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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
22.09.2026TUI AGTUI Group: Buchungsupdate
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12.08.2026TUI AGTUI beweist Resilienz und erzielte im Q3 trotz geopolitischer Unsicherheiten und Einmaleffekten ein bereinigtes EBIT von 234,6 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, Prognose für GJ26 bestätigt
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20.07.2026TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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06.05.2026TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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22.04.2026TUI AGTUI erwartet für Q2 GJ26 ein bereinigtes EBIT über Vorjahr, passt jedoch die Prognose für das bereinigte EBIT für GJ26 zu konstanten Wechselkursen aufgrund des weiterhin anhaltend Irankriegs an
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10.02.2026TUI AGTUI erzielt bestes Q1. Bereinigtes EBIT stark um 26 Mio. € auf 77 Mio. € gesteigert. GJ26-Prognose bestätigt – Anstieg des bereinigten EBITs um +7-10 % (zu CC) auf Basis der Sommererwartungen
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26.01.2026TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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22.12.2025TUI AGTUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.02.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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10.12.2025TUI AGTUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025
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21.11.2025TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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12.11.2025TUI AGTUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das GJ2025, übertrifft Erwartungen mit einem ber. EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen
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29.09.2025TUI AGTUI AG: TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa
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23.09.2025TUI AGTUI AG: Buchungsupdate
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13.08.2025TUI AGTUI erzielt bislang bestes Q3 Ergebnis, angetrieben durch das Rekordergebnis im Bereich Urlaubserlebnisse – Prognose für das bereinigte EBIT im GJ 2025 auf +9 bis 11 % angehoben
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12.08.2025TUI AGTUI hebt Prognose für das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2025 auf eine Spanne von +9 bis 11 % (bisher: +7 bis 10 %) zu konstanten Wechselkursen an
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31.07.2025TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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14.05.2025TUI AGTUI liefert verbessertes 2. Quartal 2025 adjustiert um die Verschiebung der Osterferien in das 3. Quartal – Prognose für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2025 bestätigt
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28.04.2025TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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31.03.2025TUI AGVerfügbarkeit von Werftkapazitäten für zwei Schiffsneubauten als Basis für Flottenerneuerung der TUI AG bei Marella Cruises bestätigt
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11.02.2025TUI AGTUI Group: 10. Quartal in Folge mit EBIT-Wachstum – Hotels, Kreuzfahrten und TUI Musement treiben die Verbesserung im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025 voran
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30.01.2025TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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02.01.2025TUI AGTUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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11.12.2024TUI AGTUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024
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25.11.2024TUI AGTUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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TUI Group: Buchungsupdate

TUI Group: Buchungsupdate

TUI AG / Schlagwort(e): Sonstiges
TUI Group: Buchungsupdate

22.09.2026 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


22. September 2026

TUI GROUP

Buchungsupdate

Im Vorfeld der Veröffentlichung der Geschäftsjahresergebnisse 2026 am 9. Dezember und vor Beginn der Close-Period gibt die TUI Group folgendes Update bekannt:

TUI erwartet ein robustes bereinigtes EBIT im GJ26 und konkretisiert die Prognose auf 1,2 Mrd. € bis 1,3 Mrd. €

  • Konkretisierung der Prognose1 für das GJ26 auf ein bereinigtes EBIT in Höhe von 1,2 Mrd. € bis 1,3 Mrd. € (zu konstanten Wechselkursen). Dies basiert auf der starken Nachfrage im Q4 nach unserem differenzierten Produktportfolio im Segment Urlaubserlebnisse sowie der in den vergangenen Wochen verbesserten Buchungsdynamik im Segment Märkte + Airline.
  • Das Segment Urlaubserlebnisse verzeichnet einen starken Start in das H1 GJ27. Diese Entwicklung wird durch die Erweiterung unseres Hotel- und Kreuzfahrtportfolios im Rahmen unserer Asset-Right-Wachstumsstrategie und eine weiterhin hohe Nachfrage bei höheren Durchschnittsraten gestützt.
  • Der gebuchte Umsatz im Segment Märkte + Airline für den Winter 2026/27 reflektiert das herausfordernde geopolitische und wirtschaftliche Umfeld. Der Trend zu kurzfristigeren Buchungen setzt sich fort. In diesem Umfeld steuern wir unsere Kapazitäten weiterhin vorsichtig und erhalten uns die Flexibilität, diese entsprechend der Kundennachfrage anzupassen. Die durchschnittlichen Verkaufspreise behaupten sich weiterhin gut und spiegeln die Stärke unseres Produktangebots wider.

Aktuelle Buchungsentwicklung – Urlaubserlebnisse2

Veränderung in % gegenüber
dem Vorjahr
  Q4 GJ26  
H1 GJ27
Hotels & Resorts        
Verfügbare Bettennächte3   +1   +7
Auslastung (Veränd. in %-Pkt.)4   -2   -2
Durchschnittsrate pro Tag5   +4   +1
Kreuzfahrten        
Verfügbare Passagiertage6   +12   +17
Auslastung (Veränd. in %-Pkt.)7   0   -6
Durchschnittsrate pro Tag8   +2   +2
TUI Musement        
Verkaufte Erlebnisse   Anstieg im niedrigen/mittleren einstelligen Bereich   n. a.
Transfers   Im Einklang mit dem Geschäft von Märkte + Airline   Im Einklang mit dem Geschäft von Märkte + Airline

Die positive Entwicklung im Segment Urlaubserlebnisse setzt sich fort und wird durch unsere Asset-Right-Wachstumsstrategie gestützt. Unser einzigartiges und differenziertes Produktangebot und die starke Nachfrage ermöglichen uns einen Kapazitätsausbau zu höheren Durchschnittsraten bei gleichzeitig hoher Auslastung.

Hotels & Resorts – Wir bauen unser Angebot weltweit aus und sehen über unser breites und differenziertes Portfolio an Urlaubshotelmarken weiterhin eine starke Nachfrage zu höheren Durchschnittsraten. Durch den Ausbau steigen die verfügbaren Bettennächte³ um +1 % im Q4 und um +7 % im H1 GJ27, wobei die Kapazität im Q4 in der Karibik durch die Auswirkungen des Hurrikans auf Jamaika beeinträchtigt wurde. Die gebuchte Auslastung4 für das Q4 hat sich in unseren Destinationen weiter verbessert, insbesondere in der Karibik und im östlichen Mittelmeer. Seit unserem Update am 12. August hat sich die gebuchte Gesamtauslastung um +1 Prozentpunkt verbessert und liegt nun -2 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. In der Auslastung spiegeln sich die Folgen des Hurrikans auf Jamaika, die Auswirkungen des geopolitischen Umfelds auf die Nachfrage, insbesondere im östlichen Mittelmeerraum, sowie der Buchungsanlauf neu eröffneter Hotels wider. Ungeachtet dieser Faktoren bleibt die gebuchte Auslastung für das H1 GJ27 hoch und bewegt sich weiterhin nahe dem starken Niveau des H1 GJ26. Die Beliebtheit unserer Produkte zeigt sich zudem im Wachstum der Durchschnittsrate5 um +4 % im Q4, damit konnten wir das Niveau vom August-Update halten. Die Durchschnittsraten für das H1 GJ27 liegen weiterhin höher, mit einem Plus von +1 %. Die wichtigsten Destinationen für das kommende Winterhalbjahr sind derzeit die Kanarischen Inseln, Ägypten, die Kap Verden und die Karibik.

Kreuzfahrten – Im Segment Kreuzfahrten investieren wir weiter in Schiffsneubauten über unser Joint Venture TUI Cruises und treiben die strategische Expansion in diesem dynamischen Marktsegment weiter voran. In den vergangenen zwei Jahren haben wir die Flotte um drei Schiffe erweitert, sodass sie nun insgesamt 19 Schiffe umfasst. Unser jüngstes Schiff, die Mein Schiff Flow, trat im Juni seine Jungfernfahrt an. Mit 4.000 neuen Betten erhöht sie die verfügbaren Passagiertage6 um +12 % im Q4 und um +17 % im H1 GJ27. Die ersten Buchungstrends und das Kundenfeedback fallen äußerst positiv aus. Die Mein Schiff Flow erzielt in ihren ersten Betriebsmonaten durchgehend einen NPS von mehr als 90. Dies unterstreicht die hohe Attraktivität der neuen Schiffsklasse für unsere Kunden und stärkt den Wachstumskurs von TUI Cruises. Trotz der höheren Kapazität erreichen wir im Q4 weiterhin eine gebuchte Auslastung7 auf Vorjahresniveau. Für das H1 GJ27 liegt die gebuchte Auslastung derzeit bei -6 Prozentpunkten unter dem Vorjahresniveau. Dies ist insbesondere auf den Ausbruch des Iran-Krieges zurückzuführen, der dazu führte, dass die überarbeiteten Reiserouten der Mein Schiff Flow später in den Verkauf gingen. Erfreulicherweise verbessert sich die gebuchte Auslastung von Woche zu Woche. Die Stärke unseres differenzierten Kreuzfahrtangebots in den deutschsprachigen und britischen Kreuzfahrtmärkten führt zusammen mit der starken Marktnachfrage in beiden Geschäftseinheiten weiterhin zu höheren Durchschnittsraten8, die sowohl im Q4 als auch im H1 GJ27 um +2 % steigen. In der Wintersaison wird unsere Flotte den Kunden ein vielfältiges Programm mit einem breiten Spektrum an Destinationen und Reiserouten bieten. Mein Schiff wird mit einer Flotte von neun Schiffen Reisen in die Karibik, nach Mittelamerika, ins Mittelmeer, nach Nord- und Westeuropa, auf die Kanarischen Inseln, nach Südafrika, in den Indischen Ozean und nach Asien anbieten. Das Programm der fünf Hapag-Lloyd-Schiffe konzentriert sich auf Nord- und Westeuropa, das Mittelmeer, die Atlantischen Inseln, die Karibik, Nord- und Südamerika, Südafrika, den Indischen Ozean sowie Australien, Neuseeland und Ozeanien und umfasst insbesondere die Teilumrundung der Antarktis. Marella wird in diesem Zeitraum fünf Schiffe im Mittelmeer, auf den Kanarischen Inseln und in der Karibik einsetzen.

TUI Musement – Der Ausbau unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten verläuft weiterhin planmäßig. Ziel ist globales Wachstum durch eine Ausweitung des Portfolios an Erlebnissen in Strand- und Städtedestinationen sowie durch die Integration einer neuen Kategorie mehrtägiger Erlebnisse in unser Portfolio. Für unser Geschäft mit Erlebnissen, das Ausflüge, Aktivitäten und Eintrittskarten für Attraktionen umfasst, erwarten wir im Q4 ein prozentuales Wachstum im niedrigen bis mittleren einstelligen Bereich. Unser Transfergeschäft, das unsere Gäste mit Services in den Destinationen unterstützt, dürfte sich im Q4 im Einklang mit den prognostizierten Gästezahlen im Segment Märkte + Airline entwickeln. Die Buchungen für das H1 GJ27 befinden sich noch in einem frühen Stadium und bieten daher nur begrenzte Visibilität.

Aktuelle Buchungsentwicklung – Märkte + Airline9

Veränderung in % gegenüber der Vorsaison    
Sommer 2026
  Winter 2026/27
Gebuchter Umsatz   -5   -7

Sommer 2026 – Der gebuchte Umsatz hat sich im Verlauf der Sommersaison weiter verbessert. Während sich die Sommersaison dem Ende nähert, bleibt die Buchungsdynamik in allen Märkten ermutigend. Auch der Trend, dass unsere Kunden kurzfristiger vor der Abreise buchen, ist dabei unverändert. Folglich lag der gebuchte Umsatz der vergangenen vier Wochen um +2 % über dem Vorjahresniveau. Dies unterstreicht den Trend zu späteren Buchungen, die Widerstandsfähigkeit der Nachfrage nach Urlaubsreisen und die Stärke unseres Produktangebots. Infolgedessen verbesserte sich der insgesamt gebuchte Umsatz seit unserem Buchungsupdate im vergangenen Monat um einen weiteren Prozentpunkt auf -5 % und entspricht nun unserer reduzierten Risikokapazität für den Sommer 2026. In UK liegt der gebuchte Umsatz bei -7 % und in Deutschland bei -2 %. Beide Märkte verzeichneten seit unserem letzten Update vom 12. August 2026 eine Verbesserung um +1 Prozentpunkt.

Insgesamt profitierte die Geschäftsentwicklung von unserer disziplinierten Kapazitätssteuerung. Die Risikokapazität haben wir in Anpassung an das Marktumfeld um 5 % reduziert. Dabei verfolgen wir die Strategie, die Auslastung unserer eigenen Kapazitäten zu priorisieren, um damit die Erträge zu optimieren. Gleichzeitig wachsen wir mit dynamisch paketierten Produkten sowie App-Verkäufen. Zudem haben laufende Kostensenkungs- und Effizienzmaßnahmen die Geschäftsentwicklung unterstützt. Die Durchschnittspreise entwickeln sich trotz eines wettbewerbsintensiven Marktumfelds weiterhin gut.

Die Nachfrage nach unseren Kurz- und Mittelstreckendestinationen bleibt der wichtigste Buchungstreiber. Griechenland und Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, sind derzeit die beliebtesten Destinationen.

Winter 2026/27 – Die Nachfrage konzentriert sich weiterhin überwiegend auf die Sommersaison. Erste Trends für die Wintersaison deuten vor dem Hintergrund der anhaltenden geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheit auf eine Fortsetzung des Trends zu späteren Buchungen hin. In diesem Umfeld steuern wir unsere Kapazitäten weiterhin sorgfältig und erhalten uns die Flexibilität, sie entsprechend der Kundennachfrage anzupassen. In dieser frühen Phase der Saison liegt der gebuchte Umsatz derzeit bei -7 %. In UK liegt der gebuchte Umsatz bei -9 % und in Deutschland bei -4 %. Erfreulicherweise hat sich die Buchungsdynamik in den vergangenen vier Wochen verbessert. In diesem Zeitraum lag der gebuchte Umsatz lediglich 1 % unter dem Vergleichszeitraum im Winter 2025/26. Wie in der Sommersaison behaupten sich die Durchschnittspreise weiterhin gut und spiegeln trotz des unsicheren Marktumfelds die Stärke unseres Produktangebots wider.

Die Kanarischen Inseln, das spanische Festland, Ägypten und Kap Verde werden voraussichtlich die wichtigsten Destinationen unseres Winterprogramms sein, ergänzt um die Fernreisedestinationen Thailand, Mexiko und die Dominikanische Republik.

Treibstoff/Fremdwährungen

Unsere Strategie, den Großteil unseres Bedarfs an Treibstoff und Fremdwährungen für künftige Saisons abzusichern, verschafft uns bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise eine höhere Kostensicherheit. Unsere Hedging-Positionen berücksichtigen die aktuellen Marktbedingungen und das geopolitische Umfeld, während wir die Entwicklungen im Markt und in der Branche weiterhin genau beobachten. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Treibstoff, der aktuell im Bereich Märkte + Airline abgesichert ist. Zusammen machen diese mehr als 90 % des Währungs- und Treibstoffrisikos des Konzerns aus.

Sicherungsposition S26 W26/27 S27
Euro 93 % 77 % 43 %
US-Dollar 89 % 82 % 50 %
Treibstoff 98 % 63 % 39 %

Stand: 14. September 2026

Prognose für das GJ26 konkretisiert1

Unser Fokus liegt weiterhin auf operativer Exzellenz und profitablem Wachstum. Die Entwicklung im Konzern stützt unseren Ausblick für das Geschäftsjahr. Unsere Prognose geht davon aus, dass es zu keiner wesentlichen Verschärfung der geopolitischen Spannungen kommt und die Treibstoffversorgung sichergestellt werden kann. Die starke Finanzlage und die robuste Bilanz des Konzerns schaffen Flexibilität, um das aktuelle Umfeld zu bewältigen und zugleich die strategische Transformation umzusetzen. Auf dieser Grundlage und angesichts der verbesserten Buchungsdynamik konkretisieren wir unsere Prognose für das GJ26 (zu konstanten Wechselkursen) wie folgt:

  • Wir erwarten ein bereinigtes EBIT zwischen 1,2 Mrd. € und 1,3 Mrd. € (bisherige Prognosespanne zwischen 1,1 Mrd. € und 1,4 Mrd. €; GJ25: 1.413 Mio. €)
  • Die Umsatzprognose bleibt ausgesetzt (GJ25: 24.179 Mio. €)

Ergebnisse für das GJ26

Die TUI Group wird ihre Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2026 am Mittwoch, den 9. Dezember 2026, veröffentlichen und diese am selben Tag Investoren und Analysten im Rahmen einer Präsentation vorstellen. Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

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1 Zu konstanten Wechselkursen; die Prognose berücksichtigt die aktuellen Buchungsbedingungen für die Sommersaison und geht davon aus, dass es zu keiner wesentlichen Verschärfung der geopolitischen Spannungen kommt und die Treibstoffversorgung sichergestellt werden kann

2 Buchungsstand vom 13. September 2026 im Vergleich zu dem Buchungsstand des Vorjahres

3 Anzahl der Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

4 Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

5 Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

6 Anzahl der Betriebstage multipliziert mit den verfügbaren Betten auf den eingesetzten Schiffen

7 Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

8 TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Bordaufenthalt einschließlich Transfers, Flüge und Hotels aufgrund der Integration bei Marella Cruises) dividiert durch erreichte Passagiertage (Kreuzfahrten und Hotels)

9 Buchungsstand vom 13. September 2026, bezieht sich auf alle Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Risiko- oder Nicht-Risiko-Geschäft handelt

 

Anfragen von Analysten & Investoren

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel.: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0) 511 566 1387

Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel.: +44 (0) 158 264 4710

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail & AGM
Tel.: +49 (0) 511 566 1425
 
 

Medienanfragen

Magnus Hüttenberend, Group Director Corporate Media Relations               
Tel.: +49 (0) 170 566 6006
 
 

Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, stellen sie keine Garantie für die künftige Entwicklung dar. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieser Mitteilung anzupassen.



22.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TUI AG
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 (0)511 566-1425
Fax: +49 (0)511 566-1096
E-Mail: Investor.Relations@tui.com
Internet: www.tuigroup.com
ISIN: DE000TUAG505
WKN: TUAG50
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Hannover; Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart; London
LEI Code: 529900SL2WSPV293B552
EQS News ID: 2402458

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2402458  22.09.2026 CET/CEST

TUI beweist Resilienz und erzielte im Q3 trotz geopolitischer Unsicherheiten und Einmaleffekten ein bereinigtes EBIT von 234,6 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, Prognose für GJ26 bestätigt

TUI beweist Resilienz und erzielte im Q3 trotz geopolitischer Unsicherheiten und Einmaleffekten ein bereinigtes EBIT von 234,6 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, Prognose für GJ26 bestätigt

TUI AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
TUI beweist Resilienz und erzielte im Q3 trotz geopolitischer Unsicherheiten und Einmaleffekten ein bereinigtes EBIT von 234,6 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, Prognose für GJ26 bestätigt

12.08.2026 / 07:00 CET/CEST
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12. August 2026

 

TUI GROUP

 


TUI erzielte im Q3 2026 eine resiliente operative Performance im Vergleich zum Rekordquartal des Vorjahres[1] und erreichte ein bereinigtes EBIT in Höhe von 234,6 Mio. € (zu konstanten Wechselkursen). Das Ergebnis beinhaltet Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Einmaleffekte. Vor dem Hintergrund eines starken operativen Geschäfts und der erfolgreichen Umsetzung unserer strategischen Transformation bestätigen wir unsere Prognose für ein bereinigtes EBIT zwischen 1,1 Mrd. € und 1,4 Mrd. €.

  • Das bereinigte EBIT des Konzerns entwickelte sich im Q3 2026 resilient im Vergleich zum Rekordvorjahr1und lag bei 233,8 Mio. € (-86,8 Mio. €) bzw. 234,6 Mio. € (-86,1 Mio. €) zu konstanten Wechselkursen (Q3 2025: 320,6 Mio. €). Die Entwicklung wurde durch die erhöhte geopolitische Unsicherheit mit Auswirkungen auf das Buchungsverhalten sowie durch Einmaleffekte in Höhe von 20 Mio. € infolge des Iran-Kriegs beeinflusst. Die Segmente im Q3 2026 im Überblick:
    • Das Segment Hotels & Resorts zeigte eine robuste Nachfrage und profitierte von höheren Durchschnittsraten. Das bereinigte EBIT betrug 122,7 Mio. € und war von geopolitischen Entwicklungen beeinflusst, die unser Portfolio im östlichen Mittelmeerraum, in Mexiko und in der Karibik betrafen.
    • Im Segment Kreuzfahrten stützen die starke Nachfrage nach unseren Marken in UK und Deutschland die operative Entwicklung. Das bereinigte EBIT belief sich trotz Einmaleffekten in Höhe von 20 Mio. € im Zusammenhang mit dem Iran‑Krieg auf 132,4 Mio. €.
    • TUI Musement steigerte das bereinigte EBIT auf 22,7 Mio. € und profitierte dabei von einem verbesserten B2B-Geschäft sowie operativen Effizienzsteigerungen.
    • Im Bereich Märkte + Airline lag das bereinigte EBIT bei -17,4 Mio. €. Die Entwicklung reflektierte eine infolge geopolitischer Unsicherheiten schwächere Nachfrage sowie einen erhöhten Kostendruck. Durch ein diszipliniertes Kapazitäts- und Yield-Management konnten wir wettbewerbsfähige Preise aufrechterhalten und unser Geschäft in einem herausfordernden Marktumfeld mit höheren Treibstoffkosten und zusätzlichen Kapazitäten im Markt steuern.
  • Ohne die Einmaleffekte aus dem Iran-Krieg und dem Hurrikan in Jamaika in Höhe von insgesamt 81 Mio. € erhöhte sich das bereinigte EBIT in den ersten neun Monaten 2026 um 35 Mio. € bzw. um 40 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, was die zugrunde liegende Stärke des Geschäfts verdeutlicht. Unter Berücksichtigung dieser Einmaleffekte lag das bereinigte EBIT mit 118,3 Mio. € (-46,4 Mio. €) bzw. mit 123,2 Mio. € (-41,4 Mio. €) zu konstanten Wechselkursen im Rahmen der Erwartungen.
  • Die Kundenzahl des Konzerns erreichte im Q3 2026 9,9 Mio. (-3 %). Die Entwicklung reflektierte eine erhöhte Unsicherheit der Kunden im Bereich Märkte + Airline infolge des Iran-Kriegs.
  • Die Nettoverschuldung lag zum 30. Juni 2026 bei 2,3 Mrd. € (30. Juni 2025: 1,9 Mrd. €). Die Veränderung um 0,4 Mrd. € war im Wesentlichen auf Effekte im Working Capital zurückzuführen. Hierzu zählten insbesondere geringere Vorauszahlungen von Kunden infolge eines kurzfristigeren Buchungsverhaltens.
  • Die Buchungen im Q4 im Bereich Urlaubserlebnisse[2] unterstreichen die starke Nachfrage nach unserem differenzierten Produktportfolio – trotz eines von geopolitischen Unsicherheiten geprägten Umfelds. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die konsequente Umsetzung unserer Wachstumsstrategie und den damit verbundenen Kapazitätsausbau.
  • Der gebuchte Umsatz des Bereichs Märkte + Airline[3] für den Sommer 2026 hat sich seit unserem Update vom Mai 2026 um 1 Prozentpunkt auf -6 % verbessert. Die positive Buchungsentwicklung der vergangenen vier Wochen mit gebuchten Umsätzen von +7 % über dem Vorjahresniveau unterstreicht die weiterhin resiliente Nachfrage nach Urlaubsreisen sowie die Stärke unseres differenzierten Produktportfolios. Unsere disziplinierte Kapazitäts- und Preisstrategie unterstützt die operative Entwicklung weiterhin. Für die Wintersaison 2026/27 befinden sich die Buchungen noch in einem frühen Stadium. Die  Visibilität ist aktuell noch begrenzt. Kunden konzentrieren sich derzeit weiterhin auf ihre Sommerurlaubsplanung und buchen nach wie vor kurzfristiger.
  • Wir erzielen weiterhin Fortschritte bei der Nachhaltigkeit in unseren Geschäftsbereichen, unter anderem durch den Einsatz emissionsärmerer Flugzeuge und Kreuzfahrtschiffe. Im Juni 2026 haben wir die Mein Schiff Flow in Betrieb genommen, die ebenso wie die Mein Schiff Relax mit e-LNG betrieben werden soll. Darüber hinaus hat TUI Airline im Geschäftsjahr 14 neue Boeing 737 Max-Flugzeuge in die Flotte aufgenommen, die im Vergleich zu den Flugzeugen, die sie ersetzen, um rund 15 % treibstoffeffizienter sind. Diese Initiativen unterstützen unser Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Lieferkette zu erreichen.[4]

 

 

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR DAS GJ26 Q3/9M

In Mio. € GJ26 Q3 GJ25 Q3 YoY GJ26 9M GJ25 9M YoY

Umsatz
5.822 6.200 -378 14.384 14.776 -392
Bereinigtes EBIT 234 321 -87 118 165 -46
Bereinigtes EBIT zu konstanten Wechselkursen 235 321 -86 123 165 -41
Berichtetes EBIT 219 335 -116 86 161 -75
Ergebnis vor Steuern 153 270 -116 -139 -84 -55
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis 82 183 -101 -243 -208 -34
Bereinigtes Ergebnis pro Aktie +€0,19 +€0,33 -€0,14 -€0,47 -€0,43 -€0,03
Nettoverschuldung (IFRS 16) 2.348 1.911 437 2.348 1.911 437

Details zu Umsatz und bereinigtem EBIT der Segmente finden Sie am Ende dieser Mitteilung.

 

GESCHÄFTSENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

 

Urlaubserlebnisse – Anstieg des bereinigten EBIT im Q3 um +4 Mio. € exklusive Effekte aus dem Iran-Krieg, verdeutlicht solide Nachfrage

 

Im Q3 2026 erhöhte sich der Gesamtumsatz im Segment Hotels & Resorts um 1,4 % auf 556,0 Mio. € (Q3 2025: 548,4 Mio. €). Die Nachfrage im Kerngeschäft blieb solide und wurde durch höhere Durchschnittsraten unterstützt. Das bereinigte EBIT erreichte 122,7 Mio. € und lag damit um 8,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert bzw. betrug zu konstanten Wechselkursen 121,1 Mio. € und lag damit um 9,6 Mio. € darunter (Q3 2025: 130,8 Mio. €). Die Abweichung ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen auf unser Portfolio im östlichen Mittelmeerraum, in Mexiko und in der Karibik zurückzuführen. Die gefragtesten Destinationen im Berichtsquartal waren Spanien einschließlich der Balearen und der Kanaren sowie Griechenland.

Die verfügbaren Bettennächte stiegen im Q3 2026 um 1 % auf 11,3Mio., die Durchschnittsrate erreichte erneut 88 €. Die Auslastung lag mit 77 % um 5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Dies reflektiert die Anlaufphase neuer Hotels sowie die schwächere Nachfrage im östlichen Mittelmeerraum und in Mexiko vor dem Hintergrund des geopolitischen Umfelds.

Nach der Beendigung von 33 Managementverträgen in Kuba umfasst unser weltweites Hotelportfolio nun insgesamt 442 Häuser und damit 16 weniger als im Vorjahr (Q3 2025: 458 Hotels). Auf vergleichbarer Basis, also ohne Berücksichtigung dieser kubanischen Hotels, haben wir unser Portfolio durch zusätzliche Hotels im Eigentum und im Managementbetrieb um 17 Hotels erweitert.

Der Umsatz im Segment Kreuzfahrten im Q3 2026, der nur Marella Cruises umfasst, erhöhte sich auf 238,6 Mio. € und lag damit um 3,4 % über dem Vorjahreswert. Zu konstanten Wechselkursen stieg der Umsatz um 5,5 % auf 243,5 Mio. € (Q3 2025: 230,8 Mio. €). Die operative Entwicklung des Segments blieb robust. Bei Herausrechnung der Auswirkungen des Iran-Kriegs stieg das bereinigte EBIT um 10 Mio. €. Diese Entwicklung wurde durch eine um 1 Prozentpunkt auf 99 % gestiegene Auslastung (Vorjahr 98 %) sowie eine um 4 % auf 252 € erhöhte Durchschnittsrate unterstützt und unterstreicht die anhaltend hohe Nachfrage nach unserem differenziertes Kreuzfahrtangebot in den deutschsprachigen und britischen Märkten. Insgesamt erreichte das bereinigte EBIT des Segments, einschließlich des Equity-Ergebnisses von TUI Cruises, 132,4 Mio. € und lag damit um 10,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert (Q3 2025: 142,7 Mio. €). Auf Basis konstanter Wechselkurse betrug das bereinigte EBIT 133,4 Mio. € und lag damit um 9,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Das EAT (Earnings after tax, Ergebnis nach Steuern) von TUI Cruises belief sich auf 84,2 Mio. €, und lag damit um 14,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert (Q3 2025: 98,2 Mio. €). Die Ergebnisabweichung ist auf negative Effekte von rund 20 Mio. € aus entgangenen Umsätzen und damit verbundene Kosten zurückzuführen. Diese resultierten aus der Streichung von Reiserouten zwischen April und Mitte Mai 2026, da die Mein Schiff 4 und die Mein Schiff 5 bis zur Gewährleistung einer sicheren Passage in Häfen der Golfregion verblieben.

Im Q3 2026 stieg der Umsatz im Segment TUI Musement um 8,6 % auf 307,9 Mio. € (Q3 2025: 283,5 Mio. €) bzw. um 8,0 % auf 306,1 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, getragen von unserem B2B-Geschäft, insbesondere mit Kreuzfahrtgesellschaften. Zusammen mit operativen Effizienzsteigerungen führte dies zu einer Verbesserung des bereinigten EBIT um 2,0 Mio. € auf 22,7 Mio. € (Q3 2025: 20,8 Mio. €). Auf Basis konstanter Wechselkurse erhöhte sich das bereinigte EBIT im Vorjahresvergleich um 2,2 Mio. € auf 23,0 Mio. €.

Im Q3 2026 wurden insgesamt 7,9 Mio. Gästetransfers in den Destinationen durchgeführt. Dies entspricht einem Rückgang um 10 % und spiegelt die geringere Nachfrage von Reiseveranstaltern infolge des aktuellen geopolitischen Umfelds wider (Q3 2025: 8,8 Mio.). Demgegenüber blieb die Nachfrage nach unserem weltweiten Erlebnisangebot mit 2,9 Mio. verkauften Erlebnissen robust und lag damit annähernd auf Vorjahresniveau (Q3 2025: 3,0 Mio.). Das vom TUI Musement-Team entwickelte, differenzierte Produktportfolio sehen wir als wesentlichen Wettbewerbsvorteil und Treiber für profitables Wachstum. Dazu gehören insbesondere die markenprägenden TUI Collection-Ausflüge, die stark nachgefragt wurden. Zu den am meisten nachgefragten Produkten zählten die Mallorca-Ganztagestour mit Hafen von Sóller und Kloster Lluc sowie die ganztägige Tour durch Symi mit Besuch des Klosters Panormitis in Griechenland.

 

Märkte + Airline – Bereinigtes EBIT in Höhe von 67 Mio. € unter Vorjahr. Resilientes Ergebnis in einem von geopolitischen Unsicherheiten und Kostendruck geprägten Umfeld

 

Im Q3 2026 lag der Umsatz des Segments Märkte & Airline mit 4.957,1 Mio. € um 7,9 % unter dem Vorjahreswert (Q3 2025: 5.382,3 Mio. €), bzw. zu konstanten Wechselkursen mit 4.990,8 Mio. € um 7,3 % darunter. Das Ergebnis spiegelt eine schwächere Nachfrage infolge der geopolitischen Entwicklungen und des zunehmenden Kostendrucks wider. Durch ein diszipliniertes Kapazitäts- und Yield-Management konnten wir wettbewerbsfähige Preise aufrechterhalten und in einem von höheren Treibstoffkosten und steigenden Kapazitäten gekennzeichneten herausfordernden Marktumfeld eine stabile operative Entwicklung erzielen. Die Gästezahlen erreichten 5.488 Tsd. und lagen damit um 6,4 % unter dem Vorjahreswert (Q3 2025: 5.866 Tsd.). Wie in diesem Marktumfeld erwartet, lag das bereinigte EBIT mit -17,4 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (-67,0 Mio. €). Auf Basis konstanter Wechselkurse betrug das bereinigte EBIT -16,2 Mio. €, eine Abweichung um -65,9 Mio. € (Q3 2025: 49,7 Mio. €).

Vor diesem Hintergrund konzentrieren wir uns weiterhin auf die planmäßige Umsetzung unserer Transformation hin zu unserer Vision eines integrierten, kuratierten Freizeitmarktplatzes. Neben unserer Right-Risk-Strategie liegt unser Fokus darauf, Wachstum durch dynamische Produkte und App-basierte Umsätze zu steigern und zugleich Effizienzverbesserungen durch eine schlankere und effizientere Organisation zu erzielen. Im Q3 2026 blieben die Umsätze mit dynamisch paketierten Produkten, die unseren Kunden mehr Auswahl und Flexibilität bieten, mit 1,0 Mio. auf Vorjahresniveau (Q3 2025: 1,0 Mio.). Die durchschnittliche Flugauslastung blieb mit 91 % auf einem hohen Niveau (Q3 2025: 94 %) und unterstreicht die hohe Auslastung trotz eines schwächeren Nachfrageumfelds.

Unsere Umsätze werden zunehmend über digitale Kanäle erzielt und erfasst. Unsere App-Strategie spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Skalierung personalisierter, dynamischer Angebote. Im Q3 2026 entfielen 12,9 % des Gesamtumsatzes auf App-Verkäufe. Dies entspricht einem starken Anstieg um 20 % gegenüber Q3 2025. Alle unsere Quellmärkte berichteten einen höheren Anteil App-basierter Umsätze.

Kurz- und Mittelstreckendestinationen, insbesondere Griechenland sowie Spanien einschließlich der Balearen und Kanaren, waren im Q3 2026 die am meisten nachgefragten Reiseziele unserer Kunden.

 

AKTUELLE BUCHUNGSLAGE URLAUBSERLEBNISSE[5]

Starke Nachfrage trotz geopolitischer Unsicherheiten
 

Buchungen      
       
Veränderung in % zum Vorjahr     Q4 2026
Hotels & Resorts[6]      
Verfügbare Bettennächte     + 1
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)     – 3
Durchschnittsrate pro Tag     + 4
Kreuzfahrten      
Verfügbare Passagiertage     + 12
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)     + 0
Durchschnittsrate pro Tag     + 2
TUI Musement      
Verkaufte Erlebnisse     Anstieg im niedrigen/mittleren einstelligen Bereich
Transfers     Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Gästezahlen von Märkte + Airline

 

 

  • Hotels & Resorts – Während wir unser Angebot weltweit weiter ausbauen, bleibt die Nachfrage nach unserem breit aufgestellten und differenzierten Portfolio an Urlaubshotelmarken weiterhin hoch und trägt zu höheren Durchschnittsraten bei. Für das Q4 2026 erwarten wir einen Anstieg der verfügbaren Bettennächte[7] um 1 %. Der weitere Ausbau unseres Portfolios kompensiert dabei teilweise die niedrigeren Kapazitäten in der Karibik infolge des Hurrikans in Jamaika. Die gebuchte Auslastung[8] hat sich gegenüber unserem letzten Update vom 13. Mai 2026 auf -3 Prozentpunkte verbessert, unterstützt durch höhere Durchschnittsraten im östlichen Mittelmeerraum. Das aktuelle Niveau spiegelt die Auswirkungen des Hurrikans in Jamaika, die Effekte aus dem geopolitischen Umfeld auf Hotels im östlichen Mittelmeer sowie die Anlaufphase neu eröffneter Hotels wider. Die gebuchte Durchschnittsrate pro Tag[9] liegt bei unseren wichtigsten Marken mit 4 % im Plus und unterstreicht die anhaltend hohe Nachfrage. Für die Sommersaison werden voraussichtlich Spanien inklusive der Balearen und Kanaren und Griechenland die gefragtesten Destinationen sein.
  • Kreuzfahrten – Investitionen in Neubauten über unser Joint Venture TUI Cruises tragen zu unserem strategischen Wachstum bei und ermöglichen es uns, von den aktuellen Marktbedingungen zu profitieren. Mit der Indienststellung der Mein Schiff Flow im Juni 2026 wuchs die Flotte auf insgesamt 19 Schiffe. Diese zusätzliche Kapazität ist ein wesentlicher Treiber für den Anstieg der verfügbaren Passagiertage[10] um 12 %. Aufgrund der hohen Nachfrage und des breit diversifizierten Kreuzfahrtangebots unserer Marken erwarten wir trotz der höheren Kapazitäten eine gebuchte Auslastung[11] auf Vorjahresniveau sowie einen Anstieg der Durchschnittsrate pro Tag[12] über die gesamte Flotte um 2 % im Q4 2026. Unser Sommerprogramm umfasst ein breites Spektrum an Routen. Mein Schiff wird mit einer Flotte von neun Schiffen das Mittelmeer, Nordeuropa und die Ostsee bedienen. Die Routen von Hapag-Lloyd Cruises konzentrieren sich mit fünf Schiffen auf Europa, das Mittelmeer, Nordamerika sowie Reisen in die Arktis. Marella wird mit fünf Schiffen Kreuzfahrten im gesamten Mittelmeerraum anbieten.
  • TUI Musement – Wir setzen die Expansion unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten planmäßig fort. Ziel ist ein globales Wachstum durch ein erweitertes Portfolio an Erlebnissen in Strand- und Städtedestinationen. Darüber hinaus ergänzen wir unser Angebot um die neue Kategorie mehrtägiger Erlebnisse. Für das Q4 2026 erwarten wir ein Wachstum unseres Geschäfts mit Erlebnissen, welches Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Für das Transfergeschäft für unsere Veranstaltergäste in den Zielgebieten erwarten wir für das Q4 eine Entwicklung im Einklang mit den erwarteten Gästezahlen im Bereich Märkte + Airline.  

 

 

AKTUELLE BUCHUNGSLAGE MÄRKTE + AIRLINE[13]

 

Sommer 2026 mit kurzfristigeren Buchungen, positive Entwicklung in den letzten vier Wochen mit gebuchtem Umsatz über Vorjahresniveau

 

 

Sommer 2026 vs. Sommer 2025
Gebuchter Umsatz (Veränderung in %)   – 6
Gebuchter Umsatz in den letzten 4 Wochen (Veränderung in %)   + 7

 

  • In unseren Quellmärkten wurden bislang insgesamt 12,2 Mio. Buchungen verzeichnet, darunter 4,3 Mio. seit dem Update vom 13. Mai 2026. Ein wesentlicher Teil des Sommerprogramms ist bereits verkauft. Die Nachfrage nach Kurz- und Mittelstreckenzielen bleibt der wichtigste Treiber der Buchungsentwicklung, wobei Griechenland sowie Spanien einschließlich der Balearen und Kanaren zu den gefragtesten Reisezielen zählen.
  • Der gebuchte Umsatz liegt bei -6 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert und hat sich seit unserem Update im Mai um 1 Prozentpunkt verbessert, nachdem die anfängliche Verunsicherung infolge des Iran-Kriegs spürbar nachgelassen hatte. Während Kunden weiterhin kurzfristiger buchen, entwickelte sich die Buchungsdynamik in den vergangenen vier Wochen mit +7 % positiv, und der gebuchte Umsatz lag über dem Vorjahreswert. Dies unterstreicht die anhaltende Nachfrage nach Urlaubsreisen und die Positionierung unseres Produktangebots in der Hauptsaison. Diese Entwicklung stärkt unser Vertrauen in die Robustheit unseres Geschäftsmodells und unsere Fähigkeit, auch im aktuellen Marktumfeld erfolgreich zu agieren. Die Entwicklung profitierte zudem von unserer Strategie, die eigenen Risikokapazitäten um 5 % zu reduzieren, die Auslastung der verbleibenden Kapazitäten zu priorisieren und gleichzeitig Wachstum über dynamisch paketierte Produkte und App-Verkäufe zu erzielen. Unterstützt wird dieser Ansatz durch unseren Fokus auf Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen, während sich die Durchschnittspreise in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld weiterhin stabil entwickeln.
  • In unseren beiden Schlüsselmärkten liegt der gebuchte Umsatz bei -8 % in UK und bei -3 % in Deutschland.

 

Erster Ausblick auf den Winter 2026/27:

  • Für die Wintersaison 2026/27 befinden sich die Buchungen noch in einem frühen Stadium. Die Visibilität ist aktuell noch begrenzt. Kunden konzentrieren sich derzeit weiterhin auf ihre Sommerurlaubsplanung und buchen nach wie vor kurzfristiger.
  • Im Rahmen unserer regulären Berichterstattung werden wir am 22. September 2026 im Pre-Close Trading Update einen umfassenderen Überblick über die Saison geben.


FREMDWÄHRUNGEN/TREIBSTOFF

Wir verfolgen die Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für zukünftige Saisons abzusichern. Unsere Hedging-Strategie verschafft uns weitgehende Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell im Bereich Märkte + Airline abgesichert ist.

 

Fremdwährungen/Treibstoff            
             
%   Sommer 2026   Winter 2026/27   Sommer 2027
Euro   88   69   36
US-Dollar   86   74   44
Treibstoff (Flugbenzin)   96   63   39
Stand: 2. August 2026

  

 

 

Update zu strategischen Entwicklungen


Die im Geschäftsbericht 2025[14] erläuterte Strategie der TUI Group wird konsequent fortgeführt. Die Grundlagen sind gelegt, mit der Umsetzung sind wir auf Kurs. Die aktuellen Entwicklungen:

  • KI-gestützte digitale Transformation – Die Einführung einer semantischen Suche für alle UK Nutzer der Website stellt einen wichtigen Meilenstein für das digitale Kundenerlebnis dar. Die KI-gestützte Funktion ermöglicht es Kunden, ihren Wunschurlaub in eigenen Worten zu beschreiben, anstatt ausschließlich vorgegebene Suchfilter zu nutzen. Die Nutzung der Funktion führt zu signifikant höheren Konversionsraten und steigert die Search-to-Book-Conversion um 28 %. Gleichzeitig stärkt sie die direkten digitalen Vertriebskanäle.
  • Erweiterung der TUI Integration in ChatGPT – Weitere Verbesserungen der Kundenerlebnisse wurden durch den Ausbau der TUI Integration in ChatGPT erzielt. Aufbauend auf dem im Mai 2026 angekündigten Start umfasst die Erweiterung neue Funktionen wie Kartenansichten sowie die Suche nach mehreren Reisezielen. Dadurch werden die Such- und Buchungsmöglichkeiten für Kunden ausgebaut. Diese Maßnahmen unterstützen die KI-First-Strategie von TUI und die fortlaufende digitale Transformation.
  • Neue Asset-Right-Hotels erweitern das globale Hotelportfolio – Das Wachstum unseres Hotelportfolios wird durch eine Projektpipeline unterstützt, die unsere differenzierten Hotelmarken über Joint Ventures sowie Management- und Franchiseverträge in neue und bestehende Destinationen bringt. Im Q3 2026 kamen netto zehn Hotels in Europa, Asien und der Karibik dazu, darunter das TUI Blue Paro Taktsang, unser erstes Hotel in Bhutan. Weitere Eröffnungen umfassen das TUI Blue Han River in Vietnam im August sowie das Riu Palace Phuket in Thailand später im Jahr. Darüber hinaus wird TUI Blue mit Hotels in Sevilla und Lissabon erstmals in europäischen Städtedestinationen vertreten sein. TUI Suneo, unsere Marke für preisbewusste Urlauber, setzt ihre internationale Expansion fort. Acht weitere Hotels wurden unter Vertrag genommen, darunter die ersten Häuser der Marke in Kambodscha und Malaysia.
  • Neuer TUI Smiles Rewards Club übertrifft Erwartungen – Nach der Einführung des TUI Smiles Rewards Club in den nordischen Märkten wurde das Programm im Juli 2026 auch in UK und Irland eingeführt. Die Plattform bietet Mitgliedern Preisvorteile und zusätzliche Leistungen. Sie soll die direkte Kundenbeziehung stärken, Wiederholungsbuchungen unterstützen und so die Kundenbindung in einem unserer größten Quellmärkte erhöhen. In den letzten vier Monaten haben sich bereits rund 600 Tsd. Mitglieder registriert. Der Weiterempfehlungswert der Mitglieder liegt bei 92 % und unterstreicht die hohe Kundenbindung sowie die hohe Akzeptanz des Programms.
  • Kapazitätsausbau im Kreuzfahrtgeschäft unterstützt die hohe Nachfrage – Unser Kreuzfahrtgeschäft entwickelt sich weiterhin positiv. Dies zeigt sich in hohen Kundenzufriedenheitswerten und einer soliden Buchungslage mit einer Auslastung über 100 %. Das Wachstum wird durch Investitionen in Neubauten über unser Joint Venture TUI Cruises getragen. Nach den Indienststellungen der Mein Schiff 7 (Juni 2024) und der Mein Schiff Relax (März 2025) wurde im Juni 2026 die Mein Schiff Flow in die Flotte aufgenommen. Damit umfasst die TUI Flotte nun insgesamt 19 Schiffe. Die Mein Schiff Flow erhöht die Kapazität der Mein Schiff-Flotte um 18 %. Die Resonanz der Kunden war in den ersten Wochen nach der Inbetriebnahme sehr positiv; der NPS-Wert der Mein Schiff Flow liegt bei 95. Mein Schiff Flow und Mein Schiff Relax verfügen jeweils über etwas mehr als 4.000 Betten (Lower Berths). Die neuen Schiffe tragen dazu bei, die weiterhin hohe Nachfrage im europäischen Kreuzfahrtmarkt zu bedienen. Für beide Schiffe wird jeweils ein jährlicher EAT-Beitrag (Ergebnis nach Steuern, Earnings after tax) für TUI von 35 Mio. € bis 40 Mio. € erwartet, dies entspricht dem 50 %-Anteil von TUI. Die erste Sommersaison 2026 der Mein Schiff Flow konzentriert sich auf Routen im Mittelmeer. Für die Wintersaison 2026/27 wird das Schiff nach Nordeuropa verlegt. Weitere geplante Schiffsübernahmen in den Geschäftsjahren 2031 und 2033 unterstreichen die langfristigen Wachstums- und Ertragsperspektiven des Kreuzfahrtsegments.
  • Einführung von Sundeals erschließt zusätzliche Kundensegmente – Mit Sundeals hat TUI im Juli 2026 in UK eine neue, digital ausgerichtete Reisemarke eingeführt. Die Vertriebsplattform richtet sich an das schnell wachsende Segment preisbewusster Urlauber, erweitert die Kundenreichweite von TUI, ergänzt das bestehende Markenportfolio und soll so die Transformation von Märkte + Airline unterstützen.
  • TUIfly.com startet als Plattform für den Direktvertrieb von Flügen – TUIfly.com ging im Juni 2026 live und markiert einen wichtigen Meilenstein in der Kommerzialisierungsstrategie von TUI Airline, da erstmals ein direkter Vertrieb von Flugleistungen ermöglicht wird. Derzeit bietet die Plattform Flüge unserer deutschen Airline für den Winter 2026/27 mit drei Tarifen, Zusatzleistungen und Sitzplatzreservierungen an. Damit führt TUI Airline erstmals ein harmonisiertes Produktangebot über verschiedene Märkte hinweg ein. Die Plattform soll zur globalen Vertriebsplattform der Airline ausgebaut werden. Im Laufe des Jahres 2026 sollen unsere weiteren Fluggesellschaften angebunden werden, begleitet von einer Ausweitung auf zusätzliche Märkte, Sprachen und Währungen. Dieser Direktvertriebskanal soll die Diversifizierung der Umsätze unterstützen, den Anteil margenstärkerer Direktverkäufe erhöhen und gleichzeitig die Abhängigkeit von externen Buchungsplattformen reduzieren.

 

AUSBLICK FÜR DAS GJ 2026 BESTÄTIGT

Unser Fokus liegt weiterhin auf operativer Exzellenz und profitablem Wachstum. Unsere bestätigte Prognose berücksichtigt das aktuelle Buchungsumfeld für die Sommersaison und geht davon aus, dass es zu keiner wesentlichen Verschärfung der geopolitischen Spannungen kommt und die Treibstoffversorgung sichergestellt werden kann. Dank unserer starken Finanzposition und einer robusten Bilanz sind wir gut aufgestellt, um das aktuelle Umfeld zu meistern und unsere strategische Transformation weiter umzusetzen. Auf dieser Grundlage bestätigen wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2026 auf Basis konstanter Wechselkurse wie folgt:

  • Wir haben die Umsatzprognose ausgesetzt (Geschäftsjahr 2025: 24.179 Mio. €).
  • Wir erwarten ein bereinigtes EBIT zwischen 1,1 Mrd. € und 1,4 Mrd. € (Geschäftsjahr 2025: 1.413 Mio. €).

 

 

GJ26 Q3/9M WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN

Unsere Quartalsmitteilung für das Geschäftsjahr 2026 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy26-q3-9m. Eine Telefonkonferenz und ein Webcast finden heute um 09:00 CEST / 08:00 BST statt. Weitere Details finden Sie auf unserer Website.

 

 

GJ26 Q3/9M SEGMENT DETAILS

Umsatz in Mio. € GJ26 Q3 GJ25 Q3 YoY GJ26 9M GJ25 9M YoY

Hotels & Resorts
313 300 13 880 846 34
Kreuzfahrten 239 231 8 635 620 15
TUI Musement 308 283 24 718 683 36
Urlaubserlebnisse 860 815 45 2.233 2.148 84
Region Nord 2.112 2.339 -226 5,047 5,329 -281
Region Zentral 2.084 2.228 -143 5,226 5,325 -99
Region West 761 816 -56 1,864 1,967 -103
Märkte + Airline 4.957 5.382 -425 12.137 12.620 -483
Alle übrigen Segmente 5 3 2 14 8 6
TUI Group 5.822 6.200 -378 14.384 14.776 -392

 

Umsatz in Mio. €
zu konstanten Wechselkursen
GJ26 Q3 GJ25 Q3 YoY GJ26 9M GJ25 9M YoY

Hotels & Resorts
308 300 8 880 846 34
Kreuzfahrten 244 231 13 658 620 38
TUI Musement 306 283 23 732 683 49
Urlaubserlebnisse 857 815 43 2,269 2,148 121
Region Nord 2,148 2,339 -191 5,172 5,329 -157
Region Zentral 2,083 2,228 -145 5,221 5,325 -104
Region West 761 816 -56 1,864 1,967 -103
Märkte + Airline 4.991 5.382 -391 12.257 12.620 -363
Alle übrigen Segmente 5 3 2 14 8 7
TUI Group 5.853 6.200 -346 14.540 14.776 -236

 

Bereinigtes EBIT in Mio. € GJ26 Q3 GJ25 Q3 YoY GJ26 9M GJ25 9M YoY

Hotels & Resorts
123 131 -8 351 384 -33
Kreuzfahrten 132 143 -10 294 273 +21
TUI Musement 23 21 +2 15 6 +8
Urlaubserlebnisse 278 294 -16 659 663 -3
Region Nord 9 45 -36 -223 -225 +2
Region Zentral -10 25 -36 -104 -65 -38
Region West -17 -21 +5 -142 -150 +8
Märkte + Airline -17 50 -67 -469 -440 -28
Alle übrigen Segmente -27 -23 -3 -72 -58 -15
TUI Group 234 321 -87 118 165 -46

 

 

 

Bereinigtes EBIT in Mio. €
zu konstanten Wechselkursen
GJ26 Q3 GJ25 Q3 YoY GJ26 9M GJ25 9M YoY

Hotels & Resorts
121 131 -10 356 384 -28
Kreuzfahrten 133 143 -9 297 273 24
TUI Musement 23 21 2 17 6 11
Urlaubserlebnisse 278 294 -17 670 663 8
Region Nord 10 45 -35 -231 -225 -6
Region Zentral -10 25 -35 -103 -65 -37
Region West -16 -21 5 -140 -150 10
Märkte + Airline -16 50 -66 -474 -440 -34
Alle übrigen Segmente -27 -23 -3 -73 -58 -15
TUI Group 235 321 -86 123 165 -41

 

 

 

FINANZKALENDER GJ26

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die TUI Group am 22. September 2026 ihr Pre-Close Trading Update für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlichen wird.

 

 
KONTAKT FÜR ANALYSTEN & INVESTOREN:

 

 
 

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 1387

Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel: +44 (0) 158 264 4710

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
Tel: +49 (0) 511 566 1425

 
 
 

 

VORBEHALT BEI ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN

Diese Zwischenmitteilung enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieser Zwischenmitteilung anzupassen.

 

 

[1] Seit dem Merger von TUI AG und TUI Travel PLC im Jahr 2014

[2] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2026 im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025. Stand 2. August 2026

[3] Buchungsstand vom 2. August 2026. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten.

[4] Weitere Details zu unserer Sustainability Agenda finden sich in unserem Geschäftsbericht 2025 sowie auf unserer Website TUI Group – Verantwortung & Positionen | TUI Group – Einer der weltweit führenden Touristikkonzerne

[5] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2026 im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025. Stand 2. August 2026

[6] Basierend auf eigenen und gepachteten Hotels der TUI Group

[7] Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[8] Anzahl belegter Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[9] Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[10] Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten auf den eingesetzten Schiffen

[11] Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

[12] TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage (Kreuzfahrten und Hotels)

[13] Buchungsstand vom 9. August 2026. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten

[14] Zu Details siehe Abschnitt Strategie der TUI Group im Geschäftsbericht 2025



12.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2380742  12.08.2026 CET/CEST

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

20.07.2026 / 15:22 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy26-q3-9m

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy26-q3-9m


20.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2367952  20.07.2026 CET/CEST

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

06.05.2026 / 13:36 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2026
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy26-q2-h1

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2026
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy26-q2-h1


06.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TUI AG
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Deutschland
Internet: www.tuigroup.com

 
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2322456  06.05.2026 CET/CEST

TUI erwartet für Q2 GJ26 ein bereinigtes EBIT über Vorjahr, passt jedoch die Prognose für das bereinigte EBIT für GJ26 zu konstanten Wechselkursen aufgrund des weiterhin anhaltend Irankriegs an

TUI erwartet für Q2 GJ26 ein bereinigtes EBIT über Vorjahr, passt jedoch die Prognose für das bereinigte EBIT für GJ26 zu konstanten  Wechselkursen aufgrund des weiterhin anhaltend Irankriegs an

TUI AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
TUI erwartet für Q2 GJ26 ein bereinigtes EBIT über Vorjahr, passt jedoch die Prognose für das bereinigte EBIT für GJ26 zu konstanten Wechselkursen aufgrund des weiterhin anhaltend Irankriegs an

22.04.2026 / 09:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


TUI erwartet für das Q2 im Geschäftsjahr 2026 ein bereinigtes EBIT über dem Vorjahresniveau, passt jedoch die Prognose für das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2026 zu konstanten Wechselkursen aufgrund des weiterhin anhaltenden Irankriegs an

Hannover, 22. April 2026. Die TUI AG („TUI“) erwartet für das Q2 des Geschäftsjahres 2026 eine starke operative Entwicklung und einen Anstieg des bereinigten EBIT (zu konstanten Wechselkursen) um +5 Mio. € bis +25 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (Q2 GJ 2025: -207 Mio. €). Die Ergebnisverbesserung ist auf die Transformation im Bereich Märkte + Airline zurückzuführen und beinhaltet Belastungen in Höhe von rund 40 Mio. € im März infolge des Irankriegs. Diese inkludieren die notwendigen Rückführungsmaßnahmen sowie die damit verbundenen operativen Beeinträchtigungen.

Während im H1 des Geschäftsjahres 2026 eine starke operative Verbesserung erzielt wurde, schränken der anhaltende Konflikt im Nahen Osten sowie die Unsicherheit über seine Dauer die kurzfristige Visibilität weiterhin ein und führen zu einer erhöhten Zurückhaltung der Kunden.

