| 08.05.2026 | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Vorläufige Finanzkennzahlen für Q2/6M 2025/26; Auftragseingang über Erwartung und Vorjahr; Umsatz und Ergebnis unter Markterwartung
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Halbjahr
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Vorläufige Finanzkennzahlen für Q2/6M 2025/26; Auftragseingang über Erwartung und Vorjahr; Umsatz und Ergebnis unter Markterwartung
08.05.2026 / 20:38 CET/CEST
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Vorläufige Finanzkennzahlen für Q2/6M 2025/26; Auftragseingang durch Buchung des 300-MW-Wasserstoffprojekts in Spanien über Erwartung und Vorjahr; Umsatz und Ergebnis unter Markterwartung
thyssenkrupp nucera erwartet für das zweite Quartal 2025/26 einen Auftragseingang auf Konzernebene von 316 Mio. Euro, ein Anstieg von 279% gegenüber dem Vorjahresquartal (Q2 2024/25: 83 Mio. Euro). Hiervon entfielen 176 Mio. Euro auf das Segment Grüner Wasserstoff (gH2) (Q2 2024/25: 4 Mio. Euro). Maßgeblich für den starken Anstieg war die Buchung des 300‑Megawatt‑Wasserstoffprojekts in Spanien, das Mitte März 2026 unterzeichnet wurde. Das Projekt konnte infolge der Erfüllung initialer Voraussetzungen, einschließlich des Eingangs der ersten Anzahlung, bereits im zweiten Quartal 2025/26 im Auftragseingang erfasst werden. thyssenkrupp nucera war zuvor von einer Buchung des Auftragseingangs im Verlauf des zweiten Halbjahres 2025/26 ausgegangen. Die Umsatzrealisierung des Projektes wird unverändert mehrheitlich ins Geschäftsjahr 2026/27 fallen. Das Segment Chlor-Alkali (CA) verzeichnete ein Auftragsvolumen von 140 Mio. Euro (Q2 2024/25: 79 Mio. Euro), welches insbesondere von dem im Dezember 2025 unterzeichneten Großauftrag für eine Chlor-Alkali-Anlage im Nahen Osten geprägt war. Der Auftragsbestand auf Konzernebene stieg zum 31. März 2026 auf rund 730 Mio. Euro.
Der Konzern-Umsatz lag im zweiten Quartal 2025/26 bei 50 Mio. Euro (Q2 2024/25: 216 Mio. Euro). Im Segment gH2 wird ein Umsatz von –33 Mio. Euro (Q2 2024/25: 120 Mio. Euro) und im CA-Segment ein Umsatz von 83 Mio. Euro (Q2 2024/25: 97 Mio. Euro) erwartet. Die Umsatzentwicklung im Segment gH2 ist im Wesentlichen auf den bereits kommunizierten technischen Umsatzeffekt aufgrund höherer Kosten für spezifische Optimierungsmaßnahmen an bereits ausgelieferten Modulen im Zuge der bevorstehenden Inbetriebnahme der Neubauprojekte zurückzuführen. Darüber hinaus wirkte die Vertragsauflösung eines Pilotprojektes in den USA umsatzmindernd. Diese Einmaleffekte summierten sich im zweiten Quartal 2025/26 schließlich auf rund 50 Millionen Euro und lagen damit über dem ursprünglich erwarteten Niveau.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im zweiten Quartal 2025/26 bei –65 Mio. Euro (Q2 2024/25: –4 Mio. Euro). Das EBIT im Segment gH2 sank dabei auf –78 Mio. Euro (Q2 2024/25: –18 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den zuvor genannten Sondereffekten, die sich auf das Ergebnis ebenfalls negativ ausgewirkt haben. Das EBIT im CA-Segment lag mit 13 Mio. Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau (Q2 2024/25: 14 Mio. Euro).
Auf Basis der vorläufigen Geschäftsentwicklung des zweiten Quartals und der ersten sechs Monate 2025/26 hält thyssenkrupp nucera die am 17. und 18. März 2026 angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin für angemessen.
Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Der Halbjahresfinanzbericht Q2/6M 2025/26 wird wie geplant am 12. Mai 2026 um 07:00 Uhr MESZ veröffentlicht.
Finanzkennzahlen: Erläuterungen zu den herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Geschäftsbericht 2024/25 von thyssenkrupp nucera auf den Seiten 31 bis 32, abrufbar unter dem folgenden Link: https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/publikationen
Mitteilende Person: Dr. Hendrik Finger, Head of Investor Relations, thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
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2324432 08.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | Hard Rock International | Das Seminole Hard Rock Casino wurde zum offiziellen Unterstützer der Gastgeberstadt für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026™ in Miami ernannt
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Hard Rock International
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Vereinbarung
Das Seminole Hard Rock Casino wurde zum offiziellen Unterstützer der Gastgeberstadt für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026™ in Miami ernannt
08.05.2026 / 20:35 CET/CEST
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Vollständige Pressemeldung
MIAMI, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Miami-Ausrichtungskomitee für die FIFA-Weltmeisterschaft 2026™ gab heute eine wegweisende Zusammenarbeit bekannt, in deren Rahmen das Seminole Hard Rock Casino zum offiziellen Unterstützer der Gastgeberstadt Miami für die FIFA-Weltmeisterschaft 2026™ ernannt wurde. Damit wird Miamis Position als globale Destination für Sport, Kultur und Unterhaltung auf Weltklasseniveau weiter gestärkt.

„Die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 verbindet die Welt durch den Sport, und das Team des Seminole Hard Rock Casino könnte nicht stolzer sein, als offizieller Unterstützer der Gastgeberstadt Miami für die Weltmeisterschaft 2026 Fans in Florida willkommen zu heißen", sagte Jim Allen, Vorsitzender von Hard Rock International und CEO von Seminole Gaming, und Mitglied des Verwaltungsrats des Miami Host Committee. „Da unser Standort nur wenige Minuten vom Miami Stadium entfernt liegt, sind wir in der einzigartigen Lage, die Fanseele über den Platz hinaus zu tragen und denjenigen, die für das Turnier nach Südflorida reisen, ein außergewöhnliches Erlebnis zu bieten."
Als offizieller Unterstützer der Gastgeberstadt Miami für die Weltmeisterschaft 2026 wird das Seminole Hard Rock Casino vom 13. Juni bis zum 5. Juli 2026 ein Pop-up-Erlebnis auf dem FIFA Fan Festival™ Miami im Bayfront Park veranstalten, wo Fans mit der Marke in Kontakt treten, sich für das Unity Rewards-Programm anmelden und Überraschungsaktionen sowie Live-Unterhaltung genießen können.
Das Seminole Hard Rock Casino Hollywood wird Themenveranstaltungen und Fanprogramme veranstalten, um die Turnierbegeisterung über das Stadion hinaus zu tragen, und wird den Mobilitätsplan des Miami Host Committee durch ein erweitertes Shuttle-Netz zum Miami Stadium unterstützen.
„Beim Seminole Hard Rock Casino ging es schon immer darum, Menschen durch die Kraft von Musik, Unterhaltung und unvergesslichen Erlebnissen zusammenzubringen", sagte Keith Sheldon, President of Entertainment & Brand Management für Hard Rock International und Seminole Gaming. „Wenn sich Fußballfans in Florida zur FIFA-Weltmeisterschaft 2026 versammeln, freuen wir uns sehr, Teil der Feierlichkeiten zu sein und in Miami unvergessliche Fanerlebnisse zu schaffen, die die Energie und den globalen Geist dieses historischen Ereignisses einfangen."
"Bei der Ausrichtung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026 geht es um mehr als nur um Spiele, es geht darum, ein umfassendes Reiseerlebnis für die Fans zu schaffen", sagte Rodney Barreto, Vorsitzender des Gastgeberkomitees der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ Miami. „Die führende Rolle des Seminole Hard Rock Casino in den Bereichen Gastgewerbe, Live-Unterhaltung und Glücksspiel wird eine wichtige Rolle dabei spielen, die Region zu beleben und die Feierlichkeiten auf ganz Südflorida auszuweiten, damit wir Fans aus aller Welt ein unvergessliches Erlebnis bieten können."
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2324442 08.05.2026 CET/CEST
| noisin282192 |
| 08.05.2026 | Viromed Medical AG | Viromed Medical AG verfehlt Umsatzprognose im Geschäftsjahr 2025, wächst aber weiter deutlich und erreicht ein positives Ergebnis; Anpassung der Prognose für 2026
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Viromed Medical AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr/Prognose / Gesamtjahr
Viromed Medical AG verfehlt Umsatzprognose im Geschäftsjahr 2025, wächst aber weiter deutlich und erreicht ein positives Ergebnis; Anpassung der Prognose für 2026
08.05.2026 / 19:12 CET/CEST
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Viromed Medical AG verfehlt Umsatzprognose im Geschäftsjahr 2025, wächst aber weiter deutlich und erreicht ein positives Ergebnis; Anpassung der Prognose für 2026
Rellingen, 8. Mai 2026 – Die Viromed Medical AG („Viromed“; ISIN: DE000A40ZVN7), ein Medizintechnikunternehmen und Pionier der Kaltplasmatechnologie, hat – auf Basis der heute vorliegenden vorläufigen Zahlen – den konsolidierten Umsatz im Geschäftsjahr 2025 deutlich gesteigert und das Ergebnis stark verbessert. Der Konzernumsatz stieg demnach von 1,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 auf 5,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025. Der Jahresüberschuss erreichte 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: -3,1 Mio. Euro). Damit liegt der Umsatz zwar unterhalb der prognostizierten Bandbreite von 8 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro, das Jahresergebnis übertrifft jedoch die ursprüngliche Prognose („leicht positives Ergebnis“).
Aufgrund von Verzögerungen bei der Markteinführung von ViroCAP® sowie der Zulassung von PulmoPlas® passt der Vorstand die am 30. Juni 2025 im Wege einer Mitteilung nach Art. 17 MAR veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an (damalige Prognose für 2026: Umatz von rund 80 Mio. Euro sowie eine EBIT-Marge im deutlich zweistelligen Bereich). Das Marktpotenzial für die von Viromed entwickelten Medizinprodukte ist nach Einschätzung des Vorstands weiterhin hoch und wird durch die zahlreichen Vertriebspartnerschaften sowie das hohe Interesse an den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Kaltplasmatechnologie untermauert. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2026 im Konzern einen deutlichen Anstieg sowohl des Umsatzes als auch des Jahresergebnisses.
Die vollständigen geprüften Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025 werden voraussichtlich bis spätestens 22.05.2026 veröffentlicht.
Mitteilende Person:
Uwe Perbandt, Vorstand der Viromed Medical AG
Kontakt Viromed:
E-Mail: kontakt@viromed-medical.de
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Viromed Medical AG |
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25462 Rellingen |
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2324414 |
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2324414 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A40ZVN7 |
| 08.05.2026 | Metall Zug AG | Metall Zug – Generalversammlung genehmigt alle Anträge
 Zug, 8. Mai 2026 – An der 139. ordentlichen Generalversammlung der Metall Zug AG stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats zu.
- Wiederwahl aller Verwaltungsräte
- Genehmigung Lagebericht, Jahres- und Konzernrechnung, Vergütungsbericht, Bericht über nichtfinanzielle Belange (Nachhaltigkeitsbericht) 2025
- Verzicht auf Ausschüttung einer Dividende und Vortrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung
An der heutigen 139. ordentlichen Generalversammlung der Metall Zug AG, die im ZUGORAMA in Zug durchgeführt wurde, nahmen 241 Aktionärinnen und Aktionäre teil. Insgesamt waren 60.96% des Aktienkapitals sowie 85.40% der Stimmen vertreten. Sämtliche Anträge des Verwaltungsrats wurden mit grossem Mehr angenommen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre hiessen den Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung gut und genehmigten zudem den Bericht über nichtfinanzielle Belange (Nachhaltigkeitsbericht) 2025. Im Rahmen einer Konsultativabstimmung genehmigte die Generalversammlung auch den Vergütungsbericht. Darüber hinaus beschloss die Generalversammlung auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten und damit den Bilanzgewinn 2025 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die bisherigen Verwaltungsräte Martin Wipfli, Dominik Berchtold, David Dean, Bernhard Eschermann, Claudia Pletscher und Sandrine Zweifel wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Martin Wipfli, der seit 2010 Mitglied und seit 2019 Präsident des Verwaltungsrats der Metall Zug AG ist, wurde in seiner Rolle bestätigt.
Die Generalversammlung genehmigte zudem das Honorar für den Verwaltungsrat bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und die fixe Vergütung für die Geschäftsleitung für das Jahr 2027, beides prospektiv. Ferner genehmigte die Generalversammlung die variable Vergütung für die Geschäftsleitung retrospektiv für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2025.
Als Gastreferent sprach Thomas Lenzen, CEO der Haag-Streit Gruppe, über die grundlegenden Entwicklungen im Markt der Augenheilkunde sowie innovative neue Produkte, die das Ergebnis intensiver Bemühungen im Bereich Forschung und Entwicklung bei Haag-Streit sind.
Die nächste 140. ordentliche Generalversammlung der Metall Zug AG findet voraussichtlich am Freitag, 30. April 2027, in Zug statt.
Über die Metall Zug Gruppe
Metall Zug ist eine Gruppe von Industrieunternehmen mit Hauptsitz in Zug. Die Gruppe beschäftigt rund 900 Mitarbeitende und umfasst drei Geschäftsbereiche:
- Medical Devices (Haag-Streit Gruppe)
- Technologiecluster & Infra (Tech Cluster Zug AG und Urban Assets Zug AG)
- Investments & Corporate (Gehrig Group AG und Metall Zug AG)
Metall Zug hält zudem Ankerbeteiligungen an der kotierten V-ZUG Holding AG (30%), der kotierten Komax Holding AG (25%) und der SteelcoBelimed AG (33%), einem Joint Venture mit Miele. Die Holdinggesellschaft Metall Zug AG ist im Swiss Reporting Standard der SIX Swiss Exchange, Zürich, kotiert (Namenaktie Serie B, Valorennummer 3982108, Ticker-Symbol METN).
Rechtliche Anmerkungen
Die in der vorliegenden Mitteilung geäusserten Erwartungen beruhen auf Annahmen. Die effektiven Ergebnisse können davon abweichen. Diese Mitteilung erscheint in Deutsch und Englisch. Die deutsche Version ist bindend. Die Metall Zug AG bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung ihrer Datenschutzerklärung, verfügbar unter: https://www.metallzug.ch/datenschutzerklaerung.
| Wichtige Daten |
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| 24. August 2026 |
Publikation Halbjahresbericht 2026 |
| 30. April 2027 |
Ordentliche Generalversammlung |
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| Weitere Informationen |
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Urs Scherrer
Chief Financial Officer
Telefon: +41 58 768 60 50 |
Bettine Killmer
Head of Corporate Communications & IR
Telefon: +41 58 768 60 50 |
oder: investorrelations@metallzug.ch
Diese Mitteilung ist unter https://metallzug.ch/medien verfügbar.
| CH0039821084 |
| 08.05.2026 | Medit USA Inc. | Medit gründet Global Orthodontic Business Division, gestützt durch die strategische Übernahme von Progressive Orthodontics
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Medit USA Inc.
/ Schlagwort(e): Expansion/Fusionen & Übernahmen
Medit gründet Global Orthodontic Business Division, gestützt durch die strategische Übernahme von Progressive Orthodontics
08.05.2026 / 18:25 CET/CEST
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Weltweit führendes Unternehmen in der digitalen Zahnmedizin expandiert in die Kieferorthopädie durch die Kombination firmeneigener Technologie mit einer der weltweit führenden Plattformen für klinische Fortbildung
SEOUL, Südkorea, und ALISO VIEJO, Kalifornien, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Medit Corp., ein weltweit führender Anbieter digitaler Lösungen für die Zahnmedizin, gab heute die Gründung seines globalen Geschäftsbereichs Kieferorthopädie „Global Orthodontic Business Division" sowie die Übernahme von Progressive Orthodontics bekannt, einer führenden kieferorthopädischen Fortbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Aliso Viejo, Kalifornien. Die Übernahme erfolgt über die US-Tochtergesellschaft Medit USA Inc.
Dies markiert die bislang bedeutendste strategische Expansion von Medit in das Segment der Kieferorthopädie und verbindet die digitalen Scan- und Softwarekompetenzen des Unternehmens mit einer weltweit anerkannten Plattform für klinische Fortbildung.
„Diese Übernahme und die Einführung unserer Global Orthodontic Business Division markieren einen entscheidenden Moment für Medit. Wir treten nicht einfach nur in die Kieferorthopädie ein; wir setzen uns das Ziel, sie neu zu gestalten. Progressive Orthodontics bringt ein Erbe klinischer Exzellenz und ein beispielloses Netzwerk von Lehrkräften ein, das in Kombination mit der Software-Innovation von Medit eine Kraft schafft, die neu definieren wird, wie kieferorthopädische Versorgung weltweit erlernt, praktiziert und erbracht wird."
– Han Ryu, Geschäftsführer von Medit
Die neu gegründete Global Orthodontic Business Division wird als zentrale Plattform von Medit für kieferorthopädische Produkte, Dienste und Fortbildung fungieren. Gestützt auf die branchenführende 3D-Scan-Technologie von Medit und KI-gestützte Plattformen für Dentalsoftware soll der Geschäftsbereich die Einführung vollständig digitaler Arbeitsabläufe beschleunigen, indem er integrierte Lösungen zur Erhöhung der Behandlungspräzision, zur Verbesserung der betrieblichen Effizienz sowie zur Aufwertung des Patientenerlebnisses bereitstellt.
Der Geschäftsbereich wird das gesamte kieferorthopädische Portfolio von Medit betreuen, das nun durch das klinische Wissen und das von Progressive Orthodontics aufgebaute Behandlernetzwerk ergänzt wird. Dieses Portfolio umfasst die Medit Orthodontic Suite, eine digitale Plattform für Simulation, Behandlungsplanung und Falldesign, sowie Medit Aligners, eine Komplettlösung für transparente Aligner. Beide Angebote sind derzeit in den Vereinigten Staaten erhältlich, eine breitere weltweite Verfügbarkeit ist geplant. Progressive Orthodontics wurde vor mehr als 40 Jahren gegründet, ist weithin für seine klinischen Fortbildungsprogramme bekannt und hat Zehntausende Fachkräfte in mehr als 60 Ländern fortgebildet. Der Lehrplan legt den Schwerpunkt auf praxisnahes, fallbasiertes Lernen in den Bereichen Diagnostik, Biomechanik und Behandlungsdurchführung und hat sich einen guten Ruf für die Weiterentwicklung klinischer Standards in der Kieferorthopädie erworben.
Mit Medit als Eigentümer wird Progressive Orthodontics seine erstklassigen Seminar- und Schulungsprogramme fortsetzen und gleichzeitig seine SmileStream-Angebote für Planung und Hardware ausbauen. Der Lehrplan wird außerdem schrittweise in die digitalen Lösungen von Medit integriert, um ein einheitlicheres klinisches und technologisches Lernerlebnis zu schaffen.
Die Niederlassung von Medit USA, Inc. in Newport Beach, Kalifornien, wird als Hauptsitz der Global Orthodontic Business Division dienen und als Zentrum für Produktentwicklung, klinische Zusammenarbeit und Fortbildung von Behandlern in ganz Amerika fungieren.
„Teil der Medit-Familie zu werden, ist das natürliche nächste Kapitel für Progressive Orthodontics. Seit Jahrzehnten haben wir uns einem Ziel verschrieben: die Kunst und Wissenschaft der Kieferorthopädie durch Fortbildung auf ein höheres Niveau zu heben. Jetzt, mit den Ressourcen, der Technologie und der globalen Reichweite von Medit im Rücken, können wir diese Mission in alle Teile der Welt tragen und die nächste Generation von Behandlern sowohl mit dem Wissen als auch mit den digitalen Tools ausstatten, die sie für exzellente Leistungen benötigen."
– Miles McGann, Geschäftsführer von Progressive Orthodontics
Die Gründung des Geschäftsbereichs Global Orthodontic Business Division spiegelt die umfassendere Strategie von Medit wider, sein Ökosystem für digitale Zahnmedizin über Scan-Hardware hinaus auf integrierte klinische Arbeitsabläufe auszuweiten. Durch die Kombination von Technologie, Fortbildung und Behandlernetzwerken stellt sich Medit so auf, dass das Unternehmen die Einführung digitaler Kieferorthopädie beschleunigen und seine Wettbewerbsfähigkeit in einem sich schnell entwickelnden globalen Markt stärken kann.
Informationen zu Medit
Medit ist ein globales Unternehmen für digitale Zahnmedizin mit Hauptsitz in Seoul, Südkorea, und ein anerkannter Pionier im Bereich der 3D-Intraoralscan-Technologie sowie digitaler Softwarelösungen. Mit internationaler Präsenz in mehr als 190 Ländern unterstützt Medit alle Fachkräfte in der Zahnmedizin sowie Dentallabore mit innovativen, zugänglichen und offenen digitalen Tools. Medits Mission besteht darin, digitale Zahnmedizin für jede zahnmedizinische Fachkraft weltweit verfügbar zu machen.
Informationen zu Progressive Orthodontics
Progressive Orthodontics mit Hauptsitz in Aliso Viejo, Kalifornien, ist einer der weltweit führenden Anbieter kieferorthopädischer Fortbildungen. Seit Jahrzehnten bietet PO Zehntausenden zahnmedizinischen Fachkräften in mehr als 60 Ländern umfassende, klinisch orientierte Fortbildungsprogramme an. Die Programme sind international dafür anerkannt, zahnmedizinische Fachkräfte durch bewährte klinische Methoden und fortschrittliche Ausbildungskonzepte in die Lage zu versetzen, eine außergewöhnliche kieferorthopädische Versorgung zu leisten.
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2973462/Medit_USA_Inc_Logo.jpg
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2324424 08.05.2026 CET/CEST
| noisin197719 |
| 08.05.2026 | Intershop Holding AG | Anleiheemission
 Medienmitteilung
Zürich, 8. Mai 2026
Die Intershop Holding AG hat heute erfolgreich eine festverzinsliche Anleihe von CHF 125 Millionen mit einem Coupon von 1.2175 Prozent und einer Laufzeit von fünf Jahren platziert. Der Nettoerlös wird zur Rückzahlung des am 29. Juni 2026 fälligen Green Bonds, zur teilweisen Refinanzierung des Erwerbs des Gewerbe- und Industrieareals «The Valley und Motorworld Manufaktur Region Zürich» in Kemptthal (ZH) sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
UBS AG und Zürcher Kantonalbank (Joint Lead Managers) sowie Basler Kantonalbank (Co-Manager) koordinierten die Platzierung. Die Zulassung zur Kotierung an der SIX Swiss Exchange wird beantragt.
Unternehmensportrait
Intershop ist eine ausschliesslich in der Schweiz tätige Immobiliengesellschaft mit über 60 Mitarbeitenden. Das seit 1970 börsenkotierte Unternehmen kombiniert ein renditestarkes Portfolio von Renditeimmobilien mit der Entwicklung von Arealen und Immobilien. Intershop hat sowohl die dafür notwendige Erfahrung als auch das Fachwissen über die gesamte Wertschöpfungskette von Immobilien, um solche mit Ertrags- und Gewinnpotenzial zu erkennen, marktgerecht zu entwickeln und zum geeigneten Zeitpunkt zu verkaufen.
Das bewährte Geschäftsmodell ermöglicht konstant hohe Eigenkapital- und Ausschüttungsrenditen und macht Intershop attraktiv für institutionelle Investoren und private Anlegerinnen und Anleger. Per 31. Dezember 2025 belief sich der Wert des 43 Immobilien umfassenden Immobilienportfolios auf CHF 1.75 Mia. Das solide finanzierte Unternehmen verfügt über einen ausgezeichneten Leistungsausweis bei der verantwortungsbewussten, innovativen und lösungsorientierten Entwicklung und Nutzung von Immobilien und die dafür notwendige Expertise.
Unternehmenskalender
26.08.2026
Publikation Halbjahresbericht 2026 mit Online-Präsentation für Medienvertreter und Finanzanalysten
25.02.2027
Publikation Geschäftsbericht 2026 mit Medien- und Finanzanalystenkonferenz
31.03.2027
64.ordentliche Generalversammlung
26.08.2027
Publikation Halbjahresbericht 2027 mit Online-Präsentation für Medienvertreter und Finanzanalysten
Kontakt
Simon Haus, CEO
simon.haus@intershop.ch
Florian Balschun, CFO
florian.balschun@intershop.ch
| CH1338987303 |
| 08.05.2026 | Verbio SE | Verbio SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Verbio SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Verbio SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
08.05.2026 / 17:30 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Verbio SE |
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06780 Zörbig |
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Deutschland |
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www.verbio.de |
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EQS News-Service |
2324238 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A0JL9W6 |
| 08.05.2026 | Drägerwerk AG & Co. KGaA | Drägerwerk AG & Co. KGaA: Hauptversammlung von Dräger beschließt deutliche Dividendenerhöhung
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Drägerwerk AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Dividende
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Hauptversammlung von Dräger beschließt deutliche Dividendenerhöhung
08.05.2026 / 17:00 CET/CEST
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Hauptversammlung von Dräger beschließt deutliche Dividendenerhöhung
- Rekordumsatz und deutlicher Ergebnisanstieg im Geschäftsjahr 2025
- Sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Profitabilität
- Dritte Dividendenerhöhung in Folge
- Weiterhin positiver Ausblick
Lübeck – Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute ihre ordentliche Hauptversammlung 2026 abgehalten. Dabei berichtete der Vorstand unter anderem über die Geschäftsentwicklung im vergangenen Jahr. Die Aktionäre stimmten dem Vorschlag zu, die Dividende für 2025 deutlich zu erhöhen.
Erfolgreiches Geschäftsjahr 2025
„2025 haben wir unseren Erfolgskurs fortgesetzt – und den höchsten Umsatz unserer Unternehmensgeschichte erwirtschaftet. Dabei konnten beide Segmente und alle Regionen zum Wachstum beitragen“, sagte Stefan Dräger, Vorstandsvorsitzender der Drägerwerk Verwaltungs AG. „Mit rund 3,5 Mrd. Euro lag der Umsatz leicht über unserer letzten Prognose und etwa 76 Mio. Euro über dem Niveau des außergewöhnlich starken Corona-Jahres 2020. Das ist ein neuer Rekord, den wir – anders als während der Pandemie – ganz ohne ,Sonderkonjunktur‘ erzielt haben.“
Zudem ging Stefan Dräger auf die Fortschritte bei der Verbesserung der Profitabilität ein: „Dank der operativen Dynamik hat sich auch unser Ergebnis vor Zinsen und Steuern weiter verbessert: Das EBIT stieg trotz schwieriger Rahmenbedingungen um rund 20 Prozent auf etwa 233 Mio. Euro. Die EBIT-Marge erhöhte sich um fast einen Prozentpunkt auf 6,7 Prozent und übertraf damit ebenfalls unsere letzte Prognose.“
Dritte Dividendenerhöhung in Folge
Die Aktionäre stimmten dem gemeinsamen Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu, eine im Vergleich zum Vorjahr höhere Dividende in Höhe von 2,21 Euro je Stammaktie (2024: 1,97 Euro) und 2,27 Euro je Vorzugsaktie (2024: 2,03 Euro) für das Geschäftsjahr 2025 auszuschütten.
„Für das Vertrauen möchten wir uns bei unseren Aktionärinnen und Aktionären sehr herzlich bedanken“, sagte Stefan Dräger. „Aufgrund der Gewinnsteigerung erhalten unsere Aktionäre zum dritten Mal in Folge eine höhere Dividende. Unsere Eigenkapitalquote liegt bei über 50 Prozent. Damit sind wir gut ausgestattet, um auch künftig mindestens 30 Prozent des Jahresüberschusses auszuschütten.“
Weiterhin positiver Ausblick
Der Vorstand bestätigte die Prognose für das laufende Geschäftsjahr. Demnach erwartet Dräger unverändert einen Umsatzanstieg von 1,0 bis 5,0 Prozent (währungsbereinigt 2,0 bis 6,0 Prozent) und eine EBIT-Marge von 5,0 bis 7,5 Prozent.
„Unser operatives Geschäft zeigt eine gute Dynamik. Sowohl Auftragseingang als auch Auftragsbestand befinden sich auf einem hohen Niveau. Im laufenden Geschäftsjahr wollen wir daher wieder im Umsatz zulegen. Beide Segmente dürften einen Beitrag zum Umsatzwachstum und zu einem positiven EBIT leisten“, sagte Stefan Dräger.
Die Abstimmungsergebnisse und alle weiteren relevanten Dokumente zur Hauptversammlung sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.draeger.com/de_de/Investor-Relations/Annual-Shareholders-Meeting.
Weiterführende Informationen im Finanzbericht unter www.draeger.com.
Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens entziehen, und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Erläuterungen zu den verwendeten Kennzahlen (inkl. alternative Leistungskennzahlen) finden Sie auf unserer Unternehmenswebseite www.draeger.com in unserer Investor-Relations-Rubrik.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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23558 Lübeck |
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SDAX, TecDax |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Stuttgart, Tradegate BSX |
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2323386 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005550602 |
| 08.05.2026 | Univar Solutions LLC | Univar Solutions gibt personelle Veränderungen in der Führungsspitze bekannt
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Univar Solutions LLC
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Personalie
Univar Solutions gibt personelle Veränderungen in der Führungsspitze bekannt
08.05.2026 / 16:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Der Präsident und Chief Executive Officer, David Jukes, wird mit Wirkung zum 1. Juli 2026 die Funktion des Vorstandsvorsitzenden übernehmen
DOWNERS GROVE, Illinois, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Univar Solutions LLC („Univar Solutions" oder „das Unternehmen"), ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für Anwender von Spezialzutaten und Chemikalien, gab heute eine Umstrukturierung der Führungsspitze bekannt, die das weitere Wachstum und die strategische Neuausrichtung des Unternehmens unterstützen soll. Da sich Univar Solutions weiterhin darauf konzentriert, in allen Geschäftsbereichen Mehrwert zu schaffen, wird der Präsident und Chief Executive Officer des Unternehmens, David Jukes, die Rolle des Vorstandsvorsitzenden übernehmen.

Ab dem 1. Juli wird der Vorstandsvorsitzende eng mit dem Führungsteam und dem Verwaltungsrat zusammenarbeiten, um die strategische Aufsicht zu gewährleisten, Kontinuität und Umsetzung sicherzustellen und die langfristigen Unternehmensprioritäten zu unterstützen. Dieser Übergang spiegelt das Vertrauen des Unternehmens in seine Führungskräfte und seine Bereitschaft für die nächste Phase der Wertschöpfung wider.
Die organisatorische Weiterentwicklung richtet Univar Solutions auf klar abgegrenzte, kundenorientierte Segmente aus:
- Chemical Distribution & Services: Unter der Leitung von Chief Executive Officer Robert (Bob) Craycraft konzentriert sich dieser Bereich darauf, ein umfassendes Portfolio an chemischen Produkten mit einem robusten globalen Logistiknetzwerk zu verbinden, um erstklassigen lokalen Service zu bieten.
- Ingredients + Specialties: Unter der Leitung von Chief Executive Officer Nicholas (Nick) Powell widmet sich dieser Bereich der Betreuung ausgewählter Branchen mit einem erstklassigen Portfolio an Spezialchemikalien und Inhaltsstoffen, unterstützt durch ein globales Netzwerk von Formulierungslabors und Testküchen, um technische Herausforderungen zu lösen und dabei zu helfen, bessere Produkte schneller auf den Markt zu bringen.
- ChemPoint: Wird Lieferanten und Kunden weiterhin dabei unterstützen, neue Wachstumschancen durch die Schaffung von Nachfrage und digitale Multi-Channel-Marketingkampagnen für eine breite Palette von Chemikalien und Inhaltsstoffen zu erschließen.
Jeder Chief Executive Officer wird dem Vorstand unterstellt sein, was die Verantwortlichkeit und strategische Klarheit stärkt.
„Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Meilenstein für Univar Solutions", sagte Präsident und Chief Executive Officer David Jukes. „Dieser nächste Schritt ist der Höhepunkt eines sorgfältig ausgearbeiteten Nachfolgeplans, der in enger Zusammenarbeit mit unserem Vorstand entwickelt wurde, und ich freue mich darauf, mich weiterhin auf die langfristige Strategie, die Unternehmensführung sowie den Ausbau externer Beziehungen und Partnerschaften für das Unternehmen zu konzentrieren", sagte Jukes.
Jedes Segment wird mit erhöhter Autonomie, Verantwortlichkeit und Agilität agieren, was eine stärkere Fokussierung auf Kundenbedürfnisse, Marktdynamik und Innovation ermöglicht, während die gemeinsamen Unternehmenskompetenzen, die Kultur und die Werte des Unternehmens gewahrt bleiben. Infolge dieser Weiterentwicklung wird Nicholas (Nick) Alexos von seiner Position als Executive Vice President und Chief Financial Officer in den Vorstand von Univar Solutions wechseln.
„Nicks zahlreiche Beiträge – insbesondere während unseres Übergangs von einem börsennotierten zu einem privaten Unternehmen – waren von großer Bedeutung. Ich bin zutiefst dankbar für seine Zusammenarbeit und freue mich darauf, mit ihm als Mitglied unseres Vorstands zusammenzuarbeiten", fügte Jukes hinzu. „Unsere stärker fokussierte Struktur baut auf der Stärke unserer Plattformen auf, ermöglicht unseren Teams eine engere Zusammenarbeit mit den Kunden und versetzt das Unternehmen in die Lage, in verschiedenen Endmärkten effektiver zu konkurrieren und zu wachsen. Ich freue mich darauf, unser Führungsteam bei der Umsetzung dieses nächsten Kapitels zu unterstützen."
Weitere Ankündigungen zur Führungsstruktur im Zusammenhang mit der neuen Aufteilung werden bei Bedarf bekannt gegeben.
Informationen zu Univar Solutions Univar Solutions ist ein weltweit führendes Vertriebsunternehmen für Spezialchemikalien und Ingredienzien, das ein erstklassiges Portfolio von weltweit führenden Herstellern vertritt. Mit einer der größten privaten Transportflotten der Branche sowie einem technischen Vertriebsteam, unübertroffenem Logistik-Know-how, fundierten Markt- und Regulierungskenntnissen, Formulierungs- und Rezepturentwicklung sowie führenden digitalen Tools ist das Unternehmen hervorragend aufgestellt, um maßgeschneiderte Lösungen sowie Mehrwertdienste für eine große Bandbreite an Märkten, Branchen und Anwendungen anzubieten. Während Univar Solutions seinem Ziel nachkommt, Gemeinschaften gesund, versorgt, sauber und sicher zu halten, setzt sich das Unternehmen zugleich dafür ein, Kunden und Lieferanten bei Innovationen zu unterstützen und den Fokus auf Growing Together zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter univarsolutions.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen Diese Mitteilung enthält im Sinne des geltenden Rechts „zukunftsgerichtete Aussagen" zu finanziellen und betrieblichen Aspekten der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „glaubt", „erwartet", „kann", „wird", „sollte", „könnte", „strebt an", „beabsichtigt", „plant", „schätzt", „geht davon aus" oder anderen vergleichbaren Formulierungen zu erkennen. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen stehen unter diesem Warnhinweis.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und dazu führen können, dass Erwartungen nicht erfüllt werden oder die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Betriebsergebnisse oder die Cashflows des Unternehmens anderweitig erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Obwohl die zukunftsgerichteten Aussagen auf Annahmen beruhen, die das Management für angemessen hält, weisen wir darauf hin, dass die in dieser Mitteilung dargestellten zukunftsgerichteten Informationen keine Garantie für zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse sind und dass tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Informationen dieser Mitteilung enthaltenen oder angedeuteten Aussagen abweichen können. Weitere Informationen zu Faktoren, die das Unternehmen beeinflussen könnten, finden Sie im jüngsten Geschäftsbericht und in anderen Finanzberichten des Unternehmens, einschließlich der Informationen im Abschnitt „Risikofaktoren". Zukunftsgerichtete Aussagen geben ausschließlich die Sicht des Unternehmens zum Datum dieser Mitteilung wieder und sollten nicht als Darstellung der Sicht des Unternehmens zu einem späteren Zeitpunkt verstanden werden. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, außer soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

