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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
01.10.2026centrotherm international AGcentrotherm erzielt solides Halbjahresergebnis 2026 in einem herausfordernden Marktumfeld
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10.08.2026centrotherm international AGcentrotherm international AG hebt Prognose zum Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2026 an
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15.05.2026centrotherm international AGcentrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
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24.04.2026centrotherm international AGCelloraa Energy setzt für 1,2-GW-TOPCon-Solarzellenlinie in Indien auf centrotherm-Technologie
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31.03.2026centrotherm international AGcentrotherm erfüllt die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025; Eigenkapitalquote weiter verbessert auf 31,7 Prozent
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02.02.2026centrotherm international AGcentrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
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18.12.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
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18.12.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner
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17.12.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
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08.12.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG informiert über eine mögliche Veröffentlichung von Daten nach einem unautorisierten Zugriff auf IT-Systeme
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06.11.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN
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04.06.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2025 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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30.04.2025centrotherm international AGcentrotherm erfüllt bzw. übertrifft die Prognosen im Geschäftsjahr 2024; EBITDA mehr als verdoppelt auf 39,2 Mio. EUR
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13.03.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: Vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds Jan von Schuckmann
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11.03.2025centrotherm international AGcentrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen durch eine Verdopplung des EBITDA auf rund 39 Mio. EUR seine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024
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11.03.2025centrotherm international AGcentrotherm international AG: centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024
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04.11.2024centrotherm international AGcentrotherm international AG senkt Prognose zum Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2024
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centrotherm erzielt solides Halbjahresergebnis 2026 in einem herausfordernden Marktumfeld

centrotherm erzielt solides Halbjahresergebnis 2026 in einem herausfordernden Marktumfeld

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
centrotherm erzielt solides Halbjahresergebnis 2026 in einem herausfordernden Marktumfeld

01.10.2026 / 09:25 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


centrotherm erzielt solides Halbjahresergebnis 2026 in einem herausfordernden Marktumfeld

Blaubeuren, 1. Oktober 2026 – Der centrotherm-Konzern erzielte im ersten Halbjahr 2026 einen Umsatz von 78,9 Mio. EUR. Davon entfielen 67,7 Mio. EUR auf das Geschäft mit Kunden aus der Halbleiterindustrie und 10,4 Mio. EUR auf das Geschäft mit Kunden aus der Photovoltaikindustrie. Im Vorjahreszeitraum belief sich der Konzernumsatz auf 106,4 Mio. EUR, wobei Umsatzerlöse aus der Halbleiterindustrie mit 71,2 Mio. EUR und aus der Photovoltaikindustrie mit 33,3 Mio. EUR zum Konzernumsatz beitrugen. Asien erwies sich erneut als geografisch bedeutendster Absatzmarkt. Im ersten Halbjahr 2026 erzielte der Konzern dort einen Umsatz von 46,7 Mio. EUR, was einem Anteil von 59 % am Konzernumsatz entspricht. Im Vorjahreszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse in Asien auf 76,3 Mio. EUR bzw. 72 % des Konzernumsatzes.

Die Gesamtleistung des Konzerns belief sich im ersten Halbjahr 2026 auf 61,7 Mio. EUR nach 96,3 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Vor dem Hintergrund der niedrigen Produktionsauslastung der centrotherm international AG in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2026 lag die Gesamtleistung damit im Rahmen der eigenen Erwartungen.

Im ersten Halbjahr 2026 sank das Ergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern (EBITDA) auf 4,8 Mio. EUR nach 14,7 Mio. EUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Aufgrund der anhaltend schwachen Auftragslage hatte der Vorstand im April dieses Jahres seine Prognose für das Geschäftsjahr 2026 gegenüber dem Vorjahr angepasst. Unverändert wird eine Konzern-Gesamtleistung von 90 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR sowie ein EBITDA erwartet, das deutlich unter dem Vorjahresergebnis liegt.

Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 wurden im centrotherm-Konzern Aufträge in Höhe von insgesamt 45,9 Mio. EUR verbucht, nach 49,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Mit 31,8 Mio. EUR entfiel erneut der Großteil des Auftragseingangs auf die Halbleiterindustrie (Vorjahreszeitraum: 40,2 Mio. EUR), während auf die Photovoltaikindustrie 14,0 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 8,9 Mio. EUR) entfielen.

Nach dem Bilanzstichtag 30. Juni 2026 wurde die Prognose für den Auftragseingang angepasst. Auf Basis des im August aktualisierten Forecasts hob der Vorstand die Prognose für das laufende Geschäftsjahr an und erwartet nunmehr einen Konzernauftragseingang von 110 Mio. EUR bis 160 Mio. EUR. Die im Geschäftsbericht 2025 veröffentlichte Prognose für den Auftragseingang des Konzerns lag bei 40 Mio. EUR bis 100 Mio. EUR.

Vor dem Hintergrund des herausfordernden Marktumfelds zeigt sich der Vorstand mit der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2026 zufrieden. Insgesamt geht der Vorstand weiterhin davon aus, die für das Geschäftsjahr 2026 gesteckten Ziele erreichen zu können.

Hinweis: Der Halbjahresfinanzbericht 2026 steht ab sofort in deutscher Sprache auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations zum Download bereit.

Über centrotherm international AG

Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft.