Vor diesem Hintergrund ist es unsere Ambition, ein bereinigtes EBIT (zu konstanten Wechselkursen) annähernd auf dem Vorjahresniveau von 1,4 Mrd. € zu erreichen, unterstützt durch die Effekte der Transformation sowie das Wachstum im Kreuzfahrtgeschäft. Vorbehaltlich der Erholung in den einzelnen Märkten, passt der Konzern seine Prognose (zu konstanten Wechselkursen) an und erwartet nun ein bereinigtes EBIT für das Geschäftsjahr 2026 zwischen 1,1 Mrd. € und 1,4 Mrd. € (bisherige Prognose: +7–10%; GJ 2025: 1.413Mio. €). Gleichzeitig setzt TUI die Umsatzprognose, bis sich die Rahmenbedingungen stabilisieren, vorübergehend aus (bisherige Prognose: +2–4 %; GJ 2025: 24,2 Mrd. €).

Nach Ausbruch des Konflikts im Nahen Osten Ende Februar hat TUI im März erfolgreich rund 10.000 Gäste zurückgebracht, darunter etwa 5.000 Passagiere der Kreuzfahrtschiffe Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 sowie rund 5.000 Gäste aus europäischen Quellmärkten; zusätzlich wurden etwa 1.500 Crewmitglieder ausgeflogen.

Infolge der Kampfhandlungen mussten Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 in den Häfen von Abu Dhabi bzw. Doha bleiben; sämtliche Reisen dieser Schiffe wurden bis Mitte Mai 2026 abgesagt. Am 19. April 2026 konnten beide Schiffe während einer Unterbrechung der Kampfhandlungen nach entsprechender Koordination und Genehmigung durch die zuständigen Behörden den Persischen Golf sicher verlassen. Beide Schiffe nehmen ab Mitte Mai ihre Routen der Sommersaison im Mittelmeer auf. Die Buchungsentwicklung für die übrige Flotte von TUI Cruises sowie Marella Cruises ist nach einer sehr positiven Wave Season weiterhin von einem anhaltend starken Buchungsumfeld geprägt.

In den Segmenten Märkte + Airline sowie Hotels & Resorts hat die geopolitische Lage zu einer teilweisen Verschiebung der Kundennachfrage vom östlichen in den westlichen Mittelmeerraum geführt. Zugleich zeigen Kunden eine erhöhte Zurückhaltung und buchen kurzfristiger. In der Folge liegt der gebuchte Umsatz im Segment Märkte + Airline für den Sommer 2026 derzeit um -7% unter dem Vorjahr[1], während sich die gebuchte Hotelauslastung für das zweite Halbjahr auf -7% unter dem Vorjahr[2] abgeschwächt hat. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf seit Ausbruch des Irankriegs rückläufige Buchungen für die Türkei, Zypern und Ägypten sowie auf die Nachwirkungen des Hurrikans in der Karibik zurückzuführen.

Zum 15. April 2026 hat TUI 83% des Kerosinbedarfs für den Sommer 2026 sowie 62% für den Winter 2026/27 abgesichert. Für das Kreuzfahrtgeschäft von TUI sind über 80% der Energiekosten für das GJ 2026 abgesichert.

Trotz des volatilen geopolitischen Umfelds ist TUI weiterhin gut positioniert. Die starke Finanzposition und die robuste Bilanz des Konzerns schaffen die erforderliche Flexibilität, um auf das aktuelle Marktumfeld reagieren zu können und die strategische Transformation fortzusetzen. Die Prognoseanpassung basiert auf dem aktuellen Buchungsumfeld und geht von stabilen geopolitischen Rahmenbedingungen sowie gesicherter Treibstoffversorgung aus. Der Vorstand beobachtet weiterhin die Entwicklungen und deren potenzielle Auswirkungen.

TUI wird ein weiteres Update bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse für das Q2/H1 am 13. Mai 2026 geben.
 

[1] Buchungsstand vom 19. April 2026. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten

[2] Buchungszahlen für das H2 des Geschäftsjahres 2026 im Vergleich zu den Buchungszahlen für das H2 des Geschäftsjahres 2025. Stand 12. April 2026

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
 
ANFRAGEN VON ANALYSTEN UND INVESTOREN:
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
+ 49 (0)511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
+ 49 (0)511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
+ 49 (0)511 566 1387

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
+ 49 (0)511 566 1425

MEDIENANFRAGEN:
 

Magnus Hüttenberend, Group Director Media Relations
+ 49 (0)511 566 6060

Christoph Bossmeyer-Hortsch, Senior Communications Manager Corporate & Finance
+ 49 (0)170 566 6007

 
 

 

 

 




 


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22.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2312582  22.04.2026 CET/CEST

TUI erzielt bestes Q1. Bereinigtes EBIT stark um 26 Mio. € auf 77 Mio. € gesteigert. GJ26-Prognose bestätigt – Anstieg des bereinigten EBITs um +7-10 % (zu CC) auf Basis der Sommererwartungen

TUI erzielt bestes Q1. Bereinigtes EBIT stark um 26 Mio. € auf 77 Mio. € gesteigert. GJ26-Prognose bestätigt – Anstieg des bereinigten EBITs um +7-10 % (zu CC) auf Basis der Sommererwartungen

TUI AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
TUI erzielt bestes Q1. Bereinigtes EBIT stark um 26 Mio. € auf 77 Mio. € gesteigert. GJ26-Prognose bestätigt – Anstieg des bereinigten EBITs um +7-10 % (zu CC) auf Basis der Sommererwartungen

10.02.2026 / 07:00 CET/CEST
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10. Februar 2026

 

TUI GROUP

 


TUI erzielt bestes Q1 [1]. Bereinigtes EBIT stark um 26 Mio. € auf 77 Mio. € gestiegen. GJ26-Prognose bestätigt – Anstieg des bereinigten EBITs um +7-10 % (zu CC) auf Basis der Sommererwartungen

 

  • Der Umsatz der TUI Group blieb im Q1 2026 mit 4,9 Mrd. € stabil (+1,3 % zu konstanten Wechselkursen). Die Umsatzentwicklung reflektiert die robuste Nachfrage nach unserem differenzierten und umfangreichen Produktportfolio in allen Geschäftsbereichen.
  • Wir haben das beste [1] bereinigte Q1-EBIT der TUI Group erzielt, mit einem starken Wachstum um 26,3 Mio. € auf 77,1 Mio. € (Q1 2025: 50,9 Mio. €). Die Segmente im Q1 2026 im Überblick:
    • Die zugrunde liegende operative Entwicklung von Hotels & Resorts übertraf das Rekordergebnis des Vorjahres. Insgesamt war das bereinigte EBIT dennoch um 12,9 % rückläufig, beeinflusst von den Belastungen durch den Hurrikan auf Jamaika in Höhe von 10 Mio. € sowie den Wegfall eines im Vorjahr erfassten positiven Bewertungseffekts von 15 Mio. €.
    • Das Segment Kreuzfahrten erzielte ein um 70,8 % verbessertes bereinigtes Rekord-EBIT1 und profitierte von der starken Nachfrage, höheren Auslastungen sowie der Erweiterung der Flotte.
    • TUI Musement verbesserte ihr bereinigtes EBIT deutlich um 2,8 Mio. €, unterstützt durch eine höhere Nachfrage.
    • Das bereinigte EBIT des Bereichs Märkte + Airline stieg in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld um 7,9 % und profitierte dabei von operativen Effizienzsteigerungen sowie einer reduzierten Kostenbasis.
  • Im Q1 2026 reisten insgesamt 7,1 Mio. Gäste mit uns, dies entspricht einem Anstieg um 2 %, bedingt durch ein kräftiges Wachstum der dynamisch paketierten Produkte sowie durch das ausgeweitete Angebot im Bereich Urlaubserlebnisse.
  • Unsere Nettoverschuldung verringerte sich zum 31. Dezember 2025 um 0,5 Mrd. € auf 3,6 Mrd. € (31. Dezember 2024: 4,1 Mrd. €). Diese Verbesserung resultierte insbesondere aus einem höheren operativen Cash Flow sowie vorteilhaften Währungseffekten. In diesem Zusammenhang haben wir unseren Finanzierungsmix weiter verbessert, vorzeitig Schiffs-Leasingverbindlichkeiten und Flugzeugfinanzierungen zurückgezahlt sowie durch die Ausgabe eines Schuldscheins in Höhe von 295,5 Mio. € im Sommer 2025 Vermögenswerte in das Eigentum des Konzerns überführt.
  • Unsere solide finanzielle Basis bildet die Grundlage für die nächste Phase unserer Kapitalallokationsstrategie: die Einführung einer neuen, nachhaltigen Dividendenpolitik.
  • Vorgeschlagen wird eine Starter-Dividende von 0,10€ je Aktie für das Geschäftsjahr 2025. Ab dem Geschäftsjahr 2026 ist eine Ausschüttungsquote von 10 % bis 20% des bereinigten Ergebnisses je Aktie [2] vorgesehen. Die Dividendenpolitik balanciert ausgewogen Ausschüttungen an die Aktionäre, die Sicherung operativer Flexibilität für disziplinierte Investitionen in Wachstum sowie die weitere Verbesserung des Verschuldungsgrades.
  • Die Buchungsdynamik im Bereich Urlaubserlebnisse [3] bleibt auch für das H2 positiv. Höhere Durchschnittsraten spiegeln die weiterhin starke Nachfrage nach unserem differenzierten Produktportfolio wider, während wir unsere Wachstumsstrategie planmäßig umsetzen.
  • Märkte + Airline [4] entwickelt sich in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld weiterhin robust. Der gebuchte Umsatz liegt für den Winter 2025/26 bei -1% und für den Sommer 2026 bei -2% und bewegt sich damit im Rahmen unserer Planannahmen zur Risikokapazität. Dies entspricht unserer Strategie, die eigene Risikokapazität zu reduzieren, die Auslastung der verbleibenden Kapazitäten zu priorisieren sowie Wachstum über dynamische Produkte und App‑Vertrieb voranzutreiben. Unterstützend wirken die laufenden Programme zur Kostensenkung und Margensteigerung.

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR GJ26 Q1

in Mio. € GJ26 Q1 GJ25 Q1 YoY
Umsatz 4.861 4.872 -11
Bereinigtes EBIT 77 51 +26
Berichtetes EBIT 73 43 +30
Ergebnis vor Steuern 4 -37 +41
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis -44 -85 +42
Bereinigtes Ergebnis pro Aktie (EPS) -€0,08 -€0,17 +€0,09
Nettoverschuldung (IFRS 16) -3.615 -4.103 +489

 

Bereinigtes EBIT in Mio. € GJ26 Q1 GJ25 Q1 YoY
Hotels & Resorts 131 150 -19
Kreuzfahrten 82 48 +34
TUI Musement 0 -2 +3
Urlaubserlebnisse 214 196 +18
Region Nord -80 -88 +9
Region Zentral 12 7 +4
Region West -47 -44 -3
Märkte + Airline -115 -125 +10
Alle anderen Segmente -21 -20 -1
TUI Konzern Gesamt 77 51 +26

 

GESCHÄFTSENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

Urlaubserlebnisse GJ26 Q1 Und. EBIT von 214 Mio. €, +18 Mio. € gegenüber Vorjahr – starke Nachfrage, Einmaleffekte im Hotelbereich

Im Q1 2026 stieg der Gesamtumsatz des Segments Hotels & Resorts auf 512,5 Mio. €. Dies entspricht einer Verbesserung um 0,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Q1 2025: 510,2 Mio. €). Die operative Performance des Segments übertraf das Q1-Rekordergebnis des Vorjahres um 6 Mio. €. Das bereinigte EBIT verringerte sich dennoch um 19,3 Mio. € auf 131,0 Mio. € (Q1 2025: 150,3 Mio. €) und um 18,3 Mio. € auf 132,1 Mio. € zu konstanten Wechselkursen. Der Rückgang ist auf einen Effekt in Höhe von 10 Mio. € aus der vorübergehenden Schließung unserer Riu- und Royalton-Hotels auf Jamaika infolge des Hurrikans im Oktober sowie auf den Wegfall eines im Vorjahr verbuchten positiven Wechselkurseffekts in Höhe von 15 Mio. € zurückzuführen. In der Wintersaison sind die Kanarischen Inseln, die Kapverden, die Türkei und Ägypten weiterhin gefragte Reiseziele, Mexiko ist das meistgebuchte Fernreiseziel.

Im Vergleich zum Vorjahr haben wir unser Portfolio um 15 Hotels, hauptsächlich im Management- und Franchise-Betrieb, erweitert. Damit erhöhte sich die Anzahl unserer Hotels auf 460 (Q1 2025: 445 Hotels), und unsere Wachstumsstrategie im Bereich Asset-Right wurde gefestigt. Bei Herausrechnung des Effekts vom Hurrikan auf Jamaika gingen die verfügbaren Bettennächten (Kapazität) um 2 % zurück, während die Auslastung um 1 Prozentpunkt stieg und die Durchschnittsrate pro Tag um 5 % zulegte. Dies reflektiert eine verbesserte operative Performance.

Auf Basis der ausgewiesenen Werte gingen die verfügbaren Bettennächte (Kapazität) im Q2 um 5 % auf 8,6 Mio. zurück. Während neue eigene und gepachtete Hotels zu einem Anstieg der verfügbaren Bettennächte führten, wurde dies durch vorübergehende Hotelschließungen aufgrund von Renovierungsarbeiten und durch den Einfluss des Hurrikans auf Jamaika ausgeglichen. Die Auslastung verbesserte sich um 1 Prozentpunkt auf 81 %; insbesondere unsere Hotels auf den Kapverden, in der Türkei und in Ägypten trugen dazu bei. Die Durchschnittsrate pro Tag ging um 2 % gegenüber dem Vorjahr auf 92 € zurück. Der positiven Preisentwicklung über unser gesamtes Markenportfolio hinweg standen die Auswirkungen des Hurrikans auf die Royalton‑Hotels auf Jamaika gegenüber.

Das Segment Kreuzfahrten erzielte im Q1 2026 einen Umsatzanstieg um 6,2 % auf 186,8 Mio. € (Q1 2025: 175,9 Mio. €). Der Umsatz des Segments enthält nur den Umsatz von Marella Cruises, da TUI Cruises nach der Equity-Methode bilanziert wird. Das Segment profitierte von der weiterhin starken Nachfrage nach unserem differenzierten Angebot sowohl auf dem britischen als auch auf dem deutschen Kreuzfahrtmarkt. Zusätzlich unterstützte die Flottenerweiterung durch die Aufnahme der Mein Schiff Relax in das aktuelle Winterprogramm die positive Entwicklung. Durch diese Erweiterung stieg die Anzahl der verfügbaren Passagiertage (Kapazität) stark um 16 % auf 3,0 Mio. (Q1 2025: 2,6 Mio.).

Das bereinigte EBIT, welches das Equity-Ergebnis von TUI Cruises umfasst, stieg auf einen Q1-Rekordwert [5] von 82,3 Mio. €, ein Plus von 34,1 Mio. € (Q1 2025: 48,2 Mio. €). Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT um 35,1 Mio. € auf 83,2 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern (EAT, Earnings after Tax) von TUI Cruises erhöhte sich deutlich um 29,6 Mio. € auf 62,7 Mio. € (Q1 2025: 33,1 Mio. €). Dieser Anstieg war vor allem auf die höhere Auslastung trotz der Kapazitätserweiterung zurückzuführen und verdeutlicht die positive Nachfrageentwicklung nach unserem Kreuzfahrtangebot.

Im Q1 2026 verzeichnete TUI Musement, unser Geschäft für Touren und Aktivitäten, ein Umsatzwachstum um 5,6 % auf 244,0 Mio. € (Q1 2025: 231,1 Mio. €) unterstützt durch das höhere Volumen in unserem B2B-Geschäft insbesondere mit Kreuzfahrtgesellschaften sowie im Geschäft mit Touren. Infolgedessen stieg das bereinigte EBIT um 2,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert (Q1 2025: -2,3 Mio. €) auf 0,5 Mio. €. Auf Basis konstanter Wechselkurse erhöhte sich das bereinigte EBIT um 3,9 Mio. € auf 1,6 Mio. €.

Im Q1 2026 blieb die Zahl der Gästetransfers in den Destinationen mit 5,9 Mio. weitgehend unverändert (Q1 2025: 6,0 Mio.). Darüber hinaus verkauften wir weltweit 2,3 Mio. Erlebnisse, ein Plus von 1 % (Q1 2025: 2,3 Mio.), was die anhaltende Nachfrage nach Reiseerlebnissen unterstreicht. Das vom TUI Musement-Team entwickelte differenzierte Produktportfolio bleibt ein Wettbewerbsvorteil und ein wichtiger Katalysator für profitables Wachstum. Dazu gehören die markenprägenden TUI Collection-Ausflüge, die besonders stark nachgefragt wurden. Zu den am stärksten nachgefragten Produkten im Q1 2026 gehörten die All-inclusive-Katamaran-Kreuzfahrt auf der Insel Sal auf den Kapverden sowie die Tour nach Coba und den Chichen Itza Maya-Ruinen.

Märkte + Airline GJ 26 Q1 EBIT von -115 Mio. €, +10 Mio. € gegenüber Vorjahr – profitiert von der Transformation des Geschäfts

Im Q1 2026 sank der Umsatz im Segment Märkte + Airline aufgrund von Währungseffekten um 1,0 % auf 4.131,7 Mio. € (Q1 2025: 4.172,7 Mio. €). Zu konstanten Wechselkursen lag der Umsatz auf Vorjahresniveau: Durchgesetzte verbesserte Preise wurden durch eine geringere Risikokapazität ausgeglichen. Das Segment entwickelte sich trotz des erhöhten Kostendrucks und eines herausfordernden operativen Umfelds weiterhin stabil. Die strategische Transformation des Geschäfts wird planmäßig weitergeführt, um die angestrebte Entwicklung hin zu einem integrierten globalen kuratierten Freizeitmarktplatz umzusetzen. Dies bekräftigt unsere Risk‑Right‑Strategie, die eine Reduktion der eigenen Risikokapazität, eine priorisierte Nutzung der verbleibenden Kapazitäten sowie Wachstum über dynamische Produkte und App‑Vertrieb vorsieht. Das bereinigte EBIT verbesserte sich im Q1 2026 um 9,8 Mio. € auf -115,3 Mio. € (Q1 2025: -125,2 Mio. €), obwohl der Hurrikan auf Jamaika insbesondere in UK zu einer Belastung von 6 Mio. € führte. Ausschlaggebend waren operative Effizienzsteigerungen sowie eine insgesamt niedrigere Kostenbasis.

Die Gästezahl lag im Q1 2026 mit insgesamt 3.667 Tsd. um 1,6 % unter dem Vorjahreswert (Q1 2025: 3.727 Tsd.). Diese Entwicklung stand im Zusammenhang mit einer geringeren Risikokapazität in den Märkten, der fortgesetzten Ausrichtung auf ein diszipliniertes Kapazitätsmanagement sowie einem Wachstum der dynamischen Produkte im Rahmen der laufenden Transformation des Geschäftsbereichs. Der Absatz dynamisch paketierter Produkte, die den Kunden eine höhere Auswahl und Flexibilität bieten, stieg im Berichtsquartal um 8% auf 0,8Mio. (Q1 2025: 0,7Mio.). Bei einer weiterhin hohen operativen Effizienz stieg die Flugauslastung leicht auf 86%.

In allen Märkten bleibt die Nachfrage nach Kurz- und Mittelstreckenzielen der wichtigste Treiber des Buchungsvolumens, wobei die Kanarischen Inseln, Ägypten, das spanische Festland und Kapverden die gefragtesten Reiseziele waren. Bei den Langstreckenzielen verzeichnete Thailand das stärkste Wachstum. Mexiko und die Dominikanische Republik blieben ebenfalls wichtige Ziele.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt

Wir verfolgen weiterhin konsequent das Ziel operativer Exzellenz und profitablen Wachstums. Unsere Prognose spiegelt das anhaltende nachhaltige Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und die Transformation des Geschäftsbereichs Märkte + Airline wider. Sie berücksichtigt das aktuelle Handelsumfeld sowie die vorherrschenden makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten. Auf dieser Grundlage bestätigen wir die folgende Prognose für das Geschäftsjahr 2026 zu konstanten Wechselkursen:

  • Wir erwarten einen Anstieg des Umsatzes von 2 % bis 4 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2025: 24.179 Mio. €).
  • Wir erwarten einen Anstieg des bereinigten EBIT um 7 % bis 10 % gegenüber dem Vorjahr, basierend auf den Erwartungen für den Sommer 2026 (Geschäftsjahr 2025: 1.413 Mio. €).

Mittelfristige Ziele

Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums, indem wir den Customer Lifetime Value maximieren und die Synergien zwischen unseren beiden Geschäftsbereichen nutzen. Unser Fokus liegt auf der Steigerung der Flexibilität und Kosteneffizienz des Unternehmens sowie der Markteinführungsgeschwindigkeit, mit dem Ziel zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Wir sind auf dem besten Weg, unsere folgenden, mittelfristigen Ziele zu erreichen:

  • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7 % bis 10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR, zu konstanten Wechselkursen)
  • Angestrebte Netto-Leverage Ratio [6] von unter 0.5x
  • Ab dem Geschäftsjahr 2026 eine Dividendenausschüttungsquote von 10 % bis 20 % des bereinigten EPS (Earnings per Share, Ergebnis je Aktie)

Buchungsupdate Urlaubserlebnisse [7]  – Positive Buchungsentwicklung mit gutem Start in das H2 unterstreicht die anhaltend starke Nachfrage  

Buchungen für   Q2 2026   H2 2026
         
Veränderung in % zum Vorjahr        
Hotels & Resorts
(Q2 Kennzahlen bereinigt um Effekt des Hurrikans auf Jamaika)
       
Verfügbare Bettennächte   + 4   + 3
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)   + 0   – 4
Durchschnittsrate pro Tag   + 3   + 3
Kreuzfahrten        
Verfügbare Passagiertage   + 9   + 6
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)   +  4   + 3
Durchschnittsrate pro Tag   +  1   + 1
TUI Musement        
Verkaufte Erlebnisse   Anstieg im mittleren
einstelligen Bereich
  Anstieg im mittleren
einstelligen Bereich
Transfers   Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Kapazitäten von Märkte + Airline   Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Kapazitäten von Märkte + Airline
  • Hotels & Resorts – Die Nachfrage nach unserem breiten und differenzierten Urlaubshotelangebot bleibt weiterhin hoch und unterstützt höhere Durchschnittsraten, während wir unser Angebot weltweit weiter ausbauen. Um die positive zugrunde liegende Buchungsentwicklung darzustellen, weisen wir die Buchungskennzahlen für das Q2 2026 ohne den Effekt des Hurrikans auf Jamaika aus. Dieser Effekt wird das bereinigte EBIT im Q2 2026 voraussichtlich um 5 Mio. € bis 10 Mio. € belasten. Das Wachstum unseres Portfolios, verbunden mit einer gegenüber dem Vorjahr geringeren Anzahl an Renovierungen, führt zu einem Anstieg der verfügbaren Bettennächte [8] um 4 % im Q2 2026 und um 3 % im H2 2026. Die gebuchte Auslastung [9] liegt im Q2 auf dem Vorjahresniveau, während das H2 mit einem Rückgang um 4 Prozentpunkte die Anlaufphase neuer Hotels reflektiert. Das Preisniveau bleibt robust; die gebuchte durchschnittliche Tagesrate [10] liegt über dem Vorjahreswert und steigt sowohl im Q2 als auch im H2 jeweils um 3 %. Zu den wichtigsten Zielgebieten im Q2 2026 zählen die Kanaren, die Kapverden, Ägypten und Mexiko. Für das Sommerhalbjahr werden voraussichtlich Spanien, Griechenland, die Türkei und Ägypten die gefragtesten Destinationen sein.
  • Kreuzfahrten – Das Wachstum in diesem Segment wird durch Neubauten unseres Joint Ventures TUI Cruises vorangetrieben – darunter die Indienststellung der Mein Schiff Relax in 2025 und die Erweiterung der Flotte um die Mein Schiff Flow im Sommer 2026. Dies unterstützt unser strategisches Kapazitätswachstum und nutzt die weiterhin positive Marktentwicklung. Wir erwarten, dass die verfügbaren Passagiertage [11] im Q2 um 9 % und im H2 um 6 % steigen werden. Die anhaltend hohe Nachfrage sowie unser vielfältiges Kreuzfahrtangebot führen dazu, dass wir trotz des Kapazitätswachstums weiterhin eine höhere gebuchte Auslastung [12] erzielen – ein Anstieg um 4 Prozentpunkte im Q2 und um 3 Prozentpunkte im H2. Gleichzeitig liegen die Durchschnittsraten pro Tag [13] im Q2 und im H2 um 1 % höher. Dies beinhaltet einen höheren Anteil der Mein Schiff-Kapazität im Vergleich zu den höherpreisigen Hapag-Lloyd-Cruises-Produkten. Für die kommende Sommersaison umfasst unser Kreuzfahrtangebot eine breite Palette an Routen: Die neun Schiffe der Mein Schiff-Flotte befahren das Mittelmeer, Nordeuropa und die Ostsee. Das Programm von Hapag‑Lloyd Cruises umfasst Europa, das Mittelmeer, die Atlantikinseln, Nordamerika, Asien sowie Arktisreisen und wird mit fünf Schiffen betrieben. Marella setzt fünf Schiffe auf Routen im Mittelmeer ein.
  • TUI Musement – Wir setzen die Expansion unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten planmäßig fort. Ziel ist ein globales Wachstum durch ein erweitertes Portfolio an Erlebnissen in Strand- und Städtedestinationen sowie die Integration der neueren Kategorie für Mehrtagestouren. Wir erwarten, dass die Buchungen für unser Geschäft mit Erlebnissen, welches Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, im Q2 um einen mittleren einstelligen Prozentsatz wachsen wird. Für das Transfergeschäft für unsere Veranstaltergäste in den Zielgebieten erwarten wir für das Q2 und das H2 2026 eine Entwicklung im Einklang mit den erwarteten Gästezahlen im Bereich Märkte + Airline.  

Aktuelle Buchungslage Märkte + Airline [14] – Gebuchter Umsatz stabil, Buchungen entsprechen Annahmen zu Risikokapazität

Winter 2025/26 vs. Winter 2024/25
Gebuchter Umsatz   – 1 %
  • Bislang wurden insgesamt 4,5 Mio. Buchungen in unseren Quellmärkten verzeichnet; seit unserer Veröffentlichung im Dezember 2025 kamen 1,2 Mio. Buchungen hinzu. Der überwiegende Teil des Programms ist inzwischen verkauft, was dem üblichen Buchungsverlauf entspricht. Der gebuchte Umsatz liegt in einem wettbewerbsintensiven Umfeld weitgehend auf Vorjahresniveau, unterstützt durch höhere Durchschnittspreise. Die Buchungsentwicklung der vergangenen Wochen war aufgrund der winterlichen Witterungsbedingungen in unseren Quellmärkten verhaltener. Der gebuchte Umsatz in unseren wichtigsten Märkten ist in UK stabil und liegt in Deutschland bei -1 %.
  • Kurz- und Mittelstreckenziele prägen weiterhin die Buchungsentwicklung, insbesondere die Kanaren, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverden. Auf der Langstrecke zählen Mexiko und die Dominikanische Republik zu den wichtigsten Winterzielen, wobei Thailand besonders stark wächst.
Sommer 2026 vs. Sommer 2025
Gebuchter Umsatz   – 2 %
  • Bislang wurden 4,8 Mio. Buchungen für den Sommer 2026 verzeichnet. Rund ein Drittel des Programms ist damit bereits verkauft, was dem üblichen Buchungsverlauf zu diesem Zeitpunkt entspricht. Der gebuchte Umsatz zeigt sich mit -2 % weiterhin resilient – in einem nach wie vor wettbewerbsintensiven Marktumfeld und mit einer sich fortsetzenden Tendenz zu späteren Buchungen. Buchungen in den vergangenen Wochen wurden durch das kalte Wetter in Europa beeinträchtigt. Die Entwicklung bekräftigt unsere Strategie, die eigene Risikokapazität zu reduzieren, die Auslastung der verbleibenden Kapazitäten zu priorisieren und Wachstum über dynamische Produkte und den App‑Vertrieb zu erzielen. Dieser Ansatz wird durch unsere Programme zur Kostenreduktion und Margenverbesserung unterstützt, während höhere Durchschnittspreise das herausfordernde Kostenniveau teilweise kompensieren.
  • Auf Länderebene liegt der gebuchte Umsatz in UK bei -4 %, während Deutschland mit +2 % über dem Vorjahr liegt.
  • Zu den wichtigsten Zielen der Saison gehören Griechenland, die Balearen und die Türkei; Ägypten verzeichnet eine weiterhin starke Nachfrage und etabliert sich zunehmend als beliebtes Sommerziel.

Fremdwährungen/Treibstoff

Wir verfolgen die Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für zukünftige Saisons abzusichern. Unsere Hedging-Strategie verschafft uns Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell im Bereich Märkte + Airline abgesichert ist.

%   Winter 2025/26   Sommer 2026   Winter 2026/27
Euro   90   70   35
US-Dollar   94   81   57
Treibstoff (Flugbenzin)   94   78   59
Stand: 1. Februar 2026            

Update zu strategischen Entwicklungen

Die im Geschäftsbericht 2025 [15] erläuterte Strategie der TUI Group wird konsequent fortgeführt. Die Grundlagen sind gelegt, mit der Umsetzung sind wir auf Kurs. Die aktuellen Entwicklungen:

  • Erweiterung des Hotelportfolios in Afrika und Asien – Das Wachstum unseres Hotelportfolios basiert auf einer starken Pipeline, mit der wir unsere zwölf differenzierten Hotelmarken in neuen und bestehenden Destinationen ausbauen. Der Schwerpunkt liegt auf wachstumsstärkeren Zielgebieten, wobei wir die Expansion überwiegend über Asset-Light-Management‑ und Franchiseverträge realisieren wollen. Kürzlich haben wir unserem Portfolio vier Hotels in Nordafrika sowie unser erstes TUI Blue Hotel in Gambia hinzugefügt. In Kürze werden zwei weitere Hotels auf Sansibar eröffnet. Damit umfasst unser Portfolio in Afrika 105 Häuser. In Asien haben wir das TUI Blue Villa Retreat in Phu Quoc (Vietnam) ergänzt. Insgesamt betreiben wir 25 Hotels in China und Südostasien. Weitere 29 Objekte befinden sich in der Region in Planung, darunter der erste Robinson Club in China (Eröffnung 2029) sowie Markteintritte von TUI Blue in Japan und TUI Suneo in Vietnam.
  • Ausbau des Flusskreuzfahrtangebots – Ein zentraler Bestandteil der Transformation von Märkte + Airline ist der Ausbau unserer eigenen Produkte, die eine höhere Qualität und verbesserte Margen bieten. Unser Flusskreuzfahrtangebot verzeichnet weiterhin eine starke Entwicklung mit hoher Kundenzufriedenheit und steigenden Auslastungsraten und ist im britischen gehobenen Marktsegment gut positioniert. Im November 2025 haben wir unser zweites Nil-Schiff in Betrieb genommen; im Januar 2026 folgte die Übernahme unseres vierten europäischen Schiffs, das nach einer Modernisierung im März 2026 den Betrieb aufnehmen soll.
  • Markteintritt in Rumänien – Wir haben erfolgreich den Betrieb im Quellmarkt Rumänien aufgenommen und damit unserer Strategie der Wertschöpfung durch Markteintritte fortgeführt. Im Januar 2026 haben wir die ersten Kunden begrüßt. Auf Basis einer robusten Nachfrage aus Osteuropa erreicht der neue Markt bereits einen hohen Anteil an Online‑Buchungen. Wir wollen unsere Präsenz durch den stationären Vertrieb, ein Netzwerk von über 200 Vertriebspartnern und einer ab Februar 2026 startenden Marketingkampagne weiter ausbauen, um in diesem noch wenig entwickelten Markt zusätzliche Anteile zu gewinnen.
  • Digitale Transformation – Wir entwickeln unsere App als zentrales Element unserer Transformation kontinuierlich weiter. Im Q1 2026 wurden die Funktionen zur Reisesuche und ‑buchung weiter verbessert, unter anderem durch vereinfachte Optionen zur Anpassung von Pauschalreisen sowie detailliertere Hotelbewertungen, die die Kunden bei der Suche nach dem richtigen Hotel unterstützen sollen. Zudem wurde die Personalisierung weiter vorangetrieben, etwa durch individualisierte Best‑Seller‑Karussells auf Basis des Nutzerverhaltens. Die Conversion‑Rate der App stieg im Jahresvergleich um 12 % und unterstreicht die Wirksamkeit unseres kundenorientierten Ansatzes
  • Neue B2B‑Partnerschaft von TUI Musement – TUI Musement hat eine Partnerschaft mit Jet2 geschlossen. Jet2 erhält damit Zugriff auf die Distributionsplattform für Erlebnisse sowie ein kuratiertes Portfolio von einer Vielzahl von Ausflügen, Aktivitäten und Eintrittskarten. Die Partnerschaft soll die Position von TUI Musement als bevorzugtem B2B‑Partner im Bereich Touren und Aktivitäten stärken – neben etablierten Partnern wie Booking.com, easyJet und lastminute.com.

GJ26 Q1 Webcast für Investoren & Analysten

Unsere Q1 Zwischenmitteilung für das Geschäftsjahr 2026 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter: www.tuigroup.com/de/investoren. Eine Telefonkonferenz und ein Audio-Webcast finden heute um 09:00 CET / 08:00 GMT statt. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Website.

Finanzkalender GJ26

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die TUI Group am 13. Mai 2026 ihren Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlichen wird.

 
Kontakt für Analysten & Investoren:

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 1387

Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel: +44 (0) 158 264 4710

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
Tel: +49 (0) 511 566 1425
 
 

 

Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Zwischenmitteilung enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieser Zwischenmitteilung anzupassen.

__________________________________________________________________________________________

[1] Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC in 2014

[2] Zur Berechnung des bereinigten Ergebnisses je Aktie siehe Geschäftsbericht 2025 der TUI Group, Abschnitt „Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems verwendete Konzernkennzahlen“

[3] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2026 (Q2 bedingt durch den Hurrikan auf Jamaika ohne Royalton und Riu Jamaica im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025. Stand 1. Februar 2026

[4] Buchungsstand vom 1. Februar 2026. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten.

[5] Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC im Jahr 2014

[6] Netto-Leverage Ratio definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA.

[7] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2026 (Q2 bedingt durch den Hurrikan auf Jamaika ohne Royalton und Riu Jamaica im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025. Stand 1. Februar 2026

[8] Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[9] Anzahl belegter Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[10] Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[11] Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten auf den eingesetzten Schiffen

[12] Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

[13] TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage

[14] Buchungsstand vom 1. Februar 2026. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten.

[15] Zu Details siehe Abschnitt Strategie der TUI Group im Geschäftsbericht 2025



10.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TUI AG
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 (0)511 566-1425
Fax: +49 (0)511 566-1096
E-Mail: Investor.Relations@tui.com
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Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hannover; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX; London
EQS News ID: 2273642

 
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2273642  10.02.2026 CET/CEST

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

26.01.2026 / 09:38 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.02.2026
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy26-q1

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 10.02.2026
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy26-q1


26.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TUI AG
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
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Internet: www.tuigroup.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2265308  26.01.2026 CET/CEST

TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.02.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.02.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TUI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.02.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


TUI AG Hannover und Berlin EINLADUNG


Die TUI AG lädt ihre Aktionäre hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 10. Februar 2026 mit Beginn 11:00 Uhr (MEZ), in das HCC Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, ein.

TUI AG
Berlin/Hannover
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

Das Grundkapital der Gesellschaft
ist zum Zeitpunkt der Einberufung zerlegt in 507.431.033 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Für 55.179.167 Aktien besteht ein Stimmverbot aufgrund geltender Sanktionsbestimmungen. Es bestehen daher zum Zeitpunkt der Einberufung 452.251.866 ausübbare Stimmrechte. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Wertpapier-Kennnummern stimm- und dividendenberechtigter Aktien:

ISIN-Code WKN
DE 000 TUA G50 5 TUA G50

Wertpapier-Kennnummern nur stimmberechtigter Aktien:

ISIN-Code WKN
DE 000 TUA G35 6 TUA G35

Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 850c74e3ff0df011b54000505696f23c

I.

TAGESORDNUNG

der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 10. Februar 2026

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung an und auch während der ordentlichen Hauptversammlung über die Internetadresse www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des zum 30. September 2025 abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von 431.249.084,92 € den Betrag von 50.743.103,30 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 380.505.981,62 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 13. Februar 2026 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das zum 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.

Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Mitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands an: Sebastian Ebel (Vorsitzender), Mathias Kiep, Peter Krueger, Sybille Reiss und David Schelp.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.

Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Mitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an: Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender), Frank Jakobi (stellvertretender Vorsitzender), Ingrid-Helen Arnold, Sonja Austermühle, Christian Baier, Andreas Barczewski, Peter Bremme, María Garaña Corces, Dr. Jutta A. Dönges, Prof. Dr. Edgar Ernst, Wolfgang Flintermann, Stefan Heinemann, Janina Kugel, Johan Lundgren, Coline Lucille McConville, Helena Murano, Mark Muratovic, Pepijn Rijvers, Joan Trían Riu, Anette Strempel, Rainald Thannisch, Tanja Viehl und Stefan Weinhofer.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr

5.1

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des genannten Geschäftsjahres zu wählen.

Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr zu wählen.

5.2

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht sowie den Konzernnachhaltigkeitsbericht für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem noch zu verabschiedenden CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (Corporate Sustainability Reporting Directive, „CSRD“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bereits für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist.

Die TUI AG unterliegt heute bereits der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß §§ 289b Abs. 1, 315b Abs. 1 HGB und ist somit verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufzustellen und extern prüfen zu lassen. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Nachdem eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber in 2024 nicht erfolgt war, hat die seit Frühjahr 2025 bestehende Bundesregierung im September 2025 einen überarbeiteten Entwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist noch offen, bis wann mit einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs zu rechnen ist. Um eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft nach Umsetzung der CSRD zur Wahl eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in der Hauptversammlung am 10. Februar 2026 einen Prüfer zu bestellen. Der Beschluss soll nur durchgeführt werden, sofern das CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr und bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2028

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr, für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des genannten Geschäftsjahres sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr zu bestellen.

Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das zum 30. September 2028 endende Geschäftsjahr bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2028 zu bestellen.

Nach der EU-Abschlussprüferverordnung ist die Gesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer in regelmäßigen Zeitabständen – grundsätzlich spätestens alle zehn Jahre – zu wechseln. Aufgrund dieser Vorgaben ist ein Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2026/2027 erforderlich.

Die Wahl des neuen Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/2027 soll bereits in der Hauptversammlung am 10. Februar 2026 vorgenommen werden. Dies dient der Rechts- und Planungssicherheit sowohl für die Gesellschaft als auch für den künftigen Abschlussprüfer. Die Überleitung des Prüfungsmandats auf einen neuen Abschlussprüfer bedarf bei einem global aufgestellten Konzern umfangreicher Vorbereitungen sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf Seiten des Abschlussprüfers. Mit der Wahl durch die Hauptversammlung am 10. Februar 2026 soll sichergestellt werden, dass der neue Abschlussprüfer die erforderlichen weiteren vorbereitenden Maßnahmen als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer auf einer sicheren Rechtsgrundlage durchführen kann.

Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

7.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien auch unter Herabsetzung des Grundkapitals

Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Um künftig flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren zu können, strategische Optionen zur Unternehmensfinanzierung zu eröffnen und gegebenenfalls eigene Aktien als Akquisitionswährung oder zur Mitarbeiterbeteiligung einzusetzen, soll die Hauptversammlung eine entsprechende Ermächtigung beschließen. Diese Maßnahme dient der Stärkung der unternehmerischen Handlungsfähigkeit und der nachhaltigen Wertschöpfung für die Aktionäre.

Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien soll den Vorstand auch dazu ermächtigen, eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden oder – auch unter Herabsetzung des Grundkapitals – einzuziehen. Zugleich soll sichergestellt werden, dass eine Veräußerung von auf Grundlage der Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nur zulässig ist, wenn und solange es dadurch nach Erteilung der Ermächtigung – auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Ausübung anderer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss – nicht zu Bezugsrechtsausschlüssen bezogen auf ein Aktienvolumen von insgesamt mehr als 10% des Grundkapitals kommt. Das Volumen der Erwerbsermächtigung selbst soll ebenfalls auf 10% des Grundkapitals beschränkt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 9. Februar 2031 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, d.h. höchstens 50.743.103 Aktien. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

b)

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots (zusammen „öffentliches Erwerbsangebot“).

•

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

•

Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die öffentliche Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

c)

Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden (bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, höchstens jedoch 50.743.103 Aktien), können über die Börse oder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, sie stattdessen zu den folgenden Zwecken zu verwenden:

•

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Sie können auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.

•

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien die Grenze von 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder – falls der Wert geringer ist – zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung insgesamt nicht übersteigen. Das vorstehende Ermächtigungsvolumen von 10% des Grundkapitals verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Februar 2026 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert worden sind.

•

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen einschließlich Erhöhungen des Anteilsbesitzes oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen) sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen gegen Sachleistungen veräußert werden.

•

Die Aktien können auch zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht verwendet werden.

d)

Die Ermächtigung unter lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.

e)

Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 können zudem durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

f)

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 verwendet werden. Für den Fall, dass die eigenen Aktien durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Jedoch darf – zusätzlich zu den übrigen sich aus diesem Beschluss ergebenden Beschränkungen – der auf eigene Aktien, bei deren Verwendung das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder durch die Nutzung der Ermächtigungen unter lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, oder auf eigene oder neue Aktien, auf die sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Februar 2026 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Maßgeblich ist entweder das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Veräußerung der eigenen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist.

8.

Beschlussfassung zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Johan Lundgren wurde mit Wirkung zum 24. Juni 2025 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG bestellt. Der Vorstand hat entsprechend der Empfehlung C.15 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) beantragt, die gerichtliche Bestellung von Herrn Lundgren bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu befristen. Im Sinne guter Corporate Governance schlägt der Aufsichtsrat daher vor, Herrn Lundgren mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 durch Beschluss der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 3, Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 aus zehn Anteilseignervertretern und zehn Arbeitnehmervertretern und danach aus acht Anteilseignervertretern und acht Arbeitnehmervertretern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen (Mindestanteilsgebot).

Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hatten in der Vergangenheit der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG, wonach sich der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30% auf den Aufsichtsrat insgesamt bezieht, nicht widersprochen. Der Aufsichtsrat war daher insgesamt mit mindestens sechs Frauen und mindestens sechs Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Das war bislang der Fall.

Die Seite der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat hat nun gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Danach müssen der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Das Mindestanteilsgebot bleibt auf der Seite der Anteilseigner auch infolge einer Wahl von Herrn Lundgren erfüllt: Der Seite der Anteilseigner gehören im Fall einer Wahl von Herrn Lundgren zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft vier Frauen und vier Männer an. Der Seite der Arbeitnehmer werden ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 acht Männer angehören; das Mindestanteilsgebot wird danach insofern ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 nicht erfüllt werden. Bei künftigen Bestellungen von Arbeitnehmervertretern wird das Mindestanteilsgebot aber auch auf der Seite der Arbeitnehmer zu erfüllen sein.

Gestützt auf den entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichten Ziele des Aufsichtsrats für die Zusammensetzung des Gremiums, des Kompetenzprofils sowie des Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Johan Lundgren, Aufsichtsrat und Berater, wohnhaft in London (Großbritannien), für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2030, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Empfehlung C.13 des DCGK:

Herr Johan Lundgren ist seit seiner gerichtlichen Bestellung zum 24. Juni 2025 Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG. Darüber hinaus ist er nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Herr Lundgren ist Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der ausländischen Wirtschaftsunternehmen Palma Music Studios S.L., Palma de Mallorca, Spanien (nicht börsennotiert), JPL Consulting Limited, Okehampton, Devon, Vereinigtes Königreich (nicht börsennotiert) und Kingsmere Music Limited, Okehampton, Devon, Vereinigtes Königreich (nicht börsennotiert).

Zur Empfehlung C.13 DCGK wird erklärt, dass Herr Johan Lundgren nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu Unternehmen des TUI Konzerns, zu der Gesellschaft, zu Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, deren Offenlegung C.13 DCGK empfiehlt.

Herr Johan Lundgren wird von der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinn von C.6 DCGK eingeschätzt.

Weitere Informationen zu Herrn Johan Lundgren, insbesondere seinen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen. Der Lebenslauf spiegelt unter anderem auch wider, inwieweit Herr Lundgren zur Erfüllung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats beiträgt. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats ist unter www.tuigroup.com/de/investoren/corporate-governance/management ebenfalls veröffentlicht. Darüber hinaus ist eine individualisierte Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht der Gesellschaft ab Seite 202 veröffentlicht.

9.

Beschlussfassung zu Satzungsänderungen

9.1

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung, § 21 Abs. 8 der Satzung – Satzungsänderung

Gemäß § 118a AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine solche Ermächtigung ist gemäß § 118a Abs. 3 AktG zu befristen und darf für maximal fünf Jahre nach Eintragung der Ermächtigung erteilt werden.

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Februar 2023 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen endete mit Ablauf des 28. Februar 2025. Bei der Abstimmung über die Erneuerung der Ermächtigung in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Februar 2025 wurde die erforderliche Mehrheit zwar verfehlt, dennoch sprachen sich mehr als 66% der Aktionäre für den Vorschlag aus. Dieses Votum unterstreicht die große Unterstützung des virtuellen Formats durch eine Vielzahl von Aktionären und zeigt, dass es als zeitgemäßes Format für Hauptversammlungen angesehen wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor davon überzeugt, dass das virtuelle Format eine vergleichbare und gute Alternative zur Präsenzhauptversammlung darstellt. Beide Formate ermöglichen den Aktionären die Ausübung ihrer Aktionärsrechte – insbesondere Rede-, Frage- und Antragsrechte – in angemessener Weise, wobei das virtuelle Format darüber hinaus zusätzlich den Vorteil bietet, dass kein Reiseaufwand entsteht. Die Erfahrungen der Hauptversammlungen 2023, 2024 und 2025 bestätigen die hohe Akzeptanz des virtuellen Formats bei den Aktionären: Die Beteiligung durch Redebeiträge war in diesen Jahren ebenso hoch beziehungsweise sogar höher als üblicherweise bei früheren Präsenzversammlungen. Darüber hinaus trägt das virtuelle Format durch geringeren Personal-, Ressourcen- und Kostenaufwand der Gesellschaft zur Nachhaltigkeit bei – ein Aspekt, der sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre liegt. Angesichts möglicher geopolitischer Unsicherheiten sowie einer erneuten Pandemie erscheint es geboten, auch in Zukunft Hauptversammlungen virtuell abhalten zu können. Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen der §§ 118a ff. AktG einen dauerhaften Rahmen geschaffen und sieht möglicherweise keine Notwendigkeit mehr für erneute, separat zu erlassende Sonderregelungen.

Der Vorstand wird vor jeder Hauptversammlung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände sowie der bisherigen Erfahrungen im besten Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre über das Format der Hauptversammlung entscheiden. Die in Tagesordnungspunkt 9.1 vorgeschlagene Satzungsänderung sieht zudem vor, dass die Entscheidung des Vorstands für die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form zukünftig der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Sollte sich der Vorstand in Zukunft für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden, wird diese in ihrer Ausgestaltung eng an den Prozess und die Abläufe der Hauptversammlungen der vergangenen drei Jahre angelehnt sein und insbesondere ohne eine Pflicht zur Vorabeinreichung von Fragen erfolgen.

Der Vorstand soll die Ermächtigung für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen nicht für die im Gesetz vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren erhalten, sondern stattdessen wiederum nur für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung. Um zudem den Interessen derjenigen Aktionäre, die eine Präsenzveranstaltung bevorzugen, Rechnung zu tragen, verpflichtet der Vorstand sich im Übrigen, die Hauptversammlung mindestens einmal im Ermächtigungszeitraum als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Abs. 8 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

„(8) Der Vorstand ist bis zum 28. Februar 2028 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden kann (virtuelle Hauptversammlung). Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

9.2

Beschlussfassung über die Änderung der Formerfordernisse für die Anmeldung zur Hauptversammlung, § 21 Abs. 2 Satz 1 der Satzung, sowie für die Erteilung von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, § 21 Abs. 5 Satz 2 der Satzung – Satzungsänderungen

Die Satzung sieht bisher vor, dass die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Erteilung von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter anderem per Telefax erfolgen kann. Diese Möglichkeit soll aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität entfallen. Die Nutzung des Telefax ist im heutigen Geschäftsverkehr weitgehend durch elektronische Kommunikationsformen ersetzt worden und wird von der Gesellschaft nicht mehr in der notwendigen Zuverlässigkeit unterstützt.

Mit der vorgeschlagenen Neufassung bleiben die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Vollmachtserteilung weiterhin schriftlich oder auf elektronischem Weg möglich. Damit erhalten die Aktionäre eine einfache und sichere Anmeldemöglichkeit, während zugleich der technische und organisatorische Aufwand reduziert wird.

Ein Nachteil für die Aktionäre entsteht durch diese Änderung nicht, da die weiterhin zulässigen Kommunikationswege dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die fristgerechte Anmeldung ebenso gewährleisten. Die Änderung dient damit der Modernisierung und Rechtssicherheit im Anmeldeverfahren sowie bei der Vollmachtserteilung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Absatz 2 Satz 1 sowie § 21 Abs. 5 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

„(2) 1Die Anmeldung hat beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder bei einer sonst in der Einberufung bezeichneten Stelle schriftlich oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem vom Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zu erfolgen.“

„(5) 2Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in schriftlicher Form oder unter Nutzung elektronischer Medien auf eine vom Vorstand jeweils näher zu bestimmende Weise erteilt werden.“

9.3

Beschlussfassung über den Wegfall des Erfordernisses einer Aufsichtsratszustimmung bei Erteilung einer Prokura, § 10 Abs. 2 der Satzung – Satzungsänderung

Nach § 10 Abs. 2 der Satzung bedarf die Erteilung von Prokura für die Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Zustimmungspflicht stellt eine zusätzliche formale Hürde im Rahmen der laufenden Geschäftsführung dar, ohne dass hierdurch ein erkennbarer Mehrwert für die Kontrolle oder das Risikomanagement des Unternehmens entsteht.

Die Erteilung von Prokura betrifft regelmäßig operative Vorgänge und gehört zu den üblichen Aufgaben der ordentlichen Geschäftsführung des Vorstands im Sinne von § 76 Abs. 1 AktG. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist daher nicht erforderlich und auch nach der gesetzlichen Grundkonzeption nicht vorgesehen.

Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung wird die Zuständigkeit an die gesetzliche Regelung angepasst und der Entscheidungsprozess vereinfacht. Der Aufsichtsrat behält seine allgemeine Überwachungsfunktion gemäß § 111 AktG, während die operative Verantwortung für die Erteilung von Prokura beim Vorstand verbleibt. Risiken entstehen hierdurch nicht, da die Vertretungsbefugnis der Prokuristen weiterhin nur gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen ausgeübt werden kann.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

„(2) Prokura wird vom Vorstand in der Weise erteilt, dass der Prokurist in Gemeinschaft mit einem Mitglied des Vorstandes oder mit einem anderen Prokuristen vertritt.“

10.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die der dargestellten Vergütung zugrundeliegenden Vergütungssysteme orientieren sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs sowie des Aktiengesetzes. Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Prüfvermerk zu erstellen. Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Der Vergütungsbericht für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr ist gemeinsam mit dem Prüfvermerk des Abschlussprüfers auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung vor, den unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen gemeinsam mit dem Prüfvermerk veröffentlichten Vergütungsbericht für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr zu billigen.

II.

BERICHT DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7 – ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS ZUM ERWERB UND ZUR VERWENDUNG EIGENER AKTIEN

Der Vorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 sieht eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals, d.h. höchstens 50.743.103 Aktien, für einen Zeitraum bis zum 9. Februar 2031 vor.

Ein Bezugsrechtsausschluss bei Veräußerung der auf Grundlage der neuen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien soll nur in engen Volumengrenzen zulässig sein, die – auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Ausübung anderer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss – 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Beschränkungen sowie die Gründe für einen möglichen Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts werden nachfolgend erläutert.

Nach der Ermächtigung soll die Gesellschaft neben der Möglichkeit des Erwerbs eigener Aktien über die Börse auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre zu erwerben. Bei sämtlichen Erwerbswegen ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots können die Aktionäre entscheiden, wie viele Aktien und – bei Festlegung einer Preisspanne – zu welchem Preis sie diese der Gesellschaft anbieten möchten. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, soll es möglich sein, dass der Erwerb im Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgt. Nur wenn im Grundsatz ein Erwerb nach Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgt, lässt sich das Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln. Zudem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 50 Stück Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, kleine, in der Regel unwirtschaftliche Restbestände und eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen Fällen eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Auch dies dient der Erleichterung der technischen Abwicklung, indem es so möglich wird, den Erwerb ganzer Aktien sicherzustellen. In all diesen Fällen ist der Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre erforderlich und nach der Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären angemessen. Der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die öffentliche Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Die erworbenen eigenen Aktien können über die Börse veräußert werden. In diesem Fall besteht kein Bezugsrecht der Aktionäre. Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG genügt die Veräußerung eigener Aktien über die Börse – ebenso wie deren Erwerb über die Börse – dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG. Die erworbenen eigenen Aktien können aber auch unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien stattdessen in anderer Weise zu veräußern oder sie einzuziehen. Dazu im Einzelnen:

Der Beschlussvorschlag enthält die Ermächtigung für den Vorstand, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre gegen Barleistung zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, welcher den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung wird voraussichtlich nicht über 3%, jedenfalls aber maximal bei 5% des aktuellen Börsenpreises (Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) am Börsentag vor der Platzierung der Aktien) liegen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten eigenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sollte also das Grundkapital zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung geringer als am 10. Februar 2026 sein, ist das geringere Grundkapital maßgeblich. Eine etwaige Ausnutzung anderer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss entsprechend oder in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG soll berücksichtigt werden und das zulässige Ermächtigungsvolumen verringern, soweit sie die Grenze von 10% des Grundkapitals übersteigt.

Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch den Kauf von TUI Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses dient dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei der Veräußerung der eigenen Aktien. Die Gesellschaft wird so in die Lage versetzt, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Chancen schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Der durch eine marktnahe Preisfestsetzung erzielbare Veräußerungserlös führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss je veräußerter Aktie als im Falle einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwändige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Kapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Veräußerungspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren. Dem vorgenannten Zweck dient zwar auch das genehmigte Kapital der Gesellschaft. Der Gesellschaft soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einem Rückerwerb eigener Aktien diesen Zweck in geeigneten Fällen auch ohne Durchführung einer – wegen des Erfordernisses der Handelsregistereintragung zeit- und unter Umständen auch kostenaufwändigeren – Kapitalerhöhung zu erreichen.

Die Veräußerung der eigenen Aktien kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (beispielsweise Hotels, Schiffe/Flugzeuge sowie Forderungen) anzubieten. Die Gesellschaft steht im nationalen und globalen Wettbewerb und muss deshalb jederzeit in der Lage sein, national und auf den internationalen Märkten schnell und flexibel zu handeln. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben. Die optimale Umsetzung dieser Möglichkeit besteht im Einzelfall darin, den Unternehmenszusammenschluss oder die Akquisition unter Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt zudem, dass sowohl national als auch auf den internationalen Märkten als Gegenleistung für attraktive Akquisitionsobjekte häufig Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangt werden. Außerdem kann die Bereitstellung von Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft vorteilhafter sein als eine Veräußerung dieser Aktien zur Generierung der für eine Akquisition benötigten Geldmittel, da es durch die Veräußerung zu negativen Kurseffekten kommen kann. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen, sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen sowie zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen schnell und flexibel sowohl national als auch auf internationalen Märkten auszunutzen. Dazu bedarf es des vorgeschlagenen Ausschlusses des Bezugsrechts. Bei Einräumung eines Bezugsrechts sind hingegen der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder der Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung eigener Aktien nicht möglich und die damit verbundenen Vorteile nicht erreichbar. Den vorgenannten Zwecken dient zwar auch das genehmigte Kapital der Gesellschaft. Der Gesellschaft soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einem Rückerwerb eigener Aktien diese Zwecke in geeigneten Fällen auch ohne Durchführung einer – wegen des Erfordernisses der Handelsregistereintragung zeit- und unter Umständen auch kostenaufwändigeren – Kapitalerhöhung erreichen zu können. Konkrete Pläne zur Ausübung der Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit zur Gewährung eigener Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass der Erwerb gegen Gewährung von TUI Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung gewährten Aktien am Börsenpreis der TUI Aktie orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenpreis ist hierbei nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenpreises in Frage zu stellen. Über die Einzelheiten der Ausnutzung dieser Ermächtigung wird der Vorstand in der Hauptversammlung berichten, die auf einen etwaigen Zusammenschluss oder Erwerb gegen Gewährung von Aktien der TUI AG folgt.

