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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
08.10.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE wechselt zum 14. Oktober 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse
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30.09.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Begebung einer Optionsanleihe
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13.08.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse
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06.08.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2026 veröffentlicht – Leichte Verbesserungen bei Umsatz und Ergebnis
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28.05.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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26.05.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2026 veröffentlicht – Umsatz stabilisiert, Margen weiter unter Druck
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20.05.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen
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30.04.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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30.04.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich
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16.04.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Erfahrener Transformationsexperte ergänzt Vorstand
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02.04.2026InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt
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25.11.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2025 veröffentlicht – Keine Erholung im zweiten Halbjahr
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20.11.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025
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08.08.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht – Umfeld weiter extrem schwierig, einzelne Erfolge sichtbar
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09.07.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2025 – Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen
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07.07.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Bernhard Griesbeck legt sein Amt als Mitglied des Vorstands nieder
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28.05.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2025 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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28.05.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet
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27.05.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen  
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30.04.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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30.04.2025InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich
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29.11.2024InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken
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24.10.2024InTiCa Systems SEInTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024
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InTiCa Systems SE wechselt zum 14. Oktober 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

InTiCa Systems SE wechselt zum 14. Oktober 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Sonstiges
InTiCa Systems SE wechselt zum 14. Oktober 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

08.10.2026 / 11:13 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InTiCa Systems SE wechselt zum 14. Oktober 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse


Passau, 8. Oktober 2026 – Die InTiCa Systems SE (ISIN: DE0005874846) hat gemeinsam mit der Frankfurter Wertpapierbörse sämtliche Formalitäten für den angekündigten Segmentwechsel erfolgreich abgeschlossen. Der Wechsel durch den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Prime Standard) und die Einbeziehung in das Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt planmäßig zum 14. Oktober 2026.

Wie bereits am 13. August 2026 bekanntgegeben, hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Wechsel in das Scale-Segment beschlossen. Der letzte Handelstag der Aktien im Prime Standard ist der 13. Oktober 2026. Ab dem 14. Oktober 2026 werden die Aktien der InTiCa Systems SE im Scale-Segment gehandelt. Die Handelbarkeit der Aktien bleibt dabei durchgehend gewährleistet.

Weniger Regulierung bei gleicher Kapitalmarktnähe

Das Segment Scale richtet sich gezielt an wachstumsorientierte kleine und mittelständische Unternehmen und entspricht nach Einschätzung des Vorstands besser der aktuellen Unternehmensgröße sowie der Kapitalmarktausrichtung der InTiCa Systems SE. Der Segmentwechsel ermöglicht eine deutliche Reduzierung des regulatorischen und administrativen Aufwands, ohne die Präsenz am Kapitalmarkt zu beeinträchtigen. Das Scale-Segment bietet einen geeigneten und angemessenen Handelsrahmen für die Aktien der InTiCa Systems SE, die dadurch Ressourcen verstärkt für das operative Geschäft einsetzen kann, ohne auf eine öffentliche Handelbarkeit der Aktien an einer deutschen Wertpapierbörse zu verzichten.

Rechtsgrundlage für diesen Schritt ist das seit Februar 2026 geltende Standortförderungsgesetz (StoFöG), das einen Wechsel aus dem regulierten Markt in einen KMU-Wachstumsmarkt ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot ermöglicht (§ 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a) BörsG).

Die InTiCa Systems SE wird ihre Aktionärinnen und Aktionäre sowie den Kapitalmarkt weiterhin transparent und zeitnah über alle wesentlichen Entwicklungen informieren.

 

InTiCa Systems SE

 

Der Vorstand

 

 KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender

 TEL +49 (0) 851 – 966 92 – 0

 FAX +49 (0) 851 – 966 92 – 15

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Über InTiCa Systems:

Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



08.10.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Spitalhofstraße 94
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EQS News ID: 2412542

 
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2412542  08.10.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Begebung einer Optionsanleihe

InTiCa Systems SE:  InTiCa Systems SE beschließt Begebung einer Optionsanleihe

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Begebung einer Optionsanleihe

30.09.2026 / 14:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Begebung einer Optionsanleihe

 

Passau, 30. September 2026 – Der Vorstand der InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846, WKN 587484, nachfolgend die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2026 eine Optionsanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 3.088.000,00 zu begeben.

Die Optionsanleihe setzt sich aus 3.088 untereinander gleichberechtigten, auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 mit jeweils 666 getrennt verbrieften und übertragbaren Optionsscheinen zusammen. Insgesamt werden 2.056.608 auf den Inhaber lautende, abtrennbare Optionsscheine begeben. Die Teilschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von sieben Jahren haben und mit jährlich 4,00 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Der Ausgabepreis beträgt 100 % des Nennbetrags. Die Ausgabe soll aller Voraussicht nach in der zweiten Novemberhälfte 2026 erfolgen. Jeder Optionsschein berechtigt den Inhaber, nach Maßgabe der Optionsscheinbedingungen eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der InTiCa Systems SE mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einem Ausübungspreis von EUR 1,50 zu beziehen.

Die Optionsanleihe soll den Aktionären aller Voraussicht nach im Oktober/November dieses Jahres im Rahmen eines Bezugsangebots zur Zeichnung angeboten werden. Das Bezugsverhältnis beträgt 1.367 : 1.

Die Kernaktionäre der Gesellschaft – die PRINTad Verlags-GmbH, Passau, und die Global Derivative Trading GmbH, Lehrte – haben sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, sämtliche ihnen zustehenden Bezugsrechte im Hinblick auf die Optionsanleihe vollständig auszuüben. Darüber hinaus haben die Kernaktionäre die Verpflichtung übernommen, nicht anderweitig bezogene Schuldverschreibungen im Verhältnis ihrer relativen Beteiligungsquoten zueinander zu zeichnen (Backstop). Die vollständige Platzierung des Gesamtnennbetrags der Optionsanleihe ist damit sichergestellt.

Der Emissionserlös soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Finanzierung des laufenden Transformationsprozesses der Gesellschaft verwendet werden. Die eingeworbenen Mittel sollen für den Erwerb von Investitionsgütern und Produktionsanlagen mit einem Einzelwert von mehr als EUR 100.000,00 eingesetzt werden.

Die Transaktion wird von der BankM AG, Frankfurt am Main, als Capital Market Partner begleitet.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



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30.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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ISIN: DE0005874846
WKN: 587484
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
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EQS News ID: 2407902

 
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2407902  30.09.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Sonstiges
InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

13.08.2026 / 09:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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InTiCa Systems SE: InTiCa Systems SE beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

 

Passau, 13. August 2026 – Der Vorstand der InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846, WKN 587484, nachfolgend die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Anträge zu stellen.

Mit dem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit der Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen und administrativen Aufwand zu reduzieren und ihre Kapitalmarktpräsenz sowie die Handelbarkeit der Aktien zugleich weiterhin über die Frankfurter Wertpapierbörse sicherzustellen. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs (KMU-Wachstumsmarkt) der Frankfurter Wertpapierbörse, das sich insbesondere an Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen richtet und nach Einschätzung des Vorstands der Größe und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft besser entspricht.

Der Vorstand beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a) des Börsengesetzes (BörsG) zu beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale gemäß §§ 16 ff. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Unter Vorbehalt der Erfüllung dieser Voraussetzungen geht die Gesellschaft davon aus, den Wechsel im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres vollziehen zu können.

Der Wechsel vom regulierten Markt in das Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse ist auf Grundlage der gesetzlichen Neuerungen durch das Standortfördergesetz (StoFöG), das in weiten Teilen am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, ohne Durchführung eines flankierenden Delisting-Erwerbsangebots zulässig, da die Aktien der Gesellschaft weiterhin an einem inländischen KMU-Wachstumsmarkt einbezogen sein werden (§ 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a) BörsG).

Der Segmentwechsel stellt kein vollständiges Delisting dar. Die Handelbarkeit der Aktien der Gesellschaft sowie die Kapitalmarktpräsenz an der Frankfurter Wertpapierbörse bleiben durchgehend gewährleistet.

 

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



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13.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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ISIN: DE0005874846
WKN: 587484
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
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EQS News ID: 2382012

 
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2382012  13.08.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2026 veröffentlicht – Leichte Verbesserungen bei Umsatz und Ergebnis

InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2026 veröffentlicht – Leichte Verbesserungen bei Umsatz und Ergebnis

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2026 veröffentlicht – Leichte Verbesserungen bei Umsatz und Ergebnis

06.08.2026 / 08:46 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2026 veröffentlicht – Leichte Verbesserungen bei Umsatz und Ergebnis

 

Konzernumsatz in Höhe von EUR 35,0 Mio. (H1 2025: EUR 34,4 Mio.)

Industry & Infrastructure mit starkem Wachstum im zweiten Quartal

EBIT negativ mit EUR -1,1 Mio. (H1 2025: EUR -1,3 Mio.)

Auftragsbestand mit EUR 81,4 Mio. über dem Vorjahresniveau (30. Juni 2025: EUR 76,7 Mio.)

 

Passau, 6. August 2026 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Halbjahresbericht 2026 veröffentlicht. Beim Konzernumsatz steht nach sechs Monaten weiter ein leichtes Plus und auch die Ergebniskennzahlen verbesserten sich im Vorjahresvergleich. Unter dem Strich steht aber weiter ein deutlicher Fehlbetrag.

„Die Absatzschwierigkeiten der Automobilhersteller machten im zweiten Quartal auch vor der InTiCa Systems SE nicht Halt. Durch deutliche Zuwächse bei Geschäften mit Wechselrichtern und Ladestationen im Segment Industry & Infrastructure konnte dies aber kompensiert werden. Ergebnisseitig trifft uns der Anstieg der Kupferpreise sowie die Verteuerung der vom Ölpreis abhängigen Vorprodukte wie Kunststoffe und Kupferlackdrähte. Dies überlagert erfolgreiche Maßnahmen zur Kostensenkung und Produktivitätssteigerung“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
 

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Der Konzernumsatz erhöhte sich in den sechs Monaten 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,5% auf EUR 35,0 Mio. (H1 2025: EUR 34,4 Mio.). Im Segment Mobility reduzierten sich die Umsätze nach einem schwächeren zweiten Quartal um 6,4% auf EUR 30,0 Mio. (H1 2025: EUR 32,0 Mio.). Das Segment Industry & Infrastructure verzeichnete ausgehend vom niedrigen Niveau des Vorjahres hingegen ein deutliches Wachstum. Umsätze in Höhe von EUR 5,0 Mio. bedeuteten einen Anstieg um 104,8% gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 (H1 2025: EUR 2,4 Mio.).

Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung erhöhte sich im Berichtszeitraum deutlich auf 61,1% (H1 2025: 57,2%). Die Veränderung war in erster Linie auf den starken Anstieg der Kupferpreise zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) nahm ebenfalls leicht zu von 23,2% auf 23,6%. Die sonstigen Aufwendungen verringerten sich hingegen auf EUR 4,3 Mio. (H1 2025: EUR 5,2 Mio.).

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) erhöhte sich im Vorjahresvergleich auf EUR 2,0 Mio. (H1 2025: EUR 1,9 Mio.), so dass die EBITDA-Marge mit 5,8% leicht über dem Niveau des Vorjahres lag (H1 2025: 5,6%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) lag mit EUR -1,1 Mio. erneut im negativen Bereich. (H1 2025: EUR -1,3 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten sechs Monaten 2026 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -1,1 Mio. (H1 2025: EUR -0,7 Mio.), während im Bereich Industry & Infrastructure ein positives EBIT in Höhe von EUR 0,1 Mio. erzielt wurde (H1 2025: negatives EBIT in Höhe von EUR -0,6 Mio.).

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,7 Mio. (H1 2025: EUR -0,8 Mio.). Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 2 verbucht (H1 2025: TEUR 13). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten sechs Monate 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -1,8 Mio. (H1 2025: EUR -2,1 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,42 (H1 2025: EUR -0,49).

Das negative Zwischenergebnis belastete im Berichtszeitraum auch den Mittelzufluss, sowohl der operative Cashflow mit EUR -0,6 Mio. (H1 2025: EUR 2,8 Mio.) als auch der Gesamt-Cashflow mit EUR -0,1 Mio. (H1 2025: EUR -0,9 Mio.) waren negativ. Entsprechend kommt dem Liquiditätsmanagement weiterhin eine sehr hohe Bedeutung zu. Durch die Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verringerte sich die Eigenkapitalquote im Berichtszeitraum, bewegt sich mit 28,0% (31. Dezember 2025: 32,1%) aber noch im soliden Bereich.

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Trotz des schwierigen Umfeldes hat sich der Auftragsbestand stabilisiert und lag zum Ende des ersten Halbjahres mit EUR 81,4 Mio. über dem Vorjahresniveau (30. Juni 2025: EUR 76,7 Mio.). Davon waren 93% dem Segment Mobility zuzuordnen (30. Juni 2025: 92%). Neuaufträge waren im ersten Halbjahr insbesondere im Bereich Wechselrichterkomponenten zu verzeichnen. Im Mobility-Segment sind Laufzeitverlängerungen aufgrund der Modellpolitik der europäischen Hersteller immer wieder Thema. Ob die Stabilisierung der Auftragssituation nachhaltig ist, bleibt abzuwarten. Gerade im vierten Quartal ist mit Anpassungen zu rechnen.

„Auftragsentwicklung und Volatilität der Abrufe liegen im Rahmen der Erwartungen und die Liquidität ist durch das Stillhalteabkommen mit den Banken gesichert. Den eingeschlagenen Transformationskurs der Diversifizierung, Spezialisierung und Lokalisierung setzen wir konsequent fort. Die Schwerpunkte elektrische Maschinen und EMV-Filter sollen im zweiten Halbjahr weiter ausgebaut und die neuen Geschäftsfelder insgesamt vertieft werden. Der Local-to-local-Ansatz spielt dabei gerade in Nordamerika unverändert eine wichtige Rolle“, kommentiert Vorstand Friedrich Erfurth die Aussichten des Konzerns.

Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2026 unverändert von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 68,0 Mio. bis EUR 73,0 Mio. und einem EBIT von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -2,1% bis -3,7% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2026 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.

Der vollständige Halbjahresbericht 2026 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



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2378334  06.08.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

InTiCa Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InTiCa Systems SE Passau WKN: 587484
ISIN: DE0005874846 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Dienstag, den 7. Juli 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.


Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a des Aktiengesetzes (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionäre1 oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, statt.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das internetgestützte Online-Portal (Aktionärsportal) auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Aktionärsrechte ausüben. Über das Aktionärsportal wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation in Form der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung, einschließlich der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Angaben und Hinweise hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer III.5. der vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Spitalhofstr. 94, 94032 Passau. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit und Teilnahme am Ort der Hauptversammlung.


1 Soweit in dieser Einladung zur Hauptversammlung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der InTiCa Systems SE, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Sie können auch von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der InTiCa Systems SE, Spitalhofstr. 94, 94032 Passau, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift erteilt. Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, als Abschlussprüfer und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

5.

Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vor.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2025 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts (§ 162 Abs. 3 Satz 3 AktG) ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht ist, gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und durch den Abschlussprüfer geprüften Vergütungsbericht der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

6.

Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 sowie entsprechende Satzungsänderung

Zur Sicherstellung einer hinreichenden Kapitalausstattung der Gesellschaft soll der Vorstand für die Dauer von einem Jahr, mithin bis zum 6. Juli 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen ermächtigt werden und es soll ein mit der Ermächtigung korrespondierendes Bedingtes Kapital 2026 geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a.

Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen

(1)

Allgemeines, Betragsgrenzen, Begebung gegen Geldleistung, Befristung der Ermächtigung

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.215.250,00 zu begeben und in diesem Zusammenhang Optionsrechte auf im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Begründung insgesamt bis zu 2.143.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der InTiCa Systems SE („InTiCa Systems-Aktien“) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.143.500,00 zu gewähren sowie sämtliche hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, in den in den Optionsbedingungen (nachfolgend die „Optionsbedingungen“) vorgesehenen Fällen InTiCa Systems-Aktien auszugeben oder zu gewähren.

Die Ermächtigung umfasst Schuldverschreibungen im Sinne des § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG, bei denen den Gläubigern ein Bezugsrecht auf Aktien der InTiCa Systems SE eingeräumt wird (Optionsschuldverschreibungen/Optionsanleihen, nachfolgend die „Optionsschuldverschreibungen“). Die Optionsschuldverschreibungen können bereits bei Begebung oder unter der Voraussetzung einer gesonderten Erklärung der InTiCa Systems SE oder unter anderen Voraussetzungen Optionsrechte auf InTiCa Systems-Aktien begründen, und zwar zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeitpunkten. Die Optionsschuldverschreibungen können zu Finanzierungszwecken (Aufnahme von Kapital) begeben werden, aber auch zu anderen Zwecken, etwa zur Optimierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft.

Die Optionsschuldverschreibungen werden gegen Geldleistung begeben. Die Ermächtigung gilt für die Begebung von Optionsschuldverschreibungen bis zum 6. Juli 2027.

(2)

Optionspreis je InTiCa Systems-Aktie

Den Optionsschuldverschreibungen werden Optionsrechte, insbesondere in Form eines oder mehrerer Optionsscheine, beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von InTiCa Systems-Aktien berechtigen.

Der Optionspreis für eine InTiCa Systems-Aktie beträgt EUR 1,50. Dies entspricht einem Bezugsverhältnis von einer (1) InTiCa Systems-Aktie je EUR 1,50 des nach den Bedingungen eines Optionsscheins geschuldeten Betrags. Der vorstehend festgelegte Optionspreis gilt vorbehaltlich etwaiger Anpassungen aufgrund von Verwässerungsschutz- oder Anpassungsklauseln gemäß nachfolgender Ziffer (3).

(3)

Verwässerungsschutz, Anpassungen und weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, nach näherer Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen in bestimmten Fällen Verwässerungsschutz zu gewähren oder Anpassungen vorzunehmen. Verwässerungsschutz oder Anpassungen können insbesondere vorgesehen werden, wenn es während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen oder Optionsscheine zu Kapitalveränderungen bei der Gesellschaft kommt (etwa einer Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung oder einem Aktiensplit), aber auch im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, der Begebung (weiterer) Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Umwandlungsmaßnahmen sowie im Fall anderer Ereignisse mit Auswirkungen auf den Wert der Optionsrechte, die während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen oder der Optionsscheine eintreten (wie etwa einer Kontrollerlangung durch einen Dritten). Verwässerungsschutz oder Anpassungen können insbesondere durch Einräumung von Bezugsrechten, durch Veränderung des Optionspreises sowie durch die Veränderung oder Einräumung von Barkomponenten vorgesehen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabekonditionen sowie die weiteren Bedingungen der Optionsschuldverschreibungen und der Optionsscheine festzusetzen. Die Optionsbedingungen können dabei insbesondere auch die folgenden Gestaltungen vorsehen:

–

ob und unter welchen Voraussetzungen, etwa auf Grundlage eines Wahlrechts der InTiCa Systems SE, eine Bedienung aus bedingtem Kapital (insbesondere dem neuen, im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung zu schaffenden Bedingten Kapital 2026), aus einem vorhandenen oder zu schaffenden genehmigten Kapital, aus einem vorhandenen oder zu erwerbenden Bestand eigener Aktien oder anstelle der Lieferung von InTiCa Systems-Aktien die Zahlung eines Wertausgleichs in Geld vorgesehen werden kann,

–

ob die Optionsschuldverschreibungen oder Optionsscheine auf den Inhaber oder auf den Namen lauten,

–

Zahl und Ausgestaltung der je Anleihestück beizufügenden (auch unterschiedlich ausgestalteten) Optionsscheine sowie ob diese bei oder nach Begebung abtrennbar sind,

–

Verzinsung und – auch unbegrenzte oder unterschiedliche – Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen oder Optionsscheine,

–

Ausgestaltung der Anleihekomponente der Optionsschuldverschreibungen,

–

ob die Zahlung des Optionspreises ganz oder teilweise durch Übertragung von Anleihestücken (Inzahlungnahme) erfolgen kann,

–

ob und unter welchen Umständen der Optionspreis oder das Bezugsverhältnis angepasst werden kann,

–

ob eine in bar zu leistende Zuzahlung oder ein Barausgleich bei Spitzen festgesetzt wird,

–

ob die Optionsschuldverschreibungen in Euro oder in anderen gesetzlichen Währungen von OECD-Ländern begeben werden. Für die Gesamtnennbetragsgrenze dieser Ermächtigung ist bei Begebung in Fremdwährungen jeweils der Nennbetrag der Optionsschuldverschreibungen am Tag der Entscheidung über ihre Begebung in Euro umzurechnen.

(4)

Bezugsrecht der Aktionäre, keine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht ein Bezugsrecht auf die Optionsschuldverschreibungen zu. Sie können auch an Kreditinstitute und andere Emissionsunternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung begeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist nicht ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Optionsschuldverschreibungen auszuschließen.

b.

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.143.500,00 durch Ausgabe von bis zu 2.143.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 2.143.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 7. Juli 2026 von der InTiCa Systems SE bis zum 6. Juli 2027 begeben werden, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und dies jeweils nur, soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses festgelegten oder festzulegenden Optionspreis. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

c.

Satzungsänderung

§ 3 der Satzung der InTiCa Systems SE („Grundkapital“) wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:

„(5)

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.143.500,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 2.143.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 7. Juli 2026 von der InTiCa Systems SE bis zum 6. Juli 2027 begeben werden, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und dies jeweils nur, soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses festgelegten oder festzulegenden Optionspreis. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen (Bedingtes Kapital 2026).“

d.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Satzungsanpassung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026 zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nicht- oder nicht vollumfänglichen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026 nach Ablauf sämtlicher Optionsfristen.

Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen erstattet der Vorstand schriftlich einen Bericht. Der Bericht ist über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

* * * * * II.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
(Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen,
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 sowie entsprechende Satzungsänderung)

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6:

Die Gesellschaft befindet sich angesichts der derzeitigen Marktsituation im Automobilzuliefererbereich in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld, das einen umfassenden Transformationsprozess erfordert. Durch die Ermächtigung zur Begebung von Optionsschuldverschreibungen soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die für eine erfolgreiche Durchführung des Prozesses erforderlichen finanziellen Mittel aufzunehmen. Die Ermächtigung soll dem Vorstand insbesondere die Möglichkeit eröffnen, eine niedrig oder unter Marktniveau verzinste Optionsschuldverschreibung zu begeben und so das notwendige Kapital für die Finanzierung der anstehenden Transformation zu gewinnen.

Bei der Gesellschaft besteht derzeit keine entsprechende Ermächtigung. Der Vorstand soll daher für die Dauer von einem Jahr, mithin bis zum 6. Juli 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen ermächtigt werden; zugleich soll ein korrespondierendes Bedingtes Kapital 2026 geschaffen werden.

Die Ermächtigung sieht vor, dass Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.215.250,00 mit Optionsrechten auf Aktien der InTiCa Systems SE ausgegeben werden können. Dafür sollen insgesamt bis zu 2.143.500 Stück neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.143.500,00 aus dem Bedingten Kapital 2026 zur Verfügung stehen. Bei vollständiger Ausnutzung könnten Optionsschuldverschreibungen begeben werden, die Optionsrechte auf bis zu 50,00 % des derzeitigen Grundkapitals einräumen.

Die Gesellschaft soll die Optionsschuldverschreibungen in Euro oder anderen gesetzlichen Währungen von OECD-Ländern begeben können. Neben einer Bedienung aus bedingtem oder genehmigtem Kapital soll auch die Erfüllung der Optionsrechte durch die Lieferung eigener Aktien oder die Zahlung eines Wertausgleichs in Geld vorgesehen werden können.

Der Optionspreis je InTiCa Systems-Aktie beträgt EUR 1,50 und wurde bewusst unterhalb des aktuellen Börsenkurses festgelegt. Die Höhe des Optionspreises orientiert sich an den zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Kursverhältnissen der Aktie der Gesellschaft und berücksichtigt insbesondere die geringe Liquidität und erhöhte Volatilität der Aktie aufgrund des begrenzten Freefloats sowie die kurze Laufzeit der Ermächtigung von einem Jahr. Ein Mindestpreis in Höhe des anteiligen Betrags des Grundkapitals je Aktie (§ 9 Abs. 1 AktG) ist gewahrt. Durch den unterhalb des Börsenkurses liegenden Optionspreis wird sichergestellt, dass die Optionsschuldverschreibung auch bei niedriger Verzinsung für die Aktionäre attraktiv bleibt. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach sorgfältiger Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Optionspreis den Anforderungen an eine angemessene Preisfestsetzung unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre entspricht. Die Festlegung eines festen Optionspreises ermöglicht zudem Transparenz und Planungssicherheit. Der Optionspreis gilt vorbehaltlich etwaiger Anpassungen aufgrund von Verwässerungsschutz- oder Anpassungsklauseln.

Namentlich kann der Optionspreis aufgrund einer Verwässerungsschutz- oder Anpassungsklausel nach näherer Bestimmung der der jeweiligen Optionsschuldverschreibung zugrunde liegenden Optionsbedingungen angepasst werden, wenn es während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen oder der Optionsscheine zum Beispiel zu Kapitalveränderungen bei der Gesellschaft kommt, etwa einer Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung oder einem Aktiensplit. Weiter können ein Verwässerungsschutz oder Anpassungen vorgesehen werden im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, der Begebung (weiterer) Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Umwandlungsmaßnahmen sowie im Fall anderer Ereignisse mit Auswirkungen auf den Wert der Optionsrechte, die während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen oder der Optionsscheine eintreten (wie etwa einer Kontrollerlangung durch einen Dritten). Ein Verwässerungsschutz oder Anpassungen können insbesondere durch die Einräumung von Bezugsrechten, durch Veränderung des Optionspreises sowie durch die Veränderung oder Einräumung von Barkomponenten vorgesehen werden.

Den Aktionären steht gemäß § 221 Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf die Optionsschuldverschreibungen zu. Dieses Bezugsrecht dient dem Schutz der Aktionäre gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligungsquoten durch die Ausgabe der Optionsschuldverschreibungen: Es gewährleistet, dass jeder Aktionär die Optionsschuldverschreibungen im Verhältnis seiner bisherigen Beteiligung erwerben und damit durch eine spätere Ausübung des Optionsrechts seine relative Teilhabe an der Gesellschaft aufrechterhalten kann. Um die Abwicklung zu erleichtern, soll auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die Optionsschuldverschreibungen an Kreditinstitute und andere Emissionsunternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung zu begeben, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Vor dem geschilderten Hintergrund soll der Vorstand nicht ermächtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Aktionäre entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zu den gleichen Konditionen an der Ausgabe teilnehmen und einer möglichen Verwässerung entgegenwirken können. Der bewusste Verzicht auf eine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss trägt dem Interesse der Aktionäre an einem effektiven Verwässerungsschutz Rechnung und unterstreicht die herausragende Bedeutung, die Vorstand und Aufsichtsrat dem Verwässerungsschutz der Aktionäre beimessen.

Das Bedingte Kapital 2026 wird benötigt, um die mit den Optionsschuldverschreibungen verbundenen Optionsrechte in Bezug auf InTiCa Systems-Aktien erfüllen zu können, soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung berichten.

* * * * * III.
Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.287.000,00. Es ist eingeteilt in 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Rechte, insbesondere kein Stimmrecht, zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.222.570 Stück.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Der Vorstand der Gesellschaft hat in Ausübung der Ermächtigung gemäß § 14 Abs. 12 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Hauptversammlung und bei der Ausübung der Aktionärsrechte gegenüber einer physischen Hauptversammlung. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts, des Antrags- und Vorschlagsrechts, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das internetgestützte Online-Portal (Aktionärsportal) der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

übertragen. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erhalten Onlinezugangskarten mit einem Zugangscode und einem Passwort, mit denen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.

3.

Internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal)

Unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

steht den Aktionären der Gesellschaft ab dem 16. Juni 2026, 0:00 Uhr (MESZ), ein internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal) zur Verfügung. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen und Anträge stellen sowie Wahlvorschläge unterbreiten, Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG einreichen, von ihrem Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG Gebrauch machen, ihr Auskunftsrecht nach § 131 AktG wahrnehmen oder Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären.

Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten dort mit dem Zugangscode und dem Passwort, die sie mit ihrer Onlinezugangskarte erhalten haben, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladung zur Hauptversammlung.

4.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte sowie Nachweisstichtag

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. hier zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung über das Aktionärsportal) und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 14 Abs. 5 Satz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen (stimmberechtigte Aktionäre). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf

Montag, 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
(Nachweisstichtag, Record Date)

beziehen muss.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des

Dienstag, 30. Juni 2026
(24:00 Uhr (MESZ)),

ausschließlich unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse in Textform zugehen:

InTiCa Systems SE
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Die GFEI HV GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem in dem genannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.

Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben, werden von der Gesellschaft Onlinezugangskarten für die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere ihrer Teilnahme- und Stimmrechte in der Hauptversammlung, übersandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Onlinezugangskarten sichergestellt ist. Die Onlinezugangskarte enthält unter anderem einen Zugangscode und ein Passwort, mit denen die Aktionäre und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte das Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

nutzen können.

5.

Ausübung des Stimmrechts und Vollmachtserteilung

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung an Dritte oder an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Für beide Arten der Stimmrechtsausübung ist die ordnungsgemäße Anmeldung nebst ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. vorstehende Ziffer III.4.).

5.1

Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation in Form der elektronischen Briefwahl abgeben.

Dafür steht den stimmberechtigten Aktionären vor und während der Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) das unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 16. Juni 2026, 0:00 Uhr (MESZ), also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 7. Juli 2026, bis zum Beginn der Abstimmung während der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter möglich. Über das Aktionärsportal können die stimmberechtigten Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl vorgenommene Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

5.2

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben (vgl. vorstehende Ziffer III.4.) und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihre Aktionärsrechte ausüben wollen, können sich bei der Ausübung ihres Teilnahme- und Stimmrechts sowie sonstiger Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen anderen in § 135 AktG genannten möglichen Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle übrigen Bevollmächtigten gelten die nachfolgenden Regelungen.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten durch den Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Onlinezugangskarte versendeten Zugangscode und das versendete Passwort erhält. Die Nutzung des Zugangscodes und des Passworts durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Alternativ kann die Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte den Nachweis (z.B. die Vollmacht im Original, in Kopie oder als Scan) wahlweise an die nachfolgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, wobei die Übermittlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 6. Juli 2026 (24:00 Uhr (MESZ)) erfolgen soll:

InTiCa Systems SE
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Die Erteilung, der Widerruf, die Änderung und der Nachweis einer Vollmacht nach Ablauf des 6. Juli 2026 (24:00 Uhr (MESZ)) können aus organisatorischen Gründen nur via E-Mail an hv@gfei.de oder über das Aktionärsportal erfolgen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte zugesandt und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

heruntergeladen werden. Per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv@gfei.de oder über das Aktionärsportal können Vollmachten auch nach Ablauf des 6. Juli 2026 (24:00 Uhr (MESZ)) noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter erteilt, geändert und widerrufen werden. Nähere Informationen erhalten die Aktionäre im Internet unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

Vollmachten, die einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Soweit für die Bevollmächtigung nicht das mit der Onlinezugangskarte übermittelte Formular verwendet oder die Vollmacht nicht elektronisch über das Aktionärsportal erteilt wird, achten Sie deshalb bitte darauf, dass zusammen mit der Vollmacht auch die Angaben zum Aktionär, der die Vollmacht erteilt hat (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und Anschrift) mit übermittelt werden.

5.3

Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht ausschließlich weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Vollmachten und Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu Wortmeldungen, zur Ausübung des Rede- oder Fragerechts, zur Stellung von Anträgen, zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen oder zur Einreichung von Stellungnahmen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über das Aktionärsportal der Gesellschaft erteilt, geändert und widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des mit der Onlinezugangskarte übermittelten Vollmachtsformulars erteilt werden. Das Vollmachtsformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 6. Juli 2026 (24:00 Uhr (MESZ)) bei der Gesellschaft unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse eingegangen sein, damit sie vom Stimmrechtsvertreter berücksichtigt werden können:

InTiCa Systems SE
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Hinweisen, die den Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte zugehen.

6.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital (letzteres entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:

InTiCa Systems SE
– Vorstand –
Spitalhofstraße 94
94032 Passau

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Samstag, 6. Juni 2026 (24:00 Uhr (MESZ)), zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft auf dem gleichen Wege wie die Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich gemacht.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG zu übersenden.

Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und Wahlvorschläge richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs) ausschließlich an die Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

InTiCa Systems SE
– Vorstand –
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Telefax: 0851/9 66 92 15
E-Mail: investor.relations@intica-systems.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Montag, 22. Juni 2026 (24:00 Uhr (MESZ)), unter einer der genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen und die die Voraussetzungen des § 126 Abs. 1 AktG oder des § 127 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht sowie den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlussgründe gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie brauchen außer in den Fällen des §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier der Ablauf des Montag, 22. Juni 2026 (24:00 Uhr (MESZ)), als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingegangen sein müssen, um zugänglich gemacht zu werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis der Berechtigung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden (vgl. vorstehende Ziffer III.5.), insbesondere also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 7. Juli 2026. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und nicht ordnungsgemäß seine Berechtigung nachgewiesen hat, muss der Antrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (vgl. im Einzelnen unter nachfolgender Ziffer III.9.).

8.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Mittwoch, 1. Juli 2026 (24:00 Uhr (MESZ)), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Stellungnahmen können in Textform als PDF-Datei und in deutscher Sprache ausschließlich über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

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eingereicht werden.

Die Stellungnahme darf einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär oder sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im Aktionärsportal zugänglich gemacht wird.

Die eingereichten Stellungnahmen werden allen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Donnerstag, 2. Juli 2026 (24:00 Uhr (MESZ)), im Aktionärsportal der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen oder Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

9.

Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu stellen (vgl. vorstehende Ziffer III.7.), sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. unter nachfolgender Ziffer III.10.).

Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

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anzumelden. Ab dem Beginn der Hauptversammlung wird im Aktionärsportal ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Zuschaltung in Bild und Ton sind daher ein internetfähiges Gerät mit einem auf aktuellem Stand gehaltenen Browser und Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende der vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung.

10.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts wie unter vorstehender Ziffer III.9. beschrieben, ausgeübt werden darf. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

11.

Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete und zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ist ausschließlich über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

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ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennimmt.

IV.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
 

Die Einberufung dieser Hauptversammlung, der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können, etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären, die Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG, § 130a Abs. 1 bis 4 AktG, § 130a Abs. 5 und 6 AktG sowie § 131 Abs. 1 AktG und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Ferner finden sich dort Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG und über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann.

V.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Bevollmächtigte
 

Die InTiCa Systems SE verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) der Aktionäre sowie gegebenenfalls von deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten erhält die InTiCa Systems SE direkt vom Aktionär oder von dessen depotführender Bank. Die Daten werden nur verarbeitet, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Wir erlauben uns, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren zu speichern, soweit nicht im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfalls anlässlich der Hauptversammlung ein berechtigtes Interesse besteht, die Daten länger zu speichern. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Daten entweder anonymisiert oder gelöscht.

Die Dienstleister oder Berater, welche zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung der InTiCa Systems SE.

Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG sowie im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden diese gemeinsam mit dem Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag stellenden beziehungsweise des den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs öffentlich zugänglich gemacht (vgl. vorstehende Ziffern III.6. und III.7.). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, über das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2, 3 AktG zu erstellende und gemäß § 129 Abs. 4 Satz 1 AktG zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Jeder Aktionär hat – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – das Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung der Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung der Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO, Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten gemäß Art. 20 DSGVO und Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.

Für diese und weitere Anfragen steht unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung:

Bugl & Kollegen GmbH
Herr Alexander Bugl
Eifelstraße 55
93057 Regensburg
Telefon: +49 941 630 49 789
kontakt@buglundkollegen.de

Weitere Informationen in Bezug auf den Datenschutz, die damit zusammenhängende Verarbeitung von Aktionärsdaten und zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Internetseite unter folgender Internetadresse:

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
VI.
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
 

Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät sowie gegebenenfalls einen E-Mail-Zugang. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen auf aktuellem Stand gehaltenen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für Redebeiträge (vgl. vorstehende Ziffer III.9.) müssen die Endgeräte mit dem Internet verbunden sein und auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden für ihren Redebeitrag zugeschaltet. Die Gesellschaft wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder seinem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag überprüfen und behält sich vor, diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Onlinezugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert zugesandt bekommen. Auf dieser Onlinezugangskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts bereits ab dem 16. Juni 2026, 0:00 Uhr (MESZ), möglich (vgl. vorstehend Ziffer III.5.1).

 

Passau, im Mai 2026

InTiCa Systems SE

Der Vorstand



28.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: InTiCa Systems SE
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Deutschland
E-Mail: info@intica-systems.com
Internet: https://intica-systems.com
ISIN: DE0005874846

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2335304  28.05.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2026 veröffentlicht – Umsatz stabilisiert, Margen weiter unter Druck

InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2026 veröffentlicht – Umsatz stabilisiert, Margen weiter unter Druck

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2026 veröffentlicht – Umsatz stabilisiert, Margen weiter unter Druck

26.05.2026 / 08:54 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2026 veröffentlicht – Umsatz stabilisiert, Margen weiter unter Druck

 

Konzernumsatz in Höhe von EUR 17,6 Mio. (3M 2025: EUR 17,1 Mio.)

Beide Segmente mit leichten Zuwächsen

EBIT negativ mit EUR -0,7 Mio. (3M 2025: EUR -0,5 Mio.)

Auftragsbestand mit EUR 79,6 Mio. auf Vorjahresniveau (31. März 2025: EUR 79,9 Mio.).

 

Passau, 26. Mai 2026 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Dreimonatsbericht 2026 veröffentlicht. Obwohl die Zielmärkte von InTiCa Systems sich strukturell weiter im Wandel befinden und das Geschäft im Berichtszeitraum von Unsicherheit und Herausforderungen geprägt blieb, konnte InTiCa Systems den leichten Aufwärtstrend bei der Umsatzentwicklung fortsetzen. Sowohl im Segment Mobility als auch im Segment Industry & Infrastructure nahmen die Umsätze auf niedrigem Niveau zu. Zudem hat sich die Auftragsentwicklung stabilisiert und die Volatilität der Abrufe war im Berichtszeitraum geringer als 2025.

„Im ersten Quartal war eine zweigeteilte Entwicklung zu beobachten. Umsatzseitig setzte sich der leichte Aufwärtstrend der Vorquartale fort. Die Diversifizierung der Produkt- und Absatzbereiche spielt dabei eine wichtige Rolle. Um den Druck auf die Margen entscheidend abzumildern sind die bisherigen Erfolge der strategischen Neuausrichtung aber noch nicht ausreichend. Zumal im Berichtszeitraum ein deutlicher Anstieg der Materialkosten verkraftet werden musste. Insbesondere der stark gestiegene Kupferpreis hat sich hier bemerkbar gemacht, da wesentliche Preisgleitklauseln erst nachlaufend im Folgequartal greifen“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
 

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Der Konzernumsatz erhöhte sich in den ersten drei Monaten 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,3% auf EUR 17,6 Mio. (3M 2025: EUR 17,1 Mio.). Im Segment Mobility setzte sich der leichte Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fort. Die Umsätze erhöhten sich hier um 1,8% auf EUR 15,9 Mio. (3M 2025: EUR 15,6 Mio.). Im Segment Industry & Infrastructure konnte die rückläufige Entwicklung aus dem Vorjahr auf niedrigem Niveau gestoppt werden. Umsätze in Höhe von EUR 1,7 Mio. bedeuteten einen Anstieg um 19,9% gegenüber dem ersten Quartal 2025 (3M 2025: EUR 1,5 Mio.).

Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung erhöhte sich im Berichtszeitraum deutlich auf 62,5% (3M 2025: 55,4%). Die Veränderung war in erster Linie auf den starken Anstieg der Kupferpreise zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) reduzierte sich hingegen leicht von 23,3% auf 22,5%. Die sonstigen Aufwendungen verringerten sich auf EUR 2,0 Mio.(3M 2025: EUR 2,3 Mio.).

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verringerte sich im Vorjahresvergleich deutlich auf EUR 0,8 Mio. (3M 2025: EUR 1,1 Mio.), so dass die EBITDA-Marge mit 4,6% ebenfalls klar unter dem Niveau des Vorjahres lag (3M 2025: 6,5%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) lag mit EUR -0,7 Mio. erneut im negativen Bereich. (3M 2025: EUR -0,5 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten drei Monaten 2026 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,7 Mio. (3M 2025: EUR -0,3 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,1 Mio. erzielt (3M 2025: EUR -0,2 Mio.).

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,4 Mio. (3M 2025: EUR -0,4 Mio.). Im Berichtszeitraum wurde ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 1 verbucht (3M 2025: Steuerertrag in Höhe von TEUR 8). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten drei Monate 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -1,1 Mio. (3M 2025: EUR -1,0 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,26 (3M 2025: EUR -0,23).

Das negative Zwischenergebnis belastete im Berichtszeitraum auch den Mittelzufluss, sowohl der operative Cashflow mit EUR -0,8 Mio. (3M 2025: EUR -1,4 Mio.) als auch der Gesamt-Cashflow mit EUR -0,3 Mio. (3M 2025: EUR -0,8 Mio.) waren negativ. Entsprechend kommt dem Liquiditätsmanagement weiterhin eine sehr hohe Bedeutung zu. Durch die Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verringerte sich die Eigenkapitalquote im Berichtszeitraum, bewegt sich mit 29,7% (31. Dezember 2025: 32,1%) aber noch im soliden Bereich.

 

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Entsprechend schwierig hat das Jahr 2026 für die InTiCa Systems SE begonnen, der Auftragsbestand lag zum Ende des ersten Quartals mit EUR 79,6 Mio. auf dem Vorjahresniveau (31. März 2025: EUR 79,9 Mio.). Davon waren 93% dem Segment Mobility zuzuordnen (31. März 2025: 92%). Zuletzt hat sich die Auftragsentwicklung stabilisiert, die Volatilität der Abrufe war geringer als 2025. Ob dies nachhaltig ist, bleibt abzuwarten. Die direkten und indirekten Auswirkungen des Iran-Kriegs sind derzeit noch nicht absehbar.

„Ohne konjunkturellen Aufwind ist es für InTiCa Systems entscheidend, den eingeschlagenen Transformationskurs konsequent fortzusetzen. Die Hauptthemen Diversifizierung, Spezialisierung und Lokalisierung stehen dabei auch 2026 im Fokus. Die getroffenen Stillhaltevereinbarungen mit unseren wesentlichen Finanzierungspartnern sichern die Durchfinanzierung und schaffen eine stabile finanzielle Basis für die weitere Umsetzung der strategischen Maßnahmen“, kommentiert Vorstand Friedrich Erfurth die Aussichten des Konzerns.

Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2026 unverändert von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 68,0 Mio. bis EUR 73,0 Mio. und einem EBIT von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -2,1% bis -3,7% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2026 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.

Der vollständige Dreimonatsbericht 2026 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

InTiCa Systems SE

 

Der Vorstand

 

 KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender

 TEL +49 (0) 851 – 966 92 – 0

 FAX +49 (0) 851 – 966 92 – 15

 MAIL investor.relations@intica-systems.com 

 

 

Über InTiCa Systems:

Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



26.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2333016  26.05.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen

InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Jahresbericht
InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen

20.05.2026 / 08:44 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen

 

Konzernumsatz in Höhe von EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.)

EBIT negativ mit EUR -1,5 Mio. (2024: EUR -0,6 Mio.)

Operativer Cashflow auf EUR 8,6 Mio. gesteigert (2024: EUR 6,2 Mio.)

Weiterhin hohe Unsicherheit und anhaltende Transformationsaufgaben, 2026 Umsatz von EUR 68,0 Mio. bis EUR 73,0 Mio. und EBIT von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. erwartet

 

Passau, 20. Mai 2026 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den vollständigen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht und bestätigt die vorläufigen Zahlen. Mit EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.) lag der Konzernumsatz nach vier Quartalen innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Das EBIT war mit EUR -1,5 Mio. (2024: EUR -0,6 Mio.) erneut negativ, konnte im vierten Quartal auch aufgrund des Erhalts einer Forschungszulage aber reduziert werden, so dass sich das Minus am oberen Rand der angepassten Prognose bewegte.

„Stagformation ist die Realität, die unsere Märkte 2025 geprägt hat. Zulieferer wie InTiCa Systems erleben einerseits eine Stagnation beim Volumenwachstum und müssen gleichzeitig die Transformation zu neuen Antrieben, digitaler Vernetzung und künstlicher Intelligenz bewältigen. Und das in einem Umfeld, das von geopolitischen Krisen und konjunktureller Unsicherheit geprägt ist. Die gute Nachricht ist: Wir haben bereits frühzeitig begonnen strategisch gegenzusteuern. Erfolge stellen sich nach und nach ein: Ein Neuauftrag aus dem Bereich Mikromobilität, Entwicklungsbeauftragungen für Aktoren im Bereich stationärer Kraftwerke für Rechenzentren oder elektrische Maschinen für maritime Anwendungen sind hier zu nennen. Die Diversifizierung funktioniert also grundsätzlich, jetzt gilt es im nächsten Schritt die Bereiche deutlich auszubauen und die Volumina zu erhöhen“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.

 

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2025 um 3,0% auf EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure blieb die Entwicklung auch im vierten Quartal rückläufig. Im Gesamtjahr bedeutete dies einen Umsatzrückgang um 53,1% auf EUR 7,2 Mio. (2024: EUR 15,4 Mio.). Unterstützt durch einen Sonderauftrag für ein ausgelaufenes Produkt setzte sich der leichte Aufwärtstrend im Segment Mobility zum Jahresende hingegen weiter fort. Mit EUR 61,2 Mio. lagen die Umsätze im Berichtszeitraum hier 10,9% über dem Vergleichswert aus dem Vorjahr (2024: EUR 55,2 Mio.).

Der Rohertrag verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht überproportional auf EUR 28,8 Mio. (2024: EUR 30,9 Mio.), wodurch die Rohertragsmarge von 43,8% auf 42,1% zurückging. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) reduzierte sich im Vorjahresvergleich um 18,0% auf EUR 5,0 Mio. (2024: EUR 6,1 Mio.). Weil der prozentuale Rückgang auch hier höher war als der Umsatzrückgang, reduzierte sich die EBITDA-Marge im Berichtszeitraum auf 7,3% (2024: 8,6%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) lag mit EUR -1,5 Mio. erneut im negativen Bereich (2024: EUR -0,6 Mio.).

Erfolgreichen Maßnahmen zur Kostensenkung und Produktivitätssteigerung standen nicht zahlungswirksame Währungsverluste in Mexiko, anhaltende Beratungskosten für Transformationsaufgaben sowie Schwankungen im Produktportfolio gegenüber.

Das Finanzergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf EUR -1,6 Mio. (2024: EUR -1,9 Mio.), wobei sich die reduzierten Verbindlichkeiten positiv bemerkbar machten. Wie im Vorjahr standen dem Finanzaufwand keine nennenswerten Finanzerträge gegenüber. Vor Steuern stand im Geschäftsjahr 2025 ein Konzernverlust in Höhe von EUR 3,1 Mio. (2024: Konzernverlust vor Steuern in Höhe von EUR 2,4 Mio.). Unter Berücksichtigung eines Steuerertrags in Höhe von EUR 0,8 Mio. (2024: EUR 0,1 Mio.) ergibt sich somit ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2,3 Mio. (2024: Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2,3 Mio.). Dies entspricht einem Ergebnis pro Aktie in Höhe von EUR -0,53 (2024: EUR -0,55).

Das negative Jahresergebnis erhöhte die Liquiditätsbelastung, aber die Optimierungsanstrengungen im Working Capital Management machen sich zunehmend bemerkbar. Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden wurden intensiv geführt, das Vorratsvermögen abgebaut und die Investitionen plangemäß reduziert. Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum mit EUR 8,6 Mio. klar positiv und verbesserte sich im Vorjahresvergleich deutlich (2024: EUR 6,2 Mio.). Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 1,0 Mio. (31. Dezember 2024: EUR 1,9 Mio.). Dazu standen zum Bilanzstichtag bislang ungenutzte Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 5,5 Mio. zur Verfügung. Mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von 32,1% sieht der Vorstand den Konzern weiterhin solide finanziert (31. Dezember 2024: 29,8%).

 

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der zum 31. März 2026 mit EUR 79,6 Mio. auf dem Vorjahresniveau lag (31. März 2025: EUR 79,9 Mio.). Davon waren 93% dem Segment Mobility zuzuordnen (Q1 2025: 92%). Zuletzt hat sich die Auftragsentwicklung stabilisiert, die Volatilität der Abrufe war geringer als 2025. Ob dies nachhaltig ist, bleibt abzuwarten. Die direkten und indirekten Auswirkungen des Iran-Kriegs sind derzeit noch nicht absehbar. Nach aktuellem Stand geht der Konzern mit Ende des Geschäftsjahres 2026 von einem Auftragsstand von EUR 80,0 Mio. bis EUR 85,0 Mio. aus.

„Der Start in das Jahr 2026 spiegelt die unverändert schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider und unterstreicht, dass der laufende Transformationsprozess mit aller Konsequenz fortgeführt werden muss. Die Hauptthemen bleiben dabei Diversifizierung, Spezialisierung und Lokalisierung. Um die Abhängigkeit von der Automobilindustrie zu verringern, werden Stück für Stück benachbarte Industrie- und Energiemärkte erschlossen. Die Nachfrage steigt, in den Bereichen Industrie, Energie und Infrastruktur besteht ein hoher Bedarf an maßgeschneiderten, technisch anspruchsvollen Lösungen. Die Liquiditätssituation bleibt im Zuge der laufenden Transformation weiterhin herausfordernd. Gleichzeitig ist es gelungen, mit den wesentlichen Finanzierungspartnern eine Stillhaltevereinbarung abzuschließen, die eine stabile finanzielle Basis für die weitere Umsetzung der strategischen Maßnahmen schafft und die Durchfinanzierung absichert“, kommentiert Vorstand Friedrich Erfurth, der die Geschäftsentwicklung seit Mitte April als CRO & CTO mit vorantreibt, die Aussichten des Konzerns.

Aus heutiger Sicht geht der Vorstand für das Gesamtjahr unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 68,0 Mio. bis EUR 73,0 Mio. und einem EBIT von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -2,1% bis -3,7% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2026 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen und die Finanzierung gesichert ist. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.

 

Der vollständige Geschäftsbericht 2025 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

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Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



20.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2330132  20.05.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

InTiCa Systems SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

30.04.2026 / 08:44 CET/CEST
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Hiermit gibt die InTiCa Systems SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 20.05.2026
Ort: https://intica-systems.com/de/investor-relations/finanzberichte

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 20.05.2026
Ort: https://intica-systems.com/de/investor-relations/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 20.05.2026
Ort: https://intica-systems.com/en/investor-relations/publications

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026
Ort: https://intica-systems.com/de/investor-relations/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026
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30.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2318556  30.04.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich

InTiCa Systems SE: Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Jahresbericht
InTiCa Systems SE: Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich

30.04.2026 / 08:24 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 verschiebt sich

 

Passau, 30. April 2026 – Die InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846; WKN 587484) gibt bekannt, dass sich der Prüfungsprozess für den testierten Jahres- und Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr verzögert.

Die Gesellschaft befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit dem zuständigen (Konzern-)Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, über den Abschluss der Prüfungshandlungen für das Geschäftsjahr 2025.

Der geprüfte und testierte Jahresabschluss und Konzernabschluss sollen nun am 20. Mai 2026 veröffentlicht werden. Die Gesellschaft rechnet jedoch nicht damit, dass es wesentliche Änderungen zu den am 2. April 2026 veröffentlichten vorläufigen Zahlen einschließlich der bestätigten Prognose für das Geschäftsjahr 2025 geben wird.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

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InTiCa Systems SE: Erfahrener Transformationsexperte ergänzt Vorstand

InTiCa Systems SE: Erfahrener Transformationsexperte ergänzt Vorstand

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Personalie
InTiCa Systems SE: Erfahrener Transformationsexperte ergänzt Vorstand

16.04.2026 / 17:31 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Erfahrener Transformationsexperte ergänzt Vorstand

 

Passau, 16. April 2026 – Der Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat Herrn Friedrich Erfurth mit Wirkung zum 15. April 2026 in den Vorstand des Konzerns berufen. Gemeinsam mit Herrn Dr. Gregor Wasle (CEO), verantwortet Herr Erfurth als CRO & CTO die Geschäftsentwicklung und die Wachstumsstrategie des Unternehmens und wird diese mit Schwerpunkt auf die Transformation der InTiCa Systems vorantreiben. Mit Bestellung von Herrn Erfurth besteht der Vorstand wieder aus zwei Mitgliedern.

Als Experte für die Transformation/Diversifizierung mit 20 Jahren Erfahrung im Top-Management unterschiedlicher Unternehmen und Branchen, ist Herr Erfurth mit den spezifischen Kunden und Produkten sowie den Veränderungsprozessen in verschiedenen Branchen, insb. Automobilindustrie sowie Zulieferindustrie, bestens vertraut.

Herr Erfurth wird in seiner Funktion die strategische und operative Neuausrichtung und Effizienzsteigerung des Konzerns gemeinsam mit Hr. Dr. Wasle verantworten.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



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2310036  16.04.2026 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt

InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt

02.04.2026 / 11:55 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt

 

Konzernumsatz in Höhe von ca. EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.)

Leichter Aufwärtstrend im Segment Mobility setzt sich fort

EBIT negativ mit EUR -1,5 Mio. (2024: EUR -0,6 Mio.)

Auftragsbestand zum Jahresende bei EUR 80,3 Mio. (31.12.2024: EUR 77,3 Mio.)
 

Passau, 2. April 2026 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) veröffentlicht heute die vorläufigen und ungeprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2025. Wie erwartet, blieben die Auftragsabrufe auch im vierten Quartal verhalten. Bereits im November 2025 hatte der Vorstand deshalb die Prognose für das Gesamtjahr angepasst auf eine Umsatzspanne von EUR 66 bis 72 Mio. und ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. Die vorläufigen Konzernzahlen bestätigen diese Einschätzungen.
 

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Im Vorjahresvergleich verringerte sich der Konzernumsatz im Berichtszeitraum um 3,0% auf EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure blieb die Entwicklung auch im vierten Quartal rückläufig. Im Gesamtjahr bedeutete dies einen Umsatzrückgang um 53,1% auf EUR 7,2 Mio. (2024: EUR 15,4 Mio.).  Im Segment Mobility setzte sich der leichte Aufwärtstrend zum Jahresende hingegen weiter fort. Mit EUR 61,2 Mio. lagen die Umsätze im Berichtszeitraum hier 10,9% über den Vergleichswert aus dem Vorjahr (2024: EUR 55,2 Mio.).

Der Umsatzrückgang wirkte sich im Berichtszeitraum überproportional auf die Profitabilität aus. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) belief sich im Berichtszeitraum auf ca. EUR 5,0 Mio. (2024: EUR 6,1 Mio.), einhergehend mit einer EBITDA-Marge von rund 7,3% (2024: 8,6%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) lag im Geschäftsjahr 2025 mit ca. EUR -1,5 Mio. (2024: EUR -0,6 Mio.) erneut im negativen Bereich. Aufgrund der wirkenden Maßnahmen zur Kostenreduktion konnte aber zumindest das obere Ende der zuletzt prognostizierten Spanne erreicht werden.

Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum klar positiv und verbesserte sich im Vorjahresvergleich deutlich. Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 1,0 Mio. (31. Dezember 2024: EUR 1,9 Mio.). Zusätzlich standen der InTiCa Systems SE zum Abschlussstichtag ungenutzte Kontokorrentkreditlinien in Höhe von EUR 5,5 Mio. zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich zum Jahresende auf 32,1% (31. Dezember 2024: 29,8%).

 

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach dem Ausbruch des Irankriegs und der daraus resultierenden Verteuerung der Energiepreise mehr denn je von zahlreichen Risiken geprägt. Die Volatilität der Abrufe bleibt deshalb hoch, der Auftragsbestand lag zum Jahresende mit EUR 80,3 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2024: EUR 77,3 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (31. Dezember 2024: 92%). Auch in den kommenden Monaten ist von andauernd hoher Unsicherheit auszugehen.

Parallel zu den andauernden Bestrebungen zur Kostensenkung und zur Produktivitätssteigerung, treibt InTiCa den Aufbau neuer Geschäftsfelder weiter voran. Entwicklungsbeauftragungen im Bereich stationärer Kraftwerke für Rechenzentren oder elektrischer Maschinen für maritime Anwendungen zeigen das Potenzial. Gleichzeitig arbeitet InTiCa darauf hin, zunehmend eine höhere Wertschöpfung zu erzielen und verstärkt Baugruppen, statt Einzelkomponenten zu verkaufen.

Der Start ins Geschäftsjahr 2026 verlief unverändert verhalten, das globale wirtschaftliche Umfeld belastet die Entwicklung. Eine detaillierte Prognose für das Geschäftsjahr 2026 und die weitere Entwicklung in den Geschäftsbereichen wird mit Vorlage des vollständigen Geschäftsberichts am 30. April 2026 veröffentlicht.

 

InTiCa Systems SE

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2025 veröffentlicht – Keine Erholung im zweiten Halbjahr

InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2025 veröffentlicht – Keine Erholung im zweiten Halbjahr

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2025 veröffentlicht – Keine Erholung im zweiten Halbjahr

25.11.2025 / 08:00 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2025 veröffentlicht – Keine Erholung im zweiten Halbjahr

 

Konzernumsatz in Höhe von EUR 50,6 Mio. (9M 2024: EUR 55,4 Mio.)

EBIT negativ mit EUR -2,1 Mio. (9M 2024: EUR -0,4 Mio.)

Operativer Cashflow mit EUR 3,9 Mio. klar positiv (9M 2024: EUR 4,7 Mio.)

Auftragsbestand mit EUR 74,2 Mio. weiter unter Vorjahresniveau (30. September 2024: EUR 86,0 Mio.)

Verhaltener Start ins vierte Quartal, Prognose angepasst

Neuer CFO verstärkt Management-Team auf zweiter Führungsebene

 

Passau, 25. November 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Neunmonatsbericht 2025 veröffentlicht. Auch im dritten Quartal blieb die Unsicherheit hoch, resultierend in unverändert verhaltener Nachfrage und anhaltend volatilen Abrufen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Vorstand deshalb die Umsatz- und Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr angepasst. Mittelfristig zeichnen sich jedoch Erfolge der Einsparungen im Fixkostenbereich, der Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung, der Diversifizierung der Lieferantenstruktur sowie der strategischen Ausweitung des Produktportfolios und der Neupositionierung der Segmente ab.

„Trotz des schwierigen Umfelds konnten wir den Umsatz im dritten Quartal im Vergleich zur Vorjahresperiode leicht steigern. Dabei ist vor allem der Gewinn mehrerer langlaufender Folgeaufträge hervorzuheben. Über neun Monate betrachtet, steht jedoch immer noch ein klares Minus. Das fehlende Volumen schlägt sich auf die Ertragssituation entsprechend nieder. Wir verfolgen konsequent den 2024 gestarteten Transformationsprozess und sind überzeugt, dass die gezielte Erweiterung unseres Produktportfolios sowie die strategische Neuausrichtung unserer Segmente die angemessene Antwort auf die veränderten Marktanforderungen darstellen. Schrittweise Erfolge bestätigen uns darin“, kommentiert Vorstand Dr. Gregor Wasle Geschäftslage und -aussichten.

 

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Der Konzernumsatz reduzierte sich in den neun Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,7% auf EUR 50,6 Mio. (9M 2024: EUR 55,4 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure setzte sich die rückläufige Entwicklung aus den ersten Quartalen fort. Umsätze in Höhe von EUR 4,6 Mio. bedeuteten einen Rückgang um 61,0% gegenüber den ersten neun Monaten 2024 (9M 2024: EUR 11,7 Mio.). Im Segment Mobility wurde das Vorjahresniveau mit Umsätzen in Höhe von EUR 46,0 Mio. hingegen um 5,3% übertroffen (9M 2024: EUR 43,7 Mio.).

Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung wurde im Berichtszeitraum unter anderem durch ein verändertes Produktportfolio beeinflusst, blieb mit 58,5% aber weiterhin auf niedrigem Niveau (9M 2024: 55,0%). Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) reduzierte sich hingegen nochmals leicht von 25,1% auf 23,8%. Trotz zusätzlicher Berichts- und Beratungskosten im Zuge laufender Restrukturierungsmaßnahmen waren die sonstigen Aufwendungen mit EUR 7,4 Mio. klar niedriger als im Vorjahreszeitraum (9M 2024: EUR 8,4 Mio.).

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verringerte sich im Vorjahresvergleich überproportional auf EUR 2,8 Mio. (9M 2024: EUR 4,6 Mio.), so dass die EBITDA-Marge mit 5,5% unter dem Niveau des Vorjahres lag (9M 2024: 8,2%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) lag mit EUR -2,1 Mio. wie im Vorjahr im negativen Bereich (9M 2024: EUR -0,4 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten neun Monaten 2025 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -1,2 Mio. (9M 2024: EUR -0,8 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,9 Mio. erzielt (9M 2024: positives EBIT von EUR 0,4 Mio.).

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -1,2 Mio. (9M 2024: EUR -1,4 Mio.). Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 34 verbucht (9M 2024: TEUR 75). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten neun Monate 2025 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -3,3 Mio. (9M 2024: EUR -1,7 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,76 (9M 2024: EUR -0,40).

Trotz der Belastung durch den hohen Periodenfehlbetrag blieb der Nettozahlungsmittelfluss aus der geschäftlichen Tätigkeit auch nach drei Quartalen mit EUR 3,9 Mio. deutlich positiv (9M 2024: EUR 4,7 Mio.). Dies belegt die Optimierungsanstrengungen im Working Capital Management. Aufgrund hoher Tilgungsleistungen bei geringer Neuverschuldung, war der Gesamt-Cashflow mit EUR -0,9 Mio. trotz zurückgefahrener Investitionen negativ (9M 2024: positiver Gesamt-Cashflow in Höhe von EUR 0,6 Mio.). Entsprechend kommt dem Liquiditätsmanagement unverändert eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Eigenkapitalquote ging im Berichtszeitraum leicht zurück, bewegt sich mit 27,9% aber noch im soliden Bereich (31. Dezember 2024: 29,8%).

Um weitere Optimierungsprojekte voranzutreiben und die laufenden Transformationsaufgaben zu unterstützen, verstärkt mit Bernd Reichle seit Anfang November ein erfahrener Finanzierungsexperte das Managementteam. Als neuer CFO ist Herr Reichle insbesondere für die Bereiche Finanzen, Controlling und Einkauf zuständig, ohne dabei Mitglied des Vorstands zu sein.


Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt.

Dies wirkt sich auch auf die Auftragssituation bei InTiCa Systems aus. Zum Ende des dritten Quartals lag der Auftragsbestand mit EUR 74,2 Mio. weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau (30. September 2024: EUR 86,0 Mio.). Davon waren 93% dem Segment Mobility zuzuordnen (30. September 2024: 92%). Produktseitig zeigt sich aktuell insbesondere die Nachfrage im Bereich Statoren und Antennen stabil. So konnten zum Beispiel hier zuletzt Folgeaufträge gewonnen werden bzw. werden aktuell Neuanfragen bearbeitet. Für wesentliche Produktgruppen sind Laufzeitverlängerungen über bis zu zehn Jahre in Verhandlung. Wieder deutlich zugenommen hat dabei der local-to-local-Trend. Insbesondere US-amerikanische Unternehmen forcieren dies aktuell sehr stark, wodurch sich große Chancen für den InTiCa-Standort in Mexiko eröffnen. Insgesamt ist im vierten Quartal jedoch weiterhin von verhaltenen Auftragsabrufen auszugehen.

Entscheidend für die künftige Entwicklung ist deshalb der erfolgreiche Aufbau neuer Geschäftsfelder. Erste Erfolge sind durchaus sichtbar. Dazu gehören interessante Anfragen und Entwicklungsbeauftragungen im Bereich stationärer Kraftwerke (z.B. für Rechenzentren) oder elektrischer Maschinen für maritime Anwendungen. Derzeit befinden sich die neuen Geschäftsfelder aber ganz klar noch im Aufbau, wesentliche Umsatzbeiträge sind im laufenden Geschäftsjahr noch nicht zu erwarten. Um die Profitabilität auch bei bestehendem Umsatzniveau zu verbessern, werden anhaltend Einsparungen im Fixkostenbereich sowie Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung umgesetzt. Auch das Working Capital wird fortlaufend optimiert und die Liquiditätssituation intensiv gemonitort. Die aktuelle Mehrjahresplanung zeigt eine Durchfinanzierung.

Aufgrund der schwächer als geplanten Geschäftsentwicklung sowie des anhaltend negativen Marktumfelds wurde die Prognose für das laufende Geschäftsjahr am 20. November angepasst. So wird absatzseitig zum heutigen Stand nur noch ein Konzernumsatz im unteren statt im mittleren Bereich der Spanne von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. erwartet. Auch wenn die Planung bis zum Jahresende noch margenstarke Umsätze enthält, schlägt sich das fehlende Volumen in einem niedriger als prognostizierten Betriebsergebnis nieder. War der Vorstand bislang von einem EBIT am unteren Rand der Spanne von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. ausgegangen, so wird jetzt ein EBIT von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. erwartet. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden.


Der vollständige Neunmonatsbericht 2025 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

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Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.


Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



25.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2234992  25.11.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025

InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025

20.11.2025 / 17:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025

 

Umsatz und EBIT nach vorläufigen Neunmonatszahlen unter Plan

Marktumfeld weiter schwierig, Auftragsbestand deutlich unter Vorjahr

 

Passau, 20. November 2025 – Die InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846; WKN 587484) passt die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an. Absatzseitig wird zum heutigen Stand nur noch ein Konzernumsatz im unteren statt im mittleren Bereich der Spanne von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. erwartet. Ertragsseitig schlägt sich das fehlende Volumen in einem niedriger als prognostizierten Betriebsergebnis nieder: War der Vorstand bislang von einem EBIT am unteren Rand der Spanne von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. ausgegangen, so wird jetzt ein EBIT von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. erwartet.

Ausschlaggebend für die Prognoseanpassung sind die schwächer als geplante Geschäftsentwicklung sowie das anhaltend negative Marktumfeld. Bei vorläufigen Umsätzen nach neun Monaten in Höhe von EUR 50,6 Mio. (9M 2024: EUR 55,4 Mio.) und einem EBIT in Höhe von EUR -2,1 Mio. (9M 2024: EUR -0,4 Mio.) sind die ursprünglichen Ziele ohne eine nachhaltige Marktbelebung nicht zu erreichen. Zwar enthält die Planung bis zum Jahresende noch margenstarke Umsätze, doch insgesamt deutet der zum Quartalsende vorliegende Auftragsbestand in Höhe von EUR 74,2 Mio. (30. September 2024: EUR 86,0 Mio.) nicht auf eine kurzfristige Trendwende hin. Gleichwohl zeichnen sich aus heutiger Sicht mittelfristig gewisse Erfolge der Einsparungen im Fixkostenbereich, der Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung, der Diversifizierung der Lieferantenstruktur sowie der strategischen Ausweitung des Produktportfolios und der Neupositionierung der Segmente ab.

Im dem am 25. November 2025 erscheinenden Neunmonatsbericht wird die InTiCa Systems SE ausführlich auf die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr sowie den weiteren Ausblick eingehen.

 

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2233506  20.11.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht – Umfeld weiter extrem schwierig, einzelne Erfolge sichtbar

InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht – Umfeld weiter extrem schwierig, einzelne Erfolge sichtbar

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht – Umfeld weiter extrem schwierig, einzelne Erfolge sichtbar

08.08.2025 / 07:45 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht – Umfeld weiter extrem schwierig, einzelne Erfolge sichtbar

 

Konzernumsatz in Höhe von EUR 34,4 Mio. (H1 2024: EUR 39,4 Mio.)

EBIT negativ mit EUR -1,3 Mio. (H1 2024: positives EBIT von EUR 0,5 Mio.)

Operativer Cashflow auf EUR 2,8 Mio. verbessert (H1 2024: TEUR -39)

Auftragsbestand mit EUR 76,7 Mio. weiter unter Vorjahresniveau (30. Juni 2024: EUR 82,3 Mio.).

Prognose konkretisiert, Profitabilitätsverbesserung im zweiten Halbjahr erwartet
 

Passau, 8. August 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht. Auch im zweiten Quartal blieb die Unsicherheit hoch, resultierend in unverändert verhaltener Nachfrage und anhaltend volatilen Abrufen. Entgegen der negativen Umsatz- und Ertragsentwicklung konnte der operative Mittelzufluss im Berichtszeitraum deutlich gesteigert werden. Dies zeigt den Erfolg der Maßnahmen zur Kostensenkung und Produktivitätssteigerung.

„Insbesondere im Segment Industry & Infrastructure lagen die Umsätze unter den Erwartungen. Der starke Einfluss aus Asien war hier noch größer als von einigen Kunden vorab angenommen. Zu den positiven Erkenntnissen des ersten Halbjahres gehört hingegen, dass wir im Mobility-Segment erstmals seit mehreren Perioden wieder einen kleinen Umsatzzuwachs verzeichnen konnten. Der Erfolg der laufenden Effizienzmaßnahmen sollte im zweiten Halbjahr an Sichtbarkeit gewinnen. Im Berichtszeitraum überlagerten nicht zahlungswirksame Währungsverluste in Mexiko sowie erhöhte Beratungskosten für Transformationsaufgaben die positiven Effekte. Mittelfristig muss es uns zunehmend gelingen eine höhere Wertschöpfung zu erzielen und Baugruppen statt Einzelkomponenten zu verkaufen. Mit unseren neuen Produkt- und Absatzbereichen konzentrieren wir uns zudem verstärkt auf Spezialmärkte“, kommentiert Vorstand Dr. Gregor Wasle Geschäftslage und -aussichten.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Der Konzernumsatz reduzierte sich in den sechs Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,6% auf EUR 34,4 Mio. (H1 2024: EUR 39,4 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure setzte sich die rückläufige Entwicklung aus dem ersten Quartal fort. Umsätze in Höhe von EUR 2,4 Mio. bedeuteten einen Rückgang um 70,4% gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 (H1 2024: EUR 8,2 Mio.). Im Segment Mobility wurde das Vorjahresniveau mit Umsätzen in Höhe von EUR 32,0 Mio. hingegen leicht übertroffen (H1 2024: EUR 31,2 Mio.). Der Anstieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 belief sich auf 2,6%.

Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung wurde im Berichtszeitraum unter anderem durch einen Materialverkauf an einen Kunden negativ beeinflusst, blieb mit 57,2% aber weiterhin auf niedrigem Niveau (H1 2024: 54,3%). Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) reduzierte sich hingegen nochmals leicht von 24,5% auf 23,2%. Die sonstigen Aufwendungen waren mit EUR 5,2 Mio. etwas höher als im Vorjahreszeitraum (H1 2024: EUR 5,1 Mio.). Dies lag insbesondere an zusätzlichen Berichts- und Beratungskosten im Zuge laufender Restrukturierungsmaßnahmen.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verringerte sich im Vorjahresvergleich überproportional auf EUR 1,9 Mio. (H1 2024: EUR 3,7 Mio.), so dass die EBITDA-Marge mit 5,6% unter dem Niveau des Vorjahres lag (H1 2024: 9,4%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) rutschte mit EUR -1,3 Mio. in den negativen Bereich. (H1 2024: positives EBIT von EUR 0,5 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten sechs Monaten 2025 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,7 Mio. (H1 2024: EUR -0,3 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,6 Mio. erzielt (H1 2024: positives EBIT von EUR 0,7 Mio.).

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,8 Mio. (H1 2024: EUR -1,0 Mio.). Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 13 verbucht (H1 2024: TEUR 53). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten sechs Monate 2025 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -2,1 Mio. (H1 2024: EUR -0,5 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,49 (H1 2024: EUR -0,11).

Trotz der Belastung durch den Periodenfehlbetrag waren die Nettozuflüsse aus der geschäftlichen Tätigkeit im bisherigen Jahresverlauf mit EUR 2,8 Mio. deutlich positiv (H1 2024: TEUR -39). Dies belegt die Optimierungsanstrengungen im Working Capital Management. Aufgrund hoher Tilgungsleistungen bei geringer Neuverschuldung, war der Gesamt-Cashflow mit EUR -0,9 Mio. trotz zurückgefahrener Investitionen negativ (H1 2024: EUR 0,3 Mio.). Entsprechend kommt dem Liquiditätsmanagement weiterhin eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Eigenkapitalquote ging im Berichtszeitraum leicht zurück, bewegt sich mit 28,4% aber noch im soliden Bereich (31. Dezember 2024: 29,8%).

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies wirkt sich auch auf die Auftragssituation bei InTiCa Systems aus. Zum Ende des ersten Halbjahres lag der Auftragsbestand mit EUR 76,7 Mio. weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau (30. Juni 2024: EUR 82,3 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (30. Juni 2024: 90%). Im dritten Quartal ist bislang ein leichter Anstieg zu beobachten, der sich mit Blick auf das vierte Quartal sogar etwas verstärkt. Aufgrund der hohen Volatilität der Abrufe lässt sich die Nachhaltigkeit dieser Bestände derzeit aber noch nicht abschließend einschätzen.

Produktseitig ist insbesondere die Nachfrage im Bereich Antennen stabil. In Mexiko gibt es hier Neuaufträge, genauso wie für Kunststoffteile. Neue Anfragen gibt es auch bei Statorspulen für Hybridfahrzeuge. Der Anlauf eines neuen Produkts könnte zudem zu steigenden Absätzen für EMV-Filter führen und dem Rückgang der vergangenen Jahre entgegenwirken. Während Entscheidungen über Neuaufträge oft sehr spät oder verzögert getroffen werden, ist dies bei Laufzeitverlängerungen für bestehende Produkte anders. Gerade im Mobility-Segment gibt es diesbezüglich regelmäßig Anfragen und erfolgreiche Gespräche. Dass hierfür bestehende Anlagen genutzt werden können, die zum Teil bereits abgeschrieben sind, stärkt auch die Profitabilität. Mittelfristig ist es jedoch entscheidend, neue Aufträge zu gewinnen. Auch wenn das Volumen aktuell noch nicht reicht, um die Schwäche der etablierten Marktbereiche zu kompensieren, zeigt die Entwicklung der neuen Produktgruppen und Absatzmärkte hier in die richtige Richtung. Erste größere Aufträge stehen vor der Vergabe, Erstmuster wurden erfolgreich geliefert und sind bereits validiert oder in Validierung.

Aus heutiger Sicht hält der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2025 unverändert an der bestehenden Prognose fest. Absatzseitig wird zum heutigen Stand ein Konzernumsatz im mittleren Bereich der Spanne von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. erwartet. Ertragsseitig wird von einem EBIT am unteren Rand der Spanne von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. ausgegangen. Dies setzt voraus, dass die Beratungskosten sowie die nicht zahlungswirksamen Währungsverluste im zweiten Halbjahr geringer ausfallen als im Berichtszeitraum. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden.

 

Der vollständige Halbjahres 2025 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



08.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2181196  08.08.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2025 – Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen

InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2025 - Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2025 – Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen

09.07.2025 / 13:11 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2025 – Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen


Aufsichtsrat turnusmäßig gewählt, Dr. Hönig neu im Gremium

Auftragsbestand in Höhe von EUR 76,7 Mio. zum Halbjahr (30.06.2024: EUR 82.3 Mio.)

Strategische Neupositionierung mit zunehmenden Erfolgen


Passau, 9. Juli 2025 – Auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846, Ticker IS7), die gestern wie in den vergangenen Jahren virtuell stattfand, haben die teilnehmenden Aktionäre allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zu allen Tagesordnungspunkten können auf der IR-Website der Gesellschaft unter www.intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden.

Insbesondere stand die turnusmäßige Wahl des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Dabei wurden die langjährigen Gremiumsmitglieder Herr Udo Zimmer und Herr Christian Fürst für weitere fünf Jahre in das Kontrollorgan gewählt. Nachfolger von Herrn Werner Paletschek, für dessen langjähriges Engagement sich Vorstand und Aufsichtsrat herzlich bedanken, ist Dr. Michael Hönig. Als erfahrener Rechtsanwalt und Unternehmer im Rahmen eines Family Office verfügt Dr. Hönig über eine ausgewiesene Mittelstandsexpertise, mit der er ab sofort den laufenden Transformationsprozess der InTiCa Systems SE unterstützen wird. Im Anschluss an die Hauptversammlung bestimmten die gewählten Mitglieder Herrn Zimmer erneut zum Vorsitzenden des Gremiums.

In seinem Bericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr und in der Generaldebatte erläuterte der Vorstand ausführlich die Konzernzahlen sowie die strategische Ausrichtung der InTiCa Systems SE. Die Neupositionierung für breitere Zielgruppen zeigt dabei zunehmende Erfolge. So kommen die Produkte aus dem Bereich Tailored Solutions bereits in der Wehr-, Medizin- oder Freizeittechnik zum Einsatz und im Segment Mobility werden neben der Ausweitung etablierter Automotive-Lösungen auf Commercial Vehicles aktuell mehrere zukunftsträchtige Entwicklungsprojekte verfolgt unter anderem für E-Bikes oder den maritimen Bereich. Insgesamt bleibt die gesamtwirtschaftliche Situation jedoch herausfordernd, der Auftragsbestand lag zum Ende des ersten Halbjahres mit EUR 76,7 Mio. unter dem Vorjahreswert (30.06.2024: 82,3 Mio.).

Den Halbjahresbericht mit den detaillierten Ergebnissen des ersten Halbjahres 2025 wird die InTiCa Systems SE planmäßig am 08.08.2025 veröffentlichen.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



09.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2167484  09.07.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Bernhard Griesbeck legt sein Amt als Mitglied des Vorstands nieder

InTiCa Systems SE: Bernhard Griesbeck legt sein Amt als Mitglied des Vorstands nieder

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Personalie
InTiCa Systems SE: Bernhard Griesbeck legt sein Amt als Mitglied des Vorstands nieder

07.07.2025 / 10:22 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Bernhard Griesbeck legt sein Amt als Mitglied des Vorstands nieder

 

Passau, 7. Juli 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) gibt bekannt, dass Herr Bernhard Griesbeck mit Wirkung zum 3. Juli 2025 sein Amt als Mitglied des Vorstands niedergelegt hat. Bis zur Entscheidung über eine Nachfolge werden die Aufgaben von Herrn Griesbeck durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Dr. Gregor Wasle, sowie das weitere Management-Team wahrgenommen.

Herr Griesbeck war in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vorstands wesentlich für die Bereiche Vertrieb, Logistik und Qualitätsmanagement verantwortlich. Er hat hierbei im Team den Ausbau der Geschäftsfelder sowie die Optimierung der Logistik- und Qualitätsprozesse vorangetrieben. Der Aufsichtsrat und Vorstand bedanken sich für den erfolgreichen Einsatz sowie die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn Griesbeck weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

 

InTiCa Systems SE

 

Der Vorstand

 

 KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender

 TEL +49 (0) 851 – 966 92 – 0

 FAX +49 (0) 851 – 966 92 – 15

 MAIL investor.relations@intica-systems.com

 

 

Über InTiCa Systems:

Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 

 



07.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: InTiCa Systems SE
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Deutschland
Telefon: 0851 / 96692 0
Fax: 0851 / 96692 15
E-Mail: investor.relations@intica-systems.com
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2165996  07.07.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2025 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2025 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

InTiCa Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2025 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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InTiCa Systems SE Passau WKN: 587484
ISIN: DE0005874846 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Dienstag, den 8. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.


Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a des Aktiengesetzes (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionäre1 oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, statt.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das internetgestützte Online-Portal (Aktionärsportal) auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Aktionärsrechte ausüben. Über das Aktionärsportal wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation in Form der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung, einschließlich der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Angaben und Hinweise hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer III.5. der vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Spitalhofstr. 94, 94032 Passau. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit und Teilnahme am Ort der Hauptversammlung.

1 Soweit in dieser Einladung zur Hauptversammlung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der InTiCa Systems SE, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Sie können auch von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der InTiCa Systems SE, Spitalhofstr. 94, 94032 Passau, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift erteilt. Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, als Abschlussprüfer und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 1, 2 der EU-Abschlussprüferverordnung unter Angabe von Gründen die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, und die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Augsburg, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, mitgeteilt.

Der Prüfungsausschuss hat zudem gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2, 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der InTiCa Systems SE aus drei Mitgliedern, bei denen es sich sämtlich um Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SE werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrats. Daher sind für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats Neuwahlen erforderlich.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der InTiCa Systems SE für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, nicht mitgerechnet wird. In jedem Fall erfolgt die Wahl längstens für sechs Jahre. Vorliegend soll die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder für die vorstehend genannte Regelamtszeit von rund fünf Jahren erfolgen, um die entsprechende Kontinuität in der Arbeit des Aufsichtsrats zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Ziffern 5.1 bis 5.3 genannten Kandidaten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

5.1

Herrn Udo Zimmer, Dipl.-Betriebsw. (WA), ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der GUBOR Schokoladen GmbH, Dettingen unter Teck, der Hans Riegelein GmbH & Co. KG, Cadolzburg, und der Rübezahl Schokoladen GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, wohnhaft in Rottach-Egern, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt;

5.2

Herrn Dr. Michael Rudolf Alexander Hönig, ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Unternehmer im Rahmen eines Family Office, wohnhaft in Grünwald b. München, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt;

5.3

Herrn Christian Fürst, Dipl.-Betriebsw. (FH), ausgeübter Beruf: geschäftsführender Gesellschafter der z.i.e.l. management consulting GmbH, Passau, sowie geschäftsführender Gesellschafter der Fürst Reisen GmbH & Co. KG, Hutthurm, wohnhaft in Passau, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt.

Es ist vorgesehen, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Herr Udo Zimmer soll im Fall seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Dabei hat der Aufsichtsrat auf Diversität geachtet. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats umfasst auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Die vorstehenden Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Stand der Umsetzung ist in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt. Diese ist – als Bestandteil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2024 – über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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zugänglich. Eine weitere Qualifikationsmatrix mit den entsprechenden Angaben zu den vorstehend vorgeschlagenen, teilweise neuen Kandidaten ist ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Sowohl Herr Udo Zimmer als auch Herr Christian Fürst verfügen jeweils über Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG, 1. Halbsatz, sowie entsprechend der Empfehlung D.3 Satz 1, 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK). Sämtliche vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder – und damit der Aufsichtsrat in der vorstehend vorgeschlagenen Zusammensetzung in seiner Gesamtheit – sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut im Sinne der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG, 2. Halbsatz.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK. Zwar gehören sowohl Herr Udo Zimmer als auch Herr Christian Fürst dem Aufsichtsrat nunmehr jeweils seit mehr als zwölf Jahren an. Allerdings kann nach Ansicht des Aufsichtsrats von der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat kein Rückschluss auf die Unabhängigkeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds gezogen werden, sodass alleine eine langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nicht zum Verlust der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds führt. Vielmehr kann und soll die Gesellschaft bestmöglich von der Erfahrung und Expertise langjähriger Aufsichtsratsmitglieder profitieren. Zudem hat es bisher keinerlei Anzeichen für eine fehlende Unabhängigkeit weder auf Seiten von Herrn Zimmer noch von Herrn Fürst gegeben, insbesondere auch angesichts des Umstands, dass weder Herr Zimmer noch Herr Fürst in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur InTiCa Systems SE oder zum Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

In Abweichung von der Empfehlung C.2 DCGK ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Altersgrenze festgelegt. Vielmehr möchte sich der Aufsichtsrat die Möglichkeit offenhalten, stets auf die besondere Berufs- und Lebenserfahrung älterer Kandidaten zurückzugreifen und dies – in Abkehr von seiner früheren Praxis – auch jenseits des 70. Lebensjahres. Insofern gewährleistet namentlich die vorgeschlagene Wahl von Herrn Dr. Michael Hönig, der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, dass Herr Dr. Hönig dem Aufsichtsrat mit seinen Fähigkeiten und seiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung steht.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgebend sind:

i.

Herr Udo Zimmer: keine.

ii.

Herr Dr. Michael Hönig: seit etwa 1977 anwaltliche Beratungstätigkeit für die (mittelbare) Inhaberfamilie der PRINTad Verlags – GmbH, insbesondere für Herrn Dr. Dr. Axel Diekmann, sowie für die jeweiligen Zwischengesellschaften (Optima Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Optima Beteiligungs GmbH); die PRINTad Verlags – GmbH ist nach den letzten der Gesellschaft vorliegenden Informationen mit 30,28 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt.

iii.

Herr Christian Fürst: keine.

Herr Udo Zimmer hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:

i.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied des Aufsichtsrats der VIA optronics AG, Nürnberg;

ii.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine.

Herr Dr. Michael Hönig hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:

i.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine;

ii.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Beirats der BKL Baukranlogistik GmbH.

Herr Christian Fürst hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:

i.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der electrovac AG, Salzweg;

ii.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Beirats der Eberspächer Unternehmensgruppe, Esslingen; Mitglied des Beirats der Bachl Unternehmensgruppe, Röhrnbach.

Die Lebensläufe der vorstehend zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und eine Übersicht über ihre wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II. dieser Einladung wiedergegeben.

6.

Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vor.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2024 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts (§ 162 Abs. 3 Satz 3 AktG) ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht ist, gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und durch den Abschlussprüfer geprüften Vergütungsbericht der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

7.

Bestätigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Ein das Vergütungssystem bestätigender Beschluss ist dabei gemäß § 120a Abs. 1 Satz 4 AktG zulässig.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE lag der Hauptversammlung der Gesellschaft – seinerzeit noch in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft unter der Firma „InTiCa Systems AG“ – am 16. Juli 2021 zur Billigung vor (Tagesordnungspunkt 6 sowie Ziffer II. der seinerzeitigen Einladung zur Hauptversammlung). Die Hauptversammlung der InTiCa Systems AG vom 16. Juli 2021 hat das Vergütungssystem mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Das Vergütungssystem gilt gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 über die Umwandlung der InTiCa Systems AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) unverändert für die Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE fort. Turnusmäßig ist daher nunmehr eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat das derzeit bestehende, von der Hauptversammlung der InTiCa Systems AG am 16. Juli 2021 beschlossene System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands überprüft und einer kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Vergütung unter anderem einen Horizontalvergleich mit vergleichbaren mittelständischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen (Peer Group) unter Berücksichtigung der Marktstellung der InTiCa Systems SE sowie der wirtschaftlichen Gesamtsituation und der gegenwärtigen Marktgegebenheiten angestellt.

Die Überprüfung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands hat keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben. Vielmehr hat sich das geltende System aus Sicht des Aufsichtsrats bewährt und soll fortbestehen. Es entspricht marktüblichen Standards und beinhaltet ein wettbewerbsfähiges Vergütungspaket für die Mitglieder des Vorstands. Nicht zuletzt entspricht das geltende System den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt wesentliche deutsche und internationale Corporate Governance-Vorgaben, insbesondere die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung, soweit jeweils keine Abweichung von diesen Empfehlungen erklärt wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Aufsichtsrat derzeit nach eingehender Überprüfung keinen Bedarf, das geltende System zu ändern, anzupassen oder zu überarbeiten.

Das derzeit bestehende System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE ist über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das derzeit bestehende System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE gemäß § 120a Abs. 1 Satz 4 AktG zu bestätigen.

8.

Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre ein Beschluss der Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist dabei gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 AktG, 1. Halbsatz, zulässig.

Das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SE lag der Hauptversammlung der Gesellschaft – seinerzeit noch in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft unter der Firma „InTiCa Systems AG“ – am 16. Juli 2021 zur Billigung vor (Tagesordnungspunkt 7 sowie Ziffer III. der seinerzeitigen Einladung zur Hauptversammlung). In diesem Rahmen hat die Hauptversammlung unter anderem auch eine Neufassung des § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG beschlossen, in welchem die Vergütung des Aufsichtsrats geregelt ist. Die Hauptversammlung der InTiCa Systems AG vom 16. Juli 2021 hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere die Neufassung des § 11 der Satzung mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Entsprechend der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 über die Umwandlung der InTiCa Systems AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) hat die Satzung der InTiCa Systems SE in deren § 12 unverändert die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung des bisherigen § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG übernommen. Nach Ablauf des Turnus von vier Jahren seit der Beschlussfassung über das Vergütungssystem im Jahr 2021 ist daher nunmehr eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat die derzeit geltenden Regelungen des § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE sowie das von der Hauptversammlung der seinerzeitigen InTiCa Systems AG beschlossene System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats überprüft und einer kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in vergleichbaren börsennotierten Gesellschaften berücksichtigt. Die gewonnenen Erkenntnisse und Schlüsse hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand geteilt, da gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet sind, der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

Die Überprüfung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats hat keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben. Vielmehr hat sich das geltende System bewährt und soll fortbestehen. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und erlaubt es der Gesellschaft, die besten Kandidaten für eine Position als Mitglied des Aufsichtsrats zu gewinnen, um hierdurch eine unabhängige und sachgerechte Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten. Nicht zuletzt entspricht das geltende System den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt wesentliche deutsche und internationale Corporate Governance-Vorgaben, insbesondere die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung. Vor diesem Hintergrund sehen Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nach eingehender Überprüfung keinen Bedarf, das geltende System zu ändern, anzupassen oder zu überarbeiten. Vielmehr sind Vorstand und Aufsichtsrat nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Interesse der InTiCa Systems SE und ihrer Aktionäre liegen und im Übrigen angemessen sind. Dies gilt gerade auch für die Satzungsregelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE.

Der Wortlaut des § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE sowie das der Satzungsregelegung zugrundeliegende System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das von der Hauptversammlung der InTiCa Systems AG am 16. Juli 2021 beschlossene System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die daraus abgeleitete Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE (die der vormaligen Regelung in § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG vollständig entspricht) gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 AktG, 1. Halbsatz, zu bestätigen.

* * * * * II.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5
(Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat)
a.

Herr Udo Zimmer

Geboren am 8. Oktober 1962 in Trier, Deutschland

Beruflicher Werdegang

11/2023 – heute: Geschäftsführer der GUBOR Schokoladen GmbH, Dettingen unter Teck, der Hans Riegelein GmbH & Co. KG, Cadolzburg, und der Rübezahl Schokoladen GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck
03/2016 – 07/2022: Mitglied des Vorstands der REMA TIP TOP AG
01/2015 – 03/2016: CFO der TOPWERK Holding GmbH
02/2007 – 03/2016: Interim-Manager
10/1996 – 01/2007: CFO/CEO der AUGUSTA Technologie AG

Ausbildung

1996: Controller-Diplom & IHK-Bilanzbuchhalter
1989 – 1992: Dipl.-Betriebswirt (WA)
1989: Personalfachkaufmann & Ausbildereignung IHK
1979 – 1982: Kaufmannsausbildung bei Arnold Becker & Co. GmbH
b.

Herr Dr. Michael Hönig

Geboren am 7. Oktober 1950 in Bayreuth, Deutschland

Beruflicher Werdegang

2000 – 2019: Geschäftsführender Gesellschafter und Seniorpartner der Equita-Gruppe, Bad Homburg
Ca. 1990 – heute: Unternehmerische Tätigkeit im Family Office Dr. Hönig & Cie. GmbH
1976 – heute: Eigene Anwaltskanzlei in München

Ausbildung

1974 – 1976: Referendariat im Bezirk des OLG München
1974: Promotion an der juristischen Fakultät, Universität München
1969 – 1973: Studium der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre, München
c.

Herr Christian Fürst

Geboren am 1. September 1964 in Passau, Deutschland

Beruflicher Werdegang

Seit 05/2019: Geschäftsführer der Fürst Reisen GmbH & Co. KG
Seit 07/1999: Geschäftsführer der z.i.e.l. management consulting GmbH
07/2001 – 06/2008: Geschäftsführer der proMittelstand GmbH
01/2000 – 06/2005: Geschäftsführer der Wundsam Bau GmbH
1996 – 06/1999: Kaufmännischer Leiter ES Plastik GmbH & Co. KG
06/1993 – 1995: Beratungsleiter PST Software NZ Ltd.
1991 – 05/1993: Berater PST Software GmbH

Andere Mandate

Seit 2022: Handelsrichter am Landgericht Passau

Ausbildung

1997: Bilanzbuchhalter (IHK)
1991: Dipl.-Betriebswirt (FH)
1984 – 1986: Bankkaufmann Sparkasse Passau
* * * * * III.
Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.287.000,00. Es ist eingeteilt in 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Rechte, insbesondere kein Stimmrecht, zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.222.570 Stück.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Der Vorstand der Gesellschaft hat in Ausübung der Ermächtigung gemäß § 14 Abs. 12 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG führt zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Hauptversammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte sowohl gegenüber einer physischen Hauptversammlung als auch gegenüber der nach der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zuletzt im Jahr 2022 abgehaltenen virtuellen Hauptversammlung. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts, des Antrags- und Vorschlagsrechts, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das internetgestützte Online-Portal (Aktionärsportal) der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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übertragen. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erhalten Onlinezugangskarten mit einem Zugangscode und einem Passwort, mit denen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.

3.

Internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal)

Unter der Internetadresse

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steht den Aktionären der Gesellschaft ab dem 17. Juni 2025, 0:00 Uhr (MESZ), ein internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal) zur Verfügung. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen und Anträge stellen sowie Wahlvorschläge unterbreiten, Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG einreichen, von ihrem Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG Gebrauch machen, ihr Auskunftsrecht nach § 131 AktG wahrnehmen oder Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären.

Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten dort mit dem Zugangscode und dem Passwort, die sie mit ihrer Onlinezugangskarte erhalten haben, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladung zur Hauptversammlung.

4.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte sowie Nachweisstichtag

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. hier zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung über das Aktionärsportal) und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 14 Abs. 5 Satz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen (stimmberechtigte Aktionäre). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf

Montag, 16. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
(Nachweisstichtag, Record Date)

beziehen muss.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des

Dienstag, 1. Juli 2025
(24:00 Uhr (MESZ)),

ausschließlich unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse in Textform zugehen:

InTiCa Systems SE
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Die GFEI HV GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem in dem genannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.

Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben, werden von der Gesellschaft Onlinezugangskarten für die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere ihrer Teilnahme- und Stimmrechte in der Hauptversammlung, übersandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Onlinezugangskarten sichergestellt ist. Die Onlinezugangskarte enthält unter anderem einen Zugangscode und ein Passwort, mit denen die Aktionäre und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte das Aktionärsportal unter der Internetadresse

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nutzen können.

5.

Ausübung des Stimmrechts und Vollmachtserteilung

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung an Dritte oder an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Für beide Arten der Stimmrechtsausübung ist die ordnungsgemäße Anmeldung nebst ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. vorstehende Ziffer III.4.).

5.1

Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation in Form der elektronischen Briefwahl abgeben.

Dafür steht den stimmberechtigten Aktionären vor und während der Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) das unter der Internetadresse

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erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 17. Juni 2025, 0:00 Uhr (MESZ), also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, bis zum Beginn der Abstimmung während der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter möglich. Über das Aktionärsportal können die stimmberechtigten Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl vorgenommene Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

5.2

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben (vgl. vorstehende Ziffer III.4.) und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihre Aktionärsrechte ausüben wollen, können sich bei der Ausübung ihres Teilnahme- und Stimmrechts sowie sonstiger Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen anderen in § 135 AktG genannten möglichen Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle übrigen Bevollmächtigten gelten die nachfolgenden Regelungen.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten durch den Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Onlinezugangskarte versendeten Zugangscode und das versendete Passwort erhält. Die Nutzung des Zugangscodes und des Passworts durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Alternativ kann die Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte den Nachweis (z.B. die Vollmacht im Original, in Kopie oder als Scan) wahlweise an die nachfolgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, wobei die Übermittlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) erfolgen soll:

InTiCa Systems SE
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Die Erteilung, der Widerruf, die Änderung und der Nachweis einer Vollmacht nach Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) können aus organisatorischen Gründen nur via E-Mail an hv@gfei.de oder über das Aktionärsportal erfolgen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte zugesandt und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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heruntergeladen werden. Per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv@gfei.de oder über das Aktionärsportal können Vollmachten auch nach Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter erteilt, geändert und widerrufen werden. Nähere Informationen erhalten die Aktionäre im Internet unter der Internetadresse

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Vollmachten, die einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Soweit für die Bevollmächtigung nicht das mit der Onlinezugangskarte übermittelte Formular verwendet oder die Vollmacht nicht elektronisch über das Aktionärsportal erteilt wird, achten Sie deshalb bitte darauf, dass zusammen mit der Vollmacht auch die Angaben zum Aktionär, der die Vollmacht erteilt hat (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und Anschrift) mit übermittelt werden.

5.3

Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht ausschließlich weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Vollmachten und Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu Wortmeldungen, zur Ausübung des Rede- oder Fragerechts, zur Stellung von Anträgen, zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen oder zur Einreichung von Stellungnahmen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über das Aktionärsportal der Gesellschaft erteilt, geändert und widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des mit der Onlinezugangskarte übermittelten Vollmachtsformulars erteilt werden. Das Vollmachtsformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) bei der Gesellschaft unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse eingegangen sein, damit sie vom Stimmrechtsvertreter berücksichtigt werden können:

InTiCa Systems SE
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Hinweisen, die den Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte zugehen.

6.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital (letzteres entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:

InTiCa Systems SE
– Vorstand –
Spitalhofstraße 94
94032 Passau

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Samstag, 7. Juni 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft auf dem gleichen Wege wie die Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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zugänglich gemacht.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG zu übersenden.

Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und Wahlvorschläge richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs) ausschließlich an die Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

InTiCa Systems SE
– Vorstand –
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Telefax: 0851/9 66 92 15
E-Mail: investor.relations@intica-systems.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Montag, 23. Juni 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), unter einer der genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen und die die Voraussetzungen des § 126 Abs. 1 AktG oder des § 127 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht sowie den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlussgründe gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie brauchen außer in den Fällen des §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier der Ablauf des Montag, 23. Juni 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingegangen sein müssen, um zugänglich gemacht zu werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis der Berechtigung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden (vgl. vorstehende Ziffer III.5.), insbesondere also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 8. Juli 2025. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und nicht ordnungsgemäß seine Berechtigung nachgewiesen hat, muss der Antrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (vgl. im Einzelnen unter nachfolgender Ziffer III.9.).

8.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Mittwoch, 2. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Stellungnahmen können in Textform als PDF-Datei und in deutscher Sprache ausschließlich über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

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eingereicht werden.

Die Stellungnahme darf einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär oder sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im Aktionärsportal zugänglich gemacht wird.

Die eingereichten Stellungnahmen werden allen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Donnerstag, 3. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), im Aktionärsportal der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen oder Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

9.

Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu stellen (vgl. vorstehende Ziffer III.7.), sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. unter nachfolgender Ziffer III.10.).

Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

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anzumelden. Ab dem Beginn der Hauptversammlung wird im Aktionärsportal ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Zuschaltung in Bild und Ton sind daher ein internetfähiges Gerät mit einem auf aktuellem Stand gehaltenen Browser und Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende der vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung.

10.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts wie unter vorstehender Ziffer III.9. beschrieben, ausgeübt werden darf. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

11.

Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete und zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ist ausschließlich über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

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ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennimmt.

IV.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
 

Die Einberufung dieser Hauptversammlung, der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können, etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären, die Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG, § 130a Abs. 1 bis 4 AktG, § 130a Abs. 5 und 6 AktG sowie § 131 Abs. 1 AktG und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

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zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Ferner finden sich dort Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG und über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann.

V.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Bevollmächtigte
 

Die InTiCa Systems SE verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) der Aktionäre sowie gegebenenfalls von deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten erhält die InTiCa Systems SE direkt vom Aktionär oder von dessen depotführender Bank. Die Daten werden nur verarbeitet, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Wir erlauben uns, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren zu speichern, soweit nicht im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfalls anlässlich der Hauptversammlung ein berechtigtes Interesse besteht, die Daten länger zu speichern. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Daten entweder anonymisiert oder gelöscht.

Die Dienstleister oder Berater, welche zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung der InTiCa Systems SE.

Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG sowie im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden diese gemeinsam mit dem Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag stellenden beziehungsweise des den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs öffentlich zugänglich gemacht (vgl. vorstehende Ziffern III.6. und III.7.). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, über das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2, 3 AktG zu erstellende und gemäß § 129 Abs. 4 Satz 1 AktG zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Jeder Aktionär hat – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – das Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung der Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung der Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO, Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten gemäß Art. 20 DSGVO und Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.

Für diese und weitere Anfragen steht unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung:

Bugl & Kollegen GmbH
Herr Alexander Bugl
Eifelstraße 55
93057 Regensburg
Telefon: +49 941 630 49 789
kontakt@buglundkollegen.de

Weitere Informationen in Bezug auf den Datenschutz, die damit zusammenhängende Verarbeitung von Aktionärsdaten und zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Internetseite unter folgender Internetadresse:

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VI.
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
 

Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät sowie gegebenenfalls einen E-Mail-Zugang. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen auf aktuellem Stand gehaltenen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für Redebeiträge (vgl. vorstehende Ziffer III.9.) müssen die Endgeräte mit dem Internet verbunden sein und auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden für ihren Redebeitrag zugeschaltet. Die Gesellschaft wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder seinem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag überprüfen und behält sich vor, diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Onlinezugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert zugesandt bekommen. Auf dieser Onlinezugangskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts bereits ab dem 17. Juni 2025, 0:00 Uhr (MESZ), möglich (vgl. vorstehend Ziffer III.5.1).

 

Passau, im Mai 2025

InTiCa Systems SE

Der Vorstand



28.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: InTiCa Systems SE
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Deutschland
E-Mail: info@intica-systems.com
Internet: https://intica-systems.com/de/home
ISIN: DE0005874846

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2147050  28.05.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet

InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet

28.05.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet

 

Konzernumsatz in Höhe von EUR 17,1 Mio. (3M 2024: EUR 20,1 Mio.)

EBIT negativ mit EUR -0,5 Mio. (3M 2024: positives EBIT von EUR 0,4 Mio.)

Auftragsbestand mit EUR 79,9 Mio. unter dem Vorjahresniveau (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.)

 

Passau, 28. Mai 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht. Das Geschäftsjahr 2025 hat für die InTiCa Systems SE wie erwartet verhalten begonnen. Insbesondere im Segment Industry & Infrastructure standen die europäischen Anbieter von Wechselrichtern für den Solar- bzw. Photovoltaikmarkt weiterhin unter hohem Druck durch den asiatischen Wettbewerb. Im Mobility-Segment konnte der Umsatz im ersten Quartal hingegen nahezu konstant gehalten werden und für das Gesamtjahr wird hier im Vorjahresvergleich wieder ein Wachstum erwartet.

„Auch im ersten Quartal 2025 hat der ersehnte Wirtschaftsaufschwung weiter auf sich warten lassen. Konsequente operative Detailarbeit bleibt deshalb das Gebot der Stunde. Die Prozesse weiter optimieren, Möglichkeiten zur Kostensenkung erschließen, Verhandlungen mit Lieferanten und Kunden führen, die fortlaufende Liquidität sicherstellen. All diesen Aufgaben haben wir uns auch in den zurückliegenden Monaten wieder mit vollem Einsatz gewidmet und dabei durchaus Erfolge erzielt. Insbesondere ist es uns gelungen, das Limit der Warenkreditversicherung eines wesentlichen Kunden durch einen Zusatzanbieter so zu erhöhen, dass wir unsere Forderungen wieder in voller Höhe an den bestehenden Factoring-Anbieter verkaufen können. Die Liquiditätssituation hat sich dadurch zumindest etwas entspannt“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.

 Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Der Konzernumsatz reduzierte sich in den drei Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,9% auf EUR 17,1 Mio. (3M 2024: EUR 20,1 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure setzte sich die rückläufige Entwicklung aus dem Vorjahr fort. Umsätze in Höhe von EUR 1,5 Mio. bedeuteten einen Rückgang um 63,8% gegenüber dem ersten Quartal 2024 (3M 2024: EUR 4,0 Mio.). Im Segment Mobility wurde das Vorjahresniveau mit Umsätzen in Höhe von EUR 15,6 Mio. hingegen fast erreicht (3M 2024: EUR 16,0 Mio.). Der Rückgang gegenüber dem ersten Quartal 2024 belief sich auf 2,6%.

Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung lag im Berichtszeitraum mit 55,4% weiterhin auf niedrigem Niveau (3M 2024: 56,1%). Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) reduzierte sich ebenfalls leicht von 24,1% auf 23,3%. Die sonstigen Aufwendungen blieben mit EUR 2,3 Mio. auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verringerte sich im Vorjahresvergleich überproportional auf EUR 1,1 Mio. (3M 2024: EUR 2,0 Mio.), so dass die EBITDA-Marge mit 6,5% unter dem Niveau des Vorjahres lag (3M 2024: 10,0%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) rutschte mit EUR -0,5 Mio. in den negativen Bereich (3M 2024: positives EBIT von EUR 0,4 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten drei Monaten 2025 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,3 Mio. (3M 2024: EUR -0,4 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,2 Mio. (3M 2024: positives EBIT von EUR 0,8 Mio.) erzielt.

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,4 Mio. (3M 2024: EUR -0,5 Mio.). Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 8 verbucht (3M 2024: Steueraufwand in Höhe von TEUR 2). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten drei Monate 2025 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -1,0 Mio. (3M 2024: EUR -0,1 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,23 (3M 2024: EUR -0,02).

Das negative Zwischenergebnis belastete im Berichtszeitraum auch den Mittelzufluss, sowohl der Nettozahlungsmittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit mit EUR -1,4 Mio. (3M 2024: TEUR -9) als auch der Gesamt-Cashflow mit EUR -0,8 Mio. (3M 2024: positiver Gesamt-Cashflow in Höhe von TEUR 32) waren negativ. Entsprechend kommt dem Liquiditätsmanagement weiterhin eine sehr hohe Bedeutung zu. Durch die Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verringerte sich die Eigenkapitalquote im Berichtszeitraum auf 26,9% (31. Dezember 2024: 29,8%), bewegt sich aber noch im soliden Bereich.

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Entsprechend schwierig hat das Jahr 2025 für die InTiCa Systems SE begonnen, der Auftragsbestand lag zum Ende des ersten Quartals mit EUR 79,9 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (31. März 2024: 89%), das damit aktuell einen leicht unterhalb der Planung liegenden Auftragsbestand verzeichnet. Wurden im ersten Quartal einige verschobene Aufträge nachgeholt, blieben die Abrufe im zweiten Quartal bislang unterhalb der Erwartungen. In welchem Maße die Aufträge im weiteren Jahresverlauf von den Kunden abgerufen werden, lässt sich deshalb nicht abschließend einschätzen.

„Der herausfordernde Start in das Jahr 2025 unterstreicht, dass die Anpassung an die neuen Marktbedingungen ein längerer Prozess sein wird. Mittelfristig erwarten wir aber, dass der Amtsantritt der neuen Bundesregierung und die angestrebte Investitionsoffensive einen Schub für die von InTiCa Systems bedienten Geschäftsfelder bringen sollte. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Die im Jahr 2024 beschlossene strategische Ausweitung auf zusätzliche Absatzmärkte erzielt kontinuierliche Fortschritte. Schon jetzt tragen die Anstrengungen dazu bei, Marktschwächen in den etablierten Bereichen zumindest teilweise zu kompensieren“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.

Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2025 unverändert von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. und einem EBIT von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -0,8% bis 2,1% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.

Der vollständige Dreimonatsbericht 2025 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

InTiCa Systems SE

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 KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender

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Über InTiCa Systems:

Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.


Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



28.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2146372  28.05.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen  

InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen   

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Jahresbericht
InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen  

27.05.2025 / 08:00 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen


Konzernumsatz in Höhe von EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.)

EBIT leicht negativ mit EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.)

Operativer Cashflow mit EUR 6,2 Mio. klar positiv (2023: EUR 1,6 Mio.)

Weiterhin hohe Unsicherheit, 2025 Umsatz von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. und EBIT von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. erwartet


Passau, 27. Mai 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den vollständigen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht und bestätigt die vorläufigen Zahlen. Mit EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.) lag der Konzernumsatz nach vier Quartalen deutlich unter der ursprünglichen und am unteren Rand der angepassten, prognostizierten Bandbreite. Ertragsseitig erhöhte die Umsatzreduktion den ohnehin bestehenden Druck auf die Margen. Mit umfangreichen Kostensenkungsmaßnahmen und kontinuierlichen Prozessoptimierungen konnte jedoch erfolgreich entgegengewirkt werden. Mit einem EBIT von EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.) fiel das Minus etwas geringer aus als in der angepassten Prognose erwartet.

„Das Geschäftsjahr 2024 war in Summe deutlich schwächer als ursprünglich erwartet. Die Automobilindustrie kämpfte unverändert mit den Herausforderungen der Transformation und die europäischen Anbieter von Wechselrichtern für den Solar- bzw. Photovoltaikmarkt standen weiterhin unter starkem Druck durch den asiatischen Wettbewerb. Gerade Neuprojekte wurden häufig verschoben. Bei Bestandsprojekten konnten wir hingegen vielfach Laufzeitverlängerungen erzielen. Positiv sind zudem die Signale auf die Mitte 2024 beschlossene strategische Ausweitung des Produktportfolios. In verschiedenen Branchen haben wir interessante neue Aufträge gewonnen, die zum Teil bereits umgesetzt werden. Das Volumen war aber noch zu gering, um die Zurückhaltung in den etablierten Bereichen aufzuwiegen“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Im Vorjahresvergleich verringerte sich der Konzernumsatz im Berichtszeitraum um 18,7% auf EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 39,4% auf EUR 15,4 Mio. (2023: EUR 25,5 Mio.). Im Segment Mobility war ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier im Geschäftsjahr 2024 um 10,2% auf EUR 55,2 Mio. zurück (2023: EUR 61,4 Mio.).

Der Rohertrag verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr unterproportional auf EUR 30,9 Mio. (2023: EUR 34,7 Mio.), wodurch sich die Rohertragsmarge von 40,0% auf 43,8% verbesserte. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) lag mit EUR 6,1 Mio. ebenfalls nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres (2023: EUR 6,5 Mio.). Dies entspricht einer verbesserten EBITDA-Marge von 8,6% (2023: 7,5%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) fiel im Geschäftsjahr 2024 auch aufgrund einer deutlichen Belastung durch nicht zahlungswirksame Währungseffekte in den negativen Bereich. Mit EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.) war das Betriebsergebnis etwas besser als zuletzt erwartet. Die Maßnahmen zur Kostenreduktion machten sich zunehmend bemerkbar.

Das Finanzergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf EUR -1,9 Mio. (2023: EUR -1,5 Mio.), wobei sich die verstärkte Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien (zum 31.12.2024 wurden EUR 16,6 Mio. der EUR 19,9 Mio. zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien in Anspruch genommen) sowie die gestiegenen Zinskosten bemerkbar machten. Wie im Vorjahr standen dem Finanzaufwand keine nennenswerten Finanzerträge gegenüber. Vor Steuern stand im Geschäftsjahr 2024 ein Konzernverlust in Höhe von EUR 2,4 Mio. (2023: Konzernverlust vor Steuern in Höhe von EUR 1,2 Mio.). Unter Berücksichtigung eines Steuerertrags in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2023: EUR 0,1 Mio.) ergibt sich somit ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2,3 Mio. (2023: Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1,1 Mio.). Dies entspricht einem Ergebnis pro Aktie in Höhe von EUR -0,55 (2023: EUR -0,27).

Das negative Jahresergebnis erhöhte die Liquiditätsbelastung, die ohnehin darunter leidet, dass kurzfristig stornierte oder verschobene Aufträge die Materialplanung und Lagerhaltung erschweren. Entsprechend hat das Liquiditätsmanagement eine sehr hohe Priorität. Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden wurden intensiv geführt, das Vorratsvermögen abgebaut und die Investitionen plangemäß reduziert. Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum mit EUR 6,2 Mio. klar positiv und verbesserte sich im Vorjahresvergleich deutlich (2023: EUR 1,6 Mio.). Der Gesamt-Cashflow war mit EUR 1,0 Mio. ebenfalls positiv (2023: EUR 4,6 Mio.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kontokorrentkredite aufgrund der dauernden Inanspruchnahme vom Finanzmittelfonds in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert wurden. Im Geschäftsjahr 2024 bedeutete dies einen Mittelzufluss in Höhe von EUR 3,6 Mio. aus der zusätzlichen Beanspruchung von Kontokorrentkrediten (2023: EUR 13,0 Mio.). Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 0,9 Mio.). Dazu standen zum Bilanzstichtag bislang ungenutzte Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 3,3 Mio. zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote lag zum Abschlussstichtag mit 29,8% leicht unter dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2023: 30,8%).

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der zum 31. März 2025 mit EUR 79,9 Mio. weiterhin unter dem Vorjahresniveau lag (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (Q1 2024: 89%). Während Bestandsprojekte häufig verlängert wurden, ist bei Neuentwicklungen noch immer eine große Zurückhaltung sichtbar, die dazu führt, dass Projekte storniert oder „on hold“ gesetzt werden. Insbesondere die erratische Zollpolitik der US-Administration trägt zur Unsicherheit bei. Zwar ist InTiCa direkt kaum betroffen, aber es ist zu erwarten, dass sich mögliche Auswirkungen bei den Kunden indirekt niederschlagen werden. Korrekturen des Auftragsbestands sind deshalb nicht auszuschließen, das Abrufverhalten bleibt extrem volatil. Aktuell geht der Konzern mit Ende des Geschäftsjahres 2025 von einem Auftragsstand von EUR 80,0 Mio. bis EUR 85,0 Mio. aus.

„Wurden im ersten Quartal einige verschobene Aufträge nachgeholt, blieben die Abrufe im zweiten Quartal bislang unterhalb der Erwartungen. Mit Blick auf die zweite Jahreshälfte ist das Auftragsbuch für das dritte Quartal bereits ordentlich gefüllt, während für das vierte Quartal zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden kann. Um die Margensituation trotz der unsicheren Absatzlage zu verbessern, führen wir auch 2025 wieder verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen durch. Dazu gehören umfassende Verbesserungen im Bereich der indirekten Personalkosten, die Produktivitätssteigerung bestehender Fertigungsbereiche sowie die weitere nachhaltige Optimierung von Logistik und Lagerbeständen. Von wesentlicher Bedeutung sind jedoch die strategischen Maßnahmen, die zur Verankerung unserer Kernkompetenzen in angrenzenden Märkten getroffen wurden. Hier wollen wir 2025 weitere bedeutende Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit machen. Steigende Anfragen zeigen, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.

Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2025 von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. und einem EBIT von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -0,8% bis 2,1% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.

Der vollständige Geschäftsbericht 2024 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



27.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2145596  27.05.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

InTiCa Systems SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

30.04.2025 / 08:03 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die InTiCa Systems SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.05.2025
Ort: https://intica-systems.com/de/investor-relations/finanzberichte

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.05.2025
Ort: https://intica-systems.com/de/investor-relations/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.05.2025
Ort: https://intica-systems.com/en/investor-relations/publications

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 08.08.2025
Ort: https://intica-systems.com/de/investor-relations/finanzberichte

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 08.08.2025
Ort: https://intica-systems.com/en/investor-relations/publications


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2127248  30.04.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich

InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresbericht
InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich

30.04.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich


Konzernumsatz in Höhe von ca. EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.)

EBIT leicht negativ mit EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.)

Auftragsbestand zum Jahresende 2024 bei EUR 77,3 Mio. (31.12.2023: EUR 99,3 Mio.)

Veröffentlichung des geprüften und testierten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses voraussichtlich am 27. Mai 2025


Passau, 30. April 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) veröffentlicht heute die vorläufigen und ungeprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2024. Wie erwartet, blieb die Volatilität der Abrufe infolge der geopolitischen Krisenherde und der Transformation der industriellen Landschaft auch im vierten Quartal sehr hoch. Bereits im Herbst 2024 hatte der Vorstand deshalb die Prognose für das Gesamtjahr auf eine Umsatzspanne von EUR 70 bis 75 Mio. und ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von EUR -1,0 Mio. bis EUR -2,0 Mio. angepasst. Die vorläufigen Konzernzahlen bestätigen die grundsätzlichen Einschätzungen. Während der Umsatz am unteren Rand lag, war das Minus beim EBIT etwas geringer als erwartet.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Im Vorjahresvergleich verringerte sich der Konzernumsatz im Berichtszeitraum um 18,7 % auf EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 39,4 % auf EUR 15,4 Mio. (2023: EUR 25,5 Mio.). Im Segment Mobility war ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier im Geschäftsjahr 2024 um 10,2 % auf EUR 55,2 Mio. zurück (2023: EUR 61,4 Mio.).

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) lag im Berichtszeitraum mit ca. EUR 6,1 Mio. nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres (2023: EUR 6,5 Mio.). Dies entspricht einer verbesserten EBITDA-Marge von rund 8,6 % (2023: 7,5 %). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) fiel im Geschäftsjahr 2024 auch aufgrund einer deutlichen Belastung durch nicht zahlungswirksame Währungseffekte in den negativen Bereich. Mit ca. EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.) war das Betriebsergebnis nach den vorläufigen Zahlen etwas besser als zuletzt erwartet. Die ergriffenen Maßnahmen zur Kostenreduktion machen sich hier zunehmend bemerkbar.

Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum klar positiv, die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 0,9 Mio.). Zusätzlich standen der InTiCa Systems SE zum Abschlussstichtag ungenutzte Kontokorrentkreditlinien in Höhe von EUR 3,3 Mio. zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote lag zum Abschlussstichtag mit 29,8 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres.

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der zum Jahresende mit EUR 77,3 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau lag (31. Dezember 2023: EUR 99,3 Mio.). Davon waren 92 % dem Segment Mobility zuzuordnen (31. Dezember 2023: 82 %). Zum Jahresende verschobene Aufträge wurden im ersten Quartal abgenommen. Auch in den kommenden Monaten ist von sehr hohen Volatilitäten auszugehen. Nicht zuletzt die internationalen Zollkonflikte tragen zur Unsicherheit bei. Zwar ist InTiCa Systems direkt kaum betroffen, aber es ist zu erwarten, dass sich mögliche Auswirkungen bei den Kunden indirekt niederschlagen werden.

Parallel zu den andauernden Bestrebungen zur Kostensenkung, forciert InTiCa Systems den Mitte 2024 beschlossenen Umbau der Geschäftsbereiche. Steigende Anfragen zeigen, dass es gelingt, die vorhandenen Kernkompetenzen auch in den anderen Bereichen zu verankern. Ziel für 2025 ist es, neben Entwicklungsaufträgen auch erste Serienaufträge zu gewinnen, zum Beispiel bei Komponenten für elektrische Maschinen. Insbesondere in Mexiko eröffnen sich Marktchancen mit positiver Zukunftsperspektive für technische Kunststoffteile. Messbare Erfolge dieser Strategie sind aber erst mittelfristig zu erwarten. Kurzfristig ist davon auszugehen, dass das Umfeld für die deutsche Industrie und insbesondere für die Automobilindustrie extrem fordernd bleibt.

Eine detaillierte Prognose für das Geschäftsjahr 2025 und die weitere Entwicklung in den Geschäftsbereichen wird mit Vorlage des vollständigen Geschäftsberichts veröffentlicht. Derzeit dauern die Erstellungs- und Prüfungsarbeiten für das Geschäftsjahr 2024 noch an, sollen aber zeitnah abgeschlossen werden. Neuer voraussichtlicher Termin für die Veröffentlichung des geprüften und testierten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses ist der 27. Mai 2025.

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



30.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2127242

 
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2127242  30.04.2025 CET/CEST

InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken

InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken

29.11.2024 / 07:50 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken

Konzernumsatz in Höhe von EUR 55,4 Mio. (9M 2023: EUR 67,5 Mio.), beide Segmente von negativem Umfeld betroffen

EBIT mit EUR -0,4 Mio. negativ (9M 2023: EUR 0,3 Mio.) infolge von Währungseffekten, die größtenteils aber nicht liquiditätswirksam sind

Kostensenkungsmaßnahmen greifen, operativer Cashflow mit EUR 4,7 Mio. klar positiv (9M 2023: EUR -0,2 Mio.)

Auftragsbestand in Höhe von EUR 86 Mio. (30. September 2023: EUR 106 Mio.), Nachfrage nach neuen Produkten stabil

Passau, 29. November 2024 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht. Die bereits im ersten Halbjahr verhaltene Geschäftsentwicklung hat sich zuletzt noch einmal verschlechtert. Insbesondere das Segment Mobility musste im dritten Quartal eine deutliche Abrufreduktion verkraften. Die ergriffenen Maßnahmen zur Kostenreduktion beginnen jedoch verstärkt zu greifen. Rohertragsmarge und EBITDA-Marge verbesserten sich und der operative Cashflow war in den ersten neun Monaten klar positiv.

„Das anhaltend negative Geschäftsumfeld in beiden Segmenten hat auch bei InTiCa im dritten Quartal zu einem Einbruch auf breiter Ebene geführt. Immer wieder wurden im letzten Moment Abrufe geändert. Insbesondere Komponenten für batterieelektrische Fahrzeuge wie unsere On-board-Charger waren deutlich weniger nachgefragt. Dazu führten Kursverluste in den an unseren Auslandsstandorten gültigen Währungen zu einem signifikanten Anstieg der sonstigen Aufwendungen. Diese Währungseffekte sind größtenteils aber nicht zahlungswirksam. Ohne diesen Effekt wäre das EBIT sowohl im dritten Quartal als auch in den ersten neun Monaten positiv gewesen, denn intensive Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden, der Abbau des Vorratsvermögens und die erneute deutliche Verbesserung der Qualitätskosten machen sich zunehmend bemerkbar“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
 

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der Konzernumsatz reduzierte sich in den ersten neun Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 18,0% auf EUR 55,4 Mio. (9M 2023: EUR 67,5 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 40,9% auf EUR 11,7 Mio. (9M 2023: EUR 19,8 Mio.). Im Segment Mobility war im dritten Quartal ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier in den ersten neun Monaten um 8,5% auf EUR 43,7 Mio. zurück (9M 2023: EUR 47,7 Mio.).

Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung lag im Berichtszeitraum mit 55,0% weiterhin deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (9M 2023: 62,4%). Dafür ausschlaggebend war neben der Optimierung der Produktionsabläufe insbesondere ein weniger materialintensiver Produktmix und eine Kompensationsleistung eines größeren Kunden. Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) erhöhte sich hingegen leicht von 24,6% auf 25,1%.

Konnte im ersten Halbjahr noch ein Anstieg des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verzeichnet werden, stand nach neun Monaten ein Rückgang auf EUR 4,6 Mio. (9M 2023: EUR 4,8 Mio.). Weil der prozentuale Rückgang niedriger war als der Umsatzrückgang, verbesserte sich die EBITDA-Marge im Berichtszeitraum dennoch auf 8,2% (9M 2023: 7,2%). Infolge einer deutlichen Belastung durch nicht zahlungswirksame Währungseffekte rutschte das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit EUR -0,4 Mio. in den negativen Bereich (9M 2023: positives EBIT von EUR 0,3 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten neun Monaten 2024 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,8 Mio. (9M 2023: EUR -0,7 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein positives EBIT in Höhe von EUR 0,4 Mio. erzielt (9M 2023: EUR 1,0 Mio.).

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -1,4 Mio. (9M 2023: EUR -1,0 Mio.), wobei sich die stärkere Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien sowie die gestiegenen Zinsen bemerkbar machten. Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 75 verbucht (9M 2023: TEUR 6). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten neun Monate 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -1,7 Mio. (9M 2023: EUR -0,7 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,40 (9M 2023: EUR -0,16).

Vor dem Hintergrund der erhöhten Liquiditätsbelastung hat das Liquiditätsmanagement eine sehr hohe Priorität. Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden werden intensiv geführt, das Vorratsvermögen abgebaut und die Investitionen plangemäß reduziert. Der operative Cashflow verbesserte sich dadurch deutlich und war in den ersten neun Monaten mit EUR 4,7 Mio. klar positiv (9M 2023: EUR -0,2 Mio.). Aufgrund des infolge gestiegener Tilgungsleistungen negativen Cashflows aus Finanzierungstätigkeit, lag der Gesamtcashflow mit EUR -0,3 Mio. hingegen knapp im Minus (9M 2023: EUR -6,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote verringerte sich im Berichtszeitraum leicht, bewegt sich mit 29,8% aber weiterhin im soliden Bereich (31. Dezember 2023: 30,8%).

 

Ausblick

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der nach neun Monaten mit EUR 86 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau lag (30. September 2023: EUR 106 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (30. September 2023: 74%). Ein Grund für den Rückgang ist, dass viele Kunden Aufträge immer später in die Systeme einstellen. Auch in den kommenden Monaten ist von sehr hohen Volatilitäten auszugehen, gerade im Dezember ist zu erwarten, dass Kunden versuchen werden, die Annahme von Waren ins kommende Jahr zu verschieben.

„Parallel zu den andauernden Bestrebungen zur Kostensenkung, forcieren wir den Umbau der Geschäftsbereiche. Steigende Anfragen zeigen, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist. So wurden beispielsweise technische Kunststoffteile als neuer Schwerpunkt identifiziert. Insbesondere im nordamerikanischen Markt besteht hier eine hohe Nachfrage, weshalb wir die Kunststoffkompetenz am Standort in Mexiko aktuell intensiv ausbauen und bereits mit mehreren Aufträgen die Produktion gestartet haben. Im neuen Bereich „Tailored Solutions“ wird ein erster größerer Auftrag erfolgreich umgesetzt und die Marktpräsenz kontinuierlich aufgebaut. Echte Erfolge dieser Strategie sind aber erst mittelfristig zu erwarten. Kurzfristig gehen wir davon aus, dass das Umfeld für die deutsche Industrie und insbesondere für die Automobilindustrie extrem fordernd bleibt“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.

Aufgrund des anhaltend negativen Geschäftsumfelds hat die InTiCa Systems SE den Forecast für das laufende Jahr Ende Oktober neu bewertet und die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 angepasst. Statt eines Konzernumsatzes am unteren Rand der Spanne von EUR 80,0 Mio. bis EUR 95,0 Mio., wird jetzt ein Umsatzkorridor von EUR 70,0 Mio. bis EUR 75,0 Mio. erwartet. Trotz Bestandsoptimierungen und Kosteneinsparungen belasten die niedrigeren Umsätze das Ergebnis. War zuvor von einer positiven EBIT-Marge von 0% bis 2,5% ausgegangen worden, erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von EUR -1,0 Mio. bis EUR -2,0 Mio. Die breite Spanne ist der schwierigen Abschätzung von Währungseffekten geschuldet.

Der vollständige Neunmonatsbericht 2024 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

InTiCa Systems SE

 

Der Vorstand

 

 KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender

 TEL +49 (0) 851 – 966 92 – 0

 FAX +49 (0) 851 – 966 92 – 15

 MAIL investor.relations@intica-systems.com 

 

 

Über InTiCa Systems:

Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.

 



29.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024

InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024

InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024

24.10.2024 / 10:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024


Passau, 24. Oktober 2024 – Die InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846; WKN 587484) hat den Forecast für das laufende Jahr neu bewertet und passt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 an. Statt eines Konzernumsatzes am unteren Rand der Spanne von EUR 80,0 Mio. bis EUR 95,0 Mio., wird jetzt ein Umsatzkorridor von EUR 70,0 Mio. bis EUR 75,0 Mio. erwartet. Ergebnisseitig resultieren die niedrigeren Umsätze trotz Bestandsoptimierungen und Kosteneinsparungen in einem negativen Betriebsergebnis. Bislang war von einer positiven EBIT-Marge von 0% bis 2,5% ausgegangen worden.

Ausschlaggebend für die Prognoseanpassung ist das anhaltend negative Geschäftsumfeld sowohl im Segment Mobility als auch im Segment Industry & Infrastructure. Um die Abhängigkeiten von einzelnen Produkten und Industriefeldern zu reduzieren, hatte InTiCa bereits im Juli 2024 beschlossen, das Produktportfolio strategisch auszuweiten und die Kompetenzen als Lösungsanbieter auf weitere Marktbereiche auszudehnen. Positive Effekte sind zwar sichtbar, reichen aber noch nicht aus, um kurzfristig die auch im dritten Quartal spürbaren Abrufreduktionen der Automobilkunden sowie die deutlich niedriger als geplante Nachfrage in den Bereichen Photovoltaik und Ladesäulen auszugleichen.

In dem am 29. November 2024 erscheinenden Neunmonatsbericht wird die InTiCa Systems SE ausführlich auf die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr sowie den weiteren Ausblick eingehen.


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2015303  24.10.2024 CET/CEST

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