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2324362 08.05.2026 CET/CEST
| noisin164726 |
| 08.05.2026 | Lonza Group AG | Lonza gibt Ergebnisse der Generalversammlung 2026 bekannt – Alle Anträge des Verwaltungsrates wurden genehmigt
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Lonza Group AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Lonza gibt Ergebnisse der Generalversammlung 2026 bekannt – Alle Anträge des Verwaltungsrates wurden genehmigt
08.05.2026 / 16:15 CET/CEST
- Jean-Marc Huët wurde als Präsident des Verwaltungsrates wiedergewählt
- Claudia Süssmuth-Dyckerhoff, Sami Atiya und Stephen Fry wurden als Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt
- Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten alle zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder wieder
- Eine Dividende von CHF 5.00 pro Aktie wird ab dem 15. Mai 2026 ausgeschüttet, was einer Erhöhung von 25 % gegenüber dem Vorjahr entspricht
- Die anwesenden und vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre hielten insgesamt 43’948’027 Aktien, was 62.58% des Aktienkapitals entspricht
- Deloitte wurde als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2027 wiedergewählt
Basel, Schweiz, 8. Mai 2026 – Die heutige Generalversammlung der Lonza Group AG wurde unter der Leitung des Verwaltungsratspräsidenten Jean-Marc Huët abgehalten. 62.58% des Aktienkapitals waren an der Generalversammlung vertreten, wobei die anwesenden und vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre insgesamt 43’948’027 Aktien hielten.
Alle zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder wurden jeweils für eine weitere Amtszeit bis zum Ende der Generalversammlung 2027 wiedergewählt. Zur Wiederwahl standen Jean-Marc Huët, Juan Andres, Eric Drapé, Marion Helmes, Angelica Kohlmann, Christoph Mäder und David Meline.
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die Wahl von Claudia Süssmuth-Dyckerhoff, Sami Atiya und Stephen Fry als neue Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtszeit bis zum Abschluss der Generalversammlung 2027.
Jean-Marc Huët wurde sowohl als Mitglied des Verwaltungsrates als auch als Präsident des Verwaltungsrates für eine weitere Amtszeit bis zum Abschluss der Generalversammlung 2027 wiedergewählt. Die Aktionärinnen und Aktionäre bestätigten Eric Drapé, Angelica Kohlmann, Christoph Mäder sowie David Meline und wählten Claudia Süssmuth-Dyckerhoff als die fünf Mitglieder des Vergütungsausschusses je für eine weitere Amtszeit bis zum Ende der Generalversammlung 2027.
Mit dem Abschluss der letzten Amtsperiode von Barbara Richmond und Jürgen Steinemann sowie der Entscheidung von Roger Nitsch, an der Generalversammlung 2026 nicht zur Wiederwahl anzutreten, dankt der Verwaltungsrat allen dreien für ihren engagierten Einsatz und ihre wertvollen Beiträge zu Lonza und wünscht ihnen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.
Die Aktionärinnen und Aktionäre unterstützten alle weiteren vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Anträge, darunter die Genehmigung des Berichts über nichtfinanzielle Belange, des Vergütungsberichts 2025 (Konsultativabstimmung) und der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.
Deloitte AG, Zürich (CH) wurde von den Aktionärinnen und Aktionären erneut als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2027 gewählt.
Eine Dividende von CHF 5.00 je Aktie wurde von den Aktionärinnen und Aktionären genehmigt, was einer Erhöhung von 25% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Ausschüttung erfolgt ab dem 15. Mai 2026. Fünfzig Prozent dieser Dividende wird aus der Kapitaleinlagereserve ausgezahlt und sind von der schweizerischen Verrechnungssteuer befreit.
Weitere Informationen finden Sie in den detaillierten Abstimmungsergebnissen.
Über Lonza
Lonza ist das weltweit grösste Auftragsentwicklungs- und Produktionsunternehmen (CDMO), das sich auf die Gesundheitsbranche spezialisiert hat. Über fünf Kontinente hinweg arbeitet unser globales Team von etwa 20'000 Mitarbeitenden mit Pharma- und Biotech-Unternehmen zusammen, um ihre bahnbrechenden Innovationen in wirksame Therapien umzusetzen. Dies ermöglicht es unseren Kunden, lebensrettende und lebensverbessernde Behandlungen für Patientinnen und Patienten weltweit bereitzustellen, gestützt auf eine Kombination aus modernster Wissenschaft, intelligenter Technologie und effizienter Produktion.
Unser Unternehmen erzielte im Gesamtjahr 2025 einen Umsatz von CHF 6.5 Milliarden mit einem Kern-EBITDA von CHF 2.1 Milliarden. Erfahren Sie mehr unter www.lonza.com.
Zusätzliche Informationen und Haftungsausschluss Die Lonza Group AG hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz, und ist an der SIX Swiss Exchange notiert. Sie besitzt eine Zweitnotierung an der Singapore Exchange Securities Trading Limited (“SGX-ST”). Die Lonza Group AG ist nicht verpflichtet, die kontinuierlichen Notierungsanforderungen der SGX-ST zu erfüllen, unterliegt jedoch den Regeln 217 und 751 des Listing Manual der SGX-ST.
Diese Medienmitteilung kann Angaben enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Diese Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen und Einschätzungen der Lonza Group AG. Die Lonza Group AG kann jedoch keine Gewährleistung dafür abgeben, dass diese Erwartungen und Einschätzungen tatsächlich eintreten werden. Investoren werden darauf hingewiesen, dass sämtliche vorausschauenden Aussagen Risiken und Unsicherheiten unterworfen und damit nur eingeschränkt gültig sind. Verschiedene Faktoren können bewirken, dass die effektiven Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, die in dieser Medienmitteilung enthalten sind. Die Lonza Group AG lehnt zudem jede über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Verpflichtung ab, die in dieser Medienmitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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2324208 08.05.2026 CET/CEST
| CH0013841017 |
| 08.05.2026 | DATAGROUP SE | DATAGROUP übernimmt niederländischen IT-Dienstleister Valid Managed Services
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DATAGROUP SE
/ Schlagwort(e): Firmenübernahme
DATAGROUP übernimmt niederländischen IT-Dienstleister Valid Managed Services
08.05.2026 / 16:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DATAGROUP übernimmt niederländischen IT-Dienstleister Valid Managed Services
Pliezhausen, 8. Mai 2026 – Die DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) hat eine Vereinbarung zur Übernahme des niederländischen IT-Dienstleisters Valid Managed Services B.V. getroffen. Mit der Transaktion treibt DATAGROUP die Internationalisierung voran und erweitert gezielt ihre Präsenz im europäischen Ausland.
Valid Managed Services B.V. („Valid MS“) ist ein Managed-Service-Anbieter und eine 1999 gegründete Tochtergesellschaft von Valid. Valid MS hat seinen Sitz in Eindhoven, Niederlande. Das Unternehmen beschäftigt rund 180 Mitarbeitende und erzielt einen Jahresumsatz von etwa 35 Mio. Euro. Das Leistungsangebot umfasst Managed Services und Beratungsleistungen in den Bereichen Modern Workplace, Infrastruktur, Netzwerke und Security & Compliance. Die Dienstleistungen richten sich vor allem an mittelständische und größere Unternehmen. Valid verfügt über eine etablierte Kundenbasis sowie ein standardisiertes Serviceangebot, das durch kundenspezifische Dienstleistungen ergänzt wird. Diese Struktur bietet Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung insbesondere im Bereich Managed Services.
„Der Zusammenschluss mit DATAGROUP eröffnet unseren Kunden und Mitarbeitern neue Möglichkeiten. Wir teilen die gleiche Vision eines technologieorientierten IT-Service-Modells: standardisierte Lösungen, wo dies möglich ist, und kundenspezifische Dienstleistungen, wo dies erforderlich ist. Die CORBOX-Plattform von DATAGROUP bietet zahlreiche Möglichkeiten, Vorteile für unsere Kunden zu realisieren. Wir freuen uns darauf, gemeinsam weiteres Wachstum in den Niederlanden und darüber hinaus zu realisieren“, so Dis Valcq, Co-CEO und Gründer von Valid.
Die Übernahme steht im Kontext der langfristigen Strategie von DATAGROUP zu einem führenden europäischen IT-Service-Anbieter zu werden. Die Akquisition von Valid stellt dabei einen ersten Schritt zur Etablierung einer europäischen Präsenz dar. Im Rahmen der Integration sollen insbesondere bestehende Leistungen im Bereich Managed Services sowie internationale Kundenbeziehungen weiterentwickelt werden.
„DATAGROUP verfügt über langjährige Erfahrung in der Integration von Unternehmen. Mit Valid realisieren wir nun unsere erste Akquisition im europäischen Ausland. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Team vor Ort und heißen sie bei DATAGROUP willkommen“, ergänzt Andreas Baresel, CEO von DATAGROUP.
Der Abschluss der Transaktion steht noch unter üblichen Vollzugsbedingungen und wird in den kommenden Monaten erwartet.
Über DATAGROUP
DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 4.000 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de
Kontakt
Anke Banaschewski
Investor Relations & Unternehmenskommunikation anke.banaschewski@datagroup.de
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2324250 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A0JC8S7 |
| 08.05.2026 | sino AG | sino AG | High End Brokerage: sino CEO Ingo Hillen präsentiert am Montag auf der Frühjahrskonferenz
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sino AG
/ Schlagwort(e): Konferenz
sino AG | High End Brokerage: sino CEO Ingo Hillen präsentiert am Montag auf der Frühjahrskonferenz
08.05.2026 / 16:05 CET/CEST
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Düsseldorf, 08. Mai 2026
Die sino AG nimmt an der diesjährigen Frühjahrskonferenz in Frankfurt am Main teil.
CEO Ingo Hillen präsentiert am Montag, den 11. Mai 2026 um 10:40 Uhr die Entwicklung der sino und insbesondere seine Erwartungen für das Beteiligungsunternehmen Trade Republic - Deutschlands wertvollstem Startup mit zuletzt €12,5 Mrd. Bewertung.
Für Rückfragen und Gespräche steht er ebenfalls zur Verfügung.
Die Präsentation ist unter folgendem Link live zu sehen: https://equityforum.de/en/page/monday1
Die Präsentation wird im Anschluss auf der Homepage der sino zur Verfügung gestellt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ingo Hillen, Vorstand – ihillen@sino.de |
0211 3611–2040
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2324336 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005765507 |
| 08.05.2026 | ANTHBOT | ANTHBOT kündigt Marc ter Stegen als globalen Markenbotschafter an
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ANTHBOT
/ Schlagwort(e): Vertrag/Personalie
ANTHBOT kündigt Marc ter Stegen als globalen Markenbotschafter an
08.05.2026 / 16:05 CET/CEST
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Eine Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten beruht: Präzision, Konsistenz und Vertrauen in die Leistung.
DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- ANTHBOT, ein führender Innovator von Roboter-Rasenpflegelösungen, hat eine Partnerschaft mit einem der erfolgreichsten Torhüter der Welt, Marc ter Stegen, angekündigt, der als globaler Markenbotschafter auftreten wird. Die Zusammenarbeit kennzeichnet einen Schritt in der Expansion des Unternehmens auf internationale Märkte, da ANTHBOT die Roboter-Rasenpflege für Privatanwender weiter vorantreibt.
Die Mähroboter von ANTHBOT vereinen Multisensor-Fusion und fortschrittliche Roboterwahrnehmung mit Präzisionsmähsystemen, die für gleichbleibende Ergebnisse entwickelt wurden. Die Roboter navigieren autonom durch komplexe Rasenumgebungen und sorgen für ein gleichmäßiges, sauberes Ergebnis auf unterschiedlichem Terrain − leise und beständig, mit einer Präzision, die sich vor allem im Ergebnis zeigt: ein Rasen, der einfach gut aussieht, Woche für Woche.
„Für mich ist Leistung eine Frage der Beständigkeit und der Konzentration im Lauf der Zeit", sagte ter Stegen. „ANTHBOT fügt sich ganz natürlich in das tägliche Leben ein − er arbeitet immer im Hintergrund, wird kaum wahrgenommen, sorgt aber dafür, dass das Ergebnis da ist, wenn es darauf ankommt."
„Marc verkörpert die Disziplin und das ruhige Vertrauen, die ANTHBOT ausmachen", sagte Vic Zhou, CEO von ANTHBOT. „Bei dieser Partnerschaft geht es um mehr als reine Markenpräsenz – sie basiert auf der gemeinsamen Überzeugung, dass echte Leistung sich im Ergebnis zeigt, nicht im Rampenlicht."
Die Partnerschaft wird in den kommenden Monaten im Rahmen einer integrierten Kampagne in den wichtigsten internationalen Märkten eingeführt, die sich auf die Bereiche Fernsehen, digitale Medien und Live-Erlebnisse erstreckt. Weitere Einzelheiten über die kreative Ausrichtung der Kampagne werden kurz vor dem Start bekannt gegeben.
Für Hausbesitzer wird die Roboter-Rasenpflege zu einem stillen Bestandteil des täglichen Lebens − leise, zuverlässig und mit minimalem Aufwand verbunden. Genau für diese Zukunft entwickelt ANTHBOT seine Technologien.
Informationen zu ANTHBOT
ANTHBOT steht für intelligente Roboter-Rasenpflege und verbindet KI-Technologie, Multisensor-Navigation und autonomen Betrieb zu einem leistungsstarken Gesamtsystem. Weitere Informationen finden Sie unter anthbot.com.
Kontakt: ANTHBOT PR-Team pr@anthbot.com
Foto − https://mma.prnewswire.com/media/2973819/image1.jpg Logo − https://mma.prnewswire.com/media/2945162/ANTHBOT_Logo.jpg
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2324342 08.05.2026 CET/CEST
| noisin674044 |
| 08.05.2026 | Schweizer Electronic AG | Original-Research: Schweizer Electronic AG (von Montega AG): Halten (zuvor: Kaufen)
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Original-Research: Schweizer Electronic AG - von Montega AG
08.05.2026 / 15:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Schweizer Electronic AG
| Unternehmen: |
Schweizer Electronic AG |
| ISIN: |
DE0005156236 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Halten (zuvor: Kaufen) |
| seit: |
08.05.2026 |
| Kursziel: |
6,50 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Q1: Vorsprung beim Umsatz, Rückstand beim Ergebnis
SCHWEIZER ELECTRONIC hat am 6.5. über die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 berichtet und die Guidance bestätigt.
Dynamisches Wachstum: In Q1 erzielte SCHWEIZER ein überraschend starkes Umsatzwachstum von 20,2% yoy auf 47,3 Mio. EUR. Der Handelsumsatz wuchs dabei leicht überproportional um 25,1% yoy auf 31,9 Mio. EUR (Umsatzanteil: 67,3%). Als sehr positiv hervorzuheben ist aber auch, dass die Eigenproduktion in Schramberg zweistellig zulegen konnte und Erlöse i.H.v. 15,5 Mio. EUR (+11,5% yoy; +7,6% qoq) beitrug. Mit einem Umsatzplus von rund 18% entwickelten sich die Umsätze mit Automotive und Industriekunden deutlich stärker als der Gesamtmarkt. Des Weiteren trugen im Geschäftsfeld Aviation & Defence die verstärkten Vertriebsaktivitäten Früchte und bescherten SCHWEIZER hier einen ersten nennenswerten Quartalsumsatz von 0,8 Mio. EUR (Vj.: 0,1 Mio. EUR). Die Erfolge in diesem strategisch wichtigen Bereich sollen im Jahresverlauf weiter ausgebaut werden. Insgesamt verfügte der Konzern per 31. März über einen Auftragsbestand von 211,1 Mio. EUR (31.12.2025: 194,1 Mio. EUR), wovon 125,3 Mio. EUR auf Auslieferungen im Zeitraum April bis Dezember 2026 entfallen sollen.
Break Even erneut verfehlt: Ungeachtet der starken Topline wirkten sich ein weiter vorherrschender Preisdruck auf der Kunden- und Lieferantenseite sowie Produkt- und Kundenmixverschiebungen nach wie vor belastend aus, sodass die Bruttomarge von 5,1% (Vj.: 3,5%) zwar über Vorjahr jedoch unter unseren Erwartungen lag. Trotz einer leichten Reduzierung der Overhead-Kosten infolge der Restrukturierungsmaßnahmen lagen folglich sowohl das EBIT mit -1,7 Mio. EUR (Vj.: -2,8 Mio. EUR) als auch das EBITDA mit -0,4 Mio. EUR (Vj.: -1,5 Mio. EUR) noch unterhalb des Break Even-Niveaus. Bereinigt um Restrukturierungskosten dürfte das adjusted EBITDA aber eine schwarze Null zeigen. Unterm Strich stand ein Konzernergebnis von -2,7 Mio. EUR (Vj.: -3,8 Mio. EUR) zu Buche, sodass die Eigenkapitalquote wieder leicht auf 19,0% (31.12.: 21,4%) zurückging. Ebenso fiel der Free Casfhlow trotz anhaltender Investitionszurückhaltung mit -5,7 Mio. EUR wieder deutlich negativ aus.
Neue Herausforderungen nagen an Guidance: Für das Gesamtjahr hält der Vorstand unverändert an den kommunizierten Zielen (Umsatz: 165-185 Mio. EUR; EBITDA: 3,3-6,0 Mio. EUR) fest, betont jedoch die zusätzlichen Herausforderungen infolge des Irankriegs. So sei etwa der Trend steigender Materialpreise für Leiterplatten unter anderem durch steigende Glasgewebekosten ungebrochen. Wesentliche Voraussetzungen für das Erreichen der avisierten Ergebniskennzahlen für das Geschäftsjahr 2026 seien daher die Sicherstellung der Materialverfügbarkeit sowie die Weitergabe der Kostensteigerungen an die Kunden. Wir rechnen mit einer höheren Topline als zuvor, erachten die Guidance infolge des ergebnisseitig schwachen Jahresstarts und des in Q2 u.E. eher noch zunehmenden Gegenwinds aber bereits als ambitioniert und positionieren uns etwas unterhalb.
Fazit: Nach Q1 geht SCHWEIZER beim Umsatz zwar mit einem Vorsprung, beim Ergebnis aber mit einem spürbaren Rückstand gegenüber der Guidance in die kommenden Quartale. Wir erachten das Kurspotenzial nach der zuletzt starken Kursperformance (1M: +66,3%) kurzfristig als ausgereizt und stufen die Aktie bei einem unveränderten Kursziel von 6,50 EUR auf 'Halten' ab.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
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Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2324304 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005156236 |
| 08.05.2026 | Private Assets SE & Co. KGaA | Private Assets SE & Co. KGaA meldet Konzernzahlen 2025
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Private Assets SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Private Assets SE & Co. KGaA meldet Konzernzahlen 2025
08.05.2026 / 15:44 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Private Assets SE & Co. KGaA meldet Konzernzahlen 2025
- Umsatz im Geschäftsjahr 2025 bei EUR 168,3 Mio. nach EUR 173,8 Mio. im Vorjahr
- EBITDA bei EUR 9,0 Mio. nach EUR 6,3 Mio. in 2025
- Durch neue Beteiligungen und ein bereinigtes Portfolio gut für die Zukunft aufgestellt
Hamburg, den 8. Mai 2026. Die Private Assets SE & Co. KGaA (Private Assets; WKN: A3H223, ISIN: DE000A3H2234) legt Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 vor. Im Zuge der Aufstellung des Konzernabschlusses mussten Korrekturen gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards nach IAS 8 für das Geschäftsjahr 2024 im Zusammenhang mit der periodengerechten Umsatzrealisierung in einzelnen Projekten vorgenommen werden. Dies führte zu einer Verschiebung von Ergebnisbeiträgen in das Jahr 2024 von EUR 3,7 Mio. und entsprechend gegenläufigen Effekten im Jahr 2025. Gemäß des geprüften und vom Aufsichtsrat und Verwaltungsrat gebilligten Konzernabschlusses beläuft sich das Konzernergebnis im Jahr 2025 auf EUR - 0,4 Mio. (Vorjahr EUR -11.355 Mio. korrigiert auf EUR - 7,6 Mio.). Die Umsatzerlöse betragen EUR 168,3 Mio. (Vorjahr EUR 168,5 Mio. korrigiert auf EUR 173,8 Mio.). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, EBITDA, beträgt EUR 9,0 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio., korrigiert auf EUR 6,3 Mio.). Das deutlich bessere Ergebnis ist im Wesentlichen auf den Abgang von verlustbringenden Beteiligungen, die Erstkonsolidierung der TAM Groupe und dem erfolgreichen Verkauf der InstaLighting GmbH zurückzuführen. Bei einem Eigenkapital von EUR 17,8 Mio. liegt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 bei rund 17,6 % (Vorjahr 15,8%, nun korrigiert auf 19,7%).
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2025 |
2024 |
| |
bzw. 31.12.2025 |
bzw. 31.12.2024 |
| in Mio. Euro |
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|
| Umsatzerlöse |
168,3 |
173,8 |
| EBITDA |
9,0 |
6,3 |
| EBIT |
0,5 |
-5,6 |
| Konzernergebnis |
-0,4 |
-7,6 |
| |
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| Bilanzsumme |
120,0 |
109,4 |
| davon Zahlungsmittel |
14,7 |
9,0 |
| davon Eigenkapital |
21,1 |
21,5 |
| Eigenkapitalquote |
17,6% |
19,7% |
Der Private Assets Konzern hat im Geschäftsjahr 2025 wesentliche Fortschritte in der strategischen Neuausrichtung erzielt und damit eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen. Die Ergebnisentwicklung war zwar noch von laufenden Restrukturierungsmaßnahmen sowie Belastungen aus einzelnen, nicht nachhaltig profitablen Beteiligungen geprägt, zugleich konnten jedoch deutliche Fortschritte bei der gezielten Bereinigung und Weiterentwicklung des Portfolios erreicht werden. Die bestehenden Beteiligungen zeigen zunehmend stabile operative Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund geht die Gesellschaft von einer insgesamt positiven Entwicklung der Unternehmensgruppe im weiteren Jahresverlauf aus.
Der Geschäftsbericht ist ab 12. Mai 2026 auf der Homepage abrufbar.
Die Hauptversammlung der Private Assets SE & Co. KGaA findet am 25. Juni 2026 als Präsenzhauptversammlung in Hamburg statt.
Über Private Assets
Die Private Assets SE & Co. KGaA ist eine in Hamburg ansässige Beteiligungsgesellschaft, die auf Unternehmensbeteiligungen in Sondersituationen spezialisiert ist. Die Aktien werden im m:access der Börse München sowie im Freiverkehr der Börse Hamburg unter der Wertpapierkennnummer A3H223 gehandelt.
Private Assets beteiligt sich an Konzernabspaltungen und mittelständischen Unternehmen mit heute unterdurchschnittlicher Performance. Ein weiterer Beteiligungsschwerpunkt sind Unternehmen mit offenen Nachfolgefragen. Das Management von Private Assets hat viele Jahre Erfahrung und einen nachweisbaren Track Record bei Investments in Sondersituationen. Zur notwendigen schnellen Umsetzung verfügt die Gesellschaft über ein eingespieltes Team mit Inhouse-Erfahrung in Bereichen wie Product-Supply, Project-Management, Sales & Marketing, Recht und Finanzen. Durch die enge operative Begleitung seitens Private Assets erzielt die Gesellschaft in ihren Beteiligungen schnelle, effiziente und nachhaltige Veränderungen.
Weitere Informationen finden sich unter www.private-assets.de.
Kontakt:
Private Asset SE & Co. KGaA
Brook 1
20457 Hamburg
Telefon 040 37 41 10 22
E-Mail: ir@private-assets.de
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Private Assets SE & Co. KGaA |
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Brook 1 |
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20457 Hamburg |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@private-assets.de |
| Internet: |
www.private-assets.de |
| ISIN: |
DE000A3H2234 |
| WKN: |
A3H223 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Hamburg, München (m:access) |
| EQS News ID: |
2324324 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324324 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A3H2234 |
| 08.05.2026 | 11880 Solutions AG | Vorstand und Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG beschließen Vorschlag zur Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1
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11880 Solutions AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung
Vorstand und Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG beschließen Vorschlag zur Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1
08.05.2026 / 15:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Essen, 8. Mai 2026 - Vorstand und Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG haben heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2026 eine Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Maßnahme soll die Wahrnehmung und Handelbarkeit der Aktie am Kapitalmarkt verbessert werden und es der Gesellschaft wieder ermöglichen, Kapitalmaßnahmen zu marktüblichen Konditionen unter Beachtung des geringsten Ausgabebetrags für neue Aktien durchzuführen. Derzeit beträgt die Anzahl der 11880 Solutions-Stückaktien 26.232.200.
Die vorgeschlagene Maßnahme soll im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien durchgeführt werden. Durch die Zusammenlegung von jeweils fünf bestehenden Aktien zu einer neuen Aktie soll die Anzahl der ausgegebenen Aktien reduziert und der rechnerische Börsenkurs je Aktie entsprechend erhöht werden. Der rechnerische Gesamtwert der Beteiligung eines Aktionärs an der Gesellschaft ändert sich damit nicht.
Die endgültige Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalherabsetzung obliegt der Hauptversammlung.
Kontakt:
Anja Meyer
11880 Solutions AG
Tel.: 0201 / 8099-188
E-Mail: anja.meyer@11880.com
Ende der Insiderinformation
08.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
11880 Solutions AG |
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Baumstraße 23 |
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45128 Essen |
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Deutschland |
| Telefon: |
0201-80990 |
| E-Mail: |
info@11880.com |
| Internet: |
www.11880.com |
| ISIN: |
DE0005118806, DE0005118806, , |
| WKN: |
511880, 511880 |
| Indizes: |
Prime All Share |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2324224 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324224 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005118806 |
| 08.05.2026 | Siltronic AG | Ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG stimmt allen Tagesordnungspunkten mit deutlicher Mehrheit zu
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Siltronic AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
Ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG stimmt allen Tagesordnungspunkten mit deutlicher Mehrheit zu
08.05.2026 / 15:08 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemitteilung
Siltronic AG
Einsteinstraße 172
81677 München www.siltronic.com
Ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG stimmt allen Tagesordnungspunkten mit deutlicher Mehrheit zu
München, Deutschland, 8. Mai 2026 – Die Aktionärinnen und Aktionäre der Siltronic AG (SDAX/TecDAX: WAF) haben bei der heutigen ordentlichen Hauptversammlung sämtliche von Aufsichtsrat und Vorstand vorgelegten Beschlussvorlagen mit einer deutlichen Zustimmung gebilligt. Unter anderem erteilte die Hauptversammlung den amtierenden Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr jeweils Entlastung und billigte den geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025.
Die Hauptversammlung fand im virtuellen Format statt, es waren rund 76 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wurde auf der Website übertragen und ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
In seiner Rede blickte der Vorstandsvorsitzende Dr. MichaelHeckmeier auf die Entwicklung der Siltronic AG im Geschäftsjahr 2025 zurück und gab einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens: „Siltronic hat 2025 trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds seine Resilienz unter Beweis gestellt und eine solide Profitabilität erzielt. Mit einem konsequenten Maßnahmenpaket zur Kosten- und Liquiditätssteuerung haben wir unsere operative und finanzielle Flexibilität weiter erhöht. Gleichzeitig investieren wir weiter in Wachstum – Forschung, Entwicklung und Innovationen stehen auch in den aktuell herausfordernden Zeiten im Fokus unseres Handelns. Mit der neuen Fabrik in Singapur schaffen wir einen zusätzlichen, strategischen Hebel für einen deutlichen Anstieg der Profitabilität, sobald die Nachfrage wieder anzieht und die Volumina signifikant steigen. Siltronic ist damit klar darauf ausgerichtet, von den strukturellen Wachstumstreibern der Halbleiterindustrie zu profitieren.“
Die Unterlagen und Abstimmungsergebnisse zur Hauptversammlung sind unter https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html verfügbar.
Weitere Termine:
30. Juli 2026 Halbjahresbericht
29. Oktober 2026 Quartalsmitteilung zum 3. Quartal 2026
Kontakt:
Verena Stütze
Leiterin Investor Relations & Communications
Telefon +49 89 8564 3133 investor.relations@siltronic.com
Unternehmensprofil:
Als einer der weltweit führenden Anbieter von Hightech-Waferlösungen istSiltronic global ausgerichtet und unterhält Produktionsstätten in Asien, Europa und den USA. Wafer sind die Grundlage der Halbleiterindustrie und die Basis für Chips in allen Anwendungsbereichen des digitalen Lebens – von Servern und Computern über Smartphones bis hin zu Elektroautos und Windkraftanlagen. International und kundennah setzt das Unternehmen konsequent auf Qualität, Technologie, Innovationskraft und operative Exzellenz. Die Siltronic AG beschäftigt rund 4.300 Mitarbeiter weltweit und ist seit 2015 im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Die Aktien der Siltronic AG sind in den beiden Börsenindices SDAX und TecDAX vertreten.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen des Vorstands der Siltronic AG basieren. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", und "werden" oder an ähnlichen Begriffen. Obwohl wir davon ausgehen, dass die Erwartungen in diesen zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, können wir nicht garantieren, dass sie sich als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten enthalten, welche dazu führen können, dass die tatsächlichen Zahlen beträchtlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, welche solche Abweichungen verursachen können, zählen unter anderem Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen und im geschäftlichen Umfeld, Veränderungen bei Währungskursen und Zinssätzen, die Einführung von Produkten, die im Wettbewerb zu den eigenen Produkten stehen, Akzeptanzprobleme bei neuen Produkten oder Dienstleistungen sowie Veränderungen in der Unternehmensstrategie. Siltronic beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt keine Verantwortung für eine solche Aktualisierung.
Diese Pressemitteilung enthält, in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte, ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siltronic sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Erläuterungen zu verwendeten Finanzkennzahlen finden sich im Geschäftsbericht der Siltronic AG.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in dieser Pressemitteilung und in anderen Berichten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Diese Pressemitteilung entspricht der Konzernquartalsmitteilung gemäß § 53 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Siltronic AG |
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Einsteinstr. 172 |
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81677 München |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 89 8564 3133 |
| Fax: |
+49 89 8564-3904 |
| E-Mail: |
investor.relations@siltronic.com |
| Internet: |
www.siltronic.com |
| ISIN: |
DE000WAF3001 |
| WKN: |
WAF300 |
| Indizes: |
SDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323478 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323478 08.05.2026 CET/CEST
| DE000WAF3001 |
| 08.05.2026 | SURTECO GROUP SE | SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2026 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SURTECO GROUP SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2026 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SURTECO GROUP SE
Buttenwiesen
ISIN: DE0005176903 WKN: 517690
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre1 zu der
am Freitag, den 19. Juni 2026, um 10:00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr)
im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München
beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
1 Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO GROUP SE und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist daher gesetzlich nicht erforderlich.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen:
| 2.1 |
Herrn Wolfgang Moyses |
| 2.2 |
Herrn Andreas Pötz |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der vorgenannten Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen:
| 3.1 |
Herrn Andreas Engelhardt |
| 3.2 |
Herrn Tim Fiedler |
| 3.3 |
Herrn Tobias Pott |
| 3.4 |
Herrn Jens Krazeisen |
| 3.5 |
Herrn Jochen Müller |
| 3.6 |
Herrn Dirk Mühlenkamp |
| 3.7 |
Herrn Jan Oberbeck |
| 3.8 |
Herrn Thomas Stockhausen |
| 3.9 |
Herrn Jörg Wissemann |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
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| 4. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit von Herrn Jan Oberbeck als Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO GROUP SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2026.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jan Oberbeck, Geschäftsführender Gesellschafter der G. Schürfeld + Co. (GmbH & Co.) KG, St. Augustin, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Oberbeck verfügt über folgende weitere Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| - |
Mitglied des Supervisory Boards von CMPC Europe GmbH & Co. KG, Hamburg |
| - |
Mitglied des Beirats der MCG Management GmbH, Hamburg |
| - |
Mitglied des Supervisory Boards der All4Labels GmbH, Hamburg |
| - |
Mitglied des Aufsichtsrats der Geiger Notes AG, Mainz-Kastel |
Herr Oberbeck ist unabhängig im Sinne von Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Oberbeck ist geschäftsführender Gesellschafter der G. Schürfeld + Co. (GmbH & Co.) KG, Hamburg, die Aktionärin der SURTECO GROUP SE ist. Im Übrigen bestehen zwischen Herrn Oberbeck und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der SURTECO GROUP SE und einem die SURTECO GROUP SE kontrollierenden Aktionär keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen.
Der Lebenslauf von Herrn Oberbeck ist als Anlage 1 dieser Tagesordnung beigefügt.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
Dieser ist über unsere Internetseite unter www.surteco.com im Menüpunkt Investor Relations - Corporate Governance zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der SURTECO GROUP SE für das Geschäftsjahr 2026, vorsorglich zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls durchzuführende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 und für eine gegebenenfalls durchzuführende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
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| II. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft nominal € 15.505.731,00. Es ist eingeteilt in 15.505.731 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Sämtliche Stückaktien sind Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 15.505.731 Stimmen.
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| 2. |
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2026 in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei nachstehender Adresse angemeldet haben:
SURTECO GROUP SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und zur Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) erfolgen. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis 12. Juni 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis 18. Juni 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist bis zum Ablauf des 12. Juni 2026 ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch den Letztintermediär erstellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG über den Anteilsbesitz beizubringen. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 28. Mai 2026 (Nachweisstichtag) beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich vom Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen. Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich möglichst frühzeitig an ihr depotführendes Institut zu wenden.
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| 3.1 |
Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl ausüben lassen. Zur Erteilung der Vollmacht kann das mit der Eintrittskarte versandte Formular verwendet werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der depotführenden Bank eingehen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch über das SURTECO Investor-Portal unter https://ir.surteco.com/de/hauptversammlung erfolgen. Die Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Eintrittskarte. Die Abgabe, Änderung oder der Widerruf der Vollmacht über das Investor-Portal ist bis zum Ablauf des 18. Juni 2026, 24:00 Uhr, möglich.
Für die Übermittlung der Vollmacht und einen Widerruf der Vollmacht stehen den Aktionären neben dem SURTECO Investor-Portal folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur Verfügung:
SURTECO GROUP SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wenn ein Kreditinstitut (Intermediär), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 des Aktiengesetzes (AktG) gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis kraft Gesetzes nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht verlangen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
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| 3.2 |
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Hierzu kann das mit der Eintrittskarte versandte Formular verwendet werden. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Den Aktionären steht für die Übermittlung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur Verfügung:
SURTECO GROUP SE c/o Computershare Operations Center 80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Postalisch oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anschrift eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt werden können.
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können zudem auch über das SURTECO Investor-Portal unter https://ir.surteco.com/de/hauptversammlung erteilt werden. Die Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Eintrittskarte. Die Abgabe, Änderung oder der Widerruf der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist bis zum Ablauf des 18. Juni 2026, 24:00 Uhr, möglich.
Die persönliche Erteilung von Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung ist vor Ort bis zum Beginn der Abstimmung möglich.
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| 4. |
Verfahren bei Stimmabgabe über Briefwahl
Ihr Stimmrecht können Sie auch schriftlich oder über elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.
Die Abgabe, Änderung oder der Widerruf elektronischer Briefwahlstimmen ist über das SURTECO Investor-Portal unter https://ir.surteco.com/de/hauptversammlung bis zum Ablauf des 18. Juni 2026, 24:00 Uhr, möglich. Die Zugangsdaten zum Investor-Portal finden Sie auf Ihrer Eintrittskarte.
Die Briefwahl kann zudem schriftlich oder in Textform erfolgen. Hierzu kann das mit der Anmeldebestätigung versandte Formular verwendet werden. In beiden Fällen (schriftlich oder Textform) müssen die per Briefwahl abgegebenen Stimmen bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Anschrift eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Briefwahlstimmen nicht berücksichtigt werden können, soweit sie nicht über das SURTECO Investor-Portal abgegeben werden.
SURTECO GROUP SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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| 5. |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung und Abstimmung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das Investor-Portal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das Investor-Portal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, 3. per E-Mail und 4. per Brief.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 sowie 6 haben verbindlichen Charakter, derjenige zum Tagesordnungspunkt 5 empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
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| 6. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Artikeln 53 und 56 der SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) und § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 am Grundkapital entsprechend 500.000 Stückaktien erreichen, können gemäß Artikeln 53, 56 SE-Verordnung in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen (gegebenenfalls in Form eines oder mehrerer Beschlussgegenstände) so präzisiert werden, dass der Vorstand diese nach den Anforderungen des § 124 AktG bekannt machen kann. Ein Nachweis, dass der Aktionär die Aktien mindestens 90 Tage vor dem Antrag erworben hat und hält (§ 122 AktG), ist nicht erforderlich, weil die SE-Verordnung als höherrangiges Recht eine solche Vorgabe nicht enthält.
Ergänzungsanträge nebst Begründung oder Beschlussvorlagen müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr, schriftlich unter
SURTECO GROUP SE Vorstand Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen
zugegangen sein.
Soweit die rechtzeitig eingegangenen Ergänzungsanträge bekanntmachungspflichtig sind, werden sie unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet, auf der Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend Ziffer 10) zugänglich gemacht und zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher Weise bekannt gemacht.
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| 7. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
SURTECO GROUP SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen E-Mail: HV@surteco.com
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist, also spätestens bis 4. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens des Aktionärs und der etwaigen Begründung unter der Internetadresse der Gesellschaft (nachfolgend Ziffer 10) veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher Weise bekannt gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge und solche, die nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge, kann der Vorstand die Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenfassen.
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| 8. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und § 131 Abs. 1 AktG
Nach Artikel 53 SE-Verordnung und § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Der Vorsitzende der Hauptversammlung ist nach § 17 Abs. 3 der Satzung ferner ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Dabei soll sich der Vorsitzende der Hauptversammlung davon leiten lassen, dass die Hauptversammlung in angemessener und zumutbarer Zeit abgewickelt wird. Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend Ziffer 10).
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| 9. |
Weitergehende Erläuterungen
Diese Einladung, weitergehende Informationen und Erläuterungen zu den Aktionärsrechten finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend Ziffer 10).
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| 10. |
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach Artikel 53 SE-Verordnung in Verbindung mit § 124a AktG zugänglich sind
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie die weiteren Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.surteco.com/de/hauptversammlung. Auf dieser Internetseite werden auch die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse einschließlich der Angaben gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG innerhalb der gesetzlichen Frist veröffentlicht.
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| 11. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Alle Aktionäre der Gesellschaft, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können die gesamte Hauptversammlung am 19. Juni 2026 ab 10:00 Uhr über das Investor-Portal unter https://ir.surteco.com/de/hauptversammlung verfolgen. Die Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Eintrittskarte. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Investor-Portals zur Hauptversammlung keine Weisungen erteilen und keine Briefwahlstimmen abgeben können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind oder erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden. Ebenso können über den Internetservice zur Hauptversammlung keine Wortmeldungen oder Fragen, keine Anträge und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegengenommen werden.
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Buttenwiesen, im Mai 2026
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Der Vorstand
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Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 4
Lebenslauf Jan Oberbeck
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| Name |
Jan Oberbeck |
| Jahrgang |
1969 |
| Nationalität |
Deutsch |
| Familienstand |
verheiratet, 2 Kinder |
| Abschluss |
Volkswirt |
| Wohnort |
Sankt Augustin |
Beruflicher Werdegang
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2014 - heute
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Geschäftsführender Gesellschafter der G. Schürfeld + Co. (GmbH & Co.) KG, Hamburg |
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2016 - 2020
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CEO der All4 Labels Group GmbH, Hamburg |
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2002 - 2006
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Vorstand der Schleipen & Erkens AG, Jülich (in Personalunion) |
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1996 - 2016
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Geschäftsführender Gesellschafter der X-label Group GmbH, Solingen (im Merger aufgegangen in der All4 Labels Group GmbH) |
Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratspositionen
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2024 - 2025
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Mitglied des Beirats der Camm Solutions GmbH, Hamburg |
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2024 - heute
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Mitglied des Supervisory Boards von CMPC Europe GmbH & Co. KG, Hamburg |
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2023 - heute
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Mitglied des Beirats der MCG Management GmbH, Hamburg |
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2021 - heute
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Mitglied des Aufsichtsrats der Geiger Notes AG, Mainz-Kastel |
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2020 - heute
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Mitglied des Supervisory Boards der All4Labels GmbH, Hamburg |
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Fremdsprachen
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Englisch (präsentations- und verhandlungssicher), Spanisch (Grundkenntnisse) |
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Kernkompetenzen
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Operational Excellence, Supply Chain Optimization, Sales & Marketing, Conventional & Digital Printing, Business & Product Development, M&A |
Informationen zum Datenschutz
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(Informationspflicht laut Artikel 13 und 14 DSGVO)
Die SURTECO GROUP SE verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die SURTECO GROUP SE ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die SURTECO GROUP SE verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
SURTECO GROUP SE Johan-Viktor-Bausch-Str. 2 86647 Buttenwiesen T: +49 8274 9988-0 info@surteco.com
Den Datenschutzbeauftragten der SURTECO GROUP SE erreichen Sie unter folgender Adresse:
SURTECO GROUP SE Datenschutzbeauftragter Johan-Viktor-Bausch-Str. 2 86647 Buttenwiesen T: +49 8274 9988-0 datenschutz@surteco.com
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der SURTECO GROUP SE zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Eine Weitergabe findet ferner statt, soweit gesetzliche Übermittlungsverpflichtungen bestehen.
Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf Datenportabilität). Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade18, 91522 Ansbach Telefon: +49 981 18093-0, Telefax: +49 981 18093-800 poststelle@lda.bayern.de ; http://www.lda.bayern.de
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08.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SURTECO GROUP SE |
|
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 |
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86647 Buttenwiesen |
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Deutschland |
| E-Mail: |
hv@surteco.com |
| Internet: |
https://ir.surteco.com/de/hauptversammlung |
| ISIN: |
DE0005176903 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324252 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005176903 |
| 08.05.2026 | LEWAG Holding AG | LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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LEWAG Holding Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Beverungen
www.lewag.de
Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 ISIN: DE 000 633 600 1
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 16. Juni 2026, um 12.00 Uhr
in der Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen,
ein.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 2025, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr.
Diese Unterlagen sind im Internet unter „http://www.lewag.de“ zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der LEWAG Holding AG bereits festgestellt und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG bereits gebilligt hat.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, keine Dividende auszuzahlen und den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von € 11.568.031,37 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
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| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand, Herrn Jochen H. Hesselbach, für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer wurden auf der Internetseite der Gesellschaft unter „http://www.lewag.de/Corporate Governance“ veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
|
Teilnahmevoraussetzungen:
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 9. Juni 2026 bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:
LEWAG Holding AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Montag, 25. Mai 2026 (24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter „http://www.lewag.de/Hauptversammlung“ zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 14. Juni 2025 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Fax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannten Kontaktdaten.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 16. Mai 2026, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse „http://www.lewag.de/Hauptversammlung“ zugänglich.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten.
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 1. Juni 2026 bei der Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse „http://www.lewag.de/Hauptversammlung“ veröffentlicht, soweit die Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht begründet werden.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter „http://www.lewag.de“ zur Verfügung.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:
LEWAG Holding AG Investor Relations Industriestraße 21 37688 Beverungen Fax: 00 49 / 52 73 / 905 252 E-Mail: info@lewag.de
Beverungen, im Mai 2026
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Der Vorstand
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08.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
LEWAG Holding Aktiengesellschaft |
|
Industriestraße 21 |
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37688 Beverungen |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
info@lewag.de |
| Internet: |
http://www.lewag.de |
| ISIN: |
DE0006336001 |
| WKN: |
633600 |
| Börsen: |
Berlin, Frankfurt, Stuttgart |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324254 08.05.2026 CET/CEST
| DE0006336001 |
| 08.05.2026 | FCR Immobilien Aktiengesellschaft | FCR Immobilien Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in Pullach im Isartal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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FCR Immobilien Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FCR Immobilien Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in Pullach im Isartal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Pullach im Isartal
WKN: A1YC91 ISIN: DE000A1YC913
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr
in der Villa Rabenwirt, Blauer Saal, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB
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Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 34.517.249,36 wie folgt zu verwenden:
| • |
Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 3.454.658,20 als Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie. |
| • |
Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von EUR 31.062.591,16 auf neue Rechnung. |
Die Fälligkeit der Bardividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den 27. November 2026 festgelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, die Auszahlung nach seiner Wahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu veranlassen.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
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Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 162 AktG erstellt und beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG versehen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025, über den der Vorstand und der Aufsichtsrat jeweils am 14. April 2026 beschlossen haben, zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
verfügbar.
| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2026 endet die Amtszeit sämtlicher amtierender Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
| a) |
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse, Hochschullehrer für Finanzwirtschaft, Bankbetriebslehre, Allfinanz, Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| - |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Scheelen AG, Waldshut-Tiengen |
Angaben gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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| b) |
Herr Hanjo Schneider, selbständiger Unternehmer, Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Angaben gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Schneider hält unmittelbar 0,18 % Aktien der Gesellschaft. Ungeachtet dessen bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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| c) |
Herr Felix Krekel, Vorstand der HELMA Eigenheim Bau AG, Lehrte, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| - |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Solutiance AG, Potsdam |
Angaben gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
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Lebensläufe aller Kandidaten (einschließlich Angaben zu relevantem Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar unter:
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
Die Bestellung aller Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Juni 2026 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.
Hinsichtlich des Aufsichtsratsvorsitzes planen die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten keine Veränderung, d.h. Prof. Dr. Franz-Joseph Busse soll Vorsitzender des Aufsichtsrats bleiben.
| 8. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals durch entsprechende Änderung der Satzung
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 3 Abs. 8 der Satzung wird zwecks Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021 mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juni 2031 um insgesamt bis zu EUR 4.935.226,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.935.226 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in folgenden Fällen zulässig:
| (i) |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 20 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
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| (ii) |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;
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| (iii) |
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde;
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| (iv) |
für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen; oder
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| (v) |
in sonstigen Fällen, in denen ein Bezugsrechtsausschluss im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
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Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut, einem Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2026 abzuändern.“
Der Vorstand bleibt bis zur Eintragung der vorstehend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Satzungsänderungen weiterhin ermächtigt, das derzeit bestehende Genehmigte Kapital 2021 auszunutzen.
Zu Tagesordnungspunkt 8:
Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten Kapitals gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Der Vorstand der Gesellschaft erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden Bericht zur Begründung des beabsichtigten Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen des vorgenannten Beschlussvorschlags zur Schaffung eines genehmigten Kapitals.
| a) |
Einleitung
Die Verwaltung schlägt unter Tagesordnungspunkt 8 die Schaffung eines genehmigten Kapitals vor. Das genehmigte Kapital soll die Flexibilität der Gesellschaft erhöhen und ihr im Interesse ihrer Aktionäre zusätzliche Handlungsmöglichkeiten einräumen.
Im Falle einer Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das im Wege des mittelbaren Bezugsrechts abgewickelt werden kann. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausschließen zu können.
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| b) |
Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 20 %
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann insbesondere bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick auf bis zu 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, erleichterter Bezugsrechtsausschluss). Auf die 20 %-Beschränkung sind andere Fälle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses aufgrund einer gegebenenfalls noch zu beschließenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung anzurechnen, soweit dies gesetzlich geboten ist. Die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre im Hinblick auf Barkapitalerhöhungen, die 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen, ausschließen zu können, versetzt die Gesellschaft in die Lage, zur Aufnahme neuer Mittel zur Unternehmensfinanzierung kurzfristig, ohne das Erfordernis eines mindestens 14 Tage dauernden Bezugsangebotes, flexibel auf sich bietende günstige Kapitalmarktsituationen zu reagieren und die neuen Aktien bei institutionellen Anlegern platzieren zu können.
Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen Regelfall, in dem das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Durch die Beschränkung auf 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals wird das Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine quotenmäßige Verwässerung ihrer Beteiligung berücksichtigt. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote beibehalten wollen, können durch Zukäufe über die Börse die Reduzierung ihrer Beteiligungsquote verhindern. Im Falle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist zwingend, dass der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Damit wird dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabepreises nahe am Börsenkurs wird sichergestellt, dass der Wert des Bezugsrechts für die neuen Aktien sich praktisch der Nullmarke nähert.
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| c) |
Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen
Das Bezugsrecht kann weiterhin bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgeschlossen werden. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten flexibel auf sich bietende Gelegenheiten insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie auf Angebote zu Unternehmenszusammenschlüssen reagieren zu können. Insbesondere im Rahmen von Unternehmens- oder Beteiligungserwerben bestehen vielfältige Gründe, Verkäufern statt eines Kaufpreises ausschließlich in Geld, auch Aktien oder nur Aktien zu gewähren. Insbesondere kann auf diese Weise die Liquidität der Gesellschaft geschont und der/die Verkäufer an zukünftigen Kurschancen beteiligt werden. Diese Möglichkeit erhöht die Wettbewerbschancen der Gesellschaft bei Akquisitionen. Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, denn die Emission von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand der Gesellschaft wird bei der Ausnutzung der Ermächtigung sorgfältig die Bewertungsrelation zwischen der Gesellschaft und der erworbenen Beteiligung bzw. des Unternehmens prüfen und im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre den Ausgabepreis der neuen Aktien und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festlegen.
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| d) |
Bezugsrechtsausschluss bei Schuldverschreibungen
Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zu Gunsten der Inhaber der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten dient dem Zweck, im Falle einer Ausnutzung dieser Ermächtigung den Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den sogenannten Verwässerungsklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigen zu müssen. Vielmehr soll auch den Inhabern der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden können, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Mit der Ermächtigung erhält der Vorstand die Möglichkeit, bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter sorgfältiger Abwägung der Interessen zwischen beiden Alternativen zu wählen.
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| e) |
Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge
Ferner ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht zur Vermeidung von Spitzenbeträgen auszuschließen. Spitzenbeträge können sich aus dem Umfang des jeweiligen Volumens der Kapitalerhöhung und der Festlegung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht ein glattes Bezugsverhältnis und erleichtert so die Abwicklung der Emission. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
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| f) |
Bezugsrechtsausschluss in sonstigen Fällen
Der Bezugsrechtsausschluss für sonstige Fälle, die im Interesse der Gesellschaft liegen, dient der Erhaltung der Flexibilität des Vorstands in sonstigen Fällen. Zu denken ist etwa an die Eingehung von Kooperationen. Die Bereitstellung eines ausreichenden genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts stärkt insofern die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft. Der Vorstand wird das Bezugsrecht nur ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
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Soweit der Vorstand während eines Geschäftsjahres die Ermächtigung ausnutzt, wird er in der folgenden Hauptversammlung hierüber berichten.
| 9. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Volumen
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2031 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten (gemeinsam nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 75.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 4.935.226 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.935.226,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder künftigem genehmigten Kapital und/oder aus Barkapitalerhöhung und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen.
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| b) |
Gegenleistung
Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistungen und auch gegen Sachleistungen begeben werden, sofern der Wert der Sachleistung den Ausgabepreis erreicht. Die Schuldverschreibungen können ferner unter Beachtung des zulässigen maximalen Gesamtnennbetrages außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden.
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| c) |
Laufzeit
Die Schuldverschreibungen können mit oder ohne Laufzeit begeben werden.
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| d) |
Ausgabe durch Konzerngesellschaft
Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 75 % beteiligt ist; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die jeweiligen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder die Genussrechte zu übernehmen und den Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
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| e) |
Bezugsrecht
Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären ein gesetzliches Bezugsrecht zu, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen wird. Werden die Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft ausgegeben wie vorstehend unter d) beschrieben, so ist die Gesellschaft verpflichtet, die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts an die Aktionäre sicher zu stellen, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen wird. Die Schuldverschreibungen können auch einem Emissionsmittler mit der Verpflichtung angeboten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
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| f) |
Bezugsrechtsausschluss
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
| (i) |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
| (ii) |
um die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder die Genussrechte, die mit einem Wandlungs- oder Bezugsrecht versehen sind, einzelnen Investoren zur Zeichnung anzubieten, soweit unter entsprechender Beachtung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Anteil der aufgrund dieser Schuldverschreibungen auszugebenden Aktien 20 % des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung und bei der Beschlussfassung über die Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach anerkannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Auf den Betrag von 20 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist; |
| (iii) |
um die Genussrechte ohne Wandlungs- oder Bezugsrecht einzelnen Investoren zur Zeichnung anzubieten, soweit der Ausgabepreis den nach anerkannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert der Genussrechte nicht wesentlich unterschreitet und soweit die Genussrechte lediglich obligationsähnlich ausgestaltet sind, d.h. weder mitgliedschaftsähnliche Rechte noch Wandlungs- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet; |
| (iv) |
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Umtausch- und Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder Konzernunternehmen der Gesellschaft auf Aktien der Gesellschaft eingeräumt wurden, in dem Umfang ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen, die nach dieser Ermächtigung ausgegeben werden, zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Bezugsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht zustünde (Verwässerungsschutz), oder |
| (v) |
soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, begeben werden und der Ausschluss des Bezugsrechts im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt; |
| (vi) |
in sonstigen Fällen, in denen ein Bezugsrechtsausschluss im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. |
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| g) |
Bezugspreis, Verwässerungsschutz
Bei Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Bezugsrecht ist ein Umtausch- oder Bezugsverhältnis festzulegen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer einzelnen Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie ergeben. Diese Regelungen gelten entsprechend für das Bezugsverhältnis. Der jeweils festzusetzende Wandlungs-/Options- oder Bezugspreis für eine Aktie muss mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutsche Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen Börse an der in diesen zehn Börsenhandelstagen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden, betragen.
Für den Fall, dass die Gesellschaft während der Laufzeit der nach dieser Ermächtigung ausgegebenen Schuldverschreibungen unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen, einschließlich Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, mit Umtausch- oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgibt, ohne dass zugleich auch den Inhabern der nach diesem Beschluss ausgegebenen und mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht versehenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihres Umtausch- oder Bezugsrechts zustehen würde, können in den Ausgabebedingungen der Schuldverschreibungen insbesondere die nachfolgenden Regelungen vorgesehen werden (Verwässerungsschutzklausel):
| (i) |
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Gewährung von sonstigen Bezugsrechten
Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen unter Gewährung von Bezugsrechten oder der Gewährung von sonstigen Bezugsrechten wird der Wandlungspreis um den Bezugsrechtswert ermäßigt.
Der „Bezugsrechtswert“ entspricht dabei (i) dem durchschnittlichen Börsenkurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an den letzten zehn Börsenhandelstagen der Bezugsrechte in der Eröffnungsauktion im XETRA®-Handel (oder einem von der Deutsche Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft nicht stattfindet, eines solchen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, oder, sofern weder ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft noch ein Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse stattfindet, derjenigen Börse, an der in diesen zehn Börsenhandelstagen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden, oder, soweit ein Handel mit Bezugsrechten im XETRA®-Handel oder im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse nicht stattfindet, (ii) dem von der in den Ausgabebedingungen festgesetzten Wandlungsstelle oder Bezugsstelle nach finanzmathematischen Methoden ermittelten Wert des Bezugsrechts.
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| (ii) |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich das zur Sicherung des Wandlungsrechts bestehende bedingte Kapital im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital (§ 218 AktG). Den Anleihegläubigern werden bei Ausübung ihres Wandlungsrechts so viele zusätzliche Aktien zur Verfügung gestellt, als hätten sie ihr Wandlungsrecht zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bereits ausgeübt. Bruchteile von Aktien, die in Folge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstehen, werden bei der Ausübung des Wandlungsrechts nicht ausgeglichen.
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| (iii) |
Aktiensplit
Falls sich die Anzahl der Aktien verändert, ohne dass sich das Grundkapital ändert (Neueinteilung des Grundkapitals), gilt die in vorstehend (ii) vorgesehene Regelung sinngemäß.
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In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Ausgabepreis der Schuldverschreibung nicht übersteigen.
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| h) |
Weitere Bedingungen der Schuldverschreibungen |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume sowie Kündigung, Ausgabepreis der Schuldverschreibungen, Zinssatz, Stückelung und Anpassung des Bezugspreises und Begründung einer Wandlungspflicht festzusetzen.
Zu Tagesordnungspunkt 9:
Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n)
Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre der Gesellschaft um die Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen und Optionsschuldverschreibungen sowie von Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrecht. Diese Finanzierungsinstrumente können jeweils mit Umtauschrechten oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft versehen werden. Den Inhabern dieser Umtausch- oder Bezugsrechte wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Aktien der Gesellschaft zu erwerben, indem sie ihre bereits an die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwandeln (Umtauschrecht) oder eine zusätzliche Einzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft leisten (Bezugsrecht). Die Gesellschaft kann bei einer Emission auch beschließen, dass die begebenen Schuldverschreibungen und Genussrechte später auf Verlangen der Gesellschaft in Aktien der Gesellschaft zu tauschen sind (Wandlungspflicht). Lieferung der Aktien bei Ausübung der Umtausch- und Bezugsrechte bzw. Erfüllung der Wandlungspflicht ist möglich aus bedingtem Kapital, genehmigtem Kapital oder eigenen Aktien. Auch ein Barausgleich wäre möglich.
Die Ermächtigung soll in erster Linie dazu dienen, die Kapitalausstattung der Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu können.
Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend offene Festlegung der Bedingungen für die Begebung der genannten Finanzierungsinstrumente ermöglicht es der Gesellschaft, auf die jeweils aktuellen Marktverhältnisse angemessen zu reagieren und neues Kapital zu möglichst geringen Kosten aufzunehmen. Rein vorsorglich soll mit der vorgeschlagenen Ermächtigung auch die Möglichkeit geschaffen werden, diese Finanzierungsinstrumente wie ein genehmigtes Kapital zum liquiditätsschonenden Erwerb von Vermögensgegenständen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen hieran, zu nutzen. In der Praxis dürfte diese Verwendung jedoch von untergeordneter Bedeutung sein.
Bei der Begebung dieser Finanzierungsinstrumente haben die Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 4 AktG grundsätzlich ein Bezugsrecht hierauf.
Mit den erbetenen Ermächtigungen soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen, wenn dies im überwiegenden Interesse der Gesellschaft erforderlich sein sollte. Im Einzelnen gilt hierbei Folgendes:
| b) |
Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge |
Vorstand und Aufsichtsrat sollen ermächtigt werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Dies kann erforderlich werden, wenn anders ein praktikables Bezugsverhältnis nicht zu erreichen ist. Die Gesellschaft wird sich bemühen, freie Spitzen im Interesse der Aktionäre bestmöglich zu verwerten.
| c) |
Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 20 % |
Für die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie für Genussrechte, die mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft versehen sind, soll der Vorstand in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt werden, das Bezugsrecht auszuschließen, wenn der Ausgabepreis des jeweiligen Finanzierungsinstruments dessen nach anerkannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Bezugsrechtsausschluss könnte erforderlich werden, wenn eine Schuldverschreibung schnell platziert werden soll, um ein günstiges Marktumfeld zu nutzen. Durch den Ausschluss des Bezugsrechts erhält die Gesellschaft in diesem Fall die erforderliche Flexibilität, eine günstige Kapitalmarktsituation kurzfristig zu nutzen.
Die Interessen der Aktionäre werden in diesem Fall dadurch gewahrt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter dem Marktwert liegt, wodurch der Wert des ausgeschlossenen Bezugsrechts soweit wie möglich minimiert wird. Daneben ist diese Ermächtigung auf die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene Grenze von 20 % des Grundkapitals beschränkt. Durch diese Vorgaben sind die Aktionäre nach der Vorstellung des Gesetzgebers vor einer zu weitgehenden Verwässerung ihres Anteilsbesitzes geschützt.
| d) |
Bezugsrechtsausschluss bei rein schuldrechtlichen Genussrechten |
Der Vorstand soll ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt werden, bei der Ausgabe von Genussrechten, die in ihrer Ausstattung nicht aktiengleich oder aktienähnlich sind, also insbesondere keine Teilhabe am Liquidationserlös gewähren und bei denen sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet, und die nicht mit Wandlungs- oder Bezugsrechten verbunden sind, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Unter der Prämisse einer obligationsähnlichen Ausgestaltung der Genussrechte wird die mitgliedschaftliche Position der Aktionäre nicht betroffen; weder das Stimmrecht noch der anteilige Dividendenanspruch oder der Anteil am Gesellschaftsvermögen würden durch eine bezugsrechtslose Genussrechtsemission verändert. Im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses müssten die Genussrechte zudem verbindlich zu marktgerechten Ausgabebedingungen begeben werden, so dass sich diesbezüglich schon kein nennenswerter Bezugsrechtswert ergäbe. Demgegenüber wird der Vorstand durch die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses in die Lage versetzt, ein niedriges Zinsniveau bzw. eine günstige Nachfragesituation flexibel und kurzfristig für eine Emission zu nutzen. Dadurch ist er in der Lage, das Platzierungsrisiko deutlich zu reduzieren. Dagegen bestünde bei einer Genussrechtsemission unter Wahrung des Bezugsrechts die je nach Marktlage mehr oder weniger große Gefahr, dass sich die einmal festgesetzten Konditionen bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Platzierung am Markt als nicht mehr marktgerecht erweisen. Die Gesellschaft liefe daher Gefahr, die Genussrechte gar nicht platzieren zu können, oder aber, diese zu günstig zu platzieren. Beides wäre nicht im Interesse der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre. Um dem Schutzbedürfnis der Aktionäre Rechnung zu tragen, wird der Vorstand jedoch im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob ein Bezugsrechtsausschluss im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.
| e) |
Bezugsrechtsausschluss für Verwässerungsschutz |
Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit dies erforderlich ist, um auch den Inhabern von Umtausch- und Bezugsrechten ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen zustünde, wenn sie ihr Umtausch- oder Bezugsrecht bereits ausgeübt beziehungsweise ihre Wandlungspflicht bereits erfüllt hätten. Finanzierungsinstrumente wie die hier beschriebenen enthalten in ihren Bedingungen regelmäßig eine Verwässerungsschutzklausel für den Fall, dass die Gesellschaft weitere solcher Finanzierungsinstrumente oder Aktien emittiert, auf die die Aktionäre ein Bezugsrecht haben. Damit der Wert dieser Finanzierungsinstrumente durch solche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird, erhalten die Inhaber dieser Finanzierungsinstrumente in der Regel dadurch einen Ausgleich, dass der Umtausch- oder Bezugspreis ermäßigt wird oder dass sie ebenfalls ein Bezugsrecht auf die später emittierten Finanzierungsinstrumente oder Aktien erhalten. Um insoweit größtmögliche Flexibilität zu erhalten, soll daher auch für diesen Fall die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bestehen. Dies dient einer erleichterten Platzierung und damit letztlich der optimalen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft.
| f) |
Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen |
Des Weiteren soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, um die jeweiligen Finanzinstrumente gegen Sachleistungen begeben zu können. Die Ermächtigung soll der Gesellschaft die Möglichkeit verschaffen, diese Finanzierungsinstrumente auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen einzusetzen. Dies kann, wie schon aus dem Wortlaut des Beschlussvorschlags hervorgeht, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, praktisch werden. In solchen Fällen bestehen die Verkäufer häufig darauf, eine Gegenleistung in anderer Form als Geld oder nur Geld zu erhalten. Dann kann es eine interessante Alternative darstellen, anstelle oder neben der Gewährung von Aktien oder Barleistungen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder Genussrechte anzubieten. Diese Möglichkeit schafft zusätzliche Flexibilität und erhöht die Chancen der Gesellschaft bei Akquisitionen.
Sowohl die Ermächtigung zur Ausgabe gegen Sachleistungen als auch ein diesbezüglicher Bezugsrechtsausschluss sollen jedoch nur dann genutzt werden, wenn der Erwerb des betreffenden Gegenstands im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt und ein anderweitiger Erwerb, insbesondere durch Kauf, rechtlich oder tatsächlich nicht oder nur zu ungünstigeren Bedingungen in Betracht kommt. In diesen Fällen wird die Gesellschaft indes stets prüfen, ob ein ebenso geeigneter Weg zum Erwerb der Sache zur Verfügung steht, der in seinen Auswirkungen weniger stark in die Stellung der Aktionäre eingreift. Dem Interesse der Aktionäre wird weiter dadurch Rechnung getragen, dass die Gesellschaft bei dem Erwerb von Sachleistungen gegen die Begebung einer Schuldverschreibung und/oder von Genussrechten und/oder die Ausgabe neuer Aktien verpflichtet ist, sich an Marktpreisen zu orientieren.
| g) |
Bezugsrechtsausschluss in sonstigen Fällen |
Der Bezugsrechtsausschluss für sonstige Fälle, die im Interesse der Gesellschaft liegen, dient der Erhaltung der Flexibilität des Vorstands in sonstigen Fällen. Zu denken ist etwa an die Eingehung von Kooperationen. Die Bereitstellung einer ausreichenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts stärkt insofern die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft. Der Vorstand wird das Bezugsrecht nur ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ist.
| 10. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende Satzungsänderung
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Das Grundkapital wird unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 in Höhe von EUR 3.905.198,00, auf das bezogen keine Instrumente ausstehen, um bis zu EUR 4.935.226,00 durch Ausgabe von bis zu 4.935.226 neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie
| (i) |
die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Juni 2031 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2026 zu bedienen, oder |
| (ii) |
die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Juni 2031 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2026 zu bedienen. |
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2026 abzuändern.
|
| b) |
§ 3 Abs. 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.935.226,00 durch Ausgabe von bis zu 4.935.226 neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 9 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie
| (i) |
die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Juni 2031 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2026 zu bedienen, oder
|
| (ii) |
die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Juni 2031 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2026 zu bedienen.
|
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2026 abzuändern.“
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B. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht sowie Hinweise zur Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.870.452 (Angabe nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz). Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG
Der Inhalt der Einberufung, die in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. an eine andere Person als den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden können, sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse der Gesellschaft unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung (https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/) zugänglich.
C. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Erläuterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten werden.
Für das Teilnahme- und das Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus technischen Gründen im Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibestopp).
Der Umschreibestopp bedeutet jedoch keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG.
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
| 2. |
Vollmachten und Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
|
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär oder nach § 135 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen anderen von § 135 AktG erfassten Intermediär oder einen nach § 135 AktG Gleichgestellten bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches ihnen mit der Einladung zugeschickt wird.
Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026
abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 15. Juni 2026, 24:00 Uhr, an folgende Adresse erfolgen:
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
| 3. |
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
|
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall ist die ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 15. Juni 2026, 24:00 Uhr, an folgende Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden:
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ein entsprechendes Formular wird mit der Einladung übersandt und ist außerdem im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2026
abrufbar.
Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
| 4. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
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| a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung von Aktionären
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen (entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung.
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen nach dem Gesetzeswortlaut schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 16. Mai 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): HV@fcr-immobilien.de
| b) |
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
|
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Verwaltungsvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird die Gesellschaft im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 1. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: HV@fcr-immobilien.de
zugegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
| c) |
Auskunftsrecht der Aktionäre
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunftsverweigerungsrechte sind in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführt.
| d) |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehende Voraussetzungen, finden sich im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
| 5. |
Informationen zum Datenschutz
|
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Stimmrechtskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: info@fcr-immobilien.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
info@fcr-immobilien.de
Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen die Aktionäre und Aktionärsvertreter unter folgender Adresse:
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: info@fcr-immobilien.de
Pullach im Isartal, im Mai 2026
FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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08.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
FCR Immobilien Aktiengesellschaft |
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Kirchplatz 1 |
|
82049 Pullach im Isartal |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@fcr-immobilien.de |
| Internet: |
https://fcr-immobilien.de/ |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324256 08.05.2026 CET/CEST
| noisin220599 |
| 08.05.2026 | Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft | Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Stuttgart
ISIN: DE000PAG9113 / WKN: PAG911 (Vorzugsaktie) ISIN: DE000PAG3561 / WKN: PAG356 (Stammaktie)
Eindeutige Kennung des Ereignisses: 309997390c1ef111b553ac4c42474cb6
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft,
die am
Dienstag, dem 23. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung für unsere Aktionäre und deren Bevollmächtigte mit Bild und Ton über das InvestorPortal übertragen. Das InvestorPortal steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zur Verfügung (siehe näher im Abschnitt III.4.). Die Aktionäre können ihre Rechte wie im Abschnitt III. dieser Einladung im Einzelnen beschrieben über das InvestorPortal ausüben.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes („AktG") sind die Eisbach Studios, Grasbrunner Straße 20, 81677 München. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Ordentliche Hauptversammlung 2026
Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 4 und Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO)
|
Art der Angabe
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Beschreibung
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A. Inhalt der Mitteilung
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1.
|
Eindeutige Kennung des Ereignisses |
309997390c1ef111b553ac4c42474cb6 |
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2.
|
Art der Mitteilung |
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung [Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM]
|
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B. Angaben zum Emittenten
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1.
|
ISIN |
DE000PAG9113 (Vorzugsaktie) DE000PAG3561 (Stammaktie) |
|
2.
|
Name des Emittenten |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft |
|
C. Angaben zur Hauptversammlung
| |
1.
|
Datum der Hauptversammlung |
23. Juni 2026 [Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260623]
|
|
2.
|
Uhrzeit der Hauptversammlung |
10:00 Uhr (MESZ) [Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 UTC]
|
|
3.
|
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) [Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET]
|
|
4.
|
Ort der Hauptversammlung |
URL zum zugangsgeschützten InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung mit Bild und Ton sowie zur Ausübung von Aktionärsrechten (für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte): https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/ Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG: Eisbach Studios, Grasbrunner Straße 20, 81677 München |
|
5.
|
Aufzeichnungsdatum |
1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG, § 20 Absatz 2 Satz 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen. [Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260601, 22:00 UTC]
|
|
6.
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Uniform Resource Locator (URL) |
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/ |
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212):
Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite einsehbar:
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2025, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 3. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem im festgestellten Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 915.555.000,00 jeweils einen Teilbetrag von
| a) |
EUR 455.500.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stammaktie und |
| b) |
EUR 460.055.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,01 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie |
zu verwenden.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 26. Juni 2026 fällig.
Die Dividende wird nach den in Deutschland geltenden steuerlichen Vorschriften behandelt und unterliegt somit grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Die konkrete steuerliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen der Aktionäre.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Konzernzwischenabschlüssen und Konzernzwischenlageberichten sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
| a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026, |
| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des (verkürzten) Konzernzwischenabschlusses und Konzernzwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2026 sowie |
| c) |
zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 |
zu bestellen.
Die vorstehend unter lit. c) vorgesehene Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG vom 17. Mai 2006 (Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (CSRD) eine ausdrückliche Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeit beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 AktG einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht nach § 162 Absatz 3 AktG dahingehend geprüft, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung eines zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Porsche Financial Services GmbH geschlossenen Unternehmensvertrags
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft ist die alleinige Gesellschafterin der Porsche Financial Services GmbH mit Sitz in Bietigheim-Bissingen. Zwischen beiden Gesellschaften besteht ein als Ergebnisabführungsvereinbarung bezeichneter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („EAV“), der zuletzt durch Änderungsvertrag vom 3. Dezember 2019 geändert wurde.
Im Zusammenhang mit konzerninternen Veränderungen im Segment Finanzdienstleistungen ist beabsichtigt, dass das Leasinggeschäft künftig durch die Porsche Financial Services GmbH selbst betrieben wird. Zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen ist die Anpassung des EAV erforderlich. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und die Porsche Financial Services GmbH, einen Vertrag zur Anpassung des EAV („Änderungsvereinbarung“) zu schließen.
Die Änderungsvereinbarung hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Änderungsvereinbarung sieht folgende Änderungen am Wortlaut des EAV vor:
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Die Bezeichnung des EAV in der Überschrift und im Einleitungssatz wird redaktionell angepasst, indem das Wort „Ergebnisabführungsvereinbarung“ und das Wort „Ergebnisabführungsvertrag“ jeweils durch die Worte „Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag“ ersetzt wird. |
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§ 2 des EAV regelt die Leitungsmacht und das Weisungsrecht der im EAV als „Organträger“ bezeichneten Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft gegenüber der im EAV als „Organgesellschaft“ bezeichneten Porsche Financial Services GmbH. Die Regelung in § 2 Absatz 2 des EAV wird um einen neuen Satz 3 dahingehend ergänzt, dass die Geschäftsführung und die Vertretung der Organgesellschaft unbeschadet des Weisungsrechts weiterhin der Geschäftsführung der Organgesellschaft obliegen. |
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Gemäß dem neu eingefügten § 2 Absatz 3 des EAV wird der Organträger die nach dem Gesetz über das Kreditwesen („KWG“) bestehende oder in anderen gesetzlichen Vorschriften normierte Alleinverantwortung der Geschäftsleitung der Organgesellschaft bei seinen Weisungen beachten. Er wird keine Weisungen erteilen, deren Ausführung zur Folge hätte, dass die Organgesellschaft oder ihre Organe gegen die ihnen durch das KWG oder die Verordnung (EU) Nr. 575/2013, jeweils einschließlich der dazu ergangenen Verordnungen, sowie anderer aufsichtsrechtlicher Rechtsnormen oder Auflagen der für die Beaufsichtigung der Organgesellschaft nach bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde, auferlegten Rechte und Pflichten, oder andere einschlägige gesetzliche Vorschriften verstoßen würde(n). Dies umfasst, sofern anwendbar, auch Weisungen, welche das Recht zur Rücklagenbildung gemäß § 340g HGB beeinträchtigen. |
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§ 3 des EAV betrifft die Gewinnabführung und Verlustübernahme. § 3 Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass sich die Organgesellschaft verpflichtet, ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an den Organträger abzuführen. |
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§ 4 des EAV enthält Regelungen zum Jahresabschluss der Organgesellschaft. Nach dem geänderten § 4 Absatz 2 des EAV kann die Organgesellschaft bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach ihrem Ermessen Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB oder, sofern anwendbar, in den Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB einstellen, als dies handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist, bevor eine Zahlung an den Organträger geleistet wird. Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Absatz 3 HGB sind aufzulösen und zum Ausgleich eines Verlustes zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, wenn der Organträger dies verlangt und wenn dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, insbesondere unter Beachtung bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen, gerechtfertigt ist. |
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Die bisherigen Regelungen in § 4 Absätze 3 und 4 des EAV werden ersatzlos gestrichen. |
Im Übrigen bleibt der EAV unverändert.
Die Änderungen gelten erstmals für das im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen laufende Geschäftsjahr.
Schließlich enthält die Änderungsvereinbarung eine sogenannte salvatorische Klausel.
Der Abschluss der Änderungsvereinbarung ist im Einzelnen in dem gemeinsam vom Vorstand der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Porsche Financial Services GmbH nach § 293a AktG erstatteten schriftlichen Bericht rechtlich und wirtschaftlich erläutert.
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft ist die alleinige Gesellschafterin der Porsche Financial Services GmbH. Aus diesem Grund sind von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft keine Ausgleichszahlungen oder Abfindungen entsprechend den §§ 304, 305 AktG zu gewähren. Aus demselben Grund ist eine Prüfung durch einen Vertragsprüfer entbehrlich (§ 293b Absatz 1 AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss der Änderungsvereinbarung zuzustimmen.
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
sind zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein:
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der Entwurf der Änderungsvereinbarung (einschließlich einer als Anlage beigefügten konsolidierten Fassung des EAV), |
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die Jahresabschlüsse der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, |
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die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (einschließlich der Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte) für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, |
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die Jahresabschlüsse der Porsche Financial Services GmbH für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, sowie |
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der gemeinsame Bericht des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Porsche Financial Services GmbH über die Änderungsvereinbarung gemäß § 293a AktG. |
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| 8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Christian Dahlheim hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025 niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden.
Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 27. Februar 2026 Herrn Holger Peters zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt gemäß § 104 Absatz 6 AktG, sobald der Mangel behoben ist. Es soll daher eine Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner durch die Hauptversammlung erfolgen.
Gemäß §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) und § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern nach Maßgabe der Bestimmungen des MitbestG gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also jeweils aus mindestens sechs Frauen und sechs Männern) zusammen. Weder die Seite der Anteilseigner- noch die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Gesamterfüllung widersprochen. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit zwölf Männer und acht Frauen an. Das Mindestanteilsgebot ist damit unabhängig vom Ergebnis der durch die Hauptversammlung vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, vor, Herrn Holger Peters, Vorstandsmitglied für Finanzen, IT und Recht der Škoda Auto a.s., wohnhaft in Vaihingen an der Enz, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Juni 2026 als Vertreter der Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029.
Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und strebt die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
In dem nachfolgenden Abschnitt II.1. „Weitere Informationen zur Tagesordnung“ ist der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen des vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt. Der Lebenslauf enthält auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. Zudem werden in Abschnitt II.1. die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt sowie gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG aufgeführt, welche Mitgliedschaften der vorgeschlagene Kandidat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehat.
Der Lebenslauf des Kandidaten sowie weitere Informationen zum Wahlvorschlag sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft mit D&O-Versicherern der Volkswagen Aktiengesellschaft einschließlich Nichtinanspruchnahmeverpflichtungen zugunsten amtierender und ehemaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und Freistellungsverpflichtungen
Im Juni 2021 haben die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche“), die Volkswagen Aktiengesellschaft („Volkswagen“) und die AUDI Aktiengesellschaft („AUDI“, zusammen die „Gesellschaften“) im Zusammenhang mit der Dieselthematik einen Deckungsvergleich mit Versicherern eines D&O-Versicherungsprogramms für den Volkswagen Konzern abgeschlossen (der „Deckungsvergleich 2021“). Bei dem D&O-Versicherungsprogramm handelt es sich um eine sogenannte Directors & Officers Liability Insurance, die Volkswagen seit dem 1. Januar 2012 für den Volkswagen Konzern unterhalten hat und die aus einem Grundvertrag bei der Zurich Insurance Europe AG, einigen Länderpolicen sowie diversen Exzedentenversicherungsverträgen mit verschiedenen Versicherern besteht. Der Deckungsvergleich 2021 ist nach einer umfassenden Untersuchung der Dieselthematik sowie einer umfassenden Prüfung der Verantwortlichkeiten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der jeweiligen Gesellschaften abgeschlossen worden. Im Rahmen dieser umfassenden Untersuchung und Prüfung wurde in Bezug auf Porsche festgestellt, dass das frühere Mitglied des Vorstands von Porsche, Herr Wolfgang Hatz, im Zusammenhang mit der Dieselthematik seine aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten in fahrlässiger Weise verletzt hat. Vor diesem Hintergrund hat Porsche im Juni 2021 - neben dem Deckungsvergleich 2021 - einen Haftungsvergleich mit Herrn Hatz abgeschlossen, der unter anderem einen finanziellen Eigenbeitrag von Herrn Hatz in Höhe von EUR 1,5 Mio. vorsieht.
Am 14. Juli 2021 hat die Hauptversammlung von Porsche dem Deckungsvergleich 2021 sowie dem Haftungsvergleich mit Herrn Hatz zugestimmt. Dem Deckungsvergleich 2021 haben daneben auch die Hauptversammlungen von Volkswagen und AUDI zugestimmt.
Aktionäre von Volkswagen haben unter anderem Klagen gegen den zum Deckungsvergleich 2021 gefassten Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung von Volkswagen (der „VW-Zustimmungsbeschluss“) erhoben. Nachdem die Klagen zunächst vom Landgericht Hannover vollumfänglich abgewiesen und die Berufungen dagegen vom Oberlandesgericht Celle vollumfänglich zurückgewiesen worden sind, hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Kläger den VW-Zustimmungsbeschluss mit Urteil vom 30. September 2025 (das „Revisionsurteil“) für nichtig erklärt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs beruht auf formalen Gründen. Inhaltliche Mängel des VW-Zustimmungsbeschlusses und des Deckungsvergleichs 2021 hat der Bundesgerichtshof hingegen nicht festgestellt. Den VW-Zustimmungsbeschluss hat der Bundesgerichtshof lediglich deswegen für nichtig erklärt, weil nach seiner Ansicht bereits in der Tagesordnung der Hauptversammlung von Volkswagen ausdrücklich darauf hätte hingewiesen werden müssen, dass sich Volkswagen im Deckungsvergleich 2021 unter anderem dazu verpflichtet hatte, etwaige Ansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen dauerhaft nicht geltend zu machen. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesen Verpflichtungen, die in dem der Hauptversammlung von Volkswagen vorgelegten Bericht enthalten waren und auf die unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 11 Bezug genommen wurde, seien insoweit nicht ausreichend gewesen.
Der Deckungsvergleich 2021 ist infolge des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs unwirksam geworden. Der Haftungsvergleich mit Herrn Hatz wird von der Unwirksamkeit des Deckungsvergleichs 2021 nicht berührt und ist unverändert wirksam.
Vor diesem Hintergrund haben Porsche, Volkswagen und AUDI am 10. März 2026 einen neuen Deckungsvergleich (überschrieben mit „Bestätigungsvereinbarung über Deckungsvergleich“, nachfolgend der „Deckungsvergleich 2026“) mit den am Deckungsvergleich 2021 beteiligten D&O-Versicherern sowie Berkshire Hathaway European Insurance DAC („Berkshire“, zusammen die „Versicherer“) abgeschlossen. Berkshire gehörte zu den D&O-Versicherern des D&O-Versicherungsprogramms von Volkswagen in der Versicherungsperiode 2021, hatte sich am Deckungsvergleich 2021 aber nicht beteiligt. Eine vergleichsweise Einigung mit Berkshire konnte erst mit Abschluss eines ergänzenden Deckungsvergleichs zwischen Porsche, Volkswagen und AUDI einerseits und Berkshire andererseits vom 15. Juli 2025 (der „Berkshire Deckungsvergleich“) erzielt werden. Auch der Berkshire Deckungsvergleich wurde infolge des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs unwirksam, weil seine Wirksamkeit von der Wirksamkeit des Deckungsvergleichs 2021 abhing.
Der Deckungsvergleich 2026 entspricht inhaltlich weitestgehend dem Deckungsvergleich 2021 und bezieht zusätzlich den Berkshire Deckungsvergleich mit ein.
Der Deckungsvergleich 2026 bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmungen der Hauptversammlungen von Porsche, Volkswagen und AUDI.
Dem Revisionsurteil wird auch durch die nachfolgenden Angaben Rechnung getragen:
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Porsche verpflichtet sich im Deckungsvergleich 2026, der für den Volkswagen Konzern von den Versicherern zu leistende Regulierungsbeträge in Höhe von insgesamt EUR 277.715.000 vorsieht, wovon Porsche nach Abzug der bereits geleisteten Rechtsverteidigungskosten und der noch zu erbringenden Versicherungsleistungen 14,50 % zustehen, im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter - wie auch im Deckungsvergleich 2021 - dazu, unter anderem amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Porsche mit Ausnahme von Herrn Hatz auf Grund oder im Zusammenhang mit dem „Relevanten Sachverhalt“ dauerhaft nicht in Anspruch zu nehmen (die „Haftungsverzichte“). Zum Relevanten Sachverhalt gehören neben der Dieselthematik auch etwaige sonstige Manipulationen, Verfälschungen oder Falschangaben von/zu Abgas-, Verbrauchs- oder Leistungswerten von Motoren aus dem Volkswagen Konzern. Zum Relevanten Sachverhalt zählen auch etwaige kartellrechtswidrige Absprachen im Zusammenhang mit der Dieselthematik oder sonstigen Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Untersuchungen, Verfahren und Inanspruchnahmen. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Dieselthematik gelten die Haftungsverzichte umfassend; für andere Ansprüche im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gelten die Haftungsverzichte nur, soweit Versicherungsschutz besteht. |
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In rechtlicher Hinsicht bedürfen die Haftungsverzichte gemäß § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung. § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG sieht zudem vor, dass auf Ersatzansprüche gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erst drei Jahre nach Entstehung der Ansprüche verzichtet werden kann. Vor diesem Hintergrund waren im Deckungsvergleich 2021 auch Ansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Porsche von den Haftungsverzichten ausgenommen, bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Deckungsvergleichs 2021 am 9. Juni 2021 die Dreijahresfrist des § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG noch nicht abgelaufen war. Die entsprechende Regelung im Deckungsvergleich 2026 nimmt ebenfalls Ansprüche von den Haftungsverzichten aus, bei denen im Zeitpunkt des Abschlusses des Deckungsvergleichs 2021 die Dreijahresfrist des § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG noch nicht abgelaufen war. Damit ist sichergestellt, dass der Umfang der Haftungsverzichte im Deckungsvergleich 2026 dem Umfang der Haftungsverzichte im Deckungsvergleich 2021 entspricht. |
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Der wesentliche Hintergrund der Haftungsverzichte liegt darin, dass nach dem Ergebnis der umfangreichen anwaltlichen Untersuchungen zur Dieselthematik, die Aufsichtsrat und Vorstand von Porsche in Auftrag gegeben haben, mit Ausnahme der Pflichtverletzung von Herrn Hatz keine Pflichtverletzungen von amtierenden und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Porsche im Hinblick auf den Relevanten Sachverhalt bestehen und damit Porsche insoweit keine Schadensersatzansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Porsche zustehen. Die Haftungsverzichte führen daher nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen für Porsche. |
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Hinsichtlich Herrn Hatz und den weiteren von Volkswagen und AUDI in Anspruch genommenen Personen gelten grundsätzlich die Vereinbarungen der mit diesen Personen abgeschlossenen Haftungsvergleiche. Für den Fall, dass einer dieser Haftungsvergleiche nicht wirksam oder nichtig ist, enthält der Deckungsvergleich 2026 - wie auch der Deckungsvergleich 2021 - folgende Regelung: Die Gesellschaften können gegen die betreffende Person weiterhin vorgehen, allerdings nur für den Teil des Schadens, der verbleiben würde, wenn die Versicherer auch die Differenz zwischen den Regulierungsbeträgen und den maximalen Versicherungssummen für die Versicherungsperioden 2015 und 2021 für Versicherungsleistungen zur Freistellung der betreffenden Person aufgewandt hätten. Für den übrigen Teil verpflichten sich die Gesellschaften im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter, Ansprüche gegen die betreffende Person auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt nicht geltend zu machen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht, soweit die betreffende Person aus anderen Gründen als der Erschöpfung der Versicherungssumme nicht versichert wäre. |
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Der Deckungsvergleich 2026 sieht - ebenso wie der Deckungsvergleich 2021 - eine versicherungsrechtliche Erledigung aller Deckungsansprüche auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt sowie aller Deckungsansprüche für Versicherungsfälle der Versicherungsperiode 2015 vor, soweit die Parteien über diese Ansprüche verfügungsbefugt sind. Diese versicherungsrechtliche Erledigung wird - wie auch im Deckungsvergleich 2021 - durch Freistellungsverpflichtungen von Volkswagen zugunsten der Versicherer abgesichert, die unter anderem etwaige Leistungspflichten der Versicherer gegenüber amtierenden und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Porsche betreffen. Die Freistellung greift nur dann ein, wenn Versicherer ungeachtet der vereinbarten versicherungsrechtlichen Erledigung in Anspruch genommen werden sollten. Porsche hat sich im Deckungsvergleich 2026 - ebenso wie im Deckungsvergleich 2021 - verpflichtet, Volkswagen insoweit freizustellen, als der zugrunde liegende Sachverhalt Porsche betrifft. |
Der vollständige Wortlaut des Deckungsvergleichs 2026 vom 10. März 2026 ist in den weiteren Informationen zur Tagesordnung wiedergegeben (unter II.2.a)). Ebenfalls in den weiteren Informationen zur Tagesordnung wiedergegeben ist der umfassende Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands zu dem unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Beschluss (unter II.2.b)), in dem die wesentlichen Hintergründe, Inhalte sowie Erwägungen des Aufsichtsrats und des Vorstands hinsichtlich des Deckungsvergleichs 2026 dargestellt sind. Die weiteren Informationen zur Tagesordnung enthalten ferner jeweils den vollständigen Wortlaut des Deckungsvergleichs 2021 (unter II.2.c)) und des Berkshire Deckungsvergleichs (unter II.2.d)) sowie des Haftungsvergleichs mit Herrn Hatz (unter II.2.e)).
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Deckungsvergleich 2026 (überschrieben mit „Bestätigungsvereinbarung über Deckungsvergleich“) zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft, der AUDI Aktiengesellschaft und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft einerseits und der Zurich Insurance Europe AG als D&O-Versicherer des Grundvertrags sowie D&O-Versicherern der Exzedentenversicherungsverträge andererseits zuzustimmen.
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| 10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung der Gesellschaft (Ort und Einberufung der Hauptversammlung)
Gemäß § 19 Absatz 1 der Satzung findet die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Zur Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft mit Blick auf die Wahl des Orts der Hauptversammlung soll die Regelung dahingehend erweitert werden, dass die Hauptversammlung auch an einem inländischen Ort im Umkreis von 100 Kilometern um den Sitz der Gesellschaft sowie in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfinden kann. Zudem soll klargestellt werden, dass die satzungsmäßigen Vorgaben zum Versammlungsort im Fall einer virtuellen Hauptversammlung nicht anwendbar sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 19 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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| „(1) |
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft, an einem inländischen Ort im Umkreis von 100 Kilometern um den Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Tochtergesellschaft der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern statt. Im Fall der virtuellen Hauptversammlung findet Satz 1 keine Anwendung.“
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Eine synoptische Gegenüberstellung der aktuell geltenden Fassung der Satzung und der vorgeschlagenen Satzungsänderung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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II. Weitere Informationen zur Tagesordnung
| 1. |
Wahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8)
Nachfolgend ist der Lebenslauf des unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen des vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt. Der Lebenslauf enthält auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. Zudem werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt sowie gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG aufgeführt, welche Mitgliedschaften der vorgeschlagene Kandidat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehat.
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Holger Peters (*1968)
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Vorstandsmitglied für Finanzen, IT und Recht der Škoda Auto a.s. |
| Zugehörigkeit: seit 27.02.2026 | | Wohnort: Vaihingen an der Enz | | Staatsangehörigkeit: deutsch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Europcar Mobility Group S.A., Paris1 Green Mobility Holding S.A., Luxemburg1
1 Konzernexternes Mandat
Lebenslauf
Holger Peters ist seit 2026 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Holger Peters, geboren 1968 in Beckum, absolvierte eine Banklehre und studierte hiernach European Business Administration in Berlin und Cambridge (UK). Seine Karriere bei der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft begann 1996 als Spezialist für das Controlling Tochtergesellschaften. Im Jahr 2000 wechselte er als Leiter Finanzen zur Porsche Retail Group Ltd. nach London, bevor er 2003 als Leiter Controlling Tochtergesellschaften zur Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft nach Stuttgart zurückkehrte. Ende 2009 wurde Holger Peters dort Leiter Controlling, Stellvertreter des Vorstandsmitglieds für Finanzen und IT sowie in den Folgejahren Prokurist der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Porsche Holding Stuttgart GmbH. 2017 wechselte er zur Porsche Financial Services GmbH, übernahm zunächst die Geschäftsführung und wurde im August 2018 zum Sprecher der Geschäftsführung ernannt. Anfang 2022 übernahm Holger Peters bei der Volkswagen Aktiengesellschaft die Leitung des Europcar Transformation Office und steuerte dabei die Übernahme der Europcar Mobility Group S.A. Von Januar 2022 bis Dezember 2023 war er Mitglied des Aufsichtsrats der Pfinder KG. Von Februar 2023 bis Mai 2023 war er als Generalbevollmächtigter der Volkswagen Bank GmbH tätig. Holger Peters ist Vorstandsmitglied für Finanzen, IT und Recht bei Škoda Auto a.s. in Mladá Boleslav. Außerdem ist er unter anderem tätig als Mitglied des Aufsichtsrats der Green Mobility Holding S.A. und der Europcar Mobility Group S.A. sowie Leiter des Prüfungsausschusses der Europcar Mobility Group S.A.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
| • |
Holger Peters ist Vorstandsmitglied für Finanzen, IT und Recht der Škoda Auto a.s., einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält. |
| • |
Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft. |
| • |
Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
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Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen |
| • |
Wartung von Kraftfahrzeugen |
| • |
Nutzung von Finanz- und Bankprodukten |
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| 2. |
Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 9
| a) |
Vergleichsvereinbarung zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft einerseits und der Zurich Insurance Europe AG als D&O-Versicherer des Grundvertrags sowie den D&O-Versicherern der Exzedentenversicherungsverträge andererseits vom 10. März 2026 |
|
Bestätigungsvereinbarung über Deckungsvergleich
zwischen
| (1) |
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg („VOLKSWAGEN“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat; |
| (2) |
AUDI Aktiengesellschaft, Auto-Union-Straße 1, 85045 Ingolstadt („AUDI“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat; |
| (3) |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70436 Stuttgart („Porsche“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat;
| (VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche zusammen die „Gesellschaften“) |
und
|
| (4) |
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46-50, 60331 Frankfurt am Main („AIG“); |
| (5) |
Allianz Global Corporate & Specialty SE, Königinstraße 28, 80802 München („AGCS“); |
| (6) |
Berkshire Hathaway European Insurance DAC, Deutschland, Cäcilienstraße 30, 50667 Köln („BERKSHIRE HATHAWAY“); |
| (7) |
Great Lakes Insurance SE, Königinstraße 107, 80802 München („Great Lakes“); |
| (8) |
HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover („HDI“); |
| (9) |
Liberty Mutual Insurance Europe SE, Direktion für Deutschland, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln („Liberty“); |
| (10) |
QBE Europe SA/NV, Direktion für Deutschland, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf („QBE“); |
| (11) |
Tokio Marine Europe SA Sucursal en España, Torre Diagonal Mar, Planta 10, C/ Josep Pla num.2. Planta 10, 08019 Barcelona, Spanien („TMHCC“); |
| (12) |
XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland (gleichzeitig als Rechtsnachfolgerin der AXA Corporate Solutions Deutschland, Niederlassung der AXA Corporate Solutions Assurance S.A. sowie der Catlin Insurance Company (UK) Ltd.), Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln („AXA XL“); |
| (13) |
Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main („Zurich“), |
| |
| (die Versicherungsunternehmen zu (4) bis (13) einschließlich ihrer Mitversicherer, „Versicherer“). |
|
| |
| (die Gesellschaften und Versicherer einzeln „Partei“ und zusammen die „Parteien“). |
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Soweit ein Versicherer bei einem Exzedentenvertrag gemäß Absatz (E) oder (G) der Präambel die Führung hat, handelt er sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der Mitversicherer des jeweiligen Exzedentenvertrags, soweit in diesem Deckungsvergleich nicht explizit etwas anderes geregelt ist.
Präambel
| (A) |
Die Gesellschaften sind Automobilhersteller, bei denen in Rede steht bzw. gestanden hat, dass mehrere Vorstandsmitglieder und sonstige Versicherte Personen der VW D&O Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der sog. „Dieselthematik“ verletzt haben. Der Begriff „Dieselthematik“ bezieht sich in diesem Kontext auf die Entwicklung, Installation, den Vertrieb und die sonstige Verwendung von bestimmten Softwarefunktionen in der Motorsteuerung von Dieselmotoren (u.a. des Typs EA189, des Typs EA288 und diverser Motoren des Typs V-TDI), die zu Abweichungen zwischen den Abgasemissionen im Prüfstands- und Realbetrieb führten, und alle damit zusammenhängenden Sachverhalte, insbesondere die von VOLKSWAGEN mit den Umstandsmeldungen aus dem Jahr 2015 angezeigten Sachverhalte. Der Begriff umfasst für Zwecke dieses Deckungsvergleichs die Aufklärung und Aufarbeitung bei den Gesellschaften nach der Veröffentlichung der Notice of Violation durch die US-amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) am 18. September 2015, einschließlich des sog. Bewältigungsmanagements, und alle Maßnahmen zur Vorbereitung und zum Abschluss dieses Vergleichs. Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind im In- und Ausland eine erhebliche Anzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren anhängig gewesen, darunter zivilgerichtliche Einzel- und Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden, und zum Teil gegenwärtig noch anhängig. Gegenstand dieser Verfahren sind im wesentlichen Schadensersatzforderungen bzw. Forderungen in Bezug auf die Rückabwicklung von Kaufverträgen. In den USA ist insbesondere eine Shareholder Derivative Action vor dem Supreme Court of the State of New York anhängig. Zudem haben Anleger aus Deutschland und dem Ausland gegen VOLKSWAGEN Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kursverluste als Folge angeblichen Fehlverhaltens bei der Kapitalmarktkommunikation im Zusammenhang mit der Dieselthematik erhoben. |
| (B) |
Des Weiteren haben insbesondere die Staatsanwaltschaften Braunschweig und München II unter anderem gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn sowie Herrn Stadler strafrechtliche Verfahren insbesondere wegen des Vorwurfs des Betrugs geführt, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind. Unter anderem wurden (die für diesen Vergleich als Versicherte Personen relevanten) Herren Rupert Stadler und Wolfgang Hatz vom Landgericht München II mit Urteil vom 27. Juni 2023 (Az. W5 KLs 64 Js 22724/19) wegen Betrugs verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. |
| (C) |
Die Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften und sonstigen nachgeordneten Konzernunternehmen („VOLKSWAGEN-Konzern“) wendeten nach Angaben von VOLKSWAGEN bis zum 30. September 2025 für negative Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik insgesamt mindestens EUR 33,6 Mrd. auf. Der Betrag setzt sich unter anderem zusammen aus den Kosten für Rückrufe und Feldmaßnahmen, Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen an Händler, Kosten der internen Untersuchung und Bußgeldzahlungen. |
| (D) |
VOLKSWAGEN hat seit dem 1. Januar 2012 bei Zurich eine D&O-Versicherung („Grundvertrag“) mit einer Versicherungssumme von EUR 25 Mio. unterhalten, die zusammen mit mehreren lokalen Policen („Lokalpolicen“, Grundvertrag und Lokalpolicen zusammen auch „Internationale Programmpolicen“) ein internationales Versicherungsprogramm gebildet hat. An den Grundvertrag haben sich außerdem diverse Exzedentenversicherungsverträge nacheinander angeschlossen (zusammen mit den Internationalen Programmpolicen das „VW-Versicherungsprogramm“). Für die Volkswagen Financial Services AG hat eine gesonderte D&O-Versicherung bestanden, an die sich wiederum diverse Exzedentenversicherungsverträge nacheinander angeschlossen haben (zusammen „VWFS-Police“). Einige der Exzedentenversicherungsverträge, die sich an den Grundvertrag angeschlossen haben, haben zugleich als Exzedentenversicherungsverträge zur VWFS-Police gedient. Es hat außerdem eine gesonderte D&O-Versicherung für die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr („IAV-Police“) bestanden, zu der der Grundvertrag als Versicherungssummenausschöpfungsdeckung und Bedingungsdifferenzdeckung fungiert und der eine Kumulregelung enthalten hat. Für Porsche hat bis zur zwischenzeitlichen vollständigen Übernahme durch VOLKSWAGEN eine eigene D&O-Versicherung bestanden, die sich seit dem 1. Februar 2011 im Run-Off befunden hat („Porsche-Police“). Die Internationalen Programmpolicen, die Exzedentenversicherungsverträge zum Grundvertrag, die VWFS-Police, die IAV-Police und die Porsche-Police werden in dieser Vereinbarung zusammen als die „VW D&O“ bezeichnet (und alle Versicherer dieser Policen zusammen als „Versicherer der VW D&O“). Die VW D&O gewährt in den Versicherungsverträgen definierten Personen („Versicherte Personen“), die bei der jeweiligen Versicherungsnehmerin oder bei mitversicherten Unternehmen im Sinne der Versicherungsbedingungen (im Grundvertrag u.a. AUDI und Porsche) tätig sind oder waren, Versicherungsschutz, insbesondere bei der Inanspruchnahme Versicherter Personen auf Schadensersatz sowie bei Einleitung behördlicher Verfahren gegen diese. Zu den Versicherten Personen gehören insbesondere ehemalige und amtierende Organmitglieder der Gesellschaften. |
| (E) |
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2016 bestand das VW-Versicherungsprogramm aus folgenden Versicherungsverträgen (gemeinsam „Versicherungsprogramm 2015“):
| - |
Grunddeckung und diverse Lokalpolicen (integrierte Limits) mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. bei Zurich, vor ihrer grenzüberschreitenden formwechselnden Umwandlung zum 2. Januar 2024 firmierend als Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland (100%) („Grunddeckung 2015“) |
| - |
1. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 25 Mio.) bei XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland (gleichzeitig als Rechtsnachfolgerin der AXA XL) (100%) („1. Exzedent 2015“) |
| - |
2. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 50 Mio.) bei AGCS (100%) („2. Exzedent 2015“) |
| - |
3. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 75 Mio.) bei AXA XL (100%) („3. Exzedent 2015“) |
| - |
4. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 100 Mio.) unter der Führung von AIG (50%) und Beteiligung von HDI (50%) („4. Exzedent 2015“) |
| - |
5. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 150 Mio.) unter der Führung von Liberty (40%) und Beteiligung von Allied World Assurance Company (Europe) dac (zuvor firmierend als Allied World Assurance Company (Europe) Ltd. „AWAC“) (30%), AXA XL (20%) und AGCS (10%) („5. Exzedent 2015“) |
| - |
6. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 200 Mio.) unter der Führung von TMHCC (50%) und Beteiligung von MSIG Europe SE, Niederlassung Deutschland (zuvor firmierend als MSIG Insurance Europe AG „MSIG“) (30%) und CNA Insurance Company Europe SA („CNA“) (20%) („6. Exzedent 2015“) |
| - |
7. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 250 Mio.) unter der Führung von QBE (60%), Underwriters at Lloyd’s Syndicate 4711 („Lloyd’s 4711“) (20%) und R+V Allgemeine Versicherung AG („R+V“) (20%) („7. Exzedent 2015“) |
| - |
8. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 150 Mio. (nach EUR 300 Mio.) unter der Führung von Great Lakes (16,667%) und Beteiligung von RiverStone Insurance (Malta) SE (zuvor firmierend als ArgoGlobal SE „RiverStone“) (16,667%), Starr Managing Agents Ltd. on behalf of Starr Consortium 9885 („Starr“) (13,333%), Underwriters at Lloyd's Syndicate 2987, vertreten durch Brit Syndicates Ltd. („Brit“) (10%), Intact Insurance UK Ltd. (zuvor firmierend als Royal and Sun Alliance Insurance Ltd. „IntactInsurance“) (10%), ANV Underwriters at Lloyd’s Syndicate 1861 („ANV / Lloyd’s 1861“) (6,667%), Arch Insurance (EU) dac („Arch“) (6,667%), AXA XL (6,667%), TMHCC (6,667%), Underwriters at Lloyd’s Syndicates 0623 and 2623 („Lloyd’s 0623 und 2623”) (3,333%) und Underwriters at Lloyd’s Syndicate 2468 („Lloyd’s 2468”) (3,333%) („8. Exzedent 2015“) |
| - |
9. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 450 Mio.) unter der Führung von AIG (50%) und Beteiligung von Swiss Re International SE („Swiss Re“) (50%) („9. Exzedent 2015“) |
Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramms 2015 betrug somit EUR 500 Mio., wobei die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Organmitglieder von VOLKSWAGEN zur Verfügung stand.
|
| (F) |
Ab der Versicherungsperiode 2016 schlossen die Versicherer der VW D&O Deckung für sog. „Abgaswertemanipulationen“ - mit Ausnahme des näher definierten Bewältigungsmanagements - unter der VW D&O aus. |
| (G) |
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2021 bis 1. Januar 2022 bestand das VW-Versicherungsprogramm aus folgenden Versicherungsverträgen (gemeinsam: „Versicherungsprogramm 2021“):
| - |
Grunddeckung mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. bei Zurich (100%) („Grunddeckung 2021“) |
| - |
1. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 25 Mio.) bei BERKSHIRE HATHAWAY (100%) („1. Exzedent 2021“) |
| - |
2. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 75 Mio.) unter der Führung von AXA XL (60%) und Beteiligung von AIG (40%) („2. Exzedent 2021“) |
| - |
3. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 100 Mio.) unter der Führung von HDI (30%) und Beteiligung von AIG (30%), QBE (20%), Generali Deutschland AG („Generali“) (10%), AVN / AmTrust International Underwriters DAC („AVN / AmTrust“) (5%) und Navigators / The Hartford Underwriters at Lloyd’s Syndicate 1221 („Navigators / The Hartford / Lloyd’s 1221“) (5%) („3. Exzedent 2021“) |
| - |
4. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 150 Mio.) unter der Führung von Liberty (50%) und Beteiligung von Beazley Insurance dac, Niederlassung für Deutschland („Beazley“) (30%), Lloyd’s Insurance Company S.A. CVS 5337 (10%) sowie von AXA XL (10%) („4. Exzedent 2021“) |
| - |
5. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 200 Mio.) unter der Führung von TMHCC (50%) und Beteiligung von MSIG (30%) und Generali (20%) („5. Exzedent 2021“) |
| - |
6. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 250 Mio.) unter der Führung von ERGO Versicherung AG (30%) und Beteiligung von Generali (20%), AIG (10%), AVN / AmTrust (10%), Ryan Specialty Group Denmark A/S (10%), Lloyd’s Insurance Company S.A. WRB 5340 (10%), Volante Ltd. („Volante“) (7,5%) und von Aviva Insurance Ltd. (2,5%) („Aviva“) („6. Exzedent 2021“) |
| - |
7. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 100 Mio. (nach EUR 300 Mio.) unter der Führung von Great Lakes (15%) und Beteiligung von AGCS (15%), TMHCC (10%), Newline Europe Versicherung AG (10%), Underwriters at Lloyd’s Syndicate 5000 (9,5%), Aviva (6,25%), IGI - International General Insurance Ltd. (5,5%), MSIG (5%), R+V (10%), SI Insurance (Europe), SA (5%), UNIQA Österreich Versicherungen AG (5%) und Volante (3,75%) („7. Exzedent 2021“) |
| - |
8. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 400 Mio.) unter der Führung von Swiss Re (50%) und Beteiligung von Arch Insurance UK Ltd. (20%), AIG (10%), Accredited Insurance (Europe) Ltd., vertreten durch Applied Financial Lines (Vale) (10%) und Beazley (10%) („8. Exzedent 2021“) |
| - |
9. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 15 Mio. (nach EUR 450 Mio.) unter der Führung von Liberty (66,67%) und Beteiligung von AXIS Specialty Europe SE (33,33%) („9. Exzedent 2021“) |
| - |
10. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 10 Mio. (nach EUR 465 Mio.) bei CHUBB European Group SE (100%) („10. Exzedent 2021“) |
| - |
11. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 5 Mio. (nach EUR 475 Mio.) bei HDI (100%) („11. Exzedent 2021“) |
Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramm 2021 betrug somit EUR 480 Mio., wobei wiederum die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Organmitglieder von VOLKSWAGEN zur Verfügung stand.
|
| (H) |
Die Gesellschaften sind auf Grundlage interner Untersuchungen zu der Auffassung gekommen, beim ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von VOLKSWAGEN, Herrn Prof. Dr. Winterkorn, dem früheren Vorstandsmitglied von VOLKSWAGEN und Vorstandsvorsitzenden von AUDI, Herrn Stadler, den ehemaligen Vorstandsmitgliedern von AUDI, Herrn Prof. Hackenberg und Herrn Dr. Knirsch, sowie dem früheren Porsche-Vorstandsmitglied Herrn Hatz seien Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik festzustellen. |
| (I) |
Dementsprechend forderten die Gesellschaften am 26. März 2021 Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn, Herrn Rupert Stadler, Herrn Prof. Dr. Ulrich Hackenberg, Herrn Dr. Stefan Knirsch und Herrn Wolfgang Hatz im Zusammenhang mit der Dieselthematik zur Zahlung von Schadensersatz auf. Bereits zuvor waren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor den Gerichten für Arbeitssachen Ansprüche gegen einen (ehemaligen) Arbeitnehmer von VOLKSWAGEN, Herrn Dr. Heinz-Jakob Neußer (ehemaliges Mitglied des sog. Markenvorstandes von VOLKSWAGEN), geltend gemacht worden (zusammen mit den Herren Prof. Dr. Winterkorn, Stadler, Prof. Dr. Ulrich Hackenberg, Dr. Knirsch und Hatz, die „In Anspruch Genommenen Personen“), sowie gegen weitere (ehemalige) Arbeitnehmer der Gesellschaften. |
| (J) |
Die Gesellschaften sind der Ansicht, dass diese Inanspruchnahmen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte das Versicherungsprogramm 2015 und auch das Versicherungsprogramm 2021 betreffen. Die Versicherer haben eingewandt, dass Versicherungsschutz allenfalls unter dem Versicherungsprogramm 2015 bestehen könnte und sich weitere Einwendungen vorbehalten. |
| (K) |
Die Gesellschaften haben mit allen In Anspruch Genommenen Personen Vereinbarungen über die in (H) erwähnten Haftungsansprüche geschlossen („Ursprüngliche Haftungsvergleiche“), denen - soweit erforderlich - die Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften zugestimmt haben. Die Gesellschaften haben mit den Versicherern - ausgenommen BERKSHIRE HATHAWAY - am 9. Juni 2021 eine Vereinbarung zu den Deckungsansprüchen mit einem Regulierungsbetrag von EUR 270.015.000,00 geschlossen („Erster Deckungsvergleich“). Diesem Ersten Deckungsvergleich haben die Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften in jeweils derselben Hauptversammlung zugestimmt. Schließlich wurde zwischen den Gesellschaften und BERKSHIRE HATHAWAY am 15. Juli 2025 ein Vergleich mit einem Regulierungsbeitrag von EUR 7.700.000,00 geschlossen („BERKSHIRE Deckungsvergleich“). |
| (L) |
Zurich und die Versicherer der Lokalpolicen hatten aus der Grunddeckung 2015 schon vor Abschluss des Ersten Deckungsvergleichs am 9. Juni 2021 Leistungen für Rechtsverteidigungskosten der Versicherten Personen im Zusammenhang mit einigen der unter (A) erwähnten Verfahren erbracht, u.a. im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und diversen Verfahren in den USA. In Erfüllung von Ziffer 2.2 des Ersten Deckungsvergleichs ist aus den Regulierungsbeträgen 2015 im Sinne der Ziffer 1.2 des Ersten Deckungsvergleichs ein Teilbetrag von EUR 50 Mio. auf das Rückstellungskonto im Sinne der Ziffer 2.1 des Ersten Deckungsvergleichs geflossen. Von diesem Rückstellungskonto sind ebenfalls Leistungen für Rechtsverteidigungskosten der Versicherten Personen in diesen Verfahren erbracht worden. |
| (M) |
Die gegen die Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung von VOLKSWAGEN erhobenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen wurden erst- und zweitinstanzlich abgewiesen. Der Bundesgerichthof hat aber letztinstanzlich durch ein am 30. September 2025 verkündetes Urteil den Anfechtungsklagen insoweit stattgegeben, als er den Beschluss, mit dem die Hauptversammlung dem Ersten Deckungsvergleich zugestimmt hatte, für nichtig erklärt hat. Dieses Urteil hat zur Konsequenz, dass neben dem Ersten Deckungsvergleich auch der BERKSHIRE Deckungsvergleich nach seiner Ziffer 5.2 infolge der Unwirksamkeit des Ersten Deckungsvergleichs unwirksam geworden ist. Der Bundesgerichtshof war anders als die Vorinstanzen der Ansicht, die Einberufung der Hauptversammlung hätte nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Ersten Deckungsvergleich auch ein Verzicht auf mögliche Organhaftungsansprüche gegenüber einer Vielzahl von amtierenden und ausgeschiedenen Organmitgliedern von VOLKSWAGEN verbunden war. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung bei der Prüfung der Zustimmungsbeschlüsse keine materiellen Einwände gegen den Ersten Deckungsvergleich erkennen lassen. |
| (N) |
Hinsichtlich der beiden angegriffenen Zustimmungsbeschlüsse zu den Haftungsvergleichen mit den Herren Prof. Dr. Winterkorn und Rupert Stadler hat der Bundesgerichtshof das klageabweisende Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Haftungsvergleiche mit den Herren Prof. Dr. Winterkorn und Stadler sind weiterhin wirksam. Es ist derzeit noch offen, ob die Gesellschaften mit Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn und/oder mit Herrn Rupert Stadler neue Haftungsvergleiche abschließen werden. (Diese etwaigen neuen Vergleiche und die Ursprünglichen Haftungsvergleiche zusammen die „Haftungsvergleiche“). |
| (O) |
Die Absichten der Parteien sind gegenüber dem Abschluss des Ersten Deckungsvergleichs bzw. des BERKSHIRE Deckungsvergleichs unverändert. Die Parteien beabsichtigen
| - |
unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte, |
| - |
ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und |
| - |
ohne Präjudiz für etwaige Rechtsstreitigkeiten |
eine Regelung zu den Deckungsansprüchen, die in der Sache umfassend und abschließend sein soll. Zum „Relevanten Sachverhalt“, auf den sich die in diesem Deckungsvergleich geregelten versicherungsrechtlichen Rechtsverhältnisse beziehen, gehören neben der Dieselthematik auch etwaige sonstige Manipulationen, Verfälschungen oder Falschangaben von/zu Abgas-, Verbrauchs- oder Leistungswerten von Motoren aus dem VOLKSWAGEN-Konzern („Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen“). Dabei ist es unerheblich, auf welchen Maßnahmen oder Umständen die Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen beruhen (z.B. Eingriffe in Software oder Hardware) oder wem gegenüber etwaige Falschangaben (z.B. Behörden, Händlern oder Kunden) erfolgten. Mit dem Begriff „Verbrauchswerte“ sind insbesondere die Verbrauchswerte sämtlicher Betriebsstoffe eines Fahrzeuges gemeint (z.B. Benzin, Diesel, Strom, Öl). Vom Relevanten Sachverhalt werden insbesondere - aber nicht abschließend - Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, aufsichtsrechtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren und Ansprüchen, die aufgrund von Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen bei Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren (gleich welchen Typs) eingeleitet, initiiert, angekündigt oder erhoben werden und Verstöße gegen Publizitätspflichten oder Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen umfasst. Zum Relevanten Sachverhalt zählen zudem etwaige kartellrechtswidrige Absprachen im Zusammenhang mit der Dieselthematik oder sonstigen Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Untersuchungen, Verfahren und Inanspruchnahmen.
|
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien nunmehr einen weiteren Deckungsvergleich ab, der inhaltlich - bei konsolidierter Betrachtung - den Ersten Deckungsvergleich sowie den BERKSHIRE Deckungsvergleich im Sinne eines Neuabschlusses weitestmöglich bestätigt, und treffen dazu die folgenden Regelungen:
| 1. |
Zahlungsverpflichtungen der Versicherer
|
| 1.1 |
Zur Regulierung des Relevanten Sachverhalts sind die Versicherer verpflichtet, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen insgesamt einen Betrag von EUR 277.715.000 abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen (siehe Präambel Absatz (L)) und der gemäß Ziffer 2 noch zu erbringenden Versicherungsleistungen an VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche auf ein von VOLKSWAGEN zu benennendes Konto zu zahlen. Die Zahlung des jeweiligen Versicherers wird mit Wirksamwerden dieses Vergleichs gemäß Ziffer 6.1 durch Aufrechnung mit dem jeweiligen Rückgewähranspruch aus Ziffer 7.2 des Ersten Deckungsvergleich bzw. Ziffer 5.2 des BERKSHIRE Deckungsvergleichs geleistet. Die für die Aufrechnung erforderlichen Erklärungen werden bereits hiermit aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden dieses Vergleichs gemäß Ziffer 6.1 abgegeben. VOLKSWAGEN wird aus den Regulierungsbeiträgen - soweit nicht ohnehin bereits geschehen - einen Anteil in Höhe von 34,18% an AUDI und einen Anteil in Höhe von 14,50% an Porsche weiterleiten. |
| 1.2 |
Die Versicherer des Versicherungsprogramms 2015 tragen jeweils als Einzelschuldner vom Gesamtregulierungsbetrag aus dem Versicherungsprogramm 2015 in Höhe von EUR 261.890.000,00 gemäß ihrer jeweiligen Beteiligungsquote am Grundvertrag bzw. an den Exzedentenverträgen des Versicherungsprogramms 2015 (vgl. Absatz (D) der Präambel) folgende Beträge, soweit nachstehend nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart ist (der jeweilige Anteil des Versicherers nachfolgend „Regulierungsbetrag 2015“):
| a) |
Grunddeckung 2015: EUR 25.000.000,00 |
| b) |
1. Exzedent 2015: EUR 22.000.000,00 |
| c) |
2. Exzedent 2015: EUR 21.750.000,00 |
| d) |
3. Exzedent 2015: EUR 20.525.000,00 |
| e) |
4. Exzedent 2015: EUR 35.000.000,00 |
| f) |
5. Exzedent 2015: EUR 32.500.000,00 |
| g) |
6. Exzedent 2015: EUR 23.000.000,00, hiervon tragen als Einzelschuldner TMHCC EUR 12.500.000,00, MSIG EUR 7.500.000,00 und CNA EUR 3.000.000,00 |
| h) |
7. Exzedent 2015: EUR 25.500.000,00 |
| i) |
8. Exzedent 2015: EUR 45.615.000,00 |
| j) |
9. Exzedent 2015: EUR 11.000.000,00 |
|
| 1.3 |
Die Versicherer des Versicherungsprogramms 2021 tragen jeweils als Einzelschuldner vom Gesamtregulierungsbetrag aus dem Versicherungsprogramm 2021 in Höhe von EUR 15.825.000,00 gemäß ihrer jeweiligen Beteiligungsquote am Grundvertrag bzw. an den Exzedentenverträgen des Versicherungsprogramms 2021 (vgl. (F) der Präambel) folgende Beträge (der jeweilige Anteil des Versicherers nachfolgend „Regulierungsbetrag 2021“):
| a) |
Grunddeckung 2021: EUR 3.500.000,00 |
| b) |
1. Exzedent 2021: EUR 7.700.000,00 |
| c) |
2. Exzedent 2021: EUR 1.625.000,00 |
| d) |
3. Exzedent 2021: EUR 3.000.000,00 |
|
| 1.4 |
Die von den Versicherern als Einzelschuldner jeweils zu leistenden Beträge ergeben sich aus der Anlage zu dieser Vereinbarung. |
| 1.5 |
Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich bei den Regulierungsbeträgen um echte Schadensersatzzahlungen handelt und folglich keine Umsatzsteuer auf die von den Versicherern zu leistenden Zahlungen zu entrichten ist. Ein etwaiges rechtliches Risiko hinsichtlich der Umsatzsteuer tragen die Gesellschaften. Für die Versicherer ist die Leistung der vorgenannten Regulierungsbeträge auch insoweit abschließend. Sie werden den Gesellschaften jedoch im Rahmen des Zumutbaren alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine Prüfung der steuerrechtlichen Folgen relevant sind oder deren Vorlage gegenüber den Finanzbehörden erforderlich oder zweckdienlich ist. |
| 1.6 |
Jeder Versicherer
| a) |
verpflichtet sich auch mit Wirkung zu Gunsten der Gesellschaften seine Rückgewähransprüche aus Ziffer 7.2 des Ersten Deckungsvergleichs bzw. bei BERKSHIRE HATHAWAY aus Ziffer 5.2 des BERKSHIRE Deckungsvergleichs nicht geltend zu machen, bis entweder die Frist nach Ziffer 6.1 abgelaufen oder die Aufrechnung nach Ziffer 1.1 dieses Deckungsvergleichs wirksam geworden ist („Stand Still“); |
| b) |
verpflichtet sich auch mit Wirkung zu Gunsten der Gesellschaften für die Zeit des Stand Still keine Forderung auf Verzugszinsen oder sonstige Verzugsschäden zu erheben; |
| c) |
verzichtet mit Wirksamwerden des Deckungsvergleichs auf etwaige Forderungen im Sinne der lit. b) und |
| d) |
sichert einseitig zu, dass er die Rückgewähransprüche, mit denen nach Ziffer 1.1 aufgerechnet werden soll, und alle Ansprüche, auf die er in diesem Deckungsvergleich verzichtet, nicht bereits abgetreten, verpfändet oder anderweitig darüber verfügt hat oder in der Zeit bis zum Wirksamwerden des Deckungsvergleichs nach Ziffer 6.1 darüber verfügen wird. |
|
| 2. |
Rückstellung für künftige Versicherungsleistungen
|
| 2.1 |
Die Zurich als Grundversicherer der VW D&O hat gemäß Ziffer 2.1 des Ersten Deckungsvergleichs ein separates Bankkonto eröffnet („Rückstellungskonto“), das treuhänderisch für VOLKSWAGEN verwaltet wird. Zurich hat seit Wirksamwerden des Ersten Deckungsvergleichs das Rückstellungskonto entsprechend den Bestimmungen im Ersten Deckungsvergleich verwaltet. Zum 30. September 2025 war von den gemäß den Regelungen im Ersten Deckungsvergleich auf das Rückstellungskonto eingezahlten EUR 50 Mio. ein Teilbetrag in Höhe von EUR 13.613.399,99 verbraucht („Differenzbetrag“). Die Parteien halten klarstellend fest, dass weitere Einzahlungen auf das Rückstellungskonto nicht geschuldet sind. Die Bestimmungen zur Verwaltung des Rückstellungskontos sollen nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen weitergelten. |
| 2.2 |
Das Rückstellungskonto soll von der Zurich fortgeführt werden. Über das Rückstellungskonto sind bereits in der Vergangenheit Versicherungsleistungen unter der VW D&O für den Relevanten Sachverhalt erbracht worden und sollen in gleicher Weise auch künftig noch Versicherungsleistungen unter der VW D&O für den Relevanten Sachverhalt erbracht werden, sofern eine Versicherte Person auch unter Berücksichtigung der Haftungsvergleiche und dieses Deckungsvergleichs von den Versicherern der VW D&O noch Abwehrdeckung und/oder Freistellung von Haftungsansprüchen verlangen kann oder Streit darüber besteht. Leistungen aus dem Rückstellungskonto werden ausdrücklich nicht auf Deckungsansprüche der versicherten Unternehmen erbracht. |
| 2.3 |
Versicherungsleistungen nach Ziffer 2.1 werden nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen der VW D&O für die jeweils einschlägige Versicherungsperiode und der gesetzlichen Regelungen gewährt. Die Zurich ist zur Regulierung von Ansprüchen Versicherter Personen aus oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt aus dem Rückstellungskonto berechtigt, wenn die Ansprüche aus ihrer Sicht begründet sind oder im Streitfall eine gütliche Einigung oder eine andere günstige Lösung erreicht werden kann. |
| 2.4 |
Die Kosten der Verwaltung, inklusive der Zurich entstehender Aufwendungen für Leistungen Dritter, die Verteidigung gegen unberechtigte Deckungsansprüche und einer für die Regulierungsleistungen angemessenen Vergütung, gehen zu Lasten des Rückstellungskontos. Werden andere Versicherer der VW D&O wegen des Relevanten Sachverhalts auf Deckung in Anspruch genommen, werden sie den Anspruchsteller an Zurich verweisen; im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gehen deren Aufwendungen ebenfalls zu Lasten des Rückstellungskontos. Die Zurich wird bei der Durchführung der Regulierung diejenige Sorgfalt walten lassen, welche sie in eigenen Angelegenheiten als Versicherer anzuwenden pflegt. Für etwaige Vermögensschäden haftet die Zurich dabei im Rahmen der Verschuldenshaftung nur für Vorsatz. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von Personen, deren Verschulden die Zurich sich nach gesetzlichen Vorschriften zurechnen lassen muss und zugunsten solcher Personen. |
| 2.5 |
Sollten Versicherte Personen - gleich aus welchem Rechtsgrund - zu Rückzahlungen empfangener Versicherungsleistungen aus dem Rückstellungskonto verpflichtet sein, sind diese auf das Rückstellungskonto zu leisten. Sollte das Rückstellungskonto bereits gemäß Ziffer 2.6 aufgelöst sein, sind die Zahlungen auf das von VOLKSWAGEN anzugebende Konto zu leisten. Ziffer 1.1 letzter Satz gilt entsprechend. |
| 2.6 |
Die Abrechnung über das Rückstellungskonto, insbesondere über die von dort bezahlten Versicherungsleistungen, Aufwendungen und Vergütungen, wird von der Zurich jeweils binnen vier Wochen nach Abschluss eines Kalenderhalbjahrs durchgeführt. Zurich stellt VOLKSWAGEN die Abrechnungen unaufgefordert zur Verfügung. Abgerechnet wird letztmalig zum 31. Dezember des Jahres,
| a) |
in dem das Rückstellungskonto kein Guthaben mehr aufwies oder |
| b) |
in dem über die letzten Zurich bekannten und gemeldeten rechtshängigen Ansprüche oder laufenden Verfahren im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt rechtskräftig entschieden oder die Streitigkeit anderweitig beigelegt worden ist, |
jedoch spätestens zum 31. Dezember 2027. Das Guthaben auf dem Rückstellungskonto wird VOLKSWAGEN innerhalb eines Monats nach dieser Schlussabrechnung auf das von VOLKSWAGEN anzugebende Konto ausgezahlt. Ziffer 1.1 letzter Satz gilt entsprechend.
|
| 2.7 |
Zurich ist berechtigt, die Versicherer über den Stand der Regulierung zu informieren. Auf entsprechende Nachfragen der Versicherer wird Zurich diese entsprechend unterrichten. |
| 2.8 |
Die Gesellschaften und der 1. Exzedent 2015 erkennen an, dass die bisherige Verwaltung des Rückstellungskontos und des daraus resultierenden Differenzbetrags den Regelungen des Ersten Deckungsvergleichs entsprochen hat. Eine etwaige Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt aber unberührt. |
| 2.9 |
Schon vor Unterzeichnung dieses Deckungsvergleichs wurden für den Zeitraum zwischen der Urteilverkündung am 30. September 2025 einerseits und dem Wirksamwerden des Stand Still nach Ziffer 1.6 andererseits folgende Regelungen getroffen („Vorläufiger Stand Still“):
| a) |
Zurich verpflichtet sich, das Rückstellungskonto entsprechend den Ziffern 2.3 bis 2.7 des Ersten Deckungsvergleichs fortzuführen und die Schadenregulierung aus diesem Rückstellungskonto zu betreiben; |
| b) |
AGCS, AXA XL und VOLKSWAGEN stimmen dieser Fortführung und der fortlaufenden Schadenregulierung zu; |
| c) |
jeder Versicherer verpflichtet sich auch mit Wirkung zu Gunsten der Gesellschaften,
| aa) |
seine Rückgewähransprüche aus Ziffer 7.2 des Ersten Deckungsvergleich bzw. bei BERKSHIRE HATHAWAY aus Ziffer 5.2 des BERKSHIRE Deckungsvergleichs nicht geltend zu machen, bis der Stand Still im Sinne der Ziffer 1.6 eingreift; |
| bb) |
für die Zeit des Vorläufigen Stand Still keine Forderung auf Verzugszinsen oder sonstige Verzugsschäden zu erheben. |
Dieser Vorläufige Stand Still gilt bis zum 14. März 2026.
|
|
| 3. |
Abgeltungs- und Erledigungswirkung
|
| 3.1 |
Die Parteien sind sich einig, dass mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 dieser Vereinbarung und der vollständigen Leistung der durch die einzelnen Versicherer zu erbringenden jeweiligen Regulierungsbeträge gemäß Ziffer 1 dieses Deckungsvergleichs:
| a) |
alle Deckungsansprüche Versicherter Personen sowie der Gesellschaften und sonstiger versicherter Unternehmen für Versicherungsfälle und Sachverhalte auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt, unabhängig davon, unter welche Police welcher Versicherungsnehmerin die Ansprüche fallen oder welche Versicherungsperiode sie betreffen; und |
| b) |
alle Deckungsansprüche Versicherter Personen sowie der Gesellschaften und sonstiger versicherter Unternehmen für Versicherungsfälle, die in der Versicherungsperiode 2015 eingetreten sind oder dieser aus versicherungsvertragsrechtlichen Gründen zuzuordnen sind, |
gegenüber den Versicherern der VW D&O abgegolten und erledigt sind, soweit die Parteien über die Deckungsansprüche nach den vertraglichen Regelungen und dem Versicherungsvertragsgesetz verfügungsbefugt sind.
Die Gesellschaften verpflichten sich zugleich, etwaige Deckungsansprüche dauerhaft nicht bzw. nicht mehr länger gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die Gesellschaften werden außerdem - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen Versicherer der VW D&O (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen.
|
| 3.2 |
Die Abgeltungs- und Erledigungswirkung nach Ziffer 3.1 gilt unabhängig davon, ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige, bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt; insbesondere sind sich die Parteien einig, dass unter der VW D&O keine weiteren Ansprüche gegen die Versicherer der VW D&O auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt mehr geltend gemacht werden können. Für die nicht an diesem Deckungsvergleich beteiligten Versicherer der VW D&O gilt die Abgeltungs- und Erledigungswirkung nach Ziffer 3.1 im Sinne eines echten Vertrags zu Gunsten Dritter. |
| 3.3 |
Die gemäß Ziffern 1.1 und 1.3 unter der Versicherungsperiode 2021 durch die einzelnen Versicherer zu erbringenden Leistungen werden auf die Versicherungssumme unter dem jeweiligen Versicherungsvertrag aus der Versicherungsperiode 2021 angerechnet. Die Leistungen der Versicherer der Versicherungsperiode 2021 gemäß Ziffern 1.1 und 1.3 schöpfen darüber hinaus die Versicherungssummen der Grunddeckung 2021 und der nachfolgenden Exzedenten des Versicherungsprogramms 2021 für sämtliche Sachverhalte und Ansprüche auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt vollständig aus. |
| 3.4 |
Die Erledigungswirkung nach Ziffern 3.1 bis 3.3 tritt zugunsten der Versicherer, die ihre jeweiligen Regulierungsbeträge gemäß Ziffer 1 dieses Deckungsvergleichs in vollem Umfang erbracht haben, unabhängig davon ein, ob andere Versicherer ihre Regulierungsbeträge ebenfalls erbracht haben. Für Versicherer der VW D&O, die nach dieser Vergleichsvereinbarung unter der Periode 2021 keinen Regulierungsbetrag zu erbringen haben, tritt die Erledigungswirkung mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziffer 6.1 ein. |
| 3.5 |
Ziffer 2 bleibt von der Erledigungs- und Abgeltungswirkung gemäß vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 unberührt. Versicherungsleistungen gemäß den einschlägigen Versicherungsbedingungen der VW D&O für Verfahren und Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt werden von den Versicherern der VW D&O nach Maßgabe von Ziffer 2 über das Rückstellungskonto reguliert bzw. - nach Erschöpfung des Rückstellungskontos - von den Versicherern der VW D&O nach Freistellung durch VOLKSWAGEN im Rahmen der Regelungen von Ziffer 4 erbracht. Die Parteien sind sich einig, dass durch diesen Deckungsvergleich sowie die Haftungsvergleiche der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.3.4 der Versicherungsbedingungen für die Grunddeckung nicht dadurch eingeschränkt wird, dass Haftungsansprüche erledigt werden. Klarstellend halten die Parteien fest, dass die in dieser Ziffer 3.5 geregelte Rückausnahme nicht für etwaige Deckungsansprüche versicherter Gesellschaften gilt. |
| 3.6 |
Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 dieser Vereinbarung und der Leistung des Vergleichsbetrags nach Maßgabe von Ziffer 1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Gesellschaften dazu, Ansprüche gegen amtierende oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaften („Vorstandsmitglieder“) auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht bzw. nicht mehr gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten der Vorstandsmitglieder, der ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden kann (§ 328 Abs. 2 BGB) und der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
Die Gesellschaften sichern zu, solche Ansprüche nicht abgetreten zu haben, und verpflichten sich, solche Abtretungen nicht vorzunehmen oder Ansprüche anderweitig zu übertragen.
Die Gesellschaften werden - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen werden.
|
| 3.7 |
Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 dieser Vereinbarung und der Leistung des Vergleichsbetrags nach Maßgabe von Ziffer 1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Gesellschaften dazu, Ansprüche gegen sämtliche weitere Versicherten Personen auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht bzw. nicht mehr gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten der Versicherten Personen, der ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden kann (§ 328 Abs. 2 BGB) und der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
Die Gesellschaften sichern zu, solche Ansprüche nicht abgetreten zu haben, und verpflichten sich, solche Abtretungen nicht vorzunehmen oder Ansprüche anderweitig zu übertragen.
Die Gesellschaften werden - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen Versicherte Personen (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen werden.
|
| 3.8 |
Gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG kann auf Organhaftungsansprüche nicht verzichtet werden, bei denen seit ihrer Entstehung noch keine drei Jahre abgelaufen sind. Von den Regelungen der Ziffern 3.6 und 3.7 sowie Ziffer 3.10 ausgenommen sind Organhaftungsansprüche, bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ersten Deckungsvergleichs am 9. Juni 2021 die Dreijahresfrist des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG noch nicht abgelaufen war. |
| 3.9 |
Im Übrigen gilt die in den Ziffern 3.6 und 3.7 vereinbarte Erledigung für Ansprüche der Gesellschaften auf Grund oder im Zusammenhang mit der Dieselthematik umfassend, soweit die Ansprüche bis zum 9. Juni 2021 entstanden sind. Für andere Ansprüche der Gesellschaften auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gilt die Erledigung zudem nicht, soweit feststeht, dass für die betreffenden Ansprüche ein Versicherungsschutz unter der VW D&O - gleichgültig in welcher Versicherungsperiode - nicht besteht; die Beweislast hierfür trifft die Gesellschaften. |
| 3.10 |
Hinsichtlich der In Anspruch Genommenen Personen gelten die Regelungen in Ziffern 3.6 und 3.7 nicht, sondern die Vereinbarungen in den mit diesen geschlossenen Haftungsvergleichen. Wird von diesen kein Haftungsvergleich geschlossen oder wird dieser nicht wirksam oder wird dieser für nichtig erklärt, was auf Grund der beim Oberlandesgericht Celle anhängigen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen die unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 22. Juli 2021 gefassten Zustimmungsbeschlüsse für die Haftungsvergleiche mit Herrn Prof. Dr. Winterkorn und Herrn Stadler möglich ist, können die Gesellschaften in Abweichung von Ziffern 3.6 und 3.7 weiterhin gegen die In Anspruch Genommene Person vorgehen, allerdings nur für den Teil des Schadens, der verbleiben würde, wenn die Versicherer auch die Differenz zwischen den Regulierungsbeträgen nach Ziffer 1 und den maximalen Versicherungssummen für die Versicherungsperiode 2015 und die Versicherungsperiode 2021 für Versicherungsleistungen zur Freistellung der jeweils In Anspruch Genommenen Person aufgewandt hätten. Für den übrigen Teil verpflichten sich die Gesellschaften dazu, Ansprüche gegen die In Anspruch Genommenen Personen auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht bzw. nicht mehr länger gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten der In Anspruch Genommenen Personen, der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt. Die beiden vorstehenden Sätze gelten jedoch nicht, soweit die In Anspruch genommene Person aus anderen Gründen als der Erschöpfung der Versicherungssumme nicht versichert wäre. Die Regelungen in Ziffer 4 bleiben hiervon unberührt. |
| 4.1 |
Für den Fall, dass auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt Ansprüche gegen einen oder mehrere Versicherer der VW D&O geltend gemacht werden, stellt VOLKSWAGEN die Versicherer der VW D&O unter Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten frei, insbesondere
| a) |
von sämtlichen Ansprüchen auf Versicherungsleistungen, insbesondere haftpflichtversicherungsrechtlichen Freistellungsansprüchen und Ansprüchen auf Übernahme der Kosten des Rechtsschutzes von Versicherten; und |
| b) |
von damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der eigenen Kosten der Versicherer in angemessener Höhe, insbesondere Rechtsanwaltskosten für die Prüfung von und/oder Verteidigung gegen Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit wird vermutet, wenn die Kosten der bisherigen Regulierungspraxis entsprechen; und |
| c) |
von Verzugs- und Rechtshängigkeitszinsen auf Deckungsansprüche; und |
| d) |
von den Kosten einer Sicherheitsleistung oder vergleichbaren Aufwendungen, die die Versicherer bei der gerichtlichen Verteidigung gegen Deckungsansprüche zur Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung bewirken. |
Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass die Freistellungsverpflichtung von VOLKSWAGEN insbesondere besteht für Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die gegenüber den Anspruchsinhabern oder Dritten nicht gemäß Ziffern 3.1 bis 3.3 dieser Vereinbarung abgegolten und erledigt worden sind, weil die Parteien nach den vertraglichen Regelungen oder dem Versicherungsvertragsgesetz nicht verfügungsbefugt sind oder weil die Parteien aus anderen Gründen keine Abgeltung und Erledigung mit Wirkung gegenüber den Anspruchsinhabern oder Dritten vereinbaren konnten oder vereinbart haben. Soweit Versicherer der VW D&O nicht Partei dieser Vereinbarung sind, handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten dieser Versicherer der VW D&O, der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
|
| 4.2 |
Die Freistellungsverpflichtung gemäß Ziffer 4.1 gilt im Hinblick auf das Versicherungsprogramm 2015 auch für solche Ansprüche gegen einen oder mehrere Versicherer der VW D&O, die nicht dem Relevanten Sachverhalt zuzuordnen sind. |
| 4.3 |
Die Freistellungsverpflichtung gemäß Ziffer 4.1 gilt nicht,
| a) |
soweit die Deckungsansprüche über ein verbliebenes Guthaben auf dem Rückstellungskonto gemäß Ziffer 2 abgerechnet werden können; oder |
| b) |
wenn die in Anspruch genommene Versicherte Person entsprechende Schadensersatzansprüche
| aa) |
mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherer anerkennt, |
| bb) |
sich mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherer über diese vergleicht oder |
| cc) |
bestehende Verteidigungsmöglichkeiten mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherer endgültig ungenutzt verstreichen lässt, |
ohne dass VOLKSWAGEN einem solchen Vorgehen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung von VOLKSWAGEN gilt als erteilt, wenn einer entsprechenden Anfrage der Versicherer nicht binnen zwei Wochen ausdrücklich widersprochen wird. Ungeachtet dessen bleibt die Freistellungspflicht von VOLKSWAGEN bestehen, wenn die Versicherer zur Deckung verpflichtet sind, wofür sie die Beweislast trifft.
|
|
| 4.4 |
Ebenso wenig gilt die Freistellungsverpflichtung, wenn die Versicherer der VW D&O entsprechende Deckungsansprüche ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von VOLKSWAGEN anerkennen, sich über diese vergleichen oder ihnen bekannte Verteidigungsmöglichkeiten wissentlich endgültig ungenutzt verstreichen lassen, sofern nicht die Versicherer der VW D&O aufgrund der anwendbaren Versicherungsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen insbesondere ein Anerkenntnis abgeben mussten oder sonst zu einer der vorstehenden Handlungen verpflichtet waren. Ziffer 4.3 lit. b) Satz 2 gilt entsprechend. |
| 4.5 |
Sofern Versicherungsleistungen von den Versicherten Personen zurückzuzahlen sind, kehren die Versicherer der VW D&O diese Zahlungen unverzüglich nach Rückerstattung durch die Versicherten Personen an VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche auf ein von VOLKSWAGEN zu benennendes Konto. Ziffer 1.1 letzter Satz gilt entsprechend. |
| 4.6 |
Die Verjährungsfrist hinsichtlich eines Freistellungsanspruchs beginnt frühestens mit der Geltendmachung des jeweiligen Anspruchs gegen die Versicherer. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregeln. |
| 4.7 |
AUDI und Porsche stellen VOLKSWAGEN insoweit frei, als der zu Grunde liegende Sachverhalt die jeweilige Gesellschaft betrifft. Die Gesellschaften haften insoweit nicht gesamtschuldnerisch. |
| 5. |
Regress- und Ausgleichsansprüche, Rückforderungen
|
| 5.1 |
Die Versicherer werden wegen von Ihnen erbrachter Leistungen keine Regress- oder Ausgleichsansprüche aus eigenem oder übergegangenem Recht, insbesondere aus § 86 VVG, gegen Gesellschaften, Versicherte Personen oder Dritte geltend machen. Die Versicherer treten solche Ansprüche auf Verlangen von VOLKSWAGEN an eine der Gesellschaften oder einen Dritten ab. Der Zessionar ist von VOLKSWAGEN zu benennen. |
| 5.2 |
Sofern die versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, kann VOLKSWAGEN die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Versicherte Personen wegen Zahlungen aus dem Rückstellungskonto (Ziffer 2.5) oder von Leistungen der Versicherer, für die VOLKSWAGEN gemäß Ziffer 4.1 zur Freistellung verpflichtet war, von den Versicherern verlangen, denen die Ansprüche zum Zeitpunkt des Verlangens zustehen. Die Versicherer können von VOLKSWAGEN Ersatz aller Aufwendungen, inklusive interner Kosten in angemessener Höhe, verlangen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Verlangen entstehen.
Die Parteien halten klarstellend fest, dass dies nicht gilt für Leistungen, auf deren Rückforderung die Versicherer verzichtet haben oder für Beträge, die nach Ziffer 1 an die Gesellschaften geleistet wurden.
|
| 6.1 |
Die Wirksamkeit des Deckungsvergleichs mit Ausnahme der Verpflichtung in Ziffer 1.6 lit. a), b) und d) steht unter den aufschiebenden Bedingungen,
| a) |
dass die Hauptversammlungen der Gesellschaften dem Deckungsvergleich zustimmen und |
| b) |
dass keine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals der jeweiligen Gesellschaft erreichen, gegen die Beschlussfassung Widerspruch zur Niederschrift erhebt. |
Die aufschiebenden Bedingungen gelten als endgültig ausgefallen, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember 2026 eingetreten sind.
|
| 6.2 |
Wenn gegen einen oder mehrere der Beschlüsse im Sinne der Ziffer 6.1 Nichtigkeitsklagen gemäß § 249 AktG und/oder Anfechtungsklagen gemäß § 246 AktG erhoben werden, berührt dies bis zu einer rechtskräftigen Stattgabe die Abwicklung des Deckungsvergleichs nicht, soweit nicht zwingende rechtliche Regelungen etwas anderes gebieten. Falls einer solchen Klage rechtskräftig stattgegeben wird, haben die Parteien die einander gewährten Leistungen unter Ausschluss der Einreden aus §§ 814, 818 Abs. 3 BGB, einer Aufrechnungsmöglichkeit oder eines Zurückbehaltungsrechts zurückzugewähren. |
| 6.3 |
Die Wirksamkeit dieses Deckungsvergleichs ist nicht abhängig von Abschluss und Wirksamkeit der Haftungsvergleiche mit den In Anspruch Genommenen Personen. Die in Ziffern 3.1 und 3.10 für den Eintritt der Erledigungswirkung gegenüber den In Anspruch Genommenen Personen vorgesehenen Bedingungen bleiben hiervon unberührt. |
| 6.4 |
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf das Wirksamwerden dieses Deckungsvergleichs ferner:
| a) |
Die Gesellschaften haben Gleiss Lutz beauftragt und bevollmächtigt, alle Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dieser Vergleichsvereinbarung zu empfangen und zu übermitteln. In gleicher Weise beauftragen und bevollmächtigen die Versicherer DLA Piper. Eine Änderung dieser Mitteilungs- und Erklärungsbevollmächtigten ist den anderen Parteien mit einer Frist von zwei Wochen vorab mitzuteilen. |
| b) |
Jede Partei übersendet an Gleiss Lutz:
| aa) |
per E-Mail vorab jeweils ein gescanntes Exemplar des von ihr unterschriebenen und auf jeder Seite paraphierten Deckungsvergleichs; |
| bb) |
per Post oder per Kurier 21 Originale des vollständigen und auf jeder Seite paraphierten Deckungsvergleichs einschließlich der handschriftlich unterzeichneten Unterschriftenseiten. |
|
| c) |
Die Parteien ermächtigen Gleiss Lutz unwiderruflich dazu, die Originale der Unterschriftenseiten zu jeweils einem Original dieser Vergleichsvereinbarung zusammenzustellen und an die Parteien zu übersenden. Entsprechend ermächtigen die Parteien Gleiss Lutz unwiderruflich dazu, die vorab per E-Mail zugesendeten Scans zu einem elektronischen Dokument zusammenzustellen. |
|
| 6.5 |
Dieser Vergleich wird bereits dann wirksam, wenn Gleiss Lutz das gemäß vorstehender Regelung hergestellte elektronische Dokument per E-Mail an DLA Piper übermittelt hat. Das Schriftformerfordernis gemäß Ziffer 8.2 findet insoweit keine Anwendung. |
| 7. |
Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung entstanden sind
Jede Partei trägt die ihr in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Deckungsvergleichs entstandenen und noch entstehenden Kosten selbst.
|
| 8. |
Sonstiges
|
| 8.1 |
Nebenabreden zu diesem Deckungsvergleich bestehen nicht. |
| 8.2 |
Sofern nicht zwingendes Recht oder dieser Deckungsvergleich eine andere Form vorsieht,
| a) |
bedürfen Änderungen dieses Deckungsvergleichs der Schriftform im Sinne des § 126 BGB unter Ausschluss des § 127 Abs. 2 BGB; |
| b) |
genügt für sonstige Mitteilungen, Verlangen, Widersprüche oder andere Erklärungen die Textform im Sinne des § 126b BGB. |
|
| 8.3 |
VOLKSWAGEN bevollmächtigt und beauftragt die Volkswagen Insurance Brokers GmbH unwiderruflich, Erklärungen gemäß Ziffern 4.4 und 4.5 abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 8.4 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Deckungsvergleich gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. |
| 8.5 |
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Deckungsvergleich oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
| a) |
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. |
| b) |
Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. |
| c) |
Die Verfahrenssprache ist deutsch. |
|
| 8.6 |
Sollte eine Bestimmung dieses Deckungsvergleichs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich bei Durchführung dieses Deckungsvergleichs eine Regelungslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene und rechtlich zulässige Bestimmung treten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bedacht hätten. |
Anlage
|
Exzedent
|
Versicherer
|
Regulierungsbetrag
2015 (EUR)
|
|
Exzedent
|
Versicherer
|
Regulierungsbetrag
2021 (EUR)
|
| 0 |
Zurich*
|
25.000.000,00 |
|
0 |
Zurich
|
3.500.000,00 |
| 1 |
AXA XL*
|
22.000.000,00 |
|
1 |
Berkshire Hathaway
|
7.700.000,00 |
| 2 |
AGCS*
|
21.750.000,00 |
|
2 |
AXA XL
|
975.000,00 |
| 3 |
AXA XL*
|
20.525.000,00 |
|
2 |
AIG
|
650.000,00 |
| 4 |
AIG
|
17.500.000,00 |
|
3 |
AIG
|
900.000,00 |
| 4 |
HDI
|
17.500.000,00 |
|
3 |
HDI
|
900.000,00 |
| 5 |
Liberty
|
13.000.000,00 |
|
3 |
QBE
|
600.000,00 |
| 5 |
AWAC
|
9.750.000,00 |
|
3 |
Generali
|
300.000,00 |
| 5 |
AXA XL
|
6.500.000,00 |
|
3 |
ANV / AmTrust
|
150.000,00 |
| 5 |
AGCS
|
3.250.000,00 |
|
3 |
Navigators / The Hartford / Lloyd‘s 1221
|
150.000,00 |
| 6 |
TMHCC
|
12.500.000,00 |
|
|
Summe
|
15.825.000,00
|
| 6 |
MSIG
|
7.500.000,00 |
|
|
|
|
| 6 |
CNA
|
3.000.000,00 |
|
|
|
|
| 7 |
QBE
|
15.300.000,00 |
|
|
|
|
| 7 |
Lloyd’s 4711
|
5.100.000,00 |
|
|
|
|
| 7 |
R+V
|
5.100.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
RiverStone
|
7.602.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Great Lakes
|
7.602.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Starr
|
6.082.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Brit
|
4.561.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
IntactInsurance
|
4.561.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
ANV / Lloyd’s 1861
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Arch
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
AXA XL
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
TMHCC
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Lloyd’s 0623 und 2623
|
1.520.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Lloyd’s 2468
|
1.520.500,00 |
|
|
|
|
| 9 |
AIG
|
5.500.000,00 |
|
|
|
|
| 9 |
SwissRe
|
5.500.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Summe
|
261.890.000,00
|
|
|
|
|
* Abzüglich der nach Präambel Absatz (L) bereits geleisteten Beträge.
| |
| b) |
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 |
|
| A. |
Einleitung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 vor, dem Deckungsvergleich zwischen der Volkswagen AG („Volkswagen“), der AUDI AG („AUDI“) und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“; Volkswagen, AUDI und Porsche gemeinsam auch die „Gesellschaften“) einerseits und D&O-Versicherern von Volkswagen andererseits vom 10. März 2026 (der „Deckungsvergleich 2026“) zuzustimmen.
In diesem Bericht werden die wesentlichen Hintergründe, Inhalte sowie Erwägungen des Aufsichtsrats und des Vorstands hinsichtlich des unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Beschlusses dargelegt.
|
| B. |
Hintergrund des Deckungsvergleichs 2026
| I. |
Dieselthematik
| 1. |
Überblick
Die sogenannte Dieselthematik betrifft im vorliegenden Kontext die Entwicklung, die Installation, den Vertrieb und die sonstige Verwendung von bestimmten Softwarefunktionen in der Motorsteuerung von Dieselmotoren (unter anderem des Typs EA189, des Typs EA288 und diverser Motoren des Typs V-TDI), die zu Abweichungen zwischen den Abgasemissionen im Prüfstands- und Realbetrieb führten, und alle damit zusammenhängenden Sachverhalte. Der Begriff umfasst im vorliegenden Kontext auch die Aufklärung und Aufarbeitung bei Volkswagen, Porsche und AUDI nach der Veröffentlichung der Notice of Violation durch die US-amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency („EPA“) am 18. September 2015.
Mit dieser an Volkswagen, die Volkswagen Group of America, Inc. und AUDI gerichteten Notice of Violation gab die EPA öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen der Modelljahre 2009 bis 2015 mit 2,0 l Dieselaggregaten (EA189 und EA288) des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt worden seien. Porsche setzte keinen der beanstandeten Motoren ein und war daher nicht Adressat dieser ersten Notice of Violation.
In der Folge wurden durch behördliche Untersuchungen und interne Prüfungen im Volkswagen Konzern Softwarefunktionen identifiziert, die von Behörden als unzulässige Defeat Devices, anmeldepflichtige Auxiliary Emission Control Devices („AECD“) oder unzulässige Abschalteinrichtungen eingeordnet wurden.
Am 2. November 2015 richtete die EPA eine weitere Notice of Violation an Volkswagen, die Volkswagen Group of America, Inc., AUDI, Porsche und die Porsche Cars North America, Inc. und gab bekannt, dass bei der Software von Fahrzeugen von AUDI, Volkswagen und Porsche mit Dieselmotoren vom Typ 3,0 l V6 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien, die nach US-amerikanischem Recht als anmeldepflichtige AECD oder unzulässige Defeat Devices eingeordnet würden. Der betroffene 3,0 l V6 TDI-Motor für den Markt Nordamerika („NAR“) wurde von AUDI entwickelt und kam in Fahrzeugen der Marken AUDI, Volkswagen und Porsche zum Einsatz.
Nach der Notice of Violation vom 2. November 2015 nahm auch das Kraftfahrt-Bundesamt („KBA“) Untersuchungen zu den von AUDI für die europäischen Märkte entwickelten 3,0 l V6 und 4,2 l V8 TDI-Motoren vor. In den Folgejahren erließ das KBA verschiedene regulatorische Bescheide gegen Volkswagen, AUDI und Porsche, in denen es bestimmte Softwarefunktionen verschiedener Fahrzeuge mit unterschiedlichen V-TDI-Motoren als unzulässige Abschalteinrichtungen qualifizierte.
Vor diesem Hintergrund war auch Porsche von der Dieselthematik betroffen, obwohl Porsche zu keinem Zeitpunkt selbst Dieselmotoren entwickelte oder herstellte, sondern entsprechende Aggregate von anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns bezog.
|
| 2. |
Einsatz von Dieselmotoren bei Porsche
Porsche stellte lange Zeit ausschließlich Sportwagen mit Benzinmotoren her. Auch die später eingeführten Sports Utility Vehicles („SUV“) wurden zunächst ausschließlich mit Benzinmotoren angeboten.
Erst mit der Entscheidung, auch Dieselmotoren in bestimmten Modellreihen - insbesondere in SUV und Limousinen - einzusetzen, trat Porsche an andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns heran, um geeignete Aggregate zu beziehen. Im Jahr 2007 beauftragte Porsche erstmals Volkswagen und AUDI (bzw. eine Tochtergesellschaft von AUDI) mit der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von bereits in AUDI- und Volkswagen-Fahrzeugen eingesetzten V6 und V8 TDI-Motoren für den Einsatz in Porsche-Fahrzeugen.
Die Verantwortung für die Entwicklung der zugehörigen Motorsteuerungssoftware lag bei den zuständigen technischen Bereichen von AUDI bzw. Volkswagen.
Die von AUDI für die 3,0 l V6 TDI-Motoren entwickelten Softwarefunktionen zur Steuerung der Abgasnachbehandlung bildeten die technische Grundlage für die in Porsche-Fahrzeugen eingesetzten Dieselmotoren. Dies gilt insbesondere für die Steuerung der selektiven katalytischen Reduktion (Selective Catalytic Reduction, „SCR“) mit AdBlue-Einspritzung zur Reduzierung von Stickoxiden (NOx), softwarebasierte Funktionen zur Temperatur-Konditionierung des Abgasreinigungssystems sowie weitere Emissionsstrategien, die in der Motorsteuerungssoftware hinterlegt waren.
Der hierbei verwendete Basisdatenstand der Motorsteuerungssoftware wurde von bereits zuvor entwickelten AUDI- und Volkswagen-Projekten grundsätzlich übernommen und anschließend für den Einsatz in Porsche-Fahrzeugen lediglich an die fahrzeug- und modellspezifischen Besonderheiten und Anforderungen der Porsche-Fahrzeuge angepasst (Applikation der Motorsteuerungssoftware). Nach den späteren Feststellungen der US-amerikanischen Behörden und des KBA enthielt der Basisdatenstand Softwarebedatungen, die nach Ansicht dieser Behörden als Defeat Devices bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen oder als anmeldepflichtige AECD einzuordnen waren.
|
| 3. |
Behördenverfahren und Bescheide im Zusammenhang mit Porsche-Fahrzeugen
Von der Notice of Violation vom 18. September 2015 war Porsche nicht betroffen, da sich diese Notice of Violation auf Motorentypen bezog, die in Porsche-Fahrzeugen nicht verbaut wurden. Dagegen war Gegenstand der Notice of Violation vom 2. November 2015 der auch in Porsche-Fahrzeugen eingesetzte 3,0 l V6 TDI-Motor für den Markt NAR. Dementsprechend richtete sich die Notice of Violation vom 2. November 2015 unter anderem auch gegen Porsche und die Porsche Cars North America, Inc.
Nach Veröffentlichung der Notice of Violation vom 2. November 2015 entschied sich Porsche zu einem freiwilligen Verkaufsstopp der rund 11.500 Fahrzeuge mit 3,0 l V6-Dieselmotor im Markt NAR. Der Verkaufsstopp blieb bis zur Freigabe eines Software-Updates durch die US-amerikanischen Behörden im Oktober 2017 (siehe dazu nachstehend) aufrechterhalten.
Im europäischen Markt stellte das KBA nach der Notice of Violation vom 2. November 2015 Fragen zu den von AUDI für die europäischen Märkte entwickelten und hergestellten 3,0 l V6 und 4,2 l V8 TDI-Motoren. In den Jahren 2017 bis 2019 erließ das KBA mehrere regulatorische Bescheide gegen Volkswagen, AUDI und Porsche, in denen es bei verschiedenen Fahrzeugen mit V-TDI-Motoren das Vorliegen nach Auffassung des KBA unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware feststellte und entsprechende Rückruf- und Nachrüstmaßnahmen anordnete.
Neben den Verfahren des KBA leiteten US-amerikanische Behörden und Gerichte im Anschluss an die Notice of Violation vom 2. November 2015 weitere Schritte gegen Porsche ein. Im Januar 2016 reichte das US-amerikanische Justizministerium im Auftrag der EPA Klage unter anderem gegen Porsche ein. Im Laufe des Jahres 2016 wurden zudem Sammelklagen, insbesondere von Kunden, Händlern und Investoren, erhoben. Daneben leiteten verschiedene US-amerikanische Behörden und Institutionen - unter anderem das Department of Justice, einzelne State Attorneys General, die Federal Trade Commission sowie die Customs and Border Protection Agency - Verfahren ein. Porsche kooperierte mit allen involvierten Stellen, um den Sachverhalt aufzuklären.
Im Januar 2017 veröffentlichte das US-amerikanische Justizministerium eine Vergleichsvereinbarung mit dem Volkswagen Konzern. Für Porsche beschränkten sich die darin vorgesehenen Maßnahmen auf zivilrechtliche Sanktionen; Volkswagen stellte Porsche von Strafzahlungen frei. Zusätzlich schloss Porsche im April 2017 mit dem US-amerikanischen Justizministerium das Third Partial Consent Decree („3PCD“) und im Juli 2017 mit dem United States District Court for the Northern District of California eine vergleichbare Vereinbarung („California PCD“). Porsche verpflichtete sich darin zur Umsetzung und zum Nachweis bestimmter Auflagen in den Bereichen Organisation, Prozesse, Mitarbeitende und Nachhaltigkeit. Die Auflagen entsprachen im Wesentlichen den bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2017 bei Porsche in Kraft getretenen Maßnahmepaketen des sogenannten Remediation Plan zur Verbesserung der Organisation und Prozesse im Entwicklungsressort von Porsche.
Im Oktober 2017 gaben die US-amerikanischen Behörden das vom Volkswagen Konzern zur Prüfung vorgelegte Software-Update für rund 38.000 US-amerikanische Fahrzeuge mit 3,0 l V6 TDI-Motoren der Generationen 2.1 und 2.2 zur Emissionsanpassung (Emissions Compliant Repair, ECR) frei. Auf dieser Grundlage startete im November 2017 der Rückruf der rund 11.500 US-Porsche Cayenne V6-Dieselfahrzeuge. Das erforderliche Software-Update wurde im Geschäftsjahr 2018 durchgeführt; die in den Vereinbarungen mit den US-amerikanischen Behörden festgelegte Rückrufquote wurde dabei übertroffen.
Im September 2022 wurden das 3PCD und das California PCD gerichtlich aufgehoben, nachdem Porsche alle erforderlichen Auflagen erfüllt hatte.
Porsche kooperierte im Rahmen der behördlichen Verfahren mit den zuständigen Behörden und arbeitete eng mit den zuständigen Stellen innerhalb des Volkswagen Konzerns zusammen, um die festgestellten und seitens der Behörden als unzulässig qualifizierten Technologien abzustellen, Software-Updates zu entwickeln und zu implementieren und die behördlich angeordneten Maßnahmen umzusetzen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete Anfang 2019 gegen Porsche ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ein. Dieses Verfahren wurde durch einen im Mai 2019 erlassenen Bußgeldbescheid abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid knüpfte an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der - mehrere Ebenen unterhalb des Vorstands liegenden - Organisationseinheit „Prüffeld Entwicklung Gesamtfahrzeug/Qualität“ bzw. deren Nachfolgeorganisation an. Der Bußgeldbescheid sah eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 535 Mio. vor; diese bestand aus einer Ahndung in Höhe von EUR 4 Mio. und einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 531 Mio. Porsche hat gegen den Bußgeldbescheid keine Rechtsmittel eingelegt; der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig geworden. Porsche hat das Bußgeld vollständig bezahlt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Porsche ist damit beendet.
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| 4. |
Untersuchung der Dieselthematik und Prüfung von Verantwortlichkeiten bei Porsche
Die Aufarbeitung der Dieselthematik innerhalb des Volkswagen Konzerns umfasste von Beginn an auch Porsche. Der Aufsichtsrat von Porsche ließ sich - ebenso wie die Aufsichtsräte von Volkswagen und AUDI - durch die Rechtsanwaltssozietät Gleiss Lutz bei der Untersuchung der Ursachen der Dieselthematik und der Prüfung möglicher Pflichtverletzungen von amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands beraten. Parallel dazu beauftragte der Vorstand von Porsche - ebenso wie die Vorstände von Volkswagen und AUDI - die Rechtsanwaltssozietät Linklaters mit der Prüfung, ob amtierende oder ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Dieselthematik ihre aktienrechtlichen Pflichten verletzt haben.
Im Jahr 2021 wurden die jeweiligen Prüfungen der Verantwortlichkeiten der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats von Porsche abgeschlossen. Die Prüfung von Gleiss Lutz ergab, dass das frühere Vorstandsmitglied von Porsche, Herr Wolfgang Hatz, in seiner damaligen Funktion als Vorstandsmitglied bei Porsche (Februar 2011 bis September 2015) seine aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik in fahrlässiger Weise verletzt hat. Der Aufsichtsrat von Porsche beschloss daher im März 2021, Herrn Hatz auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen; Herr Hatz bestritt die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach. Linklaters kam im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass für Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats von Porsche keine Anhaltspunkte bestehen.
Die Aufsichtsräte von AUDI und Volkswagen haben im März 2021 - gestützt auf die jeweiligen gutachterlichen Feststellungen von Gleiss Lutz - aktienrechtliche Sorgfaltspflichtverletzungen des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstands von Volkswagen, Herrn Professor Dr. Martin Winterkorn, des ehemaligen Mitglieds des Vorstands von Volkswagen und ehemaligen Vorsitzenden des Vorstands von AUDI, Herrn Rupert Stadler, sowie der ehemaligen Mitglieder des Vorstands von AUDI, Herrn Professor Dr. Ulrich Hackenberg und Herrn Dr. Stefan Knirsch, im Zusammenhang mit der Dieselthematik festgestellt und beschlossen, diese Personen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vorstand von Volkswagen hat zudem den ehemaligen Arbeitnehmer von Volkswagen, Herrn Dr. Heinz-Jakob Neußer (ehemaliges Mitglied des sogenannten Markenvorstands von Volkswagen), der ebenfalls unter den Versicherungsschutz der D&O-Versicherung für den Volkswagen Konzern fiel, wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
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| II. |
D&O-Versicherungsprogramm des Volkswagen Konzerns
Volkswagen hat seit dem 1. Januar 2012 bei der Zurich Insurance Europe AG („Zurich“) eine D&O-Versicherung („Grundvertrag“) mit einer Versicherungssumme von EUR 25 Mio. unterhalten, die Teil eines internationalen Versicherungsprogramms mit integrierten Lokalpolicen ist. An den Grundvertrag schließen sich diverse Exzedentenversicherungsverträge an. Der Grundvertrag und die Exzedentenversicherungsverträge sowie die weiteren im Deckungsvergleich 2026 (dort Präambel Abschnitt (D)) genannten Policen werden zusammen als die „VW D&O“ bezeichnet, die an der VW D&O beteiligten Versicherer zusammen die „Versicherer der VW D&O“. Die VW D&O ist eine Versicherung für den gesamten Volkswagen Konzern, sie umfasst daher auch Porsche als versichertes Unternehmen. Über den unter der VW D&O bestehenden Versicherungsschutz hinaus hat Porsche keine eigene, zusätzliche D&O-Versicherung abgeschlossen, die Deckungsschutz für die in Rede stehenden Ansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik bietet.
Die VW D&O enthält eine Schiedsklausel, das heißt, etwaige Streitigkeiten über das Bestehen von Deckungsansprüchen können im Rahmen eines nichtöffentlichen Schiedsverfahrens geklärt werden. Die VW D&O gewährt in den Versicherungsverträgen definierten Personen („Versicherte Personen“), die bei Volkswagen oder bei mitversicherten Unternehmen im Sinne der Versicherungsbedingungen (unter anderem Porsche und AUDI) tätig sind oder waren, Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere die Inanspruchnahme Versicherter Personen auf Schadensersatz sowie die Einleitung behördlicher Verfahren gegen Versicherte Personen. Zu den Versicherten Personen gehören insbesondere ehemalige und amtierende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaften sowie Mitglieder des sogenannten Markenvorstands der Marke Volkswagen Pkw.
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2016 bestand die VW D&O aus dem Versicherungsvertrag mit Zurich über eine Grunddeckung mit einer maximalen Versicherungssumme in Höhe von EUR 25 Mio. sowie neun Exzedentenversicherungsverträgen mit einer maximalen Versicherungssumme in Höhe von zusammen weiteren EUR 475 Mio. (gemeinsam „Versicherungsprogramm 2015“). Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramms 2015 betrug somit EUR 500 Mio., wobei die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen zur Verfügung stand.
Im November 2015 meldete Volkswagen die seinerzeit bekannten Sachverhalte der Dieselthematik vorsorglich gegenüber den Versicherern der VW D&O des Versicherungsprogramms 2015. Daraufhin schlossen die Versicherer der VW D&O für die Versicherungsperioden ab 1. Januar 2016 die Versicherungsdeckung für sogenannte „Abgaswertemanipulationen“ unter der VW D&O aus. Mit diesem Deckungsausschluss und einigen weiteren Anpassungen wurde in den Folgejahren die VW D&O fortgesetzt. Aufrechterhalten wurde der Versicherungsschutz bis 2021 für das näher definierte Bewältigungsmanagement.
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Januar 2022 bestand die VW D&O aus dem Versicherungsvertrag mit Zurich über eine Grunddeckung mit einer maximalen Versicherungssumme in Höhe von EUR 25 Mio. sowie elf Exzedentenversicherungsverträgen mit einer maximalen Versicherungssumme in Höhe von zusammen weiteren EUR 455 Mio. (gemeinsam „Versicherungsprogramm 2021“). Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramms 2021 betrug somit EUR 480 Mio., wobei wiederum die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen zur Verfügung stand.
Zurich hat aus der Grunddeckung 2015 Leistungen für Rechtsverteidigungskosten der Versicherten Personen erbracht, unter anderem im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und diversen Verfahren in den USA.
Porsche, Volkswagen und AUDI sind der Ansicht, dass die oben beschriebenen betroffenen Sachverhalte in das Versicherungsprogramm 2015 und in das Versicherungsprogramm 2021 fallen. Die Versicherer der VW D&O hatten eingewandt, dass Versicherungsschutz allenfalls unter dem Versicherungsprogramm 2015 bestehen könnte. Im Interesse einer umfassenden und abschließenden Regelung beteiligen sich aber - ebenso wie beim Deckungsvergleich 2021 (siehe dazu sogleich unter B.III.) - auch Versicherer der VW D&O des Versicherungsprogramms 2021 am Deckungsvergleich 2026.
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| III. |
Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 und weitere Entwicklung
Mit Blick auf die im Zusammenhang mit der Dieselthematik festgestellten Pflichtverletzungen schlossen Porsche, Volkswagen und AUDI im Juni 2021 mit Versicherern der VW D&O einen Deckungsvergleich (der „Deckungsvergleich 2021“) ab, der für den Volkswagen Konzern von den beteiligten Versicherern zu leistende Regulierungsbeträge in Höhe von insgesamt rund EUR 270 Mio. vorsah.
Mit Herrn Hatz schlossen Porsche, Volkswagen und AUDI im Juni 2021 einen Haftungsvergleich ab, der den Ergebnissen der Untersuchung zu der Verantwortlichkeit von Herrn Hatz Rechnung trägt. Volkswagen und AUDI sind an dem Haftungsvergleich mit Herrn Hatz beteiligt, weil Herr Hatz vor seiner Tätigkeit im Vorstand von Porsche als Arbeitnehmer für diese Gesellschaften tätig war. Der Haftungsvergleich sieht einen Eigenbeitrag von Herrn Hatz in Höhe von EUR 1,5 Mio. vor.
Dem Deckungsvergleich 2021 sowie dem Haftungsvergleich mit Herrn Hatz stimmte die Hauptversammlung von Porsche am 14. Juli 2021 zu. Dem Deckungsvergleich 2021 stimmten ferner die Hauptversammlung von Volkswagen am 22. Juli 2021 sowie die Hauptversammlung von AUDI am 17. Juni 2021 zu.
Nach den Zustimmungen der Hauptversammlungen haben die am Deckungsvergleich 2021 beteiligten Versicherer die vereinbarten Regulierungsbeträge vollständig geleistet. Volkswagen hat von den bislang an Volkswagen ausgezahlten Regulierungsbeträgen einen Anteil von 34,18 % an AUDI und einen Anteil von 14,50 % an Porsche weitergeleitet (siehe zu dem Verteilungsmaßstab unter Abschnitt C.). Ebenso hat Herr Hatz den vereinbarten Eigenbeitrag geleistet. Die im Rahmen des Haftungsvergleichs sowie des Deckungsvergleichs 2021 erhaltenen Leistungen führten bei Porsche im Geschäftsjahr 2021 zu sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von rund EUR 30 Mio.
Zudem haben im Juni 2021 Volkswagen und AUDI Haftungsvergleiche mit Herrn Professor Dr. Winterkorn und Herrn Stadler sowie AUDI einen Haftungsvergleich mit Herrn Dr. Knirsch abgeschlossen. Im Jahr 2022 hat Volkswagen mit Herrn Dr. Neußer einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Im Jahr 2023 hat AUDI mit Herrn Professor Dr. Hackenberg einen Haftungsvergleich abgeschlossen.
Im Juli 2025 haben Porsche, Volkswagen und AUDI mit Berkshire Hathaway European Insurance DAC, Deutschland („Berkshire“) einen ergänzenden Deckungsvergleich (der „Berkshire Deckungsvergleich “) abgeschlossen. Berkshire gehörte zu den an dem D&O-Versicherungsprogramm von Volkswagen in der Versicherungsperiode 2021 beteiligten Versicherern, war aber zum damaligen Zeitpunkt nicht bereit, sich an dem Deckungsvergleich 2021 zu beteiligen. Eine vergleichsweise Einigung konnte erst 2025 mit dem Abschluss des Berkshire Deckungsvergleichs erzielt werden. Der Berkshire Deckungsvergleich sah einen von Berkshire zu leistenden Regulierungsbetrag in Höhe von EUR 7,7 Mio. vor, den Berkshire vollständig geleistet hat.
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| IV. |
Unwirksamkeit des Deckungsvergleichs 2021 und Abschluss des Deckungsvergleichs 2026
Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung von Volkswagen vom 22. Juli 2021 haben Aktionäre von Volkswagen Klagen unter anderem gegen den von dieser Hauptversammlung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Deckungsvergleich 2021 (der „VW-Zustimmungsbeschluss“) erhoben. Das Landgericht Hannover hat die Klagen mit Urteil vom 12. Oktober 2022 vollumfänglich abgewiesen. Die gegen das Urteil des Landgerichts Hannover eingelegten Berufungen der Kläger hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 29. November 2023 vollumfänglich zurückgewiesen. Die Kläger haben daraufhin Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle zum Bundesgerichtshof eingelegt. Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. September 2025 (Aktenzeichen II ZR 154/23, das „Revisionsurteil“) den VW-Zustimmungsbeschluss für nichtig erklärt.
Das Revisionsurteil beruht auf formalen Gründen. Inhaltliche Mängel des VW-Zustimmungsbeschlusses bzw. des Deckungsvergleichs 2021 hat der Bundesgerichtshof nicht festgestellt. Den VW-Zustimmungsbeschluss hat der Bundesgerichtshof lediglich deswegen für nichtig erklärt, weil nach seiner Ansicht in der Tagesordnung der Einberufung der Hauptversammlung von Volkswagen am 22. Juli 2021 ausdrücklich darauf hätte hingewiesen werden müssen, dass sich Volkswagen im Deckungsvergleich 2021 im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter unter anderem dazu verpflichtet hatte, etwaige Ansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen dauerhaft nicht bzw. nicht mehr gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesen Verpflichtungen, die in dem der Hauptversammlung von Volkswagen vorgelegten Bericht enthalten waren und auf die unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 11 Bezug genommen wurde, seien insoweit nicht ausreichend gewesen.
Mit der Nichtigerklärung des VW-Zustimmungsbeschlusses durch den Bundesgerichtshof ist der Deckungsvergleich 2021 unwirksam geworden. Auch der Berkshire Deckungsvergleich ist unwirksam geworden, da seine Wirksamkeit nach den maßgeblichen vertraglichen Regelungen von der Wirksamkeit des Deckungsvergleichs 2021 abhing.
Porsche, Volkswagen und AUDI haben daraufhin Verhandlungen mit den D&O-Versicherern des Deckungsvergleichs 2021 und Berkshire aufgenommen, um eine neue Rechtsgrundlage für den aus formalen Gründen unwirksam gewordenen Deckungsvergleich 2021 und den Berkshire Deckungsvergleich zu schaffen. Im Zuge dieser Verhandlungen haben sich die am Deckungsvergleich 2021 beteiligten D&O-Versicherer und Berkshire verpflichtet, Ansprüche auf Rückzahlung der Regulierungsbeträge zunächst nicht geltend zu machen. Nach Abschluss der Verhandlungen haben Porsche, Volkswagen und AUDI mit den D&O-Versicherern des Deckungsvergleichs 2021 sowie Berkshire am 10. März 2026 den Deckungsvergleich 2026 abgeschlossen. Der Deckungsvergleich 2026 fasst inhaltlich den Deckungsvergleich 2021 und den Berkshire Deckungsvergleich zusammen und bestätigt diese beiden Vergleiche weitestgehend im Wege eines Neuabschlusses.
Der Deckungsvergleich 2026 bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von Porsche. Ebenfalls erforderlich sind die Zustimmungen der Hauptversammlungen von Volkswagen und AUDI. Die Hauptversammlung von AUDI hat dem Deckungsvergleich am 10. März 2026 zugestimmt. Die Hauptversammlung von Volkswagen wird am 18. Juni 2026 über die Zustimmung zum Deckungsvergleich 2026 beschließen.
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| C. |
Wesentlicher Inhalt des Deckungsvergleichs 2026
Der vollständige Wortlaut des Deckungsvergleichs 2026 ist in den weiteren Informationen zur Tagesordnung (unter II. 2.a)) wiedergegeben. Der Deckungsvergleich 2026 entspricht inhaltlich weitestgehend dem Deckungsvergleich 2021, dem die Hauptversammlung von Porsche am 14. Juli 2021 zugestimmt hatte, und bezieht zusätzlich den Berkshire Deckungsvergleich mit ein. Er enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:
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Parteien des Deckungsvergleichs 2026 sind Porsche, Volkswagen und AUDI einerseits und Zurich, AIG Europe S.A., Allianz Global Corporate & Specialty SE, Berkshire, Great Lakes Insurance SE, HDI Global SE, Liberty Mutual Insurance Europe SE, QBE Europe SA/NV, Tokio Marine Europe SA und XL Insurance Company SE (zusammen und jeweils einschließlich ihrer Mitversicherer die „Versicherer“) andererseits. Die Parteien des Deckungsvergleichs 2026 sind somit identisch mit den Parteien des Deckungsvergleichs 2021, lediglich Berkshire ist auf Seiten der Versicherer als Partei hinzugekommen. |
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Zur Regulierung des „Relevanten Sachverhalts“, auf den sich die im Deckungsvergleich 2026 geregelten versicherungsrechtlichen Rechtsverhältnisse beziehen, verpflichten sich die Versicherer in Ziffer 1.1 des Deckungsvergleichs 2026, Regulierungsbeträge in Höhe von insgesamt EUR 277.715.000 zu erbringen. Dieser Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus den Regulierungsbeträgen von EUR 270.015.000, die die am Deckungsvergleich 2021 beteiligten Versicherer nach dem Deckungsvergleich 2021 zu erbringen hatten, und dem weiteren Regulierungsbetrag von EUR 7.700.000, den Berkshire nach dem Berkshire Deckungsvergleich zu erbringen hatte.
Zum Relevanten Sachverhalt gehören neben der Dieselthematik auch etwaige sonstige Manipulationen, Verfälschungen oder Falschangaben von/zu Abgas-, Verbrauchs- oder Leistungswerten von Motoren aus dem Volkswagen Konzern. Mit dem Begriff Verbrauchswerte sind insbesondere die Verbrauchswerte sämtlicher Betriebsstoffe eines Fahrzeuges gemeint (zum Beispiel Benzin, Diesel, Strom, Öl). Zum Relevanten Sachverhalt zählen auch etwaige kartellrechtswidrige Absprachen im Zusammenhang mit der Dieselthematik oder sonstigen Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Untersuchungen, Verfahren und Inanspruchnahmen. Diese Definition des Relevanten Sachverhalts in Abschnitt O der Präambel im Deckungsvergleich 2026 ist gegenüber dem Deckungsvergleich 2021 unverändert (der „Relevante Sachverhalt“). Der Begriff Dieselthematik (siehe unter Abschnitt B.I.1) umfasst für die Zwecke des Deckungsvergleichs 2026 gemäß Abschnitt (A) der Präambel im Deckungsvergleich 2026 auch die Aufklärung und Aufarbeitung bei den Gesellschaften nach der Veröffentlichung der Notice of Violation vom 18. September 2015, einschließlich des sogenannten Bewältigungsmanagements, und alle Maßnahmen zur Vorbereitung und zum Abschluss des Deckungsvergleichs 2026.
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In Ziffer 1.1 des Deckungsvergleichs 2026 ist zudem geregelt, dass die Zahlung der Regulierungsbeträge mit Wirksamwerden des Deckungsvergleichs 2026 gemäß Ziffer 6.1 des Deckungsvergleichs 2026 durch Aufrechnung mit dem jeweiligen Rückgewähranspruch aus Ziffer 7.2 des Deckungsvergleich 2021 bzw. Ziffer 5.2 des Berkshire Deckungsvergleichs geleistet wird. Diese Rückgewähransprüche resultieren daraus, dass die Versicherer die Regulierungsbeträge aus dem Deckungsvergleich 2021 und dem Berkshire Deckungsvergleich bereits vollständig geleistet hatten, beide Vergleiche aber infolge des Revisionsurteils unwirksam geworden sind. Den Versicherern standen daher seit Oktober 2025 Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Regulierungsbeträge zu. Bis zur Unterzeichnung des Deckungsvergleichs 2026 am 10. März 2026 hatten sich die Versicherer aber durch separate Erklärungen verpflichtet, ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Regulierungsbeträge nicht geltend zu machen. Diese Erklärungen der Versicherer sind auch in Ziffer 2.9 des Deckungsvergleichs 2026 dokumentiert. Im Deckungsvergleich 2026 ist eine entsprechende Verpflichtung in Ziffer 1.6 für den Zeitraum von der Unterzeichnung des Deckungsvergleichs 2026 am 10. März 2026 bis zu den Entscheidungen der Hauptversammlungen von Volkswagen, AUDI und Porsche über die Zustimmungen zum Deckungsvergleich 2026 geregelt (Stand Still). |
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Nach Ziffer 1.1 des Deckungsvergleich 2026 haben die Versicherer die Regulierungsbeträge - ebenso wie unter dem Deckungsvergleich 2021 - nach Abzug der bereits geleisteten Rechtsverteidigungskosten und der noch zu erbringenden Versicherungsleistungen durch Aufrechnung zu leisten. Die beteiligten D&O-Versicherer des Versicherungsprogramms 2015 tragen davon nach Ziffer 1.2 einen Betrag in Höhe von EUR 261.890.000. Die beteiligten D&O-Versicherer des Versicherungsprogramms 2021 tragen davon nach Ziffer 1.3 einen Betrag in Höhe von EUR 15.825.000. |
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Aufgrund der durch die Dieselthematik bei Porsche und AUDI entstandenen Schäden und der in diesem Zusammenhang bestehenden Schadensersatzansprüche von Porsche und AUDI gegen die in Anspruch genommenen Personen regelt Ziffer 1.1 des Deckungsvergleichs 2026, dass Volkswagen - soweit nicht ohnehin bereits geschehen - einen Anteil der an Volkswagen ausgezahlten Regulierungsbeträge in Höhe von 14,50 % an Porsche und einen Anteil in Höhe von 34,18 % an AUDI weiterleiten wird. Diese Verteilung entspricht der des Deckungsvergleichs 2021. |
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Wie in Ziffer 2.1 des Deckungsvergleichs 2026 dargelegt wird, hat Zurich als D&O-Versicherer des Grundvertrags nach Maßgabe der Bestimmungen des Deckungsvergleichs 2021 ein Rückstellungskonto gebildet, auf das zwei Versicherer aus den Regulierungsbeträgen zusammen insgesamt EUR 50 Mio. eingezahlt haben. Von diesem Rückstellungskonto wurden Versicherungsleistungen für den Relevanten Sachverhalt beglichen, die auch unter Berücksichtigung der Haftungsvergleiche und des Deckungsvergleichs 2021 noch verlangt werden konnten. Dazu zählten insbesondere die Übernahme von Kosten zur Abwehr von Ansprüchen und die Freistellung von berechtigten Ansprüchen bei einer persönlichen Inanspruchnahme von Versicherten Personen durch Dritte. Von den eingezahlten EUR 50 Mio. wurde bis zum 31. März 2026 ein Betrag von EUR 14.796.313,93 verbraucht. Gemäß Ziffer 2.2 des Deckungsvergleichs 2026 sollen über das Rückstellungskonto auch künftig in gleicher Weise wie auf Grundlage des Deckungsvergleichs 2021 Versicherungsleistungen für den Relevanten Sachverhalt erbracht werden. Verbleibt nach Erbringung dieser Leistungen am 31. Dezember 2027 ein Restguthaben auf dem Rückstellungskonto, wird es gemäß Ziffer 2.6 des Deckungsvergleichs 2026 an Volkswagen ausgezahlt. Volkswagen wird von dem dann ausgezahlten Restguthaben einen Anteil von 34,18 % an AUDI und von 14,50 % an Porsche weiterleiten. Unter Ziffer 2.8 des Deckungsvergleichs 2026 wird anerkannt, dass die bisherige Verwaltung des Rückstellungskontos und des daraus resultierenden Differenzbetrags den Regelungen des Deckungsvergleichs 2021 entsprochen hat, eine etwaige Haftung für vorsätzliches Verhalten aber unberührt bleibt. |
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Nach Ziffern 3.1 und 3.2 des Deckungsvergleichs 2026 sind sämtliche Deckungsansprüche auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt sowie alle anderen Deckungsansprüche, die der Versicherungsperiode 2015 zuzuordnen sind, gegen die Versicherer im Verhältnis zu Porsche, Volkswagen und AUDI abgegolten und erledigt, sobald der Deckungsvergleich 2026 nach seiner Ziffer 6.1 wirksam geworden ist und soweit die Parteien über die Deckungsansprüche nach den versicherungsvertraglichen Regelungen und dem Versicherungsvertragsgesetz verfügungsbefugt sind. |
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Porsche, Volkswagen und AUDI verpflichten sich nach Ziffern 3.6 und 3.7 des Deckungsvergleichs 2026 dazu, mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziffer 6.1 des Deckungsvergleichs 2026 und Leistung des Vergleichsbetrags nach Ziffer 1 des Deckungsvergleichs 2026, im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter - wie auch im Deckungsvergleich 2021 -, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gegen amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder von Porsche, Volkswagen und AUDI sowie gegen sämtliche sonstigen Versicherten Personen dauerhaft nicht geltend zu machen (die „Haftungsverzichte“). Zu den sonstigen Versicherten Personen zählen auch amtierende und ehemalige Aufsichtsratsmitglieder von Porsche, Volkswagen und AUDI. Nach Ziffer 3.9 des Deckungsvergleichs 2026 gelten diese Haftungsverzichte für Ansprüche im Zusammenhang mit der Dieselthematik umfassend. Für andere Ansprüche im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gelten die Haftungsverzichte insoweit nicht, als kein Versicherungsschutz unter der VW D&O besteht. Ausgenommen von den Haftungsverzichten sind nach Ziffer 3.10 des Deckungsvergleichs 2026 die Herren Professor Dr. Winterkorn, Stadler, Professor Dr. Hackenberg, Dr. Knirsch, Hatz und Dr. Neußer (zusammen die „in Anspruch genommenen Personen“), mit denen jeweils Haftungsvergleiche abgeschlossen worden sind.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen anwaltlichen Untersuchungen bestanden bereits bei Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 - mit Ausnahme der gegen die in Anspruch genommenen Personen geltend gemachten Ansprüche - keine Schadensersatzansprüche der Gesellschaften gegen amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder sowie die sonstigen Versicherten Personen einschließlich Aufsichtsratsmitglieder, so dass die Haftungsverzichte im Deckungsvergleich 2021 nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen der Gesellschaften führten. Aufsichtsrat und Vorstand von Porsche haben auch keine relevanten neuen Erkenntnisse, die aus heutiger Sicht zu einer anderen Beurteilung führen (siehe auch unter Abschnitt E.III.). Auch nach heutigem Stand ist mit den Haftungsverzichten für Porsche danach kein wirtschaftlicher Nachteil verbunden. Dasselbe gilt für Volkswagen und AUDI (siehe auch unter Abschnitt E.IV.).
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Nach Ziffer 3.8 des Deckungsvergleichs 2026 sind Ansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von den Haftungsverzichten ausgenommen, bei denen bei Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 am 9. Juni 2021 seit ihrer Entstehung noch keine drei Jahre abgelaufen waren. Ziffer 3.8 trägt damit den Anforderungen des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG Rechnung. § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG sieht vor, dass auf Ersatzansprüche gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erst drei Jahre nach Entstehung der Ansprüche verzichtet werden kann. Vor diesem Hintergrund waren im Deckungsvergleich 2021 Ansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaften von den Haftungsverzichten ausgenommen, bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Deckungsvergleichs 2021 am 9. Juni 2021 die Dreijahresfrist des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG noch nicht abgelaufen war. Die entsprechende Regelung im Deckungsvergleich 2026 beschränkt die Haftungsverzichte somit auf solche Organhaftungsansprüche, die bereits im Deckungsvergleich 2021 von den Haftungsverzichten erfasst waren. |
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Hinsichtlich der in Anspruch genommenen Personen gelten grundsätzlich die Vereinbarungen der mit diesen Personen abgeschlossenen Haftungsvergleiche. Für den Fall, dass einer dieser Haftungsvergleiche nicht wirksam oder nichtig ist, enthält der Deckungsvergleich 2026 - wie auch der Deckungsvergleich 2021 - in Ziffer 3.10 folgende Regelung: Die Gesellschaften können gegen die betreffende Person weiterhin vorgehen, allerdings nur für den Teil des Schadens, der verbleiben würde, wenn die Versicherer auch die Differenz zwischen den Regulierungsbeträgen und den maximalen Versicherungssummen für die Versicherungsperioden 2015 und 2021 für Versicherungsleistungen zur Freistellung der betreffenden Person aufgewandt hätten. Für den übrigen Teil verpflichten sich die Gesellschaften im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter, Ansprüche gegen die betreffende Person auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt nicht geltend zu machen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht, soweit die betreffende Person aus anderen Gründen als der Erschöpfung der Versicherungssumme nicht versichert wäre. Auch diese Regelungen sind gegenüber dem Deckungsvergleich 2021 unverändert. |
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Ziffer 4 des Deckungsvergleichs 2026 enthält - ebenso wie der Deckungsvergleich 2021 - Freistellungsverpflichtungen von Volkswagen zugunsten der Versicherer für den Fall, dass nach Wirksamwerden des Deckungsvergleichs 2026 auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt Ansprüche auf Versicherungsleistungen geltend gemacht werden und das Rückstellungskonto nach Ziffer 2 des Deckungsvergleichs 2026 kein Guthaben mehr ausweist. Im Hinblick auf das Versicherungsprogramm 2015 gilt die Freistellungsverpflichtung auch für Ansprüche, die nicht dem Relevanten Sachverhalt zuzuordnen sind, weil Ansprüche aus dem Versicherungsprogramm 2015 durch den Deckungsvergleich 2026 vollständig abgegolten werden. Sonstige Begrenzungen der Freistellungspflicht bleiben aber unberührt. Falls Volkswagen zur Freistellung gegenüber Versicherern verpflichtet ist, ist Porsche nach dem Deckungsvergleich 2026 - ebenso wie bereits nach dem Deckungsvergleich 2021 - verpflichtet, Volkswagen seinerseits insoweit freizustellen, als der zugrunde liegende Sachverhalt Porsche betrifft. |
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Die Versicherer verpflichten sich nach Ziffer 5.1 des Deckungsvergleichs 2026 - wie bereits im Deckungsvergleich 2021 - wegen von ihnen erbrachter Leistungen keine Regress- oder Ausgleichsansprüche gegen die Gesellschaften, Versicherte Personen oder Dritte geltend zu machen. Solche Ansprüche haben die Versicherer auf Verlangen von Volkswagen an Volkswagen, AUDI, Porsche oder einen Dritten abzutreten. |
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Die Wirksamkeit des Deckungsvergleichs 2026 steht - wie bereits die des Deckungsvergleichs 2021 - nach Ziffer 6.1 des Deckungsvergleichs 2026 unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlungen von Porsche, Volkswagen und AUDI dem Deckungsvergleich 2026 zustimmen und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals der jeweiligen Gesellschaft erreichen, gegen die jeweilige Beschlussfassung zur Niederschrift Widerspruch erhebt. Die in Ziffer 1.6 a), b) und d) des Deckungsvergleichs 2026 geregelte Verpflichtung der Versicherer, Rückzahlungsansprüche nicht geltend zu machen (Stand Still), ist unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Bedingung wirksam. Ziffer 6.2 des Deckungsvergleichs 2026 trifft Regelungen für den Fall, dass Beschlussmängelklagen gegen Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen erhoben werden. Allein die Erhebung einer solchen Beschlussmängelklage hindert das Wirksamwerden des Deckungsvergleichs 2026 nicht. Hat eine Beschlussmängelklage Erfolg, entfällt die Wirksamkeit des Deckungsvergleichs 2026. |
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| D. |
Erläuterung des vorgeschlagenen Beschlusses
Nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG kann Porsche nur dann auf Ersatzansprüche gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn seit der Entstehung des Anspruchs drei Jahre vergangen sind, die Hauptversammlung zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt. § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG ist auch auf Vereinbarungen betreffend Ersatzansprüche mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern anwendbar.
Der Deckungsvergleich 2026 enthält - ebenso wie der Deckungsvergleich 2021 - die Verpflichtung von Volkswagen, AUDI und Porsche, dass diese Gesellschaften jeweils Haftungsansprüche gegen amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder sowie gegen sonstige Versicherte Personen einschließlich Aufsichtsratsmitglieder auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht geltend machen (vorstehend definiert als Haftungsverzichte). Die Haftungsverzichte betreffend Organhaftungsansprüche sind als Verzicht gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG zu qualifizieren. Deshalb wird der unter Tagesordnungspunkt 9 zur Abstimmung gestellte Deckungsvergleich 2026 nur unter den Voraussetzungen des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG wirksam. Aus diesem Grund legen Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 den Deckungsvergleich 2026 zur Zustimmung vor.
Maßgeblich für den Beginn der Dreijahresfrist des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG ist der Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Ein Anspruch entsteht, sobald der haftungsbegründende Tatbestand erfüllt ist, d.h. die Pflichtverletzung begangen und ein Schaden eingetreten ist. Die Dreijahresfrist beginnt unabhängig davon, ob der Schaden in seiner Entwicklung abgeschlossen ist, mit Eintritt der ersten Schadensposten, sobald der Anspruch durch Leistungs- oder Feststellungsklage geltend gemacht werden kann. Dies hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil bestätigt. Der maßgebliche Zeitpunkt der Anspruchsentstehung lag bei sämtlichen im Rahmen der umfassenden anwaltlichen Untersuchung geprüften Sachverhalten bereits bei Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 mehr als drei Jahre zurück. Im Übrigen sind auch unter dem Deckungsvergleich 2026 Organhaftungsansprüche von den Haftungsverzichten ausgenommen, bei denen bei Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 seit ihrer Entstehung noch keine drei Jahre abgelaufen waren. Die Haftungsverzichte sind danach auf solche Ansprüche beschränkt, für die bereits im Deckungsvergleich 2021 Haftungsverzichte geregelt waren.
Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung von Porsche berücksichtigt das Revisionsurteil, mit dem der Bundesgerichtshof den VW-Zustimmungsbeschluss zum Deckungsvergleich 2021 aus einem formalen Grund für nichtig erklärt hat. Entsprechend der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs wird in der Tagesordnung von Porsche ausdrücklich auf die Haftungsverzichte hingewiesen.
Der Deckungsvergleich 2026 wird nur wirksam, wenn auch die Hauptversammlungen von Volkswagen und AUDI dem Deckungsvergleich 2026 zustimmen. Die Hauptversammlung von AUDI hat dem Deckungsvergleich am 10. März 2026 zugestimmt. Die Hauptversammlung von Volkswagen wird am 18. Juni 2026 über die Zustimmung zum Deckungsvergleich 2026 beschließen.
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| E. |
Aktueller Stand der Aufarbeitung der Dieselthematik
Seit dem Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 haben sich bei der Aufarbeitung der Dieselthematik aus Sicht von Porsche keine relevanten neuen Erkenntnisse ergeben.
| I. |
Gesamtschadenssumme
Porsche hatte bis zum 31. Dezember 2025 im Zusammenhang mit der Dieselthematik insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund EUR 1 Mrd. Der Porsche entstandene Schaden besteht im Wesentlichen aus dem aufgrund des Bußgeldbescheids der Staatsanwaltschaft Stuttgart gezahlten Bußgeld in Höhe von insgesamt EUR 535 Mio. (siehe dazu unter Abschnitt B.I.3.) sowie Kosten im Zusammenhang mit Zivilverfahren, insbesondere Kundenklagen (siehe unter Abschnitt E.II.) und Kosten für infolge der Dieselthematik erforderliche Feldmaßnahmen.
AUDI hat Porsche von den Kosten aus Rechtsrisiken, Rechtsstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen oder sonstigen Klagen Dritter freigestellt, soweit diese Kosten in Bezug auf die im Markt NAR betroffenen Porsche Cayenne-Fahrzeuge der Modelljahre 2013 bis 2016 entstanden sind. Des Weiteren hat AUDI Porsche von sonstigen angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Markt NAR freigestellt. Für beide Sachverhalte hat AUDI auf die Einrede der Verjährung bis Ende Juli 2027 verzichtet.
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| II. |
Gerichtliche und behördliche Verfahren
Gegen Porsche und ihre Tochtergesellschaften sind weltweit gerichtliche und behördliche Verfahren im Zusammenhang mit der Dieselthematik eingeleitet worden, die zu einem wesentlichen Teil bereits beendet werden konnten. Mit Blick auf die noch anhängigen Verfahren geht Porsche aufgrund der bestehenden Freistellungsabreden und bisherigen Verfahrensausgänge nicht von einer wesentlichen weiteren Belastung aus.
| - |
Infolge der Dieselthematik haben Kunden, die Porsche-Dieselfahrzeuge erworben hatten, zivilgerichtliche Klagen gegen Porsche erhoben. Bei Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 im Juni 2021 waren in Deutschland ca. 1.800 auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gerichtete Einzelklagen von Kunden anhängig. Die Anzahl neuer Eingänge von Kundenklagen ist seit dem Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 weiter rückläufig. Die Erfolgsquote von Porsche in diesen Verfahren liegt bei über 90 %; insgesamt wurden bislang ca. 1.900 Einzelklageverfahren im Zusammenhang mit der Dieselthematik abgeschlossen. Aktuell sind ca. 70 Kundenklagen in Deutschland anhängig. Im Vereinigten Königreich wurde unter anderem gegen Porsche eine Sammelklage erhoben (sog. UK Class Action). |
| - |
Daneben sind bzw. waren weltweit einzelne behördliche Ermittlungen und Verfahren gegen Porsche, ihre Tochtergesellschaften sowie gegen gesetzliche Vertreter im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt anhängig. Wesentliche Verfahren betreffen Entscheidungen des KBA als in Deutschland zuständige Typgenehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde. Die laufenden Verwaltungsverfahren beziehen sich auf Fahrzeuge, deren Emissionskontrollsystem ein sogenanntes Thermofenster enthält. Zur Zulässigkeit von Thermofenstern hatte der Europäische Gerichtshof im Jahr 2022 neue Kriterien entwickelt. Das KBA hat in diesem Zusammenhang in den Jahren 2023 und 2024 regulatorische Bescheide gegen verschiedene Fahrzeughersteller, unter anderem gegen Porsche, erlassen. Porsche hat gegen sämtliche Bescheide Widerspruch eingelegt; die Bescheide sind daher nicht bestandskräftig. Die anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffen die Frage der Zulässigkeit von sogenannten Freigabebescheiden des KBA u.a. gegenüber Porsche. Die Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe e.V. („DUH“) hat sich verwaltungsrechtlich gegen die Freigabebescheide des KBA gewandt. Das KBA hatte mit den Freigabebescheiden Software-Updates der Fahrzeughersteller genehmigt. Die DUH hat in zwei Verfahren, in denen Volkswagen beigeladen ist, in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Schleswig obsiegt. In einem dieser Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig in zweiter Instanz die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig bestätigt. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. In den Verfahren, in denen Porsche beigeladen ist, ist bislang noch keine gerichtliche Entscheidung ergangen. Zudem sind im Zusammenhang mit der Dieselthematik international weitere Verwaltungsverfahren anhängig. Porsche kooperiert jeweils mit den staatlichen Behörden. |
Des Weiteren wurden im Zusammenhang mit der Dieselthematik Strafverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter von Porsche geführt:
| - |
Herr Hatz hat in dem gegen ihn vor dem Landgericht München II geführten Strafverfahren ein Geständnis abgelegt und wurde im Juni 2023 wegen bedingt vorsätzlichen Betrugs verurteilt. In seiner Urteilsbegründung stützte sich das Landgericht München II unter anderem auf das Geständnis von Herrn Hatz. Diese Entscheidung ist seit Dezember 2025 rechtskräftig. Die Verurteilung bezieht sich allerdings nicht auf die Vorstandstätigkeit von Herrn Hatz bei Porsche, sondern auf dessen frühere Tätigkeit als leitender Angestellter bei AUDI. Der mit Herrn Hatz abgeschlossene Haftungsvergleich bleibt von der Verurteilung unberührt und ist weiterhin wirksam. |
| - |
Ein gegen Herrn Dr. Michael Steiner, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands von Porsche, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter anderem wegen des Vorwurfs des Betrugs geführtes Ermittlungsverfahren ist beendet. Das Verfahren wurde im Jahr 2022 ohne Feststellung eines Fehlverhaltens gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. |
| - |
Gegen einen Arbeitnehmer von Porsche hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt im Dezember 2021 einen Strafbefehl erlassen. Gegen den Strafbefehl hat der Arbeitnehmer kein Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Porsche hat die in diesem Zusammenhang entstandenen Verfahrenskosten übernommen. |
| - |
Auch die übrigen Individualstrafverfahren sind nach den vorliegenden Informationen nach § 153 StPO bzw. § 153a StPO eingestellt worden. Nach der Kenntnis von Porsche gibt es keine weiteren Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften in Deutschland im Zusammenhang mit der Dieselthematik gegen aktuelle oder ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder oder andere Versicherte Personen bei Porsche. |
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| III. |
Keine Pflichtverletzungen bzw. weitergehenden Pflichtverletzungen von amtierenden oder ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Porsche
Seit 2021 hat der Aufsichtsrat mit Unterstützung der Rechtsanwaltssozietät Gleiss Lutz fortlaufend weiter geprüft, ob sich - insbesondere aus dem Strafverfahren gegen Herrn Hatz - Anhaltspunkte für weitergehende Pflichtverletzungen von Herrn Hatz im Zusammenhang mit der Dieselthematik ergeben. Dabei haben sich keine relevanten neuen Erkenntnisse ergeben. Insbesondere bezieht sich die Verurteilung von Herrn Hatz - wie unter Abschnitt E.II. erläutert - nicht auf die Vorstandstätigkeit von Herrn Hatz bei Porsche, sondern auf dessen frühere Tätigkeit als leitender Angestellter bei AUDI.
Zudem hat der Aufsichtsrat seit 2021 mit Unterstützung der Rechtsanwaltssozietät Gleiss Lutz fortlaufend weiter geprüft, ob sich - insbesondere aus gerichtlichen Verfahren - Anhaltspunkte dafür ergeben, dass weitere ehemalige oder amtierende Mitglieder des Vorstands von Porsche ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik verletzt haben. Auch insoweit haben sich keine relevanten neuen Erkenntnisse - insbesondere keine Anhaltspunkte für etwaige Pflichtverletzungen weiterer ehemaliger oder amtierender Mitglieder des Vorstands - ergeben. Aus der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Dr. Steiner gegen Zahlung einer Geldauflage haben sich keine belastbaren Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen von Herrn Dr. Steiner ergeben.
Des Weiteren gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass ehemalige oder amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats von Porsche im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden sowie der Aufarbeitung der Dieselthematik ihre aktienrechtlichen Pflichten verletzt haben. Dies hat Linklaters im Jahr 2021 im Rahmen ihrer Untersuchung festgestellt. Nach erneuter Prüfung von Linklaters im Jahr 2026 haben sich seit der Untersuchung im Jahr 2021 keine neuen Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen ergeben.
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| IV. |
IV.Weitere Entwicklungen zur Haftungs- und Deckungssituation
Bezüglich der weiteren von Volkswagen und AUDI im Jahr 2021 in Anspruch genommenen Personen (Herr Professor Dr. Winterkorn, Herr Stadler, Herr Dr. Knirsch, Herr Professor Dr. Hackenberg und Herr Dr. Neußer) haben sich seit dem Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 keine für die Beurteilung der Haftungs- und Deckungssituation im Zusammenhang mit dem Abschluss des Deckungsvergleichs 2026 relevanten Erkenntnisse ergeben. Lediglich mit Blick auf die von den Aufsichtsräten von Volkswagen und AUDI festgestellte Pflichtverletzung von Herrn Stadler hat sich Folgendes ergeben: Das Landgericht München II hat Herrn Stadler im Juni 2023 wegen bedingt vorsätzlichen Betrugs verurteilt. Das Urteil ist seit Dezember 2025 rechtskräftig. Dem Urteil ging ein im Rahmen einer Verständigung abgelegtes Geständnis von Herrn Stadler voraus. Das Landgericht München II knüpfte für die Strafbarkeit von Herrn Stadler an einen etwas früheren Zeitpunkt an als die Aufsichtsräte von Volkswagen und AUDI im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Prüfung. Das Landgericht München II geht im Urteil im Übrigen - gestützt auf das Geständnis von Herrn Stadler - von bedingtem Vorsatz von Herrn Stadler aus. Die Aufsichtsräte von Volkswagen und AUDI hatten dagegen lediglich eine fahrlässige Pflichtverletzung von Herrn Stadler festgestellt. Auch wenn die Einschätzungen des Landgerichts München II zutreffen sollten, würde sich die Einschätzung der Aufsichtsräte von Volkswagen und AUDI zum im Jahr 2021 geltend gemachten Schadensersatzanspruch gegen Herrn Stadler nicht wesentlich ändern. Für das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs von Volkswagen und AUDI ist nicht relevant, ob Herr Stadler die Pflichtverletzung fahrlässig oder bedingt vorsätzlich begangen hat. Auch versicherungsrechtlich ist das nicht relevant; lediglich wissentliche oder absichtliche Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz der VW D&O ausgeschlossen. Die im Strafurteil zu einem etwas früheren Zeitpunkt als von den Aufsichtsräten von Volkswagen und AUDI festgestellte Pflichtverletzung von Herrn Stadler könnte allenfalls dazu führen, dass der Herrn Stadler zurechenbare Schaden geringfügig höher wäre, als die Aufsichtsräte von Volkswagen und AUDI im Jahr 2021 angenommen hatten.
Schließlich haben Volkswagen und AUDI seit 2021 auch keine relevanten neuen Erkenntnisse erlangt, wonach weitere ehemalige oder amtierende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen oder AUDI ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik verletzt haben.
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| F. |
Wesentliche Gründe für den vorgeschlagenen Beschluss
Aufsichtsrat und Vorstand von Porsche sind der Überzeugung, dass der der Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegte Deckungsvergleich 2026 im Unternehmensinteresse von Porsche liegt.
Mit dem vorgelegten Deckungsvergleich 2026 soll die Dieselthematik aus organhaftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht bei Porsche abgeschlossen und der bereits im Jahr 2021 gezogene Schlussstrich bestätigt werden. Das Bekanntwerden der Dieselthematik bei Porsche und dem gesamten Volkswagen Konzern liegt nun mehr als zehn Jahre zurück. Die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind im Volkswagen Konzern, und damit auch bei Porsche, über einen Zeitraum von mehr als fünfeinhalb Jahren eingehend und mit großer Sorgfalt aufgearbeitet worden. Vor dem Hintergrund dieser umfassenden Untersuchung und Aufarbeitung liegt der Abschluss des Deckungsvergleichs 2026 gleichermaßen im Interesse von Porsche und des gesamten Volkswagen Konzerns.
Der Deckungsvergleich 2026 tritt im Wesentlichen lediglich an die Stelle des Deckungsvergleichs 2021 sowie des Berkshire Deckungsvergleichs. Diese Vergleiche sind nur deswegen unwirksam geworden, weil der Bundesgerichtshof Beschlussmängelklagen gegen den VW-Zustimmungsbeschluss zum Deckungsvergleich 2021 mit dem Revisionsurteil stattgegeben und den VW-Zustimmungsbeschluss aus formalen Gründen für nichtig erklärt hat. Inhaltlich hat der Bundesgerichtshof den VW-Zustimmungsbeschluss bzw. den Deckungsvergleich 2021 nicht beanstandet. Unter Beachtung der vom Bundesgerichtshof aufgestellten formalen Anforderungen soll daher über die Zustimmung zum Deckungsvergleich 2026 beschlossen werden.
Durch den Abschluss des Deckungsvergleichs 2026 können die Porsche bislang anteilig aus dem Deckungsvergleich 2021 und dem Berkshire Deckungsvergleich von Volkswagen weitergeleiteten Regulierungsbeträge (in Höhe von EUR 29.393.675) gesichert werden. Würde der Deckungsvergleich 2026 nicht abgeschlossen, wäre Volkswagen demgegenüber verpflichtet, die entsprechenden Regulierungsbeträge an die Versicherer zurückzuzahlen, wobei auch eine zusätzliche Zinsforderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Im Verhältnis zwischen Volkswagen und Porsche würde diese Abwicklung dazu führen, dass Porsche die weitergeleiteten Regulierungsbeträge an Volkswagen zurückzuzahlen hätte.
Aufsichtsrat und Vorstand halten die unter dem Deckungsvergleich 2026 durch die Versicherer zu leistenden Regulierungsbeträge auch für finanziell angemessen. Die insgesamt vereinbarten Regulierungsbeträge belaufen sich auf EUR 277.715.000; hiervon stehen Porsche - nach Abzug der bereits geleisteten Rechtsverteidigungskosten und der noch zu erbringenden Versicherungsleistungen - 14,50 % zu. Dieser Anteil entspricht dem Anteil der Schäden, die Porsche gegen in Anspruch genommene Personen geltend gemacht hat, im Verhältnis zu den Schäden, die Volkswagen und AUDI aufgrund der Dieselthematik gegen in Anspruch genommene Personen geltend gemacht haben.
Die Summe der bisherigen Leistungen an Porsche aus den Regulierungsbeträgen des Deckungsvergleichs 2021 und des Berkshire Deckungsvergleichs sowie dem Eigenbeitrag von Herrn Hatz beträgt insgesamt rund EUR 31 Mio. Sowohl der Porsche durch die Dieselthematik insgesamt entstandene als auch der der Pflichtverletzung von Herrn Hatz zurechenbare Schaden in Höhe von mehr als EUR 700 Mio. liegt deutlich höher. Jedoch ist eine vollumfängliche Befriedigung bereits mit Blick auf die zur Verfügung stehende Versicherungssumme und des Porsche hieraus zustehenden Anteils nicht realistisch. Der Herrn Hatz zurechenbare Schaden fällt zum größten Teil - in Höhe von jedenfalls EUR 700 Mio. - in die Versicherungsperiode 2015. Die maximale Deckungssumme für die Versicherungsperiode 2015 für Versicherte Personen, die nicht Mitglieder des Vorstands von Volkswagen sind, beträgt EUR 300 Mio. und kann daher den Herrn Hatz zurechenbaren Schaden bei Weitem nicht abdecken. Zudem fällt auch der Herrn Professor Dr. Winterkorn zurechenbare Schaden von rund EUR 2,5 Mrd. in die Versicherungsperiode 2015. Die Deckungssumme für die Versicherungsperiode 2015 wäre damit schon durch den Herrn Professor Dr. Winterkorn zurechenbaren Schaden vollständig ausgeschöpft. Eine Eintrittspflicht anderer Versicherungsprogramme als der VW D&O für die Versicherungsperiode 2015 ist für den Schadensersatzanspruch gegen Herrn Hatz nicht realistisch.
Die gerichtliche Geltendmachung des Ersatzanspruchs wäre rechtlich sehr komplex. Porsche wäre insoweit darlegungs- und beweisbelastet und müsste deshalb erstens die Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs gegen Herrn Hatz und zweitens die D&O-Versicherungsdeckung des Ersatzanspruchs darlegen und im Bestreitensfall beweisen. Die damit verbundenen Prozessrisiken könnten dazu führen, dass die Ersatzansprüche nicht oder nicht in vollem Umfang realisiert würden.
Die Versicherer der VW D&O würden im Fall einer streitigen Auseinandersetzung mit Porsche mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Einwände zur Abwehr der Haftung erheben. Die Gerichte hätten viele komplexe Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden. Viele dieser Rechtsfragen sind bislang weder instanzgerichtlich noch höchstrichterlich entschieden. Rechtskräftige Entscheidungen wären erst in vielen Jahren zu erwarten.
Eine gerichtliche Inanspruchnahme der Versicherer der VW D&O würde erhebliche Kosten für Porsche verursachen. Bei einem vollständigen oder teilweisen Unterliegen müsste Porsche zusätzlich zu dem verbleibenden Schaden entstehende Verfahrenskosten vollständig oder teilweise selbst tragen. Durch den Abschluss des Deckungsvergleichs 2026 können diese Kosten vermieden werden.
Darüber hinaus würden im Fall einer gerichtlichen Anspruchsverfolgung für einen beträchtlichen Zeitraum erhebliche personelle Ressourcen von Porsche gebunden, die an anderer Stelle wirtschaftlich effizienter eingesetzt werden könnten. Der Geschäftsverlauf von Porsche wird gegenwärtig von globalen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten beeinflusst. Porsche treibt seine umfangreichen Maßnahmen zur Reskalierung und Rekalibrierung entschlossen voran. Der Deckungsvergleich 2026 ermöglicht es, die finanziellen und personellen Ressourcen von Porsche fokussiert auszurichten und sich auf die zukunftsbezogenen Herausforderungen zu konzentrieren, statt diese Ressourcen durch die langwierige Aufarbeitung vergangener Sachverhalte mit ungewissem Ausgang zu binden. Zugleich schafft die Vergleichslösung Klarheit sowohl für Porsche als Gesellschaft als auch für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Porsche und ermöglicht es insbesondere den amtierenden Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, sich vollständig auf ihre zukunftsbezogenen Aufgaben zu konzentrieren.
Schließlich sind auch die Haftungsverzichte, die - ebenso wie im Deckungsvergleich 2021 - im Deckungsvergleich 2026 vorgesehen sind, ohne wirtschaftlichen Nachteil für Porsche. Der wesentliche Hintergrund der Haftungsverzichte liegt darin, dass nach dem Ergebnis der umfangreichen anwaltlichen Untersuchungen von Gleiss Lutz und Linklaters, die Aufsichtsrat und Vorstand von Porsche in Auftrag gegeben haben, bereits bei Abschluss des Deckungsvergleichs 2021 - mit Ausnahme von Herrn Hatz - keine Pflichtverletzungen von den im jeweils relevanten Zeitraum amtierenden Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Porsche festgestellt wurden.
Seitdem haben sich keine neuen Erkenntnisse dazu ergeben, dass die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern von Porsche oder sonstigen Versicherten Personen einschließlich Aufsichtsratsmitgliedern bei Porsche gegenüber dem Stand 2021 abweichend zu beurteilen ist. Insbesondere aus der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Dr. Steiner gegen Zahlung einer Geldauflage haben sich keine belastbaren Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen von Herrn Dr. Steiner ergeben. Ein Fehlverhalten wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht festgestellt. Die Zustimmung von Herrn Dr. Steiner zur Einstellungsverfügung stellt kein Schuldeingeständnis von Herrn Dr. Steiner dar. Im Übrigen wurden im Rahmen der umfassenden Untersuchung durch Gleiss Lutz keine Pflichtverletzungen von Herrn Dr. Steiner festgestellt. Porsche hat nach Akteneinsicht festgestellt, dass der von der Staatsanwaltschaft ermittelte Sachverhalt bereits vollständig in der Untersuchung von Gleiss Lutz Berücksichtigung gefunden hat.
Dem Deckungsvergleich 2026 steht auch der gegen einen Arbeitnehmer von Porsche ergangene Strafbefehl nicht entgegen (siehe dazu Abschnitt E.II.). Die in dem Strafbefehl getroffenen Feststellungen decken sich in wesentlichen Teilen nicht mit den Ergebnissen der umfassenden anwaltlichen Untersuchungen. Auch nach heutigem Stand ist mit den Haftungsverzichten für Porsche danach kein wirtschaftlicher Nachteil verbunden.
Im Übrigen lässt sich nur durch eine solche umfassende Verzichtsregelung der angestrebte Zweck des Deckungsvergleichs 2026 erreichen, die Aufarbeitung der Dieselthematik bei Porsche organhaftungs- und versicherungsrechtlich endgültig zu erledigen. Die noch laufenden Verfahren, die Porsche bzw. andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns betreffen, stehen dem Abschluss des Deckungsvergleichs 2026 ebenfalls nicht entgegen. Nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand sollte der Vergleichsabschluss auch nicht weiter aufgeschoben werden. Die Vorteile des Deckungsvergleichs 2026 können nur mit dem zügigen Abschluss der Aufarbeitung der Dieselthematik vollständig realisiert werden. Der Deckungsvergleich 2026 ist insbesondere erforderlich, um dauerhaft zu gewährleisten, dass Porsche, Volkswagen und AUDI die ihnen zugeflossenen erheblichen Mittel aus der VW D&O behalten dürfen.
|
| G. |
Zusammenfassende Empfehlung
Auf dieser Grundlage sind Aufsichtsrat und Vorstand der Überzeugung, dass der Abschluss des Deckungsvergleichs 2026 im Unternehmensinteresse liegt. Nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand überwiegt gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich das Interesse von Porsche, die rechtliche Aufarbeitung der Dieselthematik in Bezug auf die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Porsche rechtssicher abzuschließen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung daher unter Tagesordnungspunkt 9 vor, dem Deckungsvergleich 2026 zuzustimmen.
| c) |
Vergleichsvereinbarung zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft einerseits und der Zurich Insurance plc. als D&O-Versicherer des Grundvertrags sowie den D&O-Versicherern der Exzedentenversicherungsverträge andererseits vom 9. Juni 2021 |
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Deckungsvergleich
zwischen
| (1) |
VOLKSWAGEN Aktiengesellschaft, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg („VOLKSWAGEN“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, |
| (2) |
AUDI Aktiengesellschaft, Auto-Union-Straße 1, 85045 Ingolstadt („AUDI“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, |
| (3) |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70436 Stuttgart („Porsche“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat,
| (VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche zusammen die „Gesellschaften“), |
|
| (4) |
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46-50, 60331 Frankfurt am Main („AIG“), |
| (5) |
Allianz Global Corporate & Specialty SE, Königinstraße 28, 80802 München („AGCS”), |
| (6) |
Great Lakes Insurance SE, Königinstraße 107, 80802 München („Great Lakes“), |
| (7) |
HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover („HDI“), |
| (8) |
Liberty Mutual Insurance Europe SE, Direktion für Deutschland, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln („Liberty“), |
| (9) |
QBE Europe SA/NV, Direktion für Deutschland, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf („QBE“), |
| (10) |
Tokio Marine Europe SA Sucursal en España, Torre Diagonal Mar, Planta 10, C/ Josep Pla num.2. Planta 10, 08019 Barcelona, Spanien („TMHCC“), |
| (11) |
XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland (gleichzeitig als Rechtsnachfolgerin der AXA Corporate Solutions Deutschland, Niederlassung der AXA Corporate Solutions Assurance S.A. sowie der Catlin Insurance Company (UK) Ltd.), Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln („AXA XL“), |
| (12) |
Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main („Zurich“),
| (die Versicherungsunternehmen zu (4) bis (12) einschließlich ihrer Mitversicherer, „Versicherer“) | | (die Gesellschaften und Versicherer einzeln „Partei“ und zusammen die „Parteien“). |
Soweit ein Versicherer bei einem Exzedentenvertrag gemäß Absatz (D) oder (F) der Präambel die Führung hat, handelt er sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der Mitversicherer des jeweiligen Exzedentenvertrags, soweit in diesem Deckungsvergleich nicht explizit etwas anderes geregelt ist.
|
Präambel
| (A) |
Die Gesellschaften sind Automobilhersteller, bei denen in Rede steht, dass mehrere Vorstandsmitglieder und sonstige Versicherte Personen der VW D&O Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der sog. „Dieselthematik“ verletzt haben. Der Begriff „Dieselthematik“ bezieht sich in diesem Kontext auf die Entwicklung, Installation, Vertrieb und sonstige Verwendung von bestimmten Softwarefunktionen in der Motorsteuerung von Dieselmotoren (u.a. des Typs EA189, Typs EA288 und diverser Motoren des Typs V-TDI), die zu Abweichungen zwischen den Abgasemissionen im Prüfstands- und Realbetrieb führten, und alle damit zusammenhängenden Sachverhalte, insbesondere die von VOLKSWAGEN mit den Umstandsmeldungen aus dem Jahr 2015 angezeigten Sachverhalte. Der Begriff umfasst für Zwecke dieses Deckungsvergleichs die Aufklärung und Aufarbeitung bei den Gesellschaften nach der Veröffentlichung der Notice of Violation durch die US-amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) am 18. September 2015, einschließlich des sog. Bewältigungsmanagements und alle Maßnahmen zur Vorbereitung und zum Abschluss dieses Vergleichs. Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind derzeit im In- und Ausland noch eine erhebliche Anzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren anhängig, darunter zivilgerichtliche Einzel- und Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden. Gegenstand dieser Verfahren sind im wesentlichen Schadensersatzforderungen bzw. Forderungen in Bezug auf die Rückabwicklung von Kaufverträgen. In den USA sind insbesondere eine Klage der SEC gegen VOLKSWAGEN u.a. vor dem US District Court for the Northern District of California (Az. 3:19-cv-01393-CRB) sowie zwei Shareholder Derivative Actions vom 22.07.2020 bzw. 28.04.2021 vor dem Supreme Court of the State of New York (Lambinet ./. Volkswagen AG u.a. sowie Lambinet and Robert C. Andersen ./. Volkswagen AG u.a.) anhängig. VOLKSWAGEN führt ferner verschiedene arbeitsgerichtliche Verfahren mit ehemaligen Arbeitnehmern. Zudem haben Anleger aus Deutschland und dem Ausland gegen VOLKSWAGEN Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kursverluste als Folge angeblichen Fehlverhaltens bei der Kapitalmarktkommunikation im Zusammenhang mit der Dieselthematik erhoben. Des Weiteren führen insbesondere die Staatsanwaltschaften Braunschweig und München II unter anderem gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn sowie Herrn Stadler strafrechtliche Verfahren insbesondere wegen des Vorwurfs des Betrugs. |
| (B) |
Die Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften und sonstigen nachgeordneten Konzernunternehmen („VOLKSWAGEN-Konzern“) haben nach Angaben von VOLKSWAGEN zum 31. Dezember 2020 für negative Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik insgesamt mindestens EUR 32,2 Mrd. aufgewendet. Der Betrag setzt sich unter anderem zusammen aus den Kosten für Rückrufe und Feldmaßnahmen, Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen an Händler, Kosten der internen Untersuchung und Bußgeldzahlungen. |
| (C) |
VOLKSWAGEN unterhält seit dem 1. Januar 2012 bei Zurich eine D&O-Versicherung („Grundvertrag“) mit einer Versicherungssumme von EUR 25 Mio., die zusammen mit mehreren lokalen Policen („Lokalpolicen“, Grundvertrag und Lokalpolicen zusammen auch „Internationale Programmpolicen“) ein internationales Versicherungsprogramm bilden. An den Grundvertrag schließen sich außerdem diverse Exzedentenversicherungsverträge nacheinander an (zusammen mit den Internationalen Programmpolicen das „VW-Versicherungsprogramm“). Für die Volkswagen Financial Services AG besteht eine gesonderte D&O-Versicherung, an die sich wiederum diverse Exzedentenversicherungsverträge nacheinander anschließen (zusammen „VWFS-Police“). Einige der Exzedentenversicherungsverträge, die sich an den Grundvertrag anschließen, dienen zugleich als Exzedentenversicherungsverträge zur VWFS-Police. Es besteht außerdem eine gesonderte D&O-Versicherung für die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr („IAV-Police“), zu der der Grundvertrag als Versicherungssummenausschöpfungsdeckung und Bedingungsdifferenzdeckung fungiert und eine Kumulregelung enthält. Für Porsche bestand bis zur vollständigen Übernahme durch VOLKSWAGEN eine eigene D&O-Versicherung, die sich seit dem 1. Februar 2011 im Run-Off befindet („Porsche-Police“). Die Internationalen Programmpolicen, die Exzedentenversicherungsverträge zum Grundvertrag, die VWFS-Police, die IAV-Police und die Porsche-Police werden in dieser Vereinbarung zusammen als die „VW D&O“ bezeichnet (und alle Versicherer dieser Policen zusammen als „Versicherer der VW D&O“). Die VW D&O gewährt in den Versicherungsverträgen definierten Personen („Versicherte Personen“), die bei der jeweiligen Versicherungsnehmerin oder bei mitversicherten Unternehmen im Sinne der Versicherungsbedingungen (im Grundvertrag u.a. AUDI und Porsche) tätig sind oder waren, Versicherungsschutz insbesondere bei der Inanspruchnahme Versicherter Personen auf Schadensersatz sowie bei Einleitung behördlicher Verfahren gegen diese. Zu den Versicherten Personen gehören insbesondere ehemalige und amtierende Organmitglieder der Gesellschaften. |
| (D) |
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2016 bestand das VW-Versicherungsprogramm aus folgenden Versicherungsverträgen (gemeinsam „Versicherungsprogramm 2015“):
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Grunddeckung und diverse Lokalpolicen (integrierte Limits) mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. bei Zurich (100%) („Grunddeckung 2015“) |
| • |
1. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 25 Mio.) bei AXA XL (100%) („1. Exzedent 2015“) |
| • |
2. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 50 Mio.) bei AGCS (100%) („2. Exzedent 2015“) |
| • |
3. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 75 Mio.) bei AXA XL (100%) („3. Exzedent 2015“) |
| • |
4. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 100 Mio.) unter der Führung von AIG (50%) und Beteiligung von HDI (50%) („4. Exzedent 2015“) |
| • |
5. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 150 Mio.) unter der Führung von Liberty (40%) und Beteiligung von Allied World Assurance Company (Europe) dac („AWAC“) (30%), AXA XL (20%) und AGCS (10%) („5. Exzedent 2015“) |
| • |
6. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 200 Mio.) unter der Führung von TMHCC (50%) und Beteiligung von MSIG Insurance Europe AG („MSIG“) (30%) und CNA Insurance Company Europe SA „CNA“ (20%) („6. Exzedent 2015“) |
| • |
7. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 250 Mio.) unter der Führung von QBE (60%), Underwriters at Lloyd’s Syndicate 4711 („Lloyd’s 4711“) (20%) und R+V Allgemeine Versicherung AG („R+V“) (20%) („7. Exzedent 2015“) |
| • |
8. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 150 Mio. (nach EUR 300 Mio.) unter der Führung von Great Lakes (16,667%) und Beteiligung von ArgoGlobal SE („ARGO“) (16,667%), Starr Managing Agents Ltd. on behalf of Starr Consortium 9885 („Starr“) (13,333%), Underwriters at Lloyd's Syndicate 2987, vertreten durch Brit Syndicates Ltd. („Brit“) (10%), Royal and Sun Alliance Insurance Ltd. („RSA“) (10%), ANV Underwriters at Lloyd’s Syndicate 1861 („ANV / Lloyd’s 1861“) (6,667%), Arch Insurance (EU) dac („Arch“) (6,667%), AXA XL (6,667%), TMHCC (6,667%), Underwriters at Lloyd’s Syndicates 0623 and 2623 („Lloyd’s 0623 und 2623”) (3,333%) und Underwriters at Lloyd’s Syndicate 2468 („Lloyd’s 2468”) (3,333%) („8. Exzedent 2015“) |
| • |
9. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 450 Mio.) unter der Führung von AIG (50%) und Beteiligung von Swiss Re International SE („Swiss Re“) (50%) („9. Exzedent 2015“) |
Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramms 2015 beträgt somit EUR 500 Mio., wobei die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Organmitglieder von VOLKSWAGEN zur Verfügung steht.
|
| (E) |
Ab der Versicherungsperiode 2016 schlossen die Versicherer Deckung für sog. „Abgaswertemanipulationen“ - mit Ausnahme des näher definierten Bewältigungsmanagements - unter der VW D&O aus. |
| (F) |
Für die seit 1. Januar 2021 laufende Versicherungsperiode setzt sich das VW-Versicherungsprogramm aus folgenden Versicherungsverträgen zusammen (gemeinsam: „Versicherungsprogramm 2021“):
| • |
Grunddeckung mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. bei Zurich (100%) („Grunddeckung 2021“) |
| • |
1. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 25 Mio.) bei Berkshire Hathaway International Insurance Limited, Zweigniederlassung Cäcilienstraße 30, 50667 Köln („Berkshire Hathaway“) (100%) („1. Exzedent 2021“) |
| • |
2. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 75 Mio.) unter der Führung von AXA XL (60%) und Beteiligung von AIG (40%) („2. Exzedent 2021“) |
| • |
3. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 100 Mio.) unter der Führung von HDI (30%) und Beteiligung von AIG (30%), QBE (20%), Generali Deutschland AG („Generali“) (10%), ANV / Lloyd’s 1861 (5%) und Navigators / The Hartford Underwriters at Lloyd’s Syndicate 1221 („Navigators / The Hartford / Lloyd’s 1221”) (5%) („3. Exzedent 2021“) |
| • |
4. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 150 Mio.) unter der Führung von Liberty (50%) und Beteiligung von Beazley Insurance dac, Niederlassung für Deutschland („Beazley“) (30%), Lloyd’s Insurance Company S.A. CVS 5337 (10%) sowie von AXA XL (10%) („4. Exzedent 2021“) |
| • |
5. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 200 Mio.) unter der Führung von TMHCC (50%) und Beteiligung von MSIG (30%) und Generali (20%) („5. Exzedent 2021“) |
| • |
6. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 250 Mio.) unter der Führung von ERGO Versicherung AG (30%) und Beteiligung von Generali (20%), AIG (10%), ANV / Lloyd’s 1861 (10%), Ryan Specialty Group Denmark A/S (10%), Lloyd’s Insurance Company S.A. WRB 5340 (10%), Volante Ltd. („Volante“) (7,5%) und von Aviva Insurance Ltd. (2,5%) („Aviva“) („6. Exzedent 2021“) |
| • |
7. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 100 Mio. (nach EUR 300 Mio.) unter der Führung von Great Lakes (15%) und Beteiligung von AGCS (15%), TMHCC (10%), Newline Europe Versicherung AG (10%), Underwriters at Lloyd’s Syndicate 5000 (9,5%), Aviva (6,25%), IGI - International General Insurance Ltd. (5,5%), MSIG (5%), R+V (10%), SI Insurance (Europe), SA (5%), UNIQA Österreich Versicherungen AG (5%) und Volante (3,75%) („7. Exzedent 2021“) |
| • |
8. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 400 Mio.) unter der Führung von Swiss Re (50%) und Beteiligung von Arch Insurance UK Ltd. (20%), AIG (10%), Accredited Insurance (Europe) Ltd., vertreten durch Applied Financial Lines (Vale) (10%) und Beazley (10%) („8. Exzedent 2021“) |
| • |
9. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 15 Mio. (nach EUR 450 Mio.) unter der Führung von Liberty (66,67%) und Beteiligung von AXIS Specialty Europe SE (33,33%) („9. Exzedent 2021“) |
| • |
10. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 10 Mio. (nach EUR 465 Mio.) bei CHUBB European Group SE (100%) („10. Exzedent 2021“) |
| • |
11. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 5 Mio. (nach EUR 475 Mio.) bei HDI (100%) („11. Exzedent 2021“) |
Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramm 2021 beträgt somit EUR 480 Mio., wobei wiederum die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Organmitglieder von VOLKSWAGEN zur Verfügung steht.
Zurich und Versicherer der Lokalpolicen haben aus der Grunddeckung 2015 Leistungen für Rechtsverteidigungskosten der Versicherten Personen im Zusammenhang mit einigen der unter (A) erwähnten Verfahren erbracht, u.a. im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und diversen Verfahren in den USA.
|
| (G) |
Die Gesellschaften sind auf Grundlage interner Untersuchungen der Auffassung, beim ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von VOLKSWAGEN, Herrn Prof. Dr. Winterkorn, dem früheren Vorstandsmitglied von VOLKSWAGEN und Vorstandsvorsitzenden von AUDI, Herrn Stadler, den ehemaligen Vorstandsmitgliedern von AUDI, Herrn Prof. Hackenberg und Herrn Dr. Knirsch, sowie dem früheren Porsche-Vorstandsmitglied Herrn Hatz seien Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik festzustellen. |
| (H) |
Dementsprechend haben die Gesellschaften am 26. März 2021 gegenüber Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn, Herrn Rupert Stadler, Herrn Prof. Dr. Ulrich Hackenberg, Herrn Dr. Stefan Knirsch und Herrn Wolfgang Hatz im Zusammenhang mit der Dieselthematik zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert. Bereits zuvor waren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor den Gerichten für Arbeitssachen Ansprüche gegen einen (ehemaligen) Arbeitnehmer von VOLKSWAGEN, Herrn Dr. Heinz-Jakob Neußer (ehemaliges Mitglied des sog. Markenvorstandes von VOLKSWAGEN), geltend gemacht worden (zusammen mit den Herren Prof. Dr. Winterkorn, Stadler, Prof. Dr. Ulrich Hackenberg, Dr. Knirsch und Hatz, die „In Anspruch Genommenen Personen“), sowie gegen weitere (ehemalige) Arbeitnehmer der Gesellschaften. Die In Anspruch Genommenen Personen haben ihre Schadensersatzverpflichtung über ihre Anwälte dem Grunde und der Höhe nach bestritten. |
| (I) |
VOLKSWAGEN ist der Ansicht, dass diese Inanspruchnahmen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte das Versicherungsprogramm 2015 und auch das Versicherungsprogramm 2021 betreffen. Die Versicherer haben eingewandt, dass Versicherungsschutz allenfalls unter dem Versicherungsprogramm 2015 bestehen könnte und sich weitere Einwendungen vorbehalten. |
| (J) |
Die Gesellschaften beabsichtigen mit den In Anspruch Genommenen Personen - mit Ausnahme von Herrn Dr. Neußer und Herrn Prof. Dr. Hackenberg, der zu einer vergleichsweisen Einigung nicht bereit war - außergerichtliche Vereinbarungen über die in (H) erwähnten Haftungsansprüche zu schließen („Haftungsvergleiche“), die wirksam werden, wenn die Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften den Haftungsvergleichen zustimmen, keine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals der jeweiligen Gesellschaft erreichen, gegen die Beschlussfassung Widerspruch zur Niederschrift erhebt (§ 93 Abs. 4 S. 3 AktG) und der vorliegende Deckungsvergleich wirksam wird. |
| (K) |
Die Parteien beabsichtigen
| • |
unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte, |
| • |
ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und |
| • |
ohne Präjudiz für etwaige Rechtsstreitigkeiten |
eine Regelung zu den Deckungsansprüchen, die in der Sache umfassend und abschließend sein soll. Zum „Relevanten Sachverhalt“, auf den sich die in diesem Deckungsvergleich geregelten versicherungsrechtlichen Rechtsverhältnisse beziehen, gehören neben der Dieselthematik auch etwaige sonstige Manipulationen, Verfälschungen oder Falschangaben von/zu Abgas-, Verbrauchs- oder Leistungswerten von Motoren aus dem VOLKSWAGEN-Konzern („Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen“). Dabei ist es unerheblich, auf welchen Maßnahmen oder Umständen die Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen beruhen (z.B. Eingriffe in Software oder Hardware) oder wem gegenüber etwaige Falschangaben (z.B. Behörden, Händlern oder Kunden) erfolgten. Mit dem Begriff „Verbrauchswerte“ sind insbesondere die Verbrauchswerte sämtlicher Betriebsstoffe eines Fahrzeuges gemeint (z.B. Benzin, Diesel, Strom, Öl). Vom Relevanten Sachverhalt werden insbesondere - aber nicht abschließend - Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, aufsichtsrechtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren und Ansprüchen, die aufgrund von Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen bei Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren (gleich welchen Typs) eingeleitet, initiiert, angekündigt oder erhoben werden und Verstöße gegen Publizitätspflichten oder Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen umfasst. Zum Relevanten Sachverhalt zählen zudem etwaige kartellrechtswidrige Absprachen im Zusammenhang mit der Dieselthematik oder sonstigen Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Untersuchungen, Verfahren und Inanspruchnahmen.
|
| (L) |
Mit BerkshireHathaway als Versicherer des 1. Exzedenten 2021 konnte keine vergleichsweise Einigung erzielt werden. Berkshire Hathaway ist daher nicht Partei dieses Deckungsvergleichs. |
Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien die folgenden Regelungen:
| 1. |
Zahlungsverpflichtungen der Versicherer
|
| 1.1 |
Zur Regulierung des Relevanten Sachverhalts werden die Versicherer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen insgesamt einen Betrag von EUR 270.015.000,00 abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen (s. Ziff. 1.2) und der gemäß Ziffer 2 noch zu erbringenden Versicherungsleistungen an VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche auf ein von VOLKSWAGEN zu benennendes Konto zahlen. VOLKSWAGEN wird daraus einen Anteil in Höhe von 34,18 Prozent an AUDI und einen Anteil in Höhe von 14,50 Prozent an Porsche weiterleiten. |
| 1.2 |
Die Versicherer des Versicherungsprogramm 2015 tragen jeweils als Einzelschuldner vom Gesamtregulierungsbetrag aus dem Versicherungsprogramm 2015 in Höhe von EUR 261.890.000,00 gemäß ihrer jeweiligen Beteiligungsquote am Grundvertrag bzw. an den Exzedentenverträgen des Versicherungsprogramm 2015 (vgl. Absatz (D) der Präambel) folgende Beträge, soweit nachstehend nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart ist (der jeweilige Anteil des Versicherers nachfolgend „Regulierungsbetrag 2015“):
| a) |
Grunddeckung 2015: EUR 25.000.000,00 |
| b) |
1. Exzedent 2015: EUR 22.000.000,00 |
| c) |
2. Exzedent 2015: EUR 21.750.000,00 |
| d) |
3. Exzedent 2015: EUR 20.525.000,00 |
| e) |
4. Exzedent 2015: EUR 35.000.000,00 |
| f) |
5. Exzedent 2015: EUR 32.500.000,00 |
| g) |
6. Exzedent 2015: EUR 23.000.000,00, hiervon tragen als Einzelschuldner TMHCC EUR 12.500.000,00, MSIG EUR 7.500.000,00 und CNA EUR 3.000.000,00 |
| h) |
7. Exzedent 2015: EUR 25.500.000,00 |
| i) |
8. Exzedent 2015: EUR 45.615.000,00 |
| j) |
9. Exzedent 2015: EUR 11.000.000,00 |
Um den vom jeweiligen Versicherer auf das Konto nach Ziff. 1.1 zu zahlenden Betrag zu ermitteln, werden vom Regulierungsbetrag 2015
| (i) |
die EUR-Beträge solcher Versicherungsleistungen - insbesondere Abwehrkosten - abgezogen, die von den Versicherern der VW D&O für von ihnen dem Relevanten Sachverhalt zugeordnete Versicherungsfälle oder anderweitige von ihnen der Versicherungsperiode 2015 zugeordnete Versicherungsfälle unter der VW D&O bereits erbracht haben oder bis zur Fälligkeit des Zahlbetrags noch erbringen (d.h. nicht über das Rückstellungskonto gemäß Ziff. 2.1). Zahlungen aus Lokalpolicen werden dabei wie Zahlungen aus dem Grundvertrag behandelt, ungeachtet dessen, von welchem Versicherer sie geleistet wurden. Mit einem Abzug erklärt der jeweilige Versicherer der VW D&O konkludent einen unwiderruflichen Verzicht auf die Rückforderung der in Abzug gebrachten Versicherungsleistungen; Zurich erklärt dies auch im Namen der Versicherer der Lokalpolicen (wie in Absatz (C) der Präambel definiert). Alle übrigen Versicherer stimmen einem solchen Verzicht hiermit vorsorglich zu; und |
| (ii) |
diejenigen Zahlungen abgezogen, die Versicherer nach Ziff. 2.2 auf das Rückstellungskonto zu leisten haben. |
|
| 1.3 |
Die Versicherer des Versicherungsprogramms 2021 tragen jeweils als Einzelschuldner vom Gesamtregulierungsbetrag aus dem Versicherungsprogramm 2021 in Höhe von EUR 8.125.000,00 gemäß ihrer jeweiligen Beteiligungsquote am Grundvertrag bzw. an den Exzedentenverträgen des Versicherungsprogramms 2021 (vgl. (F) der Präambel) folgende Beträge (der jeweilige Anteil des Versicherers nachfolgend „Regulierungsbetrag 2021“):
| a) |
Grunddeckung 2021: EUR 3.500.000,00 |
| b) |
2. Exzedent 2021: EUR 1.625.000,00 |
| c) |
3. Exzedent 2021: EUR 3.000.000,00 |
|
| 1.4 |
Die Zahlbeträge nach Ziff. 1.2 und 1.3 sind innerhalb eines Monats fällig, nachdem die Voraussetzungen für das Wirksamwerden dieses Deckungsvergleichs gemäß Ziff. 7.1 eingetreten sind, VOLKSWAGEN den Versicherern hierüber eine entsprechende Mitteilung macht und die Kontoverbindung für die Anweisung der Zahlungen bekannt gibt. Jeder Versicherer ist berechtigt, vor Fälligkeit zu leisten.
Die von den Versicherern als Einzelschuldner jeweils zu leistenden Beträge ergeben sich aus der Anlage zu dieser Vereinbarung.
|
| 1.5 |
Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich bei den Regulierungsbeträgen um echte Schadensersatzzahlungen handelt und folglich keine Umsatzsteuer auf die von den Versicherern zu leistenden Zahlungen zu entrichten ist. Ein etwaiges rechtliches Risiko hinsichtlich der Umsatzsteuer tragen die Gesellschaften. Für die Versicherer ist die Leistung der vorgenannten Regulierungsbeträge auch insoweit abschließend. Sie werden den Gesellschaften jedoch im Rahmen des Zumutbaren alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine Prüfung der steuerrechtlichen Folgen relevant sind oder deren Vorlage gegenüber den Finanzbehörden erforderlich oder zweckdienlich ist. |
| 2. |
Rückstellung für künftige Versicherungsleistungen
|
| 2.1 |
Die Zurich als Grundversicherer der VW D&O wird ein separates Bankkonto eröffnen („Rückstellungskonto“), das treuhänderisch für VOLKSWAGEN verwaltet wird und über das durch die Zurich und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen künftige Versicherungsleistungen unter der VW D&O für den Relevanten Sachverhalt erbracht werden, sofern eine Versicherte Person auch unter Berücksichtigung der Haftungsvergleiche und dieses Deckungsvergleichs von den Versicherern der VW D&O noch Abwehrdeckung und/oder Freistellung von Haftungsansprüchen verlangen kann oder Streit darüber besteht. Leistungen aus dem Rückstellungskonto werden ausdrücklich nicht auf Deckungsansprüche der versicherten Unternehmen erbracht. |
| 2.2 |
Aus den Regulierungsbeträgen 2015 werden einmalig auf das Rückstellungskonto folgende Zahlungen geleistet:
| a) |
AXA XL: EUR 30.000.000 und |
| b) |
AGCS: EUR 20.000.000. |
Der Betrag der Zahlung auf das Rückstellungskonto durch die Versicherer ist jedoch in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf den in Ziff. 1.2 a) bis j) vereinbarten Betrag abzüglich der bereits erbrachten bzw. noch zu erbringenden Versicherungsleistungen gem. Ziff. 1.2 Ziff. (i).
Ziff. 1.4 gilt für die Zahlung auf das Rückstellungskonto entsprechend.
|
| 2.3 |
Versicherungsleistungen nach Ziff. 2.1 werden nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen der VW D&O für die jeweils einschlägige Versicherungsperiode und der gesetzlichen Regelungen gewährt. Die Zurich ist zur Regulierung von Ansprüchen Versicherter Personen aus oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt aus dem Rückstellungskonto berechtigt, wenn die Ansprüche aus ihrer Sicht begründet sind oder im Streitfall eine gütliche Einigung oder eine andere günstige Lösung erreicht werden kann. Eine Versicherungsleistung nach dieser Ziff. 2 soll Berkshire Hathaway nicht von einer vorrangigen Einstandspflicht befreien. |
| 2.4 |
Die Kosten der Verwaltung, inklusive der Zurich entstehender Aufwendungen für Leistungen Dritter, die Verteidigung gegen unberechtigte Deckungsansprüche und einer für die Regulierungsleistungen angemessenen Vergütung, gehen zu Lasten des Rückstellungskontos. Werden andere Versicherer der VW D&O wegen des Relevanten Sachverhalts auf Deckung in Anspruch genommen, werden sie den Anspruchsteller an Zurich verweisen; im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gehen deren Aufwendungen ebenfalls zu Lasten des Rückstellungskontos. Die Zurich wird bei der Durchführung der Regulierung diejenige Sorgfalt walten lassen, welche sie in eigenen Angelegenheiten als Versicherer anzuwenden pflegt. Für etwaige Vermögensschäden haftet die Zurich dabei im Rahmen der Verschuldenshaftung nur für Vorsatz. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von Personen, deren Verschulden die Zurich sich nach gesetzlichen Vorschriften zurechnen lassen muss und zugunsten solcher Personen. |
| 2.5 |
Sollten Versicherte Personen - gleich aus welchem Rechtsgrund - zu Rückzahlungen empfangener Versicherungsleistungen aus dem Rückstellungskonto verpflichtet sein, sind diese auf das Rückstellungskonto zu leisten. Sollte das Rückstellungskonto bereits gem. Ziff. 2.6 aufgelöst sein, sind die Zahlungen auf das von VOLKSWAGEN anzugebende Konto zu leisten. Ziff 1.1 S. 2 gilt entsprechend. |
| 2.6 |
Die Abrechnung über das Rückstellungskonto, insbesondere über die von dort bezahlten Versicherungsleistungen, Aufwendungen und Vergütungen, wird von der Zurich jeweils binnen 4 Wochen nach Abschluss eines Kalenderhalbjahrs durchgeführt. Zurich stellt VOLKSWAGEN die Abrechnungen unaufgefordert zur Verfügung. Abgerechnet wird letztmalig zum 31. Dezember des Jahres,
| a) |
in dem das Rückstellungskonto kein Guthaben mehr aufwies oder |
| b) |
in dem über die letzten Zurich bekannten und gemeldeten rechtshängigen Ansprüche oder laufenden Verfahren im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt rechtskräftig entschieden oder die Streitigkeit anderweitig beigelegt worden ist, |
jedoch spätestens zum 31. Dezember 2027. Das Guthaben auf dem Rückstellungskonto wird VOLKSWAGEN innerhalb eines Monats nach dieser Schlussabrechnung auf das von VOLKSWAGEN anzugebende Konto ausgezahlt. Ziff 1.1 S. 2 gilt entsprechend.
|
| 2.7 |
Zurich ist berechtigt, die Versicherer über den Stand der Regulierung zu informieren. Auf entsprechende Nachfragen der Versicherer wird Zurich diese entsprechend unterrichten. |
| 3. |
Abgeltungs- und Erledigungswirkung
|
| 3.1 |
Die Parteien sind sich einig, dass mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziff. 7.1 dieser Vereinbarung und der vollständigen Leistung der durch die einzelnen Versicherer zu erbringenden jeweiligen Regulierungsbeträge gemäß Ziff. 1 dieses Deckungsvergleichs und der Einzahlungen auf das Rückstellungskonto für künftige Versicherungsleistungen nach Ziff. 2 dieses Deckungsvergleichs
| a) |
alle Deckungsansprüche Versicherter Personen sowie der Gesellschaften und sonstiger versicherter Unternehmen für Versicherungsfälle und Sachverhalte auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt, unabhängig davon, unter welche Police welcher Versicherungsnehmerin die Ansprüche fallen oder welche Versicherungsperiode sie betreffen; und |
| b) |
alle Deckungsansprüche Versicherter Personen sowie der Gesellschaften und sonstiger versicherter Unternehmen für Versicherungsfälle, die in der Versicherungsperiode 2015 eingetreten sind oder dieser aus versicherungsvertragsrechtlichen Gründen zuzuordnen sind, |
gegenüber den Versicherern der VW D&O abgegolten und erledigt sind, soweit die Parteien über die Deckungsansprüche nach den vertraglichen Regelungen und dem Versicherungsvertragsgesetz verfügungsbefugt sind.
Die Gesellschaften verpflichten sich zugleich, etwaige Deckungsansprüche dauerhaft nicht bzw. nicht mehr länger gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die Gesellschaften werden außerdem - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen Versicherer der VW D&O (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen.
|
| 3.2 |
Die Abgeltungs- und Erledigungswirkung nach Ziff. 3.1 gilt unabhängig davon, ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige, bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt; insbesondere sind sich die Parteien einig, dass unter der VW D&O keine weiteren Ansprüche gegen die Versicherer der VW D&O auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt mehr geltend gemacht werden können. Für die nicht an diesem Deckungsvergleich beteiligten Versicherer der VW D&O gilt die Abgeltungs- und Erledigungswirkung nach Ziff. 3.1 im Sinne eines echten Vertrags zu Gunsten Dritter. |
| 3.3 |
Die gemäß Ziff. 1.1 und 1.3 unter der Versicherungsperiode 2021 durch die einzelnen Versicherer zu erbringenden Leistungen werden auf die Versicherungssumme unter dem jeweiligen Versicherungsvertrag aus der Versicherungsperiode 2021 angerechnet. Die Leistungen der Versicherer der Versicherungsperiode 2021 gemäß Ziff. 1.1 und 1.3 schöpfen darüber hinaus die Versicherungssummen der Grunddeckung 2021 und des 2. Exzedenten 2021 sowie der nachfolgenden Exzedenten des Versicherungsprogramms 2021 für sämtliche Sachverhalte und Ansprüche auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt vollständig aus. |
| 3.4 |
Die Erledigungswirkung nach Ziff. 3.1 bis 3.3 tritt zugunsten der Versicherer, die ihre jeweiligen Regulierungsbeträge gem. Ziff. 1 und Zahlungen gem. Ziff. 2 dieses Deckungsvergleichs in vollem Umfang erbracht haben, unabhängig davon ein, ob andere Versicherer ihre Regulierungsbeträge ebenfalls erbracht haben. Für Versicherer der VW D&O, die nach dieser Vergleichsvereinbarung unter der Periode 2021 keinen Regulierungsbetrag zu erbringen haben, tritt die Erledigungswirkung mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziff. 7.1 ein. |
| 3.5 |
Ziff. 2 bleibt von der Erledigungs- und Abgeltungswirkung gemäß vorstehenden Ziff. 3.1 bis 3.3 unberührt. Versicherungsleistungen gem. den einschlägigen Versicherungsbedingungen der VW D&O für Verfahren und Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt werden von den Versicherern der VW D&O nach Maßgabe von Ziff. 2 über das Rückstellungskonto reguliert bzw. - nach Erschöpfung des Rückstellungskontos - von den Versicherern der VW D&O nach Freistellung durch VOLKSWAGEN im Rahmen der Regelungen von Ziff. 4 erbracht. Die Parteien sind sich einig, dass durch diesen Deckungsvergleich sowie die Haftungsvergleiche der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 3.3.4 der Versicherungsbedingungen für die Grunddeckung nicht dadurch eingeschränkt wird, dass Haftungsansprüche erledigt werden.
Klarstellend halten die Parteien fest, dass diese Rückausnahme nicht für etwaige Deckungsansprüche versicherter Gesellschaften gilt.
|
| 3.6 |
Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziff. 7.1 dieser Vereinbarung und dem Eingang des Vergleichsbetrags nach Maßgabe von Ziff. 1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Gesellschaften dazu, Ansprüche gegen amtierende oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaften („Vorstandsmitglieder“) auf Grund oder in Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht bzw. nicht mehr gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten der Vorstandsmitglieder, der ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden kann (§ 328 Abs. 2 BGB) und der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
Die Gesellschaften sichern zu, solche Ansprüche nicht abgetreten zu haben, und verpflichten sich, solche Abtretungen nicht vorzunehmen oder Ansprüche anderweitig zu übertragen.
Die Gesellschaften werden - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen werden.
|
| 3.7 |
Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziff. 7.1 dieser Vereinbarung und dem Eingang des Vergleichsbetrags nach Maßgabe von Ziff. 1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Gesellschaften dazu, Ansprüche gegen sämtliche weitere Versicherten Personen auf Grund oder in Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht bzw. nicht mehr gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten der Versicherten Personen, der ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden kann (§ 328 Abs. 2 BGB) und der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
Die Gesellschaften sichern zu, solche Ansprüche nicht abgetreten zu haben, und verpflichten sich, solche Abtretungen nicht vorzunehmen oder Ansprüche anderweitig zu übertragen.
Die Gesellschaften werden - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen Versicherte Personen (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen werden.
|
| 3.8 |
Gemäß § 93 Abs. 4 S. 3 AktG kann auf Organhaftungsansprüche nicht verzichtet werden, bei denen seit ihrer Entstehung noch keine drei Jahre abgelaufen sind. Solche Ansprüche sind daher von den Regelungen der Ziff. 3.6 und 3.7 sowie Ziff. 3.10 ausgenommen. |
| 3.9 |
Im Übrigen gilt die in den Ziff. 3.6 und 3.7 vereinbarte Erledigung für Ansprüche der Gesellschaften auf Grund oder im Zusammenhang mit der Dieselthematik umfassend. Für andere Ansprüche der Gesellschaften auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gilt die Erledigung nicht, soweit feststeht, dass für die betreffenden Ansprüche ein Versicherungsschutz unter der VW D&O - gleichgültig in welcher Versicherungsperiode - nicht besteht; die Beweislast hierfür trifft die Gesellschaften. |
| 3.10 |
Hinsichtlich der In Anspruch Genommenen Personen gelten die Regelungen in Ziff. 3.6 und 3.7 nicht, sondern die Vereinbarungen in den mit diesen geschlossenen Haftungsvergleichen. Wird von diesen kein Haftungsvergleich geschlossen oder wird dieser nicht wirksam oder wird dieser für nichtig erklärt, können die Gesellschaften in Abweichung von Ziff. 3.6 und 3.7 weiterhin gegen die In Anspruch Genommene Person vorgehen, allerdings nur für den Teil des Schadens, der verbleiben würde, wenn die Versicherer auch die Differenz zwischen den Regulierungsbeträgen nach Ziff. 1 und den maximalen Versicherungssummen für die Versicherungsperiode 2015 und die Versicherungsperiode 2021 für Versicherungsleistungen zur Freistellung der jeweils In Anspruch Genommenen Person aufgewandt hätten. Für den übrigen Teil verpflichten sich die Gesellschaften dazu, Ansprüche gegen die In Anspruch Genommenen Personen auf Grund oder in Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt dauerhaft nicht bzw. nicht mehr länger gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten der In Anspruch Genommenen Personen, der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt. Die beiden vorstehenden Sätze gelten jedoch nicht, soweit die In Anspruch genommene Person aus anderen Gründen als der Erschöpfung der Versicherungssumme nicht versichert wäre. Die Regelungen in Ziff. 4 bleiben hiervon unberührt. |
| 4.1 |
Für den Fall, dass auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt Ansprüche gegen einen oder mehrere Versicherer der VW D&O geltend gemacht werden, stellt VOLKSWAGEN die Versicherer der VW D&O unter Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten frei, insbesondere
| a) |
von sämtlichen Ansprüchen auf Versicherungsleistungen, insbesondere haftpflichtversicherungsrechtlichen Freistellungsansprüchen und Ansprüchen auf Übernahme der Kosten des Rechtsschutzes von Versicherten; und |
| b) |
von damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der eigenen Kosten der Versicherer in angemessener Höhe, insbesondere Rechtsanwaltskosten für die Prüfung von und/oder Verteidigung gegen Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit wird vermutet, wenn die Kosten der bisherigen Regulierungspraxis entsprechen; und |
| c) |
von Verzugs- und Rechtshängigkeitszinsen auf Deckungsansprüche; und |
| d) |
von den Kosten einer Sicherheitsleistung oder vergleichbaren Aufwendungen, die die Versicherer bei der gerichtlichen Verteidigung gegen Deckungsansprüche zur Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung bewirken. |
Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass die Freistellungsverpflichtung von VOLKSWAGEN insbesondere besteht für Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die gegenüber den Anspruchsinhabern oder Dritten nicht gemäß Ziff. 3.1 bis 3.3 dieser Vereinbarung abgegolten und erledigt worden sind, weil die Parteien nach den vertraglichen Regelungen oder dem Versicherungsvertragsgesetz nicht verfügungsbefugt sind oder weil die Parteien aus anderen Gründen keine Abgeltung und Erledigung mit Wirkung gegenüber den Anspruchsinhabern oder Dritten vereinbaren konnten oder vereinbart haben. Soweit Versicherer der VW D&O nicht Partei dieser Vereinbarung sind, handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter zugunsten dieser Versicherer der VW D&O, der unabhängig davon gilt, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
|
| 4.2 |
Die Freistellungsverpflichtung gemäß Ziff. 4.1 gilt im Hinblick auf das Versicherungsprogramm 2015 auch für solche Ansprüche gegen einen oder mehrere Versicherer der VW D&O, die nicht dem Relevanten Sachverhalt zuzuordnen sind. |
| 4.3 |
Die Freistellungsverpflichtung gemäß Ziff. 4.1 gilt nicht,
| a) |
soweit die Deckungsansprüche über ein verbliebenes Guthaben auf dem Rückstellungskonto gemäß Ziff. 2 abgerechnet werden können; oder |
| b) |
wenn die in Anspruch genommene Versicherte Person entsprechende
| aa) |
Schadensersatzansprüche mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherer anerkennt, |
| bb) |
sich mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherer über diese vergleicht oder |
| cc) |
bestehende Verteidigungsmöglichkeiten mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherer endgültig ungenutzt verstreichen lässt, |
ohne dass VOLKSWAGEN einem solchen Vorgehen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung von VOLKSWAGEN gilt als erteilt, wenn einer entsprechenden Anfrage der Versicherer nicht binnen zwei Wochen ausdrücklich widersprochen wird. Ungeachtet dessen bleibt die Freistellungspflicht von VOLKSWAGEN bestehen, wenn die Versicherer zur Deckung verpflichtet sind, wofür sie die Beweislast trifft.
|
|
| 4.4 |
Ebenso wenig gilt die Freistellungsverpflichtung, wenn die Versicherer der VW D&O entsprechende Deckungsansprüche ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von VOLKSWAGEN anerkennen, sich über diese vergleichen oder ihnen bekannte Verteidigungsmöglichkeiten wissentlich endgültig ungenutzt verstreichen lassen, sofern nicht die Versicherer der VW D&O aufgrund der anwendbaren Versicherungsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen insbesondere ein Anerkenntnis abgeben mussten oder sonst zu einer der vorstehenden Handlungen verpflichtet waren. Ziff. 4.3 Satz 2 gilt entsprechend. |
| 4.5 |
Sofern Versicherungsleistungen von den Versicherten Personen zurückzuzahlen sind, kehren die Versicherer der VW D&O diese Zahlungen unverzüglich nach Rückerstattung durch die Versicherten Personen an VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche auf das von VOLKSWAGEN anzugebende Konto (Ziff. 1.1) aus. Ziff 1.1 S. 2 gilt entsprechend. |
| 4.6 |
Die Verjährungsfrist hinsichtlich eines Freistellungsanspruchs beginnt frühestens mit der Geltendmachung des jeweiligen Anspruchs gegen die Versicherer. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregeln. |
| 4.7 |
AUDI und Porsche stellen VOLKSWAGEN insoweit frei, als der zu Grunde liegende Sachverhalt die jeweilige Gesellschaft betrifft. Die Gesellschaften haften insoweit nicht gesamtschuldnerisch. |
| 5. |
Regress- und Ausgleichsansprüche, Rückforderungen
|
| 5.1 |
Die Versicherer werden wegen von Ihnen erbrachter Leistungen keine Regress- oder Ausgleichsansprüche aus eigenem oder übergegangenem Recht, insbesondere aus § 86 VVG, gegen Gesellschaften, Versicherte Personen oder Dritte geltend machen. Die Versicherer treten solche Ansprüche auf Verlangen von VOLKSWAGEN an eine der Gesellschaften oder einen Dritten ab. Der Zessionar ist von VOLKSWAGEN zu benennen. |
| 5.2 |
Sofern die versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, kann VOLKSWAGEN die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Versicherte Personen wegen Zahlungen aus dem Rückstellungskonto (Ziff. 2.5) oder von Leistungen der Versicherer, für die VOLKSWAGEN gemäß Ziff. 4.1 zur Freistellung verpflichtet war, von den Versicherern verlangen, denen die Ansprüche zum Zeitpunkt des Verlangens zustehen. Die Versicherer können von VOLKSWAGEN Ersatz aller Aufwendungen, inklusive interner Kosten in angemessener Höhe, verlangen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Verlangen entstehen.
Die Parteien halten klarstellend fest, dass dies nicht gilt für Leistungen, auf deren Rückforderung die Versicherer nach Ziff. 1.2 (i) verzichtet haben oder für Beträge, die nach Ziff. 1 an die Gesellschaften geleistet wurden.
|
| 6. |
Carve Out Berkshire Hathaway
|
| 6.1 |
Dieser Deckungsvergleich hat zu Gunsten Berkshire Hathaway, die diesen Deckungsvergleich nicht abschließen wollte, - soweit nach den versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Regelungen zulässig - keine rechtliche Wirkung. Insbesondere wird Berkshire Hathaway - soweit nach den versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Regelungen zulässig - von allen die Versicherer der VW D&O begünstigenden Wirkungen dieses Vertrags ausgenommen, insbesondere
| a) |
von der Abgeltungs- und Erledigungswirkung in Ziff. 3.1, Ziff. 3.2 und Ziff. 3.4 und |
| b) |
von den Freistellungspflichten zugunsten der Versicherer der VW D&O in Ziff. 4.1. |
|
| 6.2 |
Haftungsansprüche gegen die In Anspruch genommenen Personen bleiben abweichend von Ziff. 3.10 S. 2 bis 6 in voller Höhe bestehen und durchsetzbar. Die Gesellschaften verpflichten sich jedoch, die Zwangsvollstreckung aus etwaigen Haftungsurteilen gegen die In Anspruch genommenen Personen
| a) |
auf deren versicherungsvertragliche Freistellungsansprüche gegen Berkshire Hathaway und |
| b) |
im Übrigen auf den in Ziff. 3.10 S. 2 bis 6 geregelten Umfang oder - soweit mit der betreffenden In Anspruch genommenen Person ein Haftungsvergleich abgeschlossen wird - auf den in dem betreffenden Haftungsvergleich geregelten Umfang zu beschränken. |
|
| 6.3 |
Die Gesellschaften beabsichtigen, die Eintrittspflicht der Berkshire Hathaway hinsichtlich des Relevanten Sachverhalts nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Dabei sind sie nicht an die Berkshire Hathaway im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Deckungsvergleich angebotenen Vergleichssummen und sonstigen Vergleichskonditionen gebunden. |
| 7.1 |
Die Wirksamkeit des Deckungsvergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung,
| c) |
dass die Hauptversammlungen der Gesellschaften dem Deckungsvergleich zustimmen und |
| d) |
dass keine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals der jeweiligen Gesellschaft erreichen, gegen die Beschlussfassung Widerspruch zur Niederschrift erhebt. |
Die aufschiebende Bedingung gilt als endgültig ausgefallen, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingetreten ist.
|
| 7.2 |
Wenn gegen einen oder mehrere der Beschlüsse im Sinne des Ziff. 7.1 Nichtigkeitsklagen gemäß § 249 AktG und/oder Anfechtungsklagen gemäß § 246 AktG erhoben werden, berührt dies bis zu einer rechtskräftigen Stattgabe die Abwicklung des Deckungsvergleichs nicht, soweit nicht zwingende rechtliche Regelungen etwas anderes gebieten. Falls einer solchen Klage rechtskräftig stattgegeben wird, haben die Parteien die einander gewährten Leistungen unter Ausschluss der Einreden aus §§ 814, 818 Abs. 3 BGB, einer Aufrechnungsmöglichkeit oder eines Zurückbehaltungsrechts zurückzugewähren. |
| 7.3 |
Die Wirksamkeit dieses Deckungsvergleichs ist nicht abhängig von Abschluss und Wirksamkeit der Haftungsvergleiche mit den In Anspruch Genommenen Personen. Die in Ziff. 3.1 und 3.10 für den Eintritt der Erledigungswirkung gegenüber den In Anspruch Genommenen Personen vorgesehenen Bedingungen bleiben hiervon unberührt. |
| 7.4 |
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf das Wirksamwerden dieses Deckungsvergleichs ferner:
| a) |
Die Gesellschaften haben Gleiss Lutz beauftragt und bevollmächtigt, alle Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dieser Vergleichsvereinbarung zu empfangen und zu übermitteln. In gleicher Weise beauftragen und bevollmächtigen die Versicherer DLA Piper. Eine Änderung dieser Mitteilungs- und Erklärungsbevollmächtigten ist den anderen Parteien mit einer Frist von zwei Wochen vorab mitzuteilen. |
| b) |
Jede Partei übersendet an Gleiss Lutz:
| aa) |
per E-Mail vorab jeweils ein gescanntes Exemplar des von ihr unterschriebenen und auf jeder Seite paraphierten Deckungsvergleichs; |
| bb) |
per Post oder per Kurier 18 Originale des vollständigen und auf jeder Seite paraphierten Deckungsvergleichs einschließlich der handschriftlich unterzeichneten Unterschriftenseiten. |
|
| c) |
Die Parteien ermächtigen Gleiss Lutz unwiderruflich dazu, die Originale der Unterschriftenseiten zu jeweils einem Original dieser Vergleichsvereinbarung zusammenzustellen und an die Parteien zu übersenden. Entsprechend ermächtigen die Parteien Gleiss Lutz unwiderruflich dazu, die vorab per E-Mail zugesendeten Scans zu einem elektronischen Dokument zusammenzustellen. |
| d) |
Dieser Vergleich wird bereits dann wirksam, wenn Gleiss Lutz das gemäß vorstehender Regelung hergestellte elektronische Dokument per E-Mail an DLA Piper übermittelt hat. Das Schriftformerfordernis gemäß Ziff. 9.2 findet insoweit keine Anwendung. |
|
| 8. |
Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung entstanden sind
Jede Partei trägt die ihr in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Deckungsvergleichs entstandenen und noch entstehenden Kosten selbst.
|
| 9. |
Sonstiges
|
| 9.1 |
Nebenabreden zu diesem Deckungsvergleich bestehen nicht. |
| 9.2 |
Sofern nicht zwingendes Recht oder dieser Deckungsvergleich eine andere Form vorsieht,
| a) |
bedürfen Änderungen dieses Deckungsvergleichs der Schriftform im Sinne des § 126 BGB unter Ausschluss des § 127 Abs. 2 BGB; |
| b) |
genügt für sonstige Mitteilungen, Verlangen, Widersprüche oder andere Erklärungen die Textform im Sinne des § 126b BGB. |
|
| 9.3 |
VOLKSWAGEN bevollmächtigt und beauftragt die Volkswagen Insurance Brokers GmbH unwiderruflich, Erklärungen gem. Ziff. 4.4 und 4.5 abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 9.4 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Deckungsvergleich gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. |
| 9.5 |
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Deckungsvergleich oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
| a) |
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. |
| b) |
Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. |
| c) |
Die Verfahrenssprache ist deutsch. |
|
| 9.6 |
Sollte eine Bestimmung dieses Deckungsvergleichs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich bei Durchführung dieses Deckungsvergleichs eine Regelungslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene und rechtlich zulässige Bestimmung treten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bedacht hätten. |
Anlage
|
Exzedent
|
Versicherer
|
Regulierungsbetrag
2015 (EUR)
|
|
Exzedent
|
Versicherer
|
Regulierungsbetrag
2021 (EUR)
|
| 0 |
Zurich*
|
25.000.000,00 |
|
0 |
Zurich
|
3.500.000,00 |
| 1 |
AXA XL*
|
22.000.000,00 |
|
2 |
AXA XL
|
975.000,00 |
| 2 |
AGCS*
|
21.750.000,00 |
|
2 |
AIG
|
650.000,00 |
| 3 |
AXA XL*
|
20.525.000,00 |
|
3 |
AIG
|
900.000,00 |
| 4 |
AIG
|
17.500.000,00 |
|
3 |
HDI
|
900.000,00 |
| 4 |
HDI
|
17.500.000,00 |
|
3 |
QBE
|
600.000,00 |
| 5 |
Liberty
|
13.000.000,00 |
|
3 |
Generali
|
300.000,00 |
| 5 |
AWAC
|
9.750.000,00 |
|
3 |
ANV / Lloyd‘s 1861
|
150.000,00 |
| 5 |
AXA XL
|
6.500.000,00 |
|
3 |
Navigators / The Hartford / Lloyd‘s 1221
|
150.000,00 |
| 5 |
AGCS
|
3.250.000,00 |
|
|
Summe
|
8.125.000,00
|
| 6 |
TMHCC
|
12.500.000,00 |
|
|
|
|
| 6 |
MSIG
|
7.500.000,00 |
|
|
|
|
| 6 |
CNA
|
3.000.000,00 |
|
|
|
|
| 7 |
QBE
|
15.300.000,00 |
|
|
|
|
| 7 |
Lloyd’s 4711
|
5.100.000,00 |
|
|
|
|
| 7 |
R+V
|
5.100.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
ARGO
|
7.602.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Great Lakes
|
7.602.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Starr
|
6.082.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Brit
|
4.561.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
RSA
|
4.561.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
ANV / Lloyd’s 1861
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Arch
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
AXA XL
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
TMHCC
|
3.041.000,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Lloyd’s 0623 und 2623
|
1.520.500,00 |
|
|
|
|
| 8 |
Lloyd’s 2468
|
1.520.500,00 |
|
|
|
|
| 9 |
AIG
|
5.500.000,00 |
|
|
|
|
| 9 |
SwissRe
|
5.500.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Summe
|
261.890.000,00
|
|
|
|
|
* Abzüglich der nach Ziff. 1.2 i) und ii) zu berücksichtigenden Beträge
| |
| d) |
Vergleichsvereinbarung zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft einerseits und Berkshire Hathaway European Insurance DAC andererseits vom 15. Juli 2025 |
|
Deckungsvergleich
zwischen
| (1) |
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg („VOLKSWAGEN“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, |
| (2) |
AUDI Aktiengesellschaft, Auto-Union-Straße 1, 85045 Ingolstadt („AUDI“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, |
| (3) |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70436 Stuttgart („Porsche“), vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat,
| (VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche zusammen die „Gesellschaften“), |
und
|
| (4) |
Berkshire Hathaway European Insurance DAC, Deutschland, Cäcilienstraße 30, 50667 Köln („BERKSHIRE HATHAWAY“)
| (die Gesellschaften und BERKSHIRE HATHAWAY einzeln „Partei“ und zusammen die „Parteien“). |
|
Präambel
| (A) |
Die Gesellschaften sind Automobilhersteller, bei denen in Rede steht bzw. gestanden hat, dass mehrere Vorstandsmitglieder und sonstige Versicherte Personen der VW D&O Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der sog. „Dieselthematik“ verletzt haben. Der Begriff „Dieselthematik“ bezieht sich in diesem Kontext auf die Entwicklung, Installation, Vertrieb und sonstige Verwendung von bestimmten Softwarefunktionen in der Motorsteuerung von Dieselmotoren (u.a. des Typs EA189, Typs EA288 und diverser Motoren des Typs V-TDI), die zu Abweichungen zwischen den Abgasemissionen im Prüfstands- und Realbetrieb führten, und alle damit zusammenhängenden Sachverhalte, insbesondere die von VOLKSWAGEN mit den Umstandsmeldungen aus dem Jahr 2015 angezeigten Sachverhalte. Der Begriff umfasst für Zwecke dieses Deckungsvergleichs die Aufklärung und Aufarbeitung bei den Gesellschaften nach der Veröffentlichung der Notice of Violation durch die US-amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) am 18. September 2015, einschließlich des sog. Bewältigungsmanagements und alle Maßnahmen zur Vorbereitung und zum Abschluss dieses Vergleichs. Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind im In- und Ausland eine erhebliche Anzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren anhängig gewesen, darunter zivilgerichtliche Einzel- und Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden, und zum Teil noch anhängig. Gegenstand dieser Verfahren sind im wesentlichen Schadensersatzforderungen bzw. Forderungen in Bezug auf die Rückabwicklung von Kaufverträgen. Zudem haben Anleger aus Deutschland und dem Ausland gegen VOLKSWAGEN Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kursverluste als Folge angeblichen Fehlverhaltens bei der Kapitalmarktkommunikation im Zusammenhang mit der Dieselthematik erhoben. Des Weiteren haben insbesondere die Staatsanwaltschaften Braunschweig und München II unter anderem gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn sowie Herrn Stadler strafrechtliche Verfahren insbesondere wegen des Vorwurfs des Betrugs geführt, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind. Unter anderem wurde (der für diesen Vergleich als Versicherte Person relevante) Herr Rupert Stadler vom Landgericht München II mit Urteil vom 27. Juni 2023 (Az. W5 KLs 64 Js 22724/19) wegen Betruges verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. |
| (B) |
Die Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften und sonstigen nachgeordneten Konzernunternehmen („VOLKSWAGEN-Konzern“) wendeten nach Angaben von VOLKSWAGEN bis zum 31. Dezember 2020 für negative Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik insgesamt mindestens EUR 32,2 Mrd. auf. Der Betrag setzte sich unter anderem zusammen aus den Kosten für Rückrufe und Feldmaßnahmen, Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen an Händler, Kosten der internen Untersuchung und Bußgeldzahlungen. |
| (C) |
VOLKSWAGEN hat seit dem 1. Januar 2012 bei Zurich eine D&O-Versicherung („Grundvertrag“) mit einer Versicherungssumme von EUR 25 Mio. unterhalten, die zusammen mit mehreren lokalen Policen („Lokalpolicen“, Grundvertrag und Lokalpolicen zusammen auch „Internationale Programmpolicen“) ein internationales Versicherungsprogramm gebildet hat. An den Grundvertrag haben sich außerdem diverse Exzedentenversicherungsverträge nacheinander angeschlossen (zusammen mit den Internationalen Programmpolicen das „VW-Versicherungsprogramm“). Für die Volkswagen Financial Services AG hat eine gesonderte D&O-Versicherung bestanden, an die sich wiederum diverse Exzedentenversicherungsverträge nacheinander angeschlossen haben (zusammen „VWFS-Police“). Einige der Exzedentenversicherungsverträge, die sich an den Grundvertrag angeschlossen haben, haben zugleich als Exzedentenversicherungsverträge zur VWFS-Police gedient. Es hat außerdem eine gesonderte D&O-Versicherung für die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr („IAV-Police“) bestanden, zu der der Grundvertrag als Versicherungssummenausschöpfungsdeckung und Bedingungsdifferenzdeckung fungiert hat und der eine Kumulregelung enthalten hat. Für Porsche hat bis zur vollständigen Übernahme durch VOLKSWAGEN eine eigene D&O-Versicherung bestanden, die sich seit dem 1. Februar 2011 im Run-Off befunden hat („Porsche-Police“). Die Internationalen Programmpolicen, die Exzedentenversicherungsverträge zum Grundvertrag, die VWFS-Police, die IAV-Police und die Porsche-Police werden in dieser Vereinbarung zusammen als die „VW D&O“ bezeichnet (und alle Versicherer dieser Policen zusammen als „Versicherer der VW D&O“). Die VW D&O gewährt in den Versicherungsverträgen definierten Personen („Versicherte Personen“), die bei der jeweiligen Versicherungsnehmerin oder bei mitversicherten Unternehmen im Sinne der Versicherungsbedingungen (im Grundvertrag u.a. AUDI und Porsche) tätig sind oder waren, Versicherungsschutz insbesondere bei der Inanspruchnahme Versicherter Personen auf Schadensersatz sowie bei Einleitung behördlicher Verfahren gegen diese. Zu den Versicherten Personen gehören insbesondere ehemalige und amtierende Organmitglieder der Gesellschaften. |
| (D) |
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2016 bestand das VW-Versicherungsprogramm aus folgenden Versicherungsverträgen (gemeinsam „Versicherungsprogramm 2015“):
| • |
Grunddeckung und diverse Lokalpolicen (integrierte Limits) mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. bei Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main („Zurich“) (100%) („Grunddeckung 2015“) |
| • |
1. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 25 Mio.) bei XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland (gleichzeitig als Rechtsnachfolgerin der AXA Corporate Solutions Deutschladnd, Niederlassung der AXA Corporate Solutions Assurance S.A. sowie der Catlin Insurance Compancy (UK) Ltd.), Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln („AXA XL“) (100%) („1. Exzedent 2015“) |
| • |
2. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 50 Mio.) bei Allianz Global Corporate & Specialry SE, Königinstraße 28, 80802 München („AGCS“) (100%) („2. Exzedent 2015“) |
| • |
3. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 75 Mio.) bei AXA XL (100%) („3. Exzedent 2015“) |
| • |
4. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 100 Mio.) unter der Führung von AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46-50, 60331 Frankfurt am Main („AIG“) (50%) und Beteiligung von HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover („HDI“) (50%) („4. Exzedent 2015“) |
| • |
5. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 150 Mio.) unter der Führung von Liberty Mutual Insurance Europe SE, Direktion für Deutschland, Im Klapperhof 7-23, 50674 Köln („Liberty“) (40%) und Beteiligung von Allied World Assurance Company (Europe) dac („AWAC“) (30%), AXA XL (20%) und AGCS (10%) („5. Exzedent 2015“) |
| • |
6. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 200 Mio.) unter der Führung von Tokio Marine Europe SA Sucursal en Espana, Torre Diagonal Mar, Planta 10, C/ Josep Planum.2-Planta 10, 08019 Barcelona Spanien („TMHCC“) (50%) und Beteiligung von MSIG Insurance Europe AG („MSIG“) (30%) und CNA Insurance Company Europe SA („CNA“) (20%) („6. Exzedent 2015“) |
| • |
7. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 250 Mio.) unter der Führung von QBE Europe SA/NV, Direktion für Deutschland, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf („QBE“) (60%), Underwriters at Lloyd’s Syndicate 4711 („Lloyd’s 4711“) (20%) und R+V Allgemeine Versicherung AG („R+V“) (20%) („7. Exzedent 2015“) |
| • |
8. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 150 Mio. (nach EUR 300 Mio.) unter der Führung von Great Lakes Insurance SE, Königinstraße 107, 80802 München („Great Lakes“) (16,667%) und Beteiligung von ArgoGlobal SE („ARGO“) (16,667%), Starr Managing Agents Ltd. on behalf of Starr Consortium 9885 („Starr“) (13,333%), Underwriters at Lloyd's Syndicate 2987, vertreten durch Brit Syndicates Ltd. („Brit“) (10%), Royal and Sun Alliance Insurance Ltd. („RSA“) (10%), ANV Underwriters at Lloyd’s Syndicate 1861 („ANV / Lloyd’s 1861“) (6,667%), Arch Insurance (EU) dac („Arch“) (6,667%), AXA XL (6,667%), TMHCC (6,667%), Underwriters at Lloyd’s Syndicates 0623 and 2623 („Lloyd’s 0623 und 2623”) (3,333%) und Underwriters at Lloyd’s Syndicate 2468 („Lloyd’s 2468”) (3,333%) („8. Exzedent 2015“) |
| • |
9. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 450 Mio.) unter der Führung von AIG (50%) und Beteiligung von Swiss Re International SE („Swiss Re“) (50%) („9. Exzedent 2015“) |
Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramms 2015 betrug somit EUR 500 Mio., wobei die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Organmitglieder von VOLKSWAGEN zur Verfügung stand.
|
| (E) |
Ab der Versicherungsperiode 2016 schlossen die Versicherer der VW D&O Deckung für sog. „Abgaswertemanipulationen“ - mit Ausnahme des näher definierten Bewältigungsmanagements - unter der VW D&O aus. |
| (F) |
Für die Versicherungsperiode vom 1. Januar 2021 bis 1. Januar 2022 bestand das VW-Versicherungsprogramm aus folgenden Versicherungsverträgen (gemeinsam: „Versicherungsprogramm 2021“):
| • |
Grunddeckung mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. bei Zurich (100%) („Grunddeckung 2021“) |
| • |
1. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 25 Mio.) bei BERKSHIRE HATHAWAY (100%) („1. Exzedent 2021“) |
| • |
2. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (nach EUR 75 Mio.) unter der Führung von AXA XL (60%) und Beteiligung von AIG (40%) („2. Exzedent 2021“) |
| • |
3. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 100 Mio.) unter der Führung von HDI (30%) und Beteiligung von AIG (30%), QBE (20%), Generali Deutschland AG („Generali“) (10%), ANV / Lloyd’s 1861 (5%) und Navigators / The Hartford Underwriters at Lloyd’s Syndicate 1221 („Navigators / The Hartford / Lloyd’s 1221”) (5%) („3. Exzedent 2021“) |
| • |
4. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 150 Mio.) unter der Führung von Liberty (50%) und Beteiligung von Beazley Insurance dac, Niederlassung für Deutschland („Beazley“) (30%), Lloyd’s Insurance Company S.A. CVS 5337 (10%) sowie von AXA XL (10%) („4. Exzedent 2021“) |
| • |
5. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 200 Mio.) unter der Führung von TMHCC (50%) und Beteiligung von MSIG (30%) und Generali (20%) („5. Exzedent 2021“) |
| • |
6. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 250 Mio.) unter der Führung von ERGO Versicherung AG (30%) und Beteiligung von Generali (20%), AIG (10%), ANV / Lloyd’s 1861 (10%), Ryan Specialty Group Denmark A/S (10%), Lloyd’s Insurance Company S.A. WRB 5340 (10%), Volante Ltd. („Volante“) (7,5%) und von Aviva Insurance Ltd. (2,5%) („Aviva“) („6. Exzedent 2021“) |
| • |
7. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 100 Mio. (nach EUR 300 Mio.) unter der Führung von Great Lakes (15%) und Beteiligung von AGCS (15%), TMHCC (10%), Newline Europe Versicherung AG (10%), Underwriters at Lloyd’s Syndicate 5000 (9,5%), Aviva (6,25%), IGI - International General Insurance Ltd. (5,5%), MSIG (5%), R+V (10%), SI Insurance (Europe), SA (5%), UNIQA Österreich Versicherungen AG (5%) und Volante (3,75%) („7. Exzedent 2021“) |
| • |
8. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 50 Mio. (nach EUR 400 Mio.) unter der Führung von Swiss Re (50%) und Beteiligung von Arch Insurance UK Ltd. (20%), AIG (10%), Accredited Insurance (Europe) Ltd., vertreten durch Applied Financial Lines (Vale) (10%) und Beazley (10%) („8. Exzedent 2021“) |
| • |
9. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 15 Mio. (nach EUR 450 Mio.) unter der Führung von Liberty (66,67%) und Beteiligung von AXIS Specialty Europe SE (33,33%) („9. Exzedent 2021“) |
| • |
10. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 10 Mio. (nach EUR 465 Mio.) bei CHUBB European Group SE (100%) („10. Exzedent 2021“) |
| • |
11. Exzedentenversicherungsvertrag mit einer maximalen Versicherungssumme von EUR 5 Mio. (nach EUR 475 Mio.) bei HDI (100%) („11. Exzedent 2021“) |
Die Gesamtversicherungssumme des Versicherungsprogramm 2021 betrug somit EUR 480 Mio., wobei wiederum die über EUR 300 Mio. hinausgehende Versicherungssumme ausschließlich für Organmitglieder von VOLKSWAGEN zur Verfügung stand.
Zurich und Versicherer der Lokalpolicen haben aus der Grunddeckung 2015 Leistungen für Rechtsverteidigungskosten der Versicherten Personen im Zusammenhang mit einigen der unter (A) erwähnten Verfahren erbracht, u.a. im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und diversen Verfahren in den USA.
|
| (G) |
Die Gesellschaften sind auf Grundlage interner Untersuchungen zu der Auffassung gekommen, beim ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von VOLKSWAGEN, Herrn Prof. Dr. Winterkorn, dem früheren Vorstandsmitglied von VOLKSWAGEN und Vorstandsvorsitzenden von AUDI, Herrn Stadler, den ehemaligen Vorstandsmitgliedern von AUDI, Herrn Prof. Hackenberg und Herrn Dr. Knirsch, sowie dem früheren Porsche-Vorstandsmitglied Herrn Hatz seien Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik festzustellen. |
| (H) |
Dementsprechend forderten die Gesellschaften am 26. März 2021 gegenüber Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn, Herrn Rupert Stadler, Herrn Prof. Dr. Ulrich Hackenberg, Herrn Dr. Stefan Knirsch und Herrn Wolfgang Hatz im Zusammenhang mit der Dieselthematik zur Zahlung von Schadensersatz auf. Bereits zuvor waren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor den Gerichten für Arbeitssachen Ansprüche gegen einen (ehemaligen) Arbeitnehmer von VOLKSWAGEN, Herrn Dr. Heinz-Jakob Neußer (ehemaliges Mitglied des sog. Markenvorstandes von VOLKSWAGEN), geltend gemacht worden (zusammen mit den Herren Prof. Dr. Winterkorn, Stadler, Prof. Dr. Ulrich Hackenberg, Dr. Knirsch und Hatz, die „In Anspruch Genommenen Personen“), sowie gegen weitere (ehemalige) Arbeitnehmer der Gesellschaften. |
| (I) |
Die Gesellschaften sind der Ansicht, dass diese Inanspruchnahmen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte das Versicherungsprogramm 2015 und auch das Versicherungsprogramm 2021 betreffen. Die Versicherer und BERKSHIRE HATHAWAY haben eingewandt, dass Versicherungsschutz allenfalls unter dem Versicherungsprogramm 2015 bestehen könnte und sich weitere Einwendungen vorbehalten. |
| (J) |
Die Gesellschaften haben mit allen In Anspruch Genommenen Personen Vereinbarungen über die in (H) erwähnten Haftungsansprüche geschlossen („Haftungsvergleiche“), denen - soweit erforderlich - die Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften zugestimmt haben. Die gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung von VOLKSWAGEN erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen wurden erst- und zweitinstanzlich abgewiesen; die Verfahren sind derzeit noch beim Bundesgerichtshof anhängig. |
| (K) |
Die Gesellschaften haben mit AIG, AGCS, Great Lakes, HDI, Liberty, QBE, TMHCC, AXA XL und Zurich (gemeinsam: „Parteien des Ersten Deckungsvergleichs“, gemeinsam mit ihren Mitversicherern die „Versicherer“) ohne Beteiligung von BERKSHIRE HATHAWAY am 8. / 9. Juni 2021 eine Vereinbarung zu den Deckungsansprüchen geschlossen („Erster Deckungsvergleich“). Auch diesem Ersten Deckungsvergleich haben die Hauptversammlungen der jeweiligen Gesellschaften zugestimmt. Gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung von VOLKSWAGEN zum Ersten Deckungsvergleich sind gleichfalls Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben worden. Die Klagen sind erst- und zweitinstanzlich abgewiesen worden; die Verfahren sind derzeit ebenfalls noch beim Bundesgerichtshof anhängig. Nach Ziff. 7.1 und Ziff. 7.2 des Ersten Deckungsvergleichs berühren diese Klageerhebungen die Wirksamkeit der Erste Deckungsvergleichs solange nicht bis ihnen rechtskräftig stattgegeben worden ist oder soweit nicht zwingende rechtliche Regelungen etwas anderes gebieten. Der Erste Deckungsvergleich ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt. |
| (L) |
Zum „Relevanten Sachverhalt“ wird auf die Definition in Abschnitt K des Ersten Deckungsvergleichs Bezug genommen. |
| (M) |
Mit BERKSHIREHATHAWAY als Versicherer des 1. Exzedenten 2021 konnte bislang keine vergleichsweise Einigung erzielt werden. BERKSHIRE HATHAWAY war daher nicht Partei des Ersten Deckungsvergleichs. |
| (N) |
Die Parteien beabsichtigen
| • |
unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte, |
| • |
ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und |
| • |
ohne Präjudiz für etwaige Rechtsstreitigkeiten
eine abschließende Regelung zu den versicherungsrechtlichen Ansprüchen gegen BERKSHIRE HATHAWAY zu treffen.
|
|
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien den folgenden Deckungsvergleich:
| 1. |
Zahlungsverpflichtung von BERKSHIRE HATHAWAY
|
| 1.1 |
Zur Regulierung des Relevanten Sachverhalts verpflichtet sich BERKSHIRE HATHWAY als Einzelschuldner zur Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 7.700.000 („Regulierungsbeitrag BERKSHIRE HATHAWAY“) auf folgendes Konto:
| |
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Commerzbank AG, Wolfsburg SWIFT Code: COBADEFF269 Kontonummer: 682000500 IBAN: DE15 2694 1053 0682 0005 00 Währung: EUR. |
VOLKSWAGEN wird daraus einen Anteil in Höhe von 34,18 Prozent an AUDI und einen Anteil in Höhe von 14,50 Prozent an Porsche weiterleiten.
|
| 1.2 |
Der Regulierungsbeitrag BERKSHIRE HATHAWAY ist innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dieses Deckungsvergleichs zur Zahlung fällig. BERKSHIRE HATHAWAY ist berechtigt, vor Fälligkeit zu leisten. |
| 1.3 |
Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich beim Regulierungsbeitrag BERKSHIRE HATHAWAY um eine echte Schadensersatzzahlung handelt und folglich keine Umsatzsteuer darauf zu entrichten ist. Ein etwaiges rechtliches Risiko hinsichtlich der Umsatzsteuer tragen die Gesellschaften. Für BERKSHIRE HATHAWAY ist die Leistung des Regulierungsbetrags BERKSHIRE HATHAWAY auch insoweit abschließend. BERKSHIRE HATHAWAY wird den Gesellschaften jedoch im Rahmen des Zumutbaren alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine Prüfung der steuerrechtlichen Folgen relevant sind oder deren Vorlage gegenüber den Finanzbehörden erforderlich oder zweckdienlich ist. |
| 2. |
Abgeltungs- und Erledigungswirkung
|
| 2.1 |
Die Parteien sind sich einig, dass mit der vollständigen Leistung des Regulierungsbetrags BERKSHIRE HATHAWAY gem. Ziffer 1 dieses Deckungsvergleichs alle Deckungsansprüche Versicherter Personen sowie der Gesellschaften und sonstiger versicherter Unternehmen für Versicherungsfälle und Sachverhalte auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gegenüber BERKSHIRE HATHAWAY abgegolten und erledigt sind, soweit die Parteien über die Deckungsansprüche nach den vertraglichen Regelungen und dem Versicherungsvertragsgesetz verfügungsbefugt sind.
Die Gesellschaften verpflichten sich zugleich, etwaige Deckungsansprüche dauerhaft nicht bzw. nicht mehr länger gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die Gesellschaften werden außerdem - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - sicherstellen und darauf hinwirken, dass auch sonstige Unternehmen des VOLKSWAGEN-Konzerns gleichermaßen keine solchen Ansprüche gegen BERKSHIRE HATHAWAY (mehr) geltend machen, abtreten oder sonst übertragen.
|
| 2.2 |
Die Abgeltungs- und Erledigungswirkung nach Ziffer 2.1 gilt unabhängig davon, ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige, bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt; insbesondere sind sich die Parteien einig, dass unter der VW D&O keine weiteren Ansprüche gegen BERKSHIRE HATHAWAY auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt mehr geltend gemacht werden können. |
| 2.3 |
Die Leistung des Regulierungsbetrags BERKSHIRE HATHAWAY wird auf die Versicherungssumme unter dem 1. Exzedenten 2021 angerechnet und schöpft darüber hinaus die Versicherungssumme des 1. Exzedenten 2021 für sämtliche Sachverhalte und Ansprüche auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt vollständig aus. |
| 2.4 |
Sobald der Regulierungsbetrag BERKSHIRE HATHAWAY vollständig und fristgemäß oder unter Begleichung des Verzugsschadens eingegangen ist, werden sich die Gesellschaften nicht mehr auf die Regelungen in Ziff. 2.3 Satz 3 sowie Ziff. 6.2 des Ersten Deckungsvergleichs berufen, es sei denn BERKSHIRE HATHAWAY oder ein Rechtsnachfolger fordert den Regulierungsbetrag BERKSHIRE HATHAWAY ganz oder teilweise zurück. |
| 3.1 |
Für den Fall, dass auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt Ansprüche gegen BERKSHIRE HATHAWAY geltend gemacht werden, stellt VOLKSWAGEN BERKSHIRE HATHAWAY unter Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten frei, insbesondere
| a) |
von sämtlichen Ansprüchen auf Versicherungsleistungen, insbesondere haftpflichtversicherungsrechtlichen Freistellungsansprüchen und Ansprüchen auf Übernahme der Kosten des Rechtsschutzes von Versicherten; und |
| b) |
von damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der eigenen Kosten von BERKSHIRE HATHAWAY in angemessener Höhe, insbesondere Rechtsanwaltskosten für die Prüfung von und/oder Verteidigung gegen Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit wird vermutet, wenn die Kosten der bisherigen Regulierungspraxis entsprechen; und |
| c) |
von Verzugs- und Rechtshängigkeitszinsen auf Deckungsansprüche; und |
| d) |
von den Kosten einer Sicherheitsleistung oder vergleichbaren Aufwendungen, die BERKSHIRE HATHAWAY bei der gerichtlichen Verteidigung gegen Deckungsansprüche zur Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung bewirkt. |
Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass die Freistellungsverpflichtung von VOLKSWAGEN insbesondere besteht für Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die gegenüber den Anspruchsinhabern oder Dritten nicht gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 dieses Deckungsvergleichs abgegolten und erledigt worden sind, weil die Parteien nach den vertraglichen Regelungen oder dem Versicherungsvertragsgesetz nicht verfügungsbefugt sind oder weil die Parteien aus anderen Gründen keine Abgeltung und Erledigung mit Wirkung gegenüber den Anspruchsinhabern oder Dritten vereinbaren konnten oder vereinbart haben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder übergegangenem Recht handelt.
|
| 3.2 |
Die Freistellungsverpflichtung gemäß Ziffer 3.1 gilt nicht, wenn die in Anspruch genommene Versicherte Person entsprechende
| a) |
Schadensersatzansprüche mit ausdrücklicher Zustimmung von BERKSHIRE HATHAWAY anerkennt, |
| b) |
sich mit ausdrücklicher Zustimmung von BERKSHIRE HATHAWAY darüber vergleicht oder |
| c) |
bestehende Verteidigungsmöglichkeiten mit ausdrücklicher Zustimmung von BERKSHIRE HATHAWAY endgültig ungenutzt verstreichen lässt, |
ohne dass VOLKSWAGEN einem solchen Vorgehen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung von VOLKSWAGEN gilt als erteilt, wenn einer entsprechenden Anfrage von BERKSHIRE HATHAWAY nicht binnen zwei Wochen ausdrücklich widersprochen wird. Ungeachtet dessen bleibt die Freistellungspflicht von VOLKSWAGEN bestehen, wenn BERKSHIRE HATHAWAY zur Deckung verpflichtet ist, wofür sie die Beweislast trifft.
|
| 3.3 |
Ebenso wenig gilt die Freistellungsverpflichtung, wenn BERKSHIRE HATHAWAY entsprechende Deckungsansprüche ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von VOLKSWAGEN anerkennt, sich über diese vergleicht oder ihr bekannte Verteidigungsmöglichkeiten wissentlich endgültig ungenutzt verstreichen lässt, sofern nicht BERKSHIRE HATHAWAY aufgrund der anwendbaren Versicherungsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen insbesondere ein Anerkenntnis abgeben musste oder sonst zu einer der vorstehenden Handlungen verpflichtet war. Ziffer 3.2 Satz 2 gilt entsprechend. |
| 3.4 |
Sofern Versicherungsleistungen von den Versicherten Personen zurückzuzahlen sind, kehrt BERKSHIRE HATHAWAY diese Zahlungen unverzüglich nach Rückerstattung durch die Versicherten Personen an VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche auf das unter Ziffer 1.1 genannte Konto aus. Ziffer 1.1 Satz 2 gilt entsprechend. |
| 3.5 |
Die Verjährungsfrist hinsichtlich eines Freistellungsanspruchs beginnt frühestens mit der Geltendmachung des jeweiligen Anspruchs gegen BERKSHIRE HATHAWAY. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregeln. |
| 3.6 |
AUDI und Porsche stellen VOLKSWAGEN insoweit frei, als der zu Grunde liegende Sachverhalt die jeweilige Gesellschaft betrifft. Die Gesellschaften haften insoweit nicht gesamtschuldnerisch. |
| 4. |
Regress- und Ausgleichsansprüche, Rückforderungen
|
| 4.1 |
BERKSHIRE HATHAWAY wird wegen von ihr erbrachter Leistungen keine Regress- oder Ausgleichsansprüche aus eigenem oder übergegangenem Recht, insbesondere aus § 86 VVG, gegen die Gesellschaften, Versicherte Personen oder Dritte geltend machen. BERKSHIRE HATHAWAY tritt solche Ansprüche auf Verlangen von VOLKSWAGEN an eine der Gesellschaften oder einen Dritten ab. Der Zessionar ist von VOLKSWAGEN zu benennen. |
| 4.2 |
Sofern die versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, kann VOLKSWAGEN die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Versicherte Personen wegen Leistungen von BERKSHIRE HATHAWAY, für die VOLKSWAGEN gemäß Ziffer 3.1 zur Freistellung verpflichtet war, von BERKSHIRE HATHAWAY verlangen. BERKSHIRE HATHAWY kann von VOLKSWAGEN Ersatz aller Aufwendungen, inklusive interner Kosten in angemessener Höhe, verlangen, die ihr im Zusammenhang mit dem Verlangen entstehen. |
| 5.1 |
Die Wirksamkeit dieses Deckungsvergleichs ist nicht abhängig von der Wirksamkeit der Haftungsvergleiche. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf das Wirksamwerden dieses Deckungsvergleichs ferner:
| a) |
Die Gesellschaften haben Gleiss Lutz beauftragt und bevollmächtigt, alle Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dieser Vergleichsvereinbarung zu empfangen und zu übermitteln. In gleicher Weise beauftragt und bevollmächtigt BERKSHIRE HATHAWAY Clyde & Co.. Eine Änderung dieser Mitteilungs- und Erklärungsbevollmächtigten ist den anderen Parteien mit einer Frist von zwei Wochen vorab mitzuteilen. |
| b) |
Jede Partei übersendet an Gleiss Lutz:
| aa) |
per E-Mail vorab jeweils ein gescanntes Exemplar des von ihr unterschriebenen und auf jeder Seite paraphierten Deckungsvergleichs; |
| bb) |
per Post oder per Kurier 5 Originale des vollständigen und auf jeder Seite paraphierten Deckungsvergleichs einschließlich der handschriftlich unterzeichneten Unterschriftenseiten. |
|
| c) |
Die Parteien ermächtigen Gleiss Lutz unwiderruflich dazu, die Originale der Unterschriftenseiten zu jeweils einem Original dieses Deckungsvergleichs zusammenzustellen und an die Parteien zu übersenden. Entsprechend ermächtigen die Parteien Gleiss Lutz unwiderruflich dazu, die vorab per E-Mail zugesendeten Scans zu einem elektronischen Dokument zusammenzustellen. |
| d) |
Dieser Vergleich wird bereits dann wirksam, wenn Gleiss Lutz das gemäß vorstehender Regelung hergestellte elektronische Dokument per E-Mail an Clyde & Co. übermittelt hat. Das Schriftformerfordernis gemäß Ziffer 7.2 findet insoweit keine Anwendung. |
|
| 5.2 |
Dieser Deckungsvergleich wird unwirksam, sofern die Unwirksamkeit des Ersten Deckungsvergleichs durch rechtskräftige Entscheidung oder in anderer Weise endgültig festgestellt wird. Falls die Unwirksamkeit des Ersten Deckungsvergleichs festgestellt werden sollte, haben die Parteien die einander gewährten Leistungen unter Ausschluss der Einreden aus §§ 814, 818 Abs. 3 BGB, einer Aufrechnungsmöglichkeit oder eines Zurückbehaltungsrechts zurückzugewähren. |
| 6. |
Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung entstanden sind
Jede Partei trägt die ihr in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Deckungsvergleichs entstandenen und noch entstehenden Kosten selbst.
|
| 7. |
Sonstiges
|
| 7.1 |
Nebenabreden zu diesem Deckungsvergleichs bestehen nicht. |
| 7.2 |
Es wird klargestellt, dass die Rechte und Verpflichtungen der Parteien des Ersten Deckungsvergleichs durch diesen Deckungsvergleich nicht geändert werden. |
| 7.3 |
Sofern nicht zwingendes Recht oder dieser Deckungsvergleich eine andere Form vorsieht,
| a) |
bedürfen Änderungen dieses Deckungsvergleichs der Schriftform im Sinne des § 126 BGB unter Ausschluss des § 127 Abs. 2 BGB; |
| b) |
genügt für sonstige Mitteilungen, Verlangen, Widersprüche oder andere Erklärungen die Textform im Sinne des § 126b BGB. |
|
| 7.4 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Deckungsvergleichs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. |
| 7.5 |
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Deckungsvergleich oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
| d) |
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. |
| e) |
Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. |
| f) |
Die Verfahrenssprache ist deutsch. |
|
| 7.6 |
Sollte eine Bestimmung dieses Deckungsvergleichs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich bei Durchführung dieses Deckungsvergleichs eine Regelungslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene und rechtlich zulässige Bestimmung treten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bedacht hätten.
| e) |
Vergleichsvereinbarung zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft und Herrn Wolfgang Hatz vom 9. Juni 2021 |
|
Haftungsvergleich
zwischen
| (1) |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Porsche Platz 1, 70435 Stuttgart-Zuffenhausen („Porsche“ oder „Porsche AG“), vertreten durch den Aufsichtsrat, |
| (2) |
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg („VOLKSWAGEN“ oder „VOLKSWAGEN AG“), vertreten durch den Vorstand, |
| (3) |
AUDI Aktiengesellschaft, Auto-Union-Str. 1, 85045 Ingolstadt („AUDI“ oder „AUDI AG“), vertreten durch den Vorstand,
| - Porsche, VOLKSWAGEN und AUDI nachfolgend zusammen auch „Gesellschaften“ - |
|
| (4) |
Herr Wolfgang Hatz, [für Einladung zur Hauptversammlung entfernt],
| (Porsche, VOLKSWAGEN, AUDI und Herr Hatz nachfolgend auch einzeln „Partei“ und zusammen die „Parteien“). |
|
Präambel
| (A) |
Herr Hatz war vom 1. Februar 2011 bis 3. Mai 2016 Mitglied des Vorstands von Porsche und dort für das Ressort Forschung und Entwicklung zuständig. Herr Hatz wurde vorsorglich ab 25. September 2015 beurlaubt. Mit Aufhebungsvertrag vom 3. Mai 2016 vereinbarten die Parteien, den mit der Gesellschaft bestehenden Dienstvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 einvernehmlich zu beenden. |
| (B) |
Die Gesellschaften sind auf Grundlage einer umfassenden Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass verschiedene ihrer ehemaligen Organmitglieder ihre Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der sog. Dieselthematik verletzt haben. Der Begriff „Dieselthematik“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung, Installation, Vertrieb und sonstige Verwendung von bestimmten Softwarefunktionen in der Motorsteuerung von Dieselmotoren des Typs EA189, Typs EA288 und diversen Motoren des Typs V-TDI, die zu Abweichungen zwischen den Abgasemissionen im Prüfstands- und Realbetrieb führten, und alle damit zusammenhängenden Sachverhalte. Der Begriff umfasst für die Zwecke dieses Haftungsvergleichs zudem die Aufklärung und Aufarbeitung bei VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche nach der Veröffentlichung der Notice of Violation durch die US-amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) am 18. September 2015.
In der Folge hat der Aufsichtsrat von Porsche namens der Gesellschaft gegenüber Herrn Hatz mit Schreiben vom 26. März 2021 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus § 93 Abs. 2 S. 1 AktG geltend gemacht. Porsche wirft Herrn Hatz vor, seine Sorgfaltspflichten als damaliges Vorstandsmitglied der Porsche AG verletzt zu haben, indem er es in der Zeit ab dem 1. Februar 2011 fahrlässig unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass von AUDI an Porsche gelieferte Dieselmotoren, die für den Markt in Nordamerika und Europa bestimmt waren, im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen umfassend untersucht werden. Durch dieses Unterlassen seien erhebliche Schäden bei Porsche entstanden, die durch Herrn Hatz zu ersetzen seien.
Herr Hatz hat über die von ihm beauftragten Rechtsanwälte die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestritten. Herr Hatz ist insbesondere der Auffassung, dass er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat und nach seinem damaligen Kenntnisstand ein Anlass für Untersuchungen nicht bestand.
|
| (C) |
VOLKSWAGEN unterhält seit dem 1. Januar 2012 bei Zurich eine D&O-Versicherung („Grundvertrag“) mit einer Versicherungssumme von EUR 25 Mio. (Police Nr. 802.380.116.137), die Teil eines internationalen Versicherungsprogramms ist. An den Grundvertrag schließen sich diverse Exzedentenversicherungsverträge an (zusammen mit dem Grundvertrag die „VW D&O“, die an der VW D&O in den Versicherungsperioden 2015 und 2021 beteiligten Versicherer zusammen die „D&O-Versicherer“). Die VW D&O gewährt vertraglich definierten Personen, die bei VOLKSWAGEN oder mitversicherten Unternehmen (u.a. AUDI) im Sinne der Versicherungsbedingungen tätig sind oder waren, Versicherungsschutz bei Inanspruchnahmen auf Schadensersatz. Zu den versicherten Personen gehören insbesondere ehemalige oder amtierende Organmitglieder der Gesellschaften.
VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche werden mit den D&O-Versicherern eine Vergleichsvereinbarung schließen („Deckungsvergleich“), um alle Deckungsansprüche aus der VW D&O im Zusammenhang mit Abgas- und Verbrauchswertemanipulationen (wie im Deckungsvergleich definiert, der „Relevante Sachverhalt“) zu erledigen.
|
| (D) |
Die Parteien wollen vor diesem Hintergrund langjährige Streitigkeiten über die geltend gemachten Ansprüche im beiderseitigen Interesse vermeiden und unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte zur Haftung zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. |
Dazu vereinbaren die Parteien:
| 1. |
Eigenbeitrag des Herrn Hatz
|
| 1.1 |
Herr Hatz verpflichtet sich zu Leistungen an Porsche nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 1.2 in Höhe von insgesamt EUR 1.500.000 (in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro) (der „Eigenbeitrag“). Der Eigenbeitrag ist, soweit dieser Haftungsvergleich keine speziellere Regelung enthält, unbeschadet der Leistungen der D&O-Versicherer und unabhängig von persönlichen Eigenbeiträgen anderer möglicher Haftungsschuldner zu erbringen. Die Parteien vereinbaren im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter, dass für diesen Eigenbeitrag von den D&O-Versicherern keine Freistellung oder irgendeine andere Form von vollständigem oder teilweisem Ersatz verlangt werden kann. |
| 1.2 |
Herr Hatz verpflichtet sich, den Eigenbeitrag von EUR 1.500.000 auf ein von Porsche zu benennendes Konto zu zahlen. Herr Hatz ist auch berechtigt, mit seinem Anspruch gegen die Porsche AG auf Zahlung der zweiten Hälfte der Abfindung samt vereinbarter Zinsen aufzurechnen, und zwar in Höhe des nach Abführung etwaiger Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) durch die Porsche AG verbleibenden Betrags. Die Porsche AG wird vor dem 15. September 2021 hierüber eine Abrechnung erteilen, aus der sich der für die Aufrechnung zur Verfügung stehende Nettobetrag sowie der verbleibende Auszahlungsbetrag der Abfindung ergibt. |
| 1.3 |
Herr Hatz übernimmt diese Leistungspflicht
| a) |
ohne Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht oder einer Haftungsschuld; |
| b) |
ohne Anerkenntnis einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt und |
| c) |
ohne Präjudizwirkung für eine streitige Auseinandersetzung, falls dieser Haftungsvergleich nicht wirksam werden sollte. |
|
| 1.4 |
Der Eigenbeitrag wird am 15. September 2021, frühestens jedoch zwei Wochen nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziff. 5.1 fällig. Herr Hatz ist berechtigt, vor Fälligkeit zu leisten. |
| 1.5 |
Soweit und solange die Erfüllung des fälligen Eigenbeitrags ausbleibt, ist der Eigenbeitrag ab Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 288 Abs. 1 S. 2 BGB zu verzinsen. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. |
| 1.6 |
Soweit in diesem Haftungsvergleich nicht anders geregelt, sind sämtliche bekannten oder unbekannten, gegenwärtigen oder zukünftigen, bedingten und unbedingten Ansprüche der Gesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften gegen Herrn Hatz aus oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt gleich aus welchem Rechtsgrund abgegolten und erledigt, sobald der Eigenbeitrag durch Herrn Hatz vollständig geleistet worden ist. |
| 1.7 |
Gemäß § 93 Abs. 4 S. 3 AktG kann auf Ansprüche der Porsche AG nicht verzichtet werden, bei denen seit ihrer Entstehung noch keine drei Jahre abgelaufen sind. Solche Ansprüche sind von der Abgeltung und Erledigung daher ausgenommen. |
| 2. |
Leistungen der D&O-Versicherer und Verzichte der Gesellschaften
|
| 2.1 |
Die von den D&O-Versicherern erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem Versicherungsvertrag und dem Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern. Herr Hatz stimmt dem Deckungsvergleich, der diesem Vergleich (ohne Unterschriften) beigefügt ist, zu. |
| 2.2 |
Die Gesellschaften behalten sich abweichend von Ziff. 1.6 vor, Herrn Hatz auf Haftung wegen der Schäden aus dem Relevanten Sachverhalt in Anspruch zu nehmen,
| a) |
sofern ein Gericht nach dem Eintritt der Bedingung gemäß Ziff. 5.1 die Nichtigkeit des Deckungsvergleichs rechtskräftig feststellt oder ihn rechtskräftig für nichtig erklärt und |
| b) |
sofern die D&O-Versicherer deshalb ihre im Deckungsvergleich vorgesehenen Beiträge zur Schadensregulierung nicht vollständig erbringen oder eine vollständige oder teilweise Erstattung ihrer Regulierungsbeiträge verlangen. |
Die Gesellschaften werden, wenn sie in einem solchen Fall ein vollstreckungsfähiges Urteil erlangen, aber nicht in das (sonstige) Privatvermögen von Herrn Hatz vollstrecken. Vollstreckt werden darf daher nur in seine Freistellungsansprüche gegen die D&O-Versicherer oder in seine Regressansprüche gegen andere Schuldner, insbesondere Gesamtschuldner, aus oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt. Vorstehende Vollstreckungsbeschränkung gilt jedoch nur,
| (i) |
wenn Herr Hatz seinen Eigenbeitrag im Sinne der Ziff. 1 vollständig geleistet hat und |
| (ii) |
wenn Herr Hatz seine Freistellungsansprüche gegen die D&O-Versicherer hinsichtlich des ausgeurteilten Haftpflichtschadens auf Verlangen der Gesellschaften an eine der Gesellschaften oder einen von den Gesellschaften zu benennenden Dritten entsprechend Ziff. 2.4 abtritt, wobei Herr Hatz garantiert, dass er die Freistellungsansprüche nicht mit Rechten Dritter belastet, jedoch keine Garantie für das Bestehen und die Durchsetzbarkeit der Freistellungsansprüche übernimmt, und |
| (iii) |
wenn Herr Hatz keine Obliegenheitsverletzung gegenüber den D&O-Versicherern begangen hat, die dazu führt, dass sein D&O-Deckungsschutz ganz oder teilweise entfällt. |
Der Abschluss dieses Haftungsvergleichs und auch der Verjährungsverzicht in Ziff. 5.3 sind nach dem gemeinsamen Verständnis der Parteien keine Obliegenheitsverletzung gegenüber den D&O-Versicherern. Sollte sich diese Einschätzung wider Erwarten als falsch erweisen, trifft Herrn Hatz insoweit keine Verantwortung gegenüber den Gesellschaften.
|
| 2.3 |
In Fällen, in denen die Gesellschaften oder eine der Gesellschaften gegen D&O-Versicherer, die im Deckungsvergleich von der Abgeltungs- und Erledigungswirkung ausgeschlossen sind, mit dem Ziel vorgehen wollen, Ansprüche auf Versicherungsleistungen gegen diese D&O-Versicherer durchzusetzen, gilt Ziff. 2.2 entsprechend. |
| 2.4 |
Die Gesellschaften können im Fall der Ziff. 2.2 oder der Ziff. 2.3 verlangen, dass Herr Hatz seine Freistellungsansprüche gegen die D&O-Versicherer, soweit diese mit von den Gesellschaften geltend gemachten Schadensersatzansprüchen zusammenhängen, nicht aber seine Ansprüche auf Abwehrkostenschutz gegen die D&O-Versicherer, vollständig oder teilweise an eine der Gesellschaften in schriftlicher Form übertragt. Herr Hatz garantiert, dass er die Freistellungsansprüche nicht mit Rechten Dritter belastet, er übernimmt jedoch keine Garantie für das Bestehen und die Durchsetzbarkeit der Freistellungsansprüche. Die Gesellschaften sind dann berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Direktklage gegen die D&O-Versicherer zu erheben, die den Deckungsvergleich nicht unterzeichnet haben oder die Regulierungsbeiträge zurückverlangen. |
| 3. |
Freistellung, Gegenansprüche
|
| 3.1 |
Die Gesellschaften stellen Herrn Hatz frei von allen Ansprüchen,
| a) |
die jedwedem Dritten, der nicht Partei dieses Haftungsvergleichs ist, gestützt auf den Relevanten Sachverhalt gegen Herrn Hatz auf Grund seiner Funktionen bei den Gesellschaften rechtskräftig zugesprochen werden oder bei denen die Gerichtsentscheidung zumindest vorläufig vollstreckbar ist, sofern Herr Hatz seine Ansprüche auf Rückerstattung der auf den vorläufig vollstreckbaren Titel geleisteten Zahlungen an die Gesellschaften abtritt, oder |
| b) |
die Herr Hatz mit Zustimmung der Gesellschaften anerkennt bzw. über die sich Herr Hatz mit Zustimmung der Gesellschaften vergleicht oder |
| c) |
bei denen er im Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung auf Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe mit Zustimmung der Gesellschaften verzichtet. |
Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten im Umfang der D&O-Versicherungsbedingungen der Zurich (Stand 2015), die Herrn Hatz im Zusammenhang mit der Abwehr dieser Ansprüche oder strafrechtlicher oder anderer behördlicher Vorwürfe aus dem Relevanten Sachverhalt zukünftig entstehen. Ein Fall der Abwehr von Ansprüchen liegt auch dann vor, wenn die Gesellschaften Herrn Hatz nach Ziff. 2.2 oder Ziff. 2.3 in Anspruch nehmen.
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nur soweit
| (i) |
Herr Hatz keine Leistungen der D&O-Versicherer oder durch eine der Gesellschaften erhält oder erhalten hat und |
| (ii) |
die D&O-Versicherer eine Anfrage von Herrn Hatz auf Freistellung abgelehnt haben oder länger als einen Monat unbeantwortet ließen. |
Jede Gesellschaft stellt insoweit frei, als der gegenüber Herrn Hatz geltend gemachte Anspruch oder das Straf- oder behördliche Verfahren eine Tätigkeit bei der jeweiligen Gesellschaft betrifft. Stellt eine Gesellschaft nicht binnen angemessener Frist frei, haften die Gesellschaften als Gesamtschuldner.
Im Fall der Freistellung gemäß Ziff. 3.1 a) aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels sind nach Aufhebung des Titels die Herrn Hatz gewährten Freistellungsleistungen an die Gesellschaften zurück zu gewähren. Dies gilt nicht für die Abwehrkosten.
|
| 3.2 |
Ein Anspruch auf Freistellung gemäß Ziff. 3.1 besteht überdies nur insoweit,
| a) |
als nach den D&O-Vertragsbedingungen eine Deckung nicht ausgeschlossen ist und |
| b) |
als die Deckungssumme, die nach den D&O-Policen vereinbart war, nicht schon durch Versicherungsleistungen der D&O-Versicherer - einschließlich der Regulierungsbeiträge nach dem Deckungsvergleich - und die von VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche erbrachten Freistellungsleistungen im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt zugunsten versicherter Personen ausgeschöpft worden ist und |
| c) |
als eine Freistellung nicht gegen § 93 Abs. 4 S. 3 AktG oder andere zwingende rechtliche Bestimmungen verstößt. |
Die Parteien vereinbaren im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter, dass analog zu lit. b) auch die D&O-Versicherer bei einer Inanspruchnahme durch Herrn Hatz hinsichtlich der Ausschöpfung der Deckungssumme die Leistungen in Anrechnung bringen können, die VOLKSWAGEN, AUDI und Porsche aufgrund einer Freistellung versicherter Personen anstelle der Versicherer erbracht haben. Der Ausschluss bzw. die Begrenzung der Freistellungszusage nach Ziff. 3.1 durch Ziff. 3.2 lit. a) und b) gilt nicht für die Erstattung von Kosten nach Ziff. 3.1 Satz 2 und Satz 3.
|
| 3.3 |
Herr Hatz wird den Gesellschaften jede durch Ziff. 3.1 erfasste Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihn sowie jede Ankündigung einer solchen Geltendmachung unverzüglich mitteilen. Herr Hatz verpflichtet sich, ohne Zustimmung der Gesellschaften kein Anerkenntnis und keinen Verzicht auf Einreden oder Einwendungen abzugeben und keinen Vergleich oder eine sonstige bindende Regelung bezüglich einer solchen Inanspruchnahme abzuschließen. Die Gesellschaften sind - soweit rechtlich zulässig und sofern die Freistellung nicht durch Ziff. 3.2 beschränkt wird - jeweils berechtigt, selbst oder im Namen von Herrn Hatz alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Inanspruchnahme abzuwehren oder in sonstiger Weise zu erledigen. Herr Hatz wird die Gesellschaften bei der Abwehr oder Erledigung unterstützen. Wenn die Gesellschaften ihr Recht nach Satz 3 nicht wahrnehmen, werden sie Herrn Hatz entsprechend Satz 4 unterstützen. |
| 3.4 |
Herr Hatz wird etwaige Ansprüche, die ihm gegen Dritte aus dem VOLKSWAGEN-Konzern (insbesondere andere - auch ehemalige - Organmitglieder oder Mitarbeiter der Gesellschaften) aus oder im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt zustehen sollten, nur mit Zustimmung der Gesellschaften geltend machen. Dies gilt nicht, soweit die Beschränkung des Freistellungsanspruchs von Herrn Hatz nach Ziff. 3.2 eingreift. |
| 3.5 |
Soweit in diesem Haftungsvergleich einschließlich der durch Ziff. 6 in Bezug genommenen Vereinbarungen nicht anders geregelt, verzichtet Herr Hatz hiermit vorsorglich auf sämtliche etwaigen Ansprüche gegen die Gesellschaften wegen seiner im Zusammenhang mit dem Relevanten Sachverhalt entstandenen Aufwendungen einschließlich etwaiger Schäden. Die Gesellschaften nehmen hiermit diesen Verzicht an. |
| 4. |
Steuerliche Aspekte
Sollten die in diesem Haftungsvergleich getroffenen Regelungen, abgesehen von der in Ziff. 1.2 vorgesehenen Aufrechnung mit dem Anspruch auf Zahlung der Abfindung, eine Lohnsteuerabführungspflicht auslösen, gilt Folgendes: VOLKSWAGEN oder das mit VOLKSWAGEN verbundene Unternehmen, das zur Lohnsteuerabführung verpflichtet ist, wird gegenüber der Finanzverwaltung den Antrag stellen, die Lohnsteuer nach § 42d EStG gegenüber dem Steuerpflichtigen (Herr Hatz) festzusetzen und Herrn Hatz in angemessener Weise ermöglichen, dem Finanzamt Gründe für die Festsetzung gegenüber dem Steuerpflichtigen vorzutragen und auf eine Ablehnung des Antrags zu erwidern. Soweit das Finanzamt dem Antrag zehn Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Lohnsteuer noch nicht stattgegeben hat, ist VOLKSWAGEN oder das mit VOLKSWAGEN verbundene Unternehmen, das zur Lohnsteuerabführung verpflichtet ist, berechtigt, Herrn Hatz mitzuteilen, welcher Betrag (inkl. Solidaritätszuschlag) abzuführen ist. Herr Hatz wird diesen Betrag innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang einer entsprechenden Mitteilung von VOLKSWAGEN auf das von VOLKSWAGEN mitgeteilte Konto überweisen. VOLKSWAGEN oder das mit VOLKSWAGEN verbundene Unternehmen, das zur Lohnsteuerabführung verpflichtet ist, ist berechtigt, den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn das Finanzamt zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Lohnsteuer dem Antrag nicht stattgegeben hat. Wird der Betrag nicht an das Finanzamt abgeführt, wird er Herrn Hatz zurücküberwiesen. Die Möglichkeit von Herrn Hatz, die abgeführte Lohnsteuer auf seine Einkommensteuer anzurechnen, bleibt unberührt.
|
| 5. |
Wirksamkeit
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| 5.1 |
Mit Ausnahme von Ziff. 5.3 steht dieser Haftungsvergleich unter der aufschiebenden Bedingung,
| a) |
dass die Hauptversammlung der Porsche AG dem Haftungsvergleich zustimmt, |
| b) |
dass keine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals der Porsche AG erreichen, gegen die Beschlussfassung Widerspruch zur Niederschrift erhebt (§ 93 Abs. 4 S. 3 AktG) und |
| c) |
dass die aufschiebende Bedingung gemäß Ziff. 7.1 des Deckungsvergleichs mit den D&O-Versicherern eingetreten ist. |
Die aufschiebende Bedingung gilt als endgültig ausgefallen, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingetreten ist. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung entfällt weder rückwirkend (ex tunc) noch mit künftiger Wirkung (ex nunc) durch die Erhebung einer Anfechtung- oder Nichtigkeitsklage.
|
| 5.2 |
Die Wirksamkeit dieses Haftungsvergleichs ist nicht abhängig von Abschluss und Wirksamkeit etwaiger Haftungsvergleiche mit anderen (ehemaligen) Organmitgliedern der Gesellschaften oder mit (ehemaligen) Organmitgliedern von mit den Gesellschaften verbundenen Unternehmen. |
| 5.3 |
Herr Hatz verzichtet hiermit gegenüber den Gesellschaften im Hinblick auf Ansprüche aus dem Relevanten Sachverhalt darauf, die Einrede der Verjährung zu erheben, soweit diese Ansprüche nicht bereits bei Unterzeichnung dieses Haftungsvergleichs verjährt sind. Dieser Verjährungsverzicht endet sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger endgültiger Erledigung der letzten Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, die gegen den Haftungsvergleich oder gegen die Zustimmungsbeschlüsse des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung einer der Gesellschaften erhoben wird. Der Lauf der Verjährung ist bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt. Sollte die aufschiebende Bedingung nach Ziff. 5.1 nicht eintreten, endet dieser Verjährungsverzicht am 30. Juni 2022. Falls ein D&O-Versicherer wider Erwarten der Parteien erklärt, diesen Verjährungsverzicht als Obliegenheitsverletzung anzusehen, wird Herr Hatz die Gesellschaften informieren. Die Gesellschaften werden Herr Hatz dann mitteilen, ob sie auf den Verjährungsverzicht ihrerseits rückwirkend verzichten oder Herrn Hatz von allen wirtschaftlichen Nachteilen freistellen, die Herr Hatz dadurch erleidet, dass der relevante D&O-Versicherer diesem Verjährungsverzicht nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Regelungen in dieser Ziff. 5.3 stehen nicht unter der aufschiebenden Bedingung der Ziff. 5.1, stehen in keinem synallagmatischen Verhältnis zu Leistungen der Gesellschaften und bestehen unabhängig von der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Haftungsvergleichs. |
| 5.4 |
Für den Fall, dass eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen den Deckungsvergleich oder diesen Haftungsvergleich erhoben wird, bevor Herr Hatz seinen Eigenbeitrag leistet, verzichten die Gesellschaften vorsorglich auf die Einreden aus §§ 814, 818 Abs. 3 BGB. Dieser Verzicht besteht unabhängig von der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Haftungsvergleichs. |
| 6. |
Sonstige Vereinbarungen
|
| 6.1 |
Ansprüche aus anderen Vereinbarungen, soweit nicht von Ziff. 1.6 erfasst, zwischen einer oder allen Gesellschaften und Herrn Hatz bleiben von diesem Haftungsvergleich unberührt. Insbesondere wird die VOLKSWAGEN AG das vorgezogene Ruhegehalt gemäß Ziff. 2 und das Ruhegehalt gemäß Ziff. 3 der Vereinbarung zwischen der VOLKSWAGEN AG und Herrn Hatz vom 3. Mai 2016 entsprechend der in der Vereinbarung vorgesehenen Fälligkeitsregelungen zzgl. gesetzlicher Zinsen auszahlen. Die erste Zahlung, nämlich die Zahlung des vorgezogenen Ruhegehalts für die Zeit seit dem 1. Februar 2019 bis zum Zeitpunkt der Zahlung, erfolgt im Lauf des Septembers 2021, frühestens jedoch mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziff. 5.1 dieses Haftungsvergleichs. Die Porsche AG wird das Ruhegehalt gemäß § 9 Ziff. 5.1 des Aufhebungsvertrags zwischen der Porsche AG und Herrn Hatz vom 3. Mai 2016 entsprechend der in der Vereinbarung vorgesehenen Fälligkeitsregelung auszahlen. Die erste Zahlung erfolgt also im April 2022, frühestens jedoch mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziff. 5.1 dieses Haftungsvergleichs. Hinsichtlich sämtlicher Ruhegehaltsansprüche gegen VOLKSWAGEN bestehen Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte aus dem Relevanten Sachverhalt nicht. Rückzahlungsvorbehalte aus dem Relevanten Sachverhalt bestehen bezüglich des Anspruchs auf vorgezogenes Ruhegehalt gegen VOLKSWAGEN nicht. |
| 6.2 |
Die Vereinbarung vom 3. Mai 2016 zwischen Herrn Hatz und VOLKSWAGEN (sog. Kooperationsvereinbarung) wird mit Wirksamwerden dieses Haftungsvergleichs einschließlich des darin enthaltenen Rückzahlungsvorbehalts aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Aufwendungen nach Maßgabe der Kooperationsvereinbarung getragen bzw. erstattet. |
| 7.1 |
Bei Widersprüchen zwischen diesem Haftungsvergleich und dem Deckungsvergleich gehen im Verhältnis der Parteien zueinander die Regelungen dieses Haftungsvergleichs vor. |
| 7.2 |
Nebenabreden zu diesem Haftungsvergleich bestehen nicht. Änderungen dieses Haftungsvergleichs einschließlich dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB unter Ausschluss des § 127 Abs. 2 BGB. Mitteilungen bedürfen der Textform. |
| 7.3 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Haftungsvergleich gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Stuttgart. |
| 7.4 |
Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsvergleichs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich bei Durchführung dieses Haftungsvergleichs eine Regelungslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene und rechtlich zulässige Bestimmung treten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bedacht hätten. |
III. Weitere Angaben zur Einberufung
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 911.000.000. Hiervon sind 455.500.000 Aktien Stammaktien und 455.500.000 Aktien Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Bei der Beschlussfassung zu den im Abschnitt I. aufgeführten Tagesordnungspunkten 2 bis 10 sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 455.500.000.
|
| 2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Gemäß § 22 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.
Bei seiner Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung erneut als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen, hat der Vorstand im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre umfassend berücksichtigt. In seine Abwägungsentscheidung hat der Vorstand insbesondere die umfassende Ausgestaltung der Aktionärsrechte, die Gegenstände der Tagesordnung, das Ziel einer möglichst breiten und flexiblen Beteiligung der Aktionäre, Aufwand und Kosten für die Gesellschaft und die Aktionäre, die äußerst positiven Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie Nachhaltigkeitsaspekte einbezogen.
In den virtuellen Hauptversammlungen der vergangenen Jahre hat die Gesellschaft die wesentlichen Vorteile der Präsenzveranstaltung in das virtuelle Format übertragen. Die Aktionäre erhalten umfassende Rede-, Frage- und Antragsrechte per Videokommunikation, so dass eine effiziente und umfassende Kommunikation mit der Verwaltung sichergestellt ist. Zusätzlich ermöglicht es die virtuelle Hauptversammlung, dass nationale und internationale Aktionäre und ihre Vertreter ohne Aufwand für An- und Abreise und somit effizient und ressourcenschonend an der Hauptversammlung teilnehmen können. Die Hauptversammlungen der vergangenen Jahre verliefen in technischer wie organisatorischer Hinsicht ohne nennenswerte Einschränkungen.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben unter den nachstehend dargestellten Voraussetzungen am 23. Juni 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) die Möglichkeit, sich zu der gesamten Hauptversammlung über das InvestorPortal elektronisch zuzuschalten und diese dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme"). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Vor der Versammlung können zudem ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung wird elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Aktionäre sind zudem berechtigt, als Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu unterbreiten und Auskunft vom Vorstand zu verlangen sowie im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.
|
| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich fristgerecht anmelden („Anmeldung“) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen („Nachweis“). Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 1. Juni 2026 (Nachweisstichtag), 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG (separat nach Stamm- und/oder Vorzugsaktien) ausreichend. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem Intermediär verwahrt werden, kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle postalisch oder via E-Mail zugehen.
Anmeldestelle:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 bis zur vorstehend genannten Frist auch über Intermediäre im ISO-Format 20022 (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle, auf der die erforderlichen Zugangsdaten für das InvestorPortal abgedruckt sind.
|
| 4. |
InvestorPortal
Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (InvestorPortal) zur Verfügung. Mit den auf der Anmeldebestätigung abgedruckten Zugangsdaten können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.
Sämtliche Funktionen des InvestorPortals können nur mithilfe der auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Zugangsdaten genutzt werden.
Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 2. Juni 2026 freigeschaltet.
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| 5. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Dienstag, dem 23. Juni 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ) für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.
Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats und des Vorstands können auch von sonstigen Interessierten live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
verfolgt werden.
Die Gesellschaft plant, bereits im Vorfeld der Hauptversammlung, voraussichtlich am 22. Juni 2026, die Rede des Vorstandsvorsitzenden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats und des Vorstands stehen nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung.
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| 6. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts im Wege elektronischer Briefwahl
Stammaktionäre oder deren Bevollmächtigte können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Stammaktionäre oder deren Bevollmächtigte berechtigt, die sich, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Stimmabgabe erfolgt dabei elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft. Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung am 23. Juni 2026 möglich.
Bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt können auch bereits abgegebene Stimmen jederzeit geändert oder widerrufen werden.
|
| 7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
| a) |
Bevollmächtigung eines Dritten
Stammaktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und einen Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Die Vollmacht kann ab der Freischaltung des InvestorPortals und auch noch während der Hauptversammlung unter Verwendung der Daten der Anmeldebestätigung über das InvestorPortal erteilt werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und benötigen zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte die Zugangsdaten zum InvestorPortal.
Zur Bevollmächtigung eines Dritten über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe vorstehend unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“ (Abschnitt III.3.).
|
| b) |
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Außerdem wird Stammaktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und einen Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, Sorge zu tragen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls über das InvestorPortal der Gesellschaft erteilt werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal der Gesellschaft erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits erteilte Vollmachten und Weisungen jederzeit geändert oder widerrufen werden.
|
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| 8. |
Rechte der Aktionäre (Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rede- und Auskunftsrecht, Widerspruch)
| a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht einer Aktienanzahl von 500.000 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft bis zum 23. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft c/o Büro Dr. Michael Leiters Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per E-Mail an: agm@porsche.de
Ergänzungsverlangen sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 AktG zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet.
Außerdem werden die Ergänzungsverlangen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
veröffentlicht.
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| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127, 130a Absatz 5 Satz 3, 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 8. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft c/o Büro Dr. Michael Leiters Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per E-Mail an: agm@porsche.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 AktG unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zugänglich gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung der Daten ausdrücklich.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Absatz 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der entsprechende Antrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht zu vorab zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, sobald der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (siehe dazu Abschnitt III.8.d)), gestellt werden.
|
| c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Absätze 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Die Einreichung hat in Textform (als PDF-Datei) in deutscher Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs oder Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§§ 130a Absatz 3 Satz 4 AktG, 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (siehe dazu Abschnitt III.8.b)), die Ausübung des Auskunftsrechts (siehe dazu Abschnitt III.8.e)) sowie die Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu Abschnitt III.8.f)) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Absatz 1a AktG.
|
| d) |
Rederecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absätze 5 und 6 AktG
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsrecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG.
Gemäß §§ 22 Absatz 4, 23 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht, soweit es in der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt wird, zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder einzelne Rede- oder Fragebeiträge zu setzen.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
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| e) |
Auskunftsrecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (siehe dazu Abschnitt III.8.d)), ausgeübt werden darf.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, ist diese Auskunft gemäß § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal in der Hauptversammlung übermitteln können.
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| f) |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal erklärt werden. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das InvestorPortal.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.
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| 9. |
Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
zur Verfügung und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.
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| 10. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-26/
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, E-Mail: datenschutz@porsche.de.
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Stuttgart, im Mai 2026
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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08.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324248 08.05.2026 CET/CEST
| noisin892789 |
| 08.05.2026 | Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | Porsche treibt Fokussierung auf Kerngeschäft weiter voran
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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
/ Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
Porsche treibt Fokussierung auf Kerngeschäft weiter voran
08.05.2026 / 14:16 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Porsche treibt Fokussierung auf Kerngeschäft weiter voran
- Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG beschließen weitreichende Maßnahmen im Rahmen der strategischen Neuausrichtung.
- Tochterunternehmen Cellforce Group GmbH, Porsche eBike Performance GmbH und Cetitec GmbH sollen nicht weitergeführt werden.
- Insgesamt mehr als 500 Mitarbeiter vom geplanten Stellenabbau betroffen.
- Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Leiters: „Porsche muss sich wieder auf sein Kerngeschäft fokussieren. Das ist die unabdingbare Grundlage für eine erfolgreiche strategische Neuausrichtung. Das zwingt uns zu schmerzhaften Einschnitten – auch bei unseren Tochtergesellschaften.“
Stuttgart. Nach dem geplanten Verkauf seiner Anteile an Bugatti Rimac und der Rimac Group ergreift die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erneut weitreichende Maßnahmen im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung: Die Tochtergesellschaften Cellforce Group GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt, Porsche eBike Performance GmbH mit Sitz in Ottobrunn sowie Cetitec GmbH mit Sitz in Pforzheim sollen nicht weitergeführt werden. Insgesamt sind mehr als 500 Mitarbeiter betroffen. Dr. Michael Leiters, Vorstandsvorsitzender von Porsche: „Porsche muss sich wieder auf sein Kerngeschäft fokussieren. Das ist die unabdingbare Grundlage für eine erfolgreiche strategische Neuausrichtung. Das zwingt uns zu schmerzhaften Einschnitten – auch bei unseren Tochtergesellschaften.“
Cellforce Group GmbH
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der Porsche AG mit einer technologieoffenen Antriebstrategie besteht für die Cellforce GmbH keine ausreichend tragfähige Perspektive mehr. Die Geschäftsleitung wird daher Gespräche mit dem Betriebsrat zur Schließung des Unternehmens aufnehmen. Rund 50 Mitarbeiter sind betroffen.
Porsche eBike Performance
Die Porsche eBike Performance GmbH wurde gegründet, um leistungsstarke E‑Bike-Antriebssysteme zu entwickeln und weltweit zu vermarkten. Aufgrund grundlegend veränderter Marktbedingungen für E‑Bike-Antriebe werden die Aktivitäten des Joint Ventures eingestellt. Diese Maßnahme steht im Einklang mit der strategischen Konzentration der Porsche AG auf ihr Kerngeschäft. Die Betriebsschließung an den Standorten Ottobrunn und Zagreb betrifft rund 350 Mitarbeiter.
Cetitec GmbH
Die Cetitec GmbH in Pforzheim entwickelte spezialisierte Software für Datenkommunikation für Porsche und den gesamten Volkswagen Konzern. Auch hier hat sich das Marktumfeld verändert und Entwicklungsumfänge wurden verlagert. Die Geschäftsleitung der Cetitec GmbH wird Gespräche mit dem Betriebsrat zur Schließung des Unternehmens aufnehmen. Betroffen sind rund 60 Mitarbeiter in Deutschland und 30 in Kroatien.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) |
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2324162 |
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EQS News-Service |
2324162 08.05.2026 CET/CEST
| DE000PAG9113 |
| 08.05.2026 | Philadelphia Soccer 2026 | Philadelphia Soccer 2026 öffnet die Anmeldung für Medien und Fans für das FIFA Fan Festival™ Philadelphia
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Philadelphia Soccer 2026
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Philadelphia Soccer 2026 öffnet die Anmeldung für Medien und Fans für das FIFA Fan Festival™ Philadelphia
08.05.2026 / 13:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Medien müssen sich im Voraus anmelden; Fans müssen sich für die Teilnahme registrieren
PHILADELPHIA, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Philadelphia Soccer 2026, die gemeinnützige 501c3-Organisation, die als lokales Gastgeberkomitee mit der Planung und Durchführung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ in Partnerschaft mit der Stadt Philadelphia beauftragt ist, nimmt ab sofort Bewerbungen von Medienvertretern für die Berichterstattung vor Ort beim FIFA Fan Festival™ Philadelphia (Lemon Hill im Fairmount Park) entgegen. Auch für das FIFA Fan Festival™ Philadelphia können sich Fans kostenlos anmelden.