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Internet: www.centrotherm.de
WKN: A1TNMM (Inhaberaktien); A1TNMN (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
ISIN: DE000A1TNMM9 (Inhaberaktien); DE000A1TNMN7 (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
Einbeziehung: Freiverkehr (Basic Board) Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland

Kontakt centrotherm:

Nathalie Albrecht
Manager Public & Investor Relations
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de

 



01.10.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 918-0
Fax: +49 7344 918-8388
E-Mail: info@centrotherm.de
Internet: www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9, DE000A1TNMN7
WKN: A1TNMM, A1TNMN
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 391200QIQZHKC21YOS54
EQS News ID: 2408586

 
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2408586  01.10.2026 CET/CEST

centrotherm international AG hebt Prognose zum Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2026 an

centrotherm international AG hebt Prognose zum Auftragseingang für das  Geschäftsjahr 2026 an

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
centrotherm international AG hebt Prognose zum Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2026 an

10.08.2026 / 16:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17
Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

centrotherm international AG hebt Prognose zum Auftragseingang für das
Geschäftsjahr 2026 an

Blaubeuren, 10. August 2026 – Der Vorstand der centrotherm international AG, Blaubeuren, (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7) hebt nach seinem heute aktualisierten Forecast zum Auftragseingang die Prognose für das laufende Geschäftsjahr an und rechnet nunmehr mit einem Konzernauftragseingang von 110 bis 160 Mio. EUR. Ein wesentlicher Grund für die Anpassung der Prognose liegt im höher als erwarteten Auftragseingang im Bereich Photovoltaik aus dem indischen Markt, in dem sich centrotherm trotz des hohen Wettbewerbsdrucks zuletzt besser als erwartet durchsetzen konnte. Die im Rahmen des Geschäftberichts 2025 veröffentlichte Prognose zum Auftragseingang im Konzern lag bei 40 bis 100 Mio. EUR.

Die Prognose zur Gesamtleistung sowie dem EBITDA des Konzerns bleibt unberührt.

Mitteilende Person:

Nathalie Albrecht
Manager Public & Investor Relations
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de

Zusatzinformationen:

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Internet: www.centrotherm.de

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Einbeziehung: Freiverkehr (Basic Board), Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland

<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>

 



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10.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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EQS News ID: 2380154

 
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2380154  10.08.2026 CET/CEST

centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Sonstiges
centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

15.05.2026 / 09:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Blaubeuren, 15. Mai 2026 – Die Centrotherm AcquiCo AG, Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute ihr konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt.
Bereits mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 hatte die Hauptaktionärin das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendender Gesellschaft auf die Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Squeeze-Out“)..
Mit ihrem heutigen Schreiben vom 15. Mai 2026 hat die Hauptaktionärin mitgeteilt, dass ihr weiterhin Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90,00 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören und sie die Höhe der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 8,74 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft werden noch am heutigen Tag stattfinden. Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgen, die am 30. Juni 2026 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über.

Mitteilende Person:
Nathalie Albrecht (Manager Public & Investor Relations)
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15.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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EQS News ID: 2327944

 
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2327944  15.05.2026 CET/CEST

Celloraa Energy setzt für 1,2-GW-TOPCon-Solarzellenlinie in Indien auf centrotherm-Technologie

Celloraa Energy setzt für 1,2-GW-TOPCon-Solarzellenlinie in Indien auf  centrotherm-Technologie

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Celloraa Energy setzt für 1,2-GW-TOPCon-Solarzellenlinie in Indien auf centrotherm-Technologie

24.04.2026 / 10:52 CET/CEST
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Blaubeuren, 24. April 2026 – Der indische Energieversorger Celloraa Energy Pvt. Ltd. wird die neue PECVD-Systemgeneration c.PLASMA Q MAX von centrotherm in seine 1,2-GW-TOPCon-Solarzellen-Produktionslinie in Surat, Gujarat, integrieren. Der Vertrag über die Lieferung von insgesamt sechs Anlagen zur Abscheidung von Polysilizium und Siliziumnitrid wurde heute in Indien unterzeichnet. 

Celloraa Energy plant, die Produktion in seiner hochmodernen Solarzellenfabrik in Surat bis Anfang 2027 aufzunehmen und beabsichtigt, seine Produktionskapazität in nachfolgenden Phasen auf 2,4 GW weiter auszubauen.

„Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit centrotherm, einem führenden Anbieter von thermischen Prozesslösungen für die TOPCon-Technologie. Wir haben uns vor allem aufgrund der erheblichen Betriebskostenvorteile gegenüber herkömmlichen Systemen für die c.PLASMA Q MAX entschieden, insbesondere durch Einsparungen bei Energie, Gas und Medienverbrauch“, betont Brijesh Gondaliya, Direktor von Celloraa Energy.

Kolan Saravanan, General Manager von centrotherm India Pte. Ltd., fügt hinzu: „Auch wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Celloraa. Unsere langjährige Präsenz in Indien seit 2011 sowie unser starkes lokales Serviceteam waren maßgebliche Faktoren für die Entscheidung des Kunden zugunsten von centrotherm. Auf Basis dieses Auftrags erwarten wir, dass sich unsere neu entwickelte PECVD-Plattform schrittweise im indischen Markt auch bei anderen Kunden etabliert.“

 

Über Celloraa Energy

Celloraa Energy Pvt. Ltd. ist ein indisches Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien, das sich auf die Herstellung modernster Solarzellen konzentriert. Mit Hauptsitz in Surat, Gujarat, entwickelt es eine 1,2-GW-Produktionslinie unter Verwendung der hocheffizienten TOPCon-Technologie. Das Unternehmen strebt eine weitere Kapazitätserweiterung an und will sich zu einem vollintegrierten Solarhersteller entwickeln, der alle Bereiche von Wafern bis zur Stromerzeugung abdeckt. Celloraa arbeitet mit internationalen Technologiepartnern zusammen, um Qualität und Innovation in seinen Prozessen sicherzustellen. Sein Ziel ist es, Indiens Energiewende hin zu sauberer Energie zu unterstützen, die Abhängigkeit von Importen zu verringern und leistungsstarke Solarlösungen anzubieten, wobei der Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Effizienz und langfristigem Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien liegt.


