| 04.04.2026 | Heidelberg Pharma AG | Heidelberg Pharma präsentiert Ergebnisse ihrer proprietären ADC-Technologieplattform auf der AACR-Jahrestagung 2026
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Heidelberg Pharma AG
/ Schlagwort(e): Wissenschaftl. Publikation
Heidelberg Pharma präsentiert Ergebnisse ihrer proprietären ADC-Technologieplattform auf der AACR-Jahrestagung 2026
04.04.2026 / 10:07 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
Heidelberg Pharma präsentiert Ergebnisse ihrer proprietären ADC-Technologieplattform auf der AACR-Jahrestagung 2026
Ladenburg, 4. April 2026 – Die Heidelberg Pharma AG (FWB: HPHA), ein Entwickler innovativer Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADCs), präsentiert vielversprechende präklinische Daten zu ihrem auf Amanitin basierenden ADC HDP-103 auf der Jahrestagung 2026 der American Association for Cancer Research (AACR) vom 17. bis 22. April in San Diego, Kalifornien, USA. HDP-103 wird gegen metastasierten kastrationsresistenten Prostatakrebs (mCRPC) entwickelt.
AACR Annual Meeting 2026
Details zur Konferenz und zur Posterpräsentation sind wie folgt:
Poster: HDP-103, a PSMA targeting amanitin-based ADC, is efficacious even in difficult to treat patient derived xenograft models with heterogenous PSMA expression
HDP-103 zeigt eine spezifische Bindung an sein Zielmolekül in menschlichem Gewebe sowie eine robuste und anhaltende Antitumoraktivität in PDX-Modellen (Patient-Derived Xenograft; aus Patienten gewonnene Tumorzellen werden in immundefizienten Mäusen zum Wachstum gebracht), die für mCRPC repräsentativ sind, einschließlich Tumoren mit heterogener PSMA-Expression und solchen mit einer 17p-Deletion. In diesen Modellen war das auf Amanitin basierende ADC HDP-103 einem Anti-PSMA-Exatecan-ADC überlegen. Unerwünschte Ereignisse von HDP-103 bei nicht-menschlichen Primaten beschränkten sich auf bekannte Off-Target-Effekte von Amanitin-basierten ADCs, vor allem in Leber und Niere. Diese Effekte sind leicht zu überwachen und traten vorübergehend auf. Die Serumspiegel von HDP-103 zeigen die Stabilität des ADCs im Blutkreislauf sowie keine Wirkstoffakkumulation, keine geschlechtsspezifischen Unterschiede und Dosislinearität.
Die starke Antitumorwirksamkeit von HDP-103 in Verbindung mit einer günstigen Halbwertszeit und einem beherrschbaren Sicherheitsprofil führt zu einem komfortablen therapeutischen Index von HDP-103, der im Bereich anderer ADCs liegt, die für Indikationen bei soliden Tumoren zugelassen sind oder sich in der Entwicklung befinden. Zusammengenommen bestätigen diese Daten die weitere klinische Entwicklung von HDP-103 als neuartige Behandlungsoption für mCRPC. Die einzigartige Wirkweise von HDP-103 bietet Vorteile gegenüber anderen Behandlungsmethoden, die für mCRPC eingesetzt werden oder sich in der Entwicklung befinden, insbesondere bei Patienten mit 17p-Deletion, bei denen ein hoher ungedeckter medizinischer Bedarf besteht.
Über Heidelberg Pharma
Als erstes Unternehmen verwendet Heidelberg Pharma den Wirkstoff Amanitin aus dem grünen Knollenblätterpilz für den Einsatz in der Krebstherapie. Der biologische Wirkmechanismus des Toxins stellt einen neuen therapeutischen Ansatz dar und wird als Wirkstoff in der auf Amanitin basierenden ADC-Technologie, der sogenannten ATAC-Technologie eingesetzt.
Der führende Kandidat HDP-101 (INN: pamlectabart tismanitin) ist ein BCMA-ATAC, das sich in der klinischen Entwicklung für das Multiple Myelom befindet. Der Kandidat hat von der FDA den Orphan-Drug-Status und Fast-Track-Status erhalten. Ein zweiter ATAC-Kandidat,
HDP-102, befindet sich in der klinischen Entwicklung für Non-Hodgkin-Lymphome. HDP-103 gegen metastasierten kastrationsresistenten Prostatakrebs und HDP-104 gegen gastrointestinale Tumore wie Darmkrebs haben die präklinische Entwicklung abgeschlossen. Diese drei Programme stehen für Partnerschaften zur Verfügung.
Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ladenburg und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV / Symbol HPHA. Weitere Informationen finden Sie unter www.heidelberg-pharma.com
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2303834 04.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | UnionPay International | UnionPay führt das „Agentic Payment Open Protocol Framework" ein: Aufbau eines offenen, vertrauenswürdigen Ökosystems für intelligente Zahlungen
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UnionPay International
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
UnionPay führt das „Agentic Payment Open Protocol Framework" ein: Aufbau eines offenen, vertrauenswürdigen Ökosystems für intelligente Zahlungen
03.04.2026 / 19:20 CET/CEST
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SHANGHAI, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- Am 2. April wurde in Hongkong, China, eine spezielle Taxibuchung erfolgreich abgewickelt. Nachdem der Tester die Buchungsdaten in den vom Technologieunternehmen Evonet entwickelten KI-Assistenten eingegeben hatte, erhielt er umgehend eine Liste der verfügbaren Taxitypen und Preise von der Fahrdienstvermittlungsplattform Hoppa sowie eine empfohlene Buchungsoption.
Als internationales Kartensystem mit globaler Präsenz hat UnionPay offiziell das „Agentic Payment Open Protocol" (APOP)-Framework veröffentlicht – UnionPays Lösung für agentenbasierte Zahlungen –, das die Plattformfähigkeiten und die Neutralität des Unternehmens nutzt.
Vier entscheidende Funktionen, die den Vertrauensmechanismus und das Interaktionsmodell für agentenbasierte Zahlungen untermauern
Das APOP-Framework zielt darauf ab, einen einheitlichen Vertrauensmechanismus und ein einheitliches Interaktionsparadigma zu etablieren. Durch die Verbindung der Akteure im Ökosystem agentenbasierter Zahlungen mittels vertrauenswürdiger Weiterleitung ermöglicht es jedem kompatiblen Agenten, Händler, Finanzinstitut und jeder Technologieplattform, sich auf Plug-and-Play-Basis zu integrieren und einfach und sicher an den komplexen Prozessen agentenbasierter Zahlungen teilzunehmen. Konkret basiert das Framework auf vier Kernfunktionen.
Erstens unterstützt es das Lebenszyklusmanagement der Agentenidentität, von der Registrierung über Informationsaktualisierungen bis hin zur Abmeldung. Zweitens etabliert das APOP-Framework durch ein durchgängiges Intent-Management, das die Generierung, Registrierung und Verifizierung abdeckt, einen auf der Nutzerabsicht basierenden Vertrauensmechanismus. Drittens bietet es ein optimiertes Nutzeridentitätsmanagement. Das Framework ermöglicht Single Sign-On (SSO) zwischen Teilnehmern wie Agenten, Händlern und Finanzinstituten und ermöglicht so Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung von Anmeldedaten unter Wahrung von Datenschutz und Sicherheit. Viertens bietet das APOP-Framework ein umfassendes Angebot an Zahlungsautorisierungsdiensten, einschließlich Aktivierungsauthentifizierung für agentische Zahlungen, Zahlungsabbuchung und Überprüfung der Nutzerzustimmung.
Globale Branchenakteure arbeiten gemeinsam an einem offenen und sicheren Ökosystem für agentische Zahlungen
Das APOP-Framework folgt dem Prinzip der Offenheit und Interoperabilität. Aufbauend auf dem globalen Akzeptanznetzwerk von UnionPay zielt es darauf ab, branchenweite Standards zu entwickeln und ein inklusives Framework zu schaffen, das Interoperabilität zwischen Institutionen, Plattformen und Anwendungsfällen innerhalb und außerhalb des chinesischen Festlands ermöglicht.
Darüber hinaus spielen vier weitere Kernprinzipien bei der Gestaltung des APOP-Frameworks eine herausragende Rolle. Erstens: Compliance und Kontrollierbarkeit. Agentenzahlungen müssen den bestehenden regulatorischen Anforderungen entsprechen, um sicherzustellen, dass das Geschäftsrahmenwerk mit den sich entwickelnden regulatorischen Trends im Einklang steht. Zweitens: Sicherheit als Priorität. Durch die Identitätsprüfung der Agenten und das Intent-Management stellt das Rahmenwerk sicher, dass Agentenzahlungsprozesse nachvollziehbar, rückverfolgbar und vollständig rekonstruierbar sind. Drittens: Gestärktes Vertrauen. Das Rahmenwerk hat die Verantwortlichkeiten, Rechte und Risiken aller Beteiligten klar definiert, um eine solide Grundlage für die Streitbeilegung zu schaffen. Viertens: breite Kompatibilität. Es werden mehrere Zugangslösungen angeboten, damit sich Teilnehmer kosteneffizient und nahtlos in das Ökosystem integrieren können, während gleichzeitig ein hohes Maß an Skalierbarkeit gewährleistet bleibt.
Laut Dong Junfeng, dem Vorsitzenden von China UnionPay, wird das Unternehmen weiterhin an seiner Vision „Vertrauensvolle Verbindungen, gemeinsamer Erfolg" festhalten und eng mit Branchenpartnern zusammenarbeiten, um die transformativen Chancen, die KI mit sich bringt, aktiv zu nutzen. An der Spitze einer gemeinsamen Initiative strebt UnionPay an, einen neuen Entwurf für agentische Zahlungen zu entwerfen, der sicher, kontrollierbar, inklusiv und effizient ist und sich durch globale Konnektivität auszeichnet, um die Zahlungsbranche im Zeitalter der KI auf ein neues Niveau zu heben.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/unionpay-fuhrt-das-agentic-payment-open-protocol-framework-ein-aufbau-eines-offenen-vertrauenswurdigen-okosystems-fur-intelligente-zahlungen-302733932.html

03.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303826 03.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | Hoymiles Power Electronics Inc. | Hoymiles stärkt europäischen Plug-in-Solar- und Speichermarkt mit HiFlow- und HiFlow Pro-Mikrowechselrichtern
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Hoymiles Power Electronics Inc.
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Hoymiles stärkt europäischen Plug-in-Solar- und Speichermarkt mit HiFlow- und HiFlow Pro-Mikrowechselrichtern
03.04.2026 / 16:15 CET/CEST
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HANGZHOU, China, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- Aufbauend auf jahrelangem Kow-how im europäischen Plug-in/DIY-Energiesektor gab Hoymiles bekannt, dass die brandneuen HiFlow- und HiFlow Pro-Mikrowechselrichterserien ab sofort offiziell erhältlich sind. Beide Serien sind so konzipiert, dass sie bei begrenztem Platzangebot – wie z. B. auf Balkonen, Gärten, Terrassen und kleinen Dächern – die Energieausbeute maximieren und die Leistung optimieren.

Bereits 2022 wurden Hoymiles-Mikrowechselrichter in großem Umfang in Balkonkraftwerken eingesetzt, die sich zu einem wichtigen Anwendungsszenario entwickelt haben. Seitdem hat das Unternehmen gezielte Forschungs- und Entwicklungsaarbeit in diesem Bereich geleistet und 2023 sein erstes Solarstromspeicherprodukt für Balkonkraftwerke auf den Markt gebracht. Die kontinuierlichen F&E-Investition gipfelten Ende 2025 in der offiziellen Einführung einer Plug-in-Produktlinie, die die Produktpalette von Hoymiles vervollständigte. Die HiFlow- und HiFlow Pro-Serien stehen für das Engagement von Hoymiles, den Betrieb auf dem europäischen Markt für Privathaushalte durch Lösungen zu verbessern, die speziell für die besonderen Anforderungen von Balkonkraftwerken und kleinen, selbst installierten Energielösungen entwickelt wurden.
Ein maßgeschneidertes Duo für Plug-in-Solaranlagen und Stromspeicher
Die HiFlow- und HiFlow Pro-Serien sind speziell für selbst installierte „Do-it-yourself"-Energielösungen konzipiert. Einfaches Plug-and-Play bedeutet, dass weder eine Elektrofachkraft noch eine Verkabelung erforderlich ist, während die hervorragende Effizienz eine maximale Energieausbeute verspricht.
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HiFlow-Mikrowechselrichter: Mit einer Ausgangsleistung von 800 W ist der HiFlow-Mikrowechselrichter für einseitig ausgerichtete PV-Anlagen (z. B. zwei gleich ausgerichtete Module) optimiert. Er verfügt über einen Spitzenwirkungsgrad von 97 % und einen großen Betriebsspannungsbereich, der optimale Einsparungen und eine höhere Stromerzeugung auch bei schlechten Lichtverhältnissen gewährleistet.
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HiFlow Pro-Mikrowechselrichter: Die HiFlow Pro-Serie wurde für komplexe Konfigurationen und unterschiedliche Ausrichtungen entwickelt und reicht von 300 W bis 2000 W. Sie ist mit 1-in-1-, 2-in-1- und 4-in-1-Optionen erhältlich. Sie verfügt über einen branchenführenden MPPT-Wirkungsgrad (99,8 % statisch/99,5 % dynamisch) und eine dynamische Leistungsanpassung (Dynamic Powwer Adjustment), welche die Leistung automatisch umverteilt, um Verschwendung zu vermeiden, wenn die Leistung der Module unterschiedlich ist.
Beide Modelle lassen sich in weniger als 60 Sekunden über eine nahtlose Bluetooth- und Wi-Fi-Verbindung einrichten. Darüber hinaus garantiert die Schutzart IP67 einen stabilen Betrieb unter schwierigen Bedingungen von -40 ℃ bis +65 ℃.
Die Mikrowechselrichter sind ab sofort in Europa verfügbar, wobei verschiedene Modelle in verschiedenen Ländern nach und nach erhältlich sein werden.
Demnächst: Neue Innovationen bei der Mikrospeicherung
Mit der zunehmenden Reife des Plug-in-Solarmarkts bereitet Hoymiles die Markteinführung seiner ersten hybriden Mikrospeicherlösung im Juni vor – aufbauend auf dem Erfolg der beiden ersten Generationen AC-gekoppelter Plug-in-Heimspeicher (MS-A2 und HiBattery 1920 AC). Das neue Produkt ist das Ergebnis gezielter F&E-Investitionen, die gwetätigt wurden, um die wachsende Nachfrage nach Plug-in-Einrichtungen und kleinen Heimszenarien zu erfüllen.
Mit dem weiteren Ausbau seines Produktportfolios bietet Hoymiles europäischen Haushalten weiterhin professionelle und passgenaue Energielösungen für mehr Energieunabhängigkeit.
Informationen zu Hoymiles
Hoymiles wurde 2012 gegründet und ist ein globaler Anbieter von MLPE- und Energiespeicherlösungen, der sich auf Wechselrichter und Speichersysteme auf Modulebene spezialisiert hat. Mit seiner Vision einer sauberen und nachhaltigen Zukunft hat Hoymiles es sich zum Ziel gesetzt, die Branche für intelligente Energielösungen durch hocheffiziente, zuverlässige und benutzerfreundliche Technologien führend zu prägen.
Weitere Informationen finden sie auf https://www.hoymiles.com/hiflow.html https://www.hoymiles.com/hiflowpro.html
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2949594/Hoymiles_HiFlow_and_HiFlow_Pro_microinverters.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/hoymiles-starkt-europaischen-plug-in-solar--und-speichermarkt-mit-hiflow--und-hiflow-pro-mikrowechselrichtern-302733788.html

03.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303810 03.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | GOALKER | Von der CES auf den Markt: GOALKER bringt die Unicut-Serie online auf den Markt, während das H3 Pro auf Kickstarter startet
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GOALKER
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Von der CES auf den Markt: GOALKER bringt die Unicut-Serie online auf den Markt, während das H3 Pro auf Kickstarter startet
03.04.2026 / 10:05 CET/CEST
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SHANGHAI, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- GOALKER gab den offiziellen Verkaufsstart seiner Roboter-Rasenmäher der Unicut-Serie auf Amazon und in seinem Online-Shop bekannt, nachdem die Produktreihe auf der CES 2026 vorgestellt worden war. Die Unicut-Serie vereint KI-gestützte Navigation, präzisen Schnitt und fortschrittliche Sensortechnologie und wurde entwickelt, um die routinemäßige Rasenpflege für moderne Hausbesitzer zu vereinfachen.
Die neue Produktreihe wurde für kleine bis mittelgroße Rasenflächen entwickelt und bietet zuverlässiges, autonomes Mähen bei minimalem Einrichtungsaufwand. Dank intelligenter Vernetzung und intuitiver Steuerung über eine mobile App können Nutzer Mähvorgänge planen, die Leistung überwachen und mit minimalem manuellem Aufwand für einen gepflegten Rasen sorgen.
Highlights
- KI-gestützte Navigation mit RTK-Ortung und Bildverarbeitung
- Intelligente Hinderniserkennung, die mehr als 300 Objekttypen erkennt
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Präzise Kantenschneidetechnologie mit bis zu 99,8% Rasenabdeckung
- Leiser Betrieb unter 59 dB für Wohngebiete
Unicut H1: Intelligente Rasenpflege für mittelgroße Gärten
Der Unicut H1 ist als Komplettlösung für Rasenflächen von 1.500 m² konzipiert. Ausgestattet mit RTK-Positionierung und dualer ToF-Bildverarbeitung, nutzt der Mäher KI-gesteuerte Navigation, um sich an die individuelle Gestaltung jedes Gartens anzupassen.
Sein KI-Bildverarbeitungssystem erkennt und umfährt sowohl statische als auch bewegliche Hindernisse und gewährleistet so einen reibungslosen Betrieb selbst in komplexen Außenbereichen. Der Hinterradantrieb des Mähers bewältigt Steigungen von bis zu 45 % und ermöglicht es ihm, Hügel, Schlaglöcher und unebenes Gelände zu überwinden.
Mit einer Schnittgeschwindigkeit von0,4 m/s und einem schwimmenden Schneidsystem, das speziell für unebene Rasenflächen entwickelt wurde, liefert der Unicut H1 eine gleichbleibend zuverlässige Mähleistung. Der Unicut H1 ist ab sofort bei Amazon und im Online-Shop von GOALKER erhältlich – mit einem Einführungsrabatt von 15 % (UVP 1299 €).
Unicut H3 Pro startet auf Kickstarter
GOALKER stellte außerdem den Unicut H3 Pro vor, der ab sofort auf Kickstarter ab 599 $ erhältlich ist. Der für Rasenflächen von 1.200 m²konzipierte Mäher kombiniert RTK-Positionierung mit einem Vision-Fusion-System für umfassende Umgebungserkennung.
Ausgestattet mit zwei RGB-Sensoren und einer ToF-Objekterkennungskamerakann der H3 Pro über 300 Arten von Objekten identifizieren und verfolgen, darunter Spielzeug, Gartengeräte, Haustiere und Wildtiere, und dabei in Echtzeit dynamisch sichere Umwege planen.
Ein intelligenter Algorithmus zur Routenplanung generiert automatisch effiziente Mährouten, während eine 1-cm-Präzisions-Kantenschneidetechnologie dazu beiträgt, eine Rasenabdeckung von 99,8 % zu erreichen.
„Die Unicut-Serie spiegelt unsere Mission wider, intelligente Rasenpflege zugänglicher zu machen", sagte ein Sprecher von GOALKER. „Durch die Kombination fortschrittlicher Sensortechnologie mit KI-gesteuerter Navigation wollen wir Hausbesitzern eine bequeme und zuverlässige Rasenpflege bieten."
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2946570/GOALKER_UNICUT_SERIES.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2946571/GOALKER_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/von-der-ces-auf-den-markt-goalker-bringt-die-unicut-serie-online-auf-den-markt-wahrend-das-h3-pro-auf-kickstarter-startet-302733598.html

03.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303716 03.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | EPH Group AG | EPH Group AG sichert sich Premium-Resortprojekt in Vorarlberg
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EPH Group AG
/ Schlagwort(e): Immobilien/Vereinbarung
EPH Group AG sichert sich Premium-Resortprojekt in Vorarlberg
03.04.2026 / 08:55 CET/CEST
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Die EPH Group AG („EPH“) hat einen weiteren wichtigen Schritt in ihrer Wachstumsstrategie vollzogen und sich mit einem Grundstückseigentümer auf den Erwerb eines attraktiven Resortprojekts in Vorarlberg geeinigt. Das Vorhaben unterstreicht die zunehmende Bedeutung von EPH als dynamischer Akteur in der Entwicklung hochwertiger Hotelimmobilien in den führenden Tourismusregionen der DACH-Region.
Die Projektliegenschaft befindet sich in einer außergewöhnlichen Premiumlage unmittelbar an einer Bergbahn und bietet direkten Zugang zu einem der attraktivsten und schneesichersten Skigebiete der Region. Geplant ist ein modernes Ganzjahres-Resort im gehobenen Segment (mindestens 4-Sterne) mit rund 499 Betten. Das Konzept verbindet alpine Authentizität mit zeitgemäßem Design und richtet sich an eine internationale Zielgruppe mit Fokus auf Aktivurlaub, Erholung und Wellness.
Ein besonderes Merkmal der Transaktion ist ihre Ausgestaltung: Für den Erwerb des Resortprojekts ist kein Barkaufpreis zu leisten. Stattdessen erfolgt die Gegenleistung durch die unentgeltliche Bereitstellung einer definierten Anzahl von Stellplätzen in der zum zukünftigen Hotel gehörenden Tiefgarage, die von EPH auf eigene Kosten errichtet wird. Durch diese Struktur wird der initiale Kapitaleinsatz signifikant reduziert.
Für das Projekt liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Zur Umsetzung der von EPH geplanten Weiterentwicklungen ist die Einholung eines Änderungsbescheids (Tekturgenehmigung) vorgesehen. In den kommenden Monaten wird das Projekt weiter konkretisiert und die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen. Das Signing der finalen Transaktionsdokumente soll in Kürze erfolgen und steht unter üblichen aufschiebenden Bedingungen.
„Mit diesem Projekt sichern wir uns eine der attraktivsten verfügbaren Entwicklungsmöglichkeiten in einer etablierten alpinen Top-Destination. Gleichzeitig zeigt die gewählte Transaktionsstruktur unsere Fähigkeit, auch komplexe Projekte über intelligente Strukturen kapitaleffizient, partnerschaftlich und mit einem optimierten Risiko-Rendite-Profil umzusetzen“, sagt Alexander Lühr, Vorstand der EPH Group AG.
Das geplante Resort soll neben hochwertiger Architektur einen großzügigen Wellnessbereich mit Panoramablick sowie ein vielfältiges Freizeit- und Gastronomieangebot umfassen. Der Betrieb ist durch einen internationalen Hotelbetreiber vorgesehen.
Der Erwerb erfolgt vor dem Hintergrund eines strukturell wachsenden europäischen Hotelmarktes. Insbesondere alpine Destinationen profitieren von einer stabil hohen Nachfrage, steigenden internationalen Gästezahlen sowie einer zunehmenden Reisetätigkeit innerhalb Europas. Gleichzeitig bleibt das Angebot an großvolumigen, investierbaren Projekten begrenzt. EPH positioniert sich gezielt, um von dieser Entwicklung nachhaltig zu profitieren.
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Dieses Dokument dient Werbezecken in Österreich und Deutschland und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der EPH Group AG dar. Ein öffentliches Angebot in Österreich und/oder Deutschland darf erst nach Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospekts erfolgen. Etwaige vor dem öffentlichen Angebot erteilte Zeichnungsaufträge werden zurückgewiesen.
DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG ODER ZUR WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN TEILEN ODER ZUR GÄNZE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.
Über die EPH Group AG:
Die EPH Group AG besteht aus einer Gruppe von Investoren, Projektentwicklern, Hotelimmobilien-, Finanzierungs- und Kapitalmarkt-Experten. Das Unternehmen befindet sich im Aufbau eines diversifizierten Portfolios renditestarker Hotel- und Resort-Projekte im Premium- und Luxussegment in Österreich, Deutschland und weiteren europäischen Top-Destinationen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des EPH-Teams besteht ein hervorragender Marktzugang und eine volle Akquisitionspipeline. In den Bereichen Feasibility Study, Due Diligence, Bewertung, Contract Management, M&A, Portfolio Strategy, Development und Construction arbeitet die EPH Group AG mit den führenden Hotel- und Tourismus-Consulting-Unternehmen in Österreich und Deutschland zusammen. So kann die Gesellschaft auf eine umfassende Expertise zurückgreifen und für jedes Projekt die bestmögliche Strategie entwickeln.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eph-group.com.
Kontakt Investoren / Presse:
max. Equity Marketing GmbH
Maximilian Fischer
Marienplatz 2
80331 München
Tel.: +49 89 139 2889 0
Mail: m.fischer@max-em.de
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2303506 03.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | HITEJINRO | JINRO stellt JINRO MELON LIMITED EDITION vor: Eine Premiumfusion aus Süße und Raffinesse
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HITEJINRO
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
JINRO stellt JINRO MELON LIMITED EDITION vor: Eine Premiumfusion aus Süße und Raffinesse
03.04.2026 / 07:05 CET/CEST
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Eine limitierte Edition, die natürliche Süße mit dem charakteristisch klaren und frischen Profil von JINRO verbindet
SEOUL, Südkorea, 3. April 2026 /PRNewswire/ – JINRO, eine führende Soju-Marke von HiteJinro, gibt die Markteinführung seines neuesten Produkts, JINRO MELON LIMITED EDITION, bekannt.
JINRO MELON LIMITED EDITION fängt die süße Essenz der Melone ein und bewahrt gleichzeitig den charakteristisch klaren Abgang von JINRO, wodurch ein besonders frisches und leichtes Geschmackserlebnis entsteht. Mit einem dezenten Melonenaroma und einem weichen Finish eignet sich das Produkt sowohl für ungezwungene Anlässe als auch für festliche Gelegenheiten. Der Alkoholgehalt beträgt 13 % Vol. pro Flasche.
Ein herausragendes Merkmal dieser Edition ist das Verpackungsdesign. Im Unterschied zur regulären Linie aromatisierter Sojus präsentiert sich das Produkt in einer eleganten schwarzen Farbgebung, die eine hochwertige und trendbewusste Positionierung unterstreicht.
Jung-ho Hwang, Head of Overseas Business bei HiteJinro, erklärte: „JINRO MELON LIMITED EDITION wurde entwickelt, um den charakteristischen Geschmack von Melone mit dem klaren Abgang von JINRO zu vereinen und so den Genuss für Konsumenten weltweit zugänglich zu machen. Mit einem modernen, trendorientierten Design möchten wir ein gehobenes Markenerlebnis bieten. Gleichzeitig werden wir die globale Markenpräsenz durch zugängliche und innovative Produkte sowie Marketingmaßnahmen weiter ausbauen."
Die limitierte Edition wird in mehr als 20 Ländern eingeführt, darunter die Vereinigten Staaten, Japan, Vietnam, Australien und das Vereinigte Königreich. Mit dieser Markteinführung verfolgt JINRO das Ziel, neue Impulse zu setzen und die Markenbindung weltweit weiter zu stärken.
Darüber hinaus wird JINRO weiterhin mit internationalen Konsumenten über produktbezogene Inhalte auf seinen offiziellen Social-Media-Kanälen kommunizieren.
Über JINRO
JINRO Soju ist weit mehr als ein Getränk – es ist ein kulturelles Bindeglied, das Menschen über Länder, Gemeinschaften und Gespräche hinweg verbindet. Das vielfältige Portfolio umfasst unter anderem JINRO IS BACK, ORIGINAL, FRESH sowie eine breite Range an Fruchtvarianten wie GRAPEFRUIT, GREEN GRAPE, PLUM, STRAWBERRY, PEACH, LEMON und JINRO MELON LIMITED EDITION.
Weitere Informationen unter:
• Offizielle Website: jinro-soju.com • YouTube: youtube.com/@JINROGlobal • Instagram: instagram.com/jinro_global/ • Facebook: facebook.com/jinro.global
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945102/JINRO_MELON_LIMITED_EDITION_Product_Image.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945103/Key_JINRO_SOJU_Product_Lineup_Image.jpg
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2303496 03.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | DeFi Technologies Inc. | DeFi Technologies gibt die geprüften Finanzergebnisse für das Gesamtjahr 2025 bekannt - mit einem Rekordumsatz von 99,1 Millionen US-Dollar und einem Rekordnettogewinn von 62,7 Millionen US-Dollar
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DeFi Technologies Inc.
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
DeFi Technologies gibt die geprüften Finanzergebnisse für das Gesamtjahr 2025 bekannt - mit einem Rekordumsatz von 99,1 Millionen US-Dollar und einem Rekordnettogewinn von 62,7 Millionen US-Dollar
03.04.2026 / 04:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Rekordumsatz und Rentabilität: DeFi Technologies meldete für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr einen Rekordjahresumsatz von 99,1 Millionen US-Dollar sowie einen Rekordnettogewinn und ein Rekordsummenergebnis von 62,7 Millionen US-Dollar. Für die drei zum 31. Dezember 2025 endenden Monate wies das Unternehmen einen Umsatz von 20,0 Millionen US-Dollar und einen Nettogewinn von 28,9 Millionen US-Dollar aus. Diese Ergebnisse bedeuten einen Anstieg des Jahresumsatzes um 215 % und eine Steigerung des Nettogewinns um 90,3 Millionen US-Dollar im Vergleich zum Vorjahr, was die Stärke des diversifizierten und skalierbaren Geschäftsmodells des Unternehmens widerspiegelt.
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Erhebliches AUM-Wachstum: Das Vermögensverwaltungsgeschäft von Valour verzeichnete im Jahr 2025 ein durchschnittliches verwaltetes Vermögen (AUM) von 809,9 Millionen US-Dollar, was auf die anhaltende Nachfrage der Anleger, die Einführung neuer Produkte und günstige Marktbedingungen für digitale Vermögenswerte zurückzuführen ist. Valour verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 zudem Nettozuflüsse in Höhe von 110,1 Millionen US-Dollar in seine ETP-Produkte.
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Umwandlung der Bilanz: Zum 31. Dezember 2025 verfügte DeFi Technologies über Barmittel und USDT/USDC in Höhe von 113,8 Millionen US-Dollar (davon 91,2 Millionen US-Dollar in Barmitteln). Die Bestände an digitalen Vermögenswerten beliefen sich auf insgesamt rund 35,5 Millionen US-Dollar und das Venture- und Privatportfolio des Unternehmens wurde auf rund 29,4 Millionen US-Dollar geschätzt, wodurch sich der Gesamtwert aus Barmitteln, Treasury und Venture-Portfolio auf rund 178,7 Millionen US-Dollar belief.
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Stillman Digital – erstes volles Jahr der Beteiligung: Die Erlöse aus Handelsprovisionen stiegen im Geschäftsjahr 2025 um 355 % auf 9,6 Millionen US-Dollar, verglichen mit 2,1 Millionen US-Dollar im Jahr 2024. Dies spiegelt den Beitrag wider, den die institutionelle Handelsplattform von Stillman Digital nach ihrer Übernahme im Oktober 2024 im ersten vollen Geschäftsjahr geleistet hat. Stillman schloss das Geschäftsjahr 2025 über den ursprünglichen Prognosewerten ab.
TORONTO, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzwirtschaft („DeFi") schließt, hat heute seine geprüften Finanzergebnisse für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr bekannt gegeben. Sofern nicht anders angegeben, sind alle in dieser Pressemitteilung genannten Dollarbeträge in US-Dollar angegeben.
Geprüfte finanzielle Höhepunkte
Umsatz
- Der Gesamtumsatz für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr belief sich auf 99,1 Millionen US-Dollar, verglichen mit 31,4 Millionen US-Dollar im Geschäftsjahr 2024, was einem Anstieg von 215 % entspricht.
- In den drei Monaten bis zum 31. Dezember 2025 beliefen sich der Umsatz auf 20,0 Millionen US-Dollar, verglichen mit (19,3 Millionen) US-Dollar in Q4 2024.
Nettogewinn
- Der Nettogewinn und das Gesamtergebnis für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beliefen sich auf einen Rekordwert von 62,7 Millionen US-Dollar, verglichen mit einem Nettoverlust von (27,6 Millionen) US-Dollar im Geschäftsjahr 2024.
- In den drei Monaten bis zum 31. Dezember 2025 belief sich der Nettogewinn auf 28,9 Millionen US-Dollar, verglichen mit einem Nettoverlust von (22,3 Millionen) US-Dollar in Q4 2024.
Q4 2025 vs. Q4 2024
- Für das am 31. Dezember 2025 endende Quartal meldete DeFi Technologies einen Umsatz von 20,0 Millionen US-Dollar und einen Nettogewinn von 28,9 Millionen US-Dollar, verglichen mit einem Umsatz von (19,3 Millionen) US-Dollar und einem Nettoverlust von (22,3 Millionen) US-Dollar in Q4 2024.
- Die Steigerung im Jahresvergleich um 51,2 Millionen US-Dollar beim Nettogewinn spiegelt die operative Umstrukturierung des Unternehmens sowie die Widerstandsfähigkeit seines diversifizierten Geschäftsmodells über Konjunkturzyklen hinweg wider.
Betriebliche Aufwendungen
- Die Gesamtbetriebskosten sanken um 14 % auf 52,6 Millionen US-Dollar, verglichen mit 61,3 Millionen US-Dollar im Jahr 2024.
- Dieser Rückgang ist in erster Linie auf eine Verringerung der aktienbasierten Vergütungen um 6,0 Millionen US-Dollar sowie auf geringere Betriebs-, allgemeine und Verwaltungskosten zurückzuführen, was die anhaltende Fokussierung des Managements auf operative Disziplin und Effizienz widerspiegelt.
Valour – Staking, Lending and Verwaltungsgebühren
- In dem am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr erzielte Valour Erträge aus Staking und Lending in Höhe von 13,1 Millionen US-Dollar, verglichen mit 13,0 Millionen US-Dollar im Jahr 2024.
- Die Verwaltungsgebühren stiegen auf 9,7 Millionen US-Dollar, verglichen mit 6,4 Millionen US-Dollar im Jahr 2024, was einem Wachstum von 51 % entspricht, das auf höhere durchschnittliche AUM zurückzuführen ist.
- Die durchschnittlichen AUM beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf rund 809,9 Millionen US-Dollar.
Stillman Digital
- In dem am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr erzielte Stillman Digital Einnahmen aus Handelsprovisionen in Höhe von 9,6 Millionen US-Dollar.
- Im Vergleich dazu beliefen sich die Zahlen im Geschäftsjahr 2024 auf 2,1 Millionen US-Dollar; dies spiegelt das erste volle Jahr wider, in dem DeFi Technologies nach der Übernahme im Oktober 2024 zum Konzernergebnis beitrug.
Reflexivity Research
- In dem am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr erzielte Reflexivity Research Research-Umsätze in Höhe von 0,5 Millionen US-Dollar, verglichen mit 1,4 Millionen US-Dollar im Jahr 2024.
- Das Management konzentriert sich darauf, das Geschäft durch erweiterte Vertriebspartnerschaften, neue Einnahmequellen aus Sponsoring und ein überarbeitetes Produktangebot wiederzubeleben.
DeFi Advisory
- Das Unternehmen hat seinen Geschäftsbereich DeFi Advisory in Q3 2025 eingeführt und erzielte im Geschäftsjahr Beratungsumsätze in Höhe von 0,3 Millionen US-Dollar.
- DeFi Advisory ist als umfassender Partner für Treasury-Programme von Unternehmen für digitale Vermögenswerte positioniert.
Geprüfte Liquiditäts- und Finanzposition
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Barguthaben: Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die konsolidierten Barmittel von DeFi Technologies einschließlich des USDT/USDC-Saldos auf 113,8 Millionen US-Dollar (91,2 Millionen US-Dollar an Barmitteln).
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Bestände an digitalen Vermögenswerten: Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die Bestände des Unternehmens an digitalen Vermögenswerten auf insgesamt rund 35,5 Millionen US-Dollar.
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Venture-Portfolio: Zum 31. Dezember 2025 belief sich der Wert des Venture- und Private-Equity-Portfolios des Unternehmens auf rund 29,4 Millionen US-Dollar.
Insgesamt belief sich der Wert der Barmittel, Treasury- und Venture-Portfolios zum Jahresende auf rund 178,7 Millionen US-Dollar. Das Unternehmen überwacht regelmäßig seine Bar- und Kryptowährungsreserven auf konsolidierter Basis und setzt einen Teil seiner Kryptowährungsreserven zur Absicherung von Marktrisiken im Zusammenhang mit ETPs ein.
Stellungnahme von Johan Wattenström, Geschäftsführer von DeFi Technologies
„Diese Ergebnisse spiegeln die Stärke des Geschäftsmodells wider, das wir aufgebaut haben. Valour baute seine globale ETP-Plattform weiter aus und verzeichnete im Laufe des Jahres mehr als 100 börsennotierte Produkte sowie starke Mittelzuflüsse. Stillman Digital hat sein erstes volles Geschäftsjahr abgeschlossen und die institutionelle Ebene unserer Plattform weiter gestärkt. Unternehmensweit haben wir gezeigt, dass DeFi Technologies nicht von einem einzelnen Produkt, einer einzelnen Einnahmequelle oder einem einzelnen Marktumfeld abhängig ist. Wir haben ein nachhaltiges Unternehmen mit vielfältigen Wachstumsperspektiven aufgebaut und sind überzeugt, dass wir noch nie besser aufgestellt waren, um die Plattform weiter auszubauen und die sich bietenden Chancen zu nutzen.
Wir glauben, dass DeFi Technologies eines der wenigen profitablen Unternehmen im Bereich der digitalen Vermögenswerte ist, sowohl auf den öffentlichen als auch auf den privaten Märkten, das über eine nachgewiesene Gewinnerzielungskraft und eine Plattform verfügt, die darauf ausgelegt ist, über Konjunkturzyklen hinweg Umsatz zu generieren. Dieser Unterschied ist von Bedeutung. Er spiegelt ein Geschäftsmodell wider, das nicht nur auf Wachstum ausgerichtet ist, sondern auch darauf, effektiv Gewinne zu erzielen und den Wert im Laufe der Zeit zu steigern.
Wir haben das Jahr mit einer deutlich solideren Finanzlage abgeschlossen, die Barmittel in Höhe von mehr als 113 Millionen US-Dollar sowie Bestände an digitalen Vermögenswerten und ein wertvolles Venture-Portfolio umfasst. Dank dieser soliden Bilanz können wir proaktiv statt reaktiv handeln. Sie ermöglicht es uns, Kapital gezielt in Wachstumsinitiativen, neue Produkte, strategische Infrastruktur und potenzielle Akquisitionen zu investieren, die unsere Kompetenzen erweitern, unsere vertikale Integration vertiefen und unser langfristiges Ertragsprofil stärken.
Das von uns eingeworbene Kapital hat zudem unsere Möglichkeiten zur Steigerung der Monetarisierung auf der gesamten Plattform verbessert, insbesondere durch die Stärkung der Infrastruktur für Handel, Absicherung und Market Making, die den Emissions-Stack von Valour unterstützt und es uns ermöglicht, effizienter zusätzliche Erträge aus dem verwalteten Vermögen zu erzielen. Mit Blick auf das Jahr 2026 wollen wir diese Dynamik nutzen, indem wir das Angebot an strukturierten Produkten von Valour ausbauen, institutionelle Fondsstrukturen wie OGAW, AMC und andere regulierte Anlageinstrumente weiterentwickeln, die institutionelle Handelsabwicklung und das Infrastrukturwachstum von Stillman fördern und unsere Präsenz in neuen Märkten und Vertriebskanälen ausweiten.
Allgemeiner gesagt: Wir arbeiten daran, die dezentrale Finanzwelt und die traditionellen Kapitalmärkte zusammenzuführen. Wir sehen eine bedeutende langfristige Chance darin, die Produkte, die Infrastruktur und die institutionellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, Kapital auf regulierte, effiziente und skalierbare Weise zwischen diesen beiden Bereichen zu bewegen.
Wir starten aus einer Position der Stärke ins Jahr 2026 – mit einem bewährten Geschäftsmodell, steigenden Umsätzen und der finanziellen Flexibilität, in die nächste Wachstumsphase zu investieren. Wir glauben, dass wir uns noch in der Anfangsphase des Aufbaus des institutionellen Zugangs zur Zukunft des Finanzwesens befinden."
Telefonkonferenz zu den Ergebnissen
DeFi Technologies veranstaltet am Dienstag, dem 7. April 2025, um 11 Uhr EST einen Webcast zur Erörterung seiner Finanzergebnisse für das Jahr 2025. Die Verbindungsdaten werden in einer kommenden Version bereitgestellt.
Analystenberichte zu DeFi Technologies
Eine vollständige Liste der Analystenberichte zu DeFi Technologies finden Sie hier: https://defi.tech/investor-relations#research.
Für Anfragen von institutionellen Anlegern, Fonds oder Family Offices wenden Sie sich bitte an: ir@defi.tech
Informationen zu DeFi Technologies
DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) ist ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzierung („DeFi") schließt. Als erster an der Nasdaq notierter Verwalter digitaler Vermögenswerte seiner Art bietet DeFi Technologies Aktienanlegern über sein integriertes sowie skalierbares Geschäftsmodell einen diversifizierten Zugang zur breiteren dezentralen Wirtschaft. Dazu gehören Valour, das über regulierte ETPs Zugang zu mehr als hundert der weltweit innovativsten digitalen Vermögenswerte bietet, Stillman Digital, ein Prime Broker für digitale Vermögenswerte, der sich auf institutionelle Ausführung und Liquidität konzentriert, Reflexivity Research, das führende Forschung im Bereich digitaler Vermögenswerte anbietet, und DeFi Alpha, der interne Arbitrage- und Handelsgeschäftszweig des Unternehmens. Mit umfassender Expertise in den Kapitalmärkten und bei aufstrebenden Technologien schafft DeFi Technologies den institutionellen Zugang zur Finanzwelt von morgen. Folgen Sie DeFi Technologies auf LinkedIn und X/Twitter. Weitere Informationen finden Sie unter https://defi.tech/.
Tochtergesellschaften von DeFi Technologies
Informationen zu Valour
Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte („ETPs"), die es privaten und institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour gehört zum Asset-Management-Geschäftsbereich von DeFi Technologies. Für weitere Informationen zu Valour, zum Abonnieren oder zum Erhalt von Aktualisierungen besuchen Sie valour.com.
Informationen zu Stillman Digital
Stillman Digital ist ein führender Anbieter von Liquidität für digitale Vermögenswerte, der grenzenlose Liquiditätslösungen für Unternehmen anbietet und sich auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung und Technologie konzentriert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stillmandigital.com.
Informationen zu Reflexivity Research
Reflexivity Research LLC ist ein führendes Forschungsunternehmen, das sich auf die Erstellung hochwertiger, detaillierter Forschungsberichte für die Bitcoin- und Digital-Asset-Branche spezialisiert hat und Investoren wertvolle Einblicke bietet. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.reflexivityresearch.com/.
Hinweis zur Vorsicht bei zukunftsgerichteten Informationen:
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des anwendbaren kanadischen Wertpapierrechts. Zu den zukunftsgerichteten Informationen zählen die Finanzergebnisse des Unternehmens; die Umsatzprognosen des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche; das Wachstum des verwalteten Vermögens (AUM); die geografische Expansion der Kerngeschäfte des Unternehmens; Umsatzchancen für die Bestände an digitalen Vermögenswerten des Unternehmens; bevorstehende ETP-Einführungen; die Umsatzgenerierung durch DeFi Alpha sowie Wettbewerbsfaktoren; die Integration von Stillman Digital sowie Pläne und Ausblick für das Jahr 2026; Preisschwankungen bei digitalen Vermögenswerten; die geografische Expansion des Unternehmens; Investitionen und das Interesse am Sektor der digitalen Vermögenswerte; die Entwicklung des Geschäftsbereichs DeFi Advisory; künftige Kooperationen und Partnerschaften; die Entwicklung von ETPs; künftige Akquisitionen durch das Unternehmen; das regulatorische Umfeld in Bezug auf das Wachstum und die Verbreitung dezentraler Finanzdienstleistungen; die Verfolgung von Geschäftsmöglichkeiten durch DeFi Technologies und seine Tochtergesellschaften; sowie die Vorzüge oder potenziellen Erträge solcher Möglichkeiten. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Erwartungen, Einschätzungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen hinsichtlich des Unternehmens sowie der Branche und der Märkte, in denen es tätig ist. Zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen basieren auf zahlreichen Annahmen, darunter unter anderem die Annahme, dass die in dieser Pressemitteilung veröffentlichten ungeprüften Ergebnisse nicht von den geprüften Ergebnissen abweichen werden, die nach Abschluss der Prüfung veröffentlicht werden. Auch wenn die Annahmen, auf denen die von der Gesellschaft bereitgestellten zukunftsgerichteten Informationen oder zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, zum jeweiligen Zeitpunkt von der Geschäftsleitung als angemessen erachtet werden, kann nicht garantiert werden, dass sich diese Annahmen in der Zukunft als zutreffend erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das tatsächliche Tätigkeitsniveau, die tatsächliche Leistung oder die tatsächlichen Erfolge des Unternehmens erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten abweichen. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren gehören unter anderem die Akzeptanz von börsengehandelten Valour-Produkten durch die Börsen, die Fähigkeit des Unternehmens, Reflexivity Research, Stillman Digital und DeFi Advisory erfolgreich zu integrieren und zu wachsen, die Verbreitung von Unternehmen, die sich mit digitalen Vermögenswerten befassen, das Wachstum und die Entwicklung von DeFi und des Sektors für digitale Vermögenswerte, Regeln und Vorschriften in Bezug auf DeFi und digitale Vermögenswerte, Schwankungen des Preisniveaus für digitale Vermögenswerte sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Ungewissheiten. Auch wenn das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu ermitteln, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht den Erwartungen, Schätzungen oder Absichten entsprechen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern dies nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist.
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03.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303492 03.04.2026 CET/CEST
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| 03.04.2026 | Agroicone | Brasiliens Zweitfrucht-Mais kann einen kohlenstoffarmen Weg für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) bieten
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Agroicone
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Brasiliens Zweitfrucht-Mais kann einen kohlenstoffarmen Weg für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) bieten
03.04.2026 / 02:25 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass die Ausweitung der Ethanolproduktion aus der brasilianischen Zweitfrucht Mais das Wachstum von nachhaltigem Flugkraftstoff fördern und gleichzeitig Landnutzungsänderungen und Treibhausgasemissionen begrenzen kann.
SÃO PAULO, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- Der Ausbau der Ethanolproduktion aus brasilianischem Mais aus Zweitkulturen könnte die Herstellung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) fördern und gleichzeitig dazu beitragen, globale Landnutzungsänderungen einzudämmen und die Treibhausgasemissionen zu senken. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie, die von Agroicone in Zusammenarbeit mit Amani Elobeid (Iowa State University), Miguel Carriquiry (Universidad de la Republica, Montevideo, Uruguay) und Jerome Dumortier (Indiana University Indianapolis) durchgeführt und in Agricultural Economics veröffentlicht wurde.
Die Studie analysiert, wie sich die steigende Nachfrage nach Mais-Ethanol in Brasilien - zum Teil angetrieben durch die aufstrebenden SAF-Märkte - auf die globalen Agrarmärkte, die Landnutzung und die Kohlenstoffemissionen auswirken könnte. Unter Verwendung eines globalen Agrarhandelsmodells in Kombination mit einem Rahmen für die Bilanzierung von Treibhausgasen aus der Landnutzung werden in der Studie mehrere Szenarien für die Ausweitung des Ethanolangebots in Brasilien untersucht.
Die Ergebnisse zeigen, dass bei einer Ausweitung der Maiserzeugung durch das brasilianische Doppelanbausystem, bei dem Mais nach Sojabohnen auf derselben Fläche innerhalb desselben Jahres gepflanzt wird, ein zusätzliches Ethanolangebot in erster Linie durch landwirtschaftliche Intensivierung und nicht durch eine Ausweitung der Anbauflächen erreicht werden kann. Dadurch wird der Druck zur Umwandlung neuer Flächen im Vergleich zu Szenarien, in denen eine zusätzliche Maiserzeugung eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfordern würde, erheblich verringert.
Das brasilianische Zweitfruchtsystem für Mais macht bereits den größten Teil der Maiserzeugung des Landes aus und ermöglicht ein schnelles Produktionswachstum ohne proportionale Vergrößerung der Anbaufläche. Wenn dieses Produktionssystem in die in der Studie verwendete Wirtschaftsmodellierung einbezogen wird, sinkt die mit der Ethanolproduktion verbundene Landnutzungsänderung in Brasilien im Vergleich zum Basisszenario erheblich - von etwa 40 Tausend Hektar pro Milliarde Liter Ethanol auf etwa 7 Tausend Hektar, in Szenarien, in denen Änderungen anderer Variablen nicht berücksichtigt wurden.
Die Analyse zeigt auch, dass Ethanol aus Zweitfrucht-Mais sehr niedrige oder sogar negative Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen (THG) erreichen kann , je nach Angebotsreaktionen und Landnutzungsdynamik. Diese Ergebnisse sind im Wesentlichen auf vier Faktoren zurückzuführen: die Angebotselastizität von Mais, die Nutzung von bereits im selben Jahr angebauten Flächen, die Verwendung erneuerbarer Energiequellen bei der Ethanolverarbeitung und die Herstellung von Mais-Nebenprodukten, die Sojaschrot auf den Futtermittelmärkten ersetzen.
„Das brasilianische Doppelanbausystem ermöglicht es den Landwirten, die Maiserzeugung zu steigern, ohne die Anbauflächen auszuweiten. Wenn diese landwirtschaftliche Realität ordnungsgemäß in die Wirtschaftsmodelle einbezogen wird, können die Auswirkungen der Ausweitung der Biokraftstoffproduktion auf die Landnutzung wesentlich geringer ausfallen als bisher angenommen", sagte Luciane Chiodi Bachion, Mitautorin der Studie und Forscherin bei Agroicone.
In der Studie wird jedoch betont, dass die globalen Ergebnisse stark davon abhängen, wie die Märkte auf die steigende Ethanolnachfrage reagieren. Gelingt es Brasilien hingegen, die Maisproduktion als Zweitfrucht effizient auszuweiten, könnten sich die globalen Landnutzungsänderungen in Grenzen halten - oder sogar zurückgehen.
Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, das brasilianische Double-Cropping-Agrarsystem in globale Modelle zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Biokraftstoffen einzubeziehen. Sie unterstreichen auch die Notwendigkeit einer Politik, die eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft fördert und gleichzeitig die Entwaldung verhindert.
Insgesamt legen die Forschungsergebnisse nahe, dass brasilianischer Mais als Zweitfrucht das Potenzial hat, zu einem strategischen Rohstoff für nachhaltigen Flugkraftstoff zu werden, der zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt und gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktivität und die globale Ernährungssicherheit aufrechterhält.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie
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Effizienz der Landnutzung: Durch die Berücksichtigung des Doppelanbaus verringert sich die geschätzte Landnutzungsänderung in Brasilien von etwa 40 Tausend Hektar auf etwa 7 Tausend Hektar pro Milliarde Liter produzierten Ethanols.
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Geringes oder negatives Emissionspotenzial: Unter bestimmten Marktbedingungen kann Mais-Zweitfrucht-Ethanol sehr niedrige oder sogar negative Lebenszyklus-THG-Emissionen erreichen.
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Die Intensivierung der Landwirtschaft ist wichtig: Produktionssteigerungen können vor allem durch Intensivierung und nicht durch Ausweitung der Anbauflächen erfolgen.
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Globale Marktreaktionen: Das Ausmaß der Landnutzungsänderung hängt davon ab, inwieweit Brasilien in der Lage ist, auf die gestiegene Ethanolnachfrage zu reagieren, ohne das Angebot für den Inlandsverbrauch und die Ausfuhren zu verringern. Dieses Ergebnis steht im Zusammenhang mit der im Modell verwendeten Angebotselastizität.
Die wichtigsten Botschaften
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Brasilianischer Zweitfruchtmais könnte kohlenstoffarme Flugkraftstoffe ermöglichen: Ethanol aus brasilianischem Zweitfruchtmais könnte ein vielversprechender Rohstoff für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) werden und dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen der Luftfahrt zu reduzieren.
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Der Doppelanbau ermöglicht eine Ausweitung des Ethanolanbaus bei begrenztem Flächendruck: Da Mais als Zweitfrucht nach Sojabohnen auf denselben Flächen angebaut wird, kann eine höhere Ethanolproduktion durch eine Intensivierung der Landwirtschaft und nicht durch eine Ausweitung der Anbauflächen erreicht werden.
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Die Marktdynamik wird die globalen Auswirkungen auf die Landnutzung bestimmen: Das Ausmaß der Landnutzungsänderung hängt davon ab, wie das brasilianische Maisangebot und die Exporte auf die steigende Ethanolnachfrage reagieren und wie sich die Weltmärkte anpassen.
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Die nachgewiesene Verfügbarkeit von Land für die Ausweitung des Maisanbaus in Brasilien in Verbindung mit der Annahme einer hohen Angebotselastizität hat nicht nur Auswirkungen auf die Maisethanolproduktion in Brasilien, sondern auch auf die Ausweitung der weltweiten Maisnachfrage. Angesichts von fast 17 Millionen Hektar konsolidierter Sojabohnenfläche, die für die Ausweitung des Maisanbaus als Zweitfrucht geeignet sind, ist ein Szenario mit hoher Angebotselastizität gerechtfertigt. In einem Szenario mit hoher Angebotselastizität kann die weltweite Maisnachfrage innerhalb bestimmter Grenzen steigen, was sich nur minimal auf die Notwendigkeit auswirkt, zusätzliche Anbauflächen zu erschließen. Ebenso wichtig ist, dass die Auswirkungen auf die Preise begrenzt wären, wodurch die Treibhausgasemissionen vor Ort reduziert und die Veränderungen bei den Lebensmittelpreisen und die Bedenken hinsichtlich der Ernährungssicherheit begrenzt würden.
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/brasiliens-zweitfrucht-mais-kann-einen-kohlenstoffarmen-weg-fur-nachhaltigen-flugkraftstoff-saf-bieten-302733343.html

03.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303484 03.04.2026 CET/CEST
| noisin417884 |
| 02.04.2026 | EPH Group AG | EPH Group AG: Einigung über den Erwerb eines Resortprojekts in Vorarlberg
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EPH Group AG / Schlagwort(e): Immobilien/Auftragseingänge
EPH Group AG: Einigung über den Erwerb eines Resortprojekts in Vorarlberg
02.04.2026 / 21:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EPH Group AG („EPH“) hat heute mit einem Grundstückseigentümer eine grundsätzliche Einigung über den Erwerb eines Resortprojekts in Vorarlberg erzielt. Die Projektliegenschaft befindet sich direkt an der Bergbahn und bietet unmittelbaren Zugang zu einem weitläufigen und schneesicheren Skigebiet mit hochwertigem alpinem Angebot. Geplant ist ein Resort mindestens der 4-Sterne-Kategorie mit 499 Betten. Für das Projekt liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Für die Umsetzung des von EPH geplanten Vorhabens ist jedoch die Einholung eines Änderungsbescheids (Tekturgenehmigung) erforderlich.
Für den Erwerb des Resortprojekts ist kein Barkaufpreis zu leisten. Stattdessen erfolgt die Gegenleistung durch die unentgeltliche Bereitstellung einer definierten Anzahl von Stellplätzen in der zum zukünftigen Hotel gehörenden Tiefgarage, die von EPH auf eigene Kosten errichtet wird.
Das Signing der finalen Transaktionsdokumente erfolgt nach positivem Abschluss der von EPH noch durchzuführenden detaillierten Due-Diligence-Prüfung und steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Bewilligung der erforderlichen Änderungen der bestehenden Genehmigungen.
Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
02.04.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
EPH Group AG |
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Gumpendorfer Straße 26 |
|
1060 Wien |
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Österreich |
| E-Mail: |
info@eph-group.com |
| Internet: |
www.eph-group.com |
| ISIN: |
DE000A3L7AM8, DE000A3LJCB4, AT0000A34DM3 |
| WKN: |
A3L7AM, A3LJCB, A3EGG4 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart; Paris, Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: |
2303454 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303454 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A3L7AM8 |
| 02.04.2026 | VinFast | Rekordtag für VinFast: Im Heimatmarkt Vietnam zeigen 3.520 E-Auto-Bestellungen die skalierbaren Produktionskapazitäten und unterstreichen die Ambitionen für Europa
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VinFast
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Rekordtag für VinFast: Im Heimatmarkt Vietnam zeigen 3.520 E-Auto-Bestellungen die skalierbaren Produktionskapazitäten und unterstreichen die Ambitionen für Europa
02.04.2026 / 19:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PARIS, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- VinFast hat einen Rekordtag verzeichnet und bemerkenswerte 3.520 Bestellungen für seine intelligenten Elektrofahrzeuge in Vietnam bearbeitet. Dieser Meilenstein, der über einen Zeitraum von 24 Stunden mehr als 146 Bestellungen pro Stunde entspricht, unterstreicht sowohl die operative Größe als auch die technologischen Ambitionen des vietnamesischen Herstellers, der seine Produktion für globale Märkte, darunter auch Europa, hochfährt.

Diese Leistung spiegelt mehr als nur einen Anstieg der Nachfrage nach fortschrittlichen neuen Elektrofahrzeugen wider, die durch ein umfassendes Support-Netzwerk und eine schnell wachsende Infrastruktur unterstützt werden. Sie demonstriert die Fähigkeit von VinFast, im industriellen Maßstab zu produzieren, wobei die Fahrzeuge in einem Tempo vollständig fertiggestellt und versandbereit sind, das dem monatlichen Absatzvolumen mehrerer Automobilhersteller auf dem vietnamesischen Markt entspricht. Im Durchschnitt bearbeitete das Unternehmen etwa 2,4 Fahrzeuge pro Minute – eine Ausführungsgeschwindigkeit, die in der Branche selten zu finden ist.
Für Europa gewährt dieser Meilenstein einen Ausblick auf die Zukunft. Er verdeutlicht die operative Disziplin der internationalen Expansion von VinFast und signalisiert, dass das Unternehmen nicht nur in globale Märkte eintritt, sondern dies mit der Fähigkeit tut, schnell zu skalieren und dabei Konsistenz in Qualität und Lieferung zu gewährleisten.
Vom heimischen Aufschwung zur globalen Bühne
Die Meilensteinleistung von VinFast baut auf einem anhaltenden Wachstumskurs und mehreren heimischen Verkaufsrekorden auf. Seit 2024 hat das Unternehmen seine Position als führende Automobilmarke in Vietnam behauptet. Im Jahr 2025 lieferte es 175.099 Fahrzeuge aus und übertraf damit die kombinierten Verkaufszahlen mehrerer etablierter internationaler Wettbewerber. Allein im Dezember 2025 wurden 27.649 Fahrzeuge ausgeliefert, was einen Monatsrekord für einen einzelnen Automobilhersteller auf dem Markt darstellt.
Diese Ergebnisse werden durch eine gezielte Ökosystem-Strategie untermauert, die Neuwagenkäufern das Vertrauen gibt auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. In Vietnam hat VinFast eine landesweite Ladeinfrastruktur aufgebaut, mit Plänen für 150.000 Ladeanschlüssen in 34 Provinzen und Städten. Ergänzt wird dies durch 99 ultraschnelle Ladeparks mit 150-kW-Ladegeräten entlang der wichtigsten Autobahnen sowie ein Netzwerk von mehr als 400 Servicewerkstätten.
Systematische Expansion in Europa
Wenn VinFast-Fahrzeuge nun auf den Straßen großer europäischer Städte wie Paris und Berlin auftauchen, geschieht dies mit umfassender Unterstützung durch ein wachsendes Netzwerk vertrauenswürdiger Partner aus Industrie und Markt, darunter Norauto, ATU und Plugsurfing.
In Europa führt VinFast ein klar strukturiertes Portfolio ein, das den Kompaktwagen VF 6 und den Mittelklassewagen VF 8 sowie Elektrobusse für den öffentlichen Nahverkehr umfasst. Diese Fahrzeuge stellen jedoch nur die sichtbarste Ebene eines umfassenderen Systems dar, das Fertigung und künstliche Intelligenz, Infrastruktur und Nachhaltigkeit miteinander verbindet.
Im Mittelpunkt der Strategie von VinFast steht eine Fertigungsphilosophie, die auf Skalierbarkeit, Flexibilität und Intelligenz basiert. Eine wichtige Säule dieses Ansatzes ist die Zusammenarbeit mit VinRobotics, einem Unternehmen, das fortschrittliche Automatisierungssysteme und KI-gesteuerte Robotik für industrielle Anwendungen entwickelt.
Diese Systeme sind darauf ausgelegt, sich wiederholende Prozesse zu automatisieren und sich dynamisch an komplexe Produktionsumgebungen anzupassen. Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen, die Verbesserung der Präzision und die Reduzierung von Ineffizienzen ist VinFast in der Lage, eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten und gleichzeitig die Produktionsmenge für internationale Märkte zu steigern.
Für Europa, wo die regulatorischen Standards und die Erwartungen der Verbraucher zu den anspruchsvollsten weltweit zählen, stellt diese Fähigkeit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Sie ermöglicht es VinFast, die Produktion an regionale Anforderungen anzupassen, ohne Kompromisse bei der Kosteneffizienz oder den Lieferfristen einzugehen.
Parallel zu seiner Fertigungsstrategie baut VinFast seine Kompetenzen im Bereich des autonomen Fahrens aus, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf alle regulatorischen Änderungen vorbereitet ist. Das Unternehmen verfolgt eine strukturierte Roadmap, die von Fahrerassistenzsystemen (ADAS) hin zu Autonomie der Stufe 4 führt.
Anstatt sich ausschließlich auf die eigene Entwicklung zu verlassen, kombiniert VinFast internes Fachwissen mit strategischen Partnerschaften. Eine bemerkenswerte Zusammenarbeit besteht mit Tensor, das Lösungen für autonomes Fahren der Stufe 4 entwickelt. Im Rahmen dieser Partnerschaft bringt VinFast Fertigungs-Know-how und Wege zur Markteinführung ein und trägt so dazu bei, den Übergang von Prototypentechnologien zu marktreifen Anwendungen zu beschleunigen.
Glaubwürdigkeit in einem reifen und regulierten Markt aufbauen
Europa stellt eines der wettbewerbsintensivsten und am stärksten regulierten Automobilumfelder der Welt dar. Erfolg in diesem Markt erfordert mehr als nur Produktwettbewerbsfähigkeit; er verlangt langfristiges Engagement, Zuverlässigkeit und Vertrauen.
Die Modelle VF 6 und VF 8 von VinFast sind auf die wichtigsten europäischen Prioritäten wie Effizienz, Design und Barrierefreiheit ausgelegt. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs führt das Unternehmen die Elektrobusmodelle EB 8 und EB 12 ein. Der EB 12 hat die vollständige europäische Zertifizierung erhalten und erfüllt damit die strengen regionalen Standards.
Zur Unterstützung seines Produktangebots baut VinFast eine lokalisierte Vertriebspräsenz in ganz Europa auf. Dazu gehören Partnerschaften mit Händlern und Dienstleistern, um sicherzustellen, dass Kunden Zugang zu umfassendem Kundendienst, Wartung und Garantieleistungen haben.
Diese partnerbasierte Vertriebsstrategie spiegelt ein klares Verständnis der europäischen Marktdynamik wider, in der langfristige Servicequalität und Markenvertrauenswürdigkeit entscheidende Faktoren bei der Kaufentscheidung der Verbraucher sind.
VinFasts rekordverdächtiger Meilenstein bei den Auslieferungen in Vietnam ist mehr als nur eine Erfolgsgeschichte auf heimischem Boden. Er dient als Beleg für ein skalierbares, technologiegetriebenes Modell, das das Unternehmen nun auf internationale Märkte ausweitet.
Dies bedeutet, dass VinFast bereit ist, europäische Kunden zu unterstützen und ihnen eine überzeugende Kombination aus solider Fertigung, vollständiger Ökosystemintegration und fortschrittlichen Technologien zu bieten. Während europäische Regierungen den Übergang zu nachhaltiger Mobilität beschleunigen wollen, zeigt der Ansatz von VinFast, wie Größe, Infrastruktur und Innovation die Zukunft des Verkehrs gestalten können.
Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2949110/VinFast_VF_6_VF_8.jpg
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303440 02.04.2026 CET/CEST
| noisin480645 |
| 02.04.2026 | pferdewetten.de AG | pferdewetten.de AG:
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pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Vorstand
pferdewetten.de AG:
02.04.2026 / 18:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
pferdewetten.de AG: Aufsichtsrat beschließt Pierre Hofer als Vorstandsmitglied abzuberufen
Düsseldorf, 02. April 2026 – Der Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG (ISIN DE000A2YN777, DE000A40ZTL5, DE000A30V8X3 und DE000A383Q70) hat beschlossen, Pierre Hofer von seinem Amt als Vorstandsmitglied der Gesellschaft aus Compliance-Gründen mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Pierre Hofers Aufgabenfelder (Pferdewettengeschäft und Investor Relations) wird Christian Gruber, Vorstandsvorsitzender, zunächst mitverantworten.
Mitteilende Person:
Christian Gruber, Vorstandsvorsitzender
Kontakt:
pferdewetten.de AG
Telefon: +49 (0) 211 781 782 10
E-Mail: ir@pferdewetten.de
www.pferdewetten.ag
FormularbeginnFormularende
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Deutsch |
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pferdewetten.de AG |
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Kaistr. 4 |
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40221 Düsseldorf |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)2 11 / 7817820 |
| Fax: |
+49 (0)2 11 / 78178299 |
| E-Mail: |
verwaltung@pferdewetten.de |
| Internet: |
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DE000A2YN777 |
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A2YN77 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2303404 |
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EQS News-Service |
2303404 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A2YN777 |
| 02.04.2026 | daydream | daydream beschafft 15 Millionen US-Dollar in der Serie A, um die weltweit beste AI-native Agentur für SEO aufzubauen
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daydream
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Private Equity
daydream beschafft 15 Millionen US-Dollar in der Serie A, um die weltweit beste AI-native Agentur für SEO aufzubauen
02.04.2026 / 18:35 CET/CEST
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SAN FRANCISCO, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- daydream, eine führende KI-native Agentur für organische Suche, gab heute eine Serie-A-Finanzierungsrunde in Höhe von 15 Millionen US-Dollar bekannt, die von WndrCo zusammen mit First Round Capital und Basis Set Ventures geleitet wird. Mit dieser Runde erhöht sich die Gesamtfinanzierung von daydream auf 21 Millionen US-Dollar und wird für die Beschleunigung von Einstellungen, Produktentwicklung und Markteinführung verwendet.
„Wir freuen uns sehr über die Unterstützung und Befürwortung durch hochkarätige Venture-Firmen", sagte Thenuka Karunaratne, CEO und Mitbegründer von daydream. „Wir bringen erstklassige SEO-Expertise, gepaart mit Agenten, zu jedem wachstumsstarken Unternehmen und ermöglichen maximale Geschwindigkeit in einem der komplexesten Marketingkanäle, die es zu beherrschen gilt."
Die meisten Tools sagen Ihnen heute, wie ein Unternehmen in der SEO- und KI-Suche auftaucht. daydream geht über die Beobachtbarkeit hinaus und treibt die Ergebnisse durch Strategie und Ausführung voran. daydream ist eine KI-native Agentur, die SEO-Agenten mit Top-Experten kombiniert, um Full-Service-Suchunterstützung zu liefern.
„Der SEO-Markt ist riesig, und die KI verändert ihn schneller, als die meisten Unternehmen mithalten können. Wir haben daydream unterstützt, weil Thenuka und Shravan diesen Bereich besser verstehen als jeder andere, den wir kennen, und weil sie das Produkt gebaut haben, das dies beweist. Die Teams, die die organische Suche im Zeitalter der KI beherrschen, werden einen unfairen Vorteil haben, und daydream ist das Unternehmen, das ihnen dabei hilft", so ChenLi Wang, General Partner bei WndrCo.
Der Ansatz von daydream kombiniert drei Dinge: die Daydream-Methode, ein Rahmenwerk, das sieben Hebel für organisches Wachstum abdeckt, von der Keyword-Strategie bis zur KI-Sichtbarkeit; SEO-Agenten, die schneller als herkömmliche Agenturen arbeiten und die Suchausführung in großem Umfang automatisieren; und ein dedizierter Growth Lead, der jedem Kunden zugewiesen wird, ein SEO-Experte, der für Strategie, Qualität und Ergebnisse verantwortlich ist.
„SEO erfordert tiefes Fachwissen, schnelle Ausführung und die Fähigkeit, sich an die Entwicklung der Suche anzupassen", sagt Shravan Rajinikanth, CTO und Mitbegründer von daydream. „Die meisten Unternehmen optimieren immer noch für eine Version der Suche, die nicht mehr existiert. Wir entwickeln Agenten, die alles denken, strategisch planen und ausführen können, was auch ein erfahrener SEO-Experte kann, und zwar mit der Geschwindigkeit und dem Umfang, den das Zeitalter der generativen KI erfordert."
Die auf KI basierende Agentur ist eine neue Kategorie in der Welt der Risikokapitalgeber. In seinem Request for Startups for Spring 2026 hat Y Combinator KI-native Agenturen auf Platz 3 der am meisten geförderten Startup-Kategorien gesetzt. daydreams Series A-Finanzierung ist eine Wette darauf, dass die Kombination von Agenten mit menschlicher Expertise das effektivste Modell für SEO und KI-Suche im großen Maßstab ist.
Informationen zu daydream
daydream ist eine führende KI-Agentur, die einen unfairen Vorteil in der organischen Suche bietet, indem sie eine bewährte Methodik mit SEO-Agenten und engagierten Experten durch Full-Service-Support kombiniert. Weitere Informationen unter withdaydream.com
Kontakt Kim Huong Tran pr@withdaydream.com
Video - https://mma.prnewswire.com/media/2948635/daydream_Commerical_2026.mp4 Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2948634/daydeam_Logo.jpg
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2303428 02.04.2026 CET/CEST
| noisin200839 |
| 02.04.2026 | Forbo Holding AG | Forbo-Aktionärinnen und Aktionäre stimmten allen Anträgen des Verwaltungsrats zu
 Baar, 2. April 2026
An der Generalversammlung der Forbo Holding AG haben heute 158 Aktionärinnen und Aktionäre teilgenommen; insgesamt waren 1 065 130 Namenaktien oder 71,73% des Aktienkapitals vertreten. Sie genehmigten alle Anträge des Verwaltungsrats mit deutlicher Mehrheit. Die Aktionärinnen und Aktionäre nahmen den Jahresbericht, die Jahresrechnung, die Konzernrechnung sowie den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 an und erteilten den verantwortlichen Organen Decharge. Des Weiteren stimmten sie der vorgeschlagenen Gewinnausschüttung in Form einer Dividende in Höhe von CHF 25 pro Aktie zu.
Der Vergütungsbericht 2025 wurde in einer Konsultativabstimmung deutlich angenommen. Die Generalversammlung hat die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für 2027, die maximale fixe Vergütung der Konzernleitung für 2027, die kurzfristige variable Vergütung (STI) der Konzernleitung für 2025 sowie die maximale langfristige Beteiligung (LTI) der Konzernleitung für 2026 mit grosser Mehrheit genehmigt.
Alle bisherigen Verwaltungsratsmitglieder – Bernhard Merki als Präsident sowie Michael Pieper, Claudia Coninx-Kaczynski, Jörg Kampmeyer, Dr. Eveline Saupper und Vincent Studer – wurden für ein weiteres Jahr wiedergewählt. Dr. Ilias Läber wurde mit überwältigender Mehrheit als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsperiode gewählt.
Die bisherigen Mitglieder des Vergütungsausschusses – Claudia Coninx-Kaczynski, Bernhard Merki und Michael Pieper – wurden für ein weiteres Jahr bestätigt.
Schliesslich haben die Aktionärinnen und Aktionäre das Mandat der KPMG AG als Revisionsstelle um ein weiteres Jahr verlängert. René Peyer wurde zudem als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wiedergewählt.
Weitere Informationen:
forbo.com/de/investoren
Über Forbo
Forbo ist ein führender Hersteller von Bodenbelägen, Bauklebstoffen sowie von Bändern für Antriebs- und Leichtfördertechnik. Das Unternehmen bietet seinen Kunden Lösungen nach Mass, die sich durch Funktionalität, Qualität, Design und Nachhaltigkeit auszeichnen. Das Unternehmen beschäftigt rund 5 050 Mitarbeitende und verfügt über ein internationales Netz von 25 Standorten mit Produktion und Vertrieb, 6 Konfektionierungszentren sowie 47 reinen Vertriebsgesellschaften in insgesamt 39 Ländern weltweit. Der Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2025 betrug CHF 1 085,4 Mio. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Baar im Kanton Zug, Schweiz.
Die Konzerngesellschaft Forbo Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 354151, ISIN CH0003541510, Bloomberg FORN SW, Reuters FORN.S).
Kontakt:
Andrea Leiser
Head Corporate Marketing and Communications
Telefon +41 58 787 25 73
www.forbo.com
| CH0003541510 |
| 02.04.2026 | hep global GmbH | hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen
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hep global GmbH
/ Schlagwort(e): Anleihe
hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen
02.04.2026 / 17:28 CET/CEST
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hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen
Güglingen, 2. April 2026 – Die hep global GmbH wird kurzfristig einen modifizierten Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung der Inhaber ihres Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5) vom 12. April 2026 um 0:00 Uhr bis zum 14. April 2026 um 24:00 Uhr erhalten. Der modifizierte Beschlussvorschlag wurde bereits zwischen hep global und der SdK abgestimmt und berücksichtigt auch das Feedback aus zahlreichen, positiven Gesprächen mit Anleihegläubigern. Deshalb empfiehlt die Gesellschaft den Inhabern des Green Bonds 2021/2026, dem modifizierten Beschlussvorschlag der SdK zuzustimmen.
Die SdK wird eine Erhöhung der Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % vorschlagen, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt. Das erklärte Ziel von hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026 vollständig zu tilgen.
Darüber hinaus hat hep global beschlossen, jedem wirksam teilnehmenden Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr von 25 Euro zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger zu dem Beschlussvorschlag vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß § 20 SchVG abgelaufen ist, ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist oder ein solches rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.
Die SdK wird am 8. April 2026 um 17 Uhr ein Webinar durchführen, an dem auch hep global teilnehmen wird. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich.
Der modifizierte Beschlussvorschlag der SdK sowie weitere Unterlagen zur Abstimmung ohne Versammlung werden kurzfristig nach Erhalt des modifizierten Beschlussvorschlags auf der Webseite der Gesellschaft unter https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ zur Verfügung gestellt.
Pressekontakt:
Evelyn Kilinc
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-759
E-Mail: presse@hep.global
www.hepsolar.com
Investorenkontakt:
Thomas Tschirf
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-0
E-Mail: greenbond@hep.global
www.hepsolar.com
Finanzpressekontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
Karl-Hromadnik-Str. 14
81241 München
Tel.: +49 211 178047-20
E-Mail: linh.chung@ir4value.de
www.ir4value.de
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303354 |
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2303354 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A3H3JV5 |
| 02.04.2026 | HIZENERGY | HIZENERGY erhält TÜV SÜD-Bankfähigkeitsprüfung und festigt damit die globale Finanzierungs- und Einführungsgrundlage für Energiespeicherprojekte
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HIZENERGY
/ Schlagwort(e): Vereinbarung/Sonstiges
HIZENERGY erhält TÜV SÜD-Bankfähigkeitsprüfung und festigt damit die globale Finanzierungs- und Einführungsgrundlage für Energiespeicherprojekte
02.04.2026 / 16:50 CET/CEST
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HEFEI, China, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- An einem entscheidenden Punkt der Beschleunigung der globalen Energiewende hat HIZENERGY erneut die Anerkennung einer internationalen Autorität erhalten. Auf dem 14th Energy Storage International Summit & Exhibition 2026 überreichte Herr Xu Hailiang, Vizepräsident von TÜV SÜD, Herrn Chen Zhi, Vorsitzender von HIZENERGY, offiziell das Zertifikat zur Bewertung der Bankfähigkeit.
Die Bewertung bestätigt, dass die Energiespeicherprodukte und -lösungen von HIZENERGY die Anforderungen der internationalen Mainstream-Märkte an die technische Due-Diligence-Prüfung und die Risikobewertung bei Investitionen in Energiespeicherprojekte und deren Finanzierung erfüllen, und zwar in allen wichtigen Aspekten wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Compliance. Sie liefert die entscheidende technische Bestätigung durch Dritte für die Projektfinanzierung und den globalen Einsatz auf den Kapitalmärkten weltweit.
Kerndimensionen der Bankfähigkeit von Energiespeicherprojekten
Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Expansion des globalen Energiespeichermarktes und zunehmend komplexer werdender Investitions- und Finanzierungsstrukturen ist die Bankfähigkeit von Projekten zu einem entscheidenden Maßstab für die Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und des langfristigen Investitionswerts geworden. Die TÜV SÜD-Dienstleistungen zur Bewertung der Bankfähigkeit und zur technischen Due Diligence nehmen eine vollständige Lebenszyklus-Perspektive ein und führen eine systematische Analyse von Energiespeicherprojekten in Bezug auf technische Konformität, Sicherheit und Risikokontrolle, Leistung und Zuverlässigkeit, Betriebs- und Wartungsfähigkeiten sowie Hersteller- und Projektleistungsfähigkeiten durch.
Bei der Zertifikatsübergabe sagte Xu Hailiang, Vizepräsident von TÜV SÜD: "Die Bewertung der Bankfähigkeit erkennt nicht nur die technische Qualität der Produkte und Lösungen von HIZENERGY an, sondern trägt auch dazu bei, die Anpassung des technischen Systems der Energiespeicherung in China an international anerkannte Risikobewertungsrahmen voranzutreiben."
Herr Chen Zhi, Vorsitzender von HIZENERGY, bemerkte in seiner Rede: "Diese Zertifizierung verkörpert die Grundwerte von HIZENERGY - Dankbarkeit, Aufrichtigkeit, Professionalität und Zusammenarbeit. Mit dieser Dynamik werden wir die Integration von Energiespeichertechnologien in die globalen Märkte weiter vorantreiben und mehr investitionswürdige Energiespeicherlösungen für globale industrielle und gewerbliche Nutzer anbieten."
Vier Kernvorteile für globale Energiespeicherlösungen
Der Erhalt der Bankability Assessment unterstützt die beschleunigte Expansion von HIZENERGY in wichtige Überseemärkte wie Europa und Südostasien. Mit mehr als 15 Jahren technologischer Entwicklung und Projekterfahrung im Bereich der kommerziellen und industriellen Energiespeicherung baut HIZENERGY seine umfassende globale Wettbewerbsfähigkeit auf, die sich auf die selbst entwickelten PCS und die Enerbox-Produktreihe konzentriert:
- System zur Einhaltung der technischen Vorschriften: Vollständig konform mit IEC, EN, CE und anderen wichtigen internationalen technischen und Sicherheitsstandards.
- Matrix zur Gewährleistung der Sicherheit: Hochgeschütztes Design nach IP65 und vollständige Temperaturregelung durch Flüssigkeitskühlung.
- FuE-Exzellenz: Unabhängig entwickelte Kern-PCS mit mehreren branchenführenden innovativen Anwendungen.
- Intelligentes O&M-Ökosystem: Energiemanagementplattform mit integriertem proaktiven 24/7-Betriebs- und Wartungsservicezentrum.
Überbrückung durch Bankfähigkeit, Förderung der weltweiten Entwicklung von Energiespeichern auf hohem Niveau
Mit Blick auf die Zukunft wird HIZENERGY die Anerkennung der Bankfähigkeit durch TÜV SÜD als neuen Ausgangspunkt nehmen, um die Forschung und Entwicklung im Bereich Energiespeicherung sowie die Systemintegration zu vertiefen und sein globales Produkt- und Dienstleistungssystem zu verbessern, um ein gesünderes, nachhaltigeres industrielles Ökosystem aufzubauen. Das Unternehmen wird die stabile Umsetzung von Energiespeicherprojekten auf allen Märkten unterstützen und sein Fachwissen in die globale Energiewende und nachhaltige Entwicklung einbringen.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2948864/b5c756c60d08fb13a343d6ce32f18eee.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2948872/HIZENERGY_new_LPR_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/hizenergy-erhalt-tuv-sud-bankfahigkeitsprufung-und-festigt-damit-die-globale-finanzierungs--und-einfuhrungsgrundlage-fur-energiespeicherprojekte-302732952.html

02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303378 02.04.2026 CET/CEST
| noisin901551 |
| 02.04.2026 | Phemex | Phemex veröffentlicht den Nachweis der Reserven für April 2026 und meldet eine Gesamtreservendeckungsquote von 131 %
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Phemex
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Phemex veröffentlicht den Nachweis der Reserven für April 2026 und meldet eine Gesamtreservendeckungsquote von 131 %
02.04.2026 / 16:40 CET/CEST
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APIA, Samoa, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Phemex, eine nutzerorientierte Krypto-Börse, gab die Veröffentlichung ihres Proof of Reserves (PoR) für April 2026 bekannt und bekräftigte damit ihr Bekenntnis zu Transparenz, der Absicherung durch Vermögenswerte und der Sicherheit der Nutzergelder. Der jüngste Bericht bestätigt, dass alle Guthaben der Nutzer vollständig gedeckt sind, wobei die Gesamtreservekennzahl für die wichtigsten Vermögenswerte bei 131 % liegt.
Laut dem „Proof-of-Reserves"-Bericht vom April 2026 verfügt Phemex über überbesicherte Reserven für wichtige Kryptowährungen, darunter BTC mit 133,11 %, ETH mit 141,61 %, USDT mit 103,61 % und SOL mit 155,62 %. Alle gemeldeten Vermögenswerte übersteigen eine Reservequote von 100 %, was darauf hindeutet, dass die Verbindlichkeiten gegenüber den Nutzern vollständig gedeckt sind und die Vermögenswerte jederzeit zugänglich bleiben.
Der „Proof of Reserves" von Phemex nutzt ein auf Merkle-Bäumen basierendes Verifizierungsmodell, das es Nutzern ermöglicht, unabhängig zu bestätigen, dass ihre Guthaben in den Gesamtverbindlichkeiten der Plattform enthalten sind, während die Datenintegrität und der Datenschutz gewahrt bleiben. Dieser kryptografische Ansatz ermöglicht eine transparente Überprüfung, ohne dass individuelle Kontodaten offengelegt werden.
Federico Variola, CEO von Phemex, kommentierte: „Nutzerorientierung bedeutet in der Praxis, den Nutzern einen klaren Einblick zu geben, wie ihre Vermögenswerte gehalten und verwaltet werden. Die regelmäßige Veröffentlichung des Proof of Reserves ist Teil dieses Ansatzes und stellt sicher, dass Transparenz in das System integriert ist, anstatt als einmalige Überprüfung behandelt zu werden. Es geht darum, eine Plattform zu schaffen, auf der Nutzer mit Vertrauen agieren können, da sie wissen, dass die Grundlagen stimmen."
Durch die monatliche Veröffentlichung von Proof of Reserves bietet Phemex einen überprüfbaren Einblick in die Solvenz der Plattform und die Deckung der Reserven. Das Update vom April 2026 setzt diese Praxis fort und fördert damit mehr Rechenschaftspflicht und messbare Transparenz im Ökosystem der digitalen Vermögenswerte. Laufende Investitionen in Infrastruktur, Systemstabilität und Benutzererfahrung zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Händler Vermögenswerte verwalten, Trades ausführen und reibungslos auf Gelder zugreifen können.
Informationen zu Phemex Phemex wurde 2019 gegründet und ist eine nutzerorientierte Krypto-Börse, der weltweit mehr als 10 Millionen Trader vertrauen. Die Plattform bietet Spot- und Derivatehandel, Copy Trading sowie Vermögensverwaltungsprodukte, bei deren Entwicklung Nutzererlebnis, Transparenz und Innovation im Mittelpunkt stehen. Mit einem zukunftsorientierten Ansatz und dem Anspruch, Nutzer zu stärken, stellt Phemex verlässliche Tools, breiten Zugang und sich weiterentwickelnde Möglichkeiten bereit, damit Trader jeder Erfahrungsstufe wachsen und erfolgreich sein können.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://phemex.com/
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2948958/image1.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2819516/Phemex_Logo.jpg
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303360 02.04.2026 CET/CEST
| noisin761735 |
| 02.04.2026 | Berliner Effektengesellschaft AG | Berliner Effektengesellschaft AG gibt Jahreszahlen 2025 bekannt
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Berliner Effektengesellschaft AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Berliner Effektengesellschaft AG gibt Jahreszahlen 2025 bekannt
02.04.2026 / 16:27 CET/CEST
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Berliner Effektengesellschaft AG gibt Jahreszahlen 2025 bekannt
Der Aufsichtsrat der Berliner Effektengesellschaft AG hat in seiner Sitzung am 20.03.2026 den testierten Jahresabschluss 2025 festgestellt. Der Jahresüberschuss beträgt 21,04 Mio. €, was gegenüber dem Vorjahr (16,27 Mio. €) einer Steigerung von 29,3% entspricht. Der Bilanzgewinn beträgt 78,06 Mio. €. Da die Berliner Effektengesellschaft kein operatives Geschäft betreibt, resultieren nahezu 100% der Erträge aus Dividenden der Beteiligungen, insbesondere der mehrheitlichen Beteiligung an der Tradegate AG, die ihre Dividende für das Geschäftsjahr 2025 von 1,20 € auf 1,50 € je Stückaktie angehoben hat.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft ist noch nicht testiert. Nach vorläufigen Zahlen beträgt das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 72,6 Mio. €, was gegenüber dem Vorjahr (48,8 Mio. €) einem Anstieg von 48,8% entspricht. Der Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt rund 50 Mio. € (Vorjahr 28,4 Mio. €).
Sowohl der Einzelabschluss, als auch der Konzernabschluss, werden zusammen auf der Webseite der Gesellschaft im Laufe des Monats April veröffentlicht, sobald der testierte Konzernabschluss vorliegt.
Die Berliner Effektengesellschaft wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2025 eine von 0,50 € auf 0,60 € je Stückaktie erhöhte Dividende auszuschütten.
Der Bilanzgewinn und die Liquidität der Gesellschaft sollen auch im laufenden Geschäftsjahr überwiegend zum Rückkauf und späterer Einziehung eigener Anteile genutzt werden. Im ersten Quartal 2026 hat die Gesellschaft bislang 37.000 eigene Aktien erworben.
Kontakt:
Investor und Public Relations
Catherine Hughes
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| EQS News ID: |
2303342 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303342 02.04.2026 CET/CEST
| DE0005221303 |
| 02.04.2026 | Uzin Utz SE | Original-Research: UZIN UTZ SE (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: UZIN UTZ SE - von Montega AG
02.04.2026 / 16:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu UZIN UTZ SE
| Unternehmen: |
UZIN UTZ SE |
| ISIN: |
DE0007551509 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
02.04.2026 |
| Kursziel: |
100,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Geopolitik stellt GROW BIGGER gleich zu Beginn auf die Probe
UZIN UTZ hat am 31.3. den Geschäftsbericht 2025 vorgelegt und am 1.4. in einem Earnings Call erläutert. Nachdem die Ende Februar veröffentlichten vorläufigen Zahlen (vgl. Comment vom 27.02.2026) bestätigt wurden, stand für uns der Ausblick im Fokus.
[Tabelle]
Jahresüberschuss und Free Cashflow höher als erwartet: Das Konzernergebnis lag mit 26,5 Mio. EUR (MONe: 25,9 Mio. EUR) leicht über unserer Prognose. Gleiches gilt für den Free Cashflow von 12,8 Mio. EUR (MONe: 10,4 Mio. EUR), der indes aufgrund eines spürbaren Vorratsaufbaus in Vorbereitung der GROW BIGGER-Strategie deutlich unter dem starken Vorjahreswert rangierte (FCF 2024: 38,5 Mio. EUR). Die Aktionäre sollen wie im Vorjahr eine Dividende i.H.v. 1,90 EUR erhalten, was unserer Erwartung entspricht.
Ausblick deutet temporären Margenrückgang an: Marktseitig sieht UZIN UTZ in 2026 in allen Kern- und Wachstumsmärkten nach wie vor gute Voraussetzungen, dass positive Wachstumsraten über den Werten des Vorjahres vorliegen werden. Angesichts dessen erwartet der Vorstand im laufenden Jahr einen leichten Anstieg der Konzernerlöse, was laut CFO einen Wachstumskorridor zwischen 2 und 10% impliziert. Für das EBIT wird aufgrund wachstumsbedingter Vorlaufkosten (Anstieg Personal-, Vertriebs- und Werbekosten) ein gleichbleibendes Niveau in Aussicht gestellt, womit sich die EBITMarge leicht rückläufig zeigen dürfte. Wir hatten zuletzt auf Basis der ambitionierten Wachstumspläne der GROW BIGGER-Strategie für 2026 eine anziehende Dynamik erwartet, nehmen unsere Prognosen in Anbetracht der neu aufgekommenen Verwerfungen durch den Irankrieg aber nun moderat zurück.
Prognosen angepasst: Zwar ist das Exposure von UZIN UTZ im Nahen Osten derzeit noch verschwindend gering, doch zählt die Region zu den ausgewiesenen Wachstumsfeldern des Konzerns. Darüber hinaus dürften sich die deutlichen Preisanstiege bei chemischen Grundstoffen und Transportraten negativ auf die Profitabilität auswirken, wenngleich UZIN UTZ durch den Vorratsaufbau des letzten Jahres u.E. kurzfristig abgesichert ist und der Vorstand im Call ankündigte, mit Preiserhöhungen gegensteuern zu wollen. Zudem sollte die Materialeinsatzquote durch Prozessoptimierungen und die gewohnt hohe Kostendisziplin des Konzerns stabil gehalten werden können. Nicht zuletzt deutete der CFO im Earnings Call einen erfreulichen Jahresstart an. Uns erscheinen die bisherigen Prognosen aufgrund der erhöhten Unsicherheit dennoch zu optimistisch, sodass wir uns nun etwas vorsichtiger positionieren.
Fazit: Im ersten Jahr von GROW BIGGER stellt die Geopolitik die Wachstumsstrategie gleich auf die Probe. Allerdings hat UZIN UTZ schon in 2022 ff. seine Krisenfestigkeit unter Beweis gestellt. Wir gehen Stand jetzt vom Erreichen der Ziele aus und erachten die Aktie nach dem jüngsten Kursrücksetzer als attraktiv gepreist (EV/EBIT 2026e: 9,8). Nach Fortschreibung des DCF-Modells bestätigen wir die Kaufempfehlung und das Kursziel.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2303334 02.04.2026 CET/CEST
| DE0007551509 |
| 02.04.2026 | ZOOMEX | Zoomex startet Rendite-Initiative, während die Inflation den Wandel hin zu Kapitaleffizienz auf den Kryptomärkten vorantreibt
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ZOOMEX
/ Schlagwort(e): Kryptowährung / Blockchain
Zoomex startet Rendite-Initiative, während die Inflation den Wandel hin zu Kapitaleffizienz auf den Kryptomärkten vorantreibt
02.04.2026 / 16:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mahé, Seychelles, April 2nd, 2026, Financewire
Die Plattform hebt die wachsende Nachfrage nach Rendite und systematischen Strategien hervor, da die Unsicherheit bei den Zinssätzen das Nutzerverhalten verändert
Die Kryptobörse Zoomex hat eine neue Nutzerinitiative rund um ihre Earning-Produkte vorgestellt. Hintergrund ist die anhaltend steigende Inflation und die Unsicherheit über die Zinsentwicklung, die das Kapitalmanagement auf den Märkten für digitale Vermögenswerte grundlegend verändert.
Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines breiteren Wandels im Anlegerverhalten. Angesichts weiterhin hoher Zinsen in den großen Volkswirtschaften und zunehmend unvorhersehbarer makroökonomischer Bedingungen richten Marktteilnehmer ihren Blick verstärkt darauf, wie Kapital zwischen den Positionen verwaltet wird — und nicht mehr ausschließlich auf die Handelsausführung.
Vom Market Timing zur Kapitaleffizienz
Auch wenn Volatilität ein bestimmendes Merkmal der Kryptomärkte bleibt, beobachtet Zoomex, dass Handelsaktivität allein im aktuellen Umfeld nicht mehr ausreicht.
Das zentrale Problem ist laut der Plattform ungenutztes Kapital — Mittel, die außerhalb aktiver Positionen brachliegen.
„Trader haben sich traditionell auf das Market Timing konzentriert, aber in einem Hochzinsumfeld lautet die wichtigere Frage, was mit dem Kapital geschieht, wenn es nicht eingesetzt wird“, erklärte Fernando, Marketing Director bei Zoomex.
Diese Dynamik wird zunehmend sichtbar, da Nutzer kurzfristige Handelsmöglichkeiten mit längeren Haltephasen in Einklang bringen müssen — insbesondere in Zeiten makroökonomischer Unsicherheit.
Branchenwandel: Von fragmentierten Tools zu integrierten Strategien
Die wachsende Nachfrage nach renditeorientierten Strategien hat viele Plattformen dazu veranlasst, Earning-Produkte einzuführen. Allerdings sind diese Angebote häufig fragmentiert und zwingen Nutzer dazu, Vermögenswerte über mehrere Oberflächen hinweg zu verschieben oder Flexibilität zugunsten von Renditen aufzugeben.
Laut Zoomex schränkt diese Struktur die Kapitaleffizienz ein und erhöht die operative Komplexität für Nutzer, die ihre Vermögenswerte dynamisch verwalten möchten.
Die Plattform betrachtet stattdessen Trading, Strategie und Rendite als ineinandergreifende Komponenten eines umfassenden Kapitalmanagement-Ansatzes.
Ein Mehrschicht-Ansatz für den kontinuierlichen Kapitaleinsatz
Zoomex integriert mehrere Formen des Kapitaleinsatzes innerhalb eines einzigen Systems und ermöglicht es Nutzern, zwischen Strategien zu wechseln, ohne Mittel zwischen verschiedenen Produkten oder Plattformen transferieren zu müssen.
Das Rahmenwerk besteht aus:
- Trading-Schicht — ermöglicht es Nutzern, Marktvolatilität über Spot- und Futures-Handel zu nutzen
- Strategie-Schicht — umfasst Tools wie Grid Trading, die darauf ausgelegt sind, Kapital systematisch in seitwärts laufenden oder unsicheren Marktphasen einzusetzen
- Earning-Schicht — ermöglicht es Vermögenswerten, Rendite zu erzielen, wenn sie nicht aktiv im Handel eingesetzt werden
Zusammen unterstützt diese Struktur eine kontinuierlichere Kapitalnutzung — sei es durch aktives Trading, automatisierte Strategien oder passive Renditegenerierung.
„Auf dem Markt geht es längst nicht mehr nur darum, ob man in einer Position ist oder nicht“, ergänzte Fernando. „Es geht darum, ob das Kapital unter verschiedenen Marktbedingungen produktiv bleibt.“
Über das Trading und die Renditegenerierung auf der Plattform hinaus erweitert Zoomex auch die Einsatzmöglichkeiten von Kapital in realen Szenarien — durch die Einführung der Zoomex Card.
Die Karte ermöglicht es Nutzern, einfacher auf ihre digitalen Vermögenswerte zuzugreifen und diese auszugeben, und schlägt so eine Brücke zwischen dem Kapitalmanagement auf der Plattform und dem alltäglichen Finanzleben. Indem die Vermögenswerte mit dem breiteren Zoomex-Ökosystem verbunden bleiben, behalten Nutzer ihre Flexibilität und erweitern gleichzeitig den Nutzen ihrer Mittel über Handelsumgebungen hinaus.
Diese Entwicklung spiegelt eine breitere Sichtweise auf Kapitaleffizienz wider — nicht nur in Bezug auf Renditegenerierung oder Handelsausführung, sondern auch hinsichtlich der Ermöglichung von Liquidität und Nutzbarkeit im Alltag ohne unnötige Reibungsverluste.
Wichtig ist dabei: Das System ist so konzipiert, dass es zugänglich bleibt und den Bedarf an komplexen Allokationsstrategien oder Multi-Plattform-Management reduziert.
Zoomex erweitert den Zugang zu Rendite-Tools durch eine neue Nutzerinitiative
Im Rahmen dieses Wandels hat Zoomex eine Kampagne für neue Nutzer gestartet, die sich auf die Earning-Produkte konzentriert und darauf abzielt, den Zugang für Nutzer zu erleichtern, die neu auf die Plattform kommen.
Die Initiative soll Nutzer durch die Renditefunktionen führen und strukturierte Einstiegspunkte in renditegenerierende Strategien bieten — zu einem Zeitpunkt, an dem Zinsüberlegungen bei Investitionsentscheidungen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Das Unternehmen erklärte, dass die Kampagne darauf abzielt, das Onboarding zu vereinfachen und Nutzern dabei zu helfen, ein Gleichgewicht zwischen Handelsaktivität und Kapitaleffizienz zu finden.
Vorteile für neue Zoomex-Nutzer im März | 200 % APY
Plattformen entwickeln sich zu Kapitalmanagement-Systemen
Diese Entwicklung spiegelt einen breiteren Wandel in der Branche wider, in der Handelsplattformen zunehmend nicht nur nach ihrer Ausführungsleistung bewertet werden, sondern auch nach ihrer Fähigkeit, Kapitalmanagement unter verschiedenen Marktbedingungen zu unterstützen.
Kennzahlen wie Kapitalnutzung, Renditezugänglichkeit und strategische Flexibilität werden für Nutzer bei der Bewertung des Plattformwerts immer zentraler.
„Nutzer wählen nicht mehr zwischen Handeln und Rendite erzielen — sie erwarten, dass beides nahtlos im selben Umfeld funktioniert“, sagte Fernando.
Angesichts der anhaltenden makroökonomischen Unsicherheit wird erwartet, dass sich die Rolle von Kryptoplattformen über die reine Handelsausführung hinaus hin zu einem integrierten Kapitalmanagement erweitert.
In diesem Zusammenhang könnte die Fähigkeit, eine produktive Kapitalallokation aufrechtzuerhalten — auch außerhalb aktiver Handelsphasen — zu einem entscheidenden Faktor dafür werden, wie Nutzer sowohl mit Volatilität als auch mit langfristigem Portfoliowachstum umgehen.
Zoomex gab an, dass die Produktentwicklung weiterhin auf diesen Wandel ausgerichtet sein wird, mit dem Ziel, effizientere, flexiblere und durchgehende Kapitalstrategien für Nutzer weltweit zu ermöglichen.
Über ZOOMEX
Zoomex wurde 2021 gegründet und ist eine globale Handelsplattform für Kryptowährungen mit über 3 Millionen Nutzern in mehr als 35 Ländern und Regionen, die über 700 Handelspaare anbietet. Geleitet von den Kernwerten „Einfach × Benutzerfreundlich × Schnell“ verpflichtet sich Zoomex zudem den Prinzipien Fairness, Integrität und Transparenz und bietet ein leistungsstarkes, zugängliches und vertrauenswürdiges Handelserlebnis.
Angetrieben von einem leistungsstarken Matching-Engine und transparenter Darstellung von Vermögenswerten und Aufträgen gewährleistet Zoomex eine konsistente Handelsausführung und vollständig nachvollziehbare Ergebnisse. Dieser Ansatz reduziert Informationsasymmetrien und ermöglicht es den Nutzern, den Status ihrer Vermögenswerte und jedes Handelsergebnis klar nachzuvollziehen. Bei gleichbleibender Priorität auf Geschwindigkeit und Effizienz optimiert die Plattform kontinuierlich ihre Produktstruktur und das gesamte Nutzererlebnis mit einem robusten Risikomanagement.
Als offizieller Partner des Haas F1 Teams überträgt Zoomex den gleichen Fokus auf Geschwindigkeit, Präzision und zuverlässige Regelausführung von der Rennstrecke auf den Handel. Darüber hinaus hat Zoomex eine globale exklusive Markenbotschafterpartnerschaft mit dem Weltklasse-Torwart Emiliano Martínez geschlossen. Seine Professionalität, Disziplin und Beständigkeit unterstreichen Zoomex’ Engagement für fairen Handel und langfristiges Vertrauen der Nutzer.
In Bezug auf Sicherheit und Compliance verfügt Zoomex über regulatorische Lizenzen, darunter Canada MSB, U.S. MSB, U.S. NFA und Australia AUSTRAC, und hat erfolgreich Sicherheitsaudits des Blockchain-Sicherheitsunternehmens Hacken bestanden. Innerhalb eines konformen Rahmens und mit flexiblen Optionen zur Identitätsverifizierung sowie einem offenen Handelssystem baut Zoomex ein Handelsumfeld auf, das für Nutzer weltweit einfacher, transparenter, sicherer und zugänglicher ist.
Mehr erfahren: Website | X | Telegram | Discord
Kontakt
Catherine Shi
catherine.shi@zoomex.com
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303322 02.04.2026 CET/CEST
| noisin923200 |
| 02.04.2026 | 1664 | ROBERT PATTINSON TITELT 1664'S "UNQUESTIONABLY GOOD TASTE" LONDON LAUNCH
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1664
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
ROBERT PATTINSON TITELT 1664'S "UNQUESTIONABLY GOOD TASTE" LONDON LAUNCH
02.04.2026 / 15:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LONDON, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Robert Pattinson traf sich mit Journalisten, Influencern und Gästen aus der Branche zum Start der neuen globalen Kampagne von 1664, „Unquestionably Good Taste".
Der Abend wurde mit einer Vorführung des Kampagnenfilms eröffnet - einem in Paris spielenden Kurzfilm unter der Regie von Brady Corbet, in dem Pattinson drei gegensätzliche Charaktere spielt -, gefolgt von einem Interview auf der Bühne, das der Filmkritiker Ali Plumb mit Pattinson über seine Rolle im Film und als Botschafter von 1664 Global führte, und einer separaten Podiumsdiskussion mit Raven Smith, Rickie Ho und Patricia Bright über zeitgenössische Vorstellungen von Geschmack und Kultur.
Die Veranstaltung fand in den Town Hall Spaces statt und brachte Medien- und Kreativtalente aus dem Vereinigten Königreich und den internationalen Märkten zu einem Abend mit Filmen, Diskussionen und Produktmomenten zusammen, die die Position von 1664 Blanc als erstklassiges, auf Mode ausgerichtetes Bier präsentierten. Die Kampagne wurde als kulturelles Gespräch präsentiert und lud das Publikum dazu ein, darüber nachzudenken, wie Geschmack in den Bereichen Kunst, Mode und Lifestyle entsteht und ausgedrückt wird.
Robert Pattinson sagte: "Was mich an 1664 wirklich angezogen hat, war der erfrischende, starke Sinn für Stil und Humor. Ich habe es genossen, Charaktere mit völlig unterschiedlichen Identitäten und Standpunkten zu spielen, die alle davon überzeugt sind, dass sie Recht haben. Geschmack ist eine sehr persönliche Angelegenheit - jeder glaubt, er habe ihn geknackt. Der Spaß an dem Film besteht darin, diese Gewissheit aufzulösen und zu erkunden, wie subjektiv der gute Geschmack wirklich ist."
Um 1664
Blau in der Flasche und kultig im Geschmack. 1664 Blanc ist ein leichter und erfrischender Premium-Bière française mit einem Hauch von Zitrusfrüchten und einem zarten Hauch von Gewürzen. Perfekt für Momente mit Freunden. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie bitte @1664blanc
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2948892/Robert_Pattinson.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2785634/5898127/1664_Logo.jpg
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2303308 02.04.2026 CET/CEST
| noisin754232 |
| 02.04.2026 | PlasCred Circular Innovations Inc. | PlasCred Circular Innovations Inc. kündigt nicht vermittelte Privatplatzierung im Rahmen der Finanzierungsausnahme für börsennotierte Emittenten an
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PlasCred Circular Innovations Inc.
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
PlasCred Circular Innovations Inc. kündigt nicht vermittelte Privatplatzierung im Rahmen der Finanzierungsausnahme für börsennotierte Emittenten an
02.04.2026 / 15:14 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Calgary, Alberta--(Newsfile Corp. - Donnerstag, 2. April 2026) - PlasCred Circular Innovations Inc. (CSE: PLAS) (FSE: XV2) ("PlasCred" oder das "Unternehmen") freut sich, eine nicht vermittelte Privatplatzierung gemäß der Finanzierungsausnahme für börsennotierte Emittenten (das "Angebot") gemäß National Instrument 45-106 - Prospectus Exemptions ("NI 45-106") bekannt zu geben. Die Erlöse aus dem Angebot werden für das allgemeine Betriebskapital verwendet und für die fortgesetzte Entwicklung der kommerziellen Anlage Neos des Unternehmens. Dies beinhaltet die detaillierte technische Planung, den Erhalt von Genehmigungen und die Beschaffung von Ausrüstung mit langer Vorlaufzeit. Das Angebot wird aus bis zu 29.411.765 Einheiten (jeweils eine "Einheit") zu einem Preis von 0,17 $ pro Einheit bestehen und einen Bruttoerlös von bis zu 5.000.000 $ erzielen. Der Mindestumfang des Angebots beträgt 2.500.000 $. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie am Kapital des Unternehmens (eine "Stammaktie") sowie einem Warrant für eine Stammaktie (der "Warrant"). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Kauf einer Stammaktie zu einem Preis von 0,22 $ pro Stammaktie während eines Zeitraums von 36 Monaten nach dem Abschlussdatum des Angebots (das "Abschlussdatum"). Die Warrants unterliegen einer Bestimmung über den vorzeitigen Verfall, die besagt: Wenn während eines Zeitraums von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen zwischen dem Abschlussdatum und dem regulären Verfall der Warrants der tägliche volumengewichtete Durchschnittskurs der Stammaktien an der CSE (oder einer anderen Börse, an der der Großteil des Handelsvolumens stattfindet) an jedem dieser zehn aufeinanderfolgenden Tage 0,40 $ übersteigt, kann das Unternehmen die Inhaber innerhalb von 30 Tagen nach diesem Ereignis schriftlich benachrichtigen. Daraufhin haben die Inhaber der Warrants 30 Tage Zeit, ihre Warrants auszuüben. Alle Warrants, die im Rahmen des Angebots ausgegeben werden, unterliegen einer Ausübungsbeschränkung, die 61 Tage nach dem Abschlussdatum abläuft. Vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden behördlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit NI 45-106 werden die Einheiten Käufern mit einem Wohnsitz in allen kanadischen Provinzen mit Ausnahme von Quebec gemäß der Finanzierungsausnahme für börsennotierte Emittenten laut Teil 5A von NI 45-106 in der Fassung der Coordinated Blanket Order 45-935 - Exemptions from Certain Conditions of the Listed Issuer Financing Exemption (die "Finanzierungsausnahme für börsennotierte Emittenten") zum Kauf angeboten. Es wird erwartet, dass die aus dem Verkauf der Einheiten emittierbaren Wertpapiere gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sofort frei handelbar sind, wenn sie an Käufer mit Wohnsitz in Kanada verkauft werden. Die Gesellschaft kann an berechtigte Personen, die Zeichner für das Angebot vermitteln, Vermittlungsgebühren zahlen, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen: (i) eine Barprovision in Höhe von 7 % der Bruttoerlöse aus dem Verkauf von Einheiten an von dieser Person vermittelte Zeichner und (ii) die Ausgabe von nicht übertragbaren Makler-Warrants, die ihren Inhaber berechtigen, jene Anzahl an Stammaktien zu erwerben, die 7 % der Anzahl an Einheiten entspricht, die an von dieser Person vermittelte Zeichner verkauft wurden, und die über einen Zeitraum von 36 Monaten nach dem Abschlussdatum zu einem Preis von 0,22 $ pro Stammaktie ausgeübt werden können. Der Abschluss des Angebots steht unter dem Vorbehalt der Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung durch die CSE. Das Angebot wird voraussichtlich am oder um den 16. April 2026 abgeschlossen. Es gibt eine Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") im Zusammenhang mit dem Angebot, die unter dem Profil des Unternehmens auf www.sedarplus.ca abgerufen werden kann. Potenzielle Anleger sollten das Angebotsdokument lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Über PlasCred Circular Innovations Inc. PlasCred ist ein in Alberta ansässiges Unternehmen, das eine fortschrittliche Kunststoffrecyclinganlage entwickelt. Die von dem Unternehmen entwickelte modulare Plattform wandelt gemischte Kunststoffabfälle in raffiniertes Kohlenwasserstoff-Kondensat um, das in der Produktion von Neukunststoffen, als petrochemischer Rohstoff und in vorgelagerten Energieanwendungen eingesetzt wird. Weitere Informationen über PlasCred finden Sie auf unserer Website unter www.PlasCred.com. IM NAMEN DES VORSTANDS Troy Lupul – President & CEO Kontaktdaten Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: PlasCred Circular Innovations Inc. Troy Lupul E-Mail: IR@plascred.com Zukunftsgerichtete Aussagen Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung gehören unter anderem: der Abschluss des Angebots zu den hierin beschriebenen Bedingungen oder überhaupt; das erwartete Abschlussdatum des Angebots und die Verwendung der Erlöse aus dem Angebot. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Annahmen und Erwartungen der Geschäftsleitung. Diese unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den ausdrücklichen oder impliziten abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem: Bau-, Inbetriebnahme- und Anlaufrisiken; Kostenüberschreitungen; Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Lieferkette; die Fähigkeit, die Nennkapazität im großen Maßstab zu erreichen und aufrechtzuerhalten; Änderungen in der Verfügbarkeit, Zusammensetzung oder Preisgestaltung von Rohstoffen; Schwankungen der Rohstoffpreise und Wechselkurse; Nichterfüllung von Abnahme-, Finanzierungs- oder strategischen Vereinbarungen durch Vertragspartner; Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften oder EPR-Anforderungen (Erweiterte Herstellerverantwortung); die Unfähigkeit, Genehmigungen zu erhalten oder aufrechtzuerhalten; nachteilige Änderungen der Marktnachfrage nach fortschrittlichen Recyclingprodukten; Änderungen der ESG-Berichtsstandards (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung); Probleme bei Technologieleistung oder -zuverlässigkeit sowie allgemeine wirtschaftliche, politische und Kapitalmarktbedingungen. Diese und andere Faktoren, die sich auf zukünftige Ergebnisse auswirken könnten, werden in den kontinuierlichen Offenlegungsunterlagen des Unternehmens erörtert, wie in seinem Profil auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für künftige Leistungen und Leser:innen sollten sich nicht übermäßig darauf verlassen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu revidieren oder zu aktualisieren, um neuen Ereignissen, Umständen oder anderen Faktoren Rechnung zu tragen, sofern nicht gemäß geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Die Canadian Securities Exchange (betrieben von CNSX Markets Inc.) hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt. 
Um die Original version dieser Pressemitteilung anzusehen, bitte besuchen Sie: https://www.newsfilecorp.com/release/291005 
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https://www.newsfilecorp.com/release/291005
News Source: PlasCred Circular Innovations Inc.
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Unternehmen: |
PlasCred Circular Innovations Inc. |
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Kanada |
| ISIN: |
CA7279411069 |
| EQS News ID: |
2303304 |
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EQS News-Service |
2303304 02.04.2026 CET/CEST
| CA7279411069 |
| 02.04.2026 | Jumia Technologies AG | Jumia Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Jumia Technologies AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Jumia Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Jumia Technologies AG
Berlin
ISIN: US48138M1053 (American Depositary Shares) / DE000A2TSMN4 (Aktien) WKN: A2PGZM (American Depositary Shares) / A2TSMN (Aktien)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden hiermit unsere Aktionäre(*) zu der
am Freitag, den 15. Mai 2026, um 15:00 Uhr (MESZ)
in den Geschäftsräumen des Notars Christian Steinke, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2026
der Jumia Technologies AG, Berlin, (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) ein.
(*) Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jumia Technologies AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses des Jumia-Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie des Lageberichts des Jumia-Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen |
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 |
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats |
| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats |
| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft zur Ermöglichung der Ausgabe elektronischer Aktien |
| 10. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem neuen virtuellen Beteiligungsprogramm unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft |
| 11. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit grundsätzlicher Gewährung des Bezugsrechts, jedoch für bestimmte Zwecke unter Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft |
| 12. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Mitglieder des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft |
| 13. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, über die Aufhebung des diesbezüglich bestehenden Bedingten Kapitals 2021/II und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I sowie über die entsprechenden Änderungen der Satzung der Gesellschaft |
| II. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
|
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
| 3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags |
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl |
| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten |
| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter |
| 7. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT |
| 8. |
Weitere Rechte der Aktionäre |
| 9. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformationen für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten |
| 10. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jumia Technologies AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses des Jumia-Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie des Lageberichts des Jumia-Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zugänglich. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein und vom Vorstand, bzw. im Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand gemäß § 171 AktG aufgestellten Jahresabschluss der Jumia Technologies AG und den Konzernabschluss des Jumia-Konzerns gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist daher nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Dauer ihrer Amtszeit im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin,
| 4.1 |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr; |
| 4.2 |
für den Fall der Erstellung und prüferischen Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie |
| 4.3 |
für den Fall der Erstellung und prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 und im Geschäftsjahr 2027 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht |
zu bestellen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Vergütungsbericht über die im vergangenen Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung und legen diesen Vergütungsbericht gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vor.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer der Gesellschaft darauf geprüft, ob er die gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG erforderlichen Angaben enthält. Der Vergütungsbericht ist mit dem Vermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft über die Prüfung versehen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 samt dem Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft ist über die Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Ein das Vergütungssystem bestätigender Beschluss ist zulässig.
Das derzeitige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde vom Aufsichtsrat am 24. Mai 2022 beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juli 2022 mit einer Mehrheit von 72,8 % der abgegebenen Stimmen gebilligt („Vergütungssystem 2022“).
Seitdem hat der Aufsichtsrat in Zusammenarbeit mit externen Vergütungsberatern eine Analyse des Vergütungssystems 2022 durchgeführt, insbesondere durch einen Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche und um sicherzustellen, dass das Vergütungssystem die Unternehmensstrategie der Gesellschaft und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft wirksam fördert und für die Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands angemessene Anreize schafft. Als Ergebnis dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem 2022 durch die Ergänzung von Rentabilitätskennzahlen als zusätzliche Leistungskriterien geringfügig anzupassen, um die Strategie des Unternehmens in den nächsten Jahren zu unterstützen. Der Aufsichtsrat hat am 11. März 2026 das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands („Vergütungssystem 2026“) verabschiedet. Das Vergütungssystem 2026 entspricht den Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022. Das Vergütungssystem 2026 soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Das Vergütungssystem 2026 entspricht in fast allen Teilen dem Vergütungssystem 2022. Das Vergütungssystem 2026 enthält eine wesentliche Änderung: Zusätzlich zu dem derzeit verwendeten Leistungskriterium der Wachstumsrate des Bruttowarenumsatzes für den kurzfristig ausgerichteten Virtual Restricted Stock Unit Plan kann der Aufsichtsrat eine Rentabilitätskennzahl als zusätzliches Leistungskriterium auswählen. Diese Änderung gibt dem Aufsichtsrat die Flexibilität, ein zusätzliches Leistungskriterium auszuwählen, das Anreize für die Erfüllung der strategischen Ziele einer Steigerung der operativen Effizienz und der Erreichung der Rentabilität des Unternehmens schafft. Die Rentabilitätskennzahl kann optional in der kurzfristigen Vergütungskomponente berücksichtigt werden und wird darüber hinaus in der langfristigen variablen Vergütungskomponente als Leistungskriterium festgelegt, wodurch die Umsetzung der Strategie von Jumia zur Schaffung eines rentablen und nachhaltigen Geschäfts unterstützt wird.
Das Vergütungssystem 2026 ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Das Vergütungssystem 2026 wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das neue Vergütungssystem 2026 für die Mitglieder des Vorstands, das vom Aufsichtsrat am 11. März 2026 beschlossen wurde, zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über das Vergütungssystem und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss zu fassen.
Der Aufsichtsrat überwacht seine Vergütung fortlaufend. Marktentwicklungen und die Lage des Unternehmens werden dabei angemessen berücksichtigt.
Gemäß § 13 der Satzung wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung bewilligt. Die ordentliche Hauptversammlung hat die derzeitige Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats am 14. August 2023 mit einer Mehrheit von 97,83 % der abgegebenen Stimmen beschlossen.
Zur Unterstützung des strategischen Ziels des Unternehmens, die finanzielle Basis des Unternehmens und insbesondere den Liquiditätsgrad zu verbessern, ist eine Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll die derzeitige Vergütung deutlich reduziert werden und das Vergütungssystem soll die Möglichkeit vorsehen, die Vergütung ganz oder teilweise in Aktien zu erfüllen. In diesem Zusammenhang kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen entscheiden, ob die Vergütung in bar oder teilweise in bar und teilweise in Aktien oder vollständig in Aktien der Gesellschaft erfüllt wird; sie ist berechtigt, für verschiedene Positionen unterschiedliche Anteile der Bar- und Aktienerfüllung festzulegen und diese Anteile von Jahr zu Jahr anzupassen. Die Erfüllung der Vergütungsansprüche durch Gewährung von Aktien wird durch die Schaffung eines genehmigten Kapitals für diesen Zweck, wie unter Tagesordnungspunkt 12 vorgeschlagen, umgesetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 wie folgt festzulegen und das geänderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat zu billigen:
| a) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 100.000,00. |
| b) |
Der/die Vorsitzende des Risiko- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 50.000,00. |
| c) |
Mitglieder des Aufsichtsrats, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des/der Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres ausüben, erhalten für jeden vollen Kalendermonat ihrer Tätigkeit einen entsprechend anteiligen Teil der Vergütung. |
| d) |
Die Vergütung ist in bar zu zahlen. Nach Ermessen der Gesellschaft kann der Vergütungsanspruch in bar oder teilweise in bar und teilweise in Aktien oder vollständig in Aktien der Gesellschaft erfüllt werden. Die Gesellschaft kann für verschiedene Positionen unterschiedliche Anteile der Erfüllung in bar und in Aktien festlegen und behält sich vor, diese Anteile von Jahr zu Jahr anzupassen. Aktien, die zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen gewährt werden, unterliegen keiner Haltefrist. |
| e) |
Die Vergütung ist in der Regel in zwei Raten zahlbar, d. h. die erste Rate ist zahlbar nach Ablauf der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. Die zweite Rate ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. |
| f) |
Zusätzlich zu der gemäß den vorstehenden Absätzen gezahlten Vergütung erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Mitglieder des Aufsichtsrats entstandenen angemessenen Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und Auslagen etwaig entfallende Mehrwertsteuer. |
| g) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden, sofern vorhanden, in eine von der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder aufgenommen, die einen angemessenen Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden bietet. Die Prämien für diese Versicherung werden von der Gesellschaft getragen. |
| h) |
Verzichten Mitglieder des Aufsichtsrats ganz oder teilweise auf die Vergütung für ihr Amt, auch in Bezug auf Aktien, die zur Erfüllung des Vergütungsanspruchs gewährt werden, sowie hinsichtlich der Einbringung von Vergütungsansprüchen im Rahmen der Erfüllung von Vergütungsansprüchen in Aktien, wird der Vorstand hiermit ermächtigt, im Namen der Gesellschaft die erforderlichen Vereinbarungen mit ihnen zu treffen. |
Dieser Beschluss gilt als Grundsatzbeschluss, bis die Hauptversammlung einen neuen Beschluss hierzu fasst.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 95 Satz 2 und § 96 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gültigen und anwendbaren Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus sechs (6) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Wirkung zum 13. September 2024 hat Frau Elizabeth J. Huebner ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Mit Wirkung zum 23. Juni 2025 hat Frau Angela Kaya Mwanza ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Mit Beschluss vom 1. September 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Herrn Hassanein Hiridjee bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2026 als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit nur aus fünf Mitgliedern. Die Amtszeiten aller fünf derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, namentlich von Herrn Jonathan D. Klein, Frau Anne Eriksson, Herrn Blaise Judja-Sato, Herrn Pierre-Yves Calloc’h und Herrn Hassanein Hiridjee, enden jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2026.
Es ist daher beabsichtigt, sechs (6) Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen, wobei vier (4) der derzeit amtierenden Mitglieder wiedergewählt werden sollen, namentlich Herr Jonathan D. Klein, Frau Anne Eriksson, Herr Blaise Judja-Sato und Herr Hassanein Hiridjee und zusätzlich zwei (2) neue Mitglieder gewählt werden sollen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, sofern bei ihrer Wahl keine andere Amtszeit festgelegt wurde. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Auf Empfehlung seines Corporate Governance- und Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden sechs (6) Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei jede Person im Wege der Einzelwahl gewählt wird:
| 8.1 |
Herr Jonathan D. Klein, Mitglied in Aufsichts- und/oder Verwaltungsgremien, Mitgründer und ehemaliger CEO und Vorsitzender des Verwaltungsrats, Getty Images, Inc., Seattle, Washington, USA, ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrats von Etsy und Squarespace sowie Mitglied des Verwaltungsrats von vielen Non-Profit-Organisationen, wohnhaft in New York, New York, USA; |
| 8.2 |
Frau Anne Kembene Ooga Eriksson, Mitglied in Aufsichts- und/oder Verwaltungsgremien, nicht-geschäftsführendes Mitglied in Verwaltungsräten, ehemalige Regional Senior Partnerin und CEO für Ost-Afrika von PricewaterhouseCoopers, wohnhaft in Nairobi, Kenia; |
| 8.3 |
Herr Blaise Judja-Sato, Mitglied in Aufsichts- und/oder Verwaltungsgremien, Gründer und Managing Partner der Infrastrukturplattform mit Fokus auf Staatsvermögen in Schwellenmärkten, VillageReach, sowie ehemaliger geschäftsführender Direktor der International Telecommunication Union (United Nations), wohnhaft in New York, New York, USA; |
| 8.4 |
Herr Hassanein Hiridjee, Mitglied in Aufsichts- und/oder Verwaltungsgremien, Vorsitzender von Axian Telecom, Ebène, Mauritius, wohnhaft in Antananarivo, Madagaskar; |
| 8.5 |
Herr Benjamin T. Faw, Seriengründer, Manager, Investor und Mitglied in Aufsichts- und/oder Verwaltungsgremien börsennotierter Unternehmen, wohnhaft in Coral Gables, Florida, USA; und |
| 8.6 |
Herr Dr. Akinwumi Ayodeji Adesina, Mitgründer und Vorstandsvorsitzender von Global Africa Invest Summit, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und früherer Präsident der African Development Bank Group, Abidjan, Elfenbeinküste, wohnhaft in Abuja, Nigeria. |
Die Bestellung wird mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2026 wirksam und erfolgt für alle vorgeschlagenen Kandidaten für eine Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt.
Die Empfehlung des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses und die entsprechenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele sowie das Gesamtprofil der erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse für den Aufsichtsrat, einschließlich des Grundsatzes der Diversität. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass sie jeweils in der Lage sind, den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufbringen zu können.
Herr Jonathan D. Klein wird als Vorsitzender des Aufsichtsrats kandidieren, wenn er von der Hauptversammlung wiedergewählt wird und Frau Anne Eriksson wird als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie als Vorsitzende des Risiko- und Prüfungsausschusses kandidieren, wenn sie von der Hauptversammlung wiedergewählt wird.
Weitere Informationen zu allen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, einschließlich ihrer Lebensläufe, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft geben, sowie Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) und entsprechend den Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten, sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich.
|
| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft zur Ermöglichung der Ausgabe elektronischer Aktien
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - „ZuFinG”) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (“eWpG”) ermöglichen. Außerdem erhalten Gesellschaften die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.
Die Einführung elektronischer Aktien fördert die Digitalisierung des Kapitalmarkts und elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 Satz 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant, aber es ist beabsichtigt, diese Möglichkeit für die Zukunft zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf potentielle künftige Anforderungen oder Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung der American Depositary Shares zum Handel an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange).
Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden, weil sie in § 5 bislang keine Regelung zu elektronischen Aktien enthält und der Ausschluss der Verbriefung, der grundsätzlich bereits besteht, die elektronischen Aktien nicht ausdrücklich umfasst.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Neufassung von § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
§ 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird hiermit vollständig wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszugeben, die einzelne Aktien (Einzelaktienzertifikate) oder mehrere Aktien (Globalaktienzertifikate) verbriefen. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktien zum Handel zugelassen sind. Die Verbriefung ist für solche Aktien, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen sind, vollständig ausgeschlossen. Ein Anspruch der Aktionäre auf die Ausgabe von Gewinnanteil- oder Erneuerungsscheinen ist ausgeschlossen.“
|
| b) |
Neufassung von § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
§ 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird hiermit vollständig wie folgt neu gefasst:
„Die Form der Aktien sowie etwaiger Gewinnanteil- oder Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand.“
|
| c) |
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Der Vorstand wird ermächtigt, die gemäß Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Änderungen der Satzung der Gesellschaft unabhängig von den anderen Beschlüssen dieser Hauptversammlung beim für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister zur Eintragung anzumelden.
|
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| 10. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem neuen virtuellen Beteiligungsprogramm unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft
Die Beteiligung des Managements und wichtiger Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften an den wirtschaftlichen Risiken und Chancen des jeweiligen Geschäftsbetriebs ist ein wichtiger Bestandteil eines international wettbewerbsfähigen Vergütungssystems. Dadurch soll das Engagement der Mitarbeiter für die Gesellschaft gestärkt werden. Zudem ist es für die weitere Entwicklung der Gesellschaft essenziell, kompetente und engagierte Mitarbeiter, deren Einsatz zu Wachstum und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft führt, zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Mithilfe einer Vergütungsstruktur, die auch am Wert der Aktien der Gesellschaft, repräsentiert durch den Wert der American Depositary Shares („ADS“) an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange), orientiert ist, können die Interessen der Mitarbeiter stärker mit den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden, um den Wert des Unternehmens zu steigern.
Nach einem Vergleich von Vergütungsmodellen ähnlicher Unternehmen und auf Grundlage der Empfehlung externer Vergütungsberater haben daher der Vorstand und der Aufsichtsrat im Dezember 2025 ein neues Virtual Restricted Stock Unit Program 2025 („VRSUP 2025“) verabschiedet. Das VRSUP 2025 hat keine Auswirkungen auf die virtuellen Anteile („VRSU“), die im Rahmen des bestehenden Virtual Restricted Stock Unit Program 2021 („VRSUP 2021“) und des bestehenden Virtual Restricted Stock Unit Program 2023 („VRSUP 2023“) bereits gewährt, aber noch nicht bedient wurden. Unter dem VRSUP 2021 können keine weiteren VRUS ausgegeben werden. Darüber hinaus reichen die verfügbaren VRSU, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch unter dem VRSUP 2023 ausgegeben werden können, nicht aus, um die Incentivierung des Managements und von wichtigen Mitarbeitern sicherzustellen. Die Gesellschaft ist sich jedoch der potenziellen Verwässerung der Aktionäre bewusst, die sich aus der Ausgabe von Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus virtuellen Beteiligungsprogrammen ergibt. Dementsprechend wurde das VRSUP 2025 zur künftigen Incentivierung des Managements und wichtiger Mitarbeiter mit einem maximalen Volumen von bis zu 1.200.000 VRSU geschaffen. Dies ist deutlich geringer als das ursprüngliche Volumen des VRSUP 2021 (ursprünglich 9.000.000 VRSU) und des VRSUP 2023 (ursprünglich 6.500.000 VRSU).
Im Rahmen des VRSUP 2025 kann die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2029 bis zu 1.200.000 VRSUs an ausgewählte Begünstigte ausgeben. Nachdem die VRSU unverfallbar bzw. gevested sind, berechtigen sie den Begünstigten zu einem Anspruch gegen die Gesellschaft auf eine Barzahlung in Abhängigkeit vom Wert der ADS. Für die Mitglieder des Vorstands sollen zusätzliche Leistungsziele vereinbart werden. Die Höhe des Barzahlungsanspruchs für die VRSU entspricht dem Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft, repräsentiert durch ADS, an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange) (oder eines vergleichbares Nachfolgesystem) an den ersten fünf Handelstagen nach der Veröffentlichung der letzten Quartalsergebnisse durch die Gesellschaft. Die Höhe des Barzahlungsanspruchs kann in individuellen Vergütungsvereinbarungen begrenzt werden. Die Bedingungen des VRSUP 2025 ermöglichen es der Gesellschaft, vorbehaltlich der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zu diesem Zweck durch die Hauptversammlung oder des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien, die aus dem VRSUP 2025 resultierenden Zahlungsansprüche durch die Lieferung von Aktien bzw. ADS der Gesellschaft zu bedienen. Die Bedingungen des VRSUP 2025 entsprechen im Übrigen im Wesentlichen denen des VRSUP 2023.
Durch die Schaffung des neuen genehmigten Kapitals soll daher ausschließlich sichergestellt werden, dass die Gesellschaft nach ihrer Wahl die Ansprüche aus dem neu geschaffenen VRSUP 2025 weiterhin liquiditätsschonend durch die Ausgabe von Aktien bzw. ADS bedienen kann. Zu diesem Zweck sollen die Bezugsrechte der Aktionäre für die Ausgabe von maximal 1.200.000 Aktien ausgeschlossen werden. Dies entspricht den Bestimmungen des VRSUP 2021 und des VRSUP 2023 im Rahmen des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I, wobei die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Begleichung von Ansprüchen unter dem VRSUP 2021 und dem VRSUP 2023 auszugebenden Aktien, wie für die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Tagesordnungspunkt 11 lit. b) vorgeschlagen, deutlich reduziert wird.
Der schriftliche Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des neu zu schaffenden genehmigten Kapitals ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Erfüllung von Verpflichtungen aus einem neuen virtuellen Beteiligungsprogramm unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 14. Mai 2031 einmalig oder mehrmals und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: eine Million zweihunderttausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/II“).
Das Genehmigte Kapital 2026/II darf nur nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus unverfallbaren Virtual Restricted Stock Units verwendet werden, die im Rahmen des Virtual Restricted Stock Unit Program 2025 der Gesellschaft („VRSUP 2025“) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des VRSUP 2025 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage der Zahlungsansprüche aus den Virtual Restricted Stock Units.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II ausgeschlossen.
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II ausgegebenen neuen Aktien entfällt, darf 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/II bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder, falls dieser Betrag niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/II bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese 10%-Grenze wird der anteilige Betrag des Grundkapitals angerechnet, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/II aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG oder deren Investmentvehikel zur Bedienung von Ansprüchen aus Beteiligungsprogrammen ausgegeben oder übertragen wurden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der mit den Aktien verbundenen Rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II festzulegen; dies schließt die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien ein, die abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/II oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/II entsprechend anzupassen.
|
| b) |
Ergänzung eines neuen Absatzes 4 in § 4 der Satzung der Gesellschaft
Der folgende Absatz wird als Absatz 4 in § 4 der Satzung der Gesellschaft ergänzt:
„Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 14. Mai 2031 einmalig oder mehrmals und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: eine Million zweihunderttausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/II“).
Das Genehmigte Kapital 2026/II darf nur nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus unverfallbaren Virtual Restricted Stock Units verwendet werden, die im Rahmen des Virtual Restricted Stock Unit Program 2025 der Gesellschaft („VRSUP 2025“) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des VRSUP 2025 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage der Zahlungsansprüche aus den Virtual Restricted Stock Units.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II ausgeschlossen.
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II ausgegebenen neuen Aktien entfällt, darf 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/II bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder, falls dieser Betrag niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/II bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese 10%-Grenze wird der anteilige Betrag des Grundkapitals angerechnet, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/II aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG oder deren Investmentvehikel zur Bedienung von Ansprüchen aus Beteiligungsprogrammen ausgegeben oder übertragen wurden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der mit den Aktien verbundenen Rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II festzulegen; dies schließt die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien ein, die abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/II oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/II entsprechend anzupassen.“
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| c) |
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Der Vorstand wird beauftragt, die Eintragung der Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2026/II sowie der entsprechenden Änderung der Satzung der Gesellschaft beim für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister anzumelden und ist ermächtigt, dies unabhängig von anderen Beschlüssen dieser Hauptversammlung zu tun.
|
|
| 11. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit grundsätzlicher Gewährung des Bezugsrechts, jedoch für bestimmte Zwecke unter Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2024 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2029 das Grundkapital einmalig oder mehrmals und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats in dem in der Satzungsbestimmung näher genannten Umfang durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2024/I“).
Seit der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juni 2024 wurde das Genehmigte Kapital 2024/I teilweise zur Bedienung von Ansprüchen aus den virtuellen Beteiligungsprogrammen, namentlich dem Virtual Restricted Stock Unit Program 2021 („VRSUP 2021”) und dem Virtual Restricted Stock Unit Program 2023 („VRSUP 2023”), ausgenutzt. Darüber hinaus wurde das Genehmigte Kapital 2024/I teilweise zur Ausgabe von 40.455.472 neuen Aktien im Zusammenhang mit einer Platzierung zum oder nahe dem Börsenkurs (ein sogenanntes at-the-market-offering, „ATM-Offering“) von 20.227.736 ADS an der New Yorker Börse teilweise ausgenutzt. Die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I im Zusammenhang mit dem ATM-Offering erfolgte unter Anwendung des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für Barkapitalerhöhungen zu einem Ausgabebetrag, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Der Vorstand hat der Hauptversammlung am 19. Juni 2025 einen schriftlichen Bericht über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I vorgelegt.
Infolge der Ausnutzung eines Teils des Genehmigten Kapitals 2024/I im Rahmen des ATM-Angebots, steht der Gesellschaft die Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nicht mehr in dem gesetzlich zulässigen Umfang zur Verfügung, insbesondere steht ein vereinfachter Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen mit einem Ausgabebetrag nicht wesentlich unter dem Börsenpreis nicht mehr im gesetzlich zulässigen Umfang zur Verfügung. Insofern soll das neue genehmigte Kapital geschaffen werden, damit die Gesellschaft weiterhin flexibel auf ein günstiges Marktumfeld oder Finanzierungserfordernisse reagieren, ihre Barmittelposition kurzfristig stärken sowie schnell und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote reagieren und Chancen zur Expansion des Unternehmens nutzen kann. Die Gesellschaft wird jedoch das neue genehmigte Kapital nicht im maximal zulässigen Umfang von 50 % des derzeit bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft schaffen, obwohl dies nach deutschem Aktienrecht zulässig ist. Vielmehr berücksichtigt die Gesellschaft die mögliche Verwässerung für die bestehenden Aktionäre bei der Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
Daher wird unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagen, das derzeitige Volumen des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I, das vollständig aufgehoben werden soll, beizubehalten und ein neues genehmigtes Kapital mit genau demselben Volumen zu schaffen. Das neue genehmigte Kapital soll daher ein Volumen von EUR 55.710.819,00 haben, was ca. 22,49 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Im Rahmen des neu zu schaffenden genehmigten Kapitals soll den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht auf neu auszugebende Aktien gewährt werden. In Übereinstimmung mit dem bestehenden Genehmigten Kapital 2024/I soll das Bezugsrecht der Aktionäre jedoch ausgeschlossen sein, um die Ansprüche aus dem VRSUP 2021 und dem VRSUP 2023 bedienen zu können. Das Volumen für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für diesen Zweck wird jedoch entsprechend den tatsächlich ausstehenden virtuellen Anteilen (Virtual Restricted Stock Units) unter diesen Programmen erheblich reduziert. Insofern wird die Anzahl der Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Ansprüchen aus dem VRSUP 2021 ausgegeben werden können, von derzeit 3.713.430 Aktien auf 264.000 Aktien reduziert. Darüber hinaus wird die Anzahl der Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Ansprüchen aus dem VRSUP 2023 ausgegeben werden können, von derzeit 4.998.100 Aktien auf 4.200.000 Aktien reduziert.
Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts für bestimmte Zwecke gemäß dem Genehmigten Kapital 2024/I wird grundsätzlich beibehalten. Der Ausschluss des Bezugsrechts für die Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis, der den Börsenkurs der bereits an der Börse notierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, wird jedoch von derzeit 20 % auf 10 % des Grundkapitals begrenzt. Darüber hinaus wird freiwillig eine spezifische Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals bei der Ausgabe von Aktien im Rahmen von Ermächtigungen der Hauptversammlung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ergänzt, um die Verwässerung der bestehenden Aktionäre zu begrenzen. Die Erfüllung von Ansprüchen aus Beteiligungsprogrammen und im Zusammenhang mit der Vergütung des Aufsichtsrats ist von dieser Begrenzung ausgenommen, da die Incentivierung der Mitarbeiter und die Erfüllung von Ansprüchen unter Erhaltung der Liquidität der Gesellschaft im Interesse unserer Aktionäre liegen.
Der schriftliche Bericht des Vorstands zu den Gründen für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien unter dem neu zu schaffenden genehmigten Kapital ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird darüber hinaus auch in der ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I
Die Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft in § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis einschließlich zum 26. Juni 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt noch bis zu EUR 55.710.819,00 durch Ausgabe von bis zu 55.710.819 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, einmalig oder mehrmals zu erhöhen, wird hiermit mit Wirksamwerden der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß Tagesordnungspunkt 11 lit. b) sowie der Handelsregistereintragung der Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gemäß Tagesordnungspunkt 11 lit. c) bzw. lit. d) aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I bleibt der Vorstand berechtigt, diese Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen ihrer Grenzen auszuüben, wobei im Fall einer Ausübung eine Anrechnung auf das nachfolgend bestimmte Genehmigte Kapital 2026/I nach Maßgabe von lit. b) und lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 11 erfolgt.
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| b) |
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit grundsätzlicher Gewährung des Bezugsrechts, jedoch für bestimmte Zwecke unter Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis einschließlich 14. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 55.710.819,00 (in Worten: Euro fünfundfünfzig Millionen siebenhundertzehntausendachthundertneunzehn) durch Ausgabe von bis zu 55.710.819 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/I“).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen („KWG“) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I ausgeschlossen, wenn
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die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt, um bis zu maximal 264.000 neue Aktien der Gesellschaft nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus erdienten Virtual Restricted Stock Units, die unter dem Virtual Restricted Stock Unit Program 2021 der Gesellschaft („VRSUP 2021“) an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des VRSUP 2021 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage dieser Zahlungsansprüche aus den Virtual Restricted Stock Units auszugeben; und/oder |
| - |
die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt, um bis zu maximal 4.200.000 neue Aktien der Gesellschaft nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus erdienten Virtual Restricted Stock Units, die unter dem Virtual Restricted Stock Unit Program 2023 der Gesellschaft („VRSUP 2023“) an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des VRSUP 2023 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage dieser Zahlungsansprüche aus den Virtual Restricted Stock Units auszugeben. |
In diesen Fällen darf der auf die ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, das im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/I vorhanden ist oder, falls dieser Betrag niedriger ist, das im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I vorhanden ist, nicht überschreiten. Auf diese 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/I aus anderem genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel zur Erfüllung von Ansprüchen aus Beteiligungsprogrammen ausgegeben oder übertragen wurden.
Ferner wird der Vorstand hiermit ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auszuschließen,
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um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
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soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren; |
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zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - wenn dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (i) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; (ii) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden; (iii) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aus anderem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; |
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zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden; |
| - |
zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Aktiendividende). |
Der Vorstand darf von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nur insoweit Gebrauch machen, als der auf die neu auszugebenden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2026/I oder - falls dieser Betrag niedriger ist - seiner Ausnutzung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung von 10% des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus anderen Ermächtigungen, einschließlich genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital und durch Verwendung eigener Aktien, ausgegeben oder veräußert werden, mit Ausnahme von Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder verkauft werden, um (i) Ansprüche aus virtuellen Beteiligungsprogrammen (virtual restricted stock unit programs) der Gesellschaft oder (ii) Vergütungsansprüche von Mitgliedern des Aufsichtsrats zu erfüllen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der mit den Aktien verbundenen Rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I festzulegen; dies schließt die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien ein, die abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I entsprechend anzupassen.
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| c) |
Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
§ 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt vollständig neugefasst:
„Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis einschließlich 14. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 55.710.819,00 (in Worten: Euro fünfundfünfzig Millionen siebenhundertzehntausendachthundertneunzehn) durch Ausgabe von bis zu 55.710.819 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/I“).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen („KWG“) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I ausgeschlossen, wenn
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die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt, um bis zu maximal 264.000 neue Aktien der Gesellschaft nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus erdienten Virtual Restricted Stock Units, die unter dem Virtual Restricted Stock Unit Program 2021 der Gesellschaft („VRSUP 2021“) an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des VRSUP 2021 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage dieser Zahlungsansprüche aus den Virtual Restricted Stock Units auszugeben; und/oder |
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die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt, um bis zu maximal 4.200.000 neue Aktien der Gesellschaft nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus erdienten Virtual Restricted Stock Units, die unter dem Virtual Restricted Stock Unit Program 2023 der Gesellschaft („VRSUP 2023“) an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des VRSUP 2023 gewährt wurden, jeweils gegen Einlage dieser Zahlungsansprüche aus den Virtual Restricted Stock Units auszugeben. |
In diesen Fällen darf der auf die ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, das im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/I vorhanden ist oder, falls dieser Betrag niedriger ist, das im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I vorhanden ist, nicht überschreiten. Auf diese 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/I aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. deren Investmentvehikel zur Erfüllung von Ansprüchen aus Beteiligungsprogrammen ausgegeben oder übertragen wurden.
Ferner ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auszuschließen,
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um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
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soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren; |
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zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - wenn dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (i) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; (ii) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden; (iii) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aus anderem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; |
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zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden; |
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zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Aktiendividende). |
Der Vorstand darf von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nur insoweit Gebrauch machen, als der auf die neu auszugebenden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2026/I oder - falls dieser Betrag niedriger ist - seiner Ausnutzung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung von 10% des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus anderen Ermächtigungen, einschließlich genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital und durch Verwendung eigener Aktien, ausgegeben oder veräußert werden, mit Ausnahme von Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder verkauft werden, um (i) Ansprüche aus virtuellen Beteiligungsprogrammen (virtual restricted stock unit programs) der Gesellschaft oder (ii) Vergütungsansprüche von Aufsichtsratsmitgliedern zu erfüllen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der mit den Aktien verbundenen Rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I festzulegen; dies schließt die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien ein, die abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I entsprechend anzupassen.“
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| d) |
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I und die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2026/I sowie die entsprechenden Änderungen der Satzungen der Gesellschaft mit der Maßgabe zur Eintragung in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister anzumelden, dass die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I zuerst eingetragen wird, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig das Genehmigte Kapital 2026/I und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen werden.
Der Vorstand ist vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes ermächtigt, das Genehmigte Kapital 2026/I und die entsprechende Änderung der Satzung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister anzumelden.
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| 12. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Mitglieder des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Schaffung der Möglichkeit, Vergütungsansprüche der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Gewährung von Aktien an der Gesellschaft zu erfüllen, soll ein genehmigtes Kapital ausschließlich für diesen Zweck geschaffen werden.
Der schriftliche Bericht des Vorstands zu den Gründen für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien unter dem neu zu schaffenden genehmigten Kapital ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird darüber hinaus auch in der ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Mitglieder des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 31. Dezember 2030 einmalig oder mehrmals und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/III“).
Das Genehmigte Kapital 2026/III darf nur zur teilweisen oder vollständigen Erfüllung von Vergütungsansprüchen der amtierenden und/oder ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien an die amtierenden und/oder ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft gegen Einbringung der Vergütungsansprüche der jeweiligen amtierenden und/oder ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats verwendet werden.
Die Anzahl der auszugebenden Aktien wird jeweils berechnet, indem der Teil- oder Gesamtvergütungsanspruch durch den Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft, vertreten durch American Depositary Shares der Gesellschaft an der New York Stock Exchange (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), an den ersten fünf Handelstagen nach Einreichung des Formulars 20-F der Gesellschaft bei der U.S. Securities and Exchange Commission dividiert und auf die nächste gerade Anzahl von Aktien abgerundet wird.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/III ausgeschlossen.
Der Ausgabebetrag für alle aus dem Genehmigten Kapital 2026/III ausgegebenen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie. Die aus dem Genehmigten Kapital 2026/III ausgegebenen Aktien sind gewinnberechtigt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres (i) in dem sie ausgegeben werden, wenn sie ausgegeben werden nachdem die ordentliche Hauptversammlung in dem jeweiligen Kalenderjahr stattgefunden hat, oder (ii) das dem Kalenderjahr vorausgeht, in dem sie ausgegeben werden, wenn sie ausgegeben werden bevor die ordentliche Hauptversammlung in dem Kalenderjahr, in dem sie ausgegeben werden, stattgefunden hat.
Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der mit den Aktien verbundenen Rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/III festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/III oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/III entsprechend anzupassen.
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| b) |
Ergänzung eines neuen Absatzes 5 in § 4 der Satzung der Gesellschaft
Der folgende Absatz wird als Absatz 5 in § 4 der Satzung der Gesellschaft ergänzt:
„Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 31. Dezember 2030 einmalig oder mehrmals und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/III“).
Das Genehmigte Kapital 2026/III darf nur zur teilweisen oder vollständigen Erfüllung von Vergütungsansprüchen der amtierenden und/oder ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien an die amtierenden und/oder ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft gegen Einbringung der Vergütungsansprüche der jeweiligen amtierenden und/oder ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats verwendet werden.
Die Anzahl der auszugebenden Aktien wird jeweils berechnet, indem der Teil- oder Gesamtvergütungsanspruch durch den Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft, vertreten durch American Depositary Shares der Gesellschaft an der New York Stock Exchange (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), an den ersten fünf Handelstagen nach Einreichung des Formulars 20-F der Gesellschaft bei der U.S. Securities and Exchange Commission dividiert und auf die nächste gerade Anzahl von Aktien abgerundet wird.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/III ausgeschlossen.
Der Ausgabebetrag für alle aus dem Genehmigten Kapital 2026/III ausgegebenen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie. Die aus dem Genehmigten Kapital 2026/III ausgegebenen Aktien sind gewinnberechtigt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres (i) in dem sie ausgegeben werden, wenn sie ausgegeben werden nachdem die ordentliche Hauptversammlung in dem jeweiligen Kalenderjahr stattgefunden hat, oder (ii) das dem Kalenderjahr vorausgeht, in dem sie ausgegeben werden, wenn sie ausgegeben werden bevor die ordentliche Hauptversammlung in dem Kalenderjahr, in dem sie ausgegeben werden, stattgefunden hat.
Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren Inhalt der mit den Aktien verbundenen Rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/III festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/III oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/III entsprechend anzupassen.“
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| c) |
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Der Vorstand wird beauftragt, die Eintragung der Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2026/III sowie die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft beim für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister zu beantragen, und wird ermächtigt, dies unabhängig von anderen Beschlüssen dieser Hauptversammlung zu tun.
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| 13. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, über die Aufhebung des diesbezüglich bestehenden Bedingten Kapitals 2021/II und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I sowie über die entsprechenden Änderungen der Satzung der Gesellschaft
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2021 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 8. Juni 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen 2021“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen 2021 Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 89.799.708,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen 2021 können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen 2021 kann auch gegen Erbringung einer Bar- und/oder Sacheinlage erfolgen („Ermächtigung 2021“).
Zur Bedienung der unter der Ermächtigung 2021 ausgegebenen Schuldverschreibungen 2021 wurde das Bedingte Kapital 2021/II in Höhe von bis zu EUR 89.799.708,00 geschaffen. Die Ermächtigung 2021 wurde nicht genutzt und es stehen keine Optionsrechte auf Aktien im Rahmen des Bedingten Kapitals 2021/II aus.
Damit die Gesellschaft auch nach Ablauf der Ermächtigung 2021 weiterhin flexibel auf ein günstiges Marktumfeld oder Finanzierungserfordernisse reagieren und ihre Barmittelposition kurzfristig stärken, schnell und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sonstige Chancen reagieren und Chancen zur Expansion des Unternehmens nutzen kann, sollen die Ermächtigung 2021 und das Bedingte Kapital 2021/II aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung sowie ein neues bedingtes Kapital ersetzt werden. Die neue Ermächtigung und das neue bedingte Kapital sollen grundsätzlich denselben Inhalt wie die Ermächtigung 2021 und das Bedingte Kapital 2021/II haben. Der Nennbetrag für die Ausgabe von Inhaber- oder Namenswandelschuldverschreibungen, Optionen, Gewinnrechten und/oder Genussscheinen (oder Kombinationen dieser Instrumente) soll jedoch deutlich auf die Hälfte des Betrags der Ermächtigung 2021 reduziert werden. Dementsprechend soll auch das Volumen des neuen bedingten Kapitals auf nur 20% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft reduziert werden. Darüber hinaus wird freiwillig eine spezifische Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals bei der Ausgabe von Aktien im Rahmen von Ermächtigungen der Hauptversammlung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ergänzt, um die Verwässerung der bestehenden Aktionäre zu begrenzen. Die Erfüllung von Ansprüchen aus Beteiligungsprogrammen und im Zusammenhang mit der Vergütung des Aufsichtsrats ist von dieser Begrenzung ausgenommen, da die Incentivierung der Mitarbeiter und die Erfüllung von Ansprüchen unter Erhaltung der Liquidität der Gesellschaft im Interesse unserer Aktionäre liegen.
Der schriftliche Bericht des Vorstands zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe von auf den Inhaber oder Namen lautenden Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldver-schreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird darüber hinaus auch in der ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 9. Juni 2021 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (oder Kombinationen dieser Instrumente) und Aufhebung des diesbezüglich bestehenden Bedingten Kapitals 2021/II
Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) vom 9. Juni 2021 wird mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 13 lit. d) vorgeschlagenen Änderung der Satzung der Gesellschaft in das Handelsregister aufgehoben. Ferner wird das Bedingte Kapital 2021/II in Höhe von bis zu EUR 89.799.708,00 nach dem derzeitigen § 4 Abs. 3 der Satzung mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 13 lit. d) vorgeschlagenen Satzungsänderung vollständig aufgehoben.
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| b) |
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
| aa) |
Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl
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Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 14. Mai 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 49.541.046,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen (im Folgenden jeweils „Schuldverschreibungsbedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.
Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuldverschreibungen können durch die Gesellschaft, durch von der Gesellschaft abhängige sowie im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften begeben werden. Für den Fall, dass die Schuldverschreibungen nicht von der Gesellschaft selbst ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende abhängige oder im Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Bei Emission der Schuldverschreibungen können bzw. werden diese im Regelfall in jeweils untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt.
| bb) |
Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss
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Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,
| (1) |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
| (2) |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von ihr abhängigen oder in ihrem unmittelbaren bzw. mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft bereits ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde; |
| (3) |
sofern die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten gegen Barleistung ausgegeben werden und der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Wert der Teilschuldverschreibungen nicht wesentlich im Sinne der §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (i) die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; und (ii) die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; |
| (4) |
soweit die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, sofern der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach vorstehendem lit. b) bb) (3) zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden, wird der Vorstand zudem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für eine vergleichbare Mittelaufnahme entsprechen.
Der Vorstand darf die vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aktien nur insoweit nutzen, als der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf diese zur Begleichung der Ansprüche aus den Schuldverschreibungen auszugebenden Aktien entfällt, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung nicht übersteigt. Auf die vorgenannte Schwelle von 10 % des Grundkapitals wird der anteilige Betrag des Grundkapitals angerechnet, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf der Grundlage anderer Ermächtigungen, einschließlich genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital und durch Verwendung eigener Aktien, ausgegeben oder veräußert werden, mit Ausnahme von Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder verkauft werden, um (i) Ansprüche aus virtuellen Beteiligungsprogrammen (virtual restricted stock unit programs) der Gesellschaft oder (ii) Vergütungsansprüche von Mitgliedern des Aufsichtsrats zu erfüllen.
| cc) |
Wandlungs- und Optionsrechte
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Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Schuldverschreibungsbedingungen in Aktien der Gesellschaft wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Wandlungsverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Schuldverschreibungsbedingungen können auch ein variables Wandlungsverhältnis vorsehen. Der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.
Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Schuldverschreibungsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Schuldverschreibungsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen erbracht werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Schuldverschreibungsbedingungen können auch ein variables Bezugsverhältnis vorsehen. Der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.
| dd) |
Wandlungs- und Optionspflichten
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Die Schuldverschreibungsbedingungen können auch eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit“) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen kann der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem volumengewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (i) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder, soweit eine solche Zulassung der Aktien zum Xetra-Handel nicht besteht, (ii) der die Aktien der Gesellschaft repräsentierenden Hinterlegungsscheine der Gesellschaft (sog. American Depositary Shares, „ADS“), die zum Handel an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange, „NYSE“) zugelassen sind, wobei dieser Preis pro ADS mit der Anzahl von ADS zu multiplizieren ist, die eine Aktie repräsentieren, während der zehn (10) aufeinanderfolgenden Börsenhandelstage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter nachstehendem lit. b) ee) genannten Mindestpreises liegt.
Der auf die bei Endfälligkeit je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.
| ee) |
Wandlungs- und Optionspreis
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Der jeweils festzusetzende Wandlungs oder Optionspreis für eine Aktie muss - mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht vorgesehen ist - entweder mindestens 80 %
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des volumengewichteten Durchschnitts des Schlusskurses (a) der Aktie der Gesellschaft im Xetra Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder, soweit eine solche Zulassung der Aktien zum Xetra-Handel nicht besteht, (b) der ADS der Gesellschaft an der NYSE, wobei dieser Preis pro ADS mit der Anzahl von ADS zu multiplizieren ist, die eine Aktie repräsentieren, an den zehn (10) Börsenhandelstagen vor dem Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Platzierung von Schuldverschreibungen bzw. über die Annahme oder Zuteilung durch die Gesellschaft im Rahmen einer Platzierung von Schuldverschreibungen betragen, |
oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80 %
| (2) |
des volumengewichteten Durchschnitts des Schlusskurses (a) der Aktie der Gesellschaft im Xetra Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder, soweit eine solche Zulassung der Aktien zum Xetra-Handel nicht besteht, (b) der ADS der Gesellschaft an der NYSE, wobei dieser Preis pro ADS mit der Anzahl von ADS zu multiplizieren ist, die eine Aktie repräsentieren, während
| (i) |
der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse bzw. der NYSE gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels, oder |
| (ii) |
der Tage ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Bezugspreises |
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entsprechen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
Bei mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Wandlungs- oder Optionspreis unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungsbedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder wenn die Gesellschaft weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten zustünde. Die Ermäßigung des Options oder Wandlungspreises kann auch nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Schuldverschreibungs-bedingungen durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten erfüllt werden. Die Schuldverschreibungsbedingungen können auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte führen können (z. B. auch bei Zahlung einer Dividende), eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises vorsehen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für den Fall einer vorzeitigen Ausübung des Wandlungs oder Optionsrechts die Zahlung einer angemessenen Entschädigung gewähren. In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.
| ff) |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
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Die Schuldverschreibungsbedingungen können jeweils festlegen, dass im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten auch eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital der Gesellschaft oder andere Leistungen gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten den Inhabern der Schuldverschreibungen nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt.
In den Schuldverschreibungsbedingungen kann vorgesehen werden, dass im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten die Ausgabe der Aktien dadurch bewirkt wird, dass die Anzahl auszugebender Aktien an die Depotbank (Depositary) der Gesellschaft mit der Anweisung ausgegeben wird, dass an den Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen hierfür ADS der Gesellschaft ausgegeben werden, die in das Zentralverwahrungssystem (book entry transfer system) der The Depository Trust Company einbezogen und in das Depot des Inhabers bzw. Gläubigers der Schuldverschreibungen eingebucht werden.
In den Schuldverschreibungsbedingungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Wandlungs oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten zu beziehenden Aktien variabel ist und/oder der Wandlungs- oder Optionspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktien-/ ADS-Kurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.
| gg) |
Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen
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Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- oder Optionspreis und den Wandlungs- oder Optionszeitraum festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden, von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft festzulegen.
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| c) |
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/I
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 49.541.046,00 (in Worten: Euro neunundvierzig Millionen fünfhunderteinundvierzigtausend sechsundvierzig) durch Ausgabe von bis zu 49.541.046 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026/I“).
Das Bedingte Kapital 2026/I dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. b) ausgegeben worden sind.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 13 lit. b) jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 13 lit. b) bis zum 14. Mai 2031 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.
Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2026/I und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen.
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| d) |
Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt vollständig neugefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 49.541.046,00 (in Worten: Euro neunundvierzig Millionen fünfhunderteinundvierzigtausend sechsundvierzig) durch Ausgabe von bis zu 49.541.046 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026/I“).
Das Bedingte Kapital 2026/I dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2026 ausgegeben worden sind.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2026 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2026 bis einschließlich 14. Mai 2031 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.
Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2026/I und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen.“
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| e) |
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden beauftragt, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021/II (Tagesordnungspunkt 13 lit. a) oben), die Schaffung des Bedingten Kapitals 2026/I (Tagesordnungspunkt 13 lit. c) oben) und die sich daraus ergebende Änderung der Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 13 lit. d) oben) beim für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister zu Eintragung anzumelden, wobei die Löschung des Bedingten Kapitals 2021/II zuerst einzutragen ist, jedoch nur, wenn unmittelbar danach das Bedingte Kapital 2026/I im Handelsregister eingetragen wird.
Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes sind der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats ermächtigt, die Eintragung des Bedingten Kapitals 2026/I und die damit verbundenen Änderungen der Satzung der Gesellschaft unabhängig von anderen Beschlüssen dieser Hauptversammlung beim Handelsregister zu beantragen.
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| II. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 247.705.230,00 (in Worten: Euro zweihundertsiebenundvierzig Millionen siebenhundertfünftausendzweihundertdreißig) und ist eingeteilt in 247.705.230 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 247.705.230.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz form- und fristgerecht nachgewiesen haben. Der Anteilsbesitz muss durch Vorlage eines vom Letztintermediär ausgestellten Nachweises erbracht werden; ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
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Jumia Technologies AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
oder
per E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
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Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um im eigenen Interesse einen ordnungsgemäßen und fristgemäß bei der Gesellschaft eingehenden Nachweis des Letztintermediärs sicherzustellen.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie (i) ein Formular für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl per E-Mail, und für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen zur Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und (ii) ein Formular zur Erteilung von Vollmachten an einen Bevollmächtigten übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Die meisten depotführenden Institute tragen für den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen durch ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises über den Anteilsbesitz fristgerecht für den Aktionär vornehmen kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre sich im eigenen Interesse, möglichst frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen.
Registrierte Inhaber von American Depositary Shares (ADSs) können Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung von The Bank of New York Mellon, P.O. Box 43006, Providence, RI 02940-3078, USA, erhalten. Bei Fragen zur Stimmrechtsausübung wenden Sie sich bitte an BNY Shareowner Services, entweder per E-Mail unter shrrelations@cpushareownerservices.com oder per Telefon unter +1 201-680-6825 bzw. innerhalb der USA gebührenfrei unter +1 888-269-2377.
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| 3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag gehen keine Einschränkungen der Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, per E-Mail ausüben („Briefwahl“). Zur Ausübung der Stimmrechte der Aktionäre im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben und den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht haben (wie oben unter Ziffer II.2 angegeben). Für die im Wege der Briefwahl per E-Mail ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag ordnungsgemäß nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich. Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl per E-Mail ist nach ordnungsgemäßer Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten möglich (siehe dazu nachstehend unter Ziffer II.5). Dies setzt gleichwohl voraus, dass der bevollmächtigende Aktionär sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet hat und den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat (wie oben unter Ziffer II.2 angegeben).
Ein Formular für die Briefwahl befindet sich auch auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung (wie oben unter Ziffer II.2 angegeben) übersandt wird. Zusätzlich wird ein Formular für die Briefwahl auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zum Download bereitgestellt.
Die Stimmabgabe kann im Wege der Briefwahl unter folgender E-Mail-Adresse erfolgen:
Alle im Wege der Briefwahl per E-Mail abgegebenen Stimmen müssen der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch in der vorgenannten Weise geändert oder widerrufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post oder Übermittlung via SWIFT-Adresse.
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| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der form- und fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben unter Ziffer II.2 beschrieben) erforderlich. Das schließt - vorbehaltlich der nachstehend genannten Fristen für die Erteilung der Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG sowie sonstige Personen, die der Aktionär nach seiner Wahl ordnungsgemäß bevollmächtigt, können, unter Einhaltung der genannten Fristen zur Ausübung des Stimmrechts, durch Briefwahl (wie oben unter Ziffer II.4 beschrieben) das Stimmrecht ausüben oder Untervollmacht erteilen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtsformular befindet sich auch auf der Eintrittskarte, die dem Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung (wie oben unter Ziffer II.2 beschrieben) übersandt wird. Zusätzlich ist ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zum Download bereitgestellt.
Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung oder ihr Widerruf bzw. der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft erfolgt, so kann die Erklärung an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:
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Jumia Technologies AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
oder
per E-Mail: jumia@meet2vote.de
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Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann an eine der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Vollmachten können auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden. Formulare zur Erteilung einer Vollmacht stehen hierfür während der Hauptversammlung vor Ort zur Verfügung.
Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir unsere Aktionäre, den vollständigen Namen bzw. die Firma des Aktionärs und die Eintrittskartennummer anzugeben, die auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung (wie oben unter Ziffer II.2 beschrieben) zugesandt wird.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittelungswege als verbindlich behandelt: (1) E-Mail und (2) Papierform.
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| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs abzustimmen und können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu den Beschlussvorschlägen zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisungen erteilen, und dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zu Erklärungen zu Protokoll, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme oder nehmen nicht an der Abstimmung teil; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben (wie oben unter Ziffer II.2 beschrieben), zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie die Erteilung von Weisungen, die Änderung und der Widerruf der Bevollmächtigung oder der Weisungen müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
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Jumia Technologies AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
oder
per E-Mail: jumia@meet2vote.de
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Nach Ablauf des 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. der Widerruf der Vollmacht oder die Änderung oder der Widerruf von Weisungen nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und spätestens bis zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung am 15. Mai 2026 an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte (einschließlich der Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl) ausüben, so gelten die persönliche Teilnahme beziehungsweise die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten und die Ausübung der Aktionärsrechte (einschließlich der Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl) als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter anderem durch Nutzung des auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) E-Mail, (2) § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (siehe dazu nachstehend unter Ziffer II.7.) und (3) Papierform.
Auch im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der form- und fristgerechte Nachweis des Aktienbesitzes (wie oben unter Ziffer II.2 beschrieben) erforderlich.
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| 7. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben unter Ziffer II.2. beschrieben) sowie die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf (wie oben unter Ziffer II.6. beschrieben) können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch durch Intermediäre entweder an eine der vorstehend im jeweiligen Abschnitt dargestellten Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich). Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
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BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen über SWIFT sind nur gemäß ISO 20022 möglich; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bei Übermittlung via SWIFT spätestens bis zum Ablauf des letzten Anmeldetages, das heißt bis zum 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf müssen bei Übermittlung via SWIFT spätestens bis zum 14. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
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| 8. |
Weitere Rechte der Aktionäre
| a) |
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung bei der Berechnung dieses Zeitraums von 30 Tagen nicht mitzurechnen sind. Ergänzungsverlangen müssen dem Vorstand der Gesellschaft daher bis spätestens zum 14. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei der Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen ist und § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
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Jumia Technologies AG
Der Vorstand
- Annual General Meeting 2026 -
Skalitzer Straße 104
10997 Berlin
Deutschland
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu den Punkten der Tagesordnung mit Begründung sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) und/oder für die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 8) zu machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen bis spätestens zum 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingehen:
| |
Jumia Technologies AG
Annual General Meeting 2026
Skalitzer Straße 104
10997 Berlin
Deutschland
oder
per E-Mail: agm2026@jumia.com
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Soweit die Gegenanträge und Wahlvorschläge rechtzeitig, d.h. spätestens bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingehen und zugänglich zu machen sind, werden sie den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden. Die Begründung braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand gemäß § 127 Satz 3 AktG dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt.
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder dessen Vertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
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| d) |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und § 131 AktG stehen ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zur Verfügung.
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| 9. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformationen für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - „DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
zugänglich.
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| 10. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Financials“ und dem Untermenüpunkt „Annual Meetings“ unter
| https://investor.jumia.com/financials/annual-meetings/default.aspx |
veröffentlicht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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Berlin, im April 2026
Jumia Technologies AG
Der Vorstand
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02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Jumia Technologies AG |
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Skalitzer Straße 104 |
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10997 Berlin |
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Deutschland |
| E-Mail: |
investor-relations@jumia.com |
| Internet: |
https://group.jumia.com/ |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303288 02.04.2026 CET/CEST
| noisin569937 |
| 02.04.2026 | SpendHQ | SpendHQ übernimmt Sligo AI und bringt agentische KI in den Unternehmenseinkauf
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SpendHQ
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
SpendHQ übernimmt Sligo AI und bringt agentische KI in den Unternehmenseinkauf
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Zusammenführung strukturierter Einkaufsdaten mit agentischer Infrastruktur ermöglicht Unternehmen den Schritt von KI-Erkenntnissen zur Umsetzung.
ATLANTA, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- SpendHQ, weltweit führender Anbieter für Spend Intelligence und Performance Management im Einkauf, hat heute die Übernahme von Sligo AI (Sligo Software, Inc.) bekanntgegeben, einem Pionier im Bereich agentischer Infrastruktur für den Unternehmenseinkauf (Agentic Enterprise Procurement, AEP). Durch die Übernahme kann SpendHQ konfigurierbare agentische KI im Unternehmenseinkauf bereitstellen, und damit Systeme ermöglichen, die nicht nur Erkenntnisse liefern, sondern operative komplette Einkaufsprozesse durchführen.