Das FIFA Fan Festival™ ist das offizielle öffentliche Fan-Erlebnis der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ und bietet den Fans den besten Platz außerhalb der Stadien, um die Spiele in einer energiegeladenen Atmosphäre mit Fußball, Musik, Essen, Unterhaltung und Kulturprogramm live zu verfolgen. Das FIFA Fan Festival™ Philadelphia auf dem Lemon Hill im East Fairmount Park ist das einzige Festival in der Gastgeberstadt der USA, das während des Turniers täglich bei freiem Eintritt stattfindet.
Das Festival wird mehr als eine Million Quadratmeter in ein pulsierendes Zentrum verwandeln, das die Welt mit dem Flair von Philadelphia willkommen heißt", wo Einwohner und Besucher zusammenkommen können, um das größte Sportereignis der Welt zu feiern. Es wird 39 Tage lang ein Programm bieten, das Fußball, Kultur und den unverwechselbaren Geist Philadelphias vereint.
Medienakkreditierung Der Antrag auf Medienakkreditierung steht allen Pressevertretern offen, einschließlich:
- Rundfunk, Digital, Print, Radio, Podcast
- Foto-/Videoprofis und technisches Personal
- Nachrichtenagenturen und Team Media
- Freiberufler (Überprüfung des Auftrags kann erforderlich sein)
Die Anmeldung für Medienvertreter ist unter PhillyFWC26.com/Credentials möglich. Alle Medien müssen sich im Voraus anmelden, um einen Ausweis zu erhalten. Philadelphia Soccer 2026 wird alle Antragsteller über den Status ihrer Akkreditierung informieren.
Dieses Akkreditierungsverfahren umfasst die Medienberichterstattung vor Ort beim FIFA Fan Festival™ Philadelphia (Lemon Hill im Fairmount Park). Dieses Akkreditierungsverfahren umfasst nicht den Zugang zu Spielen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ im Philadelphia-Stadion. Medienvertreter, die sich für Stadionausweise interessieren, müssen sich direkt über die FIFA bewerben.
Fan-Registrierung Philadelphia Soccer 2026 hat auch die digitale Registrierung für Fans eröffnet. Der allgemeine Eintritt zum FIFA Fan Festival™ ist zwar kostenlos, aber alle Besucher müssen sich registrieren und beim Einlass ein gültiges Ticket vorzeigen.
Fans können sich ab sofort anmelden: HIER.
Bitte beachten: Der Zutritt an jedem Tag erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs und je nach Kapazität des Veranstaltungsorts.
Über Philadelphia Soccer 2026 Philadelphia Soccer 2026 ist das lokale Gastgeberkomitee, das mit der Planung und Durchführung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ in Abstimmung mit der Stadt Philadelphia beauftragt ist. Sie wurde im Commonwealth of Pennsylvania gegründet und wird von einem 14-köpfigen Vorstand geleitet, der unter führende Persönlichkeiten aus der Stadt Philadelphia und dem gesamten Commonwealth of Pennsylvania zusammenbringt. Für weitere Informationen folgen Sie uns auf den sozialen Medien @FWC26Philly.
Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ wird das größte Sportereignis aller Zeiten sein, mit drei Gastgeberländern, 16 Gastgeberstädten, 48 Mannschaften und 104 Spielen, die einen ganzen Kontinent vereinen, um ein bedeutendes neues Turnierformat zu präsentieren. Mit mehr Ländern, Städten, Mannschaften und Spielen wird die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ das inklusivste Turnier aller Zeiten sein und Millionen von Fans in 16 einzigartigen Stadien und Milliarden von Menschen weltweit begeistern. Das Turnier wird im Juni und Juli 2026 stattfinden. Die neuesten Informationen zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ finden Sie auf der Website der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™. Medienvertreter, die auf auf dem Laufenden bleiben möchten über alle Dinge 2026, registrieren sich bitte über den FIFA Media Hub.
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2920112/PHILADELPHIA_SOCCER_2026__Logo.jpg
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2324122 08.05.2026 CET/CEST
| noisin520166 |
| 08.05.2026 | HomeToGo SE | Original-Research: HomeToGo SE (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: HomeToGo SE - von Montega AG
08.05.2026 / 12:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu HomeToGo SE
| Unternehmen: |
HomeToGo SE |
| ISIN: |
LU2290523658 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
08.05.2026 |
| Kursziel: |
3,20 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Tim Kruse, CFA; Ingo Schmidt, CIIA |
Preview: Ergebnisverbesserung im saisonal schwachen Quartal erwartet - Guidance dürfte bestätigt werden
Die HomeToGo SE wird am kommenden Mittwoch die Zahlen für das erste Quartal vorlegen. Insgesamt erwarten wir auf Pro-forma-Basis eine Verbesserung des adj. EBITDA im saisonal ergebnisschwächsten Quartal sowie eine Bestätigung der Guidance.
[Tabelle]
Der Umsatz dürfte gegenüber dem Vorjahresquartal insbesondere durch die Konsolidierung von Interhome deutlich zulegen. Aussagekräftiger erscheint jedoch der Vergleich mit dem Pro-forma-Wert von 59,0 Mio. EUR, der bereits eine vollständige Konsolidierung von Interhome in Q1/25 unterstellt. Hier erwarten wir einen leichten Umsatzrückgang, der primär auf die erwartete Konsolidierung im Marktplatzgeschäft zurückzuführen sein dürfte. Das Unternehmen hatte im Rahmen der Effizienzmassnahmen eine Reallokation von Marketingressourcen hin zum attraktiveren und margenstärkeren B2B-Geschäft angekündigt. Entsprechend erwarten wir eine leichte Verbesserung des adj. EBITDA gegenüber dem Pro-forma-Vorjahreswert, wenngleich das Ergebnis saisonbedingt weiterhin deutlich negativ ausfallen dürfte.
Ausblick dürfte bestätigt werden: Einige Reiseveranstalter berichten aktuell von partiellen Nachfrageverschiebungen von der östlichen in die westliche Mittelmeerregion - genau jene westeuropäischen Feriendestinationen (u.a. Spanien, Portugal, Frankreich und Kroatien), in denen HTG bzw. Interhome besonders stark positioniert sind. Gleichzeitig belastet die steigende Inflation die Kaufkraft, sodass wir aktuell per saldo von keiner wesentlichen Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung von HomeToGo ausgehen. Hinzu kommt, dass das Segment Ferienunterkünfte strukturell weniger exponiert erscheint als der klassische Pauschalreisemarkt - eine Einschätzung, die zuletzt auch durch die Q1-Entwicklungen von Peers gestützt wurde.
[Tabelle]
Fazit: Trotz der akteullen Herausforderungen sehen wir HomeToGo vergleichsweise gut positioniert. Die strategische Verlagerung hin zu margenstärkeren B2B-Aktivitäten sowie die zunehmende Integration von Interhome sollten die Ergebnisqualität mittelfristig weiter verbessern. Vor dem Hintergrund erachten wir das aktuelle Kursniveau mit einem EV/adj. EBITDA von 6,8x für 2026 für attraktiv und bestätigen unsere Kaufempfehlung.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2324108 08.05.2026 CET/CEST
| LU2290523658 |
| 08.05.2026 | Aurubis AG | Aurubis AG: Aurubis AG hebt Gesamtjahresprognose 2025/26 aufgrund verbesserten Marktausblicks an
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Aurubis AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
Aurubis AG: Aurubis AG hebt Gesamtjahresprognose 2025/26 aufgrund verbesserten Marktausblicks an
08.05.2026 / 11:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aurubis AG hebt Gesamtjahresprognose 2025/26 aufgrund verbesserten Marktausblicks an
Hamburg, 8. Mai 2026 – Die Aurubis AG erhöht vor dem Hintergrund eines verbesserten Marktausblicks und entsprechend gesteigerten Ergebnisaussichten die Gesamtprognose für das Geschäftsjahr 2025/26. Für das operative Ergebnis vor Steuern (EBT) wird nunmehr ein Korridor von 425 Mio. € bis 525 Mio. € (zuvor 375 Mio. € bis 475 Mio. €) erwartet.
Ausschlaggebend für die Erhöhung der Prognose sind anhaltend hohe Metallpreise, verbesserte Erlöserwartungen aus der Verarbeitung von Recyclingmaterialien sowie höhere antizipierte Schwefelsäureerlöse in der zweiten Geschäftsjahreshälfte.
Im 1. Halbjahr 2025/26 erzielte die Aurubis AG ein vorläufiges operatives Konzern-EBT in Höhe von 226 Mio. € (Vj. 229 Mio. €), welches im Rahmen der Erwartungen des Kapitalmarktes liegt.
Das vorläufige IFRS-Konzern-EBT im 1. Halbjahr 2025/26 beträgt 1.068 Mio. € (Vj. 552 Mio. €).
Kontakt:
Dr. Björn Carsten Frenzel
Leiter Konzernrechtsabteilung
E-Mail: c.frenzel@aurubis.com
Tel: +49 40 78 83 30 44
Ende der Insiderinformation
08.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Aurubis AG |
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Hovestrasse 50 |
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20539 Hamburg |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)40 / 78 83 - 31 78 |
| Fax: |
+49 (0)40 / 78 83 - 31 30 |
| E-Mail: |
k.nagayama@aurubis.com |
| Internet: |
www.aurubis.com |
| ISIN: |
DE0006766504 |
| WKN: |
676650 |
| Indizes: |
MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2324030 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324030 08.05.2026 CET/CEST
| DE0006766504 |
| 08.05.2026 | Dr. Wieselhuber & Partner GmbH Unternehmensberatung | Sympatex Technologies GmbH: Dr. Wieselhuber & Partner begleitet erfolgreichen Verkaufsprozess
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EQS-Media / 08.05.2026 / 11:47 CET/CEST
In einer anspruchsvollen Sondersituation ist es erneut gelungen, innerhalb kurzer Zeit eine Investorenlösung umzusetzen: Unter der Federführung von Dr. Wieselhuber & Partner (W&P) hat die Sympatex Technologies GmbH, ein international bekannter Anbieter funktionaler Hightech-Materialien, in einem strukturierten M&A Prozess einen Investor für gefunden. PIDIGI S.p.A., italienischer Anbieter von Materialien, Komponenten und Maschinen für die Schuh-, Lederwaren- und Bekleidungsindustrie, übernimmt die wesentlichen Vermögenswerte des Unternehmens. Besonders erfreulich ist, dass der Standort in Unterföhring erhalten bleibt, womit eine wichtige Grundlage für die Fortführung der technologischen Kompetenz von Sympatex geschaffen wurde.
Beauftragt vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, steuerte der M&A-Spezialist Ante Jelavic gemeinsam mit Dr. Hubertus Bartelheimer, Mitglied der Geschäftsleitung bei W&P und Thomas Müller, den gesamten Transaktionsprozess. Die Ausgangssituation war komplex: „Das Marktumfeld von Sympatex ist sehr spezialisiert und wettbewerbsintensiv. Zudem mussten die Herausforderungen aus der Unternehmenshistorie mit einer überzeugenden Perspektive aus technologischer Differenzierung, nachhaltiger Positionierung und wirtschaftlicher Skalierbarkeit in Einklang gebracht werden,“ erläutert Bartelheimer die besonderen Anforderungen an die Projektsteuerung. „Gerade in einem anspruchsvollen Umfeld kommt es darauf an, Vertrauen in die Perspektive des Unternehmens zu schaffen und die relevanten Werttreiber klar herauszuarbeiten,“ ergänzt Jelavic.
Mit PIDIGI kommt nun ein international vernetzter Investor an Bord, der den strategischen Neustart von Sympatex möglich macht und neben der Fortführung des Geschäftsbetriebs insbesondere durch industrielle und vertriebliche Synergien die Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung schafft.
Kurzporträt Dr. Wieselhuber & Partner
Dr. Wieselhuber & Partner (W&P) ist eine unabhängige, branchenübergreifende Top-Management-Beratung für Familienunternehmen sowie Sparten und Tochtergesellschaften von Konzernen. Von seinen Standorten in München, Berlin, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf bietet W&P seinen Kunden umfassendes Branchen- und Methoden-Know-how mit dem Anspruch, die Wettbewerbsfähigkeit, Ertragskraft und den Unternehmenswert seiner Auftraggeber nachhaltig zu steigern. Die Beratung ist spezialisiert auf die unternehmerischen Gestaltungsfelder Strategie, Digitale Transformation, Business Performance sowie Restructuring & Finance, zu dem auch der Bereich (distressed) M&A zählt. Das Team um Philippe Piscol und Dr. Hubertus Bartelheimer ist erfahrener Ansprechpartner für Anwalts- und Insolvenzverwalterkanzleien sowie für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Krisensituationen befinden.
Über Pidigi S.p.A.
Pidigi ist seit 1953 am Markt aktiv und hat sich im Laufe der Zeit auf die Lieferung von Materialien für die Schuh-, Lederwaren- und technische Sportbekleidungsindustrie spezialisiert. Mit einem Logistikzentrum von über 15.000 m² und einem Sortiment von 10.000 Artikeln ist Pidigi in der Lage, alle Anforderungen seiner Kunden zu erfüllen und ist sowohl auf dem nationalen als auch auf dem internationalen Markt tätig. Die acht internationalen Niederlassungen von Pidigi gewährleisten durch ein umfangreiches Vertriebs- und Logistiknetzwerk auf den globalen Märkten ein hohes Serviceniveau und erzielen einen Gesamtumsatz von über 80 Millionen Euro. Dank seines Innovationsansatzes, der auf intensiver Produktforschung und strenger Qualitätskontrolle basiert, beliefert Pidigi seine Kunden mit einer breiten Palette zuverlässiger und hochwertiger Produkte und Materialien, die Leistung und Nachhaltigkeit vereinen, um den sich wandelnden Anforderungen der Zielmärkte gerecht zu werden. Getreu seiner Vision setzt Pidigi seine Nachhaltigkeitsmission konsequent fort: durch die Erzeugung von über 2,7 MWh erneuerbarer Energie mittels einer eigenen Photovoltaikanlage, durch interne Kreislaufproduktionsprozesse sowie durch Zertifizierungen, die den strengsten Standards entsprechen. Weitere Informationen unter www.pidigi.com
Über Sympatex Technologies GmbH
Sympatex Technologies GmbH entwickelt und produziert seit 1986 porenfreie Membrantechnologie an europäischen Standorten. Die Membranen finden Anwendung in funktionaler Bekleidung, Schuhen sowie in Berufskleidung, persönlicher Schutzausrüstung und technischen Einsatzbereichen. Das Unternehmen ist international über ein Netzwerk aus Marken-, Industrie- und Entwicklungspartnern positioniert. Die Membrantechnologie basiert auf Polyester, ist PFAS-frei und bildet den technologischen Kern des Unternehmens. Ausgewählte Varianten enthalten einen biobasierten Anteil und sind in unterschiedlichen Materialstärken verfügbar. Die Membran ist wasserdicht, winddicht und atmungsaktiv sowie elastisch ausgelegt und erfüllt die Anforderungen anspruchsvoller industrieller Anwendungen. Auf dieser Basis entwickelt Sympatex funktionale, monomateriale Polyester- und Fiber-to-Fiber-Laminate mit Fokus auf Recyclingfähigkeit. Frühe Investitionen in kreislauffähige Konzepte, ein hoher Anspruch an Transparenz sowie der partnerschaftliche Transfer des gewachsenen technologischen Know-hows der Teams prägen die nachhaltige Produktentwicklung des Unternehmens. Weitere Informationen unter www.sympatex.com
Emittent/Herausgeber: Dr. Wieselhuber & Partner GmbH Unternehmensberatung
Schlagwort(e): Unternehmen
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| noisin014420 |
| 08.05.2026 | Mutares SE & Co. KGaA | Mutares unterbreitet freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den ausstehenden Nordic-Bond 2023/2027
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe
Mutares unterbreitet freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den ausstehenden Nordic-Bond 2023/2027
08.05.2026 / 11:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN US-JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANA-INSELN, JEDEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA) ("VEREINIGTE STAATEN" ODER "US"), AN EINE US-PERSON IM SINNE DER REGULATION S UNTER DEM US SECURITIES ACT VON 1933 (IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG "SECURITIES ACT") ODER AN EINE IN EINER RECHTSORDNUNG ANSÄSSIGE PERSON VORGESEHEN, IN DER DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE DIESES DOKUMENTS RECHTSWIDRIG WÄRE. DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE DIESES DOKUMENTS IN BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN (INSBESONDERE IN DEN USA UND IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH) KANN GESETZLICH EINGESCHRÄNKT SEIN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESES DOKUMENTS.
Mutares unterbreitet freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den ausstehenden Nordic-Bond 2023/2027
München, 8. Mai 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“ oder „Gesellschaft“) gibt heute Einzelheiten zu dem am 28. April 2026 angekündigten freiwilligen öffentlichen Angebot zum Erwerb von bis zu nominal EUR 25.000.000,00 des insgesamt ausstehenden Gesamtnennbetrags von EUR 250.000.000,00 der variabel verzinslichen Anleihe 2023/2027 mit Fälligkeit im März 2027 (ISIN NO0012530965) („Anleihe“) bekannt („Angebot“), was bis zu 10 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags entspricht.
Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen zum Rückkauf anbieten, erhalten einen Kaufpreis von 101,00 % des Nennbetrags je Schuldverschreibung zuzüglich der bis zum Ende der Annahmefrist aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Stückzinsen („Kaufpreis“).
Die Annahmefrist beginnt am 11. Mai 2026 und endet voraussichtlich am 2. Juni 2026 um 16:00 (MESZ) (vorbehaltlich einer Verlängerung oder vorzeitigen Beendigung nach Ermessen der Gesellschaft). Die Abwicklung und die Zahlung des Kaufpreises werden voraussichtlich am oder um den 5. Juni 2026 erfolgen.
Das Angebot unterliegt den im vollständigen Angebotsdokument vom 8. Mai 2026 („Angebotsdokument“) dargelegten Bedingungen. Das Angebotsdokument ist auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.mutares.com abrufbar.
Pareto Securities AS wurde als Abwicklungsstelle für das Angebot bestellt.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Tokio, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Die Gesellschaft verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Telefon: +49 89 9292 7760
E-Mail: ir@mutares.com www.mutares.com
Pressekontakt in Deutschland
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Telefon: +49 89 125 09 0333
E-Mail: sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
Pressekontakt in Frankreich
VAE SOLIS COMMUNICATIONS
Marie-Caroline Garnier
Telefon: +33 6 22 86 39 17
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Vereinigte Staaten
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Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot teilnimmt, versichert, dass er (i) keine US-Person ist, (ii) nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist, (iii) nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder (iv) auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist, der nicht von den Vereinigten Staaten aus einen Auftrag zur Teilnahme an dem Angebot erteilt und der keine US-Person ist.
Vereinigtes Königreich
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Allgemein
Weder dieses Dokument noch seine elektronische Übermittlung stellt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und Abtretungen von Schuldverschreibungen zum Kauf im Rahmen des Angebots werden von Inhabern nicht angenommen), wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. In Rechtsordnungen, in denen das Angebot aufgrund von Wertpapier-, Blue-Sky- oder anderen Gesetzen von einem zugelassenen Makler oder Händler abgegeben werden muss und der Settlement Agent oder eines seiner verbundenen Unternehmen ein solcher zugelassener Makler oder Händler in einer solchen Rechtsordnung ist, gilt das Angebot als von einem solchen verbundenen Unternehmen in einer solchen Rechtsordnung abgegeben.
Darüber hinaus stellt das Angebot weder (i) einen Prospekt im Sinne von Kapitel 7 des norwegischen Wertpapierhandelsgesetzes (No.: verdipapirhandelloven, (in der jeweils gültigen Fassung) oder der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 ("Prospektverordnung") dar noch ist es (ii) ein Übernahmeangebotsdokument im Sinne von Kapitel 6 des norwegischen Wertpapierhandelsgesetzes. Es wird davon ausgegangen, dass jeder an dem Angebot teilnehmende Inhaber von Schuldverschreibungen bestimmte weitere Zusicherungen in Bezug auf die oben genannten Rechtsordnungen und allgemein gemäß den Angaben im Antragsformular für die Teilnahme am Angebot, das beim Settlement Agent erhältlich ist, abgibt. Ein Angebot zum Rückkauf von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots durch einen Inhaber von Schuldverschreibungen, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht angenommen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach alleinigem und freiem Ermessen im Zusammenhang mit jeder Andienung von Schuldverschreibungen zum Kauf im Rahmen des Angebots zu prüfen, ob die Zusicherungen eines Inhabers von Schuldverschreibungen zutreffend sind, und – sofern eine solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft infolgedessen (aus welchem Grund auch immer) feststellt, dass eine Zusicherung unzutreffend ist – die Andienung insoweit abzulehnen.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| WKN: |
A2NB65 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323426 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323426 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A2NB650 |
| 08.05.2026 | Smartbroker Holding AG | Original-Research: Smartbroker AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Smartbroker AG - von Montega AG
08.05.2026 / 11:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Einstufung von Montega AG zu Smartbroker AG
| Unternehmen: |
Smartbroker AG |
| ISIN: |
DE000A2GS609 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
08.05.2026 |
| Kursziel: |
18,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Nicklas Frers; Christian Bruns, CFA |
Roadshow Feedback - Mit bewährter Qualität und KI-Turbo zur Wachstumsbeschleunigung in H2
Die jüngste Roadshow mit der Smartbroker AG in Frankfurt hat unsere positive Einschätzung des Investmentcases bestätigt. Im Dialog mit institutionellen Investoren verdeutlichte das Management, dass eine konsequente Ausrichtung auf Produktqualität und Nutzeraktivität die Basis für die angestrebten Wachstumsziele bildet. Mit einem Ziel von 100 Tausend Neukunden für das GJ 2026 liegt das Unternehmen nach dem ersten Quartal (Kundenwachstum Q1/26: 17 Tausend) zwar hinter dem Erwartungswert, u.E. bleibt das Jahresziel jedoch absolut realistisch. Hintergrund ist die Erwartung, dass der Großteil des Wachstums aufgrund saisonaler Effekte und verstärkter Marketingaktivitäten in der zweiten Jahreshälfte generiert wird. Der strategische Fokus liegt dabei auf einer gesunden Balance. Während das Neukundenwachstum die notwendige Skalierung liefert, stellt die Priorisierung der Produktqualität sicher, dass es sich primär um aktive und damit hochprofitable Nutzer handelt.
Das Altersvorsorgedepot als Wachstumstreiber: Ein zentrales Thema der Gespräche war das Potenzial des voraussichtlich kommenden Altersvorsorgedepots (AVD), welches einen massiven Markt für die private Vorsorge in Deutschland erschließt. Wir sehen die Neobroker hier als die strukturellen Gewinner der Branche. Während klassische Banken durch komplexe Kostenstrukturen und Depotgebühren im Bestandsgeschäft belastet sind, können Online- und Neobroker durch ihre schlanke Infrastruktur ein überlegenes Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. Insbesondere das gesetzlich vorgegebene Standarddepot dürfte künftig an den Produktkosten gemessen werden. Da Smartbroker im AVD konsequent auf eine kostenfreie Depotführung und gebührenfreie Trades setzt, wird kurzfristig zwar kein großartiger Ertragszuwachs aus Transaktionen erwartet, dennoch eröffnen sich attraktive Möglichkeiten bei Vertriebsund Bestandsprovisionen. Smartbroker könnte den gesetzlichen Spielraum nutzen, um die erlaubten Produkte im Standard- sowie im freien Depot selbst auszuwählen. So lässt sich die entsprechende Visibilität gezielt monetarisieren, indem ETF- oder Fondsanbieter Smartbroker dafür vergüten, ihre Produkte prominent im Anlageuniversum zu platzieren.
Produktqualität und KI als Effizienz-Hebel: Die Überzeugung des Managements, dass das beste Produkt am Ende die wertvollsten Kunden gewinnt, bleibt weiterhin fest verankert. Dabei definiert sich 'Qualität' bei Smartbroker über das reine Preismodell und die Handelsplatzauswahl hinaus durch eine Vielzahl an Features wie professionelle Analysetools, die Entwicklung einer proprietären API für Heavy Trader oder auch eine Desktop-Version. In diesem Kontext fungiert KI als massiver Performance-Katalysator. In den bereits implementierten IT-Bereichen steigert der Einsatz von KI die Effizienz aktuell um den Faktor 10 bis 20. Diese Beschleunigung verkürzt die Zeit für neue Features und Produkterweiterungen signifikant. Ein strategischer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Schaffung eines personalisierten Nutzererlebnisses. Durch die intelligente Auswertung vorhandener Daten aus dem eigenen Datawarehouse sollen Kunden künftig noch gezielter und effektiver angesprochen werden, was sowohl die Nutzerbindung als auch die Aktivitätsrate weiter optimieren dürfte.
Marketingaktivität erhöht sich in zweiter Jahreshälfte: Im Bereich Marketing hat Smartbroker durch die Verpflichtung eines neuen Leiters, der von einem direkten Wettbewerber gewonnen werden konnte, ein wichtiges Signal gesetzt. Die neue Führung wird ihre Expertise insbesondere in den Feldern Social Media und Personality Marketing einbringen. Für die zweite Jahreshälfte erwarten wir einen gezielten Ausbau der Marketinginvestitionen. Dies ist eine logische Konsequenz aus dem bevorstehenden AVD-Start im Januar 2027, da der Wettbewerb um Marktanteile bereits im Vorfeld deutlich anziehen dürfte. Mit einem geplanten Marketingbudget von ca. 12,5 Mio. EUR für das Gesamtjahr 2026 verfügt Smartbroker über eine solide Basis. Um bei sich bietenden Opportunitäten oder einer weiteren Beschleunigung des Marktwachstums maximale Agilität zu wahren, hat sich das Unternehmen bereits frühzeitig zusätzliche finanzielle Puffer über gesicherte Darlehen reserviert. Das Management bekräftigte hierbei seine Priorisierung, dass das nachhaltige Kundenwachstum aktuell klare Priorität vor der kurzfristigen Gewinnmaximierung hat.
Bewertungsanomalie im Peer-Vergleich: Der Blick auf die Bewertung offenbart eine deutliche Diskrepanz zwischen der operativen Substanz und dem aktuellen Kursniveau. Dass Smartbroker mittlerweile im Sektorresearch internationaler Schwergewichte wie UBS und J.P. Morgan vertreten ist, belegt die gestiegene Sichtbarkeit am Kapitalmarkt. Im Peer-Vergleich zu börsennotierten Brokern sowie jüngsten Finanzierungsrunden privater Wettbewerber wird ein Kunde im Marktschnitt mit rund 1.000 EUR bewertet. Bei Smartbroker impliziert der aktuelle Aktienkurs lediglich eine Bewertung von rund 780 EUR pro Kunde und dies, obwohl der durchschnittliche Smartbroker+ Kunde mit 38 Trades im Jahr (Stand 2025) eine deutliche höhere Aktivität als die Konkurrenz aufweist. Mit Akquisitionskosten (CAC) von aktuell 130 bis 140 EUR, die bereits nach rund eineinhalb Jahren amortisiert sind, verfügt das Unternehmen zudem über einen attraktiven ROI. Zwar wird für das laufende Geschäftsjahr aufgrund des PFOF-Verbots kein sprunghaftes Umsatzwachstum erwartet und das Ergebnis erneut um den Break-Even-Punkt geplant, dennoch agiert Smartbroker vor Marketingaufwendungen für das Neukundenwachstum bereits hochprofitabel (2026e EBITDA vor CAC: ca. 12 Mio. EUR). Angesichts des Wachstumspfades sehen wir die Aktie daher aktuell als unterbewertet an, da der Kurs der operativen Performance und der hohen Qualität der Kundenbasis derzeit noch erheblich hinterherhinkt.
Fazit: Die Roadshow hat verdeutlicht, dass Smartbroker operativ auf Kurs ist und die strategischen Weichen für die nächste Wachstumsphase gestellt hat. Das Management verfolgt einen disziplinierten Ansatz, der das nachhaltige Kundenwachstum vor kurzfristigen Ergebnismargen stellt. Mit Blick auf das ab 2027 startende AVD ergibt sich zudem ein großes Wachstumspotenzial. Angesichts der Unterbewertung im Peer-Vergleich und der zunehmenden Visibilität im zweiten Halbjahr bestätigen wir unsere Kaufempfehlung und das aktuelle Kursziel von 18,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2324010 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A2GS609 |
| 08.05.2026 | Hisense | Hisense stellt den XR10 vor: die Krönung unter den Projektoren, der das Kino in jedes Haus bringt
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Hisense
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Hisense stellt den XR10 vor: die Krönung unter den Projektoren, der das Kino in jedes Haus bringt
08.05.2026 / 11:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
QINGDAO, China, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Hisense, eine weltweit führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, stellt heute den XR10 vor, einen erstklassigen Laserprojektor, der für ein echtes Kinoerlebnis zu Hause entwickelt wurde. Der XR10 kombiniert starke Leistung mit raffiniertem Design und bringt das Erlebnis eines großen Bildschirms in den Alltag – sei es für Filme, Spiele oder gemeinsame Familienmomente.