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Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

 

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EQS News ID: 2314576

 
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2314576  24.04.2026 CET/CEST

centrotherm erfüllt die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025; Eigenkapitalquote weiter verbessert auf 31,7 Prozent

centrotherm erfüllt die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025; Eigenkapitalquote weiter verbessert auf 31,7 Prozent

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
centrotherm erfüllt die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025; Eigenkapitalquote weiter verbessert auf 31,7 Prozent

31.03.2026 / 09:03 CET/CEST
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centrotherm erfüllt die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025; Eigenkapitalquote weiter verbessert auf 31,7 Prozent

Blaubeuren, 31. März 2026 – Der centrotherm-Konzern verbucht ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025, das sich im Rahmen der eigenen Erwartungen entwickelte. Der Konzernumsatz summierte sich auf 211,1 Mio. EUR, wozu insbesondere die Projekte mit Kunden aus der Halbleiterindustrie mit einem Umsatz von 162,8 Mio. EUR beitrugen (Vorjahr: 238,2 Mio. EUR bzw. 167,0 Mio. EUR). Das internationale Geschäft blieb mit einem Umsatzanteil von über 90 % und dem unverändert starken Schwerpunkt auf Asien weiterhin von zentraler Bedeutung. Mit einer erreichten Konzern-Gesamtleistung in Höhe von 186,6 Mio. EUR erfüllt centrotherm seine Prognose von 150 Mio. EUR bis 230 Mio. EUR.

Erfreulich entwickelte sich im Berichtsjahr erneut das Konzern-Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Für das Geschäftsjahr 2025 war ein EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich prognostiziert worden. Mit einem Konzern-EBITDA von 30,6 Mio. EUR zeigt sich der Vorstand zufrieden (EBITDA Vorjahr: 39,2 Mio. EUR). Dies ist insbesondere auf eine Verbesserung der operativen Marge des centrotherm-Konzerns zurückzuführen. Der starken Ertragsentwicklung folgend hat der centrotherm-Konzern auch seine Eigenkapitalbasis um rund 17 % auf 127,7 Mio. EUR ausgebaut, gleichbedeutend mit einer Konzern-Eigenkapitalquote von 31,7 % (31. Dezember 2024: 109,3 Mio. EUR bzw. 27,5 %). Auch die Liquiditätsposition des centrotherm-Konzerns wurde 2025 deutlich gestärkt. So sind die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 96,0 Mio. EUR um über 77 % auf 170,7 Mio. EUR gestiegen.

Beim Auftragseingang ist es centrotherm ebenfalls gelungen, die Prognose zu erfüllen. Das trotz des herausfordernden Marktumfelds erreichte Auftragsvolumen von 86,7 Mio. EUR lag mitten in der Spanne von 60 Mio. EUR bis 120 Mio. EUR. Auf die Halbleiterindustrie entfielen dabei 55,0 Mio. EUR und auf die Photovoltaikindustrie über 31,7 Mio. EUR. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2025 summierte sich im centrotherm-Konzern auf 330,9 Mio. EUR, wovon über 253,3 Mio. EUR auf Projekte mit Kunden aus der Halbleiterindustrie entfielen.

Den weiterhin herausfordernden Marktgegebenheiten zum Trotz blickt der Vorstand mit einer gewissen Zuversicht nach vorne. Der centrotherm-Konzern nutzt die aktuelle Phase der Investitionszurückhaltung mit gezielten Investitionen, um das Produktportfolio zu erweitern und zukünftig neue Marktsegmente zu erschließen. Gleichzeitig stehen eine verantwortungsvolle Ausgabenpolitik und vorausschauende Finanzplanung im Fokus der Konzernführung. Die im Vergleich zum Vorjahr erneut verbesserte Liquiditätsposition des centrotherm-Konzerns sowie die erwarteten Umsätze aus der Abarbeitung des weiterhin hohen Auftragsbestands bilden eine solide Grundlage für das Geschäftsjahr 2026.

Bei einer Gesamtleistung von 90 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr ein Konzern-EBITDA, welches deutlich unterhalb des Vorjahresergebnisses liegt. Für den Prognosezeitraum 2026 wird ein Auftragseingang von 40 Mio. EUR bis 100 Mio. EUR für den Konzern erwartet.

Jan von Schuckmann: „Die Ertragskraft des Konzerns hat sich in den letzten Jahren durch den dominierenden Anteil des Geschäfts mit der Halbleiterindustrie strukturell verbessert. Seit dem Geschäftsjahr 2021 weist der centrotherm-Konzern eine nachhaltig profitable Geschäftsentwicklung auf, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns unterstreicht.“

Hinweis: Der Geschäftsbericht 2025 steht ab sofort in deutscher Sprache auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations zum Download bereit.

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Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

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31.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2300938  31.03.2026 CET/CEST

centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Personalie
centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

02.02.2026 / 09:39 CET/CEST
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centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

Blaubeuren, 02. Februar 2026 – Das Amtsgericht Ulm hat auf Vorschlag des Vorstands sowie des neuen Hauptaktionärs Ardian Semiconductor Dr. Helmut Gassel und Stefan Kappis mit Wirkung zum 15. Januar 2026 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der centrotherm international AG bestellt.

In seiner konstituierenden Sitzung am 23. Januar 2026 wählte der Aufsichtsrat Dr. Helmut Gassel zum Vorsitzenden und Stefan Kappis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Robert M. Hartung wird auch weiterhin dem Aufsichtsrat der centrotherm international AG angehören. Infolge der neuen Aktionärsstruktur legten die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Hans-Hasso Kersten und Dr. Xinan Jia ihre Mandate mit Wirkung zum 17. Dezember 2025 nieder.

