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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
02.10.2026Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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01.10.2026Medios AGMedios übernimmt Caelo und stärkt sein europäisches Compounding Essentials-Geschäft
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29.09.2026Medios AGMedios stellt Ambition 2031 vor: 3,1 Mrd. € Umsatz und eine Verdopplung des EBITDA adjusted
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14.09.2026Medios AGChristoph Prusseit wird sein Vorstandsmandat über die aktuelle Amtszeit hinaus nicht verlängern
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12.08.2026Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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12.08.2026Medios AGMedios setzt Wachstumskurs im 1. Halbjahr 2026 fort und richtet Fokus auf Profitabilität und Cash Conversion
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11.08.2026Medios AGMedios erwirbt 74 %-Mehrheit an Caelo und stärkt sein deutsch-europäisches Geschäft mit pharmazeutischen Wirk- und Hilfsstoffen
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11.08.2026Medios AGMedios AG – Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) und Eintritt in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe 
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04.08.2026Medios AGKatrin Neuffer übernimmt Leitung Investor & Public Relations der Medios AG
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28.07.2026Medios AGMedios AG: Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 reduziert – bei gleichzeitiger Anpassung der Umsatzprognose nach oben
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28.07.2026Medios AGMedios AG – Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2026
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03.07.2026Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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29.06.2026Medios AGMedios optimiert sein Herstellnetzwerk und schließt den Standort Aschaffenburg
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03.06.2026Medios AGMedios AG: Vertrag des Vorstandsmitglieds Constantijn van Rietschoten vorzeitig verlängert
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12.05.2026Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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12.05.2026Medios AGMedios erzielt im ersten Quartal 2026 weiteres Umsatzwachstum und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr
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29.04.2026Medios AGMedios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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27.03.2026Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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26.03.2026Medios AGMedios erzielt zweistelliges Umsatzwachstum und verbessert die Profitabilität
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26.03.2026Medios AGStefan Bauerreis wird neuer Finanzvorstand (CFO) der Medios AG
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06.03.2026Medios AGAuslaufen der Bestellung von Falk Neukirch als Finanzvorstand zum 30. April 2026
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19.01.2026Medios AGMedios AG steigt in den Markt für Medizinalcannabis ein
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04.12.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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04.12.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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04.12.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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04.12.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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12.11.2025Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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11.11.2025Medios AGMedios AG erzielt kräftiges Wachstum von Ergebnis und Ergebnismarge im Neunmonatszeitraum 2025
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04.11.2025Medios AGOriginal-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen
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03.11.2025Medios AGThomas Meier wird neuer Vorstandsvorsitzender der Medios AG
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24.10.2025Medios AGMedios AG: Umplatzierung der Aktien von Bencis
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13.08.2025Medios AGMedios beschleunigt Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und steigert Ergebnis deutlich
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11.07.2025Medios AGMedios schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot erfolgreich ab
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18.06.2025Medios AGMedios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50
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27.05.2025Medios AGHauptversammlung 2025 der Medios AG: Aktionäre stimmen sämtlichen Beschlussvorschlägen zu
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13.05.2025Medios AGMedios startet mit deutlicher Ergebnissteigerung erfolgreich ins Geschäftsjahr 2025
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12.05.2025Medios AGMedios stellt sich für die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung neu auf
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12.05.2025Medios AGÄnderungen im Vorstand der Medios AG; Matthias Gärtner scheidet aus
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14.04.2025Medios AGMedios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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25.03.2025Medios AGMedios erwartet nach Rekordjahr 2024 weiteres Wachstum bei Umsatz und Ergebnis
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04.03.2025Medios AGVorläufige Geschäftszahlen der Medios AG 2024: Deutlicher Ergebnis- und Margenanstieg – Positiver Ausblick für 2025
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27.02.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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27.02.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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27.02.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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27.02.2025Medios AGMedios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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12.12.2024Medios AGMedios AG: Konkretisierung der Jahresprognose
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12.11.2024Medios AGMedios AG verzeichnet Rekordquartal Q3 2024 bei deutlichem Ergebnis- und Margenanstieg
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Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

02.10.2026 / 11:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 02.10.2026
Kursziel: 23,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

Feedback Capital Markets Day: Weniger ist mehr

Wir hatten diese Woche die Gelegenheit, am Capital Markets Day der Medios AG in Breda teilzunehmen. Unter dem Motto ‚Next Level‘ präsentierten der gesamte Vorstand sowie weite Teile der zweiten Führungsebene den strategischen und quantitativen Ausblick bis 2031. Flankiert wurde die Veranstaltung durch einen Standortbesuch bei Ceban.

Wir fassen die vorgestellte Strategie für uns unter dem Leitmotiv ‚weniger ist mehr‘ zusammen und kommentieren im Folgenden die aus unserer Sicht wesentlichen Elemente entlang dieser Logik.
  • Weniger Segmente: Künftig berichtet Medios nur noch zwei operative Segmente – Specialty Pharma Supply (SPS) und Compounding. Das internationale Geschäft (IB) geht dabei vollständig im neuen Segment Compounding auf. Wir begrüßen diesen Schritt: Er bündelt operativ weitgehend deckungsgleiche Aktivitäten, dürfte Synergien zwischen den Bereichen leichter heben lassen und vereinfacht gleichzeitig die Reporting-Struktur für den Kapitalmarkt.
  • Weniger Dienstleistungen: Neben dieser eher formalen Verschlankung fokussiert sich die Gruppe künftig auch inhaltlich auf weniger Geschäftsfelder. So hat das Management die Aktivitäten im Bereich Advanced Therapies eingestellt, da diese nach eigener Aussage außerhalb der Kernwertschöpfung lagen und im Vergleich zu den übrigen Geschäftsbereichen zu kapitalintensiv waren.
  • Weniger Adjustments: Das Unternehmen wird künftig ebenfalls weniger Bereinigungen im EBITDA ausweisen und sich dabei ausschließlich auf Effekte aus M&A sowie Restrukturierung beschränken. Wir erwähnen diese auf den ersten Blick kosmetische Maßnahme, weil sie uns sinnbildlich für die transparentere interne wie externe Kommunikation erscheint, die mit der überarbeiteten Strategie einhergeht.
[Abbildung]
  • Mehr Umsatz: Für den Zeitraum bis 2031 hat das Unternehmen finanzielle Ziele kommuniziert, die ein organisches Wachstum von 5% p.a. in beiden Segmenten vorsehen, was im Segment SPS über unserer bisheringe Prognose liegt. Ergänzend sollen M&A-Aktivitäten im Segment Compounding rund 300 Mio. EUR zum Umsatz beisteuern, wofür dem Unternehmen nach der neuen internen Leverage-Obergrenze von 2,0x Net Debt/EBITDA bis zu 325 Mio. EUR bis 2031 zur Verfügung stehen soll. In Summe soll der Konzernumsatz bis 2031 somit auf 3,1 Mrd. EUR anwachsen.
  • Mehr EBITDA: Das ajd. EBITDA soll inklusive M&A bis 2031 mit 170 Mio. EUR deutlich überproportional zum Umsatz wachsen. Die adj. Marge im Compounding soll inklusive der Beiträge aus M&A von 13,7% in 2025 auf 14,2% bis 2031 ansteigen. Die EBITDA Marge im SPS segment soll hingegen bei ca. 3% verbleiben, was das Management im Rahmen der Q&A-Session explizit als marktüberdurchschnittliche Leistung herausstellte (Phoenix: 2,2%, Noweda: 1,3%). Ohne den Beitrag aus M&A dürfte das EBITDA auf Konzerneben nach unserer Berechnung bei rund 120 Mio. EUR liegen, was rund 15% über unser bisherigen Prognose liegt.
  • Mehr Synergien: Zur Erreichung dieser Ziele will Medios verstärkt aus den eigenen Stärken schöpfen. Im Segment Compounding stehen dabei die Netzwerkoptimierung (u. a. die Schließung Aschaffenburgs), eine höhere Auslastung von Personal, Anlagen und Reinräumen durch gestaffelte Schichten sowie die Bündelung überlappender API-Produktion an einzelnen Standorten im Fokus. Ab H1 2027 soll zudem teilautomatisiertes Compounding eingeführt werden, mit dem das Unternehmen bis zu 50% niedrigere Personalkosten je Präparat sowie eine höhere Produktkonsistenz anstrebt. Im Segment Specialty Pharma Supply liegt der Schwerpunkt stärker auf granularer Steuerung: Profitabilität soll künftig auf Kunden-, Produkt- und Transaktionsebene gesteuert und über klare Schwellenwerte für Kosten und Profitabilität diszipliniert.
  • Mehr Shareholder Return: Der CFO adressierte in seinem Vortrag offen die aus Kapitalmarktsicht unbefriedigende Performance der vergangenen Jahre. So wurde die Disziplinierte Kapitalallokation im Vortrag nochmal in den Vordergrung gestellt und ein Aktienrückkaufprogramm als eine aktuell vermutlich sinnvolle Möglichkeit für Shareholder returns diskutiert.
Das Thema Regulierung wurde in mehreren Vorträgen und Diskussionen im Rahmen des CMD angerissen und vom Management wiederholt als grundsätzlich positiv für Medios dargelegt, wenngleich sich Veränderungen häufig zunächst belastend und erst mittelfristig vorteilhaft auswirken. So sehen wir es auch beim jüngsten Schiedsspruch zur Hilfstaxe: Zwar steigen die Arbeitspreise für die Herstellung parenteraler Zubereitungen, gleichzeitig wurden jedoch die Abschläge auf einzelne Wirkstoffe zum Teil deutlich erhöht. Zudem wird ab dem 1. Januar 2027 bei austauschbaren Biosimilars nur noch der zweitgünstigste Anbieterpreis erstattet, was insbesondere die Onkologie betrifft. In Summe dürfte sich die Änderung u. E. zunächst negativ auswirken, weniger breit aufgestellte Wettbewerber und auf Zytostatika spezialisierte Apotheken jedoch deutlich härter treffen. Da die Wirtschaftlichkeit kleinerer Reinraumlabore weiter sinkt und Einkaufsvolumen überproportional an Bedeutung gewinnt, erwarten wir mittelfristig eine beschleunigte Marktkonsolidierung und weiter Marktansteilsgewinne für Medios.

Prognoseanpassung: Wir haben unsere Prognosen im Hinblick auf die neuen Mittelfristziele überarbeitet und insbesondere unsere Umatzerwartung für den Bereich SPS angehoben. Zudem haben wir unserer mittelfristigen Erebnisziele angehoben uns für das laufende und kommende Jahr jedoch etwas vorisichtiger positioner um den Auswirkungen aus dem Schiedsspruch zur Hilfstaxe rechnung zu tragen.

Fazit: Wir kehren mit einem grundsätzlich positiven Eindruck vom Capital Markets Day aus Breda zurück. Auch wenn uns die vorgestellte Strategie an einigen Stellen noch etwas undifferenziert erscheint, haben wir hierfür angesichts des langen Planungshorizonts sowie der neu zusammengesetzten Vorstandsmannschaft Verständnis. Zudem signalisierte das Management, dass weitere Maßnahmen, etwa im Working-Capital-Management, zu gegebener Zeit konkretisiert werden sollen. Der Vertrauensgewinn am Kapitalmarkt wird u. E. aber Zeit brauchen, und das Management wird sich, auch nach eigenem Anspruch, an seinen Aussagen messen lassen müssen. Kurzfristig dürfte der Schiedsspruch zur Hilfstaxe die Ergebnisentwicklung der kommenden Quartale belasten, mittelfristig aber Chancen für weitere Marktanteilsgewinne eröffnen. Wir erwarten daher eine eher graduelle Verbesserung über die kommenden Jahre. Vor diesem Hintergrund halten wir eine gewisse Zurückhaltung der Investoren für nachvollziehbar, einen Bewertungsabschlag von mehr als 50% auf Basis des EV/EBITDA 2027e gegenüber dem direkten Peer Fagron jedoch für deutlich überzogen. Daraus ergibt sich u. E. ein äußerst attraktives Chance-Risiko-Verhältnis. Wir bekräftigen daher unsere Kaufempfehlung mit einem in Summe unveränderten Kursziel von 23,00 EUR.



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Über Montega:
 
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2409588  02.10.2026 CET/CEST

Medios übernimmt Caelo und stärkt sein europäisches Compounding Essentials-Geschäft

Medios übernimmt Caelo und stärkt sein europäisches Compounding Essentials-Geschäft

Medios AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Medios übernimmt Caelo und stärkt sein europäisches Compounding Essentials-Geschäft

01.10.2026 / 07:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 
  • Mehrheitserwerb an Caelo nach kartellrechtlicher Freigabe vollzogen
  • Medios wird Marktführer bei pharmazeutischen Wirkstoffen (APIs) für Apotheken und Kliniken in Deutschland
  • Caelo als deutscher Ankerpunkt für einen europäischen Verbund mit Magis Pharma und Metapharmaceutical
  • Breiteres Rezeptursortiment und stärkere Versorgungssicherheit für Apotheken; Synergiepotenziale in Beschaffung, Qualitätskontrolle, Umverpackung und Vertrieb von APIs

Berlin, 1. Oktober 2026 – Die Medios AG („Medios“) (ISIN: DE000A1MMCC8) hat heute den Erwerb von 74% der Anteile an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) abgeschlossen, nachdem die erforderliche kartellrechtliche Freigabe erteilt worden war. Für den Erwerb der verbleibenden 26 % der Anteile wurden Optionen vereinbart. Unter der Medios Holding Compounding Essentials GmbH bündelt Medios künftig sein europäisches Compounding-Potenzial und sein API-Geschäft – gemeinsam mit Magis Pharma in Belgien und Metapharmaceutical in Spanien.

Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Mit der Übernahme von Caelo sichern wir uns die Marktführerposition im API-Geschäft für Apotheken und Kliniken in Deutschland. Zugleich öffnen wir das Tor für weiteres Wachstum in Europa. Gemeinsam wollen wir das Sortiment für die Apothekenrezeptur erweitern und die Versorgungssicherheit langfristig weiter stärken. Unser besonderer Dank gilt Ulrich von der Linde, der Caelo mit großem Engagement geprägt hat. Er hat eine starke Grundlage geschaffen, auf der wir gemeinsam mit dem Team aufbauen.“

Caelo mit Sitz in Hilden ist ein etablierter Anbieter pharmazeutischer Wirkstoffe (APIs), Hilfs- und Rohstoffe für Apotheken, Kliniken und industrielle Kunden und wird unter der bekannten Marke fortgeführt. Das Sortiment umfasst auch Chemikalien und Galenika, Salben- und Cremegrundlagen, Heilkräuter und Teemischungen sowie fette und ätherische Öle. Das Unternehmen beschäftigt rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den GMP-zertifizierten Standorten Hilden und Bonn und erwartet für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 40 Mio. €. Caelo wird weiterhin von Asiye Dogan geleitet; Ulrich von der Linde scheidet mit dem Closing aus der Geschäftsführung aus.

Für Apotheken schafft der Zusammenschluss konkreten Mehrwert: Caelo bleibt ihr vertrauter Partner für Wirk- und Hilfsstoffe sowie Rezepturgrundlagen und kann sein Sortiment im europäischen Verbund weiterentwickeln. Die Produktportfolios und Kompetenzen von Caelo, Magis Pharma und Metapharmaceutical ergänzen sich. Ihr gebündeltes pharmazeutisches Know-how und die internationale Vertriebsreichweite von Medios schaffen die Grundlage, zusätzliche Produkte für die Apothekenrezeptur anzubieten. Zugleich soll die Zusammenarbeit mit Apotheken, die Produktverfügbarkeit und damit die Versorgungssicherheit langfristig weiter gestärkt werden.

Das Compounding Essentials-Geschäft ist für Medios besonders attraktiv, weil es grenzüberschreitendes Wachstum in Europa ermöglicht: Gemeinsame europäische GMP-Standards bilden hierfür die Grundlage, unter Beachtung der jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen. Damit kann Medios zusätzliche Produktgruppen und weitere europäische Märkte erschließen.

Synergiepotenziale liegen in der gemeinsamen Beschaffung, Qualitätskontrolle und  Umverpackung von APIs. Durch Cross-Selling können Caelo, Magis Pharma und Metapharmaceutical ihre Produkte zusätzlichen Kunden anbieten. Damit sollen alle drei Gesellschaften ihre Effizienz weiter steigern und zusätzliche Absatzmöglichkeiten erschließen.

Asiye Dogan, Geschäftsführerin von Caelo: „Die Zugehörigkeit zu Medios eröffnet Caelo eine starke europäische Perspektive und schafft neue Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum und eine erfolgreiche Weiterentwicklung. Gemeinsam werden wir unser Angebot ausbauen, zusätzliche Märkte erschließen und zugleich die Stärken bewahren, die Caelo seit vielen Jahren auszeichnen: pharmazeutische Qualität, Verlässlichkeit und die Nähe zu unseren Kunden. Ich freue mich sehr darauf, Caelo gemeinsam mit unserem engagierten Team in diese Zukunft zu führen und unsere Standorte Hilden und Bonn weiter zu stärken.“

Über die Medios AG

Medios ist eine europäische Pharma-Services-Gruppe mit den beiden operativen Segmenten Specialty Pharma Supply und Compounding und ist in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien tätig. In enger Zusammenarbeit mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen verbindet Medios pharmazeutisches Fachwissen, Herstellungskompetenzen und intelligente Dienstleistungen, um einen zuverlässigen und effizienten Zugang zu innovativen und individualisierten Therapien zu ermöglichen. Medios trägt dazu bei, den zuverlässigen Zugang zu den benötigten Therapien für Patienten mit komplexen und chronischen Erkrankungen sicherzustellen, darunter Krebs, Autoimmunerkrankungen sowie neurologische und Stoffwechselerkrankungen.

Die Aktien der Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) werden im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt und sind im SDAX enthalten.

www.medios.group

Kontakt

Katrin Neuffer

Director Investor Relations & Communications

Medios AG

Heidestraße 9 | 10557 Berlin

T +49 30 232 566 800

ir@medios.group

www.medios.group



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
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2408342  01.10.2026 CET/CEST

Medios stellt Ambition 2031 vor: 3,1 Mrd. € Umsatz und eine Verdopplung des EBITDA adjusted

Medios stellt Ambition 2031 vor: 3,1 Mrd. € Umsatz und eine Verdopplung des EBITDA adjusted

Medios AG / Schlagwort(e): Kapitalmarkttag
Medios stellt Ambition 2031 vor: 3,1 Mrd. € Umsatz und eine Verdopplung des EBITDA adjusted

29.09.2026 / 07:31 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Medios stellt Ambition 2031 vor: 3,1 Mrd. € Umsatz und eine Verdopplung des EBITDA adjusted

  • Strategie „Medios Next Level“: Neupositionierung von Specialty Pharma zu Pharma Services
  • Fokus auf das Kerngeschäftsmodell mit zwei operativen Segmenten: Specialty Pharma Supply und Compounding
  • Profitables Wachstum in beiden Segmenten: durchschnittliches jährliches organisches Umsatzwachstum von rund 5 % bis 2031, unterstützt durch Operational Excellence
  • Disziplinierte Kapitalallokation: eine konservative, intern gesetzte und nicht zu überschreitende Obergrenze für das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA von 2,0x bietet hohe Flexibilität für selektive M&A im Compounding sowie mögliche Dividenden oder Aktienrückkäufe für unsere Aktionäre
  • Ambition 2031: rund 3,1 Mrd. € Umsatz (+50 % gegenüber 2025) bei einer Verdopplung des EBITDA adjusted auf rund 170 Mio. €

Berlin, 29. September 2026 – Die Medios-Gruppe („Medios“, ISIN: DE000A1MMCC8) stellt heute auf ihrem Capital Markets Day in Breda, Niederlande, ihre Strategie „Medios Next Level“ und ihre Ambition 2031 vor. Die Strategie positioniert Medios neu: von einem Specialty-Pharma-Unternehmen zu einer fokussierten Pharma-Services-Gruppe mit zwei operativen Segmenten: Specialty Pharma Supply und Compounding. Sie basiert auf vier Säulen – Operational Excellence, organischem Wachstum, internationaler Expansion im Compounding sowie selektiven, wertsteigernden M&A. Ziele sind profitables Wachstum, eine starke Cash-Generierung und ein qualitativ höherwertiger Ergebnismix. Bis 2031 strebt Medios einen Konzernumsatz von etwa 3,1 Mrd. € an; zugleich soll sich das EBITDA adjusted auf rund 170 Mio. € verdoppeln.

Thomas Meier, CEO der Medios AG: „Mit unserer Strategie „Medios Next Level“ nutzen wir unsere starke Marktposition für qualitativ höherwertiges Wachstum. Wir konzentrieren uns auf unser Kerngeschäft und geben jedem Geschäftsbereich einen klaren Auftrag. Specialty Pharma Supply sorgt für Widerstandsfähigkeit, stabile Margenprofile sowie Liquiditätszuflüsse; gezielte Investitionen in Compounding stärken unser margenstärkeres Kerngeschäft. Dies ist eine Strategie der Weiterentwicklung – aufgebaut auf unseren bisherigen Wachstumserfolgen und mit Disziplin umgesetzt.“

Die Strategie „Medios Next Level“ baut auf einem Jahrzehnt des Erfolgs auf. In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Unternehmen zu einer europäischen Gruppe mit mehr als 2 Mrd. € Umsatz und einem breiten Dienstleistungsportfolio entwickelt.

Wachsende Märkte für Specialty Pharma und Compounding eröffnen Chancen für beide Segmente. Eine alternde Bevölkerung und die zunehmende Verbreitung chronischer Erkrankungen, einschließlich Krebs, erhöhen die Nachfrage nach spezialisierten und individualisierten Therapien. Gemeinsam mit seinen Partnern aus Apotheken und dem Gesundheitswesen verfolgt Medios das Ziel, jedem Patienten Zugang zur bestmöglichen Therapie zu ermöglichen, und bringt neue Produkte auf den Markt.

„In den kommenden Jahren werden wir Medios von einem Specialty-Pharma-Netzwerk mit Logistik- und Herstellungskompetenzen zu einer technologiegetriebenen und vertikal integrierten Pharma-Services-Gruppe mit zunehmend industrialisierten Herstellungsprozessen weiterentwickeln, die europaweit Specialty Pharma Supply und Compounding umfasst“, beschreibt Thomas Meier die Zukunftsvision des Unternehmens.

Zwei operative Segmente mit klaren Aufgaben

Die beiden neuen operativen Segmente Specialty Pharma Supply und Compounding werden die bisherige Struktur aus drei Segmenten (Patient-Specific Therapies, Pharmaceutical Supply und International Business) ersetzen. International Business wird in die neue Konzernstruktur integriert, während Compounding produkt- und länderübergreifend unter einer einheitlichen Führung gebündelt wird – mit klarer Verantwortung für Investitionen, Wachstum und Leistung.

Compounding stellt individualisierte Arzneimittel sowie Alternativen bereit, wenn handelsübliche Produkte von Lieferengpässen betroffen sind oder nicht mehr angeboten werden. Die eigenen Produktionsstätten von Medios nach den Standards der Good Manufacturing Practice (GMP) und das flexible lokale Herstellungsnetzwerk unterstützen eine zuverlässige Versorgung in der Nähe der langjährigen Partner. Diese Beziehungen bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau des Netzwerks.

Medios strebt in beiden operativen Segmenten profitables Wachstum an und priorisiert dabei Wachstumsinvestitionen in den Bereich Compounding als zentralen Treiber der künftigen Ergebnisentwicklung. Das Unternehmen wird seine Beziehungen zu Krankenhäusern und Kliniken stärken, die Entwicklung neuer Produkte beschleunigen und Compounding Essentials (Wirkstoffe (APIs), Materialien, Ausrüstung und Dokumentation für die Herstellung in Apotheken) ausbauen, mit dem Ziel, eine europäische Plattform aufzubauen. Specialty Pharma Supply bleibt ein leistungsstarker Cashflow-Treiber mit drei Prioritäten: die Marge optimieren, die Liquidität steuern und selektiv wachsen.

Operatives Geschäft stärken und Transformation vorantreiben

Das Operational-Excellence-Programm ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie von Medios. Es wird das wachsende Herstellungsnetzwerk des Unternehmens für Pharma Services länder- und standortübergreifend weiter stärken und optimieren. Mit dem Fokus auf bedarfsgerechte Dimensionierung, Geschwindigkeit und klare Kommunikation wird das Programm Medios in die Lage versetzen, seinen Kunden weiterhin hohe Zuverlässigkeit, Effizienz und Reaktionsfähigkeit zu bieten. Für Apotheken, Krankenhäuser und Kliniken entstehen dadurch spürbare Vorteile: ein schnellerer, verlässlicherer und kosteneffizienterer Zugang zu hochwertigen Pharma Services.

Die Transformation hin zu Medios Next Level ist bereits im Gange, wie mehrere wichtige Schritte zeigen: Medios hat seine Aktivitäten im Bereich Advanced Therapies eingestellt und mit der Optimierung seines Produktionsnetzwerks begonnen.

Ein weiterer Meilenstein ist die Vereinbarung zur Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an Caesar & Loretz (Caelo), einem führenden Anbieter von pharmazeutischen Wirkstoffen (APIs), Hilfsstoffen und Rohstoffen für Apotheken, Krankenhäuser und Industriekunden. Caelo beschäftigt etwa 240 Mitarbeiter an seinen GMP-zertifizierten Standorten in Hilden und Bonn. Die kartellrechtlichen Freigaben für die Transaktion liegen vor; der Vollzug wird in Kürze erwartet.

Nach Abschluss der Transaktion wird Medios zum klaren Marktführer in Deutschland bei Wirkstoffen und Hilfsstoffen für Compounding und ergänzt damit seine Gesellschaften „Magis“ in Belgien und „Meta“ in Spanien. Die Übernahme wird die vertikale Integration von Medios von pharmazeutischen Rohstoffen bis zu fertigen Zubereitungen stärken, Synergien im Einkauf und beim Cross-Selling schaffen und eine Plattform bieten, um dieses Geschäft europaweit auszubauen.

Ambition 2031 – deutliches Wachstum und ein qualitativ höherwertiger Ergebnismix

Der Konzernumsatz von Medios soll von 2,1 Mrd. € im Jahr 2025 auf rund 3,1 Mrd. € bis 2031 steigen. Davon sollen etwa 700 Mio. € aus organischem Wachstum (durchschnittliche jährliche organische Wachstumsrate des Konzerns von rund 5,0 %) und etwa 300 Mio. € aus margen- und wertsteigernden M&A im Segment Compounding stammen. Da das margenstärkere Compounding-Geschäft überproportional zum Ergebnis beiträgt, soll sich das EBITDA adjusted auf etwa 170 Mio. € verdoppeln und damit erheblich schneller wachsen als der Umsatz. Die angestrebte EBITDA-adjusted-Marge des Konzerns von rund 5,5 % ergibt sich aus der Kombination des margenschwächeren, Cashflow generierenden Geschäfts Specialty Pharma Supply (Marge von rund 3 %) und des strukturell margenstarken Compounding-Geschäfts (Marge von mehr als 14 %).

Stefan Bauerreis, CFO der Medios AG: „Wir handeln aus einer Position der Stärke heraus. Unsere solide Bilanz bietet uns dank eines niedrigen Nettoverschuldungsgrads hohe finanzielle Flexibilität. Im Einklang mit unseren klaren Prioritäten bei der Kapitalallokation entwickelt sich Compounding zum Wert- und Margentreiber des Konzerns und wird mit seinem Wachstum überproportional zum Ergebnis beitragen. Dadurch erreicht Medios einen qualitativ höherwertigen Ergebnismix. Mehr Transparenz – vor allem der Übergang von EBITDA pre zu einem klar definierten EBITDA adjusted – wird diese Fortschritte messbar und leichter nachvollziehbar machen.“

Für mehr Ergebnistransparenz wechselt Medios von „EBITDA pre“ zu einem neu definierten „EBITDA adjusted“. Künftig werden Bereinigungen auf zwei klar definierte Kategorien begrenzt: M&A-Aufwendungen und Restrukturierungskosten. Medios wird die Bereinigungen ausdrücklich offenlegen und eine vollständige Überleitungsrechnung bereitstellen. Nach der neuen Definition betrug das EBITDA adjusted im Jahr 2025 87 Mio. € (4,2 % Marge). Damit besteht eine klare Ausgangsbasis für das Ziel von etwa 170 Mio. € im Jahr 2031.

Disziplinierte Kapitalallokation

Medios steuert seine Bilanz so, dass sie Wachstum ermöglicht. Ein diszipliniertes Working-Capital-Management und jährliche Investitionsausgaben des Konzerns von etwa 10–15 Mio. € sollen nachhaltige Cash-Generierung unterstützen und finanzielle Flexibilität erhalten. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA lag im ersten Halbjahr 2026 bei 1,32x gegenüber einer internen Obergrenze von 2,0x; die Kreditvereinbarungen mit den Banken lassen einen Verschuldungsgrad von 3,0x zu. Der Free Cashflow wird vorrangig für profitables organisches Wachstum sowie margen- und wertsteigernde Ergänzungsakquisitionen im neuen Segment Compounding eingesetzt. Der kumulierte finanzielle Spielraum für M&A beläuft sich bis 2031 auf etwa 325 Mio. €, wobei die intern gesetzte Obergrenze für den Verschuldungsgrad eingehalten wird. Darüber hinaus bekennt sich Medios dazu, künftig Kapital an die Aktionäre zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenbewertung der Medios-Gruppe bleiben Aktienrückkäufe dabei eine bevorzugte Option, mit klarem Fokus auf eine attraktive Kapitalrendite.

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Über die Medios AG

Medios ist eine europäische Pharma-Services-Gruppe mit den beiden operativen Segmenten Specialty Pharma Supply und Compounding und ist in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien tätig. In enger Zusammenarbeit mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen verbindet Medios pharmazeutisches Fachwissen, Herstellungskompetenzen und intelligente Dienstleistungen, um einen zuverlässigen und effizienten Zugang zu innovativen und individualisierten Therapien zu ermöglichen. Medios trägt dazu bei, den zuverlässigen Zugang zu den benötigten Therapien für Patienten mit komplexen und chronischen Erkrankungen sicherzustellen, darunter Krebs, Autoimmunerkrankungen sowie neurologische und Stoffwechselerkrankungen.

Die Aktien der Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) werden im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt und sind im SDAX enthalten.

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Katrin Neuffer

Director Investor Relations & Communications

Medios AG

Heidestraße 9 | 10557 Berlin

T +49 30 232 566 800

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Der Capital Markets Day wird in der Zeit 09:00 – 12:00 Uhr live übertragen und kann online über die Investor Relations Website von Medios verfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung wird im Anschluss auf der Investor-Relations-Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt (www.investors.medios.group).



29.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2406572  29.09.2026 CET/CEST

Christoph Prusseit wird sein Vorstandsmandat über die aktuelle Amtszeit hinaus nicht verlängern

Christoph Prusseit wird sein Vorstandsmandat über die aktuelle Amtszeit hinaus nicht verlängern

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Christoph Prusseit wird sein Vorstandsmandat über die aktuelle Amtszeit hinaus nicht verlängern

14.09.2026 / 18:00 CET/CEST
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Berlin, 14. September 2026 – Das Vorstandsmitglied der Medios AG, Christoph Prusseit, Chief Business Officer Germany, hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er für eine Verlängerung seines am 31. Juli 2027 auslaufenden Vertrages aus persönlichen Gründen nicht zur Verfügung steht.

„Der Aufsichtsrat der Medios AG bedauert die Entscheidung von Herrn Prusseit und dankt ihm ausdrücklich für sein hohes persönliches Engagement. Christoph Prusseit hat in seiner überaus erfolgreichen Vorstandstätigkeit maßgeblich zur Stärkung der Patientenindividuellen Therapien und Arzneimittelversorgung in Deutschland beigetragen. Er hat wichtige Impulse für die moderne patientenindividuelle Herstellung gesetzt, mit digitalen Innovationen einen spürbaren Mehrwert für unsere Kunden geschaffen und die Entwicklung der Medios AG maßgeblich geprägt. Wir wünschen Herrn Prusseit für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Yann Samson. Bis zum Jahresende wird er seine Verantwortung für das Deutschlandgeschäft unverändert wahrnehmen und einen geordneten Übergang sicherstellen. Im Anschluss daran, wird er dem Unternehmen in beratender Funktion zur Verfügung stehen.

„Nach acht erfolgreichen Jahren der Vorstandstätigkeit, in denen die Medios AG zu einem führenden deutschen Specialty Pharmakonzern mit europäischer Ausrichtung gewachsen ist, ist für mich nun die Zeit gekommen, mich neuen Aufgaben zuzuwenden“, begründet Christoph Prusseit sein Ausscheiden. „Ich bin sehr dankbar, dass ich gemeinsam mit vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen dazu beitragen durfte, Medios in diesen Jahren zu einem etablierten Unternehmen im Bereich Specialty Pharma in Deutschland und Europa zu entwickeln. Mein besonderer Dank gilt allen, die diesen Weg mit hohem Einsatz und Identifikation mit unserem Unternehmen begleitet haben. Das gemeinsame Engagement für die bestmögliche Patientenversorgung hat meine Zeit bei Medios maßgeblich geprägt und für mich besonders wertvoll gemacht. Ich bin überzeugt, dass die nun eingeleitete Transformation ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Zukunft von Medios ist, und ich wünsche dem Unternehmen für diese nächste Etappe viel Erfolg.“

 

Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien der Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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2398942  14.09.2026 CET/CEST

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

12.08.2026 / 15:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 12.08.2026
Kursziel: 23,00 EUR (zuvor: 24,00 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

Q2: Solides Umsatzwachstum bei Margendruck im PS-Segment – Caelo-Akquisition strategisch und synergetisch attraktiv

Die Medios AG hat heute die Zahlen für Q2/26 bekannt gegeben, nachdem bereits vergangene Woche im Rahmen der Prognoseanpassung vorläufige berichtet wurden.

