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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
21.09.2026Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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16.09.2026Bike24 Holding AGBIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite
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16.09.2026Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026
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02.09.2026Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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12.08.2026Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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12.08.2026Bike24 Holding AGBIKE24 bleibt im zweiten Quartal 2026 auf Wachstumskurs und stärkt seine Position im europäischen Markt
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19.05.2026Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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07.05.2026Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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06.05.2026Bike24 Holding AGBIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2026 – Umsatzwachstum von 21,9 % und deutliche Verbesserung des bereinigten EBITDA auf EUR 1,8 Mio.
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31.03.2026Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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26.03.2026Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Beschleunigtes Wachstum in 2025 geprägt von mehr Reichweite, einem stärkeren Ergebnis und finanzieller Stabilität
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09.02.2026Bike24 Holding AGOriginal-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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05.02.2026Bike24 Holding AGBIKE24 übertrifft Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 – starkes Wachstum im vierten Quartal
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05.02.2026Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Vorläufige Umsatz- und Ergebniserlöse liegen über der bisherigen Prognosespanne für das Geschäftsjahr 2025
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27.01.2026Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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12.11.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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12.11.2025Bike24 Holding AGBIKE24 setzt Wachstumskurs im dritten Quartal fort – Umsatz steigt um 31,7 % und bereinigte EBITDA-Marge auf 6,4 %
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21.10.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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21.10.2025Bike24 Holding AGBIKE24 setzt profitablen Wachstumskurs fort und erhöht seine Umsatz- und Ergebnisprognose
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21.10.2025Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Anpassung der Prognose für Umsatz und bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2025
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05.09.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 HOLDING AG (von Montega AG): Kaufen
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14.08.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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13.08.2025Bike24 Holding AGBIKE24 mit Rekordquartal: Umsatzplus von 25 % und bereinigtes EBITDA nahezu verdoppelt – Wachstum setzt sich fort
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05.06.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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04.06.2025Bike24 Holding AGBIKE24 hebt Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 an – EBITDA-Prognose bleibt unverändert – Umsatz-All-Time-High im Q2/2025 erwartet
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04.06.2025Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2025
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08.05.2025Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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05.05.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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02.05.2025Bike24 Holding AGBIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2025 – Zweistelliges Umsatzwachstum in allen Regionen und operative Ergebnisverbesserung um EUR 2,1 Mio.
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17.04.2025Bike24 Holding AGSylvio Eichhorst wird neuer Finanzvorstand von BIKE24
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26.03.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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26.03.2025Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR 5 Mio. – Weiterer deutlicher Anstieg der Profitabilität bei gleichzeitigem Umsatzwachstum für 2025 erwartet
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10.03.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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07.03.2025Bike24 Holding AGBIKE24: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR +5 Mio. – Profitabilitätsziel klar erreicht, Veränderungen im Vorstand
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07.03.2025Bike24 Holding AGBIKE24 Holding AG: Personelle Veränderungen im Vorstand
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12.02.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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10.02.2025Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag
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10.02.2025Bike24 Holding AGBIKE24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag
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29.01.2025Bike24 Holding AGBIKE24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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17.01.2025Bike24 Holding AGOriginal-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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14.01.2025Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose der bereinigten EBITDA-Marge für das Geschäftsjahr 2024
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07.11.2024Bike24 Holding AGOriginal-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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06.11.2024Bike24 Holding AGBike24 Holding AG: Umsatz- und Ertragswachstum setzen sich auch im dritten Quartal fort
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30.10.2024Bike24 Holding AGBIKE24 führt erfolgreich SAP S4/HANA Public Cloud ein
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Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

21.09.2026 / 17:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 18.09.2026
Kursziel: 5,00 EUR (zuvor: 4,50 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

Umsatzprognose deutlich angehoben, EBITDA-Spanne verengt

BIKE24 hat am 16. September per Ad-hoc-Mitteilung die Umsatzprognose für 2026 deutlich angehoben und die Ergebnisbandbreite konkretisiert. Auf Basis der bisherigen Geschäftsentwicklung erwartet der Vorstand nun Erlöse von 345 bis 360 Mio. EUR nach zuvor 316 bis 332 Mio. EUR – ein Beleg dafür, dass sich die auf den HIT skizzierte Wachstumsdynamik zuletzt nochmals beschleunigt hat.

Breit getragenes Wachstum, aber margenseitig durchwachsen: Treiber der Anhebung ist laut Unternehmen eine erhöhte Nachfrage über alle Märkte hinweg, mit besonders starker Dynamik in den internationalen Märkten. Das passt zur zuletzt kommunizierten Lokalisierungsstrategie und untermauert aus unserer Sicht die auf dem HIT hervorgehobene Sortimentsbreite als Wachstumstreiber außerhalb der DACH-Kernmärkte. Gleichzeitig weist BIKE24 darauf hin, dass das überdurchschnittliche internationale Wachstum derzeit mit markt- und länderspezifisch geringeren Ergebnisbeiträgen einhergeht. Zusätzlich belasten ein preissensitives Marktumfeld, eine hohe Nachfrage nach margenschwächeren Elektronikartikeln sowie gestiegene Transportkosten die Ergebnisentwicklung. Beim bereinigten EBITDA bestätigt das Unternehmen zwar die bestehende Jahresprognose von 16,0 bis 20,0 Mio. EUR, präzisiert die Erwartung nach aktuellem Stand aber auf eine engere Bandbreite von 16,0 bis 18,0 Mio. EUR. Der Vorstand hält dabei explizit an der wachstumsorientierten Aussteuerung fest, um die Marktdynamik zur weiteren Kundengewinnung und Erhöhung der Marktdurchdringung zu nutzen – aus unserer Sicht eine nachvollziehbare Priorisierung von Marktanteilsgewinnen in einem konsolidierenden Wettbewerbsumfeld.

Einordnung gegenüber unseren Schätzungen: Unsere bisherige Umsatzprognose von EUR 336,0 Mio. lag bereits oberhalb der alten Guidancespanne, aber unterhalb des unteren Endes der neuen Guidance-Spanne. Wir heben unsere Schätzung entsprechend auf EUR 355,0 Mio. an und positionieren uns damit im oberen Bereich der neuen Unternehmensspanne von EUR 345 bis 360 Mio. Bei der Ergebnisgröße verhält es sich umgekehrt: Unsere bisherige adj. EBITDA-Schätzung von EUR 20,5 Mio. lag oberhalb der nun präzisierten Bandbreite von EUR 16,0 bis 18,0 Mio. Vor dem Hintergrund des beschriebenen Margenmixes aus internationalem Wachstum, höherem Elektronikanteil und gestiegenen Frachtkosten reduzieren wir unsere EBITDA-Schätzung auf EUR 18,0 Mio. und damit an das obere Ende der neuen Unternehmensbandbreite. In der Folge senken wir unsere implizite EBITDA-Marge 2026e auf rund 5,1% (zuvor 6,1%).

Fazit: Die Ad-hoc-Mitteilung bestätigt den auf dem HIT gezeichneten Befund einer intakten, sogar beschleunigten Top-Line-Dynamik, insbesondere in den internationalen Märkten. Wir heben unsere Umsatzschätzung 2026e ff. an, senken im Gegenzug aber unsere adj. EBITDA-Schätzung für 2026 auf EUR 18,0 Mio., um der margenseitig temporär schwächeren Ergebnisqualität im internationalen Wachstum Rechnung zu tragen. Da Wachstum und Marktanteilsgewinne strategisch priorisiert werden und die strukturellen Werttreiber (Sortimentsbreite, Logistikautomatisierung, zusätzliche Ertragshebel) unverändert intakt sind, sehen wir die Investmentthese im Kern bestätigt. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung und erhöhen das Kursziel auf 5,00 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: info@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


2402610  21.09.2026 CET/CEST

BIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite

BIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
BIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite

16.09.2026 / 17:14 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite

Dresden, 16. September 2026. Auf Basis der bisherigen Geschäftsentwicklung erwartet BIKE24 für das laufende Geschäftsjahr Umsatzerlöse deutlich oberhalb der bislang kommunizierten Prognose von EUR 316 Mio. bis EUR 332 Mio. Treiber dieser Entwicklung ist eine erhöhte Nachfrage über alle Märkte hinweg, mit einer besonders starken Dynamik in den internationalen Märkten. 

Vor diesem Hintergrund hebt BIKE24 die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2026 auf eine Bandbreite von EUR 345 Mio. bis EUR 360 Mio. an. 

Das überdurchschnittliche Wachstum in den internationalen Märkten geht derzeit jedoch mit markt- und länderspezifisch geringeren Ergebnisbeiträgen einher. Zusätzlich belasten ein preissensitives Marktumfeld, eine hohe Nachfrage nach margenschwächeren Elektronikartikeln sowie allgemein gestiegene Transportkosten die Ergebnisentwicklung. 

Der Vorstand hält dennoch an einer wachstumsorientierten Aussteuerung fest, um die aktuelle Marktdynamik zur weiteren Kundengewinnung und zur Erhöhung der Marktdurchdringung zu nutzen. Bezogen auf das bereinigte EBITDA erwartet BIKE24 weiterhin einen Wert innerhalb der bestehenden Prognose von EUR 16,0 Mio. bis EUR 20,0 Mio., nach aktueller Einschätzung in einer Bandbreite von EUR 16,0 Mio. bis EUR 18,0 Mio. 

**Über BIKE24**
BIKE24 ist eine der führenden E-Commerce-Plattformen für Fahrräder, Fahrradteile und Fahrradzubehör in Europa. Mit Hauptsitz in Dresden bietet BIKE24 ein umfangreiches Sortiment an Premium-Marken und bedient Radsportbegeisterte in zahlreichen europäischen Ländern. Das Unternehmen ist seit Juni 2021 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

**Pressekontakt**  
E-Mail: presse@bike24.net  

**Investor Relations**  
Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
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Web: www.bike24.com/investor-relations


Hinweise
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Alternative Leistungskennzahlen
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.


16.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
Telefon: 01792586792
E-Mail: hilmar.hamm@bike24.net
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 894500FCLU2M5GTUUR76
EQS News ID: 2400300

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2400300  16.09.2026 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026

Bike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Bike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026

16.09.2026 / 17:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Bike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026

Dresden, 16. September 2026 – Der Vorstand der Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) hat heute aufgrund indikativer Ergebnisse für die Monate Juli und August beschlossen, die Prognose für den Umsatz und das bereinigte EBITDA 2026 anzupassen.

Die Gesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2026 nun mit einem Umsatz von EUR 345 Millionen bis EUR 360 Millionen (zuvor EUR 318 Millionen bis EUR 332 Millionen), da sich der positive Trend beim Umsatz aus dem 1. Halbjahr 2026 in den Monaten Juli und August fortgesetzt hat.

In Folge gestiegener Kosten aufgrund der Internationalisierung, des Produktmixes sowie der aktuellen geopolitischen Ereignisse konkretisiert die Gesellschaft das bereinigte EBITDA auf EUR 16 Millionen bis EUR 18 Millionen (zuvor EUR 16 Millionen bis EUR 20 Millionen).

Hinsichtlich der Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigtes EBITDA“ verweist die Gesellschaft auf die diesbezügliche Definition in ihrem Geschäftsbericht 2025 auf Seite 59, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.


Mitteilende Person: Dr. Hilmar Hamm, General Counsel

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Kontakt:

Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41483
Börse: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt
ISIN: DE000A3CQ7F4

Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
+49 179 2586792
 


Ende der Insiderinformation

16.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
Telefon: 01792586792
E-Mail: hilmar.hamm@bike24.net
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 894500FCLU2M5GTUUR76
EQS News ID: 2400394

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2400394  16.09.2026 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

02.09.2026 / 14:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 02.09.2026
Kursziel: 4,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

HIT Feedback: Equity Story vollumfänglich bestätigt

Im Rahmen der 16. Hamburger Investorentage stellte CFO Sylvio Eichhorst den Investmentcase von BIKE24 vor. Der Auftritt untermauerte die Bausteine der Equity Story, die wir zuletzt im Nachgang der Halbjahreszahlen hervorgehoben hatten. Unsere positive Sicht auf den Titel sehen wir damit bestätigt.

Sortimentsbreite als Kern des Spezialistenmodells: Deutlich wurde erneut, worauf die Wettbewerbsposition des Unternehmens fußt. Mit rund 200 Tsd. online gelisteten Artikeln in der DACH-Region übertrifft BIKE24 die relevanten Peers (Bike-Discount: 65 Tsd.; R2-Bike: 60 Tsd.; Bike-Components: 50 Tsd.; ROSE: 25 Tsd.) um ein Vielfaches. Diese Tiefe erzeugt organische Reichweite, sodass über 60% des Website-Traffics unbezahlt generiert werden. Der Effekt zeigt sich in den Kundenkennzahlen: Die Wiederkaufsrate lag zuletzt bei 71,2% (LTM), der durchschnittliche Bestellwert bei 142 EUR und die aktive Kundenbasis bei 1,244 Mio. (+21,7% yoy). Das Ergebnis ist ein inzwischen sechstes Quartal in Folge mit zweistelligem Wachstum, zuletzt +20,1% yoy auf 96,1 Mio. EUR in Q2.

Vorratsaufbau reflektiert Wachstumsambition: Erwartungsgemäß adressierte der CFO die Vorratsthematik, die den Sektor seit 2022 belastet hatte. Zum saisonalen Höchststand im Juni entsprachen die Vorräte 28,8% des LTM-Umsatzes nach 36,1% in 2023, wobei der Anteil überalterter Ware (älter als zwölf Monate) auf 6,3 Mio. EUR nach 21,1 Mio. EUR in 2024 zurückging. Der jüngste Vorratsaufbau spiegelt somit die Wachstumsvorbereitung und nicht erneute Abschreibungsrisiken wider. Parallel verbesserte sich der Free Cashflow von 2,8 Mio. EUR (2023) über 10,5 Mio. EUR (2024) auf 15,9 Mio. EUR (2025). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und mit einem starken ersten Halbjahr im Rücken bestätigte das Management die Jahresziele von 318 bis 332 Mio. EUR Umsatz und 16 bis 20 Mio. EUR adj. EBITDA. Unsere Umsatzprognose von 336,0 Mio. EUR liegt hier weiterhin leicht oberhalb der Zielspanne.

Zusätzliche Ertragshebel jenseits des Warenkorbs: Über das Kerngeschäft hinaus skizzierte der CFO drei Monetarisierungsansätze auf der bestehenden Plattform: lokalisierte Preisstellung je Markt, Retail Media mit Werbeerlösen ohne Wareneinsatz sowie After-Sales-Leistungen über europaweite Pickup-Points und Partnermontage. Flankiert wird dies durch die fortschreitende Logistikautomatisierung mit AutoStore-Einlagerung, Kompaktierungsrobotern und robotergestützter Kommissionierung, die Volumenwachstum ohne proportionalen Personalaufbau ermöglichen soll. Zum Marktumfeld verwies das Management darauf, dass die Konsolidierung im europäischen Fahrradhandel neben den intakten Megatrends (Dienstradleasing, Mobilitätswandel, Premiumisierung, E-Bikes) einen eigenständigen Wachstumsbeitrag für Bike24 liefert.

Fazit: Der HIT-Auftritt bestätigt die Investmentthese in ihren wesentlichen Punkten: strukturelle Sortimentsvorteile, eine bereinigte Bilanz und zusätzliche Ertragshebel, die bislang nicht in den Schätzungen enthalten sind. Bei einem EV/EBITDA 2027e von 5,0 halten wir die Bewertung angesichts des Wachstumsprofils für deutlich zu niedrig und bekräftigen unsere Kaufempfehlung mit einem unveränderten Kursziel von 4,50 EUR.



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Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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Montega AG – Equity Research
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


2392754  02.09.2026 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

12.08.2026 / 15:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 12.08.2026
Kursziel: 4,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

BIKE24 hält hohe Dynamik auch in Q2

BIKE24 hat die zum Jahresauftakt gezeigte operative Dynamik in Q2 nahtlos fortgesetzt. Auf Basis der Halbjahreszahlen 2026 unterstreicht das Unternehmen seine Fähigkeit, selbst in einem nach wie vor herausfordernden Marktumfeld signifikant Marktanteile zu gewinnen und gleichzeitig die operative Profitabilität nachhaltig zu steigern.

[Tabelle]

Breit abgestützte Umsatzdynamik im ersten Halbjahr: In den ersten sechs Monaten 2026 steigerte BIKE24 den Konzernumsatz um 20,8% yoy auf 166,9 Mio. EUR (Q2: +20,1% yoy auf 96,1 Mio. EUR). Getragen wurde das Wachstum insbesondere durch den kontinuierlichen Ausbau der europäischen Lokalisierungsstrategie (+29,9% yoy auf 39,0 Mio. EUR in H1), bei der im Sommer mit Dänemark, Slowenien und Irland drei weitere Märkte angebunden wurden. Der Kernmarkt DACH zeigte mit einem Plus von 18,6% yoy auf 113,4 Mio. EUR ebenfalls eine solide Performance. Auf Segmentebene wuchs das Kerngeschäft Parts, Accessories & Clothing (PAC) im Halbjahr um 21,6% yoy auf 137,3 Mio. EUR, während Komplett- und E-Bikes um 17,2% yoy auf 29,6 Mio. EUR zulegten. Die Basis bildet eine stark wachsende Kundenbasis von nunmehr 1,24 Mio. aktiven Kunden (+21,7% yoy) bei hoher Treue der Bestandskunden (71,6% Bestellanteil).

Skalierung greift auf operativer Ebene: Das bereinigte EBITDA stieg in H1/2026 um 35,7% yoy auf 7,7 Mio. EUR, was eine Erhöhung der Marge auf 4,6% (+0,5 Pp yoy) bedeutet. Im zweiten Quartal generierte die Gruppe ein adj. EBITDA von 5,9 Mio. EUR (Marge: 6,1%). Während die Bruttomarge stabil bei 26,6% gehalten werden konnte, machten sich operative Skaleneffekte bei den Personal- und Verwaltungskosten positiv bemerkbar. Temporär höhere Ausgaben im Performancemarketing (H1: +44,8% yoy) und Vertrieb (+21,2% yoy) spiegeln dabei u.E. die gezielten Investitionen zur Unterstützung der europäischen Expansion und Neukundengewinnung wider. Die bilanzielle Absicherung der Hauptsaison durch gezielte Bestandsinvestitionen (Vorräte: 91,6 Mio. EUR vs. 64,2 Mio. EUR per Ende 2025) führte zu einem temporär negativen Free Cashflow von -8,1 Mio. EUR. Die Liquiditätslage ist mit 10,6 Mio. EUR Cash sowie der bis April 2028 verlängerten Kreditlinie u.E. jedoch weiterhin unbedenklich.

Ausblick: Der Halbjahrstrend untermauert das hervorragende Momentum und stellt die Rückkehr zu anhaltender Profitabilität unter Beweis. Das Management hat die Jahresprognose (Umsatz 318–332 Mio. EUR, adj. EBITDA 16–20 Mio. EUR) bestätigt. Da wir die intensivierten Marketingaufwendungen zur Marktanteilsgewinnung in unserem Modell berücksichtigen, passen wir unsere Ergebnisprognose leicht an die nunmehr realistischere Unternehmens-Guidance an.

Fazit: Wir sehen das Unternehmen ideal positioniert, um gestärkt aus der Branchenkonsolidierung hervorzugehen und bekräftigen unsere Kaufempfehlung mit einem unveränderten Kursziel von 4,50 EUR.



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2381624  12.08.2026 CET/CEST

BIKE24 bleibt im zweiten Quartal 2026 auf Wachstumskurs und stärkt seine Position im europäischen Markt

BIKE24 bleibt im zweiten Quartal 2026 auf Wachstumskurs und stärkt seine Position im europäischen Markt

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
BIKE24 bleibt im zweiten Quartal 2026 auf Wachstumskurs und stärkt seine Position im europäischen Markt

12.08.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BIKE24 bleibt im zweiten Quartal 2026 auf Wachstumskurs und stärkt seine Position im europäischen Markt

Highlights Q2 2026
  • Konzernumsatz steigt um 20,1 % auf EUR 96,1 Mio. (Q2 2025: EUR 80,0 Mio.)
  • Bereinigtes EBITDA wächst um 15,8 % auf EUR 5,9 Mio. (Q2 2025: EUR 5,1 Mio.)
  • Lokalisierte Märkte wachsen mit 29,7 % deutlich überproportional
  • Ende Juni starteten neue lokalisierte Webshops in Dänemark und Slowenien, im Juli folgte Irland
  • Bestandsaufbau auf EUR 91,6 Mio. zur Sicherung der Warenverfügbarkeit für das zweite Halbjahr
  • Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt

Dresden, 12. August 2026 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) hat ihren profitablen Wachstumskurs im zweiten Quartal 2026 erfolgreich fortgesetzt. In einem herausfordernden Marktumfeld mit intensivem Preiswettbewerb steigerte das Unternehmen den Konzernumsatz um 20,1 % auf EUR 96,1 Mio. (Q2 2025: EUR 80,0 Mio.). Gleichzeitig verbesserte sich das bereinigte EBITDA um 15,8 % auf EUR 5,9 Mio. (Q2 2025: EUR 5,1 Mio.). Damit konnte BIKE24 seine Marktposition weiter stärken und gleichzeitig profitabel wachsen.

Geschäftsentwicklung 2. Quartal 2026
„Auch im zweiten Quartal haben wir unsere Marktposition weiter ausgebaut. Besonders erfreulich ist die überproportionale Umsatzentwicklung unseres Geschäfts in den lokalisierten Märkten sowie der Ausbau der Umsätze mit Komplett-Fahrrädern, insbesondere in den Bereichen der Gravel- und Rennräder. Zugleich bleibt das Marktumfeld durch intensiven Wettbewerb und eine hohe Preissensitivität der Kunden geprägt. Im Fokus steht deshalb weiterhin das Wachstum, die operativen Verbesserungen und die Profitabilität konsequent miteinander in Einklang zu bringen“, sagt Andrés Martin-Birner, Gründer und CEO von BIKE24.

Wesentliche Wachstumsimpulse gingen erneut von den lokalisierten Märkten aus. Diese erhöhten ihren Umsatz im zweiten Quartal um 29,7 % auf EUR 21,5 Mio., während die DACH-Region um 17,2 % auf EUR 66,4 Mio. zulegte. Auch die übrigen europäischen Märkte entwickelten sich weiterhin dynamisch. Ende Juni 2026 erweiterte BIKE24 seine lokalen Angebote um die Märkte Dänemark und Slowenien, im Juli folgte die Lokalisierung in Irland.

Auf Produktebene zeigten insbesondere die Produktgruppen Teile, Zubehör & Kleidung eine überdurchschnittlich starke Entwicklung und steigerten den Umsatz um 22,3 % auf EUR 78,9 Mio. (Q2 2025: EUR 64,5 Mio.). Die Produktgruppe Komplett-Fahrräder erhöhte ihren Umsatz um 11,0 % auf EUR 17,2 Mio. (Q2 2025: EUR 15,5 Mio.).

Das Marktumfeld blieb im zweiten Quartal stark promotions- und preisgetrieben. BIKE24 verfolgt in diesem Umfeld weiterhin einen ausgewogenen Ansatz zwischen Wachstum, Strukturaufbauten und Profitabilität.

Der Rohertrag stieg im zweiten Quartal um 18,8 % auf EUR 26,3 Mio. Die Bruttomarge in Höhe von 27,4 % konnte nahezu auf Vorjahresniveau von 27,7 % gehalten werden. In einzelnen Funktionsbereichen, wie Marketing und Fulfillment wurden bewusst zusätzliche Investitionen getätigt, um lokale Märkte noch stärker zu penetrieren. Zudem führt der mit dem Wachstum verbundene Aufbau an Kapazitäten zeitweise zu stärkeren Kostenentwicklungen.  Insgesamt konnte das bereinigte EBITDA mit EUR 5,9 Mio. im zweiten Quartal weiter zulegen (Q2 2025: EUR 5,1 Mio.)  und eine bereinigte EBITDA-Marge von 6,1 % (Q2 2025: 6,3%) verzeichnen.

Im zweiten Quartal erzielte BIKE24 zudem ein positives Periodenergebnis von EUR 0,6 Mio. nach EUR 0,2 Mio. im Vorjahresquartal. Das EBIT verbesserte sich auf EUR 1,6 Mio. (Q2 2025: EUR 0,9 Mio.).

Geschäftsentwicklung 1. Halbjahr 2026
Im ersten Halbjahr 2026 steigerte BIKE24 den Konzernumsatz auf EUR 166,9 Mio. (H1 2025: EUR 138,1 Mio.). Dies entspricht einem Wachstum von 20,8 %.

Auch das Bruttoergebnis entwickelte sich entsprechend positiv und stieg um 20,7 % bzw. EUR 7,6 Mio. auf EUR 44,3 Mio. Die Bruttomarge lag mit 26,6 % auf dem Niveau des Vorjahres.

Gleichzeitig entwickelten sich die betrieblichen Kosten insgesamt unterproportional zum Umsatzwachstum. Dadurch erhöhte sich das bereinigte EBITDA um 35,7 % auf EUR 7,7 Mio. (H1 2025: EUR 5,6 Mio.); die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich auf 4,6 % gegenüber 4,1 % im Vorjahreszeitraum.

Hohe Warenverfügbarkeit als Wettbewerbsvorteil
Die hohe Warenverfügbarkeit blieb auch im zweiten Quartal ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. BIKE24 erhöhte den Warenbestand gezielt auf EUR 91,6 Mio., um die Nachfrage zuverlässig bedienen und die Verfügbarkeit für die zweite Jahreshälfte sicherstellen zu können. Gleichzeitig blieb das Verhältnis von Vorratsbestand zu Umsatz mit 28,8 % nahezu auf Vorjahresniveau (Q2 2025: 28,7 %).

Dabei unterstützen die Integration des Logistikstandorts Barcelona, die erweiterten Fahrradzustelloptionen über Collect & Ride sowie das ausgebaute Operations-Netzwerk die weitere Skalierung des Geschäfts.

„Wir investieren weiterhin gezielt in Warenverfügbarkeit, Infrastruktur und internationale Expansion. Gleichzeitig konzentrieren wir uns darauf, den strukturellen Aufbau und den effizienten Einsatz unserer Ressourcen konsequent auszubalancieren, um unsere Ergebnisqualität weiter zu stärken. Die geschaffenen Kapazitäten bilden eine starke Grundlage für die weitere Entwicklung im zweiten Halbjahr“, sagt Sylvio Eichhorst, CFO von BIKE24.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches zweites Halbjahr geschaffen
BIKE24 sieht sich trotz weiterhin bestehender makroökonomischer Unsicherheiten und eines intensiven Wettbewerbsumfelds gut aufgestellt. Die Kombination aus hoher Warenverfügbarkeit, steigender Kundenbasis, neuen lokalisierten Märkten und operativen Skalierungseffekten schafft die Voraussetzungen für weiteres profitables Wachstum.

Vor diesem Hintergrund bestätigt BIKE24 die Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Das Unternehmen erwartet weiterhin einen Umsatz zwischen EUR 318 Mio. und EUR 332 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA zwischen EUR 16 Mio. und EUR 20 Mio.

„Wir haben im ersten Halbjahr wichtige Voraussetzungen für die weitere Entwicklung geschaffen. Unsere Marktposition in Europa ist stärker denn je, die neuen Lokalisierungen eröffnen zusätzliches Potenzial, und unsere hohe Warenverfügbarkeit unterstützt die Kundenzufriedenheit in einem sich immer weiter stabilisierenden Branchenumfeld. Damit sind wir für die zweite Jahreshälfte sehr gut aufgestellt“, so Andrés Martin-Birner.

Heute um 11 Uhr findet der Q2 2026 Earnings Call von BIKE24 statt. Die dazugehörige Präsentation wird auf der IR-Website verfügbar sein.

Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link:
https://www.appairtime.com/event/0e8d1c62-ec93-4132-ac07-d4c671216d61

Ungeprüfte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
 
in T€ Q2 2026 Q2 2025 Delta   HJ 2026 HJ 2025 Delta
               
Umsatz und sonstige Erträge              
DACH 66.363 56.629 +17,2%   113.405 95.591 +18,6%
Lokalisierte Märkte 21.518 16.586 +29,7%   38.983 30.019 +29,9%
Rest von Europa (EWR) 7.384 5.691 +29,7%   12.771 10.106 +26,4%
Rest der Welt 850 1.137 -25,2%   1.692 2.369 -28,6%
Umsatzerlöse 96.115 80.043 +20,1%   166.851 138.085 +20,8%
Sonstige Erträge 49 118 -58,2%   238 211 +12,7%
Gesamterträge 96.164 80.162 +20,0%   167.088 138.296 +20,8%
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe -69.814 -57.909 +20,6%   -122.519 -101.353 +20,9%
Bruttoergebnis 26.301 22.135 +18,8%   44.331 36.733 +20,7%
Bruttomarge 27,4% 27,7% -0,3 pp   26,6% 26,6% 0,0 pp
Performance Marketingkosten -1.417 -975 +45,3%   -2.461 -1.700 +44,7%
Vertriebskosten¹ -8.539 -6.944 +23,0%   -14.563 -12.011 +21,2%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -7.780 -6.851 +13,5%   -14.651 -12.935 +13,3%
Sonstige Aufwendungen -2.757 -2.458 +12,1%   -5.309 -5.339 -0,6%
EBITDA 5.858 5.024 +16,6%   7.586 4.958 +53,0%
EBITDA Marge 6,1% 6,3% -0,2 pp   4,5% 3,6% +1,0 pp
Bereinigungen 17 50 -66,3%   69 681 -89,9%
Bereinigtes EBITDA 5.875 5.075 +15,8%   7.655 5.640 +35,7%
Bereinigte EBITDA Marge 6,1% 6,3% -0,2 pp   4,6% 4,1% +0,5 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten) -1.849 -1.723 +7,3%   -3.677 -3.446 +6,7%
Bereinigtes EBIT 4.026 3.352 +20,1%   3.977 2.193 +81,3%
Bereinigte EBIT Marge 4,2% 4,2% 0,0 pp   2,4% 1,6% +0,8 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten -2.438 -2.381 +2,4%   -4.877 -4.762 +2,4%
Bereinigungen -17 -50 -66,3%   -69 -681 -89,9%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 1.570 921 +70,6%   -968 -3.250 n.a.
EBIT Marge 1,6% 1,2% +0,5 pp   -0,6% -2,4% +1,8 pp
Finanzaufwendungen, netto -607 -671 -9,5%   -1.297 -2.556 -49,3%
Ergebnis vor Steuern 963 250 +286,1%   -2.265 -5.805 n.a.
Ertragsteuern -323 0 >+1.000%   682 1.840 -62,9%
Periodenergebnis 641 249 +157,2%   -1.582 -3.966 n.a.
Rundungsdifferenzen können auftreten.              
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Forderungen.              
               
Konsumenten KPIs              
Aktive Kunden (LTM) 1.244.368 1.022.389 +21,7%   1.244.368 1.022.389 +21,7%
Anzahl Bestellungen 704.113 575.799 +22,3%   1.187.913 979.385 +21,3%
Durchschnittlicher Warenkorb 139 140 -0,5%   142 141 +0,2%
Bestellungen wiederkehrender Kunden 71,5% 70,5% +1,0 pp   71,6% 70,6% +1,0 pp
Rücksendequote 17,1% 18,7% -1,7 pp   16,9% 17,8% -0,9 pp

Den vollständigen Halbjahresfinanzbericht einschließlich des Konzernzwischenabschlusses finden Sie hier: 
https://ir.bike24.com/publikationen

Über BIKE24
BIKE24 ist eine der führenden E-Commerce-Plattformen für Fahrräder, Fahrradteile und Fahrradzubehör in Europa. Mit Hauptsitz in Dresden bietet BIKE24 ein umfangreiches Sortiment an Premium-Marken und bedient Radsportbegeisterte in zahlreichen europäischen Ländern. Das Unternehmen ist seit Juni 2021 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Pressekontakt
E-Mail: presse@bike24.net

Investor Relations
Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
E-Mail: ir@bike24.net
Web: www.bike24.com/investor-relations

Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von Begriffen wie „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „prognostizieren“ oder „anstreben“ oder der Verneinung dieser Begriffe sowie an anderen Abwandlungen dieser Begriffe oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen und Änderungen unterworfen sein können. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung dahingehend abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als zutreffend erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder prognostizierten Angaben abweichen. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren, zu überprüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen, noch übernehmen sie eine entsprechende Verpflichtung.

Alternative Leistungskennzahlen
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT und freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu verstehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.


12.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2378724  12.08.2026 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bike24 Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2026 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

19.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Bike24 Holding AG Dresden ISIN: DE000A3CQ7F4 / WKN: A3CQ7F Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 Eindeutige Kennung: Bike24HV2026 Die Aktionärinnen* und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 30. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Maritim Hotel & Internationales Congress Center Dresden,
Ostra-Ufer 2, 01067 Dresden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2026 eingeladen.


* Sofern in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, erfolgt dies ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.


Angaben gemäß Artikel 4 und Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125 AktG der Bike24 Holding AG

A.

Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung: Ordentliche Hauptversammlung der Bike24 Holding AG am 30. Juni 2026;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: Bike24HV2026

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: NEWM

B.

Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE000A3CQ7F4

2.

Name des Emittenten: Bike24 Holding AG

C.

Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 30. Juni 2026;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 20260630

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr (MESZ);

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 08:00 Uhr (UTC) (koordinierte Weltzeit)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung:

Maritim Hotel & Internationales Congress Center Dresden Ostra-Ufer 2, 01067 Dresden

5.

Aufzeichnungsdatum: 8. Juni 2026;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 20260608

6.

Uniform Resource Locator (URL):

https://ir.bike24.com/hauptversammlung

Überblick über die Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, sowie vorsorgliche Bestellung des Prüfers für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung

5.

Aufsichtsratswahlen

6.

Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

7.

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Änderung von § 12 der Satzung

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

9.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2026), die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2026) sowie die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

I. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, sowie vorsorgliche Bestellung des Prüfers für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („EU-Abschlussprüferverordnung“) ist die Gesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer regelmäßig – spätestens alle zehn Jahre – zu wechseln. Aufgrund dieser Vorgaben beabsichtigt die Gesellschaft, für das Geschäftsjahr 2026 einen neuen Abschlussprüfer zu wählen.

Zu diesem Zwecke hat der Prüfungsausschuss den nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung vorgesehenen Auswahlprozess durchgeführt und dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin, oder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Dabei hat der Prüfungsausschuss eine begründete Präferenz für die EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin mitgeteilt.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin,

a.

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026,

b.

sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten und sonstigen unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden und soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird, und

c.

mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“; Richtlinie (EU) 2022/2464) in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“), unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die Gesellschaft einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat und die Bestellung des Prüfers der (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 der Gesellschaft einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt, zum Prüfer einer etwaigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

5.