„Gemeinsam mit meinen Kollegen im Aufsichtsrat möchte ich den Vorstand dabei unterstützen, die strategische Weiterentwicklung der centrotherm international AG voranzutreiben und mittels der Ressourcen und des Netzwerks von Ardian Semiconductor das volle Potenzial des Unternehmens zu erschließen“, betont Dr. Helmut Gassel, Vorsitzender des Aufsichtsrats der centrotherm international AG. „Insbesondere freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Robert M. Hartung, der das Unternehmen wie kein zweiter kennt und über viele Jahre strategisch ausgerichtet und operativ begleitet hat. Mit dem Vorstand hat er als Aufsichtsrat centrotherm in den vergangenen zehn Jahren als zuverlässigen und innovativen Zulieferer für führende Hersteller von Leistungshalbleitern etabliert“, so Gassel weiter.

Dr. Helmut Gassel ist Partner und Mitgründer von Silian Partners, einem Team von anerkannten Experten aus der Halbleiterindustrie, mit dem Ardian Semiconductor eine exklusive strategische Partnerschaft unterhält. Er verfügt über mehr als 30 Jahre internationale Top-Management-Erfahrung in der Halbleiter- und Elektronikindustrie. Zuletzt war er als Konzernvorstand der Infineon Technologies AG für die Bereiche Sales, Marketing & Regionen, Strategieentwicklung, M&A und IP verantwortlich.

Stefan Kappis ist Director im Buyout-Team von Ardian Deutschland und war an zahlreichen Transaktionen beteiligt. Vor seinem Eintritt bei Ardian im Jahr 2014 war er im Investmentbanking von Barclays in den Bereichen Corporate Finance und M&A in Frankfurt am Main tätig. 

Über centrotherm international AG

Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

 

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2269536  02.02.2026 CET/CEST

centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Personalie
centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

18.12.2025 / 08:03 CET/CEST
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centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

Blaubeuren, 18. Dezember 2025 – Im Zuge der neuen Aktionärsstruktur haben die Aufsichtsratsmitglieder der centrotherm international AG („Gesellschaft“ oder „centrotherm“) Hans-Hasso Kersten und Dr. Xinan Jia mit Wirkung vom 17. Dezember 2025 ihre Mandate niedergelegt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Robert M. Hartung bleibt als Mitglied weiterhin im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten.

Der Vorstand der Gesellschaft wird unverzüglich die gerichtliche Bestellung von zwei neuen Aufsichtsratsmitgliedern beim Amtsgericht Ulm beantragen. Die Gesellschaft rechnet im Januar 2026 mit einer entsprechenden Nachbesetzung durch das Gericht. Die unter der Kontrolle des Fonds Ardian Semiconductor stehende neue Hauptaktionärin wird zukünftig im Aufsichtsgremium mit zwei Mitgliedern vertreten sein.

Robert M. Hartung: „Im Namen des Aufsichtsrats und des Vorstands danke ich den beiden ausscheidenden Mitgliedern für ihre wertvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Beide haben maßgeblich dazu beigetragen, den Vorstand mit ihrer Expertise bei der Neuausrichtung der Gesellschaft zu unterstützen.“

Dr. Xinan Jia ist centrotherm seit 2006 verbunden und war in verschiedenen Leitungsfunktionen in Asien tätig, ehe er 2018 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende Hans-Hasso Kersten begleitete die Gesellschaft seit Anfang 2014 und war auch im Prüfungsausschuss als Vorsitzender vertreten.

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2247818  18.12.2025 CET/CEST

centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner

centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt  mittelbar signifikanter Anteilseigner

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Delisting
centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner

18.12.2025 / 07:49 CET/CEST
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centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner; Squeeze-Out Verlangen eingegangen

Blaubeuren, 18. Dezember 2025 – Die centrotherm international AG („Gesellschaft“ oder „centrotherm“) gibt den gestrigen Vollzug der Transaktion zwischen ihrer bisherigen Mehrheitsaktionärin Solarpark Blautal GmbH („Solarpark Blautal“) und Ardian, einer der weltweit führenden unabhängigen Investmentgesellschaften, bekannt. Nach Erfüllung aller Vollzugsbedingungen wurde die am 6. November 2025 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigte Transaktion erfolgreich abgeschlossen. Der auf Investments in der europäischen Halbleiterindustrie spezialisierte Fonds Ardian Semiconductor hat den 90-prozentigen Anteil der Solarpark Blautal an centrotherm vollständig übernommen und ist damit neuer Hauptaktionär der Gesellschaft. Im Zuge der Transaktion reinvestiert die Solarpark Blautal einen Teil des Verkaufserlöses und bleibt mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt, was auch die langfristige Verbundenheit der Gründerfamilie Hartung mit centrotherm unterstreicht.

Mit Ardian Semiconductor erhält centrotherm eine finanzstarke, international agierende Private Equity-Plattform mit umfassender Branchenexpertise, operativem Know-how und einem globalen Netzwerk als neuen Hauptaktionär, der die Weiterentwicklung des Unternehmens als ein führender und innovativer Technologie- und Anlagenanbieter für die Halbleiter- und Photovoltaikindustrie unterstützen wird. Ardian, das ein Vermögen in Höhe von rund 196 Milliarden US-Dollar verwaltet oder berät, sieht in centrotherm ein Unternehmen mit hoher Innovationskraft, tiefem technischen Know-how, langjähriger industrieller Erfahrung sowie ausgezeichneten globalen Kundenbeziehungen und plant, den Vorstand bei der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie zu unterstützen. Gemeinsam sollen operative Effizienz, Kundennähe und Innovationskraft weiter gestärkt werden, um das Produktangebot auszubauen und die Marktposition weiter zu festigen.

Die vom Fonds Ardian Semiconductor kontrollierte neue Hauptaktionärin Centrotherm AcquiCo AG hat gestern gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out verlangt, wie centrotherm gestern in der Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht hat.

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2247814  18.12.2025 CET/CEST

centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Delisting
centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

17.12.2025 / 18:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Blaubeuren, 17. Dezember 2025 – Die Centrotherm AcquiCo AG (vormals: Perle 49. AG), Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des Aktienkaufvertrags mit der Solarpark Blautal GmbH Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90 % am Grundkapital der Gesellschaft gehören.

Vor diesem Hintergrund hat die Hauptaktionärin heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendendem Rechtsträger auf die Hauptaktionärin als übernehmendem Rechtsträger über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Squeeze-Out“). Zu diesem Zweck soll zwischen der Gesellschaft und der Hauptaktionärin ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden.

Die Höhe der Barabfindung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diese wird unter anderem auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Unternehmensbewertung festgelegt und der Gesellschaft separat im Rahmen eines zweiten Übertragungsverlangens der Hauptaktionärin mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom zuständigen Gericht zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft werden.

Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin über.

Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erfolgen. Über den Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2026 wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.

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2247684  17.12.2025 CET/CEST

centrotherm international AG informiert über eine mögliche Veröffentlichung von Daten nach einem unautorisierten Zugriff auf IT-Systeme

centrotherm international AG informiert über eine mögliche Veröffentlichung von Daten nach einem unautorisierten Zugriff auf IT-Systeme

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Sonstiges
centrotherm international AG informiert über eine mögliche Veröffentlichung von Daten nach einem unautorisierten Zugriff auf IT-Systeme

08.12.2025 / 10:36 CET/CEST
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centrotherm international AG informiert über eine mögliche Veröffentlichung von Daten nach einem unautorisierten Zugriff auf IT-Systeme

Blaubeuren, 08. Dezember 2025 – centrotherm international AG (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7) kann nicht ausschließen, dass möglicherweise Daten veröffentlicht werden, die im Zuge eines unautorisierten Zugriffs auf einzelne Bereiche der im Rechenzentrum in Blaubeuren von centrotherm betriebenen Systeme Ende November 2025 entwendet wurden. Sollte es zu einer Veröffentlichung von Daten kommen, wird centrotherm mit externen Cybersicherheitsspezialisten prüfen, ob und in welcher Form sich darunter personenbezogene oder meldepflichtige Daten gemäß Artikel 34 DSGVO befinden.

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2241718  08.12.2025 CET/CEST

centrotherm international AG: Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN

centrotherm international AG: Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN

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centrotherm international AG: Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN

06.11.2025 / 02:02 CET/CEST
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Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN

Blaubeuren, 6. November 2025 – Die Solarpark Blautal GmbH („Solarpark“) hat der centrotherm international AG (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7; „Gesellschaft“) mitgeteilt, dass sie heute mit der Perle 49. Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der Investmentgesellschaft ARDIAN verwaltet und/oder beraten werden, einen Aktienkaufvertrag über ihre gesamte Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 90 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft unterzeichnet hat („Transaktion“). Im Zuge der Transaktion wird sich die Solarpark mittelbar mit rund 39,5 % an der künftigen Hauptaktionärin beteiligen. Nach Auskunft der Solarpark steht der Vollzug der Transaktion unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe und weiterer marktüblicher Bedingungen. Die Solarpark rechnet mit einem Vollzug der Transaktion voraussichtlich im Dezember 2025 oder Januar 2026. Der im Rahmen der Transaktion vereinbarte Kaufpreis beinhaltet einen Paketzuschlag auf den aktuellen Börsenkurs der Gesellschaft.

Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Aktien der Gesellschaft nicht zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zugelassen sind und daher nicht dem Anwendungsbereich des WpÜG (sowie der WpÜG-Angebotsverordnung) unterliegen. Die künftige Hauptaktionärin ist daher nicht verpflichtet, außenstehenden Aktionären der Gesellschaft ein (Pflicht-) Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu dem im Rahmen der Transaktion vereinbarten Kaufpreis oder gegen eine sonstige Mindestgegenleistung zu unterbreiten.

Im Anschluss an den Vollzug der Transaktion wird eine Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) (Delisting) angestrebt. Nach Vollzug der Transaktion kann die künftige Hauptaktionärin einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 UmwG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) verlangen.

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2224718  06.11.2025 CET/CEST

centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2025 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2025 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2025 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

04.06.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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centrotherm international AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9 / WKN A1TNMM
ISIN DE000A1TNMN7 / WKN A1TNMN Eindeutige Kennung des Ereignisses: CTNK072025HV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 15. Juli 2025, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft, Württemberger Straße 31 in 89143 Blaubeuren, ein.

I. TAGESORDNUNG
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024

2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.992.982,97 auf neue Rechnung vorzutragen.

3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

6

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand ist gemäß Ziffer 4.3 Satzung der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2021 ermächtigt, bis zum 5. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.581.190,00 (in Worten: Euro zehn Millionen fünfhunderteinundachtzigtausend einhundertneunzig) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die bestehende Ermächtigung ist bis zum 5. Juli 2026 befristet und damit bis zu einem Zeitpunkt, der voraussichtlich vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Gesellschaft liegt. Diese Ermächtigung soll daher aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2025) ersetzt werden. Das Genehmigte Kapital 2025 soll den Vorstand auch dazu ermächtigen, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das Genehmigte Kapital 2021 wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten Genehmigten Kapitals 2025 im Handelsregister aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 14. Juli 2030 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.581.190,00 (in Worten: Euro zehn Millionen fünfhunderteinundachtzigtausend einhundertneunzig) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; das gesetzliche Bezugsrecht kann dabei auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder falls dieser Wert geringer ist der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von neuen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder zur Einbringung sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen;

–

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; sowie

–

zur Gewährung von Aktien als Belegschaftsaktien an Mitarbeitende der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Ziffer 4 der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und/oder dessen zeitlichen Ablauf entsprechend anzupassen, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der bestehenden Stückaktien.

c)

Die bisherige Ziffer 4.3 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„4.3

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 14. Juli 2030 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.581.190,00 (in Worten: Euro zehn Millionen fünfhunderteinundachtzigtausend einhundertneunzig) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; das gesetzliche Bezugsrecht kann dabei auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder falls dieser Wert geringer ist der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von neuen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder zur Einbringung sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen;

–

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; sowie

–

zur Gewährung von Aktien als Belegschaftsaktien an Mitarbeitende der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Ziffer 4 der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und/oder dessen zeitlichen Ablauf entsprechend anzupassen, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der bestehenden Stückaktien.“

II. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG

Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand ist gemäß Ziffer 4.3 Satzung der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2021 ermächtigt, bis zum 5. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.581.190,00 (in Worten: Euro zehn Millionen fünfhunderteinundachtzigtausend einhundertneunzig) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die bestehende Ermächtigung ist bis zum 5. Juli 2026 befristet und damit bis zu einem Zeitpunkt, der voraussichtlich vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Gesellschaft liegt. Diese Ermächtigung soll daher aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2025) ersetzt werden. Das Genehmigte Kapital 2025 soll den Vorstand auch dazu ermächtigen, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend angepasst werden.

Wie bei dem bislang bestehenden Genehmigten Kapital 2021 soll den Aktionären auch bei Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals 2025 grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt werden. Um die Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die neuen Aktien ganz oder teilweise an ein Kreditinstitut oder ein Konsortium von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung auszugeben mit der Maßgabe, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

In bestimmten Fällen soll dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Ausschluss des Bezugsrechts gestattet werden:

So soll bei Barkapitalerhöhungen weiterhin ein Bezugsrechtsausschluss möglich sein, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind, insbesondere also der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsengelisteten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Gesellschaft soll damit in die Lage versetzt werden, unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse, die für die künftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vorzunehmen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien am Markt zu annähernd gleichen Bedingungen erwerben, wie sie die Emission vorsieht. Der Vorstand wird den Ausgabebetrag so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Es ist daher sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowohl die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden.

Des Weiteren soll dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, insbesondere um sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder zur Einbringung sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen schnell und flexibel ausnutzen zu können.

Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, sowie Forderungen gegen die Gesellschaft gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sogenannter „share deals“, d. h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen sogenannter „asset deals“, d. h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels des Erwerbs der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel. Um auch in solchen Fällen kurzfristig handlungsfähig zu sein, liegt es im Interesse der Gesellschaft, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen zu erhöhen.

Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge kann erforderlich sein, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis zu erreichen. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erheblich erschwert. Die als freie Spitzen von dem Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch den Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

Durch die vorgeschlagene Ermächtigung zur Gewährung von Aktien an Mitarbeitende der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, diesem Personenkreis Belegschaftsaktien anzubieten. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien kann im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegen, da hierdurch die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen und die Übernahme der Mitarbeiterverantwortung gefördert werden kann. Nach dem Aktiengesetz können die hierfür benötigten Aktien wahlweise durch den Erwerb eigener Aktien oder aus genehmigtem Kapital bereitgestellt werden. Um den Mitarbeitenden Aktien aus genehmigtem Kapital anbieten zu können, ist es erforderlich, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Bei Festlegung des Ausgabebetrags von Belegschaftsaktien kann eine übliche Vergünstigung gewährt werden.

Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun und der Aufsichtsrat wird seine Zustimmung nur erteilen, wenn dies nach pflichtgemäßer Prüfung aus Sicht der Organe im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 unterrichten.

III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 8. Juli 2025, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugehen:

 

centrotherm international AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, also auf Montag, den 23. Juni 2025, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag), bezieht.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

2

Stimmrechtsvertretung

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei der Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu

Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2025

abgerufen werden.

Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung bis zum Montag, den 14. Juli 2025, 24:00 Uhr, in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu

Darüber hinaus haben Aktionäre und deren Vertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Für die Vollmacht- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2025

abgerufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

3

Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

 

centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2025
Württemberger Straße 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: investor@centrotherm.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2025

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 30. Juni 2025, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

4

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung im Internet unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2025

zugänglich. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.

5

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts.

Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen. Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.

Empfänger

Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die zur Hauptversammlung angemeldet sind und diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich.

Speicherungsdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Betroffenenrechte

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

 

centrotherm international AG
Württemberger Straße 31
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918 6304
E-Mail: investor@centrotherm.de

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Straße 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de

 

Blaubeuren, im Juni 2025

centrotherm international AG

Der Vorstand



04.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 9186304
E-Mail: nathalie.albrecht@centrotherm.de
Internet: https://www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2025
ISIN: DE000A1TNMM9, DE000A1TNMN7
WKN: A1TNMM, A1TNMN
Börsen: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2150826  04.06.2025 CET/CEST

centrotherm erfüllt bzw. übertrifft die Prognosen im Geschäftsjahr 2024; EBITDA mehr als verdoppelt auf 39,2 Mio. EUR

centrotherm erfüllt bzw. übertrifft die Prognosen im Geschäftsjahr 2024; EBITDA mehr als verdoppelt auf 39,2 Mio. EUR

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
centrotherm erfüllt bzw. übertrifft die Prognosen im Geschäftsjahr 2024; EBITDA mehr als verdoppelt auf 39,2 Mio. EUR

30.04.2025 / 08:44 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


centrotherm erfüllt bzw. übertrifft die Prognosen im Geschäftsjahr 2024; EBITDA mehr als verdoppelt auf 39,2 Mio. EUR

Blaubeuren, 30. April 2025 – Der centrotherm-Konzern verbucht ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024, in dem es gelungen ist, den Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahr um über 57 % auf 238,2 Mio. EUR zu steigern. Das internationale Geschäft blieb mit einem Umsatzanteil von rund 88 % und dem unverändert starken Schwerpunkt auf Asien weiterhin von zentraler Bedeutung. Die Konzern-Gesamtleistung entwickelte sich ähnlich stark wie der Konzern-umsatz und erhöhte sich um nahezu 50 % auf 292,4 Mio. EUR. Damit wurde die Prognose am oberen Rand der Spanne von 200 Mio. EUR bis 300 Mio. EUR erfüllt.