Die Ermächtigung sieht ferner vor, dass die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaften begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht verwendet werden können. Es kann zweckmäßig sein, anstelle neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung ganz oder teilweise eigene Aktien zur Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten einzusetzen. Denn insoweit handelt es sich um ein geeignetes Mittel, um einer Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktionäre entgegenzuwirken, wie sie in gewissem Umfang bei der Erfüllung dieser Rechte bzw. Pflichten mit neu geschaffenen Aktien eintreten kann.

Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten kann nicht nur hinsichtlich solcher Aktien Gebrauch gemacht werden, die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworben wurden. Die Ermächtigung umfasst vielmehr auch solche Aktien, die nach § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Es ist vorteilhaft und verschafft weitere Flexibilität, diese eigenen Aktien in gleicher Weise wie die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien verwenden zu können. Die vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten sollen außerdem nicht nur unmittelbar von der Gesellschaft, sondern auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden können.

Nach dem Vorschlag können die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden. Nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann der Beschluss der Hauptversammlung bestimmen, dass die Einziehung voll eingezahlter Stückaktien auch erfolgen kann, ohne dass damit eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft verbunden wird. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor, wobei es auch hier eines erneuten Hauptversammlungsbeschlusses nicht mehr bedürfen soll. Durch eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderlich werdende Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.

Der Vorstand soll schließlich ermächtigt werden, bei Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot an die Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge auszuschließen. Die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

Für alle Fälle der im vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss enthaltenen Verwendungsmöglichkeiten, bei denen ein Ausschluss des Bezugsrechts vorgesehen ist, sieht der Beschluss eine zusätzliche umfangmäßige Beschränkung vor, die auch Bezugsrechtsausschlüsse berücksichtigt, die in anderen Ermächtigungen vorgesehen sind. Danach darf der auf eigene Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses ausgeschlossen ist, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf eigene Aktien oder neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Februar 2026 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung.

Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre möglichen Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

Im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand die nächste Hauptversammlung unterrichten. Der Vorstand hat gegenwärtig keine Absicht, von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Er wird den Einsatz dieser Möglichkeit jedoch von Zeit zu Zeit prüfen und kann sich dann gegebenenfalls für einen Aktienrückerwerb auf Grundlage der Ermächtigung entscheiden. Der Vorstand wird die Ermächtigung zum Rückerwerb jedoch nur ausnutzen, wenn er zu der Überzeugung gelangt ist, dass dies zu einer Verbesserung des Ergebnisses je Aktie führt und im Interesse aller Aktionäre liegt.

III.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Die diesjährige Hauptversammlung der TUI AG findet als Präsenzveranstaltung statt. Aktionäre und Aktionärsvertreter können nur physisch vor Ort teilnehmen.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auf freiwilliger Basis die Nutzung einiger digitaler Elemente an. Insbesondere bietet die Gesellschaft den Aktionären an, die ordentliche Hauptversammlung über das Investor Portal in voller Länge in Bild und Ton zu verfolgen sowie – jeweils vorab – ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl auszuüben oder im Wege der elektronischen Kommunikation die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. Die Ausübung weiterer Aktionärsrechte wie insbesondere des Auskunftsrechts ist hingegen ausschließlich den Teilnehmern vor Ort vorbehalten.

1.

Voraussetzung für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der ordentlichen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 20. Januar 2026 im Aktienregister eingetragen sind, erhalten ein personalisiertes Anschreiben bzw. eine persönliche E-Mail mit Hinweis auf die Tagesordnung und können sich bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), anmelden und Eintrittskarten bestellen:

 
Schriftlich unter der Postanschrift Per Telefax unter der Nummer
TUI AG
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München
+49 (0) 89 30903 73907
Elektronisch über das passwortgeschützte Investor Portal
(voraussichtlich ab dem 13. Januar 2026)
www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen
Elektronisch per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
Ausschließlich für Intermediäre gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung 2018/1212 („DVO“)
SWIFT: CMDHDEMMXXX;
Instruktionen gemäß ISO 20022;
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Aktionäre, die nicht bereits zu Beginn des 20. Januar 2026 (MEZ), jedoch spätestens bis zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), im Aktienregister eingetragen sind, können sich ausschließlich schriftlich oder per Telefax unter der oben genannten Postanschrift beziehungsweise Faxnummer sowie per E-Mail unter der oben genannten E-Mail-Adresse (eingehend bis spätestens zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ)) zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten bestellen.

Aktionäre der Gesellschaft haben bei der ordentlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, für sich oder einen Bevollmächtigten Eintrittskarten zu bestellen und vor Ort ihr Stimmrecht auszuüben, das Stimmrecht vorab per Briefwahl auszuüben oder den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen zu erteilen. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Das passwortgeschützte Investor Portal steht den Aktionären ganzjährig zur Verfügung und ist über die Internetadresse www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen erreichbar. Die für den Zugang zum passwortgeschützten Investor Portal erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und individuellem Passwort, stehen im personalisierten Anschreiben. Aktionäre, die dem E-Mail-Versand zugestimmt haben, nutzen das selbst vergebene Passwort aus dem Vorjahr bzw. generieren sich ihr persönliches Passwort über das per E-Mail mitgeteilte Verfahren. Aktionäre, die zum Zeitpunkt des Einladungsversands noch nicht im Aktienregister eingetragen waren und folglich keine persönlichen Zugangsdaten erhalten haben, können sich bei dem unter Ziffer III.9 genannten Aktionärsservice melden. Im Rahmen der Eintrittskartenbestellung können Aktionäre sich ihre Eintrittskarten über einen Download-Button herunterladen sowie als E-Mail zusenden lassen.

2.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesem Fall sind die Eintragung der angemeldeten Aktien im Aktienregister bis zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), und die rechtzeitige Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung, also bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), erforderlich.

Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl kann schriftlich (Brief oder Telefax) oder im Wege der elektronischen Kommunikation (durch Eingabe in das passwortgeschützte Investor Portal, per E-Mail oder durch einen Intermediär gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO) erfolgen. Für die schriftliche Ausübung des Stimmrechts oder die Ausübung per E-Mail kann von den Aktionären ein entsprechendes Formular genutzt werden, das mit dem personalisierten Anschreiben übersandt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft bereitgestellt wird.

Abgabe, Änderung oder Widerruf von Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), spätestens bis zum 9. Februar 2026, 18:00 Uhr (MEZ), unter einer der in Ziffer III.1 genannten Adressen zugehen oder bis zu diesem Zeitpunkt im Investor Portal erfolgt sein.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Stimmrechtsausübung durch Briefwahl ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Stimmrechtsausübung durch Briefwahl.

3.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können insbesondere unter Nutzung des passwortgeschützten Investor Portals erfolgen.

Für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Die betroffenen Bevollmächtigten setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich gegebenenfalls mit den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Erteilung, Änderung und Widerruf der Bevollmächtigung müssen der Gesellschaft per Post, Telefax, über E-Mail oder das Investor Portal in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter einer der in Ziffer III.1 genannten Adressen zugehen.

Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun und die Hinweise unter Ziffer III.1 zu beachten.

4.

Besonderheiten bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben diese das Stimmrecht nur aus, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können über das passwortgeschützte Investor Portal, mittels des Antwortbogens, der Bestandteil des personalisierten Anschreibens ist, oder des unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen zu findenden Vollmachts- und Weisungsformulars, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder durch einen Intermediär gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO unter Verwendung der unter Ziffer III.1 genannten Adressen erteilt werden.

Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die unter Verwendung des Antwortbogens oder über das passwortgeschützte Investor Portals erfolgen, müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis zum 9. Februar 2026, 18:00 Uhr (MEZ), unter einer der unter Ziffer III.1 genannten Adressen zugehen. Am Tag der ordentlichen Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter noch bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt möglich.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der ordentlichen Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln (Einreichung nur in deutscher Sprache möglich). Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, sich zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, die die nachstehend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, vor und/oder während der ordentlichen Hauptversammlung zu äußern.

Sollen Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge entsprechend §§ 126, 127 AktG vorab zugänglich gemacht werden, sind diese bis spätestens zum 26. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich an folgende Postanschrift beziehungsweise Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:

 

TUI AG
Board Office
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Telefax: + 49 (0)511 566-1996
E-Mail: gegenantraege.hv@tui.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehende, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden unter der Internetadresse www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen veröffentlicht.

Das Recht des Versammlungsleiters, (außer in Fällen des § 137 AktG) im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

6.

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. bis spätestens zum 10. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), in schriftlicher Form zugehen (Einreichung nur in deutscher Sprache möglich). Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den Gerichten offen.

Ein Ergänzungsverlangen ist zu richten an:

 

TUI AG
Vorstand
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen veröffentlicht.

7.

Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG

Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft kann das Frage-, Nachfrage- und Rederecht des Aktionärs in der ordentlichen Hauptversammlung durch deren Vorsitzenden zeitlich angemessen beschränkt werden. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der ordentlichen Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann dieser gemäß § 131 Abs. 5 AktG die Aufnahme der Frage und des Grundes für die Auskunftsverweigerung in die notarielle Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung verlangen und ggf. gemäß § 132 AktG gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht beantragen.

Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der ordentlichen Hauptversammlung gegeben worden, ist diese Auskunft jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG).

8.

Bild- und Tonübertragung der ordentlichen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft kann bis zum Ende der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands durch die Öffentlichkeit über die Internetseite www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen live verfolgt werden. Unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen steht im Anschluss an die Hauptversammlung eine Aufzeichnung dieser Reden zur Verfügung.

Aktionäre der Gesellschaft können die gesamte Hauptversammlung über das passwortgeschützte Investor Portal der Gesellschaft verfolgen. Eine Ausübung der Aktionärsrechte ist während der ordentlichen Hauptversammlung über das Investor Portal nicht möglich.

9.

Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten zugänglich sind, lautet wie folgt:

www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen

Für weitere Informationen steht der TUI AG Aktionärsservice unter der Nummer + 49 (0)89 30903-6367 vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 12. März 2026, montags bis freitags, zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen zur Verfügung.

10.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Detaillierte Informationen, wie die Gesellschaft die persönlichen Daten ihrer Aktionäre verarbeitet und welche Rechte den Aktionären nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen zustehen, sind über folgende Internetseite zugänglich:

www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen

 

Berlin/Hannover, im Dezember 2025

Der Vorstand



22.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TUI AG
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Deutschland
E-Mail: sabine.lieberam-schmidt@tui.com
Internet: https://tuigroup.com
ISIN: DE000TUAG505

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2250308  22.12.2025 CET/CEST

TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025

TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025

TUI AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025

10.12.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


10. Dezember 2025

TUI GROUP

 

ERGEBNISSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 30. SEPTEMBER 2025

 

GJ25 BEREINIGTES EBIT ÜBERTRIFFT PROGNOSE, WEITERES WACHSTUM FÜR DAS GJ26 ERWARTET –

NEUE DIVIDENDENPOLITIK BEKANNTGEGEBEN

 

  • Rekordergebnisse1 – TUI Group erzielt im Geschäftsjahr 2025 ein bereinigtes EBIT von 1.459 Mio. €, ein Anstieg von +12,6 % (zu konstanten Wechselkursen), und erreicht ein neues Rekordniveau. Damit liegt das Ergebnis über der im August angehobenen Prognose von +9-11 %. Zu tatsächlichen Wechselkursen stieg das bereinigte EBIT um +9,0 % auf 1.413 Mio. €. Der Konzernumsatz stieg um +4,4 % auf 24,2 Mrd. € (zu konstanten und tatsächlichen Wechselkursen).
  • TUIs integriertes Geschäftsmodell erzielt eine starke Performance und herausragende Ergebnisse im Bereich Urlaubserlebnisse während die Transformation von Märkte + Airline beschleunigt wird. Die Ergebnisse spiegeln die robuste Kundennachfrage und unser überzeugendes Produktangebot wider:
    • Hotels & Resorts setzt die Wachstumsdynamik fort und erzielt ein bereinigtes Rekord-EBIT von +10 % unterstützt durch höhere Raten und Auslastungen
    • Kreuzfahrten verzeichnete ebenfalls ein Rekordergebnis1 mit einem Anstieg des bereinigten EBIT um +29 %, was auf den Kapazitätsausbau und eine starke Nachfrage bei höheren Preisen zurückzuführen ist
    • TUI Musement erzielt einen erheblichen Zuwachs des bereinigten EBIT um +37 %, getragen durch das Volumenwachstum im gesamten Produktportfolio
    • Im Geschäftsbereich Märkte + Airline verzeichnet der Konzern in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld, mit hohem Kostendruck während wir erheblich in Transformation und Wachstum investieren, einen Rückgang des bereinigten EBIT um 34 %
  • Signifikante Verbesserung des Konzernergebnisses (EAT= Ergebnis nach Steuern und Minderheitsanteilen) um +25 % auf 636 Mio. € sowie des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 um 30 % auf 1,34 €. Diese Ergebnisse spiegeln unsere anhaltende Dynamik im operativen Geschäft und unsere proaktiven Initiativen zur Stärkung unserer Finanzierungsstrukturen wider, die zu höheren Renditen beitragen
  • Die Anzahl der TUI Kunden stieg um +5 % auf 34,7 Mio. was auf das starke Wachstum unseres dynamischen Produktangebots und die Erweiterung unseres Angebots im Bereich Urlaubserlebnisse zurückzuführen ist
  • Der Cashflow3 entwickelte sich robust mit einem Anstieg um +122 Mio. € auf 358 Mio. € und wurde durch das operative Wachstum und einer disziplinierten Kapitalallokation getragen
  • Im GJ25 erzielten wir weitere deutliche finanzielle Fortschritte und verzeichneten eine Verbesserung der Nettoverschuldung um 0,3 Mrd. € auf 1,3 Mrd. €. Zusammen mit dem zugrunde liegenden Wachstum des bereinigten EBITDA verbesserte sich im GJ25 auch unsere Nettoverschuldungsgrad4 von 0,8x auf 0,6x
  • Unsere operativen und finanziellen Fortschritte resultierten in Rating-Upgrades von S&P und Moody’s wodurch wir in den BB/Ba-Bereich zurückkehrten: S&P (BB-), Moody’s (Ba3). Von Fitch erhielten wir ein  Erstrating auf BB Niveau. Alle Agenturen gaben einen stabilen Ausblick
  • Mit unserer Rückkehr zur operativen und finanziellen Stärke haben wir die Möglichkeit den nächsten Schritt im Rahmen unserer Kapitalallokation zu gehen und freuen uns, eine neue, attraktive und nachhaltige Dividendenpolitik bekanntzugeben
  • Unser Dividendenvorschlag sieht eine Starter-Dividende von 0,10 € je Aktie für das GJ25 vor; ab dem GJ26+ soll eine Ausschüttung von 10-20 % des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 erfolgen. Mit dieser Dividendenpolitik soll langfristig eine ausgewogene Balance zwischen disziplinierten Investitionen in Wachstum, der weiteren Reduzierung des Verschuldungsgrads und einer Ausschüttung an die Aktionäre sichergestellt werden
  • Die Buchungsentwicklung verläuft weiterhin gemäß unserem Update von September. Dank der starken Nachfrage für unsere einzigartigen differenzierten Produkte hält die Buchungsdynamik im Bereich Urlaubserlebnisse5 im H1 GJ26 weiter an
  • Im Bereich Märkte + Airline6 liegt der gebuchte Umsatz für das Winterprogramm 2025/26 um +1 % über dem Vorjahr. In den letzten Wochen verzeichneten wir eine positive Buchungsdynamik, insbesondere während des Black Friday-Zeitraums, was unsere Resilienz in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld unter Beweis stellt. Die ersten Trends für das Sommerprogramm 2026 sind positiv und der gebuchte Umsatz liegt deutlich über dem Vorjahresniveau

GJ26 Prognose7

  • Unser Fokus liegt weiterhin auf operativer Exzellenz und profitablem Wachstum. Unsere Prognose spiegelt das nachhaltige Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und die Transformation des Bereichs Märkte + Airline wider. Die Prognose erfolgt vor dem Hintergrund des aktuellen Buchungsumfelds und der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten. Auf dieser Grundlage können wir für das GJ26 auf Basis konstanter Wechselkurse folgende Prognose bekanntgeben:
    • Wir erwarten ein Umsatzwachstum von +2-4 % (GJ25: 24.179 Mio. €)
    • Wir erwarten einen Anstieg des bereinigten EBIT um +7-10 %, basierend auf den Erwartungen für den Sommer 2026 (GJ25: 1.413 Mio. €)

Mittelfristige Ziele

  • Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums, indem wir den Customer Lifetime Value maximieren und Synergien zwischen unseren beiden Geschäftsbereichen nutzen. Unser Fokus liegt auf der Steigerung der Flexibilität und Kosteneffizienz des Unternehmens sowie der Markteinführungsgeschwindigkeit, mit dem Ziel zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Wir sind gut positioniert, unsere Mittelfristigen Zielsetzungen wie folgt zu erfüllen:
    • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7-10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR)
    • Angestrebter Nettoverschuldungsgrad4 von unter 0,5x
    • Ab dem GJ26 soll eine Dividendenausschüttung von 10-20 % des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 erfolgen

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR DAS GJ25

Geschäftsjahr zum 30. September in Mio. € GJ25 Q4 GJ24 Q4 YoY GJ25 GJ24 YoY
Umsatz 9.403 9.428 -25 24.179 23.167 +1.011
Bereinigtes EBIT8 1.248 1.247 +1 1.413 1.296 +117
Bereinigtes EBIT8 zu konstanten Wechselkursen 1.260 1.247 +13 1.459 1.296 +163
Berichtetes EBIT9 1.208 1.244 -36 1.369 1.275 +94
Ergebnis vor Steuern10 1.118 1.125 -8 1.034 861 +173
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis 844 872 -27 636 507 +129
Bereinigtes Ergebnis pro Aktie2 1,74 € 1,70 € +0,04 €  1,34 € 1,03 € +0,31 €
Nettoverschuldung (IFRS 16) -1.305 -1.641 +336 -1.305 -1.641 +336

GJ25 ERGEBNISSE

  • Der Konzern erzielte ein Rekordergebnis mit einem bereinigten EBIT von 1.459 Mio. €, ein Anstieg um +12.6 % (zu konstanten Wechselkursen). Damit liegt das Ergebnis über der im August angehobenen Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen. Zu tatsächlichen Wechselkursen stieg das bereinigte EBIT auf 1.413 Mio. €, ein Plus von +9,0 %. Die Ergebnisse wurden durch die anhaltend starke Nachfrage im Bereich Urlaubserlebnisse unterstützt, während unser Bereich Märkte + Airline bei anhaltenden erheblichen Investitionen in Wachstum mit Kostendruck konfrontiert war.
Bereinigtes EBIT in Mio. €
zu tatsächlichen Wechselkursen
GJ25 Q4 GJ24 Q4 YoY GJ25 GJ24 YoY
Hotels & Resorts 351 329 +22 735 668 +67
Kreuzfahrten 208 178 +30 481 374 +107
TUI Musement 61 57 +4 67 49 +18
Urlaubserlebnisse 620 565 +56 1.283 1.092 +191
Region Nord 348 367 -18 123 165 -42
Region Zentral 164 195 -31 98 128 -30
Region West 128 147 -19 -22 10 -32
Märkte + Airline 640 709 -69 200 304 -104
Alle übrigen Segmente -12 -27 +14 -70 -100 +30
TUI Group Gesamt 1.248 1.247 +1 1.413 1.296 +117

 

  • Hotels & Resorts setzt Wachstumsdynamik fort und erzielt Rekordergebnis1 mit einem Anstieg des bereinigten EBIT um 10 % aufgrund höherer Preise und Auslastungsraten
  • Hotels & Resorts erzielte ein Rekord-EBIT1 von 735 Mio. €, ein Anstieg um +67 Mio. €, und baut damit auf der starken Dynamik des Vorjahres auf. Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT noch deutlicher um +90 Mio. € auf 759 Mio. €. Die operative Verbesserung, die sich insbesondere bei RIU zeigte, ist auf eine stärkere Kundennachfrage, höhere Raten und Auslastungen basierend auf mehr verfügbaren Bettennächten zurückzuführen. Im Winter waren die Kanaren, Ägypten und die Kapverden die am stärksten nachgefragten Destinationen. Auch Mexiko verzeichnete als unsere führende Destination auf der Langstrecke weiterhin eine starke Nachfrage. In der Sommersaison blieben Spanien, Griechenland und die Türkei die wichtigsten Reiseziele, während Ägypten starke Zuwächse verzeichnete
  • Im Einklang mit unserer strategischen Expansion bauten wir unser Portfolio von zwölf differenzierten Hotelmarken sowohl an neuen als auch an bestehenden Standorten weiter aus und erhöhten die verfügbaren Bettennächte11 im Laufe des Jahres um +0,4 % auf 39,8 Mio. Die durchschnittliche Auslastung12 stieg von einem hohen Niveau um weitere +2 % Pkt. auf 84 %. Die Durchschnittsrate13 verbesserte sich um +3,3 % auf 97 €
  • Im GJ25 haben wir die Expansion unseres Portfolios an Hotels und Resorts im Einklang mit unserer Asset-Right-Strategie und unserem skalierbaren Ansatz fortgesetzt und ergänzten unser Portfolio um 30 Hotels. Zum 30. September 2025 umfasste das Segment ein Gesamtportfolio von 463 Hotels, gegenüber 433 Hotels zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Im Rahmen unserer globalen Expansion im Berichtsjahr stärkten wir unsere Präsenz in Asien durch Neueröffnungen in China und Kambodscha und expandierten in Afrika mit der Eröffnung neuer Hotels in Sansibar, Ägypten, Marokko und Tunesien
  • Kreuzfahrten erzielt Rekordergebnis¹ des bereinigten EBIT mit einem Plus von +29 %, was auf gestiegene Kapazitäten, eine starke Nachfrage und verbesserte Preise zurückzuführen ist
  • Wir bauen unser Produktangebot in diesem Segment durch die Auslieferung neuer Schiffe weiter aus und nutzen dabei die starke Buchungsentwicklung und die Wachstumsprognosen für den Markt, insbesondere in Europa. Nach der erfolgreichen Indienststellung der Mein Schiff 7 im Juni 2024 konnten wir im März 2025 mit der Mein Schiff Relax das zweite unserer neuen Schiffe für TUI Cruises in unserer Flotte von nunmehr 18 Schiffen begrüßen. Die Neubauten sind mit modernster Technologie zur Emissionsreduzierung ausgestattet und für den künftigen Einsatz von grünem Methanol als Treibstoff vorbereitet. Dies markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur klima-neutralen Kreuzfahrt
  • Im GJ25 erzielte das Segment ein Rekordergebnis1 was auf unser verbessertes und erweitertes Produktangebot sowie eine starke Nachfrage zurückzuführen war. Das bereinigte EBIT stieg um +107 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 481 Mio. €, unterstützt durch höhere Passagierzahlen bei höheren Raten und gleichbleibender Auslastung. Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT um +108 Mio. € auf 482 Mio. €
  • Einen starken Anstieg verzeichneten wir bei der Zahl der verfügbaren Passagiertage14 um +18 % auf 11,4 Mio., insbesondere infolge der Indienststellung der Mein Schiff Relax und des erstmaligen ganzjährigen Betriebs der Mein Schiff 7. Die durchschnittlichen Tagesraten15 des Segments stiegen um +2 % auf 235 € bei einer anhaltend hohen Auslastung von 99 % auf Vorjahresniveau. Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltende Nachfrage nach unserem differenzierten Produktangebot im Kreuzfahrtsegment in UK und Deutschland
  • Die Routen der Mein Schiff-Flotte umfassten im Geschäftsjahr Routen zu den Kanarischen Inseln, im Mittelmeer, zur Arabischen Halbinsel, in die Karibik, nach Mittelamerika, Asien, Nordeuropa sowie der Ostsee. Hapag-Lloyd fokussierte sich auf Premium-Kreuzfahrten mit Routen nach Europa, Amerika, Asien, Afrika, in den Südpazifik sowie exklusive Routen in die Antarktis. Marella Cruises bot vorwiegend Kreuzfahrten ins Mittelmeer, auf die Kanarischen Inseln und in die Karibik an
  • Bereinigtes EBIT von TUI Musement steigt signifikant um +37 % und wurde durch das Volumenwachstum im gesamten Produktportfolio gestützt
  • Das bereinigte EBIT stieg um +18 Mio. € auf 67 Mio. €. Diese Entwicklung unterstreicht das signifikante Wachstum in diesem Segment, die Wertschöpfung unseres integrierten Geschäftsmodells und die erfolgreiche Erweiterung des B2B-Angebots mit Partnern, die die Kapazitäten der TUI Musement-Plattform nutzen. Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT um +22 Mio. € auf 71 Mio. €
  • TUI Musement führte im Geschäftsjahr 30,9 Mio. Transfers von Veranstaltergästen in den Destinationen durch, ein Anstieg um +1 % gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus wurden 10,6 Mio. Erlebnisse in unseren weltweiten Destinationen verkauft, ein Plus von +6 % gegenüber dem Vorjahr, was die gestiegene Kundennachfrage nach Reiseerlebnissen unterstreicht. Unser differenziertes Produktportfolio, das vom TUI Musement-Team entwickelt wurde, dient weiterhin als wichtiger Wettbewerbsvorteil und Katalysator für profitables Wachstum. Das Portfolio umfasst auch die besonders nachgefragten Ausflüge unserer Flagship-Marke TUI Collection und die exklusiven National-Geographic-Tagestouren. Der Vertrieb eigener Erlebnisse, darunter die Produkte der TUI Collection, stieg um +6 % auf 5,5 Mio. Zu den am stärksten nachgefragten Erlebnissen gehörten die Mallorca-Tour mit Port de Soller und dem Kloster Lluc sowie die Green-Canyon-Bootsfahrt in der Türkei mit einem Besuch des Manavgat-Markts
  • Bereinigtes EBIT von Märkte + Airline verzeichnet Rückgang um 34 %, bedingt durch ein wettbewerbsintensives Marktumfeld mit hohem Kostendruck während wir erheblich in Transformation und Wachstum investieren
  • Unser Geschäftsbereich Märkte + Airline erzielte bei höheren Preisen und Gästezahlen auf Vorjahresniveau ein Umsatzwachstum. Die Entwicklung des Bereichs war von Kostendruck und Herausforderungen im operativen Umfeld geprägt; daraus resultierend war die Ergebnisentwicklung, entsprechend unserer bisherigen Kommunikation, im GJ25 rückläufig. Das bereinigte EBIT betrug insgesamt 200 Mio. €, ein Rückgang um 104 Mio. €. Auf Basis konstanter Wechselkurse verringerte sich das bereinigte EBIT um 87 Mio. € auf 217 Mio. €
  • Die Gästezahlen blieben mit insgesamt 20,2 Mio. weitgehend stabil, was auf eine gestiegene Anzahl von Gästen in UK und der Zentralregion gegenüber niedrigeren Gästezahlen in der Westregion zurückzuführen ist. Insbesondere unsere dynamisch paketierten Produkte verzeichneten weiteres Wachstum und bilden nun einen bedeutenden Anteil am Gesamtproduktportfolio. Insgesamt entschieden sich 3,3 Mio. Kunden für ein dynamisch paketiertes Produkt, ein Anstieg um +11 % gegenüber dem Vorjahr. Durch die Entwicklung und Verbesserung unserer dynamisch paketierten Produkte können wir unseren Gästen eine größere Auswahl und Flexibilität bei gleichzeitiger Optimierung unserer Risikokapazität bieten. Auch die durchschnittliche Auslastung lag im Geschäftsjahr mit 91 % weiterhin auf hohem Niveau.
  • Wir haben bei unserer digitalen Transformation bedeutende Fortschritte erzielt, wobei unser Fokus auf personalisierten App-Erlebnissen als wichtigstem digitalen Kanal liegt. Der App-Umsatz erreichte 10,3 % des Gesamtumsatzes, was einem deutlichen Wachstum von +46 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die höchste App-Nutzung wurde  in UK verzeichnet, jedoch trugen alle Märkte zum digitalen Wachstum bei
  • Die Kundennachfrage nach unserem Kurz- und Mittelstreckenangebot blieb der Haupttreiber der Entwicklung der Gästezahlen. In der Wintersaison waren die Kanarischen Inseln, Ägypten und die Türkei am stärksten nachgefragt. In der Sommersaison verzeichneten Griechenland, die Balearen und das spanische Festland und Ägypten ein besonders starkes Wachstum. Auf der Langstrecke waren Mexiko und die Dominikanische Republik wichtige Ziele, während insbesondere Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und Sansibar besonders starke Wachstumsraten verzeichneten
  • Der Online-Vertrieb¹⁷ mit 49 % und der Direktvertrieb¹⁸ mit 73 % blieben auf dem Niveau des Vorjahres

 

NETTOVERSCHULDUNG & KAPITALALLOKATION

Im GJ25 erzielten wir weitere deutliche finanzielle Fortschritte und verzeichneten eine Verbesserung der Nettoverschuldung um 0,3 Mrd. € auf 1,3 Mrd. €. Diese positive Entwicklung wurde insbesondere durch höhere operative Cashflows unterstützt. Dank dieser Verbesserung der Nettoverschuldung und des Anstiegs beim bereinigten EBITDA verbesserte sich unser Nettoverschuldungsgrad4 im GJ25 von 0,8x auf 0,6x und lag somit erheblich unter dem Wert von 1,6x im GJ19. Diese Verbesserung spiegelt sowohl unsere signifikanten operativen Fortschritte als auch die proaktiven Maßnahmen wider, die wir zur Stärkung unserer Bilanz eingeleitet haben. Im Berichtsjahr ergriffen wir weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Bilanzstruktur. Unser wichtigstes Finanzierungsinstrument – die nachhaltigkeitsbezogene Revolving Credit Facility (RCF) mit einem Volumen von ca. 2,0 Mrd. € (zuvor 1,65 Mrd. €) und einer Laufzeit von 5 Jahren – wurde erfolgreich refinanziert und aufgestockt. Außerdem platzierten wir ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit einem Zinssatz von ca. 4 % und einer durchschnittlichen Laufzeit von 3,5 Jahren, das im August 2025 auf 295,5 Mio. € aufgestockt wurde, um Schiffs- und Flugzeugleasingverträge vorzeitig zurückzuzahlen und das Eigentum an den Vermögenswerten zu übernehmen. Im November 2025 stärkten wir unser Finanzprofil erneut durch die vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden rund 118 Mio. € unserer ursprünglich erst 2028 fälligen Wandelanleihen, die 2021 mit einem Zinssatz von 5 % ausgegeben worden waren.

 

Wir verpflichten uns weiterhin zu unserem Rahmenwerk für die Kapitalallokation. Wir setzen weiterhin auf profitables Wachstum und die Verbesserung des Cashflows durch organisches Wachstum, disziplinierte Investitionen und Portfoliooptimierung. Unsere disziplinierte Investmentstrategie für das GJ26e beinhaltet Nettoinvestitionen von 860 Mio. € bis 900 Mio. €. Über 60 % der Investitionen im Segment Hotels & Resorts fließen in Wachstum, insbesondere in RIU und Robinson, und werden durch die vertikale Integration vorangetrieben. Durch die Modernisierung unserer Flotte mit B737 MAX-Flugzeugen stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Märkte + Airline. Daneben sind Investitionen im Segment Kreuzfahrten (Marella Cruises), in IT und weitere strategische Bereiche geplant. Wir erwarten, dass die Investitionen im GJ27 in etwa auf dem Niveau des GJ26e liegen werden, vorbehaltlich der Auslieferung und Finanzierung der Boeing-Flugzeuge.

 

Wir streben eine weitere Stärkung unserer Bilanzstruktur an und wollen mittelfristig unseren Nettoverschuldungsgrad auf unter 0,5x senken.

 

Im GJ25 honorierten die Rating-Agenturen S&P und Moody’s unsere starke operative Leistung und die signifikanten Fortschritte bei der Stärkung des Finanzprofils durch Hochstufungen ihrer Ratings in den Bereich BB/Ba. Damit haben wir unser mittelfristiges Ziel bereits erreicht. S&P hob das TUI-Rating auf BB- an, während Moody’s das Rating auf Ba3 anhob. Fitch gab ein erstmaliges Rating von BB ab. Alle drei Ratings enthielten einen stabilen Ausblick.

 

NEUE DIVIDENDENPOLITIK

Gemäß unserer Ankündigung im Dezember letzten Jahres und angesichts unserer erheblichen operativen Fortschritte und signifikanten Verbesserungen unseres Finanzprofils, einschließlich der vollständigen Rückzahlung der deutschen Staatshilfen, freuen wir uns, unsere neue Dividendenstrategie bekanntgeben zu können.

 

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das GJ25 eine Starter-Dividende von 0,10 € je Aktie vor. Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Februar 2026, wird unseren Aktionären, die am Schluss des Tages TUI Aktien halten, die Dividende am 13.  Februar 2026 ausgezahlt. Ab dem GJ26 ist gemäß Dividendenpolitik eine Ausschüttung von 10-20 % des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 vorgesehen.

 

Die Rückkehr zu finanzieller Stärke ermöglicht uns, unseren Aktionären eine attraktiven Ausschüttung zu bieten und gleichzeitig die erforderliche operative Flexibilität zu wahren, um Wachstumschancen zu nutzen und den Verschuldungsgrad weiter zu verbessern. Diese Strategie stellt einen nachhaltigen, langfristigen Ansatz dar, der sorgfältig auf die Struktur der TUI Group, das Cashflow-Profil und die Erwartungen der Aktionäre abgestimmt ist.

 

Der ausgewogene Ansatz zeigt unser Vertrauen in das Unternehmen und unser Engagement für die Schaffung eines nachhaltigen Werts für alle Stakeholder. Er markiert unsere Transformation zu einem resilienteren, profitableren und aktionärsorientierten Unternehmen.

 

TREIBSTOFF/FREMDWÄHRUNGEN

Unsere Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Währungsbedarfs für künftige Saisons abzusichern, gibt uns bei der Kapazitäts- und Preisplanung mehr Kostensicherheit. Unsere derzeitigen abgesicherten Positionen für die kommende Winter- und Sommersaison entsprechen unseren Erwartungen. Die nachstehende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil unseres voraussichtlichen Bedarfs, der derzeit für Euro, US-Dollar und Kerosin für unsere Märkte + Airline abgesichert ist, die mehr als 90% des Währungs- und Kerosinrisikos unserer Gruppe ausmachen

 

Abgesicherte Position* W25/26 S26 W26/27
Euro 88 % 54 % 23 %
US-Dollar 90 % 75 % 43 %
Treibstoff 94 % 75 % 51 %

  *Stand 30. November 2025

 

AKTUELLE BUCHUNGSENTWICKLUNG (weitere Angaben finden sich in der Tabelle im Anhang)
Urlaubserlebnisse5

Hotels & Resorts – Unser diversifiziertes Marken- und Hotelportfolio verzeichnet weiterhin eine starke Nachfrage, wodurch wir höhere Preise erzielen und gleichzeitig unser Angebot erweitern können. Unsere Hotels bieten höchste Qualität und erstklassigen Service in großem Umfang und erzielen so eine hohe Kundenzufriedenheit mit einem CSAT-Wert von 8,719. Durch die Eröffnung neuer Hotels und die geringere Anzahl renovierungsbedingter Hotelschließungen steigt die Zahl verfügbarer Bettennächte11 im H1 GJ26 um +3 %. Trotz des Kapazitätsausbaus ist die gebuchte Auslastung12 weiterhin hoch und liegt mit -1 % Pkt. etwa auf Vorjahresniveau. Dies zeigt die starke Nachfrage und die Beliebtheit unserer Produkte. Bei anhaltend robuster Preisdynamik steigt die durchschnittliche Tagesrate13 im H1 GJ26 um +4 %. Die beliebtesten Destinationen im H1 GJ26 werden voraussichtlich die Kanarischen Inseln, Ägypten, die Kapverden und die Karibik sein. 

 

Kreuzfahrten – Im Segment Kreuzfahrten erzielen wir durch die strategische Kapazitätserweiterung durch unser Joint Venture TUI Cruises weiterhin starkes Wachstum. Seit dem vergangenen Jahr haben wir unsere Flotte durch den Zugang von zwei Neubauten auf 18 Schiffe ausgebaut und so unsere Wettbewerbsposition in einem starken Buchungsumfeld weiter gestärkt. Durch diesen Ausbau unseres Angebots können wir im H1 GJ26 die Zahl verfügbarer Passagiertage14 um +13 % steigern. Unsere Differenzierung im Kreuzfahrtbereich ist ein starker Treiber für unsere hohen Kundenzufriedenheits- und NPS-Werte, wobei Hapag-Lloyd einen NPS20 von 92, Mein Schiff 84 und Marella Cruises 72 erreichen. Dank der starken Nachfrage und des vielfältigen Kreuzfahrtangebots, das von Premium-all-inclusive-Reisen bis hin zu Luxus- und Expeditionskreuzfahrten reicht, erzielen wir trotz der Kapazitätserweiterung höhere gebuchte Auslastungen16 mit einem Anstieg um +5 %-Pkt. im H1 GJ26. Zugleich bleiben die durchschnittlichen Tagesraten15 trotz des höheren Anteils von TUI Cruises- und Marella-Cruises-Produkten gegenüber dem Anteil der hochpreisigen Hapag-Lloyd-Kreuzfahrten auf Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stellt das starke Buchungsumfeld und die Attraktivität unseres Portfolios unter Beweis. Für das Winterprogramm wird die Mein Schiff-Flotte mit 8 Schiffen Routen zu den Kanaren, in die Karibik, nach Mittelamerika, Nordeuropa, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Asien anbieten. Hapag-Lloyd fokussiert sich mit seinem Programm mit 5 Schiffen auf Routen nach Nordeuropa, in die Ostsee, nach Amerika, in die Karibik, nach Afrika und in den Indischen Ozean und bietet insbesondere auch die Halbumrundung der Antarktis an. Marella Cruises hat in diesem Zeitraum mit ihren fünf Schiffen Reisen in das Mittelmeer, zu den Kanarischen Inseln und in die Karibik im Programm.

 

TUI Musement – Der Ausbau unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten verläuft nach Plan. Ziel ist der Ausbau der globalen Kapazität durch ein erweitertes Portfolio an Erlebnissen sowohl in Städten als auch in Strandurlaubsorten und die Aufnahme einer neuen Kategorie für Mehrtageserlebnisse. Für das H1 GJ26 erwarten wir, dass unser Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets für Attraktionen umfasst, im mittleren einstelligen Prozentbereich wächst. Unser Geschäft mit Transfers in den Destinationen wird in diesem Zeitraum voraussichtlich im Einklang mit unserem geplanten Wachstum im Bereich Märkte + Airline wachsen.

 

Märkte + Airline6

Winterprogramm 2025/26 – Bislang verzeichnen wir eine solide Buchungsentwicklung von 3,2 Mio. Buchungen für die Saison. Der gebuchte Umsatz liegt um +1 % über dem Vorjahresniveau.  In den letzten Wochen verzeichnen wir eine positive Buchungsdynamik und eine erhöhte Nachfrage insbesondere auch während des Black Friday-Zeitraums, was unsere Resilienz in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld unterstreicht. Das Umsatzwachstum wird durch die höheren Durchschnittspreise gestützt und diese tragen dazu bei, das höhere Kostenumfeld abzufedern. Ein Beleg dafür, dass unsere Kunden unser Produktangebot anerkennen und wertschätzen. Der gebuchte Umsatz liegt in beiden Hauptmärkten UK und Deutschland über dem Vorjahresniveau jeweils mit einem Plus von +2 %. Dies reflektiert die resiliente Kundennachfrage in unseren Kernmärkten.

 

Die Buchungsentwicklung wird weiterhin vor allem durch die Nachfrage nach unseren Kurz- und Mittelstreckenzielen getrieben, wobei die Kanarischen Inseln, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverden die beliebtesten Destinationen sind und die höchsten Buchungszahlen verzeichnen. Auf der Langstrecke erzielt Thailand den höchsten Nachfragezuwachs, während Mexiko und die Dominikanische Republik erneut wichtige Winterdestinationen sind. Jamaika, das nur einen kleinen Teil unseres Programms ausmacht, verzeichnet in Folge des Hurrikans, der Ende Oktober auf die Insel traf, seit einigen Wochen einen spürbaren Rückgang.

 

Sommerprogramm 2026 – Die ersten Indikationen für die Saison sind positiv. Der gebuchte Umsatz liegt in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld deutlich über dem Vorjahresniveau. Unsere traditionellen Kurz- und Mittelstreckenziele verzeichnen weiterhin die höchsten Buchungszahlen. Insbesondere Griechenland, die Balearischen Inseln und die Türkei erweisen sich erneut als beliebte Sommerreiseziele.

 

NACHHALTIGKEIT (ESG)

Als branchenführender Konzern wollen wir den Standard für Nachhaltigkeit im Markt setzen. Unsere kurzfristigen Zielsetzungen stimmen mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens überein: Bis 2030 wollen wir im Vergleich zum Basisjahr 2019 die CO2-Emissionen pro Passagierkilometer bei TUI Airline um 24 % senken (CO2e/Pkm)21, die Emissionen unserer Kreuzfahrtgesellschaften um 27,5 % reduzieren (tCO2e)22 und die Emissionen unserer Hotels um 46,2 % (tCO2e)22 senken. Diese Ziele werden von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert, wodurch sichergestellt wird, dass sie den aktuellen Erkenntnissen der Klimawissenschaft entsprechen. Im GJ25 übertrafen wir unsere Ziele in allen drei Segmenten mit einer Reduzierung gegenüber dem Basisjahr 2019 von -7,8 % (-0,9 % Pkt. besser als GJ25-Ziel) im Bereich Airline, -5,5 % (-2,5 % Pkt. besser als GJ25-Ziel) im Segment Kreuzfahrten und -17,5 % (-2,5 % Pkt. besser als GJ25-Ziel) im Segment Hotels & Resorts, was unser Engagement für messbare Klimaschutzmaßnahmen widerspiegelt. Auf Basis dieser Fortschritte ist es unser Ziel, bis spätestens 2050 in allen Betrieben und in unserer Lieferkette Netto-Null-Emissionen zu erreichen sowie zu einem Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zu werden.

 

Bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsagenda erzielen wir konzernweit große Fortschritte. In jüngster Zeit haben wir unter anderem folgende Fortschritte erzielt: 

  • Reduzierung von Plastikartikeln im Segment Hotels & Resorts – Seit 2022 hat TUI die Verwendung von Einwegplastik im eigenen Hotelportfolio um geschätzte 19 % pro Gästenacht reduziert. Auf Basis dieses Fortschritts haben wir eine Neuauflage der Plastic Reduction Guidelines veröffentlicht, um die Hotels dabei zu unterstützen, unnötiges Plastik in allen Bereichen des Hotelbetriebs zu identifizieren und zu eliminieren. Die praktischen Anleitungen unterstützen die fortlaufenden Bemühungen der TUI Group zur Reduzierung von Abfällen und zum Schutz der Ökosysteme im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsagenda
  • Ausweitung von Mikroplastikfiltern – Nach erfolgreichen Tests auf Schiffen von Marella Cruises und Mein Schiff haben wir damit begonnen, unsere Hotels mit INDIKON-Mikrofaserfiltern der Cleaner Seas Group auszustatten. Die Filter können bis zu 99 % der während des Waschvorgangs freigesetzten Mikrofasern auffangen und so die Verschmutzung der Meere verhindern. Die ersten Filter wurden bereits in zwei Robinson Clubs auf den Malediven installiert, zehn weitere sind bis Ende des Jahres im Mittelmeerraum geplant. Dies ist ein weiterer Schritt bei den Bemühungen von TUI zum Schutz mariner Artenvielfalt und zur Verringerung der Umweltverschmutzung
  • Meilenstein durch erste Bio-LNG-Betankung eines Kreuzfahrtschiffs – Im Sommer markierte TUI Cruises mit der ersten Bio-LNG-Betankung der Mein Schiff Relax im Hafen von Barcelona einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Kreuzfahrt. Bio-LNG, ein zu 100 % erneuerbarer Kraftstoff, der aus organischen Abfällen gewonnen wird, kann die Treibhausgasemissionen je nach Herkunft der organischen Stoffe um 70-100 % reduzieren  
  • Initiative für Nachhaltigkeitsschulungen für Mitarbeitende – Im September starteten wir eine neue Reihe von Nachhaltigkeitsschulungen im Rahmen der TUI Sustainability Academy. Diese in Zusammenarbeit mit der AXA Climate School entwickelten interaktiven Module bieten Einblicke in Klimasysteme, Kohlenstoffbilanzierung, Wassermanagement, Artenvielfalt und Kreislaufwirtschaft. Die in acht Sprachen verfügbare Schulung erweitert das Wissen der Mitarbeitenden im Bereich Nachhaltigkeit und befähigt sie, zur Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsagenda beizutragen und mit der ökologische und soziale Verantwortung im gesamten Geschäftsbetrieb verankert wird

  

STRATEGISCHE PRIORITÄTEN

Unser einzigartiges Geschäftsmodell fokussiert sich auf Integration und Differenzierung in den Bereichen Urlaubserlebnisse und Märkte + Airline. Unsere Strategie ist in ein zentrales Kunden-Ecosystem eingebettet und wird durch unsere Nachhaltigkeitsagenda und unsere Mitarbeitenden getragen. Wir beschleunigen unser profitables Wachstum durch die Maximierung des Customer Lifetime Value und der Nutzung von Synergien durch unser Vertriebs-Powerhouse Märkte + Airline, um herausragende Ergebnisse im Bereich Urlaubserlebnisse zu erzielen. Wir transformieren TUI zu einem skalierbaren, plattformbasierten globalen Marktplatz für kuratierte Freizeitangebote und bieten durch integrierte Marken mehr Produkte für mehr Kunden an. Wir steigern die Flexibilität und Kosteneffizienz des Unternehmens bei einer höheren Markteinführungsgeschwindigkeit und schaffen zusätzlichen Shareholder Value.

 

Im Bereich Urlaubserlebnisse (Hotels & Resorts, Kreuzfahrten, TUI Musement) fokussiert sich unsere Strategie auf profitables Asset-Right-Wachstum mit einem differenzierten Produktportfolio, das die globale Nachfrage erfüllt.

 

Hotels & Resorts – Wir treiben das Wachstum voran, indem wir unser Portfolio von zwölf differenzierten Marken durch eigene Hotels, Joint Ventures, Hotels mit Management- und Franchiseverträgen und durch den TUI Global Hotel Fund auf neue und bestehende Destinationen ausweiten. Unsere Pipeline von über 70 unterzeichneten Verträgen für neue Hotels umfasst mehr als 50 Hotels, die im Rahmen von Asset-Light-Management- und Franchise-Verträgen betrieben werden, was unsere Strategie eines profitablen Wachstums mit geringerer Kapitalintensität unterstreicht. Die Wachstumsinvestitionen in eigene Hotels sollen einen Return on Invested Capital (ROIC) von deutlich über 11 % nach drei Jahren abwerfen.

 

Unser nächster Schritt bei der Entwicklung neuer vertikal integrierter Destinationscluster bestand in der Unterzeichnung einer strategischen Partnerschaftsvereinbarung mit der Tourismus-Entwicklungsgesellschaft OMRAN Group des Sultanats Oman, um den Oman als führende ganzjährige Sun & Beach-Destination zu positionieren. Im Mittelpunkt der langfristig angelegten Partnerschaft steht der Bau und Betrieb eines ersten Clusters von fünf neuen Hotels in Salalah unter führenden TUI-Hotelmarken, das bereits im Winter 2028 Gäste empfangen soll. Der Oman wird Grundstücke und Kapital in ein Joint Venture einbringen (OMRAN 45 %, TUI 45 %, privater Investor 10 %), während TUI sein Know-how in den Bereichen Hotelbetrieb, Reisevertrieb, Airlines und Erlebnisse einbringt und durch sein vertikal integriertes Modell eine durchgängige Rentabilität fördert. OMRAN soll außerdem mit 1,4 % strategischer Aktionär von TUI werden und neu ausgegebene Aktien zu einem Preis von 9,50 € pro Aktie mit einer Sperrfrist von drei Jahren erwerben. Im Gegenzug erhält TUI seinen 45-prozentigen Anteil an dem Joint Venture als Sacheinlage, ohne dass eine Bareinlage erforderlich ist.

 

Kreuzfahrten – Das Wachstum wird durch Investitionen in Neubauten durch unser Joint Venture TUI Cruises getrieben. Nach der erfolgreichen Indienststellung der Mein Schiff 7 (Juni 2024) und der Mein Schiff Relax (März 2025) wird im Juni/Juli 2026 die Mein Schiff Flow die Flotte ergänzen. Sowohl die Mein Schiff Relax als auch die Mein Schiff Flow werden voraussichtlich ein Ergebnis nach Steuern (EAT) von 35-40 Mio. € (=TUI-Anteil 50 %) pro Jahr erzielen. Vor Kurzem haben wir unsere Flottenstrategie optimiert, indem wir zwei Neubau-Slots von Marella Cruises an TUI Cruises übertragen haben (geplante Auslieferung in GJ31 und GJ33). Mit diesem Schritt nutzt TUI die starke Finanzlage und das nachgewiesene Wachstumspotenzial von TUI Cruises und stärkt unsere langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa, während Marella Cruises den erfolgreichen Betrieb in UK mit der bestehenden bewährten Flotte fortsetzen wird.

 

TUI Musement – Wir streben ein globales Kapazitätswachstum durch den Ausbau unseres Portfolios an Erlebnissen und Transfers an. Unsere Produktstrategie fokussiert sich auf die Differenzierung, kuratierte Produkte, verbesserte Qualität und die Identifizierung von Möglichkeiten zur Erschließung weiterer Wertpotenziale, wobei eigene Markenerlebnisse ein wichtiger Wachstums- und Gewinntreiber sind. Wir setzen die Stärkung der kommerziellen Verantwortung unserer Vertriebsplattform TUI Musement mit einer Multi-Channel-Strategie fort, die den Direktverkauf an Kunden über TUI Märkte und andere Reiseanbieter umfasst. Diese Initiativen sollen eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate (CAGR) im niedrigen zweistelligen Bereich im Geschäft mit Erlebnissen und ein leichtes jährliches Wachstum bei Transfers generieren, was insgesamt zu einem niedrigen zweistelligen jährlichen EBIT-Wachstum für das Segment führen wird.

 

Märkte + Airline – Wir haben unsere Transformation beschleunigt und fokussieren uns auf die Schaffung eines skalierbaren Geschäfts, um die Transformation des Reiseveranstalters und die Kommerzialisierung der Airline voranzutreiben. Diese beiden Plattformen maximieren die vertikale Integration und generieren profitables Wachstum, während sie zugleich operative Exzellenz fördern, schlankere Strukturen implementieren, operative Effizienz schaffen und Gemeinkosten reduzieren.  Diese Transformation soll helfen, mittelfristig eine Verbesserung der EBIT-Marge auf über 3 % zu erzielen. Das Programm basiert sowohl auf Wachstums- als auch auf Kostensenkungsmaßnahmen. Das umfangreiche Kosteneinsparungsprogramm umfasst insgesamt 250 Mio. €, aufgeteilt in 60 % Einsparungen bei Gemeinkosten und 40 % Einsparungen durch Initiativen zur operativen Exzellenz. Die vollständigen Einsparungen werden voraussichtlich im GJ28e realisiert, wobei bereits im GJ26e 30 % und im GJ27e 60 % erreicht werden sollen. Zur Unterstützung des Programms rechnen wir bis zum GJ27 mit Implementierungskosten, von denen 39 Mio. € bereits im GJ25 angefallen sind und
50-60 Mio. € im GJ26 hinzukommen werden.

 

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Suchanfragen grundlegend. Kunden nutzen zunehmend KI-basierte Plattformen, um personalisierte Antworten zu erhalten. Unsere Strategie verfolgt dabei zwei Ziele: Bei Kunden, die über OTAs/Suchmaschinen buchen, gestalten wir unsere Inhalte durch AEO (Answer Engine Optimisation), GEO (Generative Engine Optimisation) und strategische Partnerschaften „KI-sichtbar“ und „KI-buchbar“. Bei Gästen, die spezifische Marken buchen, fokussieren wir uns auf differenzierte Produkte und gestalten unsere Marken „KI-freundlich“, indem wir Bewertungen, Videos und Fotos skalieren. Indem die KI unsere Daten nutzt, ermöglicht diese auch eine vollständig verbundene Reise von der Inspiration bis hin zu Erlebnissen am Reiseziel und ermöglicht hyper-personalisierte Angebote und nahtlose Konnektivität, wie nur TUI sie bieten kann.

 

Unsere Strategie globaler Plattformen transformiert TUI durch einen modularen, schichtweisen-Ansatz (Beschaffung, Produktion, Vertrieb) von einem lokalen Unternehmen zu einem integrierten globalen Unternehmen, beschleunigt die Umsetzung und stellt zugleich sicher, dass wir KI-bereit sind. Ein Beispiel dafür ist unsere vor Kurzem eingegangene Partnerschaft mit Mindtrip. Kunden können nun mithilfe von KI-Reisebausteine wie ein Paket an einem Ort über die Schaltfläche „Book with TUI” planen und nahtlos buchen und profitieren gleichzeitig von der zusätzlichen Sicherheit, die TUI mit seinem umfassenden Krisen-Support und Reiseschutz für Pauschalreisen bietet.

 

GESCHÄFTSBERICHT 2025 UND VIDEO-WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN ZU DEN ERGEBNISSEN 

Unser Geschäftsbericht 2025 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse. Eine Telefonkonferenz und ein Video-Webcast finden am 10. Dezember um 09:00 GMT / 10:00 CET statt. Weitere Details finden Sie auf unserer Website.

 

FINANZKALENDER GJ26

Die TUI Group wird am 10. Februar 2026 ihre Q1 Quartalsmitteilung für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlichen und am selben Tag ihre Hauptversammlung abhalten.

 

 

__________________________________________________________________________________________

1 Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC im Jahr 2014

2 Für die Berechnung des bereinigten Ergebnisses je Aktie siehe im Geschäftsbericht „Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems verwendete Konzernkennzahlen“

3 Bereinigter Free Cashflow nach Dividende 

4 Nettoverschuldungsgrad definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA

5 Buchungszahlen für das H1 GJ26 (ohne Royalton im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das H1 GJ25. Stand 30. November 2025

6 Stand 30. November 2025. Die Kennzahlen umfassen sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten 

7 Unter Berücksichtigung des aktuellen Buchungsumfelds und der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten

8 Das bereinigte EBIT wurde um Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen, wesentliche Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten sowie wesentliche Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen bereinigt. Darüber hinaus wird die Kennzahl um alle Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie um Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte bereinigt

9 Das berichtete EBIT umfasst das Ergebnis vor Nettozinsergebnis, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und dem Ergebnis aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten

10 Die Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern zum bereinigten EBIT findet sich im Geschäftsbericht 2025 unter „Alternative Performance-Kennzahlen“

11 Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels 

12 Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels   

13 Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels   

14 Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten 

15 TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage

16 Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

17 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen 

18 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen

19 CSAT = Customer satisfaction score bewertet auf einer Skala von 0 bis 10 (ideales Ergebnis)

20 NPS = Net promoter score, von -100 bis +100 (-100 bis 0: kritisch; 0 bis +50: neutral bis zufriedenstellend; +50 bis +100: ausgezeichnet)

21 CO2e pro Passagierkilometer

22 Absolute CO2e-Emissionen

Anhang:

Buchungsentwicklung Urlaubserlebnisse5

     
Veränderung in % zum Vorjahr   H1 GJ26
Hotels & Resorts    
Verfügbare Bettennächte11   +3
Auslastung (Veränderung in % Pkt.)12   -1
Durchschnittsrate pro Tag13   +4
Kreuzfahrten    
Verfügbare Passagiertage14   +13
Auslastung (Veränderung in % Pkt.)16   +5
Durchschnittsrate pro Tag15   +0
TUI Musement    
Verkaufte Erlebnisse   +Mittlerer einstelliger %-Bereich
Transfers   Im Einklang mit Märkte + Airline
     
   
     

Buchungen Märkte + Airline6

Veränderung in % gegenüber Vorjahressaison  
Winter 2025/26
  Sommer 26
Gebuchter Umsatz   +1   Deutlich über Vorjahr



Kontakt für Analysten & Investoren

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations Tel.: +49 (0) 511 566 1435
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager Tel.: +49 (0) 511 566 2332
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager Tel.: +49 (0) 511 566 1387
Zara Wajahat, Investor Relations Manager Tel.: +44 (0) 158 264 4710
Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM Tel.: +49 (0) 511 566 1425
 


Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung des TUI Konzerns und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe und der Wechselkurse sowie grundsätzliche Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

 



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TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

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Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy25-q4

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy25-q4

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy25-q4

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy25-q4


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2234146  21.11.2025 CET/CEST

TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das GJ2025, übertrifft Erwartungen mit einem ber. EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen

TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das GJ2025, übertrifft Erwartungen mit einem ber. EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen

TUI AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das GJ2025, übertrifft Erwartungen mit einem ber. EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen

12.11.2025 / 14:55 CET/CEST
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025, übertrifft Erwartungen mit einem bereinigten EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9 bis 11% zu konstanten Wechselkursen

Hannover, 12. November 2025. Die TUI AG gibt heute ihre vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 mit einem starken Wachstum des bereinigten EBIT der TUI Group in Höhe von +12,6 % bekannt und übertrifft damit die im August 2025 angehobene Prognose von +9 bis 11 % zu konstanten Wechselkursen.

