von 300 Mio. Euro
  • Orderbuch mehrfach überzeichnet
  • Ursprünglich geplantes Volumen verdoppelt

München, 9. Dezember 2024 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat erstmals in der Unternehmensgeschichte einen Schuldschein begeben.  

Die Transaktion stieß auf sehr hohe Nachfrage bei in- und ausländischen Investoren und war mehrfach überzeichnet. Aufgrund der starken Investorennachfrage wurde das ursprünglich angestrebte Volumen in Höhe von 150 Mio. Euro auf 300 Mio. Euro verdoppelt. Die Überzeichnung unterstreicht das Vertrauen der Investoren in die Finanzkraft der Nemetschek Group.

„Die erfolgreiche Platzierung des Schuldscheindarlehens zu attraktiven Konditionen am unteren Ende der Vermarktungsspanne bestätigt das große Vertrauen der Investoren in unser starkes Geschäftsmodell, die solide Finanzposition und unsere Zukunftsperspektiven“, so Louise Öfverström, CFO der Nemetschek Group. „Die Mittel werden zur Ablösung von Finanzierungen verwendet, die Nemetschek im Zuge der Übernahme aller Anteile der GoCanvas Holdings, Inc. in diesem Jahr aufgenommen hatte.“

Das Schuldscheindarlehen wurde in Tranchen mit Laufzeiten von 3 und 5 Jahren begeben. Diese erfolgreiche Transaktion trägt zur weiteren Diversifizierung der Finanzierungsquellen der Nemetschek Group bei und stärkt somit ihre finanzielle Flexibilität.

Die Nemetschek SE wurde bei dieser Transaktion von BayernLB und UniCredit Bank GmbH begleitet.

 

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Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Gebäude und Infrastrukturen effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien und Ansätze wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei erweitern wir unser Portfolio kontinuierlich, u.a. durch Investitionen in disruptive Start-ups. Derzeit gestalten mehr als sieben Millionen Anwender die Welt mit den kundenorientierten Lösungen unserer vier Segmente. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit über 3.400 Experten.

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz von 851,6 Millionen Euro und ein EBITDA von 257,7 Millionen Euro.


 


09.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2046499  09.12.2024 CET/CEST

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Nemetschek Group setzt starken und profitablen Wachstumskurs im Q3 2024 fort und bekräftigt Ausblick für Gesamtjahr 2024

Nemetschek Group setzt starken und profitablen Wachstumskurs im Q3 2024 fort und bekräftigt Ausblick für Gesamtjahr 2024

Nemetschek SE / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
Nemetschek Group setzt starken und profitablen Wachstumskurs im Q3 2024 fort und bekräftigt Ausblick für Gesamtjahr 2024

07.11.2024 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News

Nemetschek Group setzt starken und profitablen Wachstumskurs im Q3 2024 fort und bekräftigt Ausblick für Gesamtjahr 2024

  • +94,3% Umsatzwachstum bei Subskription/SaaS auf 150,3 Mio. Euro im Q3 (+77,5% organisch ohne Akquisition von GoCanvas)
  • +33,0% ARR-Wachstum im Q3 auf 883,3 Mio. Euro (+25,2% organisch)
  • +15,1% Zuwachs im Q3 beim Konzernumsatz auf 253,0 Mio. Euro (+8,9% organisch)
  • EBITDA-Marge im Q3 bei 30,1% (32,2% organisch)
  • Vorstand bekräftigt organische sowie erweiterte Prognose nach GoCanvas-Übernahme für Geschäftsjahr 2024

 

München, 7. November 2024 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), global agierender Anbieter von Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat ihren Wachstumskurs bei Umsatz und Ertrag auch im dritten Quartal 2024 fortgesetzt. Wachstumstreiber waren erneut die Umsätze aus Subskription und SaaS, die auf eine neue Rekordmarke stiegen. Auf der Basis der erfolgreichen Entwicklung in den ersten neun Monaten bekräftigt der Vorstand sowohl die bisherige Prognose für das operative Geschäft (d.h. ohne Akquisitionseffekte von GoCanvas) als auch die erweiterte Prognose aufgrund der Akquisition von GoCanvas, die erstmalig zum dritten Quartal 2024 konsolidiert wurde. 