Einkaufsteams stehen zunehmend unter Druck, Kosteneinsparungen zu realisieren, Lieferketten resilienter zu gestalten, ESG- Vorgaben zu erfüllen und Risiken zu reduzieren, und das mit kleineren oder gleichbleibenden Teams und begrenzten Ressourcen. Gleichzeitig stagniert die Einführung von KI in großen Unternehmen: KI lässt sich nicht skalieren, wenn Datenqualität und -verfügbarkeit nicht gewährleistet sind oder Implementierungsmodelle die Anforderungen an Sicherheit und Compliance nicht erfüllen. Die Übernahme schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um KI unter den Vorgaben der Datenhoheit und regulatorischer Anforderungen erfolgreich zu betreiben.
SpendHQ wurde entwickelt, um das Datenproblem zu lösen. Mit mehr als 10 Billionen US-Dollar an analysierten, normalisierten und kategorisierten Ausgabendaten bietet die SpendHQ-Plattform Einkaufsverantwortlichen eine strukturierte, verlässliche und speziell für den Einkauf entwickelte Datenbasis, die in Kombination mit nativer KI fundierte
Schlussfolgerungen, Erkenntnisse und Ergebnisse liefert – Ergebnisse, die den meisten KI-Tools fehlen.
Sligo AI wurde entwickelt, um das Implementierungsproblem zu lösen. Die von Procurement-und KI-Experten entwickelte Infrastruktur ermöglicht es, KI-Systeme so bereitzustellen, dass sie nahtlos mit bestehenden Sicherheits-, Compliance- und IT-Anforderungen von Unternehmen im Einklang stehen.
„Die eigentliche Herausforderung im Unternehmenseinkauf war schon immer die Komplexität von Daten, Systemen und der Art und Weise, wie Organisationen diese miteinander verbinden und nutzen", sagt Tom Beaty, Gründer und Chairman von SpendHQ.
„Was wir hier zusammenführen, ist die Fähigkeit für Unternehmen, insbesondere in stark regulierten Branchen wie Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Verteidigung und kritischer Infrastruktur, KI so einzusetzen, dass sie zu ihrer bestehenden Umgebung, ihren Anforderungen und ihren etablierten Arbeitsweisen passt."
„Agentische KI ist nur so gut wie die Daten, auf denen sie basiert", ergänzt Scott Macfee, CEO von SpendHQ. „Wir haben über Jahre hinweg eine verlässliche Datenbasis aufgebaut. Mit Sligo AI beschleunigen wir nun den Weg von Erkenntnissen zu messbarem Mehrwert und ermöglichen es Teams, schneller zu handeln und strategische Erfolge zu erzielen."
Durch den Einsatz der Sligo-AI-Plattform kann SpendHQ nun maßgeschneiderte agentische Lösungen flexibel bereitstellen, je nach Anforderungen des Unternehmens, beispielsweise:
- innerhalb der eigenen Cloud-Umgebung des Kunden
- als kontrollierte Einfürhung mit dedizierter Infrastruktur
- integriert in bestehende Unternehmenssysteme über APIs
Die Plattform lässt sich direkt mit zentralen Unternehmenssystemen verbinden, darunter ERP-Systeme, Procurement-Plattformen, Vertragsmanagementlösungen und Data Warehouses. Sie generiert strukturierte Ergebnisse wie Sourcing-Strategien, Lieferantenbewertungen und Vertragsanalysen, die bislang mit erheblichem manuellem Aufwand verbunden waren.
Im Zuge der Übernahme wurde Sligo-AI-Gründer und CEO Matt McCarrick zum Chief AI Officer (CAIO) von SpendHQ ernannt. Er wird weiterhin die Sligo-AI-Plattform sowie die Servicebereiche leiten, die künftig unter dem Namen SpendHQ Solutions angeboten werden. Auch das gesamte Sligo AI-Team wird Teil von SpendHQ, um weiterhin maßgeschneiderte agentische Lösungen für große Unternehmen mit komplexen technischen und regulatorischen Anforderungen zu entwickeln und zu implementieren.
„Wir haben Sligo AI mit dem Ziel entwickelt, KI unter den realen Rahmenbedingungen von Unternehmen einsatzfähig zu machen", sagt Matt McCarrick, CAIO von SpendHQ. „Durch den Zusammenschluss mit SpendHQ erhalten wir die Datenbasis, die Ressourcen und die Skalierbarkeit, um diese Fähigkeiten deutlich mehr Einkaufsorganisationen zugänglich zu machen, als es uns allein möglich gewesen wäre."
Die Übernahme folgt auf eine erste Investition von SpendHQ in Sligo AI im August 2025. Seitdem haben beide Unternehmen eng zusammengearbeitet, um ihre Teams zu integrieren, ihre Plattformen zusammenzuführen und die Leistungsfähigkeit der gemeinsamen Lösung gemeinsam mit Kunden zu validieren.
„SpendHQ ist ein zentraler Bestandteil unserer Procurement-Intelligence-Strategie", sagt Tony Brita, Director Strategic Sourcing bei Compass Group. "Mit dem Einsatz von KI, die unsere Daten und Workflows versteht und direkt in der Plattform arbeitet, gewinnen wir deutlich an Geschwindigkeit."
„Wir haben uns gegenüber unserem CEO verpflichtet, ein Procurement-Team aufzubauen, das besser als Weltklasse ist. Eines, in dem Menschen sich auf strategische Aufgaben konzentrieren, während KI-Agenten Analysen und operative Tätigkeiten in großem Umfang übernehmen", ergänzt Michael DeWitt, Chief Procurement Officer bei QXO, Inc. „Sligo AI hat uns genau das ermöglicht: strategischer Fokus für Menschen, effiziente Umsetzung durch Agenten."
Viele Unternehmen schaffen es bislang nicht, KI im Einkauf über punktuelle Use Cases hinaus strategisch und unternehmensweit zu skalieren.
„Die Kombination aus unternehmensgerechten Bereitstellungsmodellen und strukturierten Einkaufsdaten erschließt Anwendungsfälle, die bisher nicht möglich waren", sagt Dr. Elouise Epstein, Partner & Digital Futurist bei Kearney. „Diese Übernahme wird den ProcureTech-Markt nachhaltig verändern. Sie markiert einen Wendepunkt, weg von isolierten Co-Piloten hin zu integrierten Plattformen."
Die agentische Infrastruktur von Sligo AI ist vollständig und nativ in die SpendHQ-Plattform integriert und steht Kunden bereits heute zur Verfügung.
Um agentische KI entlang Ihrer gesamten Einkaufsprozesse einzusetzen, fordern Sie eine Demo an: www.spendhq.com/solutions/ai-agents-and-services/
Über SpendHQ SpendHQ befähigt Procurement-Verantwortliche in komplexen globalen Organisationen, fundierte Entscheidungen mit Sicherheit zu treffen, durch eine zentrale, verlässliche Datenbasis für Ausgaben, Projektverfolgung, Performance Management und nun auch autonome agentische Ausführung. Mit über 10 Billionen US-Dollar analysierter Ausgabendaten und einer Plattform, der mehr als 500 Unternehmen in über 10 Ländern vertrauen, bildet SpendHQ die Datenbasis für den erfolgreichen Einsatz von Enterprise-KI im Einkauf. Hauptsitz ist Atlanta, Georgia, mit weiteren Standorten in Lyon, Frankreich, und Naperville, Illinois. Weitere Informationen unter spendhq.com.
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/spendhq-ubernimmt-sligo-ai-und-bringt-agentische-ki-in-den-unternehmenseinkauf-302732246.html

02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2303290 02.04.2026 CET/CEST
| noisin181817 |
| 02.04.2026 | BIRKENSTOCK Group | BIRKENSTOCK GEHT DEN NÄCHSTEN SCHRITT IN BORDEAUX
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BIRKENSTOCK Group
/ Schlagwort(e): Expansion/Produkteinführung
BIRKENSTOCK GEHT DEN NÄCHSTEN SCHRITT IN BORDEAUX
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LINZ AM RHEIN, Deutschland und BORDEAUX, Frankreich, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Nach dem Erfolg seiner beiden Retail-Standorte in Paris eröffnet BIRKENSTOCK am 31. März einen neuen Store in Bordeaux. Als 30. BIRKENSTOCK Store in Europa markiert diese Neueröffnung in Frankreich zugleich einen strategischen Meilenstein in der europäischen Retail-Expansion der Marke.

Die jüngste Dependance der Footwear Brand ist mehr als ein Geschäft vielmehr als Ort so konzipiert, dass Verbraucher das legendäre Fußbett und Produktangebot von BIRKENSTOCK kennenlernen und hautnah erleben können. Im neuen Store wird der Markenzweck, der auf mehreren Generationen der orthopädischen Expertise und einem Bekenntnis zu Qualität, Tradition und Funktion basiert, zum Leben erweckt: Hier haben Kunden die Gelegenheit, naturgewolltes Gehen nachzuempfinden und die Materialien, die Konstruktion und die Innovation hinter jedem Design zu entdecken. Diese vielseitige Plattform dient dem Austausch mit Fußbett-Liebhabern, neuen Fans und der lokalen Community und macht das unvergleichliche BIRKENSTOCK Tragegefühl für diverse Zielgruppen und Kontexte zugänglich.
GESCHICHTE TRIFFT AUF MODERNE
Am Ufer der Garonne gelegen, spielt sich das alltägliche Leben in Bordeaux zwischen prächtigen Gebäudefassaden aus dem 18. Jahrhundert, belebten Café-Terrassen und dem immer gleichen Rhythmus der Straßenbahnen ab, die über historische Plätze fahren. Vom berühmten Place de la Bourse mit seinem Miroir d'Eau – dem größten Reflexionsbecken der Welt – über die pulsierende Rue Sainte-Catherine, eine der längsten Shopping-Meilen Europas, bis zum zeitgenössischen Museum La Cité du Vin, das sich der Geschichte und Kultur des Weines verschrieben hat, vermischen sich hier Tradition und Geschichte mit dem modernen Zeitgeist.
Der historische Hafen der Stadt trägt aufgrund seiner charakteristischen Form eines Halbmondes den passenden Namen „Port de la Lune" – Hafen des Mondes. Bordeaux ist nach Paris die Stadt mit der zweitgrößten geschützten Stadtfläche, von der mehr als 1.800 Hektar zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören.
Das moderne Bordeaux sprüht nur so vor Leben und vereint klassische Eleganz mit einem dynamischen, avantgardistischen Geist. Die Stadt steht für Kreativität, Unternehmertum und einen ausgeprägten Gemeinschaftssinn. Von jeher für seine Geschichte und „Art de vivre" bekannt, gilt sie heute als Zentrum für Innovation und kulturellen Austausch, geprägt von einer neuen Generation von Kreativen und Innovatoren. Das legendäre Fußbett und die ikonischen Designs von BIRKENSTOCK mischen sich in diesen Rhythmus der Stadt und laden deren vielfältigen Communitys dazu ein, Funktion, Qualität und Handwerkskunst sowie das naturgewollte Gehen selbst zu erleben.
EINE HOMMAGE AN DIE STADT
Der neue BIRKENSTOCK Store befindet sich auf dem Cours de l'Intendance im Herzen des exklusiven „Goldenen Dreiecks" (Triangle d'Or) und ist eine Hommage an die Geschichte von Bordeaux und ihre natürliche „Patina". Die unverputzten Wände legen den ursprünglichen lokalen Kalkstein frei, der als „Pierre de Bordeaux" bezeichnet wird. Große Teile des Interieurs wurden aus alten Möbelstücken aus der Region hergestellt. Einige Silhouetten werden auf blauen Korkständern präsentiert. Derselbe Farbton findet sich in der Fassade wieder und erinnert an die traditionellen Türen und Fensterläden der Stadt, die einst den Beinamen „La Belle Endormie" – Dornröschen – trugen, aber längst zu neuer Energie, Kreativität und Stolz erwachten.
DIE GANZE BIRKENSTOCK PRODUKTWELT
Neben den ikonischen Sandalen, Clogs und geschlossenen Schuhen von BIRKENSTOCK führt der Store die neuesten Kollektionen, saisonale Designs wie die wasserfeste EVA-Kollektion, Schuhpflege-Produkte, Accessoires und die Hautpflege-Produkte der Care Essentials-Reihe. Die neuesten Kreationen aus der 1774-Kollektion werden ebenfalls präsentiert. Diese Produktwelt verwandelt die Räumlichkeiten in mehr als eine Retail-Umgebung und erschafft einen taktilen und immersiven Ort, an dem Besucher mit der BIRKENSTOCK Marke interagieren und das beispiellose Produkterlebnis hautnah erleben können.
EINE KULINARISCHE ERÖFFNUNGSFEIER
Anlässlich der Eröffnung begrüßt BIRKENSTOCK alle Mitglieder seiner Community, Fußbett-Liebhaber und künftige Fans mit einer speziellen Tasche als Geschenk, in der sich für die ersten 50 Gäste* eine tolle Überraschung verbirgt. Am 2. April können sich alle Gäste und Konsumierenden auf eine kulinarisch geprägte Veranstaltung freuen.
*Solange der Vorrat reicht.
INFORMATIONEN FÜR PRESSEVERTRETER
Geöffnet ab dem 31. März 2026
Store-Adresse: 58 Cours de l'Intendance, 33000 Bordeaux Öffnungszeiten: Montag–Samstag, 10:00–19:00 Uhr
Store-Bilder: Download Bildrechte: BIRKENSTOCK/Maarten Willemstein
ÜBER BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK ist eine globale universale Marke, die sich gleichermaßen an alle Konsumenten unabhängig von geografischem Standort, Geschlecht, Alter und Einkommen wendet und einem klaren Purpose verpflichtet ist – dem Erhalt der Fußgesundheit. Tief verwurzelt in der Erforschung der Biomechanik des menschlichen Fußes und getragen von einer Familientradition in der Schuhmacherei, die sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen lässt, ist BIRKENSTOCK eine zeitlose „Super Brand" mit einer kategorieübergreifenden Produkt- und Markenwelt, die von Einstiegs- bis Luxuspreislagen reicht und dem wachsenden Bedürfnis nach einer bewussten und aktiven Lebensgestaltung Rechnung trägt. Funktion, Qualität und Tradition sind die Kernwerte einer Lifestyle-Marke, die ihre Produkte in den Segmenten Schuhe, Schlafsysteme und Naturkosmetik definieren. BIRKENSTOCK ist der Erfinder des Fußbetts und hat das Prinzip des naturgewollten Gehens geprägt.
Mit weltweit rund 6.200 Mitarbeitern ist BIRKENSTOCK überzeugt, dass die Art und Weise, wie Dinge hergestellt werden, genauso wichtig ist wie das Produkt selbst. Um diese Qualitätsstandards zu gewährleisten, betreibt die Gruppe eine vertikal integrierte Fertigung und produziert alle Fußbetten in Deutschland. Darüber hinaus montiert BIRKENSTOCK über 95 % der Produkte in Deutschland und bezieht über 90 % der Materialien und Komponenten aus Europa. Die Rohstoffe werden nach den höchsten Umwelt- und Sozialstandards der Branche verarbeitet. Für die Materialprüfung verfügt das Unternehmen über hochmoderne wissenschaftliche Labore.
Mit Hauptsitz in Linz am Rhein, betreibt die BIRKENSTOCK Group Vertriebsniederlassungen in den Vereinigten Staaten und Kanada sowie in Brasilien, Japan, Südkorea, Dänemark, Polen, Schweiz, Schweden, Spanien, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Dubai, Singapur, Indien, China und Australien.
Birkenstock Group B.V. & Co. KG Burg Ockenfels, Linz am Rhein, Deutschland
Weitere Informationen finden Sie auf www.birkenstock-group.com Unseren Onlineshop finden Sie unter www.birkenstock.com
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2303292 02.04.2026 CET/CEST
| noisin801609 |
| 02.04.2026 | SAF-HOLLAND SE | SAF-HOLLAND SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Lohr am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SAF-HOLLAND SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SAF-HOLLAND SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Lohr am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SAF-HOLLAND SE
Bessenbach
ISIN: DE000SAFH001 WKN: SAFH00
Eindeutige Kennung des Unternehmensereignisses: DE000SAFH001-GMET-202605
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der SAF-HOLLAND SE (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein, die am
Donnerstag, den 21. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
in der Stadthalle Lohr, Jahnstraße 8, 97816 Lohr am Main, stattfindet.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Hinweis: Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes („AktG“) verwiesen wird, wird auf die Zitierung der Verweisungsnormen aus der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SEVO“) bzw. des SE-Ausführungsgesetzes („SEAG“) aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SAF-HOLLAND SE und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die SAF-HOLLAND SE und den Konzern - einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB - sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SAF-HOLLAND SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über unsere Internetseite unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein und näher erläutert werden.
Sie sind mit Ausnahme des festgestellten Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2025.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 86.032.282,03 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigte Stückaktie: |
EUR 29.042.931,45 |
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung: |
EUR 56.989.350,58 |
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,65 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. Mai 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2026 gewählt. |
| 5.2 |
Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
Die Wahl unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) die Gesellschaft verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2026 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen, und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
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Es ist beabsichtigt, über die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („EU-Abschlussprüfungsverordnung“) ist die Gesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer in regelmäßigen Zeitabständen - grundsätzlich spätestens alle zehn Jahre - zu wechseln. Aufgrund dieser Vorgaben ist ein Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2026 erforderlich.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 Abs. 3 der EU-Abschlussprüfungsverordnung durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Auf der Grundlage dieses Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat für die genannten Prüfungsleistungen gemäß Art. 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüfungsverordnung unter Angabe von Gründen die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, empfohlen und eine begründete Präferenz für die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüfungsverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über unsere Internetseite unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich. Ferner werden der Vergütungsbericht und der Vermerk über dessen Prüfung auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den der Hauptversammlung vorgelegten, nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 11 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 9. Juni 2026 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Gesellschaft hat im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht.
Vor dem Hintergrund, dass die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am 9. Juni 2026 ausläuft, wird vorgeschlagen, die Ermächtigung in dem gesetzlich zulässigen Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erneuern. Damit soll die Gesellschaft weiterhin in die Lage versetzt werden, kurzfristig eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung in einem angemessenen Umfang erwerben zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 11 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigungen unter nachstehenden lit. b) bis einschließlich lit. f) dieses Tagesordnungspunkts 7 aufgehoben. |
| b) |
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 20. Mai 2028 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d oder 71e AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen ausgeübt werden.
Der Erwerb der eigenen Aktien darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Kurs nach dem Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %-Grenze für das Über- bzw. die 20 %-Grenze für das Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Kaufangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Kaufangebots bzw. die bei einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreitet bzw. überschreiten, muss der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre vorgesehen werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann weitere Bedingungen vorsehen.
|
| c) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft aufgrund der vorstehenden und früher erteilter Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch in folgender Weise zu verwenden:
| aa) |
Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels eines Angebots an sämtliche Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Eingehung der Verpflichtung zur Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung (die „Höchstgrenze“). Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Höchstgrenze diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. |
| bb) |
Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre veräußert werden, soweit dies gegen Sachleistung Dritter, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, geschieht oder zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebenen Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erfolgt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen. |
| cc) |
Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden. Die erworbenen eigenen Aktien können auch ganz oder teilweise im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
|
| d) |
Die Ermächtigungen unter lit. c) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. |
| e) |
Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. c), aa) und bb) können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen ausgeübt werden. |
| f) |
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. |
Der Vorstand hat gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre erstattet. Dieser Bericht ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über unsere Internetseite unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.
|
II. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 45.394.302,00 und ist eingeteilt in 45.394.302 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 45.394.302. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 712.869 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben.
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis über den Aktienbesitz des Aktionärs aus. Der Nachweis über den Aktienbesitz hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
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SAF-HOLLAND SE
c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland
oder
per E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
|
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT/BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
|
| 3. |
Teilnahme der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
|
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:
| |
SAF-HOLLAND SE
c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland
oder
per E-Mail: safholland@meet2vote.de
|
Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Eintrittskartennummer des Aktionärs anzugeben.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht benutzt werden kann, wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes Formular zur Vollmachtserteilung steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zum Download bereit. Formulare zur Vollmachtserteilung stehen auch in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich (siehe hierzu Abschnitt II. Ziffer 2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes nicht aus.
|
| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben, vertreten zu lassen. Diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Das Vollmacht- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft übermittelt wird, abgedruckt. Ein entsprechendes Vollmacht- und Weisungsformular steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zum Download bereit. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen auch in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
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SAF-HOLLAND SE
c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland
oder
per E-Mail: safholland@meet2vote.de
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Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
| |
SWIFT/BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
Nach Ablauf des 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ist für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre oder deren Bevollmächtigte vor Ort die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter spätestens bis zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung durch Abgabe eines Vollmachts- und Weisungsformulars an der Ein- und Ausgangskontrolle möglich.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich (siehe hierzu Abschnitt II. Ziffer 2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
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| 6. |
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre
| a) |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SEVO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Die Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SEVO, § 50 Abs. 2 SEAG, der inhaltlich § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG entspricht, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 20. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:
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SAF-HOLLAND SE
Der Vorstand Hauptstraße 26 63856 Bessenbach Deutschland |
Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im Sinne des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG für einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung einer SE nicht vorausgesetzt.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu übersenden und Wahlvorschläge zu unterbreiten. Solche Anträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung) sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
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SAF-HOLLAND SE
c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland
oder
per E-Mail: antrag@meet2vote.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG gilt § 126 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt.
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder dessen Bevollmächtigter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
Gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
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| d) |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SEVO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich.
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| 7. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind über die Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich.
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| 8. |
Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter „https://corporate.safholland.com/de/unternehmen“ im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ abrufbar.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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Bessenbach, im April 2026
SAF-HOLLAND SE
Der Vorstand
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02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SAF-HOLLAND SE |
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Hauptstraße 26 |
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63856 Bessenbach |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@safholland.de |
| Internet: |
https://corporate.safholland.com/de/investor-relations |
| ISIN: |
DE000SAFH001 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303294 02.04.2026 CET/CEST
| DE000SAFH001 |
| 02.04.2026 | Dürr Aktiengesellschaft | Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Dürr Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Dürr Aktiengesellschaft
Stuttgart Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen
- Wertpapierkennnummer 556 520 - - ISIN DE0005565204 -
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zu unserer
37. ordentlichen Hauptversammlung der Dürr Aktiengesellschaft
am Freitag, den 22. Mai 2026, 11:00 Uhr (MESZ),
im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen
(Einlass ab 10:00 Uhr (MESZ))
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2025
Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionärinnen und Aktionären (im Folgenden: Aktionären) im Internet unter
www.durr-group.com/hv/
zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 826.550.630,36 Euro wie folgt zu verwenden: | - |
Ausschüttung einer Dividende von 0,80 Euro je Stückaktie (ISIN DE0005565204) auf 69.202.080 Stückaktien |
-55.361.664,00 Euro |
| - |
Vortrag auf neue Rechnung |
771.188.966,36 Euro |
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 27. Mai 2026.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte und des Prüfers für die Nachhaltigkeitserklärung
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,
| 5.1 |
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde.
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| 5.2 |
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU („CSRD“) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, soweit gesetzlich eine Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2026 vorgeschrieben ist.
|
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| 6. |
Billigung des geprüften Vergütungsberichts 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 Aktiengesetz einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 4 Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und Absatz 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus hat der Abschlussprüfer auch eine inhaltliche Prüfung durchgeführt. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht sowie der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
www.durr-group.com/hv/
zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 177.157.324,80 Euro und ist in 69.202.080 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 69.202.080. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, den 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis der Berechtigung kann entweder durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 Aktiengesetz oder durch den Letztintermediär anderweitig in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
Anmeldestelle:
Dürr Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO-20022-Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im vorgenannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
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| 3. |
Stimmrechtsvertretung
|
| a) |
Stimmrechtsvertretung durch Dritte
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige dritte Personen vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch), wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen kostenlos zugesandt und ist außerdem unter
www.durr-group.com/hv/
abrufbar.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis bis Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs), an die nachstehende Adresse oder an die E-Mail-Adresse übermittelt wird:
Dürr Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Eine Vollmachtserteilung ist auch über das Aktionärsportal unter
www.durr-group.com/hv/
möglich.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung Formulare an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen, zur Verfügung. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Nachweis per E-Mail an die o. g. Adresse übermittelt wird.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
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| b) |
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisungen erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Ein Vollmachts- und Weisungsformular und weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen kostenlos zugesandt und ist außerdem unter
www.durr-group.com/hv/
abrufbar.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung per Post oder per E-Mail bis Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu übermitteln:
Dürr Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktionäre werden gebeten, das ihnen nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Formular zu verwenden, das an die oben genannte Adresse zurückzusenden ist. Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Zudem können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal, das unter
www.durr-group.com/hv/
erreichbar ist, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktionen über das Aktionärsportal geschlossen werden.
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung Formulare an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen, zur Verfügung. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Nachweis per E-Mail an die o. g. Adresse übermittelt wird.
Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eine ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Vollmacht/Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Vollmacht/Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Alle vorgenannten Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein Kreditinstitut, einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, werden durch das Angebot zur Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich.
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| 4. |
Briefwahl
Stimmberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Briefwahlstimmen können per Post oder E-Mail bis Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs), über folgende Kontaktwege übermittelt werden:
Dürr Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bitte verwenden Sie das Ihnen nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Formular, das Sie an die oben genannte Adresse zurücksenden. Briefwahlstimmen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Briefwahlstimmen können zudem bis zum Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal, das unter
www.durr-group.com/hv/
erreichbar ist, übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Funktionen über das Aktionärsportal mit Ablauf der vorstehenden Frist geschlossen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch Bevollmächtigte oder bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.
Im Falle eines persönlichen Erscheinens des Aktionärs (oder seines Bevollmächtigten) in der Hauptversammlung wird eine vorher abgegebene Briefwahl nicht gewertet.
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| 5. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsantrag). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gem. § 126a BGB zu stellen und muss der Gesellschaft bis Dienstag, den 21. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Ein Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten:
Vorstand der Dürr Aktiengesellschaft Carl-Benz-Straße 34 74321 Bietigheim-Bissingen E-Mail: hv2026@durr.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Absatz 2, Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 sowie 70 Aktiengesetz). Die Regelung des § 121 Absatz 7 Aktiengesetz findet gemäß § 122 Absatz 1 Satz 4 Aktiengesetz entsprechende Anwendung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern.
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, der 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Aktiengesetz vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier Donnerstag, der 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:
Dürr Aktiengesellschaft Rechtsabteilung Carl-Benz-Straße 34 74321 Bietigheim-Bissingen E-Mail: hv2026@durr.com
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter
www.durr-group.com/hv/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 19a der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
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| 6. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.durr-group.com/hv/
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a Aktiengesetz):
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der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; |
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die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen. |
Diese Informationen und Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.durr-group.com/hv/
zur Verfügung.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
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| 7. |
Internetgestütztes Aktionärsportal
Unter der Internetadresse
www.durr-group.com/hv/
unterhält die Gesellschaft über den Link „Aktionärsportal“ ein internetgestütztes Aktionärsportal. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte dort mit der Eintrittskarten-Nummer und dem Passwort, die sie mit ihrer Eintrittskarte erhalten, einloggen. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten von dem jeweiligen Aktionär erhält. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte und im Internet unter
www.durr-group.com/hv/
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse
www.durr-group.com/hv/
über den Link „Aktionärsportal“ verfolgen.
Für die Verfolgung der Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals benötigen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Das internetgestützte Aktionärsportal ist ein zusätzlicher Service für die als Präsenzversammlung stattfindende Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Gesellschaft stellt ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) diesen zusätzlichen Service zur Verfügung, um ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) in dem oben beschriebenen Umfang und unter den dort genannten Voraussetzungen die Teilhabe und Mitwirkung an der Hauptversammlung zu ermöglichen und zu erleichtern. Über das internetgestützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) ausschließlich die vorgenannten Maßnahmen ergreifen; sie können darüber insbesondere keine Erweiterungs- oder Gegenanträge stellen, keine Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreiten, keine Redebeiträge, Fragen oder Anträge in der Hauptversammlung stellen und auch keinen Widerspruch erheben. Auch wenn ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) über das internetgestützte Aktionärsportal die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen können, sind sie damit kein Teilnehmer an der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.
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| 8. |
Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird bis zum Ende des Berichts des Vorstands in Bild und Ton für alle Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit im Internet unter
www.durr-group.com/hv/
übertragen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über das internetgestützte Aktionärsportal verfolgen, siehe dazu oben Ziffer 7.
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| 9. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die Dürr Aktiengesellschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken, insbesondere zur Abwicklung von Hauptversammlungen, sowie im Einzelfall zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter
www.durr-group.com/hv/
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Bietigheim-Bissingen, im März 2026
Dürr Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart
- Der Vorstand -
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02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Dürr Aktiengesellschaft |
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Carl-Benz-Str. 34 |
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74321 Bietigheim-Bissingen |
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Deutschland |
| E-Mail: |
hv2026@durr.com |
| Internet: |
https://www.durr-group.com/hv/ |
| ISIN: |
DE0005565204 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303300 02.04.2026 CET/CEST
| DE0005565204 |
| 02.04.2026 | Deutsche Pfandbriefbank AG | Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Mu¨nchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Deutsche Pfandbriefbank AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Mu¨nchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsche Pfandbriefbank AG
München
ISIN: DE0008019001
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG („Gesellschaft“) ein, die am Donnerstag, den 21. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Hauptversammlung kann zudem auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
verfolgt werden. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Eisbach Studios, Grasbrunner Straße 20, 81677 München, Deutschland.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Pfandbriefbank AG und den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG für das Geschäftsjahr 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
|
Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a sowie § 315a HGB. Die vorgenannten Unterlagen, der Vergütungsbericht sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, die auch die Berichterstattung zur Corporate Governance enthält, sowie der nichtfinanzielle Bericht für die Gesellschaft und den Konzern der Gesellschaft nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind im Internet unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung vom Vorstand sowie - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
| 2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
| 4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
|
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtszeit des von den Anteilseignern gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Gertraud Dirscherl endet mit Wirkung zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Louis Hagen, sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 niedergelegt. Es sind daher zwei Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| a) |
Gertraud Dirscherl, selbständige Wirtschaftsprüferin, Landshut, Deutschland, |
sowie
| b) |
Jan Kupfer, selbständiger Berater, München, Deutschland, |
als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Empfehlung C.15 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Es ist ferner beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Jan Kupfer im Falle seiner Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählt.
Die Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele (einschließlich der Ziel(mindest)quote für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht) sowie das vom Aufsichtsrat in der internen Suitability Policy festgelegte individuelle Anforderungsprofil an Aufsichtsratsmitglieder und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Ferner berücksichtigen die Wahlvorschläge die Empfehlungen C.1 bis C.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben u.a. in Bezug auf die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten und die Höchstzahl von Mandaten.
Gertraud Dirscherl erfüllt das vom Aufsichtsrat festgelegte Anforderungsprofil durch ihre langjährige Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin, u.a. von 1986 bis 2015 bei der Bayerischen Treuhand AG bzw. der KPMG AG in München, Deutschland, in hohem Maße. Sie ist als Vorsitzende des Prüfungsausschusses und als Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss, im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses und im Vergütungskontrollausschuss bestens mit der Gesellschaft vertraut.
Jan Kupfer erfüllt das vom Aufsichtsrat festgelegte Anforderungsprofil durch seine langjährigen Tätigkeiten im Bankgeschäft bei der UniCredit Bank GmbH und ihren Vorgängerinstituten von 1991 - 2024, u.a. zuletzt als Mitglied der Geschäftsführung mit Verantwortung für die Corporate Division und zuvor als Mitglied der Geschäftsführung mit Verantwortung für Corporate & Investment Banking sowie als gleichzeitiges Mitglied des Executive Committees der UniCredit S.p.A.
|
Kandidat
|
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
|
| Gertraud Dirscherl |
Hans DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats |
./. |
|
DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats |
|
| Jan Kupfer |
Bayerische Börse AG, München, Deutschland stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
./. |
|
CoCoNet AG, Düsseldorf, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats |
|
Die Lebensläufe der zur Wahl Vorgeschlagenen sind in Anlage I zu dieser Tagesordnung enthalten. Sie finden diese Lebensläufe sowie die Lebensläufe aller amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sowie die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich einer Qualifikationsmatrix auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Gesellschaft hat keine Kenntnis über Aktionäre, die direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligt sind. Damit gibt es nach Kenntnis der Gesellschaft aktuell keine wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionäre i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Auch ein kontrollierender Aktionär i.S.d. Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist somit nicht vorhanden.
Die Gesellschaft steht mit den aktuellen Mitgliedern des Aufsichtsrats - mit Ausnahme der Dienst-/Arbeitsverträge der drei von den Arbeitnehmern gewählten Aufsichtsratsmitglieder - nicht in geschäftlichen Beziehungen. Insbesondere gewährt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern keine Darlehen. Es gibt auch keine sonstigen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats einerseits und der Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft andererseits, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Der vom Aufsichtsrat erstmals zur Wahl vorgeschlagene Kandidat Jan Kupfer hat mit der Gesellschaft seit dem 16. Februar 2026 einen Beratungsvertrag, kraft dessen er den Aufsichtsrat zu bestimmten Fragen berät und sich bereits in die den Aufsichtsrat betreffenden Details der Gesellschaft einarbeitet. Der Vertrag sieht neben einem angemessenem Auslagenersatz eine Vergütung von EUR 85.000,- p.a. zzgl. gesetzlicher USt. vor und wird taggenau pro rata temporis abgerechnet. Der Vertrag endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung. Der Vertrag ist darüber hinaus mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündbar; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Davon abgesehen steht die Gesellschaft nicht in geschäftlichen Beziehungen zu Jan Kupfer.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Gertraud Dirscherl und Jan Kupfer unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der in den Empfehlungen C.6 und C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Mindestanteil von unabhängigen Anteilseignervertretern ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats erfüllt.
Weitere Informationen zum Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat und zum Stand seiner Umsetzung sowie zur Arbeitsweise und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats, einschließlich der Qualifikationsmatrix gemäß Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Angaben zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung und im Bericht des Aufsichtsrats, der Teil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2025 ist. Diesen finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/finanzberichte.html
| 5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen:
| a) |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Deutschland, wird zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für das Geschäftsjahr 2026, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt. |
| b) |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Deutschland, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
Die Bestellung unter b) erfolgt vorsorglich mit Blick auf das noch ausstehende Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD-Umsetzungsgesetz).
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit hinsichtlich des Abschlussprüfers beschränkt hätten. Der Prüfungsausschuss hat bezogen auf seine Empfehlung eine entsprechende Erklärung abgegeben.
| 6. |
Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
|
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands wurde von den Aktionären zuletzt in der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 gebilligt. Das in der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von den Aktionären nicht gebilligt. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde seitdem nochmals überarbeitet, insbesondere mit Blick auf zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Änderungen und die sich weiter entwickelnde Marktpraxis. Das überarbeitete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das überarbeitete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands zu billigen.
| 7. |
Billigung des Vergütungsberichts
|
Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
II. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
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Der Vorstand der Gesellschaft hat auf Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 14 Abs. 11 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten („virtuelle Hauptversammlung“) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.
Die Gesellschaft hat einen Internetservice zur Hauptversammlung („HV-Portal“) eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über das HV-Portal elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen und versammlungsgebundene Aktionärsrechte ausüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen. Das zugangsgeschützte HV-Portal kann voraussichtlich ab Donnerstag, den 30. April 2026, über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
aufgerufen werden. Die für das HV-Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung gemeinsam mit weiteren Informationen zur Nutzung des HV-Portals.
Die Hauptversammlung kann zudem auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
verfolgt werden.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl (elektronisch oder in Papierform) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben.
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
|
Alle Aktionäre, die sich bis spätestens Donnerstag, den 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben, sind gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein Nachweis durch den Letztintermediär erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Ablauf des Mittwochs, den 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2026, c/o HCE Consult AG, Anmeldestelle „Deutsche Pfandbriefbank AG“, Postfach 820335, 81803 München, Deutschland, oder unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@hce-consult.de zu erfolgen.
Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus.
Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, frühzeitig bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter frei verfügen. Der Nachweisstichtag ist nicht relevant für die Dividendenberechtigung.
| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe sowie für die Bevollmächtigung Dritter
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Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl, durch Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigte ausüben. In allen diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich.
| b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
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Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl (auch durch elektronische Kommunikation) ist Folgendes zu beachten: Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per (elektronischer) Briefwahl das zugangsgeschützte HV-Portal unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
an. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Die Stimmabgabe, einschließlich deren Änderung und Widerruf, kann über das HV-Portal bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung erfolgen, wobei jeweils der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft maßgeblich ist. Daneben können Briefwahlstimmen in Textform bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2026, c/o HCE Consult AG, Anmeldestelle „Deutsche Pfandbriefbank AG“, Postfach 820335, 81803 München, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie hierfür ein Formular. Daneben steht Ihnen ein universell verwendbares Briefwahlformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenfrei zugesandt. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.
| c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
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Aktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter weder Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse noch zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen noch zum Einreichen von Stellungnahmen entgegennehmen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), in Textform unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2026, c/o HCE Consult AG, Anmeldestelle „Deutsche Pfandbriefbank AG“, Postfach 820335, 81803 München, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de erteilt, geändert oder widerrufen werden. Zudem ist die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter - einschließlich der Änderung oder des Widerrufs - über das HV-Portal unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt vorliegen. Die für das HV-Portal erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Vollmacht bzw. der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.
| d) |
Rangfolge von Stimmabgaben und weitere Hinweise zur Abstimmung
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Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Erklärung, soweit kein abweichender Wille erkennbar ist, jeweils entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Weisung, für einen von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten zu stimmen, wird als Ablehnung eines etwaigen Gegenkandidaten gewertet. In gleicher Weise wird eine Abstimmung im Wege der Briefwahl für einen Verwaltungskandidaten als Votum gegen einen etwaigen Gegenkandidaten gewertet. Dies gilt jedoch in beiden Fällen nur, soweit keine ausdrückliche Weisung oder Stimmabgabe in Bezug auf den Gegenkandidaten erfolgt. Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende formgültige Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt, wobei der jeweils zuerst genannte Übermittlungsweg Vorrang hat: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) in Papierform. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
| e) |
Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter
|
Aktionäre können ihr Teilnahme- und Stimmrecht auch durch sonstige Bevollmächtigte - zum Beispiel Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen, geschäftsmäßig Handelnde oder andere Dritte - ausüben lassen, die sie hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt haben. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Wird keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt, ist die Vollmacht in Textform jeweils gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben unter Ziff. II. 2. dieser Einladung für die Anmeldung angegebenen Adressen, über das HV-Portal oder gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) zu erteilen. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Im Falle einer Bevollmächtigung durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ) unter einer der oben unter Ziff. II. 2. dieser Einladung für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Eine Übermittlung per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de bleibt auch danach noch möglich. Sie muss erfolgen, bevor der Bevollmächtigte von der Vollmacht Gebrauch macht.
Für die Bevollmächtigung und ihren Nachweis steht Ihnen ein universell verwendbares Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und ihr Nachweis sowie Änderung und Widerruf können auch auf jede andere formgerechte Weise erfolgen.
Im Falle der Bevollmächtigung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) gilt das Textformerfordernis nicht. Die Vollmachtserklärung ist von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen beeinträchtigt allerdings nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können im Wege der elektronischen Zuschaltung teilnehmen und versammlungsgebundene Teilnahmerechte ausüben. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Nachweis einer gegenüber der/dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht muss der Aktionär seine Zugangsdaten dem Bevollmächtigten zur Verfügung stellen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Den Aktionären stehen vor und in der Hauptversammlung u.a. die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
| a) |
Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen (letzteres entspricht 176.767 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Deutsche Pfandbriefbank AG zu richten. Es kann jedenfalls wie folgt adressiert werden: per Brief (in schriftlicher Form nach § 126 BGB) an Deutsche Pfandbriefbank AG, Vorstand, Parkring 28, 85748 Garching, Deutschland, oder per E-Mail (in elektronischer Form nach § 126a BGB, d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an anmeldestelle@hce-consult.de. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 20. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Hiernach ist der Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
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bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
|
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Investor Relations, z.Hd. Herrn Michael Heuber, Parkring 28, 85748 Garching, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de mit Begründung an die Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden. In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
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veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären sind bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ebenfalls ausschließlich an die oben unter Ziff. II. 4. b) genannten Adressen zu richten. Solche Vorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, gestellt werden.
| c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung einzureichen, um diese über das HV-Portal auch anderen Aktionären zugänglich zu machen. Dafür steht den Aktionären das HV-Portal unter
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bis spätestens Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zur Verfügung. Der Umfang einer Stellungnahme sollte insgesamt nicht mehr als 10.000 Zeichen betragen.
Stellungnahmen werden in den Fällen des § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG nicht veröffentlicht. Dies gilt auch für Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder die nicht bis Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform eingegangen sind.
Zugänglich zu machende Stellungnahmen, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs, werden für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Vertreter über das HV-Portal unter
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spätestens am Samstag, den 16. Mai 2026 veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im genannten HV-Portal veröffentlicht.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.
| d) |
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und Abs. 6 AktG
|
In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das HV-Portal unter der Internetadresse
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anzumelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter
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| e) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.
Auf Anordnung des Versammlungsleiters gemäß § 131 Abs. 1f AktG können alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das HV-Portal ausgeübt werden. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
| f) |
Widerspruch zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG
|
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären und ihren Vertretern über das HV-Portal unter
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zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Nr. 1 AktG erklärt werden. Die Erklärung ist über das HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das HV-Portal ermächtigt und wird selbst Zugang zu den eingegangenen Widersprüchen haben.
| 5. |
Hinweis zu Informationsübermittlungen durch Intermediäre nach § 67c Abs. 1 und Abs. 2 AktG
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Im Rahmen von § 67c AktG können die Anmeldung sowie weitere Informationen über die Ausübung von Aktionärsrechten der Gesellschaft durch Intermediäre übermittelt werden. Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.
Die in den Ziff. II. 2 bis 4 mitgeteilten Adressen und Fristen gelten auch im Falle einer Übermittlung der Anmeldung oder weiterer Informationen über die Ausübung von Aktionärsrechten im Sinne des § 67c Abs. 1 Satz 1 AktG an die Gesellschaft durch einen Intermediär gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungs-VO (EU) 2018/1212).
| 6. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Aufzeichnung und öffentlich zugängliche Übertragung
|
Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die zugänglich zu machenden Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter
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eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse veröffentlicht.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten in Bild und Ton live im Internet unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
verfolgt werden.
Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Vertretern über das HV-Portal unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung stehen.
Nach der Hauptversammlung wird über das HV-Portal automatisch eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung heruntergeladen werden kann.
| 7. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
|
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 380.376.059,67 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 134.475.308 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Sofern die Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. § 71d AktG eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft aus diesen Aktien nach § 71b AktG keine Rechte zu. Eigene Aktien wären daher weder in der Hauptversammlung der Gesellschaft stimmberechtigt noch dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder direkt noch indirekt eigene Aktien und sie beabsichtigt auch nicht, bis zur Hauptversammlung eigene Aktien direkt oder indirekt zu erwerben.
| 8. |
Informationen zum Datenschutz
|
Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren. Zusätzliche datenschutzrechtliche Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die wir bei Nutzung unserer Webseite (einschließlich des Aktionärsportals) erheben, erhalten Sie über unsere Datenschutzerklärung, die im Internet unter
www.pfandbriefbank.com/datenschutz
eingesehen werden kann.
Verantwortlicher ist die Deutsche Pfandbriefbank AG, Parkring 28, 85748 Garching, Deutschland. Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie per Post unter der vorgenannten Adresse oder per E-Mail unter group.dataprotection@pfandbriefbank.com.
Im Hinblick auf die virtuelle Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft Ihre personenbezogenen Daten (u.a. Depotinformationen des Aktionärs sowie ggf. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse seines Vertreters, Besitzart der Aktien, Briefwahlstimmen/Weisungen und Nummer der Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Organisation und Ihre Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für die Stimmrechtsausübung und die Verfolgung der vollständigen Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton, sowie deren Durchführung rechtlich erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff., 130a, 67e AktG und § 14 der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben. Ohne Mitteilung der für die Durchführung der Hauptversammlung erforderlichen personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme nicht möglich. Zudem können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der Hauptversammlung zweckmäßig sind (z.B. die Veröffentlichung vorab eingereichter Stellungnahmen zur Tagesordnung im HV-Portal), auf Grundlage unserer überwiegenden berechtigten Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Darüber hinaus kann auch die Veröffentlichung und/oder Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere an andere Aktionäre und Aktionärsvertreter sowie Intermediäre und Aktionärsvereinigungen, erforderlich werden, z.B. in Folge der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach §§ 126, 129 AktG. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. der jeweiligen Gesetzesvorschrift. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist, übermittelt die Gesellschaft zudem ggfs. personenbezogene Daten an von ihr beauftragte Notare und Rechtsanwälte, die einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen.
Die Gesellschaft bedient sich zur Abwicklung der virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleister und deren Subdienstleister. Diese sind in der Europäischen Union ansässig. Die für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums und nach Weisung der Gesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Die Gesellschaft löscht Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen.
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Daneben können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen und haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Soweit Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO ist, steht Ihnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Garching, im April 2026
Deutsche Pfandbriefbank AG
Der Vorstand
Anlage I
Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
|
Geburtsdatum/-ort:
|
6. September 1958 / Landshut, Deutschland |
|
Nationalität:
|
deutsch |
|
Erstbestellung zum:
|
2. Februar 2022 |
| | |
Beruflicher Werdegang:
| |
Bayerische Treuhand AG, München, Deutschland
|
| 02/1986 - 06/1992 |
Prüfungsassistentin bzw. -leiterin Abschlussprüfung |
| 01/1992 - 12/1997 |
Managerin / Senior Managerin Abschlussprüfung |
| |
|
| 01/1998 - 05/2015 |
KPMG AG und Bayerische Treuhand AG (bis 2003), München, Deutschland
|
| 1998 - 2001 |
Partnerin Audit |
| 1998 - 2001 |
Partnerin Valuation |
| 2000 - 2015 |
Senior Partnerin Deal Advisory |
| 2001 - 2007 |
Leiterin Corporate Finance Valuation Deutschland |
| 2004 - 2007 |
Country Head Corporate Finance Deutschland |
| 2007 - 2011 |
Leiterin Corporate Finance Valuation KPMG Europe LLP (ELLP) / EMA |
| 2011 - 2015 |
Management for Excellence Partnerin Deal Advisory (Corporate Finance, Transaction Service, Restructuring und Strategy) |
| |
|
| Seit 09/2015 |
Selbständige Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen), Landshut, Deutschland
|
|
Unterstützung börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen bei Transaktionen im In- und Ausland in Bezug auf Financial Due Diligence-Prüfungen, Bewertungen sowie strategische Aspekte |
| |
|
|
Ausbildung:
|
Studium der Volkswirtschaftslehre (Diplom-Volkswirtin) an der Ludwig-Maximilians-Universität, München, Deutschland |
|
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin |
| | |
Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Mandate:
| | Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte: |
Hans DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats |
|
DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats |
| Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: |
./. |
|
Sonstige Mandate:
|
./. |
|
Geburtsdatum/-ort:
|
28. Januar 1964 / Schleswig, Deutschland |
|
Nationalität:
|
deutsch |
|
Erstbestellung zum:
|
ordentliche Hauptversammlung 2026 (zu wählen) |
| | |
Beruflicher Werdegang:
| | 11/2021 - 06/2024 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG (seit 12/2023 UniCredit Bank GmbH), München
Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, München Corporate Division |
| 03/2018 - 10/2021 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Mitglied des Vorstands der HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München Mitglied des CIB-Executive Committees, UniCredit S.p.A., Mailand und ab 04/2019 Deputy Head of Global CIB Division Corporate & Investment Banking (CIB) |
| 09/2016 - 02/2018 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Bereichsvorstand Global Co-Head of Global Transaction Banking (GTB) |
| 01/2014 - 08/2016 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, Hamburg
Bereichsvorstand und Regionalleiter Nord Unternehmerbank Division |
| 11/2011 - 12/2013 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG / UniCredit S.p.A., New York
Bereichsvorstand und Leiter CIB Americas - verantwortlich für das Geschäft der UniCredit Group in Nord- und Lateinamerika Corporate & Investment Banking (CIB) |
| 01/2009 - 10/2011 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Corporate & Investment Banking (CIB) Bereichsvorstand und Leiter Internationales Kundenmanagement/ Internationales Netzwerk UniCredit Gruppe |
| 03/2008 - 12/2008 |
HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Bereichsvorstand und General Manager Global Investment Banking innerhalb des Geschäftsbereichs MIB Markets & Investment Banking (MIB) |
| 07/2006 - 03/2008 |
Hypo- und Vereinsbank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Bereichsvorstand und Global Co-Head des Geschäftsbereichs Structured Credit Markets & Investment Banking Division der UniCredit Group (MIB) |
| 03/2006 - 07/2006 |
Hypo- und Vereinsbank AG, München
Bereichsvorstand und Leiter des Geschäftsbereichs Corporates 2 - zuständig für Multinational Coverage, Active Credit Portfolio Management, Securitization, Emerging Debt Capital Markets und Credit Analysis for Corporates Corporates & Markets Division |
| 06/2004 - 03/2006 |
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, New York
Filialleiter und CEO HVB Americas, Regionalleiter für das Geschäft der HVB in Nord- und Lateinamerika Corporates & Markets Division |
| 02/2002 - 05/2004 |
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München
Managing Director, Leiter der Abteilung Kreditrisikomanagement Corporates & Markets Division |
| 06/1998 - 01/2002 |
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München
Abteilungsleiter Kreditrisikomanagement International Markets Division |
| 03/1994 - 05/1998 |
Bayerische Vereinsbank AG, München
Leiter (Kredit-) Risikomanagement für institutionelle Kunden (Versicherungsgesellschaften, Fonds, Vermögensverwalter) Financial Institutions Division |
| 10/1991 - 02/1994 |
Bayerische Vereinsbank AG, München
Trainee (Corporate Banking / Firmenkunden) |
| |
|
|
Ausbildung:
|
Master (M.A.) in Politikwissenschaft, Öffentliches Recht und Nah- und Mitteloststudien, Ludwig-Maximilians-Universität, München |
| | |
Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Mandate:
| | Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte: |
Bayerische Börse AG, München stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
|
CoCoNet AG, Düsseldorf Mitglied des Aufsichtsrats |
| Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: |
./. |
|
Sonstige Mandate:
|
./. |
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02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Deutsche Pfandbriefbank AG |
|
Parkring 28 |
|
85748 Garching |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
info@pfandbriefbank.com |
| Internet: |
https://www.pfandbriefbank.com/ |
| ISIN: |
DE0008019001 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303298 02.04.2026 CET/CEST
| DE0008019001 |
| 02.04.2026 | Precisely Software Limited | Precisely ernennt Software-Branchenexperten Walid Abu-Hadba zum Chief Executive Officer
|
Precisely Software Limited
/ Schlagwort(e): Personalie
Precisely ernennt Software-Branchenexperten Walid Abu-Hadba zum Chief Executive Officer
02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Erfahrene Führungspersönlichkeit mit starkem Produktfokus soll das Wachstum von Precisely beschleunigen und die Entwicklung agentischer KI-Lösungen vorantreiben
BURLINGTON, Mass., 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Precisely (das „Unternehmen"), ein weltweit führender Anbieter im Bereich Datenintegrität, der von der Clearlake Capital Group, L.P. (zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen „Clearlake"), TA Associates, Insight Partners, Partners Group sowie weiteren institutionellen Investoren unterstützt wird, gab heute die Ernennung von Walid Abu-Hadba zum Chief Executive Officer („CEO") mit sofortiger Wirkung bekannt. Abu-Hadba folgt auf Josh Rogers, der dem Unternehmen weiterhin in beratender Funktion als Vice Chairman zur Verfügung steht, um einen reibungslosen Führungswechsel zu gewährleisten.

Abu-Hadba kommt von Sage zu Precisely, wo er als Chief Product Officer („CPO") tätig war. Er blickt auf eine beeindruckende, 30-jährige Karriere zurück, in der er globale Softwareunternehmen durch KI-gestützte Produktinnovationen, technologiegetriebene Transformation und fundiertes technisches Fachwissen maßgeblich vorangebracht hat. Vor seiner Zeit bei Sage war Abu-Hadba als SVP für Developer Tools bei Oracle sowie als CPO bei ANSYS tätig und verbrachte über 20 Jahre bei Microsoft, zuletzt als Corporate Vice President verantwortlich für die Gruppe „Developer and Platform Evangelism".
Als CEO von Precisely ist Abu-Hadba in der Lage, sein fundiertes Produkt- und Technologieverständnis einzusetzen, um die Produktinnovation im Bereich Datenintegrität voranzutreiben, die Umsetzung zu stärken und die Kompetenzen des Unternehmens im Bereich Agentic AI auszubauen.
„Wir sind überzeugt, dass Walids beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Konzeption und Bereitstellung innovativer, KI-basierter Softwarelösungen ihn zur idealen Wahl macht, um Precisely durch die nächste Phase beschleunigten Wachstums zu führen", sagte Prashant Mehrotra, Partner und Managing Director bei Clearlake. „Wir sehen, dass KI die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten und Wert schaffen, grundlegend verändert. Die Grundlage für den Erfolg von KI-Strategien in Unternehmen ist die Nutzung verlässlicher, gut verwalteter Daten – ein zentrales Wertversprechen der Lösungen von Precisely. Mit seinem disziplinierten Ansatz und seiner technischen Expertise wird Walid unserer Überzeugung nach die entscheidende und differenzierte Marktposition des Unternehmens in der Datenwertschöpfungskette weiter ausbauen und die Herausforderungen adressieren, die die KI-Effektivität unserer Kunden beeinträchtigen."
„Es ist mir eine Ehre, in diesem entscheidenden Moment der Unternehmensgeschichte zu Precisely zu stoßen", sagte Walid Abu-Hadba, CEO von Precisely. „Ich schätze seit langem den Ruf von Precisely als verlässlicher Partner für Unternehmen, die auf fundierte und zuverlässige Daten angewiesen sind. Da sich die Einführung von KI in Unternehmen beschleunigt, sind wir der Ansicht, dass Erfolg oder Misserfolg zunehmend von der Datenintegrität abhängen, wodurch Precisely an der Schnittstelle der KI-Transformation steht, die derzeit in großen Unternehmen stattfindet. Ich freue mich darauf, eng mit unserem talentierten Team zusammenzuarbeiten, um auf diesem starken Fundament aufzubauen und unseren Kunden herausragende Ergebnisse zu liefern."
„Precisely in den letzten zehn Jahren durch seine Transformation zu führen, war das größte Privileg meiner beruflichen Laufbahn, und ich bin zuversichtlich, dass Walid genau die richtige Führungspersönlichkeit für die nächste Etappe ist", sagte Josh Rogers, Vice Chairman von Precisely. „In meiner neuen Rolle als Vice Chairman freue ich mich darauf, mit Walid und dem Vorstand in dieser spannenden nächsten Phase zusammenzuarbeiten. Mein aufrichtiger Dank gilt jedem einzelnen Mitarbeiter des Precisely-Teams, das diese Reise erst möglich gemacht hat."
Über Precisely
Als ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Datenintegrität stellt Precisely sicher, dass Ihre Daten genau, konsistent und kontextbezogen sind. Unser Portfolio, einschließlich der Precisely Data Integrity Suite, hilft Ihnen, Daten zu integrieren, die Datenqualität zu verbessern, die Datennutzung zu regeln, Standortdaten zu geokodieren und zu analysieren sowie mit ergänzenden Datensätzen anzureichern, um sichere Geschäftsentscheidungen zu treffen. Über 12.000 Unternehmen in mehr als 100 Ländern, darunter 95 der Fortune 100, vertrauen auf Software, Daten und Strategiedienstleistungen von Precisely, um KI-, Automatisierungs- und Analyseinitiativen voranzutreiben. Erfahren Sie mehr unter www.precisely.com/de.
Über Clearlake
Clearlake Capital ist ein führender, weltweit tätiger Alternative Asset Manager. Das Unternehmen wurde 2006 gegründet und weist ein verwaltetes Vermögen von über 185 Milliarden US-Dollar auf. Clearlake bietet eine breite Palette an Investmentlösungen in den Bereichen Private Equity, Kreditanlagen, Infrastruktur, Sekundärmarktinvestitionen, Co-Investments und weiteren damit verbundenen Strategien für den privaten Markt. Über Pathway Capital Management¹, ein Unternehmen von Clearlake, betreut die Firma institutionelle Anleger und vermögende Privatanleger, die einen diversifizierten Zugang zu privaten Märkten suchen.
Clearlake strebt Partnerschaften mit erfahrenen Managementteams an, indem es Unternehmen aus verschiedenen Sektoren langfristig orientiertes Kapital zur Verfügung stellt. Ziel des Unternehmens ist es, den Wert durch seinen aktiven, praxisorientierten operativen Ansatz O.P.S.® (Operations, People, Strategy) zu steigern, der tiefgreifende operative Expertise mit strategischen und talentfokussierten Initiativen kombiniert. Clearlake hat seinen Hauptsitz in Santa Monica und unterhält 13 Niederlassungen in Amerika, Europa, Asien und im Nahen Osten. Weitere Informationen finden Sie unter Clearlake.com oder auf LinkedIn.
Über TA Associates
TA ist eine führende, weltweit tätige Private-Equity-Gesellschaft, die darauf spezialisiert ist, das Wachstum profitabler Unternehmen zu skalieren. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in seinen Kernsektoren investiert, darunter Technologie, Business Services, Finanzdienstleistungen und das Gesundheitswesen. Unter Einsatz seiner tiefgreifenden Branchenexpertise und strategischen Ressourcen arbeitet TA weltweit mit Managementteams zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, nachhaltigen Wert zu schaffen. Das Unternehmen hat mehr als 65 Milliarden US-Dollar an Kapital aufgebracht und beschäftigt über 160 Investmentexperten an Standorten in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong. Weitere Informationen finden Sie unter ta.com.
Über Insight Partners
Insight Partners ist ein weltweit tätiger Software-Investor, der mit wachstumsstarken Technologie-, Software- und Internet-Start-ups sowie Scale-up-Unternehmen zusammenarbeitet, die den transformativen Wandel in ihren Branchen vorantreiben. Zum 30. Juni 2025 verwaltete das Unternehmen ein reguliertes Vermögen von über 90 Milliarden US-Dollar. Insight Partners hat in mehr als 875 Unternehmen weltweit investiert, von denen über 55 Portfolio-Unternehmen den Börsengang vollzogen haben. Mit Hauptsitz in New York City ist Insight global präsent und verfügt über Führungsteams in London, Tel Aviv und der San Francisco Bay Area. Die Mission von Insight ist es, visionäre Führungskräfte zu finden, zu finanzieren und erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten, indem ihnen auf ihrem Wachstumspfad – vom ersten Investment bis zum Börsengang – maßgeschneiderte, praxisnahe Software-Expertise zur Seite gestellt wird. Weitere Informationen über Insight und alle seine Beteiligungen finden Sie unter insightpartners.com oder folgen Sie uns auf X @insightpartners.
Über Partners Group
Partners Group ist eine der größten Gesellschaften in der globalen Privatmarktbranche mit rund 2.000 Mitarbeitenden und einem weltweit verwalteten Vermögen von über 185 Milliarden USD. Das Unternehmen bietet Investmentprogramme und maßgeschneiderte Mandate an, die die Bereiche Private Equity, Private Credit, Infrastruktur, Immobilien, Royalties sowie Special Opportunities abdecken. Aufbauend auf seinen Schweizer Wurzeln und einer starken Präsenz in Amerika mit Hauptsitz in Colorado, unterscheidet sich die Struktur der Partners Group grundlegend vom Rest der Branche. Das Unternehmen nutzt seine differenzierte Unternehmenskultur und seinen operativ orientierten Ansatz, um attraktive Investmentthemen zu identifizieren und Unternehmen sowie Sachwerte in Marktführer zu transformieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.partnersgroup.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
1Die vorstehenden Informationen beziehen sich auf die anstehende Übernahme von Pathway Capital Management durch Clearlake, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 abgeschlossen wird, vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung anderer üblicher Abschlussbedingungen.
© 2026 Precisely Software Incorporated. Alle Rechte vorbehalten. Precisely, seine verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber behalten sich das Eigentumsrecht an den Informationen vor. Die Vervielfältigung, Verwendung zu Wettbewerbszwecken oder die Erstellung abgeleiteter Werke ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt. Verfügbarkeit nicht garantiert. „Precisely" und zugehörige Marken sind Marken von Precisely; alle anderen Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern.
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303296 02.04.2026 CET/CEST
| noisin718279 |
| 02.04.2026 | HUGO BOSS AG | HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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HUGO BOSS AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.04.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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HUGO BOSS AG
Metzingen
- ISIN DE000A1PHFF7 (WKN A1PHFF) -
Kennung des Ereignisses: GMETBOSS20260521RSDE000A1PHFF7
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 21. Mai 2026, 10:00 Uhr MESZ,
als Präsenzveranstaltung im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Kongresssaal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zugänglich. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung sowohl unter dieser Internetadresse als auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 111.314.456,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Namensstammaktie (69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das Geschäftsjahr 2025
Die von der HUGO BOSS AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Namensstammaktien entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit 55.353,32 EUR, sowie der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns in Höhe von 108.498.456,00 EUR, somit insgesamt 108.553.809,32 EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Namensstammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 27. Mai 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026
a) Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor:
Die
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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart |
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115, 117 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers keine Beschränkung im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
b) Darüber hinaus schlägt der Aufsichtsrat, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor:
Die
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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart |
wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich mit Blick auf den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Nach diesem Gesetz, das sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einberufung dieser Hauptversammlung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahre eine Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vorgesehen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Vorstand und Aufsichtsrat legen daher der Hauptversammlung den nach § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht zur Billigung vor. Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zugänglich.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung
Die HUGO BOSS AG hat im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen zwischen dem 22. März 2004 und dem 14. Februar 2007 insgesamt 1.383.833 eigene Namensstammaktien, davon 855.278 ehemalige Vorzugsaktien, die im Zuge der am 15. Juni 2012 vorgenommenen Umstellung in Stammaktien umgewandelt wurden, erworben. Dies entspricht einem Anteil von 1,97 % oder 1.383.833 EUR am derzeitigen Grundkapital. Die erworbenen eigenen Aktien sollen eingezogen, das Grundkapital entsprechend herabgesetzt und der durch die Einziehung freiwerdende Teil des Grundkapitals in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Damit soll die Kapitalstruktur der Gesellschaft optimiert werden. Die Einziehung soll gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen erfolgen, die für die Einziehung in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Die Aktienrückkaufprogramme 2004 bis 2007 wurden auf Grundlage von Ermächtigungen durchgeführt, die eine Einziehung der zurückerworbenen eigenen Aktien mit Herabsetzung des Grundkapitals nicht vorsahen. Aus diesem Grund sind die Einziehung der zurückerworbenen eigenen Aktien und die Herabsetzung des Grundkapitals durch die Hauptversammlung gesondert zu beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor wie folgt zu beschließen:
| a) |
Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5 AktG |
Das Grundkapital der HUGO BOSS AG von derzeit 70.400.000 EUR, eingeteilt in 70.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien, wird um 1.383.833 EUR auf 69.016.167 EUR durch Einziehung von 1.383.833 voll eingezahlten eigenen Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5 AktG herabgesetzt. Die Höhe des Herabsetzungsbetrags entspricht dem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR, der auf diejenigen Aktien entfällt, die von der Gesellschaft in der Zeit vom 22. März 2004 bis zum 14. Februar 2007 im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen zurückerworben wurden, sprich 1.383.833 Aktien mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von 1.383.833 EUR.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A II HGB, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Einziehung erfolgt zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft als frei verfügbarer Rücklage im Sinne des § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital (1.383.833 EUR) ist gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage einzustellen.
§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
| (1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 69.016.167,00 EUR (in Worten: Neunundsechzig Millionen sechzehntausend einhundertsiebenundsechzig Euro).
|
| (2) |
Es ist eingeteilt in 69.016.167 Stück nennwertlose Stammaktien.
|
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HAUPTVERSAMMLUNG 2026 // WEITERE INFORMATIONEN
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2026 beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 70.400.000 nennwertlose Namensstammaktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte somit 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte aus eigenen nennwertlosen Namensstammaktien ruhen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Der Vorstand der HUGO BOSS AG hat auf Grundlage von § 118 AktG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 21. Mai 2026 ab 10:00 Uhr MESZ als Versammlung mit physischer Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Kongresssaal C1, 70629 Stuttgart abzuhalten.
Teilnehmende Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte werden gebeten, sich frühzeitig am Versammlungsort einzufinden, um Verzögerungen durch Einlass- und Sicherheitskontrollen möglichst zu vermeiden.
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Maßgeblich für die Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung ist der Bestand am technisch maßgeblichen Bestandsstichtag (hierzu näher nachfolgend unter "Freie Verfügbarkeit der Aktien; technisch maßgeblicher Bestandsstichtag“).
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ; die Anmeldung muss unter folgenden Kontaktdaten zugehen:
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Hauptversammlung HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de |
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich auch per Internet über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden. Auch in diesem Fall muss Ihre Anmeldung bis Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, erfolgt sein.
Zugang zum Online-Service und Eintrittskarte
Der Online-Service der Gesellschaft ist zugänglich unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“, Unterpunkt „Service zur Hauptversammlung“ unter dem Link „Online-Service zur Hauptversammlung“.
Den Zugang zum Online-Service erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Sofern Sie zu Beginn des 30. April 2026 als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind, erhalten Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung die Zugangsdaten zum Online-Service übersandt. Aktionäre, deren Eintragung im Aktienregister erst danach erfolgt, erhalten die Zugangsdaten zum Online-Service auf Anforderung von der Gesellschaft übersandt. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung oder Briefwahl genutzt werden kann, sowie auf der genannten Internetseite.
Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der Hauptversammlung finden Sie nachfolgend in den Abschnitten „Stimmabgabe durch Briefwahl“, „Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ sowie „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“.
Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde im Sinne des § 135 AktG können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Mit ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung können die Aktionäre eine Eintrittskarte anfordern, die den Zugang zur Hauptversammlung erleichtert. Die Eintrittskarte ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung, sondern dient ausschließlich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen. Wir empfehlen, die Eintrittskarte bei der Ankunft am Veranstaltungsort bereitzuhalten, um einen reibungslosen Einlass zu gewährleisten. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann.
Freie Verfügbarkeit der Aktien; technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Möglichkeit, an der Hauptversammlung teilzunehmen und die Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, auszuüben, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags (Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters im Zeitraum von jeweils einschließlich 15. Mai 2026 bis 21. Mai 2026 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Umschreibungsstopp bzw. Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 14. Mai 2026.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Wir bieten Aktionären an, das Stimmrecht im Weg der Briefwahl, ohne Teilnahme an der Hauptversammlung, (auch mittels elektronischer Kommunikation) auszuüben. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt „Anmeldung“) erforderlich.
Die Abgabe von Briefwahlstimmen erfolgt schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation. Bitte nutzen Sie dafür den Online-Service oder senden Sie Ihre Briefwahl in Textform per Post oder E-Mail an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten. Zu diesem Zweck kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte Formular verwendet werden. Zum spätestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe sowie zur Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs der Briefwahl beachten Sie bitte die Hinweise unter dem Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen sowie Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; weitere Informationen“.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten Aktionären zusätzlich an, sich durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt „Anmeldung“) erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Vollmachten hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der Einlegung von Widersprüchen, werden die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen sowie ihr Widerruf können elektronisch über den Online-Service erfolgen oder in Textform per Brief oder E-Mail, an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten übersandt werden. Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Zum spätestmöglichen Zeitpunkt für die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie zur Möglichkeit der Änderung der Vollmachts- und Weisungserteilung beachten Sie bitte die Hinweise unter dem Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen sowie Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; weitere Informationen“.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht sowie ihre weiteren Rechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär (insbesondere Kreditinstitute), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne des § 135 AktG oder einen anderen Dritten ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt „Anmeldung“) erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, der Textform und können per Brief oder E-Mail an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten oder bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, auch über den Online-Service vorgenommen werden. Für die Vollmachtserteilung bzw. den Nachweis der Bevollmächtigung können entweder der Vollmachtsabschnitt auf dem Einladungsschreiben oder das im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zur Verfügung stehende Formular verwendet werden; Aktionäre können jedoch auch eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Mit der Rücksendung des entsprechend ausgefüllten Anmelde-/ Vollmachtsformulars oder der Verwendung des Online-Service wird zugleich gegenüber der HUGO BOSS AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.
Im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Letztmöglicher Zeitpunkt für Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen sowie Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; weitere Informationen
Bereits bei der Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie auswählen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben oder ob Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder sonstige Dritte bevollmächtigen wollen. Einzelheiten zu diesen Möglichkeiten sind in den entsprechenden Abschnitten dieser Einberufung näher erläutert. Bei Anmeldungen durch Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne des § 135 AktG gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung des Online-Service.
Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung sind Abgabe, Änderungen und Widerruf Ihrer Briefwahl oder Ihrer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie folgt möglich: Diese können bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ (Zugang bei der Gesellschaft), in Textform per Brief oder E-Mail an die im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten übermittelt werden. Zudem steht Ihnen hierfür der Online-Service ebenfalls bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, zur Verfügung. Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die Erteilung, den Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Kongresssaal C1, 70629 Stuttgart, zur Verfügung.
Aktionäre, die per Internet über den Online-Service die Briefwahlstimmen abgeben oder die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (wie näher im Abschnitt „Zugang zum Online-Service und Eintrittskarte“ beschrieben).
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Stimmabgaben per Briefwahl sowie Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Veränderung der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.
Bei der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte sollten Sie beachten, dass es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellungsverzögerungen kommen kann.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: ADEUDEMMXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein. Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Donnerstag, 14. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Mittwoch, 20. Mai 2026, 12.00 Uhr MESZ, (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
| 1. |
der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur nicht erforderlichen Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; |
| 2. |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, u.a. die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie der unter Punkt 6 genannte Vergütungsbericht; |
| 3. |
Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung und mittels Briefwahl verwendet werden können. |
Die zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich weitergehenden Informationen zu den nachstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre werden unter der obigen Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Alsbald nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der obigen Internetadresse veröffentlicht.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 1 und § 245 AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass weitere Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB, d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft (HUGO BOSS AG, Vorstand, Holy-Allee 3, 72555 Metzingen, hauptversammlung@hugoboss.com) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, 20. April 2026, 24:00 Uhr MESZ.
Die Antragsteller müssen ausweislich des Aktienregisters Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sein und nachweisen, dass sie diese Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Prüfern des Nachhaltigkeitsberichts (vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehenden Kontaktdaten übersandt hat. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzuzählen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Mittwoch, 6. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG bedürfen keiner Begründung. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier Mittwoch, 6. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten zugegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
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HUGO BOSS AG Vorstand Holy-Allee 3 72555 Metzingen oder per E-Mail: hauptversammlung@hugoboss.com |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge im Rahmen des Rederechts (siehe unten im Abschnitt „Rederecht, Antragsrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung“) zu stellen, bleibt unberührt.
Rederecht, Antragsrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die persönlich vor Ort an der Versammlung teilnehmen, können vor Ort ihr Rederecht ausüben. Aktionäre oder ihre Vertreter, die einen Redebeitrag leisten möchten, können sich ab dem Einlass am Wortmeldetisch im Kongresssaal C1 des ICS Internationales Congresscenter Stuttgart anmelden. Aktionäre bzw. ihre Vertreter, die einen Redebeitrag ordnungsgemäß angemeldet haben, werden zu einem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt aufgerufen.
In der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte nach ordnungsgemäßer Anmeldung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen beschränken.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Für Aktionäre der HUGO BOSS AG wird die gesamte Hauptversammlung am 21. Mai 2026 ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im Internet über den Online-Service übertragen. Für den Zugang zum Online-Service beachten Sie bitte die Informationen im Abschnitt „Zugang zum Online-Service und Eintrittskarte“.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstands können auch von sonstigen Interessenten live unter der Internetadresse hauptversammlung.hugoboss.com verfolgt werden.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Vertreter, die persönlich vor Ort an der Hauptversammlung teilnehmen, haben das Recht, gemäß § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären.
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die HUGO BOSS AG als Verantwortliche personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister finden Sie unter https://group.hugoboss.com/de/rechtliche-informationen/datenschutzbestimmungen
Metzingen, im März 2026
Der Vorstand
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02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HUGO BOSS AG |
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Holy-Allee 3 |
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72555 Metzingen |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 7123 9482739 |
| E-Mail: |
jakob_staudt@hugoboss.com |
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https://group.hugoboss.com/de |
| ISIN: |
DE000A1PHFF7 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303284 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A1PHFF7 |
| 02.04.2026 | MCS Market Communication Service GmbH | KI trifft Spitzenforschung: Redwood AI will mit der “UBC” neue Alzheimer-Therapien beschleunigen
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EQS-Media / 02.04.2026 / 15:00 CET/CEST
Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ), freut sich, die Einleitung eines Forschungskooperationsprojekts mit dem “Brent Page Lab” der “University of British Columbia” (“UBC”) bekannt zu geben, das sich mit der Förderung der möglichen Entwicklung von neuartigen Arzneimitteln gegen die Alzheimer-Krankheit beschäftigt. Das Projekt mit dem Titel “Novel Therapeutics for Neurodegeneration - Targeting NUDT5 in Alzheimers Disease” verbindet Redwoods KI-gestützte Rechenplattform für die Arzneimittelforschung mit dem Knowhow des “Page Lab” auf dem Gebiet der medizinischen Chemie und Arzneimittelentwicklung. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 55 Millionen Menschen weltweit - darunter mehr als 750.000 Kanadier (https://www.statcan.gc.ca/o1/en/plus/5374-alzheimers-awareness-month) von Demenz betroffen sind (https://www.alzint.org/about/dementia-facts-figures/dementia-statistics/) und alle drei Sekunden irgendwo auf der Welt ein neuer Fall bekannt wird (https://www.alzint.org/about/dementia-facts-figures/dementia-statistics), will man mit dieser Initiative ganz gezielt neue Arzneimittelkandidaten für eines der dringlichsten und wachstumsstärksten ungedeckten medizinischen Bedürfnisse im Bereich der globalen Gesundheit voranbringen.
Das Projekt befasst sich in erster Linie mit dem Design und der Optimierung von Inhibitoren, die auf das Protein “NUDT5” gerichtet sind. Dieses Protein ist an biologischen Signalübertragungsprozessen in Zusammenhang mit Stress beteiligt, die mit den neurodegenerativen Veränderungen bei der Alzheimer-Krankheit in Verbindung stehen. Redwood wird mit Hilfe seiner Rechenplattform eine virtuelle Datensammlung zu synthetisch herstellbaren analogen Wirkstoffen erstellen und evaluieren mit dem Ziel, eine Orientierungshilfe bei der Wirkstoffauswahl zu bieten und die aktuellen experimentellen Studien im Page Lab zu beschleunigen. Über diese Vorgangsweise will Redwood neuartige Wirkstoffkandidaten mit vielversprechenden “In-silico”-Sicherheits- und Wirksamkeitsprofilen ermitteln - unter anderem auch Moleküle, die mit herkömmlichen Lösungsansätzen in der Chemie möglicherweise nicht so leicht zu identifizieren wären. Diese rechnerisch ermittelten Kandidaten könnten dann rasch für Synthesen und Versuche priorisiert werden, was den zeitlichen Ablauf im Hinblick auf eine frühzeitige Entdeckung beschleunigen würde.
Louis Dron, CEO von Redwood AI, kommentierte:
“Durch die Verbindung von künstlicher Intelligenz mit medizinischer Chemie und biologischen Versuchen soll das Projekt die Ermittlung vielversprechender Wirkstoffkandidaten in der frühen Phase der Arzneimittelforschung effizienter gestalten und deren Weiterentwicklung und Überführung in die präklinische Phase unterstützen. Mit der anschließenden experimentellen Validierung durch das Page Lab erfolgt ein entscheidender Schritt zur Bestätigung, ob sich computergestützte Vorhersagen in der Praxis in reale biologische Vorgänge umsetzen lassen. Damit wird eine zentrale Herausforderung in der Wirkstoffforschung angegangen, wo viele theoretisch vielversprechende Wirkstoffe in der Praxis keine Wirksamkeit zeigen.
Aus unserer Sicht wird die KI im kommenden Jahrzehnt eine immer zentralere Rolle bei der Art und Weise der Entdeckung und Entwicklung von neuen Medikamenten spielen. Durch die Verbindung von modernen rechengestützten Designs und wissenschaftlicher Forschung auf Weltrangniveau wollen wir dazu beitragen, den Weg von der frühen Entdeckung hin zu valideren präklinischen Wirkstoffkandidaten zu verkürzen. Programme wie dieses liefern eine Grundlage für raschere und effizientere Ansätze in der therapeutischen Innovation. Unserer Meinung nach besteht für dieses Modell langfristig enormes Potenzial bei einer ganzen Reihe von Krankheitsbildern”.
Über das “Brent Page Lab” an der “UBC”
Das “Brent Page Lab” ist ein Marktführer auf dem Gebiet der Entwicklung chemischer Sonden und der medizinischen Chemie, der sich vor allem auf die strukturbasierte Arzneimittelforschung und auf experimentelle Studien konzentriert. Zu den Aufgabenbereichen des Labors gehört es auch zu untersuchen, wie kleine Moleküle mit Zielproteinen interagieren. Dabei kommen vielfältige Methoden wie das molekulare Docking, die chemische Synthese sowie fortschrittliche biochemische Analysen zum Einsatz. https://pharmsci.ubc.ca/directory/brent-page
Über Redwood AI Corp.
Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) nutzt fortschrittliche künstliche Intelligenz, um Forschung und Entwicklung in der Chemie zu beschleunigen, mit dem Ziel, die Wirkstoffentdeckung und -entwicklung zu unterstützen sowie Lösungen für Verteidigung und Sicherheit voranzubringen. Das Unternehmen kombiniert Fachkenntnisse in den Bereichen Chemie, KI und Fertigung, um die Synthese und Skalierung von Arzneimitteln zu optimieren. Die Plattform von Redwood AI wurde konzipiert, um eine schnellere und effizientere Entwicklung neuer Therapien und chemiegesteuerter Anwendungen zu ermöglichen. Das Unternehmen hat vollen Zugriff auf die Genomdatenbank der “Universität Stanford”, wodurch die KI sehr effizient arbeiten kann. Die KI schaut unter anderem, wie die chemischen Moleküle sich miteinander verbinden und zusammenarbeiten, und wie diese Verbindungen bei Zuführung anderer Substanzen (z.B. Alkohol) reagieren. Dadurch können normale klinische Studien, die bis zu 20 Jahre dauern, auf weniger als 6 Jahre verkürzt werden - betrachtet wird hier der Zeitraum vom Forschungsanfang bis zur Zulassung des Medikaments. Die KI lernt stetig, daher wird die Qualität durch die lernende KI im Laufe der Zeit immer besser.
Redwood AI befindet sich auf einem klaren Wachstumskurs.
Die Einladung zur “BIO-Europe Spring 2026”, einer der bedeutendsten europäischen Biotech-Fachkonferenzen, verschafft dem Unternehmen internationale Sichtbarkeit und direkten Zugang zu einem hochkarätigen Netzwerk aus Investoren, Partnern und Branchenexperten. Gleichzeitig unterstreicht die Bestätigung des “Mitacs”-geförderten Forschungsprojekts mit der “University of British Columbia” und dem “Quantum Algorithms Institute” die wissenschaftliche Substanz des Unternehmens. Als gleichberechtigter Partner gewinnt Redwood AI direkten Zugang zu akademischem Know-how im Bereich Quantenalgorithmen, eine Grundlage, die langfristig zur Entwicklung technologischer Differenzierungsmerkmale beitragen kann. Nun startet das Unternehmen eine Forschungskooperation mit dem “Brent Page Lab” der “University of British Columbia” (“UBC”), um im Projekt „Novel Therapeutics for Neurodegeneration – Targeting NUDT5 in Alzheimer’s Disease“ mithilfe seiner KI-gestützten Rechenplattform und der medizinisch-chemischen Expertise der “UBC” neue Wirkstoffkandidaten gegen Alzheimer zu entwickeln. Damit stärkt Redwood AI seine technologische Positionierung, seine wissenschaftliche Glaubwürdigkeit sowie sein langfristiges Wertschöpfungspotenzial in einem rasant wachsenden Zukunftsmarkt.
Ein Milliardenmarkt im strukturellen Wandel
Die pharmazeutische Industrie befindet sich in einer Phase tiefgreifender Transformation. Steigende Entwicklungskosten, zunehmende regulatorische Anforderungen, komplexere Wirkstoffe und wachsender Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen dazu, Entwicklungs- und Produktionsprozesse effizienter zu gestalten. Parallel dazu hat sich der globale Markt für “Contract Development and Manufacturing Organizations” (“CDMO”s) zu einem zentralen Bestandteil der pharmazeutischen Wertschöpfung entwickelt. “CDMO”s übernehmen zunehmend Aufgaben entlang der gesamten Entwicklungskette, von der frühen Wirkstoffentwicklung bis zur kommerziellen Produktion, und ermöglichen Pharmaunternehmen eine flexible Skalierung ohne hohe Kapitalbindung.
Wissenswertes: “Eine CDMO (Contract Development and Manufacturing Organization) ist ein spezialisierter Dienstleister in der Pharmabranche, der Entwicklung (Development) und Herstellung (Manufacturing) von Arzneimitteln unter einem Dach vereint. CDMOs unterstützen Pharma- und Biotech-Unternehmen von der Formulierungsentwicklung über klinische Studien bis zur kommerziellen Produktion. Sie helfen, Kosten zu senken, regulatorische Standards (GMP) einzuhalten und die Markteinführung zu beschleunigen.”
Der Markt wächst entsprechend dynamisch.
Laut Analysen von “Fortune Business Insights” lag das globale “CDMO”-Marktvolumen 2024 bei rund 238,9 Milliarden US-Dollar und soll bis 2032 etwa 465 Milliarden US-Dollar erreichen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von etwa neun Prozent entspricht. https://www.fortunebusinessinsights.com/press-release/contract-development-and-manufacturing-organization-cdmo-market-9673.
Langfristigere Prognosen gehen sogar von Marktvolumina von über 580 Milliarden US-Dollar bis 2034 aus. https://www.fortunebusinessinsights.com/contract-development-and-manufacturing-organization-cdmo-outsourcing-market-102502
Dieses starke Wachstum trifft auf einen zweiten strukturellen Megatrend:
den rasanten Fortschritt künstlicher Intelligenz in wissenschaftlichen Anwendungen. Die Kombination beider Entwicklungen schafft ein neues technologisches Ökosystem, in dem KI zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor wird.
Das Management hat in kurzer Zeit mehrere operative Meilensteine erreicht und damit eine solide Basis für die weitere Unternehmensentwicklung geschaffen. Für Investoren, die sich frühzeitig im wachsenden Markt der Künstlichen Intelligenz positionieren möchten, dürfte Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) eine überaus aussichtsreiche Trade-Opportunity sein.
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Interessen / Interessenskonflikte
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Emittent: Redwood AI Corp.
Datum der erstmaligen Verbreitung: 20.02.2026 Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 06:00 Uhr Abstimmung mit dem Emittenten: Ja
Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren erstellt.
Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken
Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen.
Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen.
Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Emittent/Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
Schlagwort(e): Finanzen
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS-Media |
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| 02.04.2026 | Diginex Limited | Diginex ernennt Chief Operating Officer und Chief Administrative Officer zur beschleunigten Umsetzung der Unternehmensstrategie
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Diginex Limited
/ Schlagwort(e): Personalie/ESG
Diginex ernennt Chief Operating Officer und Chief Administrative Officer zur beschleunigten Umsetzung der Unternehmensstrategie
02.04.2026 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Diginex ernennt Chief Operating Officer und Chief Administrative Officer zur beschleunigten Umsetzung der Unternehmensstrategie
- Diginex baut operative Stärke und Governance zur Umsetzung seiner integrierten Plattformstrategie weiter aus
- Jacob Friedman übernimmt als Chief Operating Officer die Integration der kundenbezogenen Geschäftsprozesse über alle vier operativen Einheiten
- Sandra Kovacheva bringt als Chief Administrative Officer juristische und Governance-Expertise aus mehreren Rechtsordnungen in fünf Ländern ein
London, 2. April 2026 – Diginex Limited (NASDAQ: DGNX) („Diginex“ oder das „Unternehmen“), eine Technologiegruppe, die weltweit ESG-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Lösungen für institutionelle und Unternehmenskunden anbietet, gibt heute die Ernennung von Jacob Friedman zum Chief Operating Officer („COO“) und von Sandra Kovacheva zum Chief Administrative Officer („CAO“) bekannt.
Die Ernennungen treiben die Umsetzung der am 30. März 2026 vorgestellten einheitlichen Unternehmensstrategie voran. Im Rahmen dieser Strategie integriert Diginex die vier operativen Einheiten – Diginex sowie die drei Tochtergesellschaften Plan A.earth GmbH („Plan A“), Matter DK ApS und The Remedy Project Limited – in eine operative Gesellschaft mit einer integrierten Technologieplattform für Banken, Vermögensverwalter und Unternehmen weltweit. Herr Friedman und Frau Kovacheva übernehmen erweiterte Verantwortungsbereiche zur Umsetzung der Transformation.
Seit 2021 ist Herr Friedman als Chief Customer Officer bei Plan A tätig, wo er kundenbezogene Bereiche aufgebaut und geleitet hat, einschließlich Customer Success, Beratung und kommerzieller Expansion in 15 Märkten. Unter seiner Führung implementierte Plan A eine KI-gestützte Support-Infrastruktur, die inzwischen über 80 % der Kundenanfragen automatisiert bearbeitet und gleichzeitig die Servicequalität verbessert hat.
Zuvor war Herr Friedman Head of Operations bei Rewiring America sowie Director of Expansion bei Via Transportation und verantwortete dort die Planung und Umsetzung neuer Service- und Produktstarts in Europa und im Nahen Osten. Dabei leitete er persönlich mehr als 25 Markteintritte und führte internationale Teams in Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich. Er verfügt über einen MBA der Harvard Business School sowie einen A.B. von der Brown University.
Als COO wird Herr Friedman die Integration der kundenbezogenen Geschäftsprozesse, der kommerziellen Prozesse und der Delivery-Infrastruktur über alle vier operativen Einheiten von Diginex hinweg leiten und ein einheitliches globales Betriebsmodell etablieren. Darüber hinaus wird er als Managing Director von Plan A tätig sein, um während der Integrationsphase die Kontinuität der lokalen Führung sowie die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sicherzustellen.
Seit 2022 ist Frau Kovacheva als General Counsel und Datenschutzbeauftrage bei Plan A tätig und hat ihre Verantwortlichkeiten schrittweise auf die Bereiche Recht, Compliance, Personal und Corporate Governance in mehreren europäischen Rechtsordnungen ausgeweitet. Sie spielte zudem eine zentrale Rolle bei den Finanzierungsaktivitäten von Plan A, der Übernahme durch Diginex sowie mehreren organisatorischen Restrukturierungen und baute zugleich die Compliance-Strukturen auf, die für die Betreuung institutioneller Kunden wie Visa, Deutsche Bank und BNP Paribas erforderlich waren.
Zuvor war Frau Kovacheva stellvertretende Vertrags- und Rechtsdirektorin bei Circana (ehemals The NPD Group) sowie International Corporate Counsel bei Bureau Veritas, wo sie zu M&A-, regulatorischen und grenzüberschreitenden Rechtsfragen in Europa, Asien und Afrika beriet. Sie verfügt über mehrere Masterabschlüsse in internationalem Recht (Paris I Panthéon-Sorbonne), europäischem Unternehmensrecht und Nachhaltigkeitsrecht (Paris II Panthéon-Assas), sowie über ein Diplom in internationalem Nuklearrecht der OECD Nuclear Energy Agency.
Als CAO wird Frau Kovacheva die Konsolidierung der Bereiche Recht, Compliance, Personal und Corporate Governance über alle operativen Einheiten von Diginex hinweg vorantreiben und Richtlinien sowie Strukturen harmonisieren, um den Anforderungen eines börsennotierten Unternehmens mit aktiver Akquisitionsstrategie gerecht zu werden.
Lubomila Jordanova, CEO von Diginex, kommentierte: „Jacobs Erfolgsbilanz spricht für sich. Er hat die gesamte Kundenorganisation von Plan A von Grund auf aufgebaut und eine KI-Infrastruktur implementiert, die heute über 80 % der Kundenanfragen bearbeitet. Sandra hat in mehreren Rechtsordnungen während einer Übernahme und drei Restrukturierungen die Bereiche Recht und Governance stabil geführt. Genau diese Fähigkeiten braucht Diginex, während wir vier Unternehmen zu einer Plattform zusammenführen.“
Miles Pelham, Chairman von Diginex, ergänzte: „Die Qualität unserer Mitarbeitenden ist eines unserer wichtigsten Assets. Jacob und Sandra stehen exemplarisch für die Führungsqualität, die mit der Übernahme von Plan A zu Diginex gekommen ist. Ihre Ernennung zu Mitgliedern der Geschäftsleitung ist ein wichtiger Schritt, um unseren Aktionären und Partnern zu zeigen, dass Diginex über das Managementteam verfügt, um seine Strategie erfolgreich umzusetzen.“
Christian Thierfelder, der bisher als Chief Operating Officer von Diginex tätig war, wird künftig die Rolle des Chief Information Officer übernehmen und die strategische Steuerung sowie Weiterentwicklung der IT und Systeme der Organisation verantworten.
Das Unternehmen erwartet, im Laufe des zweiten Quartals 2026 weitere Updates zur Umsetzung seiner einheitlichen Unternehmensstrategie zu geben.
Über Diginex
Diginex Limited (NASDAQ: DGNX; ISIN KYG286871044), mit Hauptsitz in London, ist ein nachhaltiges RegTech-Unternehmen, das Unternehmen und Regierungen dabei unterstützt, die Datenerfassung und Berichterstattung in den Bereichen ESG, Klima und Lieferkette zu optimieren. Das Unternehmen nutzt Blockchain-, KI-, maschinelles Lernen und Datenanalysetechnologien, um Veränderungen voranzutreiben und die Transparenz in der regulatorischen Berichterstattung von Unternehmen und im Bereich der nachhaltigen Finanzierung zu erhöhen. Die Produkte und Dienstleistungen von Diginex ermöglichen es Unternehmen, Nachhaltigkeitsdaten über eine benutzerfreundliche Software zu erfassen, auszuwerten und zu teilen.
Die preisgekrönte ESG-Plattform von Diginex unterstützt 19 globale Rahmenwerke, darunter GRI (die „Global Reporting Initiative“), SASB (das „Sustainability Accounting Standards Board“) und TCFD (die „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“). Kunden profitieren von einer umfassenden Unterstützung, die von Wesentlichkeitsbewertungen und Datenmanagement bis hin zur Einbindung von Interessengruppen, der Erstellung von Berichten und einem ESG-Rating-Support-Service reicht.
Weitere Informationen: https://www.diginex.com/
Plan A.earth GmbH, eine Tochtergesellschaft von Diginex, ist Europas führender Anbieter für CO₂-Bilanzierungs- und Dekarbonisierungssoftware für Unternehmen. Die von TÜV Rheinland und als B Corp zertifizierte Plattform nutzt KI, um Tausenden Unternehmen die Automatisierung des Emissionsmanagements und die Schaffung messbarer Geschäftswerte zu ermöglichen.
Weitere Informationen: www.plana.earth
The Remedy Project Limited, eine Tochtergesellschaft von Diginex mit Sitz in Hongkong, ist ein Sozialunternehmen, das Beratungs- und Kapazitätsaufbaudienstleistungen zu Arbeits- und Menschenrechten in globalen Lieferketten anbietet. Die Organisation arbeitet mit Unternehmen, Regierungen, multilateralen Institutionen und der Zivilgesellschaft zusammen, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu stärken, Beschwerdemechanismen zu entwickeln und wirksame Abhilfemaßnahmen für Arbeitnehmer zu unterstützen – insbesondere in Hochrisikosektoren und -regionen in Asien.
Das Remedy Project ist bekannt für seinen rechteinhaberzentrierten und geschlechtersensiblen Ansatz, seine regionale Expertise und seinen Beitrag zur Entwicklung globaler Standards und Brancheninitiativen.
Weitere Informationen: https://www.remedyproject.co/
Matter DK ApS, eine Tochtergesellschaft von Diginex, liefert umsetzbare ESG-Analysen, die Organisationen dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Durch fortschrittliche Analysen und Berichterstattung ermöglicht Matter fundierte Entscheidungen mit positiven ökologischen und sozialen Auswirkungen.
Weitere Informationen: https://www.thisismatter.com/
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten und basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen des Unternehmens hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die sich auf die Finanzlage, die Geschäftsergebnisse, die Strategie und den Kapitalbedarf auswirken können. Anleger können solche Aussagen an Begriffen wie „annähern“, „glauben“, „hoffen“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „prognostizieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „würden“, „sollten“, „könnten“ oder ähnlichen Formulierungen erkennen.
Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in dieser Mitteilung enthaltenen Erwartungen angemessen sind, kann nicht garantiert werden, dass sich diese als zutreffend erweisen. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese öffentlich zu aktualisieren oder anzupassen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Diese Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Anleger sollten insbesondere die im Geschäftsbericht (Form 20-F) für das am 31. März 2025 endende Geschäftsjahr unter „Risikofaktoren“ beschriebenen Risiken berücksichtigen, abrufbar unter www.sec.gov.
Kontakte: Diginex
Investor Relations
E-Mail: ir@diginex.com
IR-Kontakt – Europa
Jan Hutterer
Kirchhoff Consult
Tel.: +49 (40) 609186-0
E-Mail: diginex@kirchhoff.de
IR-Kontakt – USA
Jackson Lin
LLYC
Tel.: +1 (646) 717-4593
E-Mail: jian.lin@llyc.global
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Diginex Limited |
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Room 1311, 13/F Leighton Centre, 77 Leighton Road, Causeway Bay, |
|
Telegraph Bay Hong Kong |
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Hongkong |
| ISIN: |
KYG286871044 |
| WKN: |
A40PU6 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2303228 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303228 02.04.2026 CET/CEST
| KYG286871044 |
| 02.04.2026 | JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV | Dividendenmitteilung
|
JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV
/ Schlagwort(e): Dividende
Dividendenmitteilung
02.04.2026 / 14:00 GMT/BST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Zur sofortigen Veröffentlichung |
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02. April 2026 |
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| JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV |
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| Dividendenmitteilung |
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Die Geschäftsführung des JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV (die “Gesellschaft”) kündigt hiermit folgende Dividenden an, für die als Ex-Dividendendatum der 09. April 2026 gilt. Stichtag ist der 10. April 2026 und das Zahlungsdatum ist der 08. Mai 2026:
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| Beschreibung der Anteilsklasse |
ISIN |
Satz je Anteil |
| JPM USD Ultra-Short Income Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE00BDFC6Q91 |
0.263100 |
| JPM USD Emerging Markets Sovereign Bond UCITS ETF - GBP Hedged (dist) |
IE00BJLTWS02 |
0.285600 |
| JPM USD Emerging Markets Sovereign Bond UCITS ETF - USD (dist) |
IE00BDFC6G93 |
0.319800 |
| JPM GBP Ultra-Short Income Active UCITS ETF - GBP (dist) |
IE00BD9MMG79 |
0.337400 |
| JPM BetaBuilders UK Gilt 1-5 yr UCITS ETF - GBP (dist) |
IE00BD9MMC32 |
0.274800 |
| JPM Global Equity Premium Income Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE0003UVYC20 |
0.192400 |
| JPM US Equity Premium Income Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000U5MJOZ6 |
0.142400 |
| JPM Nasdaq Equity Premium Income Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000U9J8HX9 |
0.215600 |
| JPM EUR Ultra-Short Income Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE00BL0BMX65 |
0.195800 |
| JPM Global Equity Premium Income Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE000AP27VA7 |
0.156200 |
| JPM US Equity Premium Income Active UCITS ETF - CHF Hedged (dist) |
IE000UPAYVL7 |
0.155900 |
| JPM US Equity Premium Income Active UCITS ETF - EUR Hedged (dist) |
IE0006YCYW06 |
0.146100 |
| JPM US Equity Premium Income Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE000RE0SQM6 |
0.195800 |
| JPM Nasdaq Equity Premium Income Active UCITS ETF - CHF Hedged (dist) |
IE000DDR6DS3 |
0.144300 |
| JPM Nasdaq Equity Premium Income Active UCITS ETF - EUR Hedged (dist) |
IE0006FIW9Z0 |
0.199700 |
| JPM Nasdaq Equity Premium Income Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE0006CJGQR9 |
0.256500 |
| JPM Europe Research Enhanced Index Equity SRI Paris Aligned Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE000QOLLXO2 |
0.175900 |
| JPM Global Emerging Markets Research Enhanced Index Equity SRI Paris Aligned Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000CYGD0V1 |
0.056600 |
| JPM Europe Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE000WGK3YY5 |
0.298900 |
| JPM Global Emerging Markets Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000Y4K4833 |
0.056800 |
| JPM Global Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - GBP Hedged (dist) |
IE0005S7BIT0 |
0.088200 |
| JPM Global Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000HFXP0D2 |
0.189400 |
| JPM Japan Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE00005YSIA4 |
0.246200 |
| JPM USD IG Corporate Bond Active UCITS ETF - GBP Hedged (dist) |
IE000C3S79I0 |
1.163100 |
| JPM USD IG Corporate Bond Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE00BN4RDY28 |
0.959100 |
| JPM China A Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000DS9ZCL4 |
0.014700 |
| JPM BetaBuilders US Equity UCITS ETF - USD (dist) |
IE00BJK9H860 |
0.079200 |
| JPM Eurozone Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE000783LRG9 |
0.088600 |
| JPM UK Equity Core Active UCITS ETF - GBP (dist) |
IE000TZT3JJ0 |
0.304600 |
| JPM BetaBuilders US Small Cap Equity UCITS ETF - USD (dist) |
IE0001O84583 |
0.085500 |
| JPM Global Research Enhanced Index Equity SRI Paris Aligned Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000FYTRRJ6 |
0.113600 |
| JPM India Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000XE6ELZ8 |
0.022500 |
| JPM All Country Research Enhanced Index Equity Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000JLILKH0 |
0.085400 |
| JPM Nasdaq Hedged Equity Laddered Overlay Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE0006UQKVQ0 |
0.006700 |
| JPM US Hedged Equity Laddered Overlay Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000K4JG8P9 |
0.029300 |
| JPM Carbon Transition Global Equity (CTB) UCITS ETF - USD (dist) |
IE000L91HR40 |
0.073900 |
| JPM Climate Change Solutions Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000V4JSM06 |
0.036100 |
| JPM Global Equity Multi-Factor UCITS ETF - USD (dist) |
IE000A9QKUV7 |
0.100700 |
| JPM Green Social Sustainable Bond Active UCITS ETF - USD (dist) |
IE000HZSZFP6 |
0.798800 |
| JPM Europe Equity Premium Income Active UCITS ETF - EUR (dist) |
IE00064TWYK9 |
0.243300 |
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| Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: |
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| Matheson |
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Telefon: +353 1 232 2000 |
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
JPMorgan ETFs (Ireland) ICAV |
|
JPMorgan House, International Financial Services Centre |
|
Dublin 1 Dublin |
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Irland |
| Telefon: |
+353 1 612 3000 |
| Internet: |
www.jpmorganchase.com |
| ISIN: |
IE00BDFC6Q91, IE00BJLTWS02, IE00BDFC6G93, IE00BD9MMG79, IE00BD9MMC32, IE0003UVYC20, IE000U5MJOZ6, IE000U9J8HX9, IE00BL0BMX65, IE000AP27VA7, IE000UPAYVL7, IE0006YCYW06, IE000RE0SQM6, IE000DDR6DS3, IE0006FIW9Z0, IE0006CJGQR9, IE000QOLLXO2, IE000CYGD0V1, IE000WGK3YY5, IE000Y4K4833, IE0005S7BIT0, IE000HFXP0D2, IE00005YSIA4, IE000C3S79I0, IE00BN4RDY28, IE000DS9ZCL4, IE00BJK9H860, IE000783LRG9, IE000TZT3JJ0, IE0001O84583, IE000FYTRRJ6, IE000XE6ELZ8, IE000JLILKH0, IE0006UQKVQ0, IE000K4JG8P9, IE000L91HR40, IE000V4JSM06, IE000A9QKUV7, IE000HZSZFP6, IE00064TWYK9 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2303248 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303248 02.04.2026 GMT/BST
| IE000WGK3YY5 |
| 02.04.2026 | TAKKT AG | Original-Research: TAKKT AG (von Montega AG): Kaufen
 |
Original-Research: TAKKT AG - von Montega AG
02.04.2026 / 13:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu TAKKT AG
| Unternehmen: |
TAKKT AG |
| ISIN: |
DE0007446007 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
02.04.2026 |
| Kursziel: |
4,00 EUR (zuvor: 5,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Christian Bruns, CFA |
Herausfordernder Start ins Jahr 2026 erwartet
TAKKT hat am letzten Donnerstag den Geschäftsbericht 2025 vorgelegt und die vorläufig gemeldeten Kennzahlen bestätigt. Das Management hat zusätzlich ein Strategieupdate sowie die Guidance für 2026 veröffentlicht und einen Earnings Call abgehalten.
Abwärtstrend in 2025 nur geringfügig abgebremst: Nach einem zweistelligen operativen Rückgang in 2024 verzeichnete das Unternehmen in 2025 einen Umsatzrückgang in Höhe von 6,6% yoy (berichtet: -8,4% yoy). Bereinigt um Restrukturierungskosten von 16,5 Mio. EUR lag die EBITDA-Marge bei 3,8%. Durch Optimierung des WC konnte ein FCF von 10,3 Mio. EUR erzielt werden.
Guidance 2026: TAKKTs Management rechnet auch für 2026 mit einer weiterhin sehr verhaltenen Geschäftsentwicklung. Nach einem schwachen Jahresauftakt wird eine positive Umsatzdynamik im weiteren Jahresverlauf erwartet. Die prognostizierte Bandbreite für die operative Umsatzentwicklung liegt zwischen -7% und +3%. Darin ist zu beachten, dass die Beendigung des Projektgeschäfts im Bereich Foodservice etwa einen Prozentpunkt ausmacht. Neben der organischen Umsatzentwicklung wird der berichtete Umsatz durch die schwache Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses belastet. Ergebnisseitig wird für 2026 mit 2%-5% bereinigter EBITDA-Marge eine Stabilisierung auf dem niedrigen Niveau des Geschäftsjahr 2025 (adj. EBITDA-Marge: 3,8%; berichtet: 2,1%) erwartet. Die schwache Umsatzentwicklung soll zum größten Teil durch Kostensenkungen kompensiert werden. Trotz erhöhter Investitionen wird ein positiver FCF angestrebt. Das Management wies darauf hin, dass die Guidance nur einen zeitlich begrenzten und limitierten Einfluss des Iran-Konflikts auf das Geschäftsumfeld unterstellt. Im Strategieupdate berichtete der Vorstand von Fortschritten in den Themen Prozessoptimierung und Kundennähe. Die Kostenbasis konnte um 15 Mio. EUR gesenkt werden und soll um weitere 15 Mio. EUR zurückgeführt werden. Dazu werden noch einmal außerordentliche Kosten etwas unterhalb des in 2025 aufgewendeten Niveaus (16,5 Mio. EUR) anfallen.
Mid-term Guidance: Trotz der zuletzt sehr schwachen Geschäftentwicklung will das Management am Ziel festhalten, wieder zu einer EBITDA-Marge von 10% zurückzukehren. In wirtschaftlich herausfordernden Jahren soll immerhin noch eine Marge von 8% erreichbar sein. Dies vergleicht sich mit unserer Erwartung einer nachhaltigen EBITDA-Marge von 7%. TAKKT erwartet darüber hinaus ein Unternehmenswachstum oberhalb des Marktwachstums, was in etwa auf Höhe des BIP-Wachstums der Märkte, in denen das Unternehmen operiert, liegen dürfte. Dies erscheint uns angesichts der schwachen aktuellen Performance des Unternehmens als recht ambitioniert.
Fazit: Im Jahr 2025 setzte sich die Umsatzerosion fast ungebremst fort. Wenngleich Prozesse optimiert und Kosten gesenkt wurden, benötigt das Unternehmen zur Rückkehr zu einer angemessenen Profitbilität eine deutlich verbesserte Topline-Entwicklung. Gerade angesichts der besonders schwachen Entwicklung des US-Geschäfts sind wir der Ansicht, dass eine Veräußerung von Randaktivitäten und die Konzentration auf das europäische Kerngeschäft den Investment Case positiv beeinflussen würden. Unsere Erwartungen für die Geschäftsentwicklung der kommenden Jahre haben wir erneut gesenkt. Aus der Anpassung unserer Prognosen resultiert eine Reduktion des Kursziels von auf 4,00 EUR (zuvor: 5,00 EUR). Nach den jüngsten Kursverlusten bestätigen wir auf dem aktuellen Kursniveau unsere Kaufempfehlung in Erwartung einer Stabilisierung der Geschäftsentwicklung in der zweiten Jahreshälfte 2026 und einer verhaltenen Erholung in 2027.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2303242 02.04.2026 CET/CEST
| DE0007446007 |
| 02.04.2026 | Eurobattery Minerals AB | Genehmigungsverfahren für Hautalampi schreitet voran – Antrag auf ergänzende Informationen eingegangen
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EQS-Media / 02.04.2026 / 13:50 CET/CEST
Stockholm, 2. April 2026 – Das Bergbauunternehmen Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: „BAT“ und Börse Stuttgart: „EBM“; kurz: „Eurobattery Minerals“ oder das „Unternehmen“) gibt heute bekannt, dass seine hundertprozentige Tochtergesellschaft FinnCobalt Oy („FinnCobalt“) von der finnischen Aufsichtsbehörde (Lupa- ja valvontavirasto) eine Aufforderung zur Einreichung ergänzender Informationen im Zusammenhang mit dem Antrag auf eine Umweltgenehmigung (EPA) für das Batteriemineralprojekt Hautalampi in Finnland erhalten hat.
Solche Anfragen sind ein üblicher und zu erwartender Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und spiegeln den gründlichen und transparenten Rechtsrahmen wider, der für Bergbauprojekte in Finnland und in der gesamten EU gilt. Ähnliche Klärungsrunden sind eine natürliche Fortsetzung des Prüfungsverfahrens nach Einreichung des EPA im April 2024 und der im Juli 2025 vorgelegten ergänzenden Unterlagen.
Das Unternehmen hat eine interne Prüfung der Anfrage eingeleitet und arbeitet eng mit seinen spezialisierten technischen Beratern und Ingenieuren zusammen, um den Umfang der zusätzlich erforderlichen Informationen zu bewerten. Eurobattery Minerals wird die angeforderten Klarstellungen und alle unterstützenden Unterlagen zu gegebener Zeit vorlegen, nachdem die Anfrage der Behörde gründlich geprüft wurde.
Das Genehmigungsverfahren schreitet gemäß dem für große Bergbauprojekte in Finnland geltenden behördlichen Verfahren voran, und das Unternehmen ist weiterhin fest entschlossen, umfassende und qualitativ hochwertige Antworten auf die Anfragen der Behörde zu liefern.
Das Hautalampi-Projekt, das sich in der historischen Bergbauregion Outokumpu in Finnland befindet, wird als zukünftige europäische Quelle für verantwortungsvoll produziertes Nickel, Kobalt und Kupfer – kritische Rohstoffe für den Übergang zur Nachhaltigkeit – entwickelt. FinnCobalt hat die Einstufung als strategisches Projekt gemäß dem EU-Gesetz über kritische Rohstoffe (CRMA) beantragt, was die europäische strategische Bedeutung des Projekts unterstreicht.
Sprachversionen
Eurobattery Minerals AB veröffentlicht Informationen in Englisch, Schwedisch und Deutsch zur besseren Information unserer Aktionäre und Stakeholder. Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen den Sprachversionen ist die englische Version maßgebend.
Über Eurobattery Minerals
Eurobattery Minerals AB ist ein schwedisches Bergbauunternehmen, das am schwedischen Nordic Growth Market (BAT) und an der deutschen Börse Stuttgart (EBM) notiert ist. Mit der Vision, Europa in Bezug auf verantwortungsvoll abgebaute Mineralien autark zu machen, konzentriert sich das Unternehmen darauf, zahlreiche Bergbauprojekte in Europa zu realisieren, um kritische Rohstoffe zu liefern und damit eine sauberere und gerechtere Welt zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eurobatteryminerals.com. Folgen Sie uns auch gerne auf LinkedIn.
Kontakte
Roberto García Martínez – CEO
E-Mail: info@eurobatteryminerals.com
Kontakt Investor Relations
E-Mail: ir@eurobatteryminerals.com
Mentor
Mangold Fondkommission AB ist der Mentor von Eurobattery Minerals AB
Telefon: +46 (0)8 503 015 50
E-Mail: ca@mangold.se
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Eurobattery Minerals AB
Schlagwort(e): Energie
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303238 02.04.2026 CET/CEST
| SE0012481570 |
| 02.04.2026 | Delignit AG | Original-Research: Delignit AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Delignit AG - von Montega AG
02.04.2026 / 13:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Delignit AG
| Unternehmen: |
Delignit AG |
| ISIN: |
DE000A0MZ4B0 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
02.04.2026 |
| Kursziel: |
5,70 EUR (zuvor: 5,40 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Bastian Brach |
FY 2025: Ergebnisqualität deutlich verbessert
Delignit hat vorgestern den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht, nachdem zuletzt im vergangenen Dezember die Prognose angepasst wurde. Diese konnte auf Top und Bottom Line leicht übertroffen werden. Die vorgestellte Guidance für 2026 impliziert weiteres Wachstum im Segment Technological Applications (TA) bei einem anhaltend schwachen Marktumfeld im Automotive-Bereich.
[Tabelle]
Signifikante Ergebnissteigerung bei konstanter Top Line: Mit einem Umsatz von 64,5 Mio. EUR (-0,9% yoy) konnte sich Delignit im Geschäftsjahr 2025 deutlich besser entwickeln als der europäische LCV-Markt, der im gleichen Zeitraum um rund 9% rückläufig war. Während das Automotive-Geschäft weiterhin unter verhaltenen Abrufen der OEM-Kunden litt, blieb insbesondere der Caravan-Bereich aufgrund von nach wie vor erhöhter Händlerbestände deutlich unter dem Rekordniveau aus 2023 (15,1 Mio. EUR). Ergebnisseitig konnte Delignit das EBITDA signifikant auf 5,2 Mio. EUR steigern (+36,8% yoy). Treiber dieser Entwicklung waren insbesondere Effizienzmaßnahmen auf der Kostenseite, allen voran im Personalbereich, wo die Personalkostenquote um 1,8 Prozentpunkte reduziert wurde. Ergänzend wirkten Einsparungen in der Verwaltung, sodass die operative Profitabilität trotz stagnierender Umsätze spürbar verbessert werden und die Marge auf 8,0% gehoben werden konnte.
Technological Applications gewinnt weiter an Bedeutung: Das TA-Segment setzte seinen dynamischen Wachstumskurs fort und erzielte einen Umsatz von 9,2 Mio. EUR (+29,7% yoy). Wachstumstreiber war insbesondere der Rail-Bereich, der durch die Expansion nach Italien zu Beginn des laufenden Jahres zusätzlich gestärkt wurde. In diesem Zusammenhang hat Delignit einen zunächst befristeten Mietvertrag für Teile des Geschäftsbetriebs der Bellotti abgeschlossen. Nach Ablauf zum 31.07.2026 besteht die Option zur Übernahme, die wir angesichts des laufenden Restrukturierungsverfahrens von Bellotti als strategisch attraktiv einschätzen. Mittelfristig verfolgt Delignit das Ziel, den Umsatz im TA-Segment bis 2028 auf rund 20 Mio. EUR zu steigern, was über unserer bisherigen Erwartung liegt.
Differenziertes Bild zwischen Segmenten in 2026: Für das laufende Geschäftsjahr erwartet das Management im Automotive-Segment weiterhin keine signifikante Erholung. Die Abrufe der großen OEM-Kunden bleiben derzeit auf konstantem Niveau, sodass selbst ohne zusätzliche geopolitische Belastungsfaktoren kurzfristig kein deutliches Umsatzwachstum absehbar sei. Im Gegensatz dazu dürfte das Segment TA seinen Wachstumskurs mit zweistelligen Raten fortsetzen. Auf Konzernebene erwartet Delignit eine stabile EBITDA-Entwicklung. Der Einfluss des Iran-Konflikts ist laut Vorstand aktuell noch nicht belastbar quantifizierbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Stimmung im Automotive-Sektor tendenziell weiter eintrüben könnte, während steigende Energiepreise zusätzlichen Kostendruck verursachen dürften und positionieren uns daher am unteren Ende der Prognose 2026, während wir in 2027/28 eine Erholung im Automotive-Segment sowie weiteres Wachstum im Bereich Technological Applications sehen.
Fazit: Delignit zeigt im Geschäftsjahr 2025 eine klare Verbesserung der Ergebnisqualität. Dabei wandelt sich das Geschäftsmodell aufgrund der Automotive-Schwäche hin zu margenstärkeren und weniger zyklischen Anwendungen im Segment Technological Applications. Kurzfristig bleibt das Automotive-Segment (u.a. aufgrund des Iran-Konflikts) jedoch ein Belastungsfaktor, sodass die Dynamik auf Konzernebene begrenzt bleibt. Insgesamt sehen wir Delignit operativ auf einem stabilen Pfad, wobei neben der Erholung im Automotive-Segment die weitere Skalierung des TA-Geschäfts der zentrale Werttreiber bleibt. Wir passen unsere Prognosen vor dem Hintergrund der möglichen Belastungen in Folge des Iran-Konflikts für 2026/27 leicht nach unten an, während wir unsere Schätzungen ab 2028 aufgrund der anhaltenden Stärke im Bereich Technological Applications anheben. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung bei einem leicht erhöhten Kursziel von 5,70 EUR (zuvor: 5,40 EUR).
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Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
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2303230 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A0MZ4B0 |
| 02.04.2026 | MS Industrie AG | Original-Research: MS Industrie AG (von GBC AG): Kaufen
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Original-Research: MS Industrie AG - von GBC AG
02.04.2026 / 13:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu MS Industrie AG
| Unternehmen: |
MS Industrie AG |
| ISIN: |
DE0005855183 |
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| Anlass der Studie: |
Research Comment |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| Kursziel: |
2,50 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
31.12.2026 |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Cosmin Filker, Matthias Greiffenberger |
Positive Ergebniseffekte nach Erwerb Betriebsimmobilie; Vorläufige Ergebnisse 2025 unter Erwartungen
Am 1. April 2026 hat die MS Industrie AG die Eckdaten der vorläufigen Zahlen für das Jahr 2025 veröffentlicht. Bei einem konsolidierten Umsatz von rund 145 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA von 6,2 Mio. € (vor Anlaufkosten für den US-Standort) bzw. ein EBITDA von 4,0 Mio. € (nach Anlaufkosten für den US-Standort sowie unter Berücksichtigung von Wechselkurseffekten) erzielt. Damit wurde die untere Bandbreite der Umsatz-Guidance (145 Mio. € bis 150 Mio. €) erreicht. Auch das EBITDA vor Anlaufkosten lag, wie vom Unternehmen zuletzt in der 9-Monatsberichterstattung in Aussicht gestellt, leicht über dem Vorjahreswert. Während unsere Umsatzprognosen (siehe Research Comment vom 19.11.2025) weitestgehend als erfüllt zu betrachten sind, hatten wir mit 7,82 Mio. € ein deutlich höheres EBITDA erwartet. Hierfür war insbesondere das schwächer als erwartet ausgefallene vierte Quartal 2024 verantwortlich, welches infolge niedrigerer Abrufzahlen den unterjährig niedrigsten Umsatz- und EBITDA-Beitrag (0,8 Mio. €) geleistet hat.
Nach Berücksichtigung der Anlaufkosten für den US-Standort in Höhe von -1,7 Mio. € sowie von negativen Wechselkurseffekten auf Steuerforderungen in den USA in Höhe von -0,5 Mio. € lag das vorläufige EBT mit -5,4 Mio. € ebenfalls deutlich unter unseren Erwartungen (die GBC-Prognose lag bislang bei -1,38 Mio. €). Neben dem niedrigeren EBITDA wirkten sich hier zudem stichtagsbezogene Wertanpassungen von Minderheitsbeteiligungen (Deutsche Elektromotoren Holding und MS Ultraschall Technologie GmbH) in Höhe von rund -1,3 Mio. € belastend aus.
Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen gab die Gesellschaft zudem den Erwerb der Betriebsimmobilie am Standort Trossingen bekannt. Dieser ist zum 31.03.2026 erfolgt und wird die künftigen Kosten der Gesellschaft deutlich entlasten. Dem Wegfall der bisherigen Mietaufwendungen in Höhe von rund 2,6 Mio. € pro Jahr steht ein Anstieg der Abschreibungen um jährlich 0,9 Mio. € gegenüber. Da der überwiegende Teil des Kaufpreises von rund 20 Millionen Euro zu rund 17 Millionen Euro fremdfinanziert wird, wird das Finanzergebnis um rund 1,1 Millionen Euro niedriger ausfallen. Im Finanzergebnis sind neben den höheren Finanzaufwendungen auch der Wegfall des bisher anteiligen Ergebnisses aus der Objektgesellschaft, die bislang als Beteiligung gehalten wurde, enthalten.
Auf Basis eines aktuellen Auftragsbestandes in Höhe von etwa 80 Mio. € erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2026 einen Umsatz in Höhe von rund 155 Mio. €. Neben der positiven Entwicklung der Abrufzahlen wichtiger Schlüsselkunden aus dem Lkw-Segment dürften im laufenden Geschäftsjahr auch erstmals nennenswerte Umsätze des US-Standorts in Höhe von rund 5 Mio. € enthalten sein. Damit setzt die Gesellschaft sukzessive die Strategie um, Umsätze mit Kunden außerhalb des Lkw-Segments zu steigern, um die Abhängigkeit von diesem konjunktursensitiven Segment zu reduzieren.
Wir behalten unsere Schätzungen für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 unverändert bei, beziehen jedoch erstmals die Effekte des Immobilienerwerbs ein. Da diese nur anteilig für drei Quartale einbezogen werden, fallen sie für das laufende Geschäftsjahr 2026 geringer aus als für das kommende Geschäftsjahr. Daher heben wir unsere EBITDA-Schätzung für 2026 auf 12,64 Mio. € (bisherige Schätzung: 10,69 Mio. €) sowie für 2027 auf 14,74 Mio. € (bisherige Schätzung: 12,14 Mio. €) an. Entsprechend den von der Gesellschaft erwarteten Auswirkungen haben wir diese auch für die nachfolgenden Ergebniskennzahlen berücksichtigt. Folglich heben wir das EBIT für 2026 auf 5,96 Mio. € (bisherige Schätzung: 4,69 Mio. €) und für 2027 auf 7,84 Mio. € (bisherige Schätzung: 6,14 Mio. €) an.
In unserem DCF-Bewertungsmodell haben wir darüber hinaus den Objektzugang in Höhe von 20 Mio. € berücksichtigt. Dies wird für das laufende Geschäftsjahr 2026 zu einem deutlich negativen freien Cashflow (GBC-Schätzung: -13,06 Mio. €) führen. Demgegenüber steht der Zugang von Bankverbindlichkeiten in Höhe von rund 17 Mio. €, wodurch sich die im WACC berücksichtigte Zielgewichtung zugunsten der Fremdkapitalkosten verschiebt.
Insgesamt heben sich die im Bewertungsmodell neu berücksichtigten Annahmen (Ergebnisprognosen wurden angehoben, es wurde ein Liquiditätsabfluss für den Immobilienerwerb berücksichtigt und das WACC wurde verändert) gegenseitig auf, weshalb wir das bisherige Kursziel von 2,50 € bestätigen. Wir vergeben daher weiterhin das Rating KAUFEN.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20260402_MS_Comment
Kontakt für Rückfragen:
GBC AG Halderstrasse 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a,7,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: https://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 02.04.2026 (10:52Uhr) Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe: 02.04.2026 (13:30 Uhr)
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2303200 02.04.2026 CET/CEST
| DE0005855183 |
| 02.04.2026 | UBQ Materials | Die Volatilität zwingt Marken dazu, ihre Geschäftsstrategien zu überdenken. Die „Hero Product Challenge" von UBQ Material bietet eine preisstabile Lösung
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UBQ Materials
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/ESG
Die Volatilität zwingt Marken dazu, ihre Geschäftsstrategien zu überdenken. Die „Hero Product Challenge" von UBQ Material bietet eine preisstabile Lösung
02.04.2026 / 13:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Abhängigkeit von volatilen, auf fossilen Brennstoffen basierenden Materialien hat zu einem übermäßigen Risiko für Unternehmen geführt. Diese Initiative bietet globalen Unternehmen eine Lösung - zum gleichen Preis, in gleicher Qualität und in gleichem Umfang.
BERGEN OP ZOOM, Niederlande, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Heute kündigte UBQ Materials die UBQ Hero Product Challenge an, eine neue Initiative, die globale Marken dazu einlädt, ihre ikonischsten Produkte unter Verwendung von UBQ™ neu zu gestalten - der weltweit ersten Alternative zu erdölbasiertem Kunststoff, die vollständig aus Haushaltsabfällen, einschließlich aller organischen Stoffe, hergestellt wird.
In einer Zeit erheblicher geopolitischer und gesetzlicher Schwankungen müssen Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Stabilität, ihre Lieferzuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften aufrechterhalten wollen, ihre Produkte von der Volatilität der auf fossilen Brennstoffen basierenden Materialien abkoppeln. Unbehandelter, ölbasierter Kunststoff hatte seine Zeit. Die nächste Evolution der Materialien ist da.
UBQ Materials ist billiger als Plastik und wird bereits in Produkten von Marken wie Mercedes-Benz, PepsiCo und McDonald's auf der ganzen Welt verwendet. UBQ Materials verändert die Lieferketten und verringert die Abhängigkeit von Neukunststoffen. Abfälle, die nicht den Rohstoffpreisen unterliegen, sind der Hauptbestandteil von UBQ Evolved Materials™, wodurch der Bedarf an Deponien, Verbrennungsanlagen und der Gewinnung fossiler Brennstoffe minimiert wird.
Während Marken sich darum bemühen, ihre Lieferketten zu stärken und die Ziele für Nachhaltigkeit und Kunststoffreduzierung bis 2030 zu erreichen, bietet die UBQ™ Hero Product Challenge Branchen wie dem Einzelhandel, der Gebrauchsgüterindustrie, dem Baugewerbe, der Automobilbranche sowie der Logistik- und Lieferkette die Möglichkeit, ohne Kosten und Verpflichtungen Innovationen bei langlebigen Materialien zu erforschen.
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So funktioniert die Herausforderung: Unternehmen senden eines ihrer Vorzeige- oder „Helden"-Produkte an dieses Formular, um zu untersuchen, wie es mit UBQ™-Material hergestellt werden könnte. Die teilnehmenden Marken erhalten ein technisches Konzeptpaket mit einem UBQ™-Formulierungsszenario, einer Schätzung des CO2-Fußabdrucks, einer Machbarkeitsbewertung und einem Produktionsplan.
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Was ist der Nutzen? Die Umwandlung von gemischten Haushaltsabfällen in ein klimafreundliches Material bietet den Herstellern ein preisstabiles, wettbewerbsfähiges Material, das Leistung, Skalierbarkeit und Umweltverantwortung vereint - und das alles ohne Änderung der bestehenden Produktionslinien.
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Wo soll ich anfangen?: Die teilnehmenden Unternehmen senden einen Link zu ihrem „Helden"-Produkt von ihrer Website ein, um ein maßgeschneidertes Produkt-Makeover zu erhalten.
„Zu lange hatten die Marken keine andere Wahl, als die Volatilität der ölabhängigen Materialmärkte aufzufangen. Die UBQ™ Hero Product Challenge ist eine Aufforderung, dies zu ändern", sagte Albert Douer, Vorsitzender und CEO von UBQ Materials. „Designer und Hersteller, die teilnehmen, werden aus erster Hand erfahren, dass dasselbe Produkt intelligenter gemacht werden kann, indem herkömmliche Materialien durch UBQ™ ersetzt werden. Um die Langlebigkeit des Unternehmens zu schützen, müssen Marken jetzt handeln: Diese Herausforderung zeigt ihnen, wo sie anfangen können."
Die Suche nach stabilen, widerstandsfähigen Materialalternativen ist nicht länger ein Thema der Nachhaltigkeit: es ist eine zentrale Geschäftspriorität. Die UBQ™ Hero Product Challenge ist jetzt offen für Einreichungen.
Über UBQ Materialien
UBQ Materials ist ein weltweit tätiges Produktionsunternehmen, das eine bahnbrechende Lösung für das weltweit wachsende Abfallproblem entwickelt hat. Unsere patentierte UBQ™-Technologie verwandelt gemischte Haushaltsabfälle in einen biobasierten thermoplastischen Verbundstoff, UBQ™. Diese fortschrittliche Lösung reduziert die Treibhausgasemissionen, verringert die Abhängigkeit von herkömmlichen Kunststoffen und minimiert den Abbau natürlicher Ressourcen. UBQ Materials ist bestrebt, wettbewerbsfähige, nachhaltige Lösungen anzubieten, die zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ubqmaterials.com.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2948268/UBQ_Materials.jpg
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303226 02.04.2026 CET/CEST
| noisin992824 |
| 02.04.2026 | Kohler Co. | Das Flamingo Estate Bathhouse von Kohler feiert auf der Mailänder Designwoche 2026 sein Debüt als von der Natur inspiriertes Wellness-Refugium
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Kohler Co.
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Das Flamingo Estate Bathhouse von Kohler feiert auf der Mailänder Designwoche 2026 sein Debüt als von der Natur inspiriertes Wellness-Refugium
02.04.2026 / 13:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MAILAND, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Kohler, in Partnerschaft mit Richard Christiansen, dem Gründer von Flamingo Estate, präsentiert auf der Mailänder Designwoche eine multisensorische Installation, die Besucher in eine elementare Welt einlädt, in der Architektur, Landschaft und Ruhe als eine einzige, voneinander abhängige Erfahrung konzipiert sind und als Leitfaden für Kontemplation und Erneuerung dienen.
Die Ausstellung, die während des Fuorisalone im Hof des Padiglione d'Arte Contemporanea zu sehen ist, wird von einem kühnen brutalistischen Badehaus eingerahmt, das sich am Design des prominenten Badehauses in den kalifornischen Hügeln des Flamingo Estate orientiert und einen neuen Ausdruck einer ikonischen freistehenden Kohler-Badewanne aus emailliertem Gusseisen mit echter Metallabdeckung zeigt, die eindrucksvoll in Kupfer präsentiert wird.
Das ruhige Prunkstück schöpft seine Palette aus verwitterten Metallen und elementaren Oberflächen, als sei es organisch aus seiner Umgebung entstanden, anstatt ihr aufgezwungen zu werden. Die Installation erhebt sich aus einer ungezähmten Wildblumenwiese und spiegelt eine Designphilosophie wider, die auf Gegenseitigkeit mit der Natur beruht.
Das Flamingo Estate Bathhouse von Kohler macht das Baden zu einer erholsamen Erfahrung und einem Ort des Rituals und des Rückzugs, der den Körper entschleunigt, den Geist beruhigt und das Bewusstsein für Licht, Wasser und Material schärft. Im Mittelpunkt steht die neue Kohler Reverie Badewanne aus emailliertem Gusseisen mit einer Abdeckung aus echtem Kupfermetall, die architektonische Präzision und elementaren Reichtum in ein traditionelles Material bringt und gleichzeitig dessen Designsprache erweitert. Das Bad wird zum leuchtenden Herzstück des Raums, dessen warme Oberflächen das durch übergroße Buntglasfenster gefilterte Sonnenlicht einfangen, während 200 Flamingo Estate-Kerzen die Wände des Badehauses schmücken, das Licht verstärken und das Gefühl der friedlichen Reflexion vertiefen.
Die in Mailand gezeigte kupferverkleidete Form verkörpert Kohler's 153 Jahre echte Handwerkskunst und signalisiert gleichzeitig ein kühnes neues Kapitel in der Materialinnovation, in dem die traditionellen Techniken des Formens, Schweißens und Veredelns von Hand auf moderne Kunstfertigkeit treffen, um die Zukunft des Baddesigns zu gestalten.
Im wilden Garten befinden sich vier einzigartige Bestäuberbäder - ein Konzept von Christiansen, entworfen von Kohler und gegossen in seiner historischen Gießerei in Wisconsin, USA. Jedes einzigartig geformte Gefäß erweitert die Erzählung der Installation über die Gegenseitigkeit zwischen menschlichem Handwerk und der natürlichen Welt und dient als Zufluchtsort für Vögel, Bienen und andere bestäubende Arten. Die Bestäuberbäder spiegeln durch langlebige Materialien und Gesten zur Förderung der Artenvielfalt die gemeinsame Überzeugung von Kohler und Flamingo Estate wider, dass nachhaltiges Leben und Wohlbefinden entstehen, wenn das Design die Rhythmen, Bedürfnisse und die poetische Intelligenz der Natur berücksichtigt.
Die intensive Zusammenarbeit unterstreicht die Leidenschaft für das Handwerk, die Kultur und eine Lebensweise, die Nachhaltigkeit in der Zurückhaltung und dauerhaftes Wohlbefinden in der Gemeinschaft mit der Natur sieht.
Das Flamingo Estate Bathhouse von Kohler wird während der FuoriSalone im Padiglione d'Arte Contemporanea, Via Palestro 14, 20121 Mailand, Italien, enthüllt. Die Installation ist von Dienstag, den 21. Aprilst bis Sonntag, den 26. Aprilth zu folgenden Zeiten zu besichtigen: Dienstag, 12:00 - 19:00 Uhr; Mittwoch, 12:00 - 16:00 Uhr und 20:00 - 22:00 Uhr; Donnerstag bis Samstag, 12:00 - 22:00 Uhr; und Sonntag, 12:00 - 18:00 Uhr.
Bildmaterial und weitere Informationen finden Sie in der Pressemappe unter.
Informationen zu Kohler Co. Seit mehr als 150 Jahren ist Kohler Co. weltweit führend in Design und Innovation und hilft den Menschen, ein angenehmes, gesundes und nachhaltiges Leben zu führen - mit Küchen- und Badprodukten, luxuriösen Schränken, Fliesen und Leuchten, Wellness-Produkten und -Dienstleistungen, luxuriöser Gastlichkeit und Golf. Das Unternehmen Kohler Co. wurde 1873 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Kohler, Wisconsin. Außerdem entwickelt das Unternehmen nachhaltige Wohnlösungen, um die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen zu verbessern. Die Plattform „Innovation for Good" befasst sich mit dringenden Problemen wie sauberem Wasser und sicheren sanitären Einrichtungen und bietet bahnbrechende Produkte und Dienstleistungen für unterversorgte Gemeinschaften. David Kohler fungiert als Vorsitzender und CEO und repräsentiert die vierte Generation der Kohler-Familienführung.
Über Flamingo Estate Das in den 1940er Jahren hoch oben in den Hügeln von Los Angeles gelegene Flamingo Estate war im Laufe seiner Geschichte eine hedonistische Enklave der Sonnenanbetung, Volksmythologien und psychedelischen Heilmittel - ein geheimer Zufluchtsort für wilde Alchemie in der Stadt der Engel. Heute ist Flamingo Estate das Haus von Richard Christiansen und im Geiste seiner Ursprünge ein radikales Fest der Gartenfreude. Wir kultivieren sorgfältig die wildesten und wertvollsten Gaben von Mutter Natur in einer Zeit, in der wir sie am meisten brauchen. Die Idee, dass Mutter Natur das letzte große Luxushaus ist, und die Beschaffung seltener Zutaten von über 125 Bauernhöfen und Kooperationspartnern. Unser Ziel ist es, anstelle von handelsüblichen Zutaten so nah wie möglich an das natürliche Rohmaterial heranzukommen und jede Zutat bis zu dem Landwirt zurückverfolgen zu können, der sie angebaut hat. Nährstoffreiche Rituale für den täglichen Genuss schaffen, mit Mutter Natur als Leitfaden.
Medien Kontakte: Kohler PR | Jillian.rosone@kohler.com Sutton Communications | Kohler@suttoncomms.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2947459/Kohler.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2947460/aaj34194_rgb.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2947461/aaj29315_rgb.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2541018/Kohlerlogo_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/das-flamingo-estate-bathhouse-von-kohler-feiert-auf-der-mailander-designwoche-2026-sein-debut-als-von-der-natur-inspiriertes-wellness-refugium-302732151.html

02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303224 02.04.2026 CET/CEST
| noisin012316 |
| 02.04.2026 | TenneT GmbH & Co. KG | TenneT Germany erhält erstes Investment-Grade-Rating von Fitch Ratings
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TenneT GmbH & Co. KG
/ Schlagwort(e): Rating
TenneT Germany erhält erstes Investment-Grade-Rating von Fitch Ratings
02.04.2026 / 12:01 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TenneT Germany erhält erstes Investment-Grade-Rating von Fitch Ratings
- Fitch stuft Bonität von TenneT Germany langfristig mit BBB+ (stabiler Ausblick) und kurzfristig mit F2 ein
- Ratingagentur würdigt die neue Eigentümerstruktur und die Rolle von TenneT Germany bei der Transformation des Energiesystems
TenneT GmbH & Co. KG („TenneT Germany“) hat erstmals ein Investment-Grade-Rating von Fitch Ratings erhalten. Fitch stuft die Bonität von TenneT Germany mit einem langfristigen Rating von BBB+ mit stabilem Ausblick sowie einem kurzfristigen Rating von F2 ein. Vorrangige unbesicherte Finanzverbindlichkeiten werden mit einem Rating von A- eingestuft. Das Fitch-Rating ergänzt das kürzlich veröffentlichte Rating von S&P Global Ratings (BBB+, stabiler Ausblick) und ist ein weiterer Baustein für den geplanten Zugang zum Kapitalmarkt.
Dr. Markus Binder, CFO von TenneT Germany, sagte: „Das Investment-Grade-Rating von Fitch ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg von TenneT Germany an den Kapitalmarkt. Es bestätigt die Stärke unserer Eigentümerstruktur und die Verlässlichkeit unseres regulierten Geschäftsmodells. Zugleich unterstützt das Rating die langfristige Finanzierung unseres Investitionsprogramms.“
Fitch hebt insbesondere das robuste Geschäftsprofil von TenneT Germany als einem der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland hervor. Positiv bewertet werden zudem das regulierte Geschäftsmodell sowie die hohe Visibilität der Erlöse im Netzgeschäft.
Darüber hinaus berücksichtigt Fitch die gesicherte Eigenkapitalbasis zur Finanzierung des umfangreichen Investitionsprogramms. Für den Zeitraum 2026 bis 2030 plant TenneT Germany Investitionen von rund 13 Milliarden Euro pro Jahr in den Ausbau und die Modernisierung des Übertragungsnetzes. Diese Investitionen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Integration erneuerbarer Energien und die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur in Deutschland.
Fitch bewertet TenneT Germany auf Stand-alone-Basis und berücksichtigt dabei die geplanten Anpassungen der Gesellschafterstruktur sowie die zugesagten Eigenkapitalmaßnahmen zur Finanzierung des Wachstums.
Die von Fitch vergebenen Ratings sind bis zum Abschluss der Transaktion mit KfW, NBIM, APG und GIC vorläufig.
Weitere Informationen zum Ratingprozess wird TenneT Germany in den kommenden Wochen veröffentlichen.
Pressekontakt
Maria-Elena Richter
+49 (0)151 217 84235 maria-elena.richter@tennet.eu
Über TenneT Germany
TenneT Germany ist der größte Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland. Das Unternehmen betreibt kritische Infrastruktur für den Zugang zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und bezahlbaren Stromversorgung. TenneT Germany ist einer der größten Investoren in Stromnetze an Land und auf See in Deutschland. An der nordwesteuropäischen Energiedrehscheibe gelegen, verbindet TenneT Germany: Nord und Süd. Offshore und Onshore. Deutschland und Europa. Mit seinen über 5.000 Mitarbeitenden baut, betreibt und wartet das Unternehmen Deutschlands größtes Übertragungsnetz, das sich auf über 14.700 km erstreckt und mehr als ein Drittel der gesamten Offshore-Windkapazität der Europäischen Union anbindet. Unser Wachstum wird durch eine sich schnell entwickelnde Stromnachfrage angetrieben, die eine flexible und wachsende Netzarchitektur erfordert. TenneT Germany ist Teil der TenneT Group, dem europäischen Marktführer im grenzüberschreitenden Netzausbau und Pionier bei der Anbindung des europäischen Festlands an eine der weltweit größten erneuerbaren Energiequellen, die Nordsee. Lighting the way ahead together
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
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95448 Bayreuth |
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Deutschland |
| Telefon: |
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| E-Mail: |
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2303190 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2303190 02.04.2026 CET/CEST
| noisin380127 |
| 02.04.2026 | Taiwan External Trade Development Council | Taiwan International Fastener Show 2026: Ein globaler Dreh- und Angelpunkt für nachhaltige Innovation und strategische Beschaffung
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EQS Newswire / 02.04.2026 / 12:00 CET/CEST
TAIPEI, TAIWAN – Media OutReach Newswire – 2. April 2026 – Die achte Ausgabe der International Fastener Show öffnet vom 22. bis 24. April 2026 im Kaohsiung Exhibition Centre in Taiwan ihre Türen. In einer Zeit, in der globale Lieferketten beispiellosem Kostendruck ausgesetzt sind und die Industriestruktur einen grundlegenden Wandel erfährt, bietet diese Messe eine wichtige Plattform für internationale Einkäufer, um mit den resilientesten Fertigungsclustern der Welt in Kontakt zu kommen. Branchenprofis werden gebeten, sich jetzt auf der offiziellen Website (www.fastenertaiwan.com.tw) online zu registrieren, um keine Innovation von den über 300 Ausstellern zu verpassen.
Als internationale B2B-Fachmesse für Verbindungselemente in Taiwan zeigt die Fastener Taiwan ein umfassendes Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehören Verbindungselemente, Maschinen zur Herstellung von Befestigungselementen, Maschinenteile, Formen und Werkzeuge, Prüfinstrumente und Handwerkzeuge. Zu den wichtigsten Ausstellern, die ihre innovativen und wertschöpfenden Lösungen zeigen werden, gehören Sheh Fung, ein führender Anbieter von lackierten High-End-Schrauben, ZYH YIN, der wichtigste Schraubenlieferant von IKEA oder TAIWAN SHAN YIN, eine Firma für Zahnimplantate und Automobilkomponenten, bzw. SPEC, ein qualifizierter Lieferant für Marken wie Tesla und Mercedes-Benz. Darüber hinaus wird die Taiwan Steel Group (TSG) ihre integrierten Lösungen für die Luft- und Raumfahrt bzw. die erneuerbaren Energien vorstellen, und auch Maschinenbaugiganten wie JERN YAO sowie CHIEN TSAI sind vor Ort, um ihre energieeffizienten Schmiede- und Gewinderolltechnologien zu präsentieren. Internationale Marken zieht es zunehmend in die Wachstumsmärkte Taiwans. Deshalb nutzen Aussteller wie die Dörken Coatings aus Deutschland, die japanische Firma Fukae Spring oder HAWERS aus Korea diese Messe, um ihre globale Präsenz auszuweiten. Neben diesen wichtigen Ausstellern findet im Rahmen der Fastener Taiwan auch das Global Fastener Forum statt, auf dem Branchenexperten über die Entwicklung der Industrie diskutieren und regionale Vorschriften bzw. Möglichkeiten analysiert werden. Zum sogenannten Procurement Policy and Market Briefing kommen zudem führende Vertreter der wichtigsten europäischen Fachverbände der Branche, EFDA, BIAFD und FDS, um die Auswirkungen des in der EU geltenden CBAM und sich entwickelnder Beschaffungsstandards zu erörtern. Eine noch tiefergehende Perspektive bietet zudem das Site Visit-Programm, über das Einkäufer exklusiven Zugang zu lokalen Fabriken erhalten. Dort können sie die Produktionsprozesse der Verbindungselemente aus erster Hand verfolgen. Und im Rahmen der One-on-One Sourcing Meetings lassen sich sogar spezifische Anfragen besprechen. Die Fastener Taiwan 2026 ist mehr als eine Messe. Hier kommen Branchenführer aus aller Welt zusammen, um erfolgreich das nächste Jahrzehnt zu gestalten. Daher laden wir hiermit Fachleute aus allen Bereichen, insbesondere aus der Luft- und Raumfahrt, der Halbleiter- und Infrastruktur, der Medizin und dem Bauwesenein, sich jetzt für einen Besuch anzumelden ( https://reurl.cc/O6XXD9). Stärken Sie Ihr Unternehmen durch Innovationen im Befestigungsbereich. Hashtag: #FastenerTaiwan2026 The issuer is solely responsible for the content of this announcement.  News Source: Taiwan External Trade Development Council
02.04.2026 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 02.04.2026 | InTiCa Systems SE | InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt
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InTiCa Systems SE
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt
02.04.2026 / 11:55 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht; angepasste Prognose bestätigt
Konzernumsatz in Höhe von ca. EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.)
Leichter Aufwärtstrend im Segment Mobility setzt sich fort
EBIT negativ mit EUR -1,5 Mio. (2024: EUR -0,6 Mio.)
Auftragsbestand zum Jahresende bei EUR 80,3 Mio. (31.12.2024: EUR 77,3 Mio.)
Passau, 2. April 2026 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) veröffentlicht heute die vorläufigen und ungeprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2025. Wie erwartet, blieben die Auftragsabrufe auch im vierten Quartal verhalten. Bereits im November 2025 hatte der Vorstand deshalb die Prognose für das Gesamtjahr angepasst auf eine Umsatzspanne von EUR 66 bis 72 Mio. und ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von EUR -1,5 Mio. bis EUR -2,5 Mio. Die vorläufigen Konzernzahlen bestätigen diese Einschätzungen.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Im Vorjahresvergleich verringerte sich der Konzernumsatz im Berichtszeitraum um 3,0% auf EUR 68,5 Mio. (2024: EUR 70,6 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure blieb die Entwicklung auch im vierten Quartal rückläufig. Im Gesamtjahr bedeutete dies einen Umsatzrückgang um 53,1% auf EUR 7,2 Mio. (2024: EUR 15,4 Mio.). Im Segment Mobility setzte sich der leichte Aufwärtstrend zum Jahresende hingegen weiter fort. Mit EUR 61,2 Mio. lagen die Umsätze im Berichtszeitraum hier 10,9% über den Vergleichswert aus dem Vorjahr (2024: EUR 55,2 Mio.).
Der Umsatzrückgang wirkte sich im Berichtszeitraum überproportional auf die Profitabilität aus. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) belief sich im Berichtszeitraum auf ca. EUR 5,0 Mio. (2024: EUR 6,1 Mio.), einhergehend mit einer EBITDA-Marge von rund 7,3% (2024: 8,6%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) lag im Geschäftsjahr 2025 mit ca. EUR -1,5 Mio. (2024: EUR -0,6 Mio.) erneut im negativen Bereich. Aufgrund der wirkenden Maßnahmen zur Kostenreduktion konnte aber zumindest das obere Ende der zuletzt prognostizierten Spanne erreicht werden.
Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum klar positiv und verbesserte sich im Vorjahresvergleich deutlich. Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 1,0 Mio. (31. Dezember 2024: EUR 1,9 Mio.). Zusätzlich standen der InTiCa Systems SE zum Abschlussstichtag ungenutzte Kontokorrentkreditlinien in Höhe von EUR 5,5 Mio. zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich zum Jahresende auf 32,1% (31. Dezember 2024: 29,8%).
Ausblick
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach dem Ausbruch des Irankriegs und der daraus resultierenden Verteuerung der Energiepreise mehr denn je von zahlreichen Risiken geprägt. Die Volatilität der Abrufe bleibt deshalb hoch, der Auftragsbestand lag zum Jahresende mit EUR 80,3 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2024: EUR 77,3 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (31. Dezember 2024: 92%). Auch in den kommenden Monaten ist von andauernd hoher Unsicherheit auszugehen.
Parallel zu den andauernden Bestrebungen zur Kostensenkung und zur Produktivitätssteigerung, treibt InTiCa den Aufbau neuer Geschäftsfelder weiter voran. Entwicklungsbeauftragungen im Bereich stationärer Kraftwerke für Rechenzentren oder elektrischer Maschinen für maritime Anwendungen zeigen das Potenzial. Gleichzeitig arbeitet InTiCa darauf hin, zunehmend eine höhere Wertschöpfung zu erzielen und verstärkt Baugruppen, statt Einzelkomponenten zu verkaufen.
Der Start ins Geschäftsjahr 2026 verlief unverändert verhalten, das globale wirtschaftliche Umfeld belastet die Entwicklung. Eine detaillierte Prognose für das Geschäftsjahr 2026 und die weitere Entwicklung in den Geschäftsbereichen wird mit Vorlage des vollständigen Geschäftsberichts am 30. April 2026 veröffentlicht.
InTiCa Systems SE
Der Vorstand
KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender
TEL +49 (0) 851 – 966 92 – 0
FAX +49 (0) 851 – 966 92 – 15
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Über InTiCa Systems:
Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303134 02.04.2026 CET/CEST
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| 02.04.2026 | flatexDEGIRO SE | flatexDEGIRO verlängert Vorstandsmandat von CEO Oliver Behrens vorzeitig
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flatexDEGIRO SE
/ Schlagwort(e): Personalie
flatexDEGIRO verlängert Vorstandsmandat von CEO Oliver Behrens vorzeitig
02.04.2026 / 11:50 CET/CEST
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flatexDEGIRO verlängert Vorstandsmandat von CEO Oliver Behrens vorzeitig
- Amtszeit von Oliver Behrens als CEO der flatexDEGIRO vorzeitig bis zum 31. März 2029 verlängert
- Fokus auf Kontinuität und Stabilität an der Unternehmensspitze
Frankfurt am Main, 02. April 2026 – Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO SE hat heute beschlossen, Oliver Behrens erneut zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) der Gesellschaft zu bestellen. Seine ursprünglich bis zum 30. September 2027 dauernde Amtszeit wurde im Wege der Neubestellung vorzeitig bis zum 31. März 2029 verlängert. Oliver Behrens ist seit Oktober 2024 CEO der flatexDEGIRO SE. Gleichzeitig wurde Oliver Behrens auch als CEO der flatexDEGIRO Bank SE bis zum 31. März 2029 wiederbestellt.
Mit der frühzeitigen Vertragsverlängerung schafft der Aufsichtsrat Kontinuität an der Unternehmensspitze und unterstreicht das Vertrauen des Aufsichtsrats in die bisherige Entwicklung und die langfristige Wachstumsstrategie des Online-Brokers.
Hans-Hermann Lotter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der flatexDEGIRO SE, sagte: „Unter der Führung von Oliver Behrens hat sich flatexDEGIRO über die letzten eineinhalb Jahre dynamisch weiterentwickelt und seine Position als führende Plattform für den Vermögensaufbau in Europa deutlich gestärkt. Besonders die kontinuierliche Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen, die starke Entwicklung operativer und finanzieller Kennzahlen und der klare Fokus auf Kundennutzen haben das Wachstum des Unternehmens nachhaltig geprägt. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Oliver Behrens diesen erfolgreichen Kurs auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.“
Seit seinem Amtsantritt im Oktober 2024 hat Oliver Behrens flatexDEGIRO maßgeblich weiterentwickelt und die konsequente Umsetzung der im Februar 2025 vorgestellten strategischen Prioritäten vorangetrieben. Schwerpunkte lagen dabei auf der Steigerung der operativen Effizienz, dem Ausbau des Produktangebots und dem Vorantrieben der strategischen Wachstumsinitiativen.
Oliver Behrens, Vorstandsvorsitzender der flatexDEGIRO SE, erklärte: „Ich danke dem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen. Die Vertragsverlängerung unterstreicht das gemeinsame Verständnis, Wachstum vor allem durch Innovation und die konsequente Einführung neuer Produkte zu schaffen. Gemeinsam mit dem gesamten Team werden wir unseren Wachstumskurs fortsetzen und kontinuierliche Effizienzsteigerungen vorantreiben, um unsere europäische Plattform weiter zu skalieren und nachhaltigen Wert zu schaffen.“
Ansprechpartner für die Medien:
Achim Schreck Telefon +49 (0) 69 450001 1700
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Laura Hecker Telefon +49 (0) 160 3064 404
Executive Director Investor Relations laura.hecker@flatexdegiro.com
Paul Wolter Telefon +49 (0) 173 626 4647
Executive Director Public Relations paul.wolter@flatexdegiro.com
flatexDEGIRO SE – führende Plattform für Vermögensaufbau in Europa
(www.flatexdegiro.com, ISIN: DE000FTG1111, Ticker: FTK.GR)
Mit dem Anspruch, die führende Plattform für den Vermögensaufbau in Europa zu sein, unterstützt flatexDEGIRO aktuell mehr als 3,5 Millionen Kunden in 16 Ländern. Das Unternehmen verwahrt ein Vermögen von knapp 100 Milliarden Euro und wickelte für seine Kunden in 2025 mehr als 75 Millionen Wertpapiertransaktionen ab.
Über drei Brokerage-Plattformen - DEGIRO, flatex und ViTrade - bietet flatexDEGIRO Zugang zum Handel an rund 50 Börsen in Europa, Nordamerika und im asiatisch-pazifischen Raum sowie im außerbörslichen Direkthandel. Die Kunden sind aktive und gut informierte Trader, die ohne Anlageberatung handeln. Mit ViTrade bedient flatexDEGIRO zusätzlich besonders aktive Händler.
Das Brokerage und das mit dem Wertpapierhandel verbundene Bankgeschäft laufen über die flatexDEGIRO Bank SE, eine Tochtergesellschaft mit Vollbanklizenz. flatexDEGIRO verfügt entlang der gesamten Wertschöpfungskette über proprietäre Technologie mit sehr hoher Verfügbarkeit und setzt damit Standards bei der Plattform- und Servicequalität.
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| 02.04.2026 | GBC AG | Zwei weitere Unternehmen bestätigen die Teilnahme an der 41. MKK am 22. & 23. April 2026 / Anmeldung zusätzlicher Einzelgespräche noch bis zum 08. April 2026 möglich
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GBC AG
/ Schlagwort(e): Konferenz
Zwei weitere Unternehmen bestätigen die Teilnahme an der 41. MKK am 22. & 23. April 2026 / Anmeldung zusätzlicher Einzelgespräche noch bis zum 08. April 2026 möglich
02.04.2026 / 11:44 CET/CEST
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Augsburg, 02. April 2025
Die 41. MKK - Münchner Kapitalmarkt Konferenz findet vom 22. bis 23. April 2026 im The Charles Hotel – Rocco Forte in München statt.
Wir freuen uns, folgende weitere Gesellschaften begrüßen zu dürfen: electrovac AG (ISIN: NET00ELE0000)
Präsentation am 22. April 2026 von 14:10 – 14:45 Uhr
Leo International Precision Health AG (ISIN: DE0005490601)
Präsentation am 22. April 2026 von 15:20 – 15:55 Uhr
Die Anmeldung für die Konferenz und die Zusatzveranstaltungen ist bis spätestens 16. April 2026 unter www.mkk-konferenz.de möglich, während die Anmeldung für Einzelgespräche noch bis zum 08. April 2026 erfolgen kann.
Bereits zur MKK angemeldet? Unter folgendem Link können Sie noch bis zum 08. April 2026 weitere Einzelgespräche buchen: https://mkk-konferenz.de/nachmeldung-1on1s/
Bitte beachten Sie die Änderungen im Programm: https://mkk-konferenz.de/programm-mkk/
Wir freuen uns auf die Teilnahme in München!
Herzliche Grüße
Jörg Grunwald
Vorstand
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Kontakt für allgemeine Rückfragen:
Marita Conzelmann & Kristina Heinzelbecker
GBC AG - Eventmanagement
Tel.: +49 821 241133-44/49
Mobil: +49 176 151434-44/31
Mail: konferenz@gbc-ag.de
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SAVE THE DATE 2026
42. MKK – Münchner Kapitalmarkt Konferenz am 11./12. November 2026
The Charles Hotel - Rocco Forte Hotels – München
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2303182 02.04.2026 CET/CEST
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| 02.04.2026 | flatexDEGIRO SE | flatexDEGIRO SE: flatexDEGIRO SE verlängert Vorstandsmandat von CEO Oliver Behrens vorzeitig
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flatexDEGIRO SE / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Vorstand
flatexDEGIRO SE: flatexDEGIRO SE verlängert Vorstandsmandat von CEO Oliver Behrens vorzeitig
02.04.2026 / 11:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Frankfurt am Main, 2. April 2026 – Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO SE (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, Herrn Oliver Behrens erneut zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) der Gesellschaft zu bestellen. Seine ursprünglich bis zum 30. September 2027 dauernde Amtszeit wurde im Wege der Neubestellung vorzeitig bis zum 31. März 2029 verlängert. Mit der vorzeitigen Verlängerung stellt der Aufsichtsrat frühzeitig Kontinuität und Stabilität in der Führung der Gesellschaft sicher. Oliver Behrens ist seit Oktober 2024 CEO der flatexDEGIRO SE.
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| 02.04.2026 | Finexity AG | Finexity AG: Cashlink, FINEXITY und Tangany bringen Solarpark-Anleihe auf den Markt - als tokenisierte Wertpapier-Emission auf der Stellar-Blockchain
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Finexity AG
/ Schlagwort(e): Kooperation/Sonstiges
Finexity AG: Cashlink, FINEXITY und Tangany bringen Solarpark-Anleihe auf den Markt - als tokenisierte Wertpapier-Emission auf der Stellar-Blockchain
02.04.2026 / 11:33 CET/CEST
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Cashlink Technologies GmbH, die FINEXITY Group und Tangany haben gemeinsam ein durch die Stellar Development Foundation gefördertes Infrastrukturprojekt umgesetzt. Ziel des Projekts ist der Aufbau und die produktive Nutzung einer regulierten, interoperablen, tokenbasierten Kapitalmarktinfrastruktur auf Basis der Stellar-Blockchain. Im Rahmen des Projekts wurde die entwickelte Infrastruktur bereits in einem ersten realen Anwendungsfall produktiv eingesetzt. Dabei wird die tokenisierte Wertpapieremission des Solarparks Ratekau in Deutschland technisch und regulatorisch über die gemeinsame Infrastruktur umgesetzt. Das Emissionsvolumen beträgt bis zu 3,0 Mio. Euro. Der Anwendungsfall dient der Erprobung des End-to-End-Setups unter realen Marktbedingungen. Das Projekt wird im Rahmen eines Grants der Stellar Development Foundation realisiert, der gezielt praxisnahe Anwendungen zur weiteren Nutzung und Reife des Stellar-Ökosystems im institutionellen Umfeld fördert. Aufbau einer produktiven Wertschöpfungskette auf StellarDas Projekt deckt den gesamten Lebenszyklus tokenisierter Wertpapiere ab und verbindet regulatorische Registerführung, institutionelle Verwahrung sowie Emission und Abwicklung in einem integrierten Setup auf der Stellar Blockchain. Cashlink übernimmt als BaFin-lizenzierter Kryptowertpapierregisterführer die regulatorische Kernfunktion und stellt die technischen und rechtlichen Grundlagen für die Registerführung und Emission bereit. Tangany ergänzt die Infrastruktur um institutionelle Custody-Lösungen für die sichere und regulatorisch konforme Verwahrung tokenisierter Assets. FINEXITY verantwortet die kapitalmarktgerechte Strukturierung und Umsetzung des Projekts in Form einer realen Emission und bringt seine Vertriebskraft sowie Abwicklungskompetenz in die gemeinsame Infrastruktur ein. Die offene Architektur ermöglicht es weiteren Marktteilnehmern, die Infrastruktur anzubinden. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Reduzierung der Fragmentierung im DLT-basierten Kapitalmarkt. Das Stellar-Netzwerk zählt zu den führenden Blockchains für die Tokenisierung regulierter Finanzprodukte. Aktuell sind dort tokenisierte Assets im Volumen von über 1,6 Milliarden US-Dollar abgebildet, unter anderem von institutionellen Emittenten wie Franklin Templeton, WisdomTree und Spiko. Mit der Emission über FINEXITY wird das Stellar-Ökosystem erstmals um eine tokenisierte Infrastruktur-Anleihe aus dem regulierten deutschen Kapitalmarkt erweitert. Produktiver Anwendungsfall auf Basis der Stellar BlockchainDie im Rahmen des Projekts aufgebaute Infrastruktur wird bereits produktiv eingesetzt: Über die FINEXITY Plattform wird die tokenisierte Anleihe des Solarparks Ratekau der Green Vision Two GmbH & Co. KG emittiert. Das Projekt umfasst einen Freiflächen-Solarpark in Schleswig-Holstein mit einem Emissionsvolumen von bis zu 3,0 Mio. Euro und einer Gesamtinvestition von rund 5,7 bis 5,8 Mio. Euro inklusive Bankdarlehen. Der Solarpark kombiniert eine Photovoltaikanlage mit 4,13 MWp Leistung und einer erwarteten Jahresproduktion von rund 4,27 GWh mit einem integrierten Batteriespeicher (BESS) vom Typ CATL TenerStack, der flexibel mit Grünstrom oder aus dem Netz geladen werden kann. Dies erweitert die Ertragslogik über die reine Stromerzeugung hinaus und dient als Beispiel für die strukturierte Finanzierung realer Infrastrukturprojekte über tokenisierte Kapitalmarktinstrumente. „Die Emission der Anleihe des Solarparks Ratekau zeigt, wie tokenisierte Kapitalmärkte in der Praxis funktionieren: auf institutionelle, Niveau, effizient und für Anleger ab 50 Euro zugänglich. Dass mit Cashlink, FINEXITY und Tangany drei lizenzierte deutsche Partner die Stellar-Infrastruktur produktiv nutzen, unterstreicht die wachsende Rolle des Stellar-Netzwerks im europäischen Kapitalmarkt.“ – Malte Baumann, Director of Tokenization & RWA, Stellar Development Foundation DisclaimerDiese Bekanntmachung stellt kein öffentliches Angebot und keine Werbung für ein öffentliches Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar, insbesondere nicht im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung).Über FINEXITYFINEXITY (XETRA: FXT) ist im Bereich Digital Assets mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. Über eine eigens entwickelte OTC-Handelsplatzinfrastruktur vernetzt FINEXITY über 50 Emittenten von tokenisierten Private Market-Investments mit sechs Handelspartnern und über 84.000¹ registrierten Anlegern. Der Handelsplatz ermöglicht Investitionen in eine breite Auswahl alternativer Anlageklassen – darunter Private Equity, Private Credit, Immobilien, Infrastruktur, erneuerbare Energien und Collectibles. Zu den angeschlossenen Handelspartnern zählen neben unabhängigen Anlagevermittlern und Vermögensverwaltern auch Sparkassen und Volksbanken. Ergänzt wird die Plattform durch ein inhouse Capital Markets Team, das Emittenten sowohl bei der effizienten Strukturierung als auch bei der Platzierung gegenüber privaten und professionellen Anlegern unterstützt. Mit dieser Kombination aus Handelsplatzinfrastruktur und Kapitalmarktkompetenz bietet FINEXITY die vollständige Wertschöpfungskette tokenisierter Wertpapiertransaktionen – von der Strukturierung und Tokenisierung über die Platzierung bis hin zum OTC-Handel und zur Abwicklung.
Die Gruppe hat in den vergangenen Jahren über 27 Millionen Euro an Wachstumskapital von Business Angels, strategischen Investoren als auch Venture Capital eingesammelt. ¹FINEXITY Group: 14.000 + Effecta GmbH: 70.000; Die angegebenen Zahlen sind Pro-forma-Zahlen, ungeprüft und dienen nur zur Veranschaulichung. Der Erwerb von 90,10 % der Effecta GmbH steht weiterhin unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Inhaberkontrollverfahrens. Mehr Infos unter: www.finexity-group.comÜber CashlinkCashlink Technologies ist ein reguliertes Finanzinstitut, das die führende Token-basierte Kapitalmarktinfrastruktur in Europa anbietet. Cashlink bietet umfassende Dienstleistungen für die Emission und Abwicklung von token-basierten Wertpapieren und ist lizenzierter Kryptowertpapierregisterführer und Kryptoverwahrer. Finanzinstitute, die mit Cashlink zusammenarbeiten, profitieren von erheblichen Kosteneinsparungen, Effizienzen und Wettbewerbsvorteilen. Unterstützt von prominenten Risikokapitalgebern wie TX Ventures und strategischen Investoren wie der Helaba, gestaltet Cashlink aktiv die Zukunft der Kapitalmärkte. Dieses Engagement umfasst die Teilnahme an Foren wie dem Digital Finance Forum der Bundesregierung und Gründungsmitgliedschaften in Verbänden wie dem Bundesverband für elektronische Wertpapiere e.V.. Cashlink ist außerdem dreimaliger Gewinner des FinTech Germany Award und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland. Über StellarDas Stellar-Netzwerk ist eine dezentrale, schnelle, skalierbare und nachhaltige Blockchain, die speziell für Finanzprodukte und -dienstleistungen entwickelt wurde. Sie bietet Entwicklern sowohl Smart-Contract-Funktionalitäten als auch ein für Zahlungen optimiertes Protokoll, dessen Design darauf ausgelegt ist, die Transaktionsgebühren niedrig zu halten und Transaktionsgeschwindigkeiten zu gewährleisten, die mit zunehmender Verbreitung skalierbar sind. Finanzinstitute und innovative Firmen weltweit emittieren Vermögenswerte und wickeln Zahlungen über das Stellar-Netzwerk ab, das seit seiner Einführung Milliarden von Transaktionen mit Millionen von Konten verarbeitet hat. Medienkontakte FINEXITY Robin Tillmann Sascha Dettmar E-Mail: presse@finexity.com E-Mail: sascha@dettmar.emailMobile: +49 175 389 7878 Mobile: +49 151 1007 0566 Medienkontakt CashlinkJulia Hösselbarth Senior Marketing Manager E-Mail: julia.hoesselbarth@cashlink.de
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| 02.04.2026 | Evolveum | Evolveum präsentiert auf dem Gartner IAM Summit Lösungen für die Einbindung von IGA-Anwendungen und veranstaltet das 2. jährliche MidPoint Community Meetup
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Evolveum
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung
Evolveum präsentiert auf dem Gartner IAM Summit Lösungen für die Einbindung von IGA-Anwendungen und veranstaltet das 2. jährliche MidPoint Community Meetup
02.04.2026 / 11:30 CET/CEST
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BRATISLAVA, Slowakei, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Nach einer Präsentation auf dem Gartner Identity & Access Management Summit 2026 in London reflektiert Evolveum, das Unternehmen hinter midPoint, der führenden Open-Source-Plattform für Identity Governance and Administration (IGA), über den Wandel hin zur Open-Source-Identitätssicherheit.
Auf dem Gipfel stellte Chief Product Officer Pavol Mederly das Thema „Die versteckten Kosten einer langsamen Anwendungsintegration in IGA" vor und ging dabei auf eine zentrale Herausforderung ein, mit der Unternehmen konfrontiert sind – den Zeitaufwand und die Komplexität bei der Anbindung von Geschäftsanwendungen an IGA-Plattformen. Mederly stellte midPilot vor, den in midPoint integrierten, KI-gestützten Onboarding-Assistenten von Evolveum, der die Konfiguration und Zuordnung automatisiert, wodurch die Bereitstellungszeiten verkürzt und die Gesamtbetriebskosten gesenkt werden.
„Das große Interesse an der Veranstaltung bestätigt, dass der Markt von der Komplexität des Anwendungs-Onboardings in IGA erschöpft ist", sagte Mederly. „MidPilot zeigt, dass Identitätssicherheit sowohl skalierbar als auch schnell sein kann, wenn man die Flexibilität von Open Source nutzt."
Der Gipfel verdeutlichte zudem einen breiteren Marktwandel: Unternehmen wenden sich aufgrund von Bedenken hinsichtlich der digitalen Souveränität – darunter Anbieterabhängigkeit, Datenhoheit und die Notwendigkeit von Transparenz über kritische Identitätsinfrastrukturen – zunehmend von proprietären IGA-Lösungen ab.
„Wir beobachten einen grundlegenden Wandel darin, wie Unternehmen Investitionen in Identitätssicherheit bewerten", fügte Mederly hinzu. „Die Souveränität über die eigene Identitätsinfrastruktur ist nicht länger ein Nice-to-have, sondern eine strategische Notwendigkeit."
Merken Sie sich den Termin vor: 2. jährliches MidPoint Community Meetup
Auf dieser Dynamik aufbauend lädt Evolveum die Community zum 2. jährlichen MidPoint Community Meetup ein, das vom 12. bis 15. Mai 2026 in Prag stattfindet. Die Veranstaltung bringt Identitätsspezialisten, die MidPoint-Community und das Evolveum-Team zusammen, um praxisnah zu lernen und Wissen auszutauschen.
Die Veranstaltung richtet sich an Teilnehmer aller Erfahrungsstufen und bietet praktische Sessions zu Strategien der Identitäts-Governance, realen midPoint-Implementierungen und den neuesten Plattformentwicklungen, einschließlich midPilot.
„Während wir auf dem Gartner Summit das ‚Warum' moderner IGA erläutern konnten, zeigen wir bei unserem Community-Meetup das ‚Wie'", sagte Mederly.
Die Anmeldung ist möglich unter: evolveum.com/events/mcm2026
Informationen zu Evolveum
Evolveum ist ein Unternehmen im Besitz der EU, das hinter midPoint steht, einer führenden Open-Source-IGA-Suite, die von Gartner und KuppingerCole anerkannt ist. MidPoint bietet Unternehmen Kontrolle, Transparenz und Effizienz, um Identitätsrisiken zu verringern, die Einhaltung von Vorschriften zu vereinfachen und den Identitätsbetrieb zu modernisieren.
MidPilot, sein KI-Assistent für die schnelle Einbindung von Anwendungen, wird durch das Programm „Next Generation EU" der Europäischen Union und die slowakische Behörde für Forschung und Innovation (VAIA) unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.evolveum.com
Kontakt: Anna Ogurekova, Leiterin von BD Evolveum info@evolveum.com
Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2904602/Evolveum_Logo.jpg
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 02.04.2026 | DeFi Technologies Inc. | DeFi Technologies ernennt Jacob Lindberg zum Chief Revenue Officer von Valour, seinem Vermögensverwaltungsgeschäft, um die Expansion in den nordischen Ländern und Europa voranzutreiben
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DeFi Technologies Inc.
/ Schlagwort(e): Personalie
DeFi Technologies ernennt Jacob Lindberg zum Chief Revenue Officer von Valour, seinem Vermögensverwaltungsgeschäft, um die Expansion in den nordischen Ländern und Europa voranzutreiben
02.04.2026 / 11:05 CET/CEST
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Ernennung einer Führungskraft zum Vorantreiben der Expansion: DeFi Technologies hat Jacob Lindberg zum Chief Revenue Officer von Valourernannt, wo er die Geschäftsstrategie in den nordischen Ländern und auf den europäischen Märkten insgesamt leiten wird, um das Wachstum der Plattform, institutionelle Partnerschaften und die regionale Expansion voranzutreiben.
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Einschlägige Erfahrung in den Bereichen Krypto-Indexierung und Produktentwicklung: Lindberg ist Gründer und ehemaliger CEO von Vinter, einem Anbieter regulierter Krypto-Indizes, der später von Kaiko übernommen wurde, und verfügt über Erfahrung in der Entwicklung von Indexmethodiken für mehrere namhafte Anlageprodukte im Bereich digitaler Vermögenswerte, die an den großen europäischen Börsen notiert sind.
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Unterstützt die nächste Phase des institutionellen Wachstums von Valour: Seine Ernennung erfolgt vor dem Hintergrund, dass DeFi Technologies im Rahmen seiner umfassenden europäischen Wachstumsstrategie Valour über börsennotierte ETPs hinaus auf eine breitere Palette institutioneller Anlageprodukteausweitet, darunter Fondsstrukturen nach UCITS-Standard, AMC-Fonds, Hedgefonds und Dachfondsstrategien.
TORONTO, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzwirtschaft („DeFi") schließt, gibt bekannt, dass seine Tochtergesellschaft Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen„Valour"), ein führender Emittent börsengehandelter Produkte („ETPs"), Jacob Lindberg zum Chief Revenue Officer ernannt haben.
In dieser Funktion wird Jacob Lindberg die Entwicklung der Geschäftsstrategie von Valour in der gesamten nordischen Region und anderen wichtigen europäischen Märkten leiten und dabei den weiteren Ausbau der Plattform für börsengehandelte Produkte (ETPs) für digitale Vermögenswerte, institutionelle Partnerschaften sowie die nächste Wachstumsphase bei institutionellen Anlageprodukten vorantreiben.
Lindberg tritt Valour in einer wichtigen Phase seiner Entwicklung bei, da DeFi Technologies seine Plattform über börsennotierte ETPs hinaus auf eine breitere Palette institutioneller Fondsstrukturen und Kapitalmarktprodukte ausweitet. Neben der Ausweitung seiner ETP-Präsenz in ganz Europa entwickelt das Unternehmen Produkte, die auf die wachsende Nachfrage von professionellen und institutionellen Anlegern zugeschnitten sind, darunter OGAW-konforme Fondsstrukturen, aktiv verwaltete Zertifikate („AMCs"), Hedgefonds, Dachfondsstrategien und andere institutionelle Vehikel, die darauf abzielen, den Vertrieb zu erweitern und ein nachhaltigeres, diversifiziertes verwaltetes Vermögen zu schaffen.
Jacob Lindberg ist Gründer und ehemaliger Chief Executive Officer von Vinter, einem regulierten Indexanbieter, der sich auf Krypto-Assets spezialisiert hat. Unter seiner Führung bildeten die Indizes von Vinter die Grundlage für Finanzprodukte, die an großen Börsen notiert waren, darunter die Nasdaq, die London Stock Exchange, die Deutsche Börse Xetra, Spotlight und die SIX Swiss Exchange. 2024 wurde Vinter von Kaiko, einem Unternehmen für Finanzdateninfrastruktur, übernommen.
Während seiner Zeit bei Vinter beschaffte Lindberg in einer von Octopus Ventures angeführten Seed-Finanzierungsrunde 3,4 Millionen US-Dollar bei einer Bewertung von mehr als 20 Millionen US-Dollar und baute das Unternehmen zu einem Indexanbieter aus, der viele der weltweit größten Krypto-Vermögensverwalter bedient. Zudem wurde er 2022 in die „Forbes 30 Under 30"-Liste aufgenommen.
Jacob Lindberg hat die Methodiken hinter mehreren wegweisenden Indexprodukten im Bereich digitaler Vermögenswerte entwickelt, darunter den ersten Bitcoin- und Gold-Index-ETP, den ersten Krypto-Momentum-Faktor-Index-ETP und den VDAB10, den ersten Krypto-Index mit Marktkapitalisierungsbegrenzung.
„Jacob bringt eine seltene Kombination aus unternehmerischer Erfahrung, Fachwissen im Bereich digitaler Vermögenswerte und einer tiefen Vertrautheit mit der europäischen Landschaft für Anlageprodukte mit", sagte Johan Wattenström, Chief Executive Officer und Vorsitzender von DeFi Technologies. „Während wir die Präsenz von Valour in den nordischen Ländern und ganz Europa ausbauen, legen wir gleichzeitig den Grundstein für die nächste Generation institutioneller Produktangebote, darunter Fondsstrukturen und verwaltete Lösungen, die auf die Bedürfnisse professioneller Anleger zugeschnitten sind. Jacobs Hintergrund liegt genau an der Schnittstelle von Produktinnovation, Indexierung und Marktentwicklung, was ihn zur idealen Besetzung für diese nächste Wachstumsphase macht."
„Valour hat das breiteste Produktangebot für Anleger aufgebaut, die Zugang zum asymmetrischen Renditeprofil von Krypto-Assets wie Bitcoin, Ether und Solana suchen", sagte Jacob Lindberg. „Die vor uns liegende Chance besteht nicht nur darin, den Zugang zu Krypto-Asset-ETPs in wichtigen europäischen Märkten zu erweitern, sondern auch dabei zu helfen, Strukturen auf institutionellem Niveau zu entwickeln, die den Bedürfnissen eines breiteren Anlegerkreises entsprechen. Ich habe es genossen, jahrelang bei Vinter mit dem versierten Team von Valour zusammenzuarbeiten, daher freue ich mich darauf, dem Unternehmen in dieser Phase beizutreten, um die geschäftliche Expansion von Valour zu unterstützen."
Valour erweitert den Zugang von Anlegern zu digitalen Vermögenswerten kontinuierlich durch sein wachsendes Angebot an börsennotierten ETPs in ganz Europa. Die Ernennung von Lindberg spiegelt das anhaltende Engagement von DeFi Technologies wider, in die Führungsspitze zu investieren, um langfristiges Wachstum, Produktinnovation, regionale Expansion und den Aufbau eines breiteren institutionellen Produktökosystems zu fördern.
Informationen zu DeFi Technologies DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) ist ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentralen Finanzen („DeFi") schließt. Als erster an der Nasdaq notierter Verwalter digitaler Vermögenswerte seiner Art bietet DeFi Technologies Aktienanlegern über sein integriertes sowie skalierbares Geschäftsmodell einen diversifizierten Zugang zur breiteren dezentralen Wirtschaft. Dazu zählen Valour, das über regulierte ETPs Zugang zu mehr als 100 der innovativsten digitalen Vermögenswerte der Welt bietet, Stillman Digital, ein auf Ausführung sowie Verwahrung auf institutionellem Niveau ausgerichteter Prime-Broker für digitale Vermögenswerte, Reflexivity Research, das führende Analysen zum Bereich digitaler Vermögenswerte bereitstellt, Neuronomics, das quantitative Handelsstrategien und Infrastruktur entwickelt, sowie DeFi Alpha, der unternehmenseigene Geschäftsbereich für Arbitrage und Handel. Mit umfassender Expertise in den Kapitalmärkten und bei aufstrebenden Technologien schafft DeFi Technologies den institutionellen Zugang zur Finanzwelt von morgen. Folgen Sie DeFi Technologies auf LinkedIn und X/Twitter. Weitere Informationen finden Sie auf https://defi.tech/
Tochtergesellschaften von DeFi Technologies
Informationen zu Valour Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte (Exchange Traded Products, „ETPs"), die es privaten sowie institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour gehört zum Asset-Management-Geschäftsbereich von DeFi Technologies. Weitere Informationen zu Valour, zur Anmeldung sowie zu Updates finden Sie auf valour.com.
Informationen zu Reflexivity Research Reflexivity Research LLC ist ein führendes Forschungsunternehmen, das sich auf die Erstellung hochwertiger, tiefgehender Forschungsberichte für die Bitcoin- und Digital-Asset-Branche spezialisiert hat und Investoren fundierte Einblicke bietet. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.reflexivityresearch.com/
Informationen zu Stillman Digital Stillman Digital ist ein führender Liquiditätsanbieter für digitale Vermögenswerte und bietet Unternehmen umfassende Liquiditätslösungen mit Fokus auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung sowie Technologie. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.stillmandigital.com.
Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen: Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des anwendbaren kanadischen Wertpapierrechts. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen unter anderem die Notierung der ETPs von Valour; das Interesse und Vertrauen der Anleger in digitale Vermögenswerte; das regulatorische Umfeld im Hinblick auf das Wachstum und die Verbreitung dezentraler Finanzdienstleistungen; die Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften; sowie die Vorzüge oder potenziellen Erträge solcher Möglichkeiten. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie weiteren Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen ausdrücklich oder implizit genannt werden. Zu diesen Risiken, Unsicherheiten und weiteren Faktoren zählen unter anderem die Akzeptanz der ETPs von Valour durch Börsen, das Wachstum und die Entwicklung des Sektors für dezentrale Finanzdienstleistungen und Kryptowährungen, Vorschriften und regulatorische Anforderungen in Bezug auf dezentrale Finanzdienstleistungen und Kryptowährungen sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbliche, politische und gesellschaftliche Unsicherheiten. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Ergebnissen abweichen, kann es weitere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern dies nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist.
DIE BÖRSE CBOE CANADA EXCHANGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER VERÖFFENTLICHUNG
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Johan Wattenström Chief Executive Officer ir@defi.tech (323) 537-7681
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2947818/DeFi_Technologies_Inc__DeFi_Technologies_Appoints_Jacob_Lindberg.jpg
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 02.04.2026 | Folly | Folly bringt das erste Gummibonbon für gesundes Haar mit der Wirksamkeit einer Tablette auf den Markt
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Folly
/ Schlagwort(e): Private Equity
Folly bringt das erste Gummibonbon für gesundes Haar mit der Wirksamkeit einer Tablette auf den Markt
02.04.2026 / 11:05 CET/CEST
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Auf einer Mission zur Lösung der Krise in der Nahrungsergänzungsmittelbranche hinsichtlich Unterdosierung und Konsistenz
Über 30 klinisch erprobte Inhaltsstoffe, 16-fache Dosierung im Vergleich zu durchschnittlichen Haar-Gummibonbons; bahnbrechende Entwicklung dank biotechnologischer Verkapselung; Ergebnisse bereits nach 30 Tagen
LONDON, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Folly, das erste biotechnologisch basierte Nahrungsergänzungsmittel für das Haar, gab heute seine weltweite Markteinführung bekannt, begleitet von einer Folgefinanzierung unter der Führung von Khosla Ventures. Die Investition wird die weltweite Vermarktung der bahnbrechenden Verkapselungsplattform sowie die Expansion in neue Wellness-Kategorien beschleunigen.
Folly liefert über 30 klinisch untersuchte Inhaltsstoffe in Form von Gummibonbons in Dosierungen, die bislang nur bei Tabletten und Kapseln üblich waren. Dabei kommt „Folly Microspheres" zum Einsatz, ein proprietäres Mikroverkapselungssystem, das von der Muttergesellschaft Genecis Bio entwickelt wurde. Es ist das erste Haarpräparat, das sich die Wissenschaft der Wirkstofffreisetzung zunutze macht, um das zu lösen, was das Unternehmen als „die Konsistenzkrise der Nahrungsergänzungsmittelbranche" bezeichnet.
Schwache Formeln und mangelnde Konsistenz
Die meisten Haarpräparate enthalten ähnliche, viel gepriesene Inhaltsstoffe: Biotin, Vitamine, Kürbiskernöl. Auf dem Papier sehen viele von ihnen vergleichbar aus.
- Zu geringe Dosierung bei Gummibonbons.
Viele Gummibonbons enthalten Inhaltsstoffe in zu geringen Mengen, um die Haarbiologie wirksam zu unterstützen, und sind somit im Grunde genommen nur Vitaminbonbons.
- Inkonsistenz mit Tabletten.
Bei medikamentösen Therapien müssen oft täglich 3–4 große Tabletten eingenommen werden. Über die Hälfte der Frauen gibt an, dass sie Schwierigkeiten haben, Tabletten regelmäßig zu schlucken.
Frauen probieren immer wieder Produkte aus, die vielversprechend erscheinen, aber entweder keine ausreichende Wirkstoffkonzentration bieten oder zu umständlich sind, um sie lange genug anzuwenden, um Ergebnisse zu erzielen.
Folly liefert klinisch untersuchte Inhaltsstoffe in wirksamen Konzentrationen und nicht in Dosierungen, die lediglich der Vermarktung dienen.
Um dies in Form von Gummibonbons zu ermöglichen, hat Folly ein System aus schützenden Mikrokügelchen – Folly Microspheres™ – entwickelt, das dazu beiträgt, empfindliche Wirkstoffe während der Herstellung und der Verdauung zu stabilisieren. Dadurch kann das Gummibonbon einen höheren Inhaltsstoffanteil aufweisen als herkömmliche Haar-Gummibonbons, ohne dass dabei der Geschmack oder die tägliche Verwendbarkeit beeinträchtigt werden.
Luna Yu, Mitbegründerin und CEO:
„Folly wurde entwickelt, um die Verabreichungsprobleme in der Nahrungsergänzungsmittelbranche zu lösen: Damit wird sichergestellt, dass klinisch untersuchte Nährstoffe tatsächlich Ihre Haarfollikel erreichen und nicht Ihre Magenschleimhaut."
„Ich habe jahrelang im Bereich der pharmazeutischen Verabreichungstechnologie gearbeitet, bevor mir klar wurde, dass die Nahrungsergänzungsmittelbranche diese Prinzipien nie vollständig umgesetzt hatte. Dieselben Ansätze, die Wirkstoffe bei der Arzneimittelverabreichung schützen, können auch Nährstoffe in einem Gummibonbon schützen. Genau das leisten die Folly Microspheres."
In einer Verbraucherumfrage unter 300 Personen gaben Frauen, die Folly mindestens 30 Tage lang täglich angewandt hatten, Folgendes an:
- 84 % stellten innerhalb von 30 Tagen eine Verbesserung der Haargesundheit fest
- 81 % bemerkten voller aussehendes Haar
- 79 % stellten einen geringeren Haarausfall fest
Folly startet im April 2026 in den USA und Großbritannien und wird im Laufe des Jahres 2026 auf Europa und Asien ausgeweitet.
Besuchen Sie: www.follynutrition.com / @FollyNutrition
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/folly-bringt-das-erste-gummibonbon-fur-gesundes-haar-mit-der-wirksamkeit-einer-tablette-auf-den-markt-302732592.html

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2303166 02.04.2026 CET/CEST
| noisin358209 |
| 02.04.2026 | Bebird | Bebird bringt den EarSight Ultra auf den Markt: Die 5G-gestützte visuelle Lösung für Ohrenreinigung und -pflege für Familien, die einen Lebensstil mit hoher Qualität anstreben
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Bebird
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Bebird bringt den EarSight Ultra auf den Markt: Die 5G-gestützte visuelle Lösung für Ohrenreinigung und -pflege für Familien, die einen Lebensstil mit hoher Qualität anstreben
02.04.2026 / 11:05 CET/CEST
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Dieses Gerät der nächsten Generation verbindet beispiellose Bildschärfe mit erhöhter Sicherheit für ein proaktives Familienwohlbefinden
MÜNCHEN, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Bebird, der weltweit führende Innovator im Bereich intelligenter Körperpflege, stellt heute EarSight Ultra vor, ein bahnbrechendes Gerät, das für anspruchsvolle Eltern entwickelt wurde, denen die proaktive Gesundheitsvorsorge und eine höhere Lebensqualität für ihre Familien am Herzen liegen. Diese Neuheit bringt professionelle Ohrpflege nach Hause und stützt sich dabei auf drei Grundpfeiler: 5G-basierte Konnektivität, außergewöhnliche Bildqualität und umfassende Sicherheit für die ganze Familie.
5G-gestützte Präzision für Zuversicht in Echtzeit: Das Herzstück des Geräts bildet ein integrierter 5G-Chip , der absolut flüssige Echtzeit-Videos ohne jegliche Verzögerung ermöglicht. So können Eltern den Reinigungsvorgang mit makelloser Reaktionsgeschwindigkeit überwachen, was den Vorgang sowohl für Kinder als auch für Erwachsene sicher, kontrolliert und stressfrei macht.
Klarheit in medizinischer Qualität für eine fundierte Pflege Bebird EarSight Ultra verfügt über ein patentiertes 4P-Endoskop, das atemberaubende 2K-Ultra-Clear-Bilder liefert. Diese professionelle Bildschärfe ermöglicht es Eltern, genau zu sehen, was sie tun, und macht die Ohrpflege zu einem fundierten, sanften Vorgang statt zu einem unsicheren.
Ein komplettes Ökosystem, bei dem Sicherheit an erster Stelle steht Sicherheit ist bei der Nutzung in der Familie von größter Bedeutung.. Das Gerät verfügt über einen einstellbaren Tiefenanschlag, um einzu tiefes Einführen zu verhindern, eine hautfreundliche konstante Temperatur von 36 °C (97 °F) und einen stabilisierenden mehrachsigen Gyrosensor für kontrollierte Navigation. Es enthält fünf persönliche 6-in-1-Ohrstäbchen-Sets zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen sowie einen Ohrentropfenspender für eine gezielte Behandlung, was es zu einer umfassenden Lösung für die Ohrgesundheit der ganzen Familie macht.

Entwickelt für den modernen Haushalt Da wir wissen, dass Eltern heute informierte, präventive Gesundheitsmaßnahmen priorisieren, unterstützt Bebird EarSight Ultra Familien mit professioneller Technologie. „Wir haben dieses Gerät für Eltern entwickelt, die Klarheit, Kontrolle und Vertrauen in die Gesundheitsroutinen ihrer Familie suchen", sagte ein Bebird-Sprecher. „Es verwandelt die Ohrpflege von einem Ratespiel in eine sichtbare, präzise und sichere Praxis für alle Altersgruppen (ab 3 Jahren)."
Von der Behandlung von Ohrenschmalzansammlungen bei Kindern über die Beseitigung von Wasseransammlungen in den Ohren bei Schwimmern bis hin zur Hygiene bei Erwachsenen im Zusammenhang mit Ohrhörern ist Bebird EarSight Ultra das vielseitige Werkzeug für moderne Familien, die proaktiv für das Ohrengesundheit sorgen möchten.
Umfassende Pflege für das Wohlbefinden der Familie
Das Bebird Ultra-Ökosystem erweitert seine präzise Bildgebung über den Gehörgang hinaus. Ausgestattet mit speziellen HNO-Adaptern (Hals-Nasen-Ohren) verwandelt es sich in ein vielseitiges Diagnosegerät für zu Hause.
Jetzt erhältlich für Familien, die in hochwertige Pflege investieren Das Bebird EarSight Ultra, präsentiert in einem eleganten Marineblau, ist ab sofort über den offiziellen BEBIRD EU-Store auf Amazon erhältlich. Kunden in Deutschland können das Produkt über Amazon.de beziehen, während Kunden in Frankreich es direkt über Amazon.fr kaufen können. Diese Markteinführung spiegelt Bebirds siebenjähriges Engagement für die Ohrgesundheit wider sowie das Bestreben, sichere, fortschrittliche und zugängliche Technologie in Haushalte weltweit zu bringen.
Informationen zu Bebird: Bebird wurde 2018 gegründet und ist eine weltweit führende Marke, die sich der Revolutionierung der Körperpflege durch innovative, benutzerfreundliche intelligente Lösungen für die Ohrpflege verschrieben hat. Die Mission des Unternehmens ist es, die Ohrpflege sicherer, effektiver und für alle zugänglich zu machen.
Pressekontakt: Carlos Lin E-Mail: carlos@bebird.com Website: www.bebird.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2947816/image1.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2947817/image2.jpg
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2303164 02.04.2026 CET/CEST
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| 02.04.2026 | ABO Energy GmbH & Co. KGaA | ABO Energy erreicht Meilensteine in internationalen Projekten
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Verkauf
ABO Energy erreicht Meilensteine in internationalen Projekten
02.04.2026 / 10:49 CET/CEST
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ABO Energy hat in mehreren internationalen Märkten in jüngster Zeit bedeutende Fortschritte erzielt. In Kanada hat ABO Energy Rechte an einem Windenergieprojekt mit 63 Megawatt Leistung in der Provinz New Brunswick verkauft. In Spanien hat der Projektentwickler seinen ersten Owner’s-Engineering-Vertrag für ein externes Solarprojekt unterzeichnet. In Kolumbien hat das Unternehmen die letzte große Zahlung für den Verkauf eines 200 Megawatt-Solarprojekts erhalten.
63-Megawatt-Windprojekt mit PPA in Kanada verkauft
Das kanadische Projekt besteht aus bis zu elf Windkraftanlagen mit insgesamt 63 Megawatt Leistung. ABO Energy hat das Projekt entwickelt und die Pabineau First Nation als Partner gewonnen. Die Partnerschaft zeigt sich auch im Projektnamen Papoqji’jg (ausgesprochen „pa-buk-tschitsch“): Der Name aus der Sprache der Mi’kmaq First Nation bezeichnet einen sanften und ruhigen Abschnitt innerhalb eines Flusses.
ABO Energy und Pabineau First Nation unterzeichneten 2025 nach einem erfolgreichen Ausschreibungsverfahren einen Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA). Der Investor Eolectric wird den Bau des Windparks sowie den Verkauf des grünen Stroms übernehmen. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2028 geplant.
Owner’s-Engineering-Vertrag für 64,86-Megawatt‑Solarprojekt in Spanien unterzeichnet
In Spanien hat ABO Energy einen Owner’s-Engineering-Vertrag mit Spanish Power und Victory Hill Capital Partners für den Solarpark Belorado I (64,86 Megawatt peak) in der Provinz Burgos (Kastilien und León) unterzeichnet.
Mit seiner starken Expertise in der Projektentwicklung und im EPCM-Geschäft unterstützt ABO Energy nun zudem die Engineering- und Bauphase eines Drittprojekts – ein weiterer Meilenstein beim Ausbau dieses Geschäftsfelds in Spanien. Die Vereinbarung umfasst Dienstleistungen für eine gemeinsame Infrastruktur, den Netzanschluss und ein Umspannwerk.
Letzte Zahlung für kolumbianisches 200‑Megawatt‑Solarprojekt erhalten
In Kolumbien hat ABO Energy einen wichtigen Meilenstein erreicht und die letzte große Zahlung für ein zuvor verkauftes Solarprojekt erhalten. Die Projektrechte für eine Photovoltaikanlage mit 200 Megawatt wurden 2025 an einen großen Infrastrukturfonds verkauft. Die Transaktion ist nun abgeschlossen.
„ABO Energy befindet sich aktuell in einer anspruchsvollen Phase und wir setzen den Sanierungsprozess konsequent um. Zugleich bleibt unser operatives Geschäft stabil: Wir entwickeln und verkaufen Projekte und sichern wichtige Mittelzuflüsse. Die jüngsten Erfolge in Kanada, Spanien und Kolumbien zeigen, wie stark und widerstandsfähig unser internationales Geschäft aufgestellt ist“, erklärte Dr. Karsten Schlageter, Geschäftsführer von ABO Energy.
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA |
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Unter den Eichen 7 |
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65195 Wiesbaden |
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Deutschland |
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+49 (0)611 26 765 0 |
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+49 (0)611 26 765 5199 |
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presse@aboenergy.com |
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2303138 |
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EQS News-Service |
2303138 02.04.2026 CET/CEST
| DE0005760029 |
| 02.04.2026 | SoWiTec group GmbH | SOWITEC group GmbH: Zinszahlung für Anleihe 2023/2028 wird kurzfristig in der kommenden Woche erfolgen
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SoWiTec group GmbH
/ Schlagwort(e): Anleihe
SOWITEC group GmbH: Zinszahlung für Anleihe 2023/2028 wird kurzfristig in der kommenden Woche erfolgen
02.04.2026 / 10:47 CET/CEST
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SOWITEC group GmbH: Zinszahlung für Anleihe 2023/2028 wird kurzfristig in der kommenden Woche erfolgen
Sonnenbühl, 2. April 2026 – Im Zuge der finalen Abwicklung einer Transaktion hat sich die ursprünglich am 30. März 2026 fällige Zinszahlung für die Anleihe 2023/2028 (ISIN: DE000A30V6L2) verschoben. Die Weiterleitung der Mittel an die Zahlstelle wurde bereits veranlasst, so dass die Gutschrift auf den Konten der Anleger kurzfristig in der Woche ab dem 7. April 2026 erfolgen wird. Die Gesellschaft dankt ihren Anlegern für ihr Verständnis und ihr Vertrauen.
Kontakt:
Frank Hummel
SOWITEC group GmbH
07128 38 08-20
frank.hummel@sowitec.com
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
0211 17 80 47-20
linh.chung@ir4value.de
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303132 |
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2303132 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A2NBZ21 |
| 02.04.2026 | Katjes International GmbH & Co. KG | Katjes International mit Rekord bei Umsatz und Ergebnis
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Katjes International GmbH & Co. KG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
Katjes International mit Rekord bei Umsatz und Ergebnis
02.04.2026 / 10:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Katjes International mit Rekord bei Umsatz und Ergebnis
- Konzernumsatz steigt auf EUR 503,0 Mio. (Vorjahr: EUR 392,6 Mio.)
- Operativer Gewinn (EBITDA) steigt auf EUR 98,8 Mio. (Vorjahr: EUR 44,8 Mio.)
- Ausbau des Markenportfolios mit dem Erwerb von Bogner zum 1. September 2025
Emmerich, 2. April 2026 – Katjes International hat heute ihren Konzernabschluss für 2025 veröffentlicht und das Geschäftsjahr mit einer sehr starken Entwicklung abgeschlossen sowie die Guidance für Umsatz und EBITDA-Marge deutlich übertroffen. Der Konzernumsatz stieg auf EUR 503,0 Mio. (Vorjahr: EUR 392,6 Mio.; +28,1 %). Das Wachstum wurde sowohl durch die positive Entwicklung des bestehenden Portfolios als auch durch gezielte Akquisitionen getragen und unterstreicht die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells als europäische Markenholding.
Das EBITDA erhöhte sich signifikant auf EUR 98,8 Mio. (Vorjahr: EUR 44,8 Mio.). Die EBITDA-Marge lag mit knapp 20 % deutlich über der prognostizierten Bandbreite von 9 % bis 10 %.
Mit der Übernahme von 60 % der Willy Bogner GmbH Anfang September 2025 hat Katjes International ihr Portfolio gezielt um eine starke und international etablierte Marke erweitert. Die Finanzierung erfolgte unter anderem über die Aufstockung der bestehenden Anleihe um EUR 70 Mio., die aufgrund hoher Nachfrage dreifach überzeichnet war.
Zusätzliche Liquidität wurde durch den Verkauf der 23 %igen Beteiligung an CPK generiert. Die Transaktion führte im vierten Quartal zu einem Mittelzufluss von über EUR 80 Mio. sowie einem außerordentlichen Ergebnisbeitrag von rund EUR 20 Mio. Während Katjes International grundsätzlich auf die langfristige Entwicklung von Mehrheitsbeteiligungen ausgerichtet ist und diese in der Regel nicht veräußert, bestätigt der Verkauf einer Minderheitsbeteiligung die aktive Portfoliosteuerung und die konsequente Realisierung von Wertsteigerungspotenzialen.
Das Eigenkapital erhöhte sich auf EUR 266,9 Mio. bei einer Eigenkapitalquote von 33 %.
Auch in 2026 setzt Katjes International den Wachstumskurs konsequent fort: Im Februar wurde über die Tochtergesellschaft Future Snacks Ltd. 100 % der britischen Marke Graze von Unilever übernommen. Zudem wurde im März 2026 der Erwerb von rund 27 % an der ikonischen Marke Missoni vereinbart, dessen Closing im zweiten Quartal 2026 erwartet wird.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Katjes International Konzernumsatzerlöse von über EUR 650 Mio. sowie eine EBITDA-Marge in einer Bandbreite von 10 % bis 12 %.
Der geprüfte Konzernjahresabschluss 2025 ist unter https://katjes-international.de/investoren/ verfügbar.
KONTAKT
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Tel.: +49 (0) 2822/601-700
Fax: +49 (0) 2822/601-125
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ÜBER KATJES INTERNATIONAL
Die rechtlich selbständige Katjes International GmbH & Co. KG ist gemeinsam mit ihren Schwestergesellschaften Katjes Fassin GmbH & Co. KG und Katjesgreenfood GmbH & Co. KG Teil der Katjes-Gruppe. Als Markenholding akquiriert die Katjes International Unternehmen mit starken und etablierten Konsumgütermarken in Europa. Weitere Informationen finden Sie unter www.katjes-international.de
INFORMATIONEN UND ERLÄUTERUNGEN DES EMITTENTEN ZU DIESER MITTEILUNG:
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, beruhen diese Aussagen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Katjes International derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Katjes International übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren bzw. weiterzuentwickeln. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| EQS News ID: |
2302648 |
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2302648 02.04.2026 CET/CEST
| NO0012888769 |
| 02.04.2026 | Goldinvest Consulting GmbH | Bohrerfolg in Sonora: Algo Grande meldet bis 3,9% Kupferäquivalent
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Emittent / Herausgeber: Goldinvest Consulting GmbH
/ Schlagwort(e): Bohrergebnis/Sonstiges
Bohrerfolg in Sonora: Algo Grande meldet bis 3,9% Kupferäquivalent
02.04.2026 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Algo Grande Copper (WKN A41UK1 / TSXV ALGR) legt zum Abschluss der ersten Bohrphase auf dem äußerst vielversprechenden Kupfer-, Silber- und Goldprojekt Adelita erneut starke Ergebnisse vor. Bis zu 3,9% Kupferäquivalent konnte die Gesellschaft von CEO Enric Gay nämlich nachweisen!
Algo Grande hatte auf dem Zielgebiet Cerro Grande (Skarn) insgesamt vier Bohrlöcher mit zusammen 1.998 Metern an Bohrungen durchgeführt und dabei neben den überzeugenden Metallgehalten auch neue, wichtige Daten zur Struktur und Ausdehnung der Mineralisierung auf dem Projekt in Sonora, Mexiko, vorgelegt.
Das Ziel, die hochgradige Skarnmineralisierung in der Tiefe zu bestätigen wurde dabei erreicht und nach Angaben des Unternehmens zeigen die Resultate auch, dass das Vererzungssystem mächtiger ist als bislang angenommen und über die Grenzen früherer Bohrungen hinausreicht!
Jetzt mehr erfahren Bohrerfolg in Sonora: Algo Grande meldet bis 3,9% KupferäquivalentJetzt die wichtigsten Rohstoff-News direkt ins Postfach!Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.Gemäß §34b WpHG und § 48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH und/oder Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Algo Grande Copper halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Die GOLDINVEST Consulting GmbH behält sich zudem vor, jederzeit Aktien der Algo Grande Copper zu kaufen oder verkaufen, was den Kurs der Aktien beeinflussen könnte. Zudem besteht ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag zwischen Algo Grande Copper und der GOLDINVEST Consulting GmbH, womit ein weiterer Interessenkonflikt gegeben ist, da Algo Grande Copper die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung entlohnt.
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2303082 |
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| noisin440992 |
| 02.04.2026 | Bilthouse Service GmbH | Was kann eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft wirklich leisten – und was nicht?
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EQS-Media / 02.04.2026 / 09:25 CET/CEST
Kommentar von Tomas Peeters, CEO der Bilthouse-Gruppe
Der politische Wille, den Wohnungsmarkt zu entlasten, ist da. Das zeigt der Vorstoß der Bundesbauministerin Verena Hubertz, die eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft aufbauen will. Jede zusätzliche Initiative, die bezahlbaren Wohnraum schafft, ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir brauchen Wohnungen, die sich die Menschen leisten können, und auch Wohnungen, die staatlich gefördert werden.
Aber wir sollten ehrlich bleiben: Ein neuer, staatlicher Projektentwickler allein wird die strukturellen Probleme im Wohnungsbau nicht lösen. Es braucht mutige Reformen. Denn auch eine staatliche Wohnbaugesellschaft steht vor den gleichen Herausforderungen wie alle anderen:
- Die Genehmigungsprozesse sind unnötig kompliziert und dauern viel zu lange.
- Material- und Finanzierungskosten sind massiv gestiegen. Bauen ist so teuer geworden, dass es sich häufig kaum noch lohnt.
- An allen Ecken und Enden fehlen Fachkräfte.
- Bürokratie und Regulierung machen allen am Bau- und Planungsprozess Beteiligten das Leben unnötig schwer, kosten Geld und Zeit.
Bezahlbarer Wohnraum wird nur dann entstehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen – unabhängig davon, wer baut. Es braucht schnellere Verfahren, verlässliche Förderungen, Anreize für Fachkräfte und echte Entlastung bei Baukosten, Bürokratie und Regulierung. Ob Bürokratieabbau durch mehr Staat gelingt, ist zumindest fraglich.
Was es auch braucht: Vertrauen in die Privatwirtschaft. Der Staat ist nicht der beste Bauherr. Er kann – und muss – Impulse setzen, auch für sozialen Wohnungsbau. Die Umsetzung jedoch sollte in der Privatwirtschaft verantwortet werden. Dort finden wir gewachsene Kompetenz, die es braucht, um auch komplexe Projekte effizient in die Tat umzusetzen.
Zu einer echten Lösung finden wir nur, wenn alle – Politik, Kommunen, Bauwirtschaft, Finanzierer und Investoren – an einem Strang ziehen, ihre eigene Expertise einbringen und den Willen zeigen, eingefahrene, ineffiziente Strukturen aufzubrechen.
+++++
Über Bilthouse
Die Bilthouse-Gruppe ist einer der führenden Anbieter für Baufinanzierungsvermittlung in Deutschland. Gegründet im Jahr 2022 vereint Bilthouse die erfolgreichen Marken von Baufi24, Hüttig & Rompf und Creditweb. Dabei setzt das Unternehmen auf persönliche, digital gestützte und vor allem transparente Finanzierungsberatung für Menschen, die eine Immobilie suchen. Um einen klaren Mehrwert für Endkunden zu schaffen, gehör auch Kredit24 für Privatkredite dazu. Das B2B-Fintech FinLink komplettiert das Angebot als CRM für die Immobilienfinanzierung. Aktuell beschäftigt das Unternehmen rund 700 Mitarbeitende mit einem vermittelten Baufinanzierungsvolumen von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Baufi24 wurde im Jahr 2025 als zweitbester Baufinanzierungsvermittler vom Wirtschaftsmagazin €uro ausgezeichnet.
Pressekontakt
Dirk Ulmer
Kerl & Cie Kommunikationsberatung
Telefon: +49 160 972 378 73
E-Mail: bilthouse@kerlundcie.de
Emittent/Herausgeber: Bilthouse GmbH
Schlagwort(e): Immobilien
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| noisin510457 |
| 02.04.2026 | Groupe Adelaïde | Die Adelaïde Gruppe setzt 2025 ihren Wachstumskurs fort und stärkt ihre europäische Position
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Groupe Adelaïde
/ Schlagwort(e): Expansion
Die Adelaïde Gruppe setzt 2025 ihren Wachstumskurs fort und stärkt ihre europäische Position
02.04.2026 / 09:20 CET/CEST
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NEUILLY-SUR-SEINE, Frankreich, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Die Adelaïde Gruppe bestätigt im Jahr2025 die Stärke ihres Geschäftsmodells. Der konsolidierte Umsatz steigt auf495 Mio. € (+10 %).
- Die Aktivitäten Brokerage und Consulting (Verlingue, Angelus) wachsen um 9,5 % auf 344 Mio. €.
- Das Segment Verwaltung von Versicherungsleistungen (Génération) steigt um 10 %auf134 Mio. €.
- Die Aktivitäten Distribution & Underwriting (Cocoon, Dune) steigen um 20 % auf 17 Mio. €.
Mit 3'100 Mitarbeitenden, einer Kundenzufriedenheit von 88 % und einer Kunden-bindungsrate von 95 % verfügt die Gruppe über eine solide Basis. 2025 werden 24 %des Konzernumsatzes im Ausland erzielt und bestätigen damit den Ausbau der europäischen Präsenz.
«In einem angespannten Markt, der von anhaltenden geopolitischen Spannungen und einem schwachen Wirtschaftswachstum geprägt ist, bestätigt unsere Entwicklung die Stabilität unseres Modells und das Vertrauen unserer Kunden.», betont Gilles Bénéplanc, stellvertretender CEO der Adelaïde Gruppe.
Ein Wachstum entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Im Jahr 2025 setzte die Gruppe ihr Wachstum in den Bereichen Beratung, Vermittlung, Verwaltung, Vertrieb und Versicherungsdienstleistungen fort.
Diese Dynamik spiegelte sich auch in mehreren externen Wachstumsinitiativen wider, insbesondere in:
- der Übernahme von EBCam im Vereinigten Königreich durch Verlingue.
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weiteren Portfolio- und Teamübernahmen in Italien;
- der Erhöhung der Beteiligung von Adelaïde an Angelus Courtage.
- sowie die Beteiligung an Antoma Courtage.
Die Beratungs- und Makler-Aktivitäten, getragen von Verlingue und Angelus Courtage – beide unter den Top 20 der grössten französischen Broker – bleiben in einem Schaden- und Unfallversicherungsmarkt robust, der nach mehreren Jahren mit starken Prämienanstiegen in eine Phase der Normalisierung übergeht.
Im Jahr 2025 erzielt Verlingue einen Umsatz von 323 Mio. € (+3 %), davon 37 % im Ausland. Mit der Ankunft von Vincent Harel sowie jüngst Nicolas Naftalski stellt sich der Broker organisatorisch für die nächste Entwicklungsphase auf.
Angelus Courtage setzt seinerseits seinen Wachstumskurs fort und erzielt einen Umsatz von 21 Mio. € (+30%).
Génération: eine anhaltende Wachstumsdynamik
Génération setzt ihre dynamische organische Entwicklung fort und erzielt einen Umsatz von 134 Mio. € (+10 %). Treiber sind die Bereiche Gesundheit und Vorsorge – sowohl im individuellen als auch im kollektiven Geschäft.
Zur Unterstützung dieses Wachstums stärkt das Unternehmen seine operative Struktur weiter durch die Eröffnung neuer Standorte in Frankreich (Caen) und Portugal (Coimbra), womit die Gesamtzahl der Standorte von Génération auf sechs steigt.
Die Aktivitäten in Distribution und Underwriting entwickeln sich ebenfalls weiter.
Cocoon, ein auf Privatkunden spezialisierter Versicherungsbroker, erzielt einen Umsatz von 14 Mio. € (+10 %). Das Wachstum ist insbesondere auf die Entwicklung im Bereich individueller Krankenversicherungen nach dem Austritt aus Gruppenverträgen zurückzuführen.
Dune, die auf Baurisiken spezialisierte Underwriting-Agentur der Gruppe, bestätigt ihrerseits eine starke Dynamik mit einem Umsatz von 3 Mio. € (+50 %). Das Jahr war geprägt von der Ankunft neuer strategischer Partner, einer Diversifikation der Risikoträger und dem Start einer neuen digitalen Underwriting-Plattform.
Eine bestätigte europäische Ambition
Die Gruppe setzt ihren Strategieplan Better Future 28 konsequent um, der Adelaïde zum führenden unabhängigen und familiengeführten Broker Europas machen soll.
«Unsere Ambition bleibt unverändert: Wir wollen einen unabhängigen europäischen Referenzkonzern aufbauen, gestützt auf die Stärke unseres Modells, die Qualität unserer Teams und eine nachhaltige, strukturierte Wachstumsstrategie», schliesst Benjamin Verlingue, Verwaltungsratspräsident und CEO der Adelaïde Gruppe.
ÜberAdelaïde Die Adelaïde Gruppe ist auf die Beratung, die Vermittlung, den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen spezialisiert. Sie zählt zu den führenden Akteuren im französischen Versicherungsbrokergeschäft mit insgesamt fünf erfolgreichen Unternehmen: Verlingue, Génération, Cocoon, Dune und Angelus. 3'100 Mitarbeitende Niederlassungen in 5 europäischen Ländern: Frankreich, Grossbritannien, Schweiz, Portugal, Italien www.adelaidegroup.fr
Medienkontakt lfortin@mantu.com – 06 19 68 70 18
Logo – https://mmx.prnewswire.com/media/MS1819691/Logo_Adelaide_OKKKK.png?id=OA2623066
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02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2303026 02.04.2026 CET/CEST
| noisin418398 |
| 02.04.2026 | Adler Group S.A. | Adler Group übergibt das Projekt Holsten Quartier an den Käufer
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Adler Group S.A.
/ Schlagwort(e): Verkauf
Adler Group übergibt das Projekt Holsten Quartier an den Käufer
02.04.2026 / 09:00 CET/CEST
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Adler Group übergibt das Projekt Holsten Quartier an den Käufer
Luxemburg/Berlin, 02. April 2026 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) hat heute die Übergabe des Entwicklungsprojekts Holsten Quartier in Hamburg an das Käuferkonsortium bekanntgegeben. Bis auf die Zahlung für kleinere Teilflächen, deren Closing noch aussteht, konnte der Kaufpreis vollständig vereinnahmt werden.
Das im Stadtteil Altona zentral gelegene Projekt mit einer Größe von rund 87.000 Quadratmetern wurde an ein Hamburger Konsortium bestehend aus Quantum und HanseMerkur Grundvermögen in Kooperation mit der SAGA und der Hamburger Sparkasse veräußert. Mit dem offiziellen Eigentumsübergang beginnt ein neues Kapitel für das ehemalige Brauereigelände in Hamburg-Altona.
„Das Projekt Holsten Quartier zählt aufgrund seiner Größe und Lage zu den bedeutendsten Entwicklungen in unserem Portfolio. Wir freuen uns, dass auf dem Areal zeitnah dringend benötigter neuer Wohnraum in Hamburg entstehen wird. Für die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Käufer und mit der Stadt Hamburg danken wir herzlich“ sagt Dr. Karl Reinitzhuber, CEO der Adler Group. „Auch diese Transaktion ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, uns künftig auf unseren Mietwohnungsbestand im attraktiven Berliner Markt zu konzentrieren und diesen weiterzuentwickeln.“
Kontakt
Investor Relations:
T +352 278 456 710
E investorrelations@adler-group.com
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| EQS News ID: |
2302364 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302364 02.04.2026 CET/CEST
| LU1250154413 |
| 02.04.2026 | Nordex SE | Nordex Group erhält neuen Auftrag über 120 MW in der Türkei
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Nordex SE
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
Nordex Group erhält neuen Auftrag über 120 MW in der Türkei
02.04.2026 / 09:00 CET/CEST
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Hamburg, 2. April 2026. Ende März hat die Nordex Group einen neuen Auftrag in der Türkei von Balıkesir Elektrik Yenilenebilir Enerji Üretim ve Satış A.Ş., einer Tochtergesellschaft der Efor Holding, erhalten. Der Vertrag umfasst die Lieferung und Installation von 18 Windenergieanlagen des Typs N175/6.X mit einer Gesamtleistung von 120 MW für den Windpark R25-Balıkesir-2. Die Turbinen werden in der Kaltklima-Ausführung geliefert und auf Stahlrohrtürmen mit einer Nabenhöhe von 119 Metern installiert.
Neben der Lieferung und Errichtung übernimmt die Nordex Group für einen Zeitraum von 10 Jahren den Premium-Service der Anlagen.
Der Standort liegt rund 35 Kilometer nordwestlich der Stadt Balıkesir. Die Windenergieanlagen werden auf Höhenlagen zwischen 425 und 680 Metern installiert. Der Beginn der Montage der ersten Turbine ist für März 2027 geplant, die Inbetriebnahme des Windparks soll im August 2027 erfolgen.
Das Projekt R25-Balıkesir-2 ist der dritte Windpark der Efor Holding mit Anlagen der Nordex Group und stellt einen wichtigen Meilenstein in der erneuerbaren Energie-Strategie des Unternehmens dar. 2024 wurde das Projekt Gelgit unterzeichnet, 2025 folgte der Vertrag für den Windpark YEKA-4 R24 Yellice. Mit dem nun unterzeichneten YEKA-5 Balıkesir-2 Vertrag erweitert die Efor Holding ihr Portfolio im Rahmen des türkischen YEKA-Programms weiter. Das Projekt erfüllt die Anforderungen an lokale Wertschöpfung und unterstützt die Produktion im Land im Einklang mit den YEKA-Vorgaben.
İbrahim Akkuş, Vorstandsvorsitzender der Efor Holding, betonte bei der Vertragsunterzeichnung die langfristige Vision des Unternehmens: „Dieses Projekt stellt einen bedeutenden Schritt zum Ausbau unseres Energieportfolios dar. Das 120-MW-Projekt in Balıkesir, das im Rahmen der YEKA RES-2025 Ausschreibung entwickelt wurde, ist ein wichtiger Bestandteil unserer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Neben unseren Investitionen in Windenergie erhöht die Zusammenarbeit mit Nordex, einem weltweit führenden Technologieanbieter, die Effizienz und technologische Infrastruktur unserer Projekte. Unsere Windkraftprojekte in unterschiedlichen Regionen tragen zur Versorgungssicherheit bei und unterstützen dabei aktiv die nachhaltige Energiewende in der Türkei. Das Vorhaben in Balıkesir wird zudem einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Region und zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten.“
Die Efor Holding ist ein langjähriger Kunde der Nordex Group. Ender Ozatay, Vice President Region Türkiye and Mid East der Nordex Group: „Mit dem neuen Projekt setzen wir die vertrauensvolle Partnerschaft mit der Efor Holding fort und unterstützen gleichzeitig die ehrgeizigen Ziele der Türkei im Bereich erneuerbare Energien. Die N175/6.X-Turbinen liefern maximale Effizienz und sind bestens für kalte Standorte geeignet. Als Marktführer in der Türkei mit einem Anteil von rund 34 Prozent seit 2017 sind wir stolz darauf, unsere Technologie, lokale Fertigung und Servicekompetenz in ein weiteres YEKA-Projekt und die nachhaltige Entwicklung des Energiesystems des Landes einzubringen.“
Die Nordex Group im Profil
Die Gruppe hat seit ihrer Gründung 1985 bislang insgesamt über 64 GW Windenergieleistung in über 40 Märkten in Betrieb genommen und erzielte einen Konzernumsatz von rund 7,6 Mrd. EUR im Jahr 2025. Das Unternehmen beschäftigt derzeit mehr als 11.100 Mitarbeiter. Zum Fertigungsverbund gehören Werke in Deutschland, Spanien, Brasilien, Indien, und den USA. Das Produktprogramm konzentriert sich auf Onshore-Turbinen vor allem der Klassen 4 bis 7 MW+, die auf die Marktanforderungen von Ländern mit begrenzten Ausbauflächen und Regionen mit begrenzten Netzkapazitäten ausgelegt sind. Ein globales Service-Netz stellt den reibungslosen Betrieb der Turbinen sicher. Die Nordex SE ist ein börsennotiertes Unternehmen und mit ihrer Aktie (ISIN: DE000A0D6554) im MDAX und TecDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Ansprechpartner für Rückfragen der Presse:
Nordex SE
Felix Losada
Telefon: 040 / 300 30 – 1141
flosada@nordex-online.com
Ansprechpartnerin für Rückfragen von Investoren:
Nordex SE
Anja Siehler
Telefon: +49 162 3515 334
asiehler@nordex-online.com
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302788 |
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EQS News-Service |
2302788 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A0D6554 |
| 02.04.2026 | CMC Markets Deutschland | CMC Markets startet Handel mit Optionen auf der Next-Generation-Plattform
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Emittent / Herausgeber: CMC Markets Deutschland
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
CMC Markets startet Handel mit Optionen auf der Next-Generation-Plattform
02.04.2026 / 08:59 CET/CEST
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CMC Markets startet Handel mit Optionen auf der Next-Generation-Plattform
Frankfurt am Main, 2. April 2026 -- CMC Markets (www.cmcmarkets.com), ein weltweit führender Anbieter von Online-Trading für Privatanleger und Plattform-Technologielösungen für institutionelle Partner, geht den nächsten Schritt hin zu einem Multi-Asset-Broker und erweitert sein Produktangebot um den Handel mit Optionen auf der Next-Generation-Plattform.
Zum Start stehen den Kunden Call- und Put-Optionen auf wichtige US- und europäische Aktienindizes (S&P 500, Nasdaq 100, FTSE 100, DAX, CAC 40 und Euro Stoxx 50), auf Gold- und Silber-ETFs sowie auf die sogenannten „Magnificent Seven“ Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft, Nvidia und Tesla zur Verfügung. Mit „Fractional Options“ (Teiloptionen) kann auch eine Positionsgröße von nur einem Hundertstel einer Option (0,01 Kontrakte) gehandelt werden. In den kommenden Wochen und Monaten soll das Angebot schrittweise ausgebaut und andere Basiswerte ergänzt werden.
„Durch die einzigartige Funktionsweise von Optionen lassen sich mit ihnen zahlreiche Strategien umsetzen, die mit anderen Instrumenten nicht abgebildet werden könnten. So können zum Beispiel bestehende Positionen mit Optionen abgesichert oder der initiale Kapitaleinsatz bei der Eröffnung einer Position begrenzt werden“, so Christine Romar, Head of Europe von CMC Markets. „Und mit Optionen können Anleger und Trader auch dann profitieren, wenn Märkte seitwärtslaufen.“
Für den Optionshandel bei CMC Markets fallen keine Kommissionen, keine Haltegebühren und keine Finanzierungskosten an. Die einzigen Kosten sind der Spread sowie – falls das gehandelte Instrument in einer anderen Währung als der Heimatwährung notiert – eine Währungsumrechnungsgebühr in Höhe von 0,5 % des realisierten Gewinns oder Verlusts. Ein separates Konto ist nicht erforderlich. Interessierte Kunden müssen zunächst einen Wissenstest bestehen, bevor sie mit ihrem bestehenden CFD-Konto Optionen handeln können.
Ansprechpartner für die Presse:
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64584 Biebesheim am Rhein
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Die CMC Markets Germany GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Registernummer 154814 zugelassenes und reguliertes Unternehmen und eine 100-prozentige Tochter der CMC Markets UK Plc mit Sitz in London, einem der weltweit führenden Anbieter von Online-Trading und Plattform-Technologielösungen für institutionelle Partner. CMC Markets bietet Anlegern die Möglichkeit, Differenzkontrakte (Contracts for Difference oder kurz „CFDs“) über die Handelsplattform „Next Generation“ oder den Metatrader 4 (kurz „MT4“) zu traden. Anleger können als CFDs über 12.000 verschiedene Werte handeln, darunter Indizes, Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Exchange Traded Funds (ETFs) sowie Krypto-/Währungspaare. Für institutionelle Partner steht eine breite Palette an Firmenkonten, API-, White- oder Grey-Label-Lösungen zur Verfügung. Die 1989 von Peter Cruddas in London gegründete Unternehmensgruppe verfügt heute über Büros u.a. in Deutschland, Australien und Singapur. CMC Markets Plc ist an der Londoner Börse notiert. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.cmcmarkets.de und www.cmcmarkets.com/group/.
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| 02.04.2026 | Mutares SE & Co. KGaA | Mutares platziert Vorabplatzierung der Kapitalerhöhung erfolgreich – Deutliche Überzeichnung und starkes internationales Investoreninteresse
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mutares platziert Vorabplatzierung der Kapitalerhöhung erfolgreich – Deutliche Überzeichnung und starkes internationales Investoreninteresse
02.04.2026 / 08:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mutares platziert Vorabplatzierung der Kapitalerhöhung erfolgreich – Deutliche Überzeichnung und starkes internationales Investoreninteresse
- Vorabplatzierung über EUR 26,4 Mio. erfolgreich abgeschlossen – Orderbuch fast 3-fach überzeichnet
- Hochwertige Investorenbasis: Fokus auf langfristige („Long-only“) Investoren
- Stark internationales Interesse: Über 60 % der Nachfrage aus dem Ausland, insbesondere aus den USA und dem Vereinigten Königreich
München, 02. April 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat die Vorabplatzierung im Rahmen der angekündigten Kapitalerhöhung über insgesamt rund EUR 105 Mio. erfolgreich abgeschlossen. Die Vorabplatzierung umfasst ein Volumen von EUR 26,4 Mio.
Das Orderbuch war dabei deutlich überzeichnet: Insgesamt lag die Nachfrage bei dem fast Dreifachen des angebotenen Volumens, getragen von über 30 Investoren. Besonders hervorzuheben ist die hohe Qualität der Nachfrage – die Zuteilung erfolgte ausschließlich an langfristig orientierte Investoren („Long-only“) sowie an Investoren, die frühzeitig substanzielle Orderinteressen signalisiert hatten.
Die geografische Verteilung unterstreicht die zunehmende Internationalisierung der Investorenbasis: Mehr als 60 % der Nachfrage stammten von internationalen Investoren außerhalb Deutschlands, insbesondere aus den USA und dem Vereinigten Königreich.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Vorabplatzierung setzt Mutares ein klares Signal für das Vertrauen des Kapitalmarkts in die eingeschlagene Wachstumsstrategie und schafft eine solide Grundlage für die Umsetzung der nächsten Expansionsphase, insbesondere in den USA sowie in weiteren internationalen Märkten.
Johannes Laumann, CIO von Mutares, kommentiert: „Die sehr starke Nachfrage und die deutliche Überzeichnung der Vorabplatzierung sind ein klares Vertrauenssignal des Kapitalmarkts in unsere Wachstumsstrategie. Besonders erfreulich ist die hohe Qualität und Internationalität unserer Investorenbasis, die unsere konsequente Expansion insbesondere in den USA aktiv unterstützt. Mit den eingeworbenen Mitteln schaffen wir die Grundlage, unsere dynamische Expansionsstrategie zu beschleunigen und nachhaltige Wertsteigerung für unsere Aktionäre zu realisieren.“
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Tokio, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Das Unternehmen verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Telefon: +49 89 9292 7760
E-Mail:ir@mutares.de www.mutares.com
Pressekontakt in Deutschland
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Telefon: +49 89 125 09 0333
E-Mail:sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
Pressekontakt in Frankreich
VAE SOLIS COMMUNICATIONS
Marie-Caroline Garnier
Telefon: +33 6 22 86 39 17
E-Mail: mutares@vae-solis.com
Pressekontakt in Großbritannien
14:46 Beratung
Tom Sutton
Telefon: +44 7796 474940
E-Mail: tsutton@1446.co.uk
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Grundlage des in deutscher Sprache erstellten Dokuments gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe (db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung”) der Gesellschaft (das „Anhang-IX-Dokument”), das in elektronischer Form bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin”) eingereicht wird und voraussichtlich am 2. April 2026 auf der Website der Gesellschaft (ir.mutares.com) im Bereich „Aktie—Kapitalerhöhung 2026” veröffentlicht wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen, das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren” beschriebenen Risiken bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der derzeit hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor Ausübung etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Das Anhang-IX-Dokument ist verfügbar. Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft (https://ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte, einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren Informationen lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch in Bezug auf Risiken.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt werden. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien sollte nur auf Grundlage des Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der EU-Prospektverordnung sind.
Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden und richtet sich ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Absatz 15 des Schedule 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die zudem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order”) oder (ii) high net worth companies im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order oder andere Personen sind, an die diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen zusammen als „relevante Personen” bezeichnet). Die Neuen Aktien stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb der Neuen Aktien wird ausschließlich mit relevanten Personen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act”) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit Registrierung oder auf Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Acts angeboten oder verkauft werden.
In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland Limited, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die „Konsortialbanken”) handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien (das „Angebot”) ausschließlich für die Gesellschaft und für niemand anderen. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen als ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu gewähren, den sie ihren Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit zu erteilen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen” darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Geltung haben und dass weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die „Personen”) oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, persönlich haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Aktionäre oder Berater solcher Personen (die „Vertreter”) können Sie über Änderungen informieren noch sind sie verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder dem Empfänger Zugang zu zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Buchhaltungs-, regulatorische, steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt, Informationen zu erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr übereinstimmen; solche Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben werden, nicht als von der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert angesehen werden.
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER ERWERBEN.
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Unternehmen: |
Mutares SE & Co. KGaA |
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| ISIN: |
DE000A2NB650 |
| WKN: |
A2NB65 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302782 |
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EQS News-Service |
2302782 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A2NB650 |
| 02.04.2026 | auto-schweiz | Plus im März beschert Automarkt kleinen Lichtblick
 Neue Personenwagen Februar 2026
Bern, 2. April 2026
Der Schweizer Personenwagenmarkt zeigt im März 2026 auf niedrigem Niveau Erholungstendenzen. Mit 23’258 Neuzulassungen wurden 7,2 Prozent mehr Fahrzeuge in Verkehr gesetzt als im Vorjahresmonat. Damit fand der Negativtrend seit Anfang Jahr ein vorläufiges Ende: Es resultiert nunmehr ein leichtes Plus von 0,6 Prozent gegenüber dem sehr schwachen Vorjahresquartal. Auch im März liessen die Kunden herkömmliche Antriebe links liegen und wandten sich Plug-In-Hybriden zu. Diese konnten gegenüber dem Vorjahresquartal um bald ein Drittel zulegen. Steckerfahrzeuge machen in diesem Jahr insgesamt ein Drittel der Neuzulassungen aus.
Der Markt für neue Personenwagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gab im März 2026 ein Lebenszeichen von sich. Die 23’258 Neuzulassungen im März entsprechen einem Wachstum von 7,2 Prozent im Vergleich zum sehr schwachen Vorjahresmonat. Damit dreht auch die Jahresbilanz leicht ins Positive: In den ersten drei Monaten wurden 52'982 neue Personenwagen immatrikuliert, was einem Plus von 0,6 Prozent entspricht.
Reinelektrische Modelle (BEV) und vor allem Plug-in-Hybride (PHEV) sind auf Wachstumskurs
Gegenüber dem Vorjahresquartal haben die sogenannten Steckerfahrzeuge (BEV und PHEV) um 37,6 Prozent zugelegt. Sie machen in diesem Jahr ein Drittel der Neuzulassungen aus. Damit setzen sich die Antriebstrends fort: Während reine Diesel-Personenwagen seit Januar mehr als ein Viertel unter dem Vorjahresniveau liegen (-26,8 Prozent), verzeichnen Plug-in-Hybride ein starkes Wachstum von 31,3 Prozent – nahezu ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum 2025. Dieses Wachstum ist auch Ausdruck der anhaltenden Zurückhaltung gegenüber der Elektromobilität in Reinform. Reinelektrische Antriebe (BEV) haben seit Anfang Jahr um moderate 6,3 Prozent zugelegt. Offenbar ist das Vertrauen in das Ökosystem Elektromobilität bei vielen potenziellen Käufern noch nicht gross genug, obwohl die Reichweiten der E-Autos zunehmen und diese auch preislich immer attraktiver werden. Diese Haltung ist verständlich: Mehr als 60% Prozent der Haushalte wohnen zur Miete und die allermeisten können bisher nicht zuhause laden. Auch die Strompreise bleiben hoch. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, wenn die Schweiz ihre Klimaziele erfüllen soll.
Thomas Rücker, Direktor bei auto-schweiz, ordnet die Entwicklung ein: «Die aktuellen Zahlen sind ermutigend, obwohl sie sich nach wie vor auf tiefem Niveau befinden. Die nächsten Monate werden zeigen ob die Erholung von Dauer ist. Es ist damit zu rechnen, dass die Treibstoffkostenentwicklung einen wachsenden Einfluss haben wird. Die Branche hofft weiterhin auf eine stärkere Nachfrage, damit dem alternden Fahrzeugpark entgegengewirkt wird. Eine schnelle Erneuerung des Wagenparks hilft, die Emissionen im Strassenverkehr zu senken, und dank der modernen Assistenzsysteme die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.»
Die detaillierten Zahlen nach Marken stehen auf www.auto.swiss zur Verfügung. Die Auswertungen von auto-schweiz basieren auf Erhebungen des Bundes, die Daten sind möglicherweise vorläufig und nicht abgeschlossen.
| noisin959714 |
| 02.04.2026 | Mutares SE & Co. KGaA | Mutares SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der Vorabplatzierung – Ausgabe von 1.076.166 Neuen Aktien mit einem Platzierungspreis von EUR 24,50 je Neuer Aktie
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Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Mutares SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der Vorabplatzierung – Ausgabe von 1.076.166 Neuen Aktien mit einem Platzierungspreis von EUR 24,50 je Neuer Aktie
02.04.2026 / 08:14 CET/CEST
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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Mutares SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der Vorabplatzierung – Ausgabe von 1.076.166 Neuen Aktien mit einem Platzierungspreis von EUR 24,50 je Neuer Aktie
München, 02. April 2026 – Die Geschäftsführung der Mutares Management SE ("Geschäftsführung“), der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN DE000A2NB650) ("Mutares“ oder "Gesellschaft“), gibt bekannt, dass die Vorabplatzierung im Rahmen der Kapitalerhöhung von bis zu 4.269.651 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft ("Neue Aktien“) an ausgewählte institutionelle Anleger im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens, die am 01. April 2026 angekündigt wurde, erfolgreich abgeschlossen wurde.
Alle 1.076.166 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien“) wurden bei institutionellen Anlegern (i) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf Regulation S des U.S. Securities Acts von 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") und (ii) in den Vereinigten Staaten ausschließlich bei qualifizierten institutionellen Käufern ("QIBs“) im Sinne von Rule 144A des Securities Acts, die zugleich qualifizierte Käufer im Sinne von Section 2(a)(51)(A) des U.S. Investment Company Acts von 1940 sind, platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 24,50 je Neuer Aktie festgelegt, der zugleich den Bezugspreis je Neuer Aktie für die Bezugstranche darstellt ("Bezugspreis“).
Die Zuteilung der Vorabplatzierungsaktien erfolgt am 02. April 2026, mit Handelstag am 08. April 2026 und Abwicklungsdatum voraussichtlich am oder um den 10. April 2026, wobei die Aufnahme des Handels der Vorabplatzierungsaktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am selben Tag erfolgt.
Die verbleibenden 3.193.485 Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft auf Grundlage eines Dokuments gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. (db)(iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung”) der Gesellschaft (das „Anhang-IX-Dokument”) im Wege mittelbarer Bezugsrechte während der Bezugsfrist angeboten, die voraussichtlich am 8. April 2026 (einschließlich) beginnt und am 21. April 2026 (einschließlich) endet („Bezugsfrist”), und zwar zum Bezugspreis von EUR 24,50 pro Neuer Aktie gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots („Bezugstranche”). Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d.h. fünf (5) Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger wird voraussichtlich heute erfolgen.
Cantor fungiert als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit Metzler Bank und Stifel als Joint Bookrunners (zusammen die „Joint Bookrunners”).
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Grundlage des in deutscher Sprache erstellten Dokuments gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe (db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung”) der Gesellschaft (das „Anhang-IX-Dokument”), das in elektronischer Form bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin”) eingereicht wird und voraussichtlich heute auf der Website der Gesellschaft (ir.mutares.com) im Bereich „Aktie—Kapitalerhöhung 2026” veröffentlicht wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen, das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren” beschriebenen Risiken bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der derzeit hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor Ausübung etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Das Anhang-IX-Dokument ist verfügbar. Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft (https://ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte, einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren Informationen lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch in Bezug auf Risiken.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt werden. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien sollte nur auf Grundlage des Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der EU-Prospektverordnung sind.
Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden und richtet sich ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Absatz 15 des Schedule 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die zudem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order”) oder (ii) high net worth companies im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order oder andere Personen sind, an die diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen zusammen als „relevante Personen” bezeichnet). Die Neuen Aktien stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb der Neuen Aktien wird ausschließlich mit relevanten Personen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act”) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit Registrierung oder auf Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Acts angeboten oder verkauft werden.
In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland Limited, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die „Konsortialbanken”) handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien (das „Angebot”) ausschließlich für die Gesellschaft und für niemand anderen. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen als ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu gewähren, den sie ihren Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit zu erteilen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen” darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Geltung haben und dass weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die „Personen”) oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, persönlich haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Aktionäre oder Berater solcher Personen (die „Vertreter”) können Sie über Änderungen informieren noch sind sie verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder dem Empfänger Zugang zu zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Buchhaltungs-, regulatorische, steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt, Informationen zu erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr übereinstimmen; solche Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben werden, nicht als von der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert angesehen werden.
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER ERWERBEN.
Ende der Insiderinformation
02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News-Service |
2302766 02.04.2026 CET/CEST
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| 02.04.2026 | NanoRepro AG | NanoRepro AG: Neues Vorstandsmitglied und Einleitung eines strategischen Reviewprozesses – Die Transformation nimmt Fahrt auf
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NanoRepro AG
/ Schlagwort(e): Personalie/Sonstiges
NanoRepro AG: Neues Vorstandsmitglied und Einleitung eines strategischen Reviewprozesses – Die Transformation nimmt Fahrt auf
02.04.2026 / 08:00 CET/CEST
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NanoRepro AG: Neues Vorstandsmitglied und Einleitung eines strategischen Reviewprozesses – Die Transformation nimmt Fahrt auf
- Mike Eckel verstärkt nach dem Ausscheiden von Stefan Pieh den NanoRepro-Vorstand mit Wirkung zum 1. Oktober 2026
- Strukturierter Strategie-Review zur Identifikation und Quantifizierung gruppeninterner Synergiepotenziale eingeleitet
- Erfahrener Strategieberater mit internationaler M&A- und Integrationskompetenz zur Unterstützung gewonnen
- Vorstellung klar definierter Milestones bis Ende Juni 2026
Marburg, 02. April 2026. Der Aufsichtsrat der NanoRepro AG (ISIN DE0006577109; Symbol: NN6) hat Mike Eckel mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 in den Vorstand berufen. Mike Eckel bringt rund 30 Jahre Erfahrung im Finanz- und Projektgeschäft mit. Zuletzt war er als Abteilungsleiter Gewerbekunden bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf tätig, wo er über viele Jahre die strategische Steuerung eines umfangreichen gewerblichen Kundenportfolios verantwortete und Führungserfahrung auf verschiedenen Ebenen sammelte. Mit seiner fundierten Expertise in Kreditanalyse, Finanzsteuerung und gewerblichem Kundengeschäft bringt er wertvolle Kompetenzen für die Weiterentwicklung der NanoRepro-Gruppe mit.
Stefan Pieh, dessen Vorstandsvertrag zum 28. Februar 2026 ausgelaufen ist, hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen. Stefan Pieh hat die NanoRepro AG in einer entscheidenden Phase maßgeblich begleitet und nachhaltig mitgestaltet. Unter seiner Mitverantwortung wurde das Unternehmen konsequent von seiner COVID-geprägten Vergangenheit gelöst und als wachstumsorientierte Consumer-Health-Plattform neu aufgestellt. Der Aufsichtsrat sowie CEO Lisa Jüngst bedanken sich ausdrücklich für seinen wesentlichen Beitrag und seine Impulse zur strategischen Neuausrichtung der NanoRepro AG in den vergangenen Jahren und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute. Bis zum Amtsantritt von Mike Eckel gewährleistet das bestehende Team die vollständige operative und finanzielle Kontinuität der Gesellschaft.
Dr. Olaf Stiller, Aufsichtsratsvorsitzender der NanoRepro AG, erklärt: „Mit Mike Eckel gewinnen wir eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit tiefem Verständnis für Finanzstrukturen und Projektarbeit, um das Unternehmen in seiner nächsten Entwicklungs- und Wachstumsphase mit der notwendigen Schlagkraft zu begleiten. Die operative Kontinuität der Gesellschaft ist bis zu seinem Amtsantritt am 1. Oktober durch Lisa Jüngst und das erfahrene Team vollumfänglich sichergestellt. Stefan Pieh hat NanoRepro in einer außergewöhnlichen Umbruchphase mit großem Einsatz begleitet und entscheidend dazu beigetragen, das Unternehmen auf eine neue strategische Grundlage zu stellen. Dafür gilt ihm unser aufrichtiger Dank.“
Strukturierter Strategie-Review zur Identifikation und Quantifizierung gruppeninterner Synergiepotenziale eingeleitet
Gleichzeitig leitet die Gesellschaft einen strukturierten strategischen Reviewprozess zur Weiterentwicklung und Optimierung der künftigen Positionierung ein. Dieser wird durch einen erfahrenen externen Strategieberater begleitet, und verfolgt das Ziel, bis Ende Juni 2026 klar definierte Milestones für die operative Entwicklung der Gruppe vorzulegen.
Die NanoRepro AG befindet sich in einer Phase aktiver Transformation. Mit dem aufgebauten Beteiligungsportfolio aus Paedi Protect AG, Deutsche Kosmetikwerke AG (newkee), hyped about science GmbH (PHLAS) sowie dem etablierten Diagnostikgeschäft verfügt die Gruppe über eine substanzielle Basis, deren gemeinsames Wertschöpfungspotenzial bislang erst in Ansätzen gehoben wurde.
Der nun eingeleitete strategische Reviewprozess verfolgt das Ziel, diese Potenziale systematisch zu identifizieren, zu quantifizieren und in klar definierte operative Milestones zu überführen. Im Fokus steht dabei die stärkere Verzahnung der Gruppengesellschaften entlang gemeinsamer Themenfelder wie Einkauf / Lieferantenmanagement, Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, Lager- und Bestandsmanagement sowie Personal- und Verwaltungsstrukturen – mit dem klaren Ziel, das vorhandene Wachstumspotenzial des Portfolios durch ein konsequentes Zusammenwachsen der Gesellschaften und entsprechendem Know-how-Transfer nachhaltig zu heben.
Erfahrener Strategieberater mit internationaler M&A- und Integrationskompetenz zur Unterstützung gewonnen
Zur Begleitung dieses Prozesses hat die NanoRepro AG einen erfahrenen Strategieberater gewonnen, der über langjährige Erfahrung in einer international führenden Strategieberatung sowie über nachgewiesene operative Expertise in der Begleitung von Roll-up-Strategien verfügt, bei denen er zahlreiche Akquisitionsprozesse erfolgreich geführt und integriert hat.
In seiner Beratungsrolle wird er die NanoRepro AG auf dem Weg zur integrierten Consumer-Health-Plattform aktiv begleiten. Sein Fokus liegt dabei auf drei Ebenen: erstens der gezielten Identifikation und Strukturierung gruppeninterner Effizienz- und Synergiepotenziale, zweitens der operativen Verzahnung der Gruppengesellschaften mit dem Ziel, das vorhandene Wertschöpfungspotenzial nachhaltig zu heben, und drittens der strategischen Sondierung angrenzender Wachstumsfelder und möglicher M&A-Optionen, die das Plattformmodell der NanoRepro AG konsequent weiterentwickeln. Der Blick ist dabei klar nach vorne gerichtet: Es geht nicht um Verwaltung des Bestehenden, sondern um die gezielte Schaffung von Dynamik. Dies im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre und mit dem klaren Ziel einer deutlich gestärkten Umsatz- und Ertragskraft auf Gruppenebene.
Vorstellung klar definierter Milestones bis Ende Juni 2026 geplant
Die Gesellschaft plant, bis Ende Juni 2026 ein erstes strukturiertes Ergebnisbild vorzulegen, das als Grundlage für die weitere strategische Ausrichtung der Gruppe dienen wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses – einschließlich klar definierter Ziele und operativer Meilensteine - sollen den Aktionärinnen und Aktionären im Rahmen einer Strategiepräsentation kommuniziert werden. NanoRepro versteht diesen Prozess als aktives Signal: Das Unternehmen tritt in eine neue Phase der Reife ein und hat den Anspruch, die aufgebaute Substanz in sichtbare und messbare Wertsteigerung zu überführen.
Lisa Jüngst, CEO der NanoRepro AG, erklärt: „Wir haben in den vergangenen Jahren konsequent Substanz aufgebaut. Dies mit starken Marken, innovativen Technologien und belastbaren Handelsbeziehungen. Jetzt ist der richtige Moment, dieses Portfolio mit dem notwendigen strukturellen Fokus zusammenzuführen. Gemeinsam und mit objektiver und erfahrener externer Unterstützung möchten wir eine integrierte, leistungsstarke Plattform formen, um die NanoRepro AG spürbar im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre weiterzuentwickeln.“
Über die NanoRepro AG
Die NanoRepro AG mit Sitz in Marburg an der Lahn ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Fokus auf gesundheitlicher Vorsorge, Schnelldiagnostik sowie dem strategischen Ausbau komplementärer Geschäftsfelder im Gesundheits- und Lifestyle-Bereich. Als Hersteller von medizinischen Schnelltests für Endverbraucher und Fachanwender zählt die NanoRepro AG zu den Innovationsführern der Branche. Das Unternehmen verfügt über ein breites Portfolio von mehr als 25 Selbsttests, darunter verschiedene Corona-Tests, Schwangerschaftstests, Tests zur Magengesundheit, Fruchtbarkeits- und Allergietests sowie Anwendungen zur Darmkrebsvorsorge.
Neben dem Kerngeschäft stärkt die NanoRepro AG ihre Marktposition durch gezielte Beteiligungen an wachstumsstarken Unternehmen. Seit Herbst 2024 hält das Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung an der Paedi Protect AG, einem Spezialisten für hochwertige, dermatologisch geprüfte Hautpflegeprodukte für Babys und Kinder mit natürlichen, gesundheitlich verträglichen Inhaltsstoffen. Zur Unternehmensgruppe gehört zudem die Beteiligung an der Deutsche Kosmetikwerke AG, die unter der Marke newkee innovative Hautpflegeprodukte anbietet. An dem Unternehmen sind auch der Fußballprofi Manuel Neuer und die Tennisspielerin Angelique Kerber beteiligt.
Im Jahr 2025 beteiligte sich die NanoRepro AG zudem an der hyped about science GmbH, einem innovativen Start-up im Bereich Kaltplasmatechnologie, das mit dem Produkt PHLAS eine neue Generation technologiebasierter Hautpflege für Endverbraucher entwickelt. In dieses Gemeinschaftsprojekt bringt NanoRepro auch ihre Nahrungsergänzungsmarke alphabiol ein, wodurch ein ganzheitliches Produktkonzept rund um die Marke PHLAS entsteht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Lisa Jüngst
Tel.: +49-6421-951449
E-Mail: juengst@nanorepro.com
02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302598 02.04.2026 CET/CEST
| DE0006577109 |
| 02.04.2026 | Sensirion Holding AG | Sensirion arbeitet mit ClimeFi im Bereich dauerhafter CO2-Entnahme zusammen
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Sensirion Holding AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Sensirion arbeitet mit ClimeFi im Bereich dauerhafter CO2-Entnahme zusammen
02.04.2026 / 07:45 CET/CEST
Medienmitteilung
April 2026, Sensirion AG, 8712 Stäfa, Schweiz
Sensirion arbeitet mit ClimeFi im Bereich dauerhafter CO2-Entnahme zusammen
Sensirion, ein führender Hersteller von smarten Sensorlösungen, hat sich mit ClimeFi, einer führenden Plattform für den Kauf und das Management im Bereich der CO2-Entnahme, zusammengetan, um ein robustes Portfolio an Lösungen zur dauerhaften CO2-Entnahme zu erwerben. Das Portfolio umfasst drei Pfade für die CO2-Entnahme, wobei die Versorgung bis 2028 gesichert ist. Durch diese Zusammenarbeit hat Sensirion ihre Kompetenzen in der CO2-Entnahme vertieft, ihr Engagement für die Nachhaltigkeit weiter gestärkt und ihren Weg zu Netto-Null beschleunigt.
Sensirion hat sich zum Netto-Null-Ziel des Bundes für 2050 verpflichtet. Der Fokus des Hightech-Unternehmens liegt auf der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen, um den CO2-Fussabdruck zu verringern. Sensirion bezieht Strom aus eigenen Solarzellen und erneuerbaren Energiequellen – bestätigt durch Herkunftsnachweise – an allen Standorten weltweit und leistet mit Investitionen in CO₂-Entnahme-Projekte einen zusätzlichen Klimaschutzbeitrag.
Im Jahr 2025 erwarb Sensirion über ClimeFi eine bestimmte Menge an dauerhafter und hochwertiger CO2-Entnahme. Das Portfolio umfasst drei Ansätze: Direct Air Capture (DAC), Biomass Carbon Removal and Storage (BiCRS) und CO2-Mineralisierung. DAC nutzt fortschrittliche Filtersysteme, um CO₂ direkt der Atmosphäre zu entziehen und zur langfristigen Speicherung unterirdisch zu speichern. BiCRS nutzt kohlenstoffreiche Biomasseabfälle und lagert diese in stabilen, geologischen Formationen, um die Wahrscheinlichkeit des Rückflusses von CO₂ in die Atmosphäre zu verringern. Und die Mineralisierung wandelt CO₂ in stabile Mineralien oder Karbonat-Materialien um und bindet dabei Kohlenstoff in fester Form für die langfristige Speicherung.
Durch die Partnerschaft mit ClimeFi hat Sensirion Zugang zu einer Reihe von Projekten für die hochwertige und dauerhafte CO2-Entnahme sowie zu einem kontinuierlichen Monitoring des Portfolios. Gleichzeitig stärkt Sensirion das Engagement im Bereich CO₂-Entnahme als ergänzende Massnahme zu Emissionsreduktionen und entwickelt ihre Klimastrategie weiter.
Loan Nham, Senior Manager Corporate Projects bei Sensirion: „ClimeFi spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer zuverlässigen und langfristigen Verfügbarkeit von CO₂-Entnahmelösungen, die ein Bestandteil unserer Klimastrategie sind. Durch den transparenten und kontinuierlichen Ansatz im Portfoliomanagement können Risiken, die mit neuen Technologien im Bereich der CO₂-Entnahme verbunden sind, besser eingeschätzt werden, was uns dabei unterstützt, unseren Klimazielen näherzukommen.“
Paolo Piffaretti, CEO und Mitgründer von ClimeFi: „Wir freuen uns, Sensirion bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie zu unterstützen. Durch den Aufbau und das Management eines vielfältigen Portfolios, das verschiedene Technologien über mehrere Jahre umfasst, haben wir Sensirion den Zugang und die Informationen zur Verfügung gestellt, um die CO2-Entnahme zu einer tragenden Säule ihrer langfristigen Klimastrategie zu machen.“
Sensirion – Experten für Umwelt- und Durchflusssensorlösungen
Sensirion ist einer der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von Sensoren und Sensorlösungen, die für mehr Effizienz, Gesundheit, Sicherheit und Komfort sorgen. 1998 gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute am Hauptsitz in Stäfa (Schweiz) sowie in zahlreichen internationalen Niederlassungen rund 1’200 Mitarbeitende. Das Produktportfolio von Sensirion umfasst Umweltsensoren zur präzisen und zuverlässigen Messung von Feuchtigkeit und Temperatur, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Stickoxiden (NOx), Kohlendioxid (CO₂), Formaldehyd sowie Feinstaub (PM2.5). Darüber hinaus bietet das Unternehmen Gas- und Flüssigkeitsdurchflusssensoren, Differenzdrucksensoren sowie Sensoren zur Gasleckage-Erkennung an. Die Lösungen kommen in einer Vielzahl von Anwendungen zum Einsatz. Als Innovationspionier entwickelt Sensirion Lösungen für die spezifischen Bedürfnisse von Kunden und Partnern aus der Automobilbranche, Industrie, Medizin, HLK und Unterhaltungselektronik sowie hochwertige Produkte für die kosteneffiziente Massenproduktion. Mehr Informationen und aktuelle Kennzahlen finden Sie auf https://sensirion.com/de
ClimeFi
ClimeFi ist der führende Portfoliomanager für die dauerhafte CO2-Entnahme. Das Unternehmen bietet umfassende Informations- und Asset-Management-Tools für den Abschluss von Verträgen, den Einkauf und die Verwaltung von CDR-Käufen über alle CDR-Pfade hinweg und unterstützt globale Organisationen dabei, ihre Anstrengungen zur CO2-Entnahme zu skalieren, damit die gesetzten Klimaziele erreicht werden können. Weitere Informationen finden Sie unter www.climefi.com.
Ende der Medienmitteilungen
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8712 Stäfa |
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+41 44 306 40 00 |
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2302702 |
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2302702 02.04.2026 CET/CEST
| CH0406705126 |
| 02.04.2026 | Nordex SE | Nordex Group baut Windpark in Schleswig-Holstein um weitere 40 MW aus
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Nordex SE
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
Nordex Group baut Windpark in Schleswig-Holstein um weitere 40 MW aus
02.04.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hamburg, 2. April 2026. Ende März hat die Nordex Group von der NeXtWind Management GmbH einen Auftrag über insgesamt 39,9 MW erhalten. Im Rahmen des Repowering-Projekts Lütau 2 im Kreis Herzogtum Lauenburg liefert Nordex sieben Windenergieanlagen des Typs N149/5.X auf 125‑Meter‑Stahlrohrtürmen. Der Auftrag umfasst auch einen Premium Service der Anlagen über 20 Jahre.
Die Errichtung der Turbinen ist für das Frühjahr 2027 geplant, die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im Sommer 2027 abgeschlossen. Der neue Bauabschnitt erweitert den bestehenden Windpark Lütau 1, der bereits aus fünf Anlagen des Typs N149/5.X besteht und seit 2025 in Betrieb ist. Mit den nun folgenden sieben zusätzlichen Turbinen wird die Gesamtleistung des Standorts auf 68,4 MW erhöht.
Schleswig‑Holstein zählt seit vielen Jahren zu den führenden Windenergieregionen Deutschlands. Mit hervorragenden Windbedingungen und einem hohen Anteil an Bürgerwindparks trägt das Bundesland maßgeblich zur deutschen Klimaschutzstrategie bei. Projekte wie Lütau 2 leisten einen wichtigen Beitrag zur Transformation des Energiesystems.
Über NeXtWind
NeXtWindist ein führender Anbieter im Bereich erneuerbare Energien mit Sitz in Berlin und London. Seit seiner Gründung 2020 konzentriert sich das Unternehmen auf die Übernahme und Optimierung bestehender Windparks (Repowering). Heute betreibt NeXtWind über 37 Standorte mit einer Kapazität von 500 MW und verfügt über eine Repowering-Kapazität von 2 GW. Bis 2028 ist der Ausbau auf insgesamt 3 GW Erzeugungskapazität geplant.
Die Nordex Group im Profil
Die Gruppe hat seit ihrer Gründung 1985 bislang insgesamt über 64 GW Windenergieleistung in über 40 Märkten in Betrieb genommen und erzielte einen Konzernumsatz von rund 7,6 Mrd. EUR im Jahr 2025. Das Unternehmen beschäftigt derzeit mehr als 11.100 Mitarbeiter. Zum Fertigungsverbund gehören Werke in Deutschland, Spanien, Brasilien, Indien, und den USA. Das Produktprogramm konzentriert sich auf Onshore-Turbinen vor allem der Klassen 4 bis 7 MW+, die auf die Marktanforderungen von Ländern mit begrenzten Ausbauflächen und Regionen mit begrenzten Netzkapazitäten ausgelegt sind. Ein globales Service-Netz stellt den reibungslosen Betrieb der Turbinen sicher. Die Nordex SE ist ein börsennotiertes Unternehmen und mit ihrer Aktie (ISIN: DE000A0D6554) im MDAX und TecDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Ansprechpartner für Rückfragen der Presse:
Nordex SE
Felix Losada
Telefon: 040 / 300 30 – 1141
flosada@nordex-online.com
Ansprechpartnerin für Rückfragen von Investoren:
Nordex SE
Anja Siehler
Telefon: +49 162 3515 334
asiehler@nordex-online.com
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2302536 |
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2302536 02.04.2026 CET/CEST
| DE000A0D6554 |
| 02.04.2026 | ROHM Co., Ltd. | ROHM erweitert die Produktpalette um 17 Hochleistungs-Operationsverstärker zur Verbesserung der Designflexibilität
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ROHM Co., Ltd.
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
ROHM erweitert die Produktpalette um 17 Hochleistungs-Operationsverstärker zur Verbesserung der Designflexibilität
02.04.2026 / 07:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KYOTO, Japan, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- ROHM Co., Ltd. hat sein Sortiment um die neuen CMOS-Operationsverstärker-Serien (Op Amps) „TLRx728" und „BD728x" erweitert. Sie eignen sich für eine breite Palette von Anwendungen, darunter Automobil-, Industrie- und Verbrauchersysteme. Ein breites Angebot erleichtert auch die Produktauswahl.
Kennzahlen: Produktmerkmale https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202603185852/_prw_PI1fl_12w7lWE6.jpg
In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach hochpräzisen Operationsverstärkern rapide gestiegen, da Automobil- und Industriesysteme immer anspruchsvoller werden und eine höhere Geschwindigkeit, bessere Präzision und höhere Effizienz erfordern. Bei Anwendungen, die eine Verstärkung der Sensorausgänge erfordern, ist die Minimierung von Signalfehlern und Verzögerungen von entscheidender Bedeutung. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist eine ausgewogene Reihe von Schlüsseleigenschaften erforderlich, einschließlich Eingangsoffsetspannung, Rauschen und Anstiegsgeschwindigkeit.
Bei diesen neuen Produkten handelt es sich um Hochleistungs-Operationsverstärker, die eine niedrige Eingangsoffsetspannung, geringes Rauschen und eine hohe Anstiegsgeschwindigkeit bieten. Der TLRx728 hat eine Eingangsoffsetspannung von 150 Mikrovolt (typ.), während der BD728x 1,6 Millivolt (typ.) bietet. Beide Serien haben eine Rauschspannungsdichte von 12 Nanovolt pro Quadratwurzel Hertz bei 1 kHz und eine Anstiegsrate von 10 Volt pro Mikrosekunde. Sie eignen sich daher für eine breite Palette von Präzisionsanwendungen, einschließlich Sensorsignalverarbeitung, Stromerkennungsschaltungen, Motortreibersteuerung und Stromversorgungsüberwachungssysteme. Beide Serien sind auf Vielseitigkeit und hohe Leistung ausgelegt und nicht auf bestimmte Anwendungen beschränkt.
Die Rail-to-Rail-Eingangs-/Ausgangsfähigkeit ermöglicht eine maximale Ausnutzung des Spannungsbereichs der Stromversorgung und gewährleistet einen großen Dynamikbereich. Zusätzlich zu den Konfigurationen mit 1, 2 und 4 Kanälen ist eine breite Palette von Gehäusen erhältlich, die eine optimale Produktauswahl je nach Anwendung und Leiterplattengröße ermöglichen.
Die neuen Produkte werden mit Ausnahme bestimmter Teilenummern gleichzeitig eingeführt (Musterpreis: 1-Kanal: 2,0 USD, 2-Kanal: 2,8 USD, 4-Kanal: 4,0 USD pro Einheit, ohne Steuer). Die wichtigsten Produktmerkmale entnehmen Sie bitte der Aufstellungstabelle. Die Produkte sind auch online bei Online-Händlern wie DigiKey, Mouser und Farnell erhältlich.
Kennzahlen: Tabelle der wichtigsten Produkte https://kyodonewsprwire.jp/attach/202603185852-O1-M2KnjTXU.pdf
Anwendungsbeispiele
Kraftfahrzeugausrüstung, Industrieausrüstung und Unterhaltungselektronik.
Beispiel für einen Anwendungsfall: Sensorsignalverarbeitung, Stromerkennungsschaltungen, Motortreibersteuerung und Stromversorgungsüberwachungssysteme.
Pressemitteilung: https://www.rohm.com/news-detail?news-title=2026-03-31_news_opamp&defaultGroupId=false
Informationen zu ROHM: https://kyodonewsprwire.jp/attach/202603185852-O2-p21y47fb.pdf
Logo: https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M106254/202603185852/_prw_PI2fl_Qro6Es5C.jpg
Offizielle Website: https://www.rohm.com/
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/rohm-erweitert-die-produktpalette-um-17-hochleistungs-operationsverstarker-zur-verbesserung-der-designflexibilitat-302732376.html

