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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
13.10.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.10.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.09.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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19.09.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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14.09.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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08.09.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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01.09.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.08.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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18.08.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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11.08.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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04.08.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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27.07.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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08.06.2026SAP SESAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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07.04.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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31.03.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.03.2026SAP SESAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2026 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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24.03.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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17.03.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.03.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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03.03.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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24.02.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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17.02.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.02.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.02.2026SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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07.01.2026SAP SESAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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15.08.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.08.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.07.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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21.07.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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08.07.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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02.07.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.06.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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17.06.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.06.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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03.06.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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27.05.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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21.05.2025SAP SESAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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20.05.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.04.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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24.04.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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11.04.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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08.04.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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02.04.2025SAP SESAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2025 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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01.04.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.03.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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18.03.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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14.01.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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09.01.2025SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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23.12.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.12.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.12.2024SAP SESAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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03.12.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.11.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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18.11.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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12.11.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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22.10.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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15.10.2024SAP SESAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

13.10.2026 / 14:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 11. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 13.10.2026

Im Zeitraum vom 05.10.2026 bis einschließlich zum 09.10.2026 wurden insgesamt 50.000

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-10-05 10.000 186,32 1.863.214,00
2026-10-06 10.000 188,85 1.888.545,00
2026-10-07 10.000 187,31 1.873.055,00
2026-10-08 10.000 187,76 1.877.576,00
2026-10-09 10.000 191,35 1.913.519,00
Total 50.000 188,32 9.415.909,00

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 09.10.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.995.886 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



13.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2415002  13.10.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.10.2026 / 15:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 10. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 05.10.2026

Im Zeitraum vom 28.09.2026 bis einschließlich zum 02.10.2026 wurden insgesamt 50.000

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-09-28 10.000 182,91 1.829.067,00
2026-09-29 10.000 185,20 1.852.021,00
2026-09-30 10.000 184,11 1.841.113,00
2026-10-01 10.000 186,63 1.866.261,00
2026-10-02 10.000 186,28 1.862.771,00
Total 50.000 185,02 9.251.233,00

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 02.10.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.945.886 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



05.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2410518  05.10.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

29.09.2026 / 14:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 9. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 29.09.2026

Im Zeitraum vom 21.09.2026 bis einschließlich zum 25.09.2026 wurden insgesamt 590.000

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-09-21 10.000 184,28 1.842.794,00
2026-09-22 10.000 184,37 1.843.709,00
2026-09-23 10.000 185,36 1.853.608,00
2026-09-24 550.000 183,60 100.981.100,00
2026-09-25 10.000 184,74 1.847.390,00
Total 590.000 184,47 108.368.601,00

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 25.09.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.895.886 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



29.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2407166  29.09.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

19.09.2026 / 10:21 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 8. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 19.09.2026

Im Zeitraum vom 14.09.2026 bis einschließlich zum 18.09.2026 wurden insgesamt 50.000

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-09-14 10.000 185,04 1.850.371,00
2026-09-15 10.000 185,40 1.854.025,00
2026-09-16 10.000 185,16 1.851.634,00
2026-09-17 10.000 187,08 1.870.775,00
2026-09-18 10.000 185,18 1.851.785,00
Total 50.000 185,57 9.278.590,00

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 18.09.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.305.886 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



19.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2401852  19.09.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.09.2026 / 15:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 7. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 14.09.2026

Im Zeitraum vom 07.09.2026 bis einschließlich zum 11.09.2026 wurden insgesamt 1.823.857

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-09-07 330.855 182,05 60.233.112,23
2026-09-08 416.952 181,66 75.742.999,98
2026-09-09 10.000 184,47 1.844.730,00
2026-09-10 530.250 178,08 94.429.253,10
2026-09-11 535.800 176,77 94.711.544,28
Total 1.823.857 180,61 326.961.639,59

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 11.09.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.255.886 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



14.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2398908  14.09.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

08.09.2026 / 15:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 6. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 08.09.2026

Im Zeitraum vom 31.08.2026 bis einschließlich zum 04.09.2026 wurden insgesamt 576.917

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-08-31 10.000 189,96 1.899.602,00
2026-09-01 10.000 185,82 1.858.182,00
2026-09-02 10.000 182,56 1.825.625,00
2026-09-03 10.000 185,58 1.855.827,00
2026-09-04 536.917 187,14 100.480.419,21
Total 576.917 186,21 107.919.655,21

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 04.09.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 6.432.029 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



08.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2395934  08.09.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

01.09.2026 / 15:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 5. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 01.09.2026

Im Zeitraum vom 24.08.2026 bis einschließlich zum 28.08.2026 wurden insgesamt 676.583

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-08-24 10.000 186,78 1.867.849,00
2026-08-25 10.000 185,71 1.857.071,00
2026-08-26 638.365 179,61 114.653.545,83
2026-08-27 8.218 185,29 1.522.680,35
2026-08-28 10.000 189,78 1.897.781,00
Total 676.583 185,43 121.798.927,17

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 28.08.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.855.112 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



01.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com
LEI Code: 529900D6BF99LW9R2E68

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2391908  01.09.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

25.08.2026 / 16:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 4. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 25.08.2026

Im Zeitraum vom 17.08.2026 bis einschließlich zum 21.08.2026 wurden insgesamt 50.000

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-08-17 10.000 179,09 1.790.935,00
2026-08-18 10.000 181,88 1.818.812,00
2026-08-19 10.000 183,20 1.831.966,00
2026-08-20 10.000 184,90 1.849.027,00
2026-08-21 10.000 185,58 1.855.804,00
Total 50.000 182,93 9.146.544,00

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 21.08.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.178.529 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



25.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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2388556  25.08.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

18.08.2026 / 13:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 3. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 18.08.2026

Im Zeitraum vom 10.08.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 wurden insgesamt 50.000

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-08-10 10.000 177,99 1.779.882,00
2026-08-11 10.000 181,08 1.810.825,00
2026-08-12 10.000 177,79 1.777.853,00
2026-08-13 10.000 177,30 1.773.020,00
2026-08-14 10.000 182,61 1.826.065,00
Total 50.000 179,35 8.967.645,00

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 14.08.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.128.529 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



18.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2384984  18.08.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.08.2026 / 14:49 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 2. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 11.08.2026

Im Zeitraum vom 03.08.2026 bis einschließlich zum 07.08.2026 wurden insgesamt 2.894.099

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-08-03 711.000 165,06 117.357.304,50
2026-08-04 616.250 165,95 102.267.550,25
2026-08-05 694.655 170,43 118.391.788,29
2026-08-06 729.903 170,49 124.443.206,20
2026-08-07 142.291 176,66 25.137.398,41
Total 2.894.099 169,72 487.597.247,65

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 07.08.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.078.529 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



11.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2380774  11.08.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

04.08.2026 / 16:27 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 1. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 04.08.2026

Im Zeitraum vom 27.07.2026 bis einschließlich zum 31.07.2026 wurden insgesamt 2.184.430

Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-07-27 79.424 144,82 11.501.850,10
2026-07-28 130.261 153,40 19.982.480,29
2026-07-29 647.000 160,59 103.902.377,00
2026-07-30 657.253 158,51 104.181.698,83
2026-07-31 670.492 156,23 104.750.227,62
Total 2.184.430 157,62 344.318.633,84

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 31.07.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.184.430 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



04.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2377234  04.08.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

27.07.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm

 

Walldorf, den 27. Juli 2026

Die zweite Tranche des von der SAP SE mit Pressemitteilung vom 29. Januar 2026 angekündigten Aktienrückkaufprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 Mrd. € und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 wird ab dem 27. Juli 2026 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. Im Zeitraum bis spätestens zum 27. Januar 2027 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 2,6 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückgekauft werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 24. Juli 2026 von 140,20€ wären dies bis zu 18.544.935 Aktien und rund 1,5096% des Grundkapitals. Der Rückkauf soll ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Es ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 21. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2026 (je einschließlich) keine Erwerbe stattfinden.

Der Vorstand macht dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die SAP SE ermächtigt, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 120 Mio. € zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die maximale Anzahl von Aktien, die SAP unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 48.578.566 Aktien. Die Ermächtigung vom 11. Mai 2023 kann einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen durch die Gesellschaft ausgeübt werden.

Beim Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) gemäß der von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der SAP-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist die mandatierte Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (nachfolgend: EU-VO 2016/1052) zu beachten. Dementsprechend wird kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Ferner wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2023 erteilten Ermächtigung verwenden.

Der Rückkauf erfolgt im Übrigen unter Beachtung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend: MAR) in Verbindung mit den Bestimmungen der EU-VO 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Aktienrückkauf wird durch Einschaltung einer unabhängigen Bank erfolgen, die im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft handeln wird. Die Bank muss den Erwerb von Aktien der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung der SAP SE vom 11. Mai 2023 einhalten.

Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 Abs. 2 und 3 der EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft gemäß Artikel 2 Abs. 3 der EU-VO 2016/1052 die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/ Aktienrückkäufe) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

SAP SE

Der Vorstand



27.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2371560  27.07.2026 CET/CEST

SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

SAP SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

08.06.2026 / 10:11 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die SAP SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 23.07.2026
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2026/sap-2026-halbjahresbericht.pdf

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 23.07.2026
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2026/sap-2026-half-year-report.pdf


08.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
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Deutschland
Internet: www.sap.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2341428  08.06.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.04.2026 / 17:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 9. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 07.04.2026

Im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich zum 01.04.2026 wurden insgesamt 2.346.968 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-03-30 838.000 144,90 121.425.026,80
2026-03-31 790.119 147,62 116.639.816,15
2026-04-01 718.849 148,69 106.884.795,19
       
       
Total 2.346.968 147,07 344.949.638

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 01.04.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 16.280.097 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



07.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
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Deutschland
Internet: www.sap.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2304512  07.04.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

31.03.2026 / 15:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 8. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 31.03.2026

Im Zeitraum vom 23.03.2026 bis einschließlich zum 27.03.2026 wurden insgesamt 3.989.394 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-03-23 764.569 154,06 117.785.830,21
2026-03-24 803.000 147,94 118.796.221,50
2026-03-25 800.000 148,36 118.688.160,00
2026-03-26 814.900 145,72 118.748.531,84
2026-03-27 806.925 144,31 116.450.574,45
Total 3.989.394 148,08 590.469.318

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 27.03.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 13.933.129 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



31.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
Internet: www.sap.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2301676  31.03.2026 CET/CEST

SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2026 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2026 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SAP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2026 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

25.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE Walldorf Wertpapierkennnummer: 716 460 ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600 Eindeutige Kennung des Ereignisses: 999ca982bcd5f011b55096c6c2a55906 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 5. Mai 2026, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025

Diese Unterlagen sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 18. Februar 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es – abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns – einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 12.727.332.174,77 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,50
je dividendenberechtigter Stückaktie

= EUR 2.918.897.620,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 3.950.000.000,00
und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 5.858.434.554,77

Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem zum 31. Dezember 2025 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 1.167.559.048,00, eingeteilt in 1.167.559.048 Stückaktien.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 2,50 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindern, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen Regelungen des BGB) fällig, d. h. am Freitag, dem 8. Mai 2026.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses, vor,

5.1

die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen;

5.2

die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i. d. F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2025 ist mit seinem vollständigen Inhalt einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts zugänglich über die Internetadressen https://www.sap.com/investors/de/governance.html sowie www.sap.de/hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals I und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Mai 2026 Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10 Mrd. auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Instrumente Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der SAP SE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 100 Mio. zu gewähren. Diese Ermächtigung wird wenige Tage nach der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung 2026 regulär auslaufen. Der Vorstand hat von ihr bislang keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt dies während der verbleibenden Laufzeit bis zum 11. Mai 2026 auch nicht mehr. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung die bisherige Ermächtigung aufhebt und dem Vorstand eine neue, im Wesentlichen inhaltsgleiche Ermächtigung mit einer Laufzeit von abermals fünf Jahren bis zum 4. Mai 2031 erteilt. Aufzuheben ist insoweit auch das mit der bisherigen Ermächtigung verbundene Bedingte Kapital I, das seinerseits mangels Ausgabe von Instrumenten mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten aus der unterliegenden Ermächtigung vom 12. Mai 2021 nicht mehr benötigt wird. An seine Stelle soll ein neues Bedingtes Kapital treten, das auf die neue Ermächtigung zugeschnitten und mit ihr verknüpft ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wird aufgehoben.

b)

Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

(aa)

Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10 Mrd. mit einer Laufzeit von längstens dreißig Jahren auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der SAP SE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 100 Mio. nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der SAP SE abhängig sein.

(bb)

Währung, Ausgabe durch Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – soweit rechtlich zulässig und unter Begrenzung auf den entsprechenden von der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Ausgabe festgesetzten Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der SAP SE (Gesellschaften, an denen die SAP SE unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist) ausgegeben werden. In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die SAP SE die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der SAP SE zu gewähren bzw. zu garantieren.

(cc)

Wandlungsrecht

Im Fall der Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber und im Fall der Ausgabe von auf den Namen lautenden Wandelschuldverschreibungen erhalten die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer einzelnen Schuldverschreibung (nachstehend auch „Teilschuldverschreibung“) durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der SAP SE. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der SAP SE ergeben. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und/oder der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Aktie der SAP SE während der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung festgelegt oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. (gg) angepasst wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl von Aktien auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung des Inhabers bzw. Gläubigers der Teilschuldverschreibung festgelegt werden. Soweit sich Umtauschrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese nach Maßgabe der Anleihebedingungen zusammengelegt werden können, sodass sich – gegebenenfalls gegen Zuzahlung – Umtauschrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, und/oder in Geld ausgeglichen werden können. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei der Wandlung je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

(dd)

Optionsrecht

Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der SAP SE berechtigen. Es kann vorgesehen werden, dass der Optionspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Aktie der SAP SE während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibung festgesetzt oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. (gg) angepasst wird. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erbracht werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich dabei aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der SAP SE. Soweit sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese nach Maßgabe der Anleihebedingungen zusammengelegt werden können, sodass sich – gegebenenfalls gegen Zuzahlung – Bezugsrechte auf ganze Aktien ergeben, und/oder in Geld ausgeglichen werden können. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. Die Laufzeit der Optionsrechte darf höchstens dreißig Jahre betragen.

