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Unternehmenscenter: Nachrichten

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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
17.08.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Wirksamwerden des Delisting der Ludwig Beck-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München
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28.07.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2026
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02.07.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden
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17.06.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG
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15.06.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden
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29.05.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Veränderung der Aktionärsstruktur
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06.05.2026Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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24.04.2026Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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23.04.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2026
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14.04.2026Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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20.03.2026Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2025
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23.12.2025Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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16.10.2025Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025
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24.07.2025Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025
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30.04.2025Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Müncchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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17.04.2025Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025
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11.04.2025Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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27.03.2025Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024
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18.12.2024Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
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17.10.2024Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AktiengesellschaftLUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024
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Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Wirksamwerden des Delisting der Ludwig Beck-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft:  Wirksamwerden des Delisting der Ludwig Beck-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Wirksamwerden des Delisting der Ludwig Beck-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München

17.08.2026 / 14:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG

– Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –

 

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005199905) – Wirksamwerden des Delisting der Ludwig Beck-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München

München, 17.08.2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse und die Börse München haben der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass den Anträgen der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt einschließlich der Zulassung zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stattgegeben wurde.

Das Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des Handelstags am 21. August 2026 und das Delisting von der Börse München mit Ablauf des Handelstags am 19. August 2026 und damit jeweils nach dem Ende der Annahmefrist für das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der Bayerische Gewerbebau AG wirksam werden.

Nach Wirksamwerden des Delisting können die Ludwig Beck-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

 

Kontakt Investor Relations:
LUDWIG BECK AG
A. Deubel
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17.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
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2384104  17.08.2026 CET/CEST

LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2026

LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2026

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2026

28.07.2026 / 08:30 CET/CEST
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LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2026

München, 28. Juli 2026 – Der stationäre Modehandel in Deutschland schloss laut des TW-Testclub, dem größten Panel im stationären Modehandel, das erste Halbjahr 2026 mit einem Umsatzrückgang von 4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum ab. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere ein schwacher Jahresauftakt. Die über weite Strecken kühle Witterung im ersten Quartal führte dazu, dass die Nachfrage nach saisonaler Frühjahrs- und Sommermode deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb. Zwar belebte sich das Geschäft im weiteren Verlauf des zweiten Quartals, die entstandenen Umsatzverluste konnten jedoch nicht mehr vollständig aufgeholt werden. Belastend wirkte darüber hinaus die weiterhin verhaltene Konsumstimmung. Viele Haushalte agierten angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten, geopolitischer Risiken und Sorgen um die eigene finanzielle Situation zurückhaltend.

Umsatzentwicklung

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 erwirtschaftete LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz in Höhe von 37,1 Mio. € (Vorjahr: 37,8 Mio. €) und damit ein Minus von 1,9 % zum Vorjahr. Neben den schwierigen Rahmenbedingungen waren die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2026 für LUDWIG BECK von einem herausfordernden Marktumfeld in der Münchner Innenstadt geprägt. Insbesondere die Erreichbarkeit des Standorts Marienplatz wurde durch mehrere negative infrastrukturelle und verkehrspolitische Entwicklungen beeinflusst.

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 lagen die Umsätze im Segment „Textil“ bei 28,6 Mio. € (Vorjahr: 29,0 Mio. €). Der Umsatz des Segments „Nontextil“ betrug 8,5 Mio. € nach 8,8 Mio. € im Vorjahr. 

Der Onlineshop von LUDWIG BECK entwickelte sich im ersten Halbjahr ebenfalls rückläufig.

Ergebnissituation

Basierend auf der Umsatzentwicklung sank der Nettorohertrag im Berichtsjahr von 15,5 Mio. € auf 15,1 Mio. €. Die Nettorohertragsmarge lag aufgrund höherer Preisnachlässe bei 48,2 % (Vorjahr: 48,8 %). Der Wareneinsatz bewegte sich auf Vorjahresniveau und betrug 16,2 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €).

Im ersten Halbjahr 2026 konnten sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 2,0 Mio. € erzielt werden (Vorjahr: 1,9 Mio. €). Die Personalkosten lagen wie schon im Vorjahr bei 8,1 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 6,5 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich nach den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2026 auf -0,8 Mio.€ (Vorjahr: -1,0 Mio. €).

Das Zinsergebnis lag im Berichtsjahr bei -1,5 Mio. € nach -1,4 Mio. € im Vorjahr. Entsprechend lag das Ergebnis vor Steuern (EBT) bei -2,3 Mio. (Vorjahr: -2,4 Mio. €.)

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) belief sich auf -2,6 Mio.€ (Vorjahr -2,7 Mio. €). Wie bereits im Vorjahr wurden im aktuellen Jahr unterjährig keine latenten Steuererträge auf das Ergebnis vor Steuern gebildet.

Ausblick

Ungeachtet des weiterhin herausfordernden Marktumfelds blickt LUDWIG BECK mit Zuversicht auf das dritte Quartal 2026. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und konsumrelevanten Rahmenbedingungen im weiteren Jahresverlauf sukzessive stabilisieren werden. Zusätzliche Wachstumsimpulse werden vom Münchner Oktoberfest erwartet, das im September beginnt und traditionell einen wesentlichen Beitrag zur Umsatzentwicklung von LUDWIG BECK leistet.

Für die zweite Jahreshälfte ist LUDWIG BECK sowohl strategisch als auch im Hinblick auf das Warenangebot gut aufgestellt. Das sorgfältig zusammengestellte Sortiment verbindet zeitlose Klassiker mit aktuellen Modetrends und ermöglicht es, flexibel auf die unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen.

Der ausführliche Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2026 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de im Bereich „Investor Relations“, „Finanzpublikationen“ unter der Rubrik „Zwischenberichte“ veröffentlicht.

 

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28.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2372036  28.07.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Vorstand
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden

02.07.2026 / 15:41 CET/CEST
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LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG

– Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –

 

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeiner Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005199905) – Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden

München, 02.07.2026 – Der Aufsichtsrat der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft und der langjährige Vorstandsvorsitzende Christian Greiner haben sich heute einvernehmlich darauf verständigt, dass Herr Greiner auf eigenen Wunsch vor dem planmäßigen Ende seiner gegenwärtigen Bestellung aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheidet, und zwar mit Wirkung zum Ablauf des 31.08.2026. Herr Greiner scheidet mit Wirkung zum Ablauf des 31.08.2026 auch aus der Geschäftsführung der Ludwig Beck Beteiligungs GmbH aus.

 

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02.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2359122  02.07.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG:  Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

17.06.2026 / 18:23 CET/CEST
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LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG

– Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –

 

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005199905) – Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

München, 17.06.2026 – Die Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft („Gesellschaft“), deren Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, hat heute mit ihrer Hauptaktionärin, der Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, die nach erfolgtem Vollzug des am 29. Mai 2026 geschlossenen Aktienkaufvertrags direkt und unter Zurechnung der von ihrer Tochtergesellschaft, der BG Heppenheim Grundstücks GmbH, München, gehaltenen Aktien insgesamt rund 78,17 % der Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bayerische Gewerbebau AG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt und zugleich auch der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München stellen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf Antrag der Gesellschaft erfolgte.

Die Bayerische Gewerbebau AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, das aufgrund der Kontrollerlangung über die Gesellschaft entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erforderliche Pflichtangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zugleich als Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 Börsengesetz (BörsG) auszugestalten. Das Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot wird daher sowohl den Anforderungen des WpÜG an ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 WpÜG i.V.m. der WpÜG-Angebotsverordnung als auch den Anforderungen des BörsG an ein Delisting-bezogenes Abfindungsangebot mindestens genügen. Insbesondere soll das Angebot gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG nicht von

Bedingungen abhängig sein. Auch soll die Angebotsgegenleistung den Erfordernissen aus § 39 Abs. 3 BörsG mindestens genügen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und der Angebotsgegenleistung und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die Widerrufe der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt nicht vor Ablauf der Annahmefrist des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden sollen. Über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien werden die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München entscheiden. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

 

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2348440  17.06.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Aufsichtsrat
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden

15.06.2026 / 13:14 CET/CEST
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LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG

– Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –

 

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeiner Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005199905) – Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden

München, 15.06.2026 – Der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, Herr Dr. Bruno Sälzer, hat den Vorstand der Gesellschaft heute darüber informiert, dass er seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender mit sofortiger Wirkung und sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf des 30.09.2026 niedergelegt hat. Der Aufsichtsrat wird sich zeitnah mit der Nachfolge für Herrn Dr. Sälzer befassen.

 

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15.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2346184  15.06.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Veränderung der Aktionärsstruktur

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Veränderung der Aktionärsstruktur

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Sonstiges
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29.05.2026 / 19:18 CET/CEST
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LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG

– Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –

 

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Veränderung der Aktionärsstruktur

München, 29.05.2026 – Die Ludwig Beck AG wurde heute darüber informiert, dass der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Christian Greiner, und auch die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH ihre Beteiligungen an der Ludwig Beck AG heute an Herrn Alfons Doblinger verkauft und übertragen haben. Verkauf und Übertragung der Beteiligungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Kartellfreigabe. Herr Christian Greiner war bislang unmittelbar und über die von ihm gehaltene Christian Rudolf Greiner Verwaltungs GmbH mit insgesamt rd. 26,3 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und die INTRO-Verwaltungs GmbH bislang mit rd. 25,2 %. Durch den Erwerb wird Herr Alfons Doblinger Mehrheitsaktionär der Gesellschaft und hält nach Kartellfreigabe unmittelbar und mittelbar insgesamt rd. 77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft.

 

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29.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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EQS News ID: 2336204

 
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2336204  29.05.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

06.05.2026 / 15:05 CET/CEST
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Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München – ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2026
– Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG –


Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14. April 2026 haben wir zu unserer am Donnerstag, dem 28. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) eingeladen. Die Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, abgehalten.

Nach Einberufung der Hauptversammlung hat zunächst die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH nach § 122 Abs. 2 AktG eine Ergänzung der Tagesordnung um einen Gegenstand verlangt, woraufhin die Gesellschaft mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 24. April 2026 die Ergänzung der Tagesordnung um einen Tagesordnungspunkt 7 bekanntgemacht hat.

Anschließend haben die Aktionäre Karl-Walter Freitag, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, die Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und die Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910), deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000 übersteigen, ebenfalls nach § 122 Abs. 2 AktG form- und fristgerecht verlangt, dass die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 7 um die nachfolgend genannten Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 ergänzt.

Auf Verlangen von Herrn Karl-Walter Freitag, der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, der Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und der Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) – nachfolgend zusammen auch als die „Antragsteller“ bezeichnet -, wird die Tagesordnung der Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 einschließlich der von den Antragstellern unterbreiteten Beschlussvorschläge und der von ihnen gegebenen Begründung ergänzt und hiermit bekanntgemacht:

Tagesordnungspunkt 8:

Beschlußfassung über die Bestätigung des unter Tagesordnungspunkt 10 gefaßten Beschlusses der Hauptversammlung der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft vom 22. Mai 2025 betreffend die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 244 AktG

„Bestätigende Beschlussfassung gemäß § 244 AktG über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schaden und in Gemäßheit des unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft vom 22. Mai 2025 gefaßten Beschlusses.“

Die Antragsteller schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der nachfolgenden Fragen unter Einbeziehung des Verhaltens beider insoweit jeweils von Gesetzes wegen pflichtmäßig beteiligten Organe:

 
–

ob das der letzten Wiederbestellung von Herrn Greiner zum Vorstandsvorsitzenden zugrundeliegende Verfahren dem „State oft the Art“ börsennotierter Aktiengesellschaften und dem Corporate Governance Kodex entsprochen hat; insbesondere unter Eingewichtung seiner bislang gezeigten Leistungen, seiner Nebentätigkeiten und dem mit diesen verbundenen Zeitaufwand, der dafür vereinbarten Vergütung und anderen Nebenleistungen;

–

ob die beiden Großaktionäre, mit denen Herr Greiner wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist, auf den Wiederbestellungsbeschluß des Aufsichtsrats Einfluß genommen haben;

–

ob anläßlich des Erwerbs der Beteiligung an Wormland und der verlustreichen Veräußerung dieser Beteiligung eine hinreichende Due Diligence erfolgte und insbesondere der Veräußerungsprozeß nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt erfolgte und welchen voraussichtlichen Gesamtverlust nach Veräußerung des letzten Grundstücks dieser Beteiligungserwerb dann mit sich gebracht hat;

–

ob die Veräußerung und der Rücktritt vom Kaufvertrag des letzten Grundstücks aus dem Wormland-Engagement an eine DKW AG hinreichend den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt entsprochen hat und welcher Schaden dabei bis heute entstanden ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisabsicherung und der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers;

–

ob der an die Stadt München gezahlte Ablösebetrag für künftige Erbpachtzahlungen i.H.v. 8 Mio Euro gemessen an den verwendeten Kapitalisierungszinssätzen nicht zu hoch angesetzt ist;

–

ob die gezahlten und noch zu zahlenden Mieten, Pachten und die im Abschluß 2024 ausgewiesenen Nutzungsrechte für die Fremdimmobilien Dienerstraße 20, 21 und 22, Burgstraße 7 und „Fünf Höfe“ in einer angemessenen wirtschaftlichen Relation zu dem in diesen Objekten jeweils betriebenen operativen Geschäft stehen und ob das dort betriebene Geschäft jeweils überhaupt einen Gewinn abliefert;

–

ob die Tonträgerabteilung (insbesondere der Handel mit CD und Schallplatten) im Obergeschoß des Stammhauses einen angemessenen Gewinn – auch im Verhältnis zu etwaigen anderen Nutzungsmöglichkeiten dieser Etage – erwirtschaftet;

–

ob der Veräußerung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Logistik-Objektes ein professioneller Vermarktungsvorgang nach den „State-of-the-Art“-Regeln und nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt zugrunde lag – insbesondere ob das Objekt unter Marktwert veräußert worden ist;

–

ob die angekündigte und bislang durchgeführte Ausgliederung der Logistiksparte an Dritte bislang tatsächlich für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft war;

–

ob die angesetzte Intercompany-Miete unter Berücksichtigung sonstiger Bedingungen im Mietvertrag angemessen festgesetzt und ausgestaltet ist;

–

ob der E-Commerce-Bereich – unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen maßgeblichen Kennziffern sowie Kosten- und Ertragspositionen – wie als Zielsetzung angekündigt 2024 tatsächlich kostendeckend gearbeitet hat und ob bei der Entwicklung dieses Bereichs fehlerbehaftete Entscheidungen getroffen worden sind, Entwicklungen „verschlafen“ wurden und aus welchen Gründen der E-Commerce-Bereich gegenüber erfolgreichen Wettbewerbern (Stichwort: Breuninger) einen nahezu unbedeutenden Anteil am Gesamtumsatz hat;

–

ob unter dem Stichwort „Konkurrenz des Vorstands“ im eigenen Haus angesichts der Tatsache, daß Herr Greiner sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Alleinaktionär der Wöhrl SE ist und sich ausweislich des Geschäftsberichts dieser Gesellschaft der Unternehmensplanung widmet („Dessen Ziel ist es, die 29 Wöhrl-Filialen Zug um Zug zu modernisieren und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“), der Vorstandvertrag dies hinreichend (auch in Bezug auf die Arbeitszeit) berücksichtigt, die Einhaltung dieser Vorgaben auch hinreichend kontrolliert wird und insbesondere die partielle Konkurrenzsituation löst (dazu nächster Spiegelstrich) – insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Wöhrl SE einen doppelt so hohen Umsatz im Vergleich zu Ludwig Beck generiert und zumindest im Geschäftsjahr 2022 noch formal im Sinne eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags überschuldet war und in einer solchen Sanierungssituation auch einem Aufsichtsratsvorsitzenden ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und Arbeit entsteht;

–

ob hinreichend Vorsorge dafür getroffen wird, daß Überschneidungen im Produktsortiment von Ludwig Beck und Wöhrl SE nicht zu Nachteilen für Ludwig Beck führen, solche nicht enstanden sind und wie die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht wird und ob bei der parallelen Entwicklung des Online-Handels beider Gesellschaften know-how der Ludwig Beck AG abgeschöpft wird;

–

ob das System der Ermittlung von Abschlägen auf nicht gängige Ware den Regeln der bei Einrichtung solcher Systeme anzuwendenden Sorgfalt entspricht und nach dem Maßstab eines „State-of-the-Art“ geeignet ist bzw. in der Vergangenheit geeignet war, den Wert des Warenbestands Stichtags- und wertgerecht abzubilden.

 

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die vorgenannten Fragen zu prüfen, auch unter Einbeziehung etwa von Organmitgliedern auf ihren Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen benutzter Messengerdienste wie WhatsApp und IMessage sowie der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat.“

Zur Begründung tragen die Antragsteller vor:

Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel daran, daß das Unternehmen vom Vorstand unter Führung von Herrn Christian Greiner, der gleichzeitig mit mehr als 25% und seinem Vater mit ebenfalls mehr als 25% Aktionär des Unternehmens ist, und dem Vorstand seit 2011 angehört (damaliger Börsenkurs: ca. 20 Euro), sowie vom Aufsichtsrat unter Führung von Herrn Dr. Bruno Sälzer, der dem Aufsichtsrat seit 2018 angehört (damaliger Börsenkurs: knapp 30 Euro) profitabel betrieben wurde und wird.

Die Antragsteller befürchten, daß auch in den nächsten Jahren sich an dieser Situation bei gleicher Geschäftsauffassung der Organe nichts ändern wird und das wertvolle Grundstück zunehmend für ein defizitäres operatives Geschäft geopfert werden muß. Die Belastung des Grundstücks mit Grundschulden ist allein 2024 von 20 Mio Euro auf 30 Mio Euro gestiegen!

Die LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (nachfolgend „Ludwig Beck AG“) verfügt über ein Grundstück in absolut zentraler Einkaufs- und Geschäftslage in München (Marienplatz 11). Auf den Punkt gebracht: Wer hier kein Kaufhaus profitabel betreiben kann, wird es andernorts in Deutschland ebenfalls nicht schaffen.

1.)

Gegen eine Profitabilität des operativen Geschäftes spricht bereits, daß dem Antragsteller Karl-Walter Freitag im Rahmen des Vergleichs einer u.a. von dem Antragsteller Karl-Walter Freitag erhobenen Anfechtungsklage mitgeteilt wurde, daß von der Feldmeier GmbH & Co Betriebs KG der Ludwig Beck AG eine Inter-Company-Miete in Höhe von 3.790.857,96 Euro (brutto) bereits für das Geschäftsjahr 2022 in Rechnung gestellt worden ist (vergl. Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 13.02.2024). Umgekehrt erhielt die Ludwig Beck AG aus der Beteiligung einen Gewinnanteil. Würde diese Miete an einen Dritten gezahlt, wäre Ludwig Beck AG vermutlich seit Jahren insolvent. Umgekehrt betrachtet erzielt Ludwig Beck AG deswegen keine Rendite aus dem wertvollen Grundstück, weil der operative Betrieb die Miete aufzehrt („Linke Tasche – rechte Tasche“).

Es ist zwar so, daß Wettbewerber unter Umsatzrückgängen leiden und teilweise aufgegeben haben, dies gilt jedoch vor allem für Unternehmen, die nicht über eine eigene Immobilie verfügen. Im übrigen entschuldigt dies nicht die seit vielen Jahren bestehende negative Entwicklung bei Ludwig Beck.

2.)

Die negative Performance der Ludwig Beck AG bildet auch der Börsenkurs ab: Er liegt deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Greiner 2011 und sehr deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Dr. Sälzer 2018. Allein in den letzten vier Jahren ist der Kurs von 32 Euro bei unter 12 Euro vor einigen Tagen gefallen.

Fazit: Auch der Kapitalmarkt glaubt nicht mehr an die beiden Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat. Beim letzten „Earnings Call“ (welch ein Wort!) für Analysten wurde nicht eine einzige Frage gestellt. Das mag daran liegen, daß seit Amtsantritt von Herrn Greiner nach Überzeugung der Antragsteller in den letzten Jahren eine Schönfärberei gegenüber dem Kapitalmarkt stattgefunden hat, die wenig mit der Realität zu tun hat (dazu sogleich unter Ziffer 3.). Nachfolgend die Schlagzeilen, mit denen die Unternehmensentwicklung seit Amtsantritt von Herrn Greiner vorgestellt worden ist:

Quartal: Schlagzeile:
3. Q 2024 LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024
2. Q 2024 LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab
1. Q 2024 LUDWIG BECK – Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter aus
4. Q 2023 LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023
3. Q 2023 LUDWIG BECK – Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023
2. Q 2023 LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne
1. Q 2023 LUDWIG BECK – Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr
4. Q 2022 LUDWIG BECK mit positiver Entwicklung im Geschäftsjahr 2022
3. Q 2022 LUDWIG BECK – Normalisierung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Laufe des 3. Quartals des Geschäftsjahres 2022
2. Q 2022 LUDWIG BECK trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit positiver Entwicklung
1. Q 2022 LUDWIG BECK – Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr jedoch noch nicht auf Vor-Pandemie-Niveau
4. Q 2021 LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2021 aufgrund von Sondereffekten mit einem Gewinn ab
3. Q 2021 LUDWIG BECK – Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den ersten neun Monaten 2021 deutlich von den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie geprägt
2. Q 2021 LUDWIG BECK musste im 1. Halbjahr 2021 durch die COVID-19-Pandemie und behördlich angeordnete Beschränkungen erneut deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen
1. Q 2021 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2021 wegen „COVID-19-Lockdown“ weiterhin mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust
4. Q 2020 LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2020 mit deutlichen Umsatzverlusten aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
3.Q 2020 LUDWIG BECK – Umsatz- und Ergebnisentwicklung nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres im Rahmen der „Corona-Prognose“
2.Q 2020 LUDWIG BECK muss durch die Corona-Pandemie und dem behördlich angeordneten Lockdown deutliche Umsatzeinbußen im 1. Halbjahr 2020 hinnehmen
1. Q 2020 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2020 wegen „Corona-Shutdown“ mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust
4. Q 2019 LUDWIG BECK schließt herausforderndes Geschäftsjahr 2019 mit Umsätzen auf Vorjahresniveau
3. Q 2019 LUDWIG BECK – Umsätze nach den ersten neun Monaten auf Vorjahresniveau
2. Q 2019 LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2019 ein Ergebnis im Erwartungskorridor
1. Q 2019 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2019 mit leichtem Umsatzwachstum
4. Q 2018 LUDWIG BECK schließt problematisches Geschäftsjahr 2018
3. Q 2018 LUDWIG BECK Konzern wird in den ersten neun Monaten 2018 durch klimatische Extreme herausgefordert
2. Q 2018 LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2018 ein Ergebnis im Erwartungskorridor
1. Q 2018 LUDWIG BECK – Erstes Quartal 2018 mit neutraler Ergebnisentwicklung zufriedenstellend verlaufen
4. Q 2017 LUDWIG BECK steigert in 2017 den Konzernjahresüberschuss um 13%
3. Q 2017 LUDWIG BECK nach neun Monaten mit deutlicher Ertragsverbesserung
2. Q 2017 LUDWIG BECK Konzern zeigt sich mit dem Ergebnis im ersten halben Jahr 2017 zufrieden
1. Q 2017 LUDWIG BECK Konzernergebnis im ersten Quartal 2017 dank effizientem Kostenmanagement auf Vorjahresniveau
4. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2016 mit zufriedenstellendem Ergebnis ab
3. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern: Umsatzentwicklung nach 9 Monaten wetterbedingt bisher unterhalb der Erwartungen
2. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftet deutliches Umsatzplus im ersten Halbjahr 2016
1. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern schließt erstes Quartal 2016 mit Umsatz- und Rohertragswachstum – Integration von WORMLAND schreitet voran
4. Q 2015 LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2015 mit einem Umsatz- und Ergebniswachstum und dehnt stationäres Geschäft deutschlandweit aus
3. Q 2015 LUDWIG BECK Konzern nach den ersten neun Monaten 2015 mit deutlichem Umsatzplus
2. Q 2015 LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr 2015 sehr zufriedenstellend ab/lntegration von WORMLAND im Wesentlichen abgeschlossen
1. Q 2015 LUDWIG BECK schließt 1. Quartal 2015 auf Vorjahresniveau – Branche rutscht deutlich ins Minus
4. Q 2014 LUDWIG BECK wächst 2014 trotz negativem Branchentrend weiter – Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenerhöhung um 50% auf 0,75 € (Vorjahr: 0,50 €) vor
3. Q 2014 LUDWIG BECK verzeichnet in den ersten neun Monaten 2014 bei verbessertem Ergebnis ein Umsatzplus von 1,1% – Textileinzelhandelsbranche schließt im Minus
2. Q 2014 LUDWIG BECK erwirtschaftet im ersten Halbjahr 2014 ein Umsatzplus von 2,2%
1. Q 2014 LUDWIG BECK schließt erstes Quartal mit Umsatzplus von 2,4%
4. Q 2013 LUDWIG BECK steigert in 2013 filialbereinigten Umsatz – Onlinehandel unter www.ludwigbeck.de absolviert erfolgreiches erstes Geschäftsjahr
3. Q 2013 LUDWIG BECK: Wettersituation beeinträchtigte weiterhin Umsatzverlauf – versöhnliches Jahresendgeschäft erwartet
2. Q 2013 Wettersituation der letzten Monate bestimmt maßgeblich die Entwicklung im Textileinzelhandel – LUDWIG BECK Ergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen
1. Q 2013 Zufriedenstellende Geschäftsentwicklung von LUDWIG BECK im 1. Quartal – neuer Online-Handel nimmt deutlich Fahrt auf
4. Q 2012 LUDWIG BECK steigert Umsatz und Gewinn in 2012 – Dividende wird erhöht
3. Q 2012 LUDWIG BECK übertrifft mit stabilem Wachstum erneut Branchenbarometer – filialbereinigter Umsatz steigt um 3,6%, EBT legt deutlich um 24% zu
2. Q 2012 LUDWIG BECK beschleunigt Erfolgskurs – Umsatz steigt filialbereinigt um knapp 4%, EBT wächst um mehr als 80%
1. Q 2012 LUDWIG BECK schließt erstes 1. Quartal 2012 mit einem Rekordergebnis ab / Umsatz steigt flächenbereinigt um 7,8%
4. Q 2011 LUDWIG BECK steigert in 2011 Umsatz und Gewinn

Von 52 bzw. (nach Abzug der von COVID beeinflußten 8 Meldungen verbleibenden) 44 Meldungen, von denen 18 von einer Umsatzsteigerung sprechen, 6 das „Erfolg“ oder „Gewinn“, 5 das Wort „positiv“ und 5 das Wort zufriedenstellend enthalten, haben nur zwei Überschriften eine negative Konnotation – und auch dort fallen die negativen Ereignisse gewissermaßen vom Himmel („wetterbedingt“, „klimatische Extreme“). Alle sind schuld – nur nicht die Unternehmensführer.