Mit 6.000 ANSI-Lumen sorgt der XR10 auch in gut beleuchteten Räumen für helle, lebendige Bilder und liefert von den Morgennachrichten bis zum Film am Abend klare, lebensechte Bilder, ohne dass der Raum abgedunkelt werden muss. Der branchenweit größte optische Zoom von 0,84-2,0:1 und die verlustfreie 4K-Objektivverschiebung (±130 % vertikal, ±46 % horizontal) ermöglichen eine mühelose Einrichtung und projizieren perfekt ausgerichtete Bilder von bis zu 300 Zoll, die jede Wand in eine echte Kinoleinwand verwandeln, die sich ganz natürlich an verschiedene Raumaufteilungen anpasst.
Die fortschrittliche Iris-Linse erhöht den Kontrast auf bis zu 60.000:1 und passt sich automatisch an jede Szene an. Subtile Details in den Schatten werden so sichtbar und jedes Highlight erhält mehr Tiefe und Intensität – damit Geschichten sich noch intensiver und emotionaler anfühlen, egal ob Sie einen Blockbuster oder ein Drama anschauen.
Verstärkt wird das Erlebnis durch den Sound, der die Zuschauer mit einem satten, raumfüllenden Klang näher an das Geschehen bringt. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit Devialet und der Opéra de Paris entwickelt. Der XR10 verfügt über Auto Magic AI Adjusting 3.0, QuadCam und ToF Smart Sense. So optimiert er auf intelligente Weise die Bildqualität und -ausrichtung in Echtzeit und ermöglicht ein wirklich müheloses Plug-and-Play-Erlebnis. Ein fortschrittliches Flüssigkeitskühlsystem sorgt auch bei längerer Betrachtung für eine stabile, gleichbleibende Leistung und erhält Helligkeit und Bildqualität über die Zeit.
Hisense baut auf seiner breit angelegten Innovationsstrategie für Bildschirme auf und weitet seine Lösungen für große Bildschirme sowohl im Heimkino als auch im Wohnzimmer weiter aus. Mit dem XR10 liefert Hisense den Menschen ein Kinoerlebnis, das noch intensiver ist und sich nahtlos in den Alltag einfügt – ein bahnbrechendes Produkt für die Art und Weise, wie Menschen Inhalte zu Hause erleben.
Informationen zu Hisense
Das 1969 gegründete Unternehmen Hisense ist ein weltweit anerkannter Marktführer im Bereich Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik mit Niederlassungen in über 160 Ländern. Hisense ist auf die Bereitstellung von hochwertigen Multimedia-Produkten, Haushaltsgeräten sowie intelligenten IT-Lösungen spezialisiert. Laut Omdia ist Hisense weltweit die Nummer 1 im Segment der TV-Geräte mit einer Größe von 100 Zoll und mehr (2023-2025). Als Ursprung der RGB-MiniLED ist Hisense weiterhin führend bei der nächsten Generation von RGB-MiniLED-Innovationen. Als offizieller Sponsor der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026TM engagiert sich Hisense für globale Sportpartnerschaften, um das weltweite Publikum anzusprechen.
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2966378/XR10_KV.jpg
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2324020 08.05.2026 CET/CEST
| noisin440068 |
| 08.05.2026 | Semidynamics | Semidynamics und SiPearl geben strategische Zusammenarbeit zur Entwicklung einer souveränen, in der EU angesiedelten KI-Rechenplattform im Rack-Scale-Format bekannt
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Semidynamics
/ Schlagwort(e): Joint Venture
Semidynamics und SiPearl geben strategische Zusammenarbeit zur Entwicklung einer souveränen, in der EU angesiedelten KI-Rechenplattform im Rack-Scale-Format bekannt
08.05.2026 / 11:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BARCELONA, Spanien und MAISONS-LAFFITTE, Frankreich, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Semidynamics, ein Advanced Computing-Unternehmen, das speicherzentrierte KI-Infrastrukturen für Inferenzen im großen Maßstab entwickelt, und SiPearl, der europäische Fabless-Entwickler von energieeffizienten Hochleistungs-CPUs für Supercomputing, KI und Rechenzentren, sind eine strategische Partnerschaft eingegangen, um eine europäische KI-Rechenplattform im Rack-Scale-Format für groß angelegte KI-Inferenzen in der Cloud zu entwickeln.
Die beiden Unternehmen haben ein gemeinsames Ziel: eine souveräne, energieeffiziente Hochleistungs-Rechenlösung anzubieten, die in der Lage ist, wichtige europäische Initiativen, sowohl öffentliche als auch private, zu unterstützen, darunter die strategischen EU-Initiativen „AI Factory" und „Giga Factory". Semidynamics und SiPearl werden ihre Marketing- und Vertriebsbemühungen koordinieren, um gemeinsam europäische Beschaffungsmöglichkeiten zu verfolgen.
Ihre Plattform soll die wichtigsten europäischen Technologien zusammenführen. Die Arm®-basierte CPU von SiPearl wird allgemeine Rechen-, Orchestrierungs- und Datenebenen-Hostingfunktionen bereitstellen, während der RISC-V-basierte GPU/AI-Inferenz-ASIC von Semidynamics als Hauptbeschleuniger für KI-Inferenz-Workloads fungieren und eine zukünftige Leistungsskalierung ermöglichen wird. Die Unternehmen gehen davon aus, dass sie ein System im Rack-Scale-Format anbieten werden, das die von führenden globalen KI-Plattformen erwartete Dichte aufweist. Das Rack-Design basiert auf Open Compute Project (OCP)-Standards, welche die Interoperabilität und die Anpassung an etablierte Cloud- und Rechenzentrumsinfrastrukturpraktiken unterstützen.
Im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit steht die technologische Souveränität Europas. Da die wichtigsten Rechnerkomponenten, einschließlich CPU und Beschleuniger, in Europa entwickelt werden, trägt die Plattform langfristig zur Stärkung der regionalen Kapazitäten bei und verringert die Abhängigkeit von außereuropäischen „Full-Stack"-Ökosystemen.
Sowohl für Semidynamics als auch für SiPearl war die Energieeffizienz schon immer eine wichtige Priorität bei der Entwicklung. Die Plattform bietet ein hervorragendes Leistungsverhältnis pro Watt und hilft Kunden, ihre Betriebskosten zu senken, Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und die Gesamtbetriebskosten zu reduzieren.
Die Architektur der Plattform wird für Cloud-Bereitstellungen mit hohem Durchsatz und hoher Zuverlässigkeit ausgelegt sein. Sie eignet sich daher ideal für Inferenzserver-Cluster in Unternehmen und moderne KI-Dienste, die eine konsistente, umfangreiche Verarbeitungsleistung erfordern. Zu den Zielanwendungen gehören: KI-Inferenz in der Cloud, insbesondere der Einsatz von LLMs und RAG-Pipelines (Retrieval-Augmented Generation); Inferenz im Unternehmensmaßstab in Bereichen wie Kundenservice-Automatisierung und industrielle Analysen; souveräne Workloads im öffentlichen Sektor, bei denen Datenkontrolle und Autonomie entscheidend sind.
Im Rahmen der Zusammenarbeit wird SiPearl in einer ersten Iteration seine Arm®-basierte CPU-Technologie und die Plattformunterstützung für Host-Computing und Orchestrierung bereitstellen, während Semidynamics seinen RISC-V-basierten GPU/AI-Inferenz-ASIC, die Beschleunigerbefähigung und das Design des Gehäuses und der Rack-Lösung, die beide Technologien integriert, bereitstellt. In einem zweiten Schritt werden weitere Integrationen auf Chiplets-Ebene offengelegt. Die Unternehmen werden gemeinsam die Referenzarchitektur, die Marketingmaterialien und die Beantwortung der koordinierten Ausschreibung verwalten.
„SiPearl freut sich sehr, dass die jahrelange Arbeit im Rahmen der European Processor Initiative und des EU-Ökosystems für souveräne Technologien mit dieser Plattform nun Früchte trägt. „Dies verdeutlicht die systematischen Fortschritte, die Semidynamics und SiPearl sowohl individuell als auch gemeinsam erzielt haben, und wird die Stärken beider Unternehmen – CPU und Beschleunigertechnologie – eindrucksvoll demonstrieren",sagte Philippe Notton, CEO und Gründer von SiPearl.
„Wir freuen uns, mit SiPearl zusammenzuarbeiten und eine europäische CPU als Teil unserer KI-Inferenzplattform anzubieten", sagte Roger Espasa, CEO von Semidynamics. „Die Kombination der Hochleistungs-CPU von SiPearl mit der RISC-V-basierten GPU/AI-Inferenztechnologie von Semidynamics eröffnet Europa einen glaubwürdigen Weg zu einer souveränen KI-Infrastruktur im Rack-Scale-Format, die auf einer von Europa kontrollierten Computing-Infrastruktur aufbaut", sagte Roger Espasa, CEO von Semidynamics.
Informationen zu SiPearl
SiPearl ist ein europäischer Fabless-Entwickler von sicheren, energieeffizienten Hochleistungs-CPUs für souveräne HPC-, KI- und Rechenzentren. Die CPUs des Unternehmens werden dazu beitragen, strategische Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, medizinische Forschung, Energie, Klima und Technik mit einem geringeren ökologischen Fußabdruck zu bewältigen.
SiPearls CPU der ersten Generation, Rhea1, verfügt über 80 Arm Neoverse V1-Kerne mit 61 Milliarden Transistoren und befindet sich derzeit in der Fertigung. Die CPUs von SiPearl werden in den ersten beiden europäischen Exascale-Supercomputern der EuroHPC JU zum Einsatz kommen: Rhea1 wird in die JUPITER-Maschine in Deutschland integriert und Rhea2 wird Teil von Alice Recoque in Frankreich sein.
SiPearl wird von der Europäischen Union und Frankreich unterstützt und beschäftigt 200 Mitarbeitende in Frankreich, Spanien und Italien. Nach einer Serie A-FInanzierungsrunde mit einem Volumen von 130 Millionen Euro hat das Unternehmen nun seine Serie-B-Runde gestartet.
SiPearl – Medienkontakt: Marie-Anne Garigue, Head of Communications: +33 6 09 05 87 80 – marie-anne.garigue@sipearl.com Grégory Bosson, Senior Communication Officer: + 33 6 60 75 71 61 – gregory.bosson@sipearl.com
Informationen zu Semidynamics
Semidynamics hat seinen Hauptsitz in Barcelona und ist ein Unternehmen für fortschrittliche Rechentechnologien, das speicherzentrierte KI-Infrastruktur entwickelt. Mit einem Team aus mehr als 150 Ingenieuren und Fachkräften entwickelt das Unternehmen firmeneigene Siliziumarchitekturen und vertikal integrierte Systeme, die für KI-Inferenz-Workloads im großen Maßstab optimiert sind.
Semidynamics bedient ein globales Ökosystem aus Partnern und Kunden und agiert im Einklang mit den geltenden Exportkontrollen und internationalen Handelsvorschriften.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.semidynamics.com.
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2974830/Semidynamics_SiPearl.jpg Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2875860/5958542/Semidynamics_Logo.jpg
Semidynamics – Medienkontakt: David Harold, PR Manager: david.harold@eu.semidynamics.com Laura Batlle, Communications Manager: laura.batlle@semidynamics.com
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2324022 08.05.2026 CET/CEST
| noisin026047 |
| 08.05.2026 | GBC AG | Rückblick 41. MKK Müchner Kapitalmarkt Konferenz: Hochtief, Renk, Elmos & Co. heben die MKK auf ein neues Level
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GBC AG
/ Schlagwort(e): Konferenz/Studie
Rückblick 41. MKK Müchner Kapitalmarkt Konferenz: Hochtief, Renk, Elmos & Co. heben die MKK auf ein neues Level
08.05.2026 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Rückblick 41. MKK Müchner Kapitalmarkt Konferenz: Hochtief, Renk, Elmos & Co. heben die MKK auf ein neues Level
Der geopolitische Konflikt rund um den Iran bleibt ein zentraler Unsicherheitsfaktor für die globalen Kapitalmärkte. Insbesondere die Lage an der Straße von Hormus, über die ein signifikanter Teil des weltweiten Ölhandels abgewickelt wird, steht zunehmend im Fokus. Einschränkungen im Schiffsverkehr sowie eine steigende militärische Präsenz belasten die Energieversorgung und führen zu spürbaren Preissteigerungen bei Öl und Gas. In der Folge nehmen Inflationsrisiken zu, während gleichzeitig die Planbarkeit für Unternehmen und Investoren sinkt.
Vor diesem anspruchsvollen makroökonomischen Hintergrund fand die 41. MKK – Münchner Kapitalmarktkonferenz der GBC AG am 22./23. April 2026 statt. Über zwei Tage hinweg wurde München erneut zum Treffpunkt der deutschsprachigen Kapitalmarktszene. Über 50 Unternehmen präsentierten sich einem breiten Publikum aus rund 500 Investoren, Analysten und Finanzjournalisten und nutzten die Plattform für den direkten Austausch. Die anhaltend hohe Nachfrage nach 1on1-Gesprächen sowie gut besuchte Präsentationen unterstrichen die Relevanz des Formats, gerade in einem Umfeld erhöhter Unsicherheit.
Größer, relevanter, hochkarätiger – die MKK wächst weiter
Die 41. Auflage der MKK bestätigte den strukturellen Wachstumskurs der Veranstaltung. Neben klassischen Small- und Midcap-Unternehmen nehmen zunehmend größere börsennotierte Gesellschaften teil. Mit Hochtief (ISIN: DE0006070006), Renk (ISIN: DE000RENK730) , Elmos Semiconductor (ISIN: DE0005677108) , Knorr-Bremse (ISIN: DE000KBX1006) oder der tonies SE (ISIN: LU2333563281) präsentierten sich mehrere etablierte Industrie- und Technologiekonzerne, die das Format weiter aufwerteten.
Diese Entwicklung verdeutlicht die zunehmende Positionierung der MKK als Schnittstelle zwischen wachstumsstarken Mittelstandsunternehmen und etablierten MidCaps im Milliardenbereich. Der Bedarf an direkter Kommunikation mit dem Kapitalmarkt ist in einem volatilen Umfeld besonders hoch. Entsprechend intensiv wurde die Möglichkeit zum persönlichen Austausch genutzt.
Chefanalyst und GBC-Vorstand Manuel Hölzle zog dementsprechend ein klares Fazit:
„Die 41. MKK in München war erneut ein voller Erfolg. Das Konzept, eine breite Bandbreite vom mittelständischen Unternehmen bis hin zum MidCap im Milliardenbereich sowie ausgewählte internationale Unternehmen zusammenzubringen, hat sich klar bestätigt. Die starke Resonanz und das hohe Investoreninteresse zeigen, dass dieses Format weiterhin sehr gut funktioniert und einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit der Unternehmen am Kapitalmarkt leistet."
Jörg Grunwald, Head of Conference und GBC-Vorstand ergänzt zudem: „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir viele deutsche Industrietitel wie Pfisterer, Indus, KSB, Renk und Knorr-Bremse präsentieren konnten. Gerade in Zeiten des technologischen Wandels (Automation, Energieeffizienz) ist ein tieferer Einblick in diese Branche für Investoren entscheidend, um die Stärke des "German Engineering" jenseits der bekannten DAX-Konzerne zu verstehen.“
Internationalisierung nimmt weiter zu – Rohstoffthemen gewinnen an Bedeutung
Ein wesentlicher Trend der diesjährigen Konferenz war die zunehmende Internationalisierung. Immer mehr Unternehmen aus dem europäischen Ausland und darüber hinaus nutzen die MKK als Plattform, um sich Investoren zu präsentieren.
Auffällig war dabei insbesondere die steigende Präsenz von Unternehmen aus rohstoffnahen und energiebezogenen Sektoren. Bei Green X Metals (ISIN: AU0000198939) liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf dem Kupferprojekt Tannenberg in Deutschland, das sehr aussichtsreich für sedimentgebundene Kupferlagerstätten ist. Mit Power Metallic Mines (ISIN: CA73929R1055) präsentierte sich ein kanadisches Unternehmen, dass das NISK-Projekt in Québec zu einer polymetallischen Mine entwickeln will. Der Fokus von Military Metals Corp. (ISIN: CA5997841054) wiederum liegt auf der Exploration des kritischen Rohstoffs Antimon, der für militärische Anwendungen wie Munition, Sensorik und Hightech-Ausrüstung elementar ist, während Lahontan Gold (ISIN: CA50732M1014) die Potenziale ihrer Gold- und Silberprojekte in Nevada aufzeigte.
Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und potenzieller Versorgungsengpässe rückt die Sicherung kritischer Ressourcen zunehmend in den Fokus institutioneller Investoren. Themen wie Energieversorgung, Rohstoffverfügbarkeit und resiliente Lieferketten gewannen entsprechend an Bedeutung und spiegelten sich auch im Interesse der Konferenzteilnehmer wider.
Analysten-Fokus: Skalierbare Geschäftsmodelle und Turnaround-Chancen
Neben den makroökonomischen Trends standen konkrete Investmentstorys im Fokus, insbesondere aus dem Coverage-Universum der GBC-Analysten.
Die Verve Group SE (ISIN: SE0018538068) überzeugte die Finanzexperten mit einem skalierbaren AdTech-Geschäftsmodell, das vom strukturellen Wachstum im digitalen Werbemarkt profitiert. Mit zunehmender Daten-Monetarisierung und steigender Profitabilität sehen die Analysten ein Kursziel von 7,65 Euro.
Die UmweltBank AG (ISIN: DE0005570808) wiederum stellt eine klassische Turnaround-Story dar. Verbesserte Effizienzkennzahlen, eine sinkende Cost-Income-Ratio sowie struktureller Rückenwind durch nachhaltige Finanzierungen stützen das Kursziel von 9,00 Euro. NanoRepro (ISIN: DE0006577109) adressiert mit ihrem Fokus auf Point-of-Care-Diagnostik und Prävention einen wachsenden Gesundheitsmarkt. Zusätzliche Potenziale ergeben sich durch margenstärkere Plattform- und Markenansätze. Das Kursziel liegt bei 4,50 Euro.
Mit der Finexity AG (ISIN: DE000A40ET88) rückt ein innovativer Player im Bereich der Tokenisierung von Assets in den Fokus. Die skalierbare Plattform bietet erhebliches Wachstumspotenzial, was sich im Kursziel von 72,00 Euro widerspiegelt, während die International School Augsburg AG (ISIN: DE000A2AA1Q5) durch ein planbares Geschäftsmodell mit stabilen Cashflows überzeugt. Der Ausbau des Schulcampus gilt als zentraler Wachstumstreiber. Die Analysten sehen hier ein Kursziel von 19,50 Euro.
MKK bleibt zentraler Treffpunkt der Kapitalmarktszene
Die 41. MKK hat erneut gezeigt, dass der direkte Austausch zwischen Unternehmen und Investoren auch in einem herausfordernden Marktumfeld von hoher Bedeutung bleibt. Die Kombination aus wachstumsstarken Small Caps, etablierten MidCaps sowie einer zunehmenden internationalen Beteiligung unterstreicht die strategische Weiterentwicklung des Formats.
Auch nach der 41. MKK Münchner Kapitalmarktkonferenz bietet die GBC AG im Laufe des Jahres mit weiteren Formaten die Möglichkeit, Kapitalmarktteilnehmer mit interessanten Mittelstandsunternehmen zu vernetzen. Am 20. Mai findet gemeinsam mit der Apaton AG bereits das erfolgreiche Onlineformat, das 19. IIF – International Investment Forum, statt. Der 5. Züricher Investorentag mit sechs vortragenden Unternehmen folgt am 29. September 2026. Mit rund 60 teilnehmenden Unternehmen soll in der bayerischen Landeshauptstadt schließlich am 11. und 12. November 2026 die 42. Auflage der MKK Münchner Kapitalmarktkonferenz erneut im The Charles Hotel veranstaltet werden.
Autor: Stefan Feulner, Freier Journalist
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2324008 08.05.2026 CET/CEST
| noisin469795 |
| 08.05.2026 | MTU Aero Engines AG | MTU Aero Engines AG (die “Emittentin”) €600 Millionen 0.000% Wandelschuldverschreibung fällig 2033 (die “Globalurkunde”)
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MTU Aero Engines AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG (die “Emittentin”) €600 Millionen 0.000% Wandelschuldverschreibung fällig 2033 (die “Globalurkunde”)
08.05.2026 / 10:48 CET/CEST
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MTU Aero Engines AG (die “Emittentin”)
€600 Millionen 0.000% Wandelschuldverschreibung fällig 2033
(die “Globalurkunde”)
WKN: A46Z7S
ISIN: DE000A46Z7S3
Sofern nichts anderes explizit geregelt ist, haben die nachfolgend verwendeten Begriffe die ihnen in den Bedingungen der Wandelschuldverschreibung zugewiesene Bedeutung
Aufgrund der Dividende von € 3,60 pro Aktie, die am 12. Mai 2026 an die dividendenberechtigten Aktionäre der MTU Aero Engines AG zahlbar ist, ist gemäß §10(e) der Bedingungen der Wandlungspreis, entsprechend der Berechnung des Calculation Agent mit Wirkung zum 8. Mai 2026 von € 578,2891 auf € 571,4581 anzupassen.
München, 8. Mai 2026
MTU Aero Engines AG
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2324000 08.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | MCS Market Communication Service GmbH | HYTN erweitert seine Arzneimittelherstellungslizenz auf pharmazeutische Wirkstoffe und pharmazeutische Öle
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Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
/ Schlagwort(e): Expansion/Produkteinführung
HYTN erweitert seine Arzneimittelherstellungslizenz auf pharmazeutische Wirkstoffe und pharmazeutische Öle
08.05.2026 / 10:36 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HYTN Innovations Inc. (ISIN: CA40443L1040 | WKN: A3DEUD), HYTN oder das Unternehmen, ein pharmazeutischer Hersteller, der sich auf Produkte mit psychoaktiven und psychotropen Wirkstoffen spezialisiert hat, gibt mit Freude bekannt, dass im Anschluss an eine umfassende Inspektion seiner Betriebsanlage in Kelowna (British Columbia) zur Überprüfung der Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) seine von Health Canada gewährte Arzneimittelherstellungslizenz (Drug Establishment Licence, DEL) abgeändert bzw. erweitert wurde.
Gemäß der abgeänderten und von Health Canada genehmigten Lizenz ist HYTN nunmehr berechtigt, nicht sterile pharmazeutische Wirkstoffe (API) in fester und nicht fester Form herzustellen, zu verpacken und zu kennzeichnen; außerdem wird pharmazeutisches Öl als zugelassene Fertigarzneiform aufgenommen. Der aktualisierte Geltungsbereich der Lizenz erweitert das Spektrum der GMP-konformen Herstellungsaktivitäten des Unternehmens und versetzt das Unternehmen in die Lage, vorbehaltlich der produkt- und kundenspezifischen Anforderungen sowie der Auflagen hinsichtlich Einfuhr, Freigabe und Rechtsprechung sowohl pharmazeutische Lieferketten als auch Lieferketten für Cannabinoide zu bedienen.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die abgeänderte Lizenz zusammen mit den bereits zuvor gewährten Lizenzen für Cannabis als Arzneimittel (Cannabis Drug Licence) und die Verarbeitung von Cannabis (Cannabis Processing Licence) und den erweiterten DEL-Zulassungen für Darreichungsformen zusätzliche regulierte Herstellungsaktivitäten in der Anlage von HYTN in Kelowna ermöglichen. Diese Tätigkeiten können die Beteiligung von HYTN an regulierten Programmen zur Arzneimittelentwicklung und pharmazeutischen Herstellung unterstützen, die aus Cannabinoiden gewonnene Ausgangsstoffe und Fertigarzneimittel umfassen, sofern die jeweiligen produkt- und kundenspezifischen Anforderungen sowie alle Auflagen hinsichtlich Einfuhr, Freigabe, Arzneimittelkontrolle und Rechtsprechung erfüllt sind. Die Änderung stellt einen Fortschritt von der Herstellung von Cannabisprodukten nach GMP-Spezifikationen hin zu zusätzlichen pharmazeutischen Herstellungsaktivitäten dar, die im Rahmen der DEL genehmigt sind.
Das Unternehmen weist ferner darauf hin, dass Kanada in die Liste der Drittländer der Europäischen Kommission aufgenommen wurde, deren Rechtsrahmen für Wirkstoffe für die Zwecke der Einfuhr von Wirkstoffen in die EU als gleichwertig eingestuft wurde. Infolgedessen können bestimmte schriftliche Bestätigungsanforderungen der EU, die für aus nicht gelisteten Ländern importierte Wirkstoffe gelten, für in Kanada hergestellte Wirkstoffe entfallen, wobei in allen Fällen die geltenden Anforderungen der EU und des jeweiligen Importlandes sowie produktspezifische und rechtliche Anforderungen zu beachten sind. Dies bedeutet nicht, dass automatisch ein Zugang zum EU-Markt, eine Produktzulassung oder eine Einfuhrgenehmigung für ein bestimmtes Produkt in die Europäische Union gewährt wird.
Diese Lizenzerweiterung ist ein wichtiger operativer Meilenstein für HYTN, der die laufende Weiterentwicklung unserer GMP-konformen Herstellungsfähigkeiten unter Beweis stellt, so Jason Broome, Chief Operating Officer von HYTN. Mit der Erlaubnis, im Rahmen unserer DEL sowohl feste als auch nicht feste Wirkstoffe sowie pharmazeutische Ölformulierungen herzustellen, können wir die Produktionskapazitäten im Bereich der regulierten Produkte in unserer Anlage in Kelowna erweitern und unsere Kompetenzen zur Unterstützung aktueller und zukünftiger Programme der pharmazeutischen Herstellung weiter unter Beweis stellen.
Aus Sicht des Unternehmens wird die abgeänderte DEL mehr Flexibilität im Hinblick auf die regulierten Aktivitäten an den nationalen und internationalen Märkten, wie etwa die Herstellung von Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln auf Basis von Cannabinoiden, soweit zulässig, bieten. Neben der laufenden Belieferung staatlich regulierter Märkte für Arzneimittel und Pharmaka in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Australien prüft HYTN auch andere Möglichkeiten, die mit seiner Plattform der GMP-konformen Herstellung, seinem Lizenzportfolio und seinen Qualitätssystemen im Einklang stehen. Die abgeänderte DEL stellt weder eine Ankündigung noch eine Andeutung eines neuen Vertrags, Kunden, einer Bestellung, einer Produktzulassung, von Umsätzen oder einer Marktzulassung dar. Der Export, Import, Verkauf, die Freigabe oder die Verwendung eines Produkts unterliegen weiterhin den geltenden Kunden-, Importeur- und Produktanforderungen sowie den Auflagen hinsichtlich Arzneimittelkontrolle, Qualität und Rechtsprechung.
Über HYTN Innovations Inc.
HYTN Innovations Inc. (ISIN: CA40443L1040 | WKN: A3DEUD) ist ein Pharmaunternehmen, das auf die Formulierung, Herstellung, Vermarktung und den Vertrieb von Produkten mit psychoaktiven und psychotropen Wirkstoffen, einschließlich Cannabinoiden aus Cannabis, spezialisiert ist. Das Unternehmen dient staatlich regulierten Märkten weltweit durch den Einsatz von Entwicklungs-, Herstellungs- und Qualitätssystemen in pharmazeutischer Qualität.
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
MCS Market Communication Service GmbH |
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Saarlandstraße 28 |
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58511 Lüdenscheid |
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Deutschland |
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https://www.mcsmarket.de/ |
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2324002 |
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EQS News-Service |
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| 08.05.2026 | Sto SE & Co. KGaA | Sto SE & Co. KGaA: Ungünstige Witterungsverhältnisse und Bauflaute zum Jahresstart belasten Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2026
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Sto SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Sto SE & Co. KGaA: Ungünstige Witterungsverhältnisse und Bauflaute zum Jahresstart belasten Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2026
08.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
P R E S S E I N F O R M A T I O N
Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen
Sto SE & Co. KGaA: Ungünstige Witterungsverhältnisse und Bauflaute zum Jahresstart belasten Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2026
Konzern-Umsatz verringert sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,9 % auf 318,5 Mio. EUR; Rückgang um 1,1 % im In- und um 2,5 % im Ausland
Saisonüblicher Q1-Fehlbetrag gegenüber 2025 vergrößert
Konzernbelegschaft reduziert sich zum Stichtag um 77 auf 5.510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ausblick für Gesamtjahr 2026: Konzernumsatz von 1,62 Mrd. EUR und EBIT zwischen 56 Mio. EUR und 76 Mio. EUR erwartet
Stühlingen, 8. Mai 2026 – Der Konzernumsatz der Sto SE & Co. KGaA, international bedeutender Hersteller von Produkten und Systemen für Gebäudebeschichtungen, verringerte sich im ersten Quartal 2026 um insgesamt 1,9 % auf 318,5 Mio. EUR (Vorjahr: 324,8 Mio. EUR). Ausschlaggebend für den Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war größtenteils die ungünstige Witterung in den Monaten Januar und Februar sowie die weiterhin anhaltende Bauflaute. Durch sehr schnee- und regenreiche Phasen in mehreren Regionen, in denen Sto tätig ist, waren die Arbeiten auf den Baustellen insbesondere im Außenbereich stark eingeschränkt. Das schlug sich vor allem im Fassadenbereich nieder, dem umsatzstärksten Produktbereich des Sto-Konzerns. Im März waren die Bedingungen dagegen überwiegend günstig. Aus Währungsumrechnungen resultierte in den ersten drei Monaten ein in Summe negativer Einfluss von 3,0 Mio. EUR, der sich hauptsächlich aus der Kursentwicklung des US-Dollar ergab. Bereinigt um alle Währungseffekte errechnet sich im Sto-Konzern ein Umsatzrückgang um 1,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal.
Der Umsatz im Segment Westeuropa – inklusive Deutschland – nahm in Summe leicht um 0,6 % auf 247,0 Mio. EUR ab (Vorjahr: 248,5 Mio. EUR). Erfreulichen Zuwächsen in den spanischen und österreichischen Gesellschaften standen unter anderem Verschiebungen bei Großprojekten in Frankreich gegenüber, die zu Umsatzrückgängen führten. Im Segment Nord-/Osteuropa erhöhte sich das Geschäftsvolumen um 2,4 % auf 29,3 Mio. EUR (Vorjahr: 28,6 Mio. EUR), was vor allem auf die gute Entwicklung in Osteuropa zurückging. Die skandinavischen Gesellschaften blieben wetterbedingt größtenteils unter dem Vorjahresniveau. Im Segment Amerika/Asien/Pazifik wurde im Berichtszeitraum ein Minus von insgesamt 11,5 % auf 42,2 Mio. EUR verzeichnet (Vorjahr: 47,7 Mio. EUR). Der Umsatz der nordamerikanischen Gesellschaften verringerte sich deutlich, vor allem bedingt durch die Währungsumrechnung des US-Dollar. Dagegen konnten die Sto-Gesellschaften in Mittel- und Südamerika ihr Geschäftsvolumen vergrößern. In Asien war die Nachfrage insbesondere in China weiter schwach. Im Pazifikraum blieb der Geschäftsverlauf ebenfalls unter den Erwartungen.
Konzernweit ging der Auslandsumsatz in der Berichtsperiode um 2,5 % auf 196,4 Mio. EUR zurück (Vorjahr: 201,4 Mio. EUR). Im Inland verringerte sich das Umsatzvolumen um 1,1 % auf 122,1 Mio. EUR (Vorjahr: 123,4 Mio. EUR). Der Auslandsanteil am Konzernumsatz belief sich auf 61,7 % (Vorjahr: 62,0 %).
Im April 2026 lag der Umsatz im Sto-Konzern über dem Vorjahreswert und den Erwartungen.
Der im ersten Quartal aufgrund der witterungsbedingten Saisonalität des Geschäftsverlaufs gewöhnlich erzielte Fehlbetrag hat sich 2026 im Vergleich zum Vorjahr vergrößert. Hauptgrund war das geringere Umsatzvolumen wegen des ungünstigen Wetters. Zudem stieg der Personalaufwand im Sto-Konzern insbesondere infolge der zum Jahreswechsel umgesetzten Tariferhöhung in Deutschland, während 2025 in den Monaten Januar und Februar Kurzarbeit bei der Sto SE & Co. KGaA durchgeführt worden war. Der ab Ende des Berichtszeitraums auf der Beschaffungsseite spürbare Preisdruck durch den Krieg zwischen dem Iran, Israel und den USA schlug sich noch nicht im Quartalsergebnis nieder.
Im Sto-Konzern waren am 31. März 2026 weltweit 5.510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres ergibt sich ein Rückgang um 77 (31.03.2025: 5.587).
Die Vermögenslage des Sto-Konzerns zeigte sich weiterhin solide. Die Änderung einzelner Bilanzpositionen im Vergleich zum Jahresende 2025 spiegelte den saisonüblichen Geschäftsverlauf im ersten Quartal eines Jahres wider. Die Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte beliefen sich bis Ende März 2026 auf 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,7 Mio. EUR). Zu den größten Einzelprojekten gehörten die mehrjährig angelegte Einführung des ERP-Systems SAP S/4HANA sowie der Erwerb eines bisher gemieteten Standorts in Röthis (Österreich), an dem das VerkaufsCenter für die Region Vorarlberg ansässig ist.
Für das Gesamtjahr 2026 prognostiziert die Sto SE & Co. KGaA vor dem Hintergrund der großen Unsicherheiten ein leichtes Umsatzwachstum auf 1,62 Mrd. EUR im Konzern. Das EBIT liegt voraussichtlich in einer Bandbreite von 56 Mio. EUR bis 76 Mio. EUR und das Vorsteuerergebnis EBT zwischen 55 Mio. EUR und 75 Mio. EUR. Die daraus resultierende Umsatzrendite dürfte sich in einer Spanne von 3,3 % bis 4,7 % bewegen. Für die Renditekennziffer ROCE wird ein Wert zwischen 7,4 % und 10,2 % erwartet. Die für das Unternehmen wesentlichen Chancen und Risiken sind im Lagebericht 2025 dargestellt und ausführlich erläutert. Das konkrete Ausmaß der Auswirkungen, die sich aus dem Krieg zwischen dem Iran, Israel und den USA ergeben, lässt sich nicht verlässlich beziffern, das Risiko spürbar negativer Folgen erhöht sich aber mit zunehmender Dauer und Ausweitung der Auseinandersetzung. Aktuell muss damit gerechnet werden, dass der Krieg zu weiteren Preiserhöhungen auf der Beschaffungsseite führt. Nachfragebeeinträchtigungen in den für Sto relevanten Märkten sowie Einschränkungen bei der Durchführung der Geschäftstätigkeit oder der Versorgung mit Rohstoffen, Zukaufprodukten und Energie können nicht ausgeschlossen werden.
Die Zwischenmitteilung innerhalb des ersten Halbjahres 2026 steht auf www.sto.de zum Download zur Verfügung.
Die Sto SE & Co. KGaA ist einer der international bedeutenden Hersteller von Produkten und Systemen für Gebäudebeschichtungen. Führend ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Wärmedämm-Verbundsysteme. Zum Kernsortiment gehören außerdem hochwertige Fassadenelemente sowie Putze und Farben, die sowohl für den Außenbereich als auch für das Innere von Gebäuden angeboten werden. Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche Betoninstandsetzung / Bodenbeschichtungen, Akustik- und vorgehängte Fassadensysteme.
Ansprechpartner Sto SE & Co. KGaA:
Rainer Hüttenberger, Vorstandsvorsitzender der STO Management SE,
Kontakt über: Tel.: 07744 57-1516, E-Mail: s.ebi@sto.com
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| ISIN: |
DE0007274136 |
| WKN: |
727413 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323942 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323942 08.05.2026 CET/CEST
| DE0007274136 |
| 08.05.2026 | Finexity AG | Original-Research: Finexity AG (von GBC AG): Kaufen
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Original-Research: Finexity AG - von GBC AG
08.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu Finexity AG
| Unternehmen: |
Finexity AG |
| ISIN: |
DE000A40ET88 |
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| Anlass der Studie: |
Research Note |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| Kursziel: |
72,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
31.12.2026 |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Matthias Greiffenberger, Cosmin Filker |
Kapitalerhöhung als Katalysator für Plattformausbau
Finexity hat seit der Initial Coverage operativ spürbar an Dynamik gewonnen. Der Investment Case bleibt nicht nur intakt, sondern wurde durch mehrere neue operative Meilensteine zusätzlich untermauert. Das Unternehmen entwickelt sich zunehmend von einer Plattform für tokenisierte Private-Market-Investments zu einem skalierbaren Infrastruktur- und Distributionsanbieter für digitale Wertpapiere.
Besonders positiv werten wir den starken Start in das Geschäftsjahr 2026. Auf kombinierter Pro-forma-Basis inklusive Effecta erzielte Finexity im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von rund 2,1 Mio. € und lag damit laut Unternehmensangaben 40 % über Budget. Das EBITDA lag bei rund -0,7 Mio. € und damit ebenfalls besser als geplant (vorläufig, ungeprüft und pro forma inklusive Effecta). Gleichzeitig bestätigte das Management die Jahresplanung 2026 mit rund 9,6 Mio. € Umsatz und rund -3,5 Mio. € EBITDA. Die operative Entwicklung liefert damit erste Hinweise auf eine zunehmende Traktion des Geschäftsmodells und beginnende Skalierungseffekte.
Zusätzlich hat Finexity am 5. Mai 2026 eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht beschlossen. Geplant ist die Ausgabe von bis zu 205.778 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025. Das Bezugsverhältnis wurde auf 6:1 festgelegt; sechs alte Aktien berechtigen damit zum Bezug einer neuen Aktie. Der Bezugspreis beträgt 36,00 € je neuer Aktie, woraus sich ein maximales Emissionsvolumen von rund 7,4 Mio. € ergibt. Die Bezugsfrist läuft vom 8. Mai 2026 bis zum 22. Mai 2026; ein Überbezug ist möglich. Nicht durch Altaktionäre bezogene Aktien sollen anschließend bis zum 8. Juni 2026 öffentlich zum Bezugspreis über die neue KI-gesteuerte Zeichnungsstrecke FINEXITY Access angeboten werden.
Die jüngsten Unternehmensmeldungen stärken mehrere zentrale Pfeiler des Investment Case. Gemeinsam mit Cashlink und Tangany wurde eine regulierte tokenisierte Kapitalmarktinfrastruktur auf der Stellar-Blockchain produktiv eingesetzt. Erster Anwendungsfall ist die tokenisierte Wertpapieremission des Solarparks Ratekau mit einem Emissionsvolumen von bis zu 3,0 Mio. €. Damit demonstriert Finexity erneut die Fähigkeit, regulierte Tokenisierung nicht nur strategisch zu positionieren, sondern operativ in marktfähige Produkte zu überführen.
Positiv ist auch die erfolgreiche Platzierung der ersten Circus-Anleihe im siebenstelligen Volumen. Noch relevanter erscheint die damit verbundene strategische Finanzierungspartnerschaft für weitere Finanzierungen von bis zu 50 Mio. €. Diese Partnerschaft kann perspektivisch wiederkehrende Transaktionsvolumina generieren und unterstreicht Finexitys Rolle als Capital-Markets-Partner für wachstumsorientierte Unternehmen.
Ein weiterer wichtiger operativer Schritt ist der Start von FINEXITY Access, einer modularen digitalen Zeichnungsstrecke für den Primärmarktvertrieb von tokenisierten und konventionellen Wertpapieren. Die Lösung bildet das erste Modul einer auf 24 Monate angelegten KI-Transformationsagenda, mit der Finexity perspektivisch weitere Prozessschritte entlang der Wertpapier-Wertschöpfungskette, von Emission über Handel bis Abwicklung, stärker digitalisieren und automatisieren will. Zum Start bietet Finexity zwei spezialisierte Zeichnungsstrecken an: eine Variante für Emittenten, die im Rahmen des Emittentenprivilegs selbst vertreiben, sowie eine Variante für vertraglich gebundene Vermittler und Vertriebspartner im MiFID-II-Umfeld. Beide Strecken können sowohl tokenisierte als auch klassische Wertpapiere abbilden.
Strategisch ist FINEXITY Access aus unserer Sicht besonders relevant, da die Zeichnungsstrecke als Plug-and-play-Lösung in bestehende Vertriebskanäle integriert werden kann, etwa über Webseiten, Mailings, digitale Kampagnen oder QR-Codes. Dadurch wird Finexity für Banken, Finanzvertriebe, Berater und Emittenten als White-Label- beziehungsweise Infrastrukturpartner attraktiver. Zugleich adressiert die Lösung einen zentralen Engpass im Primärmarktgeschäft: die effiziente, regulatorisch saubere und skalierbare digitale Abwicklung von Zeichnungsprozessen. Erste KI-gestützte Komponenten sollen unter anderem bei Kundendaten-Vorprüfung, Identifizierung, Angemessenheitsprüfung und investmentbezogenen Informationen eingesetzt werden. Damit erweitert Finexity seine Rolle innerhalb der Wertschöpfungskette deutlich. Das Unternehmen ist nicht mehr nur Plattformbetreiber für eigene tokenisierte Produkte, sondern stellt zunehmend eine skalierbare Zeichnungs- und Prozessinfrastruktur für externe Kapitalmarktakteure bereit.
Die kurz darauf gemeldete Gewinnung von Girolist als erstem Kooperationspartner für FINEXITY Access validiert diesen Ansatz zusätzlich. Laut Unternehmensangaben soll die Lösung innerhalb von zwölf Monaten zu einem zentralen Zeichnungskanal im Primärmarkt werden; das Volumenziel liegt im achtstelligen Bereich. Die Kooperation ist daher ein wichtiger Nachweis dafür, dass FINEXITY Access nicht nur ein internes Plattformmodul ist, sondern auch externen Partnern einen konkreten Nutzen im Vertrieb und in der digitalen Abwicklung von Wertpapieremissionen bietet.
Zusätzlichen Rückenwind liefert die Kooperation mit Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber zum Start von VB Token, einer Plattform für tokenisierte Sachwert- beziehungsweise Private-Debt-Investments im genossenschaftlichen Bankenumfeld. Die Einstiegsschwelle liegt bei 500 €. Das erste Projekt, „Solar Zeven & Pforzheim“, umfasst zwei Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeichern. Strategisch ist diese Kooperation besonders wertvoll, weil sie Finexitys Zugang zum genossenschaftlichen Bankenumfeld sichtbar macht und zeigt, dass tokenisierte Private-Market-Produkte zunehmend in etablierte Bankvertriebsstrukturen integriert werden können.
Bewertung und Empfehlung
Wir bestätigen die Einstufung Kaufen und das Kursziel von 72,00 €. Die jüngsten Meldungen sprechen dafür, dass Finexity die strategischen Kernelemente des Investment Case schneller operationalisiert als zunächst sichtbar war. Besonders die Kombination aus starker Q1-Entwicklung, neuen Infrastrukturprodukten, White-Label-Partnerschaften und Bankendistribution erhöht die Qualität der Equity Story.
Finexity bleibt ein wachstumsorientierter Small-Cap mit hoher Umsetzungssensitivität, aber die jüngsten operativen Fortschritte rechtfertigen eine positivere Tonalität. Der Investment Case gewinnt an Glaubwürdigkeit, da erste Skalierungseffekte, neue Vertriebspartnerschaften, FINEXITY Access als digitale Zeichnungs- und Prozessinfrastruktur sowie konkrete tokenisierte Emissionen sichtbar werden. Bei erfolgreicher Umsetzung der Roadmap bleibt das Aufwärtspotenzial erheblich. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass sich die dynamische Wachstumsentwicklung perspektivisch weiter beschleunigen könnte, da das Management nach eigener Aussage kontinuierlich zusätzliche M&A-Opportunitäten prüft. Potenzielle anorganische Wachstumsschritte könnten die Plattformreichweite, regulatorische Infrastruktur, Vertriebskraft oder technologische Wertschöpfung weiter stärken und damit zusätzliche Skalierungseffekte ermöglichen.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20260508_Finexity_Note
Kontakt für Rückfragen:
GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Fertigstellung: 07.05.2026 (14:00 Uhr) Erste Weitergabe: 08.05.2026 (10:00 Uhr)
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2323228 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A40ET88 |
| 08.05.2026 | Swissnet AG | swissnet Group unterzeichnet Rahmenvertrag für intelligente Videolösungen im Smart-Environment-Bereich
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Swissnet AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
swissnet Group unterzeichnet Rahmenvertrag für intelligente Videolösungen im Smart-Environment-Bereich
08.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
swissnet Group unterzeichnet Rahmenvertrag für intelligente Videolösungen im Smart-Environment-Bereich
Berg, Schweiz – 8. Mai 2026 – Die swissnet Group (ISIN: CH0451123589– Ticker: MLBMD), ein führender Anbieter von ICT-Lösungen und cloudbasierten Netzwerkinfrastrukturen, hat einen langfristigen Rahmenvertrag mit einem führenden deutschen Hersteller hochwertiger Beleuchtungstechnik abgeschlossen.
Im Rahmen der Partnerschaft liefert swissnet moderne Video- und Sicherheitslösungen für internationale Smart-Environment- und Smart-Pole-Projekte. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit einem weltweit führenden Hersteller für Videoüberwachungssysteme.
Der Vertrag umfasst die Bereitstellung integrierter Kamera- und PTZ-Systeme für moderne Smart-City- und Videotechnologie-Projekte. In der ersten Ausbaustufe sind rund 50 intelligente Smart-Pole-Systeme mit moderner Video- und Analyse-Technologie geplant. Das Projekt hat bereits begonnen und die ersten On-Demand-Rollouts befinden sich in Umsetzung. Für das Jahr 2026 wird bereits ein Projektvolumen von knapp 0,3 Mio. Euro erwartet.
Die Lösungen ermöglichen skalierbare und zukunftssichere Videoüberwachungs- und Analysefunktionen für den urbanen und industriellen Einsatz. Neben klassischen Sicherheitsanwendungen stehen insbesondere intelligente Analysefunktionen und moderne Smart-Environment-Konzepte im Fokus.
„Mit diesem Rahmenvertrag bauen wir unsere Position als Technologiepartner für intelligente Video- und Smart-Environment-Lösungen weiter aus. Gemeinsam schaffen wir leistungsfähige und zukunftssichere Plattformen für moderne urbane Anwendungen“, sagt Felix Leuppert, VP Sales bei der swissnet Group.
Über Swissnet Group
Die Swissnet Group ist ein führender Anbieter von standortbasierten Marketing-Softwarelösungen (LBM), Wi-Fi-Infrastruktursystemen und Wi-Fi-Gäste-Hotspots. Die Gruppe bedient Kunden unter anderem in den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, Gesundheitswesen und öffentlicher Sektor. Mit ihren Tochtergesellschaften verfügt die Swissnet Group zudem über herausragende Expertise in den Bereichen digitale Transformation und Software as a Service. Mit intelligenten und vollständig cloudbasierten Technologien unterstützt die Swissnet Group Unternehmen bei ihren Omnichannel-Strategien und bietet so greifbaren Mehrwert und Erfolg.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.swissnet.ag
Kontakt Unternehmen
Swissnet Group, Berg (Schweiz) Jonathan Sauppe, Co-CEO jonathansauppe@swissnet.ag
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Kontakt für Wirtschafts- und Finanzpresse
edicto GmbH, Frankfurt (Deutschland)
Axel Mühlhaus/Doron Kaufmann swissnet@edicto.de
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| Unternehmen: |
Swissnet AG |
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Schweiz |
| Internet: |
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| ISIN: |
CH0451123589 |
| WKN: |
A2QN5W |
| Börsen: |
Freiverkehr in Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323496 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323496 08.05.2026 CET/CEST
| CH0451123589 |
| 08.05.2026 | Swatten | Swatten, präsentiert von Sieyuan: 7 zentrale Designprinzipien der Energieversorgung
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Swatten
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Swatten, präsentiert von Sieyuan: 7 zentrale Designprinzipien der Energieversorgung
08.05.2026 / 09:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DÜSSELDORF, FRANKFURT und OSNABRÜCK, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die globale Energielandschaft befindet sich im Wandel. Haushalte und Unternehmen streben zunehmend nach Energiesicherheit und Unabhängigkeit. Energiespeicher entwickeln sich dabei vom Backup-System zum intelligenten Energiepartner.
Swatten, eine strategische Marke von Sieyuan Electric, bringt Versorgungsniveau-Zuverlässigkeit in jedes Zuhause und Unternehmen. Basierend auf 32 Jahren netztechnischer Erfahrung in GIS, SSC und SVG vereint Swatten diese Expertise in 7 zentralen Designprinzipien. Ziel ist es, Energie intelligenter, sicherer und adaptiver zu gestalten – „Intelligentere Energie, besseres Leben".
Mach es universell Ein System. Viele Funktionen. Alle Szenarien. Swatten integriert Eigenverbrauch, Netzparallelbetrieb, Off-Grid, AC-Kopplung, dynamische Stromtarife, Peak Shaving sowie Batterie- und Wechselrichter-Parallelbetrieb in einer Plattform. Dadurch wird Installation vereinfacht und maximale Flexibilität für Neubauten und Nachrüstungen geschaffen.
Die Systeme sind in über 16 Ländern zertifiziert und weltweit im Einsatz. Diese Universalität verbindet technologische Kompatibilität mit lokaler Anpassung und liefert zuverlässige Energie für Haushalte, Unternehmen und Städte.
Integrierter Netz- und Inselbetrieb Swatten ermöglicht nahtloses Umschalten zwischen Netz- und Inselbetrieb in unter 4 ms durch IGBT/MOSFET-Technologie und Dreilevel-Topologie. Auch empfindliche Geräte bleiben ohne Unterbrechung aktiv. Dreiphasige Hybridwechselrichter (10–50 kW) liefern bis zu 55 kW Bypass-Leistung für Hochlastgeräte wie EV-Ladestationen.
Mit hoher Leistungsdichte, Komponenten führender Hersteller und IEC-/VDE-Zertifizierung reduziert Swatten Installationsaufwand und Kosten um über 20 % und gewährleistet stabile Energieversorgung.
Echte Batteriebereitschaft Swatten unterstützt „Start now, expand later" mit skalierbaren Systemen bis 104,8 kWh. Durch integriertes BMS, standardisierte Schnittstellen und vorkonfigurierte Protokolle wird Batterieerweiterung zum Plug-and-Play-Prozess – ohne Controllerwechsel oder komplexe Inbetriebnahme.
Dies ermöglicht bis zu einer Woche Inselversorgung und stärkt die Energieunabhängigkeit erheblich.
Lüfterloses Design Das lüfterlose Design reduziert Geräuschpegel auf ≤35 dB und eignet sich ideal für Innenräume. Passive Kühlung erhöht Zuverlässigkeit und Lebensdauer, verhindert Staubansammlung und sorgt für stabile Leistung auch bei 45 °C. Gleichzeitig verbessert es Wohnkomfort und Energieeffizienz.
Maximierter DC-Eingang Mit bis zu 330 % DC-Übersizing und 50 V Startspannung beginnt Swatten früher mit der Energieerzeugung und verlängert die tägliche Produktionszeit. MPPT-Effizienz von 99,9 % steigert die Energieausbeute um 20–30 % und nutzt jedes verfügbare Photon optimal aus.
Maximierter Inselbetrieb Swatten unterstützt 100 % unsymmetrische Lasten im Dreiphasenbetrieb sowie bis zu 280 % Spitzenleistung im Einphasenbetrieb. Dadurch starten auch anspruchsvolle Verbraucher wie Klimaanlagen und Pumpen zuverlässig im Inselmodus.
Von Europa bis Australien verwandelt Swatten komplexe Netztechnologie in alltagstaugliche Energie. Die 7 Designprinzipien sorgen für Stabilität, Effizienz und Unabhängigkeit – und machen intelligente Energie weltweit zugänglich.
Erfahren Sie mehr:https://www.swatten.com/
KONTAKT Swatten: https://www.swatten.com/list-69.html; swatten@sieyuan.com; 86-21-61610846
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/swatten-prasentiert-von-sieyuan-7-zentrale-designprinzipien-der-energieversorgung-302766745.html