Für das am 30. September 2025 endende Geschäftsjahr erzielte die TUI Group ein vorläufiges bereinigtes EBIT von 1.459 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, was einen Anstieg von +12,6 % zum GJ 2024 (1.296 Mio. €) darstellt. Zu tatsächlichen Kursen beläuft sich das Ergebnis auf 1.413 Mio. €, entsprechend einem Anstieg von +9,0 %. Diese starke EBIT-Performance wurde durch Rekordergebnisse[1] in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten getrieben und demonstriert die Stärke des TUI Geschäftsmodells sowie die erfolgreiche Umsetzung von Investitionen in profitables Wachstum.

Der vorläufige Umsatz der TUI Group von 24.185 Mio. € entspricht einem Wachstum von +4,4 % zum GJ 2024 (23.167 Mio. €) zu konstanten Wechselkursen. Zu tatsächlichen Kursen wurde ein Umsatz von 24.179 Mio. € erzielt, entsprechend einem Anstieg von +4,4 %. Beide Segmente trugen zu diesem Wachstum bei. Dies steht in Relation zur Prognose vom August, in der TUI einen Umsatz am unteren Ende der angegebenen Spanne von +5 bis 10 % zu konstanten Wechselkursen erwartete.

Weitere Details zum Geschäftsjahr 2025, zum Ausblick für das Jahr 2026 und zur neuen Ausschüttungsstrategie wird TUI am 10. Dezember 2025 mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bekannt geben.

[1] Seit dem Merger von TUI AG und TUI Travel in 2014
 

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2228540  12.11.2025 CET/CEST

TUI AG: TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa

TUI AG: TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa

TUI AG / Schlagwort(e): Sonstiges
TUI AG: TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa

29.09.2025 / 09:02 CET/CEST
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Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa

  • Zwei ursprünglich für Marella Cruises gesicherte Neubau-Slots zur Expansion in den britischen Markt zur Schiffs-Auslieferung in den Geschäftsjahren 2031 und 2033 werden an TUI Cruises übertragen
  • Strategischer Schritt unterstützt den Asset-Right-Ansatz der TUI AG sowie die Leverage-Ziele und nutzt die starke Finanzlage und das Wachstumspotenzial von TUI Cruises
  • Marella Cruises wird den erfolgreichen Betrieb mit der bestehenden Flotte fortsetzen

Hannover, 29. September 2025. Der Vorstand der TUI AG („TUI“) gibt heute die strategische Neuausrichtung des Kreuzfahrtgeschäfts bekannt und überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises. Mit der Neuausrichtung wird TUI sukzessive in den britischen und nordeuropäischen Markt expandieren und stärkt damit die langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa. Zu diesem Zweck wird TUI Cruises die zuvor für Marella Cruises bei Fincantieri in Italien gesicherten Neubau-Slots mit Schiffs-Auslieferung in den Geschäftsjahren 2031 und 2033 übernehmen. Diese strategische Entscheidung ermöglicht es TUI, auf dem Erfolg des Joint Ventures TUI Cruises aufzubauen, das sich erfolgreich in verschiedenen europäischen Märkten bewährt hat und über die finanziellen Kapazitäten für weitere Expansionsinvestitionen verfügt. Die Finanzierungsstruktur für die Schiffe unter TUI Cruises wird den Branchenstandards entsprechen.

Die Neubau-Slots bei Fincantieri wurden ursprünglich von TUI am 31. März 2025 angekündigt und wurden nun von Marella an TUI Cruises freigegeben. TUI Cruises hat neue Schiffsbauverträge für größere Schiffe mit Fincantieri abgeschlossen, die den Flottenanforderungen besser entsprechen. Die Anzahlung von Marella an Fincantieri wird zurückgezahlt.

Der TUI-Anteil am Gewinn nach Steuern der neuen Schiffe wird voraussichtlich ähnlich hoch sein wie der der Schwesterschiffe Mein Schiff Relax und Mein Schiff Flow. Die Nettoverschuldung der TUI Group bleibt durch die strategische Neuausrichtung unverändert und das Unternehmen hält weiterhin an seinem mittelfristigen Ziel, einen Nettoverschuldungsgrad von deutlich unter 1,0x zu erreichen, fest.

Marella Cruises hat eine führende Position im UK Kreuzfahrtmarkt und wird den erfolgreichen Betrieb mit der bestehenden Flotte fortsetzen. Die Zusammenarbeit mit TUIs Reiseveranstaltern in UK und der TUI Airline werden unverändert fortgeführt.

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EQS News ID: 2204762

 
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2204762  29.09.2025 CET/CEST

TUI AG: Buchungsupdate

TUI AG: Buchungsupdate

TUI AG / Schlagwort(e): Sonstiges
TUI AG: Buchungsupdate

23.09.2025 / 08:00 CET/CEST
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23. September 2025

TUI GROUP 

Buchungsupdate

 

Im Vorfeld der Veröffentlichung der Gesamtjahresergebnisse zum 30. September 2025 am 10. Dezember gibt die TUI Group folgendes Update bekannt: 

TUI bestätigt, die im August angehobene Prognose für das bereinigte EBIT-Wachstum im GJ25 zu erreichen

  • Dank der positiven Buchungsdynamik im Bereich Urlaubserlebnisse in der Sommersaison und einer stetigen Nachfrage im Bereich Märkte + Airline sind wir gut positioniert, unsere angehobene Prognose für das GJ251 – eine Steigerung des bereinigten EBIT (zu konstanten Wechselkursen) um +9 bis 11 % gegenüber dem Vorjahr – zu bestätigen
  • Positiver Start des Winterprogramms 2025/26, gestützt durch robuste Kundennachfrage für Freizeiterlebnisse in einem von ökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten geprägten Umfeld – erste positive Indikationen für den Start in das GJ26
  • Klare Strategie der Wertsteigerung mit dem mittelfristigen Ziel1, eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate des bereinigten EBIT von ca. +7 bis 10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR) zu erreichen
  • TUI unterzeichnet eine Vereinbarung über eine strategische Allianz mit der omanischen OMRAN Group für die gemeinsame Entwicklung eines ersten Clusters von fünf neuen Hotels im Gouvernement Dhofar. Gemäß dieser Vereinbarung wird die OMRAN Group, durch den Erwerb neu ausgegebener TUI Aktien zu 9,50 € je Aktie, mit 1,4 % strategischer Aktionär von TUI

Buchungsentwicklung – Urlaubserlebnisse2

Die positive Buchungsentwicklung im Bereich Urlaubserlebnisse setzt sich fort. Im Rahmen unserer Asset-Right-Wachstumsstrategie bieten wir ein breites und zugleich differenziertes Produktportfolio an. Die hohe Nachfrage nach unseren Produkten lässt uns unsere Kapazitäten zu attraktiven Tagesraten und guter Auslastung weiter ausweiten.

Hotels & Resorts – Dank der Beliebtheit unseres gut diversifizierten Portfolios an Marken und Destinationen steigen weiterhin sowohl Auslastung als auch Tagesraten. Für das Q4 haben wir die Zahl der verfügbaren Bettennächte3 um +1 % erhöht, was auf weniger Hotelrenovierungen zurückzuführen ist. Für das H1 GJ26 konnten wir durch den Ausbau unseres Hotelportfolios unsere Kapazitäten um +5 % steigern. Dank der starken Nachfrage und der Performance unserer Marke RIU steigt die gebuchte Auslastung4 im Q4 um +2 %-Punkte an. Die Auslastung bleibt im H1 GJ26 weiterhin hoch und entspricht etwa der Auslastung im H1 GJ25. Die Stärke unseres Produktangebots wird auch durch den Anstieg der durchschnittlichen Tagesrate5  unter Beweis gestellt. Im Q4 verzeichnen wir einen Anstieg um +7 %, ein Zuwachs um +1 %-Punkt gegenüber unserem Update vom 13. August. Für das H1 GJ26 ist die durchschnittliche Tagesrate um +6 % höher bei unseren Hotelmarken. Die wichtigsten Reiseziele für das bevorstehende Winterhalbjahr werden voraussichtlich die Kanaren, Ägypten, die Kapverden und die Karibik sein.

Kreuzfahrten – Der strategische Ausbau unseres Kreuzfahrtgeschäfts durch die Erweiterung der TUI Cruises-Schiffsflotte verläuft planmäßig und wird durch eine starke Buchungsentwicklung unterstützt. Die Prognosen für das Marktwachstum sind weiterhin positiv, insbesondere in Europa. Nach der Inbetriebnahme der Mein Schiff Relax im März 2025 werden wir in der kommenden Wintersaison unsere komplette Flotte von 18 Schiffen betreiben. Durch diesen Neubau und die kürzere Dauer der Trockendockaufenthalte von Schiffen der Hapag-Lloyd Cruises-Flotte steigt die Zahl der verfügbaren Passagiertage6 im Q4 um +14 % und im H1 GJ26 um +13 %.

Die Beliebtheit unseres Kreuzfahrtprodukts ist sowohl auf dem deutschen als auch auf dem UK-Markt ungebrochen, was sich in einer steigenden Auslastung bei erheblichem Kapazitätsausbau zeigt. Die hohe Auslastung7 setzt sich mit einem Anstieg um +1 %-Punkt im Q4 und um 7 %-Punkte im H1 GJ26 fort. Die Verbesserung ist auch auf den diesjährigen Entfall von im Vorjahr notwendigen Umfahrungen des Suez-Kanals zurückzuführen, welche aufgrund politischer Spannungen in der Region notwendig waren. Zugleich verzeichnen wir einen Anstieg der durchschnittlichen Tagesrate8 um +1 % im Q4 und unveränderte durchschnittliche Tagesraten im H1 GJ26. Diese Entwicklung ist angesichts des höheren Anteils von TUI Cruises- und Marella-Schiffen gegenüber den hochpreisigen Hapag-Lloyd-Schiffen bemerkenswert. In der Wintersaison wird die Mein Schiff-Flotte mit ihren 8 Schiffen die Kanaren, die Karibik, Mittelamerika, Nordeuropa, die Emirate und Asien anlaufen. Hapag-Lloyd wird mit seiner Flotte von fünf Schiffen Routen nach Nordeuropa, in die Ostsee, nach Nord- und Südamerika, in die Karibik, nach Afrika, in den Indischen Ozean sowie insbesondere eine Halbumrundung der Antarktis anbieten. Marella wird in der Wintersaison mit fünf Schiffen das Mittelmeer und die Karibik anlaufen.

TUI Musement – Der Ausbau unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten verläuft nach Plan und unser Fokus liegt auf dem Ausbau unseres B2C- und B2B-Geschäfts. Die Umsätze in unserem Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, werden im Q4 voraussichtlich im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen. Unser Transfergeschäft, das unsere Gäste an ihrem Zielort unterstützt, wird sich voraussichtlich im Einklang mit unseren für das Q4 geplanten Buchungen im Bereich Märkte + Airline entwickeln. Die bevorstehende Wintersaison befindet sich noch in einem frühen Buchungsstadium, aber die ersten Anzeichen sind vielversprechend.

Buchungsentwicklung – Märkte + Airline9

Sommerprogramm 2025 – Seit unserem Update vom 13. August blieb der Buchungsstand auf gleichem Niveau, während wir unsere Durchschnittspreise erfreulicherweise halten konnten. Insgesamt sehen wir eine stabile Nachfrage in einem wettbewerbsintensiven Markt und trotz Sommer-Hitzewellen in unseren Quellmärkten sowie anhaltender Konflikte im Nahen Osten. Über alle Quellmärkte hinweg beliefen sich die Buchungen für die Saison auf 14,1 Mio., ein Anstieg um 1,4 Mio. seit dem letzten Update.

Zum Ausklang der Sommersaison lagen die Buchungen insgesamt bei -2 %, während unsere Durchschnittspreise weiterhin mit +3 % im Plus liegen, so dass wir Kostensteigerungen teilweise ausgleichen können.

Griechenland, die Türkei, die Balearen und die Kanaren erweisen sich als die wichtigsten Destinationen bei Kurz- und Mittelstrecken. Insbesondere Ägypten erzielt ein bemerkenswertes Wachstum als Urlaubsoption für preisbewusste Gäste. In unserem kleineren Langstreckenportfolio verzeichnen Mexiko und die Dominikanische Republik die höchste Nachfrage, während Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und Sansibar im Zuge des weiteren Ausbaus unseres differenzierten, globalen Angebots erhebliches Wachstum erzielen.

Die Geschäftsentwicklung in unseren wichtigsten Quellmärkten verläuft entsprechend unserem jüngsten Update. In UK verzeichnen wir eine positive Dynamik mit einem Buchungsplus von +1 %. In Deutschland liegen die Buchungen um -5 % unter dem Vorjahresniveau, was unseren strategischen Fokus der Margensicherung widerspiegelt.

Winterprogramm 2025/26 – Der positive Start in die Saison hat sich fortgesetzt. Bislang sind 1,8 Mio. Buchungen für die Saison eingegangen. Insgesamt liegen die Buchungen bei +1 % über dem Vorjahresniveau, was die stabile Nachfrage nach unseren Urlaubsangeboten trotz eines herausfordernden Marktumfelds widerspiegelt. Die Durchschnittspreise sind weiterhin höher und liegen insgesamt bei +3 %.

Wie üblich, befinden wir uns aktuell noch in einem relativ frühen Buchungsstadium für die Wintersaison und bislang haben mehr als ein Drittel der Kunden ihren Urlaub gebucht. Kurz- und Mittelstreckenziele bilden den Schwerpunkt der Buchungseingänge. Dabei erweisen sich die Kanaren, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverden als besonders beliebt. Auf der Langstrecke verzeichnet Thailand das stärkste Wachstum, während Mexiko, die Dominikanische Republik und Jamaica bei Gästen, die dem Winter entfliehen wollen, weiterhin beliebte Destinationen sind.

Bei Betrachtung einzelner Märkte zeigt sich, dass die Buchungen im UK-Markt etwa auf dem Niveau der Wintersaison 2024/25 liegen. In Deutschland, unserem anderen wesentlichen Markt, verzeichnen wir eine positive Dynamik mit einem Buchungsplus von +1 %.

Treibstoff/Fremdwährungen

Unsere Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für die Zukunft abzusichern, verschafft uns stärkere Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Für die bevorstehende Winter- und Sommersaison sind wir im Einklang mit unseren Erwartungen abgesichert. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer geplanten Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell in unserem Bereich Märkte + Airline abgesichert ist, die über 90 % des Gesamtbedarfs des Konzerns an Währungen und Treibstoff ausmachen.

Abgesicherte Position S25 W25/26 S26
Euro 96 % 85 % 50 %
US-Dollar 98 % 88 % 72 %
Treibstoff (Flugbenzin) 100 % 94 % 74 %

  Stand 14. September 2025 

Prognose – TUI bestätigt, die im August angehobene Prognose für das bereinigte EBIT-Wachstum im GJ25 zu erreichen1

  • GJ25 – Die Buchungen entwickeln sich seit dem 13. August den Erwartungen des Managements entsprechend und wir bestätigen unsere Prognose (zu konstanten Wechselkursen) wie folgt:
    • Umsatzanstieg am unteren Ende der angegebenen Spanne von +5 bis 10 % (GJ24: 23.167 Mio. €)
    • Anstieg des bereinigten EBIT um +9 bis 11 %, angehoben von zuvor +7 bis 10 % (GJ24: 1.296 Mio. €) 
    • Leichte Verbesserung der Nettoverschuldung (GJ24: 1.641 Mio. €)
       
  • Mittelfristige Ziele – Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums. Wir wollen unser Geschäft agiler und kosteneffizienter aufstellen und schnellere Markteinführungen erreichen, um so zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Wir haben unsere Ziele klar im Visier und bekräftigen unsere mittelfristigen Zielsetzungen, die sich weiterhin wie folgt darstellen (zu konstanten Wechselkursen):
    • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7 – 10 % (Compound Annual Growth Rate, CAGR)
    • Netto-Verschuldungsgrad 10 von deutlich unter 1,0x 
    • Mit den jüngsten Hochstufungen unserer Bonität durch die Ratingagenturen haben wir unser Ziel, wieder das Vor-Pandemie-Niveau zu erreichen, umgesetzt

Update zu unseren strategischen Entwicklungen

In der vergangenen Woche haben wir bekanntgegeben, dass die TUI Group und die Tourismus-Entwicklungsgesellschaft des Sultanats Oman, die OMRAN Group, eine Vereinbarung über eine strategische Allianz unterzeichnet haben, die eine langfristige strategische Partnerschaft vorsieht. Durch diese Partnerschaft soll der Oman als eine führende Strandurlaubs-Destination positioniert werden. Im Mittelpunkt dieser Vereinbarung stehen der Bau und Betrieb eines ersten Clusters von fünf neuen Hotels im Gouvernement Dhofar unter führenden Hotelmarken von TUI. Die ersten Gäste können voraussichtlich im Winter 2028 begrüßt werden. Die Partnerschaft sieht vor, dass Oman Land und Kapital in ein Joint Venture einbringt. OMRAN Group und TUI werden jeweils eine Beteiligung von  45 % und ein weiterer privater Investor 10 % an diesem Joint Venture halten. TUI bringt Expertise in den Bereichen Hotelbetrieb, Reisevertrieb, Airline und lokale Erlebnisse ein.

Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass die OMRAN Group, durch den Erwerb neu ausgegebener TUI Aktien zu 9,50 € je Aktie mit einer dreijährigen Sperrfrist, mit 1,4 % strategischer Aktionär von TUI wird. Im Gegenzug erhält TUI ihren 45-prozentigen Anteil am neuen Joint Venture als Sacheinlage, ohne weiteren Cash-Abfluss für TUI.

Gesamtjahresergebnisse für das GJ25

Die TUI Group wird ihre Gesamtjahresergebnisse am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, veröffentlichen und diese am selben Tag auch Investoren und Analysten präsentieren. Weitere Einzelheiten folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Anhang:

Buchungsentwicklung Urlaubserlebnisse2

         
Veränderung in % zum Vorjahr   Q4 GJ25   H1 GJ26
Hotels & Resorts        
Verfügbare Bettennächte3   +1   +5
Auslastung (Veränd. in %-Pkt.)4   +2   -1
Durchschnittsrate pro Tag5   +7   +6
Kreuzfahrten        
Verfügbare Passagiertage6   +14   +13
Auslastung (Veränd. in %-Pkt.)7   +1   +7
Durchschnittsrate pro Tag8   +1   +0
TUI Musement        
Verkaufte Erlebnisse   + Mittlerer einstelliger Bereich   Erste Anzeichen vielversprechend
Transfers   Im Einklang mit
Märkte + Airline
 

Buchungsentwicklung Märkte + Airline9

Veränderung in % zum Vorjahr    
Sommerprogramm 2025
  Winterprogramm 2025/26
Buchungen   -2   +1
Durchschnittspreis   +3   +3

__________________________________________________________________________________________

1 Basierend auf konstanten Wechselkursen und im Rahmen der makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten

2 Buchungszahlen (ohne Blue Diamond im Bereich Hotels) zum 14. September 2025 im Vergleich zu den Buchungszahlen des Vorjahres

3 Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

4 Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

5 Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

6 Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten auf den betriebenen Schiffen

7 Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

8 TUI Cruises: Ticket-Umsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Bordaufenthalt einschließlich Transfers, Flüge und Hotels aufgrund der Integration bei Marella Cruises) dividiert durch erreichte Passagiertage

9 Stand 14. September 2025. Die Kennzahlen umfassen sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen

10 Netto-Leverage Ratio definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA)

Kontakt für Analysten & Investoren

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel.: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
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Tel.: +49 (0) 511 566 1425
 

 

Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält Aussagen, die die künftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen mit Risiken und Ungewissheiten verbunden sind, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Gründe hierfür können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe und die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen oder politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

 



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2201772  23.09.2025 CET/CEST

TUI erzielt bislang bestes Q3 Ergebnis, angetrieben durch das Rekordergebnis im Bereich Urlaubserlebnisse – Prognose für das bereinigte EBIT im GJ 2025 auf +9 bis 11 % angehoben

TUI erzielt bislang bestes Q3 Ergebnis, angetrieben durch das Rekordergebnis im Bereich Urlaubserlebnisse – Prognose für das bereinigte EBIT im GJ 2025 auf +9 bis 11 % angehoben

TUI AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
TUI erzielt bislang bestes Q3 Ergebnis, angetrieben durch das Rekordergebnis im Bereich Urlaubserlebnisse – Prognose für das bereinigte EBIT im GJ 2025 auf +9 bis 11 % angehoben

13.08.2025 / 07:00 CET/CEST
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13. August 2025

 

TUI GROUP

 

TUI erzielt bislang bestes[1] Q3 Ergebnis mit signifikantem Wachstum beim bereinigten EBIT, angetrieben durch das Rekordergebnis im Bereich Urlaubserlebnisse und den positiven Effekt aus den späteren Osterferien[2] in Märkte + Airline – Prognose für das bereinigte EBIT im GJ 2025 auf eine Spanne von +9 bis 11 % (bisher +7 bis 10 %) zu konstanten Wechselkursen angehoben

 

  • Der Umsatz im Q3 2025 stieg insgesamt in allen Segmenten um 7,1 % auf 6,2 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzentwicklung wurde durch gestiegene Volumina, höhere Preise und Durchschnittsraten gestützt und spiegelt die robuste Nachfrage nach unserem differenzierten und umfassenden Produktportfolio wider.
  • Mit 320,6 Mio. € (Q3 2024: 231,9 Mio. €) stieg das bereinigte EBIT der TUI Group im Q3 2025 signifikant um 88,7 Mio. € und damit auf das bislang beste1 Q3-Ergebnis. Die Segmente entwickelten sich im Q3 2025 wie folgt:
    • Das Segment Hotels & Resorts erzielte ein bereinigtes EBIT auf dem Rekordniveau1 des Vorjahres. Die starke operative Verbesserung, die insbesondere Riu betraf, wurde durch Bewertungseffekte in Höhe von ca. – 15 Mio. € ausgeglichen.
    • Das Segment Kreuzfahrten erzielte ein um 56,2 % verbessertes bereinigtes Q3-Rekord-EBIT2 und profitierte in einem starken Buchungsumfeld von der Indienststellung zwei neuer TUI Cruises Schiffe.
    • TUI Musement verbesserte ihr bereinigtes EBIT um 6,8 %, unterstützt durch das Wachstum sowohl im Geschäft mit Erlebnissen als auch bei den Transfers im Veranstaltergeschäft in den Destinationen.
    • Das bereinigte EBIT des Bereichs Märkte + Airline stieg in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld um 33,2 Mio. € und profitierte erwartungsgemäß vom Ostereffekt2.
  • In 9M 2025 stieg das bereinigte EBIT um 115,5 Mio. € auf 164,7 Mio. € (+ 150,1 Mio. € auf 199,3 Mio. € zu konstanten Wechselkursen), unterstützt vom Rekordergebnis1 in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten. Die Entwicklung belegt die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie, die Vorteile unseres vertikal integrierten Geschäftsmodells sowie die reduzierte Saisonalität im Konzern.
  • Auf Basis dieser starken Entwicklung sowie erster positiver Indikationen für den Monat Juli heben wir unsere Prognose auf einen Anstieg des bereinigten EBIT um +9 bis 11 % (bisher +7 bis 10 %), zu konstanten Wechselkursen im Geschäftsjahr 2025 an.
  • Insgesamt 5,9 Mio. Gäste sind im Q3 2025 mit TUI verreist, dies ist ein Anstieg um 2 %. Die durchschnittliche Flugauslastung blieb in allen Märkten hoch und erreichte mit 94 % das Vorjahresniveau.
  • Unsere Nettoverschuldung verringerte sich zum 30. Juni 2025 um 0,2 Mrd. € auf 1,9 Mrd. € (30. Juni 2024: 2,1 Mrd. €).
  • Nach der Wiedererlangung von BB-Ratings haben wir im Juli 2025 erfolgreich ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit Laufzeiten von drei und fünf Jahren zu einem Spread von 180 bzw. 210 Basispunkten platziert. Es umfasst sowohl festverzinsliche als auch variabel verzinsliche Tranchen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von rund 3,6 Jahren und einem gemischten Kupon von ca. 4 % nach aktuellen Zinssätzen. Der Transaktionserlös wird zur vorzeitigen Ablösung von Flugzeugleasingverträgen und zur Übernahme des rechtlichen Eigentums an den Vermögenswerten verwendet. Dies verbessert unsere operative Effizienz, die Finanzierungsbedingungen und den Cash Flow des Konzerns. Die Transaktion wirkt sich nicht auf die Nettoverschuldung aus.
  • Aufgrund der Buchungsentwicklung im Bereich Urlaubserlebnisse[3] erwarten wir weiteres Wachstum, unterstützt durch unsere vertikale Integration, eine starke Nachfrage und höhere Durchschnittsraten für unsere differenzierten Produkte.
  • Die Buchungseingänge für den Bereich Märkte + Airline[4] liegen um 2 % unter dem Stand des Vorjahres, während der Durchschnittspreis um 3 % gestiegen ist. Das Sommergeschäft ist in einem wettbewerbsintensiven Umfeld von einem anhaltenden Trend zu kurzfristigen Buchungen gekennzeichnet und wurde von den Hitzewellen im Juni und Juli in unseren Quellmärkten sowie dem Konflikt im Nahen Osten beeinträchtigt. Der Buchungsstart in den Winter 2025/26 verläuft insgesamt positiv.

 

 

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR DAS GJ25 Q3/9M

Quartalsende zum 30. Juni in Mio. € GJ25 Q3 GJ24 Q3 YoY GJ25 9M GJ24 9M YoY
 
Umsatz
6.200 5.787 +412 14.776 13.740 +1.037
Bereinigtes EBIT 321 232 +89 165 49 +115
Berichtetes EBIT 335 226 +109 161 31 +129
Ergebnis vor Steuern 270 139 +131 -84 -264 +180
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis 183 52 +131 -208 -364 +156
Nettoverschuldung (IFRS 16) -1.911 -2.130 +219 -1.911 -2.130 +219

 

 

Bereinigtes EBIT in Mio. € GJ25 Q3 GJ24 Q3 YoY GJ25 9M GJ24 9M YoY
 
Hotels & Resorts
131 131 -0 384 339 +45
Kreuzfahrten 143 91 +51 273 196 +77
TUI Musement 21 19 +1 6 -8 +14
Urlaubserlebnisse 294 242 +53 663 527 +136
Region Nord 45 14 +31 -225 -201 -24
Region Zentral 25 21 +4 -65 -67 +1
Region West -21 -19 -2 -150 -137 -13
Märkte + Airline 50 16 +33 -440 -405 -35
Alle anderen Segmente -23 -26 +3 -58 -73 +15
TUI Konzern Gesamt 321 232 +89 165 49 +115

 

 

GESCHÄFTSENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

 

Urlaubserlebnisse – Bereinigtes EBIT für das Q3 GJ25 steigt um 53 Mio. € und erreicht Rekordergebnis[5]

Im Q3 2025 stieg der Gesamtumsatz des Segments Hotels & Resorts um 6,0% auf 548,4 Mio. € (Q3 2024: 517,6 Mio. €). Das bereinigte EBIT erreichte im Q3 2025 mit 130,8 Mio. € das Rekordniveau  des Vorjahres (Q3 2024: 130,9 Mio. €) trotz Bewertungseffekten von ca. -15 Mio. €. Gestützt durch höhere Preise bei gleichzeitig hohen Auslastungen erzielte das Segment erneut eine starke operative Verbesserung, zu der insbesondere Riu beitrug. Zu den stark nachgefragten Som-merreisezielen zählten Spanien, Griechenland, die Türkei und Ägypten, das als preisgünstiges Reiseziel besonders hohe Wachstumsraten verzeichnete.

Die Kapazität betrug im Q3 2025 insgesamt 11,2 Mio. verfügbare Bettennächte und lag damit auf Vorjahresniveau. Die Auslastung verbesserte sich insgesamt gegenüber dem Vorjahreswert um 2 Prozentpunkte auf 82 %, wobei Riu das hohe Niveau des Vorjahres erreichte. Die Durchschnittsrate pro Tag stieg insgesamt um 3 % gegenüber dem Vorjahr auf 88 €. Zum Anstieg trugen alle Marken mit Ausnahme unserer karibischen Hotelmarke Blue Diamond bei, da hier die Raten sowohl durch ungünstige US-Dollar-Wechselkurse als auch durch den hohen Anteil an kurzfristigen Buchungen aus den wichtigen Märkten USA und Kanada beeinträchtigt wurden.

Im Q3 2025 stieg der Umsatz im Segment Kreuzfahrten, der nur Marella Cruises enthält, im Vergleich zum Vorjahr um 14,7 % auf 230,8 Mio. € (Q3 2024: 201,2 Mio. €), bedingt durch höhere Auslastungen und Raten. Das Segment erzielt einen Q3-Rekordwert  beim bereinigten EBIT, da die Nachfrage nach unserem differenzierten Kreuzfahrtangebot sowohl auf dem britischen als auch auf dem deutschen Markt weiterhin hoch war. Dies trug zu einem Anstieg der Durchschnittsraten und einer weiterhin hohen Auslastung bei. Gleichzeitig haben wir die Kapazität um 33 % auf 3,1  Mio. (Q3 2024: 2,3 Mio.) verfügbare Passagiertage deutlich erhöht. Hierzu trugen sowohl die neuen Schiffe in der TUI Cruises Flotte, die Mein Schiff 7 und die Mein Schiff Relax, als auch der Entfall der durch die Umfahrung des Suez-Kanals bedingten Beeinträchtigungen im Vorjahr bei. Insgesamt war im Q3 2025 die komplette Flotte des Segments von 18 Schiffen in Betrieb. Infolgedessen stieg das bereinigte EBIT (inklusive des Equity-Ergebnisses von TUI Cruises) auf 142,7 Mio. €, ein Plus von 51,4 Mio. € (Q3 2024: 91,4 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern (EAT, Earnings after Tax) von TUI Cruises erhöhte sich um 40,6 Mio. € auf 98,2 Mio. € (Q3 2024: 57,7 Mio.).

Im Q3 2025 erhöhte sich der Umsatz von TUI Musement um 13,0 % auf 283,5 Mio. € (Q3 2024: 250,9 Mio. €). Dieser Anstieg unterstreicht das starke Wachstum in diesem Segment, den Vorteil unseres integrierten Geschäftsmodells sowie den Ausbau des Vertriebs von Drittprodukten über B2B-Partner, die die Plattformtechnologie von TUI Musement nutzen. Das bereinigte EBIT verbesserte sich mit 20,8 Mio. € um 1,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert (Q3 2024: 19,5 Mio. €). Das Wachstum wurde insbesondere durch höhere Erlebnisverkäufe und Transfers der eigenen Gäste aus unserem Märkte + Airline-Geschäft erzielt.

Im Q3 2025 wurden 8,8 Mio. Gästetransfers in den Destinationen durchgeführt, dies entspricht einem Anstieg von 1 % gegenüber dem Vorjahr (Q3 2024: 8,7 Mio.). Darüber hinaus hat TUI Musement 3,0 Mio. Erlebnisse in unseren weltweiten Destinationen verkauft, ein Plus um 8 % gegenüber dem Vorjahr (Q3 2024: 2,8 Mio.).

 

Märkte + Airline – Bereinigtes EBIT im Q3 GJ25 stieg in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld um 33,2 Mio. € und profitierte erwartungsgemäß vom Ostereffekt[6]

Im Q3 2025 stieg der Umsatz um 6,8 % auf 5.382,3 Mio. € (Q3 2024: 5.041,1 Mio. €). Das bereinigte EBIT im Q3 2025 betrug 49,7 Mio. € und fiel damit um 33,2 Mio. € höher aus als im Vorjahr (Q3 2024: 16,5 Mio. €). Die Verbesserung wurde durch eine gestiegene Kundennachfrage, höhere Durchschnittspreise sowie einen positiven Effekt aus der Verschiebung der Osterferientage in das Q3 in Höhe von 31 Mio. € unterstützt.

Die Gästezahlen lagen mit insgesamt 5.866 Tsd. um 2 % über dem Vorjahreswert. Darin enthalten ist ein starker Anstieg um mehr als 14 % auf 1,0 Mio. € dynamisch paketierte Produkte (Q3 2024: 0,8 Mio.), die unseren Kunden mehr Auswahl und Flexibilität bieten. Die durchschnittliche Flugauslastung blieb mit 94 % auf einem hohen Niveau, das dem Vorjahreswert entsprach (Q3 2024: 94 %).

In allen Märkten waren die Kurz- und Mittelstreckenziele wie die Balearen, die Kanarischen Inseln, Griechenland und die Türkei die gefragtesten Reiseziele unserer Kunden in der Sommersaison. Bei den Langstreckenzielen verzeichneten Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und Sansibar besonders starke Wachstumsraten.

Ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Geschäftsbereichs Märkte + Airline ist der Ausbau der TUI App zu unserem wichtigsten digitalen Kanal. Er soll unseren stationären Vertrieb ergänzen, größere Cross- und Up-Selling-Möglichkeiten sowie personalisiertes Marketing ermöglichen und zu einer Reduzierung der Vertriebskosten führen. Im Q3 2025 machten die App-Verkäufe 10,5 % des Gesamtumsatzes aus, dies entspricht einem deutlichen Anstieg von 42 % gegenüber dem Q3 2024. Alle Märkte trugen mit höheren Umsätzen zu dem Wachstum bei.

 

AUSBLICK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025 – BEREINIGTES EBIT ANGEHOBEN

Unser Ausblick (zu konstanten Wechselkursen), der auf der starken Entwicklung in den ersten neun Monaten 2025 basiert, wird durch erste positive Indikationen für den Monat Juli gestützt und erfolgt auf Grundlage des aktuellen Buchungsumfelds sowie makroökonomischer und geopolitischer Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund heben wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2025, die in unserem Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht wurde, wie folgt an:

  • Wir erwarten einen Anstieg des Umsatzes am unteren Ende der angegebenen Spanne von +5 bis 10 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2024: 23.167 Mio. €).
  • Wir erwarten einen Anstieg des bereinigten EBIT um +9 bis 11 % (bisher +7 bis 10 %) gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2024: 1.296 Mio. €).

 

MITTELFRISTIGE ZIELE

Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums. Wir wollen unser Geschäft agiler und kosteneffizienter aufstellen und eine höhere Geschwindigkeit bei Markteinführungen erreichen, um so zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Unsere mittelfristigen Zielsetzungen (zu konstanten Wechselkursen) sind weiterhin:

  • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. +7 bis 10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR)
  • Netto-Leverage Ratio[7] von stark unter 1.0x
  • Mit den jüngsten Hochstufungen unserer Bonität durch die Ratingagenturen haben wir unser Ziel, wieder das Vor-Pandemie-Niveau zu erreichen, umgesetzt.


 

BUCHUNGSUPDATE URLAUBSERLEBNISSE[8]

Buchungsentwicklung im Q4 liegt auf Kurs für weiteres Wachstum, gestützt durch die vertikale Integration, eine starke Nachfrage und höhere Preise für unser differenziertes Produktportfolio.


Buchungen für
  Q4 2025
     
Veränderung in % zum Vorjahr    
Hotels & Resorts    
Verfügbare Bettennächte   + 0
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)   + 3
Durchschnittsrate pro Tag   + 6
Kreuzfahrten    
Verfügbare Passagiertage   + 14
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)   + 1
Durchschnittsrate pro Tag   + 1
TUI Musement    
Verkaufte Erlebnisse   Anstieg im hohen einstelligen Bereich
Transfers   Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Gästezahlen von Märkte + Airline

 

  • Hotels & Resorts – Die Nachfrage nach unserem breiten und differenzierten Urlaubshotelangebot ist weiterhin hoch. In der Folge verzeichnen wir eine höhere Auslastung und eine gestiegene Durchschnittsrate. Für das Q4 erwarten wir eine Anzahl verfügbarer Bettennächte[9] auf dem Niveau des Vorjahres. Die gebuchte Auslastung[10] liegt um 3 Prozentpunkte über dem Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch die hohe Nachfrage nach unseren Riu Hotels. Die Durchschnittsraten[11]  liegen bei unseren wichtigsten Marken im Q4 über den Vorjahreswerten und insgesamt um 6 % im Plus. Voraussichtlich werden im Q4 Spanien, Griechenland, die Türkei und Ägypten die gefragtesten Destinationen sein.
  • Kreuzfahrten – Seit März 2025 ergänzt die Mein Schiff Relax unsere Flotte von jetzt 18 Schiffen. Diese zusätzliche Kapazität ist der wesentliche Grund für den Anstieg der verfügbaren Passagiertage[12] um 14 % im Q4. Trotz der zusätzlichen Kapazität liegt die gebuchte Auslastung[13] für das Q4 um 1 Prozentpunkt über dem Vorjahreswert; dies unterstreicht die starke Nachfrage nach unserem Kreuzfahrtangebot auf dem deutschen und britischen Markt. Die Durchschnittsrate pro Tag[14] ist im Q4 um 1 Prozentpunkt gestiegen. Unser Sommerprogramm bietet eine breite Auswahl an Kreuzfahrten. Die acht Schiffe der „Mein Schiff“-Flotte fahren im Mittelmeer, in Nordeuropa, in der Ostsee und in Nordamerika, während das Programm von Hapag-Lloyd Cruises mit fünf Schiffen den Schwerpunkt auf Europa, Amerika, Asien sowie Arktisreisen legt. Marella Cruises bietet mit insgesamt fünf Schiffen Routen im Mittelmeer an.
  • TUI Musement – Wir setzen die Expansion unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten planmäßig fort. Dabei bauen wir unser Angebot an Erlebnissen für unsere B2C-Kunden sowie unser B2B-Geschäft mit Partnern aus. Wir erwarten, dass die Buchungen für unser Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, im Q4 um einen hohen einstelligen Prozentsatz wachsen wird. Für das Geschäft mit Transfers für unsere Veranstaltergäste in den Zielgebieten erwarten wir für das Q4 eine Entwicklung im Einklang mit den erwarteten Gästezahlen im Bereich Märkte + Airline.  

 

AKTUELLE BUCHUNGSLAGE MÄRKTE + AIRLINE[15]

 

Durchschnittspreis für das Sommergeschäft 2025 weiterhin hoch in einem wettbewerbsintensiven Markt mit anhaltendem Trend zu kurzfristigen Buchungen. Positiver Start in den Winter 2025/26.

 

Sommer 2025 vs. Sommer 2024
Buchungen (Veränderung in %)   – 2
Durchschnittspreis (Veränderung in %)   + 3
Bisher verkauftes Programm für die Sommersaison 2025 (%)   86
 
  • Insgesamt gingen bislang 12,7 Mio. Buchungen aus unseren Quellmärkten ein. Seit unserem letzten Update zur Buchungslage vom Mai 2025 kamen 4,1 Mio. Buchungen hinzu. Die Buchungseingänge liegen in einem wettbewerbsintensiven und von kurzfristigen Buchungen geprägten Marktumfeld um 2 % unter dem Vorjahreswert. Auch die Hitzewellen im Juni und Juli in unseren Quellmärkten sowie der Konflikt im Nahen Osten beeinträchtigen die Buchungseingänge. Bislang sind 86 % des Sommerprogramms verkauft. Dies entspricht in etwa dem Vorjahresniveau (Sommer 2024: 87 %).
  • Der Durchschnittspreis liegt mit einem Plus von 3 % über Vorjahr. Dieser Anstieg trägt zur Abfederung der Auswirkungen höherer Kosten bei.
  • Der Bereich Märkte + Airline vermittelt aktuell über 50 % des Volumens unseres TUI Hotelportfolios[16], was die Stärke unseres vertikal integrierten Geschäftsmodells unterstreicht und einen Mehrwert für den gesamten Konzern schafft.
  • Die Nachfrage nach unseren Kurz- und Mittelstreckenzielen bleibt der wichtigste Treiber für die Buchungen. Die Mittelmeerdestinationen Griechenland, die Balearen, die Türkei sowie insbesondere Ägypten werden stark nachgefragt.
  • In unserem Hauptquellmarkt UK sind 89 % des Programmes verkauft. Die Buchungseingänge liegen um 1 % über dem Vorjahresniveau und damit etwas höher als in unserer Berichterstattung im Mai 2025 (Mai 2025: 0 %). In Deutschland liegen die Buchungen um 5 % unter dem Vorjahreswert, im Mai 2025 betrug der Rückstand 3 %. Bislang wurden 83 % des Programms verkauft, im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt 86 %.

 

 

Erster Blick auf die Wintersaison 2025/26

  • Obwohl die Wintersaison in den meisten Quellmärkten erst seit wenigen Wochen im Verkauf ist, sind die ersten Trends für den Winter 2025/26 insgesamt positiv.
  • Der Verkauf des Winterprogramms in UK ist mit einem Stand von 31 % am weitesten fortgeschritten. Bei Buchungszahlen auf dem Vorjahresniveau erzielen wir hier einen höheren Durchschnittspreis.
  • Im Rahmen unserer regelmäßigen Berichterstattung werden wir in unserem Buchungsupdate am 23. September 2025 einen umfassenderen Überblick über die Saison geben.

 

UPDATE ZU UNSEREN STRATEGISCHEN ENTWICKLUNGEN

Die im Geschäftsbericht 2024[17] und auf unserem Kapitalmarkttag[18] im März 2025 erläuterte Strategie der TUI Group wird konsequent fortgeführt. Die Grundlagen dafür sind gelegt, mit der Umsetzung sind wir auf Kurs:

  • Erweiterung des Hotelportfolios in Afrika – Im Segment Hotels & Resorts soll das Wachstum durch die Erweiterung unseres Portfolios von zwölf differenzierten Hotelmarken in neuen und bestehenden Reisezielen vorangetrieben werden. In Afrika verfügt TUI derzeit über rund 100 Hotels mit mehr als 30.000 Zimmern. Kürzlich haben wir die Eröffnung des TUI Blue Samaya im aufstrebenden Reiseziel Marsa Alam in Ägypten bekanntgegeben. Auch das TUI Suneo Palm Beach Skanes in Tunesien wurde eröffnet, es bietet All-inclusive-Pakete an. Insgesamt wollen wir unser Portfolio in Afrika um mehr als 20 Hotels erweitern. 
  • Beschleunigte Transformation von Märkte + Airline – Wir wollen die Transformation des Bereichs Märkte + Airline beschleunigen, indem wir standardisierte, globale Plattformen implementieren, um so Wachstum zu generieren und unsere Kostenbasis zu reduzieren. Wir erwarten, dass die Transformation mittelfristig zu einer Verbesserung der bereinigten EBIT-Marge um mehr als 3 % führt. Weitere Details zu diesem Programm werden wir in unserem Update im Dezember 2025 bekanntgeben.
  • Einführung von TUI Tours in Deutschland – Im Rahmen unserer Transformation des Bereichs Märkte + Airline erweitern wir unser Produktangebot, um neue Kunden zu gewinnen. Im Mai 2025 haben wir die Plattform TUI Tours auf dem deutschen Markt eingeführt. Die Plattform ermöglicht es Kunden, mehrtägige Reisen nahtlos in Echtzeit zu personalisieren und alle unsere Reisekomponenten miteinander zu kombinieren. Dazu gehören Flüge, Unterkünfte, Transfers, Mietwagen und Erlebnisse, einschließlich exklusiver TUI Musement-Aktivitäten. Das aktuelle Portfolio bietet Kunden Zugang zu fast 200 Rundreisevorschlägen oder die Möglichkeit, Rundreisen in über 60 Reisezielen, darunter die USA, Kanada und ganz Asien, individuell zusammenzustellen. Ergänzend zu unseren Pauschalreisegeschäft verschafft uns diese Initiative den Einstieg in den wachstumsstarken FIT-Markt (Flexible Independent Travel). Die Marktgröße für dieses Segment, das nun mit TUI Tours erschließbar ist, hat einen geschätzten Wert von rund 20 Mrd. € für unsere Quellmärkte, wobei ein wesentlicher Anteil auf Deutschland entfällt. Wir planen, die Plattform in naher Zukunft auf weitere Quellmärkte innerhalb des Konzerns auszuweiten.

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FREMDWÄHRUNGEN/TREIBSTOFF

Wir verfolgen die Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für zukünftige Saisons abzusichern. Unsere Hedging-Strategie verschafft uns Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell im Bereich Märkte + Airline abgesichert ist.

 

Fremdwährungen/Treibstoff            
             
%   Sommer 2025   Winter 2025/26   Sommer 2026
Euro   94   80   43
US-Dollar   97   87   68
Treibstoff (Flugbenzin)   99   91   70
Stand: 3. August 2025            

 

NACHHALTIGKEIT ALS CHANCE[19]

Für unsere Flug-, Kreuzfahrt- und Hotelaktivitäten haben wir für das Jahr 2030 Ziele festgelegt, die im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehen. Bis 2050 streben wir Netto-Null-Emissionen für alle Betriebe und unsere Lieferkette an. Die aktuellen Entwicklungen:

  • Wasserstoffbetriebene Flugzeugabfertigung – Im Mai 2025 nahm TUI Airline an einem ersten Praxistest eines Verkehrsflugzeug-Turnarounds mit wasserstoffbetriebenem Bodenabfertigungsgerät am Flughafen Exeter teil. Der Test, der in Zusammenarbeit mit der Cranfield University und Boeing durchgeführt wurde, erfolgte mit einer Boeing 737 der TUI und veranschaulicht das Potenzial von grünem Wasserstoff für die Dekarbonisierung der Bodenabfertigung an Flughäfen. Die Studie ergab, dass so allein an diesem Flughafen über 78.000 Liter Diesel und fast 200 Tonnen CO2e eingespart werden können.
  • E-Mobilitätsstrategie – TUI strebt eine deutliche Reduzierung der CO₂-Emissionen durch die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte an. Wir haben Elektrifizierungsziele für Firmenwagen, Fahrzeuge an Flughäfen und in den Destinationen sowie für Bustransfers festgelegt. Bis 2030 sollen an 1.000 Hotels weltweit, die von TUI und ihren Partnern betrieben werden, Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll der Anteil von Elektrofahrzeugen an der gesamten Fahrzeugflotte von TUI bis 2030 auf 80 % bis 90 % steigen. Im Rahmen dieser Strategie hat TUI eine Partnerschaft mit Smart Germany angekündigt und kürzlich eine exklusive TUI Sonderedition des Smart PKWs auf den Markt gebracht.
  • Responsible AI Impact Award – Im Juni 2025 wurden wir von SustainableIT.org, einer gemeinnützigen Organisation, die sich global für die Förderung der Nachhaltigkeit durch Technologie einsetzt, mit dem Responsible AI Impact Award ausgezeichnet. Der Preis würdigt den intern von TUI entwickelten ESG-Chatbot GRACE. Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen ESG-Vorschriften und der zunehmenden Relevanz für Investoren hilft GRACE dabei, die Vielzahl ESG-bezogener Anfragen zu bewältigen, indem er konsistente und quellenbasierte Antworten liefert. Der von TUI Group Sustainability und IT entwickelte KI-Assistent ist vollständig in die IT-Umgebung von TUI integriert und greift auf über 640 Seiten interne ESG-Dokumentation zurück. Seit seiner Einführung hat GRACE über 330 Anfragen bearbeitet und damit die Antwortgeschwindigkeit und -genauigkeit verbessert.

 

 

GJ25 Q3/9M WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN

Unsere Quartalsmitteilung für das 3. Quartal im Geschäftsjahr 2025 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter:

https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy25-q3-9m

Eine Telefonkonferenz inklusive Audio-Webcast findet heute um 09:00 CEST / 08:00 BST statt. Weitere Details finden Sie auf unserer Website.

 

FINANZKALENDER GJ25

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die TUI Group am 23. September ihr Buchungsupdate und am 10. Dezember ihren Geschäftsbericht 2025 veröffentlichen wird.

 
KONTAKT FÜR ANALYSTEN & INVESTOREN:

 

 
 

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 1387

Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel: +44 (0) 158 264 4710

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
Tel: +49 (0) 511 566 1425

 
 
 

 

 

 

VORBEHALT BEI ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN

 

Der Halbjahresfinanzbericht enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Halbjahresfinanzberichts anzupassen.

 

 

 

 

__________________________________________________________________________________________

 

[1] Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC in 2014

[2] Ostereffekt: Auswirkung der Verschiebung der Osterferien in das Q3 2025 im Vergleich zum Q2 2024 im Vorjahr

[3] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2024. Stand 3. August 2025

[4] Buchungsstand vom 3. August 2025. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen.

[5] Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC in 2014

[6] Ostereffekt: Auswirkung der Verschiebung der Osterferien in das Q3 2025 im Vergleich zum Q2 2024 im Vorjahr

[7] Netto-Leverage Ratio definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA).

[8] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2024. Stand 3. August 2025

[9] Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/ Pacht befindlichen Hotel

[10] Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Betten

[11] Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels.

[12] Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten

[13] Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

[14] TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage

[15] Buchungsstand vom 3. August 2025. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen.

[16] Hotels im Eigentum der TUI Group und von ihr gepachtete

[17] Details zu unserer Strategie siehe Geschäftsbericht der TUI Group 2024 ab Seite 23

[18] https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/capital-markets-day-2025

[19] Weitere Details zu unserer Sustainability Agenda findet sich in unserem Geschäftsbericht 2024 sowie auf unserer Website Verantwortung (tuigroup.com)



13.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2183034  13.08.2025 CET/CEST

TUI hebt Prognose für das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2025 auf eine Spanne von +9 bis 11 % (bisher: +7 bis 10 %) zu konstanten Wechselkursen an

TUI hebt Prognose für das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2025 auf eine Spanne von +9 bis 11 % (bisher: +7 bis 10 %) zu konstanten Wechselkursen an

TUI AG / Schlagwort(e): Prognose
TUI hebt Prognose für das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2025 auf eine Spanne von +9 bis 11 % (bisher: +7 bis 10 %) zu konstanten Wechselkursen an

12.08.2025 / 15:37 CET/CEST
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Hannover, 12. August 2025. TUI AG („TUI“) gibt heute bekannt, dass sie ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2025 anhebt. Dies basiert auf der starken Performance in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 sowie auf ersten positiven Indikatoren für den Monat Juli.

Zum 30. Juni 2025 lag der Konzernumsatz bei 14,7 Mrd. €, was einem Anstieg von +1,0 Mrd. € zu konstanten Wechselkursen entspricht (14,8 Mrd. €, Anstieg um +1,0 Mrd. € zu tatsächlichen Wechselkursen). Das bereinigte EBIT lag bei 199 Mio. €, +150 Mio. € zu konstanten Wechselkursen (165 Mio. €, Anstieg um +115 Mio. € zu tatsächlichen Wechselkursen). Die Ergebnisse werden durch Rekordergebnisse[1] in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten getrieben, während das Umfeld im Bereich Märkte + Airline in einem wettbewerbsintensiven Markt weiterhin herausfordernd bleibt.

Auf dieser Grundlage hebt TUI nun ihre Prognosespanne zu konstanten Wechselkursen an. Das Unternehmen erwartet für das Gesamtjahr ein um +9 bis 11 % höheres bereinigtes EBIT im Vergleich zum Vorjahr (zuvor: +7 bis 10 %; GJ 2024: 1,296 Mio. €). Gleichzeitig erwartet TUI nun einen Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr am unteren Ende der angegebenen Spanne von +5 bis 10 % (GJ 2024: 23,167 Mio. €).

Die oben genannten Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 werden vor dem Hintergrund des aktuellen Buchungsumfelds sowie makroökonomischer und geopolitischer Unsicherheiten abgegeben.

Weitere Details zur aktuellen Geschäftsentwicklung und zum Ausblick wird TUI mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für das dritte Quartal/neun Monate des Geschäftsjahres 2025 am Mittwoch, 13. August 2025, bekannt geben.

[1] Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC in 2014

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2182920  12.08.2025 CET/CEST

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

31.07.2025 / 15:53 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy25-q3-9m

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy25-q3-9m


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2175436  31.07.2025 CET/CEST

TUI liefert verbessertes 2. Quartal 2025 adjustiert um die Verschiebung der Osterferien in das 3. Quartal – Prognose für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2025 bestätigt

TUI liefert verbessertes 2. Quartal 2025 adjustiert um die Verschiebung der Osterferien in das 3. Quartal – Prognose für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2025 bestätigt

TUI AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
TUI liefert verbessertes 2. Quartal 2025 adjustiert um die Verschiebung der Osterferien in das 3. Quartal – Prognose für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2025 bestätigt

14.05.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


13. Mai 2025

 

TUI GROUP

 


TUI liefert verbessertes 2. Quartal 2025 adjustiert um die Verschiebung der Osterferien in das 3. Quartal[1] – Prognose für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2025 bestätigt

 

  • Der Umsatz im Q2 2025 stieg insgesamt leicht um + 1,5 % auf 3,7 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzentwicklung wurde durch die anhaltend starken Marktdaten des Reise- und Tourismussektors sowie eine robuste Nachfrage gestützt. Wir setzen die Transformation unseres Geschäfts fort, um nachhaltiges Wachstum erzielen zu können.
  • Das bereinigte EBIT der TUI Group im Q2 2025 in Höhe von – 206,8 Mio.€ (Q2 2024: – 188,7 Mio. €) verbesserte sich um + 14 Mio. € bei Herausrechnung des Effekts aus der Verschiebung der Osterferien in das Q31 in Höhe von – 32 Mio. €. Der Bereich Urlaubserlebnisse zeigte eine konstante Entwicklung. Der Bereich Märkte + Airline entwickelte sich im Rahmen der Erwartungen. Inklusive des Ostereffekts lag das bereinigte EBIT mit – 206,8 Mio. € um – 18,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Segmente entwickelten sich im Q2 2025 folgendermaßen:
    • Das Segment Hotels & Resorts erzielte bei Herausrechnung von Bewertungseffekten eine operative Ergebnisverbesserung und knüpft an das Q2-Rekordergebnis[2] des Vorjahres bei erhöhten Durchschnittsraten an. Bei Einbezug der Bewertungseffekte verringerte sich das bereinigte EBIT um -12,6 %.
    • Das Segment Kreuzfahrten erzielte ein bereinigtes Q2-Rekord-EBIT2 mit einem Wachstum um    + 16,7 % und profitierte in einem starken Buchungsumfeld von der Indienststellung von zwei neuen Schiffen.
    • TUI Musement verbesserte ihr bereinigtes EBIT um + 26,5 %, unterstützt durch das Wachstum sowohl im Geschäft mit Erlebnissen als auch bei den Transfers im Veranstaltergeschäft in den Destinationen.
    • Das bereinigte EBIT des Bereichs Märkte + Airline lag wie erwartet und im Wesentlichen bedingt durch den Ostereffekt1 um – 11,9 % niedriger als im Vorjahr.
    • Das bereinigte EBIT im Bereich Alle übrigen Segmente verbesserte sich um + 57,7 % im Wesentlichen bedingt durch Bewertungseffekte.
  • Mit dem Anstieg des bereinigten EBIT im H1 2025 um + 27 Mio. € auf – 155,9 Mio. € (bei Herausrechnung des Ostereffekts1: Anstieg um + 59 Mio. €) und dem Ausblick für das H2 2025 bestätigen wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2025, eine Verbesserung von 7 % bis 10 % des bereinigten EBIT zu erzielen.
  • Insbesondere aufgrund der später im Jahr liegenden Osterferien sanken im Q2 2025 die Gästezahlen im Bereich Märkte + Airline um – 5 % auf insgesamt 2,6 Mio. Gäste. Die durchschnittliche Flugauslastung reduzierte sich um rund – 3 Prozentpunkte auf 90 %.
  • Unsere Nettoverschuldung verringerte sich zum 31. März 2025 um 0,1 Mrd. € auf 3,0 Mrd. € (31. März 2024: 3,1 Mrd. €).
  • Im März 2025 haben wir unsere revolvierende Kreditfazilität (RCF) mit Nachhaltigkeitsbezug als unser zentrales Finanzierungsinstrument erfolgreich refinanziert. Die neue RCF mit einer Laufzeit von fünf Jahren und Fälligkeit im März 2030 hat ein Volumen von rund 1,9 Mrd. € verglichen mit der bisherigen Kreditlinie von 1,64 Mrd. € und verbessert unsere finanzielle Flexibilität und Liquiditätsposition.
  • Die operative und finanzielle Entwicklung der TUI Group spiegelt sich in einer weiteren Verbesserung unserer Bonität wider. S&P und Moody’s stuften das Rating im Q2 2025 auf BB- bzw. Ba3 herauf, während Fitch in ihrem ersten Rating der TUI Group deren Bonität mit BB bewertete. Alle Ratingagenturen geben einen stabilen Ausblick.
  • Die Buchungsentwicklung bleibt im Bereich Urlaubserlebnisse3 auf Kurs, unterstützt durch höhere Durchschnittsraten im H2 und bei einer erwarteten Auslastung auf Vorjahresniveau. Wir profitieren von einer starken Nachfrage nach unseren differenzierten Produkten.
  • Die Entwicklung der Buchungen und der Durchschnittspreise im Bereich Märkte + Airline4 für den Winter 2024/25 setzte sich bei einem positiven Kurzfristgeschäft fort. Die Wintersaison schloss mit einem Buchungsplus von + 2 % und einem Anstieg der Durchschnittspreise um + 4 %. Für die Sommersaison 2025 ist ein späteres Buchungsverhalten zu beobachten, das unter anderem auf den Ostereffekt zurückzuführen ist. Der Buchungseingang liegt in einem wettbewerbsintensiven Umfeld bei gegenüber dem Vorjahr gleichbleibenden fest eingekauften Kapazitäten mit – 1 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Unser Fokus liegt weiterhin auf dynamischem Wachstum, Sicherung der Margen und Senkung der Kosten. Die Durchschnittspreise haben sich um + 4 % verbessert.

 

 

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR DAS GJ25 Q2/H1

Halbjahr zum 31. März in Mio. € GJ25 Q2 GJ24 Q2 YoY GJ25 H1 GJ24 H1 YoY
 
Umsatz
3.705 3.650 +55 8.577 7.953 +624
Bereinigtes EBIT -207 -189 -18 -156 -183 +27
Berichtetes EBIT -217 -195 -22 -174 -195 +20
Ergebnis vor Steuern -316 -300 -16 -353 -403 +50
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis -306 -294 -12 -392 -417 +25
Nettoverschuldung (IFRS 16) -3.011 -3.091 +80 -3.011 -3.091 +80

 

 

Bereinigtes EBIT in Mio. € GJ25 Q2 GJ24 Q2 YoY GJ25 H1 GJ24 H1 YoY
 
Hotels & Resorts
103 117 -15 253 208 +45
Kreuzfahrten 82 70 +12 130 105 +25
TUI Musement -12 -16 +4 -14 -27 +13
Urlaubserlebnisse 172 171 +1 368 285 +83
Region Nord -182 -165 -17 -271 -215 -55
Region Zentral -98 -89 -9 -91 -88 -3
Region West -85 -72 -12 -129 -118 -10
Märkte + Airline -365 -326 -39 -490 -422 -69
Alle anderen Segmente -14 -34 +19 -34 -47 +12
TUI Konzern Gesamt -207 -189 -18 -156 -183 +27
               

 

GESCHÄFTSENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

 

Urlaubserlebnisse – Bereinigtes EBIT für das Q2 GJ25 entspricht starkem Vorjahreswert. Kreuzfahrten verzeichnen ein weiteres Rekordquartal

 

Im Q2 2025 stieg der Gesamtumsatz im Segment Hotels & Resorts um + 3,2% auf 430,2 Mio. € (Q2 2024: 416,7 Mio. €). Bei Herausrechnung von Bewertungseffekten erzielte das Segment eine operative Verbesserung, die auf eine höhere Durchschnittsrate zurückzuführen war und an das Rekordergebnis des Q2 2024  anknüpfte. Das bereinigte EBIT ging inklusive dieser Bewertungseffekte um – 14,7 Mio. € auf 102,6 Mio. € (Q2 2024: 117,4 Mio. €) zurück. Die Kanarischen Inseln, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverdischen Inseln waren im Winter weiterhin gefragte Reiseziele, wobei Mexiko und Thailand die führenden Fernreiseziele waren.

 

Die Kapazität betrug im Q2 2025 insgesamt 7,5 Mio. verfügbare Bettennächte. Dieser Rückgang lag mit – 2 % im Rahmen unserer Erwartungen und spiegelt Renovierungen und Modernisierungen im ruhigeren zweiten Quartal wider. Die Auslastung im gesamten Segment verbesserte sich um + 1 Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahreswert und erreichte 82 %. Die Durchschnittsrate pro Tag stieg insgesamt um + 4 % gegenüber dem Vorjahr auf 113 €, wobei die Rate bei Robinson aufgrund der planmäßigen Schließung und Modernisierung des Robinson Club Maldives während des Q2 2025 niedriger ausfiel.

 

Im Q2 2025 sank der Umsatz im Segment Kreuzfahrten im Vergleich zum Vorjahr um -1,7 % auf 213,2 Mio. € (Q2 2024: 216,9 Mio. €). Dies ist wie erwartet auf niedrigere Raten und Auslastungen infolge der Routenänderungen von Asien auf die Kanarischen Inseln aufgrund der politischen Spannungen rund um den Suezkanal zurückzuführen. Das Segment erzielt einen Q2-Rekordwert[5] beim bereinigten EBIT (inklusive des Equity-Ergebnisses von TUI Cruises) von 81,8 Mio. €, ein Plus von + 11,7 Mio. € (Q2 2024: 70,1 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern (EAT, Earnings after Tax) von TUI Cruises erhöhte sich um + 15,9 Mio. € auf 59,5 Mio. € (Q2 2024: 43,6 Mio. €). Das Segment profitierte in einem günstigen Buchungsumfeld von der hohen Nachfrage nach unserem verbesserten und erweiterten Produktangebot. Nach der erfolgreichen Indienststellung der Mein Schiff 7 im Juni 2024 verfügten unsere drei Kreuzfahrtmarken im Berichtszeitraum über eine vollständige Flotte von 17 Schiffen, die gegen Ende des Quartals durch das neue Schiff Mein Schiff Relax ergänzt wurde. Die neuen Schiffe waren ausschlaggebend für einen Anstieg der verfügbaren Passagiertage um + 16 % auf 2,7  Mio. (Q2 2024: 2,3 Mio.), wobei die Umbauarbeiten an der Marella Discovery 2 die Kapazität von Marella Cruises im Quartal beeinträchtigten.

 

Im Q2 2025 erhöhte sich der Umsatz im Segment TUI Musement um + 12,4 % auf 168,1 Mio. € (Q2 2024: 149,5 Mio. €). Dieser Anstieg unterstreicht das starke Wachstum in diesem Segment, den Vorteil unseres integrierten Geschäftsmodells sowie den Ausbau des Vertriebs von Drittprodukten über B2B-Partner, die die TUI Musement Plattformtechnologie nutzen. Das bereinigte EBIT verbesserte sich mit -12,1 Mio. € um + 4,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert (Q2 2024: -16,5 Mio. €). Dieser Anstieg wurde insbesondere durch höhere Erlebnisverkäufe und Gästetransfers in unserem Märkte + Airline-Geschäft erzielt.

Im Q2 2025 wurden 4,0 Mio. Gästetransfers in den Destinationen durchgeführt, dies entspricht einem Anstieg von + 2 % gegenüber dem Vorjahr (Q2 2024: 3,9 Mio.). Darüber hinaus hat TUI Musement 1,5 Mio. Erlebnisse in unseren weltweiten Destinationen verkauft, ein Wachstum von + 4 % gegenüber dem Vorjahr (Q2 2024: 1,5 Mio.).

 

Märkte + Airline – Bereinigtes EBIT im Q2 GJ25 sinkt um -39 Mio. € vs. Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch -31 Mio. € Verschiebung der Osterferien ins Q3

 

Im Q2 2025 stieg der Umsatz im Segment Märkte + Airline um + 1,0 % auf 3.065,3 Mio. € (Q2 2024: 3.034,1 Mio. €). Das bereinigte EBIT im Q2 2025 betrug – 364,9 Mio. € und fiel damit um – 38,8 Mio. € geringer aus als im Vorjahr (Q2 2024: -326,1 Mio. €). Die Entwicklung spiegelt wie erwartet einen Ostereffekt1 in Höhe von 31 Mio. €, höhere Kosten für das Emissionshandelssystem (ETS) sowie höhere saisonale Kosten wider. Insbesondere aufgrund des Ostereffekts lagen die Gästezahlen insgesamt mit 2.650 Tsd. um – 5 % unter dem Vorjahreswert. Die Durchschnittspreise setzen in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld ihren Aufwärtstrend fort und trugen dazu bei, die Auswirkungen des höheren Kostenniveaus zu mindern.

 

Um unseren Kunden mehr Auswahl und Flexibilität bieten zu können, ohne dadurch unsere Risikokapazitäten zu erhöhen, entwickeln wir unsere dynamisch paketierten Produkte als Kernkomponente der Transformation unseres Veranstaltergeschäfts kontinuierlich weiter. Infolgedessen stieg der Absatz der dynamisch paketierten Produkte um + 3 % auf 0,4 Mio. (Q2 2024: 0,4 Mio.). Die durchschnittliche Flugauslastung blieb mit 90 % auf einem hohen Niveau, lag jedoch insbesondere aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Osterferien unter dem Vorjahreswert (Q2 2024: 93 %).

 

Kurz- und Mittelstreckenziele wie die Kanarischen Inseln, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverdischen Inseln wurden erneut stark nachgefragt. Zu den wichtigsten Langstreckenzielen gehörten im Q2 2025 Mexiko und die Dominikanische Republik. Auch Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate verzeichneten ein besonders starkes Wachstum.

 

Im Rahmen unserer Transformation in ein digitales Plattformunternehmen treiben wir weiterhin unsere App-Verkäufe voran. Die TUI App soll zu unserem wichtigsten digitalen Vertriebskanal werden, der unseren stationären Vertrieb ergänzt, um die Möglichkeiten für Cross- und Up-Selling sowie personalisiertes Marketing zu erweitern und die Vertriebskosten zu senken. Im Q2 2025 lag der Anteil des über die App erzielten Umsatzes am gesamten Umsatz bei 9,5 % und stieg damit deutlich um + 40 % gegenüber dem Vorjahreswert an.

 

AUSBLICK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025[6]  BESTÄTIGT

Wir beobachten weiterhin die aktuellen makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten. Unser Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 basiert auf dem weiteren nachhaltigen Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und der Transformation des Bereichs Märkte + Airline und wird durch die insgesamt starke Entwicklung im H1 2025 unterstützt. Vor diesem Hintergrund bestätigen wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2025, wie sie in unserem Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht wurde:

  • Wir erwarten einen Anstieg des Umsatzes von 5 % bis 10 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2024:
    23.167 Mio. €).
  • Wir erwarten eine Verbesserung des bereinigten EBIT um 7 % bis 10 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2024: 1.296 Mio. €), insbesondere aufgrund der Erwartungen für den Sommer 2025 und unter Berücksichtigung eines Effekts in Höhe von 32 Mio. € aus der Verschiebung der Osterferien in das Q3.

 

MITTELFRISTIGE ZIELE

Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums. Wir wollen den Customer Lifetime Value maximieren und Synergien in unserem integrierten Geschäft erzielen, indem wir die Vertriebsstärke unseres Bereichs Märkte + Airline nutzen, um eine weiter verbesserte Performance im Bereich Urlaubserlebnisse zu erreichen. Wir wollen unser Geschäft agiler und kosteneffizienter aufstellen und eine höhere Geschwindigkeit bei Markteinführungen erreichen, um so zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Unsere mittelfristigen Zielsetzungen sind weiterhin:

  • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7 % bis 10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR)
  • Netto-Leverage Ratio[7] von stark unter 1.0x
  • Mit den jüngsten Hochstufungen unserer Bonität durch die Ratingagenturen haben wir unser Ziel, wieder das Vor-Pandemie-Niveau zu erreichen, umgesetzt.

 

BUCHUNGSUPDATE URLAUBSERLEBNISSE[8]

Buchungsentwicklung im H2 liegt auf Kurs für weiteres Wachstum bei hoher Nachfrage für unser breites Produktportfolio.
 

Buchungen für     H2 2025
       
Veränderung in % zum Vorjahr      
Hotels & Resorts      
Verfügbare Bettennächte     + 0
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)     + 1
Durchschnittsrate pro Tag     + 8
Kreuzfahrten      
Verfügbare Passagiertage     + 23
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)     + 0
Durchschnittsrate pro Tag     + 2
TUI Musement      
Verkaufte Erlebnisse     Anstieg im hohen einstelligen Bereich
Transfers     Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Kapazitäten von Märkte + Airline

 

  • Hotels & Resorts – Die Nachfrage nach unserem breiten und differenzierten Urlaubshotelangebot ist weiterhin hoch. In der Folge verzeichnen wir eine höhere Auslastung und eine gestiegene Durchschnittsrate. Für das H2 erwarten wir eine Anzahl verfügbarer Bettennächte[9] auf dem Niveau des Vorjahres. Die gebuchte Auslastung[10] liegt um + 1 Prozentpunkt höher. Getragen von einer hohen Nachfrage liegen die Durchschnittsraten[11]in unseren wichtigsten Marken über den Vorjahreswerten und insgesamt um + 8 % im Plus. Voraussichtlich werden während des Sommerhalbjahres Spanien, Griechenland und die Türkei die gefragtesten Destinationen sein.
  • Kreuzfahrten – In einem positiven Marktumfeld mit günstigen Wachstumsprognosen setzen wir unsere Strategie des Ausbaus unseres Angebotes durch Investitionen in neue Schiffe fort. Nach der erfolgreichen Indienststellung der Mein Schiff 7 im Juni 2024 ist im März 2025 die Mein Schiff Relax in Betrieb gegangen. Insgesamt umfasst unsere Flotte jetzt 18 Schiffe unter drei Marken. Die zusätzlichen Kapazitäten führen zu einem erwarteten Anstieg der verfügbaren Passagiertage[12] um + 23 %. Auch bei ausgeweiteten Kapazitäten erwarten wir für das H2 eine konstante gebuchte Auslastung[13]. Die Durchschnittsrate[14] liegt für das H2 bei + 2 %, hier zeigen die Änderungen der Routenführung im Zusammenhang mit dem Suezkanal in geringem Umfang Auswirkungen. Unser Sommerprogramm umfasst ein breites Angebot an Kreuzfahrten. Die acht Schiffe der Mein Schiff-Flotte werden das Mittelmeer, Nordeuropa, die Ostsee und Nordamerika anlaufen, während sich das Programm von Hapag-Lloyd Cruises mit einer Flotte von fünf Schiffen auf Europa, Amerika, Asien sowie Arktisreisen konzentriert. Marella wird mit insgesamt fünf Schiffen Routen im Mittelmeer anbieten.
  • TUI Musement – Wir setzen die Expansion unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten planmäßig fort. Dabei bauen wir unser Angebot an Erlebnissen für unsere B2C-Kunden sowie unser B2B-Geschäft mit Partnern aus. Wir erwarten, dass die Buchungen für unser Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, im H2 um einen hohen einstelligen Prozentsatz wachsen wird. Für das Geschäft mit Transfers für unsere Veranstaltergäste in den Zielgebieten erwarten wir für das H2 eine Entwicklung im Einklang mit den erwarteten Gästezahlen im Bereich Märkte + Airline.  

 

AKTUELLE BUCHUNGSLAGE MÄRKTE + AIRLINE[15]

 

Buchungsentwicklung und Durchschnittspreise für den Winter 2024/25 blieben bei positivem Kurzfristgeschäft stabil. Das durch den Ostereffekt1 bedingte spätere Buchungsverhalten prägt auch die insgesamt robuste Buchungslage für den Sommer. Wir legen hier konstante Kapazitätsannahmen zugrunde und verzeichnen weiterhin höhere Durchschnittspreise.

 

Winter 2024/25 vs. Winter 2023/24
Buchungen (Veränderung in %)   + 2
Durchschnittspreis (Veränderung in %)   + 4

 

  • Die positive Buchungsdynamik hielt zum Saisonende mit einem guten Kurzfristgeschäft an. Insgesamt gingen 5,5 Mio. Buchungen ein, ein Anstieg um + 2 %. Seit unserem letzten Update zur Buchungslage vom 11. Februar 2025 kamen + 1,1 Mio. Buchungen hinzu.
  • Der Durchschnittspreis lag auch in der zweiten Saisonhälfte mit + 4 % über dem Vorjahreswert. Dies unterstreicht die robuste Nachfrage nach unseren Reiseprodukten. Das höhere Preisniveau trägt dazu bei, das inflationsbedingt höhere Kostenniveau, höhere saisonale Kosten und den Effekt aus der Verschiebung der Osterferien vom Q2 in das Q3 abzufedern.
  • Die Kanarischen Inseln, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverdischen Inseln waren weiterhin die gefragtesten Kurz- und Mittelstreckenziele, während Mexiko, die Dominikanische Republik, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate die wichtigsten Fernreiseziele waren. Die Buchungen in unseren beiden wichtigsten Märkten lagen über dem Vorjahresniveau. Im Raum UK stiegen die Buchungen um + 1 % und lagen damit leicht über dem Niveau vom Februar 2025. In unserem anderen Hauptquellmarkt, Deutschland, blieben die Buchungen mit + 5 % deutlich über dem Niveau unseres letzten Updates vom Februar 2025.

 

Sommer 2025 vs. Sommer 2024
Buchungen (Veränderung in %)   – 1
Durchschnittspreis (Veränderung in %)   + 4
Bisher verkauftes Programm für die Sommersaison 2025 (%)   57
 
  • Bislang wurden 8,6 Mio. Buchungen für den Sommer 2025 verzeichnet. Seit unserem letzten Update im Februar 2025 sind + 3,5 Mio. Buchungen hinzugekommen. Für die Sommersaison ist ebenfalls ein unter anderem durch den Ostereffekt1 bedingtes späteres Buchungsverhalten zu beobachten. Infolgedessen liegt der Buchungseingang in einem wettbewerbsintensiven Umfeld bei gegenüber dem Vorjahr konstanten fest eingekauften Kapazitäten um -1 % unter dem Vorjahreswert. Wir fokussieren uns weiterhin auf dynamisches Wachstum, die Sicherung der Margen und Kostensenkungen. Bislang sind 57 % des Sommerprogramms verkauft, der Wert liegt weitgehend auf dem Vorjahresniveau.
  • Der Durchschnittspreis liegt mit einem Plus von + 4 % über Vorjahr und damit auf dem Niveau unseres Updates vom Februar 2025. Dieser Anstieg trägt zur Abfederung der Auswirkungen höherer Kosten bei.
  • Die höchste Nachfrage verzeichnen wir für unsere traditionellen Kurz- und Mittelstreckenziele in Spanien, Griechenland und der Türkei.
  • Die Buchungseingänge liegen im Raum UK auf Vorjahresniveau, bislang sind dort 64 % des Programmes verkauft. In Deutschland, unserem anderen Hauptquellmarkt, liegen die Buchungen um -3 % unter dem Vorjahreswert und 53 % des Programms wurden bisher verkauft.


UPDATE ZU UNSEREN STRATEGISCHEN ENTWICKLUNGEN

Die im Geschäftsbericht 2024[16] und auf unserem Kapitalmarkttag[17] im März 2025 erläuterte Strategie der TUI Group wird konsequent fortgeführt. Unser Ziel ist es, profitables Wachstum durch ein nachhaltiges Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und die Transformation im Bereich Märkte + Airline zu erzielen. Nachdem die Grundlagen dafür gelegt wurden, befinden wir uns jetzt in der Umsetzung:

  • Im Q2 2025 haben wir unsere Präsenz in Asien weiter ausgebaut. Das Fünf-Sterne-Hotel TUI Blue Guilin Watermark Promenade ist unser 20. Hotel in Asien und das vierte Hotel in China. Aufgrund des starken Interesses neuer Franchise- und Managementpartner haben wir eine Pipeline für 26 weitere Hotels in Asien inklusive China, Thailand, Vietnam und Kambodscha. Der von TUI und anderen Partnern initiierte globale Hansainvest-Hotelfonds baut sein Portfolio weiter aus. Im März 2025 erwarb der Fonds sein neuestes Hotel in Jamaika im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts mit der Hotelmarke Royalton CHIC Resorts. Das Hotel wird derzeit komplett umgestaltet und soll Ende 2026 als Royalton CHIC Jamaica Paradise eröffnet werden.
  • Das zweite von drei neuen Schiffen für unser Joint Venture TUI Cruises, die Mein Schiff Relax, wurde kürzlich als neuestes Mitglied unserer Flotte in Deutschland in Dienst gestellt. Das dritte neue Schiff, die Mein Schiff Flow, kann ebenfalls bereits gebucht werden und soll im Q3 2026 in Dienst gestellt werden. Im März 2025 haben wir unsere Pläne für die Erneuerung der Flotte unseres britischen Kreuzfahrtunternehmens Marella Cruises bekannt gegeben. Die Verfügbarkeit von Werftkapazitäten für zwei neue Schiffe wurde bestätigt, deren Auslieferungen für die Geschäftsjahre 2031 bzw. 2033 erwartet werden. Die Flottenerneuerung steht unter dem Vorbehalt der Finalisierung der Schiffbauverträge, der Verfügbarkeit von Finanzierungen sowie anderer üblicher Bedingungen und Konditionen. Die Flottenerneuerung könnte im Rahmen der aktuellen Eigentümerstruktur von Marella erfolgen. Parallel dazu prüft TUI weiterhin Partnerschaftsoptionen.
  • Während die erfolgreiche Einführung unseres dynamisch paketierten Angebots in Zusammenarbeit mit Ryanair in unseren Quellmärkten weiter voranschreitet, sind wir kürzlich eine Partnerschaft mit Oman Air eingegangen, um neue digitale Urlaubspakete auf den Markt zu bringen, mit denen Reisende ihre Urlaubsreisen individuell zusammenstellen können. Ab Sommer 2025 können unsere Kunden Urlaubspakete für das gesamte Streckennetz von Oman Air buchen, darunter Ziele in Oman, Europa und Fernost.

Wir halten an unserer Kapitalallokationsstrategie fest und konzentrieren uns auf die Steigerung profitablen Wachstums und die Verbesserung des Cash Flow, während wir weiterhin disziplinierte Kapitalinvestitionen vornehmen und eine weitere Stärkung der Bilanzstruktur mit einer Netto-Leverage-Ratio von mittelfristig stark unter 1,0x anstreben. Basierend auf einem annualisierten Pro-forma-Szenario für die Erneuerung der Marella-Flotte wird die Netto-Leverage-Ratio weiterhin unter 1,0x erwartet. Wie bereits im Dezember 2024 mitgeteilt, planen wir bis Ende 2025, eine Ausschüttungsstrategie für die Aktionäre zu definieren. Die operativen und finanziellen Fortschritte, die wir im Berichtszeitraum erzielt haben, spiegeln sich in einer weiteren Verbesserung unserer Bonität wider: S&P und Moody’s stuften uns auf BB- bzw. Ba3 herauf, während Fitch die TUI Group erstmals mit BB bewertete – jeweils mit stabilem Ausblick.

Im März 2025 haben wir unser Fälligkeitenprofil durch die Refinanzierung unserer revolvierenden Kreditfazilität (RCF) mit Nachhaltigkeitsbezug als unserem zentralen Finanzierungsinstrument erfolgreich verbessert. Die neue RCF mit einer Laufzeit von fünf Jahren und Fälligkeit im März 2030 hat ein Volumen von rund 1,9 Mrd. € (1,7 Mrd. € Barkreditlinie und 0,2 Mrd. € Garantielinie) gegenüber der bisherigen Kreditlinie von 1,64 Mrd. € und verbessert unsere finanzielle Flexibilität und Liquiditätsposition. Die starke Nachfrage nach einer Beteiligung an der neuen RCF unterstreicht das Vertrauen in unsere strategische Positionierung und unsere zukünftigen Wachstumsinitiativen.

FREMDWÄHRUNGEN/TREIBSTOFF

Wir verfolgen die Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für zukünftige Saisons abzusichern. Unsere Hedging-Strategie verschafft uns Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell im Bereich Märkte + Airline abgesichert ist.

 

Fremdwährungen/Treibstoff            
             
%   Sommer 2025   Winter 2025/26   Sommer 2026
Euro   92   65   23
US-Dollar   95   82   48
Treibstoff (Flugbenzin)   92   85   54
Stand: 4. Mai 2025            

 

NACHHALTIGKEIT ALS CHANCE[18]

Wir wollen als ein führender Konzern der Branche den Maßstab für Nachhaltigkeit in unserer Industrie setzen. Wir betrachten Nachhaltigkeitsinitiativen nicht nur als Kostenfaktor, sondern als Investitionen, die der Gesellschaft, der Umwelt und dem wirtschaftlichen Fortschritt zugutekommen. Unsere Strategie wird durch wissenschaftlich fundierte Ziele zur Nachhaltigkeit untermauert. Die Sustainability Agenda der TUI besteht dabei aus drei Bausteinen: People, Planet und Progress. Wir arbeiten weiterhin an der Reduktion der relativen Emissionen zur Erreichung unserer Umweltziele. Die aktuellen Entwicklungen:

  • In unserem Robinson Club Cabo Verde wurde eine neue Wasserabfüllstation eingerichtet. Die Station soll jährlich rund 300.000 Plastikflaschen einsparen und ist damit ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Einwegkunststoffen auf den Kapverdischen Inseln. Die Initiative wurde symbolisch vom stellvertretenden Premierminister von Kap Verde in Betrieb genommen, was ihre Bedeutung für nachhaltige Innovationen in der Region unterstreicht.
  • Im März 2025 wurde das neueste Mitglied unserer Kreuzfahrtflotte in Dienst gestellt. Die Mein Schiff Relax soll als erstes Schiff der Flotte mit Dual-Fuel-Motoren neue Maßstäbe setzen. Das Schiff wird mit LNG betrieben und ist perspektivisch Bio- und E-LNG-fähig. Das Schiff verfügt über moderne Katalysatoren der Euro-6-Norm und einen Landstromanschluss, der während der Hafenaufenthalte (ca. 40 % der Betriebszeit des Schiffes) einen nahezu emissionsfreien Betrieb ermöglicht. Außerdem verfügt es über ein innovatives „HydroTreat“- System, das organische Abfälle thermisch zu wiederverwendbarem Wasser und sogenanntem BioChar aufbereitet, wodurch der Abfall an Bord reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden soll.
  • Im Q2 2025 haben wir die Gewinner der TUI Sustainability Impact Awards 2025 bekannt gegeben. Die erstmals verliehenen Auszeichnungen würdigen herausragende Nachhaltigkeitsinitiativen von Geschäftspartnern der TUI in den Bereichen Technologie, indirekter Einkauf, Kreuzfahrten und Fluggesellschaften.

 

GJ25 Q2/H1 WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN

Unseren Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter:

https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy25-q2-h1

Eine Telefonkonferenz und ein Video-Webcast finden heute um 09:00 CEST / 08:00 BST statt. Weitere Details finden Sie auf unserer Website.

 

FINANZKALENDER GJ25

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die TUI Group am 13. August 2025 ihre Quartalsmitteilung für Q3/9M im Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen wird.

 

 
KONTAKT FÜR ANALYSTEN & INVESTOREN:

 

 
 

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 1387

Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel: +44 (0) 158 264 4710

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
Tel: +49 (0) 511 566 1425

 
 
 

 

VORBEHALT BEI ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN

 

Der Halbjahresfinanzbericht enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Halbjahresfinanzberichts anzupassen.

 

 

 

 

 

__________________________________________________________________________________________

 

1 Ostereffekt: Auswirkung der Verschiebung der Osterferien in das Q3 2025 im Vergleich zum Q2 2024 im Vorjahr

2 Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel in 2014

3 Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2024.
Stand 4. Mai 2025

4 Buchungsstand vom 4. Mai 2025. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen.

[5] Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC im Jahr 2014

[6] Basierend auf konstanten Wechselkursen

7 Netto-Leverage Ratio definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA).

[8] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2024.
Stand 4. Mai 2025

[9] Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/ Pacht befindlichen Hotel

[10] Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Betten

[11] Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels.

[12] Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten

[13] Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

[14] TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage

[15] Buchungsstand vom 4. Mai 2025. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen

[16] Details zu unserer Strategie siehe Geschäftsbericht der TUI Group 2024 ab Seite 23

[17] https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/capital-markets-day-2025

[18] Weitere Details zu unserer Sustainability Agenda findet sich in unserem Geschäftsbericht 2024 sowie auf unserer Website Verantwortung (tuigroup.com)



14.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2136724

 
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2136724  14.05.2025 CET/CEST

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

28.04.2025 / 10:18 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse?filter=fy25-q2-h1

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2025
Ort: https://www.tuigroup.com/en/investors/publications/financial-results?filter=fy25-q2-h1


28.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2123760  28.04.2025 CET/CEST

Verfügbarkeit von Werftkapazitäten für zwei Schiffsneubauten als Basis für Flottenerneuerung der TUI AG bei Marella Cruises bestätigt

Verfügbarkeit von Werftkapazitäten für zwei Schiffsneubauten als Basis für Flottenerneuerung der TUI AG bei Marella Cruises bestätigt

TUI AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Verfügbarkeit von Werftkapazitäten für zwei Schiffsneubauten als Basis für Flottenerneuerung der TUI AG bei Marella Cruises bestätigt

31.03.2025 / 08:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Verfügbarkeit von Werftkapazitäten für zwei Schiffsneubauten als Basis für Flottenerneuerung der TUI AG bei Marella Cruises bestätigt

  • Die Werft Fincantieri S.p.A. hat freie Kapazitäten für den Bau von zwei neuen Schiffen zur Auslieferung ab dem Geschäftsjahr 2031 bestätigt; der Auftrag hat einen Wert von über 2 Mrd. €
  • Wir erwarten eine marktübliche Finanzierung durch die Export Credit Agency (ECA) (80 % Fremdkapital und 20 % Eigenkapital) und gehen davon aus, dass sich der Eigenkapitalbeitrag durch eine Erhöhung der Joint-Venture-Dividenden generieren ließe
  • Die Flottenerneuerung könnte im Rahmen der aktuellen Eigentümerstruktur von Marella Cruises erfolgen. Parallel dazu prüfen wir weiterhin Partnerschaftsoptionen
  • Die Flottenerneuerung steht unter dem Vorbehalt der Finalisierung der Schiffsbauverträge sowie anderer Bedingungen und Konditionen

Hannover, 31. März 2025, 08:45 Uhr (MESZ). Der Vorstand der TUI AG („TUI“) hat beschlossen, mit der Flottenerneuerung bei Marella Cruises („Marella“) zu beginnen und dadurch einen erheblichen Teil der Kapazitäten der bestehenden Flotte zu ersetzen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der alternden Marella-Flotte. Nach der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der TUI am Sonntag und der heutigen Bestätigung der Verfügbarkeit freier Kapazitäten durch die Werft Fincantieri S.p.A. wird die Auslieferung des ersten Schiffes im Geschäftsjahr 2031 erwartet, gefolgt von der voraussichtlichen Auslieferung des zweiten Schiffs im Geschäftsjahr 2033. Der Wert des Auftrags für die beiden Neubauten wird über 2 Mrd. € betragen. Die Flottenerneuerung steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses von verbindlichen Schiffsbauverträgen, der Verfügbarkeit von Finanzierung und anderer üblicher Bedingungen und Konditionen. Die Flottenerneuerung könnte im Rahmen der bestehenden Eigentümerstruktur von Marella Cruises erfolgen. Parallel dazu prüft TUI weiterhin Partnerschaftsoptionen. 

Der britische Kreuzfahrtmarkt, auf dem Marella eine führende Position innehat, erweist sich weiterhin als attraktiver Markt für Investitionsvorhaben und wird bis 2030 voraussichtlich um 9 % pro Jahr wachsen.

Das Projekt soll Marellas Wettbewerbsposition auf dem britischen Markt stärken und eine langfristige Positionierung des Kreuzfahrtproduktangebots gewährleisten. Im Rahmen eines indikativen Business Case wird ein EBIT von 130 bis 150 Mio. € pro Jahr und Schiff und ein Return on Invested Capital (ROIC) von 11 % bis 12 % kalkuliert.

Wir erwarten eine marktübliche Finanzierungstruktur durch die Export Credit Agency (ECA) (80 % Fremdkapital und 20 % Eigenkapital) und gehen davon aus, dass sich der Eigenkapitalbeitrag durch eine Erhöhung der Joint-Venture-Dividenden generieren ließe.

TUI hält weiterhin an ihrer Kapitalallokationsstrategie fest, führt ihren disziplinierten Ansatz bei Kapitalinvestitionen fort und treibt die Stärkung ihrer Bilanz voran, was durch profitables operatives Wachstum und einen verbesserten Cashflow unterstützt wird. Basierend auf annualisierten Pro-Forma-Berechnungen der Marella-Flottenerneuerung wird erwartet, dass der Nettoverschuldungsgrad weiterhin unter 1,0x liegen wird. TUI bestätigt ihr Ziel, bis Ende 2025 eine Ausschüttungsstrategie für ihre Aktionäre zu definieren.

 

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
 
KONTAKT FÜR ANALYSTEN & INVESTOREN:
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
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+ 49 (0)511 566 1425

KONTAKT FÜR MEDIEN:
 

Magnus Hüttenberend, Group Director Media Relations
+ 49 (0)511 566 6060

Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media                              
+ 49 (0)511 566 6022

 
 
   
   

 



Ende der Insiderinformation

31.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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WKN: TUAG50
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EQS News ID: 2108656

 
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2108656  31.03.2025 CET/CEST

TUI Group: 10. Quartal in Folge mit EBIT-Wachstum – Hotels, Kreuzfahrten und TUI Musement treiben die Verbesserung im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025 voran

TUI Group: 10. Quartal in Folge mit EBIT-Wachstum – Hotels, Kreuzfahrten und TUI Musement treiben die Verbesserung im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025 voran

TUI AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
TUI Group: 10. Quartal in Folge mit EBIT-Wachstum – Hotels, Kreuzfahrten und TUI Musement treiben die Verbesserung im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025 voran

11.02.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


11. Februar 2025

 

TUI GROUP

 


10. Quartal in Folge mit EBIT-Wachstum – Hotels, Kreuzfahrten und TUI Musement treiben die Verbesserung im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025 voran

  • Der Umsatz im ersten Quartal lag in allen operativen Segmenten über dem Vorjahreswert und stieg insgesamt um + 13 % auf 4,9 Mrd. € bei einer höheren Nachfrage mit verbesserten Preisen und Raten. Diese Entwicklung unterstreicht die Attraktivität unseres Produktportfolios.
  • Insbesondere der Geschäftsbereich Urlaubserlebnisse trug zum Ergebnisplus mit einem im zehnten Quartal in Folge verbesserten bereinigten EBIT bei. Insgesamt erhöhte sich das Ergebnis um + 44,9 Mio. € auf 50,9 Mio. €. Die Segmente entwickelten sich folgendermaßen:
    • Hotels & Resorts verzeichnete erneut ein Q1-Rekordergebnis[1] mit einem Anstieg des bereinigten
      EBIT um 65,8 %, was auf eine höhere Anzahl von verfügbaren Bettennächten, eine gestiegene Auslastung und verbesserte Raten bei unseren Hauptmarken zurückzuführen war.
    • Auch das Segment Kreuzfahrten erzielte ein Rekord-EBIT1 mit einem Wachstum um + 39,6 % aufgrund einer höheren Nachfrage und verbesserten Raten bei einer erweiterten Flotte.
    • Bei TUI Musement verbesserte sich das bereinigte EBIT um + 78,5 %, unterstützt durch ein starkes Wachstum sowohl bei den verkauften Erlebnissen als auch bei den Transfers für Veranstaltergäste in den Destinationen.
    • Märkte + Airline profitierte in einem wettbewerbsintensiven Umfeld von einer weiterhin hohen Nachfrage, insbesondere nach unseren dynamisch paketierten Produkten. Durch einen höheren Investitionsvorlauf für die wichtige Sommersaison fiel das bereinigte EBIT erwartungsgemäß um 31 % niedriger als im Vorjahr aus. 
  • Im Berichtsquartal reisten insgesamt 3,7 Mio. Gäste mit TUI, dies ist ein Plus um + 6 % gegenüber dem Vorjahr. In dieser Anzahl sind die Gäste enthalten, die ein dynamisch paketiertes Produkt buchten, hier wurde ein starker Anstieg von + 18 % auf 0,7 Mio. erzielt. Die durchschnittliche Flugauslastung erreichte mit 85 % das Niveau des Vorjahres.
  • Unsere Nettoverschuldung zum 31. Dezember 2024 entsprach mit 4,1 Mrd. € weitgehend dem Vorjahresniveau und unseren Erwartungen, sie erhöhte sich um 0,1 Mrd. € (31. Dezember 2023: 4,0 Mrd. €). 
  • Die Ratingagentur Fitch würdigt diese Entwicklungen in ihrem ersten Rating der TUI Group. Die Bonitätsbewertung von BB mit einem stabilen Ausblick ist die erste im Vor-Pandemie-Bereich und markiert einen weiteren Meilenstein bei der Erreichung unserer finanziellen Ziele.
  • Die Buchungen im Bereich Märkte + Airline[2] verlaufen positiv; sie basieren auf der Annahme konstanter Kapazitäten bei einem verbesserten Durchschnittspreis. Für den Winter 2024/25 sind 85 % des Programms verkauft, die Buchungen nahmen um + 2 % zu. Der Durchschnittspreis ist mit + 4 % im Plus. Der Zuwachs trägt dazu bei, höhere Kosten abzufedern. Vom Sommerprogramm 2025 sind 32 % verkauft. Die Buchungen sind um + 2 % gestiegen mit einem positiven Momentum in den letzten vier Wochen insbesondere durch höhere Buchungseingänge in UK. Der Durchschnittspreis hat in einem kostenintensiveren Umfeld um + 4 % zugenommen.
  • Das Geschäft mit Urlaubserlebnissen[3] entwickelt sich weiterhin planmäßig. Der Buchungsstart in das zweite Halbjahr verlief bei starker Nachfrage und mit höheren Raten für unsere differenzierten Produkten im gesamten Bereich gut.

 

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR GJ25 Q1

in Mio. € GJ25 Q1 GJ24 Q1 YoY
Umsatz 4.872,0 4.302,5 569,5
Bereinigtes EBIT 50,9 6,0 44,9
Berichtetes EBIT 42,8 0,2 42,5
Ergebnis vor Steuern -37,1 -103,1 66,0
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis -85,4 -122,6 37,2
Bereinigtes Ergebnis pro Aktie (EPS) €-0,17 €-0,24 €0,07
Nettoverschuldung (IFRS 16) -4.103,2 -3.983,3 -119,9

 

Bereinigtes EBIT in Mio. € GJ25 Q1 GJ24 Q1 YoY
 
Hotels & Resorts
150,3 90,7 59,7
Kreuzfahrten 48,2 34,5 13,7
TUI Musement -2,3 -10,7 8,4
Urlaubserlebnisse 196,2 114,5 81,7
Region Nord -88,5 -50,4 -38,0
Region Zentral 7,4 1,3 6,1
Region West -44,0 -46,3 2,3
Märkte + Airline -125,2 -95,4 -29,7
Alle anderen Segmente -20,2 -13,1 -7,1
TUI Konzern Gesamt 50,9 6,0   44,9

 

PROGNOSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025[4] BESTÄTIGT

Unser Schwerpunkt liegt auf operativer Exzellenz und Umsetzung der Strategie sowie auf der weiteren Transformation. Unsere Strategie, die starke operative Verbesserung sowie die Maßnahmen zur Optimierung unserer Bilanzstrukturen bilden die Grundlage für unsere Zielerreichung. Unser Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 basiert auf dem weiteren nachhaltigen Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und der Transformation des Bereichs Märkte + Airline und wird durch die gute Entwicklung im Q1 unterstützt. Vor diesem Hintergrund bestätigen wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2025, wie sie in unserem Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht wurde:

  • Wir erwarten einen Anstieg des Umsatzes von 5 % bis 10 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2024:
    23.167 Mio. €).
  • Wir erwarten eine Verbesserung des bereinigten EBIT um 7 % bis 10 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2024: 1.296 Mio. €), insbesondere aufgrund der Erwartungen für den Sommer 2025 inklusive eines Effekts aus der Verschiebung der Osterferien in das Q3 in Höhe von circa 30 Mio. €. 

 

MITTELFRISTIGE ZIELE

Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums. Wir wollen den Customer Lifetime Value maximieren und Synergien zwischen unseren beiden Geschäftsbereichen erzielen. Wir wollen unser Geschäft agiler und kosteneffizienter aufstellen und eine höhere Geschwindigkeit bei Markteinführungen erreichen, um so zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Unsere mittelfristigen Zielsetzungen sind weiterhin:

  • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7 % bis 10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR)
  • Netto-Leverage Ratio[5] von stark unter 1.0x
  • Rückkehr zu einem Kreditrating, das unserem Vor-Pandemie-Niveau im Bereich von BB/Ba (S&P/Moody’s) entspricht

AKTUELLE BUCHUNGSLAGE MÄRKTE + AIRLINE[6]

Buchungsentwicklung verläuft positiv unter der Annahme unveränderter Kapazitäten und bei höheren Durchschnittspreisen

Winter 2024/25 vs. Winter 2023/24
Buchungen   + 2 %
Durchschnittspreise   + 4 %
Bisher verkauftes Programm   85 %
  • Die Buchungen liegen über dem Vorjahr, wobei wir von einer unveränderten Kapazität ausgehen. Bisher wurden 4,4 Mio. Buchungen verzeichnet, 1,1 Mio. mehr als in unserem letzten veröffentlichten Update vom 11. Dezember 2024. Das Buchungsplus beträgt insgesamt + 2 %. Diese Entwicklung wird durch eine stärkere Nachfrage insbesondere nach unserem dynamischen Produktangebot unterstützt. Dieses Geschäft wollen wir ausbauen, ohne die Risikokapazität zu erhöhen. Insgesamt wurden 85 % des Programms verkauft, was dem Niveau für den vergleichbaren Vorjahresstand für den Winter 2023/24 entspricht.
  • Der Anstieg des Durchschnittspreises gegenüber dem Vorjahr beträgt + 4 %. Das gestiegene Preisniveau kann dazu beitragen, das inflationsbedingt höhere Kostenniveau abzufedern. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Effekte aus einem höheren Investitionsvorlauf vor der Sommersaison und aus der Verschiebung der Osterferien vom Q2 in das Q3 dadurch abgemildert werden können.
  • Kurz- und Mittelstreckenziele sind weiterhin stark nachgefragt, wobei sich die Kanarischen Inseln, Ägypten und die Kapverden erneut als gefragteste Reiseziele erweisen. Bei den Fernreisen verzeichnet Thailand den höchsten Nachfrageanstieg. Insgesamt sind Mexiko, Jamaika und die Dominikanische Republik erneut die wichtigsten Winterdestination.
  • Die Buchungen für den Markt in UK liegen auf dem hohen Vorjahresniveau des Winters 2023/24, 83 % des Saisonprogramms sind verkauft. In Deutschland, unserem weiteren Hauptquellmarkt, sind 85 % des Programms verkauft, die Buchungen liegen mit + 5 % deutlich im Plus.
Sommer 2025 vs. Sommer 2024
Buchungen   + 2 %
Durchschnittspreise   + 4 %
Bisher verkauftes Programm   32 %
 
  • Bislang wurden 5,1 Mio. Buchungen für den Sommer 2025 getätigt. Die Buchungen liegen um + 2 % über dem Vorjahr bei gleichbleibenden Kapazitätsannahmen, mit einer stärkeren Buchungsdynamik in den letzten vier Wochen, insbesondere durch um + 5 % höhere Buchungseingänge in UK. Wie üblich zu diesem Zeitpunkt ist der Großteil des Sommerprogramms noch nicht verkauft, bislang entspricht der Wert mit 32 % annähernd dem Wert des Vorjahres.
  • Der Durchschnittspreis liegt in einem kostenintensiveren Umfeld weiterhin mit einem Plus um + 4 % über Vorjahr und mit einem erneuten Anstieg um + 1 % höher im Vergleich zu unserer Veröffentlichung im Dezember 2024. Diese Entwicklung unterstreicht die Nachfrage nach unserem Produktportfolio in einem wettbewerbsintensiven Umfeld.
  • Die höchste Nachfrage verzeichnen wir für unsere traditionellen Kurz- und Mittelstreckenziele in Spanien, Griechenland und der Türkei.
  • In UK, wo das Sommerprogramm bereits am längsten buchbar ist, liegen die Buchungen bei – 2 %, wobei sie in den letzten vier Wochen an Dynamik gewonnen haben und mit + 5 % im Plus lagen. Insgesamt sind bislang 41 % des Programms verkauft. In Deutschland haben sich nach starken Frühbucherwochen die Buchungseingänge normalisiert, liegen aber mit einem Anstieg um + 6 % immer noch deutlich über dem Sommer 2024. 30 % des Programms sind bislang verkauft.

BUCHUNGSUPDATE URLAUBSERLEBNISSE[7]

Q2-Buchungen sind weiterhin auf Kurs und bei starker Nachfrage gut in das H2 gestartet

Buchungen für   Q2 2025   H2 2025
         
Veränderung in % zum Vorjahr        
Hotels & Resorts        
Verfügbare Bettennächte   – 5   – 1
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)   + 7   + 2
Durchschnittsrate pro Tag   + 7   + 11
Kreuzfahrten        
Verfügbare Passagiertage   + 15   + 23
Auslastung (Veränderung in %Pkt.)   –  2   + 1
Durchschnittsrate pro Tag   –  2   + 3
TUI Musement        
Verkaufte Erlebnisse   Anstieg im hohen einstelligen Bereich   Anstieg im niedrigen zweistelligen Bereich
Transfers   Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Kapazitäten von Märkte + Airline   Entwicklung im Einklang mit dem Geschäft und den Kapazitäten von Märkte + Airline
  • Hotels & Resorts – Die Nachfrage nach unserem breiten und differenzierten Urlaubshotelangebot ist weiterhin stark. In der Folge verzeichnen wir höhere Auslastungen und Durchschnittspreise. Im Rahmen der kontinuierlichen Renovierung und Modernisierung unseres Portfolios erwarten wir einige routinemäßigen Hotelschließungen, insbesondere im ruhigeren zweiten Quartal. Infolgedessen liegt die Anzahl der verfügbaren Betten pro Nacht[8] für das Q2 um – 5 % und für das H2 um – 1 % unter dem Vorjahr. Die gebuchte Auslastung[9] fällt im Q2 um + 7 und im H2 um + 2 Prozentpunkte höher als im Vorjahr aus. Die Durchschnittsraten[10]liegen bei allen Hauptmarken über dem Vorjahr mit einem Plus von insgesamt + 7 % für das Q2 und von + 11 % für das H2. Voraussichtlich werden im zweiten Quartal die Kanarischen Inseln, das spanische Festland, Ägypten, die Kapverden sowie die Karibik die gefragtesten Destinationen sein, während es im Sommerhalbjahr Spanien, Griechenland und die Türkei sind.
  • Kreuzfahrten – Nach der Indienststellung der Mein Schiff 7 im Juni 2024 haben unsere drei Marken im zweiten Quartal die vollständige Flotte von 17 Schiffen im Betrieb. Der Neubau Mein Schiff Relax soll die Flotte gegen Ende des Berichtszeitraums ergänzen. Durch die neuen Schiffe steigt die Anzahl der verfügbaren Passagiertage[11]. Im Q2 betrug der Zuwachs + 15 % und für das H2 + 23 %. Die kurzfristigen Änderungen der Reiserouten infolge der politischen Spannungen rund um den Suezkanal wirken sich insbesondere im Q2 auf die gebuchte Auslastung[12] mit einem Rückgang um – 2 Prozentpunkte aus. Bereinigt um diesen Effekt liegt die Auslastung in etwa auf dem Vorjahresniveau. Im H2 liegt die gebuchte Auslastung mit + 1 Prozentpunkt im Plus. Die Nachfrage nach unserem differenzierten Kreuzfahrtproduktangebot ist weiterhin stark. Infolge des geänderten Marken- und Routenmixes ist die Durchschnittsrate[13] im Q2 jedoch mit – 2 % rückläufig. Im H2 liegt sie bei + 3 %. Für die Sommersaison bietet das Segment eine breite Auswahl an Routen an. Die Mein Schiff-Flotte von dann acht Schiffen wird das Mittelmeer, Nordeuropa, die Ostsee, die Karibik und Asien ansteuern, während sich das Programm der Hapag-Lloyd Cruises-Flotte von fünf auf Europa, Amerika, Asien sowie Reisen in die Arktis konzentriert. Marella wird mit ihren fünf Schiffen Routen im Mittelmeerraum anbieten.
  • TUI Musement – Wir setzen die Expansion unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten fort. Dabei bauen wir unser Angebot an Erlebnissen für unsere B2C-Kunden sowie unser B2B-Geschäft mit Partnern aus. Wir erwarten, dass die Buchungen für unser Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, im Q2 voraussichtlich um einen hohen einstelligen Prozentsatz und im H2 um einen niedrigen zweistelligen Prozentsatz steigen wird. Darüber hinaus erwarten wir ein steigendes Geschäft mit Transfers und Erlebnissen für unsere Gäste aus dem Märkte + Airline Bereich. Für das Geschäft mit Transfers erwarten wir für beide Zeiträume eine Entwicklung im Einklang mit unseren geplanten Kapazitäten im Bereich Märkte + Airline. 

UPDATE ZU UNSEREN STRATEGISCHEN ENTWICKLUNGEN

Die im Geschäftsbericht 2024 erläuterte Strategie der TUI Group[14] wird fortgeführt. Unser Ziel ist es, profitables Wachstum durch ein nachhaltiges Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und die Transformation im Bereich Märkte + Airline zu erzielen. Nachdem die Grundlagen dafür gelegt wurden, befinden wir uns jetzt in der Umsetzung. Im Berichtszeitraum haben wir insbesondere folgende Meilensteine erreicht:

  • Das Wachstum unseres Hotelportfolios soll durch die Erweiterung unseres Portfolios der zwölf differenzierten Hotelmarken in neuen und bestehenden Destinationen vorangetrieben werden. Dieses Wachstum wollen wir im Einklang mit unserem skalierbaren Asset-Right-Ansatz erreichen. Im Berichtsquartal haben wir unsere Präsenz in Asien weiter ausgebaut. Die Marke Robinson ist nun mit ihrem ersten Club in Vietnam präsent, der 318 Zimmer und Villen bietet. Darüber hinaus wurde das TUI Blue Berawa mit 119 Zimmern und 14 Villen auf Bali eröffnet, das erste Hotel der Marke in Indonesien. Damit verfügen wir über 19 Hotels in sieben Ländern Asiens.
  • Digitalisierung und dynamische Produktion ermöglichen es uns, Auswahl, Flexibilität, Personalisierung und ein nahtloses Kundenerlebnis bei gleichzeitiger Skalierbarkeit und Effizienz zu bieten. Ein wichtiges Beispiel für unser Wachstum bei den dynamisch paketierten Produkten ist unsere Zusammenarbeit mit Ryanair. Seit Dezember 2024 bietet TUI UK und Irland auf ihren Webseiten Ryanair-Flüge für ihren Eigenvertrieb und Agenturen von Drittanbietern an. Unsere Kunden in beiden Ländern können nun einen TUI Urlaub kombiniert mit einem     Ryanair-Flug mit einer großen Auswahl an Verbindungen buchen. Die neue Partnerschaft unterstützt die starke Entwicklung unserer dynamischen Produkte: Die Verkäufe in den Märkten UK und Irland der letzten vier Wochen liegen um + 25 % über dem Vorjahresniveau.
  • Wir arbeiten weiter an der Verbesserung unserer App, die einen wichtigen Baustein für die Transformation unseres Geschäftsbereichs Märkte + Airline bildet. Unser Fokus liegt darauf, unseren Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten und den Anteil der digitalen Verkäufe über die App weiter zu erhöhen. Die App-Verkäufe sind in UK am weitesten fortgeschritten, ihr Anteil macht 17,6 % aller Verkäufe im Q1 aus. Dies entspricht einer Steigerung von 45 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zunahme des Traffics wurde durch alle Kundenkontaktpunkte, die für die App werben, unterstützt. Das starke Wachstum wurde durch eine Reihe von Verbesserungen im Buchungsprozess der App unterstützt, darunter Funktionen, die es Kunden ermöglichen, ihren „maßgeschneiderten“ Urlaub schneller zu finden.

FREMDWÄHRUNGEN/TREIBSTOFF

Wir verfolgen die Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für zukünftige Saisons abzusichern. Unsere Hedging-Strategie verschafft uns Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell im Bereich Märkte + Airline abgesichert ist.

             
%   Winter 2024/25   Sommer 2025   Winter 2025/26
Euro   98   83   43
US-Dollar   97   89   57
Treibstoff (Flugbenzin)   98   89   67
Stand: 2. Februar 2025            

NACHHALTIGKEIT ALS CHANCE[15]

Wir wollen als ein führender Konzern der Branche den Maßstab für Nachhaltigkeit in unserer Industrie setzen. Wir betrachten Nachhaltigkeitsinitiativen nicht nur als Kostenfaktor, sondern als Investitionen, die der Gesellschaft, der Umwelt und dem wirtschaftlichen Fortschritt zugutekommen. Unsere Strategie wird durch wissenschaftlich fundierte Ziele zur Nachhaltigkeit untermauert. Die Sustainability Agenda der TUI besteht dabei aus drei Bausteinen: People, Planet und Progress. Wir arbeiten weiterhin an der Reduktion der relativen Emissionen zur Erreichung unserer Umweltziele. Die aktuellen Entwicklungen im Berichtszeitraum:

  • TUI wurde als führendes Unternehmen mit der Note „A“ im Bereich Klimaschutz ausgezeichnet und sicherte sich damit einen prestigeträchtigen Platz in der höchsten Bewertungskategorie des CDP (Carbon Disclosure Project[16]) für das Jahr 2024. TUI erhält diese Auszeichnung zum dritten Mal und das erste Mal seit der Pandemie. Die A-Liste des CDP würdigt Unternehmen, die datengestützte Entscheidungen treffen, die der Umwelt zugutekommen. Im Jahr 2024 haben über 24.800 Organisationen Daten über das CDP offengelegt, was die Leistung von TUI verdeutlicht. Wir haben bei verschiedenen klimabezogenen Kriterien besonders gut abgeschnitten und Bestnoten in Schlüsselbereichen wie Initiativen zur Emissionsreduzierung erzielt. Darüber hinaus haben wir in mehreren anderen Kategorien, darunter Corporate Governance, Offenlegung von Risiken und öffentliches Engagement, die Bewertung A erhalten damit unser starkes Engagement für Transparenz und Verantwortung gezeigt. Die Auszeichnung unterstreicht unser Eintreten für einen nachhaltigen Wandel und die Fortschritte, die wir bei der Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele machen.
  • Zur Reduzierung unseres CO₂-Fußabdrucks unserer IT-Abläufe im gesamten Konzern haben wir im vergangenen Kalenderjahr ein neues Servicemodell für Laptops eingeführt, um die Wiederverwertung zu verbessern und Kosten zu senken. Bisher wurden rund 6.000 effizientere und nachhaltig hergestellte Geräte eingeführt, die in den nächsten fünf Jahren rund 1.700 Tonnen CO₂ einsparen können. Darüber hinaus werden über 80 % der IT-bezogenen Lieferungen zusammengefasst, wodurch der Transport optimiert, die Anzahl der Fahrten und der Kraftstoffverbrauch reduziert und die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus gesenkt werden können.
  • Wir betreiben eine der CO₂-effizientesten Fluggesellschaften Europas und sind bestrebt, unsere Umweltleistung durch Investitionen in neue und treibstoffeffizientere Flugzeuge weiter zu verbessern. TUI Airline nahm daher an der „The Aviation Challenge“ von SkyTeam teil, einem Wettbewerb zur Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Ideenaustausch für eine nachhaltigere Zukunft der Airlinebranche. Dazu wurden auf einem Hin- und Rückflug von Amsterdam nach Rhodos über 50 Initiativen getestet, die darauf abzielen, den ökologischen Fußabdruck der Fluggesellschaft weiter zu reduzieren. Dazu gehörten die Verwendung von wiederverwendbaren Bechern, nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuel) und elektrischen Bodenabfertigungsgeräten. Unsere Erfolge und unser Engagement für Nachhaltigkeit wurden bei der SkyTeam-Preisverleihung mit einer Reihe von Auszeichnungen gewürdigt, darunter „Best Climate Literacy“ für die Verbesserung der Klimakompetenz durch umfassende Nachhaltigkeitstrainings und -initiativen, wie beispielsweise Schulungen zur Steigerung des Nachhaltigkeitsbewusstseins von Fluggesellschaften, und einer weitere Auszeichnung, „Best Partnership“, für unsere zukunftsweisende Zusammenarbeit mit der Cranfield University und mit regionalen und City-Flughäfen im Rahmen des „Zero Carbon Turn“ Projekts, um die Anwendung von Wasserstoffantrieb im Bodenbetrieb zu demonstrieren.
  • TUI Airline unterstützt darüber hinaus eine Reihe von Forschungsprojekten, unter anderem mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Diese konzentrieren sich auf die Vermeidung von Kondensstreifen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. In diesem Zusammenhang hat TUI Airline einen Zuschuss der Europäischen Kommission erhalten, um die Kosten für 400 Flüge zur Vermeidung von Kondensstreifen in den Jahren 2025 und 2026 zu finanzieren.

GJ25 Q1 WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN

Unsere Q1 Zwischenmitteilung für das Geschäftsjahr 2025 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/finanzberichte-und-praesentationen. Eine Telefonkonferenz und ein Audio-Webcast finden heute um 09:00 CET / 08:00 GMT statt. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Website.

FINANZKALENDER GJ25

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir am 24. und 25. März 2025 einen Capital Markets Day in Madrid veranstalten werden. Am 14. Mai 2025 wird die TUI Group ihren Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen.

 
KONTAKT FÜR ANALYSTEN & INVESTOREN:

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel: +49 (0) 511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel: +49 (0) 511 566 1387

Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel: +44 (0) 158 264 4710

Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
Tel: +49 (0) 511 566 1425

 
 
 

VORBEHALT BEI ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN

Diese Zwischenmitteilung enthält verschiedene Prognosen und Erwartungen sowie Aussagen, die die zukünftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen und können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse sowie die Finanz- und Vermögenslage können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Gründe hierfür können, neben anderen, Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie der Finanzmärkte und Wechselkurse, Veränderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften oder grundsätzliche Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren oder sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieser Zwischenmitteilung anzupassen.

 

 

 

__________________________________________________________________________________________

 

[1] Seit dem Zusammenschluss der TUI AG mit TUI Travel PLC im Jahr 2014

[2] Buchungsstand vom 2. Februar 2025. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen.

[3] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2024. Stand 2. Februar 2025

[4] Basierend auf konstanten Wechselkursen und im Rahmen der bislang bekannten makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten

[5] Netto-Leverage Ratio definiert als Nettoverschuldung ((Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA).
[6] Buchungsstand vom 2. Februar 2025. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen.

[7] Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2025 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das Geschäftsjahr 2024. Stand 2. Februar 2025

[8] Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels

[9] Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Bette

[10] Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels.

[11] Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten

[12] Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage

[13] TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage

[14] Details zu unserer Strategie siehe Geschäftsbericht der TUI Group 2024 ab Seite 23

[15] Weitere Details zu unserer Sustainability Agenda findet sich in unserem Geschäftsbericht 2024 sowie auf unserer Website Verantwortung (tuigroup.com)

[16] CDP (Carbon Disclosure Project) ist eine globale Non-Profit-Organisation, die das weltweit führende System zur Offenlegung von Umweltdaten betreibt.



11.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
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30625 Hannover
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2084007  11.02.2025 CET/CEST

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TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

30.01.2025 / 09:01 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.02.2025
Ort: http://www.tuigroup.com/de-de/investoren/finanzberichte-und-praesentationen/finanzberichte-und-praesentationen-2025

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 11.02.2025
Ort: http://www.tuigroup.com/en-en/investors/reports-and-presentations/reports-and-presentations-2025


30.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2077371  30.01.2025 CET/CEST

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TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TUI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2025 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

02.01.2025 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


TUI AG

Hannover und Berlin

EINLADUNG


Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 11. Februar 2025 mit Beginn 11:00 Uhr (MEZ) ein.

 

Der Vorstand hat gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz („AktG“) stattfindet.

Die ordentliche Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten im HCC Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, statt. Aktionäre können jedoch die ordentliche Hauptversammlung in Bild und Ton live über das Internet verfolgen und per Videokommunikation über das passwortgeschützte Investor Portal, das über die Seite

www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen

erreichbar ist, Redebeiträge leisten und Fragen stellen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht per Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) sowie Vollmachtserteilung ausüben. Widersprüche zu Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung sind über das passwortgeschützte Investor Portal gegenüber dem die ordentliche Hauptversammlung protokollierenden Notar zu erklären.

TUI AG
Berlin/Hannover
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

Das Grundkapital der Gesellschaft
ist zum Zeitpunkt der Einberufung zerlegt in 507.431.033 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Für 55.179.167 Aktien besteht ein Stimmverbot aufgrund geltender Sanktionsbestimmungen. Es bestehen daher zum Zeitpunkt der Einberufung 452.251.866 ausübbare Stimmrechte. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Wertpapier-Kennnummern stimm- und dividendenberechtigter Aktien:

ISIN-Code WKN
DE 000 TUA G50 5 TUA G50

Wertpapier-Kennnummern nur stimmberechtigter Aktien:

ISIN-Code WKN
DE 000 TUA G35 6 TUA G35

Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 05fb73564555ef11b53800505696f23c

I.

TAGESORDNUNG

der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 11. Februar 2025

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2024, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Den ihm vom Vorstand der Gesellschaft vorgelegten Jahresabschluss der TUI AG zum 30. September 2024 hat der Aufsichtsrat am 10. Dezember 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Es liegt also keiner der Fälle vor, in denen die Feststellung des Jahresabschlusses ausnahmsweise in die Zuständigkeit der ordentlichen Hauptversammlung fällt. Eine Beschlussfassung durch die ordentliche Hauptversammlung über den Jahresabschluss findet deshalb nicht statt. Ebenfalls am 10. Dezember 2024 wurde der Konzernabschluss für das zum 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr vom Aufsichtsrat gebilligt. Gemäß §§ 172 Satz 1, 173 Abs. 1 AktG hat die ordentliche Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen. Gleichermaßen sind die übrigen vorgenannten Unterlagen der ordentlichen Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf. Sie sind von der Einberufung an und auch während der ordentlichen Hauptversammlung über die Internetadresse

www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen

zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das zum 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.

Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Mitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands an: Sebastian Ebel (Vorsitzender), David Burling, Mathias Kiep, Peter Krueger, Sybille Reiss und David Schelp.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.

Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Mitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an: Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender), Frank Jakobi (stellvertretender Vorsitzender), Ingrid-Helen Arnold, Sonja Austermühle, Christian Baier, Andreas Barczewski, Peter Bremme, María Garaña Corces, Dr. Jutta A. Dönges, Prof. Dr. Edgar Ernst, Wolfgang Flintermann, Stefan Heinemann, Janina Kugel, Coline Lucille McConville, Helena Murano, Mark Muratovic, Anette Strempel, Joan Trían Riu, Tanja Viehl und Stefan Weinhofer.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht

4.1.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2025 endende Geschäftsjahr sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des genannten Geschäftsjahres zu wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für die zum 30. September 2025 und zum 30. September 2026 endenden Geschäftsjahre bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen.

4.2.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit müssen also Unternehmen, die wie die TUI AG bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung im Sinne des § 289b Abs. 1, § 315b Abs.1 HGB unterliegen, einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen.

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Eine solche Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber durch ein CSRD-Umsetzungsgesetz ist bislang jedoch nicht erfolgt. Die Bundesregierung hat im Juli 2024 mitgeteilt, dass die gesetzlichen Anpassungen bis zum Frühjahr 2025 vorgenommen werden sollen.

Um eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft in 2025 zur Wahl eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in der Hauptversammlung am 11. Februar 2025 einen Prüfer zu bestellen. Der Beschluss soll nur durchgeführt werden, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht sowie den Konzernnachhaltigkeitsbericht für das zum 30. September 2025 endende Geschäftsjahr zu bestellen.

Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

5.

Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und bei Ausnutzung gegen Sacheinlagen sowie Aufhebung des genehmigten Kapitals gem. § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2024/I) der Satzung (Satzungsänderung)

Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Februar 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 5 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Bei der Ausgabe der 487.000.000,00 € Wandelschuldverschreibung im Juli 2024 hat der Vorstand der Gesellschaft bereits von der am 13. Februar 2024 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Aufgrund der Beschränkung sämtlicher von der Hauptversammlung 2024 beschlossenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf ein Aktienvolumen von insgesamt 10 % des Grundkapitals ist ein Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I nicht mehr möglich. Daher wird die Erteilung einer neuen Ermächtigung vorgeschlagen, damit der Vorstand weiterhin über die notwendigen Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft ihren geschäftlichen Erfordernissen anpassen kann. Zugleich soll wiederum sichergestellt werden, dass Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss, sofern diese auf unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beruhen, auf ein Aktienvolumen von insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt sind.

Die in § 4 Abs. 5 der Satzung vorgesehene Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2024/I) soll daher aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2025) und eine entsprechende Neufassung des § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Februar 2030 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundert-dreiundvierzigtausendeinhundertdrei) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet, oder soweit eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen) erfolgt.

Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die jeweils nach Beginn des 11. Februar 2025 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 11. Februar 2025 oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist. Bei der Berechnung der vorgenannten 10 % werden Aktien nicht berücksichtigt, die Gläubigern von Schuldverschreibungen aufgrund des Verwässerungsschutzes (z.B. bei Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach Ausgabe der Schuldverschreibungen) gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren sind. Der Vorstand darf ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zur Vermeidung von Spitzenbeträgen ausschließen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

b)

Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I

Mit Wirksamwerden des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2025 durch Eintragung in das Handelsregister wird das von der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Februar 2024 beschlossene Genehmigte Kapital 2024/I aufgehoben.

c)

Satzungsänderung

§ 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Februar 2030 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet, oder soweit eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen) erfolgt.

Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund Satz 4 dieser Ermächtigung ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die jeweils nach Beginn des 11. Februar 2025 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 11. Februar 2025 oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist. Bei der Berechnung der vorgenannten 10 % werden Aktien nicht berücksichtigt, die Gläubigern der Schuldverschreibungen aufgrund des Verwässerungsschutzes (z.B. bei Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach Ausgabe der Schuldverschreibungen) gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren sind. Der Vorstand darf ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zur Vermeidung von Spitzenbeträgen ausschließen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.“

Der Bericht des Vorstands ist in Ziffer II.1 „Grundsätzliches“ und in Ziffer II.2 „Zu Punkt 5 der Tagesordnung (Genehmigtes Kapital 2025 über 50.743.103,00 €)“ im Anschluss an diese Tagesordnung zu finden.

6.

Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025) und Neufassung des § 4 Abs. 8 der Satzung (Satzungsänderung)

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Februar 2024 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) zu begeben. Dafür wurde gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) geschaffen. Im Juli 2024 hat der Vorstand durch Ausgabe der 487.000.000,00 € Wandelschuldverschreibung von seiner am 13. Februar 2024 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht. Um der Gesellschaft auch zukünftig die erforderliche Flexibilität zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstrumentes zu erhalten, wird der ordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen sowie ein neues bedingtes Kapital zu beschließen. Im Rahmen der hier vorgeschlagenen neuen Ermächtigung sollen Schuldverschreibungen über einen Betrag von bis zu 1.500.000.000,00 € (in Worten: EURO eine Milliarde fünfhundert Millionen) ausgegeben werden können. Der Vorstand soll auch ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen. Um sicherzustellen, dass der vorgesehene Ermächtigungsrahmen selbst für den Fall späterer Wandlungs- oder Optionspreisanpassungen voll ausgenutzt werden kann, soll das neu zu schaffende bedingte Kapital, das der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten dient, bis zu 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) betragen, wobei jedoch im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugebenden Aktien 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die nachfolgende neue Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Zugleich soll sichergestellt werden, dass der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die jeweils nach Beginn des 11. Februar 2025 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, auf insgesamt höchstens 10 % beschränkt ist.

Unter Neufassung des § 4 Abs. 8 der Satzung soll ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025) beschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Schaffung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

aa)

Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl, Laufzeit, Währung, Ausgabe durch Konzernunternehmen

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Februar 2030 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000,00 € (in Worten: EURO eine Milliarde fünfhundert Millionen) zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen im Folgenden „Inhaber“) der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (im folgenden auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten. Die Schuldverschreibungen sowie die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten dürfen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung begeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Eine Emission darf zudem durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft erfolgen; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. ihnen aufzuerlegen.

bb) Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung der gesetzlichen Bezugsrechte für Aktionäre der Gesellschaft gemäß Vorstehendem sicherzustellen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen:

•

für Spitzenbeträge;

•

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach der Ausübung dieser Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde;

•

sofern Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht gegen bar ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet, wobei dies jedoch nur insoweit gilt, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Das vorstehende Ermächtigungsvolumen von 10 % des Grundkapitals verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 11. Februar 2025 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Bei der Berechnung der vorgenannten 10 % werden Aktien nicht berücksichtigt, die Gläubigern der Schuldverschreibungen aufgrund des Verwässerungsschutzes (z.B. bei Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach Ausgabe der Schuldverschreibungen) gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren sind.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen.

cc) Wandlungsrecht

Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Inhaber ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umwandeln. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen niedrigeren Ausgabepreis nicht übersteigen. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann festgelegt werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.

dd) Optionsrecht

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Es kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibung bzw. eines unter dem Nennwert liegenden Ausgabepreises nicht übersteigen.

ee) Wandlungs- bzw. Optionspflicht

Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit“) oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen kann der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) während der zehn Börsenhandelstage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter ff) genannten Mindestpreises liegt. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.

ff) Wandlungs-/Optionspreis, Verwässerungsschutz

Der Wandlungs- oder Optionspreis entspricht entweder – für den Fall eines Bezugsrechtsausschlusses – mindestens 60 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – alternativ mindestens 60 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Wandlungs- oder Optionspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann. Sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht gewähren bzw. bestimmen, Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, können die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten – unbeschadet § 9 Abs. 1 AktG – wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung bzw. einen niedrigeren Ausgabepreis nicht überschreiten.

gg) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen können jeweils festlegen, dass nach Wahl der Gesellschaft im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung auch neue Aktien aus genehmigtem Kapital, eigene Aktien der Gesellschaft oder bereits existierende Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in bar zahlt.

hh) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Bedingungen der Schuldverschreibungen

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit, Stückelung und Wandlungs- bzw. Optionszeitraum und eine mögliche Variabilität des Wandlungsverhältnisses festzusetzen. Für den Fall der Ausgabe durch Konzernunternehmen hat der Vorstand zusätzlich das Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen herzustellen.

b)

Schaffung eines bedingten Kapitals

Das Grundkapital wird um bis zu 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) durch Ausgabe von bis zu 50.743.103 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe vorstehender Ermächtigung festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten aus gegen bar ausgegebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

c)

Satzungsänderung

§ 4 Abs. 8 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„(8) Das Grundkapital ist um bis zu 50.743.103,00 € (in Worten: EURO fünfzig Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendeinhundertdrei) durch Ausgabe von bis zu 50.743.103 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, als die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die die TUI AG oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Februar 2025 bis zum 10. Februar 2030 (einschließlich) gegen bar ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben oder soweit Wandlungs- bzw. Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

Der Bericht des Vorstands ist in Ziffer II.1 „Grundsätzliches“ und in Ziffer II.3 „Zu Punkt 6 der Tagesordnung (Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie Schaffung eines bedingten Kapitals)“ im Anschluss an diese Tagesordnung zu finden.

7.

Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2025 endet die Amtszeit der von der ordentlichen Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Jutta A. Dönges, Herr Prof. Dr. Edgar Ernst und Frau Janina Kugel. Frau Dr. Jutta A. Dönges und Frau Janina Kugel stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Herr Prof. Dr. Ernst, der derzeit auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Dies macht eine Neuwahl erforderlich. Die Nachbesetzung des Vorsitzes des Prüfungsausschusses wird im Einklang mit der Empfehlung C.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) stehen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 3, Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt er sich zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen (Mindestanteilsgebot). Der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG, wonach sich der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 % auf den Aufsichtsrat insgesamt bezieht, ist nicht widersprochen worden. Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt mit mindestens sechs Frauen und mindestens sechs Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Das ist zurzeit der Fall. Mit der Wahl der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Frau Dr. Jutta A. Dönges und Frau Janina Kugel sowie der Neuwahl von Herrn Pepijn Rijvers wären die Vorgaben nach wie vor erfüllt.

Gestützt auf entsprechende Vorschläge des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichten Ziele des Aufsichtsrats für die Zusammensetzung des Gremiums, des Kompetenzprofils sowie des Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

7.1

Frau Dr. Jutta A. Dönges, Mitglied des Vorstands (CFO), Uniper SE, wohnhaft in Frankfurt am Main (Deutschland), für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, also bis zum Jahr 2029.

7.2

Frau Janina Kugel, Aufsichtsrätin & Senior Advisorin, wohnhaft in Unterföhring (Deutschland), für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, also bis zum Jahr 2029.

7.3

Herr Pepijn Rijvers, Executive Vice President, World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), wohnhaft in Amsterdam (Niederlande), für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, also bis zum Jahr 2029.

Es ist geplant, die ordentliche Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl).

Frau Dr. Jutta A. Dönges ist seit ihrer Erstbestellung am 25. März 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG. Darüber hinaus ist Frau Dr. Jutta A. Dönges noch Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat, der Commerzbank AG (börsennotiert). Frau Dr. Jutta A. Dönges hat ihr Amt als Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats der Commerzbank AG (börsennotiert) zum Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niedergelegt. Frau Dr. Jutta A. Dönges ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Damit gewährleistet Frau Dr. Jutta A. Dönges, dass nach der Niederlegung ihres Aufsichtsratsmandats bei der Commerzbank AG lediglich ihr Aufsichtsratsmandat bei der TUI AG verbleibt.

Zu Empfehlung C.13 Abs. 1 DCGK wird erklärt, dass Frau Dr. Jutta A. Dönges nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht.

Frau Dr. Jutta A. Dönges wird von der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig im Sinne von Empfehlung C.6 DCGK eingeschätzt.

Frau Janina Kugel ist seit ihrer Erstbestellung am 25. März 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG. Darüber hinaus ist sie nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Frau Janina Kugel ist Mitglied in einem vergleichbaren Kontrollgremium der ausländischen Wirtschaftsunternehmen Kyndryl Inc. (börsennotiert) und Swissport International Ltd. (nicht börsennotiert).

Zu Empfehlung C.13 Abs. 1 DCGK wird erklärt, dass Frau Janina Kugel nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht.

Frau Janina Kugel wird von der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig im Sinne von Empfehlung C.6 DCGK eingeschätzt.

Herr Pepijn Rijvers ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Zu Empfehlung C.13 Abs. 1 DCGK wird erklärt, dass Herr Pepijn Rijvers nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht.

Herr Pepijn Rijvers wird von der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig im Sinne von Empfehlung C.6 DCGK eingeschätzt.

Gemäß des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der TUI AG sollen Aufsichtsratsmitglieder, die keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen. Der Aufsichtsratsvorsitz zählt doppelt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Die genannten Regelungen des Kompetenzprofils der TUI AG stehen im Einklang mit den Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK. Frau Dr. Jutta A. Dönges, Frau Janina Kugel und Herr Pepijn Rijvers erfüllen die vorgenannten Kriterien des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der TUI AG.

Weitere Informationen zu den Kandidatinnen und dem Kandidaten, insbesondere deren Lebensläufe, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen

Die Lebensläufe spiegeln unter anderem auch wider, inwieweit die Kandidatinnen und der Kandidat zur Erfüllung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats beitragen. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats ist unter

www.tuigroup.com/de-de/ueber-uns/ueber-die-tui-group/management

ebenfalls veröffentlicht. Darüber hinaus ist eine individualisierte Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2024 der Gesellschaft ab Seite 137 veröffentlicht.

8.

Beschlussfassung zu Satzungsänderungen

8.1.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung, § 21 Abs. 8 der Satzung – Satzungsänderung

Gemäß § 118a AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine solche Ermächtigung muss gemäß § 118a Abs. 3 AktG befristet werden und kann für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Ermächtigung erteilt werden. Die von der Hauptversammlung der TUI AG am 14. Februar 2023 beschlossene entsprechende Ermächtigung des Vorstands, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten, endet mit Ablauf des 28. Februar 2025.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Abs. 8 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

„(8) Der Vorstand ist bis zum 28. Februar 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

Ein Bericht des Vorstands mit Erläuterungen zur Ermächtigung des Vorstands ist in Ziffer III. „Bericht des Vorstands zu Punkt 8.1 der Tagesordnung – Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen“ im Anschluss an diese Tagesordnung zu finden.

8.2.

Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 16 Mitglieder ab der ordentlichen Hauptversammlung 2026 – Satzungsänderung

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat derzeit aus 20 Mitgliedern. Das Gesetz lässt für die aktuelle Mitarbeiteranzahl von TUI in Deutschland (< 10.000) auch eine geringere Mitgliederanzahl im Aufsichtsrat zu.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat unterstützen daher den Beschlussvorschlag, den Aufsichtsrat mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 auf 16 Mitglieder (acht Anteilseignervertreter und acht Arbeitnehmervertreter) zu verkleinern.

Die vorgeschlagene Verkleinerung des Aufsichtsrats von 20 Mitgliedern auf 16 Mitglieder soll mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 umgesetzt sein. Die vorgeschlagene Satzungsänderung führt nicht dazu, dass Amtszeiten von Aufsichtsratsmitgliedern vorzeitig enden. Mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 endet jedoch die Amtszeit sämtlicher amtierender Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Im Vorlauf sind daher turnusmäßig Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer neu zu wählen. Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Verkleinerung des Aufsichtsrats beschließt und die Satzungsänderung bis zur Einleitung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in das Handelsregister eingetragen ist, sollen daher nicht wie bisher zehn, sondern lediglich acht Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer neu gewählt werden. Mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 endet keine Amtszeit eines amtierenden Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner. Um zu gewährleisten, dass der Aufsichtsrat mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 paritätisch mit dann jeweils acht Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner besetzt sein wird, werden zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner ihr Amt rechtzeitig mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 vorzeitig niederlegen. Dass zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner ihr Amt bereits niederlegen, bevor feststeht, ob die vorgeschlagene Verkleinerung wirksam wird, kommt nicht in Betracht, da eine Amtsniederlegung nicht unter einer entsprechenden Bedingung erklärt werden kann.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

„(1) Der Aufsichtsrat besteht für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 aus 20 Mitgliedern und danach aus 16 Mitgliedern.“

9.

Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen; ein die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Die derzeit geltende, in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der TUI AG und das zugrundeliegende Vergütungssystem wurden von der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. März 2021 bestätigt beziehungsweise beschlossen.

§ 18 der Satzung der TUI AG lautet:

 

„(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 90.000,00.

(2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das Doppelte der Vergütung gemäß Absatz 1.

(3) Die Mitglieder des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Strategieausschusses erhalten für ihre Tätigkeit über die Vergütung nach Absatz 1 und Absatz 2 hinaus eine weitere, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 42.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache, der Vorsitzende des Strategieausschusses erhält das Doppelte dieser Vergütung.

(4) Die Vergütung bezieht sich jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. Für Teile eines Geschäftsjahrs oder Rumpfgeschäftsjahre wird die Vergütung anteilig gezahlt.

(5) Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Präsidiums, des Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Strategieausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, unabhängig von deren Form, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 je Sitzung.

(6) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.“

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die im Jahr 2021 festgesetzte Vergütung mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung weiterhin im Interesse der Gesellschaft liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben sowie der Lage der Gesellschaft steht.

Das Modell einer festen Vergütung sowie einer Vergütung für Mitgliedschaften in Ausschüssen und einem Sitzungsgeld wird von einer Vielzahl vergleichbarer Gesellschaften praktiziert und entspricht insbesondere der Empfehlung G.17 des DCGK. Vorstand und Aufsichtsrat sehen somit keinen Anpassungsbedarf bei der bestehenden Vergütung und dem zugrundeliegenden Vergütungssystem.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, die gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats und das von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 beschlossene, in Ziffer IV. „Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats – Ergänzende Angaben zu Punkt 9 der Tagesordnung“ im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.

10.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das am 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der TUI AG sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die der dargestellten Vergütung zugrundeliegenden Vergütungssysteme orientieren sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Aktiengesetzes. Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Prüfvermerk zu erstellen. Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung vor, den unter Ziffer V. „Vergütungsbericht im Sinn des § 162 AktG – zu Punkt 10 der Tagesordnung“ im Anschluss an diese Tagesordnung gemeinsam mit dem Prüfvermerk wiedergegebenen Vergütungsbericht für das am 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr zu billigen.

II.

BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN 5 UND 6

1. Grundsätzliches

Bei Ausnutzung der in den Tagesordnungspunkten 5 und 6 enthaltenen Ermächtigungen zur Durchführung von Kapitalmaßnahmen soll den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt werden; jedoch sollen für bestimmte Zwecke Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben bzw. veräußert werden können. Diese Möglichkeit soll jedoch – namentlich unter Berücksichtigung von Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss für Aktien bzw. Schuldverschreibungen in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG – wie jeweils angegeben auf ein Aktienvolumen von grundsätzlich insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt sein. Maßgeblich ist dabei entweder das zum 11. Februar 2025 oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien aus genehmigtem Kapital vorhandene Grundkapital, je nachdem zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist.

Die unter den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Ermächtigungen sehen unter anderem die Möglichkeit vor, unter Ausnutzung der Regelungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG das Grundkapital der TUI AG zu erhöhen oder Schuldverschreibungen auszugeben und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die hierfür geltende Grenze von 10 % des Grundkapitals – insgesamt – nicht überschritten wird. Bei der Berechnung der vorgenannten 10 % werden Aktien nicht berücksichtigt, die Gläubigern der Schuldverschreibungen aufgrund des Verwässerungsschutzes (z.B. bei Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach Ausgabe der Schuldverschreibungen) gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren sind. Der Vorstand wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei sämtlichen auf die Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gestützten Ermächtigungen eine Ausnutzung nur in der Weise vornehmen, dass insgesamt die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene Grenze von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung über die Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung bis zum Zeitpunkt von deren Ausnutzung eingehalten wird. Sollte das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung geringer sein als zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen, ist das geringere Grundkapital maßgeblich.

Unabhängig davon, ob die entsprechenden Ermächtigungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses einzeln oder kumuliert ausgenutzt werden, soll insgesamt die Grenze von 10 % des Grundkapitals für einen Bezugsrechtsauschluss nach den Regeln des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht überschritten werden. Die vorgeschlagenen Ermächtigungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG haben ausschließlich den Zweck, dem Vorstand die Möglichkeit zu geben, das in der konkreten Situation jeweils – unter Beachtung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft – am besten geeignete Instrument zu nutzen, nicht jedoch, durch eine mehrfache Ausnutzung der verschiedenen Möglichkeiten des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses in den vorgesehenen Ermächtigungen das Bezugsrecht der Aktionäre über die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bestimmte Grenze von 10 % des Grundkapitals hinaus ausschließen zu können.

Der Beschlussvorschlag zu Punkt 5 der Tagesordnung sieht u.a. eine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vor, soweit die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen) erfolgt. Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigung ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage entfällt, oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 11. Februar 2025 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 11. Februar 2025 als Zeitpunkt des Ermächtigungsbeschlusses oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Veräußerung der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist. Eine entsprechende volumenmäßige Beschränkung ist auch in dem Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 vorgesehen.

Der Vorstand hat aktuell noch keine Entscheidung getroffen, ob er von den Ermächtigungen unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 Gebrauch machen wird.

Im Falle der konkreten Ausnutzung vorgeschlagener Ermächtigungen wird der Vorstand der Hauptversammlung darüber berichten.

2. Zu Punkt 5 der Tagesordnung (Genehmigtes Kapital 2025 über 50.743.103,00 €)

Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Februar 2024 unter Tagesordnungspunkt 5 über 50.743.103,00 € (Genehmigtes Kapital 2024/I) ist nur noch für eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht nutzbar, da der Vorstand der Gesellschaft durch Ausgabe der 487.000.000,00 € Wandelschuldverschreibung im Juli 2024 bereits von der am 13. Februar 2024 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht hat. Aufgrund der Beschränkung sämtlicher von der Hauptversammlung 2024 beschlossenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf ein Aktienvolumen von insgesamt 10 % des Grundkapitals ist ein Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I nicht mehr möglich. Um die Gesellschaft jedoch auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den sich ergebenden Erfordernissen flexibel anzupassen, wird vorgeschlagen, die Ermächtigung durch eine neue zu ersetzen. Der Vorstand soll daher für einen Zeitraum von fünf Jahren ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 50.743.103,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).

Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Barkapitalerhöhungen haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Bei Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, wenn die neuen Aktien bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, oder soweit eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen) erfolgt.

Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel nutzen und einen hierbei entstehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig decken zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis, also ohne den bei Bezugsrechtsemissionen in der Regel erforderlichen größeren Abschlag. Dies führt zu höheren Emissionserlösen zum Wohle der Gesellschaft. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals wird jedoch keinesfalls mehr als 5 % des aktuellen Börsenkurses betragen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden können. In diesem Fall wird der Vorstand von der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nur bis zu einem Betrag von maximal 10 % des Grundkapitals Gebrauch machen; maßgeblich ist entweder das zum 11. Februar 2025 oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist. Mit der Ermöglichung von Sacheinlagen wird der Vorstand in die Lage versetzt, Aktien der Gesellschaft in geeigneten Einzelfällen zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (beispielsweise Hotels, Schiffe oder Flugzeuge bzw. Forderungen) einzusetzen. Zum Teil werden als Gegenleistung für Übernahmen nicht Geld, sondern Aktien verlangt. Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten, schafft damit einen Vorteil im Wettbewerb, um interessante Akquisitionsobjekte sowie den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen Vermögensgegenständen liquiditätsschonend zu nutzen. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur kann die Hingabe von Aktien sinnvoll sein. Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, denn die Emission von Aktien gegen Sachleistungen setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktie steht.

Der Vorstand soll dabei auch berechtigt sein, dieses genehmigte Kapital in Fällen, in denen die Gesellschaft sich z.B. zum Erwerb eines Akquisitionsobjektes zunächst zu einer Geldleistung verpflichtet hat, auszunutzen, um Inhabern solcher (verbriefter oder unverbriefter) Geldforderungen gegen die Gesellschaft im Nachhinein anstelle der Geldzahlung ganz oder zum Teil Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Gesellschaft erhält dadurch zusätzliche Flexibilität.

Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch macht. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder gegen Sacheinlage ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sollte das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung geringer als am 11. Februar 2025 sein, ist das geringere Grundkapital maßgeblich. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen nach dem 11. Februar 2025 bis zur Ausnutzung der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Bei der Berechnung der vorgenannten 10 % werden Aktien nicht berücksichtigt, die Gläubigern der Schuldverschreibungen aufgrund des Verwässerungsschutzes (z.B. bei einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach Ausgabe der Schuldverschreibungen) gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren sind.

Durch diese Vorgabe wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Bedürfnis der Aktionäre nach einem Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung getragen. Jeder Aktionär hat aufgrund der Begrenzung des Umfangs der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Es ist daher sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Vermögens- wie auch Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt bleiben, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden.

Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Vermeidung von Spitzenbeträgen ermöglicht die erleichterte Abwicklung einer Bezugsrechtsemission, wenn sich Spitzenbeträge aufgrund des Emissionsvolumens oder zur Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben.

3. Zu Punkt 6 der Tagesordnung (Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie Schaffung eines bedingten Kapitals)

Der Vorstand der Gesellschaft hat von der ihm von der Hauptversammlung am 13. Februar 2024 erteilten Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) (zusammen nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“) zu begeben (unter Nutzung des Bedingten Kapitals 2024), im Rahmen der Ausgabe der 487.000.000,00 € Wandelschuldverschreibung im Juli 2024 teilweise Gebrauch gemacht.

Um der Gesellschaft auch zukünftig die erforderliche Flexibilität zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstrumentes zu erhalten, wird der ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000,00 € und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025) zu beschließen. Damit erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, flexibel auf die bei einer etwaigen Begebung herrschenden Marktbedingungen zu reagieren und so zum Vorteil der Gesellschaft und ihrer Aktionäre die bestmöglichen Finanzierungskonditionen zu erzielen. Dieses neu zu schaffende bedingte Kapital soll höchstens 50.743.103,00 € betragen und dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist.

Die Begebung von Schuldverschreibungen bietet für die TUI AG zusätzlich zu den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme die Möglichkeit, je nach Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen und hierdurch die Voraussetzungen für die künftige geschäftliche Entwicklung zu schaffen. Die Einräumung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten eröffnet der Gesellschaft die zusätzliche Chance, dass ihr die durch Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgenommenen Gelder zum Teil als Eigenkapital erhalten bleiben.

Die Emission von Schuldverschreibungen ermöglicht darüber hinaus zu attraktiven Konditionen die Aufnahme von Fremdkapital, das je nach Ausgestaltung der Anleihebedingungen sowohl für Bonitätsprüfungen als auch für bilanzielle Zwecke als Eigenkapital oder eigenkapitalähnlich eingestuft werden kann. Die erzielten Wandlungs- bzw. Optionsprämien sowie die Eigenkapitaleinstufung kommen der Kapitalbasis der Gesellschaft zugute und ermöglichen ihr so die Nutzung günstiger Finanzierungen. Die ferner vorgesehenen Möglichkeiten, neben der Einräumung von Wandlungs- oder Optionsrechten auch Wandlungs- oder Optionspflichten zu begründen bzw. Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen zu kombinieren, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieser Finanzierungsinstrumente. Da im Bereich der sog. hybriden Finanzierungsinstrumente mittlerweile Finanzierungsformen üblich sind, die auch eine unbegrenzte Laufzeit vorsehen, sieht die Ermächtigung die Möglichkeit vor, Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten zu begeben, die keine Laufzeitbegrenzung enthalten. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft zudem die erforderliche Flexibilität, die Schuldverschreibungen selbst oder über unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaften zu platzieren. Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden.

Um das Spektrum der möglichen Kapitalmarktinstrumente, die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten verbriefen, auch entsprechend nutzen zu können, erscheint es sachgerecht, das zulässige Emissionsvolumen in der neu vorgeschlagenen Ermächtigung auf einen Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000,00 € und das bedingte Kapital, das zur Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten dient, auf höchstens 50.743.103,00 € festzulegen.

Den Aktionären ist bei der Begebung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Sofern Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen) mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht ausgegeben werden, soll der Vorstand in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Das kann zweckmäßig sein, um günstige Börsensituationen rasch wahrnehmen und eine Schuldverschreibung schnell und flexibel zu attraktiven Konditionen am Markt platzieren zu können. Die Aktien- und Kreditmärkte sind volatil. Die Erzielung eines möglichst vorteilhaften Emissionsergebnisses hängt daher in verstärktem Maße davon ab, dass auf Marktentwicklungen kurzfristig reagiert werden kann. Günstige, möglichst marktnahe Konditionen können in der Regel nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft nicht für einen zu langen Angebotszeitraum an sie gebunden ist. Bei Bezugsrechtsemissionen ist, um die Attraktivität der Konditionen und damit die Erfolgschancen der Emission für den ganzen Angebotszeitraum sicherzustellen, in der Regel ein nicht unerheblicher Sicherheitsabschlag erforderlich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten der Konditionen dieser Anleihe) bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität der Aktie und Kreditmärkte besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihebedingungen und damit zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei der Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit der Ausübung (Bezugsverhalten) eine alternative Platzierung bei Dritten erschwert bzw. mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf eine Veränderung der Marktverhältnisse reagieren, was zu für die Gesellschaft ungünstigen Konditionen der Kapitalbeschaffung führen kann.

Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem Marktwert ausgegeben werden. Der Marktwert ist zu ermitteln. Der Vorstand wird bei seiner Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt den Abschlag vom Marktwert so gering wie möglich halten. Damit wird der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechtes praktisch gegen null gehen, so dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann. All dies stellt sicher, dass eine nennenswerte Verwässerung des Wertes der Aktien der Gesellschaft in Folge des Bezugsrechtsausschlusses nicht eintritt. Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zu annähernd gleichen Bedingungen durch Erwerb über die Börse aufrecht zu erhalten. Dadurch wird ihren Vermögensinteressen angemessen Rechnung getragen.

Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gilt nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Das vorstehende Ermächtigungsvolumen von 10 % des Grundkapitals verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 11. Februar 2025 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Diese Anrechnung geschieht im Interesse der Aktionäre an einer möglichst geringen Verwässerung ihrer Beteiligung. Bei der Berechnung der vorgenannten 10 % werden Aktien nicht berücksichtigt, die Gläubigern der Schuldverschreibungen aufgrund des Verwässerungsschutzes (z.B. bei Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht während der Laufzeit der Schuldverschreibungen nach Ausgabe der Schuldverschreibungen) gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren sind. Damit kann die Gesellschaft den Inhabern der Schuldverschreibungen Verwässerungsschutz gewähren durch Reduktion des Wandlungs- oder Optionspreises und damit Gewährung von weiteren Aktien. Insbesondere bei Barkapitalerhöhungen kann dies geboten sein, um die Liquidität der Gesellschaft zu schonen.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Zudem ist erforderlich, dass die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, resultieren aus dem Ausschluss des Bezugsrechts keine Nachteile für die Aktionäre, da die Genussrechte bzw. Gewinnschuldverschreibungen keine Mitgliedschaftsrechte begründen und auch keinen Anteil am Liquidationserlös oder am Gewinn der Gesellschaft gewähren. Zwar kann vorgesehen werden, dass die Verzinsung vom Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder einer Dividende abhängt. Hingegen wäre eine Regelung unzulässig, wonach ein höherer Jahresüberschuss, ein höherer Bilanzgewinn oder eine höhere Dividende zu einer höheren Verzinsung führen würde. Mithin werden durch die Ausgabe der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen also weder das Stimmrecht noch die Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft und deren Gewinn verändert bzw. verwässert. Zudem ergibt sich infolge der marktgerechten Ausgabebedingungen, die für diesen Fall des Bezugsrechtsausschlusses verbindlich vorgeschrieben sind, kein nennenswerter Bezugsrechtswert.

Durch die vorstehenden Möglichkeiten des Ausschlusses des Bezugsrechts erhält die Gesellschaft die Flexibilität, günstige Kapitalmarktsituationen kurzfristig auszunutzen und sie wird in die Lage versetzt, ein niedriges Zinsniveau bzw. eine günstige Nachfragesituation flexibel und kurzfristig für eine Emission zu sichern. Im Gegensatz zu einer Emission von Schuldverschreibungen mit Bezugsrecht ergeben sich durch Wegfall der mit dem Bezugsrecht verbundenen Vorlaufzeit sowohl im Hinblick auf die Kosten der Mittelaufnahme als auch im Hinblick auf das Platzierungsrisiko entscheidende Vorteile. Mit einer bezugsrechtslosen Platzierung können der ansonsten erforderliche Sicherheitsabschlag ebenso wie das Platzierungsrisiko reduziert und die Mittelaufnahme zugunsten der Gesellschaft und ihrer Aktionäre in entsprechender Höhe verbilligt werden. Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts, mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht, beträgt der Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine Aktie mindestens 60 % des Durchschnittskurses der TUI Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zusteht, wird alternativ die Möglichkeit eröffnet, den Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine Aktie anhand des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Wandlungs- oder Optionspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann, festzulegen, wobei dieser ebenfalls mindestens 60 % des Durchschnittskurses der TUI Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra Handel) betragen muss.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Solche Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen Emissionsvolumens und zur Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Schuldverschreibungen werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in anderer Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Ein Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert in diesem Fall die Abwicklung der Kapitalmaßnahme. Eine nennenswerte Verwässerung für die Aktionäre ist damit nicht verbunden.

Weiterhin soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern von mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Dies bietet die Möglichkeit, anstelle einer Ermäßigung des Wandlungs- bzw. Optionspreises den Inhabern zu diesem Zeitpunkt bereits bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten ein Bezugsrecht als Verwässerungsschutz zu gewähren. Es entspricht der marktüblichen Praxis, Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz auszustatten.

III.

BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 8.1 DER TAGESORDNUNG – ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS ZUR DURCHFÜHRUNG VIRTUELLER HAUPTVERSAMMLUNGEN

Die Beschlussfassung in Tagesordnungspunkt 8.1 soll es dem Vorstand der Gesellschaft ermöglichen, in den nächsten beiden Jahren über das Format der Hauptversammlung im Einzelfall entscheiden zu können.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft stimmen darin überein, dass sich das virtuelle Format bewährt hat und insbesondere auch in Bezug auf den Aktionärsdialog eine gute Alternative zur Präsenzhauptversammlung darstellt. Die gesetzliche Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung wahrt nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats die Rechte der Aktionäre in angemessener Art und Weise. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und deren Bevollmächtigten stehen im virtuellen Format Rede-, Frage- und Antragsrechte ebenso zu wie in der physischen Hauptversammlung, ohne dass ihnen hierfür Reiseaufwand entsteht. Die Erfahrungen der letzten beiden Hauptversammlungen der Gesellschaft haben gezeigt, dass diese Möglichkeiten von den Aktionären der Gesellschaft sehr gut angenommen wurden. So haben bei den Hauptversammlungen 2023 und 2024 ebenso viele beziehungsweise sogar mehr Aktionäre einen Redebeitrag geleistet als üblicherweise bei früheren Präsenzversammlungen. Hinzu kommt der gegenüber der physischen Durchführung deutlich geringere Personal-, Ressourcen- und Kostenaufwand der Gesellschaft im virtuellen Format. Damit leisten sowohl die Aktionäre als auch die Gesellschaft einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Schließlich halten Vorstand und Aufsichtsrat es insbesondere mit Blick auf die Risiken geopolitischer Verwerfungen oder einer erneuten Pandemie für erforderlich, auch in Zukunft Hauptversammlungen virtuell abhalten zu können. Der Gesetzgeber sieht nach Schaffung des gesetzlichen Rahmens in § 118a AktG möglicherweise keine Veranlassung mehr für erneute, separat zu erlassende Sonderregelungen.

Der Vorstand wird vor jeder Hauptversammlung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände sowie der Erfahrungen aus vorherigen Hauptversammlungen über das Format der Hauptversammlung im besten Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre entscheiden. Die in Tagesordnungspunkt 8.1 vorgeschlagene Satzungsänderung sieht zudem vor, dass – anders als bei der bisher geltenden Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen – die Entscheidung des Vorstands für die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form zukünftig der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Sollte sich der Vorstand in Zukunft für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden, wird diese voraussichtlich ähnlich ausgestaltet werden wie die Hauptversammlungen in den Jahren 2023 und 2024, also ebenfalls eng angelehnt an den Prozess in einer Präsenzversammlung und ohne eine Pflicht zur Vorabeinreichung von Fragen.

Der Vorstand soll die Ermächtigung für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen nicht für die im Gesetz vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren erhalten, sondern stattdessen wiederum nur für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung.

IV.

VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS – ERGÄNZENDE ANGABEN ZU PUNKT 9 DER TAGESORDNUNG

1.

Vergütungsbestandteile

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung, einer weiteren Vergütung für Mitgliedschaften in Ausschüssen und dem Sitzungsgeld. Die feste Vergütung beträgt pro Geschäftsjahr 270.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 180.000 € für den oder die Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und 90.000 € für jedes andere Mitglied des Aufsichtsrats. Für ihre Tätigkeiten im Präsidium, im Prüfungsausschuss und im Strategieausschuss erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine weitere Vergütung. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 126.000 € und für den Vorsitzenden des Strategieausschusses 84.000 €. Für alle anderen Mitglieder des Präsidiums, des Prüfungsausschusses oder des Strategieausschusses beträgt die Vergütung jeweils 42.000 €. Damit entspricht die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auch der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex, der zufolge der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden soll.

Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder des Präsidiums, des Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Strategieausschusses erhält das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrats unabhängig von deren Form ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €. Die feste Vergütung und die weitere Vergütung werden nach Ablauf des Geschäftsjahrs, für das die Vergütung gezahlt wird, fällig. Das Sitzungsgeld wird im Anschluss an die jeweilige Sitzung fällig. Für Teile eines Geschäftsjahrs oder Rumpfgeschäftsjahre wird die Vergütung anteilig gezahlt. Eine auf die Vergütung und auf Auslagen der Mitglieder des Aufsichtsrats ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet die TUI AG.

Die TUI AG sorgt außerdem dafür, dass zu Gunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) in angemessener Höhe besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die TUI AG.

2.

Beitrag der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der TUI AG

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der TUI AG, insbesondere den damit verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die damit verbundene Verantwortung. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und ihre Höhe steht – auch im Vergleich zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats anderer börsennotierter Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland – in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der TUI AG. Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen, ohne sich dabei vorrangig an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren. Gemeinsam mit dem Vorstand fördert der Aufsichtsrat damit die Geschäftsstrategie sowie die langfristige Entwicklung der TUI AG. Die Beschränkung auf eine Festvergütung entspricht zudem der Empfehlung G.18 Satz 1 des DCGK.

3.

Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Die Hauptversammlung setzt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der Satzung oder durch Beschluss fest. Aktuell ist die Vergütung in der Satzung festgesetzt.

Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Vergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse der TUI AG liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der TUI AG steht. Hierzu kann der Aufsichtsrat auch einen horizontalen Marktvergleich durchführen. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen Vergütungsexperten beraten lassen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Vergütung vor. Das Präsidium bereitet die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems vor.

Die Vorbereitung und Vorlage von Beschlussvorschlägen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder obliegt Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der gesetzlichen Kompetenzordnung. Das führt zu einer gegenseitigen Kontrolle der beiden Organe.

V.

VERGÜTUNGSBERICHT IM SINN DES § 162 AKTG – ZU PUNKT 10 DER TAGESORDNUNG

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der TUI AG sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die zugrunde liegenden Vergütungssysteme orientieren sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die Angaben gemäß § 162 AktG.

Vorstand und Vorstandsvergütung

ÜBERARBEITUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS UND BESTÄTIGUNG DURCH DIE AKTIONÄRE

Die vollständige Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die damit verbundene Beendigung der Vergütungsbeschränkungen im Geschäftsjahr 2023, aber auch die Anmerkungen von Aktionären und Investoren hatte der Aufsichtsrat zum Anlass genommen, das bisher geltende Vergütungssystem des Vorstands kritisch zu überprüfen. Auf Basis einer entsprechenden Analyse wurde das bisherige Vergütungssystem weiterentwickelt. Der Aufsichtsrat der TUI AG beschloss im Dezember 2023 rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres 2024, also zum 1. Oktober 2023, ein überarbeitetes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Das überarbeitete Vergütungssystem findet für aktive Mitglieder des Vorstands Anwendung. Die Ausnahme bilden ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands mit laufenden Dienstverträgen oder solche, deren Dienstverträge bereits beendet sind, die aber noch Vergütungsansprüche gegenüber der TUI AG haben. Dies sind namentlich Herr Joussen, Herr Burling, Frau Conix, Frau Dr. Eller und Herr Rosenberger. Für diese ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands erfolgte keine Migration auf das überarbeitete Vergütungssystem.

Bei dem überarbeiteten Vergütungssystem wurde insbesondere der individuelle Leistungsfaktor in der kurzfristigen variablen Vergütung (Jahreserfolgsvergütung, Short Term Incentive – STI) durch einen ESG-Faktor für den Gesamtvorstand ersetzt, der aus Teilzielen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und/oder Governance besteht. Darüber hinaus hat der Total Cash Flow vor Dividenden den Free Cash Flow vor Dividenden abgelöst. Bei der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive – LTI) wird bei der Ermittlung der Zielerreichung anstelle des Wachstums des Ergebnisses je Aktie (EPS) nun auf absolute EPS-Zielwerte abgestellt. Im aktuellen Vergütungssystem ist das berichtete EPS relevant, während im vorherigen System die Zielerreichung anhand des pro-forma bereinigten EPS ermittelt wurde. Zusätzlich wurden Share Ownership Guidelines ab dem Geschäftsjahr 2025 eingeführt und somit die Verpflichtung der Mitglieder des Vorstands, Aktien der TUI AG in Höhe eines festgelegten Mindestbetrags zu erwerben und über einen definierten Zeitraum zu halten. Die wesentlichen Änderungen des überarbeiteten Vorstandsvergütungssystems sind in der nachfolgenden Grafik zusammengefasst.
 

241212011894_00-0.jpg


Auf eine Integration eines ESG-Elements im LTI wurde bewusst verzichtet. Die Einbindung eines ESG-Faktors im STI ermöglicht die Verfolgung des auf Jahresscheiben heruntergebrochenen strategischen Meilensteinplans, vereinfacht damit die Zielsetzung und reduziert die Komplexität des Systems. Auch wurde die Ausgestaltung des LTI in Form eines virtuellen Performance-Share-Plans beibehalten. Dies entspricht der gängigen Marktpraxis und erfüllt die Forderung einer aktienbasierten Ausrichtung. Um sich noch stärker an den Anforderungen der Investoren zu orientieren, wird durch die Implementierung von Share Ownership Guidelines ab dem Geschäftsjahr 2025 eine zusätzliche Komponente auf Basis echter Aktien eingeführt. Bei der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems wurde der Aufsichtsrat mit der MB Board Advisory GmbH von einem renommierten, unabhängigen externen Vergütungsberater unterstützt.

Gemäß dem Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vorzulegen. Im Rahmen der Beschlussfassung vom 13. Februar 2024 hat die Hauptversammlung das überarbeitete Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit 88,94 % gebilligt. Gemäß dem Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat zudem jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen, der bestimmten Anforderungen entsprechen muss (§ 162 AktG). Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob der Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber hinaus einen Prüfvermerk zu erstellen. Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Entscheidung über dessen Billigung vorzulegen. Der erstellte und geprüfte Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG für das am 30. September 2023 abgelaufene Geschäftsjahr wurde von den Aktionären der TUI AG am 13. Februar 2024 mit 87,53 % gebilligt. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter. Der Beschluss der Hauptversammlung wird vor dem Hintergrund einer transparenten Berichterstattung insbesondere durch zusätzliche Ausführungen berücksichtigt, wie zum Beispiel eine detaillierte grafische Aufbereitung von Sachverhalten.

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern zusammen.

•

Sebastian Ebel: CEO

•

Mathias Kiep: CFO

•

Peter Krueger: CSO & CEO HEX

•

Sybille Reiss: CPO / Arbeitsdirektorin

•

David Schelp: CEO Markets + Airline (ab dem 1. Januar 2024)

•

David Burling: CEO Markets & Airlines (bis zum Ablauf des 5. Januar 2024)

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Auf Empfehlung des Präsidiums legt der Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Zudem überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.

Dabei werden insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigt:

•

Verständlichkeit und Transparenz

•

wirtschaftliche Lage, Erfolg und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens

•

Verknüpfung des Aktionärsinteresses an Wertsteigerung und Gewinnausschüttung mit entsprechenden Leistungsanreizen für die Mitglieder des Vorstands

•

Wettbewerbsfähigkeit am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte

•

Angemessenheit und Orientierung an Aufgaben, Verantwortung und Erfolg jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, auch in einem relevanten Umfeld von vergleichbaren internationalen Unternehmen unter Berücksichtigung der typischen Praxis in anderen großen deutschen Gesellschaften

•

Koppelung eines wesentlichen Teils der Gesamtvergütung an die Erreichung anspruchsvoller langfristiger Erfolgsziele

•

angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Festvergütung und der erfolgsabhängigen Vergütung

•

Angemessenheit im horizontalen und vertikalen Vergleich

Im Vergütungssystem und in den Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands festgelegt ist insbesondere,

•

wie für die einzelnen Mitglieder des Vorstands die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),

•

welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,

•

welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind,

•

welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht,

•

in welcher Form und wann das Mitglied des Vorstands über die variablen Vergütungsbeträge verfügen kann.

Das im Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung 2024 gebilligte Vergütungssystem enthält wie auch das bisherige Vergütungssystem eine Compliance-Malus- und -Clawback-Regelung, die sowohl auf den STI als auch den LTI anwendbar ist. Hiernach kann die Gesellschaft bei schwerwiegendem Verstoß des Berechtigten gegen die im Verhaltenskodex der Gesellschaft enthaltenen Grundsätze oder gegen Sorgfaltspflichten bei der Leitung des Unternehmens während des Bemessungszeitraums der entsprechenden variablen Vergütungsbestandteile die Auszahlungsbeträge kürzen, vollständig streichen bzw. nach Auszahlung ganz oder teilweise zurückfordern. Der Aufsichtsrat entscheidet hierüber im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen und hat in seiner Entscheidung insbesondere die Schwere des Verstoßes sowie die Höhe des dadurch verursachten Vermögens- oder Reputationsschadens zu berücksichtigen.

Im Geschäftsjahr 2024 ist von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten bzw. zurückzufordern, durch den Aufsichtsrat kein Gebrauch gemacht worden.

VERGÜTUNGSANPASSUNGEN IM VORSTAND

In seiner Sitzung im Februar 2023 hat der Aufsichtsrat Herrn Krueger mit Wirkung zum 1. Januar 2024 für drei weitere Jahre wiederbestellt. Der Aufsichtsrat hat auch die Höhe der Vergütung von Herrn Krueger diskutiert und im Juli 2023 beschlossen, seine Zielbeträge im Rahmen der Bestellungsverlängerung auf das Niveau langjähriger Mitglieder des Vorstands anzupassen. Der Aufsichtsrat hat zudem im Juli 2023 die Vorstandsbestellung von Frau Reiss mit Wirkung zum 1. Juli 2024 um weitere drei Jahre verlängert. Hinsichtlich der Höhe der Zielbeträge wurde die gleiche Systematik wie bei Herrn Krueger angewendet.

I.

BEZÜGE DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2024

Im Geschäftsjahr 2024 bestand die Vergütungsstruktur der Mitglieder des Vorstands aus (1) einer Festvergütung, (2) einer leistungsabhängigen Jahreserfolgsvergütung (Short Term Incentive – STI), (3) virtuellen Aktien der TUI AG im Rahmen des Long Term Incentive (LTI), (4) Nebenleistungen und (5) Versorgungsleistungen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Bestandteile des geltenden und von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems für die zum Bilanzstichtag bestellten Mitglieder des Vorstands sowie über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile.

ÜBERBLICK ÜBERARBEITETES VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR AKTIVE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Ziel-
Gesamt-
vergütung
ZIELSETZUNG Die Ziel-Gesamtvergütungen der Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt festgelegt.
ZUSAMMEN-
SETZUNG DER
ZIEL-GESAMT-
VERGÜTUNG
DER MITGLIEDER
DES VORSTANDS
241212011894_00-1.jpg
Tsd. € Festvergütung1 STI LTI
Sebastian Ebel 1.100,0 1.270,0 1.830,0
Mathias Kiep 600,0 465,0 765,0
Peter Krueger
(bis 31.12.2023)
600,0 465,0 765,0
Peter Krueger
(ab 01.01.2024)
680,0 500,0 920,0
Sybille Reiss
(bis 30.06.2024)
600,0 465,0 765,0
Sybille Reiss
(ab 01.07.2024)
680,0 500,0 920,0
David Schelp
(ab 01.01.2024)
600,0 465,0 765,0
1 Fester Betrag, keine Obergrenze.
 
(1) Festver-
gütung
ZIEL-
SETZUNG
Feste Vergütung, die in zwölf gleichen Teilbeträgen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nachträglich am Ende eines Monats ausbezahlt wird
Zusammen mit den anderen Vergütungsbestandteilen bildet die Festvergütung die Grundlage dafür, dass die für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
KONZERN-
INTERNE
MANDATE
Keine gesonderte Vergütung/Anrechnung auf Festvergütung
KONZERN-
EXTERNE
MANDATE
Keine Anrechnung auf Festvergütung, Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats
(2) STI ZIEL-
SETZUNG
Der STI soll die Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den Unternehmenswert zu steigern. Insbesondere durch die Anknüpfung an das berichtete EBIT ist die einjährige variable Vergütung an die Zielerreichung einer wesentlichen Konzernkennzahl im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt.
DARSTELLUNG STI
241212011894_00-2.jpg
ZIEL-
BETRAG
Vertraglich vereinbarter individueller Zielbetrag
GESAMTZIEL-
ERREICHUNG
•

Summe der Zielerreichungen der Finanzkennzahlen

•

Interpolation Finanzkennzahlen: 0 % – 180 %

•

ESG-Faktor: 0,8 – 1,2

•

Anpassungselement gemäß Ziffer G.11 DCGK

•

Compliance Malus und -Clawback

Konzern-
kennzahl 1
KONZERN-
KENNZAHL
Berichtetes EBIT
ZIEL-
ERREICHUNG
Ist- gegen Zielwert auf Basis konstanter Wechselkurse
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
Minimal-, Ziel- und Maximalwert werden durch den Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr festgelegt.
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
EBIT IN %
241212011894_00-3.jpg
GEWICHTUNG 75 %
Konzern-
kennzahl 2
KONZERN-
KENNZAHL
Total Cash Flow vor Dividende
ZIEL-
ERREICHUNG
Ist- gegen Zielwert
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
Minimal-, Ziel- und Maximalwert werden durch den Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr festgelegt
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
CASH FLOW IN %
241212011894_00-4.jpg
GEWICHTUNG 25 %
ESG-Faktor ZIEL-
SETZUNG
Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr und alle Mitglieder des Vorstands insgesamt drei gleichgewichtete Teilziele aus den Bereichen Environmental, Social und/oder Governance (ESG) als Nachhaltigkeitsziele fest.
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
0,8 – 1,2
(3) LTI ZIEL-
SETZUNG
Der Unternehmenswert und der Wert für die Aktionäre (so genannter Shareholder Value) sollen langfristig gesteigert werden, indem ehrgeizige Ziele festgelegt werden, die eng mit dem Ertrag des Unternehmens, der Aktienkursentwicklung und der Dividende verknüpft sind. Durch die Anknüpfung an die Earnings per Share (EPS) und die Entwicklung des Aktienkurses wird eine Kongruenz zwischen den Interessen und Erwartungen der Aktionäre und der Vorstandsvergütung hergestellt. Der Leistungszeitraum von vier Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist.
DARSTELLUNG LTI
241212011894_00-5.jpg
ZIEL-
BETRAG
Vertraglich vereinbarter individueller Zielbetrag
GESAMTZIEL-
ERREICHUNG
•

Interpolation Kennzahl: 0 % – 175 %

•

Compliance-Malus und -Clawback

Konzern-
kennzahl
KONZERN-
KENNZAHL
Berichtetes EPS
ZIEL-
ERREICHUNG
Ist- gegen Zielwert des durchschnittlich jährlichen EPS über den Leistungszeitraum
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
Minimal-, Ziel- und Maximalwert werden durch den Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr festgelegt.
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
EPS IN %
241212011894_00-6.jpg
Aktien
•

Zuteilung einer vorläufigen Anzahl virtueller Aktien, errechnet aus dem Quotienten aus dem vereinbarten individuellen Zielbetrag und dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG für die zwanzig Börsenhandelstage vor dem ersten Tag des Leistungszeitraums

•

Die finale Anzahl virtueller Aktien errechnet sich aus dem Produkt aus der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien und dem Zielerreichungsgrad der Kennzahlen.

Auszahlung Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der letzten zwanzig Börsenhandelstage vor Ablauf des Leistungszeitraums
(4) Neben-
leistungen
ZIEL-
SETZUNG
Die Nebenleistungen sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein, damit TUI geeignete Kandidaten für die Gesellschaft gewinnen und langfristig halten kann. Ferner soll für die Mitglieder des Vorstands ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden.
•

Bei Geschäftsreisen Erstattung der Reisekosten

•

Unfallversicherung

•

Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

•

Kostenübernahme für Medical Check

•

Strafrechtsschutz- sowie D&O-Versicherung

•

Firmenwagen/Fahrzeugpauschale

(5) Maximal-
vergütung
ZIEL-
SETZUNG
•

CEO: 7.500 Tsd. €

•

Übrige Mitglieder des Vorstands: 3.500 Tsd. €

•

Vertraglich festgelegte Obergrenze für Gesamtvergütung (inkl. Festvergütung, STI, LTI, (betrieblicher) Altersvorsorge und Nebenleistungen). Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Obergrenze der Gesamtvergütung wird im Zufluss der LTI anteilig gekürzt. Die vertraglich festgelegte Obergrenze der Gesamtvergütung entspricht der vom Aufsichtsrat festgelegten jeweiligen maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands.

MAXIMAL-
VERGÜTUNG
Tsd. € Festvergütung1 STI LTI Maximale
Gesamt-
vergütung
Sebastian Ebel 1.100,0 2.743,2 4.392,0 7.500,0
Mathias Kiep 600,0 1.004,4 1.836,0 3.500,0
Peter Krueger 680,0 1.080,0 2.208,0 3.500,0
Sybille Reiss 680,0 1.080,0 2.208,0 3.500,0
David Schelp 600,0 1.004,4 1.836,0 3.500,0
1 Fester Betrag, keine Obergrenze.
 
(6) Abfindungs-
Cap bei
vorzeitiger
Vertrags-
beendigung
ZIEL-
SETZUNG
•

Nicht mehr als zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap)

•

Keine Change-of-Control-Klauseln vereinbart

(7) Versorgungs-
leistungen
ZIEL-
SETZUNG
Für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie sollen dafür erforderliche hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands gewonnen und gehalten werden. Die Versorgungsleistungen beziehungsweise der Zuschuss zur Altersvorsorge sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein und ihnen im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten.
Beiträge zur
betrieblichen
Altersversorgung
•

Herr Ebel: 454,5 Tsd. € pro Jahr. Bei Herrn Ebel kann das sich daraus ergebende Ruhegehalt mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden, sofern der Versorgungsfall eingetreten ist.

Feste jährliche
Auszahlungsbeträge
zum Zwecke der
Altersversorgung
•

Herr Kiep: 230,0 Tsd. € pro Jahr

•

Herr Krueger: 230,0 Tsd. € pro Jahr

•

Frau Reiss: 230,0 Tsd. € pro Jahr

•

Herr Schelp: 230,0 Tsd. € pro Jahr

(8) Share
Ownership
Guidelines
•

Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, Aktien der TUI AG in Höhe eines festgelegten Mindestbetrags zu erwerben und über einen definierten Zeitraum zu halten.

•

Die Aktienhalteverpflichtung beinhaltet die Zielsetzung die gemeinsamen Interessen von Vorstand und Aktionären zu stärken.

•

Die Höhe der Aktienhalteverpflichtung wird als Prozentsatz der Festvergütung bestimmt: Vorsitzender des Vorstands: 150%, übrige Mitglieder des Vorstands: 100%.

•

Ein Anteil von 25% des STI-Auszahlungsbetrages (netto) muss jährlich in Aktien investiert werden, bis der Mindestbetrag erreicht ist.

•

Der Aktienbestand muss bis zum Ende der Dienstzeit, bzw. (bei vorzeitiger Beendigung der Dienstzeit und Weiterführung des Dienstvertrags) bis Auslauf des Dienstvertrags gehalten werden.

ÜBERBLICK ANZUWENDENDE VERGÜTUNGSKOMPONENTEN FÜR AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Das überarbeitete Vergütungssystem findet keine Anwendung für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands mit Vergütungsansprüchen. Für diese ist weiterhin das bisherige Vergütungssystem maßgeblich. Im Vergleich zum überarbeiteten Vergütungssystem unterscheidet sich im Wesentlichen die Ausgestaltung der variablen Komponenten des STI und des LTI, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind. Im Vergleich zum überarbeiteten Vergütungssystem gibt es keine wesentlichen Unterschiede bei der Systematik der Festvergütung, so dass auf eine Darstellung verzichtet wurde. Die Neben- und Versorgungsleistungen haben keine Relevanz für ausgeschiedene Mitglieder, so dass auf die Darstellung dieser Komponenten aus Übersichtlichkeitsgründen ebenfalls verzichtet wurde.

STI DARSTELLUNG STI
241212011894_00-7.jpg
ZIEL-
BETRAG
Vertraglich vereinbarter individueller Zielbetrag
GESAMTZIEL-
ERREICHUNG
•

Summe der Zielerreichungen der Finanzkennzahlen

•

Interpolation Finanzkennzahlen: 0 % – 180 %

•

Individuelle Leistung: 0,8 – 1,2

•

Anpassungselement gemäß Ziffer G.11 DCGK

•

Compliance-Malus und -Clawback

Konzern-
kennzahl 1
KONZERN-
KENNZAHL
Berichtetes EBIT
ZIEL-
ERREICHUNG
Ist- gegen Zielwert bei konstanter Währung
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
75 % – 115 %
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
EBIT IN %
241212011894_00-8.jpg
GEWICHTUNG 75 %
Konzern-
kennzahl 2
KONZERN-
KENNZAHL
Cash Flow vor Dividende
ZIEL-
ERREICHUNG
Zielwert gegen + / – 15 % vom EBIT on Budget Rates
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
85 % – 115 %
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
CASH FLOW IN %
241212011894_00-9.jpg
GEWICHTUNG 25 %
Individuelle
Leistung
ZIEL-
SETZUNG
Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr Erfolgskriterien für die individuelle Leistung des Berechtigten, die Leistung des Gesamtvorstands und die Erreichung von Stakeholder-Zielen sowie deren Gewichtung zueinander fest. Berücksichtigung finden hier stets ESG-Ziele.
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
0,8 – 1,2
LTI DARSTELLUNG LTI
241212011894_00-10.jpg
ZIEL-
BETRAG
Vertraglich vereinbarter individueller Zielbetrag
GESAMTZIEL-
ERREICHUNG
•

Interpolation Kennzahl: 0 % – 175 %

•

Anpassung: EPS < 0,50 €

•

Compliance-Malus und -Clawback

Konzern-
kennzahl
KONZERN-
KENNZAHL
EPS
ZIELERREICHUNG EPS p. a. auf Basis von vier gewichteten Jahresbeträgen
ZUTEILUNG
VIRTUELLER
AKTIEN
241212011894_00-11.jpg
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
Ø 50 % Start EPS – Ø 10 % p. a.
ZIEL-
ERREICHUNGS-
KORRIDOR
EPS IN %
241212011894_00-12.jpg
Aktien
•

Zuteilung einer vorläufigen Anzahl virtueller Aktien, errechnet aus dem Quotienten aus dem vereinbarten individuellen Zielbetrag und dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG für die zwanzig Börsenhandelstage vor dem ersten Tag des Leistungszeitraums

•

Die finale Anzahl virtueller Aktien errechnet sich aus dem Produkt aus der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien und dem Zielerreichungsgrad der Kennzahlen.

Auszahlung Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der letzten zwanzig Börsenhandelstage in dem jeweiligen Leistungszeitraum
I.1

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN FÜR BESTELLTE MITGLIEDER DES VORSTANDS UNTER DEN VERSORGUNGSZUSAGEN DER TUI AG

Die Pensionsverpflichtungen für bestellte Mitglieder des Vorstands nach IAS 19 betrugen zum 30. September 2024 7.700,9 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 11.805,2 Tsd. €). Hiervon entfielen 4.122,8 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 3.796,0 Tsd. €) auf Ansprüche, die Herr Ebel im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern bis zum 31. August 2006 erdient hat.

Ruhegehälter und die hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Beträge des bestellten Mitglieds des Vorstands unter dem Altersversorgungsplan der TUI AG

Zuführung zu/Auflösung
von Pensionsrückstellungen
Barwert zum
Tsd. € 2024 2023 30.9.2024 30.9.2023
Sebastian Ebel 571,2 727,9 3.578,1 3.006,9

Für die Pensionsverpflichtungen von Herrn Ebel wurde gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils ein entsprechendes Vermögen auf einen Treuhänder ausgelagert, um die Versorgungsrechte zu finanzieren und für den Sicherungsfall abzusichern.

I.2

LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT

Die bei vorzeitiger Beendigung seines Dienstvertrags ohne wichtigen Grund an ein Mitglied des Vorstands zu leistenden Zahlungen dürfen den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags nicht überschreiten und in jedem Fall nicht mehr als zwei Jahresvergütungen umfassen (Abfindungs-Cap).

Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Zieldirektvergütung (feste Vergütung, Zielbetrag des STI und Zielbetrag des LTI) des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Zieldirektvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Wird der Dienstvertrag außerordentlich gekündigt, erhalten die Mitglieder des Vorstands keine Leistungen.

Wird die Bestellung eines Mitglieds des Vorstands widerrufen, endet auch der jeweilige Dienstvertrag. Beruht der Widerruf nicht auf einem Grund, der zugleich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Dienstvertrags darstellt, endet der Dienstvertrag mit Ablauf einer Frist von bis zu 24 Monaten zum Monatsende bzw. mit dem Ende der Laufzeit des Dienstvertrags, sofern dieser früher endet.

Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags werden STI und die Zahlungen aus dem LTI wie folgt geregelt:

•

STI:

•

Wird der Dienstvertrag vor Ablauf des einjährigen Leistungszeitraums seitens der Gesellschaft außerordentlich aus einem vom Mitglied des Vorstands zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt, oder kündigt das Mitglied des Vorstands ohne wichtigen Grund, verfällt der Anspruch auf den Short Term Incentive für den betreffenden Leistungszeitraum ersatz- und entschädigungslos.

•

In allen anderen Fällen einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags vor Ablauf des einjährigen Leistungszeitraums wird der STI zeitanteilig ausgezahlt.

•

LTI:

•

Die Ansprüche aus dem LTI verfallen für sämtliche noch nicht ausgezahlte Tranchen ersatz- und entschädigungslos, wenn der Dienstvertrag vor Ablauf des Leistungszeitraums seitens der TUI AG außerordentlich aus einem vom Mitglied des Vorstands zu vertretenden wichtigen Grund oder seitens des Mitglieds des Vorstands ohne wichtigen Grund gekündigt wird.

•

Wenn der Dienstvertrag vor Ablauf des Leistungszeitraums aus anderen Gründen endet, bleiben die Ansprüche aus dem LTI für noch nicht ausgezahlte Tranchen erhalten. Die Tranche für das laufende Geschäftsjahr wird zeitanteilig reduziert. Die Ermittlung des Auszahlungsbetrags erfolgt in gleicher Weise wie bei einer Fortsetzung des Dienstvertrags.

Im Zusammenhang mit den Stabilisierungsmaßnahmen und damit einhergehenden Vergütungsbeschränkungen war mit Herrn Joussen vereinbart, dass er ab dem 1. Juni 2022 mit einer Frist von drei Monaten zum 30. September 2022 sein Amt als Mitglied des Vorstands einseitig niederlegen konnte, wobei STI und LTI vertragsgemäß ausgezahlt würden und nicht verfallen. Herr Joussen hat am 24. Juni 2022 von seinem Recht Gebrauch gemacht, sein Amt als Mitglied des Vorstands der TUI AG vorzeitig zum 30. September 2022 niederzulegen. Während der vereinbarten Auslauffrist von 24 Monaten hat die TUI AG zugesagt, den Dienstvertrag bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß abzuwickeln.

Die TUI AG ist berechtigt, die Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit einer Beendigung des Dienstvertrags, insbesondere nach einer Kündigung dieses Dienstvertrags, unabhängig davon, durch welche Partei diese ausgesprochen wird, oder im Anschluss an den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ganz oder teilweise von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Die Freistellung erfolgt zunächst unwiderruflich für die Dauer etwaiger noch bestehender Urlaubsansprüche, die damit erledigt sind. Im Anschluss daran bleibt die Freistellung bis zur Beendigung des Dienstvertrags aufrechterhalten. Sie ist widerruflich, falls im Zusammenhang mit der Abwicklung des Dienstverhältnisses Fragen bestehen oder eine vorübergehende Tätigkeit aus betrieblichen Gründen notwendig wird. Der Dienstvertrag wird hiervon im Übrigen nicht berührt.

Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten keine Change-of-Control-Klauseln.

I.3

LEISTUNGEN UND LEISTUNGSZUSAGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS, DIE IM GESCHÄFTSJAHR 2024 AUS DEM VORSTAND AUSGESCHIEDEN SIND

Im Geschäftsjahr 2024 ist Herr Burling aus dem Vorstand der TUI AG ausgeschieden. Herr Burling war ursprünglich bis zum Ablauf des 31. Mai 2026 zum Mitglied des Vorstands der TUI AG bestellt. Der Aufsichtsrat der TUI AG und Herr Burling haben die Bestellung in den Vorstand einvernehmlich vorzeitig zum Ablauf des 5. Januar 2024 beendet. Anlässlich der Beendigung hat die TUI AG mit Herrn Burling einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Aufhebungsvertrags war unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des Niederlegungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 5. Januar 2024. Variable Vergütungsbestandteile aus STI und LTI werden für das Geschäftsjahr 2024 jeweils zeitanteilig berechnet. Der persönliche Leistungsfaktor gemäß den STI-Bedingungen wird auf 1,0 festgelegt. Darüber hinaus hat die TUI AG Herrn Burling als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung seines Dienstvertrags eine Abfindung in Höhe von 4,2 Mio. € zugesagt. Davon waren 3,15 Mio. € zum Niederlegungszeitpunkt fällig, während der Teilbetrag in Höhe von 1,05 Mio. € in 12 monatlichen Teilbeträgen als Karenzentschädigung für ein 12-monatiges Wettbewerbsverbot ausbezahlt wird.

II

ÜBERBLICK: INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

II.1

ZIELERREICHUNG

Im Folgenden wird beschrieben, wie im Geschäftsjahr 2024 die Leistungskriterien angewendet und die Ziele für die variablen Vergütungsbestandteile erreicht wurden.

II.1.1

STI

Die Multiplikation der Zielbeträge mit den gewichteten Zielerreichungsgraden für das EBIT sowie den Cash Flow und dem ESG-Faktor ergibt den für die Auszahlung des STI berücksichtigten Betrag je Mitglied des Vorstands.
 

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Der Aufsichtsrat hat die Zielerreichung für das berichtete EBIT und den Cash Flow festgestellt. Das Sommerprogramm 2024 zeigte eine positive Dynamik bei den Kurzfristbuchungen. Daraus resultierend und dank des weiteren Ausbaus des Kundenstamms lagen die Buchungen über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Durchschnittspreise verbesserten sich im Vergleich zur Vorjahressaison und halfen beim Ausgleich der höheren inflationsbedingten Kostenbasis. Im Vergleich zum Vorjahr konnte das berichtete Ergebnis deutlich gesteigert werden, woraus sich ein Zielerreichungsgrad beim berichteten EBIT in Höhe von 96 % ergibt. Beim Cash Flow konnte ein Zielerreichungsgrad von 71 % verzeichnet werden. Dies führt unter Berücksichtigung der Gewichtung der Kennzahlen zu einer Gesamtzielerreichung beim STI 2024 in Höhe von 90 %.

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den ESG-Faktor. Sie stellt die für das Geschäftsjahr 2024 gesetzten ESG-Teilziele dar: Steigerung der Kundenzufriedenheit gemessen anhand des Net Promoter Score, Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit gemessen anhand des Engagement Index der jährlichen Mitarbeiterbefragung und Reduzierung der CO2-Emissionen, die sich aus den Zielen der TUI Nachhaltigkeitsagenda 2030 ergeben, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und von der Science Based Targets Initiative geprüft wurde. Darüber hinaus stellt die Tabelle die Zielerreichungen der ESG-Teilziele im Geschäftsjahr 2024 dar.

ESG Ziele

Basiseinheit Zielsetzung Zielerreichung
1A: Reduktion der CO2-Emissionen: Airline g CO2e pro Pkm
(Scope 1 und 2)
– 6,5 % vs.
GJ 2019
– 6,7 % vs.
GJ 2019
1B: Reduktion der CO2-Emissionen: Hotels t CO2e
(Scope 1 und 2)
– 10,0 % vs.
GJ 2019
– 17,0 % vs
GJ 2019
2: Kundenzufriedenheit Net Promoter Score (NPS) in % + 3 % Pkt. + 4 % Pkt.
3: Mitarbeiterzufriedenheit Engagement
Index
+ 1 + 4

Während im Airlinebereich das Ziel der Reduktion der CO2-Emissionen leicht übertroffen werden konnte, wurde es für das Segment Hotels & Resorts deutlich übertroffen. Auch die ambitionierten Zielsetzungen bezüglich der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit wurden deutlich übertroffen. Nach seiner Evaluation ist der Aufsichtsrat bezüglich des ESG-Faktors zu dem Ergebnis gekommen, für die aktiven Mitglieder des Vorstands der TUI AG den Multiplikator 1,1 festzulegen. Für die ehemaligen Mitglieder des Vorstands Herrn Joussen und Herrn Rosenberger, die noch auslaufende Dienstverträge im Geschäftsjahr 2024 hatten und für die das bisherige Vergütungssystem relevant ist (vgl. auch Abschnitt Überblick anzuwendende Vergütungskomponenten für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands), wurde jeweils der Faktor 1,0 festgelegt. Für Herrn Burling wurde entsprechend der Aufhebungsvereinbarung für den zeitanteiligen STI im Geschäftsjahr 2024 ebenfalls ein Faktor von 1,0 festgelegt.

Somit liegt im Geschäftsjahr 2024 eine gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG aus dem STI für das Geschäftsjahr 2024 vor. Der Wert des STI entspricht wertmäßig also dem Betrag für den STI für das Geschäftsjahr 2024, der vertragsgemäß erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommen wird. Insgesamt führt die Multiplikation der Zielbeträge mit den gewichteten Zielerreichungsgraden für das EBIT und den Cash Flow sowie dem ESG-Faktor zu einem STI für die Mitglieder des Vorstands, der nach Auffassung des Aufsichtsrats in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres steht.

II.1.2

LTI

Für die Auszahlung der LTI-Tranche 2021 – 2024 maßgeblich sind die Bestimmungen des bisherigen Vergütungssystems.
 

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Zugrunde zu legen war bei Zuteilung der LTI-Tranche ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI AG in Höhe von 3,44 €. Zum Ende des Leistungszeitraums lag ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI AG in Höhe von 6,27 € vor. Die EPS lagen sowohl für das Geschäftsjahr 2021 als auch für das Geschäftsjahr 2022 unterhalb der 0,50-€-Marke, bei der der Aufsichtsrat gemäß dem bisherigen Vergütungssystem neue absolute Zielwerte für die EPS sowie Minimal- und Maximalwerte für die Bestimmung der prozentualen Zielerreichung festlegen soll. Nach Beendigung der Vergütungsbeschränkungen im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat entsprechende absolute Werte definiert. Für die vergangenen Geschäftsjahre mit einem negativen EPS wurde eine Zielerreichung von 0 definiert. Für die jeweiligen Restlaufzeiten wurden die absoluten EPS-Zielwerte auf Basis der ursprünglichen verabschiedeten Planung zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums ermittelt. Für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 ergab sich für die LTI-Tranche 2021 – 2024 eine Zielerreichung von 0 %. Für das Geschäftsjahr 2024 lag die Zielerreichung bei 51 %. Damit ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Zielerreichung bezogen auf den Leistungszeitraum in Höhe von 13 %. Für die LTI-Tranche 2021 – 2024 liegt somit eine gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG vor. Der Wert der LTI-Tranche 2021 – 2024 entspricht wertmäßig folglich dem Betrag für den LTI, dessen vierjährige Laufzeit mit dem 30. September 2024 endete und der vertragsgemäß jedoch erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommt.

II.2

KREDITE ODER VORSCHÜSSE

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2024, wie im Vorjahr und den Vorjahren, keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

II.3

ZUWENDUNGEN

II.3.1

„GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG“ IM SINNE DES § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG IM GESCHÄFTSJAHR 2024

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile anzugeben, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 „gewährt und geschuldet“ wurden. Die sowohl für den STI als auch für den LTI für das Geschäftsjahr 2024 angegebenen Werte beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Leistungen ein. Der Wert des STI entspricht wertmäßig also dem Betrag für den STI für das Geschäftsjahr 2024, der vertragsgemäß erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommen wird. Der Wert der LTI-Tranche 2021 – 2024 entspricht wertmäßig folglich dem Betrag für den LTI, dessen vierjährige Laufzeit mit dem 30. September 2024 endete, der vertragsgemäß jedoch erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommen würde.

Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2024 von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder Leistungen erhalten noch sind sie ihnen zugesagt worden.

Aktive Mitglieder des Vorstands der TUI AG – Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG

Sebastian Ebel
Vorstandsvorsitzender
seit 1. Oktober 2022
Mathias Kiep
Mitglied des Vorstands
seit 1. Oktober 2022
Peter Krueger
Mitglied des Vorstands
seit 1. Januar 2021
in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1
2023 2024 2023 2024 2023 2024
Festvergütungen 1.100,0 37,2 1.100,0 40,6 600,0 41,7 600,0 45,8 600,0 41,7 660,0 46,3
Nebenleistungen2 18,0 0,6 18,0 0,7 18,0 1,3 19,7 1,5 18,0 1,3 18,0 1,3
Summe 1.118,0 37,8 1.118,0 41,3 618,0 42,9 619,7 47,3 618,0 42,9 678,0 47,6
Jahreserfolgsvergütung (STI) 1.615,5 54,6 1.253,8 46,3 591,5 41,1 459,1 35,1 591,5 41,1 485,0 34,0
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Tranche (2020-2023) 0,0 0,0
LTI-Tranche (2021-2024) 52,0 1,9 32,4 2,3
Sonstiges 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe – gewährte und geschuldete Vergütung 2.733,5 92,4 2.423,8 89,6 1.209,5 84,0 1.078,8 82,4 1.209,5 84,0 1.195,4 83,9
Versorgungsaufwendungen4 225,7 7,6 282,8 10,4 230,0 16,0 230,0 17,6 230,0 16,0 230,0 16,1
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 2.959,2 100,0 2.706,6 100,0 1.439,5 100,0 1.308,8 100,0 1.439,5 100,0 1.425,4 100,0

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich erdienten Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht mit den relativen Anteilen in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG vergleichbar, die der Hauptversammlung zusammen mit diesem Vergütungsbericht vorgelegt werden. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte.
2 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen.
3 Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten – entsprechend dem vom Aufsichtsrat im Dezember 2023 beschlossenen Vergütungssystem – eine Compliance-Malus- und -Clawback-Regelung. Von dieser Regelung hat die TUI AG im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht.
4 Für Herrn Ebel, Herrn Joussen und Herrn Rosenberger Dienstzeitaufwand nach IAS 19 und damit keine „gewährte oder geschuldete Vergütung“ im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für Herrn Burling, Herrn Kiep, Herrn Krueger, Frau Reiss und Herrn Schelp Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge und damit Bestandteil der „gewährten und geschuldeten Vergütung“ im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG; angepasste Vorjahreswerte bei Herrn Ebel und Herrn Joussen.

Zweiter Tabellenteil auf Folgeseite

Erster Tabellenteil auf vorheriger Seite

Aktive Mitglieder des Vorstands der TUI AG – Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

Sybille Reiss
Mitglied des Vorstands
seit 1. Juli 2021
David Schelp
Mitglied des Vorstands
seit 1. Januar 2024
in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1
2023 2024 2023 2024
Festvergütungen 600,0 41,7 620,0 46,0 0,0 0,0 450,0 45,9
Nebenleistungen2 18,0 1,3 18,0 1,3 0,0 0,0 13,5 1,4
Summe 618,0 42,9 638,0 47,4 0,0 0,0 463,5 47,3
Jahreserfolgsvergütung (STI) 591,5 41,1 467,7 34,7 0,0 0,0 344,3 35,1
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Tranche (2020-2023)
LTI-Tranche (2021-2024) 10,8 0,8
Sonstiges 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe – gewährte und geschuldete Vergütung 1.209,5 84,0 1.116,5 82,9 0,0 0,0 807,8 82,4
Versorgungsaufwendungen4 230,0 16,0 230,0 17,1 0,0 0,0 172,5 17,6
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 1.439,5 100,0 1.346,5 100,0 0,0 0,0 980,3 100,0

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich erdienten Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht mit den relativen Anteilen in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG vergleichbar, die der Hauptversammlung zusammen mit diesem Vergütungsbericht vorgelegt werden. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte.
2 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen.
3 Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten – entsprechend dem vom Aufsichtsrat im Dezember 2023 beschlossenen Vergütungssystem – eine Compliance-Malus- und -Clawback-Regelung. Von dieser Regelung hat die TUI AG im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht.
4 Für Herrn Ebel, Herrn Joussen und Herrn Rosenberger Dienstzeitaufwand nach IAS 19 und damit keine „gewährte oder geschuldete Vergütung“ im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für Herrn Burling, Herrn Kiep, Herrn Krueger, Frau Reiss und Herrn Schelp Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge und damit Bestandteil der „gewährten und geschuldeten Vergütung“ im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG; angepasste Vorjahreswerte bei Herrn Ebel und Herrn Joussen.

Dritter Tabellenteil auf Folgeseite

Zweiter Tabellenteil auf vorheriger Seite

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands der TUI AG mit laufenden Dienstverträgen im Berichtszeitraum –
Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

Friedrich Joussen
Vorstandsvorsitzender,
seit 14. Februar 20135
David Burling
Mitglied des Vorstands
seit 1. Juni 20156
Frank Rosenberger
Mitglied des Vorstands
seit 1. Januar 20177
in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1 in Tsd. € in %1
2023 2024 2023 2024 2023 2024
Festvergütungen 1.100,0 38,0 1.100,0 39,3 680,0 43,3 180,2 4,1 600,0 54,2 150,0 50,4
Nebenleistungen2 0,0 0,0 0,0 0,0 30,3 1,9 4,8 0,1 13,3 1,2 0,0 0,0
Summe 1.100,0 38,0 1.100,0 39,3 710,3 45,2 185,0 4,2 613,3 55,4 150,0 50,4
Jahreserfolgsvergütung (STI) 1.346,2 46,5 1.139,8 40,8 636,0 40,5 118,9 2,7 492,9 44,6 104,3 35,1
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Tranche (2020-2023) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
LTI-Tranche (2021-2024) 103,8 3,7 52,0 1,2 43,2 14,5
Sonstiges 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3.937,5 90,5 0,0 0,0 0,0 0,0
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe – gewährte und geschuldete Vergütung 2.446,2 84,4 2.343,6 83,8 1.346,3 85,7 4.293,4 98,6 1.106,2 100,0 297,5 100,0
Versorgungsaufwendungen4 451,8 15,6 452,9 16,2 225,0 14,3 59,6 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen 2.898,0 100,0 2.796,5 100,0 1.571,3 100,0 4.353,0 100,0 1.106,2 100,0 297,5 100,0

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich erdienten Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht mit den relativen Anteilen in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG vergleichbar, die der Hauptversammlung zusammen mit diesem Vergütungsbericht vorgelegt werden. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte.
2 Ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen.
3 Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten – entsprechend dem vom Aufsichtsrat im Dezember 2023 beschlossenen Vergütungssystem – eine Compliance Malus- und Clawback-Regelung. Von dieser Regelung hat die TUI AG im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht.
4 Für Herrn Ebel, Herrn Joussen und Herrn Rosenbeger Dienstzeitaufwand nach IAS 19 und damit keine „gewährte oder geschuldete Vergütung“ im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für Herrn Burling, Herrn Kiep, Herrn Krueger, Frau Reiss und Herrn Schelp Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge und damit Bestandteil der „gewährten und geschuldeten Vergütung“ im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG; angepasste Vorjahreswerte bei Herrn Ebel und Herrn Joussen.
5 Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober 2012 bis zum 30. September 2022; Co-Vorstandsvorsitzender vom 9. Dezember 2014 bis zum 9. Februar 2016.
6 Mitglied des Vorstands bis zum 5. Januar 2024.
7 Mitglied des Vorstands bis zum 31. Oktober 2022.

II.3.2

EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNG ALS VERGÜTUNGSOBERGRENZE

Für das Geschäftsjahr 2024 ist zusätzlich neben den betragsmäßigen Höchstgrenzen für die einjährige und mehrjährige variable Vergütung entsprechend § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung des Geschäftsjahres insgesamt (inklusive Nebenleistungen und Versorgungszusage) vorgesehen. Diese Maximalvergütung liegt für den Vorstandsvorsitzenden bei 7,5 Mio. € und für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei 3,5 Mio. € und bezieht sich auf die für ein Geschäftsjahr gewährte Vergütung. Sollte die Vergütung für das Geschäftsjahr 2024 die genannte Höchstgrenze überschreiten, erfolgt eine entsprechende Kürzung des LTI. Da die mehrjährige variable Vergütungskomponente aufgrund des vierjährigen Leistungszeitraums erst im dritten Jahr nach Abschluss des Berichtsjahres vorliegt, kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2024 erst im Rahmen des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2027 abschließend berichtet werden.

Mit Beendigung des Leistungszeitraums der LTI-Tranche 2021 – 2024 konnte nun auch die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 ermittelt werden. Es ist festzustellen, dass kein Mitglied des Vorstands die definierten Beträge der Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2021 überschritten hat.

II.3.3

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG UND DER DURCHSCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEITNEHMERN DER TUI AG

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit der Ertragsentwicklung der TUI AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis zum vorangegangenen Geschäftsjahr. Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Vorstands bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Leistungen ab. Für aktive Mitglieder des Vorstands entsprechen diese Werte für das Geschäftsjahr 2024 den in der Tabelle „Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG“ angegebenen Werten.

Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der TUI AG gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB dargestellt. Da die Vergütung der Mitglieder des Vorstands auch maßgeblich von der Entwicklung von Konzernkennzahlen abhängig ist, wird darüber hinaus als Ertragsentwicklung des TUI Konzerns auch die Entwicklung des im Konzernabschluss ausgewiesenen bereinigten EBIT des TUI Konzerns für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 sowie des im Konzernabschluss ausgewiesenen bereinigten EBITA des TUI Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 angegeben.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft der TUI AG abgestellt. Da die Arbeitnehmer- und Vergütungsstrukturen in den Tochtergesellschaften vielfältig sind, insbesondere bei Beschäftigten im Ausland, bietet es sich an, für den Vergleich der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung nur auf die Belegschaft der TUI AG abzustellen. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer, einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, berücksichtigt. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

Vergleich jährliche Veränderung der Vorstandsvergütung gemäß § 162 Absatz 1 Nr. 2 AktG

Jährliche Veränderung (in %) 2024 ggü. 2023 2023 ggü. 2022 2022 ggü. 20216 2021 ggü. 2020 2020 ggü. 2019
Vorstandsvergütung1
Sebastian Ebel (CEO seit 1. Oktober 2022) – 10 252 0 4 – 2
Mathias Kiep (CFO seit 1. Oktober 2022) – 9
Peter Krueger7 – 1 70 33
Sybille Reiss7 – 6 70 300
David Schelp (CEO M+A seit 1. Januar 2024)
Friedrich Joussen (CEO bis 30. September 2022) – 4 80 0 5 – 1
David Burling (CEO M+A bis 5. Januar 2024) – 74 70 0 7 – 8
Frank Rosenberger (CIO bis 31. Oktober 2022) – 78 56 – 1 5 – 1
Horst Baier (CFO bis 30. September 2018)2 5 7 0 5 10
Birgit Conix (CFO bis 31. Dezember 2020) – 100 – 32 – 4
Dr. Elke Eller (CHRO bis 30. Juni 2021) – 100 – 97 – 1 0
Ertragsentwicklung
TUI AG3 133 3 – 8 78 – 1.994
TUI Konzern4 33 139 120 31 – 435
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalentbasis
Mitarbeitende der Gesellschaft5 – 3 318 10 6 – 2

1 Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG (Festvergütung, STI, LTI, Nebenleistungen sowie festes jährliches Versorgungsentgelt für Herrn Burling, Herrn Kiep, Herrn Krueger, Frau Reiss und Herrn Schelp). Außer den aktiven Mitgliedern des Vorstands wurden diejenigen ehemaligen Vorstandsmitglieder berücksichtigt, die innerhalb des Vergleichszeitraums noch Vergütungen aus ihrer aktiven Tätigkeit erhalten haben.
2 Herr Baier erhielt in den Geschäftsjahren 2019 bis 2024 eine Auszahlung aus seinem Pensionsplan. Im Geschäftsjahr 2021 erhielt er eine endgültige Auszahlung aus der gewährten und geschuldeten Vergütung aus der LTI-Tranche 2017/2020.
3 Jahresergebnis im Sinne des § 275 Absatz 2 Nr. 17 HGB.
4 Bereinigtes EBIT des TUI Konzerns für die Geschäftsjahre 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020. Für das Geschäftsjahr 2019 bereinigtes EBITA des TUI Konzerns.
5 Die Entwicklung von 2024 ggü. 2023 reflektiert die niedrigere Zielerreichung variabler Vergütungskomponenten im Vergleich zum Vorjahr.
6 Für den Vergleich wurde für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 die geänderte Definition der gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß § 162 Absatz 1 Nr. 2 AktG zugrunde gelegt.
7 Zeitanteilige Vergütung im Geschäftsjahr 2021.
8 Aufgrund der leicht erhöhten tatsächlichen Zielerreichung, die erst zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 errechnet werden konnte, ergibt sich eine geringfüge Abweichung der variablen Vergütung, die eine rückwirkende Anpassung des Prozentsatzes zur Folge hatte.

ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG UND DES RUHEGEHALTS

Der Aufsichtsrat hat die jährliche Überprüfung der Vorstandsvergütung und der Ruhegehälter für das Geschäftsjahr 2024 vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Höhe der Vorstandsvergütung und die der Ruhegehälter aus rechtlicher Sicht im Sinne des § 87 Abs. 1 AktG angemessen sind.

Für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und des Ruhegehalts nimmt der Aufsichtsrat regelmäßig auch externe Beratung in Anspruch. Hierbei wird aus einer unternehmensexternen Perspektive zum einen das Verhältnis von Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt bewertet (Vertikalvergleich). Neben einer Status-quo-Betrachtung berücksichtigt der Vertikalvergleich auch die Entwicklung der Vergütungsrelationen im Zeitablauf. Zum anderen werden die Vergütungshöhe und -struktur anhand einer Positionierung der TUI AG in einem Vergleichsmarkt bewertet (Horizontalvergleich). Als Vergleichsgruppe wurde die Gesamtheit der in DAX und MDAX gelisteten Unternehmen herangezogen. Der Horizontalvergleich umfasst neben der Festvergütung auch die kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile sowie die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Beratungsunternehmen hkp group mit der Erstellung eines Gutachtens über die Angemessenheit der Vergütungshöhe für die Mitglieder des Vorstands beauftragt. Der mit der Durchführung der Untersuchung befasste Partner der hkp group stand in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Vorstand der TUI AG oder zum Unternehmen. Das Ergebnis des externen Beraters bestätigte die Beurteilung des Aufsichtsrats, dass die Höhe der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 mit den Vorgaben des § 87 Abs. 1 AktG sowie den Empfehlungen des DCGK übereinstimmt. Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 kein entsprechendes Gutachten über die Marktüblichkeit der Vergütungshöhe für Mitglieder des Vorstands zur Beurteilung der Angemessenheit in Auftrag gegeben. Hintergrund ist, dass die Zielvergütungen neu- und wiederbestellter Mitglieder des Vorstands nicht das Niveau bestehender Mitglieder des Vorstands überschritten und nicht über dem Vor-COVID-19-Niveau lagen.

II.3.4

LEISTUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene beliefen sich die gesamten Pensionszahlungen im Geschäftsjahr 2024 auf 6.641,6 Tsd. € (Vorjahr 6.361,9 Tsd. €). Davon entfielen im Geschäftsjahr 2024 1.036,5 Tsd. € auf den zum 31. März 2014 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Michael Frenzel und 1.121,9 Tsd. € auf den zum 30. September 2018 ausgeschiedenen Horst Baier. Die übrigen Zahlungen entfielen auf ehemalige Mitglieder des Vorstands, die vor mehr als zehn Jahren aus dem Vorstand der TUI AG ausgeschieden sind.

Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene beliefen sich am Bilanzstichtag bewertet nach IAS 19 auf 63.793,6 Tsd. € (Vorjahr 59.098,9 Tsd. €) – ohne die Ansprüche von Herrn Ebel in Höhe von 4.122,8 Tsd. € (Vorjahr 3.796,0 Tsd. €), die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern vor dem 31. August 2006 erdient hat.

Die TUI AG und Frau Conix haben sich auf die vorzeitige Beendigung des Vorstandsamts mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 geeinigt. Für die Tranche 2021 – 2024 wird für das Geschäftsjahr 2021 ein LTI in Höhe von 41,0 Tsd. € gewährt.

Die TUI AG und Frau Dr. Eller haben sich auf die vorzeitige Beendigung des Vorstandsamts und des Amts als Arbeitsdirektorin zum 30. Juni 2021 geeinigt. Für die Tranche 2021 – 2024 wird für das Geschäftsjahr 2021 ein LTI in Höhe von 49,2 Tsd. € gewährt.

Herr Joussen hat am 24. Juni 2022 von seinem Recht Gebrauch gemacht, sein Amt als Mitglied des Vorstands vorzeitig zum 30. September 2022 niederzulegen. Während der 24-monatigen Auslauffrist hat die TUI AG zugesichert, den Dienstvertrag bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß abzuwickeln. Bis zu diesem Zeitpunkt leistet die TUI AG auch weiter die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Im Geschäftsjahr 2024 wurde Herrn Joussen eine Festvergütung in Höhe von 1.100,0 Tsd. € und eine variable Vergütung in Höhe von 1.243,6 Tsd. € gewährt.

Die TUI AG und Herr Rosenberger haben sich auf die vorzeitige Beendigung des Vorstandsamts mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2022 geeinigt. Anlässlich der Beendigung hat die TUI AG mit Herrn Rosenberger einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Aufhebungsvertrags war unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023. Die TUI AG hatte Herrn Rosenberger zugesagt, seine Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags vertragsgemäß abzuwickeln. Bis zu diesem Zeitpunkt leistete die TUI AG auch weiter die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Im Geschäftsjahr 2024 wurde Herrn Rosenberger eine Festvergütung in Höhe von 150,0 Tsd. € und eine variable Vergütung in Höhe von 147,6 Tsd. € gewährt.

Die TUI AG und Herr Burling haben sich auf die vorzeitige Beendigung des Vorstandsamts mit Wirkung zum Ablauf des 5. Januar 2024 geeinigt. Anlässlich der Beendigung hat die TUI AG mit Herrn Burling einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Aufhebungsvertrags war unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis Ablauf des Niederlegungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 5. Januar 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt leistet die TUI AG auch weiter die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Variable Vergütungsbestandteile aus STI und LTI werden für das Geschäftsjahr 2024 jeweils zeitanteilig berechnet. Im Geschäftsjahr 2024 wurde Herrn Burling eine Festvergütung in Höhe von 180,2 Tsd. € und eine variable Vergütung in Höhe von 170,9 Tsd. € gewährt. Darüber hinaus hat die TUI AG Herrn Burling als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung seines Dienstvertrags eine Abfindung in Höhe von 4,2 Mio. € gewährt. Davon waren 3,15 Mio. € zum Niederlegungszeitpunkt fällig, während der Teilbetrag in Höhe von 1,05 Mio. € in 12 monatlichen Teilbeträgen als Karenzentschädigung für ein 12-monatiges Wettbewerbsverbot ausbezahlt wird.

Aufsichtsrat und Aufsichtsratsbezüge

BESTÄTIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DURCH DIE AKTIONÄRE

Gemäß Aktiengesetz hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt. Ein solcher Beschluss wurde am 25. März 2021 von der Hauptversammlung gefasst. Dabei wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats mit 99,7 % gebilligt. Darüber hinaus wurde der erstellte und geprüfte Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG für das am 30. September 2023 abgelaufene Geschäftsjahr von den Aktionären der TUI AG am 13. Februar 2024 mit 87,53 % gebilligt. Etwaig geäußerte Anmerkungen werden für die Diskussion mit dem Aufsichtsrat berücksichtigt und können bei der Überprüfung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung im Rahmen der Hauptversammlung 2025 Berücksichtigung finden.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der TUI AG setzt sich gemäß Satzung aus insgesamt 20 Mitgliedern zusammen. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Februar 2024 waren vier Mandate aufseiten der Anteilseignervertreter neu bzw. wieder zu besetzen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Dr. Dieter Zetsche Mitglied seit 13. Februar 2018, Vorsitzender
Frank Jakobi* Mitglied seit 15. August 2007, Stellvertretender Vorsitzender
Ingrid-Helen Arnold Mitglied seit 11. Februar 2020
Sonja Austermühle* Mitglied seit 1. April 2022
Christian Baier Mitglied seit 31. Mai 2022
Andreas Barczewski* Mitglied seit 10. Mai 2006
Peter Bremme* Mitglied seit 2. Juli 2014
Dr. Jutta Dönges Mitglied seit 25. März 2021
Prof. Dr. Edgar Ernst Mitglied seit 9. Februar 2011
Wolfgang Flintermann* Mitglied seit 13. Juni 2016
María Garaña Corces Mitglied seit 11. Februar 2020
Stefan Heinemann* Mitglied seit 21. Juli 2020
Janina Kugel Mitglied seit 25. März 2021
Helena Murano Mitglied seit 31. Mai 2022
Mark Muratovic* Mitglied seit 25. März 2021
Coline McConville Mitglied seit 11. Dezember 2014
Anette Strempel* Mitglied seit 2. Januar 2009
Joan Trían Riu Mitglied seit 12. Februar 2019
Tanja Viehl* Mitglied seit 25. März 2021
Stefan Weinhofer* Mitglied seit 9. Februar 2016
* Vertreter/-innen der Arbeitnehmer.
I

BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR 2024

Die Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus § 18 der Satzung der TUI AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt.

(1) Festvergütung
Aufsichtsrat
ZIELSETZUNG Es sollen hochqualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats gewonnen und gehalten werden. Dadurch werden die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und die langfristige Entwicklung der TUI AG gefördert.
•

Vorsitzender: 270,0 Tsd. €

•

Stellvertretender Vorsitzender: 180,0 Tsd. €

•

Mitglied: 90,0 Tsd. €

•

Jeweils zuzüglich der auf die Bezüge entfallenden Umsatzsteuer

Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten von der TUI AG letztmalig – entsprechend den Bestimmungen der Satzung der TUI AG – unmittelbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, in das ihr Ausscheiden fällt, eine (zeitanteilige) Festvergütung für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der TUI AG. Nach der letztmaligen Zahlung der (zeitanteiligen) Festvergütung erhalten ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats von der TUI AG keine Vergütung mehr für die frühere Aufsichtsratstätigkeit.
(2) Festvergütung
Ausschüsse
PRÄSIDIUM
•

Vorsitzender: 42,0 Tsd. €

•

Mitglied: 42,0 Tsd. €

PRÜFUNGS-
AUSSCHUSS
•

Vorsitzender: 126,0 Tsd. €

•

Mitglied: 42,0 Tsd. €

NOMINIERUNGS-
AUSSCHUSS
•

Keine

TRANSAKTIONS-
AUSSCHÜSSE
•

Keine

(3) Sitzungs-
gelder
 
•

Aufsichtsrat: 1,0 Tsd. € je Sitzung

•

Präsidium: 1,0 Tsd. € je Sitzung

•

Prüfungsausschuss: 1,0 Tsd. € je Sitzung

•

Nominierungsausschuss: 1,0 Tsd. € je Sitzung

•

Transaktionsausschüsse: keine

(4) Maximal-
vergütung
  Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Vorgaben des Aktiengesetzes sehen die Festlegung einer Maximalvergütung ausdrücklich nur für die Mitglieder des Vorstands, nicht aber für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor.
(5) D&O ZIELSETZUNG Zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Es besteht kein Selbstbehalt.
I.1

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS, INSGESAMT

I.1.1

„GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG“ IM SINNE DES § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG IM GESCHÄFTSJAHR 2024

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile anzugeben, die den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 „gewährt und geschuldet“ wurden. Die angegebenen Werte beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Leistungen ein, unabhängig davon, ob sie in dem jeweiligen Geschäftsjahr den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugeflossen sind. Wertmäßig sind somit auch die Beträge für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt, die satzungsgemäß erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommen. So enthält die gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats die Festvergütung, die für das Geschäftsjahr 2024 erdient wurde, jedoch satzungsgemäß erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommt. Die Sitzungsgelder hingegen werden in der Regel unmittelbar nach den jeweiligen Sitzungen ausgezahlt, so dass die Sitzungsgelder für die Aufsichtsratssitzungen 2024 auch bereits im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung gekommen sind.

Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats insgesamt

Tsd. € 2024 2023
Festvergütung 2.070,0 2.070,0
Festvergütung für Ausschusstätigkeit 672,0 672,0
Sitzungsgelder 154,0 292,0
Gesamtvergütung für Tätigkeiten im Aufsichtsrat der TUI AG 2.896,0 3.034,0
Vergütung für Aufsichtsmandate im Konzern 34,9 47,7
Gesamt 2.930,9 3.081,7

Erstattet wurden überdies Reisekosten und Auslagen in Höhe von 42,7 Tsd. € (Vorjahr 41,9 Tsd. €). Die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich demnach zusammen mit dem Reisekosten- und Auslagenersatz auf 2.973,6 Tsd. € (Vorjahr 3.123,6 Tsd. €).

I.2

„GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG“ IM SINNE DES § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG IM GESCHÄFTSJAHR 2024

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile anzugeben, die den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 „gewährt und geschuldet“ wurden. Die angegebenen Werte beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Leistungen ein, unabhängig davon, ob sie in dem jeweiligen Geschäftsjahr den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugeflossen sind. Wertmäßig sind somit auch die Beträge für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt, die satzungsgemäß erst im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommen.

Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats (individuell) im Geschäftsjahr 2024

Festvergütung Festvergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgelder Vergütung für Aufsichtsratsmandate im Konzern
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in % Gesamt
Dr. Dieter Zetsche
(Vorsitzender)
270,0 73,0 84,0 22,7 16,0 4,3 370,0
Frank Jakobi
(stellvertretender Vorsitzender)
180,0 64,7 84,0 30,2 14,0 5,0 278,0
Ingrid-Helen Arnold 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Sonja Austermühle 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Christian Baier 90,0 63,8 42,0 29,8 9,0 6,4 141,0
Andreas Barczewski 90,0 78,9 0,0 4,0 3,5 20,0 17,5 114,0
Peter Bremme 90,0 63,8 42,0 29,8 9,0 6,4 141,0
Dr. Jutta Dönges 90,0 47,6 84,0 44,4 15,0 7,9 189,0
Prof. Dr. Edgar Ernst 90,0 32,8 168,0 61,3 16,0 5,8 274,0
Wolfgang Flintermann 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
María Garaña Corces 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Stefan Heinemann 90,0 63,8 42,0 29,8 9,0 6,4 141,0
Janina Kugel 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Coline McConville 90,0 96,8 0,0 3,0 3,2 93,0
Helena Murano 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Mark Muratovic 90,0 57,7 42,0 26,9 9,0 5,8 14,9 9,6 155,9
Anette Strempel 90,0 63,8 42,0 29,8 9,0 6,4 141,0
Joan Trían Riu 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Tanja Viehl 90,0 95,7 0,0 4,0 4,3 94,0
Stefan Weinhofer 90,0 63,8 42,0 29,8 9,0 6,4 141,0
Gesamt 2.070,0 70,6 672,0 22,9 154,0 5,3 34,9 1,2 2.930,9
I.3

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG UND DER DURCHSCHNITTLICHEN VERGÜTUNG VON ARBEITNEHMERN DER TUI AG

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit der Ertragsentwicklung der TUI AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis zum vorangegangenen Geschäftsjahr. Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bildet die im jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Beträge ab. Für das Geschäftsjahr 2024 entsprechen diese Werte den in der Tabelle „Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG“ angegebenen Werten. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats früher dem Vorstand der TUI AG angehört und hierfür eine Vergütung erhalten hätten, würde diese in der vergleichenden Darstellung nicht berücksichtigt. Jedoch trifft dies auf kein Mitglied des Aufsichtsrats zu.

Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der TUI AG gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB dargestellt.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft der TUI AG abgestellt. Da die Arbeitnehmer- und Vergütungsstrukturen in den Tochtergesellschaften vielfältig sind, insbesondere bei Beschäftigten im Ausland, bietet es sich an, für den Vergleich der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung nur auf die Belegschaft der TUI AG abzustellen. Dabei wurde die Vergütung aller Arbeitnehmer, einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, berücksichtigt. Bei der Vergütung der Arbeitnehmer wurden Vergütungen nicht berücksichtigt, die Arbeitnehmer als Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG erhalten. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

Vergleich jährliche Veränderung der Aufsichtsratsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Jährliche Veränderung 2024 ggü. 2023 2023 ggü. 2022 2022 ggü. 20216 2021 ggü. 2020 2020 ggü. 2019
Aufsichtsratsvergütung1
Dr. Dieter Zetsche – 2 – 18 2 17 71
Frank Jakobi – 3 – 13 – 3 18 0
Ingrid-Helen Arnold – 5 2 – 5 91
Sonja Austermühle – 16 84
Christian Baier – 4 198
Andreas Barczewski – 5 1 – 22 – 6 – 13
Peter Bremme – 5 2 – 5 9 – 14
Dr. Jutta Dönges – 3 – 7 111
Prof. Dr. Edgar Ernst – 3 – 13 4 15 – 6
Wolfgang Flintermann – 6 3 – 8 16 – 10
María Garaña Corces – 5 2 – 6 96
Angelika Gifford2 – 47 12
Stefan Heinemann – 6 3 12 814
Dr. Dierk Hirschel2 – 46 – 15
Janina Kugel – 6 3 81
Peter Long2 – 46 – 8
Vladimir Lukin2 – 100 – 54 47 279
Coline McConville – 7 – 29 – 8 10 – 16
Alexey Mordashov2 – 100 – 96 8 – 8
Helena Murano – 6 210
Marc Muratovic – 5 2 92
Michael Pönipp2 – 34 – 8
Carola Schwirn2 – 62 16 – 21
Anette Strempel – 5 2 – 5 8 – 14
Joan Trían Riu – 6 3 – 8 16 41
Tanja Viehl – 6 3 78
Stefan Weinhofer – 6 3 12 44 – 10
Ertragsentwicklung
TUI AG3 133 3 – 8 78 – 1.994
TUI Konzern4 33 139 120 31 – 435
Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeitenden auf Vollzeitäquivalentbasis
Mitarbeitende der Gesellschaft5 – 3 317 10 6 – 2

1 Die Darstellung umfasst sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, die während des Zeitraums des 5-Jahres-Vergleichs im Amt waren. Veränderungen ergeben sich insbesondere aus dem Zeitpunkt des Eintritts in den Aufsichtsrat, der Zugehörigkeit zu den Ausschüssen und dem jeweiligen Ausscheiden, sowie der Anzahl der Sitzungen.
2 Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats der TUI AG.
3 Jahresergebnis im Sinne von § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB.
4 Bereinigtes EBIT des TUI Konzerns für die Geschäftsjahre 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020. Für das Geschäftsjahr 2019 bereinigtes EBITA des TUI Konzerns.
5 Die Entwicklung reflektiert die niedrigere Zielerreichung variabler Vergütungskomponenten im Vergleich zum Vorjahr.
6 Für den Vergleich wurde für 2021 und 2022 die geänderte Definition der gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß § 162 Absatz 1 Nr. 2 AktG zugrunde gelegt.
7 Aufgrund der leicht erhöhten tatsächlichen Zielerreichung, die erst zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 errechnet werden konnte, ergibt sich eine geringfüge Abweichung der variablen Vergütung, die eine rückwirkende Anpassung des Prozentsatzes zur Folge hatte.

Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbracht haben, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 keine persönlichen Leistungen, wie beispielsweise Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistungen, für die TUI AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die TUI AG, Berlin und Hannover

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der TUI AG, Berlin und Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.