„Unser drittes Quartal zeigt, dass die Nemetschek Group weiterhin klar auf profitablen Wachstumskurs ist – und dies bei gleichzeitiger Umstellung unseres Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS. Auch wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem in Europa weiterhin herausfordernd bleiben, zeigt sich deutlich der strategische Vorteil unserer global agierenden Marken“, so Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Unsere Strategie setzen wir weiter konsequent um, bei der wir wertsteigerndes Wachstum generieren und die digitale Transformation und den Wandel zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit unserer Kunden in der Bauindustrie beschleunigen. Neben der weiteren Internationalisierung und dem Fokus auf neue Technologien wie AI und Cloud wird auch der Erwerb von GoCanvas auf das künftige Wachstum einzahlen. Mit unserer bisherigen Entwicklung haben wir eine starke Basis geschaffen, um unsere Ziele für 2024 voll und ganz zu erreichen.“

 

Wesentliche Konzern-Kennzahlen im 3. Quartal / 9 Monate 2024

  • Haupttreiber im Q3 waren erneut die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Angeboten, die mit einem Plus von 94,3% (währungsbereinigt: 95,1%) gegenüber dem Q3 2023 deutlich überproportional zum Gesamtumsatz auf ein neues Rekordhoch von 150,3 Mio. Euro stiegen. Organisch (ohne GoCanvas) betrug das Wachstum 77,5% (währungsbereinigt: 78,2%). In den ersten neun Monaten nahm diese Umsatzkategorie deutlich um 82,1% (währungsbereinigt: 82,6%) auf 381,2 Mio. Euro zu, wobei das organische Wachstum bei 75,9% (währungsbereinigt: 76,4%) lag.
  • Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) stiegen um 33,0% (währungsbereinigt: 33,7%) auf 883,3 Mio. Euro, wobei das organische Wachstum 25,2% (währungsbereinigt: 25,8%) betrug. Damit lag das ARR-Wachstum deutlich über dem Umsatzwachstum, was auf großes Wachstumspotenzial in den kommenden zwölf Monaten hinweist.
  • Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz stieg in den ersten neun Monaten strategiekonform um mehr als 10 Prozentpunkte auf 86,0% (Vorjahreszeitraum: 74,8%) und erreichte damit bereits den für das Gesamtjahr angestrebten Wert.
  • Der Konzernumsatz stieg im Q3 gegenüber dem gleichen Vorjahresquartal um 15,1% (währungsbereinigt: 15,8%) auf 253,0 Mio. Euro. Organisch belief sich das Wachstum auf 8,9% (währungsbereinigt: 9,6%). In den ersten neun Monaten stiegen die Umsätze auf 704,7 Mio. Euro, ein Wachstum von 11,5% (währungsbereinigt: 12,0%). Das rein organische Wachstum kam auf 9,3% (währungsbereinigt: 9,8%).
  • Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) nahm im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,7% auf 76,2 Mio. Euro zu. Die EBITDA-Marge im Q3 von 30,1% wurde durch die im Gruppenvergleich derzeit noch niedrigere Marge der seit Beginn des Q3 konsolidierten GoCanvas verwässert. Die organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas) lag im Q3 bei 32,2%. In den ersten neun Monaten des Jahres erhöhte sich das EBITDA um 9,2% auf 205,9 Mio. Euro, was einer Marge von 29,2% (Vorjahreszeitraum: 29,8%) entspricht. Die organische Marge (ohne den Verwässerungseffekt von GoCanvas) lag bei 29,9%. Darin enthalten sind Einmalkosten für M&A-Aktivitäten im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich aus dem Q2. Ohne diese akquisitionsbedingten Effekte lag die bereinigte organische EBITDA-Marge bei 30,8%.
  • Der Quartalsüberschuss lag durch die höheren Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation (PPA) im Zuge der GoCanvas-Akquisition und höheren Finanzierungskosten um 12,8 % unter Vorjahr bei 39,3 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,34 Euro (Q3 2023: 0,39 Euro). Das Ergebnis je Aktie vor PPA-Abschreibungen lag auf Vorjahresniveau bei 0,44 Euro). In den ersten neun Monaten stieg der Konzernüberschuss um 8,5% auf 123,8 Mio. Euro; das Ergebnis je Aktie lag bei 1,07 Euro (Vorjahreszeitraum: 0,99 Euro). Bereinigt um PPA-Abschreibungen lag das Ergebnis je Aktie bei 1,26 Euro, ein Plus zum Vorjahresquartal (1,14 Euro) von 10,1%.

 

Strategische Highlights in den ersten neun Monaten 2024

  • Die konzernweite Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS läuft weiterhin erfolgreich und nach Plan, wobei vor allem das Build-Segment mit der Marke Bluebeam und den SaaS-Lösungen des neu akquirierten GoCanvas-Geschäfts (seit Q3) sowie das Design-Segment die größten Treiber sind.
  • Die weitere Internationalisierung sowie der verstärke gruppenweite Go-to-Market-Ansatz schreiten weiter planmäßig voran. Das Wachstum im Ausland stieg mit 18,7% in Nordamerika und 19,4% in Asien/Pazifik in den ersten neun Monaten deutlich stärker als in dem von der schwachen Baukonjunktur beeinflussten Heimatmarkt Deutschland (+2,6%).
  • Auch neue Technologien rund um Artificial Intelligence und Cloud-Features stehen weiterhin im Fokus der Entwicklungsaktivität. Um die operative Exzellenz zu erhöhen und das zukünftige Wachstum sicherzustellen, arbeitet Nemetschek kontinuierlich weiter an der Optimierung ihrer Geschäftsstrukturen und -prozesse.
  • GoCanvas Holdings, Inc., die größte Übernahme in der Firmengeschichte, hat die Nemetschek Group am 1. Juli erfolgreich abgeschlossen. Das US-Unternehmen ist ein führender SaaS-Softwareanbieter für die Zusammenarbeit von Facharbeitern auf der Baustelle. Die komplementären Technologien, Kundenstämme und regionalen Vertriebsstrukturen von GoCanvas und der Nemetschek Group eröffnen erhebliche Synergiepotenziale und Wachstumschancen. Die Akquisition stärkt zudem die Marktposition der Nemetschek Group in Nordamerika, während sich GoCanvas eine attraktive Basis für die Expansion in Europa und im asiatisch-pazifischen Raum eröffnet.

 

Entwicklung der Segmente im 3. Quartal / 9 Monate 2024 (siehe Tabelle)

  • Das Segment Design verzeichnete im Q3 ein Wachstum von 5,4% (währungsbereinigt: 6,3%) auf 115,7 Mio. Euro. Durch die hohen Vorjahreszahlen, die auf ein starkes Lizenzgeschäft zurückzuführen sind, das durch die letztmalige Möglichkeit, Lizenzen ohne Wartungsvertrag zu kaufen, hervorgerufen wurde, lag das Wachstum im Q3 wie erwartet leicht unter den Vorquartalen. In den ersten neun Monaten stieg der Umsatz auf 343,7 Mio. Euro (8,1%, währungsbereinigt: 8,8%). Wachstumstreiber waren erneut die Umsätze aus Subskription/SaaS, die um 75,0% stiegen. Das EBITDA im Q3 nahm um 2,1% auf 33,8 Mio. Euro ab, was einer EBITDA-Marge von 29,2% entspricht. In den ersten neun Monaten 2024 verbesserte sich die EBITDA-Marge auf 27,9% (Vorjahreszeitraum: 26,8%).
  • Im Segment Build wurde erstmalig seit Beginn des Q3 das akquirierte GoCanvas-Geschäft konsolidiert. Der Segmentumsatz im Q3 stieg daher deutlich um 33,5% (währungsbereinigt: 34,0%) auf 96,2 Mio. Euro. Aber auch organisch verzeichnete das Segment ein starkes Wachstum von 14,6% (währungsbereinigt: 15,0%). In den ersten neun Monaten stieg der Umsatz auf 238,4 Mio. Euro, ein Plus von 18,3% (währungsbereinigt: 18,6%). Organisch lag das Wachstum bei 11,6% (währungsbereinigt: 11,8%). Die EBITDA-Margen im Q3 mit 31,5% (Q3 2023: 35,0%) sowie in den ersten neun Monaten mit 32,2% (9M 2023: 35,9%) lagen aufgrund des Verwässerungseffekts aus der GoCanvas-Akquisition noch unter den Vorjahreswerten. Die organischen Margen (ohne GoCanvas) lagen dagegen über Vorjahr mit 37,7% im Q3 und 34,5% in den ersten neun Monaten. Die Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS wird im Q4 zu einer deutlichen Beschleunigung des Wachstums führen, da die Vergleichsbasis des Vorjahres erstmalig seit Beginn der Umstellung nahezu keine Lizenzumsätze mehr enthält. 
  • Im Segment Manage lag der Umsatz im Q3 bei 11,7 Mio. Euro und damit nahezu auf Vorjahresniveau (11,8 Mio. Euro). Dabei wirkte sich die Einstellung einer Einheit für Beratungsdienstleistungen mit niedriger Profitabilität umsatzmindernd aus. In den ersten neun Monaten stieg der Umsatz leicht um 1,9 % auf 36,7 Mio. Euro. Die EBITDA-Marge stieg im Q3 auf 7,2% (Vorjahr: 3,4%) und im Neunmonatszeitraum auf 7,3% (Vorjahreszeitraum: 1,2%).
  • Das Segment Media zeigte im Q3 ein wieder beschleunigtes Wachstum. Mit einem Plus von 8,2% (währungsbereinigt: 8,8%) stieg der Umsatz auf 30,4 Mio. Euro. Das Wachstum lag dabei über dem Niveau des Marktes, der immer noch die anhaltende Zurückhaltung der Kunden im US-Markt spürt. In den ersten neun Monaten lag der Umsatz bei 88,6 Mio. Euro, ein Wachstum von 7,9% (währungsbereinigt: 8,6%). Die EBITDA-Marge betrug 37,0% im Q3 2024 und 34,3% in den ersten neun Monaten.

 

Ausblick auf Gesamtjahr 2024 bekräftigt

Nach dem erfolgreichen Verlauf der ersten neun Monate 2024 bekräftigt der Vorstand den bisherigen Ausblick für das Gesamtjahr 2024. Organisch, ohne die Effekte durch die Übernahme von GoCanvas, erwartet er ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum zum Vorjahr in einer Bandbreite zwischen 10% bis 11%, ein Wachstum der jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) um rund 25%, einen Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz von rund 85% und eine EBITDA-Marge von 30% bis 31%.

Gleichzeitig bestätigt der Vorstand den erweiterten Ausblick 2024: Demnach wird die Konsolidierung von GoCanvas zum 1. Juli 2024 zu einem positiven Effekt auf das prognostizierte Umsatzwachstum von zusätzlichen rund 3 Prozentpunkten im Gesamtjahr führen. Die EBITDA-Marge wird aufgrund der noch unter dem Konzerndurchschnitt liegenden Profitabilität von GoCanvas zu einer Verwässerung der prognostizierten Marge um rund 100 Basispunkte für 2024 führen. In diesen Zahlen ist noch nicht das volle Potenzial der GoCanvas-Akquisition reflektiert, da aufgrund der IFRS-bedingten Kaufpreisallokation sowohl der Umsatz- als auch EBITDA-Beitrag im zweiten Halbjahr um einen hohen einstelligen Millionen-Euro-Betrag reduziert ist. Das ARR-Wachstum soll 2024 inklusive der Konsolidierung von GoCanvas von rund 25% auf mehr als 30% steigen. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze erhöht sich auf rund 85%.

Die Angaben zu den Effekten aus der Akquisition von GoCanvas stehen unter dem Vorbehalt, dass wichtige Kenngrößen, unter anderem die Berechnung der Kaufpreisallokation (PPA), noch nicht final feststehen. Zudem stehen alle Prognosen unter dem Vorbehalt, dass sich die weltwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht signifikant verschlechtern.
 

Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q3-24)

In Mio. Euro Q3 2024 Q3 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
ARR
883,3

664,0
+33,0%
(+33,7%)
+25,2%
(+25,8%)
Umsatz 253,0 219,8 +15,1%
(+15,8%)
+8,9%
(+9,6%)
– davon Softwarelizenzen 24,7 44,0 -43,8%
(-42,8%)
-43,8%
(-42,8%)
– davon wiederkehrende Umsätze 220,8 166,0 +33,0%
(+33,7%)
+25,2%
(+25,8%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
150,3 77,4 +94,3%
(+95,1%)
+77,5%
(+78,2%)
EBITDA 76,2 71,4 +6,7%
(+7,5%)
+7,8%
(+8,1%)
EBITDA-Marge 30,1% 32,5%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 32,2% 32,5%    
Bereinigte EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt &einmalige M&A-bezogenen Kosten) 32,4% 32,5%    
EBIT 57,9 56,6 +2,4%  
EBIT-Marge 22,9% 25,7%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 39,3 45,0 -12,8%  
Ergebnis je Aktie in Euro 0,34 0,39 -12,8%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 50,8 50,9 -0,2%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 0,44 0,44 -0,2%  

 

Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q3-24)*

In Mio. Euro Q3 2024 Q3 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.).
Design        
Umsatz 115,7 109,8 +5,4%
(+6,3%)
 
EBITDA 33,8 34,5 -2,1%
(-1,4%)
 
EBITDA-Marge 29,2% 31,4%    
Build        
Umsatz 96,2 72,1 +33,5%
(+34,0%)
+14,6%
(+15,0%)
EBITDA 30,3 25,2 +20,2%
(+22,2%)
+23,5%
(+23,8%)
EBITDA-Marge 31,5% 35,0%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 37,7% 35,0%    
Manage        
Umsatz 11,7 11,8 -1,0%
(-1,1%)
 
EBITDA 0,8 0,4    
EBITDA-Marge 7,2% 3,4%    
Media        
Umsatz 30,4 28,1 +8,2%
(+8,8%)
 
EBITDA 11,3 11,3 -0,4%
(-3,6%)
 
EBITDA-Marge 37,0% 40,2%    

*Zum 1.1.2024 wurde die Business-Unit Digital Twin, inklusive der Marke dRofus, vom Segment Manage in das Segment Design umgruppiert und dort konsolidiert. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. 

 

 

Kennzahlen im 9-Monatsüberblick 2024

In Mio. Euro 9M 2024 9M 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.)
ARR
883,3

664,0
+33,0%
(+33,7%)
+25,2%
(+25,8%)
Umsatz 704,7 632,0 +11,5%
(+12,0%)
+9,3%
(+9,8%)
– davon Softwarelizenzen 74,7 132,0 -43,4%
(-42,5%)
-43,4%
(-42,5%)
– davon wiederkehrende Umsätze 606,2 473,0 +28,2%
(+28,6%)
+25,4%
(+25,8%)
– Subskription + SaaS
(Teil der wiederkehrenden Umsätze)
381,2 209,3 +82,1%
(+82,6%)
+75,9%
(+76,4%)
EBITDA 205,9 188,5 +9,2%
(+8,0%)
+9,7%
(+8,2%)
EBITDA-Marge 29,2% 29,8%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 29,9% 29,8%    
Bereinigte EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt & einmalige M&A-bezogenen Kosten) 30,8% 29,8%    
EBIT 160,5 143,9 +11,5%  
EBIT-Marge 22,8% 22,8%    
Jahresüberschuss (Konzernanteile) 123,8 114,1 +8,5%  
Ergebnis je Aktie in Euro 1,07 0,99 +8,5%  
Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor PPA-Abschreibungen 145,1 131,8 +10,1%  
Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro 1,26 1,14 +10,1%  

 

Kennzahlen Segmente* im 9-Monatsüberblick

In Mio. Euro 9M 2024 9M 2023 Δ in %
(FX-adj.)
Δ in % organic
(FX-adj.).
Design        
Umsatz 343,7 317,9 +8,1%
(+8,8%)
 
EBITDA 96,0 85,3 +12,6%
(+9,8%)
 
EBITDA-Marge 27,9% 26,8%    
Build        
Umsatz 238,4 201,5 +18,3%
(+18,6%)
+11,6%
(+11,8%)
EBITDA 76,7 72,3 +6,2%
(+6,6%)
+7,3%
(+7,1%)
EBITDA-Marge 32,2% 35,9%    
Organische EBITDA-Marge (ohne GoCanvas Verwässerungseffekt) 34,5% 35,9%    
Manage        
Umsatz 36,7 36,0 +1,9%
(+1,9%)
 
EBITDA 2,7 0,4    
EBITDA-Marge 7,3% 1,2%    
Media        
Umsatz 88,6 82,2 +7,9%
(+8,6%)
 
EBITDA 30,4 30,5 -0,2%
(-0,2%)
 
EBITDA-Marge 34,3% 37,1%    

 *Zum 1.1.2024 wurde die Business-Unit Digital Twin, inklusive der Marke dRofus, vom Segment Manage in das Segment Design umgruppiert und dort konsolidiert. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. 
 

Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
Investor Relations
+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com

Über die Nemetschek Group

Die Nemetschek Group ist ein weltweit führender Softwareanbieter für die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranche. Die intelligenten Softwarelösungen decken den gesamten Lebenszyklus von Bau- und Infrastrukturprojekten ab und ermöglichen Kreativen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Kunden können Gebäude und Infrastrukturen effizienter und nachhaltiger planen, bauen und verwalten sowie digitale Inhalte wie Visualisierungen, Filme und Computerspiele kreativ entwickeln. Der Softwarekonzern treibt neue Technologien und Ansätze wie künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und offene Standards (OPEN BIM) in der AEC/O-Industrie voran, um so die Produktivität und Nachhaltigkeit der Branche zu steigern. Dabei erweitern wir unser Portfolio kontinuierlich, u. a. durch Investitionen in disruptive Start-ups. Derzeit gestalten mehr als sieben Millionen Anwender die Welt mit den kundenorientierten Lösungen unserer vier Segmente. 1963 von Prof. Georg Nemetschek gegründet, beschäftigt die Nemetschek Group heute weltweit rund 4.000 Experten.

Das seit 1999 im MDAX und TecDAX börsennotierte Unternehmen erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz von 851,6 Millionen Euro und ein EBITDA von 257,7 Millionen Euro.



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2024075  07.11.2024 CET/CEST

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