08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323976 08.05.2026 CET/CEST
| noisin499030 |
| 08.05.2026 | MCS Market Communication Service GmbH | Redwood AI qualifiziert sich für den Erhalt von Fördermitteln des National Research Council of Canada für sein chemisches Screening-Projekt Q-SAFE für Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen
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Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
/ Schlagwort(e): Expansion/Finanzierung
Redwood AI qualifiziert sich für den Erhalt von Fördermitteln des National Research Council of Canada für sein chemisches Screening-Projekt Q-SAFE für Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen
08.05.2026 / 09:44 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ), (Redwood oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaft Redwood AI Operations Inc. vom Industrial Research Assistance Program (NRC IRAP) des National Research Council of Canada (NRC) Beratungsleistungen und Fördermittel in Höhe 240.000 C$ zur Unterstützung ihres Forschungs- und Entwicklungsprojekts Quantum-enhanced optimization for hazardous chemical risk classification (Q-SAFE) zugesprochen wurden. Dies ist eine neue Initiative, die sich auf die Verbesserung der Risikoklassifizierung gefährlicher Chemikalien mithilfe von künstlicher Intelligenz und quantengestützten Optimierungsmethoden konzentriert. Nach Ansicht des Unternehmens sind die Anwendungen dieser Initiative für Unternehmen im Verteidigungsbereich sowie für Industrieorganisationen relevant, die im Bereich chemisches Screening und Risikobewertung tätig sind.
Q-SAFE wurde entwickelt, um potenziell gefährliche Chemikalien effektiver zu identifizieren und zu priorisieren, indem Redwoods auf Chemie ausgerichteten KI-Funktionen mit fortschrittlichen Optimierungsansätzen kombiniert werden, die, sobald die Technologie ausgereift ist, auch Quantenhardware einbeziehen können. Das Projekt soll ein sichereres und zuverlässigeres chemisches Screening in Bereichen unterstützen, in denen das Verständnis darüber, ob ein Stoff explosiv oder toxisch ist bzw. andere Sicherheitsrisiken darstellen könnte, von entscheidender Bedeutung ist - insbesondere in Umgebungen, in denen eine schnelle Identifizierung gefährlicher Materialien für Sicherheit, Verteidigung und Notfallmaßnahmen erforderlich ist. Die Arbeiten sollen sich darauf konzentrieren, die Analyse und Filterung chemischer Daten zu verbessern, mit dem Ziel, übersehene Gefahrstoffklassifizierungen zu reduzieren und gleichzeitig eine praxistaugliche Screening-Leistung aufrechtzuerhalten.
Da die Lieferketten für Chemikalien immer komplexer werden und die behördlichen Erwartungen steigen, ist Redwood der Ansicht, dass ein zunehmender Bedarf an fortschrittlicheren Instrumenten besteht, mit denen sich die Risiken von Stoffen vor dem Transport, der Lagerung oder der Verwendung von Chemikalien besser einschätzen lassen. Nach Auffassung von Redwood könnte dies sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor bedeutende Anwendungsmöglichkeiten bieten, darunter im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie in der pharmazeutischen Entwicklung und der chemischen Logistik.
Dieses Projekt, das im Mai 2026 beginnen soll, wird im Rahmen der Initiative NRC IRAP Defence Industry Assist unterstützt, die innovativen kanadischen kleinen und mittleren Unternehmen dabei hilft, in Kanada entwickelte Verteidigungstechnologien sowie Technologien mit doppeltem Verwendungszweck voranzubringen. Redwood ist überzeugt, dass Q-SAFE im Einklang mit dieser Initiative steht, da die Identifizierung und Triage gefährlicher Chemikalien nicht nur für industrielle und pharmazeutische Betriebe von Bedeutung ist, sondern auch für umfassendere Anwendungen in den Bereichen Chemikaliensicherheit, Verteidigung und öffentliche Sicherheit, bei denen ein schnelles und zuverlässiges Screening entscheidend ist.
Diese Unterstützung durch NRC IRAP ist ein wichtiger Schritt für Redwood, da wir die Ausweitung unserer KI-Plattform für Chemie auf Anwendungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung fortsetzen. Mit Q-SAFE arbeiten wir an der Entwicklung von Tools, die Unternehmen dabei unterstützen, gefährliche Chemikalien besser zu identifizieren und schnellere, fundiertere Entscheidungen in Umgebungen zu treffen, in denen Sicherheit und Zuverlässigkeit wichtig sind. Wir sind der Ansicht, dass dieses Projekt die wachsende Bedeutung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Kanada und auf internationaler Ebene und die Rolle widerspiegelt, die Redwood bei der Entwicklung praktischer Lösungen für Unternehmen in den Bereichen Verteidigung, Sicherheit und Industrie spielen kann, so Louis Dron, CEO von Redwood AI.
Über Redwood AI Corp.
Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ) nutzt fortschrittliche künstliche Intelligenz, um Forschung und Entwicklung in der Chemie zu beschleunigen, mit dem Ziel, die Wirkstoffentdeckung und -entwicklung zu unterstützen sowie Lösungen für Verteidigung und Sicherheit voranzubringen. Das Unternehmen kombiniert Fachkenntnisse in den Bereichen Chemie, KI und Fertigung, um die Synthese und Skalierung von Arzneimitteln zu optimieren. Die Plattform von Redwood AI ist darauf ausgelegt, eine schnellere und effizientere Entwicklung neuer Therapien und chemiegesteuerter Anwendungen zu ermöglichen.
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Emittent: Redwood AI Corp.
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Werbetext enthält Aussagen und Informationen, die, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen können. Zukunftsgerichtete Informationen sind in der Regel durch Begriffe wie „glauben“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „könnte“, „sollte“, „wird“, „potenziell“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet und umfassen in dieser Pressemitteilung insbesondere Aussagen bezüglich der Entwicklung und des potenziellen Einsatzes der KI-gestützten Plattform, der daran vorgenommenen Sicherheitsverbesserungen sowie der Erwartung, dass die Software für die Erkundung oder Erschließung von Lagerstätten oder zur Weiterentwicklung von Verteidigungs- oder Sicherheitslösungen genutzt werden könnte.
Darüber hinaus können zukunftsgerichtete Informationen Aussagen zu Branchendaten, Daten zum Pharmamarkt, Unternehmensdaten sowie sonstigen Markt-, Wachstums- oder Prognoseannahmen umfassen, die nicht auf historischen Tatsachen beruhen. Solche Informationen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Annahmen des Unternehmens und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen wesentlich von den ausdrücklich oder implizit dargestellten abweichen. Hierzu zählen unter anderem Annahmen hinsichtlich Marktbedingungen, Branchentrends, regulatorischer Entwicklungen, Nachfrageentwicklung, technologischer Fortschritte sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in relevanten Märkten. Leser werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich nicht in unangemessener Weise („undue reliance“) auf derartige zukunftsgerichtete Informationen verlassen sollten.
Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen und Annahmen, auf denen diese zukunftsgerichteten Informationen beruhen, angemessen sind, sollte man sich nicht übermäßig darauf verlassen, da die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den ausdrücklichen oder implizierten Ergebnissen abweichen können. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheiten, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.
Die in diesem Werbetext enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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| 08.05.2026 | Nynomic AG | Nynomic AG: Q1 2026: Wachstum bei Umsatz, EBIT und Auftragsbestand / Jahresprognose bestätigt
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Nynomic AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Nynomic AG: Q1 2026: Wachstum bei Umsatz, EBIT und Auftragsbestand / Jahresprognose bestätigt
08.05.2026 / 09:11 CET/CEST
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Nynomic AG: Q1 2026: Wachstum bei Umsatz, EBIT und Auftragsbestand / Jahresprognose bestätigt
Wedel (Holst.), 08.05.2026
Die Nynomic AG hat die wichtigsten, noch vorläufigen Kennzahlen für das erste Quartal 2026 ermittelt (Vorjahreswerte in Klammern) und ist mit einer insgesamt deutlich verbesserten Geschäftsentwicklung in das neue Jahr gestartet.
Im ersten Quartal 2026 stieg der konzernweite Umsatz auf ca. Mio. EUR 22,3 (Mio. EUR 20,6; +8%). Das EBIT erreichte ca. Mio. EUR 0,1 und zeigt eine erfreuliche Verbesserung der operativen Profitabilität gegenüber dem Vorjahresquartal (Mio. EUR -0,9). Zum 31.03.2026 erhöhte sich der Auftragsbestand auf ca. Mio. EUR 55,6 und lag um rund 23% über dem Vorjahreswert (Mio. EUR 45,2). Der kräftig gestiegene Auftragsbestand unterstreicht die äußerst positive Dynamik und bildet eine sehr solide Grundlage für den weiteren Geschäftsverlauf im Jahr 2026. Darüber hinaus konkretisieren sich kurz- und mittelfristige Bedarfserhöhungen bei wichtigen Großkunden in wesentlichen strategischen Zukunftsfeldern.
Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 zeigen zudem klare Effekte des im Jahresverlauf 2025 umgesetzten Effizienzprogramms NyFIT2025. Im Rahmen dieser Optimierungsmaßnahmen wurden die Konzernstruktur angepasst und die Kostenbasis deutlich gesenkt. Hieraus ergibt sich eine zugleich verschlankte und gestärkte operative Aufstellung der Nynomic Gruppe in einem zukunftsorientierten Marktumfeld.
Nach zwei Übergangsjahren sieht sich Nynomic vor dem Hintergrund einer sich weiter festigenden Nachfragebasis und einer gesunden Bilanzstruktur gut positioniert, um die Rückkehr auf den Wachstumspfad im weiteren Jahresverlauf wie geplant fortzusetzen.
Die Vorstände der Gesellschaft, Maik Müller und Fabian Peters, bekräftigen daher die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 und erwarten einen Konzernumsatz in einem Korridor von Mio. EUR 100,0 bis Mio. EUR 105,0 sowie eine EBIT-Marge zwischen 6-8%.
Über Nynomic:
Die Nynomic AG ist ein international führender Hersteller von Produkten zur permanenten, berührungslosen und zerstörungsfreien optischen Messtechnik. Die Produkte und Dienstleistungen der Nynomic Gruppe basieren auf einer breiten Palette intelligenter Sensorik zur Vermessung optischer Strahlung kombiniert mit smarten Technologien zur Aufnahme, Verarbeitung und Auswertung von Daten. Sie lassen sich in verschiedene Anwendungsbereiche skalieren und stellen aufgrund der guten Adaptierbarkeit an die Prozesse beim Kunden hohe Effizienzsteigerung und hohen Kundennutzen dar. Miniaturisierung, Digitalisierung, Automatisierung – Nynomic nutzt konsequent den stetigen Technologiewandel als Grundlage für das im Marktvergleich mittelfristig überdurchschnittliche Wachstum. Die Nynomic Gruppe hat ein klares Vermarktungskonzept als Komplettanbieter von der Komponente bis zur Lösung. Sie ist mit eigenständigen Marken und Tochtergesellschaften mit rund 500 Mitarbeitern global aufgestellt.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.nynomic.com
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Jochen Fischer
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2323720 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A0MSN11 |
| 08.05.2026 | Coway Co., Ltd. | Coway gibt die Finanzergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026 bekannt
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Coway Co., Ltd.
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Coway gibt die Finanzergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026 bekannt
08.05.2026 / 09:05 CET/CEST
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SEOUL, Südkorea, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Coway Co., Ltd. die „Best Life Solution Company", hat heute ihre Finanzergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt gegeben.
„Dank der starken Nachfrage nach unseren führenden Produkten und der erfolgreichen Markteinführung unserer neuesten Angebote konnten wir im ersten Quartal ein solides Wachstum verzeichnen", sagte Soontae Kim, Finanzvorstand von Coway. „Aufbauend auf dieser ausgewogenen Entwicklung sowohl auf unseren heimischen als auch auf unseren globalen Märkten werden wir auch im Jahr 2026 durch innovative Produkteinführungen und verbesserte Marketingstrategien weiterhin ein profitables Wachstum erzielen."
Die von Coway gemeldeten Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
- Umsatz im ersten Quartal: 1.329,7 Mrd. KRW (+13,2% gegenüber dem Vorjahr)
- Betriebsergebnis im ersten Quartal: 250,9 Mrd. KRW (+18,8% gegenüber dem Vorjahr)
*Die ausgewiesenen Zahlen sind dem konsolidierten K-IFRS-Abschluss (International Financial Reporting Standards) entnommen. |
Auf dem heimischen Markt verzeichnete Coway einen Umsatz von 742,8 Milliarden KRW, was einem Anstieg von 9,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieses Wachstum wurde insbesondere durch die erfolgreiche Markteinführung der neuesten Produkte von Coway, darunter der „Icon Ice Water Purifier 3" und der „BEREX Pebble Chair 2", sowie durch die Erweiterung des Produktportfolios durch die Einführung der neuen Marke für medizinische Heimgeräte „Therasol" vorangetrieben. Darüber hinaus sorgte die große jährliche Verkaufsaktion des Unternehmens, die „Coway Festa", die Ende Februar für südkoreanische Verbraucher startete, für eine starke Nachfrage in einer Reihe von Produktkategorien. Infolgedessen stieg der Umsatz mit BEREX-Betten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 %, während der Nettozuwachs an Mietkonten im ersten Quartal 188.000 erreichte, was einem Anstieg von 81,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.
Auch die ausländischen Tochtergesellschaften von Coway erzielten im ersten Quartal eine starke Leistung: Der Umsatz belief sich auf 537,0 Mrd. KRW, was einem Anstieg von 20,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die malaysische Tochtergesellschaft des Unternehmens erzielte einen beeindruckenden Umsatz von 406,2 Mrd. KRW, was einem Anstieg von 23,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, während die US-Tochtergesellschaft einen Umsatz von 57,5 Mrd. KRW (-4,1 % im Jahresvergleich) verzeichnete. Auch die Tochtergesellschaften von Coway in Thailand und Indonesien verzeichneten in diesem Quartal ein rasantes Wachstum und erzielten einen Umsatz von 55,4 Mrd. KRW (+29,3 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) bzw. 12,6 Mrd. KRW (+14,7 %).
Weitere Einzelheiten über die finanzielle Leistung von Coway finden Sie auf der Seite des Unternehmens Investor Relations.
Informationen zu Coway Co., Ltd.
Coway, „Best Life Solution Company", wurde 1989 in Korea gegründet und ist ein führendes Unternehmen für Haushaltsgeräte für eine gesundheitsfördernde Umgebung, das das Leben der Menschen mit innovativen Haushaltsgeräten wie Wasserreinigern, Luftreinigern, Bidets und Matratzen gesünder und komfortabler macht. BEREX, die Schlaf- und Wellness-Marke des Unternehmens, will die Lebensqualität durch hochmoderne Matratzen und Massagesessel verbessern. Seit seiner Gründung hat sich Coway mit intensiver Forschung, Entwicklung, Ingenieurwissenschaft und Kundenservice zu einem führenden Unternehmen in der Branche für Haushaltsgeräte für eine gesunde Umgebung entwickelt. Das Unternehmen setzt sich mit preisgekrönten Produkten, Fachwissen im Bereich der häuslichen Gesundheit, unübertroffenem Marktanteil, Kundenzufriedenheit und Markenbekanntheit nachweislich für Innovation ein. Coway setzt seine Innovationstätigkeit fort, indem es seine Produktlinien diversifiziert und das Auslandsgeschäft in Malaysia, den USA, Thailand, China, Indonesien, Vietnam und Europa auf der Grundlage des Geschäftserfolgs in Korea vorantreibt. Im Jahr 2025 brachte das Unternehmen Coway Life Solution auf den Markt, eine Premium-Plattform für die Altenpflege, die personalisierte Pflegelösungen für verschiedene Lebensphasen anbietet. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.coway.com/ oder http://newsroom.coway.com.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2974610/Image__Coway_Financial_Results.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1395396/Logo_Logo.jpg
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2323718 08.05.2026 CET/CEST
| noisin874562 |
| 08.05.2026 | FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft | FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft treibt strategische Weiterentwicklung voran: Aufsichtsrat bestellt Michael Spatny als neuen COO
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Personalie
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft treibt strategische Weiterentwicklung voran: Aufsichtsrat bestellt Michael Spatny als neuen COO
08.05.2026 / 09:00 CET/CEST
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft treibt strategische Weiterentwicklung voran: Aufsichtsrat bestellt Michael Spatny als neuen COO
Germering, 08.05.2026 – Der Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft („FORTEC“), einem führenden Anbieter von Lösungen in den Bereichen Display-Technologie und Stromversorgungen, hat Herrn Michael Spatny mit Wirkung vom 18. Mai 2026 zum neuen COO der Gruppe bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Ulrich Ermel an, der das Unternehmen wie bereits angekündigt auf eigenen Wunsch mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 30. Juni 2026 verlässt. Der Vertrag mit Herrn Spatny hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029.
Michael Spatny besitzt einen Ingenieurabschluss der HTL für Elektronik und Kommunikationstechnik, Wien, und verfügt über mehr als 35 Jahre internationale Erfahrung im Technologiesektor. Dabei war er in verschiedenen Positionen als CEO, CSO oder Geschäftsführer mit nachweislicher Erfolgsbilanz beim Aufbau, der Skalierung und der Weiterentwicklung internationaler Technologieunternehmen tätig. Sein Fokus lag dabei insbesondere auf der Steigerung operativer Effizienz, der Optimierung internationaler Vertriebsstrukturen sowie der Umsetzung profitablen Wachstums in wettbewerbsintensiven Märkten. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Leitung großer Unternehmen, dem Aufbau leistungsstarker internationaler Teams sowie in der Führung komplexer Organisationen in den Regionen EMEA, den USA und Asien. Vor seinem Wechsel zu FORTEC war Michael Spatny fast acht Jahre für die IHSE Group, einen weltweit führenden Entwickler und Hersteller hochentwickelter KVM-Produkte aus Deutschland, tätig, zuletzt als Group CEO.
„Wir freuen uns, mit Michael Spatny einen international erfahrenen Technologie-Manager für die Position des COO gewonnen zu haben. Mit seiner ausgewiesenen Expertise in der strategischen Weiterentwicklung und operativen Skalierung von Technologieunternehmen wird er wichtige Impulse für die nächste Entwicklungsphase der FORTEC-Gruppe setzen. Michael Spatny bringt genau die Erfahrung und Umsetzungskompetenz mit, die wir benötigen, um FORTEC operativ zu stärken, Wachstumschancen konsequent zu nutzen und das Unternehmen mittelfristig wieder auf einen profitablen Wachstumskurs zurückzuführen“, sagt Christoph Schubert, Aufsichtsratsvorsitzender der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft.
Michael Spatny, künftiger COO der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, ergänzt: „Ich danke dem Aufsichtsrat der FORTEC für das Vertrauen und freue mich auf die neue Aufgabe. Ich bin überzeugt davon, dass ich mit meiner einschlägigen Erfahrung und Expertise dazu beitragen kann, die Potenziale des Unternehmens zu heben und FORTEC wachstumsorientiert weiterzuentwickeln. Das Unternehmen steht, nicht nur infolge der aktuellen globalen Situation, vor besonderen Herausforderungen. Gerade in einem dynamischen Marktumfeld bieten sich auch attraktive Chancen, FORTEC effizienter, innovativer und zukunftsorientierter aufzustellen. Gemeinsam mit dem Team möchte ich die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Gruppe schaffen.“
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft | Augsburger Str. 2b | 82110 Germering | Germany
Phone: +49 89 894450 232
aktie@fortecag.de | www.fortecag.de
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Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft (ISIN Aktie: DE0005774103, WKN: 577410) mit Sitz in Germering wurde 1984 als international tätiger Distributor von Standardlösungen im Bereich Stromversorgungen, Embedded-Systems und Displays gegründet. Darüber hinaus bietet die FORTEC Gruppe heute kundenspezifische Entwicklungen und komplette Systementwicklungen an. Seit April 2020 ist die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft als Holding für die Steuerung der verbundenen Unternehmen, die Strategie des Konzerns und wesentliche Teile der Administration zuständig. Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft hat Tochterunternehmen in Deutschland, in der Schweiz, in UK, in den USA und den Niederlanden.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323210 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005774103 |
| 08.05.2026 | cyan AG | ONATi/Vini stärkt Kundenschutz: cyan AG wird neuer Cybersicherheitspartner in Französisch-Polynesien
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cyan AG
/ Schlagwort(e): Kooperation/Vertrag
ONATi/Vini stärkt Kundenschutz: cyan AG wird neuer Cybersicherheitspartner in Französisch-Polynesien
08.05.2026 / 08:30 CET/CEST
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ONATi/Vini stärkt Kundenschutz: cyan AG wird neuer Cybersicherheitspartner in Französisch-Polynesien
München, 08. Mai 2026 – Die cyan AG, ein Anbieter von intelligenten Cybersicherheits-Lösungen, und ONATi, Eigentümer von Vini, haben einen Partnerschaftsvertrag unterzeichnet. Im Rahmen der Zusammenarbeit bietet der größte Telekommunikationsanbieter Französisch-Polynesiens seinen Privat- und Geschäftskunden netzwerkbasierte Cybersicherheits-Lösungen von cyan an und erweitert damit sein breites Dienstleistungsangebot für seine Kunden.
Die Partnerschaft umfasst die Implementierung einer hochmodernen Cybersicherheits-Lösung gegen digitale Bedrohungen wie Phishing, Malware oder Ransomware – für Mobilfunk- und Festnetzkunden. Die Lösung bietet maximale Flexibilität und Einfachheit, schnelle Verfügbarkeit und mühelose Skalierbarkeit mit einer cloudbasierten Lösung, die vollständig von cyan betrieben wird. Dies ermöglicht es Vini, sein Angebot mit einer hocheffizienten und benutzerfreundlichen Cybersicherheits-Lösung zu erweitern, die auf der Threat-Intelligence-Datenbank von cyan basiert. Als AWS ISV-Partner hat cyan Cybersicherheits-Lösungen entwickelt, die die Zuverlässigkeit, Sicherheit und globale Infrastruktur von Amazon Web Services nutzen, um selbst an abgelegenen Standorten sichere und leistungsstarke Cybersicherheitsdienste bereitstellen zu können.
Nicolas Weinmann, CEO von ONATi: „Als führender Telekommunikationsanbieter in Französisch-Polynesien sind wir stolz darauf, an der Spitze der Cybersicherheitsinnovation zu stehen. Durch die Implementierung der Lösung von cyan können wir unseren Kunden einen fortschrittlichen, benutzerfreundlichen Schutz bieten und sicherstellen, dass ihr digitales Leben vor sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen geschützt ist. Diese Partnerschaft spiegelt unsere Vision wider, Innovation mit Vertrauen für alle unsere Kunden zu verbinden.“
Markus Cserna, CEO und CTO der cyan AG: „Trotz der isolierten Lage Französisch-Polynesiens im Südpazifik bleiben der Archipel und seine Bewohner von der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminelle nicht verschont. Die Partnerschaft mit ONATi ermöglicht uns nicht nur, unsere internationale Präsenz weiter auszubauen, sondern wir leisten auch einen wichtigen Beitrag, um ONATi mit Hilfe unserer netzwerkbasierten Schutztechnologie langfristig bei der Weiterentwicklung seiner Cybersicherheitsstrategie zu unterstützen.“
Über ONATi
ONATi ist der führende Telekommunikationsanbieter in Französisch-Polynesien und bietet innovative und zuverlässige Konnektivitätslösungen auf den Inseln. Als Tochtergesellschaft der OPT-Gruppe spielt ONATi eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung hochwertiger Mobilfunk-, Internet- und Festnetzdienste für Einwohner, Unternehmen und Institutionen. Mit einem starken Fokus auf Innovation, digitale Inklusion und Kundenerfahrung hat sich ONATi zum Ziel gesetzt, die digitale Transformation Französisch-Polynesiens voranzutreiben und sichere, vertrauenswürdige Konnektivität für alle bereitzustellen.
Über cyan
Die cyan AG (XETR: CYR) ist ein Anbieter von intelligenten Cybersecurity-Lösungen mit fast 20 Jahren Erfahrung in der IT-Industrie. Die Gesellschaft bietet IT-Sicherheitsprodukte für Endkunden von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern sowie Finanzdienstleistern an. Die Lösungen werden als White-Label-Produkte in die Apps und Systemlandschaft von internationalen Geschäftspartnern integriert, die diese unter ihrer eigenen Marke den Privat- und Geschäftskunden anbieten. Über Managed Service Provider bietet cyan zudem die Cybersecurity-Lösung cyan Guard 360 für mittelständische Unternehmen an.
Zusätzlich betreibt cyan ein eigenes Forschungs- & Entwicklungszentrum mit dem Ziel, Trends in der Industrie frühzeitig zu erkennen und optimale Produktlösungen zu entwickeln. Zu den Kunden von cyan zählen unter anderen die Orange Gruppe, der Telekomkonzern Deutsche Telekom (Magenta/T-Mobile) und Claro Chile (América Móvil Group).
Weitere Informationen unter: www.cyansecurity.com
cyan AG Investor Relations:
cyan AG
Telefon: +49 89 71042 2073
E-Mail: ir@cyansecurity.com
cyan AG Pressekontakt:
Kirchhoff Consult GmbH
Telefon: +49 40 60 91 86 65
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2323360 08.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | KPS AG | KPS veröffentlicht die Ergebnisse für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025/2026
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KPS AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht
KPS veröffentlicht die Ergebnisse für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025/2026
08.05.2026 / 08:30 CET/CEST
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KPS veröffentlicht die Ergebnisse für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025/2026
- Umsatz erreicht 54,7 Mio. € in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025/2026
- EBITDA beläuft sich auf 3,5 Mio. €, EBITDA-Marge entsprechend bei 6,4 %
- Prognose für das Geschäftsjahr 2025/2026 bestätigt
Unterföhring/München, 8. Mai 2026 – Die KPS AG (WKN: A1A6V4 / ISIN: DE000A1A6V48), Europas führende Unternehmensberatung für Digital Strategy, Digital Customer Interaction und Digital Enterprise, veröffentlicht die Ergebnisse für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025/2026.
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025/2026 erzielte KPS in einem herausfordernden Marktumfeld einen Umsatz in Höhe von 54,7 Mio. € (Vorjahr: 64,7 Mio. €). In diesem Zusammenhang machte sich der Trend bemerkbar, dass Kunden anstatt langfristiger, investitionsintensiver Großprojekte zunehmend auf kleinere Projekte mit kürzeren Umsetzungszyklen setzen.
Erwartungsgemäße Entwicklung bei konsequenter strategischer Neuausrichtung
Im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres hat die KPS AG gezielte Weichenstellungen vorgenommen, um die Voraussetzungen für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung zu schaffen. Dazu hat die Gesellschaft ihre Aktivitäten zur Erweiterung des Technologie- und Serviceportfolios intensiviert, Initiativen zur Stärkung bestehender Geschäftsbeziehungen umgesetzt sowie neue Marktsegmente erschlossen.
Einem erwartungsgemäß rückläufigen Umsatz wurde im ersten Halbjahr 2025/2026 mit einem konsequenten Kostenmanagement begegnet. Dies führte zu einem EBITDA in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Entsprechend lag die EBITDA-Marge bei 6,4 % (Vorjahr: 7,4 %).
Vorstand durch erfahrenen Finanzexperten ergänzt
Mit Wirkung zum 15. Februar 2026 hat die KPS AG ihr Führungsgremium um einen Finanzvorstand erweitert. Herr Michael Hessing übernimmt seitdem die Funktion des CFO und bringt umfassende Kenntnisse aus den Bereichen Finanzierung, Transformation, Restrukturierung und strategische Unternehmensentwicklung mit. Seine Erfahrungen aus unterschiedlichen Industrie- und Investitionskontexten stärken die Kompetenz des Vorstands in einer Phase, in der die Gesellschaft ihre strategische Ausrichtung aktiv gestaltet.
Positionierung für das zweite Halbjahr
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben herausfordernd. Geopolitische Spannungen sowie Preisbewegungen bei Energie und Rohstoffen beeinflussen das Investitionsklima der Zielkundschaft der KPS nachhaltig. Die KPS AG sieht sich dennoch in einer soliden Ausgangslage, um die Gesellschaft im weiteren Jahresverlauf auf Kurs zu halten und die prognostizierten Ergebnisse zu erreichen. Die breitere Marktabdeckung, der Aufbau neuer Kundenbeziehungen sowie die zunehmende Durchdringung bestehender Accounts schaffen hierfür eine belastbare Grundlage.
Prognose für das Geschäftsjahr 2025/2026 bestätigt
Insgesamt bestätigt die KPS auf Basis der Ergebnisse in den ersten sechs Monaten ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2025/2026. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 werden weiterhin Umsatzerlöse des Konzerns in einer Bandbreite zwischen 99,0 Mio. € und 110,0 Mio. € erwartet. Daneben wird für das Geschäftsjahr 2025/2026 ein EBITDA im Korridor von 2,0 Mio. € und 6,7 Mio. € prognostiziert.
Über die KPS AG
KPS treibt gemeinsam mit seinen Kunden die digitale Transformation kontinuierlich voran und gestaltet mit einer ganzheitlichen Vision schon heute die Welt von morgen: smarte Best-Practice-Prozesse und herausragende Kundenerlebnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der individuellen Kundeninteraktion über die Supply Chain und das operative Kerngeschäft bis hin zu den Finanzen. Das Münchner Beratungshaus ist der führende Partner für Handels- und Konsumgüterunternehmen in der Strategie-, Prozess- und Technologieberatung und setzt bei der Umsetzung auf einsatzbereite Accelerator-Technologien und führende Best-of-Breed-Lösungen aus einem starken Partnernetzwerk. Für seine Leistungen wurde KPS u.a. mehrfach mit dem „Hidden Champion“-Award in der Kategorie Konsumgüter & Handel sowie als Fokuspartner im Rahmen der SAP Diamant-Initiative für die Kategorie „Retail & Consumer Products“ ausgezeichnet. Mehr erfahren Sie online unter www.kps.com.
KPS AG
Beta-Straße 10H
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
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2323558 08.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | LIBERO football finance AG | LIBERO wird am World Football Summit in Madrid teilnehmen
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LIBERO football finance AG
/ Schlagwort(e): Konferenz/Markteinführung
LIBERO wird am World Football Summit in Madrid teilnehmen
08.05.2026 / 08:00 CET/CEST
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CORPORATE NEWS | LIBERO football finance AG
Frankfurt am Main, 08.05.2026 / 08:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LIBERO wird am World Football Summit in Madrid teilnehmen
Die LIBERO football finance AG informiert über ihre Teilnahme am World Football Summit in Madrid am 15. und 16. September 2026
Die LIBERO football finance AG wird im September 2026 auf dem World Football Summit in Madrid einer breiten Öffentlichkeit die LIBERO Exchange Plattform vorstellen. Im Nachgang zum SPOBIS Kongress im Februar 2026 ist der Geschäftsbetrieb der LIBERO wie geplant angelaufen. Die Gesellschaft hat darüber am 17.03.2026 informiert. Der aktuelle Abschluss eines Vertrages mit einem Club Investor aus Asien hat die LIBERO dazu bewogen mit ihrem Angebot auch schon im Jahr 2026 Clubs und Investoren außerhalb Europas zu adressieren. Der World Football Summit in Madrid wird hierzu der offizielle Startschuss sein.
Die LIBERO Exchange ist eine Plattform zur Vermittlung von jeglichen Finanzierungsanfragen, die ein Fußballclub hat. Auf der Finanzierungseite konnte Libero neben Banken auch Kreditfonds als Geldgeber gewinnen. Zwei innovative Finanzierungsbeispiele von Fonds befinden sich mit der Kaderfinanzierung und einer permanenten Kreditlinie für Clubs auf der LIBERO Homepage mit einem Kurzsteckbrief. Die LIBERO Exchange bietet zusammengefasst folgende Vorteile:
- Anbietervielfalt senkt die Kosten für die Vereine
- Lösung für das Problem der Großkreditgrenze
- Einfache Bildung von Finanzierungskonsortien
- Kurzfristige, qualitative Einschätzung aus dem LIBERO Netzwerk
- Schnelle Entscheidungen durch neue Finanzierungsanbieter
- Systematische Datenbereitstellung für die Finanzierer
- Einheitliches Rating für Fußballvereine (in Arbeit)
Neben Finanzierungsthemen können Fußballvereine und Club Investoren auch sämtliche sonstigen Dienstleistungsanfragen auf der LIBERO Exchange platzieren.
Der Vorstandsvorsitzende der LIBERO football finance AG, Dr. Dirk Rogowski, kommentiert: „Der Abschluss eines exklusiven Vertrages mit einem Club Investor aus Asien zeigt die Stärke unseres Angebotes. Wir können genau das bieten, was gefragt ist, nämlich persönliche Kontakte, qualitative Einschätzungen, rechtliches Know-how und Zugang zu Finanzierungslösungen. Daher ist der World Football Summit in Madrid genau die richtige Plattform, um unser Angebot über Europa hinaus in die Welt zu tragen."
Kontakt:
Dr. Dirk Rogowski, Vorstand, dr@lff.ag
Über die LIBERO football finance AG
Die im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notierte
LIBERO football finance AG (ISIN: DE000A161N22) hat sich auf die ganzheitliche Betreuung von Fußballvereinen in allen Finanzierungs- und Rentabilitätsfragen spezialisiert und bietet umfassende Beratungsleistungen rund um alle wirtschaftlichen Belange von Profifußballvereinen.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der LIBERO, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der LIBERO sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind unter anderem die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die LIBERO einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die LIBERO ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
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2323644 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A161N22 |
| 08.05.2026 | sino AG | sino AG | High End Brokerage: 111.884 Orders im April
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sino AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
sino AG | High End Brokerage: 111.884 Orders im April
08.05.2026 / 08:00 CET/CEST
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Düsseldorf, 8. Mai 2026
Die sino AG | High End Brokerage hat im Monat April 111.884 Orders ausgeführt. Dies ist ein Rückgang von 32,52 % gegenüber dem Vormonat (+0,65 % ggü. April 2025).
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April 2026 |
März 2026 |
April 2025 |
| Orders gesamt |
111.884 |
165.814 |
111.166 |
| Wertpapier–Orders |
108.351 |
157.753 |
102.264 |
| Future–Kontrakte |
19.333 |
50.011 |
19.137 |
Im April lag der Orderbuchumsatz an den Handelsplätzen Xetra, Börse Frankfurt und Tradegate bei 198,69 Mrd. Euro. Eine Reduktion von 22,96 % gegenüber dem Vormonat (-15,54 % ggü. April 2025). Per 30.04.2026 wurden bei der sino AG 304 Depots betreut (+0,33 % ggü. Vormonat).
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2323220 |
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| Ende der Mitteilung |
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2323220 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005765507 |
| 08.05.2026 | Commerzbank Aktiengesellschaft | Commerzbank liefert starkes erstes Quartal und strebt Nettoeigenkapitalrendite von 21 % bis 2030 an
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Commerzbank Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Commerzbank liefert starkes erstes Quartal und strebt Nettoeigenkapitalrendite von 21 % bis 2030 an
08.05.2026 / 07:58 CET/CEST
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Geschäftsergebnis Q1 2026:
- Operatives Ergebnis um 11 % auf Rekordwert von 1,4 Mrd. Euro und Nettoergebnis um 9 % auf 913 Mio. Euro gesteigert
- Erträge um 5 % auf 3,2 Mrd. Euro erhöht – Firmenkunden-Kreditvolumen um 16 % gesteigert
- Provisionsüberschuss wuchs um 9 % auf Allzeithoch von 1,1 Mrd. Euro – Zinsüberschuss trotz gesunkener Leitzinsen mit 2 Mrd. Euro stabil
- Cost-Income-Ratio um 3 Prozentpunkte auf 53 % verbessert – ohne Pflichtbeiträge bei 50 %
- Risikoergebnis mit minus 142 Mio. Euro weiter auf niedrigem Niveau – NPE-Quote unverändert bei 1,1 %
- Nettoeigenkapitalrendite um 1,6 Prozentpunkte verbessert auf 12,7 %
„Momentum 2030“-Strategie mit neuen Zielen und klarem Wachstumspfad bis 2030:
- Nettoergebnisziel für 2026 auf mindestens 3,4 Mrd. Euro erhöht; Cost-Income-Ratio von rund 53 %
- Erwartungen für 2028 angehoben und neue Wachstums- und Finanzziele bis 2030 gesetzt
- Nettoeigenkapitalrendite von 21 % und Cost-Income-Ratio von 43 % bis 2030 geplant
- Attraktive Kapitalrückgabe: Ausschüttungsquote von 100 % angestrebt, bis CET-1-Zielquote von 13,5 % erreicht
Position der Commerzbank zum Angebot der UniCredit:
- Vorstand und Aufsichtsrat werden ihre begründete Stellungnahme zum Angebot zeitnah veröffentlichen
- Commerzbank veröffentlicht Präsentation mit Zusammenfassung ihrer ausgewählten vorläufigen Anmerkungen zum Angebot der UniCredit und ihrer Präsentation vom 20. April 2026
- UniCredit bietet keine Prämie; ihr kommunizierter Plan bleibt vage und birgt erhebliche Umsetzungsrisiken
- Commerzbank bleibt gesprächsbereit, sofern UniCredit bereit ist, eine attraktive Prämie zu bieten und über einen Plan zu sprechen, der wesentliche Säulen des Geschäftsmodells und der Strategie der Commerzbank berücksichtigt
Die Commerzbank hat ihren Erfolgskurs mit einem sehr starken ersten Quartal 2026 fortgesetzt. Das Operative Ergebnis stieg in den ersten drei Monaten des Jahres um 11 % auf den Rekordwert von 1,4 Mrd. Euro. Auf Basis des erfolgreichen Jahresstarts hebt die Commerzbank ihren Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 an. Sie plant nun mit einem Nettoergebnis von mindestens 3,4 Mrd. Euro, nachdem sie zuvor von mehr als 3,2 Mrd. Euro ausgegangen war. Auch in den kommenden Jahren rechnet die Bank mit einer dynamischen Geschäftsentwicklung. Sie erhöht ihre Erwartungen für 2028 und setzt sich ambitionierte Finanzziele bis zum Jahr 2030. Mit ihrer weiterentwickelten Strategie „Momentum 2030“ skaliert die Commerzbank ihr bewährtes Geschäftsmodell weiter und reflektiert die Potenziale künstlicher Intelligenz (KI) stärker in ihrer Planung. So beschleunigt die Bank ihr profitables Wachstum, erhöht die Effizienz und treibt die technologische Innovation schneller als bisher geplant voran.
„Wir sind mit Ergebnissen auf Rekordniveau ins Jahr gestartet. Das beweist: Unsere Strategie funktioniert – und hat mehr Potenzial als ursprünglich geplant“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank. „Wir wachsen stärker als geplant, und unsere neuen Ziele bis 2030 spiegeln das wider – ehrgeizig und gleichzeitig verlässlich in der Umsetzung. Daran muss sich jede Alternative messen lassen.“
Die eigenständige Strategie „Momentum“ ist seit knapp 15 Monaten die Basis für die starke Ergebnisentwicklung der Commerzbank, die sich im Aktienkurs widerspiegelt. Alle Wachstumsziele hat die Bank erreicht oder übertroffen und damit ihre Umsetzungsstärke unter Beweis gestellt. Auf dieser Erfolgsbilanz aufbauend hebt die Commerzbank nun ihre strategischen Ambitionen auf die nächste Stufe und erweitert den Planungshorizont über das Jahr 2028 hinaus bis 2030.
Ziele bis 2030: Künstliche Intelligenz als wichtiger Treiber für Effizienz und Wachstum
Die Commerzbank beschleunigt das Wachstum und treibt die Transformation der Bank weiter konsequent voran. Bis zum Jahr 2028 strebt die Bank eine Nettoeigenkapitalrendite von rund 17 % an, nachdem sie bislang 15 % in Aussicht gestellt hatte. Bis zum Jahr 2030 geht sie von einer weiteren Steigerung auf rund 21 % aus. Ihr Nettoergebnis will sie bis 2028 auf 4,6 Mrd. Euro und bis 2030 auf 5,9 Mrd. Euro erhöhen.
Die Erträge sollen bis 2028 auf 15,0 Mrd. Euro und bis 2030 auf 16,8 Mrd. Euro wachsen. Dabei geht die Bank von einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 6 % aus. Für 2028 hatte sie ursprünglich mit Erträgen in Höhe von 14,2 Mrd. Euro gerechnet. Treiber des zusätzlichen Ertragswachstums sind der Provisions- und der Zinsüberschuss gleichermaßen. Die Bank geht davon aus, dass der Provisionsüberschuss sein dynamisches Wachstum fortsetzt. Auf Basis des anhaltenden Einlagen- und Kreditwachstums sowie begünstigt durch aktives Einlagenmanagement soll der Zinsüberschuss im Jahr 2028 insgesamt 9,8 Mrd. Euro zu den Erträgen beisteuern. Für 2030 kalkuliert die Bank, dass der Beitrag auf 11,2 Mrd. Euro anwächst. Für die Kosten auf Konzernebene wird in den kommenden Jahren insgesamt ein stabiles Niveau erwartet. Bereinigt um die mBank ist ein Rückgang der Kosten vorgesehen. Entsprechend soll sich die Cost-Income-Ratio weiter verbessern: statt der ursprünglich geplanten 50 % auf 48 % im Jahr 2028 und auf 43 % im Jahr 2030. Ohne Berücksichtigung der Pflichtbeiträge wird die Cost-Income-Ratio dann bei 46 % beziehungsweise 41 % liegen.
Basis für die höheren Ziele ist das bewährte Geschäftsmodell mit klarem Kundenfokus, das die Bank in den kommenden Jahren gezielt weiterentwickelt. So wird das Privat- und Unternehmerkundensegment in Deutschland seine hochwertigen Beratungsleistungen und das Brokerage-Geschäft weiter ausbauen, um noch stärker vom Trend hin zu Wertpapieren zu profitieren. Das Firmenkundensegment strebt an, im deutschen Heimatmarkt weitere Marktanteile zu gewinnen. Zugleich treibt es den gezielten Ausbau des internationalen Geschäfts vor dem Hintergrund der sich geografisch diversifizierenden deutschen Wirtschaft voran. Darüber hinaus wird das Segment seinen Kapitaleinsatz kontinuierlich verbessern und damit die Grundlage für weiteres profitables Wachstum schaffen. Die polnische Tochter mBank setzt ihr dynamisches Wachstum im Rahmen ihrer Strategie „Full Speed Ahead!“ fort und wird damit wesentlich zum Erreichen der Konzernziele beitragen.
Mit „Momentum 2030“ schöpft die Bank die Potenziale von KI noch stärker aus. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 wird sie kumuliert rund 600 Mio. Euro in diesem Bereich investieren. Bereits heute steigern die laufenden KI-Anwendungen die Produktivität und Servicequalität der Bank – und liefern damit einen messbaren Nutzen für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende. Ein aktuelles Beispiel aus dem Privatkundengeschäft ist der Start eines Prozesses für optimiertes Beschwerdemanagement – unter Einsatz agentischer KI. Im Risikomanagement nutzt die Bank mit „Hawk AI“ ein KI‑Modell, das große Datenmengen analysiert, um Geldwäsche und Finanzkriminalität präziser zu erkennen. Auch ihre Kreditrisikoprozesse digitalisiert die Bank. Eine KI-gestützte Auswertung von Geschäftsberichten unterstützt dabei die Kreditanalyse und hilft so, Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Im nächsten Entwicklungsschritt wird die Commerzbank konsequent KI-Agenten einsetzen. Diese unterstützen komplette Prozesse – vom Kontowechsel über Know-your-Customer-(KYC-) und Dokumentenprüfungen bis hin zur Vertragserstellung. Das reduziert arbeitsintensive Tätigkeiten deutlich. Ab 2030 erwartet die Commerzbank aus ihren KI-Initiativen einen Wertbeitrag von rund 500 Mio. Euro pro Jahr. Gleichzeitig erwartet die Bank, dass KI es ihr ermöglicht, rund 10 % ihrer Kapazitäten freizusetzen und teilweise neu einzusetzen, sodass Mitarbeitende im Vertrieb mehr Zeit für eine hochwertige Kundenberatung aufwenden können. KI-gestützte Services sorgen darüber hinaus für ein verbessertes Kundenerlebnis.
Die fortgesetzte Transformation der Bank geht mit einem konzernweiten Abbau von weiteren rund 3.000 Stellen brutto einher. Dem stehen gezielte Aufbauten in Wachstums- und Zukunftsfeldern gegenüber. Um diesen Transformationsprozess sozialverträglich zu gestalten, setzt die Commerzbank unter anderem auf bewährte Altersprogramme, natürliche Fluktuation und Demografie. Dazu hat die Bank mit den Arbeitnehmervertretungen bereits eine Transformationsvereinbarung getroffen, die die Eckpunkte regelt.
„Unsere heute vorgestellten neuen Ziele sind das Ergebnis der disziplinierten Umsetzung unserer Strategie ‚Momentum‘. Wir zeigen den Wachstumspfad der Commerzbank planbar und konkret bis 2030 – mit klar definierten Zielen und Zwischenzielen“, sagte Bettina Orlopp. „Hohe Wertschöpfung und geringe Umsetzungsrisiken zeichnen unser bewährtes Geschäftsmodell aus. Das wollen wir konsequent fortsetzen.“
Kapitalrückgabe: Ausschüttungsquote von 100 % soll bis CET-1-Zielquote von 13,5 % fortgeführt werden
Auf Grundlage des angestrebten Wachstums bleibt das Kapitalrückgabepotenzial der Commerzbank in den kommenden Jahren weiter hoch. Die Bank plant, die Ausschüttungsquote von 100 % ihres Nettoergebnisses vor außerordentlichen Einmalposten und nach Abzug von Additional-Tier-1-(AT-1-)Kuponzahlungen fortzuführen, bis ihre CET-1-Quote die angestrebte Zielmarke von 13,5 % erreicht. Die Kapitalrückgabe soll weiterhin über eine Kombination aus Dividenden und Aktienrückkäufen erfolgen.
Bereits für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 will die Commerzbank in Summe rund 2,7 Mrd. Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurückgeben. Dies entspricht 100 % des Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen. Neben zwei abgeschlossenen Aktienrückkäufen im Gesamtvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro plant die Bank die Zahlung einer Rekorddividende in Höhe von 1,10 Euro je Aktie (2024: 65 Cent je Aktie), über die die Hauptversammlung am 20. Mai 2026 entscheiden wird. Daraus ergibt sich eine Dividendenzahlung von insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro.
Position der Commerzbank zum Angebot der UniCredit
Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank werden ihre begründete Stellungnahme einschließlich einer Empfehlung an die Aktionäre nach Abschluss der umfassenden Prüfung der Angebotsunterlage von UniCredit abgeben. Unabhängig davon hat die Bank heute eine Präsentation veröffentlicht, in der sie ausgewählte vorläufige Anmerkungen zum Angebot der UniCredit und ihrer Präsentation vom 20. April 2026 darlegt.
Aus Sicht der Commerzbank bleibt der Plan, den die UniCredit kommuniziert hat, vage und birgt erhebliche Umsetzungsrisiken. Gleichzeitig bedient sich die UniCredit dabei irreführender Darstellungen, die die Commerzbank diskreditieren. Die Aktionäre der Commerzbank werden von der UniCredit aufgefordert, einen völlig offenen Ausgang des Angebots zu akzeptieren und gleichzeitig Wertsteigerungspotenzial und Kontrolle ohne jegliche Prämie abzugeben.
Die Commerzbank handelt weiterhin im besten Interesse ihrer Aktionäre und weiteren Stakeholder und bleibt auf nachhaltige Wertschöpfung fokussiert. Die Bank bleibt gesprächsbereit, sofern UniCredit bereit ist, eine attraktive Prämie zu bieten und offen über einen Plan zu diskutieren, der die Säulen des Geschäftsmodells und der Strategie der Commerzbank berücksichtigt.
Geschäftsentwicklung im ersten Quartal: Provisionsüberschuss legt um 9 % zu
Im ersten Quartal 2026 steigerte die Bank ihre Erträge um 5 % auf 3.219 Mio. Euro (Q1 2025: 3.072 Mio. Euro). Treiber war dabei einmal mehr das dynamische Wachstum des Provisionsüberschusses, der um 9 % auf 1.102 Mio. Euro (Q1 2025: 1.012 Mio. Euro) zulegte. Dazu trugen vor allem das wachsende Anleiheemissionsgeschäft mit Firmenkunden sowie das anhaltend starke Wertpapiergeschäft mit Privatkunden bei. Der Zinsüberschuss lag mit 2.047 Mio. Euro trotz gesunkener Leitzinsen nahezu auf dem hohen Niveau des ersten Quartals 2025 (Q1 2025: 2.071 Mio. Euro). Hier spiegelt sich im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Rückgang des Zinsüberschusses der mBank infolge der gesunkenen Leitzinsen in Polen wider, während das Ergebnis in Deutschland vom Kreditwachstum und steigenden Erträgen aus dem Replikationsportfolio profitierte.
Die Gesamtkosten des Konzerns waren mit 1.719 Mio. Euro im ersten Quartal stabil (Q1 2025: 1.722 Mio. Euro). Die Verwaltungsaufwendungen, auf die der Großteil entfiel, gingen leicht auf 1.594 Mio. Euro zurück (Q1 2025: 1.618 Mio. Euro). Bei den Personalaufwendungen wirkten ein geringerer Bewertungseffekt aus der aktienbasierten variablen Vergütung und Effizienzmaßnahmen entlastend. Dem gegenüber standen allgemeine Gehaltsanpassungen sowie Rekrutierungsmaßnahmen an den Shoring- und Sourcing-Standorten der Commerzbank. Bei der mBank stiegen die Kosten im Rahmen ihres Wachstumskurses, zudem erhöhten sich die Pflichtbeiträge zum polnischen Abwicklungsfonds. Bereinigt um die mBank sanken die Kosten im Konzern um rund 3 % auf 1.390 Mio. Euro (Q1 2025: 1.430 Mio. Euro). Das erfolgreiche Kostenmanagement der Bank spiegelt sich in der Cost-Income-Ratio, die sich im ersten Quartal um 3 Prozentpunkte auf 53 % (Q1 2025: 56 %) verbesserte. Ohne Berücksichtigung der Pflichtbeiträge verbesserte sich die Cost-Income-Ratio auf 50 % (Q1 2025: 53 %).
Das Risikoergebnis lag im ersten Quartal bei minus 142 Mio. Euro (Q4 2025: minus 207 Mio. Euro; Q1 2025: minus 123 Mio. Euro). In einem nach wie vor herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld unterstreicht das Ergebnis die anhaltend hohe Qualität des Kreditbuches der Commerzbank. Die Non-Performing-Exposure-Quote (NPE-Quote) betrug unverändert 1,1 % (Q4 2025: 1,1 %).
Die Commerzbank steigerte ihr Operatives Ergebnis in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 11 % und erzielte mit 1.358 Mio. Euro (Q1 2025: 1.227 Mio. Euro) das beste Quartalsergebnis ihrer Geschichte. Das Nettoergebnis nach Steuern und Minderheiten verbesserte die Bank ebenfalls deutlich um mehr als 9 % auf 913 Mio. Euro (Q1 2025: 834 Mio. Euro) und setzte damit ihre Rekordserie fort. Damit war es der beste Jahresauftakt und zugleich das beste Nettoergebnis im Quartal seit 2011 (Q1 2011: 985 Mio. Euro).
Die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) der Bank lag zum Stichtag 31. März 2026 bei 14,5 % (31. Dezember 2025: 14,7 %; 31. März 2025: 15,1 %) und bietet damit einen komfortablen Puffer von 417 Basispunkten zur regulatorischen Mindestanforderung (MDA-Schwelle) von derzeit rund 10,3 %. Ihre Nettoeigenkapitalrendite (Net RoTE) verbesserte die Bank im ersten Quartal deutlich auf 12,7 % (Q1 2025: 11,1 %).
„Die Steigerung der Nettoeigenkapitalrendite auf 12,7 % unterstreicht unsere wachsende Profitabilität. Die Grundlage dafür sind das anhaltende Ertragswachstum und die weiter verbesserte Effizienz“, sagte Finanzvorstand Carsten Schmitt. „Damit sind wir optimal aufgestellt, um unsere Renditeziele bis 2030 zuverlässig zu erreichen und gleichzeitig eine attraktive Kapitalrückgabe für unsere Investoren zu liefern.“
Entwicklung der Segmente: Starkes Kreditwachstum bei Firmenkunden setzt sich fort
Das Firmenkundensegment erzielte im ersten Quartal Erträge von 1.252 Mio. Euro (Q1 2025: 1.234 Mio. Euro). Der Zinsüberschuss stieg um 7 % auf 638 Mio. Euro (Q1 2025: 596 Mio. Euro) und profitierte dabei von der anhaltend hohen Kreditnachfrage. Das Kreditvolumen wuchs im Vergleich zum Vorjahresquartal um 16 % auf 120 Mrd. Euro (Q1 2025: 104 Mrd. Euro). Wachstumstreiber waren erneut die Investitionen deutscher und internationaler Firmenkunden im Ausland. Auch der Provisionsüberschuss entwickelte sich sehr gut mit einem Anstieg um 8 % auf 377 Mio. Euro (Q1 2025: 350 Mio. Euro). Maßgebliche Treiber waren das gute Anleiheemissionsgeschäft mit einer deutlich gestiegenen Zahl an Transaktionen sowie höhere Erträge aus dem Konsortialkreditgeschäft mit international tätigen Kunden. Das Operative Ergebnis lag mit 567 Mio. Euro dennoch unter dem Vorjahreswert (Q1 2025: 603 Mio. Euro), bedingt durch gestiegene Kosten sowie ein höheres Risikoergebnis.
Das Segment Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland entwickelte sich weiter positiv und erhöhte die Erträge im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich um rund 8 % auf 1.264 Mio. Euro (Q1 2025: 1.173 Mio. Euro). Der Zinsüberschuss stieg um 9 % auf 658 Mio. Euro (Q1 2025: 602 Mio. Euro), unterstützt durch Effekte aus dem aktiven Einlagenmanagement. Der Provisionsüberschuss entwickelte sich ebenfalls sehr gut und legte um 9 % auf ein historisches Niveau von 595 Mio. Euro zu (Q1 2025: 546 Mio. Euro). Haupttreiber waren das volumen- und transaktionsbasierte Wachstum des Wertpapiergeschäfts sowie ein gestiegener Beitrag aus dem Zahlungsverkehr, der vor allem auf die Einführung des neuen Preismodells für Girokonten zurückzuführen ist. Insbesondere das Brokerage-Geschäft der comdirect entwickelte sich positiv. Ihre Kundinnen und Kunden handelten mehr als bereits im starken Vorjahresquartal. Das Wertpapiervolumen erhöhte sich per Ende März im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich um 19 Mrd. Euro auf 261 Mrd. Euro (Q1 2025: 243 Mrd. Euro). Das durchschnittliche Kreditvolumen blieb insgesamt stabil bei 126 Mrd. Euro (Q1 2025: 125 Mrd. Euro). Den mit Abstand größten Anteil daran hatte das Baufinanzierungsvolumen, das mit 96 Mrd. Euro ebenfalls unverändert auf dem Niveau des Vorjahresquartals lag (Q1 2025: 96 Mrd. Euro). Das Neugeschäftsvolumen belief sich wie bereits im Vorquartal auf 2,1 Mrd. Euro. Infolge der positiven Ertragsentwicklung steigerte das Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland das Operative Ergebnis um 7 % auf 458 Mio. Euro (Q1 2025: 429 Mio. Euro).
Die polnische Tochtergesellschaft mBank erhöhte ihre Erträge im ersten Quartal um 27 % auf 682 Mio. Euro (Q1 2025: 536 Mio. Euro). Maßgeblich trug dazu die gesunkene Vorsorge für Rechtsrisiken aus Fremdwährungskrediten bei, die mit 17 Mio. Euro signifikant unter dem Niveau des Vorjahresquartals lag (Q1 2025: 158Mio.Euro). Der Provisionsüberschuss erhöhte sich dank hoher Kundenaktivitäten, unter anderem im Wertpapiergeschäft, um 12 % auf 139 Mio. Euro (Q1 2025: 125 Mio. Euro) und leistete damit einen erfreulichen Beitrag zur positiven Ertragsentwicklung. Der Zinsüberschuss ging vor allem infolge von Zinssenkungen in Polen auf 521 Mio. Euro zurück (Q1 2025: 600 Mio. Euro). Dies wurde jedoch zum überwiegenden Teil durch positive Effekte aus Zinsabsicherungsinstrumenten kompensiert, die im Fair-Value-Ergebnis ausgewiesen werden. Im Einlagen- und Kreditgeschäft verzeichnete die mBank signifikante Volumensteigerungen. Insgesamt erhöhte sich das Operative Ergebnis der mBank im ersten Quartal deutlich um 62 % auf 329 Mio. Euro (Q1 2025: 204 Mio. Euro).
Ausblick 2026: Exzellenter Jahresauftakt als Ausgangsbasis für höhere Ziele
Der starke Auftakt gibt der Commerzbank Rückenwind für die Erhöhung des Gewinnziels für dieses Jahr auf mindestens 3,4 Mrd. Euro von bisher mehr als 3,2 Mrd. Euro. Darin ist unter anderem die auf rund 8,6 Mrd. Euro (bisher: rund 8,5 Mrd. Euro) erhöhte Prognose für den Zinsüberschuss enthalten. Für den Provisionsüberschuss strebt die Bank weiterhin ein Wachstum von rund 7 % an. Insgesamt erwartet die Bank für das Gesamtjahr Erträge in Höhe von rund 13,2 Mrd. Euro. Bei den Kosten rechnet sie mit rund 7 Mrd. Euro. Dank des anhaltend aktiven Kostenmanagements und der angehobenen Ertragserwartungen plant die Bank nun mit einer Cost-Income-Ratio inklusive Pflichtbeiträgen von rund 53 %. Im Februar dieses Jahres war sie noch von rund 54 % ausgegangen. Das Risikoergebnis sieht die Bank trotz des schwierigen Umfeldes weiterhin bei rund 850 Mio. Euro. Die CET-1-Quote erwartet die Commerzbank zum Jahresende unverändert bei mehr als 14 %. Unter dem Strich strebt die Bank damit eine Nettoeigenkapitalrendite von rund 12 % an. Zuvor hatte sie mit mehr als 11,2 % gerechnet.
Übersicht über wesentliche Finanzkennzahlen
| in Mio. Euro |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Q1 2026 vs. Q1 2025 (in %) |
Q4 2025 |
Q1 2026 vs. Q4 2025 (in %) |
GJ 2025 |
| Zinsüberschuss |
2.047 |
2.071 |
– 1,1 |
2.049 |
– 0,1 |
8.226 |
| Provisionsüberschuss |
1.102 |
1.012 |
+ 8,9 |
1.029 |
+ 7,1 |
4.029 |
| Fair-Value-Ergebnis1 |
33 |
14 |
|
74 |
– 54,8 |
14 |
| Sonstige Erträge |
36 |
– 24 |
|
– 11 |
|
– 98 |
| Erträge |
3.219 |
3.072 |
+ 4,8 |
3.141 |
+ 2,5 |
12.171 |
| Erträge ohne Sondereffekte |
3.200 |
3.125 |
+ 2,4 |
3.132 |
+ 2,2 |
12.283 |
| Risikoergebnis |
– 142 |
– 123 |
– 15,0 |
– 207 |
+ 31,5 |
– 722 |
| Verwaltungsaufwendungen |
1.594 |
1.618 |
– 1,5 |
1.809 |
– 11,9 |
6.666 |
| Pflichtbeiträge |
125 |
104 |
+ 20,1 |
59 |
|
274 |
| Operatives Ergebnis |
1.358 |
1.227 |
+ 10,7 |
1.067 |
+ 27,3 |
4.509 |
| Restrukturierungsaufwendungen |
1 |
40 |
– 97,6 |
9 |
– 88,9 |
562 |
| Ergebnis vor Steuern |
1.357 |
1.187 |
+ 14,4 |
1.059 |
+ 28,2 |
3.947 |
| Steuern |
373 |
306 |
+ 22,1 |
259 |
+ 44,5 |
1.089 |
| Minderheiten |
71 |
46 |
+ 53,5 |
63 |
+ 13,5 |
234 |
| Konzernergebnis2 |
913 |
834 |
+ 9,4 |
737 |
+ 23,8 |
2.625 |
| Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft exkl. Pflichtbeiträge (%) |
49,5 |
52,7 |
|
57,6 |
|
54,8 |
| Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft inkl. Pflichtbeiträgen (%) |
53,4 |
56,1 |
|
59,4 |
|
57,0 |
| Operativer RoTE (%) |
17,0 |
14,9 |
|
13,4 |
|
13,9 |
| Netto-RoTE (%) |
12,7 |
11,1 |
|
10,0 |
|
8,7 |
| Netto-RoE (%) |
12,0 |
10,6 |
|
9,6 |
|
8,3 |
| CET-1-Quote (%)3 |
14,5 |
15,1 |
|
14,7 |
|
14,7 |
| Leverage Ratio |
4,3 |
4,6 |
|
4,3 |
|
4,3 |
| Bilanzsumme (Mrd. Euro) |
603 |
574 |
|
590 |
|
590 |
1 Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. 2 Den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbares Konzernergebnis. 3 Die Berücksichtigung von Zwischengewinnen im CET 1 steht im Einklang mit dem Ziel einer Ausschüttungsquote von 100 % und bedarf der Zustimmung der EZB.
Die Veranstaltungen des Tages im Überblick:
- 9.00 Uhr MESZ: Onlinetelefonkonferenz für Analystinnen und Analysten zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2026 und zum Strategie-Update bis 2030 („listen-only“, in englischer Sprache)
- 10.45 Uhr MESZ: Onlinetelefonkonferenz für Journalistinnen und Journalisten zu den Geschäftszahlen des ersten Quartals 2026 und zum Strategie-Update bis 2030 (in deutscher Sprache; registrieren Sie sich bitte etwa 15 Minuten vor Beginn)
Die Unterlagen zum Geschäftsergebnis des ersten Quartals 2026 und zum Strategie-Update bis 2030 der Commerzbank können ab etwa 7.00 Uhr im Internet abgerufen werden.
Pressekontakt
Erik Nebel +49 69 9353-45712
Svea Junge +49 69 9353-45691
Kontakt für Investoren
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Ute Sandner +49 69 9353-47708
Über die Commerzbank
Mit ihren beiden Geschäftssegmenten – Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden – bietet die Commerzbank als Universalbank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Sie ist die führende Bank im Firmenkundengeschäft in Deutschland und für den deutschen Mittelstand sowie starke Partnerin von rund 24.000 Firmenkundenverbünden und begleitet mit einem Anteil von rund 30 % den deutschen Außenhandel. Mit einer Präsenz in mehr als 40 Ländern ist die Commerzbank überall dort vertreten, wo ihre Mittelstandskunden, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden sie benötigen. Zudem begleitet die Commerzbank internationale Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro ist die Commerzbank zugleich eine der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. Unter der Marke Commerzbank bietet sie mit ihrem Omnikanalansatz ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot: online und mobil, telefonisch und per Video im Beratungscenter sowie persönlich an ihren rund 400 Standorten bundesweit. Unter der Marke comdirect bietet sie als digitale Hauptbank rund um die Uhr alle Kernleistungen und als Leistungsbroker Lösungen für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 6 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind unter anderem die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Commerzbank Aktiengesellschaft |
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Kaiserstraße 16 |
|
60311 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 (069) 136 20 |
| E-Mail: |
newsroom@commerzbank.com |
| Internet: |
www.commerzbank.de |
| ISIN: |
DE000CBK1001 |
| WKN: |
CBK100 |
| Indizes: |
DAX, CDAX, HDAX, PRIMEALL |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323544 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323544 08.05.2026 CET/CEST
| DE000CBK1001 |
| 08.05.2026 | Österreichische Post AG | ÖSTERREICHISCHE POST Q1 2026: Umsatz bei schwierigem Marktumfeld im ersten Quartal leicht verbessert, Ergebnis wie erwartet unter Vorjahresniveau
|
Österreichische Post AG
/ Schlagwort(e): Zwischenbericht
ÖSTERREICHISCHE POST Q1 2026: Umsatz bei schwierigem Marktumfeld im ersten Quartal leicht verbessert, Ergebnis wie erwartet unter Vorjahresniveau
08.05.2026 / 07:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ÖSTERREICHISCHE POST Q1 2026:
Umsatz bei schwierigem Marktumfeld im ersten Quartal leicht verbessert, Ergebnis wie erwartet unter Vorjahresniveau
Umsatz
- Konzern-Umsatzerlöse +0,9 % auf 770,7 Mio EUR
- Brief, Filiale & Services –7,6 % auf 289,9 Mio EUR
- E‑Commerce & Logistics +6,9 % auf 447,4 Mio EUR
- Bank –7,6 % auf 35,2 Mio EUR
Ergebnis
- EBITDA von 101,6 Mio EUR im Vorjahr auf 93,8 Mio EUR in Q1 2026
- EBIT von 48,4 Mio EUR im Vorjahr auf 36,8 Mio EUR in Q1 2026
Cashflow und Bilanz
- Operativer Free Cashflow von 73,4 Mio EUR
- Eigenkapital zum 31. März 2026 von 722,4 Mio EUR
Ausblick 2026 unverändert
- Leichter Umsatzanstieg erwartet
- Investitionen (CAPEX) von 140–160 Mio EUR
- Weitgehend stabile Ergebnisentwicklung (EBIT) in der Größenordnung der letzten Jahre
Der Start ins Jahr 2026 war von einem schwierigen geopolitischen und wirtschaftlichen Umfeld geprägt. Digitalisierung und Kostendruck bei wichtigen Kund*innengruppen führten auch im ersten Quartal zu einem weiteren Brief- und Werbemengenrückgang, dem es durch regulatorische und prozesstechnische Anpassungen zu begegnen gilt. Am Paketmarkt ist E‑Commerce nach wie vor der Wachstumstreiber, verbunden mit hohen Qualitätsanforderungen und intensivem Wettbewerb in den Märkten. „Mit Blick auf das schwierige Marktumfeld hat sich die Österreichische Post im ersten Quartal gut gehalten. Der Umsatz konnte – getragen vom E‑Commerce-Wachstum – leicht verbessert werden, das Ergebnis im ersten Quartal 2026 liegt wie erwartet unter dem Niveau des Vorjahres“, sagt Generaldirektor Walter Oblin. „Höhepunkte der ersten Monate waren auch der erfolgreiche Start unserer Mobilfunkmarke YELLLOW, die gute Entwicklung der bank99 und die Integration des E‑Commerce-Dienstleisters euShipments.com.“
Die Umsatzerlöse im ersten Quartal 2026 erhöhten sich um 0,9 % auf 770,7 Mio EUR. In der Division Brief, Filiale & Services reduzierten sich die Umsatzerlöse um 7,6 % auf 289,9 Mio EUR, geprägt vom strukturellen Rückgang des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution. Darüber hinaus ist insbesondere im adressierten Werbegeschäft eine Reduktion zu verzeichnen, die auf Einsparungsmaßnahmen der Werbe-Kund*innen zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse der Division E‑Commerce & Logistics in Höhe von 447,4 Mio EUR (+6,9 %) haben sich in Österreich und in der Region Südost- und Osteuropa mit einem Volumenzuwachs von 10 % bzw. 9 % sehr zufriedenstellend entwickelt, in der Region Türkei+ (umfasst die Länder Türkei, Aserbaidschan, Georgien und Usbekistan) waren regulatorisch bedingte Rückgänge bei den Mengen aus Asien zu verzeichnen (Volumenentwicklung –2 %). Die Division Bank mit Umsatzerlösen von 35,2 Mio EUR verzeichnete zwar einen Rückgang bei den Erträgen aus Finanzdienstleistungen aufgrund des niedrigeren Zinsumfelds, konnte aber sowohl das Zinsergebnis steigern als auch ein nachhaltig positives Ergebnis erwirtschaften.
Das Ergebnis des ersten Quartals 2026 lag mit der Transformation im Telekommunikationsbereich, dem herausfordernden Wettbewerbsumfeld in Südost- und Osteuropa sowie dem regulatorisch bedingten Mengenentfall in der Türkei durch restriktive Importregeln für Pakete aus Asien erwartungsgemäß unter dem Niveau des Vorjahres. Das EBITDA verringerte sich in der Berichtsperiode von 101,6 Mio EUR im Vorjahr auf 93,8 Mio EUR und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 48,4 Mio EUR auf 36,8 Mio EUR. Das Periodenergebnis der Österreichischen Post lag im ersten Quartal 2026 – bedingt durch einen negativen Bewertungseffekt für die restlichen 20 % der Anteile an Aras Kargo – bei 15,3 Mio EUR nach 39,6 Mio EUR im Vorjahr (basierend auf Inflation und Wechselkurs). Daraus ergibt sich ein Ergebnis je Aktie für das erste Quartal 2026 von 0,22 EUR nach 0,56 EUR im Vorjahresquartal.
Für das Gesamtjahr 2026 bleiben die grundlegenden Trends vor dem Hintergrund anhaltender konjunktureller Unsicherheiten unverändert. Während im Briefgeschäft infolge fortschreitender Digitalisierungsbestrebungen von Großkund*innen rückläufige Volumen zu beobachten sind, sorgt der weiterhin starke E‑Commerce-Trend für anhaltendes Wachstum bei den Paketmengen. Gleichzeitig ist in zahlreichen Märkten mit intensivem Wettbewerb zu rechnen. Zusätzliche Unsicherheiten ergeben sich aus regulatorischen Einschränkungen des internationalen Handels. Trotz der bestehenden geopolitischen Unsicherheiten geht die Österreichische Post für 2026 von einem leichten Umsatzanstieg aus. Daneben rechnet das Unternehmen mit inflationsbedingten Kostensteigerungen. Es werden daher umfassende Initiativen ergriffen, um das Ergebnisniveau des Konzerns abzusichern. Für 2026 peilt die Österreichische Post trotz schwierigem makroökonomischem Umfeld unverändert eine weitgehend stabile Ergebnisentwicklung in der Größenordnung der letzten Jahre an. Die Erwartungshaltung eines schwächeren ersten Halbjahres und stärkeren zweiten Halbjahres wird bestätigt.
Auch für 2026 werden Investitionen in Sachanlagen wie in den letzten Jahren in der Bandbreite von 140 bis 160 Mio EUR erwartet. Schwerpunkte sind die Erweiterung und Modernisierung des Logistikzentrums Salzburg, der Ausbau von Paketautomaten in Südost- und Osteuropa sowie die fortschreitende Elektrifizierung der Zustellflotte. Ziel ist eine vollständig CO₂‑freie letzte Meile in Österreich bis 2030.
KENNZAHLEN
| |
|
|
Veränderung |
| Mio EUR |
Q1 20251 |
Q1 2026 |
% |
Mio EUR |
| |
|
|
|
|
| Umsatzerlöse |
763,6 |
770,7 |
0,9 % |
7,1 |
| Brief, Filiale & Services |
313,7 |
289,9 |
–7,6 % |
–23,8 |
| E‑Commerce & Logistics |
418,3 |
447,4 |
6,9 % |
29,1 |
| Bank |
38,1 |
35,2 |
–7,6 % |
–2,9 |
| Corporate/Konsolidierung |
–6,6 |
–1,9 |
71,2 % |
4,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
32,0 |
32,0 |
0,0 % |
0,0 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
–222,0 |
–234,9 |
–5,8 % |
–12,9 |
| Aufwand für Finanzdienstleistungen |
–12,9 |
–8,7 |
32,8 % |
4,2 |
| Personalaufwand |
–360,2 |
–367,8 |
–2,1 % |
–7,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
–102,6 |
–102,1 |
0,5 % |
0,5 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen |
1,0 |
1,3 |
33,9 % |
0,3 |
| Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten |
2,8 |
3,3 |
18,7 % |
0,5 |
| EBITDA |
101,6 |
93,8 |
–7,6 % |
–7,7 |
| Abschreibungen |
–53,2 |
–57,0 |
–7,3 % |
–3,9 |
| EBIT |
48,4 |
36,8 |
–23,9 % |
–11,6 |
| Brief, Filiale & Services |
37,4 |
27,5 |
–26,4 % |
–9,9 |
| E‑Commerce & Logistics |
18,6 |
12,4 |
–33,3 % |
–6,2 |
| Bank |
–0,6 |
2,6 |
>100 % |
3,2 |
| Corporate/Konsolidierung2 |
–7,0 |
–5,7 |
19,0 % |
1,3 |
| Finanzergebnis |
2,3 |
–14,2 |
<-100 % |
–16,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
50,7 |
22,6 |
–55,4 % |
–28,1 |
| Ertragsteuern |
–11,1 |
–7,3 |
34,3 % |
3,8 |
| Periodenergebnis |
39,6 |
15,3 |
–61,3 % |
–24,3 |
| Ergebnis je Aktie (EUR)3 |
0,56 |
0,22 |
–60,8 % |
–0,34 |
| |
|
|
|
|
| Cashflow aus dem Ergebnis |
81,4 |
70,7 |
–13,1 % |
–10,7 |
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit |
64,0 |
137,6 |
>100 % |
73,6 |
| CAPEX |
24,8 |
20,6 |
–17,0 % |
–4,2 |
| Free Cashflow |
45,2 |
27,9 |
–38,3 % |
–17,3 |
| Operativer Free Cashflow4 |
116,8 |
73,4 |
–37,2 % |
–43,4 |
1 Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2026
2 Umfasst auch das konzerninterne Umlageverfahren
3 Unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf 67.552.638 Stück Aktien
4 Free Cashflow vor Akquisitionen, Geldmarktveranlagungen, Growth CAPEX, CBA und temporären Geldern
Wien, am 8. Mai 2026
AUSZÜGE AUS DEM KONZERNLAGEBERICHT Q1 2026
UMSATZENTWICKLUNG IM DETAIL
Die Umsatzerlöse des Österreichischen Post-Konzerns erhöhten sich im ersten Quartal 2026 um 0,9 % auf 770,7 Mio EUR. In der Division Brief, Filiale & Services gab es einen Rückgang um 7,6 %, in der Division E‑Commerce & Logistics einen Anstieg um 6,9 % und in der Division Bank reduzierten sich die Umsatzerlöse um 7,6 %.
Der Anteil der Division Brief, Filiale & Services am Umsatz der Österreichischen Post betrug im ersten Quartal 2026 37,5 %. Der Divisionsumsatz in der Höhe von 289,9 Mio EUR ist geprägt vom strukturellen Rückgang des adressierten Briefvolumens durch die elektronische Substitution. Darüber hinaus ist insbesondere im adressierten Werbegeschäft ein Rückgang zu verzeichnen, der vor allem auf Einsparungs- und Digitalisierungsmaßnahmen der Werbe-Kund*innen zurückzuführen ist.
Die Division E‑Commerce & Logistics erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Anteil von 57,9 % am Konzernumsatz bzw. 447,4 Mio EUR. Die Umsatzerlöse haben sich in Österreich und in der Region Südost- und Osteuropa sehr zufriedenstellend entwickelt, in der Region Türkei+ (umfasst die Länder Türkei, Aserbaidschan, Georgien und Usbekistan) waren regulatorisch bedingte Rückgänge bei den Mengen aus Asien zu verzeichnen. Das Geschäft in der Türkei ist nach wie vor maßgeblich von der hohen Inflation und dem Wechselkurs der türkischen Lira beeinflusst.
Die Division Bank erreichte im ersten Quartal 2026 einen Anteil am Konzernumsatz von 4,6 % bzw. 35,2 Mio EUR. Bei den Erträgen aus Finanzdienstleistungen war aufgrund des niedrigeren Zinsumfelds ein Rückgang zu verzeichnen.
Der Umsatz der Division Brief, Filiale & Services von 289,9 Mio EUR stammte im ersten Quartal 2026 zu 61,7 % aus dem Bereich Briefpost & Business Solutions, zu 35,8 % aus Werbe- und Medienpost und zu 2,5 % aus Filialleistungen & Telekommunikation.
Im Bereich Briefpost & Business Solutions lag der Umsatz mit 178,8 Mio EUR in den ersten drei Monaten 2026 um 6,7 % unter dem Niveau des Vorjahres. Im Volumen zeigte sich weiterhin eine rückläufige Mengenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunikationsformen. Die klassischen Briefvolumen in Österreich haben sich in den ersten drei Monaten 2026 um 9 % reduziert. Die internationale Briefpost zeigte einen Rückgang im Umsatz, der Bereich Business Solutions entwickelte sich stabil.
Die Umsatzerlöse der Werbe- und Medienpost verringerten sich im ersten Quartal 2026 um 3,8 % auf 103,8 Mio EUR. Rückgänge waren vor allem im adressierten Werbe- und Medienpostgeschäft zu verzeichnen. Es besteht nach wie vor ein konjunkturbedingt verhaltenes Werbegeschäft mit strukturellen Rückgängen in bestimmten Kund*innensegmenten (z.B. Möbel- und Versandhandel). Die Anpassungen in der Preisstruktur konnten den Volumenrückgang im Umsatz nicht kompensieren. Die Werbe- und Medienpost-Mengen haben sich im ersten Quartal um 11 % reduziert.
Der Umsatz mit Filialleistungen & Telekommunikation reduzierte sich im Vorjahresvergleich um 48,3 % auf 7,3 Mio EUR, bedingt durch die Beendigung der bisherigen Telekom-Vertriebskooperation per 31. Dezember 2025. Im ersten Quartal 2026 waren keine Erträge aus dem Telekommunikationsgeschäft enthalten. Im Vorjahresvergleich waren noch rund 7 Mio EUR an Telekom-Umsätzen inkludiert.
Der Umsatz der Division E‑Commerce & Logistics erhöhte sich im ersten Quartal 2026 um 6,9 % auf 447,4 Mio EUR. Es zeigte sich ein Anstieg in Österreich und in Südost- und Osteuropa, während es in der Region Türkei+ zu einem Rückgang kam.
In Österreich wurde im Berichtszeitraum ein Umsatzanstieg von 9,5 % auf 251,1 Mio EUR generiert. Die Paketvolumen verzeichneten im ersten Quartal 2026 ein Wachstum von 10 %.
Die Umsatzerlöse in der Region Türkei+ reduzierten sich um 2,7 % auf 127,6 Mio EUR im Vergleich zu den ersten drei Monaten 2025. Die türkische Regierung hat die Importregeln verschärft und niedrigwertige Paketsendungen aus Asien mit deutlich höheren Zöllen und Abgaben belegt, zugleich wurde die Einfuhr bestimmter als gefährlich eingestufter Waren wie Kosmetika und Elektronik teilweise untersagt. Diese Maßnahmen führten zu einem Mengenentgang von rund 5 %. Parallel dazu ist der Geschäftsverlauf weiterhin stark von der Entwicklung der Inflation und dem Wechselkurs der türkischen Lira beeinflusst.
Im Paketgeschäft in Südost- und Osteuropa (CEE/SEE) stiegen die Umsatzerlöse im ersten Quartal 2026 um 6,8 % auf 52,3 Mio EUR. Die Paketvolumen stiegen in der Region um 9 % im Vergleich zur Vorjahresperiode, bei hohem Wettbewerbsdruck war ein verstärkter Zuwachs an Paketen aus Asien zu bemerken.
Die Umsatzerlöse im Bereich Group Logistics Solutions stiegen in der aktuellen Berichtsperiode um 51,3 % auf 19,8 Mio EUR. Mit 6. März 2026 wurde der bulgarische E‑Commerce-Dienstleister euShipments.com erstkonsolidiert, mit einem Umsatzbeitrag von etwa 5 Mio EUR.
Die Erträge aus Finanzdienstleistungen in der Division Bank verringerten sich in den ersten drei Monaten 2026 um 7,6 % auf 35,2 Mio EUR. Umsatzsteigernd wirkte der Kund*innenhochlauf der bank99, gegenläufig die rückläufigen Zinserträge durch den geringeren Leitzinssatz im Quartalsvergleich.
ERGEBNISENTWICKLUNG
Bezogen auf die Umsatzerlöse der Österreichischen Post sind die größten Aufwandspositionen der Personalaufwand (47,7 %), der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (30,5 %) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen (13,2 %). Weiters entfielen 7,4 % auf Abschreibungen und 1,1 % auf den Aufwand für Finanzdienstleistungen.
Der Personalaufwand belief sich im ersten Quartal 2026 auf 367,8 Mio EUR, dies entspricht einer Erhöhung von 2,1 % bzw. 7,6 Mio EUR. Die Veränderung beinhaltet umgesetzte Effizienz- und Kostenmaßnahmen ebenso wie kollektivvertragliche Gehaltsanpassungen im operativen Personalaufwand und die Erstkonsolidierung neuer Tochtergesellschaften. Der Österreichische Post-Konzern beschäftigte in den ersten drei Monaten 2026 durchschnittlich 27.868 Mitarbeiter*innen (Vollzeitkräfte), während in der Vorjahresperiode durchschnittlich 28.014 Mitarbeiter*innen tätig waren (–0,5 %). Die nicht-operativen Personalaufwendungen betreffen Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen zurückzuführen sind. In den ersten drei Monaten 2026 sind diesbezüglich keine signifikanten Belastungen angefallen.
Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen erhöhte sich um 5,8 % auf 234,9 Mio EUR. Der Anstieg ist überwiegend auf Transportdienstleistungen externer Frächter zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im ersten Quartal 2026 32,0 Mio EUR und zeigten keine Veränderung zum Vorjahr.
Für die türkischen Tochtergesellschaften ist der Bilanzierungsstandard IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) anzuwenden. Dementsprechend wurden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die nicht-monetären Posten anhand des allgemeinen Preisindex angepasst (siehe Geschäftsbericht 2025, Konzernabschluss, Punkt 2.2 Hochinflation). Der Gewinn bzw. Verlust aus der Nettoposition monetärer Posten ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als eigener Posten dargestellt. Im ersten Quartal 2026 betrug der Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten 3,3 Mio EUR (+18,7 %).
Das EBITDA lag im ersten Quartal 2026 mit 93,8 Mio EUR um 7,7 Mio EUR unter dem Vorjahreswert von 101,6 Mio EUR, das entspricht einer EBITDA-Marge von 12,2 %. Die Abschreibungen waren in den ersten drei Monaten 2026 mit 57,0 Mio EUR um 7,3 % bzw. 3,9 Mio EUR über dem Vorjahresniveau.
Das EBIT reduzierte sich um 11,6 Mio EUR und erreichte 36,8 Mio EUR im ersten Quartal 2026 nach 48,4 Mio EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge betrug 4,8 %.
Das Finanzergebnis des Konzerns hat sich im ersten Quartal 2026 von 2,3 Mio EUR auf minus 14,2 Mio EUR reduziert, primär bedingt durch einen volatilen Bewertungseffekt der Finanzparameter (Inflation und Wechselkurs) für die Optionsverbindlichkeit der restlichen 20 % Anteile an Aras Kargo in Höhe von 8,4 Mio EUR enthalten, während in der Vorjahresperiode ein positiver Effekt von 4,4 Mio EUR inkludiert ist. Die Ertragssteuern verringerten sich von 11,1 Mio EUR auf 7,3 Mio EUR (+34,3 %). Das Periodenergebnis für die ersten drei Monate 2026 betrug 15,3 Mio EUR nach 39,6 Mio EUR im ersten Quartal des Vorjahres (–61,3 %). Das Ergebnis je Aktie betrug 0,22 EUR nach 0,56 EUR in der Vorjahresperiode (-60,8 %).
ERGEBNIS NACH DIVISIONEN
Nach Divisionen betrachtet verzeichnete die Division Brief, Filiale & Services in den ersten drei Monaten 2026 ein EBIT von 27,5 Mio EUR nach 37,4 Mio EUR im Vorjahr. Dieser Rückgang ist einerseits auf den starken Mengenrückgang der Brief- und Werbepost zurückzuführen und andererseits auf den Entfall von Telekomerträgen im ersten Quartal 2026 durch die Beendigung der bisherigen Vertriebskooperation per Ende 2025 sowie dem Start von der Mobilfunk-Eigenmarke YELLLOW per 1. April 2026.
Die Division E‑Commerce & Logistics erwirtschaftete ein EBIT von 12,4 Mio EUR im ersten Quartal 2026 nach 18,6 Mio EUR in der Vorjahresperiode. Während in Österreich eine gute Entwicklung im Paketgeschäft zu vermerken war, mussten in den internationalen Märkten der Österreichischen Post Rückgänge verzeichnet werden. Positiv zeigte sich auch der Bereich Group Logistics Solutions in der Berichtsperiode.
Die Division Bank verzeichnete ein EBIT von 2,6 Mio EUR in den ersten drei Monaten 2026 nach minus 0,6 Mio EUR im Vorjahresquartal. Die Ergebnisverbesserung ist auf die operative Entwicklung der bank99 sowie den Fokus auf Kosteneffizienz zurückzuführen. Darüber hinaus ist ein positiver Einmaleffekt im Ergebnis enthalten.
Das EBIT der Division Corporate (inklusive Konsolidierung und konzerninternes Umlageverfahren) reduzierte sich von minus 7,0 Mio EUR auf minus 5,7 Mio EUR. Die Ergebnisverbesserung ist überwiegend auf Kosteneinsparungen zurückzuführen. Die Division Corporate erbringt nicht-operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Verwaltung und Steuerung eines Konzerns erbracht werden. Diese Tätigkeiten umfassen neben den klassischen Governance-Aufgaben die Verwaltung und Entwicklung der nicht-betriebsnotwendigen Immobilien, die Verwaltung wesentlicher Finanzbeteiligungen, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Administration des Post-Arbeitsmarkts.
CASHFLOW UND BILANZ
Der Cashflow aus dem Ergebnis erreichte im ersten Quartal 2026 70,7 Mio EUR nach 81,4 Mio EUR im vergangenen Jahr (–13,1 %). Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit betrug in der Berichtsperiode 137,6 Mio EUR im Vergleich zum Vorjahreswert von 64,0 Mio EUR. Diese Position inkludiert einerseits die Veränderungen der Core Banking Assets (CBA) der bank99 in Höhe von 49,8 Mio EUR, die im Vergleichszeitraum des Vorjahres minus 79,3 Mio EUR betrugen. Die Core Banking Assets beinhalten die Veränderung der Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen und Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen exklusive der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Guthaben bei Zentralbanken und fassen somit das Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 zusammen. Andererseits ist die Veränderung der temporären Gelder in Höhe von 8,9 Mio EUR enthalten. Das sind Forderungen und Verbindlichkeiten aus vereinnahmten Geldern, die auf fremde Rechnung gehalten werden, wie etwa Gelder aus Werttransporten. Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit exklusive CBA und temporärer Gelder belief sich im ersten Quartal 2026 auf 78,9 Mio EUR nach 135,5 Mio EUR im Vorjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich in den ersten drei Monaten 2026 auf minus 109,8 Mio EUR nach minus 18,8 Mio EUR in der Vorjahresperiode, wobei minus 59,1 Mio EUR Akquisitionen, im Wesentlichen für den Erwerb der bulgarischen Gesellschaft euShipments.com, betrafen. Die Ausgaben für den Erwerb von Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (CAPEX) betrugen in der aktuellen Berichtsperiode 20,6 Mio EUR im Vergleich zu 24,8 Mio EUR im ersten Quartal 2025.
Die Österreichische Post setzt auf die Kennzahl des Operativen Free Cashflows, um damit die Finanzkraft des operativen Geschäfts zu betrachten und daraus die Dividende des Geschäftsjahres abzudecken. Der Operative Free Cashflow belief sich in der aktuellen Berichtsperiode auf 73,4 Mio EUR. Im Vergleichswert des Vorjahres von 116,8 Mio EUR war ein positiver Sondereffekt enthalten.
Die Österreichische Post setzt auf eine solide Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Die Bilanzsumme der Österreichischen Post zum 31. März 2026 von 6,6 Mrd EUR hat sich seit dem Einbezug der bank99 im Jahr 2020 deutlich ausgeweitet. Aktivseitig bildeten Sachanlagen in der Höhe von 1.359,5 Mio EUR bildeten eine der größten Bilanzpositionen und inkludierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen von 367,7 Mio EUR. Zudem gab es immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben, die per 31. März 2026 mit 247,2 Mio EUR ausgewiesen sind. In der Bilanz sind Forderungen in Höhe von 520,8 Mio EUR ausgewiesen, die kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 390,3 Mio EUR enthalten. Andere finanzielle Vermögenswerte lagen zum 31. März 2026 bei 97,1 Mio EUR. Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen betrugen per Ende des ersten Quartals 2026 4.151,7 Mio EUR und resultieren im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der bank99.
Auf der Passivseite der Bilanz lag das Eigenkapital des Österreichischen Post-Konzerns zum 31. März 2026 bei 722,4 Mio EUR (Eigenkapitalquote von 10,9 %). Die Logistik-Eigenkapitalquote (Eigenkapital zu Gesamtkapital ohne finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen) betrug per Ende März 2026 27 %. Die Rückstellungen lagen mit Ende der Berichtsperiode bei 510,3 Mio EUR, die anderen finanziellen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 684,4 Mio EUR und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges betrugen 738,4 Mio EUR. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 3.967,3 Mio EUR resultierten im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der bank99.
Ausblick 2026
Vor dem Hintergrund konjunktureller Unsicherheiten zeigen sich die Basistrends der internationalen Brief- und Paketmärkte unverändert. Im Briefgeschäft verursachen Digitalisierungsbemühungen Volumenrückgänge, während der anhaltende E‑Commerce-Trend für weitere Zuwächse bei Paketmengen sorgt. In vielen Märkten ist gleichzeitig mit intensivem Wettbewerb zu rechnen. Unsicherheiten entstehen durch regulatorische Einschränkungen internationaler Handelsströme.
Umsatzerlöse 2026
Die Österreichische Post geht trotz bestehender geopolitischer Unsicherheiten für 2026 von einem leichten Umsatzanstieg aus.
Im Geschäftsjahr 2026 erfolgte eine Änderung in der Segmentberichterstattung: Umsatzerlöse aus Filialdienstleistungen werden nicht mehr mit Finanzdienstleistungen kombiniert dargestellt, sondern in der Division Brief, Filiale & Services (vormals Brief & Werbepost). In dieser Division wird mit einem Umsatzrückgang im mittleren einstelligen Bereich gerechnet. Basis dieser Entwicklung sind rückläufige Brief- und Werbemengen, die durch Produkt- und Preisanpassungen nicht vollständig im Umsatz kompensiert werden können. In dieser Division enthalten sind nunmehr Filialleistungen in der Größenordnung von etwa 35 Mio EUR p.a., inklusive dem Aufbau der neuen Mobilfunk-Eigenmarke YELLLOW in Österreich ab dem zweiten Quartal 2026. Es entfällt ein Umsatzbeitrag von 20 Mio EUR p.a. aus einer mittlerweile beendeten Telekom-Vertriebskooperation.
In der Division E‑Commerce & Logistics (vormals Paket & Logistik) wird hingegen mit einem Wachstum im oberen einstelligen Bereich gerechnet. Auf Basis der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist weiterhin mit Impulsen aus dem E‑Commerce zu rechnen, insbesondere mit Zuwächsen bei internationalen Versender*innen. Unsicherheiten zur Prognose zukünftiger Handelsströme ergeben sich jedoch durch regulatorische Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union, aber auch von nationalen Gesetzgebern, das Volumen internationaler Privatkund*innenpakete einzuschränken bzw. diese Sendungen mit Gebühren zu belegen. Dies kann einerseits zu Volumenschwankungen führen, aber auch zu intensivem Wettbewerb unter den Paketdienstleistern. Speziell in Südost- und Osteuropa, aber auch in der Türkei, ist daher mit einem erschwerten Marktumfeld zu rechnen. Einen positiven Beitrag zum Konzernumsatz 2026 in der Größenordnung von 55 Mio EUR sollte die mit 6. März 2026 erstkonsolidierte bulgarische Gesellschaft euShipments.com beitragen. Das Unternehmen bietet mit neun eigenen Fulfillment Standorten E‑Commerce Dienstleistungen für Kund*innen in der gesamten Europäischen Union an.
In der Division Bank (vormals Filiale & Bank) werden im Geschäftsjahr 2026 ausschließlich Erträge aus Finanzdienstleistungen berichtet. Trotz der im Vergleich zum Vorjahr niedrigen Leitzinsen gehen wir von Umsatzerlösen leicht über dem Niveau des Vorjahres aus.
Ergebnis 2026
Neben einer leicht positiven Umsatzentwicklung ist auch weiterhin mit steigenden inflationsbedingten Kostensteigerungen zu rechnen. Daher werden umfassende Initiativen ergriffen, um das Ergebnisniveau des Konzerns abzusichern. Für 2026 peilt die Österreichische Post trotz schwierigem makroökonomischem Umfeld eine weitgehend stabile Ergebnisentwicklung in der Größenordnung der letzten Jahre an. Zu einer weiteren Ergebnisverbesserung sollte nach dem Wegfall der erfolgten Kernbankenmigration und der Erweiterung um das Depotgeschäft ab Sommer 2026 die bank99 beitragen.
Die Erwartungshaltung eines schwächeren ersten Halbjahres und stärkeren zweiten Halbjahres wird bestätigt, dies vor dem Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds in Südost- und Osteuropa sowie der Türkei, aber auch in Folge der beendeten Telekom-Vertriebskooperation und dem Aufbau der eigenen Mobilfunkmarke YELLLOW zu sehen.
Investitionen 2026
Die Investitionen in Sachanlagen (CAPEX) werden für das Jahr 2026 weiterhin in der Bandbreite von 140 bis 160 Mio EUR erwartet. Schwerpunkte der Jahre 2026 und 2027 sind die Erweiterung und Modernisierung des Logistikzentrums in Salzburg und der Ausbau von Paketautomaten, vorrangig in Südost- und Osteuropa. Ein weiterer Schwerpunkt ist die schrittweise Elektrifizierung der Zustellflotte, um die letzte Meile in Österreich bis 2030 vollständig CO₂-frei zu gestalten.
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2322888 08.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | Bechtle AG | Bechtle wächst zweistellig in Geschäftsvolumen und Ergebnis
|
Bechtle AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Bechtle wächst zweistellig in Geschäftsvolumen und Ergebnis
08.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bechtle wächst zweistellig in Geschäftsvolumen und Ergebnis
- Starke Nachfrage nach IT-Lösungen aus allen Kundengruppen
- Geschäftsvolumen steigt um 13,2 %
- EBT erhöht sich um 11,5 %
- Cashflow trotz hohem Wachstum wieder positiv
- Auftragsbestand auf Rekordniveau
- Zuversichtlicher Ausblick für 2026 bestätigt
Neckarsulm, 8. Mai 2026 – Die Bechtle AG ist mit einem sehr guten ersten Quartal in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Das Geschäftsvolumen kletterte um 13,2 % auf 2,2 Mrd. €. Alle Segmente haben zu diesem Wachstum beigetragen. Das Vorsteuerergebnis (EBT) lag mit 61,6 Mio. € um 11,5 % über dem Vorjahr. Der Auftragsbestand erreichte zum Quartalsende mit 3,3 Mrd. € ein neues Rekordniveau.
Besonders stark war der Anstieg des Geschäftsvolumens im Sonstigen Europa mit 29,3 %. Die anderen drei Segmente zeigten zweistellige oder hoch einstellige Wachstumsraten. Organisch erhöhte sich das Geschäftsvolumen im Konzern um 11,0 %. Die erfreuliche Entwicklung ist breit getragen von Industriekunden und öffentlichen Auftraggebern. Die Umsatzentwicklung lag mit 7,6 % unter dem Anstieg des Geschäftsvolumens, was auf bilanzierungsbedingte Effekte aus IFRS 15 zurückzuführen ist. „Das hohe Wachstum und der Rekord‑Auftragsbestand zeigen, dass unsere Kunden weiter in die Zukunftsfähigkeit ihrer IT investieren und auf Bechtle als verlässlichen Partner setzen. Dass wir diese Entwicklung in allen Regionen gleichermaßen sehen, bestätigt unsere europäische Expansionsstrategie“, so Dr. Thomas Olemotz, Vorstandsvorsitzender der Bechtle AG.
Auch Ergebnis legt zweistellig zu
Das Vorsteuerergebnis konnte im ersten Quartal um 11,5 % zulegen. Die EBT-Marge bezogen auf den Umsatz ist damit leicht auf 3,9 % gestiegen. Diese Entwicklung ist umso erfreulicher, da wir derzeit vermehrt in unsere eigene IT investieren. Diesem Effekt konnten wir jedoch durch eine moderate Entwicklung unserer Kosten entgegenwirken.
Starke Finanzposition
Das Geschäftsmodell von Bechtle zeigt unverändert eine hohe Cashflow-Generierung. Der operative Cashflow lag im ersten Quartal 2026 bei 10,7 Mio. € nach -21,0 Mio. € im Vorjahr – angesichts des starken Wachstums im Quartal ein sehr positives Signal. Ein höherer Mittelabfluss durch den Anstieg der Vorräte wurde durch den Zufluss aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahezu ausgeglichen.
Mitarbeitendenzahl steigt durch Akquisitionen
Zum 31. März 2026 beschäftigte Bechtle konzernweit 16.496 Mitarbeitende. Der Anstieg um 767 Menschen beziehungsweise um 4,9 % ist ausschließlich akquisitionsbedingt und betrifft überwiegend das Segment Sonstiges Europa, wo wir in den letzten zwölf Monaten drei größere Akquisitionen realisieren konnten. Organisch verringerte sich die Zahl der Mitarbeitenden im Gesamtkonzern leicht um 1,7 %. Bechtle investiert weiterhin konsequent in Aus- und Weiterbildung. Zum 31. März befanden sich 729 junge Menschen in Ausbildung oder in einem dualen Studium.
Prognose bestätigt
Der Verlauf des ersten Quartals bestätigt uns in der positiven Einschätzung des Gesamtjahres 2026. Insbesondere der Auftragsbestand auf Rekordniveau und das konstant hohe Investitionsverhalten unserer öffentlichen Kunden stimmen weiter zuversichtlich. Zwar hat sich die gesamtwirtschaftliche Lage weiter angespannt, für Bechtle sind die unmittelbaren Auswirkungen allerdings beherrschbar. Die Preissteigerungen im IT‑Markt, insbesondere bei PCs, Servern und Storage, wirkten sich bislang nicht dämpfend auf die Nachfrage aus. „Insgesamt kommen wir mit den herausfordernden Rahmenbedingungen gut zurecht. Die Nachfrage nach Speicherkomponenten bleibt hoch und sorgt für eine sehr dynamische Marktsituation. Wir sind in engem Austausch mit unseren Herstellerpartnern. Als einer der größten IT-Anbieter in Europa sehen wir uns gut aufgestellt, um unseren Marktanteil weiter auszubauen und weiter profitabel zu wachsen“, sagt Christian Jehle, CFO der Bechtle AG.
Bechtle Kennzahlen 1. Quartal 2026
| |
|
Q1/2026 |
Q1/2025 |
+/- |
| Geschäftsvolumen |
Tsd. € |
2.227.177 |
1.967.133 |
+13,2% |
| Deutschland |
Tsd. € |
1.170.908 |
1.074.952 |
+8,9% |
| Frankreich |
Tsd. € |
213.540 |
193.879 |
+10,1% |
| Benelux |
Tsd. € |
384.499 |
343.905 |
+11,8% |
| Sonstiges Europa |
Tsd. € |
458.230 |
354.397 |
+29,3% |
| Umsatz |
Tsd. € |
1.571.691 |
1.461.036 |
+7,6% |
| EBIT |
Tsd. € |
65.179 |
57.157 |
+14,0% |
| EBIT-Marge (vom Geschäftsvolumen) |
% |
2,9 |
2,9 |
|
| EBIT-Marge (vom Umsatz) |
% |
4,1 |
3,9 |
|
| EBT |
Tsd. € |
61.635 |
55.300 |
+11,5% |
| EBT-Marge (vom Geschäftsvolumen) |
% |
2,8 |
2,8 |
|
| EBT-Marge (vom Umsatz) |
% |
3,9 |
3,8 |
|
| Ergebnis nach Steuern der Aktionäre der Bechtle AG |
Tsd. € |
45.040 |
38.870 |
+15,9% |
Unverwässertes Ergebnis
je Aktie |
€ |
0,36 |
0,31 |
+15,9% |
| Operativer Cashflow |
Tsd. € |
+10.719 |
-21.007 |
|
| Mitarbeitende (zum 31.03.) |
|
16.496 |
15.729 |
+4,9% |
| |
|
31.03.2026 |
31.12.2025 |
+/- |
| Liquidität1 |
Tsd. € |
372.631 |
452.031 |
-17,6% |
| Eigenkapitalquote |
% |
45,6 |
44,9 |
|
1 inkl. Geld- und Wertpapieranlagen
Die Quartalsmitteilung zum 1. Quartal 2026 finden Sie unter Q1 2026. Außerdem steht hier ein PDF Download des Berichts für Sie bereit. Die Präsentation finden Sie hier.
Über Bechtle
Bechtle ist einer der führenden IT-Dienstleister in Europa. Wir gestalten zukunftsfähige IT-Architekturen – von klassischer IT-Infrastruktur über Digitalisierung, Multi Cloud, Modern Workplace und Security bis Künstliche Intelligenz und Managed Services. Dabei stärken wir gezielt die digitale Souveränität unserer Kunden, indem wir technologische Selbstbestimmung, Transparenz und Resilienz ganzheitlich verankern. Wir bieten zusätzlich intelligente Finanzierungen und die Realisierung nachhaltiger Konzepte wie Circular IT. Mit unseren Tochterunternehmen zählen wir zu den führenden Spezialisten für Business Applications, allen voran PLM und ERP. Unsere Multichannel-Strategie verbindet persönliche Betreuung an über 120 Standorten in 14 europäischen Ländern mit digitalen Services und globaler Zusammenarbeit. Wir sind mit mehr als 16.000 Mitarbeitenden immer in der Nähe unserer Kunden – ob Mittelstand, Konzern oder Public Sector. Bechtle ist im MDAX und im TecDAX notiert. 2025 lag der Umsatz bei 6,41 Mrd. €. Mehr unter: bechtle.com.
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bechtle AG |
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Bechtle Platz 1 |
|
74172 Neckarsulm |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 7132 981-0 |
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+49 7132 981-8000 |
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| Internet: |
bechtle.com |
| ISIN: |
DE0005158703 |
| WKN: |
515870 |
| Indizes: |
MDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323318 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323318 08.05.2026 CET/CEST
| DE0005158703 |
| 08.05.2026 | Pyrum Innovations AG | Pyrum Innovations AG veröffentlicht Zahlen für das Geschäftsjahr 2025
|
Pyrum Innovations AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
Pyrum Innovations AG veröffentlicht Zahlen für das Geschäftsjahr 2025
08.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pyrum Innovations AG veröffentlicht Zahlen für das Geschäftsjahr 2025
- Umsatz gegenüber Vorjahr auf 4,1 Mio. € mehr als verdoppelt (2024: 2,0 Mio. €)
- Gesamtleistung in Höhe von 11,1 Mio. € (2024: 11,7 Mio. €)
- Konzernjahresergebnis in Höhe von -10,0 Mio. € (2024: -10,1 Mio. €)
- Ausgeglichenes EBITDA für 2027 erwartet
Dillingen / Saar, 8. Mai 2026 – Die Pyrum Innovations AG („Pyrum“, das „Unternehmen“, ISIN: DE000A2G8ZX8) hat heute ihren Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 vorgelegt. Der Umsatz belief sich auf 4,1 Mio. € und konnte im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden (2024: 2,0 Mio. €). Hierzu trugen insbesondere höhere Erlöse aus Consulting‑ und Engineering‑Leistungen im Rahmen laufender Kunden‑ und Partnerprojekte sowie Erlöse aus dem erweiterten Anlagenbetrieb bei. Die ursprünglich kommunizierte Umsatzprognose von zuletzt 4,5Mio.€ bis 6,0Mio.€ konnte dennoch nicht vollständig erreicht werden. Ursache hierfür waren insbesondere die im vierten Quartal 2025 ausgebliebenen Umsätze aus ThermoTireBlack® (TTB), die auf Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Mahl‑ und Pelletieranlage zurückzuführen sind.
Der Konzern erzielte eine Gesamtleistung in Höhe von 11,1 Mio. € und lag damit im unteren Bereich der prognostizierten Bandbreite von 10Mio.€ bis 15Mio.€. Trotz eines Rückgangs der aktivierten Eigenleistungen aufgrund des weitgehenden Abschlusses der Inbetriebnahme‑ und Aufbauarbeiten für die Erweiterung des Stammwerks in Dillingen/Saar konnte das Vorjahresniveau (2024: 11,7 Mio. €) durch die Umsatzsteigerung gehalten werden. Insgesamt beliefen sich die aktivierten Eigenleistungen auf 6,8 Mio. € (2024: 9,0 Mio. €). Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (Konzern EBIT) lag bei -8,7 Mio. € (2024: -8,9 Mio. €) innerhalb der Prognosebandbreite von -8,5Mio. € bis -10,5 Mio. €. Das Konzernjahresergebnis belief sich auf -10,0 Mio. € (2024: -10,1 Mio. €) und spiegelt weiterhin die Anlauf‑ und Hochlaufphase des erweiterten Anlagenbetriebs sowie die laufenden Aufwendungen für den Kapazitätsausbau und die Projektentwicklung wider.
Pascal Klein, CEO der Pyrum Innovations AG: „Das vergangene Jahr war geprägt von wichtigen Fortschritten und wegweisenden Entwicklungen für Pyrum. Besonders erfreulich ist, dass wir zunehmend als Lieferant kritischer Rohstoffe wahrgenommen werden. Gleichzeitig stärken politische und regulatorische Entwicklungen wie die neue EU-Abfallverbringungsverordnung die Bedeutung nachhaltiger Altreifen-Recyclingtechnologien. Ein weiterer Meilenstein war die Förderzusage des European Innovation Fund über 29,4 Mio. € für das Großprojekt mit unserem Partner Thermo Lysi SA in Griechenland, was für unsere Technologie einem wahren Ritterschlag gleichkommt und zugleich Rückenwind für weitere mögliche Förderungen solcher Innovationen gibt. Unser derzeitiger Fokus liegt nun auf der kurzfristigen Produktfreigabe unseres TTB nach VDA 6.3, Steigerung der Produktionsmengen und der Umsetzung der geplanten Modifikationen im Transportsystem unserer weltweit größten Mahl- und Pelletieranlage im dritten Quartal sowie auf der konsequenten Umsetzung unserer internationalen Anlagenbauprojekte.“
Für das laufende Jahr 2026 erwartet der Vorstand der Pyrum Innovations AG einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von 6,5 Mio. € bis 9,5 Mio. € sowie eine Gesamtleistung im Konzern in einer Spanne von 12 Mio. € bis 18 Mio. €. Beim EBIT wird ein Ergebnis zwischen -8,0 Mio. € und -10,5 Mio. € erwartet. Das weiterhin negative EBIT reflektiert den Übergang von der Investitions‑ und Inbetriebnahmephase in den skalierbaren industriellen Betrieb. Der Vorstand geht davon aus, dass mit dem erfolgreichen Hochlauf der TTB‑Weiterverarbeitung, der weiteren Auslastungssteigerung der bestehenden Anlagen sowie dem Fortschritt der Projektpipeline die Voraussetzungen für eine nachhaltige Ergebnisverbesserung in den Folgejahren geschaffen werden. Aufgrund der Verzögerungen im Bereich der TTB-Produktion und bei Anlagenbauprojekten verschiebt sich der erwartete Eintritt eines ausgeglichenen EBITDAs von 2026 auf das Jahr 2027.
Die Pyrum Innovations AG bietet am heutigen Freitag, 8. Mai 2026, um 11:00 Uhr einen Webcast für interesseirte Investoren, Analysten, Privataktionäre und Pressevertreter zur aktuellen Geschäftsentwicklung an. Interessenten können sich unter https://www.appairtime.com/de/event/537ca059-a7d8-44a7-ae58-447414c23a10 zur Teilnahme registrieren.
Der Jahres- und Konzernabschluss 2025 der Pyrum Innovations AG steht auf der Website der Gesellschaft unter https://www.pyrum.net/investoren/finanzpublikationen/ zur Verfügung.
Über die Pyrum Innovations AG
Die Pyrum Innovations AG hat den Recyclingmarkt für Altreifen revolutioniert. Seit 2008 entwickelt das Unternehmen eine innovative Thermolyse-Technologie, die es ermöglicht, Altreifen und Kunststoffen nahezu emissionsfrei zu recyceln. Durch den Prozess können hochwertige Produkte wie TTO (ThermoTireOil) und TTB (ThermoTireBlack) zurückgewonnen werden, die durch renommierte Partner wie BASF, Continental und Schwalbe zur Herstellung neuer Produkte verwendet werden. Damit schließt das Unternehmen den Wertstoffkreislauf und verfolgt ein zu 100 % nachhaltiges Geschäftsmodell. Seit 2020 ist die erste eigens gebaute Anlage am Stammsitz in Dillingen/Saar im Dauerbetrieb, die im Rahmen der Standorterweiterung 2024 um zwei weitere Anlagen komplettiert wurde. Dank angesehener Zertifikate wie REACH und ISCC Plus gelten die Produkte als qualitativ hochwertig und nachhaltig.
www.pyrum.net
Kontakt
IR.on AG
Frederic Hilke
Tel: +49 221 9140 970
E-Mail: pyrum@ir-on.com
Pyrum Innovations AG
Dieselstraße 8
66763 Dillingen / Saar
E-Mail: presse@pyrum.net
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2323576 08.05.2026 CET/CEST
| DE000A2G8ZX8 |
| 08.05.2026 | Krones AG | Krones startet mit hohem Auftragseingang in das Geschäftsjahr und bestätigt die Finanzziele für 2026
|
Krones AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Krones startet mit hohem Auftragseingang in das Geschäftsjahr und bestätigt die Finanzziele für 2026
08.05.2026 / 06:45 CET/CEST
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08.05.2026
Krones startet mit hohem Auftragseingang in das Geschäftsjahr und bestätigt die Finanzziele für 2026
- Die Investitionsbereitschaft der Krones Kunden ist weiterhin robust. Im ersten Quartal 2026 steigerte das Unternehmen den Auftragseingang um 5,3 % von 1.435,9 Mio. € im Vorjahr auf 1.512,1 Mio. €. Damit liegt der Wert der Bestellungen auch über dem des vierten Quartals 2025 (1.460,0 Mio. €).
- Der um Währungsumrechnungseffekte bereinigte Umsatz stieg um 1,4 %. Der ausgewiesene Umsatz lag bei 1.379,1 Mio. € (Vorjahr: 1.410,0 Mio. €). Auf Basis des Book-to-Bill-Ratios im ersten Quartal von 1,10 erwartet Krones bis zum Jahresende eine Beschleunigung des Umsatzwachstums.
- Die EBITDA-Marge verbesserte sich von Januar bis März von 10,6 % im Vorjahr auf 10,8 % und bewegt sich damit innerhalb des Prognosekorridors für das laufende Geschäftsjahr.
- Wegen des gesteuerten Aufbaus von Working Capital erwirtschaftete Krones im ersten Quartal 2026 einen Free Cashflow vor M&A-Aktivitäten von minus 9,5 Mio. € (Vorjahr: 165,2 Mio. €). Der ROCE lag bei 17,6 % (Vorjahr: 20,5 %).
- Nach der positiven Entwicklung im ersten Quartal bestätigt Krones die Prognosen für das Gesamtjahr 2026. Das Unternehmen erwartet ein um Währungsumrechnungseffekte bereinigtes Umsatzwachstum von 3 % bis 5 %, eine EBITDA-Marge von 10,7 % bis 11,1 % sowie einen ROCE von 19 % bis 20 %.
Krones hat im ersten Quartal 2026 seine stabile Geschäftsentwicklung trotz der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten fortgesetzt. Die Märkte des Unternehmens sind grundsätzlich weniger von konjunkturellen Schwankungen betroffen und die Investitionsbereitschaft der Krones Kunden ist weiterhin robust.
Auftragseingang zieht im ersten Quartal an – Umsatzwachstum liegt nach den ersten drei Monaten im Plan
Der Auftragseingang von Krones entwickelte sich von Januar bis März 2026 sehr positiv. Mit 1.512,1 Mio. € übertraf er den Vorjahreswert von 1.435,9 Mio. € um 5,3 % und lag auch höher als im vierten Quartal 2025 (1.460,0 Mio. €). Das Book-to-Bill-Ratio, also das Verhältnis vom Auftragseingang zum Umsatz, lag im ersten Quartal 2026 bei 1,10 (Vorjahr: 1,02).
Die rege Ordertätigkeit spiegelt sich im Auftragsbestand wider. Er stieg im Vergleich zum Jahresende 2025 (4.190,4 Mio. €) um 3,2 % auf 4.323,4 Mio. €. Dieser weiterhin sehr hohe Auftragsbestand steigert die Planungssicherheit von Krones und gewährleistet die Auslastung der Produktionskapazitäten im Anlagen- und Projektgeschäft bis weit in das vierte Quartal 2026.
Die Erlöse von Krones wurden im ersten Quartal 2026 von Währungsumrechnungseffekten in Höhe von rund 50 Mio. € beeinflusst. Bereinigt um diese Effekte stieg der Umsatz von Januar bis März im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 %. Der ausgewiesene Umsatz lag bei 1.379,1 Mio. € (Vorjahr: 1.410,0 Mio. €). Während im Kernsegment „Abfüll- und Verpackungstechnologie“ der um Währungsumrechnungseffekte bereinigte Umsatzanstieg im ersten Quartal innerhalb der Prognosespanne für das Gesamtjahr 2026 lag, blieb er wegen unterjähriger Erlösschwankungen in den Segmenten „Prozesstechnologie“ und „Intralogistik“ darunter. Auf Basis der positiven Entwicklung des Auftragseingangs rechnet Krones damit, dass sich das Wachstum bis zum Jahresende in den beiden Segmenten und im Konzern beschleunigt.
Krones verbessert die Ertragskraft in den ersten drei Monaten
Im ersten Quartal 2026 hat Krones die Ertragskraft weiter gestärkt. Darin spiegelt sich hauptsächlich die Umsetzung der strategischen Maßnahmen zur Verbesserung der Performance sowie der Kostenstrukturen des Unternehmens wider.
Von Januar bis März 2026 erwirtschaftete Krones ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 148,9 Mio. € (Vorjahr: 149,3 Mio. €). Die EBITDA-Marge verbesserte sich von 10,6 % auf 10,8 %. Damit lag sie innerhalb des EBITDA-Margenziels für das Gesamtjahr 2026 von 10,7 % bis 11,1 %.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) ging wegen gestiegener Abschreibungen auf das Anlagevermögen und eines niedrigeren Finanzergebnisses im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr von 107,9 Mio. € auf 98,1 Mio. € zurück. Für das Gesamtjahr 2026 rechnet Krones mit einem Anstieg des EBT gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt erzielte Krones im ersten Quartal 2026 ein Konzernergebnis von 68,6 Mio. € (Vorjahr: 75,9 Mio. €). Aus diesem errechnet sich ein Ergebnis je Aktie von 2,17 € (Vorjahr: 2,40 €).
Free Cashflow (ohne M&A) entwickelt sich im ersten Quartal planmäßig
Krones hat von Januar bis März 2026 die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten deutlich verringert. Diese aktive Steuerung war ein wesentlicher Grund dafür, dass das Unternehmen in den ersten drei Monaten 2026 das Working Capital um insgesamt 126,0 Mio. € aufbaute. Deshalb erwirtschaftete Krones im ersten Quartal einen um M&A-Aktivitäten bereinigten Free Cashflow von minus 9,5 Mio. € und lag damit planmäßig unter dem sehr hohen Vorjahreswert von 165,2 Mio. €.
Krones verfügt weiterhin über eine sehr solide Finanz- und Kapitalstruktur. Ende März 2026 lag die Nettoliquidität des Unternehmens, also die liquiden Mittel abzüglich Bankschulden, bei 523,1 Mio. € (Vorjahr: 589,7 Mio. €).
Der ROCE (Return on Capital Employed) lag nach dem ersten Quartal 2026 mit 17,6 % unter dem hohen Vorjahreswert von 20,5 %.
Krones bestätigt die Finanzziele für das Gesamtjahr 2026
Krones bleibt trotz der schwierigen weltwirtschaftlichen Lage für das Geschäftsjahr 2026 realistisch optimistisch. Das erste Quartal bestätigt diese Einschätzung. Gleichzeitig bleibt das Geschäftsumfeld für Krones sehr volatil. Die aktuelle Situation im Nahen Osten zeigt, dass es auch im laufenden Jahr wieder viele Herausforderungen für das Unternehmen gibt. Wie sich der Konflikt im Iran genau auf die Wirtschaft im Nahen Osten und im Weiteren auf die Weltwirtschaft auswirken wird, ist derzeit nicht vollumfänglich abschätzbar. Eine weitere Unwägbarkeit ist die globale Zollpolitik, die zu einem Rückgang des Welthandels führen könnte. Auch Materialengpässe und Probleme in den weltweiten Lieferketten bleiben Unsicherheitsfaktoren.
Insgesamt bestätigt das Unternehmen auf Grundlage der aktuell erwarteten Entwicklung der für Krones relevanten Märkte und des positiven ersten Quartals die Finanzziele für 2026.
Der Vorstand erwartet im Konzern ein um Währungsumrechnungseffekte bereinigtes Umsatzwachstum von 3 % bis 5 %. Auf Basis operativ steigender Umsätze, einer weiterhin disziplinierten Preisstrategie sowie der kontinuierlichen Umsetzung der Kostenoptimierungsmaßnahmen will Krones die Ertragskraft im laufenden Jahr gegenüber 2025 erneut verbessern. Für 2026 prognostiziert das Unternehmen für den Konzern eine EBITDA-Marge von 10,7 % bis 11,1 %. Für die dritte finanzielle Zielgröße, den ROCE, erwartet Krones im laufenden Jahr einen Wert von 19 % bis 20 %.
Die vollständige Mitteilung über das erste Quartal 2026 hat Krones im Internet veröffentlicht unter:
https://www.krones.com/media/downloads/Q1_2026_d.pdf
Kontakt:
Olaf Scholz
Leiter Group Investor Relations, Krones AG
Tel.: +49 (0) 9401 - 701169
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2323626 08.05.2026 CET/CEST
| DE0006335003 |
| 08.05.2026 | Jungfraubahn Holding AG | Jungfraubahn Holding AG: Jungfraubahn-Gruppe: Nach verhaltenem Start ins Jahr 2026 akzentuiert sich dieser Trend
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Jungfraubahn Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Jungfraubahn Holding AG: Jungfraubahn-Gruppe: Nach verhaltenem Start ins Jahr 2026 akzentuiert sich dieser Trend
08.05.2026 / 06:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
8. Mai 2026
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Jungfraubahn-Gruppe:
Nach verhaltenem Start ins Jahr 2026 akzentuiert sich dieser Trend
Die Jungfraubahn Holding AG teilt in einer Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement mit, dass sich aufgrund der kriegerischen Handlungen im Nahen Osten der Trend mit weniger Besucherinnen und Besucher akzentuiert hat. Von Anfang Jahr bis Ende April verzeichneten die drei Segmente Jungfraujoch – Top of Europe, Erlebnisberge sowie Wintersport bei den Frequenzen insgesamt ein Minus von 5,7 Prozent.
Der verhaltene Start ins Jahr 2026 hat sich bei der Jungfraubahn-Gruppe im April akzentuiert: So besuchten in den ersten vier Monaten 12,3 Prozent weniger Gäste das Jungfraujoch – Top of Europe als in der gleichen Zeitperiode im Vorjahr. Bei den Erlebnisbergen beläuft sich die Gesamtzahl für die ersten vier Monate auf 216’900 Gäste, was ein Minus von 9,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2025 bedeutet (240’000 Gäste). In der Ende April zu Ende gegangenen Wintersaison 2025/2026 wurden vom 1. Januar bis zum 30. April 932’200 Skier Visits registriert. Das sind 3,3 Prozent weniger als in der gleichen Zeitspanne im Jahr 2025 (964’300 Skier Visits).
| Frequenzen |
Personenfrequenzen 1.1.2026-30.4.2026 |
Personenfrequenzen 1.1.2025-30.4.2025 |
Veränderung in Prozent |
Segment Jungfraujoch
(Jungfraujoch an) |
181’900 |
207’400 |
-12,3% |
Segment Erlebnisberge
|
216’900 |
240’000 |
-9,6% |
Segment Wintersport
Skier Visits |
932’200 |
964’300 |
-3,3% |
| Total alle Segmente |
1'331’000 |
1'411’700 |
-5,7% |
Über alle drei Segmente gesehen, resultiert nach den ersten vier Monaten bei den Frequenzen ein Minus von 5,7 Prozent. Hauptgrund dafür sind die weiterhin anhaltenden kriegerischen Handlungen im Nahen Osten und die damit verbundenen Luftraumbeschränkungen, steigende Kerosinpreise und eine wachsende Unsicherheit gerade auch auf den asiatischen Märkten.
Trotzdem verzeichnet die Jungfraubahn-Gruppe nach wie vor einen guten Buchungsstand für die nächsten Monate. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Unternehmen mit seiner langfristigen Strategie, klarer Positionierung und einer breiten Marktabstützung gut aufgestellt und weniger von einzelnen Märkten abhängig ist.
Je nach Dauer und Intensität des Konflikts werden diese Entwicklungen negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis 2026 haben. Eine erste Zwischenbilanz wird die Jungfraubahn-Gruppe hierzu beim Halbjahresbericht Ende August ziehen.
Die im Januar kommunizierten Finanzziele sind mittelfristig ausgelegt bis ins Jahr 2030, auch wenn sie aufgrund des Nahostkonflikts im Geschäftsjahr 2026 nicht allesamt erreichbar sein dürften.
Link: www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/jungfraubahn-holding-ag/adhoc-meldungen/
Ende der Adhoc-Mitteilung
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2323400 08.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | Mobimo Holding AG | Kapitalmarkttag: Mobimo strebt bis 2030 Wachstum mit bewährten strategischen Prioritäten an
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Mobimo Holding AG
/ Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
Kapitalmarkttag: Mobimo strebt bis 2030 Wachstum mit bewährten strategischen Prioritäten an
08.05.2026 / 06:30 CET/CEST
Medienmitteilung
Kapitalmarkttag: Mobimo strebt bis 2030 Wachstum mit bewährten strategischen Prioritäten an
Luzern, 8. Mai 2026 – Die Mobimo Holding AG stellt heute an ihrem Kapitalmarkttag im Aeschbachquartier in Aarau die Strategie für die Jahre 2026 bis 2030 vor. Das Unternehmen setzt seinen bewährten Kurs konsequent fort und fokussiert sich auf ein nachhaltiges Wachstum des Investmentportfolios sowie die Realisierung attraktiver Entwicklungserträge. Dies mit einer weiterhin soliden Bilanz sowie einer verlässlichen und attraktiven Dividendenpolitik. Mobimo unterstreicht, dass das Geschäftsmodell und das Portfolio robust positioniert sind, um auch den politischen und regulatorischen Herausforderungen im Schweizer Immobilienmarkt wirksam zu begegnen.
Die Strategie 2026–2030 baut weiterhin auf den drei tragenden Säulen Anlageliegenschaften, Entwicklungsliegenschaften für das eigene Portfolio sowie Promotionsliegenschaften auf. Mobimo strebt bis 2030 eine Steigerung des Marktwerts ihres Investmentportfolios auf mindestens CHF 4,5 Mrd. an (2025: CHF 3,9 Mrd. (inkl. Liegenschaften im Bau)). Das Wachstum basiert primär auf der Umsetzung der bestehenden Entwicklungs- und Investitionspipeline. Darüber hinaus sollen selektive, wertschaffende Akquisitionen erfolgen.
Starke Pipeline generiert substanzielles Wachstum der Mieterträge
Bis 2030 erwartet Mobimo aus der Realisierung der Projekte für das eigene Portfolio einen Zuwachs des Soll-Mietertrags von rund CHF 17 Mio., was einem organischen Wachstum von über 10% gegenüber 2025 entspricht. Ein wichtiger Treiber dafür sind die im Bau befindlichen Liegenschaften Hof- und Hallenhaus sowie Nordbau im Aeschbachquartier in Aarau. Arealentwicklungen wie das Aeschbachquartier gehören seit jeher zur DNA von Mobimo. Mit den geplanten Projekten, wie Torfmatt in Wangen-Brüttisellen oder dem RAD-Areal in Zürich Oerlikon, werden Arealentwicklungen auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Wachstum, zur Wertschöpfung und zur Stärkung des Investmentportfolios leisten. Weitere substanzielle Beiträge zum Mietertragswachstum bis 2030 werden aus den in 2025 akquirierten Projekten der EMWE Immobilien in Zürich und Kloten sowie den bevorstehenden Neu- bzw. Umbauprojekten in Zürich, Thurgauer-/Siewerdtstrasse sowie Lausanne, Place de la Gare/Chemin de Mornex erwartet.
Starkes und resilientes Wohnportfolio bleibt für Mobimo wichtig
Trotz zunehmender politischer Einflussnahme werden Wohnimmobilien ein wichtiger Bestandteil des Portfolios bleiben. Dank eines vorausschauenden, aktiven Portfoliomanagements, eines hochwertigen und vergleichsweise jungen Portfolios im Kanton Zürich sowie der langjährigen Erfahrung in stark regulierten Märkten wie Lausanne und Genf sieht sich Mobimo resilient aufgestellt.
Effiziente Bewirtschaftungsplattform schafft Basis für weiteres Wachstum
Mit gezielten Investitionen in die Digitalisierung und in datengetriebene Prozesse entlang des gesamten Immobilienlebenszyklus betreut Mobimo heute – bei einem konstanten Personalbestand in der Bewirtschaftung – im Vergleich zu Ende 2017 rund 25% mehr Mietobjekte. Mit dieser Plattform kann das Wachstum aus der Pipeline und aus potenziellen Akquisitionen effizient integriert werden.
Umkämpfter Transaktionsmarkt bedingt fokussierte Akquisitionstätigkeit
Erfolgreiche Akquisitionen setzen im heutigen Marktumfeld ein sehr fokussiertes Vorgehen voraus. Mit dem im Januar 2026 neu geschaffenen Geschäftsbereich Akquisitionen bündelt Mobimo seine Kräfte, um die Markt-Agilität weiter zu erhöhen. Im umkämpften Transaktionsmarkt muss Mobimo ihre Stärken in komplexeren Transaktionen ausspielen. In jedem Fall müssen die Akquisitionen für die bestehenden Aktionäre Mehrwert schaffen und mit der soliden Finanzierungspolitik von Mobimo im Einklang stehen.
Solide Bilanz – kein zusätzlicher Eigenkapitalbedarf für Umsetzung der Pipeline
Die Finanzierung der Umsetzung der Pipeline bis 2030 ist aus heutiger Sicht ohne zusätzliches Eigenkapital möglich. Der EPRA-Loan-to-Value (LTV) wird auch langfristig im mittleren 40%-Bereich erwartet, ebenso die Eigenkapitalquote. Beim aktuellen Zinsniveau wird aufgrund der anstehenden Refinanzierungen und des zusätzlichen Fremdkapitalbedarfs bis 2030 ein leichter Anstieg der Zinskosten im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet.
Dividendenpolitik bleibt verlässlich und attraktiv
Bis 2030 wird Mobimo ihr heutiges Dividendenniveau vollständig aus den wiederkehrenden Erträgen des Anlageportfolios erwirtschaften. Dazu kommt ein Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf Entwicklungen und Promotion (Liegenschaften). Die Dividendenfähigkeit von Mobimo bleibt damit hoch. Nebst dem EPRA-Gewinn dient Funds from Operations (FFO I) als zentrale Kennzahl zur Beurteilung der nachhaltigen Ausschüttungskraft.
Mit einem qualitativ hochwertigen Portfolio, einer starken Pipeline, einer hohen finanziellen Flexibilität und einer klaren strategischen Ausrichtung sieht sich Mobimo bestens darauf vorbereitet, auch in einem politisch anspruchsvollen Umfeld nachhaltig Mehrwert für Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen.
Alle Präsentationen zum heutigen Kapitalmarkttag sind auf der Website von Mobimo verfügbar: https://www.mobimo.ch/de/investoren/kapitalmarkttag
Weitere Termine
7. August 2026: Publikation Halbjahresergebnis 2026
12. Februar 2027: Publikation Jahresergebnis und Geschäftsbericht 2026
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Kontakt für Analysten und Investoren:
Stefan Feller, Head of Investor Relations ir@mobimo.ch
+41 44 397 11 97
Kontakt für Medien:
Anthony Welbergen, Head of Corporate Communication medien@mobimo.ch
+41 44 397 11 86
Über Mobimo
Mit einem breit diversifizierten Immobilienportfolio im Gesamtwert von rund CHF 4,2 Mrd. gehört die Mobimo Holding AG (www.mobimo.ch) zu den führenden Immobiliengesellschaften der Schweiz. Ihr Portfolio besteht aus Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie aus Entwicklungsobjekten für das eigene Anlageportfolio und für Dritte an erstklassigen Standorten in der Deutsch- und der Westschweiz. Eine ausgewogene Nutzung sowie eine sorgfältige Bewirtschaftung zeichnen die Gebäude aus. Mit ihren Entwicklungsprojekten stärkt Mobimo ihre Ertragsbasis und die Werthaltigkeit ihres Portfolios zusätzlich. Das Unternehmen schafft im Rahmen seiner Entwicklungsdienstleistungen auch Investitionsmöglichkeiten für Dritte. Mobimo beschäftigt rund 180 Mitarbeitende.
Ende der Medienmitteilungen
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2323358 08.05.2026 CET/CEST
| CH0011108872 |
| 08.05.2026 | Multi Investment | Multi Investment intensiviert seine Diversifizierungsstrategie nach einer Kapitalerhöhung in Höhe von 480 Millionen CHF
|
Multi Investment
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Multi Investment intensiviert seine Diversifizierungsstrategie nach einer Kapitalerhöhung in Höhe von 480 Millionen CHF
08.05.2026 / 03:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GENF, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Nach einer bedeutenden Kapitalerhöhung in Höhe von 480 Millionen CHF bekräftigt Multi Investment seine Position als dynamischer Akteur im internationalen Investmentbereich. Das Unternehmen, das bereits zahlreiche Unternehmen weltweit unterstützt hat, tritt nun in eine neue strategische Phase ein, deren Schwerpunkt auf der Diversifizierung des Portfolios liegt. Derzeit verwaltet es ein verwaltetes Vermögen (Assets Under Management, AUM) in Höhe von über 3 Milliarden CHF.
Als bewusst diskreter Investor verfolgt Multi Investment einen selektiven und vertraulichen Ansatz, der auf langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu seinen Partnern basiert. Diese Diskretion spiegelt das klare Bekenntnis wider, den Schwerpunkt auf Wertschöpfung statt auf Medienpräsenz zu legen.
Aufbauend auf diesem Wachstum und dem Vertrauen seiner Partner strebt Multi Investment eine Ausweitung seiner Aktivitäten auf vielversprechende, innovationsgetriebene Branchen an. Zu den Zielbereichen zählen Fintech, Deep Tech, Gesundheitswesen, Blockchain und Web3 sowie Biotechnologie.
Diese strategische Ausrichtung spiegelt ein klares Ziel wider: bedeutende globale wirtschaftliche und technologische Veränderungen zu antizipieren und gleichzeitig Projekte mit hoher Wertschöpfung zu fördern. Das Unternehmen möchte seinen Einfluss ausbauen, indem es innovative Unternehmen unterstützt, die die Branchen von morgen prägen können.
Im Rahmen dieser Initiative plant Multi Investment, seine Investitionen in diesen strategischen Sektoren bis zum dritten Quartal 2026 zu verstärken und bis zum Ende des dritten Quartals 2026 mehr als 250 Millionen CHF zu investieren. Derzeit werden mehrere Transaktionen geprüft, um die Präsenz in diesen schnell wachsenden Ökosystemen rasch auszubauen.
Mit dieser neuen Phase bekräftigt Multi Investment sein Ziel, sich zu einem weltweit führenden Investmentunternehmen zu entwickeln, das finanzielle Performance mit einer langfristigen Vision verbindet.
Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2974821/Multi_Investment_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/multi-investment-intensiviert-seine-diversifizierungsstrategie-nach-einer-kapitalerhohung-in-hohe-von-480-millionen-chf-302766453.html