02.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302764 02.04.2026 CET/CEST
| noisin463030 |
| 02.04.2026 | Swiss Life Asset Management AG | Swiss Life Asset Management AG: Swiss Life REF (CH) ESG Diversified Commercial Switzerland: erfolgreiche Kotierung an der SIX Swiss Exchange
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Swiss Life Asset Management AG / Schlagwort(e): Fonds/Produkteinführung
Swiss Life Asset Management AG: Swiss Life REF (CH) ESG Diversified Commercial Switzerland: erfolgreiche Kotierung an der SIX Swiss Exchange
02.04.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Zürich, 2. April 2026
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Swiss Life REF (CH) ESG Diversified Commercial Switzerland: erfolgreiche Kotierung an der SIX Swiss Exchange
Der Immobilienfonds Swiss Life REF (CH) ESG Diversified Commercial Switzerland wurde am 1. April 2026 erfolgreich kotiert. Der Fonds steht seitdem qualifizierten und nicht-qualifizierten Anlegern offen.
Die Anteile des Swiss Life REF (CH) ESG Diversified Commercial Switzerland wurden wie geplant am 1. April 2026 erstmals an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Zudem wird der Immobilienfonds über die ersten drei Handelstage in drei Tranchen in den Index «SXI Real Estate Funds Broad» (SWIIT) aufgenommen.
Das Portfolio, das von der Swiss Life erworben wurde, umfasst Büro-, Verkaufs- sowie gemischt genutzte Liegenschaften an attraktiven urbanen Standorten in der Schweiz, unter anderem in Zürich, Genf, Basel, Luzern, St. Gallen und Lugano. Damit wird der Fonds mit einem diversifizierten kommerziellen Immobilienportfolio lanciert und generiert ab Beginn attraktive und planbare Mieterträge.
Fondsinformationen
| Name: |
Swiss Life REF (CH) ESG Diversified Commercial Switzerland |
| ISIN / Valor Fonds: |
CH1522278584 / 152227858 |
| Erträge: |
Ausschüttend |
| Tickersymbol SIX: |
SLDCS |
| Bloomberg-Code: |
SWLREDC |
| Rechtsform: |
Vertraglicher Immobilienfonds |
| Fondsdomizil: |
Schweiz |
| Anlegerkreis: |
Qualifizierte und nicht-qualifizierte Anleger |
| Fondsleitung und Administrator: |
Swiss Life Asset Management AG |
| Portfoliomanagement: |
Swiss Life Asset Management AG |
| Depotbank: |
UBS Switzerland AG, Zürich |
| Market Maker: |
Bank J. Safra Sarasin AG, Zürich |
Auskunft
Media Relations
Telefon +41 43 284 77 77 media.relations@swisslife.ch
Investor Relations
Telefon +41 43 284 52 76 investor.relations@swisslife.ch
www.swisslife-am.com
Swiss Life Asset Managers
Swiss Life Asset Managers verfügt über 165 Jahre Erfahrung in der Verwaltung der Vermögenswerte der Swiss Life-Gruppe. Dieser Versicherungs-Ursprung hat die Anlagephilosophie entscheidend geprägt. Im Fokus dabei stehen oberste Grundsätze wie Werterhalt, die Erwirtschaftung langfristiger und beständiger Erträge und ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken. Diesen bewährten Ansatz macht Swiss Life Asset Managers auch Drittkunden in der Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Grossbritannien, Italien und den nordischen Ländern zugänglich.
Per 31. Dezember 2025 verwaltete Swiss Life Asset Managers CHF 288,3 Milliarden Vermögen für die Swiss Life-Gruppe, davon über CHF 145,7 Milliarden für das Anlagegeschäft für Drittkunden. Darüber hinaus ist Swiss Life Asset Managers ein führender institutioneller Immobilieninvestor1 in Europa. Von den insgesamt CHF 288,3 Milliarden verwalteten Vermögen sind CHF 89,5 Milliarden in Immobilien investiert. Zusätzlich bewirtschaftet Swiss Life Asset Managers gemeinsam mit Livit insgesamt CHF 24,5 Milliarden an Liegenschaften. Total resultierten per Ende Dezember 2025 somit verwaltete Immobilien im Wert von CHF 114 Milliarden.
Swiss Life Asset Managers beschäftigt über 2300 Mitarbeitende in Europa.
Ein finanziell selbstbestimmtes Leben
Swiss Life unterstützt Menschen dabei, ein finanziell selbstbestimmtes Leben zu führen und zuversichtlich in die Zukunft blicken zu können. Dieses Ziel verfolgt auch Swiss Life Asset Managers: Wir denken langfristig und handeln verantwortungsbewusst. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung entwickeln wir zukunftsorientierte Anlagelösungen. So unterstützen wir unsere Kunden dabei, ihre langfristigen Anlageziele zu erreichen. Dies wiederum hilft ihren Kunden, damit sie langfristig planen und finanziell selbstbestimmt handeln können.
1 #2 IPE Top 150 Real Estate Investment Managers 2025 Ranking Europe, #2 INREV Fund Manager Survey 2025
Haftungsausschluss
Diese Mitteilung wurde mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wir lehnen jedoch jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben. Die vorliegende Publikation begründet weder eine Aufforderung noch eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten, sondern dient lediglich zu Informationszwecken. Vor einer Zeichnung oder einem börslichen Erwerb von Anteilen am Fonds sollten sich die Anlegerinnen und Anleger die detaillierten Informationen über den Fonds in den regulatorischen Unterlagen (Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, PRIIPs KID, sowie neueste Jahres- und Halbjahresberichte), die als alleinige Rechtsgrundlage für den Kauf von Fondsanteilen gelten, beschaffen und sie sorgfältig lesen. Sie können kostenlos in elektronischer oder gedruckter Form bei der Fondsleitung, Swiss Life Asset Management AG, General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich, bezogen werden.
Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Sowohl die Swiss Life AG als auch die übrigen Mitglieder der Swiss Life-Gruppe sind zu Positionen in diesem Fonds sowie zu deren Kauf bzw. Verkauf berechtigt. Fonds von Swiss Life Asset Managers dürfen in den USA oder im Namen von US-Staatsbürgern oder US-Personen mit Wohnsitz in den USA nicht zum Verkauf angeboten oder verkauft werden. «Swiss Life Asset Managers» ist die Marke für die Vermögensverwaltungsaktivitäten für professionelle und institutionelle Kunden der Swiss Life-Gruppe. Mehr Informationen auf www.swisslife-am.com. Quelle: Swiss Life Asset Managers (sofern nichts anderes vermerkt). Alle Rechte vorbehalten. Kontakt: info@swisslife-am.com.
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Medienmitteilung (PDF)
Ende der Adhoc-Mitteilung
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Swiss Life Asset Management AG |
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General-Guisan-Quai 40 |
|
8022 Zürich |
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Schweiz |
| Telefon: |
+41 43 284 77 09 |
| E-Mail: |
communications@swisslife-am.com |
| Internet: |
www.swisslife-am.com |
| ISIN: |
CH0293784861 |
| Valorennummer: |
29378486 |
| Börsen: |
SIX Swiss Exchange |
| EQS News ID: |
2301760 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2301760 02.04.2026 CET/CEST
| CH0293784861 |
| 02.04.2026 | Swiss Prime Site Solutions | Swiss Prime Site Solutions Investment Fund Commercial (SPSS IFC): Eckdaten für die fünfte Kapitalerhöhung
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Swiss Prime Site Solutions / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Swiss Prime Site Solutions Investment Fund Commercial (SPSS IFC): Eckdaten für die fünfte Kapitalerhöhung
02.04.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDIENMITTEILUNG Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement
Der SPSS IFC hat im Geschäftsjahr 2024/2025 (01.10.2024–30.09.2025) seine strategischen Ziele erreicht und in wesentlichen Bereichen übertroffen. Die Ertragskraft konnte auf hohem Niveau stabilisiert und die Kostenbasis weiter optimiert werden. Gleichzeitig wurde die Bilanzstruktur deutlich gestärkt: Die Fremdfinanzierungsquote sank signifikant von 40.7% auf 26.3%.
Dank einer starken operativen Entwicklung stiegen die Totalerträge um 14.9%, während der Totalaufwand um 12.6% reduziert wurde. Der Nettoerfolg erhöhte sich dadurch um 37% auf CHF17.2Mio. Die Betriebsgewinnmarge verbesserte sich auf 79.4%, der Leerstand blieb mit unter 2% auf einem sehr tiefen Niveau. Das Immobilienportfolio wuchs im Berichtsjahr um CHF32Mio. auf insgesamt CHF463Mio. Mit einer weiteren Akquisition im Dezember 2025 stieg der Portfoliowert auf nahezu CHF 500 Mio.
Die kumulierte Anlagerendite belief sich auf 6.4% (Vorjahr: 4.6%), getragen von einer Cashflow-Rendite von 5.8%. Die im März und November 2025 überzeichneten Kapitalerhöhungen sowie eine seit Lancierung erzielte Outperformance von 15.9 Prozentpunkten (per Jahresabschluss 30.09.2025) gegenüber dem SWIIT-Index unterstreichen das anhaltend hohe Vertrauen der Investoren und bilden eine solide Basis für die nun geplante Kapitalerhöhung. Seit der Börsenkotierung vom 9. Dezember 2025 steht der Fonds auch privaten Anlegerinnen und Anlegern offen, am weiteren Wachstum eines renditestarken Portfolios zu partizipieren.
Fünfte Kapitalerhöhung SPSS IFC Die Zeichnungsfrist der fünften Kapitalerhöhung des SPSS IFC dauert von Montag, 13. April bis Freitag, 24. April 2026, 12.00 Uhr. Die Liberierung der Fondsanteile erfolgt am Donnerstag, 30. April 2026. Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteileigner. Sollte es freie Bezugsrechte geben, können neue Anleger am Fonds partizipieren.
Bei der Kapitalerhöhung wird ein Emissionsvolumen von maximal 701'926 neuen Anteilen angestrebt. Fünf (5) bisherige Anteile berechtigen zum Bezug von einem (1) neuen Anteil zum Ausgabepreis per Liberierung von je CHF 105.80 (inkl. Nebenkosten und Ausgabekommission). Die Emission wird auf «Best-Effort-Basis» im Rahmen eines Angebots an die gemäss Fondsvertrag zugelassenen Anleger in der Schweiz durchgeführt. Die Bezugsrechte werden während der Bezugsfrist an der Börse (SIX Swiss Exchange) kotiert.
Strategische Mittelverwendung Die Kapitalaufnahme dient dem strategiekonformen Ausbau des Portfolios und folgt einem klaren, langfristig ausgerichteten Investitionsplan. Für die geplante Kapitalerhöhung wurde eine gezielte Deal Pipeline aufgebaut, die mehrere attraktive Transaktionsopportunitäten umfasst. Diese tragen zur weiteren Portfoliodiversifikation bei und erhöhen nachhaltig das Ertragspotenzial.
Fondsportrait Der Swiss Prime Site Solutions Investment Fund Commercial (SPSS IFC) eröffnet Investoren Zugang zu einem attraktiven Portfolio an ertragsstarken Schweizer Gewerbeimmobilien. Das Anlagegefäss ist offen für Privatanleger und institutionelle Kunden und ist an der SIX kotiert. Im Fokus stehen renditestarke Gewerbeimmobilien an wirtschaftlich gefestigten Standorten in der ganzen Schweiz. Der Fonds setzt auf breite Diversifikation, hohe Cashflow-Stabilität und überzeugende Rendite-Risiko-Profile. Ziel ist es, stabile Erträge zu generieren und den Anlegern regelmässig attraktive Ausschüttungen zu erwirtschaften. Der SPSS IFC hält die Immobilien im direkten Besitz, somit werden die Erträge und Kapitalgewinne beim Fonds selbst besteuert und sind beim Anleger (Privat- und Geschäftsvermögen) mit Wohnsitz in der Schweiz steuerfrei.
SPSS IFC: Emissionsbedingungen auf einen Blick
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Geplante Anzahl neue Anteile
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Maximal 701'926 Anteile
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Bezugsfrist
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13. bis 24. April 2026, 12.00 Uhr (MEZ)
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Ausgabepreis pro Anteil
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CHF 105.80
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Bezugsverhältnis
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5:1
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Bezugsrechtshandel
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Die Bezugsrechte werden vom 13. bis zum 22. April 2026 an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Die Zürcher Kantonalbank wird die Funktion des Market Makers übernehmen.
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Liberierung
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30. April 2026
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Valor / ISIN / Symbol
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113 909 906 / CH1139099068 / IFC
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Verwendung
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Der Emissionserlös wird für den weiteren Ausbau des ertragsstarken Immobilienportfolios verwendet.
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Rechtsform
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Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilienfonds»
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Haltestruktur Immobilien
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Direkter Grundbesitz
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Börse
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SIX Swiss Exchange
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Depotbank
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Banque Cantonale Vaudoise (BCV)
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Schätzungsexperte
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PricewaterhouseCoopers AG, Zürich
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Fondsleitung
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Swiss Prime Site Solutions AG
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Portfolio Management
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Swiss Prime Site Solutions AG
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Bloomberg Code
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IFC SW
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- Fünfte Kapitalerhöhung SPSS IFC für den strategiekonformen Ausbau des Portfolios
- Erste Kapitalerhöhung nach erfolgreichem Börsengang vom 9. Dezember 2025
- Zeichnungsfrist: 13. bis 24. April 2026 mit Liberierung am 30. April 2026
- Bezugsverhältnis 5:1 mit maximal 701'926 neuen Anteilen respektive einem Emissionsvolumen von rund CHF 74 Mio.
Swiss Prime Site Solutions AG Swiss Prime Site Solutions ist eine Gruppengesellschaft der börsenkotierten Swiss Prime Site AG. Der Real Estate Asset Manager verfügt über rund CHF 14 Mrd. Assets under Management sowie eine Entwicklungspipeline von CHF 1.5 Mrd. und entwickelt massgeschneiderte Dienstleistungen und Immobilienlösungen für Kunden. Die Swiss Prime Site Solutions AG verfügt über eine Zulassung der FINMA als Fondsleitung nach Art. 2 Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 5 Abs. 1 FINIG. THIS PRESS RELEASE IS NOT BEING ISSUED IN THE UNITED STATES OF AMERICA AND SHOULD NOT BE DISTRIBUTED TO UNITED STATES PERSONS OR PUBLICATIONS WITH A GENERAL CIRCULATION IN THE UNITED STATES. THIS DOCUMENT DOES NOT CONSTITUTE AN OFFER OR INVITATION TO SUBSCRIBE FOR OR PURCHASE ANY SECURITIES. IN ADDITION, THE SECURITIES OF SWISS PRIME SITE AG HAVE NOT BEEN REGISTERED UNDER THE UNITED STATES SECURITIES LAWS AND MAY NOT BE OFFERED, SOLD OR DELIVERED WITHIN THE UNITED STATES OR TO U.S. PERSONS ABSENT FROM REGISTRATION UNDER OR AN APPLICABLE EXEMPTION FROM THE REGISTRATION REQUIREMENTS OF THE UNITED STATES SECURITIES LAWS.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2300630 02.04.2026 CET/CEST
| CH1139099068 |
| 02.04.2026 | AEVIS VICTORIA SA | AEVIS VICTORIA SA (AEVS.SW) – Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 – Starke Wertschaffung und solide operative Performance der Beteiligungen
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AEVIS VICTORIA SA / Schlagwort(e): Jahresergebnis
AEVIS VICTORIA SA (AEVS.SW) – Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 – Starke Wertschaffung und solide operative Performance der Beteiligungen
02.04.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Freiburg, 2. April 2026
AEVIS VICTORIA SA (AEVS.SW) – Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 – Starke Wertschaffung und solide operative Performance der Beteiligungen
2025 war ein wichtiges Jahr für AEVIS VICTORIA SA (AEVIS). Es war geprägt von Erfolgen bei der Strategieumsetzung und kontinuierlicher Wertschaffung. Investitionen in künftiges Wachstum beeinflussten die Margen zeitweise. Die Beteiligungen in den Bereichen Healthcare, Hospitality und Immobilien zeigten eine solide operative Performance. Der konsolidierte Gesamtumsatz auf Gruppenstufe beläuft sich auf CHF 1’208.4 Mio. (2024: CHF 1’057.2 Mio.), was einem Anstieg um 14.3% entspricht. Der Nettoumsatz wuchs um 13.5% auf CHF 1’055 Mio. (2024: CHF 929.9 Mio.). Das konsolidierte EBITDAR erreichte CHF 166.6 Mio. (2024: CHF 172.0 Mio.) und entspricht einer Marge von 15.8%. Das konsolidierte EBITDA belief sich auf CHF 72.5 Mio. (2024: CHF 89.2 Mio.). Die Gruppe weist für das Geschäftsjahr einen konsolidierten Verlust von CHF 25.6 Mio. aus (2024: CHF -8.3 Mio.), was insbesondere auf das Ausbleiben von M&A-Transaktionen zurückzuführen ist. Der NAV pro Aktie erreichte CHF 26.15 – 7.8% mehr als im Vorjahr (CHF 24.25). Für AEVIS als Beteiligungsgesellschaft ist der NAV besonders massgebend und sein stetiges Wachstum verdeutlicht den inneren Wert des Portfolios.
Healthcare: strategischer Ausbau des Netzwerks
Die Swiss Medical Network Holding SA (von AEVIS gehalten: 76.3%) ist auch im Jahr 2025 der Wachstumstreiber. Dank der Integration des Spitals Zofingen, der Einbindung des Centromedico-Netzwerks im Tessin und des weiteren Ausbaus der ambulanten Aktivitäten konnte Swiss Medical Network seine Position im Schweizer Gesundheitswesen deutlich stärken. Die Akquisitionen beeinflussten zwar die kurzfristige Performance, die operative Profitabilität erwies sich hingegen als resilient, was die Reife und die Effizienz des Unternehmens verdeutlicht. Swiss Medical Network steigerte seinen konsolidierten Gesamtumsatz um 21.7% auf CHF 988.5 Mio. (2024: CHF 812.1 Mio.). Der Nettoumsatz (ohne Honorare für medizinische Leistungen) belief sich auf CHF 835.1 Mio. – ein Anstieg um 21.9% (2024: CHF 684.9 Mio.). Ohne Akquisitionseffekte verzeichnete Swiss Medical Network ein Wachstum um 2.0%. Das EBITDAR erreichte CHF 133.0 Mio., was 15.9% des Nettoumsatzes entspricht und einen Anstieg um 16.8% gegenüber dem Vorjahr (CHF 113.9 Mio.) darstellt.
Hospitality: positive Entwicklung
MRH Switzerland SA, die Hotellerie-Tochter von AEVIS (von AEVIS gehalten: 100%) entwickelte sich im Jahr 2025 sehr positiv. Der Abschluss eines umfangreichen Investitionszyklus stärkte die Qualität des MRH-Angebots weiter, was sich in höheren durchschnittlichen Zimmerpreisen von CHF 581 bei einer gleichzeitig erfreulichen Auslastung von 56.7% widerspiegelt. Der Umsatz stieg um 3.7% auf CHF 195.4 Mio. (2024: CHF 188.4 Mio.) und das EBITDAR belief sich auf CHF 46.0 Mio. (2024: CHF 43.5 Mio., +5.8%), was einer EBITDAR-Marge von 23.6% entspricht (2024: 23.1%).
Immobilien: Portfolioqualität und solide Finanzierung
Infracore SA (von AEVIS direkt und indirekt gehalten: 30%), das führende Schweizer Unternehmen für Spitalinfrastruktur, blickt auf ein starkes Geschäftsjahr 2025 zurück. Das Portfolio umfasst per 31. Dezember 2025 47 Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 1.41 Mrd. (2024: CHF 1.33 Mrd.). Der Ertrag ohne Neubewertung beläuft sich auf CHF 66.4 Mio., was einem Anstieg um 9.7% gegenüber dem Vorjahr entspricht (2024: CHF 60.5 Mio.). Das EBITDA (inklusive Neubewertung) stieg auf CHF 76.7 Mio. (2024: CHF 59.5 Mio.). Die EBITDA-Marge des Jahres 2025 liegt bei 93.0% im Vergleich zu 90.4% im Vorjahr. Der Reingewinn beträgt CHF 55.8 Mio. und liegt somit 65.5% über dem Vorjahr (2024: CHF 33.7 Mio.). Der NAV vor latenten Steuern belief sich auf CHF 809.3 Mio. (2024: CHF 718.4 Mio.).
Die Immobiliengesellschaft Swiss Hotel Properties SA (von AEVIS gehalten: 100%) ist Eigentümerin der Infrastruktur des Hotelportfolios. Sie verzeichnete Einnahmen von CHF 46.0 Mio. (2024: CHF 30.9 Mio., + 48.9%). Der Portfoliowert per Jahresende beträgt CHF 901.8 Mio., was einem Anstieg um 2.3% entspricht (2024: CHF 881.2 Mio.). Der NAV liegt bei CHF 432.7 Mio. (2024: CHF 385.5 Mio.).
Kapitalstruktur und Finanzierung
Im Berichtsjahr reduzierte AEVIS die Nettoverschuldung um CHF 113.3 Mio. auf CHF 838.9 Mio. und senkte damit die Verschuldungsquote von 53.4% auf 49.8%. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich auf 29.1%. Insgesamt bleibt die Finanzlage von AEVIS solide: Etwa die Hälfte der Verbindlichkeiten ist an Immobilien- bzw. Infrastrukturvermögenswerte geknüpft, die mit einer Netto-LTV-Quote von 45.4% konservativ finanziert sind. Der verbleibende Teil profitiert vom laufenden Schuldenabbau.
Ausblick
Swiss Medical Network geht von einer erneut positiven Entwicklung im Jahr 2026 aus. Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Profitabilität der akquirierten Institutionen und auf dem weiteren Ausbau des Modells der integrierten Versorgung. Gemäss aktueller Einschätzung erwartet das Unternehmen keine wesentlichen Auswirkungen durch das neu eingeführte Schweizer TARDOC-Tarifsystem. Swiss Medical Network strebt ein organisches Wachstum von 2.0 bis 3.0% an, wobei die EBITDAR-Marge im Jahr 2026 voraussichtlich über 20.5% liegen wird und mittelfristig eine weitere Verbesserung auf rund 23.0% angestrebt wird. Für 2026 erwartet Swiss Medical Network ein EBITDA im Bereich von CHF 75 Mio. bis CHF 85 Mio. sowie eine Rückkehr zu einem positiven Reingewinn. Im Segment Hospitality gibt AEVIS angesichts der naturgemäss begrenzten Vorhersehbarkeit des Geschäfts keine Guidance ab.
Wie angekündigt plant Infracore, ihr Infrastrukturangebot weiteren öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zur Ankermieterin Swiss Medical Network. Vor dem Hintergrund von steigendem Investitionsbedarf und herausforderungsreichen Finanzierungsbedingungen, mit denen sich Schweizer Spitäler konfrontiert sehen, werden solche Sale-and-Leaseback-Transaktionen an Bedeutung gewinnen. Die am 30. März bekanntgegebene langfristige Infrastrukturpartnerschaft mit dem See-Spital in Horgen im Kanton Zürich steht exemplarisch für diese Entwicklung. Infracore ist diesbezüglich gut positioniert und prüft Optionen zur Erweiterung der Kapitalbasis, inklusive eines möglichen IPO, um diese Expansion voranzutreiben und der wachsenden Nachfrage nach Sale-and-Leaseback-Transaktionen in der Schweiz entsprechen zu können. AEVIS unterstützt dies.
Reporting im Detail
Der Geschäftsbericht von AEVIS VICTORIA SA kann via Link heruntergeladen werden: Geschäftsbericht 2025
Telefonkonferenz heute um 9 Uhr 30
AEVIS VICTORIA SA wird heute um 09 Uhr 30 Uhr MESZ im Rahmen einer Telefonkonferenz ihre Jahresergebnisse 2025 vorstellen. Die Konferenz wird von Antoine Hubert, Präsident des Verwaltungsrats, gemeinsam mit Fabrice Zumbrunnen, CEO, und Michel Keusch, CFO, geleitet. Die Konferenz findet in englischer Sprache statt.
Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link für die Telefonkonferenz an. Sie erhalten die Einwahlnummern dann automatisch per E-Mail: https://webcast.meetyoo.de/reg/sHpN4mOrLOCU
Audio-Webcast
Audiosignal und Präsentation via Webbrowser. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Telefonkonferenz werden gebeten, den Ton ihres Browsers stummzuschalten: https://www.webcast-eqs.com/aevis-2025-ar
Für weitere Informationen
AEVIS VICTORIA SA Medien- und IR-Beauftragte: c/o Dynamics Group, Zürich
Marion Schihin, msc@dynamicsgroup.ch, +41 79 705 88 15
Séverine Van der Schueren, svanderschueren@aevis.com, +41 79 635 04 10
Über AEVIS VICTORIA SA - Investing for a better life
AEVIS VICTORIA SA investiert in Healthcare, Lifestyle und Infrastruktur. Die wichtigsten Beteiligungen von AEVIS VICTORIA bestehen aus Swiss Medical Network Holding SA (76.3%, direkt und indirekt), der einzigen privaten Klinikgruppe der Schweiz mit Präsenz in allen drei Sprachregionen; aus MRH Switzerland AG, einer Hotelkette mit elf Hotels in der Schweiz und im Ausland; aus Infracore SA (30%, direkt und indirekt), einem auf Spital‐ und Gesundheitsinfrastruktur spezialisierten Unternehmen, aus Swiss Hotel Properties AG, einem auf Hotelinfrastruktur spezialisierten Unternehmen, und sowie aus NESCENS SA, einer Marke für Prävention und «better‐aging». AEVIS VICTORIA ist an der SIX Swiss Exchange im Swiss Reporting Standard unter dem Kürzel AEVS.SW kotiert. www.aevis.com.
Capital Markets Day 2026
Der Capital Markets Day von AEVIS VICTORIA wird am Mittwoch, 20. Mai 2026 im Genolier Innovation Hub, Route du Muids 3, 1272 Genolier, Schweiz, stattfinden.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2302726 02.04.2026 CET/CEST
| CH0478634105 |
| 02.04.2026 | ARYZTA AG | ARYZTA veröffentlicht die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
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ARYZTA AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
ARYZTA veröffentlicht die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
02.04.2026 / 07:00 CET/CEST
About ARYZTA
ARYZTA AG (‘ARYZTA’) ist ein weltweit tätiges Lebensmittelunternehmen mit einer führenden Position im Bereich Convenience-Backwaren. ARYZTA hat seinen Sitz in Schlieren, Schweiz, und ist in Europa, Asien, Australien und Neuseeland tätig. ARYZTA ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SIX: ARYN).
Ende der Medienmitteilungen
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2302384 02.04.2026 CET/CEST
| CH0043238366 |
| 02.04.2026 | Baloise Asset Management AG | Baloise Swiss Property Fund plant Kapitalerhöhung über rund CHF 150 Mio.
 Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Im Zusammenhang mit dieser geplanten Transaktion wird derzeit der Erwerb eines Immobilienportfolios bestehend aus 14 Liegenschaften mit einem Marktwert von rund CHF 300 Mio. geprüft. Die Liegenschaften sind auf zehn Kantone verteilt und befinden sich im Eigentum der Baloise Leben AG. Die Transaktion im Rahmen einer Vermögensübertragung unterliegt den regulatorischen Anforderungen sowie der Bewilligung der FINMA. Diese Bewilligung liegt noch nicht vor.
Die Differenz zwischen dem Marktwert des genannten Immobilienportfolios und dem Erlös der geplanten Kapitalerhöhung wird über Devestitionen im Sinne einer Portfoliooptimierung wie auch über zusätzliches Fremdkapital gedeckt. Nach der Transaktion wird eine Fremdfinanzierungsquote zwischen 23% und 25% angestrebt. Der Erwerb der Liegenschaften erlaubt es dem Baloise Swiss Property Fund, das Portfolio weiter zu diversifizieren. Gleichzeitig soll sich damit die Liquidität des Titels an der SIX Swiss Exchange weiter erhöhen.
Emissionskonditionen
Die detaillierten Emissionskonditionen werden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert. Der Emissionspreis wird auf Basis des nicht revidierten Inventarwerts per 31. März 2026 festgelegt, zuzüglich der bis zum Liberierungsdatum aufgelaufenen Erträge sowie der Ausgabekommission. Sollten es die Marktentwicklungen erforderlich machen, kann die Kapitalerhöhung verschoben werden.
Fondsportrait
Der Baloise Swiss Property Fund ist ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art Immobilienfonds. Der Immobilienfonds wurde per 1. Oktober 2018 lanciert und per 1. November 2021 an der SIX Swiss Exchange kotiert. Das Anlageziel des Baloise Swiss Property Funds besteht in erster Linie in der Erwirtschaftung eines stabilen laufenden Ertrages durch direkte Investitionen in Core/Core plus Immobilien in der Schweiz, welche sich an guter Lage befinden und eine hohe Ertrags- und Wertstabilität ausweisen. Dabei wird eine breite regionale Diversifikation sowie mittel- bis langfristig eine sektorielle Diversifikation mit mindestens 50% Wohnen sowie höchstens 50% kommerziell genutzte Liegenschaften angestrebt. Der Fonds besitzt per 30. September 2025 91 Immobilien mit einem Marktvolumen von rund CHF 1.34 Mrd.
Fondsinformationen
| Name |
Baloise Swiss Property Fund |
| Valor / ISIN |
41455103 / CH0414551033 |
| Fondswährung |
CHF |
| Ertragsverwendung |
ausschüttend |
| Rechtsform |
Vertraglicher Anlagefonds |
| Fondsleitung/Portfolio Management |
Baloise Asset Management AG, Basel |
| Depotbank |
UBS Switzerland AG, Zürich |
| Market Maker börslicher Handel |
Swiss Finance & Property AG, Zürich |
| Tickersymbol |
BALSP |
| Lancierungsdatum |
1. Oktober 2018 |
Disclaimer:
Die vollständigen Angaben zum Immobilienfonds können dem Prospekt, dem Fondsvertrag, dem Basisinformationsblatt und den jeweils verfügbaren relevanten Jahres- bzw. Halbjahresberichten entnommen werden, welche die Grundlage für eine allfällige Investition bilden. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, das Basisinformationsblatt und die Jahres- bzw. Halbjahresberichte können kostenlos bei der Fondsleitung, der Baloise Asset Management AG, Aeschengraben 21, 4051 Basel, oder bei der Depotbank, der UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, angefordert werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten oder zur Zeichnung von Anteilen dar. Diese Mitteilung stellt weder einen Prospekt noch eine ähnliche Mitteilung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen («FIDLEG») in der jeweils geltenden Fassung dar. Kopien dieser Mitteilung dürfen nicht in oder aus Rechtsordnungen gesendet oder in Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen dies gesetzlich ausgeschlossen oder untersagt ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor der Vornahme von zusätzlichen Handlungen gemäss den Vorschriften der betreffenden Rechtsordnung rechtswidrig wären. Die historische Performance ist kein Indikator für die laufende oder zukünftige Performance.
Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen (einschliesslich juristische Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Der Fonds ist nicht zugelassen für U.S. Personen. Der Fonds ist ausschliesslich zugelassen für «Non-U.S. persons».
Entscheide zum Kauf oder zur Zeichnung neuer Anteile des Baloise Swiss Property Funds sollten ausschliesslich aufgrund des relevanten Prospektes bzw. Fondsvertrages erfolgen. Ausserdem wird Anlegern empfohlen, sich von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten zu lassen. Teile dieser Medienmitteilung stellen ggf. Werbung für Finanzinstrumente im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar.
Über das Asset Management von BaloiseSeit der Gründung des Konzernbereichs Asset Management im Jahre 2001 bestehen auch die Baloise Asset Management AG als Anlageberater und Vermögensverwalter und seit 2020 auch als Fondsleitung. Mit der Baloise Asset Management AG («der Asset Manager von Baloise») wird den wachsenden Bedürfnissen des Konzerns und von Drittkunden nach hochwertigen Finanzprodukten und qualifiziertem Portfoliomanagement Rechnung getragen. Mit dem Baloise Swiss Property Fund lancierte Baloise im 2018 den ersten Immobilienfonds.
| CH0414551033 |
| 02.04.2026 | PURE Funds AG | Kapitalerhöhung für den PURE Swiss Opportunity REF (PSO) im Mai 2026 geplant
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PURE Funds AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung für den PURE Swiss Opportunity REF (PSO) im Mai 2026 geplant
02.04.2026 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR I Zug, 2. April 2026
Im Zuge des nächsten Wachstumsschrittes plant die Fondsleitung PURE Funds AG für den PSO eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht im Umfang von rund CHF 120 Mio. Die Zeichnungsfrist dauert vom 11. Mai bis zum 22. Mai 2026. Kurz vor Beginn der Zeichnungsfrist werden das Bezugsverhältnis sowie der Emissionspreis kommuniziert.
Im Einklang mit der Anlagestrategie des PURE Swiss Opportunity REF wird der Emissionserlös der Kapitalerhöhung für den Erwerb weiterer Liegenschaften verwendet. Für die zeitnahe Platzierung des Kapitals ist bereits eine umfangreiche Pipeline mit attraktiven Liegenschaften in fortgeschrittenem Verhandlungsstadium vorhanden.
Ziel ist es, die Wohnquote sowie die Lage- und Objektqualität des Portfolios strategiekonform weiter zu steigern. Diese Massnahmen tragen zur weiteren Portfoliodiversifikation bei, erhöhen nachhaltig das Ertragspotenzial und ermöglichen attraktive Ausschüttungen für die Anlegerinnen und Anleger.
Fondsporträt Der PURE Swiss Opportunity REF (PSO) eröffnet Investoren Zugang zu einem hochwertigen, breit abgestützten Immobilienportfolio. Mit der Börsenkotierung an der SIX Swiss Exchange im Oktober 2025 wurde der Anlegerkreis erweitert und der Zugang zu einem Schweizer Immobilienportfolio auch für Privatanleger geöffnet.
Der PSO investiert in Liegenschaften an attraktiver Mikrolage in wirtschaftlich starken Regionalzentren und an Standorten mit Wachstumspotenzial. Das Kernportfolio bilden gut unterhaltene, sanierte und neugebaute Liegenschaften (Wohnliegenschaften und Immobilien mit kommerziellem Anteil) mit stabilem Cash-Flow. Durch aktives Asset Management werden laufende Erträge optimiert sowie mittels Projektentwicklungen, Umnutzungen und Sanierungen im Bestand Potenziale realisiert.
Über PURE Funds AG
Partnership, Unique, Return und Engagement – das ist PURE. Die PURE Funds AG ist eine von der FINMA bewilligte, unabhängige und privat gehaltene Fondsleitung. Wir verwalten und vertreiben eigene Fondslösungen mit Fokus auf Investments in Immobilien. Zudem bieten wir Beratung, Asset und Portfolio Management sowie die Abwicklung von Immobilientransaktionen für Dritte an. Durch unser innovatives und leidenschaftliches Handeln kreieren wir Chancen, schaffen Werte und gestalten gemeinsam mit unseren Partnern die Zukunft. Wir hinterfragen und optimieren bewährte Geschäftsfelder, sind agil und realisieren Opportunitäten mit Weitsicht.
Disclaimer Diese Medienmitteilung stellt weder einen Prospekt im Sinne von Art. 35 ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen oder Art. 27ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG noch ein Basisinformationsblatt dar. Sie stellt auch kein Angebot oder eine Empfehlung zur Zeichnung oder Rückgabe von Fondsanteilen dar, sondern dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Historische Wertentwicklungen dürfen nicht als Gewähr für gegenwärtige oder zukünftige Wertentwicklung oder Erträge interpretiert werden. Die Wertentwicklung lässt die bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Diese Medienmitteilung kann Aussagen enthalten, die in die Zukunft gerichtet sind und mit Unsicherheiten und Risiken behaftet sind und sich ändern können. Sämtliche auf die Zukunft bezogene Aussagen beruhen auf Daten, die der PURE Funds AG zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Medienmitteilung vorlagen. PURE Funds AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsorientierte Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ähnlichem zu aktualisieren. Die für einen Investitionsentscheid allein verbindlichen Unterlagen, der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag sowie der jeweils aktuelle Jahresbericht und das Basisinformationsblatt können kostenlos bei der Fondsleitung, der PURE Funds AG, Gotthardstrasse 14, 6300 Zug oder bei der Depotbank, der Banque Cantonale Vaudoise, Case Postale 300, 1001 Lausanne, angefordert werden. Diese Medienmitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz. Insbesondere darf diese Medienmitteilung weder in die Vereinigten Staaten versandt oder mitgenommen werden noch darf sie an eine US-Person (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933 in dessen jeweils gültiger Fassung) abgegeben werden.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2302596 02.04.2026 CET/CEST
| CH0555854626 |
| 02.04.2026 | ASMALLWORLD AG | ASMALLWORLD AG veröffentlicht Geschäftsergebnis 2025: Mitgliederwachstum von 38% nach Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells und strategischer Transformation
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ASMALLWORLD AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
ASMALLWORLD AG veröffentlicht Geschäftsergebnis 2025: Mitgliederwachstum von 38% nach Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells und strategischer Transformation
02.04.2026 / 06:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Zürich, 02.April 2026 – Die ASMALLWORLD AG steigerte im Geschäftsjahr 2025 ihre Mitgliederbasis um 38% auf 121’922 Mitglieder. Das Wachstum erfolgte im Zuge der Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells im November 2024 und der anschliessenden Skalierung der Plattform.
Der Nettoumsatz belief sich auf CHF 19.1 Mio. (Vorjahr: CHF 20.9 Mio.) und reflektiert eine Übergangsphase nach Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells. Die betrieblichen Erträge erhöhten sich auf CHF 21.5 Mio. (Vorjahr: CHF 20.9 Mio.), während das EBITDA mit CHF 0.9 Mio. im Rahmen der Erwartungen lag.
Das Segment Subscriptions wuchs um 4% auf CHF 15.2 Mio. und blieb der wichtigste Umsatztreiber. Das Segment Services erzielte CHF 3.8 Mio. und spiegelt eine Fokussierung auf strategisch relevante Aktivitäten wider.
CEO Zain Richardson kommentierte: „Im Jahr 2025 haben wir sowohl unsere Mitgliederbasis als auch unsere Partnerschaften ausgebaut, unseren strategischen Fokus geschärft und eine effizientere und diszipliniertere Organisation aufgebaut. Mit einer schnell wachsenden globalen Community und einem erweiterten Ökosystem konzentrieren wir uns 2026 darauf, diese Skalierung in profitables Wachstum und nachhaltige Wertschöpfung für Mitglieder, Partner und Aktionäre umzuwandeln.“
SKALIERUNG DER PLATTFORM NACH EINFÜHRUNG DES NEUEN MITGLIEDSCHAFTSMODELLS
Nach dem Launch des neuen Mitgliedschaftsmodells im November 2024 konzentrierte sich ASMALLWORLD auf die Beschleunigung der Plattformskalierung. Aufbauend auf diesem Momentum erweiterte das Unternehmen sein Produktportfolio um die neue Advantage Mitgliedschaft. Diese ergänzt die bestehenden Premium‑, Prestige‑ und Signature‑Angebote und spricht ein breiteres Publikum anspruchsvoller Reisender an. Die neue Struktur zielt darauf ab, langfristigen Wert zu schaffen, indem die Conversion von kostenlosen zu kostenpflichtigen Mitgliedschaften erhöht, die Nutzung vertieft und das Wachstum über Plattform und Services hinweg unterstützt wird.
AUSBAU VON PARTNERSCHAFTEN UND VERTRIEBSKANÄLEN
Der Ausbau von Partnerschaften und die Beschleunigung der Distribution standen 2025 im Zentrum der Wachstumsstrategie. ASMALLWORLD stärkte sein Angebot durch neue globale Airline‑Partnerschaften, darunter Cathay Pacific und Turkish Airlines, und erhöhte damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit seiner Mitgliedschaften.
Parallel dazu erweiterte das Unternehmen seine Vertriebskapazitäten durch strategische B2B‑Partnerschaften für relevante und kosteneffiziente Mitgliederakquise. Dazu zählt eine globale Allianz mit Klarna, einem führenden digitalen Bank‑ und Zahlungsanbieter, der ASMALLWORLD in seine Karten‑ und Mitgliederprogramme integriert.
START DES MEHRJÄHRIGEN DATA‑ UND AI‑TRANSFORMATIONSPROGRAMMS
2025 lancierte ASMALLWORLD ein mehrjähriges Data‑ und AI‑Transformations-programm zur Stärkung der technologischen Basis und zur Ermöglichung effizienterer, datengetriebener Abläufe.
Das Programm verbessert Entscheidungsfindung, operative Effizienz sowie gezielte Mitgliederakquise und -bindung. Zudem ermöglicht es mehr Automatisierung und eine effektivere Nutzung von Daten in zentralen Geschäftsbereichen.
WACHSTUM DER TRAVEL SERVICES UND STEIGENDE MITGLIEDERAKTIVITÄT
ASMALLWORLD baute das Reisegeschäft als zentralen Bestandteil seines Ökosystems weiter aus. Die ASMALLWORLD Collection wuchs auf nahezu 1’800 Hotels weltweit. Mitgliederbuchungen stiegen um über 15%, was die zunehmende Relevanz des Reiseangebots widerspiegelt.
Gleichzeitig blieb die Mitgliederaktivität ein wichtiges Differenzierungsmerkmal. 2025 organisierte das Unternehmen 952 Events weltweit (Vorjahr: 864) und stärkte damit die Bedeutung persönlicher Begegnungen.
STÄRKUNG DES OPERATIVEN FOKUS UND FINANZIELLE DISZIPLIN
2025 war geprägt von gesteigertem Fokus und finanzieller Disziplin. ASMALLWORLD überprüfte seine Aktivitäten umfassend, trennte sich von nicht‑strategischen und unprofitablen Projekten und verschlankte die Organisation.
Parallel zu Investitionen in Produktentwicklung, Plattformverbesserungen und Wachstumsinitiativen führte das Unternehmen eine organisatorische Restrukturierung durch, um Effizienz und Zusammenarbeit zu verbessern. Dies beinhaltete auch Personalreduktionen zur Senkung der Kostenbasis für 2026.
Zudem baute ASMALLWORLD seine Verschuldung weiter ab und reduzierte diese um 25% (von TCHF 3’200 auf TCHF 2’400) – schneller als geplant.
AUSBLICK 2026: SKALIERBARES WACHSTUM UND MONETARISIERUNG
Mit einer deutlich erweiterten Mitgliederbasis, einem fokussierteren Betriebsmodell und Effizienzgewinnen aus dem Data‑ und AI‑Programm ist ASMALLWORLD gut positioniert für weiteres Wachstum.
Für 2026 erwartet das Unternehmen einen erneuten Anstieg der Mitgliederzahl auf 135’000 bis 140’000 (+12–15%). Der Gesamtumsatz soll stabil zwischen CHF 17.5 und 19.5 Mio. liegen, während das EBITDA auf CHF 0.9 bis 1.1 Mio. steigen soll.
EARNINGS CALL UND WEITERE INFORMATIONEN
ASMALLWORLD CEO Zain Richardson wird heute, 2. April, um 09:30 CET eine Telefonkonferenz abhalten, um zusätzliche Details und Erläuterungen zu den Ergebnissen 2025 zu geben. Die Konferenz beginnt um 09:30 CET.
Für die Teilnahme ist eine vorherige Registrierung über den folgenden Link erforderlich:
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_uErsciJ3SmKUrKF5Kp-wuQ
Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail mit individuellen Einwahldaten.
Der vollständige Geschäftsbericht 2025 sowie die Präsentation zum Earnings Call stehen auf der Website der ASMALLWORLD AG zum Download bereit: https://www.asmallworldag.com/financial-reports
Diese Medienmitteilung ist ebenfalls unter www.asmallworldag.com.
DIE ASMALLWORLD GRUPPE
Das Unternehmen betreibt rund um das soziale Netzwerk ASMALLWORLD ein Luxusreise-Ökosystem, das anspruchsvollen Reisenden und Branchenpartnern zur Verfügung steht.
Das soziale Netzwerk ASMALLWORLD ist im Kern eine etablierte Community für moderne Luxusreisende und bietet eine Plattform, um Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und eine Fülle von Reisevorteilen zu geniessen.
ASMALLWORLD-Mitglieder können über die App und die Website miteinander in Kontakt treten, Reiseinspirationen erhalten und sich jedes Jahr bei über 950 ASMALLWORLD-Veranstaltungen weltweit persönlich treffen, darunter zwanglose Zusammenkünfte, Zugang zu exklusiven Produkteinführungen, Galas, grossen globalen Sportveranstaltungen und grösseren Flaggschiff-Wochenenderlebnissen an ikonischen Reisezielen wie Saint-Tropez und St. Moritz.
Über das soziale Netzwerk hinaus erstreckt sich die ASMALLWORLD-Gruppe auf massgeschneiderte Reiseplanung, Luxushotellerie und strategische B2B-Kooperationen. Durch ihr vielfältiges Portfolio fördert die Gruppe eine gleichgesinnte globale Gemeinschaft, exklusive Angebote und massgeschneiderte Lösungen und prägt damit die Entwicklung des Luxusreisens.
Weitere Unternehmen im Reise-Ökosystem von ASMALLWORLD sind:
ASMALLWORLD Collection, eine hochwertige Online-Hotelbuchungsplattform, die sich auf die weltweit renommiertesten Hotels spezialisiert hat und den einzigartigen „ASMALLWORLD VIP Rate“ anbietet, der Vorzugspreise mit exklusiven Reisevorteilen und Privilegien verbindet.
ASMALLWORLD Bespoke Travel, ein hochwertiges Reisebüro, das personalisierte Reisedienste anbietet.
ASMALLWORLD DISCOVERY, Teil der Global Hotel Alliance; unterstützt unabhängige Hotels durch den Zugang zum GHA DISCOVERY-Treueprogramm.
ASMALLWORLD Hospitality, eine Beratungsfirma für Hotellerie und Management, die Eigentümer und Entwickler in allen Phasen des Lebenszyklus von Vermögenswerten unterstützt.
First Class & More, ein abonnementbasierter smarter Luxusreiseservice, der Insiderpreise anbietet.
The World’s Finest Clubs, der führende Nachtleben-Concierge, der VIP-Zugang zu den besten Veranstaltungsorten weltweit bietet.
Jetbeds, eine Premium-Buchungsplattform für erschwingliche Business- und First-Class-Flüge, die exklusive Angebote, fachkundige Beratung und personalisierten Service bietet.
Zusätzliche Informationen finden sie auf unseren Webseiten:
www.asmallworldag.com
www.asmallworld.com
KONTAKT
ASMALLWORLD AG
Seidengasse 20
CH-8001 Zurich info@asmallworldag.com
HINWEIS
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Solche sind beispielsweise an der Verwendung der Worte "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel", "anstreben" oder "anvisieren" oder der Verneinung dieser Worte oder vergleichbarer Ausdrücke erkennbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Errungenschaften des Emittenten oder seiner Branche erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Aktivitäten, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden.
Der Emittent verpflichtet sich nicht, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
ASMALLWORLD AG |
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Seidengasse 20 |
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8001 Zürich |
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Schweiz |
| ISIN: |
CH0404880129 |
| Valorennummer: |
A2JE3W |
| Börsen: |
Freiverkehr in Frankfurt; SIX Swiss Exchange |
| EQS News ID: |
2302692 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302692 02.04.2026 CET/CEST
| CH0404880129 |
| 02.04.2026 | Deutsche Telekom AG | Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Deutsche Telekom AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
02.04.2026 / 06:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bonn, 2. April 2026 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Der Vorstand der Deutsche Telekom AG („DTAG“) hat im November 2025 beschlossen, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms Aktien der DTAG (ISIN: DE0005557508) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 2 Milliarden zurückzukaufen ("Aktienrückkaufprogramm 2026"). Der Rückkauf begann am 5. Januar 2026 und erfolgt mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2026. Die zurückgekauften Aktien der DTAG werden überwiegend eingezogen und zu einem geringen Teil für die Bedienung von Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen verwendet.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt in mehreren Tranchen.
Im Rahmen einer ersten Tranche wurden im Zeitraum vom 5. Januar 2025 bis zum 26. März 2026 ca. 15,6 Mio. Aktien erworben. Für die im Rahmen dieser Tranche zurückgekauften Aktien wurde ein Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von ca. EUR 471,3 Mio. gezahlt.
Eine zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 550 Mio. wird im Zeitraum vom 2. April 2026 bis spätestens zum 30. Juni 2026 ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse durchgeführt. Dies umfasst auf Basis des Kurses in der Schlussauktion (Trade-at-Close) im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom1. April 2026 von EUR 31,84 bis zu 17.273.869 Mio. Aktien.
Das Aktienrückkaufprogramm 2026 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der DTAG vom 9. April 2025 durchgeführt. Danach ist der Vorstand der DTAG ermächtigt, bis einschließlich zum 8. April 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die maximale Anzahl von Aktien, die die DTAG unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt auf Basis des derzeitigen Grundkapitals demnach 490.519.021 Aktien. Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag (Tag des Erwerbs) durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als 20 % unterschreiten.
Die DTAG wird den Erwerb eigener Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) und unter Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute durchführen. Es ist vorgesehen, dass das jeweils beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der DTAG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der DTAG trifft. Die DTAG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des jeweiligen Kreditinstituts nehmen.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Die Aktien der DTAG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der DTAG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die DTAG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Jedes im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 mit dem Erwerb eigener Aktien beauftragte Kreditinstitut wird durch die DTAG entsprechend verpflichtet.
Das Aktienrückkaufprogramm 2026 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2026 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DTAG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.telekom.com) im Bereich “Investor Relations” veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
02.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsche Telekom AG |
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Friedrich Ebert Allee 140 |
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53113 Bonn |
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Deutschland |
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www.telekom.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302708 02.04.2026 CET/CEST
| DE0005557508 |
| 02.04.2026 | EKA Mobility | EKA Mobility verzeichnet ein fünffaches Umsatzwachstum
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EKA Mobility
/ Schlagwort(e): Sonstiges
EKA Mobility verzeichnet ein fünffaches Umsatzwachstum
01.04.2026 / 23:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PUNE, Indien, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- EKA Mobility, ein führendes Unternehmen im Bereich Elektrofahrzeuge und -technologie, gab heute für das Geschäftsjahr 2025–26 ein starkes fünffaches Volumenwachstum gegenüber dem Vorjahr bekannt, mit 1.143 verkauften Einheiten und 1.344 produzierten elektrischen Nutzfahrzeugen. Dieser Meilenstein ist auf das umfassende Elektrofahrzeugportfolio des Unternehmens in allen Segmenten zurückzuführen. Im Laufe des Jahres stieg EKA zusätzlich zu seinem bestehenden Bus- und SCV-Portfolio in das Segment der mittelschweren und schweren Nutzfahrzeuge (M&HCV) ein. Das Unternehmen ist ein „Champion OEM" im Rahmen des Auto-PLI-Programms und hat Zertifizierungen für verschiedene Plattformen erhalten.

„Das Geschäftsjahr 2025–26 ist ein entscheidendes Jahr für EKA Mobility. Wir steigern nicht nur unser Produktionsvolumen, sondern erweitern auch unsere Produktionspräsenz durch die kürzlich erfolgte Inbetriebnahme eines neuen Werks und erhöhen unsere geplante Jahreskapazität auf 10.000 Busse, 6.000 Lkw und 24.000 SCVs. Mit dem breitesten Angebot an vollständig typgeprüften, von Grund auf elektrisch konzipierten Plattformen – von der Last-Mile- bis zur Fernverkehrslösung – sind wir als Full-Stack-EV-Unternehmen einzigartig positioniert. Unser Wachstum bei Elektrobussen, kleinen Nutzfahrzeugen und nun auch Lkw bestätigt sowohl die Marktnachfrage als auch unsere Umsetzungsfähigkeit.
Indiens Übergang zu sauberer gewerblicher Mobilität beschleunigt sich, und EKA steht an vorderster Front, um diesen Wandel in großem Maßstab mit Technologie, Innovation und globalen Ambitionen voranzutreiben."
- Dr. Sudhir Mehta, Gründer und Chairman, EKA Mobility
Starke Geschäftsdynamik in allen Segmenten
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Führungsrolle bei Elektrobussen:
Erfolgreiche Projekte im Rahmen der Programme „PM e-Bus Sewa" und „PM E-DRIVE"; Einsatz von Fahrzeugen in mehr als 15 Bundesstaaten, darunter Maharashtra, Gujarat, Uttar Pradesh, Karnataka und Delhi
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Das Durchbruchsjahr von SCV:
Starke Nachfrage nach 3S- und 6S-Personenkraftwagen sowie 3W-Ladeplattformen, was die Einführung von Mobilitätslösungen für die letzte Meile beschleunigt
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Elektrische Lastwagen:
Neuer Wachstumsmotor: Der Einstieg in den Markt für Schwerlast-Lkw trägt zum Wachstum bei und stärkt die Präsenz im Bereich der Elektrifizierung der Logistik
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Wasserstoff-Brennstoffzelle:
Gemeinsam mit KPIT Technologies und BPCL wurde am internationalen Flughafen Cochin ein 9 Meter langer Wasserstoff-Brennstoffzellenbus in Betrieb genommen; es ist geplant, 15 weitere Busse einzusetzen
Top-Highlights:
Globale Expansion:
- Beginn des Einsatzes von Elektrobussen in Afrika
- Partnerschaft mit der Kerchanshe Group für CKD-Montage und -Vertrieb
- Vereinbarung mit NBFI Capital für die Produktion in Australien
Skalierung der Produktion:
- Zwei Anlagen in Pune in Betrieb; die Anlage in Pithampur wird in Kürze in Betrieb genommen
- Geplante Jahreskapazität: 10.000 Busse, 6.000 Lastwagen und 24.000 SCVs
Händlernetz:
- Ausweitung des Händlernetzes; im Geschäftsjahr 2027 sollen 120 weitere Händler hinzukommen
Transparenz des Auftragsbuchs:
- In den nächsten zwei Jahren sollen mehr als 6.000 bestellte E-Busse ausgeliefert werden
Informationen zu EKA Mobility
EKA Mobility ist ein in Pune ansässiges Unternehmen für Elektrofahrzeuge und Technologie, das sich darauf konzentriert, die gewerbliche Mobilitätslandschaft Indiens zu verändern. Mit einem Portfolio, das Elektrobusse, Elektro-Lkw und kleine Nutzfahrzeuge umfasst, verbindet EKA die Herstellung von Elektrofahrzeugen mit einer eigenen, KI-gestützten Flottentechnologie, um ganzheitliche Mobilitätslösungen anzubieten.
EKA Mobility wird von Mitsui & Co, Ltd. unterstützt. (Japan), der VDL Groep (Niederlande), Pinnacle Industries Limited, Enam Holdings und dem NIIF India-Japan Fund als Kapital- und Strategiepartner unterstützt und hat seine Präsenz auf Märkte in Ostafrika, Südafrika und Australien ausgeweitet.
Um mehr über das Unternehmen zu erfahren, besuchen Sie bitte: https://ekamobility.com
Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2948130/EKA_Mobility_range.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/eka-mobility-verzeichnet-ein-funffaches-umsatzwachstum-302732023.html

01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2302712 01.04.2026 CET/CEST
| noisin015363 |
| 02.04.2026 | Deutsche Rohstoff AG | Deutsche Rohstoff AG: Erhöhung der Prognose 2026, EBITDA von rund 300 Mio. EUR erwartet (bislang 115 bis 135 Mio. EUR)
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Deutsche Rohstoff AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Deutsche Rohstoff AG: Erhöhung der Prognose 2026, EBITDA von rund 300 Mio. EUR erwartet (bislang 115 bis 135 Mio. EUR)
01.04.2026 / 22:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Erhöhung der Prognose 2026, EBITDA von rund 300 Mio. EUR erwartet (bislang 115 bis 135 Mio. EUR)
- 1876 Resources weitet Bohrprogramm massiv aus, rund 225 Mio. EUR Capex 2026 im Konzern
- 9 Mio. Aktien an Almonty Industries mit rund 100 Mio. EUR Ertrag veräußert
- EBITDA 2026 im Basisszenario mit 290 bis 310 Mio. EUR (bislang 115 bis 135 Mio. EUR) erwartet
- Umsatz 2026 im Basisszenario mit 260 bis 280 Mio. EUR (bislang 170 bis 190 Mio. EUR) erwartet
- Preisannahme Basisszenario 75 USD WTI; 3,50 USD Gas; EUR/USD 1,15 (bislang 60 USD WTI; 3,00 USD Gas; 1,10 EUR/USD)
- EBITDA im erhöhten Szenario mit 320 bis 340 Mio. EUR (bislang 125 bis 145 Mio. EUR) erwartet
- Umsatz erhöhtes Szenario mit 290 bis 310 Mio. EUR (bislang 180 bis 200 Mio. EUR) erwartet
- Preisannahme erhöhtes Szenario 85 USD WTI; 4,00 USD Gas; EUR/USD 1,15 (bislang 70 USD WTI; 3,00 USD Gas; 1,10 EUR/USD)
- 26 Bruttobohrungen (rund 18 Nettobohrungen) durch 1876 Resources, 3. Bohrgerät zeitweise aufgenommen
- Produktion in der zweiten Jahreshälfte bei über 20.000 BOEPD (Barrel Öläquivalent pro Tag) erwartet
- Prognose für 2027 wird im April veröffentlicht
Ende der Insiderinformation
Erläuterung zum unmittelbaren Emittentenbezug:
Erläuterungsteil
Die Deutsche Rohstoff gibt heute eine Erhöhung der Prognose für das Jahr 2026 bekannt. Ursächlich für die Anpassung sind zwei wesentliche Faktoren: Zum einen die Ausweitung des Bohrprogramms der US-Tochter 1876 Resources als Reaktion auf die deutlich gestiegenen Ölpreise, zum anderen die Teilveräußerung der Beteiligung an Almonty Industries mit einem Ertrag von fast rund 100 Mio. EUR.
1876 Resources hatte sein Bohrprogramm 2026 Ende Februar mit einem Bohrgerät begonnen (siehe Mitteilung vom 17. Februar: US Öl- und Gas-Geschäft auf Kurs für 2026) und im Zuge der gestiegenen Ölpreise Mitte März durch ein zweites Bohrgerät beschleunigt (siehe Mitteilung vom 13. März: Beschleunigung des Bohrprogramms 2026). Kürzlich konnte 1876 Resources ein drittes Bohrgerät in Betrieb nehmen. Durch den parallelen Einsatz von drei Bohrgeräten können bis zur Jahresmitte rund 20 Bohrungen abgeteuft und bis Ende des 3. Quartals sukzessive in die Produktion gebracht werden. Im Anschluss folgen weitere Bohrungen, die im 4. Quartal mit der Förderung beginnen sollen.
Die weitere Gestaltung des Bohrprogramms hängt auch von der Entwicklung des aktuell volatilen Marktumfelds ab. Aufgrund der hohen Flexibilität besteht die Möglichkeit einen Teil der Bohrgeräte auch längerfristig unter Vertrag zu nehmen und entsprechend auch mehr als die aktuell geplanten 26 Bohrungen abzuteufen. Gleichzeitig werden die Ölpreis-Absicherungen im Konzern kontinuierlich ausgebaut.
Durch den Einsatz eines größeren Bohrgerätes werden erstmalig auch bis zu fünf Niobrara-Bohrungen mit einer Länge von drei Meilen (4,8 Kilometern; bislang Zwei-Meilen-Bohrungen mit einer Länge von 3,2 Kilometern) auf den östlichen und westlichen Flächen im Powder River Basin niedergebracht und dadurch weitere Steigerungen der Kosteneffizienz erwartet.
Das Investitionsvolumen wird sich auf rund 220 bis 230 Mio. EUR belaufen (bisher rund 90 bis 100 Mio. EUR). Davon wird der wesentliche Teil in neue Bohrungen investiert und durch den Ausbau der Wasserinfrastruktur im Powder River Basin sowie in weitere Flächenakquisitionen der US-Tochterfirmen ergänzt.
Weitere Zahlen und Details zur Prognose einschließlich einer Prognose für das Geschäftsjahr 2027 werden im Rahmen der Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses und Geschäftsberichts am 23. April 2026 veröffentlicht.
Mannheim, 1. April 2026
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Deutsche Rohstoff AG |
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Q7, 24 |
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68161 Mannheim |
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Deutschland |
| Telefon: |
0621 490 817 0 |
| E-Mail: |
info@rohstoff.de |
| Internet: |
www.rohstoff.de |
| ISIN: |
DE000A0XYG76 |
| WKN: |
A0XYG7 |
| Indizes: |
Scale |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302700 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302700 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A0XYG76 |
| 02.04.2026 | Deutsche Börse AG | Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppe hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von Clearstream verwahrter Vermögenswerte
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Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppe hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von Clearstream verwahrter Vermögenswerte
01.04.2026 / 22:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Clearstream Banking S.A., Luxemburg („Clearstream“), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, hat heute darüber Kenntnis erlangt, dass ein US-Gericht im Rahmen der sog. Peterson II-Klage (vgl. Geschäftsbericht 2025, S. 261) eine Entscheidung zugunsten der Vollstreckungsgläubiger des Iran erlassen hat, die auf Herausgabe von mindestens rund USD 1,7 Mrd. geklagt hatten, die der iranischen Zentralbank („Bank Markazi“) zugerechnet und von Clearstream in Luxemburg auf einem Kundenkonto verwahrt werden. Clearstream prüft, ob sie Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird.
Ebenso verlangt die Bank Markazi bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer in Luxemburg u.a. gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe umfangreicher Vermögenswerte einschließlich des oben genannten Betrages in Höhe von ca. USD 1,7 Mrd. (vgl. Ad hoc Meldung der Deutsche Börse AG vom 18. Januar 2018). Die Klage wird derzeit noch in der ersten Instanz verhandelt. Clearstream geht nach rechtlicher Beratung weiterhin davon aus, dass die Klage in Luxemburg unbegründet ist.
Clearstream wird nach umfassender rechtlicher Beratung im Rahmen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten alle relevanten Interessen und Verantwortlichkeiten im Hinblick darauf abwägen, wie mit den betroffenen Vermögenswerten unter Wahrung der rechtlichen und regulatorischen Pflichten von Clearstream verfahren werden kann. Clearstream wird die Rechtslage insgesamt weiter analysieren.
Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung der dargelegten Verfahren ergibt sich aus der heutigen Entscheidung keine wesentliche Änderung der Risikosituation, die für Clearstream oder die Deutsche Börse AG in diesem Zusammenhang die Bildung einer Rückstellung erfordern würden.
Kontakt:
Ingrid Haas
Group Communications
Deutsche Börse AG
Telefon: +49 69 211 1 32 17
Patrick Kalbhenn
Group Communications
Deutsche Börse AG
Telefon: +49 69 211 1 47 30
E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com
Ende der Insiderinformation
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Deutsche Börse AG |
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- |
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60485 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)69 211 - 0 |
| E-Mail: |
ir@deutsche-boerse.com |
| Internet: |
www.deutsche-boerse.com |
| ISIN: |
DE0005810055, DE000A2LQJ75 |
| WKN: |
581005, A2LQJ7 |
| Indizes: |
DAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302682 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302682 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005810055 |
| 01.04.2026 | Geekplus | Geekplus erreicht mit einem Umsatzwachstum von 31,6 % gegenüber dem Vorjahr einen Meilenstein in Sachen Rentabilität, angetrieben durch technologische Innovationen auf Basis von „Embodied Intelligence"
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Geekplus
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Geekplus erreicht mit einem Umsatzwachstum von 31,6 % gegenüber dem Vorjahr einen Meilenstein in Sachen Rentabilität, angetrieben durch technologische Innovationen auf Basis von „Embodied Intelligence"
01.04.2026 / 20:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HONGKONG, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Geekplus (Aktiencode: 2590.HK), der weltweit führende Anbieter von autonomen mobilen Robotern (AMR) und intelligenten Lagerlösungen, hat heute seine geprüften konsolidierten Finanzergebnisse für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr bekannt gegeben. Angetrieben durch die strategische Integration von „Embodied Intelligence" und KI-Technologien erzielte das Unternehmen eine bahnbrechende Leistung, die durch ein rasantes Umsatzwachstum und den historischen Übergang in die Nettogewinnzone gekennzeichnet war.
Finanzielle Highlights
Das Unternehmen verzeichnete einen robusten Umsatzanstieg von 31,6 % gegenüber dem Vorjahr und erreichte 3,171 Milliarden RMB. Der Bruttogewinn belief sich auf 1,125 Milliarden RMB, was einem Anstieg von 34,4 % entspricht, wobei sich die Bruttomarge auf 35,5 % verbesserte. Der bereinigte Nettogewinn kehrte mit 43,8 Millionen RMB in den positiven Bereich zurück, und der Netto-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte 85,7 Millionen RMB – beides historische Höchststände für das Unternehmen. Der Auftragseingang belief sich auf 4,137 Milliarden RMB, was einem Anstieg von 31,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht und eine starke Dynamik für die Zukunft demonstriert.
Märkte außerhalb des chinesischen Festlands trugen 2,387 Milliarden RMB bei, was über 75 % des Gesamtumsatzes ausmachte, und wiesen eine hohe Bruttomarge von 46,6 % auf. Diese geografische Diversifizierung unterstreicht den Erfolg der Globalisierungsstrategie von Geekplus und seine Fähigkeit, in hochentwickelten Märkten Wert zu generieren.
Technologie als Motor der Rentabilität
Während viele Akteure in der Robotikbranche weiterhin mit „Umsatzwachstum ohne Gewinnwachstum" zu kämpfen haben, hat Geekplus durch die Nutzung seiner Kerntechnologien einen Durchbruch erzielt. Embodied Intelligence verbessert die Systemstärke erheblich, senkt die Bereitstellungs- und Betriebskosten und ermöglicht den groß angelegten weltweiten Vertrieb von Roboterlösungen. KI steigert die operative Effizienz durchgängig weiter und optimiert alles von der Roboterplanung bis zur Bestandsprognose. Z
Zusammen haben diese Technologien die Rentabilität in den positiven Bereich gebracht und einen starken operativen Cashflow generiert. Die operative Qualität des Unternehmens hat sich deutlich verbessert und bietet eine solide finanzielle Grundlage für weitere Forschung und Entwicklung sowie die globale Marktexpansion.
Globales Auftragswachstum beschleunigt sich
Das Auftragswachstum von Geekplus hat sich 2025 deutlich beschleunigt. Die Auftragseingänge von außerhalb des chinesischen Festlands stiegen im Jahresvergleich um fast 40 %, angeführt von einem Wachstum von über 50 % in der Region Amerika. Die Aufträge für abonnementbasierte Dienstleistungen stiegen um mehr als 90 % und wurden zu einem wichtigen Highlight der Auftragsstruktur.
Zu den wichtigsten Treibern dieser Dynamik gehören:
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KI-gestützte Effizienz: KI verbessert die RMS-Roboterplanung und die WES-Auftragsprognosen, schafft differenzierte Wettbewerbsfähigkeit und treibt einen Anstieg der Aufträge für abonnementbasierte Dienstleistungen voran.
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Lösungen mit Embodied Intelligence: Die Einführung von Roboterarm-Kommissionierstationen und des universellen humanoiden Roboters Gino 1 ermöglicht durchgängig unbemannte Lager, was große Kundenaufträge und wiederholte Käufe in großem Umfang anzieht.
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Strategische Expansion in aufstrebende Märkte: Geekplus ist erfolgreich in Lateinamerika und Osteuropa eingetreten, hat mehrere Milliarden-RMB-Aufträge gesichert und Durchbrüche in neuen Segmenten wie Lebensmittel und Getränke erzielt, wodurch die traditionellen Stärken in den Bereichen E-Commerce, FMCG und 3PL ergänzt werden.
Marktführerschaft und globale Präsenz
Bis Ende 2025 hat Geekplus über 72.000 Roboter in mehr als 40 Länder und Regionen weltweit ausgeliefert und bedient rund 950 Endkunden, darunter über 80 Fortune-Global-500-Unternehmen. Die hohe Wiederkaufsrate bei Kunden liegt bei 78 %. Im Laufe des Jahres gewann das Unternehmen über 90 neue Vertriebspartner hinzu und betreibt mehr als 64 Servicestationen und Partnerstandorte, 12 globale Ersatzteilzentren sowie Hunderte von professionellen Ingenieuren, die weltweit im Einsatz sind.
Laut dem „2025 Mobile Robot Market Report" von Interact Analysis belegt Geekplus nun seit sieben Jahren in Folge weltweit den ersten Platz beim AMR-Marktanteil. Das Unternehmen dominiert weiterhin den globalen Markt für Lagerlogistik und das Segment der „Shelf-to-Person"-Lösungen. Zudem behauptet es führende Positionen in wichtigen Regionen außerhalb Chinas, darunter EMEA, APAC und die USA.
Ausblick für 2026: Skalierung der Embodied Intelligence
Geekplus ist das weltweit erste Unternehmen, das über umfassende Technologie- und Produktkompetenzen in allen Kategorien verfügt, darunter mobile Roboter, spezielle Roboterarm-Kommissionierstationen und universell einsetzbare humanoide Roboter. 2026 wird das Unternehmen die Kommerzialisierung von Embodied Intelligence zu seinem strategischen Kern machen. Es beabsichtigt, sich auf den großflächigen Einsatz von humanoiden Robotern für die Lagerhaltung und fortschrittliche KI zu konzentrieren, um den weltweiten Einsatz vollautomatischer, unbemannter Lager voranzutreiben.
Angetrieben von diesen beiden technologischen Motoren und profitierend von der globalen Welle der intelligenten Transformation ist Geekplus bereit, den Markt für Lagerautomatisierung in seine nächste Phase hochwertigen Wachstums zu führen, gestützt auf hochkarätige ESG-Praktiken und ein Bekenntnis zu langfristiger nachhaltiger Entwicklung.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/geekplus-erreicht-mit-einem-umsatzwachstum-von-31-6--gegenuber-dem-vorjahr-einen-meilenstein-in-sachen-rentabilitat-angetrieben-durch-technologische-innovationen-auf-basis-von-embodied-intelligence-302731826.html

01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302676 01.04.2026 CET/CEST
| noisin351456 |
| 01.04.2026 | Synpulse | Synpulse ernennt zurückkehrende Führungskraft Patrick Becher zum Betriebsleiter, um das agentische Betriebsmodell voranzutreiben
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Synpulse
/ Schlagwort(e): Personalie
Synpulse ernennt zurückkehrende Führungskraft Patrick Becher zum Betriebsleiter, um das agentische Betriebsmodell voranzutreiben
01.04.2026 / 19:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ZÜRICH, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Synpulse, ein führendes Beratungsunternehmen im Finanzdienstleistungssektor, hat Patrick Becher zum neuen Betriebsleiter ernannt. Dies stellt einen bedeutenden Meilenstein bei der Stärkung der globalen Geschäftstätigkeit und der Beschleunigung der Entwicklung des Unternehmens zu einem führenden Anbieter von KI-basierten Beratungs- und Technologielösungen dar.
Im Zuge des weiteren regionalen Wachstums von Synpulse und der Expansion durch Synpulse8 sowie innovationsgestützte Projektabwicklung ist der Bedarf an einem einheitlichen, skalierbaren Betriebsmodell immer deutlicher geworden. Patrick, der fast 15 Jahre bei Synpulse tätig war, kehrt in einer entscheidenden Phase zurück und bringt eine seltene Kombination aus Führungserfahrung außerhalb des Unternehmens sowie einer tiefen Vertrautheit mit der Identität, den Werten und der unternehmerischen Kultur von Synpulse mit.
„Patricks Rückkehr erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt", sagt Mitgeschäftsführer Konrad Niggli. „Wir professionalisieren unsere Strukturen und integrieren gleichzeitig KI in alle Bereiche des Unternehmens. Patrick bringt genau die Mischung aus strategischer Klarheit und praktischer Umsetzungsstärke mit, die erforderlich ist, um diese nächste Phase zu leiten. Er versteht Synpulse bis ins Mark und bringt gleichzeitig eine wertvolle Außenperspektive ein."
Patrick hat seine berufliche Laufbahn an der Schnittstelle zwischen Beratung, operativem Geschäft, Technologieimplementierung und Organisationsentwicklung verfolgt. Dank dieses Hintergrunds ist er in der Lage, skalierbare Strukturen zu entwerfen, durch rasche Expansion entstandene Komplexität zu vereinfachen und KI als selbstverständlichen Bestandteil der täglichen Arbeit zu integrieren.
Über seine neue Rolle sagt Patrick: „Synpulse hat sich schon immer durch seinen Unternehmergeist ausgezeichnet. Heute trifft dieser Geist auf eine einzigartige Gelegenheit: ein Betriebsmodell aufzubauen, das unsere Wachstumsstrategie ermöglicht und uns dabei unterstützt, einen außergewöhnlichen Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen. Mein Fokus wird darauf liegen, unser Fundament zu stärken, damit wir effektiv skalieren, unserem Selbstverständnis treu bleiben und KI als praktischen Motor für Effizienz, Qualität und Geschwindigkeit nutzen können."
Mitgeschäftsführer Yves Roesti fügt hinzu: „Patrick verkörpert die ideale Mischung aus der Synpulse-DNA und einer neuen Perspektive. Während wir den Schritt von ‚Handwerk zu Skalierung' vollziehen und KI sowohl in unser Angebot als auch in unsere internen Arbeitsabläufe integrieren, wird er eine zentrale Rolle dabei spielen, unsere Ambitionen in greifbare Fortschritte umzusetzen."
Patrick wird das nächste Kapitel des Geschäftsmodells von Synpulse gestalten – indem er weltweit einheitliche Arbeitsweisen etabliert und dafür sorgt, dass sich Menschen und Technologie gegenseitig stärken, während das Unternehmen weiter wächst. Diese Ernennung steht zudem im Einklang mit der verstärkten Positionierung von Synpulse als „AInative"-Unternehmen, die durch den kürzlich erfolgten Start der neuen globalen Website mit K8 – einem generativen KI-Agenten auf Basis von PULSE8.ai – unterstrichen wurde.
Informationen zu Synpulse
Synpulse ist eine globale Unternehmensberatung und ein zuverlässiger Partner für Finanzinstitute. Wir bieten Finanzinstituten umfassende Transformationslösungen, bei denen wir fundiertes Branchenwissen mit technologischen Kompetenzen in den Bereichen Strategie, Konzeption, Umsetzung und Betrieb verbinden. Mit einem Netzwerk von über 100 Partnern aus dem Ökosystem und unserer Technologieabteilung Synpulse8 entwickeln wir gemeinsam innovative digitale Lösungen, die einen wertschöpfenden Beitrag leisten. Unser Team aus über 1.000 Fachkräften an mehr als 20 Standorten verbindet das gemeinsame Bekenntnis zu Spitzenleistungen und zum Erfolg unserer Kunden.
Weitere Informationen www.synpulse.com.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2947670/Patrick_Becher_Chief_Operating_Officer_Synpulse.jpg
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2947671/Synpulse_Orange_logotype_full_colour_Logo.jpg
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2302670 01.04.2026 CET/CEST
| noisin510620 |
| 01.04.2026 | Reju | Reju sichert sich 135 Millionen Euro an NIKI-Fördermitteln für einen Zentrum zur Textil-zu-Textil-Verwertung im industriellen Maßstab im Industriepark Chemelot in den Niederlanden
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Reju
/ Schlagwort(e): Private Equity/Sonstiges
Reju sichert sich 135 Millionen Euro an NIKI-Fördermitteln für einen Zentrum zur Textil-zu-Textil-Verwertung im industriellen Maßstab im Industriepark Chemelot in den Niederlanden
01.04.2026 / 19:35 CET/CEST
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PARIS, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Reju™, das innovative Unternehmen für die Regeneration von Textilien, hat im Rahmen des niederländischen Programms „Nationale Investeringsregeling Klimaatprojecten Industrie" (NIKI) Fördermittel in Höhe von 135 Millionen Euro erhalten. Die Förderung dient der Unterstützung des von Reju geplanten Regenerationszentrums im industriellen Maßstab im Chemelot-Industriepark in Sittard-Geleen und deckt sowohl die Investitionsphase als auch den laufenden Betrieb ab; sie stellt einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur endgültigen Investitionsentscheidung dar.

„Wir sind der niederländischen Regierung und dem Ministerium für Wirtschaft und Klima dankbar für die Unterstützung beim Ausbau kommerzieller Technologien, die messbare Emissionsminderungen bewirken und den Übergang zu einer wirklich kreislauforientierten Textilindustrie beschleunigen können", sagte Patrik Frisk, CEO von Reju. „Diese Auszeichnung ist ein deutlicher Vertrauensbeweis für unsere Technologie und unser Team. Bei Chemelot werden wir kreislauffähige Rohstoffe in großem Maßstab bereitstellen, Emissionen entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette reduzieren und ein reproduzierbares Modell für kreislauffähige Textilien in Europa etablieren."
NIKI ist das Vorzeigeprogramm der niederländischen Regierung zur Beschleunigung der groß angelegten Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft in der Industrie, das sowohl die nationalen als auch die Ziele der Europäischen Union im Bereich der Kreislaufwirtschaft unterstützt. Das Projekt von Reju steht in engem Einklang mit diesen Zielen und baut ein „Textil-zu-Textil"-Verfahren aus, bei dem schwer recycelbare, polyesterhaltige Textilien in hochwertige zirkuläre Zwischenprodukte für die Herstellung von neuem Polyester umgewandelt werden. Indem Reju Textilrestfraktionen von Deponien und Verbrennungsanlagen fernhält, strebt das Unternehmen an, die Umweltauswirkungen von Textilabfällen deutlich zu verringern.
Der künftige Regeneration Hub wird Alttextilien verarbeiten, die andernfalls im Abfallstrom landen würden. Das daraus gewonnene Material wird zu Reju-Polyester verarbeitet, wodurch die CO₂-Emissionen im Vergleich zu Neu-Polyester um etwa 50 % gesenkt werden. Das Material wird anschließend wieder in die nachgelagerten Lieferketten zurückgeführt, wo es zu Garnen und Stoffen verarbeitet wird, die für den Endverbrauch bereit sind.
Das Projekt soll den Schwerpunkt auf industrielle Integration, Energie- und Ressourceneffizienz sowie lückenlos rückverfolgbare Kreislaufwirtschafts-Lieferketten legen und so den Ersatz fossiler Primärrohstoffe so weit wie möglich vorantreiben.
Der Industriepark Chemelot wurde aufgrund seines etablierten industriellen Ökosystems, der gemeinsamen Versorgungs- und Logistikinfrastruktur sowie der Nähe zu Innovations- und Forschungskapazitäten ausgewählt. Diese Merkmale sollen einen effizienten Hochlauf, Betriebssicherheit und die Übertragung des Modells auf künftige Standorte gewährleisten.
Informationen zu Reju
Reju ist ein Unternehmen im Bereich der Materialregeneration, das sich auf die Entwicklung innovativer Lösungen zur Aufbereitung von Polyestertextilien und PET-Abfällen aus dem Endverbraucherbereich konzentriert. Als Tochtergesellschaft von Technip Energies nutzt Reju Technologien, die ursprünglich von IBM Research stammen, und verfolgt das Ziel, aus endlichen Ressourcen unendliche Möglichkeiten zu erschließen. Das Unternehmen strebt die Etablierung eines zirkulären Textilsystems an, um Polyestertextilien aufzubereiten und wieder in den Kreislauf zu führen. Weitere Informationen finden Sie unter www.reju.com.
Informationen zu Technip Energies
Technip Energies ist ein weltweit tätiges Technologie- und Ingenieurunternehmen. Mit unseren führenden Positionen in den Bereichen LNG, Wasserstoff, Ethylen, nachhaltige Chemie und CO₂-Management tragen wir zur Entwicklung wichtiger Märkte wie Energie, Energiederivate, Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft bei. Unsere sich ergänzenden Geschäftsbereiche „Technology, Products and Services" (TPS) und „Project Delivery" setzen Innovationen in skalierbare industrielle Realität um.
Durch Zusammenarbeit und exzellente Umsetzung setzen sich unsere mehr als 18.000 Mitarbeiter in 35 Ländern voll und ganz dafür ein, Wohlstand und Nachhaltigkeit miteinander zu verbinden – für eine Welt, die auf Dauer angelegt ist.
Technip Energies erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 7,2 Milliarden Euro und ist an der Euronext Paris notiert. Die Gesellschaft verfügt auch über außerbörslich gehandelte American Depositary Receipts. Weitere Informationen: www.ten.com
Medienkontakt
Chris Goddard, CGPR, chris@cgprpublicrelations.com Tali Serantes-James, Reju, tali.serantes@reju.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945832/Example_rendering_of_a_Reju_Regeneration_Hub.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2666366/Reju_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/reju-sichert-sich-135-millionen-euro-an-niki-fordermitteln-fur-einen-zentrum-zur-textil-zu-textil-verwertung-im-industriellen-maWstab-im-industriepark-chemelot-in-den-niederlanden-302731740.html

01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302664 01.04.2026 CET/CEST
| noisin795785 |
| 01.04.2026 | BYDFi | BYDFi feiert sein 6-jähriges Bestehen mit einmonatigen Feierlichkeiten unter dem Motto „Built for Reliability"
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BYDFi
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
BYDFi feiert sein 6-jähriges Bestehen mit einmonatigen Feierlichkeiten unter dem Motto „Built for Reliability"
01.04.2026 / 19:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
VICTORIA, Seychellen, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Die globale Krypto-Handelsplattform BYDFi wird ihr 6-jähriges Bestehen mit Feierlichkeiten begehen, die sich über einen Monat erstrecken. Auftakt ist 1. April 2026 und im Mittelpunkt der Feierlichkeiten steht die Entwicklung von BYDFi zu einer All-in-One-Krypto-Handelsplattform, die auf einem CEX + DEX Dual-Engine-Modell basiert. Im Laufe von sechs Jahren hat BYDFi die Infrastruktur, den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer und den Marktzugang verbessert und damit eine zuverlässige Betriebsgrundlage geschaffen.
Ein ganzer Monat voller Feierlichkeiten zum sechsten Jahrestag von BYDFi
Im Rahmen seines Jubiläumsprogramms, das am 1. April 2026 beginnt, wird BYDFi Rewards im Wert von mehr als 1.000.000 USDT verlosen.
Die Jubiläumskampagne von BYDFi wird sich auf drei große Veranstaltungen konzentrieren: „Warm-up Tasks", bei dem sich alles um das Onboarding, die ersten Trades, Fiat-Kaufprämien, Weiterempfehlungen und die Teilnahme an der Community dreht; „Shoot to Win", eine Verlosung rund um das Thema Fußball; „Futures Golden Ball Cup", ein Futures-Trading-Wettbewerb mit zwei Runden.
Zusammen bieten diese drei Veranstaltungen sowohl neuen als auch bestehenden Nutzerinnen und Nutzern mehrere Möglichkeiten, aktiv an BYDFis 6-jährigem Bestehen teilzunehmen, und spiegeln gleichzeitig BYDFis Entwicklung in den letzten sechs Jahren wider.
Weitere Einzelheiten zu den Veranstaltungen finden Sie auf der offiziellen Website: BYDFi 6th Anniversary.
Die Entwicklung von BYDFi: Vom Core Trading zum breiteren Marktzugang
In den letzten sechs Jahren hat sich BYDFi zu einer globalen Krypto-Handelsplattform mit mehr als einer Million Nutzerinnen und Nutzern in über 190 Ländern und Regionen entwickelt. Seit dem Start vor sechs Jahren hat BYDFi sein Produktangebot erweitert, die Sicherheitsvorkehrungen für die Nutzerinnen und Nutzer gestärkt und sowohl den zentralisierten als auch den Onchain-Handel ausgebaut.
Die jüngsten Meilensteine spiegeln das Wachstum von BYDFi in besonderer Weise wider:
- Juli 2025: BYDFi unterstützte tokenisierte US-Aktien durch xStocks.
- August 2025: BYDFi ist eine mehrjährige Partnerschaft mit Newcastle United eingegangen.
- August 2025: BYDFi hat die BYDFi Card eingeführt.
- Februar 2026: BYDFi hat den TradFi-Handel über Web und App eingeführt und damit den Zugang zu Aktien, Gold und Silber erweitert.
- März 2026: BYDFi hat kontinuierliche Futures-Marktdaten in TradingView integriert.
Globale Präsenz, Anerkennung in der Branche und die Zuverlässigkeit hinter der Plattform
Von Juni 2025 bis März 2026 hat BYDFi durch Auftritte in Seoul, Bali, Lissabon, Hongkong, Bukarest und Warschau seine Sichtbarkeit in ganz Asien und Europa erhöht, die Beziehungen zur Industrie gestärkt und das langfristige Engagement von BYDFi auf dem Markt bekräftigt.
Im gleichen Zeitraum erhielt BYDFi die folgenden Branchenauszeichnungen:
- „Trusted Exchange Award" bei den TrustFinance Performance Awards
- „Outstanding Crypto Trading Platform" bei den FinanceFeeds Awards
- Anerkennung von BeInCrypto in der Kategorie „Best Centralized Exchange (CEX)"
- „Best All-in-One Crypto Trading Platform" auf der Crypto Expo Europe 2026
- „Best Globale Crypto Trading Platform" auf der Next Block Expo 2026
Hinter diesen Fortschritten steht das operative Fundament, das BYDFi weiterhin auf der Grundlage von Zuverlässigkeit festigt und ausbaut. BYDFi verfügt über MSB-Registrierungen in den USA und Kanada und ist Mitglied der südkoreanischen CODE VASP Alliance. BYDFi hält außerdem eine Deckungsreserve von über 100 % mit regelmäßiger öffentlicher Berichterstattung und verstärkt diese Sicherheit durch Transparenz mit einem Schutzfonds mit einem Volumen von 800 BTC. Zusammen mit dem rund um die Uhr verfügbaren mehrsprachigen Support und der zeitnahen Beantwortung von Anfragen über offizielle Kanäle spiegeln diese Maßnahmen einen Standard wider, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt stehen und der für Klarheit, Schutz und Vertrauen sorgt.
Blick in die Zukunft: Aufbau des nächsten Kapitels von BYDFi
BYDFi tritt in die nächste Entwicklungsphase ein und konzentriert sich weiterhin auf Produktstärke, Benutzerschutz und langfristiges Vertrauen. Michael, Mitbegründer und CEO von BYDFi, kommentiert:
„Sechs Jahre sind ein wichtiger Meilenstein für BYDFi, aber was noch wichtiger ist, ist das, was BYDFi von da aus, wo wir jetzt stehen, weiter aufbauen wird. Die Nutzerinnen und Nutzer erwarten Konsistenz, klare Standards und kontinuierliche Verbesserung vor dem Hintergrund sich ändernder Anforderungen."
Und er fügt hinzu: „Für BYDFi geht es im nächsten Kapitel darum, die Grundlagen zu stärken: bessere Infrastruktur, stärkerer Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, breiterer Marktzugang und eine Handelserfahrung, die langfristig praktisch, stabil und vertrauenswürdig ist."
Informationen zu BYDFi
BYDFi wurde 2020 gegründet und ist eine globale Krypto-Handelsplattform, die die Leistung einer zentralisierten Börse (CEX) mit einem integrierten Onchain-Trading-Modul kombiniert. BYDFi wurde von Forbes als eine der besten Krypto-Börsen Kanadas für 2026 ausgezeichnet und bietet intuitiven Handel mit niedrigen Gebühren für Spot-Trading und unbefristete Futures ebenso wie Copy Trading und automatisierte Trading-Bots, mit denen sowohl neue als auch erfahrene Trader sicher im Universum der digitalen Vermögenswerte navigieren können.
BYDFi hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Nutzer ein erstklassiges Krypto-Handelserlebnis zu bieten.
BUIDL Your Dream Finance.
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302656 01.04.2026 CET/CEST
| noisin473596 |
| 01.04.2026 | HUBER+SUHNER | Generalversammlung HUBER+SUHNER AG: Aktionäre genehmigen alle Anträge
 Die Generalversammlung der HUBER+SUHNER AG vom 1. April 2026 fand in Rapperswil SG statt. Zusammen mit den im Vorfeld schriftlich oder elektronisch abgegebenen Stimmen und den durch Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübten Rechten waren an der Generalversammlung 12’077’756 Aktienstimmen vertreten. Dies entspricht 62.94% des gesamten Aktienkapitals.
Sämtliche Traktanden wurden gemäss den Anträgen des Verwaltungsrats genehmigt.
Insbesondere bestätigten die Aktionärinnen und Aktionäre Urs Kaufmann als Verwaltungsratspräsidenten und alle bisherigen Verwaltungsräte in ihren Ämtern. Die drei Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses wurden ebenfalls wiedergewählt.
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch sämtlichen Vergütungsanträgen zu und genehmigten die Ausschüttung einer Dividende von CHF 2.00 brutto pro Namenaktie. Mit Ex-Dividende-Tag am 7. April 2026 erfolgt die Auszahlung der Dividende spesenfrei am 9. April 2026.
Das Protokoll der Generalversammlung der HUBER+SUHNER AG mit den detaillierten Ergebnissen zu den einzelnen Traktanden ist ab 15. April 2026 verfügbar auf:
www.hubersuhner.com/de/unternehmen/investoren/generalversammlung
Termine
| 18. August 2026 |
Halbjahresresultate 2026, Medien- und Analysten-Webcast |
| 18. September 2026 |
Kapitalmarkttag (Pfäffikon ZH) |
| 20. Oktober 2026 |
Auftragseingang und Nettoumsatz (9 Monate) |
| 21. Januar 2027 |
Auftragseingang und Nettoumsatz (12 Monate) |
| 16. März 2027 |
Geschäftsbericht 2026, Medien- und Analystenkonferenz |
| 07. April 2027 |
Generalversammlung (Rapperswil SG) |
| CH0030380734 |
| 01.04.2026 | PSP Swiss Property AG | Medienmitteilung
 Generalversammlung der PSP Swiss Property AG genehmigt alle Anträge.
- Genehmigung von Lagebericht, Jahres- und Konzernrechnung 2025 und Entlastung der Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
- Dividendenausschüttung von CHF 3.95 brutto pro Aktie für das Geschäftsjahr 2025. Die Barauszahlung erfolgt ab 9. April 2026 (Zahlungsdatum), mit ex-Datum am 7. April 2026.
- Annahme des Vergütungsberichts und Genehmigung der maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
- Wiederwahlen von Dr. Luciano Gabriel als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats, sowie der bisherigen fünf Mitglieder des Verwaltungsrats, Henrik Saxborn, Mark Abramson, Corinne Denzler, Adrian Dudle und Dr. Katharina Lichtner (jeweils einjährige Amtsdauer).
- Zuwahl von Dr. Martin Furrer als neues, unabhängiges und nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats (einjährige Amtsdauer).
- Wiederwahlen der bisherigen drei Mitglieder des Vergütungsausschusses, Henrik Saxborn, Corinne Denzler und Adrian Dudle (jeweils einjährige Amtsdauer).
- Wiederwahlen von Ernst & Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2026, und Proxy Voting Services GmbH, Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für eine einjährige Amtsdauer.
Der Verwaltungsrat ist wie folgt konstituiert: Henrik Saxborn ist Vizepräsident. Der Vergütungsausschuss und Nominationsausschuss bestehen aus Henrik Saxborn (Vorsitz), Corinne Denzler und Adrian Dudle, das Audit Committee aus Dr. Katharina Lichtner (Vorsitz), Mark Abramson und Adrian Dudle.
| Agenda |
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Publikation Q1 2026 · 12. Mai 2026
Publikation H1 2026 · 18. August 2026
Publikation Q1–Q3 2026 · 10. November 2026
Publikation FY 2026 · 23. Februar 2027
Ordentliche Generalversammlung 2027 · 1. April 2027
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PSP Swiss Property – führendes Schweizer Immobilienunternehmen
PSP Swiss Property besitzt ein Immobilienportfolio im Wert von CHF 10.1 Mrd. in den wichtigsten Schweizer Wirtschaftszentren und weist einen Börsenwert von CHF 7.4 Mrd. aus. Die 94 Mitarbeitenden verteilen sich auf die Standorte Basel, Genf, Zug und Zürich.
PSP Swiss Property ist seit März 2000 an der Schweizer Börse, SIX Swiss Exchange, kotiert (Symbol: PSPN, Valor: 1829415, ISIN CH0018294154).
| CH0018294154 |
| 01.04.2026 | ABO Energy GmbH & Co. KGaA | ABO Energy erzielt Projekterfolge in Deutschland
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ABO Energy GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Verkauf
ABO Energy erzielt Projekterfolge in Deutschland
01.04.2026 / 18:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Im deutschen Windkraft-Markt hat ABO Energy in den vergangenen Wochen bei mehreren Projekten entscheidende Fortschritte erreicht. Dazu gehören Tarifzuschläge bei der jüngsten Ausschreibungsrunde, gesicherte Genehmigungen sowie der Verkauf eines Projektrechts.
Zuschläge für 16,4 Megawatt in Deutschland erhalten
Einen wichtigen Erfolg erzielte ABO Energy bei der Februar-Tarifausschreibung für Windkraftprojekte an Land. Wie aus den gestern veröffentlichten Ergebnissen der Bundesnetzagentur hervorgeht, erhielt ABO Energy Zuschläge für zwei Projekte mit insgesamt 16,4 Megawatt. Bezuschlagt wurden eine Windkraftanlage in Schwerte (Nordrhein-Westfalen, 6,8 Megawatt) und zwei Windkraftanlagen in Öhringen (Baden-Württemberg, 9,6 Megawatt). Es handelt sich um Erweiterungen von Windparks, die bereits im Bau sind. Die drei Anlagen sollen bis Herbst 2027 ans Netz gehen.
Bei der Februar-Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur Zuschläge für 439 Gebote mit einer Gesamtleistung von 3,4 Gigawatt erteilt. Der durchschnittliche Zuschlagswert betrug 5,54 Cent pro Kilowattstunde und lag damit unter dem durchschnittlichen Wert der vorherigen Ausschreibung von 6,06 Cent.
ABO Energy hatte sich nur in geringem Umfang an der Februar-Ausschreibung beteiligt. Bei den kommenden Ausschreibungsrunden stehen die Chancen gut, für mehr Projekte Tarife zu sichern. Den Weg dafür hat ein am 9. März gefasster Beschluss der Anleihegläubiger geebnet. Dieser ermöglicht es ABO Energy, künftig Sicherheiten zu bestellen, um Bürgschaften zu erhalten. Das stärkt die Möglichkeiten, an künftigen Tarifausschreibungen teilzunehmen.
ABO Energy erhält Genehmigungen und verkauft Projektrecht
Auch in weiteren Projekten geht es für ABO Energy voran: Genehmigungen hat das Unternehmen unlängst für die Windparks Olpe-Rehringhausen (Nordrhein-Westfalen, 3 x Enercon E-175, 21 Megawatt) und Tholey (Saarland, 2 x Nordex N163, 14 Megawatt) erwirkt. In St. Gangloff (Thüringen, 5 x Nordex N163, 35 Megawatt) hat ABO Energy die Genehmigung zum Typenwechsel auf eine Nordex-Anlage der neuesten Generation erhalten.
Im baden-württembergischen Unterschneidheim hat ABO Energy die Projektrechte am Windpark Nonnenholz II (1x Vestas V162, 6 Megawatt) an einen regionalen Marktteilnehmer veräußert. Da ABO Energy die Genehmigung und den Tarif für die Windkraftanlage bereits gesichert hat, kann das Projekt nun kurzfristig umgesetzt werden. Für den im Bau befindlichen Windpark Ortenberg (Hessen, 3 x Enercon E-175, 21 Megawatt) hat das Unternehmen kürzlich eine Finanzierung aktiviert.
„Wir freuen uns sehr über diese Erfolge, die wir dem großen Einsatz unserer Mitarbeitenden verdanken“, sagte Bereichsleiter Kristof Frank, zuständig für die Windkraftentwicklung in Deutschland. „Wir verfügen aktuell in Deutschland über 650 Megawatt genehmigter Windprojekte. Das ist ein gutes Fundament für weitere Erträge in den kommenden Monaten und Jahren.“
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
ABO Energy GmbH & Co. KGaA |
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Unter den Eichen 7 |
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65195 Wiesbaden |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)611 26 765 0 |
| Fax: |
+49 (0)611 26 765 5199 |
| E-Mail: |
presse@aboenergy.com |
| Internet: |
https://www.aboenergy.com/ |
| ISIN: |
DE0005760029, DE000A3829F5 |
| WKN: |
576002, A3829F |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302612 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302612 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005760029 |
| 01.04.2026 | Nexus Uranium Corp. | Nexus Uranium schließt Erwerb von sieben hochgradigen Uranzielen im produktivsten Brekzienschlotdistrikt Amerikas ab
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Emittent / Herausgeber: Nexus Uranium Corp.
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Nexus Uranium schließt Erwerb von sieben hochgradigen Uranzielen im produktivsten Brekzienschlotdistrikt Amerikas ab
01.04.2026 / 18:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Nexus Uranium schließt Erwerb von sieben hochgradigen Uranzielen im produktivsten Brekzienschlotdistrikt Amerikas ab
Vancouver, British Columbia – 1. April 2026 – Nexus Uranium Corp. (CSE: NEXU | OTCQB: NEXUF | FWB: JA7) („Nexus“ oder das „Unternehmen“) freut sich, den Abschluss des zuvor angekündigten Erwerbs einer 100%igen Beteiligung am Projekt Arizona Strip (das „Projekt“) bekannt zu geben, das 38 bundesstaatliche Lode-Mining-Claims des Bureau of Land Management („BLM“) umfasst, die sieben Uranziele in Form von Kollaps-Brekzienschloten im Mohave County, Arizona, abdecken (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 19. März 2026).
„Der Abschluss dieser Transaktion ist ein bedeutender Meilenstein in der Strategie von Nexus, ein diversifiziertes Uranportfolio in etablierten US-Distrikten aufzubauen“, sagte Jeremy Poirier, Chief Executive Officer von Nexus Uranium Corp. „Der Arizona Strip verfügt über eine historische Erfolgsbilanz bei der Förderung von hochgradigen Brekzienschloten, die sich von praktisch jedem anderen Urandistrikt in Nordamerika abhebt. Nachdem der Erwerb nun abgeschlossen ist, richten wir unser Hauptaugenmerk darauf, die historischen Explorationsdaten für alle sieben Ziele zusammenzustellen und zu prüfen sowie unsere Explorationsplanungen voranzutreiben – wodurch wir unserem Portfolio neben dem Projekt Chord in South Dakota, das sich bereits im Ressourcenstadium befindet, vielversprechende Optionen hinzufügen.“
Über das Projekt Arizona Strip
Das Projekt Arizona Strip umfasst 38 Erzgang-Abbauschürfrechte des BLM, die sieben Uranziele in Form von Kollaps-Brekzienschloten im Mohave County, Arizona, abdecken. Der Arizona Strip ist eine der produktivsten Uranregionen in den USA, mit historischen Brekzienschlotminen, die Uran mit Gehalten von für gewöhnlich 0,42 % bis 1,08 % U3O8 fördern – was zu den hochgradigsten Uranlagerstätten zählt, die in Nordamerika abgebaut werden (U.S. Geological Survey, 2009). Das Projekt wurde zuvor zwischen 2006 und 2008 von Tournigan Energy Ltd. erkundet, wobei die Programme geophysikalische Bodenuntersuchungen (CSAMT, seismische Reflexion und Bodenmagnetik), geochemische Oberflächenprobenahmen und Bohrungen an allen sieben Zielen beinhalteten. Die sieben Ziele – SGB, RN, EM, BUS, JD, LJ und ULJ – weisen Anomalien bei Uran, Kupfer, Silber, Arsen und multielementaren Indikatoren auf, die mit den Systemen der Kollaps-Brekzienschlote übereinstimmen. Das EM-Ziel ist das einzige mittels Bohrungen bestätigte Ziel auf dem Projekt, wobei ein historisches Bohrloch in der Tiefe eine Brekzie durchschnitten und eine Kollaps-Schlotstruktur bestätigt hat.
Highlights der Transaktion
Gemäß einem Aktienkaufvertrag zwischen Nexus, einem unabhängigen Unternehmen (der „Verkäufer“) und den Aktionären des Verkäufers erwarb Nexus die vollständige Eigentümerschaft am Projekt durch den Erwerb aller Stammaktien des Verkäufers, der eine ungeteilte 100%ige Beteiligung an 38 Erzgang-Abbauschürfrechten des BLM besitzt, aus denen sich das Projekt zusammensetzt, als Vergütung für die Ausgabe von 2.700.000 Stammaktien von Nexus an die Aktionäre des Verkäufers. Die Aktionäre des Verkäufers besitzen keinerlei Royalty-Ansprüche und das Projekt ist nicht mit zugrunde liegenden Royalties belastet. Die ausgegebenen Aktien unterliegen gemäß dem anwendbaren kanadischen Wertpapierrecht einer statutenmäßigen Haltefrist von vier Monaten ab dem Ausgabedatum.
Abbildung 1: Karte des Projekts Arizona Strip

Qualifizierter Sachverständiger und technische Offenlegung
Der technische Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Warren D. Robb, P.Geo. (BC), einem Direktor von Nexus Uranium Corp. und einem qualifizierten Sachverständigen gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects, geprüft und genehmigt. Herr Robb ist nicht vom Unternehmen unabhängig. Herr Robb hat keine Standortbesichtigung des Projekts Arizona Strip durchgeführt. Diese Pressemitteilung enthält Daten historischer Natur. Die hierin offengelegten historischen geochemischen und geophysikalischen Daten wurden weder vom Unternehmen noch vom Verkäufer erhoben oder erstellt und wurden vom Unternehmen nicht auf unabhängige Weise überprüft oder verifiziert. Das Unternehmen ist im Begriff, alle historischen Explorationsprotokolle zusammenzustellen und zu überprüfen. Diese Daten werden ausschließlich zu Hintergrundzwecken offengelegt. Die genannten historischen Lagerstätten, Minen und Betriebe im Arizona Strip liefern geologische Hintergrundinformationen für das Projekt, sind jedoch nicht zwangsläufig ein Hinweis darauf, dass sie ein ähnliches Potenzial, eine ähnliche Größe oder ähnliche Mineralisierungsgehalte aufweisen. Auf dem Projekt wurde bis dato keine Mineralressource oder Mineralreserve definiert und es gibt keine Gewährleistung dafür, dass weitere Arbeiten zu einer Klassifizierung als Mineralressource führen werden.
Über Nexus Uranium Corp.
Nexus richtet sein Hauptaugenmerk darauf, die steigende inländische Urannachfrage zu decken, die durch die Renaissance der Kernenergie und den Ausbau von KI-gestützten Rechenzentren angetrieben wird. Nexus Uranium Corp. ist ein Uranexplorationsunternehmen, das ein Portfolio von Uranprojekten in den USA und Kanada vorantreibt. In den USA besitzt das Unternehmen das Projekt Chord in Fall River County, South Dakota, das sich im Ressourcenstadium befindet, die Projekte Wolf Canyon, Deadhorse und RC in South Dakota, die Projekte South Pass und Great Divide Basin in Wyoming sowie das Projekt Arizona Strip, das 38 Erzgang-Abbauschürfrechte des BLM umfasst, die sieben Uranziele in Form von Kollaps-Brekzienschloten in Mohave County, Arizona, abdecken. In Kanada hält Nexus das Projekt Mann Lake im Athabasca-Becken in Saskatchewan. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.nexusuranium.com.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
Jeremy Poirier
Chief Executive Officer
(604) 722-9842
info@nexusuranium.com
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen stellen „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze dar. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem: Aussagen bezüglich der Strategie von Nexus, ein diversifiziertes Portfolio an Uran-Vermögenswerten in etablierten US-Regionen aufzubauen; Aussagen bezüglich der Zusammenstellung und Prüfung historischer Explorationsdaten für die Ziele auf dem Projekt Arizona Strip durch das Unternehmen; Aussagen bezüglich der Explorationsplanungen des Unternehmens und der erwarteten nächsten Schritte auf dem Projekt; Aussagen bezüglich der potenziellen Bedeutung und Optionalität des Projekts Arizona Strip im Rahmen des Portfolios des Unternehmens.
Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die derzeitigen Einschätzungen des Unternehmens wider und basieren auf Annahmen und Informationen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, darunter: dass keine wesentlichen behördlichen Hindernisse die Explorationsaktivitäten auf den Projekt-Claims verhindern oder verzögern werden; dass die vom qualifizierten Sachverständigen geprüften historischen Explorationsdaten für die hierin offenbarten Zwecke im Wesentlichen zutreffend sind; und dass das Unternehmen über ausreichende Kapitalressourcen verfügt, um seine geplanten Programme umzusetzen.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den ausdrücklichen oder implizierten Ergebnissen abweichen, darunter: Risiken, die mit der Mineralexploration verbunden sind, sowie die Unfähigkeit, Mineralressourcen oder -reserven zu definieren; regulatorische Risiken und Risiken im Zusammenhang mit Genehmigungen; Schwankungen der Rohstoffpreise; Änderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften; sowie andere Risikofaktoren, die in den auf SEDAR+ (www.sedarplus.ca) eingereichten Dokumenten zur laufenden Offenlegung des Unternehmens erörtert werden. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
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| CA65345P2008 |
| 01.04.2026 | Mutares SE & Co. KGaA | Mutares beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Beschleunigung des Wachstums mit einer forcierten Expansion in den USA
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Mutares beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Beschleunigung des Wachstums mit einer forcierten Expansion in den USA
01.04.2026 / 18:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mutares beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Beschleunigung des Wachstums mit einer forcierten Expansion in den USA
- Klare Wachstumsagenda: Fokus auf US-Expansion und selektive Akquisitionen
- Ausgabe von bis zu ca. 4,3 Mio. neuen Aktien (bis zu 20 % des Grundkapitals) mit Bruttoerlösen von bis zu EUR 105 Mio.
- Bezugsfrist für bestehende Aktionäre vom 8. bis 21. April 2026 vorgesehen
- Klare Mittelverwendung: Großteil der Erlöse für gezielte Expansion in den USA sowie für neue Chancen in Europa; weitere Mittel zur Optimierung der Kapitalstruktur
- USA als neuer strategischer Kernmarkt: Hoher Dealflow für neue Plattformen und attraktive Skalierungsmöglichkeiten durch Add-on-Akquisitionen
- Überdurchschnittliches Wertsteigerungspotenzial: Höhere Exit-Multiples im US-Markt schaffen ideale Voraussetzungen für beschleunigtes Wachstum
München, 01. April 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen, um die nächste Phase der internationalen Expansion gezielt zu finanzieren.
Im Rahmen der Transaktion sollen bis zu 4.269.651 neue Aktien ausgegeben werden, entsprechend bis zu 20 % des bestehenden Grundkapitals. Bei vollständiger Platzierung erwartet Mutares Bruttoemissionserlöse von bis zu EUR 105 Mio. Wesentliche Hauptaktionäre haben auf ihre Bezugsrechte auf bis zu 1.076.166 neue Aktien verzichtet. Diese neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer beschleunigten Vorplatzierung unmittelbar nach Bekanntgabe bei institutionellen Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen angeboten.
Für bestehende Aktionäre wird ein Bezugsrecht im Bezugsverhältnis 5:1 gewährt. Das bedeutet, dass jeder Streubesitzaktionär der Gesellschaft berechtigt ist, für je fünf (5) bestehende Aktien eine (1) neue Aktie zum Bezugspreis zu erwerben. Die Bezugsfrist ist derzeit für den Zeitraum vom 8. April bis einschließlich 21. April 2026 vorgesehen.
Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung treibt Mutares konsequent den internationalen Portfolioausbau voran. Der Großteil der Erlöse (etwa 80 %) soll insbesondere in die weitere Expansion in den USA fließen, wo sich eine dynamisch wachsende Pipeline attraktiver Transaktionen bietet, sowie in die Erschließung neuer Chancen in Europa. Die verbleibenden Mittel (etwa 20 %) werden zur Bilanzstärkung eingesetzt.
Die Kapitalmaßnahme unterstreicht den Anspruch von Mutares, die zunehmende Internationalisierung des Portfolios zu beschleunigen und neue Plattformen mit globaler Skalierung aufzubauen. Insbesondere in Nordamerika bietet sich derzeit ein erhebliches Potenzial für wertsteigernde Transformationsinvestitionen in attraktiven Industrien.
Der Zeitpunkt ist dabei bewusst gewählt: Mit der im Januar unterzeichnet Übernahme des ETP-Geschäfts von SABIC und der Segmenterweiterung um den Bereich Chemicals & Materials hat Mutares ein starkes Momentum aufgebaut, das zu einer deutlich erhöhten Visibilität im Markt geführt hat und die Zusammenarbeit mit zentralen Stakeholdern wie Banken, Versicherungen und Beratern spürbar intensiviert. Dieses Momentum nutzt Mutares gezielt, um die aktuell größte Transaktionspipeline des Konzerns in den USA zu adressieren und in einem hochattraktiven Marktumfeld konsequent zu investieren.
Zusätzlich zum bereits aktiven Standort in Chicago plant Mutares daher die Eröffnung eines zweiten Standorts in den USA, um das Potenzial, das sich auf dem US-Markt bietet, maximal auszuschöpfen. Die aktuelle Transaktionspipeline in den USA umfasst attraktive Akquisitionsmöglichkeiten mit einem Umsatzvolumen von insgesamt rund EUR 4,8 Mrd.
Mit der geplanten Kapitalmaßnahme stärkt Mutares die finanzielle Flexibilität, um die ambitionierten Wachstumsziele der kommenden Jahre konsequent umzusetzen und die nächste Phase der Wertschöpfung einzuleiten. Gleichzeitig ermöglicht der große und fragmentierte US-Markt einen beschleunigten Ausbau und eine Skalierung bestehender Plattformen durch gezielte Add-on-Akquisitionen. Nach erfolgreicher Transformation profitieren die Beteiligungen von einem breiten strategischen Käuferkreis sowie strukturell höheren Bewertungsniveaus, was zusätzliche Wertsteigerungspotenziale eröffnet.
Darüber hinaus stärkt die Expansion in den USA die geografische Diversifikation des Portfolios und ergänzt insbesondere den Aufbau des neuen Segments „Chemicals & Materials“, das auf einer global skalierbaren Plattform basiert. Insgesamt schafft dieses Umfeld ideale Voraussetzungen, um die internationale Wachstumsstrategie von Mutares nachhaltig zu beschleunigen und überdurchschnittliche Renditen zu realisieren.
Johannes Laumann, CIO von Mutares, kommentiert: „In den USA bietet sich aktuell ein außergewöhnlich attraktives Setup für uns. Mutares kann seine operative Restrukturierungskompetenz gezielt einsetzen und Transaktionen zu attraktiven Einstiegskonditionen strukturieren, was auch in Kombination mit ausgesprochen attraktiven Exit-Optionen auf dem US-Markt in einem entsprechend hohen Wertsteigerungspotenzial mündet. Wir sind bereit für die USA und wollen dort mittelfristig eine identische Rolle im Markt für Sondersituationen spielen, wie wir es heute in Europa tun; nämlich die Nummer 1 werden.“
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Tokio, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Das Unternehmen verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
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EQS News-Service |
2302572 01.04.2026 CET/CEST
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| 01.04.2026 | SFS Group Schweiz AG | SFS übernimmt deutschen Anbieter von Flachdach-Befestigungssystemen
 Per 1. April übernimmt die SFS Group die Harald Zahn GmbH, einen führenden Anbieter von Befestigungssystemen für Flachdächer. Mit dieser Akquisition stärkt SFS die Marktpräsenz in der deutschen und österreichischen Bauindustrie. Der Flachdach-Spezialist Zahn erwirtschaftete im Jahr 2025 mit 45 Mitarbeitenden einen Umsatz von rund EUR 8 Mio.
Freundliche Grüsse
Benjamin Sieber
Valentina Dönz
Corporate Communications
SFS Group AG
Rosenbergsaustrasse 8, CH-9435 Heerbrugg
T +41 71 727 62 48 M +41 79 666 44 82
corporate.communications@sfs.com
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| 01.04.2026 | Mutares SE & Co. KGaA | Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern
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Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern
01.04.2026 / 17:55 CET/CEST
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Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern
- Ausgabe von bis zu 4.269.651 Neuen Aktien, die 20 % des ausstehenden Grundkapitals und Bruttoerlösen von bis zu EUR 105 Mio. entsprechen
- Vorabplatzierung Neuer Aktien bei institutionellen Anlegern welche unverzüglich startet
- Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung sollen zur weiteren Expansion in den USA durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (ca. 80 % der Erlöse) sowie zur Stärkung der Bilanz (ca. 20 % der Erlöse) verwendet werden
- Bezugsfrist voraussichtlich vom 08. April bis 21. April 2026
München, 01. April 2026 – Die Geschäftsführung der Mutares Management SE („Geschäftsführung”), der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN DE000A2NB650) („Mutares” oder „Gesellschaft”), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft („Aufsichtsrat”) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 21.348.256,00 um bis zu EUR 4.269.651,00 auf bis zu EUR 25.617.907,00 durch Ausgabe von bis zu 4.269.651 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft („Neue Aktien”) mit Bezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I zu erhöhen („Kapitalerhöhung”). Jede Neue Aktie ist ab dem 1. Januar 2025 voll gewinnanteilsberechtigt.
Bis zu 1.076.166 Aktien der Mutares (die „Vorabplatzierungsaktien”) sollen im Rahmen von Privatplatzierungen („Vorabplatzierungstranche”) ausgewählten institutionellen Anlegern angeboten und bei diesen platziert werden, und zwar (i) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf Regulation S des U.S. Securities Acts von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act”) sowie (ii) in den Vereinigten Staaten ausschließlich an qualifizierte institutionelle Käufer („QIBs”) im Sinne von Rule 144A des Securities Acts, die zugleich qualifizierte Käufer im Sinne von Section 2(a)(51)(A) des U.S. Investment Company Acts von 1940 sind. Die Vorabplatzierungstranche wird unmittelbar nach dieser Bekanntmachung eingeleitet und im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens („ABB”) durchgeführt.
Die Vorabplatzierungsaktien werden mit einem Abschlag von 19 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 5 Handelstage vor dieser Bekanntgabe und einem Abschlag von 16 % auf den theoretischen Bezugsrechtspreis („TERP”) angeboten. Die im Rahmen der Vorabplatzierungstranche erworbenen Vorabplatzierungsaktien sind ex Bezugsrechte und werden am 02. April 2026 zugeteilt, mit Handelsdatum am 08. April 2026 und Abwicklungsdatum voraussichtlich am 10. April 2026, wobei die Aufnahme des Handels der im Rahmen der Vorabplatzierung platzierten Neuen Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am selben Tag erfolgt. Der Platzierungspreis entspricht dem Bezugspreis je Neuer Aktie („Bezugspreis”).
Zur Ermöglichung der Vorabplatzierung haben bestimmte Aktionäre (die ca. 25 % des ausstehenden Grundkapitals der Gesellschaft halten) auf ihre Bezugsrechte in Höhe von 1.076.166 Neuen Aktien verzichtet. Die verbleibenden 3.193.485 Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft auf Grundlage eines Dokuments gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. (db)(iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung”) der Gesellschaft (das „Anhang-IX-Dokument”) im Wege mittelbarer Bezugsrechte während der Bezugsfrist angeboten, die voraussichtlich am 8. April 2026 (einschließlich) beginnt und am 21. April 2026 (einschließlich) endet („Bezugsfrist”), und zwar zum Bezugspreis gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots („Bezugstranche”). Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger wird voraussichtlich am oder um den 2. April 2026 erfolgen.
Bei einer Bezugsquote von 100 %, die nach Ablauf der Bezugsfrist festgestellt wird, würden sich das Gesamtvolumen der Transaktion und die Bruttoerlöse auf EUR 105 Mio. primärer Erlöse für die Gesellschaft belaufen. Die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung sollen für die weitere Expansion in den Vereinigten Staaten durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (80 % der Erlöse) sowie für die Stärkung der Bilanz (20 % der Erlöse) verwendet werden.
Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d. h. fünf (5) Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Die Bezugsrechte für die Neuen Aktien (ISIN DE000A41YEC7) werden vom 10. April 2026 bis einschließlich 16. April 2026 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Im Rahmen der Bezugstranche erworbene Neue Aktien werden voraussichtlich am 28. April 2026 geliefert, wobei die Aufnahme des Handels im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am selben Tag erfolgt. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Entschädigung gezahlt.
Neue Aktien, für die während der Bezugstranche keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, werden ausgewählten institutionellen Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung angeboten oder nach Ablauf der Bezugsfrist am Markt veräußert, jeweils zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht.
Die Gesellschaft hat sich einer dreimonatigen (3) Lock-up-Periode verpflichtet, gefolgt von einer weiteren dreimonatigen (3) Lock-up-Periode, auf die der Sole Global Coordinator verzichten kann. Cantor fungiert als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit B. Metzler seel. Sohn & Co. und Stifel als Joint Bookrunners (zusammen die „Joint Bookrunners”).
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Grundlage des in deutscher Sprache erstellten Dokuments gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe (db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung”) der Gesellschaft (das „Anhang-IX-Dokument”), das in elektronischer Form bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin”) eingereicht wird und voraussichtlich am 2. April 2026 auf der Website der Gesellschaft (ir.mutares.com) im Bereich „Aktie—Kapitalerhöhung 2026” veröffentlicht wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen, das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren” beschriebenen Risiken bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der derzeit hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor Ausübung etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Das Anhang-IX-Dokument ist verfügbar. Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft (https://ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte, einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren Informationen lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch in Bezug auf Risiken.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt werden. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien sollte nur auf Grundlage des Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der EU-Prospektverordnung sind.
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In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland Limited, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die „Konsortialbanken”) handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien (das „Angebot”) ausschließlich für die Gesellschaft und für niemand anderen. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen als ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu gewähren, den sie ihren Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit zu erteilen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen” darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Geltung haben und dass weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die „Personen”) oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, persönlich haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Aktionäre oder Berater solcher Personen (die „Vertreter”) können Sie über Änderungen informieren noch sind sie verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder dem Empfänger Zugang zu zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Buchhaltungs-, regulatorische, steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt, Informationen zu erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr übereinstimmen; solche Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben werden, nicht als von der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert angesehen werden.
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER ERWERBEN.
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News-Service |
2302546 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A2NB650 |
| 01.04.2026 | HBM Healthcare Investments AG | HBM Healthcare Investments steigert NAV um 17.2 Prozent und erwartet Jahresgewinn von CHF 272 Millionen im Geschäftsjahr 2025/2026

Die auf den Gesundheitssektor spezialisierte Beteiligungsgesellschaft HBM Healthcare Investments schloss ihr Geschäftsjahr 2025/2026 per 31. März erfolgreich ab. Der Nettoinventarwert (NAV) in Schweizer Franken erhöhte sich im Jahresverlauf um 17.2 Prozent (29.6 Prozent in US-Dollar), während der Aktienkurs eine Wertsteigerung von 28.5 Prozent verzeichnete.
Zum erfreulichen Ergebnis trugen neben dem konstruktiven Börsenumfeld für den Biotechnologiesektor insbesondere mehrere wertsteigernde Transaktionen bei privaten und börsenkotierten Portfoliounternehmen bei. Mit Merus, Y-mAbs Therapeutics, 89Bio, Akero, Bluejay Therapeutics, Swixx Biopharma sowie Terns Pharmaceuticals wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt sieben Portfoliounternehmen durch Pharmaunternehmen oder Finanzinvestoren übernommen.
Belastend auf das Jahresergebnis wirkte hingegen die deutliche Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber den wichtigsten Investitionswährungen.
Bei den genannten Zahlen handelt es sich um ein provisorisches und ungeprüftes Ergebnis auf Basis des aktuellen Stands der Abschlussarbeiten. Das definitive Jahresergebnis wird mit dem Geschäftsbericht 2025/2026 am 13. Mai 2026 veröffentlicht.
| CH0012627250 |
| 01.04.2026 | Knaus Tabbert AG | Original-Research: Knaus Tabbert AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Knaus Tabbert AG - von Montega AG
01.04.2026 / 17:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Knaus Tabbert AG
| Unternehmen: |
Knaus Tabbert AG |
| ISIN: |
DE000A2YN504 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
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Kaufen |
| seit: |
01.04.2026 |
| Kursziel: |
23,00 EUR (zuvor: 28,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA |
Geschäftsjahr 2025 durch operative Zäsur geprägt – Fokus auf Profitabilität in 2026
Knaus Tabbert hat am 31. März den Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht und zugleich einen quantitativen Ausblick auf das Jahr 2026 gegeben.
[Tabelle]
Operativer 'Reset' in 2025 vollzogen – Fiat-Engpässe belasten Q4: Knaus Tabbert hat mit der Vorlage des Geschäftsberichts 2025 den im November eingeleiteten Kurs der operativen Neuausrichtung untermauert. Mit einem Konzernumsatz von 1.002,1 Mio. EUR wurde die konkretisierte Guidance punktgenau erreicht, wenngleich dies einen Rückgang von 7,4% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 2,7% unter dem zuvor avisierten Zielkorridor, was die massiven Herausforderungen im Marktumfeld widerspiegelt. Insbesondere Q4 war von einer deutlichen Underperformance geprägt, da erneute Engpässe bei Fiat-Chassis die Produktionsplanung und den Produktmix empfindlich störten. Die Belastungen durch Chassis-Engpässe unterstreichen die Notwendigkeit der geplanten Komplexitätsreduktion. Durch die Konzentration auf künftig nur noch vier Chassis-Lieferanten strebt das Management eine deutliche Prozessoptimierung in der Beschaffung und Fertigung an, um die hohe Abhängigkeit von einzelnen, komplexen Logistikketten zu reduzieren.
Differenzierte Segmententwicklung – Starker Cashflow stützt Bilanz: Segmentseitig zeigte sich im abgelaufenen Jahr ein differenziertes Bild. Während das Premiumsegment durch den hohen Lagerdruck im Handel und eine bewusste Produktionsdrosselung einen Umsatzrückgang von 9,5% yoy hinnehmen musste, konnte die Profitabilität hier durch erste Sparmaßnahmen zumindest stabilisiert werden. Das Luxussegment (MORELO) wuchs zwar beim Umsatz leicht um 5,1% yoy, verzeichnete jedoch einen überproportionalen Rückgang beim EBITDA auf 8,0 Mio. EUR, was den intensiven Preiswettbewerb und gestiegene Herstellkosten verdeutlicht. Positiv hervorzuheben ist der deutliche Abbau des Net Working Capital um über 32%, der zu einem starken Free Cashflow von 46,1 Mio. EUR führte. Dieser stellt eine essenzielle Liquiditätssicherung dar, da die Eigenkapitalquote infolge des Jahresfehlbetrags von fast 37 Mio. EUR auf 14,9% sank.
Ausblick 2026: Profitabilität vor Volumen – Margenerholung im Fokus: Der Ausblick auf 2026 steht unter dem Credo 'Profitabilität vor Volumen'. Die Umsatzprognose von rund 950 Mio. EUR deutet darauf hin, dass Knaus Tabbert bewusst auf margenschwache Aufträge verzichtet, um die bereinigte EBITDA-Marge signifikant auf 5,0% bis 7,0% zu steigern. Das Erreichen dieses Ziels stützt sich maßgeblich auf die bereits vollzogenen strukturellen Anpassungen, insbesondere den Personalabbau um 16,4%. In einem Marktumfeld, das durch geopolitische Risiken wie den Iran-Konflikt und steigende Betriebskosten (Sprit/Gas) volatil bleibt, wird die konsequente Umsetzung der Kostendisziplin und die Stabilisierung der Chassis-Versorgung der entscheidende Faktor für die angestrebte Margenerholung sein. Angesichts der neuen Unternehmensguidance für 2026 sowie der anhaltenden konjunkturellen Unsicherheiten wird sich die von uns ursprünglich für 2026 erwartete Markterholung weiter nach hinten verschieben. Entsprechend haben wir unsere Prognosen für die kommenden Geschäftsjahre nach unten angepasst und konservativer gestaltet.
Fazit: Knaus Tabbert hat das 'Übergangsjahr' 2025 genutzt, um die Vorräte deutlich zu reduzieren und die Bilanz durch einen starken Cashflow zu entlasten. Zudem wurden die Kostenstrukturen radikal angepasst. Zwar belasten das negative Konzernergebnis und die gesunkene Eigenkapitalquote (14,9%) das Bild, doch die konsequente Fokussierung auf die Marge ist aus unserer Sicht der richtige Schritt. Die Erreichung der 2026er-Ziele wird nun maßgeblich von der Stabilität der Lieferketten und der Erholung der Konsumstimmung abhängen. Wir sind unverändert der Auffassung, dass die Aktie auf dem aktuellen Niveau das langfristige Erholungspotenzial noch nicht widerspiegelt, und bekräftigen unsere 'Kaufen'-Empfehlung bei einem auf 23,00 EUR reduzierten Kursziel.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
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2302570 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A2YN504 |
| 01.04.2026 | Springer Nature AG & Co. KGaA | Springer Natures Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen
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Springer Nature AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Personalie/Personalie
Springer Natures Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen
01.04.2026 / 17:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
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| Alexandra Dambeck verlässt Springer Nature |
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| Vorständin Finanzen wird das Unternehmen bis Ende 2026 verlassen. |
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Berlin | London | New York, 1. April 2026
Alexandra Dambeck hat entschieden, ihre Position als Vorständin Finanzen (CFO) von Springer Nature sowie ihr Mandat als Mitglied des Vorstands niederzulegen, um eine neue externe Aufgabe zu übernehmen.
Das konkrete Austrittsdatum von Alexandra Dambeck im 4. Quartal wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben; bis dahin bleibt sie in ihrer Funktion. Die Auswahl und Ernennung einer Nachfolge ist bereits eingeleitet.
Frank Vrancken Peeters, Vorstandsvorsitzender (CEO), sagt:
„Die Zusammenarbeit mit Alexandra habe ich sehr geschätzt. Ich möchte ihr für ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre große Einsatzbereitschaft während ihrer Zeit bei Springer Nature danken – auch während unseres erfolgreichen Börsengangs. Für ihren weiteren Weg wünsche ich ihr alles Gute.“
Stefan von Holtzbrinck, Aufsichtsratsvorsitzender, sagt:
„Ich möchte Alexandra für das, was sie während ihrer Zeit bei Springer Nature erreicht hat, unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Sie hinterlässt das Unternehmen in einer starken finanziellen Position und gut aufgestellt für weiteres Wachstum.“
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Über Springer Nature
Springer Nature ist einer der weltweit führenden Wissenschaftsverlage. Wir veröffentlichen eine der umfangreichsten Sammlungen an Zeitschriften und Büchern und setzen uns dafür ein, Forschungsergebnisse für alle frei verfügbar zu machen. Mit unseren führenden Marken, auf die seit über 180 Jahren Verlass ist, bieten wir technologiegestützte Produkte, Plattformen und Dienstleistungen an. So helfen wir Forschenden, neue Ideen zu entwickeln und ihre Entdeckungen zu teilen, unterstützen Gesundheitsfachkräfte dabei, auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben, und helfen Lehrenden, ihren Unterricht weiterzuentwickeln. Wir sind stolz darauf, den Fortschritt mitzugestalten. Gemeinsam mit der globalen Forschungsgemeinschaft arbeiten wir daran, Wissen zu teilen und die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie auf about.springernature.com und @SpringerNature. |
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302540 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302540 01.04.2026 CET/CEST
| DE000SPG1003 |
| 01.04.2026 | LION E-Mobility AG | LION E-Mobility AG: Starkes Wachstum und Anstieg des EBITDA im Geschäftsjahr 2025
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LION E-Mobility AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
LION E-Mobility AG: Starkes Wachstum und Anstieg des EBITDA im Geschäftsjahr 2025
01.04.2026 / 17:27 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LION E-Mobility AG: Starkes Wachstum und Anstieg des EBITDA im Geschäftsjahr 2025
Zug, 1. April, 2026 - Die LION E-Mobility AG (LION; ISIN: CH0560888270), ein führender Hersteller von Batteriepacks für Elektromobilität und Energiespeicherlösungen, verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 eine sehr positive Geschäftsentwicklung. Nach vorläufigen Zahlen belief sich der Gesamtumsatz auf 28,3 Millionen Euro, was einem Anstieg von 68 % gegenüber 16,9 Millionen Euro im Jahr 2024 entspricht. Das EBITDA verbesserte sich deutlich auf 7,5 Millionen Euro (2024: -3,6 Millionen Euro.) und führte zu einer EBITDA-Marge von 26,4 %. Auch das Konzernergebnis konnte von -6,6 Millionen Euro auf 3,0 Millionen Euro. gesteigert werden. Das Wachstum resultiert maßgeblich aus einer starke Erholung der Marktnachfrage nach Batterien.
Dr. Joachim Damasky, CEO of LION E-Mobility AG, kommentiert: „Wir sind sehr zufrieden mit den starken und deutlichen Fortschritten, die wir im Laufe des Jahres 2025 erzielt haben. Der signifikante Umsatzanstieg und die deutliche Verbesserung des EBITDA spiegeln sowohl die Erholung der Marktnachfrage als auch die Stärke unseres Produktportfolios und unserer Umsetzungskompetenz wider. Die aktuelle Dynamik im globalen Batteriemarkt bietet eine solide Grundlage für weiteres Wachstum.“
In einem äußerst herausfordernden Marktumfeld wurde der Umsatz vor allem durch den Verkauf von Batterien an Bushersteller getragen. Das EBITDA verbesserte sich dank anhaltender Umsatzdynamik, günstiger Beschaffungsbedingungen sowie konsequenter Kosten- und Effizienzmaßnahmen.
Auch der operative Cashflow verbesserte sich deutlich und erreichte im Jahr 2025 7,7 Millionen Euro, nach -6.5 Millionen Euro im Vorjahr. Dies bestätigt die nachhaltige Trendwende des Unternehmens und schafft eine solide Grundlage für weiteres profitables Wachstum.
BESS-Pipeline wächst mit hoher Dynamik
LION erzielt weiterhin deutliche Fortschritte im Segment der Battery Energy Storage Systems (BESS). Nach dem erfolgreichen Verkauf des ersten Projekts wächst die BESS-Pipeline des Unternehmens kontinuierlich – auch in Italien. Vor dem Hintergrund der hohen Marktnachfrage hat LION sein BESS-Vertriebsteam deutlich verstärkt.
NMC+-Batteriepacks erfolgreich ausgeliefert und bereits im Kundeneinsatz
LION hat seine neuen NMC+-Batteriepack-Prototypen bereits erfolgreich zu Testzwecken an Kunden ausgeliefert und damit die Marktreife sowie die Leistungsfähigkeit des Systems unter realen Einsatzbedingungen bestätigt. Mit einer branchenführenden gravimetrischen Energiedichte von 53 kWh etabliert das NMC+-Batteriepack eine neue technologische Säule im mobilen Produktportfolio von LION und bildet die Grundlage für weitere Skalierung und Industrialisierung.
Ausblick für 2026
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet LION weiteres Wachstum mit Umsatzerlösen von über EUR 35 Mio. sowie erneut ein deutlich positives EBITDA.
Im zweiten Quartal 2026 wird die Batteriepack-Produktion von LION aufgrund eines geplanten zweimonatigen Werksstillstands für Umrüstungsmaßnahmen vorübergehend beeinträchtigt sein; die Wiederaufnahme der Produktion ist für Ende Juni vorgesehen. Die neuen Produktionslinien werden sich auf Batteriepacks mit leistungsstarken NMC+-Batteriezellen konzentrieren. Infolgedessen wird ein wesentlicher Teil der Umsätze im Jahr 2026 in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
Gleichzeitig sorgt die steigende Nachfrage in den Bereichen BESS und Verteidigung für zusätzliches Wachstum. Derzeit arbeitet LION an mehreren Anfragen aus dem Verteidigungssektor. Ein aktuelles Beispiel ist die Zusammenarbeit mit Mandrill Engineering, bei der die Hochleistungsbatterietechnologie von LION Smart ein innovatves unbemanntes Bodenfahrzeug (UGV) antreibt und so eine zuverlässige Performance sowie erweiterte Einsatzmöglichkeiten in anspruchsvollen Umgebungen ermöglicht.
Über LION E-Mobility AG:
Die LION E-Mobility AG ist ein Hersteller von Lithium-Ionen-Batteriepacks. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Plug-and-Play-Lösungen, sowohl für Elektrofahrzeuge als auch für stationäre und industrielle Anwendungen. Mit einer jährlichen Produktionskapazität von derzeit 2 GWh ist LION optimal positioniert, um dem steigenden Bedarf an hochleistungsfähigen Energiespeicherlösungen gerecht zu werden. Das Unternehmen betreibt hochautomatisierte Modulmontagelinien in der eigenen Produktionsstätte in Deutschland. Die Batteriepacks von LION erfüllen höchste Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit. Gegründet im Jahr 2011, ist die LION E-Mobility AG (ISIN: CH0560888270, WKN: A2QH 97) an den Börsen in München, Frankfurt und Hamburg gelistet.
www.lionemobility.com
LION E-Mobility Investor Relations:
Kirchhoff Consult lion@kirchhoff.de ir@lionemobility.com | www.lionemobility.com
Haftungsausschluss
Aussagen, die Prognosen, Erwartungen, Ansichten, Pläne, Ziele und Annahmen in Bezug auf zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder enthalten, gelten nicht als historische Fakten und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Erwartungen, Schätzungen und Plänen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht wurden, und sind daher mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten behaftet, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den derzeit erwarteten abweichen können. Die LION E-Mobility AG ist nicht verpflichtet, die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren.
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| EQS News ID: |
2302436 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302436 01.04.2026 CET/CEST
| CH0560888270 |
| 01.04.2026 | Leonteq AG | Medienmitteilung: Leonteq publiziert Ergebnisse der Generalversammlung 2026
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Leonteq AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Medienmitteilung: Leonteq publiziert Ergebnisse der Generalversammlung 2026
01.04.2026 / 17:11 CET/CEST
MEDIENMITTEILUNG | LEONTEQ publiziert ERGEBNISSE DER Generalversammlung 2026
Zürich, 1. April 2026
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Leonteq AG haben an der heutigen ordentlichen Generalversammlung allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt.
An der heutigen Generalversammlung in Zürich nahmen 102 Aktionärinnen und Aktionäre teil, die 453'102 Aktien vertraten. Die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertrat 1'152 Aktionärinnen und Aktionäre mit 11'252'476 Aktien. Die Gesamtbeteiligung betrug rund 64% der ausgegebenen Aktien von Leonteq.
Alle fünf zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Zudem wurde Christopher Chambers als Präsident des Verwaltungsrats wiedergewählt. Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten zudem Barbara Heller und Jürg Steiger als neue unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats.
Weitere Anträge des Verwaltungsrats, die von den Aktionärinnen und Aktionäre genehmigt wurden:
- Der Lagebericht, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2025
- Der Nachhaltigkeitsbericht 2025 und der Vergütungsbericht 2025 (Konsultativabstimmungen)
- Die Verwendung des Bilanzgewinns und der Kapitaleinlagereserven
- Die Wiederwahl der Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses
- Die Wiederwahl der Revisionssstelle sowie der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin
- Die Änderungen der Statuten
- Die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Neue Zusammensetzung des Verwaltungsrats
und der Ausschüsse |
Prüfungs- und
Risikoausschuss |
Nominations- und Vergütungsausschuss |
| Christopher Chambers (Präsident) |
|
|
| Philippe Weber (Vize-Präsident) |
|
Mitglied |
| Barbara Heller |
Vorsitzende |
|
| Philippe Le Baquer |
|
Mitglied |
| Thomas Meier |
Mitglied |
Vorsitzender |
| Jürg Steiger |
|
|
| Sylvia Steinmann |
Mitglied |
|
Weitere Details zu den Abstimmungsergebnissen aller an der Generalversammlung 2026 vorgelegten Anträge sind auf der Website von Leonteq unter www.leonteq.com/agm veröffentlicht.
KONTAKT
Media Relations
+41 58 800 1844
media@leonteq.com
Investor Relations
+41 58 800 1855
investorrelations@leonteq.com
LEONTEQ
Leonteq ist ein Schweizer Fintech-Unternehmen mit einem führenden Marktplatz für strukturierte Anlagelösungen. Basierend auf einer eigenentwickelten modernen Technologie, bietet Leonteq derivative Anlageprodukte und Dienstleistungen an und deckt vorwiegend die Produktklassen Kapitalschutz, Renditeoptimierung und Partizipation ab. Leonteq tritt als direkte Emittentin von eigenen Produkten wie auch als Partnerin von anderen Finanzinstituten auf. Darüber hinaus unterstützt Leonteq Versicherungsgesellschaften und Banken bei der Produktion von kapitaleffizienten anteilsgebundenen Vorsorgeprodukten mit Garantien. Das Unternehmen ist mit Büros und Niederlassungen in 12 Ländern in Europa, dem Nahen Osten und Asien präsent. Leonteq AG verfügt über ein Kreditrating von Fitch Ratings von BBB-/stabil, wurde von MSCI mit einem AAA ESG-Rating bewertet und ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (SIX: LEON). www.leonteq.com
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Ende der Medienmitteilungen
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2302534 01.04.2026 CET/CEST
| CH0190891181 |
| 01.04.2026 | FCR Immobilien AG | FCR Immobilien AG bestätigt 2025 operative Stärke und nachhaltige Ertragskraft
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FCR Immobilien AG
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
FCR Immobilien AG bestätigt 2025 operative Stärke und nachhaltige Ertragskraft
01.04.2026 / 17:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FCR Immobilien AG bestätigt 2025 operative Stärke und nachhaltige Ertragskraft
- Mieterlöse 30,5 Mio. Euro
- EBT 6,9 Mio. Euro
- FFO 7,4 Mio. Euro
- NAV 164,8 Mio. Euro
Pullach im Isartal, 01.04.2026: Die FCR Immobilien AG („FCR“, ISIN DE000A1YC913) hat das Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen Zahlen erfolgreich und profitabel abgeschlossen. Die Mieterlöse erreichten im Geschäftsjahr 2025 30,5 Mio. Euro und bewegten sich damit trotz selektiver Objektveräußerungen weiterhin auf einem hohen Niveau. Der Gesamtumsatz belief sich auf 36,1 Mio. Euro nach 54,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang ist insbesondere auf die im Jahresverlauf reduzierten Verkaufsaktivitäten zurückzuführen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag im Berichtszeitraum bei 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 23,1 Mio. Euro). Das Vorjahres-EBT war insbesondere durch einen positiven Sondereffekt aus der Veräußerung von Anteilen an der Immoware24 GmbH geprägt.
Auch auf Portfolioebene setzte FCR die positive Entwicklung fort. Die Vermietungsquote erhöhte sich zum Jahresende auf 94,6 % nach 94,1 % im Vorjahr. Gleichzeitig stieg der WAULT von 5,7 Jahren auf 5,9 Jahre. Eine verbesserte Kostenstruktur und die hohe operative Resilienz wirkten sich auch positiv auf die Funds from Operations (FFO) aus, die von 7,0 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro zunahmen. Ebenso erhöhte sich der Net Asset Value (NAV) von 145,6 Mio. Euro auf 164,8 Mio. Euro.
Die FCR Immobilien AG lanciert für ihre bestehende 6,25 %-Anleihe 2025/2030 ein neues öffentliches Angebot. Ab 02.04.2026 besteht die Möglichkeit, die Anleihe (ISIN DE000A4DFCG6), die im Freiverkehr der Börse Frankfurt notiert ist, erneut über die Website der Gesellschaft unter www.fcr-immobilien.de/anleihe2025-2030 zu zeichnen. Mit dem neuen öffentlichen Angebot, das voraussichtlich am 30.03.2027 endet, reagiert FCR auf die weiterhin bestehende Nachfrage. Die übrigen Bedingungen der Anleihe sowie die Konditionen des öffentlichen Angebots bleiben unverändert. Der von der Luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF am 30.03.2026 gebilligte Wertpapierprospekt ist auf der Website der Emittentin unter www.fcr-immobilien.de/anleihe2025-2030 abrufbar.
Über die FCR Immobilien AG
Die FCR Immobilien AG ist ein auf Einkaufs- und Fachmarktzentren in Deutschland spezialisierter Bestandshalter. Im Fokus stehen Objekte an aussichtsreichen Sekundärstandorten, die durch ihre Lage überdurchschnittliche Renditepotenziale bieten. FCR investiert bei sich bietenden Gelegenheiten auch in die Assetklassen Logistik und Light Industrial. Neben einem günstigen Einkauf beruht die positive Entwicklung der FCR Immobilien AG auf der erfolgreichen Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien. Die FCR Immobilien AG zählt zu den innovativsten Immobiliengesellschaften in Deutschland. Basis hierfür ist die inhouse entwickelte Software, die mittels Künstlicher Intelligenz die gesamte Wertschöpfungskette optimiert und Wachstums- und Ertragspotenziale aufzeigt. Diese Kombination aus spezialisiertem Bestandshalter und Innovationsführer im Immobilienbereich zeichnet FCR aus. Das Portfolio der FCR Immobilien AG besteht aus über 80 Objekten, die annualisierte Ist-Netto-Miete beläuft sich auf über 31 Mio. Euro. Zu den Mietern gehören bekannte Marken wie EDEKA, Netto, ROSSMANN, REWE und NORMA. Die FCR-Aktie (WKN A1YC91, ISIN DE000A1YC913) notiert im m:access an der Börse München und ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und wird u. a. auf Xetra gehandelt.
Website: fcr-immobilien.de
LinkedIn: linkedin.com/company/fcr-immobilien-ag
Facebook: facebook.com/fcrimmobilien
Unternehmenskontakt
Ulf Wallisch
Senior Director, Head of Operations Management
Telefon +49 89 413 2496 11
E-Mail: u.wallisch@fcr-immobilien.de
FCR Immobilien AG
Kirchplatz 1
82049 Pullach im Isartal
www.fcr-immobilien.de
Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier
Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
HRB 210430 | Amtsgericht München
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
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| Unternehmen: |
FCR Immobilien AG |
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Kirchplatz 1 |
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82049 Pullach im Isartal |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 89 413 2496 00 |
| Fax: |
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| E-Mail: |
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| Internet: |
www.fcr-immobilien.de |
| ISIN: |
DE000A1YC913, DE000A352AX7, DE000A4DFCG6 |
| WKN: |
A1YC91, A352AX, A4DFCG |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302558 |
| Die FCR Immobilien AG ist ein auf Einkaufs- und Fachmarktzentren in Deutschland spezialisierter Bestandshalter. Im Fokus stehen Objekte an aussichtsreichen Sekundärstandorten, die durch ihre Lage überdurchschnittliche Renditepotenziale bieten. FCR investiert bei sich bietenden Gelegenheiten auch in die Assetklassen Logistik und Light Industrial. Neben einem günstigen Einkauf beruht die positive Entwicklung der FCR Immobilien AG auf der erfolgreichen Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien. Die FCR Immobilien AG zählt zu den innovativsten Immobiliengesellschaften in Deutschland. Basis hierfür ist die inhouse entwickelte Software, die mittels Künstlicher Intelligenz die gesamte Wertschöpfungskette optimiert und Wachstums- und Ertragspotenziale aufzeigt. Diese Kombination aus spezialisiertem Bestandshalter und Innovationsführer im Immobilienbereich zeichnet FCR aus. Das Portfolio der FCR Immobilien AG besteht aus über 80 Objekten, die annualisierte Ist-Netto-Miete beläuft sich auf über 31 Mio. Euro. Zu den Mietern gehören bekannte Marken wie EDEKA, Netto, ROSSMANN, REWE und NORMA. Die FCR-Aktie (WKN A1YC91, ISIN DE000A1YC913) notiert im m:access an der Börse München und ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und wird u. a. auf Xetra gehandelt. |
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EQS News-Service |
2302558 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A1YC913 |
| 01.04.2026 | CloudM | CloudM bringt Continuity auf den Markt: sofortige Wiederherstellung bei M365-Ausfällen
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CloudM
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
CloudM bringt Continuity auf den Markt: sofortige Wiederherstellung bei M365-Ausfällen
01.04.2026 / 17:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Neues Produkt verbindet Microsoft 365 mit Google Workspace und bietet regulierten Unternehmen operative Resilienz in Echtzeit
MANCHESTER, England, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Das Problem: Häufige Ausfälle werden jetzt zum Haftungsrisiko
CloudM gab heute die allgemeine Verfügbarkeit von CloudM Continuity bekannt, einer SaaS-basierten Lösung für Geschäftskontinuität, die Unternehmen bei Ausfällen von Microsoft 365-Diensten eine automatisierte „Hot-Standby"-Umgebung in Google Workspace bereitstellt. Das Produkt wird ausschließlich über Google Cloud-Partner und MSPs angeboten und schließt eine kritische sowie wachsende Lücke in der Resilienzstrategie von Unternehmen.
Allein im vergangenen Jahr waren Unternehmen von 16 größeren Ausfällen bei Microsoft 365 betroffen, die sich auf insgesamt 94 Stunden kumulierte Ausfallzeit summierten und fast 850 Millionen Nutzer weltweit beeinträchtigten. Für Organisationen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Rechtswesen sind die Kosten gravierend. Branchenkennzahlen beziffern die durchschnittlichen Auswirkungen auf mehr als 100.000 US-Dollar pro Stunde. In Hochrisikobranchen wie Energie und Finanzhandel steigt dieser Wert auf 5 Millionen US-Dollar oder mehr. Insgesamt verursachen IT-Ausfälle Unternehmen der Global 2000 Schätzungen zufolge jährlich Verluste von 400 Milliarden US-Dollar. Für regulierte Unternehmen kommt nun ein zusätzliches rechtliches Risiko durch die EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) hinzu, wonach kritische Funktionen innerhalb von zwei Stunden wiederhergestellt werden müssen.
Die Lösung: Ein Hot Standby statt eines Backups
Herkömmliche Backup-Lösungen mit Wiederherstellungszielen von 24 bis 48 Stunden genügen diesem Standard nicht mehr. CloudM Continuity schon.
Das Produkt arbeitet mit einem kontinuierlichen Resilienzprozess in drei Stufen:
1. Zunächst spiegelt es Microsoft 365-Daten einschließlich E-Mails, Kalendern sowie Kontakten in eine aktive Google Workspace-Umgebung, und zwar in Intervallen von wöchentlich bis stündlich. 2. Tritt ein Ausfall ein, wechseln Nutzer ohne komplexe Wiederherstellungsskripte oder manuelle Wiederherstellungen auf ihren Google „Warm Seat". 3. Sobald die Microsoft-Dienste wieder verfügbar sind, überträgt ein automatisierter Mechanismus zur Rücksynchronisierung alle während des Ausfalls erstellten Daten zurück nach M365 und stellt so sicher, dass kein Datenverlust entsteht.
„Wir haben CloudM Continuity für den Moment entwickelt, den jede IT-Führungskraft fürchtet: den Anruf um 9 Uhr morgens, dass Microsoft ausgefallen ist und der Geschäftsbetrieb stillsteht", sagte Donna Torres, Geschäftsführerin von CloudM. „Unsere Antwort ist einfach: Ihr Unternehmen steht nicht still. Es wechselt einfach die Spur."
CloudM Continuity ist ausschließlich über autorisierte Google Cloud Partner und MSPs verfügbar.
CloudM ist eine Plattform für Cloud-Datenmanagement, die Organisationen dabei unterstützt, ihre Daten in Google Workspace und Microsoft 365 zu migrieren und zu schützen sowie Abläufe zu automatisieren. Von nahtlosen Cloud-Migrationen über automatisiertes Management des Nutzerlebenszyklus bis hin zu durchgehend verfügbarer Geschäftskontinuität gibt CloudM IT-Führungskräften die Sicherheit, ohne Unterbrechungen zu arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf cloudm.io.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/cloudm-bringt-continuity-auf-den-markt-sofortige-wiederherstellung-bei-m365-ausfallen-302726004.html

01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302560 01.04.2026 CET/CEST
| noisin361211 |
| 01.04.2026 | Deutsche Post AG | Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
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Deutsche Post AG
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
01.04.2026 / 16:24 CET/CEST
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Corporate News
Information zum Aktienrückkaufprogramm 1. April 2026
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
Der Vorstand der Deutsche Post AG hat im Februar 2022 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Mrd. Euro durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm wurde mehrfach erweitert, zuletzt am 18. Februar 2025 auf eine Gesamtanzahl von bis zu 210 Millionen Aktien und einen Gesamtkaufpreis von bis zu 6 Mrd. Euro mit einer Gesamtlaufzeit bis spätestens Dezember 2026.
Die zurückgekauften Aktien sollen entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus möglichen künftigen Wandelschuldverschreibungen genutzt werden.
Im Rahmen einer ab dem 1. Dezember 2025 gestarteten 9. Tranche wurden ca. 5,42 Millionen Aktien entsprechend einem Gesamtvolumen von ca. 250 Mio. Euro zurückgekauft. Diese Tranche wird mit Ablauf des 1. April 2026 beendet werden.
Insgesamt wurden seit April 2022 ca. 121,28 Millionen Aktien erworben. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von ca. 4,75 Mrd. Euro.
Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Mai 2025 hat der Vorstand beschlossen, zur Umsetzung des Rückkaufprogramms in der Fassung des Beschlusses des Vorstands vom 18. Februar 2025 eine weitere Tranche zum Rückerwerb von bis zu 20 Millionen Aktien mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Mio. Euro in der Zeit vom 2. April 2026 bis spätestens 31. August 2026 durchzuführen.
Der Erwerbspreis darf dabei den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder – falls früher – der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.
Der beauftragte Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erwerben, auf dem der Kauf erfolgt. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Deutsche Post AG |
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Charles-de-Gaulle-Straße 20 |
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53113 Bonn |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)228 189 - 63 110 |
| E-Mail: |
ir@dhl.com |
| Internet: |
www.group.dhl.com |
| ISIN: |
DE0005552004, DE000A2G87D4 |
| WKN: |
555200, A2G87D |
| Indizes: |
DAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302510 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302510 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005552004 |
| 01.04.2026 | AdCapital AG | AdCapital AG: Insolvenzantrag über das Vermögen der Tochtergesellschaft Erich Jaeger GmbH
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AdCapital AG / Schlagwort(e): Sonstiges
AdCapital AG: Insolvenzantrag über das Vermögen der Tochtergesellschaft Erich Jaeger GmbH
01.04.2026 / 16:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AdCapital AG, Waldbronn
ISIN: DE0005214506
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung)
Schlagwort(e): vorläufige Insolvenz einer Tochtergesellschaft
1. April 2026
AdCapital AG: Insolvenzantrag über das Vermögen der Tochtergesellschaft Erich Jaeger GmbH
Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Erich Jaeger GmbH stellt Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit
Waldbronn, 1. April 2026
Der Vorstand der AdCapital AG teilt mit, dass die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft, Erich Jaeger GmbH, heute beim zuständigen Amtsgericht Friedberg einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt hat. Der Grund für diesen Schritt ist der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bei der Erich Jaeger GmbH infolge eines stark geopolitisch bedingten Umsatzrückgangs. Trotz intensiver Restrukturierungsbemühungen ist es nicht gelungen, diese abzuwenden. Daher war dieser Schritt zu unternehmen, um die Interessen aller Gläubiger bestmöglich zu wahren.
Die Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaft werden vorerst fortgeführt, während ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Der Vorstand der AdCapital AG bedauert diesen Schritt zutiefst und wird die Öffentlichkeit sowie alle betroffenen Parteien zeitnah über die weiteren Entwicklungen informieren.
Kontakt:
Investor Relations
AdCapital AG
Tel. +49 7243 5054150
investorrelations@adcapital.de
Ende der Insiderinformation
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
AdCapital AG |
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Im Ermlisgrund 11 |
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76337 Waldbronn |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 7243 5054150 |
| Fax: |
+49 40 2419 0499 410 |
| E-Mail: |
investorrelations@adcapital.de |
| Internet: |
www.adcapital.de |
| ISIN: |
DE0005214506 |
| WKN: |
521450 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302456 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302456 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005214506 |
| 01.04.2026 | AUTO1 Group SE | AUTO1 Group SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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AUTO1 Group SE
/ Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
AUTO1 Group SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
01.04.2026 / 16:00 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
AUTO1 Group SE
Bergmannstraße 72
10961 Berlin
Deutschland
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2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
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Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme |
Stand zum / Datum der Wirksamkeit |
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Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) |
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| X |
Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) |
01.04.2026 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
221,456,508 davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0 |
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
AUTO1 Group SE |
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Bergmannstraße 72 |
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10961 Berlin |
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Deutschland |
| Internet: |
https://ir.auto1-group.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302406 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A2LQ884 |
| 01.04.2026 | Einhell Germany AG | Einhell Germany AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Einhell Germany AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Einhell Germany AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
01.04.2026 / 15:58 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Einhell Germany AG |
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Wiesenweg 22 |
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94405 Landau/Isar |
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Deutschland |
| Internet: |
www.einhell.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302520 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A40ESU3 |
| 01.04.2026 | Einhell Germany AG | Einhell Germany AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
|
Einhell Germany AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Einhell Germany AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
01.04.2026 / 15:52 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Einhell Germany AG |
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Wiesenweg 22 |
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94405 Landau/Isar |
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Deutschland |
| Internet: |
www.einhell.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302516 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A40ESU3 |
| 01.04.2026 | Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft | Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Köln
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
73. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 12. Mai 2026, um 10.00 Uhr
in die Messe Frankfurt, Halle 5.1 & Congress Center, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main,
ein.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
|
| 5. |
Billigung des Vergütungsberichts
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| 6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
|
| 7. |
Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals A, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
|
| 8. |
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelten bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung
|
| 9. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
|
| B) |
Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten
|
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits am 5. März 2026 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 enthalten und über die Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zugänglich.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 395.757.419,64 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,33 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.
Der Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 18. Mai 2026. Die Dividende wird ausschließlich in bar geleistet werden.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten, 17.987 Stück eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein dahingehend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden, bei unveränderter Ausschüttung von Euro 0,33 je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend verbleibenden Betrag in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben einen Bericht gemäß § 162 AktG über die im Geschäftsjahr 2025 gewährten und geschuldeten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erstellt. Dieser Bericht wird gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2026 enden gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Amtszeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden Herr Dr. Karl-Ludwig Kley sowie der Aufsichtsratsmitglieder Herr Karl Gernandt und Herr Carsten Knobel. Daher sind für drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes aus 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern gewählt werden. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Der Gesamterfüllung dieses Mindestanteils wurde sowohl von Seiten der Arbeitnehmervertreter als auch von Seiten der Anteilseignervertreter für die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 2026 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen.
Der Mindestanteil muss daher für diese Wahl nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG von der Anteilseignerseite und der Seite der Arbeitnehmer getrennt erfüllt werden (Getrennterfüllung). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist demnach sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf Seite der Anteilseigner vier Frauen und sechs Männer angehören, so dass das Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor,
| a) |
Herrn Karl Gernandt, Hamburg,
Präsident des Verwaltungsrats der Kühne Holding AG,
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| b) |
Herrn Wolfgang Nickl, Düsseldorf,
Finanzvorstand der Bayer AG, und
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| c) |
Herrn Dr. Johannes Teyssen, Düsseldorf,
Präsident des Verwaltungsrats der Alpiq Holding AG
und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE,
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jeweils als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei den vorgeschlagenen Kandidaten ausschließlich die nachfolgend genannten gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Herr Karl Gernandt ist Geschäftsführer der Kühne Aviation GmbH. Die Kühne Aviation GmbH ist wesentlich an der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft beteiligt. Ferner ist Herr Karl Gernandt Präsident des Verwaltungsrats der Kühne Holding AG. Die Kühne Holding AG ist über die Kühne Aviation GmbH ebenfalls wesentlich an der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft beteiligt.
Die Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und werden dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gerecht. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie der Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix sind in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2025 beschrieben; die Qualifikationsmatrix ist über die Internetseite
https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/aufsichtsrat.html
zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass diese den für die Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
In Abschnitt D) Ziffer 2 dieser Einberufung sind zu diesen Wahlvorschlägen unter „Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten“ Lebensläufe wiedergegeben, die über den ausgeübten Beruf, relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. In Abschnitt D) Ziffer 2 dieser Einberufung ist auch aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.
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| 7. |
Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals A, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Das von der Hauptversammlung am 7. Mai 2024 geschaffene Genehmigte Kapital A in Höhe von Euro 1.000.000.000,00, das bisher nicht ausgenutzt wurde, soll mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals A gemäß nachstehender lit. c) in das Handelsregister aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital A in Höhe von Euro 920.000.000,00 ersetzt werden. Der Vorstand soll auch künftig die Möglichkeit haben, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrnehmung von Geschäftschancen und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zu nutzen und dabei im Interesse der Gesellschaft das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls in Höhe von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals auszuschließen. Die Bedingungen des neu zu schaffenden Genehmigten Kapitals A sollen weitestgehend unverändert bleiben.
Der vorgeschlagene Umfang des neuen Genehmigten Kapitals A von insgesamt bis zu nominal Euro 920.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage beläuft sich auf rund 30 Prozent des derzeitigen Grundkapitals.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor zu beschließen:
| a) |
Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals A
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Die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 1.000.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen, wird mit Wirkung zu dem Zeitpunkt aufgehoben, in dem die Änderung der Satzung gemäß nachstehender lit. c) in das Handelsregister eingetragen wird.
| b) |
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A
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Der Vorstand wird durch und nach Maßgabe der nachfolgend unter lit. c) vorgeschlagenen Satzungsänderung ermächtigt, bis zum Ablauf des 11. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 920.000.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen („Genehmigtes Kapital A 2026“) und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in den unter lit. c) geregelten Fallgruppen und in dem dort vorgesehenen Umfang auszuschließen.
| c) |
Satzungsänderung (§ 4 Abs. 2)
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§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 11. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 920.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital A 2026). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 Abs. 5 AktG, gewährt werden.
| a) |
Der Vorstand ist ermächtigt, im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien - bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, der Ausübung der Ermächtigung - einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals A 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die in vorstehendem Satz genannte 10 Prozent-Grenze anzurechnen. |
| b) |
Soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. |
| c) |
Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. |
| d) |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital A 2026 in die Gesellschaft einzulegen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. |
| e) |
Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Vergütungs- und sonstigen Forderungen der Mitglieder des Vorstands gegen die Gesellschaft und der Mitglieder des Aufsichtsrats gegen die Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, sofern der Bezugspreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. |
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausschließen.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals A 2026 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigen. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals A 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die in vorstehendem Satz genannte 10 Prozent-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 2 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals A 2026 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Zu Tagesordnungspunkt 7 hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der in Abschnitt D) Ziffer 3 dieser Einberufung abgedruckt ist und der vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zugänglich ist.
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| 8. |
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelten bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung
Von der durch die Hauptversammlung am 10. Mai 2022 erteilten Ermächtigung, Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.750.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 306.044.326,40 zu gewähren („Ermächtigung 2022“), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im September 2025 durch Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von Euro 600.000.000,00 teilweise Gebrauch gemacht.
Zur Gewährleistung einer möglichst großen Flexibilität bei der eventuellen Begebung weiterer solcher Schuldverschreibungen soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) eingeholt werden. Gleichzeitig soll ein neues bedingtes Kapital („Bedingtes Kapital 2026“) geschaffen werden.
Schließlich soll das in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelte, durch Auslaufen der Ermächtigung vom 5. Mai 2020 zwischenzeitlich obsolet gewordene bedingte Kapital aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung dementsprechend vor zu beschließen:
| a) |
Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 4 Abs. 5 der Satzung (nachstehend unter lit. d)) in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 11. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.750.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 306.944.000,00 zu gewähren („Ermächtigung 2026").
aa) Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können eine Bedienung aus dem im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung 2026 zu schaffenden bedingten Kapital oder aus einem zu einem späteren Zeitpunkt zu schaffenden bedingten Kapital oder auch ausschließlich oder nach Wahl der Gesellschaft alternativ eine Bedienung mit Aktien der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital oder einem vorhandenen oder zu erwerbenden Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften vorsehen. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht von Inhabern bzw. Gläubigern sowie ein Andienungsrecht der Gesellschaft zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft (in beliebiger Kombination) vorsehen, und zwar zu beliebigen Zeitpunkten, insbesondere auch zum Ende der Laufzeit.
Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bareinlage oder Sacheinlage erfolgen. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Für die Gesamtnennbetragsgrenze dieser Ermächtigung ist bei Begebung in Fremdwährungen jeweils der Nennbetrag der Schuldverschreibungen am Tag der Entscheidung über ihre Begebung in Euro umzurechnen. Sie können - soweit die Mittelaufnahme Konzernfinanzierungsinteressen dient - auch durch unmittelbare oder mittelbare Konzerngesellschaften ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und weitere für eine erfolgreiche Begebung erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen sowie - sofern die Schuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten oder Optionsrechte auf Stückaktien einräumen bzw. auferlegen - den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten für Stückaktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft zu gewähren bzw. aufzuerlegen.
Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Alle Teilschuldverschreibungen einer jeweils begebenen Tranche sind mit unter sich jeweils gleichrangigen Rechten und Pflichten zu versehen.
bb) Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen die Inhaber, ansonsten die Gläubiger das Recht, diese nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Anleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann gegebenenfalls eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Gesellschaft kann in den jeweiligen Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung und dem Produkt aus einem in den jeweiligen Bedingungen näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktie zum Zeitpunkt des Pflichtumtauschs, mindestens jedoch dem Mindestwandlungs- bzw. Optionspreis nach dieser Ermächtigung 2026, und dem Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Vorstehende Vorgaben gelten entsprechend, wenn das Wandlungsrecht bzw. die Wandlungspflicht sich auf ein Genussrecht oder eine Gewinnschuldverschreibung bezieht.
cc) Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten oder die ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Stückaktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten. Das Umtauschverhältnis kann auf ein Optionsverhältnis mit voller Zahl gerundet werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Entsprechendes gilt, wenn Optionsscheine einem Genussrecht oder einer Gewinnschuldverschreibung beigefügt werden.
dd) Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft bzw. der die Schuldverschreibungen jeweils begebenden Konzerngesellschaft vorsehen, im Falle der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue Stückaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen oder eine Kombination der Erfüllung in Aktien und einer Barzahlung vorzusehen. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden sind, nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden oder das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.
Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.
Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis) vorsehen. Das gilt auch, wenn Schuldverschreibungen durch Konzerngesellschaften begeben werden. Die Gesellschaft kann in den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung und dem Produkt aus Wandlungspreis und Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen.
Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis darf 80 Prozent des Kurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Maßgeblich dafür ist der durchschnittliche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der jeweiligen Schuldverschreibungen. Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels maßgeblich. Im Fall von Schuldverschreibungen mit einer Wandlungs-/Optionspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von Aktien kann der Wandlungs-/Optionspreis mindestens entweder den oben genannten Mindestpreis betragen oder dem durchschnittlichen volumengewichteten Kurs der Aktie der Gesellschaft an mindestens drei Börsenhandelstagen im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) unmittelbar vor der Ermittlung des Wandlungs-/Optionspreises gemäß den jeweiligen Bedingungen entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises (80 Prozent) liegt. § 9 Abs. 1 AktG sowie § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
Zur Sicherstellung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse der Gesellschaft im Einklang mit dem Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) haben die jeweiligen Bedingungen die Möglichkeit vorzusehen, dass bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts bzw. bei Eintritt der Wandlungs- oder Optionspflicht oder einem Andienungsrecht der Gesellschaft auf Lieferung von Aktien die Wandelschuldverschreibung bzw. der Optionsschein auf ein inländisches Kreditinstitut zu übertragen ist und der Inhaber bzw. Gläubiger der Wandelschuldverschreibung bzw. des Optionsrechts anstelle von Stückaktien der Gesellschaft eine am Börsenkurs orientierte Barzahlung erhält.
Der Options- oder Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist (i) durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder (ii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert oder (iii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht begibt, gewährt oder garantiert und in den Fällen (ii) und (iii) den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung einer Wandlungspflicht bewirkt werden. Die Anleihebedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Wertes der Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten verbunden sind (z.B. Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte), eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
ee) Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen,
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sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung begeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis für eine Schuldverschreibung den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die aufgrund von unter dieser Ermächtigung 2026 ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, darf 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung - oder, falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung 2026 nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung 2026 bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung 2026 auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend dieser Vorschrift begebenen Schuldverschreibung auszugeben oder zu gewähren sind; |
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sofern die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen bzw. -leistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, ausgegeben werden; |
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um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht auszunehmen; |
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soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegeben werden, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen; |
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um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten zustünden. |
Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter dieser Ermächtigung 2026 nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung 2026. Auf diese Grenze werden Aktien angerechnet, (i) die während der Laufzeit dieser Ermächtigung 2026 aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung 2026 auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- beziehungsweise Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere den Zinssatz, die Art der Verzinsung, den Ausgabekurs, die Laufzeit und die Stückelung, den Wandlungs- bzw. Optionspreis und den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum festzusetzen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibung begebenden Konzerngesellschaft festzulegen.
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| b) |
Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2026)
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu Euro 306.944.000,00 durch Ausgabe von bis zu 119.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital beträgt damit etwa 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung unter lit. a) bis zum 11. Mai 2031 von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften begeben werden, sowie der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die gemäß einer bereits bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften begeben wurden oder werden.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß lit. a) oder nach Maßgabe der jeweiligen Ermächtigung jeweils festzusetzenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder zur Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.
Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch rechtzeitige Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
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| c) |
Aufhebung des in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelten bedingten Kapitals
Das durch Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2020 geschaffene, in § 4 Abs. 4 der Satzung geregelte bedingte Kapital wird mit Wirkung zu dem Zeitpunkt aufgehoben, in dem die Änderung der Satzung gemäß nachstehender lit. d) in das Handelsregister eingetragen wird.
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| d) |
Satzungsänderung (§ 4 Abs. 4 und Abs. 5)
Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:
| aa) |
§ 4 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben. Der bisherige § 4 Abs. 5 wird zu § 4 Abs. 4. |
| bb) |
Entsprechend der neuen Nummerierung der Satzung wird folgender § 4 Abs. 5 neu eingefügt:
„(5) Das Grundkapital ist um bis zu Euro 306.944.000,00 durch Ausgabe von bis zu 119.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus ausgegebenen Wandelschuldverschrei-bungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Mai 2026 bis zum 11. Mai 2031 ausgegeben werden oder die von der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften aufgrund einer bereits bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ausgegeben wurden oder werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen - so-fern sie durch rechtzeitige Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
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| e) |
Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassungen von § 4 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem jeweiligen bedingten Kapital anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung 2026 nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals und des Bedingten Kapitals 2026 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder für die Erfüllung von Wandlungspflichten.
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Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Zu Tagesordnungspunkt 8 hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der in Abschnitt D) Ziffer 4 dieser Einberufung abgedruckt ist und der vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zugänglich ist.
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| 9. |
Wahl des
| a) |
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie
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| b) |
Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
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Gestützt jeweils auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen
| a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2026 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 i.V.m. § 115 Abs. 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2026 und das Geschäftsjahr 2027, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossen ist; |
| b) |
zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der europäischen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") für das Geschäftsjahr 2026. |
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (lit. b)) erfolgt mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des deutschen Umsetzungsgesetzes zur CSRD und nur für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD eine ausdrückliche Wahl eines solchen Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| C) |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG in Höhe von Euro 3.070.164.211,20 eingeteilt in 1.199.282.895 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 1.199.282.895. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.987 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung als Präsenz-Hauptversammlung mit physischer Teilnahmemöglichkeit der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Der Einlass beginnt etwa zwei Stunden vor Beginn der Hauptversammlung und teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig am Versammlungsort einzufinden, um Verzögerungen durch Sicherheits- und Einlasskontrollen zu vermeiden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) und zur Ausübung der teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft bis spätestens am 5. Mai 2026 (24.00 Uhr) unter einer der nachfolgenden Adressen
| Post: |
Hauptversammlung Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20797 Hamburg |
| E-Mail: |
hv-service.dlh@adeus.de |
| Internet: |
http://www.lufthansagroup.com/hv-service |
in deutscher oder englischer Sprache zugeht.
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte:
| BIC: |
ADEUDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 |
Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen und Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT müssen bis zum 11. Mai 2026, 12.00 Uhr, (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Aktionärinnen und Aktionäre, welche den Online-Service unter der vorstehend genannten Internetadresse nutzen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Sollten Aktionärinnen und Aktionäre ihr Passwort nicht mehr kennen oder noch kein Zugangspasswort vergeben haben, kann über die Startseite des Online-Service ein temporär gültiges Zugangspasswort angefordert werden. Nach Erhalt des temporär gültigen Zugangspasswortes kann ein dauerhaft gültiges persönliches Zugangspasswort vergeben und dieses für die Nutzung des Online-Service verwendet werden. Alle übrigen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben und einem Anmeldeformular zur Hauptversammlung per Post übersandt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor Versand der Einladungsunterlagen die Zugangsdaten zum Online-Service über die Internetseite
http://www.lufthansagroup.com/hv-service
anzufordern.
Die Unterlagen zur Anmeldung wird die Gesellschaft an die bis zum 20. April 2026 (24.00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen übermitteln. Auch neue Aktionärinnen und Aktionäre, die nach dem 20. April 2026 (24.00 Uhr) bis einschließlich 5. Mai 2026 (24.00 Uhr) in das Aktienregister eingetragen werden, können sich gemäß den oben genannten Möglichkeiten anmelden. Dafür erforderlich ist die Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums.
Der für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts maßgebliche Bestandsstichtag (auch technical record date genannt) ist der 5. Mai 2026 (24.00 Uhr). Vom 6. Mai 2026 (0.00 Uhr) bis einschließlich 12. Mai 2026 (24.00 Uhr) werden keine Umschreibungen von Aktionärinnen und Aktionären im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionärinnen und Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
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| 3. |
Online-Service
Zusätzlich zur Präsenz-Hauptversammlung wird die gesamte Hauptversammlung im Online-Service der Gesellschaft mit Bild und Ton übertragen. Das bloße Verfolgen der Live-Übertragung der Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte ist ohne Anmeldung zur Hauptversammlung und ohne Log-In in den Online-Service im Internet unter
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
möglich.
Zum Verfolgen der gesamten Hauptversammlung ist dagegen ein Log-In in den Online-Service erforderlich. Das Verfolgen der Hauptversammlung über den Online-Service stellt keine Teilnahme im Sinne der §§ 118, 118a AktG dar und bietet insbesondere keine Möglichkeit, während der Hauptversammlung Redebeiträge zu leisten oder Anträge zu stellen.
Der Online-Service bietet zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären über das Verfolgen der gesamten Hauptversammlung hinaus folgende Möglichkeiten:
| - |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl |
| - |
Erteilung und Widerruf von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Erteilung und Widerruf von Weisungen |
| - |
Erteilung und Widerruf von Vollmachten an Dritte |
| - |
Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft |
Der Online-Service wird unter
http://www.lufthansagroup.com/hv-service
zugänglich sein.
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| 4. |
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl
| a) |
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen versammlungsbezogenen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Erteilung einer Vollmacht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den vorstehenden Bestimmungen unter Abschnitt C) Ziffer 2 erforderlich.
Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung der Aktionärinnen und Aktionäre nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Halten von Redebeiträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Im Fall der Erteilung einer Vollmacht an einen oder mehrere Dritte können Aktionärinnen und Aktionäre alle teilnahmegebundenen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann selbst ausüben, wenn sie die an Dritte erteilten Vollmachten widerrufen. Die persönliche Teilnahme eines/r Aktionärs/in an der Präsenz-Hauptversammlung gilt als Widerruf einer zuvor an einen oder mehrere Dritte erteilten Vollmacht. Dies gilt nicht für das bloße Verfolgen der Live-Übertragung der Hauptversammlung über den Online-Service.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Nachweise über erteilte Bevollmächtigungen können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über die oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 angegebene Internetadresse unter Nutzung des Online-Service übermitteln. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung können Aktionärinnen und Aktionäre auch das Anmeldeformular für die Hauptversammlung nutzen. Das Formular kann zudem unter den oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 genannten Anmeldeadressen postalisch oder per E-Mail angefordert werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder eines diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgers können Besonderheiten gelten. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein diesen nach § 135 AktG gleichgestellter Rechtsträger darf das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber er aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, nur aufgrund einer Ermächtigung des/der jeweiligen Aktionärs/in ausüben.
Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung und Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung per Post an die oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 angegebene Adresse bis zum 11. Mai 2026 (24.00 Uhr) eingehend übermittelt werden, sofern eine Anmeldung zur Hauptversammlung rechtzeitig gemäß Abschnitt C) Ziffer 2 erfolgt ist. Später per Post eingehende Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden nicht berücksichtigt.
Aktionärinnen und Aktionäre können zudem - auch über den 11. Mai 2026 (24.00 Uhr) hinaus - über die oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 angegebene Internetadresse unter Nutzung des Online-Service oder per E-Mail Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder Intermediäre erteilen. Bevollmächtigungen und Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung und Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über den Online-Service oder per E-Mail an hv-service.dlh@adeus.de noch bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt übermittelt, widerrufen oder geändert werden und, soweit die Vollmachten nicht die Stimmrechtsausübung betreffen, noch per E-Mail bis zum Ende der Hauptversammlung.
Im Fall einer persönlichen Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung können Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Dafür können die Formulare verwendet werden, die vor Ort bereitgehalten werden. Die Bevollmächtigung über den Online-Service oder per E-Mail steht in diesem Fall nicht zur Verfügung.
Die persönliche Teilnahme eines/r Aktionärs/in oder eines bevollmächtigten Dritten an der Präsenz-Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmacht und Weisungen. Dies gilt nicht für das bloße Verfolgen der Live-Übertragung der Hauptversammlung über den Online-Service. Aktionäre/innen, die bereits im Vorfeld der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt haben und persönlich an der Präsenz-Hauptversammlung teilnehmen, müssen den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft daher im Rahmen der Präsenz-Hauptversammlung erneut Vollmacht und Weisungen erteilen oder ihre Stimmen selbst abgeben, wenn sie die Berücksichtigung ihrer Stimmen wünschen.
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| b) |
Stimmabgabe durch Briefwahl
Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 genannten Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft an die oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 angegebenen Adressen übermittelt werden. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung können die Aktionärinnen und Aktionäre auch zur Briefwahl nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister ordnungsgemäß eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular kann zudem unter den oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 genannten Adressen postalisch oder per E-Mail angefordert werden. Eine elektronische Briefwahl ist nach erfolgreicher Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service möglich.
Briefwahlstimmen können vor der Hauptversammlung per Post an die oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 angegebene Adresse bis zum 11. Mai 2026 (24.00 Uhr) eingehend übermittelt werden, sofern eine Anmeldung zur Hauptversammlung rechtzeitig gemäß Abschnitt C) Ziffer 2 erfolgt ist. Später per Post eingehende Briefwahlstimmen werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus haben rechtzeitig angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre - auch über den 11. Mai 2026 (24.00 Uhr) hinaus - bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit zur Abgabe und Änderung von Briefwahlstimmen unter Nutzung des Online-Service oder per E-Mail an hv-service.dlh@adeus.de.
Eine elektronische Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung über den Online-Service genießt Vorrang gegenüber einer eventuellen anderweitigen Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs, es sei denn, dass aus der außerhalb des Online-Service und zeitlich nachfolgend abgegebenen Erklärung eindeutig hervorgeht, dass diese gegenüber der über den Online-Service abgegebenen Erklärung Vorrang haben soll. Bei mehreren form- und fristgerechten Erklärungen außerhalb des Online-Service genießt die zeitlich zuletzt zugegangene Vorrang gegenüber vorher eingegangenen Erklärungen.
Die persönliche Teilnahme eines/r Aktionärs/in oder eines bevollmächtigten Dritten unter Stimmabgabe an der Präsenz-Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Aktionäre/innen, die ihre Briefwahlstimmen bereits im Vorfeld der Hauptversammlung abgegeben haben und persönlich an der Präsenz-Hauptversammlung teilnehmen, müssen ihre Stimmen daher im Rahmen der Präsenz-Hauptversammlung erneut abgeben, wenn sie die Berücksichtigung ihrer Stimmen wünschen.
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| 5. |
Hinweise zum Datenschutz
Um Aktionärinnen und Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Internetseite
www.lufthansagroup.com/de/service/datenschutz.html
zum Abruf zur Verfügung.
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| 6. |
Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
| a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000 (Letzteres entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 11. April 2026 (24.00 Uhr) eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, für ein solches Verlangen die nachfolgenden Kontaktdaten zu verwenden:
| Post (Schriftform): |
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft - Vorstand - z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW Lufthansa Aviation Center Airportring 60546 Frankfurt |
oder E-Mail (unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionärinnen und Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv-service@dlh.de
Die Antragstellerinnen oder Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes der Antragstellenden im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
bekanntgemacht und den Aktionärinnen und Aktionären mitgeteilt.
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| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre können der Gesellschaft bis spätestens 27. April 2026 (24.00 Uhr) (eingehend) unter Angabe ihres Namens Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie unter Angabe ihres Namens Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten:
| Post: |
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft - Vorstand - z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW Lufthansa Aviation Center Airportring 60546 Frankfurt |
oder E-Mail: hv-service@dlh.de
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
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| c) |
Einreichung von Stellungnahmen
Die Gesellschaft bietet ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären auch im Vorfeld der diesjährigen Präsenz-Hauptversammlung freiwillig an, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Solche Stellungnahmen bedürfen der Textform und sind ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:
hv-service@dlh.de
Die Stellungnahmen müssen spätestens bis zum 6. Mai 2026 (24.00 Uhr) bei der genannten Adresse eingehen und sollten im Umfang auf ein angemessenes Maß begrenzt sein, um den anderen Aktionärinnen und Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen.
Stellungnahmen werden, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Einreichenden, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter bis spätestens 7. Mai 2026 (24.00 Uhr) im Online-Service veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Online-Service veröffentlicht. In einer Stellungnahme enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären.
Die Gesellschaft behält sich vor, insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache nicht zu veröffentlichen.
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| d) |
Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre
In der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftsverweigerungsrechte sind in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführt.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.
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| e) |
Rederecht
In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und am Versammlungsort teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter ein Rederecht. Redebeiträge sind ab dem Einlass am Tag der Hauptversammlung am Wortmeldetisch anzumelden. Der Versammlungsleiter wird Wortmeldungen und Worterteilungen zu Beginn der Hauptversammlung erläutern.
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| f) |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Die ordnungsgemäß angemeldeten und vor Ort an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären.
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| 7. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt dieser Einberufung einschließlich der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (vgl. Abschnitt C) Ziffer 1) sowie die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die der Hauptversammlung unverzüglich zugänglich zu machenden Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG und Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG stehen unter der Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zum Abruf zur Verfügung. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse zugänglich gemacht.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft den wesentlichen Inhalt des Berichts des Vorstands vor der Hauptversammlung auf der Internetseite zugänglich machen.
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| 8. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinberufung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ).
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| 9. |
ISIN und eindeutige Kennung
ISIN: DE0008232125 Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETLHA120260512RSDE0008232125
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| D) |
Ergänzende Angaben zu den Tagesordnungspunkten
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| 1. |
Vergütungsbericht 2025
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht gibt detailliert und individualisiert Auskunft über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG im Geschäftsjahr 2025 gewährte und geschuldete Vergütung sowie über die für das Geschäftsjahr 2025 zugesagte Zielvergütung. Der Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt und entspricht den Anforderungen des § 162 AktG sowie den relevanten Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IFRS).
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| 2. |
Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Im Folgenden sind zu den Wahlvorschlägen gemäß Tagesordnungspunkt 6 Lebensläufe wiedergegeben, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Ferner ist aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.
Karl Gernandt
Präsident des Verwaltungsrats
Kühne Holding AG
Hamburg * 21.07.1960 Nationalität: Deutsch
Ausbildung
| 1984 - 1988: |
Master in Business Administration, Universität St. Gallen |
Beruflicher Werdegang
| 1988 - 1996: |
Deutsche Bank AG, diverse Positionen im Firmen- und Privatkundengeschäft in Deutschland, Asien und den USA |
| 1997 - 1999: |
A.T. Kearney GmbH |
| 1999 - 2007: |
Holcim (Deutschland) AG, zunächst Chief Finance Officer, ab 2000 Chief Executive Officer |
| 2007 - 2008: |
Chief Executive Officer, Holcim Western Europe, Brüssel, Belgien |
| Seit 2008: |
Verwaltungsrat Kühne + Nagel International AG, Schindellegi, Schweiz, zunächst Chairman, 2011 - 2016 Präsident und seit 2016 Vizepräsident |
| Seit 2008: |
Verwaltungsrat Kühne Holding AG, Schweiz, zunächst Delegierter, 2016 - 2024 Executive Chairman, seit 04/2024 Präsident |
| Seit 09.05.2023: |
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Lufthansa AG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
Hapag-Lloyd AG (Vorsitz)1, 2 |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Kühne Holding AG, Schweiz (Vorsitz) |
| • |
Kühne + Nagel International AG, Schweiz (Stellvertretender Vorsitz)1, 2 |
| • |
Kühne Logistics University gGmbH2 |
| • |
Medizin Campus Davos AG, Schweiz2 |
1 Börsennotierte Gesellschaft
2 Sonstiges Konzernmandat
Wolfgang Nickl
Finanzvorstand
Bayer AG
Düsseldorf * 09.05.1969 Nationalität: Deutsch
Ausbildung
| 1992: |
Bachelor of Business Administration, Berufsakademie Stuttgart |
| 2005: |
Master of Business Administration, University of Southern California’s Marshall School of Business, Los Angeles, USA |
Beruflicher Werdegang
| 1992 - 1995: |
Berater und Controller bei SerCon, Böblingen |
| 1995 - 2000: |
Verschiedene Positionen u.a. Business Planning Manager, Niederlande, Director Business Solutions, USA, bei Western Digital, Irvine Kalifornien/USA |
| 2000 - 2002: |
Zunächst Chief Financial Officer, Converge (Western Digital Joint Venture), Cupertino, Kalifornien/USA, später Managing Director Converge EMEA, Amsterdam, Niederlande |
| 2002 - 2010: |
Verschiedene Führungspositionen im Finanzbereich und Worldwide Business Operations bei Western Digital, Kalifornien/USA |
| 2010 - 2013: |
Chief Financial Officer bei Western Digital, Kalifornien/USA |
| 2013 - 2018: |
Executive Vice President und Chief Financial Officer bei ASML N.V., Niederlande |
| 2018 - 05/2026: |
Mitglied des Vorstands, Finanzen, Bayer AG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
Bayer Pensionskasse VVaG (Vorsitz) (bis 31. Mai 2026)2 |
| • |
Rheinische Pensionskasse VVaG (Vorsitz) (bis 31. Mai 2026)2 |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Gebr. Knauf KG (Mitglied im Gesellschafterausschuss) |
| • |
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH (Mitglied im Gesellschafterausschuss)2 |
| • |
Bayer US Holding LP, USA (bis 31. Mai 2026)2 |
| • |
Bayer Corporation, USA (bis 31. Mai 2026)2 |
| • |
Bayer U.S. LLC, USA (bis 31. Mai 2026)2 |
2 Sonstiges Konzernmandat
Dr. Johannes Teyssen
Präsident des Verwaltungsrats
Alpiq Holding AG und
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands
E.ON SE
Düsseldorf *09.10.1959 Nationalität: Deutsch
Ausbildung
| 1979 - 1984: |
Studium Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Freiburg und Göttingen |
| 1990: |
Promotion zum Dr. jur. an der Universität Göttingen |
Beruflicher Werdegang
| 1989 - 1998: |
Verschiedene Positionen bei PreussenElektra AG, Hannover, darunter ab 1994 Leiter der Rechtsabteilung, später auch des Großhandelsvertriebs |
| 1998 - 1999: |
Mitglied des Vorstands der Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs-AG (Hastra), Hannover |
| 1999 - 2001: |
Vorsitzender des Vorstands der Avacon AG, Helmstedt |
| 2001 - 2007: |
Bis 2003 Finanzvorstand und von 2003 bis 2007 Vorstandsvorsitzender E.ON Energie AG, München |
| 2003 - 2010: |
Mitglied des Vorstands E.ON AG, Düsseldorf, ab 2008 stellvertretender Vorsitzender und Chief Operating Officer |
| 2010 - 2021: |
Vorstandsvorsitzender E.ON AG/SE, Düsseldorf (seit 2016 Essen) |
| Seit 2022: |
Senior Advisor für Infrastructur & Impact Investments KKR, London |
| Seit 2022: |
Senior Advisor der Viridor plc, Großbritannien |
Aufsichtsratstätigkeit
| 2006 - 2016: |
Mitglied des Aufsichtsrats Salzgitter AG |
| 2008 - 2018: |
Mitglied des Aufsichtsrats Deutsche Bank AG |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Alpiq Holding AG, Schweiz (Vorsitz) |
| • |
BP plc, Großbritannien1 |
1 Börsennotierte Gesellschaft
|
| 3. |
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 S. 2 AktG
Unter Tagesordnungspunkt 7 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 920.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital A 2026). Es soll sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen und kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Gesamtbetrag in Höhe von nominal Euro 920.000.000,00 darf nicht überschritten werden. Die Ermächtigung soll für die Dauer von fünf Jahren, also bis zum Ablauf des 11. Mai 2031, erteilt werden.
Das Genehmigte Kapital A 2026 soll der Gesellschaft schnelles und flexibles Handeln ermöglichen, ohne die jährliche oder eine außerordentliche Hauptversammlung abwarten zu müssen. Dabei ist die Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten unabhängig vom Turnus der jährlichen ordentlichen Hauptversammlungen von besonderer Wichtigkeit, da der Zeitpunkt, zu dem entsprechende Mittel beschafft werden müssen, nicht immer im Voraus bestimmt werden kann. Die wichtigsten Gründe für die Inanspruchnahme eines genehmigten Kapitals sind die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Finanzierung von Beteiligungserwerben. Etwaige Transaktionen können im Wettbewerb mit anderen Unternehmen zudem häufig nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn gesicherte Finanzierungsinstrumente bereits zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat dem sich daraus ergebenden Bedürfnis der Unternehmen Rechnung getragen und räumt Aktiengesellschaften die Möglichkeit ein, die Verwaltung zeitlich befristet und betragsmäßig beschränkt zu ermächtigen, das Grundkapital ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen. Mit der Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals A 2026 soll die Flexibilität der Gesellschaft aufrechterhalten bleiben, diese Art der Finanzierung einsetzen und eine Erhöhung des Grundkapitals vornehmen zu können.
Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals A 2026 ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand soll jedoch die Möglichkeit erhalten, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand soll unter Tagesordnungspunkt 7 lit. c) a) ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für Aktien im rechnerischen Betrag von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ausschließen zu dürfen, wobei die 10 Prozent-Grenze insgesamt, also auch bei Zusammenrechnung mit etwaigen anderen zu einer direkten oder indirekten Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG führenden Ermächtigungen, nicht überschritten werden darf. Die mit der Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und durch schnelle Platzierung junger Aktien ohne zeit- und kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts einen höheren Mittelzufluss zu erzielen. Der beantragte Bezugsrechtsausschluss dient dem Interesse der Gesellschaft, Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger ausgeben zu können. Hierdurch können neue, zusätzliche Aktionärsgruppen gewonnen werden. Der Vorstand wird bei Ausnutzung der Ermächtigung den Abschlag so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Vorstand wird den Ausgabebetrag je neuer Stückaktie so festsetzen, dass der Abschlag auf den Börsenpreis voraussichtlich nicht mehr als 3 Prozent, jedenfalls aber nicht mehr als 5 Prozent des dann aktuellen Börsenkurses der Stückaktie der Gesellschaft beträgt. Durch diese Vorgaben wird dem Bedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Jeder Aktionär hat aufgrund des börsenkursnahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der größenmäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Es ist daher sichergestellt, dass die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des Genehmigten Kapitals A 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden.
Außerdem kann das Bezugsrecht nach Tagesordnungspunkt 7 lit. c) b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, um den Inhabern oder Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde. Dies ermöglicht die Gewährung einer marktüblichen Form des Verwässerungsschutzes an die Gläubiger solcher Instrumente. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Die Einräumung eines Bezugsrechts für die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten ist eine Alternative zu der Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises, die sonst vorzunehmen wäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, anstelle einer Ermäßigung des Wandlungs- bzw. Optionspreises den Gläubigern von Options- und Wandelschuldverschreibungen Aktien gewähren zu können, kann für die Gesellschaft wirtschaftlich günstiger sein. Durch die Gewährung von Aktien statt einer Reduktion des Wandlungs- bzw. Optionspreises kann die Gesellschaft möglicherweise einen höheren Ausgabekurs für die bei der Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Aktien erzielen.
Die unter Tagesordnungspunkt 7 lit. c) c) beantragte Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss versetzt den Vorstand in die Lage, Aktien der Gesellschaft kurzfristig im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen zur Verfügung zu haben. Die Gesellschaft steht national und auch international in hartem Wettbewerb zu anderen Unternehmen und muss jederzeit in der Lage sein, im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Unternehmen oder Beteiligungen daran zur Verbesserung der Wettbewerbssituation erwerben zu können. Der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen erfolgt in der Regel durch eine Gegenleistung in Geld. In bestimmten Fällen sind Anbieter aber auch an einer Gegenleistung in Form von Aktien interessiert (Aktientausch). Käufer, die einen Aktientausch anbieten können, haben somit einen Wettbewerbsvorteil beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen. Es ist auch denkbar, dass die Gegenleistung für einen solchen Erwerb nur teilweise in Geld erbracht werden kann, um die Liquidität der Gesellschaft nicht zu gefährden. Die Gegenleistung wird deshalb in vergleichbaren Transaktionen häufig in Aktien der erwerbenden Gesellschaft gewährt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen daran oder sonstigen Vermögensgegenständen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, da die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage voraussetzt, dass der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht.
Weiter soll der Vorstand nach Tagesordnungspunkt 7 lit. c) d) ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) auszuschließen. Bei der Aktiendividende wird den Aktionären angeboten, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage in die Gesellschaft einzulegen, um im Gegenzug neue Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Durchführung einer Aktiendividende wird in aller Regel als echte Bezugsrechtsemission unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgen. Im Einzelfall kann es allerdings je nach Kapitalmarktsituation vorzugswürdig sein, die Durchführung einer Aktiendividende so auszugestalten, dass der Vorstand zwar allen Aktionären, die dividendenberechtigt sind, unter Wahrung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital zum Bezug gegen Abtretung ihres Dividendenanspruchs anbietet, jedoch formal das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt ausschließt. Die Durchführung der Aktiendividende unter formalem Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht die Durchführung der Aktiendividende zu flexibleren Bedingungen, insbesondere ohne an die Mindestbezugsfrist und an den gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt für die Bekanntgabe des Ausgabebetrags gebunden zu sein. Angesichts des Umstands, dass allen Aktionären die neuen Aktien angeboten werden und überschießende Dividenden-Teilbeträge durch Zahlung der Bardividende abgegolten werden, erscheint auch insoweit der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. c) d) vorgesehene Bezugsrechtsausschluss als gerechtfertigt und angemessen. Bei der Entscheidung über die Art der Aktienbeschaffung oder eine Kombination verschiedener Arten der Aktienbeschaffung zur Finanzierung solcher Maßnahmen wird sich der Vorstand allein von den Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lassen.
Ferner soll der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 lit. c) e) ermächtigt werden, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Vergütungs- und sonstigen Forderungen sowohl der Mitglieder des Vorstands als auch der Mitglieder des Aufsichtsrats gegen die Gesellschaft das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Hierdurch soll es erleichtert werden, die Liquidität der Gesellschaft zu stützen, indem Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder ihre Vergütungs- und sonstigen Forderungen als Sacheinlage in die Gesellschaft einlegen und im Gegenzug neue Aktien der Gesellschaft beziehen können. Der Gesellschaft und den Aktionären erwächst dadurch kein Nachteil, da die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen generell voraussetzt, dass der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der neuen Aktien steht, und die Ermächtigung insbesondere voraussetzt, dass der Bezugspreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Die unter Tagesordnungspunkt 7 lit. c) viertletzter Absatz beantragte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Kapitalerhöhung in einem glatten Bezugsverhältnis. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Da sich ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechts hier nur auf Spitzenbeträge beschränkt, ist ein möglicher Verwässerungseffekt gering.
Von den ihm erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital A 2026 beschränkt. Hinzu kommt, dass eine Anrechnung auf die vorstehend genannte 10 Prozent-Grenze stattfindet, sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals A 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligung abgesichert.
Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien und ggf. zum Ausschluss des Bezugsrechts im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Er wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
|
| 4. |
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Die Begebung von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) bietet der Gesellschaft zusätzlich zu den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme die Möglichkeit, je nach Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen. Insbesondere die Ermächtigung zur Ausgabe gewinnabhängiger bzw. gewinnorientierter Instrumente wie Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen erweitert die bestehenden Möglichkeiten der Gesellschaft, ihre Finanzausstattung durch Ausgabe derartiger Finanzierungsinstrumente zu stärken und hierdurch die Voraussetzungen für die künftige geschäftliche Entwicklung sicherzustellen. Aus diesem Grunde wird der Hauptversammlung die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe weiterer Schuldverschreibungen vorgeschlagen, die in der Höhe das aktuelle Grundkapital der Gesellschaft berücksichtigt, im Übrigen die Bedingungen der noch bestehenden Ermächtigung 2022 im Wesentlichen übernimmt. Insgesamt sollen Schuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von Euro 1.750.000.000,00, die zum Bezug von bis zu 119.900.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen, begeben werden können.
Die Emission von Schuldverschreibungen ermöglicht die Aufnahme von Fremdkapital, das je nach Ausgestaltung der jeweiligen Bedingungen sowohl für Ratingzwecke als auch für bilanzielle Zwecke als Eigenkapital oder eigenkapitalähnlich eingestuft werden kann, zu attraktiven Konditionen. Die erzielten Wandel- bzw. Optionsprämien sowie die Eigenkapitaleinstufung kommen der Kapitalbasis der Gesellschaft zugute und ermöglichen ihr so die Nutzung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten. Die ferner vorgesehenen Möglichkeiten, neben der Einräumung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten auch Wandlungs- oder Optionspflichten und Andienungsrechte der Gesellschaft auf Lieferung von Aktien zu begründen bzw. Kombinationen dieser Instrumente vorzusehen, erweitern den Spielraum für die Ausgestaltung dieser Finanzierungsinstrumente. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft zudem die erforderliche Flexibilität, die Schuldverschreibungen selbst oder über Konzernunternehmen zu platzieren. Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in anderen gesetzlichen Währungen eines OECD-Landes, mit und ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Um die Abwicklung zu erleichtern, soll auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die Schuldverschreibungen an Kreditinstitute oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung auszugeben, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht zum Bezug anzubieten. Unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen soll jedoch ein Ausschluss des Bezugsrechts möglich sein:
Zunächst soll der Vorstand ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Barzahlung zu einem Kurs erfolgt, der den Marktwert dieser Anleihen nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr kurzfristig und schnell zu nutzen und durch eine marktnahe Festsetzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festlegung von Zinssatz, Options- bzw. Wandlungspreis und Ausgabepreis der Schuldverschreibungen zu erreichen. Eine marktnahe Konditionenfestsetzung und reibungslose Platzierung wären bei Wahrung des Bezugsrechts nicht möglich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit der Konditionen der Schuldverschreibung) bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen und so zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit über seine Ausübung die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren, sondern ist rückläufigen Aktienkursen während der Bezugsfrist ausgesetzt, die zu einer für die Gesellschaft ungünstigen Eigenkapitalbeschaffung führen können.
Für diesen Fall eines vollständigen Ausschlusses des Bezugsrechts gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG entsprechend. Die dort geregelte Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse von 10 Prozent des Grundkapitals ist nach dem Beschlussinhalt einzuhalten. Das Volumen des bedingten Kapitals, das in diesem Fall höchstens zur Sicherung der Optionsrechte oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten zur Verfügung gestellt werden soll, darf 10 Prozent des bei Wirksamwerden der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen. Durch eine entsprechende Vorgabe im Ermächtigungsbeschluss ist ebenfalls sichergestellt, dass auch im Falle einer Kapitalherabsetzung die 10-Prozent-Grenze nicht überschritten wird, da nach der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausdrücklich 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschritten werden dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Dabei werden eigene Aktien, die unter entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, sowie diejenigen Aktien, die aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, wenn die Veräußerung bzw. Ausgabe während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten erfolgt, angerechnet und vermindern damit diesen Betrag entsprechend.
Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich ferner, dass der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreiten darf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Wertes der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher Verwässerungseffekt bei der bezugsrechtsfreien Ausgabe von Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente eintritt, kann ermittelt werden, indem der hypothetische Marktwert dieser Schuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem Ausgabepreis verglichen wird. Liegt nach pflichtgemäßer Prüfung dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem hypothetischen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Begebung der Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente, ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ein Bezugsrechtsausschluss wegen des nur unwesentlichen Abschlags zulässig. Der Beschluss sieht deshalb vor, dass der Vorstand vor Ausgabe der Schuldverschreibungen nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangen muss, dass der vorgesehene Ausgabepreis zu keiner nennenswerten Verwässerung des Wertes der Aktien führt. Damit würde der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechts auf beinahe null sinken, so dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.
All dies stellt sicher, dass eine nennenswerte Verwässerung des Wertes der Aktien durch den Bezugsrechtsausschluss nicht eintritt. Außerdem haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft auch nach Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten jederzeit durch Zukäufe von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Demgegenüber ermöglicht die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss der Gesellschaft marktnahe Konditionenfestsetzung, größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Platzierbarkeit bei Dritten und die kurzfristige Ausnutzung günstiger Marktsituationen.
Ferner kann das Bezugsrecht der Aktionäre durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen bzw. -leistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften erfolgt und dies im Interesse der Gesellschaft liegt. Voraussetzung ist, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Schuldverschreibung steht. Dabei ist der nach anerkannten Methoden ermittelte theoretische Marktwert maßgeblich.
Die Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ohne Bezugsrecht soll den Vorstand unter anderem in die Lage versetzen, die Schuldverschreibungen auch als Akquisitionswährung einzusetzen, um in geeigneten Einzelfällen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften solche Sachleistungen gegen Übertragung von solchen Finanzierungsinstrumenten erwerben zu können. Unternehmenserweiterungen, die durch einen Unternehmens- oder Beteiligungserwerb erfolgen, erfordern in der Regel schnelle Entscheidungen. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem nationalen oder internationalen Markt rasch und flexibel auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung durch den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Begebung von Schuldverschreibungen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ausnutzen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Solche Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen Emissionsvolumens und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Ein Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert in diesen Fällen die Abwicklung der Emission. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Zudem ist erforderlich, dass die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, resultieren aus dem Ausschluss des Bezugsrechts keine Nachteile für die Aktionäre, da die Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen keine Mitgliedschaftsrechte begründen und auch keinen Anteil am Liquidationserlös oder am Gewinn der Gesellschaft gewähren. Zwar kann vorgesehen werden, dass die Verzinsung vom Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Bilanzgewinns oder einer Dividende abhängt. Hingegen wäre eine Regelung unzulässig, wonach ein höherer Jahresüberschuss, ein höherer Bilanzgewinn oder eine höhere Dividende zu einer höheren Verzinsung führen würde. Mithin werden durch die Ausgabe der Genussrechte bzw. Gewinnschuldverschreibungen weder das Stimmrecht noch die Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft und deren Gewinn verändert oder verwässert. Zudem ergibt sich infolge der marktgerechten Ausgabebedingungen, die für diesen Fall des Bezugsrechtsausschlusses verbindlich vorgeschrieben sind, kein nennenswerter Bezugsrechtswert.
Schließlich soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft und den Gläubigern entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten oder dem Andienungsrecht der Gesellschaft zustehen würde. Dies bietet die Möglichkeit zu verhindern, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- bzw. Wandlungspreis für die Inhaber bereits bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte nach den jeweiligen Bedingungen ermäßigt werden muss.
In den jeweiligen Anleihebedingungen kann - zur Erhöhung der Flexibilität - vorgesehen werden, dass die Gesellschaft einem Wandlungsberechtigten oder Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Zulässig soll es auch sein, eine Kombination dieser Erfüllungsformen vorzusehen. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden sind, nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden oder das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.
Der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis darf 80 Prozent des Kurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Hierfür ist der durchschnittliche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der jeweiligen Schuldverschreibungen maßgeblich, es sei denn, es findet ein Bezugsrechtshandel statt, in welchem Fall die Tage des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels maßgeblich sein sollen. Sofern Schuldverschreibungen mit einer Wandlungs-/Optionspflicht oder einem Andienungsrecht der Gesellschaft zur Lieferung von Aktien ausgestattet sind, kann der Wandlungs-/Optionspreis mindestens entweder den oben genannten Mindestpreis betragen oder dem durchschnittlichen volumengewichteten Kurs der Aktie der Gesellschaft an mindestens drei Börsenhandelstagen im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) unmittelbar vor der Ermittlung des Wandlungs-/Optionspreises (gemäß den jeweiligen Bedingungen) entsprechen. Dies gilt auch, wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises (80 Prozent) liegt.
Nach der Ermächtigung darf die Summe, der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf diese Grenze werden angerechnet (i) Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind.
Zur Sicherstellung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse der Gesellschaft im Einklang mit dem Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) haben die jeweiligen Bedingungen die Möglichkeit vorzusehen, dass bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts die Wandelschuldverschreibung oder der Optionsschein auf ein inländisches Kreditinstitut zu übertragen ist und der Inhaber oder der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung bzw. des Optionsrechts anstelle von Aktien der Gesellschaft eine am Börsenkurs orientierte Barzahlung erhält. Diese Regelung ist erforderlich, damit die Gesellschaft die luftverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen einhalten kann. Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Luftverkehrsabkommen sehen mit verschiedenen Formulierungen typischerweise vor, dass auf Verlangen der anderen Vertragspartei nachgewiesen werden muss, dass wesentliche (normalerweise als Mehrheitsbeteiligung verstandene) Beteiligungen und die tatsächliche Kontrolle an dem von einem Vertragsstaat designierten Unternehmen in Händen von Staatsangehörigen dieser Vertragspartei liegen. Um zu vermeiden, dass durch die Wandlung oder Optionsausübung ein Risiko für derartige luftverkehrsrechtliche Befugnisse der Gesellschaft ausgeht, ist es erforderlich, dass bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte die Gesellschaft statt Aktien Geld leisten kann oder die neuen Aktien von einem Dritten durch Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte mit der Verpflichtung erworben werden, sie zu einem Preis weiterzuveräußern, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.
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Köln, im März 2026
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
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50672 Köln |
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Deutschland |
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hv-service@dlh.de |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302476 01.04.2026 CET/CEST
| noisin121622 |
| 01.04.2026 | SGL Carbon SE | SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in www.sglcarbon.com/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SGL Carbon SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in www.sglcarbon.com/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SGL Carbon SE
Wiesbaden
Eindeutige Kennung: SGLoHV052026
- WKN 723530 - - ISIN DE0007235301 -
- WKN A41YCN - - ISIN DE000A41YCN8 -
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, um 10:00 Uhr MESZ
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Stattdessen können sich die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten über den passwortgeschützten HV-Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft elektronisch zur Versammlung zuschalten und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgend (im Anschluss an die Tagesordnung) enthaltenen Bestimmungen und Erläuterungen ausüben.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 18. März 2026 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. Dezember 2025 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Auch der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. März 2026 gebilligt. Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung somit lediglich vorzulegen und dienen der Unterrichtung.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
| a) |
zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026, |
| b) |
für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht, sowie |
| c) |
für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 2026 sowie für das Geschäftsjahr 2027, soweit diese unterjährigen Finanzinformationen vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht |
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
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| 5. |
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
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| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Nach Maßgabe des § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht. Dieser Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über diese Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Den Vergütungsbericht einschließlich des vorgenannten Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers finden Sie von der Einberufung der Hauptversammlung an auf unserer Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2023, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und über eine entsprechende Änderung der Satzung
Das durch Beschluss der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 in einer Höhe von Euro 125.276.160,00 geschaffene Genehmigte Kapital 2023, das zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zwar noch besteht, das aber aufgrund von wechselseitigen Anrechnungsklauseln nach der Begebung einer Wandelanleihe durch die Gesellschaft im Juni 2023 eine Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss nicht länger in einem sinnvollen Volumen zulässt, soll aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2026 in gleicher Höhe ersetzt werden.
Mit dem neuen Genehmigten Kapital 2026 soll die Gesellschaft wieder in die Lage versetzt werden, einen etwaigen Eigenkapitalbedarf schnell und flexibel zu decken. Bei einer Ausnutzung dieses Genehmigten Kapitals 2026 soll den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt werden; jedoch soll der Vorstand ermächtigt werden, für bestimmte Zwecke das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Das Genehmigte Kapital 2026 soll wie bisher ein Volumen von rund 40% des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen. Für die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll hingegen die marktübliche Begrenzung bei 10% des Grundkapitals vorgesehen werden - unter Anrechnung auch anderer Bezugsrechtsausschlüsse während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026.
Das Genehmigte Kapital 2026 und das unter dem folgenden Tagesordnungspunkt 8 lit. c) vorgeschlagene neue Bedingte Kapital 2026 belaufen sich insgesamt auf ein Gesamtvolumen von rund 50% des Grundkapitals. Diese Größenordnung steht im Einklang mit den Richtlinien verschiedener Stimmrechtsberater und institutioneller Investoren. Darüber hinaus existieren in der Satzung zwar noch die Bedingten Kapitalia 2009, 2019 und 2023. Diese Kapitalia bleiben allerdings bei der Berechnung des vorstehend genannten Gesamtvolumens an Genehmigten und Bedingten Kapitalia außer Betracht, weil zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2026 auf die entsprechenden Aktien bereits Wandlungs- oder Options- bzw. Bezugsrechte (i) ausgegeben sind, bzw. (ii) ausgegeben waren, jedoch eine erneute Ausnutzung der zugrundeliegenden Ermächtigungen nicht mehr möglich ist, sodass diese Bedingten Kapitalia dem Vorstand keinen Handlungsspielraum mehr eröffnen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die in § 3 Abs. 6 der Satzung enthaltene Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023), wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 3 Abs. 6 der Satzung im Handelsregister (nachstehend unter lit. c) aufgehoben. |
| b) |
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro 125.276.160,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dabei können die neuen Aktien auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
| (i) |
für Spitzenbeträge, die sich bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, |
| (ii) |
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder künftig auszugebenden Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde, |
| (iii) |
sofern die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden, oder |
| (iv) |
sofern bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der auf die neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft derselben Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Sofern während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen. |
Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf nur in einem solchen Umfang Gebrauch gemacht werden, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen 10% des Grundkapitals übersteigt. Sofern während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 und, falls das Genehmigte Kapital 2026 bis zum 19. Mai 2031 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.
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| c) |
§ 3 Absatz 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(6) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro 125.276.160,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dabei können die neuen Aktien auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
| (i) |
für Spitzenbeträge, die sich bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, |
| (ii) |
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder künftig auszugebenden Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde, |
| (iii) |
sofern die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden, oder |
| (iv) |
sofern bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der auf die neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft derselben Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Sofern während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen. |
Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf nur in einem solchen Umfang Gebrauch gemacht werden, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen 10% des Grundkapitals übersteigt. Sofern während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 und, falls das Genehmigte Kapital 2026 bis zum 19. Mai 2031 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.“
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| 8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung
Die von der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 erteilte Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 250.000.000,00 wurde von der Gesellschaft im Juni 2023 teilweise durch die Ausgabe einer neuen Wandelanleihe (ISIN DE000A351SD3) mit einem Gesamtnennbetrag von Euro 118.700.000,00 ausgenutzt. Damit hat sich das Volumen der Ermächtigung der Gesellschaft zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen entsprechend reduziert. Zudem steht der Gesellschaft auch kein maßgebliches bedingtes Kapital mehr zur Verfügung, um im Falle der Begebung weiterer Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter der vorhandenen Ermächtigung die damit verbundenen Options- und/oder Wandlungsrechte bedienen zu können.
Um den Finanzierungsspielraum der Gesellschaft wiederherzustellen, soll die bisherige Ermächtigung vom 9. Mai 2023, soweit von ihr noch kein Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 200.000.000,00 und mit einer Laufzeit von fünf Jahren ersetzt werden. Zur Bedienung der Options- und Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus diesen etwaigen Schuldverschreibungen soll zusammen mit der neuen Ermächtigung ein Bedingtes Kapital 2026 in Höhe von rund 10% des Grundkapitals der Gesellschaft beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Aufhebung der vorhandenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Mai 2023 zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
Die am 9. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wird, soweit von ihr noch kein Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 3 Abs. 8 der Satzung (nachfolgend unter lit. d)) in das Handelsregister.
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| b) |
Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts
(i) Allgemeines
Mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 3 Abs. 8 der Satzung (nachfolgend unter lit. d)) in das Handelsregister wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 19. Mai 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende, mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ausgestattete Schuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 200.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sachleistung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 31.319.040,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (die „Anleihebedingungen“) zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, bspw. eines OECD-Landes, begeben werden. Sie können auch durch unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen („Konzernunternehmen“) ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen.
Die Schuldverschreibungsemissionen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt.
(ii) Options- und Wandelschuldverschreibungen
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Die Laufzeit des Optionsrechts darf die Laufzeit der Optionsschuldverschreibung nicht überschreiten. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen die Inhaber, ansonsten die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen, das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Anleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Liegt der Ausgabebetrag einer Teilschuldverschreibung unter deren Nennbetrag, so ergibt sich das Wandlungsverhältnis durch Division des Ausgabebetrags der Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Es kann auch vorgesehen werden, dass das Wandlungsverhältnis variabel ist und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit verändert oder festgesetzt wird. Das Wandlungsverhältnis kann auf ein ganzzahliges Verhältnis gerundet werden; ferner kann gegebenenfalls eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
(iii) Wandlungspflicht
Die Wandelanleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses) vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten. In diesem Fall kann die Gesellschaft in den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung und dem Produkt aus Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
(iv) Ersetzungsbefugnis
Die Anleihebedingungen von Wandel- bzw. Optionsanleihen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern der Schuldverschreibung ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während einer in den Anleihebedingungen festzulegenden Frist entspricht.
Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Der Gegenwert je Aktie entspricht nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während einer in den Anleihebedingungen festzulegenden Frist.
Schließlich können die Anleihebedingungen vorsehen, dass Schuldverschreibungen statt in neue Aktien aus bedingtem oder genehmigtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft gewandelt werden bzw. das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Anleihebedingungen können auch eine Kombination dieser Erfüllungsformen vorsehen.
(v) Wandlungs- bzw. Optionspreis
Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis muss mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Wandlungspflicht oder eine Ersetzungsbefugnis gegeben ist, mindestens 80% des arithmetischen Mittelwerts der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80% des arithmetischen Mittelwerts der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Options- bzw. Wandlungspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann, betragen.
In den Fällen der Wandlungspflicht oder der Ersetzungsbefugnis kann der Options- oder Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen mindestens entweder den vorgenannten Mindestpreis betragen oder dem arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Endfälligkeit oder dem anderen festgelegten Zeitpunkt entsprechen, auch wenn dieser Mittelwert unterhalb des vorgenannten Mindestpreises (80%) liegt.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
(vi) Verwässerungsschutz
Erhöht die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist ihr Grundkapital unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre oder veräußert die Gesellschaft unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre eigene Aktien oder begibt unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Options- oder Wandelschuldverschreibungen bzw. gewährt oder garantiert Options- und/oder Wandlungsrechte und räumt dabei den Inhabern schon bestehender Options- und/oder Wandlungsrechte hierfür kein Bezugsrecht ein, wie es ihnen nach Ausübung des Options- und/oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung ihrer Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde, oder wird durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht, so wird über die Wandelanleihe- bzw. Optionsbedingungen sichergestellt, dass der wirtschaftliche Wert der Options- bzw. Wandlungsrechte unberührt bleibt, indem die Wandlungs- oder Optionsrechte wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. Anpassungen können auch im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, mit einer Kapitalherabsetzung oder anderer Kapitalmaßnahmen, mit Umstrukturierungen, einer Kontrollerlangung durch Dritte oder anderen außergewöhnlichen Maßnahmen oder Ereignissen, die zu einer Verwässerung des Werts der Aktien führen können, vorgesehen werden.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
(vii) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicherzustellen.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen, sofern sie gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Dies gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- und/oder Optionsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Auf diese Begrenzung ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. aus eigenen Aktien veräußert worden sind.
Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, auszuschließen. Außerdem wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats insoweit auszuschließen, als dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder Wandlungspflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. der Erfüllung ihrer Wandlungspflichten zustehen würde.
Schließlich ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit Schuldverschreibungen gegen Einlage von Schuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 10. Mai 2019 oder 9. Mai 2023 begeben wurden, ausgegeben werden.
Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf nur in einem solchen Umfang Gebrauch gemacht werden, dass der anteilige Betrag der Aktien, zu deren Bezug die insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen 10% des Grundkapitals übersteigt. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.
(viii) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere den Zinssatz und die Art der Verzinsung, den Ausgabekurs und die Laufzeit, die Stückelung, die Verwässerungsschutzbestimmungen, den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum sowie im vorgenannten Rahmen den Wandlungs- bzw. Optionspreis festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen.
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| c) |
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu Euro 31.319.040,00 durch Ausgabe von bis zu 12.234.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Soweit Options- oder Wandelschuldverschreibungen gemäß der vorstehend beschriebenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen begeben werden, die auf der Grundlage des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Mai 2019 oder des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2023 ausgegeben wurden, werden die neuen Aktien aus dem bedingten Kapital gegen Einlage der jeweiligen (Teil-) Wandelschuldverschreibung durch den jeweiligen Inhaber dieser einzubringenden (Teil-) Wandelschuldverschreibung als Sacheinlage ausgegeben. Die Anzahl der gegen Einlage der jeweiligen (Teil-) Wandelschuldverschreibung auszugebenden Aktien ergibt sich aus dem aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 festgelegten Umtauschverhältnis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. |
| d) |
§ 3 Absatz 8 der Satzung wird neu eingefügt und wie folgt gefasst:
„(8) Das Grundkapital ist um bis zu Euro 31.319.040,00 durch Ausgabe von bis zu 12.234.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
| (i) |
die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft oder von unter der Leitung der Gesellschaft stehenden Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2026 bis zum 19. Mai 2031 ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen, oder |
| (ii) |
die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von unter der Leitung der Gesellschaft stehenden Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2026 bis zum 19. Mai 2031 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, |
in den Fällen (i) und (ii) jeweils soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Soweit Options- oder Wandelschuldverschreibungen gemäß der vorstehend beschriebenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen begeben werden, die auf der Grundlage des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Mai 2019 oder des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2023 ausgegeben wurden, werden die neuen Aktien aus dem bedingten Kapital gegen Einlage der jeweiligen (Teil-) Wandelschuldverschreibung durch den jeweiligen Inhaber dieser einzubringenden (Teil-) Wandelschuldverschreibung als Sacheinlage ausgegeben. Die Anzahl der gegen Einlage der jeweiligen (Teil-) Wandelschuldverschreibung auszugebenden Aktien ergibt sich aus dem aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 festgelegten Umtauschverhältnis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
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| e) |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 Abs. 8 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen und alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. |
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| 9. |
Erteilung einer Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien
Der Vorstand soll zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Die Ermächtigung soll eine fünfjährige Laufzeit haben und neben dem Erwerb auch die Verwendung eigener Aktien regeln - einschließlich des Ausschlusses des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts und der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien. Konkrete Pläne, eigene Aktien zu erwerben und/oder zu verwenden, bestehen derzeit nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum Ablauf des 19. Mai 2031 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck zu erwerben. Zusammen mit aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Ein Erwerb eigener Aktien darf nur erfolgen, soweit die Gesellschaft eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 53a AktG nach Wahl des Vorstands entweder (i) über die Börse, oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft:
| (i) |
Werden die Aktien über die Börse erworben, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs, der für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an dem dem Erwerbstag vorangegangenen Börsenhandelstag im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main ermittelt wird, nicht um mehr als 10% über- und nicht um mehr als 20% unterschreiten. |
| (ii) |
Werden die Aktien über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft erworben, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert (nicht volumengewichteten Durchschnitt) der Schlusskurse, die für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main vom dritten bis fünften (jeweils einschließlich) Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots ermittelt werden, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Kursbewegungen im Xetra-Handel, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse vom dritten bis fünften (jeweils einschließlich) Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen, insbesondere dem Volumen nach begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Kaufangebots dieses Volumen überschreitet bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft kann vorgesehen werden. |
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung von der Gesellschaft, aber auch von zur Ausübung der Ermächtigung von der Gesellschaft beauftragten ihr nachgeordneten verbundenen Unternehmen oder von für ihre oder deren Rechnung handelnden Dritten ausgeübt werden.
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| b) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden und diese namentlich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 53a AktG über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre ganz oder teilweise zu veräußern. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, die erworbenen Aktien
| (i) |
gegen Barzahlung zu veräußern, wenn der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft abgegeben werden, den Börsenpreis der an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Erwerber (ohne Nebenkosten) nicht wesentlich unterschreitet. Dabei darf der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die zu veräußernden Aktien entfällt, die Grenze von 10% des Grundkapitals insgesamt nicht überschreiten. Maßgebend für die Berechnung der 10%-Grenze ist die Grundkapitalziffer, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung besteht. Sollte zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, ist dieser Wert maßgeblich. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen, |
| (ii) |
zur Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder Wandlungs- bzw. Optionspflichten aus von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten verbundenen Unternehmen auf der Grundlage einer von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen der vorgenannten Instrumente) zu verwenden, |
| (iii) |
Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen als Belegschaftsaktien zum Erwerb anzubieten oder sie zur Erfüllung der Verpflichtungen zu verwenden, die sich aus den zum Erwerb solcher anzubietender Belegschaftsaktien eingegangenen Wertpapierdarlehen ergeben, dies allerdings nur bis zu einer Höhe von 5% des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Darauf anzurechnen sind Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an denselben Personenkreis ausgegeben oder veräußert werden, |
| (iv) |
zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen bzw. im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von sonstigen Wirtschaftsgütern als Gegenleistung einzusetzen, und |
| (v) |
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, wobei die Einziehung sowohl unter Herabsetzung des Grundkapitals als auch unter Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital erfolgen kann. Für letzteren Fall wird der Vorstand auch zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. |
Die Ermächtigungen unter (i) bis (v) können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter (i) bis (iv) können auch von zur Ausübung der Ermächtigung von der Gesellschaft beauftragten abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder von für ihre oder deren Rechnung handelnden Dritten ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird ausgeschlossen, soweit diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter (i) bis (iv) verwendet werden.
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| c) |
Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass von dieser Ermächtigung generell oder in durch den Aufsichtsrat bestimmten Fällen nur mit seiner Zustimmung Gebrauch gemacht werden darf. |
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| 10. |
Beschlussfassung über die Verlegung des Satzungssitzes der Gesellschaft und Satzungsänderung
Der Mietvertrag über die Räumlichkeiten der Hauptverwaltung des Unternehmens in Wiesbaden endet im März 2027. Aus diesem Grund wurde der künftige Standort der Hauptverwaltung und damit verbunden der Satzungssitz analysiert. Im Ergebnis sprechen verschiedene Gründe für die Verlegung der Hauptverwaltung und damit einhergehend (auch) eine Verlegung des Satzungssitzes an einen Produktionsstandort des Konzerns. Aufgrund der Restrukturierung des Konzerns in den letzten Jahren ist der räumliche Bedarf der Hauptverwaltung deutlich geringer geworden. An einem der größten Standorte des SGL-Konzerns in Meitingen (Bayern) gibt es zudem ausreichende räumliche Kapazitäten, so dass eine kostengünstige Alternative zur Verfügung steht. In Meitingen sind auch heute schon Querschnittsfunktionen des Konzerns angesiedelt. Schließlich wird durch eine Verlegung auch die wünschenswerte Nähe zwischen der Konzernverwaltung und operativen SGL-Kernaktivitäten gestärkt.
Da der Auszug aus den Räumlichkeiten in Wiesbaden bereits vor der nächsten Hauptversammlung im Jahr 2027 erfolgt, soll die beabsichtigte Verlegung des Satzungssitzes bereits jetzt durch eine Satzungsänderung in § 1 Abs. 2 der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll die Satzungsänderung allerdings erst nach dem 1. Januar 2027 zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, so dass diese erst wirksam wird, wenn die Sitzverlegung auch in tatsächlicher Hinsicht erfolgt ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Der Sitz der Gesellschaft wird von Wiesbaden nach Meitingen verlegt. |
| b) |
§ 1 Absatz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Meitingen.“
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| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, diese Änderung der Satzung erst nach dem 1. Januar 2027 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. |
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Berichte und Anlagen zur Tagesordnung
Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 1 und 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG und Art. 9 Abs. 1 SE-VO den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausnutzung der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung auszuschließen:
Das unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene neue Genehmigte Kapital 2026 in § 3 Abs. 6 der Satzung soll für Bar- und/oder Sachkapitalerhöhungen zu Verfügung stehen und entspricht mit einer Höhe von Euro 125.276.160,00 rund 40% des derzeitigen Grundkapitals. Der gemäß § 202 Abs. 3 AktG vorgegebene Maximalbetrag in Höhe von 50% des Grundkapitals wird nicht ausgeschöpft. Für die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die marktübliche Begrenzung bei 10% des Grundkapitals vorgesehen werden - unter Anrechnung auch anderer Bezugsrechtsausschlüsse während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026.
Zusammen mit dem Bedingten Kapital 2026, das unter Tagesordnungspunkt 8 lit. c) vorgeschlagen wird, beläuft sich das Genehmigte und Bedingte Kapital 2026 auf ein Gesamtvolumen von rund 50% des Grundkapitals. Diese Größenordnung steht im Einklang mit den Richtlinien verschiedener Stimmrechtsberater und institutioneller Investoren. Darüber hinaus existieren in der Satzung noch die Bedingten Kapitalia 2009, 2019 und 2023. Diese Kapitalia bleiben allerdings bei der Berechnung des vorstehend genannten Gesamtvolumens außer Betracht, weil zum Zeitpunkt der Einberufung auf die entsprechenden Aktien bereits Wandlungs- oder Options- bzw. Bezugsrechte (i) ausgegeben sind bzw. (ii) ausgegeben waren, jedoch eine erneute Ausnutzung der zugrundeliegenden Ermächtigungen nicht mehr möglich ist, mithin diese Bedingten Kapitalia dem Vorstand also keinen weiteren Handlungsspielraum mehr eröffnen.
Das Genehmigte Kapital 2026 soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, ihren Kapitalbedarf im Interesse ihrer Aktionäre jederzeit schnell und flexibel zu decken, ohne die jährliche oder eine außerordentliche Hauptversammlung abwarten zu müssen. Eine flexible Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten ist insoweit von besonderer Wichtigkeit, da der Zeitpunkt, zu dem diese Mittel vorliegen müssen, nicht immer vorhersehbar ist. Der Gesetzgeber hat dieser Situation Rechnung getragen und räumt die Möglichkeit des genehmigten Kapitals ein, mit dem die Verwaltung befristet und betragsmäßig beschränkt ermächtigt werden kann, das Grundkapital der Gesellschaft ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen. Die Gesellschaft möchte diese Möglichkeit nutzen und schlägt der Hauptversammlung daher vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2026 zu schaffen. Die wichtigsten Gründe für eine Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals sind die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Finanzierung von Beteiligungserwerben und sonstigen Vermögensgegenständen.
Das Genehmigte Kapital 2026 soll dabei das von der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 in einer Höhe von Euro 125.276.160,00 geschaffene Genehmigte Kapital 2023 ersetzen. Letzteres ist zwar zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch in Kraft, doch besteht insoweit aufgrund der Anrechnung des Bezugsrechtsausschlusses im Zusammenhang mit der Begebung einer Wandelanleihe durch die Gesellschaft im Juni 2023 praktisch keine Möglichkeit mehr, unter diesem Genehmigten Kapital 2023 eine Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durchzuführen. Mit dem neuen Genehmigten Kapital 2026 soll die Gesellschaft wieder in die Lage versetzt werden, einen etwaigen Finanzbedarf schnell und flexibel zu decken, insbesondere auch durch eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 1 und 2 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Gerade diese Variante ermöglicht eine kurzfristige Durchführung sowie durch ihre marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel.
Bei der Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals 2026 soll den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zustehen. Dabei können anstelle einer unmittelbaren Ausgabe der neuen Aktien an die Aktionäre die neuen Aktien auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Durch die Zwischenschaltung dieser Intermediäre wird die Abwicklung der Aktienausgabe lediglich technisch erleichtert.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll der Vorstand allerdings ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.
Ein Ausschluss des Bezugsrechts soll für Spitzenbeträge möglich sein. Der Bezugsrechtsausschluss dient in diesem Fall dazu, im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich von Spitzenbeträgen würden insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder künftig auszugebenden Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten dient dem Zweck, im Falle einer Ausnutzung dieser Ermächtigung den Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den sogenannten Verwässerungsschutzklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigen zu müssen. Vielmehr soll auch den Inhabern der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden können, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Mit der Ermächtigung erhält der Vorstand die Möglichkeit, bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 unter sorgfältiger Abwägung der Interessen zwischen beiden Alternativen zu wählen.
Darüber hinaus soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um neue Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder bei Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen gewähren zu können. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, Aktien als Akquisitionswährung zu nutzen. Dies kann die Verhandlungsposition der Gesellschaft beim Erwerb derartiger Objekte verbessern, etwa wenn der Veräußerer eher am Erwerb von Aktien als an einer Geldzahlung interessiert ist oder die Gesellschaft aufgrund der Interessenlage es für vorzugswürdig hält, Aktien als Gegenleistung anzubieten. Durch das Genehmigte Kapital 2026 kann die Gesellschaft bei sich bietenden Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen damit schnell und flexibel reagieren, wenn die Ausgabe von Aktien geboten erscheint. Da Entscheidungen über den Erwerb derartiger Gegenstände oftmals kurzfristig zu treffen sind, ist es wichtig, dass die Gesellschaft hierbei nicht zwingend vom Rhythmus der jährlichen Hauptversammlungen abhängig ist. Mit dem Instrument des genehmigten Kapitals hat der Gesetzgeber diesem Erfordernis Rechnung getragen. Dabei ermöglicht die vorgeschlagene Ermächtigung in diesen Fällen eine optimale Finanzierung des Erwerbs durch die Ausgabe neuer Aktien mit der damit verbundenen Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Die Vermögensinteressen der Aktionäre sind durch die Bindung des Vorstands bei der Ausnutzung der Ermächtigung geschützt, die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sacheinlage steht.
Schließlich soll der Vorstand ermächtigt werden, bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen das Bezugsrecht auch dann gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn bei der Kapitalerhöhung der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Durch diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird die Verwaltung in die Lage versetzt, sich aufgrund der jeweiligen Börsensituation bietende Möglichkeiten der Eigenkapitalstärkung schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist der Bezugsrechtsausschluss ohne Weiteres zulässig, da es in diesem Rahmen den Aktionären kraft der gesetzlichen Wertung möglich und zumutbar ist, eine zum Erhalt ihrer Beteiligungsquote erforderliche Anzahl von Aktien zu annähernd gleichen Konditionen über die Börse zu erwerben. Zwar wurde durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen vom 11. Dezember 2023 (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) die maximale Grenze, bis zu der das Bezugsrecht unter den vorgenannten Voraussetzungen ausgeschlossen werden darf, von bisher 10% auf 20% erhöht. Von dieser weiteren Flexibilisierung soll im Interesse der Aktionäre jedoch kein Gebrauch gemacht werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss sich am aktuellen Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien orientieren und darf diesen um maximal 5% unterschreiten. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die genannte 10%-Grenze anzurechnen. Insgesamt ist damit sichergestellt, dass die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden. Bei Abwägung aller Umstände ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den beschriebenen Grenzen angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.
Zudem kann die Gesellschaft von den Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen 10% des Grundkapitals übersteigt. Außerdem findet noch eine Anrechnung auf die vorstehend genannte 10%-Grenze statt, sofern während der Laufzeit des genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligung geschützt.
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals 2026 bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Ermächtigung wird nur dann erfolgen, wenn diese nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 berichten.
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Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der Tagesordnung über den Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
Der Vorstand erstattet den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG und Art. 9 Abs. 1 SE-VO über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausschließen zu können:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) und ein neues bedingtes Kapital vor. Die Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) bietet neben den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme die Möglichkeit, abhängig von der Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen. Die neue Ermächtigung soll auf einen Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen von maximal Euro 200.000.000,00 und eine Berechtigung zum Bezug von bis zu maximal 12.234.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft begrenzt werden. Konkrete Pläne für eine Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.
Die Emission von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen soll die Aufnahme von Finanzierungsmitteln zu attraktiven Konditionen ermöglichen. Die erzielten Wandel- bzw. Optionsprämien kommen der Kapitalbasis der Gesellschaft zugute und ermöglichen ihr so die Nutzung günstiger Finanzierungsmöglichkeiten. Die ferner vorgesehene Möglichkeit, neben der Einräumung von Wandel- oder Optionsrechten auch Wandlungspflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments. Die vorliegende Ermächtigung gibt der Gesellschaft die erforderliche Flexibilität, die Schuldverschreibungen selbst oder über unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen („Konzernunternehmen“) zu platzieren. Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in anderen gesetzlichen Währungen, wie bspw. eines OECD-Landes, mit und ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die vorgeschlagene Ermächtigung legt den Wandlungs- bzw. Optionspreis fest.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Bei einer Platzierung über Konzernunternehmen muss die Gesellschaft ebenfalls sicherstellen, dass den Aktionären der Gesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht gewährt wird. Um die Abwicklung zu erleichtern, ist die Möglichkeit vorgesehen, die Schuldverschreibungen an ein oder mehrere Kreditinstitute oder vergleichbare Institute bzw. Unternehmen mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen auszuschließen, sofern sie gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Dies gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- und/oder Optionsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Auf diese Beschränkung in Höhe von 10% des Grundkapitals ist eine anderweitige Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage oder Veräußerung von eigenen Aktien oder eine Ausgabe von Options- oder Wandlungsrechten anzurechnen, soweit diese unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung erfolgt. Durch diese Anrechnungen wird sichergestellt, dass keine Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden, wenn dies dazu führen würde, dass insgesamt für mehr als 10% des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktionäre in unmittelbarer oder mittelbarer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. Diese weitergehende Beschränkung liegt im Interesse der Aktionäre, die bei entsprechenden Kapitalmaßnahmen ihre Beteiligungsquote möglichst aufrechterhalten wollen. Zwar wurde durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen vom 11. Dezember 2023 (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde die maximale Grenze, bis zu der das Bezugsrecht unter den vorgenannten Voraussetzungen ausgeschlossen werden darf, von bisher 10% auf 20% erhöht. Von dieser weiteren Flexibilisierung soll im Interesse der Aktionäre jedoch kein Gebrauch gemacht werden.
Durch diese Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts erhält die Gesellschaft die Flexibilität, günstige Kapitalmarktsituationen kurzfristig auszunutzen und durch eine marktnahe Festsetzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festlegung von Zinssatz und Ausgabepreis der Schuldverschreibung zu erreichen. Maßgeblich hierfür ist, dass im Gegensatz zu einer Emission von Schuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Ausgabepreis erst unmittelbar vor der Platzierung festgesetzt werden kann, wodurch ein erhöhtes Kursänderungsrisiko für den Zeitraum einer Bezugsfrist vermieden werden kann. Bei Gewährung eines Bezugsrechts muss dagegen der Bezugspreis bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist veröffentlicht werden. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht damit ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen und so zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit über seine Ausübung die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet oder mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden.
Indem der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter ihrem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten rechnerischen Marktwert festgelegt wird, soll dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen werden. Bei einem solchen Ausgabepreis der Schuldverschreibungen hätte das Bezugsrecht einen Wert von nahe null. So ist der Schutz der Aktionäre vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes gewährleistet und den Aktionären entsteht kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil durch einen Bezugsrechtsausschluss. Aktionäre, die ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft aufrechterhalten oder Schuldverschreibungen entsprechend ihrer Beteiligungsquote erwerben möchten, können dies durch einen Zukauf über den Markt zu annähernd gleichen Konditionen erreichen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Dies dient dazu, bei der Ausnutzung der Ermächtigung möglichst bruchteilsfreie Bezugsverhältnisse zu schaffen und so die technische Durchführung der Kapitalmaßnahme zu erleichtern. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden entweder über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Durch die Beschränkung auf solche Spitzenbeträge erleiden die Aktionäre keine erhebliche Einbuße ihrer Beteiligungsquote. Die Vermögensinteressen der Aktionäre sind durch die Pflicht zur bestmöglichen Verwertung gewahrt.
Weiter soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern oder Gläubigern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder auch von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde. Dies bietet die Möglichkeit zu verhindern, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- bzw. Wandlungspreis für die Inhaber bereits bestehender Wandlungs- bzw. Optionsrechte nach den dortigen Options- und Wandlungsbedingungen ermäßigt werden oder durch die Gesellschaft gegebenenfalls ein anderweitiger Verwässerungsschutz gewährt werden muss. Die Belastung der bisherigen Aktionäre erschöpft sich darin, dass den Inhabern/Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht gewährt wird, das ihnen ohnehin zustünde, wenn sie ihre Wandlungs- und/oder Optionsrechte bereits ausgeübt oder ihre Pflicht zur Wandlung bereits erfüllt hätten. In der Abwägung der Vor- und Nachteile erscheint der Bezugsrechtsausschluss in diesem Fall daher sachgerecht.
Schließlich soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, um die Schuldverschreibungen gegen Einlage von aufgrund einer früheren Ermächtigung begebenen und derzeit noch ausstehenden Schuldverschreibung auszugeben, d.h. den auf der Grundlage der Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Mai 2019 bzw. zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2023 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft. Diese Möglichkeit kann maßgeblich zur Optimierung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft beitragen. Durch eine solche Vorgehensweise entstünde voraussichtlich kein zusätzlicher Verwässerungseffekt für die Aktionäre.
Von allen vorstehend erläuterten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf die Gesellschaft insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der Aktien, zu deren Bezug die insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen berechtigen oder verpflichten, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen 10% des Grundkapitals übersteigt. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligung geschützt.
In den Anleihebedingungen kann - zur Erhöhung der Flexibilität - vorgesehen werden, dass die Gesellschaft einem Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Das vorgesehene Bedingte Kapital 2026 dient dazu, die mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zu bedienen oder Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu erfüllen, soweit dafür nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden.
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Ermächtigung wird nur dann erfolgen, wenn diese nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
* * *
Bericht des Vorstands zu Punkt 9 der Tagesordnung über die Erteilung einer Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien
Der Vorstand erstattet den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG und Art. 9 Abs. 1 SE-VO über die Gründe, aus denen die Ermächtigung unter Punkt 9 der Tagesordnung für bestimmte Fälle des Erwerbs das Andienungsrecht der Aktionäre sowie für bestimmte Fälle der Verwendung erworbener eigener Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließt:
Die unter Punkt 9 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung versetzt die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in die Lage, bis zum 19. Mai 2031 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Dies vermeidet eine alljährlich wiederkehrende Befassung der Hauptversammlung mit dem Erwerb eigener Aktien, insbesondere wenn die Ermächtigung nicht oder nur in geringem Umfang ausgenutzt wurde, und räumt dem Vorstand damit größere Flexibilität ein. Ein Erwerb eigener Aktien darf in Übereinstimmung mit der im Aktiengesetz vorgesehenen Gleichbehandlung aller Aktionäre nur über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots an alle Aktionäre erfolgen.
Im Falle des Erwerbs durch ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots (Tenderverfahren) kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, im Falle der Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Werden von den Aktionären im Falle eines öffentlichen Kaufangebots mehr Aktien angedient bzw. im Falle einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots mehr Aktien zu gleichwertigen Bedingungen angeboten als von der Gesellschaft nachgefragt, so muss die Annahme nach Quoten, also im Verhältnis der durch die Aktionäre jeweils angedienten bzw. angebotenen Aktien erfolgen, wobei eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Aktien vorgesehen werden kann. Dies dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.
Die erworbenen eigenen Aktien können über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre wieder veräußert werden, wodurch dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung getragen wird. In Übereinstimmung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG sieht die Ermächtigung ferner vor, dass die erworbenen Aktien ohne erneuten Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden können. Die Einziehung kann mit einer Herabsetzung des Grundkapitals verbunden werden. Alternativ ist der Vorstand ermächtigt, die Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung durchzuführen; in diesem Fall bleibt das Grundkapital unverändert, und es erhöht sich verhältnismäßig durch die Einziehung gemäß § 8 Abs. 3 AktG der auf die einzelnen verbleibenden Aktien jeweils entfallende anteilige rechnerische Anteil am (unveränderten) Grundkapital.
Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht im Einklang mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG des Weiteren vor, dass der Vorstand eine Veräußerung bzw. Verwendung der erworbenen eigenen Aktien in den im Folgenden beschriebenen Fällen ganz oder teilweise auch in anderer Weise als über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre vornehmen kann, wobei in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 1 AktG das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist:
| (i) |
Aufgrund der Ermächtigung kann die Gesellschaft zunächst unter Beschränkung des Bezugsrechts der Aktionäre eigene Aktien in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auch außerhalb der Börse gegen Barzahlung zu einem Preis veräußern, der den Börsenpreis der Aktien im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das liegt im Interesse der Gesellschaft und versetzt sie in die Lage, auch sehr kurzfristig einen eventuellen Kapitalbedarf zu decken, um Marktchancen in verschiedenen Geschäftsfeldern zu nutzen. Ferner ist es der Gesellschaft möglich, durch Veräußerung der eigenen Aktien etwa an institutionelle oder strategische Anleger zusätzliche in- und ausländische Investoren zu gewinnen sowie auf günstige Börsensituationen schnell und flexibel zu reagieren.
Die Interessen der Aktionäre werden bei dieser Form der Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gewahrt: Die unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußernden Aktien dürfen zunächst insgesamt 10% des Grundkapitals (im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und im Zeitpunkt der Veräußerung von erworbenen eigenen Aktien) nicht überschreiten. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.
Ferner darf der Verkaufspreis der eigenen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der verbindlichen Einigung mit dem Erwerber nicht wesentlich unterschreiten. Der Vorstand wird sich bei der Festlegung des Veräußerungspreises unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Marktsituation bemühen, einen eventuell erforderlichen Abschlag auf den Börsenkurs so niedrig wie möglich zu halten; der Abschlag wird keinesfalls mehr als 5% des Börsenpreises betragen. Daher haben Aktionäre die Möglichkeit, über die Börse Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen wie der Erwerber der von der Gesellschaft veräußerten Aktien zu erwerben, um ihre Beteiligungsquote und ihr relatives Stimmrecht aufrecht zu erhalten. Auf diese Weise wird dem Gedanken des Verwässerungsschutzes Rechnung getragen.
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| (ii) |
Ferner sieht die Ermächtigung vor, dass die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dafür verwendet werden können, Wandel- und Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten von Gläubigern etwaiger von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten verbundenen Unternehmen aufgrund einer Ermächtigung durch die Hauptversammlung ausgegebener Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen der vorgenannten Instrumente) zu erfüllen. So kann es zweckmäßig und für die Gesellschaft günstiger sein, zur Erfüllung von Wandel- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungspflichten anstelle von Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital ganz oder teilweise eigene Aktien einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen grundsätzlich selbst nur unter Beachtung des Bezugsrechts der Aktionäre begeben werden dürfen, so dass insoweit mittelbar das Bezugsrecht der Aktionäre gewahrt bleibt. Die Entscheidung über die Art der Beschaffung der an die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugebenden Aktien - Ausnutzung des bedingten Kapitals und/oder Verwendung erworbener eigener Aktien - treffen die zuständigen Organe der Gesellschaft. |
| (iii) |
Darüber hinaus soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihr nachgeordneter verbundener Unternehmen zu veräußern, dies allerdings nur bis zu einer Höhe von 5% des Grundkapitals und unter Anrechnung solcher Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an denselben Personenkreis ausgegeben oder veräußert werden.
Die Veräußerung eigener Aktien an Mitarbeiter liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen und damit die Steigerung des Unternehmenswertes gefördert werden. Das Bezugsrecht muss zu diesem Zweck ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird den Veräußerungspreis so festlegen, dass dieser den jeweiligen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im maßgeblichen Zeitpunkt im Hinblick auf eine am Unternehmenserfolg orientierte angemessene Vergünstigung nur insoweit unterschreitet, wie dies für Belegschaftsaktien nicht unüblich ist.
Um die Abwicklung der Veräußerung eigener Aktien als Belegschaftsaktien zu erleichtern, soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, die dafür benötigten Aktien auch im Wege des Erwerbs eigener Aktien mittels Wertpapierdarlehen zu beschaffen sowie eigene Aktien zur Erfüllung der Rückgewähransprüche der Darlehensgeber zu verwenden.
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| (iv) |
Die Ermächtigung räumt der Gesellschaft schließlich die Möglichkeit ein, bei einem etwaigen Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen bzw. im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen (zusammen nachfolgend „Unternehmen“) sowie bei einem etwaigen Erwerb von sonstigen Wirtschaftsgütern eigene Aktien als Gegenleistung anzubieten.
Der Erwerb von Unternehmen und von sonstigen Wirtschaftsgütern gegen Übertragung eigener Aktien liegt im Interesse der Gesellschaft, wenn dieser geeignet ist, die Marktposition der Gesellschaft zu stärken. Durch die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss wird dem Vorstand der Handlungsspielraum eingeräumt, auf sich ergebende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern auch mit von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien schnell und flexibel sowie liquiditätsschonend zu reagieren. Das dient der Strategie, das Wachstum der Gesellschaft und des von ihr geführten Konzerns auch durch Akquisitionen insbesondere von Unternehmen, aber auch von sonstigen Wirtschaftsgütern zu verwirklichen. Die Gesellschaft wird in die Lage versetzt, sich bietende Gelegenheiten zur Stärkung ihrer Wettbewerbsposition und ihrer Ertragskraft auch gegen Übertragung eigener Aktien als Gegenleistung zu nutzen, insbesondere wenn, wie nicht selten bei derartigen Transaktionen, die Zahlung eines Barkaufpreises ganz oder teilweise nicht in Betracht kommt, weil der betreffende Verhandlungspartner der Gesellschaft als Gegenleistung die Gewährung von Aktien erwartet, um (weiterhin) eine Unternehmensbeteiligung zu besitzen, bzw. mit einer Barzahlung nur zu einem merklich höheren Preis einverstanden ist oder die Liquidität der Gesellschaft für andere Zwecke geschont werden soll.
Die Bewertung von zum Erwerb anstehenden Unternehmen und sonstigen Wirtschaftsgütern wird marktorientiert erfolgen, gegebenenfalls auf der Grundlage eines Wertgutachtens. In der Regel wird der Vorstand sich bei der Bemessung des Wertes der zu übertragenden Aktien der Gesellschaft an deren Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist jedoch nicht vorgesehen, um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht in Frage zu stellen. Insgesamt wird der Vorstand bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden.
Aufgrund dieser Erwägungen kann es im Interesse der Gesellschaft liegen und im Einzelfall gerechtfertigt sein, bei der Verwendung eigener Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder sonstigen Wirtschaftsgütern das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand wird in jedem einzelnen Erwerbsfall prüfen und abwägen, ob der Erwerb gegen Übertragung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
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Konkrete Pläne, eigene Aktien zu erwerben und/oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden, bestehen derzeit nicht. Die Entscheidung, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, trifft im Einzelfall der Vorstand unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre an der jeweils geplanten Maßnahme und der Bewertung. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien generell oder in durch den Aufsichtsrat bestimmten Fällen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Vorstand wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über eine etwaige Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über deren Verwendung Bericht erstatten.
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Weitere Angaben und Hinweise
Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG
Folgende Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf unserer Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
zugänglich:
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Jahresabschluss der SGL Carbon SE, Konzernabschluss der SGL Carbon, Lagebericht der SGL Carbon SE sowie Konzernlagebericht der SGL Carbon, Bericht des Aufsichtsrats, Bericht zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2025 |
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Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 |
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Vergütungsbericht 2025 einschließlich des Prüfungsvermerks des Wirtschaftsprüfers |
Auf unserer Homepage sind ferner die sonstigen Informationen nach § 124a AktG zugänglich.
Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 122.341.478 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien). Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält davon 70.501 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Virtuelle Hauptversammlung
Auf der Grundlage der Ermächtigung in § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand entschieden, die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG abzuhalten. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die nach näherer Maßgabe der im Folgenden abgedruckten Bestimmungen und Erläuterungen an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich - persönlich oder durch Bevollmächtigte - vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), d.h. bis zum 13. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.
Die Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. Der Nachweis muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), d.h. bis zum 13. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich nach § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den Geschäftsschluss des 28. April 2026 beziehen; ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (MESZ).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind zu übermitteln an:
SGL Carbon SE c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München
E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Gesellschaft Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung zugesandt.
Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der (virtuellen) Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher die Teilnahme an der (virtuellen) Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern, wenn der Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht wird. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Zugang zum HV-Internetservice
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung übersandt, die unter anderem die personalisierten Zugangsdaten für den passwortgeschützten HV-Internetservice der Gesellschaft enthalten. Der HV-Internetservice steht ab dem 28. April 2026 auf der Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
zur Verfügung. Über den HV-Internetservice können die Aktionäre und Aktionärsvertreter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen sowie verschiedene Aktionärsrechte ausüben, unter anderem das Stimmrecht (entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), das Frage- und Rederecht sowie das Widerspruchsrecht. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Bei Nutzung des passwortgeschützten HV-Internetservice während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2026, d.h. zwischen der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, sind die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter für die Dauer der Nutzung elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet i.S.v. § 121 Abs. 4b Satz 1 AktG.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen abgeben, ohne an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist, dass die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht an die Anmeldestelle übermittelt werden (siehe oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“).
| a) |
Für die Übermittlung von Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft den passwortgeschützten HV-Internetservice auf unserer Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
an, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der übersandten Anmeldebestätigung entnehmen.
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| b) |
Zum anderen können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail bis zum 19. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) eingehend unter der Adresse oder E-Mail-Adresse
SGL Carbon SE c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München
E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de
übermittelt sowie auch widerrufen und geändert werden. Wir bitten unsere Aktionäre, in diesem Fall für die Stimmabgabe per Briefwahl das Formular zu verwenden, welches den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der Anmeldebestätigung übersandt wird. Dieses Formular enthält weitere Einzelheiten und Hinweise zur Briefwahl.
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| c) |
Zur Stimmabgabe über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, insbesondere durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater, oder einen sonstigen Dritten (die sich dann allerdings für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ihrerseits der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu unter nachstehendem Buchstaben d)) oder der Briefwahl bedienen müssen). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist ebenfalls, dass die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht an die Anmeldestelle übermittelt werden (siehe oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“).
Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Gebrauch machen wollen, werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen:
| a) |
Vollmachten, die weder an einen Intermediär (z.B. Kreditinstitut) noch an einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Sollen ein Intermediär (z.B. Kreditinstitut), ein Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise für ihre Bevollmächtigung eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Für den Nachweis der Bevollmächtigung durch den Vertreter gilt in diesem Fall § 135 Abs. 5 Satz 4 AktG.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bevollmächtigten (einschließlich Intermediären, Stimmrechtsberatern, Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 AktG gleichgestellten Personen) sich für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ihrerseits der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der Briefwahl bedienen müssen.
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| b) |
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf den passwortgeschützten HV-Internetservice auf unserer Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
an, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der übersandten Anmeldebestätigung entnehmen.
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| c) |
Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Adresse oder E-Mail-Adresse
SGL Carbon SE c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München
E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de
oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann.
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| d) |
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme.
| - |
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können hierzu zum einen den passwortgeschützten HV-Internetservice auf unserer Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
nutzen, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der übersandten Anmeldebestätigung entnehmen.
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| - |
Zum anderen können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung erhalten. Das ausgefüllte Formular ist in diesem Fall der Gesellschaft bis spätestens 19. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) eingehend an die Adresse oder E-Mail-Adresse unter vorstehendem Buchstaben c) zu übermitteln. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung zugesandt. |
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
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| e) |
Zur Übermittlung vollmachtsrelevanter Erklärungen über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“. |
Kommunikation über Intermediäre
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis des Anteilsbesitzes, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Abgabe der Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können - neben den anderen oben jeweils beschriebenen Übermittlungswegen - gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch über Intermediäre im ISO-Format 20022, z.B. als ISO20022-XML-Datei, gegenüber der Gesellschaft an die Kontaktdaten der Anmeldestelle übermittelt werden: SGL Carbon SE, c/o HCE Consult AG, Postfach 820335, 81803 München, oder E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen auch auf diesem Weg innerhalb der oben für die Anmeldung bzw. für den Nachweis bestimmten Frist zugehen, d.h. bis zum 13. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ).
Eine Stimmabgabe bzw. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung oder Widerruf müssen auch auf diesem Weg aus organisatorischen Gründen innerhalb der oben genannten Frist bis zum 19. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Einzelheiten zu diesem Kommunikationsweg können die Aktionäre bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär erfragen, d.h. in der Regel bei ihrer Depotbank.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die gesamte Hauptversammlung wird am 20. Mai 2026 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte in Bild und Ton über den passwortgeschützten HV-Internetservice auf der Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
übertragen.
Die Übertragung der Hauptversammlung erfolgt aus den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Söhnleinstrasse 8, 65201 Wiesbaden. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragte Notar zugegen sein.
Darüber hinaus können die Aktionäre und andere Interessierte die Vorstandsrede in der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 auch außerhalb des passwortgeschützten HV-Internetservices auf der Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
verfolgen.
Rechte der Aktionäre
Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 (dies entspricht 195.313 Stückaktien der Gesellschaft) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 19. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
SGL Carbon SE Vorstand Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Aktionäre können Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 127 AktG zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat übermitteln. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 5. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse
SGL Carbon SE Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden
E-Mail: HV2026@sglcarbon.com
eingegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für eine Zugänglichmachung erfüllen, werden auf der Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen im passwortgeschützten HV-Internetservice (im Wege der elektronischen Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausgeübt werden kann, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, d.h. ab dem Nachweisstichtag (dem Geschäftsschluss des 28. April 2026 (24:00 Uhr MESZ)). Dies betrifft allerdings nur solche Anträge, die sich nicht auf die bloße Ablehnung eines Verwaltungsvorschlags beschränken, sondern auf dessen Änderung abzielen.
Der Versammlungsleiter kann entscheiden, einen von der Gesellschaft zugänglich zu machenden Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht zu behandeln, sofern der antragstellende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Einreichen von Stellungnahmen
Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung nach näherer Maßgabe von § 130a Abs. 1, 2 und 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Gesellschaft beschränkt dieses Recht auf ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldete Aktionäre.
Stellungnahmen sind bis spätestens zum 14. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich über den passwortgeschützten HV-Internetservice einzureichen, der auf der Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
zur Verfügung steht. Die notwendigen Zugangsdaten für den HV-Internetservice können die Aktionäre - nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes - der übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, sollten Anmeldung und Nachweisübermittlung möglichst frühzeitig erfolgen.
Stellungnahmen können ausschließlich in Form eines Textes (nicht hingegen in Form eines Videobeitrags) eingereicht werden. Eine Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäße sowie form- und fristgerecht eingereichte Stellungnahmen in der Sprache der Einreichung (gegebenenfalls mitsamt einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung) spätestens am 15. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) im passwortgeschützten HV-Internetservice unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
zugänglich machen. Das Zugänglichmachen wird auf ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre beschränkt. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht von einem ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionär stammen, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen oder wenn ein Fall des § 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG vorliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer Stellungnahme enthalten sind, in der Hauptversammlung unberücksichtigt bleiben. Sie sind ausschließlich auf den in dieser Einberufungsunterlage hierfür beschriebenen Wegen sowie gegebenenfalls unter Beachtung der jeweils beschriebenen Anforderungen und Fristen einzureichen bzw. zu stellen.
Rederecht in der Hauptversammlung
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation in deutscher Sprache zu reden. Redebeiträge können ab dem Beginn der Versammlung über den passwortgeschützten HV-Internetservice unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
angemeldet werden. Redebeiträge können Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG enthalten. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung, der Worterteilung sowie der tatsächlichen Durchführung des Redebeitrags zu Beginn der Hauptversammlung näher erläutern.
Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Internetbrowser aus zugegriffen werden kann, sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Installation zusätzlicher Softwarekomponenten oder Apps auf dem Endgerät ist nicht erforderlich.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen.
Antragsrecht in der Hauptversammlung
Darüber hinaus können elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre in der Hauptversammlung im zulässigen Rahmen Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation stellen (ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags bzw. des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf). Dazu ist es erforderlich, dass der Aktionär sich ab dem Beginn der Versammlung über den passwortgeschützten HV-Internetservice für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seinen Antrag oder Wahlvorschlag stellen kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
Gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht umfasst auch die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich ebenso auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 Satz 4 AktG).
Für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Aktionäre ihre Auskunftsverlangen, d.h. ihre Fragen an die Gesellschaft einschließlich etwaiger Rück- oder Nachfragen gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen Hauptversammlung stellen. Der Versammlungsleiter wird voraussichtlich anordnen, dass dazu ausschließlich der Weg der Videokommunikation genutzt werden darf (§ 131 Abs. 1f AktG). In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Aktionär über den passwortgeschützten HV-Internetservice elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet ist und sich ab ihrem Beginn für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seine Fragen stellen kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.
Eine Einreichung von Fragen bereits im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlung nach näherer Maßgabe des § 131 Abs. 1a bis 1e AktG ist nicht vorgesehen.
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z.B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der Hauptversammlung aufgenommen werden (§ 131 Abs. 5 Satz 1 AktG). Es wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation, nämlich über den passwortgeschützten HV-Internetservice an die Gesellschaft übermitteln kann.
Widerspruchsrecht in der Hauptversammlung
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG). Der Widerspruch kann über den passwortgeschützten HV-Internetservice auf der Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
gemäß dem dort von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erklärt werden. Er wird auf diesem Weg an den Notar übermittelt, der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragt ist. Die Übermittlung eines Widerspruchs ist ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre stehen im Internet unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung zur Verfügung.
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Teilnehmerverzeichnis/Abstimmungsergebnisse
Das Teilnehmerverzeichnis wird während der Hauptversammlung über den passwortgeschützten HV-Internetservice auf unserer Homepage unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
zur Verfügung stehen.
Neben der Verkündung in der Hauptversammlung selbst werden die Abstimmungsergebnisse nach der Veranstaltung im Internet unter
www.sglcarbon.com/hauptversammlung
bekannt gegeben.
Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 7 bis 10 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Wiesbaden, im April 2026
SGL Carbon SE
Der Vorstand
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INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Nummer der Anmeldebestätigung, die Zugangskennung, die Ausübung des Stimmrechts und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Unter Umständen kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht (etwa im Falle der Übersendung von Anträgen oder Stellungnahmen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung oder im Falle einer Wortmeldung während der virtuellen Hauptversammlung).
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Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.
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Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer virtuellen Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
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Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
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Betroffenenrechte
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
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Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
SGL Carbon SE Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden
E-Mail: HV2026@sglcarbon.com
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
SGL Carbon SE Datenschutzbeauftragter Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden
E-Mail: dataprotection-de@sglcarbon.com
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SGL Carbon SE |
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Söhnleinstr. 8 |
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65201 Wiesbaden |
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Deutschland |
| E-Mail: |
investor-relations@sglcarbon.com |
| Internet: |
https://www.sglcarbon.com |
| ISIN: |
DE000A41YCN8 , DE0007235301 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302466 01.04.2026 CET/CEST
| DE0007235301 |
| 01.04.2026 | NORDWEST Handel AG | NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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NORDWEST Handel AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NORDWEST Handel AG
Dortmund
ISIN: DE0006775505 WKN: 677550
Einladung zur Hauptversammlung 2026
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 20. Mai 2026, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr),
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und Foyer/Erdgeschoss, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.
INHALT
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds |
| 6. |
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2025 |
| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE |
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter |
| 3. |
Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte |
| 4. |
Rechte der Aktionäre |
| 4.1 |
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG) |
| 4.2 |
Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 AktG) |
| 4.3 |
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 AktG) |
| 5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung |
| 6. |
Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft |
| 7. |
Sonstige Hinweise |
| 8. |
Zeitangaben |
| 9. |
Hinweis zum Datenschutz |
ANHANG Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2025
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:
| |
Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EURO 47.570.624,90 wird wie folgt verwendet:
| - |
Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 3.205.000,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre verwendet. |
| - |
Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EURO 44.365.624,90 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 25. Mai 2026 ausgezahlt werden.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
| |
den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 scheidet Herr Hans Stumpf turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Mithin ist für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Frau Dr. Sandra Rothenberger, wohnhaft in Sankt Anton am Arlberg/Österreich, Professorin für Strategisches Marketing an der Solvay Brussels School of Economics & Management in Brüssel/Belgien sowie Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim (Taunus) und der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, der 2xS Beteiligungsgesellschaft mbH und der S.E.L. GmbH, alle drei Letztgenannten mit Sitz in Anif/Österreich.
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Dieser Wahlvorschlag beruht auf einer entsprechenden Benennung durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung vom 19. Februar 2026 zu entsprechen erklärt hat, sowie unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele und für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils abgegeben wurde.
Frau Dr. Sandra Rothenberger ist Begünstigte der Dr. Helmuth Rothenberger-Privatstiftung, Anif/Österreich, sowie Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, und Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus). Ausweislich einer Stimmrechtsmitteilung vom 3. September 2019 halten die Dr. Helmuth Rothenberger-Privatstiftung, Anif/Österreich, bzw. die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, mittelbar über die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus), als unmittelbar Beteiligte 50,03 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit steht Frau Dr. Sandra Rothenberger gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in einer persönlichen und geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Dem Vorschlag zur Wahl von Frau Dr. Sandra Rothenberger in den Aufsichtsrat als Vertreterin der Aktionäre liegt insoweit entsprechend Empfehlung C.6 Abs. 1, 2. Halbsatz des Deutschen Corporate Governance Kodex die Überlegung zugrunde, bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Eigentümerstruktur zu berücksichtigen. Die mittelbar von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus), gehaltene REAL Logistikimmobilien GmbH, Kelkheim, vermietet eine Logistikimmobilie an die Gesellschaft. Die ROTHENBERGER AG, Kelkheim (Taunus), ein Tochterunternehmen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus), und die ihrem (Teil-)Konzern zugehörige Röhm Tool GmbH, Sontheim an der Brenz, sind Lieferanten der Gesellschaft und die Werkzeugstore24 GmbH, Flörsheim am Main, ein Tochterunternehmen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, ist Fachhandelspartner der Gesellschaft. Abgesehen von den vorgenannten Sachverhalten steht Frau Dr. Sandra Rothenberger nach Einschätzung des Aufsichtsrates in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Im Hinblick auf Grundsatz 12 des Deutschen Corporate Governance Kodex geht der Aufsichtsrat - auch nach Rücksprache mit der Kandidatin - davon aus, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Im Anhang dieser Einladung ist diesem Wahlvorschlag der Lebenslauf der Kandidatin beigefügt, der über deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen Auskunft gibt und auch die Angaben zu ihren anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich aktualisierter Form im Internet zur Verfügung unter der Adresse
| aufsichtsrat.nordwest.com |
Im Hinblick auf die nach dieser Hauptversammlung anstehende konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates hat Herr Martin Helmut Bertinchamp seine Bereitschaft erklärt, weiterhin für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
|
| 6. |
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
| |
die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Dortmund,
| - |
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen, und |
| - |
zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026 zu wählen, sofern dieser einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird. |
|
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der NORDWEST Handel AG gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:
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Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt. |
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 mit dem ihm beigefügten Vermerk des Abschlussprüfers über dessen Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
|
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als Berechtigungsnachweis reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin
| auf Dienstag, den 28. April 2026, 24:00 Uhr. |
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) erstellt sein, in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft
| bis spätestens Mittwoch, den 13. Mai 2026, 24:00 Uhr, |
unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
| |
NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach oder per E-Mail: nordwest2026@aaa-hv.de |
Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, wobei die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts sind. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises an die Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift oder E-Mail-Adresse Sorge zu tragen.
|
| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) vertreten zu lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Ziffer 1 dieses Abschnitts II. erläutert, erforderlich.
Wenn ein Aktionär die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter kann ausschließlich zu den von der Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und/oder des Vorstandes sowie zu den von der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären erfolgen. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelabstimmungen über zusammengefasste Beschlussvorschläge kommen, so gilt eine hierzu erteilte Weisung an Stimmrechtsvertreter jeweils entsprechend für die einzelnen Beschlussvorschläge.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) erteilt (auch geändert oder widerrufen) werden. Aus organisatorischen Gründen sollte für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ein dafür bereitgestelltes Formular genutzt werden.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter, von dem hierfür Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise betreffend die Stimmrechtsvertreter sind auf der Eintrittskarte abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zur Verfügung.
Es wird gebeten, der Gesellschaft Vollmachten und Weisungen postalisch oder per E-Mail aus organisatorischen Gründen bei ihr zugehend
| bis spätestens Dienstag, den 19. Mai 2026, 24:00 Uhr, |
unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zuzusenden:
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NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach oder per E-Mail: nordwest2026@aaa-hv.de |
Außerdem bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und/oder Weisungen desselben Aktionärs, so werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1.) über den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, (2.) per E-Mail und (3.) postalisch. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und/oder Weisungen zu, so wird die zuletzt zugegangene Erklärung als verbindlich erachtet. Der zuletzt fristgerecht zugegangene Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, z.B. zur Stellung von Anträgen und zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren stets der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen werden.
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| 3. |
Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, z.B. auch durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Bestellung eines Bevollmächtigten ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Ziffer 1 dieses Abschnitts II. erläutert, erforderlich.
Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt (auch widerrufen) werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten. Wenn die Absicht besteht, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen.
Für die Erteilung einer Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten sowie für den Widerruf einer Vollmacht bietet die Gesellschaft als Kontaktdaten folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse an:
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NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach oder per E-Mail: nordwest2026@aaa-hv.de |
Ein Formular zur Vollmachtserteilung, von dem hierfür Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise sind auf der Eintrittskarte abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zur Verfügung.
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| 4. |
Rechte der Aktionäre
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| 4.1 |
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EURO 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Vorliegend genügt das Erreichen des anteiligen Betrages von EURO 500.000,00, weil dieser bei der NORDWEST Handel AG niedriger ist als der zwanzigste Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
| bis spätestens Sonntag, den 19. April 2026, 24:00 Uhr, |
zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Anschrift zu übersenden:
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NORDWEST Handel AG - Vorstand - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund |
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| 4.2 |
Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 AktG)
Wenn ein Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, sind solche Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 und Abs. 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG sinngemäß, wobei der Wahlvorschlag jedoch nicht begründet zu werden braucht. Der Vorstand muss den Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und des Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden).
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG sind an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übersenden:
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NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com |
Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft
| bis spätestens Dienstag, den 5. Mai 2026, 24:00 Uhr, |
zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Auch ein der Gesellschaft bereits zuvor übersandter Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst wenn er vorher zugänglich gemacht wurde. Ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten kann im Übrigen in der Hauptversammlung auch dann noch gestellt werden, wenn er der Gesellschaft nicht zuvor innerhalb der Frist nach § 126 Abs. 1 AktG zugesandt worden war.
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| 4.3 |
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 AktG)
In der Hauptversammlung hat der Vorstand nach § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu beschränken.
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| 5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 16.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.205.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 3.205.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger.
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| 6. |
Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zu den Punkten 1, 2 und 7 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie sonstige Veröffentlichungen im Sinne von § 124a AktG und weitere Informationen (z.B. zu der in Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagenen Kandidatin, zur Erteilung von Vollmachten an Stimmrechtsvertreter und andere Bevollmächtigte) sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zugänglich. Die Unterlagen zu den Punkten 1, 2 und 7 der Tagesordnung werden auch in der Hauptversammlung und die in der Hauptversammlung festgestellten Abstimmungsergebnisse im Sinne von § 130 Abs. 6 AktG im Anschluss an diese zugänglich sein.
Darüber hinaus steht der gesamte Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 im Online-Geschäftsbericht der Gesellschaft im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zum Download bzw. zur Einsichtnahme bereit.
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| 7. |
Sonstige Hinweise
Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll kein Beschluss gefasst werden. Denn die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung den Jahresabschluss festzustellen oder den Konzernabschluss zu billigen hätte, liegen nicht vor. In diesem Zusammenhang ist die Hauptversammlung nach § 175 Abs. 1 AktG lediglich zuständig zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern. Zum erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) und zum Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) bedarf es ebenfalls keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen Charakter, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter. Bei sämtlichen Abstimmungen besteht die Möglichkeit, jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abzustimmen oder sich der Stimme zu enthalten (Stimmenthaltung).
Der oben angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
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| 8. |
Zeitangaben
In dieser Einladung erfolgte Zeitangaben beziehen sich auf die zum jeweiligen Datum am Sitz der Gesellschaft geltende Zeit, mithin auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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| 9. |
Hinweis zum Datenschutz
Die NORDWEST Handel AG, Robert-Schuman-Straße 17, D-44263 Dortmund, Tel.: +49 231 2222-3001, E-Mail: info@nordwest.com, Internet: www.nordwest.com, erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von ihren Aktionären bzw. von den durch diese bevollmächtigten Vertretern zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, einschließlich des Anmeldeprozesses zur Hauptversammlung sowie der anderen stattfindenden Erfassungs- und Auswertungsprozesse.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz stehen im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zum Download bereit und können kostenlos unter der nachstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse angefordert werden:
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NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com |
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Dortmund, im April 2026
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
ANHANG
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5
(Lebenslauf der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin)
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Frau Dr. Sandra Rothenberger
| Geburtsdatum: |
30. November 1975 |
| Nationalität: |
deutsch und österreichisch |
| Wohnort: |
Sankt Anton am Arlberg/Österreich |
| Beruf: |
Professorin für Strategisches Marketing an der Solvay Brussels School of Economics & Management in Brüssel/Belgien sowie Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim und der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, der 2xS Beteiligungsgesellschaft mbH und der S.E.L. GmbH, alle drei Letztgenannten mit Sitz in Anif/Österreich |
|
Ausbildung:
| | Oktober 2000: |
Abschluss des Studiums der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (HEC) der Universität Lausanne/Schweiz als Lic.oec.soc |
| Juni 2004: |
Doctor rerum socialium oeconomirarumque, Universität Innsbruck/Österreich |
|
Beruflicher Werdegang (wesentliche Stationen):
| | Ab 2001: |
Vielfältige Tätigkeiten in Wissenschaft und Lehre mit dem Schwerpunkt auf Strategisches Marketing, dabei - für unterschiedliche Zeiträume - Vollzeit-, Teilzeit- und Gastprofessuren unter anderem an der Tongji-Universität (China), der Tsinghua-Universität (China), der Fordham University New York (USA), der Innsbruck University School of Management (Österreich), dem Babson College (USA), der Universität Salzburg (Österreich), der Business School Salzburg (Österreich), der Business School Vienna (Österreich), dem Management Center Innsbruck (Österreich) und der Business School Lucerne (Schweiz), hierdurch Lehrerfahrung auf allen akademischen Ebenen, darunter Bachelor-, MBA-, Master-, Promotions- und Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte |
| Seit März 2010: |
Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich |
| Seit September 2013: |
Professorin an der Solvay Brussels School of Economics & Management in Brüssel/Belgien |
| Seit Februar 2022: |
Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus) |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Weitere Mandate von Frau Dr. Sandra Rothenberger bestehen
| - |
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten als
| - |
Mitglied des Aufsichtsrates der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim (Taunus) (nicht börsennotiert) |
| - |
Mitglied des Aufsichtsrates der ROTHENBERGER AG, Kelkheim (Taunus) (nicht börsennotiert) |
|
| - |
in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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Weitere wesentliche Nebentätigkeit:
| - |
Mitglied des Vorstands und Geschäftsführerin der TOOLS FOR LIFE Foundation, Frankfurt am Main |
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
NORDWEST Handel AG |
|
Robert-Schuman-Str. 17 |
|
44263 Dortmund |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
hauptversammlung@nordwest.com |
| Internet: |
https://www.hauptversammlung.nordwest.com |
| ISIN: |
DE0006775505 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302472 01.04.2026 CET/CEST
| DE0006775505 |
| 01.04.2026 | ADTRAN Holdings Inc. | ADTRAN Holdings Inc.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2026 in www.virtualshareholdermeeting.com/ADTN2026 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
ADTRAN Holdings Inc.
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ADTRAN Holdings Inc.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2026 in www.virtualshareholdermeeting.com/ADTN2026 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
ADTRAN Holdings Inc.
901 EXPLORER BOULEVARD HUNTSVILLE, ALABAMA 35806 UNITED STATES OF AMERICA
ISIN US00486H1059 WKN A3C7M6
NOTICE OF ANNUAL MEETING OF STOCKHOLDERS
Date & Time
Wednesday, May 13, 2026 10:30 a.m., Central Time
Location
www.virtualshareholdermeeting.com/ADTN2026
Record Date
March 16, 2026
NOTICE HEREBY IS GIVEN that the 2026 Annual Meeting of Stockholders (the “Annual Meeting”) of ADTRAN Holdings, Inc. (the “Company”) will be held on Wednesday, May 13, 2026, at 10:30 a.m., Central Time, via live webcast. You can participate in the meeting by visiting www.virtualshareholdermeeting.com/ADTN2026 and entering the 16-digit control number included on your Notice or proxy card. If you hold your shares through an intermediary, such as a bank or broker, and do not have a control number, please contact the bank or broker. Please log in to the website by 10:15 a.m., Central Time, on the day of the meeting. There is no physical location for the Annual Meeting.
The Annual Meeting is being held for the purposes of considering and voting upon:
| Items of Business |
Board Recommendation |
Page Reference in Proxy Statement |
| 1. |
A proposal to elect six directors to serve until the 2027 Annual Meeting of Stockholders; |
FOR
|
10 |
| 2. |
A proposal to approve an amendment to the Company’s Amended and Restated Certificate of Incorporation to limit the liability of certain officers as permitted by Delaware law and to make certain other changes to Section 7.1 thereof; |
FOR
|
83 |
| 3. |
An advisory proposal with respect to the compensation of the Company’s named executive officers (“NEOs”), as described in the Compensation Discussion and Analysis, executive compensation tables and accompanying narrative in the Proxy Statement; and |
FOR
|
85 |
| 4. |
A proposal to ratify the appointment of PricewaterhouseCoopers LLP as the independent registered public accounting firm of the Company for the fiscal year ending December 31, 2026. |
FOR
|
86 |
Stockholders will also consider and act upon such other business as may properly come before the Annual Meeting or any adjournments thereof. The Board of Directors is not aware of any other business to be presented for a vote of the stockholders at the Annual Meeting. See page 90 of the Proxy Statement for additional details.
How to Vote
The Board of Directors recommends that you vote FOR each of the six director nominees; FOR the approval of the amendment to the Company's Amended and Restated Certificate of Incorporation, FOR the approval on an advisory basis of the compensation of the Company’s NEOs; and FOR the ratification of the appointment of PricewaterhouseCoopers LLP as the Company’s independent registered public accounting firm for the fiscal year ending December 31, 2026. The Annual Meeting may be adjourned from time to time without notice other than announcement at the meeting or at adjournments thereof, and any business for which notice is hereby given may be transacted at any such adjournment.
Information relating to the above matters is set forth in the Proxy Statement. Stockholders of record at the close of business on March 16, 2026, are entitled to receive notice of and to vote during the Annual Meeting and any adjournments thereof.
Whether or not you plan to participate in the Annual Meeting, we urge you to review these materials carefully, which are available at https://materials.proxyvote.com/00486H. We also encourage you to vote by (i) following the instructions on the notice that you received from your broker, bank or other nominee if your shares are held beneficially in “street name” or (ii) one of the following means if your shares are registered directly in your name with the Company’s transfer agent:
By Internet: Go to the website www.proxyvote.com and follow the instructions. You will need the control number included on your Notice to obtain your records and vote by Internet.
By Telephone: From a touch-tone telephone, dial 1-800-690-6903 (toll-free within the United States; calls from Germany or other countries may incur standard international charges) and follow the recorded instructions. You will need the control number included on your Notice in order to vote by telephone.
By Mail: You may request a hard copy of the proxy materials, including a proxy card, by following the instructions on your Notice. If you request and receive a proxy card, please mark your selections on the proxy card, date and sign your name exactly as it appears on the proxy card and mail the proxy card in the pre-paid envelope that will be provided to you. Mailed proxy cards must be received no later than May 12, 2026 in order to be counted for the Annual Meeting unless you are voting shares of common stock held in our 401(k) plan, in which case the deadline is May 10, 2026.
You can submit questions in advance of the Annual Meeting by visiting www.proxyvote.com, entering your 16-digit control number, and using the “Questions for Management” feature. You can submit questions during the Annual Meeting by following the instructions on the meeting website. Management will answer pertinent questions in the “Investor Resources” section of our website at https://investors.adtran.com. The questions and answers will be available as soon as practicable after the Annual Meeting and will remain available for thirty (30) days after posting.
For organizational questions regarding the Annual Meeting of Stockholders, stockholders holding their shares in Germany may also contact our German hotline, operated by ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Königinstr. 28, 80802 München,
| |
by telephone: +49 (0) 89 - 2019 0365
|
| |
or by email: hauptversammlung-service@adeus.de
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Huntsville, Alabama, United States of America, March 27, 2026
By order of the Board of Directors,
Dana C. Crim
Senior Vice President, Administration and Corporate Secretary
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
ADTRAN Holdings Inc. |
|
901 Explorer Boulevard |
|
35806 Huntsville/Alabama |
|
Vereinigte Staaten von Amerika |
| E-Mail: |
investor.relations@adtran.com |
| Internet: |
https://investors.adtran.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302468 01.04.2026 CET/CEST
| noisin340712 |
| 01.04.2026 | Bilfinger SE | Bilfinger SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Bilfinger SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bilfinger SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
Bilfinger SE
Mannheim
ISIN DE0005909006
Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BilfoHV2026
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre* unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - „MESZ“),
im
Congress Center Rosengarten, Musensaal, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
* Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit eine männliche Bezeichnung verwendet wird.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sind von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung über die folgende Internetadresse zugänglich:
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 172 AktG am 27. Februar 2026 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb erfolgen keine Feststellung des Jahresabschlusses und keine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 105.297.841,60 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: |
EUR 103.431.224,40 |
| Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung: |
EUR 1.866.617,20 |
| Bilanzgewinn: |
EUR 105.297.841,60 |
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 31. Dezember 2025 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 130.276.041,96 (eingeteilt in 36.939.723 Stückaktien). Aufgrund einer Veränderung im Bestand eigener Aktien kann sich die Anzahl dividendenberechtigter Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,80 je Aktie einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
| |
den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
| |
den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
| b) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 bestellt. |
| c) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 5 c) erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i. d. F. der CSRD eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
§ 120a Absatz 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte freiwillig auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2025 findet sich mit seinem vollständigen Inhalt einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers auf der Internetseite
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt. |
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Bilfinger SE hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai 2022 Beschluss gefasst, sodass in der ordentlichen Hauptversammlung 2026 turnusgemäß erneut über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen ist.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 14 der Satzung der Bilfinger SE geregelt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt, außerdem ein Sitzungsgeld für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen.
Die in § 14 der Satzung der Bilfinger SE festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen und soll unverändert bleiben.
Die der Hauptversammlung zur Bestätigung vorgeschlagene, in § 14 der Satzung der Bilfinger SE verankerte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder sowie das ihr zugrunde liegende Vergütungssystem sind ab der Einberufung der Hauptversammlung unter
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 14 der Satzung der Bilfinger SE festgelegt ist, einschließlich des ihr zugrundeliegenden Vergütungssystems - wie auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht -, wird bestätigt. |
|
| 8. |
Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Frank Lutz hat sein Mandat zum 31. Dezember 2025 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim wurde Herr Ebrahim Attarzadeh als Nachfolger von Herrn Lutz zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung von Herrn Ebrahim Attarzadeh ist zeitlich bis zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung beschränkt. Darüber hinaus enden regulär auch die Amtszeiten der übrigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Bilfinger SE mit Ablauf der Hauptversammlung am 20. Mai 2026. Es sind daher Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil C: Mitbestimmung im Aufsichtsrat, Ziffern 19 und 21 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Bilfinger SE (SE-Beteiligungsvereinbarung) sowie § 8 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern und aus sechs Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung bestellt. Die sechs Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens, das in der SE-Beteiligungsvereinbarung vorgesehen ist, vom SE-Betriebsrat bestellt. Die Neuwahl der Arbeitnehmervertreter ist am 11. März 2026 erfolgt.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlungen seines Nominierungsausschusses, vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
| a) |
Herrn Dr. Eckhard Cordes, wohnhaft in Berlin, Partner bei Cevian Capital, |
| b) |
Frau Dr. Silke Maurer, wohnhaft in Kirchheim bei München, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer der MTU Aero Engines AG, und |
| c) |
Herrn Dr. Hans-Joachim Müller, wohnhaft in Breesen, Multiaufsichtsrat. |
Die Bestellungen zu a) bis c) erfolgen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also für eine Dauer von rund drei Jahren).
| d) |
Herrn Ebrahim Attarzadeh, wohnhaft in Pfäffikon, Schweiz, Geschäftsführer der Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH, |
| e) |
Frau Ann-Kristin Erkens, wohnhaft in Köln, Group CFO bei SIG Group AG, und |
| f) |
Frau Ilonka Nußbaumer, wohnhaft in Sonderburg, Dänemark, Executive Vice President HR, Head of Group Human Resources, Danfoss A/S. |
Die Bestellungen zu d) bis f) erfolgen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also für eine Dauer von rund vier Jahren).
Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
Im Einklang mit C.13 DCGK wird Folgendes erklärt:
Herr Ebrahim Attarzadeh ist als Berater (Senior Advisor) für ENA Investment Capital tätig. ENA Investment Capital ist zu rund zwölf Prozent am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Bei ihrem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Attarzadeh zum Aufsichtsratsmitglied hat sich die Gesellschaft auf einen Vorschlag von ENA Investment Capital gestützt. Die vorgeschlagene Wahl von Herrn Attarzadeh durch die Hauptversammlung soll ENA Investment Capital eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat ermöglichen. Frau Maurer und Herr Dr. Cordes gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Cordes dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit November 2014 angehört. Darüber hinaus stehen die vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Bilfinger SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der Bilfinger SE oder zu einem wesentlich an der Bilfinger SE beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des DCGK.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Cordes, Jahrgang 1950, das 75. Lebensjahr überschritten hat. Gleichwohl schlägt der Aufsichtsrat Herrn Dr. Cordes aufgrund seiner hervorragenden Expertise und seiner wertvollen Erfahrung als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Bilfinger erneut zur Wahl vor. Die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats formulierte Altersgrenze steht diesem Vorschlag und einer entsprechenden Wahl durch die Hauptversammlung nicht entgegen. Sie ist bewusst als offene Regelaltersgrenze formuliert, um die notwendige Flexibilität zu wahren und die (Wieder-)Wahl fachlich und persönlich geeigneter Kandidaten nicht pauschal allein aus Altergründen zu erschweren oder gar auszuschließen. Sie gestattet es daher im Interesse der Gesellschaft, im Einzelfall auch ältere Kandidaten vorzuschlagen und in den Aufsichtsrat wählen zu lassen, ohne dass darin eine Verletzung der Regelaltersgrenze oder eine Abweichung von den Empfehlungen des DCGK zu sehen wäre.
Sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten sind nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des DCGK anzusehen. Das gilt sowohl im Verhältnis zur Gesellschaft und deren Vorstand als auch im Verhältnis zu einem kontrollierenden Aktionär, den es bei der Bilfinger SE nicht gibt.
Entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG wird Folgendes mitgeteilt:
§ 17 Abs. 2 Satz 1 SE-AG verlangt, dass bei einer börsennotierten SE im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sind. Im Aufsichtsrat der Bilfinger SE müssen somit mindestens vier Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein, um das vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Mit der Wahl der vorstehend vorgeschlagenen Personen wären diese Anforderungen erfüllt.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils an.
Der Aufsichtsrat hat sich für seine Wahlvorschläge bei den vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Herr Dr. Cordes beabsichtigt für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat, erneut für das Amt des Vorsitzenden zu kandidieren.
Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sind dieser Einladung als „Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern“ beigefügt.
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* * * *
Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Anteilseignervertretern
Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
Attarzadeh, Ebrahim, Pfäffikon, Schweiz
Geschäftsführer der Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH, Hamburg
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1977 |
| Geburtsort: |
Teheran, Iran |
| Nationalität: |
deutsch, schweizerisch, iranisch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium der Volkswirtschaftslehre, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Beruflicher Werdegang:
|
2000 - 2001
|
ARTHUR ANDERSEN GMBH, Düsseldorf Associate TMT Corporate Finance |
|
2003 - 2006
|
DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt am Main Associate / Vice President Vertrieb (Frankfurt, London, New York) |
|
2006 - 2008
|
MAIN FIRST BANK AG, Frankfurt am Main Direktor Vertrieb |
|
2008 - 2011
|
MAIN FIRST BANK AG, Frankfurt am Main Abteilungsleiter Vertrieb und Handel |
|
2011 - 2015
|
MAINFIRST SCHWEIZ AG, Zürich, Schweiz Mitglied der Geschäftsleitung (2014 - 2015) CEO (2011 - 2014) |
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2010 - 2016
|
MainFirst Securities Inc., New York, USA Chief Compliance Officer (bis 03/2026) und Principal |
|
2011 - 2017
|
MAINFIRST BANK AG, Frankfurt am Main Leiter Aktien |
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2018 - 2021
|
MAINFIRST BANK AG /STIFEL EUROPE BANK AG, Frankfurt am Main CEO Europa |
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2022
|
Wettbewerbsverbot STIFEL EUROPE BANK AG / STIFEL SCHWEIZ AG |
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Seit 11/2022
|
CALLIRIUS AG, Zürich, Schweiz Verwaltungsratspräsident |
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2024 - 2025
|
ASMUT AG, Zug, Schweiz CEO |
|
Seit 11/2025
|
Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH, Hamburg CEO |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Ontex Group NV, Aalst, Belgien (Verwaltungsrat) (börsennotiertes Unternehmen)
Sonstige wesentliche Tätigkeiten
Callirius AG, Zürich, Schweiz, Frankfurt am Main (Verwaltungsratspräsident)
Keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Herr Ebrahim Attarzadeh ist seit dem 9. Januar 2026 per gerichtlicher Bestellung Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger SE.
Dr. Cordes, Eckhard, Berlin, Deutschland
Partner bei Cevian Capital, Pfäffikon, Schweiz
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1950 |
| Geburtsort: |
Neumünster |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Hamburg, Promotion
Beruflicher Werdegang:
|
1976
|
DAIMLER BENZ AG, Tätigkeit in verschiedenen leitenden Positionen im In- und Ausland |
|
1996 - 2005
|
DAIMLER BENZ AG / DAIMLERCHRYSLER AG Mitglied des Vorstands |
|
2006 - 2009
|
FRANZ HANIEL & CIE. GMBH Vorstandsvorsitzender |
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2006 - 2007
|
METRO AG, Aufsichtsratsvorsitzender |
|
2007 - 2011
|
METRO AG Vorstandsvorsitzender |
|
Seit 2012
|
CEVIAN CAPITAL Partner |
|
2012 - 2024
|
EMERAM CAPITAL PARTNERS GMBH, Partner |
|
Seit 2014
|
BILFINGER SE Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats |
|
2015 - 2022
|
VOLVO AB, Schweden Nichtgeschäftsführendes Mitglied im Board of Directors |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Eurobattery Minerals AB, Stockholm, Schweden (Mitglied des Boards) (börsennotiert)
Presto AB, Stockholm, Schweden (Vorsitzender des Boards)
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Herr Dr. Eckhard Cordes ist seit dem 5. November 2014 Mitglied des Aufsichtsrats und seit 11. November 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bilfinger SE. Zudem ist er Vorsitzender des Präsidiums, des Nominierungsausschusses und des Strategieausschusses des Aufsichtsrats der Bilfinger SE.
Erkens, Ann-Kristin, Köln, Deutschland
Group CFO, SIG Group AG, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1975 |
| Geburtsort: |
Hamburg |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Diplom Wirtschaftsingenieurin (FH), Fachhochschule Wedel, Deutschland
Master of Science in Operations Management, University of Buckingham, England
Beruflicher Werdegang:
|
2000 - 2001
|
ProLean Consulting AG, Düsseldorf Consultant: Supply Chain/Manufacturing and Controlling |
|
2002 - 2006
|
HENKEL AG & Co KGaA, Düsseldorf Junior Finance positions in Adhesive Technologies |
|
2006 - 2009
|
Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Senior Manager Global Operations and Supply Chain Controlling Adhesive Technologies |
|
2009 - 2011
|
Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Corporate Director Group Strategy/CEO Office |
|
2012 - 2016
|
Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Financial Commercial Director Global SBU Packaging Adhesives/Region IMEA |
|
2017 - 2023
|
Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Financial Director Adhesive Technologies Division (Corporate Senior Vice President) |
|
Seit 2023
|
SIG GROUP AG, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz Group CFO (von 08/2025 bis 02/2026 zusätzlich Interim CEO) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz (Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses/Audit and Risk Committee) (börsennotiert)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
B. Braun SE, Melsungen (Mitglied des Aufsichtsrats)
Keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Dr. Maurer, Silke, Kirchheim bei München
Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer der MTU Aero Engines AG, München
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1972 |
| Geburtsort: |
Schäßburg, Rumänien |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium Maschinenbau, Technische Universität München
Promotion, University of Cranfield, Großbritannien
Beruflicher Werdegang:
|
1997 - 2004
|
BMW GROUP, München, UK und USA verschiedene Positionen im Bereich Fabrikplanung und Produktionsstrategie |
|
2005
|
BMW GROUP, München Leiterin Personalplanung Produktionsressort |
|
2008
|
BMW GROUP, München Leiterin Personalpolitik und Personalstrategie |
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2010
|
HUSQVARNA MOTORCYCLES/BMW MOTORRAD, Varese, Italien, Leiterin Prototypenbau und Testbetrieb sowie Post-Merger Integration Entwicklung |
|
2013 - 2017
|
BMW GROUP, München und UK Leitende Funktionen im Bereich Industrialisierung und Produktion kleine Baureihe und MINI sowie Rolls-Royce Motor Cars |
|
2017
|
BSH HAUSGERÄTE GMBH, München Leiterin Corporate Quality Management |
|
2018
|
BSH HAUSGERÄTE GMBH, München Leiterin Corporate Technology and Innovation |
|
2019 - 2022
|
BSH HAUSGERÄTE GMBH, München Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer mit globaler Verantwortung für Innovation, F&E, Produktion, Qualität, Einkauf, Logistik |
|
Seit 2021
|
BILFINGER SE, Mannheim Mitglied des Aufsichtsrats |
|
2022
|
WEBASTO SE, Stockdorf bei München Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer |
|
Seit 2023
|
MTU AERO ENGINES AG, München Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
MTU Aero Engines Polska Sp. z o.o., Jasionka, Polen (konzerninternes Mandat)
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Frau Dr. Silke Maurer ist seit dem 15. April 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger SE. Zudem ist sie Mitglied des Strategieausschusses des Aufsichtsrats der Bilfinger SE.
Dr. Müller, Hans-Joachim, Breesen, Deutschland
Multiaufsichtsrat
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1959 |
| Geburtsort: |
Göttingen |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Diplom Chemiker, Ludwig-Maximilians-Universität, München sowie Promotion
Postdoktorandenstudium an der Universität von Kalifornien, Los Angeles, USA
Beruflicher Werdegang:
|
1989 - 1991
|
BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Forschungschemiker |
|
1992 - 1994
|
BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Gruppenleiter „Metallocenes“ |
|
1994 - 1996
|
BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Business Manager Hydrogenation Technologies |
|
1996 - 2000
|
BASF EAST ASIA LTD., Hongkong, China Director Technology & Catalysts - Asia Pacific |
|
2000 - 2001
|
BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Global Director Specialty Chemicals |
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2001 - 2006
|
SÜD-CHEMIE AG, München Group VP, Head of the BU Catalytic Technologies |
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2007 - 2011
|
SÜD-CHEMIE AG, München Mitglied des Vorstands und COO |
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2011 - 2012
|
CLARIANT AG, Basel, Schweiz Mitglied des Vorstands |
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2012 - 2023
|
AZELIS SA, Antwerpen, Belgien, Vorstandsvorsitzender |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Lanxess AG, Köln (Mitglied im Aufsichtsrat) (börsennotiert)
OMV AG, Wien, Österreich (Mitglied im Aufsichtsrat) (börsennotiert)
AkzoNobel N.V., Amsterdam, Niederlande (Mitglied im Aufsichtsrat) (börsennotiert)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen und keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Nußbaumer, Ilonka, Sonderburg, Dänemark
Executive Vice President HR, Head of Group Human Resources, Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1973 |
| Geburtsort: |
Lingenau, Vorarlberg |
| Nationalität: |
österreichisch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium der Handelswissenschaften an der Wirtschafts-Universität Wien, Österreich
Beruflicher Werdegang:
|
1999 - 2000
|
I-D MEDIA AG, Berlin Assistant to CEO |
|
2000 - 2001
|
VENTUREPARK INCUBATOR AG / Sportgate AG, Berlin Venture Manager |
|
2001 - 2003
|
SCHAEFFLER GROUP, Herzogenaurach Specialist Special Projects |
|
2003 - 2004
|
SCHAEFFLER GROUP, Herzogenaurach Plant Human Resources Specialist |
|
2005 - 2007
|
SCHAEFFLER GROUP, Taicang, China Director Human Schaeffler China |
|
2007 - 2009
|
SCHAEFFLER GROUP, Shanghai, China Vice President Human Resources Asia Pacific, Corporate Communication and Corporate Security |
|
2009 - 2010
|
SCHAEFFLER GROUP, Herzogenaurach Vice President Human Resources Automotive |
|
2011 - 2018
|
Voith GmbH, Heidenheim Senior Vice President, Head of Group HR |
|
2019 - 2022
|
Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Senior Vice President, Head of Group HR |
|
Seit 2023
|
Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Executive Vice President HR, Head of Group Human Resources |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
SMA Solar Technology AG, Niesteltal (Mitglied des Aufsichtsrats) (börsennotiert)
Sonstige wesentliche Tätigkeiten
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kopenhagen, Dänemark (Vizepräsidentin)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Weitere Angaben und Hinweise
Anders als in den Vorjahren wird die diesjährige Hauptversammlung als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch vor Ort teilnehmen können. Wir freuen uns, unsere Aktionäre und deren Vertreter wieder persönlich zur Hauptversammlung begrüßen zu können.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung muss gemäß § 16 Absatz 2 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss gemäß § 16 Absatz 3 Satz 1 der Satzung durch einen von dem depotführenden Institut in Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen; der Nachweis kann auch durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Geschäftsschluss des 28. April 2026 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (MESZ).
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Bilfinger SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
zugehen.
Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den (vorstehend beschriebenen) Nachweis erbracht hat. Um die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erlangen, ist es mithin erforderlich, dass die Aktien zum Nachweisstichtag gehalten werden. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Eintrittskarten
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Es besteht die Möglichkeit, Briefwahlstimmen unter Nutzung des Briefwahlformulars abzugeben, zu ändern oder zu widerrufen. Den Aktionären wird das Briefwahlformular - nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes - mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Sie finden es außerdem auf der Internetseite
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Das ausgefüllte Formular ist der Gesellschaft an die Adresse
Bilfinger SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
zu übersenden und muss dort bis zum Ablauf des Montags, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können die Briefwahlstimmen aus abwicklungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Auch Aktionärsvertreter bzw. Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen, beispielsweise durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch Erklärungen gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126 b BGB). Von der satzungsmäßigen Ermächtigung des § 17 Abs. 2 Satz 3 der Satzung, der eine Erleichterung gegenüber der Textform als der vom Gesetz bestimmten Form zulässt, wird kein Gebrauch gemacht. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten ergänzend die weiter unten beschriebenen Besonderheiten.
Besonderheiten gelten auch für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Person oder Vereinigung Vollmacht erteilt wird oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt). In diesem Fall wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können die Intermediäre oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Personen oder Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts. Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind, wenn sie nicht in der Hauptversammlung erteilt werden, unter Verwendung des mit der Eintrittskarte übersandten und auf der Internetseite
www.bilfinger.com/hauptversammlung
abrufbaren Formulars an die Adresse
Bilfinger SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
zu übersenden und müssen dort bis zum Ablauf des Montags, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können sie aus abwicklungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht - für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt - aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung (durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten) bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgenden Weg elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Anmeldestelle@c-hv.com
übermittelt werden. Dabei ist gewährleistet, dass als Anlage zu einer E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit, eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten) Dokumente in den Formaten 'Word', 'PDF', 'JPG', 'TXT' und 'TIF' Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur dann eindeutig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der E-Mail entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Eintrittskartennummer zu entnehmen sind.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der übersandten Eintrittskarte. Außerdem findet sich ein Vollmachtsformular unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung .
Weder vom Gesetz noch von der Satzung oder sonst seitens der Gesellschaft wird die Nutzung dieser Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, diese Formulare zu verwenden. Vollmachtsrelevante Erklärungen gegenüber der Gesellschaft können unter der für die Anmeldung angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse abgegeben werden.
Rechte der Aktionäre
Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:
Tagesordnungsergänzungsverlangen
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht aufgerundet 141.775 Aktien), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 19. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:
Bilfinger SE Vorstand Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Überdies werden sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bilfinger.com/hauptversammlung
veröffentlicht und den Aktionären in gleicher Weise wie die Einberufung der Hauptversammlung mitgeteilt. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden ihrerseits unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die genannte Internetadresse zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung nach näherer Maßgabe von § 126 Absatz 1 bzw. § 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung, die allerdings jedenfalls für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Bilfinger SE Vorstand Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: hv@bilfinger.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Absatz 1 Satz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (§ 131 Absatz 1 Satz 2 AktG). Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Absatz 1 Satz 4 AktG).
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z.B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehende Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte, finden sich unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, Formulare für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die Briefwahl, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des Art. 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG sowie etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Absatz 1 und § 127 AktG sind über die Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich.
Voraussichtlich spätestens ab Freitag, 15. Mai 2026, wird die Rede des Vorstandsvorsitzenden unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich sein. Eine Modifikation der Rede des Vorstandsvorsitzenden für den Tag der Hauptversammlung bleibt vorbehalten.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Bilfinger SE ist in 37.606.372 Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 37.606.372.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre, etwaiger Aktionärsvertreter und Bevollmächtigter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten und die Ausübung des Stimmrechts. Je nach Lage des Falles kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären, etwaigen Aktionärsvertretern und Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c und f DSGVO.
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären, Aktionärsvertretern und Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffenenrechte
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
Bilfinger SE Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim
Unsere Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
dataprivacy@bilfinger.com
Mannheim, im April 2026
Bilfinger SE
Der Vorstand
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bilfinger SE |
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Oskar-Meixner-Str. 1 |
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68163 Mannheim |
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Deutschland |
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| ISIN: |
DE0005909006 |
| WKN: |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302470 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005909006 |
| 01.04.2026 | DEUTZ Aktiengesellschaft | DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DEUTZ Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DEUTZ Aktiengesellschaft
Köln
ISIN: DE 000 630500 6 | Wertpapier-Kenn-Nr.: 630 500
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* hiermit ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der DEUTZ Aktiengesellschaft,
die am Mittwoch, den 13. Mai 2026, um 10:00 Uhr (Einlass: ab 09:00 Uhr) als Präsenzveranstaltung im Gürzenich in Köln, Martinstraße 29-37, 50667 Köln, stattfindet.
* (Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung auf eine durchgehend geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.)
I. TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
|
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses sowie eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher gem. den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) nicht erforderlich. Zu diesem Punkt der Tagesordnung soll daher kein Beschluss gefasst werden.
| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 der DEUTZ AG in Höhe von EUR 60.420.966,87 wie folgt zu verwenden:
Ein Betrag in Höhe von EUR 27.474.858,90 wird als an die Aktionäre auszuschüttender Betrag zur Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet; der restliche Bilanzgewinn in Höhe von EUR 32.946.107,97 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Hinweis:
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 19. Mai 2026.
| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
| 5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
|
Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die letzten turnusgemäßen Wahlen der Vertreter der Anteilseigner haben in der Hauptversammlung am 27. April 2023 stattgefunden; zu Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat wurden in dieser Hauptversammlung Herr Helmut Ernst, Frau Melanie Freytag, Frau Patricia Geibel-Conrad, Herr Dr.-Ing. Rudolf Maier, Herr Bernd Maierhofer und Herr Dr. Dietmar Voggenreiter gewählt.
Die Wahl der Vertreter der Anteilseigner in der Hauptversammlung am 27. April 2023 erfolgte satzungsgemäß für eine Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt. Demnach müssten spätestens in der im Geschäftsjahr 2028 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (nachfolgend die „Hauptversammlung im Jahr 2028“ genannt), die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließen wird, die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu gewählt werden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 wurde Ziffer 9 Abs. 2 der Satzung der DEUTZ AG dahingehend flexibilisiert, dass für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat auch eine kürzere Amtszeit festgelegt werden kann. Damit wurde der veränderten Marktpraxis sowie der Erwartung von Investoren Rechnung getragen, dass kürzere Amtszeiten und auch unterschiedliche Amtszeiten der einzelnen Vertreter der Anteilseigner (sogenanntes „Staggered Board“) festgelegt werden können, um die Möglichkeit zur regelmäßigen Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie eines fließenden Übergangs der Mandatsarbeit zu unterstützen, die Wahlrechte der Aktionäre weiter zu stärken und den Anforderungen einer modernen Corporate Governance Rechnung zu tragen.
Zur Umsetzung der damit nun bestehenden Möglichkeiten bei der Besetzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat einerseits, aber anderseits auch unter Wahrung von Kontinuität und Ermöglichung einer strukturierten Nachfolgeplanung in wesentlichen Vorsitzpositionen des Aufsichtsrats, sollen zwei amtierende Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner, Herr Dr. Dietmar Voggenreiter und Frau Patricia Geibel-Conrad, in der Hauptversammlung am 13. Mai 2026 und anknüpfend an die laufende Amtsperiode für einen kurzen Zeitraum von nur weiteren zwei Jahren vorzeitig wiedergewählt werden, und zwar bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt (welche im Geschäftsjahr 2030 stattfinden wird).
Herr Dr. Dietmar Voggenreiter gehört dem Aufsichtsrat der DEUTZ AG seit der Hauptversammlung vom 30. April 2019 an. Seit dem 12. Februar 2022 ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Frau Patricia Geibel-Conrad gehört dem Aufsichtsrat der DEUTZ AG seit der Hauptversammlung vom 26. April 2018 an und ist als unabhängige Finanzexpertin seit dem Jahr 2018 Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Beide Aufsichtsratsmitglieder haben aus ihrer jeweiligen Funktion und Vorsitzendenrolle heraus die erfolgreich eingeleitete Transformation des Unternehmens von einem führenden Hersteller klassischer Antriebssysteme hin zu einem Systemanbieter innovativer und nachhaltiger Mobilitäts- und Energielösungen für den Off-Highway-Bereich maßgeblich mit begleitet, so dass insoweit möglichst auch die angesprochene Kontinuität über den Zeitraum bis in das Jahr 2030 einerseits gewährleistet sein soll, anderseits aber eben auch der nötige zeitliche Spielraum für eine strukturierte Nachfolgesuche und -einführung gegeben ist.
In der Hauptversammlung im Jahr 2028 würden dann die turnusgemäßen Neuwahlen der übrigen vier Vertreter der Anteilseigner erfolgen. Hierbei sollen möglichst auch schon die potenziellen Nachfolger für den Vorsitz im Aufsichtsrat und den Vorsitz im Prüfungsausschuss als zunächst reguläre Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, um sich mit dem Unternehmen und seinen verschiedenen Geschäftseinheiten vertraut zu machen, so dass nachfolgend die Überleitung der Vorsitzpositionen aus der laufenden Aufsichtsratsarbeit heraus erfolgen könnte.
Eine vorzeitige Wiederwahl von Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter und Frau Patricia Geibel-Conrad unterstützt somit die strukturierte Nachfolgeplanung.
Zudem ist geplant, in der Hauptversammlung im Jahr 2028 für die dann zu wählenden vier Vertreter der Anteilseigner Amtszeiten vorzusehen, die maximal nur noch vier Jahre betragen. In der Folge und unter Berücksichtigung der dann im Jahr 2030 auslaufenden Amtszeiten sowie der damit endenden Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von Frau Patricia Geibel-Conrad und Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter wäre zudem auch ein „Staggered Board“ implementiert.
Einschließlich der Amtszeit, die sich aus seiner vorzeitigen Wiederwahl ergibt, würde Herr Dr. Dietmar Voggenreiter dem Aufsichtsrat ferner nicht länger als 12 Jahre angehören, so dass kein entsprechender Indikator gem. der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (nachfolgend „Kodex“) für möglicherweise fehlende Unabhängigkeit gegeben wäre. Frau Geibel-Conrad würde dem Aufsichtsrat infolge der vorzeitigen Wiederwahl ebenfalls nicht länger als 12 Jahre angehören, so dass auch in Bezug auf sie kein Indikator gem. Empfehlung C.7 des Kodex für eine möglicherweise fehlende Unabhängigkeit gegeben wäre.
Ungeachtet dessen sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Amtsdauer und Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat zwar einen Indikator für eine möglicherweise fehlende Unabhängigkeit darstellen, diese aber nicht notwendig bedingt. Beide Kandidaten sind in besonderer Weise unabhängig und weisen bis heute keinerlei Merkmal einer Abhängigkeit im Übrigen auf. Diese Einschätzung gilt bis heute und ist Grundlage für die derzeitige Bestellung beider Personen und den Vorschlag ihrer vorzeitigen Wiederwahl sowie für die weitere Besetzungs- und Nachfolgeplanung ihrer Aufsichtsratsmandate.
Schließlich gilt es festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der noch laufenden Amtszeit zuzüglich der Amtszeit der vorgeschlagenen vorzeitigen Wiederwahl für Frau Patricia Geibel-Conrad und Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter insgesamt eine Amtsdauer von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 vorliegen würde, was sich ebenfalls in die Absicht einfügt, für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat keine Amtszeiten mehr vorzusehen, die über einen Zeitraum von vier Jahren hinausgehen.
Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 MitbestG sowie gem. Ziffer 9 Abs. 1 der Satzung der DEUTZ AG aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gem. § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also insgesamt mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also insgesamt mindestens vier). Da der Gesamterfüllung dieses Mindestanteils nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den sechs Sitzen der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern besetzt sein.
Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats genügt diesen Anforderungen. Auch nach der Hauptversammlung im Jahr 2028 wird der geltende Mindestanteil eingehalten werden, sei es im Rahmen der Gesamterfüllung oder einer getrennten Erfüllung aufgrund eines Widerspruchs.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, vorzeitig als Vertreter der Anteilseigner wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
| 5.1 |
Frau Patricia Geibel-Conrad, Wirtschaftsprüferin in eigener Praxis, Unternehmensberaterin, wohnhaft in Hamburg. |
| 5.2 |
Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter, Unternehmensberater, Horváth & Partner GmbH, Stuttgart, Büro München, ehemaliger Vorstand Marketing und Vertrieb der AUDI AG, Ingolstadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DEUTZ AG, Köln, wohnhaft in Ingolstadt. |
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden, d.h. über die Wahlvorschläge unter den vorstehenden Unterpunkten 5.1 und 5.2 wird gesondert abgestimmt.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben mitgeteilt, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; diese Aussage schließt ausdrücklich auch die Zeit ab Beginn der Amtszeit mit ein, für die eine vorzeitige Wiederwahl erfolgt.
Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Dietmar Voggenreiter im Falle seiner vorzeitigen Wiederwahl in den Aufsichtsrat ab der Hauptversammlung im Jahr 2028, also ab Beginn der Amtszeit, für die eine vorzeitige Wiederwahl erfolgt, erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Ferner ist vorgesehen, dass Frau Patricia Geibel-Conrad für die Amtszeit, für die eine vorzeitige Wiederwahl erfolgt, erneut als Kandidatin für den Vorsitz im Prüfungsausschuss vorgeschlagen werden soll.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung gem. der Empfehlung C.13 des Kodex die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten in keinerlei persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur DEUTZ AG oder zu ihren Konzernunternehmen, den Organen der DEUTZ AG oder einem wesentlich an der DEUTZ AG beteiligten Aktionär, die gemäß der Empfehlung C.13 des Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats damit als vollständig unabhängig, auch im Sinne des Kodex, anzusehen.
Die vorstehenden Wahlvorschläge für die vorzeitige Wiederwahl von zwei Vertretern der Anteilseigner beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene derzeit gültige Diversitätskonzept, einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne der Empfehlung C.1 des Kodex. Der Stand der aktuellen Umsetzung des Kompetenzprofils ist in Form einer Qualifikationsmatrix im Sinne der Empfehlung C.1 des Kodex offengelegt, die unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
eingesehen werden kann.
Lebensläufe der in der Hauptversammlung am 13. Mai 2026 vorzeitig wiederzuwählenden Kandidaten nebst den Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu ihrer Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind unter Ziffer II. dieser Einberufung abgebildet. Zudem können sie auch unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
eingesehen werden.
| 6. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
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Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Die Wahl schließt die prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 durch den Abschlussprüfer gem. § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
| 7. |
Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
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Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch den deutschen Gesetzgeber war zum Zeitpunkt der Beauftragung der Veröffentlichung dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung noch nicht erfolgt. Im September 2025 hat die amtierende Bundesregierung einen überarbeiteten Entwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Veröffentlichung dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung war weiterhin offen, bis wann mit einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs zu rechnen ist. Um zu vermeiden, dass nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens ggf. eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgen muss, um den Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen, soll die Hauptversammlung am 13. Mai 2026 einen solchen Prüfer vorsorglich wählen, und zwar nur für den Fall, dass das nationale Recht eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsehen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung Düsseldorf, zum Prüfer des (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht erfolgt und dass die Gesellschaft in der Folge gesetzlich verpflichtet ist, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 vorzunehmen und den hierzu zu erstattenden (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen und diese Prüfung gem. den gesetzlichen Bestimmungen nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegt, der den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026 prüft.
Der Prüfungsausschuss hat gem. der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen gem. § 162 AktG jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs (HGB)) gewährte und geschuldete Vergütung („Vergütungsbericht“). Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde vom Abschlussprüfer gem. § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine freiwillige inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die erfolgte Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 gem. § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
| 9. |
Beschlussfassungen über die Ergänzung von Ziffer 17 der Satzung zur Erleichterung der Teilnahme an der Hauptversammlung und über die Ergänzung von Ziffer 19 der Satzung zur Ermöglichung der Übertragung der Hauptversammlung in Bild- und Ton
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Gem. § 118 Abs. 1 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sie sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Diese gesetzliche Regelung betrifft die Präsenzhauptversammlung und soll - ergänzend zur Möglichkeit der physischen Teilnahme am Versammlungsort - zusätzlich eine Online-Teilnahme an der Präsenzhauptversammlung ermöglichen. Die Online-Teilnahme an einer Präsenzhauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 AktG ist dabei nicht zu verwechseln mit der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des § 118a AktG, da eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Aus Sicht der DEUTZ AG ist kurzfristig nicht zu erwarten, dass sich das Angebot einer umfassenden zusätzlichen Online-Teilnahmemöglichkeit an der Präsenzhauptversammlung als Marktstandard etabliert. Gleichwohl soll nunmehr eine Ermächtigung gem. § 118 Abs. 1 AktG in die Satzung aufgenommen werden, um jedenfalls die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen und damit für die Zukunft flexibel zu sein. Denn aufgrund der Erfahrungen mit der virtuellen Hauptversammlung stehen auf technischer Ebene inzwischen grundsätzlich erprobte Anwendungen zur Verfügung, um den Aktionären auch ein Angebot auf Online-Teilnahme an der Präsenzhauptversammlung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen im Übrigen (insb. Rechtssicherheit, Kosten und Effizienz) machen zu können. Die Ziffer 17 der Satzung soll daher um eine entsprechende Ermächtigung ergänzt werden.
Die Satzung kann gem. § 118 Abs. 2 AktG den Vorstand ferner dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Die (elektronische) Briefwahl hat sich im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als Abstimmungsmöglichkeit etabliert. Daher soll nunmehr auch für die Präsenzhauptversammlung eine entsprechende Möglichkeit geschaffen werden. Die Ziffer 17 der Satzung soll deshalb auch insoweit um eine entsprechende Ermächtigung ergänzt werden.
Schließlich kann die Satzung gem. § 118 Abs. 4 AktG den Vorstand oder den Versammlungsleiter dazu ermächtigen vorzusehen, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Auch eine solche Ermächtigung soll in die Ziffer 19 der Satzung eingefügt werden. Die Ermächtigung kann gem. der gesetzlichen Regelung dem Vorstand oder dem Versammlungsleiter erteilt werden. Der nachfolgende Vorschlag zur Satzungsänderung sieht vor, dass die Ermächtigung dem Vorstand erteilt wird, weil die Bild- und Tonübertragung der Präsenzhauptversammlung zusammen mit der Möglichkeit der (elektronischen) Briefwahl nach Einschätzung der DEUTZ AG künftig eine relevante Erleichterung im Hinblick auf die Einbindung und Information der Aktionäre und ihrer Stimmrechtsausübung darstellen könnte. Da die Ermächtigung, eine (elektronische) Briefwahl vorzusehen, nach dem Gesetz ausschließlich an den Vorstand erteilt werden kann, erscheint es sinnvoll, auch die Ermächtigung gem. § 118 Abs. 4 AktG hinsichtlich der Bild- und Tonübertragung dem Vorstand zu erteilen, da nur dann die Nutzung und konkrete Ausgestaltung dieser Möglichkeiten auch aus Effizienzgründen ein und dasselbe Organ festlegt. Zudem ist es primär die Aufgabe des Vorstands, die Hauptversammlung organisatorisch vorzubereiten, einschließlich der technischen Ausstattung, so dass es auch vor diesem Hintergrund sinnvoll erscheint, wenn die Ermächtigung gem. § 118 Abs. 4 AktG hinsichtlich der Bild- und Tonübertragung dem Vorstand erteilt wird.
Die vorgeschlagenen neuen Satzungsregelungen sehen vor, dass im Falle ihrer Inanspruchnahme in der Einberufung der jeweiligen Hauptversammlung mitgeteilt wird, in welcher Art und Weise davon Gebrauch gemacht wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| 9.1 |
Die Ziffer 17 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt:
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„(4) Der Vorstand ist dazu ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sie sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, den Umfang und das Verfahren dieser Teilnahme sowie der Möglichkeiten zur Ausübung der Rechte im Einzelnen festzulegen; diese Festlegungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
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| 9.2 |
Die Ziffer 17 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:
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„(5) Der Vorstand ist dazu ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist zudem ermächtigt, das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen festzulegen; diese Festlegungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
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| 9.3 |
Die Ziffer 19 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:
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„(5) Der Vorstand ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Wenn von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben, in welchem Umfang und auf welche Weise die Bild- und Tonübertragung erfolgt (insb. in welchem Umfang die Öffentlichkeit Zugang zur Übertragung haben wird).“
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Hinweis:
Über die Beschlussvorschläge unter den vorstehenden Unterpunkten 9.1 bis 9.3 wird gesondert abgestimmt.
| 10. |
Beschlussfassungen über die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen jeweils zwischen der DEUTZ AG einerseits und der SOBEK Group GmbH, der Deutz Power Systems GmbH und der DEUTZ Defense Systems GmbH andererseits
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Die DEUTZ AG beabsichtigt, mit drei ihrer Tochtergesellschaften jeweils einen gesonderten Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abzuschließen. Bei den Tochtergesellschaften handelt es sich um die folgenden Gesellschaften (nachfolgend einzeln „Tochtergesellschaft“ und zusammen „Tochtergesellschaften“ genannt):
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SOBEK Group GmbH mit Sitz in Hirschberg, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 724967. Die inländische Geschäftsanschrift lautet: Badener Straße 8, 69493 Hirschberg |
| • |
Deutz Power Systems GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 126115. Die inländische Geschäftsanschrift lautet: Ottostraße 1, 51149 Köln |
| • |
DEUTZ Defense Systems GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 123356. Die inländische Geschäftsanschrift lautet: Ottostraße 1, 51149 Köln |
Die DEUTZ AG hält an jeder Tochtergesellschaft unmittelbar 100 % der Geschäftsanteile. Der Abschluss der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge dient der Herstellung einer körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der DEUTZ AG als Organträger einerseits und jeder der Tochtergesellschaften als Organgesellschaft andererseits.
Der jeweils zwischen der DEUTZ AG einerseits und jeder Tochtergesellschaft andererseits abzuschließende Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag hat - bis auf die Bezeichnung der jeweiligen Tochtergesellschaft als Vertragspartei (einschließlich deren Geschäftsanschrift sowie der jeweiligen Handelsregisternummer wie vorstehend mitgeteilt) - jeweils den nachfolgend wiedergegebenen gleichlautenden Inhalt. Soweit in dem nachfolgend wiedergegebenen Muster-Text der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge eine Vertragspartei als „Organträgerin“ bezeichnet wird, ist damit die DEUTZ AG gemeint; soweit eine Vertragspartei als „Organgesellschaft“ bezeichnet wird, ist damit eine jeweilige, oben bezeichnete Tochtergesellschaft gemeint. Die Begriffe Organträgerin und Organgesellschaft werden in dieser Einberufung ausschließlich im Sinne der in den Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen verwendeten Definitionen verwendet.
Unabhängig von den in den Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen verwendeten Definitionen ist die DEUTZ AG daran jeweils als herrschende Gesellschaft und die jeweilige Tochtergesellschaft als abhängige Gesellschaft im Sinne der §§ 291 ff. AktG beteiligt.
Die Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge haben - vorbehaltlich der vollständigen Bezeichnung der jeweiligen Tochtergesellschaft als Vertragspartei (einschließlich deren Geschäftsanschrift sowie der jeweiligen Handelsregisternummer wie vorstehend mitgeteilt) - folgenden Wortlaut:
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„
BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
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zwischen
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der
DEUTZ Aktiengesellschaft
, Ottostraße 1, 51149 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 281,
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- nachstehend „
Organträgerin
“ genannt -
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und
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der [einfügen:
Firma der Organgesellschaft
], [einfügen: Anschrift der Organgesellschaft], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [einfügen: Ort des Sitzes des zuständigen Amtsgerichts] unter HRB [einfügen: HRB Nummer der Organgesellschaft],
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- nachstehend „
Organgesellschaft
“ genannt -
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- nachstehend die Organträgerin und die Organgesellschaft einzeln „
Partei
“
und zusammen „
Parteien
“ genannt -
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Vorbemerkung
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Die Organträgerin hält alle Geschäftsanteile an der Organgesellschaft. Dies entspricht dem gesamten stimmberechtigten Stammkapital der Organgesellschaft (finanzielle Eingliederung). Diese finanzielle Eingliederung besteht ununterbrochen seit dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft, d.h. seit dem 01.01.2026.
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Die Parteien beabsichtigen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
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Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien, was folgt:
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(1) Die Organgesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Organträgerin.
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(2) Diese erteilt der Geschäftsführung der Organgesellschaft in organisatorischer, wirtschaftlicher, technischer, finanzieller und personeller Hinsicht durch ihre Vertretungsorgane oder durch von diesen hierzu beauftragte Personen alle erforderlich erscheinenden Weisungen. Die Weisungen erfolgen allgemein oder einzelfallbezogen und bedürfen der Textform. Werden sie mündlich erteilt, sind sie unverzüglich in Textform zu bestätigen.
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(3) Die Organgesellschaft ist verpflichtet, den Weisungen der Organträgerin in jeder Hinsicht Folge zu leisten, soweit dem nicht zwingendes Gesellschafts-, Handels- oder Bilanzrecht entgegensteht. Die Änderung, Aufrechterhaltung oder Beendigung dieses Vertrages ist vom Weisungsrecht nicht umfasst.
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(4) Die Organträgerin ist laufend über alle wesentlichen Angelegenheiten der Organgesellschaft und die Geschäftsentwicklung zu informieren. Die Organgesellschaft ist den Vertretungsorganen der Organträgerin und deren Beauftragten über die Gesellschaftsrechte hinaus zu umfassender Auskunft und zur Einsichtnahme in die Bücher und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft verpflichtet.
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(1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich, erstmals ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister der Organgesellschaft laufenden Geschäftsjahres, ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Es gelten die Bestimmungen des § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung entsprechend; sollte im Falle zukünftiger Änderungen des § 301 AktG der Vertragswortlaut mit der gesetzlichen Regelung in Konflikt treten, geht diese vor.
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(2) Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind - soweit rechtlich zulässig - auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und unter den Voraussetzungen des § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung als Gewinn abzuführen.
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(3) Sonstige Rücklagen und die Gewinnvorträge und -rücklagen, die aus der Zeit vor Geltung dieses Vertrags stammen, dürfen nicht als Gewinn an die Organträgerin abgeführt werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden.
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(4) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.
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Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.
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§ 4
Dauer und Beendigung des Vertrages
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(1) Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Organträgerin sowie der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft geschlossen.
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(2) Dieser Vertrag wird wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft und gilt (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Beherrschung in § 1 dieses Vertrags), rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem die Eintragung dieses Vertrags in das Handelsregister der Organgesellschaft erfolgt.
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(3) Der Vertrag gilt unbefristet. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nur zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft möglich, mit dessen Ablauf die steuerliche Mindestlaufzeit im Sinne der § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG i.V.m. § 17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt ist (nach derzeitiger Rechtslage fünf (5) Zeitjahre gerechnet ab dem Beginn (00.00 Uhr) des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag, durch Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft wirksam geworden ist („
Mindestlaufzeit
“)).
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(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur Kündigung aus wichtigem Grund sind die Parteien insbesondere berechtigt,
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(a) wenn wegen einer Anteilsveräußerung oder aus anderen Gründen die Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die Organträgerin im steuerrechtlichen Sinne nach Vollzug der jeweiligen Maßnahme nicht mehr vorliegen;
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(b) wenn die Organträgerin die Beteiligung an der Organgesellschaft in ein anderes Unternehmen einbringt; oder
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(c) wenn die Organträgerin oder die Organgesellschaft verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird.
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Als wichtiger Grund gelten insbesondere auch die in R 14.5 Abs. 6 S. 2 KStR 2022 oder einer entsprechenden Nachfolgebestimmung genannten wichtigen Gründe.
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(5) Wird die Wirksamkeit dieses Vertrages oder seine ordnungsgemäße Durchführung steuerlich nicht oder nicht vollständig anerkannt, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die Mindestlaufzeit jeweils erst am ersten Tag desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft beginnt, für welches die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung seiner Wirksamkeit oder seiner ordnungsgemäßen Durchführung erstmalig oder erstmalig wieder vorliegen.
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(6) Jede Kündigung oder Beendigung bedarf der Schriftform.
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(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung der Organträgerin und der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft. Die Zustimmung der Organgesellschaft muss einstimmig vorliegen und bedarf der Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft.
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(2) Weiterhin bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
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(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen, undurchführbaren, undurchsetzbaren oder fehlenden Bestimmung eine wirksame, durchführbare und durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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(4) Bei der Auslegung des Vertrags sind die jeweiligen steuerlichen Vorschriften der Organschaft in dem Sinne zu berücksichtigen, dass eine wirksame steuerliche Organschaft gewünscht ist.“
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| 10.1 |
Dem Abschluss des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen der DEUTZ AG mit Sitz in Köln als Organträgerin und der SOBEK Group GmbH mit Sitz in Hirschberg, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 724967, als Organgesellschaft wird zugestimmt. |
| 10.2 |
Dem Abschluss des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen der DEUTZ AG mit Sitz in Köln als Organträgerin und der Deutz Power Systems GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 126115, als Organgesellschaft wird zugestimmt. |
| 10.3 |
Dem Abschluss des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen der DEUTZ AG mit Sitz in Köln als Organträgerin und der DEUTZ Defense Systems GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 123356, als Organgesellschaft wird zugestimmt. |
Hinweise:
Über die Beschlussvorschläge unter den vorstehenden Unterpunkten 10.1 bis 10.3 wird gesondert abgestimmt.
Zu seiner Wirksamkeit bedarf der jeweilige Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Zustimmung der Hauptversammlung der DEUTZ AG sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Tochtergesellschaft sowie der Eintragung in das Handelsregister der jeweiligen Tochtergesellschaft.
Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschafterversammlung jeder der Tochtergesellschaften dem betreffenden Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag am Tag der Hauptversammlung der DEUTZ AG am 13. Mai 2026 oder zeitnah danach zustimmt.
Da die DEUTZ AG alleinige Gesellschafterin jeder der Tochtergesellschaften ist, ist eine Prüfung des jeweiligen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags durch einen Vertragsprüfer gem. § 293b AktG und damit eine Vorlage von Berichten der Vertragsprüfer an die Hauptversammlung nicht erforderlich.
Hinsichtlich der zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziffer III, 8. dieser Tagesordnung sowie den dortigen Hinweis auf die Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Gesellschaft hingewiesen.
| 11. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2026/I) nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung und Aufhebung des gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung derzeit bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2023/I)
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Die Hauptversammlung vom 27. April 2023 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 10 im Wege der Änderung von Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 61.795.646,86 durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Eine weitergehende Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht nicht. Von der Ermächtigung gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung wurde bisher kein Gebrauch gemacht und wird bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2026 kein Gebrauch gemacht werden.
Das Genehmigte Kapital 2023/I entsprach rund 20 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung vom 27. April 2023 bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 308.978.241,98. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich inzwischen auf EUR 390.753.548,80 erhöht, eingeteilt in 152.638.105 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Das Genehmigte Kapital 2023/I entspricht damit nur noch rund 15,81 % des derzeit bestehenden Grundkapitals.
Um auch künftig zur Deckung eines etwaigen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft flexibel im gesetzlich vorgesehenen Rahmen agieren zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 78.150.709,76 (Genehmigtes Kapital 2026/I) geschaffen werden. Der vorgenannte Eurobetrag des Genehmigten Kapitals 2026/I entspricht wie zuvor 20 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Insgesamt soll die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auf bis zu 30.527.621 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien begrenzt werden, was 20 % der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger ausgegebenen Aktien entspricht. Das Bezugsrecht soll neben der Möglichkeit, ein mittelbares Bezugsrecht vorzusehen, wie schon beim Genehmigten Kapital 2023/I nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden, um so die Abwicklung einer etwaigen Kapitalerhöhung aus diesem genehmigten Kapital zu erleichtern; im Übrigen soll das gesetzliche Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital 2026/I in vollem Umfang bestehen bleiben.
Nach § 202 Abs. 3 AktG darf der Nennbetrag des genehmigten Kapitals die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Unter Tagesordnungspunkt 12 dieser Einberufung wird der Hauptversammlung zudem vorgeschlagen, das bestehende Genehmigte Kapital 2025/I gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung nach dessen teilweiser Ausnutzung im Jahr 2025 aufzuheben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2026/II zu ersetzen, das die Ermächtigung vorsehen soll, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2031 um bis zu insgesamt EUR 78.150.709,76 durch Ausgabe von bis zu 30.527.621 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/II). Insgesamt würde dann auf Grund beider Ermächtigungen, d.h. gem. dem neuen Genehmigten Kapital 2026/I gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung und dem neuen Genehmigten Kapital 2026/II gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung genehmigtes Kapital in einem Umfang von maximal 40 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft bestehen. Die erbetenen Ermächtigungen bleiben damit auch in Summe deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze.
Die Summe der nach der neuen Ermächtigung gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung auszugebenden Aktien soll damit auch zukünftig insgesamt 40 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen, wobei - entsprechend den Regelungen im Genehmigten Kapital 2023/I - wechselseitig Anrechnungen zwischen den verschiedenen Reservekapitalia vorgesehen sind (einschließlich der Anrechnung der Veräußerung bzw. Verwendung zurückerworbener eigener Aktien). Maßgeblich für die vorgenannte Grenze von 40 % des Grundkapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung zum Genehmigten Kapital 2026/I oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der neuen Ermächtigung.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts auch nach dieser neuen Ermächtigung gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung auszugebenden Aktien soll wiederum und immer insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen (was auch beim Genehmigten Kapital 2023/I der Fall war). Dabei sind wiederum die bisherigen wechselseitigen Anrechnungen zwischen verschiedenen Reservekapitalia vorgesehen, so dass auch nach der Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 Bezugsrechte auf Aktien bzw. auf Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien nur in einem Umfang von maximal 10 % des Grundkapitals ausgeschlossen werden können. Auf diese 10 %-Grenze wären wiederum auch eigene Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft zurückerworben hat und unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder veräußert bzw. verwendet. Maßgeblich für die vorgenannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der neuen Ermächtigung.
Die prozentualen Volumenbegrenzungen im Genehmigten Kapital 2026/I hinsichtlich Gesamtvolumen und möglichen Bezugsrechtsausschlüssen sollen damit denen des am 27. April 2023 beschlossenen bisherigen und noch nicht ausgenutzten Genehmigten Kapitals 2023/I entsprechen. Die Dauer der Ermächtigung soll, wie bereits beim Genehmigten Kapital 2023/I, der gesetzlichen Höchstfrist von fünf Jahren entsprechen, berechnet ab dem Tag der Hauptversammlung am 13. Mai 2026.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
A) Unter Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023/I in Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 78.150.709,76 geschaffen und hierzu Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung zum Zwecke der Ermächtigung des Vorstands gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) wie folgt geändert:
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„(2) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2031 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 78.150.709,76 (in Worten: achtundsiebzig Millionen einhundertfünfzigtausendsiebenhundertneun Euro und sechsundsiebzig Cent) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 30.527.621 (in Worten: dreißig Millionen fünfhundertsiebenundzwanzigtausend sechshunderteinundzwanzig) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen („
Genehmigtes Kapital 2026/I
“).
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Die Ausgabe von neuen Aktien aufgrund dieser Ermächtigung ist nur zulässig, soweit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen zur Anrechnung weiterer Aktien insgesamt rechnerisch ein Anteil der neuen Aktien von 40 % des Grundkapitals nicht überschritten wird. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 40 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung ausgegeben wurden bzw. werden.
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Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
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Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts nach dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw. werden.
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Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zur Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2026/I festzulegen.
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Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des Genehmigten Kapitals 2026/I sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.“
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B) Die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023/I in Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung gilt nur für den Fall, dass gleichzeitig das Genehmigte Kapital 2026/I in Höhe von EUR 78.150.709,76 gemäß der am 13. Mai 2026 von der Hauptversammlung zu beschließenden Neufassung von Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung gem. Buchstabe A) im Handelsregister eingetragen wird und unter dem Vorbehalt der positiven Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 zu dem vorstehend unter Buchstaben A) vorgeschlagenen Beschlussinhalt.
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht zum Bezugsrechtsausschluss gem. § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich gemacht ist.
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Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2026/II) nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung und Aufhebung des gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung derzeit bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/I)
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Die Hauptversammlung vom 08. Mai 2025 hatte den Vorstand unter dem dortigen Tagesordnungspunkt 11 im Wege der Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Mai 2030 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 71.046.097,92 durch Ausgabe von bis zu 27.752.382 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I); dies entsprach rund 20 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung vom 08. Mai 2025 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Gesellschaft hat unter Ausnutzung dieser am 08. Mai 2025 erteilten Ermächtigung im September 2025 insgesamt 13.876.191 neue auf den Inhaber lautende Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben und dabei das Grundkapital um EUR 35.523.048,96 erhöht. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich dadurch um (gerundet) 10 % auf die aktuelle Grundkapitalziffer von EUR 390.753.548,80, eingeteilt in 152.638.105 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Das Genehmigte Kapital 2025/I beträgt nach dieser teilweisen Ausnutzung noch EUR 35.523.048,96, was rund 9,09 % des bestehenden Grundkapitals entspricht.
Das Bezugsrecht auf die 13.876.191 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien wurde im Wege eines sogenannten „erleichterten Bezugsrechtsausschlusses“ im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die am 08. Mai 2025 durch Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung beschlossene Ermächtigung sah vor, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ermächtigen, das Bezugsrecht auf neue Aktien auszuschließen, wenn die Ausgabe der neuen Aktien gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt. Diese Voraussetzungen lagen vor und die 13.876.191 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausgegeben. Den hieraus resultierenden Nettoemissionserlös nutzte die Gesellschaft zur Finanzierung des Erwerbs eines anderen Unternehmens, um so die erfolgreiche Umsetzung der Transformationsstrategie der DEUTZ AG weiter zu verfolgen.
Der Vorstand hat einen Bericht an die Hauptversammlung am 13. Mai 2026 über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2025/I) durch Ausgabe von 13.876.191 neuen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen im September 2025 verfasst, der von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich ist.
Da das Bezugsrecht im September 2025 im Rahmen der Privatplatzierung der 13.876.191 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ausgeschlossen worden ist, sind die in Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung beim Genehmigten Kapital 2025/I vorgesehenen Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts insgesamt vollständig ausgeschöpft, was die künftige Flexibilität der Gesellschaft zur Aufnahme von Kapital einengt. Denn auch das bestehende Genehmigte Kapital 2023/I gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung sowie das unter Tagesordnung 11 dieser Tagesordnung vorgeschlagene neu zu schaffende genehmigte Kapital 2026/I sehen einen Bezugsrechtsausschluss lediglich für Spitzenbeträge vor. Zudem sind aufgrund der in der bestehenden Ermächtigung gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Regelungen zur Anrechnung von Bezugsrechtsausschlüssen die Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts insgesamt nicht mehr nutzbar, weil die Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund der im September 2025 durchgeführten Kapitalerhöhung aufgrund der bestehenden Anrechnungsregelungen insgesamt verbraucht sind.
Soweit die Hauptversammlung vom 08. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 12 zudem die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts erteilt hatte und gleichzeitig ein bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2025) geschaffen hat, sind aufgrund der bestehenden Regelungen zur Anrechnung von Bezugsrechtsausschlüssen auch die dortigen Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts nicht mehr nutzbar, weil der Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der im September 2025 durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2025/I gemäß Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung auch insoweit anzurechnen ist.
Um auch künftig zur Deckung eines etwaigen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft flexibel im gesetzlich vorgesehenen Rahmen agieren zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 78.150.709,76 (Genehmigtes Kapital 2026/II) mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals geschaffen werden. Der vorgenannte Eurobetrag des Genehmigten Kapitals 2026/II entspricht 20 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Insgesamt soll die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/II auf bis zu 30.527.621 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien begrenzt werden, was gerundet 20 % der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger ausgegebenen Aktien entspricht.
Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 11 dieser Einberufung erläutert, darf der Nennbetrag des genehmigten Kapitals die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen (§ 202 Abs. 3 AktG). Wie ebenfalls bereits unter Tagesordnungspunkt 11 dieser Einberufung erläutert, würde dann auf Grund beider Ermächtigungen, d.h. gem. dem neuen Genehmigten Kapital 2026/I gem. Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung, das unter Tagesordnungspunkt 11 dieser Einberufung vorgesehen ist und dem neuen Genehmigten Kapital 2026/II gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung genehmigtes Kapital in einem Umfang von maximal 40 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft bestehen. Die erbetenen Ermächtigungen bleiben damit auch in Summe deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze.
Die Summe der nach der neuen Ermächtigung gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung auszugebenden Aktien soll damit auch zukünftig insgesamt 40 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen, wobei - entsprechend den Regelungen im Genehmigten Kapital 2025/I - wechselseitig Anrechnungen zwischen den verschiedenen Reservekapitalia vorgesehen sind (einschließlich der Anrechnung der Veräußerung bzw. Verwendung zurückerworbener eigener Aktien). Maßgeblich für die vorgenannte Grenze von 40 % des Grundkapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung zum Genehmigten Kapital 2026/II oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der neuen Ermächtigung.
Neben der Möglichkeit, ein mittelbares Bezugsrecht vorzusehen, soll das Genehmigte Kapital 2026/II, wie zuvor das am 08. Mai 2025 beschlossene Genehmigte Kapital 2025/I, übliche Möglichkeiten für einen Bezugsrechtsausschluss vorsehen. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts nach dieser neuen Ermächtigung auszugebenden Aktien (sei es gegen Bar- oder Sacheinlagen) soll wiederum insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen (insbesondere gilt diese Beschränkung des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des Grundkapitals auch für den sogenannten erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG, für den das Gesetz inzwischen eine maximale Grenze von 20 % des Grundkapitals vorsieht). Dabei sind wiederum die bisherigen wechselseitigen Anrechnungen zwischen den verschiedenen Reservekapitalia vorgesehen, so dass auch nach der Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 Bezugsrechte auf Aktien bzw. auf Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien nur insgesamt in einem Umfang von maximal 10 % des Grundkapitals ausgeschlossen werden könnten. Auf diese 10 % Grenze wären auch eigene Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft zurückerworben hat und unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder veräußert bzw. verwendet. Maßgeblich für die vorgenannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der neuen Ermächtigung. Die prozentualen Volumenbegrenzungen im Genehmigten Kapital 2026/II hinsichtlich Gesamtvolumen und möglichen Bezugsrechtsausschlüssen sollen damit denen des am 08. Mai 2025 beschlossenen bisherigen und ausgenutzten Genehmigten Kapitals 2025/I entsprechen. Die Dauer der Ermächtigung soll, wie bereits beim Genehmigten Kapital 2023/I, der gesetzlichen Höchstfrist von fünf Jahren entsprechen, berechnet ab dem Tag der Hauptversammlung am 13. Mai 2026.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
A) Unter Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I in Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 78.150.709,76 geschaffen und hierzu Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung zum Zwecke der Ermächtigung des Vorstands gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) wie folgt geändert:
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„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2031 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 78.150.709,76 (in Worten: achtundsiebzig Millionen einhundertfünfzigtausendsiebenhundertneun Euro und sechsundsiebzig Cent) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 30.527.621 (in Worten: dreißig Millionen fünfhundertsiebenundzwanzigtausend sechshunderteinundzwanzig) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen („
Genehmigtes Kapital 2026/II
“). Die Ausgabe von neuen Aktien aufgrund dieser Ermächtigung ist nur zulässig, soweit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen zur Anrechnung weiterer Aktien insgesamt rechnerisch ein Anteil der neuen Aktien von 40 % des Grundkapitals nicht überschritten wird. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 40 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung ausgegeben wurden bzw. werden.
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Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
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Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
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a) soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;
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b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere (i) zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, (ii) zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie (iii) bei Durchführung einer sogenannten Aktiendividende, bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2026/II in die Gesellschaft einzulegen;
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c) bei Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen gemäß diesem Unterpunkt c) ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw. werden;
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d) soweit es erforderlich ist, um Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Options- und/oder Wandlungsrechten beziehungsweise entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten, die von der Gesellschaft oder von im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaften ausgegeben wurden oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.
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Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts nach den vorstehenden Ermächtigungen ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Ausgabe von Aktien aus dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw. werden.
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Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zur Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2026/II festzulegen.
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Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des Genehmigten Kapitals 2026/II sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.“
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B) Die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2025/I in Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung gilt nur für den Fall, dass gleichzeitig das Genehmigte Kapital 2026/II in Höhe von EUR 78.150.709,76 gemäß der am 13. Mai 2026 von der Hauptversammlung zu beschließenden Neufassung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung im Handelsregister eingetragen wird und unter dem Vorbehalt der positiven Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 zu dem vorstehend unter Buchstaben A) vorgeschlagenen Beschlussinhalt.
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich gemacht ist.
| 13. |
Beschlussfassung zur Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und zur Neuerteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und zur Aufhebung des bestehenden sowie zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals nebst Änderung von Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung
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Die Hauptversammlung vom 08. Mai 2025 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 12 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.000.000 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von solchen Schuldverschreibungen Wandel- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 71.046.097,92 (dies entsprach rund 20 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung vom 08. Mai 2025 im Bundesanzeiger bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft) nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren.
Die am 08. Mai 2025 erteilte Ermächtigung sieht zudem vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auf Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts nach dieser Ermächtigung auf die Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Auf diese 10 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit der am 08. Mai 2025 erteilten Ermächtigung zuvor oder gleichzeitig aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert wurden bzw. werden.
Von der am 08. Mai 2025 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde bisher kein Gebrauch gemacht und wird bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2026 kein Gebrauch gemacht werden.
Ebenfalls am 08. Mai 2025 wurden von der Hauptversammlung die Schaffung des „Bedingten Kapitals 2025“ und eine entsprechende Änderung von Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung beschlossen.
Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts auf die Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen ist jedoch aufgrund der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I unter Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der im September 2025 durchgeführten Kapitalerhöhung und entsprechender Anrechnung auch auf die weiteren Reservekapitalia aktuell verbraucht und deshalb nicht mehr nutzbar, da die Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025/I gemäß Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung im September 2025 im Rahmen einer Privatplatzierung 13.876.191 neue auf den Inhaber lautende Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben hat. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich dadurch um 10 % auf EUR 390.753.548,80, eingeteilt in 152.638.105 auf den Inhaber lautende Stückaktien (zur Ausgabe der 13.876.191 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts wird ergänzend auf die Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 11 und 12 in dieser Einberufung verwiesen).
Um auch künftig zur Deckung eines etwaigen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft flexibel und daher auch unter einem möglichen Ausschluss des Bezugsrechts agieren zu können, soll unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen geschaffen werden, verbunden mit der Möglichkeit, den Inhabern bzw. Gläubigern von solchen Schuldverschreibungen Wandel- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 78.150.709,76 zu gewähren. Zur Absicherung der Wandel- bzw. Optionsrechte soll das Grundkapital um bis zu EUR 78.150.709,76 bedingt erhöht werden (Bedingtes Kapital 2026). Der vorgenannte Eurobetrag des Bedingten Kapitals 2026 entspricht 20 % des zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Insgesamt sollen aus Bedingtem Kapital 2026 bis zu 30.527.621 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben werden können, was 20 % der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger ausgegebenen Aktien entspricht.
Die Summe der nach dieser neuen Ermächtigung auf ausgegebene Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugebenden Aktien soll wiederum insgesamt 40 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen, wobei auch insoweit wiederum die bisherigen wechselseitigen Anrechnungen zwischen verschiedenen Reservekapitalia vorgesehen werden sollen (einschließlich der Anrechnung der Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien). Maßgeblich für die vorgenannte Grenze von 40 % des Grundkapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der neuen Ermächtigung.
Neben der Möglichkeit, ein mittelbares Bezugsrecht vorzusehen, sollen wie auch in der am 08. Mai 2025 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen übliche Möglichkeiten für einen Bezugsrechtsausschluss vorgesehen werden. Die Summe der Aktien, die auf unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebene Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu gewähren sind, soll jedoch wiederum insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen (insbesondere gilt diese Beschränkung des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des Grundkapitals auch für den sogenannten erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG, für den das Gesetz inzwischen eine maximale Grenze von 20 % des Grundkapitals vorsieht), wobei wiederum die bisherigen wechselseitigen Anrechnungen zwischen verschiedenen Reservekapitalia vorgesehen werden sollen. Auf diese 10 % Grenze wären auch eigene Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft zurückerworben hat und unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder veräußert bzw. verwendet. Maßgeblich für die vorgenannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der neuen Ermächtigung. Die prozentualen Volumenbegrenzungen für die im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung auszugebenden Aktien in der am 13. Mai 2026 zu beschließenden neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sollen damit denen der zuvor am 08. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts entsprechen und diese wiederherstellen. Diese Volumenbegrenzungen sollen insbesondere auch nicht erweitert werden.
Zudem soll am 13. Mai 2026 die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2025 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
A. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die von der Hauptversammlung am 08. Mai 2025 unter deren Tagesordnungspunkt 12 erteilt wurde und das von der Hauptversammlung am 08. Mai 2025 beschlossene Bedingte Kapital 2025 gemäß Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung werden mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend unter den Buchstaben C. und D. zu beschließenden Bedingten Kapitals 2026 (einschließlich der Satzungsänderung) und unter dem Vorbehalt der positiven Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 zu den nachfolgenden Buchstaben B. bis E. in vollem Umfang aufgehoben.
B. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandel- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 78.150.709,76 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren.
Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen erfolgen. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder in einer anderen gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Für die Gesamtnennbetragsgrenze dieser Ermächtigung ist bei Begebung in Fremdwährungen jeweils der Nennbetrag der Schuldverschreibungen am Tag der Entscheidung über ihre Begebung in Euro nach dem EZB-Referenzkurs umzurechnen.
Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Alle Teilschuldverschreibungen einer jeweils begebenen Tranche sind mit jeweils gleichen Rechten und Pflichten zu versehen.
| b. |
Options- und/oder Wandlungspflicht |
Die Anleihe- bzw. Optionsbedingungen können auch eine bedingte oder unbedingte Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt oder aufgrund eines bestimmten Ereignisses vorsehen. Die Gesellschaft kann in den Bedingungen von Wandelschuldverschreibungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung und dem Produkt aus Wandlungspreis und Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen.
Die Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten auf Grund dieser Ermächtigung ist nur zulässig, soweit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen zur Anrechnung weiterer Aktien rechnerisch insgesamt maximal Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten auf Aktien in Höhe von 40 % des Grundkapitals begründet werden. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 40 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten gem. dieser Ermächtigung ausgegeben wurden bzw. werden.
| d. |
Ausgabe durch Tochtergesellschaften |
Schuldverschreibungen können auch durch ein abhängiges Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 18 Aktiengesetz („Tochtergesellschaft“) ausgegeben werden. Erfolgt die Begebung durch eine Tochtergesellschaft wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die Schuldverschreibungen im Namen der Gesellschaft zu übernehmen und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte bzw. den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder Optionspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. aufzuerlegen.
| e. |
Options- und Wandelschuldverschreibungen |
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die jeweiligen Inhaber bzw. Gläubiger das Recht bzw. haben die Pflicht, diese nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Bedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis kann auf eine ganze Aktienzahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Bedingungen können auch ein variables Wandlungsverhältnis vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber beziehungsweise Gläubiger nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch die Übertragung von Optionsschuldverschreibungen (Inzahlungnahme) und gegebenenfalls eine Zuzahlung in bar erfolgt. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Stückaktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten. Das Umtauschverhältnis kann auf ein Optionsverhältnis mit voller Zahl gerundet werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein.
| f. |
Wandlungs- und Optionspreis |
Der bei Begebung maßgebliche Wandlungs- bzw. Optionspreis je Aktie darf, mit Ausnahme der Fälle einer Wandlungs- oder Optionspflicht, 80 % des Kurses der Aktien der DEUTZ AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Maßgeblich dafür ist der durchschnittliche volumengewichtete Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Begebung der Schuldverschreibungen beziehungsweise über die Erklärung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten. Wird das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen, kann stattdessen auf den Kurs an den Börsenhandelstagen während der Bezugsfrist abgestellt werden (mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, um den Wandlungs-/Optionspreis gemäß § 186 Abs. 2 AktG fristgerecht bekanntzumachen).
Im Fall von Schuldverschreibungen mit einer Wandlungs- oder Optionspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von Aktien kann der Wandlungs- bzw. Optionspreis mindestens entweder den oben genannten Mindestpreis entsprechen oder dem durchschnittlichen volumengewichteten Kurs der Aktie der Gesellschaft an mindestens drei Börsenhandelstagen im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) unmittelbar vor der Ermittlung des Wandlungs-/Optionspreises gemäß den jeweiligen Bedingungen entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs und der daraus abgeleitete maßgebliche Wandlungs- bzw. Optionspreis unterhalb des oben genannten Mindestpreises (80 %) liegt.
§ 9 Abs. 1 AktG sowie § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen:
| • |
soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; |
| • |
soweit Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gegen Barleistung begeben werden und der Ausgabebetrag den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet; |
| • |
sofern die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen bzw. -leistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, ausgegeben werden; |
| • |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Options- und/oder Wandlungsrechten beziehungsweise entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten, die von der Gesellschaft oder von im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaften ausgegeben wurden oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde. |
Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung bzw. begründeten Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten gem. dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw. werden.
| h. |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten |
Die Bedingungen können jeweils festlegen, dass im Fall der Wandlung oder Optionsausübung oder bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten oder zum Zwecke der Andienung auch eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital der Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung oder bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten den Inhabern dieser Rechte nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt (der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während einer in den Anleihebedingungen festzulegenden Frist entspricht) oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt.
Die Bedingungen können zudem auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags, Aktien der Gesellschaft oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft zu gewähren (Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von Aktien).
Der Options- oder Wandlungspreis kann nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vornimmt. Eine Anpassung kann ferner vorgesehen werden, wenn die Gesellschaft unter Einräumung des Bezugsrechts das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert bzw. verwendet oder unter Einräumung des Bezugsrechts weitere Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten begibt, gewährt oder garantiert und den Inhabern bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht bewirkt werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Wertes der Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten verbunden sind (z. B. Dividenden, Spaltungen, Kontrollerlangung durch Dritte), eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
| j. |
Durchführungsermächtigung |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Regelungen zur Kündigung durch den Inhaber einer Schuldverschreibung, Options- oder Wandlungszeitraum sowie im vorgenannten Rahmen den Wandlungs- oder Optionspreis zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibung begebenden Tochtergesellschaften der Gesellschaft festzulegen. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, für von Tochtergesellschaften der Gesellschaft ausgegebene Schuldverschreibungen die erforderlichen Garantien zu übernehmen sowie weitere für eine erfolgreiche Begebung erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
C. Schaffung eines bedingten Kapitals
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 78.150.709,76 durch Ausgabe von bis zu 30.527.621 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 13. Mai 2026 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands bis zum 12. Mai 2031 von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft ausgegeben werden, nach Maßgabe der jeweils geltenden Schuldverschreibungsbedingungen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands gemäß vorstehendem Buchstaben B. von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft bis zum 12. Mai 2031 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
D. Satzungsänderung
Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
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„(4) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 78.150.709,76 durch Ausgabe von bis zu 30.527.621 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 13. Mai 2026 von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft bis zum 12. Mai 2031 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung bzw. Optionsausübung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen („
Bedingtes Kapital 2026
“). Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
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E. Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Ziffer 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026 anzupassen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nicht- oder nicht vollumfänglichen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026 nach Ablauf sämtlicher Wandlungs- oder Optionsfristen.
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich gemacht ist.
| 14. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
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Derzeit verfügt die Gesellschaft über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, die die Hauptversammlung vom 27. April 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 14 erteilt hat. Diese Ermächtigung ist bis zum 26. April 2028 befristet und sieht verschiedene Möglichkeiten vor, erworbene eigene Aktien zu verwenden. Allerdings sieht die Ermächtigung nicht die Möglichkeit vor, erworbene eigene Aktien auch gegen Sachleistung, insbesondere im Rahmen eines Unternehmenserwerbs, zu veräußern. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien weiterhin ein sinnvolles und wichtiges Instrument ist, die Möglichkeiten der Gesellschaft im Rahmen der erfolgreichen Umsetzung ihrer Strategie zu erweitern, um flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen und Finanzierungsbedürfnisse reagieren zu können. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Auffassung, dass eine entsprechende Ermächtigung nunmehr auch die Möglichkeit enthalten sollte, erworbene eigene Aktien gegen Sachleistung zu veräußern, um so insb. auch die Möglichkeit zu schaffen, sie Dritten zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen anbieten zu können.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 27. April 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 14 beschlossene und bis zum 26. April 2028 befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien soll daher aufgehoben werden und durch eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ersetzt werden. Die neue Ermächtigung soll - wie die bestehende Ermächtigung - mit einer Laufzeit von fünf Jahren erteilt werden, und über die bestehende Ermächtigung hinaus die Möglichkeit vorsehen, erworbene eigene Aktien gegen Sachleistung zu veräußern. Die neue Ermächtigung soll zudem vorsehen, dass die Veräußerung der auf Grundlage dieser Ermächtigung zurückerworbenen eigenen Aktien nur zulässig ist, soweit unter Berücksichtigung der Anrechnung weiterer Aktien insgesamt rechnerisch ein Anteil der veräußerten eigenen Aktien von 40 % des Grundkapitals nicht überschritten wird. Diese Regelung, die in der von der Hauptversammlung am 27. April 2023 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien noch nicht enthalten war, führt dazu, dass auf der Grundlage der unter den Tagesordnungspunkten 11, 12 und 13 zu beschließenden Ermächtigungen betreffend das Genehmigte Kapital 2026/I, das Genehmigte Kapital 2026/II und das Bedingte Kapital 2026 zusammen mit der unter diesem Tagesordnungspunkt 14 zu beschließenden Ermächtigung insgesamt maximal eine Anzahl Aktien ausgegeben und/oder veräußert werden kann, die rechnerisch einen Anteil von 40 % des Grundkapitals nicht überschreiten.
Soweit die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt, wird die neue Ermächtigung insb. wiederum vorsehen, dass die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten eigenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals unter Anrechnung auch aller Ausgaben von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts aus vorhandenen Reservekapitalia nicht übersteigen darf. Maßgeblich ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die zuvor oder gleichzeitig während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden bzw. werden; anzurechnen sind ferner diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung zuvor oder gleichzeitig unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw. werden.
Die Dauer der Ermächtigung soll, wie bereits bei der von der Hauptversammlung am 27. April 2023 beschlossenen Ermächtigung, der gesetzlichen Höchstfrist von fünf Jahren entsprechen, berechnet ab dem Tag der Hauptversammlung am 13. Mai 2026.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a. |
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts |
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 27. April 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 14 beschlossene und bis zum 26. April 2028 befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der nachstehenden neuen Ermächtigung aufgehoben.
| b. |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2031 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
| c. |
Modalitäten des Erwerbs |
Der Erwerb kann (i) über die Börse oder (ii) mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
| (i) |
Beim Erwerb eigener Aktien über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Schlusskurse der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. |
| (ii) |
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Schlusskurse der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des Börsenkurses vom Kaufpreis bzw. den Grenzwerten der festgesetzten Kaufpreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird der Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Schlusskurse der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Veröffentlichung der Anpassung herangezogen. Wenn die Anzahl der zum Kauf angedienten bzw. angebotenen Aktien (bei gleichwertigen Angeboten) das vorhandene Rückkaufvolumen überschreitet, erfolgt der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann unter insoweit partiellem Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Aktionäre vorgesehen werden. Zudem kann eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung von Aktienbruchteilen vorgesehen werden. |
| d. |
Verwendung eigener Aktien |
Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats wie folgt zu verwenden:
| (i) |
Die erworbenen eigenen Aktien können über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) veräußert werden. |
| (ii) |
Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn sie gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Schlusskurse der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zur Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. |
| (iii) |
Die erworbenen eigenen Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere, um sie Dritten zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen anzubieten. |
| (iv) |
Die erworbenen eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung von Stückaktien erfolgt entweder mit oder ohne Kapitalherabsetzung. Erfolgt die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung, so erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG. Für diesen Fall ist allein der Vorstand des Weiteren ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung anzupassen (§ 237 Abs. 3 Ziffer 3 AktG). |
| e. |
Bezugsrechtsausschluss |
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den Ermächtigungen in Buchstabe d) ii. und iii. verwendet werden. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts nach Buchstabe d) ii. und iii. ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Veräußerung von Aktien gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Veräußerung von Aktien gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Veräußerung von Aktien gem. dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden bzw. werden.
Die Veräußerung der gem. dieser Ermächtigung zurückerworbenen eigenen Aktien gemäß den Ermächtigungen in Buchstabe d) i. bis iii. ist nur zulässig, soweit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen zur Anrechnung weiterer Aktien insgesamt rechnerisch ein Anteil der veräußerten eigenen Aktien von 40 % des Grundkapitals nicht überschritten wird. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 40 %-Grenze werden folgende Aktien angerechnet: (i) Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Veräußerung von Aktien gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien neu ausgegeben wurden bzw. werden; (ii) zurückerworbene eigene Aktien, die vor oder gleichzeitig mit der Veräußerung von Aktien gem. dieser Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert wurden bzw. werden; (iii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung vor oder gleichzeitig mit der Veräußerung von Aktien gem. dieser Ermächtigung ausgegeben wurden bzw. werden. Die Veräußerungsgrenze gem. diesem Buchstaben f) gilt nur soweit wie zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Ermächtigungsausnutzung bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Sie darf auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte genutzt werden.
Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich und bekannt gemacht ist.
| 15. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
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Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Abs. 1 AktG über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Zuletzt hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 08. Mai 2024 das durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft für die Zeit ab dem 01. Januar 2024 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands (nachfolgend als „Vergütungssystem 2024“ bezeichnet) gebilligt.
Der letzte horizontale Vergütungsvergleich wurde im Jahr 2023 im Vorfeld der Hauptversammlung 2024 durchgeführt; die erneute Überprüfung war daher turnusgemäß geboten. Im Rahmen dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat die bestehenden Auszahlungsbegrenzungen im Long-Term-Incentive (LTI), die Vergütungsstruktur sowie die Maximalvergütung anhand ausgewählter produzierender Unternehmen aus SDAX und MDAX auf ihre Marktüblichkeit hin überprüft. Dass die Vergleichsgruppe nunmehr auch MDAX-Unternehmen umfasst, trägt der weiterentwickelten kapitalmarktseitigen Positionierung der Gesellschaft Rechnung. Die Analyse hat ergeben, dass sowohl die Auszahlungsbegrenzungen der variablen Vergütung als auch die Maximalvergütung im unteren Teil des Vergleichsmarkts lagen.
Der Aufsichtsrat hat aufgrund dessen im Rahmen der im Vergütungssystem 2024 beschriebenen Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems am 18. März 2026 Adjustierungen des Vergütungssystems 2024 und damit ein geändertes Vergütungssystem im Sinne des § 120a Abs. 1 AktG für die Mitglieder des Vorstands beschlossen (das adjustierte Vergütungssystem 2024 wird nachfolgend als das „Vergütungssystem 2026“ bezeichnet).
Im Wesentlichen wurden im Vergütungssystem 2026 folgende Anpassungen gegenüber dem Vergütungssystem 2024 vorgenommen:
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Stärkere Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung. Der Anteil des Ziel-LTI an der Ziel-Gesamtvergütung wird von bislang 25 - 30 % auf 30 - 35 % erhöht. Im Gegenzug wird der Anteil der Grundvergütung von 40 - 45 % auf 35 - 40 % reduziert. Durch die Verschiebung von fester zu langfristiger, aktienbasierter Vergütung wird der Gleichlauf mit der Wertentwicklung der Gesellschaft gestärkt. |
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Anhebung der Auszahlungsbegrenzung im LTI. Die Gesamtauszahlungsbegrenzung für den LTI wird von 180 % auf 250 % des Zielbetrags angehoben. Die Zielerreichung der einzelnen Leistungskriterien - ROCE, relativer TSR und Nachhaltigkeitsziele - bleibt dabei unverändert auf jeweils maximal 180 % begrenzt. Der Auszahlungsspielraum zwischen 180 % und 250 % des Zielbetrags kann ausschließlich durch eine überdurchschnittliche Aktienperformance während der vierjährigen Performanceperiode erreicht werden. Eine Auszahlung oberhalb von 180 % setzt damit zwingend voraus, dass neben einer deutlichen Übererfüllung der operativen Leistungsziele auch eine nachhaltige Wertsteigerung für die Aktionäre erzielt wird. Der aktienbasierte Charakter des LTI wird damit in beide Richtungen gestärkt. |
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Anhebung der Maximalvergütung. Die Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG wird für den Vorstandsvorsitzenden auf EUR 5.500.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf jeweils EUR 3.500.000 angehoben. Die Anpassung trägt der gestiegenen Vergleichbarkeit mit MDAX-Unternehmen Rechnung und bildet die erhöhte Auszahlungsbegrenzung im LTI sowie den gestiegenen Anteil der langfristigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung ab. |
Das Vorstandsvergütungssystem 2026 soll in den laufenden Vorstandsanstellungsverträgen mit Wirkung zum 01.01.2026 umgesetzt werden, da sich dies in wesentlichen Teilen auf die variable Vergütung bezieht und hierfür eine einheitliche Abrechnungsperiode als Grundlage sinnvoll erscheint.
Das Vergütungssystem 2026 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an mit den dort vorgenommenen detaillierten Erläuterungen und auch während der Hauptversammlung unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
einsehbar.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem 2026 für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
II. Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 (insb. Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten)
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Vorname(n), Name:
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Patricia Geibel-Conrad
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Ausgeübter Beruf:
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Wirtschaftsprüferin in eigener Praxis, Unternehmensberaterin |
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Persönliche Daten
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| Wohnort: |
Hamburg |
| Geburtsdatum: |
15. Januar 1962 |
| Geburtsort: |
Frankfurt am Main |
| Nationalität: |
deutsch |
| Geschlecht: |
weiblich |
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Ausbildung:
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Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main sowie der Universität Hohenheim/Stuttgart, Abschluss: Diplom-Ökonom - BWL |
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Beruflicher Werdegang:
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1987 - 1994
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Prüfungsassistentin/ Senior Consultant bei Dr. Lipfert GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart |
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1991
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Steuerberater-Examen |
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1994
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Wirtschaftsprüfer-Examen |
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1995 - 1998
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Unternehmensberatung in eigener Praxis in Kooperation mit KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buenos Aires, Argentinien |
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1998 - 2001
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Auslandsaufenthalt, Mexico City, Mexico |
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2001 - 2015
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Engagement Leader/ Prokuristin im Bereich Audit & Assurance bei PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart |
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2015 - 2022
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Mitglied des Aufsichtsrats sowie Prüfungsausschusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (börsennotiert) |
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2016 - 2018
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Begleitung der 'Climate Governance Initiative' of the World Economic Forum in Davos bei der Erarbeitung der 'Principles for Effective Climate Governance' |
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2018 - 2023
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Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Mitglied des Nominierungsausschusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg (börsennotiert) |
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2022 - 2023
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Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der NEMETSCHEK SE, München (börsennotiert) |
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Seit 2015
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Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung in eigener Praxis, Hamburg |
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Seit 2020
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Ehrenamtliches Mitglied des Beirats und der Themenkommission der FEA - Financial Experts Association e.V., Berlin |
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Seit 2025
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Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Präsidialausschusses der MEYER-WERFT GmbH, Papenburg |
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Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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MEYER-WERFT GmbH, Papenburg |
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Unabhängigkeit gem. der Empfehlungen C.6, C.7 und C.13 des Kodex:
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Die Kandidatin ist im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des Kodex unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär. Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der DEUTZ AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der DEUTZ AG im Sinne der Empfehlung C.13 des Kodex vor. |
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Mitglied im Aufsichtsrat der DEUTZ AG seit:
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26. April 2018 |
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Sonstige Angaben:
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Die Kandidatin erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist. |
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Die Kandidatin verfügt sowohl über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung als auch der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. |
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Die Kandidatin hat zudem die Qualifikation zur Prüferin für Nachhaltigkeitsberichte (Registrierung abhängig vom Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erworben und verfügt über besondere ESG-Kenntnisse. |
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Vorname(n), Name:
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Dr. Dietmar Voggenreiter
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Ausgeübter Beruf:
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Unternehmensberater |
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Persönliche Daten
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| Wohnort: |
Ingolstadt |
| Geburtsdatum: |
04. Januar 1969 |
| Geburtsort: |
Schwäbisch Hall |
| Nationalität: |
deutsch |
| Geschlecht: |
männlich |
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Ausbildung:
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Studium der technisch orientierten Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Stuttgart; Abschluss: Diplom-Kaufmann technisch orientiert Promotion zum Dr. rer.pol. an der Universität Stuttgart |
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Beruflicher Werdegang:
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1997 bis 1999
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Leitender Berater bei Horváth & Partners GmbH, Stuttgart |
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1999 bis 2001
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Principal und Prokurist bei Horváth & Partners GmbH, Zürich, Schweiz; zusätzlich ab 2000 Head of Competence Center Automotive Industries, Horváth & Partners GmbH, Region DACH |
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2002 bis 2005
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Leiter Controlling Zentrale bei AUDI AG, Ingolstadt |
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2005 bis 2006
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Leiter der Unternehmensstrategie bei AUDI AG, Ingolstadt |
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2007 bis 2009
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Leiter des Chinageschäfts bei AUDI AG, Ingolstadt |
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2009 bis 2015
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Präsident AUDI CHINA Enterprise Mgmt. Co. Ltd., Peking, PR China; und zusätzlich ab 2013 Generalbevollmächtigter China der AUDI AG, Ingolstadt |
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2015 bis 2017
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Vorstand Marketing und Vertrieb der AUDI AG, Ingolstadt |
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Seit 2018
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Senior Advisor bei Horváth, Automotive Competence Center, München |
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Seit 2025
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Verwaltungsratsvorsitzender der Hahn Automobil-Holding GmbH |
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Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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| • |
Verwaltungsratsvorsitzender der Hahn Automobil-Holding GmbH |
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Unabhängigkeit gem. der Empfehlungen C.6, C.7 und C.13 des Kodex:
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Der Kandidat ist im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des Kodex unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär. Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der DEUTZ AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der DEUTZ AG im Sinne der Empfehlung C.13 des Kodex vor. |
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Mitglied im Aufsichtsrat der DEUTZ AG seit:
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30. April 2019 (seit dem 12. Februar 2022 Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
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Sonstige Angaben:
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| • |
Der Kandidat erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist. |
| • |
Der Kandidat verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. |
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III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 390.753.548,80 und ist eingeteilt in 152.638.105 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 152.638.105 Stück beträgt.
| 2. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch eine durch das depotführende Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes zu erbringen, wobei ein vom Letztintermediär ausgestellter Nachweis entsprechend den Erfordernissen des § 67c Abs. 3 AktG hierfür ausreicht. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen, also auf Dienstag, den 21. April 2026, 24:00 Uhr („Nachweisstichtag“).
Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind; der Zugang muss also spätestens bis Mittwoch, den 06. Mai 2026, 24:00 Uhr, erfolgen.
Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz sind an folgende Adresse zu senden:
DEUTZ AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung kann zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Fristen an eine der oben genannten Adressen oder im ISO-Format 20022 (z.B. über SWIFT, dort mit dem Code: CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.
| 3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
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Der Nachweisstichtag (wie in Ziffer III. 2. definiert) ist das entscheidende Datum für die Ausübung und den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierauf keinen Einfluss. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen des Erwerbers durch den Veräußerer - in Bezug auf diese Aktien weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis über ihren Anteilsbesitz erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Ausübung weiterer Rechte berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist nicht ausschlaggebend für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
| 4. |
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen unter Ziffer III. 3. erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel durch einen Intermediär, durch eine Aktionärsvereinigung oder durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter - ausüben zu lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
| 4.1 |
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
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Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen (es werden einer oder mehrere Stimmrechtsvertreter von der Gesellschaft benannt).
Die Vollmachterteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bzw. eines Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung werden Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nur die dafür bereitgestellten Formulare verwendet werden, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes mit der Eintrittskarte übersandt werden. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
abgerufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens Dienstag, den 12. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
anmeldestelle@computershare.de
Für einen Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend. Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch an der Zugangskontrolle der Hauptversammlung möglich.
Erscheint der Aktionär oder ein sonstiger von ihm bevollmächtigter Dritter als Teilnehmer zur Hauptversammlung, gilt dies als Widerruf der vorherigen Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter. Den Stimmrechtsvertretern kann während der Hauptversammlung vom teilnehmenden Aktionär Vollmacht oder von einem sonstigen vom Aktionär bevollmächtigten Dritten als Teilnehmer Untervollmacht erteilt werden.
| 4.2 |
Bevollmächtigung sonstiger Personen
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Vollmachten, die nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person erteilt werden, bedürfen der Textform. Für die Erklärung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs an die Gesellschaft steht die folgende Adresse zur Verfügung:
anmeldestelle@computershare.de
Eine Übermittlung per E-Mail ist bis zum Ende der Hauptversammlung möglich. Ein Formular zur Bevollmächtigung eines Dritten wird mit der Eintrittskarte übersandt und steht unter der nachfolgenden Adresse zur Verfügung:
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, wird hierfür weder von § 134 Abs. 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Formvorschrift. Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen haben die Vollmacht allerdings nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 AktG). Es sind ggf. Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.
| 5. |
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge und Wahlvorschläge, Auskunftsrecht
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| 5.1 |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DEUTZ AG zu richten.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des Letztintermediärs (z. B. des depotführenden Kreditinstitutes) aus.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft spätestens bis Sonntag, den 12. April 2026, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
DEUTZ AG Vorstand Ottostraße 1 51149 Köln
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der DEUTZ AG unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt.
| 5.2 |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
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Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, soweit eine Wahl ansteht, oder von Abschlussprüfern an die nachstehende Anschrift zu übersenden:
DEUTZ AG Investor Relations Ottostraße 1 51149 Köln E-Mail: hv@deutz.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Dienstag, den 28. April 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung in der Hauptversammlung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
| 5.3 |
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 AktG)
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Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Zu Tagesordnungspunkt 1 soll kein Beschluss gefasst werden. Die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8 und 15 haben empfehlenden Charakter, die Abstimmungen zu den übrigen Tagesordnungspunkten 2 bis 7 und 9 bis 14 haben verbindlichen Charakter im Sinne der Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212.
Für jede Abstimmung stehen die Optionen der Stimmausübung in Form von Befürwortung, Ablehnung oder Stimmenthaltung zur Verfügung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung in mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. - für Daten ab dem 29. März 2026 - in mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ). Die mitteleuropäische Zeit (MEZ) entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) plus einer Stunde und die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) plus zwei Stunden.
| 8. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen/Veröffentlichungen auf der Internetseite
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Ab der Einberufung der Hauptversammlung sind die Informationen nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein. Dies sind insbesondere
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betreffend Tagesordnungspunkt 1
| - |
der festgestellte Jahresabschluss der DEUTZ AG, der gebilligte Konzernabschluss, der für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefasste Lagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und |
| - |
der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung am 13. Mai 2026 über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gem. Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2025/I) durch Ausgabe von 13.876.191 neuen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen im September 2025; |
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| • |
betreffend Tagesordnungspunkt 8
| - |
der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025; |
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| • |
betreffend Tagesordnungspunkt 10
| - |
der Entwurf des zwischen der DEUTZ AG einerseits und der jeweiligen Tochtergesellschaft (SOBEK Group GmbH, Deutz Power Systems GmbH und DEUTZ Defense Systems GmbH) andererseits jeweils abzuschließenden Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags; |
| - |
die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der DEUTZ AG für die letzten drei Geschäftsjahre; |
| - |
die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der DEUTZ AG für die letzten drei Geschäftsjahre; |
| - |
die Jahresabschlüsse und die Lageberichte jeder der drei aufgeführten Tochtergesellschaften, SOBEK Group GmbH, der Deutz Power Systems GmbH und DEUTZ Defense Systems GmbH, für die letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden (die Deutz Power Systems GmbH und DEUTZ Defense Systems GmbH wurden erst im Jahr 2025 gegründet); |
| - |
die gemeinsamen Berichte des Vorstands der DEUTZ AG und der Geschäftsführung der jeweiligen vorgenannten Tochtergesellschaft zum Abschluss des jeweiligen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags gem. § 293a AktG; |
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| • |
betreffend Tagesordnungspunkte 11 bis 14
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die Berichte des Vorstands zu den Gründen für die vorgeschlagenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts; |
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| • |
betreffend Tagesordnungspunkt 15
| - |
das Vergütungssystem 2026 einschließlich Erläuterung der vorgenommenen Änderungen. |
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Auf der vorgenannten Internetseite stehen auch
| • |
die Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 und |
| • |
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG |
zur Verfügung.
Auf der vorgenannten Internetseite werden ggfs. auch weitere Informationen wie zum Beispiel Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zugänglich gemacht.
| 9. |
Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz
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Die DEUTZ AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen aktienrechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen der Verantwortliche unterliegt (z. B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Angaben gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden sich unter
https://www.deutz.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2026/
Köln, im April 2026
DEUTZ AG
Der Vorstand
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
DEUTZ Aktiengesellschaft |
|
Ottostraße 1 |
|
51149 Köln-Porz |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@deutz.com |
| Internet: |
https://www.deutz.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302474 01.04.2026 CET/CEST
| noisin022678 |
| 01.04.2026 | WashTec AG | WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2026 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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WashTec AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2026 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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WashTec AG
Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1
Eindeutige Kennung: abe18695c2ebf011b55096c6c2a55906
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 der WashTec AG, Augsburg, am Dienstag, den 12. Mai 2026, 10.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) (Einlass ab ca. 9.30 Uhr (MESZ)), in der IHK für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 175 Abs. 2 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 38.139.702,55 wie folgt zu verwenden:
| a) |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 2,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt Euro 33.205.810,00. |
| b) |
Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von Euro 4.933.892,55 auf neue Rechnung. |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 694.646 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden und die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 15. Mai 2026, zur Auszahlung fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands (Michael Drolshagen, Sebastian Kutz, Andreas Pabst) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats (Ulrich Bellgardt, Susanne Heckelsberger, Dr. Hans Liebler, Heinrich von Portatius, Dr. Alexander Selent, Sabine Simeon Aissaoui, Peter Wiedemann) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:
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Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls durchzuführende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
|
| 6. |
Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:
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Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung erfolgt vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist, mit Wirkung zum Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die WashTec AG nach dem deutschen Umsetzungsgesetz verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2026 eine (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen, und dass diese extern zu prüfen ist sowie dass die Bestellung des Prüfers der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.
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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
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| 7. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Hans Liebler wird durch seine Mitteilung der Mandatsniederlegung vom 15. Februar 2026 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 am 12. Mai 2026 enden. Es ist daher eine Neuwahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Somit ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Er berücksichtigt insbesondere die vom Aufsichtsrat der WashTec AG beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Bei der Wahl soll von der in Ziffer 8.2 der Satzung der WashTec AG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere Amtszeit als die Regelamtszeit von ca. fünf Jahren zu bestellen. Hierdurch sollen die Wahlrechte der Aktionäre gestärkt und den Anforderungen einer modernen Corporate Governance Rechnung getragen werden.
Wahlvorschlag Francisco de Juan
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Francisco de Juan, Madrid, Spanien, Managing Partner und Chief Investment Officer (CIO) bei Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A., Madrid, Spanien, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Francisco de Juan in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften von Herrn Francisco de Juan in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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GUALA CLOSURES S.p.A., Spinetta Marengo AL, Italien (Mitglied im “Consiglio di Amministrazione” - Verwaltungsrat) |
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ALIMAK Group AB, Stockholm, Schweden (Mitglied im „Valberedning“ - Nominierungsausschuss) |
Angaben zum Kandidaten gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Herr Francisco de Juan ist Managing Partner und Chief Investment Officer (CIO) bei Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A., Madrid, Spanien. Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A. übernimmt die Investmentmanagementfunkton für verschiedene alternative Investmentfonds, insbesondere für den Fonds EQMC ICAV, Dublin, Irland. EQMC ICAV und Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A. sind direkt (EQMC ICAV) bzw. indirekt (Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A.) wesentlich im Sinne von C.13 DCGK (d.h. mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien) an der WashTec AG beteiligt.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass dieser den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.
Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten ist im Anschluss an diese Tagesordnung im Abschnitt II. »Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung« wiedergegeben und auf unserer Internetseite unter
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
abrufbar. Die vom Aufsichtsrat beschlossene Zielsetzung für seine Zusammensetzung einschließlich des Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat sowie der Stand der Umsetzung einschließlich einer Qualifikationsmatrix zum 31. Dezember 2025 sind in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2025 dargestellt, die auf unserer Internetseite unter
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
zugänglich ist und auch während der Hauptversammlung zugänglich sein wird.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG ist ein Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2025 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| II. |
Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung
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Angaben über den unter Punkt 7 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Francisco de Juan, Madrid, Spanien
Managing Partner und Chief Investment Officer (CIO) bei Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A., Madrid, Spanien
Jahrgang 1975
Nationalität: Spanisch
Ausbildung:
Herr Francisco de Juan studierte an der Universidad Pontificia Comillas, Madrid, Spanien, Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1999 mit einem Doppelabschluss Bachelor of Arts in Business Administration und Bachelor of Arts in Law ab.
Beruflicher Werdegang:
Herr Francisco de Juan begann seine Karriere 1999 bei Lehman Brothers Europe Limited in London, Großbritannien, in der Abteilung „Investment Banking - Financial Institutions Group“, wo er zum Associate aufstieg, bevor er von 2003 bis 2006 als Senior Equity Research Analyst zu CA Cheuvreux (heute Kepler Cheuvreux) in Madrid, Spanien, wechselte. Ende 2006 wechselte er zu Alantra EQMC Asset Management SGIIC, S.A., Madrid, Spanien, wo er zunächst als Investment Director des QMC-Fonds tätig war und seit 2010 seine derzeitige Position als Managing Partner und Chief Investment Officer (CIO) innehat.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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GUALA CLOSURES S.p.A., Spinetta Marengo AL, Italien (Mitglied im “Consiglio di Amministrazione” - Verwaltungsrat) |
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ALIMAK Group AB, Stockholm, Schweden (Mitglied im „Valberedning“ - Nominierungsausschuss) |
| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 13.976.970 Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die WashTec AG somit insgesamt 13.976.970 Stückaktien ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 Stimmrechte gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung entfallen davon 694.646 Stückaktien auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die - selbst oder durch Bevollmächtigte - an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Der Nachweis hat sich nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und Ziffer 9.5 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung - d.h. auf Montag, 20. April 2026, 24.00 Uhr (MESZ), (nachfolgend „Nachweisstichtag“) - zu beziehen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 5. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Adresse zugehen:
WashTec AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, ebenso wie die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (bzw. ggf. deren Änderung oder Widerruf) (hierzu nachfolgend unter 3.) können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Übermittlung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c AktG müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens Dienstag, den 5. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (bzw. ggf. deren Änderung oder Widerruf) über Intermediäre gemäß § 67c AktG sind danach noch möglich und müssen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 11. Mai 2026, 18.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
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| 3. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär (wie etwa ein Kreditinstitut oder sonstiges, auch ausländisches Finanzdienstleistungsinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
anmeldestelle@computershare.de
Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen von den Aktionären die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall in Textform Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und Weisungen (sowie ggf. für eine Änderung oder den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen) vor der Hauptversammlung muss die Vollmacht zusammen mit den Weisungen (bzw. ggf. deren Änderung oder Widerruf) bis Montag, den 11. Mai 2026, 18.00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sein:
WashTec AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter noch bis zum vom Versammlungsleiter benannten Zeitpunkt an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien angepassten Gewinnverwendungsvorschlag (bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie). Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer vorgesehenen Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung an die Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen bzw. Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen den Aktionären unter der Internetadresse
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung oder können montags bis freitags, außer feiertags, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) unter den vorab genannten Kontaktdaten der Anmeldestelle angefordert werden.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Bevollmächtigung und ihr Nachweis können unter Beachtung der vorgenannten Maßgaben auch auf eine beliebige andere formgerechte Art und Weise als durch das vorgenannte Formular erfolgen.
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| 4. |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten für ein und denselben Aktienbestand mehrere voneinander abweichende Erklärungen zur Stimmrechtsausübung eingehen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung als vorrangig betrachtet.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen zur Stimmrechtsausübung eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt zugegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. gemäß § 67c AktG über Intermediäre, 3. in Papierform.
Bei fristgerechter Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes können Aktionäre auch kurzfristig entscheiden, ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wahrzunehmen. Bei persönlicher Teilnahme an der Hauptversammlung kann ein Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht erfolgen.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen und nicht erkennbar sein, welche zuletzt zugegangen ist, gilt: Die Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft hat Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft als zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt angesehen.
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| 5. |
Weitere Informationen zur Abstimmung gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung DVO (EU) 2018/1212
Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge zu den Punkten 2 bis 7 der Tagesordnung haben verbindlichen Charakter. Unter dem Punkt 8 der Tagesordnung hat die vorgesehene Abstimmung empfehlenden Charakter.
Bei den vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung) oder Nein (Ablehnung) abzustimmen oder sich der Stimme zu enthalten (Stimmenthaltung).
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| 6. |
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft, Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die zugänglich zu machenden Unterlagen können im Internet unter
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
eingesehen und heruntergeladen werden (vgl. § 124a AktG). Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 7, 86153 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der Internetadresse
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde.
|
| 7. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
| 7.1 |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen (anteiliger Betrag entspricht 174.713 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dies gilt gemäß § 87 Abs. 4 AktG auch für die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist gemäß § 122 AktG schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. April 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
WashTec AG Vorstand c/o Abteilung Global Legal and Compliance Argonstraße 7 86153 Augsburg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| 7.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
WashTec AG Abteilung Global Legal and Compliance Argonstraße 7 86153 Augsburg E-Mail: legal@washtec.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2026, 24.00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter der Internetadresse der Gesellschaft
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
zugänglich gemacht (einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen). Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. vorgetragen werden.
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| 7.3 |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß Ziffer 9.12 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festzusetzen.
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| 7.4 |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
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| 8. |
Zeitangaben
Sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung sind in der für Deutschland im maßgeblichen Zeitraum relevanten mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.
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| 9. |
Hinweise zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie unter
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/
Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.
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Augsburg, im März 2026
WashTec AG
Der Vorstand
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
WashTec AG |
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Argonstraße 7 |
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86153 Augsburg |
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Deutschland |
| E-Mail: |
legal@washtec.com |
| Internet: |
https://ir.washtec.de/hauptversammlung/ |
| ISIN: |
DE0007507501 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302460 01.04.2026 CET/CEST
| DE0007507501 |
| 01.04.2026 | KPS AG | KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2026 in MACE Restaurant & Speisesyndikat, Beta-Straße 10 E, 85774 Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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KPS AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2026 in MACE Restaurant & Speisesyndikat, Beta-Straße 10 E, 85774 Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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KPS AG
Unterföhring
ISIN DE000A1A6V48
WKN A1A6V4
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 80bfe8086b3ff011b54200505696f23c
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein zur
am 15. Mai 2026 um 11:00 Uhr (MESZ)
im MACE Restaurant & Speisesyndikat, Beta-Straße 10 E, 85774 Unterföhring,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB zum 30. September 2025 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2025 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315a HGB zum 30. September 2025 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Aufsichtsrat näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss am 6. Februar 2026 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über unsere Internetseite unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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zugänglich. Ferner werden die Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/2025 der KPS AG in Höhe von EUR 4.869.063,60 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen, namentlich:
| 4.1 |
Herrn Michael Tsifidaris |
| 4.2 |
Herrn Josef Richter |
| 4.3 |
Herrn Hans-Werner Hartmann |
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten oder Finanzinformationen und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines (personenidentischen) Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 WpHG für das Geschäftsjahr 2025/2026, sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2026/2027 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2027, sofern solche Zwischenberichte oder Finanzinformationen einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden sollen, bestellt. |
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, oder der MÖHRLE HAPP LUTHER Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorzuschlagen. Dabei hat er dem Aufsichtsrat seine Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mitgeteilt und diese begründet.
| 5.2 |
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 bestellt. |
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen bedarf eines deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-Umsetzungsgesetz). Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Beschlussvorschläge der Verwaltung an die Hauptversammlung war ein CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet; es lag lediglich ein Gesetzesentwurf vor. Die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in einem CSRD-Umsetzungsgesetz eine Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine vorstehenden Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorstehenden Beschlussvorschläge entscheiden zu lassen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung zur Billigung nach § 120a Abs. 4 AktG vorzulegen. Der nach dieser Maßgabe erstellte Vergütungsbericht der KPS AG für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde nach § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 ist nebst Prüfungsvermerk von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
|
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
|
II. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Durchführung der Hauptversammlung als Präsenzversammlung
Die diesjährige Hauptversammlung wird erneut in Form einer Präsenzversammlung stattfinden.
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| 2. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens bis zum
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Ablauf des 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
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in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
KPS AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich unter Beachtung der vorstehenden Anmeldefrist online über das Aktionärsportal anzumelden, das sie über die Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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erreichen. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Passwort. Die relevanten Zugangsdaten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben den im Aktienregister eingetragenen Aktionären übersandt.
Ein universell verwendbares Anmelde- und Vollmachts-, Weisungsformular, das auch für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwendet werden kann, steht im Internet unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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zur Verfügung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können unter Beachtung der jeweils in dieser Einladung bestimmten Fristen gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung, sofern im Zuge der Anmeldung nicht eine Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter oder eine Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail zukommen lassen.
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| 3. |
Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister
Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (sogenannter Technical Record Date) entsprechen, da aus technischen Gründen im Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Der Umschreibungsstopp bedeutet jedoch keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Intermediäre und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG.
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| 4. |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Der Vorstand macht auf freiwilliger Grundlage und als Erleichterung für die Aktionäre von der Ermächtigung gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung Gebrauch und sieht vor, dass fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte ihre Stimmen im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung nach folgender Maßgabe auch im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal abgeben können („Briefwahl“).
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist jedoch ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung sowie zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die Abgabe von Briefwahlstimmen zu anderen Abstimmungen, insbesondere zu Anträgen, die erst in der Hauptversammlung gestellt werden, ist nicht möglich. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen per elektronischer Briefwahl über das Aktionärsportal unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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abgeben. Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal ist zeitlich begrenzt und nur bis zum 14. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können elektronisch abgegebene Stimmen auch über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist die Abstimmfunktion zur Briefwahl über das Aktionärsportal geschlossen wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post oder E-Mail.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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| 5. |
Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre können Dritte zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch im Falle der Stimmrechtsbevollmächtigung sind vom Aktionär die in vorstehender Ziffer 2 (Anmeldung zur Hauptversammlung) dargelegten Anforderungen zu erfüllen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG).
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Eine Bevollmächtigung kann unter Nutzung des Aktionärsportals oder durch sonstige Erklärungen in Textform unter Benennung der Person des Erklärenden erfolgen. Auch ist eine Abgabe der Vollmacht bei Zutritt zu der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung vor Ort möglich.
Über das Aktionärsportal können Vollmachten nur bis zum 14. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist die Bevollmächtigungsfunktion über das Aktionärsportal geschlossen wird.
Bitte beachten Sie, dass für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, besondere Bestimmungen gelten (siehe nachfolgend unter dem Abschnitt „Bevollmächtigung anderer Personen“).
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten auch an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dazu müssen den Stimmrechtsvertretern Vollmacht(en) und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 14. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktion über das Aktionärsportal geschlossen wird.
Zudem kann eine Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch sonstige Erklärungen in Textform unter Benennung der Person des Erklärenden erfolgen und der Gesellschaft durch Zusendung an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse bis zum 13. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft aufgrund des Feiertags bis zu dem genannten Zeitpunkt), übermittelt werden:
KPS AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
(„KPS-Kontaktadressen“)
Zudem sind Bevollmächtigung und Weisungserteilung bei Zutritt zu der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung vor Ort möglich.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Bevollmächtigung und Weisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Bevollmächtigung und Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Es ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter keine Anträge oder Fragen für die Aktionäre stellen oder Widersprüche erklären. Stimmrechte werden sie nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen erhalten haben. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen und dürfen ohne ordnungsgemäße Weisung das Stimmrecht nicht ausüben.
Bevollmächtigung anderer Personen
Wenn weder ein Intermediär, noch ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG, eine Aktionärsvereinigung oder andere durch § 135 Abs. 8 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt werden sollen, bedürfen die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf der Textform (§ 126b BGB). Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht hingegen durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung in Textform verlangen. Der Nachweis kann der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft aufgrund des Feiertags bis zu dem genannten Zeitpunkt), an eine der vorstehend definierten KPS-Kontaktadressen übermittelt werden. Auch ist ein Nachweis der Vollmacht bei Zutritt zu der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung vor Ort möglich.
Für die Erteilung einer Vollmacht an Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG, Aktionärsvereinigungen und andere durch § 135 Abs. 8 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen sowie für ihren Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gilt das Textformerfordernis nicht. Der Bevollmächtigte hat die Vollmacht jedoch nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen beeinträchtigt allerdings nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe. Ferner hat der jeweilige Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab abgestimmt werden.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten auf mehreren Wegen Stimmrechte vor dem Tag der Hauptversammlung ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. über Intermediäre gem. § 67c AktG und 4. per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Sollte ein Aktionär persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, werden hierdurch alle zuvor erteilen Vollmachten und ggfs. Weisungen oder über das Aktionärsportal im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen widerrufen.
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| 6. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.057.665 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:
KPS AG - z. Hd. des Vorstands - Beta-Straße 10 h 85774 Unterföhring
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 1 und 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der vorstehend genannten Mindestanzahl an Aktien sind und dass sie diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden. Der Zugang des Verlangens ist daher nicht mitzurechnen. Eine Verlegung der Frist von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind nicht entsprechend anzuwenden.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 AktG).
Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:
KPS AG Investor Relations Beta-Straße 10 h 85774 Unterföhring E-Mail: ir@kps.com
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter diesen Kontaktdaten zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ hauptversammlung-2026/
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unverzüglich zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab form- und fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
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| c) |
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
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Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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zu finden.
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| 7. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden die in § 124a AktG genannten Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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zur Einsicht und zum Download zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist.
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| 8. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 41.153.300,00 und ist eingeteilt in 41.153.300 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
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| 9. |
Hinweise zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär, im Rahmen der Anmeldung zu unserer Hauptversammlung und zu deren Durchführung sowie bei der Nutzung des Aktionärsportals verarbeitet. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die KPS AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß DSGVO finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026/
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Unterföhring, im April 2026
KPS AG
Der Vorstand
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
KPS AG |
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Beta-Str. 10H |
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85774 Unterföhring/München |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@kps.com |
| Internet: |
https://kps.com/de/ |
| ISIN: |
DE000A1A6V48 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302462 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A1A6V48 |
| 01.04.2026 | Wüstenrot & Württembergische AG | Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2026 in virtuell (i.S.d. Aktiengesetz: Kornwestheim, Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Wüstenrot & Württembergische AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2026 in virtuell (i.S.d. Aktiengesetz: Kornwestheim, Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Wüstenrot & Württembergische AG
Kornwestheim
- ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETWUW120260513RSDE0008051004
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft
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zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 13. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
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ein. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter) durchgeführt und für die Aktionärinnen und Aktionäre der Wüstenrot & Württembergische AG und ihre Bevollmächtigten live im passwortgeschützten Online-Service übertragen (www.ww-ag.com/hv-service-ww). Für den Zugang zum Online-Service benötigen die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das dazugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer kann den mit der Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden. Als Zugangspasswort verwenden die Aktionärinnen und Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, das bei der Registrierung selbst gewählte Zugangspasswort. Alle übrigen im Aktienregister Eingetragenen erhalten mit den Unterlagen, die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden, ein individuelles Passwort für die Nutzung des Online-Service, das diese individuell anpassen können.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter. Weitere Informationen zur Teilnahme und der Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte entnehmen Sie bitte dem Teil B. dieser Einberufung.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist der Campus der Wüstenrot & Württembergische AG, W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim.
TEIL A.
TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Diese Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB), die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB sowie den Konzernnachhaltigkeitsbericht (nach ESRS) als zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB.
Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich. Dort werden sie auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 26. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung ebenfalls nur zugänglich zu machen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 74.449.545,13 wie folgt zu verwenden:
| EUR 0,65 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie |
EUR |
60.937.318,00 |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
13.000.000,00 |
|
Vortrag auf neue Rechnung
|
EUR
|
512.227,13
|
|
Gesamt
|
EUR
|
74.449.545,13
|
Eigene Aktien der Gesellschaft sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Zum 31. Dezember 2025 hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien gehalten. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet, der bei einer unveränderten Ausschüttung von EUR 0,65 je gewinnberechtigter Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für den insgesamt ausgeschütteten Betrag und den Gewinnvortrag vorsieht.
Die Dividendenzahlung ist entsprechend § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am Montag, den 18. Mai 2026, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Wüstenrot & Württembergische AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wüstenrot & Württembergische AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich. Dort wird er auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2026 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2027 und vorsorgliche Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
| a) |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses, vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2026 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2027, wenn und soweit derartige unterjährige Abschlüsse und Lageberichte einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.
Die Bestellung umfasst auch die Prüfung der IFRS-Fonds-Reportings der Spezial-Sondervermögen des Wüstenrot & Württembergische-Konzerns sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht auf Einzel- und Gruppenebene gem. § 35 Abs. 2 VAG.
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| b) |
Vorsorgliche Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses, vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Die Bestellung eines solchen Prüfers sieht Art. 37 der Abschlussprüferrichtlinie in der Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren verpflichtet, die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird die Umsetzung frühestens im Laufe von 2026 erwartet. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsorglich für den Fall, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2026 eingeführt werden sollte.
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Der Risiko- und Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte abgegeben wurde und dem Risiko- und Prüfungsausschuss keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) genannten Art auferlegt wurde.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung
Gemäß § 13 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat eine Vergütung. Die Vergütungshöhe wurde zuletzt durch die Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 angepasst. Das Vergütungssystem sowie die Vergütungshöhe wurden zuletzt durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 bestätigt. In der Praxis kommt es dabei immer wieder zu erheblichen Aufwänden im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerrelevanz des Sitzungsgeldes. Ferner sieht das aktuelle Vergütungssystem eine Vergütung für jede Mitgliedschaft in einem Ausschuss vor. Dies gilt auch für den Vermittlungsausschuss, der in den vergangenen Jahren nicht getagt hat, sowie den Nominierungsausschuss, der zuletzt maximal einmal jährlich getagt hat.
Der Hauptversammlung wird daher vorgeschlagen, nach § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG einen Beschluss über die Anpassung der Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine entsprechende Satzungsänderung zu fassen. Die Vergütung soll dahingehend angepasst werden, dass ab dem Geschäftsjahr 2027 kein Sitzungsgeld mehr für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats oder Ausschüssen des Aufsichtsrats bezahlt wird. Im Gegenzug soll die Grundvergütung von bislang EUR 27.500 auf nunmehr EUR 37.000 jährlich angehoben werden. Ferner soll für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss sowie im Nominierungsausschuss künftig keine gesonderte Vergütung mehr gewährt werden. Ebenfalls entfällt damit die Vergütungserhöhung für den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz in diesen Ausschüssen. Die übrigen Regelungen sollen unverändert bleiben. Der Vorstand soll angewiesen werden, die Satzungsänderung nicht vor dem 1. Januar 2027 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, sodass auch die Änderungen der Satzung erst in diesem Zeitpunkt wirksam werden.
Die zur Beschlussfassung vorgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist einschließlich der sinngemäßen Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG („Aufsichtsratsvergütungssystem“) über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich. Dort wird sie auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der sinngemäßen Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG wird zudem in Erfüllung von §§ 113 Abs. 3 Satz 6, 120a Abs. 2 AktG gemeinsam mit dem von der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss mindestens zehn Jahre kostenfrei über die Internetseite der Gesellschaft (derzeit: www.ww-ag.com/de/ueber-uns/vorstand-und-aufsichtsrat/verguetung) öffentlich zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
| a) |
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 auf EUR 37.000 festgesetzt; |
| b) |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich des Aufsichtsratsvergütungssystems) gemäß § 113 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG wird entsprechend des über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemachten Vorschlags mit Wirkung zum 1. Januar 2027 angepasst; |
| c) |
§ 13 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren Ausschüssen angehören, erhalten für ihre Tätigkeit in dem jeweiligen Ausschuss eine zusätzliche feste Vergütung, deren Höhe die Hauptversammlung festsetzt; setzt die Hauptversammlung keinen Betrag fest, gilt der Betrag des Vorjahres. Für Ausschussvorsitzende erhöht sich die zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit um 150 % und für ihre Stellvertreter um 75 % des von der Hauptversammlung festgesetzten Betrages gemäß Satz 1. Für die Mitgliedschaft, den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz im Vermittlungsausschuss sowie im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche feste Vergütung gemäß Satz 1 und Satz 2 gewährt.“;
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| d) |
§ 13 Absatz 4 der Satzung wird aufgehoben; |
| e) |
der bisherige § 13 Absatz 5 der Satzung wird zu § 13 Absatz 4; |
| f) |
der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderungen gemäß der Beschlussfassung zu den Punkten c), d) und e) nicht vor dem 1. Januar 2027 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. |
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| 8. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs.1 der Satzung i. V. m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 12 Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Dr. Frank Ellenbürger hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2026 niedergelegt. Daher ist durch die Hauptversammlung ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 wurde nicht widersprochen. Bei einer Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern ist mathematisch aufzurunden und der Aufsichtsrat muss sich demnach aus mindestens je vier Frauen und vier Männern zusammensetzen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat jeweils sechs Frauen und sechs Männer an. Die Quoten werden damit derzeit erfüllt und werden auch nach der Wahl in jedem Fall erfüllt sein.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl des Nachfolgers soll für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2028 endende Geschäftsjahr beschließt, erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des Nominierungsausschusses vor, Dr. Christof Hasenburg, Rechtsanwalt & Notar, wohnhaft in Berlin, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2028 endende Geschäftsjahr beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den Zielen, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannt hat, dem Diversitätskonzept und mit dem Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für sich erarbeitet hat.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Dr. Christof Hasenburg Mitglied des Wüstenrot Stiftung Gemeinschaft der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V. ist, welcher mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält.
Der Lebenslauf von Dr. Christof Hasenburg, einschließlich einer Übersicht über seine wesentlichen Tätigkeiten und Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien ist dieser Einberufung als Anlage beigefügt und ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich.
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TEIL B.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
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Die Gesellschaft hat im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 93.749.720 Aktien ausgegeben. Sämtliche Aktien lauten auf den Namen. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 93.749.720. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
| 2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
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Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat von seiner Ermächtigung in § 14 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit § 118a AktG Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Das bedeutet:
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Keine physische Teilnahme. Eine physische Teilnahme der Aktionärinnen oder Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen. |
| - |
Übertragung im Internet (Online-Service). Die virtuelle Hauptversammlung wird am 13. Mai 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet für Aktionärinnen und Aktionäre über den von der Gesellschaft eingerichteten passwortgeschützten Online-Service unter www.ww-ag.com/hv-service-ww übertragen. Für das bloße Verfolgen der Übertragung der Hauptversammlung im passwortgeschützten Online-Service genügt der Zugang zum Online-Service und es ist keine Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Das bloße Verfolgen der Übertragung ohne Anmeldung ermöglicht noch keine Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung versammlungsbezogener Aktionärsrechte. |
| - |
Anmeldeerfordernis. Aktionärinnen und Aktionäre, die über das bloße Verfolgen der Hauptversammlung im Online-Service hinaus an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen (und zum Beispiel das Stimmrecht ausüben, zur Tagesordnung sprechen, Fragen stellen oder Widersprüche erklären) wollen, müssen hierfür im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein und sich bis spätestens am Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung anmelden (siehe nachstehend unter 3.). |
| - |
Nutzung des Online-Service. Der Zugang zur Live-Übertragung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten erfolgen über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft. Für die Nutzung des Online-Service benötigen die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das dazugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer kann den mit der Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden. Als Zugangspasswort verwenden die Aktionärinnen und Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, das bei der Registrierung selbst gewählte Zugangspasswort. Alle übrigen im Aktienregister Eingetragenen erhalten mit den Unterlagen, die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden, ein individuelles Passwort für die Nutzung des Online-Service. |
| - |
Stimmrechtsausübung. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (siehe nachstehend unter 4.) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter (siehe nachstehend unter 5.). Darüber hinaus ist auch eine Vollmachtserteilung an Dritte möglich. Auch bevollmächtigte Dritte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter) können jedoch nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen und auch sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe nachstehend unter 6.). |
| - |
Anträge und Wahlvorschläge. Elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre können in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Sinne von § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG stellen (siehe nachstehend auch unter 9.2.). |
| - |
Stellungnahmen. Ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis spätestens am Donnerstag, den 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform über den Online-Service Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen werden von der Gesellschaft bis spätestens am Freitag, den 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), den ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären über den Online-Service zugänglich gemacht (siehe nachstehend unter 9.3.). |
| - |
Redebeiträge. Elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionärinnen und Aktionären steht in der virtuellen Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation zu. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen der Aktionärin beziehungsweise dem Aktionär und der Gesellschaft in der virtuellen Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, wenn die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist (siehe nachstehend unter 9.4.). |
| - |
Auskunftsrecht. Elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre haben das Recht, in der virtuellen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Es ist geplant, dass der Versammlungsleiter festlegt, dass solche Fragen in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation gestellt werden können (siehe nachstehend unter 9.5.). |
| - |
Erklärung von Widersprüchen. Elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre können im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären (siehe nachstehend unter 9.6.). |
Voraussichtlich ab Mittwoch, den 6. Mai 2026, wird der wesentliche Inhalt der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich sein. Abweichungen der in der Hauptversammlung gehaltenen Rede von dem vorab veröffentlichten Inhalt bleiben vorbehalten.
| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (über das bloße Verfolgen der Übertragung der Hauptversammlung im Online-Service hinaus) und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Personen berechtigt, die als Aktionärinnen oder Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich außerdem bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ)
elektronisch über den Online-Service im Internet unter
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www.ww-ag.com/hv-service-ww |
oder unter der Adresse
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Wüstenrot & Württembergische AG Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg |
oder per E-Mail an
zugehen. Für die Anmeldung über den Online-Service benötigen die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (siehe dazu oben „Nutzung des Online-Service" unter 2.).
| 3.2 |
Eintragung im Aktienregister
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Für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter 3. dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionärin oder Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung bei der Gesellschaft nach Ablauf des 6. Mai 2026, d. h. nach dem 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), sog. Technical Record Date, eingeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 6. Mai 2026 zu, wird die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der virtuellen Hauptversammlung wirksam; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister ausgetragen werden soll.
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der virtuellen Hauptversammlung zu stellen.
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
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Aktionärinnen und Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aktionärinnen und Aktionäre sich (wie vorstehend unter 3. dargestellt) bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung spätestens bis Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), angemeldet haben und im Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen und Widerruf der Stimmabgabe können über den von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Online-Service unter www.ww-ag.com/hv-service-ww erfolgen (siehe dazu oben „Nutzung des Online-Service“ unter 2.). Die elektronische Stimmabgabe über den internetgestützten Online-Service kann bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung erfolgen. Aktionärinnen, Aktionäre und Aktionärsvertreter werden gebeten, ihr Stimmrecht nach Möglichkeit frühzeitig auszuüben.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen der Stimmabgabe können zudem auch postalisch oder per E-Mail vorgenommen werden und müssen, um berücksichtigt zu werden, der Gesellschaft in diesem Fall spätestens bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung
unter der Adresse
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Wüstenrot & Württembergische AG Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg |
oder per E-Mail an
zugehen. Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformular verwendet werden, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich gemacht wird. Ferner erhalten alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nicht für die Versendung der Einladung per E-Mail angemeldet haben, das Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformular zusammen mit der Einladung postalisch übersandt.
| 5. |
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter
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Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter in oder bereits vor der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter sind die unter 3. dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu beachten.
Die Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen sie rechtzeitig Weisung erhalten. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung können über den von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Online-Service unter www.ww-ag.com/hv-service-ww erfolgen. In diesem Fall können die Erteilung und die Änderung von Weisungen spätestens bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter, der Widerruf einer Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf oder Änderung können zudem auch postalisch oder per E-Mail vorgenommen werden und müssen, um berücksichtigt zu werden, der Gesellschaft in diesem Fall spätestens bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung
unter der Adresse
| |
Wüstenrot & Württembergische AG Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg |
oder per E-Mail an
zugehen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen können unter Nutzung des Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformulars erteilt werden, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich gemacht wird. Ferner erhalten alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nicht für die Versendung der Einladung per E-Mail angemeldet haben, das Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformular zusammen mit der Einladung postalisch übersandt.
Auch nach der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter können die Aktionärinnen und Aktionäre entscheiden, die Rechte in der virtuellen Hauptversammlung selbst wahrzunehmen oder durch andere Bevollmächtigte wahrnehmen zu lassen.
| 6. |
Bevollmächtigung Dritter
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Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch andere Bevollmächtigte, z. B. durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung Dritter sind die unter 3. dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu beachten.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionärinnen und Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl - wie vorstehend unter 4. beschrieben - oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter- wie vorstehend unter 5. beschrieben - ausüben.
Außer in den Fällen einer Vollmacht nach § 135 AktG kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt werden. Bei Erteilung gegenüber dem Dritten bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform.
Für die Nutzung des Online-Service benötigen Bevollmächtigte eigene Zugangsdaten. Diese erhalten sie nach Erteilung der Vollmacht per Post zugesandt. Wir empfehlen daher, dass Vollmachtserteilungen möglichst rechtzeitig vor der virtuellen Hauptversammlung gegenüber der Gesellschaft erfolgen bzw. dieser nachgewiesen werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird - der Textform und können postalisch oder per E-Mail an die vorstehend unter 3. genannte Adresse bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden. Die Erteilung und der Widerruf einer Bevollmächtigung sind zudem auch über den Online-Service möglich.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG - das sind insbesondere Kreditinstitute und Wertpapierfirmen - und von Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG - dazu zählen insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater - gilt das Textformerfordernis nicht. Stattdessen ist § 135 AktG zu beachten. Danach ist unter anderem die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ferner sollten etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen mit diesem abgeklärt werden.
Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformulars erfolgen, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich gemacht wird. Ferner erhalten alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nicht für die Versendung der Einladung per E-Mail angemeldet haben, das Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformular zusammen mit der Einladung übersandt.
Bevollmächtigt ein Aktionär oder eine Aktionärin mehr als eine Person, ist die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
| 7. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
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Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung oder Widerruf gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein. Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Mittwoch, 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Vollmachts- und Weisungserteilungen und deren Änderung oder Widerruf über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Dienstag, 12. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
| 8. |
Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen sowie weitere Hinweise zur Stimmabgabe
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Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Stimmabgaben per Briefwahl oder Änderungen von Stimmabgaben oder Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter ein, hat jeweils die zeitlich zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang. Ist die Reihenfolge der Erklärungen nicht erkennbar oder unklar, werden vorrangig die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die Erklärungen per E-Mail, hiernach über SWIFT übermittelte Erklärungen und schließlich die Erklärungen in Papierform berücksichtigt.
Sofern von Aktionärinnen, Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen und Stimmrechtsvertreter eingehen, hat ebenfalls jeweils die zeitlich zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang. Ist die Reihenfolge nicht erkennbar, werden unabhängig vom Übermittlungsweg vorrangig die Briefwahlstimmen berücksichtigt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Erklärung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. eine Weisung zu dem unter Tagesordnungspunkt 2 bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag behält ihre Gültigkeit auch bei einer etwaigen Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags in der Hauptversammlung, wie unter Tagesordnungspunkt 2 beschrieben.
Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Ausübung der Aktionärsrechte sollten Sie beachten, dass es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellungsverzögerungen kommen kann.
| 9. |
Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
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| 9.1 |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 95.603 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dabei müssen die Aktionärinnen und Aktionäre nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen findet § 121 Abs. 7 AktG entsprechend Anwendung. Danach ist der Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, Sonnabend oder Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
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Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG - Hauptversammlung - z. Hd. Frau Dr. Margret Obladen Leiterin Konzernrecht 70801 Kornwestheim |
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 12. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt.
| 9.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
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Jede Aktionärin und jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, auch vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge, einschließlich des Namens der Aktionärin oder des Aktionärs, sind von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, den 28. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der Adresse
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Wüstenrot & Württembergische AG - Hauptversammlung - Frau Dr. Margret Obladen Leiterin Konzernrecht 70801 Kornwestheim |
oder per E-Mail an
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hauptversammlung@ww-ag.com |
zugehen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww. Betrifft der zugänglich zu machende Vorschlag einer Aktionärin oder eines Aktionärs die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, versieht der Vorstand den Vorschlag mit
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dem Hinweis auf die Anforderungen des § 96 Abs. 2 AktG, |
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der Angabe, ob der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde und |
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der Angabe, wie viele Sitze im Aufsichtsrat mindestens jeweils von Frauen und Männern besetzt sein müssen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. |
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge brauchen gemäß § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden,
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soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, |
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wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, |
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wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, |
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wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag der Aktionärin oder des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, |
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wenn derselbe Gegenantrag der Aktionärin oder des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, |
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wenn die Aktionärin oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass sie beziehungsweise er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder |
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wenn die Aktionärin oder der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. |
Die Begründung braucht ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Bei Vorliegen eines vorstehend genannten Grundes gemäß § 126 Abs. 2 AktG brauchen auch Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand darüber hinaus auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und Angaben zur Mitgliedschaft der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen oder Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern die Aktionärin oder der Aktionär, die beziehungsweise der den Antrag gestellt hat, nicht im Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionärin oder Aktionär eingetragen und zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist, muss der entsprechende Antrag in der virtuellen Hauptversammlung nicht behandelt werden. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre das Stimmrecht zu ordnungsgemäß gestellten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ab deren Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft ausüben können.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können auch während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation gestellt werden. Die Videokommunikation erfolgt über den Online-Service zur Hauptversammlung unter der Internetadresse www.ww-ag.com/hv-service-ww. Die Gesellschaft behält sich vor, gemäß § 130a Abs. 6 AktG die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen der jeweiligen Aktionärin beziehungsweise dem jeweiligen Aktionär und der Gesellschaft in der virtuellen Hauptversammlung vor dem entsprechenden Redebeitrag der Aktionärin beziehungsweise des Aktionärs zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, wenn die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
| 9.3 |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
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Aktionärinnen und Aktionäre, die ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet sind, können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen müssen in Textform bis Donnerstag, den 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über den Online-Service unter der Internetadresse www.ww-ag.com/hv-service-ww eingehen. Der Umfang ist auf 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) begrenzt.
Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen allen ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären bis zum Ablauf des 8. Mai 2026, also bis spätestens zum Freitag, den 8. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugänglich machen. Das Zugänglichmachen erfolgt über den Online-Service unter der Internetadresse www.ww-ag.com/hv-service-ww. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht von einer ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionärin oder einem ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionär stammen, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen oder ein Fall im Sinne von § 130a Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG vorliegt.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gesondert gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.
Bei der Zugänglichmachung von Stellungnahmen wird die Gesellschaft die Namen der Verfasserinnen und Verfasser der Stellungnahmen offenlegen. Mit dem Einreichen der Stellungnahme erklären sich Aktionärinnen und Aktionäre oder Bevollmächtigte mit der Veröffentlichung der Stellungnahme unter Offenlegung des Namens und des Wohnorts bzw. Sitzes einverstanden.
| 9.4 |
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
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Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter haben in der Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Der Redebeitrag kann Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG umfassen.
Die Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über den Online-Service unter der Internetadresse www.ww-ag.com/hv-service-ww anzumelden. Das nähere Verfahren wird der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung erläutern.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen der Aktionärin beziehungsweise dem Aktionär und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzungen für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww.
| 9.5 |
Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG
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Alle ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen, Aktionäre sowie Aktionärsvertreter können gem. § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Es ist geplant, dass der Versammlungsleiter festlegt, dass Fragen in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation gestellt werden können. Die Gesellschaft behält sich für diesen Fall vor, gemäß § 130a Abs. 6 AktG die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen der jeweiligen Aktionärin beziehungsweise dem jeweiligen Aktionär und der Gesellschaft in der virtuellen Hauptversammlung vor dem entsprechenden Redebeitrag der Aktionärin beziehungsweise des Aktionärs zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, wenn die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Wird einer elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionärin oder einem elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann diese Aktionärin oder dieser Aktionär über den Online-Service verlangen, dass die Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die virtuelle Hauptversammlung aufgenommen werden.
| 9.6 |
Widersprüche gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
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Aktionärinnen und Aktionäre, die zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben die Möglichkeit, über den Online-Service unter www.ww-ag.com/hv-service-ww gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gem. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG zu erklären. Die Erklärung ist über den Online-Service von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich.
| 10 |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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Diese Einberufung wird mitsamt den Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten einschließlich der Informationen nach § 124a AktG von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ww-ag.com/go/ir/hv-ww zugänglich sein. Dort werden sie auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Dort finden sich auch weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, Abs. 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG.
| 11 |
Information zum Datenschutz für Aktionärinnen und Aktionäre
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Die Wüstenrot & Württembergische AG, W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim, verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (z. B. Name und Vorname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktionärsnummer) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Gesellschaft ist zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen, Aktionären und Aktionärsvertretern ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre, für die Verfolgung und Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung zum Online-Service sowie für die Führung des Aktienregisters rechtlich erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO) i. V. m. §§ 67, 118 ff. AktG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung zweckdienlich sind, auf Grundlage der berechtigten Interessen der Gesellschaft erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) DS-GVO). Soweit die Aktionärinnen und Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Gesellschaft diese in der Regel über die Anmeldestelle und gegebenenfalls von dem Letztintermediär, der die Aktien für die Aktionärinnen und Aktionäre verwahrt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung erforderlich.
Zudem ist es für den Betrieb des Online-Services erforderlich, technisch erforderliche Cookies auf dem jeweiligen Endgerät des Nutzers zu speichern. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Das Setzen eines Cookies kann unterbunden werden, indem Browsereinstellungen so vorgenommen werden, dass der Browser das Speichern der Cookies nicht zulässt. Das Blockieren sämtlicher Cookies kann allerdings die Nutzung des Online-Services beeinträchtigen oder verhindern.
Die von der Wüstenrot & Württembergische AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen, Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft und der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Aktionärinnen und Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die sich im Online-Service zugeschaltet haben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere für das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionärinnen und Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen sowie bei der Publikation von Stellungnahmen von Aktionärinnen und Aktionären im Online-Service.
Im Online-Service können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern, die zuvor Anträge oder Wahlvorschläge eingereicht haben oder ein Aktionärsrecht in der Hauptversammlung ausüben, den teilnahmeberechtigten Zuschauern zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre und der Aktionärsvertreter an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Soweit dies zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist, übermittelt die Gesellschaft zudem ggf. personenbezogene Daten an von ihr beauftragte Notare und Rechtsanwälte, die einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) DS-GVO i. V. m. §§ 118 ff. AktG oder der jeweiligen gesetzlichen Mitteilungspflicht oder, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten besteht, die berechtigten Interessen der Gesellschaft (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) DS-GVO).
Die Gesellschaft löscht oder anonymisiert die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen, Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die zweijährige Einsichtnahmefrist für das Teilnehmerverzeichnis nach § 129 Abs. 4 AktG abgelaufen ist, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben die Aktionärinnen und Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit). Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) DS-GVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft verarbeitet, steht den Aktionärinnen und Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionärinnen, Aktionäre und Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter: Wüstenrot & Württembergische AG, Datenschutzbeauftragter, W&W-Platz 1 in 70806 Kornwestheim, +49 (0)7141 16 0, E-Mail: dsb@ww-ag.com.
Kornwestheim, im März 2026
Der Vorstand
TEIL C.
ANLAGE ZU TOP 8 (WAHL ZUM AUFSICHTSRAT)
LEBENSLAUF DR. CHRISTOF HASENBURG
| Persönliche Daten |
Geburtsdatum: 15.07.1964 |
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Geburtsort: Bochum |
| Ausbildung |
Studium der Rechtswissenschaften und anschließende Promotion, Universität Bielefeld |
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Steuerberaterexamen |
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Wirtschaftsprüferexamen |
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Notarielle Fachprüfung |
| Beruflicher Werdegang |
11/1992 - 06/1998 Greiffenhagen GmbH WPG StBG, Bielefeld: |
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Prüfungs-, Rechts- und Steuerberatungsmandate, ab 03/1996 Prokura |
|
07/1998 - 07/2026 KPMG AG WPG, Berlin: |
|
1998 - 2000 |
Manager und Senior Manager, Audit Commercial Clients Berlin, ab 07/1998 Prokura |
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2000 - 2003 |
Partner, Audit Commercial Clients Berlin |
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2003 - 2007 |
Partner, Department of Professional Practice Audit |
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2007 - 2012 |
Partner, Quality & Risk Management |
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2012 |
Partner, Audit Leadership |
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2012 - 2025 |
Partner, Audit Financial Services |
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05/2025 |
Beendigung aktive Tätigkeit |
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Seit 06/2025 |
Rechtsanwalt und Notar in eigener Kanzlei, Berlin |
| Facharbeit |
Seit 09/2018 |
Mitglied im Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer KdöR, seit 09/2022 1. Vizepräsident |
| Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien und weitere wesentliche Tätigkeiten |
Keine |
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Wüstenrot & Württembergische AG |
|
W&W-Platz 1 |
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70806 Kornwestheim |
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Deutschland |
| E-Mail: |
maximilian.lukas.buehler@ww-ag.com |
| Internet: |
https://www.ww-ag.com/de |
| ISIN: |
DE0008051004 |
| WKN: |
805100 |
| Börsen: |
Frankfurt, Stuttgart |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302464 01.04.2026 CET/CEST
| DE0008051004 |
| 01.04.2026 | Scherzer & Co. AG | Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.03.2026
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Scherzer & Co. AG
/ Schlagwort(e): Net Asset Value
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.03.2026
01.04.2026 / 15:00 CET/CEST
Net Asset Value, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.03.2026
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.03.2026 3,37 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,56 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 24,04% unter dem Inventarwert vom 31.03.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. März 2026 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Rocket Internet SE,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.
1&1 AG: 1&1 berichtete über eine stabile Geschäftsentwicklung im Jahr 2025. Im Ausblick 2026 wird ein Anstieg des EBITDA auf ca. 800 Mio. EUR erwartet (2025: 689 Mio. EUR like-for-like). In den Folgejahren (2027 und 2028) soll das EBITDA jährlich um jeweils 100 Mio. EUR steigen.
Data Modul AG: Der Display-Experte meldete ein Jahresergebnis 2025 von -4,6 Mio. EUR (2024: +5,6 Mio. EUR). Im Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 wird von einer Seitwärtsbewegung beim Umsatz bei einem insgesamt positiven Jahresergebnis ausgegangen.
Redcare Pharmacy N.V.: Nach verhaltenen Wachstums- und Margenaussichten für das Jahr 2026 gab es in der Aktie der führenden europäischen Online-Apotheke einen deutlichen Kursrückgang.
K+S AG: Nach einem operativen Gewinnanstieg im abgelaufenen Jahr erwartet K+S für 2026 steigende Kalipreise und Absatzmengen. Im März führten Spekulationen über eine bevorstehende Düngemittelknappheit aufgrund des Irankrieges zu einer erhöhten Volatilität der K+S-Aktie.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
Über die Scherzer & Co. AG:
Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investments einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei sieht sich die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action.
Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein „natürlicher Floor“ bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.
Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf, München und Stuttgart, im elektronischen Handelssystem Xetra sowie in Tradegate.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Georg Issels
Vorstandsmitglied der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de
Disclaimer:
Der Tageswert der Portfoliopositionen wurde von der Scherzer & Co. AG sorgfältig ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Abweichungen können sich u.a. aus der steuerlichen Einordnung von Geschäftsvorfällen ergeben. Vergangenheitswerte erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Net Asset Value-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Scherzer & Co. AG |
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Friesenstraße 50 |
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50670 Köln |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)221-820 32-0 |
| E-Mail: |
info@scherzer-ag.de |
| Internet: |
www.scherzer-ag.de |
| ISIN: |
DE0006942808 |
| WKN: |
694280 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302442 01.04.2026 CET/CEST
| DE0006942808 |
| 01.04.2026 | GBK Beteiligungen AG | GBK Beteiligungen AG: GBK Beteiligungen AG beschließt Beendigung des Status als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach UBBG
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GBK Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Sonstiges
GBK Beteiligungen AG: GBK Beteiligungen AG beschließt Beendigung des Status als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach UBBG
01.04.2026 / 14:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
GBK Beteiligungen AG: GBK Beteiligungen AG beschließt Beendigung des Status als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach UBBG
Hannover – 1. April 2026 – Der Vorstand der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zukünftig auf den Status als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gemäß Unternehmensbeteiligungsgesetz (UBGG) verzichten zu wollen. Der Verzicht steht im Zusammenhang mit dem ebenfalls heute beschlossenen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung, den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft um den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) zu erweitern, ohne die besonderen Vorgaben des UBGG künftig beachten zu müssen.
Der Vorstand
Unternehmensprofil GBK Beteiligungen AG
Die GBK Beteiligungen AG ist eine banken- und branchenunabhängige deutsche Beteiligungsgesellschaft. Seit 1969 erwirbt sie Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften im deutschsprachigen Raum. Anleger können mit der GBK-Aktie in ein diversifiziertes Portfolio mittelständischer Unternehmen mit vielversprechender Entwicklungsperspektive investieren. Die Aktien von GBK werden im Freiverkehr der Wertpapierbörsen Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie auf Tradegate gehandelt (ISIN: DE0005850903 / WKN: 585090).
Internet: www.gbk-ag.de
Kontakt:
GBK Beteiligungen AG
Christoph Schopp
Vorstand
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Tel.: 0511-2800790
Ende der Insiderinformation
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
GBK Beteiligungen AG |
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Günther-Wagner-Allee 17 |
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30177 Hannover |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)511 - 2800790 |
| Fax: |
+49 (0)511 - 2800751 |
| E-Mail: |
schopp@gbk-ag.de |
| Internet: |
www.gbk-ag.de |
| ISIN: |
DE0005850903 |
| WKN: |
585090 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302416 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302416 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005850903 |
| 01.04.2026 | Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft | Original-Research: Berentzen-Gruppe AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Berentzen-Gruppe AG - von Montega AG
01.04.2026 / 14:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Berentzen-Gruppe AG
| Unternehmen: |
Berentzen-Gruppe AG |
| ISIN: |
DE0005201602 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
01.04.2026 |
| Kursziel: |
8,00 EUR (zuvor: 9,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Ingo Schmidt, CIIA |
Operativ stabil, strategisch im Wandel: Berentzen steuert auf Übergangsjahr 2026 zu
Die Berentzen-Gruppe hat am 26.03. den Geschäftsbericht 2025 vorgelegt und dabei ein Konzernergebnis von 2,4 Mio. EUR ausgewiesen. Da das Vorjahr durch Einmalbelastungen aus der Veräußerung des Standorts Grüneberg (Vj. -1,3 Mio. EUR) verzerrt war, werten wir die aktuelle Entwicklung primär als Normalisierung auf operativ gesunder Basis. Trotz eines marktbedingten Umsatzrückgangs auf 162,9 Mio. EUR (Vj. 182,5 Mio. EUR) lieferte der Konzern mit einem EBIT von 8,5 Mio. EUR sowie einem nahezu verdoppelten Free Cashflow von 5,1 Mio. EUR eine solide Performance ab.
[Tabelle]
Neue Segment-Transparenz & Juma-Impuls: Durch die erstmalige Veröffentlichung des Segment-EBIT wurde die Transparenz der Ertragsstruktur deutlich gesteigert. Während das Segment 'Spirituosen' mit einem EBIT von 7,3 Mio. EUR bei 104,0 Mio. EUR Umsatz der zentrale Ergebnispfeiler ist und im Segment 'Spirituosen Türkei' mit einem EBIT in Höhe von 1,9 Mio. EUR bei einem Umsatz von 5,6 Mio. EUR die höchste Marge generiert wird, weist der Bereich 'Alkoholfreie Getränke' (AFG) bei 33,4 Mio. EUR Umsatz noch ein negatives EBIT von -1,7 Mio. EUR aus. Hier soll der strategische Zukauf der Marke Juma im Bereich Functional Lifestyle Drinks als Beschleuniger wirken. Gemeinsam mit der starken Kernmarke Mio Mio und den stabilen Frischsaftsystemen (EBIT 1,3 Mio. EUR bei 19,1 Mio. EUR Umsatz) adressiert Juma den margenstarken Longevity-Trend. Diese Neuausrichtung ist elementar, um im Rahmen von 'Evolve 2030' den Anteil der Nicht-Spirituosen-Umsätze auf über 50% zu steigern und die Konzernmarge nachhaltig zu heben.
Ausblick: Für 2026 prognostiziert das Management einen leichten Umsatzanstieg auf 163,0 bis 173,0 Mio. EUR. Das Konzern-EBIT wird zwischen 7,0 und 9,0 Mio. EUR erwartet. Im Fokus stehen dabei gezielte Marketingaufwendungen u.a. für den Roll-out von Juma sowie die Neupositionierung der Marke Puschkin. Durch die stärkere Erschließung neuer Vertriebskanäle wie Drogeriemärkte und Tankstellen, insbesondere mit dem Ausbau des Dosengeschäfts für Mio Mio, soll sich die Abhängigkeit vom klassischen LEH weiter reduzieren und die Basis für das Erreichen der mittelfristigen EBIT-Marge von über 8% gelegt werden.
Fazit: Berentzen liefert mit dem GB 2025 insgesamt ein solides Zahlenwerk ab, das die operative Resilienz u.E. unterstreicht. Die neue Transparenz auf Segmentebene werten wir positiv, da sie den notwendigen operativen Turnaround im AFG-Bereich klar als zentralen Werttreiber identifiziert. Der Zukauf von Juma ist ein folgerichtiges Element der 'Evolve 2030'-Strategie, um in profitablere Kategorien vorzustoßen. Angesichts der stabilen Cashflow-Generierung bleibt die Aktie für Anleger, die auf einen erfolgreichen Mix-Shift setzen, weiterhin ein interessanter Value-Titel (EV/EBITDA 2026e: 3,0) im Beverage-Sektor. Wir bestätigen unser 'Kaufen'-Votum.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2302440 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005201602 |
| 01.04.2026 | GBK Beteiligungen AG | GBK Beteiligungen AG: Jahresabschluss 2025 festgestellt
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GBK Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
GBK Beteiligungen AG: Jahresabschluss 2025 festgestellt
01.04.2026 / 14:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
GBK Beteiligungen AG: Jahresabschluss 2025 festgestellt
Hannover, den 1. April 2026 - Der Vorstand der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft informiert darüber, dass sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. April 2026 mit dem vom Vorstand unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) erstellten und von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2025 befasst hat.
Demnach beläuft sich das Ergebnis des Geschäftsjahres 2025 auf 1,27 Millionen Euro. Es setzt sich aus einem Realisierten Ergebnis in Höhe von -1,86 Millionen Euro und einem Nicht realisierten Ergebnis in Höhe von 3,13 Millionen Euro zusammen.
Das Eigenkapital der GBK beläuft sich am 31.12.2025 auf 49,49 Millionen Euro. Der Nettoinventarwert (Net Asset Value) entspricht somit 7,33 Euro je Aktie.
Der Bilanzgewinn am 31.12.2025 beträgt 2,05 Millionen Euro. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, hiervon rund 2,03 Millionen Euro auszuschütten und rund 0,03 Millionen Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Bei Zugrundelegung des Börsenkurses am Bilanzstichtag beläuft sich die Dividendenrendite auf rund 5,2 Prozent.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2025 gebilligt und gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der Vorstand
Unternehmensprofil GBK Beteiligungen AG
Die GBK Beteiligungen AG ist eine banken- und branchenunabhängige deutsche Beteiligungsgesellschaft. Seit 1969 erwirbt sie Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften im deutschsprachigen Raum. Die GBK kooperiert seit 2002 mit der Hannover Finanz GmbH. Anleger können mit der GBK-Aktie in ein diversifiziertes Portfolio mittelständischer Unternehmen mit vielversprechender Entwicklungsperspektive investieren. Die Aktien von GBK werden im Freiverkehr der Wertpapierbörsen Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie auf Tradegate gehandelt (ISIN: DE0005850903 / WKN: 585090).
Internet: www.gbk-ag.de
Kontakt:
GBK Beteiligungen AG
Christoph Schopp
Vorstand
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Tel.: 0511-2800790
Ende der Insiderinformation
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2302398 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005850903 |
| 01.04.2026 | AlphaPet Ventures GmbH | AlphaPet Ventures akquiriert Tierliebhaber, die führende Marke für Nahrungsergänzung und funktionale Snacks für Haustiere in Deutschland
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Emittent / Herausgeber: Alphapet Ventures GmbH
/ Schlagwort(e): Firmenübernahme
AlphaPet Ventures akquiriert Tierliebhaber, die führende Marke für Nahrungsergänzung und funktionale Snacks für Haustiere in Deutschland
01.04.2026 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

München, 1. April 2026:
AlphaPet Ventures, Europas führende digitale Markenplattform für Premium-Tiernahrung, hat Tierliebhaber übernommen. Die Akquisition ist AlphaPets sechste Übernahme seit 2020 – und die zweite im ersten Quartal 2026 – damit setzt AlphaPet seine erfolgreiche Buy-and-Build-Strategie fort.
AlphaPet Ventures (AlphaPet) digitalisiert den Tiernahrungsmarkt und entwickelt und vertreibt erfolgreich Premium-Marken in ganz Europa. Das Portfolio umfasst etablierte Marken wie Wolfsblut, Wildes Land, Arden Grange, Herrmann’s Manufaktur, JR Pet Products und Cpro Food. AlphaPets Multikanal-Strategie verbindet ein starkes digitales Direct-to-Consumer-Geschäft (D2C) mit einem kundenorientierten Ansatz über eigene Plattformen und Partnerschaften mit führenden Handelspartnern im B2B-Segment.
Tierliebhaber wurde 2016 von Philipp Smakman und Josefine Schmidt in Berlin (Deutschland) gegründet. Katharina Smakman war von Anfang an maßgeblich am Aufbau von Tierliebhaber beteiligt und übernahm 2021 die Geschäftsführung. Gemeinsam mit ihrem Bruder Philipp entwickelte sie die Marke zu Deutschlands führendem Namen für Nahrungsergänzungsmittel und funktionale Snacks für Haustiere. Das Sortiment umfasst natürliche Produkte für Verdauung, Zeckenschutz, Zahnpflege, Gelenkgesundheit und Beruhigung. Dieser Fokus auf natürliche, hochwertige Produkte für die präventive Tiergesundheit hat Tierliebhaber eine dominante Position im deutschen Markt für Nahrungsergänzungsmittel für Haustiere gesichert.
Marco Hierling, Gründer und CEO von AlphaPet: „Tierliebhaber ist eine tolle Ergänzung unseres bestehenden Portfolios und stärkt unsere Präsenz im wachstumsstarken Health-and-Wellness-Segment erheblich. Mit der Wolfsblut VetLine haben wir bereits eine starke Position im Bereich Veterinärfutter aufgebaut – mit Tierliebhaber ergänzen wir nun eine führende Marke im Bereich der präventiven Pflege, die mit natürlichen Produkten die tägliche Gesundheit von Haustieren unterstützt.“
„Tierliebhaber ist ein perfektes Beispiel für die Art von Unternehmen, die wir suchen: ein Marktführer in seiner Kategorie, mit außergewöhnlicher Wachstumsdynamik und einem starken Management-Team. Die Ergänzung einer dedizierten Marke für Nahrungsergänzungsmittel auf AlphaPets Plattform schafft erheblichen strategischen Mehrwert und markiert einen wichtigen nächsten Schritt bei der Erweiterung von AlphaPets Plattform über klassische Tiernahrung hinaus,“ erklärt Fritjof Franz, Managing Partner bei capiton.
Katharina Smakman: „Wir haben Tierliebhaber mit der Überzeugung aufgebaut, dass Haustiere die gleiche Qualität bei Gesundheitsprodukten verdienen wie ihre Besitzer. AlphaPet teilt diese Vision und bringt die Plattform, die Reichweite und die Expertise mit, um Tierliebhaber gemeinsam mit uns auf das nächste Level zu heben.“ Philipp Smakman: „Von Anfang an war unsere Stärke die Verbindung hochwertiger Produkte mit einem konsequent digitalen Geschäftsmodell. Mit AlphaPet erhalten wir Zugang zu neuen Kanälen, Märkten und Fähigkeiten – und bewahren gleichzeitig, was Tierliebhaber einzigartig macht.“
Das gesamte Tierliebhaber-Team bleibt an Bord. Katharina und Philipp Smakman werden als Geschäftsführer das künftige Wachstum vorantreiben.
Die Akquisition wurde durch eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital finanziert. Patria Investments übernahm die Rolle des Lead-Investors der Finanzierungsrunde, mit einem signifikanten Beitrag von Venture Stars und der Unterstützung bestehender AlphaPet-Gesellschafter.
Mark Nicolson, Partner und Head of Primary Investments bei Patria, erklärt: „AlphaPets zweite Akquisition in diesem Quartal erneut als Lead-Investor zu begleiten, spiegelt unser Vertrauen in die Strategie und das Management-Team der Plattform wider. Die starke D2C-Kompetenz und führende Position von Tierliebhaber im Bereich funktionaler Tiergesundheit machen die Marke zu einer großartigen Ergänzung eines bereits starken Portfolios.“
Die Fremdfinanzierung wurde von CVC bereitgestellt und unterstreicht deren fortwährende Unterstützung von AlphaPets Buy-and-Build-Strategie.
AlphaPet wurde beraten von LutzAbel (Legal), Deloitte (Financial & Tax), A&O Shearman (Financing Legal) und Sonntag & Partner (Tax & Structure). Tierliebhaber wurde beraten von ox8 Corporate Finance (Lead Advisor) und GÖRG (Legal).
Über AlphaPet Ventures
AlphaPet Ventures ist Europas führende technologiegetriebene Markenplattform für Premium-Tiernahrung. Durch die Kombination von Multikanal-Distribution, digitalem Markenaufbau und end-to-end Technologielösungen transformiert AlphaPet den Tiernahrungsmarkt.
Organisches Wachstum und eine erfolgreiche Buy-and-Build-Strategie haben ein schnell wachsendes Portfolio führender europäischer Premium-Marken geschaffen. Geleitet von der Vision „Gesundes Futter für jedes Haustier“ treiben AlphaPets Tochtergesellschaften und Marken die Premiumisierung und Digitalisierung des Tiernahrungsmarktes voran.
Über Tierliebhaber
Tierliebhaber wurde 2016 von Philipp Smakman und Josefine Schmidt in Berlin (Deutschland) gegründet. Das Unternehmen hat sich als Deutschlands führende Marke für Nahrungsergänzungsmittel und funktionale Snacks für Haustiere etabliert und bedient seine Kunden über den eigenen Onlineshop, Amazon und B2B-Partner.
Über capiton
capiton ist eine unabhängige, eigentümergeführte Private-Equity-Gesellschaft mit einem verwalteten Fondsvolumen von über 1,6 Mrd. EUR. Das aktuelle Portfolio umfasst 14 mittelständische Unternehmen und unterstützt Management-Buyouts sowie Wachstumsfinanzierungen für etablierte Unternehmen.
Über Patria Investments
Patria ist eine führende Alternative-Investment-Gesellschaft mit über 37 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf resiliente Schlüsselsektoren in drei Kernregionen: Europa, Nordamerika und Lateinamerika. Mit einem verwalteten Vermögen von über 50 Mrd. USD und globaler Präsenz strebt Patria Investments danach, konsistente Renditen in attraktiven, langfristigen Investitionsmöglichkeiten zu erzielen und gleichzeitig nachhaltigen Wert für die Gesellschaft zu schaffen.
Über Reimann Investors
Reimann Investors ist ein Family Office und Unternehmensverbund, der Mitglieder der Unternehmerfamilie Reimann vertritt. Das Unternehmen konzentriert sich auf hochliquide Kapitalmarktinvestments und Direktbeteiligungen an wachstumsstarken digitalen Unternehmen in den Bereichen SaaS und FinTech.
Über Venture Stars
Venture Stars ist ein Münchner Venture-Capital-Fonds mit Fokus auf Frühphaseninvestments in innovative, digitale B2C- und B2B-Geschäftsmodelle. Die Venture-Stars-Partner sind selbst erfahrene Serienunternehmer und arbeiten eng mit den Gründern der Portfoliounternehmen zusammen. Venture Stars war Mitgründer von ePetWorld, das später durch die Fusion mit pets Premium zu AlphaPet wurde. Die Zusammenarbeit mit Venture Stars geht über die Bereitstellung von Kapital hinaus und umfasst Know-how, Netzwerkzugang und praktische operative Unterstützung bei Themen wie Strategie, Organisationsentwicklung, Finanzierung und Exit-Planung.
Pressekontakt
Moriz Jürgens
Landsberger Str. 234
80687 München
Mobile: +49 157 57949081
moriz.juergens@alpha.pet
alpha.pet/de/presse/
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| noisin916194 |
| 01.04.2026 | Liechtensteinische Landesbank AG | Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut gibt erste Anleihen erfolgreich heraus
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Liechtensteinische Landesbank / LLB
/ Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut gibt erste Anleihen erfolgreich heraus
01.04.2026 / 14:00 CET/CEST
Das Liechtensteinische Pfandbriefinstitut (LPBI) hat die ersten Liechtensteiner Pfandbriefe mit einem Volumen von insgesamt CHF 250 Mio. erfolgreich am Kapitalmarkt platziert
Das Liechtensteinische Pfandbriefinstitut (LPBI) hat die ersten Liechtensteiner Pfandbriefe erfolgreich emittiert und markiert damit einen wichtigen Meilenstein für den Finanzplatz Liechtenstein. Das Institut wurde im Januar 2026 von der LGT und der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) gegründet, um eine zentrale Lücke im liechtensteinischen Kapitalmarkt zu schliessen und den Banken des Landes eine zusätzliche Refinanzierungsquelle bereitzustellen.
Die nun begebenen Liechtensteiner Pfandbriefe mit zwei Tranchen und einem Gesamtvolumen von CHF 250 Mio. unterstreichen die Bedeutung des LPBI als neue Emissionsplattform für Liechtenstein und ermöglicht es Investorinnen und Investoren, in ein stabiles, transparent strukturiertes Wertpapier zu investieren.
Die zwei Pfandbriefe weisen eine Laufzeit von 5 und 10 Jahren auf. Die Rendite auf Verfall beträgt 0.593 Prozent und 0.875 Prozent. Ab dem 22.04. 2026 werden diese unter den ISINs CH1548688246 und CH CH1548688253 an der SIX Swiss Exchange kotiert sein und stehen Investorinnen und Investoren ab diesem Zeitpunkt auch im Sekundärmarkt zum Handel zur Verfügung.
Wichtiger Schritt für Finanzplatz Liechtenstein
Bereits bei der Gründung hatten LGT und LLB betont, dass das Institut die langfristige Stabilität des Finanzplatzes stärkt und die Refinanzierungsbasis der Banken verbreitert.
«Mit den ersten Anleihen macht das Pfandbriefinstitut einen bedeutenden Schritt in Richtung einer breiteren und stabileren Refinanzierungslandschaft für Liechtenstein», sagt Dr. Georg Stöckl, CEO Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut. «Anlegerinnen und Anleger erhalten Zugang zu einer besonders sicheren Anlageform mit mehrfacher Absicherung.» Bettina Halter, CRO Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut, ergänzt: «Der heutige Schritt zeigt die Innovationskraft des Finanzplatzes Liechtenstein. Die erfolgreiche Emission bestätigt die Relevanz des LPBI als zukunftsweisende Infrastruktur für unsere Banken.»
Moody’s attestiert hohe Qualität der Pfandbriefe
Die Ratingagentur Moody’s bewertet die durch Wohnhypotheken besicherten Pfandbriefe der Liechtensteinischen Pfandbriefinstitut AG mit einem Rating von Aaa. Grundlage dieser Bewertung sind die starke Kreditqualität der beiden Gründungsbanken LGT und LLB, die stabile Qualität der zugrunde liegenden Hypothekendarlehen in Liechtenstein sowie die robuste gesetzliche Struktur des Pfandbriefsystems.
Liechtensteinische Pfandbriefinstitut Die Liechtensteinische Pfandbriefinstitut AG hat den Auftrag, den angeschlossenen Banken nach den Vorgaben der nationalen Pfandbriefgesetzgebung eine langfristige und krisensichere Refinanzierung zu ermöglichen. Dafür emittiert das Institut Pfandbriefe und vergibt aus den Erlösen Darlehen an die Mitgliedsbanken, die durch erstklassige Grundpfandrechte auf liechtensteinischen Immobilien abgesichert sind.
Ende der Medienmitteilungen
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2302230 01.04.2026 CET/CEST
| LI0355147575 |
| 01.04.2026 | Wüstenrot & Württembergische AG | Original-Research: Wüstenrot & Württembergische AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Wüstenrot & Württembergische AG - von Montega AG
01.04.2026 / 13:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Wüstenrot & Württembergische AG
| Unternehmen: |
Wüstenrot & Württembergische AG |
| ISIN: |
DE0008051004 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
01.04.2026 |
| Kursziel: |
20,00 EUR (zuvor: 21,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Christian Bruns, CFA; Nicklas Frers |
Operative Trendwende durch Versicherungsgeschäft - Immobiliensegment bleibt Belastungsfaktor
Die Wüstenrot & Württembergische AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück und konnte das IFRS-Konzernergebnis auf 121 Mio. EUR mehr als verdreifachen (VJ: 35 Mio. EUR). Trotz eines weiterhin schwierigen Umfelds im Immobiliensektor expandierte die Gruppe im Neugeschäft über alle Segmente hinweg und bestätigte erwartungsgemäß die Dividendenkontinuität von 0,65 EUR je Aktie.
Geschäftsfeld Versichern - Starke Erholung trifft auf steuerliche Sondereffekte: Das Segment Schaden- und Unfallversicherung verzeichnete 2025 mit 210 Mio. EUR eine deutliche Ergebnisverbesserung (VJ: -91 Mio. EUR). Die Combined-Ratio sank auf einen niedrigen Wert von 86,2% (VJ: 102,7%). Neben dem Ausbleiben großer Elementarschäden zahlten sich hier konsequente Beitragsanpassungen aus. Da 2025 laut Management jedoch ein außergewöhnlich schadenarmes Jahr war, rechnen wir künftig mit einer Normalisierung der Combined-Ratio (Ziel W&W: 93%). Auch in der Personenversicherung (Leben und Kranken) setzte W&W den Wachstumskurs fort; die Beitragssumme im Neugeschäft stieg um 13,7% yoy. Das Segmentergebnis lag mit 19 Mio. EUR jedoch unter dem Vorjahreswert (VJ: 42 Mio. EUR). Dieser Rückgang resultiert primär aus einer einmaligen Steuerbelastung von ca. 38 Mio. EUR durch die Neubewertung latenter Steuern aufgrund der künftigen Senkung des Körperschaftssteuersatzes.
Segment Wohnen - Robustes Neugeschäftswachstum durch Zins- und Bewertungseffekte belastet: Das Segment Wohnen bleibt aufgrund des Zinsumfelds das herausforderndste Feld. Zwar gelang es W&W, das Neugeschäftsvolumen gegen den Markttrend um 5,2% yoy auf 16,5 Mrd. EUR zu steigern, dennoch schlug sich dies noch nicht im Ergebnis nieder, welches mit -177 Mio. EUR (VJ: 16 Mio. EUR) deutlich negativ ausfiel. Verantwortlich hierfür sind eine höhere Risikovorsorge im Immobilienbereich sowie niedrigere Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse infolge des hohen Zinsniveaus. Des Weiteren belasten teure Absicherungsgeschäfte gegen Zinsänderungsrisiken das Ergebnis. Laut Management sind diese Hedges aufgrund der aktuellen Marktunsicherheit jedoch weiterhin notwendig.
Konservative Guidance für 2026: Für das Geschäftsjahr 2026 prognostiziert W&W ein Konzernergebnis von 120 bis 150 Mio. EUR, was wir als sehr konservativ einstufen. Bereinigt um den Wegfall der steuerlichen Sondereffekte (38 Mio. EUR) impliziert dieser Ausblick ein eher stagnierendes operatives Ergebnis. Der Vorstand verweist hierbei auf das volatile Zinsumfeld und die Normalisierung der Schadenerwartung im Versicherungsgeschäft. Zusätzlich dämpfen Investitionen in das neue Kernbankensystem das Ergebnis. Ab 2027 erwartet das Management durch den Wegfall dieser Projektkosten sowie durch Effizienzgewinne Entlastungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Mittelfristig (bis 2030) soll das Konzernergebnis wieder auf 220 bis 250 Mio. EUR steigen.
Fazit: Bei W&W hat sich das diversifizierte Geschäftsmodell (Wohnen & Versichern) wieder mal bewährt. Die positive Performance der Sachversicherung hat die Schwäche im Wohnen-Segment mehr als ausgeglichen. Angesichts der stabilen Dividende, dem hohen Eigenkapital von ca. 5 Mrd. EUR und einem massiven Abschlag zum Buchwert (KBV: 0,3; Peers: 2,9) bleibt die Aktie ein attraktiver Substanzwert. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung mit einem leicht reduzierten Kursziel von 20,00 EUR (zuvor: 21,00 EUR).
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2302390 01.04.2026 CET/CEST
| DE0008051004 |
| 01.04.2026 | Daimler Truck Holding AG | Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Daimler Truck Holding AG
/ Bekanntmachungnach Art. 5 Abs. 1 Buchst. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der jeweils geltenden Fassung (MAR) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
01.04.2026 / 13:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachungnach Art. 5 Abs. 1 Buchst. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der jeweils geltenden Fassung (MAR) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 30. März 2026 bis einschließlich 31. März 2026 wurden insgesamt 44.531 Aktien der Daimler Truck Holding AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Daimler Truck Holding AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 13. März 2026, gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 16. März 2026 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
| Datum |
Anzahl Aktien |
Durchschnittspreis in EUR |
Gesamtbetrag in EUR |
Handelsplatz (MIC code) |
| 30. März 2026 |
315 |
40,3963 |
12.724,83 |
Xetra |
| 31. März 2026 |
44.216 |
41,2322 |
1.823.122,96 |
Xetra |
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum 16. März 2026 bis einschließlich 31. März 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.263.455 Aktien.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) No 2016/1052 sind auf der Unternehmenswebseite verfügbar unter: https://www.daimlertruck.com/investoren/aktie/aktienrueckkauf/aktienrueckkaufprogramm-2025 .
Der Erwerb der Aktien der Daimler Truck Holding AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Daimler Truck Holding AG beauftragtes Kreditinstitut.
Leinfelden-Echterdingen, 01. April 2026
Daimler Truck Holding AG
Der Vorstand
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
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Fasanenweg 10 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302392 01.04.2026 CET/CEST
| DE000DTR0CK8 |
| 01.04.2026 | CEWE Stiftung & Co. KGaA | Original-Research: CEWE Stiftung & Co. KGaA (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: CEWE Stiftung & Co. KGaA - von Montega AG
01.04.2026 / 13:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu CEWE Stiftung & Co. KGaA
| Unternehmen: |
CEWE Stiftung & Co. KGaA |
| ISIN: |
DE0005403901 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
01.04.2026 |
| Kursziel: |
140,00 EUR (zuvor: 148,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Ingo Schmidt, CIIA |
Rekordjahr 2025 als solides Fundament – Geopolitik dämpft Wachstumserwartungen für 2026
CEWE hat am 26.03. den vollständigen Geschäftsbericht 2025 vorgelegt und die vorläufigen Zahlen bestätigt. Während das Unternehmen verhalten optimistisch in das Jahr 2026 blickt, positionieren wir uns vor dem Hintergrund des aktuellen makroökonomischen Umfelds etwas konservativer.
[Tabelle]
Umsatz und EBIT mit neuen Höchstwerten in 2025: CEWE steigerte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2025 um 3,8% yoy auf einen Rekordwert von 864,5 Mio. EUR und erreichte damit das obere Ende der eigenen Prognose. Treiber dieser Entwicklung war erneut das Kerngeschäft Fotofinishing, das weiterhin vom Trend hin zu hochwertigen Mehrwertprodukten profitiert. Ein bedeutender Meilenstein war das Überschreiten von 100 Millionen verkauften CEWE FOTOBÜCHERN seit Markteinführung, was die starke Marktposition in Europa unterstreicht. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 88,2 Mio. EUR ebenfalls innerhalb des Zielkorridors. Segmentseitig zeigte sich ein gemischtes Bild: Während das kommerzielle Online-Druckgeschäft unter anhaltendem Preiswettbewerb litt und einen Ergebnisrückgang verzeichnete, konnte der Einzelhandel durch die konsequente Fokussierung auf margenstärkeres Fotofinishing sowie den Verzicht auf margenschwache Handelsware seine Profitabilität stabilisieren. Mit der vorgeschlagenen 17. Dividendenerhöhung in Folge auf 3,00 EUR je Aktie untermauert CEWE zudem seinen Status als einer der verlässlichsten Dividendentitel im deutschen Small-Cap-Segment.
Ausblick 2026: Für das Geschäftsjahr 2026 stellt das Management ein weiteres Wachstum in Aussicht und erwartet einen Umsatz von 870 bis 900 Mio. EUR sowie ein EBIT von 87 bis 93 Mio. EUR. Unterstützt wird die strategische Entwicklung im Jahr 2026 durch ein geplantes Investitionsvolumen von rund 77 Mio. EUR. Diese deutliche Ausweitung resultiert primär aus einer opportunistischen Akquisition von zwei bisher gemieteten Produktionsstätten im Kernsegment Fotofinishing. Durch den Erwerb sichert sich CEWE nicht nur langfristige Standortstabilität und Ausbaureserven, sondern optimiert zudem die Kostenstruktur, da die künftigen Abschreibungen unter dem Niveau der bisherigen Mietaufwendungen liegen dürften. Bereinigt um diese Immobilieninvestitionen soll sich der geplante operative Maintenance-Capex mit ca. 47 Mio. EUR auf einem stabilen und marktüblichen Niveau bewegen. Wir bewerten diesen Schritt zur Sicherung der Wertschöpfungskette grundsätzlich positiv, bleiben jedoch für das Gesamtjahr 2026 aufgrund der geopolitischen Unwägbarkeiten im Nahen Osten und deren potenziellen Auswirkungen auf das Fernreiseverhalten bewusst etwas konservativer als die Unternehmens-Guidance.
Die anhaltenden Spannungen im Zusammenhang mit dem Iran-Konflikt und die daraus resultierende Unsicherheit dürften u.E. die Reisetätigkeit – insbesondere im Fernreisebereich – dämpfen. Da das Fotofinishing-Geschäft in gewissem Maße von Reiseerlebnissen und den dabei entstehenden Bildmengen abhängt, sehen wir hier Risiken für die Wachstumsdynamik. Daher modellieren wir unsere Erwartungen am unteren Ende der Unternehmens-Guidance. Konkret erwarten wir für 2026 einen Umsatz von 870,6 Mio. EUR sowie ein EBIT von 87,1 Mio. EUR.
Fazit: Trotz der vorsichtigeren kurzfristigen Einschätzung bleibt die fundamentale Qualität von CEWE unbestritten. Auf Basis unserer Prognosen für 2026 ergibt sich ein attraktives Bewertungsniveau mit einem EV/EBITDA von 4,4, was im historischen Vergleich einen deutlichen Abschlag darstellt und ein überzeugendes Chance-Risiko-Profil bietet. Auch in der Ausschüttungspolitik setzt CEWE ein Zeichen der Kontinuität: Die 17. Dividendenerhöhung in Folge unterstreicht die Verlässlichkeit des Unternehmens. Zwar ließe die solide Cash-Position grundsätzlich Spielraum für höhere Ausschüttungen, die gewählte Politik reflektiert jedoch konsequent den Fokus auf die Innenfinanzierung der geplanten Investitionen. Insgesamt bleibt CEWE u.E. ein qualitativ hochwertiger Substanzwert mit hoher Cashflow-Visibilität. Auch wenn geopolitische Unsicherheiten das kurzfristige Wachstum etwas dämpfen könnten, rechtfertigt die aktuelle Bewertung weiterhin eine positive Einschätzung. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung, reduzieren aufgrund der höheren CapEX-Aufwendungen unser Kursziel jedoch auf 140,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2302374 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005403901 |
| 01.04.2026 | Lang & Schwarz Aktiengesellschaft | Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Rekordergebnis aus der Handelstätigkeit im ersten Quartal 2026
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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Quartal
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Rekordergebnis aus der Handelstätigkeit im ersten Quartal 2026
01.04.2026 / 13:39 CET/CEST
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Der Lang & Schwarz Konzern hat im ersten Quartal 2026 ein Ergebnis aus der Handelstätigkeit (Zinsergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zzgl. Provisionsergebnis und Handelsergebnis) in Höhe von etwa EUR 64 Mio. erzielt (erstes Quartal 2025: EUR 39 Mio.; viertes Quartal 2025: EUR 48 Mio.). Damit wurde das höchste Ergebnis aus der Handelstätigkeit eines Quartals in der Geschichte von Lang & Schwarz erreicht.
Die Angaben basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen.
Ende der Insiderinformation
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft |
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| ISIN: |
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| WKN: |
LS1LUS |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2302358 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302358 01.04.2026 CET/CEST
| DE000LS1LUS9 |
| 01.04.2026 | mVISE AG | mVISE AG prolongiert Wandelanleihe 22/26 erfolgreich bis 2030
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EQS-Media / 01.04.2026 / 13:29 CET/CEST
mVISE AG prolongiert Wandelanleihe 22/26 erfolgreich bis 2030
- Anleihe erfolgreich um 4 Jahre verlängert
- Kupon mit 4,50% sehr attraktiv für die Gesellschaft
- Interessen von Fremd- und Eigenkapital zusammengeführt
Düsseldorf, 01.04.2026 – Die mVISE AG (Deutsche Börse Scale, ISIN: DE000A0KE043) hat die Prolongation der Wandelanleihe 2022/2026 (ISIN: DE000A3MQXE7) mit der Hinterlegung der geänderten Anleihebedingungen erfolgreich abgeschlossen. Die Anleihe wird bei den Depotbanken nunmehr als „mVISE AG Wandelanleihe 22(22/30)“ geführt und behält ihre WKN / ISIN.
Bereits seit August 2025 konzentrieren sich sämtliche Anleihen der WSV 22/30 (ex 22/26) im Gesamtwert von 3,8 Mio. EUR auf Anleger und Investoren, die der Eigenkapitalseite der mVISE AG nahestehen. Ralf Thomas, Vorstand der mVISE AG erläuterte, dass „dies die Gesellschaft in die Lage versetzt, die nächsten Kapitalschritte auf Augenhöhe zu gestalten, da damit auch der Interessenskonflikt zwischen Fremd- und Eigenkapital beseitig werden konnte.“
In einem zweiten Schritt stimmten alle Anleiheinhaber einstimmig (100%) den geänderten Anleihebedingungen zu. Ralf Thomas führt dazu weiter aus „Das Vertrauen der Investoren in die mVISE bekräftigt sich in den geänderten Anleihebedingungen. So konnte die Laufzeit auf den 01.04.2030 verlängert werden. Der Wandlungspreis wurde auf 18,50 EUR angehoben, aber der Zinssatz verbleibt weiterhin bei für die mVISE außergewöhnlich attraktiven 4,50%.“
Ebenfalls erfolgreich ist auch die Reduktion der langfristigen Verbindlichkeiten ausgefallen. Mit über 750 TEUR allein im Geschäftsjahr 2025 gelang damit ein erheblicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Gesellschaft für Anleger und Investoren.
Bereits Anfang Februar hatte die mVISE vorläufige Geschäftszahlen für das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2025 vorgelegt. Dabei lag der EBITDA im Geschäftsjahr bei 1,301 Mio. EUR nach 1,126 Mio. EUR und damit entgegen der schwierigen Gesamtmarktlage deutliche ca. 15% über dem Vorjahr.
Kontakt:
Ralf Thomas
CEO
mVISE AG
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 78 17 80 - 0
Telefax: +49 (211) 78 17 80 - 78
E-Mail: ir@mvise-group.de
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2302356 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A0KE043 |
| 01.04.2026 | LfA Förderbank Bayern | LfA Förderbank Bayern: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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LfA Förderbank Bayern
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LfA Förderbank Bayern: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
01.04.2026 / 13:12 CET/CEST
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2302360 01.04.2026 CET/CEST
| noisin541546 |
| 01.04.2026 | Serval Resources | Platzierung und Zeichnung von Stammaktien und Veröffentlichung des AIM-Zulassungsdokuments
|
Serval Resources
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Fusionen & Übernahmen
Platzierung und Zeichnung von Stammaktien und Veröffentlichung des AIM-Zulassungsdokuments
01.04.2026 / 12:40 CET/CEST
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Oscillate PLC („Oscillate" oder das „Unternehmen")
GEPLANTE ÜBERNAHME VON KALAHARI COPPER LTD
UMFIRMIERUNG IN SERVAL RESOURCES PLC
PLATZIERUNG UND ZEICHNUNG VON 12.997.761 STAMMAKTIEN ZU 22,5 PENCE JE STAMMAKTIE
EINZELHANDELSANGEBOT VON BIS ZU 1.333.333 EINZELHANDELSAKTIEN ZU 22,5 PENCE PRO EINZELHANDELSAKTIE
AKTIENKONSOLIDIERUNG ZULASSUNG DES VERGRÖSSERTEN AKTIENKAPITALS ZUM HANDEL AM AIM
EINSTELLUNG DES HANDELS AUF DEM AQUIS GROWTH MARKET
VERÖFFENTLICHUNG DES AIM-ZULASSUNGSDOKUMENTS UND EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
LONDON, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Oscillate PLC (AQSE: SRVL), ein Unternehmen, das sich auf den Aufbau eines unabhängigen Kupfer- und Zukunftsmetallentwicklers konzentriert, freut sich, bekannt zu geben, dass es nach der Bekanntgabe der bedingten Übernahme von Kalahari Copper Limited („Kalahari Copper") (die „Übernahme") am 9. Februar 2026 nun sein AIM-Zulassungsdokument veröffentlicht und eine Kapitalbeschaffung in Höhe von 2,9 Millionen Pfund (vor Kosten) durch eine Platzierung (die „Platzierung") und Zeichnung (die „Zeichnung") (zusammen die „Kapitalbeschaffung") von insgesamt 12.997.761 neuen Stammaktien von je 0,005 Pfund am Kapital des Unternehmens vorbehaltlich einer Aktienkonsolidierung im Verhältnis 50:1 („Kapitalbeschaffungsaktien") zu einem Preis von 22,5 Pence pro Kapitalbeschaffungsaktie (der „Ausgabepreis") abgeschlossen hat.
Darüber hinaus beantragt das Unternehmen im Zuge seiner nächsten Wachstumsphase und in Verbindung mit der Kapitalbeschaffung die Zulassung seiner neuen Stammaktien von je 0,005 Pfund am Kapital des Unternehmens („Stammaktien") (unter der Annahme, dass die Aktionäre einer Aktienkonsolidierung im Verhältnis 50:1 zustimmen) zum Handel am AIM („Zulassung") und gleichzeitig wird die Zulassung der bestehenden Stammaktien von je 0,0001 Pfund zum Aquis Growth Market zurückgezogen.
Der Erwerb, die Kapitalbeschaffung und die Zulassung sind abhängig von der Verabschiedung bestimmter Beschlüsse auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft, die für 10:00 Uhr am 24. April 2026 einberufen wird (die „Hauptversammlung"). Die Gesellschaft hat einen Multilateral Trading Facility-Zulassungsprospekt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Londoner Börse veröffentlicht, der im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Zulassung der neuen Stammaktien der Gesellschaft zum Handel am AIM herausgegeben wurde („AIM -Zulassungsdokument"). Das AIM-Zulassungsdokument wurde nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften der FCA für die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt erstellt und sein Inhalt wurde nicht von der FCA genehmigt. Das AIM-Zulassungsdokument wird nicht bei der FCA oder einer anderen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich eingereicht oder von dieser genehmigt. Das AIM-Zulassungsdokument enthält eine Einberufung der Generalversammlung der Gesellschaft. Die Aufhebung des Handels der Stammaktien am Aquis Growth Market wird gleichzeitig mit der Zulassung erfolgen, wobei die Aufhebung voraussichtlich zum Geschäftsschluss am [24] April 2026 erfolgen wird.
Highlights
- Die geplante Übernahme von Kalahari Copper wird das Unternehmen als Großgrundbesitzer in zwei aufstrebenden Kupfergürteln etablieren, vorbehaltlich einer Lizenzverlängerung: das Kaoko-Becken in Namibia und der Kalahari-Kupfergürtel in Botswana, die beide im Vergleich zu ihrer Prospektivität wenig erforscht sind.
- Fundraising zur Beschaffung von 2,9 Millionen Pfund brutto durch die Ausgabe von 12.997.761 Fundraising-Aktien zu 22,5 Pence pro Fundraising-Aktie.
- Der Nettoerlös aus der Kapitalbeschaffung wird die Weiterentwicklung der geplanten Explorationsanlagen des Unternehmens in Namibia und Botswana ermöglichen.
- Vorgeschlagene Ernennung von Andrew Benitz als nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bei Zulassung.
- Vorgeschlagene Änderung des Namens in Serval Resources Plc.
- Vorgeschlagene Konsolidierung des ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft im Verhältnis 50:1.
- Die Zulassung am AIM wird voraussichtlich um 8.00 Uhr am oder um den 27. April 2026 erfolgen.
CEO Robin Birchall kommentierte:
„Dies ist eine umwälzende Transaktion, die dem Unternehmen eine große Position in zwei sehr aussichtsreichen, wenig erkundeten und aufstrebenden Kupfergürteln in Namibia und Botswana verschafft, sowie das Potenzial des Duékoué-Projekts in der Elfenbeinküste. Wir freuen uns, dass wir an Finanzierungsunterstützung gewinnen konnten und unsere geplante Zulassung zum Handel an der AIM-Börse vorantreiben können. Oscillate PLC ist mit seiner Marke Serval Resources nun für die nächste Phase der Unternehmensentwicklung gerüstet, um seine Strategie, ein mittelgroßes Explorations- und Erschließungsunternehmen für Kupfer und Zukunftsmetalle zu werden, zu verwirklichen."
VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN DER WICHTIGSTEN EREIGNISSE |
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Veröffentlichung des AIM-Zulassungsdokuments |
31. März 2026 |
Spätester Zeitpunkt für den Eingang ausgefüllter Vollmachtsformulare und Eingang von elektronischen Vollmachtserteilungen über das CREST-System |
10:00 Uhr am 22. April 2026 |
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Uhrzeit und Datum der Hauptversammlung |
10:00 Uhr am 24. April 2026 |
Bekanntgabe des Ergebnisses der Hauptversammlung |
24. April 2026 2026 |
Stichtag und Datum der Aktienzusammenlegung |
18:00 Uhr am 24. April 2026 |
Voraussichtlicher Abschluss des Erwerbs, Zulassung der neuen Stammaktien und Beginn des Handels am AIM |
8:00 Uhr am 27. April 2026 |
Voraussichtliches Datum für die Gutschrift der Stammaktien auf den CREST-Konten |
27. April 2026 |
Versand der endgültigen Urkunde für Stammaktien |
Innerhalb von 10 Geschäftstagen Tage nach der Zulassung |
Hintergrund der Akquisition
Ziel des Unternehmens ist es, ein Portfolio von nachhaltigen Kupfer- und Zukunftsmetallprojekten in erstklassigen Bergbauregionen aufzubauen. Die Nachfrage nach Kupfer und verwandten strategischen Metallen wird in den kommenden Jahren aufgrund der grünen Energiewende, der rasch expandierenden digitalen Wirtschaft und anderer aufstrebender Technologien erheblich steigen, was zu erheblichen Versorgungsengpässen führen dürfte. Das Unternehmen ist bestrebt, neue potenzielle Quellen für nachhaltiges Kupfer zu entdecken, um die Nachfrage nach unabhängigen und verantwortungsvollen Bezugsquellen zu befriedigen.
Am 9. Februar 2026 gab das Unternehmen bekannt, dass es einen Kaufvertrag mit KCL Investments Limited abgeschlossen hat, um - vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen - alle ausgegebenen Aktien von Kalahari Copper zu erwerben, was indirekt auch die von den Tochtergesellschaften von Kalahari Copper in Namibia und Botswana gehaltenen Lizenzen umfasst. Es wird erwartet, dass der Abschluss der Akquisition - vorbehaltlich der Erfüllung aller Bedingungen - gleichzeitig mit der Zulassung der neuen Stammaktien des Unternehmens zum Handel am AIM erfolgt, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen.
Durch die Akquisition wird das Unternehmen zu einem Großgrundbesitzer in zwei aufstrebenden Kupfergürteln, vorbehaltlich der Erneuerung bestimmter Lizenzen: das Kaoko-Becken in Namibia, das als Verlängerung des produktiven zentralafrikanischen Kupfergürtels interpretiert wird, und der Kalahari-Kupfergürtel in Botswana. Die Akquisition wird dem Unternehmen die Möglichkeit geben, ausgedehnte Gebiete mit hohem Potenzial in aufstrebenden Explorationsdistrikten zu erkunden, die an bedeutende jüngste Entdeckungen angrenzen, was dem Bestreben des Unternehmens entspricht, ein mittelgroßes Unternehmen für die Entwicklung von Kupfer und zukünftigen Metallen zu werden.
Das Unternehmen hat auch ein Joint-Venture- und Earn-in-Abkommen (wie am 30. April 2025 bekannt gegeben) in der Elfenbeinküste mit La Minière de l'Elephant in Bezug auf das Molybdän-Kupfer-Projekt Duékoué abgeschlossen. Die Vereinbarung ermöglicht es dem Unternehmen, durch gestaffelte Ausgaben und Meilensteinzahlungen eine Beteiligung von bis zu 100 % zu erwerben.
Die bedingte Übernahme von Kalahari Copper und das Duékoué-Joint-Venture werden voraussichtlich:
- eine geografische und geologische Diversifizierung in zwei hochwertigen und stabilen afrikanischen Ländern mit unterstützender Bergbaupolitik sowie das Explorationsprojekt in der Elfenbeinküste ermöglichen;
- ein Portfolio von Explorationsprojekten im Frühstadium schaffen;
- das Unternehmen in die Lage versetzen, eine breitere Investorenbasis anzuziehen; und
- den Grundstein für eine mittelgroße Explorations- und Entwicklungsgruppe für Kupfer und Zukunftsmetalle legen.
Weitere Einzelheiten über die Akquisition, die Kapitalbeschaffung, die vorgeschlagene Strategie der erweiterten Gruppe und die mit der Transaktion verbundenen Risikofaktoren sind im AIM-Zulassungsdokument dargelegt.
Details der Kapitalbeschaffung
Die Kapitalbeschaffung umfasst die Ausgabe von 12.997.761 neuen Kapitalbeschaffungsaktien zum Ausgabepreis, um dem Unternehmen vor Ausgaben 2,9 Millionen Pfund (ca. 3,8 Millionen US-Dollar) zu beschaffen (ca. 2,0 Millionen Pfund (ca. 2,6 Millionen US-Dollar) nach Ausgaben, ohne Mehrwertsteuer).
Die Ausgabe und Zuteilung der Fundraising-Aktien ist unter anderem abhängig von i) der Verabschiedung der Beschlüsse zur Genehmigung einer solchen Ausgabe und Zuteilung und zum Ausschluss des Vorkaufsrechts in Bezug auf die Fundraising-Aktien, die den Aktionären auf der Hauptversammlung vorgelegt werden sollen; und ii) der Zulassung der Fundraising-Aktien und der bestehenden Stammaktien zum Handel am AIM („Zulassung") am oder vor 8.00 Uhr am 27. April 2026) und dem gleichzeitigen Rückzug der Stammaktien vom Handel am Aquis Growth Market. Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird oder, falls zutreffend, darauf verzichtet wird, wird die Kapitalbeschaffung nicht durchgeführt.
Nach ihrer Ausgabe werden die Fundraising-Aktien etwa 37,25 Prozent des erweiterten Aktienkapitals der Gesellschaft ausmachen und gleichrangig mit den bestehenden Stammaktien sein.
Der Ausgabepreis stellt einen Abschlag von etwa 25 Prozent auf den volumengewichteten 40-Tage-Durchschnittskurs („VWAP") von 0,5969 Pence je Stammaktie am 31. März 2026 dar (entspricht 30 Pence je neuer Stammaktie).
Verwendung des Erlöses
Die erweiterte Gruppe wird ca. 2,0 Mio. Pfund (ca. 2,6 Mio. USD) an Nettoerlösen aus der Kapitalbeschaffung erhalten (nach Abzug von Provisionen und anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der AIM-Notierung in Höhe von ca. 0,9 Mio. Pfund (ca. 1,2 Mio. USD)), die in Kombination mit den Mitteln, die voraussichtlich aus dem Verkauf der Aktien von Pulsar Helium, Inc. eingehen werden, wie folgt verwendet werden sollen:
|
GBP (Mio. £) |
USD (Mio. $) |
Gemeinkosten des Unternehmens |
0,7 |
0,9 |
Laufende Regulierungskosten |
0,2 |
0,3 |
Namibia-Erkundung |
0,6 |
0,8 |
Botswana-Erkundung |
0,4 |
0,5 |
Betriebskapital |
0,6 |
0,8 |
Das vom Unternehmen für 2026 vorgeschlagene Arbeitsprogramm für die namibischen Lizenzen verfügt über ein Budget von 0,8 Mio. USD und umfasst Arbeiten zur Einhaltung von Umweltauflagen und zur Erschließung von Interessengruppen, geologische Kartierungen, geophysikalische Untersuchungen, Erkundungsbohrungen zur Validierung und Erweiterung bekannter Ziele sowie Diamantbohrungen zur Erprobung von Zielen in den vorrangigsten Gebieten mit dem Ziel, zu gegebener Zeit eine erste Ressourcenschätzung zu erstellen.
Das vom Unternehmen für das Jahr 2026 vorgeschlagene Arbeitsprogramm für die Botswana-Lizenzen ist, wie am 28. Februar bekannt gegeben, im Gange und umfasst ein Budget von 0,5 Millionen USD. Dazu gehören Geophysik, Bodenproben und die Einhaltung von Umweltauflagen sowie die Entwicklung von Interessengruppen.
WRAP-Einzelhandelsangebot
Zusätzlich zur Platzierung und Zeichnung beabsichtigt das Unternehmen, bis zu 1.333.333 Aktien des Einzelhandelsangebots über die Winterflood Retail Access Platform (das „WRAP-Einzelhandelsangebot") auszugeben, um bis zu 300.000 Pfund (vor Kosten) zu 22,5 Pence pro Aktie zu beschaffen.
Die Erlöse aus dem WRAP-Einzelhandelsangebot werden auf die gleiche Weise verwendet wie die Erlöse aus der Kapitalbeschaffung. Das Unternehmen wird in Kürze eine weitere Bekanntmachung über das WRAP-Einzelhandelsangebot und dessen Bedingungen veröffentlichen. Das WRAP-Einzelhandelsangebot wird voraussichtlich um 7:05 Uhr am April 2026 eröffnet und um oder gegen 16:30 Uhr am 07. April 2026 geschlossen.
Änderungen im Vorstand
Wie bereits am 9. Februar 2026 angekündigt: In Übereinstimmung mit ihrem Recht, bis zu zwei Direktoren in das Board of Directors des Unternehmens zu berufen, hat Kalahari Copper Andrew Benitz als Non-Executive Director nach Abschluss der Übernahme nominiert. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf den Finanzmärkten und in der Unternehmensführung verfügt Herr Benitz über ein beträchtliches Fachwissen bei der Führung und dem Wachstum von ehrgeizigen und fokussierten Rohstoffunternehmen sowie über eine Fülle von Erfahrungen mit börsennotierten Unternehmen. Herr Benitz ist CEO von Jersey Oil and Gas plc und war zuvor CEO von Longreach Oil and Gas Ltd. Vor seinem Wechsel in die Industrie arbeitete Andrew bei der Deutschen Bank AG als Analyst in der Oil and Gas Investment Banking Group sowie im Equity Capital Markets Team, wo er an einer breiten Palette von M&A-Transaktionen im Öl- und Gasbereich sowie an eigenkapital- und eigenkapitalbezogenen Finanzierungen mitwirkte.
Aktienkonsolidierung
Das derzeit ausgegebene Aktienkapital der Gesellschaft besteht aus 425.439.950 bestehenden Stammaktien. Die Verwaltungsratsmitglieder sind der Ansicht, dass die Anzahl der ausgegebenen Stammaktien nach der Kapitalbeschaffung höher ist, als dies für ein Unternehmen seiner Größe am AIM im Allgemeinen zu erwarten wäre, und die Verwaltungsratsmitglieder sind der Meinung, dass dies die Wahrnehmung der Gesellschaft durch die Anleger negativ beeinflussen könnte. Der Verwaltungsrat ist daher der Ansicht, dass eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 50:1 im besten Interesse der Gesellschaft liegt, um die Anzahl der ausgegebenen Stammaktien zu verringern und den Aktienkurs zu erhöhen, um die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs zu verringern.
Im Rahmen der Aktienkonsolidierung erhalten die Inhaber bestehender Stammaktien: 1 neue Stammaktie für je 50 bestehende Stammaktien und somit im Verhältnis zu der Anzahl der am Stichtag gehaltenen bestehenden Stammaktien.
Nach der Aktienkonsolidierung werden die Aktieninhaber weiterhin den gleichen prozentualen Anteil am Stammkapital der Gesellschaft halten wie vor der Aktienkonsolidierung, und die neuen Stammaktien werden nach der neuen Satzung mit den gleichen Rechten ausgestattet sein wie die bestehenden Stammaktien nach der bestehenden Satzung.
Unter der Annahme, dass die Aktienkonsolidierung durchgeführt wird, würde sich die Anzahl der neu ausgegebenen Stammaktien unmittelbar nach der Aktienkonsolidierung auf 8.508.799 belaufen.
Ankündigung der Hauptversammlung
Die Akquisition, die Umfirmierung der Gesellschaft, die Kapitalbeschaffung, die Aktienkonsolidierung und die Verabschiedung der neuen Satzung erfordern die Zustimmung der Aktionäre zu den Beschlüssen. Die Einberufung der Hauptversammlung befindet sich am Ende des Zulassungsdokuments. Die Hauptversammlung findet am 24. April 2026 um 10:00 Uhr in den Büros von Simmons & Simmons LLP in der 1 Ropemaker St, London EC2Y 9SS, statt, um die Beschlüsse zu prüfen und gegebenenfalls zu fassen.
Zulassung am AIM, Veröffentlichung des AIM-Zulassungsdokuments und Rückzug von der AQSE
Der Vorstand von Oscillate PLC (der „Vorstand") ist der Ansicht, dass ein Wechsel zum AIM im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre liegt und angesichts des wachsenden Umfangs des Geschäfts ein geeigneterer Markt für das Unternehmen ist, der es ihm ermöglicht, einen größeren Kreis von Investoren anzuziehen und die Liquidität im Laufe der Zeit zu verbessern.
Bei der London Stock Exchange plc wird ein Antrag auf Zulassung der neuen Stammaktien des Unternehmens zum Handel auf dem AIM gestellt. Gemäß den AIM Rules for Companies wird in Kürze ein Schedule One-Formular veröffentlicht, das nach der Veröffentlichung zusammen mit dem AIM-Zulassungsdokument auf der Website des Unternehmens unter www.oscillateplc.com zur Verfügung stehen wird.
Vorbehaltlich der Verabschiedung der Beschlüsse zur Zuteilung und Ausgabe der Fundraising-Aktien, der Gegenleistung und anderer Aktien und Wertpapiere in Verbindung mit den Vorschlägen auf der Hauptversammlung und dem Abschluss der Akquisition und des Fundraisings wird derzeit davon ausgegangen, dass die Zulassung wirksam wird und der Handel mit den Stammaktien am AIM um 8.00 Uhr am oder um den 27. April 2026 beginnt.
In Verbindung mit der Zulassung gibt die Gesellschaft bekannt, dass ihre Stammaktien gemäß AQSE-Regel 5.3 mit Wirkung vom 27. April 2026, 8:00 Uhr, vom Handel im Access Segment des Aquis Stock Exchange („AQSE") Growth Market zurückgezogen werden sollen.
Anfragen:
Oscillate Plc/Serval Ressourcen |
Unternehmen |
Robin Birchall |
+ 44 (0) 7711 313 019 robin.birchall@servalresources.com
|
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IR |
Cathy Malins |
+44 (0) 7876 796 629 cathy.malins@servalresources.com |
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|
Tavistock Kommunikation |
PR |
Charles Vivian Eliza Logan
|
+44 (0) 20 7920 3150 |
|
|
|
|
AlbR Capital Limited |
Aquis Corporate Adviser |
|
+44 (0) 20 7469 0930 |
SP Engel |
Makler |
Richard Morrision Charlie Bouverat Devik Mehta
|
+44 (0) 20 3470 0470 |
Informationen zu Serval Resources
Serval Resources konzentriert sich auf die Erschließung von Werten in einem vielversprechenden Portfolio, um ein führender Mid-Cap-Explorer und -Entwickler von Kupfer und zukünftigen Metallen zu werden.
Durch die Sicherung von Explorations- und Erschließungsaktiva in den aufstrebenden Kupfergürteln von Namibia, Botswana und der Elfenbeinküste wird das Unternehmen strategisch positioniert sein, um von der steigenden Nachfrage nach nachhaltigem Kupfer und verwandten Metallen zu profitieren, die durch die globale Energiewende und den Bedarf an verantwortungsvollen, unabhängigen Lieferketten angetrieben wird.
Im Gegensatz zu ihrem großen Potenzial sind diese Regionen noch relativ wenig erforscht. Serval wird sich bemühen, moderne und rigorose Explorationstechniken sowie die umfassende Erfahrung seines Managementteams anzuwenden, um aussichtsreiche Möglichkeiten systematisch zu evaluieren, zu sichern und zum Nutzen aller seiner Interessengruppen zu entwickeln.
Serval Resources ist eine Marke der Oscillate PLC, die an der britischen Börse AQSE Growth Market Exchange unter dem Kürzel AQSE: SRVL notiert ist. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre wird das Unternehmen seinen Namen offiziell in Serval Resources ändern, wenn es 2026 an den AIM wechselt.
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WICHTIGE HINWEISE
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302344 01.04.2026 CET/CEST
| noisin644412 |
| 01.04.2026 | Landesbank Saar | Landesbank Saar: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Landesbank Saar
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Landesbank Saar: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
01.04.2026 / 12:38 CET/CEST
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Hiermit gibt die Landesbank Saar bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Jahresfinanzbericht
Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 16.04.2026
Ort: https://www.saarlb.de/geschaeftsbericht2025
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2302330 01.04.2026 CET/CEST
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| 01.04.2026 | ANSCHÜTZ + Company | Clever Tanken: Spritpreise auf höchstem Stand seit 2022 – keine Entlastung durch Tankpreisbremse erwartet
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Emittent / Herausgeber: ANSCHÜTZ + Company
/ Schlagwort(e): Monatszahlen/Sonstiges
Clever Tanken: Spritpreise auf höchstem Stand seit 2022 – keine Entlastung durch Tankpreisbremse erwartet
01.04.2026 / 12:21 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG www.clever-tanken.de
Für Interviewwünsche oder detaillierte regionale Daten zur Benzinpreisentwicklung in den 20 größten deutschen Städten kontaktieren Sie bitte die PR-Agentur.
Eine Infografik in hoher Auflösung sowie weitere Informationen stehen unter nachfolgendem Link zum Download bereit: bit.ly/Press-Kit_Clever-Tanken
Clever Tanken:
Spritpreise auf höchstem Stand seit 2022 – keine Entlastung durch Tankpreisbremse erwartet
- Super E10 im März rund 26 Cent, Diesel rund 44 Cent teurer als im Februar
- Tankpreisbremse gilt ab heute: Clever Tanken erwartet keine spürbaren Preisrückgänge
Nürnberg, 1. April 2026. Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind im März deutlich gestiegen und haben laut einer aktuellen Auswertung des Verbraucherinformationsdienstes Clever Tanken das höchste Niveau seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 erreicht. Hauptursache dafür waren stark gestiegene Rohölnotierungen infolge der Eskalation im Nahen Osten. Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutete dies spürbar höhere Preise an den Zapfsäulen. Sollte der Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran anhalten, rechnet Clever Tanken auch für April mit weiter steigenden Preisen. Eine spürbare Entlastung durch die zum 1. April eingeführte Tankpreisbremse der Bundesregierung erwartet Geschäftsführer Steffen Bock hingegen nicht.
Wie die Auswertung von Clever Tanken zeigt, lag der bundesweite Durchschnittspreis für Super E10 im März bei 2,0114 Euro pro Liter und damit rund 25,91 Cent höher als im Vormonat (1,7523 Euro). Für Autofahrende bedeutete dies im März Mehrkosten von rund 62,18 Euro für vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 gegenüber dem Vormonat. Ein höherer durchschnittlicher Literpreis wurde zuletzt im Mai 2022, in der Anfangsphase des Russland-Ukraine-Krieges, mit 2,0659 Euro je Liter erreicht. Dies war der bisher zweithöchste Wert seit Beginn der monatlichen Auswertungen von Clever Tanken im Juni 2012.
Auch Diesel verteuerte sich im März deutlich. Der bundesweite Durchschnittspreis stieg auf 2,1542 Euro je Liter und lag damit rund 43,65 Cent über dem Februarwert (1,7177 Euro). Dies ist zugleich der höchste durchschnittliche Literpreis, den Clever Tanken seit Beginn der monatlichen Auswertungen ermittelt hat. Zuletzt war Diesel im März 2022 mit einem Durchschnittspreis von 2,1441 Euro je Liter vergleichbar teuer.
Steffen Bock, Geschäftsführer von Clever Tanken: „Was wir derzeit sehen, ist ein geopolitischer Preisschock: Steigende Rohölpreise werden schnell an den Zapfsäulen weitergegeben. Nationale politische Maßnahmen wie die heute Mittag startende Tankpreisbremse ändern daran wenig, denn sie ändern nichts an der Ursache.“
Diesel im März 14,28 Cent teurer als Benzin
Der Preisabstand zwischen Super E10 und Diesel hat sich im März deutlich gedreht. Während Benzin im Februar noch 3,46 Cent teurer war als Diesel, lag der Dieselpreis im vergangenen Monat 14,28 Cent über dem Benzinpreis – trotz des steuerlichen Vorteils von rund 20 Cent. Damit hat sich die Schere zwischen Benzin und Diesel um insgesamt 17,74 Cent zulasten von Diesel verschoben.
Der Blick auf den Rohölpreis allein greift bei der Erklärung der unterschiedlichen Kraftstoffpreise allerdings zu kurz. „Ein Grund dafür, dass der Dieselpreis deutlich stärker gestiegen ist als der Benzinpreis, liegt darin, dass Diesel und Benzin zwar beide aus Rohöl destilliert, aber auf unterschiedlichen Märkten mit unterschiedlichen Preisentwicklungen gehandelt werden. Für Diesel beziehungsweise dessen Vorprodukt Gasoil existiert ein globaler Markt, während Benzin stärker regional geprägt ist“, erklärt Steffen Bock.
Für Diesel ist also vor allem der internationale Markt für Gasoil entscheidend. Kommt es dort zu Angebotsengpässen – etwa durch geopolitische Konflikte oder unterbrochene Lieferketten –, wirkt sich das deutlich schneller und stärker auf den Dieselpreis aus als auf den Benzinpreis.
Denn Europa produziert mehr Benzin, als auf dem eigenen Markt benötigt wird, und exportiert deshalb einen Teil davon – beispielsweise in die USA. Beim Diesel verhält es sich umgekehrt: Hier ist die Nachfrage höher als die heimische Produktion, weshalb Diesel und sein Vorprodukt Gasoil importiert werden müssen. Ein bedeutender Teil dieser Lieferungen kam früher aus Russland. Seit Beginn des Ukrainekriegs werden sie jedoch verstärkt aus Ländern der Golfregion bezogen. Aktuell sind daher nicht nur Rohölexporte aus dem Persischen Golf beeinträchtigt, sondern auch Lieferungen von Diesel und Gasoil.
Zudem wird Diesel nicht nur von Autofahrern genutzt, sondern in großem Umfang auch im Güterverkehr, in der Industrie sowie im Baugewerbe. Diese Nachfrage reagiert deutlich weniger auf steigende Preise als der Benzinverbrauch privater Autofahrer. Dadurch bleiben Preisspitzen bei Diesel häufig länger bestehen.
Ein zusätzlicher Faktor für steigende Dieselpreise ist der sogenannte Fuel-Switching-Effekt. Dabei wechseln Unternehmen bei hohen Gaspreisen auf andere Energieträger. Wenn Erdgas knapp oder sehr teuer wird, können viele Industrieunternehmen ihre Anlagen auf Ölprodukte umstellen. Dann wird statt Gas beispielsweise Diesel oder leichtes Heizöl eingesetzt. Dieser Fuel Switch erhöht die Nachfrage nach Diesel zusätzlich – und kann die Preise weiter nach oben treiben.
Die günstigsten und teuersten Tanktage im März
Der günstigste Tanktag für beide Kraftstoffsorten war im vergangenen Monat Sonntag, der 1. März. An diesem Tag kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Durchschnitt rund 1,7850 Euro und ein Liter Diesel rund 1,7540 Euro.
Am höchsten lagen die Preise zum Monatsende: Am Dienstag, dem 31. März, zahlten Autofahrerinnen und Autofahrer im Schnitt 2,0960 Euro für einen Liter Super E10 und rund 2,3050 Euro für einen Liter Diesel.
Städteranking im März:
Bochum ist günstigste Super-E10-Tankstadt,
Leipzig seit 16 Monaten unter den drei teuersten Diesel-Tankstädten
Im aktuellen Preisvergleich von Clever Tanken unter den 20 größten deutschen Städten lag Bochum im März in der Kategorie der günstigsten Super-E10-Tankstädte vorn. Autofahrende zahlten dort im Monatsdurchschnitt 1,9868 Euro pro Liter. Den zweiten Platz teilten sich Bonn und Leipzig mit jeweils 1,9874 Euro. Nürnberg belegte mit 1,9876 Euro Rang drei.
Die teuerste Super-E10-Tankstadt war im vergangenen Monat zum fünften Mal in Folge Frankfurt am Main (2,0316 Euro). Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bremen (2,0208 Euro) und Dresden (2,0202 Euro).
Vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 kosteten im teuren Frankfurt am Main im Durchschnitt rund 487,58 Euro und damit etwa 10,75 Euro mehr als in der günstigsten Stadt Bochum.
Die günstigste Diesel-Tankstadt war im März erneut Bochum. Hier kostete der Liter 2,1378 Euro. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bonn (2,1380 Euro) und Mannheim (2,1399 Euro). Damit behauptete sich Bonn zum elften Mal in Folge in dieser Kategorie.
Unter den drei teuersten Diesel-Tankstädten gab es im März keine Veränderung gegenüber dem Vormonat. Leipzig (2,1797 Euro) belegte zum dritten Mal in Folge Platz eins. Damit zählt die Sachsenmetropole seit 16 Monaten ohne Unterbrechung zu den drei teuersten Dieselstandorten unter den 20 größten Städten Deutschlands. Davon stand sie 13-mal an der Spitze. Auf den Plätzen zwei und drei folgten wie im Februar Dresden (2,1695 Euro) und Berlin (2,1660 Euro).
Gründe für die Entwicklung der Kraftstoffpreise im März
Die gestiegenen Rohölpreise waren im vergangenen Monat der zentrale Treiber für den spürbaren Preisanstieg an den Zapfsäulen. Auslöser war die militärische Eskalation zwischen den USA, Israel und dem Iran ab dem 28. Februar, in deren Folge die Ölnotierungen binnen weniger Tage deutlich anzogen. Für die in Deutschland wichtige Nordseesorte Brent wurden Ende März zeitweise Niveaus von über 112 US-Dollar je Barrel (159 Liter) erreicht. Ein höheres Preisniveau gab es zuletzt zu Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Frühjahr 2022. Zum Vergleich: Mitte Dezember 2025 lag der Brent-Preis noch bei rund 59 US-Dollar je Barrel, Ende Februar 2026 waren es etwa 73 US-Dollar.
Hintergrund für diese Entwicklung war vor allem die Sorge vor erheblichen Angebotsausfällen. Denn die für den globalen Ölhandel strategisch wichtige Straße von Hormus – eine Meerenge zwischen dem Iran und dem Oman, durch die rund 20 Prozent der weltweiten Lieferungen transportiert werden – ist seit Kriegsbeginn weitgehend blockiert. Gleichzeitig kam es zu Angriffen auf die Energieinfrastruktur sowie zu Produktions- und Exportausfällen in mehreren Förderländern im Nahen Osten, in denen rund 30 Prozent des globalen Erdöls und fast 20 Prozent des Erdgases gefördert werden.
Zusätzlich verschärften logistische Engpässe und geopolitische Wechselwirkungen die Lage. Tanker stauten sich im Persischen Golf oder mussten Umwege in Kauf nehmen, während die Transport-, Versicherungs- und Finanzierungskosten deutlich stiegen. Parallel dazu belasteten Ende März auch neue Störungen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg den Markt: Drohnenangriffe auf die russische Exportinfrastruktur führten zeitweise zu erheblichen Ausfällen bei den Ausfuhren. Damit trafen mehrere Angebotsrisiken gleichzeitig aufeinander.
Zwar führten zwischenzeitliche Hoffnungen auf eine Deeskalation im Iran-Konflikt sowie politische Maßnahmen, wie etwa die Diskussion über strategische Ölreserven oder militärische Sicherungsmaßnahmen für Handelsrouten, immer wieder zu kurzfristigen Preisrückgängen. Insgesamt blieb der Ölmarkt jedoch hochgradig angespannt. Die anhaltende Unsicherheit über den weiteren Kriegsverlauf und mögliche Versorgungsstörungen führte dazu, dass sich das Preisniveau dauerhaft deutlich über dem Vorkrisenniveau stabilisierte.
Ausblick:
Hohe Rohölpreise und weniger Wettbewerb durch Tankpreisbremse
„Je länger der Krieg im Nahen Osten andauert, desto teurer wird es an den Tankstellen. Daran wird auch die ad hoc eingeführte Tankpreisbremse der Bundesregierung nichts ändern. Denn für das Preisniveau sind die Rohölpreise entscheidend, und diese werden derzeit maßgeblich von geopolitischen Risiken und Angebotsängsten bestimmt“, sagt Steffen Bock.
Doch selbst mit Blick auf eine Entspannung der Rohölmärkte nach Kriegsende bleibt der Experte hinsichtlich der Tankpreisbremse skeptisch: „Selbst wenn sich die Ölpreise normalisieren, dürfte die Tankpreisbremse den Wettbewerb spürbar verändern. Wenn Preise nur noch einmal täglich erhöht werden dürfen, nimmt die Dynamik ab – und damit auch die Chance für Verbraucher, von kurzfristigen Preisrückgängen zu profitieren.“
Auch wenn bislang Erfahrungswerte in Deutschland fehlen, geht Bock davon aus, dass sich das günstigste Zeitfenster künftig unmittelbar vor der einzigen erlaubten Preiserhöhung ergeben dürfte – also voraussichtlich zwischen 10 und 12 Uhr – und damit in einer Phase, in der viele Menschen arbeiten.
Von gezielten Tricks der Konzerne sei dabei weniger auszugehen als von veränderten Marktmechanismen. „Wenn Preiserhöhungen nur noch einmal täglich möglich sind, steigt der Anreiz, die Preise von vornherein höher anzusetzen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit erlaubt und eröffnen Spielräume für taktische Anpassungen, ohne zwingend zu günstigeren Preisen zu führen. Der Wettbewerb verlagert sich somit von dynamischen Unterbietungen hin zu scheinbar stabileren, aber tendenziell höheren Preisniveaus.“
Auch der Preisvergleich wird dadurch nicht automatisch einfacher. Zwar entfällt ein Teil der Preissprünge nach oben, doch kleinere Senkungen im Tagesverlauf sind weiterhin wahrscheinlich. Die Preisunterschiede zwischen den Tankstellen bleiben bestehen, während die Sparchancen gleichzeitig abnehmen könnten. „Für Verbraucher bedeutet das: mehr Preisstabilität auf den ersten Blick, aber nicht zwingend niedrigere Kosten. Gerade deshalb bleibt der Vergleich von Tankstellen per App, Navigationssystem oder online entlang der geplanten Route entscheidend.“
Über Clever Tanken
Als weltweit erstes Unternehmen informierte die infoRoad GmbH mit ihrem Internetportal www.clever-tanken.de bereits im Jahr 1999 Autofahrer und Autofahrerinnen in Deutschland über die günstigsten Kraftstoffpreise der jeweiligen Umgebung. Seit 2013 ist Clever Tanken einer der ersten zugelassenen Verbraucherinformationsdienste bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Unterstützt von Recherchen des eigenen Teams werden damit täglich die Preise nahezu aller Tankstellen in Deutschland aktualisiert. Als besonderes Angebot erhalten die Nutzer der App von Clever Tanken außerdem eine exklusive HEM-Tiefpreisgarantie. Diese sichert ihnen den günstigsten Spritpreis aller Tankstellen im Umkreis von fünf Kilometern, der an der nächsten in diesem Radius liegenden HEM-Tankstelle eingelöst werden kann.
Der App-Bereich Clever Laden ergänzt das Angebot seit 2018 um Services rund ums elektrische Laden. Nach einem Update im Juli 2025 lassen sich hier erstmals in Deutschland auch die Preise für spontane Ad-hoc-Ladevorgänge abrufen und melden. So schafft Clever Tanken mehr Transparenz an öffentlichen Ladesäulen und baut sein Informationsangebot in Richtung Elektromobilität konsequent aus.
In Deutschland ist Clever Tanken Marktführer unter den Verbraucherinformationsdiensten zum Thema Spritpreise. Die gleichnamige Webseite wird monatlich circa fünf Millionen Mal aufgerufen, die Apps circa 20 Millionen Mal. (Stand: Juni 2025; Quellen: IVW - https://ausweisung.ivw-online.de/, AGOF Daily facts, Google Analytics).
Nicht nur Verbraucher greifen auf die Services von Clever Tanken zurück. Auch Anbieter wie HERE und Garmin verwenden die Datenbank, um ihre Nutzer über die aktuellen Spritpreise zu informieren. Print- und Rundfunkmedien nutzen den Dienst, um ihren Rezipienten die günstigsten Tankstellen in der Umgebung zu melden.
 Städteranking der Spritkosten für März 2026. © infoRoad GmbH / Clever Tanken
 Städteranking mit Durchschnittskosten für Diesel und Super E10 im März 2026. © infoRoad GmbH / Clever Tanken
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| noisin930560 |
| 01.04.2026 | Mesabi Metallics Co. LLC | Mesabi Metallics sichert sich $520 Millionen von Breakwall Capital - Fortschritte auf dem Weg zum Start der neuen amerikanischen Eisenerzmine im dritten Quartal 2026
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Mesabi Metallics Co. LLC
/ Schlagwort(e): Finanzierung
Mesabi Metallics sichert sich $520 Millionen von Breakwall Capital - Fortschritte auf dem Weg zum Start der neuen amerikanischen Eisenerzmine im dritten Quartal 2026
01.04.2026 / 12:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Finanzierung unterstützt die Sicherheit der kritischen Mineralien in den USA und trägt zur Wiederherstellung der amerikanischen Stahlversorgungskette bei
NASHWAUK, Minn., 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Mesabi Metallics Company LLC (Mesabi Metallics), unterstützt von der Essar Group, gab heute bekannt, dass es eine neue vorrangig besicherte Kreditfazilität in Höhe von 520 Millionen US-Dollar mit Valor Mining Credit Partners II, L.P. (VMP II), einem speziellen Kreditfonds für Bergbau und kritische Mineralien, der von Breakwall Capital LP (Breakwall) in Partnerschaft mit Vitol verwaltet wird, abgeschlossen hat.
Mesabi Metallics befindet sich auf einer Fläche von mehr als 16.000 Acres im Norden von Minnesota und stellt eine Eisenerzmine und ein Pelletwerk im Weltmaßstab der Direktreduktion (DR) fertig, die ein strategisch wichtiges Segment der US-Stahlversorgungskette an Land bringen werden.
Mit über 750 Bauarbeitern ist das Projekt eine der größten privatwirtschaftlichen Industrieinvestitionen in der Geschichte des Bundesstaates. Die Essar-Gruppe hat bereits mehr als 2 Mrd. USD an Eigenkapital in das Projekt investiert. Das Projekt wurde auch von der US-Export-Import-Bank (EXIM) unterstützt, was die zunehmende Anerkennung der strategischen Bedeutung des Projekts für die US-Produktion und die Sicherheit der Lieferkette für die amerikanische Industrie, die Automobilindustrie, die Infrastruktur, den Schiffbau und den Verteidigungssektor unterstreicht.
„Die Partnerschaft mit Breakwall ist ein wichtiger Meilenstein für Mesabi Metallics", sagte Joe Broking, Präsident und CEO von Mesabi Metallics. „Wir bringen eine brandneue amerikanische Quelle für Eisenerz der höchsten Qualitätsstufe DR auf den Markt, die den amerikanischen Stahlherstellern helfen wird, die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen und internationalen Lieferketten zu verringern. Amerika ist bereits weltweit führend bei der nächsten Generation der Stahlerzeugung auf Basis des Lichtbogenofens - der saubersten und energieeffizientesten Art der Stahlerzeugung. Mesabi Metallics wird in den kommenden Jahrzehnten Hunderte von hochwertigen Arbeitsplätzen im Norden Minnesotas schaffen und die Verlagerung der industriellen Dominanz der USA unterstützen."
„Mesabi Metallics ist ein großartiges Beispiel für ein qualitativ hochwertiges Unternehmen und ein groß angelegtes Bergbauprojekt, das wir als Partner anstreben - verankert in einer langlebigen Ressource in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium und mit strategischer Bedeutung für eine wichtige industrielle Entwicklung. Wir freuen uns darauf, diese Partnerschaft mit Mesabi Metallics auszubauen und sie auf ihrem Weg zu unterstützen", sagte Daniel Flannery, Präsident und geschäftsführender Gesellschafter von Breakwall. „Dieses Geschäft ist ein weiterer Beweis für die Breite unserer Partnerschaft mit Vitol, in der wir Kreditlösungen mit globalem Rohstoffmarketing kombinieren, um eine Vielzahl von Lösungen für Spitzenunternehmen wie Mesabi Metallics und Weltklasse-Betreiber wie die Essar Group zu liefern", fügte Jamie Brodsky, Co-CEO und Managing Partner von Breakwall, hinzu.
Über Mesabi Metallics Company LLC
Mesabi Metallics Company LLC, ein Unternehmen der Essar-Gruppe, errichtet auf über 16.000 Acres in Nashwauk, Minnesota, ein hochmodernes Bergwerk und ein Eisenerzpelletwerk mit Direktreduktionsverfahren (DR) zur Herstellung von hochwertigen DR-Pellets . Nach seiner Fertigstellung wird es das erste neue Bergwerk und Pelletierwerk in Minnesota seit fast 50 Jahren sein. Mesabis Eisenerzpellets der Sorte DR sind strategisch so positioniert, dass sie die Nachfrage des Marktes für Elektrolichtbogenöfen befriedigen, die Sicherheit der Lieferkette für Eisenpellets der Sorte DR in den Vereinigten Staaten gewährleisten und ausländische Importpellets ersetzen. Das Vorhaben ist eine der größten Investitionen des Privatsektors in Minnesota. Mesabi Metallics hat bereits über 2,2 Milliarden Dollar investiert.
Über Breakwall Capital LP
Breakwall Capital ist ein führender Energiespezialist, der sich auf Direktkredit-Kapitallösungen für mittelständische und in der Entwicklung befindliche Energieunternehmen konzentriert. Als unabhängiger Vermögensverwalter und mitarbeitereigenes Unternehmen versucht Breakwall, die Lücke zu schließen, die andere Finanzierungsanbieter nur zögerlich zu schließen scheinen. Breakwall wird von Christopher Abbate, Jamie Brodsky und Daniel Flannery geleitet. Seit 2014 hat das Breakwall-Team ein Kreditinvestment-Franchise aufgebaut, das sich ausschließlich auf Energiekredite konzentriert. In den 12 Jahren seines Bestehens hat das Team bei mehr als 70 Transaktionen rund 7,5 Mrd. USD für Unternehmen oder Projekte im Energiebereich und in energiebezogenen Bereichen bereitgestellt. Breakwall hat seinen Hauptsitz in New York und Niederlassungen in Texas und Rhode Island. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Breakwall unter www.breakwallcap.com.

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2302332 01.04.2026 CET/CEST
| noisin970064 |
| 01.04.2026 | Assan Alüminyum | Kibar Holding erweitert globale Präsenz mit strategischer Investition in den Vereinigten Staaten
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Assan Alüminyum
/ Schlagwort(e): Expansion
Kibar Holding erweitert globale Präsenz mit strategischer Investition in den Vereinigten Staaten
01.04.2026 / 12:05 CET/CEST
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Assan Alüminyum dehnt seine Produktion über seine US-Tochtergesellschaft auf Nordamerika aus
ISTANBUL und CHICAGO, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Assan Alüminyum, einer der beiden größten Aluminiumfolienhersteller in Europa und ein führender Hersteller von flachgewalztem Aluminium, hat über seine Tochtergesellschaft Kibar Americas eine Produktionsstätte für Aluminiumfolien in West Virginia, USA, erworben. Mit dieser Übernahme wird Assan Alüminyum zu einem lokalen Hersteller in den Vereinigten Staaten und stärkt seine Position in der globalen Aluminiumindustrie weiter.

Haluk Kayabaşı, CEO der Kibar Holding, betonte, dass die Investition einen wichtigen Meilenstein in der langfristigen Globalisierungsvision der Gruppe darstellt: „Es ist sowohl für die Kibar Group als auch für unsere Kunden und andere Stakeholder wichtig, dass wir auf unserem starken industriellen Fundament weiter aufbauen, indem wir unsere internationale Präsenz erweitern. Der Erwerb dieser US-Anlage ist ein strategisch wichtiger Schritt zur Verbesserung unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Wachstumsstrategie basiert auf den Prinzipien der nachhaltigen Produktion, der Digitalisierung und der Umweltverantwortung, und diese Investition spiegelt unser Engagement wider, diese Ziele auf globaler Ebene voranzutreiben."
Kayabaşı fügte hinzu, dass die neue Anlage auch die Position der Kibar Holding als nachhaltige Industriegruppe mit wachsenden Aktivitäten in der Aluminium-, Automobil- und Verpackungsindustrie stärkt.
Der General Manager von Assan Alüminyum und Direktor von Kibar Americas, Göksal Güngör, hob die strategische Bedeutung der Anlage für die globalen Aktivitäten des Unternehmens hervor: „In einer Zeit, in der sich die Dynamik des Welthandels verschiebt und die lokale Produktion an Bedeutung gewinnt, spiegelt diese Investition unser Engagement in der Region Nordamerika wider und ist ein wichtiger Schritt in unserer langfristigen Vision. Wir weiten unser Wachstumsmodell, das auf Zuverlässigkeit, Flexibilität, Innovation und Nachhaltigkeit beruht, auf den amerikanischen Kontinent aus."
Atilla Cetinel, COO von Kibar Americas, fügte hinzu, dass die Expansion des Unternehmens in den amerikanischen Kontinent ein weiterer Schritt in Richtung der Vision ist, ein „lokaler Hersteller und Global Player" zu sein: „Das Werk in West Virginia wird hochwertige Aluminiumfolien für Anwendungen wie Lamellenmaterial für die Automobilindustrie, HVAC-Lamellenmaterial, lebensmitteltaugliche Folienbehälter und Industriefolien herstellen. Wir werden eine detaillierte Bewertung aller Optionen für die künftige Nutzung der Einrichtung vornehmen. Diese Übernahme wird unsere Fähigkeit, Kunden vor Ort zu bedienen und in wichtige Endverbrauchermärkte zu expandieren, erheblich verbessern."
Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2946546/Kibar_Americas_Fairmont.jpg Logo: https://mma.prnewswire.com/media/1088235/5892741/Assan_Aluminyum_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/kibar-holding-erweitert-globale-prasenz-mit-strategischer-investition-in-den-vereinigten-staaten-302730786.html

01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302314 01.04.2026 CET/CEST
| noisin761384 |
| 01.04.2026 | Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München | Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
01.04.2026 / 11:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 27. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 31. März 2026 wurden insgesamt Stück 49.890 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München („Munich Re“) erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 14. Mai 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 15. Mai 2025 mitgeteilt wurde.
| Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs (€) |
| 23.03.2026 |
19.016 |
511,8370 |
| 24.03.2026 |
10.000 |
519,9790 |
| 25.03.2026 |
0 |
|
| 26.03.2026 |
874 |
517,4000 |
| 27.03.2026 |
15.000 |
523,1074 |
| 30.03.2026 |
0 |
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| 31.03.2026 |
5.000 |
539,8211 |
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. Mai 2025 bis einschließlich 31. März 2026 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 3.668.072 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Munich Re erfolgt durch eine von der Munich Re beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Munich Re veröffentlicht (www.munichre.com).
München, 01. April 2026
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
Der Vorstand
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München |
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Königinstraße 107 |
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80802 München |
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Deutschland |
| Internet: |
www.munichre.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2302304 01.04.2026 CET/CEST
| DE0008430026 |
| 01.04.2026 | Mister Spex SE | Mister Spex eröffnet neuen Store in Hamburg-Bergedorf und treibt die Profitabilität seines Store-Netzwerks weiter voran
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Mister Spex SE
/ Schlagwort(e): Expansion/Sonstiges
Mister Spex eröffnet neuen Store in Hamburg-Bergedorf und treibt die Profitabilität seines Store-Netzwerks weiter voran
01.04.2026 / 11:38 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mister Spex eröffnet neuen Store in Hamburg-Bergedorf und treibt die Profitabilität seines Store-Netzwerks weiter voran
Mister Spex, einer der führenden Optiker Deutschlands, setzt den selektiven Ausbau seines Store-Netzwerks als zentralen Treiber für profitables Wachstum fort und eröffnet am 1. April 2026 einen neuen Store in Hamburg-Bergedorf. Mit dem neuen Standort wächst das Store-Netzwerk von Mister Spex auf 67 Standorte bundesweit, davon vier in Hamburg.
Der Store in Bergedorf entsteht in einem frequenzstarken Einzugsgebiet, ergänzt gezielt das bestehende Netzwerk in der Hansestadt und stärkt die regionale Präsenz des Unternehmens. Die Erweiterung des Store-Netzwerks folgt einem disziplinierten Ansatz: Neue Standorte werden ausschließlich in Regionen mit nachgewiesener Wirtschaftlichkeit, hoher Markenbekanntheit und klarer Nachfrage nach augenoptischer Beratung eröffnet.
Mit dem weiteren Ausbau stärkt Mister Spex gezielt den direkten und wiederkehrenden Kontakt mit Kundinnen und Kunden. Gerade bei beratungsintensiven Produkten wie Korrektionsgläsern sowie bei Services rund um die Augengesundheit ist der persönliche Austausch entscheidend: Er ermöglicht höhere Warenkörbe und bildet die Grundlage für langfristige Kundenbeziehungen. Diese sollen zusätzlich durch neue Services wie das Abo-Modell Mister Spex Switch und den Augengesundheits-Check gefördert werden. Mit Mister Spex Switch hat das Unternehmen ein flexibles Modell des Brillenkaufs etabliert, das geringe monatliche Raten mit zusätzlichen Serviceleistungen kombiniert und so wiederkehrende Umsätze sowie regelmäßige Kundeninteraktionen ermöglicht. Der Augengesundheits-Check stärkt die Rolle von Mister Spex in der augenoptischen Versorgung und schafft zusätzliche Frequenz.
„Mit dem neuen Store in Hamburg-Bergedorf erweitern wir unser Netzwerk in einem wirtschaftlich attraktiven Einzugsgebiet und setzen unseren disziplinierten Expansionsansatz fort. Auf rund 250 Quadratmetern setzen wir unser aktuelles Storekonzept um und schaffen mit einem lokalen Experten-Team die Grundlage für hochwertige und individuelle Beratung. Unsere Stores sind der zentrale Ort, an dem wir unsere optische Expertise erlebbar machen und langfristige Kundenbeziehungen aufbauen“, sagt Heinzpeter Mandl, Executive Vice President Commercial bei Mister Spex.
Mister Spex Store Hamburg-Bergedorf
Sachsentor 24, 21029 Hamburg
Mo – Sa: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Über Mister Spex:
Mister Spex ist einer der führenden Optiker Deutschlands, der sich durch die nahtlose Integration von Online- und Offline-Präsenz, innovative Technologien, ein umfassendes Sortiment und exzellenten Kundenservice auszeichnet. Seit seiner Gründung 2007 hat sich Mister Spex vom reinen Online-Player zu einem erfolgreichen Omnichannel-Optiker mit mehr als 8 Millionen Kunden und insgesamt fünf Online-Shops in Europa sowie 67 eigenen Filialen in Deutschland entwickelt. Mister Spex beschäftigt über 120 eigene hochqualifizierte Optiker, die einen erstklassigen optischen Service in den Filialen gewährleisten. Als Digital Native waren Technologie und Innovation schon immer wesentliche Bestandteile der Entwicklung des Unternehmens. Mit fortschrittlichen Technologien wie digitalen 2D- zu 3D-Werkzeugen für die Rahmenanpassung bis hin zu intelligenten Browse-Funktionalitäten setzt Mister Spex neue Maßstäbe in der Optikbranche und bietet seinen Kunden einen außergewöhnlichen Mehrwert. Der Fokus von Mister Spex liegt darin, den Brillenkauf für Kunden zu einem einzigartigen Einkaufserlebnis zu machen, das einfach und transparent ist und gleichzeitig Spaß macht – in einer Kombination aus einem umfassenden und vielfältigen Sortiment an hochwertigen Produkten mit umfangreicher Optik-Expertise und Beratung durch den Kundenservice, eigenen Stores und einem umfangreichen Partnernetzwerk aus Optikern.
Pressekontakt:
Elina Schneiders I Head of Corporate Communications I elina.schneiders@misterspex.de
Investor Relations:
investorrelations@misterspex.de
Mister Spex SE
Hermann-Blankenstein-Straße 24
D-10249 Berlin
Website: www.misterspex.de
Unternehmens-Website: https://corporate.misterspex.com
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DE000A3CSAE2 |
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A3CSAE |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2301712 |
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EQS News-Service |
2301712 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A3CSAE2 |
| 01.04.2026 | Fundamenta Real Estate AG | Fundamenta Real Estate AG – Beschlüssse der Generalversammlung und geplante Nachfolgeregelung für den Verwaltungsratspräsidenten
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Fundamenta Real Estate AG / Schlagwort(e): Immobilien/Generalversammlung
Fundamenta Real Estate AG – Beschlüssse der Generalversammlung und geplante Nachfolgeregelung für den Verwaltungsratspräsidenten
01.04.2026 / 11:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDIENMITTEILUNG Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement
Zug, 1. April 2026
- Genehmigung des Jahresabschlusses 2025
- Verrechnungssteuerfreie Ausschüttung von CHF 0.60 pro Aktie
- Wiederwahl aller Mitglieder des Verwaltungsrats in ihrem Amt
- Dr. Andreas Spahni wird aufgrund der bereits laufenden Nachfolgeplanung bis spätestens zur Generalversammlung 2027 als Mitglied des Verwaltungsrates sowie als Verwaltungsratspräsident zurücktreten
- Zustimmung zu sämtlichen Anträgen bezüglich der Vergütungen
- Schaffung eines Kapitalbands
Die Fundamenta Real Estate AG führte heute ihre ordentliche Generalversammlung in Zürich durch. An der Veranstaltung waren 66.23% des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.
Jahresabschluss 2025 sowie Ausschüttung von CHF 0.60 pro Aktie genehmigt
Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Generalversammlung genehmigt. Weiter wurde die vom Verwaltungsrat beantragte Ausschüttung von CHF 0.60 pro Namenaktie bestätigt. Die Gesellschaft kann die Dividende vollumfänglich aus den Kapitaleinlagereserven entnehmen, wodurch diese wiederum verrechnungssteuerfrei ausbezahlt werden kann. Der Betrag entspricht einer Ausschüttungsrendite von 3.4% auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2025. Der ausgeschüttete Gesamtbetrag von CHF 20.5 Mio. resultiert in einer Payout-Ratio von 94.1% bezogen auf den Reingewinn ohne Neubewertungseffekt. Die Auszahlung erfolgt am 9. April 2026 mit ex-Datum 7. April 2026.
Wahl des Verwaltungsrats und Annahme des Vergütungsberichts
Die Generalversammlung stimmte für die Wiederwahl der Verwaltungsrätin Ramona Lindenmann sowie der Verwaltungsräte Frédéric de Boer, Niels Roefs und Hadrian Rosenberg für eine weitere Amtszeit bis zur Generalversammlung 2027. Dr. Andreas Spahni wurde aufgrund der Überschreitung der Ethos Richtlinien bezüglich Amtszeit in seiner Funktion als Präsident und Delegierter des Verwaltungsrats mit einem JA-Stimmen-Anteil von 51.15% für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Dr. Andreas Spahni anerkennt dieses Resultat und hat im Rahmen der bereits laufenden Nachfolgeplanung seinen Rücktritt bis spätestens zur kommenden Generalversammlung 2027 in Aussicht gestellt.
Niels Roefs und Hadrian Rosenberg wurden erneut als Mitglieder des Vergütungsausschusses für eine weitere Amtsperiode gewählt. Des Weiteren bestätigte die Generalversammlung die Revisionsstelle
(PricewaterhouseCoopers AG, Zürich) sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (lic. iur. Stephan Huber, Rechtsanwalt und Notar, Zug) für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Fundamenta Real Estate AG bestätigten in einer Konsultativabstimmung zudem den Vergütungsbericht und genehmigten den Vergütungsrahmen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung.
Schaffung eines Kapitalbands
Die Generalversammlung stimmte dem Antrag des Verwaltungsrats zu, diesen zu ermächtigen, während einer Dauer von längstens zwei Jahren das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite (Kapitalband) zu verändern. Voraussetzung ist, dass die obere Grenze des Kapitalbands das aktuell im Handelsregister eingetragene Aktienkapital höchstens um CHF 41'019'096 übersteigen darf, wobei der Verwaltungsrat während der Dauer des Kapitalbands das Bezugsrecht im Umfang von höchstens 3'418'258 Namenaktien entziehen kann. Der Artikel 3a wird in den Statuten entsprechend ersetzt.
Agenda
Publikation Halbjahresbericht 2026 |
2. September 2026 |
Online-Berichterstattung Die Fundamenta Real Estate AG stellt die wesentlichen Informationen zur Gesellschaft online zur Verfügung. Der ausführliche Geschäftsbericht 2025 (Komplettbericht) kann online heruntergeladen oder am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden. Der Kurzbericht mit Daten und Fakten zum Geschäftsjahr 2025 (Kompakt) ist in deutscher und französischer Sprache erhältlich und kann ebenfalls online heruntergeladen werden.
gb.fundamentarealestate.ch
Fundamenta Real Estate AG
Die Fundamenta Real Estate AG fokussiert sich als einzige an der SIX Swiss Exchange kotierte Immobilien-Aktiengesellschaften auf Wohnimmobilien in der Deutschschweiz. Die Gesellschaft strebt an, für ihre Anleger nachhaltige Werte zu schaffen, indem sie ein marktfähiges Raumangebot mit möglichst geringer Umweltbelastung kombiniert. Mit einem interdisziplinären Team und einem integralen Asset-Management-Ansatz sollen nachhaltige Erfolge erzielt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.fundamentarealestate.ch Ticker: FREN, Valor: 4.582.551, ISIN: CH0045825517
Fundamenta Real Estate AG
Poststrasse 4a, 6300 Zug
Tel. +41 41 444 22 22
Dr. Andreas Spahni, Präsident und Delegierter des Verwaltungsrats www.fundamentarealestate.ch, info@fundamentarealestate.ch
Asset Manager: Swiss Prime Site Solutions AG
Poststrasse 4a, 6300 Zug
Tel. +41 58 317 17 17 www.spssolutions.swiss, info@sps.swiss
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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2301736 01.04.2026 CET/CEST
| CH0045825517 |
| 01.04.2026 | Hoftex Group AG | ERWO Holding AG und Hoftex Group AG berufen Dr. David Meyer in den Vorstand und ernennen ihn zum Chief Financial Officer
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Hoftex Group AG
/ Schlagwort(e): Personalie
ERWO Holding AG und Hoftex Group AG berufen Dr. David Meyer in den Vorstand und ernennen ihn zum Chief Financial Officer
01.04.2026 / 11:17 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Schwaig bei Nürnberg/Hof, 24. März 2026 – Die ERWO Holding AG („ERWO Holding“), Obergesellschaft der Südwolle Group, eines führenden Herstellers von Kammgarnen, sowie die Hoftex Group AG („Hoftex Group“), eine mittelständisch strukturierte Gruppe von Unternehmen der Textilindustrie, haben die Berufung eines neuen Vorstandsmitglieds bekanntgegeben. Mit Wirkung zum 1. April 2026 übernimmt Dr. David Meyer im Vorstand beider Gesellschaften die Funktion des CFO. Die Position des Finanzchefs war zuletzt vakant, das Finanzressort interimistisch von CEO Manuela Spörl geleitet worden.
Dr. David Meyer bringt langjährige Industrieerfahrung als CFO nach Franken mit, sowohl im Kapitalmarktumfeld als auch im familiengeführten Mittelstand. Der ausgewiesene Finanzexperte verfügt über umfassende Kenntnisse entlang des gesamten Aufgabenspektrums im Finanzressort, von Rechnungswesen und Controlling über die Strukturierung von Finanzierungen und M&A bis hin zu IT-Transformationsprojekten und Investor Relations. Meyer kommt von den Hamberger Industriewerken (Stephanskirchen nahe Rosenheim), wo er zuletzt neben seiner CFO-Funktion auch Personalleiter war. Zuvor arbeitete er über 12 Jahre als CFO bei der Steico SE (Feldkirchen bei München), einem im Freiverkehr notierten Produzenten für Holzbaustoffe und Holzfaserdämmstoffe. Dr. Meyer ist promovierter Wirtschaftsingenieur (Universität Kaiserslautern). Manuela Spörl, CEO der ERWO Holding und der Hoftex Group, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Dr. David Meyer einen ausgewiesenen und erfahrenen Finanzexperten als CFO für die ERWO Holding und Hoftex Group gewonnen haben. Sein besonderes Profil, das Kapitalmarktexpertise sowie umfassende Erfahrung in Familienunternehmen verbindet, qualifiziert ihn als ideales Vorstandsmitglied unserer Unternehmensgruppe. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihm.“ Dr. David Meyer, designierter CFO der ERWO Holding und der Hoftex Group, ergänzte: „Die Arbeit im Finanzressort mittelständischer Unternehmen zieht sich als roter Faden durch meine gesamte Berufslaufbahn. Die Aufgaben waren dabei immer sehr vielfältig. Ich freue mich, meine Erfahrungen aus 25 Jahren als CFO nun bei der ERWO Holding und der Hoftex Group einbringen zu dürfen und auf die Zusammenarbeit mit Manuela Spörl, dem operativen Team sowie natürlich auch der Gründerfamilie Steger.“
Über die ERWO Holding AG
Die ERWO Holding AG fungiert als Obergesellschaft der Südwolle Group, in der die Kammgarnaktivitäten des Konzerns gebündelt sind, und der ERWO Immobilien und Beteiligungen GmbH & Co. KG, in der die Immobilienaktivitäten betreut werden. Die ERWO Holding AG ist darüber hinaus maßgeblich an der Hoftex Group AG beteiligt. Über die Hoftex Group AG
Die Hoftex Group AG mit Hauptsitz in Hof (Bayern) agiert als Holding einer mittelständisch strukturierten Unternehmensgruppe der internationalen Textilindustrie. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Hoftex Group einen Konzernumsatz von 144,3 Mio. EUR und beschäftigt weltweit etwa 900 Mitarbeitende. Der Bereich Vliesstoffe, organisiert im Geschäftsbereich Tenowo, bildet das Kerngeschäft und steht im Fokus der Aktivitäten. Ergänzend dazu produzieren und vertreiben die Geschäftsbereiche Neutex und Hoftex innenliegende Sonnenschutzlösungen und Farbgarne. Mit Produktionsstätten in Europa, Nordamerika, China und Vietnam beliefern die Unternehmen der Hoftex Group namhafte Kunden aus der Automobil-, Textil- und Konsumgüterindustrie. Die Aktien der Hoftex Group AG sind im Small- und MidCap-Segment m:access der Bayerischen Börse München gelistet. Über die Südwolle Group
Die Südwolle Group ist ein führender Hersteller von Kammgarnen aus reiner Wolle und Wollmischungen für Weberei, Rund- und Flachstrick, Strumpfwaren sowie technische Anwendungen. Das 1966 gegründete Unternehmen mit Sitz in Schwaig bei Nürnberg beschäftigt an den Produktionsstandorten in Deutschland, Bulgarien, China, Vietnam, Italien, Polen und Rumänien rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aktivitäten der Südwolle Group, die im Jahr 2024 einen Umsatz von 436 Millionen Euro erzielte, sind geprägt von einem klaren Bekenntnis zu Qualität, Innovation und Verantwortung.
Pressekontakt
Charles Barker Corporate Communications GmbH
Dr. Tobias Anslinger, +49 69 79 40 90-41
Kornelia Spodzieja, +49 69 79 40 90-40 SWGHTG@charlesbarker.de
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Hoftex Group AG |
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Fabrikzeile 21 |
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95028 Hof |
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Deutschland |
| Telefon: |
++49 9281 49-0 |
| Fax: |
++49 9281 49-216 |
| E-Mail: |
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| Internet: |
www.hoftexgroup.com |
| ISIN: |
DE0006760002 |
| WKN: |
676000 |
| Börsen: |
Freiverkehr in München (m:access) |
| EQS News ID: |
2302288 |
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EQS News-Service |
2302288 01.04.2026 CET/CEST
| DE0006760002 |
| 01.04.2026 | Evotec SE | Evotec SE: Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2025 am 8. April 2026
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Evotec SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Evotec SE: Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2025 am 8. April 2026
01.04.2026 / 11:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hamburg, 1. April 2026 – Die Evotec SE (NASDAQ: EVO; Frankfurt Prime Standard: EVT) wird am Mittwoch, dem 8. April 2026, einen Webcast und eine Telefonkonferenz veranstalten, um die Finanzergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2025 bekannt zu geben und über den aktuellen Geschäftsverlauf zu berichten. Die Telefonkonferenz findet in englischer Sprache statt.
Details zum Webcast
Datum: Mittwoch, 8. April 2026
Uhrzeit: 14.00 Uhr MESZ (12.00 GMT, 8.00 EDT)
Zur Teilnahme am Audio-Webcast melden Sie sich bitte über diesen Link an. Die Präsentation wird kurz vor der Veranstaltung zum Download zur Verfügung gestellt.
Eine Aufzeichnung des Webcasts wird nach der Veranstaltung auf unserer Website unter www.evotec.com zur Verfügung stehen.
Details der Telefonkonferenz
Für die Teilnahme an der Telefonkonferenz registrieren Sie sich bitte über diesen Link. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-E-Mail mit den Einwahldaten wie Telefonnummer, Zugangscode und PIN für die Teilnahme an der Telefonkonferenz.
Sollten Sie sich per Telefon einwählen, können Sie die Präsentation parallel dazu im Internet unter diesem Link verfolgen.
Über Evotec SE
Evotec ist ein Life-Science-Unternehmen, das die Zukunft der Wirkstoffforschung und -entwicklung maßgeblich mitgestaltet. Durch die Integration bahnbrechender Wissenschaft mit KI-gestützten Innovationen und modernsten Technologien beschleunigen wir die Entwicklung vom Konzept zur Therapie – schneller, intelligenter und präziser. Unsere Expertise umfasst niedermolekulare Verbindungen, Biologika und Zelltherapien und verwandte Modalitäten, unterstützt durch proprietäre Plattformen wie molekulare Patientendatenbanken, PanOmics und iPSC-basierte Krankheitsmodelle. Mit flexiblen Partnerschaftsmodellen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind, arbeiten wir mit allen Top-20-Pharmaunternehmen, über 800 Biotechs, akademischen Einrichtungen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen zusammen. Unser Angebot reicht von Einzelleistungen bis hin zu vollständig integrierten F&E-Programmen und langfristigen strategischen Partnerschaften – stets mit wissenschaftlicher Exzellenz und operativer Agilität. Über Just – Evotec Biologics definieren wir die Entwicklung und Herstellung von Biologika neu, um deren Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit zu verbessern. Mit einem starken Portfolio von über 100 proprietären F&E-Projekten, von denen die meisten in Partnerschaften entwickelt wurden, konzentrieren wir uns auf wichtige therapeutische Bereiche wie Onkologie, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, Neurologie und Immunologie. Ein globales Team von mehr als 4.800 Expertinnen und Experten arbeitet an Standorten in Europa und den USA, die sich mit komplementären Technologien und Services als synergetische Kompetenzzentren ergänzen. Erfahren Sie mehr unter www.evotec.com und folgen Sie uns auf LinkedIn sowie X/Twitter @Evotec.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Angaben über zukünftige Ereignisse, wie das beantragte Angebot und die Notierung von Evotecs Wertpapieren. Wörter wie „erwarten“, „annehmen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“, „potenziell“, „sollen“, „abzielen“, „würde“, sowie Abwandlungen dieser Wörter und ähnliche Ausdrücke werden verwendet, um zukunftsbezogene Aussagen zu identifizieren. Solche Aussagen schließen Kommentare über Evotecs Erwartungen für Umsätze, Konzern-EBITDA und unverpartnerte F+E-Aufwendungen ein. Diese zukunftsbezogenen Aussagen beruhen auf den Informationen, die Evotec zum Zeitpunkt der Aussage zugänglich waren, sowie auf Erwartungen und Annahmen, die Evotec zu diesem Zeitpunkt für angemessen erachtet hat. Die Richtigkeit dieser Erwartungen kann nicht mit Sicherheit angenommen werden. Diese Aussagen schließen bekannte und unbekannte Risiken ein und beruhen auf einer Anzahl von Annahmen und Schätzungen, die inhärent erheblichen Unsicherheiten und Abhängigkeiten unterliegen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Evotec liegen. Evotec übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene vorausschauende Aussagen im Hinblick auf Veränderungen der Erwartungen von Evotec oder hinsichtlich neuer Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen, öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.
Investor Relations und Medien Kontakt
Dr. Sarah Fakih EVP Head of Global Communications & Investor Relations Sarah.Fakih@evotec.com
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Manfred Eigen Campus / Essener Bogen 7 |
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22419 Hamburg |
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+49 (0)40 560 81-222 |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Nasdaq |
| EQS News ID: |
2301962 |
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EQS News-Service |
2301962 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005664809 |
| 01.04.2026 | Amprion GmbH | Amprion blickt auf erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit Rekordinvestitionen zurück
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Amprion GmbH
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
Amprion blickt auf erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit Rekordinvestitionen zurück
01.04.2026 / 11:00 CET/CEST
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Dortmund, Mittwoch, 1. April 2026
Amprion blickt auf erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit Rekordinvestitionen zurück Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat 2025 alle wesentlichen Finanzkennzahlen deutlich gesteigert und die Investitionen auf das Rekordniveau von 5,4 Milliarden Euro im Jahr erhöht. Bis 2030 plant das Unternehmen rund 42 Milliarden Euro in den Ausbau des Übertragungsnetzes und damit in die Energiewende in Deutschland zu investieren. Darüber hinaus hat Amprion sein Managementteam gestärkt und die Zahl der Mitarbeitenden strategisch ausgebaut.
Die positive Entwicklung von Amprion spiegelt sich deutlich in den Geschäftszahlen 2025 wider. „Wir schauen auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück. Die Energiewende im Übertragungsnetz ist endgültig in der Bauphase angekommen. Wir stehen kurz vor der Fertigstellung von mehreren großen Leitungsprojekten“, sagte Dr. Christoph Müller, CEO der Amprion GmbH. Investitionen treiben Konzernergebnis
Treiber für die starke Entwicklung der Ergebniskennzahlen sind vor allem höhere Erlöse aus der gestiegenen Investitionstätigkeit. In Folge steigerte das Unternehmen alle wesentlichen Finanzkennzahlen deutlich. Die Umsatzerlöse gemäß IFRS stiegen um rund 9 Prozent auf rund 6,1 Milliarden Euro. Das adjustierte Konzernergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen („EBITDA“) lag bei rund 1,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von rund 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Zusätzlich wirkt die Neubewertung von Steuerpositionen aufgrund des im Juli 2025 von der Bundesregierung verabschiedeten Steuerentlastungspakets als positiver Einmaleffekt. Das adjustierte Konzernergebnis nach Steuern („Net Income“) stieg somit sehr deutlich um gut 72 Prozent auf 672 Millionen Euro.
Amprion hat im vergangenen Jahr 5,4 Milliarden Euro in den Netzausbau zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland investiert. Aufgrund dieser Investitionen ist die Regulated Asset Base (RAB) deutlich um etwa 42 Prozent auf 16,5 Milliarden Euro gewachsen. Die RAB bildet die Basis für künftige Erlöse des Unternehmens. Wettbewerbsfähige Regulierungsbedingungen erforderlich
Im Dezember 2025 hat das Unternehmen erfolgreich eine Eigenkapitalerhöhung um 2,2 Milliarden Euro durchgeführt. Zudem hat Amprion im vergangenen Jahr Anleihen im Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro am internationalen Kapitalmarkt platziert und die zugeflossenen Mittel zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt.
„Wir haben Rekordsummen bei den Investitionen in den Netzausbau sowie bei der Aufnahme von Fremdkapital erzielt. Darüber hinaus bekommen wir regelmäßig Eigenkapitalzuführungen unserer Anteilseigner. Zuletzt haben wir eine signifikante Eigenkapitalerhöhung von 2,2 Milliarden Euro erfolgreich durchgeführt. Das zeigt klar das Vertrauen und die kontinuierliche Unterstützung unserer Anteilseigner für unseren Wachstumspfad. Zudem werden wir unsere Finanzierungsstrategie weiter diversifizieren. Bis 2030 planen wir mit einem Investitionsvolumen von rund 42 Milliarden Euro“, kündigte Peter Rüth, CFO von Amprion, an.
Ebenso seien aber langfristig wettbewerbsfähige Regulierungsbedingungen erforderlich: „Investitionen in die deutsche kritische Infrastruktur müssen nachhaltig attraktiv für internationale Investoren bleiben. Das ist die Grundlage, damit wir die nötigen Investitionen für die nächste, dynamische Phase der Energiewende stemmen können“, betonte der Amprion-CFO. Erfolge beim Netzausbau
Die steigenden Investitionen werden in den Netzausbauprojekten sichtbar: Hier verzeichnete Amprion im vergangenen Jahr viele Fortschritte. Das Unternehmen wird bis 2028 jährlich ein Großprojekt in Betrieb nehmen: Im Dezember plant Amprion die Fertigstellung des Gleichstromprojektes Ultranet. Beim Gleichstromprojekt A-Nord fand 2025 das Richtfest für den Konverter in Emden statt, und der technisch anspruchsvolle Bau der Rheinquerung wurde abgeschlossen. Bei den Offshore-Projekten BalWin 1 und 2 erfolgte der Spatenstich auf Norderney für die Verlegung der Seekabel.
„Wir haben im vergangenen Jahr rund 320 Leitungskilometer gebaut – rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr“, betonte Amprion-CEO Müller. Insgesamt hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr an 1.380 Leitungskilometern gearbeitet, rund 1.200 Kilometer sind fertiggestellt. Die Fortschritte beim Netzausbau werden auch dazu beitragen, die Kosten für die Eingriffe ins Netz zu senken.
Blick auf das Gesamtsystem notwendig
„Die Bundesregierung hat wichtige Grundlagen geschaffen. Der Umbau des Energiesystems gelingt aber nur, wenn Erzeugung, Verbrauch und Netzausbau im Gleichklang laufen – wir brauchen das richtige Netz zur richtigen Zeit“, sagte Müller. Die erneuerbaren Energien, aber auch Batterien und andere Speicher müssen einen Beitrag zur Stabilität des Systems leisten. „Wichtig ist, nun klare Regeln für alle Marktteilnehmer zu schaffen, damit wir das Stromsystem auch in Zukunft sicher steuern können“, betonte der Amprion-CEO.
Auch der strategische Personalaufbau bei Amprion ist weiter vorangeschritten. Dabei hat das Unternehmen die Geschäftsführung um ein viertes Ressort erweitert: Seit dem 1. März 2026 verstärkt Katrin Hilmer als Chief Operating Officer (COO) und Arbeitsdirektorin das Gremium. Insgesamt wuchs die Belegschaft auf rund 3.400 Mitarbeitende. Das entspricht einer Steigerung von gut 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Link zum FinanzberichtKontakt für Investoren:
Patrick Wang
Leiter Investor Relations
T +49 231 5849-12297
ir@amprion.net Kontakt für Medien:
Christina Achtnich
Pressesprecherin
M +49 152 27083652
christina.achtnich@amprion.net Amprion verbindet
Amprion ist ein führender Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Unser 11.000 Kilometer langes Höchstspannungsnetz reicht von der Nordsee bis zu den Alpen und erstreckt sich über sieben Bundesländer. Es ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und transportiert Strom für 29 Millionen Menschen. Durch seine Lage in der Mitte Europas ist es Drehscheibe des europäischen Stromhandels. Zum 31.12.2025 beschäftigte Amprion 3.400 Mitarbeitende. Sie tragen dazu bei, unsere Kernaufgaben zu erfüllen: Wir machen unser Netz fit für eine klimaneutrale Zukunft und sichern an entscheidender Stelle die Stabilität des deutschen und europäischen Stromnetzes.
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2301966 01.04.2026 CET/CEST
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| 01.04.2026 | Ocean Census | Wissenschaftler entdecken bei einer Tiefsee-Expedition vor Japan „Leben in einem gläsernen Schloss" und Dutzende neuer Arten
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Ocean Census
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Wissenschaftler entdecken bei einer Tiefsee-Expedition vor Japan „Leben in einem gläsernen Schloss" und Dutzende neuer Arten
01.04.2026 / 10:35 CET/CEST
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TOKIO, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Im Rahmen einer groß angelegten internationalen Initiative zur Erfassung des Lebens in den Tiefseegebieten Japans wurde nach einer bahnbrechenden Expedition der The Nippon Foundation-Nekton Ocean Census und der Japanischen Agentur für Meeres- und Geowissenschaften (JAMSTEC) die Entdeckung von 38 neuen Arten bestätigt.
Im Rahmen der Mission im Juni 2025, die an Bord des Forschungsschiffs Yokosuka und des bemannten Tauchboots Shinkai 6500 durchgeführt wurde, wurden über 528 Exemplare gesammelt. Im Oktober 2025 kamen Taxonomen aus aller Welt im Hauptsitz von JAMSTEC zu einem Workshop zur Artenentdeckung zusammen, um diese Ergebnisse zu überprüfen und die wissenschaftliche Veröffentlichung zu koordinieren.
Zu diesen Entdeckungen gehören zwei bahnbrechende Studien: eine umfassende Studie in der Fachzeitschrift Ecosphere unter der Leitung des JAMSTEC-Forschers Dr. Chong Chen, die eine Verfünffachung der bekannten Artenvielfalt an den kalten Quellen des Nankai-Grabens aufzeigt, sowie eine Studie im The Zoological Journal of the Linnean Society unter der Leitung von Dr. Naoto Jimi, die die bemerkenswerte Evolutionsgeschichte symbiotischer, in Schwämmen lebender Würmer beleuchtet, die sich so entwickelt haben, dass sie „in einem gläsernen Schloss" leben.
„Die Entdeckungen im Nankai-Graben und in der Shichiyo-Seamount-Kette machen uns deutlich, wie wenig von unseren Ozeanen tatsächlich erforscht wurde. Durch die Unterstützung solcher Missionen trägt die Nippon Foundation dazu bei, neue Wissenshorizonte für Japan und die Menschheit zu erschließen." Mitsuyuki Unno, Executive Director, The Nippon Foundation
„Jede Entdeckung einer neuen Art im Rahmen des Ocean Census ist ein Schritt hin zum Verständnis, zur Wertschätzung und letztlich zum Schutz unseres gemeinsamen Ozeans. Diese Expedition zeigt, was möglich ist, wenn wissenschaftliche Einrichtungen von Weltklasse zusammenarbeiten, um das Unbekannte zu erforschen." - Dr. Michelle Taylor, Head of Science, The Nippon Foundation–Nekton Ocean Census
Leben in einem Glasschloss An der Shichiyo-Unterwassergebirgskette – einer Reihe von Tiefsee-Vulkangipfeln 500 bis 700 km südöstlich von Tokio – entdeckten Forscher ein komplexes biologisches Beziehungsgeflecht innerhalb der Glasschwämme. Diese Schwämme bauen ein Skelett aus Siliziumdioxid auf, das einen starren, durchsichtigen Lebensraum bildet.
In diesen Strukturen wurden zwei neue Arten von Vielborstwürmern – Dalhousiella yabukii und Leocratides watanabeae – entdeckt, die dort in Symbiose leben. Die vollständige Studie ist hier verfügbar.
Ausweitung der maritimen Grenzen Japans Die Tauchgänge am Shichiyo-Unterwasserberg, der bislang weitgehend unerforscht war, brachten zudem Folgendes zutage:
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Fünf neue Arten von Zwergkrebsen, darunter die Gattung Munidopsis.
-
Neu entdeckte Meereslebewesen, darunter Oktokorallen, Nemertinier, Amphipoden und Kinorhynchen.
-
Verbreitungsausdehnungen bei mehreren Arten, von denen bisher angenommen wurde, dass sie in japanischen Gewässern selten oder gar nicht vorkommen.
Zusammengenommen unterstreichen diese Entdeckungen, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit für den Schutz und das Verständnis der verborgenen Meeresgebiete dieser Welt ist.
Medieninhalte über das Ocean Census Media Centre
Video - https://www.youtube.com/watch?v=7YKppfOJ1LM Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945728/Ocean_Census_1.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945729/Ocean_Census_2.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945731/Ocean_Census_3.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2945732/Ocean_Census_4.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2945727/Ocean_Census_Logo.jpg
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302232 01.04.2026 CET/CEST
| noisin750940 |
| 01.04.2026 | Siltstone Capital, LLC | LITFINCON kündigt Europadebüt an: Globale Konferenzreihe zur Prozessfinanzierung kommt nach Amsterdam
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Siltstone Capital, LLC
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
LITFINCON kündigt Europadebüt an: Globale Konferenzreihe zur Prozessfinanzierung kommt nach Amsterdam
01.04.2026 / 10:30 CET/CEST
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Zweitägiges Gipfeltreffen im Rosewood Amsterdam, 7.-8. Oktober 2026, mit den weltweit führenden Prozessfinanzierern, Anwaltskanzleien, Generalanwälten und institutionellen Anlegern
AMSTERDAM, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- LITFINCON, die von Silstone Capital ins Leben gerufene globale Konferenzreihe zur Prozessfinanzierung, gab heute den Start der LITFINCON Europe bekannt, eines zweitägigen Gipfeltreffens, das die einflussreichste Prozessfinanzierungsgemeinschaft der Welt am 7. und 8. Oktober 2026 in Amsterdam zusammenbringt. Die Veranstaltung findet im Rosewood Amsterdam statt, einem der renommiertesten Luxushotels der Stadt, und markiert den offiziellen Eintritt von LITFINCON in den europäischen Markt. Das Rosewood Amsterdam bietet eine passende Kulisse für die Konferenz, da das historische Gebäude einst als Amsterdamer Justizpalast diente - das wichtigste Gerichtsgebäude der Stadt. LITFINCON Europe wird diesen Ort wieder zu einem lebendigen Zentrum für den juristischen Dialog und die Vernetzung machen.

Die LITFINCON Europe folgt auf die ersten Veranstaltungen der Reihe in Houston und die bevorstehende erste Asien-Ausgabe im Marina Bay Sands in Singapur am 4. Juni 2026. Die europäische Ausgabe erweitert die LITFINCON auf das weltweit dynamischste regulatorische Umfeld für die Prozessfinanzierung, da das Vereinigte Königreich, die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten sich mit umwälzenden Fragen zu Offenlegungspflichten, Renditen von Geldgebern und der Zukunft der Drittfinanzierung auf dem gesamten Kontinent auseinandersetzen.
"Das regulatorische Umfeld entwickelt sich im Vereinigten Königreich und in der EU rasant, Kapital fließt in einem noch nie dagewesenen Tempo in diesen Bereich, und die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen, hochrangigen Dialogen war noch nie so hoch", sagte Robert Le, Mitbegründer von Siltstone Capital.
Konferenzprogramm In elf Panels über zwei Tage hinweg bewegt sich die LITFINCON Europe von der Makroebene bis hin zum Detail - sie beginnt mit einem globalen Marktüberblick, bevor sie die regulatorischen Divergenzen untersucht, die die Arbeitsweise von Geldgebern, Anwaltskanzleien, Rechtsberatern und institutionellen Anlegern in Großbritannien, der EU und den USA verändern. Das Programm befasst sich mit den strukturellen Mechanismen europäischer Geschäftsabschlüsse, einschließlich der unterschiedlichen Dynamik von Kostenregelungen für Verlierer, der Integration von ATE-Versicherungen und der Portfolio-Finanzierung, sowie mit kollektiven Rechtsbehelfen, internationalen Schiedsverfahren und grenzüberschreitender Durchsetzung.
Der zweite Tag befasst sich mit den Investitions- und Innovationsfragen, die das nächste Kapitel der Branche bestimmen: wie institutionelle Geldgeber - Pensionsfonds, Staatsfonds und Family Offices - europäische Fonds zur Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten bewerten; die Konvergenz von ATE-Versicherung und Drittfinanzierung; das Aufkommen des Einheitlichen Patentgerichts als wichtiger neuer Gerichtsstand für finanzierte IP-Streitigkeiten; und die wettbewerbsrelevanten Auswirkungen der Einführung von KI unter den Beschränkungen der GDPR und des EU-KI-Gesetzes. Die Konferenz schließt mit einer 75-minütigen Candid Conversations-Sitzung - ohne Folien, ohne vorbereitete Bemerkungen - in der Branchenveteranen ehrlich darüber nachdenken, was Europa richtig, falsch und anders als der Rest der Welt macht.
Veranstaltungsort: Rosewood Amsterdam Rosewood Amsterdam befindet sich in einer Reihe von fünf miteinander verbundenen Palastgebäuden aus dem 19. Jahrhundert entlang der Herengracht, einem der berühmtesten Grachtenringe Amsterdams. Seine Lage im Herzen des historischen Zentrums von Amsterdam macht es zu einem der besten Orte in Europa für hochrangige Konferenzen und private Veranstaltungen.
"LITFINCON hat sich den Ruf erworben, die richtigen Leute in den richtigen Raum zu bringen. Das Rosewood-Hotel in Amsterdam spiegelt den Standard wider, den wir uns für jede Veranstaltung dieser Reihe gesetzt haben - eine Umgebung, in der erfahrene Fachleute ehrliche, substanzielle Gespräche abseits des Lärms führen können", sagte Jim Batson, CIO - Legal Finance, Siltstone Capital.
Sponsoring und Teilnahme Sponsorenpakete, Vortragsmöglichkeiten und die Anmeldung zur LITFINCON Europe 2026 sind jetzt verfügbar.
Für Sponsoring, Vorträge und die Anmeldung zur LITFINCON Europe wenden Sie sich bitte an: info@litfincon.com oder besuchen Sie www.litfinconeurope.com.
Für Sponsoring, Vorträge und die Anmeldung zur LITFINCON Asia wenden Sie sich bitte an: info@litfincon.com oder besuchen Sie www.litfinconasia.com
Über LITFINCON LITFINCON ist die erste globale Konferenzreihe, die sich mit der Weiterentwicklung der Prozessfinanzierung als institutionelle Anlageklasse befasst. Die LITFINCON bietet den weltweit führenden Geldgebern, Anwaltskanzleien, institutionellen Anlegern, Rechtsberatern und Rechtsexperten eine Plattform für den inhaltlichen Dialog, die Kapitalbildung und die strategische Vernetzung im globalen Ökosystem der Rechtsfinanzierung. Die von Siltstone Capital ins Leben gerufene LITFINCON wurde ursprünglich in Houston ins Leben gerufen und hat sich schnell zu einer globalen Veranstaltungsreihe mit mehreren Städten in den Vereinigten Staaten, Asien und Europa entwickelt. Die LITFINCON Asia wird am 4. Juni 2026 im Marina Bay Sands in Singapur und die LITFINCON Europe am 7. und 8. Oktober 2026 im Rosewood Amsterdam in den Niederlanden stattfinden.
Medienkontakt Jacob Varghese LITFINCON info@litfincon.com www.litfinconeurope.com www.litfinconasia.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2946210/Rosewood_Hotel_Amsterdam.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2701067/Siltstone_Capital_LLC_Logo.jpg
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2302228 01.04.2026 CET/CEST
| noisin710543 |
| 01.04.2026 | Mainova AG | Mainova AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Mainova AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Mainova AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
01.04.2026 / 10:00 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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EQS News-Service |
2302182 01.04.2026 CET/CEST
| DE0006553464 |
| 01.04.2026 | MS Industrie AG | MS Industrie AG übernimmt Betriebsimmobilie in Trossingen und kommuniziert Eckdaten zum Geschäftsjahr 2025 sowie zur aktuellen Geschäftslage mit Ausblick für 2026
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MS Industrie AG
/ Schlagwort(e): Immobilien/Vorläufiges Ergebnis
MS Industrie AG übernimmt Betriebsimmobilie in Trossingen und kommuniziert Eckdaten zum Geschäftsjahr 2025 sowie zur aktuellen Geschäftslage mit Ausblick für 2026
01.04.2026 / 10:00 CET/CEST
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MS Industrie AG übernimmt Betriebsimmobilie in Trossingen und kommuniziert Eckdaten zum Geschäftsjahr 2025 sowie zur aktuellen Geschäftslage mit Ausblick für 2026
- Übernahme der Betriebsimmobilie in Trossingen mit positiven Auswirkungen auf GuV und Bilanz
- Vorläufige Eckdaten für 2025 geprägt durch Anlaufkosten USA und Bewertungseffekte zum Stichtag
- Gute Auftragslage und erwartetes Umsatzwachstum in 2026 mit rund +7%
- Gesellschaftsrechtliche Verschlankungen im Konzern zum 01.01.2026
Immobilie Trossingen
Die MS Industrie Gruppe übernimmt mit ihrer Tochter MS XTEC GmbH deren Betriebsimmobilie am Standort Trossingen vorzeitig aus einer im Jahr 2015 gemeinsam mit der CommerzReal AG sowie der Commerzbank AG und der Kreissparkasse Tuttlingen aufgesetzten und finanzierten Immobilien-Leasing-Struktur. Die Objektgesellschaft war damals im Zuge der Errichtung des Gebäudes mit Herstellungskosten von insgesamt rund € 28 Mio. und einer Produktionsfläche von aktuell rund 22.600 qm gegründet worden und wird nun zum 31.03.2026 zu 100% in den Konsolidierungskreis der MS Industrie AG aufgenommen.
Die Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind: Durch den Entfall der Leasingaufwendungen verbessert sich das EBITDA um rund € +2,6 Mio. pro Jahr, das EBIT um rund € +1,7 Mio. pro Jahr sowie das EBT um rund € +0,6 pro Jahr. Für das laufende Geschäftsjahr 2026 wirken diese Effekte nur zeitanteilig für die drei Quartale von April bis Dezember; ab dem Geschäftsjahr 2027 wirken die positiven Effekte zur Gänze.
Auf die Konzern-Bilanz wirkt sich die Transaktion per Ende März 2026 wie folgt aus: Auf der Aktivseite erhöht sich das Anlagevermögen um den Immobilienbuchwert von rund € +20 Mio. und auf der Passivseite erhöhen sich die langfristigen Bankverbindlichkeiten um rund € +17 Mio. – mit entsprechender Wirkung auf die Bilanzsumme. „Die vorzeitige Übernahme der hochmodernen Betriebsimmobilie in Trossingen zeigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Industriegruppe“, so Dr. Andreas Aufschnaiter, Vorstand der MS Industrie AG. Vorläufige, noch ungeprüfte Eckdaten für 2025
Die MS Industrie Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2025 erwartungsgemäß einen konsolidierten Umsatz von rund € 145 Mio. und lag damit um +3% leicht über dem bereinigten Vorjahreswert aus fortgeführten Geschäftsbereichen (Vj. € 140 Mio.). Das operative EBITDA belief sich nach einem schwächeren 4. Quartal auf rund € 6,2 Mio. (Vj. EUR 4,2 Mio. bereinigt, aus fortgeführten Geschäftsbereichen). Das Gesamt-EBITDA inkl. Anlaufkosten für den Standort Charlotte/USA (rund € -1,7 Mio.) und nicht operativ bedingten Wechselkurseffekten bezogen auf eine Steuerforderung in den USA (rund € -0,5 Mio.) betrug rund € 4,0 Mio.
Das erwartete Konzernjahresergebnis vor Steuern (EBT), welches zusätzlich zu den vorgenannten Effekten auch stichtagsbezogene Wertanpassungen von Minderheitsbeteiligungen in Höhe von insgesamt € -1,3 Mio. beinhaltet, fällt mit rund € -5,4 Mio. leider noch negativ aus (Vj. € -6,4 Mio.).
Der vollständige und geprüfte Konzernabschluss 2025 wird plangemäß bis spätestens zum 30.04.2026 veröffentlicht werden. Aktuelle Auftragslage und Umsatzausblick 2026
Die Auftragsbestände der operativen MS XTEC GmbH liegen für die kommenden sechs Monate aktuell bei knapp € 80 Mio. und untermauern den für das gesamte Geschäftsjahr vom Vorstand erwarteten Umsatz in Höhe von rund € 155 Mio., was einem organischen Wachstum von rund +7% im Jahr 2026 entsprechen würde. Die Steigerung inkludiert das erwartete Hochlaufen des Umsatzes am Standort Charlotte/USA mit Komponenten für Stromversorgungsanlagen insbesondere für große KI-Rechenzentren auf rund € 5 Mio. bis Dezember 2026. „Wir können mit einem gesunden Optimismus auf das Jahr 2026 schauen. Dennoch muss der aktuelle Ausblick vorsichtshalber in den Kontext möglicher Auswirkungen des Nahost-Krieges auf die Weltwirtschaft und deren Lieferketten gestellt werden“, so Armin Distel, Vorstand der MS Industrie AG. Gesellschaftsrechtliche Verschlankungen
Die beiden nicht mehr operativen Konzerneinheiten „MS PowerTec GmbH“ (ehemals Standort Zittau) sowie „MS Industrie Verwaltungs GmbH“ werden mit Wirkung zum 01.01.2026 rückwirkend auf die MS XTEC GmbH, Trossingen verschmolzen. Damit reduziert sich die Komplexität in der MS Industrie Gruppe deutlich, gefolgt von geringeren Verwaltungskosten für Buchhaltung, Jahresabschlüsse etc.
Aus der Verschmelzung der MS PowerTec GmbH wird im Einzelabschluss der MS XTEC GmbH ein einmaliger Verschmelzungsgewinn von rund € +3 Mio. resultieren. Dies hat keine Auswirkungen in der Konzernbilanz, wird sich über den Ergebnisabführungsvertrag der MS XTEC GmbH jedoch letztlich positiv im Einzelabschluss 2026 der Konzernobergesellschaft MS Industrie AG auswirken.
Zur Veranschaulichung wird auf die aktualisierte gesellschaftsrechtliche Struktur auf der Homepage der MS Industrie AG unter dem Link https://www.ms-industrie.de/rechtliche-struktur/ verwiesen. Hintergrund:
Die MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) mit Sitz in München ist die gelistete Muttergesellschaft einer fokussierten Technologiegruppe mit Kernkompetenz in der hochautomatisierten Metallbearbeitung und Montage („ MS XTEC“: Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren sowie hybride und elektrische Antriebsformen) und einer – seit Anfang Juli 2024 minderheitlichen – Kapitalbeteiligung in der Ultraschalltechnik („MS Ultrasonic“: Sondermaschinen, Serienmaschinen sowie Ultraschallsysteme und -komponenten). Zu den wesentlichen Kundenbranchen der MS XTEC zählen die weltweite Nutzfahrzeug-Industrie gefolgt von der Baumaschinenindustrie und anderen Heavy-Duty-Anwendungen bis hin zur stationären Energieerzeugung. Die Gruppe erwirtschaftete Jahr 2025 ein Umsatzvolumen von rund 145 Mio. Euro mit rund 400 Beschäftigten und zwei Produktionsstandorten in Trossingen / Baden-Württemberg sowie Charlotte / North Carolina (USA). Pressekontakt:
BeckerBeratungsGesellschaft (BBG)
Neustr. 23
55296 Gau-Bischofsheim / Mainz
Klaus-Karl Becker
+49 (0) 172 61 41 955 kkb@b-bg.deHinweise:
Der Herausgeber dieses Dokumentes ist die MS Industrie AG mit Sitz in München. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen, die die MS Industrie AG für zuverlässig erachtet, kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr übernommen werden. Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist ebenfalls nicht geeignet, als Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und Meinungen stellen die Beurteilung der MS Industrie AG zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die MS Industrie AG und / oder die mit ihr in Verbindung stehenden Unternehmen können von Zeit zu Zeit Positionen an den in diesem Dokument genannten Wertpapieren oder an darauf basierenden Optionen, Futures und anderen Derivaten halten, können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben, und können (soweit gesetzlich zulässig) die hierin enthaltenen Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer Veröffentlichung verwendet haben. Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der MS Industrie AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die Zurverfügungstellung dieses Dokuments nicht begründet. Jeder Empfänger hat seine eigenen Recherchen zu unternehmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen. Die MS Industrie AG haftet weder für Konsequenzen aus dem Vertrauen auf Meinungen oder Aussagen dieses Dokuments noch für die Unvollständigkeit desselben. Jeder Bürger / jede Bürgerin der Vereinigten Staaten von Amerika, die dieses Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen Broker zu tun.
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2301952 |
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EQS News-Service |
2301952 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005855183 |
| 01.04.2026 | Rockwell Automation | Rockwell Automation gibt Start einer neuen Staffel der ROKStudios-Videoserie bekannt, die den Weg von der Automatisierung zur Autonomie thematisiert
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Rockwell Automation
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Rockwell Automation gibt Start einer neuen Staffel der ROKStudios-Videoserie bekannt, die den Weg von der Automatisierung zur Autonomie thematisiert
01.04.2026 / 09:05 CET/CEST
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In neuen Episoden berichten globale Hersteller und Branchenführer aus der Praxis über Resilienz, Nachhaltigkeit und digitale Transformation
BRÜSSEL, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Rockwell Automation, das weltweit größte Unternehmen im Bereich der industriellen Automatisierung und digitalen Transformation, hat heute eine neue Staffel von „ROKStudios" angekündigt. In dieser Videoserie für Führungskräfte werden offene Gespräche mit führenden Vertretern der Fertigungsindustrie aus Europa, dem Nahen Osten und Afrika geführt.
In dieser neuen Staffel kommen verschiedene Fachleute aus den Bereichen Schwerindustrie, Konsumgüter, Energie, Verpackungstechnik und Maschinenbau zu Wort. Dabei wird untersucht, wie Industrieunternehmen mit Volatilität, Nachhaltigkeitsanforderungen, dem Wandel in der Belegschaft und zunehmender digitaler Komplexität umgehen, während sich die traditionelle Automatisierung hin zu autonomeren Betriebsabläufen entwickelt.
„Was diese Staffel der ROKStudios besonders spannend macht, ist die Vielfalt der Perspektiven", sagt Gustavo Zecharies, EMEA President, Rockwell Automation. „Indem wir Kunden und Partner zusammenbringen, erwecken wir in diesen Gesprächen unsere Vision von der Zukunft industrieller Abläufe zum Leben. Dabei verbinden wir Thought Leadership mit konkreten Anwendungsbeispielen, die zeigen, wie genau Unternehmen von der Automatisierung zur Autonomie gelangen können und dabei echten Mehrwert schaffen."
Zu den Highlights der Staffel gehören:
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Cyber-Resilienz im vernetzten Betrieb: Javier Garcia, CISO bei Repsol, berichtet, wie Führungskräfte aus der Industrie Cyber-Risiken in konvergierenden IT- und OT-Umgebungen bewältigen und dabei ein Gleichgewicht zwischen regulatorischen Anforderungen, Verfügbarkeit und Sicherheit herstellen können.
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Wie Technologie die Arbeitswelt verändert: Tonny Peixoto, Technology Director, Group Supply Chain EMEA bei BIC, untersucht, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter stärken können, während Automatisierung und KI Arbeitsplätze in der Industrie umgestalten.
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Neudefinition der Resilienz von Fertigungsunternehmen in einer volatilen Welt: Guillem Clofent, President bei Mespack and Pattyn, zeigt, wie Hersteller durch die Kombination von Strategie, Mitarbeitern und phasenweiser Umsetzung den Schritt von der Automatisierung hin zur Autonomie vollziehen können.
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Von der Umsetzung zur Lebenszyklus-Intelligenz: Carmen Palmisano, CEO von Avvale PLM, erläutert, wie Hersteller den Digital Thread überdenken, um die Entscheidungsfindung im Lebenszyklus und die langfristige Performance zu verbessern.
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Von der Optimierung zur Autonomie in der Schwerindustrie: Danijel Koren, Investments Director bei Nexe, untersucht, wie datengesteuerte Entscheidungsfindung die Performance, Nachhaltigkeit und Resilienz in energieintensiven Industrien umgestaltet.
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Verpackung an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit, Resilienz und Mehrwert neu gedacht: Manolito Ciabatti, Managing Director und CTO bei Tiber Pack, berichtet, wie Verpackungsinnovationen einen messbaren betrieblichen und ökologischen Nutzen bringen können.
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Die neue Führungsdisziplin in der modernen Fertigung: Dafni Vakasi, Smart Manufacturing Senior Manager bei BIC, untersucht, wie Transparenz, Standardisierung und konsequente Umsetzung operative Exzellenz in großem Maßstab neu definieren.
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EPC-Perspektive auf innovativere Ökosysteme: Sven Franke, Corporate Head of Automation bei ZETA, erläutert, warum starke Partnernetzwerke, eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Automatisierungsspezialisten und solide Datengrundlagen von entscheidender Bedeutung sind, da EPC-Unternehmen einem wachsenden Druck hinsichtlich Markteinführungszeiten und Umsetzungssicherheit sowie zunehmend flexiblen Produktionsumgebungen ausgesetzt sind.
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Gestaltung der Zukunft industrieller Performance durch Zusammenarbeit: Mario Fornarola, Electrical Design Manager bei Andritz Diatec, erklärt, warum eine engere Zusammenarbeit und ein frühzeitiges Risikomanagement bei der Maschinenkonstruktion immer wichtiger werden, da diese zunehmend Software-defined sind.
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Von wichtigen Mineralien zu vernetzten Betriebsabläufen: Carlos Muñoz, Quality and Organization Manager bei Procisa, berichtet, wie die digitale Integration den modernen Bergbaubetrieb neu definiert.
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So können Hersteller durch den Einsatz von Autogenerating-Software schneller skalieren: Carsten Søndergaard, Head of Software Engineering bei MME Nordic, untersucht, wie die Softwareautomatisierung die Entwicklungsgeschwindigkeit und -konsistenz beschleunigt.
Die neuen Videos wurden kürzlich bei der ROKLive EMEA-Veranstaltung von Rockwell in Madrid aufgezeichnet. Sie ergänzen neben weiteren Beiträgen von Führungskräften und Fachexperten von Rockwell Automation die mehr als 100 verfügbaren Aufzeichnungen im ROKStudios-Portal.
Informationen zu Rockwell Automation
Rockwell Automation, Inc. (NYSE: ROK), ist ein weltweit führendes Unternehmen für industrielle Automatisierung und digitale Transformation. Wir verbinden die Vorstellungskraft von Menschen mit dem Potenzial der Technologie, um die Grenzen des Menschenmöglichen zu verschieben und die Welt produktiver und nachhaltiger zu machen. Rockwell Automation hat seinen Hauptsitz in Milwaukee, Wisconsin, und beschäftigt am Ende des Geschäftsjahres 2025 rund 26.000 Problemlöser, die sich für unsere Kunden in mehr als 100 Ländern einsetzen. Um mehr darüber zu erfahren, wie wir das Connected Enterprise® in Industrieunternehmen zum Leben erwecken, besuchen Sie bitte http://www.rockwellautomation.com .
Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2942199/2026_03_25_12_59_35.jpg Logo: https://mma.prnewswire.com/media/1981317/Rockwell_Automation_Logo.jpg
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2301978 01.04.2026 CET/CEST
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| 01.04.2026 | Jackery | Sonnenenergie to go: Jackery präsentiert SolarSaga 40 Air, die neue Generation des faltbaren Mini-Solarpanels im Tablet-Format
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Jackery
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Sonnenenergie to go: Jackery präsentiert SolarSaga 40 Air, die neue Generation des faltbaren Mini-Solarpanels im Tablet-Format
01.04.2026 / 09:05 CET/CEST
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DÜSSELDORF, Deutschland, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Mit dem SolarSaga 40 Air stellt Jackery die konsequente Weiterentwicklung seines kleinsten mobilen Solarpanels vor. Aufbauend auf dem erfolgreichen SolarSaga 40 Mini wurde das neue Modell gezielt auf Basis von Nutzerfeedback weiterentwickelt und kombiniert mehr Effizienz und höhere Leistung mit einem neuen Design und geringerem Gewicht. Das faltbare 40-Watt-Solarpanel im handlichen Tablet-Format richtet sich an alle, die eine rucksacktaugliche Lösung für Sonnenenergie wünschen – ob beim Wandern, Zelten oder als Backup-Lösung bei Outdoor-Aktivitäten und im Alltag.
Neue Air-Serie: Mehr Leistung und Effizienz durch TOPCon-Zellen Als Auftakt der neuen Air-Serie kombiniert das SolarSaga 40 Air ein überarbeitetes, aufklappbares Design mit leistungsstarker bifazialer Solartechnologie und moderner TOPCon-Zellarchitektur, die einen Wirkungsgrad von bis zu 25 Prozent ermöglicht. Auch die Leistung bei Schwachlicht ist im Vergleich zu konventionellen Modulen mit PERC-Technologie höher. So liefert das faltbare Solarpanel auch bei diffusem Licht und bewölktem Himmel überzeugende Erträge. Die bifazialen Module nehmen das Sonnenlicht von vorne und hinten auf. Der BNPI-Wert (bifazialer Leistungswert) liegt dann bei ca. 47 Watt.
Ultraleicht, vielseitig und zuverlässig Besonders vielseitig zeigt sich das Air-Panel durch seine Ausgänge. Dank USB-A-, USB-C- und DC8020-Ports kann das neue SolarSaga drei mobile Endgeräte gleichzeitig direkt mit Strom versorgen. Das macht die luftig-leichte Innovation aus dem Hause Jackery zu einer praktischen Lösung für unterschiedlichste Einsatzbereiche.
Das SolarSaga 40 Air bringt als Fliegengewicht mit seiner kompakten Größe von zusammengefaltet 232 × 339 × 40 mm oder aufgeklappt 962 × 339 × 20 mm, gerade einmal 900 Gramm auf die Waage und ist damit leichter als die meisten vergleichbaren 30- bis 45-Watt-Panels auf dem Markt. Schnell zusammengeklappt lässt es sich platzsparend im Rucksack verstauen oder von außen an diesem befestigen, um etwa während einer Wanderung die Sonnenenergie zu nutzen. Dazu werden Karabiner mitgeliefert, die sowohl den Transport als auch das Lade-Set-up besonders komfortabel gestalten.
Neben Leistung und Vielseitigkeit überzeugt die neue Generation auch in puncto Verarbeitung und Langlebigkeit. Das SolarSaga 40 Air ist nach internationalen Standards zertifiziert und nach IP68 gegen Wasser sowie Staub geschützt. Jackery bietet eine einjährige Garantie sowie eine zusätzliche zweijährige Garantieverlängerung.
Lieferumfang und Verfügbarkeit: Komplettlösung für mobile Energie Im Lieferumfang sind – neben dem SolarSaga 40 Air – auch eine Aufbewahrungstasche, ein multifunktionales, 1,8 Meter langes Solarladekabel, ein DC8020-zu-DC7909 und ein DC8020-zu-USB-C-Adapter sowie zwei Karabiner enthalten. Seinen vollen Mehrwert entfaltet das SolarSaga 40 Air in Kombination mit der kleinen Powerstation Jackery Explorer 300D im Speaker-Format. Darum bietet Jackery sein neues Solarpanel ab dem 3. April 2026 zum Start im Bundle mit der Explorer 300D für nur 359 Euro an. Später wird es das SolarSaga 40 Air auch einzeln geben. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig kommuniziert.
Pressekontakt: Nadine Konstanty PR KONSTANT Tel.: +49 211 73063360 Mail: nadine@konstant.de
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2301976 01.04.2026 CET/CEST
| noisin179547 |
| 01.04.2026 | BSK 1818 AG | BSK 1818 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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BSK 1818 AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
BSK 1818 AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
01.04.2026 / 09:00 CET/CEST
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2301756 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005201313 |
| 01.04.2026 | GBC AG | GBC AG startet Coverage für Antimony Resources Corp. – strategischer Rohstoff Antimon und Bald-Hill-Projekt bieten erhebliches Upsidepotenzial
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GBC AG
/ Schlagwort(e): Studie/Prognose
GBC AG startet Coverage für Antimony Resources Corp. – strategischer Rohstoff Antimon und Bald-Hill-Projekt bieten erhebliches Upsidepotenzial
01.04.2026 / 09:00 CET/CEST
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Augsburg, 01.04.2026 – Die Augsburger Research-Gesellschaft GBC AG, spezialisiert auf die Analyse von börsennotierten Small- und Mid-Caps, hat die Coverage der Antimony Resources Corp. (ISIN: CA0369271014) aufgenommen. Grundlage hierfür ist die am 30.03.2026 veröffentlichte Initial-Coverage-Studie. Antimony Resources ist ein auf Antimon spezialisiertes Explorations- und Entwicklungsunternehmen mit Fokus auf Nordamerika und dem Ziel, sich als bedeutender Produzent dieses strategisch wichtigen Rohstoffs zu etablieren.
Antimon gewinnt zunehmend an geopolitischer und industrieller Bedeutung. Sowohl in den USA als „Critical Mineral“ als auch in der EU als „Strategic Raw Material“ eingestuft, spielt es eine zentrale Rolle in sicherheitsrelevanten Anwendungen, darunter Flammschutzmittel, Batterien, Speziallegierungen sowie High-Tech- und Verteidigungsanwendungen. Gleichzeitig ist die globale Produktion stark konzentriert, insbesondere in China, Russland und Tadschikistan, wodurch westliche Industrien eine hohe Importabhängigkeit aufweisen.
Das zentrale Asset von Antimony Resources ist das Bald-Hill-Antimonprojekt in New Brunswick, Kanada. Das Projekt weist laut NI 43-101 Technical Report ein erhebliches Explorationspotenzial mit einer geschätzten Bandbreite von 69,99 kt bis 92,78 kt Antimon (bei 3,0 % Sb) bzw. 93,33 kt bis 123,71 kt (bei 4,0 % Sb) auf. Die bisherigen Bohrergebnisse bestätigen signifikante Mineralisierungen mit attraktiven Gehalten, während zusätzliche Zielzonen weiteres Upsidepotenzial bieten.
Aktuell befindet sich das Projekt im Explorationsstadium. Ein laufendes, vollständig finanziertes Bohrprogramm mit rund 10.000 Metern soll die Grundlage für eine erste NI-43-101-konforme Ressourcenschätzung schaffen. Dieser Übergang stellt aus Sicht von GBC einen wesentlichen Werttreiber dar, da er das geologische Risiko signifikant reduzieren kann.
„Antimony Resources adressiert mit Antimon einen strategisch hochrelevanten Rohstoffmarkt, der durch strukturelle Angebotsengpässe und steigende Nachfrage geprägt ist. In Kombination mit dem vielversprechenden Bald-Hill-Projekt sehen wir eine attraktive Ausgangsbasis für eine dynamische Unternehmensentwicklung in den kommenden Jahren.“– Cosmin Filker, Analyst der GBC AG
Im Rahmen der Bewertung ermittelt GBC auf Basis einer Peer-Group-Analyse einen fairen Wert von 3,00 CAD je Aktie (1,90 EUR). Gegenüber dem aktuellen Kursniveau ergibt sich daraus ein erhebliches Upsidepotenzial, weshalb die Coverage mit dem Rating KAUFEN gestartet wird.
Der vollständige Research-Report steht unter folgendem Link bereit: https://t1p.de/bj3es
Über Antimony Resources Corp.
Die Antimony Resources Corp. ist ein Explorations- und Entwicklungsunternehmen mit Fokus auf Antimonprojekte in Nordamerika. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, ein bedeutender Produzent dieses strategisch wichtigen Spezialrohstoffs zu werden und profitiert dabei von der steigenden globalen Nachfrage sowie geopolitischen Entwicklungen im Rohstoffsektor.
Risikohinweis:
Diese Mitteilung stellt weder eine Finanzanalyse im Sinne des §34b WpHG noch eine Anlageberatung oder -empfehlung dar. Investitionen in Aktien sind grundsätzlich mit Risiken verbunden – bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte gemäß §85 WpHG und Art. 20 MAR:
GBC AG und der verantwortliche Analyst weisen darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung potenzielle Interessenkonflikte bestehen können. Details hierzu finden sich im vollständigen Researchbericht sowie unter: www.gbc-ag.de/de/Offenlegung.
Pressekontakt:
GBC AG
Tel.: +49 821 241133 0
E-Mail: research@gbc-ag.de
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2301340 01.04.2026 CET/CEST
| noisin469795 |
| 01.04.2026 | Deutsche Pfandbriefbank AG | Deutsche Pfandbriefbank AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Deutsche Pfandbriefbank AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Deutsche Pfandbriefbank AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
01.04.2026 / 08:34 CET/CEST
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2301956 01.04.2026 CET/CEST
| DE0008019001 |
| 01.04.2026 | Serval Resources | WRAP-Einzelhandelsangebot für bis zu 300.000 £
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Serval Resources
/ Schlagwort(e): Sonstiges
WRAP-Einzelhandelsangebot für bis zu 300.000 £
01.04.2026 / 08:10 CET/CEST
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, NEUSEELAND, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER EINEM MITGLIEDSTAAT DES EWR ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES EINE VERLETZUNG ODER EINEN VERSTOSS GEGEN GELTENDE GESETZE ODER VERORDNUNGEN DARSTELLEN KÖNNTE, ODER AN EINE ANDERE PERSON. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
DIESE ANKÜNDIGUNG IST EINE ANZEIGE IM SINNE VON REGEL 5-A.5 DER MAR-REGELN DER FINANCIAL CONDUCT AUTHORITY ("DIE FCA") UND STELLT KEINEN PROSPEKT DAR.
LONDON, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Oscillate PLC ("Oscillate" oder das "Unternehmen"), ein Unternehmen, das sich auf den Aufbau eines unabhängigen Kupfer- und Zukunftsmetallentwicklers konzentriert, Oscillate PLC ("Oscillate") freut sich, ein Einzelhandelsangebot über die Winterflood Retail Access Platform ("WRAP") bekannt zu geben, um bis zu 300.000 £ in Verbindung mit seinem Börsengang am AIM (das "WRAP Einzelhandelsangebot") durch die Ausgabe neuer Stammaktien von 0.005 pro Stück am Kapital des Unternehmens (nach einer 50:1-Aktienkonsolidierung der bestehenden Stammaktien von je 0,0001 £) ("WRAP Retail Offer Shares").

Im Rahmen des WRAP-Einzelhandelsangebots werden bis zu 1.333.333 WRAP-Einzelhandelsaktien zu einem Preis von 22,5 Pence pro Aktie zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zum WRAP-Einzelhandelsangebot und wie am 1. April 2026 angekündigt, hat das Unternehmen, vorbehaltlich der Zulassung (wie unten definiert), eine Platzierung in Höhe von 2,9 Mio. £ (vor Kosten) (die "Platzierung") in Verbindung mit der Zulassung des Unternehmens zum Handel am AIM abgeschlossen. Der Ausgabepreis der WRAP Retail Offer Shares ist derselbe wie der Ausgabepreis der Aktien im Rahmen der Platzierung.
Das Unternehmen hat einen Multilateral Trading Facility ("MTF") Zulassungsprospekt in Übereinstimmung mit den AIM Rules veröffentlicht. Weitere Informationen über das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit sind im MTF-Zulassungsprospekt enthalten, der heute veröffentlicht wurde und online unter www.oscillateplc.com abrufbar ist. Der MTF-Zulassungsprospekt enthält auch Angaben über die Absicht der Gesellschaft, die Zulassung ihrer bestehenden Stammaktien (die "Bestehende Stammaktien") zum Handel am Access Segment des Growth Market der Aquis Stock Exchange ("AQSE") zu widerrufen und die Zulassung der neuen Stammaktien zum Handel am AIM, einem von der London Stock Exchange betriebenen Markt, zu beantragen ("Zulassung"). Der MTF-Zulassungsprospekt enthält auch Einzelheiten über die von der Gesellschaft vorgeschlagene Aktienkonsolidierung.
Das WRAP-Einzelhandelsangebot, die Platzierung und die Zeichnung hängen unter anderem davon ab, dass die Aktionäre auf einer bevorstehenden Hauptversammlung, die voraussichtlich am 24. April 2026 stattfinden wird, zustimmen und dass die neuen Stammaktien zum Handel am AIM zugelassen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Zulassung wirksam wird und der Handel mit den neuen Stammaktien am 27. April 2026 um 08.00 Uhr am AIM beginnen wird.
Um Zweifel auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass das WRAP-Einzelhandelsangebot nicht Teil der Platzierung, Zeichnung oder Zulassung ist und dass das WRAP-Einzelhandelsangebot mit der Zulassung abgeschlossen sein wird.
Melden Sie sich für die WRAP Deal Notifications an unter: www.winterflood.com/wrap
Über das Unternehmen
Ziel des Unternehmens ist es, ein Portfolio von nachhaltigen Kupfer- und Zukunftsmetallprojekten in erstklassigen Bergbauregionen aufzubauen. Die Nachfrage nach Kupfer und verwandten strategischen Metallen wird in den kommenden Jahren aufgrund der grünen Energiewende, der rasch expandierenden digitalen Wirtschaft und anderer aufstrebender Technologien erheblich steigen, was zu erheblichen Versorgungsengpässen führen dürfte. Das Unternehmen ist bestrebt, neue potenzielle Quellen für nachhaltiges Kupfer zu entdecken, um die Nachfrage nach unabhängigen und verantwortungsvollen Bezugsquellen zu befriedigen.
Am 9. Februar 2026 gab das Unternehmen bekannt, dass es einen Kaufvertrag mit KCL Investments Limited abgeschlossen hat, um - vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen - alle ausgegebenen Aktien von Kalahari Copper zu erwerben, was indirekt auch die von den Tochtergesellschaften von Kalahari Copper in Namibia und Botswana gehaltenen Lizenzen einschließt (die "Akquisition"). Vorbehaltlich der Erfüllung aller Bedingungen wird der Abschluss der Übernahme voraussichtlich gleichzeitig mit der Zulassung der neuen Stammaktien des Unternehmens zum Handel an der AIM erfolgen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre, die auf der für den 22. April 2026 geplanten Hauptversammlung des Unternehmens einzuholen ist, und der behördlichen Genehmigungen. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Akquisition sind im MTF-Zulassungsprospekt zu finden.
Durch die Akquisition wird das Unternehmen zu einem Großgrundbesitzer in zwei aufstrebenden Kupfergürteln, vorbehaltlich der Erneuerung bestimmter Lizenzen: das Kaoko-Becken in Namibia, das sowohl in der Industrie als auch in der Wissenschaft weithin als Erweiterung des produktiven zentralafrikanischen Kupfergürtels interpretiert wird, und der Kalahari-Kupfergürtel in Botswana. Die Akquisition wird dem Unternehmen die Möglichkeit geben, ausgedehnte Gebiete mit hohem Potenzial in aufstrebenden Explorationsdistrikten zu erkunden, die an bedeutende jüngste Entdeckungen angrenzen, was dem Bestreben des Unternehmens entspricht, ein mittelgroßes Unternehmen für die Entwicklung von Kupfer und zukünftigen Metallen zu werden.
Das Unternehmen hat auch ein Joint-Venture- und Earn-in-Abkommen (wie am 30. April 2025 bekannt gegeben) in Côte d'Ivoire mit La Minière de l'Elephant in Bezug auf das Molybdän-Kupfer-Projekt Duékoué abgeschlossen. Die Vereinbarung ermöglicht es dem Unternehmen, durch gestaffelte Ausgaben und Meilensteinzahlungen eine Beteiligung von bis zu 100 % zu erwerben.
Die bedingte Übernahme von Kalahari Copper und das Duékoué-Joint-Venture werden voraussichtlich zu einer Steigerung des Umsatzes führen:
- eine geografische und geologische Diversifizierung in zwei hochwertigen und stabilen afrikanischen Ländern mit unterstützender Bergbaupolitik sowie das Explorationsprojekt in Côte d'Ivoire;
- ein Portfolio von Explorationsprojekten im Frühstadium aufzubauen;
- das Unternehmen in die Lage versetzen, eine breitere Investorenbasis anzuziehen; und
- den Grundstein für eine mittelgroße Explorations- und Entwicklungsgruppe für Kupfer und Zukunftsmetalle zu legen.
Oscillate PLC wird derzeit am AQUIS-Markt unter dem Ticker SRVL gehandelt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre wird der Name des Unternehmens kurz nach der Zulassung an der AIM in Serval Resources Plc geändert werden.
WRAP Einzelhandelsangebot
Das Unternehmen schätzt seine Privataktionärsbasis und hält es für angemessen, sowohl neuen als auch bestehenden Privataktionären im Vereinigten Königreich die Möglichkeit zu geben, sich an dem WRAP-Einzelhandelsangebot zu beteiligen.
Das Unternehmen macht das WRAP-Einzelhandelsangebot für berechtigte Anleger nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und über bestimmte Finanzvermittler zugänglich. Das Einzelhandelsangebot wird nur im Vereinigten Königreich unterbreitet.
Eine Reihe von Einzelhandelsplattformen kann auf das WRAP-Einzelhandelsangebot zugreifen. Nicht-Aktionäre oder bestehende Aktionäre, die Anteile des Privatkundenangebots zeichnen möchten, sollten sich an ihren Makler oder Vermögensverwalter wenden, der ihnen bestätigen wird, ob sie an dem Privatkundenangebot teilnehmen können.
Kleinmakler, die im Namen von berechtigten Kleinanlegern an dem Privatkundenangebot teilnehmen möchten, sollten sich an WRAP@winterflood.com wenden.
Das Einzelhandelsangebot wird voraussichtlich am 7. April 2026 um 16:30 Uhr enden. Geeignete Kleinanleger sollten beachten, dass Finanzintermediäre frühere Schließungszeiten haben können. Das Ergebnis des Privatkundenangebots wird von der Gesellschaft voraussichtlich am oder um den 8. April 2026 bekannt gegeben.
Um an dem Privatkundenangebot teilnehmen zu können, müssen die Antragsteller Kunden eines teilnehmenden Vermittlers sein, einschließlich Einzelpersonen ab 18 Jahren, Unternehmen und andere juristische Personen, Personengesellschaften, Trusts, Vereinigungen und andere Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit.
Im Rahmen des Privatkundenangebots ist eine Mindestzeichnung von 100 £ pro Anleger erforderlich. Die Bedingungen, zu denen die Anleger zeichnen, werden von den jeweiligen Finanzintermediären mitgeteilt, einschließlich der entsprechenden Provisionen oder Gebühren.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Umfang und die Zeitpunkte des Einzelhandelsangebots nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Aufträge zu streichen und Zeichnungsanträge im Rahmen des WRAP Retail Offer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Es ist unbedingt zu beachten, dass ein einmal über einen Vermittler gestellter und angenommener Antrag auf Anteile des Privatkundenangebots nicht mehr zurückgezogen werden kann.
Die Anteile des Einzelhandelsangebots werden bei ihrer Ausgabe als voll eingezahlt gutgeschrieben und berechtigen zum Erhalt aller Dividenden und sonstigen Ausschüttungen, die nach ihrem Ausgabedatum erklärt, vorgenommen oder gezahlt werden.
Die Anleger sollten sich selbst ein Bild von den Vorteilen einer Investition in das Unternehmen machen. Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung zur Investition in das Unternehmen noch eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zeichnung von Stammaktien und die Anlage in die Gesellschaft mit einer Reihe von Risiken verbunden ist, einschließlich des Risikos, dass Anleger ihre gesamte Anlage verlieren können. Anleger sollten sich im Zweifelsfall von einer Person mit Erfahrung in der Beratung zu Anlagen in Wertpapieren wie den Stammaktien unabhängig beraten lassen.
Eine Investition in das Unternehmen ist mit einem Kapitalrisiko verbunden. Der Wert von Anlagen und etwaigen Erträgen kann sowohl steigen als auch fallen, so dass die Anleger möglicherweise weniger als den investierten Betrag zurückerhalten.
Weder vergangene Leistungen noch Prognosen sollten als verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse angesehen werden.
Die Gesellschaft hat einen MTF-Zulassungsprospekt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Londoner Börse veröffentlicht, der im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Zulassung der neuen Stammaktien der Gesellschaft zum Handel am AIM herausgegeben wurde ("MTF Zulassungsprospekt"). Der MTF-Zulassungsprospekt wurde nicht in Übereinstimmung mit den Regeln der FCA für die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt erstellt und sein Inhalt wurde nicht von der FCA genehmigt. Der MTF-Zulassungsprospekt wird nicht bei der FCA oder einer anderen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich eingereicht oder von dieser genehmigt.
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie auf seiner Website unter https://oscillateplc.com/ und bei der Zulassung unter https://servalresources.com/
Diese Bekanntmachung sollte in ihrer Gesamtheit gelesen werden. Insbesondere sollten die Informationen im Abschnitt "Wichtige Hinweise" der Bekanntmachung gelesen und verstanden werden.
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung, die von der Gesellschaft erstellt wurde und für die sie allein verantwortlich ist, wurde für die Zwecke von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") von Winterflood Securities Limited ("Winterflood"), die von der Financial Conduct Authority zugelassen ist und reguliert wird, genehmigt.
Diese Mitteilung ist eine Anzeige im Sinne von Regel 5-A.5 der MAR-Regeln der FCA und stellt keinen Prospekt dar. Anleger sollten die in dieser Mitteilung erwähnten Aktien nur auf der Grundlage der Informationen kaufen oder zeichnen, die in einem MTF-Zulassungsprospekt in seiner endgültigen Form (gegebenenfalls zusammen mit einem ergänzenden Prospekt) enthalten sind, einschließlich der darin dargelegten Risikofaktoren, der von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Stammaktien der Gesellschaft an (i) bestimmte institutionelle und professionelle Anleger und (ii) Kleinanleger im Vereinigten Königreich durch WRAP über sein Netz von Privatkundenmaklern, Vermögensverwaltern und Anlageplattformen veröffentlicht wurde. Ein Exemplar des von der Gesellschaft veröffentlichten MTF-Zulassungsprospekts steht auf der Website der Gesellschaft zur Einsichtnahme zur Verfügung: [LINK] kurz nach der Veröffentlichung, vorbehaltlich bestimmter Zugangsbeschränkungen.
Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz von Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen.
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WRAP ist eine proprietäre Technologieplattform, die sich im Besitz von Winterflood befindet und von diesem betrieben wird (eingetragene Anschrift: Riverbank House, 2 Swan Lane, London EC4R 3GA; FRN 141455). Winterflood ist im Vereinigten Königreich von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von ihr reguliert, handelt ausschließlich für das Unternehmen und für niemanden sonst und betrachtet keine andere Person (unabhängig davon, ob sie Empfänger dieser Bekanntmachung ist oder nicht) als seinen Kunden in Bezug auf das Einzelhandelsangebot und ist gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der seinen Kunden gewährt wird, noch für die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einzelhandelsangebot, der Zulassung und den anderen in dieser Bekanntmachung erwähnten Vereinbarungen.
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Ausschließlich für die Zwecke der Product-Governance-Anforderungen von Kapitel 3 des FCA-Handbuchs Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Requirements") und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (für die Zwecke der UK MiFIR Product Governance Requirements) in diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Retail Offer Shares einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die Retail Offer Shares: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils wie in den Absätzen 3.5 und 3.6 des COBS definiert, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Bewertung des Zielmarktes sollten die Händler beachten, dass: Der Preis der Anteile des Privatkundenangebots kann sinken und die Anleger könnten ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; die Anteile des Privatkundenangebots bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die Anteile des Privatkundenangebots ist nur mit Anlegern vereinbar, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Bewertung des Zielmarktes erfolgt unbeschadet vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Einzelhandelsangebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung ist nicht als solche zu verstehen: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von Kapitel 9A bzw. 10A des COBS; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anteile des Privatkundenangebots zu investieren oder diese zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese Anteile zu ergreifen. Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Retail Offer Shares vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2301946 01.04.2026 CET/CEST
| noisin644412 |
| 01.04.2026 | Nordex SE | Nordex Group erhält Auftrag über 35 MW für einen Windpark im Sauerland
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Nordex SE
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
Nordex Group erhält Auftrag über 35 MW für einen Windpark im Sauerland
01.04.2026 / 07:30 CET/CEST
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Hamburg, 1. April 2026. Ende März hat die Nordex Group von der STAWAG Energie GmbH, einer Tochter der STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG, einen Auftrag für fünf Windenergieanlagen des Typs N163/6.X erhalten. Die Turbinen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern sind für den 35-MW-Windpark Frettertal in der Gemeinde Finnentrop (Kreis Olpe) im Sauerland bestimmt. Der Vertrag mit dem langjährigen Kunden umfasst außerdem einen Premium Service der Anlagen über 20 Jahre.
Die Errichtung der N163/6.X-Turbinen ist ab Sommer 2027 vorgesehen, die Inbetriebnahme für Anfang 2028.
Die Topografie am Standort ist durch ein Wechselspiel aus tief eingeschnittenen Tälern und Höhenrücken geprägt. „Das begünstigt den Einsatz der leistungsstarken Anlagen des Typs N163/6.X mit 164 Meter Nabenhöhe, da die hohen Türme für stabile Windverhältnisse auf Rotorhöhe sorgen – ein entscheidender Faktor für hohe Volllaststunden“, sagt Felipe Villalon Waldburg-Zeil, Director Sales Region Central bei der Nordex Group. Und ergänzt: „Wir freuen uns sehr über den Auftrag der STAWAG. Der Windpark Frettertal wird gezielt eine Region im Sauerland stärken, in der der Ausbau der Windenergie bislang vergleichsweise zurückhaltend verlief, aber dank moderner effizienter Anlagentechnologie hohes Potenzial besitzt.“
Die Nordex Group im Profil
Die Gruppe hat seit ihrer Gründung 1985 bislang insgesamt über 64 GW Windenergieleistung in über 40 Märkten in Betrieb genommen und erzielte einen Konzernumsatz von rund 7,6 Mrd. EUR im Jahr 2025. Das Unternehmen beschäftigt derzeit mehr als 11.100 Mitarbeiter. Zum Fertigungsverbund gehören Werke in Deutschland, Spanien, Brasilien, Indien, und den USA. Das Produktprogramm konzentriert sich auf Onshore-Turbinen vor allem der Klassen 4 bis 7 MW+, die auf die Marktanforderungen von Ländern mit begrenzten Ausbauflächen und Regionen mit begrenzten Netzkapazitäten ausgelegt sind. Ein globales Service-Netz stellt den reibungslosen Betrieb der Turbinen sicher. Die Nordex SE ist ein börsennotiertes Unternehmen und mit ihrer Aktie (ISIN: DE000A0D6554) im MDAX und TecDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Ansprechpartner für Rückfragen der Presse:
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Felix Losada
Telefon: 040 / 300 30 – 1141
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2301194 |
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EQS News-Service |
2301194 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A0D6554 |
| 01.04.2026 | SFC Energy AG | SFC Energy AG sichert sich Folgeauftrag in Höhe von rund CAD 3,5 Mio. von kanadischem Öl- und Gasproduzenten
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
SFC Energy AG sichert sich Folgeauftrag in Höhe von rund CAD 3,5 Mio. von kanadischem Öl- und Gasproduzenten
01.04.2026 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG sichert sich Folgeauftrag in Höhe von rund CAD 3,5 Mio. von kanadischem Öl- und Gasproduzenten
- Folgeauftrag unterstreicht anhaltend hohe Nachfrage und starke Position im kanadischen Öl- und Gasmarkt
- Integrierte VFD-Technologie reduziert Installationsaufwand, Betriebskosten und Energieverbrauch
- Auftrag erhöht Umsatzvisibilität 2026 im Segment Clean Power Management
Brunnthal/München, Deutschland, 1. April 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat einen Folgeauftrag im Wert von rund CAD 3,5 Mio. von einem führenden kanadischen Öl- und Gasproduzenten erhalten. Der Auftrag spiegelt die anhaltend starke Nachfrage nach den vollintegrierten Frequenzwandlern (Variable Frequency Drive (VFD)) von SFC wider und baut auf einer langjährigen Kundenbeziehung auf. Umsatz- und Ergebnisbeiträge werden für das Geschäftsjahr 2026 erwartet.
Die VFD-Systeme von SFC dienen zur Steuerung von elektrischen Tauchpumpen (Electric Submersible Pumps (ESP)), die für die Ölgewinnung in anspruchsvollen Förderumgebungen unerlässlich sind. Dank spezieller ESP-Firmware und fortschrittlicher Integrationsmöglichkeiten reduzieren die Systeme die Komplexität der Installation und senken die Betriebskosten erheblich. Durch die präzise Bereitstellung der exakten Energiemenge, die für den Pumpenbetrieb erforderlich ist, verbessern die VFDs von SFC die Energieeffizienz insgesamt, erhöhen die Anlagenverfügbarkeit, verlängern die Lebensdauer der Motoren und optimieren die Förderleistung. Gleichzeitig profitieren Kunden von einer reduzierten CO2-Bilanz.
Hans Pol, COO der SFC Energy AG: „Dieser Folgeauftrag bestätigt erneut den hohen Nutzen, den unsere Kunden durch unsere VFD-Lösungen im täglichen Betrieb erzielen. Unsere Technologie vereint Zuverlässigkeit mit attraktiven Gesamtbetriebskosten und verbessert die Energieeffizienz. Dadurch wird nicht nur die Produktionsleistung gesteigert, sondern auch die Erreichung der Umweltziele unserer Kunden gezielt unterstützt. Die anhaltende Nachfrage in Form von Folgeaufträgen spiegelt die hohe Kundenzufriedenheit und das Vertrauen in unsere Lösungen wider.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
www.sfc.com
SFC Energy AG Investor Relations und Presse:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
E-Mail: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
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Eugen-Sänger-Ring 7 |
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85649 Brunnthal-Nord |
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+49 (89) 673 592 - 100 |
| Fax: |
+49 (89) 673 592 - 169 |
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| Internet: |
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| ISIN: |
DE0007568578 |
| WKN: |
756857 |
| Indizes: |
SDAX |
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2301656 |
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EQS News-Service |
2301656 01.04.2026 CET/CEST
| DE0007568578 |
| 01.04.2026 | Evotec SE | Evotec ernennt Dr. Ashiq H. Khan zum Chief Commercial Officer
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Evotec SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Evotec ernennt Dr. Ashiq H. Khan zum Chief Commercial Officer
01.04.2026 / 07:30 CET/CEST
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- Übernimmt strategische Führungsrolle zum Ausbau von Evotecs globaler kommerzieller Organisation mit dem Ziel Wachstum zu beschleunigen, Partnerschaften zu stärken und kommerzielle Fähigkeiten auszubauen
- Verfügt über mehr als 15 Jahre internationale Führungserfahrung in Wachstums- und Transformationsprozessen in Biotech-, CRO- und KI-Plattformunternehmen
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Hamburg, 1. April 2026 – Evotec SE (NASDAQ: EVO; Frankfurt Prime Standard: EVT) gab heute die Ernennung von Dr. Ashiq H. Khan zum EVP Global Head, Chief Commercial Officer bekannt. Dr. Khan verfügt über mehr als 15 Jahre internationale Führungserfahrung in Biotech-, CRO- und KI-getriebenen Plattformunternehmen. Er hat erfolgreich global aufgestellte Teams geführt sowie mehr als $ 7 Mrd. an hochwertigen Stand-alone-, integrierten und Kooperationsverträgen in den Märkten USA, EU und APAC abgeschlossen.
In seiner neuen Rolle wird Dr. Khan den Aufbau einer global integrierten und zielgerichteten kommerziellen Organisation vorantreiben, die eng auf Evotecs wissenschaftliche Führungsposition und Plattformkompetenzen abgestimmt ist, um Mehrwert für Kunden zu schaffen und robustes, nachhaltiges Wachstum zu sichern.
Dr. Christian Wojczewski, Chief Executive Officer von Evotec, sagte:
„Ashiq hat herausragende Erfolge beim Wachstum innovativer Bereiche wie Robotik, KI und modernster Wirkstoffforschung erzielt. Seine Expertise wird für die nächste Phase von Evotecs Transformation hin zu einer agileren Wirkstoffforschungs- und Entwicklungsorganisation entscheidend sein, die auf hochwertigen Services und Fähigkeiten aufbaut. Wir freuen uns, einen so erfahrenen Gestalter neuer Geschäftschancen an der Spitze unseres kommerziellen Teams zu haben.“
Zuvor war Dr. Khan als Chief Business Officer bei Iktos tätig; weitere Führungsrollen hatte er bei Proteros und Schrödinger inne. Er promovierte in Neurobiologie an der Universität Köln und verfügt zudem über betriebswirtschaftliche Abschlüsse der Wharton Business School und INSEAD.
Dr. Ashiq H. Khan, designierter Chief Commercial Officer von Evotec, ergänzte:
„Evotec ist einzigartig positioniert, um die frühe Wirkstoffforschung und -entwicklung voranzutreiben – getragen von validierten Plattformen, fundierter wissenschaftlicher Expertise und erprobten kommerziellen Modellen. Während neue Technologien das Feld weiter transformieren, freue ich mich darauf, gemeinsam mit den herausragenden wissenschaftlichen, operativen und geschäftsführenden Teams von Evotec unsere Fähigkeiten weiter auszubauen und die nächste Generation bahnbrechender Therapien voranzutreiben.“
Über Evotec SE
Evotec ist ein Life-Science-Unternehmen, das die Zukunft der Wirkstoffforschung und -entwicklung maßgeblich mitgestaltet. Durch die Integration bahnbrechender Wissenschaft mit KI-gestützten Innovationen und modernsten Technologien beschleunigen wir die Entwicklung vom Konzept zur Therapie – schneller, intelligenter und präziser. Unsere Expertise umfasst niedermolekulare Verbindungen, Biologika und Zelltherapien und verwandte Modalitäten, unterstützt durch proprietäre Plattformen wie molekulare Patientendatenbanken, PanOmics und iPSC-basierte Krankheitsmodelle. Mit flexiblen Partnerschaftsmodellen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind, arbeiten wir mit allen Top-20-Pharmaunternehmen, über 800 Biotechs, akademischen Einrichtungen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen zusammen. Unser Angebot reicht von Einzelleistungen bis hin zu vollständig integrierten F&E-Programmen und langfristigen strategischen Partnerschaften – stets mit wissenschaftlicher Exzellenz und operativer Agilität. Über Just – Evotec Biologics definieren wir die Entwicklung und Herstellung von Biologika neu, um deren Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit zu verbessern. Mit einem starken Portfolio von über 100 proprietären F&E-Projekten, von denen die meisten in Partnerschaften entwickelt wurden, konzentrieren wir uns auf wichtige therapeutische Bereiche wie Onkologie, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, Neurologie und Immunologie. Ein globales Team von mehr als 4.800 Expertinnen und Experten arbeitet an Standorten in Europa und den USA, die sich mit komplementären Technologien und Services als synergetische Kompetenzzentren ergänzen. Erfahren Sie mehr unter www.evotec.com und folgen Sie uns auf LinkedIn sowie X/Twitter @Evotec.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Angaben über zukünftige Ereignisse, wie das beantragte Angebot und die Notierung von Evotecs Wertpapieren. Wörter wie „erwarten“, „annehmen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“, „potenziell“, „sollen“, „abzielen“, „würde“, sowie Abwandlungen dieser Wörter und ähnliche Ausdrücke werden verwendet, um zukunftsbezogene Aussagen zu identifizieren. Solche Aussagen schließen Kommentare über Evotecs Erwartungen für Umsätze, Konzern-EBITDA und unverpartnerte F+E-Aufwendungen ein. Diese zukunftsbezogenen Aussagen beruhen auf den Informationen, die Evotec zum Zeitpunkt der Aussage zugänglich waren, sowie auf Erwartungen und Annahmen, die Evotec zu diesem Zeitpunkt für angemessen erachtet hat. Die Richtigkeit dieser Erwartungen kann nicht mit Sicherheit angenommen werden. Diese Aussagen schließen bekannte und unbekannte Risiken ein und beruhen auf einer Anzahl von Annahmen und Schätzungen, die inhärent erheblichen Unsicherheiten und Abhängigkeiten unterliegen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Evotec liegen. Evotec übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene vorausschauende Aussagen im Hinblick auf Veränderungen der Erwartungen von Evotec oder hinsichtlich neuer Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen, öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.
Investor Relations und Medien Kontakt
Dr. Sarah Fakih EVP Head of Global Communications & Investor Relations Sarah.Fakih@evotec.com
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Nasdaq |
| EQS News ID: |
2301386 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2301386 01.04.2026 CET/CEST
| DE0005664809 |
| 01.04.2026 | Adler Group S.A. | Die Adler Group S.A. schließt 2025 innerhalb ihrer Prognose ab und verzeichnet eine starke Performance im Vermietungsgeschäft sowie Fortschritte bei der Veräußerung von Entwicklungsprojekten
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Adler Group S.A.
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
Die Adler Group S.A. schließt 2025 innerhalb ihrer Prognose ab und verzeichnet eine starke Performance im Vermietungsgeschäft sowie Fortschritte bei der Veräußerung von Entwicklungsprojekten
01.04.2026 / 07:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Adler Group S.A. schließt 2025 innerhalb ihrer Prognose ab und verzeichnet eine starke Performance im Vermietungsgeschäft sowie Fortschritte bei der Veräußerung von Entwicklungsprojekten
- Berliner Mietportfolio mit einem flächenbereinigten Mietwachstum von 3,6 % und einer operativen Leerstandsquote von 1,3 %
- Positive Neubewertung des Renditeportfolios aufgrund des realisierten Mietwachstums
- Prognose für die Nettomieteinnahmen im Geschäftsjahr 2025 mit 132 Mio. € erreicht
- Prognose für die Nettomieteinnahmen im Geschäftsjahr 2026 in einer Spanne von 124 Mio. € bis 129 Mio. €
- Erfolgreiche Verkäufe von acht Entwicklungsprojekten, von denen sieben bereits geclosed sind
- Anhaltende Fortschritte bei der Tilgung von Verbindlichkeiten
- Keine fälligen Kapitalmarktverbindlichkeiten vor Ende 2028
Luxemburg, 1. April 2026 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) hat heute ihre Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 zusammen mit ihrem uneingeschränkt testierten Jahresbericht veröffentlicht. Dies geschieht einen Monat früher als für das Geschäftsjahr 2024.
„Nach einem Jahr des Wandels im Jahr 2024 hat die Adler Group im Jahr 2025 die Umsetzung ihrer Strategie diszipliniert vorangetrieben. Mit dem Abschluss umfangreicher Veräußerungen von Entwicklungsprojekten und einem nun ausschließlich auf Berlin konzentrierten Portfolio haben wir unseren strategischen Fokus geschärft. Die starke operative Performance unseres Vermietungsgeschäfts, einschließlich eines flächenbereinigten Mietwachstums von 3,6 %, einer Leerstandsquote von 1,3 % und einer positiven Neubewertung unserer Bestandsimmobilien, unterstreicht die Resilienz und Attraktivität unseres Kernmarktes“, sagt Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.
„Das Finanzprofil der Adler Group hat sich im Jahr 2025 weiter stabilisiert. Die Nettomieteinnahmen beliefen sich auf 132 Mio. €und entsprachen damit unserer Prognose. Wir haben unsere Verschuldung mithilfe von Veräußerungserlösen weiter abgebaut. Da 97 % unserer Finanzschulden erst 2028 oder später fällig werden und bis dahin keine Kapitalmarktverbindlichkeiten bestehen, verfügen wir nun über eine solide und berechenbare Kapitalstruktur“, sagt Thorsten Arsan, Mitglied des Verwaltungsrats und CFO der Adler Group.
Vermietungsgeschäft – starke Portfolio-Performance im Geschäftsjahr 2025
Die Nettomieteinnahmen lagen im Geschäftsjahr 2025 mit 132 Mio. € innerhalb der Prognosespanne von 127–135 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 208 Mio. € im Geschäftsjahr 2024, der in erster Linie auf die erfolgreichen Veräußerungen der Mehrheitsbeteiligung von Adler an Brack Capital Properties N.V. (BCP) und des „Cosmopolitan-Portfolios“ in Nordrhein-Westfalen (NRW) zurückzuführen ist, die beide Anfang 2025 abgeschlossen wurden. Nach den erfolgreichen Veräußerungen liegt der Fokus des Unternehmens auf dem Wohnimmobilienportfolio in Berlin, einem attraktiven Markt mit starken Fundamentaldaten und erheblichem Potenzial. Das verbleibende Kernportfolio verzeichnete ein gesundes Mietwachstum. Für 2026 erwartet die Adler-Gruppe Nettomieteinnahmen in der Größenordnung von 124 bis 129 Mio. €.
Zum Jahresende 2025 umfasste das Mietportfolio 17.504 Einheiten, von denen sich 17.455 Einheiten im Großraum Berlin befinden.
Die durchschnittliche Miete stieg von 8,29 €/m²/Monat im Dezember 2024 auf 8,61 €/m²/Monat im Dezember 2025. Das flächenbereinigte Mietwachstum betrug 3,6 % und entsprach damit den Erwartungen. Die operative Leerstandsquote blieb mit 1,3 % auf einem sehr niedrigen Niveau.
Nach einem moderaten Wertzuwachs von +0,4 % im ersten Halbjahr 2025 verzeichneten die Bestandsimmobilien im zweiten Halbjahr 2025 erneut einen leichten Wertzuwachs von +0,6 %, der hauptsächlich auf Mietsteigerungen zurückzuführen war. Der Wert des Portfolios belief sich im Dezember 2025 auf 3,5 Mrd. €.
Projektentwicklungen – Fortschritte bei den Veräußerungen
Um sich vollkommen auf das Mietportfolio in Berlin konzentrieren zu können, bleibt es oberste Priorität, alle Upfront Sale-Entwicklungsprojekte zu veräußern und die wenigen verbleibenden Forward-Sale Projekte voraussichtlich bis Ende 2026 fertigzustellen und zu übergeben.
Der im April 2025 unterzeichnete Verkauf des „UpperNord Tower“ in Düsseldorf wurde im Dezember 2025 abgeschlossen. Im vierten Quartal 2025 wurden die Verkäufe der „Benrather Gärten“ in Düsseldorf, des „Holsten Quartier“ in Hamburg und des „Kaiserlei Quartier“ in Offenbach erfolgreich unterzeichnet; alle drei Transaktionen wurden im ersten Quartal 2026 abgeschlossen.
Darüber hinaus umfassten die Veräußerungen von Bestandsimmobilien in Berlin das „Parkhaus Loschwitzer Weg“, das im Februar 2024 unterzeichnet und im Dezember 2025 abgeschlossen wurde, sowie den „Kornversuchsspeicher“ und das Objekt „Hedemannstraße“, die beide im Dezember 2025 unterzeichnet und im März 2026 abgeschlossen wurden.
Der Nettoerlös aus diesen Veräußerungen wurde oder soll zur weiteren Reduzierung der Verschuldung durch Teilrückzahlungen der 1L New Money Facility verwendet werden.
Finanzergebnis – geringere Mieteinnahmen und Erträge aufgrund eines kleineren Portfolios
Das operative Ergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf minus 250 Mio. € (Vorjahr: minus 881 Mio. €), maßgeblich durch das Ergebnis aus dem Projektentwicklungsgeschäft einschließlich der Neubewertung von Entwicklungsobjekten negativ beeinflusst, wobei Abwertungen in geringerem Umfang als im Vorjahr zum Tragen kamen. Das bereinigte EBITDA aus dem Vermietungsgeschäft belief sich auf 72 Mio. €, nach 112 Mio. € im Vorjahr, was auf die Verkäufe der BCP- und NRW-Portfolios zurückzuführen ist.
Das Nettoergebnis von minus 526 Mio. € (Vorjahr: plus 793 Mio. €) wurde durch Zinsaufwendungen und Einmaleffekte wie die Refinanzierung der 1L- und 1,5L-Fazilitäten Anfang 2025 negativ beeinflusst. Das Nettoergebnis des Vorjahres war maßgeblich durch die im September 2024 abgeschlossene Rekapitalisierung des Unternehmens mit der Umwandlung bestimmter Finanzinstrumente in Eigenkapital beeinflusst, was zu einem positiven außerordentlichen Nettofinanzergebnis von ca. 1,8 Mrd. € führte.
Kapitalstruktur – solide Basis nach den jüngsten Maßnahmen
Nach der vorzeitigen Rückzahlung der verbleibenden Anleihen der Adler Real Estate am 16. März 2026 stehen dem Unternehmen bis Ende 2028 keine Fälligkeiten von Kapitalmarktverbindlichkeiten bevor; 97 % der gesamten Finanzschulden werden 2028 oder später fällig.
Die Beleihungsquote (LTV) des Unternehmens lag im Dezember 2025 bei 76,3 %. Zum Jahresende 2025 verfügte die Adler-Gruppe über liquide Mittel in Höhe von 214 Mio. €.
Definitionen der Alternative Performance Measures finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf den Seiten 38–41 des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist: https://www.adler-group.com/en/investors/publications/financial-results
Webcast
Ein Webcast für Analysten und Investoren findet heute, am 1. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ / 09:00 Uhr BST statt. Der Webcast ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://event.choruscall.com/mediaframe/webcast.html?webcastid=61eP6X0M
Kontakt
Investor Relations:
T +352 203 342 10
E investorrelations@adler-group.com
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Adler Group S.A. |
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55 Allée Scheffer |
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2520 Luxemburg |
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Luxemburg |
| Telefon: |
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| Fax: |
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| E-Mail: |
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| Internet: |
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| ISIN: |
LU1250154413 |
| WKN: |
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| Börsen: |
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| EQS News ID: |
2301666 |
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2301666 01.04.2026 CET/CEST
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CookieYes
/ Schlagwort(e): Produkteinführung/Sonstiges
Weltweite Anforderungen an den Datenschutzes steigen: CookieYes startet Cookie Policy Generator
01.04.2026 / 07:00 CET/CEST
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Das Tool wurde für wachsende Unternehmen entwickelt und vereinfacht die Offenlegung von Cookie-Informationen und sorgt dafür, dass die Richtlinien mit Änderungen auf der Website in Echtzeit übereinstimmen.
MILTON KEYNES, England, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- CookieYes, ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für das Einwilligungsmanagement, gab heute die Einführung des Cookie Policy Generator bekannt, einem Tool, das für Startups, KMUs, Agenturen und wachsende Unternehmen entwickelt wurde, die genaue und aktuelle Cookie-Richtlinien ohne komplexe rechtliche Verfahren benötigen.
Angesichts der Datenschutzvorschriften, die 80 % der Weltbevölkerung betreffen und deren Durchsetzung immer strenger wird, stehen Unternehmen unter wachsendem Druck, ihre Datenpraktiken offenzulegen. Viele verlassen sich immer noch auf teure Rechtsberatung oder generische Vorlagen, die möglicherweise nicht die tatsächliche Cookie-Nutzung widerspiegeln, was zu Compliance-Lücken und Reputationsrisiken führt.
Der Cookie Policy Generator löst dieses Problem durch Automatisierung. Die Plattform scannt Websites, um aktive Cookies zu erkennen, kategorisiert sie nach Zweck und erstellt eine klare, auf die Konfiguration der Website zugeschnittene Richtlinie.
Während viele Zustimmungsmanagement-Plattformen die Erstellung von Cookie-Richtlinien als Add-on anbieten, ist der Cookie Policy Generator ein eigenständiges Produkt. Basierend auf CookieYes' tiefgreifender Erfahrung mit der Consent Management Platform (CMP) liefert das Unternehmen detailliertere Cookie-Klassifizierungsdaten als gebündelte CMP-Tools und eigenständige Generatoren , denen es an Intelligenz für das Einwilligungsmanagement fehlt. Das Ergebnis sind Richtlinien, die automatisch auf der Grundlage von Echtzeit-Cookie-Änderungen aktualisiert werden und mit den Geschäftsanforderungen übereinstimmen.
Das Tool unterstützt die wichtigsten Vorschriften, einschließlich GDPR und CCPA, sowie Rahmenwerke wie Google Consent Mode v2, mit mehrsprachiger Unterstützung für Unternehmen, die in verschiedenen Rechtsordnungen tätig sind. Es lässt sich in die CookieYes CMP integrieren, wodurch ein einheitliches System für die Verwaltung von Einwilligungen und Richtlinien entsteht.
„Datenschutz ist nicht mehr nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Kästchen, das man abhaken muss – er ist die Grundlage für Kundenvertrauen", sagt Anvar T., Gründer und CEO von CookieYes. „Wir haben den Cookie Policy Generator entwickelt, damit Unternehmen, von Startups bis hin zu Konzernen, transparent mit ihren Nutzerinnen und Nutzern kommunizieren können, ohne dass sie juristische Fachkenntnisse benötigen. Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen, wie ihre Daten verwendet werden, gewinnen alle."
Der Cookie Policy Generator ist ab sofort auf https://www.cookiepolicygenerator.ai verfügbar. Die kostenlose Version umfasst eine unbegrenzte Anzahl von Bearbeitungen und das Scannen von Websites mit bis zu 100 Seiten. Kostenpflichtige Tarife bieten Unterstützung für mehrere Sprachen, Scannen von Websites mit bis zu 8.000 Seiten, Zugriff für mehrere Benutzerinnnen und Benutzer und zeitgesteuertes Scannen, um sicherzustellen, dass die Richtlinien aktuell bleiben.
Website: https://www.cookiepolicygenerator.ai E-Mail: partnerships@cookieyes.com
Informationen zu CookieYes
CookieYes ist ein Google Certified Gold CMP Partner und bietet transparente, konforme digitale Erlebnisse, denen über 2 Millionen Websites vertrauen, darunter Ahrefs, Dassault Aviation und Boston Dynamics. Die skalierbaren Lösungen helfen Unternehmen, die weltweiten Datenschutzbestimmungen einzuhalten und das Vertrauen von Nutzerinnen und Nutzern zu stärken.
Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2944586/CookieYes.jpg Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2750760/CookieYes_Logo.jpg
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2301930 01.04.2026 CET/CEST
| noisin190108 |
| 01.04.2026 | Leonteq AG | Medienmitteilung: Leonteq Update im Vorfeld der Generalversammlung
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Leonteq AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Medienmitteilung: Leonteq Update im Vorfeld der Generalversammlung
01.04.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDIENMITTEILUNG | LEONTEQ UPDATE IM VORFELD DER GENERALVERSAMMLUNG
Zürich, 1. April 2026 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Leonteq AG publiziert im Vorfeld der heutigen Generalversammlung 2026 ein Update.
Der Verwaltungsrat der Leonteq AG hat beschlossen, den Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 zurückzuziehen.
Wie bereits kommuniziert, hat Leonteq alle verbleibenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen adressiert, die von der FINMA im Rahmen des im Dezember 2024 abgeschlossenen Verfahren angeordnet worden waren. Die Überprüfung dieser Massnahmen wurde von einem von der FINMA beauftragten Prüfungsbeauftragten im Laufe des zweiten Halbjahres 2025 abgeschlossen, wobei nur noch wenige Punkte bis Ende 2025 geändert oder in die Prozesse des Unternehmens integriert werden mussten. Die abschliessende Kontrolle dieser Punkte begann im ersten Quartal 2026 und wird zu gegebener Zeit abgeschlossen sein.
In diesem Zusammenhang empfahl eine Schweizer Stimmrechtsberaterin, gegen den Antrag des Verwaltungsrats zu stimmen, da sie es für verfrüht hielt, zum jetzigen Zeitpunkt die Entlastung zu erteilen.
Der Verwaltungsrat beabsichtigt, diesen Antrag an einer künftigen Generalversammlung erneut vorzulegen.
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LEONTEQ
Leonteq ist ein Schweizer Fintech-Unternehmen mit einem führenden Marktplatz für strukturierte Anlagelösungen. Basierend auf einer eigenentwickelten modernen Technologie, bietet Leonteq derivative Anlageprodukte und Dienstleistungen an und deckt vorwiegend die Produktklassen Kapitalschutz, Renditeoptimierung und Partizipation ab. Leonteq tritt als direkte Emittentin von eigenen Produkten wie auch als Partnerin von anderen Finanzinstituten auf. Darüber hinaus unterstützt Leonteq Versicherungsgesellschaften und Banken bei der Produktion von kapitaleffizienten anteilsgebundenen Vorsorgeprodukten mit Garantien. Das Unternehmen ist mit Büros und Niederlassungen in 12 Ländern in Europa, dem Nahen Osten und Asien präsent. Leonteq AG verfügt über ein Kreditrating von Fitch Ratings von BBB-/stabil, wurde von MSCI mit einem AAA ESG-Rating bewertet und ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (SIX: LEON). www.leonteq.com
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This press release issued by Leonteq AG (the “Company”) serves for information purposes only and does not constitute research. This press release and all materials, documents and information used therein or distributed in the context of this press release do not constitute or form part of and should not be construed as, an offer (public or private) to sell or a solicitation of offers (public or private) to purchase or subscribe for shares or other securities of the Company or any of its affiliates or subsidiaries in any jurisdiction or an inducement to enter into investment activity in any jurisdiction, and may not be used for such purposes. Copies of this press release may not be made available (directly or indirectly) to any person in relation to whom the making available of the press release is restricted or prohibited by law or sent to countries, or distributed in or from countries, to, in or from which this is restricted or prohibited by law.
This press release may contain specific forward-looking statements, e.g. statements including terms like “believe“, “assume“, “expect“, "target" “forecast“, “project“, “may“, “could“, “might“, “will“ or similar expressions. Such forward-looking statements are subject to known and unknown risks, uncertainties and other factors which may result in a substantial divergence between the actual results, financial situation, development or performance of the Company or any of its affiliates or subsidiaries and those explicitly or implicitly presumed in these statements. These factors include, but are not limited to: (1) general market, macroeconomic, governmental and regulatory trends, (2) movements in securities markets, exchange rates and interest rates and (3) other risks and uncertainties inherent in our business. Against the background of these uncertainties, you should not rely on forward-looking statements. Neither the Company nor any of its affiliates or subsidiaries or their respective bodies, executives, employees and advisers assume any responsibility to prepare or disseminate any supplement, amendment, update or revision to any of the information, opinions or forward-looking statements contained in this press release or to adapt them to any change in events, conditions or circumstances, except as required by applicable law or regulation.
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2301620 01.04.2026 CET/CEST
| CH0190891181 |
| 01.04.2026 | Ringmetall SE | Ringmetall stärkt US‑Liner‑Geschäft durch Erwerb der Thermoforming‑Sparte von New England Plastics
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Ringmetall SE
/ Schlagwort(e): Firmenübernahme
Ringmetall stärkt US‑Liner‑Geschäft durch Erwerb der Thermoforming‑Sparte von New England Plastics
01.04.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ringmetall stärkt US‑Liner‑Geschäft durch Erwerb der Thermoforming‑Sparte von New England Plastics
München – Der Vorstand der Ringmetall SE (ISIN: DE000A3E5E55), ein international führender Spezialanbieter für Industrieverpackungen, hat sich über den Erwerb der Thermoforming Division der New England Plastics Corp. mit Sitz in New Bedford, Massachusetts (USA) geeinigt. Die Transaktion erfolgt im Wege eines Asset Deals.
Die erworbene Einheit ist ein etablierter Anbieter von Rigid- und Form-Linern, Tote-Linern sowie weiteren Thermoforming-Produkten für industrielle Verpackungslösungen. Mit 41 Mitarbeitenden, die vollständig übernommen werden, wird ein Umsatz im hohen einstelligen Millionenbereich (USD) erwirtschaftet.
Mit dem Erwerb stärkt Ringmetall gezielt seine Positionierung im Liner‑Geschäft in den USA. Die Akquisition stellt eine hervorragende Ergänzung zur bestehenden Liner‑Produktion in New York dar. Sie verbreitert das Produktportfolio und schafft Wachstumspotenzial für die kommenden Jahre.
Die EBITDA-Marge der akquirierten Einheit bewegt sich in einem für den Geschäftsbereich Liner üblichen Rahmen. Die Finanzierung der Akquisition erfolgt über eigene Mittel sowie freie vereinbarte Kreditlinien. Über den Kaufpreis wurde zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart.
„Mit dem Erwerb der Thermoforming‑Sparte von New England Plastics setzen wir unsere Buy- and Build‑Strategie konsequent fort“, erklärt Christoph Petri, Co‑CEO der Ringmetall SE. „Nach der erfolgreichen Akquisition von Makplast im vergangenen Monat ist dies bereits der zweite Zukauf in diesem Jahr. Er unterstreicht nicht nur die Attraktivität der Ringmetall Gruppe als Partner, sondern auch unsere Positionierung als Serial Acquirer. Wir sehen auch im weiteren Verlauf des Jahres 2026 weitere attraktive Akquisitionsmöglichkeiten, insbesondere im Liner‑Geschäft.“
Die Integration der erworbenen Geschäftseinheit in den Ringmetall‑Konzern wird zeitnah erfolgen.
Weitere Informationen zur Ringmetall Gruppe finden Sie unter: www.ringmetall.de
Kontakt
Investor Relations
David Stakemeier
Ringmetall SE
Telefon: +49 89 4522098-24
Mobil: +49 151 70575184
E-Mail: ir@ringmetall.de
Über die Ringmetall Gruppe
Ringmetall ist ein international führender Spezialanbieter für Industrieverpackungen (Industrial Packaging). Das Unternehmen produziert hochsichere Verschlusssysteme und Innenhüllen für Industriefässer für die chemische, pharmazeutische und die lebensmittelverarbeitende Industrie. Darüber hinaus bietet Ringmetall innovative Verpackungslösungen für die Getränkeindustrie an. Mit Produkten, die zu einem hohen Anteil recyclebar sind, leistet das Unternehmen einen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Nachhaltigkeit seiner Endkunden. Neben der Konzernzentrale in München ist die Unternehmensgruppe mit weltweiten Produktions- und Vertriebsniederlassungen in Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien, der Türkei sowie China und den USA vertreten.
01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| ISIN: |
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| WKN: |
A3E5E5 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2300528 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2300528 01.04.2026 CET/CEST
| DE000A3E5E55 |
| 01.04.2026 | KOMAX Holding AG | Komax Gruppe nimmt Neuausrichtung vor
 Medienmitteilung
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Nach einer weitgehend abgeschlossenen Transformationsphase richtet sich die Komax Gruppe neu aus, um die sich bietenden Wachstumschancen gezielt zu nutzen. Für die Umsetzung dieses neuen Kurses setzt der Verwaltungsrat auf eine neue Führung, wodurch CEO Matijas Meyer die Komax Gruppe mit sofortiger Wirkung verlässt. Verwaltungsratspräsident Andreas Häberli wird die Komax Gruppe interimistisch führen.
Angesichts der veränderten Marktsituation im Automobilbereich hat der Verwaltungsrat entschieden, die Komax Gruppe neu auszurichten. Diese Entscheidung folgt auf eine mehrjährige Transformationsphase, die durch den Zusammenschluss mit Schleuniger, umfassende Restrukturierungen sowie die Stärkung der Marktposition in China geprägt gewesen und nun weitgehend abgeschlossen ist. Ziel der Neuausrichtung ist es, zu profitablem Wachstum zurückzukehren und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Um den aktuellen sowie künftigen Herausforderungen noch konsequenter zu begegnen, sollen die bestehenden Stärken der Komax Gruppe gezielt weiterentwickelt werden.
Diesen Kurs will der Verwaltungsrat unter neuer Führung umsetzen. CEO Matijas Meyer verlässt die Komax Gruppe daher mit sofortiger Wirkung. Die Nachfolgesuche wird umgehend eingeleitet. Interimistisch übernimmt Verwaltungsratspräsident Andreas Häberli die Führung der Komax Gruppe. Um die Unabhängigkeit und damit eine gute Governance in dieser Übergangsphase sicherzustellen, wird Verwaltungsratsmitglied Mariel Hoch als Lead Independent Director ernannt. Zudem wird sich Andreas Häberli an der Generalversammlung vom 9. April 2026 nicht wie vorgesehen zur Wahl in den Vergütungsausschuss stellen.
Zwei starke Standbeine – Wachstumschancen gezielt nutzen
Ziel der Neuausrichtung ist es, die attraktiven Wachstumschancen in den Industrie-, Infrastruktur- und Transportmärkten mit innovativen Lösungen und Dienstleistungen noch gezielter zu nutzen. Diese Bereiche haben sich bereits in den letzten Jahren als zweites Standbein neben der Automobilindustrie positiv entwickelt. So ist beispielsweise das Marktsegment Aerospace & Railway im Jahr 2025 um über 10% gewachsen. Gleichzeitig wird die Komax Gruppe den Herausforderungen in der Automobilindustrie mit noch mehr Kundennähe, einem verstärkten Serviceangebot für die weltweit installierte Maschinenbasis sowie einem gezielten Ausbau des Geschäfts mit Prüflösungen begegnen.
In Bereichen wie dem Schaltschrankbau, der Drohnen- und Roboterfertigung sowie beim Aufbau von Rechenzentren rechnet die Komax Gruppe angesichts hoher Qualitätsanforderungen und durch den anhaltenden Kostendruck mit einer starken Nachfrage nach Lösungen für die automatisierte Kabelverarbeitung und Qualitätskontrolle. Das Wachstum in diesen Marktsegmenten in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass der Umsatzanteil der Automobilindustrie zwischen 2023 und 2025 von 72% auf 62% zurückgegangen ist. Diese Entwicklung will der Verwaltungsrat weiter vorantreiben, um die Komax Gruppe auf zwei starken Standbeinen abzustützen.
Grosser Einsatz über 19 Jahre hinweg
Der Verwaltungsrat dankt Matijas Meyer herzlich für seinen ausserordentlichen Einsatz für die Komax Gruppe. «In den vergangenen 19 Jahren, davon 11 Jahre als CEO, hat Matijas Meyer die Entwicklung des Unternehmens nachhaltig geprägt», sagt Andreas Häberli. «Die Komax Gruppe hatte in den letzten Jahren aussergewöhnliche Herausforderungen zu bewältigen. Dazu zählen die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, der Zusammenschluss mit Schleuniger, der tiefgreifenden Wandel in der Automobilindustrie sowie zuletzt die zunehmenden Unsicherheiten infolge geopolitischer Entwicklungen. Matijas Meyer ist diesen äusserst anspruchsvollen Rahmenbedingungen stets mit grosser Fachkompetenz und hohem persönlichem Engagement begegnet, was der Verwaltungsrat sehr geschätzt hat.» Der Verwaltungsrat wünscht ihm alles Gute für die persönliche und berufliche Zukunft.
Kontakt
Roger Müller
Vice President Group Communications / Investor Relations / ESG
Tel. +41 41 455 06 16
roger.mueller@komaxgroup.com
Komax ist eine global tätige Technologiegruppe, die sich auf Märkte im Bereich der Automatisierung konzentriert. Als führende Herstellerin innovativer und qualitativ hochstehender Lösungen für die Kabelverarbeitung unterstützt die Komax Gruppe wirtschaftliche und sichere Fertigungsabläufe insbesondere bei Automobilzulieferern. Die Komax Gruppe beschäftigt weltweit über 3’100 Mitarbeitende und bietet über Tochtergesellschaften und unabhängige Vertretungen Verkaufs- und Serviceunterstützung in über 60 Ländern.
Komax Stories
Themen und Insights aus der Welt der automatisierten Kabelverarbeitung: www.komaxgroup.com/stories
Komax Holding AG, Industriestrasse 6, 6036 Dierikon, Switzerland
Phone +41 41 455 04 55, komaxgroup.com
| CH0010702154 |
| 01.04.2026 | GLS Investment Management GmbH | GLS Investments lanciert GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds
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Emittent / Herausgeber: GLS Investment Management GmbH
/ Schlagwort(e): Fonds/ESG
GLS Investments lanciert GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds
01.04.2026 / 06:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GLS Investments lanciert GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds
- Fonds ermöglicht Anleger*innen die direkte und komfortable Investition in Wind- und Solarparks sowie den Batteriespeicherbereich
- Ziel: Langfristige Renditen im mittleren einstelligen Bereich
- Fonds leistet aktiven Beitrag zur Energiewende und hilft, Investitionslücke zu schließen
Bochum, 01. April 2026 – Die GLS Investment Management GmbH legt den GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds (ISIN Retail-Tranche: LU3000447279 und LU3000447519, ISIN Tranche institutionelle Investoren: LU3000447352) auf. Ab sofort können sowohl private als auch institutionelle Investoren über den neuen ELTIF der GLS Investments schwerpunktmäßig direkt in europäische Wind- und Solarparks im laufenden Betrieb investieren. Diese werden zur weiteren Diversifikation durch selektive Investments in Beteiligungen an Projekten in Entwicklungs- und Bauphasen sowie perspektivisch in Netzinfrastruktur und innovative Speichertechnologien aus Europa ergänzt.Darüber hinaus enthält der Fonds im Rahmen eines effektiven Liquiditätsmanagements Investment-Grade-Anleihen, Erneuerbare Energien-Aktien und andere liquide Assets. Die aktive Steuerung der Liquiditätsquote im Fonds ermöglicht trotz illiquider Assets Anleger*innen planbare Ausstiege. Der Fonds bietet Anleger*innen die Möglichkeit, Eigentümer von erneuerbaren Energieinfrastruktur-Projekten zur Sicherung des weiter steigenden Energiebedarfes mit langfristig positiven Renditen im mittleren einstelligen Bereich zu werden. Die Korrelation mit Aktienmärkten ist gering, was zur Risikostreuung beiträgt.
Die Auswahl der Energieinfrastrukturprojekte durch GLS Investments erfolgt auf Basis sozial-ökologischer Kriterien gemäß der GLS Anlage- und Finanzierungsgrundsätze sowie ökonomischer Kennzahlen. Dabei profitiert der GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds von über 30 Jahren Erfahrung der GLS Gruppe im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere in der Finanzierung und Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte. Der Fonds wird nach der EU-Offenlegungsverordnung als Artikel 9-Fonds. d.h. als Fonds mit nachhaltiger Wirkung, eingestuft.
GLS Investments verfolgt mit dem neuen Fonds das Ziel, Anleger einen einfachen Zugang zum privaten Markt für erneuerbare Energien zu ermöglichen und dabei diese vom strukturellen Wachstum desselbigen profitieren zu lassen. Laut der Internationalen Energieagentur soll die Energiebereitstellung durch Erneuerbare Energieträger (Solaranlagen, Wind- und Wasserkraft) sich im Jahr 2030 auf rd. 1.500 Gigawatt belaufen – ein Anstieg um 137 Prozent im Vergleich zu 2020. Durch den wachsenden Strombedarf infolge der Digitalisierung inklusive des Ausbaus der künstlichen Intelligenz und die Elektrifizierung des Verkehrs wird auch die Nachfrage nach erneuerbaren Energien und Speichertechnologien weiter steigen. Gleichzeitig reduziert die Erzeugung regenerativer Energie vor Ort die Abhängigkeit von Energieimporten aus Drittländern und fördert so die Resilienz gegenüber exogenen Schocks auf dem internationalen Energiemarkt.
Der Launch des GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds adressiert darüber hinaus die große Investitionslücke im Markt für erneuerbare Energien. Allein zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen des EU Green Deals, der die Klimaneutralität Europas bis 2050 anstrebt, klafft laut Europäischer Umweltagentur eine jährliche Investitionslücke von mindestens 406 Mrd. Euro. Durch die Bündelung von Investitionen im neuen ELTIF-Fonds will GLS Investments privates Kapital zur Schließung dieser Investitionslücke bereitstellen und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz fördern.
„Eine Investition in die Erzeugung regenerativer Energie ist ein Invest in die Zukunft. Wir freuen uns, mit der Lancierung des GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds die Energiewende voranzutreiben. Mit dem neuen Fonds können sowohl private als auch institutionelle Investoren unkompliziert in den privaten Markt für erneuerbare Energieinfrastrukturprojekte einsteigen und von dessen hohem Wachstumspotenzial profitieren“, sagt Karsten Kührlings, Geschäftsführer der GLS Investment Management GmbH.
„Mit dem Launch des GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds bietet sich für Anleger*innen die Möglichkeit, Eigentümer von sorgfältig ausgewählten europäischen erneuerbaren Energieinfrastrukturprojekten zu werden, die außerdem laufend überprüft werden. Dadurch kann privates Kapital für den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien bereitgestellt werden“, sagt Kevin Helm, Projektleiter ELTIF bei GLS Investments.
Der GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds kann neben den gängigen Vertriebskanälen auch direkt bei der GLS Bank erworben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines digitalen und beratungsfreien Erwerbs der GLS Fonds über die GLS Crowd-Plattform.
Fondsübersicht:
| Fonds |
GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds |
| Tranche |
Anteilsscheinklasse A |
Anteilsscheinklasse B |
Anteilsscheinklasse D |
| ISIN |
LU3000447279 |
LU3000447352 |
LU3000447519 |
| WKN |
A412E8 |
A412E7 |
A412E6 |
| Ausgabeaufschlag |
bis zu 4,00 % |
bis zu 1,00 % |
bis zu 4 % |
| Gesamtkostenquote |
1,82 % |
1,52 % |
2,22 % |
| Mindestanlagebetrag |
keine Mindestanlage |
200.000 € |
keine Mindestanlage |
| Ertragsverwendung |
ausschüttend |
| Mindesthaltefrist nach Erwerb |
24 Monate |
| Kündigungsfrist |
12 Monate |
| Einstiegsmöglichkeit |
1 x Monat |
| Ausstiegsmöglichkeit |
1 x Jahr (30.12.) |
| Fondswährung |
Euro |
| Sparplanfähigkeit |
nein |
Über GLS Investments
Die GLS Investment Management GmbH, kurz GLS Investments, entwickelt als 100-prozentige Tochter der GLS Bank nachhaltige Fondskonzepte und betreut diese unter sozial-ökologischen Gesichtspunkten. Sie gehört zu den strengsten Akteuren am Markt und ist verantwortlich für das GLS Anlageuniversum, das auf Basis eines mehrstufigen, integrierten sozial-ökologischen Auswahlprozesses erfolgt. Anschließend prüft und bewertet ein Team aus Finanzspezialisten die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Unternehmen. Die von der GLS Investments betreuten Investmentfonds investieren aktuell rund 1,7 Milliarden Euro in Unternehmen und Länder, die eine positive gesellschaftliche Wirkung entfalten und nachhaltige Entwicklung fördern (Stand April 2026).
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| noisin778873 |
| 01.04.2026 | Whatfix | Eine von Whatfix in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen aufgrund mangelnder Digitalisierung jährlich 10,9 Millionen USD verlieren könnten
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Whatfix
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Eine von Whatfix in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen aufgrund mangelnder Digitalisierung jährlich 10,9 Millionen USD verlieren könnten
01.04.2026 / 03:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Angesichts der zunehmenden Verbreitung von KI und anhaltender Effizienzlücken schließt Whatfix diese Lücke und baut dabei auf der starken Dynamik des Jahres 2025 auf. Das Unternehmen entwickelt sich zu einer AI-First-Plattform, die eine messbare digitale Transformation in großem Maßstab ermöglicht.
SAN JOSE, Kalifornien, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Whatfix, die KI-basierte Plattform für die Einführung von Technologien in Unternehmen, hat heute die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die sie gemeinsam mit Forrester Consulting in Auftrag gegeben hatte. Die Studie ergab, dass , dass ein mittelständisches Unternehmen mit etwa 1.000 Mitarbeitern aufgrund mangelnder digitaler Akzeptanz jährlich schätzungsweise 10,9 Millionen USD verlieren könnte, was die Notwendigkeit von Digital Adoption Platforms (DAPs) unterstreicht, um Unternehmensanwendungen und Investitionen in künstliche Intelligenz in messbare Ergebnisse umzusetzen.
Die Ergebnisse basieren auf einer weltweiten Umfrage unter 335 hochrangigen Entscheidungsträgern (auf Direktorenebene und darüber) in Nordamerika, Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in Indien, von denen die Mehrheit (97 %) einen Jahresumsatz von über 1 Milliarde USD angibt.
Die wichtigsten Erkenntnisse verdeutlichen, warum die Einführung digitaler Technologien für den Erfolg der digitalen Transformation entscheidend ist
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10,9 Millionen USD im Risiko: Ein mittelständisches Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern muss aufgrund einer unzureichenden Digitalisierung jährlich schätzungsweise 10,9 Millionen USD einbüßen.
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728 verlorene Stunden pro Arbeitnehmer: Mitarbeiter verbringen Hunderte von Stunden damit, sich in schlecht implementierten oder komplexen digitalen Umgebungen zurechtzufinden.
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KI-Einführungslücke: Während 76 % der Führungskräfte der Einführung von KI Priorität einräumen, betrachten nur 27 % die digitale Transformation als entscheidenden Faktor.
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Die Reife des DAP bestimmt die Ergebnisse: Etablierte Unternehmen schneiden bei wichtigen Kennzahlen deutlich besser ab als aufstrebende Wettbewerber, darunter eine verbesserte Benutzererfahrung (53 % gegenüber 28 %) und die Maximierung der Kapitalrendite (56 % gegenüber 28 %).
Da Unternehmen KI skalieren, wird die Reife der digitalen Übernahme entscheidend. Governance, Workflow-Integration und Messung bestimmen die Auswirkungen. Moderne DAPs entwickeln sich zunehmend zu Koordinatoren der KI-Ausführung, indem sie Governance, Workflow-Intelligenz und kontextbezogene Echtzeit-Anleitungen direkt in Unternehmensabläufe integrieren, um messbare Ergebnisse in großem Maßstab zu gewährleisten.
Die vollständigen Ergebnisse der von Whatfix in Auftrag gegebenen Studie von Forrester Consulting finden Sie hier. Die Studie enthält zudem ein von Forrester entwickeltes Rahmenwerk, anhand dessen Unternehmen den Reifegrad ihrer digitalen Transformation bewerten können.
„Unternehmen kaufen und entwickeln KI schneller denn je, doch die praktische Umsetzung hält damit nicht Schritt", sagte Khadim Batti, Mitbegründer und CEO von Whatfix. „Die eigentliche Herausforderung besteht darin, intelligente Lösungen unter Einhaltung von Governance-Vorgaben und mit messbaren Ergebnissen in reale Arbeitsabläufe zu integrieren. Die Reife bei der Digitalisierung ist nicht mehr nur eine Option, sondern entscheidet darüber, ob KI-Ambitionen auch tatsächlich zu konkreten Ergebnissen führen."
„Wir betrachten KI als treibende Kraft, die Intelligenz in alles einbringt, was wir tun. Angesichts des häufigen Wechsels der Content-Ersteller sind Konsistenz und schnelle Bereitstellung für uns von entscheidender Bedeutung. Hier spielt KI eine wichtige Rolle", sagte Satyen Shah, Vice President – IT & Digital Solutions bei JSW Steel. „KI hilft uns dabei, Nutzeranfragen über alle Salesforce-Module hinweg in einen Kontext zu setzen und hochrelevante, nahtlos integrierte Unterstützung zu bieten. KI ohne Kontext ist nutzlos, und die Roadmap von Whatfix im Bereich kontextbezogene Intelligenz und Automatisierung zeigt für uns echte Wirkung."
Whatfix Momentum im Jahr 2025
1. Finanzielle Dynamik und Marktentwicklung festigen die Marktführerschaft im Segment
Im Jahr 2025 setzte Whatfix seinen starken Wachstumskurs fort und verzeichnete neben einer kontinuierlichen Margenausweitung ein Umsatzwachstum von 31 % gegenüber dem Vorjahr. Auf der Grundlage einer soliden SaaS-Kernwirtschaftlichkeit und einer sich verbessernden operativen Hebelwirkung treibt das Unternehmen seine Wachstumsstrategie weiter voran. Diese Dynamik wurde durch die 2025 Deloitte Technology Fast 500™-Rangliste weiter bestätigt, in der Whatfix zum fünften Mal in Folge als bestplatziertes DAP-Unternehmen ausgezeichnet wurde und weltweit auf Platz 279 vorrückte – ein Sprung um 24 Plätze im Ranking, verbunden mit einer bemerkenswerten Wachstumsrate von 275 %. Die Entwicklung von Whatfix hin zu einer agentenbasierten Produktsuite und zu „AI-First"-Innovationen wurde zudem durch die Aufnahme seiner verschiedenen Produktangebote – Digital Adoption, Product Analytics und Mirror – in die 2025 Gartner Market Guides sowohl für DAP als auch für Product Analytics untermauert.
Als einzige Digital-Adoption-Plattform, die im Gartner-Bericht „Voice of the Customer" zum dritten Mal in Folge als „Customers' Choice"-Anbieter ausgezeichnet wurde, zieht Whatfix weiterhin Marktführer an. Neue Kunden treiben weiterhin das Wachstum voran und machen 44 % des Neugeschäfts aus. Zu den Kunden, die wir gewinnen konnten, gehören Shell, Mercedes-Benz Group AG, Experian, Compass Group USA, Ceva Logistics, IDEXX Laboratories, Grant Thornton und Sentry Insurance. Dieses Wachstum wurde bei einem CSAT-Wert von 99,9 % und einem Net Promoter Score (NPS) von 53 erzielt, was eine hohe Produktakzeptanz und einen anhaltenden Kundennutzen widerspiegelt. Darüber hinaus hat Whatfix sein Partnernetzwerk auf über 150 globale Partnerausgeweitet und damit die KI-gestützte digitale Transformation in verschiedenen Branchen und Regionen vorangetrieben.
2. Whatfix-Produktsuite: Beschleunigung der KI-gestützten digitalen Transformation
a. Künstliche Intelligenz
Screensense hat sich zur zentralen KI-Engine hinter Whatfix entwickelt und damit dessen Fähigkeit gestärkt, Bildschirmstrukturen, Arbeitsabläufe und Nutzerabsichten in Echtzeit zu erfassen.
Agentic Produkt-Suite Whatfix hat eine einheitliche Suite von KI-Agenten-Authoring, Guidance, Insights und spezialisierten Domain-Agenten eingeführt. Diese wurden als native Intelligence-Ebene konzipiert, die in die gesamte Whatfix-Suite integriert ist und die Art und Weise verändert, wie Unternehmen Inhalte erstellen, Nutzer anleiten und Erkenntnisse in ihren digitalen Ökosystemen gewinnen.
Die ersten Unternehmen, die das Programm bereits eingeführt haben, sehen bereits messbare Auswirkungen, unter anderem:
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30 bis 40 % weniger Aufwand bei der Erstellung von Inhalten mit dem Authoring Agent
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3 bis 4 x schnellere Analysezyklen durch den Insights Agent
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4 bis 5fache Steigerung bei der Informationsfindung und der Nutzung der Suchfunktion durch den Guidance Agent
Mehr als 30 % der neuen Unternehmenskunden haben in der zweiten Jahreshälfte 2025 im Rahmen ihrer Whatfix-Einführung KI-Agenten eingeführt, was einen deutlichen Wandel hin zu KI-orientierten Strategien für die digitale Einführung signalisiert.
Im Jahr 2025 wurde zudem Seek for Salesforce eingeführt – der weltweit erste KI-Agent, der selbstständig durch Arbeitsabläufe navigiert und die „Salesforce Trailhead Admin Challenges" absolviert. Dieser Meilenstein markierte den Übergang von einer KI, die Nutzer anleitet, zu einer KI, die Aufgaben innerhalb von Unternehmenssystemen ausführt – und untermauerte damit die Vision von Whatfix einer kontrollierten, autonomen Ausführung in großem Maßstab.
b. Einführung einer schnelleren Methode zur Erstellung von Abläufen mit dem Schnell-Erfassungsmodus in DAP – Autoren können nun alle Schritte in einem Durchgang aufzeichnen, und Whatfix generiert den Ablauf automatisch auf der Grundlage des Anwendungskontexts und der Benutzerabsicht. Mithilfe des Authoring Agents können sie Schrittbezeichnungen und Beschreibungen mithilfe von KI-Vorgaben so anpassen, dass sie den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen. Dies reduziert die Anzahl der Klicks, die für die Erstellung von Anleitungen erforderlich sind, um das Dreifache und verkürzt die Zeit für die Erstellung von Inhalten um bis zu 50 %, was die Erstellung von In-App-Anleitungen in großem Umfang erheblich beschleunigt.
c. Mirror erschließt mit „AI Roleplay" einen neuen Markt Im Jahr 2025 entwickelte sich Mirror zu einem wichtigen Wachstumsmotor, wobei sich der ARR nach der Einführung von AI Roleplay im Vergleich zum Vorjahr verdreifachte. Mirror ist nun die weltweit erste GenAI-gestützte Simulations- und Rollenspiel-Trainingslösung, die Systemsimulation und KI-gesteuertes Rollenspiel in einer einheitlichen Umgebung vereint.
AI Roleplay schließt eine entscheidende Lücke in Unternehmen, indem es über das reine Systemtraining hinausgeht und auf die Praxis vorbereitet Indem Unternehmen ihren Teams die Möglichkeit geben, Gespräche, Sonderfälle und Entscheidungsszenarien zu üben, verkürzen sie die Zeit bis zum Erreichen der Kompetenz und verbessern die Kundenerfahrung in großem Maßstab.
d. Produktanalytik: Von Erkenntnissen zu Maßnahmen Die Produktanalytik hat sich zu einer echten „Insights-to-Action"-Plattform entwickelt, die Verhaltensdaten über die Digital Adoption Platform direkt mit der Ausführung innerhalb der App verknüpft.
Die wichtigsten Fortschritte sind:
- Ask Whatfix AI entwickelt sich zu einem KI-Analysten, der in der Lage ist, kontextbezogen zu denken und automatisch zu handeln
- Echtzeit-Kohorten ermöglichen sofortige Nutzersegmentierung
- Session Replay für die qualitative Verhaltensanalyse
- Autocapture macht die manuelle Markierung überflüssig und beschleunigt die Time-to-Intention
Mit diesen Funktionen können Unternehmen Reibungsverluste erkennen, sobald sie auftreten, und sofort kontextbezogene Abläufe oder Anleitungen auslösen.
2026 und darüber hinaus: Whatfix treibt die Zukunft der digitalen Transformation weiter voran, indem es KI in großem Maßstab in die Umsetzung integriert. Über die Whatfix University hat das Unternehmen mehr als 6.500 Fachkräfte zertifiziert und damit die wachsende globale DAP-Community gestärkt.
Anfang 2026 verstärkte Whatfix sein Führungsteam durch die Ernennung von Amit Sureka zum CFO, die Rückkehr von Patrick Ashamalla als Head of Product Research & Design und -design sowie die Einstellung von Vasupradha S als Head of Analyst Relations & Market Intelligence, während das Unternehmen seine KI-native Plattform weltweit ausbaut.
Das Unternehmen erhält weiterhin Anerkennung für sein Wachstum, seine Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz, seine Produktführerschaft und seine Kundenorientierung, darunter den „2025 AI Breakthrough Award" für Produktanalytik, den „InfoWorld Technology of the Year Award" für Mirror, die Nominierung als Finalist bei den „2026 Artificial Intelligence Excellence Awards", Auszeichnungen als beste Software bei G2 sowie die Platzierung als führender DAP-Anbieter auf Platz 1 im G2 Grid und den „Gold Stevie" für die Kundendienstabteilung des Jahres.
Während Unternehmen den Einsatz von KI ausweiten, wird Whatfix seine Fähigkeiten zur autonomen Ausführung weiter ausbauen und seine Plattform als Koordinationsschicht für die KI-gesteuerte digitale Transformation in großem Maßstab positionieren. Um diese nächste Phase des KI-getriebenen Wachstums zu unterstützen, wird das Unternehmen eine disziplinierte Expansion durch kontinuierliche organische Innovation und selektive strategische Akquisitionen vorantreiben und so seine Plattformfähigkeiten sowie seine globale Präsenz weiter stärken.
Informationen zu Whatfix: Whatfix ist eine KI-Plattform, die die „Userization" von Unternehmensanwendungen vorantreibt und Unternehmen dabei unterstützt, den ROI ihrer digitalen Investitionen zu maximieren. Whatfix basiert auf der firmeneigenen KI-Engine ScreenSense und analysiert kontinuierlich den Kontext von Anwendungsabläufen sowie die Absichten der Benutzer, um die Produktivität der Benutzer zu steigern, die Einhaltung von Prozessvorschriften sicherzustellen und die Benutzererfahrung in Anwendungen und KI-Tools zu verbessern. Das Produktportfolio umfasst eine Digital Adoption Platform (DAP), „Mirror" für praktische Systemsimulationen und KI-basiertes Rollenspiel-Training sowie Produkt- und KI-Agenten-Analysen für umsetzbare Erkenntnisse ohne Programmieraufwand. Mit sieben Niederlassungen in den USA, Indien, Großbritannien, Deutschland, Singapur und Australien unterstützt Whatfix mehr als 700 Unternehmen, darunter über 80 Fortune-500-Unternehmen wie Shell, Schneider Electric und UPS Supply Chain Solutions. Unterstützt von Investoren wie Warburg Pincus, Softbank Vision Fund 2, Dragoneer, Peak XV Partners, Eight Roads und Cisco Investments, klickt die Software bei Whatfix. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Whatfix.
Medienkontakt: Whatfix@ICRInc.com
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2301912 01.04.2026 CET/CEST
| noisin751666 |
| 01.04.2026 | Midea Residential Air Conditioning | Midea stellt auf der MCE 2026 das H-Pack vor: Ein bedeutender Fortschritt bei erschwinglicher, kompakter Wärmepumpentechnologie und im Servicebereich
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Midea Residential Air Conditioning
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Produkteinführung
Midea stellt auf der MCE 2026 das H-Pack vor: Ein bedeutender Fortschritt bei erschwinglicher, kompakter Wärmepumpentechnologie und im Servicebereich
01.04.2026 / 03:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MAILAND, 1. April 2026 /PRNewswire/ -- Midea, ein weltweit führendes Unternehmen in der HLK-Branche, hat auf der MCE 2026 offiziell seine bahnbrechende H-Pack-Hybrid-Wärmepumpe vorgestellt. Diese preisgekrönte, kompakte und vollständig für den Innenbereich konzipierte Lösung wird noch in diesem Jahr in Europa erhältlich sein. Das Produkt wird durch ein integriertes Kundendienstsystem unterstützt und findet bei Branchenexperten und Installateuren große Beachtung.
Das H-Pack wurde speziell für die besonderen Herausforderungen des europäischen Marktes entwickelt und stellt eine wichtige Lösung für Installateure dar, die komplexe, herkömmliche Installationen vereinfachen möchten. Dank seines kompakten Gehäuses und der Ausführung für den Innenbereich entfallen die logistischen und behördlichen Hürden, mit denen Außengeräte häufig konfrontiert sind. Außerdem sind sowohl die Installation als auch die Wartung denkbar einfach. Es ist dem europäischen Forschungs- und Entwicklungsteam von Midea und dessen technischer Exzellenz zu verdanken, dass das Unternehmen den renommierten MCE Excellence Award gewonnen hat. Diese Auszeichnung unterstreicht Mideas Engagement für innovative Technologie und ist der Grund dafür, dass H-Pack in der professionellen Heizungsbranche solche Anerkennung findet.
Ein neuer Standard im integrierten Kundendienst
H-Pack startet mit einer ausgereiften Service-Infrastruktur, die Produktleistung und Sicherheit für den Nutzer vereint. Das System verfügt über einen „Inbetriebnahme-Assistenten", mit dem Fachleute durch die Beantwortung einiger geführter Fragen die gesamte Installation in nur fünf Minuten abschließen können. Dank der nahtlosen Integration in die firmeneigene Service-Software von Midea lässt sich das Gerät in Echtzeit fernüberwachen. Dadurch können Techniker potenzielle Probleme über die Midea Service App diagnostizieren und beheben, ohne dass ein Vor-Ort-Einsatz erforderlich ist, was die Zeit für die Fehlerbehebung und die Betriebskosten erheblich reduziert.
Für Fälle, in denen eine Reparatur vor Ort erforderlich ist, hat Midea ein spezielles „Service-Kit" entwickelt. Dieser tragbare, kompakte Koffer enthält wichtige Ersatzteile und dient den Technikern bei ihrer Ankunft als direkte Versorgungsquelle. Durch die Ermöglichung eines Arbeitsablaufs nach dem Prinzip „Sehen, auswählen, austauschen" macht das Service-Kit Folgebesuche oder eine Notfall-Nachbestellung überflüssig. Insgesamt sorgt dies für einen schnelleren und zuverlässigeren Lieferservice für professionelle Vertriebspartner.
Leistungsstarke Vielseitigkeit und skalierbare Nachhaltigkeit
Das H-Pack bietet eine ideale Übergangslösung für Hausbesitzer, die aufgrund hoher Renovierungskosten bisher gezögert haben, auf emissionsärmere Technologien umzusteigen. Es lässt sich direkt in die vorhandenen fossilen Heizkessel und Heizkörper integrieren. Der Energieverbrauch wird automatisch optimiert, da das H-Pack je nach den aktuellen Bedingungen die effizienteste Wärmequelle auswählt.
Trotz seiner kompakten Größe bietet es eine solide Leistung: Es erzeugt Warmwasser mit Temperaturen von bis zu 75 °C und erreicht dabei die Energieeffizienzklasse A+++ für die Heizung (im durchschnittlichen Klima – W3).
Darüber hinaus vereinfacht die optionale Midea HydroBox den Prozess, indem sie alle Hydraulikkomponenten in einem einzigen kompakten Modul vereint. Dadurch verkürzt sich die Anschlusszeit von einem ganzen Arbeitstag auf etwa eine Stunde. Dieses Konzept ermöglicht es Verbrauchern, zunächst mit einer Hybridanlage zu beginnen und später durch den einfachen Austausch des HydroBox-Moduls – anstatt das gesamte Gerät zu ersetzen – auf ein vollelektrisches System umzustellen.
Mit dem H-Pack setzt Midea weiterhin Maßstäbe im Bereich der Klimatechnik, indem es einen erschwinglichen, professionellen Weg zu einer nachhaltigen Hausheizung bietet.
Video - https://mma.prnewswire.com/media/2946724/2026_03_31_181202_409.mp4 Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2946722/image_5025094_31296067.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2946723/1.jpg
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2301914 01.04.2026 CET/CEST
| noisin950259 |
| 01.04.2026 | pferdewetten.de AG | pferdewetten.de AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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pferdewetten.de AG
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pferdewetten.de AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
31.03.2026 / 23:27 CET/CEST
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2301894 31.03.2026 CET/CEST
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| 01.04.2026 | pferdewetten.de AG | pferdewetten.de AG: Bilanzsitzung zum Jahresabschluss 2024
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pferdewetten.de AG
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pferdewetten.de AG: Bilanzsitzung zum Jahresabschluss 2024
31.03.2026 / 23:20 CET/CEST
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pferdewetten.de AG:
Bilanzsitzung zum Jahresabschluss 2024
Düsseldorf, 31. März 2026
Der Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG (ISIN DE000A2YN777, DE000A40ZTL5, DE000A30V8X3 und DE000A383Q70) hat sich in seiner heutigen Bilanzsitzung mit dem Jahresabschluss 2024 befasst.
Im Beisein des Wirtschaftsprüfers und des Vorstands wurden die Prüfungsergebnisse diskutiert und letzte Themen ausgeräumt.
Der Wirtschaftsprüfer beabsichtigt, dem Aufsichtsrat in Kürze den finalen Bericht vorzulegen.
Am Tag der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024 werden der neue CEO Christan Gruber und Pierre Hofer allen Interessierten den Geschäftsbericht erläutern und einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr geben.
Kontakt:
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EQS News-Service |
2301892 31.03.2026 CET/CEST
| DE000A2YN777 |
| 31.03.2026 | Mobimo Holding AG | Medienmitteilung: Generalversammlung genehmigt alle Anträge – Markus Schürch zum neuen Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt
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Mobimo Holding AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung/Dividende
Medienmitteilung: Generalversammlung genehmigt alle Anträge – Markus Schürch zum neuen Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt
31.03.2026 / 20:30 CET/CEST
Medienmitteilung
Generalversammlung genehmigt alle Anträge – Markus Schürch zum neuen Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt
Luzern, 31. März 2026 – Die Mobimo Holding AG führte heute ihre 26. ordentliche Generalversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) durch. Insgesamt waren 66,72% des eingetragenen, stimmberechtigten Aktienkapitals vor Ort bzw. durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin repräsentiert. Sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats an die Generalversammlung wurde zugestimmt.
Dr. Markus Schürch wurde als Mitglied des Verwaltungsrats bestätigt und gleichzeitig als neuer Präsident gewählt. Er folgt auf Peter Schaub, der sich nach 18 Jahren erfolgreichen Wirkens im Verwaltungsrat und seit 2019 als dessen Präsident nicht mehr zur Wiederwahl stellte. Markus Schürch meint: «Ich freue mich über meine Wahl zum Präsidenten des Verwaltungsrats und weiss das von den Aktionärinnen und Aktionären ausgesprochene Vertrauen sehr zu schätzen. Es ist mir eine Ehre, in dieser neuen Rolle die Erfolgsgeschichte von Mobimo weiterschreiben zu dürfen. Meinem Vorgänger Peter Schaub möchte ich im Namen des ganzen Verwaltungsrats herzlich für sein wertvolles, ausserordentliches Engagement und die langjährige Verbundenheit mit Mobimo danken.»
Alle weiteren zur Wiederwahl angetretenen Mitglieder des Verwaltungsrats (Lukas Brosi, Sabrina Contratto, Bernadette Koch, Stéphane Maye, Dr. Martha Scheiber) wurden ebenfalls in ihrem Amt bestätigt. Neu ist Sophie Dubuis in den Verwaltungsrat gewählt worden. Sophie Dubuis ist selbstständige Unternehmensberaterin und unabhängige Verwaltungsrätin mehrerer namhafter Unternehmen in der Westschweiz.
Die beantragte Ausschüttung von CHF 10.25 pro Namenaktie wurde bestätigt. Diese setzt sich aus einer Bardividende von CHF 5.15 pro Aktie vor Abzug der Verrechnungssteuer sowie einer verrechnungssteuerfreien Ausschüttung von CHF 5.10 pro Aktie aus den Reserven aus Kapitaleinlagen zusammen. Die Ausschüttung in der Höhe von CHF 8.45 netto (gerundet) wird pro dividendenberechtigte Namenaktie am 8. April 2026 erfolgen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Kontakt für Analysten und Investoren:
Stefan Feller,
Head Investor Relations ir@mobimo.ch
+41 44 397 11 97
Kontakt für Medien:
Anthony Welbergen,
Head Corporate Communication medien@mobimo.ch
+41 44 397 11 86
Über Mobimo:
Mit einem breit diversifizierten Immobilienportfolio im Gesamtwert von rund CHF 4,2 Mrd. gehört die Mobimo Holding AG (www.mobimo.ch) zu den führenden Immobiliengesellschaften der Schweiz. Ihr Portfolio besteht aus Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie aus Entwicklungsobjekten für das eigene Anlageportfolio und für Dritte an erstklassigen Standorten in der Deutsch- und der Westschweiz. Eine ausgewogene Nutzung sowie eine sorgfältige Bewirtschaftung zeichnen die Gebäude aus. Mit ihren Entwicklungsprojekten stärkt Mobimo ihre Ertragsbasis und die Werthaltigkeit ihres Portfolios zusätzlich. Das Unternehmen schafft im Rahmen seiner Entwicklungsdienstleistungen auch Investitionsmöglichkeiten für Dritte. Mobimo beschäftigt rund 180 Mitarbeitende.
Ende der Medienmitteilungen
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2301838 31.03.2026 CET/CEST
| CH0011108872 |
| 31.03.2026 | Mutares SE & Co. KGaA | Mutares hat Kalzip an Tremco CPG verkauft
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Verkauf
Mutares hat Kalzip an Tremco CPG verkauft
31.03.2026 / 20:30 CET/CEST
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Mutares hat Kalzip an Tremco CPG verkauft
- Führender Anbieter von Aluminium-Dach- und Fassadensystemen mit einer starken Marktposition und attraktiven Wachstumsperspektiven
- Umsatz von ca. EUR 75 Mio. mit einer operativen Marge von knapp 10 %
München, 31. März 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat ihr Portfoliounternehmen Kalzip GmbH („Kalzip“) erfolgreich an die Tremco Construction Products Group („Tremco CPG“), Teil der RPM International Inc., verkauft.
Nach der Übernahme im Jahr 2018 von Tata Steel Europe hat Mutares Kalzip erfolgreich als eigenständiges Unternehmen positioniert und innerhalb der Donges Group weiterentwickelt. Durch gezielte Transformationsmaßnahmen und durch Nutzung von Synergien innerhalb der Donges Group konnte Kalzip seine Marktposition stärken sowie nachhaltig und profitabel wachsen. Das zu den führenden Anbietern von Dächern aus Aluminium, Fassaden und Gebäudehüllen zählende Unternehmen ist international mit zahlreichen Vertriebsbüros und einer weltweit verfügbaren Flotte mobiler Produktionseinheiten vertreten. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Kalzip mit rund 180 Mitarbeitenden einen hochprofitablen Umsatz von ca. EUR 75 Mio.
Die RPM International Inc. zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Bauprodukten, Spezialbeschichtungen sowie Dichtungs- und Abdichtungslösungen. Vor diesem Hintergrund stellt die Übernahme von Kalzip einen klaren strategischen Schritt dar: Über die Tremco CPG stärkt RPM gezielt sein Portfolio im Bereich Gebäudehülle und Metalllösungen, erweitert seine technologische Kompetenz und erschließt zusätzliche Wachstumspotenziale in attraktiven Endmärkten. Kalzip fügt sich damit nahtlos in die langfristige Wachstums- und Internationalisierungsstrategie von RPM ein und bietet erhebliches Synergiepotenzial entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Das Unternehmen verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Telefon: +49 89 9292 7760
E-Mail: ir@mutares.de www.mutares.com
Ansprechpartner Presse Deutschland
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Telefon: +49 89 125 09 0333
E-Mail: sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
Ansprechpartner Presse Frankreich
VAE SOLIS COMMUNICATIONS
Marie-Caroline Garnier
Telefon: +33 6 22 86 39 17
E-mail: mutares@vae-solis.com
Ansprechpartner Presse Vereinigtes Königreich
14:46 Consulting
Tom Sutton
Telefon: +44 7796 474940
E-Mail: tsutton@1446.co.uk
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Arnulfstr.19 |
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80335 München |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)89-9292 776-0 |
| Fax: |
+49 (0)89-9292 776-22 |
| E-Mail: |
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2281376 31.03.2026 CET/CEST
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