(ee)

Wandlungs- und Optionspflicht

Die Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht (Mandatory Convertible) zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (nachstehend jeweils auch „Endfälligkeit“) begründen oder das Recht der SAP SE vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der SAP SE zu gewähren. In diesen Fällen kann der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem Durchschnittspreis der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem während der zehn Börsentage vor oder nach Erklärung der Wandlung und/oder Optionsausübung bzw. der Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflicht entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter lit. (gg) genannten Mindestpreises liegt. Der Durchschnittspreis ist dabei das arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen elektronischen Handel keine Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des Schlussauktionspreises der Preis, der in der letzten börsentäglichen Auktion ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich ermittelte Preis. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die bei Endfälligkeit je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien entfällt, darf auch in diesen Fällen den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

(ff)

Geldzahlung, Gewährung bestehender Aktien

Die Anleihebedingungen können festlegen, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. der Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem Durchschnittspreis der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem während der zehn Börsentage vor oder nach Erklärung der Wandlung oder Optionsausübung entspricht. Der Durchschnittspreis ist dabei das arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen elektronischen Handel keine Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des Schlussauktionspreises der Preis, der in der letzten börsentäglichen Auktion ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich ermittelte Preis. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. der Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht nach Wahl der Gesellschaft statt neuer Aktien bereits bestehende Aktien der Gesellschaft gewährt werden können.

(gg)

Wandlungs-/Optionspreis, Verwässerungsschutz

Mit Ausnahme der Fälle einer Wandlungs- oder Optionspflicht (oben lit. (ee)) muss der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie, auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder einem variablen Wandlungs- oder Optionspreis, entweder – für den Fall eines Bezugsrechtsausschlusses – mindestens 80 % des Durchschnittspreises der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung (Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten) betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre – alternativ mindestens 80 % des Durchschnittspreises der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem in dem Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis zum Vortag der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen nach § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechen. Der Durchschnittspreis ist dabei das arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen elektronischen Handel keine Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des Schlussauktionspreises der Preis, der in der letzten börsentäglichen Auktion ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich ermittelte Preis. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibungen oder Optionsscheine, die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, können die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag pro Teilschuldverschreibung bzw. einen niedrigeren Ausgabepreis nicht überschreiten. Statt einer wertwahrenden Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises kann nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Schuldverschreibungen in allen diesen Fällen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrags in Geld durch die SAP SE bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. bei der Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht vorgesehen werden.

(hh)

Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem Konsortium von Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden die Schuldverschreibungen von einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der SAP SE ausgegeben, hat die SAP SE die Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der SAP SE nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in folgenden Fällen auszuschließen:

–

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

–

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen Wandlungs- bzw. Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte als Aktionär zustünde;

–

soweit die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten bezogen auf Aktien mit einem anteiligen Betrag von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der SAP SE. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der aufgrund der Wandlungs- bzw. Optionsrechte auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigungen bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, das heißt keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen.

(ii)

Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Einzelheiten

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im vorgenannten Rahmen die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabepreis, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionszeitraum, eine mögliche Variabilität des Umtauschverhältnisses, Wandlungs- bzw. Optionspreis und Verwässerungsschutzbestimmungen, festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen ausgebenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der SAP SE festzulegen.

(jj)

Möglichkeit der Zustimmung des Aufsichtsrats durch einen Ausschuss

Soweit es nach Maßgabe des Vorstehenden der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, kann anstelle des Aufsichtsrats auch ein von diesem eingesetzter Ausschuss des Aufsichtsrats die Zustimmung erteilen.

c)

Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals I

Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 geschaffene Bedingte Kapital I wird aufgehoben.

d)

Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals

Das Grundkapital wird um bis zu EUR 100 Mio. durch Ausgabe von bis zu Stück 100 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung bis zum 4. Mai 2031 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben bzw. garantiert werden, an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen nach Maßgabe der Anleihebedingungen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß lit. a) (gg) jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die von der SAP SE oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2026 bis zum 4. Mai 2031 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts bzw. bei Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

e)

Satzungsänderung

§ 4 Abs. 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 100 Mio. durch Ausgabe von bis zu Stück 100 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die von der SAP SE oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2026 bis zum 4. Mai 2031 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. bei Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

Ein schriftlicher Bericht des Vorstands über die Gründe, aus denen er ermächtigt werden soll, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, findet sich nachfolgend unter Ziffer II (Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung).

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung laufen die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder Dr. h.c. mult. Pekka Ala-Pietilä, Dr. Rouven Westphal, Gunnar Wiedenfels und Gerhard Oswald im Aufsichtsrat der SAP SE regulär aus. Es sind daher Neuwahlen durchzuführen, wobei jeweils eine Einzelwahl erfolgen soll.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der SAP SE zu wählen:

8.1

Dr. h.c. mult. Pekka Ala-Pietilä, Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAP SE, Walldorf, Deutschland, und (bis Mai 2026) Vorsitzender des Board of Directors der Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland, wohnhaft in Helsinki, Finnland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund einem Jahr),

8.2

Dr. Rouven Westphal, Mitglied des Vorstands der Hasso Plattner Foundation, Potsdam, Deutschland, und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der HPC Germany GmbH & Co. KG, Potsdam, Deutschland, wohnhaft in Potsdam, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren),

8.3

René Obermann, Vorsitzender des Board of Directors der Airbus SE, Leiden, Niederlande, sowie Chairman Europe, Warburg Pincus Deutschland GmbH, Berlin, Deutschland, wohnhaft in Berlin, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren),

8.4

Michael Gregoire, Mitgründer und Partner von Brighton Park Capital, New York City, New York, USA, wohnhaft in Scottsdale, Arizona, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren).

Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden Vorschlägen des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Zugleich wird damit auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2025, abrufbar über die Internetadresse

https://www.sap.com/investors/de/governance.html

sowie dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil, abrufbar über die Internetadresse

https://www.sap.com/investors/de/governance/supervisory-board.html

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

Im Fall seiner Wiederwahl beabsichtigt Herr Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Wie bereits zuvor bekannt gegeben, schlägt der Aufsichtsrat René Obermann als designierten Nachfolger des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietlilä vor. Es ist beabsichtigt, dass nach der Wahl von René Obermann in den Aufsichtsrat, über welche die Aktionäre auf der Hauptversammlung am 5. Mai 2026 entscheiden, ein Übergangsprozess von Herrn Dr. h. c. mult. Ala-Pietilä auf Herrn René Obermann beginnen soll. Dabei ist beabsichtigt, dass Herr René Obermann den Vorsitz im Aufsichtsrat nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. h.c. mult. Pekka Ala-Pietilä aus dem Aufsichtsrat im Jahr 2027 übernimmt.

Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der Kandidaten finden Sie nachfolgend unter Ziffer III (Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung).

Zu den Aufsichtsratswahlen wird zudem auf das Folgende hingewiesen:

Nach Art. 40 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil II Ziffer 2 und 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE vom 10. März 2014 in der Fassung der letzten Änderung vom 26. Februar 2026 sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der SAP SE besteht der Aufsichtsrat der SAP SE aus achtzehn Mitgliedern. Neun Mitglieder werden als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung gewählt. Weitere neun Mitglieder werden als Vertreter der Arbeitnehmer gemäß der vorstehend genannten Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE bestellt. Zudem müssen gemäß § 17 Abs. 2 SEAG Frauen und Männer im Aufsichtsrat der SAP SE jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Daraus folgt, dass im Aufsichtsrat der SAP SE – bei entsprechender Anwendung der Rundungsvorschrift des § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG – mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern besetzt sein müssen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats tragen diesen Vorgaben Rechnung.

9.

Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung zur Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien

Aktiengesellschaften ist nach dem AktG und dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) in der Fassung des Zukunftsfinanzierungsgesetz 2023 (ZuFinG) die Ausgabe elektronischer Aktien möglich. Außerdem können sie bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien ersetzen. Diese Regelungen dienen der weiteren Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Inhaberaktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Inhaberaktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der SAP SE aktuell nicht geplant, soll in die Zukunft gerichtet aber möglich sein.

Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Form der Aktien, Aktienurkunden, der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine sowie von Schuldverschreibungen und Zinsscheinen setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Die Gesellschaft kann Einzelaktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktien verbriefen (Sammelaktien). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Verbriefung ist für solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.“

Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung unverändert.

II.

Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung

Zu Punkt 7 der Tagesordnung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dem Vorstand eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu erteilen, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der bislang bestehenden, alsbald aber auslaufenden und aufzuhebenden Ermächtigung vom 12. Mai 2021 ist. Der Vorstand berichtet im Folgenden gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe, aus denen es ihm auch unter der neuen Ermächtigung möglich sein soll, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Bericht des Vorstands ist Bestandteil dieser Einladung. Außerdem ist er über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich:

1.

Neue Ermächtigung und damit verbundene Vorteile für die Gesellschaft

Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie von Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente) bietet dem Unternehmen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten mit einer vergleichsweise niedrigen laufenden Verzinsung, die mit der vorgeschlagenen Ermächtigung erneut eröffnet werden sollen. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft die erforderliche Flexibilität, je nach Marktlage den deutschen Kapitalmarkt oder, insbesondere über unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der SAP SE, auch den internationalen Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen.

2.

Bezugsrecht der Aktionäre

Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente) sind nach der Ermächtigung den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten (§ 221 Abs. 4 AktG i. V. m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu erleichtern, kann insoweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente) an ein oder mehrere Kreditinstitute oder ein Konsortium von Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i. S. v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG). Werden die Schuldverschreibungen von einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der SAP SE ausgegeben, hat die SAP SE die Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der SAP SE nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen.

3.

Ausschluss des Bezugsrechts

Der Beschlussvorschlag sieht jedoch die Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den nachfolgend dargestellten Fällen vor:

3.1

Spitzenbeträge

Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuschließen. Solche Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des Emissionsvolumens und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Ein Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert in diesen Fällen die Abwicklung der Kapitalmaßnahme, insbesondere des Bezugsrechts der Aktionäre.

3.2

Verwässerungsschutz mit Blick auf Schuldverschreibungen

Weiter soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern oder Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen Wandlungs- und Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte als Aktionär zustünde. Dies bietet die Möglichkeit, den Inhabern bzw. Gläubigern zu diesem Zeitpunkt bereits bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte anstelle einer Ermäßigung des Wandlungs- bzw. Optionspreises ein Bezugsrecht als Verwässerungsschutz gewähren zu können. Es entspricht dem Marktstandard, Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz auszustatten.

3.3

Vereinfachter Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand soll darüber hinaus in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass die Ausgabe der Schuldverschreibungen zu einem Preis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.

Dies kann zweckmäßig sein, um günstige Börsensituationen rasch wahrnehmen und eine Schuldverschreibung schnell und flexibel zu attraktiven Konditionen am Markt platzieren zu können. Die Aktienmärkte sind deutlich volatiler geworden. Die Erzielung eines möglichst vorteilhaften Emissionsergebnisses hängt daher in verstärktem Maße davon ab, ob auf Marktentwicklungen kurzfristig reagiert werden kann. Günstige, möglichst marktnahe Konditionen können in der Regel nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft an diese nicht für einen zu langen Angebotszeitraum gebunden ist. Bei Bezugsrechtsemissionen ist, um die Attraktivität der Konditionen und damit die Erfolgschancen der Emission für den ganzen Angebotszeitraum sicherzustellen, in der Regel ein nicht unerheblicher Sicherheitsabschlag erforderlich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen der Konditionen der Schuldverschreibungen) spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität der Aktienmärkte besteht aber auch dann ein Marktrisiko, insbesondere ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihebedingungen und so zu nicht optimalen Konditionen führen kann. Auch ist bei der Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit der Ausübung (Bezugsverhalten) eine vollständige Platzierung nicht ohne Weiteres gewährleistet und eine alternative Platzierung bei Dritten jedenfalls mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Schließlich kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf eine Änderung der Marktverhältnisse reagieren, sondern ist rückläufigen Aktienkursen während der Bezugsfrist ausgesetzt, was zu einer für die Gesellschaft ungünstigen Kapitalbeschaffung führen kann.

Für diesen Fall des Ausschlusses des Bezugsrechts bei der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen gilt nach § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG über den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss sinngemäß. Seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz 2023 sieht diese Regelung für vereinfachte Bezugsrechtsausschlüsse ein maximales Volumen von 20 % des Grundkapitals vor. Der Beschlussvorschlag schöpft dieses Volumen aber nicht aus, sondern zieht die Grenze bereits bei 10 % des Grundkapitals ein – im Einklang mit den Anforderungen zahlreicher Investoren und Stimmrechtsberater. Dementsprechend ist die Ermächtigung zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss auf die Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten bezogen auf Aktien mit einem anteiligen Betrag von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend.

Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Anrechnungsklausel speziell für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss vor. Danach verringert sich die 10 %-Grenze entsprechend, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung andere Ermächtigungen zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss genutzt werden. Durch diese Vorgaben wird dem Bedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen.

Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem Marktwert ausgegeben werden dürfen. Hierdurch wird eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Werts der Aktien verhindert. Ob die Ausgabe nicht wesentlich unter dem Marktwert erfolgt, wird ermittelt, indem der Marktwert der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem Ausgabepreis verglichen wird. Der Vorstand wird bei seiner Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt den Abschlag vom Marktwert so gering wie möglich halten. Soweit es der Vorstand in der jeweiligen Situation für angemessen hält, sachkundigen Rat einzuholen, kann er sich der Unterstützung durch Dritte bedienen. So kann eine die Emission begleitende (Konsortial-)Bank in geeigneter Form versichern, dass eine wesentliche Unterschreitung des Marktwerts nicht gegeben ist. Auch durch eine nicht die Emission begleitende Bank oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einen sonstigen Sachverständigen kann dies bestätigt werden. Damit wird der rechnerische Wert eines Bezugsrechts praktisch gegen Null gehen, so dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.