08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323620 08.05.2026 CET/CEST
| noisin257706 |
| 08.05.2026 | METLEN Energy & Metals PLC | METLEN ENERGY & METALS
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METLEN Energy & Metals PLC
/ Schlagwort(e): Sonstiges
METLEN ENERGY & METALS
08.05.2026 / 01:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
(„METLEN", ODER „DAS UNTERNEHMEN")
GESCHÄFTSPRÄSENTATION Q1 2026: Ein starker Start ins Jahr 2026 mit einer beschleunigten strategischen Transformation
ATHEN, Griechenland, und LONDON, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- METLEN Energy & Metals PLC (LSE-Notierung: MTLN, RIC: MTLN.L, Bloomberg: MTLN.LN | Athen Notierung: MTLN, RIC: MTLNr.AT, Bloomberg: MTLN.GA, ADR: MYTHY US) gibt heute seine Geschäftsrpäsenation für das 1. Quartal 2026 bekannt. Das Unternehmen verzeichnete einen starken Jahresauftakt, der die solide Dynamik in den Bereichen Energie, Metalle und Infrastruktur sowie die weitere Umsetzung des strategischen Investitionsprogramms widerspiegelt und auf eine rasche Rückkehr zum mittelfristigen Kurs hindeutet, der im April 2025 auf der CMD in London angekündigt wurde.

- Umsatz +37 % im Jahresvergleich auf 2,05 Mrd. €
- Energiesektor auf zwei Geschäftsbereiche vereinfacht
-
Ehemalige MPP-Aktivitäten umstrukturiert und in die M RESET- Plattform integriert
- Metallsektor in drei fokussierte Wachstumsbereiche neu organisiert
- Pipeline für Energiespeicher mit ca. 2 GW durch strategische Partnerschaften gesichert
- 283-MW-Solarportfolio in Großbritannien im Rahmen des Asset-Rotation-Modells veräußert
- Beteiligung am VOAK-Konzessionsprojekt in Griechenland gesichert
- Neue Büros in London
Evangelos Mytilineos, geschäftsführender Vorsitzender, erklärte:
„METLEN ist mit einer starken operativen Dynamik in allen Geschäftsbereichen in das Jahr 2026 gestartet. Unsere anhaltenden Investitionen in die Energiewende, kritische Rohstoffe und Verteidigung, kombiniert mit einer disziplinierten Umsetzung, versetzen das Unternehmen in die Lage, sich in einem komplexen geopolitischen Umfeld zu behaupten und gleichzeitig nachhaltiges Wachstum zu erzielen."
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Prognose
Das erste Quartal 2026 bestätigt die starke Positionierung von METLEN im Rahmen seines diversifizierten Geschäftsmodells, wobei alle Geschäftsbereiche zum Wachstum beitragen.
Das Unternehmen agiert weiterhin in einem Umfeld, das von verschärften geopolitischen Spannungen und anhaltenden Konflikten geprägt ist, die sich auf die Energiemärkte, die Lieferketten und die Nachfrage im Verteidigungsbereich auswirken. Dennoch unterstreichen diese Bedingungen auch die strategische Bedeutung des synergetischen Geschäftsmodells von METLEN, das durch seine Aktivitäten in den Bereichen Energiesicherheit, kritische Rohstoffe und Verteidigungslösungen weiter gestärkt wird.
Mit Blick auf die Zukunft behält das Management einen vorsichtig optimistischen Ausblick für 2026 bei, gestützt durch eine starke Projektpipeline, steigende Nachfrage und Preise in den Kernsektoren sowie die fortgesetzte Umsetzung des Investitionsprogramms des Unternehmens.
Weitere Einzelheiten werden gemäß der langjährigen Praxis des Unternehmens auf der für den 21. Mai 2026 anberaumten Hauptversammlung bekannt gegeben.
Warnhinweis / Haftungsausschluss
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Prognosen und Annahmen und stellen keine Garantien für die zukünftige Entwicklung dar. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten typischerweise Wörter wie „anstreben", „voraussehen", „glauben", „schätzen", „erwarten", „beabsichtigen", „könnte", „planen", „prognostizieren", „anstreben", „sollte", „wird" und ähnliche Ausdrücke oder deren Verneinungen.
Solche Aussagen beinhalten naturgemäß bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Markttrends, regulatorische Entwicklungen, operative Herausforderungen und andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.
Es wird keine Zusicherung, Gewährleistung oder Garantie dafür gegeben, dass zukunftsgerichtete Aussagen eintreten werden. Leser werden daher darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf solche Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung Gültigkeit haben. Sofern nicht durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben (einschließlich der Marktmissbrauchsverordnung, der britischen Börsenvorschriften und der Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der Financial Conduct Authority), übernehmen weder das Unternehmen noch seine verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeiter oder Vertreter eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Informationen zu METLEN:
METLEN Energy & Metals Plc (METLEN) ist ein internationales Industrie- und Energieunternehmen, das eine führende Position in der Metall- und Energiebranche einnimmt und dessen Schwerpunkt auf nachhaltigem Wachstum und der Kreislaufwirtschaft liegt. METLEN hat sich sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene als Maßstab für wettbewerbsfähige „grüne" Metallurgie etabliert und betreibt die einzige vollständig integrierte Produktionsanlage für Bauxit, Aluminiumoxid und Primäraluminium in der Europäischen Union, die über eigene Hafenanlagen verfügt. Im Energiesektor bietet METLEN integrierte Energielösungen an, die die Umsetzung von Projekten zur thermischen und erneuerbaren Stromerzeugung, die Stromverteilung und den Stromhandel sowie Investitionen in die Netzinfrastruktur, Batteriespeicher und andere grüne Technologien umfassen. METLEN ist auf fünf Kontinenten und in mehr als 40 Ländern tätig, beschäftigt weltweit über 8.500 Mitarbeiter und setzt in allen seinen Geschäftsbereichen ein vollständig synergetisches Modell um.
METLEN Finanzielle Höhepunkte
METLEN ist an der London Stock Exchange notiert und zusätzlich an der Athens Stock Exchange gelistet; das Unternehmen ist im FTSE 100 Index vertreten. Im Jahr 2025 erzielte METLEN einen Konzernumsatz von 7,11 Milliarden Euro, ein EBITDA von 753 Millionen Euro und einen Nettogewinn von 314 Millionen Euro. Die bereinigte Nettoverschuldung belief sich auf 2,10 Milliarden Euro, bei einem Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA von 3,1, was die starke finanzielle Widerstandsfähigkeit widerspiegelt. METLEN wird von führenden internationalen Nachhaltigkeits- und ESG-Agenturen bewertet und nimmt als einziges griechisches Unternehmen einen Platz im Dow Jones Best-in-Class Emerging Market Index ein. Darüber hinaus wurde das Unternehmen von MSCI, Sustainalytics, ISS Quality Score, ISS Corporate Score, S&P Global ESG, LSEG, CDP, FTSE Russell, ESG Book, EcoVadis, Bloomberg und IdealRatings ausgezeichnet.
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08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323604 08.05.2026 CET/CEST
| noisin465144 |
| 08.05.2026 | All for One Group SE | H1 25/26: Herausforderndes Umfeld und deutliche Veränderungen im IT-Markt // Anpassung der Prognose // Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke
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All for One Group SE
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Strategische Unternehmensentscheidung
H1 25/26: Herausforderndes Umfeld und deutliche Veränderungen im IT-Markt // Anpassung der Prognose // Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke
07.05.2026 / 23:23 CET/CEST
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H1 25/26: Herausforderndes Umfeld und deutliche Veränderungen im IT-Markt // Anpassung der Prognose // Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke
- Umsatz mit 250,4 Mio. EUR (H1 24/25: 257,6 Mio. EUR) um 3% unter Vorjahr; Cloud & Services Wachstum bei 3%; Software und Support Umsätze fallen um 8%
- Anteil wiederkehrender Erlöse steigt auf 53% (H1 24/25: 52%)
- EBIT-Marge vor M&A-Effekten (non-IFRS) fällt auf 2,8% (H1 24/25: 5,4%); EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) fällt auf 6,9 Mio. EUR (H1 24/25: 14,0 Mio. EUR)
- Adjusted EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) liegt bei 9,4 Mio. EUR
- Thomas Herbst wird COO
- All for One beschließt mit »Precision« ein Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke; Kosteneinsparung jährlich bis zu 20 Mio. EUR
- Anpassung der Prognose 25/26
Filderstadt, 7. Mai 2026 – Die All for One Group SE, führender internationaler IT-, Consulting- und Service-Provider mit Fokus auf Lösungen und Leistungen rund um SAP, erzielte im 6-Monatszeitraum 25/26 auf Basis vorläufiger ungeprüfter Zahlen Umsatzerlöse in Höhe von 250,4 Mio. EUR (H1 24/25: 257,6 Mio. EUR) und lag damit 3% unter dem Vorjahreswert. Die Nachfrage nach IT-Dienstleistungen bleibt robust, jedoch verschieben Kunden – insbesondere im deutschsprachigen Raum – vor dem Hintergrund anhaltend hoher wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten ihre Investitionsentscheidungen. Diese Zurückhaltung wurde zuletzt durch die Eskalation des Krieges im Iran zusätzlich verstärkt; ein Nachholeffekt im laufenden Geschäftsjahr ist nicht mehr absehbar.
Der Umsatz im 2. Quartal 25/26 stieg infolge der Erstkonsolidierung der »apsolut Group« ab März 2026 um 1% auf 124,6 Mio. EUR (Q2 24/25: 123,3 Mio. EUR). Bereinigt um diesen Effekt wäre der Umsatz um 2% zurückgegangen. Das EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) ist auf 0,3 Mio. EUR (Q2 24/25: 3,0 Mio. EUR) zurückgegangen.
Im 1. Halbjahr 25/26 führten die externen Faktoren zu geringeren Umsätzen im Consulting (minus 3%) und zu deutlich rückläufigen Software und Support Umsätzen (minus 8%). Die wiederkehrenden Erlöse lagen mit 133,2 Mio. EUR knapp unter dem Vorjahresniveau und machen 53% (52% im Vergleichszeitraum) vom Gesamtumsatz aus. Bei den Cloud & Services Erlösen setzte sich der anhaltende Trend in Richtung Cloud mit plus 3% auf 75,7 Mio. EUR fort. Beeinflusst durch die Verschiebung von IT-Projekten und die geringeren Erlöse aus Lizenzen und Provisionen hat sich das EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) im 6-Monatszeitraum 25/26 auf 6,9 Mio. EUR (H1 24/25: 14,0 Mio. EUR) halbiert. Dies entspricht einer EBIT-Marge vor M&A-Effekten (non-IFRS) von 2,8% (5,4% im Vergleichszeitraum).
Um die operative Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr besser vergleichbar darzustellen, berichtet die Gesellschaft ergänzend ein adjusted EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS), bei dem wesentliche Kosten mit Einmalcharakter herausgerechnet werden. Das adjusted EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) im 6-Monatszeitraum 25/26 liegt bei 9,4 Mio. EUR.
Im 1. Halbjahr 25/26 sank der Umsatz im Segment »Deutschland« um 4% auf 200,3 Mio. EUR (H1 24/25: 208,6 Mio. EUR), vor allem aufgrund geringerer Consulting-Auslastung. Das Segmentergebnis lag bei 10,7 Mio. EUR (Marge 5,3%). In »Übriges Europa« stiegen die Umsätze leicht auf 61,6 Mio. EUR (H1 24/25: 60,4 Mio. EUR); das Segmentergebnis fiel auf 2,1 Mio. EUR (Marge 3,5%). Das Segment »Übrige Welt« bleibt volumenbedingt klein, entwickelt sich aber kontinuierlich profitabel. Der Umsatz stieg hier durch die Konsolidierung der »apsolut Group« ab März 2026 auf 7,0 Mio. EUR (H1 24/25: 5,9 Mio. EUR), bei 0,6 Mio. EUR Segmentergebnis (Marge 8,6%).
Die Eigenkapitalquote zum 31. März 2026 lag bei 25% (30. Sep 2025: 33%). Die Anzahl der Mitarbeiter stieg durch die »apsolut Group« auf 3.073 zum 31. März 2026 (31. Mrz 2025: 2.723).
Erfolgreiche M&A-Strategie und Integration – Thomas Herbst wird COO
Die All for One Group hat zu Jahresbeginn 2026 ihre M&A-Strategie erfolgreich umgesetzt und durch die Übernahme der internationalen »apsolut Group« sowie einer Minderheitsbeteiligung am österreichischen Cybersecurity-Anbieter BrightFlare FlexCo ihre internationale Präsenz und ihr Portfolio im Bereich SAP Procurement und Cybersicherheit maßgeblich erweitert. Damit gehört All for One weltweit zu den wenigen Anbietern, die das komplette SAP-Business-Suite-Portfolio ganzheitlich abdecken.
In Folge der Akquisition der »apsolut Group« und deren erfolgreich laufender Integration erweitert die All for One Group ihr Top-Management. Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird Thomas Herbst neuer Chief Operating Officer und verantwortet in dieser Position zukünftig das gesamte Beratungsgeschäft der Gruppe. »Mit Thomas Herbst besetzen wir die wichtige Rolle des Chief Operating Officers ideal. Thomas ist ein erfahrener Manager und Profi im internationalen Consulting- und Großkunden Business – beides ist für uns von strategischer Bedeutung. Die Erweiterung des Group Executive Managements um Thomas ist ein starkes Signal – in Richtung Markt, SAP und unserer Mannschaft«, so All for One CEO Michael Zitz.
Geopolitische Lage und Veränderungen im IT-Markt
Äußere Faktoren, wie das geopolitisch bedingte schwache Wirtschaftswachstum im deutschsprachigen Raum und die zunehmenden Spannungen rund um Iran, belasten die Entwicklung der All for One. Gleichzeitig erzwingen strukturelle Marktveränderungen eine schnelle Adaptierung von IT-Dienstleistern.
All for One sieht den IT-Dienstleistungsmarkt an einem Wendepunkt: Mit Agentic AI verschiebt sich die Wertschöpfung deutlich weg von reiner Implementierung hin zu integrierten Daten- und Prozessarchitekturen sowie einem souveränen, governance-gestützten Betrieb. Wo autonome Systeme Aufgaben direkt in End-to-End-Prozessen übernehmen, steigen die Anforderungen an konsistente Daten, klare Berechtigungen, stabile Schnittstellen und revisionssichere Prozesse – das ERP bleibt dabei das stabile Fundament.
Wie erwartet geht die SAP die nächsten großen Schritte in Richtung autonomer Unternehmenssteuerung: Joule als zentraler KI-Assistent, eine konsequente Erweiterung der Business Suite für fachbereichsübergreifende Prozessausführung, Industrie-KI-Apps mit integriertem Prozess- und Regulatorikwissen sowie eine KI-Plattform für Daten, Kontext und Governance. Besonders relevant für Mittelstand und große Bestandskunden: KI-Szenarien sollen perspektivisch auch für ausgewählte ECC‑ und On-Premise-Umgebungen zugänglich werden und damit einen pragmatischen Weg eröffnen, KI-Mehrwert früher zu realisieren und die Transformationen in die Cloud erfolgreich zu gestalten.
Für All for One ergeben sich daraus neue Wachstumschancen entlang eines konsequenten »Build-Deploy-Run-Ansatzes« mit erweiterten KI-Beratungs- und Transformationsangeboten, mit eigenentwickelten KI-Agenten und Produkten, dem Ausbau von Managed und KI-Governance Services sowie Cybersecurity-Angeboten. Unternehmen bewerten Software und Services dabei zunehmend nach messbarem Geschäftsnutzen – Erfolgskennzahlen wie Automatisierungsgrad, Durchlaufzeiten, Fehlerquoten und die Qualität autonomer Entscheidungen rücken in den Mittelpunkt. All for One adressiert diesen Wandel mit Clean-Core-Strategien, offenen und modellagnostischen Architekturen und skalierbaren Service-Paketen, um Kunden schnell zu nachweisbaren Ergebnissen zu führen. Dies soll gleichzeitig wiederkehrende Umsätze und Profitabilität nachhaltig steigern. All for One sieht weiterhin großes Potential bei der Migration von Neu- und Bestandskunden auf S/4HANA und in der Implementierung von SAP Cloud Anwendungen.
Gleichzeitig steigert All for One die interne Prozesseffizienz durch den breiten Einsatz von KI bspw. mit dem eigenen All41-GPT, fachbereichsspezifischen KI-Anwendungen und -Agenten. Ergänzend führen KI-gestützte Support-Prozesse und KI-Softwareentwicklung zu weiteren signifikanten Produktivitätssteigerungen.
Die IT-Branche richtet ihr Kerngeschäft zunehmend auf KI aus; allen voran die SAP, die sich als »AI-Company« positioniert. Das verändert die Umsatzströme der All for One ebenso wie Anforderungen an Qualifikationen und Kapazitäten. Umfangreiche Prozess-, Cloud- und KI-Fähigkeiten für die Bewertung und Implementierung von Hersteller-Innovationen, der schnelle Aufbau skalierbarer Cloud Services sowie die Entwicklung von KI-Branchenanwendungen und kundenspezifischen Use Cases werden jetzt zu maßgeblichen Erfolgsfaktoren von All for One in einem zunehmend internationalen Umfeld.
Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand mit »Precision« ein Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke beschlossen. Ziel ist es dabei, den KI- und Cloud-Umbau schneller, profitabler sowie bedarfs- und branchenorientiert voranzutreiben.
Das Programm beinhaltet die Neuausrichtung des Delivery-Modells und der Go-to-Market-Strategie, Synergien in den Management-Strukturen, den konsequenten Abbau von Personal- und Sachkosten sowie die beschleunigte Integration der »apsolut Group« als Grundlage für eine vollumfängliche End-to-End-Beratung und weitere Internationalisierung. Hierfür ist u.a. ein Abfindungsprogramm vorgesehen, das kurzfristig umgesetzt wird. Zusätzlich erfolgt der Ausbau eines skalierbaren Delivery-Setups mit stärkerem Near- und Offshore-Einsatz, der Umbau zu einer globalen Sales-Organisation und es werden verstärkt Investitionen in KI-Ressourcen und -Entwicklung getätigt.
Im Zuge dieser geplanten Gesamtmaßnahmen rechnet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 25/26 mit einmaligen Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich bis zu 20 Mio. EUR.
»Um unseren »One Plan 2030« konsequent umzusetzen, stellen wir jetzt auf Basis unseres Operating Models unsere Prozesse und Strukturen zukunftsweisend und effizienter auf – mit dem Anspruch, der weltweit führende SAP-Partner für mittelständisch geprägte Unternehmen in unseren Kernindustrien und Zielmärkten zu werden«, erläutert Michael Zitz.
Anpassung der Prognose 25/26
Vor diesem Hintergrund passt All for One die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 25/26 auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen an. Nachdem die Jahresziele in der Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 25/26 trotz sich eintrübender Rahmenbedingungen noch bestätigt wurden, blieb das 2. Quartal 25/26 (Januar bis März 2026), inklusive der »apsolut Group« ab März 2026, hinter den Erwartungen zurück. Für das Geschäftsjahr 25/26 erwartet die Gesellschaft nun inklusive der »apsolut Group« ab März einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von 500 bis 530 Mio. EUR (zuvor exklusive »apsolut Group«: 500 bis 530 Mio. EUR). Einschließlich der Einmalaufwendungen wird ein EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) von 0 EUR mit einer Schwankungsbreite von 5 Mio. EUR erwartet (zuvor: 27,5 bis 34,5 Mio. EUR).
Bei gleichbleibenden Marktbedingungen wird das Programm »Precision« bereits ab Herbst 2026 einen positiven Effekt von jährlich bis zu 20 Mio. EUR auf das EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) haben.
Über die All for One Group SE
Die All for One Group ist ein internationaler IT-, Consulting- und Service-Provider mit starkem SAP-Fokus. Mit dem klaren Anspruch, Technologie in konkreten Business Nutzen zu wandeln, begleitet und unterstützt das branchenspezialisierte Unternehmen seine mehr als 4.500 mittelständisch geprägten Kunden – darunter viele Familienunternehmen – auf ihrem Weg in die Cloud. Sowohl bei der Conversion auf SAP S/4HANA als auch im SAP-Cloud-Business ist die All for One Group der führende SAP-Partner in Mittel- und Osteuropa.
Im Geschäftsjahr 24/25 erzielte die All for One Group einen Umsatz in Höhe von 504 Mio. EUR. Die Gesellschaft mit Hauptsitz in Filderstadt bei Stuttgart notiert im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.
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2323596 07.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | All for One Group SE | All for One Group SE passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025/26 an // »Precision«-Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke beschlossen
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All for One Group SE / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Prognose / Gesamtjahr
All for One Group SE passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025/26 an // »Precision«-Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke beschlossen
07.05.2026 / 23:14 CET/CEST
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All for One Group SE passt Prognose für das Geschäftsjahr 2025/26 an // »Precision«-Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke beschlossen
Filderstadt, 7. Mai 2026 – Der Vorstand der All for One Group SE (WKN: 511000, ISIN: DE0005110001) (nachfolgend »Gesellschaft«) geht nach aktueller Einschätzung davon aus, dass die bisher kommunizierte Prognose für das Geschäftsjahr 2025/26 nicht erreicht wird.
Ursächlich hierfür sind vor allem die anhaltend hohen wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten sowie die strukturellen Veränderungen im IT-Umfeld. Auf Basis vorläufiger Zahlen erzielte die Gesellschaft im ersten Halbjahr 2025/26 Umsatzerlöse in Höhe von 250,4 Mio. EUR (H1 2024/25: 257,6 Mio. EUR) und ein EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) von 6,9 Mio. EUR (H1 2024/25: 14,0 Mio. EUR).
Vor dem Hintergrund der sich weiter beschleunigenden Transformation hin zu Cloud- und KI-basierten Geschäftsmodellen und der damit verbundenen angepassten Positionierung der SAP, hat die Gesellschaft am heutigen Tage unter dem Namen »Precision« ein Programm zur Steigerung der Wettbewerbsstärke beschlossen. Der Vorstand der Gesellschaft rechnet im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Programms im Geschäftsjahr 2025/26 mit einmaligen Aufwendungen in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR. Im Wesentlichen entstehen diese Personal- und Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung der Go-to-Market und Delivery Strategie der Gesellschaft mit gezieltem Fokus auf Cloud und KI.
Der Vorstand der Gesellschaft passt seine Prognose für das Geschäftsjahr 2025/26 an den bisherigen Geschäftsverlauf an. Er geht, nun erstmals unter Einbeziehung der »apsolut Group« ab März 2026, von einem Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2025/26 in Höhe von 500 bis 530 Mio. EUR (zuvor exklusive »apsolut Group«: 500 bis 530 Mio. EUR) aus. Im Hinblick auf das EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) wird unter Berücksichtigung der Einmalaufwendungen für das Geschäftsjahr 2025/26 und ebenfalls erstmals unter Einbeziehung der »apsolut Group« nunmehr ein EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) von 0 EUR mit einer Schwankungsbreite von 5 Mio. EUR (zuvor: 27,5 bis 34,5 Mio. EUR) erwartet.
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2323590 07.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | Elevated Materials | Elevated Materials ernennt Sunit Kapur zum Chief Operating Officer
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Elevated Materials
/ Schlagwort(e): Personalie
Elevated Materials ernennt Sunit Kapur zum Chief Operating Officer
07.05.2026 / 22:40 CET/CEST
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Weltweit erfahrener Fertigungsmanager verstärkt Elevated Materials, um Betriebsabläufe zu skalieren und die Kommerzialisierung ultradünner Lithiumfolien zu beschleunigen
SANTA CLARA, Kalifornien, USA, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Elevated Materials gab heute die Ernennung von Sunit Kapur zum Chief Operating Officer bekannt und stärkt damit das Führungsteam des Unternehmens beim Eintritt in die nächste Wachstums- und Skalierungsphase.
Kapur verfügt über umfassende globale Erfahrung in der Führung komplexer Fertigungsunternehmen sowie fundierte Kenntnisse in den Bereichen Geschäftsintegration, Lieferkettenstrategie, Organisationsentwicklung, technologische Innovation, Aufbau von Fähigkeiten und Kundenerfolg. Seine Führungsqualitäten reichen von operativer Exzellenz bis hin zur Personalentwicklung, wodurch er bestens geeignet ist, die Mission von Elevated Materials zur Weiterentwicklung von Batteriematerialien der nächsten Generation voranzutreiben.
Elevated Materials stellt ultradünne Lithiumfolien her, die leistungsfähigere Batterien für eine Reihe von wachstumsstarken und anwendungskritischen Märkten ermöglichen. Die ELi™-Folien des Unternehmens bieten eine höhere Energiedichte, verbesserte Sicherheit, schnelleres Aufladen und größere Designflexibilität für Anwendungen wie Elektrofahrzeuge, Luft- und Raumfahrt und Drohnen, KI-Rechenzentrumsinfrastruktur, Netzspeicher und moderne Unterhaltungselektronik.
Zuletzt war Sunit Kapur Chief Executive Officer von Epsilon Advanced Materials, einem weltweiten Hersteller von aktiven Anodenmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien. Davor war er Vice President und General Manager bei Tenneco, wo er groß angelegte Betriebsabläufe leitete, die Automobillösungen für OEM- und Aftermarket-Kunden weltweit liefern.
Er hat einen Abschluss in Maschinenbau und hat das General Management Program an der INSEAD absolviert.
In seiner Rolle als COO wird sich Kapur auf die Skalierung des Betriebs, die Stärkung der Lieferkettenkapazitäten und die Förderung der organisatorischen Exzellenz konzentrieren, während Elevated Materials die Kommerzialisierung seiner ultradünnen Lithiumtechnologie vorantreibt.
„Wir freuen uns, Sunit im Führungsteam von Elevated Materials begrüßen zu dürfen", so Jim Cushing, CEO bei Elevated Materials. „Seine Erfahrung in der globalen Produktion, seine operative Disziplin und sein Führungsstil, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, werden von unschätzbarem Wert sein, während wir unsere Plattform skalieren und Kunden in den schnell wachsenden Märkten unterstützen, die auf die Leistung der nächsten Generation von Batterien angewiesen sind."
„Ich freue mich, zu einem so entscheidenden Zeitpunkt zu Elevated Materials zu wechseln", erklärt Sunit Kapur. „Mit seiner Technologie und Vision ist das Unternehmen dazu in der Lage, eine zentrale Rolle in der Zukunft der Energiespeicherung zu übernehmen, und ich freue mich darauf, zum weiteren Wachstum des Unternehmens beizutragen."
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/elevated-materials-ernennt-sunit-kapur-zum-chief-operating-officer-302766264.html

07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323592 07.05.2026 CET/CEST
| noisin059970 |
| 07.05.2026 | RHÖN-KLINIKUM AG | RHÖN-KLINIKUM AG mit stabiler Entwicklung im ersten Quartal 2026
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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Sonstiges
RHÖN-KLINIKUM AG mit stabiler Entwicklung im ersten Quartal 2026
07.05.2026 / 20:42 CET/CEST
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CORPORATE NEWS
Erstes Quartal 2026
RHÖN-KLINIKUM AG mit stabiler Entwicklung im ersten Quartal 2026
- Konzern optimiert ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen
- Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten um 7,4 Prozent gestiegen, Umsatzerlöse liegen bei EUR 436,1 Mio.
- Laufendes Geschäftsjahr durch die bevorstehenden Reformen geprägt
Bad Neustadt, 7. Mai 2026 – Die RHÖN-KLINIKUM AG startet in das Geschäftsjahr 2026 mit einer stabilen Geschäftsentwicklung. Der Konzernumsatz lag mit EUR 436,1 Mio. leicht über dem Vergleichswert des Vorjahres (Q1 2025: EUR 414,7 Mio.), das EBITDA betrug EUR 30,2 Mio.
(Q1 2025: EUR 22,6 Mio.). Der Konzerngewinn summierte sich auf EUR 13,1 Mio. (Q1 2025: EUR 7,3 Mio.). In den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren des Konzerns wurden von Januar bis März 258.027 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär behandelt, ein Plus von 7,4 % (Q1 2025: 240.137).
Die Klinikstandorte des Unternehmens entwickeln sich dynamisch weiter. Neben den für 2026 geplanten Großinvestitionen in modernste Medizintechnik an allen Klinikstandorten wird die medizinische und therapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten konzernweit weiter ausgebaut.
Im ersten Quartal 2026 wurde das operative Geschäft der Ortho Centrum Saale MVZ GmbH in den Konzern integriert und dessen Ergebnisse konsolidiert. Diese Akquisition mit sechs Kassensitzen in den Fachgebieten Orthopädie, Unfallchirurgie, Chirurgie, Sportmedizin, Sporttraumatologie und Neurochirurgie soll das RHÖN-Campus-Konzept in Bad Neustadt sowie Wachstumspotenziale im klinischen und ambulanten Sektor in der Region Rhön-Grabfeld stärken.
Ausblick 2026
Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von einem Umsatz in Höhe von
EUR 1,7 Mrd. in einer Bandbreite von jeweils +/-5 % nach oben bzw. unten aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir mit einem Wert zwischen EUR 110 Mio. und EUR 125 Mio. Neben den Finanzkennzahlen berücksichtigen wir bei der Steuerung des Unternehmens als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Anzahl der Fälle und Bewertungsrelationen und erwarten hierfür eine moderate Steigerung gegenüber dem Vorjahr.
Das laufende Geschäftsjahr wird maßgeblich von den Gesetzgebungsverfahren und den damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten geprägt sein. Insbesondere das am 15. April 2026 in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sowie die Nachwirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) verfolgen zwar das Ziel, Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen weiter zu stärken, erhöhen jedoch kurzfristig zugleich den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser.
Die Prognose der Gesellschaft steht daher unter besonderen Unsicherheiten. Die Auswirkungen der fortlaufenden regulatorischen Eingriffe, der Umsetzung der Krankenhausreform sowie möglicher weiterer Anpassungen durch den Gesetzgeber können in ihrer Gesamtheit derzeit nicht belastbar prognostiziert werden. Hinzu kommen anhaltende weltweite Krisen und wirtschaftliche Belastungen, die sich unter anderem in Preissteigerungen, Lieferengpässen und volatilen Rahmenbedingungen niederschlagen.
Vor diesem Hintergrund wird entscheidend sein, ob weitere Anpassungen der Reformen sowie unterstützende Maßnahmen erfolgen, um Krankenhäusern auch künftig eine wirtschaftlich tragfähige und zugleich qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu ermöglichen.
Dr. Stefan Stranz, Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG: „Eine verlässliche medizinische Versorgung braucht wirtschaftlich stabile Krankenhäuser. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen wird entscheidend sein, ob Finanzierung und Rahmenbedingungen es den Kliniken weiterhin ermöglichen, ihren Versorgungsauftrag nachhaltig zu erfüllen.“
Dr. Gunther K. Weiß, Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG: „Unsere Geschäftsprozesse sind leistungsfähig und zugleich flexibel. Einen wesentlichen Anteil daran hat die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit im ASKLEPIOS-Konzernverbund. Gleichzeitig bleiben die Auswirkungen der aktuellen Reformen und weiterer regulatorischer Eingriffe mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Um eine qualitativ hochwertige und verlässliche Patientenversorgung dauerhaft sicherzustellen, benötigen Krankenhäuser stabile wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen.“
Die Quartalsmitteilung – 1. Quartal 2026 – ist im Internet veröffentlicht.
KONTAKT
RHÖN-KLINIKUM AG | Konzernbereichsleitung Finanzen
Norman Dittes | T. +49 9771 65-12210 | norman.dittes@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG | Unternehmenskommunikation
Heike Ochmann | T. +49 9771 65-12130 | heike.ochmann@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG | Schlossplatz 1 | 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Mit dem Campus Bad Neustadt, der Zentralklinik Bad Berka, dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie den Universitätskliniken Gießen und Marburg (UKGM) gehören fünf hochspezialisierte Maximal- und Schwerpunktversorger zum Unternehmen. Als modernes, diverses und zukunftsorientiertes Unternehmen ist die RHÖN-KLINIKUM AG ein attraktiver Ausbilder und Arbeitgeber. Mit über 19.100 Mitarbeitenden bietet der Konzern exzellente Medizin mit direkter Anbindung an Forschung und Lehre. Jährlich werden in den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) über 938.000 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär behandelt. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein Unternehmen des ASKLEPIOS Konzerns. www.rhoen-klinikum-ag.com
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Salzburger Leite 1 |
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+49 (0)9771 - 65-0 |
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2323556 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | Bison Bank | Die Bison Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hongkonger Bison Capital, führt ihre MiCA-konforme Stablecoin für grenzüberschreitende Zahlungen institutioneller Kunden ein
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Bison Bank
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Die Bison Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hongkonger Bison Capital, führt ihre MiCA-konforme Stablecoin für grenzüberschreitende Zahlungen institutioneller Kunden ein
07.05.2026 / 20:10 CET/CEST
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Der Stablecoin der Bison Bank entspricht in vollem Umfang der europäischen MiCA-Verordnung und wird in Euro (EUB) und US-Dollar (USB) erhältlich sein.
HONGKONG, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Bison Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bison Capital Holding Company Limited, gab heute die Einführung des „Bison Bank Electronic Token" bekannt Das Digital asset wurde für schnelle, sichere und transparente internationale Zahlungen und Überweisungen konzipiert und wird in Form von zwei unterschiedlichen Krypto-Assets ausgegeben: einem an den Eurogekoppelten Asset mit der Bezeichnung „EUB" und einem an den US-Dollargekoppelten Asset mit der Bezeichnung „USB".
Diese Initiative steht in vollem Einklang mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets), dem Rechtsrahmen der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Regulierung von Krypto-Assets zu harmonisieren und die operative Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Dieser Schritt unterstreicht das starke Engagement der Bison Bank im Bereich der digitalen Vermögenswerte.
Eine Brücke zwischen traditionellem Geld und der digitalen Zukunft
2022 lancierte die Bison Bank Bison Digital Assets (BDA). Über diese Tochtergesellschaft ermöglichte die Bison Bank ihren Kunden den direkten Zugang zu Krypto-Asset-Handels- und Verwahrungsdienstleistungen über ihre Bankkonten.
Heute setzt der Bison Bank Electronic Token einen neuen globalen Maßstab für digitales Geld. Er fördert Innovation und gewährleistet gleichzeitig Kundenschutz und Marktstabilität.
Erfüllung der Basler Standards für Bankbilanzen
Als MiCA-konformer E-Geld-Token, der von einem regulierten EU-Kreditinstitut unter der Aufsicht der EZB ausgegeben wird, qualifiziert sich der Bison Bank Electronic Token für eine Vorzugsbehandlung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Asset-Engagements (SCO60) des Basler Ausschusses, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Dies ermöglicht es Finanzinstituten in Rechtsordnungen, die sich am Basler Rahmenwerk orientieren, den EMT in ihr Treasury-Management und ihre Bilanzierung zu integrieren, wobei die Kapitalanforderungen an den zugrunde liegenden Fiat-Referenzwert angepasst sind.
„Das Ziel der Bison Bank ist es, die globale Finanzlandschaft neu zu gestalten" , erklärt António Henriques, CEO der Bison Bank. „Unser E-Geld-Token dient als sichere Brücke zwischen traditionellem Geld und der digitalen Zukunft – ein konformer, schneller Kanal für grenzüberschreitende Zahlungen zwischen institutionellen Partnern, der die Zuverlässigkeit einer regulierten Bankengruppe mit der Innovation digitaler Vermögenswerte verbindet."
Was sind E-Geld-Token?
Ein E-Geld-Token ist das digitale Äquivalent zu Bargeld, das auf Blockchain-Technologie basiert. Jeder Token repräsentiert einen Gegenwert in einer traditionellen Währung und wird von einem regulierten Unternehmen – in diesem Fall der Bison Bank – ausgegeben, das garantiert, dass jeder Token im Verhältnis 1:1 durch echte Währungsreserven gedeckt ist. Im Gegensatz zu anderen Krypto-Assets behalten diese Token einen stabilen Wert, was sie zu einem sicheren und geeigneten Zahlungsmittel macht.
Informationen zu Bison Capital: Bison Capital Holding Company Limited ist ein in Hongkong ansässiges Unternehmen, das sich auf strategische Investitionen im Finanzsektor konzentriert. Sein Hauptvermögenswert ist eine 100-prozentige Beteiligung an der Bison Bank, S.A., einer voll lizenzierten europäischen Universalbank mit Aktivitäten im Bereich der Krypto-Assets. Die strategische Ausrichtung von Bison Capital besteht darin, ein strukturiertes Netzwerk von Ressourcen in den verschiedenen Regionen aufzubauen, in denen das Unternehmen geschäftlich präsent ist, mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum und strategische Allianzen zu generieren.
Informationen zur Bison Bank: Die Bison Bank, S.A. ist eine Bank, die sich darauf konzentriert, privaten und institutionellen Kunden ein umfassendes und spezialisiertes Angebot an Dienstleistungen in den Bereichen Private Banking, Depotbank, Unternehmensberatung und digitale Vermögenswerte anzubieten. Sie profitiert von einer strategischen Verbindung zwischen europäischen und anderen globalen Märkten. Sie baut ihr Geschäft weltweit aus, gestützt auf ihre starke Präsenz in Europa und ihr Netzwerk internationaler Partner.
Weitere Informationen zum Bison Bank Electronic Money Token finden Sie unter https://bisonbank.com/eub/ und https://bisonbank.com/usb/. Ausführliche Informationen finden Sie in dem entsprechenden Weißbuch.
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323552 07.05.2026 CET/CEST
| noisin527560 |
| 07.05.2026 | Pylontech | Pylontech von BloombergNEF als Tier-1-Energiespeicherhersteller anerkannt
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Pylontech
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Pylontech von BloombergNEF als Tier-1-Energiespeicherhersteller anerkannt
07.05.2026 / 19:40 CET/CEST
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SHANGHAI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Pylontech (688063.SH), ein weltweit führender Anbieter von Energiespeichersystemen, wurde von BloombergNEF (BNEF) als Tier-1-Energiespeicherhersteller für das zweite Quartal 2026 anerkannt, was die Bankfähigkeit des Unternehmens, seine nachgewiesenen Fähigkeiten zur Projektdurchführung und seine etablierte Position auf dem globalen Energiespeichermarkt unterstreicht.

Die BNEF Tier-1-Liste gilt als einer der strengsten Bewertungsmaßstäbe der Branche für Energiespeicherunternehmen. Die Bewertung berücksichtigt Faktoren wie technologische Fähigkeiten, Produktzuverlässigkeit, Erfolgsbilanz bei der Durchführung von Großprojekten und finanzielle Glaubwürdigkeit. Die Aufnahme von Pylontech in die Tier-1-Liste spiegelt das wachsende globale Projektportfolio und das langjährige Engagement für die Bereitstellung zuverlässiger Energiespeicherlösungen für eine Vielzahl von Anwendungen und Märkten wider. Zu den jüngsten Projekten von Pylontech gehören das „Ningxia Yinchuan 200MW/400MWh Energy Storage Project" und die „Jiangsu Huadian Yizheng 120MW/240MWh Energy Storage Power Station", beide in China.


„Die BNEF Tier-1-Anerkennung spiegelt das Vertrauen des Marktes in die Technologie, die Produktqualität und die langfristige Zuverlässigkeit von Pylontech wider", so ein Sprecher von Pylontech. „Diese Anerkennung stärkt die Position von Pylontech als zuverlässiger Partner für Energiespeicherprojekte im Energieversorgungsbereich und im gewerblichen Bereich weltweit."
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung in der innovativen Entwicklung von Energiespeichern hat Pylontech eine vertikal integrierte Plattform aufgebaut, die Batteriezellen, Module, Batteriemanagementsysteme (BMS) und Systemintegration umfasst. Das Unternehmen baut seine globale Präsenz weiter aus und unterstützt gleichzeitig den Übergang zu einer saubereren, widerstandsfähigeren und nachhaltigen Energiezukunft.
Informationen zu Pylontech
Das 2009 gegründete Unternehmen Pylontech (688063.SH) ist ein spezialisierter Anbieter von Energiespeichersystemen. Mit dem Börsengang am STAR Market 2020 wurde Pylontech zum ersten börsennotierten Unternehmen in China, dessen Kerngeschäft ausschließlich auf Energiespeicherung ausgerichtet ist. Mit seinem umfassenden Know-how in den Bereichen Elektrochemie, Leistungselektronik und Systemintegration hat Pylontech zuverlässige Energiespeicherprodukte und -lösungen auf den globalen Markt gebracht und sich als führender Anbieter in der Branche etabliert. Die Produkte des Unternehmens kommen in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen zum Einsatz, darunter Lösungen für Wohngebäude, gewerbliche und industrielle Anwendungen, netzseitige Energiespeicherung, Energiespeicherung in Mobilfunk-Basisstationen und Rechenzentren, leichte Elektrofahrzeuge, Batteriewechselsysteme und weitere mehr. Website: https://en.pylontech.com.cn/?lan=en
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2974638/image1.jpg Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2974643/image2.jpg Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2974645/image3.jpg
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323548 07.05.2026 CET/CEST
| noisin888215 |
| 07.05.2026 | Addepar | Addepar stellt ADX vor - für Datenaktivierung und KI in großem Maßstab
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Addepar
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Addepar stellt ADX vor - für Datenaktivierung und KI in großem Maßstab
07.05.2026 / 19:25 CET/CEST
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ADX erweitert die einheitliche Datenbasis von Addepar – und macht Investitionsdaten system-, workflow- und KI-übergreifend nutzbar, um die operative Effizienz zu steigern
NEW YORK, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Addepar, eine globale Daten- und KI-Plattform für Anlageexperten, gab heute die Einführung von Addepar Data Exchange (ADX) bekannt, einer verwalteten Datenumgebung innerhalb der Addepar-Plattform, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Daten zu vereinheitlichen, zu verwalten und zu nutzen, um Anlageprozesse, Analysen und KI in großem Maßstab voranzutreiben.
ADX ermöglicht es Unternehmen, Anlagedaten in komplexen, systemübergreifenden Umgebungen sicher zu erfassen und zu synchronisieren und so Informationen aus dem gesamten Ökosystem in eine einheitliche, zugriffsbeschränkte Ebene zu bündeln. Diese Funktion ermöglicht es Unternehmen, auf einer gemeinsamen Datenquelle zu arbeiten und sich gleichzeitig nahtlos in bestehende Anwendungen und Infrastrukturen zu integrieren.
ADX baut auf Addepars langjährigen Investitionen in die Neugestaltung seiner Dateninfrastruktur auf, um Skalierbarkeit, Leistung und KI-gesteuerte Workflows für ein Vermögen von mehr als 9 Billionen US-Dollar auf seiner Plattform zu unterstützen. Mithilfe von Databricks bildet diese Grundlage die interne Basis von Addepar und wird nun über ADX auf Kunden ausgeweitet, wodurch die Amortisationszeit verkürzt wird, ohne dass komplexe Dateninfrastrukturen eigenständig aufgebaut und gewartet werden müssen.
Mit ADX können Unternehmen fragmentierte Arbeitsabläufe überwinden und Daten unternehmensweit ganzheitlich nutzen. Bisher isolierte Informationen werden als vernetzte, dynamische Ressource strukturiert, die fortschrittlichere Anwendungen unterstützt – wie die Erstellung von Angeboten, die Abstimmung, die Modellierung der Vermögensallokation und die Integration von Marktdaten. Vor allem aber bietet es die hochwertige Grundlage, die erforderlich ist, damit KI unternehmensweit effektiv eingesetzt werden kann.
„Der Erfolg unserer Kunden hängt von ihrer Fähigkeit ab, Daten in einen klaren strategischen Vorteil für ihr gesamtes Unternehmen umzuwandeln", sagte Bob Pisani, CTO von Addepar. „ADX ist ein Eckpfeiler dieser Vision und erweitert die von uns bei Addepar geschaffene Grundlage, sodass KI tief in das gesamte Unternehmen eingebettet werden und operative Hebelwirkung erzielen kann."
Als Teil der Addepar-Plattform erweitert ADX die Möglichkeiten von Addison, Addepars nativer KI-Lösung. Durch den Zugriff auf einen breiteren, einheitlichen Datensatz kann Addison kontextreichere, nachvollziehbare Ergebnisse liefern, die auf einer vollständigen Sicht auf das Geschäft basieren. Zudem ermöglicht es Unternehmen, Addison um ihre eigenen Analysemodelle und Logik zu erweitern, wodurch maßgeschneiderte, agentenbasierte Workflows unterstützt werden.
Mit ADX bietet Addepar eine speziell entwickelte, vertikal integrierte Daten- und KI-Umgebung, die für die Komplexität finanzieller Arbeitsabläufe konzipiert ist und die Art und Weise erweitert, wie Daten unternehmensweit vereinheitlicht, verwaltet und aktiviert werden. Da Unternehmen darauf abzielen, KI zu operationalisieren, wird die Fähigkeit, Daten auf einer konsistenten, vernetzten Grundlage zusammenzuführen, zunehmend darüber entscheiden, wie sie arbeiten und im Wettbewerb bestehen.
Informationen zu Addepar Addepar ist eine globale Daten- und KI-Plattform, die es Anlageexperten ermöglicht, komplexe Finanzinformationen in verwertbare Informationen umzuwandeln. Addepar vereint Portfolio-, Markt- und Kundendaten in einer Gesamtportfolioansicht und liefert KI-gestützte Einblicke in Investment- und Kundenworkflows. Mehr als 1.400 Unternehmen in 60 Ländern nutzen Addepar zur Verwaltung und Beratung von Vermögenswerten in Höhe von 9 Billionen US-Dollar. Die offene Plattform lässt sich mit fast 650 Software-, Daten- und Beratungspartnern integrieren und ermöglicht so durchgängige Anlageprozesse für Unternehmen jeder Größe und Komplexität. Addepar unterstützt Kunden weltweit mit Niederlassungen in New York City, Salt Lake City, London, Edinburgh, Pune, Dubai, Genf, São Paulo und Singapur.
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2299460/Addepar_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/addepar-stellt-adx-vor--fur-datenaktivierung-und-ki-in-groWem-maWstab-302766020.html

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2323546 07.05.2026 CET/CEST
| noisin513660 |
| 07.05.2026 | LUYUAN GROUP | LUYUAN eröffnet europäisches F&E- und Innovationszentrum in München und verankert Lokalisierung mit „F&E in China + German Engineering"
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LUYUAN GROUP
/ Schlagwort(e): Expansion/Produkteinführung
LUYUAN eröffnet europäisches F&E- und Innovationszentrum in München und verankert Lokalisierung mit „F&E in China + German Engineering"
07.05.2026 / 18:20 CET/CEST
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SHANGHAI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die LUYUAN Group (HK.02451), ein weltweit führendes Unternehmen für elektrische Zweiräder, gab im Rahmen der 2026 LUYUAN Overseas Partners Conference in Shanghai offiziell die Eröffnung ihres europäischen F&E- und Innovationszentrums in München bekannt. Das Zentrum wird von EPP Engineering, einem renommierten deutschen Ingenieurunternehmen für Leichtmobilität, betrieben und arbeitet eng mit lokalen Partnern zusammen, darunter BMW. Der Schritt markiert einen Meilenstein in LUYUANs Strategie „F&E und Lieferkette in China + globales Design + lokaler Betrieb" für den europäischen Markt.
Das Zentrum wird sich auf Produktentwicklung, technische Validierung und Zertifizierung nach EU-Vorschriften konzentrieren. Es bietet lokale Tests und Unterstützung beim Marktzugang für das gesamte E-Mobility-Portfolio von LUYUAN und stellt sicher, dass jedes in Europa eingeführte Modell die lokalen Standards sowie Kundenerwartungen vollständig erfüllt.
„In Europa kaufen Kunden nicht nur ein Produkt – sie kaufen Vertrauen", sagte Matthias Bluemel, Gründer von EPP Engineering. „Kerntechnologien wie die flüssigkeitsgekühlten Motoren von LUYUAN belegen die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit, die europäische Nutzer am meisten schätzen. Unsere Aufgabe ist es, starke Technologie durch konsequente lokale technische Validierung in eine vertrauenswürdige Marke zu verwandeln."
„Diese Zentren sind keine Vertriebsbüros. Wir bauen dort Kompetenzen auf, wo sie entscheidend sind", betonte HU Jihong, Gründer und Geschäftsführer der LUYUAN Group. „Das europäische Zentrum folgt dem Grundsatz ‚Technologie in China validiert, Standards in Deutschland verfeinert'. Für Händler und Nutzer bedeutet das schnellere Reaktionszeiten, geringeres Risiko und einen konstant hochwertigen Service."
Als eines der sechs weltweiten Innovationszentren von LUYUAN dient der Standort München als wichtiger Ankerpunkt beim Wandel der Gruppe vom Produktexport zum Kompetenzexport. Er kombiniert Chinas in großem Maßstab aufgebaute Stärken in F&E sowie Lieferkette mit deutscher Ingenieursdisziplin und lokalen Validierungssystemen, um zuverlässige, maßgeschneiderte Lösungen für umweltfreundliche Mobilität in Europa bereitzustellen.
Informationen zur LUYUAN Group Die LUYUAN Group ist ein weltweit führender Hersteller elektrischer Zweiräder mit Kernkompetenz bei der Technologie flüssigkeitsgekühlter Motoren und intelligenten Antriebssystemen. Das Markenportfolio des Konzerns umfasst LUYUAN und LYVA. Im Jahr 2026 eröffnete LUYUAN sechs Innovationszentren in Europa, Südostasien, Zentralasien und Afrika und stellte ein globales Partnernetzwerk vor, zu dem auch die BMW Group gehört. Damit beschleunigt das Unternehmen seinen Wandel von „Made in China" zu einer wirklich globalen Ökosystemplattform.
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2719994/_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/luyuan-eroffnet-europaisches-fe--und-innovationszentrum-in-munchen-und-verankert-lokalisierung-mit-fe-in-china--german-engineering-302765943.html

07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323512 07.05.2026 CET/CEST
| noisin940061 |
| 07.05.2026 | Huawei | 450 MHz LTE: stärkeres, intelligenteres Stromnetz für Brasilien
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Huawei
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
450 MHz LTE: stärkeres, intelligenteres Stromnetz für Brasilien
07.05.2026 / 18:15 CET/CEST
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BELO HORIZONTE, Brasilien, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Jeden Tag drücken Millionen von Brasilianern einen Knopf. Sie schalten einen Computer ein. Sie starten eine Produktionsmaschine. Und Energie passiert einfach. Aber was sich hinter diesem Knopf verbirgt, ist unendlich viel komplexer geworden. Die Nachfrage hat sich geändert: neue Technologien, neue Verbrauchsmuster, neue Qualitätsstandards. Und in diesem neuen Szenario bleibt eines eine unabdingbare Voraussetzung für alle wirtschaftlichen Ambitionen: verfügbare, kontinuierliche und effiziente Energie.
Der brasilianische Stromsektor ist einer der größten und komplexesten der Welt: rund 90 Millionen Verbrauchereinheiten. Mehr als 700.000 Kilometer Verteilnetze. Eine Infrastruktur, die einfach nicht aufhören kann, niemals. Und genau in diesem Zusammenhang hat CEMIG (Companhia Energética de Minas Gerais) beschlossen, ihre digitale Transformation voranzutreiben.
Sandro Bernardes, Projektleiter für Netzwerke und Telekommunikation, VPI/TC der CEMIG, erklärte: CEMIG gilt als das größte integrierte Energieunternehmen Brasiliens, das in den Bereichen Stromerzeugung, -übertragung, -verteilung und -vermarktung tätig ist. Im Bundesstaat Minas Gerais werden 774 Gemeinden mit mehr als neun Millionen Kunden in unserem gesamten Konzessionsgebiet versorgt. CEMIG betreibt eines der umfangreichsten Stromnetze Brasiliens mit der Aufgabe, die Bevölkerung von Minas Gerais mit qualitativ hochwertiger Energie zu versorgen. Und zwar mit sicherer Energie von den Großstädten bis hin zu den ländlichen Gebieten, von der Industrie bis zur Agrarwirtschaft. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, führt CEMIG den größten Investitionsplan in seiner Geschichte durch:
Verdoppelung der Zahl der Umspannwerke, Erweiterung der Kapazität und Modernisierung des Betriebs. Um diese Expansion aufrechtzuerhalten, haben wir jedoch eine Einschränkung festgestellt: die Abdeckung durch unsere Telekommunikationslösungen. Das Stromnetz von CEMIG wächst weiter und versorgt die Bevölkerung von Minas Gerais mit einem immer höheren Maß an Sicherheit, Qualität und Widerstandsfähigkeit. Unsere Telekommunikationsinfrastruktur musste mit diesem Wachstum Schritt halten und in allen unseren Einrichtungen vorhanden sein.
In diesem Szenario suchte CEMIG nach einem strategischen Partner. Huawei wurde im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt, bei dem das Unternehmen das beste Angebot vorlegte, das den festgesetzten technischen Anforderungen an Stromversorgungslösungen entsprach. Mit der Electric Power eLTE Private Network Solution von Huawei wird CEMIG ein hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz betreiben, das den gesamten Staat abdeckt und zentral von unseren Kontrollzentren aus verwaltet wird. Für CEMIG geht diese Partnerschaft über die Technologie hinaus. Sie steht für eine effiziente Kapitalallokation mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sie ermöglicht auch die Modernisierung von Anlagen. Außerdem ist ein angemessenes Telekommunikationssystem für den sicheren Betrieb und die Automatisierung unerlässlich. Darüber hinaus ist der nächste Schritt für den Sektor die Einführung privater Netze wie LTE. Und CEMIG hat sich nach internen und externen Studien für die Frequenz 450 MHz entschieden. Diese Frequenz entspricht dem 3GPP-Standard und bietet ein ausgereiftes End-to-End-Ökosystem. Sie ermöglicht eine breite Abdeckung und massive Verbindungen. Sie bietet hohe Zuverlässigkeit und starke Kosteneffizienz. Sie wird weltweit vom Energiesektor eingesetzt. Und Huawei ist einer der führenden Anbieter von Stromversorgungslösungen.
Erfahren Sie mehr über die Electric Power eLTE Private Network Solution von Huawei: https://e.huawei.com/en/solutions/enterprise-wireless/industry-wireless/power-wireless-lte-g
Videos ansehen:
https://e.huawei.com/en/videos/campaign/grid/0d952146b07f46c5af1b3a700a1d4898
Video − https://www.youtube.com/watch?v=M8qLR_3hH_Y
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/450-mhz-lte-starkeres-intelligenteres-stromnetz-fur-brasilien-302765935.html

07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2323508 07.05.2026 CET/CEST
| noisin352959 |
| 07.05.2026 | Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) | Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS gibt einen Gesamtbestand von rund 333 Millionen US-Dollar bekannt, darunter Anteile an OpenAI und Beast Industries sowie mehr als 11.000 ETH und über 283 Millionen WLD-Token
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Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS)
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS gibt einen Gesamtbestand von rund 333 Millionen US-Dollar bekannt, darunter Anteile an OpenAI und Beast Industries sowie mehr als 11.000 ETH und über 283 Millionen WLD-Token
07.05.2026 / 18:00 CET/CEST
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Zusammensetzung der Finanzmittel von Eightco zum 6. Mai 2026: 90 Mio. USD an OpenAI-Anteilen (indirekt), 25 Mio. USD an Beast Industries-Anteilen, 11.068 ETH, 283 Millionen WLD sowie 121 Mio. USD an Barmitteln und Barmitteläquivalenten, insgesamt rund 333 Millionen USD
World bietet eine Lösung für das Problem des „doppelten Menschen" in einer Welt, in der Deepfakes und autonome Agenten immer weiter um sich greifen
Neue Daten zeigen, dass Aktivitäten durch Bots, KI-generierte und unechte Aktivitäten mittlerweile zwischen 15 % und 75 % der Aktivitäten in acht zentralen Internetbereichen ausmachen, darunter 75 % des Handelsvolumens auf Polymarket, 53 % des Web-Traffics und 47 % der E-Mails, was bestätigt, dass das Internet ein menschliches Problem hat
Eightco bietet indirekten Zugang zu einigen der innovativsten privaten Unternehmen, darunter OpenAI und Beast Industries
EASTON, Pennsylvania, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) („Eightco" oder das „Unternehmen") hat heute einen aktuellen Überblick über sein Gesamtportfolio gegeben und dabei seine wachsende Präsenz im Bereich digitaler Vermögenswerte sowie strategische Investitionen in führende private Technologieunternehmen hervorgehoben.
Zum 5. Mai 2026, 18:00 Uhr ET, umfassen die Bestände von ORBS eine Investition in Höhe von 90 Millionen US-Dollar (indirekt über Zweckgesellschaften) in OpenAI, eine Investition in Höhe von 25 Millionen US-Dollar in Beast Industries (18 Millionen US-Dollar bereits ausgezahlt, plus eine Zusage über 7 Millionen US-Dollar), eine Investition in Höhe von 1 Million US-Dollar in Mythical Games, 283.452.700 Worldcoin (WLD) zu 0,25 US-Dollar pro WLD (laut Coinbase), 11.068 Ethereum (ETH) sowie insgesamt etwa 121 Millionen US-Dollar an Barmitteln und Stablecoins, was einem Gesamtportfolio von etwa 333 Millionen US-Dollar entspricht.
Zentrale Erkenntnisse zu den Treasury-Vermögenswerten von ORBS in der vergangenen Woche
Das Management von ORBS ist der Ansicht, dass das Treasury-Portfolio des Unternehmens einige der wichtigsten Komponenten für das künftige KI- und digitale Finanzsystem umfasst. Zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Woche innerhalb der Bestände zählen:
- Laut Medienberichten (Link) verstärkt die US-Regierung ihre Aufsicht über modernste KI und unterzeichnet neue Vereinbarungen mit Google DeepMind, Microsoft und xAI, um leistungsstarke Modelle zu testen.
- Eine wichtige Konsequenz ergibt sich aus der wachsenden Leistungsfähigkeit dieser Modelle, weshalb die Aufsicht darauf abzielt, den Schutz der Nutzer zu gewährleisten. Dies ist vergleichbar mit der Art und Weise, wie die Sicherheit von US-Personenkraftwagen vom Verkehrsministerium geprüft wird.
- Eine weitere wichtige Konsequenz ist die Erkenntnis, dass KI, Agenten und Bots einen wachsenden Anteil an den Aktivitäten in der digitalen Wirtschaft einnehmen und als Ersteller von Inhalten, Treiber von Traffic und sogar als Akteure kommerzieller Aktivitäten fungieren.
- Von Fundstrat zusammengestellte Daten zeigen, dass „Nicht-Menschen" mittlerweile den folgenden Anteil am Volumen auf verschiedenen Plattformen ausmachen:
- 75 % des Handelsvolumens auf Polymarket
- 53 % des Web-Traffics
- 47% der versendeten Emails
- 44 % der Buy-Side-Ausführungen bei US-Aktien
- 35 % der neu erstellten Websites
- 30 % der Online-Produktbewertungen
„Es ist offensichtlich, dass mit zunehmender Leistungsfähigkeit von KI-Agenten (und sinkenden Kosten) der Anteil ‚nicht-menschlicher' Aktivitäten im Laufe der Zeit stark zunehmen wird. Und der Wert sowie die Notwendigkeit, verifizierte Menschen und ‚verifizierte beauftragte Agenten' zu identifizieren, werden voraussichtlich exponentiell steigen", erklärte Thomas „Tom" Lee, Vorstandsmitglied von Eightco.
Im Rahmen des von World angekündigten Geschäftsmodells zahlen Anwendungen Gebühren pro Verifizierung, während die Verifizierung für Endnutzer kostenlos bleibt, wobei sowohl die Aussteller von Zugangsdaten als auch das World-Protokoll die Authentifizierung verifizierter Menschen monetarisieren. World sieht in 13 Branchen, darunter Bankwesen, E-Commerce, Gaming, soziale Medien und agentenbasierte KI, eine adressierbare Umsatzchance von insgesamt 6,35 Billionen US-Dollar (laut Tools for Humanity).
Eightco: Zugang zu wichtigen Megatrends
Eightco ist auf drei Megatrends ausgerichtet, die nach Einschätzung des Unternehmens das nächste Jahrzehnt der Innovation prägen werden: künstliche Intelligenz, digitale Identität und die Creator-Ökonomie. Das Unternehmen hält Positionen in jedem dieser Trends über eine indirekte Investition in OpenAI, die 27 % der Treasury-Bestände von ORBS ausmacht, Worldcoin mit 21 % sowie Beast Industries mit 8 %.
Künstliche Intelligenz - OpenAI
Eightco hat ca. 90 Millionen US-Dollar in Zweckgesellschaften investiert, die Zugang zu Eigenkapitalbeteiligungen an der Muttergesellschaft von OpenAI bieten. Dies entspricht ca. 27 % der Treasury-Vermögenswerte und stellt eine der höchsten offengelegten Konzentrationen eines börsennotierten Anlagevehikels dar.
ChatGPT, die Verbraucher-App von OpenAI, hat offiziell Platz 1 bei App-Downloads in der Kategorie Verbraucher-KI erreicht und Anfang 2026 TikTok, Instagram und Facebook bei den monatlichen weltweiten Downloads überholt, laut Sensor Tower. Damit ist ChatGPT die bislang am schnellsten skalierende Verbraucher-App des Jahres.
Digitale Identität – WLD-Token
Eightco hält über 283 Millionen WLD, was etwa 8,53 % des im Umlauf befindlichen Bestands entspricht. Dies ist die weltweit größte öffentlich bekannt gegebene institutionelle Position und macht etwa 21 % des Vermögens der Eightco-Kasse aus.
Worldcoin ist der native Token von World, einem globalen Proof-of-Human-Netzwerk, das von Tools for Humanity, mitbegründet von Sam Altman und Alex Blania, aufgebaut wurde und von der World Foundation betreut wird. Die Orb-Geräte stellen eine datenschutzwahrende World ID aus, mit der verifiziert wird, dass ein Nutzer ein einzigartiger Mensch und kein KI-Agent ist.
Creator-Ökonomie – Beast Industries
Eightco hat 18 Millionen US-Dollar in Eigenkapital von Beast Industries investiert sowie eine zusätzliche künftige Zusage über 7 Millionen US-Dollar getätigt, insgesamt also 25 Millionen US-Dollar. Zusammengenommen entspricht dies ca. 8 % der Treasury-Vermögenswerte.
Beast Industries verfügt über eine der weltweit größten direkten Reichweiten bei Verbrauchern und erreicht plattformübergreifend insgesamt mehr als 500 Millionen Follower, gestützt auf MrBeast als die weltweit meistgesehene Person auf YouTube. Da KI die Produktion von Inhalten zur Massenware macht, werden Verbreitung und Vertrauen des Publikums zu zunehmend knappen Vermögenswerten.
Informationen zu Eightco Holdings Inc.
Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS ist ein börsennotiertes Unternehmen, das eine in ihrer Art einzigartige Worldcoin (WLD)-Treasury-Strategie verfolgt und Anlegern über einen einzigen Ticker ein indirektes Engagement in drei der prägenden Trends dieses Zyklus bietet: künstliche Intelligenz durch die indirekte Investition in OpenAI, digitale Identität durch die Position als größter öffentlicher Inhaber von WLD und des Proof-of-Human-Protokolls sowie die Creator-Ökonomie durch die Eigenkapitalbeteiligung an MrBeasts Beast Industries. Unterstützt von führenden institutionellen Investoren, darunter Bitmine Immersion Technologies Inc. (NYSE: BMNR), MOZAYYX, World Foundation, CoinFund, Discovery Capital Management, FalconX, Payward/Kraken, Pantera und GSR, baut Eightco die Infrastrukturebene für Proof-of-Human-Verifizierung im Zeitalter agentenbasierter KI auf.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
X: @iamhuman_orbs
Website: 8co.holdings
Häufig gestellte Fragen
Was ist die ORBS-Aktie?
Eightco Holdings Inc. (NASDAQ: ORBS) ist ein börsennotiertes Unternehmen an der Nasdaq. ORBS bietet indirekten Zugang zu: OpenAI und Beast Industries.
Wer besitzt die meisten Worldcoin (WLD)?
Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS hält 283 Millionen WLD, was etwa 8,53 % des Umlaufbestands entspricht und weltweit die größte öffentlich bekannt gegebene institutionelle Position darstellt.
Was ist Proof of Human?
Proof of Human ist eine kryptografische Verifizierung, die bestätigt, dass ein Nutzer ein einzigartiger, lebender Mensch und kein Bot oder KI-Agent ist. Sie bildet eine grundlegende Infrastruktur für soziale Netzwerke, Bankwesen, agentenbasierten Handel und jedes System, das im Zeitalter agentenbasierter KI das Prinzip „eine Person, ein Konto" erfordert.
Wie steht Eightco (ORBS) zu Proof of Human?
Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS) ist der größte öffentlich offengelegte institutionelle Inhaber von Worldcoin (WLD), dem Token, der das Proof-of-Human-Netzwerk von World antreibt.
Wer ist Geschäftsführer von Eightco Holdings?
Kevin O'Donnell ist Geschäftsführer von Eightco Holdings (NASDAQ: ORBS). Dem Verwaltungsrat des Unternehmens gehören Tom Lee, geschäftsführender Partner und Leiter der Research-Abteilung bei Fundstrat sowie Vorsitzender von Bitmine Immersion Technologies (NYSE: BMNR), sowie Brett Winton, Chef-Futurist bei ARK Invest, als Berater des Verwaltungsrats an.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, können als zukunftsgerichtet angesehen werden. Dazu gehören unter anderem Aussagen zu: Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung agentenbasierter künstlicher Intelligenz, einschließlich OpenAI's GPT-5.5 und nachfolgender Modelle; Erwartungen hinsichtlich der Einführung des World-ID-Protokolls in Unternehmens- und Verbraucheranwendungen; die Erwartungen des Unternehmens, dass künstliche Intelligenz, digitale Identität und die Creator-Economy das nächste Jahrzehnt der Innovation prägen werden; Erwartungen hinsichtlich des Zuwachses an nicht-menschlichen, KI-generierten und unechten Aktivitäten in Internetdomänen sowie der daraus resultierenden Wertsteigerung und Notwendigkeit der Authentifizierung durch verifizierte Menschen und verifizierte beauftragte Agenten; die Überzeugung, dass die „Proof-of-Human"-Verifizierung zu einer unverzichtbaren Infrastruktur wird; Aussagen zu potenziellen Marktchancen für die Authentifizierung verifizierter Menschen, einschließlich des Werts solcher Chancen; Erwartungen hinsichtlich der Leistung der OpenAI-Verbraucheranwendung, einschließlich ihrer Position als am schnellsten wachsende Verbraucher-App; Erwartungen hinsichtlich Trends bei der Produktion und Verbreitung von Inhalten sowie beim Vertrauen der Zielgruppe; die Treasury-Strategie des Unternehmens und die erwarteten Vorteile seiner indirekten Beteiligungen an OpenAI (über Zweckgesellschaften) sowie seiner Beteiligungen an WLD und Beast Industries; die Überzeugung des Unternehmens, dass sein Treasury-Portfolio entscheidende Komponenten für das zukünftige KI- und digitale Finanzsystem enthält; sowie Aussagen zu den zukünftigen Kapitalzusagen und Investitionsplänen des Unternehmens, einschließlich seiner zukünftigen Zusage in Höhe von 7 Millionen US-Dollar an Beast Industries. Wörter wie „plant", „erwartet", „wird", „rechnet mit", „fortsetzen", „erweitern", „voranbringen", „entwickeln", „glaubt", „Prognose", „Ziel", „kann", „bleiben", „Projekt", „Ausblick", „beabsichtigen", „schätzen", „könnte", „sollte" sowie andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung und Aussage sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen, auch wenn nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen solche Begriffe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den aktuellen Einschätzungen und Annahmen des Managements, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen und keine Garantie für die künftige Leistung darstellen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Dazu gehören unter anderem: die Unfähigkeit des Unternehmens, die Geschäftsführung oder den Betrieb privater Unternehmen zu lenken, an denen das Unternehmen nicht als Mehrheitsaktionär beteiligt ist, darunter OpenAI und Beast Industries; das Risiko von Verlusten oder Wertminderungen bei den strategischen Investitionen des Unternehmens, einschließlich seiner indirekten Beteiligung am Eigenkapital von OpenAI (gehalten über Zweckgesellschaften), seiner Beteiligung an WLD und seiner Beteiligung am Eigenkapital von Beast Industries; die Fähigkeit des Unternehmens, die Anforderungen der Nasdaq für die fortgesetzte Notierung weiterhin zu erfüllen; unerwartete Kosten, Aufwendungen oder Ausgaben, die die Kapitalressourcen des Unternehmens verringern oder anderweitig den Kapitaleinsatz verzögern; die Unfähigkeit, ausreichendes Kapital zur Finanzierung oder Skalierung seiner Geschäftstätigkeit oder strategischer Investitionen zu beschaffen; Volatilität der Preise digitaler Vermögenswerte, einschließlich WLD und ETH, die den Wert der eigenen Bestände des Unternehmens erheblich beeinträchtigen könnte; regulatorische Änderungen, künftige Gesetzgebung und Regelsetzungen, die sich negativ auf digitale Vermögenswerte, die Einführung künstlicher Intelligenz oder die Erhebung biometrischer Daten auswirken; Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung, Einführung und Marktakzeptanz der Proof-of-Human-Technologie und des World-Netzwerks; Unsicherheit hinsichtlich des Tempos und der Entwicklung des Einsatzes agentischer KI in Unternehmens- und Verbraucheranwendungen; Risiken, dass das Wachstum nicht-menschlicher und KI-generierter Aktivitäten möglicherweise nicht wie erwartet eintritt oder nicht zu einer erhöhten Nachfrage nach Lösungen zur menschlichen Verifizierung führt; Risiken, dass die Leistung der Verbraucheranwendung von ChatGPT möglicherweise nicht auf dem aktuellen Niveau anhält; Risiken, dass die Verbreitung von Inhalten und das Vertrauen des Publikums möglicherweise nicht zu knappen Ressourcen werden, da KI die Produktion von Inhalten zur Massenware macht; sowie sich wandelnde Positionen der Öffentlichkeit und der Regierungen zu digitalen Vermögenswerten oder Branchen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Angesichts dieser Risiken und Unsicherheiten wird davor gewarnt, sich unangemessen stark auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Eine Erörterung weiterer Risiken und Unsicherheiten sowie anderer wichtiger Faktoren, die jeweils dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Eightco von den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, findet sich in den Einreichungen von Eightco bei der Securities and Exchange Commission („SEC"), einschließlich der Risikofaktoren und anderer Offenlegungen im Jahresbericht auf Formular 10-K, der am 15. April 2026 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in anderen öffentlich verfügbaren SEC-Einreichungen. Alle Informationen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung. Eightco übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Überarbeitungen dieser Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um künftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.