Warum fällt der Kurs bei einem solch erfolgreichen Unternehmen von 20 Euro in 2011 (DAX: 6.900 Punkte) bis heute auf 12 Euro (DAX: 22.000 Punkte)? An der Dividende kann es nicht liegen: Während seit Amtsantritt von Herrn Greiner Dividenden in Höhe von 18,1 Mio Euro ausgeschüttet worden sind, erhielten Vorstand und Aufsichtsrat 12,2 Mio Euro an Vergütungen. Es ist ein erkennbares Mißverhältnis, wenn auf jeden Euro Dividende 2/3tel davon an Organbezügen gewährt wird. Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds Münch 2019 hat sich an diesem Befund in den letzten fünf Geschäftsjahren nichts geändert: Dividenden 550 T €; Organbezüge: 3,4 Mio €.

3.)

Der Konzernabschluß 2024 weist einen Verlust i.H.v. 2,9 Mio Euro aus; das schlechteste Ergebnis seit Börsengang 1998. Auch die übrigen Konzernzahlen zeigen, daß es für Schönrederei keine Grundlage gibt:

–

Der Anstieg im Nettoumsatz gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.

–

Das Eigenkapital schmilzt weiter ab.

–

Der Nettoumsatz je Mitarbeiter geht zurück.

–

Das Finanzergebnis hat sich verschlechtert.

–

Das Segmentergebnis hat sich verschlechtert.

–

Die Investitionen nehmen ab.

–

Stille Reserven sind kaum noch vorhanden.

Ein Abgleich der Zahlen 2010 (das letzte Geschäftsjahr, bevor Herr Greiner aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand berufen wurde) mit denen von 2023 ergibt das Bild eines erodierenden Unternehmens ohne Wachstum. Ein Wachstum hat allenfalls auf der Kostenseite stattgefunden.

2010* 2024* % zu 2010 2018*** % zu 2024
* Angaben in Mio € (soweit nicht anders angegeben) 2010 = Amtsantritt Herr Greiner
** Vergleichszahl aus 2023
*** Amtsantritt Herr Dr. Sälzer
Umsätze (netto): 90,1 73,3 – 19,3 % 80,3 – 9,6 %
Verbraucherpreisindex: 87,2 (Punkte) 120,6 + 38,3 % 98,1 + 22,9 %
Umsatz (netto) inflationsbereinigt: 90,1 45,2 – 50,2 % 61,9 – 22,9 %
Nettorohertrag: 45,5 35,5 – 22,0 % 38,7 – 8,3 %
EBITDA: 16,9 10,2 – 39,6 % 10,3 – 1,0 %
EBIT: 13,7 3,4 – 75,2 % 7,6 – 55,3 %
EBT: 9,9 0,5 – 95,0 % 8,5 – 94,1 %
Konzernergebnis: 6,4 – 3,9 – 100 % 5,0 – 100 %
Eigenkapitalquote: 43,7 % 37,5 % – 14,2 % 59,9 % – 37,4 %
Eigenkapitalrentabilität (Vor Steuern): 20,8 % 0,8% – 96,2 % 9,1 % – 91,2 %
Bilanzsumme: 108,8 164,7 + 51,4 % 126,5 + 30,2 %
Mitarbeiter: 513 412 – 19,7 % 455 – 9,5 %
Personalaufwand: 18,2 17,8 – 2,2 % 18,6 – 4,3 %
Nettoumsatz/Mitarbelter: 253,8 (T€) 255,4 + 0,6 % 259,9 – 1,7 %
Umsatz/Mitarbeiter (inflationsbereinigt): 209 (T€) 157,6 – 24,4 % 200,4 – 21,4 %
Bruttoumsatz / qm Verkaufsfläche: 7.777 € 7.028 € – 9,6 % 7.702 € – 8,8 %
Verwaltungskosten: 1,5 2,1 + 40,0 % 1,8 + 16,7 %
Verwaltungskosten in % vom Umsatz: 1,7 % 2,9 % + 70,6 % 2,2 % + 31,8 %
Vertriebskosten: 3,8 6,8 + 78,9 % 5,9 + 15,3 %
Vertriebskosten in % vom Umsatz: 4,3 % 9,3 % + 116,3 % 7,3 % + 27,4 %
Aufsichtsratsbezüge: 90,5 T€ 208 T€ + 129,8 % 202 T€ + 3,0 %
Aufsichtsratsbez. in % vom Konz.ergebnis: 1,4 %** 52 % + 3.714,3 % 4,0 % + 1.200 %
Vorstandsbezüge: 497 T€ 729 T€ + 46,7 % 1.250 T€ – 41,7 %****
Vorstandsbez. in % vom Konz.ergebnis: 7,7 %** 198 % + 2,471,4 % 208 % – 4,8 %

Sonstige Betriebliche (nicht operative) Erträge 2011 bis 2024: 31,8 Mio €

**** 3 Vorstandmitglieder gegenüber 2 heute

Diese Zahlen belegen eine Vermögens- und Ertragserosion kontinuierlich über 15 Jahre hinweg. Es handelt sich nicht um einmalige oder temporäre Verschlechterungen der operativen Lage, sondern augenscheinlich um einen Dauerzustand, bei dem endlich eingegriffen werden muß.

4.)

Zur Begründung wurde in der Hauptversammlung 2025 des weiteren auf folgende Ausführungen darauf verwiesen, daß es ergänzend

„der Aufklärung bedarf, ob und in welchem Umfang die Organe der Ludwig Beck AG dahingehend partiell versagt haben, aufgrund der aufzuklärenden Fragestellungen das Unternehmen dauerhaft profitabel und dividendenfähig geführt zu haben bzw. zu führen.“

Ergänzend tragen die Antragsteller zur Begründung Folgendes vor:

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 hatte aufgrund eines Ergänzungsverlangens der hiesigen Antragsteller, Herrn Karl-Walter Freitag, Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) einen Beschluß über die Durchführung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gefaßt.

Die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH, die sich zu 100% im Besitz von Herrn Hans Rudolf Wöhrl, dem Vater des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Christian Greiner, befindet und deren Geschäftsführer neben Herrn Wöhrl wiederum Herr Christian Greiner (seit 2008) und die hiesige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Sandra Pabst (seit 2016) sind, hat gegen den gefaßten Beschluß über die Bestellung eines Sonderprüfers Anfechtungsklage erhoben. Diese ist beim Landgericht München I anhängig (Aktenzeichen: 5 HKO 8094/25); der Termin zur (öffentlichen) mündlichen Verhandlung ist auf den 18. Juni 2026 angesetzt.

Die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH hat zudem aufgrund eines Verlangens unbekannten Datums die Tagesordnung der bevorstehenden Hauptversammlung erweitern lassen, was einer Bekanntmachung der Ludwig Beck AG im Bundesanzeiger vom 28. Mai 2026 zu entnehmen ist. Dort ist folgender Tagesordnungspunkt bekanntgemacht:

„Der unter Tagesordnungspunkt 10 gefaßte Beschluss der Hauptversammlung der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft vom 22. Mai 2025 betreffend die Bestellung eines Sonderprüfers mit dem Wortlaut … wird vollständig aufgehoben“.

Die im Prozeß abgegebene Begründung entspricht im Kern dessen, was in der Tagesordnungsergänzung im Bundesanzeiger vom 28. Mai 2026 von der INTRO-Verwaltungs GmbH bekanntgemacht worden ist. Dies ändert nichts daran, daß diese Begründungen falsch sind und in der im Bundesanzeiger bekanntgemachten Version auch bestimmte Tatsachen unterschlagen. Daher ist dieser Antrag auf Niederschlagung der Sonderprüfung durch die Hauptversammlung abzulehnen. Er ist zudem rechtsmißbräuchlich.

Es wird im bekanntgemachten Ergänzungsantrag der INTRO-Verwaltungs GmbH u.a. suggeriert, daß der Beschluß „nur aufgrund einer mißbräuchlichen Verwendung der Stimmrechte“ (sprachlich mithin aller dem Beschluß zustimmenden Stimmrechte, insoweit verschafft sich die INTRO bei den Aktionären ein trügerisches Entrée) zustandegekommen sei. Der (im übrigen falsche) Vorwurf richtet sich gegen einen einzigen Aktionär, der wohl Interesse daran hatte, die von der INTRO-Verwaltungs GmbH gehaltenen Ludwig-Beck-Aktien (ca. 25%) und die mittelbar von Herrn Christian Greiner gehaltenen Aktien (weitere ca. 25%) zu erwerben.

Dieser Interessent hat mit den hiesigen Antragstellern nichts zu tun und ist nicht Partei des Anfechtungsprozesses. Die Antragsteller waren an den diesbezüglich behaupteten Gesprächen des Interessenten mit den Herren Wöhrl und Greiner nicht beteiligt und wußten bis zur Klageerhebung der INTRO auch nichts von diesen Kontakten. Eine ad-hoc-Mitteilung über diese Geheimverhandlungen die Mehrheit an der Ludwig Beck AG betreffend hat die Ludwig Beck AG nicht veranlaßt. Diesem Interessenten wird im Anfechtungsprozeß von der INTRO-Verwaltungs GmbH nun u.a. vorgeworfen, angeblich Herrn Greiner zu einer Teilrückzahlung seines Gehalts „erpresst“ haben zu wollen (die Klage der die INTRO vertretenden Kanzlei Noerr, dort Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Göz, benutzt die Vokabel „Erpressen“ gleich achtmal).

Auf die an Herrn Greiner von dem Antragsteller, Herrn Freitag, gerichtete Frage, ob die in dem öffentlichen Anfechtungsverfahren vorgelegten Urkunden Dritten gegenüber offengelegt werden können, antwortete Herr Greiner als Vorstand von Ludwig Beck wörtlich:

„Die von Ihnen erwähnten Dokumente, von denen Sie im Rahmen der Akteneinsicht Kenntnis erhalten haben dürften, wurden von der Klägerin in dem Gerichtsverfahren als Anlagen zur Klage vorgelegt, und zwar allein zur Kenntnis des Gerichts und der Prozessparteien. Die Dokumente sind hingegen nicht dazu bestimmt, veröffentlicht oder sonst Dritten mitgeteilt oder zugänglich gemacht zu werden. Falls Sie die Dokumente Dritten zur Kenntnis bringen wollen, sollten Sie vorab mit den Prozessvertretern der Klägerin (Anm.: das ist die INTRO GmbH) Rücksprache halten“.

Eine Einlassung, die insoweit seltsam berührt, als jeder an einer Nebenintervention auf Seiten von Ludwig Beck interessierte Aktionär Akteneinsicht nehmen und erneut eine öffentliche Gerichtsverhandlung ansteht, an der auch die Medien teilnehmen können, mitverfolgen kann. Im übrigen: Die Ludwig Beck AG hat ebenso wie die Beklagte grundsätzlich keinen Anspruch darauf und kann auch einen solchen billigerweise nicht dahingehend erheben, daß ein unabhängiger (Mit-)Aktionär sein Stimmrecht in einer bestimmten Art und Weise, die der Verwaltung gefällig ist, ausübt.

Es liegt hier nach Auffassung der Antragsteller bezüglich des Ergänzungsantrags der INTRO-Verwaltungs GmbH eine konzertierte Aktion zwischen Vater Wöhrl und Sohn Greiner vor, um diesen vor den möglich Folgen einer Sonderprüfung (z.B. Geltendmachung von Ersatzansprüchen) abzuschirmen: Die GmbH des Vaters, zu deren Geschäftsführern auch sein Sohn als Vorstandsvorsitzender von Ludwig Beck und der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden von Ludwig Beck gehört, beantragt de-facto die Beseitigung der Sonderprüfung und damit eine Untersuchung der Vorstandstätigkeiten des Sohnes bei der Ludwig Beck AG, ob diese dem Gesetz entsprochen haben.

Auch die übrige „Begründung“ des „Beschlusses zur Sonderprüfungsverhinderung“ ist zur Irreführung der Aktionäre angelegt: Beschlossen wurde nicht eine Einbeziehung „der Messengerdienste auf den Mobiltelefonen der Organmitglieder“, sondern auf den letztlich von den Aktionären bezahlten und im Eigentum von Ludwig Beck stehenden „Dienstmobiltelefonen“. Falls die INTRO GmbH auf Privatgespräche mit Diensttelefonen anbestellt, gilt: Die unbefugte Privatnutzung eines Diensttelefons kann im übrigen zudem eine fristlose Kündigung evozieren (LAG Frankfurt a.M., 17 Sa 153/11; LAG Hessen, 17 Sa 915/12). bzw. verwaltungsrechtlich die Übernahme eines Zeitsoldaten in die Stellung eines Berufssoldaten versperren (VG Koblenz, 2 K 405/11).

Es geht auch nur mittelbar um eine Überprüfung der „Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit unternehmerischer Entscheidungen“, sondern – und auch das unterschlägt der Antrag der Firma INTRO – um eine „Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schaden“. Zu untersuchen sind weder notwendige, noch zweckmäßige Entscheidungen, sondern Entscheidungen abseits dieses Maßstabes. Angesichts der enormen Geld- und Unternehmenssubstanzverbrennung unter der Ägide von Herrn Greiner berührt ein Berufen auf die „Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit unternehmerischer Entscheidungen“ ohnehin etwas befremdlich.

Die INTRO verfügt zudem offenbar über Glaskugelerkenntnisse, wenn Sie ohne jede Substanz behauptet, daß „der Aufwand für die beschlossene Sonderprüfung deren absehbaren Nutzen weit übersteigt“. Unnütze Kosten hat insofern jedoch allein die INTRO verursacht, indem sie einen aussichtslosen und inzwischen gerichtlich zurückgewiesenen Zwischenstreit über Zulässigkeit der Nebenintervention der Sonderprüferin in dem von ihr angestrengten Anfechtungsprozeß vom Zaun brach. Die INTRO hat sich offenbar als Aktionärin Insiderkenntnisse bei der Ludwig Beck AG verschafft oder verschaffen können; denn ansonsten kann sie ihre Prognose zu den künftigen Ergebnissen der Sonderprüfung nicht mit Anstand behaupten. Dies ist auch insoweit eher naheliegend, als der Vorstandsvorsitzende der Ludwig Beck AG, Herr Greiner, gleichzeitig auch Geschäftsführer der INTRO ist, die die Sonderprüfung vom Tisch wischen will. Die INTRO verschweigt dabei, daß der Vorstand der Ludwig Beck AG pflichtwidrig jegliche Kooperation mit der Sonderprüferin und ihr zudem die Erstattung insbesondere für die von der INTRO mutwillig verursachten Kosten des Zwischenstreits verweigert – dies hatte die Sonderprüferin im Anfechtungsprozeß mitgeteilt. Dadurch wiederum verursachte der Vorstand der Ludwig Beck AG – nicht die Sonderprüfung – pflichtwidrig weitere Kosten.

Zudem sei doch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß Herr Greiner in den 15 Jahren seiner Tätigkeit sehr viel Geld aus dem Fenster geworfen hat und der Verweis auf „erhebliche Kosten, denen kein entsprechender Nutzen oder Vorteil gegenübersteht“ wohl kaum seriös von einer Gesellschaft erhoben werden kann, deren Geschäftsführer er ist: Herr Münch wurde als Vorstand ohne jede nachvollziehbare Begründung mit hoher Abfindung und Pensionszusage aus der Ludwig Beck AG gedrängt, um Herrn Schott zu installieren. Bei dem Desaster „Wormland-Pleite“, einem Erwerb offenbar ohne hinreichende due dilligence, wurde ein zweistelliger Millionenbetrag verbrannt. Dafür war offenbar genug Geld vorhanden. Ausweislich der Einberufung der Hauptversammlung hat die Ludwig Beck AG noch nicht einmal einen Briefkasten zur Entgegennahme von Post – gespart wird offenbar an falscher Stelle.

Kurzum: Ludwig Beck scheut eine Sonderprüfung – gewissermassen „wie der Teufel das Weihwasser“. Der Anschaffungsbeschluß der Firma INTRO ist anfechtbar, wenn er gefaßt wird. Dies kostet wiederum der Ludwig Beck AG Geld, das tatsächlich „aus dem Fenster geworfen wird“.

Der Bestätigungsbeschluß ist erforderlich, um einer rechtswidrigen Beseitigung der beschlossenen Sonderprüfung zu begegnen.

In diesem Zusammenhang sei auch festgehalten, daß die Ludwig Beck AG bereits den gefaßten Beschluß der letzten Hauptversammlung zuvor eigenmächtig und ohne Rücksprache mit den Antragstellern im Beschlußinhalt manipuliert und verfälscht hat. Sie hat nämlich nachfolgende Prüfungsgegenstände aus dem Beschluß der Antragsteller herausgenommen und diese damit den Aktionären unterschlagen – nämlich,

 

– „ob die Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft in Quartalsberichten und sonstiger Berichterstattung am Kapitalmarkt die Lage der Gesellschaft und deren zukünftige Aussichten jeweils zutreffend so dargestellt ist, daß ein ojektiv urteilender Kapitalmarktteilnehmer die bestehende und prognostizierte Vermögens- und Ertragslage zutreffend einschätzen konnte“;

 

– „ob der Aufsichtsrat in der Vergangenheit hinreichend auf den Vorstand ein gewirkt hat, vorgegebene Unternehmensziele zu erreichen und im Falle eines Nichterreichen dieser Ziele gebotene Konsequenzen gezogen hat“;

 

– „ob es mit den Regeln einer Corporate Governance vereinbar ist, daß Emails an den Aufsichtsrat über das Vorstandssekretariat abgewickelt werden“;

Die Antragsteller schlagen zu diesem Tagesordnungspunkt 8 des Weiteren vor und führen aus:

Die Antragsteller schlagen vor, als Sonderprüfer (erneut) zu bestellen:

DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martin-Luther-Straße 69
71636 Ludwigsburg

Für die Durchführung der Sonderprüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer: Herr Achim Dörner. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen im Aktienrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

(Anmerkung: Dieser hat versichert, dass keine Sachverhalte vorliegen, nach denen die DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH im Sinne von § 143 Abs. 2 AktG nicht Sonderprüfer sein könnte. Zwischen den Antragstellern und der DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH bestand und besteht keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung).

Einem etwaigen tatsächlich begründeten Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft an der Bekanntgabe bestimmter Daten soll der Bericht Rechnung tragen, jedoch aufzeigen, welche Daten zwar berücksichtigt worden sind, aber und aus welchen Gründen konkret nicht detailliert im Bericht aufgeführt werden konnten.

Tagesordnungspunkt 9:

Beschlußfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung bei der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG

Die Antragsteller schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Antragsteller beantragen die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2026 um eine Beschlußfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung bei der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG – insbesondere im Hinblick auf aus dem Maßstab der §§ 93 und 116 AktG eingetretenen etwaigen Sorgfaltspflichtverletzungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandenen und noch entstehenden Schäden. Zum Sonderprüfer wird bestellt:

DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martin-Luther-Straße 69
71636 Ludwigsburg

Für die Durchführung der Sonderprüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer: Herr Achim Dörner. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen im Aktienrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

(Anmerkung: Dieser hat versichert, dass keine Sachverhalte vorliegen, nach denen die DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH im Sinne von § 143 Abs. 2 AktG nicht Sonderprüfer sein könnte. Zwischen den Antragstellern und der DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH bestand und besteht keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung).

Gemäß § 142 Abs. 1 AktG wird zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung eine Sonderprüfung durchgeführt, wobei der Sonderprüfer bestellt wird zur Prüfung der nachfolgenden Fragen unter Einbeziehung des Verhaltens beider insoweit jeweils von Gesetzes wegen pflichtmäßig beteiligten Organe:

Prüfungskomplex I:

–

ob das der letzten Wiederbestellung von Herrn Greiner zum Vorstandsvorsitzenden zugrundeliegende Verfahren dem „State oft the Art“ börsennotierter Aktiengesellschaften und dem Corporate Governance Kodex entsprochen hat; insbesondere unter Eingewichtung seiner bislang gezeigten Leistungen, seiner Nebentätigkeiten und dem mit diesen verbundenen Zeitaufwand, der dafür vereinbarten Vergütung und anderen Nebenleistungen;

–

ob die beiden Großaktionäre, mit denen Herr Greiner wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist, auf den Wiederbestellungsbeschluß des Aufsichtsrats Einfluß genommen haben;

–

ob anläßlich des Erwerbs der Beteiligung an Wormland und der verlustreichen Veräußerung dieser Beteiligung eine hinreichende Due Diligence erfolgte und insbesondere der Veräußerungsprozeß nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt erfolgte und welchen voraussichtlichen Gesamtverlust nach Veräußerung des letzten Grundstücks dieser Beteiligungserwerb dann mit sich gebracht hat.

–

ob die Veräußerung und der Rücktritt vom Kaufvertrag des letzten Grundstücks aus dem Wormland-Engagement an eine DKW AG hinreichend den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt entsprochen hat und welcher Schaden dabei bis heute entstanden ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisabsicherung und der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers;

–

ob der an die Stadt München gezahlte Ablösebetrag für künftige Erbpachtzahlungen i.H.v. 8 Mio Euro gemessen an den verwendeten Kapitalisierungszinssätzen nicht zu hoch angesetzt ist;

–

ob die gezahlten und noch zu zahlenden Mieten, Pachten und die im Abschluß 2024 ausgewiesenen Nutzungsrechte für die Fremdimmobilien Dienerstraße 20, 21 und 22, Burgstraße 7 und „Fünf Höfe“ in einer angemessenen wirtschaftlichen Relation zu dem in diesen Objekten jeweils betriebenen operativen Geschäft stehen und ob das dort betriebene Geschäft jeweils überhaupt einen Gewinn abliefert;

–

ob die Tonträgerabteilung (insbesondere der Handel mit CD und Schallplatten) im Obergeschoß des Stammhauses einen angemessenen Gewinn – auch im Verhältnis zu etwaigen anderen Nutzungsmöglichkeiten dieser Etage – erwirtschaftet;

–

ob der Veräußerung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Logistik-Objektes ein professioneller Vermarktungsvorgang nach den „State-of-the-Art“-Regeln und nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt zugrunde lag – insbesondere ob das Objekt unter Marktwert veräußert worden ist.

–

ob die angekündigte und bislang durchgeführte Ausgliederung der Logistiksparte an Dritte bislang tatsächlich für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft war;

–

ob die angesetzte Intercompany-Miete unter Berücksichtigung sonstiger Bedingungen im Mietvertrag angemessen festgesetzt und ausgestaltet ist;

–

ob der E-Commerce-Bereich – unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen maßgeblichen Kennziffern sowie Kosten- und Ertragspositionen – wie als Zielsetzung angekündigt 2024 tatsächlich kostendeckend gearbeitet hat und ob bei der Entwicklung dieses Bereichs fehlerbehaftete Entscheidungen getroffen worden sind, Entwicklungen „verschlafen“ wurden und aus welchen Gründen der E-Commerce-Bereich gegenüber erfolgreichen Wettbewerbern (Stichwort: Breuninger) einen nahezu unbedeutenden Anteil am Gesamtumsatz hat;

–

ob unter dem Stichwort „Konkurrenz des Vorstands“ im eigenen Haus angesichts der Tatsache, daß Herr Greiner sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Alleinaktionär der Wöhrl SE ist und sich ausweislich des Geschäftsberichts dieser Gesellschaft der Unternehmensplanung widmet („Dessen Ziel ist es, die 29 Wöhrl-Filialen Zug um Zug zu modernisieren und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“), der Vorstandvertrag dies hinreichend (auch in Bezug auf die Arbeitszeit) berücksichtigt, die Einhaltung dieser Vorgaben auch hinreichend kontrolliert wird und insbesondere die partielle Konkurrenzsituation löst (dazu nächster Spiegelstrich) – insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Wöhrl SE einen doppelt so hohen Umsatz im Vergleich zu Ludwig Beck generiert und zumindest im Geschäftsjahr 2022 noch formal im Sinne eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags überschuldet war und in einer solchen Sanierungssituation auch einem Aufsichtsratsvorsitzenden ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und Arbeit entsteht;

–

ob hinreichend Vorsorge dafür getroffen wird, daß Überschneidungen im Produktsortiment von Ludwig Beck und Wöhrl SE nicht zu Nachteilen für Ludwig Beck führen, solche nicht enstanden sind und wie die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht wird und ob bei der parallelen Entwicklung des Online-Handels beider Gesellschaften know-how der Ludwig Beck AG abgeschöpft wird;

–

ob das System der Ermittlung von Abschlägen auf nicht gängige Ware den Regeln der bei Einrichtung solcher Systeme anzuwendenden Sorgfalt entspricht und nach dem Maßstab eines „State-of-the-Art“ geeignet ist bzw. in der Vergangenheit geeignet war, den Wert des Warenbestands Stichtags- und wertgerecht abzubilden.

Prüfungskomplex II:

–

ob die Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft in Quartalsberichten und sonstiger Berichterstattung am Kapitalmarkt die Lage der Gesellschaft und deren zukünftige Aussichten jeweils zutreffend und vollständig so dargestellt ist, daß ein objektiv urteilender Kapitalmarktteilnehmer oder Aktionär oder ein dritter Leser dieser Darstellungen der Ludwig Beck AG die bestehende und prognostizierte Vermögens- und Ertragslage zutreffend einschätzen konnte;

–

ob der Aufsichtsrat in der Vergangenheit hinreichend auf den Vorstand eingewirkt hat, vorgegebene Unternehmensziele zu erreichen und im Falle eines Nichterreichen dieser Ziele zumutbar gebotene Konsequenzen gezogen hat.

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die vorgenannten Fragen zu prüfen, auch und soweit rechtlich zulässig unter Einbeziehung etwa von Organmitgliedern auf ihren Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen benutzter Messengerdienste wie WhatsApp und IMessage sowie der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Er hat in Bezug auf die vorgenannten Prüfungsgegenstände zu prüfen und festzustellen, ob und in welchem Umfang insbesondere die beiden Hauptaktionäre (INTRO-Verwaltungs-GmbH und Christian Rudolf Greiner Verwaltungs GmbH) sowie die Wöhrl SE im Zusammenhang mit vorgenannten Prüfungsgegenständen nachteiligen Einfluß auf die Ludwig Beck AG (etwa i.S.v. §§ 62, 117 und 311 AktG) genommen haben.

Die Gegenstände des Prüfungskomplexes I entfallen, wenn und insoweit der Bestätigungsbeschluß unter lit. A) [gemeint ist Tagesordnungspunkt 8] die erforderliche Mehrheit erhalten und nicht angefochten worden ist und der als Tagesordnungsergänzung beantragte Aufhebungsbeschluß der Sonderprüfung der INTRO-Verwaltung GmbH nicht beschlossen oder angefochten worden ist. Sollte ein Gericht rechtskräftig feststellen, daß einzelne Prüfungsgegenstände nicht zulässig gewesen sein sollten (quod non), kann dieser Gegenstand im Prüfungsbericht unbehandelt bleiben.“

Zur Begründung tragen die Antragsteller vor:

Da es sich um einen neuen, selbständigen Tagesordnungspunkt handelt, muß die Begründung zunächst einmal dem entsprechen, was bereits zu Tagesordnungspunkt A) [gemeint ist Tagesordnungspunkt 8] ausgeführt worden ist. Denn die INTRO-Verwaltungs GmbH hat sich in der Anfechtungsklage sehr darauf spezialisiert, daß bloße Bezugnahmen auf andere Tagesordnungspunkte nicht ausreichen. Also nochmals:

Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel daran, daß das Unternehmen vom Vorstand unter Führung von Herrn Christian Greiner, der gleichzeitig mit mehr als 25% und seinem Vater mit ebenfalls mehr als 25% Aktionär des Unternehmens ist, und dem Vorstand seit 2011 angehört (damaliger Börsenkurs: ca. 20 Euro), sowie vom Aufsichtsrat unter Führung von Herrn Dr. Bruno Sälzer, der dem Aufsichtsrat seit 2018 angehört (damaliger Börsenkurs: knapp 30 Euro) profitabel betrieben wurde und wird.

Die Antragsteller befürchten, daß auch in den nächsten Jahren sich an dieser Situation bei gleicher Geschäftsauffassung der Organe nichts ändern wird und das wertvolle Grundstück zunehmend für ein defizitäres operatives Geschäft geopfert werden muß. Die Belastung des Grundstücks mit Grundschulden ist allein 2024 von 20 Mio Euro auf 30 Mio Euro gestiegen!

Die LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (nachfolgend „Ludwig Beck AG“) verfügt über ein Grundstück in absolut zentraler Einkaufs- und Geschäftslage in München (Marienplatz 11). Auf den Punkt gebracht: Wer hier kein Kaufhaus profitabel betreiben kann, wird es andernorts in Deutschland ebenfalls nicht schaffen.

1.)

Gegen eine Profitabilität des operativen Geschäftes spricht bereits, daß dem Antragsteller Karl-Walter Freitag im Rahmen des Vergleichs einer u.a. von dem Antragsteller Karl-Walter Freitag erhobenen Anfechtungsklage mitgeteilt wurde, daß von der Feldmeier GmbH & Co Betriebs KG der Ludwig Beck AG eine Inter-Company-Miete in Höhe von 3.790.857,96 Euro (brutto) bereits für das Geschäftsjahr 2022 in Rechnung gestellt worden ist (vergl. Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 13.02.2024). Umgekehrt erhielt die Ludwig Beck AG aus der Beteiligung einen Gewinnanteil. Würde diese Miete an einen Dritten gezahlt, wäre Ludwig Beck AG vermutlich seit Jahren insolvent. Umgekehrt betrachtet erzielt Ludwig Beck AG deswegen keine Rendite aus dem wertvollen Grundstück, weil der operative Betrieb die Miete aufzehrt („Linke Tasche – rechte Tasche“).

Es ist zwar so, daß Wettbewerber unter Umsatzrückgängen leiden und teilweise aufgegeben haben, dies gilt jedoch vor allem für Unternehmen, die nicht über eine eigene Immobilie verfügen. Im übrigen entschuldigt dies nicht die seit vielen Jahren bestehende negative Entwicklung bei Ludwig Beck.

2.)

Die negative Performance der Ludwig Beck AG bildet auch der Börsenkurs ab: Er liegt deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Greiner 2011 und sehr deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Dr. Sälzer 2018. Allein in den letzten vier Jahren ist der Kurs von 32 Euro bei unter 12 Euro vor einigen Tagen gefallen.

Fazit: Auch der Kapitalmarkt glaubt nicht mehr an die beiden Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat. Beim letzten „Earnings Call“ (welch ein Wort!) für Analysten wurde nicht eine einzige Frage gestellt. Das mag daran liegen, daß seit Amtsantritt von Herrn Greiner nach Überzeugung der Antragsteller in den letzten Jahren eine Schönfärberei gegenüber dem Kapitalmarkt stattgefunden hat, die wenig mit der Realität zu tun hat (dazu sogleich unter Ziffer 3.). Nachfolgend die Schlagzeilen, mit denen die Unternehmensentwicklung seit Amtsantritt von Herrn Greiner vorgestellt worden ist:

Quartal: Schlagzeile:
3. Q 2024 LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024
2. Q 2024 LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab
1. Q 2024 LUDWIG BECK – Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter aus
4. Q 2023 LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023
3. Q 2023 LUDWIG BECK – Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023
2. Q 2023 LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne
1. Q 2023 LUDWIG BECK – Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr
4. Q 2022 LUDWIG BECK mit positiver Entwicklung im Geschäftsjahr 2022
3. Q 2022 LUDWIG BECK – Normalisierung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Laufe des 3. Quartals des Geschäftsjahres 2022
2. Q 2022 LUDWIG BECK trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit positiver Entwicklung
1. Q 2022 LUDWIG BECK – Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr jedoch noch nicht auf Vor-Pandemie-Niveau
4. Q 2021 LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2021 aufgrund von Sondereffekten mit einem Gewinn ab
3. Q 2021 LUDWIG BECK – Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den ersten neun Monaten 2021 deutlich von den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie geprägt
2. Q 2021 LUDWIG BECK musste im 1. Halbjahr 2021 durch die COVID-19-Pandemie und behördlich angeordnete Beschränkungen erneut deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen
1. Q 2021 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2021 wegen „COVID-19-Lockdown“ weiterhin mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust
4. Q 2020 LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2020 mit deutlichen Umsatzverlusten aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
3. Q 2020 LUDWIG BECK – Umsatz- und Ergebnisentwicklung nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres im Rahmen der „Corona-Prognose“
2. Q 2020 LUDWIG BECK muss durch die Corona-Pandemie und dem behördlich angeordneten Lockdown deutliche Umsatzeinbußen im 1. Halbjahr 2020 hinnehmen
1. Q 2020 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2020 wegen „Corona-Shutdown“ mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust
4. Q 2019 LUDWIG BECK schließt herausforderndes Geschäftsjahr 2019 mit Umsätzen auf Vorjahresniveau
3. Q 2019 LUDWIG BECK – Umsätze nach den ersten neun Monaten auf Vorjahresniveau
2. Q 2019 LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2019 ein Ergebnis im Erwartungskorridor
1. Q 2019 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2019 mit leichtem Umsatzwachstum
4. Q 2018 LUDWIG BECK schließt problematisches Geschäftsjahr 2018
3. Q 2018 LUDWIG BECK Konzern wird in den ersten neun Monaten 2018 durch klimatische Extreme herausgefordert
2. Q 2018 LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2018 ein Ergebnis im Erwartungskorridor
1. Q 2018 LUDWIG BECK – Erstes Quartal 2018 mit neutraler Ergebnisentwicklung zufriedenstellend verlaufen
4. Q 2017 LUDWIG BECK steigert in 2017 den Konzernjahresüberschuss um 13%
3. Q 2017 LUDWIG BECK nach neun Monaten mit deutlicher Ertragsverbesserung
2. Q 2017 LUDWIG BECK Konzern zeigt sich mit dem Ergebnis im ersten halben Jahr 2017 zufrieden
1. Q 2017 LUDWIG BECK Konzernergebnis im ersten Quartal 2017 dank effizientem Kostenmanagement auf Vorjahresniveau
4. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2016 mit zufriedenstellendem Ergebnis ab
3. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern: Umsatzentwicklung nach 9 Monaten wetterbedingt bisher unterhalb der Erwartungen
2. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftet deutliches Umsatzplus im ersten Halbjahr 2016
1. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern schließt erstes Quartal 2016 mit Umsatz- und Rohertragswachstum – Integration von WORMLAND schreitet voran
4. Q 2015 LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2015 mit einem Umsatz- und Ergebniswachstum und dehnt stationäres Geschäft deutschlandweit aus
3. Q 2015 LUDWIG BECK Konzern nach den ersten neun Monaten 2015 mit deutlichem Umsatzplus
2. Q 2015 LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr 2015 sehr zufriedenstellend ab/lntegration von WORMLAND im Wesentlichen abgeschlossen
1. Q 2015 LUDWIG BECK schließt 1. Quartal 2015 auf Vorjahresniveau – Branche rutscht deutlich ins Minus
4. Q 2014 LUDWIG BECK wächst 2014 trotz negativem Branchentrend weiter – Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenerhöhung um 50% auf 0,75 € (Vorjahr: 0,50 €) vor
3. Q 2014 LUDWIG BECK verzeichnet in den ersten neun Monaten 2014 bei verbessertem Ergebnis ein Umsatzplus von 1,1% – Textileinzelhandelsbranche schließt im Minus
2. Q 2014 LUDWIG BECK erwirtschaftet im ersten Halbjahr 2014 ein Umsatzplus von 2,2%
1. Q 2014 LUDWIG BECK schließt erstes Quartal mit Umsatzplus von 2,4%
4. Q 2013 LUDWIG BECK steigert in 2013 filialbereinigten Umsatz – Onlinehandel unter www.ludwigbeck.de absolviert erfolgreiches erstes Geschäftsjahr
3. Q 2013 LUDWIG BECK: Wettersituation beeinträchtigte weiterhin Umsatzverlauf – versöhnliches Jahresendgeschäft erwartet
2. Q 2013 Wettersituation der letzten Monate bestimmt maßgeblich die Entwicklung im Textileinzelhandel – LUDWIG BECK Ergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen
1. Q 2013 Zufriedenstellende Geschäftsentwicklung von LUDWIG BECK im 1. Quartal – neuer Online-Handel nimmt deutlich Fahrt auf
4. Q 2012 LUDWIG BECK steigert Umsatz und Gewinn in 2012 – Dividende wird erhöht
3. Q 2012 LUDWIG BECK übertrifft mit stabilem Wachstum erneut Branchenbarometer – filialbereinigter Umsatz steigt um 3,6%, EBT legt deutlich um 24% zu
2. Q 2012 LUDWIG BECK beschleunigt Erfolgskurs – Umsatz steigt filialbereinigt um knapp 4%, EBT wächst um mehr als 80%
1. Q 2012 LUDWIG BECK schließt erstes 1. Quartal 2012 mit einem Rekordergebnis ab / Umsatz steigt flächenbereinigt um 7,8%
4. Q 2011 LUDWIG BECK steigert in 2011 Umsatz und Gewinn

Von 52 bzw. (nach Abzug der von COVID beeinflußten 8 Meldungen verbleibenden) 44 Meldungen, von denen 18 von einer Umsatzsteigerung sprechen, 6 das „Erfolg“ oder „Gewinn“, 5 das Wort „positiv“ und 5 das Wort zufriedenstellend enthalten, haben nur zwei Überschriften eine negative Konnotation – und auch dort fallen die negativen Ereignisse gewissermaßen vom Himmel („wetterbedingt“, „klimatische Extreme“). Alle sind schuld – nur nicht die Unternehmensführer.

Warum fällt der Kurs bei einem solch erfolgreichen Unternehmen von 20 Euro in 2011 (DAX: 6.900 Punkte) bis heute auf 12 Euro (DAX: 22.000 Punkte)? An der Dividende kann es nicht liegen: Während seit Amtsantritt von Herrn Greiner Dividenden in Höhe von 18,1 Mio Euro ausgeschüttet worden sind, erhielten Vorstand und Aufsichtsrat 12,2 Mio Euro an Vergütungen. Es ist ein erkennbares Mißverhältnis, wenn auf jeden Euro Dividende 2/3tel davon an Organbezügen gewährt wird. Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds Münch 2019 hat sich an diesem Befund in den letzten fünf Geschäftsjahren nichts geändert: Dividenden 550 T €; Organbezüge: 3,4 Mio €.

3.)

Der Konzernabschluß 2024 weist einen Verlust i.H.v. 2,9 Mio Euro aus; das schlechteste Ergebnis seit Börsengang 1998. Auch die übrigen Konzernzahlen zeigen, daß es für Schönrederei keine Grundlage gibt:

–

Der Anstieg im Nettoumsatz gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.

–

Das Eigenkapital schmilzt weiter ab.

–

Der Nettoumsatz je Mitarbeiter geht zurück.

–

Das Finanzergebnis hat sich verschlechtert.

–

Das Segmentergebnis hat sich verschlechtert.

–

Die Investitionen nehmen ab.

–

Stille Reserven sind kaum noch vorhanden.

Ein Abgleich der Zahlen 2010 (das letzte Geschäftsjahr, bevor Herr Greiner aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand berufen wurde) mit denen von 2023 ergibt das Bild eines erodierenden Unternehmens ohne Wachstum. Ein Wachstum hat allenfalls auf der Kostenseite stattgefunden.

2010* 2024* % zu 2010 2018*** % zu 2024
* Angaben in Mio € (soweit nicht anders angegeben) 2010 = Amtsantritt Herr Greiner
** Vergleichszahl aus 2023
*** Amtsantritt Herr Dr. Sälzer
Umsätze (netto): 90,1 73,3 – 19,3 % 80,3 – 9,6 %
Verbraucherpreisindex: 87,2 (Punkte) 120,6 + 38,3 % 98,1 + 22,9 %
Umsatz (netto) inflationsbereinigt: 90,1 45,2 – 50,2 % 61,9 – 22,9 %
Nettorohertrag: 45,5 35,5 – 22,0 % 38,7 – 8,3 %
EBITDA: 16,9 10,2 – 39,6 % 10,3 – 1,0 %
EBIT: 13,7 3,4 – 75,2 % 7,6 – 55,3 %
EBT: 9,9 0,5 – 95,0 % 8,5 – 94,1 %
Konzernergebnis: 6,4 – 3,9 – 100 % 5,0 – 100 %
Eigenkapitalquote: 43,7 % 37,5 % – 14,2 % 59,9 % – 37,4 %
Eigenkapitalrentabilität (Vor Steuern): 20,8 % 0,8% – 96,2 % 9,1 % – 91,2 %
Bilanzsumme: 108,8 164,7 + 51,4 % 126,5 + 30,2 %
Mitarbeiter: 513 412 – 19,7 % 455 – 9,5 %
Personalaufwand: 18,2 17,8 – 2,2 % 18,6 – 4,3 %
Nettoumsatz/Mitarbelter: 253,8 (T€) 255,4 + 0,6 % 259,9 – 1,7 %
Umsatz/Mitarbeiter (inflationsbereinigt): 209 (T€) 157,6 – 24,4 % 200,4 – 21,4%
Bruttoumsatz / qm Verkaufsfläche: 7.777 € 7.028 € – 9,6 % 7.702 € – 8,8 %
Verwaltungskosten: 1,5 2,1 + 40,0 % 1,8 + 16,7 %
Verwaltungskosten in % vom Umsatz: 1,7 % 2,9 % + 70,6 % 2,2 % + 31,8 %
Vertriebskosten: 3,8 6,8 + 78,9 % 5,9 + 15,3%
Vertriebskosten in % vom Umsatz: 4,3% 9,3 % + 116,3 % 7,3 % + 27,4 %
Aufsichtsratsbezüge: 90,5 T€ 208 T€ + 129,8 % 202 T€ + 3,0 %
Aufsichtsratsbez. in % vom Konz.ergebnis: 1,4 %** 52 % + 3.714,3 % 4,0 % + 1.200 %
Vorstandsbezüge: 497 T€ 729 T€ + 46,7 % 1.250 T€ – 41,7 %****
Vorstandsbez. in % vom Konz.ergebnis: 7,7 %** 198 % + 2,471,4 % 208 % – 4,8 %

Sonstige Betriebliche (nicht operative) Erträge 2011 bis 2024: 31,8 Mio €

**** 3 Vorstandmitglieder gegenüber 2 heute

Diese Zahlen belegen eine Vermögens- und Ertragserosion kontinuierlich über 15 Jahre hinweg. Es handelt sich nicht um einmalige oder temporäre Verschlechterungen der operativen Lage, sondern augenscheinlich um einen Dauerzustand, bei dem endlich eingegriffen werden muß.

4.)

Zur Begründung wurde in der Hauptversammlung 2025 des weiteren auf folgende Ausführungen darauf verwiesen, daß es ergänzend

„der Aufklärung bedarf, ob und in welchem Umfang die Organe der Ludwig Beck AG dahingehend partiell versagt haben, aufgrund der aufzuklärenden Fragestellungen das Unternehmen dauerhaft profitabel und dividendenfähig geführt zu haben bzw. zu führen.

Einem etwaigen tatsächlich begründeten Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft an der Bekanntgabe bestimmter Daten soll der Bericht Rechnung tragen, jedoch aufzeigen, welche Daten zwar berücksichtigt worden sind, aber und aus welchen Gründen konkret nicht detailliert im Bericht aufgeführt werden konnten.“

5.)

Wäre das wertvolle Grundstück, das Herr Greiner in seiner Amtszeit ständig höher beliehen hat, nicht faktisch im Eigentum der Gesellschaft, die Ludwig Beck AG also nicht in der Lage, die an die Tochtergesellschaft gezahlte Miete wieder über die Tochtergesellschaft zurückzuholen („die Liquidität bleibt im System“), wäre Ludwig Beck genauso verschwunden wie andere vergleichbare Sortimentshändler. Auch ein Kreditspielraum von mittlerweile 35 Mio EUR ist ohne die Immobilie, die hier den Liquiditätspuffer bildet, nicht darstellbar. Ein positives EBITDA wäre in den letzten zehn Jahren nach Berechnungen der Antragsteller bilanziell gar nicht darstellbar gewesen, weil die an einen Fremdvermieter gezahlte Miete einen echten Cash-Abfluß darstellt. Die Ludwig Beck AG ist ohne Immobilie, die Herr Greiner immer weiter beliehen ließ, um Löcher zu stopfen, nach diesseitiger Einschätzung ziemlich insolvenzgefährdungsnah. Den Banken ist das gleichgültig, weil sie erstrangig komfortabel besichert sind. Es fragt sich aber, ob all die derzeitigen Covenants in den Kreditverträgen zukunftsfest sind. Präsenz-Textilhandel im Mittelsegment ist – vor allem bei der Fixkostenstruktur von Ludwig Beck – nicht krisenrobust. Es würde die Antragsteller nicht verwundern, wenn kurzfristig die Aktionäre Bargeld nachschiessen müssen, um die Eigenkapitalquote (vor zehn Jahren 60% – jetzt 38%) wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Mit einem lächerlichen Konzerngesamtergebnis von 139.000 Euro 2025 wird dies nicht gelingen.

6.)

Bereits in der letzten Hauptversammlung sind die Aktionäre deutlich auf Deckung zu den Organen von Ludwig Beck gegangen: Anders gewendet: Sie haben das, was der Vorstand abgeliefert hat, missbilligt. Die Sonderprüfung dient der Ursachenerforschung dieser Missstände.

–

Vorstandsentlastung: 59,9% Nein-Stimmen (Entlastung verweigert)

–

Aufsichtsratsentlastung: Zwischen 0,25% und 57,51% Nein-Stimmen

–

Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand: 42,48% Nein-Stimmen

–

Billigung des Vergütungsberichts: 42,33% Nein-Stimmen.

Festzuhalten ist, daß sich auch die Vertreter der Schutzgemeinschaften nicht dazu verstehen konnten, die entsprechenden Verwaltungsvorschläge zu unterstützen. Die Aktionäre merken, daß Vorstand und Aufsichtsrat den Laden nicht in Griff bekommen und sich dafür eine Vergütung herausnehmen, die weit abseits von dem ist, was an Leistung gezeigt worden ist.

7.)

Die Sonderprüfung dient auch – im Umfang des durch den Vorstands zensierten originären Antrags der Antragsteller – nicht „einer Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen auf Ihre Zweckmäßigkeit“. Ausgangspunkt ist vielmehr vor allem die dauerhafte Ertragsschwäche der Beklagten seit Erstberufung von Herrn Greiner in den Vorstand vor 15 Jahren (siehe dazu die obigen Zahlenreihen und Parameter). Dies kann mit einem „unglücklichen Händchen“ allein nicht erklärt werden.

Sämtliche Gegenstände der Sonderprüfung dienen dem Zweck des § 142 Abs. 1 Satz 1 AktG, der weit gefaßt und insoweit einschränkungslos ist und dem Zweck dient, „dem Zweck einer Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schaden“. Dies – und nichts anderes – ist im Fokus der beantragten Sonderprüfung.

Und in diesem Zusammenhang ist es schon wesentlich, im Zusammenhang mit dem Prüfungskomplex 1 festzustellen:

–

ob das der letzten Wiederbestellung von Herrn Greiner zum Vorstandsvorsitzenden zugrundeliegende Verfahren dem „State oft the Art“ börsennotierter Aktiengesellschaften [insbesondere in Ansehung der weit über die Gesellschaft hinausgehenden anderen Tätigkeiten von Herrn Greiner hinausgeht] und dem Corporate Governance Kodex entsprochen hat; insbesondere unter Eingewichtung seiner bislang gezeigten Leistungen, seiner anderen Aktivitäten und dem mit diesen verbundenen Zeitaufwand, der dafür vereinbarten Vergütung und anderen Nebenleistungen (Denn sowohl die Wiederbestellung eines jahrzehntelang leistungsunfähigen Vorstands als auch die Vertragskonditionen – Stichwort „Überbezahlung“ – sind Gegenstände, die Schadenersatzanprüche gegenüber dem Aufsichtsrat begründen könnten);

–

ob die beiden Großaktionäre, mit denen Herr Greiner wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist, auf den Wiederbestellungsbeschluß des Aufsichtsrats Einfluß genommen haben (Was bei den zahlreichen Nebentätigkeiten von Herrn Greiner für die Unternehmensgruppe Wöhrl und dem Vater-/Sohn-Verhältnis nicht fernliegend ist*)

 

* so beispielhaft und im Internet abrufbar folgender Beitrag bei ntv.de am 28.07.2023:

 

„Viele Einzelhandelsgeschäfte machen dicht, die Innenstädte darben. Die Bekleidungskette Wöhrl versucht mit einem neuen Konzept, einen „Mehrwert“ für Kunden zu schaffen.

Der stationäre Einzelhandel taumelt von einer Krise zur nächsten: erst die Online-Konkurrenz, dann die Pandemie – und jetzt vergraulen die steigenden Preise die Kunden. Viele Geschäfte machen dicht. Der Besitzer der Bekleidungskette Wöhrl sagt, warum es auch anders geht.

Der stationäre Einzelhandel taumelt von einer Krise zur nächsten. Zuerst kam die Online-Konkurrenz, dann die Pandemie – und jetzt vergraulen die steigenden Preise die Kunden aus den Geschäften. Christian Greiner, Besitzer der Bekleidungskette Wöhrl, hält dagegen.

Der Enkel des Wöhrl-Gründers übernahm die Gruppe 2017 aus einem Insolvenzverfahren und stellte sie wieder auf die Füße. Er ließ das Stammhaus in Nürnberg aufwändig modernisieren und setzt auf Veranstaltungen und Gastronomie, um die Kunden anzulocken. „Wir versuchen, ein wirkliches Einkaufserlebnis zu schaffen“, sagt Greiner im Podcast „Die Stunde Null“. „Wenn die Leute kommen, müssen sie merken, dass sie einen Mehrwert bekommen und nicht nur ein Produkt kaufen.“ Die Konkurrenz durch die Onlinehändler in den vergangenen Jahren sieht Greiner kritisch, da die ihre Marktanteile vor allem durch viel Geld erkauft hätten. „Fakt ist doch: Ein Großteil der Onlinehändler ist defizitär“, sagt er. „Jetzt, da die Zinsen hochgehen und die Private-Equity-Fonds auch nicht mehr alles mit Geld zumüllen, müssen diese ganzen Konzepte die Profitabilität in den Fokus rücken. Dadurch werden sie Umsatz verlieren.“

Taumelt der stationäre Einzelhandel von einer Krise in die nächste?

Christian Greiner: Gejammert wird in der Branche schon seit Langem, auch schon vor Corona. Die aktuelle Krise aber betrifft alle, nicht nur den stationären Einzelhandel. Im E-Commerce ist es sogar noch viel krasser, das hat man jetzt im ersten Halbjahr gesehen. Die Inflation treibt alle Branchen gerade sehr stark um. Aber die Leute konsumieren immer noch. Und ich glaube, wenn man ein überzeugendes Konzept hat, dann hat man immer noch eine Chance.

Sie haben sich ja kurz vor Corona der Bekleidungskette Wöhrl angenommen und versucht, ein neues Konzept durchzusetzen. Wie läuft es da?

Wir haben nicht wirklich versucht, ein neues Konzept umzusetzen. Wir haben eher probiert, uns auf die ursprüngliche Erfolgsgeschichte zu fokussieren. Das hat nach dem Neustart auch schnell gut funktioniert – bis dann Corona kam. Und jetzt spüren wir wie alle Einzelhändler die Auswirkungen der ganzen Krise. An den wenigsten Standorten sind die Frequenzen wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie.

Und jetzt kommt der Anstieg der Energiepreise noch dazu.

Ja, aber das ist auch ein extrem psychologisches Thema. Die Kunden sind ja nicht immer rational, wenn es um Einkäufe geht. Sobald eine Angst entsteht, eine Situation, die die Leute verunsichert, dann wird ganz schnell der Konsum zurückgefahren. Weil man nicht die Lust hat zu konsumieren, und weil man natürlich erst mal das Geld zusammenhält. Diese Auswirkungen spüren wir nach wie vor. Aber wir merken, dass sich das schrittweise wieder erholt.

Wir sehen, dass viele Modeketten derzeit aufgeben und dichtmachen. Was ist das Erfolgsrezept für eine Kette wie Wöhrl, um das zu verhindern?

Wir setzen sehr stark auf persönliche Beratung und auf den Menschen. Wir versuchen, ein wirkliches Einkaufserlebnis zu schaffen. Wenn die Leute kommen, müssen sie merken, dass sie einen Mehrwert bekommen und nicht nur ein Produkt kaufen. Wenn man austauschbar wird, hat man ein Problem. Die Produkte, die wir anbieten, kann ich an unendlich vielen anderen Stellen auch kaufen. Der Faktor Mensch ist der entscheidende.

Was heißt das konkret?

In unserem Stammhaus in Nürnberg versuchen wir, über die reine Produktwelt hinaus einen Mehrwert für den Aufenthalt zu schaffen. Ob es mit Veranstaltungen, mit Gastronomie oder Events ist oder mit überraschenden Produktwelten. Das Wichtigste ist, die Menschen neugierig zu machen.

Beratung kostet auch Geld, da muss ja auch investiert werden. Man braucht geschultes Personal und auch ein schönes Umfeld ist nicht billig. Da muss also eine angeschlagene Branche investieren, um aus der Ecke rauszukommen.