Sehr erfreulich entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 auch das Konzern-Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). So ist es centrotherm gelungen, den Vorjahreswert von 19,0 Mio. EUR auf 39,2 Mio. EUR mehr als zu verdoppeln und damit die Prognose eines EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich deutlich zu übertreffen. Dieser Erfolg ist insbesondere auf die höher als erwartete Anzahl von Kundenabnahmen bis zum Jahresende 2024 sowie auf eine Verbesserung der operativen Marge zurückzuführen. Der starken Ertragsentwicklung folgend hat centrotherm auch die Eigenkapitalbasis deutlich um über 31 % auf 109,3 Mio. EUR ausgebaut, gleichbedeutend mit einer gestiegenen Konzern-Eigenkapitalquote von 27,5 % (31. Dezember 2023: 26,3 %). Darin spiegelt sich vor allem das signifikante Wachstum des Konzernergebnisses um 39 % auf 26,0 Mio. EUR wider. Auch die Liquiditätsposition des centrotherm-Konzerns wurde 2024 deutlich gestärkt. So haben sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 50,1 Mio. EUR nahezu verdoppelt auf 96,0 Mio. EUR.

Beim Auftragseingang ist es centrotherm ebenfalls gelungen, die Prognose zu erfüllen. Das erreichte Auftragsvolumen von 164,0 Mio. EUR lag mitten in der Spanne von 150 Mio. EUR bis 180 Mio. EUR. Auf die Halbleiterindustrie entfielen dabei 143,3 Mio. EUR und auf die Photovoltaikindustrie 19,8 Mio. EUR. Aus neuen Geschäftsfeldern stammen rund 1 Mio. EUR. Vor diesem Hintergrund summierte sich der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 auf 458,0 Mio. EUR.

Dem herausfordernden Marktumfeld entsprechend hat das Unternehmen bereits 2024 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um den Umfeld- und Branchenrisiken wirksam zu begegnen. Die Maßnahmen setzen auf eine verantwortungsvolle Ausgabenstrategie und Finanzplanung, eine nachhaltige Effizienzsteigerung sowie auf gezielte Investitionen in das künftige Produktportfolio. Vor dem Hintergrund der Investitionszurückhaltung der Kunden aus der Halbleiterindustrie erwartet centrotherm für das Geschäftsjahr 2025 einen weiterhin moderaten Auftragseingang von 60 Mio. EUR bis 120 Mio. EUR. Zudem prognostiziert der Vorstand bei einer Gesamtleistung von 150 Mio. EUR bis 230 Mio. EUR ein positives EBITDA im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Hinweis: Der Geschäftsbericht 2024 steht ab sofort in deutscher Sprache auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations zum Download bereit.

Über centrotherm international AG

Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT. 

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Internet: www.centrotherm.de
WKN: A1TNMM (Inhaberaktien); A1TNMN (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
ISIN: DE000A1TNMM9 (Inhaberaktien); DE000A1TNMN7 (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
Einbeziehung: Freiverkehr (Basic Board) Frankfurter Wertpapierbörse
Firmensitz: Deutschland

Kontakt centrotherm:
Nathalie Albrecht
Manager Public & Investor Relations
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de

 

 



30.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
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Telefon: +49 7344 918-0
Fax: +49 7344 918-8388
E-Mail: info@centrotherm.de
Internet: www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9, DE000A1TNMN7
WKN: A1TNMM, A1TNMN
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2127266

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2127266  30.04.2025 CET/CEST

centrotherm international AG: Vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds Jan von Schuckmann

centrotherm international AG: Vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds Jan von Schuckmann

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Personalie
centrotherm international AG: Vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds Jan von Schuckmann

13.03.2025 / 13:16 CET/CEST
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Blaubeuren, 13. März 2025 – Der Aufsichtsrat der centrotherm international AG, Blaubeuren, (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7) hat in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung einstimmig beschlossen, die ursprünglich am 31. Mai 2026 endende Amtszeit von Jan von Schuckmann als Vorstandsvorsitzenden vorzeitig zu verlängern. Dazu wird in beiderseitigem Einvernehmen der bestehende Vorstandsdienstvertrag formal mit Wirkung zum 31. März 2025 beendet und für die Zeit vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 ein neuer Vorstandsdienstvertrag abgeschlossen.

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Nathalie Albrecht
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2100196  13.03.2025 CET/CEST

centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen durch eine Verdopplung des EBITDA auf rund 39 Mio. EUR seine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen durch eine Verdopplung des EBITDA auf rund 39 Mio. EUR seine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen durch eine Verdopplung des EBITDA auf rund 39 Mio. EUR seine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

11.03.2025 / 12:45 CET/CEST
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centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen durch eine Verdopplung des EBITDA auf rund 39 Mio. EUR seine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024
  • Deutlicher Ausbau der Eigenkapitalbasis um über 25 Mio. EUR
  • Liquidität mit rund 96 Mio. EUR nahezu verdoppelt
  • Konzernumsatz um mehr als 50 % auf rund 240 Mio. EUR gesteigert
  • Konzerngesamtleistung mit über 290 Mio. EUR am oberen Rand der Prognose
  • Aufträge i. H. v. 164 Mio. EUR gesichert in einem herausfordernden Marktumfeld
Blaubeuren, 11. März 2025 – Die centrotherm international AG blickt nach heute per Ad-hoc-Meldung veröffentlichten vorläufigen Zahlen auf ein sehr zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2024 zurück. So konnte der Konzernumsatz mit rund 240 Mio. EUR um mehr als 50 % gegenüber dem Vorjahreswert von 151,2 Mio. EUR gesteigert werden. Von zentraler Bedeutung blieb dabei unverändert das internationale Geschäft mit einem Umsatzanteil von über 80 % und dem weiterhin starken Schwerpunkt auf Asien. Die Konzern-Gesamtleistung legte um nahezu 50 % auf über 290 Mio. EUR zu und erreichte damit den oberen Rand der prognostizierten Spanne von 200 Mio. EUR bis 300 Mio. EUR.

Besonders positiv zeigt sich die Ertragsentwicklung des Konzerns mit einem vorläufigen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von ca. 39 Mio. EUR. Damit wurde nicht nur der Vorjahreswert von 19 Mio. EUR mehr als verdoppelt, sondern auch die Prognose eines EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich deutlich übertroffen. Grund hierfür waren die höher als erwartete Anzahl von Kundenabnahmen bis zum Jahresende 2024, die zu einem entsprechenden Umsatzzuwachs führte, sowie eine Verbesserung der operativen Marge des centrotherm-Konzerns. Der Konzernjahresüberschuss wird voraussichtlich bei über 25 Mio. EUR liegen. Insgesamt ist die Ertragskraft des Konzerns durch den deutlich gestiegenen Anteil des Geschäfts mit der Halbleiterindustrie erheblich gestärkt worden.

Das positive Konzernergebnis trägt zu einer deutlichen Stärkung des Konzern-Eigenkapitals um über 25 Mio. EUR auf rund 110 Mio. EUR bei. Die Eigenkapitalquote wird sich von 26,3 % zum Bilanzstichtag des Vorjahres um einen Prozentpunkt verbessern.

Die Liquiditätsposition des centrotherm-Konzerns hat sich ebenfalls deutlich verbessert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich von 50,1 Mio. EUR nahezu verdoppelt auf rund 96 Mio. EUR.
Dem herausfordernden Marktumfeld entsprechend entwickelte sich der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 schwächer als in den überdurchschnittlichen Vorjahren (2023: 268,8 Mio. EUR, 2022: 343,8 Mio. EUR). Mit einem erreichten Auftragsvolumen von über 164 Mio. EUR wurde die Konzern-Prognose von 150 Mio. EUR bis 180 Mio. EUR dennoch erreicht. Über 87 % (2023: 83 %) der Aufträge entfielen auf die Halbleiterindustrie und rund 12 % (2023:17 %) auf die Photovoltaikindustrie. Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfeldes werden insbesondere Investitionen in neue Produktionskapazitäten von den Halbleiterherstellern verschoben. Insgesamt bleibt das Auftragsbuch des centrotherm-Konzerns zum 31. Dezember 2024 mit rund 458 Mio. EUR sehr gut gefüllt (31. Dezember 2023: 539,1 Mio. EUR).

Trotz der sehr zufriedenstellenden Geschäftszahlen 2024 hat centrotherm bereits damit begonnen, sich einerseits auf die rückläufigen Marktgegebenheiten anzupassen und andererseits das Produktportfolio weiter konsequent auf die Kundenbedürfnisse auszurichten.

Hinweis: Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 ist für den 30. April 2025 vorgesehen.

Über centrotherm international AG
Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen
stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.
 


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2098780  11.03.2025 CET/CEST

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centrotherm international AG: centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

centrotherm international AG: centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognoseänderung
centrotherm international AG: centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

11.03.2025 / 11:46 CET/CEST
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centrotherm international AG: centrotherm-Konzern übertrifft nach vorläufigen Zahlen die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024

Blaubeuren, 11. März 2025 – Der Vorstand der centrotherm international AG, Blaubeuren, (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7) geht nach den heute vorliegenden vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 davon aus, dass die Ergebnisprognose eines positiven Konzern-EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern) für 2024 im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich übertroffen wurde und das Konzern-EBITDA voraussichtlich bei ca. 39 Mio. EUR liegen wird. Wesentlich beigetragen zu dieser positiven Ergebnisentwicklung haben die höher als erwartete Anzahl von Kundenabnahmen bis zum Jahresende 2024, die zu einem entsprechenden Umsatzzuwachs führte, sowie eine Verbesserung der operativen Marge des centrotherm-Konzerns. 

In Bezug auf die weiteren Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 wird die Konzerngesamtleistung mit ca. 290 Mio. EUR den oberen Rand der Spanne von 200 Mio. EUR bis 300 Mio. EUR erreichen. Der Auftragseingang liegt bei über 164 Mio. EUR und bewegt sich damit im Rahmen der Anfang November 2024 angepassten Prognose von 150 Mio. EUR bis 180 Mio. EUR.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde bisher weder vom Vorstand aufgestellt noch durch den Abschlussprüfer geprüft. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts ist für den 30. April 2025 vorgesehen.


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2098712  11.03.2025 CET/CEST

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centrotherm international AG senkt Prognose zum Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2024

centrotherm international AG senkt Prognose zum Auftragseingang für das  Geschäftsjahr 2024

centrotherm international AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
centrotherm international AG senkt Prognose zum Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2024

04.11.2024 / 16:35 CET/CEST
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centrotherm international AG senkt Prognose zum Auftragseingang für das
Geschäftsjahr 2024

Blaubeuren, 04. November 2024 – Der Vorstand der centrotherm international AG, Blaubeuren, (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7) geht nach seinem heute aktualisierten Forecast zum Auftragseingang für das laufende Geschäftsjahr davon aus, dass die im Prognosebericht im Rahmen des Geschäftsberichts 2023 veröffentlichte Prognose zum Auftragseingang von 200 bis 300 Mio. EUR bis zum Jahresende 2024 nicht erreicht werden kann, da die derzeitigen Marktbedingungen zur Verschiebung von geplanten Kundenaufträgen führen. Dementsprechend passt der Vorstand seine Prognose an und rechnet nunmehr mit einem Auftragseingang von 150 bis 180 Mio. EUR für das laufende Geschäftsjahr.

Die Prognose zur Gesamtleistung sowie dem EBITDA des Konzerns bleibt unberührt.

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04.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2022091  04.11.2024 CET/CEST

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