Eine marktgerechte Festsetzung der Konditionen und damit die Vermeidung einer nennenswerten Wertverwässerung kann sich auch durch die Durchführung eines Bookbuilding-Verfahrens ergeben. Bei diesem Verfahren werden die Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nicht zu einem festen Ausgabepreis angeboten; vielmehr wird der Ausgabepreis bzw. werden einzelne Bedingungen der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, wie z. B. Zinssatz und Wandlungs- bzw. Optionspreis, auf der Grundlage der von den Investoren abgegebenen Kaufanträge festgelegt. Auf diese Weise wird der Gesamtwert der Schuldverschreibung marktnah bestimmt.

All dies stellt sicher, dass eine nennenswerte Verwässerung des Werts der Aktien der Gesellschaft in Folge des Bezugsrechtsausschlusses nicht eintritt. Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zu annähernd gleichen Bedingungen durch Erwerb von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.

3.4

Übergeordneter Cap

Von allen vorstehend beschriebenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand mit Blick auf Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag darauf entfallender Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten zusätzlich beschränkt. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine mögliche Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligungen abgesichert. Durch Anrechnungsklauseln ist sichergestellt, dass der Vorstand die 10 %-Grenze auch nicht überschreitet, indem er zusätzlich von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch macht und dabei ebenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließt.

3.5

Bezugsrechtsausschluss bei obligationsähnlichen Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand hingegen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Zudem ist erforderlich, dass die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, resultieren aus dem Ausschluss des Bezugsrechts keine Nachteile für die Aktionäre, da die Genussrechte bzw. Gewinnschuldverschreibungen keine Mitgliedschaftsrechte begründen und auch keinen Anteil am Liquidationserlös oder am Gewinn der Gesellschaft gewähren. Zwar kann vorgesehen werden, dass die Verzinsung vom Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder einer Dividende abhängt. Hingegen wäre eine Regelung unzulässig, wonach ein höherer Jahresüberschuss, ein höherer Bilanzgewinn oder eine höhere Dividende zu einer höheren Verzinsung führen würde. Mithin werden durch die Ausgabe der Genussrechte bzw. Gewinnschuldverschreibungen weder das Stimmrecht noch die Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft und deren Gewinn verändert bzw. verwässert. Zudem ergibt sich infolge der marktgerechten Ausgabebedingungen, die für diesen Fall des Bezugsrechtsausschlusses verbindlich vorgeschrieben sind, kein nennenswerter Bezugsrechtswert.

4.

Neues Bedingtes Kapital I

Das neu zu schaffende Bedingte Kapital I dient dazu, die mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Ansprüche bei Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zu bedienen, soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird nach Maßgabe von lit. b) (gg) des vorgeschlagenen Beschlusses festgelegt. Dort werden gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG die Grundlagen für die Festlegung des Mindestausgabebetrags bestimmt, wodurch die Gesellschaft umfangreiche Flexibilität bei der Festlegung der Schuldverschreibungskonditionen erhält.

Nach dem Beschlussvorschlag muss der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder einem variablen Wandlungs- oder Optionspreis entweder – für den Fall eines Bezugsrechtsausschlusses – mindestens 80 % des Durchschnittspreises der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre – alternativ mindestens 80 % des Durchschnittspreises der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem in dem Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis zum Vortag der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen nach § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechen. Der Durchschnittspreis ist dabei das arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen elektronischen Handel, d. h. in dem dafür eingesetzten Handelssystem, keine Schlussauktion statt, soll an die Stelle des Schlussauktionspreises der Preis treten, der in der letzten börsentäglichen Auktion in dem maßgeblichen elektronischen Handel (bzw. Handelssystem) ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte in dem maßgeblichen elektronischen Handel (bzw. Handelssystem) börsentäglich ermittelte Preis. § 9 Abs. 1 AktG soll unberührt bleiben, was bedeutet, dass Aktien keinesfalls für einen geringeren als den auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen. Sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibungen oder Optionsscheine, die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht gewähren, Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, sollen die Wandlungs- oder Optionsrechte unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG wertwahrend angepasst werden können, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. Damit hat der Vorstand die Möglichkeit, üblicherweise geforderte Verwässerungsschutzbestimmungen in die Anleihebedingungen aufzunehmen. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag pro Teilschuldverschreibung bzw. einen niedrigeren Ausgabepreis nicht überschreiten.

Davon abweichend kann in den Fällen einer Wandlungs- oder Optionspflicht der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem Durchschnittspreis der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handelssystem während der zehn Börsentage vor oder nach Erklärung der Wandlung und/oder Optionsausübung bzw. der Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflicht entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter lit. b) (gg) des vorgeschlagenen Beschlusses genannten Mindestpreises liegt. Der Durchschnittspreis ist dabei das arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen elektronischen Handel keine Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des Schlussauktionspreises der Preis, der in der letzten börsentäglichen Auktion ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich ermittelte Preis. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die bei Endfälligkeit je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien entfällt, darf auch in diesen Fällen den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

Die Anleihebedingungen sollen allerdings auch festlegen können, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlen oder nach ihrer Wahl statt neuen Aktien bereits bestehende Aktien der Gesellschaft gewähren kann.

5.

Bericht des Vorstands über eine Ausnutzung der Ermächtigung

Konkrete Pläne für eine Ausnutzung der neuen Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung und ein etwaiger Bezugsrechtsausschluss im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegen. Er wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung sowie über die konkreten Gründe für einen etwaigen Bezugsrechtsausschluss berichten.

III.

Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung

1.

Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä

Helsinki, Finnland

* 13. Januar 1957

Staatsangehörigkeit: Finnisch

Unabhängig: Ja

Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAP SE, Walldorf, Deutschland

Vorsitzender des Board of Directors der Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland (bis Mai 2026)

Ausbildung

1985 Master’s Degree in Wirtschaftswissenschaften, Helsinki School of Economics and Business Administration, Finnland
1995 Ehrendoktorwürde (Technologie), Universität Tampere, Finnland
2001 Ehrendoktorwürde (Wirtschaftswissenschaften), Helsinki School of Economics and Business Administration, Finnland

Beruflicher Werdegang

1984 – 1998 Nokia Corporation, Helsinki, Finnland – Verschiedene Positionen; von 1992 bis 1998 Präsident der Mobile Phones Business Group
1992 – 2005 Nokia Corporation, Helsinki, Finnland – Mitglied des Group Executive Board; von 1999 bis 2005 Präsident der Nokia Group
2002 – 2021 SAP SE (vormals SAP AG), Walldorf, Deutschland – Mitglied des Aufsichtsrats
2006 – 2011 Blyk Services Ltd., London, Großbritannien – Mitgründer und CEO
2006 – 2017 Pöyry PLC, Helsinki, Finnland – Mitglied des Board of Directors
2011 – 2015 Solidium Oy, Helsinki, Finnland – Vorsitzender des Board of Directors
2012 – 2024 Huhtamäki Oy, Espoo, Finnland – Mitglied des Board of Directors; von 2013 bis 2024 Vorsitzender des Board of Directors
2014 – 2026 Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland – Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors; 2016 bis Mai 2026 Vorsitzender des Board of Directors
2018 – 2019 Netcompany A/S, Kopenhagen, Dänemark – Vorsitzender des Board of Directors
2017 – 2019 Finland’s Artificial Intelligence Programme, Helsinki, Finnland – Vorsitzender des Board of Directors
2018 – 2020 Europäische Kommission, Brüssel, Belgien – Vorsitzender der High-Level-Expertengruppe zu Künstlicher Intelligenz
Seit 2021 HERE Technologies B.V., Amsterdam, Niederlande – Vorsitzender des Aufsichtsrats
Seit 2021 Climate Leadership Coalition, Helsinki, Finnland – Mitglied des Board of Directors
Seit 2026 Sitra Fund, Helsinki, Finnland – Vorsitzender des Board of Directors

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

a)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

b)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:

•

Bis Mai 2026 Board of Directors, Sanoma Group Oy, Helsinki, Finnland (Vorsitz)

b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Aufsichtsrat, HERE Technologies B.V., Amsterdam, Niederlande (Vorsitz)

•

Board of Directors, Sitra Fund, Helsinki, Finnland (Vorsitz)

Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:

 
•

Innovation, Forschung & Entwicklung

•

Softwareindustrie

•

Finanz- und Rechnungswesen

•

Strategie

•

Human Resources und soziale Verantwortung

•

Aufsicht, Kontrolle, Corporate Governance und Geschäftsverhalten

•

Ökologische Verwantwortung

Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.

Herr Pekka Ala-Pietilä ist seit 2024 Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAP SE, dem er bereits zuvor von 2002 bis Mai 2021 angehörte. Nach dem Ende seiner früheren Mitgliedschaft bis zum Wiedereintritt in den Aufsichtsrat vergingen drei Jahre, in denen Herr Ala-Pietilä keinen geschäftlichen Kontakt mehr zur SAP hatte. In dieser Zeit hat sich das Unternehmen durch die vorangetriebene Transformation stark gewandelt. Zugleich hat sich auch die personelle Zusammensetzung des Vorstands der SAP SE erheblich verändert, da vier der sechs Mitglieder erst seit drei Jahren oder kürzer im Vorstand sind. Sowohl inhaltlich wie auch personell hat Herr Ala-Pietilä daher nach seinem Wiedereintritt in den Aufsichtsrat ein stark verändertes Umfeld angetroffen, sodass in seiner derzeitigen Aufsichtsratsmitgliedschaft keine Kontinuität seiner früheren Aufsichtsratstätigkeit gesehen wird. Hinzu kommt, dass er während seiner gesamten Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der SAP SE stets mit der nötigen professionellen Distanz handelte, wie sein Beratungs- und Abstimmungsverhalten gezeigt hat. Zudem ist er von seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der SAP nicht finanziell abhängig.

Daher ist der Kandidat nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

2.

Dr. Rouven Westphal

Potsdam, Deutschland

* 14. September 1972

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Unabhängig: Ja

Mitglied des Vorstands der Hasso Plattner Foundation, Potsdam, Deutschland, und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der HPC Germany GmbH & Co. KG, Potsdam, Deutschland

Ausbildung

1997 Diplom in Maschinenbau an der Technischen Universität Hamburg, Deutschland
2005 Promotion in Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bamberg, Deutschland

Beruflicher Werdegang

1997 – 2002 Accenture (vormals Andersen Consulting), Frankfurt am Main, Deutschland – Unternehmensberater mit Schwerpunkt Beratung zu SAP R/3-Einführung
2000 – 2002 N.B.A. Nordbayrische Business Angels GmbH, Nürnberg, Deutschland – Geschäftsführer
2003 – 2006 EXASOL AG (vormals exasol GmbH), Nürnberg, Deutschland (ein Anbieter von Datenbank-Technologie für Data Analytics und Data Warehousing) – Mitgründer und Geschäftsführer
2006 – 2012 Hasso Plattner Ventures Management GmbH, Potsdam, Deutschland – Geschäftsführer mit Schwerpunkt Investitionen in junge IT-Unternehmen
Seit 2012 HPC Germany GmbH & Co. KG, Potsdam, Deutschland – Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
Seit 2015 Hasso Plattner Foundation, Potsdam, Deutschland – Mitglied des Vorstands

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

a)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

b)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Beirat, Sharks Sports & Entertainment LLC, San José, Kalifornien, USA

Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:

 
•

Softwareindustrie

•

Finanz- und Rechnungswesen

•

Strategie

•

Human Resources und soziale Verantwortung

Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.

Herr Dr. Westphal hat eine geschäftliche Beziehung zu Herrn Prof. Dr. Hasso Plattner, einem der Gründer von SAP und ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der SAP SE. Herr Dr. Westphal ist Geschäftsführer der persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafterin der HPC Germany GmbH & Co. KG, des Investment Office von Herrn Prof. Dr. Plattner, das sein privates Vermögen einschließlich seines Anteilsbesitzes an der SAP SE verwaltet. Ferner ist Herr Dr. Westphal Mitglied des Vorstands der gemeinnützigen Hasso Plattner Foundation, einer von Herrn Prof. Dr. Plattner gegründeten, jedoch von ihm unabhängigen Stiftung. Die Stiftung hält SAP-Aktien in Höhe von weniger als 10 % des Grundkapitals der SAP SE; dasselbe gilt für Herrn Prof. Dr. Plattner. Weder die Stiftung noch Herr Prof. Dr. Plattner ist somit ein kontrollierender Aktionär der SAP SE im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Daher ist der Kandidat nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

3.