Ja, natürlich. Aber oft geht es einfach um Zeit und Gehirnschmalz, den man investieren muss. Nur Geld in ein Geschäft zu stecken, um das goldene Lametta von der Decke runterzuhängen, das alleine reicht nicht. Eins ist klar: Der stationäre Handel kann den großen Onlinern vom Produktportfolio her nicht das Wasser reichen. Also muss man sein Profil schärfen und vielleicht das eine oder andere ganz weglassen. Aber gerade in einem schwierigen Marktumfeld trauen sich das viele natürlich nicht.“

In einer Bildunterschrift heißt es sodann:

„Der Nürnberger Unternehmer Hans Rudolf Wöhrl mit seiner Frau Dagmar Wöhrl und seinem Sohn und Wöhrl-Aufsichtsratschef Christian Greiner (v.r.). Der Enkel des Firmengründers übernahm das insolvente Unternehmen im Jahr 2017 und versucht dem Geschäft wieder Leben einzuhauchen. (Foto: picture alliance/dpa).“

Nichts anderes ergibt sich aus der Homepage „wöhrl.de/fakten-historie“ der Unternehmensgruppe Wöhrl:

„Christian Greiner übernimmt die Unternehmensgruppe WÖHRL. Eine erfolgreiche Sanierung beginnt mit nunmehr 30 Filialen und einem Jahresumsatz von 262 Mio. €.“

Herr Greiner betreibt also gewissermaßen nebenher als Eigentümer noch einen Wettbewerber, feiert sich öffentlich als Sanierer, während er die Beklagte am langen Zügel hält.

Nebenher ist Herr Greiner unter anderem Geschäftsführer bei:

Intro Retail & Media GmbH
Nuts Communication GmbH
Mondstein 393. GmbH
Consens Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
INTRO Verwaltung GmbH
Christian Rudolf Greiner Beteiligungs GmbH.

An diesen Gesellschaften ist er wohl auch mehrheitlich beteiligt. Daneben ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Rudolf Wöhrl SE, die ausweislich „wikipedia“ einen dreistelligen Millionenumsatz erwirtschaftet, teilweise die gleichen Produkte anbietet wie die Beklagte und etwa 1.350 Mitarbeiter beschäftigt – weit mehr als doppelt soviele wie bei der Beklagten. Diese Unternehmen sind nicht in München ansässig.

Und wie sehr die Wöhrl SE von Herrn Greiner profitiert, zeigt deren Jahresabschluß 2022: „Nach Abschluss der Neustrukturierung der Wöhrl-Unternehmensgruppe, sehen wir die Chance, mit dem neuen Gesellschafter (Alleinaktionär) wieder nachhaltig in die Erfolgsspur zu kommen. Die eingeleitete strategische Neuausrichtung soll fortgesetzt werden.“ Es ist Herr Greiner, der neben seiner Tätigkeit als Vorstandssprecher der Beklagten dafür sorgen muß, das sein Nürnberger Konkurrenzunternehmen „in die Erfolgsspur kommt“. Dies geht natürlich nicht von selbst gewissermaßen dei gratia, sondern setzt eine hohe zeitliche Präsenz des Herrn Greiner voraus;

–

ob anläßlich des Erwerbs der Beteiligung an Wormland und der verlustreichen Veräußerung dieser Beteiligung eine hinreichende Due Diligence erfolgte und insbesondere der Veräußerungsprozeß nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt erfolgte und welchen voraussichtlichen Gesamtverlust nach Veräußerung des letzten Grundstücks dieser Beteiligungserwerb dann mit sich gebracht hat (Der Erwerb dieses maroden Unternehmens hat bei der Beklagten einen deutlich zweistelligen Millionenverlust ausgelöst; das Unternehmen konnte noch nicht einmal verschenkt werden, es mußte von der Beklagten eine „Grabbeilage“, gezahlt werden, und dies, obwohl Herr Greiner doch so ein erfahrener Sanierer auf vielen Hochzeiten gleichzeitig ist);

–

ob die Veräußerung und der Rücktritt vom Kaufvertrag des letzten Grundstücks aus dem Wormland-Engagement an eine DKW AG hinreichend den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt entsprochen hat und welcher Schaden dabei bis heute entstanden ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisabsicherung und der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers (Der Verkauf erfolgte an eine DKW AG, hinter der – schon damals internetbekannt, eine zwielichtige Gruppe um Charles Smethurst stand; dazu auch der Antragsteller Freitag in der Hauptversammlung 2024);

–

ob der an die Stadt München gezahlte Ablösebetrag für künftige Erbpachtzahlungen i.H.v. 8 Mio Euro gemessen an den verwendeten Kapitalisierungszinssätzen nicht zu hoch angesetzt ist (anders gewendet: ob hier der Vorstand ökonomischen Unsinn betrieben hat;

–

ob die gezahlten und noch zu zahlenden Mieten, Pachten und die im Abschluß ausgewiesenen Nutzungsrechte für die Fremdimmobilien Dienerstraße 20, 21 und 22, Burgstraße 7 und „Fünf Höfe“ in einer angemessenen wirtschaftlichen Relation zu dem in diesen Objekten jeweils betriebenen operativen Geschäft stehen und ob das dort betriebene Geschäft jeweils überhaupt einen Gewinn abliefert. (Es werden hier enorme Mietzahlungen geleistet, ohne daß die Beklagte in den Hauptversammlungen auf Nachfrage von Aktionären vorrechnen konnte, wie diese Objekte sich tragen; in der Hauptversammlung 2024 wurde die Quadratmeterzahl der Fremdflächen mit insgesamt 4.402 qm angegeben, für die ein Mietaufwand i.H.v. 4,326 Mio € (indiziert!) anfällt – also 1.000 Euro/qm/Jahr – demgegenüber die Miete für das prominent gelegene Haupthaus mit 3,8 Mio Euro/Jahr bei einer Fläche von 8.000 qm – also 570 Euro/Jahr. Es wird also für Fremdfläche das Doppelte bezahlt wie für das eigene Stammhaus ohne daß erkennbar wäre, das auf dieser Fremdfläche ein Überschuß erwirtschaftet wird. Unter dieser Voraussetzung war es voraussichtlich geboten, diese Flächen bzw. Mietverträge aufzugeben, um Schaden von der Beklagten zu nehmen);

–

ob die Tonträgerabteilung (insbesondere der Handel mit CD und Schallplatten) im Obergeschoß des Stammhauses einen angemessenen Gewinn – auch im Verhältnis zu etwaigen anderen Nutzungsmöglichkeiten dieser Etage – erwirtschaftet. Diese belegt die gesamte obere Etage. Bei wiederholten Besuchen von Herrn Freitag konnte festgestellt werden, daß hier allenfalls eine Handvoll Kunden die Fläche belegen, teilweise gab es mehr Verkäufer als Kunden. Zudem war die Beklagte auf entsprechende Anfrage in der Hauptversammlung 2024 nicht in der Lage, die Rentabilität dieser Etage zu belegen. Wenn hier Fläche für Tonträger im Streaming-Zeitalter verschenkt oder vorgehalten wird, ohne daß dazu ein Ertrag korrespondiert, entsteht der Gesellschaft ein Schaden – insbesondere dann, wenn andernorts Fremdfläche zugemietet wird);

–

ob der Veräußerung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Logistik-Objektes ein professioneller Vermarktungsvorgang nach den „State-of-the-Art“-Regeln und nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt zugrunde lag – insbesondere ob das Objekt unter Marktwert veräußert worden ist (auffällig war ein niedriger Kaufpreis bei Ludwig Beck, aber ein hoher Kaufpreis für die 25%-Aktien-Beteiligung an Ludwig Beck der Familie Wöhrl einige Tage später;

–

ob die angekündigte und bislang durchgeführte Ausgliederung der Logistiksparte an Dritte bislang tatsächlich für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft war (In der Hauptversammlung 2024 wurde die wörtliche Auskunft erteilt: „Insgesamt sparen wir uns nichts ein“. Der Verkauf des Logistikgebäudes in Haar bedeutete demnach eine Veräußerung stiller Reserven. Es ist auch nicht erkennbar, was mit dem Verkaufserlös, der noch eine Altlastenrückzahlungsverpflichtung enthält, geschehen sein soll, denn im Vergleich zum Vorjahr ist das Fremdkapital 2024 von 103 Mio € auf 104 Mio €, das Eigenkapital aber nur von 65,3 Mio € auf 65,5 Mio €. Die Eigenkapitalquote ist von 38,8 Mio € auf 38,5 Mio € zurückgegangen, die Rentabilität des Eigenkapitals von 4,3% auf 0,9% in 2024. Unter diesen Voraussetzungen ist zu prüfen, ob in der gebotenen Gesamtschau die Ausgliederung der Logistiksparte für die Beklagte nicht von Nachteil war);

–

ob die angesetzte Intercompany-Miete unter Berücksichtigung sonstiger Bedingungen im Mietvertrag angemessen festgesetzt und ausgestaltet ist (dies auch schon unter steuerlichen Aspekten);

–

ob der E-Commerce-Bereich – unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen maßgeblichen Kennziffern sowie Kosten- und Ertragspositionen – wie als Zielsetzung angekündigt 2024 tatsächlich kostendeckend gearbeitet hat und ob bei der Entwicklung dieses Bereichs fehlerbehaftete Entscheidungen getroffen worden sind, Entwicklungen „verschlafen“ wurden und aus welchen Gründen der E-Commerce-Bereich gegenüber erfolgreichen Wettbewerbern (Stichwort: Breuninger) einen nahezu unbedeutenden Anteil am Gesamtumsatz hat (Hierzu ist festzuhalten, daß ursprünglich der Online-Handel in einer eigenen Tochtergesellschaft der Beklagten betrieben wurde; diese Tochtergesellschaft war ständig defizitär, durch eine Verschmelzung mit der Beklagten wurden diese Verluste bilanziell unsichtbar. Der Online-Handel war und ist nach zwei Jahrzehnten Stümperei bis heute defizitär und die Retourenquote beträgt 54%, wie eine Frage in der Hauptversammlung ergeben hat. Es ist daher zu besorgen, daß im Gegensatz zu Wettbewerbern (vielleicht auch zu Gunsten der Wöhrl-Gruppe) ein Schaden dadurch entstanden ist, daß in diesem Segment pflichtvergessen notwendige Entscheidungen nicht getroffen worden sind);

–

ob unter dem Stichwort „Konkurrenz des Vorstands“ im eigenen Haus angesichts der Tatsache, daß Herr Greiner sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Alleinaktionär der Wöhrl SE ist und sich ausweislich des Geschäftsberichts dieser Gesellschaft der Unternehmensplanung widmet („Dessen Ziel ist es, die 29 Wöhrl-Filialen Zug um Zug zu modernisieren und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“), der Vorstandvertrag dies hinreichend (auch in Bezug auf die Arbeitszeit und Vergütungsregelung) berücksichtigt, die Einhaltung dieser Vorgaben auch hinreichend kontrolliert wird und insbesondere die partielle Konkurrenzsituation gelöst ist – insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Wöhrl SE einen doppelt so hohen Umsatz im Vergleich zu Ludwig Beck generiert und zumindest im Geschäftsjahr 2022 noch formal im Sinne eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags überschuldet war und in einer solchen Sanierungssituation auch einem Aufsichtsratsvorsitzenden ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und Arbeit entsteht. Es geht um die Vertretbarkeit einer Vorstandsbestellung und die dazu korrespondierende Vertragsgestaltung angesichts einer solchen Doppelrolle, denn die Zeit bei Wöhrl entfällt denknotwendig als Arbeitszeit bei der Beklagten);

–

ob hinreichend Vorsorge dafür getroffen wird, daß Überschneidungen im Produktsortiment von Ludwig Beck und Wöhrl SE nicht zu Nachteilen für Ludwig Beck führen, solche nicht enstanden sind und wie die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht wird und ob bei der parallelen Entwicklung des Online-Handels beider Gesellschaften know-how der Ludwig Beck AG abgeschöpft wird (Bemerkenswerterweise wurden im Anfechtungsprozeß solche Produktüberschneidungen gar nicht bestritten, Herr Greiner verkauft also bei Wöhrl teilweise das, was er bei der Beklagten verkauft – und dies auch im Internet. Es ist bereits auffällig, daß dies auch für Produkte im Online-Handel gilt. Zum einen erscheint es grob fahrlässig und zum potentiellen Schaden der Beklagten angelegt, daß in den Vorstandsverträgen möglicherweise noch nicht einmal eine Konkurrenzklausel besteht. Es ist zudem so, daß sich erkennbar die Unternehmensgegenstände beider Gesellschaften überschneiden: „Der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Hartwaren und anderen Waren, auch im Versandwege“ [Rudolf Wöhrl SE] – „Fortführung des vormals von der Kommanditgesellschaft in Firma Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier KG mit dem Sitz in München unter dieser Firma betriebenen Unternehmens sowie sonstiger Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Hartwaren und anderen Waren, auch im Versandwege“ [Ludwig Beck]. In einer solchen Konstellation ist es mehr als erforderlich, zu untersuchen, ob in diesem Zusammenhang der Beklagten ein Schaden entstanden ist);

–

ob das System der Ermittlung von Abschlägen auf nicht gängige Ware den Regeln der bei Einrichtung solcher Systeme anzuwendenden Sorgfalt entspricht und nach dem Maßstab eines „State-of-the-Art“ geeignet ist bzw. in der Vergangenheit geeignet war, den Wert des Warenbestands Stichtags- und wertgerecht abzubilden, wobei alljährlich etwa 1 Mio EUR durch Warenabschreibungen als Verlust entstehen. (Es wird als gerichtsbekannt unterstellt, daß im Bereich der Bewertung nicht gängiger Ware eine hohe buchhalterische Elastizität besteht, die ein operatives Ergebnis nach Wunsch der Verwaltung nach oben oder nach unten zu verändern vermag. So kann im vorliegenden Fall durch ein Ersetzen der Verbrauchskennziffer in eine Umlagerungskennziffer bei der Umlagerung von einem Lager in ein anderes Lager eine zu hohe Umschlagshäufigkeit zugrunde gelegt werden – verbunden mit dem Vermeiden einer Wertkorrektur – um nur ein Beispiel zu nennen. Die Praxisbeispiele derart fehlerhafter Bewertungen sind oft auch unter den Augen großer Testatdienstleister geschehen). Nachvollziehbar ist das System in den Jahresabschlüssen der Beklagten nicht, auch nicht; in der Hauptversammlung 2024 wurde die Frage nach einer Aufschlüsselung der Altersgruppen für Ladenhüter und die Frage nach der Höhe des Abschreibungsbedarfs auf derartige Artikel nicht beantwortet).

Es bedarf der Aufklärung bedarf, ob und in welchem Umfang die Organe der Ludwig Beck AG dahingehend partiell versagt haben, aufgrund der aufzuklärenden Fragestellungen das Unternehmen dauerhaft profitabel und dividendenfähig geführt zu haben bzw. zu führen.

Tagesordnungspunkt 10:

„Beschlußfassung über

I.) die Vorbereitung einer möglichen Abspaltung, Aufspaltung oder Ausgliederung oder sonstwie geeigneten Maßnahme durch die Organe der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, mit dem Ziel einer Trennung des operativen Geschäfts „Kaufhaus der Sinne“ z.B. durch Übertragung dieses Geschäftes auf eine 100%ige Tochtergesellschaft der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft unter Fortbestand der bestehenden LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft

–

als künftige Holding ohne eigenen Geschäftsbetrieb mit zwei Tochtergesellschaften jeweils für eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft des Objektes Marienplatz, München, einerseits und des operativen Kaufhausgeschäftes andererseits,

–

oder als Grundstücksverwaltungsgesellschaft des Objektes Marienplatz, München, und einer Tochtergesellschaft für das operative Kaufhaus-Geschäft,

–

oder einer vergleichbaren Konzernmaßnahme

mit folgender Zielsetzung und unter Berücksichtigung folgender Belange:

a)

Berücksichtigung einer steuerlichen Neutralität des Vorgangs

b)

Berücksichtigung der Belange der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitsplätze

c)

Berücksichtigung der Belange der Aktionäre insbesondere dahingehend, endlich eine Profitabilität zu erzielen, die der wirtschaftlichen Bedeutung des eigenen Grundstücks angemessen Rechnung trägt

d)

Erhöhung der Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Kaufhausbetriebs

e)

Verkleinerung der Verwaltung der AG

f)

Größere Dispositionsmöglichkeiten im Falle einer Änderung des Aktionärskreises oder eines Zuerwerbs von Nachbargrundstücken

sowie über

II.) eine Beiziehung professioneller Berater (auch gegebenenfalls Personalberater) für das Unternehmen insbesondere bezüglich der Kostenstruktur, um Ludwig Beck langfristig in eine wirtschaftlich stabile, dividendenfähige Gesellschaft überzuführen.

Der Vorstand wird gebeten, diese Maßnahmen unter der erforderlichen Mitwirkung des Aufsichtsrats zu prüfen und in der nächsten Hauptversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten bzw. entsprechende Beschlußvorschläge zu unterbreiten. Das Ergebnis ist ausführlich und mit Zahlenwerk unterlegt zu begründen; auch etwaige Alternativkonzeptionen sind vorzustellen und eingehend zu bewerten.“

Zur Begründung tragen die Antragsteller vor:

Zur Begründung wird auf die vorstehenden Ausführungen unter den Tagesordnungspunkten zu lit. A) und lit. B) [gemeint sind die Tagesordnungspunkte 8 und 9] verwiesen. 15 Jahre Christian Greiner haben nach Auffassung der Antragsteller für die Aktionäre der Ludwig Beck AG zu keinem Zeitpunkt einen Mehrwert gebracht. Der derzeitige Vorstand kann das Unternehmen verwalten, aber nicht ertragreich führen. Der Aufsichtsrat schaut träge zu. Deswegen ist externer Rat nach Überzeugung der Antragsteller dringend erforderlich. 15 Cent Dividende in acht Folgejahren des Herumwurschtelns stellen keine vernünftige Performance dar. Es kann auch nicht angehen, daß in diesem Zeitraum Vorstand und Aufsichtsrt ca. 8 Millionen Euro Vergütung kassieren, die Aktionäre in dieser Zeit aber nur eine Dividende von 0,5 Mio Euro erhalten haben.

Eine Verlagerung des operativen Geschäftes in eine Tochtergesellschaft der Ludwig Beck AG hätte nachfolgende Vorteile:

1.

Das operative Risiko wird verlagert, nachdem die Organe bis jetzt nicht konkret erklärt haben, daß erwartbar künftig eine Ertragswende im Geschäftsbetrieb eintritt, nachdem die Gesellschaft 15 Jahre trotz Spitzenlage nicht in der Lage war, eine Dividendenkontinuität zu erreichen; seit 2918 wurde nur einmal eine Mini-Dividende aus der Substanz gezahlt.

2.

Die rechtsformbedingten hohen Verwaltungskosten auf AG-Ebene werden deutlich reduziert.

3.

Es erscheint angemessen, die operative Tochtergesellschaft künftig von nur einem Geschäftsführer leiten zu lassen.

4.

Es wird transparent gemacht, ob die operative Tochtergesellschaft überhaupt profitabel arbeitet, denn es gibt kein Vermischen der Intercompany-Miete auf der Ebene der AG.

5.

Es genügt ein dreiköpfiger Aufsichtsrat und ein Alleinvorstand auf Ebene der AG bei einer deutlichen Reduzierung der Vorstandsbezüge.

6.

In der Außenwirkung ergeben sich keine Nachteile, denn der Kunde wird keine Unterscheidung dahingehend treffen, ob er bei der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft oder einer LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier GmbH als Tochtergesellschaft einkauft.

7.

Eine zunehmende Verpfändung des Grundstücks zum Aufbau neuer Schulden wird erschwert.

8.

Den Organe wird die Möglichkeit gegeben, bei weiter fehlender Rentierlichkeit des operativen Geschäfts Maßnahmen zu treffen, die gegenüber dem derzeitigen Status nur schwer durchzusetzen werden – beispielhaft Verpachtung des Betriebs an geeignetere Betreiber.

Geld wechseln kann keine unternehmerische Tätigkeit sein, die dem Aktionär über Jahre hinweg zugemutet werden kann. Wenn es den Organen von Ludwig Beck operativ nicht gelingt, mehr zu erwirtschaften als die Vermietung der Immobilie hergibt, ist das eine unternehmerische Kapitulationserklärung. Dann muß das operative Geschäft ein anderer betreiben, der es kann. Dies erfolgt zweckmäßigerweise in einer 100%igen operativen Tochtergesellschaft. Eine Ergänzung des Unternehmensgegenstands dahingehend, daß dieser auch über eine Tochtergesellschaft betrieben werden kann, ist unproblematisch.

Durch die steigende Verschuldung in den 15 Jahren von Herrn Greiner hat sich die Ludwig Beck AG zudem in Abhängigkeit der Banken begeben, die das wertvolle Grundstück ständig höher beleihen mußten.

Im Geschäftsbericht 2025 berichtet der Vorstand:

„Die LUDWIG BECK AG hat zum Ende des Geschäftsjahres 2025 seine kurzfristigen Kreditlinien von insgesamt 30 Mio. € (26 Mio. € Kontokorrent, 4 Mio. € Avale) in einen mittelfristigen grundschuldbesicherten Konsortialkreditvertrag mit vier Banken (Laufzeit inkl. Verlängerungsoptionen maximal 5 Jahre) umgewandelt. Die Kreditlinie beträgt nun insgesamt 35 Mio. €.“

Im Geschäftsjahr 2009, als Herr Greiner in den Vorstand rückte, war noch von einer Kreditlinie i.H.v. 18 Mio Euro die Rede, die am Bilanzstichtag mit 15% – also mit 2,7 Mio Euro – ausgenutzt war. Dies sagt schon fast alles zur Begründung aus.

*****
 

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sehen von einer Beschlussempfehlung an die Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen der Aktionäre Karl-Walter Freitag, der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, der Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und der Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 ab, da der Vorstand und der Aufsichtsrat diesbezüglich als befangen angesehen werden könnten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat weisen jedoch darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die Ausführungen der vorgenannten Antragsteller ein in wesentlichen Punkten unzutreffendes Bild von den Verhältnissen der Gesellschaft und den vorgetragenen Sachverhalten vermitteln und insbesondere die daraus gezogenen Schlussfolgerungen in wesentlichen Punkten unzutreffend sind. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung – soweit geboten – auf die Ausführungen der vorgenannten Antragsteller näher eingehen.

Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung

Sämtliche Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Die in der Einberufung der Hauptversammlung enthaltenen Angaben und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts gelten entsprechend hinsichtlich der nunmehr ergänzten Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 der Hauptversammlung.

 

München, im Mai 2026


LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München

– Der Vorstand –



06.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2322566  06.05.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München – ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2026
– Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG –


Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14. April 2026 haben wir zu unserer am Donnerstag, dem 28. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) eingeladen. Die Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, abgehalten.

Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH, deren Anteile den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000 übersteigen, nach § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes form- und fristgerecht verlangt, dass der nachfolgende Gegenstand auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht wird.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 um den nachfolgend genannten Tagesordnungspunkt 7 ergänzt.

Auf Verlangen der INTRO-Verwaltungs GmbH – nachfolgend auch als die „Antragstellerin“ bezeichnet -, wird die Tagesordnung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2026 um folgenden Tagesordnungspunkt 7 einschließlich des von der Antragstellerin unterbreiteten Beschlussvorschlags und der von ihr gegebenen Begründung ergänzt und hiermit bekanntgemacht:

Tagesordnungspunkt 7:

Der Beschlussvorschlag der Antragstellerin zu diesem Gegenstand der Tagesordnung lautet:

Die Antragstellerin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der unter Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss der Hauptversammlung der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft vom 22. Mai 2025 betreffend die Bestellung eines Sonderprüfers mit dem Wortlaut

 

„Gemäß § 142 Abs. 1 AktG wird zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der nachfolgenden Fragen unter Einbeziehung des Verhaltens beider insoweit jeweils von Gesetzes wegen pflichtmäßig beteiligten Organe:

–

ob das der letzten Wiederbestellung von Herrn Greiner zum Vorstandsvorsitzenden zugrundeliegende Verfahren dem ,State of the Art‘ börsennotierter Aktiengesellschaften und dem Corporate Governance Kodex entsprochen hat; insbesondere unter Eingewichtung seiner bislang gezeigten Leistungen, seiner Nebentätigkeiten und dem mit diesen verbundenen Zeitaufwand, der dafür vereinbarten Vergütung und anderen Nebenleistungen;

–

ob die beiden Großaktionäre, mit denen Herr Greiner wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist, auf den Wiederbestellungsbeschluß des Aufsichtsrats Einfluß genommen haben;

–

ob anläßlich des Erwerbs der Beteiligung an Wormland und der verlustreichen Veräußerung dieser Beteiligung eine hinreichende Due Diligence erfolgte und insbesondere der Veräußerungsprozeß nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt erfolgte und welchen voraussichtlichen Gesamtverlust nach Veräußerung des letzten Grundstücks dieser Beteiligungserwerb dann mit sich gebracht hat;

–

ob die Veräußerung und der Rücktritt vom Kaufvertrag des letzten Grundstücks aus dem Wormland-Engagement an eine DKW AG hinreichend den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt entsprochen hat und welcher Schaden dabei bis heute entstanden ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisabsicherung und der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers;

–

ob der an die Stadt München gezahlte Ablösebetrag für künftige Erbpachtzahlungen i.H.v. 8 Mio Euro gemessen an den verwendeten Kapitalisierungszinssätzen nicht zu hoch angesetzt ist;

–

ob die gezahlten und noch zu zahlenden Mieten, Pachten und die im Abschluß 2024 ausgewiesenen Nutzungsrechte für die Fremdimmobilien Dienerstraße 20, 21 und 22, Burgstraße 7 und ,Fünf Höfe‘ in einer angemessenen wirtschaftlichen Relation zu dem in diesen Objekten jeweils betriebenen operativen Geschäft stehen und ob das dort betriebene Geschäft jeweils überhaupt einen Gewinn abliefert;

–

ob die Tonträgerabteilung (insbesondere der Handel mit CD und Schallplatten) im Obergeschoß des Stammhauses einen angemessenen Gewinn – auch im Verhältnis zu etwaigen anderen Nutzungsmöglichkeiten dieser Etage – erwirtschaftet;

–

ob der Veräußerung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Logistik-Objektes ein professioneller Vermarktungsvorgang nach den ,State-of-the-Art‘-Regeln und nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt zugrunde lag – insbesondere ob das Objekt unter Marktwert veräußert worden ist;

–

ob die angekündigte und bislang durchgeführte Ausgliederung der Logistiksparte an Dritte bislang tatsächlich für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft war;

–

ob die angesetzte Intercompany-Miete unter Berücksichtigung sonstiger Bedingungen im Mietvertrag angemessen festgesetzt und ausgestaltet ist;

–

ob der E-Commerce-Bereich – unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen maßgeblichen Kennziffern sowie Kosten- und Ertragspositionen – wie als Zielsetzung angekündigt 2024 tatsächlich kostendeckend gearbeitet hat und ob bei der Entwicklung dieses Bereichs fehlerbehaftete Entscheidungen getroffen worden sind, Entwicklungen ,verschlafen‘ wurden und aus welchen Gründen der E-Commerce-Bereich gegenüber erfolgreichen Wettbewerbern (Stichwort: Breuninger) einen nahezu unbedeutenden Anteil am Gesamtumsatz hat;

–

ob unter dem Stichwort , Konkurrenz des Vorstands‘ im eigenen Haus angesichts der Tatsache, daß Herr Greiner sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Alleinaktionär der Wöhrl SE ist und sich ausweislich des Geschäftsberichts dieser Gesellschaft der Unternehmensplanung widmet (,Dessen Ziel ist es, die 29 Wöhrl-Filialen Zug um Zug zu modernisieren und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten‘), der Vorstandvertrag dies hinreichend (auch in Bezug auf die Arbeitszeit) berücksichtigt, die Einhaltung dieser Vorgaben auch hinreichend kontrolliert wird und insbesondere die partielle Konkurrenzsituation löst (dazu nächster Spiegelstrich) – insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Wöhrl SE einen doppelt so hohen Umsatz im Vergleich zu Ludwig Beck generiert und zumindest im Geschäftsjahr 2022 noch formal im Sinne eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags überschuldet war und in einer solchen Sanierungssituation auch einem Aufsichtsratsvorsitzenden ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und Arbeit entsteht;

–

ob hinreichend Vorsorge dafür getroffen wird, daß Überschneidungen im Produktsortiment von Ludwig Beck und Wöhrl SE nicht zu Nachteilen für Ludwig Beck führen, solche nicht entstanden sind und wie die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht wird und ob bei der parallelen Entwicklung des Online-Handels beider Gesellschaften Know-how der Ludwig Beck AG abgeschöpft wird;

–

ob das System der Ermittlung von Abschlägen auf nicht gängige Waren den Regeln der bei Einrichtung solcher Systeme anzuwendenden Sorgfalt entspricht und nach dem Maßstab eines ,State-of-the-Art‘ geeignet ist bzw. in der Vergangenheit geeignet war, den Wert des Warenbestands Stichtags- und wertgerecht abzubilden.

 

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die vorgenannten Fragen zu prüfen, auch unter Einbeziehung etwa von Organmitgliedern auf ihren Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen benutzter Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage sowie der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat.“

wird vollständig aufgehoben.“

Zur Begründung (trägt die Antragstellerin vor) :

Ein Beschluss über die Aufhebung der Sonderprüfung ist angezeigt, weil der Inhalt der beschlossenen Sonderprüfung weit über den zulässigen Untersuchungsgegenstand hinausgeht, der Beschluss zur Bestellung der Sonderprüfung verfahrensfehlerhaft festgestellt worden ist und kein Anlass für die Sonderprüfung besteht.

Die beschlossene Sonderprüfung zielt im Wesentlichen darauf ab, die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit unternehmerischer Entscheidungen zu überprüfen. Hierauf kann eine Sonderprüfung nicht gestützt werden. Daneben verstößt die beschlossene Sonderprüfung durch die ausdrücklich angeordnete Einbeziehung der Messengerdienste auf den Mobiltelefonen der Organmitglieder gegen das Datenschutzrecht. Der Beschluss kam zudem nur aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung der Stimmrechte zustande. Diese Stimmen hätten bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt werden dürfen. Der Beschluss ist daher verfahrensfehlerhaft festgestellt worden. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses ist Gegenstand eines laufenden gerichtlichen Verfahrens. Im Übrigen besteht weder ein Bedürfnis für die Sonderprüfung noch ist diese zweckmäßig. Sie zielt maßgeblich auf die Überprüfung der ökonomischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit unternehmerischer Entscheidungen ab. Die Sonderprüfung verursacht für die Gesellschaft erhebliche Kosten, denen kein entsprechender Nutzen oder Vorteil entgegensteht. Konkrete Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Organverhalten werden nicht nachvollziehbar aufgezeigt. Da der Aufwand für die beschlossene Sonderprüfung deren absehbaren Nutzen weit übersteigt, ist der Beschluss über die Durchführung einer Sonderprüfung zur weiteren Schadensabwehr aufzuheben.

*****
 

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 7

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sehen von einer Beschlussempfehlung an die Hauptversammlung zum Beschlussvorschlag der INTRO-Verwaltungs GmbH zu Tagesordnungspunkt 7 ab, da der Vorstand und der Aufsichtsrat diesbezüglich als befangen angesehen werden könnten. Die Hauptversammlung ist für die Beschlussfassung über die Aufhebung einer von ihr beschlossenen Sonderprüfung zuständig.

Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung

Sämtliche Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Die in der Einberufung der Hauptversammlung enthaltenen Angaben und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts gelten entsprechend hinsichtlich des nunmehr ergänzten Tagesordnungspunkts 7 der Hauptversammlung.

 

München, im April 2026


LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München

– Der Vorstand –



24.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2314820  24.04.2026 CET/CEST

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2026

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2026

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2026

23.04.2026 / 08:30 CET/CEST
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KONZERNQUARTALSMITTEILUNG

für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2026

für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2026

 

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2026

München, 23. April 2026 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) beendete das erste Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem Umsatzminus von 2,0 %, die Branche verlor im gleichen Zeitraum lt. Angaben der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ minus 4,0 %.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel

Im ersten Quartal 2026 stand der deutsche Einzelhandel, insbesondere der stationäre Modehandel, unter deutlichem wirtschaftlichem und geopolitischem Druck. Ein ungewöhnlich langer Winter verzögerte den Start der Frühjahrssaison. Die massiven Streiks sowie Sperrungen im öffentlichen Nahverkehr führten im gesamten ersten Quartal insbesondere in München zu starken Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der Innenstadt. Parallel dazu eskalierte Ende Februar die internationale Lage durch das militärische Eingreifen der USA und Israel im Iran. Dieser neue Konflikt führte zu einem massiven Anstieg der Energiepreise und der Produktions‑ und Transportkosten. Weiter stiegen die Preise für Lebensmittel, Gastronomie und Dienstleistungen. All diese Preissteigerungen sowie eine aufgrund steigender Unsicherheit innerhalb der Bevölkerung zunehmende Sparneigung führte zu einer Verschlechterung der Konsumstimmung.

Diese Rahmenbedingungen wirkten sich deutlich auf die Umsatzentwicklung im stationären Modehandel im ersten Quartal 2026 aus. Die Branche verzeichnete im Januar einen Umsatzrückgang von -7%, im Februar von -1% und im März von -2%. Damit setzt sich die Serie negativer Umsatzentwicklungen in der Branche fort, die nun bereits seit sechs Monaten anhält.

 

GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG

Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.

 

KONZERNERTRAGSLAGE

Umsatzentwicklung

Der LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftete in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2026 einen Bruttowarenumsatz in Höhe von 17,9 Mio. € (Vorjahr: 18,3 Mio. €). Dabei lagen die Umsätze im Segment „Textil“ bei 13,7 Mio.€ (Vorjahr: 14,2 Mio. €). Im Segment „Nontextil“ betrugen die Umsätze 4,2 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €). Im Online-Handel musste LUDWIG BECK einen leichten Umsatzrückgang hinnehmen.

 

Ergebnissituation

Der leichte Umsatzrückgang wirkte sich dementsprechend auf den Nettorohertrag aus. Dieser verringerte sich von 7,0 Mio. € im Vorjahr auf 6,8 Mio. € im Geschäftsjahr. Wegen höherer Preisabschriften aufgrund eines längeren Abverkaufs von Herbst-/Winterware sank die Nettorohertragsmarge von 45,6 % auf 45,1 %.

Wie schon im Vorjahr lagen die betrieblichen Aufwendungen saldiert mit den betrieblichen Erträgen im ersten Quartal bei 8,1 Mio. €.

Das operative Ergebnis (EBIT) betrug -1,2 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €).

Das Finanzergebnis belief sich ebenfalls wie im Vorjahr auf – 0,7 Mio. €. Damit lag das Ergebnis vor Steuern (EBT) bei -2,0 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern (EAT) betrug -2,1 Mio. € (Vorjahr: -1,9 Mio. €).

 

VERMÖGENSLAGE

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns betrug zum 31. März 2026 161,2 Mio. € (31. Dezember 2025: 160,8 Mio. €).

Die wesentlichen Positionen unter den langfristigen Vermögenswerten sind zum einen die Immobilie am Münchner Marienplatz, die mit rund 70 Mio. € zu Buche steht und zum anderen die Nutzungsrechte aus Mietverträgen die per 31. März 2026 mit 55,2 Mio. € bilanziert sind. Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum Stichtag auf insgesamt 144,3 Mio. € (31. Dezember 2025: 145,8 Mio. €).

Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 16,9 Mio. € (31. Dezember 2025: 15,0 Mio. €).  Die darin enthaltenen Bestände an Warenvorräten erhöhten sich saisonbedingt von 11,7 Mio. € auf 13,5 Mio. €.

Die liquiden Mittel lagen wie zum 31. Dezember 2025 bei 0,4 Mio. €.

 

FINANZLAGE

Bilanzstruktur

Zum 31. März 2026 verfügte der LUDWIG BECK Konzern über ein Eigenkapital in Höhe von 59,8 Mio. € (31. Dezember 2025: 61,9 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 37,1 % (31. Dezember 2025: 38,5 %).

Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich im Wesentlichen im Bereich des Finance Lease und aufgrund von planmäßigen Tilgungen von Darlehen von insgesamt 73,7 Mio. € zum 31. Dezember 2025 auf 72,2 Mio. €.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von 25,2 Mio. € (31. Dezember 2025) auf 29,3 Mio. € per Ende März 2026. Hier wirkten sich die Finanzierung der saisonbedingt höheren Warenbestände sowie das Ergebnis des ersten Quartals aus.

Insgesamt lagen die Verbindlichkeiten des Konzerns zum Ende des ersten Quartals 2026 bei 101,4 Mio. € nach 98,9 Mio. € zum 31. Dezember 2025.

 

Cashflow

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten drei Monaten des Jahres 2026 bei -3,1 Mio. € und lag damit im Wesentlichen aufgrund von Veränderungen im Bereich des Working Capital unter dem Vorjahreswert von -1,6 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im selben Zeitraum -0,1 Mio. € nach -0,2 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei 3,2 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €).

 

MITARBEITENDE

In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2026 lag die Anzahl der Mitarbeitenden gemäß § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) bei 391 (Vorjahr: 416). Gewichtet nach Vollzeitäquivalenten betrug die Zahl der Mitarbeitenden 255 (Vorjahr: 266). Zum Stichtag 31. März 2026 beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern 38 Auszubildende (Vorjahr: 39).

 

PROGNOSEBERICHT

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK

Für die kommenden Monate wird eine weiterhin verhaltene weltwirtschaftliche Entwicklung erwartet. Das globale Wirtschaftswachstum dürfte sich auf einem moderaten Niveau von rund 2,7% bis 3,3% bewegen. In Europa und insbesondere in Deutschland ist aufgrund anhaltend hoher Energiekosten sowie einer schwachen Industrieproduktion von einer weitgehenden Stagnation auszugehen. Demgegenüber wird für die USA weiterhin ein solides Wachstum prognostiziert, getragen von der starken Technologiewirtschaft und stabilen Konsumausgaben. Auch China und Indien dürften ihre Position als Wachstumstreiber mit stabilen Zuwachsraten behaupten.

Für den textilen Einzelhandel in Deutschland bleibt das Marktumfeld herausfordernd. Gleichzeitig ist mit einer weiteren Verschärfung des Strukturwandels zu rechnen: Rund 4.900 stationäre Geschäfte dürften dauerhaft vom Markt verschwinden, während die Kundenfrequenz in den Innenstädten weiter zurückgeht. Die Geschäftserwartungen bleiben verhalten – nahezu jeder zweite Einzelhändler rechnet mit Umsätzen unter dem Vorjahresniveau. Auch das Konsumklima dürfte angespannt bleiben, was sich im zuletzt deutlich negativen GfK-Konsumklima-Index widerspiegelt.

LUDWIG BECK blickt aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen vorsichtig auf das aktuelle Geschäftsjahr, bleibt jedoch überzeugt von der Relevanz des stationären Handels.

 

KONZERNKENNZAHLEN  

in Mio. € 01.01.2026 01.01.2025
   –  –
  31.03.2026 31.03.2025
ERGEBNIS    
Umsatz (brutto) 17,9 18,3
Mehrwertsteuer -2,9 -2,9
Umsatz (netto) 15,0 15,4
Nettorohertrag 6,8 7,0
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 0,4 0,6
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -1,2 -1,1
Ergebnis vor Steuern (EBT) -2,0 -1,8
Ergebnis nach Steuern (EAT) -2,1 -1,9
     
CASHFLOW    
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3,1 -1,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -0,1 -0,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 3,2 1,7
     
MITARBEITENDE    
Mitarbeitende (durchschnittlich ohne Auszubildende)
Mitarbeitende (gewichtet nach Vollzeitäquivalenten)
391
255
416
266
Auszubildende (durchschnittlich) 38 39
Personalaufwand in Mio. € 3,9 3,9
     
AKTIE    
Aktienanzahl in Mio. 3,70 3,70
Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) -0,57 -0,52

 

BILANZ

  31.03.2026 31.12.2025
BILANZ    
Langfristige Vermögenswerte 144,3 145,8
Kurzfristige Vermögenswerte 16,9 15,0
Eigenkapital 59,8 61,9
Langfristige Verbindlichkeiten 72,2 73,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten 29,3 25,2
Bilanzsumme 161,2 160,8
Investitionen -0,1 -2,0
Eigenkapitalquote in % 37,1 38,5

 

ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

01.01.–31.03.2026 Textil Nontextil Segmente
Gesamt
Anpassung Konzern
  Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Umsatz (brutto) 13,7 4,2 17,9   17,9
Vorjahr 14,2 4,1 18,3   18,3
Mehrwertsteuer -2,2 -0,7 -2,9   -2,9
Vorjahr -2,3 -0,7 -2,9   -2,9
Umsatz (netto) 11,5 3,5 15,0   15,0
Vorjahr 11,9 3,4 15,4   15,4
Wareneinsatz vor Skonti und Boni -6,5 -2,0 -8,5 0,3 -8,3
Vorjahr -6,6 -2,0 -8,6 0,3 -8,3
Nettorohertrag 5,0 1,5 6,5 0,3 6,8
Vorjahr 5,3 1,5 6,7 0,3 7,0
Personalkosten des Verkaufs (Personalaufwand) -1,1 -0,7 -1,8 -2,1 -3,9
Vorjahr -1,1 -0,6 -1,7 -2,2 -3,9
Kalkulatorische Raumkosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) -2,4 -0,5 -3,0 -0,5 -3,4
Vorjahr -2,5 -0,4 -3,0 -0,5 -3,4
Kalkulatorische Zinsen (Finanzergebnis) -0,2 -0,1 -0,3 -0,4 -0,7
Vorjahr -0,2 -0,1 -0,3 -0,4 -0,7
Segmentergebnis 1,3 0,2 1,5 -2,8 -1,3
Vorjahr 1,4 0,3 1,7 -2,8 -1,0

 

 

Investor Relations
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2313260  23.04.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

14.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München – ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 – Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 28. Mai 2026, 10:00 Uhr, in München ein, die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung
ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
(mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird.
I.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung

Der Vorstand hat auf Grundlage von § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG abgehalten wird. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird im zugangsgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung („HV-Portal“) unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

in Bild und Ton übertragen.

Die Hauptversammlung findet in Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder des Vorstands, des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80331 München, statt. Hierbei handelt es sich um den Ort der Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinn. Auch die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen an der Hauptversammlung persönlich teil, und zwar im benachbarten Raum, in den eine Bild- und Tonübertragung erfolgt.

II.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 508.394,08 in voller Höhe in Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2026 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2026 und 2027 zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

6.

Billigung des Vergütungsberichts

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 („Vergütungsbericht 2025“) wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts 2025 ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht 2025 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2025 zu billigen.

III.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand hat entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die gesamte Hauptversammlung wird im HV-Portal unter der in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse in Bild und Ton übertragen.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet („Anmeldung“) und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben („Nachweis“). Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform.

Der Nachweis ist in Textform zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär (z.B. das depotführende Kreditinstitut) gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Ablauf des 6. Mai 2026 (d.h. 06.05.2026, 24:00 Uhr MESZ) beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens

Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24.00 Uhr,

eingehen (auch bei Übersendung per E-Mail ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend):

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Email: anmeldung@meet2vote.de

Damit Aktionäre unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse über das HV-Portal die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen oder das HV-Portal zur Ausübung ihres Stimmrechts oder zur Erteilung oder Änderung von Vollmachten oder Weisungen nutzen können, ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der fristgemäße Nachweis erforderlich. Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter einer der vorstehend genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die die notwendigen Basisdaten für die Nutzung des HV-Portals enthalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken – frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen Sorge zu tragen.

2.

Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl

a)

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen versammlungsbezogenen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt III.1. dieser Einladung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung oder eines diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgers können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigte können ebenso wie die Aktionäre nicht physisch am Ort der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (vgl. Abschnitt III. 2. c) dieser Einladung) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (vgl. Abschnitt III. 2. b) dieser Einladung) ausüben.

Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit, die die Aktionäre verwenden können, aber nicht müssen. Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Darüber hinaus kann das Vollmachtformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise können vor der Hauptversammlung per Post oder per E-Mail an eine der oben in Abschnitt III. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 27. Mai 2026, 24.00 Uhr, eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise per Post oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem – auch über den 27. Mai 2026, 24.00 Uhr, hinaus – die Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über das HV-Portal unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse. Diese Möglichkeit zur Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über das HV-Portal endet mit Ablauf der Hauptversammlung und, soweit es Stimmrechtsvollmachten betrifft, mit dem Zeitpunkt, den der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festlegt.

b)

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären und deren Bevollmächtigten an, bereits vor oder während der virtuellen Hauptversammlung einen von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt III. 1. dieser Einladung erforderlich. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Falle der Bevollmächtigung ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne konkrete Weisung des Aktionärs ist der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zum Halten von Redebeiträgen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit Weisungen erteilen möchten, können diese in Textform erteilen. Dafür kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesem Weisungen, wie er abstimmen soll, zu erteilen:

–

Die Vollmacht nebst Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sowie etwaige Änderungen und der Widerruf derselben ist vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail an eine der oben in Abschnitt III. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 27. Mai 2026, 24.00 Uhr, eingehend zu übermitteln. Später eingehende Bevollmächtigungen und Weisungen (einschließlich deren Änderungen und Widerruf) per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.

–

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben des Weiteren – auch über den 27. Mai 2026, 24.00 Uhr, hinaus – bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit, die Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das HV-Portal unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen.

Erhält der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand sowohl per Post oder E-Mail als auch über das HV-Portal Vollmacht und Weisungen (einschließlich deren Änderung oder Widerruf), werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über das HV-Portal erteilte Vollmacht und die erteilten Weisungen als verbindlich angesehen.

c)

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG durch sogenannte Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgemäßer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt III. 1. dieser Einladung erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal unter der in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden, und zwar im Vorfeld oder während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt.

3.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte

BIC: CPTGDE5WXXX

Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.

Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 21. Mai 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 27. Mai 2026, 24:00 Uhr, (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

4.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG, Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG und Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

a)

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich hingewiesen wird.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, den 27. April 2026, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80327 München

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft am Marienplatz 11, 80331 München, über keinen Postkasten verfügt, sodass das schriftliche Verlangen per Post übersandt oder zu den üblichen Geschäftszeiten am Informationsschalter im Erdgeschoss des Gebäudes Marienplatz 11, 80331 München, abgegeben werden sollte.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich gemacht.

b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, den 13. Mai 2026, 24.00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, den 13. Mai 2026, 24.00 Uhr, eingeht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80327 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu unter Abschnitt III. 3. c)) gestellt werden.

c)

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab ca. 1 Stunde vor der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im HV-Portal Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Gemäß § 16a der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken.

Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

d)

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Abschnitt III. 3. c)), wahrgenommen werden kann.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal während der Hauptversammlung übermitteln können.

Weiter bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal während der Hauptversammlung übermitteln können.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.

e)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens zum Ablauf des Freitags, den 22. Mai 2026, 24.00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform als Datei im PDF-Format in deutscher Sprache über das HV-Portal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahme bis spätestens zum Ablauf des Samstags, den 23. Mai 2026, 24.00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über das HV-Portal zur Hauptversammlung unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung beschriebenen Wegen möglich.

f)

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (HV-Portal) unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

erklärt werden. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären und kann hierzu auch nicht angewiesen werden.

Die für den Online-Zugang für das HV-Portal erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit ihrer Anmeldebestätigung.

5.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt damit 3.695.000.

6.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur virtuellen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

7.

Anfragen von Aktionären

a)

Anfragen vor der Hauptversammlung

Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80327 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

b)

Anfragen während der Hauptversammlung

Sollten Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kann der von der Gesellschaft beauftragte Hauptversammlungs-Dienstleister meet2vote AG spätestens ab Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung unter folgender Telefonnummer erreicht werden: +49 89 23691 899

8.

Ausliegende Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 6. Stockwerk) liegen seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Vergütungsbericht 2025, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB zur Einsicht durch die Aktionäre aus.

Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

9.

Datenschutzhinweise

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, Marienplatz 11, 80331 München.

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zwingend erforderlich.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.

Sie haben nach Kapitel III der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder deren Löschung verlangen.

Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) erfolgt, können Sie der Verarbeitung unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO widersprechen. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten allerdings möglicherweise nicht möglich.

Die vorstehend genannten Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80327 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter:

Dr. Florian Modlinger
12Tower GmbH
Mitterweg 36a
83233 Bernau
Telefon: +49 8031 28217 10
Fax: +49 8031 8873-969


München, im April 2026

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München

– Der Vorstand –


LUDWIG BECK AG
Marienplatz 11
80331 München
Postanschrift: 80327 München

Investor Relations
Tel.: +49 (0)89 23691-745 Fax: +49 (0)89 206021-600
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

 



14.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
E-Mail: ir@ludwigbeck.de
Internet: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2308212  14.04.2026 CET/CEST

LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2025

LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2025

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2025

20.03.2026 / 11:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2025

 

München, 20. März 2026 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE0005199905) sah sich im Jahr 2025 erneut mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Das Geschäftsjahr war geprägt von Streiks sowie innen- und außenpolitischen Unsicherheiten, die den stationären Handel erheblich belasteten. Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher dämpften die Konsumlaune spürbar. Auch das traditionell umsatzstarke vierte Quartal – insbesondere das Weihnachtsgeschäft – blieb hinter den Erwartungen zurück, nicht zuletzt aufgrund der starken Konkurrenz durch den Onlinehandel und die massiven Effekte des Black Friday. Zusätzlich wurde das gesamte Weihnachtsgeschäft von einer aggressiven Preispolitik im Handel überschattet. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen gelang es dem Unternehmen, den Umsatz – wie bereits im Vorjahr – leicht zu steigern.

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2025 erzielte LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz von 88,0 Mio. € und lag damit 0,9 % über dem Vorjahr mit 87,2 Mio. €, während der stationäre Textileinzelhandel einen Umsatzrückgang von -4 % verzeichnen musste. Das Online-Geschäft von LUDWIG BECK bewegte sich auf Vorjahresniveau.
 

Ergebnissituation

Resultierend aus der Umsatzentwicklung stieg der Nettorohertrag von 35,5 Mio. € auf 36,0 Mio. €, da der prozentuale Wareneinsatz in etwa dem Verhältnis des Vorjahres entsprach. Die Nettorohertragsmarge blieb dementsprechend mit 48,6 % auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge, bestehend aus Miet-, Vertriebs- und Personalerträgen, bewegten sich mit 4,5 Mio. € ebenfalls auf Vorjahresniveau.

Der Personalaufwand sank im Geschäftsjahr 2025 aufgrund struktureller Anpassungen im Verwaltungsbereich auf 16,4 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €). Gegenläufig wirkten sich die jährlichen Gehaltsentwicklungen aus.

Die Abschreibungen betrugen 6,6 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €). Darin enthalten waren die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus der Bilanzierung von Mietverträgen gemäß IFRS 16 (Finance Lease) in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Vertriebs- und Verwaltungskosten von 13,7 Mio. € auf 14,0 Mio. €.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug wie im Vorjahr 10,2 Mio. €. Das entspricht einer EBITDA-Marge von 13,8 % (Vorjahr: 13,9 %).

Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich im Geschäftsjahr leicht von 3,4 Mio. € im Vorjahr auf 3,5 Mio. €.

Das Finanzergebnis betrug wie im Vorjahr -2,9 Mio. €. Im Finanzergebnis waren 1,2 Mio. € an Zinsen aus der Leasingbilanzierung gemäß IFRS 16 enthalten (Vorjahr: 1,2 Mio. €).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Damit lag das Ergebnis am unteren Ende des prognostizierten Planungskorridors von 0,5 bis 1,8 Mio. €.

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei 0,1 Mio.€ (Vorjahr: -2,9 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 2,9 Mio. € wertgemindert wurden.
 

Ausblick

Für 2026 erwartet der Vorstand weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten, da nicht von einer Änderung der externen Einflussfaktoren auf das Handelsgeschäft ausgegangen werden kann. Zusätzlich werden die Auswirkungen des Konflikts im Nahen Osten auf die Weltwirtschaftslage weiter spürbar werden. LUDWIG BECK blickt trotz aller Herausforderungen mit vorsichtigem Optimismus auf das bevorstehende Geschäftsjahr und bleibt überzeugt von der Relevanz des stationären Handels. Auf Basis der skizzierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet das Management von LUDWIG BECK für das Geschäftsjahr 2026 einen Bruttoumsatz auf Konzernebene zwischen 88 Mio. € und 93 Mio. € sowie ein Ergebnis vor Steuern (EBT) zwischen 0,5 Mio. € und 1,9 Mio. €.

 

Weitere Informationen rund um die Gesellschaft und ihre Aktie sind auf der Unternehmenswebseite unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de zu finden.

 

Konzernkennzahlen

 

in Mio. € 2025 2024
Umsatz (brutto) 88,0 87,2
Umsatz (netto) 74,0 73,3
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 10,2 10,2
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3,5 3,4
Ergebnis vor Steuern (EBT) 0,6 0,5
Ergebnis nach Steuern (EAT) 0,1 -2,9
Eigenkapital 61,9 61,8
Eigenkapitalquote in % 38,5 37,5
Investitionen in Vermögenswerte und Sachanlagen 2,0 2,0
Mitarbeiter (durchschnittlich) ohne Auszubildende 411 412
Ergebnis pro Aktie (in €) 0,03 -0,78

 

 

 

Kontakt Investor Relations:
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2295236  20.03.2026 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

23.12.2025 / 10:00 CET/CEST
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Hiermit gibt die Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 20.03.2026
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/finanzpublikationen/geschaeftsberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 20.03.2026
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/en/company/investor-relations/financial-publications/annual-reports

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/finanzpublikationen/zwischenberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/en/company/investor-relations/financial-publications/quarterly-reports


23.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2250762  23.12.2025 CET/CEST

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025

16.10.2025 / 08:30 CET/CEST
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KONZERNQUARTALSMITTEILUNG

für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2025
1. Januar bis 30. September 2025

 

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025

München, 16. Oktober 2025 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) konnte den positiven Trend im dritten Quartal 2025 beibehalten und das Umsatzplus per September auf 1,9 % zum Vorjahr ausbauen.
 

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel

Im Jahresverlauf 2025 zeigte sich die Verbraucherstimmung volatil. Nach einer positiven Entwicklung des Konsumbarometers im zweiten Quartal verschlechterte sich die Lage im dritten Quartal deutlich. Die Mehrheit der Verbraucher bewertete die wirtschaftliche Situation als negativ oder zumindest als angespannt und blickt mit Zurückhaltung auf die kommenden Monate.

Diese Einschätzung führte zu einer veränderten Konsumhaltung. Viele Haushalte definierten ihre Grundbedürfnisse neu, priorisierten ihre Ausgaben und reduzierten diese gezielt. Größere Anschaffungen wurden vielfach aufgeschoben oder ganz vermieden.

Anderseits sorgte das herbstliche Wetter, insbesondere im September, für einen erfolgreichen Start in die Herbstsaison. Die Nachfrage nach saisonaler Bekleidung wie Pullovern, Jacken und Mänteln stieg spürbar an. Dank des erfolgreichen Abschlusses im September verbesserte sich der kumulierte Jahresumsatz in der Branche, sodass der stationäre Modehandel laut Angaben der Fachzeitschrift „Textilwirtschaft“ per Ende September bei -2,0 % zum Vorjahr liegt.

 

GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG

Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.

 

KONZERNERTRAGSLAGE 

Umsatzentwicklung

Neben anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen schränkten erhebliche Sanierungsarbeiten im öffentlichen Personennahverkehr die Erreichbarkeit des Marienplatzes, dem zentralen Standort von LUDWIG BECK, ein. Trotz aller negativen Einflussfaktoren konnte LUDWIG BECK besonders im September von den früh einsetzenden kühlen Temperaturen profitieren, die dem Herbst-/Wintergeschäft einen positiven Impuls verliehen. Auch das Oktoberfest, das alljährlich zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland nach München lockt, führte zu einer erhöhten Kundenfrequenz im Haus.

LUDWIG BECK erwirtschaftete in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 einen Bruttoumsatz von 61,4 Mio. € (Vorjahr: 60,3 Mio. €). Im dritten Quartal lagen die Bruttoumsätze bei 23,6 Mio. € (Vorjahr: 23,0 Mio. €).

Innerhalb der Segmente konnte der Bereich „Textil“ von 46,4 Mio. € auf 47,9 Mio. € zulegen. Der Umsatz des Segments „Nontextil“ betrug 13,5 Mio. € nach 13,8 Mio. € im Vorjahr. 

Der Onlineshop von LUDWIG BECK bewegte sich im dritten Quartal auf Vorjahresniveau und weist per Ende September ein Umsatzplus von 2,8 % zum Vorjahr aus.

 

Ergebnissituation

Der Nettorohertrag konnte von 24,5 Mio. € im Vorjahr auf 25,1 Mio. € gesteigert werden. Dabei konnte die Nettorohertragsmarge von 48,3 % im Vorjahr auf 48,6 % im Berichtsjahr verbessert werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen wie im Vorjahr bei 3,0 Mio. €.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €).

Bei Abschreibungen in Höhe von 5,0 Mio. € inkl. der Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 (Vorjahr: 4,9 Mio. €) betrug das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Das Finanzergebnis lag bei -2,2 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €). Allein aus der Bilanzierung der Mietverträge nach IFRS 16 waren Zinsaufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) im Finanzergebnis enthalten. 

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug -1,6 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei -2,0 Mio. € (Vorjahr: -1,0 Mio. €). Im Vorjahr waren im III. Quartal latente Steuererträge von ca. 1,2 Mio. € enthalten, die auf das EBT von -1,8 Mio.€ gebildet wurden. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden im Jahresabschluss 2024 aufgrund aktualisierter Prognosen bereinigt.

 

VERMÖGENSLAGE 

Bilanzstruktur

Zum 30. September 2025 lag die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns bei 162,3 Mio. € (31. Dezember 2024: 164,7 Mio. €).

Bei den langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 145,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 148,4 Mio. €) sind die größten Positionen, wie schon in den Vorjahren, das Stammhaus von LUDWIG BECK, die Immobilie am Münchner Marienplatz (ca. 70 Mio. €), und die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Mietrechte (55,5 Mio. €). Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 0,9 Mio. €) innerhalb der langfristigen Vermögenswerte bilanziert.

Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 17,3 Mio. €. Ende des letzten Jahres lagen diese bei 16,4 Mio. €. Der Bestand an Warenvorräten stieg planmäßig saisonal bedingt von 12,8 Mio. € auf 14,8 Mio. € an.

Die liquiden Mittel lagen bei 0,3 Mio.€ (31. Dezember 2024: 0,6 Mio. €).

 

FINANZLAGE 

Bilanzstruktur

Der LUDWIG BECK Konzern verfügte zum 30. September 2025 über ein Eigenkapital in Höhe von 59,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 61,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 36,8 % (31. Dezember 2024: 37,5 %).

Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich um 2,9 Mio. € im Wesentlichen im Bereich des Finance Lease und aufgrund von planmäßigen Tilgungen von Darlehen. Somit betrugen die langfristigen Verbindlichkeiten 74,1 Mio. € nach 77,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten entwickelten sich entsprechend gegenläufig und stiegen von 26,0 Mio. € auf 28,4 Mio. €.

Die gesamten Verbindlichkeiten des Konzerns konnten um 0,5 Mio. € abgebaut werden und lagen zum Stichtag 30. September 2025 bei 102,5 Mio. € (31. Dezember 2024: 103,0 Mio. €). 

Cashflow

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten neun Monaten des Jahres 2025 bei 2,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €).

Aufgrund von Investitionen in das Stammhaus am Marienplatz und in die digitalen Prozesse des Konzerns betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit im Berichtszeitraum -1,5 Mio. € (Vorjahr:  -1,2 Mio. €).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -1,3 Mio. € (Vorjahr: -0,2 Mio. €).  

 

MITARBEITER

Die Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende gemäß § 267 Abs. 5 HGB stieg in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 von 400 auf 411. Gewichtet auf Vollzeit betrug die Zahl der Mitarbeiter 273 nach 283 im Vorjahr. Diese Entwicklung zeigt eine deutliche Tendenz von Vollzeit auf Teilzeit. Durchschnittlich beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern im aktuellen Geschäftsjahr 41 Auszubildende (Vorjahr: 37).
 

PROGNOSEBERICHT

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK 

Die deutsche Wirtschaft zeigt erste Anzeichen einer Stabilisierung nach zwei Jahren technischer Rezession. Für das laufende Jahr wird ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von +0,2 % erwartet. In den Folgejahren soll sich die Konjunktur weiter erholen: +1,3 % in 2026 und +1,6 % in 2027. Die Erholung hängt maßgeblich von der Umsetzung wirtschaftspolitischer Reformen durch die Bundesregierung ab. Eine konsequente und überzeugende Umsetzung könnte die Unsicherheit reduzieren und die Wirtschaft nachhaltig stärken.

Die Unternehmensstimmung im Handel verschlechtert sich derzeit jedoch weiter. Der ifo-Geschäftsklima-Index sank im dritten Quartal 2025 von -20,3 Punkten (Juli) auf -22,9 Punkte (September). Dies deutet auf zunehmenden Pessimismus und Unsicherheit in der Branche hin.

Gegenläufig zeigt sich bei den Verbrauchern ein vorsichtiger Optimismus. Der Konsumbarometer stieg nun im Oktober 2025 leicht an auf 96,52 Punkte (Vormonat: 95,97 Punkte) und liegt damit auch leicht über dem Vorjahreswert. Dennoch kann noch nicht von einer konjunkturellen Trendwende gesprochen werden.

LUDWIG BECK bewegt sich aktuell weiterhin im Rahmen der für 2025 prognostizierten Ertragsziele. Besonders das vierte Quartal, traditionell die umsatzstärkste Zeit für das Münchner Modehaus, wird maßgeblich über das endgültige Jahresergebnis entscheiden.

Die im November stark präsente „Black Week“ mit ihren aggressiven Rabattaktionen hatte im Vorjahr spürbare Auswirkungen auf das anschließende Weihnachtsgeschäft. Ob sich dieses Konsumverhalten auch 2025 wiederholt und die Kauflaune im Dezember beeinträchtigt wird, bleibt offen.

 

KONZERNKENNZAHLEN 

in Mio. € 01.01.2025 01.01.2024
   –  –
  30.09.2025 30.09.2024
ERGEBNIS    
Umsatz (brutto) 61,4 60,3
Mehrwertsteuer -9,8 -9,6
Umsatz (netto) 51,6 50,7
Nettorohertrag 25,1 24,5
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 5,6 5,4
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 0,6 0,4
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1,6 -1,8
Ergebnis nach Steuern (EAT) -2,0 -1,0
     
CASHFLOW    
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2,5 1,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1,5 -1,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1,3 -0,2
     
MITARBEITER    
Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) 411 400
Auszubildende (durchschnittlich) 41 37
Personalaufwand in Mio. € 12,1 12,1
     
AKTIE    
Aktienanzahl in Mio. 3,70 3,70
Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) -0,54 -0,27

 

 BILANZ 

in Mio. € 30.09.2025 31.12.2024
BILANZ    
Langfristige Vermögenswerte 145,0 148,4
Kurzfristige Vermögenswerte 17,3 16,4
Eigenkapital 59,8 61,8
Langfristige Verbindlichkeiten 74,1 77,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten 28,4 26,0
Bilanzsumme 162,3 164,7
Investitionen in das Anlagevermögen -1,5 -2,0
Eigenkapitalquote in % 36,8 37,5

  

ENTWICKLUNG DER SEGMENTE 

01.01.–30.09.2025 Textil Nontextil Segmente
Gesamt
Anpassung Konzern
  Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Umsatz (brutto) 47,9 13,5 61,4   61,4
Vorjahr 46,4 13,8 60,3   60,3
Mehrwertsteuer -7,6 -2,2 -9,8   -9,8
Vorjahr -7,4 -2,2 -9,6   -9,6
Umsatz (netto) 40,2 11,4 51,6   51,6
Vorjahr 39,0 11,6 50,7   50,7
Wareneinsatz vor Skonti und Boni -20,7 -6,6 -27,3 0,8 -26,5
Vorjahr -20,2 -6,7 -26,9 0,7 -26,2
Nettorohertrag 19,5 4,8 24,3 0,8 25,1
Vorjahr 18,8 5,0 23,8 0,7 24,5
Personalkosten des Verkaufs (Personalaufwand) -3,3 -2,0 -5,3 -6,8 -12,1
Vorjahr -3,3 -2,1 -5,3 -6,8 -12,1
Kalkulatorische Raumkosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) -7,3 -1,6 -8,9 -1,4 -10,4
Vorjahr -7,4 -1,6 -9,0 -1,0 -9,9
Kalkulatorische Zinsen (Finanzergebnis) -0,6 -0,3 -0,9 -1,2 -2,2
Vorjahr -0,6 -0,2 -0,8 -1,5 -2,3
Segmentergebnis 8,3 0,9 9,2 -8,7 0,4
Vorjahr 7,6 1,1 8,7 -8,5 0,2

 

 

 

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2213612  16.10.2025 CET/CEST

LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025

LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025

24.07.2025 / 08:30 CET/CEST
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LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025

 München, 24. Juli 2025 – Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete der stationäre Modehandel in Deutschland laut der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ auf Basis aktueller Marktdaten einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 4 %. Das erste Quartal war bereits von hoher Volatilität geprägt. Auf verkaufsstarke Wochen folgten regelmäßig Phasen mit deutlich geringerer Nachfrage, wodurch sich kein klarer Wachstumstrend abzeichnete. Einzelne positive Entwicklungen konnten das insgesamt schwache Bild nicht wesentlich aufhellen. Auch im zweiten Quartal setzte sich diese unstete Entwicklung fort. Hinzu kamen ungünstige kalendarische Rahmenbedingungen, die das Konsumverhalten weiter beeinträchtigten. Die späte Lage von Ostern und Pfingsten ließ wichtige Kaufimpulse ausbleiben. Im Juni fehlte im Vergleich zum Vorjahr ein regulärer Verkaufstag – in Bayern sogar zwei. Besonders nachteilig wirkte sich der Wegfall eines umsatzstarken Samstags aus, der für den Handel eine strategisch wichtige Rolle spielt.

Umsatzentwicklung

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwirtschaftete LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz in Höhe von 37,8 Mio. € (Vorjahr: 37,2 Mio. €) und damit ein Plus von 1,5 %. Die ersten sechs Monate 2025 waren weiterhin geprägt durch eine zurückhaltende Konsumstimmung der Verbraucher aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen. Zusätzlich kam es teilweise zu massiven Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr. Dies erschwerte ein schnelles, einfaches und entspanntes Erreichen des Marienplatzes und schreckte viele Kundinnen und Kunden davon ab, in die Innenstadt zu kommen.

Innerhalb der Segmente konnte der Bereich „Textil“ von 28,3 Mio. € auf 29,0 Mio. € zulegen. Der Umsatz des Segments „Nontextil“ betrug 8,8 Mio. € nach 8,9 Mio. € im Vorjahr. 

Der Onlineshop von LUDWIG BECK entwickelte sich im ersten Halbjahr ebenfalls positiv und konnte ein Umsatzplus von 5,4 % zum Vorjahr verbuchen.

Ergebnissituation

Entsprechend der Umsatzentwicklung stieg der Nettorohertrag im Berichtsjahr von 15,1 Mio. € auf 15,5 Mio. €.

Im ersten Halbjahr 2025 konnten sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1,9 Mio. € erzielt werden (Vorjahr bei 1,8 Mio. €). Die Personalkosten lagen wie schon im Vorjahr bei 8,1 Mio. €. Die Abschreibungen betrugen 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 6,8 Mio. € (Vorjahr 6,4 Mio. €).

Bei einem Zinsergebnis von -1,4 Mio. € (Vorjahr: – 1,5 Mio. €) lag das Ergebnis vor Steuern (EBT) bei – 2,4 Mio. € (Vorjahr: – 2,5 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) belief sich auf -2,7 Mio. € (Vorjahr -1,5 Mio. €). Im Vorjahr waren latente Steuererträge von ca. 1,2 Mio. €, die auf das EBT von -2,5 Mio. € gebildet worden, enthalten. Aufgrund der Bereinigung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2024 wurden im aktuellen Jahr unterjährig keine latenten Steuererträge auf das EBT gebildet.

Ausblick

LUDWIG BECK blickt trotzdem mit Zuversicht auf das dritte Quartal 2025 und setzt darauf, dass sich die Rahmenbedingungen wieder mehr stabilisieren. Ein zusätzlicher Impuls wird vom Münchner Oktoberfest erwartet, das im September beginnt und traditionell einen wichtigen Umsatztreiber für das Unternehmen darstellt. LUDWIG BECK ist strategisch und sortimentstechnisch bestens auf die zweite Jahreshälfte vorbereitet. Mit einer sorgfältig kuratierten Produktpalette, die sowohl klassische als auch modische Elemente vereint, ist das Unternehmen in der Lage, flexibel auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse einzugehen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich LUDWIG BECK trotz des herausfordernden Marktumfelds zuversichtlich für die kommenden Monate.

Der ausführliche Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de im Bereich „Investor Relations“, „Finanzpublikationen“ unter der Rubrik „Zwischenberichte“ veröffentlicht.

 

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EQS News ID: 2173776

 
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2173776  24.07.2025 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Müncchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Müncchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Müncchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.04.2025 / 12:35 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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250411001552_00-0.jpg
LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München – ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2025
– Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG –


Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2025 haben wir zu unserer am Donnerstag, dem 22. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) eingeladen. Die Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, abgehalten.

Nach Einberufung der Hauptversammlung haben Karl-Walter Freitag, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, die Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und die Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910), deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000 erreichen, nach § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes verlangt, dass die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 8 um die nachfolgend genannten Tagesordnungspunkte 9 und 10 ergänzt.

Auf Verlangen von Herrn Karl-Walter Freitag, der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, der Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und der Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) – nachfolgend zusammen auch als die „Antragsteller“ bezeichnet -, wird die Tagesordnung der Hauptversammlung der Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte 9 und 10 einschließlich der von den Antragstellern unterbreiteten Beschlussvorschläge (soweit rechtlich zulässig) und der von ihnen gegebenen Begründung ergänzt und hiermit bekanntgemacht:

Tagesordnungspunkt 9:

Der Beschlussvorschlag der Antragsteller zu diesem Gegenstand der Tagesordnung lautet:

Die Antragsteller schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Beschlußfassung über die Vorbereitung einer möglichen Abspaltung, Aufspaltung oder Ausgliederung oder sonstwie geeigneten Maßnahme durch die Organe der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, mit dem Ziel einer Trennung des operativen Geschäfts „Kaufhaus der Sinne“ z.B. durch Übertragung dieses Geschäftes auf eine 100%ige Tochtergesellschaft der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft unter Fortbestand der bestehenden LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft

 
–

als künftige Holding ohne eigenen Geschäftsbetrieb mit zwei Tochtergesellschaften jeweils für eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft des Objektes Marienplatz, München, einerseits und des operativen Kaufhausgeschäftes andererseits,

–

oder als Grundstücksverwaltungsgesellschaft des Objektes Marienplatz, München, und einer Tochtergesellschaft für das operative Kaufhaus-Geschäft,

–

oder einer vergleichbaren Konzernmaßnahme

 

mit folgender Zielsetzung und unter Berücksichtigung folgender Belange:

a)

Berücksichtigung einer steuerlichen Neutralität des Vorgangs

b)

Berücksichtigung der Belange der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitsplätze

c)

Berücksichtigung der Belange der Aktionäre insbesondere dahingehend, endlich eine Profitabilität zu erzielen, die der wirtschaftlichen Bedeutung des eigenen Grundstücks angemessen Rechnung trägt

d)

Erhöhung der Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Kaufhausbetriebs

e)

Verkleinerung der Verwaltung der AG

f)

Größere Dispositionsmöglichkeiten im Falle einer Änderung des Aktionärskreises oder eines Zuerwerbs von Nachbargrundstücken

Der Vorstand wird gebeten, diese Maßnahmen unter der erforderlichen Mitwirkung des Aufsichtsrats zu prüfen und zeitnah einer Hauptversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten bzw. entsprechende Beschlußvorschläge zu unterbreiten. Das Ergebnis ist ausführlich und mit Zahlenwerk unterlegt zu begründen; auch etwaige Alternativkonzeptionen sind vorzustellen und eingehend zu bewerten.“

Zur Begründung (tragen die Antragsteller vor) :

Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel daran, daß das Unternehmen vom Vorstand unter Führung von Herrn Christian Greiner, der gleichzeitig mit mehr als 25% Aktionär des Unternehmens ist, und dem Vorstand seit 2011 angehört (damaliger Börsenkurs: ca. 20 Euro), sowie vom Aufsichtsrat unter Führung von Herrn Dr. Bruno Sälzer, der dem Aufsichtsrat seit 2018 angehört (damaliger Börsenkurs: knapp 30 Euro) profitabel betrieben wurde und wird.

Die Antragsteller befürchten, daß auch in den nächsten Jahren sich an dieser Situation bei gleicher Geschäftsauffassung der Organe nichts ändern wird und das wertvolle Grundstück zunehmend für ein defizitäres operatives Geschäft geopfert werden muß. Die Belastung des Grundstücks mit Grundschulden ist allein 2024 von 20 Mio Euro auf 30 Mio Euro gestiegen!

Die LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (nachfolgend „Ludwig Beck AG“) verfügt über ein Grundstück in absolut zentraler Einkaufs- und Geschäftslage in München (Marienplatz 11). Auf den Punkt gebracht: Wer hier kein Kaufhaus profitabel betreiben kann, wird es andernorts in Deutschland ebenfalls nicht schaffen.

Völlig unverständlich ist, daß die Anzahl der Mitarbeiter und Auszubildenden im ersten Quartal 2025 um knapp 7% erneut gestiegen ist – bei sinkendem Umsatz, sinkendem Eigenkapital und erhöhtem Verlust gegenüber Q1 2024! Der Tanker verliert weiterhin Öl.

1.)

Gegen eine Profitabilität des operativen Geschäftes spricht bereits, daß dem Antragsteller Karl-Walter Freitag im Rahmen des Vergleichs einer u.a. von dem Antragsteller Karl-Walter Freitag erhobenen Anfechtungsklage mitgeteilt wurde, daß von der Feldmeier GmbH & Co Betriebs KG der Ludwig Beck AG eine Inter-Company-Miete in Höhe von 3.790.857,96 Euro (brutto) bereits für das Geschäftsjahr 2022 in Rechnung gestellt worden ist (vergl. Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 13.02.2024). Umgekehrt erhielt die Ludwig Beck AG aus der Beteiligung einen Gewinnanteil. Würde diese Miete an einen Dritten gezahlt, wäre Ludwig Beck AG vermutlich seit Jahren insolvent. Umgekehrt betrachtet erzielt Ludwig Beck AG deswegen keine Rendite aus dem wertvollen Grundstück, weil der operative Betrieb die Miete aufzehrt („Linke Tasche – rechte Tasche“).

Es ist zwar so, daß Wettbewerber unter Umsatzrückgängen leiden und teilweise aufgegeben haben, dies gilt jedoch vor allem für Unternehmen, die nicht über eine eigene Immobilie verfügen. Im übrigen entschuldigt dies nicht die seit vielen Jahren bestehende negative Entwicklung bei Ludwig Beck.

2.)

Die negative Performance der Ludwig Beck AG bildet auch der Börsenkurs ab: Er liegt deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Greiner 2011 und sehr deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Dr. Sälzer 2018. Allein in den letzten vier Jahren ist der Kurs von 32 Euro bei unter 12 Euro vor einigen Tagen gefallen.

Fazit: Auch der Kapitalmarkt glaubt nicht mehr an die beiden Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat. Beim letzten „Earnings Call“ (welch ein Wort!) für Analysten wurde nicht eine einzige Frage gestellt.

Das mag daran liegen, daß seit Amtsantritt von Herrn Greiner nach Überzeugung der Antragsteller in den letzten Jahren eine Schönfärberei gegenüber dem Kapitalmarkt stattgefunden hat, die wenig mit der Realität zu tun hat (dazu sogleich unter Ziffer 3.).

Nachfolgend die Schlagzeilen, mit denen die Unternehmensentwicklung seit Amtsantritt von Herrn Greiner vorgestellt worden ist:

Quartal: Schlagzeile:
3. Q 2024 LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024
2. Q 2024 LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab
1. Q 2024 LUDWIG BECK – Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter aus
4. Q 2023 LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023
3. Q 2023 LUDWIG BECK – Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023
2. Q 2023 LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne
1. Q 2023 LUDWIG BECK – Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr
4. Q 2022 LUDWIG BECK mit positiver Entwicklung im Geschäftsjahr 2022
3. Q 2022 LUDWIG BECK – Normalisierung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Laufe des 3. Quartals des Geschäftsjahres 2022
2. Q 2022 LUDWIG BECK trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit positiver Entwicklung
1. Q2022 LUDWIG BECK – Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr jedoch noch nicht auf Vor-Pandemie-Niveau
4. Q2021 LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2021 aufgrund von Sondereffekten mit einem Gewinn ab
3. Q 2021 LUDWIG BECK – Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den ersten neun Monaten 2021 deutlich von den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie geprägt
2. Q 2021 LUDWIG BECK musste im 1. Halbjahr 2021 durch die COVID-19-Pandemie und behördlich angeordnete Beschränkungen erneut deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen
1. Q2021 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2021 wegen „COVID-19-Lockdown“ weiterhin mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust
4. Q 2020 LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2020 mit deutlichen Umsatzverlusten aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
3. Q 2020 LUDWIG BECK – Umsatz- und Ergebnisentwicklung nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres im Rahmen der „Corona-Prognose“
2. Q 2020 LUDWIG BECK muss durch die Corona-Pandemie und dem behördlich angeordneten Lockdown deutliche Umsatzeinbußen im 1. Halbjahr 2020 hinnehmen
1. Q 2020 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2020 wegen „Corona-Shutdown“ mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust
4. Q 2019 LUDWIG BECK schließt herausforderndes Geschäftsjahr 2019 mit Umsätzen auf Vorjahresniveau
3. Q 2019 LUDWIG BECK – Umsätze nach den ersten neun Monaten auf Vorjahresniveau
2. Q 2019 LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2019 ein Ergebnis im Erwartungskorridor
1. Q 2019 LUDWIG BECK – erstes Quartal 2019 mit leichtem Umsatzwachstum
4. Q 2018 LUDWIG BECK schließt problematisches Geschäftsjahr 2018
3. Q 2018 LUDWIG BECK Konzern wird in den ersten neun Monaten 2018 durch klimatische Extreme herausgefordert
2. Q 2018 LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2018 ein Ergebnis im Erwartungskorridor
1. Q 2018 LUDWIG BECK – Erstes Quartal 2018 mit neutraler Ergebnisentwicklung zufriedenstellend verlaufen
4. Q 2017 LUDWIG BECK steigert in 2017 den Konzernjahresüberschuss um 13%
3. Q 2017 LUDWIG BECK nach neun Monaten mit deutlicher Ertragsverbesserung
2. Q 2017 LUDWIG BECK Konzern zeigt sich mit dem Ergebnis im ersten halben Jahr 2017 zufrieden
1. Q 2017 LUDWIG BECK Konzernergebnis im ersten Quartal 2017 dank effizientem Kostenmanagement auf Vorjahresniveau
4. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2016 mit zufriedenstellendem Ergebnis ab
3. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern: Umsatzentwicklung nach 9 Monaten wetterbedingt bisher unterhalb der Erwartungen
2. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftet deutliches Umsatzplus im ersten Halbjahr 2016
1. Q 2016 LUDWIG BECK Konzern schließt erstes Quartal 2016 mit Umsatz- und Rohertragswachstum – Integration von WORMLAND schreitet voran
4. Q 2015 LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2015 mit einem Umsatz- und Ergebniswachstum und dehnt stationäres Geschäft deutschlandweit aus
3. Q 2015 LUDWIG BECK Konzern nach den ersten neun Monaten 2015 mit deutlichem Umsatzplus
2. Q 2015 LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr 2015 sehr zufriedenstellend ab/lntegration von WORMLAND im Wesentlichen abgeschlossen
1. Q 2015 LUDWIG BECK schließt 1. Quartal 2015 auf Vorjahresniveau – Branche rutscht deutlich ins Minus
4. Q 2014 LUDWIG BECK wächst 2014 trotz negativem Branchentrend weiter – Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenerhöhung um 50% auf 0,75 € (Vorjahr: 0,50 €) vor
3. Q 2014 LUDWIG BECK verzeichnet in den ersten neun Monaten 2014 bei verbessertem Ergebnis ein Umsatzplus von 1,1% – Textileinzelhandelsbranche schließt im Minus
2. Q 2014 LUDWIG BECK erwirtschaftet im ersten Halbjahr 2014 ein Umsatzplus von 2,2%
1. Q 2014 LUDWIG BECK schließt erstes Quartal mit Umsatzplus von 2,4%
4. Q 2013 LUDWIG BECK steigert in 2013 filialbereinigten Umsatz – Onlinehandel unter www.ludwigbeck.de absolviert erfolgreiches erstes Geschäftsjahr
3. Q 2013 LUDWIG BECK: Wettersituation beeinträchtigte weiterhin Umsatzverlauf – versöhnliches Jahresendgeschäft erwartet
2. Q 2013 Wettersituation der letzten Monate bestimmt maßgeblich die Entwicklung im Textileinzelhandel – LUDWIG BECK Ergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen
1. Q 2013 Zufriedenstellende Geschäftsentwicklung von LUDWIG BECK im 1. Quartal – neuer Online-Handel nimmt deutlich Fahrt auf
4. Q 2012 LUDWIG BECK steigert Umsatz und Gewinn in 2012 – Dividende wird erhöht
3. Q 2012 LUDWIG BECK übertrifft mit stabilem Wachstum erneut Branchenbarometer – filialbereinigter Umsatz steigt um 3,6%, EBT legt deutlich um 24% zu
2. Q 2012 LUDWIG BECK beschleunigt Erfolgskurs – Umsatz steigt filialbereinigt um knapp 4%, EBT wächst um mehr als 80%
1. Q 2012 LUDWIG BECK schließt erstes 1. Quartal 2012 mit einem Rekordergebnis ab / Umsatz steigt flächenbereinigt um 7,8%
4. Q 2011 LUDWIG BECK steigert in 2011 Umsatz und Gewinn

Von 52 bzw. (nach Abzug der von COVID beeinflußten 8 Meldungen verbleibenden) 44 Meldungen, von denen 18 von einer Umsatzsteigerung sprechen, 6 das „Erfolg“ oder „Gewinn „, 5 das Wort „positiv“ und 5 das Wort zufriedenstellend enthalten, haben nur zwei Überschriften eine negative Konnotation – und auch dort fallen die negativen Ereignisse gewissermaßen vom Himmel („wetterbedingt“, „klimatische Extreme“). Alle sind schuld – nur nicht die Unternehmensführer.

Warum fällt der Kurs bei einem solch erfolgreichen Unternehmen von 20 Euro in 2011 (DAX: 6.900 Punkte) bis heute auf 12 Euro (DAX: 22.000 Punkte)? An der Dividende kann es nicht liegen: Während seit Amtsantritt von Herrn Greiner Dividenden in Höhe von 18,1 Mio Euro ausgeschüttet worden sind, erhielten Vorstand und Aufsichtsrat 12,2 Mio Euro an Vergütungen. Es ist ein erkennbares Mißverhältnis, wenn auf jeden Euro Dividende 2/3tel davon an Organbezügen gewährt wird. Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds Münch 2019 hat sich an diesem Befund in den letzten fünf Geschäftsjahren nichts geändert: Dividenden 550 T €; Organbezüge: 3,4 Mio €.

3.)

Der Konzernabschluß 2024 weist einen Verlust i.H.v. 2,9 Mio Euro aus; das schlechteste Ergebnis seit Börsengang 1998. Auch die übrigen Konzernzahlen zeigen, daß es für Schönrederei keine Grundlage gibt:

–

Der Anstieg im Nettoumsatz gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.

–

Das Eigenkapital schmilzt weiter ab.

–

Der Nettoumsatz je Mitarbeiter geht zurück.

–

Das Finanzergebnis hat sich verschlechtert.

–

Das Segmentergebnis hat sich verschlechtert.

–

Die Investitionen nehmen ab.

–

Stille Reserven sind kaum noch vorhanden.

Ein Abgleich der Zahlen 2010 (das letzte Geschäftsjahr, bevor Herr Greiner aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand berufen wurde) mit denen von 2023 ergibt das Bild eines erodierenden Unternehmens ohne Wachstum. Ein Wachstum hat allenfalls auf der Kostenseite stattgefunden.

2010* 2024* % zu 2010 2018*** % zu 2024
* Angaben in Mio € (soweit nicht anders angegeben) 2010 = Amtsantritt Herr Greiner
** Vergleichszahl aus 2023
*** Amtsantritt Herr Dr. Sälzer
Umsätze (netto): 90,1 73,3 – 19,3 % 80,3 – 9,6 %
Verbraucherpreisindex: 87,2 (Punkte) 120,6 + 38,3 % 98,1 + 22,9 %
Umsatz (netto) inflationsbereinigt: 90,1 45,2 – 50,2 % 61,9 – 22,9 %
Nettorohertrag: 45,5 35,5 – 22,0 % 38,7 – 8,3 %
EBITDA: 16,9 10,2 – 39,6 % 10,3 – 1,0%
EBIT: 13,7 3,4 – 75,2 % 7,6 – 55,3 %
EBT: 9,9 0,5 – 95,0 % 8,5 – 94,1 %
Konzernergebnis: 6,4 – 3,9 – 100% 5,0 – 100%
Eigenkapitalquote: 43,7% 37,5% – 14,2% 59,9% – 37,4 %
Eigenkapitalrentabilität (Vor Steuern): 20,8% 0,8% – 96,2 % 9,1% – 91,2%
Bilanzsumme: 108,8 164,7 + 51,4% 126,5 + 30,2 %
Mitarbeiter: 513 412 – 19,7 % 455 – 9,5 %
Personalaufwand: 18,2 17,8 – 2,2 % 18,6 – 4,3 %
Nettoumsatz/Mitarbelter: 253,8 (T€) 255,4 + 0,6 % 259,9 – 1,7%
Umsatz/Mitarbeiter (inflationsbereinigt): 209 (T€) 157,6 – 24,4 % 200,4 – 21,4%
Bruttoumsatz / qm Verkaufsfläche: 7.777 € 7.028 € – 9,6 % 7.702 € – 8,8 %
Verwaltungskosten: 1,5 2,1 + 40,0 % 1,8 + 16,7%
Verwaltungskosten in % vom Umsatz: 1,7% 2,9% + 70,6 % 2,2% + 31,8 %
Vertriebskosten: 3,8 6,8 + 78,9 % 5,9 + 15,3%
Vertriebskosten in % vom Umsatz: 4,3% 9,3% + 116,3% 7,3% + 27,4 %
Aufsichtsratsbezüge: 90,5 T€ 208 T€ + 129,8 % 202 T€ + 3,0 %
Aufsichtsratsbez. in % vom Konz.ergebnis: 1,4 %** 52% +3.714,3% 4,0% + 1.200%
Vorstandsbezüge: 497 T€ 729 T€ + 46,7 % 1.250 T€ – 41,7%****
Vorstandsbez. in % vom Konz.ergebnis: 7,7 %** 198% + 2,471,4% 208% – 4,8 %

Sonstige Betriebliche (nicht operative) Erträge 2011 bis 2024: 31,8 Mio €

**** 3 Vorstandmitglieder gegenüber 2 heute

Diese Zahlen belegen eine Vermögens- und Ertragserosion kontinuierlich über 15 Jahre hinweg. Es handelt sich nicht um einmalige oder temporäre Verschlechterungen der operativen Lage, sondern augenscheinlich um einen Dauerzustand, bei dem endlich eingegriffen werden muß.

4.)

Eine Verlagerung des operativen Geschäftes in eine Tochtergesellschaft der Ludwig Beck AG hätte nachfolgende Vorteile:

1.

Das operative Risiko wird verlagert, nachdem die Organe bis jetzt nicht konkret erklärt haben, daß erwartbar künftig eine Ertragswende im Geschäftsbetrieb eintritt, nachdem die Gesellschaft 15 Jahre trotz Spitzenlage nicht in der Lage war, eine Dividendenkontinuität zu erreichen; seit 2918 wurde nur einmal eine Mini-Dividende aus der Substanz gezahlt.

2.

Die rechtsformbedingten hohen Verwaltungskosten auf AG-Ebene werden deutlich reduziert.

3.

Es erscheint angemessen, die operative Tochtergesellschaft künftig von nur einem Geschäftsführer leiten zu lassen.

4.

Es wird transparent gemacht, ob die operative Tochtergesellschaft überhaupt profitabel arbeitet, denn es gibt kein Vermischen der Intercompany-Miete auf der Ebene der AG.

5.

Es genügt ein dreiköpfiger Aufsichtsrat und ein Alleinvorstand auf Ebene der AG bei einer deutlichen Reduzierung der Vorstandsbezüge.

6.

In der Außenwirkung ergeben sich keine Nachteile, denn der Kunde wird keine Unterscheidung dahingehend treffen, ob er bei der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft oder einer LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier GmbH als Tochtergesellschaft einkauft.

7.

Eine zunehmende Verpfändung des Grundstücks zum Aufbau neuer Schulden wird erschwert.

8.

Den Organe wird die Möglichkeit gegeben, bei weiter fehlender Rentierlichkeit des operativen Geschäfts Maßnahmen zu treffen, die gegenüber dem derzeitigen Status nur schwer durchzusetzen werden – beispielhaft Verpachtung des Betriebs an geeignetere Betreiber.

Geld wechseln kann keine unternehmerische Tätigkeit sein, die dem Aktionär über Jahre hinweg zugemutet werden kann. Wenn es den Organen von Ludwig Beck operativ nicht gelingt, mehr zu erwirtschaften als die Vermietung der Immobilie hergibt, ist das eine unternehmerische Kapitulationserklärung. Dann muß das operative Geschäft ein anderer betreiben, der es kann. Dies erfolgt zweckmäßigerweise in einer 100%igen operativen Tochtergesellschaft. Eine Ergänzung des Unternehmensgegenstands dahingehend, daß dieser auch über eine Tochtergesellschaft betrieben werden kann, ist unproblematisch.

Tagesordnungspunkt 10:

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schaden.

Der Beschlussvorschlag der Antragsteller zu diesem Gegenstand der Tagesordnung (soweit rechtlich zulässig) lautet:

Die Antragsteller schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen:

 

„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der nachfolgenden Fragen unter Einbeziehung des Verhaltens beider insoweit jeweils von Gesetzes wegen pflichtmäßig beteiligten Organe:

 
–

ob das der letzten Wiederbestellung von Herrn Greiner zum Vorstandsvorsitzenden zugrundeliegende Verfahren dem „State oft the Art“ börsennotierter Aktiengesellschaften und dem Corporate Governance Kodex entsprochen hat; insbesondere unter Eingewichtung seiner bislang gezeigten Leistungen, seiner Nebentätigkeiten und dem mit diesen verbundenen Zeitaufwand, der dafür vereinbarten Vergütung und anderen Nebenleistungen;

–

ob die beiden Großaktionäre, mit denen Herr Greiner wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist, auf den Wiederbestellungsbeschluß des Aufsichtsrats Einfluß genommen haben;

–

ob anläßlich des Erwerbs der Beteiligung an Wormland und der verlustreichen Veräußerung dieser Beteiligung eine hinreichende Due Diligence erfolgte und insbesondere der Veräußerungsprozeß nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt erfolgte und welchen voraussichtlichen Gesamtverlust nach Veräußerung des letzten Grundstücks dieser Beteiligungserwerb dann mit sich gebracht hat.

–

ob die Veräußerung und der Rücktritt vom Kaufvertrag des letzten Grundstücks aus dem Wormland-Engagement an eine DKW AG hinreichend den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt entsprochen hat und welcher Schaden dabei bis heute entstanden ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisabsicherung und der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers;

–

ob der an die Stadt München gezahlte Ablösebetrag für künftige Erbpachtzahlungen i.H.v. 8 Mio Euro gemessen an den verwendeten Kapitalisierungszinssätzen nicht zu hoch angesetzt ist;

–

ob die gezahlten und noch zu zahlenden Mieten, Pachten und die im Abschluß 2024 ausgewiesenen Nutzungsrechte für die Fremdimmobilien Dienerstraße 20, 21 und 22, Burgstraße 7 und „Fünf Höfe“ in einer angemessenen wirtschaftlichen Relation zu dem in diesen Objekten jeweils betriebenen operativen Geschäft stehen und ob das dort betriebene Geschäft jeweils überhaupt einen Gewinn abliefert;

–

ob die Tonträgerabteilung (insbesondere der Handel mit CD und Schallplatten) im Obergeschoß des Stammhauses einen angemessenen Gewinn – auch im Verhältnis zu etwaigen anderen Nutzungsmöglichkeiten dieser Etage – erwirtschaftet;

–

ob der Veräußerung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Logistik-Objektes ein professioneller Vermarktungsvorgang nach den „State-of-the-Art“-Regeln und nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt zugrunde lag – insbesondere ob das Objekt unter Marktwert veräußert worden ist.

–

ob die angekündigte und bislang durchgeführte Ausgliederung der Logistiksparte an Dritte bislang tatsächlich für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft war;

–

ob die angesetzte Intercompany-Miete unter Berücksichtigung sonstiger Bedingungen im Mietvertrag angemessen festgesetzt und ausgestaltet ist;

–

ob der E-Commerce-Bereich – unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen maßgeblichen Kennziffern sowie Kosten- und Ertragspositionen – wie als Zielsetzung angekündigt 2024 tatsächlich kostendeckend gearbeitet hat und ob bei der Entwicklung dieses Bereichs fehlerbehaftete Entscheidungen getroffen worden sind, Entwicklungen „verschlafen“ wurden und aus welchen Gründen der E-Commerce-Bereich gegenüber erfolgreichen Wettbewerbern (Stichwort: Breuninger) einen nahezu unbedeutenden Anteil am Gesamtumsatz hat;

–

ob unter dem Stichwort „Konkurrenz des Vorstands“ im eigenen Haus angesichts der Tatsache, daß Herr Greiner sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Alleinaktionär der Wöhrl SE ist und sich ausweislich des Geschäftsberichts dieser Gesellschaft der Unternehmensplanung widmet („Dessen Ziel ist es, die 29 Wöhrl-Filialen Zug um Zug zu modernisieren und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“), der Vorstandvertrag dies hinreichend (auch in Bezug auf die Arbeitszeit) berücksichtigt, die Einhaltung dieser Vorgaben auch hinreichend kontrolliert wird und insbesondere die partielle Konkurrenzsituation löst (dazu nächster Spiegelstrich) – insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Wöhrl SE einen doppelt so hohen Umsatz im Vergleich zu Ludwig Beck generiert und zumindest im Geschäftsjahr 2022 noch formal im Sinne eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags überschuldet war und in einer solchen Sanierungssituation auch einem Aufsichtsratsvorsitzenden ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und Arbeit entsteht;

–

ob hinreichend Vorsorge dafür getroffen wird, daß Überschneidungen im Produktsortiment von Ludwig Beck und Wöhrl SE nicht zu Nachteilen für Ludwig Beck führen, solche nicht enstanden sind und wie die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht wird und ob bei der parallelen Entwicklung des Online-Handels beider Gesellschaften know-how der Ludwig Beck AG abgeschöpft wird;

–

ob das System der Ermittlung von Abschlägen auf nicht gängige Ware den Regeln der bei Einrichtung solcher Systeme anzuwendenden Sorgfalt entspricht und nach dem Maßstab eines „State-of-the-Art“ geeignet ist bzw. in der Vergangenheit geeignet war, den Wert des Warenbestands Stichtags- und wertgerecht abzubilden.

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die vorgenannten Fragen zu prüfen, auch unter Einbeziehung etwa von Organmitgliedern auf ihren Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen benutzter Messengerdienste wie WhatsApp und IMessage sowie der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat.“

Zur Begründung (tragen die Antragsteller vor) :

Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter dem Stichwort „Zur Begründung“ unter lit. A.) (gemeint ist Tagesordnungspunkt 9) verwiesen, mit der Ergänzung, daß es der Aufklärung bedarf, ob und in welchem Umfang die Organe der Ludwig Beck AG dahingehend partiell versagt haben, aufgrund der aufzuklärenden Fragestellungen das Unternehmen dauerhaft profitabel und dividendenfähig geführt zu haben bzw. zu führen.

Einem etwaigen tatsächlich begründeten Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft an der Bekanntgabe bestimmter Daten soll der Bericht Rechnung tragen, jedoch aufzeigen, welche Daten zwar berücksichtigt worden sind, aber und aus welchen Gründen konkret nicht detailliert im Bericht aufgeführt werden konnten.

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:

DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martin-Luther-Straße 69
71636 Ludwigsburg
Für die Durchführung der Sonderprüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer:
Herr Achim Dörner

Dieser hat versichert, dass keine Sachverhalte vorliegen, nach denen die DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH im Sinne von § 143 Abs. 2 AktG nicht Sonderprüfer sein könnte.

Zwischen den Antragstellern und der DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH bestand keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung.

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen im Aktienrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

*****
 

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sehen von einer Beschlussempfehlung an die Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen der Aktionäre Karl-Walter Freitag, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, die Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und die Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 ab, da der Vorstand und der Aufsichtsrat diesbezüglich als befangen angesehen werden könnten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat weisen jedoch darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die Ausführungen der vorgenannten Antragsteller ein in wesentlichen Punkten unzutreffendes Bild von den Verhältnissen der Gesellschaft und den vorgetragenen Sachverhalten vermitteln und insbesondere die daraus gezogenen Schlussfolgerungen in wesentlichen Punkten unzutreffend sind. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung – soweit geboten – auf die Ausführungen der vorgenannten Antragsteller näher eingehen.

Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung

Sämtliche Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

 

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Die in der Einberufung der Hauptversammlung enthaltenen Angaben und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts gelten entsprechend hinsichtlich der nunmehr ergänzten Tagesordnungspunkte 9 und 10 der Hauptversammlung.

 

München, im April 2025


LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München

– Der Vorstand –



30.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
E-Mail: ir@ludwigbeck.de
Internet: www.ludwigbeck.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2128016  30.04.2025 CET/CEST

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025

17.04.2025 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


KONZERNQUARTALSMITTEILUNG

für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025
für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2025

 

LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025

München, 17. April 2025 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) beendete das erste Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem Umsatzminus von rund 2,4 %, die Branche verlor im gleichen Zeitraum lt. Angaben der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ minus 5,0 %.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel

Der stationäre Modehandel startete turbulent in das neue Jahr 2025. Im Januar glichen die Umsätze einer Berg- und Talfahrt und somit schloss die Branche im Januar mit einem Umsatzpari im Vergleich zum Vorjahr ab. Der Februar starte mit einem leichten Umsatzplus. Jedoch dämpften die kühlen Temperaturen und die weiterhin sehr zurückhaltende Konsumstimmung der Verbraucher die Umsätze. Die Branche schloss den Februar mit einem Umsatzminus von -10 % im Vergleich zum Vorjahr ab. Auch die Bundestagswahl in Deutschland sowie geopolitische Spannungen sorgten für große Verunsicherungen. Im März gab es zudem einen kalendarischen Effekt: Ostern liegt in diesem Jahr im April, sodass man eigentlich für einen aussagekräftigen Vergleich zum Vorjahr die ersten vier Monate dieses Jahr betrachten müsste. Aufgrund dieser Konstellation erhofft sich die Branche trotz aller negativer Rahmenbedingungen im April eine Verbesserung der Umsatzsituation.
 

GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG

Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.

 

KONZERNERTRAGSLAGE

Umsatzentwicklung

Der LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftete in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2025 einen Bruttowarenumsatz in Höhe von 18,3 Mio. € (Vorjahr: 18,7 Mio. €). Dabei lagen die Umsätze im Segment „Textil“ mit 14,2 Mio. € auf Vorjahresniveau. Im Segment „Nontextil“ betrugen die Umsätze 4,1 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Hier verringerte sich der Umsatz, da im April 2024 wichtige Marken von Own-Buy auf das Concession-Konzept umgestellt wurden, welche im Vorjahresvergleich noch voll in den Umsätzen enthalten waren. Im Online-Handel erzielte LUDWIG BECK im Vergleich zum Vorjahr ein Umsatzwachstum im Fashion-Segment. Das Beauty-Segment hingegen musste aufgrund des preisaggressiven Wettbewerbs erneut einen leichten Rückgang hinnehmen.

Ergebnissituation

Trotz des leichten Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahr, konnte der Nettorohertrag von 7,0 Mio. € aufgrund niedrigerer Preisabschriften auf die Herbst-/Winterware gehalten werden. Die Nettorohertragsmarge konnte von 44,7 % im Vorjahr auf 45,6 % verbessert werden.

Die betrieblichen Aufwendungen lagen saldiert mit den betrieblichen Erträgen im ersten Quartal bei 8,1 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €).

Das operative Ergebnis (EBIT) betrug – 1,1 Mio. € (Vorjahr: -0,9 Mio. €).

Aufgrund sinkender Zinsen an den Kapitalmärkten verbesserte sich das Finanzergebnis von – 0,8 Mio. € auf -0,7 Mio. €. So betrug das Ergebnis vor Steuern (EBT) -1,8 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei -1,9 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €). Im Vorjahr waren latente Steuererträge von 0,7 Mio. €, die auf das EBT von -1,7 Mio. € gebildet worden, enthalten. Aufgrund der Bereinigung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2024 wurden im aktuellen Jahr unterjährig keine latenten Steuererträge auf das EBT von -1,8 Mio. € gebildet.

VERMÖGENSLAGE

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns betrug zum 31. März 2025 wie schon zum 31. Dezember 2024 164,7 Mio. €.

Unverändert sind die wesentlichen Positionen der langfristigen Vermögenswerte die Immobilie am Münchner Marienplatz, die mit 69,5 Mio. € bilanziert ist und die Nutzungsrechte aus Mietverträgen die mit 57,4 Mio. € zu Buche stehen. Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. März 2025 auf insgesamt 146,9 Mio. € (31. Dezember 2024: 148,4 Mio. €).

Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 17,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 16,4 Mio. €).  Die darin enthaltenen Bestände an Warenvorräten erhöhten sich saisonbedingt von 12,8 Mio. € auf 14,6 Mio. €.

Die liquiden Mittel lagen bei 0,4 Mio. € (31. Dezember 2024: 0,6 Mio. €).

FINANZLAGE

Bilanzstruktur

Zum 31. März 2025 verfügte der LUDWIG BECK Konzern über ein Eigenkapital in Höhe von 59,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 61,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 36,3% (31. Dezember 2024: 37,5%).

Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich von 77,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024 auf 75,0 Mio. € im Wesentlichen im Bereich des Finance Lease und aufgrund von planmäßigen Tilgungen von Darlehen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von 26,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024 auf 29,9 Mio. € per Ende März 2025. Hier wirkten sich die Finanzierung der saisonbedingt höheren Warenbestände sowie das Ergebnis des ersten Quartals aus.

Insgesamt lagen die Verbindlichkeiten des Konzerns zum Ende des Quartals bei 104,9 Mio. € (31. Dezember 2024: 103,0 Mio. €).

Cashflow

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten drei Monaten des Jahres 2025 wie schon im Vorjahr bei -1,6 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im selben Zeitraum -0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,4 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei 1,7 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).

MITARBEITER

In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2025 lag die Anzahl der Mitarbeitenden gemäß § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) bei 416 (Vorjahr: 388). Zum Stichtag 31. März 2025 beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern 39 Auszubildende (Vorjahr: 37).
 

PROGNOSEBERICHT

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK

Für das laufende Geschäftsjahr rechnet der Vorstand weiterhin mit wirtschaftlicher Unsicherheit infolge geopolitischer Spannungen. Neue Dekrete aus den Vereinigten Staaten von Amerika setzen politische Signale, die angedrohten und teilweise umgesetzten US-Handelszölle belasten die transatlantischen Beziehungen zusätzlich und der Handelskonflikt mit China bleibt ungelöst. Laut Prognosen von IWF und OECD wird die Weltwirtschaft 2025 um 3,3 % wachsen. Die USA verzeichnen ein erwartetes Wachstum von 2,7 %, China von 4,6 % und Indien von 6,5 %. Deutschland und Europa hingegen bleiben in der wirtschaftlichen Stagnation, geprägt von Herausforderungen wie Fachkräftemangel und übermäßiger Bürokratie.

Der deutsche Textileinzelhandel sieht sich auch im Jahr 2025 mit vielfältigen Herausforderungen und tiefgreifenden Umbrüchen konfrontiert. Die Konsumenten zeigen sich weiterhin verunsichert und blicken eher pessimistisch in die Zukunft. Faktoren wie die neue Regierung in Deutschland, anhaltende Naturkatastrophen, Handelskonflikte und andauernde Kriege beeinflussen die Konsumstimmung spürbar.

LUDWIG BECK blickt dennoch weiter mit vorsichtigem Optimismus auf das aktuelle Geschäftsjahr und bleibt überzeugt von der Relevanz des stationären Handels.

 

KONZERNKENNZAHLEN 

in Mio. € 01.01.2025 01.01.2024
   –  –
  31.03.2025 31.03.2024
ERGEBNIS    
Umsatz (brutto) 18,3 18,7
Mehrwertsteuer -2,9 -3,0
Umsatz (netto) 15,4 15,7
Nettorohertrag 7,0 7,0
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 0,6 0,7
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -1,1 -0,9
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1,8 -1,7
Ergebnis nach Steuern (EAT) -1,9 -1,1
     
CASHFLOW    
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1,6 -1,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -0,2 -0,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1,7 2,1
     
MITARBEITER    
Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) 416 388
Auszubildende (durchschnittlich) 39 37
Personalaufwand in Mio. € 3,9 3,9
     
AKTIE    
Aktienanzahl in Mio. 3,70 3,70
Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) -0,52 -0,30

  
 

BILANZ

  31.03.2025 31.12.2024
BILANZ    
Langfristige Vermögenswerte 146,9 148,4
Kurzfristige Vermögenswerte 17,8 16,4
Eigenkapital 59,8 61,8
Langfristige Verbindlichkeiten 75,0 77,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten 29,9 26,0
Bilanzsumme 164,7 164,7
Investitionen -0,2 -2,0
Eigenkapitalquote in % 36,3 37,5

 
 

ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

01.01.–31.03.2025 Textil Nontextil Segmente
Gesamt
Anpassung Konzern
  Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Umsatz (brutto) 14,2 4,1 18,3   18,3
Vorjahr 14,2 4,5 18,7   18,7
Mehrwertsteuer -2,3 -0,7 -2,9   -2,9
Vorjahr -2,3 -0,7 -3,0   -3,0
Umsatz (netto) 11,9 3,4 15,4   15,4
Vorjahr 12,0 3,8 15,7   15,7
Wareneinsatz vor Skonti und Boni -6,6 -2,0 -8,6 0,3 -8,3
Vorjahr -6,8 -2,2 -9,0 0,3 -8,7
Nettorohertrag 5,3 1,5 6,7 0,3 7,0
Vorjahr 5,2 1,6 6,8 0,3 7,0
Personalkosten des Verkaufs (Personalaufwand) -1,1 -0,6 -1,7 -2,2 -3,9
Vorjahr -1,0 -0,7 -1,7 -2,2 -3,9
Kalkulatorische Raumkosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) -2,5 -0,4 -3,0 -0,5 -3,4
Vorjahr -2,4 -0,5 -3,0 -0,2 -3,2
Kalkulatorische Zinsen (Finanzergebnis) -0,2 -0,1 -0,3 -0,4 -0,7
Vorjahr -0,2 -0,1 -0,3 -0,5 -0,8
Segmentergebnis 1,4 0,3 1,7 -2,8 -1,0
Vorjahr 1,5 0,3 1,7 -2,6 -0,9

 

 

 

Investor Relations
LUDWIG BECK AG
A. Deubel
t: +49 89 23691 – 745
f: +49 89 23691 – 600

ir@ludwigbeck.de

 



17.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
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Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
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2119438  17.04.2025 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.04.2025 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München – ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –


Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 22. Mai 2025, 10:00 Uhr, in München
 

ein, die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird.

I.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung

Der Vorstand hat auf Grundlage von § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG abgehalten wird. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird im zugangsgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung („Online-Service“) unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

in Bild und Ton übertragen.

Die Hauptversammlung findet in Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder Vorstands, des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, statt. Hierbei handelt es sich um den Ort der Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinn. Auch die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen an der Hauptversammlung persönlich teil, und zwar im benachbarten Raum, in den eine Bild- und Tonübertragung erfolgt.

II.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2024

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 211.942,20 in voller Höhe in Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

a)

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2025 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2025 und 2026 zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

b)

Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 (Abschlussprüfer-RL) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) eine ausdrückliche Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

6.

Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit 1. Januar 2020 gültigen Fassung beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Nach der erstmaligen Beschlussfassung über das Vergütungssystem auf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 am 17. Mai 2021 muss nun erneut eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder erfolgen.

Der Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG hat in seiner Sitzung vom 27. März 2025 die Bestätigung des bestehenden Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das vom Aufsichtsrat ursprünglich am 24. März 2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 17. Mai 2021 gebilligt worden war.

Das vom Aufsichtsrat ursprünglich am 24. März 2021 beschlossene und durch Aufsichtsratsbeschluss vom 27. März 2025 bestätigte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Ludwig Beck AG (das „Vergütungssystem“) ist ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i.V.m. § 26q EGAktG).

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit 1. Januar 2020 gültigen Fassung ist durch die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Nach der erstmaligen Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 am 17. Mai 2021 muss nun erneut eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12a der Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Die Vergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet.

Der Wortlaut von § 12a der Satzung und das der Vergütung zugrundeliegende Vergütungssystem mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG sind ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i.V.m. § 26q EGAktG).

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich die Regelungen in § 12a der Satzung und das der Vergütung zugrundeliegende Vergütungssystem bewährt, sodass sie in ihrer aktuellen Fassung fortbestehen sollen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das Vergütungssystem sowie die in § 12a der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.

8.

Billigung des Vergütungsberichts

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 („Vergütungsbericht 2024“) wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts 2024 ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht 2024 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i.V.m. § 26q EGAktG).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2024 zu billigen.

III.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand hat entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service unter der in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse in Bild und Ton übertragen.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet („Anmeldung“) und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben („Nachweis“). Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform.

Der Nachweis ist in Textform zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär (z.B. das depotführende Kreditinstitut) gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Ablauf des 30. April 2025 (d.h. 30.04.2025, 24:00 Uhr MESZ) beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens

Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24.00 Uhr,
 

eingehen (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend):

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Email: anmeldung@linkmarketservices.eu
Fax: +49.89.88 96 906.33

Damit Aktionäre unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse über den Online-Service die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen oder den Online-Service zur Ausübung ihres Stimmrechts oder zur Erteilung oder Änderung von Vollmachten oder Weisungen nutzen können, ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der fristgemäße Nachweis erforderlich. Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter einer der vorstehend genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die die notwendigen Basisdaten für die Nutzung des Online-Service enthalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken – frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen Sorge zu tragen.

2.

Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl

a)

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen versammlungsbezogenen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt III.1. dieser Einladung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung oder eines diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgers können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigte können ebenso wie die Aktionäre nicht physisch am Ort der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (vgl. Abschnitt III. 2. c) dieser Einladung) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (vgl. Abschnitt III. 2. b) dieser Einladung) ausüben.

Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit, die die Aktionäre verwenden können, aber nicht müssen. Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Darüber hinaus kann das Vollmachtformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise können vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder per E-Mail an eine der oben in Abschnitt III. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise per Post, Fax oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem – auch über den 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, hinaus – die Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den Online-Service unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse. Diese Möglichkeit zur Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den Online-Service endet mit Ablauf der Hauptversammlung und, soweit es Stimmrechtsvollmachten betrifft, mit dem Zeitpunkt, den der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festlegt.

b)

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären und deren Bevollmächtigten an, bereits vor oder während der virtuellen Hauptversammlung einen von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt III. 1. dieser Einladung erforderlich. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Falle der Bevollmächtigung ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne konkrete Weisung des Aktionärs ist der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zum Halten von Redebeiträgen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit Weisungen erteilen möchten, können diese in Textform erteilen. Dafür kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesem Weisungen, wie er abstimmen soll, zu erteilen:

–

Die Vollmacht nebst Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sowie etwaige Änderungen und der Widerruf derselben ist vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder E-Mail an eine der oben in Abschnitt III. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingehend zu übermitteln. Später eingehende Bevollmächtigungen und Weisungen (einschließlich deren Änderungen und Widerruf) per Post, Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.

–

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben des Weiteren – auch über den 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, hinaus – bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit, die Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Online-Service unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen.

Erhält der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand sowohl per Post, Fax oder E-Mail als auch über den Online-Service Vollmacht und Weisungen (einschließlich deren Änderung oder Widerruf), werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über den Online-Service erteilte Vollmacht und die erteilten Weisungen als verbindlich angesehen.

c)

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG durch sogenannte Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgemäßer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt III. 1. dieser Einladung erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Service unter der in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden, und zwar im Vorfeld oder während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt.

3.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG, Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG und Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

a)

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich hingewiesen wird.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, den 21. April 2025, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich gemacht.

b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, den 7. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, den 7. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingeht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu unter Abschnitt III. 3. c)) gestellt werden.

c)

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Online-Service Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Gemäß § 16a der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

d)

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Abschnitt III. 3. c)), wahrgenommen werden kann.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service während der Hauptversammlung übermitteln können.

Weiter bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service während der Hauptversammlung übermitteln können.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.

e)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens zum Ablauf des Freitags, den 16. Mai 2025, 24:00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über den Online-Service zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahme bis spätestens zum Ablauf des Samstags, den 17. Mai 2025, 24:00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über den Internetservice zur Hauptversammlung (Online-Service) unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung beschriebenen Wegen möglich.

f)

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (Online-Service) unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

erklärt werden. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären und kann hierzu auch nicht angewiesen werden.

Den für den Online-Zugang über den Online-Service erforderlichen Zugangscode erhalten die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit ihrer Anmeldebestätigung.

4.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt damit 3.695.000.

5.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur virtuellen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

6.

Anfragen von Aktionären

a) Anfragen vor der Hauptversammlung

Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

b) Anfragen während der Hauptversammlung

Sollten Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kann der von der Gesellschaft beauftragte Hauptversammlungs-Dienstleister Better Orange IR & HV AG spätestens ab Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung unter folgender Telefonnummer erreicht werden: +49 89 23691 899

7.

Ausliegende Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 6. Stockwerk) liegen seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Vergütungsbericht, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und schließlich auch die in TOP 6 und 7 genannten Vergütungssysteme und Satzungsbestimmungen zur Einsicht durch die Aktionäre aus.

Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter

https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung

zugänglich.

8.

Datenschutzhinweise

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, Marienplatz 11, 80331 München.

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zwingend erforderlich.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.

Sie haben nach Kapitel III der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder deren Löschung verlangen.

Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) erfolgt, können Sie der Verarbeitung unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO widersprechen. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten allerdings möglicherweise nicht möglich.

Die vorstehend genannten Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter:

Dr. Florian Modlinger
12Tower GmbH
Mitterweg 36a
83233 Bernau
Telefon: +49 8031 28217 10
Fax: +49 8031 8873-969


München, im April 2025

LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München

– Der Vorstand –


LUDWIG BECK AG
Marienplatz 11 80331 München, Postanschrift: 80327 München

Investor Relations
Tel.: +49 (0)89 23691-745 Fax: +49 (0)89 206021-600
E-Mail: ir@ludwigbeck.de

 



11.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2116518  11.04.2025 CET/CEST

LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024

LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024

27.03.2025 / 12:15 CET/CEST
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Corporate News 

 

LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024

München, 27. März 2025 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) stand im Jahr 2024 erneut vor zahlreichen Herausforderungen. Das Geschäftsjahr war geprägt von Wetterextremen, Streiks sowie innen- und außenpolitischen Unsicherheiten, die den stationären Handel stark beeinträchtigten. Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher führten zu einer gedämpften Konsumfreude in allen Bereichen. Auch die Fußball-Europameisterschaft brachte trotz lebhafter Stimmung im Land nicht die erhofften wirtschaftlichen Impulse. Das traditionell umsatzstärkste vierte Quartal und insbesondere das Weihnachtsgeschäft verliefen nicht zuletzt aufgrund der massiven Auswirkungen des aus dem Onlinebereich entstandenen Black Friday ebenfalls enttäuschend.

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz von 87,2 Mio. € und lag damit 0,8% über dem Vorjahr mit 86,5 Mio. €. Der prognostizierte Plankorridor von 90 bis 93 Mio. € konnte jedoch nicht ganz erreichet werden. Allein das Stammhaus am Münchner Marienplatz legte mit 2,8% zu. Die Umsatzverluste im Onlinebereich speziell im Beautysortiment dämpften jedoch diese durchaus positive Entwicklung. Neben starken Preiskämpfen musste ein Vertriebskanal aufgrund regulatorischer Vorgaben einiger Hauptlieferanten geschlossen werden.

Die Umsätze verteilten sich auf die Segmente „Textil“ mit 66,0 Mio. € (Vorjahr: 63,7 Mio. €) und „Nontextil“ mit 21,2 Mio. € (Vorjahr 22,8 Mio. €).

Ergebnissituation

Resultierend aus der Umsatzentwicklung stieg der Nettorohertrag von 35,3 Mio. € auf 35,5 Mio. €. Die Nettorohertragsmarge blieb mit 48,5 % auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge, bestehend aus Miet-, Vertriebs- und Personalerträgen sowie aktivierten Eigenleistungen sind um 0,2 Mio. € auf 5,0 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 4,8 Mio. €).

Der Personalaufwand sank aufgrund struktureller Anpassungen im Verwaltungsbereich um 0,2 Mio. € von 16,8 Mio. € auf 16,6 Mio. €. Die Abschreibungen betrugen wie im Vorjahr 6,8 Mio. €. Darin enthalten waren die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus der Bilanzierung von Mietverträgen gemäß IFRS 16 (Finance Lease) in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich hauptsächlich aufgrund von gestiegenen Raumkosten und Vertriebsaufwendungen von 13,3 Mio. € auf 13,7 Mio. €.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug 10,2 Mio. € (Vorjahr: 9,9 Mio. €).

Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich im Geschäftsjahr von 3,1 Mio. € im Vorjahr auf 3,4 Mio. €.

Der starke Zinsanstieg bei den kurzfristigen Kreditlinien führte zu einem Finanzergebnis von – 2,9 Mio. € und damit zu einer Verschlechterung von 0,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mit – 2,5 Mio. €. Im Finanzergebnis waren 1,2 Mio. € an Zinsen aus der Mietvertragsbilanzierung gemäß IFRS 16 enthalten (Vorjahr: 1,1 Mio. €).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

Aufgrund der sich massiv verschlechternden Rahmenbedingungen rund um den Wirtschaftsstandort Deutschland und um den textilen Einzelhandel hat die Gesellschaft ihre mittelfristigen Prognosen nach unten korrigiert und einen großen Teil der aktivierten Steuern auf Verlustvorträge, die ausschließlich aus den Coronajahren stammen, in Höhe von 3,0 Mio. € ausgebucht. Es handelt sich lediglich um eine Buchwertkorrektur. Die steuerlichen Verlustvorträge bleiben in voller Höhe erhalten.

Aufgrund dieses einmaligen Sondereffekts lag das Ergebnis nach Steuern (EAT) bei -2,9 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Ausblick

Für 2025 erwartet der Vorstand weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten, da nicht von einer Änderung der externen Einflussfaktoren auf das Handelsgeschäft ausgegangen werden kann. LUDWIG BECK blickt dennoch mit vorsichtigem Optimismus auf das bevorstehende Geschäftsjahr und bleibt überzeugt von der Relevanz des stationären Handels. Das Management von LUDWIG BECK erwartet für das Geschäftsjahr 2025 dennoch keine großen Umsatz- und Ertragssprünge und rechnet mit einen Bruttoumsatz auf Konzernebene zwischen 88 Mio. € und 91 Mio. € sowie ein Ergebnis vor Steuern (EBT) zwischen 0,5 Mio. € und 1,8 Mio. €.
 

Weitere Informationen rund um die Gesellschaft und ihre Aktie sind auf der Unternehmenswebseite unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de zu finden.
 

Konzernkennzahlen

in Mio. € 2024 2023
Umsatz (brutto) 87,2 86,5
Umsatz (netto) 73,3 72,7
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 10,2 9,9
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3,4 3,1
Ergebnis vor Steuern (EBT) 0,5 0,6
Ergebnis nach Steuern (EAT) -2,9 0,4
Eigenkapital 61,8 65,5
Eigenkapitalquote in % 37,5 38,5
Investitionen in Vermögenswerte und Sachanlagen 2,0 3,2
Mitarbeiter (durchschnittlich) ohne Auszubildende 412 409
Ergebnis pro Aktie (in €) -0,78 0,12

 

 

 

Kontakt Investor Relations:
A. Deubel
t: +49 89 23691 – 745
f: +49 89 23691 – 600
ir@ludwigbeck.de
 



27.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2107542  27.03.2025 CET/CEST

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

18.12.2024 / 11:30 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/finanzpublikationen/geschaeftsberichte

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/finanzpublikationen/geschaeftsberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/en/company/investor-relations/financial-publications/annual-reports

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 24.07.2025
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/finanzpublikationen/zwischenberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 24.07.2025
Ort: https://kaufhaus.ludwigbeck.de/en/company/investor-relations/financial-publications/quarterly-reports


18.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2053949  18.12.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2053949&application_name=news&site_id=airport_aws~~~7cc68db1-74de-43c8-af69-2ae0a97efdc3

LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024

LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024

17.10.2024 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


KONZERNQUARTALSMITTEILUNG

für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024

1. Januar bis 30. September 2024

 

LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024

München, 17. Oktober 2024 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) konnte im dritten Quartal 2024 wieder an Fahrt aufnehmen und das Umsatzpari zum Halbjahr auf ein leichtes Umsatzplus per September ausbauen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel

Der deutsche Einzelhandel sieht sich weiterhin mit erheblichen und anhaltenden Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die wirtschaftliche Gesamtlage bleibt angespannt, was auch durch die Einschätzungen der Bundesregierung unterstrichen wird. Diese prognostiziert für den Rest des Jahres 2024 einen weiteren Rückgang der Wirtschaftsleistung.

Allerdings konnte der stationäre Modehandel im August und September einen Aufschwung verzeichnen, der vor allem durch wetterbedingte Spontankäufe von Herbst- und Winterbekleidung ausgelöst wurde. Insbesondere kühlere Temperaturen sowie unbeständiges, regnerisches und stürmisches Wetter führten dazu, dass das Interesse der Verbraucher an der neuen Herbst- und Wintermode deutlich anstieg. Dank des erfolgreichen Abschlusses im September verbesserte sich der kumulierte Jahresumsatz, sodass der stationäre Modehandel laut Angaben der Fachzeitschrift „Textilwirtschaft“ per Ende September auf Vorjahresniveau liegt.

GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG

Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.

KONZERNERTRAGSLAGE

Umsatzentwicklung

Während das erste Halbjahr noch stark von äußeren Faktoren belastet war, insbesondere durch Ausnahmewetterlagen und die Fußballeuropameisterschaft, die beide einen spürbar negativen Einfluss auf die Umsatzentwicklung hatten, konnte LUDWIG BECK im dritten Quartal 2024 ein Umsatzwachstum von 2,0 % verzeichnen. Dies gelang trotz der Tatsache, dass das Oktoberfest in diesem Jahr um eine Woche später stattfand, wodurch ein Teil der traditionell im September erzielten Umsätze in den Oktober fiel. Speziell der Umsatz mit Trachtenmode konnte gegenüber dem starken Vorjahr nochmals gesteigert werden.

Im Bereich des Fashion-Onlinehandels konnte LUDWIG BECK seine Umsätze im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls weiter steigern, während der Beauty-Onlinebereich im gleichen Zeitraum leicht rückläufig war.

LUDWIG BECK erwirtschaftete in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 einen Bruttoumsatz von 60,3 Mio. € (Vorjahr: 59,6 Mio. €). Im dritten Quartal erzielte LUDWIG BECK auf Konzernebene einen Bruttoumsatz von 23,0 Mio. € (Vorjahr: 22,6 Mio. €).

Ergebnissituation

Der Nettorohertrag lag wie im Vorjahr bei 24,5 Mio. €. Die Nettorohertragsmarge verringerte sich leicht von 48,9 % im Vorjahr auf 48,3 % im Berichtsjahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen wie im Vorjahr bei 3,0 Mio. €.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 5,4 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €).

Bei Abschreibungen in Höhe von 4,9 Mio. € inkl. der Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 (2,8 Mio. €) betrug das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 0,4 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €). Aufgrund des Rücktritts von einer Immobilienveräußerung in Hannover war das Vorjahr mit 1,2 Mio. € einmalig belastet.

Bei einem Finanzergebnis -2,3 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €) betrug das Ergebnis vor Steuern (EBT) -1,8 Mio. € (Vorjahr: -1,9 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei -1,0 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €).

VERMÖGENSLAGE

Bilanzstruktur

Zum 30. September 2024 lag die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns bei 169,6 Mio. € (31. Dezember 2023: 169,8 Mio. €).

Bei den langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 151,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 153,8 Mio. €) sind wie schon in den Vorjahren das Stammhaus von LUDWIG BECK, die Immobilie am Münchner Marienplatz (ca. 70 Mio. €), und die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Mietrechte (57,0 Mio. €) die größten Positionen. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern in Höhe von 5,0 Mio. € (31. Dezember 2023: 3,8 Mio. €) innerhalb der langfristigen Vermögenswerte bilanziert.

Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 18,3 Mio. €. Ende des letzten Jahres lagen diese bei 16,0 Mio. €. Der Bestand an Warenvorräten stieg planmäßig saisonal bedingt von 12,4 Mio. € auf 14,6 Mio. € an.

Die liquiden Mittel lagen wie schon zum 31. Dezember 2023 bei 0,4 Mio. €.

FINANZLAGE

Bilanzstruktur

Der LUDWIG BECK Konzern verfügte zum 30. September 2024 über ein Eigenkapital in Höhe von 63,7 Mio. € (31. Dezember 2023: 65,5 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 37,6 % (31. Dezember 2023: 38,5 %).

Die langfristigen Verbindlichkeiten nahmen um 8,0 Mio. € ab und betrugen 63,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 71,2 Mio. €). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten entwickelten sich gegenläufig und stiegen von 33,2 Mio. € auf 42,7 Mio. €. Gründe dafür sind zum einen die laufenden Tilgungen der mittelfristigen Darlehen sowie einer Umgliederung von zwei Immobiliendarlehen in Höhe von 13,6 Mio. € aufgrund einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Gegenläufig wirkte sich die Aufnahme von zwei mittelfristigen Darlehen von insgesamt 10,0 Mio. € aus.

Die gesamten Verbindlichkeiten des Konzerns lagen zum Stichtag 30. September 2024 bei 105,9 Mio. € (31. Dezember 2023: 104,3 Mio. €).

Cashflow

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten neun Monaten des Jahres 2024 bei 1,4 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -1,2 Mio. € (Vorjahr: -2,7 Mio. €). Bei den Investitionen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in das Stammhaus am Marienplatz sowie um Investitionen in die Infrastruktur von LUDWIG BECK.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -0,2 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €). 

MITARBEITER

Die Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende gemäß § 267 Abs. 5 HGB bewegte sich in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 mit 400 auf Niveau des Vorjahres mit 403 Mitarbeiter. Durchschnittlich beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern im aktuellen Geschäftsjahr 37 Auszubildende (Vorjahr: 35).

PROGNOSEBERICHT

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK

Seit mehr als zwei Jahren befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Phase der Stagnation. Das Niveau des Wirtschaftswachstums, das vor der COVID-19-Pandemie erreicht wurde, wird voraussichtlich auch in naher Zukunft vorerst nicht wieder erreicht werden. Ein positiver Aspekt ist jedoch die sinkende Inflation, die die Kaufkraft der privaten Haushalte allmählich stärkt. Es wird erwartet, dass die Inflation im laufenden Jahr 2,2 % betragen wird und in den Jahren 2025 und 2026 auf 2,0 % sinkt, was nahe an der Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt. Diese Entwicklung wird vor allem durch Preiserhöhungen im Dienstleistungssektor getrieben.

Im Einzelhandel hat sich das Geschäftsklima laut den jüngsten Umfragen des ifo-Instituts im September weiter eingetrübt. Der entsprechende Indikator fiel von -23,1 Punkten im August auf -25,6 Punkte im September. Die Einzelhändler bewerten ihre aktuelle Geschäftslage leicht schlechter und blicken mit zunehmendem Pessimismus auf die kommenden Monate. Die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts des wirtschaftspolitischen Umfelds dämpft die Erwartungen, sodass für den Rest des Jahres 2024 keine signifikante Belebung der privaten Konsumausgaben zu erwarten ist.

Insgesamt wird prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 um 0,1 % zurückgehen wird. Für die Jahre 2025 und 2026 wird jedoch wieder ein Wachstum von 0,8 % bzw. 1,3 % erwartet. Damit passen die Wirtschaftsinstitute ihre Prognose vom Frühjahr 2024 leicht nach unten an, was vor allem auf eine schwächere Erholung der Industrie zurückzuführen ist.

Derzeit bewegt sich LUDWIG BECK weiterhin innerhalb der prognostizierten Ertragsbandbreite für das Jahr 2024. Angesichts der Tatsache, dass das vierte Quartal traditionell das umsatzstärkste für das Modehaus ist, wird dieses Quartal eine entscheidende Rolle für die Jahresergebnisse des Münchner Traditionsunternehmens spielen. Im vergangenen Jahr beeinträchtigte die zunehmend dominierende „Black Week“ im November, bei der sich die Händler mit Rabattaktionen überboten, das anschließende Weihnachtsgeschäft spürbar. Inwiefern dieses Phänomen in diesem Jahr die Kauflaune im Dezember beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch möglich, dass die vorgezogenen Ausgaben der Verbraucher während der Rabattaktionen das klassische Weihnachtsgeschäft erneut dämpfen könnten.

KONZERNKENNZAHLEN 

in Mio. € 01.01.2024 01.01.2023
   –  –
  30.09.2024 30.09.2023
ERGEBNIS    
Umsatz (brutto) 60,3 59,6
Mehrwertsteuer -9,6 -9,5
Umsatz (netto) 50,7 50,1
Nettorohertrag 24,5 24,5
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 5,4 4,8
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 0,4 -0,1
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1,8 -1,9
Ergebnis nach Steuern (EAT) -1,0 -1,1
     
CASHFLOW    
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1,4 -1,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1,2 -2,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -0,2 3,8
     
MITARBEITER    
Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) 400 403
Auszubildende (durchschnittlich) 37 35
Personalaufwand in Mio. € 12,1 12,3
     
AKTIE    
Aktienanzahl in Mio. 3,70 3,70
Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) -0,27 -0,31


 BILANZ

in Mio. € 30.09.2024 31.12.2023
BILANZ    
Langfristige Vermögenswerte 151,3 153,8
Kurzfristige Vermögenswerte 18,3 16,0
Eigenkapital 63,7 65,5
Langfristige Verbindlichkeiten 63,2 71,2
Kurzfristige Verbindlichkeiten 42,7 33,2
Bilanzsumme 169,6 169,8
Investitionen in das Anlagevermögen -1,2 -3,2
Eigenkapitalquote in % 37,6 38,5

 

 SEGMENTDARSTELLUNG

01.01.24 – 30.09.24  Textil Nontextil Konzern
  Mio. € % Mio. € % Mio. € %
             
             
Bruttoumsatzerlöse 46,4 119,0 13,8 119,0 60,3 119,0
Vorjahr 44,6 119,0 15,1 119,0 59,6 119,0
             
Mehrwertsteuer -7,4 19,0 -2,2 19,0 -9,6 19,0
Vorjahr -7,1 19,0 -2,4 19,0 -9,5 19,0
             
Nettoumsatzerlöse 39,0 100,0 11,6 100,0 50,7 100,0
Vorjahr 37,5 100,0 12,7 100,0 50,1 100,0
             
Wareneinsatz* -20,2 51,9 -6,7 57,3 -26,9 53,1
Vorjahr -19,3 51,4 -7,2 57,0 -26,5 52,8
             
Nettorohertrag 18,8 48,1 5,0 42,7 23,8 46,9
Vorjahr 18,2 48,6 5,4 43,0 23,6 47,2
             
Personalkosten des Verkaufs -3,3 8,3 -2,1 17,8 -5,3 10,5
Vorjahr -3,4 9,0 -2,2 17,0 -5,5 11,0
             
Kalkulatorische Raumkosten -7,4 18,9 -1,6 13,9 -9,0 17,7
Vorjahr -7,2 19,2 -1,6 12,9 -8,8 17,7
             
Kalkulatorische Zinsen -0,6 1,5 -0,2 1,8 -0,8 1,6
Vorjahr -0,6 1,6 -0,3 2,5 -0,9 1,8
             
Segmentergebnis 7,6 19,4 1,1 9,2 8,7 17,1
Vorjahr 7,0 18,7 1,3 10,5 8,3 16,6
             
* exklusive Skonti, Rabatte usw. auf Wareneinsatz  
 
         
             

 

 

Investor Relations
LUDWIG BECK AG
A. Deubel
t: +49 89 23691 – 745
f: +49 89 23691 – 600

ir@ludwigbeck.de

 



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