Aufsichtsratswahlen

Der Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95, 96 Abs. 1 des AktG derzeit aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Bernd Starrock, Michael Munz, Bettina Curtze und Ralf Kindermann enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2026. Es bedarf daher der Wahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils für einen Zeitraum ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG zu wählen:

5.1

Bernd Starrock, ausgeübter Beruf: Operating Partner bei The Riverside Company, München, wohnhaft in Madrid, Spanien.

5.2

Michael Munz, ausgeübter Beruf: M&A-Berater mit Schwerpunkt auf digitale Geschäftsmodelle und Unternehmensbeteiligungen, Gründer und Geschäftsführer, Clever Consulting GmbH & Co. KG, Starnberg, wohnhaft in Starnberg.

5.3

Bettina Curtze, ausgeübter Beruf: Partner und Chief Financial Officer, Redalpine Venture Partners AG, Zürich, wohnhaft in Korbach, Schweiz.

5.4

Ralf Kindermann, ausgeübter Beruf: Geschäftsführer und Gründer der KINDERMANN Value Creation GmbH, Reutlingen, wohnhaft in Reutlingen, Deutschland.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an die genannten Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf der Empfehlung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat nach Ziffer C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie der Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix sind in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2025 beschrieben.

Diese steht im Internet unter

https://ir.bike24.com/governance-esg#corporategovernancestatement
 

zur Verfügung.

Weitere Informationen und die ergänzenden Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie der Kurzlebenslauf sind im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II „Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ enthalten und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbar.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten beschließen zu lassen. Die Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

6.

Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Das bisherige Vergütungssystem der Bike24 Holding AG („Bike24“ oder „Gesellschaft“) wurde von der Hauptversammlung 2022 mit einer Mehrheit von 88,43 % gebilligt („Vergütungssystem 2022“).

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem 2022 einer umfassenden Prüfung unterzogen und mit Unterstützung eines externen Vergütungsberaters überarbeitet. Dabei hat er die aktuelle Unternehmensstrategie, die Best Practice im Markt und auch die Anregungen und Impulse der Investoren und Stimmrechtsberater berücksichtigt.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene neue Vorstandsvergütungssystem („Vergütungssystem 2026“) soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 anwendbar sein.

Der vollständige Wortlaut des angepassten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Bike24 Holding AG steht seit der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zur Verfügung („Vorstandsvergütungssystem 2026“).

Das Vorstandsvergütungssystem 2026 wird dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein und zusätzlich während der Hauptversammlung vor Ort zur Einsicht ausliegen.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Präsidialausschusses – vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das auf der Website

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbare angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Bike24 (Vorstandsvergütungssystem 2026) wird gebilligt.

7.

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Änderung von § 12 der Satzung

Nach § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Abstimmung kann auch die bestehende Vergütung bestätigen. In dem Beschluss sind die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben sinngemäß zu machen oder in Bezug zu nehmen.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Bike24 Holding AG ist in § 12 der Satzung geregelt. Gemäß § 12 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste Vergütungskomponente. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen, die vom jeweiligen Mitglied übernommen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben nunmehr eine Überprüfung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vorgenommen. Hierbei wurde die Gesellschaft durch einen externen Vergütungsberater unterstützt. Die Gesellschaft beobachtet deutlich gestiegene zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder. Im Hinblick auf diese höheren Anforderungen und mit Blick auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder anderer vergleichbarer Gesellschaften wird eine punktuelle und moderate Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung entsprechend der Empfehlung eines für diese Frage beauftragten Vergütungsberaters für erforderlich erachtet. Dabei trägt eine marktkonforme, attraktive Vergütung dazu bei, qualifizierte Kandidaten für den Aufsichtsrat gewinnen und halten zu können. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung und die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat, wie in § 12 der Satzung niedergelegt, im Hinblick auf die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und die Situation der Gesellschaft anzupassen sind.

Dabei soll die neue Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats und das hier vorgelegte neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem 1. Juli 2026 gelten. Der Vorsitzende erhält dann 52.500 Euro statt bisher 35.000 Euro pro Jahr. Der Stellvertreter erhält 37.500 Euro statt 25.000 Euro, und die übrigen Mitglieder erhalten 30.000 Euro statt 20.000 Euro jährlich. Auch die zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten wurde angehoben und differenzierter ausgestaltet. Der Vorsitz in einem Ausschuss wird nun mit 10.000 Euro statt bisher 7.500 Euro vergütet. Der Vorsitz im Prüfungsausschuss erhöht sich auf 20.000 Euro statt zuvor 10.000 Euro. Neu ist, dass einfache Mitglieder des Prüfungsausschusses nun ebenfalls eine höhere Vergütung von 10.000 Euro erhalten. Für Mitglieder anderer Ausschüsse ohne Vorsitz steigt die Vergütung von 5.000 Euro auf 7.500 Euro.

Das angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie eine nähere Beschreibung der Vergütungsänderung ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zugänglich. Es wird auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.

Vergütungsanpassung und Satzungsänderung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 entsprechend dem unter diesem Tagesordnungspunkt 7 neuzufassenden § 12 der Satzung angepasst.

Hierzu wird § 12 der Satzung geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

„§ 12 Vergütung
(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung. Diese beträgt für den Vorsitzenden 52.500 Euro, für seinen Stellvertreter 37.500 Euro und für die übrigen Mitglieder 30.000 Euro. Ist ein Mitglied nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt, erhält es für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel der jeweiligen Vergütung. Dies gilt entsprechend für die erhöhte Vergütung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters.

(2)

Aufsichtsratsmitglieder erhalten für Tätigkeiten in Ausschüssen eine zusätzliche jährliche Vergütung. Der Vorsitz in einem Ausschuss wird mit 10.000 Euro vergütet, der Vorsitz im Prüfungsausschuss mit 20.000 Euro. Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht dessen Vorsitz innehaben, erhalten 10.000 Euro jährlich. Mitglieder anderer Ausschüsse ohne Vorsitz erhalten 7.500 Euro jährlich. Wird eine solche Funktion nicht während des gesamten Geschäftsjahres ausgeübt, wird die Vergütung zeitanteilig nach Absatz 1 Satz 2 berechnet.

(3)

Die Vergütung ist nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres fällig.

(4)

Etwaige Auslagen und auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet.

(5)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter der Gesellschaft oder der Bike24-Gruppe einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

(6)

Die vorstehende Regelung dieses § 12 gilt für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2026.“

b.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Das unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbare angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird unter Berücksichtigung der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a vorgesehenen Neufassung von § 12 der Satzung der Gesellschaft gebilligt.

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der vollständige Vergütungsbericht mit Prüfvermerk ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen und wie folgt zu beschließen:

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.

9.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2026), die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2026) sowie die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

Unter Tagesordnungspunkt 6 dieser Hauptversammlung wird ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zur Billigung vorgelegt.

Im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung („LTI“) wie im neuen Vergütungssystem für den Vorstand vorgesehen, hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die variable Vergütung entweder durch Zusage von Aktienoptionen im Rahmen eines (echten) Aktienoptionsprogramms oder durch Zusage virtueller Aktien (Performance Shares) im Rahmen eines Performance Share Plans (oder einer Kombination aus beidem), zu bedienen. Das Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von bis zu acht Jahren. Die Laufzeit setzt sich aus einer vierjährigen Wartefrist (davon drei Jahre Performance Periode und ein weiteres Jahr Sperrfrist) sowie einem anschließenden vierjährigen Ausübungszeitraum zusammen. Die finale Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen bestimmt sich nach Ablauf der dreijährigen Performance Periode in Abhängigkeit von der Erreichung von durch den Aufsichtsrat festgesetzten ehrgeizigen Zielen.

Die Gewährung von Aktienoptionen ist ein wesentlicher Bestandteil der auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichteten Vergütung der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Bike24 Holding AG. Um die Mitarbeiter und Führungskräfte stärker an das Unternehmen zu binden, beabsichtigt die Gesellschaft für Zwecke der Incentivierung des Vorstands sowie wichtiger Mitarbeiter ein neues Aktienoptionsprogramm 2026 aufzusetzen. Die Ausgabe von Aktienoptionen ist eine Form der aktienkursbasierten Vergütung, die für die Gesellschaft den erheblichen Vorteil hat, Liquidität zu sparen. Durch aktienkursbasierte Vergütungen wird eine Angleichung der Interessen der Aktionäre mit denen der Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen verstärkt. Denn ein Anstieg des Kursniveaus der Aktie der Gesellschaft führt gleichermaßen zu einem Vorteil der Aktionäre wie auch zu einem Vorteil der nach dem Aktienoptionsplan Bezugsberechtigten.

Zum Zwecke der Ausgabe sowie Bedienung der unter dem echten Aktienoptionsprogramm auszugebenden Aktienoptionen mit Aktien der Gesellschaft, ist eine entsprechende Ermächtigung der Hauptversammlung sowie die Schaffung eines dazugehörigen bedingten Kapitals erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aktienoptionsprogramm 2026

aa)

Ermächtigung

Der Vorstand der Bike24 Holding AG (Gesellschaft) wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2026 bis zum 29. Juni 2031 (einschließlich) ein- oder mehrmals Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf insgesamt bis zu 1.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von Ziffer bb) auszugeben.

Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch

•

die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1),

•

ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft sowie ausgewählte Mitarbeiter von Konzerngesellschaften (Gruppe 2) bestimmt.

Konzerngesellschaften sind Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder gegenüber denen sie herrschendes Unternehmen im Sinne von §§ 17, 291 AktG ist.

Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

bb)

Ausgestaltung

(a)

Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung

Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die vorstehend genannten Gruppen 1 und 2.

Die Festlegung des genauen Kreises der Bezugsberechtigten sowie der individuellen Zuteilungen obliegt:

•

für Gruppe 1 dem Aufsichtsrat,

•

für Gruppe 2 dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Von dem Gesamtvolumen der bis zu 1.600.000 Aktienoptionen können ausgegeben werden:

•

an Bezugsberechtigte der Gruppe 1 bis zu 1.000.000 Aktienoptionen,

•

an Bezugsberechtigte der Gruppe 2 bis zu 600.000 Aktienoptionen.

An Bezugsberechtigte, die mehreren Gruppen angehören, können Aktienoptionen nur unter Anrechnung auf die Kontingente aus anderen Gruppen gewährt werden.

(b)

Bezugsrecht

Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen das Recht zum Bezug einer neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft.

Soweit neue Aktien aus bedingtem Kapital gewährt werden, nehmen diese ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Inhabern der Aktienoptionen zur Erfüllung wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eine Barzahlung oder eigene Aktien gewähren kann.

(c)

Ausgabezeiträume

Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen erfolgen. Die Aktienoptionen dürfen innerhalb der folgenden Zeiträume nicht ausgegeben werden („Sperrfristen“):

•

jeweils 15 Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung entweder von Konzernabschluss, Quartals- bzw. Halbjahresberichten und Zwischenmitteilungen durch die Gesellschaft (sofern solche veröffentlicht werden);

•

jeweils 15 Börsenhandelstage vor einer Hauptversammlung der Gesellschaft.

Börsenhandelstage im Sinne des Aktienoptionsprogramms 2026 sind die Tage, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Sollte die Aktie nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, ist der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat – soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – berechtigt, einen anderen, vergleichbaren Börsenplatz, an dem die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, als Ersatz festzulegen.

Zur Vereinfachung der Berechnungen und Verwaltung der Aktienoptionen kann in den Bedingungen für das Aktienoptionsprogramm 2026 durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. durch den Aufsichtsrat, soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind, jeweils ein Tag eines zulässigen Ausgabezeitraums einheitlich als Ausgabetag festgelegt werden („Ausgabetag“).

Bezugsrechte können zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2026 ausgegeben werden, frühestens jedoch nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2026 im Handelsregister.

(d)

Zuteilung und Struktur der Aktienoptionen

Die Zuteilung erfolgt in jährlichen Tranchen.

Zum Zeitpunkt der Zuteilung wird den Bezugsberechtigten eine vorläufige Anzahl von Aktienoptionen zugeteilt.

Für die Gruppe 1 wird die vorläufige Anzahl von Aktienoptionen auf Grundlage eines individuell festgelegten Zielbetrags ermittelt. Die Anzahl der vorläufig zuzuteilenden Aktienoptionen ergibt sich aus der Division des individuell festgelegten Zielbetrags durch den Optionswert zum Zuteilungszeitpunkt unter Berücksichtigung einer durch den Aufsichtsrat in Bezug auf Bezugsberechtigte der Gruppe 1 auf Grundlage des zur Verfügung stehenden bedingten Kapitals festzulegenden Höchstgrenze an maximal zuzuteilenden Aktienoptionen.

Die finale Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode in Abhängigkeit von der Zielerreichung gemäß nachstehendem Buchstabe (e) bestimmt.

Die finale Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen ist auf 100 % der vorläufig zugeteilten Aktienoptionen begrenzt.

(e)

Leistungskriterien und Zielerreichung

Die Zielerreichung während der dreijährigen Performance-Periode bestimmt sich nach finanziellen sowie strategischen und/oder ESG-bezogenen Leistungskriterien.

Die Gewichtung beträgt:

•

80 % bis 100 % finanzielle Leistungskriterien und

•

0 % bis 20 % strategische und/oder ESG-Ziele

Die konkrete Festlegung der Leistungskriterien und ihrer Gewichtung erfolgt:

•

für Gruppe 1 durch den Aufsichtsrat,

•

für Gruppe 2 durch den Vorstand.

Finanzielle Leistungskriterien können insbesondere umfassen:

•

durchschnittliches organisches Umsatzwachstum,

•

durchschnittliches bereinigtes EBITDA,

•

Entwicklung des Aktienkurses,

•

sowie ggf. durchschnittliches anorganisches Umsatzwachstum.

Strategische und ESG-Ziele können insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie betreffen.

Das auf den Aktienkurs bezogene Ziel misst die Entwicklung des Aktienkurses, d.h. die Kurssteigerung, über die dreijährige Performance Periode. Maßgeblicher Endkurs ist der volumengewichtete Mittelwert der Schlusskurse der Bike24-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während des letzten Monats des betreffenden Geschäftsjahres. Maßgeblicher Anfangskurs ist der volumengewichtete Mittelwert der Schlusskurse der Bike24-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während des letzten Monats des der betreffenden Performance Periode vorangegangenen Geschäftsjahres.

Für die Leistungskriterien werden zu Beginn der jeweiligen Performance-Periode Ziel-, Schwellen- und ggf. Maximalwerte festgelegt.

Die Zielerreichung je Leistungskriterium beträgt zwischen 0 % und 100 %.

Die Gesamtzielerreichung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung der einzelnen Leistungskriterien.

(f)

Wartezeit

Die Aktienoptionen können erst nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem Ausgabetag ausgeübt werden.

Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass Ausübungserklärungen, die der Gesellschaft vor Ablauf der Wartezeit zugehen, als nach dem Ablauf der Wartezeit zugegangen gelten, und hierzu die weiteren Einzelheiten regeln.

(g)

Laufzeit

Die Laufzeit der Aktienoptionen beträgt insgesamt bis zu acht Jahre ab dem Ausgabetag (vier Jahre Wartezeit und anschließender Ausübungszeitraum von bis zu vier Jahren).

Endet die Laufzeit gemäß dem vorstehenden Absatz in einer Ausübungssperrfrist, so verlängert sich die Laufzeit bis zum Ablauf von zehn Kalendertagen nach dem Ende dieser Ausübungssperrfrist.

(h)

Ausübungszeiträume und Sperrfristen

Nach Ablauf der Wartezeit können die nach Maßgabe der Buchstaben (d) und (e) final zugeteilten und ausübbaren Aktienoptionen, für die das Erfolgsziel erreicht ist, außerhalb der nachfolgenden Zeiträume (Ausübungssperrfristen) jederzeit ausgeübt werden. Ausübungssperrfristen sind jeweils die folgenden Zeiträume:

•

jeweils ein Zeitraum, der am dritten Xetra-Handelstag (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) vor dem Ende eines Quartals des Geschäftsjahres der Gesellschaft beginnt und drei Xetra-Handelstage nach Veröffentlichung der bzw. des zu dem betreffenden Quartal gehörenden Konzernquartalsmitteilung bzw. Konzernquartals- oder Konzernhalbjahresfinanzberichts der Gesellschaft oder des Konzernabschlusses der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft endet;

•

von dem Tag an, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren mit Wandel- oder Optionsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag (einschließlich), an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse erstmals „Ex-Bezugsrecht“ notiert werden;

•

von dem Tag an, an dem die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Ausschüttung einer Dividende beschließt, bis zu dem Tag (einschließlich), an dem die dividendenberechtigten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse erstmals „Ex-Dividende“ notiert werden.

Für den Fall, dass die Bike24-Aktie nach Ausgabe von Aktienoptionen nicht mehr zum Handel zugelassen ist, kann die Gesellschaft ein Widerrufsrecht vorsehen und einen angemessenen Ausgleich in bar oder durch Zusage vergleichbarer Rechte gewähren. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Gesellschaft nach der Ausgabe von Aktienoptionen auf einen übernehmenden Rechtsträger verschmolzen, auf- oder abgespalten, in eine andere Rechtsform umgewandelt oder in einen übernehmenden Rechtsträger eingebracht wird.

(i)

Ausübungspreis

Der Ausübungspreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Bike24-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate des dem jeweiligen Zuteilungszeitpunkt vorhergehenden Kalenderjahres. Der Ausübungspreis muss mindestens dem geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG entsprechen.

(j)

Erfolgsziel für die Ausübbarkeit der Aktienoptionen

Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an dem letzten dem Ausübungstag vorangegangenen Xetra-Handelstag mindestens dem Ausübungspreis gemäß Buchstabe (i) bzw. – wenn es zu einer Anpassung gekommen ist – dem angepassten Ausübungspreis entspricht.

(k)

Anpassungen

Kommt es während der Laufzeit der Aktienoptionen zu einer Änderung der Anzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, ohne dass dies mit einem Zufluss oder Abfluss von Mitteln verbunden ist (z. B. aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, einer Kapitalherabsetzung oder einer Neueinteilung des Grundkapitals), so ändert sich die Anzahl der Aktien, zu deren Bezug je eine Aktienoption berechtigt, in demselben Verhältnis, in dem die Gesamtzahl der Aktien vor der Änderung zu der Gesamtzahl der Aktien nach der Änderung steht. Der Ausübungspreis je Aktie gemäß Buchstabe (i) ändert sich in diesen Fällen im umgekehrten Verhältnis, wobei jedoch § 9 Abs. 1 AktG unberührt bleibt. Für den Fall, dass infolge von Änderungen des Bezugsverhältnisses gemäß Satz 1 dieses Absatzes bei der Ausübung von Bezugsrechten Bruchteile von Aktien entstehen, erfolgt eine Abrundung auf die nächstniedrigere ganze Zahl von Aktien. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass das Aktienoptionsrecht auf den von der Abrundung betroffenen Bruchteil einer Aktie entschädigungslos entfällt.

Im Falle von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre, der Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen bzw. anderer Wertpapiere mit Wandel- oder Optionsrecht jeweils mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre oder der Ausschüttung von Sonderdividenden oder Bonusdividenden, nicht aber von normalen Dividenden, an die Aktionäre werden der Ausübungspreis und das Bezugsverhältnis gemäß § 317 BGB unter Berücksichtigung der für die jeweilige Maßnahme geltenden Regeln der Deutsche Börse AG durch die oder einen durch die Gesellschaft bestimmten Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter, dessen Entscheidung für die Gesellschaft und die Bezugsberechtigten bindend ist, angepasst und somit neu festgesetzt. Die Anpassung und Neufestsetzung ist so vorzunehmen, dass der Gesamtwert der einem Bezugsberechtigten zustehenden Aktienoptionen nach Vornahme der Maßnahme dem vorhergehenden Wert entspricht, wobei jedoch § 9 Abs. 1 AktG unberührt bleibt. Eine Anpassung und Neufestsetzung erfolgt nicht, wenn sie weniger als 5 % des Ausübungspreises ausmachen würde. Soweit infolge von Änderungen des Bezugsverhältnisses gemäß Satz 1 und 2 dieses Absatzes bei der Ausübung von Bezugsrechten Bruchteile von Aktien entstehen, erfolgt eine Abrundung auf die nächstniedrigere ganze Zahl von Aktien. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass das Aktienoptionsrecht auf den von der Abrundung betroffenen Bruchteil einer Aktie entschädigungslos entfällt.

Außerdem können die Optionsbedingungen vorsehen, dass

 
(aa)

sich die Gesellschaft für den Fall, dass es nach der Gewährung der Aktienoptionen durch Maßnahmen der Gesellschaft und/oder durch Maßnahmen der Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft zum Handel zugelassen sind, dazu kommt, dass die Aktien nicht mehr zum Handel zugelassen sind, das Recht vorbehält, die noch nicht ausgeübten Aktienoptionen durch einseitige Erklärung zu widerrufen. Die betroffenen Aktienoptionen erlöschen in diesem Fall ohne weiteres mit Zugang der Widerrufserklärung (Widerrufsstichtag). Soweit am Widerrufsstichtag bereits ausgegebene Aktienoptionen widerrufen werden, ist die Gesellschaft verpflichtet, dem jeweiligen Bezugsberechtigten hinsichtlich dieser Aktienoptionen nach ihrer Wahl einen Ausgleich entweder in Form vergleichbarer Rechte oder in Form eines Anspruches auf einen Barausgleich zu gewähren, durch den, soweit wie rechtlich möglich und wirtschaftlich für die Gesellschaft vertretbar, der durch den Widerruf der ausübbaren Aktienoptionen zum Widerrufsstichtag entstehende wirtschaftliche Nachteil des jeweiligen Bezugsberechtigten ausgeglichen wird;

(bb)

Entsprechendes wie in Ziffer (aa) für den Fall gilt, dass die Gesellschaft oder eine Konzerngesellschaft nach Ausgabe der Aktienoptionen auf einen übernehmenden Rechtsträger verschmolzen, auf- oder abgespalten, in eine andere Rechtsform umgewandelt oder in einen übernehmenden Rechtsträger eingebracht wird. In diesen Fällen können als Ausgleichsleistung gemäß Ziffer (aa) Satz 3 auch Bezugsrechte auf Anteile an einem übernehmenden Rechtsträger oder sonstige Rechte, die sich auf einen übernehmenden Rechtsträger beziehen, gewährt werden;

(cc)

im Rahmen der Kontrolle der Angemessenheit der Vergütung der Aufsichtsrat in Bezug auf Bezugsberechtigten der Gruppe 1 und der Vorstand in Bezug auf Bezugsberechtigten der Gruppe 2 bereits gewährte Aktienoptionen eine Möglichkeit zur Begrenzung des aus einer Ausübung der Aktienoptionen resultierenden Gewinns bei außerordentlichen Entwicklungen (zum Beispiel Unternehmensübernahme, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven oder externe Einflüsse) hat. Die Begrenzung kann, wenn sie nicht durch eine Einschränkung der Ausübbarkeit erfolgt, durch eine entsprechende Minderung der nach Ausübung der Aktienoptionen und Zahlung des Ausübungspreises durch den betreffenden Bezugsberechtigten auszugebenden Anzahl an Aktien erfolgen, sodass der aus der Ausübung der Aktienoptionen resultierende Gewinn nicht unangemessen hoch ist. Soweit danach trotz der Zahlung des Ausübungspreises keine Aktien gewährt werden, gilt diese als bloße Zuzahlung;

(dd)

der Aufsichtsrat in Bezug auf Bezugsberechtigten der Gruppe 1 bereits gewährte Aktienoptionen eine Möglichkeit zur Begrenzung des aus einer Ausübung der Aktienoptionen resultierenden Gewinns hat, soweit dieser zusammen mit der sonstigen gewährten Vergütung die mit dem betreffenden Bezugsberechtigten der Gruppe 1 vereinbarte Maximalvergütung für das Kalenderjahr, für das die Aktienoptionen gewährt wurden, überschreiten würde. Die Begrenzung kann, wenn sie nicht durch eine Einschränkung der Ausübbarkeit erfolgt, durch eine entsprechende Minderung der nach Ausübung der Aktienoptionen und Zahlung des Ausübungspreises durch den betreffenden Bezugsberechtigten auszugebenden Anzahl an Aktien erfolgen, sodass der aus der Ausübung der Aktienoptionen resultierende Gewinn zusammen mit der sonstigen gewährten Vergütung nicht die mit dem betreffenden Bezugsberechtigten der Gruppe 1 vereinbarte Maximalvergütung für das jeweilige Kalenderjahr überschreitet. Soweit danach trotz der Zahlung des Ausübungspreises keine Aktien gewährt werden, gilt diese als bloße Zuzahlung.

(l)

Übertragbarkeit

Die den Bezugsberechtigten gewährten Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Verfügungen aller Art über Aktienoptionen, einschließlich der Einräumung einer Unterbeteiligung an Aktienoptionen, der Verpfändung von Aktienoptionen und der Errichtung einer Treuhand an Aktienoptionen, sind unzulässig. Gleiches gilt für Rechtsgeschäfte, die im wirtschaftlichen Ergebnis zu einer Veräußerung oder Belastung der Aktienoptionen führen. Verfügt ein Bezugsberechtigter entgegen den vorstehenden Regelungen über seine Aktienoptionen, verfallen diese ohne weiteres und entschädigungslos.

Abweichend von vorstehendem Absatz sind Verfügungen von Todes wegen zu Gunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder der Kinder eines Bezugsberechtigten und Verfügungen zum Zwecke der Erfüllung von Vermächtnissen sowie zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu Gunsten der vorgenannten Personen zulässig. Sofern der Bezugsberechtigte nicht von seinem Ehegatten, seinem eingetragenen Lebenspartner oder seinen Kindern beerbt wird, ist die Vererblichkeit ausgeschlossen.

(m)

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe der Aktienoptionen und der Optionsbedingungen festzulegen. Dazu gehören insbesondere auch die Bestimmung zur Durchführung und zum Verfahren der Gewährung und Ausübung der Aktienoptionen und der Ausgabe von Aktien, zur Unverfallbarkeit bzw. zum Verfall von Aktienoptionen, einschließlich sogenannter Cliff- und/oder Vesting Perioden, zu Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten und einem damit verbundenen Barausgleich, zu Begrenzungsmöglichkeiten zwecks Sicherstellung einer angemessenen Vergütung sowie zur Behandlung von Aktienoptionen in Sonderfällen, insbesondere auch zur Vermeidung unbilliger Härten.

Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zu den Einzelheiten gehören insoweit auch Bestimmungen zur Einhaltung der für die Vorstandsmitglieder geltenden Maximalvergütung. Das jeweils anwendbare Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder bleibt hiervon unberührt.

b)

Schaffung eines Bedingten Kapital 2026

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.600.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2026). Das Bedingte Kapital 2026 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Aktienoptionen, die gemäß der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Aktienoptionen, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Barzahlung oder durch die Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die Ausgabe der neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2026 erfolgt zu dem in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 festgelegten Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

c)

Änderung von § 4 der Satzung

§ 4 der Satzung der Bike24 Holding AG wird um folgenden neuen Absatz 8 ergänzt:

 

„(8) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.600.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2026). Das Bedingte Kapital 2026 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Aktienoptionen, die gemäß der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Aktienoptionen, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Barzahlung oder durch die Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die Ausgabe der neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2026 erfolgt zu dem in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 festgelegten Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.“

Die derzeit gültige Satzung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbar.

Zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere zu den Gründen für das Aktienoptionsprogramm 2026 und das Bedingte Kapital 2026, einschließlich der Bestimmungen zum Ausgabebetrag der neuen Aktien, hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstellt.

Der Bericht ist in dieser Einladung unter Abschnitt II. „Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ abgedruckt, von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbar und wird auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

Der Vorstand der Gesellschaft ist derzeit gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2029 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 22.083.333,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2024“). Der Nennbetrag des Genehmigten Kapitals 2024 entspricht der Hälfte des Grundkapitals, das zu der Zeit der Ermächtigung vorhanden war und damit der für diesen Zeitpunkt vorgesehenen Höchstsumme gemäß § 202 Abs. 3 Satz 1 AktG.

Der Vorstand hat von dem Genehmigten Kapital 2024 bisher keinen Gebrauch gemacht. Weiteres genehmigtes Kapital besteht bei der Gesellschaft nicht. Damit die Gesellschaft auch zukünftig flexibel ist, um bei Bedarf ihre Eigenmittel zu stärken (einschließlich der Ausgabe von neuen Aktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), und um der Gesellschaft wieder ein genehmigtes Kapital für volle fünf Jahre in Höhe des maximalen Nennbetrags, also über die Hälfte des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, zur Verfügung zu stellen, sollen die bestehende Ermächtigung und das bestehende Genehmigte Kapital 2024 aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2026) ersetzt werden. Zu diesem Zweck soll § 4 Abs. 4 der Satzung entsprechend angepasst werden.

Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts ist in dieser Einladung unter Abschnitt II. „Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ abgedruckt, vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre zugänglich sein.

Die derzeit gültige Satzung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024

Die in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands in Form des Genehmigten Kapitals 2024 wird mit Wirkung auf die Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals 2026 in § 4 Abs. 4 der Satzung in das Handelsregister aufgehoben, soweit im Zeitpunkt der Eintragung dieser Aufhebung von dem Genehmigten Kapital 2024 noch kein Gebrauch gemacht wurde.

b)

Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juni 2031 um bis zu EUR 22.083.333,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 22.083.333 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026“).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026 in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:

 
a.

für Spitzenbeträge;

b.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung ist auf die Ausgabe von Aktien beschränkt, deren anteiliger Betrag am Grundkapital insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet. Maßgeblich hierfür ist das Grundkapital bei Wirksamwerden der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – bei Ausnutzung der Ermächtigung. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;

c.

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere, ohne Beschränkung hierauf, zur Gewährung von neuen Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen und/oder zur Bedienung von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten und Wandlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen beziehungsweise Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden;

d.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten aus oder im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen beziehungsweise Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde, oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen, Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren;

e.

wenn die neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage im Rahmen eines Beteiligungsprogramms und/oder als aktienbasierte Vergütung an Personen, die in einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft oder einem von ihr abhängigen oder in (mittelbaren) Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen stehen, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und/oder Mitglieder von Geschäftsführungen von abhängigen oder in (mittelbarem) Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen (oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen) ausgegeben werden sollen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) und/oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft;

f.

zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Aktiendividende, Scrip Dividend);

g.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, die für Zwecke einer Platzierung der Aktien im Zuge einer Börseneinführung oder einer nachfolgenden Platzierung an einer ausländischen Wertpapierbörse erfolgen; oder

h.

bei Erfüllung einer im Zusammenhang mit der Platzierung oder einem Angebot von Aktien mit den relevanten Banken vereinbarten Option zum Erwerb von zusätzlichen neuen Aktien (Greenshoe Option), falls den Banken im Rahmen einer etwaigen Mehrzuteilung von Aktien von bestehenden Aktionären Aktien zur Verfügung gestellt werden, aber die Banken im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nicht genügend Aktien im Markt erwerben, um diese Wertpapierdarlehen zurückführen zu können (wobei der Ausgabepreis dabei dem Platzierungspreis der Aktien im Rahmen der Platzierung oder des Angebots entsprechen muss (abzüglich Bankenkommissionen)).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2026 festzulegen.

Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.

c)

Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

Für das Genehmigte Kapital 2026 wird § 4 Abs. 4 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 
„(4)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juni 2031 um bis zu EUR 22.083.333,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 22.083.333 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien in folgenden Fällen ganz oder teilweise im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026 auszuschließen:

a.

für Spitzenbeträge;

b.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung ist auf die Ausgabe von Aktien beschränkt, deren anteiliger Betrag am Grundkapital insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet. Maßgeblich hierfür ist das Grundkapital bei Wirksamwerden der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – bei Ausnutzung der Ermächtigung. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;

c.

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere, ohne Beschränkung hierauf, zur Gewährung von neuen Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen und/oder zur Bedienung von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten und Wandlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen beziehungsweise Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden;

d.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten aus oder im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen beziehungsweise Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde, oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen, Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren;

e.

wenn die neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage im Rahmen eines Beteiligungsprogramms und/oder als aktienbasierte Vergütung an Personen, die in einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft oder einem von ihr abhängigen oder in (mittelbaren) Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen stehen, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und/oder Mitglieder von Geschäftsführungen von abhängigen oder in (mittelbarem) Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen (oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen) ausgegeben werden sollen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) und/oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft;

f.

zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Aktiendividende, Scrip Dividend);

g.

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, die für Zwecke einer Platzierung der Aktien im Zuge einer Börseneinführung oder einer nachfolgenden Platzierung an einer ausländischen Wertpapierbörse erfolgen; oder

h.

bei Erfüllung einer im Zusammenhang mit der Platzierung oder einem Angebot von Aktien mit den relevanten Banken vereinbarten Option zum Erwerb von zusätzlichen neuen Aktien (Greenshoe Option), falls den Banken im Rahmen einer etwaigen Mehrzuteilung von Aktien von bestehenden Aktionären Aktien zur Verfügung gestellt werden, aber die Banken im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nicht genügend Aktien im Markt erwerben, um diese Wertpapierdarlehen zurückführen zu können (wobei der Ausgabepreis dabei dem Platzierungspreis der Aktien im Rahmen der Platzierung oder des Angebots entsprechen muss (abzüglich Bankenkommissionen)).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2026 festzulegen.

Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.“

II. ANLAGEN UND WEITERE INFORMATIONEN ZU PUNKTEN DER TAGESORDNUNG
1.

Ergänzende Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022


Bernd Starrock

Kurzlebenslauf

Ausbildung

Juni 1996 Maîtrise Sciences-Economiques, Université de Montpellier I, Frankreich
Juni 1995 Licence Sciences-Economiques, Universitat de Barcelona, Spanien
Juni 1994 D.E.U.G. Sciences-Economiques, Université de Montpellier I, Frankreich

Beruflicher Werdegang

04/2020 – heute Operating Partner, The Riverside Company, Madrid, Spanien
04/2016 – 03/2020 Senior Finance Executive, The Riverside Company, München
03/2012 – 03/2016 Operating Executive, The Riverside Company, München
06/2009 – 02/2012 Chief Financial Officer, GE Equity, Telecommunication, GE Satcom & GE Satellite, Stuttgart
08/2005 – 06/2009 Finance & Pricing Manager, GE Capital, Financial Services, Barcelona, Spanien
09/2002 – 08/2005 Finance Manager, GE Industrial, Industrial Systems, Barcelona, Spanien
09/2000 – 09/2002 Sr. Manufacturing Finance Analyst, GE Industrial, Industrial Systems, GE Power Controls, Barcelona, Spanien
09/1998 – 09/2000 Assistant Controller, GE Industrial, Industrial Systems, GE Power Controls, Barcelona, Spanien
07/1996 – 09/1998 GE Financial Management Program, GE Industrial, Industrial Systems, GE Power Controls, Barcelona, Spanien

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG

–

Keine.

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG

–

Keine.