[Tabelle]

Medios hat im zweiten Quartal 2026 einen Umsatz von 547,3 Mio. EUR erzielt (+7,9% yoy) und damit sowohl unsere Schätzung als auch den Konsens übertroffen. Das EBITDA adj. lag bei 22,7 Mio. EUR, was einer Marge von 4,2% entspricht (Q2/25: 4,6%). Ursächlich für den Margenrückgang war vor allem das Segment PS, dessen Marge durch anhaltenden Preisdruck auf 2,6% sank (Q2/25: 3,5%). Demgegenüber verbesserten sich die Margen in IB (17,5% nach 14,7% in Q1) und PST (10,2% nach 8,9% in Q1) spürbar – ein ermutigendes Signal für die margenstarken Wachstumssegmente. Der operative Cashflow lag unter Vorjahresniveau, was jedoch primär auf Einmaleffekte bei Steuerzahlungen und im Working Capital zurückzuführen sein dürfte.

Mit der Akquisition von Caelo gelingt Medios ein strategisch sinnvoller Schritt in den Verkauf von Wirkstoffen (APIs) an deutsche Apotheken und schafft zusammen mit den bestehenden API-Aktivitäten in Belgien (Magis Pharma) und Spanien (Metapharmaceutical) eine europäische Plattform für Compounding Essentials. Caelo bringt rund 40 Mio. EUR Umsatz sowie ein EBITDA von rund 1,6 Mio. EUR mit. Für die erworbenen 74% der Anteile zahlt Medios rund 9,4 Mio. EUR, was einem EBITDA-Multiple von 5,4x (2024/25) bzw. 7,2x (2025/26e) entspricht. Der Kaufpreis erscheint uns dennoch attraktiv, da die Multiples auf HGB-Basis beruhen und das EBITDA nach Managementangaben auf IFRS-Basis rund 1 Mio. EUR höher liegen dürfte. Auch strategisch überzeugt die Transaktion: Neben einem breiteren Lieferantennetzwerk sollen ungenutzte Produktionskapazitäten in Bonn und Hilden die europäische APIExpansion unterstützen. Bis 2028/29e erwartet das Management kumulierte Synergien von rund 3,4 Mio. EUR, primär aus zentralisiertem Einkauf, gebündelter Produktion und gemeinsamer Vertriebs-/Marketingstrategie.

Prognoseanpassung: Wir haben unsere Schätzungen an die angepasste Guidance (Umsatz 2,1-2,16 Mrd. von 2,0-2,12 Mrd. und EBITDA adj 88-92 Mio. EUR von 94-102 Mio. EU) sowie die schwächere PS-Marge angepasst. Dies impliziert für H2 keine wesentliche Verbesserung und erscheint uns vor dem Hintergrund der eingeleiteten Effizienzprogramme (u.a. Avanti Medios!) als nicht besonders ambitioniert.

Fazit: Die Guidance-Anpassung ist unerfreulich, doch der positive Margentrend in den strategisch wichtigen Segmenten IB und PST in Q2 stimmt zuversichtlich. Die CaeloAkquisition fügt sich u.E. gut in diese Entwicklung ein. Die Bewertung im Vergleich zur Peergroup (siehe S. 6) sowie ein KGV von rund 6,5x auf Basis des bereinigten EPS 2026e erscheinen hochgradig attraktiv. Der Capital Markets Day Ende September könnte der Aktie zusätzliche positive Impulse verleihen. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung mit leicht reduziertem Kursziel.



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Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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2381644  12.08.2026 CET/CEST

Medios setzt Wachstumskurs im 1. Halbjahr 2026 fort und richtet Fokus auf Profitabilität und Cash Conversion

Medios setzt Wachstumskurs im 1. Halbjahr 2026 fort und richtet Fokus auf Profitabilität und Cash Conversion

Medios AG / Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Halbjahresergebnis
Medios setzt Wachstumskurs im 1. Halbjahr 2026 fort und richtet Fokus auf Profitabilität und Cash Conversion

12.08.2026 / 07:57 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios setzt Wachstumskurs im 1. Halbjahr 2026 fort und richtet Fokus auf Profitabilität und Cash Conversion

  • Strategischer Meilenstein im Compounding durch geplante Akquisition von Caelo
  • Konzernumsatz steigt um 8,4 % auf 1.074,9 Mio. €
  • EBITDA pre¹ mit 44,0 Mio. € um 5,1 % unter dem Vorjahreswert; EBITDA-pre-Marge bei 4,1 %
  • Operativer Cashflow im Wesentlichen aufgrund höherer Steuerzahlungen und niedrigerem Konzernergebnis unter Vorjahr
  • Erste Fortschritte aus dem Kostenoptimierungsprojekt Avanti-Medios! im zweiten Quartal sichtbar

Berlin, 12. August 2026 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa hat am 11. August 2026 einen Vertrag über den Erwerb von 74 % der Anteile an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung marktüblicher Vollzugsbedingungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Vereinbarter Erwerb von Caelo erweitert europäische Plattform

Caelo mit Sitz in Hilden ist ein führender deutscher Anbieter pharmazeutischer Wirkstoffe, Hilfs- und Rohstoffe für Apotheken, Kliniken und industrielle Kunden. Das Unternehmen beschäftigt rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den GMP-zertifizierten Standorten Hilden und Bonn und erwartet für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 40 Mio. €.

Der Erwerb erfolgt über die neu gegründete Medios Holding Compounding Essentials GmbH. Caelo soll nach Vollzug zum deutschen Ankerpunkt der europäischen Wirkstoffe und Compounding-Essentials Plattform von Medios werden, zu der auch die Aktivitäten in Belgien und Spanien gehören. Die Transaktion beschleunigt den Eintritt von Medios in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirkstoffe und eröffnet Potenziale insbesondere in Beschaffung, Produktion, Kapazitätsauslastung und Vertrieb.

Caelo wird nach Vollzug der Transaktion in den Medios-Konzernabschluss einbezogen. Auf die aktualisierte Prognose für das Geschäftsjahr 2026 werden keine Auswirkungen erwartet. Weitere Einzelheiten enthält die am 11. August 2026 veröffentlichte Transaktionsmitteilung.

Preisentwicklung belastet Ergebnis, Umsatz steigt

Die Medios-Gruppe hat ihren Wachstumskurs im ersten Halbjahr 2026 fortgesetzt. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 8,4 % auf 1.074,9 Mio. € (H1 2025: 991,7 Mio. €) und überschritten damit erstmals in einem Halbjahr die Marke von einer Milliarde Euro. Alle operativen Segmente trugen zum organischen Umsatzwachstum bei.

Trotz der positiven Umsatzentwicklung ging das EBITDA pre¹ des Konzerns im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,1 % auf 44,0 Mio. € (H1 2025: 46,3 Mio. €) leicht zurück; die EBITDA-pre-Marge lag bei 4,1 % (H1 2025: 4,7 %). Wesentliche Einflussfaktoren waren die geringere Rohertragsmarge insbesondere im Segment Arzneimittelversorgung sowie der Anstieg der operativen Aufwendungen, die den positiven Effekt aus dem Umsatzwachstum mehr als kompensierten. Zudem war das erste Quartal im Vorjahr von einem einmaligen Sonderertrag aus dem Verkauf einer Apotheke in den Niederlanden geprägt. Medios setzt Maßnahmen zur Verbesserung seiner operativen Effizienz, Profitabilität sowie Cash Conversion konsequent fort.

Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Das anhaltende Wachstum in allen Geschäftsfeldern bestätigt uns in unserer generellen Aufstellung und Marktposition. Wir arbeiten jetzt konsequent daran, dieses Wachstum in eine bessere Profitabilität zu überführen.“

Umsatzwachstum in allen operativen Segmenten

Im Segment Arzneimittelversorgung stieg der Umsatz im ersten Halbjahr 2026 um 8,5 % auf 868,4 Mio. € (H1 2025: 800,1 Mio. €). Das EBITDA pre¹ ging um 10,4 % auf 23,6 Mio. € zurück (H1 2025: 26,4 Mio. €); die EBITDA-pre-Marge verringerte sich von 3,3 % auf 2,7 %, was im Wesentlichen am anhaltenden Preisdruck bei einzelnen margenstarken Präparaten lag.

Der im ersten Quartal erfolgte Markteintritt in den Bereich Medizinalcannabis entwickelte sich im weiteren Verlauf des Halbjahres positiv. Die nach dem Bilanzstichtag in Kraft getretene Neuregelung der GKV-Erstattung verändert jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieses Geschäfts. Die daraus erwarteten Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis im zweiten Halbjahr sind in der aktualisierten Prognose berücksichtigt.

Im Segment Patientenindividuelle Therapien erhöhte sich der Umsatz um 8,5 % auf 119,6 Mio. € (H1 2025: 110,2 Mio. €). Das EBITDA pre¹ belief sich auf 11,5 Mio. € (H1 2025: 12,1 Mio. €); die Marge lag bei 9,6 % (H1 2025: 10,9 %). Im zweiten Quartal verbesserte sich die EBITDA-pre-Marge gegenüber dem ersten Quartal auf 10,2 % (Q1 2026: 8,9 %; Q2 2025: 10,5 %). Höhere Produktionsvolumina und erste Effekte der Maßnahmen zur operativen Verbesserung unterstützten diese Entwicklung.

Im Segment International Business stieg der Umsatz um 6,9 % auf 86,7 Mio. € (H1 2025: 81,1 Mio. €). Das EBITDA pre¹ erhöhte sich leicht um 1,0 % auf 14,0 Mio. € (H1 2025: 13,8 Mio. €). Die EBITDA-pre-Marge lag mit 16,1 % unter Vorjahr (H1 2025: 17,0 %). Im zweiten Quartal verbesserte sich die Marge auf 17,5 % (Q2 2025: 15,7 %). In einzelnen Geschäftsfeldern entwickelte sich die Profitabilität in den vergangenen Monaten jedoch weniger stark als erwartet; entsprechende Auswirkungen auf das zweite Halbjahr wurden bei der Aktualisierung der Jahresprognose berücksichtigt.

Avanti-Medios! Erste operative Fortschritte im zweiten Quartal

Mit dem Programm Avanti-Medios! bündelt Medios Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Effizienz und der Kostenstruktur. Dazu gehört unter anderem die Optimierung des Produktionsnetzwerks mit der Einstellung der Produktion am Standort Aschaffenburg. Die Versorgung der dort betreuten Kunden erfolgt aus anderen Medios-Standorten.

Die sequenzielle Margenverbesserung im Segment Patientenindividuelle Therapien im zweiten Quartal ist ein erster operativer Fortschritt. Weitere Effekte aus der Netzwerkoptimierung sowie aus Kosten- und Prozessverbesserungen werden im weiteren Jahresverlauf erwartet.

Ergebnis- und Cashflow-Entwicklung unter Vorjahr

Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern verringerte sich auf 8,5 Mio. € (H1 2025: 12,7 Mio. €). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,35 € (H1 2025: 0,50 €); das bereinigte Ergebnis je Aktie lag bei 0,87 € (H1 2025: 0,96 €). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ging auf 11,2 Mio. € zurück (H1 2025: 23,4 Mio. €). Wesentliche Einflussfaktoren waren neben dem niedrigeren Konzernergebnis insbesondere höhere Steuerzahlungen. Trotz des starken Umsatzanstiegs gegenüber dem Vorjahreshalbjahr lag die Veränderung des Working Capital unter der des Vorjahres. Der Free Cashflow vor Akquisitionen belief sich auf 3,1 Mio. € (H1 2025: 20,5 Mio. €).

Die Bilanz- und Liquiditätsposition von Medios bleibt solide. Zum 30. Juni 2026 lag die Eigenkapitalquote bei 57,0 %. Die liquiden Mittel beliefen sich auf 83,2 Mio. €, der Verschuldungsgrad – gemessen als Net Debt Leverage – beträgt 1,4.

Stefan Bauerreis, Finanzvorstand der Medios AG: „Das breite Umsatzwachstum zeigt die anhaltende Nachfrage in unseren operativen Segmenten. Die Entwicklung von Marge und Cashflow entspricht jedoch nicht unseren Anforderungen. Wir konzentrieren uns deshalb neben dem operativen Wachstum unserer Segmente insbesondere auf Kostendisziplin, die konsequente Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen sowie weiterhin auf das Working Capital Management.”

Prognose für 2026

Medios hat die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 am 28. Juli 2026 angepasst. Das Unternehmen erwartet nun einen höheren Konzernumsatz zwischen 2,10 und 2,16 Mrd. €. Zuvor hatte die Prognose bei 2,00 bis 2,12 Mrd. € gelegen. Die Prognose für das EBITDA pre¹ wurde von bisher 94 bis 102 Mio. € auf 88 bis 92 Mio. € angepasst.

Wichtige Kennzahlen (IFRS)            
in Mio. €   H1 2026   H1 2025   ∆ in %
Konzernumsatz   1.074,9   991,7   8,4
  Arzneimittelversorgung   868,4   800,1   8,5
  Patientenindividuelle Therapien   119,6   110,2   8,5
  International Business   86,7   81,1   6,9
  Services   0,2   0,2   0,0
EBITDA pre1   44,0   46,3   -5,1
  Arzneimittelversorgung   23,6   26,4   -10,4
  Patientenindividuelle Therapien   11,5   12,1   -5,0
  International Business   14,0   13,8   1,0
  Services   -5,1   -5,9   -14,1
Konzernergebnis nach Ertragsteuern   8,5   12,7   -32,9
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   11,2   23,4   -52,1
Ergebnis je Aktie (in €)   0,35   0,50   -30,0
Ergebnis je Aktie bereinigt (in €)   0,87   0,96   -9,4

 

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht 2026 steht auf der Investor-Relations-Website unter investors.medios.group zur Verfügung.

 

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026

14. und 15. September Morgan Stanley Healthcare Conference – New York City
21. bis 23. September Berenberg and Goldman Sachs 15th German Corporate Conference – München
28./29. September Medios Capital Markets Day
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

 

¹Das EBITDA ist definiert als das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen. Das EBITDA pre ist bereinigt um Sonderaufwendungen für Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten, Aufwendungen für die ERP-Systemeinführung, Restrukturierungskosten sowie einmalige Aufwendungen aufgrund von Veränderungen im Vorstand.


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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien der Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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WKN: A1MMCC
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EQS News ID: 2380864

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2380864  12.08.2026 CET/CEST

Medios erwirbt 74 %-Mehrheit an Caelo und stärkt sein deutsch-europäisches Geschäft mit pharmazeutischen Wirk- und Hilfsstoffen

Medios erwirbt 74 %-Mehrheit an Caelo und stärkt sein deutsch-europäisches Geschäft mit pharmazeutischen Wirk- und Hilfsstoffen

Medios AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Medios erwirbt 74 %-Mehrheit an Caelo und stärkt sein deutsch-europäisches Geschäft mit pharmazeutischen Wirk- und Hilfsstoffen

11.08.2026 / 15:57 CET/CEST
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Medios erwirbt 74 %-Mehrheit an Caelo und stärkt sein deutsch-europäisches Geschäft mit pharmazeutischen Wirk- und Hilfsstoffen

  • Bündelung komplementärer Stärken
  • Breiteres Angebot für Apotheken aus einer Hand 
  • Gemeinsame Basis für verlässliche Versorgung und Wachstum in Deutschland und Europa

Berlin, 11. August 2026 – Die Medios AG („Medios“) (ISIN: DE000A1MMCC8) hat heute einen Vertrag über den Erwerb von 74 % der Anteile an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) unterzeichnet, dessen Vollzug unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe steht. Caelo mit Sitz in Hilden ist ein führender Anbieter pharmazeutischer Wirkstoffe (APIs), Hilfs- und Rohstoffe für Apotheken, Kliniken und industrielle Kunden und beschäftigt rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den GMP-zertifizierten Standorten Hilden und Bonn. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet das Unternehmen einen Umsatz von rund 40 Mio. €. 

Für die Apotheken würde durch die Übernahme ein konkreter Mehrwert entstehen: Medios kann sie künftig noch umfassender aus einer Hand begleiten – von zugelassenen Arzneimitteln über die sterile Zubereitung (Compounding) bis zu den Wirk- und Rohstoffen für die eigene Rezeptur. Die Angebote beider Häuser ergänzen sich, ohne sich zu überschneiden: Caelo bringt eine traditionsreiche, im Apothekenmarkt etablierte Marke, GMP-zertifizierte Kapazitäten und langjährige, von Vertrauen geprägte Kundenbeziehungen ein, Medios sein Vertriebsnetz und seine internationale Reichweite. Beide verbindet ein hoher Anspruch an Qualität und Verlässlichkeit – die Grundlage einer sicheren Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Caelo wird zum deutschen Ankerpunkt eines europäischen Verbunds für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe: Unter der neuen Medios Holding Compounding Essentials GmbH – geführt von Constantijn van Rietschoten, im Vorstand der Medios AG verantwortlich für das internationale Geschäft – bündelt Medios künftig seine europäischen Aktivitäten in diesem Bereich, gemeinsam mit den Gesellschaften in Belgien (Magis Pharma) und Spanien (Metapharmaceutical). Da pharmazeutische Wirkstoffe – anders als Fertigarzneimittel – über den gemeinsamen europäischen GMP-Standard grenzüberschreitend handelbar sind, lässt sich dieses Angebot schrittweise auch um zusätzliche Produktgruppen erweitern und in weitere europäische Märkte tragen. Caelo soll als eigenständige Gesellschaft mit ihrer Marke fortgeführt und von Asiye Dogan geleitet werden; Ulrich von der Linde scheidet mit dem Closing aus der Geschäftsführung aus. Die Standorte Hilden und Bonn bleiben die operative Basis. Auf die am 28. Juli 2026 angepasste Konzernprognose 2026 hat der Erwerb keine Auswirkungen.

Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Mit Caelo gewinnen wir einen Partner, der seit Jahrzehnten für Qualität, Verlässlichkeit und Nähe zu den Apotheken steht – Werte, die auch für Medios an erster Stelle stehen. Gemeinsam können wir die Apotheken und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch besser unterstützen“.

Ulrich von der Linde, Geschäftsführer Caelo: „Mit dem Eintritt in die Medios-Gruppe eröffnen sich für Caelo hervorragende Perspektiven: ein starker Verbund, neue Vertriebswege und neue Wachstumsmöglichkeiten. Ich bin überzeugt, dass damit die Zukunft für Caelo mit seinen Teams in Hilden und Bonn gesichert ist“.

Weitere Einzelheiten erläutert Medios im Rahmen der Halbjahres-Kommunikation am 12. August 2026 sowie auf dem Capital Markets Day am 29. September 2026.

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien der Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet. 

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Katrin Neuffer

Director Investor Relations & Communications

Medios AG

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2380684  11.08.2026 CET/CEST

Medios AG – Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) und Eintritt in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe 

Medios AG – Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) und Eintritt in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe 

Medios AG / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Kauf von Unternehmensteilen
Medios AG – Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) und Eintritt in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe 

11.08.2026 / 15:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Medios AG – Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo) und Eintritt in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe 

Berlin, 11. August 2026 – Die Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8, Medios) hat heute einen Vertrag über den Erwerb von 74 % der Anteile an der Caesar & Loretz GmbH (Caelo), Hilden unterzeichnet. Caelo ist ein führender Anbieter pharmazeutischer Wirkstoffe (Active Pharmaceutical Ingredients, APIs), Hilfs- und Rohstoffe für Apotheken, Kliniken und industrielle Kunden in Deutschland und erwartet für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 40 Mio. €. Die Transaktion bedeutet für Medios den Eintritt auch in den deutschen Markt für pharmazeutische Wirk- und Hilfsstoffe sowie den Grundstein einer europäischen Plattform für Compounding Essentials. Der kreditfinanzierte Kaufpreis ist abhängig von der künftigen Performance von Caelo und bewegt sich im oberen einstelligen Millionenbereich. Über die weiteren 26% der Anteile an Caelo sind Put- und Call-Optionen vereinbart. Caelo wird nach Vollzug der Transaktion vollkonsolidiert.

Der Vollzug der Transaktion (Closing) steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung marktüblicher Vollzugsbedingungen und wird noch im vierten Quartal 2026 erwartet. Auf die am 28. Juli 2026 aktualisierte Konzernprognose für das Geschäftsjahr 2026 hat der Erwerb keine Auswirkungen. 


Mitteilende Person: Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender

 

 

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Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Medios AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den hierin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Eine Gewähr oder Haftung für zukunftsgerichtete Aussagen wird daher nicht übernommen. Die Medios AG übernimmt auch keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, soweit es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.



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2380676  11.08.2026 CET/CEST

Katrin Neuffer übernimmt Leitung Investor & Public Relations der Medios AG

Katrin Neuffer übernimmt Leitung Investor & Public Relations der Medios AG

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Katrin Neuffer übernimmt Leitung Investor & Public Relations der Medios AG (News mit Zusatzmaterial)

04.08.2026 / 15:20 CET/CEST
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Pressemitteilung

Katrin Neuffer übernimmt Leitung Investor & Public Relations der Medios AG

Berlin, 4. August 2026 – Die Medios AG („Medios“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, hat Katrin Neuffer (49) mit sofortiger Wirkung zur Director Investor Relations & Communications ernannt. Sie verantwortet damit die Kommunikation des Unternehmens mit Investoren, Analysten, Medien und der Öffentlichkeit und folgt auf Claudia Nickolaus, die die Leitung des Bereichs an sie übergibt.

Katrin Neuffer ist Diplom-Kauffrau und verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung in der Kapitalmarktkommunikation. Nach dem Berufseinstieg in einer IR-Agentur verantwortete sie von 2007 bis 2018 als Head of Investor Relations & Corporate Communications die Kapitalmarkt- und Unternehmenskommunikation der im SDAX notierten Wacker Neuson SE – vom Börsengang bis zur Etablierung als dauerhaft attraktives Investment. Zusätzlich leitete sie dort die Bereiche Strategie und Nachhaltigkeit. Als Vice President Investor Relations & Corporate Communications and Marketing der Exyte Group (vormals M+W Group) führte sie anschließend ein internationales, 20-köpfiges Team und verantwortete die Vorbereitung eines Börsengangs mit einer angestrebten Marktkapitalisierung von über 2 Mrd. €. Seit 2020 begleitete sie als selbständige Beraterin börsennotierte Unternehmen in den Bereichen Investor Relations, IPO-Vorbereitung sowie Krisen- und Restrukturierungskommunikation.

Claudia Nickolaus hat die Investor-Relations-Arbeit von Medios maßgeblich aufgebaut und geprägt – von der Finanzberichterstattung über die ESG-Kommunikation bis zum ersten Capital Markets Day des Unternehmens im Jahr 2022. Vor ihrer Zeit bei Medios war sie in leitenden Investor-Relations-Funktionen börsennotierter Unternehmen tätig, darunter etwa die Merck KgaA.

Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Medios AG: „Mit Katrin Neuffer gewinnen wir eine ausgewiesene Kapitalmarktexpertin, die börsennotierte Unternehmen durch entscheidende Entwicklungsphasen geführt hat, von Börsengängen bis zu strategischen Neupositionierungen. Ihre Erfahrung wird uns helfen, Medios im Kapitalmarkt neu zu positionieren und den Dialog mit Investoren, Analysten und Medien zu intensivieren. Claudia Nickolaus danke ich im Namen des Unternehmens sehr herzlich: Sie hat die Kapitalmarktkommunikation von Medios über Jahre mit großem Einsatz, hoher Professionalität und persönlicher Verlässlichkeit geprägt. Dafür gebührt ihr unser aufrichtiger Dank.“

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

12. August Halbjahresfinanzbericht 2026
21. bis 23. September Berenberg and Goldman Sachs 15th German Corporate Conference – München
28./29. September Medios Capital Markets Day
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

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Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

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Zusatzmaterial zur Meldung:

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2377122  04.08.2026 CET/CEST

Medios AG: Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 reduziert – bei gleichzeitiger Anpassung der Umsatzprognose nach oben

Medios AG: Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 reduziert – bei gleichzeitiger Anpassung der Umsatzprognose nach oben

Medios AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Medios AG: Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 reduziert – bei gleichzeitiger Anpassung der Umsatzprognose nach oben

28.07.2026 / 19:49 CET/CEST
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Medios AG: Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 reduziert – bei gleichzeitiger Anpassung der Umsatzprognose nach oben

Berlin, 28. Juli 2026 – Die Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) erzielte im ersten Halbjahr 2026 nach vorläufigen Zahlen erstmalig einen Konzernumsatz von über 1 Mrd. € (H1 2026: 1.075 Mio. €; H1 2025: 991,7 Mio. €) sowie ein EBITDA pre¹ von rund 44 Mio. € (H1 2025: 46,3 Mio. €). Auf dieser Grundlage sowie einer aktualisierten Hochrechnung für das Gesamtjahr hat der Vorstand heute beschlossen, die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026 anzupassen. Medios erwartet nunmehr ein EBITDA pre¹ in einer Bandbreite von 88 bis 92 Mio. € (bisherige Prognose: 94 bis 102 Mio. €). Die Umsatzprognose von 2,0 bis 2,12 Mrd. € wird dabei gleichzeitig angehoben auf eine Bandbreite zwischen 2,1 Mrd. € und 2,16 Mrd. €.

Wesentliche Ursachen der Anpassung der Ergebnisprognose sind der anhaltende Preisrückgang bei margenstarken  Präparaten im Segment Arzneimittelversorgung (Pharmaceutical Supply) sowie eingetrübte Geschäftsaussichten im Bereich Medizinalcannabis – eine unmittelbare Folge des vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das die Erstattung von Cannabisblüten durch die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft ausschließt und die Erstattung cannabishaltiger Zubereitungen deutlich einschränkt. Diese negativen Effekte können nicht durch den zu erwartenden Umsatzanstieg im 2. Halbjahr kompensiert werden.  Darüber hinaus erwartet Medios, dass die Geschäftsentwicklung des 2. Halbjahres im Segment International Business leicht hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung – unter anderem die Einstellung der Produktion am Standort Aschaffenburg (bei gleichzeitiger Fortführung der Kundenbelieferung aus anderen Medios Standorten) sowie das Avanti-Medios-Programm zur operativen Exzellenz – wirken planmäßig. Das Segment Patientenindividuelle Therapien in Deutschland wird dadurch im 2. Halbjahr seine Marge verbessern. Diese positiven Entwicklungen gleichen jedoch die genannten negativen Effekte im Geschäftsjahr 2026 nur teilweise aus.

„Medios ist nach wie vor auf Wachstumskurs. Gleichzeitig belasten der Preisdruck bei einzelnen Präparaten und die neue Gesetzeslage beim Medizinalcannabis unser Ergebnis. Diese Entwicklungen sind für uns Anlass, unser Operational-Excellence-Programm weiter zu forcieren und uns strategisch auf Geschäftsfelder zu fokussieren, in denen wir profitabel wachsen können“, sagt Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender der Medios AG.

Weitere Hintergründe und Einzelheiten wird Medios im Rahmen einer Analysten- und Investoren-Telefonkonferenz erläutern. Zusätzliche Details des operativen Geschäfts geben wir im Rahmen der Halbjahres-Kommunikation am 12. August sowie strategische Implikationen auf unserem Capital Markets Day am 29. September.

¹ EBITDA pre gemäß der im Geschäftsbericht 2025 (S. 138) und in der Quartalsmitteilung Q1 2026 (S. 6) verwendeten Definition.

 

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

12. August
21. bis 23. September
 
28./29. September
Halbjahresfinanzbericht 2026
Berenberg and Goldman Sachs 15th German Corporate Conference – München
Medios Capital Markets Day – Breda
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

 

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



28.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2373056  28.07.2026 CET/CEST

Medios AG – Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2026

Medios AG – Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2026

Medios AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Medios AG – Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2026

28.07.2026 / 19:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ad hoc Veröffentlichung

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Medios AG – Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2026

Berlin, 28. Juli 2026 – Der Vorstand der Medios AG (ISIN: DE000A1MMCC8) passt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an. Nach vorläufigen Zahlen erzielte Medios im ersten Halbjahr 2026 entsprechend den Erwartungen erstmalig einen Konzernumsatz von mehr als einer Milliarde € (1.075 Mio. € gegenüber 991,7 Mio. € im H1 2025), bei einem leicht reduzierten EBITDA pre¹ von rund 44 Mio. € (H1 2025: 46,3 Mio. €). Der Vorstand erwartet nunmehr für das Gesamtjahr 2026 ein EBITDA pre¹ in einer Bandbreite von 88 bis 92 Mio. € (bisherige Prognose: 94 bis 102 Mio. €). Die Umsatzprognose von bisher 2,0 bis 2,12 Mrd. € wird dabei gleichzeitig angehoben auf eine Bandbreite zwischen 2,1 Mrd. € und 2,16 Mrd. €.

Ursachen für den Ergebnisrückgang sind der anhaltende Preisdruck im Segment Arzneimittelversorgung, die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeschränkte Erstattungsfähigkeit im Bereich Medizinalcannabis sowie ein leicht schwächeres Geschäft im Segment International Business. Der Vorstand forciert im Gegenzug die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung.

Die Veröffentlichung des vollständigen Halbjahresfinanzberichts erfolgt plangemäß am 12. August 2026.

 

¹ EBITDA pre gemäß der im Geschäftsbericht 2025 (S. 138) und in der Quartalsmitteilung Q1 2026 (S. 6) verwendeten Definition.

 

Mitteilende Person: Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender

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Medios ist ein führender Specialty-Pharma-Anbieter in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien unterstützt das Unternehmen die zentralen Partner der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services. Gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen hat sich Medios der Vorreiterrolle in der individualisierten Medizin verschrieben, um innovativste Therapien für alle verfügbar zu machen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert und im Auswahlindex SDAX enthalten.

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Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Medios AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den hierin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Eine Gewähr oder Haftung für zukunftsgerichtete Aussagen wird daher nicht übernommen. Die Medios AG übernimmt auch keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, soweit es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

 



Ende der Insiderinformation

28.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
10557 Berlin
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Fax: +49 30 232 566 – 801
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EQS News ID: 2373038

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2373038  28.07.2026 CET/CEST

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

03.07.2026 / 09:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 02.07.2026
Kursziel: 24,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

Medios schließt Standort Aschaffenburg – erster sichtbarer Schritt des breiter angelegten Effizienzprogramms

Die Medios AG hat jüngst die Schließung der 100%-Tochter Medios Solutions Aschaffenburg GmbH angekündigt. Wir werten dies als ersten konkreten Umsetzungsschritt des avisierten Effizienzprogramms und sehen trotz der im laufenden Geschäftsjahr nur marginalen Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis unseregrundlegende Einschätzung einer sukzessiv steigenden Profitabilität bestätigt.

Dem Standort waren zuletzt rund 10% des deutschen Produktionsvolumens zuzurechnen.Die dort gefertigten patienten individuellen Arzneimittel sollen künftig insbesondere auf die bestehenden GMP-Labore in Mannheim und Stuttgart verteilt werden, sodass die Versorgungskontinuität nach aktuellem Stand gewährleistet bleibt. Von der Maßnahme sind insgesamt 32 Mitarbeitende betroffen, für die das Unternehmen einen sozialverträglichen Interessenausgleich anstrebt.

Als zentrale Treiber der Entscheidung werden eine rückläufige Auslastung sowie eine im Vergleich zum Netzwerk unterdurchschnittliche Profitabilität genannt. Zusätzlich werden anstehende bauliche Investitionen angeführt, die im Verhältnis zur erwarteten Standortentwicklung nicht mehr als wirtschaftlich sinnvoll bewertet wurden. Belastend wirkt darüber hinaus der anhaltende Margendruck im Segment, insbesondere nach der im Q4/25 erfolgten Anpassung der für Medios relevanten Hilfstaxe. In den vergangenen beiden Quartalen zeigte sich entsprechend eine gedämpfte Profitabilitätsentwicklung mit einer adj. EBITDA-Marge von 7,7% in Q4/25 sowie 8,9% in Q1/26.

Prognoseanpassung: Vor diesem Hintergrund erachten wir die Standortschließung als konsequenten ersten sichtbaren Schritt des angekündigten Effizienzprogramms. Auf die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erwarten wir keine signifikanten Auswirkungen, da die am Standort erbrachten Volumina durch andere Produktionsstätten kompensiert werden dürften. Auf der Kostenseite erwarten wir eine außerordentliche Belastung im knapp siebenstelligen Bereich, kalkulieren aber in denFolgejahren mit einer entsprechend hohen Entlastung.

Auch wenn es sich zunächst um einen begrenzten Beitrag handelt, erhöht der Schrittaus unserer Sicht die Visibilität unserer unterstellten Margenexpansion von rund 30bpp.a. bis 2028, die zusätzlich durch weitere Effizienzinitiativen und operative Maßnahmenunterstützt werden dürfte. Das Unternehmen hat hierzu angekündigt, im Rahmen des Kapitalmarkttags im September umfassender zu berichten und auf die mittelfristige Strategie sowie deren Implikationen für Umsatz- und Ergebnisentwicklung detaillierter einzugehen. Die aktuelle Maßnahme interpretieren wir entsprechend als ersten Bausteineines breiter angelegten Transformationsprozesses.

Fazit: U.E. beinhaltet der konservativ kommunizierte Unternehmensausblick bereitsmögliche Risiken aus den laufenden regulatorischen Diskussionen (Schiedsverfahren zur Neufestlegung der Hilfstaxe, Gesundheitsreform). Die aktuelle wenig anspruchsvolle Bewertung mit einem um PPA bereinigten KGV von ca. 7x auf 2026e preist u.E.zusätzliche Risiken ein, ohne die Chancen der Reformen für Medios als strukturellen Kostenführer angemessen zu berücksichtigen. Entsprechend sehen wir das Chance-Risiko-Profil weiterhin als attraktiv an und bestätigen die Kaufempfehlung.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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2359780  03.07.2026 CET/CEST

Medios optimiert sein Herstellnetzwerk und schließt den Standort Aschaffenburg

Medios optimiert sein Herstellnetzwerk und schließt den Standort Aschaffenburg

Medios AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Medios optimiert sein Herstellnetzwerk und schließt den Standort Aschaffenburg

29.06.2026 / 14:25 CET/CEST
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Pressemitteilung 

Medios optimiert sein Herstellnetzwerk und schließt den Standort Aschaffenburg

Berlin, 29. Juni 2026 – Die Medios AG schließt den Standort der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Medios Solutions Aschaffenburg GmbH und konsolidiert die patientenindividuelle Herstellung an den übrigen Standorten ihres deutschlandweiten Netzwerks. Die Produktion wurde bereits verlagert, die Versorgung von Apotheken und Kliniken ist gewährleistet. Auf Aschaffenburg entfielen zuletzt rund 10 % des Herstellvolumens der deutschen Herstellbetriebe der Medios-Gruppe. Von der Maßnahme sind 32 Mitarbeitende betroffen, mit denen Medios einen fairen Ausgleich anstrebt.