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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323502 07.05.2026 CET/CEST
| noisin057654 |
| 07.05.2026 | SKAN AG | Generalversammlung der SKAN Group AG genehmigt alle Anträge
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SKAN AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Generalversammlung der SKAN Group AG genehmigt alle Anträge
07.05.2026 / 17:45 CET/CEST
Medienmitteilung
Generalversammlung der SKAN Group AG genehmigt alle Anträge
Allschwil, 7. Mai 2026 – Heute fand am Sitz der Gesellschaft in Allschwil die ordentliche Generalversammlung der SKAN Group AG statt. An der Generalversammlung waren 79.88% des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.
Die Generalversammlung stimmte sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats zu. Sie genehmigte insbesondere die Ausschüttung von CHF 0.22 je dividendenberechtigte Aktie, bestehend aus einer ordentlichen Dividende von CHF 0.11 je Aktie sowie einer steuerfreien Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven in Höhe von CHF 0.11 je Aktie. Die Ausschüttung wird ab dem 13. Mai 2026 erfolgen.
Die zur Wiederwahl angetretenen Verwaltungsräte Oliver Baumann, Cornelia Gehrig, Thomas Huber, Beat Lüthi und Gregor Plattner wurden für ein weiteres Amtsjahr bestätigt. Dr. Christian Schlögel (1964, deutscher Staatsangehöriger) wurde neu in den Verwaltungsrat gewählt. Beat Lüthi wurde als Verwaltungsratspräsident wiedergewählt.
Ebenfalls Zustimmung fanden die Konsultativabstimmungen zum Vergütungsbericht und zum Bericht über nichtfinanzielle Belange.
Die nächste ordentliche Generalversammlung der SKAN Group AG wird am 28. April 2027 stattfinden.
Ausschüttungstermine:
- Ex Datum: 11. Mai 2026
- Record Datum: 12. Mai 2026
- Auszahlungs-Datum: 13. Mai 2026
Kontakte:
Thomas Balmer, ir@skan.com, +41 79 703 87 28
Alexandre Müller, ir@skan.com, +41 79 635 64 13
Finanzkalender:
| 18. August 2026 |
Publikation Halbjahresergebnis 2026 |
| 23. März 2027 |
Publikation Jahresergebnis 2026 |
| 28. April 2027 |
Generalversammlung 2027 |
SKAN – together always one step ahead
SKAN ist ein Pionier auf dem Gebiet aseptischer und aseptisch-toxischer Herstellprozesse für die (bio-)pharmazeutische Industrie. Das Unternehmen ist Markt- und Technologieführer für hochwertige, prozesskritische Isolatorsysteme, um Medikamente nach strengen Sterilitätsstandards abzufüllen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen Kunden Prozessunterstützung, Services und Verbrauchsmaterialien an. Innovative Lösungen und eine effiziente Life-Cycle-Support-Organisation machen SKAN zu einem wichtigen Partner für die Pharma- und Biotech-Industrie, CMOs (Contract Manufacturing Organisation) und Forschungslabore weltweit. Die 1968 gegründete SKAN beschäftigt heute rund 1750 Mitarbeitende. Mehr als die Hälfte davon sind am Hauptsitz Allschwil im Life Sciences Hub der Region Basel tätig. Die weiteren Mitarbeitenden verteilen sich auf die Tochtergesellschaften in der Schweiz, Deutschland, Belgien, Frankreich, Slowenien, Kroatien, Japan, den USA und Brasilien.
Ende der Medienmitteilungen
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4123 Allschwil |
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2323474 07.05.2026 CET/CEST
| CH0013396012 |
| 07.05.2026 | Swiss Life Holding AG | Aktionäre von Swiss Life genehmigen alle Anträge des Verwaltungsrats
 Die ordentliche Generalversammlung der Swiss Life Holding AG fand heute in der Swiss Life Arena in Zürich statt. Es nahmen rund 1280 Aktionärinnen und Aktionäre vor Ort teil. Insgesamt waren 11,84 Millionen Aktienstimmen (41,50% des Aktienkapitals) vertreten.
Der Verwaltungsrat beantragte für das Geschäftsjahr 2025 eine ordentliche Dividende aus dem Bilanzgewinn in Höhe von CHF 36.50 brutto je Namenaktie, die nach erteilter Zustimmung an der Generalversammlung mit Valuta 13. Mai 2026 ausbezahlt wird.
Die Generalversammlung bestätigte Rolf Dörig als Präsidenten des Verwaltungsrats und wählte auch die übrigen Mitglieder jeweils für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr. Luisa Deplazes Delgado und Patrick Frost wurden neu in den Verwaltungsrat gewählt. Die langjährigen Verwaltungsratsmitglieder Henry Peter und Adrienne Corboud Fumagalli traten aus dem Verwaltungsrat von Swiss Life zurück. Verwaltungsrat und Konzernleitung danken beiden herzlich für ihr grosses und erfolgreiches Engagement zugunsten von Swiss Life.
Die Reden von Verwaltungsratspräsident Rolf Dörig und Group CEO Matthias Aellig sind einsehbar unter www.swisslife.com/gv.
Swiss Life-Gruppe
Die Swiss Life-Gruppe ist ein führender europäischer Anbieter von umfassenden Vorsorge- und Finanzlösungen. In den Kernmärkten Schweiz, Frankreich und Deutschland bietet Swiss Life über eigene Agenten sowie Vertriebspartner wie Makler und Banken ihren Privat- und Firmenkunden eine umfassende und individuelle Beratung sowie eine breite Auswahl an eigenen und Partnerprodukten an.
Die Beraterinnen und Berater von Swiss Life Select, Tecis, Horbach, Proventus und Chase de Vere vermitteln ihren Kundinnen und Kunden auch passende Produkte von Partnerunternehmen. Swiss Life Asset Managers öffnet institutionellen und privaten Anlegern den Zugang zu Anlage- und Vermögensverwaltungslösungen. Swiss Life unterstützt multinationale Unternehmen mit Personalvorsorgelösungen und vermögende Privatkunden mit strukturierten Vorsorgeprodukten.
Die Swiss Life Holding AG mit Sitz in Zürich geht auf die 1857 gegründete Schweizerische Rentenanstalt zurück. Die Aktie der Swiss Life Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SLHN). Zur Swiss Life-Gruppe gehören auch verschiedene Tochtergesellschaften. Die Gruppe beschäftigt rund 11 000 Mitarbeitende und verfügt über ein Vertriebsnetz mit rund 17 000 Beraterinnen und Beratern.

Unternehmensfilm von Swiss Life
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Diese Publikation enthält spezifische in die Zukunft gerichtete Aussagen, wie etwa Aussagen, die die Begriffe «glauben», «voraussetzen», «erwarten» oder ähnliche Begriffe enthalten. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen können naturgemäss mit bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und weiteren wichtigen Faktoren verbunden sein. Diese können dazu führen, dass die Ergebnisse, Entwicklungen und Erwartungen von Swiss Life deutlich von denjenigen abweichen, die explizit oder implizit in den vorliegenden, zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden. Angesichts dieser Ungewissheiten wird der Leser darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Prognosen handelt, die nicht überbewertet werden sollten. Weder Swiss Life noch ihre Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeitenden oder externen Berater oder andere Personen, die mit Swiss Life verbunden sind oder in einem anderweitigen Verhältnis zu ihr stehen, geben ausdrückliche oder implizite Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Angaben. Swiss Life und die genannten Personen haften in keinem Fall für Verluste, die sich direkt oder indirekt aus der Weiterverwendung der vorliegenden Angaben ergeben. Ausserdem ist Swiss Life nicht verpflichtet, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu verändern oder sie an neue Informationen, zukünftige Ereignisse, Entwicklungen oder Ähnliches anzupassen.
| CH0014852781 |
| 07.05.2026 | Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | Porsche verschlankt Vorstand: Car IT künftig bei Forschung & Entwicklung
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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
/ Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
Porsche verschlankt Vorstand: Car IT künftig bei Forschung & Entwicklung
07.05.2026 / 17:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Porsche verschlankt Vorstand: Car IT künftig bei Forschung & Entwicklung
Stuttgart. Die Dr. Ing. h.c. Porsche AG treibt ihre strategische Neuausrichtung weiter voran und richtet die Vorstandsstruktur neu aus: Aus acht werden künftig sieben Ressorts. Das Ressort Car IT wird aufgelöst und der bisherige Vorstand Sajjad Khan soll sein Know-how in Zukunft im Rahmen eines Software-Partnerschaftsmodells einbringen.
„Porsche befindet sich in einer herausfordernden Phase der Transformation. Wir müssen das Unternehmen neu ausrichten und passen die Strukturen unter der Führung von Dr. Michael Leiters konsequent der neuen Zeit an – auch im Vorstand“, sagt Dr. Wolfgang Porsche, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche AG. „Ich bedanke mich bei Sajjad Khan, der Verantwortung für das Unternehmen übernimmt. Auch in Zukunft profitieren wir von seiner fachlichen Expertise und Kenntnis unserer Strukturen.“
Unter Sajjad Khan hat Porsche in den vergangenen Jahren die Driver Experience – Konnektivität und Infotainment – seiner Modellpalette massiv vorangetrieben und ein neues, verbessertes Nutzererlebnis geschaffen. Mit dem elektrischen Cayenne hat zudem die neue Designsprache Porsche Digital Interaction Einzug gehalten. Intelligente Software und fortschrittliche Hardware verbinden sich hier zu einem nahtlosen, personalisierten und vernetzten Fahrerlebnis. Diese Philosophie und Bedienlogik wird nun auf weitere Modellreihen ausgerollt – bis hin zu eigenen Versionen für den chinesischen Markt, die am Porsche R&D-Standort in Shanghai entwickelt werden.
Sajjad Khan steht Porsche auch in Zukunft für die Entwicklung der Car IT beim Sportwagenhersteller zur Verfügung. Khan: „Ich bin stolz darauf, was wir als Team in den vergangenen zweieinhalb Jahren bewegt haben. In einem sich permanent wandelnden Marktumfeld ist es aber zwingend notwendig, Strukturen und Prozesse fortlaufend zu überprüfen und anzupassen.“ Nur so erreiche man den erforderlichen Speed, um das hohe Tempo der Transformation mitgehen zu können. „Die hervorragenden Engineering-Kompetenzen von Porsche in Kombination mit einer agilen, ergebnisorientierten Software-Entwicklung bilden eine hervorragende Grundlage für die künftige Entwicklung von Softwarekomponenten.“
Das Ressort Car IT wird von Sajjad Khan bis 19. Juni fortgeführt und zum 1. Juli 2026 in das Ressort Forschung und Entwicklung integriert. Dr. Michael Steiner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand für Forschung und Entwicklung bei Porsche, wird das um die Themen der Car IT erweiterte Ressort weiterhin führen.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Unternehmen: |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG |
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Porscheplatz 1 |
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| ISIN: |
DE000PAG9113 |
| WKN: |
PAG911 |
| Indizes: |
MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) |
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2323454 |
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EQS News-Service |
2323454 07.05.2026 CET/CEST
| DE000PAG9113 |
| 07.05.2026 | Advaita Bio | Advaita Bio bringt iSCanGuide™ auf den Markt: Vereinheitlichte Analyse für Einzelzell-Transkriptomik und räumliche Transkriptomik, gestützt auf GPU-beschleunigte Infrastruktur
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Advaita Bio
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Advaita Bio bringt iSCanGuide™ auf den Markt: Vereinheitlichte Analyse für Einzelzell-Transkriptomik und räumliche Transkriptomik, gestützt auf GPU-beschleunigte Infrastruktur
07.05.2026 / 17:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GPU-beschleunigte Plattform vereinheitlicht fragmentierte Arbeitsabläufe und verkürzt wochenlange Analysen auf wenige Minuten
ANN ARBOR, Michigan, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Advaita Bio gab heute die Einführung von iSCanGuide bekannt, einer cloudbasierten Plattform, die entwickelt wurde, um große Datensätze der Einzelzell-Transkriptomik und der räumlichen Transkriptomik in biologisch aussagekräftige Ergebnisse umzuwandeln. Die Plattform basiert auf 20 Jahren validierter Wissenschaft und ist in die Flaggschiff-Plattform von Advaita, iPathwayGuide™, integriert. Sie ersetzt fragmentierte Arbeitsabläufe durch eine einheitliche, GPU-gestützte Forschungsumgebung.

Einzelzell-Transkriptomik und räumliche Transkriptomik erzeugen komplexe Datensätze – doch die meisten Forscher setzen für deren Analyse weiterhin fragmentierte Tools zusammen, schreiben eigene Skripte, exportieren Daten zwischen Plattformen und verlieren Wochen durch manuelle Arbeitsabläufe. iSCanGuide beseitigt diesen Engpass mit einer einheitlichen, GPU-beschleunigten Umgebung, die Aufgaben, die früher Wochen dauerten, in wenigen Minuten erledigt. Die Plattform basiert auf derselben validierten Wissenschaft, die Advaitas Pathway-Analyseplattform zugrunde liegt und der weltweit mehr als 13 000 Forscher vertrauen.
„Forscher ertrinken in Daten und hungern nach Erkenntnissen", sagte Mike Mattacola, Geschäftsführer von Advaita Bio. „iSCanGuide verkürzt einen früher wochenlangen manuellen Prozess auf wenige Minuten, von Count-Matrizen über annotierte Zelltypen und räumlichen Kontext bis hin zur mechanistischen Pathway-Analyse in einer einzigen Plattform."
Hauptmerkmale und Kompatibilität:
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Interaktion in Echtzeit: GUI-gesteuerte No-Code-Oberfläche mit mehreren Navigationsmodi, zugänglich genug für Erstnutzer und leistungsstark für Expertenanalysen.
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Standardisierte Arbeitsabläufe nach bewährten Verfahren: Sie sorgen für Reproduzierbarkeit und Konsistenz über Experimente der Einzelzell-Transkriptomik und der räumlichen Transkriptomik hinweg, mit standardisierten, validierten Analysepipelines.
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Analyse der Einzelzell-Transkriptomik: Unterstützt nativ .h5ad, .h5, 10x CellRanger sowie ParseBio-Ausgaben und ermöglicht interaktive sowie iterative Analysen von der ersten Qualitätskontrolle und Filterung über Clustering, Annotation sowie Trajektorienanalyse, mit flexiblen Arbeitsabläufen, die sich in jeder Phase an die jeweiligen Daten anpassen.
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Analyse der räumlichen Transkriptomik: Erfasst die Genexpression in ihrem nativen Gewebekontext mit vollständiger Unterstützung für 10x Genomics Visium (Standard/HD) und Xenium. Räumliche Zellverteilungen lassen sich visualisieren und räumlich variable Gene identifizieren, und zwar innerhalb derselben Umgebung, die für Einzelzell-RNA-seq verwendet wird, ohne dass ein Datenexport erforderlich ist.
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Integrierte Rahmenwerke: Direkte Einspeisung in die firmeneigene Impact-Analysis-Methodik von iPathwayGuide™ für mechanistische Pathway-Analysen mit Einzelzellauflösung – dabei wird die Annotation von Zelltypen in einem einzigen Arbeitsablauf mit biologischer Interpretation auf Pathway-Ebene verbunden.
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Analyse der Zell-Zell-Kommunikation: Charakterisiert interzelluläre Signalnetzwerke durch die Identifizierung von Ligand-Rezeptor-Interaktionen und Kommunikationsmustern zwischen Zelltypen und zeigt auf, wie Zellen ihr Verhalten in ihrer nativen Gewebeumgebung koordinieren.
„Einzelzell-Analysen und räumliche Analysen waren bislang von Fragmentierung geprägt, mit zu vielen Tools, zu vielen Parametern und ohne Kontinuität zwischen Clustering und biologischer Interpretation. Die steile Lernkurve bedeutet, dass entscheidendes Fachwissen jedes Mal verloren geht, wenn ein Analyst das Team verlässt, und die Weitergabe von Ergebnissen ist schwieriger, als sie sein sollte", sagte Dr. Sorin Draghici, Gründer und wissenschaftlicher Leiter. „iSCanGuide ersetzt all das durch eine einzige Plattform, die Forscher von Count-Matrizen bis hin zu einem mechanistischen Verständnis von Pathways führt, mit sinnvollen Standardeinstellungen, Freigabe per Mausklick und vollständiger Erfassung jeder Einstellung. Die Plattform ist direkt mit der firmeneigenen Impact-Analysis-Methodik von iPathwayGuide verbunden, sodass der gesamte Arbeitsablauf in Minuten statt in Wochen durchlaufen wird."
Weitere Informationen zu iSCanGuide finden Sie auf unserer Website.
Informationen zu Advaita Bio
Advaita Bio entwickelt KI-gestützte Software für Pathway-Analysen, Varianteninterpretation und Einzelzellanalytik. Die Plattform genießt das Vertrauen von mehr als 13 000 Forschern und wird durch nahezu 20 000 Zitationen in begutachteten wissenschaftlichen Publikationen gestützt. Sie basiert auf zwei Jahrzehnten wissenschaftlich validierter Algorithmen, um biologische Erkenntnisse zu liefern, die herkömmliche Tools übersehen.
Medienkontakt
pr@advaitabio.com
Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2974032/Advaita_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/advaita-bio-bringt-iscanguide-auf-den-markt-vereinheitlichte-analyse-fur-einzelzell-transkriptomik-und-raumliche-transkriptomik-gestutzt-auf-gpu-beschleunigte-infrastruktur-302765830.html

07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323460 07.05.2026 CET/CEST
| noisin918472 |
| 07.05.2026 | Menarini Industrie Farmaceutiche Riunite | MENARINI GROUP: THOMAS CUENI WIRD NEUES MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS
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Menarini Industrie Farmaceutiche Riunite
/ Schlagwort(e): Personalie
MENARINI GROUP: THOMAS CUENI WIRD NEUES MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS
07.05.2026 / 16:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FLORENZ, Italien, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der Verwaltungsrat der Menarini-Gruppe hat die erfahrene Führungskraft Thomas Cueni zum neuen Direktor ernannt und damit die Führung der Gruppe weiter gestärkt. Cueni gehört neben dem Präsidenten Eric Cornut, dem CEO Elcin Barker Ergun, den Aktionären Lucia und Alberto Giovanni Aleotti und Carlo Colombini zum Verwaltungsrat des multinationalen Pharmaunternehmens.