Hannover, den 9. Dezember 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Annika Deutsch
Wirtschaftsprüferin
Elmar Meier
Wirtschaftsprüfer
 
VI.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

 

Der Vorstand hat gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG stattfindet.

Die ordentliche Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates, des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im HCC Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, statt. Alle Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats beabsichtigen, während der gesamten Dauer der Hauptversammlung teilzunehmen. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der ordentlichen Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

1.

Zugang zum passwortgeschützten Investor Portal

Das passwortgeschützte Investor Portal steht den Aktionären ganzjährig zur Verfügung und ist über die Seite

www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen

erreichbar. Die sich auf die ordentliche Hauptversammlung beziehenden Bereiche im Investor Portal können Sie voraussichtlich ab dem 14. Januar 2025 nutzen. Sämtliche nachfolgenden Ausführungen betreffend das Investor Portal beziehen sich auf die die ordentliche Hauptversammlung betreffenden Bereiche des Investor Portals.

Die für den Zugang zum passwortgeschützten Investor Portal erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und individuellem Passwort, stehen im personalisierten Anschreiben. Aktionäre, die dem E-Mail-Versand zugestimmt haben, nutzen das selbst vergebene Passwort aus dem Vorjahr bzw. generieren sich ihr persönliches Passwort über das per E-Mail mitgeteilte Verfahren. Aktionäre, die zum Zeitpunkt des Einladungsversands noch nicht im Aktienregister eingetragen waren und folglich keine persönlichen Zugangsdaten erhalten haben, können sich bei dem unter VI.2 genannten Aktionärsservice melden.

Die Nutzung des passwortgeschützten Investor Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Aktionär für den Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten beantragt. Nach rechtzeitiger Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), kann dies über das passwortgeschützte Investor Portal bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Die eigenen Zugangsdaten für den Bevollmächtigten können dann durch den Aktionär im Investor Portal abgerufen werden und müssen durch ihn an den Bevollmächtigten weitergeleitet werden. Darüber hinaus können Aktionäre auch postalisch, per Fax, per E-Mail oder über einen Intermediär (gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212) („DVO“)) eingehend bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), bei der unter Ziffer VI.2 genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eigene Zugangsdaten für den Bevollmächtigten beantragen. In diesen Fällen werden dem Bevollmächtigten postalisch die eigenen Zugangsdaten übermittelt. Darüber hinaus können die eigenen Zugangsdaten für den Bevollmächtigten durch den Aktionär im Investor Portal abgerufen werden.

Nur solche Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ordnungsgemäß zur ordentlichen Hauptversammlung gemäß Ziffer VI.2 angemeldet sind und das passwortgeschützte Investor Portal während der Dauer der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2025 nutzen, d.h. dort erfolgreich eingeloggt sind, sind elektronisch ordnungsgemäß zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung zugeschaltet. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre gelten somit nicht als elektronisch zugeschaltet, auch wenn sie während der Dauer der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2025 im Investor Portal eingeloggt sind.

2.

Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der ordentlichen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt. Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 21. Januar 2025 im Aktienregister eingetragen sind, erhalten ein personalisiertes Anschreiben bzw. eine persönliche E-Mail mit Hinweis auf die Tagesordnung und können sich bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), anmelden:

 
Schriftlich unter der Postanschrift Per Telefax unter der Nummer
TUI AG
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München
+49 (0) 89 30903 73907
Elektronisch über das unter der Internetadresse zugängliche passwortgeschützte Investor Portal
(voraussichtlich ab dem 14. Januar 2025)
www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen
Elektronisch per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
Ausschließlich für Intermediäre gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO
SWIFT: CMDHDEMMXXX;
Instruktionen gemäß ISO 20022;
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Aktionäre, die nicht bereits zum Beginn des 21. Januar 2025 (MEZ), jedoch spätestens bis zum 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), im Aktienregister eingetragen sind, können sich ausschließlich schriftlich oder per Telefax unter der oben genannten Postanschrift beziehungsweise Faxnummer sowie per E-Mail unter der oben genannten E-Mail-Adresse (eingehend bis spätestens zum 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ)) zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden.

Aktionäre der TUI AG haben bei dieser ordentlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, das Stimmrecht per Briefwahl auszuüben oder den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen zu erteilen. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

3.

Bild- und Tonübertragung der ordentlichen Hauptversammlung, Zuschaltung

Die gesamte ordentliche Hauptversammlung kann von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären über die Bild- und Tonübertragung im passwortgeschützten Investor Portal der TUI AG verfolgt werden. Das passwortgeschützte Investor Portal für Aktionäre ist über folgende Internetadresse zugänglich:

www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen

Im Aktienregister eingetragene Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten, bestehend aus ihrer Aktionärsnummer und individuellem Passwort, anmelden und am Tag der ordentlichen Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MEZ) auf die Bild- und Tonübertragung der ordentlichen Hauptversammlung zugreifen.

Aktionäre, die sich nicht bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), ordnungsgemäß zur ordentlichen Hauptversammlung angemeldet haben, können die Bild- und Tonübertragung der ordentlichen Hauptversammlung gleichermaßen im Investor Portal verfolgen. Eine Ausübung weitergehender Aktionärsrechte während der ordentlichen Hauptversammlung ist mangels ordnungsgemäßer Anmeldung nicht möglich.

4.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesem Fall sind die Eintragung der angemeldeten Aktien im Aktienregister bis zum 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), und die rechtzeitige Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung, also bis spätestens 4. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), erforderlich.

Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl kann schriftlich (Brief oder Telefax) oder im Wege der elektronischen Kommunikation (durch Eingabe in das passwortgeschützte Investor Portal, per E-Mail oder durch einen Intermediär gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO) erfolgen. Für die schriftliche Ausübung des Stimmrechts oder die Ausübung per E-Mail kann von den Aktionären ein entsprechendes Formular genutzt werden, das mit dem personalisierten Anschreiben übersandt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft bereitgestellt wird.

Abgabe, Änderung oder Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des passwortgeschützten Investor Portals müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB), spätestens bis zum 10. Februar 2025, 18:00 Uhr (MEZ), unter einer der in Ziffer VI.2 genannten Adressen zugehen.

Eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Investor Portal ist auch noch danach bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem der Versammlungsleiter am Tag der ordentlichen Hauptversammlung – nach vorheriger Ankündigung – die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt.

Durch Aktionäre bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen können ebenfalls die Briefwahl nach den vorstehend beschriebenen Regelungen unter Einhaltung der genannten Fristen nutzen.

5.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.

Vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können insbesondere unter Nutzung des passwortgeschützten Investor Portals erfolgen.

Für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Die betroffenen Bevollmächtigten setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich gegebenenfalls mit den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Erteilung, Änderung und Widerruf der Bevollmächtigung außerhalb des passwortgeschützten Investor Portals müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), bis spätestens zum 4. Februar 2025, 24:00 (MEZ), unter einer der in Ziffer VI.2 genannten Adressen zugehen.

Unter Nutzung des passwortgeschützten Investor Portals kann die Bevollmächtigung auch noch danach bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung – nach vorheriger Ankündigung – festgelegten Zeitpunkt am Tag der ordentlichen Hauptversammlung ausgeübt werden.

Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun und die Hinweise unter VI.1 zu beachten.

6.

Besonderheiten bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben diese das Stimmrecht nur aus, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können über das passwortgeschützte Investor Portal, mittels des Antwortbogens, der Bestandteil des personalisierten Anschreibens ist, oder des unter

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zu findenden Vollmachts- und Weisungsformulars, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder durch einen Intermediär gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der DVO unter Verwendung der unter Ziffer VI.2 genannten Adressen erteilt werden.

Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die unter Verwendung des Antwortbogens außerhalb des passwortgeschützten Investor Portals erfolgen, müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis zum 10. Februar 2025, 18:00 Uhr (MEZ), unter einer der unter Ziffer VI.2 genannten Adressen zugehen.

Unter Nutzung des passwortgeschützten Investor Portals können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch noch danach bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung – nach vorheriger Ankündigung – festgelegten Zeitpunkt am Tag der ordentlichen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.

7.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, Telefax, E-Mail, elektronisch über das Investor Portal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das Investor Portal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO, 3. per E-Mail, 4. per Telefax und 5. per Brief.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

8.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 AktG

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der ordentlichen Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln (Einreichung nur in deutscher Sprache möglich). Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, sich zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, die die nachstehend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, vor und/oder während der ordentlichen Hauptversammlung zu äußern.

Sollen Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge entsprechend §§ 126, 127 AktG vorab zugänglich gemacht werden, sind diese bis spätestens zum 27. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich an folgende Postanschrift beziehungsweise Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:

 

TUI AG
Board Office
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Telefax: + 49 (0)511 566-1996
E-Mail: gegenantraege.hv@tui.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehende, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden unter der Internetadresse

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veröffentlicht.

Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht kann zu dem Antrag oder Wahlvorschlag im passwortgeschützten Investor Portal oder – unter Berücksichtigung der unter Ziffer VI.4 genannten Fristen – schriftlich oder per E-Mail ausgeübt werden, sofern die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, das heißt, wenn die unter Ziffer VI.2 genannten Voraussetzungen für die Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind. Wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur ordentlichen Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der ordentlichen Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Darüber hinaus können elektronisch zur ordentlichen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre Anträge und Wahlvorschläge auch im Rahmen ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation über das passwortgeschützte Investor Portal in der ordentlichen Hauptversammlung stellen.

Das Recht des Versammlungsleiters, (außer in Fällen des § 137 AktG) im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

9.

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. bis spätestens zum 11. Januar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), in schriftlicher Form zugehen (Einreichung nur in deutscher Sprache möglich). Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den Gerichten offen.

Ein Ergänzungsverlangen ist zu richten an:

 

TUI AG
Vorstand
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

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veröffentlicht.

10.

Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Der Vorstand hat festgelegt, dass lediglich solche Aktionäre, die ordnungsgemäß zur ordentlichen Hauptversammlung angemeldet sind, die also die unter Ziffer VI.2 genannten Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt haben, Stellungnahmen in Textform zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen dürfen (Einreichung nur in deutscher oder englischer Sprache möglich). Eine Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 (einschließlich Leerzeichen) Zeichen nicht überschreiten. Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen. Eine Beantwortung von in Stellungnahmen enthaltenen Fragen während der ordentlichen Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Auskunftsverlangen können im Rahmen des in Ziffer VI.12 beschriebenen Verfahrens in der ordentlichen Hauptversammlung gestellt werden.

Stellungnahmen sind bis spätestens zum 5. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich im Investor Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

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erreichbar ist, einzureichen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht von einem ordnungsgemäß zu der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung angemeldeten Aktionär stammen, nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen oder ein Fall im Sinne von § 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG vorliegt.

Ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehende, zugänglich zu machende Stellungnahmen von Aktionären einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden bis spätestens 6. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), gemäß Festlegung durch den Vorstand im passwortgeschützten Investor Portal nur für die zur ordentlichen Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten einsehbar veröffentlicht.

Anträge und Wahlvorschläge, Verlangen, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen werden in der ordentlichen Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, das Stellen von Verlangen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

11.

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt. Eine entsprechende Bild- und Tonübertragung muss durch den Aktionär gewährleistet werden.

Redebeiträge können am Tag der Hauptversammlung ab voraussichtlich 10:00 Uhr (MEZ) über das passwortgeschützte Investor Portal angemeldet werden und können auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG enthalten.

Aktionäre, die ihren Redebeitrag (einschließlich etwaiger Anträge, Wahlvorschläge oder Auskunftsverlangen) anmelden wollen, benötigen für die Zuschaltung ihres Redebeitrags entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (Smartphone). Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen. Eine Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Weitere Informationen (z.B. zu kompatiblen Browsern) können über die Internetseite der Gesellschaft unter

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abgerufen werden.

Die Verwaltung behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage-, Nachfrage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen gestalten und beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen angemessenen Rahmen für den ganzen Verlauf der ordentlichen Hauptversammlung, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder einzelne Rede-, Frage- und Nachfragebeiträge zu setzen.

12.

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 AktG

Gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der TUI AG zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand hat beschlossen, nicht von dem gesetzlichen Recht des § 131 Abs. 1a AktG Gebrauch zu machen, wonach vorgesehen werden kann, dass Fragen bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung einzureichen sind.

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft kann das Frage-, Nachfrage- und Rederecht des Aktionärs in der ordentlichen Hauptversammlung durch deren Vorsitzenden zeitlich angemessen beschränkt werden. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter von seinem Recht gemäß § 131 Abs. 1f AktG Gebrauch machen und festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Ziffer VI.11), wahrgenommen werden kann.

Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der ordentlichen Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann dieser gemäß § 131 Abs. 5 AktG die Aufnahme der Frage und des Grundes für die Auskunftsverweigerung in die notarielle Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung verlangen und ggf. gemäß § 132 AktG gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht beantragen.

Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der ordentlichen Hauptversammlung gegeben worden, ist diese Auskunft jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG). Im Rahmen der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der ordentlichen Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Investor Portal, das über

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erreichbar ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren der ordentlichen Hauptversammlung übermitteln können. Für den Zugang zum Investor Portal sind die Hinweise in Ziffer VI.1 zu beachten.

Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung aufgenommen werden (vgl. § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG). Elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Investor Portal, das unter

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erreichbar ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren während der ordentlichen Hauptversammlung ihr Verlangen an die Gesellschaft übermitteln. Für den Zugang zum Investor Portal sind die Hinweise in Ziffer VI.1 zu beachten.

13.

Widerspruchsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, haben die Möglichkeit, über das passwortgeschützte Investor Portal gemäß dem dort von der TUI AG festgelegten Verfahren Widerspruch gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären. Die Übermittlung ist ab der Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Für den Zugang zum Investor Portal sind die Hinweise in Ziffer VI.1 zu beachten.

14.

Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Die Internetseite der TUI AG, über die die Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten zugänglich sind, lautet wie folgt:

www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen

Für weitere Informationen steht der TUI AG Aktionärsservice unter der Nummer + 49 (0)89 30903-6367 vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 12. März 2025, montags bis freitags, zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen zur Verfügung.

15.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Detaillierte Informationen, wie die TUI AG die persönlichen Daten ihrer Aktionäre verarbeitet und welche Rechte den Aktionären nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen zustehen, sind über folgende Internetseite zugänglich:

www.tuigroup.com/de-de/hauptversammlungen

 

Berlin/Hannover, im Januar 2025

Der Vorstand



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2060683  02.01.2025 CET/CEST

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TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024

TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024

TUI AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024

11.12.2024 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


11. Dezember 2024

TUI GROUP

 

Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024

 

HIGHLIGHTS FINANZKENNZAHLEN GJ24 UND AKTUELLER BUCHUNGSSSTAND

  • Starkes Wachstum  beim Umsatz um 12% auf 23,2 Mrd. € sowie beim bereinigten EBIT auf 1,3 Mrd. € (+33%/+35% zu konstanten Wechselkursen). Damit wurde unsere Prognose für das GJ24 von mindestens +10% bzw. +25% deutlich erfüllt
  • Alle Geschäftssegmente, insbesondere Hotels & Resorts sowie Kreuzfahrten, trugen zum starken bereinigten EBIT-Wachstum bei. Der Geschäftsbereich Urlaubserlebnisse setzte das Wachstum fort, während der Bereich Märkte + Airline weiter transformiert wurde. Die Ergebnisse wurden durch die robuste Kundennachfrage und unser starkes Produktangebot unterstützt:
    • Hotels & Resorts mit Rekordergebnis1, +22%, nach einer bereits starken operativen Leistung im Vorjahr
    • Kreuzfahrten erzielte ein Rekordergebnis1, +59%, gestützt durch eine deutlich verbesserte operative Leistung aller Marken
    • TUI Musement mit deutlich höherem Ergebnis, +37%, gestützt durch starkes Wachstum in der gesamten Produktpalette
    • Märkte + Airline verzeichnete eine Verbesserung des bereinigten EBIT, +28%, was die robuste Kundennachfrage unterstreicht
  • Positives Konzernergebnis (EAT (Ergebnis nach Steuern) nach Minderheitsanteilen) von 507 Mio. €, +66%, unterstreicht die Fortschritte bei der Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Strategie für profitables Wachstum
  • Insgesamt reisten 20,3 Mio. Kunden mit uns, was einem Anstieg von +7% entspricht. Die durchschnittliche Auslastung blieb mit 92% hoch und stieg leicht um +1%-Punkt
  • Weiterer Anstieg des operativen Cashflows um +0,3 Mrd. € auf 1,5 Mrd. €, der durch ein höheres EBITDA generiert wurde
  • Weitere Verbesserung der Verschuldungskennzahlen. Insbesondere dank eines höheren operativen Cashflows konnte die Nettoverschuldung um 0,5 Mrd. € auf 1,6 Mrd. € gesenkt werden. Infolgedessen verbesserte sich unser Nettoverschuldungsgrad auf 0,8x im GJ24 gegenüber 1,2x im Vorjahr und 1,6x im GJ19
  • Im Laufe des Jahres hat sich auch unser Kreditrating weiter verbessert: S&P stufte uns auf B+ und Moody’s auf B1 herauf, jeweils mit positivem Ausblick
  • Wir liefern weiterhin Spitzenqualität und -service in großem Umfang in unserer preisgekrönten, einzigartigen und differenzierten Produktpalette. Kürzlich konnte unser britisches Geschäft bei den British Travel Awards einen rekordverdächtigen Erfolg verbuchen und gewann 20 Auszeichnungen, 17 davon in Gold, basierend auf einem Votum von Reisekunden 
  • Als Branchenführer wollen wir im Markt die Standards für Nachhaltigkeit setzen. Wir werden weitere Initiativen in unserem gesamten Unternehmen entwickeln und einführen, um unsere SBTi-Ziele zu erreichen und haben uns zudem dem Ziel verpflichtet bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen und uns zu einem Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln
  • Die Buchungen bei Märkte + Airline2 für den Winter 2024/25 sind mit +4% weiterhin stark, bei einer verkauften Kapazität von 62% der Saison. Der Durchschnittspreis liegt über alle Märkte mit insgesamt +5% im Plus und bleibt damit auf dem Niveau, das wir in unserem Buchungsupdate vom September veröffentlicht haben. Der höhere Durchschnittspreis wird durch den gestiegenen Anteil im Verkaufsmix von Pauschalreisen und dynamisch paketierten Produkten unterstützt und hilft uns dabei, das höhere Kostenumfeld abzufedern
  • Für den Sommer 2025 liegen sowohl die Buchungen +7%, wie auch die Durchschnittspreise +3% deutlich höher. Dies ist ein vielversprechender Start in einem Umfeld mit höheren Kosten. Bisher wurden 17% der Saison verkauft
  • Urlaubserlebnisse3 verzeichnete einen soliden Start in das erste Halbjahr des GJ25, wir sehen eine starke Nachfrage nach unserem einzigartigen und differenzierten Produktangebot zu guten Preisen

GJ25-Ausblick4

  • Wir konzentrieren uns weiterhin auf operative Exzellenz, Umsetzung und Transformation mit dem Ziel profitables Wachstum zu erzielen. Unser strategischer Fahrplan, die bisher erzielten operativen Verbesserungen und die Maßnahmen zur Stärkung unserer Bilanz bilden die Grundlage für die Erreichung unserer Ziele. Unsere Prognose basiert dabei auf weiterem nachhaltigem Wachstum im Segment Urlaubserlebnisse so wie der Transformation des Geschäftsbereichs Märkte + Airline. Diese wird durch unsere derzeitige positive Buchungsdynamik unterstützt. Auf dieser Basis freuen wir uns, die folgende Prognose für das Geschäftsjahr 2025 abzugeben:
    • Wir erwarten einen Umsatzanstieg von 5%-10% gegenüber dem Vorjahr
    • Wir erwarten einen Anstieg des bereinigten EBIT um 7%-10% gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund der Erwartungen für den Sommer 2025

Mittelfristige Ziele

  • Wir haben eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums, indem wir den Customer Lifetime Value maximieren und die Synergien zwischen unseren beiden Geschäftsbereichen nutzen. Wir konzentrieren uns darauf, ein Unternehmen zu schaffen, das flexibler und kosteneffizienter ist und eine höhere Markteinführungsgeschwindigkeit erreicht, mit dem Ziel, zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Wir bekräftigen unsere mittelfristigen Zielsetzungen wie folgt:
    • Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7-10% (Compound Annual Growth Rate/CAGR)
    • Nettoverschuldunggrad5 deutlich unter 1,0x
    • Rückkehr zu einem Kreditrating, das unserem Vor-Pandemie-Niveau im Bereich BB/Ba (S&P/Moody’s) entspricht

WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR DAS GJ24

Geschäftsjahr 30. September in Mio. € GJ24 Q4 GJ23 Q4 YoY GJ24 GJ23 YoY
 
Umsatz
 
9,428
 
8,476
 
+951
 
23,167
 
20,666
 
+2,501
Bereinigtes EBIT6 1,247 1,203 +44 1,296 977 +319
Berichtetes EBIT7 1,244 1,230 +14 1,275 999 +276
Ergebnis vor Steuern8 1,125 1,153 -28 861 551 +310
Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis 872 904 -32 507 306 +201
Bereinigtes Ergebnis pro Aktie (EPS)9 €1.70 €1.71 -€0.01 €1.03 €0.74 +€0.29
Nettoverschuldung (IFRS 16) -1,641 -2,106 +466 -1,641 -2,106 +466

GJ24 ERGEBNISSE

  • Im Einklang mit unserem Versprechen, das Geschäft weiter profitabel zu entwickeln, erzielte TUI sowohl ein starkes Umsatzwachstum auf 23,2 Mrd. €, ein Anstieg von 2,5 Mrd. € (+12 %), als auch ein starkes Wachstum beim bereinigten EBIT von 1,3 Mrd. €, ein Plus von 0,3 Mrd. €. So stieg das bereinigte EBIT um +33% (+35% zu konstanten Wechselkursen) und entsprach damit unserer Prognose von mindestens +25%. Alle Segmente trugen zu dieser Verbesserung bei, unterstützt durch die robuste Kundennachfrage und unser starkes Produktangebot.
Bereinigtes EBIT in Mio. € GJ24 Q4 GJ23 Q4 YoY GJ24 GJ23 YoY
 
Hotels & Resorts
 
329
 
287
 
+42
 
668
 
549
 
+119
Kreuzfahrten 178 157 +21 374 236 +138
TUI Musement 57 49 +8 49 36 +13
Urlaubserlebnisse 565 493 +71 1,092 822 +270
Region Nord 367 342 +25 165 71 +94
Region Zentral 195 210 -16 128 88 +40
Region West 147 181 -34 10 79 -68
Märkte + Airline 709 734 -25 304 238 +66
Alle anderen Segmente -27 -24 -3 -100 -82 -17
TUI Konzern Gesamt 1,247 1,203 +44 1,296 977 +319
 
  • Hotels & Resorts mit Rekordergebnis1, Anstieg um +22%, nach einer bereits starken operativen Leistung im Vorjahr
  • Unser Segment Hotels & Resorts besteht aus einem breit gefächerten Hotelportfolio mit starken, differenzierten Eigen- und Fremdmarken
  • Das Ergebnis dieses Segments zeigt unsere  Fortschritte beim Portfolioaufbau und erreichte einen Rekordwert beim bereinigten EBIT von 668 Mio. € (+119 Mio. €). Das Ergebnis wurde von einer verbesserten operativen Leistung bei unseren wichtigsten Marken und insbesondere bei Riu getragen, die vor allem aufgrund eines Anstiegs der Anzahl der Bettennächte und verbesserte Raten unterstützt wurde. Im Winter waren die Kanaren, die Kapverden und Mexiko stark nachgefragte Destinationen, in der Sommersaison waren es Spanien, Griechenland und die Türkei
  • Mit dem Ausbau unserer Kapazitäten in diesem Segment stieg die Zahl der verfügbaren Bettennächte10 um +3% auf 39,7 Mio. Die durchschnittliche Auslastung11 blieb mit 82 % auf einem hohen Niveau. Die Durchschnittsrate pro Bett12 stieg deutlich um +7% auf 93 € und lag damit deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. Alle Kernmarken trugen zu dieser Verbesserung bei
  • Im Bereich Hotels & Resorts wird das Wachstum durch die Erweiterung unseres Portfolios in neuen und bestehenden Destinationen erzielt. Dieses Wachstum wird im Einklang mit unserer Asset-Right-Strategie und unserem skalierbaren Ansatz erzielt. Im Geschäftsjahr haben wir die Expansion von TUI Blue zum Beispiel in Asien und Afrika fortgesetzt und Hotels in Vietnam, Malaysia und China eröffnet. Darüber hinaus wurde das erste Hotel der neuen Marke The Mora in Sansibar, Tansania, eröffnet. Diese Marke richtet sich an eine neue Zielgruppe, die zeitgemäßen Luxus und eine hohe Flexibilität in der Urlaubsgestaltung sucht. Zum 30. September 2024 umfasste das Segment ein Gesamtportfolio von 433 Hotels, das sich aus 365 eigenen Hotels und 68 internationalen Konzeptmarken, die von Drittanbietern betrieben werden, zusammensetzt

 

  • Kreuzfahrten verzeichnete ein Rekordergebnis1, das um 59% anstieg, gestützt durch eine deutlich höhere operative Leistung bei allen Marken
  • Unser preisgekröntes Kreuzfahrtgeschäft umfasst das Joint Venture TUI Cruises in Deutschland, das Kreuzfahrtschiffe unter den Marken Mein Schiff und Hapag-Lloyd Kreuzfahrten betreibt, sowie unsere hundertprozentige Tochtergesellschaft Marella Cruises in Großbritannien. Das Produktwachstum im Bereich Kreuzfahrten wird durch Investitionen in Schiffsneubauten durch unser Joint Venture TUI Cruises vorangetrieben. Im Rahmen dieser Expansion haben wir im Juni die Mein Schiff 7 in Dienst gestellt, wodurch sich unsere Flotte auf 17 Schiffe vergrößert hat
  • Das Segment verzeichnete ein weiteres Jahr mit signifikantem Wachstum. Infolgedessen erzielte das Geschäft ein Rekord1 bereinigtes EBIT von 374 Mio. €, ein Plus von 138 Mio. €. Darin enthalten ist das Equity-Ergebnis von TUI Cruises in Höhe von 233 Mio. € (EAT). Das starke Buchungsumfeld in Verbindung mit unserem attraktiven Produktangebot führte zu einem Anstieg der Auslastung bei höheren Raten, wobei alle drei Kreuzfahrtmarken zu dieser positiven Entwicklung beitrugen
  • Die Zahl der verfügbaren Passagiertage13 stieg um +2% auf 9,7 Mio. Vor allem der erfolgreiche Start der Mein Schiff 7 im Sommer sorgte für zusätzliche Kapazitäten. Die Stornierung oder Umleitung einer Reihe von Routen aller unserer Marken aufgrund der politischen Spannungen rund um den Suezkanal hatte im Frühjahr nur begrenzte Auswirkungen. Die Auslastung14 stieg im Berichtsjahr weiterhin an und erreichte insgesamt 99%, was einem Anstieg von 5%-Punkten entspricht. Die durchschnittliche Tagesrate15 des Segments verzeichnete einen Anstieg von 11% auf 231 € und unterstreicht die Beliebtheit des angebotenen Produkts
  • Während ihrer ersten Sommersaison fuhr die Mein Schiff 7 auf Routen nach Nordeuropa und in die Ostsee. Die Routen der weiteren Mein Schiff-Flotte umfassten die Kanaren, das Mittelmeer, den Orient, die Karibik, Nord- und Mittelamerika, Asien, Nordeuropa sowie die Ostsee. Hapag-Lloyd Kreuzfahrten bot mit fünf Schiffen Routen nach Europa, Amerika, Asien, in die Karibik, den Südpazifik sowie Reisen in die Antarktis an. Marella Cruises bot im Berichtsjahr Reisen ins Mittelmeer, auf die Kanaren und in die Karibik an; in der Wintersaison wurden auch Routen nach Asien angeboten

 

  • TUI Musement mit deutlich höherem Ergebnis, +37%, gestützt durch stärkeres Wachstum in der gesamten Produktpalette
  • Unser Geschäft mit Touren und Aktivitäten erzielte ein bereinigtes EBIT von 49 Mio. €, ein deutlicher Anstieg um 13 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Diese Verbesserung wurde durch eine höhere Anzahl von Gästetransfers und Erlebnisse für unser Märkte + Airline-Geschäft, die Ausweitung unseres B2C-Erlebnisangebots, zunehmende B2B-Partnerschaften sowie das Wachstum unseres differenzierten eigenen Produktportfolios weltweit erzielt
  • Das Unternehmen führte 30,5 Mio. Transfers von Veranstaltergästen in den Destinationen durch, was einem Anstieg von +8% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Darüber hinaus verkaufte das Unternehmen 10,0 Mio. Erlebnisse in unseren weltweiten Reisezielen, was ein Wachstum von +7% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Eigene Produkte sind ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal und ein Motor für profitables Wachstum. Diese Produkte werden vom TUI Team zusammen mit lokalen Veranstaltern entwickelt. Im Geschäftsjahr stieg unser Portfolio an eigenen Erlebnissen, einschließlich unserer Flaggschiffprodukte der TUI Collection, um +12% auf 5,3 Mio. Zu den beliebtesten Erlebnissen aus der TUI Collection gehörten die Mallorca-Tour mit Port de Soller und dem Kloster Lluc sowie die Green Canyon Boat Cruise in der Türkei mit einem Besuch des Manavgat-Marktes

 

  • Märkte + Airline meldete eine Verbesserung des bereinigten EBIT, +28%, was die robuste Kundennachfrage unterstreicht
  • Die Nachfrage blieb das ganze Jahr über in einem wettbewerbsintensiven Umfeld robust und führte zu gestiegenen Gästezahlen bei höheren Preisen. Dies hat dazu beigetragen, die höheren Inputkosten in den Regionen nahezu auszugleichen. Darüber hinaus führte die Rückkehr zu einer normalen Hedging-Politik sowie die weitere Transformation des Geschäfts, wie erwartet, zu positiven Ergebniseffekten. Infolgedessen verbesserte sich das bereinigte EBIT deutlich um +66 Mio. € auf 304 Mio. €.
  • Insgesamt 20,3 Mio. Gäste entschieden sich im Laufe des Geschäftsjahres für eine Reise mit uns, was einer Steigerung von 7% gegenüber dem Vorjahr entspricht, wobei die Gästezahlen in unseren nördlichen und zentralen Quellmärkten am höchsten waren. Sowohl in der Sommersaison als auch insbesondere in der Wintersaison lagen die Gästezahlen über denen des Vorjahres. Die durchschnittliche Auslastung blieb mit 92% auf hohem Niveau und lag damit leicht über dem Vorjahreswert. Die Einführung unserer gruppenweiten Plattformen und die Entwicklung und Angebotsverbreiterung von dynamisch paketierten Produkten bieten unseren Gästen eine größere Auswahl und Flexibilität. Dies hat entscheidend zum Volumenwachstum beigetragen. Dieses Wachstum haben wir erzielt, ohne unsere eigene Risikokapazität zu erhöhen. Insgesamt haben sich 3,0 Mio. Gäste für dynamisch paketierte Produkte entschieden, was einem Anstieg von 17% entspricht. Im Laufe des Jahres haben wir auch unsere App als wichtigen Baustein für die Transformation dieses Segments weiterentwickelt. Infolgedessen wuchs der Anteil der App-Verkäufe in allen Märkten um insgesamt +40% auf 7,3%. Der App-Umsatz in UK war mit 12% am höchsten, ein Plus von +35%
  • Unser Kurz- und Mittelstreckenangebot wurde am stärksten nachgefragt, wobei die Kanaren, das spanische Festland, Ägypten und die Kapverden in der Wintersaison am beliebtesten waren, ergänzt durch Griechenland, die Türkei und die Balearen in den Sommermonaten. Die wichtigsten Langstreckendestinationen waren die ganzjährigen Ziele Mexiko, die Dominikanische Republik und Thailand
  • Der Online-Vertrieb16 lag mit 50% nahezu gleichauf, während der Direktvertrieb17 bei 74% (Vorjahr: 76%) lag

NETTOVERSCHULDUNG UND KAPITALZUWEISUNG

Im Laufe des Jahres haben wir unsere Nettoverschuldung um 0,5 Mrd. € auf 1,6 Mrd. € weiter stark verbessert. Zu dieser Verbesserung trugen insbesondere ein höherer operativer Cashflow sowie leicht gesunkene Verbindlichkeiten für Flugzeugleasing und Asset-finanzierung bei.

Auf der Grundlage der Verbesserung der Nettoverschuldung und des Anstiegs des bereinigten EBITDA verbesserte sich unser Nettoverschuldungsgrad5 im GJ24 auf 0,8x gegenüber 1,2x im Vorjahr und 1,6x im GJ19. Diese Verbesserung spiegelt sowohl die bedeutenden Fortschritte wider, die wir operativ erzielt haben, als auch die Maßnahmen, die wir zur Stärkung unserer Bilanz ergriffen haben. Wir bleiben auf Kurs, um unser mittelfristiges Ziel einen Nettoverschuldungsgrad von deutlich unter 1,0x zu erreichen.

Die operativen und finanziellen Fortschritte des Unternehmens spiegelten sich auch in einer weiteren Verbesserung unseres Kreditratings im Laufe des Jahres wider. S&P stufte auf B+ und Moody’s auf B1 herauf, wobei beide einen positiven Ausblick vermerkten.

 

TREIBSTOFF/FREMDWÄHRUNGEN

Unsere Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Währungsbedarfs für künftige Saisons abzusichern, gibt uns bei der Kapazitäts- und Preisplanung mehr Kostensicherheit. Unsere derzeitigen abgesicherten Positionen für die kommende Winter- und Sommersaison entsprechen unseren Erwartungen. Die nachstehende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil unseres voraussichtlichen Bedarfs, der derzeit für Euro, US-Dollar und Kerosin für unsere Märkte + Airline abgesichert ist, die mehr als 90% des Währungs- und Kerosinrisikos unserer Gruppe ausmachen.

 

Abgesicherte Position* W24/25 S25 W25/26
Euro 95% 71% 34%
US Dollar 96% 84% 53%
Flugzeugtreibstoff 96% 86% 58%

  *Stand am 8. Dezember 2024

 

AKTUELLE BUCHUNGSENTWICKLUNG (eine Übersichtstabelle befindet sich im Anhang)

Märkte + Airline2 – Die Buchungsdynamik für den Winter 2024/25 ist seit unserem Buchungsupdate am 24. September weiterhin vielversprechend, und so konnten wir 1,5 Mio. zusätzliche Buchungen generieren, die sich nun auf insgesamt 3,3 Mio. für die Saison belaufen. Die Buchungen liegen mit +4% im Vergleich zum Winter 2023/24 weiterhin deutlich im Plus, was auf die anhaltend starke Nachfrage und insbesondere auf unser dynamisches Produktangebot zurückzuführen ist. Der Durchschnittspreis liegt weiterhin um +5% über dem Wert des Vergleichszeitraums und wird durch den gestiegenen Anteil im Verkaufsmix von Pauschalreisen und dynamisch paketierten Produkten unterstützt. Insgesamt bewegen wir uns in einem Umfeld, das durch höhere Kosten geprägt ist und gemäß unserer Erwartung, sehen wir in der ersten Jahreshälfte einen höheren Investitionsvorlauf für den kommenden Sommer. Ferner verschieben sich die Osterferien in das dritte Quartal. Bislang ist das Programm zu 62% verkauft, was dem Niveau der vorherigen Wintersaison entspricht. Die Buchungsentwicklung wird durch die Nachfrage nach Kurz- und Mittelstreckenzielen unterstützt, wobei sich die Kanaren, Ägypten und die Kapverden als beliebte Destinationen erweisen. Die wichtigsten Langstreckendestinationen für den Winter werden voraussichtlich Thailand, Mexiko und die Dominikanische Republik sein. In UK haben wir 62% der Saison verkauft. Hier liegen die Buchungen auf dem hohen Niveau des Winters 2023/24. In Deutschland, unserem anderen wichtigen Markt, liegen die Buchungen mit +9% über der Vorjahressaison. Hier ist 60% der Saison verkauft.

 

Die ersten Zahlen für den Sommer 2025 sind vielversprechend: Die Buchungen liegen mit +7% vorn und der Durchschnittspreis bei +3%, nachdem bisher 17% der Saison verkauft wurden. Die höheren Durchschnittspreise tragen dazu bei, das höhere Kostenumfeld abzufedern. Die Nachfrage nach Kurz- und Mittelstreckendestinationen treibt die Buchungsentwicklung weiter an, dabei erweisen sich erneut Griechenland, die Türkei und die Balearen als die beliebtesten Destinationen. In UK ist das Programm zu 27% verkauft, die Buchungen liegen bei -3%, mit einer starken Buchungsdynamik in den letzten vier Wochen. In Deutschland sind 13% der Saison verkauft. Hier hat die Saison mit einem Anstieg der Buchungen um +19% stark begonnen.

 

Hotels & Resorts 3 – Die Nachfrage nach unserem gut diversifizierten Marken- und Destinationsportfolio ist weiterhin hoch, wobei die wichtigsten Buchungskennzahlen auf dem Niveau des Buchungsupdates vom 24. September bleiben. Eine erhöhte Anzahl von Hotels, die wegen regelmäßiger Renovierungsarbeiten geschlossen sind, führt dazu, dass die Anzahl der verfügbaren Bettennächte10 für das H1 GJ25 um -2% niedriger sind als im H1 GJ24. Die gebuchte Auslastung11 ist im gleichen Zeitraum um +7%-Punkte gestiegen. Die Durchschnittsraten pro Tag12 lag bei unseren wichtigsten Hotelmarken +6% im Plus. Wir erwarten, dass die Kanaren, Ägypten und die Kapverden die beliebtesten Destinationen in diesem Zeitraum sein werden.

 

Kreuzfahrten3 – Im Einklang mit dem starken Buchungsumfeld und den Marktwachstumsprognosen streben wir ein Wachstum des Segments durch Investitionen in neue Schiffe durch unser TUI Cruises JV an. Nach dem erfolgreichen Start der Mein Schiff 7 im Juni 2024, wird die Mein Schiff Relax die Flotte gegen Ende des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2025 ergänzen. Hier ist der Buchungsstart sehr positiv verlaufen, die Jungfernfahrt war innerhalb weniger Stunden ausverkauft. Nach der Aufnahme des neuen Schiffes wird die Flotte insgesamt 18 Schiffe umfassen. Infolgedessen ist die Zahl der verfügbaren Passagiertage13 im H1 GJ25 mit +14% deutlich höher. Die gebuchte Auslastung14 liegt bei -5%, was auf späte Änderungen der Reiserouten als Folge der politischen Spannungen rund um den Suezkanal zurückzuführen ist. Ohne diesen Effekt, entspricht die gebuchte Belegung weitgehend der des Vorjahres. Die durchschnittliche Tagesrate15 liegt bei insgesamt bei +1%, was auf einen veränderten Marken- und Routenmix zurückzuführen ist. Mit einer Flotte von zunächst sieben Schiffen wird die Mein Schiff Reiserouten zu den Kanaren, in den Orient, in die Karibik, nach Mittelamerika, Asien, Südafrika und Nordeuropa anbieten. Die fünf Schiffe der Hapag-Lloyd-Flotte fahren nach Amerika, Asien, Afrika, in den Südpazifik und nach Europa, wobei die Halbumrundung der Antarktis einen besonderen Höhepunkt im Programm darstellt. Der Winterfahrplan von Marella Cruises umfasst Routen zu den Kanaren und in die Karibik mit einer Flotte von fünf Schiffen.

 

TUI Musement3 – In TUI Musement treiben wir die Plattformbildung und Vermarktung von Erlebnissen, Touren und Transfers voran. Infolgedessen erweitern wir unser Angebot an B2C-Erlebnissen, bauen unser B2B-Geschäft mit Partnern aus und steigern das Volumen der Gästetransfers und verkauften Erlebnissen, die durch unser Märkte + Airline-Geschäft unterstützt werden. Die Wintersaison hat positiv begonnen, und die Verkäufe bei unserem Erlebnisgeschäft, das Ausflüge, Aktivitäten und Tickets umfasst, sind im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 um einen hohen einstelligen Prozentsatz gestiegen. Unser Transfergeschäft, das unseren Gästen am Zielort Unterstützung und Dienstleistungen bietet, wird sich voraussichtlich im Einklang mit unseren Annahmen für Märkte + Airline entwickeln.

 

NACHHALTIGKEIT (ESG)

Als branchenführender Konzern wollen wir den Standard für Nachhaltigkeit auf dem Markt setzen. Wir sind davon überzeugt, dass eine nachhaltige Transformation nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden sollte, sondern dass sich Nachhaltigkeit auszahlt – für die Gesellschaft, für die Umwelt und für die wirtschaftliche Entwicklung. Unsere Strategie wird daher durch klare, wissenschaftlich fundierte Ziele und Vorgaben zur Nachhaltigkeit untermauert. Die Nachhaltigkeitsagenda der TUI besteht aus drei Bausteinen: People, Planet und Progress.

 

Wir haben uns kurzfristige Ziele für unsere Airline, Kreuzfahrten und Hotels gesetzt, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen. Bis 2030 wollen wir die CO2 Emissionen pro Fluggast um fast ein Viertel reduzieren. Im Kreuzfahrtsegment wollen wir die absoluten Emissionen um fast 28% senken, in unseren Hotels um mindestens 46%, jeweils im Vergleich zu 2019. Diese Ziele wurden von der Science Based Targets-Initiative (SBTi) anerkannt und gemeinsam mit ihr entwickelt, und wir verpflichten uns, sie im Einklang mit den neuesten Erkenntnissen der Klimawissenschaft umzusetzen. Unser Ziel ist es, bis spätestens 2050 in allen unseren Betrieben und in unserer Lieferkette Netto-Null-Emissionen zu erreichen und damit die Art und Weise zu ändern, wie wir natürliche Ressourcen nutzen, um ein Kreislaufunternehmen zu werden.

 

Wir machen weiterhin große Fortschritte bei der Reduzierung der relativen Emissionen in unserem gesamten Unternehmen, um unsere Nachhaltigkeitsagenda zu verwirklichen. Zu den jüngsten Erfolgen zählen:

  • Die Inbetriebnahme von drei unserer sechs geplanten Solarkraftwerke in der Türkei als Teil unseres Fokus auf die Nutzung von Ökostrom im gesamten Unternehmen. Die drei Photovoltaikanlagen wurden vor kurzem an das Netz angeschlossen und haben eine Gesamtkapazität von rund 15 Megawatt
  • Unsere Robinson und TUI Magic Life Hotels haben einen digitalen Opt-Out-Service für die Zimmerreinigung eingeführt, der es den Gästen ermöglicht, die tägliche Reinigung über die Apps der Marken abzubestellen. Diese Initiative fördert das Umweltbewusstsein und bindet die Gäste in die Bemühungen um Nachhaltigkeit ein, indem sie den Ressourcenverbrauch während ihres Aufenthalts reduzieren
  • Im Bereich Kreuzfahrten hat die Marella Explorer 2 in Valetta, Malta, zum ersten Mal erfolgreich Landstrom getestet, ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität vor Ort. Innerhalb der Flotte von TUI Cruises sind nun zehn der zwölf Schiffe für die Nutzung von Landstrom ausgerüstet
  • Wir sind stolz darauf, dass wir eine der emissionseffizientesten Airlines Europas betreiben, und wir sind bestrebt, unsere Umweltleistung durch Investitionen in neue und treibstoffeffizientere Flugzeuge kontinuierlich zu verbessern. Diese Investitionen sind nicht nur wichtig, um unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern, sondern auch, um unseren Wettbewerbsvorteil zu sichern und zukünftige Kostendisziplin zu wahren. Im November belegte TUIfly Netherlands den ersten Platz in der Gesamtwertung des Atmosfair Airline Index, der die Klimaeffizienz der 200 größten Fluggesellschaften der Welt anhand ihrer CO₂-Effizienz pro Passagierkilometer bewertet. TUIfly Netherlands profitiert von einer modernen Flotte, einer hohen Auslastung und einem effizienten Streckennetz
  • Alle TUI Büros in Deutschland nutzen jetzt ausschließlich erneuerbare Energien. Dazu gehört auch eine neue Photovoltaik-Anlage auf dem Dach unserer Zentrale in Hannover, die zur grünen Stromversorgung des TUI Campus beiträgt. Sie versorgt auch 42 Ladepunkte für Elektroautos. Die Photovoltaikanlage hat eine Fläche von 7.000 Quadratmetern und liefert bis zu 1,5 mWp (Megawatt peak). Auch andere lokale Bürogebäude und Reisebüros in Deutschland beziehen inzwischen Strom aus Windkraft
  • Eine unserer Initiativen, die darauf abzielt, in den Zielgebieten etwas zu bewirken, ist unsere TUI Care Foundation, die den Tourismus als „Force for Good“ nutzt, um das Leben junger Menschen zu verbessern, die natürliche Umwelt zu erhalten und lokale Gemeinschaften in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die Stiftung unterstützt über 40 Projekte in 25 Ländern. Nach den Überschwemmungen in Spanien hat die Stiftung einen Spendenaufruf für die Opfer gestartet und arbeitet mit lokalen Partnerorganisationen zusammen, um den betroffenen Gemeinden langfristige soziale Unterstützung bei der Erholung zu bieten. Der Fonds hat sich verpflichtet, die eingegangenen Spenden zu verdoppeln und damit die Unterstützung für die Bedürftigen zu verdoppeln.  

 

STRATEGISCHE PRIORITÄTEN

Unser Geschäftsmodell ist auf Integration und Differenzierung ausgerichtet, mit dem Ziel, profitables Wachstum zu erzielen. Unsere Strategie ist in unseren beiden Geschäftsbereichen Urlaubserlebnisse und Märkte + Airline definiert. Sie ist in ein zentrales Kunden-Ecosystem eingebettet und wird durch unsere Nachhaltigkeitsagenda und unsere Mitarbeitenden getragen. Außer auf den Ausbau der Gästezahlen fokussiert sich unsere Marketing- und Vertriebsstrategie auf eine Maximierung des Customer Lifetime Value durch Hebung von Synergien zwischen unseren beiden Geschäftsbereichen bei gleichzeitiger Reduzierung unserer Vertriebskosten. Als Grundlage dafür wollen wir weiterhin die Marke TUI in bestehenden und neu zu erschließenden Kundensegmenten stärken und unser Markenimage für unsere Wachstumsprodukte (beispielsweise Städtetouren, Nur-Hotel und Erlebnisse) nutzen. Wir wollen unsere App weiter verbessern und uns dabei auf native Bookflows fokussieren, um weiteres Wachstum beim Anteil der digital über die App vertriebenen Reisen zu erzielen.

Unsere Strategie für den Bereich Urlaubserlebnisse (Hotels & Resorts, Kreuzfahrten, TUI Musement) fokussiert sich auf profitables Wachstum unseres differenzierten Portfolios auf Basis unserer Asset-Right-Strategie, um der weltweiten Nachfrage zu entsprechen. Im Segment Hotels & Resorts wird das Produktwachstum durch Ausbau unseres Portfolios in neuen und bestehenden Destinationen erzielt. Im Segment Kreuzfahrten beruht das Produktwachstum auf Investitionen in Schiffsneubauten unseres Joint Venture TUI Cruises. Im Jahr 2024 wurde die Mein Schiff 7 in Dienst gestellt, und in den nächsten zwei Jahren sollen zwei weitere Schiffe in Betrieb genommen werden. Auch bei Marella Cruises weist unsere Flotte neue Produktmerkmale auf. Bei allen drei Flotten setzen wir unsere Investitionen in ESG-Initiativen und ihre Umsetzung fort, um unsere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Differenzierung im Bereich Kreuzfahrten ein wichtiger Treiber unserer hohen Werte in den Bereichen Kundenzufriedenheit und NPS (Net Promoter Score, Indikator für die Weiterempfehlungsbereitschaft nach dem Urlaub) ist. Darüber hinaus setzen wir die Verbesserung unserer Vertriebsplattform für TUI Cruises und Marella Cruises fort. Bei TUI Musement treiben wir den Ausbau der Plattform und den Vertrieb von Erlebnissen, Touren und Transfers voran. Wir verfolgen eine gemeinsame Plattformstrategie für alle drei Bereiche, die auf Skalierbarkeit, Digitalisierung und dynamische Produktion ausgerichtet ist und profitables Wachstum sowie globale Expansion ermöglicht. Eigene Produkte sind ein wesentliches Differenzierungsmerkmal und ein Treiber für profitables Wachstum.

 

Im Bereich Märkte + Airline fokussiert sich unsere Strategie auf die Nutzung unserer Kapazitäten (einschließlich Marke und Vertrieb, differenzierte und exklusive Produkte, Qualität und Service), sowie die Stärkung der Marktpositionen zur Generierung von Wachstum durch neue Produkte und neue Gäste auf der Grundlage gemeinsamer und skalierbarer Plattformen. Das Produktwachstum beruht auf dem Ausbau von Nur-Hotel- und Nur-Flug-Angeboten und Zusatzleistungen sowie dem Ausbau des Umfangs und Anteils nicht fest kontrahierter Pakete und Angebote, um Auswahl, Flexibilität und somit Wachstum zu erzielen, ohne dabei den Anteil fest kontrahierter Kontingente zu steigern. Das Wachstum der Gästezahlen soll durch eine größere Auswahl und Flexibilität getrieben werden. Unsere Marken- und Marketing-Strategie dehnen wir auf weitere Kundensegmente aus. Im September 2024 kündigten wir die beschleunigte Transformation unseres Geschäftsfelds Märkte + Airline an, um sicherzustellen, dass wir unsere Wachstumsziele durch eine Neuaufstellung erreichen. Sie umfasst drei Schwerpunkte: ein neues Organisationsmodell für den Veranstalter, die Schaffung eines eigenen Bereichs Expansion Businesses, und den Ausbau der kommerziellen Verantwortung innerhalb der TUI Airline.

 

Der Erfolg der TUI ist in hohem Maße auf das Engagement unserer Mitarbeitenden zurückzuführen. Die Vision unserer People Strategy ist digital, engagiert und inklusiv zu sein. Somit möchten wir die Rahmenbedingungen schaffen, unsere Mitarbeitenden zu besten Leistungen zu befähigen und als Team erfolgreich zu sein. Unser TUI Spirit fördert das Engagement. Dies spiegelt sich in unserer jährlichen globalen Umfrage zum Mitarbeiterengagement TUIgether+18 wider, die in diesem Jahr einen deutlichen Anstieg um +8 Punkte auf einen Wert von 80 von 100 Punkten verzeichnete, 6 Punkte höher als der globale Glint Benchmark. Unser Engagement für Innovation bleibt stark. Wir haben den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der TUI eingeführt, um eine Kultur des Wachstums und der Entwicklung zu fördern. Im GJ24 erhielten rund 30.000 unserer Mitarbeiter eine generative KI-Schulung, die sie mit zukunftsfähigen Fähigkeiten ausstattete. Wir arbeiten weiter an der Verbesserung unserer Employer Branding-Initiativen. Unsere Bemühungen im Bereich Employer Branding wurden auch in diesem Geschäftsjahr mit Auszeichnungen in verschiedenen Ländern anerkannt, darunter die Auszeichnung mit dem „European Excellence Award 2023“ in der Kategorie „Employer Branding and Recruiting“. Insgesamt zeigen diese Errungenschaften unser Engagement, um sicherzustellen, dass TUI ein bevorzugter Arbeitgeber bleibt und weiterhin Innovationen vorantreibt.

 

VIDEO-WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN ZUM GESCHÄFTSBERICHT UND DEN ERGEBNISSEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024

Unseren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite: https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/finanzberichte-und-praesentationen. Eine Telefonkonferenz und ein Video-Webcast finden heute um 10:30 CET / 09:30 GMT statt. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Website.

 

FINANZKALENDER GJ25

Die TUI Group wird am 11. Februar 2025 ihre Hauptversammlung abhalten und zeitgleich ihren Bericht zum Q1 GJ25 veröffentlichen. Wir freuen uns außerdem, Ihnen mitteilen zu können, dass wir am 24. und 25. März 2025 einen Capital Markets Day abhalten werden.

 

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1 Seit dem Merger der TUI AG mit TUI Travel PLC in 2014

2 Buchungsstand vom 8 Dezember 2024. Eingeschlossen sind sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten.

3 Buchungszahlen für H1 GJ25 (ohne Blue Diamond im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für H1 GJ24. Stand 8 Dezember 2024

4 Auf Basis konstanter Wechselkurse und im Rahmen der derzeit bekannten makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten

5 Nettoverschuldunggrad definiert als Nettoverschuldung ((Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller
  Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA)

6 Das bereinigte EBIT wurde um Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen, wesentliche Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten sowie wesentliche
  Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen bereinigt. Darüber hinaus wird die Kennzahl um alle Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten
  Kaufpreiszahlungen sowie um Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte bereinigt

7 Das berichtete EBIT umfasst das Ergebnis vor Nettozinsergebnis, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und dem Ergebnis aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten

8 Für eine Überleitung vom Verlust/Gewinn vor Steuern auf die Kennzahl bereinigtes EBIT verweisen wir auf Seite 60 des Geschäftsberichts 2024

9 Für die Berechnung des bereinigten Ergebnisses pro Aktie verweisen wir auf Seite 33 des Geschäftsberichts  

10  Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum / Pacht befindlichen Hotels

11  Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum / Pacht befindlichen Hotels
12  Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch Bettennächte der in Eigentum / Pacht befindlichen Hotels

13 Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten

14 Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage
15 TUI Cruises: Ticketumsatz dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord sowie integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfer, Flug
    und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage

16 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen

17 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen

18 Der TUIgether+ Engagement-Index basiert auf zwei Fragen: ob die Mitarbeiter TUI als Arbeitgeber weiterempfehlen würden („Recommend“) und ihre Zufriedenheit mit der Arbeit bei TUI („eSat“). Die Werte auf einer 5-Punkte-Skala werden in einen 100-Punkte-Index umgerechnet und gemittelt


Anhang:

Märkte + Airline Trading2
 

Winter 2024/25 vs. Winter 2023/24            
             
Abweichung in %        
Buchungen     +4  
Durchschnittspreise     +5  
                 
Sommer 2025 vs. Sommer 2024            
             
Abweichung in %        
Buchungen     +7  
Durchschnittspreise     +3  
                 


Buchungsentwicklung Urlaubserlebnisse3
 
H1 GJ25 vs. H1 GJ24
     
Abweichung in %    
Hotels & Resorts    
Verfügbare Bettennächte10   -2
Auslastung (in %-Pkt.)11   +7
Durchschnittsrate pro Tag12   +6
Kreuzfahrten    
Verfügbare Passagiertage13   +14
Auslastung (Var. in %-Pkt.)14   -5
    (Weitgehend im Einklang – ohne kurzfristige Routen-änderungen aufgrund der Unruhen im Nahen Osten)
Durchschnittsrate pro Tag15   +1
TUI Musement    
Verkaufte Erlebnisse   +hoher einstelliger Prozentsatz
Transfers   Im Einklang mit Märkte + Airline

Kontakt für Analysten- und Investoren

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations Tel: +49 (0) 511 566 1435
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager Tel: +49 (0) 511 566 2332
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager Tel: +49 (0) 511 566 1387
Zara Wajahat, Investor Relations Manager Tel: +44 (0) 158 264 4710
Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM

 
Tel: +49 (0) 511 566 1425
 



Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung des TUI Konzerns und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe und der Wechselkurse sowie grundsätzliche Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

 



11.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2048315  11.12.2024 CET/CEST

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TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

TUI AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

25.11.2024 / 12:12 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024
Ort: https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/finanzberichte-und-praesentationen/finanzberichte-und-praesentationen-2024

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024
Ort: https://www.tuigroup.com/en-en/investors/reports-and-presentations/reports-and-presentations-2024

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024
Ort: https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/finanzberichte-und-praesentationen/finanzberichte-und-praesentationen-2024

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024
Ort: https://www.tuigroup.com/en-en/investors/reports-and-presentations/reports-and-presentations-2024


25.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2036871  25.11.2024 CET/CEST

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Talanx AGThyssenKrupp AG
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GFT Technologies SEGRENKE AG
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HelloFresh SEHORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hugo Boss AGHypoport SE
INDUS Holding AGinit innovation in traffic systems SE
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Mutares SE & Co. KGaANORMA Group SE
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Nordex SEOttobock SE & Co. KGaA
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SAP SESiemens Healthineers AG
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SUSS MicroTec SETeamViewer SE
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