Weitere Tätigkeiten

–

Keine.

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Bernd Starrock ist Operating Partner bei The Riverside Company, deren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10% des Grundkapitals übersteigt.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Bernd Starrock als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.


Michael Munz

Kurzlebenslauf

Ausbildung

1993 – 1996 Diplom Betriebswirt, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Beruflicher Werdegang

01/2010 – heute CEO & Geschäftsführer, Clover Venture GmbH, Starnberg
09/2004 – heute Founder & Geschäftsführer, Clover Consulting GmbH & Co. KG, Starnberg
02/2017 – 01/2018 Leiter Mergers & Acquisitions, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Essen
04/2009 – 03/2010 CEO, The Medialab, München
10/2006 – 04/2009 CEO, gutefrage.net GmbH, München
01/2006 – 04/2009 Director ppa. / Venture Manager, Holtzbrinck Digital / eLab GmbH, München
11/1998 – 12/2003 CEO, Bibliographisches Institut / Xipolis GmbH, München
05/1997 – 10/1998 Manager Business Development, Cybernet AG, München
03/1995 – 03/1997 Project Manager Content, Burda New Media – Health Online Service, München
07/1988 – 07/1990 Advertising Manager / Ausbildung zum Werbekaufmann, E. Holtzmann Werbeagentur, Nürnberg

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG

–

Keine.

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG

–

Mitglied des Verwaltungsrats, Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin

Weitere Tätigkeiten

–

Mitglied des Beirats, eBazaaris GmbH, Berlin

–

Mitglied des Beirats, 7days Jobwear GmbH, Lotte

–

Mitglied des Beirats, TOOLPORT GmbH, Hamburg

–

Mitglied des Beirats, compleet GmbH, München

–

Mitglied des Beirats, System.One, Berlin

–

Mitglied des Beirats, Cornelsen Verlag GmbH, Berlin

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Bike24 Holding AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Bike24 Holding AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Bike24 Holding AG beteiligten Aktionär vor.

Michael Munz ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.


Bettina Curtze

Kurzlebenslauf

Ausbildung

–

Master of Business Administration, Columbia Business School, New York, NY, USA, 2004-2006

–

Master of Science in Accounting, State University of New York, Albany, NY, USA, 1998-2000

–

Bayerische-Julius-Maximilian Universität, Würzburg, Germany, 1998-2000

–

Certified Public Accountant, State of New York, USA, 2001

Beruflicher Werdegang

2023 – heute Partner & Chief Financial Officer, Redalpine Venture Partners AG, Zürich, Schweiz
2021 – 2023 Chief Financial Officer, Aviv Group GmbH, Berlin, Deutschland
2014 – 2021 Senior Vice President Finance & Investments, Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland
2009 – 2014 Vice President, Investment Banking Division, Barclays Bank PLC, Frankfurt, Deutschland
2006 – 2009 Associate, Investment Banking Division, Goldman Sachs International, London, United Kingdom
2002 – 2004 Senior Consultant – Manager, Risk Consulting, Protiviti Inc, New York, NY, USA
2000 – 2002 Analyst, Technology Risk Consulting, Arthur Andersen LLP, New York, NY, USA

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG

–

März 2023 – heute JobRad Holding SE, Mitglied des Aufsichtsrats, Freiburg, Deutschland

–

Mai 2025 – heute ShowHeroes SE, Mitglied des Aufsichtsrats, Berlin, Deutschland

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG

–

Keine.

Weitere Tätigkeiten

–

Keine.

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Bike24 Holding AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Bike24 Holding AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Bike24 Holding AG beteiligten Aktionär vor.

Bettina Curtze ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.


Ralf Kindermann

Kurzlebenslauf

Ausbildung

–

Bachelorstudiengang Marketing/Export, Economic School, Reutlingen, Deutschland

Beruflicher Werdegang

2019 – heute KINDERMANN Value Creation GmbH, CEO & Founder, Reutlingen, Deutschland
2017 – 2018 Recardo Child Safety GmbH & Co. KG, CEO, Stuttgart, Deutschland
2009 – 2016 Internetstores GmbH, COO, Esslingen, Deutschland
2007 – 2009 Heinz Kettler GmbH & Co. KG, Director Garden Furniture & Kids Products, Deutschland
2003 – 2007 Bike & Outdoor Company GmbH & Co. KG, COO, Hamburg, Deutschland
2001 – 2003 Traffic GmbH, CEO, Deutschland
2000 – 2001 Sporthouse.DE AG, COO & Member of the Executive Board, München, Deutschland
1997 – 2000 Eurobike AG, CMO & Member of the Executive Board, Düsseldorf, Deutschland
1995 – 1997 Giant Deutschland GmbH, Managing Director, Düsseldorf, Deutschland
1993 – 1995 Benneton Sportsystems, Project Leader, München, Deutschland
1991 – 1993 Staiger Zweirad GmbH, Director of Sales & Marketing, Stuttgart Deutschland

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG

–

JobRad Holding SE, Aufsichtsratsvorsitzender, Freiburg, Deutschland

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG

–

Toner Partner GmbH, Beirat, Hattingen, Deutschland

–

heute 8a.pl, Beirat, Gliwice, Slaskie, Polen

–

Horze International GmbH, Beirat, Fulda, Deutschland

Weitere Tätigkeiten

–

Keine.

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Bike24 Holding AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Bike24 Holding AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Bike24 Holding AG beteiligten Aktionär vor.

Ralf Kindermann ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 44.166.666,00 und ist eingeteilt in 44.166.666 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit grundsätzlich 44.166.666. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 1.239 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am 23. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse:

 

Bike24 Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am Ende des 8. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes zu erbringen; hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.

Wie auch die Anmeldung muss der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 23. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

3.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär (§ 67a Abs. 4 AktG), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet („geschäftsmäßig Handelnder“), ausüben lassen. Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs (auch durch Erteilung einer Vollmacht an einen weiteren Dritten oder an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft) nur wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein geschäftsmäßig Handelnder im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem Vollmachtnehmer über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zum Download bereitgehalten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bevollmächtigung im Vorfeld der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis 29. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter der folgenden Adresse zugehen:

 

Bike24 Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder einem geschäftsmäßig Handelnden im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Gesellschaft unter der oben genannten Kontaktadresse in Verbindung zu setzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung, die Änderung und der Widerruf der Vollmacht auch während der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des Versammlungsleiters erfolgen können.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, eine von der Gesellschaft benannte Person als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreterin ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreterin das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und dass die Stimmrechtsvertreterin weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen kann. Ebenso wenig kann die Stimmrechtsvertreterin Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmacht- und Weisungsformulars möglich, das den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zum Download bereit.

Die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin im Vorfeld der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache aus organisatorischen Gründen spätestens am 29. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter der folgenden Adresse zugehen:

 

Bike24 Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin auch während der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des Versammlungsleiters erfolgen können.

6.

Weitere Rechte der Aktionäre

a)

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist der 30. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Etwaige Ergänzungsverlangen können an nachfolgende Adresse gerichtet werden:

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Vorstands
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. zwingend mit qualifizierter elektronischer Signatur)

 

per E-Mail an: ir@bike24.net

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b)

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge müssen nicht mit einer Begründung versehen werden.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind in den „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge nebst etwaiger Begründung sind im Vorfeld der Hauptversammlung ausschließlich an

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Vorstands
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland

 

oder per E-Mail an: ir@bike24.net

zu übermitteln.

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

c)

Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur auf der Tagesordnung stehenden Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Prüfers zu unterbreiten.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zugänglich gemacht.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

In § 127 Satz 1 AktG, § 126 Abs. 2 AktG sowie § 127 Satz 3 AktG, § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind weitere Gründe genannt, bei deren Vorliegen die Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind in den „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

beschrieben.

Wahlvorschläge sind im Vorfeld der Hauptversammlung ausschließlich an

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Vorstands
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland

 

oder per E-Mail an: ir@bike24.net

zu übermitteln.

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Prüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

d)

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten, Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter befugt, das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich zu beschränken; er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte sowie für einzelne Rede- und Fragebeiträge angemessen festzusetzen.

e)

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der folgenden Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zur Verfügung.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG

Ab Einberufung der Hauptversammlung stehen zusammen mit dieser Einberufung zugänglich zu machende Unterlagen (insbesondere die unter Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen) sowie Informationen im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

zum Abruf zur Verfügung.

Etwaige rechtzeitig, das heißt bis 30. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen beziehungsweise bis zum 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über die zuvor genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung am 30. Juni 2026, zugänglich sein.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der oben genannten Internetadresse bekanntgegeben.

8.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:

 

Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
Telefax: +49 351/417497-0

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre bzw. bevollmächtigte Dritte (auch für Fragen zum Datenschutz) wie folgt:

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Datenschutzbeauftragten
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
E-Mail: datenschutz@bike24.net

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

•

Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer;

•

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, Präsenz und Stimmabgaben;

•

bei einem von einem Aktionär etwaig bevollmächtigten Dritten bzw. der von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreterin auch dessen/deren personenbezogene Daten (insbesondere dessen/deren Name und Wohnort sowie im Rahmen der Stimmabgabe angegebenen Kontaktdaten);

•

sofern ein Aktionär oder ein bevollmächtigter Dritter von seinem Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Gebrauch macht oder sonst mit der Gesellschaft in Kontakt tritt, zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren bevollmächtigten Dritten angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern und E-Mailadressen); sowie

•

Informationen zu Präsenz, Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.bike24.com/hauptversammlung
 

veröffentlicht.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO die Vorschriften des AktG, insbesondere §§ 118 ff. AktG, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung, einschließlich der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft verwendet die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen personenbezogenen Daten nicht zur Vornahme von Entscheidungen, die auf automatisierter Verarbeitung beruhen (Profiling).

Die Gesellschaft beziehungsweise die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten eines Aktionärs in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den der Aktionär mit der Verwahrung seiner Aktien der Gesellschaft beauftragt hat (sogenannte Depotbank).

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Im Rahmen der Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung teilnehmen, erfassten Daten, sofern diese in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden, erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen wird, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, ein Teil Ihrer personenbezogenen Daten unter Einhaltung der aktienrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre bzw. bevollmächtigte Dritte mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre bzw. bevollmächtigte Dritte gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.

Zudem steht den Aktionären bzw. bevollmächtigten Dritten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

 

Sächsische Datenschutzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Deutschland
Tel.: 0351 85471 101
Fax: 0351 85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Diese Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

Dresden, im Mai 2026

Bike24 Holding AG

Der Vorstand



19.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
E-Mail: ir@bike24.net
Internet: https://corporate.bike24.com/de
ISIN: DE000A3CQ7F4

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2330034  19.05.2026 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

07.05.2026 / 14:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 07.05.2026
Kursziel: 4,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

BIKE24 setzt Wachstumskurs in Q1 2026 mit deutlichem EBITDA-Sprung fort

Der im Geschäftsbericht 2025 angedeutete Turnaround von BIKE24 auf Nettoebene nimmt im ersten Quartal 2026 weiter Form an. Das Unternehmen konnte die positive Dynamik des Vorjahres erfolgreich fortsetzen und die Profitabilität auf operativer Ebene signifikant steigern.

[Tabelle]

Wachstumsdynamik setzt sich fort: Mit einem Umsatzplus von 21,9%yoy auf 70,7 Mio. EUR ist das Unternehmen dynamisch in das neue Jahr gestartet und hat dabei die Markterwartungen übertroffen. Besonders hervorzuheben ist die Entwicklung in den lokalisierten Märkten, die insgesamt um 30,0% yoy auf 17,5 Mio. EUR zulegten, wobei vor allem die im Vorjahr neu erschlossenen Märkte Polen mit einem Plus von 109,0% yoy und Finnland mit 59,4% yoy als Wachstumsmotoren fungierten. Auch der Kernmarkt DACH bewies mit einem Zuwachs von 20,7% yoy auf 47,0 Mio. EUR eine bemerkenswerte Stärke. Parallel dazu expandierte die Kundenbasis auf 1,18 Mio. aktive Kunden, während der durchschnittliche Warenkorb leicht auf 146,0 EUR anstieg. Auch die ausgewogene Segment-Performance belegt die breite Wachstumsbasis: Während das Kernsegment PAC um 20,8% yoy auf 58,4 Mio. EUR zulegte, wuchsen Kompletträder überproportional um 27,2% yoy auf 12,4 Mio. EUR. Treiber dieser Dynamik war ein Bestellplus von 19,9% yoy auf 484 Tausend Bestellungen, gestützt auf eine loyale Bestandskundenbasis (71,7% Anteil). Damit konnte BIKE24 seine Marktanteile in allen Warengruppen gegenüber Q1/2025 erfolgreich ausbauen.

Auf der Ergebnisseite verzeichnete BIKE24 im ersten Quartal einen deutlichen Profitabilitätssprung, wobei sich das bereinigte EBITDA um 215,1% yoy auf 1,8 Mio. EUR verbesserte, was einer Steigerung der adj. EBITDA-Marge auf 2,5% entspricht. Der Cashflow wurde unterdessen temporär durch einen strategischen Bestandsaufbau belastet, bei dem die Vorräte zur Sicherung der Lieferfähigkeit in der Hauptsaison gezielt um 21,9 % auf 80,8 Mio. EUR erhöht wurden. Infolgedessen fiel der Free Cashflow mit 0,5 Mio. EUR geringer aus als im Vorjahr, das noch durch einen massiven Lagerabbau geprägt war, doch bleibt die Gruppe mit einer Cash-Position von 18,2 Mio. EUR und der bis April 2028 verlängerten Kreditlinie solide finanziert.

Fazit: BIKE24 ist hervorragend ins Jahr 2026 gestartet. Die Kombination aus starkem zweistelligem Wachstum und deutlicher Margenausweitung bestätigt unsere Einschätzung, dass der Turnaround nun auf allen Ebenen Form annimmt. Wir haben unsere Prognosen nach dem erfreulichen Jahresauftakt leicht angehoben und bekräftigen unsere Kaufempfehlung bei einem unveränderten Kursziel von 4,50 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: info@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


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2323304  07.05.2026 CET/CEST

BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2026 – Umsatzwachstum von 21,9 % und deutliche Verbesserung des bereinigten EBITDA auf EUR 1,8 Mio.

BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2026 - Umsatzwachstum von 21,9 % und deutliche Verbesserung des bereinigten EBITDA auf EUR 1,8 Mio.

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2026 – Umsatzwachstum von 21,9 % und deutliche Verbesserung des bereinigten EBITDA auf EUR 1,8 Mio.

06.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2026 – Umsatzwachstum von 21,9 % und deutliche Verbesserung des bereinigten EBITDA auf EUR 1,8 Mio.

Highlights Q1 2026
  • Konzernumsatz steigt um 21,9 % auf EUR 70,7 Mio. (Q1 2025: EUR 58,0 Mio.)
  • Bereinigtes EBITDA verbessert sich um EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,8 Mio.
  • Gezielter Lageraufbau (+21,9 % YoY auf EUR 80,8 Mio.) zur Sicherung der Warenverfügbarkeit in der Hauptsaison
  • Jahresprognose 2026 bestätigt: Umsatz EUR 318 Mio. bis EUR 332 Mio. und bereinigtes EBITDA EUR 16 Mio. bis EUR 20 Mio.

Dresden, 6. Mai 2026 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) ist mit einem starken Ergebnis in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal 2026 steigerte das Unternehmen seinen Konzernumsatz um 21,9 % auf EUR 70,7 Mio. Das Umsatzwachstum erstreckte sich über alle wesentlichen Märkte, Sortimente und Kundengruppen. Parallel zum Wachstum hat sich das bereinigte EBITDA infolge operativer Hebelwirkungen auf EUR 1,8 Mio. verbessert, während das Working Capital trotz höherem Vorratsniveau insgesamt leicht reduziert werden konnte.

Geschäftsentwicklung Q1 2026: Wachstum, Profitabilität und operative Fortschritte
„Die Dynamik des ersten Quartals bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir wachsen profitabel in allen europäischen Regionen und überproportional in unseren lokalisierten Märkten und im Bereich der Fullbikes. Die im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen zur gezielten Sortimentssteuerung und einem attraktiven Einkaufserlebnis zeigen einen nachhaltigen Effekt im Umsatz und im Ergebnis.“ Andrés Martin-Birner, Gründer und CEO von BIKE24

In Europa entwickelten sich sowohl der Kernmarkt DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz) als auch die lokalisierten Märkte mit klar zweistelligen Wachstumsraten. Besonders hervorzuheben sind neben den lokalisierten Märkten, die einen Zuwachs von 30,0% verzeichnen, die seit Februar 2025 lokalisierten Webshops in Polen und Finnland, die sich im ersten Quartal 2026 überdurchschnittlich positiv entwickelten.

Gleichermaßen zeigt die Produktgruppe der Komplett-Fahrräder im ersten Quartal ein überproportionales Umsatzwachstum von 27,2 % auf EUR 12,4 Mio. (Q1 2025: EUR 9,7 Mio.). Der Bereich Parts, Accessories & Clothing (PAC) legte um 20,8 % auf EUR 58,4 Mio. zu.

Das bereinigte EBITDA verbesserte sich um EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,8 Mio. (Q1 2025: EUR 0,6 Mio.). Maßgeblich für die Ergebnisverbesserung war die leicht gegenüber dem Vorjahr verbesserte Bruttomarge von 25,5 % und die im Zusammenhang mit dem Umsatzwachstum zu verzeichnenden positiven operativen Hebelwirkungen in den Personal- und sonstigen Betriebskosten.

„Besonders erfreulich ist, dass wir bereits im ersten Quartal – traditionell die saisonal schwächste Periode – ein positives bereinigtes EBITDA von EUR 1,8 Mio. erzielen konnten. Wir haben unsere Kostenbasis diszipliniert gehalten, während wir gleichzeitig gezielt in Wachstum und Warenverfügbarkeit investiert haben – das ist eine sehr gute Ausgangslage für das Gesamtjahr.“ Sylvio Eichhorst, CFO von BIKE24

Parallel zum Umsatzwachstum wurde der Warenbestand auf EUR 80,8 Mio. (+21,9 % gegenüber dem 31. März 2025) erhöht. Der gezielte Bestandsaufbau dient der Sicherstellung einer hohen Warenverfügbarkeit zur Hauptsaison und unterstreicht die Strategie, Fahrrad-Enthusiasten weiterhin ein breites Produktspektrum anzubieten. Gleichzeitig verbesserte sich das Inventory-to-Sales Ratio (LTM) auf 26,8 % (Vorjahr: 28,2 %).

Prognose 2026
Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 und trotz anhaltender gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten hält BIKE24 an der Prognose für das Geschäftsjahr 2026 fest. Das Unternehmen erwartet – basierend auf stabilen Konsum-, Lieferketten- und Versandbedingungen – einen Umsatz zwischen EUR 318 Mio. und EUR 332 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA in einer Spanne von EUR 16 Mio. bis EUR 20 Mio.

Q1 2026 Earnings Call
Heute um 11:30 Uhr findet der Q1 2026 Earnings Call von BIKE24 statt. Die dazugehörige Präsentation ist auf der IR-Website verfügbar.
Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link:
https://www.appairtime.com/event/65dbb7f1-8a1e-4bb4-8e91-82ee0b9491d2
 
Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung      
       
in T€  Q1 2026  Q1 2025 Delta
       
Umsatz und sonstige Erträge      
DACH 47.042 38.962 +20,7%
Lokalisierte Märkte (Vorjahr angepasst) 17.465 13.433 +30,0%
Rest von Europa (EWR) (Vorjahr angepasst) 5.387 4.415 +22,0%
Rest der Welt 842 1.232 -31,6%
Umsatzerlöse 70.736 58.042 +21,9%
Sonstige Erträge 188 93 +102,8%
Gesamterträge 70.924 58.135 +22,0%
Aufwendungen für Handelswaren,     
Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe
-52.705 -43.444 +21,3%
Bruttoergebnis 18.030 14.598 +23,5%
Bruttomarge 25,5% 25,2% +0,3 pp
Perfomance Marketingkosten -1.044 -725 +43,9%
Vertriebskosten¹ -6.023 -5.067 +18,9%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -6.871 -6.084 +12,9%
Sonstige Aufwendungen -2.552 -2.880 -11,4%
EBITDA 1.728 -66 –
EBITDA Marge 2,4% -0,1% +2,6 pp
Bereinigungen 52 631 -91,8%
Bereinigtes EBITDA 1.780 565 +215,1%
Bereinigte EBITDA Marge 2,5% 1,0% +1,5 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts-
oder Firmenwertähnliche Posten)
-1.828 -1.723 +6,1%
Bereinigtes EBIT -48 -1.159 –
Bereinigte EBIT Marge -0,1% -2,0% +1,9 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert-
ähnliche Posten
-2.438 -2.381 +2,4%
Bereinigungen -52 -631 -91,8%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -2.539 -4.170 –
EBIT Marge -3,6% -7,2% +3,6 pp
Finanzaufwendungen, netto -690 -1.885 -63,4%
Ergebnis vor Steuern -3.228 -6.055 –
Ertrag aus Ertragsteuern 1.005 1.840 -45,4%
Periodenergebnis -2.223 -4.215 –
Rundungsdifferenzen können auftreten.      
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung auf
Forderungen.
     
       
Konsumenten KPIs      
Aktive Kunden (LTM) 1.181.382 948.534 +24,5%
Anzahl Bestellungen 483.800 403.586 +19,9%
Durchschnittlicher Warenkorb 146 144 +1,2%
Bestellungen wiederkehrender Kunden 71,7% 70,6% +1,1 pp
Rücksendequote 16,8% 16,5% +0,2 pp


**Über die Bike24 Holding AG**
Die Bike24 Holding AG ist eine der führenden E-Commerce-Plattformen für Fahrräder, Fahrradteile und Fahrradzubehör in Europa. Mit Hauptsitz in Dresden bietet BIKE24 ein umfangreiches Sortiment an Premium-Marken und bedient Radsportbegeisterte in zahlreichen europäischen Ländern. Das Unternehmen ist seit Juni 2021 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

**Pressekontakt**  
E-Mail: presse@bike24.net  

**Investor Relations**  
Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
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Hinweise
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Alternative Leistungskennzahlen
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.


06.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
Telefon: 01792586792
E-Mail: hilmar.hamm@bike24.net
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2319216

 
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2319216  06.05.2026 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

31.03.2026 / 15:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 31.03.2026
Kursziel: 4,50 EUR (zuvor: 3,90 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

EBITDA-Sprung und FCF-Stärke – Der Turnaround nimmt Form an

Mit dem am 26.03. vorgelegten Geschäftsbericht 2025 hat BIKE24 die starken vorläufigen Zahlen bestätigt und eine Guidance für 2026 veröffentlicht, die unseren Optimismus hinsichtlich des Erreichens der ’schwarzen Zahlen“ untermauert.

[Tabelle]

Wachstumsdynamik setzt sich fort: BIKE24 schloss 2025 mit einem Umsatz von 289,1 Mio. EUR (+27,7% yoy) ab. Sehr stark verlief das Q4 mit einem Plus von 35,5%, was die zurückgewonnene Marktstärke unterstreicht. Die Expansion in die lokalisierten Märkte (Spanien, Frankreich, Italien etc.) erweist sich als Wachstumsmotor: Hier stiegen die Erlöse im Gesamtjahr um 29,0% auf 66,1 Mio. EUR. Aber auch im Kernmarkt DACH zeigte BIKE24 mit einem Plus von 30,9% auf 196,8 Mio. EUR eine hervorragende Resilienz. Getragen wird dieser Erfolg von einer stetig wachsenden Kundenbasis (+24,6% yoy auf 1,14 Mio. aktive Kunden). Für 2026 plant das Management nun mit einem weiteren Umsatzanstieg auf 318 bis 332 Mio. EUR, entsprechend 10% bis 15% yoy.

Segment-Performance: Ein Blick auf die Warengruppen unterstreicht die Ausgewogenheit des Wachstums im Geschäftsjahr 2025. Das Kernsegment PAC (Ersatzteile, Zubehör und Bekleidung) steigerte die Erlöse um 27,3% yoy auf 232,9 Mio. EUR (VJ: 182,9 Mio. EUR) und bildet mit einem Umsatzanteil von rund 80% weiterhin das stabile Rückgrat des Geschäftsmodells. Sogar noch etwas dynamischer entwickelte sich das Segment Kompletträder (Full Bikes), das mit einem Plus von 29,4% yoy auf 56,2 Mio. EUR (VJ: 43,4 Mio. EUR) seine strategische Bedeutung für die Neukundengewinnung und Warenkorboptimierung bestätigte.

Operativer Hebel und Cashflow-Stärke: Die operative Hebelwirkung auf EBITDA-Ebene und die Cashflow-Stärke von BIKE24 in 2025 übertrafen unsere Prognose. Das bereinigte EBITDA verzeichnete einen Sprung um 172,7% yoy auf 14,5 Mio. EUR (Marge: 5,0%). Die hohe Qualität der Kundenbasis zeigt sich darin, dass über 70% des Umsatzes durch wiederkehrende Kunden generiert werden, wobei insbesondere die älteren Kohorten eine bemerkenswerte Loyalität und stabile Ausgabenprofile aufweisen. Parallel dazu stieg der Free-Cashflow auf 16,0 Mio. EUR, was auf ein optimiertes Working Capital sowie den konsequenten Abbau von Überbeständen zurückzuführen ist. Die Bestands-Umsatz-Relation wurde von 27% auf 22% gedrückt. Abgerundet wird das Bild durch die Verlängerung des Konsortialkredits bis April 2028, was die finanzielle Stabilität langfristig sichert.

Der Weg zum positiven EBIT und EPS: Trotz der deutlichen operativen Verbesserung reichte die Ertragskraft 2025 erwartungsgemäß noch nicht aus, um den Turnaround auf EBIT-Ebene zu vollziehen. Das EBIT lag mit -0,7 Mio. EUR (VJ: -15,1 Mio. EUR) zwar fast am Break-Even, wurde aber noch von den hohen PPA-Abschreibungen (ca. 9,5 Mio. EUR p.a.) belastet. Mit der neuen EBITDA-Guidance für 2026 (16-20 Mio. EUR) ist jedoch ein positives EBIT sowie ein deutlicher Jahresüberschuss nun das Basisszenario. Damit dürfte der Turnaround 2026 erstmals auf allen Ergebnisebenen vollumfänglich sichtbar werden.

Fazit: BIKE24 hat 2025 die Basis für die Rückkehr zur Profitabilität geschaffen. Während das operative Ergebnis (EBIT) noch knapp negativ blieb, verschiebt sich der Fokus 2026 nun endgültig auf die Netto-Profitabilität. Die Aktie bleibt aufgrund der Kombination aus zweistelligem Wachstum und steigender Cash-Generierung u.E. eine attraktive Anlage im E-Commerce-Sektor. Wir bestätigen unser ‚Kaufen‘-Votum und erhöhen unser DCF-basiertes Kursziel vor dem Hintergrund der besseren Cashflow-Generierung auf 4,50 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

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Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
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2301570  31.03.2026 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Beschleunigtes Wachstum in 2025 geprägt von mehr Reichweite, einem stärkeren Ergebnis und finanzieller Stabilität

Bike24 Holding AG: Beschleunigtes Wachstum in 2025 geprägt von mehr Reichweite, einem stärkeren Ergebnis und finanzieller Stabilität

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognose
Bike24 Holding AG: Beschleunigtes Wachstum in 2025 geprägt von mehr Reichweite, einem stärkeren Ergebnis und finanzieller Stabilität

26.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bike24 Holding AG: Beschleunigtes Wachstum in 2025 geprägt von mehr Reichweite, einem stärkeren Ergebnis und finanzieller Stabilität
  • Umsatzwachstum im vierten Quartal: +35,5 % / Gesamtjahr: +27,7 % auf EUR 289,1 Mio.
  • Bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2025: EUR 14,5 Mio. (+172,7%)
  • Freier Cashflow steigt auf EUR 16,0 Mio. (VJ: EUR 10,5 Mio.)
  • Erstmals über 1 Million aktive Kunden
  • Verlängerung des Konsortialkreditvertrags bis 30. April 2028
  • Prognose 2026: Umsatz EUR 318 Mio. – EUR 332 Mio. / Bereinigtes EBITDA EUR 16 Mio. – EUR 20 Mio.

Dresden, 26. März 2026 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) hat ihr starkes Wachstum in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld konsequent fortgesetzt. Im vierten Quartal verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzplus von 35,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Im gesamten Geschäftsjahr wuchs der Umsatz auf EUR 289,1 Mio., ein Anstieg von 27,7 % zum Vorjahr. Gleichzeitig wurde das Profitabilitätsziel für das Jahr 2025 übertroffen: Das bereinigte EBITDA stieg auf EUR 14,5 Mio. und lag damit EUR 1,0 Mio. oberhalb der Prognosespanne vom 21. Oktober 2025. Damit bestätigt BIKE24 die am 5. Februar 2026 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse.

Ergebniskennzahlen deutlich verbessert und positive operative Cashflow-Entwicklung
Trotz eines herausfordernden Marktumfelds konnte BIKE24 im Jahr 2025 das bereinigte EBITDA um 172,7 % auf EUR 14,5 Mio. deutlich steigern. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 5,0 % (VJ: 2,4 %). Maßgeblich hierfür waren ein außerordentlich umsatzstarkes zweites Geschäftshalbjahr, eine verbesserte Kostenstruktur sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Der Profitabilitätssprung spiegelt sich auch im Jahresergebnis wider: Dieses konnte auf EUR -0,6 Mio. (VJ: EUR -13,6 Mio.) deutlich verbessert werden.

Aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftete BIKE24 im Geschäftsjahr 2025 einen operativen Cashflow in Höhe von EUR 17,9 Mio. – der freie Cashflow stieg auf EUR 16,0 Mio. (VJ: EUR 10,5 Mio.). Die Erhöhung ist hauptsächlich auf ein stark verbessertes operatives Ergebnis zurückzuführen.

Die positive Geschäftsentwicklung spiegelte sich auch in einer verbesserten Bilanzstruktur wider. Ähnlich wie im Geschäftsjahr 2024 führte die planmäßige Verbesserung der Bestandsreichweiten durch den Abbau von Überbeständen und ein optimiertes Einkaufsmanagement zu einer weiteren Optimierung des Working Capital.

Andrés Martin-Birner, Mitgründer und CEO von BIKE24, kommentiert:
„Zwei Kennzahlen des Jahres 2025 machen mich besonders stolz: Erstmals überschreiten wir die Marke von einer Million aktiver Kunden – ein Meilenstein, der die wachsende Reichweite und Relevanz unserer Plattform in ganz Europa unterstreicht. Gleichzeitig haben wir trotz des deutlichen Umsatzwachstums die Bestands-Umsatz-Relation von 27 % auf 22 % verbessert. Das ist das Ergebnis einer konsequenten Einkaufssteuerung und Gesundung unseres Warenbestands.“

Sylvio Eichhorst, CFO von BIKE24, ergänzt:
„Es ist erfreulich zu sehen, dass BIKE24 in nahezu allen Finanzkennzahlen einen großen Schritt zu finanzieller Stärke und Unabhängigkeit gemacht hat. Mit der gestiegene Ertragskraft und dem operativen Cashflow konnten wir unseren Nettoverschuldungsgrad signifikant verbessern. Zudem gibt uns die Verlängerung des bestehenden Konsortialkredits die erforderliche finanzielle Flexibilität. Auch für das Geschäftsjahr 2026 setzen wir weiterhin auf einen Wachstumskurs und erwarten neben Umsatzzuwächsen ein erhöhtes operatives Ergebnis.“

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026
Für das Jahr 2026 möchte BIKE24 sein profitables Wachstum fortsetzen und geht von einem Umsatz zwischen EUR 318 Mio. und EUR 332 Mio. aus, was einer Steigerung von 10 % bis 15 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das bereinigte EBITDA wird voraussichtlich zwischen EUR 16 Mio. und EUR 20 Mio. liegen.

Zur Finanzierung des Wachstumskurses hat BIKE24 die im bestehenden Konsortialkreditvertrag vorgesehene Verlängerungsoption wahrgenommen. Damit verlängert sich die Laufzeit der Kreditfazilitäten um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2028, die Konditionen bleiben unverändert.

Mit der erfolgreichen Umsetzung strategischer Initiativen und der weiteren Expansion in neue Märkte sieht sich BIKE24 gut aufgestellt, um das profitable Wachstum auch in den kommenden Jahren fortzusetzen.

Den vollständigen Geschäftsbericht einschließlich des Konzernabschlusses finden Sie hier:
https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html#annual

Heute um 11:00 Uhr findet der FY 2025 Earnings Call von BIKE24 statt. Es steht folgende Teilnahmemöglichkeit zur Verfügung:
https://www.appairtime.com/de/event/503b6994-728c-4c19-91b2-a70a153d930a

Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
 
in T€  Q4 2025  Q4 2024 Delta   GJ 2025 GJ 2024 Delta
               
Umsatz und sonstige Erträge              
DACH 43.976 31.855 +38,1%   196.827 150.389 +30,9%
Lokalisierte Märkte 17.710 12.884 +37,5%   66.125 51.251 +29,0%
Rest von Europa (EWR) 5.532 4.145 +33,5%   21.714 18.395 +18,0%
Rest der Welt 978 1.458 -32,9%   4.417 6.276 -29,6%
Umsatzerlöse 68.196 50.341 +35,5%   289.084 226.311 +27,7%
Sonstige Erträge 4.137 75 +5.428,7%   4.433 331 +1.239,5%
Gesamterträge 72.333 50.415 +43,5%   293.516 226.642 +29,5%
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe -49.041 -35.897 +36,6%   -210.847 -164.736 +28,0%
Bruttoergebnis 19.155 14.443 +32,6%   78.237 61.576 +27,1%
Bruttomarge 28,1% 28,7% -0,6 pp   27,1% 27,2% -0,1 pp
Perfomance Marketingkosten -1.015 -752 +35,0%   -3.705 -2.820 +31,4%
Vertriebskosten¹ -5.775 -4.367 +32,2%   -24.699 -19.490 +26,7%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -6.410 -5.022 +27,6%   -25.975 -25.557 +1,6%
Sonstige Aufwendungen -4.155 -2.351 +76,8%   -12.172 -10.964 +11,0%
Restrukturierungsaufwendungen – -1.621 –   – -1.621 –
EBITDA 5.936 405 +1.365,4%   16.118 1.455 +1.007,6%
EBITDA Marge 8,7% 0,8% +7,9 pp   5,6% 0,6% +4,9 pp
Bereinigungen -2.374 1.193 –   -1.576 3.878 –
Bereinigtes EBITDA 3.562 1.598 +122,9%   14.541 5.333 +172,7%
Bereinigte EBITDA Marge 5,2% 3,2% +2,0 pp   5,0% 2,4% +2,6 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten) -1.993 -1.820 +9,5%   -7.233 -7.025 +3,0%
Bereinigtes EBIT 1.569 -221 –   7.309 -1.691 –
Bereinigte EBIT Marge 2,3% -0,4% +2,7 pp   2,5% -0,7% +3,3 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert-ähnliche Posten -2.400 -2.381 +0,8%   -9.543 -9.524 +0,2%
Bereinigungen 2.374 -1.193 –   1.576 -3.878 –
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 1.543 -3.796 –   -658 -15.094 –
EBIT Marge 2,3% -7,5% +9,8 pp   -0,2% -6,7% +6,4 pp
Finanzaufwendungen, netto -299 -808 -63,0%   -3.515 -4.157 -15,4%
Ergebnis vor Steuern 1.244 -4.604 –   -4.174 -19.250 –
Ertrag/ (Aufwand) aus Ertragsteuern 394 1.075 -63,3%   3.592 5.633 -36,2%
Periodenergebnis 1.638 -3.529 –   -582 -13.618 –
Rundungsdifferenzen können auftreten.              
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Forderungen.              
               
Konsumenten KPIs              
Aktive Kunden (LTM)         1.142.447 916.900 +24,6%
Anzahl Bestellungen 450.923 334.436 +34,8%   2.014.581 1.567.236 +28,5%
Durchschnittlicher Warenkorb 153 152 +1,3%   144 144 -0,1%
Bestellungen wiederkehrender Kunden 70,5% 69,6% +0,9 pp   70,7% 71,3% -0,5 pp
Rücksendequote 16,4% 16,0% +0,4 pp   18,1% 17,5% +0,5 pp



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Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Alternative Leistungskennzahlen
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.


26.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2296266  26.03.2026 CET/CEST

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG – von Montega AG

09.02.2026 / 09:57 CET/CEST
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Einstufung von Montega AG zu Bike24 Holding AG

Unternehmen: Bike24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 06.02.2026
Kursziel: 3,90 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

Starkes Q4 ebnet den Weg zum Netto-Turnaround 2026

Mit den am 05.02. veröffentlichten vorläufigen Zahlen hat BIKE24 das Geschäftsjahr 2025 mit Bravour abgeschlossen. Ein Konzernumsatz von 289,1 Mio. EUR (+27,7% yoy) und ein adjustiertes EBITDA von 14,5 Mio. EUR (2024: 1,5 Mio. EUR) liegen sowohl über der zuletzt im November präzisierten Guidance als auch unseren Prognosen. Getrieben wurde dieser Erfolg durch eine exzellente Performance rund um den Black Friday sowie ein robustes Fahrradgeschäft in der DACH-Region und den lokalisierten Märkten.

Operativer Hebel greift – Basis für ’schwarze Zahlen“ 2026: Die wichtigste Erkenntnis aus den vorläufigen Zahlen ist die massive Stärkung der operativen Basis. Während 2025 noch im Zeichen der Erholung stand, ist nun das Fundament gelegt, um im Jahr 2026 auch unter dem Strich (Net Income) wieder profitabel zu sein.

Der entscheidende Mechanismus für Investoren liegt dabei in der Schere zwischen operativem Wachstum und sinkenden Abschreibungen:
  • Abschreibungen auf den Kundenstamm: BIKE24 verbucht seit dem Börsengang bzw. den vorangegangenen Akquisitionen hohe planmäßige Abschreibungen auf den aktivierten Kundenstamm. Diese belaufen sich aktuell auf ca. 10-11 Mio. EUR pro Jahr.
  • Doppelter Ergebniseffekt: Da diese spezifischen immateriellen Abschreibungen über die Zeit tendenziell sinken (PPA-Auslauf), trifft ein steigendes operatives EBITDA aufeine abnehmende Abschreibungslast.
  • Der Wendepunkt: Während diese rein buchhalterischen, cash-neutralen Posten in den Vorjahren das gesamte Ergebnis aufzehrten, sollte das EBITDA 2026 groß genug sein, um diese Lasten vollständig zu absorbieren.
Ausblick auf 2026: Für die kommende Guidance (erwartet am 26. März) gehen wir davon aus, dass das Management ein weiteres Jahr mit zweistelligen Umsatzzuwachs anstreben, dabei den Fokus aber verstärkt auf die Netto-Profitabilität legen wird.
  • EBIT-Level: Wir erwarten, dass das operative Ergebnis (EBIT) 2026 erstmals seit 2020 wieder Richtung 7 Mio. EUR tendieren dürfte.
  • Zinssaldo: Durch das verbesserte Working Capital und die damit verbundene Entschuldung reduziert sich zudem der Zinsaufwand, was den Weg zum positiven Jahresüberschuss zusätzlich ebnet.
Fazit: BIKE24 hat bewiesen, dass das Geschäftsmodell skaliert. Da die Abschreibungen auf den Kundenbestand über die Zeit linear auslaufen oder durch das starke operative Wachstum ‚überholt‘ werden, ist der Weg für ein deutlich positives Nettoergebnis und eine Rückkehr zu einem positiven EPS im laufenden Geschäftsjahr geebnet. Wir erneuern unsere Kaufen-Empfehlung und bestätigen das Kursziel von 3,90 EUR.



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Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.

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2273266  09.02.2026 CET/CEST

BIKE24 übertrifft Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 – starkes Wachstum im vierten Quartal

BIKE24 übertrifft Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 – starkes Wachstum im vierten Quartal

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
BIKE24 übertrifft Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 – starkes Wachstum im vierten Quartal

05.02.2026 / 15:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BIKE24 übertrifft Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 – starkes Wachstum im vierten Quartal

Dresden, 5. Februar 2026 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) hat im Geschäftsjahr 2025 gemäß vorläufiger und ungeprüfter Finanzinformationen eine deutliche Verbesserung von Umsatz und adjustiertem EBITDA erzielt.

Insgesamt erreichte BIKE24 nach vorläufigen Zahlen im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz in Höhe von EUR 289,1 Mio. sowie ein adjustiertes EBITDA in Höhe von EUR 14,5 Mio.

Maßgeblich hierfür waren unerwartet hohe Umsätze im Rahmen der Black-Friday-Kampagne, ein sehr starkes Fahrradgeschäft sowie eine insgesamt positive Entwicklung in den Hauptmärkten der DACH-Region und in den lokalisierten Märkten.

„Die sehr starke Nachfrage rund um Black Friday, die anhaltend positive Entwicklung im Fahrradgeschäft sowie in den lokalisierten Märkten bestätigen die Attraktivität unseres Angebots und die Wirksamkeit unserer Marktstrategie“, sagt Andrés Martin-Birner, CEO.

BIKE24 wird im Rahmen der Veröffentlichung der vollständigen Geschäftszahlen für das Jahr 2025 am 26. März 2026 weitere Details zur Entwicklung im Berichtszeitraum bekannt geben.

**Investor Relations Kontakt**
Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
E-Mail: ir@bike24.net

**Über die Bike24 Holding AG**
Die Bike24 Holding AG ist eine der führenden E-Commerce-Plattformen für Fahrräder, Fahrradteile und Fahrradzubehör in Europa. Mit Hauptsitz in Dresden bietet BIKE24 ein umfangreiches Sortiment an Premium-Marken und bedient Radsportbegeisterte in zahlreichen europäischen Ländern. Das Unternehmen ist seit Juni 2021 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Vorausschauende Aussagen
Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Bike24 Holding AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „BIKE24“) betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, Prospekten, Präsentationen, Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen verbal tätigen. Solche Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des BIKE24-Managements und betreffen Gegebenheiten, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von BIKE24 liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Kapiteln über das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und Chancen & Risiken des Geschäftsberichts und den korrespondierenden Kapiteln im Halbjahresfinanzbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren, Ereignisse von höherer Gewalt, wie Pandemien, eintreten oder zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder später eintreten beziehungsweise Annahmen sich nicht erfüllt haben, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von BIKE24 (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, übernimmt BIKE24 keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Alternative Leistungskennzahlen
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.
 


05.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2272236  05.02.2026 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Vorläufige Umsatz- und Ergebniserlöse liegen über der bisherigen Prognosespanne für das Geschäftsjahr 2025

Bike24 Holding AG: Vorläufige Umsatz- und Ergebniserlöse liegen über der bisherigen Prognosespanne für das Geschäftsjahr 2025

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
Bike24 Holding AG: Vorläufige Umsatz- und Ergebniserlöse liegen über der bisherigen Prognosespanne für das Geschäftsjahr 2025

05.02.2026 / 15:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bike24 Holding AG: Vorläufige Umsatz- und Ergebniserlöse liegen über der bisherigen Prognosespanne für das Geschäftsjahr 2025

Dresden, 5. Februar 2026 – Die Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) hat im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses festgestellt, dass die vorläufigen Umsatzerlöse sowie das vorläufige bereinigte EBITDA für das Geschäftsjahr 2025 oberhalb der bisherigen Prognosespanne liegen.

Die vorläufigen Umsatzerlöse liegen bei EUR 289,1 Millionen und damit über der bisherigen Prognosespanne von EUR 278 Millionen bis EUR 288 Millionen.

Das vorläufige bereinigte EBITDA liegt bei EUR 14,5 Millionen und damit über der bisherigen Prognosespanne von EUR 12,5 Millionen bis EUR 13,5 Millionen.

Die Informationen in dieser Ad-hoc-Meldung basieren ausschließlich auf vorläufigen und ungeprüften Ergebnissen.

Die endgültigen Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 werden am 26. März 2026 auf der Investor-Relations-Webseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Hinsichtlich der Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigtes EBITDA“ verweist die Gesellschaft auf die diesbezügliche Definition in ihrem Geschäftsbericht 2024 auf Seite 57, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

 

Mitteilende Person: Dr. Hilmar Hamm, General Counsel

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Kontakt:

Bike24 Holding AG

Breitscheidstraße 40

01237 Dresden

Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41483

Börse: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt

ISIN: DE000A3CQ7F4

Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
+49 179 258 67 92



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05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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EQS News ID: 2272224

 
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2272224  05.02.2026 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Bike24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Bike24 Holding AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Bike24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

27.01.2026 / 11:46 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die Bike24 Holding AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/English/3000/publications.html

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/English/3000/publications.html


27.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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Breitscheidstr. 40
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Deutschland

 
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2266620  27.01.2026 CET/CEST

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG – von Montega AG

12.11.2025 / 17:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Bike24 Holding AG

Unternehmen: Bike24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 12.11.2025
Kursziel: 3,90 EUR (zuvor: 3,70 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

Bike24 fährt weiter auf Erfolgskurs

Bike24 hat am 12.11. die Neunmonatszahlen veröffentlicht. Diese zeigen eine anhaltend starke Wachstumsdynamik und eine deutliche Verbesserung der Profitabilität. Der Konzernumsatz stieg in den ersten neun Monaten um 25,5% auf 220,9 Mio. EUR, im dritten Quartal allein um 31,7% auf 82,8 Mio. EUR.

[Tabelle]

Starkes Umsatzplus bei Bikes und PAC – Profitabilität zieht an: Das Wachstum wurde sowohl durch den Kernmarkt DACH (+35,6%) als auch durch die lokalisierten Märkte (+31,7%) getragen, wobei Polen und Finnland mit +62,9% besonders stark zulegten. Innerhalb der Produktsegmente stiegen die Umsätze mit Kompletträdern um 32,5% auf 17,8 Mio. EUR, während das PAC-Segment um 31,5% auf 65,0 Mio. EUR wuchs. Auch die Profitabilität hat sich im Berichtsquartal deutlich verbessert. Das bereinigte EBITDA legte um 111,5% yoy auf 5,3 Mio. EUR zu, die Marge stieg auf 6,4% nach 4,0% im Vorjahr. Neben dem Umsatzwachstum trugen die unterproportionale Kostenentwicklung und die optimierte Personalstruktur zu dieser Entwicklung bei. So sank die Personalkostenquote im Quartal auf 8,0% (Q3/24: 9,9%).

Reichweite wächst, Monetarisierung zieht nach: Die Zahl aktiver Kunden erhöhte sich binnen zwölf Monaten um 19,8% auf über 1,09 Millionen. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Bestellungen im Q3 um 33,2% yoy auf 584.272. Der Anteil wiederkehrender Kunden liegt mit 71,0% marginal unter dem Vorjahreswert, bleibt aber auf hohem Niveau. Zudem erhöhte sich der durchschnittliche Umsatz pro Kunde um 5,8%. Damit zeigt sich, dass Bike24 nicht nur Neukunden gewinnt, sondern auch die Monetarisierung pro Kunde steigert. Das Waren-Umsatz-Verhältnis sank im Q3 auf 26% (Vorjahr: 30%) und verdeutlicht die Effizienz im Working Capital Management. Der freie Cashflow stieg um 50,1% auf EUR 8,1 Mio. und unterstreicht die operative Stärke. Gleichzeitig erhöhte sich der Zahlungsmittelbestand trotz der Rückführung des Darlehens auf 17,8 Mio. EUR (Ende 2024: 13,9 Mio. EUR), sodass die Liquiditätssituation weiter verbessert wurde. Mit einer Eigenkapitalquote von soliden 54,4% verfügt Bike24 über eine stabile finanzielle Basis.

Angehobene Prognose: Vor dem Hintergrund der starken Entwicklung hatte Bike24 die Prognose für das Gesamtjahr bereits Ende Oktober erhöht. Wir heben nach dem finalen 9M-Bericht unsere Umsatzschätzungen sowohl für 2025 als auch die Folgejahre nochmals leicht an. Für Q4 erwarten wir mit 62 Mio. EUR nun 25% mehr Erlöse als in Q4/24, ehe die Dynamik aufgrund der höheren Vergleichsbasis in den Folgequartalen etwas nachlassen dürfte. Dennoch dürften die Zuwächse u.E.  auch in 2026 ff. im zweistelligen Bereich liegen.

Fazit: Bike24 überzeugt mit starkem Wachstum, verbesserter Profitabilität und solider Bilanzstruktur. Wir erhöhen unser Kursziel auf 3,90 EUR und erneuern das Kaufen-Votum.



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Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

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2228740  12.11.2025 CET/CEST

BIKE24 setzt Wachstumskurs im dritten Quartal fort – Umsatz steigt um 31,7 % und bereinigte EBITDA-Marge auf 6,4 %

BIKE24 setzt Wachstumskurs im dritten Quartal fort – Umsatz steigt um 31,7 % und bereinigte EBITDA-Marge auf 6,4 %

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
BIKE24 setzt Wachstumskurs im dritten Quartal fort – Umsatz steigt um 31,7 % und bereinigte EBITDA-Marge auf 6,4 %

12.11.2025 / 07:30 CET/CEST
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BIKE24 setzt Wachstumskurs im dritten Quartal fort – Umsatz steigt um 31,7 % und bereinigte EBITDA-Marge auf 6,4 %
  • Konzernumsatz im Q3 steigt um 31,7 % auf EUR 82,8 Mio.
  • Lokalisierte Märkte legen mit 31,7 % im Q3 erneut deutlich zu
  • Kernmarkt DACH bleibt stark – Umsatzplus im Q3 von 35,6 %
  • Bereinigte EBITDA-Marge steigt auf 6,4 % im Q3 (Vj.: 4,0 %)
  • Prognose für Gesamtjahr 2025 – Umsatz EUR 278 – 288 Mio., bereinigtes EBITDA EUR 12,5 – 13,5 Mio.

Dresden, 12. November 2025 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) hat ihren starken Wachstumskurs im dritten Quartal 2025 fortgesetzt. Das Unternehmen verzeichnete im Berichtsquartal ein Umsatzwachstum von 31,7 % auf EUR 82,8 Mio. (Q3 2024: EUR 62,9 Mio.). In den ersten neun Monaten stieg der Umsatz um 25,5 % auf EUR 220,9 Mio. (9M 2024: EUR 176,0 Mio.). Das deutliche Wachstum wurde dabei in allen europäischen Märkten erzielt – getragen von der erfolgreichen Lokalisierungsstrategie und einem starken Kernmarkt DACH.

**Lokalisierungsstrategie mit überdurchschnittlichem Erfolg**
Die konsequente Umsetzung der Lokalisierungsstrategie trägt maßgeblich zum Wachstum bei: Die lokalisierten Märkte verzeichneten im dritten Quartal ein Plus von 31,7 %, wobei Polen und Finnland mit 62,9 % besonders hervorstachen. Der etablierte Kernmarkt DACH wuchs mit 35,6 % ebenfalls deutlich zweistellig. Durch ein herausragendes Sortiment, attraktive Preise sowie exzellenten Service konnte BIKE24 seine Position als erste Adresse für Radsportbegeisterte in Europa weiter ausbauen.

**Profitabilität steigt deutlich – bereinigte EBITDA-Marge bei 6,4 %**
Das bereinigte EBITDA verbesserte sich im dritten Quartal um 111,5 % auf EUR 5,3 Mio. (Q3 2024: EUR 2,5 Mio.). Die bereinigte EBITDA-Marge stieg auf 6,4 % nach 4,0 % im Vorjahresquartal. In den ersten neun Monaten erreichte das bereinigte EBITDA EUR 11,0 Mio. (9M 2024: EUR 3,7 Mio.) bei einer Marge von 5,0 % (9M 2024: 2,1 %). Diese positive Entwicklung ist auf das starke Umsatzwachstum und die unterproportionale Entwicklung der Fixkosten zurückzuführen.

**Operative Effizienz und Working Capital Management**
Neben der optimierten Personalstruktur führten eine fortwährende Kostendisziplin und verbesserte operative Prozesse auch im dritten Quartal zu unterproportionalen Kostensteigerungen.  Gleichzeitig konnte BIKE24 durch optimierte Bestellstrategien die Warenverfügbarkeit weiter erhöhen und dennoch das Waren-Umsatz-Verhältnis im Q3 auf 26% (Q3 2024: 30%) verbessern. Der freie Cashflow stieg im dritten Quartal um 50,1 % auf EUR 8,1 Mio. (Q3 2024: EUR 5,4 Mio.).

**Kundenwachstum und steigende Bestellfrequenz**
Die Anzahl der aktiven Kunden wuchs in den letzten zwölf Monaten um 19,8 % auf 1.087.430. Die Anzahl der Bestellungen im dritten Quartal stieg um 33,2 % auf 584.272 (Q3 2024: 438.559).

**Stimmen aus dem Unternehmen**
Andrés Martin-Birner, Gründer und CEO von BIKE24, kommentiert:
„Das dritte Quartal bestätigt eindrucksvoll unseren erfolgreichen Wachstumskurs. Mit einem Umsatzplus von über 30 % entwickeln wir uns deutlich besser als der Markt. Besonders stolz sind wir auf die Erfolge unserer Lokalisierungsstrategie – Polen und Finnland zeigen mit einem Wachstum von knapp 63 % das enorme Potenzial unseres Geschäftsmodells.“

Sylvio Eichhorst, CFO von BIKE24, ergänzt:
„Die Zahlen sprechen für sich: Eine bereinigte EBITDA-Marge von 6,4 % im dritten Quartal mit einem um 50 % gestiegenen freien Cashflow unterstreichen unsere operative Stärke. Wir haben bewiesen, dass unsere Effizienzmaßnahmen greifen und wir gleichzeitig stark wachsen können.“

**Prognose für Gesamtjahr 2025 angehoben**
Vor dem Hintergrund der sehr positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal hat BIKE24 die Prognose am 21. Oktober 2025 für das Gesamtjahr 2025 angepasst. Das Unternehmen erwartet nun einen Umsatz in einer Bandbreite von EUR 278 Mio. bis EUR 288 Mio. (zuvor EUR 248 Mio. bis EUR 261 Mio.) sowie ein bereinigtes EBITDA von EUR 12,5 Mio. bis EUR 13,5 Mio. (zuvor EUR 7,0 Mio. bis EUR 12,1 Mio.).

Heute um 10 Uhr findet der Q3 2025 Earnings Call von BIKE24 statt. Die dazugehörige Präsentation wird auf der IR-Website verfügbar sein. Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link:

https://www.appairtime.com/de/event/1b9699ec-9f43-45ba-9279-70593ef9a1f6

Ungeprüfte verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
 
in T€ Q3 2025  Q3 2024 Delta      9M 2025 9M 2024 Delta
               
Umsatz und sonstige Erträge              
DACH 57.260 42.237 +35,6%   152.851 118.535 +29,0%
Lokalisierte Märkte (Vorjahr angepasst) 18.397 13.969 +31,7%   48.416 38.367 +26,2%
Rest von Europa (EWR) (Vorjahr angepasst) 6.076 5.164 +17,7%   16.182 14.251 +13,6%
Rest der Welt 1.070 1.505 -28,9%   3.439 4.818 -28,6%
Umsatzerlöse 82.802 62.876 +31,7%   220.887 175.970 +25,5%
Sonstige Erträge 85 81 +4,6%   296 256 +15,5%
Gesamterträge 82.887 62.957 +31,7%   221.183 176.226 +25,5%
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe -60.453 -45.668 +32,4%   -161.806 -128.838 +25,6%
Bruttoergebnis 22.349 17.208 +29,9%   59.081 47.132 +25,4%
Bruttomarge 27,0% 27,4% -0,4 pp   26,7% 26,8% +0,1 pp
Perfomance Marketingkosten -990 -656 +50,8%   -2.690 -2.068 +30,1%
Vertriebskosten¹ -7.156 -5.644 +26,8%   -18.924 -15.395 +22,9%
Aufwendungen für Leistungen an
Arbeitnehmer
-6.630 -6.600 +0,4%   -19.565 -20.534 -4,7%
Sonstige Aufwendungen -2.435 -2.609 -6,6%   -8.017 -8.341 -3,9%
EBITDA 5.223 1.780 +193,4%   10.181 1.050 +869,5%
EBITDA Marge 6,3% 2,8% +3,5 pp   4,6% 0,6% +4,0 pp
Bereinigungen 117 745 -84,3%   798 2.685 -70,3%
Bereinigtes EBITDA 5.340 2.525 +111,5%   10.979 3.735 +194,0%
Bereinigte EBITDA Marge 6,4% 4,0% +2,4 pp   5,0% 2,1% +2,9 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten) -1.794 -1.415 +26,7%   -5.240 -5.208 +0,6%
Bereinigtes EBIT 3.546 1.110 +219,5%   5.740 -1.473 –
Bereinigte EBIT Marge 4,3% 1,8% +2,5 pp   2,6% -0,8% +3,4 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten -2.381 -2.381 0,0%   -7.143 -7.140 0,0%
Bereinigungen -117 -745 -84,3%   -798 -2.685 -70,3%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 1.048 -2.016 –   -2.201 -11.298 –
EBIT Marge 1,3% -3,2% +4,5 pp   -1,0% -6,4% +5,4 pp
Finanzaufwendungen, netto -660 -839 -21,3%   -3.216 -3.349 -4,0%
Ergebnis vor Steuern 388 -2.856 –   -5.417 -14.647 –
Ertrag aus Ertragsteuern 1.358 877 +54,8%   3.198 4.558 -29,8%
Periodenergebnis 1.746 -1.979 –   -2.220 -10.089 –
Rundungsdifferenzen können auftreten.              
¹Inklusive Aufwendungen für die
 Wertberichtigung auf 
 Forderungen.
             
               
Konsumenten KPIs              
Aktive Kunden (LTM)         1.087.430 908.041 +19,8%
Anzahl Bestellungen 584.272 438.559 +33,2%   1.563.657 1.232.817 +26,8%
Durchschnittlicher Warenkorb 139 142 -2,1%   141 142 -0,7%
Bestellungen wiederkehrender Kunden
(Vorjahr angepasst)
71,0% 71,5% -0,5 pp   70,8% 71,7% -0,9 pp
Rücksendequote 19,8% 19,3% +0,5 pp   18,5% 17,9% +0,6 pp


**Investor Relations Kontakt**
Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
E-Mail: ir@bike24.net
Web: www.bike24.com/investor-relations

**Über die Bike24 Holding AG**
Die Bike24 Holding AG ist eine der führenden E-Commerce-Plattformen für Fahrräder, Fahrradteile und Fahrradzubehör in Europa. Mit Hauptsitz in Dresden bietet BIKE24 ein umfangreiches Sortiment an Premium-Marken und bedient Radsportbegeisterte in zahlreichen europäischen Ländern. Das Unternehmen ist seit Juni 2021 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Vorausschauende Aussagen
Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Bike24 Holding AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „BIKE24“) betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, Prospekten, Präsentationen, Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen verbal tätigen. Solche Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des BIKE24-Managements und betreffen Gegebenheiten, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von BIKE24 liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Kapiteln über das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und Chancen & Risiken des Geschäftsberichts und den korrespondierenden Kapiteln im Halbjahresfinanzbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren, Ereignisse von höherer Gewalt, wie Pandemien, eintreten oder zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder später eintreten beziehungsweise Annahmen sich nicht erfüllt haben, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von BIKE24 (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, übernimmt BIKE24 keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Alternative Leistungskennzahlen
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.


12.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2227648

 
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2227648  12.11.2025 CET/CEST

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG – von Montega AG

21.10.2025 / 16:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Bike24 Holding AG

Unternehmen: Bike24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 21.10.2025
Kursziel: 3,70 EUR (zuvor 3,50 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

Guidance-Erhöhung bestätigt anhaltend starkes Momentum und steigende Profitabilität

Nach einer anhaltend positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal hat BIKE24 seine Jahresprognose am 21. Oktober deutlich nach oben revidiert. Das Management erwartet nun einen Umsatz zwischen 278 und 288 Mio. EUR (zuvor: 248 – 261 Mio. EUR) sowie ein adj. EBITDA zwischen 12,5 und 13,5 Mio. EUR (zuvor: 7,0 – 12,1 Mio. EUR). Damit liegt die neue Mid-Range rund +10% über der bisherigen Umsatzspanne und signalisiert eine substanzielle Ergebnisverbesserung.

Haupttreiber sind die weiterhin starke Nachfrage in den Kernsortimenten Teile/Zubehör (PAC) sowie ein sehr gutes Fullbike-Geschäft, das insbesondere im E-Bike-Segment zweistellige Wachstumsraten verzeichnet. Zusätzlich wirken Effizienzgewinne aus Logistik- und Marketinghebeln sowie eine stabile Bruttomarge positiv auf das Ergebnisniveau.

Operative Hebel greifen – Internationalisierung liefert spürbare Beiträge: BIKE24 profitiert zunehmend von der hohen operativen Skalierbarkeit seines Modells. Die Lokalisierung in Südeuropa (Spanien, Frankreich, Italien) trägt überdurchschnittlich zur Top-Line-Entwicklung bei; das Fulfillment-Center in Barcelona steigert durch kürzere Lieferzeiten und geringere Versandkosten zugleich die Profitabilität. Auf Kostenebene zeigen die im Frühjahr gestarteten Maßnahmen Wirkung: Marketingeffizienz und Personalproduktivität verbesserten sich spürbar, während der Lagerumschlag wieder auf Vor-Pandemie-Niveau liegt. In Summe resultiert daraus eine deutliche Margenausweitung.

Erhöhung unserer Prognosen: Wir lagen mit unserer bisherigen Umsatzprognose bereits deutlich über dem Zielkorridor des Unternehmens und beim EBITDA am oberen Rand der bisherigen Planungen. Aufgrund der überaus starken operativen Entwicklung erhöhen wir nunmehr beide Werte erneut. Die nun angenommenen Erlöse von 279,9 Mio. EUR liegen mehr als 23% über dem in 2024 erreichten Wert und implizieren einen Umsatz in der zweiten Jahreshälfte etwa auf dem Niveau der ersten sechs Monate. Eine Entwicklung wie sie auch 2024 zu beobachten war. Unterstützung erfährt diese Annahme von den guten Wetterbedingungen, die bis in den Oktober hinein unterstützend gewirkt haben dürften. Unsere EBITDA-Prognose erhöhen wir auf 13,2 Mio. EUR, was einer Marge von 4,7% (alt: 4,4%) entspricht und der verbesserten Rentabilität Rechnung trägt.

Fazit: Die erneute Prognoseanhebung verdeutlicht die operative Stärke und steigende Ertragsqualität von BIKE24. Die strukturellen Wachstumstreiber – steigender E-Bike-Anteil, anhaltende Premiumisierung und wachsende internationale Marktanteile – bleiben u.E. intakt und sollten auch in 2026 und 2027 zweistelliges Umsatzwachstum und spürbare Ertragsverbesserungen ermöglichen. Wir bestätigen unser Kaufen-Votum mit einem auf 3,70 EUR erhöhten Kursziel.



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Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
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2216320  21.10.2025 CET/CEST

BIKE24 setzt profitablen Wachstumskurs fort und erhöht seine Umsatz- und Ergebnisprognose

BIKE24 setzt profitablen Wachstumskurs fort und erhöht seine Umsatz- und Ergebnisprognose

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
BIKE24 setzt profitablen Wachstumskurs fort und erhöht seine Umsatz- und Ergebnisprognose

21.10.2025 / 10:33 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BIKE24 setzt profitablen Wachstumskurs fort und erhöht seine Umsatz- und Ergebnisprognose – Optimiertes Sortiment und Verfügbarkeit zeigen Wirkung

Dresden, 21.Oktober 2025 – Die Umsatzentwicklung von BIKE24 im aktuellen Geschäftsjahr bleibt trotz eines angespannten Marktumfelds auf einem hohen Niveau. Sowohl das dritte Quartal 2025 als auch die aktuellen Umsätze zeigen eine erhöhte Dynamik.

„Unsere Strategie, Sortimentstiefe und -breite gezielt zu optimieren und an die Marktentwicklung anzupassen, hat sich klar ausgezahlt“, sagt Andrés Martin-Birner, Chief Executive Officer. „Kundinnen und Kunden finden bei uns heute schneller das passende Produkt – zu einem fairen Preis und mit zuverlässiger Lieferverfügbarkeit.“

Neben dem Umsatzwachstum tragen auch eine verbesserte operative Effizienz und schlankere Strukturen maßgeblich zu einer Ergebnissteigerung bei.

Im Vergleich zum Vorjahr erwartet BIKE24 nun für das Gesamtjahr 2025 einen Umsatz von EUR 278 Mio. bis EUR 288 Mio. (zuvor: EUR 248 Mio. bis EUR 261 Mio.) und ein bereinigtes EBITDA von voraussichtlich EUR 12,5 Mio. bis EUR 13,5 Mio. (zuvor: EUR 7,0 Mio. bis EUR 12,1 Mio.).

Um den Wachstumskurs fortzusetzen, plant BIKE24, die begonnenen Maßnahmen in den kommenden Monaten weiter auszubauen. Dazu zählen unter anderem weitere Optimierungen des Produktangebots sowie eine engere Verzahnung von Einkauf, Logistik und Prozess Management. Diese Initiativen sollen nicht nur die Produktverfügbarkeit weiter erhöhen, sondern auch die Kostenstruktur nachhaltig optimieren.

Die vollständigen Informationen zum dritten Quartal 2025 wird BIKE24 am 12. November 2025 veröffentlichen.

Über BIKE24 

BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 70.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit zehn lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), Niederlanden (bike24.nl), Luxemburg (bike24.lu), Belgien (bike24.be), Polen (bike24.pl) und Finnland (bike24.fi) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt.

Pressekontakt:  
E-mail: presse@bike24.net  

Investor Relations:  
E-mail: ir@bike24.net  

Hinweise
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
 


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EQS News ID: 2215932

 
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2215932  21.10.2025 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Anpassung der Prognose für Umsatz und bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

Bike24 Holding AG: Anpassung der Prognose für Umsatz und bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Bike24 Holding AG: Anpassung der Prognose für Umsatz und bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

21.10.2025 / 10:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bike24 Holding AG: Anpassung der Prognose für Umsatz und bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

Dresden, 21. Oktober 2025 – Der Vorstand der Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) hat heute aufgrund indikativer Ergebnisse für die Monate September und Oktober 2025 beschlossen, die Prognose für den Umsatz und das bereinigte EBITDA für das Geschäftsjahr 2025 anzupassen.

Die Gesellschaft erwartet, dass sich der positive Trend aus dem 1. Halbjahr 2025 auch im 3. Quartal 2025 fortgesetzt hat und entgegen der ursprünglichen Annahme weiterhin zweistellige Wachstumsraten erzielt werden konnten.

Auf dieser Grundlage rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 nun mit einem Umsatz von EUR 278 Millionen bis EUR 288 Millionen (zuvor EUR 248 Millionen bis EUR 261 Millionen) sowie einem bereinigten EBITDA von EUR 12,5 Millionen bis EUR 13,5 Millionen (zuvor EUR 7,0 Millionen bis EUR 12,1 Millionen).

Hinsichtlich der Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigtes EBITDA“ verweist die Gesellschaft auf die diesbezügliche Definition in ihrem Geschäftsbericht 2024 auf Seite 57, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

 

Mitteilende Person: Dr. Hilmar Hamm, General Counsel

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Kontakt:

Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41483
Börse: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt
ISIN: DE000A3CQ7F4

Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
+49 179 258 67 92



Ende der Insiderinformation

21.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2216132

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2216132  21.10.2025 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 HOLDING AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 HOLDING AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 HOLDING AG – von Montega AG

05.09.2025 / 16:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 HOLDING AG

Unternehmen: BIKE24 HOLDING AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 05.09.2025
Kursziel: 3,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

HIT-Feedback: Präsentation bestätigt starkes Momentum und Internationalisierungserfolge

Nach dem Rekordquartal im Q2 hat BIKE24 auf den Hamburger Investorentagen seine starke operative Entwicklung bestätigt und die mittelfristigen Wachstumstreiber klar herausgestellt. Das Management betonte, dass die Umsatz- und Ergebnisguidance weiterhin Bestand hat und dass ein Erreichen des oberen Endes beider Spannen wahrscheinlich ist.

[Tabelle]

Fortsetzung des Rekordwachstums: Q2/25 markierte mit 80 Mio. EUR Umsatz (+25,4% yoy) und 5,1 Mio. EUR adj. EBITDA (+89,1% yoy) ein Allzeithoch. Besonders stark entwickelte sich das margenstarke PAC-Segment (80% der Erlöse), aber auch das Fullbike-Geschäft erreichte mit +26%  yoy den höchsten jemals erzielten Q2-Wert. Das Unternehmen bestätigte auf der Konferenz, dass sich die positive Umsatzdynamik auch im dritten Quartal mit zweistelligen Wachstumsraten fortsetzt.

Internationalisierung zahlt sich aus: Die lokalisierten Märkte (Spanien, Frankreich, Italien, Benelux, Polen, Finnland) haben seit 2019 mit einer CAGR von 32% kräftig zugelegt. Insbesondere nach temporären Gegenwinden sind diese Märkte inzwischen wieder auf einem soliden Wachstumspfad, bei gleichzeitig niedrigeren Customer Acquisition Costs. Das 2022 eröffnete Fulfillment Center in Barcelona verbessert die Lieferzeiten und Kundenzufriedenheit in Südeuropa und schafft weiteres Margenpotenzial.

Fullbike-Segment auf Rekordniveau: Der Absatz von Kompletträdern ist seit 2019 mit einer CAGR von 45% gewachsen. Trotz schwächerer Branchendynamik konnte BIKE24 erneut Marktanteile von Offline- wie Online-Wettbewerbern gewinnen. Der Umsatzanteil von Fullbikes liegt stabil bei rund 20% – ein Wert, der mittelfristig weiteres Potenzial signalisiert, zumal E-Bikes mit höherem Warenkorbwert und attraktivem Folgegeschäft im Zubehör den Trend treiben.

Marktumfeld weiterhin unterstützend: Das Management verwies zudem auf intakte Megatrends: steigender E-Bike-Anteil, verändertes Mobilitätsverhalten nach der Pandemie, wachsende Budgets für Radinfrastruktur und nachhaltige Mobilitätslösungen. Hinzu kommt ein anhaltender Trend zur Premiumisierung mit höheren durchschnittlichen Verkaufspreisen.

Fazit: Die Präsentation auf den Hamburger Investorentagen unterstreicht u.E., dass BIKE24 den Turnaround nachhaltig geschafft hat. Mit einem breiten Sortiment, stabiler Bruttomarge, optimiertem Lagerbestand (Revenue-to-Inventory-Ratio zurück auf PrePandemie-Niveau) und konsequentem Kostenmanagement ist das Unternehmen bestens positioniert, um weiter Marktanteile zu gewinnen. Wir bestätigen unser KaufenVotum mit Kursziel 3,50 EUR und sehen unverändert deutliches Aufwärtspotenzial.



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2193874  05.09.2025 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

14.08.2025 / 11:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 14.08.2025
Kursziel: 3,50 EUR (zuvor: 2,90 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

BIKE24 beschleunigt weiter – Rekordquartal bestätigt Wachstumskurs

BIKE24 hat gestern den Bericht für das H1 vorgelegt und strebt nach Rekordumsätzen in Q2 nunmehr ein Ergebnis am oberen Ende der zuvor in Aussicht gestellten Bandbreiten bei Erlösen und adj. EBITDA an.

[Tabelle]

Q2 mit Rekordumsatz und Ergebnissprung: Nach der bereits im Frühjahr angehobenen Umsatzguidance hat BIKE24 im zweiten Quartal 2025 wie Anfang Juni angekündigt ein neues Allzeithoch erzielt: Mit 80,0 Mio. EUR Umsatz (+25,4% yoy) wurde der bisherige Rekord aus Q3/22 um 10% übertroffen. Sehr dynamisch entwickelte sich erneut das margenstarke PAC-Segment (Teile, Zubehör, Bekleidung) mit einem Umsatz von 64,5 Mio. EUR (+25,2% yoy), das damit 80% der Quartalserlöse stellte. Mit einem Zuwachs um 26,1% auf 15,5 Mio. EUR legte das Komplettradgeschäft trotz intensivem Preiswettbewerbs aber sogar noch etwas kräftiger zu.

Die Profitabilität verbesserte sich überproportional: Das bereinigte EBITDA verdoppelte sich nahezu auf 5,1 Mio. EUR (Q2/24: 2,7 Mio. EUR) bei einer Marge von 6,3% (+2,1 PP). Treiber waren neben dem Umsatzplus vor allem niedrigere Personalkosten (-1,9% yoy) trotz deutlicher Mengensteigerungen sowie eine strikte Kostendisziplin im Verwaltungsbereich. Gleichzeitig blieb die Bruttomarge stabil bei 27,7%, während das Verhältnis von Lagerbestand zu Umsatz durch optimiertes Bestandsmanagement weiter verbessert wurde – bemerkenswert vor dem Hintergrund um +25% gestiegener Erlöse.

Auch auf regionaler Ebene setzte sich das breite Wachstum fort: Während der Umsatz in Deutschland um 25,5% zulegte, stiegen die Erlöse in Österreich/Schweiz um 39,2% und in den übrigen europäischen Kernmärkten um 23,7%. Die jüngst lokalisierten Webshops, insbesondere in Polen und Finnland, lieferten dabei spürbare Wachstumsimpulse.

Ausblick: Die operative Dynamik setzt sich zudem ins dritte Quartal fort – sowohl Juli als auch der bisherige August zeigen laut Management zweistellige Wachstumsraten. Angesichts dieser Entwicklung bekräftigt der Vorstand die Jahresprognose (Umsatz 248–261 Mio. EUR, bereinigtes EBITDA 7,0–12,1 Mio. EUR), erwartet nun aber klar das Erreichen des oberen Endes beider Spannen.

Fazit: Q2/25 markiert nicht nur einen Umsatzrekord, sondern auch einen weiteren Beleg dafür, dass BIKE24 den Turnaround in ein profitables Wachstum geschafft hat. Mit Skaleneffekten aus steigenden Volumina, stabiler Rohertragsmarge, konsequentem Kostenmanagement und zunehmender Internationalisierung sehen wir einerseits operatives Aufwärtspotenzial, dem wir durch die Erhöhung unserer Schätzungen Rechnung tragen und andererseits auch weiteres Aufwärtspotenzial für die Aktie – trotz der bereits starken Kursentwicklung in 2025. Wir bestätigen unser Kaufen-Votum bei einem neuen Kursziel von 3,50 EUR.



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2184078  14.08.2025 CET/CEST

BIKE24 mit Rekordquartal: Umsatzplus von 25 % und bereinigtes EBITDA nahezu verdoppelt – Wachstum setzt sich fort

BIKE24 mit Rekordquartal: Umsatzplus von 25 % und bereinigtes EBITDA nahezu verdoppelt – Wachstum setzt sich fort

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Quartalsergebnis
BIKE24 mit Rekordquartal: Umsatzplus von 25 % und bereinigtes EBITDA nahezu verdoppelt – Wachstum setzt sich fort

13.08.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BIKE24 mit Rekordquartal: Umsatzplus von 25 % und bereinigtes EBITDA nahezu verdoppelt – Wachstum setzt sich fort 
  • Umsatz im zweiten Quartal erreicht mit EUR 80 Mio. neuen Höchststand – +25 % zum Vorjahr, + 10 % gegenüber vorherigem Allzeithoch (Q3 2022) 
  • Bereinigtes EBITDA steigt signifikant auf EUR 5,1 Mio. (Q2 2024: EUR 2,7 Mio.) 
  • Fünftes Quartal in Folge mit steigendem Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und gleichzeitigem operativem Gewinn 
  • Wachstum in allen europäischen Märkten – Heimatregion DACH besonders stark 
  • Lagerbestand trotz Umsatzanstieg nahezu konstant – Nochmalige Optimierung des Bestands-Umsatz-Verhältnis 
  • Kosteninitiativen im Marketing- und Verwaltungsbereich greifen wie geplant 
  • Umsatzwachstum setzt sich im Juli und August fort  
  • Prognose für 2025 bestätigt – Ergebnis am oberen Ende der Spanne erwartet 
 
Dresden, 13. August 2025 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) setzt ihre positive Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal 2025 erfolgreich fort und erreicht mit einem Umsatz von EUR 80 Mio. ein neues Allzeithoch. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 25 %, gegenüber dem bisherigen Rekordquartal im Jahr 2022 einem Plus von 10 %. Noch bemerkenswerter: Der Konzern erzielt diesen Wachstumssprung erneut bei einem signifikant verbesserten operativen Ergebnis – das bereinigte EBITDA hat sich gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu verdoppelt. 

Wachstum auf breiter Front – Effizienzprogramm zeigt volle Wirkung 
Nach fünf Quartalen in Folge mit steigenden Wachstumsraten unterstreicht BIKE24, dass der Turnaround gelungen ist. Besonders erfreulich: Die eingeleiteten Effizienzmaßnahmen entfalten weiterhin Wirkung. Trotz eines Umsatzwachstums von 25 % liegen die Personalkosten leicht unter dem Niveau des Vorjahresquartals. Das führt zu einer deutlich verbesserten Profitabilität.  

„Das zweite Quartal bestätigt eindrucksvoll: Wir wachsen nicht nur, wir wachsen profitabel – und zwar aus eigener Kraft“, sagt Andrés Martin-Birner, CEO und Gründer von BIKE24. „Unsere Maßnahmen zur Kostendisziplin greifen, unsere Prozesse sind effizienter, und unser Sortiment trifft die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden. Das nahezu verdoppelte bereinigte EBITDA bei einem Rekordumsatz spricht eine klare Sprache.“ 

Starkes Momentum in allen Märkten – besonders in der Heimatregion 
Neben einem besonders starken Heimatmarkt verzeichnet BIKE24 auch in allen anderen europäischen Märkten ein deutliches Wachstum. Die kontinuierliche Lokalisierung des Angebots, verbunden mit schneller Lieferung und hoher Warenverfügbarkeit, macht sich bezahlt – besonders im Bereich sportiver Bikes wie Rennrad und Gravel, in dem BIKE24 über ein besonders attraktives Sortiment verfügt. 

Bestandsmanagement weiter optimiert 
Trotz des deutlich gestiegenen Umsatzes bleibt der Lagerbestand nahezu auf dem Niveau des Vorjahresquartals. Damit optimiert das Unternehmen weiter das Verhältnis von Bestand zu Umsatz – ein klarer Beleg für die Effizienz in der Einkaufs- und Logistiksteuerung. 

Umsatzwachstum setzt sich im Juli und August fort 
Auch nach dem zweiten Quartal bleibt die Dynamik hoch: Sowohl im Juli als auch im bisherigen Verlauf des Augusts verzeichnet BIKE24 ein weiterhin starkes Umsatzwachstum. Damit setzt sich der positive Trend über das Quartal hinaus fort und unterstreicht die nachhaltige Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen sowie die anhaltend hohe Nachfrage nach dem Angebot von BIKE24. 

Ausblick 2025 bestätigt – Ergebnis am oberen Ende der Spanne erwartet 
Angesichts der starken Entwicklung im zweiten Quartal bekräftigt BIKE24 die bisherige Prognose für das Gesamtjahr 2025. Das Unternehmen erwartet weiterhin einen Umsatz zwischen EUR 248 Mio. und EUR 261 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA von EUR 7,0 Mio. bis EUR 12,1 Mio. Aufgrund der positiven Entwicklung geht der Vorstand davon aus, das obere Ende der prognostizierten Umsatz- sowie bereinigten EBITDA-Spanne zu erreichen.

Sylvio Eichhorst ist mit Wirkung zum 18.08.2025 als Vorstand bestellt und wird an diesem Tag offiziell seine Tätigkeit im Unternehmen aufnehmen.

Heute um 15 Uhr findet der Q2 2025 Earnings Call von BIKE24 statt. Die dazugehörige Präsentation wird auf der IR-Website verfügbar sein. Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link:

https://www.appairtime.com/event/389dd3fb-5fb9-4525-b159-054699df919e 


Ungeprüfte verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in T€  Q2 2025  Q2 2024 Delta   HJ 2025 HJ 2024 Delta
               
Umsatz und sonstige Erträge              
DACH 56.629 44.313 +27,8%   95.591 76.297 +25,3%
Lokalisierte Märkte (Vorjahr angepasst) 16.586 12.945 +28,1%   30.019 24.397 +23,0%
Rest von Europa (EWR) (Vorjahr angepasst) 5.691 5.064 +12,4%   10.106 9.086 +11,2%
Rest der Welt 1.137 1.501 -24,2%   2.369 3.313 -28,5%
Umsatzerlöse 80.043 63.823 +25,4%   138.085 113.094 +22,1%
Sonstige Erträge 118 73 +61,7%   211 175 +20,5%
Gesamterträge 80.162 63.896 +25,5%   138.296 113.269 +22,1%
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe -57.909 -46.208 +25,3%   -101.353 -83.170 +21,9%
Bruttoergebnis 22.135 17.615 +25,7%   36.733 29.924 +22,8%
Bruttomarge 27,7% 27,7% 0,0pp   26,6% 26,6% 0,0pp
Performance Marketingkosten -975 -730 +33,6%   -1.700 -1.411 +20,5%
Vertriebskosten¹ -6.944 -5.326 +30,4%   -12.011 -9.750 +23,2%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -6.851 -6.986 -1,9%   -12.935 -13.934 -7,2%
Sonstige Aufwendungen -2.458 -2.686 -8,5%   -5.339 -5.733 -6,9%
EBITDA 5.024 1.961 +156,1%   4.958 -730 –
EBITDA Marge 6,3% 3,1% +104,2pp   3,6% -0,6% +4,2pp
Bereinigungen 50 721 -93,0%   681 1.940 -64,9%
Bereinigtes EBITDA 5.075 2.683 +89,1%   5.640 1.210 +366,1%
Bereinigte EBITDA Marge 6,3% 4,2% +2,1pp   4,1% 1,1% +3,0pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten) -1.723 -1.910 -9,8%   -3.446 -3.790 -9,1%
Bereinigtes EBIT 3.352 772 +333,9%   2.193 -2.580 –
Bereinigte EBIT Marge 4,2% 1,2% +3,0pp   1,6% -2,3% +3,9pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten -2.381 -2.381 0,0%   -4.762 -4.762 0,0%
Bereinigungen -50 -721 -93,0%   -681 -1.940 -64,9%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 921 -2.330 –   -3.250 -9.282 –
EBIT Marge 1,2% -3,7% +4,9pp   -2,4% -8,2% +5,8pp
Finanzaufwendungen, netto -671 -961 -30,2%   -2.556 -2.509 +1,9%
Ergebnis vor Steuern 250 -3.291 –   -5.805 -11.791 –
Ertrag aus Ertragsteuern 0 1.043 -100,0%   1.840 3.681 -50,0%
Periodenergebnis 249 -2.248 –   -3.966 -8.110 –
Rundungsdifferenzen können auftreten.              
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Forderungen.              
               
Konsumenten KPIs              
Aktive Kunden (LTM)         1.022.389 902.818 +13,2%
Anzahl Bestellungen 575.799 450.517 +27,8%   979.385 795.196 +23,2%
Durchschnittlicher Warenkorb 140 140 -0,6%   141 141 +0,2%
Bestellungen wiederkehrender Kunden (Vorjahr angepasst) 70,5% 72,2% -1,7pp   70,6% 71,8% -1,2pp
Rücksendequote 18,7% 17,7% +1,0pp   17,8% 17,2% +0,6pp


Den vollständigen Halbjahresfinanzbericht einschließlich des verkürzten Konzernzwischenabschlusses finden Sie hier:

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html#interim

Pressekontakt:  
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Investor Relations:  
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Über BIKE24 
BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 70.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit zehn lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), Niederlanden (bike24.nl), Luxemburg (bike24.lu), Belgien (bike24.be), Polen (bike24.pl) und Finnland (bike24.fi) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt.

Hinweise 
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.


13.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2181050

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2181050  13.08.2025 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

05.06.2025 / 11:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 05.06.2025
Kursziel: 2,90 EUR (zuvor: 2,60 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA

BIKE24 fährt aus dem Windschatten – Erneute Anhebung von Prognose und Kursziel nach Guidance-Erhöhung

BIKE24 hat gestern aufgrund der dynamischen Umsatzentwicklung im April und Mai durch das positive Marktumfeld sowie gezielte interne Maßnahmen die Umsatzguidance für 2025 angehoben.

Besonders hervorzuheben ist das anhaltend starke Wachstum im margenstarken Teile-, Zubehör- und Bekleidungssegment (PAC), das weiterhin als wichtigster Treiber fungiert. Rückenwind für die erwartet starke Entwicklung in Q2 gab ein bislang freundliches, wenngleich kompetitives Marktumfeld und ein früher Saisonstart infolge günstiger Wetterbedingungen. Auch die seit Jahren konsequent vorangetriebene Internationalisierung zeigt spürbare Wirkung: Die neuen, lokalisierten Webshops in Polen und Finnland – beide seit Jahresbeginn live – tragen bereits messbar zum Wachstum bei und verbessern gleichzeitig das Kundenerlebnis durch gezielte Ansprache. Das Resultat: zweistellige Wachstumsraten sowohl im Neu- als auch im Bestandskundengeschäft in sämtlichen Kernregionen. Für das zweite Quartal erwartet das Unternehmen entsprechend den höchsten Quartalsumsatz der Firmengeschichte – also über dem bisherigen Rekord von 72,6 Mio. EUR aus Q3/22.

Das aktuelle Wachstum ist aber nicht nur dem günstigen Wetter und der zunehmenden Internationalisierung geschuldet, sondern beruht vor allem auch auf mehreren gezielten internen Initiativen, die nach eigenen Angaben aktuell zu signifikanten Marktanteilsgewinnen führen und für die Wettbewerbsposition und das künftige Wachstum von BIKE24 von hoher Bedeutung sind.

• Optimierter Einkauf und bessere Lagerverfügbarkeit dank SAP-Einführung
• Zielgerichtete Einkaufskooperationen im Komplettradsegment
• Effiziente Vermarktung von Sonderkontingenten aus Herstellerüberbeständen
• Stärkung der Rolle als europäischer Distributionspartner für Markenhersteller

Auch das Komplettfahrradgeschäft entwickelt sich trotz weiterhin herausfordernder Marktbedingungen erfreulich, wenngleich der starke Preiswettbewerb intensiv und der wesentliche Grund für die unveränderte EBITDA-Prognose von 7-12,1 Mio. EUR ist. Durch Kooperationen mit Markenherstellern und Zugang zu attraktiven Sonderkontingenten gelingt es BIKE24, das Angebot zu differenzieren und mit seiner europaweiten Plattformeffizient zu vermarkten und damit Kunden für künftige Umsätze im Bereich PAC an das Unternehmen zu binden.

Fazit: Aufgrund der starken Entwicklung im April und Mai heben wir unsere Umsatz- und Ergebnisprognosen für 2025 an. BIKE24 überzeugt weiterhin mit einem stimmigen Gesamtpaket aus strukturellem Wachstum, operativer Exzellenz und digitaler Skalierbarkeit. Zwar hat die Aktie in den vergangenen Wochen bereits einen großen Teil des attraktiven Potenzials vorweggenommen, wir sehen jedoch weiteres Aufwärtspotenzial, insbesondere durch die zunehmende Skalierung, Potenziale in der Rohertragsmarge und den erfolgreichen Ausbau des internationalen Geschäfts. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung mit einem erhöhten Kursziel von EUR 2,90 (zuvor: EUR 2,60).



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32804.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


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2151428  05.06.2025 CET/CEST

BIKE24 hebt Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 an – EBITDA-Prognose bleibt unverändert – Umsatz-All-Time-High im Q2/2025 erwartet

BIKE24 hebt Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 an – EBITDA-Prognose bleibt unverändert – Umsatz-All-Time-High im Q2/2025 erwartet

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
BIKE24 hebt Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 an – EBITDA-Prognose bleibt unverändert – Umsatz-All-Time-High im Q2/2025 erwartet

04.06.2025 / 12:46 CET/CEST
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BIKE24 hebt Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 an – EBITDA-Prognose bleibt unverändert – Umsatz-All-Time-High im Q2/2025 erwartet


Dresden, 4. Juni 2025 – Die Bike24 Holding AG hebt angesichts einer weiterhin dynamischen Geschäftsentwicklung ihre Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr an. Das Unternehmen erwartet nun Umsatzerlöse in einer Bandbreite von EUR 248 Mio. bis EUR 261 Mio. (zuvor: EUR 233 Mio. bis EUR 242 Mio.). Nach eigener Einschätzung gewinnt BIKE24 dabei signifikant Marktanteile – ein Umstand, der für das zukünftige Umsatzniveau von herausragender Bedeutung ist. Die Prognose für das bereinigte EBITDA bleibt angesichts des nach wie vor intensiven Preiswettbewerbs – insbesondere im Bereich der Kompletträder – unverändert bei EUR 7 Mio. bis EUR 12,1 Mio.

Der größte Wachstumstreiber bleibt das Teile-, Zubehör- und Bekleidungssegment (PAC). Neben dem freundlichen Marktumfeld und einem frühen Saisonstart durch günstige Wetterbedingungen konnte BIKE24 die Produktverfügbarkeit deutlich steigern, die Umstellung auf SAP wirkt sich hier ebenfalls positiv aus. Die konsequent vorangetriebene Internationalisierung der letzten Jahre sowie die lokalisierten Webshops in Polen und Finnland, die seit Jahresbeginn live sind, tragen ebenfalls spürbar zum Wachstum bei. Diese strukturellen Stärken versetzen BIKE24 in die Lage, Kunden in ganz Europa ein breites, sofort verfügbares Sortiment und ein nahtloses Einkaufserlebnis zu bieten – unabhängig von kurzfristigen Markteinflüssen.

Sowohl beim Neukunden- als auch im Bestandskundengeschäft verzeichnet BIKE24 in allen strategischen Regionen zweistellige Wachstumsraten. Für das zweite Quartal 2025 erwartet BIKE24 den höchsten Quartalsumsatz in der Unternehmensgeschichte.

Das Wachstum profitiert nicht nur vom positiven Marktumfeld, sondern auch von einer Reihe interner Initiativen:

  • Deutlich höhere Verfügbarkeit durch optimierten Einkauf auf Basis des im vergangenen Jahr eingeführten SAP-Systems
  • Internationale Expansion durch weitere lokalisierte Webshops in Finnland und Polen

Auch das Komplettradsegment entwickelt sich trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds erfreulich. Das Wachstum in diesem Bereich wird insbesondere durch gezielte Einkaufskooperationen mit Herstellern und den Zugang zu attraktiven Sonderkontingenten aus Überbeständen gestützt. Diese Räder kann BIKE24 dank seiner paneuropäischen Aufstellung effizient und reichweitenstark vermarkten. Die enge Kooperation mit Markenherstellern verschafft dem Unternehmen dabei einen klaren Wettbewerbsvorteil.

„Unser Kerngeschäft mit Teilen, Zubehör und Bekleidung entwickelt sich stark – hier machen sich unsere Verfügbarkeit, Sortimentsbreite und Preiskompetenz besonders bezahlt“, sagt Andres Martin-Birner, CEO und Gründer der Bike24 Holding AG. „Im Komplettradsegment profitieren wir zusätzlich von gezielten Einkaufskooperationen mit der Industrie. Diese ermöglichen uns, attraktive Angebote zu schnüren und unsere Rolle als europäischer Distributionspartner für Markenhersteller weiter auszubauen.“

Die vollständigen Halbjahreszahlen 2025 wird BIKE24 am 13. August 2025 veröffentlichen.

Über BIKE24 

BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 70.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit zehn lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), Niederlanden (bike24.nl), Luxemburg (bike24.lu), Belgien (bike24.be), Polen (bike24.pl) und Finnland (bike24.fi) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt.

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Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.



04.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2150660

 
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2150660  04.06.2025 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

04.06.2025 / 11:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2025

Dresden, 04. Juni 2025 – Der Vorstand der Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) hat heute aufgrund indikativer Ergebnisse für die Monate April und Mai 2025 beschlossen, die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 anzupassen und die Prognose für das bereinigte EBITDA zu bestätigen.

Die Gesellschaft erwartet, dass sich der positive Trend aus dem 1. Quartal 2025 fortgesetzt hat und insbesondere die Monate April und Mai 2025 entgegen der ursprünglichen Annahme ebenfalls zweistellige Wachstumsraten hinsichtlich der Umsätze zeigen.

Auf dieser Grundlage rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 nun mit einer Umsatzentwicklung von EUR 248 Millionen bis EUR 261 Millionen (zuvor EUR 233 Millionen bis EUR 242 Millionen). Gleichzeitig wird die Prognose für das bereinigte EBITDA von EUR 7,0 Millionen bis EUR 12,1 Millionen bestätigt.

Hinsichtlich der Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigtes EBITDA“ verweist die Gesellschaft auf die diesbezügliche Definition in ihrem Geschäftsbericht 2024 auf Seite 57, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.
 

Mitteilende Person: Dr. Hilmar Hamm, General Counsel

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Kontakt:

Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41483
Börse: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt
ISIN: DE000A3CQ7F4

Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
+49 179 258 67 92



Ende der Insiderinformation

04.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2150618

 
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2150618  04.06.2025 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bike24 Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bike24 Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Bike24 Holding AG Dresden ISIN DE000A3CQ7F4 WKN A3CQ7F Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 17. Juni 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) im Maritim Hotel & Internationales Congress Center Dresden,
Ostra-Ufer 2, 01067 Dresden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2025 eingeladen.


Angaben gemäß Artikel 4 und Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125 AktG der Bike24 Holding AG

A.

Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung: Ordentliche Hauptversammlung der Bike24 Holding AG am 17. Juni 2025;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: Bike24HV2025

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: NEWM

B.

Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE000A3CQ7F4

2.

Name des Emittenten: Bike24 Holding AG

C.

Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 17. Juni 2025;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 20250617

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr (MESZ);

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 08:00 Uhr (UTC) (koordinierte Weltzeit)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung:

Maritim Hotel & Internationales Congress Center Dresden Ostra-Ufer 2, 01067 Dresden

5.

Aufzeichnungsdatum: 26. Mai 2025;

im Format gemäß EU-DVO 2018/1212: 20250526

6.

Uniform Resource Locator (URL):

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

Überblick über die Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

4.

Aufsichtsratswahlen

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, sowie vorsorgliche Bestellung des Prüfers für eine etwaige Nachhaltigkeitsberichtserstattung

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (1) Satz 1 der Satzung zur möglichen Besetzung des Vorstands auch mit nur einer Person sowie entsprechende Änderung von § 6 (1) der Satzung zur Vertretung der Gesellschaft

8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 7 (5) der Satzung zur Flexibilisierung der Niederlegung des Aufsichtsratsmandats

9.

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 (3) der Satzung (notwendige Mehrheit für Kapitalerhöhungen)

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt (3) der Hauptversammlung vom 7. Juni 2021 und Beschlussfassung über die erneute Erteilung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

11.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt (1) der Hauptversammlung vom 7. Juni 2021 und Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021/I; Beschlussfassung über die Neuschaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 sowie über die entsprechende Satzungsänderung in § 4 der Satzung

12.

Beschlussfassung über die redaktionelle Anpassung von § 7 (3) der Satzung (Amtszeit bei Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat)

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Aufsichtsratswahlen

Der Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG besteht nach § 7 (1) der Satzung in Verbindung mit den §§ 95, 96 Abs. 1 des AktG derzeit aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Michael Weber und Sylvio Eichhorst haben ihre jeweiligen Aufsichtsratsmandate im Vorfeld der Hauptversammlung mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 niedergelegt. Es bedarf daher der Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für einen Zeitraum ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG zu wählen:

4.1

Bernd Starrock, ausgeübter Beruf: Operating Partner bei The Riverside Company, wohnhaft in Barcelona, Spanien; und

4.2

Michael Munz, ausgeübter Beruf: Unternehmensberater, wohnhaft in Starnberg.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an die genannten Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf der Empfehlung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat nach Ziffer C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie der Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix sind in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2024 beschrieben.

Diese steht im Internet unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html

zur Verfügung.

Weitere Informationen und die ergänzenden Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie der Kurzlebenslauf sind im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II „Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ enthalten und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

abrufbar.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten beschließen zu lassen. Die Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, sowie vorsorgliche Bestellung des Prüfers für eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025;

b)

zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten und sonstigen unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden und soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird; sowie

c)

mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“; Richtlinie (EU) 2022/ 2464) in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“), unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die Gesellschaft einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat und die Bestellung des Prüfers der (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 der Gesellschaft einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt, zum Prüfer einer etwaigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der vollständige Vergütungsbericht mit Prüfvermerk ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen und wie folgt zu beschließen:

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (1) Satz 1 der Satzung zur möglichen Besetzung des Vorstands auch mit nur einer Person sowie entsprechende Änderung von § 6 (1) der Satzung zur Vertretung der Gesellschaft

Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 5 (1) Satz 1 der Satzung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 2 AktG aus mindestens zwei Personen. Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 AktG soll der Vorstand bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro aus mindestens zwei Personen zu bestehen, es sei denn, die Satzung bestimmt, dass er aus einer Person besteht.

Damit die Gesellschaft künftig bei der Besetzung des Vorstands und insbesondere im Falle des vorübergehenden Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds flexibler ist, soll die Satzungsregelung gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 AktG dahingehend angepasst werden, dass der Vorstand auch nur aus mindestens einer Person bestehen kann.

Hieran anknüpfend ist auch § 6 (1) der Satzung für den Fall, dass der Vorstand zukünftig nur aus einer Person besteht, anzupassen. Nach § 6 (1) der Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

a)

§ 5 (1) Satz 1 der aktuellen Satzung lautet wie folgt:

„(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 5 (1) Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.“
b)

§ 6 (1) der aktuellen Satzung lautet wie folgt:

„(1) Die Gesellschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 6 (1) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.“

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html#statues

abrufbar. Sie wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 7 (5) der Satzung zur Flexibilisierung der Niederlegung des Aufsichtsratsmandats

Die Regelung zur Niederlegung von Aufsichtsratsmandaten entspricht nicht mehr der modernen Corporate Governance-Praxis und soll daher mit dem Ziel der Flexibilisierung angepasst werden.

Für den Fall der Niederlegung eines Aufsichtsratsmandats soll die Regelung dahingehend flexibilisiert werden, dass mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auf die Einhaltung der Monatsfrist für die Niederlegung verzichtet werden kann, und, dass die Niederlegung nicht mehr auch gegenüber dem Vorstand zu erklären ist.

§ 7 (5) der aktuellen Satzung lautet wie folgt:

 
„(5) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder, im Falle einer Amtsniederlegung durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter – und an den Vorstand zu richtende Erklärung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Das Recht zur Niederlegung des Amts aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 7 (5) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 
„(5) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder, im Falle einer Amtsniederlegung durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter zu richtende Erklärung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, oder, im Falle der Niederlegung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, sein Stellvertreter, kann die Frist abkürzen oder auf die Einhaltung der Frist verzichten Das Recht zur Niederlegung des Amts aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.“

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html#statues

abrufbar. Sie wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

9.

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 (3) der Satzung (notwendige Mehrheit für Kapitalerhöhungen)

Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 16 (3) vor, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden, soweit nicht eine größere Mehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Es soll klargestellt werden, dass dies insbesondere für Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht gegen Einlagen und aus Gesellschaftsmitteln sowie für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gilt.

§ 16 (3) der aktuellen Satzung lautet wie folgt:

 
„(3) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, soweit nicht eine größere Mehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 16 (3) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 
„(3) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, soweit nicht eine größere Mehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Beschlüsse über Kapitalerhöhungen der Gesellschaft (§ 182 AktG), insbesondere
•

Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht der Aktionäre gegen Einlagen (§ 182 Abs. 1 AktG), jedoch nicht für die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 182 Abs. 1 Satz 2 AktG),

•

Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 Abs. 2 AktG i. V. m. § 182 Abs. 1 AktG) und

•

Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und sonstigen Instrumenten, auf die die Aktionäre ein Bezugsrecht haben (§ 221 AktG),

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.“

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html#statues

abrufbar.

Sie wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung vom 7. Juni 2021 und Beschlussfassung über die erneute Erteilung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die von der Hauptversammlung am 7. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt (3) beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ist befristet bis zum 6. Juli 2026. Deshalb soll eine neue, bis zum 16. Juni 2030 befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts beschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt (3) der Hauptversammlung vom 7. Juni 2021 wird mit Wirksamwerden der neuen, nachstehenden Ermächtigung aufgehoben, soweit davon kein Gebrauch gemacht wurde.

b)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 16. Juni 2030 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

c)

Der Erwerb kann nach Wahl der Gesellschaft (1) über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 BörsG („MTF“), (2) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels eines öffentlichen Tauschangebots gegen Aktien einer gemäß § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft erworben werden. Angebote nach (2) und (3) können auch mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erfolgen.

(1)

Beim Erwerb über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelte Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) bzw. – wenn keine Eröffnungsauktion stattfindet – der am jeweiligen Handelstag erste bezahlte Kurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem).

Erfolgt der Erwerb über Multilaterale Handelssysteme im Sinne von § 2 Abs. 6 BörsG, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

(2)

Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktionskurse der Aktie im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über das Angebot beziehungsweise über die Annahme von Angeboten der Aktionäre um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

(3)

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Tauschangebot gegen Aktien einer im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft („Tauschaktien“), darf der von der Gesellschaft geleistete Tauschpreis (in Form einer oder mehrerer Tauschaktien, etwaiger rechnerischer Bruchteile sowie einer etwaigen Barkomponente) je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Der maßgebliche Wert der Aktien und der Tauschaktien wird ermittelt auf der Grundlage ihres jeweiligen Schlussauktionskurses im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Entscheidung des Vorstands über das Angebot beziehungsweise die Annahme von Angeboten der Aktionäre. Werden die Tauschaktien nicht im Xetra-Handel gehandelt, ist der Schlussauktionskurs derjenigen Börse maßgeblich, an der die Tauschaktien im vorausgegangenen abgelaufenen Kalenderjahr den höchsten Handelsumsatz erzielten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kauf- oder Tauschangebots beziehungsweise der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Kursbewegungen, die für den Erfolg des Kaufangebots erheblich sein können, so kann das Angebot während der Angebotsfrist beziehungsweise bis zur Annahme angepasst werden. In diesem Fall beziehen sich die 10 %-Grenze beziehungsweise die 10 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten des Kauf- bzw. Tauschpreises auf den entsprechenden Schlussauktionskurs am letzten Börsenhandelstag vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Anpassung.

Sofern die Anzahl der zum Kauf oder Tausch angedienten beziehungsweise angebotenen Aktien das von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Volumen übersteigt, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils angedienten beziehungsweise angebotenen Aktien je Aktionär erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung beziehungsweise Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter beziehungsweise angebotenen Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Erwerbsgestaltung bestimmt der Vorstand. Er kann auch weitere Bedingungen vorsehen.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung gemäß § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG erworben wurden oder werden, neben einer Veräußerung über die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere zu nachfolgenden Zwecken zu verwenden:

(1)

Die eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann im Wege der Kapitalherabsetzung oder ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Aktien am Grundkapital erfolgen. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.

(2)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen angeboten und übertragen werden.

(3)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die so verwendeten eigenen Aktien entfällt, darf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen oder veräußert werden oder aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend §186 Abs. 3 Satz 4 AktG begebenen Wandel-/Optionsschuldverschreibung ausgegeben oder gewährt wurden oder noch auszugeben oder zu gewähren sind.

(4)

Die eigenen Aktien können zur Erfüllung beziehungsweise zur Absicherung von Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der Gesellschaft, insbesondere aus und in Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in der Vergangenheit oder in Zukunft ausgegebenen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen, um den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs-/Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft beziehungsweise entsprechender Wandlungs-/Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte beziehungsweise Erfüllung dieser Pflichten zustünden, sowie eigene Aktien zur Bedienung solcher Bezugsrechte zu verwenden.

(5)

Die eigenen Aktien können im Rahmen eines Beteiligungsprogramms, das im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt (2) oder im Rahmen der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt (7) beschlossenen Ermächtigung geschaffen wurde, und/oder im Rahmen einer aktienbasierten Vergütung verwendet werden. Die Übertragung der Aktien oder eine Zusage bzw. Vereinbarung der Übertragung darf dabei nur an Personen erfolgen, die an dem Beteiligungsprogramm als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens teilnehmen bzw. denen die aktienbasierte Vergütung als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens gewährt wird bzw. wurde, oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen. Eine Übertragung an die genannten Personen kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Preisen und/oder ohne gesondertes Entgelt erfolgen. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft.

(6)

Die eigenen Aktien können allen Aktionären angeboten werden, damit diese gegen (auch teilweise) Abtretung ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen Anspruchs auf Auszahlung der Dividende Aktien der Gesellschaft beziehen können (Aktiendividende).

e)

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d) Ziffern (2) bis (6) verwendet werden. Ferner kann bei einem öffentlichen Angebot zum Erwerb eigener Aktien das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Auf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien darf während der Laufzeit der vorliegenden Ermächtigung ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorliegenden Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung entfallen. Sofern während der Laufzeit der vorliegenden Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorgenannte 10 % Grenze anzurechnen.

f)

Die in diesem Beschluss enthaltenen Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden.

Der schriftliche Bericht des Vorstands über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugs- und das Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ist im Anschluss an diese Tagesordnung in Abschnitt II „Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ wiedergegeben.

11.

Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung vom 7. Juni 2021 und Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021/I; Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 sowie über die entsprechende Änderung der Satzung in § 4

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 1 Beschluss über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/1 und eine entsprechende Satzungsänderung gefasst. Die Ermächtigung unter dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 1 ist befristet bis zum 6. Juni 2026.

Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, ihren Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, schnell auf Marktgegebenheiten reagieren und ihre Eigenmittel erhöhen zu können. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihren Finanzierungsbedarf auch künftig gegebenenfalls auch durch die Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen decken zu können, soll beschlossen werden, die Ermächtigung und das dazugehörige Bedingte Kapital 2021/I aufzuheben, dem Vorstand eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen einzuräumen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital 2025 zu schaffen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Aufhebung der Ermächtigung vom 7. Juni 2021 und entsprechende Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021/I in § 4 (5) der Satzung

Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung vom 7. Juni 2021 und das Bedingte Kapital 2021/I gemäß § 4 (5) der Satzung werden mit Wirksamwerden des unter diesem Tagesordnungspunkt zu beschließenden Bedingten Kapitals 2025 und der Neufassung von § 4 (5) der Satzung aufgehoben.

b)

Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Es wird folgende Ermächtigung erteilt:

aa) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Grundkapitalbetrag

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2030 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000 mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu Stück 17.191.908 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 17.191.908 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (nachstehend „Anleihebedingungen“) zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Sie können außer in Euro – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend „Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft“); in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für Rückzahlung der Schuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren sowie weitere für eine erfolgreiche Begebung erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

Innerhalb der Ermächtigungsgrenzen können Schuldverschreibungen einmalig oder in mehreren Tranchen ausgegeben werden; ferner können auch gleichzeitig unterschiedliche Tranchen von Schuldverschreibungen begeben werden.

Die einzelnen Tranchen werden jeweils in unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt.

bb) Wandlungsrecht, Wandlungspflicht

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber (bei auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen) bzw. die Gläubiger (bei auf den Namen lautenden Schuldverschreibungen) der Teilschuldverschreibungen das Recht, diese nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen; insbesondere kann eine Wandlungspflicht auch an ein entsprechendes Wandlungsverlangen der Gesellschaft bzw. der emittierenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft geknüpft werden. Neben oder anstelle eines Wandlungsrechts und/oder einer daran geknüpften Wandlungspflicht der Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen kann auch ein eigenes Recht der Gesellschaft, beziehungsweise ein eigenes Recht der Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft, vorgesehen werden, die Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen.

Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie Gesellschaft ergeben. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und/oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß nachfolgend lit. dd) geändert werden kann. Die Anleihebedingungen können ferner bestimmen, dass das Umtauschverhältnis auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet wird; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Umtauschrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese zusammengelegt werden, so dass sich – ggf. gegen Zuzahlung – Umtauschrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, oder in Geld ausgeglichen werden.

Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

cc) Optionsrecht

Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Der Bezug von Aktien bei Ausübung des Optionsrechts erfolgt gegen Zahlung des festgesetzten Optionspreises. Es kann auch vorgesehen werden, dass der Optionspreis variabel ist und/oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. dd) angepasst wird. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung geleistet werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich in diesem Fall aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich ferner auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl (oder auch eine festzulegende Nachkommastelle) auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Sofern sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese zusammengelegt werden, so dass sich – ggf. gegen Zuzahlung – Bezugsrechte zum Bezug ganzer Aktien ergeben, oder in Geld ausgeglichen werden.

Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien der Gesellschaft entfällt, darf den Nennbetrag oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten.

dd) Wandlungs-/Optionspreis, Verwässerungsschutz

Der Wandlungs- oder Optionspreis je Aktie muss – auch im Falle eines variablen Wandlungs- bzw. Optionspreises mindestens 80 % des Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während des nachfolgend jeweils genannten Zeitraums betragen:

•

Sofern die Schuldverschreibungen den Aktionären nicht zum Bezug angeboten werden, ist der Durchschnittskurs während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen bzw. über die Zuteilung im Rahmen einer Ausgabe von Schuldverschreibungen maßgeblich.

•

Sofern die Schuldverschreibungen den Aktionären zum Bezug angeboten werden, ist der Durchschnittskurs während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Bekanntmachung der Bezugsfrist gemäß § 186 Abs. 2 Satz 1 AktG oder, sofern die endgültigen Konditionen für die Ausgabe der Schuldverschreibungen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG erst während der Bezugsfrist bekannt gemacht werden, stattdessen während der Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Vortag der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen maßgeblich.

Der Durchschnittskurs ist jeweils zu berechnen als arithmetisches Mittel der Schlusskurse bzw. – sofern an dem betreffenden Tag kein Schlusskurs festgestellt wird – des jeweils letzten Kurses im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den betreffenden Börsenhandelstagen.

In den Fällen einer Wandlungspflicht oder eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft kann nach Maßgabe der Anleihebedingungen auch ein Wandlungspreis bestimmt werden, der entweder mindestens dem vorgenannten Mindestpreis oder mindestens 90 % des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Endfälligkeit bzw. vor dem jeweils anderen für die Wandlungspflicht maßgeblichen Zeitpunkt entspricht, auch wenn der zuletzt genannte Durchschnittskurs den vorgenannten Mindestpreis unterschreitet.

Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann der Wandlungs- oder Optionspreis aufgrund von Verwässerungsschutzbestimmungen zur Wahrung des wirtschaftlichen Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen angepasst werden, wenn es während der Laufzeit der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine zu Kapitalveränderungen bei der Gesellschaft kommt oder während der Laufzeit der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine sonstige Maßnahmen durchgeführt werden oder Ereignisse eintreten, die zu einer Veränderung des wirtschaftlichen Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können (etwa Dividendenzahlungen, die Ausgabe weiterer Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder der Kontrollerwerb durch einen Dritten). Eine Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises kann dabei auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungspflicht oder die Anpassung einer etwaigen Zuzahlung bewirkt werden. Statt oder neben einer Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises kann Verwässerungsschutz nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch in anderer Weise gewahrt werden. Insbesondere kann vorgesehen werden, dass bei Ausgabe von Aktien, weiteren Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Verwässerungsschutz durch Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises nur erfolgt, soweit den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. den im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde.

In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien der Gesellschaft entfällt, den Nennbetrag oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten.

ee) Gewährung eigener Aktien oder anderer börsennotierter Wertpapiere, Barausgleich, Andienungsrecht

Die Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen, die ein Wandlungsrecht, eine Wandlungspflicht und/oder ein Optionsrecht gewähren bzw. bestimmen, können auch vorsehen, dass den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen bzw. den Optionsberechtigten im Falle der Wandlung bzw. der Optionsausübung nach Wahl der Gesellschaft bzw. der emittierenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft statt Gewährung neuer Aktien ganz oder teilweise eigene Aktien der Gesellschaft oder andere börsennotierte Wertpapiere geliefert werden können oder ihnen nach näherer Regelung der Anleihebedingungen der Gegenwert der Aktien ganz oder teilweise in Geld gezahlt wird. Des Weiteren kann in den Anleihebedingungen auch ein Recht der Gesellschaft bzw. der emittierenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft vorgesehen werden, den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen in Anrechnung auf den Anspruch auf Rückzahlung der Schuldverschreibung und/oder Zinszahlungsansprüche eigene Aktien der Gesellschaft oder andere börsennotierte Wertpapiere anzudienen.

ff) Bezugsrechte, Bezugsrechtsausschluss

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Werden die Schuldverschreibungen von einer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft begeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre sicherzustellen. Das Bezugsrecht kann dabei jeweils auch ganz oder teilweise dadurch eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise auszuschließen:

(i)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt ist, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich im Sinne der §§ 221 Abs. 4 S. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese 20 %-Grenze sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind hierauf Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder noch ausgegeben werden können, sofern die Schuldverschreibungen, welche ein entsprechendes Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. eine Wandlungspflicht vermitteln, während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderweitiger Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

(ii)

Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbetrage vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

(iii)

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die zuvor von der Gesellschaft oder einer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegeben werden, bzw. den hieraus im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde.

(iv)

Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen – insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Rechten und Forderungen, auch gegen die Gesellschaft oder ihre im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen – ausgegeben werden, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt ist, dass der Wert der Sacheinlagen in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen steht.

gg) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehend getroffenen Bestimmungen die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionszeitraum, einen evtl. Nachrang gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten, den Wandlungs- bzw. Optionspreis sowie Verwässerungsschutzbestimmungen, festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft festzulegen.

Die unter lit. b) erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wird unabhängig von der Schaffung des unter lit. c) vorgesehenen bedingten Kapitals wirksam.

c)

Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025

Es wird das folgende bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2025) geschaffen:

Das Grundkapital wird um insgesamt bis zu EUR 17.191.908 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 17.191.908 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (nachfolgend Bedingtes Kapital 2025). Das Bedingte Kapital 2025 dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung gemäß Tagesordnungspunkt 11 des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 bis zum 16. Juni 2030 (einschließlich) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen stattdessen, soweit rechtlich zulässig, bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

d)

Satzungsänderung

§ 4 (5) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

§ 4
 
 
(5)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 17.191.908 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 17.191.908 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2025). Das Bedingte Kapital 2025 dient ausschließlich der Bedienung van Bezugsrechten, die bis zum 16. Juni 2030 (einschließlich) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2025 unter Tagesordnungspunkt (11) gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte van ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte nicht eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien, soweit rechtlich zulässig, von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch keinen Beschluss gefasst hat.

 
e)

Ermächtigung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der gemäß lit. c) beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie für den Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandel- und Optionsrechten.

12.

Beschlussfassung über die redaktionelle Anpassung von § 7 (3) der Satzung (Amtszeit bei Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat)

Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 7 (3) der Satzung vor, dass Ersatzwahlen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen erfolgen und, dass die Hauptversammlung bei der Ersatzwahl eine kürzere oder – in den Grenzen von § 7 (1) der Satzung (so der Verweis in der aktuellen Satzung) – eine längere Amtszeit bestimmen kann.

§ 7 (1) bis (3) der aktuellen Satzung lauten wie folgt:

 
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden. Wiederbestellungen von Aufsichtsratsmitgliedern sind zulässig.
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.
(3) Ersatzwahlen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder erfolgen für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen. Die Hauptversammlung kann bei der Ersatzwahl eine kürzere oder – in den Grenzen des Absatz 1 – eine längere Amtszeit bestimmen.“

Der in § 7 (3) der Satzung enthaltene Verweis auf § 7 (1) geht offensichtlich fehl und soll daher redaktionell dahingehend angepasst werden, dass zukünftig auf § 7 (2) der Satzung verwiesen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 7 (3) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 
„(3) Ersatzwahlen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder erfolgen für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen. Die Hauptversammlung kann bei der Ersatzwahl eine kürzere oder – in den Grenzen des Absatz 2 – eine längere Amtszeit bestimmen.“

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html#statues

abrufbar. Sie wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

II.

Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung

1.

Ergänzende Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022

ANTEILSEIGNERVERTRETER

Bernd Starrock

Kurzlebenslauf

Ausbildung

Juni 1996 Maîtrise Sciences-Economiques, Université de Montpellier I, Frankreich
Juni 1995 Licence Sciences-Economiques, Universitat de Barcelona, Spanien
Juni 1994 D.E.U.G. Sciences-Economiques, Université de Montpellier I, Frankreich

Beruflicher Werdegang

04/2020 – heute Operating Partner, The Riverside Company, München
04/2016 – 03/2020 Senior Finance Executive, The Riverside Company, München
03/2012 – 03/2016 Operating Executive, The Riverside Company, München
06/2009 – 02/2012 Chief Financial Officer, GE Equity, Telecommunication, GE Satcom & GE Satellite, Stuttgart
08/2005 – 06/2009 Finance & Pricing Manager, GE Capital, Financial Services, Barcelona, Spanien
09/2002 – 08/2005 Finance Manager, GE Industrial, Industrial Systems, Barcelona, Spanien
09/2000 – 09/2002 Sr. Manufacturing Finance Analyst, GE Industrial, Industrial Systems, GE Power Controls, Barcelona, Spanien
09/1998 – 09/2000 Assistant Controller, GE Industrial, Industrial Systems, GE Power Controls, Barcelona, Spanien
07/1996 – 09/1998 GE Financial Management Program, GE Industrial, Industrial Systems, GE Power Controls, Barcelona, Spanien

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG

Keine.

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG

Keine.

Weitere Tätigkeiten

Keine.

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Bernd Starrock ist Operating Partner bei The Riverside Company, deren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10% des Grundkapitals übersteigt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Bernd Starrock als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

ANTEILSEIGNERVERTRETER

Michael Munz

Kurzlebenslauf

Ausbildung

1993 – 1996 Diplom Betriebswirt, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Beruflicher Werdegang

01/2010 – heute CEO & Geschäftsführer, Clover Venture GmbH, Starnberg
09/2004 – heute Founder & Geschäftsführer, Clover Consulting GmbH & Co. KG, Starnberg
02/2017 – 01/2018 Leiter Mergers & Acquisitions, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Essen
04/2009 – 03/2010 CEO, The Medialab, München
10/2006 – 04/2009 CEO, gutefrage.net GmbH, München
01/2006 – 04/2009 Director ppa. / Venture Manager, Holtzbrinck Digital / eLab GmbH, München
11/1998 – 12/2003 CEO, Bibliographisches Institut / Xipolis GmbH, München
05/1997 – 10/1998 Manager Business Development, Cybernet AG, München
03/1995 – 03/1997 Project Manager Content, Burda New Media – Health Online Service, München
07/1988 – 07/1990 Advertising Manager / Ausbildung zum Werbekaufmann, E. Holtzmann Werbeagentur, Nürnberg

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG

Keine.

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG

Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin

Weitere Tätigkeiten

•

Mitglied des Beirats, eBazaaris GmbH, Berlin

•

Mitglied des Beirats, 7days Jobwear GmbH, Lotte

•

Mitglied des Beirats, TOOLPORT GmbH, Hamburg

•

Mitglied des Beirats, compleet GmbH, München

•

Mitglied des Beirats, System.One, Berlin

•

Mitglied des Beirats, Cornelsen Verlag GmbH, Berlin

Erklärung nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Bike24 Holding AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Bike24 Holding AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Bike24 Holding AG beteiligten Aktionär vor. Michael Munz ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

2.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2 AktG zu der unter Tagesordnungspunkt 10 aufgeführten Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zu Tagesordnungspunkt 10 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu schaffen.

Gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 10 über die Gründe für die Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht:

a)

Kaufangebot

Neben dem Erwerb über die Börse soll es dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch möglich sein, eigene Aktien durch ein öffentliches, an die Aktionäre der Gesellschaft zu richtendes Kaufangebot oder durch die öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zu erwerben. Dabei ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten der Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien und – bei Festlegung einer Preisspanne – zu welchem Preis sie diese der Gesellschaft anbieten möchten. Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden können, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Jedoch soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt. Der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann stattdessen auch auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen.

b)

Veräußerung eigener Aktien

Der Beschlussvorschlag enthält die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien außerhalb der Börse gegen Barleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien der Gesellschaft über die Börse aufrechtzuerhalten. Die Ermächtigung liegt im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhilft. Sie ermöglicht es insbesondere, Aktien auch gezielt an Kooperationspartner auszugeben. Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und in einer anderen Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt auch angesichts des starken Wettbewerbs an den Kapitalmärkten im Interesse der Gesellschaft. Für die Gesellschaft eröffnet sich damit die Chance, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, den Aktionärskreis zu erweitern und den Wert der Aktie zu stabilisieren.

c)

Übertragung gegen Sachleistung

Die Veräußerung der eigenen Aktien kann auch gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Gesellschaft wird dadurch insbesondere in die Lage versetzt, eigene Aktien unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen nicht selten in derartigen Transaktionen die Gegenleistung in Form von Aktien. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Vermögensgegenständen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel sowohl national als auch auf internationalen Märkten ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung gewährten Aktien am Börsenpreis der Aktien orientieren.

d)

Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Die Ermächtigung sieht ferner vor, dass die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Umtauschrechten von Inhabern von durch die Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden können. Es kann zweckmäßig sein, anstelle neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung ganz oder teilweise eigene Aktien zur Erfüllung der Umtauschrechte einzusetzen.

e)

Verwendung im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms

Eigene Aktien sollen auch Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitern der Bike24 Holding AG sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften der Bike24-Gruppe übertragen werden können. Die Ausgabe eigener Aktien an Führungskräfte, in der Regel unter der Auflage einer mehrjährigen angemessenen Sperrfrist, sowie an Mitarbeiter liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der Führungskräfte und der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen und damit die Steigerung des Unternehmenswertes gefördert werden. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien als aktienkurs- und wertorientierte Vergütungsbestandteile statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann für die Gesellschaft zudem wirtschaftlich sinnvoll sein. Hierzu muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung des von Führungskräften und Mitarbeitern zu entrichtenden Kaufpreises kann eine bei Mitarbeiteraktien übliche und am Unternehmenserfolg orientierte angemessene Vergünstigung gewährt werden.

Insgesamt rechtfertigen die beschriebenen Vorteile nach Überzeugung des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft den vorgeschlagenen Ausschluss des Bezugsrechts. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

3.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu der unter Tagesordnungspunkt 11 aufgeführten Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zu Tagesordnungspunkt 11 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Optionsschuldverschreibungen, und ein entsprechendes neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025) zu schaffen.

Diese neuen Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Optionsschuldverschreibungen sehen jeweils die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vor.

Gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 11 über die Gründe für die Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht:

a)

Ausgangslage

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 1 Beschluss über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/1 und eine entsprechende Satzungsänderung gefasst. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Bezugsrechten unter dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 1 ist befristet bis zum 6. Juni 2026. Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, ihren Finanzbedarf schnell und flexibel zu decken, schnell auf Marktgegebenheiten reagieren und ihre Eigenmittel erhöhen zu können.

Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihren Finanzierungsbedarf auch künftig gegebenenfalls auch durch die Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen decken zu können, soll beschlossen werden, die alte Ermächtigung und das dazugehörige Bedingte Kapital 2021/I aufzuheben und dem Vorstand eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen einzuräumen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital 2025 zu schaffen.

b)

Vorteile solcher Finanzierungsinstrumente

Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Geschäftsentwicklung des Unternehmens ist eine angemessene Kapitalausstattung. Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen soll es der Gesellschaft ermöglichen, attraktive Finanzierungsmöglichkeiten flexibel und zeitnah zu nutzen und dabei neben klassischem Fremdkapital (Bankkrediten) und Eigenkapital auch das Instrument der Schuldverschreibungen nutzen können. Die Gesellschaft soll dadurch in die Lage versetzt werden, unterschiedliche Investorenkreise anzusprechen, um das in der jeweiligen Marktlage jeweils bezogen auf Platzierbarkeit und erzielbare Preise am besten geeignete Finanzierungsinstrument im Interesse der Aktionäre auswählen zu können. Die Gesellschaft kann zudem eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht oder ein Andienungsrecht des Emittenten vorsehen sowie die Schuldverschreibungen durch Lieferung eigener Aktien, anderer börsennotierter Wertpapiere oder durch eine Barzahlung bedienen, wodurch der Gestaltungsspielraum für derartige Finanzierungsinstrumente erweitert wird.

Der Gesellschaft soll aus Gründen der Flexibilität wiederum auch die Möglichkeit eröffnet werden, über mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen je nach Marktlage deutsche oder internationale Kapitalmärkte in Anspruch zu nehmen und die Schuldverschreibungen, außer in Euro, auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes auszugeben.

c)

Wandlungs- bzw. Optionspreis

Der Wandlungs- bzw. Optionspreis darf einen Mindestausgabebetrag nicht unterschreiten, dessen Berechnungsgrundlagen genau angegeben sind. Anknüpfungspunkt für die Berechnung ist jeweils der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im zeitlichen Zusammenhang mit der Platzierung der Schuldverschreibung bzw. im Falle einer Wandlungs- oder Optionspflicht oder eines Andienungsrechts gegebenenfalls alternativ der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im zeitlichen Zusammenhang mit der Ermittlung des Wandlungs-/ Optionspreises nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen.

Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in bestimmten Fällen angepasst werden, um entsprechend der Ermächtigung Verwässerungsschutz zu gewähren. Verwässerungsschutz bzw. Anpassungen können insbesondere vorgesehen werden, wenn es während der Laufzeit der Schuldverschreibungen zu Kapitalveränderungen bei der Gesellschaft kommt, oder während der Laufzeit der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine sonstige Maßnahmen durchgeführt werden oder Ereignisse eintreten, die zu einer Veränderung des wirtschaftlichen Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können (etwa Dividendenzahlungen, die Ausgabe weiterer Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder der Kontrollerwerb durch einen Dritten). Eine Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises kann dabei auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungspflicht oder die Anpassung einer etwaigen Zuzahlung bewirkt werden. Statt oder neben einer Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises kann Verwässerungsschutz nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch in anderer Weise gewahrt werden. Insbesondere kann vorgesehen werden, dass bei Ausgabe von Aktien, weiteren Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Verwässerungsschutz durch Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises nur erfolgt, soweit den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. den im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde.

d)

Bezugsrecht und Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht bei Begebung von Schuldverschreibungen dieser Art grundsätzlich ein Bezugsrecht zu (§ 221 Abs. 4 i. V. m. §186 Abs. 1 AktG). Der Vorstand kann dabei auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Schuldverschreibungen an ein Kreditinstitut oder die Mitglieder eines Konsortiums von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG). Es handelt sich hierbei nicht um eine Beschränkung des Bezugsrechts der Aktionäre. Den Aktionären werden letztlich die gleichen Bezugsrechte gewährt wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden lediglich ein oder mehrere Kreditinstitute bzw. dieser gleichgestellten Unternehmen an der Abwicklung beteiligt.

Der Vorstand kann jedoch jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen:

(i)

Erleichterter Bezugsrechtsausschluss in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG

Der Vorstand soll in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt sein, bei einer Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Barleistung das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Dies kann zweckmäßig sein, um eine Schuldverschreibung schnell und flexibel zu attraktiven Konditionen am Markt platzieren zu können. Da die Aktienmärkte volatil sein können, hängt die Erzielung eines möglichst vorteilhaften Emissionsergebnisses im verstärkten Maße davon ab, ob auf Marktentwicklungen kurzfristig reagiert werden kann. Günstige möglichst marktnahe Konditionen können in der Regel nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft an diese nicht für einen zu langen Angebotszeitraum gebunden ist. Bei Bezugsrechtsemissionen ist, um die Erfolgschancen der Emission für den gesamten Angebotszeitraum sicherzustellen, in der Regel ein nicht unerheblicher Sicherheitsabschlag erforderlich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Options- und Wandelanleihen der Konditionen dieser) bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen führt. Auch ist bei Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit seiner Ausübung (Bezugsverhalten) die alternative Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf eine Veränderung der Marktverhältnisse reagieren, was zu einer für die Gesellschaft ungünstigeren Kapitalbeschaffung führen kann.

Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem Marktwert ausgegeben werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Werts der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher Verwässerungseffekt bei der bezugsrechtsfreien Ausgabe von entsprechenden Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten sowie Andienungsrechten eintritt, kann ermittelt werden, indem der hypothetische Marktwert der Schuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem Ausgabepreis verglichen wird. Liegt nach pflichtgemäßer Prüfung dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem hypothetischen Marktwert zum Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibungen, ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ein Bezugsrechtsausschluss wegen des nur unwesentlichen Abschlags zulässig. Die Verwaltung wird bei der Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapitalmarktsituation den Abschlag von diesem Marktwert so gering wie möglich halten. Damit wird der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechts so gering sein, dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.

Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zu annähernd gleichen Bedingungen durch Erwerb über die Börse aufrechtzuerhalten. Dadurch werden ihre Vermögensinteressen gewahrt. Denn die Ermächtigung zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gilt nur für Schuldverschreibungen mit Rechten bzw. Pflichten zum Bezug von Aktien, auf die nach der bestehenden Ermächtigung ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Auf diese Begrenzungen werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigungen bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner werden auf diese Begrenzung auch Aktien angerechnet, die aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter erleichtertem Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibung auszugeben oder zu gewähren sind. Diese Anrechnung geschieht im Interesse der Aktionäre an einer möglichst geringen Verwässerung ihrer Beteiligung.

(ii)

Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge

Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Emission ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Der Wert der Spitzenbeträge ist je Aktionär in der Regel gering, weshalb der mögliche Verwässerungseffekt ebenfalls als gering anzusehen ist. Demgegenüber ist der Aufwand für eine Emission ohne einen solchen Ausschluss deutlich höher. Der Ausschluss dient der Praktikabilität und der leichteren Durchführung einer Emission. Vorstand und Aufsichtsrat halten den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge deshalb sachlich gerechtfertigt und unter Abwägung mit den Interessen der Aktionäre auch für angemessen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Schuldverschreibungen werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

(iii)

Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von bereits ausgegebenen Optionsrechten oder Wandlungsrechten bzw. entsprechender Pflichten

Das Bezugsrecht der Aktionäre soll auch jeweils ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten aus bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung dieser Pflichten als Aktionär zustehen würde. Der marktübliche Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von bereits ausgegebenen Schuldverschreibungen hat den Vorteil, dass der Options- bzw. Wandlungspreis für die bereits ausgegebenen und regelmäßig mit einem Verwässerungsschutzmechanismus, z. B. bei Kapitalmaßnahmen, ausgestatteten Schuldverschreibungen nicht ermäßigt werden braucht. Dadurch können die Schuldverschreibungen in mehreren Tranchen attraktiver platziert werden und es wird insgesamt ein höherer Mittelzufluss ermöglicht. Auch dieser Fall des Bezugsrechtsausschlusses liegt daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

(iv)

Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen

Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Sacheinlagen bzw. Sachleistungen erfolgen, sofern dies im Interesse der Gesellschaft liegt. In diesem Fall wird der Vorstand auch – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – zu einem Ausschluss des Bezugsrechts ermächtigt. Dies soll die Gesellschaft unter anderem in die Lage versetzen, die Schuldverschreibungen als Akquisitionswährung einsetzen zu können, um in geeigneten Einzelfällen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen solche Sacheinlagen oder Sachleistungen gegen Übertragung derartiger Finanzinstrumente erwerben zu können.

Diese Ermächtigung eröffnet jeweils die Möglichkeit – mittels Ausgabe von Schuldverschreibungen – im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre auf dem nationalen und internationalen Markt schnell und flexibel vorteilhafte Gelegenheiten zur Unternehmenserweiterung zu nutzen. Anders als eine Geldzahlung schont die Ausgabe von Schuldverschreibungen die Liquidität der Gesellschaft und stellt damit häufig die günstigere Finanzierungsform dar. Der Vorstand ist auch berechtigt, Inhabern von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen – anstelle einer Geldzahlung – ganz oder zum Teil Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu leisten. Die Gesellschaft erhält dadurch zusätzliche Flexibilität für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalstruktur.

Die Verwaltung prüft in jedem Einzelfall sorgfältig, ob sie von der Ermächtigung Gebrauch machen soll, sobald sich die Erwerbsmöglichkeiten konkretisieren. Sie wird das Bezugsrecht der Aktionäre nur ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

Bei Abwägung aller dieser Umstände ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den verschiedenen Fällen in den jeweils umschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 44.166.666,00 und ist eingeteilt in 44.166.666 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit grundsätzlich 44.166.666. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 1.239 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am Dienstag, dem 10. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse

 

Bike24 Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zum Geschäftsschluss des 22. Tags vor der Hauptversammlung, also am Montag, dem 26. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes zu erbringen; hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.

Wie auch die Anmeldung muss der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am Dienstag, dem 10. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

3.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär (§ 67a Abs. 4 AktG), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet („geschäftsmäßig Handelnder“), ausüben lassen. Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs (auch durch Erteilung einer Vollmacht an einen weiteren Dritten oder an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft) nur wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein geschäftsmäßig Handelnder im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem Vollmachtnehmer über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zum Download bereitgehalten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bevollmächtigung im Vorfeld der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis Sonntag, dem 15. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter der folgenden Adresse zugehen:

 

Bike24 Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder einem geschäftsmäßig Handelnden im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Gesellschaft unter der oben genannten Kontaktadresse in Verbindung zu setzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung, die Änderung und der Widerruf der Vollmacht auch während der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des Versammlungsleiters erfolgen können.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, eine von der Gesellschaft benannte Person als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreterin ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreterin das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und dass die Stimmrechtsvertreterin weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen kann. Ebenso wenig kann die Stimmrechtsvertreterin Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmacht- und Weisungsformulars möglich, das den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zum Download bereit.

Die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin im Vorfeld der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache aus organisatorischen Gründen spätestens am Sonntag, dem 15. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter der folgenden Adresse zugehen:

 

Bike24 Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin auch während der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des Versammlungsleiters erfolgen können.

6.

Weitere Rechte der Aktionäre

a)

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, der 17. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Etwaige Ergänzungsverlangen können an nachfolgende Adresse gerichtet werden:

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Vorstands
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b)

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge müssen nicht mit einer Begründung versehen werden.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Montag, dem 2. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge erledigt.

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind in den „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge nebst etwaiger Begründung sind im Vorfeld der Hauptversammlung ausschließlich an

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Vorstands
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland

oder per E-Mail an

 

ir@bike24.net zu übermitteln.

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

c)

Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur auf der Tagesordnung stehenden Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 4) oder des Prüfers (Tagesordnungspunkt 5) zu unterbreiten.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens Montag, den 2. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zugänglich gemacht.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

In § 127 Satz 1 AktG, § 126 Abs. 2 AktG sowie § 127 Satz 3 AktG, § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind weitere Gründe genannt, bei deren Vorliegen die Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind in den „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

beschrieben.

Wahlvorschläge sind im Vorfeld der Hauptversammlung ausschließlich an

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Vorstands
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland

oder per E-Mail an

 

ir@bike24.net

zu übermitteln.

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Prüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

d)

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten, Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter befugt, das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich zu beschränken; er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte sowie für einzelne Rede- und Fragebeiträge angemessen festzusetzen.

e)

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der folgenden Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zur Verfügung.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG

Ab Einberufung der Hauptversammlung stehen zusammen mit dieser Einberufung zugänglich zu machende Unterlagen (insbesondere die unter Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen) sowie Informationen im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

zum Abruf zur Verfügung.

Etwaige rechtzeitig, das heißt bis zum Samstag, dem 17. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen beziehungsweise bis zum Montag, dem 2. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über die zuvor genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung am Dienstag, dem 17. Juni 2025, zugänglich sein.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der oben genannten Internetadresse bekanntgegeben.

8.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:

 

Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
Telefax: +49 351/417497-0

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre bzw. bevollmächtigte Dritte (auch für Fragen zum Datenschutz) wie folgt:

 

Bike24 Holding AG
z. Hd. des Datenschutzbeauftragten
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
E-Mail: datenschutz@bike24.net

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

•

Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer;

•

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, Präsenz und Stimmabgaben;

•

bei einem von einem Aktionär etwaig bevollmächtigten Dritten bzw. der von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreterin auch dessen/deren personenbezogene Daten (insbesondere dessen/deren Name und Wohnort sowie im Rahmen der Stimmabgabe angegebenen Kontaktdaten);

•

sofern ein Aktionär oder ein bevollmächtigter Dritter von seinem Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Gebrauch macht oder sonst mit der Gesellschaft in Kontakt tritt, zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren bevollmächtigten Dritten angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern und E-Mail-Adressen); sowie

•

Informationen zu Präsenz, Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/6000/hauptversammlung.html

veröffentlicht.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO die Vorschriften des AktG, insbesondere §§ 118 ff. AktG, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung, einschließlich der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft verwendet die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen personenbezogenen Daten nicht zur Vornahme von Entscheidungen, die auf automatisierter Verarbeitung beruhen (Profiling).

Die Gesellschaft beziehungsweise die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten eines Aktionärs in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den der Aktionär mit der Verwahrung seiner Aktien der Gesellschaft beauftragt hat (sogenannte Depotbank).

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Im Rahmen der Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung teilnehmen, erfassten Daten, sofern diese in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden, erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen wird, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, ein Teil Ihrer personenbezogenen Daten unter Einhaltung der aktienrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre bzw. bevollmächtigte Dritte mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO),

Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre bzw. bevollmächtigte Dritte gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.

Zudem steht den Aktionären bzw. bevollmächtigten Dritten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

 

Sächsische Datenschutzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Deutschland
Tel.: 0351 85471 101
Fax: 0351 85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Diese Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

Dresden, im Mai 2025

Bike24 Holding AG

Der Vorstand



08.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bike24 Holding AG
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Internet: https://corporate.bike24.com/
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2133452  08.05.2025 CET/CEST

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG – von Montega AG

05.05.2025 / 12:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Bike24 Holding AG

Unternehmen: Bike24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 05.05.2025
Kursziel: 2,60 EUR (zuvor: 2,40 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA

Starker Jahresauftakt bestätigt Wachstumsstory

Die BIKE24 Holding AG hat am 02.05. die Ergebnisse für das erste Quartal 2025 veröffentlicht und damit die bereits Anfang März avisierten starken Umsatzentwicklungen bestätigt. Auch wenn das EBITDA saisonbedingt noch auf niedrigem Niveau liegt, sprechen sowohl die überdurchschnittliche Wachstumsdynamik als auch die verbesserte Kostenstruktur für einen gelungenen Start ins neue Geschäftsjahr.

[Tabelle]

Zweistelliges Wachstum, positive Margen – Fokus auf Profitabilität trägt erste Früchte: Der Umsatz stieg im Q1 deutlich um 17,8% auf 58,0 Mio. EUR und lag damit spürbar über dem saisonal geprägten Vorjahreswert. Insbesondere der DACH-Raum (+21,8%) und die neu lokalisierten Märkte wie Polen (+29,8%) und Finnland (+26,2%) trugen überproportional zum Wachstum bei. Der durchschnittliche Warenkorb legte leicht auf 144 EUR zu, die Zahl aktiver Kunden wuchs um 4,7%. Die bereinigte EBITDAMarge drehte mit +1,0% erstmals seit Q3/2022 wieder in den positiven Bereich – unterstützt durch optimiertes Einkaufstiming, effizientes Marketing und eine weiterhin schlanke Kostenstruktur.

Finanzlage stabil – Lagerabbau und Kreditverlängerung stärken Handlungsspielraum: Der operative Cashflow belief sich auf +3,9 Mio. EUR (Vj: +3,0 Mio. EUR). Der Lagerbestand wurde um 6,7% auf 66,2 Mio. EUR reduziert – bei gleichzeitig guter Verfügbarkeit. Die im Q1 finalisierte Verlängerung des Konsortialkredits bis April 2027 (mit Option auf 2028) stärkt nicht nur die Finanzierungsstruktur, sondern schafft auch Flexibilität für weiteres Auslandswachstum. Die Zahlungsmittelposition stieg per Ende März auf 15,9 Mio. EUR, die Eigenkapitalquote liegt mit 53,7% weiterhin solide.

Guidance bestätigt – operative Entwicklung legt Messlatte höher: Die Zielsetzungen für 2025 (Umsatz: 233–242 Mio. EUR; EBITDA: 7,0–12,1 Mio. EUR) wurden bestätigt. Unsere Prognosen haben wir vor dem Hintergrund der aktuellen Geschäftsdynamik leicht erhöht. Zwar bleibt das Marktumfeld u.a. aufgrund hoher Lagerbestände bei Wettbewerbern herausfordernd, doch BIKE24 gelingt es zunehmend, sich mit klarer Kundenansprache und schlanker Struktur profitabel zu positionieren.

Fazit: Nach dem Übergangsjahr 2024 ist BIKE24 operativ auf Kurs und startet mit Rückenwind in das laufende Geschäftsjahr. Die starke Umsatzentwicklung in Q1 und die erste Rückkehr zu positiven EBITDA-Margen unterstreichen, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen. Perspektivisch bietet die verlängerte Kreditfazilität weiteren Raum zur Skalierung – insbesondere in den lokalisierten Auslandsmärkten. Wir bestätigen das Kaufen-Votum und erhöhen unser Kursziel auf 2,60 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32422.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag


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2130106  05.05.2025 CET/CEST

BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2025 – Zweistelliges Umsatzwachstum in allen Regionen und operative Ergebnisverbesserung um EUR 2,1 Mio.

BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2025 – Zweistelliges Umsatzwachstum in allen Regionen und operative Ergebnisverbesserung um EUR 2,1 Mio.

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2025 – Zweistelliges Umsatzwachstum in allen Regionen und operative Ergebnisverbesserung um EUR 2,1 Mio.

02.05.2025 / 07:30 CET/CEST
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BIKE24 mit starkem Jahresauftakt 2025 –
Zweistelliges Umsatzwachstum in allen Regionen und operative Ergebnisverbesserung um EUR 2,1 Mio.
  • Konzernumsatz steigt um 17,8 % auf EUR 58,0 Mio.
  • Zweistelliges Umsatzwachstum in allen europäischen Regionen – starker Kernmarkt DACH und erfolgreiche Lokalisierungen in Polen und Finnland
  • Verbesserung des bereinigten EBITDAs zum Vorjahresquartal um EUR 2,1 Mio. – trotz Wintersale und saisonal schwacher Nachfrageperiode
  • Personalkosten sinken trotz signifikanten Umsatzwachstum von EUR 6,9 Mio. auf EUR 6,1 Mio. – Effizienzmaßnahmen zeigen Wirkung
  • Lagerbestand um 6,7 % gegenüber März 2024 reduziert – Angebot und Warenverfügbarkeit gleichzeitig gesteigert
  • Prognose für das Gesamtjahr 2025 trotz starkem Auftakt bestätigt – vorsichtiger Ausblick aufgrund makroökonomischer Unsicherheiten

Dresden, 2. Mai 2025 – Die Bike24 Holding AG (BIKE24) ist mit einem sehr erfreulichen Ergebnis ins neue Geschäftsjahr gestartet. Im ersten Quartal 2025 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzwachstum von 17,8 % auf EUR 58,0 Mio., getragen von einer starken Entwicklung in allen europäischen Märkten. Während die etablierten Kernmärkte in der DACH-Region mit +22 % erneut zweistellig wuchsen, setzte sich auch der Erfolg der Lokalisierungsstrategie fort: Die jüngsten Märkte Polen und Finnland erzielten Wachstumsraten von 30 % bzw. 26 % – obwohl die Lokalisierung erst Ende Februar abgeschlossen war. Bei einem Blick nur auf den Monat März erzielten die beiden Märkte zusammen ein beeindruckendes Wachstum von 48 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Profitabilität trotz Saisonstart und Wintersale
Trotz der traditionell schwächeren Fahrradsaison zu Jahresbeginn und hoher Rabattaktionen im Rahmen des jährlichen Wintersales, erzielte BIKE24 schon im ersten Quartal ein operativ profitables Ergebnis: Das bereinigte EBITDA verbesserte sich um EUR 2,1 Mio. und lag bei EUR 0,6 Mio. (Q1 2024: EUR –1,5 Mio.).           

Effizienzprogramm wirkt – Personalkosten sinken trotz Wachstum
Maßgeblich für die deutliche Ergebnisverbesserung war die konsequente Umsetzung der im vergangenen Jahr eingeleiteten Effizienzmaßnahmen. Besonders die Personalmaßnahmen, die Ende November 2024 umgesetzt wurden, zeigen spürbare Wirkung: Die Personalkosten sanken trotz des deutlichen Umsatzwachstums von EUR 6,9 Mio. auf EUR 6,1 Mio. im Vergleich zum Vorjahr – ein wesentlicher Treiber für das verbesserte EBITDA.

Lagerbestand effizienter – Angebot und Verfügbarkeit sogar gesteigert
Zugleich konnte der Lagerbestand im Vergleich zu März 2024 um 6,7 % reduziert werden – bei gleichzeitig erhöhter Warenverfügbarkeit und gleichbleibend breitem Produktsortiment. Die Verbesserung beruht auf einem optimierten Bestellrhythmus und einem gezielten Abverkauf nicht mehr aktueller Artikel.

Stimmen aus dem Unternehmen
Andrés Martin-Birner, Gründer und CEO von BIKE24, kommentiert:
„Der Jahresauftakt bestätigt: Unsere Strategie greift – wir wachsen profitabel, strukturiert und nachhaltig. Besonders erfreulich ist, dass wir unsere Warenverfügbarkeit weiter verbessern konnten, während wir gleichzeitig den Lagerbestand reduzieren. Das spricht für die Qualität unserer Einkaufssteuerung – und für das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden.“

Timm Armbrust, CFO von BIKE24, ergänzt:
„Ein positives bereinigtes EBITDA bereits im ersten Quartal, in dem traditionell hohe Rabatte auf das Geschäft drücken, ist ein starkes Signal. Vor allem die rückläufigen Personalkosten trotz Umsatzplus belegen, dass wir operativ die richtigen Hebel betätigt haben.“

Ausblick bestätigt – trotz starkem Auftakt unverändert konservativ
Trotz der sehr positiven Geschäftsentwicklung zu Jahresbeginn hält BIKE24 an der bisherigen Jahresprognose fest, um den anhaltenden makroökonomischen Unsicherheiten und der weiterhin gedämpften Konsumentenstimmung Rechnung zu tragen. Ein Umsatz zwischen EUR 233 Mio. und EUR 242 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA von EUR 7,0 Mio. bis EUR 12,1 Mio. werden für das Gesamtjahr 2025 weiterhin angestrebt.

Heute um 12 Uhr findet der Q1 2025 Earnings Call von BIKE24 statt. Die dazugehörige Präsentation wird ab 10 Uhr auf der IR-Website verfügbar sein. Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link:

https://www.appairtime.com/event/56986a23-63cf-4581-8b85-41885c92dec5

 
Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung      
       
in T€  Q1 2025  Q1 2024 Delta
       
Umsatz und sonstige Erträge      
DACH 38.962 31.984 21,8%
Lokalisierte Märkte (Vorjahr angepasst) 13.433 11.454 17,3%
Rest von Europa (EWR) (Vorjahr angepasst) 4.415 4.022 9,8%
Rest der Welt 1.232 1.812 -32,0%
Umsatzerlöse 58.042 49.271 17,8%
Sonstige Erträge 93 102 -8,9%
Gesamterträge 58.135 49.373 17,7%
Aufwendungen für Handelswaren,      
Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe
-43.444 -36.962 17,5%
Bruttoergebnis 14.598 12.309 18,6%
Bruttomarge 25,2% 25,0% + 0,2 pp
Perfomance Marketingkosten -725 -681 6,4%
Vertriebskosten¹ -5.067 -4.424 14,5%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -6.084 -6.949 -12,4%
Sonstige Aufwendungen -2.880 -3.047 -5,5%
EBITDA -66 -2.691 n/a
EBITDA Marge -0,1% -5,5% + 5,4 pp
Bereinigungen 631 1.218 -48,2%
Bereinigtes EBITDA 565 -1.473 n/a
Bereinigte EBITDA Marge 1,0% -3,0% + 4,0 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf
Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten)
-1.723 -1.879 -8,3%
Bereinigtes EBIT -1.159 -3.352 n/a
Bereinigte EBIT Marge -2,0% -6,8% + 4,8 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert-
ähnliche Posten
-2.381 -2.381 0,0%
Bereinigungen -631 -1.218 -48,2%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -4.170 -6.952 n/a
EBIT Marge -7,2% -14,1% + 6,9 pp
Finanzaufwendungen, netto -1.885 -1.548 21,7%
Ergebnis vor Steuern -6.055 -8.500 n/a
Ertrag aus Ertragsteuern 1.840 2.638 -30,2%
Periodenergebnis -4.215 -5.862 n/a
Rundungsdifferenzen können auftreten.      
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung
auf Forderungen.
     
       
Konsumenten KPIs      
Aktive Kunden (LTM) 948.534 905.798 4,7%
Anzahl Bestellungen 403.587 344.346 17,2%
Durchschnittlicher Warenkorb 144 142 1,3%
Bestellungen wiederkehrender Kunden 67,7% 67,8% -0,2pp
Rücksendequote 16,5% 16,4% 0,1pp


Pressekontakt:
E-Mail: presse@bike24.net

Investor Relations:
E-Mail: ir@bike24.net

Über BIKE24
BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 70.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit zehn lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), Niederlanden (bike24.nl), Luxemburg (bike24.lu), Belgien (bike24.be), Polen (bike24.pl) und Finnland (bike24.fi) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt.
Hinweise
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

 


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2128022  02.05.2025 CET/CEST

Sylvio Eichhorst wird neuer Finanzvorstand von BIKE24

Sylvio Eichhorst wird neuer Finanzvorstand von BIKE24

Bike24 Holding AG / Schlagwort(e): Personalie
Sylvio Eichhorst wird neuer Finanzvorstand von BIKE24

17.04.2025 / 11:00 CET/CEST
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Dresden, 17.04.2025 – Der Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG hat Sylvio Eichhorst als Chief Financial Officer (CFO) in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 übernimmt er als Finanzvorstand die Leitung der Kernbereiche Finanzen, IT und Personal.

„Wir sind sehr erfreut, Sylvio Eichhorst mit seiner internationalen Erfahrung und ausgewiesenen Finanzexpertise als neuen CFO für BIKE24 gewonnen zu haben, der auf Grund seiner Arbeit als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses von BIKE24 bereits wertvolle Einblicke in unser Unternehmen besitzt“, sagt Ralf Kindermann, Aufsichtsratsvorsitzender der Bike24 Holding AG.

Sylvio Eichhorst hat den Aufsichtsrat mit seinen umfangreichen Finanzkenntnissen aus verschiedenen Unternehmen und Branchen sowie seiner Persönlichkeit überzeugt. In Anbetracht der aktuellen Marktherausforderungen ist seine Erfahrung im Kapitalmarktumfeld für BIKE24 von großer Bedeutung.

Sylvio Eichhorst ist derzeit Head of Global Finance & Procurement der KWS Gruppe mit Sitz in Einbeck. Im Laufe seiner mehr als 28 jährigen Karriere arbeitete er in verschiedenen globalen Führungs- und Finanzmanagementpositionen und begleitete Unternehmen in den unterschiedlichsten Unternehmensphasen. Er startete seine Karriere als Wirtschaftsprüfer bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Stationen in Leipzig, New York und Dresden und war bei Jenoptik AG als Vice President, Head of Group Accounting & Taxes, tätig.

Er ist Diplom-Kaufmann und examinierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Certified Public Accountant in New Hampshire, USA. Er ist 52 Jahre alt und Vater zweier Kinder.

„Sylvio Eichhorst wird den Vorstand mir seiner umfassenden Expertise und Erfahrung bereichern und ab Oktober wieder vervollständigen. Ich freue mich bereits jetzt auf eine gute fachliche und persönliche Zusammenarbeit.“, sagt Andrés Martin-Birner, Chief Executive Officer von Bike24 Holding AG.

Über BIKE24 
Die Bike24 Holding AG ist eine führende europäische E-Commerce-Plattform für Fahrrad- und Outdoor-Produkte. Mit einem umfangreichen Sortiment, schnellen Lieferzeiten und länderspezifischen Onlineshops bietet das Unternehmen seinen Kunden ein optimales Einkaufserlebnis. BIKE24 ist in mehreren europäischen Ländern aktiv und verfolgt das Ziel, den Fahrradmarkt weiter zu digitalisieren und nachhaltiges Wachstum zu fördern. 

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17.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Unternehmen: Bike24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
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WKN: A3CQ7F
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2120298  17.04.2025 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

26.03.2025 / 17:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 26.03.2025
Kursziel: 2,40 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt CIIA

Unternehmensguidance für 2025 schürt Zuversicht

Die BIKE24 Holding AG hat heute den Geschäftsbericht für 2024 und die Guidance für 2025 veröffentlicht. Während die Jahresergebnisse den Anfang des Monats gemeldeten vorläufigen Zahlen entsprachen, fällt der Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr noch etwas positiver aus als von uns erwartet.

[Tabelle]

BIKE24 hat im Geschäftsjahr 2024 den Umsatz stabilisiert und nach einem starken Jahresendgeschäft (Umsatz Q4: +7% yoy) mit 226,3 Mio. EUR ebenso viel erlöst wie im Vorjahreszeitraum. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich von -2,9 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR, entsprechend einer bereinigten EBITDA-Marge von 2,4%. Ursächlich war neben einer angepassten Einkaufspolitik, die die anhaltend schwierigen Marktbedingungen berücksichtigte, auch die konsequente Fokussierung auf Bike-Enthusiasten. Unter Berücksichtigung von Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit Personalanpassungen (ca. 2,0 Mio. EUR) und etwa 1,9 Mio. EUR für sonstige betriebliche Aufwendungen wie die Implementierung von SAP und die Verlängerung des Konsortialkredites bis zum 30. April 2027 mit Option bis April 2028 belief sich das berichtete EBITDA auf 1,5 Mio. EUR (2023: -6,1 Mio. EUR).

Positiver Ausblick für 2025: Nachdem der Jahresauftakt, wie bereits Anfang März berichtet, mit einem zweistelligen Umsatzwachstum überaus erfolgreich verlief, fällt die Zielsetzung für das Gesamtjahr noch etwas besser aus als von uns erwartet. Während wir mit unserer Erlösprognose (+5,1% yoy auf 238 Mio. EUR) noch in der Mitte der ausgegebenen Bandbreite von 233 Mio. bis 242 Mio. EUR liegen, bietet die EBITDA-Guidance von BIKE24 von 7,0 Mio. bis 12,1 Mio. EUR (MONe: 8,0 Mio. EUR) Raum für eine etwaige Erhöhung unserer Schätzungen im Jahresverlauf. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt behalten wir unsere Prognosen jedoch trotz der guten Entwicklung im Januar und Februar bei, da auch das leicht verbesserte Marktumfeld noch von übermäßig hohen Lagerbeständen gekennzeichnet ist und somit weitere Abverkaufsaktionen bei Wettbewerbern drohen.

Fazit: Wie erwartet sollte BIKE24 nach dem ‚Übergangsjahr‘ 2024 in 2025 einen Gang hochschalten und auf den Wachstumspfad einschwenken. Auch wenn das deutliche Umsatzplus vom Jahresbeginn nicht in der Größenordnung fortgeschrieben werden darf, stehen die Vorzeichen doch klar auf Topline-Wachstum und einen deutlichen Ergebnissprung. Da mit der kürzlich erfolgten Verlängerung der Kreditfazilität nicht nur die Finanzierungsstruktur gestärkt, sondern darüber hinaus auch zusätzlicher Spielraum geschaffen wurde, um in den lokalisierten Auslandsmärkten (ES, FR, BENELUX) perspektivisch wieder stärker auf Wachstumskurs zu schalten, ist eine Anhebung unserer derzeitigen Prognosen im Jahresverlauf gut vorstellbar. Wir bestätigen unser Kaufen-Votum bei einem unveränderten Kursziel von 2,40 EUR.



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bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
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mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32070.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
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2106958  26.03.2025 CET/CEST

Bike24 Holding AG: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR 5 Mio. – Weiterer deutlicher Anstieg der Profitabilität bei gleichzeitigem Umsatzwachstum für 2025 erwartet

Bike24 Holding AG: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR 5 Mio. – Weiterer deutlicher Anstieg der Profitabilität bei gleichzeitigem Umsatzwachstum für 2025 erwartet

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognose
Bike24 Holding AG: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR 5 Mio. – Weiterer deutlicher Anstieg der Profitabilität bei gleichzeitigem Umsatzwachstum für 2025 erwartet

26.03.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bike24 Holding AG: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR 5 Mio. – Weiterer deutlicher Anstieg der Profitabilität bei gleichzeitigem Umsatzwachstum für 2025 erwartet
  • Umsatzwachstum im vierten Quartal: +7 % / Gesamtjahr: stabil bei EUR 226,3 Mio.
  • Bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2024: EUR 5,3 Mio.
  • Starker Start ins Geschäftsjahr 2025: zweistelliges Umsatzwachstum im ersten Quartal erwartet
  • Prognose 2025: Bereinigtes EBITDA von EUR 7,0 – 12,1 Mio.

Dresden, 26. März 2025 – Die Bike24 Holding AG hat ihren Wachstumskurs nach einem starken Schlussquartal 2024 weiter gefestigt. Im vierten Quartal verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzplus von 7 % im Vergleich zum Vorjahr. Im gesamten Geschäftsjahr zeigte sich der Umsatz mit EUR 226,3 Mio. stabil. Gleichzeitig wurde das Profitabilitätsziel für das Jahr 2024 klar erreicht: Das bereinigte EBITDA stieg auf EUR 5,3 Mio., nachdem im Jahr 2023 noch ein Verlust von EUR 2,9 Mio. ausgewiesen wurde. Damit bestätigt BIKE24 die am 7. März 2025 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse.

Profitabilitätsziel 2024 klar erreicht und positive Umsatzentwicklung im Jahresverlauf

Trotz eines herausfordernden Marktumfelds konnte BIKE24 im Jahr 2024 eine kontinuierliche Verbesserung der Wachstumsraten erzielen. Nach einem Umsatzrückgang von 11 % im ersten Quartal stabilisierte sich das Geschäft im zweiten Quartal (+1 %), gefolgt von einem Anstieg um 3 % im dritten Quartal und einem kräftigen Wachstum von 7 % im vierten Quartal.

Die positive Geschäftsentwicklung spiegelte sich auch in einer verbesserten Bilanz wider. Hier führte die planmäßige Reduzierung des Vorratsbestandes durch den Abbau von Überbeständen und ein optimiertes Einkaufsmanagement zu einer weiteren Optimierung des Working Capital.

Andrés Martin-Birner, Mitgründer und CEO von BIKE24, kommentiert:
„Besonders erfreulich ist das starke Wachstum in der BENELUX-Region. Die länderspezifischen Onlineshops für diese Märkte wurden im ersten Quartal 2023 eingeführt. Nach einem Wachstum im Jahr 2023 um 27 % konnte der Umsatz 2024 nochmals um 31 % gesteigert werden. Damit trägt diese Region bereits 8 % zum Gesamtumsatz der Gruppe bei.“

Auch der Start ins Jahr 2025 verläuft äußerst dynamisch. Nach vorläufigen Berechnungen siegen die Konzernumsätze in den Monaten Januar und Februar um 11 %. Hierzu trugen auch die länderspezifischen Onlineshops für Polen und Finnland bei, die früher als geplant live gingen.

Timm Armbrust, CFO von BIKE24, ergänzt:
„Es ist erfreulich zu sehen, dass BIKE24 den Weg zurück zur nachhaltigen Profitabilität gefunden hat. Für das erste Quartal 2025 erwarten wir zudem ein zweistelliges Umsatzwachstum. Nachdem wir in den ersten beiden Monaten bereits ein beachtliches Plus von 11 % verzeichnen konnten, haben sich die Wachstumsraten im März weiter beschleunigt.“


Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025
Für das Jahr 2025 geht BIKE24 von einem Umsatz zwischen EUR 233 Mio. und EUR 242 Mio. aus. Dabei berücksichtigt das Unternehmen die weiterhin unsichere Konsumentenstimmung. Das bereinigte EBITDA wird voraussichtlich zwischen EUR 7,0 Mio. und EUR 12,1 Mio. liegen, was einer Steigerung von 31 % bis 126 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Untermauert werden die positiven Geschäftsaussichten der BIKE24-Gruppe auch durch die im Februar vereinbarte Verlängerung des Konsortialkreditvertrags bis zum 30. April 2027, wodurch BIKE24 über die nötige finanzielle und operative Flexibilität für ihren weiteren Wachstumskurs verfügt.

Mit der erfolgreichen Umsetzung strategischer Initiativen und der weiteren Expansion in neue Märkte sieht sich BIKE24 gut aufgestellt, um das profitable Wachstum auch in den kommenden Jahren fortzusetzen.

Den vollständigen Geschäftsbericht einschließlich des Konzernabschlusses finden Sie hier:
https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html#annual

Heute um 15:00 Uhr findet der FY 2024 Earnings Call von BIKE24 statt. Es steht folgende Teilnahmemöglichkeit zur Verfügung:
https://www.appairtime.com/event/b32bb5b0-cd7a-4277-b661-3793f2f25018

Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
 
in T€  Q4 2024  Q4 2023 Delta   GJ 2024 GJ 2023 Delta
               
Umsatz und sonstige Erträge              
DACH 31.855 29.605 7,6%   150.389 146.868 2,4%
Lokalisierte Märkte 11.923 10.818 10,2%   45.891 45.421 1,0%
Rest von Europa (EWR) 5.105 4.747 7,6%   23.755 24.212 -1,9%
Rest der Welt 1.458 1.885 -22,6%   6.276 9.837 -36,2%
Umsatzerlöse 50.341 47.055 7,0%   226.311 226.337 0,0%
Sonstige Erträge 75 75 -0,4%   331 186 78,1%
Gesamterträge 50.415 47.130 7,0%   226.642 226.523 0,1%
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe -35.897 -37.074 -3,2%   -164.736 -171.674 -4,0%
Bruttoergebnis 14.443 9.981 44,7%   61.576 54.663 12,6%
Bruttomarge 28,7% 21,2% + 7,5 pp   27,2% 24,2% + 3,1 pp
Perfomance Marketingkosten -752 -871 -13,7%   -2.820 -3.358 -16,0%
Vertriebskosten¹ -4.367 -4.343 0,6%   -19.490 -21.093 -7,6%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -5.022 -5.757 -12,8%   -25.557 -25.385 0,7%
Sonstige Aufwendungen -2.351 -2.734 -14,0%   -10.964 -11.098 -1,2%
Restrukturierungsaufwendungen -1.621 –     -1.621 –  
EBITDA 405 -3.649 -111,1%   1.455 -6.084 -123,9%
EBITDA Marge 0,8% -7,8% + 8,6 pp   0,6% -2,7% + 3,3 pp
Bereinigungen 1.193 336 254,8%   3.878 3.174 22,2%
Bereinigtes EBITDA 1.598 -3.313 -148,2%   5.333 -2.910 -283,3%
Bereinigte EBITDA Marge 3,2% -7,0% + 10,2 pp   2,4% -1,3% + 3,6 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten) -1.829 -1.914 -4,4%   -7.063 -6.237 13,2%
Bereinigtes EBIT -231 -5.227 -95,6%   -1.730 -9.147 -81,1%
Bereinigte EBIT Marge -0,5% -11,1% + 10,6 pp   -0,8% -4,0% +3,2 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert-ähnliche Posten -2.372 -63.721 -96,3%   -9.486 -71.175 -86,7%
Bereinigungen -1.193 -336 254,8%   -3.878 -3.174 22,2%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -3.796 -69.284 -94,5%   -15.094 -83.495 -81,9%
EBIT Marge -7,5% -147,2% + 139,7 pp   -6,7% -36,9% + 30,2 pp
Finanzaufwendungen, netto -825 -1.069 -22,8%   -4.157 -6.243 -33,4%
Ergebnis vor Steuern -4.621 -70.352 -93,4%   -19.251 -89.738 -78,5%
Ertrag/ (Aufwand) aus Ertragsteuern 1.075 4.960 -78,3%   5.633 9.335 -39,7%
Periodenergebnis -3.546 -65.392 -94,6%   -13.618 -80.403 -83,1%
Rundungsdifferenzen können auftreten.              
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Forderungen.              
               
Konsumenten KPIs              
Aktive Kunden (LTM)  –   –   –    916.900 921.555 -0,5%
Anzahl Bestellungen 334.436 328.766 1,7%   1.567.236 1.625.087 -3,6%
Durchschnittlicher Warenkorb 152 € 140 € 8,2%   144 € 137 € 4,8%
Bestellungen wiederkehrender Kunden 66,6% 67,0% -0,4pp   67,9% 69,3% -1,4pp
Rücksendequote 16,0% 16,5% -0,5pp   17,5% 16,9% +0,6pp


Über BIKE24
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Hinweise
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.


26.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2104546  26.03.2025 CET/CEST

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

10.03.2025 / 12:11 CET/CEST
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Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
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seit: 10.03.2025
Kursziel: 2,40 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
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Profitabilitätsziel erreicht, Umsatzdynamik legt weiter zu

Die BIKE24 Holding AG hat am 7. März vorläufige Ergebnisse für 2024 veröffentlicht. Während sich der positive Umsatztrend im Schlussquartal fortsetzte, gelang im Gesamtjahr auf operativer Ebene die angestrebte Rückkehr in die Gewinnzone.

[Tabelle]

BIKE24 hat im Geschäftsjahr 2024 einen entscheidenden Schritt zurück zur Profitabilität gemacht. Nach einem schwierigen Vorjahr konnte das Unternehmen nicht nur den Umsatz stabilisieren, sondern mit einem bereinigten EBITDA von 5 Mio. EUR (2023: -3 Mio. EUR) auch eine deutliche Ergebnisverbesserung erzielen. Ursächlich war neben einer angepassten Einkaufspolitik, die die anhaltend schwierigen Marktbedingungen berücksichtigte, auch die konsequente Fokussierung auf Bike-Enthusiasten. Der Jahresumsatz lag mit 226 Mio. EUR insgesamt stabil auf Vorjahresniveau und damit leicht oberhalb der Mitte der im Februar adjustierten Unternehmensprognose (-0,6% bis +0,3%). Positiv hervorzuheben ist die starke unterjährige Umsatzdynamik, die sich auch im Schlussquartal mit einem Erlöszuwachs von 7%  yoy eindrucksvoll fortsetzte (Q1: -10,7% yoy, Q2: +1,4%yoy, Q3: +2,9% yoy).

Überaus erfreulich verlief auch der Jahresauftakt 2025. Im Januar und Februar konnten die Erlöse zweistellig gegenüber der Vorjahresperiode gesteigert werden.

Zuvor hatte BIKE24 am 10. Februar die erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditlinie über 40 Mio. EUR bis zum 30. April 2027 (mit Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2028) bekanntgegeben. Die Zinsmarge beträgt abhängig vom Nettoverschuldungsgrad 4,25 % bis 6,75 % (alt: 3,75 % bis 6,75 %). Die überarbeitete Finanzierungsstruktur bietet dem Unternehmen nun eine größere operative Flexibilität und schafft nach Angaben von BIKE24 im Hinblick auf die Covenants mehr Flexibilität, um strategische und operative Wachstumschancen wahrzunehmen. Obwohl keine Details zu den Covenants veröffentlicht wurden, betrachten wir das Commitment der Banken als weiteres positives Signal für die guten operativen Fortschritte und die Wachstumsperspektiven des Unternehmens.

Fazit: Nach dem ‚Übergangsjahr‘ 2024 dürfte BIKE24 in 2025 wieder auf den Wachstumspfad einschwenken. Auch wenn anhaltend hohe Lagerbestände bei vielen OEMs erneute Abverkaufsaktionen im Verlauf des Jahres nicht unwahrscheinlich machen und das deutliche Umsatzplus vom Jahresbeginn nicht in der Größenordnung fortgeschrieben werden darf, nehmen wir doch eine erste Anpassung unserer Prognose vor und rechnen nunmehr mit einem Erlöszuwachs von etwa 5% yoy für 2025. Zudem wurde mit der Verlängerung der Kreditfazilität nicht nur die Finanzierungsstruktur gestärkt, sondern auch zusätzlicher Spielraum geschaffen, um in den lokalisierten Auslandsmärkten (ES, FR, BENELUX) perspektivisch wieder stärker auf Wachstumskurs zu schalten, sodass u.E. durchaus Raum für weitere Anpassungen im Jahresverlauf besteht. Wir bestätigen unser Kaufen-Votum bei einem unveränderten Kursziel von 2,40 EUR.



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sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
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BIKE24: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR +5 Mio. – Profitabilitätsziel klar erreicht, Veränderungen im Vorstand

BIKE24: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR +5 Mio. - Profitabilitätsziel klar erreicht, Veränderungen im Vorstand

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BIKE24: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR +5 Mio. – Profitabilitätsziel klar erreicht, Veränderungen im Vorstand

07.03.2025 / 11:05 CET/CEST
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07. März 2025

 

BIKE24: Bereinigtes EBITDA steigt 2024 von EUR -3 Mio. auf EUR +5 Mio. – Profitabilitätsziel klar erreicht, Veränderungen im Vorstand
Umsatzplus im vierten Quartal 7% / Gesamtjahr 0%
Bereinigtes EBITDA für das Geschäftsjahr 2024 EUR +5 Mio.
Umsetzung der europäischen Expansionsstrategie in zwei weitere Länder erfolgt
CFO Timm Armbrust verlässt BIKE24 nach 9 erfolgreichen Jahren auf eigenen Wunsch
 
Profitabilitätsziel 2024 klar erreicht
Dresden, 7. März 2025 – Die BIKE24 Holding AG hat ihre Rückkehr zum Wachstum nach einem starken Schlussquartal weiter gefestigt. Im vierten Quartal 2024 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzwachstum von 7 % gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig wurde das Profitabilitätsziel für 2024 klar erreicht: Nach vorläufigen Berechnungen beträgt das bereinigte EBITDA 5 Mio. €, während im Jahr 2023 noch ein Verlust von 3 Mio. € verzeichnet wurde. Der Umsatz der europäischen E-Commerce-Plattform blieb im Gesamtjahr 2024 in einem weiterhin anspruchsvollen Marktumfeld stabil bei 226 Mio. €.
Timm Armbrust, CFO von BIKE24, gibt eine erste Einschätzung: „2024 war für uns ein sehr erfolg- und ereignisreiches Geschäftsjahr, in dem wir die Rückkehr zur Profitabilität geschafft haben. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass wir die täglichen Herausforderungen in einem weiterhin von Überbeständen geprägten Markt hervorragend gemeistert haben. Nach einem operativen Verlust im Geschäftsjahr 2023 konnten wir mit einem bereinigten EBITDA von 5 Mio. € im Jahr 2024 den Weg zurück in die Gewinnzone erreichen. Die positive Dynamik setzt sich auch in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2025 fort.“
Grundlage dieser Entwicklung war unsere konsequente Fokussierung auf Bike-Enthusiasten sowie eine angepasste Einkaufspolitik, die die aktuell schwierigen Marktbedingungen berücksichtigt. Dadurch konnten wir die Bruttomarge im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 um circa 3 Prozentpunkte auf über 27 % steigern.
Andrés Martin-Birner, Mitgründer und CEO von BIKE24, ergänzt: „Es ist schön zu sehen, dass BIKE24 den Weg zurück zur nachhaltigen Profitabilität gefunden hat. Zudem konnten wir über die Quartale hinweg eine stetige Verbesserung der Wachstumsraten verzeichnen. Nach einem Umsatzrückgang von 11 % im ersten Quartal 2024 im Vergleich zur Vorjahresperiode, wuchs der Umsatz im zweiten Quartal um 1 %, im dritten Quartal um 3 % und im vierten Quartal schließlich um 7%. Im Januar und Februar 2025 konnten wir die Umsätze sogar zweistellig steigern.“
Auch ins neue Jahr ist BIKE24 strategisch dynamisch gestartet. Die länderspezifischen Onlineshops in Polen und Finnland gingen zudem einige Wochen früher live als geplant.
Die gesamten Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024 werden am 26. März 2025 veröffentlicht.

Veränderungen im Vorstand

Timm Armbrust wird das Unternehmen nach 9 Jahren als CFO zum 30. Juni 2025 auf eigenen Wunsch verlassen.

Während seiner Amtszeit hat Timm Armbrust eine entscheidende Rolle in der erfolgreichen Entwicklung von BIKE24 gespielt. Zu seinen wichtigsten Meilensteinen zählen:

  • Begleitung des Unternehmens von einem Umsatz von ca. 69 Mio. Euro in 2015 auf 226 Mio. Euro in 2024
  • Führende Rolle bei den Private-Equity-Shareholderwechseln 2017 und 2019
  • Erfolgreiche Durchführung des Börsengangs im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse in 2021 mit einem Volumen von 322 Mio. Euro
  • Steuerung des Unternehmens durch die schwere Krise der Fahrradbranche in den vergangenen zweieinhalb Jahren

Andrés Martin-Birner, Gründer und CEO von BIKE24, sagt: „Timm hat BIKE24 in einer entscheidenden Wachstumsphase begleitet und mit seinem Engagement maßgeblich zur Entwicklung unseres Unternehmens beigetragen. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, bedanken uns für seine herausragende Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft nur das Beste.“

Timm Armbrust selbst erklärt zu seinem Abschied: „Nach der erfolgreichen Rückkehr zur Profitabilität, der erfolgreichen Verlängerung der Unternehmensfinanzierung bis zum 30. April 2027 und einem sehr guten Start ins Jahr 2025 ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, eine neue Herausforderung anzunehmen. Ich danke dem gesamten Team für die großartige Zusammenarbeit und blicke mit Stolz auf die gemeinsame Zeit zurück.“

Der Aufsichtsrat von BIKE24 leitet die Suche nach einer Nachfolge für die CFO-Position ein.

Über BIKE24
BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 77.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit zehn lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), Niederlanden (bike24.nl), Luxemburg (bike24.lu), Belgien (bike24.be), Polen (bike24.pl) und Finnland (bike24.fi) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt.



07.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2097240  07.03.2025 CET/CEST

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BIKE24 Holding AG: Personelle Veränderungen im Vorstand

BIKE24 Holding AG: Personelle Veränderungen im Vorstand

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Personalie
BIKE24 Holding AG: Personelle Veränderungen im Vorstand

07.03.2025 / 09:09 CET/CEST
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Bike24 Holding AG: Personelle Veränderungen im Vorstand

Dresden, 7. März 2025 – Der Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) und das Vorstandsmitglied Timm Armbrust (CFO) haben sich heute darauf verständigt, dass Timm Armbrust auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden wird. Entsprechend soll der noch bis zum 31. Dezember 2027 laufende Vorstandsdienstvertrag voraussichtlich zum 30. Juni 2025 einvernehmlich aufgehoben werden. Der Aufsichtsrat rechnet damit, kurzfristig einen geeigneten Nachfolger für die Position des CFO zu präsentieren.

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Kontakt:

Bike24 Holding AGBreitscheidstraße 4001237 DresdenDeutschlandEingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41483Börse: Regulierter Markt (Prime Standard) in FrankfurtISIN: DE000A3CQ7F4

Mitteilende Person:
Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
+49 179 258 67 92

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2096960  07.03.2025 CET/CEST

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Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

12.02.2025 / 16:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 12.02.2025
Kursziel: 2,40 EUR
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA

Konsortialkreditverlängerung stärkt Finanzstruktur und eröffnet Raum für Wachstumspotenziale

Die BIKE24 Holding AG hat kürzlich die erfolgreiche Verlängerung der Konsortialkreditlinie über 40 Mio. EUR bis zum 30. April 2027 bekanntgegeben. Mit Zustimmung der drei kreditgebenden Banken besteht darüber hinaus die Option einer weiteren Verlängerung bis zum 30. April 2028. Die Zinsmarge beträgt abhängig vom Nettoverschuldungsgrad 4,25 % bis 6,75 % (alt: 3,75 % bis 6,75 %). Die überarbeitete Finanzierungsstruktur bietet dem Unternehmen nun eine größere operative Flexibilität und schafft nach Angaben von BIKE24 im Hinblick auf die Covenants mehr Flexibilität, um strategische und operative Wachstumschancen wahrzunehmen. Obwohl keine Details zu den Covenants veröffentlicht wurden, betrachten wir das Commitment der Banken als positives Signal für die guten operativen Fortschritte und die Wachstumsperspektiven des Unternehmens.

Zuvor hatte BIKE24 Mitte Januar die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 leicht nach unten korrigiert. Nachdem vormals ein Erlösanstieg ggü. 2023 am unteren Ende der ursprünglichen Spanne von 1% bis 5% in Aussicht gestellt worden war, wurde die Bandbreite auf -0,6% bis +0,3%  nach unten angepasst. Gleichzeitig war die Prognose für die bereinigte EBITDA-Marge bestätigt worden. Diese soll weiterhin zwischen +0,7 % und +4,2 % liegen.

[Tabelle]

Aus den in Aussicht gestellten Zahlen für das Gesamtjahr ergibt sich für Q4 ein Umsatz zwischen 49,0 und 51,2 Mio. EUR. Selbst beim Erreichen der unteren Bandbreite hätte BIKE24 damit nun das dritte Quartal in Folge ein sequenzielles Wachstum erzielt (Q1/24: -10,7%, Q2/24: +1,4%, Q3/24: +2,9%), wenngleich sich unsere Erwartung eines zweistelligen Wachstums in Q4 als zu optimistisch erwiesen hat. Die kontinuierliche Verbesserung der letzten Quartale bestätigt u.E. die von uns erwartete Stabilisierung am Markt, wenngleich aufgrund der Rahmenbedingungen noch immer nicht von einem positiven Marktumfeld gesprochen werden kann.

Fazit: Nach dem ‚Übergangsjahr‘ 2024, in dem sich die Erlöse auf dem Vorjahresniveau stabilisiert haben, dürfte BIKE24 in 2025 wieder auf den Wachstumspfad – wenngleich mit zunächst moderatem Tempo – einschwenken. Auch wenn die Profitabilität weiterhin vor das Umsatzwachstum gestellt werden sollte, erwarten wir einen Erlösanstieg von gut 3%. Anhaltend hohe Lagerbestände bei vielen OEMs machen erneute Abverkaufsaktionen im Verlauf des Jahres nicht unwahrscheinlich und stehen u.E. höheren Zuwächsen noch entgegen. Nichtsdestotrotz wird mit der Verlängerung der Kreditfazilität nicht nur die Finanzierungsstruktur gestärkt, sondern auch der nötige Spielraum geschaffen, um in den lokalisierten Auslandsmärkten (ES, FR, BENELUX) wieder stärker auf Wachstumskurs zu schalten. Wir erneuern unser Kaufen-Votum bei einem unveränderten Kursziel von 2,40 EUR.



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
 
Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31751.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
Web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de
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2085459  12.02.2025 CET/CEST

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Bike24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

Bike24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Bike24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

10.02.2025 / 19:24 CET/CEST
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Die Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) gibt die, die erfolgreiche Verlängerung der bestehenden 40-Millionen-Euro-Bankfazilität in Zusammenarbeit mit dem Konsortium aus drei Banken bekannt. Die Transaktion wurde am 10. Februar 2025 unterzeichnet und abgeschlossen und stellt einen wichtigen Meilenstein in der Finanzstrategie des Unternehmens dar. Diese Verlängerung stärkt die Finanzierungsstruktur des Unternehmens und stellt die mittelfristige finanzielle Stabilität sicher. Auch die operative Flexibilität erhöht sich dadurch und unterstützt das weitere Wachstum des Unternehmens.

Nach einer zunächst kurzfristigen Verlängerung des Konsortialkredits im März 2024 setzte BIKE24 den Dialog mit den bestehenden Kreditgebern fort. Trotz des branchenweiten Margendrucks war das Unternehmen in der Lage, die Geschäftspläne zu erfüllen und den Konsortialkredit in eine mittelfristige Finanzierungslösung zu verlängern, die von den bestehenden Kreditgebern bereitgestellt wurde.

Die überarbeitete Finanzierungsstruktur bietet dem Unternehmen eine größere operative Flexibilität und führt ein Covenant-Rahmenwerk ein, das besser auf die strategischen und operativen Anforderungen von BIKE24 abgestimmt ist.

BIKE24-Gründer und -Geschäftsführer Andrés Martin-Birner freut sich über das Ergebnis der Transaktion und erklärt: „Wir freuen uns, dass wir mit größerer finanzieller Flexibilität in die Saison 2025 gehen. Dies ermöglicht es uns, unseren Kunden weiterhin die gesamte Produktpalette für Radsportbegeisterte anzubieten und gleichzeitig unsere erfolgreiche Expansion in weitere europäische Märkte voranzutreiben.“

Timm Armbrust, CFO von BIKE24, ergänzt: „Wir schätzen die langjährige und vertrauensvolle Partnerschaft mit unserem bestehenden Bankenkonsortium sehr und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Es ist erfreulich zu beobachten, dass die erheblichen operativen Fortschritte, die BIKE24 im vergangenen Jahr erzielt hat, anerkannt und entsprechend berücksichtigt wurden.“

BIKE24 wurde 2002 gegründet und hat sich von einem spezialisierten Online-Händler zu einer der führenden E-Commerce-Plattformen in Kontinentaleuropa mit Fokus auf das Premiumsegment entwickelt. Mit mehr als 900.000 aktiven Kunden und einem umfassenden Sortiment von rund 77.000 Produkten ist BIKE24 ein führender One-Stop-Shop für alle Belange rund ums Fahrrad. Mit seinen hochmodernen AutoStore-Lagersystemen in Dresden und Barcelona können Kunden in über 80 Ländern effizient bedient werden.

Houlihan Lokey fungierte als exklusiver Finanzierungsberater für alle kommerziellen Aspekte der Transaktion. Trotz der schwierigen Marktstimmung in der Fahrradbranche unterstützte Houlihan Lokey BIKE24 bei der Strukturierung einer wettbewerbsfähigen und flexiblen Finanzierungslösung, um die Wachstumsstrategie des Unternehmens zu unterstützen.

Milbank war der Rechtsberater von BIKE24, McDermott war der Rechtsberater der Kreditgeber.



10.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2084031  10.02.2025 CET/CEST

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BIKE24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

BIKE24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Finanzierung
BIKE24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

10.02.2025 / 19:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bike24 Holding AG: Verlängerung Konsortialkreditvertrag

Dresden, 10. Februar 2025 – Der Vorstand der Bike24 Holding AG hat am heutigen Tage eine Änderungsvereinbarung zum Konsortialkreditvertrag vom 11. Juni 2021, zuletzt geändert am 15. März 2024, unterzeichnet. Durch die Vereinbarung wird die bestehende Kreditfazilität mit einem Volumen über 40. Mio. EUR und einer derzeitigen Laufzeit bis zum 30. April 2025 um zwei Jahre bis zum 30. April 2027 verlängert. Mit Zustimmung der kreditgebenden Banken besteht die Option einer weiteren Verlängerung bis zum 30. April 2028. Die Zinsmarge beträgt abhängig vom Nettoverschuldungsgrad 4,25 % bis 6,75 %, (zuvor 3,75 % bis 6,75 %). Die Verlängerung des Darlehens dient der allgemeinen Finanzierung der Gesellschaft.

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

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Mitteilende Person:
Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
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2084017  10.02.2025 CET/CEST

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BIKE24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

BIKE24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

BIKE24 Holding AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
BIKE24 Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

29.01.2025 / 08:41 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die BIKE24 Holding AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/English/3000/publications.html

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/3000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: https://ir.bike24.com/websites/bike24/English/3000/publications.html


29.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2076589  29.01.2025 CET/CEST

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Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: Bike24 Holding AG – von Montega AG

17.01.2025 / 11:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu Bike24 Holding AG

Unternehmen: Bike24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 17.01.2025
Kursziel: 2,40 EUR (zuvor: 2,60 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monate
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA, Ingo Schmidt

Sequenzielles Wachstum setzt sich in Q4 fort – weitere Stabilisierung in 2025 erwartet

Die BIKE24 Holding AG hat kürzlich die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 leicht nach unten korrigiert. Nachdem zuletzt noch ein Erlösanstieg ggü. 2023 am unteren Ende der ursprünglichen Spanne von 1% bis 5% in Aussicht gestellt worden war, wurde die Bandbreite nunmehr auf -0,6% bis +0,3%  nach unten angepasst. Die Prognose für die bereinigte EBITDA-Marge wurde gleichzeitig bestätigt. Diese wird weiterhin zwischen +0,7 % und +4,2 % erwartet.

[Tabelle]

Mit den jetzt in Aussicht gestellten Zahlen für das Gesamtjahr dürfte das Unternehmen in Q4 einen Umsatz zwischen 49,0 und 51,2 Mio. EUR realisiert haben. Selbst beim Erreichen der unteren Bandbreite hätte BIKE24 damit nun das dritte Quartal in Folge ein sequenzielles Wachstum erzielt (Q1/24: -10,7%, Q2/24: +1,4%, Q3/24: +2,9%), wenngleich sich unsere Erwartung eines zweistelligen Wachstums in Q4 als zu optimistisch erwiesen hat. Die kontinuierliche Verbesserung der letzten Quartale bestätigt u.E. die von uns erwartete Stabilisierung am Markt, wenngleich aufgrund der Rahmenbedingungen noch immer nicht von einem positiven Marktumfeld gesprochen werden kann.

Prognoseanpassung: Wir haben unsere Prognose angesichts der reduzierten Guidance leicht nach unten korrigiert und rechnen nun für 2024 mit einem Umsatz auf dem Niveau des Vorjahres. Obwohl die Umsatzentwicklung von BIKE24 in den vergangenen Quartalen einen positiven Trend aufweist, positionieren wir uns für das laufende Jahr etwas defensiver und erwarten im Gesamtjahr einen Erlösanstieg von gut 3%. Auch wenn der Markt in einigen Bereichen Stabilisierungstendenzen zeigt, bleiben insbesondere in der DACH-Region die Anreize für eine deutliche Belebung der Konsumstimmung aus. Zudem sind die Lagerbestände bei vielen OEMs noch hoch, was erneute Abverkaufsaktionen im Verlauf des Jahres nicht unwahrscheinlich macht. Wir gehen davon aus, dass BIKE24 seiner bisherigen Linie treu bleibt und die Profitabilität bei Bedarf auch weiterhin über die Umsatzentwicklung stellt.

Neben der Fortsetzung der bewährten Margen- und Kostendisziplin dürfte die Refinanzierung der Kreditlinie in H1/25 im Mittelpunkt stehen. Wir erwarten, dass sich die positive Cashflow-Entwicklung der Vorquartale auch in Q4 fortgesetzt hat und damit eine gute Voraussetzung für eine vorteilhaftere Finanzierung schafft. Darüber hinaus wäre es aus unserer Sicht wichtig, dass BIKE24 wieder mehr Spielraum in den Covenants erhält, um stärkeres Wachstum zu finanzieren – vorausgesetzt, die Kundengewinnungskosten bleiben im Verhältnis zu den langfristigen Kundenwerten attraktiv.

Fazit: Auch wenn der Umsatzanstieg in Q4 yoy hinter unseren Erwartungen zurückblieb, scheint sich das Marktumfeld weiter stabilisiert zu haben. Wir erwarten eine Fortsetzung der Erholung in 2025, wenngleich aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen in moderatem Tempo. Wir bestätigen unser Kaufen-Votum bei einem leicht reduzierten Kursziel von 2,40 EUR (zuvor: 2,60 EUR).



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bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
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Über Montega:
 
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mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/31633.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Montega AG – Equity Research
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2070079  17.01.2025 CET/CEST

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Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose der bereinigten EBITDA-Marge für das Geschäftsjahr 2024

Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose der bereinigten EBITDA-Marge für das Geschäftsjahr 2024

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Bike24 Holding AG: Anpassung der Umsatzprognose und Bestätigung der Prognose der bereinigten EBITDA-Marge für das Geschäftsjahr 2024

14.01.2025 / 14:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Dresden, 14. Januar 2025 – Der Vorstand der Bike24 Holding AG (die „Gesellschaft“) hat heute aufgrund indikativer Ergebnisse für das 4. Quartal 2024 beschlossen, die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 anzupassen und die Prognose für die bereinigte EBITDA-Marge zu bestätigen.

Die Gesellschaft erwartet, dass sich im 4. Quartal 2024 der positive Trend aus dem 3. Quartal 2024 fortgesetzt hat und sich Umsätze und Ergebnis gegenüber dem Vorjahresquartal deutlich verbessert haben. Die Verbesserungen reichen jedoch voraussichtlich nicht aus, um das schwächere 1. Quartal 2024 vollständig auszugleichen. Der Black Friday und das Weihnachtsgeschäft konnten die Erwartungen nicht komplett erfüllen. Zudem sorgte die Lage der Weihnachtsfeiertage gegenüber dem Vorjahr zu mehr Auslieferungen aus dem Jahresendgeschäft, die erst im Folgejahr erfolgen werden und entsprechend dann erst auch als Umsatz erfasst werden.

Auf dieser Grundlage rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 nun mit einer Umsatzentwicklung in einer Spanne von -0,6 % bis +0,3 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 (zuvor unteres Ende der Spanne von +1 % bis +5 %). Gleichzeitig wird die Prognose für die bereinigte EBITDA-Marge zwischen +0,7 % und +4,2 % bestätigt.

Hinsichtlich der Definition der alternativen Leistungskennzahl „bereinigte EBITDA Marge“ verweist die Gesellschaft auf die diesbezügliche Definition in ihrem Geschäftsbericht 2023, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Wichtige Information:

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, oder „abzielen“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Kontakt:

Bike24 Holding AG
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 41483
Börse: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt
ISIN: DE000A3CQ7F4

Mitteilende Person:
Dr. Hilmar Hamm
General Counsel
+49 179 258 67 92



Ende der Insiderinformation

14.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2067491  14.01.2025 CET/CEST

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Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: BIKE24 Holding AG – von Montega AG

07.11.2024 / 13:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.


Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG

Unternehmen: BIKE24 Holding AG
ISIN: DE000A3CQ7F4
 
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 07.11.2024
Kursziel: 2,60 EUR (zuvor: 2,80 EUR)
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: –
Analyst: Tim Kruse, CFA

Solide Entwicklung in Q3 im Rahmen der Erwartungen – Bestandsreduktion treibt positiven Free Cash Flow

BIKE24 hat gestern die Zahlen für das dritte Quartal vorgelegt und am Nachmittag einen Conference Call abgehalten, in dem die Guidance für 2024 bestätigt und hinsichtlich des Umsatzes auf das untere Ende der Bandbreite konkretisiert wurde.

[Tabelle]

Der Umsatz von 62,9 Mio. EUR konnte im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreswert leicht zulegen (+2,9% yoy) und erreichte damit nahezu unsere Erwartung für Q3. Positiv hervorzuheben ist, dass neben der DACH-Region (+2,7% yoy) auch die lokalisierten Märkte (+6,4% yoy) und das übrige Europa (+12,5% yoy) zum Wachstum beitrugen, während lediglich die übrigen Länder (-36,1% yoy) auch aufgrund von negativen Währungseffekten erneut einen deutlichen Umsatzrückgang verzeichneten. Besonders erfreulich ist die Entwicklung in den lokalisierten Märkten, da die Marketingausgaben in Q3 mit 0,7 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorquartals lagen, in dem das Wachstum für diese Märkte noch deutlich negativ war (-8,0 %). Dies deutet auf eine allmähliche Marktstabilisierung hin, was für den Ausblick auf die Saison 2025 vorteilhaft sein dürfte.

In Bezug auf die Produktkategorien zeigte sich erneut eine stärkere Entwicklung bei den Kompletträdern mit einem Wachstum von 6,0 % yoy im Vergleich zum Bereich PAC (+2,0% yoy). Im Conference Call verwies das Management jedoch auf einen derzeit spürbar erhöhten Preisdruck in dieser Produktkategorie, der vor allem auf die weiterhin hohen Lagerbestände im stationären Handel zurückzuführen sei. Dies erklärt auch die etwas schwächere als von uns erwartete Entwicklung der Rohertragsmarge.

Der inflationsbedingte Anstieg der Personalkosten sowie höhere sonstige Aufwendungen, die durch Sondereffekte wie die SAP-Implementierung geprägt waren, verhinderten zwar eine Verbesserung des berichteten EBITDA gegenüber dem Vorjahreswert, lagen jedoch insgesamt leicht unter unseren Erwartungen. Dies erklärt die positive Abweichung gegenüber unserer EBITDA-Schätzung. Auch der Free Cash Flow war mit 6,1 Mio. EUR in Q3 erneut deutlich positiv und zeigte mit 12,7 Mio. EUR im Neunmonatszeitraum eine nochmals verbesserte Performance in Q3.

Prognoseanpassung: Angesichts der besser als erwarteten Entwicklung in Q3 sowie einer Reduktion unserer Investitionserwartungen für 2025 haben wir unsere Free Cash Flow-Prognose für 2024 und 2025 erhöht. Gleichzeitig erwarten wir für 2025 eine deutlich stärkere Saison als im laufenden Jahr, allerdings weiterhin unter schwierigen Rahmenbedingungen. So geht eine kürzlich veröffentlichte Studie von Roland Berger davon aus, dass rund 70 Prozent der Befragten aus der europäischen Fahrradindustrie mit einem erneuten Volumen- bzw. Umsatzrückgang für 2025 rechnen. Obwohl die Studie auf Basis von ZIV- und Conebi-Daten einen Umsatzanstieg von rund 5 % in Europa prognostiziert, erscheint diese Einschätzung im Hinblick auf die Aussagen der Befragten optimistisch. Entsprechend haben wir unsere Umsatz- und Ergebniserwartungen für 2025 ff. nach unten korrigiert.

Fazit: Der Markt zeigt in einigen Teilen Anzeichen einer Stabilisierung, bleibt jedoch insgesamt anspruchsvoll. Vor diesem Hintergrund bewerten wir die Entwicklung von BIKE24 weiterhin als äußerst positiv. Die insgesamt deutlich verbesserte Ausgangslage des Unternehmens und der stabilere Markt sollten dazu beitragen, aus der BlackweekNachfrage in diesem Jahr wieder einen positiven Effekt zu erzielen und nach langer Zeit in Q4 erneut zweistellige Wachstumsraten zu erreichen. Auch das erste Halbjahr sollte aufgrund der schwachen Vorjahresbasis den derzeit positiven Trend fortsetzen und den Investmentcase stützen. Zusammen mit der erwarteten Refinanzierung in Q1 sollte dies der Aktie zusätzlichen Schub verleihen. Wir bestätigen daher unsere Kaufempfehlung mit einem leicht reduzierten Kursziel von 2,60 EUR (zuvor: 2,80 EUR).



+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
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Über Montega:
 
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
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Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
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2025095  07.11.2024 CET/CEST

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Bike24 Holding AG: Umsatz- und Ertragswachstum setzen sich auch im dritten Quartal fort

Bike24 Holding AG: Umsatz- und Ertragswachstum setzen sich auch im dritten Quartal fort

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/9-Monatszahlen
Bike24 Holding AG: Umsatz- und Ertragswachstum setzen sich auch im dritten Quartal fort

06.11.2024 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bike24 Holding AG: Umsatz- und Ertragswachstum setzen sich auch im dritten Quartal fort

 

  • Robuste Profitabilität: Bereinigter operativer Gewinn von +2,5 Million Euro
  • Wachstum in allen europäischen Schlüsselmärkten: Umsatzanstieg in der DACH-Region um 3%, in den lokalisierten Märkten im Durchschnitt um 6% und im Rest von Europa um 13%
  • Steigerung der Komplettradverkäufe auf ein neues Allzeithoch

 

Dresden, 06. November 2024 – Die Bike24 Holding AG, eine der führenden europäischen E-Commerce-Plattformen rund ums Fahrrad, erzielte im dritten Quartal 2024 einen bereinigten operativen Gewinn von 2,5 Millionen Euro (bereinigte EBITDA-Marge: +4,0%) sowie ein Konzernumsatzwachstum von 2,9% auf 62,9 Millionen Euro. Das Wachstum wurde durch die positive Entwicklung in allen europäischen Schlüsselmärkten getragen. Sowohl das Segment der Kompletträder als auch der Bereich PAC (Teile, Zubehör, Bekleidung) konnten ein Umsatzwachstum verzeichnen.

Trotz der anhaltenden makroökonomischen Herausforderungen bleibt BIKE24 zuversichtlich in Bezug auf die mittel- und langfristigen Megatrends im Outdoor- und Fahrradmarkt, die sich auch in den Ergebnissen des dritten Quartals zeigen.

BIKE24 verzeichnet für das dritte Quartal 2024 ein Umsatzwachstum von +2,9% auf EUR 62,9 Mio. (Q3 2023: EUR 61,1 Mio., 9M 2024: -1,8% auf EUR 176 Mio.). Neben einem Umsatzplus von 3% in der DACH-Region entfielen insgesamt EUR 12,2 Mio. (Q3 2023: EUR 11,5 Mio.) auf die lokalisierten Märkte und entsprechen einem Wachstum von +6%, was hauptsächlich auf die überdurchschnittliche Entwicklung in den Benelux-Märkten zurückzuführen ist. Erstmals seit dem ersten Quartal 2022 konnten auch wieder die Umsätze im Rest von Europa um +13% zulegen. Trotz anhaltender Herausforderungen im Komplettradsegment stiegen die Umsätze hier aufgrund des großen Markenportfolios und attraktiver Preispunkte um +6% auf EUR 13,4 Mio. und damit auf ein neues Allzeithoch.

Die Bruttomarge stieg leicht aufgrund von Anpassungen in der Preisstrategie im dritten Quartal um 0,3 Prozentpunkte auf 27,5% (9M: 26,9% nach 25,0% im Vorjahreszeitraum).

Bereinigt um Sondereffekte in Höhe von EUR 0,7 Mio. (9M: EUR 2,7 Mio.), die vor allem Aufwendungen für die durchgeführte SAP-Implementierung betreffen, betrug das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) EUR 2,5 Mio. gegenüber EUR 2,4 Mio. im Vorjahresquartal (9M: EUR 3,7 Mio. nach EUR 0,4 Mio.). Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 4,0% für das dritte Quartal (Q3 2023: 3,9%).

Die Vorräte konnten auf EUR 67,2 Mio. reduziert werden (September 2023: EUR 84,8 Mio.) und liegen damit im Plan, zum Ende des Jahres ein komfortables Niveau zu erreichen. Bei gleichzeitiger planmäßiger Tilgung des Bankdarlehens um EUR 6,0 Mio. in den ersten 9 Monaten des Geschäftsjahres konnten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund von disziplinierter Kostenkontrolle und Reduzierung des Trade Working Capital auf EUR 18,3 Mio. gesteigert werden (September 2023: EUR 16,9 Mio.).

Timm Armbrust, CFO von BIKE24, kommentiert: „Unser konzentrierter Fokus auf unsere Kernkundengruppe der “Enthusiasten” in allen europäischen Märkten, flankiert von einer strikten Kostendisziplin, führt nach einem bereits erfolgreichen zweiten Quartal zu erneut guten Ergebnissen in Umsatz und Ertrag. In einem weiterhin schwierigen Marktumfeld bleibt die nachhaltige Rückkehr zur Profitabilität in den kommenden Quartalen die höchste Priorität.“ 

BIKE24 geht daher trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von der Fortsetzung des Aufwärtstrends aus und hält daher an der Prognose für das Geschäftsjahr 2024, die ein Umsatzwachstum zwischen +1% und +5% sowie eine bereinigte EBITDA-Marge von +0,7% bis +4,2% vorsieht, unverändert fest, auch wenn das Umsatzwachstum voraussichtlich am unteren Rand der Prognose liegen wird.

Heute um 15 Uhr findet der Q3 2024 Earnings Call von BIKE24 statt. Die dazugehörige Präsentation wird ab 13 Uhr auf der IR-Website verfügbar sein. Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link:

https://montegaconnect.de/event/z7mzigi2n1hnhnk4022dlr1vv34t5g5u

Ungeprüfte verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

               
               
in T€   Q3 2024  Q3 2023 Delta   9M 2024 9M 2023 Delta
Umsatz und sonstige Erträge               
DACH  42.237 41.134 2,7%   118.535 117.262 1,1%
Lokalisierte Märkte 12.280 11.539 6,4%   33.968 34.603 -1,8%
Rest von Europa (EWR) 6.854 6.090 12,5%   18.650 19.465 -4,2%
Rest der Welt  1.505 2.355 -36,1%   4.818 7.952 -39,4%
Umsatzerlöse  62.876 61.118 2,9%   175.970 179.282 -1,8%
Sonstige Erträge  81 36 125,2%   256 111 130,7%
Gesamterträge  62.957 61.154 2,9%   176.226 179.393 -1,8%
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe  -45.668 -44.554 2,5%   -128.838 -134.600 -4,3%
Bruttoergebnis  17.289 16.600 4,1%   47.388 44.793 5,8%
Bruttomarge  27,5% 27,1% + 1,9 pp   26,9% 24,9% + 2,8 pp
Perfomance Marketingkosten  -656 -861 -23,8%   -2.068 -2.487 -16,9%
Vertriebskosten¹  -5.644 -5.406 4,4%   -15.395 -16.750 -8,1%
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer  -6.600 -6.248 5,6%   -20.534 -19.628 4,6%
Sonstige Aufwendungen  -2.609 -2.254 15,7%   -8.341 -8.363 -0,3%
EBITDA  1.780 1.831 -2,8%   1.050 -2.435 -143,1%
EBITDA Marge  2,8% 3,0% + 4,1 pp   0,6% -1,4% + 3,0 pp
Bereinigungen  745 573 30,1%   2.685 2.837 -5,4%
Bereinigtes EBITDA  2.525 2.404 5,0%   3.735 403 826,8%
Bereinigte EBITDA Marge  4,0% 3,9% + 3,3 pp   2,1% 0,2% + 2,8 pp
Abschreibungen (exkl. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwertähnliche Posten)  -1.415 -1.460 -3,1%   -5.208 -4.323 20,5%
Bereinigtes EBIT  1.110 943 n/a   -1.473 -3.920 n/a
Bereinigte EBIT Marge  1,8% 1,5% + 2,7 pp   -0,8% -2,2% +1,8 pp
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert-ähnliche Posten  -2.381 -2.484 -4,1%   -7.140 -7.453 -4,2%
Bereinigungen  -745 -573 30,1%   -2.685 -2.837 -5,4%
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)  -2.016 -2.114 n/a   -11.298 -14.211 n/a
EBIT Marge  -3,2% -3,5% + 3,6 pp   -6,4% -7,9% + 2,0 pp
Finanzaufwendungen, netto  -839 -1.090 -23,0%   -3.349 -5.174 -35,3%
Ergebnis vor Steuern  -2.856 -3.204 n/a   -14.647 -19.386 n/a
Ertrag/ (Aufwand) aus Ertragsteuern  877 1.008 n/a   4.558 4.375 n/a
Periodenergebnis  -1.979 -2.196 n/a   -10.089 -15.011 n/a
Rundungsdifferenzen können auftreten.               
¹Inklusive Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Forderungen.               
               
Konsumenten KPIs               
Aktive Kunden (LTM)  – 950.893 –   908.041 950.893 -4,5%
Anzahl Bestellungen  438.559 432.650 1,4%   1.232.817 1.296.379 -4,9%
Durchschnittlicher Warenkorb  142 136 3,8%   142 137 3,0%
Bestellungen wiederkehrender Kunden  68,2% 69,7% -1,5%   68,3% 70,0% -1,7%
Rücksendequote  19,3% 17,3% +1,5pp   17,9% 17,0% +0,3pp



Press Relations: 
E-Mail: presse@bike24.net 

 
Investor Relations: 
E-Mail: ir@bike24.net 

 

Über BIKE24 

BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Europa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten und fördert so die grüne Mobilität. 2002 gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Unter der Leitung von CEO und Mitgründer Andrés Martin-Birner bietet der Online-Shop den Kunden heute 77.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit acht lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), den Niederlanden (bike24.nl), Belgien (bike24.be) und Luxemburg (bike24.lu) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt. 

 

 

Vorausschauende Aussagen

Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Bike24 Holding AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „BIKE24“) betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, Prospekten, Präsentationen, Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen verbal tätigen. Solche Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des BIKE24-Managements und betreffen Gegebenheiten, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von BIKE24 liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Kapiteln über das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und Chancen & Risiken des Geschäftsberichts und den korrespondierenden Kapiteln im Halbjahresfinanzbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren, Ereignisse von höherer Gewalt, wie Pandemien, eintreten oder zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder später eintreten beziehungsweise Annahmen sich nicht erfüllt haben, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von BIKE24 (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, übernimmt BIKE24 keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

 

Alternative Leistungskennzahlen

Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt BIKE24 alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, freier Cashflow, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.

 



06.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2022859  06.11.2024 CET/CEST

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BIKE24 führt erfolgreich SAP S4/HANA Public Cloud ein

BIKE24 führt erfolgreich SAP S4/HANA Public Cloud ein

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
BIKE24 führt erfolgreich SAP S4/HANA Public Cloud ein

30.10.2024 / 08:15 CET/CEST
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Dresden, 30. Oktober 2024 – BIKE24, einer der führenden europäischen E-Commerce-Anbieter für Fahrrad- und Outdoor-Produkte, hat erfolgreich die Einführung von SAP S4/HANA Public Cloud abgeschlossen. Mit dieser digitalen Transformation optimiert BIKE24 seine internen Prozesse und stärkt seine Position als Spitzenreiter im E-Commerce-Sektor. 
 

Durch die Implementierung von SAP S4/HANA Public Cloud kann BIKE24 seine Geschäftsprozesse effizienter gestalten und sich auf weiteres Wachstum vorbereiten. Das neue System ermöglicht es, alle wichtigen Geschäftsbereiche – vom Einkauf und Logistik bis hin zum Kundenservice – besser zu vernetzen und schneller auf Kundenbedürfnisse zu reagieren.  

„Die erfolgreiche Einführung von SAP ist ein bedeutender Meilenstein für BIKE24. Sie ist das Ergebnis der hervorragenden Zusammenarbeit unserer Teams über alle Fachbereiche hinweg. Trotz der Komplexität dieses Projekts verlief der Übergang nahezu reibungslos. Wir sind überzeugt, dass SAP uns dabei unterstützen wird, die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen und gleichzeitig unsere internen Abläufe zu verbessern“, erklärt Martin Wünnenberg, CIO von BIKE24. „Zudem ist der Einsatz der SAP Public Cloud die konsequente Fortsetzung unserer Cloud Strategie und erhöht die IT-Sicherheit.“  

Die SAP-Implementierung ist Teil der umfassenden Digitalisierung von BIKE24, die darauf abzielt, die Geschäftsprozesse zu automatisieren und zu skalieren. Die neue Systemlandschaft bringt erhebliche Vorteile. Dadurch werden sowohl die Effizienz verbessert als auch die weiteren Wachstumspläne spürbar besser unterstützt.  

„Mit der Einführung von SAP schaffen wir die Basis für unser zukünftiges Wachstum. Die Optimierung unserer Prozesse wird uns helfen, langfristig erfolgreich zu bleiben und unser Angebot für Kunden und Investoren weiter zu stärken“, betont Andrés Martin-Birner, CEO und Mitgründer von BIKE24. 

Dank der erfolgreichen SAP-Einführung ist BIKE24 optimal auf die zukünftigen Herausforderungen des Marktes vorbereitet und setzt seine Mission fort, Fahrrad- und Outdoor-Enthusiasten in ganz Europa ein erstklassiges Einkaufserlebnis zu bieten. 

 

 

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Über BIKE24 

BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad- Enthusiasten und fördert so die grüne Mobilität. 2002 gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Unter der Leitung von CEO und Mitgründer Andrés Martin-Birner bietet der Online-Shop den Kunden heute 77.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit acht lokalen Online-Shops in Deutschland (bike24.de), Österreich (bike24.at), Spanien (bike24.es), Frankreich (bike24.fr), Italien (bike24.it), den Niederlanden (bike24.nl), Belgien (bike24.be) und Luxemburg (bike24.lu) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (bike24.com) Kunden auf der ganzen Welt. 



30.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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2018263  30.10.2024 CET/CEST

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