Das Geschäft mit patientenindividuellen Zubereitungen steht unter anhaltendem Margendruck – insbesondere durch preisregulatorische Anpassungen, dem das Unternehmen jetzt mit Maßnahmen zu Effizienzsteigerungen entgegentritt. Medios betreibt in Deutschland für diesen Markt ein Netzwerk aus bislang sechs GMP-Herstellbetrieben für patientenindividuelle Therapien (GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ mit verbindlichen Produktionsstandards und validiertem Qualitätsmanagement). Der Standort Aschaffenburg operierte bei einer rückläufigen Auslastung zuletzt mit einer unterdurchschnittlichen Rentabilität. Vor diesem Hintergrund war ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht länger gegeben. Aktuell am Standort notwendige bauliche Sanierungsmaßnahmen haben sich beschleunigend auf die Umsetzung des Beschlusses ausgewirkt. Die Standortschließung steht im Kontext des Operational-Excellence-Programms des Unternehmens mit dem Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Profitabilität.

Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Mit Blick auf die Versorgungssicherheit unserer Kunden sowie die Auslastung aller Standorte optimieren wir jetzt das erfolgreiche Konzept der regionalen Präsenz und entwickeln es konsequent weiter. Mit Mannheim und Stuttgart stehen zwei leistungsfähige Medios-Standorte in Süddeutschland zur Verfügung, sodass die Versorgungssicherheit aufrechterhalten wird.“
 

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

12. August
21. bis 23. September
 28./29. September
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Berenberg and Goldman Sachs 15th German Corporate Conference – München
Medios Capital Markets Day – Breda
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

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Über Medios AG
Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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Medios AG
Heidestraße 9 | 10557 Berlin
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



29.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2356014

 
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2356014  29.06.2026 CET/CEST

Medios AG: Vertrag des Vorstandsmitglieds Constantijn van Rietschoten vorzeitig verlängert

Medios AG: Vertrag des Vorstandsmitglieds Constantijn van Rietschoten vorzeitig verlängert

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Medios AG: Vertrag des Vorstandsmitglieds Constantijn van Rietschoten vorzeitig verlängert

03.06.2026 / 09:40 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios AG: Vertrag des Vorstandsmitglieds Constantijn van Rietschoten vorzeitig verlängert

Berlin, 3. Juni 2026 – Der Aufsichtsrat der Medios AG („Medios“) hat beschlossen, den bestehenden Vorstandsvertrag von Constantijn van Rietschoten (Chief Business Officer International, CBO International) vorzeitig um weitere drei Jahre bis zum 30. April 2030 zu verlängern. Constantijn van Rietschoten ist seit dem 1. Mai 2024 Mitglied des Vorstands der Medios AG und wurde für eine dreijährige Amtszeit bis zum 30. April 2027 bestellt. Er verantwortet die Bereiche Internationale Märkte und deren Weiterentwicklung sowie Mergers & Acquisitions und Corporate Business Development.

Dr. Yann Samson, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG: „Constantijn van Rietschoten hat seit seinem Eintritt in den Vorstand im Mai 2024 die internationale Ausrichtung von Medios mit großem Engagement und unternehmerischem Weitblick vorangetrieben. Die vorzeitige Verlängerung seines Vertrags spiegelt unser Vertrauen in seine Führung sowie unser Bekenntnis zu unserer internationalen Wachstumsstrategie wider. Wir freuen uns sehr, ihn langfristig an Bord zu wissen und sind überzeugt, dass er gemeinsam mit dem gesamten Vorstandsteam die erfolgreiche Entwicklung von Medios auch in den kommenden Jahren maßgeblich mitgestalten wird.“

Constantijn van Rietschoten, Vorstandsmitglied der Medios AG: „Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen und die Möglichkeit, die internationale Expansion von Medios weiter voranzutreiben. Die internationalen Märkte bieten enormes Potenzial, und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam mit unserem Team und dem Aufsichtsrat die richtigen Weichen für nachhaltiges Wachstum gestellt haben. Ich blicke mit großer Vorfreude auf die kommenden Jahre.“

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

10. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2026 (Präsenz)
12. August
21. bis 23. September
28./29. September
Halbjahresfinanzbericht 2026
Berenberg and Goldman Sachs 15th German Corporate Conference – München
Medios Capital Markets Day
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

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Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

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03.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2338782

 
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2338782  03.06.2026 CET/CEST

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

12.05.2026 / 15:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 12.05.2026
Kursziel: 24,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

Entwicklung im ersten Quartal im Rahmen der Erwartungen

Medios hat am heutigen Tag die Zahlen für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2026 veröffentlicht, die beim Umsatz über unseren und den Konsensschätzungen lagen, während das adj. EBITDA knapp unterhalb unserer und der Konsensschätzungen ausfiel.

[Tabelle]

Mit 527,6 Mio. EUR lag der Umsatz in Q1/26 um 8,9% über dem Vorjahresniveau und damit über unserer sowie der Markterwartung. Das Wachstum war erfreulich breit aufgestellt: Alle drei operativen Geschäftsbereiche verzeichneten ein Plus im hohen einstelligen Prozentbereich. Nach einer ebenfalls starken Entwicklung in H2/25 wuchs der Bereich Arzneimittelversorgung (PS) um 9,0% auf 424,3 Mio. EUR. Die Segmente Patientenindividuelle Therapien (PST: +8,4% auf 60,4 Mio. EUR) und International Business (IB: +8,7% auf 43,0 Mio. EUR) entwickelten sich ebenfalls positiv. Neben der verhaltenen Vorjahresbasis im Bereich Arzneimittelversorgung (Q1/25: -2,9% yoy) unterstreicht die gute Umsatzentwicklung die strukturelle Stärke des Geschäftsmodells im Bereich Specialty Pharma und bestätigt unsere positive Einschätzung der Marktpositionierung des Unternehmens.

Das adj. EBITDA ging im ersten Quartal um 7,9% auf 21,2 Mio. EUR zurück, was einem Margenrückgang von 80 Basispunkten auf 4,0% entspricht. Dieser Rückgang ist nach unserer Einschätzung überwiegend temporärer Natur und auf drei Faktoren zurückzuführen.  Erstens auf marktbedingte Preisrückgänge in einzelnen Produktsegmenten sowie Verschiebungen im Produktmix, die im Segment Arzneimittelversorgung das Ergebniswachstum trotz starker Umsatzentwicklung auf lediglich 2,8% dämpften, Zweitens auf operative Einmalkosten, insbesondere im Zusammenhang mit Veränderungen im Vorstand. Drittens auf einen Basiseffekt aus dem Vorjahreszeitraum, der durch einen Einmalertrag aus dem Verkauf einer Apotheke in den Niederlanden verzerrt war. Bereinigt um diesen Basiseffekt fällt der Ergebnisrückgang entsprechend moderater aus. Medios hat darüber hinaus Maßnahmen eingeleitet, darunter den gezielten Ausbau margenstärkerer Produktsegmente sowie ein Programm zur Operational Excellence mit strukturiertem Kostenmanagement in den Segmenten IB und PST.

Positiv hervorzuheben ist die deutliche Verbesserung des operativen Cashflows, der sich mit 12,5 Mio. EUR deutlich verbessert hat (Q1/25: 3,6 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist auf Fortschritte im Working Capital Management zurückzuführen und signalisiert, dass das Unternehmen trotz des margenseitigen Gegenwinds seine Liquiditätsbasis gezielt stärkt.

Fazit: Die Prognose für das Gesamtjahr wurde im Rahmen der Berichterstattung bestätigt, die wir weiterhin als plausibel erachten. Zudem erwartet das Unternehmen aus den aktuellen Gesundheitsreformen in Deutschland und Europa keine spürbar negativen Auswirkungen auf das operative Geschäft. Vor diesem Hintergrund bewerten wir das derzeitige Kursniveau (EV/EBITDA 2026e: 4,4x) weiterhin als attraktiv und bestätigen unsere Kaufempfehlung mit einem unveränderten Kursziel von 24,00 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
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2326284  12.05.2026 CET/CEST

Medios erzielt im ersten Quartal 2026 weiteres Umsatzwachstum und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr

Medios erzielt im ersten Quartal 2026 weiteres Umsatzwachstum und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr

Medios AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Medios erzielt im ersten Quartal 2026 weiteres Umsatzwachstum und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr

12.05.2026 / 07:37 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios erzielt im ersten Quartal 2026 weiteres Umsatzwachstum und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr

  • Umsatzsteigerung im ersten Quartal auf 527,6 Mio. € (+8,9 %)
  • EBITDA pre1 liegt mit 21,2 Mio. € 7,9 % unter dem Niveau des Vorjahresquartals
  • Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit steigt deutlich auf 12,5 Mio. € (+250,3 %)
  • Bereinigtes Ergebnis je Aktie 0,44 € (–4,3 %)
  • Prognose 2026 bestätigt

Berlin, 12. Mai 2026 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, ist im ersten Quartal 2026 erneut deutlich gewachsen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 8,9 % auf 527,6 Mio. € (Q1 2025: 484,7 Mio. €). Das EBITDA pre1 sank im selben Zeitraum um 7,9 % auf 21,2 Mio. € (Q1 2025: 23,1 Mio. €). Dieser Rückgang resultiert insbesondere aus operativen und temporären Sondereffekten sowie aus einem einmaligen Sonderertrag im Vorjahreszeitraum. Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 liegen im Rahmen der Analystenerwartungen.

Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern sank um 22,3 % auf 5,0 Mio. € (Q1 2025: 6,4 Mio. €). Das Ergebnis je Aktie lag damit bei 0,20 € (Q1 2025: 0,25 €), der bereinigte Wert belief sich auf 0,44 € (Q1 2025: 0,46 €). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit fiel im ersten Quartal 2026 mit 12,5 Mio. € (Q1 2025: 3,6 Mio. €) deutlich höher aus als im Vorjahreszeitraum. Dies ist im Wesentlichen auf Verbesserungen im Working Capital Management zurückzuführen.

Thomas Meier, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Im ersten Quartal haben wir unseren Umsatz erneut gesteigert und einen starken operativen Cashflow erzielt. Zugleich haben wir in den Segmenten International Business und Patientenindividuelle Therapien gezielte Maßnahmen zur Optimierung der Kostenstruktur eingeleitet. Damit stärken wir unsere Basis für nachhaltiges profitables Wachstum.“

Preisrückgänge bei einzelnen Produkten und Verschiebungen im Produktmix sowie Einmalkosten und allgemeine Preisanstiege in den Bereichen Logistik und Energie haben die Marge im ersten Quartal temporär belastet. Zudem war das erste Quartal im Vorjahr von einem einmaligen Sonderertrag aus dem Verkauf einer Apotheke in den Niederlanden geprägt.

Zur Verbesserung der Marge im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres hat Medios bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet: Im Mittelpunkt stehen der Ausbau margenstärkerer Produktsegmente sowie ein Programm zur Operational Excellence, das unter anderem ein strukturiertes Kostenmanagement umfasst. Der Vorstand erwartet, dass diese Maßnahmen im Jahresverlauf zu einer Verbesserung von EBITDA pre¹ und Marge führen werden. Die Jahresprognose 2026 wird bestätigt.

Stefan Bauerreis, Finanzvorstand der Medios AG: „Die Medios-Gruppe wächst stark. Wir nutzen diese Dynamik, um gleichzeitig unsere Profitabilität gezielt weiterzuentwickeln. Die Margeneffekte des ersten Quartals sind zum Teil von Sondereffekten geprägt. Weitere Maßnahmen auf der Kostenseite werden eingeleitet.“

Umsatzsteigerungen in allen operativen Geschäftsbereichen

Der Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung verzeichnete im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 424,3 Mio. € (Q1 2025: 389,2 Mio. €), was einem Wachstum von 9,0 % entspricht. Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs erhöhte sich um 2,8 % auf 12,1 Mio. € (Q1 2025: 11,8 Mio. €). Das unterproportionale Ergebniswachstum resultierte im Wesentlichen aus einem marktbedingt rückläufigen Preisniveau in einzelnen Produktbereichen.

Der Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatzanstieg von 8,4 % auf 60,4 Mio. € (Q1 2025: 55,8 Mio. €). Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs sank 14,4 % auf 5,4 Mio. € (Q1 2025: 6,3 Mio. €). Dieser Rückgang resultiert insbesondere aus Preisanpassungen, die noch nicht vollständig durch Kostensenkungen kompensiert werden konnten, sowie aus Einmaleffekten.

Der Geschäftsbereich International Business erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatzanstieg um 8,7 % auf 43,0 Mio. € (Q1 2025: 39,5 Mio. €) und ein EBITDA pre1 von 6,3 Mio. € (Q1 2025: 7,3 Mio. €). Der Ergebnisrückgang resultiert insbesondere aus einem Einmaleffekt im Vorjahresquartal durch den Verkauf einer Apotheke in den Niederlanden sowie aus einem temporären Anstieg der Materialkosten.

Positiver Ausblick bestätigt

Medios bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Das Unternehmen erwartet Umsatzerlöse in Höhe von 2,0 Mrd. € bis 2,12 Mrd. € und ein EBITDA pre1 in Höhe von 94 Mio. € bis 102 Mio. €. Dies entspräche einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf ca. 4,8 %.

Wichtige Kennzahlen (IFRS)            
in Mio. €   Q1 2026   Q1 2025   ∆ in %
Konzernumsatz   527,6   484,7   8,9
  Arzneimittelversorgung   424,3   389,2   9,0
  Patientenindividuelle Therapien   60,4   55,8   8,4
  International Business   43,0   39,5   8,7
  Services   0,1   0,1   14,0
EBITDA pre1   21,2   23,1   –7,9
  Arzneimittelversorgung   12,1   11,8   2,8
  Patientenindividuelle Therapien    5,4   6,3   –14,4
  International Business   6,3   7,3   –13,5
  Services   –2,6   –2,4   11,5
Konzernergebnis nach Ertragsteuern   5,0   6,4   –22,3
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   12,5   3,6   250,3
Ergebnis je Aktie (in €)   0,20   0,25   –20,0
Ergebnis je Aktie bereinigt (in €)   0,44   0,46   –4,3


Die Quartalsmitteilung der Medios AG zum 31. März 2026 steht auf der Investor Relations Website zum Download zur Verfügung.
 

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

10. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2026 (Präsenz)
12. August
21. bis 23. September
28./29. September
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1 Das EBITDA ist definiert als das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen. Das EBITDA pre ist bereinigt um Sonderaufwendungen für Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten und Aufwendungen für die ERP-Systemeinführung sowie in Q1 2026 um einmalige Aufwendungen aufgrund von Veränderungen im Vorstand.

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Fax: +49 30 232 566 – 801
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EQS News ID: 2325486

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2325486  12.05.2026 CET/CEST

Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Medios AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

29.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Medios AG Berlin ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC

Eindeutige Kennung der Veranstaltung: MEDI260610GM EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2026 Am Mittwoch, den 10. Juni 2026, 10:00 Uhr MESZ, findet in den Räumlichkeiten der GRÜNEBAUM Event Services & Consulting GmbH & Co. KG,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22-24, 10785 Berlin, die ordentliche Hauptversammlung der Medios AG statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen* und Aktionäre herzlich ein.


* Sofern in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, erfolgt dies ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

ÜBERBLICK ÜBER DIE TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) für die Medios AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten sowie über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

8.

Beschlussfassung über die Anpassung und Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das laufende Geschäftsjahr 2026 sowie das Vergütungssystem des Aufsichtsrats

9.

Wahlen zum Aufsichtsrat

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

11.

Beschlussfassung über die Verlängerung der Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen und über die entsprechende Änderung von § 15 Abs. 4 der Satzung

12.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 9 der Satzung (redaktionelle Anpassung)

I. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) für die Medios AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025

Die vorstehenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

eingesehen werden und werden während der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzgewinn der Medios AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 111.430.890,46 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:

 
4.1

Dr. Yann Samson

4.2

Dr. Anke Nestler

4.3

Joachim Messner

4.4

Florian Herger

4.5

Jens Apermann

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder beschließen zu lassen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten sowie über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („EU-Abschlussprüferverordnung“) ist die Medios AG verpflichtet, den Abschlussprüfer regelmäßig – spätestens alle zehn Jahre – zu wechseln. Aufgrund dieser Vorgaben beabsichtigt die Medios AG, für das Geschäftsjahr 2026 einen neuen Abschlussprüfer zu wählen.

Zu diesem Zwecke hat der Prüfungsausschuss den nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung vorgesehenen Auswahlprozess durchgeführt und dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Dabei hat der Prüfungsausschuss eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, mitgeteilt.

a.

Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten:

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden (sofern eine solche Durchsicht beauftragt wird), zu bestellen.

b.

Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund des Gesetzesentwurfs vom 3. September 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive – „CSRD“), welcher nach Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger in Kraft treten soll und eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht und nur sofern eine solche Prüfung beauftragt wird.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung im letzten Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Medios AG, Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zugänglich („Vergütungsbericht 2025“) und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein. Der Vergütungsbericht 2025 wird auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zugänglichen Vergütungsbericht 2025 der Medios AG zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Die Hauptversammlung der Medios AG hat einen solchen Beschluss zuletzt in der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 gefasst. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 hat das Vorstandsvergütungssystem mit einer Mehrheit von 91,13 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt.

Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem 2025 einer Überprüfung unterzogen und unter Berücksichtigung der langfristigen strategischen Zielsetzung der Medios AG, den regulatorischen Anforderungen sowie Investorenerwartungen weiterentwickelt. Ziel der Überarbeitung war es, ein modernes, transparentes und ausgewogenes System zu schaffen, das die kurz- und langfristige Unternehmensentwicklung gleichermaßen fördert, die Interessen von Vorstand, Aktionären und weiteren Stakeholdern in Einklang bringt und die langfristige Wertschaffung der Medios AG unterstützt.

Der Aufsichtsrat der Medios AG hat – gestützt auf die Empfehlung des Vergütungsausschusses – im Rahmen einer Prüfung gemäß § 87a Abs. 1 AktG beschlossen, das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands anzupassen. Das angepasste Vergütungssystem wird der ordentlichen Hauptversammlung 2026 zur Billigung gemäß § 120a Abs. 1 AktG vorgelegt.

Das neue Vergütungssystem zeichnet sich durch eine klare Struktur und eine stärkere Leistungsorientierung aus. Der – im Wesentlichen unveränderte – Short-Term-Incentive („STI“) honoriert die operative Leistung des Vorstands auf Basis zentraler Kennzahlen wie Umsatzwachstum, EBITDApre-Wachstum, EBITDApre-Marge und operativer Cashflow. Diese Zielgrößen spiegeln die wesentlichen Treiber des wirtschaftlichen Erfolgs der Medios AG wider und sollen den Fokus des Vorstands auf nachhaltiges, qualitatives Wachstum lenken. Im Vergleich zum bisherigen STI wurde der mögliche Grad der Gesamt-Zielerreichung von 100 % auf 150 % angehoben. Mit der Erhöhung der maximalen Zielerreichung auf 150 % wird ein klarer Leistungsanreiz gesetzt, um herausragende Ergebnisse und eine überdurchschnittliche Zielerreichung im Einklang mit der Unternehmensstrategie zu fördern.

Ergänzend dazu wurde das Long-Term-Incentive-Programm („LTI“) als zentrales Element einer nachhaltigen Vergütungskultur neu ausgestaltet. Das LTI in Form eines vierjährigen Performance Share Plans verknüpft die langfristige variable Vergütung unmittelbar mit der Wertentwicklung der Gesellschaft.

Das bisherige langfristige Vergütungssystem basierte auf der Gewährung von echten Aktienoptionen. Vorstandsmitglieder erhielten das Recht, nach Ablauf einer Wartefrist Aktien der Medios AG zu einem vorher festgelegten Ausübungspreis zu erwerben, sofern ein vom Aufsichtsrat definiertes Erfolgsziel (eine bestimmte Kurssteigerung) erreicht wurde. Der wirtschaftliche Vorteil für den Vorstand entstand erst bei einem tatsächlichen Kursanstieg über den Ausübungspreis. Das neue System basiert nicht mehr auf klassischen Aktienoptionen, sondern auf virtuellen Performance Shares. Diese stellen keine echten Bezugsrechte, sondern wertabhängige Anspruchseinheiten dar, deren Zahl und Wert sich nach dem Grad der Zielerreichung und der Kursentwicklung über eine vierjährige Performance-Periode richtet.

Der LTI in Form eines vierjährigen Performance Share Plans verknüpft die langfristige variable Vergütung unmittelbar mit der Wertentwicklung der Gesellschaft. Durch die Zuteilung virtueller Aktien („Performance Shares“) und die Ausrichtung auf mehrjährige Performanceziele wird der Interessengleichlauf zwischen Vorstand und Aktionären befördert.

Der LTI basiert neben der absoluten Kursentwicklung der Medios-Aktie auch auf der relativen Entwicklung der Medios-Aktie. Als Leistungskennzahlen sind zum einen der relative Total Shareholder Return („TSR“) und Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environment, Social and Governance, kurz „ESG“) verankert. Durch die Kombination dieser Leistungskennzahlen setzt der LTI Anreize für eine langfristige Wertschaffung der Gesellschaft. Mit Hilfe des TSR wird die Entwicklung der Medios-Aktie am Kapitalmarkt in der vierjährigen Performanceperiode im Vergleich zu Wettbewerbern gemessen.

Ein weiterer Bestandteil des neuen Systems sind die erstmals eingeführten Share Ownership Guidelines („SOG“). Sie verpflichten die Vorstandsmitglieder, Aktien der Gesellschaft im Umfang von 50 % ihres jeweiligen Jahresbruttofixgehalts zu erwerben und während der gesamten Dauer ihrer Bestellung zu halten. Diese Regelung fördert die Identifikation des Vorstands mit dem Unternehmen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Aktionären.

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen, neuen Vorstandsmitgliedern bei Amtsantritt eine Ausgleichsvergütung zu gewähren, um den eventuellen Verlust von Vergütungsansprüchen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen zu kompensieren. Diese Regelung stellt sicher, dass die Medios AG auch im Wettbewerb um erfahrene und hochqualifizierte Führungskräfte attraktiv bleibt. Die Ausgleichsvergütung dient nicht der zusätzlichen Incentivierung, sondern gleicht erdiente, aber noch nicht realisierte Ansprüche aus früheren Positionen aus und schafft damit faire und vergleichbare Startbedingungen. Der Aufsichtsrat entscheidet in jedem Einzelfall über Art und Höhe einer solchen Zahlung und stellt sicher, dass sie ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und marktüblichen Praxis erfolgt.

Das neue Vergütungssystem soll ab dem 1. Januar 2026 anwendbar sein.

Der vollständige Wortlaut des angepassten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Medios AG steht seit der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zur Verfügung („Vorstandsvergütungssystem 2026“).

Das Vorstandsvergütungssystem 2026 wird dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein und zusätzlich während der Hauptversammlung vor Ort zur Einsicht ausliegen.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Vergütungsausschusses – vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das auf der Website

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

abrufbare angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Medios AG (Vorstandsvergütungssystem 2026) wird gebilligt.

8.

Beschlussfassung über die Anpassung und Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das laufende Geschäftsjahr 2026 sowie das Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft legt die Hauptversammlung die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fest. Zuletzt hat die ordentliche Hauptversammlung 2022 über die Vergütung des Aufsichtsrats beschlossen. Das derzeit gültige Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats kann auf der Website der Medios AG unter

https://investors.medios.group/corporate-governance/aufsichtsrat
 

abgerufen werden.

Die Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Mitglieder der Ausschüsse und den Vorsitzenden sowie deren Arbeitsbelastung sind in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Dies soll bei der Vergütung entsprechend berücksichtigt und die Vergütung mit Wirkung für das gesamte laufende Geschäftsjahr 2026 sowie die Folgejahre angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass sich das bisher festgelegte Konzept einer festen, erfolgsunabhängigen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bewährt hat. Dieses Modell der Vergütung wird von der Mehrzahl der börsennotierten Unternehmen praktiziert und entspricht der Anregung G.18 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („DCGK“).

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat sollte im Grundsatz künftig an den bisher bestehenden Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit wenigen Anpassungen festgehalten werden.

Demgemäß ist im Zuge der Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats beabsichtigt, das zu diesem Tagesordnungspunkt 8 vorgelegte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Vergütung des Aufsichtsrats ab dem 1. Januar 2026 zu beschließen.

Der vollständige Wortlaut des angepassten Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Medios AG steht seit der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zur Verfügung („Vergütungssystem Aufsichtsrat 2026“).

Das Vergütungssystem Aufsichtsrat 2026 wird dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein und zusätzlich während der Hauptversammlung vor Ort zur Einsicht ausliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Beginnend ab dem 1. Januar 2026 wird die Vergütung des Aufsichtsrats wie folgt festgelegt:

1)

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare, Grundvergütung von jährlich EUR 40.000 (in Worten: vierzigtausend Euro). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der Grundvergütung gemäß Satz 1.

2)

Zusätzlich zu der Grundvergütung erhält jedes einfache Mitglied des Prüfungsausschusses eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich EUR 20.000 (in Worten: zwanzigtausend Euro). Jedes einfache Mitglied der sonstigen Ausschüsse erhält für die Ausschussmitgliedschaft eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare feste Vergütung von jährlich EUR 10.000 (in Worten: zehntausend Euro). Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält jeweils das Doppelte dieser Vergütung.

3)

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören oder das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses innehaben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung.

4)

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm erwachsenden Auslagen sowie die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer, soweit das Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausübt.

5)

Die Versicherungsprämie für eine von der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats abzuschließende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) wird von der Gesellschaft getragen.

b)

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 wird das zu diesem Tagesordnungspunkt 8 vorgelegte Vergütungssystem Aufsichtsrat 2026 unter Berücksichtigung der unter lit. a) vorgesehenen Anpassung der Vergütung beschlossen.

9.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Medios AG setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Yann Samson und Joachim Messner. Es bedarf daher der Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Medios AG werden durch die Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Vergütungs- und Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat der Medios AG zu wählen:

9.1

Dr. Yann Samson, ausgeübter Beruf: Unternehmer, Mitglied des Vorstands der financial.com AG, wohnhaft in München;

9.2

Joachim Messner, ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, wohnhaft in Eltville.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung (Einzelwahl) über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügen insbesondere Dr. Anke Nestler sowie Florian Herger.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit des Aufsichtsrats erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben sich vorab bereit erklärt, das Amt für den Fall ihrer (Wieder-)Wahl anzunehmen.

Ergänzende Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz und gemäß Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022

Dr. Yann Samson, ausgeübter Beruf: Unternehmer, Mitglied des Vorstands der financial.com AG, wohnhaft in München

Herr Samson ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:

•

Alpha Entrepreneurial Partners Investment-AG TGV, Pöcking (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Herr Dr. Samson ist derzeit nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Samson einerseits und den Gesellschaften des Medios-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Medios AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dr. Samson im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Dr. Samson ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

Kurzvita Dr. Yann Samson

Dr. Yann Samson hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und dort auch promoviert. Seine Karriere begann er im Jahre 1999 als Rechtsanwalt bei Samson & Partner mbB, München.

In den darauffolgenden Jahren wurde er Mitglied des Vorstands der financial.com AG, München, (seit 2000, bis heute) und Mitglied des Verwaltungsrats der Derivative Partners Holding AG, Zürich, Schweiz (2004 – 2015). Danach folgten Positionen in der Geschäftsführung bei der Atacama Capital GmbH, München, (2004 – 2015) sowie bei der Lacuna Vermögen GmbH, München (2015 – 2020). Des Weiteren war Dr. Samson von 2004 bis 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Equity First AG, München.

Seit 2015 ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG. Als erfahrener Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsführung verschiedener Unternehmen besitzt Dr. Samson jahrelange Expertise in Rechtsfragen sowie in der Unternehmensführung.

Joachim Messner, ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, wohnhaft in Eltville

Herr Messner ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Herr Messner ist derzeit nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Messner einerseits und den Gesellschaften des Medios-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Medios AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Messner im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Messner ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

Kurzvita Joachim Messner

Joachim Messner hat Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz sowie der Universität Freiburg im Breisgau studiert. 1991 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt und 2008 seine Zulassung als Fachanwalt für Medizinrecht.

In den Jahren 2002 bis 2015 gründete er mehrere Unternehmen (u. a. Insumed GmbH, GiG GmbH, BIA Systems GmbH und thesportgroup GmbH).

Heute ist er zugelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Inhaber der Anwaltskanzlei Messner Rechtsanwälte, Mainz. Von 2016 bis 2024 war er stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG, seit 2024 ist er einfaches Mitglied des Aufsichtsrats der Medios AG. Joachim Messner verfügt über jahrelange Expertise in Rechtsfragen im Medizin- und Apothekenrecht sowie in der Unternehmensgründung und -beratung im Gesundheitsmarkt.

Ein Kurzlebenslauf der Kandidaten ist zudem über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/corporate-governance/aufsichtsrat
 

einsehbar und wird auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie der Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix unter Berücksichtigung der beiden zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten sind in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2025 beschrieben. Diese steht im Internet unter

https://investors.medios.group/corporate-governance/berichte-und-erklaerungen
 

zur Verfügung.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung.

Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erteilte Ermächtigung ist wegen der zwischenzeitlich erfolgten Ausnutzung im Rahmen des im Geschäftsjahr 2025 durchgeführten Aktienrückkaufs und anschließenden Verwendung eigener Aktien nur noch begrenzt ausnutzbar.

Eine Erneuerung der Ermächtigung soll wieder die Möglichkeit zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien schaffen.

Der Hauptversammlung soll daher erneut vorgeschlagen werden, der Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen, die den Vorstand u.a. dazu ermächtigt, eigene Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden oder – auch unter Herabsetzung des Grundkapitals – einzuziehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufheben der bestehenden Ermächtigung

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 12 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben, soweit von ihr bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass dies nicht auch die Ermächtigung zur Verwendung von erworbenen eigenen Aktien betrifft; diese bleibt weiterhin bestehen.

b)

Ermächtigung

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

aa)

Einzelheiten

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 9. Juni 2031.

bb)

Erwerb

Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (3) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder (4) über Multilaterale Handelssysteme erfolgen.

 
(1)

Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Die nähere Ausgestaltung des Erwerbs bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.

(2)

Bei einem öffentlichen Kaufangebot an alle Aktionäre oder einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung des Angebots der Gesellschaft bzw. nach einer formellen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %- bzw. 20 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Die nähere Ausgestaltung des Angebots bzw. einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.

(3)

Erfolgt der Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte, so können diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu denen bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen in vorstehender lit. b) bb) (2) bestimmt und gegebenenfalls angepasst. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.

(4)

Der Erwerb kann auch über Multilaterale Handelssysteme im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz („MTF“) durchgeführt werden. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

cc)

Veräußerung und Verwendung

Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem Angebot an alle Aktionäre wird das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden, zu verwenden:

 
(1)

Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

(2)

Sie können an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, oder an deren Investmentvehikeln, an Inhaber von Erwerbsrechten, insbesondere aus ausgegebenen Call-Optionen, an Inhaber von virtuellen Optionen sowie Performance Shares, Phantom Stocks, Restricted Stock Units, die von der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften ausgegeben werden oder wurden (insbesondere auch in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsprogrammen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen), übertragen werden und/oder den Genannten zum Erwerb angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat, der auch die jeweiligen Einzelheiten festlegt.

(3)

Sie können, insoweit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten darf. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen.

(4)

Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern.

dd)

Ermächtigung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft in Erfüllung der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen zu übertragen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

ee)

Bezugsrechtsausschluss

Die Verwendung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß lit. b) cc) (1), (2) und (3) sowie lit. b) dd) darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn auf die Summe der so verwandten Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden oder auf Grund von Rechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung entfällt.

ff)

Mehrmalige Ausnutzung

Die Ermächtigungen unter lit. b) cc) und dd) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. b) cc) (1), (2) und (3) auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

11.

Beschlussfassung über die Verlängerung der Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen und über die entsprechende Änderung von § 15 Abs. 4 der Satzung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. August 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 15 einen Beschluss über die Änderung von § 15 der Satzung zur Verlängerung einer Ermächtigung über virtuelle Hauptversammlungen gefasst. Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum bis zum 31. August 2027.

Um der Gesellschaft auch in den sich daran anschließenden beiden Hauptversammlungssaisons größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Art der Durchführung auch als virtuelle Hauptversammlung zu bieten, soll die bestehende Ermächtigung des Vorstands erneut so verlängert werden, dass auch die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2028 und Jahr 2029 möglich wäre.

Durch die nur zweijährige Verlängerung der Ermächtigung können Aktionäre dann wieder zu einem früheren Zeitpunkt als bei voller Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens von fünf Jahren über eine weitere Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden. Während der zweijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird der Vorstand jeweils entscheiden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls in Betracht ziehen und seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und der Aktionäre treffen. Dabei wird der Vorstand auch die angemessene Wahrung der Beteiligungsrechte der Aktionäre in seine Entscheidung einbeziehen. Das virtuelle Format wird vom Gesetzgeber als eine gleichwertige Alternative zu einer physischen Versammlung angesehen. Vorteile für Aktionäre bestehen gegenüber einer Präsenzveranstaltung insbesondere in den erleichterten Teilnahmemöglichkeiten, und auch die Umweltbelastungen durch Reisetätigkeit fallen geringer aus als bei einer physischen Versammlung. Ferner sprechen geringere Kosten für das virtuelle Format.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 Abs. 4 der Satzung der Medios AG wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 
„(4)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum bis zum 31. August 2029.“

Im Übrigen bleibt § 15 der Satzung unverändert.

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

abrufbar. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und wird während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

12.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 9 der Satzung (redaktionelle Anpassung)

In § 4 Abs. 9 der Satzung wurde das Bedingte Kapital 2022/II zur Bedienung von Optionsrechten unter dem Aktienoptionsplan 2022 geschaffen. Im Text der Satzung findet sich ein fehlerhafter Verweis auf den Tagesordnungspunkt des zugrundeliegenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung über den Aktienoptionsplan 2022. Statt „Tagesordnungspunkt 7“ muss es richtig heißen „Tagesordnungspunkt 8“. Es ist daher beabsichtigt, dies im Rahmen einer redaktionellen Anpassung zu korrigieren.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 4 Abs. 9 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 
„(9)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 119.000,00 durch Ausgabe von bis zu 119.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. d), geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 sowie durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 gemäß Tagesordnungspunkt 8 , gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2022“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinnteil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.“

Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung unverändert.

II. ANHÄNGE UND BERICHTE ZU DEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN
II.1

Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 10

Unter Punkt 10 der Tagesordnung wird eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts zum Beschluss vorgeschlagen.

Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Im Übrigen kann die Repartierung nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten erfolgen, weil sich das Erwerbsverfahren so in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln lässt. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Der Vorstand hält einen hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären für angemessen.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft auch ermächtigt, den Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte durchzuführen. Diese Andienungsrechte werden so ausgestaltet, dass die Gesellschaft nur zum Erwerb ganzer Aktien verpflichtet wird. Soweit danach Andienungsrechte nicht ausgeübt werden können, verfallen sie. Dieses Verfahren behandelt die Aktionäre gleich, erleichtert aber die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs.

Für die Gesellschaft kann es außerdem von Vorteil sein, eigene Aktien nicht nur über die Börse, sondern auch über Multilaterale Handelssysteme („MTF“) zu erwerben. MTF sind in § 2 Abs. 6 Börsengesetz definiert. Durch die zusätzliche Nutzung des Rückkaufs über MTF kann die Gesellschaft sich Zugang zu einem größeren Handelsvolumen verschaffen. Die Gesellschaft wird eigene Aktien grundsätzlich über solche MTF erwerben, bei denen davon auszugehen ist, dass sich keine wesentlich von den Börsenkursen am regulierten Markt abweichenden Preise bilden. Gerade solche MTF unterscheiden sich materiell kaum von einer Börse im formalen Sinn. Für den Erwerb über MTF gelten dieselben Preisober- und Untergrenzen wie für den Rückkauf über die Börse; auch beim Erwerb über MTF knüpfen diese an den durch die Eröffnungsauktion im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Börsenkurs an.

Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs eigener Aktien können diese zur erneuten Beschaffung von Eigenmitteln verwendet werden. Als Möglichkeiten des Wiederverkaufs sieht die Ermächtigung eine – die Gleichbehandlung der Aktionäre bereits nach der gesetzlichen Definition sicherstellenden – Veräußerung über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre vor. Bei einer Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen eines an die Aktionäre gerichteten Angebots soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Dies ist erforderlich, um die Abgabe erworbener eigener Aktien im Wege eines Angebots an die Aktionäre technisch durchführen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen eigenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

Die Ermächtigung sieht weiter vor, dass die eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Verfügung stehen, um diese im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie sonstiger Vermögensgegenstände unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegenleistung anbieten zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch, erfolgreich und unter Schonung der Liquidität auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder sonstiger Vermögensgegenstände reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation den Börsenkurs der Medios Aktie berücksichtigen, auch wenn eine schematische Anknüpfung nicht vorgesehen ist, um im Interesse der Gesellschaft liegende Verhandlungsergebnisse nicht durch Kursschwankungen wieder in Frage zu stellen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen außerdem vor, erworbene eigene Aktien auch die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, oder deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten, insbesondere aus ausgegebenen Call-Optionen, Inhabern von virtuellen Optionen sowie Performance Shares, Phantom Stocks und Restricted Stock Units, die von der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften ausgegeben werden oder wurden (insbesondere auch in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsprogrammen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen), zuzuteilen.

Die Nutzung vorhandener eigener Aktien statt der Schaffung neuer Aktien durch Ausnutzung genehmigten Kapitals ist regelmäßig weniger aufwendig und auch kostengünstiger für die Gesellschaft, unter anderem weil die Verwendung eigener Aktien anders als die Ausnutzung genehmigten Kapitals keiner Eintragung im Handelsregister bedarf. Auch vermeidet die Nutzung eigener Aktien den ansonsten eintretenden Verwässerungseffekt. Durch die Ausgabe an die aufgeführten Personen wird eine gelebte nachhaltige Aktienkultur gefördert, die die langfristige Bindung an das Unternehmen sowie die Identifikation dieser Personengruppen mit dem Unternehmen fördert. Bei der Bemessung des zu entrichtenden Kaufpreises kann eine übliche und am Unternehmenserfolg ausgerichtete angemessene Vergünstigung gewährt werden.

Ferner sollen die erworbenen eigenen Aktien für ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und Schlüsselpositionen der Gesellschaft und für Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und Schlüsselpositionen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (im Folgenden auch die „Mitarbeiter“) verwendet werden dürfen.

Es ist möglich, dass die Gesellschaft neben den bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogrammen künftig weitere Programme schaffen wird, unter denen die Möglichkeit bestehen soll, Aktien als Vergütungsbestandteil zu gewähren. Für im Rahmen solcher aktienbasierter Programme könnten unter der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbene eigene Aktien verwendet werden. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien statt der Schaffung neuer Aktien hat auch insoweit den Vorteil, dass sie regelmäßig weniger aufwendig und damit kostengünstiger für die Gesellschaft ist. Auch vermeidet die Nutzung eigener Aktien den ansonsten eintretenden Verwässerungseffekt.

Außerdem ist vorgesehen, dass erworbene eigene Aktien auch außerhalb der Börse gegen Barleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Damit wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenkurs so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung wird keinesfalls mehr als 5 % des aktuellen Börsenkurses betragen. Dabei gilt, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen. Mit dieser Beschränkung und dem Umstand, dass sich der Ausgabepreis am Börsenkurs zu orientieren hat, werden die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch einen Kauf von Medios Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Die Ermächtigungen liegen im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhelfen. Sie ermöglichen beispielsweise, eigene Aktien an institutionelle Anleger zu veräußern oder neue Investorenkreise zu erschließen.

Schließlich soll der Aufsichtsrat ermächtigt werden, von der Gesellschaft unter der vorgeschlagenen oder einer früheren Ermächtigung erworbene eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft in Erfüllung der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen zu übertragen. Eigene Aktien dürften somit verwendet werden, um schuldrechtliche Ansprüche zu bedienen, die den Vorstandsmitgliedern im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung möglicherweise gewährt werden. Bei einer Gewährung von Aktien an Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vorstandsvergütung ist ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erforderlich. Die Gewährung von Aktien an Vorstandsmitglieder wäre eine weitere Möglichkeit zur Bindung der Vorstandsmitglieder an die Gesellschaft, da sie über die so gewährten Aktien an einer Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren würden. Es könnten auf diesem Wege ergänzende Anreize für eine langfristige, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung gesetzt werden. So könnte z. B. ein Teil der variablen Vergütung (variabler Bonus) statt in Geld in Zusagen auf Aktien gewährt werden. Die für die variablen Vergütungskomponenten festzulegenden Erfolgsziele, die dazu gehörenden Bemessungsfaktoren, das Steigen und Sinken des Bonus bei Zielüberschreitung und Zielunterschreitung sowie das Verhältnis der Zahlung in Geld und in Aktien und alle weiteren Einzelheiten bestimmen sich nach den Anstellungsverträgen bzw. Vergütungsvereinbarungen, die der Aufsichtsrat namens der Gesellschaft mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern schließt oder schließen wird. Entsprechend seiner gesetzlichen Pflicht aus § 87 AktG sorgt der Aufsichtsrat dabei dafür, dass die Gesamtvergütung (einschließlich der in Aktien gewährten Komponenten) in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt.

Die Verwendung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach der Ermächtigung nur erfolgen, wenn auf die Summe der so verwandten Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden oder auf Grund von Rechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung entfällt. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Verwendung von eigenen Aktien beschränkt.

Der Vorstand wird in der jeweils nächsten ordentlichen Hauptversammlung über jede Ausnutzung der in Tagesordnungspunkt 10 erteilten Ermächtigungen berichten.

Der vorangegangene Bericht ist von der Einberufung dieser Hauptversammlung an auch im Internet unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

abrufbar.

Er wird ferner in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und zur Einsicht ausliegen.

III. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 25.505.723,00 und ist in 25.505.723 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils auf 25.505.723. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung direkt oder indirekt 986.362 eigene Aktien hält, aus denen der Gesellschaft kein Stimmrecht zusteht.

IV. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 3. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse

 

HCE Consult AG
Anmeldestelle MEDIOS AG
Postfach 820335
81803 München, Deutschland
oder per E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag, „Record Date“), d. h. auf Dienstag, den 19. Mai 2026, 24:00 Uhr, zu beziehen.

Ausreichend ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 3. Juni 2026 (24:00 Uhr) zugehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes können gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der EU-Durchführungsverordnung (EU-DVO) als Informationen zur Hauptversammlung, die gemäß ISO 20022 aufgebaut sind, z.B. als ISO20022-XML-Datei, grundsätzlich auch über Intermediäre an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten spätestens bis Mittwoch, den 3. Juni 2026, 24:00 Uhr, an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Auch bei Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist nicht berechtigt, die Hauptversammlung zu verfolgen und ein Stimmrecht auszuüben, es sei denn, er hat sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des depotführenden Instituts bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts einschränken zu wollen – frühzeitig für die Übersendung des besonderen Nachweises und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.

2. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

a) Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen – soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Organisation oder Person bevollmächtigt werden soll – der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte befindliche Vollmachtsformular genutzt werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

heruntergeladen oder unter folgender Adresse angefordert werden:

 

HCE Consult AG
Anmeldestelle MEDIOS AG
Postfach 820335
81803 München, Deutschland
oder per E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend genannten Adresse zugehen.

In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis bis spätestens 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation oder Person bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft ein Textformerfordernis.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Organisationen oder Personen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation oder Person bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

b) Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt, auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zum Herunterladen bereitgestellt und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

 

HCE Consult AG
Anmeldestelle MEDIOS AG
Postfach 820335
81803 München, Deutschland
oder per E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Alternativ können die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch elektronisch über das passwortgeschützte Eventportal der Gesellschaft, welches unter der Internetadresse

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zugänglich ist, erteilt werden.

Ein Zugriff auf das passwortgeschützte Eventportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

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ist nur mit den auf der Eintrittskarte abgedruckten persönlichen Zugangsdaten möglich, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln oder im Eventportal auszuführen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder die Teilnahme eines Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Das Recht zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung am 10. Juni 2026 bleibt davon unberührt.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Ausübung der Stimmrechte nach eigenem Ermessen ist ausgeschlossen. Ohne ausdrückliche Weisungen werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen; dies gilt auch für in der Hauptversammlung gestellte Anträge von Aktionären (z. B. Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Verfahrensanträge), die nicht zuvor angekündigt worden sind. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

c) Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben. Bevollmächtigte Dritte sowie bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt elektronisch, d.h. unter Nutzung des passwortgeschützten Eventportals der Gesellschaft unter der Internetadresse

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Die Abgabe der elektronischen Briefwahl-Stimme hat bis spätestens 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, zu erfolgen.

Elektronisch abgegebene Stimmen können bis spätestens 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, elektronisch, d.h. über das passwortgeschützte Eventportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

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geändert oder widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder die Teilnahme eines Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor erfolgten Stimmabgabe per Briefwahl.

3. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00, dies entspricht 500.000 Aktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 10. Mai 2026, 24:00 Uhr, schriftlich unter der Adresse

 

Medios AG
– Vorstand –
z. Hd. Naima Yüksel
Heidestraße 9
10557 Berlin

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d. h. zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) per E-Mail an: hv@medios.group

eingehen.

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Absatz 7 AktG zu beachten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

veröffentlicht.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 26. Mai 2026, 24:00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 26. Mai 2026, 24:00 Uhr, eingeht.

 

Medios AG
z. Hd. Naima Yüksel
Heidestraße 9
10557 Berlin
oder per E-Mail an: hv@medios.group

Rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden im Internet unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zugänglich gemacht, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag (und dessen etwaige Begründung) beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die genannte Adresse zu richten.

c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG wird darauf hingewiesen, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zur Verfügung.

4. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

V. Datenschutzinformationen für Aktionäre der Medios AG

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären und Aktionärinnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Medios verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Internetseite zur Hauptversammlung unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung

 

Berlin, im April 2026

Medios AG

Der Vorstand



29.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
10557 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@medios.group
Internet: https://investors.medios.group
ISIN: DE000A1MMCC8

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2318118  29.04.2026 CET/CEST

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

27.03.2026 / 16:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 27.03.2026
Kursziel: 24,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

Defensiver Ausblick sollte neuem Vorstand Handlungsoptionen ermöglichen – Marktreaktion u.E. überzogen

Die Medios AG hat kürzlich die Jahreszahlen für 2025 veröffentlicht. Der Umsatz fiel erneut leicht stärker als erwartet aus, während das bereinigte EBITDA die eigenen Erwartungen und die Guidance (~96 Mio. EUR) leicht verfehlte.

[Tabelle]

Insgesamt erreichten die Umsatzerlöse 2,079 Mrd. EUR, was sowohl über unseren als auch den Markterwartungen lag und von einem außerordentlich starken Schlussquartal im Bereich Arzneimittelversorgung (Q4: +15,6% yoy) getragen wurde. Die patientenindividuellen Therapien sowie das internationale Geschäft entwickelten sich erwartungsgemäß mit 3,8% yoy bzw. 8,7% yoy.

Das bereinigte EBITDA belief sich auf 93,1 Mio. EUR und lag damit leicht unter den Prognosen und der Markterwartung. Die schwächere Entwicklung im Q4 ist im Wesentlichen auf das Segment der patientenindividuellen Therapien zurückzuführen (Q4: 7,7% vs. 9M: 10,9%). Historisch weist die Profitabilität in diesem Bereich allerdings gewisse Schwankungen auf, sodass wir die etwas schwächere Profitabilität nicht überbewerten. Im Übergang zum berichteten EBITDA lagen die Sondereffekte von insgesamt 9 Mio. EUR im erwarteten Rahmen und sind hauptsächlich auf die SAP S/4HANA-Einführung zurückzuführen (5 Mio. EUR). Eine größere negative Abweichung zu den Erwartungen resultierte lediglich aus einem einmaligen Effekt im Finanzergebnis, der auf die Neubewertung von Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Minderheitsanteilen an der Ceban Gruppe in Höhe von 9,2 Mio. EUR zurückzuführen ist und das EPS entsprechend belastete. Der Free-Cash-Flow lag mit 44 Mio. EUR in der prognostizierten Bandbreite von 40-50 Mio. EUR.

Ausblick 2026: Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand Umsatzerlöse zwischen 2,0 Mrd. EUR und 2,12 Mrd. EUR sowie ein bereinigtes EBITDA von 94–102 Mio. EUR. Die für Medios relevanten Märkte dürften u.E. wenig von den aktuellen geopolitischer Unsicherheiten betroffen sein und entsprechend weiterhin wachsen. Vor diesem Hintergrund verschafft die auf den ersten Blick moderat ausgefallene Wachstumsprognose dem neuen Vorstand Spielraum, die Unternehmensentwicklung gezielt auch zulasten weniger profitabler Aktivitäten zu steuern. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass Stefan Bauerreis, zuvor u.a. Finanzvorstand der ebenfalls im S-DAX notierten Stabilus SE, mit Wirkung zum 15. April die Nachfolge von CFO Falk Neukirch antreten wird.

Fazit: Trotz einer leicht unter den Erwartungen liegenden Ergebnisentwicklung für 2025 sowie eines Ausblicks mit erhöhtem strategischem Spielraum erachten wir die jüngste Marktreaktion als überzogen. Der Investmentcase bleibt aus unserer Sicht unverändert intakt. Entsprechend sehen wir keinen Anlass für eine Anpassung unserer Umsatz- und Ergebnisprognosen und bestätigen unsere Kaufempfehlung mit einem Kursziel von 24,00 EUR.



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Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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2299576  27.03.2026 CET/CEST

Medios erzielt zweistelliges Umsatzwachstum und verbessert die Profitabilität

Medios erzielt zweistelliges Umsatzwachstum und verbessert die Profitabilität

Medios AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Prognose
Medios erzielt zweistelliges Umsatzwachstum und verbessert die Profitabilität

26.03.2026 / 07:36 CET/CEST
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Pressemitteilung

 

Medios erzielt zweistelliges Umsatzwachstum und verbessert die Profitabilität

 

  • Konzernumsatz auf 2,1 Mrd. € (+10,4 %) erhöht
  • EBITDA pre1 steigt überproportional um 17,8 %
  • EBITDA-pre1-Marge erhöht sich auf 4,5 % (Vj. 4,2 %)
  • Ergebnis je Aktie deutlich auf 0,61 € erhöht (Vj. 0,51 €)
  • Ausblick 2026: Umsatz zwischen 2,0 Mrd. € und 2,12 Mrd. € erwartet – bei weiterer Verbesserung der EBITDA-pre1-Marge auf rund 4,8 %

 

Berlin, 26. März 2026 – Die Medios-Gruppe („Medios“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, hat ihren Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht. Der Konzernumsatz erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 % auf 2,1 Mrd. € (Vj. 1,9 Mrd. €). Das EBITDA pre1 stieg deutlich um 17,8 % auf 93,1Mio. € (Vj. 79,0 Mio. €). Umsatz und EBITDA pre1 bewegen sich damit im Rahmen der Prognose. Die EBITDA-pre1-Marge verbesserte sich entsprechend auf 4,5 % (Vj. 4,2 %). Zu dieser Entwicklung haben im Wesentlichen das Segment Arzneimittelversorgung und das Segment International Business, das seit Juni 2024 zum Konzernkreis gehört, beigetragen. Das organische Wachstum des Umsatzes und des EBITDA pre1 erreichte 7,0 % bzw. 2,7 %. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern stieg um 22,4 % auf 15,4 Mio. € (Vj. 12,5 Mio. €), was eine Erhöhung des Ergebnisses je Aktie auf 0,61 € (Vj. 0,51 €) zur Folge hatte.

 

Alle operativen Segmente trugen zur Umsatzsteigerung bei

Im Segment Arzneimittelversorgung erhöhte sich der externe Umsatz im Geschäftsjahr 2025 um 6,9 % auf 1.688,8 Mio. € (Vj. 1.580,0 Mio. €). Das EBITDA pre1 stieg dabei um 5,1 % auf 52,5 Mio. € (Vj. 50,0 Mio. €).

Das Segment Patientenindividuelle Therapien erwirtschaftete einen externen Umsatz von 220,1 Mio. € (Vj. 213,6 Mio. €), was einem leichten Anstieg um 3,0 % entspricht. Das EBITDA pre1 sank hingegen um 4,6 % auf 22,2 Mio. € (Vj. 23,3 Mio. €).

Das Segment International Business trug mit einem externen Umsatz von 169,2 Mio. € (Juni bis Dezember 2024: 88,8 Mio. €) und einem EBITDA pre1 von 29,1 Mio. € (Juni bis Dezember 2024: 16,3 Mio. €) deutlich zur positiven Entwicklung des Medios-Konzerns im Geschäftsjahr 2025 bei.

 

Weitere Margensteigerung im Geschäftsjahr 2026 erwartet

2026 fokussiert sich Medios auf operative Exzellenz, die Harmonisierung zentraler Geschäftsprozesse, den Ausbau des organischen Wachstums sowie selektive Akquisitionen.

Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet der Medios-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 2,0 Mrd. € bis 2,12 Mrd. € und ein EBITDA pre1 in Höhe von 94 Mio. € bis 102 Mio. €. Dies entspräche einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf ca. 4,8 %.

 

Wichtige Kennzahlen (IFRS)            
In Mio. €   2025   2024   ∆ in %
Konzernumsatz   2.078,7   1.883,0   10,4
  Arzneimittelversorgung                                       1.688,8   1.580,0   6,9
  Patientenindividuelle Therapien    220,1   213,6   3,0
  International Business   169,2   88,8   90,6
  Services   0,5   0,6   –15,3
EBITDA pre1   93,1   79,0   17,8
  Arzneimittelversorgung   52,5   50,0   5,1
  Patientenindividuelle Therapien   22,2   23,3   –4,6
  International Business   29,1   16,3   78,8
  Services   –10,8   –10,5   3,5
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   52,3   73,7   –29,0
Ergebnis je Aktie (in €)   0,61   0,51   19,6

 

Der Geschäftsbericht 2025 ist auf der Investor Relations Website zum Download verfügbar.

 

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

15. April Metzler Small Cap Days 2026 – Frankfurt
6. Mai TP ICAP Midcap Conference 2026 – Paris
12. Mai Quartalsmitteilung zum 31. März 2026
10. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2026 (Präsenz)
12. August
28./29. September
Halbjahresfinanzbericht 2026
Medios Capital Markets Day
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

 

1 Das EBITDA ist definiert als das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen. Das EBITDA pre ist bereinigt um Sonderaufwendungen für Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten und Aufwendungen für die ERP-Systemeinführung sowie für 2024 um einmalige erfolgsabhängige Zahlungen für den Erwerb von Herstellvolumina und ab 2025 um einmalige Aufwendungen aufgrund von Veränderungen im Vorstand sowie ab 2026 um einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit Effizienzsteigerungsmaßnahmen.

 

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

 

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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Mehr Informationen zum Thema Individualmedizin: https://app.medios.group/individualmedizin

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Claudia Nickolaus

Head of Investor & Public Relations, ESG Communications

Medios AG

Heidestraße 9 | 10557 Berlin

T +49 30 232 566 800

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



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2297982  26.03.2026 CET/CEST

Stefan Bauerreis wird neuer Finanzvorstand (CFO) der Medios AG

Stefan Bauerreis wird neuer Finanzvorstand (CFO) der Medios AG

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Stefan Bauerreis wird neuer Finanzvorstand (CFO) der Medios AG

26.03.2026 / 07:30 CET/CEST
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Pressemitteilung 

Stefan Bauerreis wird neuer Finanzvorstand (CFO) der Medios AG

Berlin, 26. März 2026 – Der Aufsichtsrat der Medios AG hat Stefan Bauerreis mit Wirkung zum 15. April 2026 als Mitglied des Vorstands und zum neuen Finanzvorstand (CFO) der Gesellschaft bestellt. Er folgt Falk Neukirch, der – wie am 6. März 2026 mitgeteilt – auf eigenen Wunsch zum Ende seiner regulären Amtszeit zum 30. April 2026 ausscheidet.

Mit der Bestellung von Stefan Bauerreis gewinnt Medios einen erfahrenen Finanzexperten mit langjähriger internationaler Führungserfahrung in der Industrie und bei börsennotierten Unternehmen. Er war unter anderem Finanzvorstand der Stabilus Gruppe und bekleidete mehr als zwei Jahrzehnte verschiedene leitende Finanzfunktionen innerhalb der Schaeffler Gruppe, darunter als CFO der Region Europa und CFO Deutschland. Stefan Bauerreis verfügt über umfassende Expertise in den Bereichen Corporate Accounting, Controlling, Finanzierung sowie Transformation und Steuerung internationaler Unternehmen.

Dr. Yann Samson, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG: „Mit Stefan Bauerreis gewinnen wir einen ausgewiesenen Finanzexperten mit umfangreicher Erfahrung in international aufgestellten SDAX- und MDAX-Unternehmen. Er verbindet operative Exzellenz mit strategischer Weitsicht und hat in seiner bisherigen Laufbahn mehrfach unter Beweis gestellt, dass er Unternehmen erfolgreich durch Transformationsphasen führen kann. Wir sind überzeugt, dass er wichtige Impulse für die künftige Entwicklung von Medios setzen wird.“

Stefan Bauerreis: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und darauf, als Teil des Vorstandsteams die Zukunft der Medios AG mitzugestalten. Als CFO werde ich meinen Beitrag dazu zu leisten, den Erfolg der Medios Gruppe sowie ihre Positionierung als Marktführer im Bereich Specialty Pharma national wie international im Sinne unserer Shareholder und Mitarbeiter weiter auszubauen.“

Wichtige Termine für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2026:

15. April Metzler Small Cap Days 2026 – Frankfurt
6. Mai TP ICAP Midcap Conference 2026 – Paris
12. Mai Quartalsmitteilung zum 31. März 2026
10. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2026 (Präsenz)
12. August Halbjahresfinanzbericht 2026
28./29. September Medios Capital Markets Day
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

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2297976  26.03.2026 CET/CEST

Auslaufen der Bestellung von Falk Neukirch als Finanzvorstand zum 30. April 2026

Auslaufen der Bestellung von Falk Neukirch als Finanzvorstand zum 30. April 2026

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Auslaufen der Bestellung von Falk Neukirch als Finanzvorstand zum 30. April 2026

06.03.2026 / 08:17 CET/CEST
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Pressemitteilung

Auslaufen der Bestellung von Falk Neukirch als Finanzvorstand zum 30. April 2026

Berlin, 06. März 2026 – Der Aufsichtsrat der Medios AG teilt mit, dass die Bestellung von Falk Neukirch als Finanzvorstand (CFO) der Medios AG auf dessen Wunsch nach Ablauf der regulären Amtszeit im April 2026 nicht verlängert wird.

Nach der erfolgreichen Neuaufstellung und Internationalisierung der Medios-Gruppe möchte sich Falk Neukirch neuen beruflichen Herausforderungen widmen. Damit entsteht zugleich die Möglichkeit einer Neuaufstellung der Führungsstruktur der Medios-Gruppe unter Leitung des neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO) Thomas Meier.

Herr Neukirch hat seit Beginn seiner Amtszeit im Oktober 2021, die im Mai 2023 bis April 2026 verlängert wurde, die Entwicklung der Medios-Gruppe maßgeblich geprägt und entscheidend vorangetrieben. So hat Herr Neukirch Systeme, Prozesse und Strukturen vor allem im Bereich Finanzen und Controlling auf ein neues Niveau gehoben und damit die Transparenz und Steuerungsfähigkeit der gesamten Unternehmensgruppe signifikant erhöht. Dazu gehört unter anderem auch die erfolgreiche Einführung eines neuen ERP-Systems, mit dessen Roll-Out im Januar 2026 begonnen wurde.

Neben der operativen Weiterentwicklung leistete Herr Neukirch einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Durchführung mehrerer bedeutender Akquisitionen und zur zügigen Integration der erworbenen Gesellschaften in die Finanzorganisation der Medios-Gruppe. Dies betraf insbesondere die Akquisition und Integration der CEBAN-Gruppe im Jahr 2024, bei der mehr als 50 Gesellschaften in kürzester Zeit erfolgreich in den Bereich Finanzen integriert werden konnten. In diesem Zusammenhang wurde unter Federführung von Falk Neukirch auch eine langfristige Bankenfinanzierung über 225 Millionen € sichergestellt.

Dr. Yann Samson, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG: „Falk Neukirch hat die Entwicklung von Medios seit 2021 maßgeblich mitgestaltet und wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unserer Organisation gesetzt. Mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement hat er den Finanzbereich nachhaltig gestärkt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz und Stabilität der Gruppe geleistet. Auch bei strategisch bedeutenden Projekten und Akquisitionen hat er die positive Entwicklung des Unternehmens entscheidend unterstützt.“

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Neukirch ausdrücklich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, seinen Einsatz und seinen Beitrag zur positiven Entwicklung der Medios-Gruppe. Herr Neukirch hat die Medios-Gruppe in einer wichtigen Transformationsphase mit großer Umsicht und hoher fachlicher Kompetenz entscheidend vorangebracht.

Übergangsweise wird Falk Neukirch der Gesellschaft noch in beratender Funktion zur Verfügung stehen, um einen reibungslosen Übergang der Verantwortlichkeiten sicherzustellen.

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2026:

26. März Geschäftsbericht 2025
12. Mai Quartalsmitteilung zum 31. März 2026
10. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2026
12. August Halbjahresfinanzbericht 2026
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026

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Über Medios AG

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2286870  06.03.2026 CET/CEST

Medios AG steigt in den Markt für Medizinalcannabis ein

Medios AG steigt in den Markt für Medizinalcannabis ein

Medios AG / Schlagwort(e): Produkteinführung
Medios AG steigt in den Markt für Medizinalcannabis ein

19.01.2026 / 10:00 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios AG steigt in den Markt für Medizinalcannabis ein

  • Erweiterung des Produktportfolios mit Medizinalcannabis
  • Medios erhält Exklusivvertriebsrechte für die Bedrocan®-Produkte in vereinbarten europäischen Märkten
  • Eintritt in attraktiven Wachstumsmarkt und Stärkung der Kompetenz in bestehenden Indikationsgebieten

Berlin, 19. Januar 2026 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, erweitert ihr Produktportfolio und tritt in den Markt für Medizinalcannabis ein. Hierzu kooperiert Medios mit dem niederländischen Unternehmen Bedrocan International B.V. („Bedrocan“), einem international führenden Hersteller von medizinischem Cannabis in pharmazeutischer Qualität. Medios sichert sich die exklusiven Vertriebsrechte für Bedrocan-Produkte in Deutschland, Spanien, Belgien, Italien und Österreich. Die Vereinbarung umfasst zunächst medizinisches Cannabis aus Bedrocans EU-GMP[1]-zertifizierter Produktionsstätte in Dänemark und wird ab dem 1. Januar 2027 auf Produkte weiterer Bedrocan-Produktionsstätten ausgeweitet.

Die Partnerschaft konzentriert sich bereits auf den deutschen Markt und wird in den nächsten zwei Jahren schrittweise auf weitere EU-Länder ausgedehnt. Sie baut auf Medios‘ langjähriger Präsenz im deutschen und EU-Apothekenmarkt und seiner Expertise in GDP[2]-zertifizierter pharmazeutischer Logistik auf. Cannaflos, die „Gesellschaft für medizinisches Cannabis mbH“, unterstützt Medios als Vertriebspartner in Deutschland.

Constantijn van Rietschoten, Vorstandsmitglied der Medios AG: „Mit dem Eintritt in den Medizinalcannabismarkt erweitern wir unser Portfolio um ein Produkt, das für zahlreiche Patienten mit chronischen und schweren Erkrankungen eine wichtige Rolle spielen kann. Besonders in den Bereichen Onkologie und Neurologie bietet Cannabis eine wertvolle Ergänzung zur Therapie.“

Strategische Bedeutung für Medios
Medizinalcannabis wird aktuell unter anderem zur Linderung von Schmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit bei Patienten eingesetzt, beispielsweise im Rahmen onkologischer Therapien. Mit der Erweiterung des Produktportfolios stärkt Medios gezielt die Kompetenz in der Onkologie und Neurologie sowie in weiteren Indikationsgebieten, in denen unterstützende Behandlungen erforderlich sind. Der Schritt unterstreicht die Positionierung von Medios als umfassender Partner für patientenindividuelle Therapien.

Marktdynamik
In Deutschland profitieren immer mehr Patienten vom Zugang zu medizinischem Cannabis. Medios fokussiert sich gezielt auf das erstattungsfähige Segment des medizinischen Cannabis und stellt damit eine Unabhängigkeit von möglichen gesetzlichen Änderungen im Selbstzahlermarkt sicher. Als Pionier in diesem Markt hat sich Bedrocan eine vertrauenswürdige und starke Position aufgebaut, da viele Patienten auf die ständige Verfügbarkeit von hochwertigem medizinischem Cannabis angewiesen sind. Mit dem Einstieg in den Markt des erstattungsfähigen medizinischen Cannabis und der strategischen Partnerschaft mit Bedrocan positioniert sich Medios als zentraler Akteur in diesem wichtigen und wachsenden Bereich in Deutschland.

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2026:

27. Januar ODDO BHF Small & Mid Cap Conference 2026 – Frankfurt
5. Februar 15. Hamburger Investorentage (HIT) – Hamburg
4. März Berenberg EU Opportunities Conference 2026 – London
26. März Geschäftsbericht 2025
12. Mai Quartalsmitteilung zum 31. März 2026
10. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2026
12. August Halbjahresfinanzbericht 2026
10. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2026 

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Über Bedrocan
Bedrocan ist der führende Hersteller von medizinischem Cannabis in pharmazeutischer Qualität. Seit über 20 Jahren ist Bedrocan auf die Produktion von Cannabis als pharmazeutischem Wirkstoff (API) gemäß EU-GMP-Standards spezialisiert. Bedrocan legt Wert auf die Bereitstellung von medizinischem Cannabis mit einem konsistenten Cannabinoidprofil und hält sich an definierte pharmazeutische Spezifikationen. Dieses Engagement für Konsistenz und Zuverlässigkeit ermöglicht eine vertrauenswürdige und reproduzierbare Therapie für Patienten. Bedrocan beliefert Behörden und Partner in zahlreichen Ländern und leistet mit seinem wissenschaftlich fundierten Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung des Marktes für medizinisches Cannabis.

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[1] Good Manufacturing Practice

[2] Good Distribution Practice



19.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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WKN: A1MMCC
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2262080

 
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2262080  19.01.2026 CET/CEST

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

04.12.2025 / 15:54 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.11.2026
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 10.11.2026
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


04.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
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10557 Berlin
Deutschland
Internet: www.medios.group

 
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2240670  04.12.2025 CET/CEST

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

04.12.2025 / 15:51 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


04.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2240664  04.12.2025 CET/CEST

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

04.12.2025 / 15:48 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


04.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
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Deutschland
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2240650  04.12.2025 CET/CEST

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

04.12.2025 / 15:45 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


04.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
10557 Berlin
Deutschland
Internet: www.medios.group

 
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2240626  04.12.2025 CET/CEST

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

12.11.2025 / 17:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 12.11.2025
Kursziel: 24,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

Solide Entwicklung in Q3 – Prognose für das laufende Geschäftsjahr bestätigt

Die Medios AG hat gestern die Zahlen für das dritte Quartal 2025 vorgelegt und am Mittag einen Conference Call abgehalten. Insgesamt fielen die Q3-Ergebnisse beim Umsatz besser aus, als von uns und dem Markt erwartet, und lagen beim adj. EBITDA im Rahmen der Erwartungen. Die Prognose für das Geschäftsjahr wurde bestätigt, was insgesamt unsere positive Sicht auf den Investment Case bestärkt.

[Tabelle]

Während der Umsatz im Segment Patientenindividuelle Therapien in Q3 mit einem Plus von 3,3% YoY im Rahmen unserer Erwartungen lag, übertraf das Wachstum im Bereich Arzneimittelversorgung sowie im International Business (Ceban) mit 8,9% bzw. 20,3% unsere Prognosen deutlich und erklärt damit die positive Umsatzabweichung. Auch wenn im Bereich International Business ein Sondereffekt von 2,1 Mio. EUR durch den Verkauf der Celinda Benelux enthalten ist, stimmt uns die erneut starke organische Wachstumsrate von rund 15% positiv. Diese liegt deutlich über unserer aktuellen mittelfristigen Wachstumserwartung von rund 6–7%.

Aufgrund einer unserer Einschätzung nach im Wesentlichen aus Produktmixeffekten resultierenden unterproportionalen Entwicklung des Rohertrags im Bereich Arzneimittelversorgung sowie eines überproportionalen Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen kam es zu einem  leichten Rückgang des adj. EBITDA gegenüber dem Vorjahreswert, was wir in unserer Prognose allerdings berücksichtigt hatten. Durch gegenüber dem Vorjahreswert geringere Einmalkosten stieg das berichtete EBITDA in Q3 dennoch um 10% yoy leicht überproportional auf 21,5 Mio. EUR an.

In der Berichterstattung und im anschließenden Earnings Call hat das Unternehmen die Prognose für das laufende Geschäftsjahr bestätigt. Diese sieht einen Umsatz von rund 2 Mrd. EUR sowie ein adj. EBITDA von etwa 96 Mio. EUR vor. Mit Blick auf das adj. EBITDA von 70,4 Mio. EUR nach neun Monaten sowie einer zu erwartenden Normalisierung der Marge im Arzneimittelgeschäft und dem überproportionalen Wachstum des deutlich ertragsstärkeren International Business halten wir diese Prognose für realistisch. Wir fühlen uns mit unserer Ergebnisprognose insgesamt wohl, haben jedoch die Umsatzerwartung aufgrund der besser als erwarteten Entwicklung in Q3 leicht angehoben.

Fazit: Insgesamt sehen wir unseren Investment Case durch die solide Entwicklung im dritten Quartal bestätigt, die auf einer sukzessiven Verbesserung der Profitabilität und des Cashflows in den kommenden Quartalen beruht. Letzterer schlug in Q3 mit sehr erfreulichen 27,4 Mio. EUR ebenfalls positiv zu Buche. Sollte sich die gute Umsatzdynamik im internationalen Geschäft fortsetzen, sehen wir Potenzial, unsere diesbezüglichen Annahmen nochmals zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund bestätigen wir unsere Kaufempfehlung und unser Kursziel.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
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2228780  12.11.2025 CET/CEST

Medios AG erzielt kräftiges Wachstum von Ergebnis und Ergebnismarge im Neunmonatszeitraum 2025

Medios AG erzielt kräftiges Wachstum von Ergebnis und Ergebnismarge im Neunmonatszeitraum 2025

Medios AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Medios AG erzielt kräftiges Wachstum von Ergebnis und Ergebnismarge im Neunmonatszeitraum 2025

11.11.2025 / 07:24 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pressemitteilung

Medios AG erzielt kräftiges Wachstum von Ergebnis und Ergebnismarge im Neunmonatszeitraum 2025

  • Umsatzsteigerung um 9,2 % auf 1.530,0 Mio. €
  • Überproportionaler EBITDA-pre1-Anstieg um 26,1 %
  • Organisches EBITDA-pre1-Wachstum von 5,1 %,
  • Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit nahezu verdoppelt
  • Signifikante Verbesserung des Ergebnisses je Aktie auf 0,79 €
  • Neuer CEO Thomas Meier tritt Amt am 1. Februar 2026 an
  • Ausblick 2025 bestätigt

Berlin, 11. November 2025 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, hat sich im Zeitraum von Januar bis September 2025 erneut sehr positiv entwickelt und bestätigt die Prognose für das Gesamtjahr. Die Umsatzerlöse stiegen im Neunmonatszeitraum (9M) um 9,2 % auf 1.530,0 Mio. €. Das EBITDA pre1 erhöhte sich erneut überproportional um 26,1 % auf 70,4 Mio. €. Das organische EBITDA-pre1-Wachstum betrug dabei 5,1 %. Die EBITDA-pre1-Marge verbesserte sich infolgedessen um 0,6 Prozentpunkte auf 4,6 %. Das Konzernergebnis nach Ertragssteuern verdoppelte sich nahezu auf 19,9 Mio. € (9M 2024: 10,4 Mio. €). Damit stieg das Ergebnis je Aktie auf 0,79 € (9M 2024: 0,43€). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit nahm ebenfalls deutlich zu auf 52,7 Mio. € (9M 2024: 27,6 Mio. €).

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Wir sind sehr zufrieden mit der aktuellen Geschäftsentwicklung. Im dritten Quartal konnten wir nicht nur den Umsatz deutlich auf rund 538 Mio. € steigern, sondern liegen auch mit unserem Ergebnis von 24 Mio. € sehr nah am Rekordwert des Vorjahresquartals von 24,6 Mio. €, welches durch einen inflationsbedingten positiven Einmaleffekt geprägt war. Auf Neunmonatssicht sind wir entsprechend stark gewachsen und konnten alle relevanten Kennzahlen noch weiter verbessern. Diese erfolgreiche Entwicklung spiegelt einmal mehr die konsequente Umsetzung unserer Wachstumsstrategie wider.“

Umsatz- und Ergebnissteigerungen in allen operativen Geschäftsbereichen
Der Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung erzielte in den ersten neun Monaten 2025 einen Umsatzanstieg von 4,1 % auf 1.239,5 Mio. €. Das EBITDA pre1 stieg um 4,7 % auf 38,8 Mio. €, was im Wesentlichen aus einem organischen Ergebniswachstum infolge der strategischen Fokussierung auf margenstärkere Umsätze resultierte.

Der Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien verzeichnete von Januar bis September 2025 eine Steigerung des Umsatzes um 2,7 % auf 166,0 Mio. €. Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs erhöhte sich um 8,4 % auf 18,1 Mio. €, was aus einem starken organischen Wachstum sowie aus einem weiter optimierten Produktmix resultierte.

Der Geschäftsbereich International Business erzielte im Neunmonatszeitraum 2025 einen Umsatz von 124,2 Mio. € (Juni bis September 2024: 47,3 Mio. €). Der Geschäftsbereich leistete einen EBITDA-pre1-Beitrag in Höhe von 22,0 Mio. € (Juni bis September 2024: 9,8 Mio. €).

Neuer CEO tritt Amt zum 1. Februar 2026 an
Der Aufsichtsrat der Medios AG hat Thomas Meier mit Wirkung zum 1. Februar 2026 als Mitglied des Vorstands bestellt und zum neuen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der Gesellschaft ernannt. Er folgt Matthias Gärtner, der bis zum 31. Dezember 2025 im Amt bleibt.

Ausblick für 2025 bestätigt
Medios bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2025. Das Unternehmen erwartet einen Anstieg der Umsatzerlöse um rund 6 % auf ca. 2 Mrd. €. Das EBITDA pre1 wird voraussichtlich überproportional um ca. 21,5 % auf rund 96 Mio. € steigen. Dies entspricht einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf rund 4,8 %. Diese Erwartung beruht auf der Annahme eines organischen Wachstums im mittleren einstelligen Prozentbereich und berücksichtigt die Konsolidierung der Ceban-Gruppe für zwölf Monate.


Wichtige Kennzahlen (IFRS)

in Mio. €   9M 2025   9M 2024   ∆ in %   Q3 2025   Q3 2024   ∆ in %
Konzernumsatz   1.530,0   1.400,5   9,2   538,3   493,2   9,1
  Arzneimittelversorgung   1.239,5   1.191,2   4,1   439,4   403,3   8,9
  Patientenindividuelle  
  Therapien
  166,0   161,6   2,7   55,8   54,1   3,2
  International Business   124,2   47,3   >100   43,0   35,7   20,6
  Services   0,4   0,5   –21,6   0,1   0,2   –46,8
EBITDA pre1   70,4   55,8   26,1   24,0   24,6   –2,5
  Arzneimittelversorgung   38,8   37,0   4,7   12,4   14,2   –12,5
  Patientenindividuelle
  Therapien 
  18,2   16,7   8,4   6,1   5,9   3,9
  International Business   22,0   9,8   >100   8,2   7,1   15,2
  Services   –8,6   –7,8   10,3   –2,6   –2,5   6,4
Konzernergebnis nach Ertragsteuern   19,9   10,4   90,8   7,2   4,0   79,5
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   52,7   27,6   91,1   29,3   –6,5   n/a
Ergebnis je Aktie (in €)   0,79   0,43   84,0   0,29   0,16   84,2


Die Quartalsmitteilung der Medios AG zum 30. September 2025 steht auf der Investor Relations Website zum Download zur Verfügung.


Wichtige Termine der Medios im Geschäftsjahr 2025

12. November mwb inspired Investorenkonferenz – Hamburg
4. Dezember Berenberg European Conference – Fairmont Windsor Park, UK


1 EBITDA wird als Konzernergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen definiert. EBITDA pre ist bereinigt um Sondereffekte aus Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten sowie in den Jahren 2023 und 2024 um leistungsabhängige Zahlungen für die Akquisition von Herstellvolumina. Seit 2024 werden zudem Aufwendungen für die Implementierung des ERP-Systems berücksichtigt. Zudem wurden 2025 einmalige Sonderaufwendungen im Rahmen des Vorstandswechsels bereinigt.

——————-

Über Medios AG
Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

www.medios.group

Mehr Informationen zum Thema Individualmedizin: https://app.medios.group/individualmedizin

 

Kontakt
Claudia Nickolaus
Head of Investor & Public Relations, ESG Communications
Medios AG
Heidestraße 9 | 10557 Berlin
T +49 30 232 566 800
ir@medios.group
www.medios.group

 

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



11.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
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Fax: +49 30 232 566 – 801
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2227234

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2227234  11.11.2025 CET/CEST

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Medios AG – von Montega AG

04.11.2025 / 11:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Medios AG

Unternehmen: Medios AG
ISIN: DE000A1MMCC8
 
Anlass der Studie: Initiation of Coverage
Empfehlung: Kaufen
seit: 04.11.2025
Kursziel: 24,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt CIIA

Medios: Compounder in zweierlei Hinsicht

Die Medios AG ist ist ein hoch spezialisiertes Pharmaunternehmen, dass sich auf den Handel und die Herstellung von Medikamenten für besonders schwere Erkrankungen spezialisiert hat. Der Absatz dieser meist hochpreisigen Medikamente (Specialty-Pharma) erfolgt nur über Apotheken. Die Herstellung der individuellen Präparate haben die Partnerapotheken im In- und Ausland an Medios ausgelagert.

Die strukturellen Trends im deutschen und europäischen Gesundheitsmarkt schaffen ein günstiges Umfeld für das Geschäftsmodell von Medios, welches das Unternehmen seit dem Börsengang 2016 konsequent ausbaut. Der demografische Wandel, die Zunahme chronischer Erkrankungen und der medizinische Fortschritt treiben die Nachfrage nach hochpreisigen Specialty-Pharmazeutika und patientenindividuellen Therapien. Gleichzeitig führt die Konsolidierung im Apothekenmarkt und steigender regulatorischer Druck zu einer Konzentration auf wenige spezialisierte Anbieter mit hoher technologischer Kompetenz. Während im klassischen Pharmagroßhandel das Umsatzvolumen entscheidend ist, bildet im patientenindividuellen Bereich vor allem die Zahl der ärztlichen Verordnungen den zentralen Wachstumstreiber. Für die relevanten Teilmärkte von Medios ist in den kommenden Jahren ein Marktwachstum im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich zu erwarten.

Medios agiert in einem hoch kompetitiven und in Deutschland zugleich streng regulierten Marktumfeld. Durch die Kombination aus spezialisiertem Handel und patientenindividueller Herstellung ist das Unternehmen optimal positioniert und differenziert sich deutlich von klassischen Pharmagroßhändlern durch den Fokus auf Arzneimittel für schwere und komplexe Erkrankungen in sechs zentralen Indikationsgebieten. Gegenüber anderen Herstellern sowie Apotheken mit eigenen Reinraumkapazitäten verfügt Medios über klare Skalenvorteile und kann einen überdurchschnittlichen Servicelevel bieten. Folglich hat das Unternehmen insbesondere in den Jahren nach dem Börsengang seinen Marktanteil mit einem beeindruckenden organischen Wachstum ausgebaut (CAGR 2016-2020: 47%).

Seit 2020 hat das Unternehmen das Wachstum durch mehrere Akquisitionen vorangetrieben, von der Ceban in 2024 die erste im Ausland und gleichzeitig größte der Unternehmensgeschichte war. Im gleichen Zug gingen die Kapitalrenditen des Unternehmens deutlich zurück, was einer der Gründe für die unterdurchschnittliche Aktienperformance in den letzten Jahren sein dürfte. Durch den Wechsel an der Spitze des Unternehmens sowie den ebenfalls in den Managementincentives abgebildeten stärkeren Fokus auf Profitabilität, dürfte hier eine spürbare Verbesserung mit einem erneut positiven Economic Value Added (ROCE>WACC) ab 2026e eintreten. Dadurch sollte sich die aktuelle Fehlbewertung, die von allen Modellen angezeigt wird, auflösen.

Fazit: Medios ist ein hoch spezialisiertes Pharmaunternehmen mit einer guten Wettbewerbsposition in einem strukturellen Wachstumsmarkt. Das starke anorganische Wachstum der vergangenen Jahre hat die Kapitalrenditen des ansonsten asset-light Geschäftsmodells belastet. Durch stärkeren Profitabilitätsfokus und attraktive Chancen – insbesondere im internationalen Geschäft – erwarten wir nachhaltig höhere Erträge und ein sukzessives Re-Rating. Vor diesem Hintergrund erachten wir die aktuelle Bewertung mit einem KGV von ~10 für 2026 als attraktiv und empfehlen die Aktie mit einem Kursziel von 24,00 EUR zum Kauf.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
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2223570  04.11.2025 CET/CEST

Thomas Meier wird neuer Vorstandsvorsitzender der Medios AG

Thomas Meier wird neuer Vorstandsvorsitzender der Medios AG

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Thomas Meier wird neuer Vorstandsvorsitzender der Medios AG

03.11.2025 / 09:57 CET/CEST
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Pressemitteilung

Thomas Meier wird neuer Vorstandsvorsitzender der Medios
 AG

Berlin, 3. November 2025 – Der Aufsichtsrat der Medios AG hat Thomas Meier mit Wirkung zum 1. Februar 2026 als Mitglied des Vorstands bestellt und zum neuen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der Gesellschaft ernannt. Er folgt Matthias Gärtner, der bis zum 31. Dezember 2025 im Amt bleibt.

Thomas Meier ist seit 2020 CEO des ebenfalls börsennotierten Schweizer CDMO-Unternehmens (Contract Development and Manufacturing Organization) Bachem Holding AG. Zuvor war er als Chief Operations Officer in der Geschäftsleitung von Bachem tätig und arbeitete von 2001 bis 2004 als Herstellungsleiter bei Peninsula Laboratories in San Carlos / Kalifornien, USA. Thomas Meier wird das weitere Wachstum der Medios Gruppe maßgeblich vorantreiben.

Dr. Yann Samson, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Medios AG: „Mit Thomas Meier gewinnen wir einen international erfahrenen Leader mit einem überzeugenden Leistungsnachweis für kapitaleffizientes, profitables Wachstum. Wir heißen ihn herzlich willkommen und sind überzeugt, dass er mit seinem Geschäftssinn, seiner Expertise und Führungsstärke maßgeblich dazu beitragen wird, unsere ambitionierten Ziele zu erreichen und den Mehrwert für Aktionäre, Partner und Kunden nachhaltig zu steigern. Gleichzeitig danke ich Matthias Gärtner im Namen des gesamten Aufsichtsrats ausdrücklich für seine hervorragende Arbeit und sein großes Engagement in den vergangenen zehn Jahren. Er hat das Wachstum und den Erfolg von Medios entscheidend geprägt.“

Thomas Meier: „Ich freue mich sehr auf die Aufgabe, Medios in die nächste Entwicklungsphase zu führen. Gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen und dem kompletten Medios-Team werde ich die erfolgreiche Strategie konsequent weiterentwickeln und die Position von Medios im europäischen Specialty-Pharma-Markt nachhaltig ausbauen.“

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2025

11. November
12. November
4. Dezember
Quartalsmitteilung zum 30. September 2025
mwb inspired Konferenz – Hamburg
Berenberg European Conference – Fairmont Windsor Park, GB

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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Kontakt

Claudia Nickolaus

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2222566  03.11.2025 CET/CEST

Medios AG: Umplatzierung der Aktien von Bencis

Medios AG: Umplatzierung der Aktien von Bencis

Medios AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Medios AG: Umplatzierung der Aktien von Bencis

24.10.2025 / 11:04 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios AG: Umplatzierung der Aktien von Bencis

Berlin, 24. Oktober 2025 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, wurde darüber informiert, dass Bencis Capital Partners B.V. („Bencis“) ihren gesamten Aktienbesitz an der Medios AG umplatziert hat. Die Aktien, die einem Anteil von insgesamt rund 6,7 % des Grundkapitals von Medios entsprechen, wurden an den institutionellen Investor Janus Henderson Group Plc („Janus Henderson“) veräußert. Die Umplatzierung wurde von Berenberg begleitet.

Die Private-Equity-Investment-Gesellschaft Bencis Capital Partners B.V. (Bencis) hatte im Jahr 2024 1.700.000 Medios-Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Übernahme der Ceban Pharmaceuticals B.V. durch Medios erworben.

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Wir begrüßen Janus Henderson als neuen institutionellen und langfristig orientierten Investor im Aktionärskreis und freuen uns über das Vertrauen in unsere Strategie und unsere Wachstumsstory. Wir kennen Janus Henderson bereits seit vielen Jahren und schätzen den professionellen Austausch sehr.“

 

Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



24.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2217964  24.10.2025 CET/CEST

Medios beschleunigt Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und steigert Ergebnis deutlich

Medios beschleunigt Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und steigert Ergebnis deutlich

Medios AG / Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Halbjahresergebnis
Medios beschleunigt Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und steigert Ergebnis deutlich

13.08.2025 / 07:37 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios beschleunigt Wachstum im ersten Halbjahr 2025 und steigert Ergebnis deutlich

  • Umsatzsteigerung um 9,3 % auf 991,7 Mio. €
  • Überproportionaler Anstieg des EBITDA pre1 um 48,8 %
  • Organisches EBITDA-pre1-Wachstum von 12,3 %
  • Ergebnis je Aktie auf 0,50 € nahezu verdoppelt
  • Erfolgreiches öffentliches Aktienrückkaufangebot
  • Ausblick 2025 bestätigt: Weitere Umsatz- und Ergebnissteigerung

Berlin, 13. August 2025 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, setzt ihre positive Entwicklung  im zweiten Quartal 2025 fort und bestätigt die Prognose für das Gesamtjahr. Aufgrund des dynamischen Umsatzwachstums von 12,4 % im zweiten Quartal 2025 stiegen die Umsatzerlöse im ersten Halbjahr insgesamt um 9,3 % auf 991,7 Mio. €. Alle Geschäftsbereiche trugen zum Wachstum bei.

Das EBITDA pre1 erhöhte sich erneut überproportional um 48,8 % auf 46,3 Mio. € (H1 2024: 31,1 Mio. €). Das organische EBITDA-pre1 Wachstum betrug dabei 12,3 %. Die EBITDA-pre1-Marge verbesserte sich infolgedessen deutlich auf 4,7 % (H1 2024: 3,4 %). Das Konzernergebnis nach Ertragssteuern verdoppelte sich auf 12,7 Mio. € (H1 2024: 6,4 Mio. €). Entsprechend erreichte das Ergebnis je Aktie 0,50€ – ein Plus von 85,2 % (H1 2024: 0,27€).

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Medios AG: „Wir haben unser Wachstumstempo im zweiten Quartal beschleunigt. Besonders freue ich mich, dass wir unser Ziel eines organischen EBITDA-pre-Wachstums im mittleren einstelligen Bereich mit 12,3 % deutlich übertroffen haben. Damit ist es uns gelungen, unsere Profitabilität insgesamt abermals zu steigern. Dies bestätigt die operative Stärke unseres Unternehmens und unsere Strategie, die auf Margensteigerung bei anhaltendem Wachstum fokussiert ist.“

Umsatz- und Ergebniswachstum in allen Geschäftsbereichen

Der Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung erzielte im ersten Halbjahr 2025 einen Umsatzanstieg auf 800,1 Mio. € (H1 2024: 787,9 Mio. €). Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs legte im Zuge der strategischen Ausrichtung auf höhermargige Produkte deutlich um 15,4 % auf 26,4 Mio. € zu (H1 2024: 22,9 Mio. €).

Der Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 eine Steigerung des Umsatzes auf 110,2 Mio. € (H1 2024: 107,5 Mio. €). Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs erhöhte sich, getragen von einem besseren Produktmix und einer höheren Rohertragsmarge um 10,8 % auf 12,1 Mio. (H1 2024: 10,9 Mio. €).

Der Geschäftsbereich International Business, der die Aktivitäten der seit dem 1. Juni 2024 im Konsolidierungskreis enthaltenen Ceban Pharmaceuticals umfasst, erzielte im ersten Halbjahr 2025 einen Umsatz von 81,1 Mio. € (H1 2024 für Monat Juni: 11,6 Mio. €). Das Segment leistete einen EBITDA pre1-Beitrag in Höhe von 13,8 Mio. € (H1 2024 für Monat Juni: 2,7 Mio. €).

Öffentliches Aktienrückkaufangebot erfolgreich abgeschlossen 

Vom 18. Juni bis zum 8. Juli 2025 hat Medios ein öffentliches Rückkaufangebot durchgeführt. Insgesamt wurde 1.000.000 Stückaktien zu einem Preis von 12,50€ erworben. Medios hat somit Aktien im Umfang von ca. 3,92 % des aktuellen Grundkapitals zurückgekauft. 

Ausblick 2025 bestätigt

Medios bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2025. Das Unternehmen erwartet einen Anstieg der Umsatzerlöse um rund 6 % auf ca. 2 Mrd. €. Das EBITDA pre1 wird voraussichtlich überproportional um ca. 21,5 % auf rund 96 Mio. € steigen. Dies entspricht einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf rund 4,8 %. Diese Erwartung beruht auf der Annahme eines organischen Wachstums im mittleren einstelligen Prozentbereich und berücksichtigt die Konsolidierung der Ceban-Gruppe für zwölf Monate.

Wichtige Kennzahlen (IFRS)            
in Mio. €   H1 2025   H1 2024   ∆ in %
Konzernumsatz   991,7   907,3   9,3
  Arzneimittelversorgung   800,1   787,9   1,5
  Patientenindividuelle Therapien   110,2   107,5   2,5
  International Business   81,1   11,6   >100
  Services   0,2   0,2   2,8
EBITDA pre1   46,3   31,1   48,8
  Arzneimittelversorgung   26,4   22,9   15,4
  Patientenindividuelle Therapien    12,1   10,9   10,8
  International Business   13,8   2,7   >100
  Services   –5,9   –5,3   12,1
Konzernergebnis nach Ertragsteuern   12,7   6,4   98,0
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   23,4   34,0   –31,4
Ergebnis je Aktie (in €)   0,50   0,27   85,2
             
                 

Der Halbjahresfinanzbericht der Medios AG zum 30. Juni 2025 steht auf der Investor Relations Website zum Download zur Verfügung.

Wichtige Termine der Medios im Geschäftsjahr 2025

26. August
24. September
German Select V Online Conference – virtuell
Berenberg and Goldman Sachs 14th German Corporate Conference – München
11. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2025
04. Dezember Berenberg European Conference – Fairmont Windsor Park, UK

1 EBITDA wird als Konzernergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen definiert. EBITDA pre ist bereinigt um Sondereffekte aus Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten sowie in den Jahren 2023 und 2024 um leistungsabhängige Zahlungen für die Akquisition von Herstellvolumina. Seit 2024 werden zudem Aufwendungen für die Implementierung des ERP-Systems berücksichtigt. Zudem wurden 2025 einmalige Sonderaufwendungen im Rahmen des Vorstandswechsels bereinigt.

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Über Medios AG

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2183156  13.08.2025 CET/CEST

Medios schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot erfolgreich ab

Medios schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot erfolgreich ab

Medios AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Medios schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot erfolgreich ab

11.07.2025 / 09:55 CET/CEST
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NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

 

Pressemitteilung

Medios schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot erfolgreich ab

Berlin, 11. Juli 2025 – Im Rahmen des am 18. Juni 2025 angekündigten öffentlichen Aktienrückkaufangebotes sind der Medios AG bis zum Ablauf der Annahmefrist insgesamt 1.077.813 Aktien angedient worden. Das Angebot bezog sich auf einen Rückerwerb von insgesamt bis zu 1.000.000 Aktien. Da die Gesamtzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, diese Maximalzahl überschreitet, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt. Die Zuteilungsquote beträgt rund 92,78 %. Die Gesellschaft erwirbt somit Aktien im Umfang von ca. 3,92 % des aktuellen Grundkapitals der Medios AG zurück.

Die Abwicklung des Aktienrückkaufangebotes (Settlement) und damit die Kaufpreiszahlung für die angedienten und berücksichtigten Aktien an die Depotbanken wird voraussichtlich am 17. Juli 2025 erfolgen. Aktien, die bei der Zuteilung nicht berücksichtigt werden konnten, werden voraussichtlich bis zum 17. Juli 2025 in die ursprüngliche ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC zurückgebucht.

Medios hat mit dem Aktienrückkaufangebot erstmals von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 erteilte Ermächtigung Gebrauch gemacht, wonach bis zum 20. Juni 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zurückgekauft werden können. Die von Medios zurückerworbenen Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt. Sie können zu allen im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 genannten Zwecken verwendet werden, u.a. zur Zuteilung im Rahmen von aktienbasierten Vergütungsprogrammen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder als Gegenleistung im Rahmen von M&A-Projekten.

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2025

13. August Halbjahresfinanzbericht 2025
26. August
24. September
11. November
04. Dezember
German Select V Online Conference – virtuell
Berenberg and Goldman Sachs 14th German Corporate Conference – München
Quartalsmitteilung zum 30. September 2025
Berenberg European Conference – Fairmont Windsor Park, GB
   

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Über Medios AG

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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder einer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Mitteilung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden, und zwar jeweils weder durch Verwendung eines Postdienstes noch eines anderen Mittels oder Instrumentariums des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Einzelstaaten oder des Außenhandels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem E-Mail, Faxübertragung, Telex, Telefon und das Internet ein. Auch Kopien dieser Mitteilung und sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen weder in die Vereinigten Staaten von Amerika noch innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übersandt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Medios AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die Medios AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, soweit es dazu keine gesetzliche Regelung gibt.



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2168366  11.07.2025 CET/CEST

Medios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50

Medios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50

Medios AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Medios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50

18.06.2025 / 19:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER AD-HOC-MITTEILUNG.

 

Ad hoc Veröffentlichung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Medios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50

Berlin, 18. Juni 2025 – Der Vorstand der Medios AG (“Medios”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Medios ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Medios (ISIN: DE000A1MMCC8; WKN: A1MMCC) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 3,92 % des derzeitigen Grundkapitals der Medios in Höhe von EUR 25.505.723,00.

Der Angebotspreis je zum Rückkauf angebotener Medios-Aktie beträgt EUR 12,50 und entspricht einem Aufschlag von ca. 9,30 % bezogen auf den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse XETRA) der letzten fünf Handelstage.

Medios macht damit erstmals von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 20. Juni 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zurückgekauft werden können. Medios hält derzeit keine eigenen Aktien. Die zu erwerbenden Aktien können zu allen im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 genannten Zwecken verwendet werden.

Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt voraussichtlich am 20. Juni 2025 um 00:00 Uhr (MESZ) und endet voraussichtlich am 8. Juli 2025 um 24:00 Uhr (MESZ).

Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 1.000.000 Medios-Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die in den kommenden Tagen auf der Internetseite der Medios unter https://investors.medios.group/aktie und im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

Mitteilende Person: Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender

Ende der Insiderinformation

 

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Die Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die weder der BaFin zur Prüfung vorgelegt noch von ihr gestattet wurde. Das Aktienrückkaufangebot entspricht nicht den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Inhabern von Aktien der Medios AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Medios AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die Medios AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, soweit es dazu keine gesetzliche Regelung gibt.



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Hauptversammlung 2025 der Medios AG: Aktionäre stimmen sämtlichen Beschlussvorschlägen zu

Hauptversammlung 2025 der Medios AG: Aktionäre stimmen sämtlichen Beschlussvorschlägen zu

Medios AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Hauptversammlung 2025 der Medios AG: Aktionäre stimmen sämtlichen Beschlussvorschlägen zu

27.05.2025 / 16:06 CET/CEST
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Pressemitteilung

Hauptversammlung 2025 der Medios AG: Aktionäre stimmen sämtlichen Beschlussvorschlägen zu

Berlin, 27. Mai 2025 – Die Aktionäre von Medios, ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, haben heute auf der ordentlichen Hauptversammlung 2025 allen Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit zugestimmt. Insgesamt waren rund 56 % des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten. Die Hauptversammlung fand in diesem Jahr in virtueller Form statt.

In seiner Rede ging der Vorstand insbesondere auf die Fortschritte bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie ein. Im Mittelpunkt standen dabei die fortschreitende Internationalisierung der Medios-Gruppe, der erfolgreiche Einstieg in den Markt für neuartige Therapien sowie die weitere Verbesserung der Profitabilität.

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender der Medios AG: „Die Zustimmung unserer Aktionärinnen und Aktionäre mit über 90 % zu allen Tagesordnungspunkten ist Ausdruck großen Vertrauens in unsere strategische Ausrichtung. Im Jahr 2024 haben wir uns in einem dynamischen Umfeld erfolgreich behauptet und zentrale Meilensteine unserer Wachstumsstrategie umgesetzt. Diese positive Entwicklung führen wir im Jahr 2025 fort und treiben unser profitables Wachstum weiter voran.“

Die Medios Aktionäre stimmten unter anderem der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems zu. Künftig ersetzt beispielsweise der „Operative Cash Flow“ die bisherige Zielgröße „anorganisches Wachstum (M&A)“ bei der Short-Term-Incentive-Komponente. Außerdem verabschiedeten sie die Einführung eines neuen Aktienoptionsplans 2025. Ziel ist es, qualifizierte Mitarbeitende und Führungskräfte langfristig an die Medios-Gruppe zu binden und am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die Gesamtobergrenze für Aktienoptionsprogramme bleibt weiterhin auf maximal 10 % des Grundkapitals beschränkt. Die Aktionäre stimmten zudem einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zu.

Eine Übersicht über die detaillierten Abstimmungsergebnisse der diesjährigen Hauptversammlung kann auf der Website von Medios abgerufen werden.

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2025:

11. Juni Warburg Highlights – Hamburg
13. August
26. August
24. September
11. November
04. Dezember
 
Halbjahresfinanzbericht 2025
German Select V Online Conference – virtuell
Berenberg Fourteenth German Corporate Conference – München
Quartalsmitteilung zum 30. September 2025
Berenberg European Conference – Fairmont Windsor Park, UK

 

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 



27.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2146334  27.05.2025 CET/CEST

Medios startet mit deutlicher Ergebnissteigerung erfolgreich ins Geschäftsjahr 2025

Medios startet mit deutlicher Ergebnissteigerung erfolgreich ins Geschäftsjahr 2025

Medios AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Medios startet mit deutlicher Ergebnissteigerung erfolgreich ins Geschäftsjahr 2025

13.05.2025 / 07:50 CET/CEST
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Pressemitteilung
 

Medios startet mit deutlicher Ergebnissteigerung erfolgreich ins Geschäftsjahr 2025

  • Umsatzsteigerung im ersten Quartal um 6,2 % auf 484,7 Mio. €
  • Signifikant überproportionaler Anstieg des EBITDA pre1 um 52,9 % auf 23,1 Mio. € mit Margenverbesserung auf 4,8 %
  • Ergebnis je Aktie erhöht sich auf 0,25 € von 0,17 € in Q1 2024
  • Prognose 2025 bestätigt: Weitere Umsatz- und Ergebnissteigerung erwartet

Berlin, 13. Mai 2025 – Die Medios-Gruppe („Medios“ oder „das Unternehmen“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, ist mit einer positiven Entwicklung im ersten Quartal in das Geschäftsjahr 2025 gestartet und bestätigt die Prognose für das Gesamtjahr. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 6,2 % auf 484,7 Mio. € im Vergleich zu 456,2 Mio. € in Q1 2024. Das EBITDA pre1 stieg dabei deutlich überproportional um 52,9 % auf 23,1 Mio. € (Q1 2024: 15,1 Mio. €). Das organische EBITDA-pre1-Wachstum betrug 4,6 %. Daraus ergibt sich eine Verbesserung der EBITDA-pre1-Marge um 1,5 Prozentpunkte auf 4,8 % (Q1 2024: 3,3 %). Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern verbesserte sich insbesondere durch den Wegfall von Einmaleffekten ebenfalls deutlich auf 6,4 Mio. € (Q1 2024: 4,0 Mio. €). Damit erhöhte sich das Ergebnis je Aktie auf 0,25 € (Q1 2024: 0,17 €).

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit fiel im Berichtszeitraum mit 3,6 Mio. € (Q1 2024: 43,4 Mio. €) infolge stichtagsbedingter Veränderungen im Net Working Capital geringer aus als im Vorjahreszeitraum.

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Medios AG: „Wir sind sehr gut ins Jahr 2025 gestartet. Der Umsatz ist erneut gewachsen, deutlich stärker aber hat sich unser Ergebnis entwickelt – getragen von positiven Impulsen aus allen operativen Geschäftsbereichen und unserem strategischen Fokus auf höhermargige Produkte. So haben wir unsere Zielmarge für das Gesamtjahr bereits im ersten Quartal erreicht und setzen unseren Wachstumskurs nachhaltig fort.“

Ergebnissteigerung in allen operativen Geschäftsbereichen

Der Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung verbuchte im ersten Quartal 2025 einen Umsatz von 389,2 Mio. € (Q1 2024: 401,0 Mio. €). Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs erhöhte sich infolge der strategischen Fokussierung auf margenstärkere Produkte deutlich um 7,0 % auf 11,8 Mio. € (Q1 2024: 11,0 Mio. €).

Der Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien erzielte im ersten Quartal 2025 einen leichten Umsatzanstieg auf 55,8 Mio. € (Q1 2024: 55,1 Mio. €). Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs verbesserte sich um 6,4 % auf 6,3 Mio. € (Vj. 5,9 Mio. €).

Der Geschäftsbereich International Business, der die Aktivitäten der seit dem 1. Juni 2024 im Konsolidierungskreis enthaltenen Ceban Pharmaceuticals B.V. umfasst, erzielte im ersten Quartal 2025 einen Umsatz von 39,5 Mio. € und ein EBITDA pre1 von 7,3 Mio. €. Damit trug der Bereich erheblich zur positiven Entwicklung des Medios-Konzerns bei.

Positiver Ausblick bestätigt

Medios bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2025. Das Unternehmen erwartet einen Anstieg der Umsatzerlöse um rund 6 % auf ca. 2 Mrd. €. Das EBITDA pre1 wird voraussichtlich erneut überproportional um ca. 21,5 % auf rund 96 Mio. € steigen. Dies entspricht einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf rund 4,8 %. Diese Erwartung beruht auf der Annahme eines organischen Wachstums im mittleren einstelligen Prozentbereich und berücksichtigt die Konsolidierung der Ceban-Gruppe für zwölf Monate.

Wichtige Kennzahlen (IFRS)            
in Mio. €   Q1 2025   Q1 2024   ∆ in %
Konzernumsatz   484,7   456,2   6,2
  Arzneimittelversorgung   389,2   401,0   –2,9
  Patientenindividuelle Therapien   55,8   55,1   1,3
  International Business   39,5   0   n/a
  Services   0,1   0,1   –4,1
EBITDA pre1   23,1   15,1   52,9
  Arzneimittelversorgung   11,8   11,0   7,0
  Patientenindividuelle Therapien    6,3   5,9   6,4
  International Business   7,3   0   n/a
  Services   –2,4   –1,9   24,1
Konzernergebnis nach Ertragsteuern   6,4   4,0   59,9
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   3,6   43,4   –91,8
Ergebnis je Aktie (in €)   0,25   0,17   47,1
             
                 

Die Quartalsmitteilung der Medios AG zum 31. März 2025 steht auf der Investor Relations Website zum Download zur Verfügung.


Wichtige Termine der Medios  im Geschäftsjahr 2025

27. Mai
11. Juni
Ordentliche Hauptversammlung
Warburg Highlights – Hamburg
13. August Halbjahresfinanzbericht 2025
26. August
24. September
German Select V Online Conference – virtuell
Berenberg Fourteenth German Corporate Conference – München
11. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2025
04. Dezember Berenberg European Conference – Fairmont Windsor Park, UK

 

1 EBITDA wird als Konzernergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen definiert. EBITDA pre ist bereinigt um Sondereffekte aus Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten sowie in den Jahren 2023 und 2024 um leistungsabhängige Zahlungen für die Akquisition von Herstellvolumina. Seit 2024 werden zudem Aufwendungen für die Implementierung des ERP-Systems berücksichtigt.

 

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2135754  13.05.2025 CET/CEST

Medios stellt sich für die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung neu auf

Medios stellt sich für die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung neu auf

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Medios stellt sich für die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung neu auf

12.05.2025 / 18:58 CET/CEST
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Pressemitteilung

Medios stellt sich für die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung neu auf

  • Das Gründungsteam des Unternehmens verlässt Medios auf eigenen Wunsch
  • Matthias Gärtner übergibt den Vorstandsvorsitz nach einer Übergangsphase an einen Nachfolger
  • Mi-Young Miehler (COO) verlässt das Unternehmen zum 30. Juni 2025

Berlin, 12. Mai 2025 – Die Medios AG („Medios“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, hat heute Veränderungen im Vorstand bekanntgegeben. Nach der erfolgreichen Etablierung als deutschem Marktführer und mit der erreichten führenden Position in Europa über die letzten 10 Jahre hat sich das Gründungsteam im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat für einen geordneten Übergang in eine neue Phase der Unternehmensentwicklung entschieden.

Matthias Gärtner hat nach 9 Jahren im Vorstand, davon die letzten 5 Jahre als Vorstandsvorsitzender (CEO), den Aufsichtsrat informiert, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Matthias Gärtner hat das Unternehmen über ein Jahrzehnt mit strategischer Weitsicht und einer ausgesprochen erfolgreichen organischen und akquisitorischen Wachstumspolitik geprägt. In dieser Zeit hat er Medios von der Gründung 2015 über den erfolgreichen Börsengang 2016 bis zur heutigen führenden Stellung in Deutschland und Europa geführt. Er bleibt noch bis zur Übergabe an einen Nachfolger im Amt, längstens bis zum 31. Dezember 2025.

Ebenso hat Mi-Young Miehler, Chief Operating Officer (COO) von Medios, den Aufsichtsrat informiert, dass sie nach 8 Jahren im Vorstand ihren Vertrag nicht verlängern möchte. Sie wird das Unternehmen zum 30. Juni 2025 verlassen. Miehler gehört wie Gärtner zum Gründungsteam und hat sich herausragende Verdienste um die strategische Positionierung und Entwicklung von Medios sowie den Aufbau des umsatzstärksten Segments Arzneimittelversorgung erworben. Im Rahmen ihrer operativen Verantwortung hat sie durch starke Partner-Netzwerke immer wieder neue Wachstumsimpulse gesetzt. Ihre Zuständigkeitsbereiche werden auf andere Vorstandsressorts übertragen, womit die Führungsstruktur einfacher und effizienter wird. Zukünftig will sich Mi-Young Miehler neuen strategischen Aufgaben in der Weiterentwicklung von Unternehmen und Marken widmen.

Dr. Yann Samson, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Medios sagte: „Matthias Gärtner und Mi-Young Miehler haben einen maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung von Medios über die letzten 10 Jahre und seiner heutigen Marktposition. Beide haben mit großem persönlichem Engagement den Börsengang in 2016, den nachfolgenden systematischen Aufbau des Unternehmens und die reibungslose Integration von übernommenen Einheiten im Rahmen der Marktkonsolidierung und Einleitung der Internationalität betrieben. Heute ist Medios Marktführer im Bereich Specialty Pharma in Deutschland und in Europa einer der führenden Anbieter. Dies ist nicht zuletzt das Verdienst von Matthias Gärtner und Mi-Young Miehler. Wir sind beiden zu großem Dank verpflichtet.“

Matthias Gärtner merkte an: „Ich habe mein gesamtes Berufsleben bevorzugt neue Unternehmensstrukturen geschaffen und junge Unternehmen auf ihrem Wachstumspfad begleitet und mitgestaltet. Medios war dabei etwas ganz Besonderes im Laufe meines Unternehmerlebens. Neben dem riesigen Erfolg konnte ich Freunde fürs Leben gewinnen und etwas wirklich Wichtiges zum Gesundheitswesen beitragen. Mi-Young Miehler und ich haben gemeinsam mit unseren Vorstandskollegen und Mitarbeitern eine etablierte und anerkannte Plattform im Health-Care-Bereich geschaffen, die von einem 40-köpfigen erstklassigen internationalen Führungsteam geleitet wird. Heute ist Medios der Ansprechpartner nicht nur für führende Apotheken und macht hochkomplexe Therapien für jeden Patienten verfügbar. Ich mache mir um die Zukunft von Medios auf dem weiteren Wachstumsweg keine Sorgen. Jetzt, nach Abschluss dieser Aufbau- und Etablierungsphase, ist ein logischer Zeitpunkt gekommen, um die Führungsverantwortung für den nächsten Entwicklungszyklus in neue Hände zu legen.“

Dr. Yann Samson ergänzte: „Die nächste Phase von Medios wird neben weiterem organischen Wachstum und selektierten kompatiblen Akquisitionen durch eine Fokussierung auf Profitabilität und Wertschaffung für unsere Aktionäre gekennzeichnet sein. Für die Nachfolge von Matthias Gärtner hat der Aufsichtsrat einen professionellen Suchprozess gestartet, der dieser strategischen Vorgabe Rechnung trägt.“

Die weiteren Mitglieder des Vorstandes Falk Neukirch, Finanzvorstand (CFO), Christoph Prußeit, Chief Innovation Officer (CINO) und Constantijn van Rietschoten, verantwortlich für das internationale Geschäft (CIM), werden unverändert ihre Verantwortungsbereiche führen, wobei Christoph Prußeit zusätzlich das Segment Arzneimittelversorgung übernehmen und damit für das gesamte Deutschland-Geschäft verantwortlich sein wird.


Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2025

27. Mai
11. Juni
Ordentliche Hauptversammlung
Warburg Highlights – Hamburg
13. August Halbjahresfinanzbericht 2025
26. August
24.September
11. November
4. Dezember
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Quartalsmitteilung zum 30. September 2025
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2135636  12.05.2025 CET/CEST

Änderungen im Vorstand der Medios AG; Matthias Gärtner scheidet aus

Änderungen im Vorstand der Medios AG; Matthias Gärtner scheidet aus

Medios AG / Schlagwort(e): Personalie
Änderungen im Vorstand der Medios AG; Matthias Gärtner scheidet aus

12.05.2025 / 18:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Änderungen im Vorstand der Medios AG; Matthias Gärtner scheidet aus

Berlin, 12. Mai 2025 – Die Medios AG („Medios”) gibt heute Veränderungen im Vorstand bekannt: Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender (CEO), übergibt den Vorstandsvorsitz auf eigenen Wunsch nach einer Übergangsphase an einen Nachfolger. Er ist noch bis längstens 31. Dezember 2025 im Amt. Auch Mi-Young Miehler, Chief Operating Officer (COO), verlässt das Unternehmen. Sie scheidet zum 30. Juni 2025 aus.

Das Ausscheiden beider Vorstände erfolgt im besten Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und bereitet den Weg für einen geordneten Übergang in eine neue Phase der Unternehmensentwicklung.

Mitteilende Person: Dr. Yann Samson, Aufsichtsratsvorsitzender
 

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

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2135610  12.05.2025 CET/CEST

Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Medios AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Medios AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

14.04.2025 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Medios AG Berlin ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC

ISIN DE000A409682 / WKN A40968 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2025 Am Dienstag, den 27. Mai 2025, 10:00 Uhr MESZ, findet die ordentliche Hauptversammlung der Medios AG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und Aktionärinnen oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre* herzlich ein.


Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Aktionärinnen und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über den Internetservice („Eventportal“) zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und ihr Stimmrecht sowie weitere Aktionärsrechte ausüben. Das passwortgeschützte Eventportal zur Hauptversammlung ist unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

erreichbar. Nähere Hinweise zur Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton finden Sie im Abschnitt III. „Ergänzende Angaben und Hinweise“, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.

Die Stimmrechtsausübung erfolgt – auch bei Bevollmächtigung von Dritten – ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über die elektronische Briefwahl oder über Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Entscheidung, die Hauptversammlung 2025 virtuell durchzuführen, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach sorgfältiger Abwägung und nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und der Aktionäre getroffen. Entscheidende Erwägungen waren die geringe Präsenz bei der Präsenzhauptversammlung im Jahr 2023, die guten Erfahrungen mit der virtuellen Hauptversammlung 2024 sowie positive Rückmeldungen aus dem Aktionärskreis. Die virtuelle Hauptversammlung 2024 wurde unter vollumfänglicher Wahrung der Aktionärsrechte, insgesamt ohne technische oder organisatorische Probleme abgehalten und ermöglichte einem breiten Aktionärspublikum aus ganz Deutschland sowie dem Ausland die Teilnahme ohne Anreise. Die Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen wurde auf der Hauptversammlung 2024 erneut mit großer Mehrheit beschlossen.

Ferner hat der Vorstand die Gegenstände der Tagesordnung sowie Nachhaltigkeitserwägungen und die geringeren Kosten des virtuellen Formats in seine Entscheidung einbezogen. Durch den im letzten Jahr erfolgten Erwerb der Ceban-Gruppe auch gegen Ausgabe von Aktien haben sich Veränderungen im Aktionariat der Medios AG ergeben. Insbesondere ist der Anteil internationaler Aktionäre gestiegen. Insbesondere diesen möchte die Gesellschaft ebenfalls die Chance zur Teilnahme an der Hauptversammlung ohne zu große logistische Aufwendungen und einem damit einhergehenden erhöhten CO2-Ausstoß geben.

Der Vorstand hat auch berücksichtigt, dass der Gesetzgeber die virtuelle Hauptversammlung als gleichwertige Alternative zur Präsenzhauptversammlung eingeführt hat und die Aktionäre ihre Rechte entsprechend einer Präsenzhauptversammlung ausüben können. Die Gesellschaft wird im Sinne einer aktionärsfreundlichen Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung auf das Erfordernis einer Vorabeinreichung von Fragen und eine damit verbundene Beschränkung der Fragemöglichkeit in der Hauptversammlung verzichten.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im nächsten Jahr wieder in Form einer Präsenzhauptversammlung durchzuführen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der GRÜNEBAUM Event Services & Consulting GmbH & Co. KG, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22-24, 10785 Berlin. Die ordentliche Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates, des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft statt.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen. Für Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

* Sofern in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, erfolgt dies ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

ÜBERBLICK ÜBER DIE TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) für die Medios AG und den Konzern zum 31. Dezember 2024 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten sowie über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

8.

Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan 2022 und dem Aktienoptionsplan 2023 sowie die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018, des Bedingten Kapitals 2020/I, des Bedingten Kapitals 2022/II und des Bedingten Kapitals 2023/I; Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsplan 2025) und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I sowie entsprechende Satzungsänderungen

9.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/II sowie über die entsprechende Satzungsänderung in § 4 der Satzung; Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. August 2024 unter Tagesordnungspunkt 13 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I sowie entsprechende Satzungsänderung

I. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) für die Medios AG und den Konzern zum 31. Dezember 2024 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024

Die vorstehenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zu verwenden:

 

Der Bilanzgewinn der Medios AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 81.265.876,55 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

 

Den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:

 
4.1

Dr. Yann Samson

4.2

Dr. Anke Nestler

4.3

Klaus J. Buß

4.4

Joachim Messner

4.5

Florian Herger

4.6

Jens Apermann

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder beschließen zu lassen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten sowie über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

5.1

Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten:

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, zu bestellen.

5.2

Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, „CSRD-Richtlinie“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten die CSRD-Richtlinie ursprünglich bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist diese Umsetzung bislang nicht erfolgt. Auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, die CSRD-Richtlinie inhaltlich wieder abzuschwächen und auch den Anwendungsbereich zu verkleinern. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung. Die Verordnung soll die Pflichten der CSRD, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und auch der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bündeln („Omnibus-Verordnung“). Ziel der Omnibus-Verordnung ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat werden den Verordnungsvorschlag diskutieren und es sind auch noch Änderungen möglich.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung zur Hauptversammlung ist daher nicht absehbar, ob und wann diese Omnibus-Verordnung tatsächlich in Kraft treten wird und ob durch eine mögliche Anpassung der CSRD-Richtlinie die Medios AG aus dem Anwendungsbereich wieder herausfallen wird.

Aus Gründen der Vorsicht geht die Medios AG davon aus, dass die CSRD-Richtlinie in der aktuellen Fassung für die Medios AG relevant bleiben wird und dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz alsbald in Kraft treten wird. Um dann eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2025 zur Wahl eines Prüfers für einen etwaigen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in dieser Hauptversammlung einen Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zu bestellen. Der Beschluss soll jedoch nur durchgeführt werden, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vorsieht. Daher soll vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-Richtlinie 2006/43/EG i. d. F. der aktuellen CSRD-Richtlinie eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten eines CSRD-Umsetzungsgesetzes und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Der Prüfungsausschuss hat – in entsprechender Anwendung der Bestimmungen zur Auswahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers – erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung im letzten Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Medios AG, Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zugänglichen Vergütungsbericht der Medios AG für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Die Hauptversammlung der Medios AG hat einen solchen Beschluss zuletzt in der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 14 gefasst. Die ordentliche Hauptversammlung 2022 hat das Vorstandsvergütungssystem mit einer Mehrheit von ca. 88,5 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt.

Der Aufsichtsrat der Medios AG hat – gestützt auf die Empfehlung des Vergütungsausschusses – im Rahmen einer Prüfung gemäß § 87a Abs. 1 AktG beschlossen, das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands anzupassen. Das angepasste Vergütungssystem wird der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zur Billigung gemäß § 120a Abs. 1 AktG vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, die Vorstandsvergütung auch weiterhin konsequent an den strategischen und operativen Zielen der Gesellschaft auszurichten und die Anforderungen an eine moderne, nachhaltige und transparente Vergütungsstruktur zu erfüllen.

Im Zentrum der Änderungen steht die Anpassung der Short-Term-Incentive-Komponente (STI), wodurch auch weiterhin eine Fokussierung auf operative Steuerungsgrößen und nachhaltige Unternehmensentwicklung erzielt werden soll.

Im Zuge einer Überprüfung des aktuellen Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat, unterstützt durch einen externen Vergütungsberater, wurde festgestellt, dass die bisherige Gewichtung und Zusammensetzung der STI-Zielgrößen in Teilen nicht mehr im vollen Umfang die aktuellen strategischen Prioritäten sowie die operativen Herausforderungen des Unternehmens widerspiegelt.

Insbesondere ist der bisherige Schwerpunkt auf anorganisches Wachstum (M&A) mit einem Anteil von 40 % am STI aus Sicht des Aufsichtsrats nicht mehr angemessen. Zwar bleibt externes Wachstum ein Bestandteil der Unternehmensstrategie, jedoch soll zukünftig stärker auf messbare, wiederkehrende und planbare Erfolgsgrößen fokussiert werden, die im unmittelbaren Einflussbereich des operativen Managements liegen.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat entschieden, die Zielgröße „anorganisches Wachstum“ durch die Kennzahl „Operativer Cash Flow“ zu ersetzen. Diese Änderung verfolgt mehrere Ziele:

–

Operative Relevanz: Der Operative Cash Flow ist eine zentrale Größe zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Er zeigt auf, welche liquiden Mittel tatsächlich aus dem operativen Geschäft erwirtschaftet werden, und ist ein wesentliches Maß für Effizienz und Innenfinanzierungskraft.

–

Bessere Steuerbarkeit: Während M&A-Transaktionen oft durch externe Faktoren beeinflusst sind und nicht regelmäßig und planbar erfolgen, liegt die Steuerung des Operativen Cash Flows wesentlich stärker im Verantwortungsbereich des Vorstands.

–

Förderung nachhaltiger Unternehmensführung: Die Integration des Operativen Cash Flow als STI-Komponente trägt der Erwartung von Investoren und weiteren Stakeholdern Rechnung, verstärkt auf robuste, cash-generierende Geschäftsmodelle zu setzen, die auch in herausfordernden Marktumfeldern Bestand haben.

–

Transparenz und Messbarkeit: Die Kennzahl ist im geprüften IFRS-Konzernabschluss enthalten und unterliegt damit klaren und nachvollziehbaren Bilanzierungsregeln. Zugleich erlaubt sie eine faire und objektive Leistungsbeurteilung, ergänzt durch Regelungen zur Berücksichtigung außergewöhnlicher, nicht planbarer Sondereffekte.

Im Zuge der Neuausrichtung soll auch die Gewichtung der verbleibenden Zielgrößen angepasst werden, um ein ausgewogenes Anreizsystem zu schaffen. Die neue Aufteilung der Zielgrößen ist wie folgt:

 
Zielgröße alter Anteil neuer Anteil
–

Anorganisches Wachstum

40 % entfällt
–

Umsatzwachstum

20 % 20 % (unverändert)
–

EBITDApre-Wachstum

20 % 30 % (+10%)
–

EBITDApre-Marge

20 % 30 % (+10%)
–

Operativer Cash Flow

— 20 % (neu)

Die Gewichtung der EBITDA-bezogenen Kennzahlen wurde erhöht, um die Profitabilität und Effizienzsteigerung stärker zu fördern. Umsatzwachstum bleibt ein relevantes Ziel, wird jedoch zugunsten qualitativer, wertorientierter Steuerungsgrößen bewusst geringer gewichtet. Die bisher durch M&A repräsentierte strategische Zielgröße wird nun durch eine kennzahlenbasierte Betrachtung der Cash-Generierung ersetzt. Damit wird eine ausgewogene Kombination aus Wachstums-, Ergebnis- und Liquiditätszielen sichergestellt.

Die Anpassung der STI-Komponente ist das Ergebnis eines strukturierten Überprüfungsprozesses durch den Aufsichtsrat. Dabei wurden aktuelle Marktstandards, regulatorische Anforderungen sowie die strategische Ausrichtung der Medios AG berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat zur fundierten Entscheidungsfindung die Expertise eines unabhängigen, renommierten Vergütungsberaters einbezogen, der die Plausibilität, Marktkonformität und Wirksamkeit der geplanten Änderungen erarbeitet und bestätigt hat.

Ziel des neuen STI-Systems ist es, den Vorstand zu einer nachhaltigen und wertschaffenden Unternehmensentwicklung zu motivieren und gleichzeitig die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre sowie weiterer Stakeholder zu wahren.

Im Zuge der Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems wurde ferner festgestellt, dass die im bestehenden Vergütungssystem angegebene Laufzeit der Long-Term-Incentive-Komponente (LTI) nicht korrekt wiedergegeben wurde.

Die derzeit dokumentierte Laufzeit von insgesamt sieben Jahren beruht auf einem redaktionellen Versehen. Richtig ist, dass der LTI eine gesetzlich vorgegebene Mindestwartefrist von vier Jahren gemäß § 193 Abs. 2 AktG vorsieht. Nach Ablauf dieser Wartefrist beträgt die tatsächliche Ausübungsfrist drei Jahre. Die sich daraus rechnerisch ergebende „fiktive Gesamtlaufzeit“ von sieben Jahren wurde missverständlich als tatsächliche Laufzeit des LTI ausgewiesen.

Zur Klarstellung und rechtlich korrekten Ausgestaltung wird die Beschreibung des LTI im Vergütungssystem dahingehend angepasst, dass die Ausübungsfrist nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist drei Jahre beträgt.

Die Änderung dient ausschließlich der Anpassung an die durch die Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Struktur, Funktionsweise oder Anreizwirkung des LTI-Programms. Eine Anpassung ist geboten, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz gegenüber der Hauptversammlung sowie gegenüber Stakeholdern sicherzustellen.

Im Übrigen bleibt das Vorstandsvergütungssystem unverändert. Der vollständige Wortlaut des angepassten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Medios AG steht seit der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zur Verfügung („Vorstandsvergütungssystem 2025“). Das Vorstandsvergütungssystem 2025 wird dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Vergütungsausschusses – vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das auf der Website

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung

abrufbare angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Medios AG (Vorstandsvergütungssystem 2025) wird gebilligt.

8.

Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan 2022 und dem Aktienoptionsplan 2023 sowie die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018, des Bedingten Kapitals 2020/I, des Bedingten Kapitals 2022/II und des Bedingten Kapitals 2023/I; Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsplan 2025) und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I sowie entsprechende Satzungsänderungen

Unter den Tagesordnungspunkten 8 und 9 dieser ordentlichen Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine Anpassung der Ermächtigungen für Aktienoptionsprogramme sowie für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen vor. Um einen angemessenen Ausgleich zwischen der notwendigen Flexibilität bei der Unternehmensfinanzierung und dem Schutz vor Verwässerung zu gewährleisten, soll bei der Neuschaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen eine Anrechnung hinsichtlich der Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I vorgesehen werden.

Zur besseren Übersicht sind die derzeit bestehenden Ermächtigungen bzw. Kapitalia in nachfolgender Übersicht dargestellt:

(in EUR)
Grundkapital 25.505.723
2024/I
Genehmigtes Kapital Volumen 2.550.572
Laufzeit 13.08.2029
2018 2020/I 2022/II 2023 2024/II
Bedingtes Kapital Zweck AOP 2018 AOP 2020 AOP 2022 AOP 2023 Wandelschuldverschreibungen (HV-Ermächtigung vom 14.08.2024)
Volumen 300.000 477.500 160.500 1.439.500 10.202.289
Laufzeit 31.12.2022 31.12.2024 20.06.2027 20.06.2028 13.08.2029

Die ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 13. Juli 2018, vom 26. Oktober 2020, vom 21. Juni 2022 und vom 21. Juni 2023 haben jeweils Beschluss über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2018, Aktienoptionsplan 2020, Aktienoptionsplan 2022 und Aktienoptionsplan 2023) gefasst.

Zur Bedienung der unter diesen Ermächtigungen auszugebenden Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft wurde ein Bedingtes Kapital 2018 in § 4 Abs. 5 der Satzung, ein Bedingtes Kapital 2020/I in § 4 Abs. 8 der Satzung, ein Bedingtes Kapital 2022/II in § 4 Abs. 9 der Satzung und ein Bedingtes Kapital 2023/I in § 4 Abs. 7 der Satzung geschaffen. Derzeit besteht das Bedingte Kapital 2018 noch in Höhe von EUR 300.000,00, das Bedingte Kapital 2020/I noch in Höhe von EUR 477.500,00, das Bedingte Kapital 2022/II noch in Höhe von EUR 160.500,00 und das Bedingte Kapital 2023/I noch in Höhe von EUR 1.439.500,00.

Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 (Aktienoptionsplan 2018) ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen und die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Oktober 2020 (Aktienoptionsplan 2020) ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen, sodass die Ausgabe weiterer Aktienoptionen unter diesen beiden Ermächtigungen an etwaige Bezugsberechtigte nicht mehr möglich ist. Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 (Aktienoptionsplan 2022) hat noch eine Laufzeit bis zum 20. Juni 2027 und die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 (Aktienoptionsplan 2023) hat noch eine Laufzeit bis zum 20. Juni 2028.

In nachfolgender Übersicht sind die bereits ausgegebenen und noch nicht ausgegebenen Aktienoptionen unter den bestehenden Aktienoptionsplänen dargestellt:

Umfang Ermächtigung
(in Aktien)
Ausgegebene
Optionen
Laufzeit Nicht ausgegebene Optionen
AOP 2018 300.000 270.500 Dez 2022 29.500
AOP 2020 477.500 427.375 Dez 2024 50.125
AOP 2022 160.500 119.000 Juni 2027 41.500
AOP 2023 1.439.500 834.000 Juni 2028 605.500

Um die Mitarbeiter und Führungskräfte stärker an das Unternehmen zu binden, beabsichtigt die Gesellschaft für Zwecke der Incentivierung einen neuen Aktienoptionsplan 2025 aufzusetzen. Die Ausgabe von Aktienoptionen ist eine Form der aktienkursbasierten Vergütung, die für die Gesellschaft den erheblichen Vorteil hat, Liquidität zu sparen. Durch aktienkursbasierte Vergütungen wird eine Angleichung der Interessen der Aktionäre mit denen der Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen verstärkt. Denn ein Anstieg des Kursniveaus der Aktie der Gesellschaft führt gleichermaßen zu einem Vorteil der Aktionäre wie auch zu einem Vorteil der nach dem Aktienoptionsplan Bezugsberechtigten.

Da der Aktienoptionsplan 2025 den Aktienoptionsplan 2022 und den Aktienoptionsplan 2023 ersetzen soll, sollen unter diesen Aktienoptionsplänen keine weiteren Bezugsrechte mehr ausgegeben werden.

Das Volumen des Bedingten Kapitals 2018, des Bedingten Kapitals 2020/I, des Bedingten Kapitals 2022/II und des Bedingten Kapitals 2023/I übersteigt daher den tatsächlichen Bedarf an Aktien zur Bedienung der Bezugsrechte unter dem Aktienoptionsplan 2018, dem Aktienoptionsplan 2020, dem Aktienoptionsplan 2022 und dem Aktienoptionsplan 2023. Vor diesem Hintergrund sollen die bestehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktienoptionen auf das Volumen der bisher ausgegebenen Bezugsrechte beschränkt und das Bedingte Kapital 2018, das Bedingte Kapital 2020/I, das Bedingte Kapital 2022/II und das Bedingte Kapital 2023/I reduziert werden. Folgende Reduzierungen sind dabei beabsichtigt:

Höhe des bedingten Kapitals
(in EUR)
Ausgegebene Optionen
(berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie)
Reduzierungsbetrag
(in EUR)
Bedingtes Kapital 2018 300.000,00 270.500 29.500,00
Bedingtes Kapital 2020/I 477.500,00 427.375 50.125,00
Bedingtes Kapital 2022/II 160.500,00 119.000 41.500,00
Bedingtes Kapital 2023/I 1.439.500,00 834.000 605.500,00

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Aktienoptionsplan 2018

(i)

Teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018

Das Bedingte Kapital 2018 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in Höhe von derzeit EUR 300.000,00 wird im Umfang von EUR 29.500,00 teilweise aufgehoben und auf EUR 270.500,00 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 gemäß Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2018“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

(ii)

Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung

§ 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(5)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 270.500,00 durch Ausgabe von bis zu 270.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 gemäß Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2018“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.“

b)

Aktienoptionsplan 2020

(i)

Teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020/I

Das Bedingte Kapital 2020/I gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung in Höhe von derzeit EUR 477.500,00 wird im Umfang von EUR 50.125,00 teilweise aufgehoben und auf EUR 427.375,00 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Oktober 2020 gemäß Tagesordnungspunkt 8, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2020“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

(ii)

Änderung von § 4 Abs. 8 der Satzung

§ 4 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(8)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 427.375,00 durch Ausgabe von bis zu 427.375 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Oktober 2020 gemäß Tagesordnungspunkt 8, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2020“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.“

c)

Aktienoptionsplan 2022

(i)

Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2022)

Die in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. d) beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 geänderte Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2022) in Höhe der unter der bisherigen Ermächtigung noch nicht ausgegebenen 41.500 Bezugsrechte aufgehoben. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert.

(ii)

Teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022/II

Das Bedingte Kapital 2022/II gemäß § 4 Abs. 9 der Satzung in Höhe von derzeit EUR 160.500,00 wird im Umfang von EUR 41.500,00 teilweise aufgehoben und auf EUR 119.000,00 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. d), geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2022“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

(iii)

Änderung von § 4 Abs. 9 der Satzung

§ 4 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(9)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 119.000,00 durch Ausgabe von bis zu 119.000 auf den Inhaberlautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. d), geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 sowie durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 gemäß Tagesordnungspunkt 7, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2022“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinnteil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.“

d)

Aktienoptionsplan 2023

(i)

Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2023)

Die in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 gemäß Tagesordnungspunkt 10 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2023) wird in Höhe der unter der bisherigen Ermächtigung noch nicht ausgegebenen 605.500 Bezugsrechte aufgehoben. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert.

(ii)

Teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2023/I

Das Bedingte Kapital 2023/I gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung in Höhe von derzeit EUR 1.439.500,00 wird im Umfang von EUR 605.500,00 teilweise aufgehoben und auf EUR 834.000,00 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 gemäß Tagesordnungspunkt 10 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2023“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

(iii)

Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung

§ 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(7)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 605.500,00 durch Ausgabe von bis zu 605.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 gemäß Tagesordnungspunkt 10, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 gemäß Tagesordnungspunkt 8, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2023“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.“

e)

Aktienoptionsplan 2025

(i)

Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2025)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 26. Mai 2030 (einschließlich) („Ermächtigungszeitraum“) bis zu 899.697 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 899.697 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Medios AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Aktie“) berechtigen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen („Aktienoptionsplan 2025“) auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Soweit Aktienoptionen aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten aus der Medios AG bzw. der Medios-Gruppe innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut ausgegeben werden.

(1)

Bezugsberechtigte

Aktienoptionen dürfen an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener in- und ausländischer Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten sowie die Anzahl der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt.

Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und die Entscheidung über die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen des Aktienoptionsplans 2025 verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:

•

Mitglieder des Vorstands der Medios AG erhalten höchstens insgesamt bis zu 320.000 Aktienoptionen;

•

Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Medios AG erhalten höchstens insgesamt bis zu 219.697 Aktienoptionen;

•

Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener in- und ausländischer Unternehmen der Medios AG erhalten höchstens insgesamt bis zu 360.000 Aktienoptionen.

Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen in einem ungekündigten Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder zu einem mit ihr verbundenen in- oder ausländischen Unternehmen stehen.

(2)

Ausgabe und Erwerbszeiträume

Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen erfolgen. Die Aktienoptionen dürfen innerhalb der folgenden Zeiträume nicht ausgegeben werden („Sperrfristen“):

•

jeweils 15 Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung entweder von Konzernabschluss, Quartals- bzw. Halbjahresberichten und Zwischenmitteilungen durch die Gesellschaft (sofern solche veröffentlicht werden);

•

jeweils 15 Börsenhandelstage vor einer Hauptversammlung der Gesellschaft.

Börsenhandelstage im Sinne des Aktienoptionsplans 2025 sind die Tage, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der Medios AG gehandelt werden. Sollte die Aktie nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, ist der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat – soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – berechtigt, einen anderen, vergleichbaren Börsenplatz, an dem die Aktien der Medios AG gehandelt werden, als Ersatz festzulegen.

Zur Vereinfachung der Berechnungen und Verwaltung der Aktienoptionen kann in den Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2025 durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. durch den Aufsichtsrat – soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – jeweils ein Tag eines Erwerbszeitraums einheitlich als Ausgabetag festgelegt werden („Ausgabetag“).

Bezugsrechte können zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2025 ausgegeben werden, frühestens jedoch nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2025/I im Handelsregister.

(3)

Wartezeit und Laufzeit

Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Aktienoptionen eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos.

(4)

Ausübungszeiträume und Erfolgsziel sowie Ausübungspreis

Nach Ablauf der Wartefrist können die Aktienoptionen dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht war („Ausübungsfenster“). In den Sperrfristen (vgl. oben (2)) dürfen Aktienoptionen nicht ausgeübt werden; dies gilt auch, wenn sich in den Sperrfristen ein Ausübungsfenster öffnet.

Der Ausübungspreis entspricht EUR 15,00. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra bzw. T7-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Betrag von EUR 17,00 erreicht oder überschreitet („Erfolgsziel“).

(5)

Erfüllung der Aktienoption

Jede Aktienoption, welche entsprechend den Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2025 ausgeübt wurde, berechtigt gegen Zahlung des Ausübungspreises zum einmaligen Bezug einer Aktie der Medios AG aufgrund des hierfür zu schaffenden Bedingten Kapitals 2025/I. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.

Vor einem Ausübungszeitraum kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat – soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – festlegen, dass an Stelle einer Lieferung und Schaffung neuer Aktien aufgrund des Bedingten Kapitals 2025/I mit schuldbefreiender Wirkung eine entsprechende Anzahl an Aktien, welche die Gesellschaft als eigene Aktien besitzt, geliefert werden („Alternativerfüllung“). Die Alternativerfüllung kann allgemein, für mehrere Ausübungszeiträume oder im Einzelfall bestimmt werden; über diese Festlegung sollen die Inhaber der Aktienoptionen rechtzeitig informiert werden.

(6)

Anpassung bei Kapitalmaßnahmen/Verwässerungsschutz

Falls die Gesellschaft während der Laufzeit von Aktienoptionen unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht oder eigene Aktien veräußert oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten begibt, können die Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2025 einen Verwässerungsschutz vorsehen, sodass die Kapitalmaßnahme den wirtschaftlichen Inhalt der Aktienoptionen nicht berührt, bspw. durch Anpassung von Ausübungspreis und Erfolgsziel. Die Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2025 können darüber hinaus eine Anpassung der Bezugsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) und Zusammenlegung von Aktien vorsehen. Auch im Falle einer Anpassung hat der Ausübungspreis mindestens dem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 9 Abs. 1 AktG) zu entsprechen.

(7)

Sonstige Regelungen

Die Aktienoptionen (Bezugsrechte) sind rechtsgeschäftlich nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats übertragbar. Die Aktienoptionen sind vererblich. Ebenfalls ist eine Übertragung zur Erfüllung von Vermächtnissen zulässig. Aktienoptionen können nicht verpfändet werden. Die weiteren Einzelheiten des Aktienoptionsplans 2025 werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. durch den Aufsichtsrat – soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – in den Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2025 festgelegt.

Zu den weiteren Regelungen gehören – soweit dies nicht bereits oben erwähnt wurde – insbesondere:

•

das Verfahren der Ausgabe/Gewährung und Ausübung der Aktienoptionen;

•

die Festlegung der Zahl der an die einzelnen Bezugsberechtigten oder an Gruppen von Bezugsberechtigten auszugebenden Aktienoptionen durch Vorgabe von Bemessungskriterien oder eigene Auswahl;

•

die Festlegung zusätzlicher Ausübungszeiträume im Falle einer Übernahme der Gesellschaft bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen, einer Umstrukturierung der Gesellschaft oder des Konzerns, eines Abschlusses eines Unternehmensvertrages sowie für vergleichbare Sonderfälle;

•

Sonderregelungen bzgl. der allgemeinen Ausübungsvoraussetzungen („Vesting“) für den Todesfall, den Fall der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, den Ruhestand, das einvernehmliche Ausscheiden, Kündigungen und andere Sonderfälle sowie Regelungen zur Übertragbarkeit der Aktienoptionen.

(8)

Besteuerung

Sämtliche Steuern, die bei der Ausübung der Aktienoptionen oder bei Verkauf der Aktien durch die Bezugsberechtigten fällig werden, tragen die Bezugsberechtigten.

(9)

Berichtspflicht

Der Vorstand wird über die Inanspruchnahme des Aktienoptionsplans und die den Berechtigten eingeräumten Aktienoptionen für jedes Geschäftsjahr jeweils nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften im Anhang zum Jahresabschluss, im Konzernanhang oder im Geschäftsbericht berichten.

(ii)

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 899.697,00 durch Ausgabe von bis zu 899.697 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 gemäß diesem Tagesordnungspunkt 8, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2025“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.

(iii)

Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung

Der bisher freigebliebene § 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 
„(6)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 899.697,00 durch Ausgabe von bis zu 899.697 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 gemäß Tagesordnungspunkt 8 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2025“ begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen nicht mehr bedient werden können.“

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8

Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu der unter diesem Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsplan 2025) und der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/I ist unter Abschnitt II. im Anschluss an die Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt 8 abgedruckt.

9.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025/II sowie über die entsprechende Satzungsänderung in § 4 der Satzung; Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. August 2024 unter Tagesordnungspunkt 13 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I sowie entsprechende Satzungsänderung

Nach Auslaufen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen am 9. Juli 2024 und nach Aufhebung des entsprechenden Bedingten Kapitals 2019 unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 14. August 2024 verfügt die Gesellschaft über keine Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts.

Damit die Gesellschaft bei Bedarf Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zur Unternehmensfinanzierung ausgeben (einschließlich der Ausgabe unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts) und mit Aktien zur Bedienung der daraus erwachsenden Options- oder Wandlungsrechte unterlegen kann, sollen eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025/II) beschlossen werden.

Die Hauptversammlung vom 14. August 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 13 den Vorstand in § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. August 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.550.572,00 durch Ausgabe von bis zu 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, also maximal 10 % des derzeitigen Grundkapitals, gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I).

Die Gesellschaft strebt einen angemessenen Ausgleich zwischen der notwendigen Flexibilität bei der Unternehmensfinanzierung und dem Schutz vor Verwässerung an. Um dies zu gewährleisten, soll auch die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter diesem Tagesordnungspunkt 9 auf einen Umfang von bis zu maximal 10 % des derzeitigen Grundkapitals begrenzt werden, dies entspricht EUR 2.550.572,00. Darüber hinaus soll eine gegenseitige Anrechnung der Ausnutzungen der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter diesem Tagesordnungspunkt 9 und dem Genehmigten Kapital 2024/I stattfinden. Diese Queranrechnung soll sicherstellen, dass ein Ausnutzen dieser beiden Ermächtigungen insgesamt nur in einem Umfang möglich ist, dass die Anzahl der daraus resultierenden neuen Aktien bzw. Bezugs- oder Wandlungsrechte auf neue Aktien den Betrag von 10 % des derzeitigen Grundkapitals nicht überschreitet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

aa)

Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern oder Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 2.550.572,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- oder Wandelanleihebedingungen oder Genussrechtsbedingungen (im Folgenden jeweils „Bedingungen“) zu gewähren.

Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann gegen Barleistung, aber auch gegen Erbringung einer Sacheinlage, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen erfolgen.

Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen (in beliebiger Kombination). Die Ermächtigung umfasst die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen, ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen.

Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden.

Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften begeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die abhängige oder im Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren sowie weitere, für die erfolgreiche Begebung der Schuldverschreibungen erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Bei Emission der Schuldverschreibungen können oder werden diese im Regelfall in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt.

Insgesamt dürfen in (mehrfacher oder einmaliger) Ausnutzung des unter Tagesordnungspunkt 13 der Hauptversammlung vom 14. August 2024 beschlossenen Genehmigten Kapitals 2024/I und der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 (oder einer Kombination aus beidem) maximal bis zu 2.550.572 neue, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bzw. Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf bis zu 2.550.572 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 ausgegeben werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Ausgabe mit Bezugsrecht oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgt.

bb)

Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

 
i)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

ii)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer abhängigen oder unmittelbar oder mittelbar in Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft bereits ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde;

iii)

sofern die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungs- oder Optionspflichten gegen Barleistung ausgegeben werden und der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Wert der Teilschuldverschreibungen nicht wesentlich im Sinne der §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;

iv)

soweit die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen oder Sachleistungen, insbesondere zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, ausgegeben werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrechte oder Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden, wird der Vorstand zudem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für eine vergleichbare Mittelaufnahme entsprechen.

cc)

Wandlungs- und Optionsrechte

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Bedingungen in Aktien der Gesellschaft wandeln. Die Anleihebedingungen können auch eine Pflichtwandlung zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen oder ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Wandlungsverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Bedingungen können auch ein variables Wandlungsverhältnis vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Bedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten oder ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Die Bedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen erbracht werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Bedingungen können auch ein variables Bezugsverhältnis vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

dd)

Wandlungs- und Optionspflichten

Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit“) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen kann der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem volumengewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn (10) aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter nachstehender lit. a) ee) genannten Mindestpreises liegt.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Endfälligkeit je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 199 Abs. 2 AktG ist zu beachten.

ee)

Wandlungs- und Optionspreis

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie muss – mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht vorgesehen ist – entweder mindestens 80 % des volumengewichteten Durchschnitts des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den zehn (10) Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main vor dem Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Platzierung von Schuldverschreibungen oder über die Annahme oder Zuteilung durch die Gesellschaft im Rahmen einer Platzierung von Schuldverschreibungen betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80 % des volumengewichteten Durchschnitts des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während (i) der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels, oder (ii) der Tage ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Bezugspreises, entsprechen. §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG bleiben unberührt.

Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in bestimmten Fällen Verwässerungsschutz zu gewähren bzw. Anpassungen vorzunehmen. Verwässerungsschutz bzw. Anpassungen können insbesondere vorgesehen werden, wenn es während der Laufzeit der Schuldverschreibungen zu Kapitalveränderungen bei der Gesellschaft kommt, aber auch in Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, der Begebung weiterer Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Umwandlungsmaßnahmen sowie im Fall anderer Ereignisse mit Auswirkungen auf den Wert der Wandlungs- bzw. Optionsrechte, die während der Laufzeit der Schuldverschreibungen eintreten (wie zum Beispiel einer Kontrollerlangung durch einen Dritten) oder wenn den Inhabern von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungs- oder Optionspflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Schuldverschreibungen durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllt werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte führen können (z. B. auch bei Zahlung einer Dividende), eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises vorsehen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für den Fall einer vorzeitigen Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts die Zahlung einer angemessenen Entschädigung gewähren. In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

ff)

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Die Bedingungen können jeweils festlegen, dass im Fall der Wandlung oder Optionsausübung oder bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten oder zum Zwecke der Andienung auch eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital der Gesellschaft oder andere Leistungen gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung oder bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten den Inhabern der Schuldverschreibungen nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt.

Die Bedingungen können andererseits auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags, Aktien der Gesellschaft oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft zu gewähren.

In den Bedingungen der Schuldverschreibungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten zu beziehenden Aktien variabel ist und/oder der Wandlungs- oder Optionspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.

gg)

Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- oder Optionspreis und den Wandlungs- oder Optionszeitraum festzusetzen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden, abhängigen oder in unmittelbarem oder mittelbarem Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft festzulegen.

b)

Schaffung des Bedingten Kapitals 2025/II

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.550.572,00 (in Worten: Euro zwei Millionen fünfhundertfünfzigtausendfünfhundertzweiundsiebzig) durch Ausgabe von bis zu 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder bei der Andienung an die Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von ihr abhängigen oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses bis zum 26. Mai 2030 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte oder Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2025/II und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen zu ändern.

c)

Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

In § 4 der Satzung wird der bisher freigebliebene § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

 
„(4)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.550.572,00 (in Worten: zwei Millionen fünfhundertfünfzigtausendfünfhundertzweiundsiebzig) durch Ausgabe von bis zu 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder bei der Andienung an die Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von ihr abhängigen oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 bis zum 26. Mai 2030 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen oder soweit die Gesellschaft – anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags – Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte oder Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2025/II und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen zu ändern.“

d)

Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. August 2024 unter Tagesordnungspunkt 13 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I sowie entsprechende Satzungsänderung zur Ermöglichung einer Queranrechnung mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 8 a) der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025

(i)

Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. August 2024 unter Tagesordnungspunkt 13 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I

Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. August 2024 in Tagesordnungspunkt 13 erteilte Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. August 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.550.572,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I), wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

„Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. August 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.550.572,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar in folgenden Fällen:

 
–

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

–

wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind;

–

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde;

–

zur Erfüllung einer bei einer Emission von Aktien der Gesellschaft mit Emissionsbanken vereinbarten Greenshoe-Option;

–

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen.

 

Insgesamt dürfen in (mehrfacher oder einmaliger) Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I und der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 (oder einer Kombination aus beidem) maximal bis zu 2.550.572 neue, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bzw. Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf bis zu 2.550.572 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 ausgegeben werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Ausgabe mit Bezugsrecht oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgt.

 

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern.“

(ii)

Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung

§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 
„(3)

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. August 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.550.572,00 durch Ausgabe von bis zu 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar in folgenden Fällen:

–

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

–

wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind;

–

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde;

–

zur Erfüllung einer bei einer Emission von Aktien der Gesellschaft mit Emissionsbanken vereinbarten Greenshoe-Option;

–

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen.

Insgesamt dürfen in (mehrfacher oder einmaliger) Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I und der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 (oder einer Kombination aus beidem) maximal bis zu 2.550.572 neue, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bzw. Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf bis zu 2.550.572 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 ausgegeben werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Ausgabe mit Bezugsrecht oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern.“

Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft unverändert.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9

Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu der unter diesem Tagesordnungspunkt 9 aufgeführten Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts ist unter Abschnitt II. im Anschluss an die Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt 9 abgedruckt.

II. ANHÄNGE UND BERICHTE ZU DEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN
1.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu der unter Tagesordnungspunkt 8 aufgeführten Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand erstattet im Zusammenhang mit der beabsichtigten Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2018, des Bedingten Kapitals 2020/I, des Bedingten Kapitals 2022/II und des Bedingten Kapitals 2023/I und der Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025/I folgenden Bericht:

Die ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 13. Juli 2018, vom 26. Oktober 2020, vom 21. Juni 2022 und vom 21. Juni 2023 haben jeweils Beschluss über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2018, Aktienoptionsplan 2020, Aktienoptionsplan 2022 und Aktienoptionsplan 2023) gefasst. Zur Bedienung der unter diesen Ermächtigungen auszugebenden Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft wurde ein Bedingtes Kapital 2018 in § 4 Abs. 5 der Satzung, ein Bedingtes Kapital 2020/I in § 4 Abs. 8 der Satzung, ein Bedingtes Kapital 2022/II in § 4 Abs. 9 der Satzung und ein Bedingtes Kapital 2023/I in § 4 Abs. 7 der Satzung geschaffen.

Derzeit besteht das Bedingte Kapital 2018 noch in Höhe von EUR 300.000,00, das Bedingte Kapital 2020/I noch in Höhe von EUR 477.500,00, das Bedingte Kapital 2022/II noch in Höhe von EUR 160.500,00 und das Bedingte Kapital 2023/I noch in Höhe von EUR 1.439.500,00.

Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 (Aktienoptionsplan 2018) ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen und die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Oktober 2020 (Aktienoptionsplan 2020) ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen, sodass die Ausgabe weiterer Aktienoptionen unter diesen beiden Ermächtigungen an etwaige Bezugsberechtigte nicht mehr möglich ist. Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 (Aktienoptionsplan 2022) hat noch eine Laufzeit bis zum 20. Juni 2027 und die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 (Aktienoptionsplan 2023) hat noch eine Laufzeit bis zum 20. Juni 2028.

Um die Mitarbeiter und Führungskräfte stärker an das Unternehmen zu binden, beabsichtigt die Gesellschaft für Zwecke der Incentivierung einen neuen Aktienoptionsplans 2025 aufzusetzen. Die Ausgabe von Aktienoptionen ist eine Form der aktienkursbasierten Vergütung, die für die Gesellschaft den erheblichen Vorteil hat, Liquidität zu sparen. Durch aktienkursbasierte Vergütungen wird eine Angleichung der Interessen der Aktionäre mit denen der Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen verstärkt. Denn ein Anstieg des Kursniveaus der Aktie der Gesellschaft führt gleichermaßen zu einem Vorteil der Aktionäre wie auch zu einem Vorteil der nach dem Aktienoptionsplan Bezugsberechtigten. Da der Aktienoptionsplan 2025 den Aktienoptionsplan 2022 und den Aktienoptionsplan 2023 ersetzen soll, sollen unter diesen Aktienoptionsplänen keine weiteren Bezugsrechte mehr ausgegeben werden.

Das Volumen des Bedingten Kapitals 2018, des Bedingten Kapitals 2020/I, des Bedingten Kapitals 2022/II und des Bedingten Kapitals 2023/I übersteigt daher den tatsächlichen Bedarf an Aktien zur Bedienung der Bezugsrechte unter dem Aktienoptionsplan 2018, dem Aktienoptionsplan 2020, dem Aktienoptionsplan 2022 und dem Aktienoptionsplan 2023. Vor diesem Hintergrund sollen die bestehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktienoptionen auf das Volumen der bisher ausgegebenen Bezugsrechte beschränkt und das Bedingte Kapital 2018, das Bedingte Kapital 2020/I, das Bedingte Kapital 2022/II und das Bedingte Kapital 2023/I reduziert werden. Die Reduzierung teilt sich wie folgt auf:

Höhe des bedingten Kapitals
(in EUR)
Ausgegebene Optionen (berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie) Reduzierungsbetrag
(in EUR)
Bedingtes Kapital 2018 300.000,00 270.500 29.500,00
Bedingtes Kapital 2020/I 477.500,00 427.375 50.125,00
Bedingtes Kapital 2022/II 160.500,00 119.000 41.500,00
Bedingtes Kapital 2023/I 1.439.500,00 834.000 605.500,00

Zeitgleich soll ein neues Bedingtes Kapital 2025/I im Umfang von EUR 899.697,00 geschaffen werden.

Wie unter den bisherigen Aktienoptionsplänen beabsichtigt die Gesellschaft, unter dem Aktienoptionsplan 2025 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen auszugeben.

Aktienoptionspläne haben den Zweck einer langfristigen Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, der Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie der Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden in- und ausländischen Unternehmen. Derartige aktienkursbasierte Vergütungen sind nach modernen Maßstäben wichtiger Bestandteil von Vergütungssystemen und international weit verbreitet. Die Ausgabe von Aktienoptionen ist eine Form der aktienkursbasierten Vergütung, die für die Gesellschaft den erheblichen Vorteil hat, Liquidität zu sparen, die sie stattdessen renditebringend einsetzen kann. Durch aktienkursbasierte Vergütungssysteme wird eine Angleichung der Interessen der Aktionäre mit denen der Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen verstärkt. Denn ein Anstieg des Kursniveaus der Aktie der Gesellschaft führt gleichermaßen zu einem Vorteil der Aktionäre wie auch zu einem Vorteil der nach dem Aktienoptionsplan Bezugsberechtigten. Eine etwaige Verwässerung der Aktionärsrechte wird dadurch aufgewogen, dass die Bezugsrechte von den Bezugsberechtigten nur ausgeübt werden können, wenn das Erfolgsziel erreicht wird. Die Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel beträgt unter dem Aktienoptionsplan 2025 EUR 17,00. Das Erreichen des Erfolgsziels ist gleichbedeutend mit einer Wertsteigerung der Aktien der Gesellschaft. Die Ausgabe von Aktienoptionen erhöht die Möglichkeit für den Aufsichtsrat sowie für den Vorstand, die Bezugsberechtigten, also Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen möglichst langfristig an die Gesellschaft zu binden und sie für eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichteten Geschäftspolitik zu motivieren.

Der Ausübungspreis beim Aktienoptionsplan 2025 beträgt EUR 15,00. Die mindestens vierjährige Wartefrist ist gesetzlich vorgesehen und wird vom Vorstand und Aufsichtsrat als angemessen angesehen, um eine Ausrichtung an die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sicherzustellen. Eine Ausgabe der Optionsrechte ist unter dem Aktienoptionsplan 2025 nur bis zum 26. Mai 2030 möglich, damit spätestens nach Ablauf von 5 Jahren für die Aktionäre erkennbar ist, wie viele Bezugsrechte zu den beschlossenen Konditionen ausgegeben sind. Die Bezugsrechte müssen nach den Aktienoptionsplänen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist ausgeübt werden. Der vorangegangene Bericht ist von der Einberufung dieser Hauptversammlung an auch im Internet unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

abrufbar.

2.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu der unter Tagesordnungspunkt 9 aufgeführten Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und ein entsprechendes neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025/II) zu schaffen.

Diese neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sieht die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vor.

Gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht:

a.

Ausgangslage

Durch das Auslaufen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen verfügt die Gesellschaft nicht mehr über eine Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen. Damit die Gesellschaft bei Bedarf Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zur Unternehmensfinanzierung ausgeben (einschließlich der Ausgabe unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts) und mit Aktien zur Bedienung der daraus erwachsenden Options- oder Wandlungsrechte unterlegen kann, sollen eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025/II) beschlossen werden.

Die Hauptversammlung vom 14. August 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 13 eine Ermächtigung des Vorstands beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. August 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.550.572,00 durch Ausgabe von bis zu 2.550.572 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I); der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang insbesondere ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht Aktionäre im Rahmen einer vereinfachten Barkapitalerhöhung auszuschließen. Um einen angemessenen Ausgleich zwischen der notwendigen Flexibilität bei der Unternehmensfinanzierung und dem Schutz vor Verwässerung zu gewährleisten, sind beide Ermächtigungen auf einen Umfang von bis zu maximal 10 % des Grundkapitals begrenzt, dies entspricht EUR 2.550.572,00. Darüber hinaus soll die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I und die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 so beschränkt werden, dass die insgesamt aus beiden Ermächtigungen auszugebenden Aktien (im Fall des Genehmigten Kapitals 2024/I) bzw. die zur Bedienung der ausgegebenen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien (im Fall der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Insgesamt dürfen damit in (mehrfacher oder einmaliger) Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I und der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 (oder einer Kombination aus beidem) maximal 2.550.572 neue, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bzw. Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf bis zu 2.550.572 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 – unabhängig ob mit Bezugsrecht oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – ausgegeben werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Aktionäre bei einer Ausnutzung dieser Ermächtigungen um nicht mehr als 10 % verwässert werden.

Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 beinhaltet auch eine Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktien unter dem Genehmigten Kapitals 2024/I sowie eine entsprechende Satzungsänderung, um die beschriebene gegenseitige Berücksichtigung der beiden Ermächtigung sicherzustellen.

b.

Vorteile solcher Finanzierungsinstrumente

Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Geschäftsentwicklung des Unternehmens ist eine angemessene Kapitalausstattung. Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen soll es der Gesellschaft ermöglichen, attraktive Finanzierungsmöglichkeiten flexibel und zeitnah zu nutzen. Hierdurch soll die Gesellschaft für die Finanzierung möglicher Übernahmen und sonstiger Erweiterungen ihres Geschäfts neben klassischem Fremdkapital (Bankkrediten) und Eigenkapital auch das Instrument der Schuldverschreibungen nutzen können und soll damit in die Lage versetzt werden, unterschiedliche Investorenkreise anzusprechen, um das in der jeweiligen Marktlage jeweils bezogen auf Platzierbarkeit und erzielbare Preise am besten geeignete Finanzierungsinstrument im Interesse der Aktionäre auswählen zu können. Die Gesellschaft kann zudem eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht oder ein Andienungsrecht des Emittenten vorsehen sowie die Schuldverschreibungen durch Lieferung eigener Aktien, Lieferung von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch eine Barzahlung bedienen, wodurch der Gestaltungsspielraum für derartige Finanzierungsinstrumente erweitert wird.

Der Gesellschaft soll aus Gründen der Flexibilität wiederum auch die Möglichkeit eröffnet werden, über mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen je nach Marktlage deutsche oder internationale Kapitalmärkte in Anspruch zu nehmen und die Schuldverschreibungen, außer in Euro, auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes auszugeben.

c.

Wandlungs- bzw. Optionspreis

Der Wandlungs- bzw. Optionspreis darf einen Mindestausgabebetrag nicht unterschreiten, dessen Berechnungsgrundlagen genau angegeben sind. Anknüpfungspunkt für die Berechnung ist jeweils der Börsenkurs der Aktie der Medios AG im zeitlichen Zusammenhang mit der Platzierung der Schuldverschreibung bzw. im Falle einer Wandlungs- oder Optionspflicht oder eines Andienungsrechts gegebenenfalls alternativ der Börsenkurs der Aktie der Medios AG im zeitlichen Zusammenhang mit der Ermittlung des Wandlungs-/Optionspreises nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen.

Der Wandlungs-/Optionspreis kann nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in bestimmten Fällen angepasst werden, um entsprechend der Ermächtigung Verwässerungsschutz zu gewähren. Verwässerungsschutz bzw. Anpassungen können insbesondere vorgesehen werden, wenn es während der Laufzeit der Schuldverschreibungen zu Kapitalveränderungen bei der Gesellschaft kommt, aber auch in Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, der Begebung weiterer Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, Umwandlungsmaßnahmen sowie im Fall anderer Ereignisse mit Auswirkungen auf den Wert der Wandlungs- bzw. Optionsrechte, die während der Laufzeit der Schuldverschreibungen eintreten (wie zum Beispiel einer Kontrollerlangung durch einen Dritten). Verwässerungsschutz bzw. Anpassungen können insbesondere durch die Einräumung von Bezugsrechten, durch Veränderung des Wandlungs-/Optionspreises sowie durch Einräumung einer Barkomponente vorgesehen werden.

d.

Bezugsrecht und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht bei Begebung von Schuldverschreibungen dieser Art grundsätzlich ein Bezugsrecht zu (§ 221 Abs. 4 i. V. m. § 186 Abs. 1 AktG). Der Vorstand kann dabei auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Schuldverschreibungen an ein Kreditinstitut oder die Mitglieder eines Konsortiums von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG). Es handelt sich hierbei nicht um eine Beschränkung des Bezugsrechts der Aktionäre. Den Aktionären werden letztlich die gleichen Bezugsrechte gewährt wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden lediglich ein oder mehrere Kreditinstitute bzw. dieser gleichgestellten Unternehmen an der Abwicklung beteiligt.

Der Vorstand kann jedoch jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen:

 
(i)

Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge

Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Emission ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Der Wert der Spitzenbeträge ist je Aktionär in der Regel gering, weshalb der mögliche Verwässerungseffekt ebenfalls als gering anzusehen ist. Demgegenüber ist der Aufwand für eine Emission ohne einen solchen Ausschluss deutlich höher. Der Ausschluss dient der Praktikabilität und der leichteren Durchführung einer Emission. Vorstand und Aufsichtsrat halten den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge deshalb sachlich gerechtfertigt und unter Abwägung mit den Interessen der Aktionäre auch für angemessen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Schuldverschreibungen werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

(ii)

Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von bereits ausgegebenen Optionsrechten oder Wandlungsrechten bzw. entsprechender Pflichten

Das Bezugsrecht der Aktionäre soll auch jeweils ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten aus bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung dieser Pflichten als Aktionär zustehen würde. Der marktübliche Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von bereits ausgegebenen Schuldverschreibungen hat den Vorteil, dass der Options- bzw. Wandlungspreis für die bereits ausgegebenen und regelmäßig mit einem Verwässerungsschutzmechanismus, z. B. bei Kapitalmaßnahmen, ausgestatteten Schuldverschreibungen nicht ermäßigt werden braucht. Dadurch können die Schuldverschreibungen in mehreren Tranchen attraktiver platziert werden und es wird insgesamt ein höherer Mittelzufluss ermöglicht. Auch dieser Fall des Bezugsrechtsausschlusses liegt daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

(iii)

Erleichterter Bezugsrechtsausschluss in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG

Der Vorstand soll ferner in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt sein, bei einer Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Barleistung das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Dies kann zweckmäßig sein, um eine Schuldverschreibung schnell und flexibel zu attraktiven Konditionen am Markt platzieren zu können. Da die Aktienmärkte volatil sein können, hängt die Erzielung eines möglichst vorteilhaften Emissionsergebnisses im verstärkten Maße davon ab, ob auf Marktentwicklungen kurzfristig reagiert werden kann. Günstige möglichst marktnahe Konditionen können in der Regel nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft an diese nicht für einen zu langen Angebotszeitraum gebunden ist. Bei Bezugsrechtsemissionen ist, um die Erfolgschancen der Emission für den gesamten Angebotszeitraum sicherzustellen, in der Regel ein nicht unerheblicher Sicherheitsabschlag erforderlich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Options- und Wandelanleihen der Konditionen dieser) bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen führt. Auch ist bei Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit seiner Ausübung (Bezugsverhalten) die alternative Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf eine Veränderung der Marktverhältnisse reagieren, was zu einer für die Gesellschaft ungünstigeren Kapitalbeschaffung führen kann.

 

Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem Marktwert ausgegeben werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Werts der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher Verwässerungseffekt bei der bezugsrechtsfreien Ausgabe von entsprechenden Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten sowie Andienungsrechten eintritt, kann ermittelt werden, indem der hypothetische Marktwert der Schuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem Ausgabepreis verglichen wird. Liegt nach pflichtgemäßer Prüfung dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem hypothetischen Börsenpreis Marktwert zum Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibungen, ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ein Bezugsrechtsausschluss wegen des nur unwesentlichen Abschlags zulässig. Die Verwaltung wird bei der Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapitalmarktsituation den Abschlag von diesem Marktwert so gering wie möglich halten. Damit wird der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechts so gering sein, dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.

 

Eine marktgerechte Konditionenfestsetzung und damit eine Vermeidung einer nennenswerten Wertverwässerung können auch erfolgen, indem der Vorstand ein sog. Bookbuilding-Verfahren durchführt. Bei diesem Verfahren werden Investoren gebeten, auf der Grundlage vorläufiger Anleihebedingungen Kaufanträge zu übermitteln und dabei z. B. den für marktgerecht erachteten Zinssatz und/oder andere ökonomische Komponenten zu spezifizieren. Nach Abschluss der Bookbuilding-Periode werden auf der Grundlage der von Investoren abgegebenen Kaufanträge die bis dahin offenen Bedingungen, z. B. der Zinssatz, marktgerecht gemäß dem Prinzip von Angebot und Nachfrage festgelegt. Auf diese Weise wird der Gesamtwert der Schuldverschreibung marktnah bestimmt. Durch ein solches Bookbuilding-Verfahren kann der Vorstand ebenfalls sicherstellen, dass eine nennenswerte Verwässerung des Werts der Aktie durch den Bezugsrechtsausschluss nicht eintritt.

 

Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zu annähernd gleichen Bedingungen durch Erwerb über die Börse aufrechtzuerhalten. Dadurch werden ihre Vermögensinteressen gewahrt. Denn die Ermächtigung zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gilt nur für Schuldverschreibungen mit Rechten bzw. Pflichten zum Bezug von Aktien, auf die nach der bestehenden Ermächtigung ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Dabei stehen die Ermächtigungen zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss unter den noch bestehenden Ermächtigungen der Hauptversammlung nicht mehr zur Ausnutzung zur Verfügung.

 

Auf diese Begrenzungen werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigungen bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner werden auf diese Begrenzung auch Aktien angerechnet, die aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter erleichtertem Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibung auszugeben oder zu gewähren sind. Diese Anrechnung geschieht im Interesse der Aktionäre an einer möglichst geringen Verwässerung ihrer Beteiligung.

(iv)

Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen

 

Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Sacheinlagen bzw. Sachleistungen erfolgen, sofern dies im Interesse der Gesellschaft liegt. In diesem Fall wird der Vorstand auch – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – zu einem Ausschluss des Bezugsrechts ermächtigt. Dies soll die Gesellschaft unter anderem in die Lage versetzen, die Schuldverschreibungen als Akquisitionswährung einsetzen zu können, um in geeigneten Einzelfällen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen solche Sacheinlagen oder Sachleistungen gegen Übertragung derartiger Finanzinstrumente erwerben zu können.

 

Diese Ermächtigung eröffnet jeweils die Möglichkeit – mittels Ausgabe von Schuldverschreibungen – im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre auf dem nationalen und internationalen Markt schnell und flexibel vorteilhafte Gelegenheiten zur Unternehmenserweiterung zu nutzen. Anders als eine Geldzahlung schont die Ausgabe von Schuldverschreibungen die Liquidität der Gesellschaft und stellt damit häufig die günstigere Finanzierungsform dar. Der Vorstand ist auch berechtigt, Inhabern von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen – anstelle einer Geldzahlung – ganz oder zum Teil Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu leisten. Die Gesellschaft erhält dadurch zusätzliche Flexibilität für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalstruktur.

 

Die Verwaltung prüft in jedem Einzelfall sorgfältig, ob sie von der Ermächtigung Gebrauch machen soll, sobald sich die Erwerbsmöglichkeiten konkretisieren. Sie wird das Bezugsrecht der Aktionäre nur ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

 

Bei Abwägung aller dieser Umstände ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den verschiedenen Fällen in den jeweils umschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.

e.

Bedingtes Kapital, sonstige Gestaltungsoptionen

Das vorgeschlagene Bedingte Kapital 2025/II dient dazu, die mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Wandlungs- bzw. Optionsrechte, Wandlungs- bzw. Optionspflichten oder Andienungsrechte bedienen zu können.

Die Anleihebedingungen können vorsehen oder gestatten, dass zur Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungs- und Optionspflichten oder zum Zwecke der Andienung wahlweise auch Aktien aus einem genehmigten Kapital oder im Falle einer diesbezüglichen gesonderten Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft verwendet werden können. Diese Gestaltung ermöglicht es der Gesellschaft, auch bereits bestehende Aktien oder andere Kapitalmaßnahmen zur Bedienung der Schuldverschreibungen zu nutzen und erhöht damit die Flexibilität der Gesellschaft. Ferner können die Anleihebedingungen vorsehen, dass die Anzahl der bei Ausübung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder nach Erfüllung entsprechender Pflichten zu gewährenden Aktien bzw. ein diesbezügliches Umtauschverhältnis variabel ist und auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden.

Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung oder bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten den Inhabern der Schuldverschreibungen nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt. Die Bedingungen können andererseits auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen, den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise – anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags – Aktien der Gesellschaft oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft zu gewähren.

In den Bedingungen der Schuldverschreibungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten zu beziehenden Aktien variabel ist und/oder der Wandlungs- oder Optionspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.

Diese Form von Schuldverschreibungen ermöglicht der Gesellschaft eine kapitalmarktnahe Finanzierung, ohne dass tatsächlich eine gesellschaftsrechtliche Kapitalmaßnahme erforderlich ist. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Erhöhung des Grundkapitals im zukünftigen Zeitpunkt der Ausübung der Schuldverschreibungen bzw. Erfüllung entsprechender Pflichten gegebenenfalls unwillkommen sein kann. Davon abgesehen schützt die Nutzung der Möglichkeit der Barauszahlung die Aktionäre vor dem Rückgang ihrer Beteiligungsquote sowie vor der Verwässerung des Vermögenswertes ihrer Aktien, da keine neuen Aktien ausgegeben werden. Die Anleihebedingungen können andererseits auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen, den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise – anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages – Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung jeweils berichten.

Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i. V. m. mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 9 wird ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären unter

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zugänglich gemacht.

III. ERGÄNZENDE ANGABEN UND HINWEISE
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 25.505.723,00 und ist in 25.505.723 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils auf 25.505.723. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder direkt noch indirekt eigene Aktien hält, aus denen der Gesellschaft kein Stimmrecht zusteht.

2.

Durchführung als virtuelle Hauptversammlung

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung in § 118a Aktiengesetz (AktG) führt zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Hauptversammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte gegenüber einer Präsenz-Hauptversammlung. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Antragsrechts, zur Ausübung des Stimmrechts, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.

Der Vorstand der Medios AG hat auf Grundlage von § 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft entschieden, die diesjährige Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 27. Mai 2025 ab 10:00 Uhr MESZ* mit Bild und Ton live durch Nutzung des Eventportals im Internet unter

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verfolgen. Wie Sie Zugang zum Eventportal erhalten, ist nachfolgend unter Ziffer III.4 beschrieben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

* Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

3.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur berechtigt, wenn sie sich spätestens am 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (Zugang maßgeblich), unter der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle

 

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Anmeldestelle Medios AG
Postfach 820335
81803 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis des Anteilsbesitzes an der Gesellschaft durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis hat sich nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung – also 5. Mai 2025, 24:00 Uhr, (nachfolgend „Nachweisstichtag“) – zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs nach § 67c Abs. 3 AktG bei der Gesellschaft sicherzustellen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang der Aktionärsrechte aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit weder zur Teilnahme noch zur Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung.

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erhalten eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten für die Teilnahme. Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das Eventportal. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Aktionärsrechte über das Eventportal ausüben (siehe unten).

4.

Elektronische Zuschaltung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten zur virtuellen Hauptversammlung

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über das Eventportal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen. Das Eventportal steht ca. ab dem 5. Mai 2025 zur Verfügung und ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

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erreichbar.

Die Anmeldung im Eventportal erfolgt mit den Zugangsdaten, die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten.

5.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am 27. Mai 2025 ab 10:00 Uhr für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Eventportal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.

6.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl)

Die Stimmrechtsausübung erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl unter Nutzung des Eventportals. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, können ihre Stimme durch elektronische Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während Hauptversammlung unter Nutzung des Eventportals abgeben. Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung sind Abgabe und Änderungen von bereits im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebenen Stimmen unter Nutzung des Eventportals bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 möglich. Den genauen Zeitpunkt, zu dem die Abgabe- bzw. Änderungsmöglichkeit über das Eventportal endet, legt dabei der Versammlungsleiter fest. Er wird hierauf während der Hauptversammlung rechtzeitig hinweisen.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und -vertreter

Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bei Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Auch für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung der Aktien bis zum 20. Mai 2025, 24:00 Uhr, erforderlich.

Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das unter der Internetadresse

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erreichbare Eventportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das Eventportal ist auch am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Eventportal können Sie auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Den genauen Zeitpunkt, zu dem die Widerrufs- bzw. Änderungsmöglichkeit über das Eventportal endet, legt dabei der Versammlungsleiter fest. Er wird hierauf während der Hauptversammlung rechtzeitig hinweisen.

Bitte denken Sie in jedem Fall zuvor an die fristgerechte Anmeldung der Aktien bis zum 20. Mai 2025, 24:00 Uhr.

Eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter kann auch außerhalb des Eventportals unter Verwendung eines Vollmachts- und Weisungsformulars erfolgen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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heruntergeladen oder bei der Anmeldestelle angefordert werden. Wenn Sie (anstelle des Eventportals) das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, muss dieses bis spätestens 26. Mai 2025, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen:

 

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81803 München
Deutschland
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Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu solchen Punkten der Tagesordnung und zu solchen Anträgen und Wahlvorschlägen abstimmen, zu denen ihnen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Den Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

8.

Ausübung der Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder einen anderen Dritten,ausüben lassen. Auch Bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits ausschließlich durch elektronische Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

In dem Fall, dass Aktionäre mehr als eine Person bevollmächtigen, ist die Gesellschaft berechtigt, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen (vgl. § 134 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz, Artikel 10 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 (Aktionärsrechterichtlinie)). Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung der Aktien erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut, ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das im Internet unter

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zur Verfügung stehende Vollmachtsformular nutzen. Die Erteilung der Vollmacht kann entweder unmittelbar gegenüber der/dem Bevollmächtigten (in diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) oder in Textform oder elektronisch über das Aktionärsportal, jeweils gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft, kann die Vollmachtserteilung auch elektronisch über das Eventportal erfolgen; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Übermittlungsweg über das Eventportal erfolgen.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft außerhalb des Eventportals, so muss diese aus organisatorischen Gründen der oben genannten Anmeldestelle bis 26. Mai 2025, 24:00 Uhr, zugehen.

Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des Eventportals abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Die Bevollmächtigung über das Eventportal bzw. deren Änderung oder Widerruf muss spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Bevollmächtigte Dritte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über elektronische Briefwahl oder die Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Insoweit gelten die obigen Hinweise entsprechend.

Der Bevollmächtigte benötigt für die Nutzung des Eventportals Zugangsdaten. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Nachweis einer gegenüber der/dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht muss der Aktionär seine Zugangsdaten dem Bevollmächtigten zur Verfügung stellen.

Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei den Bevollmächtigten zu ermöglichen.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.

9.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Gehen Erklärungen über die Abgabe, Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen oder Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen und -vertreter der Gesellschaft fristgemäß auf mehreren Übermittlungswegen ein, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender Reihenfolge stets als vorrangig betrachtet: 1. elektronisch über das Eventportal, 2. per E-Mail und 3. per Post, es sei denn eine form- und fristgemäße Erklärung ist nachweislich später auf anderem Übermittlungsweg zugegangen.

Erklärungen, die nicht zweifelsfrei einer ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Stimmabgaben bzw. Weisungen zu einem Tagesordnungspunkt, die nicht eindeutig erkennbar sind, werden als Enthaltung gewertet.

Haben Aktionäre eine(n) Dritte(n) (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterinnen und -vertreter der Gesellschaft) bevollmächtigt, können sie ihre versammlungsgebundenen Aktionärsrechte, einschließlich das Stimm- und Rederecht, nur dann selbst ausüben, wenn zuvor die entsprechende Bevollmächtigung gemäß den in dieser Einberufung beschriebenen Maßgaben widerrufen wurde. Insbesondere gilt der ordnungsgemäße Zugang einer Stimmabgabe per Briefwahl oder einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreterinnen und -vertreter der Gesellschaft in Textform Aktionäre als Widerruf einer zuvor erfolgten Bevollmächtigung sonstiger Dritter. Soweit Aktionäre die Hauptversammlung ausschließlich live über das Eventportal verfolgen, gilt dies nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung. Weitere Informationen über die Erteilung, Änderung oder den Widerruf von Vollmachten, insbesondere über die Nutzung des Eventportals, finden Sie im Eventportal unter der Internetadresse

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Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung an die Stimmrechtsvertreterinnen und -vertreter der Gesellschaft entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bei der Ausübung der versammlungsgebundenen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sollten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten beachten, dass es bei der Versendung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellverzögerungen kommen kann.

10.

Aktionärshotline

Bei Fragen zur Benutzung des Eventportals oder zum allgemeinen Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de oder von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr per Telefon an die Aktionärshotline unter der Nummer +49 30 814533828 wenden.

IV. RECHTE DER AKTIONÄRE

(Ergänzungsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht und Widerspruch sowie Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1, § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG)

1.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 26. April 2025, 24:00 Uhr, zugehen.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

 

Medios AG
– Vorstand –
z. Hd. Naima Yüksel
Heidestraße 9
10557 Berlin

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. zwingend mit qualifizierter elektronischer Signatur) per E-Mail an:

 

hv@medios.group

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu beachten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende Anschrift zu übersenden:

 

Medios AG
– Vorstand –
z. Hd. Naima Yüksel
Heidestraße 9
10557 Berlin

oder per E-Mail an:

 

hv@medios.group

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge (einschließlich einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung – d. h. spätestens bis zum 12. Mai 2025, 24:00 Uhr – unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über das Internet unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

unverzüglich veröffentlicht.

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu siehe Ziffer IV.4), gestellt werden.

3.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4, 6 AktG

Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 21. Mai 2025, 24:00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform über das Eventportal zu erfolgen. Stellungnahmen werden seitens der Gesellschaft nicht übersetzt. Wir bitten, den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von maximal 10.000 Zeichen dienen.

Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. Mai 2025, 24:00 Uhr, den angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten im Eventportal unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs zugänglich machen. Stellungnahmen können grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen übermittelt werden, werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer IV.2), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer IV.5) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (dazu Ziffer IV.6) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet insbesondere keine Möglichkeit zur (Vorab-)Einreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in den Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Rahmen des Rederechts in der Hauptversammlung gestellt.

4.

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab ca. 30 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Eventportal ihre Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung ist ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.

5.

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Ziffer IV.4), wahrgenommen werden kann. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das Eventportal während der Hauptversammlung übermitteln können.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gem. § 131 Abs. 1d AktG zu.

6.

Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können über das Eventportal unter Verwendung der Funktion „Widerspruch“ übermittelt werden in dem Zeitraum ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter. Der mit der Niederschrift beauftragte Notar wird darüber unmittelbar in Kenntnis gesetzt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht beauftragt werden, Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars zu erklären.

V. WEITERGEHENDE ERLÄUTERUNGEN

Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung
 

zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden gemäß § 118a Abs. 6 AktG auch während des Zeitraums der Versammlung unter oben genannter Internetseite den elektronisch zugeschalteten Aktionären beziehungsweise deren Bevollmächtigten zugänglich gemacht. Weiterhin wird während der Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären sowie ihren Vertretern über das Eventportal zur Verfügung stehen.

Nachweis der Stimmzählung

Abstimmende können gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Eventportal abrufbar sowie auf Anfrage bei der Gesellschaft unter hv@medios.group erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

VI. DATENSCHUTZINFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE DER MEDIOS AG

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Medios verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Internetseite zur Hauptversammlung unter

https://investors.medios.group/events-veranstaltungen/hauptversammlung

 

Berlin, im April 2025

Medios AG

Der Vorstand



14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2117518  14.04.2025 CET/CEST

Medios erwartet nach Rekordjahr 2024 weiteres Wachstum bei Umsatz und Ergebnis

Medios erwartet nach Rekordjahr 2024 weiteres Wachstum bei Umsatz und Ergebnis

Medios AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
Medios erwartet nach Rekordjahr 2024 weiteres Wachstum bei Umsatz und Ergebnis

25.03.2025 / 07:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pressemitteilung

Medios erwartet nach Rekordjahr 2024 weiteres Wachstum bei Umsatz und Ergebnis

  • Konzernumsatz steigt auf 1,9 Mrd. € (+5,5 %)
  • EBITDA pre1 mit überproportionalem Wachstum von 30,5 % und deutlich besserer EBITDA-pre1-Marge von 4,2 % (Vj. 3,4 %)
  • Starker operativer Cashflow
  • Ausblick 2025: Umsatzanstieg auf rund 2,0 Mrd. €; EBITDA-pre1-Wachstum auf rund 96 Mio. € mit deutlich höherer EBITDA-pre1-Marge von rund 4,8 %

Berlin, 25. März 2025 – Die Medios-Gruppe („Medios“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, hat im Geschäftsjahr 2024 erneut Rekordwerte erzielt. Der Konzernumsatz legte im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 % auf 1,9 Mrd. € (Vj. 1,8 Mrd. €) zu. Das EBITDA pre1 stieg deutlich um 30,5 % auf 79 Mio. € (Vj. 60,5 Mio. €). Die EBITDA-pre1-Marge verbesserte sich damit signifikant auf 4,2 % (Vj. 3,4 %). Der überproportionale Anstieg des EBITDA pre1 ist insbesondere auf die Übernahme der Ceban-Gruppe und die damit verbundene Internationalisierung zurückzuführen.

Darüber hinaus erreichte der operative Cashflow mit 73,7 Mio. € einen außergewöhnlich hohen Wert, der die positive Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie eine stichtagsbedingte Reduktion des Net Working Capitals widerspiegelt. Die testierten Geschäftsergebnisse 2024 liegen damit im Rahmen der am 12. Dezember 2024 angepassten Prognose und bestätigen die am 4. März 2025 veröffentlichten vorläufigen Zahlen.

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Medios AG: „Wir haben unsere Profitabilität im Jahr 2024 deutlich und nachhaltig gesteigert. Gleichzeitig haben wir den Aufbau unserer europäischen Specialty-Pharma-Plattform konsequent vorangetrieben und unser Geschäft im Bereich Advanced Therapies weiter ausgebaut. Der außergewöhnlich hohe operative Cashflow ist ein Beleg für die finanzielle Stärke unseres Unternehmens. Den positiven Kurs setzen wir im Jahr 2025 fort und treiben unser profitables Wachstum weiter voran. Dabei erwarten wir erneut einen deutlichen Anstieg der EBITDA-pre¹-Marge auf rund 4,8 %.“

Alle operativen Segmente trugen zur Ergebnissteigerung bei

Im Segment Arzneimittelversorgung stieg der externe Umsatz im Geschäftsjahr 2024 auf 1.580,0 Mio. € (Vj. 1.558,1 Mio. €), was einem leichten Wachstum von 1,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das EBITDA pre1 legte dabei überproportional um 7,2 % auf 50,0 Mio. € (Vj. 46,7 Mio. €) zu.

Das Segment Patientenindividuelle Therapien erwirtschaftete einen externen Umsatz von 213,6 Mio. € (Vj. 226,0 Mio. €), ein leichter Rückgang um 5,5 %. Das EBITDA pre1 erhöhte sich hingegen um 6,6 % auf 23,3 Mio. € (Vj. 21,8 Mio. €), insbesondere dank eines starken Wachstums in der zweiten Jahreshälfte 2024.

Die Ergebnissteigerungen in den Segmenten Arzneimittelversorgung und Patientenindividuelle Therapien wurden ausschließlich organisch erzielt.

Das Segment International Business umfasst die Aktivitäten der Ceban Pharmaceuticals B.V. („Ceban“), die seit dem 1. Juni 2024 im Konsolidierungskreis enthalten ist. Der Bereich trug mit einem externen Umsatz von 88,8 Mio. € und einem EBITDA pre1 von 16,3 Mio. € erheblich zur positiven Entwicklung des Medios-Konzerns im Geschäftsjahr 2024 bei.

Positiver Ausblick für das Geschäftsjahr 2025

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Medios-Konzern einen Anstieg der Umsatzerlöse um rund 6 % auf ca. 2 Mrd. €. Das EBITDA pre1 wird voraussichtlich erneut überproportional um ca. 21,5 % auf rund 96 Mio. € steigen. Dies entspricht einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf rund 4,8 %. Diese Erwartung beruht auf der Annahme eines organischen Wachstums im mittleren einstelligen Prozentbereich und berücksichtigt die Konsolidierung der Ceban-Gruppe für zwölf Monate.

Wichtige Kennzahlen (IFRS)            
In Mio. €   2024   2023   ∆ in %
Konzernumsatz   1.883,0   1.784,7   5,5
  Arzneimittelversorgung   1.580,0   1.558,1   1,4
  Patientenindividuelle Therapien   213,6   226,0   –5,5
  International Business   88,8   n/a   n/a
  Services   0,6   0,6   4,9
EBITDA pre1   79,0   60,5   30,5
  Arzneimittelversorgung   50,0   46,7   7,2
  Patientenindividuelle Therapien   23,3   21,8   6,6
  International Business   16,3   n/a   n/a
  Services   –10,5   –8,0   30,9
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   73,7   16,4   >100


Der Geschäftsbericht 2024 ist auf der Investor Relations Website zum Download verfügbar.


Wichtige Termine des Medios-Konzerns im Geschäftsjahr 2025:

3. April
13. Mai
Metzler Small Cap Days Conference – Frankfurt
Quartalsmitteilung zum 31. März 2025
27. Mai Ordentliche Hauptversammlung
13. August Halbjahresfinanzbericht 2025
24. September Berenberg Fourteenth German Corporate Conference – München
11. November Quartalsmitteilung zum 30. September 2025

1 EBITDA wird als Konzernergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen definiert. EBITDA pre ist bereinigt um Sondereffekte aus Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten sowie in den Jahren 2023 und 2024 um leistungsabhängige Zahlungen für die Akquisition von Herstellvolumina. Seit 2024 werden zudem Aufwendungen für die Implementierung des ERP-Systems berücksichtigt.

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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Kontakt

Claudia Nickolaus
Head of Investor & Public Relations, ESG Communications
Medios AG
Heidestraße 9 | 10557 Berlin
T +49 30 232 566 800
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Disclaimer

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



25.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2105292

 
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2105292  25.03.2025 CET/CEST

Vorläufige Geschäftszahlen der Medios AG 2024: Deutlicher Ergebnis- und Margenanstieg – Positiver Ausblick für 2025

Vorläufige Geschäftszahlen der Medios AG 2024: Deutlicher Ergebnis- und Margenanstieg – Positiver Ausblick für 2025

Medios AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
Vorläufige Geschäftszahlen der Medios AG 2024: Deutlicher Ergebnis- und Margenanstieg – Positiver Ausblick für 2025

04.03.2025 / 08:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pressemitteilung

Vorläufige Geschäftszahlen der Medios AG 2024: Deutlicher Ergebnis- und Margenanstieg – Positiver Ausblick für 2025

Vorläufige Zahlen 2024

  • Umsatz steigt auf ca. 1,9 Mrd. € (+5,5 %)
  • Überproportionaler Anstieg des EBITDA pre1 auf ca. 79 Mio. € (+31 %); EBITDA-pre1-Marge deutlich verbessert auf ca. 4,2 % (Vj. 3,4 %)
  • Starker Anstieg des operativen Cashflows

Ausblick für 2025

  • Umsatzsteigerung auf rund 2,0 Mrd. € (+6 %)
  • EBITDA-pre1-Anstieg von ca. 21,5 % auf rund 96 Mio. €

Berlin, 4. März 2025 – Die Medios AG („Medios“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, hat im Geschäftsjahr 2024 auf Basis vorläufiger und ungeprüfter Zahlen (IFRS) erneut Rekordwerte bei Umsatz und Ergebnis erzielt. Der Konzernumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr auf ca. 1,9 Mrd. € (Vj. 1,8 Mrd. €). Das EBITDA pre1 erhöhte sich deutlich um rund 31 % auf ca. 79 Mio. € (Vj. 60,5 Mio. €). Die EBITDA-pre1-Marge verbesserte sich entsprechend ebenfalls deutlich auf 4,2 % (Vj. 3,4 %). Der überproportionale Anstieg des EBITDA pre1 ist insbesondere bedingt durch die Übernahme der Ceban-Gruppe und die damit verbundene Internationalisierung. Auch der operative Cashflow erreichte durch einen Anstieg des operativen Ergebnisses und eine stichtagsbedingte Verringerung des Net Working Capitals einen neuen Rekordwert von ca. 74 Mio. €. Die Geschäftsergebnisse 2024 entsprechen damit im Wesentlichen der am 12. Dezember 2024 angepassten Prognose.

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Medios AG: „Trotz der anhaltenden geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen konnten wir weiterhin große Fortschritte in der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie erzielen und neue Rekordwerte bei Umsatz und Ergebnis erwirtschaften. Wir haben aber auch unser Kerngeschäft in Deutschland weiter gestärkt und gezeigt, dass wir mit unserem Geschäftsmodell einen hohen Cashflow erwirtschaften können. Mit dem Rückenwind dieser starken Entwicklung blicken wir sehr zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr und wollen die 2-Milliarden-Euro-Umsatzmarke erreichen sowie gleichzeitig die Profitabilität weiter verbessern.“

Positiver Ausblick für das Geschäftsjahr 2025

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Medios-Konzern einen Anstieg der Umsatzerlöse auf ca. 2 Mrd. €. Das EBITDA pre1 wird voraussichtlich erneut überproportional auf rund 96 Mio. € steigen. Dies entspricht einer weiteren Erhöhung der EBITDA-pre1-Marge auf rund 4,8 %. Diese Erwartung beruht auf der Annahme eines organischen Wachstums im mittleren einstelligen Prozentbereich und berücksichtigt die Konsolidierung der Ceban-Gruppe für volle zwölf Monate.

Der vollständige Geschäftsbericht 2024 wird am 25. März 2025 veröffentlicht und auf der Investor Relations Website zum Download zur Verfügung stehen.

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2025:

06. März Berenberg EU Opportunities Conference 2025 – London
13. März
25. März
J. P. Morgan Opportunities Forum – London
Geschäftsbericht 2024
03. April
27. Mai
Metzler Small Cap Days Conference – Frankfurt
Ordentliche Hauptversammlung

1 EBITDA wird als Konzernergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen definiert. EBITDA pre ist bereinigt um Sondereffekte aus Aktienoptionen, Aufwendungen für M&A-Aktivitäten sowie in den Jahren 2023 und 2024 um leistungsabhängige Zahlungen für die Akquisition von Herstellvolumina. Seit 2024 werden zudem Aufwendungen für die Implementierung des ERP-Systems berücksichtigt.

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und sind im Auswahlindex SDAX gelistet.

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04.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2094531

 
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2094531  04.03.2025 CET/CEST

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Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

27.02.2025 / 16:07 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.11.2025
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 11.11.2025
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


27.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
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Deutschland
Internet: www.medios.ag

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2092947  27.02.2025 CET/CEST

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Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

27.02.2025 / 16:05 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


27.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
10557 Berlin
Deutschland
Internet: www.medios.ag

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2092945  27.02.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2092945&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

27.02.2025 / 16:02 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2025
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2025
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


27.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
10557 Berlin
Deutschland
Internet: www.medios.ag

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2092941  27.02.2025 CET/CEST

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Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Medios AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Medios AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

27.02.2025 / 15:58 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Medios AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025
Ort: https://investors.medios.group/reporting-center

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025
Ort: https://investors.medios.group/en/reporting-center


27.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Medios AG
Heidestraße 9
10557 Berlin
Deutschland
Internet: www.medios.ag

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2092939  27.02.2025 CET/CEST

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Medios AG: Konkretisierung der Jahresprognose

Medios AG: Konkretisierung der Jahresprognose

Medios AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Medios AG: Konkretisierung der Jahresprognose

12.12.2024 / 13:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc Veröffentlichung

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

Konkretisierung der Jahresprognose

 

Berlin, 12. Dezember 2024 – Die Medios AG (“Medios”) konkretisiert die Jahresprognose wie folgt: Das Unternehmen erwartet Umsatzerlöse in Höhe von ca. 1,85 Mrd. € (Vorjahr: 1,8 Mrd. €, das entspricht einer Steigerung um 2,8 %) und ein EBITDA pre1 in Höhe von ca. 80 Mio. € (Vorjahr: 60,5 Mio. €, das entspricht einer Steigerung um 32,2 %). Die EBITDA-pre1-Marge wird damit bei ca. 4,3 % erwartet (Vorjahr: 3,4 %).

Bislang wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1,9 Mrd. € bis 2,1 Mrd. € und ein EBITDA pre1 in Höhe von 82 Mio. € bis 91 Mio. € erwartet. Dementsprechend wurde bislang mit einer EBITDA-pre1-Marge von ca. 4,3 % gerechnet.

1 EBITDA ist definiert als Konzernergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Das EBITDA pre ist bereinigt um Sonderaufwendungen für Aktienoptionen und Aufwendungen für M&A-Aktivitäten und für einmalige performanceabhängige Zahlungen zur Übernahme von Herstellvolumina sowie ab 2024 für Aufwendungen zur Einführung eines ERP-Systems.

Mitteilende Person: Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender

Ende der Insiderinformation

 

Kontakt

Medios AG, Heidestraße 9, 10557 Berlin

Telefon: +49 30 232 5668 00; Fax: +49 30 232 5668 01

E-Mail: ir@medios.group; www.medios.group

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen und im Auswahlindex SDAX gelistet. Die Aktien notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).

Kontakt

Claudia Nickolaus

Head of Investor & Public Relations, ESG Communications

Medios AG

Heidestraße 9 | 10557 Berlin

T +49 30 232 566 800

ir@medios.group

www.medios.group

 

Disclaimer

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 



Ende der Insiderinformation

12.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2050181  12.12.2024 CET/CEST

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Medios AG verzeichnet Rekordquartal Q3 2024 bei deutlichem Ergebnis- und Margenanstieg

Medios AG verzeichnet Rekordquartal Q3 2024 bei deutlichem Ergebnis- und Margenanstieg

Medios AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
Medios AG verzeichnet Rekordquartal Q3 2024 bei deutlichem Ergebnis- und Margenanstieg (News mit Zusatzmaterial)

12.11.2024 / 08:41 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pressemitteilung

Medios AG verzeichnet Rekordquartal Q3 2024 bei deutlichem Ergebnis- und Margenanstieg

  • EBITDA pre1 erreicht im dritten Quartal 2024 24,6 Mio. € (+42,9 %) und damit neuen Rekord
  • EBITDA-pre1-Marge liegt im dritten Quartal 2024 bei 5,0 %
  • Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien wächst gegenüber Vorjahresquartal im EBITDA pre1 um mehr als 10 %
  • Umsatz steigt im Neunmonatszeitraum 2024 um 4,2 %, EBITDA pre1 um 20,6 %
  • Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit seit Jahresbeginn deutlich verbessert auf 27,6 Mio. €
  • Integration von Ceban verläuft planmäßig
  • Ausblick 2024 bestätigt

Berlin, 12. November 2024 – Die Medios Gruppe („Medios“), ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa, verzeichnete im Neunmonatszeitraum 2024 eine anhaltend erfolgreiche Geschäftsentwicklung. So stieg der Umsatz im Neunmonatszeitraum um 4,2 % auf 1.400,5 Mio. € (Vj. 1.343,5 Mio. €). Das EBITDA pre1 verbesserte sich dabei überproportional um 20,6 % auf 55,8 Mio. € (Vj. 46,3 Mio. €). Das entspricht einer EBITDA-pre1-Marge von 4,0 % (Vj. 3,4 %). Zudem verzeichnete Medios einen deutlichen Anstieg des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit auf 27,6 Mio. €.

Im dritten Quartal 2024 erhöhte sich der Umsatz der Gruppe um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr auf 493,2 Mio. € (Vj. 489,9 Mio. €, Konsensus der Analystenschätzungen: 523,9 Mio. €). Das EBITDA pre1 legte im selben Zeitraum kräftig um 42,9 % auf 24,6 Mio. € (Vj. 17,2 Mio. €, Konsensus der Analystenschätzungen: 24,7 Mio. €) zu. Die EBITDA-pre1-Marge lag bei 5,0 % (Vj. 3,5 %). Damit erzielte Medios das beste Quartalsergebnis seiner Unternehmensgeschichte. Diese positive Entwicklung ist insbesondere bedingt durch die Einbeziehung des Geschäftsbereichs International Business seit Anfang Juni.

Matthias Gärtner, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Medios AG: „Im dritten Quartal 2024 haben wir uns hervorragend entwickelt und insbesondere die Ergebnismarge stark verbessert. So liegt die EBITDA-pre1-Marge unseres Konzerns auf Quartalssicht bei 5 % und damit bereits jetzt auf dem Niveau, das wir für 2025 anstreben. Im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien haben wir trotz aller Herausforderungen den Turnaround geschafft und das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahresquartal um über 10 % gesteigert. Besonders freue ich mich zudem über die positiven Beiträge unseres neuen Segments International Business mit Ceban Pharmaceuticals. Diese erfolgreiche Entwicklung reflektiert die konsequente Umsetzung unserer erweiterten Wachstumsstrategie.“

Operativen Segmente verzeichnen unterschiedliche Entwicklungen

Der Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung erzielte in den ersten neun Monaten 2024 eine Umsatzsteigerung von 2,0 % auf 1.191,2 Mio. € (Vj. 1.168,0 Mio. €). Das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs stieg um 9,9 % auf 37,0 Mio. € (Vj. 33,7 Mio. €). Im dritten Quartal 2024 sank der Umsatz des Geschäftsbereichs um 7,1 %. Das EBITDA pre1 stieg dabei durch höhermargige Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %.

Im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien ging der Umsatz im dritten Quartal 2024 um 3,5 % zurück. Das EBITDA pre1 erhöhte sich um 10,3 %, nachdem es in den Vorquartalen noch einen Rückgang verzeichnet hatte. Im Neunmonatszeitraum 2024 lag der Umsatz bei 161,6 Mio. (Vj. 175,0 Mio. €) und damit 7,7 % unterhalb des Vorjahreswerts, wobei 6,0 Mio. € des Rückgangs auf die im Juni 2023 erfolgte Veräußerung der Kölsche Blister GmbH entfallen. Insbesondere im ersten Halbjahr 2024 kamen regulatorische Preisanpassungen sowie höhere performanceabhängige Aufwendungen für die Übernahme von Herstellvolumina hinzu. So sank das EBITDA pre1 des Geschäftsbereichs von Januar bis September 2024 trotz des Ergebnisanstiegs im dritten Quartal um 6,1 % auf 16,7 Mio. € (Vj. 17,8 Mio. €).

Der neue Geschäftsbereich International Business, der die seit Juni 2024 vollkonsolidierte Ceban Pharmaceuticals B.V. („Ceban“) umfasst, erzielte im Neunmonatszeitraum 2024 einen Umsatz in Höhe von 47,3 Mio. € und trug mit 9,8 Mio. € zum EBITDA pre1 der Gruppe bei. Damit erreichte das neue Segment eine EBITDA-pre1-Marge von 20,7 %. Die Integration von Ceban in die Medios-Gruppe verläuft weiterhin plangemäß.

Im August 2024 hatte Medios angekündigt, seine Aktivitäten im Bereich „Advanced Therapies“ auszubauen und in diesem Zuge Dr. Andreas Schmiede als Vice President Advanced Therapies zu berufen. Der Eintritt in den Markt für Neuartige Therapien („Advanced Therapies“) ist die nächste Phase der im November 2022 vorgestellten erweiterten Wachstumsstrategie.

Positiver Ausblick

Medios bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024. Demnach erwartet das Unternehmen Umsatzerlöse in Höhe von 1,9 Mrd. € bis 2,1 Mrd. € und ein EBITDA pre1 in Höhe von 82 Mio. € bis 91 Mio. €. Die EBITDA-pre1-Prognose ist aufgrund des um einen Monat später als ursprünglich geplanten Ceban-Kontrollübergangs zum 1. Juni 2024 und regulatorischer Preisanpassungen in Deutschland belastet; das EBITDA-pre1-Wachstum wird somit mindestens 35 % (YoY) betragen mit einer deutlich erhöhten EBITDA-pre1-Marge von ca. 4,3 %.
 

Wichtige Kennzahlen (IFRS)

in Mio. €   9M 2024   9M 2023   ∆ in %   Q3 2024   Q3 2023   ∆ in %
Konzernumsatz   1.400,5   1.343,5   4,2   493,2   489,9   0,7
  Arzneimittelversorgung   1.191,2   1.168,0   2,0   403,3   433,9   -7,1
  Patientenindividuelle
  Therapien
  161,6   175,0   -7,7   54,1   56,0   -3,5
  International Business   47,3   n/a   n/a   35,7   n/a   n/a
  Services   0,5   0,5   -8,7   0,2   0,1   >100
EBITDA pre1   55,8   46,3   20,6   24,6   17,2   42,9
  Arzneimittelversorgung   37,0   33,7   9,9   14,1   13,8   2,7
  Patientenindividuelle
  Therapien
  16,7   17,8   -6,1   5,9   5,3   10,3
  International Business   9,8   n/a   n/a   7,1   n/a   n/a
  Services   -7,8   -5,3   47,5   -2,5   -1,9   32,6
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   27,6   10,8   >100   -6,5   86,0   n/a

 

Die Medios Quartalsmitteilung zum 30. September 2024 steht auf der Investor Relations Website zum Download zur Verfügung.
 

Wichtige Termine der Medios AG im Geschäftsjahr 2024:

19. November CIC Conference – Paris
03. Dezember
 
Berenberg European Conference 2024 –
Pennyhill Park, Surrey, UK

1 EBITDA ist definiert als das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Das EBITDA pre ist bereinigt um Sonderaufwendungen für Aktienoptionen und Aufwendungen für M&A-Aktivitäten und für performanceabhängige Zahlungen zur Übernahme von Herstellvolumina sowie ab 2024 für Aufwendungen für eine ERP-Systemeinführung.

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Über Medios AG

Medios ist ein führender Anbieter von Specialty Pharma in Europa. Mit Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Spanien steht das Unternehmen zentralen Partnern der Versorgungskette mit innovativen Lösungen und intelligenten Services zur Seite. Medios hat sich auf die zukunftsweisende Individualmedizin fokussiert, um gemeinsam mit Apotheken, Facharztpraxen und pharmazeutischen Unternehmen allen Menschen die innovativsten Therapien zu ermöglichen.

Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen und im Auswahlindex SDAX gelistet. Die Aktien notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).
 

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Claudia Nickolaus

Head of Investor & Public Relations, ESG Communications

Medios AG

Heidestraße 9 | 10557 Berlin

T +49 30 232 566 800

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www.medios.group

 

Disclaimer

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten, wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Medios AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.


Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: Medios_Quartalsbericht Q3 24_DE


12.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2027511  12.11.2024 CET/CEST

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