René Obermann

Berlin, Deutschland

* 5. März 1963

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Unabhängig: Ja

Vorsitzender des Board of Directors der Airbus SE, Leiden, Niederlande, sowie Chairman Europe, Warburg Pincus Deutschland GmbH, Berlin, Deutschland

Ausbildung

1984 – 1986 Ausbildung zum Industriekaufmann, BMW AG, München, Deutschland
1986 – 1988 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, Deutschland

Beruflicher Werdegang

1986 – 1991 ABC Telekom GmbH, Münster, Deutschland – Gründer und Geschäftsführer
1991 – 1998 Hutchison Mobilfunk GmbH (vormals: ABC Telekom GmbH), Münster, Deutschland – Geschäftsführer; ab 1993 Vorsitzender der Geschäftsführung
1998 – 2002 T-Mobile Deutschland GmbH, Bonn, Deutschland – Geschäftsführer; ab 2000 Vorsitzender der Geschäftsführung
2001 – 2006 T-Mobile International AG & Co. KG, Bonn, Deutschland – Mitglied des Vorstands, verantwortlich für European Operations & Group Synergies; ab 2002 Vorsitzender des Vorstands
2002 – 2013 Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland – Mitglied des Konzernvorstands, verantwortlich für die Mobilfunksparte der Deutsche Telekom (T-Mobile International); ab 2006 Vorsitzender des Konzernvorstands
2014 Ziggo B.V., Utrecht, Niederlande – CEO
Seit 2015 Warburg Pincus, LLC, London, Vereinigtes Königreich: 2015 – 2018 Managing Director; Warburg Pincus Deutschland GmbH, Berlin, Deutschland: 2018 – 2024 Geschäftsführer; 2021 – 2024 Co-Head of Europe; seit 2024 Chairman Europe

Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Boards of Directors:

2014 – 2016 Spotify Technologies S.A., Luxemburg – Mitglied des Board of Directors
2011 – 2016 E.ON SE, Essen, Deutschland – Mitglied des Aufsichtsrats
2013 – 2018 thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, Deutschland – Mitglied des Aufsichtsrats
2015 – 2017 CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Koblenz, Deutschland – Mitglied des Aufsichtsrats
2017 – 2020 Allianz Deutschland AG, München, Deutschland – Mitglied des Aufsichtsrats
2018 – 2020 Telenor ASA, Baerum, Norwegen – Mitglied des Board of Directors, Independent Director
2017 – 2023 IONOS SE (vormals 1&1 Internet SE), Montabaur, Deutschland – Vorsitzender des Aufsichtsrats
Seit 2023 IONOS Group SE, Montabaur, Deutschland – Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Seit 2018 Airbus SE, Leiden, Niederlande – Mitglied des Board of Directors; seit 2020 Vorsitzender des Board of Directors

Ehrenamtliche Tätigkeiten:

2007 – 2013 Bitkom e.V. (vormals „Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien“), Berlin, Deutschland – Vizepräsident
Seit 2025 Innovate Europe Foundation (I.E.F.) – Mitglied des Stiftungsvorstands
Seit 2026 Münchner Sicherheitskonferenz – Mitglied im Stiftungsrat

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

a)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:

•

Aufsichtsrat, IONOS Group SE, Montabaur, Deutschland

b)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:

•

Board of Directors, Airbus SE, Leiden, Niederlande (Vorsitz)

b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:

 
•

Innovation, Forschung & Entwicklung

•

Softwareindustrie

•

Finanz- und Rechnungswesen

•

Strategie

•

Human Resources und soziale Verantwortung

•

Aufsicht, Kontrolle, Corporate Governance und Geschäftsverhalten

Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.

Daher ist der Kandidat nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

4.

Michael Gregoire

Scottsdale, Arizona, USA

* 20. Dezember 1965

Staatsangehörigkeit: U.S.-amerikanisch und kanadisch

Unabhängig: Ja

Mitgründer und Partner von Brighton Park Capital, New York City, New York, USA

Ausbildung

1988 Bachelor of Science in Physik, Wilfried Laurier University, Waterloo, Ontario, Kanada
1990 Master of Business Administration, California Coast University, Santa Ana, Kalifornien, USA

Beruflicher Werdegang

1988 – 2000 Electronic Data Systems Corporation, Plano, Texas, USA – 1988 – 1996: Verschiedene Entwickler.- und Managementpositionen; 1996 – 1999: Chief Technology Officer, Global Financial Markets Group; 1999 – 2000: Executive Director, Global Financial Markets Group
2000 – 2005 PeopleSoft, Inc, Pleasanton, Kalifornien, USA – 2000 – 2003: Senior Vice President, North America Consulting; 2003 – 2005: Executive Vice President, Global Services
2005 – 2012 Taleo Corporation, Dublin, Kalifornien, USA – President und CEO; ab 2008 auch Vorsitzender des Board of Directors
2013 – 2018 CA Technologies, Inc., New York City, New York, USA – CEO; in 2018 auch Vorsitzender des Board of Directors
Seit 2019 Brighton Park Capital, New York City, New York, USA – Mitgründer und Partner; Mitglied in Boards of Directors mehrerer Unternehmen, in die Brighton Park Capital investiert: AppViewX, Inc., New York City, New York, USA (2019 – 2025); Paradox, Inc., Phoenix, Arizona, USA (2020 – 2025 Vorsitzender); Reltio, Inc., Redwood City, Kalifornien, USA (seit 2021); OPSWAT, Inc., Tampa, Florida, USA (seit 2021 Lead Independent Director); Coralogix Ltd., Tel Aviv, Israel (seit 2022 Vorsitzender); Silverfort Inc., Tel Aviv, Israel (seit 2024), ORO Labs, Inc., San Francisco, Kalifornien, USA (seit 2026)

Mitgliedschaften in Boards of Directors:

2010 – 2012 ShoreTel, Inc., Sunnyvale. Kalifornien, USA – Mitglied des Board of Directors
2014 – 2019 Automatic Data Processing, Inc., Roseland, New Jersey, USA – Mitglied des Board of Directors
2019 – 2025 Smartsheet, Inc, Bellevue, Washington, USA – Vorsitzender des Board of Directors
Seit 2019 Advanced Micro Devices, Inc., Santa Clara, California, USA – Mitglied des Board of Directors

Ehrenamtliche Tätigkeiten:

2016 – 2024 Technology Network (TechNet) – Mitglied des Board of Directors
2013 – 2018 Business Roundtable Information and Technology Committee – Mitglied des Board of Directors
2013 – 2018 World Economic Forum IT Governors Steering Committee – Vorsitzender des Technologie-Ausschusses und Mitglied des Board of Directors
2018 – 2024 Women’s Sports Foundation – Mitglied des Board of Directors, Vorsitzender des Endowment-Ausschusses

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

a)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

b)

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:

•

Board of Directors, Advanced Micro Devices, Inc., Santa Clara, Kalifornien, USA

b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:

•

Board of Directors, Coralogix Ltd., Tel Aviv, Israel (Vorsitz)

•

Board of Directors, OPSWAT, Inc., Tampa, Florida, USA

•

Board of Directors, Reltio, Inc., Redwood City, Kalifornien, USA

•

Board of Directors, Silverfort, Inc., Tel Aviv, Israel

•

Board of Directors, ORO Labs, Inc., San Francisco, Kalifornien, USA

Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:

 
•

Innovation, Forschung & Entwicklung

•

Softwareindustrie

•

Finanz- und Rechnungswesen

•

Strategie

•

Human Resources und soziale Verantwortung

•

Aufsicht, Kontrolle, Corporate Governance und Geschäftsverhalten

Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.

Daher ist der Kandidat nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

IV.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat auf der Grundlage von § 20a Abs. 1 der Satzung entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Diese Entscheidung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach sorgfältiger Abwägung getroffen. Dabei haben Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigt, dass die Rechte der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung weitestgehend denen in einer Präsenzversammlung entsprechen. Darüber hinaus wurden neben den Gegenständen der diesjährigen Tagesordnung auch das Ziel einer möglichst breiten Beteiligung der Aktionäre sowie Nachhaltigkeitserwägungen und Kostenaspekte in diese Entscheidung einbezogen.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Versammlungsleiters und eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hasso-Plattner-Ring 5, 69190 Walldorf, statt. Sämtliche Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, physisch am Ort der Hauptversammlung, und sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, physisch am Ort der Hauptversammlung oder im Wege der Bild- und Tonübertragung an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet unter www.sap.de/hauptversammlung übertragen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht über Briefwahl oder Vollmachtserteilung unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals wie nachstehend näher bestimmt ausüben.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts

2.1

Anmeldung und Nachweis

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, d. h. ein Nachweis in Textform gemäß den Anforderungen nach Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 13. April 2026 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (hier: MESZ).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf, also 24:00 Uhr MESZ des 28. April 2026, unter der Adresse:

SAP SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zugehen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann innerhalb der oben genannten Anmeldefrist auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

2.2

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes wie zuvor beschrieben erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

2.3

Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter 2.1) erhalten die Aktionäre personalisierte Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal. Das passwortgeschützte Aktionärsportal steht spätestens ab dem 14. April 2026 unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zur Verfügung.

Über das passwortgeschützte Aktionärsportal können die Aktionäre und Aktionärsvertreter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen sowie verschiedene Aktionärsrechte ausüben, unter anderem das Stimmrecht (entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), das Frage- und Rederecht sowie das Widerspruchsrecht. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.

Während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai 2026, d. h. zwischen der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, können die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten im Sinne von § 121 Abs. 4b Satz 1 AktG.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre können das Stimmrecht wie folgt ausüben:

3.1

Stimmabgabe per Briefwahl

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.

Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen (einschließlich der Änderung und des Widerrufs abgegebener Briefwahlstimmen) bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter zur Verfügung stehen wird:

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Darüber hinaus kann die Stimmabgabe auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg muss die Stimmabgabe bis spätestens 4. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.

Auch Aktionärsvertreter bzw. Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

3.2

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber auch z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen (die sich allerdings für die virtuelle Hauptversammlung ihrerseits entweder der elektronischen Briefwahl bedienen oder die weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unterbevollmächtigen müssen). Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person wird davon abweichend weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zur Verfügung stehen wird:

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse erklärt werden:

SAP SE
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München

sap-hv2026@computershare.de

Alternativ können sie in Textform auch gegenüber dem Vollmachtnehmer erklärt werden. In letzterem Fall kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung in Textform verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters, etwas anderes ergibt. Dieser Nachweis kann der Gesellschaft ebenfalls an die vorstehend genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zur Erleichterung der Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann (allerdings nicht muss). Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Postwegs oder Kommunikation per E-Mail eine rechtzeitige Kenntnisnahme durch die Gesellschaft aus organisatorischen Gründen nur gewährleistet ist, wenn die jeweilige Nachricht spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugeht.

Darüber hinaus können vollmachtsrelevante Erklärungen auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg müssen sie bis spätestens 4. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

3.3

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden.

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung das passwortgeschützte Aktionärsportal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung zur Verfügung stehen wird:

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter Nutzung eines Formulars zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen. Die Aktionäre erhalten das entsprechende Formular mit ihrer Anmeldebestätigung. Sie finden es außerdem auf der o. g. Internetseite der Gesellschaft. Das ausgefüllte Formular muss der Gesellschaft bis spätestens 4. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

SAP SE
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München

sap-hv2026@computershare.de

Schließlich können vollmachtsrelevante Erklärungen und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg müssen sie bis spätestens 4. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

3.4

Mehrere Bevollmächtigte

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

4.

Rechte der Aktionäre

4.1

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 4. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:

SAP SE
Vorstand
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.

4.2

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 AktG und § 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung übersenden.

Solche Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr MESZ, des 20. April 2026 unter der Adresse:

SAP SE
Investor Relations
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf

oder per E-Mail: investor@sap.com

zugehen und die übrigen Voraussetzungen von § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Eine Pflicht zur Zugänglichmachung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen besteht nicht bei Vorliegen der in § 126 Abs. 2 AktG genannten Tatbestände sowie bei Wahlvorschlägen zusätzlich im Falle des § 127 Satz 3 AktG.

Anträge oder Wahlvorschläge, die nach § 126 Abs. 1-3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen im passwortgeschützten Aktionärsportal (im Wege der elektronischen Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausgeübt werden kann, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, d. h. ab dem Nachweisstichtag (Geschäftsschluss des 13. April 2026). Dies betrifft allerdings nur solche Anträge, die sich nicht auf die bloße Ablehnung eines Verwaltungsvorschlags beschränken, sondern auf dessen Änderung abzielen.

Der Versammlungsleiter kann entscheiden, einen solchermaßen als gestellt geltenden Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht zu behandeln, sofern der antragstellende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

4.3

Einreichen von Stellungnahmen

Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung nach näherer Maßgabe von § 130a Abs. 1, 2 und 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Gesellschaft beschränkt dieses Recht auf ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldete Aktionäre.

Stellungnahmen sind spätestens bis zum 29. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, ausschließlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal einzureichen:

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stellungnahmen können ausschließlich in Textform eingereicht werden. Eine Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.

Die Gesellschaft wird ordnungsgemäße sowie form- und fristgerecht eingereichte Stellungnahmen in der Sprache der Einreichung (ggf. mitsamt einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung) spätestens am 30. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, im passwortgeschützten Aktionärsportal zugänglich machen. Das Zugänglichmachen wird auf ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre beschränkt.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn ein Fall des § 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG vorliegt. Das ist der Fall, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer Stellungnahme enthalten sind, in der Hauptversammlung unberücksichtigt bleiben. Sie sind ausschließlich auf den in dieser Einberufungsunterlage hierfür beschriebenen Wegen sowie ggf. unter Beachtung der jeweils beschriebenen Anforderungen und Fristen einzureichen bzw. zu stellen.

4.4

Rederecht in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, sich zu Wort zu melden und, nach Aufruf durch den Versammlungsleiter, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation zu sprechen. Redebeiträge können spätestens ab dem Beginn der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Aktionärsportal angemeldet werden:

www.sap.de/hauptversammlung

Die Redebeiträge der Aktionäre können auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG enthalten. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung, der Worterteilung sowie der tatsächlichen Durchführung des Redebeitrags zu Beginn der Hauptversammlung näher erläutern. Weitere Hinweise bzw. Anweisungen zur technischen Durchführung erhält der Aktionär nach seiner Wortmeldung, soweit erforderlich oder sinnvoll, durch das technische Team.

Technische Mindestvoraussetzungen für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Internetbrowser aus zugegriffen werden kann, sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Installation zusätzlicher Softwarekomponenten oder Apps auf dem Endgerät ist nicht erforderlich.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Der Versammlungsleiter kann gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.

4.5

Antragsrecht in der Hauptversammlung

Darüber hinaus können elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre in der Hauptversammlung im zulässigen Rahmen Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation stellen (ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags bzw. des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf). Dazu ist es erforderlich, dass der Aktionär sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seinen Antrag oder Wahlvorschlag stellen bzw. unterbreiten kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.

4.6

Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Aktionäre ihre Auskunftsverlangen, d. h. ihre Fragen an die Gesellschaft einschließlich etwaiger Rück- oder Nachfragen, gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen Hauptversammlung stellen. Der Versammlungsleiter wird voraussichtlich anordnen, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das passwortgeschützte Aktionärsportal ausgeübt werden dürfen (§ 131 Abs. 1f AktG). In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Aktionär sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seine Fragen stellen kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.

Eine Einreichung von Fragen bereits im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlung nach näherer Maßgabe des § 131 Abs. 1a-1e AktG ist nicht vorgesehen.

Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.

Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der Hauptversammlung aufgenommen werden (§ 131 Abs. 5 Satz 1 AktG). Es wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation, nämlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal an die Gesellschaft übermitteln kann.

4.7

Widerspruchsrecht in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG). Der Widerspruch kann über das passwortgeschützte Aktionärsportal erklärt werden:

www.sap.de/hauptversammlung

Er erreicht auf diesem Weg den Notar, der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragt ist. Die Übermittlung eines Widerspruchs ist ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

4.8

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung.

5.

Übertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte in Bild und Ton über das passwortgeschützte Aktionärsportal live übertragen:

www.sap.de/hauptversammlung

Darüber hinaus wird die Hauptversammlung öffentlich zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft www.sap.de/hauptversammlung übertragen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch noch nach der Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse zur Verfügung.

6.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5.2 und 7 bis 9 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite und Bekanntmachung der Einladung

Diese Einberufung der Hauptversammlung und die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen i. S. v. Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich.

Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben. Darüber hinaus können Aktionäre, die in der Hauptversammlung abgestimmt haben, dort unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG abrufen.

Die Einladung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurde zudem solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

8.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 1.228.504.232,00 und ist eingeteilt in 1.228.504.232 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen).

9.

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link: www.sap.com/datenschutz-aktionaere.

 

Walldorf, im März 2026

SAP SE

Der Vorstand



25.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2297778  25.03.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.03.2026 / 14:20 CET/CEST
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 7. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 24.03.2026

Im Zeitraum vom 16.03.2026 bis einschließlich zum 20.03.2026 wurden insgesamt 1.450.178 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-03-16 10.000 165,95 1.659.464,00
2026-03-17 10.000 165,61 1.656.130,00
2026-03-18 165.836 162,41 26.934.204,19
2026-03-19 565.342 160,46 90.717.321,36
2026-03-20 699.000 153,86 107.548.279,80
Total 1.450.178 161,66 228.515.399,35

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 20.03.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 9.943.735 Stück.

 

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2296922  24.03.2026 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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17.03.2026 / 15:59 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 6. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 17.03.2026

Im Zeitraum vom 09.03.2026 bis einschließlich zum 13.03.2026 wurden insgesamt 50.000 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-03-09 10.000 171,44 1.714.392,00
2026-03-10 10.000 170,29 1.702.874,00
2026-03-11 10.000 165,40 1.654.032,00
2026-03-12 10.000 166,75 1.667.460,00
2026-03-13 10.000 166,40 1.664.028,00
Total 50.000 168,06 8.402.786

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 13.03.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.493.557 Stück.

 

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2293032  17.03.2026 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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10.03.2026 / 15:14 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 5. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 10.03.2026

Im Zeitraum vom 02.03.2026 bis einschließlich zum 06.03.2026 wurden insgesamt 50.000 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-03-02 10.000 167,72 1.677.230,00
2026-03-03 10.000 163,31 1.633.074,00
2026-03-04 10.000 167,35 1.673.504,00
2026-03-05 10.000 169,50 1.695.001,00
2026-03-06 10.000 172,63 1.726.285,00
Total 50.000 168,10 8.405.094

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 06.03.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.443.557 Stück.

 

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2289062  10.03.2026 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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03.03.2026 / 15:20 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 4. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 03.03.2026

Im Zeitraum vom 23.02.2026 bis einschließlich zum 27.02.2026 wurden insgesamt 299.063 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-02-23 69.855 167,11 11.673.797,37
2026-02-24 12.000 165,85 1.990.196,40
2026-02-25 200.000 166,62 33.324.180,00
2026-02-26 7.208 169,12 1.219.007,59
2026-02-27 10.000 170,62 1.706.175,00
Total 299.063 167,86 49.913.356,36

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 27.02.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.393.557 Stück.

 

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2284918  03.03.2026 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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24.02.2026 / 15:16 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 3. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 24.02.2026

Im Zeitraum vom 16.02.2026 bis einschließlich zum 20.02.2026 wurden insgesamt 1.865.850 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-02-16 785.942 170,56 134.051.289,24
2026-02-17 1.026.000 169,29 173.696.054,40
2026-02-18 29.908 171,31 5.123.581,35
2026-02-19 12.000 172,33 2.067.900,00
2026-02-20 12.000 171,41 2.056.946,40
Total 1.865.850 170,98 316.995.771,40

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 20.02.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 8.094.494 Stück.

 

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2280882  24.02.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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SAP SE / Aktienrückkauf
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17.02.2026 / 15:15 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 2026 – 2. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 17.02.2026

Im Zeitraum vom 09.02.2026 bis einschließlich zum 13.02.2026 wurden insgesamt 4.592.793 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-02-09 829.994 173,94 144.368.326,37
2026-02-10 900.000 176,86 159.173.550,00
2026-02-11 929.000 174,26 161.883.916,90
2026-02-12 942.799 170,86 161.082.394,54
2026-02-13 991.000 172,15 170.600.848,20
Total 4.592.793 173,61 797.109.036,01

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 13.02.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 6.228.644 Stück.

 

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2277622  17.02.2026 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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10.02.2026 / 15:53 CET/CEST
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Walldorf, den 10.02.2026

Im Zeitraum vom 05.02.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 wurden insgesamt 1.635.851 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2026-02-05 791.851 171,37 135.696.259,28
2026-02-06 844.000 169,80 143.309.849,60
       
       
       
Total 1.635.851 170,56 279.006.108,88

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 06.02.2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.635.851 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



10.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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2274350  10.02.2026 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.02.2026 / 07:00 CET/CEST
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm

 

Walldorf, den 5. Februar 2026

Die erste Tranche des von der SAP SE mit Pressemitteilung vom 29. Januar 2026 angekündigten Aktienrückkaufprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 Mrd. € und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 wird ab dem 5. Februar 2026 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. Im Zeitraum bis spätestens zum 27. Juli 2026 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 2,6 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückgekauft werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Februar 2026 von 167,20 € wären dies bis zu 15.550.239 Aktien und rund 1,2658% des Grundkapitals. Der Rückkauf soll ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Zur rechtssicheren Durchführung der Hauptversammlung ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 27. April 2026 bis zum 8. Mai 2026 (je einschließlich) keine Erwerbe stattfinden.

Der Vorstand macht dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die SAP SE ermächtigt, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 120 Mio. € zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die maximale Anzahl von Aktien, die SAP unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 61.905.239 Aktien. Die Ermächtigung vom 11. Mai 2023 kann einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen durch die Gesellschaft ausgeübt werden.

Beim Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) gemäß der von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der SAP-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist die mandatierte Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (nachfolgend: EU-VO 2016/1052) zu beachten. Dementsprechend wird kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Ferner wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2023 erteilten Ermächtigung verwenden.

Der Rückkauf erfolgt im Übrigen unter Beachtung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend: MAR) in Verbindung mit den Bestimmungen der EU-VO 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Aktienrückkauf wird durch Einschaltung einer unabhängigen Bank erfolgen, die im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft handeln wird. Die Bank muss den Erwerb von Aktien der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung der SAP SE vom 11. Mai 2023 einhalten.

Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 Abs. 2 und 3 der EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft gemäß Artikel 2 Abs. 3 der EU-VO 2016/1052 die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/ Aktienrückkäufe) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

SAP SE

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05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

SAP SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

07.01.2026 / 13:44 CET/CEST
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Hiermit gibt die SAP SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.02.2026
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2025/sap-2025-integrierter-bericht.pdf

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.02.2026
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2025/sap-2025-integrated-report.pdf


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2256266  07.01.2026 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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15.08.2025 / 14:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm – 52. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 15.08.2025

Im Zeitraum vom 11.08.2025 bis einschließlich zum 13.08.2025 wurden insgesamt 643.911 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-08-11 0 0,00 0,00
2025-08-12 326.700 234,15 76.495.694,22
2025-08-13 317.211 237,26 75.262.845,87
       
       
Total 643.911 235,71 151.758.540,09

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 13.08.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.683.802 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



15.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2184692  15.08.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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05.08.2025 / 09:56 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 51. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 05.08.2025

Im Zeitraum vom 28.07.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025 wurden insgesamt 142.332 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-07-28 89.928 244,39 21.977.710,75
2025-07-29 7.272 245,71 1.786.813,30
2025-07-30 0   0,00
2025-07-31 0   0,00
2025-07-01 45.132 244,85 11.050.353,57
Total 142.332 244,98 34.814.877,62

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 01.08.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.039.891 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



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2179582  05.08.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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29.07.2025 / 09:53 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 50. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 29.07.2025

Im Zeitraum vom 21.07.2025 bis einschließlich zum 25.07.2025 wurden insgesamt 389.780 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-07-21 0 0,00 0,00
2025-07-22 9.000 260,59 2.345.349,60
2025-07-23 151.000 247,56 37.381.454,30
2025-07-24 162.560 246,33 40.044.103,81
2025-07-25 67.220 244,54 16.438.173,74
Total 389.780 249,76 96.209.081,45

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 25.07.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.897.559 Stück.

 

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2176028  29.07.2025 CET/CEST

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21.07.2025 / 16:32 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 49. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 21.07.2025

Im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich zum 18.07.2025 wurden insgesamt 5.777 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-07-14 4.252 254,88 1.083.733,60
2025-07-15 1.374 258,45 355.109,06
2025-07-16 151 259,80 39.229,80
2025-07-17 0 0,00 0,00
2025-07-18 0 0,00 0,00
Total 5.777 257,71 1.478.072,47

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 18.07.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.507.779 Stück.

 

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2172510  21.07.2025 CET/CEST

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08.07.2025 / 09:50 CET/CEST
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Walldorf, den 08.07.2025

Im Zeitraum vom 30.06.2025 bis einschließlich zum 04.07.2025 wurden insgesamt 85.349 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-06-30      
2025-07-01 20.000 256,88 5.137.680,00
2025-07-02 30.000 253,06 7.591.698,00
2025-07-03 19.255 253,62 4.883.453,10
2025-07-04 16.094 255,79 4.116.650,46
Total 85.349 254,84 21.729.481,56

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 04.07.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.502.002 Stück.

 

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02.07.2025 / 16:50 CET/CEST
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Walldorf, den 02.07.2025

Im Zeitraum vom 23.06.2025 bis einschließlich zum 27.06.2025 wurden insgesamt 243.914 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-06-23 80.070 250,75 20.077.560,51
2025-06-24 40.500 255,68 10.355.031,90
2025-06-25 51.221 254,15 13.017.596,90
2025-06-26 45.060 251,19 11.318.625,91
2025-06-27 27.063 254,59 6.889.966,46
Total 243.914 253,27 61.658.781,68

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 27.06.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.416.653 Stück.

 

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2164302  02.07.2025 CET/CEST

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25.06.2025 / 10:12 CET/CEST
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Walldorf, den 25.06.2025

Im Zeitraum vom 16.06.2025 bis einschließlich zum 20.06.2025 wurden insgesamt 584.197 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-06-16 118.109 255,42 30.167.058,26
2025-06-17 99.140 255,78 25.357.939,97
2025-06-18 117.100 253,82 29.722.427,39
2025-06-19 147.800 249,53 36.880.593,12
2025-06-20 102.048 250,50 25.562.646,42
Total 584.197 253,01 147.690.665,17

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 20.06.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.172.739 Stück.

 

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2160310  25.06.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.06.2025 / 13:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Walldorf, den 17.06.2025

Im Zeitraum vom 09.06.2025 bis einschließlich zum 13.06.2025 wurden insgesamt 557.749 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-06-09 108.699 266,71 28.990.882,02
2025-06-10 108.150 265,55 28.718.799,90
2025-06-11 102.800 264,27 27.166.997,12
2025-06-12 102.900 261,57 26.915.666,19
2025-06-13 135.200 255,74 34.575.737,04
Total 557.749 262,77 146.368.082,27

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 13.06.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.588.542 Stück.

 

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17.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Unternehmen: SAP SE
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69190 Walldorf
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2156532  17.06.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.06.2025 / 10:13 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Walldorf, den 10.06.2025

Im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich zum 06.06.2025 wurden insgesamt 653.100 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-06-02 150.000 263,79 39.567.870,00
2025-06-03 145.000 266,35 38.621.402,50
2025-06-04 127.300 270,57 34.444.032,01
2025-06-05 115.800 271,64 31.455.865,68
2025-06-06 115.000 271,55 31.228.388,00
Total 653.100 268,78 175.317.558,19

 

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 06.06.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.030.793 Stück.

 

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10.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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69190 Walldorf
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2153050  10.06.2025 CET/CEST

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03.06.2025 / 09:44 CET/CEST
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Walldorf, den 03.06.2025

Im Zeitraum vom 26.05.2025 bis einschließlich zum 30.05.2025 wurden insgesamt 856.057 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-05-26 180.000 264,26 47.567.232,00
2025-05-27 178.227 265,25 47.274.105,78
2025-05-28 173.630 263,89 45.819.949,95
2025-05-29 162.100 263,57 42.724.826,68
2025-05-30 162.100 265,85 43.094.884,77
Total 856.057 264,57 226.480.999,17

 

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Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 30.05.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.377.693 Stück.

 

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03.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2149576  03.06.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

27.05.2025 / 13:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm – 42. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 27.05.2025

Im Zeitraum vom 19.05.2025 bis einschließlich zum 23.05.2025 wurden insgesamt 1.018.320 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-05-19 208.000 262,90 54.682.347,20
2025-05-20 208.360 265,89 55.400.423,68
2025-05-21 196.800 264,38 52.029.747,84
2025-05-22 196.800 264,08 51.970.904,64
2025-05-23 208.360 262,58 54.710.752,08
Total 1.018.320 263,96 268.794.175,44

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 23.05.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.521.636 Stück.

 

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27.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2146260  27.05.2025 CET/CEST

SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

SAP SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

21.05.2025 / 09:56 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die SAP SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 22.07.2025
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2025/sap-2025-halbjahresbericht.pdf

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 22.07.2025
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2025/sap-2025-half-year-report.pdf


21.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2142568  21.05.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

20.05.2025 / 11:15 CET/CEST
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm – 41. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 20.05.2025

Im Zeitraum vom 15.05.2025 bis einschließlich zum 16.05.2025 wurden insgesamt 473.776 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-05-12      
2025-05-13      
2025-05-14      
2025-05-15 254.000 260,52 66.171.114,80
2025-05-16 219.776 266,51 58.572.611,65
Total 473.776 263,51 124.743.726,45

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 16.05.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 503.316 Stück.

 

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2141654  20.05.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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29.04.2025 / 14:10 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm – 40. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 29.04.2025

Im Zeitraum vom 24.04.2025 bis einschließlich zum 25.04.2025 wurden insgesamt 29.540 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-04-21      
2025-04-22      
2025-04-23      
2025-04-24 16.500 237,67 3.921.591,30
2025-04-25 13.040 242,62 3.163.786,97
Total 29.540 240,15 7.085.378,27

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 25.04.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 29.540 Stück.

 

SAP SE

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29.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2126790  29.04.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.04.2025 / 07:00 CET/CEST
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm

 

Walldorf, den 24. April 2025

Die vierte Tranche des von der SAP SE mit Pressemitteilung vom 16. Mai 2023 angekündigten Aktienrückkaufprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu 5 Mrd. € und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 wird ab dem 24. April 2025 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. Im Zeitraum bis spätestens zum 19. Dezember 2025 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 1,4 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückgekauft werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 23. April 2025 von 241,70€ wären dies bis zu 5.792.304 Aktien und rund 0,4715% des Grundkapitals. Der Rückkauf soll ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Zur rechtssicheren Durchführung der Hauptversammlung ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 05. Mai 2025 bis zum 14. Mai 2025 (je einschließlich) keine Erwerbe stattfinden.

Der Vorstand macht dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die SAP SE ermächtigt, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 120 Mio. € zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die maximale Anzahl von Aktien, die SAP unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 61.770.250 Aktien. Die Ermächtigung vom 11. Mai 2023 kann einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen durch die Gesellschaft ausgeübt werden.

Beim Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) gemäß der von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der SAP-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist die mandatierte Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (nachfolgend: EU-VO 2016/1052) zu beachten. Dementsprechend wird kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Ferner wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2023 erteilten Ermächtigung verwenden.

Der Rückkauf erfolgt im Übrigen unter Beachtung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend: MAR) in Verbindung mit den Bestimmungen der EU-VO 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Aktienrückkauf wird durch Einschaltung einer unabhängigen Bank erfolgen, die im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft handeln wird. Die Bank muss den Erwerb von Aktien der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung der SAP SE vom 11. Mai 2023 einhalten.

Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 Abs. 2 und 3 der EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft gemäß Artikel 2 Abs. 3 der EU-VO 2016/1052 die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/ Aktienrückkäufe) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

SAP SE

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2122780  24.04.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.04.2025 / 14:18 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 40. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 11.04.2025

Im Zeitraum vom 07.04.2025 bis einschließlich zum 08.04.2025 wurden insgesamt 885.911 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-04-07 330.000 219,46 72.420.480,00
2025-04-08 555.911 221,86 123.332.579,95
       
       
       
Total 885.911 220,66 195.753.059,95

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 08.04.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 7.024.422 Stück.

 

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2116474  11.04.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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08.04.2025 / 14:48 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 39. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 08.04.2025

Im Zeitraum vom 31.03.2025 bis einschließlich zum 04.04.2025 wurden insgesamt 455.743 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-03-31 0 0,00 0,00
2025-04-01 0 0,00 0,00
2025-04-02 50.000 247,03 12.351.540,00
2025-04-03 90.000 240,76 21.668.148,00
2025-04-04 315.743 233,41 73.699.057,62
Total 455.743 240,40 107.718.745,62

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 04.04.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 6.138.511 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



08.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2113408  08.04.2025 CET/CEST

SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2025 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2025 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SAP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2025 in Walldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

02.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP SE Walldorf Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wertpapierkennnummer: 716 460 ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600 Eindeutige Kennung des Ereignisses: 196cd186e5eaef11b53e00505696f23c


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 13. Mai 2025, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024

Diese Unterlagen sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 19. Februar 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es – abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns – einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 10.080.526.084,40 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,35 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 2.741.485.233,35
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 1.700.000.000,00
und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 5.639.040.851,05

Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem zum 31. Dezember 2024 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 1.166.589.461,00 eingeteilt in 1.166.589.461 Stückaktien.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 2,35 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindern, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen Regelungen des BGB) fällig, d. h. am Freitag, dem 16. Mai 2025.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses, vor,

5.1

die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen;

5.2

die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i. d. F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2024 ist mit seinem vollständigen Inhalt einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts zugänglich über die Internetadressen https://www.sap.com/investors/de/governance.html sowie www.sap.de/hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt.

7.

Beschlussfassungen über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung neuer Genehmigter Kapitalien I und II sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 und 6 der Satzung

7.1.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen mit der auf Spitzenbeträge beschränkten Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung

Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 das Genehmigte Kapital I, das den Vorstand bis zum 19. Mai 2025 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht. Sie wird aber alsbald auslaufen, und zwar wenige Tage nach dem Datum der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2025. Das Genehmigte Kapital I soll daher aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital I in gleicher Höhe ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 a) beschlossene Genehmigte Kapital I wird, falls es dann nicht ohnehin bereits ausgelaufen ist, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend beschlossenen Genehmigten Kapitals I in das Handelsregister der SAP SE aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2030 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, wobei auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Von der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.

c)

§ 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2030 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, wobei auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Von der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.“

7.2.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II zur Ausgabe von Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung

Die Satzung enthält in § 4 Abs. 6 das Genehmigte Kapital II, das den Vorstand bis zum 19. Mai 2025 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht. Sie wird aber alsbald auslaufen, und zwar wenige Tage nach dem Datum der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2025. Das Genehmigte Kapital II soll daher aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital II in gleicher Höhe ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 b) beschlossene Genehmigte Kapital II wird, falls es dann nicht ohnehin bereits ausgelaufen ist, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend beschlossenen Genehmigten Kapitals II in das Handelsregister der SAP SE aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2030 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dem gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre kann durch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

–

für Spitzenbeträge;

–

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern und/oder Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. den Schuldnern von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände;

–

bei Barkapitalerhöhungen, wenn gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird;

–

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen;

–

zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital II in die Gesellschaft einzulegen.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.

c)

§ 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2030 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dem gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre kann durch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

 
–

für Spitzenbeträge;

–

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern und/oder Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. den Schuldnern von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände;

–

bei Barkapitalerhöhungen, wenn gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird;

–

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen;

–

zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital II in die Gesellschaft einzulegen.

 

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend. Auf die 10 %-Grenze ist es anzurechnen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.“

8.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und entsprechende Änderung von § 20a Abs. 1 der Satzung

Gemäß § 20a Abs. 1 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, für einzelne oder sämtliche bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 stattfindenden Hauptversammlungen vorzusehen, dass sie als virtuelle Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden. Diese Ermächtigung wird alsbald auslaufen und soll daher erneuert werden. Auf diese Weise soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, auch für künftige Hauptversammlungen eine flexible Entscheidung hinsichtlich ihres Formats im Interesse der Gesellschaft und aller ihrer Aktionäre treffen zu können. Die neue Ermächtigung soll dabei wie schon im Jahr 2023 – im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie den aktuellen Erwartungen verschiedener Investoren, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater – befristet auf einen Zeitraum von rund zwei Jahren erteilt werden.

Nach dem Ende der Corona-Pandemie hat die SAP SE ihre ordentlichen Hauptversammlungen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils als Präsenzversammlung durchgeführt. Der damit verbundene direkte Austausch mit den Aktionären und Aktionärsvertretern hat für uns einen hohen Stellenwert. In diesem Jahr wird die SAP SE erstmalig das neue virtuelle Format des § 118a AktG anwenden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die virtuelle Hauptversammlung die Rechte der Aktionäre in angemessener Weise wahrt und daher eine praktikable und zugleich auch aktionärsfreundliche Alternative zur klassischen Präsenzhauptversammlung sein kann.

Für zukünftige Hauptversammlungen wird der Vorstand auf Grundlage der neuen Ermächtigung, jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der jeweiligen Tagesordnung, über das Format der Hauptversammlung entscheiden. Der Vorstand wird seine Entscheidung dabei eng mit dem Aufsichtsrat abstimmen und dessen Zustimmung einholen. Dabei werden sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre angemessen berücksichtigt. Sollte die Entscheidung zugunsten des virtuellen Formats ausfallen, so wird die ausreichende und angemessene Wahrung der Aktionärsrechte ein zentraler Aspekt sein, den der Vorstand bei seiner Entscheidung über die Ausgestaltung und Durchführung eines virtuellen Formats berücksichtigen wird. Ziel soll es dabei grundsätzlich sein, die Rechte der Aktionäre in einer dem Präsenzformat entsprechenden Art und Weise zu gewähren – wie es auch bei der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung der Fall ist. Dazu zählt insbesondere auch, von einer Vorabeinreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung abzusehen, damit die Aktionäre ihre Fragen an die Gesellschaft einschließlich etwaiger Rück- oder Nachfragen im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen Hauptversammlung stellen können.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 20a Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, für einzelne oder sämtliche bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 stattfindenden Hauptversammlungen vorzusehen, dass sie als virtuelle Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden.“

II.

Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung

Zu Punkt 7 der Tagesordnung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die am 19. Mai 2025 auslaufenden bisherigen Genehmigten Kapitalien I und II durch neue Genehmigte Kapitalien I und II mit einer Laufzeit von erneut jeweils fünf Jahren zu ersetzen. Der Vorstand berichtet gemäß § 203 Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe, aus denen er unter den neuen Genehmigten Kapitalien I und II ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Bericht des Vorstands ist Bestandteil dieser Einladung. Außerdem ist er über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich:

1.

Gegenwärtige Genehmigte Kapitalien I und II

Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 und § 4 Abs. 6 die Genehmigten Kapitalien I und II aus dem Jahr 2020. Diese Genehmigten Kapitalien I und II ermächtigen den Vorstand jeweils, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital I sieht dabei nur Bareinlagen vor, das Genehmigte Kapital II daneben auch die Möglichkeit von Sacheinlagen. Von beiden Ermächtigungen hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht. Beide Ermächtigungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 19. Mai 2025. Sie werden daher alsbald auslaufen, und zwar wenige Tage nach dem Datum der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2025. Vor diesem Hintergrund sollen die Ermächtigungen durch neue, im Wesentlichen inhaltsgleiche Ermächtigungen mit einer abermals fünfjährigen Laufzeit bis zum 12. Mai 2030 ersetzt werden.

2.

Neue Genehmigte Kapitalien und damit verbundene Vorteile für die Gesellschaft

Die neuen Genehmigten Kapitalien I und II sollen in gleicher Höhe geschaffen werden wie die derzeit noch bestehenden Genehmigten Kapitalien I und II aus dem Jahr 2020. Das bedeutet, sie sollen jeweils in einer Höhe von EUR 250 Mio. geschaffen werden. Ihr Gesamtvolumen wird sich demnach auf EUR 500 Mio. belaufen; dies entspricht einem Anteil von insgesamt rd. 40 % am aktuellen Grundkapital der SAP SE.

Das neue Genehmigte Kapital I (Punkt 7.1 der Tagesordnung) soll den Vorstand ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, wobei auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen (näher dazu unter Ziffer 3 dieses Berichts).

Das neue Genehmigte Kapital II (Punkt 7.2 der Tagesordnung) soll den Vorstand ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Auch unter dem Genehmigten Kapital II sind die Aktien den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten, entweder unmittelbar oder über ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG. Der Vorstand soll aber ermächtigt sein, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre sowohl für Spitzenbeträge als auch in weiteren Konstellationen auszuschließen, z. B. für die Zwecke eines sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses oder zum Einsatz von Aktien als Akquisitionswährung (näher dazu unter Ziffer 4 dieses Berichts).

Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter den Genehmigten Kapitalien I und II ist allerdings zum Schutz der Aktionäre vor einer übermäßigen Verwässerung ihrer Beteiligungen dem Volumen nach begrenzt, und zwar auf ein Aktienvolumen von insgesamt 10 % des Grundkapitals (näher dazu unter Ziffer 5 dieses Berichts).

Beide Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals sollen jeweils für den längsten gesetzlich zulässigen Zeitraum von fünf Jahren erteilt werden, also bis zum 12. Mai 2030. Sie sollen die Gesellschaft für diese Dauer bzw. bis zu ihrer etwaigen vollständigen Ausnutzung in die Lage versetzen, kurzfristig auf etwa auftretende Finanzierungserfordernisse zu reagieren.

3.

Ausschluss des Bezugsrechts beim neuen Genehmigten Kapital I

Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals I ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital I ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

4.

Ausschluss des Bezugsrechts beim neuen Genehmigten Kapital II

Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals II ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

4.1.

Spitzenbeträge

Es soll auch im Rahmen des Genehmigten Kapitals II die Möglichkeit bestehen, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Gründe dafür sind in diesem Bericht unter Ziffer 3 im Einzelnen dargelegt.

4.2.

Verwässerungsschutz mit Blick auf Schuldverschreibungen

Ferner kann der Vorstand unter dem Genehmigten Kapital II das Bezugsrecht ausschließen, um neue Aktien an die Inhaber und/oder Gläubiger von Schuldverschreibungen zu gewähren, die mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungs- bzw. Optionspflichten ausgestattet sind – und zwar in demjenigen Umfang, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände.

Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass solche Schuldverschreibungen zur Erleichterung der Platzierbarkeit am Kapitalmarkt regelmäßig mit einem Verwässerungsschutz versehen sind. Das kann z. B. ein Geldausgleich sein, aber auch eine Ermäßigung des Wandlungs- bzw. Optionspreises bzw. eine Anpassung des Umtauschverhältnisses. Daneben sehen die Schuldverschreibungsbedingungen üblicherweise vor, dass insbesondere im Fall einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht auf neue Aktien eingeräumt werden kann, wie es auch den Aktionären zusteht. Dadurch können die Inhaber und/oder Gläubiger der Schuldverschreibungen so gestellt werden, als hätten sie ihr Wandlungs- oder Optionsrecht bereits ausgeübt bzw. ihre Wandlungs- oder Optionspflicht bereits erfüllt. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschaft – anders als bei einem Verwässerungsschutz durch Ermäßigung des Wandlungs- oder Optionspreises bzw. durch eine Anpassung des Umtauschverhältnisses – einen höheren Ausgabebetrag für die bei der Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Aktien erzielen kann und dafür auch keinen Geldausgleich leisten muss. Um dies zu erreichen, ist insoweit ein Bezugsrechtsausschluss erforderlich. Auch dieser mögliche Bezugsrechtsausschluss erscheint sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären angemessen.

4.3.

Vereinfachter Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand kann unter dem Genehmigten Kapital II das Bezugsrecht bei Barkapitalerhöhungen ausschließen, wenn zwei Voraussetzungen zusammentreffen: Erstens darf der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreiten; und zweitens darf der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

Rechtsgrundlage für diesen sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist § 203 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Zwar hat das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) die gesetzliche Obergrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von bisher 10 % auf nunmehr 20 % des Grundkapitals angehoben. Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat schöpft diesen erweiterten gesetzlichen Rahmen aber bewusst nicht aus, sondern belässt es bei einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals. Der vereinfachte Bezugsrechtsausschlusses kann – angesichts der größenmäßigen Beschränkung bezogen auf das Grundkapital und angesichts des Ausgabebetrags nahe am Börsenkurs – nur eine verhältnismäßig geringe Verwässerung auslösen, welche die Aktionäre im Übrigen durch Zukauf am Markt zu nahezu identischen Konditionen auf einfache Weise wieder ausgleichen können.

Der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss versetzt die Gesellschaft in die Lage, etwaige Chancen am Kapitalmarkt schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Der durch eine marktnahe Preisfestsetzung erzielbare Emissionserlös führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss je Aktie als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht und insoweit zu einer größtmöglichen Zuführung von Eigenmitteln. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Veräußerungspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren – und zwar auch unabhängig von einem alternativ denkbaren Rückerwerb eigener Aktien.

Sollte der Vorstand von der Möglichkeit eines vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch machen, wird ein etwaiger Abschlag vom Börsenpreis voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen.

Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss ist auf ein Volumen von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgebend.

Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Anrechnungsklausel speziell für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss vor. Danach verringert sich das Ermächtigungsvolumen, falls während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung andere Ermächtigungen zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss genutzt werden. Durch diese Vorgaben wird dem Bedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen.

Die vorgeschlagene Ermächtigung liegt aus den genannten Gründen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

4.4.

Aktien als Akquisitionswährung

Außerdem soll der Vorstand im Rahmen des Genehmigten Kapitals II ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, und zwar zum Zwecke der Gewährung von Aktien im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen.

Die SAP SE steht im globalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, in den nationalen und internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel zu handeln. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen. Denn damit kann unter anderem die Marktposition gefestigt oder verstärkt werden, oder es kann der Markteintritt in neue Geschäftsbereiche ermöglicht, erleichtert oder beschleunigt werden.

Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option besteht im Einzelfall darin, den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen oder den Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteils oder einer Beteiligung an einem Unternehmen über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Bei Zusammenschlüssen mit anderen Unternehmen können bereits die gesetzlichen Vorschriften, gemäß denen der Zusammenschluss erfolgt, die Gewährung von Aktien verlangen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Anteilseigner attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen, beispielsweise aus steuerlichen Gründen oder um weiterhin am bisherigen Geschäft (mit)beteiligt zu sein. Um auch solche Akquisitionsobjekte erwerben zu können, muss die SAP SE die Möglichkeit haben, neue Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Demselben Zweck dient zwar auch die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, die die ordentliche Hauptversammlung vom 11. Mai 2023 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 6 beschlossen hat. Der Gesellschaft soll aber die notwendige Flexibilität eingeräumt werden, diesen Zweck auch unabhängig von einem Rückerwerb eigener Aktien erreichen zu können. Das gilt umso mehr, als neue Aktien aus genehmigtem Kapital liquiditätsschonend geschaffen werden können, während der Rückerwerb eigener Aktien einen Liquiditätsabfluss bedeuten würde.

Zudem sollen auch sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände gegen Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital II erworben werden können. Bei einem Akquisitionsvorhaben kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, neben dem eigentlichen Akquisitionsobjekt weitere Vermögensgegenstände zu erwerben, etwa solche, die dem Akquisitionsobjekt wirtschaftlich dienen. Dies gilt insbesondere, wenn ein zu erwerbendes Unternehmen nicht Inhaber von mit seinem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang stehenden Immaterialgüterrechten ist (z. B. der gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenz- und Nutzungsrechte usw.). In solchen und vergleichbaren Fällen soll die SAP SE in der Lage sein, mit dem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehende Vermögensgegenstände zu erwerben und hierfür – sei es zur Schonung der Liquidität oder weil es der Veräußerer verlangt – Aktien als Gegenleistung zu gewähren – vorausgesetzt, dass die betreffenden Vermögensgegenstände einlagefähig sind.

Darüber hinaus soll es auch möglich sein, in Fällen, in denen für den Erwerb des Unternehmens, Unternehmensteils oder der Unternehmensbeteiligungen zunächst eine Geldleistung vereinbart war, im Nachhinein anstelle von Geld Aktien zu gewähren und so die Liquidität zu schonen. Schließlich sollen auch unabhängig von einem anderen Akquisitionsvorhaben Vermögensgegenstände – sei es zur Schonung der Liquidität oder weil es der Veräußerer verlangt – gegen Gewährung neuer Aktien erworben werden können. In Betracht kommende Vermögensgegenstände sind hier insbesondere Immaterialgüterrechte im zuvor bereits genannten Sinne. Eine unabdingbare Voraussetzung ist auch insoweit, dass es sich um einlagefähige Gegenstände handelt. Entsprechende Erwerbe kommen etwa in Betracht, wenn die Nutzung der betreffenden Immaterialgüterrechte zur Entwicklung von vorhandenen oder neuen Produkten des SAP-Konzerns im Interesse der Gesellschaft liegt.

Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts in den vorgenannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen – auch unter Berücksichtigung eines möglichen Verwässerungseffektes – für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

4.5.

Aktiendividende (scrip dividend)

Schließlich soll der Vorstand im Rahmen des Genehmigten Kapitals II ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um eine sogenannte Aktiendividende (scrip dividend) zu optimalen Bedingungen durchführen zu können.

Bei der Aktiendividende wird den Aktionären angeboten, ihren mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen Anspruch auf Auszahlung der Dividende als Sacheinlage in die Gesellschaft einzulegen, um neue Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Durchführung einer Aktiendividende kann als echte Bezugsrechtsemission insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen in § 186 Abs. 1 und 2 AktG erfolgen, d. h. unter Einräumung einer Mindestbezugsfrist von zwei Wochen und unter Bekanntgabe des Ausgabebetrags spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Dabei werden den Aktionären nur jeweils ganze Aktien zum Bezug angeboten; hinsichtlich des Teils des Dividendenanspruchs, der den Bezugspreis für eine ganze Aktie nicht erreicht (bzw. diesen übersteigt), sind die Aktionäre auf den Bezug der Bardividende verwiesen und können insoweit keine Aktien zeichnen; ein Angebot von Teilrechten ist ebenso wenig vorgesehen wie die Einrichtung eines Handels von Bezugsrechten oder Bruchteilen davon. Weil die Aktionäre anstelle des Bezugs neuer Aktien insoweit eine Bardividende erhalten, erscheint dies als gerechtfertigt und angemessen.

Im Einzelfall kann es je nach Kapitalmarktsituation vorzugswürdig sein, die Gewährung einer Aktiendividende anzubieten und vorzubereiten, ohne insoweit an die Beschränkungen des § 186 Abs. 1 und 2 AktG gebunden zu sein. Der Vorstand soll deshalb auch ermächtigt sein, zwar allen Aktionären, die dividendenberechtigt sind, unter Wahrung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) neue Aktien zum Bezug gegen Einlage ihres Dividendenanspruchs anzubieten, jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats formal das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen. Die Durchführung der Aktiendividende unter formalem Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung zu flexibleren Bedingungen. Angesichts des Umstandes, dass allen Aktionären die neuen Aktien angeboten werden und überschießende Dividenden-Teilbeträge durch Zahlung der Bardividende abgegolten werden, erscheint auch insoweit der mögliche Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären angemessen.

5.

Übergeordneter Cap

Von allen vorstehend beschriebenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts unter den Genehmigten Kapitalien I und II darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der neu ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von neuen Aktien zusätzlich beschränkt. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine mögliche Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligungen abgesichert. Durch Anrechnungsklauseln ist sichergestellt, dass der Vorstand die 10 %-Grenze auch nicht überschreitet, indem er zusätzlich von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch macht und dabei ebenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließt.

6.

Bericht des Vorstands über eine Ausnutzung der neuen Genehmigten Kapitalien I und II

Konkrete Pläne für eine Ausnutzung der neuen Genehmigten Kapitalien I und II bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung und ein etwaiger Bezugsrechtsausschluss im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegen. Er wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung sowie über die konkreten Gründe für einen etwaigen Bezugsrechtsausschluss berichten.

III.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Anders als in den beiden Vorjahren hat der Vorstand auf der Grundlage von § 20a Abs. 1 der Satzung entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Diese Entscheidung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach sorgfältiger Abwägung getroffen. Dabei haben Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigt, dass die Rechte der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung weitestgehend denen in einer Präsenzversammlung entsprechen. Darüber hinaus wurden neben den Gegenständen der diesjährigen Tagesordnung auch das Ziel einer möglichst breiten Beteiligung der Aktionäre sowie Nachhaltigkeitserwägungen und Kostenaspekte in diese Entscheidung einbezogen.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Versammlungsleiters und eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hasso-Plattner-Ring 5, 69190 Walldorf, statt. Sämtliche Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, physisch am Ort der Hauptversammlung, und sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, physisch am Ort der Hauptversammlung oder im Wege der Bild- und Tonübertragung an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet unter www.sap.de/hauptversammlung übertragen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals wie nachstehend näher bestimmt ausüben.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts

2.1.

Anmeldung und Nachweis

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, d. h. ein Nachweis in Textform gemäß den Anforderungen nach Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 21. April 2025 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (hier: MESZ).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf, also 24:00 Uhr MESZ des 6. Mai 2025, unter der Adresse:

SAP SE
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank / Computershare Operations Center
80249 München

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zugehen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann innerhalb der oben genannten Anmeldefrist auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

2.2.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes wie zuvor beschrieben erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

2.3.

Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter 2.1) erhalten die Aktionäre personalisierte Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal. Das passwortgeschützte Aktionärsportal steht spätestens ab dem 22. April 2025 unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zur Verfügung.

Über das passwortgeschützte Aktionärsportal können die Aktionäre und Aktionärsvertreter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen sowie verschiedene Aktionärsrechte ausüben, unter anderem das Stimmrecht (entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), das Frage- und Rederecht sowie das Widerspruchsrecht. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.

Während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 13. Mai 2025, d.h. zwischen der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, können die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten im Sinne von § 121 Abs. 4b Satz 1 AktG.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre können das Stimmrecht wie folgt ausüben:

3.1.

Stimmabgabe per Briefwahl

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.

Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen (einschließlich der Änderung und des Widerrufs abgegebener Briefwahlstimmen) bietet die Gesellschaft ausschließlich das passwortgeschützte Aktionärsportal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter zur Verfügung stehen wird:

 

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Darüber hinaus kann die Stimmabgabe auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg muss die Stimmabgabe bis spätestens 12. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.

Auch Aktionärsvertreter bzw. Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

3.2.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber auch z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen (die sich allerdings für die virtuelle Hauptversammlung ihrerseits entweder der elektronischen Briefwahl bedienen oder die weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unterbevollmächtigen müssen). Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person wird davon abweichend weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zur Verfügung stehen wird:

 

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse erklärt werden:

SAP SE
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München

sap-hv2025@computershare.de

Alternativ können sie in Textform auch gegenüber dem Vollmachtnehmer erklärt werden. In letzterem Fall kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung in Textform verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters, etwas anderes ergibt. Dieser Nachweis kann der Gesellschaft ebenfalls an die vorstehend genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zur Erleichterung der Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann (allerdings nicht muss). Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Postwegs oder Kommunikation per E-Mail eine rechtzeitige Kenntnisnahme durch die Gesellschaft aus organisatorischen Gründen nur gewährleistet ist, wenn die jeweilige Nachricht spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugeht.

Darüber hinaus können vollmachtsrelevante Erklärungen auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg müssen sie bis spätestens 12. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

3.3.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden.

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung das passwortgeschützte Aktionärsportal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung zur Verfügung stehen wird:

 

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Darüber hinaus können vollmachtsrelevante Erklärungen und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg müssen sie bis spätestens 12. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

3.4.

Mehrere Bevollmächtigte

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

4.

Rechte der Aktionäre

4.1.

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 12. April 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:

SAP SE
Vorstand
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.

4.2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 AktG und § 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung übersenden.

Solche Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr MESZ, des 28. April 2025 unter der Adresse:

SAP SE
Investor Relations
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf

oder per E-Mail: investor@sap.com

zugehen und die übrigen Voraussetzungen von § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Anträge oder Wahlvorschläge, die nach § 126 Abs. 1-3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen im passwortgeschützten Aktionärsportal (im Wege der elektronischen Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausgeübt werden kann, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, d.h. ab dem Nachweisstichtag (Geschäftsschluss des 21. April 2025). Dies betrifft allerdings nur solche Anträge, die sich nicht auf die bloße Ablehnung eines Verwaltungsvorschlags beschränken, sondern auf dessen Änderung abzielen.

Der Versammlungsleiter kann entscheiden, einen solchermaßen als gestellt geltenden Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht zu behandeln, sofern der antragstellende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

4.3.

Einreichen von Stellungnahmen

Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung nach näherer Maßgabe von § 130a Abs. 1, 2 und 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Gesellschaft beschränkt dieses Recht auf ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldete Aktionäre.

Stellungnahmen sind spätestens bis zum 7. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, ausschließlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal einzureichen:

 

www.sap.de/hauptversammlung

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stellungnahmen können ausschließlich in Textform eingereicht werden. Eine Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.

Die Gesellschaft wird ordnungsgemäße sowie form- und fristgerecht eingereichte Stellungnahmen in der Sprache der Einreichung (ggf. mitsamt einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung) spätestens am 8. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, im passwortgeschützten Aktionärsportal zugänglich machen. Das Zugänglichmachen wird auf ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre beschränkt.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn ein Fall des § 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG vorliegt. Das ist der Fall, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer Stellungnahme enthalten sind, in der Hauptversammlung unberücksichtigt bleiben. Sie sind ausschließlich auf den in dieser Einberufungsunterlage hierfür beschriebenen Wegen sowie ggf. unter Beachtung der jeweils beschriebenen Anforderungen und Fristen einzureichen bzw. zu stellen.

4.4.

Rederecht in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, sich zu Wort zu melden und, nach Aufruf durch den Versammlungsleiter, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation zu sprechen. Redebeiträge können spätestens ab dem Beginn der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Aktionärsportal angemeldet werden:

 

www.sap.de/hauptversammlung

Die Redebeiträge der Aktionäre können auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG enthalten. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung, der Worterteilung sowie der tatsächlichen Durchführung des Redebeitrags zu Beginn der Hauptversammlung näher erläutern. Weitere Hinweise bzw. Anweisungen zur technischen Durchführung erhält der Aktionär nach seiner Wortmeldung, soweit erforderlich oder sinnvoll, durch das technische Team.

Technische Mindestvoraussetzungen für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Internetbrowser aus zugegriffen werden kann, sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Installation zusätzlicher Softwarekomponenten oder Apps auf dem Endgerät ist nicht erforderlich.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Der Versammlungsleiter kann gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.

4.5.

Antragsrecht in der Hauptversammlung

Darüber hinaus können elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre in der Hauptversammlung im zulässigen Rahmen Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation stellen (ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags bzw. des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf). Dazu ist es erforderlich, dass der Aktionär sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seinen Antrag oder Wahlvorschlag stellen bzw. unterbreiten kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.

4.6.

Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Aktionäre ihre Auskunftsverlangen, d.h. ihre Fragen an die Gesellschaft einschließlich etwaiger Rück- oder Nachfragen, gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen Hauptversammlung stellen. Der Versammlungsleiter wird voraussichtlich anordnen, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das passwortgeschützte Aktionärsportal ausgeübt werden dürfen (§ 131 Abs. 1f AktG). In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Aktionär sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seine Fragen stellen kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.

Eine Einreichung von Fragen bereits im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlung nach näherer Maßgabe des § 131 Abs. 1a-1e AktG ist nicht vorgesehen.

Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z.B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.

Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der Hauptversammlung aufgenommen werden (§ 131 Abs. 5 Satz 1 AktG). Es wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation, nämlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal an die Gesellschaft übermitteln kann.

4.7.

Widerspruchsrecht in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG). Der Widerspruch kann über das passwortgeschützte Aktionärsportal erklärt werden:

 

www.sap.de/hauptversammlung

Er erreicht auf diesem Weg den Notar, der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragt ist. Die Übermittlung eines Widerspruchs ist ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

4.8.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung.

5.

Übertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte in Bild und Ton über das passwortgeschützte Aktionärsportal live übertragen:

www.sap.de/hauptversammlung

Darüber hinaus wird die Hauptversammlung öffentlich zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft www.sap.de/hauptversammlung übertragen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch noch nach der Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse zur Verfügung.

6.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5.2, 7.1, 7.2 und 8 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite und Bekanntmachung der Einladung

Diese Einberufung der Hauptversammlung und die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen i. S. v. Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich.

Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben. Darüber hinaus können Aktionäre, die in der Hauptversammlung abgestimmt haben, dort unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG abrufen.

Die Einladung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurde zudem solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

8.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 1.228.504.232,00 und ist eingeteilt in 1.228.504.232 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen).

9.

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link: www.sap.com/datenschutz-aktionaere.

 

Walldorf, im April 2025

SAP SE

Der Vorstand



02.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SAP SE
Dietmar-Hopp-Allee 16
69190 Walldorf
Deutschland
E-Mail: investor@sap.com
Internet: https://www.sap.com/

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2110756  02.04.2025 CET/CEST

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

01.04.2025 / 10:42 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 38. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 01.04.2025

Im Zeitraum vom 24.03.2025 bis einschließlich zum 28.03.2025 wurden insgesamt 37.567 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-03-24 334 252,99 84.499,16
2025-03-25 10.575 255,28 2.699.596,58
2025-03-26 0 0,00 0,00
2025-03-27 26.658 246,64 6.575.001,10
2025-03-28 0 0,00 0,00
Total 37.567 251,64 9.359.096,83

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 28.03.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.682.768 Stück.

 

SAP SE

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01.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2109844  01.04.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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25.03.2025 / 09:52 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 37. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 25.03.2025

Im Zeitraum vom 17.03.2025 bis einschließlich zum 21.03.2025 wurden insgesamt 187.528 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-03-17 39.829 243,48 9.697.680,42
2025-03-18 39.968 247,43 9.889.442,11
2025-03-19 40.000 246,42 9.856.836,00
2025-03-20 34.003 249,31 8.477.270,93
2025-03-21 33.728 249,17 8.403.884,34
Total 187.528 247,16 46.325.113,80

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 21.03.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.645.201 Stück.

 

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2105890  25.03.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkauf
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18.03.2025 / 12:09 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 36. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 18.03.2025

Im Zeitraum vom 10.03.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 wurden insgesamt 232.943 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-03-10 0 0,00 0,00
2025-03-11 50.000 239,89 11.994.645,00
2025-03-12 80.000 241,15 19.291.696,00
2025-03-13 90.000 237,90 21.410.559,00
2025-03-14 12.943 237,44 3.073.128,97
Total 232.943 239,09 55.770.028,97

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 14.03.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.457.673 Stück.

 

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2102370  18.03.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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14.01.2025 / 11:46 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 35. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 14.01.2025

Im Zeitraum vom 06.01.2025 bis einschließlich zum 10.01.2025 wurden insgesamt 36.484 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-01-06 32.972 235,74 7.772.908,30
2025-01-07 0 0,00 0,00
2025-01-08 3.512 243,45 854.984,46
2025-01-09 0 0,00 0,00
2025-01-10 0 0,00 0,00
Total 36.484 239,59 8.627.892,76

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 10.01.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.224.730 Stück.

 

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2067479  14.01.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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09.01.2025 / 11:40 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 34. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 09.01.2025

Im Zeitraum vom 02.01.2025 bis einschließlich zum 03.01.2025 wurden insgesamt 61.133 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2025-01-02 38.434 237,41 9.124.496,79
2025-01-03 22.699 234,84 5.330.569,60
Total 61.133 236,12 14.455.066,40

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 03.01.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.188.246 Stück.

 

SAP SE

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09.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2064671  09.01.2025 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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23.12.2024 / 09:58 CET/CEST
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Walldorf, den 23.12.2024

Im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich zum 20.12.2024 wurden insgesamt 111.133 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-12-16 0 0,00 0,00
2024-12-17 0 0,00 0,00
2024-12-18 0 0,00 0,00
2024-12-19 60.000 237,61 14.256.570,00
2024-12-20 51.133 234,60 11.995.617,72
Total 111.133 236,10 26.252.187,72

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 20.12.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.127.113 Stück.

 

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23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2056811  23.12.2024 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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10.12.2024 / 09:49 CET/CEST
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Walldorf, den 10.12.2024

Im Zeitraum vom 02.12.2024 bis einschließlich zum 06.12.2024 wurden insgesamt 15.882 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-12-02 15.882 224,59 3.566.979,67
2024-12-03 0 0,00 0,00
2024-12-04 0 0,00 0,00
2024-12-05 0 0,00 0,00
2024-12-06 0 0,00 0,00
Total 15.882 224,59 3.566.979,67

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 06.12.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.015.980 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



10.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2048019  10.12.2024 CET/CEST

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SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

SAP SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
SAP SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

05.12.2024 / 10:19 CET/CEST
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Hiermit gibt die SAP SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.02.2025
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2024/sap-2024-integrierter-bericht.pdf

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.02.2025
Ort: https://www.sap.com/docs/download/investors/2024/sap-2024-integrated-report.pdf


05.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2045075  05.12.2024 CET/CEST

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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkauf
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

03.12.2024 / 16:20 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm – 31. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 03.12.2024

Im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschließlich zum 29.11.2024 wurden insgesamt 294.034 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-11-25 104.229 224,80 23.430.606,24
2024-11-26 75.000 223,22 16.741.252,50
2024-11-27 42.075 220,24 9.266.555,93
2024-11-28 40.000 221,42 8.856.856,00
2024-11-29 32.730 221,49 7.249.312,06
Total 294.034 222,23 65.544.582,72

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 29.11.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.000.098 Stück.

 

SAP SE

Der Vorstand



03.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2043485  03.12.2024 CET/CEST

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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

25.11.2024 / 10:09 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 30. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 25.11.2024

Im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich zum 22.11.2024 wurden insgesamt 176.029 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-11-18 57.508 217,79 12.524.483,29
2024-11-19 36.807 217,96 8.022.600,95
2024-11-20 39.893 221,74 8.845.893,77
2024-11-21 36.621 222,12 8.134.197,93
2024-11-22 5.200 223,98 1.164.689,24
Total 176.029 220,72 38.691.865,18

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 22.11.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.706.064 Stück.

 

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25.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2037579  25.11.2024 CET/CEST

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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

18.11.2024 / 10:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Walldorf, den 18.11.2024

Im Zeitraum vom 11.11.2024 bis einschließlich zum 15.11.2024 wurden insgesamt 284.109 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-11-11 24.978 222,66 5.561.536,54
2024-11-12 45.000 221,31 9.958.747,50
2024-11-13 46.381 217,82 10.102.727,97
2024-11-14 75.000 219,62 16.471.680,00
2024-11-15 92.750 217,21 20.145.939,98
Total 284.109 219,72 62.240.631,99

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 15.11.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.530.035 Stück.

 

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Der Vorstand



18.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2032237  18.11.2024 CET/CEST

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SAP SE / Aktienrückkaufprogramm
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12.11.2024 / 09:45 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Information zum Aktienrückkaufprogramm – 28. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 12.11.2024

Im Zeitraum vom 04.11.2024 bis einschließlich zum 08.11.2024 wurden insgesamt 171.385 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-11-04 0 0,00 0,00
2024-11-05 49.991 214,96 10.745.905,39
2024-11-06 50.000 216,25 10.812.255,00
2024-11-07 0 0,00 0,00
2024-11-08 71.394 221,50 15.813.699,61
Total 171.385 217,57 37.371.859,99

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 08.11.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.245.926 Stück.

 

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2027923  12.11.2024 CET/CEST

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22.10.2024 / 10:56 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 27. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 22.10.2024

Im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich zum 18.10.2024 wurden insgesamt 16.795 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-10-14 16.795 209,75 3.522.714,30
2024-10-15 0 0,00 0,00
2024-10-16 0 0,00 0,00
2024-10-17 0 0,00 0,00
2024-10-18 0 0,00 0,00
Total 16.795 209,75 3.522.714,30

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 18.10.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.074.541 Stück.

 

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2013557  22.10.2024 CET/CEST

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15.10.2024 / 10:40 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm – 26. Zwischenmeldung

 

Walldorf, den 15.10.2024

Im Zeitraum vom 07.10.2024 bis einschließlich zum 11.10.2024 wurden insgesamt 346.992 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der SAP SE auf XETRA erworben.

 

Dabei wurden täglich jeweils insgesamt folgende Stückzahlen zu den folgenden Durchschnittskursen und in folgenden aggregierten Volumina zurückgekauft:

Datum Gesamtzahl der Aktien Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Aggregiertes Volumen (€)*
2024-10-07 99.993 200,34 20.032.577,62
2024-10-08 94.513 203,31 19.215.636,51
2024-10-09 17.630 205,19 3.617.482,07
2024-10-10 99.050 205,57 20.361.242,97
2024-10-11 35.806 206,26 7.385.356,30
Total 346.992 204,13 70.612.295,47

 

* Ohne Erwerbsnebenkosten.

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkäufe).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes bis einschließlich zum 11.10.2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.057.746 Stück.

 

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2008773  15.10.2024 CET/CEST

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