Mit fast vierzig Jahren internationaler Erfahrung im Pharmasektor hatte Cueni führende Positionen inne, darunter die des Generaldirektors der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und des Vorstandsmitglieds der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA). In diesen Funktionen hat er eine führende Rolle beim Schmieden sektorübergreifender Initiativen gespielt, um den Zugang zur Behandlung chronischer Krankheiten zu verbessern und die Politik zur Bewältigung globaler gesundheitlicher Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie zu gestalten. Im Bereich der Antibiotikaresistenz gründete er den mit fast 1 Milliarde USD dotierten AMR Action Fund, um die Entwicklung neuer Antibiotika zu unterstützen. Er war auch Gründungspräsident der AMR Industry Alliance, einer der größten privatwirtschaftlichen Koalitionen zur Bereitstellung nachhaltiger Lösungen zur Eindämmung der Antibiotikaresistenz.
„Ich bin stolz darauf, meine gesamte Erfahrung und mein Engagement in die Menarini Gruppe - Cueni - einzubringen. Der Beitritt zu einem wachsenden und dynamischen Unternehmen, das wissenschaftliche Exzellenz, Innovation und Engagement für die globale Gesundheit vereint, stellt für mich eine einzigartige Gelegenheit dar, zu dem beizutragen, was mir am Herzen liegt: das Leben der Patienten zu verbessern, wo auch immer sie leben."
„Wir freuen uns sehr, Thomas Cueni bei Menarini willkommen zu heißen - kommentierten die Aktionäre und Vorstandsmitglieder Lucia und Alberto Giovanni Aleotti - seine umfangreiche Erfahrung in der globalen Gesundheitspolitik ist eng mit unserer Mission verbunden, Innovation und Verantwortung so zu verbinden, dass die Patientenversorgung verbessert wird. Seine Ernennung bedeutet nicht nur eine Verstärkung unserer Führung, sondern auch einen grundlegenden Beitrag zu unserer Fähigkeit, die Herausforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden Pharmaindustrie in einem zunehmend komplexen globalen geopolitischen Kontext zu bewältigen. Wir möchten Jürg Witmer unseren aufrichtigen und persönlichen Dank für seine Leidenschaft, sein Engagement und den Wert, den er in den letzten 13 Jahren in den Verwaltungsrat eingebracht hat, zum Ausdruck bringen, da er aus dem Verwaltungsrat ausscheidet."
Die Menarini Group, mit Hauptsitz in Florenz, ist mit einem konsolidierten Umsatz von 4,88 Milliarden Euro und mehr als 17.000 Mitarbeitern in 140 Ländern weltweit vertreten. Die Produkte von Menarini sind in den wichtigsten Behandlungsbereichen vertreten, darunter in den Bereichen Kardiometabolismus, Onkologie, Gastroenterologie, Pneumologie und entzündungshemmende/analgetische Produkte. Durch sein Engagement im Bereich Forschung und Entwicklung und seine hochwertigen Produktionsaktivitäten trägt Menarini kontinuierlich zur Gesundheit der Patienten weltweit bei und hält dabei die höchsten Qualitätsstandards ein. www.menarini.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2975013/Thomas_Cueni_Menarini_Group.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2296569/Menarini_Industrie_Farmaceutiche_Riunite_Logo.jpg
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323452 07.05.2026 CET/CEST
| noisin616903 |
| 07.05.2026 | FACC AG | Original-Research: FACC AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: FACC AG - von Montega AG
07.05.2026 / 16:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu FACC AG
| Unternehmen: |
FACC AG |
| ISIN: |
AT00000FACC2 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
07.05.2026 |
| Kursziel: |
17,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Bastian Brach |
Q1: Solides Wachstum und weiterer Margenanstieg – Lieferkettenprobleme bleiben im Fokus
FACC hat gestern die Zahlen für das erste Quartal 2026 vorgelegt und den positiven operativen Trend der vergangenen Quartale bestätigt. Während die Umsatzentwicklung weiterhin von steigenden Produktionsraten der OEMs getragen wurde, rückten auf der Ergebnisseite erneut die Effekte des CORE-Programms sowie die aktuelle Lieferkettensituation in den Fokus.
Zweistelliges Umsatzwachstum bei weiterem Operating Leverage: Der Umsatz stieg im ersten Quartal um 11,8% yoy auf 258,2 Mio. EUR und lag damit im Rahmen unserer Erwartungen. Gleichzeitig verbesserte sich die EBIT-Marge auf 3,8% (+1,9PP yoy), womit sich der positive Profitabilitätstrend fortsetzt. Besonders hervorzuheben ist dabei erneut der hohe operative Hebel: Während die Erlöse zweistellig zulegten, erhöhte sich die Anzahl der FTEs lediglich um 3,1 % yoy, was die zunehmende Effizienz der Produktions- und Verwaltungsstrukturen unterstreicht. Hier zeigen sich weiterhin die Effekte des CORE-Programms sowie der verbesserten Auslastung entlang der bestehenden Infrastruktur.
Lieferketten weiterhin angespannt - Vorräte temporär erhöht: Im Rahmen des Earnings Calls verwies das Management auf zeitliche Verzögerungen seitens der OEMs bei einzelnen Auslieferungen, wodurch sich die Vorräte gegenüber dem Jahresende 2025 deutlich auf rund 194 Mio. EUR erhöhten (~20 Mio. EUR höher vs. YE2025). Hintergrund sind insbesondere Verschiebungen innerhalb der Lieferkette der OEMs und dementsprechend temporär verzögerte Abrufe fertiger Komponenten. Laut Vorstand soll sich dieser Effekt jedoch im zweiten Halbjahr sukzessive normalisieren. Insgesamt bleibt die Lieferkettensituation zwar deutlich stabiler als in den vergangenen Jahren, jedoch weiterhin fragil, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise im Nahen Osten.
Roadshow bestätigt Investorenfokus auf strukturelle Wachstumstreiber: Im Rahmen unserer jüngsten Roadshow in München standen insbesondere die langfristigen Wachstumsperspektiven im Fokus der Investoren. Im Kerngeschäft werden vor allem die weiteren Produktionssteigerungen bei Airbus, Boeing und COMAC als zentrale Wachstumstreiber gesehen. Darüber hinaus rückten zunehmend auch die New-Business-Aktivitäten in den Fokus, insbesondere im Bereich Advanced Air Mobility sowie bei Logistikdrohnen. Neben den Wachstumsperspektiven wurden vor allem die mittelfristigen Margensteigerungspotenziale sowie die Stabilität der Lieferketten intensiv diskutiert.
Fazit: FACC ist solide in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und bestätigt mit dem zweistelligen Umsatzwachstum sowie der verbesserten Profitabilität den eingeschlagenen Wachstumspfad. Während kurzfristige Verschiebungen innerhalb der Lieferkette temporär auf das Working Capital drücken, bleibt die strukturelle Nachfrage im Luftfahrtmarkt intakt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden operativen Effizienz, des anhaltenden OEM-Ramp-ups sowie zusätzlicher Wachstumsimpulse aus dem AAM-Bereich sehen wir die Gesellschaft weiterhin gut positioniert und bekräftigen unsere Kaufempfehlung mit einem Kursziel von 17,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
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| 07.05.2026 | Alibaba.com | 1 Million Dollar Gesamtpreis: Alibaba.com Wettbewerb sucht innovative Ideen zur KI-gestützten Transformation des globalen Handels
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Alibaba.com
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
1 Million Dollar Gesamtpreis: Alibaba.com Wettbewerb sucht innovative Ideen zur KI-gestützten Transformation des globalen Handels
07.05.2026 / 16:30 CET/CEST
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Alibaba.com lädt Gründer, KMU und Studierende zum Flagship-Event CoCreate ein, um gemeinsam die Zukunft mit KI-basierten Produkten zu gestalten
NEW YORK, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Alibaba.com, die weltweit führende B2B-E-Commerce-Plattform, bringt den CoCreate Pitch erneut auf die globale Bühne: Der neu konzipierte Wettbewerb von KI-gestützten Produktinnovationen lockt mit einem Gesamtpreispool von über 1 Million US-Dollar. Die Finalrunden in den USA und Europa finden im Rahmen der Events CoCreate 2026 in Los Angeles (9.-10. September) bzw. London (19.-20. November) statt. Zusätzlich startet in diesem Jahr eine neue regionale Runde für den Asia-Pacific Raum.
AI Agentic Business: Menschliche Visionen im globalen Maßstab umsetzen
Dieses Jahr stellt eine entscheidende Wende gegenüber früheren Ausgaben des Wettbewerbs dar. Mit Hilfe von Accio Work, dem Plug-and-Play KI-Agent für Unternehmen von Alibaba, ist die Gründung eines Unternehmens von Grund auf keine Vorstellung mehr, sondern eine greifbare Realität.
Der globale Handel verlagert sich derzeit vom traditionellen Business-to-Business (B2B) hin zum Agent-to-Agent (A2A) Handel. In diesem neuen Agentic Business-Modell übernehmen autonome KI-Agenten die arbeitsintensiven Tätigkeiten – Beschaffung, Logistik und Koordination – wodurch zahlreiche technischen Hindernisse für Unternehmen wegfallen. Accio Work fungiert als no-code, autonome Task Force und unterstützt Gründer und Solo-Unternehmer dabei, Produkte zu entwickeln, Unternehmen zu gründen und diese schneller als je zuvor zu skalieren.
Dieser Wandel ermöglicht es einem einzelnen Kreativen, eine globale Marke mit Umsatz im achtstelligen Bereich von einem Laptop aus mit der Effizienz eines multinationalen Konzerns zu führen. Tools wie Accio Work senken die Hürden für die Umsetzung und befähigen so jeden, von jungen Digital Natives bis hin zu Branchenveteranen, eine starke Idee in eine globale Präsenz zu verwandeln.
„In einer von Automatisierung geprägten Welt ist eine innovative Perspektive das größte Kapital", sagte Kuo Zhang, Präsident von Alibaba.com. „Accio Work ist ein unverzichtbares Tool für jeden Unternehmer im Zeitalter der KI. Es ermöglicht jedem mit einer starken Idee, die Welt zu erreichen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um anzufangen – und wir sind gespannt darauf, was die Gründer auf die Beine stellen werden."
Von der Idee zum Preis: Wie der Wettbewerb KI-getriebene Innovation fördert
Der diesjährige Wettbewerb umfasst drei verschiedene Kategorien:
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Kategorie „General SMEs" für etablierte kleine und mittlere Unternehmen, die bereit sind zu skalieren;
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Kategorie „0-to-1 Startup" für Gründer, die Accio Work nutzen, um Ideen zum Leben zu erwecken; und
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Kategorie „Students" für Studierende, die Produkte der nächsten Generation entwickeln.
Alle Bewerber melden sich über Accio Work an, das nun einen speziellen „CoCreate Pitch Agent" enthält. Dieser hilft dabei, Konzepte in der Frühphase in strukturierte Pitch-Vorschläge und umsetzbare Pläne umzuwandeln.
Die Anmeldungen werden anhand ihres innovativen Ansatzes, ihrer Umsetzbarkeit und ihres Markenpotenzials bewertet. Weiterer Augenmerkt liegt darauf, wie effektiv die Teilnehmer Accio Work nutzen, um ihre Ideen zu konkretisieren und die Umsetzung zu verbessern.
Bei den Finalrunden in Los Angeles und London treten jeweils 20 Finalisten live beim CoCreate Pitch gegeneinander an. Die Gewinner werden von einer Jury aus Branchenführern und Investoren ausgewählt. In jedem Finale erhalten die Gewinner des ersten, zweiten und dritten Platzes jeweils 200.000 US-Dollar, 100.000 US-Dollar und 50.000 US-Dollar, während die übrigen 17 Finalisten jeweils 10.000 US-Dollar erhalten. Der Gesamtpreisgeldpool für den neu eingeführten regionalen Wettbewerb im Asia-Pacific Raum wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Accio Work kann unter https://www.accio.com/work/ oder über die CoCreate Pitch-Veranstaltungsseite heruntergeladen werden: https://www.alibabacocreate.com/pitch.
Die vollständigen Wettbewerbsregeln, Bedingungen und Preisdetails finden Bewerber auf der oben genannten offiziellen CoCreate Pitch-Website. Der Veranstalter behält sich das Recht auf endgültige Auslegung vor.
Über CoCreate CoCreate ist die weltweit führende Sourcing-Veranstaltung, die globale E-Commerce-Verkäufer, Einzelhändler und Großhändler mit führenden Herstellern und Branchenexperten zusammenbringt. Durch die Förderung der persönlichen Zusammenarbeit ermöglicht der Gipfel Unternehmen, innovative Produkte zu entdecken, Lieferketten zu optimieren und Partnerschaften aufzubauen, die langfristiges Wachstum vorantreiben.
Über Alibaba.com Alibaba.com wurde 1999 gegründet und ist eine führende E-Commerce-Plattform für den globalen Business-to-Business (B2B)-Handel, die Einkäufer und Lieferanten aus über 200 Ländern und Regionen weltweit bedient. Das Unternehmen bietet B2B-Handelslösungen aus einer Hand, die verschiedene Bereiche der Wertschöpfungskette des grenzüberschreitenden Handels abdecken. Alibaba.com stellt Unternehmen Tools bereit, die ihnen helfen, ein globales Publikum für ihre Produkte zu erreichen, neue Produkte und Lieferanten zu finden und schnell und effizient Bestellungen online aufzugeben. Alibaba.com ist Teil der Alibaba International Digital Commerce Group.
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2143118/5959113/Logo.jpg
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323442 07.05.2026 CET/CEST
| noisin511675 |
| 07.05.2026 | Wienerberger AG | Wienerberger AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
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Wienerberger AG
/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Wienerberger AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
07.05.2026 / 16:30 CET/CEST
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Wienerberger AG
FN 77676f
(ISIN: AT0000831706)
Bekanntmachung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. Mai 2026 über die Ermächtigung zum Erwerb und Einziehung eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b Aktiengesetz iVm § 119 Abs 9 BörseG, § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
Die 157. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG vom 7. Mai 2026 fasste folgende Beschlüsse:
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien unter umgekehrtem Bezugsrechtsausschluss (Tagesordnungspunkt 8)
Der Vorstand der Wienerberger AG wird gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der heutigen Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Wienerberger AG zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen darf, ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Bestand an unter dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien sowie sonstigen gehaltenen eigenen Aktien darf 10% des Grundkapitals der Wienerberger AG zu keinem Zeitpunkt überschreiten; die Gesamtstückzahl der gemäß der Ermächtigung nach diesem Beschluss vom 7. Mai 2026 erworbenen eigenen Aktien darf maximal 10% des Grundkapitals der Wienerberger AG zum Tag dieser Beschlussfassung betragen. Der Vorstand ist zur Festsetzung der Rückerwerbsbedingungen ermächtigt. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands börslich oder außerbörslich oder im Wege eines öffentlichen Angebots erfolgen. Der Erwerb auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär ist zulässig. Sofern gesetzlich keine Zustimmung des Aufsichtsrats zwingend erforderlich ist, ist der Aufsichtsrat im Nachhinein vom Beschluss des Vorstands in Kenntnis zu setzen. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben insbesondere über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausüben. Diese Ermächtigung kann in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch) oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.
Dieser Beschluss ersetzt die in der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien gemäß Tagesordnungspunkt 9 (Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien) der 155. ordentlichen Hauptversammlung.
Ermächtigung über die Einziehung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9)
i) Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 (Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien), Beschlusspunkt b) der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024, wonach der Vorstand der Wienerberger AG gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 letzter Satz Aktiengesetz ermächtigt wurde, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung am 7. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen und der Aufsichtsrat ermächtigt wurde, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen; sowie
ii) gleichzeitige Ermächtigung des Vorstands der Wienerberger AG gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 letzter Satz Aktiengesetz, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausüben. Die in Punkt ii) erteilte Ermächtigung gilt sowohl für am Tag dieser Beschlussfassung bereits von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien als auch für künftig zu erwerbende eigene Aktien.
Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 (Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien), Beschlusspunkt a) der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024.
Wien, am 7. Mai 2026
Der Vorstand
07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | Wienerberger AG | 157. ordentliche Hauptversammlung bei wienerberger: Alle Anträge genehmigt
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Wienerberger AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
157. ordentliche Hauptversammlung bei wienerberger: Alle Anträge genehmigt
07.05.2026 / 16:15 CET/CEST
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157. ordentliche Hauptversammlung bei wienerberger: Alle Anträge genehmigt
- Dividende von 0,95 € je Aktie
- Aufsichtsrat: Mandatsverlängerung für Peter Steiner, Thomas Birtel und Marc Grynberg
- Heimo Scheuch, CEO wienerberger: „Wir haben unser Wachstum aktiv gestaltet“
Wien, 7. Mai 2026 – Am 7. Mai 2026 fand in der Grand Hall des Erste Campus in Wien die 157. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG statt. Nach Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts stimmte die Hauptversammlung sämtlichen Anträgen von Vorstand und Aufsichtsrat zu. Die Rekorddividende des Vorjahres in Höhe von 0,95 € je Aktie wurde bestätigt. Zudem wurden die Aufsichtsratsmandate von Peter Steiner, Thomas Birtel und Marc Grynberg verlängert.
Dazu Heimo Scheuch, CEO wienerberger: „Trotz einer herausfordernden globalen Wirtschaftslage haben wir unser Wachstum aktiv gestaltet. Durch die konsequente Optimierung unseres Portfolios und die Stärkung unserer Position in wachstumsstarken Segmenten konnten wir ein solides Ergebnis für unsere Aktionäre erzielen. Mit dem erfolgreichen Closing der Italcer-Transaktion am 30. April und der damit verbundenen Stärkung unseres Geschäfts im Bereich Renovierung und keramische Lösungen sowie dem Closing der Übernahme der Northern Environmental and Water Solutions Group (NEWS Group) in der nordischen Region haben wir weitere wichtige Schritte in unserer Wachstumsstrategie gesetzt und unsere Position insbesondere im Bereich Wassermanagement gezielt ausgebaut. Diesen wertschaffenden Kurs werden wir konsequent fortsetzen und gleichzeitig Innovationen in der gesamten Bauwirtschaft weiter vorantreiben.“
Hauptversammlung bestätigt Dividendenpolitik und Vergütungsbericht
Mit einer starken finanziellen Basis und im Sinne einer langfristig orientierten, ausgewogenen Dividendenpolitik schlug das Unternehmen der 157. ordentlichen Hauptversammlung vor, das letztjährige Rekordniveau von 0,95 € je Aktie beizubehalten. Dem stimmte die Hauptversammlung zu, als Zahltag legte sie den 18. Mai (Montag) fest.
Die Hauptversammlung erteilte den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 die Entlastung, stimmte dem Vergütungsbericht 2025 zu und bestimmte die PwC Wirtschaftsprüfungs GmbH zur Abschlussprüferin.
In den Aufsichtsrat wiedergewählt wurden Thomas Birtel, Marc Grynberg sowie Peter Steiner, der seit 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats ist und diese Funktion weiterhin ausüben wird.
Dazu sagt Steiner: „Das fortlaufende Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre ist für mich eine große Ehre und Verpflichtung. Die Wienerberger AG hat trotz der weltwirtschaftlichen Lage und der geopolitischen Unsicherheiten ein starkes Jahr hinter sich. Diese Resilienz und die Anpassungsfähigkeit durch Innovationskraft zeichnen das Unternehmen aus. Ich freue mich, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat weiterhin dazu beitragen zu können.“
Die Lebensläufe von Peter Steiner, Thomas Birtel und Marc Grynberg sowie alle Beschlüsse der 157. ordentlichen Hauptversammlung finden Sie hier: LINK
wienerberger
wienerberger ist führender Anbieter von innovativen, ökologischen Lösungen für die gesamte Gebäudehülle in den Bereichen Neubau und Renovierung sowie für Infrastruktur im Wasser- und Energiemanagement. Mit mehr als 20.000 Mitarbeitern weltweit ermöglicht wienerberger mit seinen Lösungen energieeffizientes, gesundes, klimafreundliches und leistbares Wohnen. wienerberger ist der größte Ziegelproduzent weltweit und Marktführer bei Tondachziegeln in Europa sowie bei Betonflächenbefestigungen in Osteuropa. Bei Rohrsystemen (Steinzeug- und Kunststoffrohre) gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern in Europa und bei Fassadenprodukten zu den führenden Anbietern in Nordamerika. Mit gruppenweit mehr als 200 Produktionsstandorten erwirtschaftete wienerberger im Jahr 2025 einen Umsatz von 4,6 Mrd. € und ein operatives EBITDA von 754 Mio. €.
Rückfragehinweis
Claudia Hajdinyak, Head of Corporate Communications Wienerberger AG
t +43 664 828 31 83 | claudia.hajdinyak@wienerberger.com
Therese Jandér, Senior Vice President Investor Relations Wienerberger AG
t +43 1 601 92 - 10221 | investor@wienerberger.com
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2323182 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | JOST Werke SE | JOST Hauptversammlung beschließt Dividende von 1,50 EUR je Aktie und wählt neues Aufsichtsratsmitglied
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JOST Werke SE
/ Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung
JOST Hauptversammlung beschließt Dividende von 1,50 EUR je Aktie und wählt neues Aufsichtsratsmitglied
07.05.2026 / 15:28 CET/CEST
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JOST Hauptversammlung beschließt Dividende von 1,50 EUR je Aktie und wählt neues Aufsichtsratsmitglied
- Hauptversammlung beschließt Dividende: Ausschüttungssumme steigt um 10% auf 24,6 Mio. EUR und entspricht einer Dividende von 1,50 EUR je Aktie
- Neues Aufsichtsratsmitglied: Frau Evelyne Freitag folgt auf Karsten Kühl
Neu-Isenburg, 7. Mai 2026. Die JOST Werke SE („JOST”), einer der weltweit führenden Hersteller und Lieferanten von sicherheitsrelevanten und anwendungskritischen Systemen für die On- und Off-Highway Nutzfahrzeugindustrie, hat heute die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 physisch in Neu-Isenburg durchgeführt. Insgesamt war 72 % des Grundkapitals auf der Hauptversammlung vertreten.
Den Aktionärinnen und Aktionären der JOST Werke SE wird für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 1,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (16.390.000 Aktien) ausgeschüttet. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme 24,6 Mio. EUR. Die Ausschüttungsquote (Verhältnis von Ausschüttung zum auf die Aktionäre der JOST Werke SE entfallenen bereinigten Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen) bleibt dadurch stabil bei rund 30 % (2024: 30 %). JOST setzt damit seine stetige Dividendenpolitik fort und beteiligt die Aktionäre erneut spürbar am Unternehmenserfolg.
Auf eigenen Wunsch hat Herr Karsten Kühl, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2023, sein Mandat niedergelegt. Zu seiner Nachfolgerin wählten die Aktionärinnen und Aktionäre Frau Evelyne Freitag. Die erfahrene Finanzexpertin verfügt über langjährige Erfahrung in Industrieunternehmen im Transportbereich und wird den Aufsichtsrat sowie den Prüfungsausschuss fachlich verstärken.
Die Abstimmungsergebnisse stehen auf der Webseite der JOST Werke SE unter http://ir.jost-world.com/ zur Verfügung.
Kontakt:
JOST Werke SE
Romy Acosta
Head of Investor Relations
T: +49 6102 295-379 romy.acosta@jost-world.com
Über JOST: JOST ist ein weltweit führender Hersteller und Lieferant von sicherheitsrelevanten Systemen für die Nutzfahrzeugindustrie. Unter der Dachmarke JOST ist das umfangreiche Produktportfolio in Systeme für On-Highway- (Transportindustrie) und Off-Highway-Anwendungen (Landwirtschaft und Bauindustrie) gegliedert. Die international marktführende Position von JOST wird durch die starken Marken JOST, Hyva, ROCKINGER, TRIDEC und Quicke sowie durch die langfristigen, durch das globale Vertriebsnetz bedienten, Kundenbeziehungen und durch das effiziente, wenig anlagenintensive Geschäftsmodell untermauert. Das Unternehmen ist der weltweit führende Hersteller für Sattelkupplungen, Stützwinden, landwirtschaftliche Frontlader und Frontkippzylindern. Seit der Übernahmen von Hyva im Jahr 2025 beschäftigt JOST über 6.500 Mitarbeitende weltweit und hat Vertriebs- und Produktionsstätten in über 35 Ländern auf sechs Kontinenten. Das Unternehmen ist an der Frankfurter Börse notiert. Weitere Informationen über JOST finden Sie hier: www.jost-world.com
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2323338 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | BIRKENSTOCK Group | FÜSSE MIT EINEM HAUCH FARBE FEIERN: BIRKENSTOCK PRÄSENTIERT NEUE NAGELLACK-KOLLEKTION
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BIRKENSTOCK Group
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
FÜSSE MIT EINEM HAUCH FARBE FEIERN: BIRKENSTOCK PRÄSENTIERT NEUE NAGELLACK-KOLLEKTION
07.05.2026 / 15:05 CET/CEST
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LINZ AM RHEIN, Deutschland, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Füßen die Aufmerksamkeit schenken, die sie verdienen – dieser Anspruch ist fest in BIRKENSTOCKs Marken-DNA verankert und zahlt auf den Purpose des Naturgewollten Gehens ein, der vom anatomisch geformten Fußbett verkörpert wird. Im Einklang mit diesem ganzheitlichen Ansatz bringt BIRKENSTOCK im April 2026 eine vegane, pflanzenbasierte Nagellack-Kollektion heraus.
Die BIRKENSTOCK CARE ESSENTIALS Nagellack-Kollektion verleiht den Füßen einen Hauch Farbe und feiert sie in ihrer komplexen Funktionalität als wahre Helden des Gehens. Die neuen BIRKENSTOCK Nagellacke kommen sorgfältig formuliert in verschiedenen ausgewählten Farbtönen mit Hochglanz-Finish und passen perfekt zu allen BIRKENSTOCK Sandalen. Ob Ton in Ton oder als prägnanter Kontrast – die Nagellacke verleihen gepflegten Nägeln von den Fingern bis zu den Zehen einen dekorativenTouch.
Mit der neuen Nagellack-Kollektion ergänzt BIRKENSTOCK die Körper- und Fußpflege-Produkte der CARE ESSENTIALS Linie um eine ästhetische Komponente. Die sorgfältig ausgewählten Inhaltsstoffe der Nagellacke erfüllen allesamt BIRKENSTOCKs hohe Standards bei der Produktentwicklung hinsichtlich einer sicheren und wirksamen Anwendung. Die 23-Free*-Formeln sind vegan und pflanzenbasiert und enthalten bevorzugt natürliche Inhaltsstoffe wie Zuckerrüben und Zuckerrohr. Das Ergebnis ist ein zeitgemäßer, verantwortungsvoll entwickelter Nagellack, der auf den Wertekanon von BIRKENSTOCK einzahlt.
Mit Rot, Hellrosa, Eggshell, Crocus und Surf Green bietet die Kollektion fünf attraktive Farben, die perfekt auf die saisonalen und klassischen Töne der BIRKENSTOCK Sandalen abgestimmt sind. Ergänzend zum Nagellack sind außerdemTop und Base Coat sowie ein sanfter Nagellackentferner mit pflegendem Mandelöl erhältlich. Alle Produkte werden nach höchsten Qualitätsstandards in Europa hergestellt. Die minimalistische Verpackung entspricht der zeitlosen, funktionalen BIRKENSTOCK Ästhetik. Die zu 100 % recycelbaren Glasflaschen verfügen über einen speziell geformten Pinsel für präzises, müheloses Auftragen.**
* „23-Free" ist ein Begriff aus der Kosmetikbranche und bedeutet, dass ein Produkt frei von 23 potenziell schädlichen oder giftigen Inhaltsstoffen ist; die Ziffer verweist auf die Anzahl der chemischen Stoffe, die von der Formel ausgeschlossen sind. Bitte beachten Sie, dass Kennzeichnungen mit „frei von" wie „23-Free" in verschiedenen Ländern unterschiedlich reguliert werden und ihre Verwendung den lokalen Kosmetikgesetzen und -vorschriften entsprechen muss.
** 87 % der Verbraucher bestätigen die hohe Deckkraft des Nagellacks; 83 % geben an, dass er schnell trocknet. Ergebnisse eines Verbrauchertests mit 30 Freiwilligen, getestet an den Füßen mit dem pflanzenbasierten Nagellack in der Farbe Rot.
Kreative Produktfotos: Zum Download Still Life Bilder: Zum Download Kampagnenbilder: Zum Download Kampagnenvideo: Zum Download
Nagellack, Top und Base Coat, 14ml: 14€/$11.95 Nagellackentferner, 100ml: 20€/$19.95 Nagellack-Sets: 26.50€/$22.95 - 39.50€/$33.95
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ÜBER BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK ist eine globale universale Marke, die sich gleichermaßen an alle Konsumenten unabhängig von geografischem Standort, Geschlecht, Alter und Einkommen wendet und einem klaren Purpose verpflichtet ist – dem Erhalt der Fußgesundheit. Tief verwurzelt in der Erforschung der Biomechanik des menschlichen Fußes und getragen von einer Familientradition in der Schuhmacherei, die sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen lässt, ist BIRKENSTOCK eine zeitlose „Super Brand" mit einer kategorieübergreifenden Produkt- und Markenwelt, die von Einstiegs- bis Luxuspreislagen reicht und dem wachsenden Bedürfnis nach einer bewussten und aktiven Lebensgestaltung Rechnung trägt. Funktion, Qualität und Tradition sind die Kernwerte einer Lifestyle-Marke, die ihre Produkte in den Segmenten Schuhe, Schlafsysteme und Naturkosmetik definieren. BIRKENSTOCK ist der Erfinder des Fußbetts und hat das Prinzip des naturgewollten Gehens geprägt.
Mit weltweit rund 6.200 Mitarbeitern ist BIRKENSTOCK überzeugt, dass die Art und Weise, wie Dinge hergestellt werden, genauso wichtig ist wie das Produkt selbst. Um diese Qualitätsstandards zu gewährleisten, betreibt die Gruppe eine vertikal integrierte Fertigung und produziert alle Fußbetten in Deutschland. Darüber hinaus montiert BIRKENSTOCK über 95 % der Produkte in Deutschland und bezieht über 90 % der Materialien und Komponenten aus Europa. Die Rohstoffe werden nach den höchsten Umwelt- und Sozialstandards der Branche verarbeitet. Für die Materialprüfung verfügt das Unternehmen über hochmoderne wissenschaftliche Labore.
Mit Hauptsitz in Linz am Rhein, betreibt die BIRKENSTOCK Group Vertriebsniederlassungen in den Vereinigten Staaten und Kanada sowie in Brasilien, Japan, Südkorea, Dänemark, Polen, Schweiz, Schweden, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Norwegen, den Niederlanden, Dubai, Singapur und Indien.
Birkenstock Group B.V. & Co. KG Burg Ockenfels, Linz am Rhein, Deutschland
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| noisin801609 |
| 07.05.2026 | Deutsche EuroShop AG | Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Deutsche EuroShop AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Deutsche EuroShop AG
Hamburg
WKN: 748 020 / ISIN: DE0007480204
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0007480204-GMET-202606
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 18. Juni 2026, um 10:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter
| https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz am 30. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 204.909.602,71 €
| a) |
einen Teilbetrag in Höhe von 75.743.854,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und
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| b) |
den verbleibenden Teilbetrag von 129.165.748,71 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 23. Juni 2026, fällig.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung einer Dividende ggf. vor oder spätestens in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
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| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
| https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Benjamin Paul Bianchi hat sein Mandat mit Erklärung vom 21. Januar 2026 niedergelegt und ist entsprechend aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Bianchi wurde von der Hauptversammlung am 30. August 2022 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung 2027, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG gewählt.
Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 17. April 2026 Herrn Julian Busch befristet bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Sein Amt endet damit mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2026. Es ist daher eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft besteht für ein Aufsichtsratsmitglied, das anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt wird, sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit die Hauptversammlung nicht einen anderen Zeitraum beschließt.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Aufsichtsrats eine Frauenquote von mindestens 30 % festgelegt, die seit der Festlegung im Jahr 2015 durch drei weibliche Mitglieder im Aufsichtsrat durchgehend bis zum Ende der Hauptversammlung 2025 erfüllt wurde. Durch die Amtsniederlegung von Frau Lemara Grant und dem planmäßigen Ausscheiden von Herrn Reiner Strecker mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Juni 2025 sowie der Neuwahl von Herrn Peter Ballon und von Herrn Todd Liker in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 27. Juni 2025 wurde die angestrebte Quote erstmals nicht erfüllt. Wird Herr Julian Busch, wie vorgeschlagen, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt, wird die Frauenquote ebenfalls nicht erfüllt werden. Der Aufsichtsrat hält jedoch unverändert an dem Ziel fest, dass dem Aufsichtsrat mindestens 30 % Frauen angehören, und wird dies bei seinen künftigen Vorschlägen zur Besetzung des Aufsichtsrats besonders berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert, vor,
| |
Herrn Julian Busch, London, Vereinigtes Königreich, Senior Vice President (Real Estate Private Equity) Oaktree Capital Management (UK) LLP |
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2031, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Herr Julian Busch ist bei keiner Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Herr Julian Busch ist Senior Vice President (Real Estate Private Equity) bei der Oaktree Capital Management (UK) LLP, die Teil einer letztlich unter der Kontrolle der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC stehenden Unternehmensgruppe ist, die wesentlich an der Gesellschaft beteiligt ist, und unterhält damit nach Einschätzung des Aufsichtsrats eine geschäftliche Beziehung zu einem an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie, mit Ausnahme der Frauenquote, die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und dient, soweit möglich, der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Die Ziele und das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung im Abschnitt Corporate Governance 2025 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht 2025 sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.deutsche-euroshop.de/EZU |
verfügbar.
Der vorgeschlagene Kandidat wird darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Nach der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten wird dem Aufsichtsrat unverändert eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören.
Herr Julian Busch ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
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| 8. |
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die entsprechende Neufassung von § 8 Abs. 4 der Satzung sowie über die Billigung des entsprechend angepassten Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 113 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden kann. Dabei ist gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 27. Juni 2025 die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 8 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung festgelegt ist, und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in der bestehenden Fassung vom 18. Juni 2021 mit einer Zustimmungsquote von 99,95 % bestätigt.
Im Zusammenhang mit der Suche nach geeigneten Kandidaten für die Neubesetzung freiwerdender Aufsichtsratssitze sind Aufsichtsrat und Vorstand zu der Überzeugung gekommen, dass die Vergütung und das Vergütungssystem einer Anpassung bedürfen, um den jeweiligen Mitgliedern des Aufsichtsrats eine ihrer Tätigkeit angemessene Gegenleistung zahlen und auch weiterhin im Wettbewerb um qualifizierte Kandidaten bestehen zu können. Auch wenn turnusgemäß eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Vergütung und des Vergütungssystems erst 2029 anstehen würde, soll daher bereits der Hauptversammlung am 18. Juni 2026 eine Anpassung der Vergütung und des Vergütungssystems rückwirkend zum Datum der Hauptversammlung des Vorjahres, d. h. zum 27. Juni 2025, zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden.
Das entsprechend angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und weitere Erläuterungen zum Vergütungssystem sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
| a) |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von § 8 Abs. 4 der Satzung
§ 8 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
| „4) |
Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern jeweils eine Vergütung, die nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das entsprechende Geschäftsjahr Beschluss fasst, zur Zahlung fällig wird.
| a) |
Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat beträgt die jährliche Vergütung € 175.000,00 für den Vorsitzenden sowie je € 40.000,00 für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder. |
| b) |
Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss beträgt die zusätzliche jährliche Vergütung € 30.000,00 für den Vorsitzenden sowie je € 10.000,00 für die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses. |
| c) |
Für den Fall, dass der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Angelegenheiten mit voraussichtlich wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft bildet, beträgt die zusätzliche Vergütung für die Mitglieder je € 7.500,00 für jeden Monat des Bestehens, jedoch nur sofern der Ausschuss mindestens ein Mal innerhalb des Monats getagt hat, jedoch nicht mehr als € 45.000,00 insgesamt innerhalb eines Jahres. |
| d) |
Mitglieder von anderen Ausschüssen erhalten für diese Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. |
| e) |
Die Gesellschaft stellt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Dauer ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung. |
Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss eintreten oder aus dem Aufsichtsrat bzw. dem Prüfungsausschuss austreten, erhalten sie für dieses Geschäftsjahr die jeweilige Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Mitgliedschaft.
Die vorstehend genannten Beträge sind erstmals (anteilig) anzuwenden ab dem 27. Juni 2025 und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die davor geltenden Regelungen zur Vergütung.“
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| b) |
System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Das angepasste System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird in der nachstehenden Fassung beschlossen:
„Das Vergütungssystem ist einfach, klar und verständlich ausgestaltet. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten die in der Satzung festgelegte Festvergütung. Der Vorsitzende erhält eine deutlich höhere Vergütung. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird grundsätzlich keine zusätzliche Vergütung gewährt, mit Ausnahme jedoch der Mitglieder des Prüfungsausschusses, bei der der Vorsitzende ebenfalls eine höhere Vergütung erhält, sowie der Mitglieder eines ggf. gebildeten Ausschusses für Transaktionen mit voraussichtlich wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft, die für diese Tätigkeit jeweils eine zusätzliche Vergütung erhalten. Darüber hinaus wird für die Aufsichtsratsmitglieder eine marktübliche D&O Versicherung abgeschlossen und ggf. technische Unterstützung gewährt.
Der Aufsichtsrat ist anders als der Vorstand nicht operativ tätig und trifft keine Entscheidungen zur Geschäftsstrategie. Vielmehr leistet der Aufsichtsrat durch seine Überwachungstätigkeit einen Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG).
Die Gewährung einer reinen Festvergütung ohne variable Bestandteile hat sich bewährt und entspricht der gängigen Praxis in anderen börsennotierten Gesellschaften. Eine ausschließliche Festvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist am besten geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Der Aufsichtsrat kann mit einer solchen Vergütungssystematik seine Entscheidungen zum Wohle der Gesellschaft und damit ausgerichtet an der langfristigen Geschäftsstrategie und an der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft treffen, ohne dabei anderweitige Motive zu verfolgen, welche gegebenenfalls aus einer erfolgsorientierten Vergütung abgeleitet werden könnten. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält daher keine variablen Vergütungsbestandteile (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 und 6 AktG) und auch keine aktienbasierten Bestandteile (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG) und entspricht der Anregung G.18 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung.
Die Vergütung ist gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung jeweils nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das entsprechende Geschäftsjahr Beschluss fasst, zur Zahlung fällig. Es bestehen keine Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG), die vor allem bei variablen Vergütungsbestandteilen sinnvoll sein können.
Das Vergütungssystem berücksichtigt dabei auch den deutlich höheren zeitlichen Aufwand des Vorsitzenden, der besonders eng an der Besprechung strategischer Fragen mit dem Vorstand beteiligt ist sowie den ebenfalls höheren zeitlichen Aufwand der Mitglieder des Prüfungsausschusses, gerade auch von dessen Vorsitzenden, vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität, Verantwortung und Bedeutung der Aufgaben des Prüfungsausschusses (insbesondere nach Maßgabe des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes - FISG) und trägt damit insoweit auch der Empfehlung G.17 des DCGK Rechnung. Gleiches gilt für die Mitglieder eines ggf. gebildeten Ausschusses für Transaktionen mit voraussichtlich wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft, da bei derartigen Themen jedenfalls typischerweise ein deutlich erhöhter Befassungsaufwand zu erwarten ist; eine Vergütung hängt jedoch von der tatsächlichen Einrichtung eines solchen Ausschusses und der Dauer dessen Bestehens sowie einem bestimmten Tätigkeitslevel ab, ist jedoch in der Gesamthöhe innerhalb eines Zwölf-Monats-Zeitraums begrenzt.
Die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer wurden bei der Festsetzung des Vergütungssystems nicht berücksichtigt (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 AktG), da dies weder gesetzlich vorgeschrieben noch in der Satzung vorgesehen ist. Auch entspricht eine solche Berücksichtigung nicht der Funktionsverschiedenheit eines nicht operativ tätigen Aufsichtsrats und würde die Entscheidungsfreiheit der Aktionäre über die Vergütung des von ihnen gewählten Aufsichtsrats unangemessen einschränken.
Nebenvereinbarungen bestehen nicht. Die Vergütung ist an die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des jeweiligen vergütungspflichtigen Ausschusses gekoppelt. Zusagen von Entlassungsentschädigungen, Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen bestehen nicht (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG).“
|
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| 9. |
Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
Die Deutsche EuroShop AG soll gemäß Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) formwechselnd umgewandelt werden. Eine ausführliche rechtliche und wirtschaftliche Erläuterung der Umwandlung und ihrer Gründe und der künftigen Beteiligung der Aktionäre enthält der vom Vorstand der Deutsche EuroShop AG erstattete Umwandlungsbericht, der auf der unten genannten Internetseite zugänglich ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - den im Umwandlungsplan enthaltenen Vorschlag auf Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen Deutsche EuroShop SE sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen Finanzberichte (§ 11 des Umwandlungsplans) unterbreitet:
Dem Umwandlungsplan vom 5. Mai 2026 über die Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (UVZ-Nr. 792/2026 des Notars Daniel Großer mit Amtssitz in Hamburg) wird zugestimmt und die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der Deutsche EuroShop SE wird genehmigt.
Zu Tagesordnungspunkt 9 sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.deutsche-euroshop.de/Investor-Relations/Hauptversammlung |
folgende Unterlagen zugänglich:
| • |
Umwandlungsplan einschließlich der Satzung der Deutsche EuroShop SE vom 5. Mai 2026, |
| • |
Umwandlungsbericht des Vorstands der Deutsche EuroShop AG vom 7. Mai 2026, |
| • |
Bericht über die Prüfung der Kapitaldeckung gemäß Art. 37 Abs. 6 SE-VO der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer vom 7. Mai 2026, sowie |
| • |
Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie zusammengefasste Lageberichte der Deutsche EuroShop AG und des Deutsche EuroShop-Konzerns für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. |
Ergänzend ist auf der genannten Internetseite zudem eine (nur deutschsprachige) Vergleichsversion der Satzung zugänglich, aus der sämtliche Änderungen ersichtlich sind, die sich durch die umwandlungsbedingte Neufassung der Satzung im Vergleich zu der derzeit geltenden Fassung der Deutsche EuroShop AG ergeben.
Der Umwandlungsplan sowie die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der Deutsche EuroShop SE haben den folgenden Wortlaut:
|
UMWANDLUNGSPLAN
der
Deutsche EuroShop AG
betreffend die formwechselnde Umwandlung
in die
Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) zur
Deutsche EuroShop SE
Präambel
| |
Die Deutsche EuroShop AG (Gesellschaft) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in Hamburg, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 91799 eingetragen. Ihre Geschäftsadresse ist Heegbarg 36, 22391 Hamburg, Deutschland. Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Umwandlungsplans EUR 75.743.854,00 und ist eingeteilt in 75.743.854 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Aktien der Gesellschaft unter der ISIN DE0007480204 sind zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten im Teilbereich Prime Standard zugelassen. Die Aktien der Deutsche EuroShop AG sind ferner in den Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart einbezogen und über die elektronische Handelsplattform XETRA der Deutschen Börse AG handelbar. Die Deutsche EuroShop AG ist gegenwärtig in dem Index SDAX gelistet.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Grundstücken und Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, der Betreuung, der Bewirtschaftung, der Verwaltung und des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen betätigen, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) durch Formwechsel umzuwandeln (Umwandlung). Bei dieser Umwandlung kommen darüber hinaus insbesondere das Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) vom 22. Dezember 2004 (SEAG) sowie das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (SEBG) zur Anwendung.
Dies vorausgeschickt, stellt der Vorstand der Gesellschaft den folgenden Umwandlungsplan gemäß Art. 37 Abs. 4 SE-VO auf:
|
| 1. |
Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in die Deutsche EuroShop SE
|
| 1.1 |
Die Gesellschaft wird gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 37 SE-VO in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) durch Formwechsel umgewandelt. |
| 1.2 |
Die Gesellschaft hält seit dem 31. März 2017 unmittelbar sämtliche Anteile der Olympia Brno s.r.o. mit Hauptsitz in Prag und Geschäftsanschrift Italská 2581/67, Vinohrady (Praha 2), 120 00 Prag, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister Tschechien unter der Registernummer 05469023. Die Gesellschaft verfügt mit der Olympia Brno s.r.o. damit seit mehr als zwei Jahren über eine Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat, womit die gemäß Art. 2 Abs. 4 SE-VO erforderlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung der Gesellschaft in eine SE erfüllt sind. Zudem hält die Gesellschaft seit mehr als zwei Jahren unmittelbar sämtliche Anteile an weiteren Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Gesellschaft wird auch nach dem Formwechsel in die neue Rechtsform ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung weiterhin in Hamburg, Deutschland, beibehalten. |
| 1.3 |
Die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der SE hat weder ihre Auflösung noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Eine Vermögensübertragung findet aufgrund der Wahrung der Identität des Rechtsträgers nicht statt. Die Gesellschaft besteht in der Rechtsform der SE unter der Firma „Deutsche EuroShop SE" weiter. Folglich besteht ebenfalls aufgrund der Identität des Rechtsträgers auch die Beteiligung der Aktionäre unverändert an der Deutsche EuroShop SE fort. Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf die Börsennotierung der Gesellschaft und den börsenmäßigen Handel der Aktien sowie auf die bestehende Einbeziehung der Aktien in Börsenindizes. |
| 1.4 |
Die Deutsche EuroShop SE wird - wie die Deutsche EuroShop AG - über eine dualistische Verwaltungsstruktur verfügen, die aus einem Vorstand (Leitungsorgan im Sinne der Art. 38 lit. b) und Art. 39 Abs. 1 SE-VO) und einem Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan im Sinne der Art. 38 lit. b) und Art. 40 Abs. 1 SE-VO) besteht. Die Aufsichtsratsmandate der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder bleiben von der Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der SE unberührt, da der Grundsatz der Ämterkontinuität entsprechend § 203 Satz 1 UmwG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 SE-VO greift; die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats bei der Umwandlung in die Deutsche EuroShop SE bleiben unverändert bestehen. |
| 1.5 |
Aktionäre, die der Umwandlung widersprechen, erhalten kein Angebot auf Barabfindung; ein entsprechendes Abfindungsrecht ist wegen der fortbestehenden Identität des Rechtsträgers gesetzlich nicht vorgesehen. |
| 2. |
Wirksamwerden der Umwandlung
Die Umwandlung wird mit ihrer Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft, dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, wirksam (Umwandlungszeitpunkt).
|
| 3. |
Firma, Sitz, Satzung und Grundkapital der Deutsche EuroShop SE
|
| 3.1 |
Die Firma der SE lautet „Deutsche EuroShop SE". |
| 3.2 |
Der Sitz der Deutsche EuroShop SE wird weiterhin Hamburg, Deutschland, sein; dort befindet sich auch die Hauptverwaltung. Die Geschäftsanschrift der Deutsche EuroShop SE wird weiterhin Heegbarg 36, 22391 Hamburg, Deutschland, sein. |
| 3.3 |
Die Deutsche EuroShop SE erhält die als Anlage beigefügte Satzung (deutsche Fassung), die Bestandteil dieses Umwandlungsplans ist. |
| 3.4 |
Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in der zum Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe (derzeit EUR 75.743.854,00) und in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einteilung in auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (derzeitige Stückzahl 75.743.854) wird zum Grundkapital der Deutsche EuroShop SE. |
| 3.5 |
Die Personen und Gesellschaften, die zum Umwandlungszeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, werden Aktionäre der Deutsche EuroShop SE, und zwar in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Stückaktien am Grundkapital der Deutsche EuroShop SE, wie sie unmittelbar zum Umwandlungszeitpunkt am Grundkapital der Deutsche EuroShop AG beteiligt sind. Der rechnerische Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital (derzeit EUR 1,00) bleibt so erhalten, wie er unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt besteht. |
| 3.6 |
Zum Umwandlungszeitpunkt entsprechen
| (a) |
die Grundkapitalziffer mit der Einteilung in Stückaktien der Deutsche EuroShop SE (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Deutsche EuroShop SE) der Grundkapitalziffer mit der Einteilung in Stückaktien der Deutsche EuroShop AG (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Deutsche EuroShop AG), |
| (b) |
das genehmigte Kapital gemäß § 5 der Satzung der Deutsche EuroShop SE dem genehmigten Kapital gemäß § 5 der Satzung der Deutsche EuroShop AG, |
| (c) |
das bedingte Kapital gemäß § 6 der Satzung der Deutsche EuroShop SE dem bedingten Kapital gemäß § 6 der Satzung der Deutsche EuroShop AG. |
Etwaige Änderungen hinsichtlich der Höhe des Grundkapitals, der enthaltenen Beträge des genehmigten Kapitals und des bedingten Kapitals der Deutsche EuroShop AG gelten auch für die Deutsche EuroShop SE.
Der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG (hilfsweise der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop SE) wird ermächtigt, etwaige sich aus dieser Ziffer 3.6 ergebende Änderungen hinsichtlich der dort genannten Beträge und der Einteilung der Kapitalien sowie Änderungen, von denen das Registergericht eine Eintragung der Umwandlung abhängig macht, jeweils soweit sie nur die Fassung betreffen, in der Fassung der beiliegenden Satzung der Deutsche EuroShop SE vor Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister der Deutsche EuroShop AG vorzunehmen.
|
| 4. |
Fortgeltung von Beschlüssen der Hauptversammlung der Deutsche EuroShop AG
|
| 4.1 |
Beschlüsse (insbesondere außerhalb der Satzung erteilte Ermächtigungen) der Hauptversammlung der Deutsche EuroShop AG gelten, soweit sie im Umwandlungszeitpunkt noch nicht erledigt sind, unverändert für die Deutsche EuroShop SE fort. |
| 4.2 |
Dies gilt insbesondere für (i) die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie für (ii) die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts. Die vorgenannten Ermächtigungen unter (i) und (ii) gelten jeweils bis zum 28. August 2028 und beziehen sich somit ab dem Umwandlungszeitpunkt auf Aktien der Deutsche EuroShop SE und nicht mehr auf Aktien der Deutsche EuroShop AG und gelten im Übrigen jeweils in ihrer zum Umwandlungszeitpunkt bestehenden Fassung und ihrem zum Umwandlungszeitpunkt bestehenden Umfang bei der Deutsche EuroShop SE fort. |
| 5. |
Organe der Gesellschaft
Gemäß § 7 der Satzung der Deutsche EuroShop SE wird die dualistische Leitungsstruktur bestehend aus einem Vorstand als Leitungsorgan im Sinne der Art. 38 lit. b) und Art. 39 Abs. 1 SE-VO und einem Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan im Sinne der Art. 38 lit. b) und Art. 40 Abs. 1 SE-VO unverändert fortbestehen.
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| 6. |
Vorstand
|
| 6.1 |
Gemäß § 8 Abs. 1, 2 der Satzung der Deutsche EuroShop SE wird der Vorstand weiterhin aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestimmt die konkrete Zahl der Mitglieder des Vorstands. |
| 6.2 |
Unbeschadet der Entscheidungszuständigkeit des künftigen Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop SE gemäß Art. 39 Abs. 2 Satz 1 SE-VO ist davon auszugehen, dass das derzeit allein amtierende Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zum Mitglied des ersten Vorstands der Deutsche EuroShop SE bestellt wird. Dies ist Hans-Peter Kneip. |
| 7.1 |
Gemäß § 10 der Satzung der Deutsche EuroShop SE wird bei der Deutsche EuroShop SE ein Aufsichtsrat gebildet, der - wie bisher bei der Deutsche EuroShop AG - aus neun (9) Mitgliedern besteht. Sämtliche Mitglieder werden weiterhin Anteilseignervertreter sein und von der Hauptversammlung gewählt werden (§ 101 Abs. 1 AktG). |
| 7.2 |
Die Ämter der Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft bestehen aufgrund der Ämterkontinuität entsprechend § 203 Satz 1 UmwG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 SE-VO mit Eintritt des Umwandlungszeitpunkts weiterhin fort. Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop SE werden folglich diejenigen Mitglieder sein, die zum Umwandlungszeitpunkt Aufsichtsratsmitglied der Deutsche EuroShop AG sind. Benjamin Bianchi hat sein Mandat mit Wirkung zum 21. Januar 2026 niedergelegt und ist entsprechend aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 17. April 2026 Herrn Julian Busch mit Wirkung zum 22. Mai 2026, befristet bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Sein Amt endet damit mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2026. Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung seines Präsidiums gefolgt und hat beschlossen, der Hauptversammlung Herrn Julian Busch zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, vorzuschlagen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Beschlussfassung der Hauptversammlung oder einer etwaigen anderweitigen gerichtlichen Bestellung wird somit der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop SE bestehen aus Peter Ballon (derzeit Aufsichtsratsvorsitzender), Chantal Schumacher (derzeit stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende), Henning Eggers, Stuart Keith, Dr. Volker Kraft, Dr. Henning Kreke, Todd Liker, Claudia Plath sowie Julian Busch. |
| 7.3 |
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop SE beträgt jeweils die Dauer der noch verbliebenen Amtszeit der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG. |
| 8. |
Sonderrechte und Sondervorteile
|
| 8.1 |
Personen im Sinne von § 194 Abs. 1 Nr. 5 UmwG und/oder Art. 20 Abs. 1 Satz 2 lit. f) SE-VO werden über die in Ziffern 3.5 und 3.6 genannten Aktien hinaus keine Rechte gewährt, und besondere Maßnahmen für diese Personen sind nicht vorgesehen. Es wird aus Gründen rechtlicher Vorsorge darauf hingewiesen, dass besondere Rechte (z.B. Wandlungs-, Options- oder Genussrechte) von Inhabern anderer Wertpapiere als Aktien wegen des Kontinuitätsprinzips unangetastet bleiben; die Sonderrechte setzen sich in der Rechtsform der SE unangetastet fort. Für die Inhaber dieser Rechte sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen. |
| 8.2 |
Personen im Sinne von Art. 20 Abs. 1 Satz 2 lit. g) SE-VO werden im Zuge der Umwandlung keine besonderen Vorteile gewährt. Es wird aus Gründen rechtlicher Vorsorge darauf hingewiesen, dass (unbeschadet der Entscheidungszuständigkeit des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop SE) davon auszugehen ist, dass das zurzeit amtierende Vorstandsmitglied der Gesellschaft zum (alleinigen) Vorstandsmitglied der Deutsche EuroShop SE bestellt wird (siehe Ziffer 6). Darüber hinaus werden sämtliche zum Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft mit Eintritt des Umwandlungszeitpunktes zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop SE (siehe Ziffer 7). |
| 9. |
Angaben zum Verfahren über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Deutsche EuroShop SE
|
| 9.1 |
Grundlagen zur Regelung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Deutsche EuroShop SE
| (a) |
Bestandteil des Umwandlungsprozesses ist grundsätzlich die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über die Beteiligung der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedstaaten) beschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR) in der künftigen Deutsche EuroShop SE. |
| (b) |
Das Verfahren richtet sich nach dem SEBG, welches die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzt. Ergänzend hierzu sind die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der SE-Richtlinie in den jeweiligen Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte Aspekte des Verfahrens anzuwenden. |
| (c) |
Das SEBG sieht Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung der Gründungsgesellschaft - hier: dem Vorstand der Gesellschaft - und den Arbeitnehmern vor, die dabei durch ein von ihnen oder ihren Vertretungen bestimmtes sogenanntes besonderes Verhandlungsgremium (BVG) repräsentiert werden. Das BVG setzt sich aus Vertretern der in den Mitgliedstaaten beschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft und deren betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betriebe zusammen. Die Anzahl der auf die einzelnen Mitgliedstaaten entfallenden Sitze im BVG richtet sich gemäß den Bestimmungen des SEBG nach der Anzahl der im jeweiligen Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer (siehe Ziffer 9.3). Da die Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR derzeit nur sieben (7) Arbeitnehmer beschäftigt, die alle bei der Gesellschaft angestellt sind, können die Arbeitnehmer aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung eines BVG gemäß § 5 SEBG ein solches nicht bilden. Nach allgemeiner Ansicht kann in Fällen wie dem vorliegenden, in denen weniger als zehn (10) Arbeitnehmer beschäftigt werden, auf ein Verfahren über die Beteiligung der Arbeitnehmer verzichtet werden. Der Vorstand der Gesellschaft hat dennoch entschieden, die sieben (7) Arbeitnehmer in Anlehnung an § 4 SEBG aufzufordern bzw. ihnen gegenüber anzuregen, ein BVG in Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften zu bilden und auf freiwilliger Basis ein Verhandlungsverfahren (Verhandlungsverfahren) durchzuführen. |
| (d) |
Ziel des Verhandlungsverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von § 21 SEBG über die künftige Beteiligung der Arbeitnehmer in der Deutsche EuroShop SE (Beteiligungsvereinbarung). Zum möglichen Inhalt einer solchen Beteiligungsvereinbarung siehe Ziffer 9.4.
Gemäß § 2 Abs. 8 bis 12 SEBG bezeichnen die nachfolgenden Begrifflichkeiten Folgendes:
| (i) |
Beteiligung der Arbeitnehmer: jedes Verfahren - einschließlich der Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung -, durch das die Vertreter der Arbeitnehmer auf die Beschlussfassung in der Gesellschaft Einfluss nehmen können. |
| (ii) |
Beteiligungsrechte: Rechte, die den Arbeitnehmern und ihren Vertretern im Bereich der Unterrichtung, Anhörung, Mitbestimmung und der sonstigen Beteiligung zustehen. |
| (iii) |
Unterrichtung: die Unterrichtung des SE-Betriebsrats oder anderer Arbeitnehmervertreter durch die Leitung der SE über Angelegenheiten, welche die SE selbst oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder einen ihrer Betriebe in einem anderen Mitgliedstaat betreffen oder die über die Befugnisse der zuständigen Organe auf der Ebene des einzelnen Mitgliedstaats hinausgehen. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Unterrichtung sind so zu wählen, dass es den Arbeitnehmervertretern möglich ist, zu erwartende Auswirkungen eingehend zu prüfen und gegebenenfalls eine Anhörung mit der Leitung der SE vorzubereiten. |
| (iv) |
(iv) Anhörung: die Einrichtung eines Dialogs und eines Meinungsaustausches zwischen dem SE-Betriebsrat oder anderen Arbeitnehmervertretern und der Leitung der SE oder einer anderen zuständigen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten Leitungsebene. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anhörung müssen dem SE-Betriebsrat auf Grundlage der erfolgten Unterrichtung eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen der Leitung der SE ermöglichen, die im Rahmen des Entscheidungsprozesses innerhalb der SE berücksichtigt werden kann. |
| (v) |
Mitbestimmung: die Einflussnahme der Arbeitnehmer auf die Angelegenheiten einer Gesellschaft durch (i) die Wahrnehmung des Rechts, einen Teil der Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der Gesellschaft zu wählen oder zu bestellen oder (ii) die Wahrnehmung des Rechts, die Bestellung eines Teils oder aller Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der Gesellschaft zu empfehlen oder abzulehnen. |
|
|
| 9.2 |
Einleitung des Verhandlungsverfahrens
In Anlehnung an § 4 Abs. 1 und 2 SEBG wird das Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer dadurch eingeleitet, dass die Leitung der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaft - hier: der Vorstand der Gesellschaft - die Arbeitnehmervertretungen der Gesellschaft sowie der betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betriebe in den Mitgliedstaaten über das Umwandlungsvorhaben informiert und zur Bildung des BVG auffordert. Nur wenn - wie vorliegend der Fall - keine Arbeitnehmervertretung besteht, erfolgt die Information gegenüber den Arbeitnehmern (§ 4 Abs. 2 Satz 2 SEBG).
Die Information erstreckt sich gemäß § 4 Abs. 3 SEBG insbesondere auf (i) die Identität und Struktur der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaft - hier also der Deutsche EuroShop AG - sowie der von der Umwandlung betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betriebe und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten, (ii) die in diesen Gesellschaften und Betrieben bestehenden Arbeitnehmervertretungen, (iii) die Zahl der zum Zeitpunkt der Information in diesen Gesellschaften und Betrieben jeweils beschäftigten Arbeitnehmer sowie die daraus zu errechnende Gesamtzahl der in einem Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer, und (iv) die Zahl der Arbeitnehmer, denen zum Zeitpunkt der Information Mitbestimmungsrechte in den Organen dieser Gesellschaften zustehen.
In Anlehnung an diese Vorgaben beabsichtigt der Vorstand der Gesellschaft, die Arbeitnehmer über die geplante Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in die Rechtsform der SE zu informieren und zur Bildung des BVG aufzufordern.
|
| 9.3 |
Bildung und Zusammensetzung des BVG
| (a) |
Verfahren
Das BVG setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer aus allen Mitgliedstaaten zusammen, in denen Arbeitnehmer beschäftigt sind. In Anlehnung an § 11 Abs. 1 Satz 1 SEBG soll die Wahl bzw. Bestellung der Mitglieder des BVG innerhalb von zehn Wochen nach der Information entsprechend § 4 Abs. 2 und 3 SEBG erfolgen. Die Mitglieder (einschließlich der Ersatzmitglieder) des BVG sind den Leitungen unverzüglich mitzuteilen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 SEBG).
Unverzüglich nachdem der Leitung der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaft - hier: dem Vorstand der Gesellschaft - die Mitglieder des BVG benannt worden sind, spätestens aber nach Ablauf der Frist von zehn Wochen nach der Information der Arbeitnehmer entsprechend § 4 Abs. 2 und 3 SEBG, hat der Vorstand der Gesellschaft zur konstituierenden Sitzung des BVG einzuladen (§ 12 Abs. 1 SEBG).
Das Verhandlungsverfahren findet entsprechend § 11 Abs. 2 Satz 1 SEBG auch dann statt, wenn die Zehn-Wochen-Frist aus Gründen, die die Arbeitnehmer zu vertreten haben, überschritten wird. Nach Ablauf der Frist gewählte oder bestellte Mitglieder des BVG können sich jedoch jederzeit an den Verhandlungen beteiligen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SEBG).
Mit dem Tag der Konstituierung des BVG beginnen die Verhandlungen zwischen dem Vorstand der Gesellschaft und dem BVG über die Beteiligungsvereinbarung.
|
| (b) |
Sitzverteilung auf die Mitgliedstaaten
Gemäß § 5 Abs. 1 SEBG entfällt auf jeden Mitgliedstaat, in dem Arbeitnehmer beschäftigt sind, mindestens ein Sitz im BVG. Die Anzahl der einem Mitgliedstaat zugewiesenen Sitze erhöht sich um jeweils einen weiteren Sitz, sofern die Anzahl der in diesem Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer die Schwelle von 10 %, 20 %, 30 % usw. aller in den Mitgliedstaaten beschäftigten Arbeitnehmer überschreitet. Da die Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR derzeit nur sieben (7) Arbeitnehmer beschäftigt, die alle bei der Gesellschaft in Deutschland angestellt und tätig sind, hat das BVG entgegen § 5 Abs. 1 SEBG nur 7 Sitze, die alle auf Deutschland entfallen.
Soweit während der Tätigkeitsdauer des BVG solche Änderungen in der Struktur und Zahl der in den jeweiligen Mitgliedstaaten beschäftigten Arbeitnehmer der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR auftreten, dass sich die konkrete Zusammensetzung des BVG ändern würde, ist das BVG entsprechend neu zusammenzusetzen (§ 5 Abs. 4 SEBG).
|
| (c) |
Wahl der auf Deutschland entfallenden Mitglieder des BVG
Die auf Deutschland entfallenden Mitglieder des BVG werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch ein Wahlgremium gewählt, welches entsprechend § 8 Abs. 7 SEBG aus den sieben (7) Arbeitnehmern der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR gebildet wird, da keine Arbeitnehmervertretung bei der Gesellschaft besteht. Die Wahl und die Gewichtung der Stimmen im Wahlgremium richten sich nach § 10 SEBG.
Wählbar in das BVG sind entsprechend § 6 Abs. 2 SEBG alle Arbeitnehmer der inländischen Gesellschaften und Betriebe (einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG), wobei Frauen und Männer - wenngleich nicht zwingend, aber doch nach Möglichkeit - entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis gewählt werden sollen, damit das BVG hinsichtlich des Geschlechterverhältnisses ein Spiegelbild der Belegschaft darstellt.
Da es unter den sieben (7) Arbeitnehmern der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR keine Gewerkschaftsmitglieder gibt, sind keine Vertreter von Gewerkschaften entsprechend §§ 6 Abs. 3, 8 Abs. 1 Satz 2 SEBG zu wählen.
|
|
| 9.4 |
Mögliche Ergebnisse des Verfahrens zur Regelung der Beteiligung der Arbeitnehmer
| (a) |
Grundzüge
Ab dem Tag der Konstituierung des BVG kann der Vorstand der Gesellschaft mit dem BVG Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Deutsche EuroShop SE aufnehmen. Gegenstand der Beteiligungsvereinbarung soll die Einrichtung eines Verfahrens für Zwecke der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR in grenzüberschreitenden Angelegenheiten betreffend die SE und ihre Tochtergesellschaften in den Mitgliedstaaten sein (z.B. durch Errichtung eines SE-Betriebsrats). Für die Verhandlungen ist gesetzlich eine Dauer von bis zu sechs Monaten vorgesehen, die einvernehmlich auf ein Jahr verlängert werden kann (§ 20 SEBG).
|
| (b) |
Inhalt einer möglichen Vereinbarung zwischen der Leitung und dem BVG
Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung (siehe unter Ziffer 9.1). Gemäß § 21 SEBG wird in einer Beteiligungsvereinbarung unbeschadet der Autonomie der Parteien und vorbehaltlich des § 21 Abs. 6 SEBG Folgendes festgelegt:
| (i) |
der Geltungsbereich der Beteiligungsvereinbarung (einschließlich der außerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedstaaten liegenden Unternehmen und Betriebe, sofern diese in den Geltungsbereich der Beteiligungsvereinbarung einbezogen werden). |
Wenn ein SE-Betriebsrat gebildet wird:
| (ii) |
die Zusammensetzung des SE-Betriebsrats, die Anzahl seiner Mitglieder, die Sitzverteilung einschließlich der Auswirkungen wesentlicher Änderungen der Zahl der in der SE beschäftigten Arbeitnehmer; |
| (iii) |
die Befugnisse und Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung des SE-Betriebsrats; |
| (iv) |
die Häufigkeit der Sitzungen des SE-Betriebsrats; |
| (v) |
die für den SE-Betriebsrat bereitzustellenden finanziellen und materiellen Mittel sowie |
| (vi) |
der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und ihre Laufzeit; ferner die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll und das dabei anzuwendende Verfahren. |
Wenn kein SE-Betriebsrat gebildet wird:
| (vii) |
die Durchführungsmodalitäten des Verfahrens oder der Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. |
Die Beteiligungsvereinbarung kann darüber hinaus weitere Regelungen enthalten (vgl. § 21 Abs. 3 bis 5 SEBG).
|
| (c) |
Gesetzliche Auffangregelung
Kommt eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen Frist (§ 20 SEBG) nicht zustande, findet bei Durchführung eines gesetzlich zwingenden Verfahrens über die Beteiligung der Arbeitnehmer die gesetzliche Auffangregelung Anwendung (vgl. §§ 22 bis 38 SEBG). Dies gilt vorliegend nicht, da es sich - wie unter Ziffer 9.1(c) beschrieben - um ein Verhandlungsverfahren auf freiwilliger Basis handelt. Dennoch kann die Anwendung der gesetzlichen Auffangregelung zwischen der Leitung - hier: dem Vorstand der Gesellschaft - und dem BVG in der Beteiligungsvereinbarung (§ 21 Abs. 5 SEBG, § 22 Abs. 1 Nr. 1 SEBG) vereinbart werden. Die Geltung der gesetzlichen Auffangregelung gemäß §§ 23 bis 33 SEBG hätte zur Folge, dass ein SE-Betriebsrat nach Maßgabe des § 23 SEBG zu bilden wäre, dessen Aufgabe in der Sicherung der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der SE bestünde. Er wäre zuständig für die Angelegenheiten, die die SE selbst, eine ihrer Tochtergesellschaften oder einen ihrer Betriebe in einem anderen Mitgliedstaat betreffen, oder die über die Befugnisse der zuständigen Organe auf der Ebene des einzelnen Mitgliedstaates hinausgehen (§ 27 SEBG). Der SE-Betriebsrat wäre mindestens einmal im Kalenderjahr in einer gemeinsamen Sitzung über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven der Deutsche EuroShop SE zu unterrichten und anzuhören (§ 28 SEBG). Über außergewöhnliche Umstände, die erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Arbeitnehmer haben, wäre der SE-Betriebsrat auch unterjährig zu unterrichten und anzuhören (§ 29 SEBG).
Die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes nach den §§ 35 bis 38 SEBG fänden im vorliegenden Fall gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 SEBG keine Anwendung, da die Deutsche EuroShop SE durch Umwandlung gegründet wird und in der Deutsche EuroShop AG vor der Umwandlung keine Bestimmungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat galten.
|
|
| 9.5 |
Kosten des Verhandlungsverfahrens und der Bildung des BVG
Die Kosten, die durch die Bildung und Tätigkeit des BVG entstehen, trägt die Deutsche EuroShop AG bzw. nach Wirksamwerden der Umwandlung die Deutsche EuroShop SE. Die Kostentragungspflicht umfasst die erforderlichen und angemessenen sachlichen und persönlichen Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des BVG einschließlich der Verhandlungen, insbesondere für Räume und sachliche Mittel (z.B. Telefon, Fax, Literatur) sowie die notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder des BVG.
|
| 9.6 |
Beteiligungsrechte nach nationalen Regelungen
Die Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in die Deutsche EuroShop SE lässt die den Arbeitnehmern nach nationalen Vorschriften zustehenden betrieblichen Beteiligungsrechte unberührt.
|
| 10. |
Sonstige Auswirkungen der Umwandlung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
|
| 10.1 |
Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR bleiben von der Umwandlung in die Rechtsform der SE unberührt; sie werden nach der Umwandlung unverändert fortgeführt. § 613a BGB ist auf die Umwandlung nicht anzuwenden, da aufgrund der Identität der Rechtsträger kein Betriebsübergang stattfindet. |
| 10.2 |
Für die Arbeitnehmer der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR ggf. geltende individualrechtliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen gelten unverändert nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarungen fort. |
| 10.3 |
In der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR bestehen keine Arbeitnehmervertretungen. Die Umwandlung hat insofern keine Auswirkungen. |
| 10.4 |
Sonstige Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Deutsche EuroShop Gruppe EU/EWR entfalten könnten, sind im vorliegenden Zusammenhang nicht geplant. |
| 11. |
Abschlussprüfer und erstes Geschäftsjahr
Zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr der Deutsche EuroShop SE sowie - sofern diese durchgeführt wird - zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen Finanzberichte wird die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bestellt. Das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr der Deutsche EuroShop SE ist das Kalenderjahr, in dem die Umwandlung der Gesellschaft in die Deutsche EuroShop SE in das Handelsregister eingetragen wird.
|
| 12. |
Umwandlungskosten
Die Gesellschaft trägt die mit der Beurkundung dieses Umwandlungsplans und seiner Vorbereitung und Durchführung entstehenden Kosten bis zu dem in § 17 der Satzung der Deutsche EuroShop SE festgelegten Betrag von EUR 500.000,00.
|
Anlage - Satzung der Deutsche EuroShop SE
|
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
|
§ 1
|
Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr
|
| (1) |
Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea) und führt die Firma Deutsche EuroShop SE. |
| (2) |
Sie hat ihren Sitz in Hamburg. |
| (3) |
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. |
|
§ 2
|
Gegenstand des Unternehmens
|
| (1) |
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Grundstücken und Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, der Betreuung, der Bewirtschaftung, der Verwaltung und des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen betätigen, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. |
| (2) |
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen. |
|
§ 3
|
Bekanntmachungen, Informationsübermittlung
|
| |
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Soweit gesetzlich zulässig, können Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. |
Abschnitt II
Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital
|
§ 4
|
Grundkapital und Aktien
|
| (1) |
Das Grundkapital beträgt € 75.743.854,00. Es ist eingeteilt in 75.743.854 nennwertlose Stückaktien. |
| (2) |
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in voller Höhe im Wege der Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea) erbracht. |
| (3) |
Die Aktien werden als Namensaktien ausgegeben. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie ebenfalls auf den Namen. |
| (4) |
Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. |
| (5) |
Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnverteilung abweichend von § 60 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmt werden. |
| |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. August 2028 einmal oder mehrfach in Teilbeträgen um insgesamt bis zu € 38.232.159,00 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 Aktiengesetz erfüllendes Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
| a) |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
| b) |
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Bezugsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; |
| c) |
soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht zustünde; und |
| d) |
wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
|
| |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 38.232.159,00 durch Ausgabe von bis zu 38.232.159 auf den Namen lautenden neuen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 29. August 2023 ausgegebenen Schuldverschreibungen.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem Wandlungs- und/oder Optionspreis, wie er gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2023 und den auf der Grundlage dieser Ermächtigung vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmten Anleihebedingungen festgelegt wird. Der Wandlungs- bzw. Optionspreis ist der Ausgabebetrag der Aktie.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
| a) |
die Inhaber von Wandlungs- und/oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2023 bis zum 28. August 2028 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- und/oder Optionsrechten Gebrauch machen, insbesondere nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden, oder |
| b) |
die aus von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2023 bis zum 28. August 2028 ausgegebenen oder garantierten Schuldverschreibungen Verpflichteten ihre Wandlungs- und/oder Optionspflichten erfüllen und das Bedingte Kapital 2023 nach Maßgabe der Anleihebedingungen benötigt wird, insbesondere nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. |
Die auf Grund der Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte oder der Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
|
Abschnitt III
Verfassung
|
§ 7
|
Organe der Gesellschaft
|
| (1) |
Die Gesellschaft hat ein dualistisches Leitungs- und Aufsichtssystem bestehend aus einem Leitungsorgan (Vorstand) und einem Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat). |
| (2) |
Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. |
Der Vorstand
| (1) |
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. |
| (2) |
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren und bestimmt ihre Zahl. Er kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Wiederbestellungen sind zulässig. |
| (3) |
Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. |
| (4) |
Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands sowie ein oder mehrere Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. |
| (5) |
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, soweit nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. |
| (6) |
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder persönlich oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen oder wenn alle Vorstandsmitglieder persönlich oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen und mit der Beschlussfassung einverstanden sind. Besteht der Vorstand lediglich aus zwei Mitgliedern, ist der Vorstand nur beschlussfähig, wenn beide Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. |
| (7) |
Die Beschlüsse des Vorstands werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder diese Satzung oder die Geschäftsordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, kann er nur einstimmig beschließen. |
| (8) |
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, als Vertreter eines Dritten Geschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Mehrvertretung, § 181 2. Alt. BGB), wenn der Aufsichtsrat dem durch Beschluss generell oder im Einzelfall zustimmt. |
|
§ 9
|
Zustimmungspflichtige Geschäfte
|
| (1) |
Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats vor Vornahme folgender Geschäfte durch die Gesellschaft:
| a) |
Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Ausführung von Bauten; |
| b) |
Gründung, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen; |
| c) |
Abschluss und Kündigung von Finanzierungen sowie vorzeitige Rückzahlung aufgenommener Finanzierungen, sofern nicht eine bestehende Finanzierung bis zu gleicher Höhe prolongiert oder anderweitig refinanziert wird; |
| d) |
Übernahme von Bürgschaften und Garantien; |
| e) |
Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen. |
Die Zustimmung des Aufsichtsrats für die vorstehend benannten Geschäfte ist nur erforderlich, soweit der Geschäftswert € 10.000.000 übersteigt.
|
| (2) |
Der Aufsichtsrat kann die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften widerruflich allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Anforderungen genügt, im Voraus erteilen. |
| (3) |
Der Aufsichtsrat kann über die in Abs. 1 genannten Geschäfte und Maßnahmen hinaus in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss weitere Arten von Geschäften und Maßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen. |
Der Aufsichtsrat
|
§ 10
|
Zusammensetzung, Bestellung, Amtsdauer und Vergütung des Aufsichtsrats
|
| (1) |
Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum festlegt, werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. |
| (2) |
Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit die Hauptversammlung nicht einen anderen Zeitraum beschließt. |
| (3) |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand niederlegen. Der Vorstand ist berechtigt, die Niederlegungsfrist im Einverständnis mit dem Aufsichtsratsmitglied abzukürzen oder auf die Einhaltung der Niederlegungsfrist zu verzichten. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. |
| (4) |
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse bestimmen. Den Ausschüssen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden. |
| (5) |
Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern jeweils eine Vergütung, die nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das entsprechende Geschäftsjahr Beschluss fasst, zur Zahlung fällig wird.
| a) |
Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat beträgt die jährliche Vergütung € 175.000,00 für den Vorsitzenden sowie je € 40.000,00 für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder. |
| b) |
Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss beträgt die zusätzliche jährliche Vergütung € 30.000,00 für den Vorsitzenden sowie je € 10.000,00 für die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses. |
| c) |
Für den Fall, dass der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Angelegenheiten mit voraussichtlich wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft bildet, beträgt die zusätzliche Vergütung für die Mitglieder je € 7.500,00 für jeden Monat des Bestehens, jedoch nur sofern der Ausschuss mindestens ein Mal innerhalb des Monats getagt hat, jedoch nicht mehr als € 45.000,00 insgesamt innerhalb eines Jahres. |
| d) |
Mitglieder von anderen Ausschüssen erhalten für diese Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. |
| e) |
Die Gesellschaft stellt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Dauer ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung. |
Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss eintreten oder aus dem Aufsichtsrat bzw. dem Prüfungsausschuss austreten, erhalten sie für dieses Geschäftsjahr die jeweilige Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Mitgliedschaft.
Die vorstehend genannten Beträge sind erstmals (anteilig) anzuwenden ab dem 27. Juni 2025 und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die davor geltenden Regelungen zur Vergütung.
|
| (6) |
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die baren Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben. |
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§ 11
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Sitzungen und Beschlussfassung
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| (1) |
Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen, so oft das Gesetz oder die Geschäfte es erfordern. Der Vorstand oder ein Mitglied des Aufsichtsrates können die Einberufung des Aufsichtsrates verlangen. |
| (2) |
Die Einberufung kann schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnimmt. Den Vorsitz führt der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende der Sitzung. |
| (3) |
Aufsichtsratsmitglieder, die verhindert sind, an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilzunehmen, können durch ein anderes von ihnen schriftlich hierzu ermächtigtes Aufsichtsmitglied eine schriftliche Stimmabgabe überreichen lassen. Als schriftliche Stimmabgabe gilt auch eine mit Telefax oder E-Mail übermittelte Stimmabgabe. |
| (4) |
Beschlüsse können auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, elektronischer, telefonischer oder per Telefax erfolgender Abstimmung gefasst werden, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter dies anordnet und sich zwei Drittel des Aufsichtsrates an der Beschlussfassung beteiligt haben. Ein Widerspruchsrecht der einzelnen Mitglieder besteht nicht. Durch elektronische oder telefonische Stimmabgabe gefasste Beschlüsse sind vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates schriftlich niederzulegen. |
| (5) |
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden, bei seiner Verhinderung diejenige des stellvertretenden Vorsitzenden. |
| (6) |
Willenserklärungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter abgegeben. |
| (7) |
Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben. |
Abschnitt IV
Hauptversammlung
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§ 12
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Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung
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| (1) |
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft, im Umkreis von 50 km um den Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. |
| (2) |
Die Hauptversammlung, die über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die Gewinnverwendung, die Wahl des Abschlussprüfers und ggf. die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt (ordentliche Hauptversammlung), wird innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres abgehalten. |
| (3) |
Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung anzumelden haben, einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. |
| (4) |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem in der Einberufung der Hauptversammlung näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. |
| (5) |
Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst nicht statt. |
| (6) |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Bei Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung können die Mitglieder des Aufsichtsrats auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen; dies gilt jedoch nicht für den Versammlungsleiter, sofern dieser ein Mitglied des Aufsichtsrats ist. Auf die virtuelle Hauptversammlung finden alle Regelungen dieser Satzung für Hauptversammlungen Anwendung, einschließlich § 13, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. |
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§ 13
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Leiter der Hauptversammlung
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| (1) |
Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein anderes Mitglied des Aufsichtsrats zum Versammlungsleiter bestimmt hat. Soweit der Aufsichtsratsvorsitzende verhindert ist und kein anderes Mitglied des Aufsichtsrats zum Versammlungsleiter bestimmt hat, wird die Hauptversammlung von einem anderen, von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrats bestimmten Mitglied des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter geleitet. Bestimmen die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrats kein anderes anwesendes Mitglied des Aufsichtsrats, wird der Versammlungsleiter von der Hauptversammlung gewählt. |
| (2) |
Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung. Er bestimmt insbesondere die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände und der Wortbeiträge sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmung. Er kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und insbesondere zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen. |
| (3) |
Wenn dies in der Einladung zur Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen. |
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§ 14
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Stimmrecht und Beschlussfassung
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| (1) |
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. |
| (2) |
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse betreffend die vorzeitige Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, die mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst werden. Soweit das Gesetz für Beschlüsse der Hauptversammlung außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, bedarf es für Satzungsänderungen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen bzw., sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. |
| (3) |
Das Stimmrecht kann nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. In den Fällen, in denen die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, können die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der Widerruf einer solchen Vollmacht und der Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch unter Nutzung eines Internetdialogs erfolgen, wenn und soweit die Gesellschaft einen solchen hierfür zur Verfügung stellt. Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung zur Hauptversammlung bekannt gemacht. Bereits unmittelbar durch Gesetz eröffnete Formen für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden hierdurch nicht eingeschränkt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesem zurückweisen. |
| (4) |
Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat ermächtigt. |
Abschnitt V
Jahresabschluss und Gewinnverwendung
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§ 15
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Jahresabschluss und Gewinnverwendung
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| (1) |
Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht sowie, soweit gesetzlich erforderlich, den Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen und unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. |
| (2) |
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht - sowie, soweit gesetzlich erforderlich, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht - und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. |
Abschnitt VI
Schlussbestimmungen
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§ 16
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Salvatorische Klausel
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| |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Satzung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Satzung gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. |
| |
Die Gesellschaft trägt den Aufwand der Gründung der Deutsche EuroShop SE durch Umwandlung der Deutsche EuroShop AG in die Rechtsform der SE bis zur Höhe von € 500.000,00. |
| II. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
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| 1. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser Einladung stets alle Geschlechter, einzig aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum 11. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft in Textform eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse
Deutsche EuroShop AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: deutsche-euroshop@meet2vote.de
anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die am 28. Mai 2026, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung zur Hauptversammlung übersandt. Ein Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Download bereit.
Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals (nachfolgend „HV-Portal“) gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
anzumelden.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären, die am 28. Mai 2026, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung zur Hauptversammlung und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 28. Mai 2026, 00:00 Uhr MESZ, bis 11. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird, können sich in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse anmelden. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Technical Record Date
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung. Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) ist daher der 11. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 11. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch nach einer Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern können. Der Technical Record Date hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
|
| 2. |
Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich, durch Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
| a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
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Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Intermediär i.S.v. § 135 Aktiengesetz (z. B. die depotführende Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person nach Wahl ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals für Aktionäre werden den am 28. Mai 2026, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung zur Hauptversammlung übersandt. Die Unterlagen können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Entsprechende Formulare stehen ferner über die Internet-Adresse
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Abruf zur Verfügung.
Wenn weder ein Intermediär i.S.v. § 135 Aktiengesetz noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung auch unter Nutzung eines Internetdialogs erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer Vollmacht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an die Gesellschaft an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Deutsche EuroShop AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland
E-Mail: deutsche-euroshop@meet2vote.de
Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmacht an einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des HV-Portals über folgende Internet-Adresse
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals für Aktionäre werden den Aktionären, die am 28. Mai 2026, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung zur Hauptversammlung und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären und diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt § 135 Aktiengesetz.
| b) |
Stimmrechtsausübung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
|
Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse oder im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des HV-Portals über folgende Internet-Adresse
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu erfolgen.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen muss diese bzw. dieser der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift, E-Mail-Adresse oder über das HV-Portal unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern.
Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.
|
| 3. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmrechtsausübung kann die Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen.
Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte BIC: CPTGDE5WXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 11. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Vollmachts- und Weisungserteilungen und Änderungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 17. Juni 2026, 12:00 Uhr MESZ, (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
|
| 4. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
| a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
|
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz). Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 18. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG Vorstand Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen nach § 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
|
Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung an folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland E-Mail: antrag@meet2vote.de
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 3. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für Aktionärsvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 Aktiengesetz (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 Aktiengesetz entsprechend.
| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen.
| d) |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind im Internet unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
einzusehen.
|
| 5. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären im Internet unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
|
| 6. |
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 75.743.854 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 75.743.854 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält aktuell keine eigenen Aktien.
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| 7. |
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| www.deutsche-euroshop.de/HV |
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
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Hamburg, im Mai 2026
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Deutsche EuroShop AG |
|
Heegbarg 36 |
|
22391 Hamburg |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@deutsche-euroshop.de |
| Internet: |
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
| ISIN: |
DE0007480204 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323396 07.05.2026 CET/CEST
| DE0007480204 |
| 07.05.2026 | LIBERO football finance AG | LIBERO football finance AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
LIBERO football finance AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LIBERO football finance AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2026 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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LIBERO football finance AG
Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 113072
ISIN DE000A161N22 - WKN A161N2
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur am
18. Juni 2026, 13:00 Uhr (MESZ),
in den Räumlichkeiten des
Olympiastadions Berlin Olympischer Platz 3 Raum: Executive Club P Eingang: Osttor, Block Q/R 14053 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrats und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025
Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 geprüft und am 16. April 2026 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich und werden den Aktionären während der Hauptversammlung auch weiterhin auf diesem Wege zur Verfügung stehen sowie während der Hauptversammlung auch zur Einsicht für die Aktionäre ausliegen.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
|
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| |
Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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Tagesordnungspunkt 4
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Alt-Moabit 2
10557 Berlin
| |
wird
| a) |
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und
|
| b) |
für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 und/oder des Geschäftsjahres 2027 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht
|
bestellt.
|
Dabei weist die Gesellschaft darauf hin, dass ihr Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, so dass der Aufsichtsrat gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG gleichzeitig auch der Prüfungsausschuss im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG ist.
Tagesordnungspunkt 5
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zur Erörterung
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung oder unter den Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 AktG zur Erörterung vorzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2025 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfvermerk versehen.
Da die Gesellschaft als börsennotierte kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB die Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 AktG erfüllt, wird der Vergütungsbericht der Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Billigung, sondern unter eigenem Tagesordnungspunkt zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Punkt 5 der Tagesordnung ist deshalb nicht erforderlich.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich.
Tagesordnungspunkt 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Prof. Dr. Carl Heinz Daube endet mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der mit dieser Einladung eingeladen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, unter diesem Tagesordnungspunkt Herrn Prof. Dr. Carl Heinz Daube erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat der LIBERO football finance AG setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, siebter Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Wahl von Herrn Prof. Dr. Carl Heinz Daube
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
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Herr Prof. Dr. Carl Heinz Daube, geboren am 04.09.1960, Hochschulprofessor, wohnhaft in Hamburg, wird mit Wirkung ab Beendigung der am 18. Juni 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 für eine weitere Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der weiteren Amtszeit beschließt, als Vertreter der Aktionäre zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die weitere Amtszeit beginnt, wird bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
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Herr Prof. Dr. Carl Heinz Daube ist Mitglied des Aufsichtsrates der Bantleon Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hannover.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Prof. Dr. Carl Heinz Daube in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden.
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
ist ein Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. Carl Heinz Daube verfügbar (einschließlich seines relevanten Wissens, Fähigkeiten und Erfahrungen und seiner wichtigsten Tätigkeit neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft).
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Billigung und Bestätigung des Vergütungssystems des Vorstands gemäß § 120a Abs. 1 AktG
Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Beschluss zu fassen. Gemäß § 120 Abs. 1 Satz 4 AktG ist ein das Vergütungssystem bestätigender Beschluss zulässig.
Das Vergütungssystem für den Vorstand der LIBERO football finance AG (vormals: RAVENO Capital AG) wurde zuletzt von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 gebilligt. Das aktuelle Vergütungssystem ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich („Vergütungssystem Vorstand 2026“). Bei diesem aktuellen Vergütungssystem handelt es sich inhaltlich um das am 14. Dezember 2022 von Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem, bei dem vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten Umfirmierung der Gesellschaft und im Hinblick auf das Auslaufen und eine neuere Beschlussfassung über die Ausgabe von Aktienoptionen lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem überprüft und hält es nach wie vor für angemessen. Eine wesentliche Änderung des Vergütungssystems ist nicht erfolgt. Das Vergütungssystem soll daher bestätigt und höchstvorsorglich erneut gebilligt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Das von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 gebilligte und redaktionell angepasste Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der LIBERO football finance AG („Vergütungssystem Vorstand 2026“) wird bestätigt und vorsorglich gebilligt. |
Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG
Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss zu fassen. Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 AktG ist die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss zulässig.
Die aktuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der LIBERO football finance AG ist in § 19 der Satzung geregelt und wurde von der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 beschlossen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht aus einer reinen Festvergütung. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats die folgende Jahresvergütung:
― Vorsitzender EUR 50.000,00,
― Stellvertretender Vorsitzender EUR 37.500,00,
― Mitglied des Aufsichtsrats EUR 25.000,00.
Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats wird eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossen, wobei die Versicherungsprämie von der Gesellschaft übernommen wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz ihrer im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit anfallenden Auslagen. Unterliegen die Vergütung und der Auslagenersatz der Umsatzsteuer, so wird diese von der Gesellschaft ersetzt. Die Beträge nach § 19.1 der Satzung werden jeweils im Anschluss an die Hauptversammlung für das vorangegangene Geschäftsjahr gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Da die Vergütung des Aufsichtsrats zuletzt 2023 von der Hauptversammlung beschlossen wurde, das Vergütungssystem des Aufsichtsrats jedoch formal zuletzt in der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 gebilligt wurde, soll unter diesem Tagesordnungspunkt eine erneute Billigung des Vergütungssystems erfolgen.
Das auf der Grundlage von § 19 der Satzung bestehende und der Hauptversammlung zur Bestätigung vorgelegte Vergütungssystem ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich („Vergütungssystem Aufsichtsrat 2026“).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die bestehende, von der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 beschlossene und in § 19 der Satzung niedergelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und das zugrunde liegende Vergütungssystem („Vergütungssystem Aufsichtsrat 2026“) werden bestätigt und vorsorglich gebilligt. |
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 40.360.000,00. Es ist in 40.360.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Aktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung angemeldet haben, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am 11. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse
LIBERO football finance AG c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Straße 4a 70565 Stuttgart per E-Mail an: hauptversammlung@baderhubl.de
zugegangen sein.
Ferner müssen die Aktionäre der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zum Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft waren.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen und ist in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 11. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Als Berechtigungsnachweis ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG stets ausreichend.
3. Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich vom Veräußerer nach Maßgabe der folgenden Absätze bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
4. Bevollmächtigung/Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung Dritter
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zudem stellen wir unseren Aktionären ein Vollmachtsformular im Internet unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zur Verfügung.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Aktienbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall zu den Tagesordnungspunkten Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Ein Vollmachts- und Weisungsformular ist auch über das Internet unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
erhältlich.
Sofern ein Aktionär von der Möglichkeit zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Gebrauch machen will, hat er ein Vollmachts- und Weisungsformular auszufüllen und dieses der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen spätestens bis 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse per Post, oder per E-Mail zukommen zulassen, wobei der Zugang entscheidend ist:
LIBERO football finance AG c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Straße 4a 70565 Stuttgart E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Des Weiteren können Informationen zur Hauptversammlung und zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
eingesehen werden.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder seines Vertreters an der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits erteilter Vollmachten und Weisung an den Stimmrechtsvertreter.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung an den Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auf mehreren der möglichen Übermittlungswege (Post oder E-Mail) zugehen, ist die zeitlich zuletzt zugegangene, fristgemäße Erklärung verbindlich. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
5. Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft daher spätestens bis 18. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Versammlung zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
LIBERO football finance AG Vorstand Taunusanlage 9-10 60329 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich im Internet unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (in dieser Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6) und des Abschlussprüfers (in dieser Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4) auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen. Gegenanträge und Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), d.h. spätestens bis 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich gemacht.
Informationen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach §§ 126, 127 AktG sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung können ebenfalls unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
eingesehen werden. Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung zugänglich gemacht.
In § 126 Abs. 2 AktG bzw. § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine Begründung für einen Gegenantrag braucht insbesondere nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen überdies nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. In § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind weitere Gründe genannt, bei deren Vorliegen die Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
LIBERO football finance AG Taunusanlage 9-10 60329 Frankfurt am Main E-Mail: info@libero-football-finance.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (in dieser Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6) oder des Abschlussprüfers (in dieser Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4) auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
7. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
8. Weitergehende Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und Informationen gemäß § 124a AktG sind im Internet unter
https://libero-football-finance.com/de/investors/
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
9. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die LIBERO football finance AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die LIBERO football finance AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die LIBERO football finance AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
LIBERO football finance AG Vorstand Taunusanlage 9-10 60329 Frankfurt am Main E-Mail: info@libero-football-finance.com
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der LIBERO football finance AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung und nach Ablauf der Fristen für Aufbewahrung und Rechte auf Einsichtnahme gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
info@libero-football-finance.com
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Frankfurt am Main, im Mai 2026
LIBERO football finance AG, Frankfurt am Main
Der Vorstand
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07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
LIBERO football finance AG |
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Taunusanlage 9-10 |
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60329 Frankfurt |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@libero-football-finance.com |
| Internet: |
https://libero-football-finance.com/de/investors/ |
| ISIN: |
DE000A161N22 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323392 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A161N22 |
| 07.05.2026 | Evotec SE | Evotec SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Evotec SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Evotec SE
Hamburg
- ISIN DE 000 566 480 9 - - WKN 566 480 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005664809-GMET-062026
Berichtigung der am 5. Mai 2026 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Evotec SE für den 11. Juni 2026
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2026 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Evotec SE für Donnerstag, den 11. Juni 2026, 10:00 Uhr MESZ, einberufen. Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einladung wurde unter Tagesordnungspunkt 9 der implizit bereits enthaltene Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats nicht ausdrücklich wiedergegeben.
Tagesordnungspunkt 9 soll daher ergänzt werden und lautet berichtigt wie folgt:
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Beschlussfassung zur Genehmigung des überarbeiteten Vergütungssystems für den Vorstand
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Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu beschließen. |
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Der Aufsichtsrat hat zuletzt auf der Hauptversammlung 2025 eine leichte Anpassung des bis dahin gültigen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vorgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 hat dieses angepasste Vergütungssystem mit 94,98 % positiven Stimmen gebilligt. Nach intensivem Austausch mit den Aktionären hat der Aufsichtsrat entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung 2026 trotz der Billigung ein überprüftes und überarbeitetes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen. |
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Das neue Vorstandsvergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
https://www.evotec.com/de/ir-news/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Ferner wird das neue Vorstandsvergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen:
Das vom Aufsichtsrat am 16. April 2026 beschlossene, überprüfte und überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wird gebilligt.
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Im Übrigen bleibt die am 5. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
Hamburg, im Mai 2026
Evotec SE
Der Vorstand
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07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Evotec SE |
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Essener Bogen 7 |
|
22419 Hamburg |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@evotec.com |
| Internet: |
https://www.evotec.com/ |
| ISIN: |
DE0005664809 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate&, #xd, , BSX, Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover,&, #xd, , München, Stuttgart, Nasdaq |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323398 07.05.2026 CET/CEST
| DE0005664809 |
| 07.05.2026 | Julien's Auctions | MUSIC ICONS: Julien's präsentiert eine bahnbrechende Auktion von Rock-'n'-Roll-Erinnerungsstücken
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Julien's Auctions
/ Schlagwort(e): Sonstiges
MUSIC ICONS: Julien's präsentiert eine bahnbrechende Auktion von Rock-'n'-Roll-Erinnerungsstücken
07.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEHR ALS 650 SELTENE MUSIKARTEFAKTE WERDEN AM 29. UND 30. MAI LIVE AUS NEW YORK CITY ANGEBOTEN
Ace Frehley von KISS – Berühmteste Gitarre – 1975 Les Paul-Ace #1 (Schätzpreis 400.000–600.000 USD)
Stevie Ray Vaughan 1969 Guild F-412 aus dem MTV Unplugged-Auftritt von 1990 (Schätzpreis 300.000–500.000 USD)
Johnny Cash 1954 Martin Akustikgitarre, gespielt 1956 bei seinem Debüt in der Grand Ole Opry (Schätzpreis 100.000–200.000 USD)
Kirk Hammett – auf der Bühne und im Studio gespielt, signiert, erste „Ouija" ESP Custom (Schätzpreis 250.000–350.000 USD)
Eddie Van Halen: Auf der Bühne gespielt und signiert, persönlich gestreifte Charvel Art Series-Gitarre aus dem letzten Auftritt mit Sammy Hagar (Schätzpreis 50.000 – 70.000 USD)
Von den Beatles signierte Plattenhülle „Sgt. Pepper's Lonely Hearts Club Band" (Schätzpreis 20.000 – 40.000 USD)
Gary Busey: 1966er Gibson „The Buddy Holly Story" Southern Jumbo Akustikgitarre aus seinem Besitz und im Film verwendet, inklusive DVD (Schätzpreis 10.000 – 20.000 USD)
Adam Clayton von U2 – „Unforgettable Fire": Im Studio und auf der Bühne bei „Live Aid" 1985 gespielter Vintage-Fender-Jazz-Bass (Schätzpreis 20.000 – 40.000 USD)
LOS ANGELES, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Julien's Auctions, das weltweit führende Auktionshaus für Prominentenartikel, hat heute alle Einzelheiten zu seiner mit Spannung erwarteten Veranstaltung „Music Icons" bekannt gegeben. Die diesjährige Sammlung würdigt die unvergängliche Kraft des Heavy Metal und feiert den 50. Jahrestag des London-Debüts von KISS mit einer Wanderausstellung, die die Highlights der Auktion präsentiert. Nach Stationen in London und Tokio wird die Ausstellung ab dem 13. Mai im Hard Rock Cafe New York zu sehen sein und täglich für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Gebote für die gesamte Sammlung mit mehr als 800 Objekten sind ab sofort unter juliensauctions.com möglich. Die zweitägige Auktion findet am 29. und 30. Mai live im Hard Rock Cafe Times Square in New York City statt.
„Das Interesse an Musik-Memorabilien erreicht ein noch nie dagewesenes Ausmaß, angeheizt von Sammlern, die sowohl die kulturelle Bedeutung dieser Instrumente als auch das Vermächtnis der dahinter stehenden Künstler schätzen – was oft zu rekordverdächtigen Verkäufen führt", sagt Martin Nolan, Mitbegründer und Geschäftsführer von Julien's Auctions. „Unsere jährliche ‚Music.Icons'-Auktion mit außergewöhnlichen Gitarren von Ace Frehley, Stevie Ray Vaughan und Kirk Hammett unterstreicht das anhaltende Engagement von Julien's, Stücke in Museumsqualität auf den Markt zu bringen und gleichzeitig die weltweite Diskussion rund um das Sammeln von Musik zu prägen."
Die Auktion „Music Icons" präsentiert eine außergewöhnliche Sammlung einiger der kraftvollsten und einflussreichsten Gitarren, die jemals auf einer Auktion zu sehen waren, darunter Instrumente, die von Rocklegenden wie Ace Frehley (KISS), Eddie Van Halen, Billy Duffy (The Cult), Izzy Stradlin (Guns N' Roses), Kirk Hammett (Metallica), Mick Mars (Mötley Crüe), Dave Mustaine (Megadeth), Scott Ian (Anthrax)und Stevie Ray Vaughan gespielt wurden.
Zu den vielen Höhepunkten gehört die Gitarre, die Johnny Cash bei seinem Debüt in der Grand Ole Opry 1956 spielte. Cashs Martin D-18 Akustikgitarre aus dem Jahr 1954 wurde von 1954 bis 1956 verwendet und ist damit möglicherweise seine früheste professionelle Gitarre. In dieser Zeit nahm Cash Singles wie „Hey, Porter", „Folsom Prison Blues", „I Walk the Line" und „There You Go" auf.
Für KISS-Fans umfasst der Verkauf Dutzende einzigartiger Gegenstände, von auf der Bühne getragenen Kostümen bis hin zu persönlichen Gegenständen. Das Herzstück ist Ace Frehleys 1975er Gibson Les Paul, eine der historisch bedeutendsten Gitarren des Rock'n'Roll. Frehley vertraute während seiner gesamten Karriere auf dieses Instrument und setzte es auf der Bühne und im Studio mit KISS häufiger ein als jede andere Gitarre in seinem Arsenal. Seine langjährige Verbundenheit mit der Gibson Les Paul hat ihm einen Platz auf fast jeder Liste der „Top 10 Les-Paul-Spieler aller Zeiten" eingebracht.
Eine Auswahl weiterer Highlights mit Fotos und detaillierten Beschreibungen finden Sie auf der Website von Julien's Auctions.
Zu den Highlights gehören:
Ace Frehley:
- 1975 Gibson Les Paul Ace #1 in Sunburst-Ausführung (Schätzpreis 400.000 - 600.000 USD)
- Super Bowl XXXIII Stage Played Artist Proof #007 1997 Gibson Signature Les Paul Custom, Cherry Sunburst| (Schätzpreis 40.000 - 60.000 USD)
- Ace Frehley's Stage Played 1996 KISS Reunion Tour Light Show Sanchez Custom Gibson Les Paul Jr, Silver Sparkle Metallic (Schätzpreis 10.000 - 15.000 USD)
- 1977 Tour Jacke - Ace Frehleys persönliche '1977 Rock & Roll Over' Tour.Jedes einzelne Mitglied von Kiss erhielt während der Japan-Tournee der Band persönlich eine dieser Jacken aus den Händen des legendären japanischen Promoters Udo. Auf der Jacke befindet sich ein Make-up-Fleck, von dem Ace bestätigte, dass er direkt von seinem Make-up nach der Show stammt. (Schätzpreis 4.000 - 6.000 USD)
- Kimono – Langer schwarzer Kimono mit rotem Futter, bestickt mit einem goldenen Drachen, aus der Zeit der „Rock & Roll Over"-Tour (Schätzpreis 4.000–6.000 USD)
- Von Ace Frehley/Arthur Kane auf der Bühne getragener Overall – Lila Velours-Overall mit asymmetrischem Reißverschluss an der Brust und schwarzen Armbändern. Der Overall war ursprünglich silber-weiß und wurde von Arthur Kane von den New York Dolls auf der Bühne getragen. Kane schenkte den Overall Frehley, der ihn lila färbte, bevor er ihn auf der Bühne trug. (Schätzpreis 3.000 - 5.000 USD)
Gitarren & Bass
- Stevie Ray Vaughan|1969 Guild F-412 Twelve String. Stevie spielte diese Gitarre während seines Auftritts bei MTV Unplugged am 30. Januar 1990 (Schätzpreis 300.000 - 500.000 USD)
- Metallica | Kirk Hammett Stage-Played Studio-Played und signiert Very First Ouija Glow In The Dark ESP Custom Electric Guitar- von Hammett beschriftet, "The very first Ouija guitar - 0001! Dies war eine meiner Hauptgitarren für Tourneen und Aufnahmen in den 90er Jahren. (250.000 - 350.000 USD)
- Johnny Cash | Grand Ole Opry 1956 – Debüt auf der Bühne, gespielt auf einer Martin D18 Akustikgitarre von 1954 (Schätzpreis 80.000 - 100.000 USD)
- Eddie Van Halen | Auf der Bühne gespielte und signierte, von ihm persönlich mit Streifen verzierte Charvel Art Series-Gitarre 076 aus dem letzten Auftritt mit Sammy Hagar (Schätzpreis 50.000–70.000 USD)
- Izzy Stradlin |1987 Gibson HR Fusion 1 Izzy. Gibson schenkte Stradlin die Gitarre 1987, als die Band „Appetite For Destruction" aufnahm. Sie war im Musikvideo zu „Welcome To The Jungle" prominent zu sehen (Schätzpreis 30.000–50.000 USD)
- Adam Clayton | Unforgettable Fire Studio- und Live-Einsatz '85 Live Aid Vintage Fender Jazz Bass in Naturlackierung (Schätzpreis 20.000–40.000 USD)
- Mick Mars|1984 Gibson Explorer Mick Mars Theater. Im Besitz von und gespielt von Mick Mars von Mötley Crüe (Schätzpreis 20.000–30.000 USD)
- The Cult | Billy Duffys 1976er Gibson Les Paul Custom mit naturbelassener Oberfläche, im Studio und auf der Bühne sowie in Videos gespielt. Diese Gitarre wurde für das Cover des vierten Studioalbums „Sonic Temple" von The Cult aus dem Jahr 1989 verwendet (Schätzpreis 20.000 – 30.000 USD)
- Gary Busey: Im Besitz von Gary Busey und im Film „The Buddy Holly Story" verwendete Gibson Southern Jumbo Akustikgitarre von 1966 mit DVD (Schätzpreis 10.000 – 20.000 USD)
- Dave Mustaine | Megadeth: Auf der Bühne gespielte und signierte Dean Blood Lust Double Neck Mustaine V E-Gitarre von 2007 (Schätzpreis 5.000 – 7.000 USD)
- Black Sabbath | Von Bill Ward auf der Bühne gespielter Zildjian-Gong (Schätzpreis 3.000–5.000 USD)
Persönliche Schätze und mehr:
- The Beatles | Von der Band signierte Plattenhülle von „Sgt. Pepper's Lonely Hearts Club Band" (Schätzpreis 20.000–40.000 USD)
- Signierte Kautionsunterlagen von seiner berüchtigten Verhaftung wegen unsittlicher Entblößung während einer Show in Miami am 1. März 1969 (Schätzpreis 20.000–30.000 USD)
- John Bonham | 1976er, auf Fotos getragener, für den Led-Zeppelin-Schlagzeuger maßgeschneiderter Samtanzug (Schätzpreis 15.000–25.000 USD)
- Paul Cook/Sex Pistols | 1977 Auf der Bühne getragener Sex-Pistols-Anzug „Anarchy in the U.K." Ärmelloses T-Shirt (Schätzpreis 10.000 - 15.000 USD)
- Joni Mitchell | "Woodstock" Original Fair Copy Handgeschriebener Text (Schätzpreis 20.000 - 30.000 USD)
- Sabrina Carpenter |"Manchild" Musikvideo-getragene Bluemarine Shorts |(Schätzpreis 1.000 - 2.000 USD)
- Lisa/BLACKPINK | 2025 W-Magazine Korea Photoshoot-Worn Gloves with Magazine (Schätzpreis 400 - 600 USD)
LIVE- UND ONLINE-AUKTION
„Music Icons" Hard Rock Cafe New York - 1501 Broadway, New York, NY 10036
Freitag, 29. Mai Sitzung: 10:00 Uhr EST
Samstag, 30. Mai Sitzung: 10:00 Uhr EST
ANMELDUNG ZUM GEBOT Für die Teilnahme an dieser Auktion ist eine Registrierung erforderlich. Diese kann am Tag der Auktion persönlich oder vor der Auktion online auf der Website von Julien's Auctions vorgenommen werden..
Für Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail an info@juliensauctions.com oder rufen Sie 310-836-1818 an.
Abgabe von Geboten Bei Live-Auktionen gibt es vier Möglichkeiten, Gebote abzugeben:
- Bieten Sie mit Julien's Auctions online.
- Bieten Sie per Telefon über einen Vertreter des Auktionshauses.
- Bieten Sie persönlich im Saal bei unseren Auktionsveranstaltungen.
- Bieten Sie im Voraus per Abwesenheitsgebot. Formulare für Gebote in Abwesenheit sind unter der Telefonnummer 310-836-1818 erhältlich.
Julien's Auctions akzeptiert Zahlungen mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Bitcoin Cash, DAI, Ethereum, Litecoin, Dogecoin und USD Coin.
Julien's Auctions Pressekontakt/RSVP:
Nordamerika Michelle Gutenstein Hinz (michelleg@missingpiecegroup.com) Michelle Steele (msteele@missingpiecegroup.com) Michael Krumper (michael@missingpiecegroup.com) bei Missing Piece Group
Europa Mozell Miley-Bailey/Homage PR (mozell@homagepr.com)
Julien's Auctions Für die Momente, auf die es ankommt. Kennen Sie diesen Moment, wenn die Lichter gedimmt werden, kurz bevor Ihre Lieblingsband zu spielen beginnt? Oder dieses Gefühl, kurz bevor der Abspann eines Films läuft, der Ihre ganze Welt in einem Augenblick verändert hat? Die Luft ist voller Vorfreude, und Worte können das Gefühl niemals angemessen beschreiben, denn man muss einfach dabei gewesen sein.
Wir von Julien's möchten Ihnen diese Momente durch ikonische Artefakte und einzigartige Kollektionen zurück ins Leben bringen. Ob in direkter Zusammenarbeit mit Künstlern, in Partnerschaft mit legendären Nachlässen oder in enger Zusammenarbeit mit anspruchsvollen Sammlern – unsere Auktionen lassen Kultur lebendig werden und versprechen Entdeckungen und Wiederbegegnungen. Von Elvis Presley, Marilyn Monroe und Ringo Starr bis hin zu Lady Gaga, Banksy und Kurt Cobain – von LA bis in die ganze Welt: Hier finden Originale ihresgleichen.
Informationen zu Hard Rock®: Hard Rock International (HRI) ist eines der weltweit bekanntesten Unternehmen mit Standorten in fast 80 Ländern und mehr als 300 Einrichtungen, darunter eigene, lizenzierte oder verwaltete Hotels, Casinos, Rock Shops®, Veranstaltungsorte für Live-Auftritte und Cafés. Ausgehend von einer Gitarre von Eric Clapton besitzt Hard Rock die weltweit größte und wertvollste Sammlung authentischer Musik-Memorabilien mit mehr als 88.000 Exponaten, die an Standorten rund um den Globus ausgestellt sind. Das globale Treueprogramm Unity™ by Hard Rock belohnt Mitglieder dafür, dass sie in den teilnehmenden Häusern das tun, was sie lieben. Darüber hinaus rückt Hard Rock Digital das Sportwetten- und iGaming-Erlebnis mit Produkten in den Vordergrund, die im Geiste von Hard Rock für Spieler weltweit neu interpretiert wurden.
HRI hat zahlreiche Branchen-, Reiseziel- und Arbeitsplatzauszeichnungen in den Bereichen Reisen, Gastgewerbe, Glücksspiel, Unterhaltung sowie Gastronomie und Getränke erhalten. HRI verfügt derzeit über Investment-Grade-Ratings von führenden Ratingagenturen: S&P Global Ratings (BBB), Moody's Investors Service (Baa2) und Fitch Ratings (BBB). Weitere Informationen über Hard Rock International finden Sie unter www.hardrock.com oder shop.hardrock.com.
Video - https://www.youtube.com/watch?v=4jNpoauApQQ Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2920023/Juliens_Logo.jpg
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2323394 07.05.2026 CET/CEST
| noisin009337 |
| 07.05.2026 | Your Family Entertainment AG | Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Your Family Entertainment AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Your Family Entertainment AG
München
- ISIN DE000A161N14 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE000A161N14-GMET-202606
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 16. Juni 2026 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)
in den Räumen der ASTOR Film Lounge im ARRI, Türkenstraße 91, 80799 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB)
Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB der Gesellschaft sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
zugänglich und auch während der Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist, keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB zugänglich zu machen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu wählen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Nach § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.
Der Vergütungsbericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.
Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich des Prüfvermerks ist ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung über die Internetadresse
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Über die Billigung des derzeitigen Vergütungssystems für den Vorstand der Gesellschaft hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2022 Beschluss gefasst, sodass in der ordentlichen Hauptversammlung 2026 turnusgemäß erneut über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand der Gesellschaft beschließen ist.
Der Aufsichtsrat hat am 30. April 2026 beschlossen, das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft unverändert fortzuführen und daher zu bestätigen.
Der Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft ist ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung über die Internetadresse
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das durch den Aufsichtsrat am 30. April 2026 bestätigte Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu erwerben. Die von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden, läuft am 28. Juni 2026 aus. Diese soll vorzeitig aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
| 1) |
Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden, wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Ermächtigungsbeschlusses unter nachfolgenden Ziffern aufgehoben. |
| 2) |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. Juni 2031 (einschließlich). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Gesellschaft darf die Ermächtigung nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausnutzen. |
| 3) |
Der Erwerb der eigenen Aktien kann nach Wahl der Gesellschaft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen:
| a) |
Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. |
| b) |
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen unmittelbar vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils zum Erwerb angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. |
|
| 4) |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung außerhalb einer Börse unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
| a) |
zur Veräußerung gegen Sachleistung, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile, Unternehmensbeteiligungen, sonstige Vermögensgegenstände im Sinne von § 27 Abs. 2 AktG oder Forderungen gegen die Gesellschaft zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen; |
| b) |
zur Veräußerung der erworbenen Aktien gegen Barzahlung in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - auf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien. Beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; |
| c) |
um sie Arbeitnehmern und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft sowie Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder auf sie zu übertragen sowie zur Erfüllung von Bezugs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft oder Zusagen auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft, die Arbeitnehmern und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bzw. Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen eingeräumt wurden oder werden. Soweit in diesem Zusammenhang eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, wird der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt; |
| d) |
zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen; |
| e) |
zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs; |
| f) |
für Spitzenbeträge im Fall der Veräußerung eigener Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre. |
|
| 5) |
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, alle oder einen Teil der eigenen Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen. |
| 6) |
Die Ermächtigungen unter Ziffer 4) und Ziffer 5) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. |
Der Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung eigener Aktien sowie für den Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
zugänglich. Dieser Bericht des Vorstands wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und zudem in der Hauptversammlung vor Ort zugänglich gemacht.
|
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
| 1. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen, können aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus technischen Gründen werden im Zeitraum zwischen dem 10. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also dem Stand nach der letzten Umschreibung am 9. Juni 2026.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 26. Mai 2026, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen.
|
| 2. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie die Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen unter Abschnitt 1. erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmacht- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können darüber hinaus auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: yfe@meet2vote.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 15. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Darüber hinaus bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht und ggf. von Weisungen verwendet werden kann, liegt dem Einladungsschreiben bei und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
zum Download zur Verfügung.
|
| 3. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung und Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte.
Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte BIC: CPTGDE5WXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 15. Juni 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
|
| 4. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher der Gesellschaft spätestens bis zum 16. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft Vorstand Türkenstraße 87 80799 München Deutschland E-Mail: ir@yfe.tv (qualifizierte elektronische Signatur)
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
|
| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu richten:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland
E-Mail: antrag@meet2vote.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter der Internetadresse
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG auch für Wahlvorschläge sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn dieser nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
|
| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 19 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.
|
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| 5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 15.559.052 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 15.559.052 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung Stück 11.500 eigene Aktien.
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| 6. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) sowie die Informationen nach § 124a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.yfe-ag.com/hauptversammlung/ |
zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
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| 7. |
Informationen zum Datenschutz
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.
Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie unter dem folgenden Link:
| https://www.yfe-ag.com/datenschutzerklaerung/ |
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München, im Mai 2026
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Your Family Entertainment AG |
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Türkenstraße 87 |
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80799 München |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@yfe.tv |
| Internet: |
https://www.yfe.tv |
| ISIN: |
DE000A161N14 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München (m:access), Stuttgart |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323382 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A161N14 |
| 07.05.2026 | SNP Schneider-Neureither & Partner SE | SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2026 in Virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2026 in Virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Heidelberg
- ISIN DE0007203705 -
- WKN 720370 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: c8ba929abb05f111b552ec75f1f2e92d
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2026 um 10:00 Uhr (MESZ) ein.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 118 Aktiengesetz (AktG) und § 16 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der Internetseite
https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/
für die gesamte Dauer der Veranstaltung live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II. dieser Einberufung.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der epicto GmbH, Flößerstraße 4, 68535 Edingen.
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
| TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats |
| TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
| TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
| TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
| TOP 5 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts |
| TOP 6 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| TOP 7 |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts |
| TOP 8 |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der EXA AG als Organgesellschaft |
| TOP 9 |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der SNP GmbH als Organgesellschaft |
| TOP 10 |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der Hartung Consult GmbH als Organgesellschaft |
| TOP 11 |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag zwischen der SNP Innovation Lab GmbH als übertragendem Rechtsträger und der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als übernehmendem Rechtsträger |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der SNP Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 20.403.362,97 auf neue Rechnung vorzutragen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Rödl Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,
| a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und |
| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Halbjahresberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026, sofern eine solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, |
zu bestellen.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, „CSRD") eine ausdrückliche Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vorsieht.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 AktG einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2025 jedem einzelnen Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 4 AktG über die Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts. Der Beschluss der Hauptversammlung hat nach § 120a Absatz 4 Satz 2, Absatz 1 Satz 2 AktG empfehlenden Charakter; er begründet weder Rechte noch Pflichten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Hauptversammlung billigt den seit der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft gemeinsam mit dem Prüfvermerk zugänglich gemachten Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2025 abgelaufene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht ist mit dem Prüfvermerk im Internet unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich.
|
| 8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der EXA AG als Organgesellschaft
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE beabsichtigt, mit der EXA AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft mit Sitz in Heidelberg, einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der EXA AG als Organgesellschaft liegt ein Entwurf eines Gewinnabführungsvertrags vor.
Der Gewinnabführungsvertrag ist in dem gemeinsamen Bericht der Vorstände der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der EXA AG gemäß § 293a Absatz 1 AktG näher erläutert und begründet. Eine Prüfung des Gewinnabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer gemäß § 293b AktG ist nicht erforderlich. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen an außenstehende Gesellschafter sind nicht zu gewähren.
Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der EXA AG als Organgesellschaft wird zugestimmt. |
Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
Gewinnabführungsvertrag
zwischen
| 1. |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172
- im Folgenden „SNP“ -
und
|
| 2. |
EXA AG, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der HRB 714673,
- im Folgenden „Tochtergesellschaft“ -
|
Präambel
Die SNP ist Alleingesellschafterin der Tochtergesellschaft.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:
| 1. |
Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die SNP abzuführen. |
| 2. |
Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung des Organträgers Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. |
| 3. |
Während der Dauer dieses Gewinnabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind - soweit rechtlich zulässig - auf Verlangen der SNP von der Tochtergesellschaft aufzulösen und unter den Voraussetzungen des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen und die Gewinnvorträge und -rücklagen, die aus der Zeit vor Geltung dieses Vertrags stammen, dürfen nicht als Gewinn an den Organträger abgeführt werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden. |
| 4. |
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung besteht erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Gewinnabführungsvertrag durch Eintragung in das Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft („Bilanzstichtag“) und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. |
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.
§ 3
Aufstellung des Jahresabschlusses
|
| 1. |
Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft ist vor seiner Feststellung der SNP zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen. |
| 2. |
Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft ist vor dem Jahresabschluss der SNP zu erstellen und festzustellen. |
| 3. |
Endet das Geschäftsjahr der Tochtergesellschaft zugleich mit dem Geschäftsjahr der SNP, so ist das zu übernehmende Ergebnis der Tochtergesellschaft im Jahresabschluss der SNP für das gleiche Geschäftsjahr zu berücksichtigen. |
§ 4
Ausgleich und Abfindung
|
Ein Ausgleich bzw. eine Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG an außenstehende Aktionäre findet nicht statt, weil außenstehende Aktionäre der Tochtergesellschaft nicht vorhanden sind.
§ 5
Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung
|
| 1. |
Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung durch die Hauptversammlungen der vertragsschließenden Parteien. Der Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem der Gewinnabführungsvertrag wirksam wird. |
| 2. |
Der Gewinnabführungsvertrag kann erstmals mit Wirkung zum Ablauf einer Dauer von fünf Zeitjahren (60 Monaten), berechnet ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem er gem. Abs. (1) wirksam wird, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, soweit nicht ein wichtiger Grund nach Abs. (3) vorliegt. Wird der Gewinnabführungsvertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf der Fünfjahresfrist um jeweils ein Jahr. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens beim jeweiligen Vertragspartner an. |
Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
| • |
die SNP nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft beteiligt ist, |
| • |
die SNP sämtliche oder einen Teil der Aktien an der Tochtergesellschaft veräußert oder überträgt; |
| • |
eine Partei dieses Vertrags nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes im Wege der Verschmelzung oder Spaltung umgewandelt wird; |
| • |
eine Partei dieses Vertrags liquidiert wird; |
| • |
an der Tochtergesellschaft im Sinne des § 307 AktG erstmals ein außenstehender Gesellschafter beteiligt wird, |
| • |
ein Rechtsformwechsel erfolgt und dadurch die Fähigkeit endet, Organträger oder Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft zu sein oder |
| • |
die steuerliche Anerkennung der körperschaft- und ertragsteuerlichen Organschaft nach Maßgabe dieses Vertrags durch Steuerbescheid oder Urteil bestands- bzw. rechtskräftig versagt wird oder droht auf Grund von Anweisungen der Finanzverwaltung versagt zu werden; oder |
| • |
andere wichtige Gründe im Sinne von R 14.5 Abs. (6) KStR 2022 (Körperschaftsteuerrichtlinien 2022) oder einer entsprechenden Vorschrift des deutschen Steuerrechts (Gesetze, Richtlinien, Erlasse, etc.) vorliegen, die im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags Anwendung findet und einen wichtigen Grund für die steuerlich unschädliche Beendigung des Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf der Festlaufzeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 darstellt. |
| 3. |
Endet der Vertrag, hat SNP den Gläubigern der Tochtergesellschaft nach Maßgabe von § 303 AktG Sicherheit zu leisten. |
| 1. |
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Im Übrigen gilt § 295 AktG. |
| 2. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten. |
| 3. |
Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG sowie § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 2 dieses Vertrages in Konflikt stehen sollten, geht § 2 dieses Vertrages diesen Bestimmungen vor. |
| 4. |
Gerichtsstand ist Mannheim. |
| Heidelberg, [DATUM] 2026 | |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
| |
gez. [●]
|
gez. [●]
|
|
EXA AG
| |
gez. [●]
|
gez. [●]
|
Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags, der gemeinsame Bericht der Vorstände der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der EXA AG gemäß § 293a AktG sowie die weiteren nach § 293f AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich.
|
| 9. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der SNP GmbH als Organgesellschaft
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE beabsichtigt, mit der SNP GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft mit Sitz in Heidelberg, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der SNP GmbH als Organgesellschaft liegt ein Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in dem gemeinsamen Bericht des Vorstandes der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Geschäftsführung der SNP GmbH gemäß § 293a Absatz 1 AktG näher erläutert und begründet. Eine Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer gemäß § 293b AktG ist nicht erforderlich. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen an außenstehende Gesellschafter sind nicht zu gewähren.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der SNP GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt. |
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen
| 1. |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172
- im Folgenden „SNP“ -
und
|
| 2. |
SNP GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der HRB 725090,
- im Folgenden „Tochtergesellschaft“ -
|
Präambel
Die SNP ist Alleingesellschafterin der Tochtergesellschaft.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:
Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der SNP. Die SNP ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft hinsichtlich der Leitung der Tochtergesellschaft Weisungen zu erteilen. Unbeschadet des Weisungsrechts obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Tochtergesellschaft weiterhin den Geschäftsführern der Tochtergesellschaft.
|
| (1) |
Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die SNP abzuführen. |
| (2) |
Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung des Organträgers Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. |
| (3) |
Während der Dauer dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind- soweit rechtlich zulässig - auf Verlangen der SNP von der Tochtergesellschaft aufzulösen und unter den Voraussetzungen des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen und die Gewinnvorträge und -rücklagen, die aus der Zeit vor Geltung dieses Vertrags stammen, dürfen nicht als Gewinn an den Organträger abgeführt werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden. |
| (4) |
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung besteht erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch Eintragung in das Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft („Bilanzstichtag“) und wird zu diesem Zeitpunkt fällig.
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.
§ 4
Aufstellung des Jahresabschlusses
|
|
| (1) |
Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft ist vor seiner Feststellung der SNP zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen. |
| (2) |
Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft ist vor dem Jahresabschluss der SNP zu erstellen und festzustellen. |
| (3) |
Endet das Geschäftsjahr der Tochtergesellschaft zugleich mit dem Geschäftsjahr der SNP, so ist das zu übernehmende Ergebnis der Tochtergesellschaft im Jahresabschluss der SNP für das gleiche Geschäftsjahr zu berücksichtigen. |
§ 5 Ausgleich und Abfindung
Ein Ausgleich bzw. eine Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG an außenstehende Gesellschafter findet nicht statt, weil außenstehende Gesellschafter der Tochtergesellschaft nicht vorhanden sind.
§ 6 Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung
| (1) |
Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung durch die Hauptversammlung der SNP und die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam wird. |
| (2) |
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann erstmals mit Wirkung zum Ablauf einer Dauer von fünf Zeitjahren (60 Monaten), berechnet ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem er gem. Abs. (1) wirksam wird, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, soweit nicht ein wichtiger Grund nach Abs. (3) vorliegt. Wird der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf der Fünfjahresfrist um jeweils ein Jahr. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens beim jeweiligen Vertragspartner an.
Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
| • |
die SNP nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft beteiligt ist, |
| • |
die SNP sämtliche oder einen Teil der Geschäftsanteile an der Tochtergesellschaft veräußert oder überträgt; |
| • |
eine Partei dieses Vertrags nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes im Wege der Verschmelzung oder Spaltung umgewandelt wird; |
| • |
eine Partei dieses Vertrags liquidiert wird; |
| • |
an der Tochtergesellschaft im Sinne des § 307 AktG erstmals ein außenstehender Gesellschafter beteiligt wird, |
| • |
ein Rechtsformwechsel erfolgt und dadurch die Fähigkeit endet, Organträger oder Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft zu sein oder |
| • |
die steuerliche Anerkennung der körperschaft- und ertragsteuerlichen Organschaft nach Maßgabe dieses Vertrags durch Steuerbescheid oder Urteil bestands- bzw. rechtskräftig versagt wird oder droht auf Grund von Anweisungen der Finanzverwaltung versagt zu werden; oder |
| • |
andere wichtige Gründe im Sinne von R 14.5 Abs. (6) KStR 2022 (Körperschaftsteuerrichtlinien 2022) oder einer entsprechenden Vorschrift des deutschen Steuerrechts (Gesetze, Richtlinien, Erlasse, etc.) vorliegen, die im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags Anwendung findet und einen wichtigen Grund für die steuerlich unschädliche Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vor Ablauf der Festlaufzeit nach § 6 Abs. 2 Satz 1 darstellt. |
|
| (3) |
Endet der Vertrag, hat SNP den Gläubigern der Tochtergesellschaft nach Maßgabe von § 303 AktG Sicherheit zu leisten. |
§ 7 Schlussbestimmungen
| (1) |
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Im Übrigen gilt § 295 AktG. |
| (2) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten. |
| (3) |
Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG sowie § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 3 dieses Vertrages in Konflikt stehen sollten, geht § 3 dieses Vertrages diesen Bestimmungen vor. |
| (4) |
Gerichtsstand ist Mannheim.
| Heidelberg, [DATUM] 2026 | |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
| |
gez. [●]
|
gez. [●]
|
| SNP GmbH
| |
gez. [●]
|
gez. [●]
|
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der gemeinsame Bericht des Vorstands der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Geschäftsführung der SNP GmbH gemäß § 293a AktG sowie die weiteren nach § 293f AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich.
|
| 10. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der Hartung Consult GmbH als Organgesellschaft
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE beabsichtigt, mit der Hartung Consult GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft mit Sitz in Berlin, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der Hartung Consult GmbH als Organgesellschaft liegt ein Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in dem gemeinsamen Bericht des Vorstandes der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Geschäftsführung der Hartung Consult GmbH gemäß § 293a Absatz 1 AktG näher erläutert und begründet. Eine Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer gemäß § 293b AktG ist nicht erforderlich. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen an außenstehende Gesellschafter sind nicht zu gewähren.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als Organträgerin und der Hartung Consult GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt. |
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen
| 1. |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172
- im Folgenden „SNP“ -
und
|
| 2. |
Hartung Consult GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der HRB 28491 B,
- im Folgenden „Tochtergesellschaft“ -
|
Präambel
Die SNP ist Alleingesellschafterin der Tochtergesellschaft.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:
Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der SNP. Die SNP ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft hinsichtlich der Leitung der Tochtergesellschaft Weisungen zu erteilen. Unbeschadet des Weisungsrechts obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Tochtergesellschaft weiterhin den Geschäftsführern der Tochtergesellschaft.
| (1) |
Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die SNP abzuführen. |
| (2) |
Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung des Organträgers Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. |
| (3) |
Während der Dauer dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind - soweit rechtlich zulässig - auf Verlangen der SNP von der Tochtergesellschaft aufzulösen und unter den Voraussetzungen des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen und die Gewinnvorträge und -rücklagen, die aus der Zeit vor Geltung dieses Vertrags stammen, dürfen nicht als Gewinn an den Organträger abgeführt werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden. |
| (4) |
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung besteht erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch Eintragung in das Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft („Bilanzstichtag“) und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. |
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.
§ 4
Aufstellung des Jahresabschlusses
|
| (1) |
Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft ist vor seiner Feststellung der SNP zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen. |
| (2) |
Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft ist vor dem Jahresabschluss der SNP zu erstellen und festzustellen. |
| (3) |
Endet das Geschäftsjahr der Tochtergesellschaft zugleich mit dem Geschäftsjahr der SNP, so ist das zu übernehmende Ergebnis der Tochtergesellschaft im Jahresabschluss der SNP für das gleiche Geschäftsjahr zu berücksichtigen. |
§ 5
Ausgleich und Abfindung
|
Ein Ausgleich bzw. eine Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG an außenstehende Gesellschafter findet nicht statt, weil außenstehende Gesellschafter der Tochtergesellschaft nicht vorhanden sind.
§ 6
Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung
|
| (1) |
Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung durch die Hauptversammlung der SNP und die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam wird. |
| (2) |
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann erstmals mit Wirkung zum Ablauf einer Dauer von fünf Zeitjahren (60 Monaten), berechnet ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem er gem. Abs. (1) wirksam wird, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, soweit nicht ein wichtiger Grund nach Abs. (3) vorliegt. Wird der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf der Fünfjahresfrist um jeweils ein Jahr. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens beim jeweiligen Vertragspartner an.
Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
| • |
die SNP nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft beteiligt ist, |
| • |
die SNP sämtliche oder einen Teil der Geschäftsanteile an der Tochtergesellschaft veräußert oder überträgt; |
| • |
eine Partei dieses Vertrags nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes im Wege der Verschmelzung oder Spaltung umgewandelt wird; |
| • |
eine Partei dieses Vertrags liquidiert wird; |
| • |
an der Tochtergesellschaft im Sinne des § 307 AktG erstmals ein außenstehender Gesellschafter beteiligt wird, |
| • |
ein Rechtsformwechsel erfolgt und dadurch die Fähigkeit endet, Organträger oder Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft zu sein oder |
| • |
die steuerliche Anerkennung der körperschaft- und ertragsteuerlichen Organschaft nach Maßgabe dieses Vertrags durch Steuerbescheid oder Urteil bestands- bzw. rechtskräftig versagt wird oder droht auf Grund von Anweisungen der Finanzverwaltung versagt zu werden; oder |
| • |
andere wichtige Gründe im Sinne von R 14.5 Abs. (6) KStR 2022 (Körperschaftsteuerrichtlinien 2022) oder einer entsprechenden Vorschrift des deutschen Steuerrechts (Gesetze, Richtlinien, Erlasse, etc.) vorliegen, die im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags Anwendung findet und einen wichtigen Grund für die steuerlich unschädliche Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vor Ablauf der Festlaufzeit nach § 6 Abs. 2 Satz 1 darstellt. |
|
| (3) |
Endet der Vertrag, hat SNP den Gläubigern der Tochtergesellschaft nach Maßgabe von § 303 AktG Sicherheit zu leisten. |
| (1) |
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Im Übrigen gilt § 295 AktG. |
| (2) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten. |
| (3) |
Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG sowie § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 3 dieses Vertrages in Konflikt stehen sollten, geht § 3 dieses Vertrages diesen Bestimmungen vor. |
| (4) |
Gerichtsstand ist Mannheim.
| Heidelberg, [DATUM] 2026 | |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
| |
gez. [●]
|
gez. [●]
|
| Hartung Consult GmbH
| |
gez. [●]
|
gez. [●]
|
|
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der gemeinsame Bericht des Vorstands der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Geschäftsführung der Hartung Consult GmbH gemäß § 293a AktG sowie die weiteren nach § 293f AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich.
|
| 11. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag zwischen der SNP Innovation Lab GmbH als übertragendem Rechtsträger und der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als übernehmendem Rechtsträger
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE ist alleinige Gesellschafterin der SNP Innovation Lab GmbH mit Sitz in Heidelberg.
Zwischen der SNP Innovation Lab GmbH als übertragendem Rechtsträger und der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als übernehmendem Rechtsträger liegt ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrags vor, der als Verschmelzungsstichtag gemäß § 5 Abs, 1 Nr. 6 UmwG den Ablauf des 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr, vorsieht. Die Verschmelzung wird erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam (§ 20 Abs. 1 UmwG).
Da die SNP Schneider-Neureither & Partner SE alleinige Gesellschafterin der SNP Innovation Lab GmbH ist, entfällt gemäß § 62 Abs. 1 UmwG die Pflicht zur Erstattung eines Verschmelzungsberichts nach § 8 UmwG sowie die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung nach § 9 UmwG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der SNP Innovation Lab GmbH als übertragendem Rechtsträger und der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als übernehmendem Rechtsträger wird zugestimmt. |
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags hat folgenden Wortlaut:
Notarieller Verschmelzungsvertrag
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, eine Europäische Gesellschaft mit Sitz Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172 („Übernehmender Rechtsträger“) und die SNP Innovation Lab GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 709630 („Übertragender Rechtsträger“) schließen hiermit folgenden Verschmelzungsvertrag:
Vorbemerkungen
| A. |
Der Übernehmende Rechtsträger ist alleiniger Gesellschafter des Übertragenden Rechtsträgers. |
| B. |
Das Stammkapital des Übertragenden Rechtsträgers beträgt aktuell EUR 31.875 und ist eingeteilt in fünf Geschäftsanteile mit den Nummern 1, 2, und 4-6. |
| C. |
Das Stammkapital des Übertragenden Rechtsträgers ist in voller Höhe einbezahlt und nicht zurückgezahlt. |
| D. |
Beim Übertragenden Rechtsträger bestehen keine Sonderrechte im Sinne der §§ 23, 50 Abs. 2 UmwG. |
| E. |
Im Zuge einer laufenden Umstrukturierung der SNP-Gruppe soll der Übertragende Rechtsträger im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf den Übernehmenden Rechtsträger verschmolzen werden. |
| (1) |
Der Übertragende Rechtsträger überträgt sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 46 ff. UmwG auf den Übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme („Verschmelzung“). |
| (2) |
Der Übernehmende Rechtsträger nimmt die Übertragung hiermit an. |
| (3) |
Mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Übernehmenden Rechtsträgers erlischt der Übertragende Rechtsträger. Sein Vermögen einschließlich aller Verbindlichkeiten geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Übernehmenden Rechtsträger über. |
| (1) |
Die Verschmelzung erfolgt gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG ohne Kapitalerhöhung bei dem Übernehmenden Rechtsträger, da dieser Alleingesellschafter des Übertragenden Rechtsträgers ist. Eine bare Zuzahlung erfolgt nicht. Weitere Angaben zu dem Umtausch der Anteile entfallen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 UmwG). |
| (2) |
Ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 lit. a, 9 Abs. 2, 12 Abs. 3 UmwG nicht erforderlich, da sich alle Anteile des Übertragenden Rechtsträgers in der Hand des Übernehmenden Rechtsträgers befinden. |
| (1) |
Der Verschmelzung wird die Bilanz des Übertragenden Rechtsträgers zum 31. Dezember 2025 als Schlussbilanz gemäß § 17 Abs. 2 UmwG zu Grunde gelegt. |
| (2) |
Der Übernehmende Rechtsträger wird die in der Schlussbilanz des Übertragenden Rechtsträgers angesetzten Werte der übergehenden Aktiva und Passiva in seiner Rechnungslegung fortführen (Buchwertfortführung). Der Betrag, um den die Vermögensgegenstände die Verbindlichkeiten übersteigen, wird in die Kapitalrücklage des Übernehmenden Rechtsträgers eingestellt. |
§ 4
Verschmelzungsstichtag
|
| |
Der Übergang des Vermögens des Übertragenden Rechtsträgers auf den Übernehmenden Rechtsträger erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr. Ab dem 01. Januar 2026, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“) gelten alle Handlungen und Rechtsgeschäfte des Übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. |
§ 5
Besondere Rechte/Vorteile
|
| |
Besondere Rechte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen nicht und es sind auch keine besonderen Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift vorgesehen. Ebenso werden keine besonderen Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt. |
§ 6
Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
|
| (1) |
Der Übertragende Rechtsträger beschäftigt ca. 16 Arbeitnehmer (Stand: 8. April 2026). Der Übernehmende Rechtsträger beschäftigt ca. 220 Arbeitnehmer (Stand: 8. April 2026). |
| (2) |
Die Verschmelzung führt mit Wirksamwerden bezüglich der beim Übertragenden Rechtsträger beschäftigten Arbeitnehmer zum Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Gemäß § 35a Abs. 2 UmwG findet § 613a Abs. 1 und 4 bis 6 BGB Anwendung. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse der zu diesem Zeitpunkt beim Übertragenden Rechtsträger beschäftigten Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten auf den Übernehmenden Rechtsträger über. Hinsichtlich der übergehenden Arbeitsverhältnisse ergeben sich durch die Verschmelzung individualrechtlich keine Veränderungen. Die übergehenden Arbeitsverhältnisse werden unter voller Anrechnung der Betriebszugehörigkeitszeiten und einschließlich etwaig erteilter Versorgungszusagen unverändert zu den bisherigen Bedingungen mit dem Übernehmenden Rechtsträger fortgesetzt. Etwaige Versorgungsverpflichtungen des Übertragenden Rechtsträgers gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern gehen auf den Übernehmenden Rechtsträger über. Eine Kündigung der übergehenden Arbeitsverhältnisse wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 Satz 1 BGB). Das Recht zu einer Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB). |
| (3) |
Weder der Übertragende Rechtsträger noch der Übernehmende Rechtsträger haben einen Betriebsrat. Betriebsvereinbarungen finden weder bei dem Übertragenden Rechtsträger noch bei dem Übernehmenden Rechtsträger Anwendung. |
| (4) |
Weder der Übertragende Rechtsträger noch der Übernehmende Rechtsträger sind Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Tarifverträge finden weder bei dem Übertragenden Rechtsträger noch bei dem Übernehmenden Rechtsträger aufgrund von Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeit Anwendung. Sofern tarifliche Regelungen auf Grund arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln Anwendung finden, gelten diese Bezugnahmeklauseln unverändert fort. |
| (5) |
Die Voraussetzungen für eine Unternehmensmitbestimmung nach dem DrittelbG oder dem MitbestG sind wegen der Anzahl der Arbeitnehmer bei dem Übertragenden Rechtsträger nicht erfüllt. Auch bei dem Übernehmenden Rechtsträger wird der Aufsichtsrat mitbestimmungsfrei nur mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Hieran ändert sich durch das Wirksamwerden der Verschmelzung nichts. |
| (6) |
Die Arbeitnehmer des Übertragenden Rechtsträgers werden über die Verschmelzung und die damit verbundenen Folgen gemäß § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet. Ihnen steht wegen des durch die Verschmelzung bedingten Untergangs des Übertragenden Rechtsträgers nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Widerspruchsrecht gemäß § 613a Abs. 6 BGB gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu. Die Arbeitnehmer des Übertragenden Rechtsträgers haben jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht aus Anlass der Verschmelzung. |
| (7) |
Der Übernehmende Rechtsträger wird infolge der Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolger des Übertragenden Rechtsträgers. Eine zusätzliche gesamtschuldnerische Haftung des Übertragenden Rechtsträgers, die § 613a Abs. 2 BGB bei einem Betriebsübergang für den bisherigen Arbeitgeber vorsieht, entfällt gemäß § 613a Abs. 3 BGB. |
| (8) |
Weitere Folgen ergeben sich für die Arbeitnehmer des Übertragenden Rechtsträgers oder des Übernehmenden Rechtsträgers durch das Wirksamwerden der Verschmelzung nicht. Im Übrigen sind keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder organisatorische Veränderungen aus Anlass der Verschmelzung vorgesehen. |
| (9) |
Die Regelungen und Erklärungen in diesem Verschmelzungsvertrag begründen keinen eigenen Rechtsanspruch von Arbeitnehmern oder etwaigen Arbeitnehmervertretungen des Übertragenden Rechtsträgers oder des Übernehmenden Rechtsträgers. |
| (10) |
Ein Betriebsrat besteht weder beim Übertragenden Rechtsträger noch beim Übernehmenden Rechtsträger, so dass es einer Zuleitung dieses Vertrags nach § 5 Abs. 3 UmwG nicht bedurfte. |
§ 7
Grundbesitz / Geschäftsanteile
|
| |
Der Übertragende Rechtsträger verfügt weder über Beteiligungen an anderen deutschen Unternehmen noch über Grundbesitz. |
| |
Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten und Steuern trägt der Übernehmende Rechtsträger, und zwar auch für den Fall, dass der Vertrag gemäß § 9 Abs. 4 nicht wirksam wird. |
| (1) |
Die Firma des Übernehmenden Rechtsträgers wird unverändert fortgeführt. |
| (2) |
Die Besetzung des Vorstands des Übernehmenden Rechtsträgers ändert sich nicht. Erteilte Prokuren und Geschäftsführerbestellungen bei dem Übertragenden Rechtsträger erlöschen mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Übernehmenden Rechtsträgers. |
| (3) |
Falls die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 durch Eintragung in das Handelsregister des Sitzes des Übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden ist, wird der Verschmelzung abweichend von § 3 dieses Vertrages die Bilanz des Übertragenden Rechtsträgers zum Stichtag 31. Dezember 2026 als Schlussbilanz zugrunde gelegt und abweichend von § 4 dieses Vertrages verschiebt sich der Verschmelzungsstichtag auf den 1. Januar 2027, 00:00 Uhr. Bei einer weiteren Verzögerung des Wirksamwerdens der Verschmelzung über den 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechend der vorstehenden Regelung jeweils um ein Jahr. |
| (4) |
Die Wirksamkeit dieses Vertrags steht unter der auflösenden Bedingung, dass kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
| a. |
ein Verlangen der Aktionäre nach § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist dem Übernehmenden Rechtsträger innerhalb von einem Monat nach der Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG zugegangen; und |
| b. |
in einer Hauptversammlung des Übernehmenden Rechtsträgers wird bis zur Eintragung der Verschmelzung kein infolge eines Verlangens gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG erforderlicher Zustimmungsbeschluss zu diesem Verschmelzungsvertrag mit der erforderlichen Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst. |
|
| (5) |
Einer Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Übertragenden Rechtsträgers bedarf es gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht, da sich sämtliche Anteile an dem Übertragenden Rechtsträger in der Hand des Übernehmenden Rechtsträgers in der Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft (SE) befinden. |
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags sowie die weiteren gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich.
|
| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
|
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.385.780,00 und ist in 7.385.780 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.460 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
|
| 2. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordentliche Hauptversammlung gemäß § 118a AktG und § 16 Absatz 5 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abzuhalten.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Versammlungsleiters und eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Räumlichkeiten der epicto GmbH, Flößerstraße 4, 68535 Edingen, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
übertragen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals wie nachstehend näher bestimmt ausüben.
|
| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
|
| a) |
Anmeldung und Nachweis
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform angemeldet haben („Anmeldung“) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („Nachweis“) erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt.
Die Anmeldung muss, ebenso wie der Nachweis, bei der Gesellschaft spätestens am 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse
| |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
zugehen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann innerhalb der oben genannten Anmeldefrist auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
|
| b) |
Bedeutung des Nachweisstichtages
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
|
| c) |
Zugang zum passwortgeschützten InvestorPortal
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter Ziffer 3 Buchstabe a) erhalten die Aktionäre personalisierte Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal. Das passwortgeschützte InvestorPortal steht voraussichtlich ab dem 26. Mai 2026 unter der Internetadresse
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zur Verfügung.
Über das passwortgeschützte InvestorPortal können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen sowie verschiedene Aktionärsrechte ausüben, unter anderem das Stimmrecht entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, das Frage- und Rederecht sowie das Widerspruchsrecht. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 17. Juni 2026, das heißt von der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sich über das passwortgeschützte InvestorPortal elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung im Sinne von § 121 Absatz 4b Satz 1 AktG zuschalten.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
|
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe
Aktionäre können das Stimmrecht wie folgt ausüben:
|
| a) |
Stimmabgabe per Briefwahl
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.
Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen sowie der Änderung und des Widerrufs abgegebener Briefwahlstimmen bietet die Gesellschaft ausschließlich das passwortgeschützte InvestorPortal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter unter folgender Internetadresse zur Verfügung stehen wird:
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Auch Aktionärsvertreter bzw. Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
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| b) |
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber auch z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen, die sich allerdings für die virtuelle Hauptversammlung ihrerseits entweder der elektronischen Briefwahl bedienen oder die weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unterbevollmächtigen müssen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, „BGB“). Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person wird davon abweichend weder von § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Absatz 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte InvestorPortal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter unter folgender Internetadresse zur Verfügung stehen wird:
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse erklärt werden:
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE c/o Computershare Operations Center 80249 München anmeldestelle@computershare.de |
Alternativ können sie in Textform auch gegenüber dem Vollmachtnehmer erklärt werden. In letzterem Fall kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung in Textform verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters, etwas anderes ergibt. Dieser Nachweis kann der Gesellschaft ebenfalls an die vorstehend genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zur Erleichterung der Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann. Bei Nutzung des Postwegs oder Kommunikation per E-Mail ist eine rechtzeitige Kenntnisnahme durch die Gesellschaft aus organisatorischen Gründen nur gewährleistet, wenn die jeweilige Nachricht spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugeht.
Darüber hinaus können vollmachtsrelevante Erklärungen auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg müssen sie bis spätestens 16. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
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| c) |
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden.
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung das passwortgeschützte InvestorPortal an, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis zum durch den Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt unter folgender Internetadresse zur Verfügung stehen wird
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Darüber hinaus können vollmachtsrelevante Erklärungen und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT CMDHDEMMXXX). Auf diesem Weg müssen sie bis spätestens 16. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, eingehen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
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| d) |
Mehrere Bevollmächtigte
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
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| a) |
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (das entspricht 369.289 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß Artikel 56 SE-VO und gemäß § 50 Absatz 2 SEAG beantragen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen müssen schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE Vorstand Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg |
Bekannt zu machende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich gemacht.
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| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 AktG und § 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr MESZ des 2. Juni 2026, unter der Adresse:
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE Investor Relations Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg
oder per E-Mail: investorrelations@snpgroup.com
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zugehen und die übrigen Voraussetzungen von § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Anträge oder Wahlvorschläge, die nach § 126 Absatz 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Absatz 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen im passwortgeschützten InvestorPortal im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Anweisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden kann, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, das heißt ab dem Nachweisstichtag (Geschäftsschluss des 26. Mai 2026). Dies betrifft allerdings nur solche Anträge, die sich nicht auf die bloße Ablehnung eines Verwaltungsvorschlags beschränken, sondern auf dessen Änderung abzielen.
Der Versammlungsleiter kann entscheiden, einen solchermaßen als gestellt geltenden Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht zu behandeln, sofern der antragstellende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
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| c) |
Einreichen von Stellungnahmen
Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung nach näherer Maßgabe von § 130a Absatz 1, 2 und 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Gesellschaft beschränkt dieses Recht auf ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldete Aktionäre.
Stellungnahmen sind spätestens bis zum 11. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, ausschließlich über das passwortgeschützte InvestorPortal einzureichen:
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Die notwendigen Zugangsdaten für das InvestorPortal und weitere Informationen erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, im eigenen Interesse möglichst früh für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stellungnahmen können ausschließlich in Textform eingereicht werden. Eine Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen nicht überschreiten.
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäße sowie form- und fristgerecht eingereichte Stellungnahmen in der Sprache der Einreichung mitsamt einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung spätestens am 12. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ, im passwortgeschützten InvestorPortal zugänglich machen. Das Zugänglichmachen wird auf ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre beschränkt.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn ein Fall des § 130a Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG vorliegt. Das ist der Fall, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer Stellungnahme enthalten sind, in der Hauptversammlung unberücksichtigt bleiben. Sie sind ausschließlich auf den in dieser Einberufungsunterlage hierfür beschriebenen Wegen sowie ggf. unter Beachtung der jeweils beschriebenen Anforderungen und Fristen einzureichen bzw. zu stellen.
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| d) |
Rederecht in der Hauptversammlung
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, sich zu Wort zu melden und, nach Aufruf durch den Versammlungsleiter, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation zu sprechen. Redebeiträge können spätestens ab dem Beginn der Hauptversammlung über das passwortgeschützte InvestorPortal angemeldet werden:
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Die Redebeiträge der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten können auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Absatz 1 AktG enthalten. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung, der Worterteilung sowie der tatsächlichen Durchführung des Redebeitrags zu Beginn der Hauptversammlung näher erläutern. Weitere Hinweise bzw. Anweisungen zur technischen Durchführung erhält der Aktionär nach seiner Wortmeldung, soweit erforderlich oder sinnvoll, durch das technische Team.
Technische Mindestvoraussetzungen für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Internetbrowser aus zugegriffen werden kann, sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Installation zusätzlicher Softwarekomponenten oder Apps auf dem Endgerät ist nicht erforderlich.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Absatz 2 Satz 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.
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| e) |
Antragsrecht in der Hauptversammlung
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können darüber hinaus in der Hauptversammlung im zulässigen Rahmen Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation stellen, ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags bzw. des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf. Dazu ist es erforderlich, dass der Aktionär oder Bevollmächtigte sich über das passwortgeschützte InvestorPortal für einen Redebeitrag anmeldet. Für Anträge und Wahlvorschläge ist im InvestorPortal ein separater Button „Antrag“ vorgesehen. Der Antrag oder Wahlvorschlag ist im Rahmen des Redebeitrags mündlich zu stellen und ggf. zu begründen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.
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| f) |
Auskunfts- und Fragerecht in der Hauptversammlung
Den Aktionären steht im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung (ohne physische Präsenz der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten) gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 und Absatz 1a bis 1f AktG ein Auskunfts- und Fragerecht zu.
Gemäß § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär und jedem Bevollmächtigten auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ihre Auskunftsverlangen, das heißt ihre Fragen an die Gesellschaft einschließlich etwaiger Rück- oder Nachfragen, gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen Hauptversammlung stellen. Der Versammlungsleiter wird voraussichtlich anordnen, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal ausgeübt werden dürfen (§ 131 Absatz 1f AktG). In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Aktionär sich über das passwortgeschützte InvestorPortal für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seine Fragen stellen kann. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung".
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z.B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift der Hauptversammlung aufgenommen werden (§ 131 Absatz 5 Satz 1 AktG). Es wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation, nämlich über das passwortgeschützte InvestorPortal an die Gesellschaft übermitteln kann.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG und das Nachfragerecht nach § 131 Absatz 1d AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden dürfen (vgl. § 131 Absatz 1f AktG), also im Rahmen der Ausübung des Rederechts. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich vorstehend im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung“.
Der Vorstand behält sich vor, die Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung namentlich zu nennen. Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, der Namensnennung im InvestorPortal zu widersprechen. Ein Anspruch auf namentliche Nennung besteht nicht. Gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter befugt, das Fragerecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 AktG wird die Gesellschaft den Bericht des Vorstandes oder dessen wesentlichen Inhalt bis spätestens 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zugänglich machen.
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| g) |
Widerspruchsrecht in der Hauptversammlung
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 AktG). Der Widerspruch kann über das passwortgeschützte InvestorPortal unter der Internetadresse erklärt werden:
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Auf diesem Weg erreicht der Widerspruch den Notar, der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragt ist. Die Übermittlung eines Widerspruchs ist ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
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| h) |
Weitergehende Erläuterungen
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 126 Absatz 1, 127, 130a Absatz 1, 2 und 4 und 131 Absatz 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
zur Verfügung.
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| 6. |
Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
Dort sind auch die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft zugänglich.
Den gesetzlichen Verpflichtungen ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser vorgenannten Unterlagen erteilt und per einfacher Post zugesandt. Diese Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ |
stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung nach § 129 Absatz 5 AktG kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung über das InvestorPortal abgerufen werden.
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| 7. |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE Datenschutzbeauftragter Speyerer Str. 4 69115 Heidelberg Telefax: +49 (0) 6221 6425-20 |
Zudem steht betroffenen Personen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu.
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Heidelberg, im Mai 2026
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
- Der Vorstand -
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07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE |
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Speyerer Straße 4 |
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69115 Heidelberg |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 6221 6425637 |
| Fax: |
+49 6221 642520 |
| E-Mail: |
marcel.wiskow@snpgroup.com |
| Internet: |
https://www.snpgroup.com/de/ |
| ISIN: |
DE0007203705 |
| WKN: |
720370 |
| Börsen: |
Xetra, Frankfurt am Main, Munich, Stuttgart, Dusseldorf, Hamburg, Berlin |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323384 07.05.2026 CET/CEST
| DE0007203705 |
| 07.05.2026 | Bike24 Holding AG | Original-Research: BIKE24 Holding AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: BIKE24 Holding AG - von Montega AG
07.05.2026 / 14:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu BIKE24 Holding AG
| Unternehmen: |
BIKE24 Holding AG |
| ISIN: |
DE000A3CQ7F4 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
07.05.2026 |
| Kursziel: |
4,50 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Ingo Schmidt, CIIA; Tim Kruse, CFA |
BIKE24 setzt Wachstumskurs in Q1 2026 mit deutlichem EBITDA-Sprung fort
Der im Geschäftsbericht 2025 angedeutete Turnaround von BIKE24 auf Nettoebene nimmt im ersten Quartal 2026 weiter Form an. Das Unternehmen konnte die positive Dynamik des Vorjahres erfolgreich fortsetzen und die Profitabilität auf operativer Ebene signifikant steigern.
[Tabelle]
Wachstumsdynamik setzt sich fort: Mit einem Umsatzplus von 21,9%yoy auf 70,7 Mio. EUR ist das Unternehmen dynamisch in das neue Jahr gestartet und hat dabei die Markterwartungen übertroffen. Besonders hervorzuheben ist die Entwicklung in den lokalisierten Märkten, die insgesamt um 30,0% yoy auf 17,5 Mio. EUR zulegten, wobei vor allem die im Vorjahr neu erschlossenen Märkte Polen mit einem Plus von 109,0% yoy und Finnland mit 59,4% yoy als Wachstumsmotoren fungierten. Auch der Kernmarkt DACH bewies mit einem Zuwachs von 20,7% yoy auf 47,0 Mio. EUR eine bemerkenswerte Stärke. Parallel dazu expandierte die Kundenbasis auf 1,18 Mio. aktive Kunden, während der durchschnittliche Warenkorb leicht auf 146,0 EUR anstieg. Auch die ausgewogene Segment-Performance belegt die breite Wachstumsbasis: Während das Kernsegment PAC um 20,8% yoy auf 58,4 Mio. EUR zulegte, wuchsen Kompletträder überproportional um 27,2% yoy auf 12,4 Mio. EUR. Treiber dieser Dynamik war ein Bestellplus von 19,9% yoy auf 484 Tausend Bestellungen, gestützt auf eine loyale Bestandskundenbasis (71,7% Anteil). Damit konnte BIKE24 seine Marktanteile in allen Warengruppen gegenüber Q1/2025 erfolgreich ausbauen.
Auf der Ergebnisseite verzeichnete BIKE24 im ersten Quartal einen deutlichen Profitabilitätssprung, wobei sich das bereinigte EBITDA um 215,1% yoy auf 1,8 Mio. EUR verbesserte, was einer Steigerung der adj. EBITDA-Marge auf 2,5% entspricht. Der Cashflow wurde unterdessen temporär durch einen strategischen Bestandsaufbau belastet, bei dem die Vorräte zur Sicherung der Lieferfähigkeit in der Hauptsaison gezielt um 21,9 % auf 80,8 Mio. EUR erhöht wurden. Infolgedessen fiel der Free Cashflow mit 0,5 Mio. EUR geringer aus als im Vorjahr, das noch durch einen massiven Lagerabbau geprägt war, doch bleibt die Gruppe mit einer Cash-Position von 18,2 Mio. EUR und der bis April 2028 verlängerten Kreditlinie solide finanziert.
Fazit: BIKE24 ist hervorragend ins Jahr 2026 gestartet. Die Kombination aus starkem zweistelligem Wachstum und deutlicher Margenausweitung bestätigt unsere Einschätzung, dass der Turnaround nun auf allen Ebenen Form annimmt. Wir haben unsere Prognosen nach dem erfreulichen Jahresauftakt leicht angehoben und bekräftigen unsere Kaufempfehlung bei einem unveränderten Kursziel von 4,50 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
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Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2323304 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3CQ7F4 |
| 07.05.2026 | ADS-TEC Energy GmbH | Mehr Ladeleistung als der Netzanschluss hergibt: Batteriegestütztes Microgrid erschließt neue Potenziale für Schnellladen
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Emittent / Herausgeber: ADS-TEC Energy GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Mehr Ladeleistung als der Netzanschluss hergibt: Batteriegestütztes Microgrid erschließt neue Potenziale für Schnellladen
07.05.2026 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

ADS-TEC Energy ChargePost
Regensburg/Nürtingen, 7. Mai 2026 – Wie lässt sich Schnellladen auch dort realisieren, wo der Netzanschluss an seine Grenzen stößt? Ein von energielösung GmbH realisiertes Microgrid zeigt: Mit batteriegestützter Technologie von ADS-TEC Energy lässt sich deutlich mehr Ladeleistung bereitstellen, als der vorhandene Netzanschluss normalerweise ermöglichen würde.
Im Rahmen einer Masterarbeit an der Technischen Hochschule Ingolstadt wurde dazu ein öffentlicher Schnellladestandort am Bayernwerk-Hauptstandort in Regensburg über mehrere Wochen analysiert. Die Ergebnisse liefern praxisnahe Erkenntnisse für den Ausbau und Betrieb moderner Ladeinfrastruktur.
Zum Einsatz kamen drei Schnellladesysteme: zwei konventionelle Hypercharger mit 150 kW und 50 kW Ladeleistung sowie ein ChargePost von ADS-TEC Energy mit integriertem 201-kWh-Batteriespeicher und bis zu 300 kW Ladeleistung. Der gesamte Standort verfügt dabei über einen Netzanschluss von lediglich 125 kW.
Für klassische Schnelllader wäre das ein klarer Engpass, da ihre Ladeleistung direkt von der verfügbaren Netzleistung abhängt. Der ChargePost hingegen entkoppelt Ladeleistung vom Netzanschluss: Trotz einer Anschlussleistung von nur 22 bis 87 kW kann das System bis zu 300 kW Ladeleistung bereitstellen. Die zusätzliche Energie liefert der integrierte Batteriespeicher.
Im Microgrid übernimmt der ChargePost dabei eine doppelte Rolle: Er lädt nicht nur Fahrzeuge, sondern unterstützt bei hoher Auslastung auch die weiteren Ladepunkte und gleicht Lastspitzen aus. So können trotz begrenztem Netzanschluss mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden.
Entscheidend ist zudem die Systemintegration: Der ChargePost lässt sich in bestehende Energie- und Gebäudemanagementsysteme einbinden und zentral steuern. Dadurch können hohe Ladeleistung, Kosteneffizienz und netzdienlicher Betrieb miteinander kombiniert werden.
Für Betreiber entsteht daraus ein klarer wirtschaftlicher Vorteil. Der Bedarf an kostenintensivem Netzausbau kann deutlich reduziert oder ganz vermieden werden. Gleichzeitig ermöglicht das System einen hohen Fahrzeugdurchsatz auch an Standorten mit begrenzter Netzkapazität.
Besonders praxisrelevant erwies sich im Feldtest das Wirtschaftlichkeitsszenario: Durch Lastspitzenkappung und den gezielten Einkauf von Strom zu günstigen Zeitpunkten konnten die Betriebskosten im untersuchten Fall um mehrere Tausend Euro pro Jahr gesenkt werden.
Mehr Informationen unter: www.ads-tec-energy.com
Media Kontakt:
Katharina Decken
Marketing & Communications
Press.energy@ads-tec-energy.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
| Unternehmen: |
ADS-TEC Energy GmbH |
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Heinrich-Hertz-Str. 1 |
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72622 Nürtingen |
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| 07.05.2026 | EcoGraf Limited | EcoGraf Limited: Vereinbarung zwischen Epanko und der NMB Bank PLC
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EcoGraf Limited
/ Schlagwort(e): Vereinbarung
EcoGraf Limited: Vereinbarung zwischen Epanko und der NMB Bank PLC
07.05.2026 / 13:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
7. Mai 2026
Vereinbarung zwischen Epanko und der NMB Bank PLC
EcoGraf Limited („EcoGraf“ oder „das Unternehmen“) (ASX: EGR; Frankfurt: FMK) freut sich, gemäß dem Umsiedlungsaktionsplan („RAP“)1 für das Epanko-Graphit-Projekt („Projekt“) die Beauftragung der NMB Bank Plc („NMB Bank“) zur Unterstützung der Entschädigungszahlungen an die vom Projekt betroffenen Personen („PAPs“) bekannt zu geben. Die Beauftragung ist Ausdruck des Engagements des Unternehmens für den Umsiedlungsaktionsplan, einschließlich der Qualifizierung der Bevölkerung durch die Durchführung von Schulungen zur finanziellen Bildung für PAPs.
Wichtigste Highlights
- NMB Bank PLC als Partner für Entschädigungszahlungen beauftragt – Die NMB Bank ist eine führende Vollbank für Privat- und Geschäftskunden, die Privatpersonen, KMUs, Unternehmen und Institutionen in ganz Tansania betreut. Die Bank gilt zudem als eine der führenden inländischen Banken Tansanias und genießt das Vertrauen, sichere und transparente Entschädigungszahlungen sowie Finanzschulungen für die vom Projekt betroffenen Personen („PAPs“) durchzuführen
- Vorarbeiten laufen bereits – Die Vereinbarung mit der NMB Bank ermöglicht den Beginn der Entschädigungszahlungen für die Zufahrtsstraße zur Mine und markiert damit die ersten Vorarbeiten vor Ort für das Projekt vor Baubeginn
- Weg frei für den Bau, sobald EcoGraf die Finanzierung gesichert und die endgültige Investitionsentscheidung („FID“) getroffen hat – Der Abschluss der Entschädigungszahlungen für die Zufahrtsstraße zur Mine ermöglicht die Mobilisierung und den Baubeginn unmittelbar nach der FID
- Ausführungsrisiko erheblich reduziert – Schafft einen zuverlässigen, doppelten Allwetterzugang zum Standort, wodurch Einschränkungen während der Regenzeit gemindert und Risiken für den Bauzeitplan verringert werden
- Projektfinanzierung gestärkt – Das Entschädigungsrahmenwerk entspricht den IFC-Leistungsstandards und den Äquatorprinzipien und steht im Einklang mit dem Mandat des Unternehmens bei der KfW IPEX-Bank
Die Vereinbarung mit der NMB Bank, die in Mahenge einen etablierten Sitz hat, bietet einen sicheren und transparenten Rahmen für die Auszahlung der Entschädigungen. Die NMB Bank wird Bankkonten für die vom Projekt betroffenen Personen (PAPs) einrichten, die EcoGraf für die Anfangsphase des Entschädigungsprozesses priorisiert hat, nämlich diejenigen, die entlang der geplanten nördlichen Zufahrtsstraße zur Mine („Mine Access Road“) ansässig sind. Die Entschädigungszahlungen werden gemäß den Leistungsstandards der International Finance Corporation („IFC“) direkt auf diese Konten überwiesen.
Die NMB Bank PLC verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung ähnlicher Programme in ganz Tansania im Rahmen großer Infrastruktur- und Bergbauprojekte. Vor den Entschädigungszahlungen werden die NMB Bank und EcoGraf gemeinsam Schulungen zur finanziellen Grundbildung durchführen, um die von der Projektdurchführung betroffenen Personen (PAPs) dabei zu unterstützen, die Entschädigungsgelder effektiv zu verwalten und zu sichern.
Der Beginn der Entschädigungszahlungen für die Zufahrtsstraße zur Mine stellt einen bedeutenden Schritt im Übergang des Unternehmens von der Projektplanung zur Umsetzung dar. Die Zufahrtsstraße ist eine grundlegende Infrastrukturkomponente, die die Baulogistik untermauert, Entwicklungsrisiken verringert und die Anforderungen der Projektfinanzierer erfüllt. Die Vorantreibung dieser Arbeiten noch vor der endgültigen Investitionsentscheidung (FID) zeigt das Vertrauen des Unternehmens in das Epanko-Projekt und sein Engagement, die Baureife parallel zu den Finanzierungsaktivitäten für das Projekt voranzutreiben.
Zufahrtsstraße zur Mine
Die Zufahrtsstraße zur Mine ist ein wichtiger Bestandteil der frühen Bauarbeiten des Projekts und wird nach ihrer Fertigstellung zusammen mit der südlichen Zufahrtsstraße, die das Unternehmen im vergangenen Jahr ausgebaut hat, einen doppelten Zugang zum Projektstandort gewährleisten. Die Zufahrtsstraße zur Mine wird während der gesamten Lebensdauer der Mine bestehen bleiben und umfasst:
- Eine eigens angelegte, allwettertaugliche Zufahrtsroute zum Standort, die die Ortschaft Mahenge umgeht, um den Verkehr zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit zu verbessern.
- Die detaillierte Planung wurde von Knight Piésold abgeschlossen, wobei alle wesentlichen Vorgaben vorliegen, um das bereits begonnene Ausschreibungsverfahren für den Bau zu unterstützen.
Die Entschädigung im Zusammenhang mit der Zufahrtsstraße beschränkt sich ausschließlich auf die Entschädigung für landwirtschaftliche Flächen und steht in keinem Zusammenhang mit einer physischen Umsiedlung von Haushalten. Dadurch wird sichergestellt, dass sie vollständig als Barentschädigung über formelle Bankwege ausgezahlt werden kann.
Dieses erste Programm, dessen Beginn unmittelbar bevorsteht, gilt ausschließlich für die Zufahrtsstraße zur Mine und stellt keine Entschädigungsmaßnahmen für das Minengelände dar, die im Rahmen des RAP-Umsetzungsprozesses gemäß den IFC-Leistungsstandards und den Äquatorprinzipien der Weltbank sowie im Einklang mit der Projektfinanzierungsstrategie des Unternehmens und dem Mandat mit der KfW IPEX-Bank durchgeführt werden. Wie bereits angekündigt, hat das Unternehmen die KfW IPEX-Bank beauftragt, im Rahmen des deutschen Programms für ungebundene Kreditgarantien („UFK“) eine vorrangig besicherte Kreditfazilität von bis zu 105 Millionen US-Dollar für das Epanko-Projekt zu arrangieren.
Der Abschluss der Entschädigungszahlungen zur Ermöglichung des Baus der Zufahrtsstraße zur Mine bietet mehrere wichtige Vorteile:
- Dies markiert die ersten Vorarbeiten vor Ort für das Projekt vor Baubeginn und ermöglicht die Mobilisierung und den Baubeginn unmittelbar nach der endgültigen Investitionsentscheidung (FID).
- Bietet einen zuverlässigen, doppelten Zugang zum Standort und mindert damit die in den letzten Jahren aufgetretenen Zugangsbeschränkungen während der Regenzeit.
- Reduziert Durchführungsrisiken und potenzielle Bauverzögerungen, die mit wetterbedingten Zugangsbeeinträchtigungen verbunden sind.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt derzeit über die südliche Zufahrtsstraße, die vom Unternehmen Anfang 2025 modernisiert wurde, da sie für die frühen Entwicklungsphasen geeignet ist. Diese wird während des Baus der Zufahrtsstraße zur Mine weiterhin der primäre Zugang zur Baustelle bleiben.
Nachweis:
Anm 1: Siehe EcoGraf Limited ASX-Meldung vom 22. Oktober 2025.
Diese Meldung ist von Andrew Spinks, Managing Director, für die Veröffentlichung autorisiert.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
INVESTOREN
Andrew Spinks
Managing Director
T: +61 8 6424 9002
Zukunftsgerichtete Aussagen
Verschiedene Aussagen in dieser Ankündigung beziehen sich auf Absichten, zukünftige Handlungen und Ereignisse. Solche Aussagen werden im Allgemeinen als "zukunftsgerichtete Aussagen" klassifiziert und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass diese zukünftigen Handlungen, Ereignisse und Umstände wesentlich von dem abweichen, was hier präsentiert oder implizit dargestellt wird. Das Unternehmen gibt keine Zusicherungen, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten erwarteten Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erreicht werden.
Erklärung der sachkundigen Person und zur Einhaltung der Vorschriften
Die Informationen in dieser Mitteilung, die sich auf die Mineralressourcenschätzungen beziehen, wurden der vorherigen Marktmitteilung vom 11. März 2024 mit dem Titel „127 %ige Steigerung der Mineralressource bei Epanko“ entnommen. Die Mineralressourcenschätzung (MRE) für Epanko beläuft sich auf 290,8 Mio. t mit einem Gehalt von 7,2 % TGC, was 21 Mio. t enthaltenem Graphit entspricht (32,3 Mio. t gemessen, 55,7 Mio. t angezeigt, 88,0 Mio. t gemessen und angezeigt sowie 202,8 Mio. t abgeleitet). Das Unternehmen bestätigt, dass ihm keine neuen Informationen oder Daten bekannt sind, die die in der vorherigen Marktmitteilung enthaltenen Informationen wesentlich beeinflussen, und bestätigt, dass alle wesentlichen Annahmen und technischen Parameter, auf denen die MRE basiert, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich geändert haben. Das Unternehmen bestätigt, dass die Form und der Kontext, in denen die Ergebnisse der kompetenten Person dargestellt werden, gegenüber der vorherigen Marktmitteilung nicht wesentlich geändert wurden.
Über EcoGraf
EcoGraf baut ein diversifiziertes Geschäft für Batterieanodenmaterialien zur Produktion von hochreinen Graphitprodukten für die Lithium-Ionen-Batteriemärkte und fortschrittliche Fertigungsmärkte. Bisher sind über 30 Millionen US-Dollar investiert worden, um zwei hochattraktive, entwicklungsbereite Geschäftsbereiche aufzubauen, dazu gehören:
• Epanko Graphitmine in Tansania;
• Mechanische Formgebungsanlage in Tansania;
• EcoGraf HFfree® Reinigungsanlagen in Standortnähe zu Elektroauto-, Batterie- und Batterieanodenherstellern; und
• EcoGraf HFfree® Reinigungstechnologie zur Unterstützung des Batterieanoden-Recyclings.
In Tansania entwickelt das Unternehmen das TanzGraphite-Geschäft mit natürlichem Flockengraphit, beginnend mit dem Epanko-Graphitprojekt, um eine langfristige, skalierbare Versorgung mit Rohmaterial für die EcoGraf™-Batterieanodenmaterial-Verarbeitungsanlagen sowie mit hochwertigen Großflockengraphitprodukten für industrielle Anwendungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist das Unternehmen dabei, seine mechanische Formgebungsanlage Ifakara in Tansania fertigzustellen, in der natürlicher Flockengraphit zu kugelförmigem Graphit (SPG) verarbeitet wird. Diese mechanische Mikronisierung und Sphäronisierung ist der erste Schritt bei der Umwandlung von hochwertigem Flockengraphitkonzentrat in batterietaugliches Anodenmaterial, das bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien verwendet wird.
Unter Verwendung der überlegenen, umweltfreundlichen EcoGraf HFfree™-Reinigungstechnologie plant das Unternehmen die Herstellung von 99,95 %-Hochleistungs-Batterieanodenmaterial zur Unterstützung von Elektrofahrzeug-, Batterie- und Anodenherstellern in Asien, Europa und Nordamerika im Zuge der Umstellung der Welt auf saubere, erneuerbare Energien.
Das Batterierecycling ist für die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Durch die erfolgreiche Anwendung des EcoGraf™-Reinigungsverfahrens für das Recycling von Batterieanodenmaterial ist das Unternehmen in der Lage, seine Kunden bei der Reduzierung der CO2-Emissionen und der Senkung der Batteriekosten zu unterstützen.
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Über NMB Bank PLC
Die NMB Bank Plc ist eines der größten und profitabelsten Finanzinstitute Tansanias mit über 9,3 Millionen Kunden, 241 Filialen, 720+ Geldautomaten und mehr als 63.000 Bankvertretern (Wakala) im ganzen Land. Es bietet ein umfassendes Spektrum an Bankdienstleistungen in den Segmenten Einzelhandel, Großhandel und Treasury. NMB ist an der Börse von Dares-Salaam notiert und wird von strategischen Aktionären wie Arise B.V. und der Regierung von Tansania unterstützt. Für weitere Informationen besuchen Sie www.nmbbank.co.tz.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Innocent Yonazi
Director; Investor Relations, Sustainability & Corporate Communications
innocent.yonazi@nmbbank.co.tz
T: +255 222 324 694
Dies ist eine Übersetzung der englischen Pressemitteilung. Nur die englische Pressemitteilung ist verbindlich und enthält Fotos und Abbildungen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2323286 07.05.2026 CET/CEST
| AU000000KNL2 |
| 07.05.2026 | Allianz SE | Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
07.05.2026 / 13:29 CET/CEST
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München, den 07.05.2026
Am 04. Mai hat die Allianz SE insgesamt 64.833 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
| 04.05.2026 |
64.833 |
381,5691 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 04. Mai 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.027.947 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Koeniginstr. 28 |
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80802 Muenchen |
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2323290 07.05.2026 CET/CEST
| DE0008404005 |
| 07.05.2026 | Cherry SE | Personelle Veränderung im Vorstand der Cherry SE: COO Dr. Udo Streller scheidet nach Vertragsende im Juni aus
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Cherry SE
/ Schlagwort(e): Personalie
Personelle Veränderung im Vorstand der Cherry SE: COO Dr. Udo Streller scheidet nach Vertragsende im Juni aus
07.05.2026 / 13:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 7. Mai 2026 – Dr. Udo Streller, Chief Operating Officer (COO) der Cherry SE, wird das Unternehmen Ende Juni 2026 mit Auslaufen seines Vertrages verlassen. Seit seinem Eintritt im April 2022 prägte Udo Streller maßgeblich die operative Transformation der Gruppe vom reinen Schalterhersteller zum globalen Anbieter von Peripheriegeräten und -lösungen sowie zu einem führenden Anbieter von gematik-zertifizierten Produktlösungen im Bereich Digital Health & Solutions. Mit hohem Engagement, strategischem Weitblick, exzellenter Umsetzungs- und Führungskompetenz hat er die umfassende Modernisierung und Professionalisierung der Prozesslandschaft vorangetrieben.
Unter der operativen Führung von Udo Streller wurde der Standort Auerbach erfolgreich zu einem modernen europäischen Entwicklungs- und Logistikhub transformiert. Zudem steigerte Herr Dr. Streller die Effizienz der Produktionsstätten in China nachhaltig und verankerte eine zukunftsweisende ESG- und Nachhaltigkeitsstrategie fest in der Organisation. Daneben übernahm er maßgebliche Verantwortung für die Skalierung der operativen Strukturen, um die gesamte Organisation zukunftsfähig und agil aufzustellen.
„Wir danken Udo Streller für seinen herausragenden Beitrag und die positiven Impulse, die er bei Cherry hinterlässt, und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg und alles Gute. Er hat in einer herausfordernden Phase der Firma Cherry, aktiv Leadership gezeigt, er war ein verlässlicher Partner für den Aufsichtsrat“ sagt Marcel Stolk, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Cherry SE.
Rogier Volmer, CEO der Cherry SE, ergänzt: „Udo hat nicht nur bei der Optimierung unserer Prozesse einen wichtigen Beitrag geleistet, sondern durch die gezielte Qualifizierung unserer Teams die operative Schlagkraft von Cherry nachhaltig erhöht. In seiner Verantwortung für "People & Culture" und das Kulturprogramm "Heart of Cherry" hat er aktiv die Brücke zwischen USA, Europa und China gebaut. Diese exzellente personelle Basis bildet ein stabiles Fundament, auf dem wir nun konsequent weiter aufbauen.”
Udo Streller, COO der Cherry SE sagt abschließend: „Cherry nimmt einen ganz besonderen Platz in meiner Karriere ein. In herausfordernden Zeiten haben wir als Team viel bewegt und das Unternehmen strukturell neu ausgerichtet. Gemeinsam mit diesem außergewöhnlichen Team haben wir Cherry für die Zukunft fitter gemacht. Ich danke dem globalen Cherry Team, meinen Vorstandskollegen und dem Aufsichtsrat für diese gemeinsame Reise. Nun beginne ich ein neues berufliches Kapitel und werde die weitere Entwicklung von Cherry mit großem Interesse verfolgen“.
Die Neuaufteilung der COO-Ressorts erfolgt zum 1. Juli 2026 innerhalb des Vorstands. Dabei übernimmt CEO Rogier Volmer die Gesamtverantwortung für Marketing, Product Management, Product Development & Technology und People & Digital. CFO Jurjen Jongma verantwortet künftig zusätzlich die globalen Lieferketten und die Qualitätsstrukturen mit den Bereichen Global Supply Chain, Purchasing & Manufacturing, Logistics sowie Quality Management. Dieser Schritt ist Teil einer übergeordneten Strategie zur Komplexitätsreduktion innerhalb der Cherry SE. Parallel zu dem auf der kommenden Hauptversammlung zur Abstimmung stehenden Vorschlag, den Aufsichtsrat auf vier Mitglieder zu verkleinern, spiegelt der nun zweiköpfige Vorstand das Ziel wider, auch die Managementstrukturen der Gruppe zu straffen.
Über Cherry
Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.
CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Kenosha), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).
Mehr Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/
Kontakt
Cherry SE
Nicole Schillinger
Investor Relations
P: Rosental 7, c/o Mindspace, 80331 München
T: +49 (0) 9643 2061 848
E: ir@cherry.de
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS News-Service |
2323226 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3CRRN9 |
| 07.05.2026 | CTS Eventim AG & Co. KGaA | CTS EVENTIM: Unipol Dome eröffnet – neue Arena setzt Maßstäbe für Live Entertainment und Sport in Italien
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EQS-Media / 07.05.2026 / 12:30 CET/CEST
Mailand/Hamburg, 07.05.2026 – Mit einem exklusiven Konzert des italienischen Rockstars Luciano Ligabue ist gestern Abend der von CTS EVENTIM entwickelte, realisierte und betriebene Unipol Dome in den Live-Betrieb gestartet. Europas Nummer eins in Ticketing und Live Entertainment hat damit einen weiteren strategischen Venue-Standort in Betrieb genommen. Das Konzert vor 16.000 begeisterten Besuchern markiert den kraftvollen Auftakt für Mailands neue Rolle im nationalen und internationalen Live- und Event-Geschäft.
Am späten Nachmittag hatte Klaus-Peter Schulenberg, CEO von CTS EVENTIM, gemeinsam mit u.a. dem italienischen Minister für Tourismus Gianmarco Mazzi, Mailands Bürgermeister Giuseppe Sala, Carlo Cimbri, Präsident Unipol, und Luciano Ligabue den Unipol Dome im Rahmen einer offiziellen Zeremonie mit dem symbolischen Durchschneiden des Bandes eröffnet. Rund 1000 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport erhielten dabei Einblicke in das Venue, darunter die Premium- und Hospitality-Bereiche mit Lounges, Restaurants und Skyboxen. Auch sie erlebten im Anschluss das Konzert von Luciano Ligabue.
Mit bis zu 16.000 Plätzen, einer hochmodernen Produktionsinfrastruktur sowie optimierten Sichtlinien und Akustikbedingungen ist der Unipol Dome konsequent auf die Anforderungen internationaler Touring-Produktionen und Major Sport Events ausgelegt. Die von David Chipperfield Architects in Zusammenarbeit mit Arup entworfene Arena verbindet architektonischen Anspruch mit funktionaler Effizienz im Live-Betrieb. Eine große Piazza erweitert das Nutzungsspektrum um Open-Air-Formate für bis zu 20.000 Besucher.
Die ikonische Medienfassade macht den Unipol Dome zu einem neuen, weithin sichtbaren Wahrzeichen Mailands: Mit mehr als 2,4 Millionen LEDs und einer Gesamtfläche von 7257m² zählt sie zu den größten ihrer Art in Europa und eröffnet neue Dimensionen für visuelle Inszenierungen, Content-Formate und Markenaktivierungen im Live-Kontext.
Auch im Bereich Nachhaltigkeit setzt der Unipol Dome Maßstäbe. Eine leistungsstarke Photovoltaik-Anlage macht das Venue zu einem bedeutenden privaten Erzeuger erneuerbarer Energie in der Region. Zudem wird eine LEED-Nachhaltigkeitszertifizierung in Gold angestrebt.
Die Arena war bereits vor wenigen Monaten planmäßig für die Olympischen und Paralympischen Spiele Milano Cortina 2026 erstmals in Betrieb gegangen und wurde im Rahmen der Spiele für die Eishockey-Wettbewerbe genutzt. Im Anschluss an die aktuellen Veranstaltungen der Eröffnungswoche folgt in der Sommerphase der letzte Feinschliff für den dauerhaften Betrieb als Mehrzweckarena für Live Entertainment und Major Sport Events. Die erste vollständige Saison startet im Herbst.
Mit dem Unipol Dome wird Mailand als leistungsfähige und attraktive Top-Destination für internationale Tourneen etabliert. Gleichzeitig setzt die Arena neue Impulse für die kulturelle Vielfalt sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Region und unterstreicht die Rolle der Stadt als eine der führenden Kulturmetropolen Europas.
Klaus-Peter Schulenberg, CEO, CTS EVENTIM: „Der Unipol Dome bringt Live Entertainment in Italien in eine neue Liga. Hier bekommen italienische Künstler und internationale Produktionen genau die Bühne, die sie verdienen: mit erstklassiger Produktionstechnik, smarter Logistik und einer visuellen Identität, die Events zum Stadtgespräch macht. Die Arena verschiebt, was in diesem Markt möglich ist – und verleiht Mailand im europäischen Touring noch mehr Gewicht. Das Eröffnungskonzert hat gezeigt, worum es hier geht: höchste Produktionsqualität und Next-Level-Hospitality, um das Publikum vom ersten bis zum letzten Moment zu begeistern.“
David Chipperfield, Principle & Founder, David Chipperfield Architects: „Die Eröffnung der Arena markiert den Höhepunkt eines intensiven und kollaborativen Prozesses mit Arup und unserem Auftraggeber Eventim. Das Gebäude bereits zu Beginn dieses Jahres während der Olympischen Winterspiele in Betrieb zu erleben, war besonders erfüllend. Umso mehr freuen wir uns, dass die Arena nun vollständig eröffnet ist und künftig Konzerte sowie große Veranstaltungen beherbergen wird. Wir hoffen, dass sie sich als fester Bestandteil des kulturellen Lebens von Mailand etabliert und einen Ort für gemeinsame Erlebnisse bietet, die das Leben in dieser inspirierenden Stadt weiter bereichern.“
Bild (v. l. n. r.): Gianmarco Mazzi (Tourismusminister), Luciano Ligabue, Klaus-Peter Schulenberg (CEO, CTS EVENTIM), Giuseppe Sala (Bürgermeister von Milan), Attilio Fontana (Präsident der Region Lombardei), Federica Picchi (Staatssekretärin für Sport und Jugend der Region Lombardei), Carlo Cimbri (Präsident Unipol), Tommaso Sacchi (Stadtrat für Kultur Mailand)
ÜBER CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist als Ticketing-Anbieter die Nummer eins in Europa und die Nummer zwei weltweit. Pro Jahr werden mehr als 300 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet – mobil, online und stationär. Laut dem „Global Promoter Ranking 2025“ von Pollstar ist die Gruppe der zweitgrößte Veranstalter der Welt. Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas. Die CTS Eventim AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und Mitglied des MDAX. Der Konzern erwirtschaftete 2025 in mehr als 25 Ländern einen Umsatz von 3,1 Mrd. Euro.
CORPORATE COMMUNICATIONS
Christian Colmorgen
Vice President Corporate Communications
christian.colmorgen@eventim.de
INVESTOR RELATIONS
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
marco.haeckermann@eventim.de
Ende der Pressemitteilung
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Unipol Dome außen Datei: Unipol Dome Eröffnung Datei: Unipol Dome Konzert Luciano Ligabue
Emittent/Herausgeber: CTS Eventim AG & Co. KGaA
Schlagwort(e): Unternehmen
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Unternehmen: |
CTS Eventim AG & Co. KGaA |
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Rablstr. 26 |
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81669 München |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 421 3666 0 |
| Fax: |
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| E-Mail: |
info@eventim.de |
| Internet: |
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DE0005470306 |
| WKN: |
547030 |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323242 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS-Media |
2323242 07.05.2026 CET/CEST
| DE0005470306 |
| 07.05.2026 | aap Implantate AG | aap bestätigt Wachstumskurs zum Jahresauftakt 2026 – