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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
26.10.2026PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Gläubigerversammlung der EUR 35 Mio. Anleihe beschließt Verlängerung der Laufzeit
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20.10.2026PAUL Tech AGPAUL Tech AG: PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe
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11.09.2026PAUL Tech AGPAUL Tech AG: PAUL Tech AG strebt eine Verlängerung der Laufzeit der EUR 35 Mio. Anleihe um zwei Jahre an
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03.08.2026PAUL Tech AGPAUL Tech AG erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR und gibt einen positiven Ausblick für das Geschäftsjahr 2026
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01.07.2026PAUL Tech AGAdler Group und PAUL Tech starten klimafreundliche Wärme für 17.500 Berliner Wohnungen
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21.04.2026PAUL Tech AGPAUL Tech AG erhält strategisches Investment von Searchlight Capital Partners
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24.03.2026PAUL Tech AGPAUL Tech AG sichert sich EUR 40 Mio. Kreditfazilität für weiteres Wachstum
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19.12.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der Anleihe
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01.12.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025
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06.11.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt
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15.10.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung – Aufforderung zur Stimmabgabe
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08.10.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt
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17.09.2025PAUL Tech AGPAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025
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17.09.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond
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21.07.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025
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25.06.2025PAUL Tech AGPAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG
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25.06.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG
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28.03.2025PAUL Tech AGPAUL Tech AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 am 30. Juni 2025
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PAUL Tech AG: Gläubigerversammlung der EUR 35 Mio. Anleihe beschließt Verlängerung der Laufzeit

PAUL Tech AG: Gläubigerversammlung der EUR 35 Mio. Anleihe beschließt Verlängerung der Laufzeit

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Sonstiges
PAUL Tech AG: Gläubigerversammlung der EUR 35 Mio. Anleihe beschließt Verlängerung der Laufzeit

26.10.2026 / 21:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR).

PAUL Tech AG: Gläubigerversammlung der EUR 35 Mio. Anleihe beschließt Verlängerung der Laufzeit

Mannheim, 26. Oktober 2026 – Die heute abgehaltene Gläubigerversammlung im Hinblick auf die von der PAUL Tech AG („Emittentin„) begebenen EUR 35 Mio. 7,00 % / 9,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) hat folgende Beschlüsse zur Anleihe gefasst:
 
  • Die Laufzeit der Anleihe wird bis zum 01. September 2028 verlängert.
  • Die Rückzahlung der Anleihe zum Laufzeitende erfolgt zu 113% ihres Nennbetrags.
  • Die Verzinsung der Anleihe wird ab dem 01. Dezember 2026 auf 10 % p.a. erhöht mit halbjährlicher Auszahlung.
  • Die Emittentin wird verpflichtende anteilige Teilrückzahlungen vor dem neuen Laufzeitende vornehmen.
  • Die Emittentin ist verpflichtet zukünftig neu aufgenommenes Eigenkapital zu mindestens 30 % zur vorzeitigen Tilgung der Anleihe zu verwenden.
  • Der Mehrheitsaktionär der Emittentin wird ein Pfandrecht über ca. 7,5 % des Aktienkapitals der Emittentin zugunsten der Anleihegläubiger bestellen.
  • Herr Gustav Meyer zu Schwabedissen wird zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt.
Diese Beschlüsse und die entsprechenden Anpassungen der Bedingungen der Anleihe werden nach Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist voraussichtlich am oder um den 30. November 2026 wirksam werden.

Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: ir@paul.tech

Disclaimer:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.


Ende der Insiderinformation

26.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: presse@paul.tech
Internet: www.paul.tech
ISIN: DE000A3H2TU8
WKN: A3H2TU
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 984500RFEE79061F5363
EQS News ID: 2422582

 
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2422582  26.10.2026 CET/CEST

PAUL Tech AG: PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe

PAUL Tech AG: PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Sonstiges
PAUL Tech AG: PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe

20.10.2026 / 12:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe

Mannheim, 20. Oktober 2026 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % / 9,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) hat heute von einem Anleihegläubiger ein Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung („Ergänzungsverlangen„) der angekündigten Gläubigerversammlung am 26. Oktober 2026 in Bezug auf die Anleihe („Gläubigerversammlung„) erhalten. Das Ergänzungsverlangen wird in Kürze auf der Webseite der Emittentin (https://ir.paul.tech/anleihe) und so rasch wie möglich auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das Ergänzungsverlangen beinhaltet eine Abstimmung zu einem alternativen Vorschlag zur Verlängerung der Anleihe, mit den folgenden wesentlichen Punkten:
  • Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 1. September 2028
  • Rückzahlung der Anleihe zu 108% ihres Nennbetrags zum Laufzeitende
  • Erhöhung der Verzinsung der Anleihe ab dem 1. Dezember 2026 auf 10 % p.a. mit halbjährlicher Auszahlung
  • Verpflichtende anteilige Teilrückzahlungen
  • Verpflichtung der Emittentin zukünftig neu aufgenommenes Eigenkapital ab einer Mindestschwelle von EUR 30 Mio. zu mindestens 50 % zur Tilgung der Anleihe zu verwenden
  • Bestellung eines Pfandrechtes über ca. 7,5 % des Aktienkapitals der Emittentin zugunsten der Anleihegläubiger durch den Mehrheitsaktionär der Emittentin
  • Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung wird entsprechend ergänzt und der alternative Vorschlag zur Abstimmung gestellt.

Der Emittentin liegen bereits Absichtserklärungen von Gläubigern vor, die gemeinsam mehr als 50 % des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe halten, dem alternativen Verlängerungsvorschlag auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.

Die Emittentin hat das Ergänzungsverlangen geprüft und unterstützt den alternativen Verlängerungsvorschlag. Eine solche Zustimmung der Emittentin ist erforderlich, damit der Vorschlag nach wirksamer Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung gemäß den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes umgesetzt werden kann.

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Patrick Weiden
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20.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2418692  20.10.2026 CET/CEST

PAUL Tech AG: PAUL Tech AG strebt eine Verlängerung der Laufzeit der EUR 35 Mio. Anleihe um zwei Jahre an

PAUL Tech AG: PAUL Tech AG strebt eine Verlängerung der Laufzeit der EUR 35 Mio. Anleihe um zwei Jahre an

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Sonstiges
PAUL Tech AG: PAUL Tech AG strebt eine Verlängerung der Laufzeit der EUR 35 Mio. Anleihe um zwei Jahre an

11.09.2026 / 13:24 CET/CEST
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PAUL Tech AG strebt eine Verlängerung der Laufzeit der EUR 35 Mio. Anleihe um zwei Jahre an

Mannheim, 11. September 2026 – Der Vorstand der PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % / 9,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Gläubiger der Anleihe in einer Abstimmung ohne Versammlung nach §18 des Schuldverschreibungsgesetzes um Zustimmung zu einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre zu ersuchen, d.h. zu einer Verschiebung des Endfälligkeitstags vom 1. Dezember 2026 auf den 1. Dezember 2028.

Die Emittentin führt Gespräche mit Eigenkapitalinvestoren, deren Mittel unter anderem zur Ablösung der Anleihe vorgesehen sind. Diese Gespräche sind noch nicht ausreichend weit fortgeschritten, um eine Rückführung der Anleihe zum Endfälligkeitstag am 1. Dezember 2026 darstellen zu können. Längere Vertragsverhandlungen mit großen Kunden haben die für das erste Quartal 2026 erwarteten Vertragsabschlüsse in das zweite bzw. dritte Quartal verschoben und damit zu einer Verzögerung des Roll-out für die Wärmelösung PAUL Net Zero geführt. Die Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre soll der Emittentin die Zeit verschaffen, den Roll-out umzusetzen und auf Basis deutlich verbesserter Finanzzahlen die Refinanzierung der Anleihe durchzuführen.
 
Der Zinssatz der Anleihe bleibt unverändert bei 9,00 % p.a. Im Gegenzug verpflichtet sich die Emittentin zu zwei Teilrückzahlungen von jeweils 10 % des Nennbetrags je Schuldverschreibung (d.h. jeweils EUR 100) am 1. Februar 2027 und am 1. Dezember 2027; der verbleibende Nennbetrag von EUR 800 je Schuldverschreibung wird am 1. Dezember 2028 zurückgezahlt. Der Zeitraum, in dem die Emittentin die Anleihe nach ihrer Wahl ganz oder teilweise zu 101,00 % des Nennbetrags zurückzahlen kann, wird bis zum 30. November 2028 verlängert. Weitere Einzelheiten, insbesondere zum Abstimmungsverfahren und zu den Fristen, ergeben sich aus der Aufforderung zur Stimmabgabe, die unter https://ir.paul.tech/anleihe/ zur Verfügung gestellt und voraussichtlich am 15. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

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11.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2398090  11.09.2026 CET/CEST

PAUL Tech AG erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR und gibt einen positiven Ausblick für das Geschäftsjahr 2026

PAUL Tech AG erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR und gibt einen positiven Ausblick für das Geschäftsjahr 2026

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
PAUL Tech AG erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR und gibt einen positiven Ausblick für das Geschäftsjahr 2026

03.08.2026 / 21:39 CET/CEST
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

PAUL Tech AG erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR und gibt einen positiven Ausblick für das Geschäftsjahr 2026

Mannheim, 03. August 2026 – Die PAUL Tech AG hat heute ihren testierten Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Nach der 2024 eingeleiteten strategischen Transformation hin zu PAUL Net Zero konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 die wirtschaftliche Entwicklung deutlich verbessern und den Wachstumskurs des neuen Angebots bestätigen.

Die Umsatzerlöse stiegen 2025 auf EUR 81,8 Mio. und damit um 156,1 % gegenüber dem Vorjahr (EUR 31,9 Mio.) sowie leicht über die Guidance von bis zu EUR 80 Mio. Ausschlaggebend hierfür war die erfolgreiche Markteinführung von PAUL Net Zero, während das Vorgängerprodukt PAUL Performance planmäßig nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Mit einem EBITDA von EUR 10,9 Mio. sowie einem adjusted EBITDA nach einmaligen Transaktions- und Beratungskosten von EUR 15,0 Mio. erreichte die Gesellschaft die kommunizierten Erwartungen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Nach dem Transformationsjahr 2024 erzielte die PAUL Tech AG mit EUR 3,2 Mio. wieder ein positives Jahresergebnis.

Auch der Auftragseingang bestätigte die strategische Neuausrichtung: Während sich der Auftragseingang für PAUL Performance erwartungsgemäß auf EUR 2,0 Mio. reduzierte (Vorjahr: EUR 37,2 Mio.), stieg der Auftragseingang für PAUL Net Zero um EUR 89,8 Mio. auf EUR 312,6 Mio. (Vorjahr: EUR 222,9 Mio.). Bis Ende Juli 2026 lagen der Gesellschaft unterzeichnete Verträge für rund 46.000 Wohneinheiten mit einem Vertragsvolumen von rund EUR 1,1 Mrd. über die Laufzeit des Wärme-Contractings vor; für weitere rund 9.000 Einheiten liegen Letters of Intent (LOI) vor. Zur Jahresmitte 2026 hat die PAUL Tech AG zudem mit der Adler Group S.A. einen langfristigen Rahmenvertrag über die Umstellung von rund 17.500 Wohn- und Gewerbeeinheiten des Berliner Immobilienportfolios auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung geschlossen. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wurde bereits begonnen.

Auch bei der Finanzierung des weiteren Roll-outs konnte PAUL signifikante Meilensteine erreichen: 2025 stellte die MEAG, der Vermögensverwalter der Munich Re-Gruppe, ein Volumen von EUR 120 Mio. zur langfristigen PNZ-Projektfinanzierung zur Verfügung, die Berliner Volksbank erweiterte dieses Finanzierungsvolumen 2026 um weitere EUR 28 Mio. Das im September 2025 fällige Schuldscheindarlehen der PTF3 in Höhe von EUR 8,0 Mio. wurde zunächst verlängert und im März 2026 im Rahmen einer neuen Finanzierung durch Searchlight Capital über EUR 40,0 Mio. auf Ebene der PAUL Tech AG abgelöst. Die bestehende Anleihe der PAUL Tech AG in Höhe von EUR 35,0 Mio. wurde im November 2025 um ein Jahr bis zum 1. Dezember 2026 verlängert. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Gesprächen mit Fremd- und Eigenkapitalgebern zur Refinanzierung.

Für das Geschäftsjahr 2026 rechnet die PAUL Tech AG mit Umsätzen von bis zu EUR 89 Mio. aus dem Bau und Management der errichteten PAUL Net Zero Anlagen. Nach einer durch Prototypenbau und saisonale Effekte verzögerten ersten Jahreshälfte sollen im zweiten Halbjahr rund 15.000 Wohneinheiten fertiggestellt werden. Erwartet werden ein EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionenbereich sowie ein Jahresüberschuss im geringen einstelligen Millionenbereich. Für das Geschäftsjahr 2027 erwartet die Gesellschaft darüber hinaus auf der Basis von über 30.000 installierten Einheiten ein EBITDA von deutlich über EUR 50 Mio.

Mit einem belastbaren Auftragsbestand, gesicherten Finanzierungsbausteinen für den weiteren Roll-out und laufenden Verhandlungen zur Refinanzierung der Anleihe blickt die PAUL Tech AG nach dem erfolgreichen Wachstumsjahr 2025 zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2026.

PAUL Tech AG
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim ist ein dezentraler Wärmeversorger für Bestandsimmobilien. Das Unternehmen ersetzt fossile Heizanlagen durch ein Wärmepumpensystem mit eigener, KI-gestützter Steuerungstechnologie (PAUL Net Zero) und übernimmt Betrieb sowie Wärmelieferung. PAUL reduziert Emissionen im Gebäudebestand und verbessert die Energieeffizienz bis hin zu einer nahezu CO2-neutralen Wärmeversorgung. Verträge für die ersten 100.000 Wohnungen sollen bis 2027 abgeschlossen werden.

Investor Relations Kontakt PAUL Tech AG:

Patrick Weiden, CFO
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: ir@paul.tech

Medienanfragen zur PAUL Tech AG:

Klaus Schmidtke, Head of Corporate Affairs / Pressesprecher
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim, Germany
Tel.: +49 151 46680605
E-Mail: klaus.schmidtke@paul.tech,

PAUL Tech AG – Pioneering Energy Transition
www.paul.tech


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Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
 


03.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2376604

 
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2376604  03.08.2026 CET/CEST

Adler Group und PAUL Tech starten klimafreundliche Wärme für 17.500 Berliner Wohnungen

Adler Group und PAUL Tech starten klimafreundliche Wärme für 17.500 Berliner Wohnungen

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Vertrag/Kooperation
Adler Group und PAUL Tech starten klimafreundliche Wärme für 17.500 Berliner Wohnungen

01.07.2026 / 11:00 CET/CEST
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Adler Group und PAUL Tech starten klimafreundliche Wärme für 17.500 Berliner Wohnungen

Mannheim, 01. Juli 2026 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 9,00 % 2020/2026 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU) informiert über Folgendes:

Der gesamte Adler Gebäudebestand mit rund 17.500 Berliner Wohnungen und Gewerbeeinheiten wird in den kommenden zwei Jahren auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgestellt. Dafür haben die Adler Group und die PAUL Tech AG einen langfristigen Rahmenvertrag geschlossen.

Die Umsetzung beginnt bereits im Sommer 2026. PAUL Tech übernimmt Planung, Errichtung und Betrieb der neuen Wärmeerzeugungsanlagen für 15 Jahre. Zum Einsatz kommt die Technologieplattform PAUL Net Zero. Sie verbindet hocheffiziente Wärmepumpensysteme mit KI-gestützter Energieoptimierung sowie intelligenten Steuerungs- und Monitoringsystemen.

Mit der Partnerschaft verfolgen Adler Group und PAUL Tech das Ziel, die CO₂-Emissionen des Immobilienbestands deutlich zu reduzieren, die Energieeffizienz nachhaltig zu verbessern und die Gebäude frühzeitig auf die Anforderungen der Wärmewende vorzubereiten. Die schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Wärmetechnologie verringert die Abhängigkeit von Erdgas und Heizöl und schafft die Grundlage für eine langfristig stabile Wärmeversorgung. Angesichts steigender CO₂-Kosten und der absehbaren Verteuerung fossiler Energieträger profitieren die Mieterinnen und Mieter vom frühzeitigen Wechsel auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. 

Dr. Karl Reinitzhuber, Chief Executive Officer der Adler Group:
„In diesem Jahr erreichen wir große Fortschritte bei der Stärkung unseres Berliner Portfolios und der zugehörigen Management Plattform. Mit dem in der klimafreundlichen Wärmeversorgung führenden Partner Paul Tech sowie konsequenter Digitalisierung unserer Prozesse wie unsere kürzlich eingeführte Mieterapp und KI-unterstützte Mieterkommunikation verbessern wir ständig den Service für unsere Mieterinnen und Mietern und stärken damit den Wert unseres Portfolios.“

Jannik Heß, Chief Operating Officer der Adler Group:
„Die Dekarbonisierung unseres Berliner Wohnungsbestands ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Mit PAUL Tech haben wir einen passenden Partner gefunden, der die technische Kompetenz und die operative Leistungsfähigkeit mitbringt, ein Projekt dieser Größenordnung im laufenden Betrieb umzusetzen. Unser Ziel ist eine langfristig sichere, klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung für unsere Mieterinnen und Mieter.“

Sascha Müller, Chief Executive Officer der PAUL Tech AG:
„Die Wärmewende im Gebäudebestand muss jetzt in die breite Umsetzung kommen. Gemeinsam mit der Adler Group zeigen wir, dass sich klimafreundliche Wärme für tausende Wohnungen wirtschaftlich, zuverlässig und skalierbar realisieren lässt. Genau diese Skalierung braucht Berlin, um seine Klimaziele zu erreichen.“

Adler Group
Adler Group S.A. ist eine in Luxemburg ansässige Immobilien-Holding mit zahlreichen Tochtergesellschaften (Adler Group), die hauptsächlich in Deutschland tätig sind. Sie ist spezialisiert auf die Verwaltung und Entwicklung von ertragsstarken Mehrfamilienhaus-Immobilien. Die Adler Group besitzt und verwaltet ca. 17.500 Einheiten, die sich größtenteils in Berlin befinden. Daneben entwickelt die Adler Group Immobilienprojekte in den größten Städten Deutschlands.
Mehr unter: https://www.adler-group.com/

PAUL Tech AG
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim ist ein dezentraler Wärmeversorger für Bestandsimmobilien. Das Unternehmen ersetzt fossile Heizanlagen durch ein Wärmepumpensystem mit eigener, KI-gestützter Steuerungstechnologie (PAUL Net Zero) und übernimmt Betrieb sowie Wärmelieferung. PAUL reduziert Emissionen im Gebäudebestand und verbessert die Energieeffizienz bis hin zu einer nahezu CO2-neutralen Wärmeversorgung. Verträge für die ersten 100.000 Wohnungen sollen bis 2027 abgeschlossen werden.

Investor Relations Kontakt PAUL Tech AG:

Patrick Weiden, CFO
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
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Medienanfragen zur PAUL Tech AG:

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PAUL Tech AG – Pioneering Energy Transition
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Disclaimer:
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.


01.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2357358  01.07.2026 CET/CEST

PAUL Tech AG erhält strategisches Investment von Searchlight Capital Partners

PAUL Tech AG erhält strategisches Investment von Searchlight Capital Partners

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung
PAUL Tech AG erhält strategisches Investment von Searchlight Capital Partners

21.04.2026 / 16:43 CET/CEST
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PAUL Tech AG erhält strategisches Investment von Searchlight Capital Partners

Mannheim, 21. April 2026 – Die PAUL Tech AG („PAUL“ oder das „Unternehmen„) hat von Searchlight Capital Partners, L.P. („Searchlight„), einer globalen Private-Investment-Gesellschaft, ein strategisches Investment zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums erhalten.

Im Rahmen der Vereinbarung wird der PAUL Tech AG eine strukturierte Finanzierung in Höhe von EUR 40 Mio. zur Verfügung gestellt. Das Closing der Transaktion ist am 24. März 2026 erfolgt. Mit Searchlight hat PAUL einen starken Finanzierungspartner gewonnen, mit dem der Roll-out des Produktes PAUL Net Zero weiter vorangetrieben werden kann. PAUL Net Zero ist eine integrierte Technologieplattform, die KI-gesteuerte Energieoptimierung und hocheffiziente Wärmepumpensysteme verbindet.

Sascha Müller, CEO, PAUL Tech AG:
„Unser Ziel ist es, bis Ende 2027 Verträge zur grünen Wärmeversorgung für über 100.000 Wohneinheiten zu erreichen. Damit werden wir einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors leisten.“

Patrick Weiden, CFO, PAUL Tech AG:
„Es war uns wichtig, einen finanzstarken Partner mit internationaler Erfahrung zu finden, der auch das zukünftige Wachstum von PAUL mitbegleiten kann. So können wir das Produkt PAUL Net Zero noch stärker skalieren.“

Prateek Puri, Partner, Searchlight:
„Die Technologie von PAUL revolutioniert die Branche. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dem Management das weitere Wachstumspotenzial des Unternehmens zu erschließen.“

Searchlight Capital Partners, L.P.
Searchlight ist eine weltweit tätige Private-Investment-Gesellschaft mit einem verwalteten Vermögen von über $ 17 Mrd. und Niederlassungen in New York, London, Miami und Toronto. Searchlight investiert in Unternehmen, in denen das langfristige Kapital und die strategische Unterstützung des Unternehmens die Wertschöpfung für alle Beteiligten beschleunigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.searchlightcap.com.

PAUL Tech AG
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim ist ein dezentraler Wärmeversorger für Bestandsimmobilien. Das Unternehmen ersetzt fossile Heizanlagen durch ein Wärmepumpensystem mit eigener, KI-gestützter Steuerungstechnologie (PAUL Net Zero) und übernimmt Betrieb sowie Wärmelieferung. PAUL reduziert Emissionen im Gebäudebestand und verbessert die Energieeffizienz bis hin zu einer nahezu CO2-neutralen Wärmeversorgung. Verträge für die ersten 100.000 Wohnungen sollen bis 2027 abgeschlossen werden.

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Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

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Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

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Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
 


21.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2312306  21.04.2026 CET/CEST

PAUL Tech AG sichert sich EUR 40 Mio. Kreditfazilität für weiteres Wachstum

PAUL Tech AG sichert sich EUR 40 Mio. Kreditfazilität für weiteres Wachstum

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / bedeutender Kreditvertrag
PAUL Tech AG sichert sich EUR 40 Mio. Kreditfazilität für weiteres Wachstum

24.03.2026 / 09:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG  
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT. 

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. 

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR). 

PAUL Tech AG sichert sich EUR 40 Mio. Kreditfazilität für weiteres Wachstum
Mannheim, 24. März 2026 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin“) der EUR 35 Mio. 9,00 % 2020/2025 Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU) hat am heutigen Tag eine EUR 40 Mio. Kreditfazilität mit einem internationalen Finanzinvestor abgeschlossen. Die Fazilität auf Ebene der PAUL Tech AG hat eine Laufzeit von 2,5 Jahren. Die Mittel sollen überwiegend für das weitere Unternehmenswachstum von PAUL sowie weiterhin zur Rückzahlung von bestehenden Verbindlichkeiten genutzt werden. Das Closing der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt bestimmter aufschiebender Bedingungen und wird für den heutigen Tag erwartet. Die Gesellschaft bestätigt ihre Pläne, im Laufe des Jahres 2026 auch eine Kapitalerhöhung zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden Unternehmensanleihe durchzuführen.

Investor Relations Kontakt: 
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Patrick Weiden 
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Tel.: +49 621 92 100 100 
Fax: +49 621 92 100 101 
E-Mail: ir@paul.tech
Disclaimers: 
 
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. 
 
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde. 
 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit. 
 
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. 
 
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind. 
 
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIP-Verordnung„) erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein. 
 
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. 
 
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren. 
 
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. 

 


Ende der Insiderinformation

24.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2296338  24.03.2026 CET/CEST

PAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der Anleihe

PAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der Anleihe

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Wiederaufnahme des Handels der Anleihe

19.12.2025 / 18:27 CET/CEST
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Mannheim, 19. Dezember 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2026 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) informiert über Folgendes:

Mit der Änderung der Anleihebedingungen und der Verlängerung der Laufzeit wurde der Handel der Anleihe heute wieder aufgenommen.

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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung ist keine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung„) und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA„) im Vereinigten Königreich („UK„) als anwendbares Recht gültig ist (die „UK-Prospektverordnung„) und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf diese Bekanntmachung verlassen werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Deutschland oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung dar.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.
Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA„) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung„) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-PRIIPs-Verordnung„), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Anleihe anzubieten oder zu verkaufen oder die Anleihe auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder die anderweitige Zurverfügungstellung der Anleihe an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

 


19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2249508  19.12.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

01.12.2025 / 15:16 CET/CEST
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

Mannheim, 01. Dezember 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2026 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) informiert über Folgendes:

Die ursprüngliche Laufzeit der um ein Jahr bis zum 1. Dezember 2026 verlängerten Anleihe endet heute, am 1. Dezember 2025. Die jährliche Zinszahlung wurde heute ebenfalls durchgeführt.

Für die technische Umsetzung der Verlängerung muss nun die angepasste Globalurkunde inklusive der geänderten Anleihebedingungen bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, eingereicht werden. Dies wird aufgrund gesetzlicher Fristen voraussichtlich bis Mitte Dezember umgesetzt sein, so dass dann auch der Handel im Freiverkehr der Börse Frankfurt wieder unter der bisherigen WKN/ISIN aufgenommen werden kann.

Für Fragen steht das Investor-Relations-Team der Emittentin jederzeit zur Verfügung.

Investor Relations Kontakt:

PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: ir@paul.tech

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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung ist keine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung„) und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA„) im Vereinigten Königreich („UK„) als anwendbares Recht gültig ist (die „UK-Prospektverordnung„) und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf diese Bekanntmachung verlassen werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Deutschland oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung dar.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA„) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung„) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-PRIIPs-Verordnung„), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Anleihe anzubieten oder zu verkaufen oder die Anleihe auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder die anderweitige Zurverfügungstellung der Anleihe an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.


01.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2238356  01.12.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt

PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt

06.11.2025 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR).

PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt

Mannheim, 06. November 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) informiert darüber, dass die Gläubiger der Anleihe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz („Abstimmung ohne Versammlung„) einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um ein Jahr zugestimmt haben. Im Gegenzug wird die Verzinsung der Anleihe angepasst: Im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich), d.h. im Verlängerungszeitraum im Vergleich zur ursprünglichen Laufzeit der Anleihe, wird die Verzinsung der Anleihe auf 9,00 % p.a. angehoben.
 
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung im Bundesanzeiger wird für den 10. November 2025 erwartet.

Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIP-Verordnung„) erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
 


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06.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2225074  06.11.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung – Aufforderung zur Stimmabgabe

PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung – Aufforderung zur Stimmabgabe

15.10.2025 / 00:00 CET/CEST
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BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.
 
PAUL Tech AG
Mannheim, Deutschland
(die „Emittentin“)

gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt

in Bezug auf ihre
EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)
(die „Schuldverschreibungen“)

Mannheim, 14. Oktober 2025

Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“) zu beschließen.

Die Abstimmung ohne Versammlung (die „Abstimmung“) soll Anpassungen des Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen beschließen (die „Änderungen“).

Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die „Aufforderung zur Stimmabgabe“) näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der Schuldverschreibungen (jeder für sich ein „Gläubiger“) wird empfohlen, Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.

Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung zur Stimmabgabe zugewiesen wurden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Die Schuldverschreibungen wurden von der Emittentin (vormals firmierend als ACTAQUA GmbH) im Dezember 2020 ausgegeben und im Verlauf bis November 2022 wurde der Gesamtnennbetrag auf insgesamt EUR 35.000.000 aufgestockt. Die Emittentin hält Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 3.571.000 im Eigenbestand.

Unter den derzeitigen Anleihebedingungen fällt der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen auf den 1. Dezember 2025 und die Schuldverschreibungen werden mit 7,00 % p.a. bis zum Endfälligkeitstag verzinst.

Am 8. Oktober 2025 hat die Emittentin bekanntgegeben, dass die im September 2025 angekündigte beabsichtigte Refinanzierung der Schuldverschreibungen über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht weiterverfolgt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die Emittentin die Gläubiger um ihre Zustimmung, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember 2026 zu verschieben. Der Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann, würde entsprechend auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich) geändert.

Als Ausgleich bietet die Emittentin den Gläubigern eine Anpassung der Verzinsung der Schuldverschreibungen an: Im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich), d.h. in der gegenüber den ursprünglichen Anleihebedingungen verlängerten Laufzeit, wird die Verzinsung der Schuldverschreibung auf 9,00 % p.a. erhöht.

Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des Produkts PAUL Net Zero sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Schuldverschreibungen schaffen werden.

Vorgeschlagene Änderungen
Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, § 4(1), § 6(1) und § 6(3) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu ändern.

Soweit den Änderungen zugestimmt wird, werden die folgenden Anpassungen wirksam:

Verschiebung des Endfälligkeitstags der Schuldverschreibungen
Nach dem vorgeschlagenen neuen § 6(1) der Anleihebedingungen würde sich der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember 2026 verschieben.

Verlängerung des Zeitraums für eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
Der vorgeschlagene neue § 6(3) der Anleihebedingungen verlängert den Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich).

Änderung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum
Gemäß des vorgeschlagenen neuen § 4 (1) der Anleihebedingungen wird die Verzinsung der Schuldverschreibungen für den Verlängerungszeitraum vom 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich) auf 9,00 % p.a. erhöht.

Informationen zur Abstimmung ohne Versammlung
Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die Emittentin die Gläubiger ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung über die vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen, und bittet um ihre Zustimmung zu diesen vorgeschlagenen Änderungen, innerhalb des Abstimmungszeitraums von 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 3. November 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 5. November 2025 (der „Abstimmungszeitraum“).

Die Abstimmung wird von Notarin Dr. Christiane Mühe, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, durchgeführt, die von der Emittentin zu diesem Zweck ernannt wurde (die „Abstimmungsleiterin“).

Wenn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten, sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt oder an der Abstimmung teilgenommen hat oder nicht.
Die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bedarf einer vorherigen Anmeldung durch die Gläubiger, die bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober 2025 (der „Ablauf der Anmeldefrist“) zu erfolgen hat.

Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen sich die Gläubiger vor dem Ablauf der Anmeldefrist (d. h. bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober 2025) bei der Abstimmungsleiterin anmelden und ihrer Anmeldung einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform beifügen. Nach einer solchen Anmeldung müssen die Gläubiger ihr Stimmformular in deutscher oder englischer Sprache bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d. h. bis 5. November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Tagesende)) an die Abstimmungsleiterin senden.

Einzelheiten zum Verfahren für die Stimmabgabe und zu den Voraussetzungen, die von den Gläubigern für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung der Stimmrechte erfüllt werden müssen, sind in der Aufforderung zur Stimmabgabe dargelegt.

Erwarteter Zeitplan
Die Gläubiger sollten die folgenden Eckdaten im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung zur Kenntnis nehmen. Die folgende Zusammenfassung der Eckdaten ist nicht abschließend und wird durch die Informationen in der Aufforderung zur Stimmabgabe ergänzt. Die nachstehenden Daten können sich gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Stimmabgabe ändern.
 
Ereignis Datum und Uhrzeit
(Alle Zeiten sind Frankfurter Zeit)
Veröffentlichungsdatum  
Beginn der Abstimmungsverfahren; Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe im Bundesanzeiger. Voraussichtlich am 16. Oktober 2025
Anmeldefrist  
Die Gläubigermüssen sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der Abstimmungsleiterin registrieren und einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk übermitteln, wobei es auf den Zugang bei der Abstimmungsleiterin ankommt, um an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen zu können. 30. Oktober 2025, 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit)
Beginn des Abstimmungszeitraums  
Beginn des Abstimmungszeitraums, in dem die Gläubiger Stimmen unmittelbar im eigenen Namen, über Stellvertreter oder einen Stimmrechtsvertreter gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben können. Stimmen, die die Abstimmungsleiterin vor dem Abstimmungszeitraum erhält, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig. 3. November 2025, 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit)
Ende des Abstimmungszeitraums  
Ende des Abstimmungszeitraums, in dem die Gläubiger Stimmen unmittelbar im eigenen Namen, über Stellvertreter oder einen Stimmrechtsvertreter gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben können. Stimmen, die die Abstimmungsleiterin nach dem Abstimmungszeitraum erhält, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig. 5. November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Ablauf des Tages)
Bekanntgabe der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung  
Erwartetes Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse mittels Pressemitteilung. Erwartetes Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung im Bundesanzeiger. So schnell wie möglich am 6. November 2025 mittels Pressemitteilung und voraussichtlich am 10. November 2025 (Frankfurter Zeit) im Bundesanzeiger.
Ende der gesetzlichen Widerspruchsfrist  
Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Gläubiger nach dem SchVG berechtigt ist, einen Widerspruch gegen das Ergebnis der Abstimmung zu erheben. Zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im Bundesanzeiger.
Ende der gesetzlichen Anfechtungsfrist  
Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Gläubiger nach dem SchVG zur Anfechtung des Beschlusses berechtigt ist. Einen Monat nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist wird voraussichtlich am 10. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Ablauf des Tages) ablaufen.
Beschluss-Wirksamkeitstag  
Das Datum an dem die Änderungen der Anleihebedingungen nach § 21 SchVG wirksam werden. Die Emittentin wird die Umsetzung des Beschlusses so schnell wie praktisch möglich nach dem Ende gesetzlichen Anfechtungsfrist veranlassen, vorausgesetzt, dass keine Anfechtungsverfahren in Bezug auf die Abstimmung ohne Versammlung oder Änderungen der Anleihebedingungen eingeleitet wurden oder, wenn Anfechtungsverfahren eingeleitet wurden, nach Beendigung des Verfahrens.
Bekanntgabe der Wirksamkeit der Änderungen der Anleihebedingungen  
Das Datum an dem die Wirksamkeit der Änderungen der Anleihebedingungen von der Emittentin bekanntgegeben wird. So schnell wie praktisch möglich nach dem Beschluss-Wirksamkeitstag.

Verfügbarkeit weiterer Informationen

Die Lewisfield Deutschland GmbH wird als Soliciation Agent im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe agieren. Fragen bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe können gerichtet werden an:

Lewisfield Deutschland GmbH
Danziger Straße 64
10435 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@lewisfield.de
Zu Händen: Marc Speidel

Die Emittentin hat die Notarin Dr. Christiane Mühe zur Abstimmungsleiterin im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bestellt. Sämtliche Fragen bezüglich der Form und Wirksamkeit der Dokumente, sowie Fragen zur Stimmberechtigung, ordnungsgemäßen Registrierung und rechtmäßigen Einreichung (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme einer abgegebenen Stimme werden von der Abstimmungsleiterin entschieden:

Notarin Dr. Christiane Mühe
Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare
Taunusanlage 17
60325 Frankfurt am Main
Germany
Fax: +49 69 7079 685 55
Email: PAULTech@fm-notare.com
 
Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:

PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: ir@paul.tech

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.


15.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2213002  15.10.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

08.10.2025 / 21:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG

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DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR).

PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt

Mannheim, 8. Oktober 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) informiert darüber, dass die beabsichtigte Refinanzierung der Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht weiter verfolgt wird. Stattdessen bietet die Emittentin den Gläubigern der Anleihe eine Verlängerung der Laufzeit um weitere zwölf Monate an. Die Emittentin wird eine Einladung zur Gläubigerversammlung über die Änderung der Anleihebedingungen kurzfristig veröffentlichen.

Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Anleihe schaffen.

Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIP-Verordnung„) erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
 


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08.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News ID: 2210256

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2210256  08.10.2025 CET/CEST

PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025

PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Planzahlen
PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025

17.09.2025 / 10:40 CET/CEST
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PRESSEINFORMATION

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PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025

Mannheim, 17. September 2025 – Die PAUL Tech AG (die “Gesellschaft”) beabsichtigt die Refinanzierung ihrer bestehenden EUR 35 Mio. 2020/2025 Anleihe durch die Emission eines neuen Senior Secured Green Bonds 2025/2029.

Für die Vermarktung wurden Pareto Securities AS, Frankfurt Branch als Global Coordinator und Joint Bookrunner sowie B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Manager und Joint Bookrunner mandatiert. Die Gesellschaft wird zudem von Lewisfield als Financial Advisor beraten. Die Vermarktungsaktivitäten im Rahmen einer Roadshow mit institutionellen Investoren beginnen am heutigen 17. September.

Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren mit einer Mindestzeichnungssumme von EUR 100.000 angeboten. Bei erfolgreicher Platzierung wird die Emittentin die bestehende Anleihe gemäß den Maßgaben ihrer Anleihebedingungen kündigen und vorzeitig zurückzahlen.

Vorstandsvorsitzender Sascha Müller: „Wir freuen uns sehr, durch die Emission des Nordic Bonds die Expansion von PAUL Tech als führendem Wärmeanbieter mit intelligenter Sektorenkopplung voranzutreiben. Mit PAUL Net Zero gehen wir in die Offensive: Bis 2027 ermöglichen wir für die ersten 100.000 Mietwohnungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung, zum Vorteil von Mietern, Eigentümern und Investoren gleichermaßen. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende im Bestand. Gerade dort ist es höchste Zeit, die Transformation zur Klimaneutralität mit skalierbaren, smarten Lösungen wie PAUL Net Zero zu beschleunigen.“

Im ersten Halbjahr 2025 erzielte die Gesellschaft, getragen von einer sehr positiven Entwicklung im zweiten Quartal, insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 30,83 Mio. sowie ein adjusted EBITDA in Höhe von EUR 3,81 Mio. (unadjusted: EUR 0,88 Mio.). Das Ergebnis nach Steuern betrug EUR -2,77 Mio.

Auf dieser Basis bestätigt die Gesellschaft auch ihre Jahresplanung für 2025: Einen Umsatz von bis zu EUR 80 Mio., ein EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionenbereich sowie einen Jahresüberschuss im einstelligen Millionenbereich.

Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments – und steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen. Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000 Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.

PAUL Tech AG – Pioneering Energy Transition
www.paul.tech

Pressekontakt
Klaus Schmidtke
Head of Corporate Affairs / Pressesprecher
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim

Tel.:      +49 151 46680605
E-Mail:  klaus.schmidtke@paul.tech

Disclaimer:
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung„) und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA„) im Vereinigten Königreich („UK„) als anwendbares Recht gültig ist (die „UK-Prospektverordnung„) und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA„) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung„) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-PRIIPs-Verordnung„), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

 


17.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2198988  17.09.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

17.09.2025 / 07:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR).

PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

Mannheim, 17. September 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der bestehenden EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Bestehende Anleihe„) informiert darüber, dass heute die beabsichtigte Refinanzierung der Bestehenden Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format („Nordic Bond„) beschlossen wurde („Refinanzierung„). Die Vermarktung des Nordic Bond beginnt am heutigen Tage.

Für die Vermarktung des Nordic Bond wurden Pareto Securities AS, Frankfurt Branch als Global Coordinator und Joint Manager und B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Joint Manager mandatiert. Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten. Die Emittentin beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission des Nordic Bond unter anderem für die Refinanzierung zu verwenden.

Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Platzierung des Nordic Bond sowie der allgemeinen Marktbedingungen. Die Emittentin wird im Falle einer erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond die Bestehende Anleihe kündigen und vorzeitig zurückzahlen.

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Kündigungs- oder Rückzahlungsmitteilung bezüglich der Bestehenden Anleihe. Die Gläubiger der Bestehenden Anleihe werden über die Refinanzierung im Falle der erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond separat informiert.

Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
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68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
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Disclaimers:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order„) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie„), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIP-Verordnung„) erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen„). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
 


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2198470  17.09.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025

PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Prognose
PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025

21.07.2025 / 21:26 CET/CEST
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PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025

Mannheim, 21. Juli 2025 – Die PAUL Tech AG hat heute ihren testierten Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Durch gezielte Investitionen in die Entwicklung von PAUL Net Zero hat PAUL Tech den Grundstein für ihr neues, emissionsfreies Heat-as-a-Service-Angebot gelegt. PAUL Net Zero kombiniert als integrierte Technologieplattform KI-gesteuerte Energieoptimierung, hocheffiziente Wärmepumpensysteme und – wo möglich – Photovoltaikanlagen. Ziel ist es, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten und die Gebäude auf die Energieeffizienzklasse A zu bringen.

Da der Vertrieb des bisherigen Produkts PAUL Performance bewusst zugunsten des Transformationsprojekts zurückgefahren wurde, gingen die Umsatzerlöse 2024 leicht auf EUR 31,93 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 34,63 Mio.). Gleichzeitig erhöhte sich der Aufwand für die Bearbeitung der bestehenden PAUL Performance-Aufträge und es entstanden substanzielle Kosten für die Entwicklung und Implementierung von PAUL Net Zero. Dies führte zu einem Jahresfehlbetrag von EUR 40,13 Mio. (Vorjahr: EUR 13,69 Mio.); das Eigenkapital blieb wie erwartet leicht im positiven Bereich.

Bereits im August 2024 sicherte sich die PAUL Tech AG den ersten Großauftrag über ca. EUR 220 Mio. zur Ausstattung von rund 11.000 Wohneinheiten mit PAUL Net Zero für mindestens 10 Jahre. Im März 2025 wurde der erfolgreiche Abschluss einer Finanzierungslinie für die Bauphase der ersten 5.000 Einheiten mit einem Family Office und einer großen deutschen Versicherung veröffentlicht. Im Juni 2025 hat die PAUL Tech AG dann mit der MEAG, dem Vermögensverwalter der Munich Re-Gruppe, einen Projektfinanzierungsrahmen im Volumen von EUR 120 Mio. Euro zur langfristigen Finanzierung des Roll-outs vereinbart, der den Betrieb von PAUL Net Zero-Anlagen für rund 30.000 Wohneinheiten sichert. Bis Ende 2025 plant die PAUL Tech AG die ersten 20.000 Einheiten mit PAUL Net Zero zu versorgen.

Entsprechend prognostiziert PAUL Tech für das laufende Jahr 2025 zusätzlich zu den bestehenden Vertragsabschlüssen in Höhe von EUR 220 Mio. aus dem Jahr 2024 weitere Vertragsabschlüsse im Volumen von insgesamt EUR 400 Mio. zu erhalten – davon sind bereits EUR 150 Mio. rechtsverbindlich unterzeichnet und weitere EUR 295 Mio. liegen als Letter of Intent (LOI) vor.

Für das Jahr 2025 werden für die PAUL Tech AG Umsätze aus Bau und anschließender Bewirtschaftung der PAUL Net Zero Anlagen von bis zu EUR 80 Mio. geplant. Mit diesem Volumen werden ein EBITDA im niedrigen, zweistelligen Millionenbereich sowie ein Jahresüberschuss im einstelligen Millionenbereich erwartet.

Mit der klaren Fokussierung auf PAUL Net Zero, einem belastbaren Auftragsbestand und gesicherten Finanzierungsinstrumenten für die Skalierung von PAUL Net Zero blickt die PAUL Tech AG nach den Investitionen des letzten Jahres zuversichtlich auf ein profitables Jahr 2025.


Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments – und steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen. Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000 Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.

PAUL Tech AG – Pioneering Energy Transition
www.paul.tech

Pressekontakt
Klaus Schmidtke
Head of Corporate Affairs / Pressesprecher
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2172628  21.07.2025 CET/CEST

PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG

PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung
PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG

25.06.2025 / 17:46 CET/CEST
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P R E S S E I N F O R M A T I O N

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.

PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG
Ausbau von PAUL Net Zero zur führenden Plattform für klimaneutrale Wärmeversorgung im Gebäudebestand

Mannheim, 25. Juni 2025 – Die PAUL Tech AG hat mit MEAG, dem Vermögensmanager der Munich Re Gruppe, einen langfristigen Finanzierungsrahmen über EUR 120 Mio. vereinbart. Die Kreditlinie unterstützt den bundesweiten Rollout von PAUL Net Zero, einer integrierten Technologieplattform zur CO₂-neutralen Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Tranchen, jeweils vorbehaltlich vertraglich definierter Bedingungen. Die Kreditfazilität ist amortisierend und die Laufzeiten der einzelnen Tranchen betragen jeweils bis zu 10 Jahre.

Mit PAUL Net Zero kombiniert das Unternehmen KI-gesteuerte Energieoptimierung, hocheffiziente Wärmepumpensysteme und – wo möglich – Photovoltaikanlagen zu einem ganzheitlichen, Sektoren gekoppelten, Heat-as-a-Service-Modell. Eigentümer profitieren dabei von einer vollständig investitionsfreien Lösung, die ihre Gebäude energetisch auf Klasse A aufwertet.

Bis Ende Mai 2025 wurden bereits die ersten 2.000 Wohneinheiten mit PAUL Net Zero ausgestattet und bis zum Jahresende soll diese Zahl auf 20.000 steigen. Für die kommenden zwei Jahre wurden bislang schon Aufträge für 100.000 Wohneinheiten avisiert.

Vorstandsvorsitzender Sascha Müller: „Wir freuen uns sehr, mit MEAG einen starken Finanzierungspartner gewonnen zu haben. Auf dieser Basis treiben wir die Skalierung unserer intelligenten Lösungen für die Wärmewende in Mietshäusern konsequent voran. 2024 war für PAUL Tech das Jahr der Transformation – vom Energieeffizienzexperten zum Wärmeanbieter mit Sektorenkopplung, durch signifikante Investitionen in das Produkt PAUL Net Zero. 2025 gehen wir in die Offensive: Mit dem breiten Rollout von PAUL Net Zero für bislang 100.000 avisierte Mietwohnungen im Altimmobilienbestand leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende. Unsere Technologie ermöglicht eine klimaneutrale Wärmeversorgung, von der Mieter, Eigentümer und Investoren gleichermaßen profitieren.“

Patrick Weiden, Vorstand Finanzen: „Die Kreditlinie der MEAG sichert die langfristige Finanzierung unseres operativen Rollouts von PAUL Net Zero. Darauf aufbauend prüfen wir derzeit verschiedene strategische Optionen zur Refinanzierung unserer Unternehmensanleihe und zur weiteren Umsetzung unseres profitablen Wachstumspfads. Dazu gehören auch mögliche Kapitalmarktoptionen.”

Über PAUL Tech
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments – und steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen. Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000 Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.

PAUL Tech AG – Pioneering Energy Transition
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Dieses Dokument und sein Inhalt stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der PAUL Tech AG findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Die Verbreitung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.



25.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2160714  25.06.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG

PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung
PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG

25.06.2025 / 16:11 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.

Mannheim, 25. Juni 2025 – Die PAUL Tech AG hat am heutigen Tag einen langfristigen Finanzierungsrahmen über EUR 120 Mio. mit der MEAG, dem Vermögensmanager der Munich Re Gruppe, vereinbart. Der Finanzierungsrahmen dient der projektbezogenen Finanzierung der Technologieplattform „PAUL Net Zero“ im Bereich der klimaneutralen Wärmeversorgung von Wohngebäuden. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Tranchen, jeweils vorbehaltlich vertraglich definierter Bedingungen. Die Kreditfazilität ist amortisierend und die Laufzeiten der einzelnen Tranchen betragen jeweils bis zu 10 Jahre.

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Dieses Dokument und sein Inhalt stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der PAUL Tech AG findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Die Verbreitung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.



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25.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: presse@paul.tech
Internet: www.paul.tech
ISIN: DE000A3H2TU8
WKN: A3H2TU
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2160564

 
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2160564  25.06.2025 CET/CEST

PAUL Tech AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 am 30. Juni 2025

PAUL Tech AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 am 30. Juni 2025

PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
PAUL Tech AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 am 30. Juni 2025

28.03.2025 / 13:27 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die PAUL Tech AG wird am 30. Juni 2025 für das Geschäftsjahr 2024 neben dem vorgeschriebenen HGB-Einzelabschluss auch erstmals einen konsolidierten IFRS-Konzernabschluss veröffentlichen. In diesem Rahmen werden auch die entsprechenden freiwilligen Abschlüsse für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht (IFRS-Konzernabschluss und HGB-Einzelabschluss).


28.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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EQS News ID: 2108406

 
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2108406  28.03.2025 CET/CEST


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GFT Technologies SEGRENKE AG
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HelloFresh SEHORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hugo Boss AGHypoport SE
INDUS Holding AGinit innovation in traffic systems SE
Jungheinrich AGKontron AG
KWS SAAT SE & Co. KGaAMLP SE
Mutares SE & Co. KGaANORMA Group SE
Ottobock SE & Co. KGaAPATRIZIA SE
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Redcare Pharmacy N.V.SFC Energy AG
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Nordex SEOttobock SE & Co. KGaA
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SAP SESiemens Healthineers AG
Siltronic AGSMA Solar Technology AG
SUSS MicroTec SETeamViewer SE
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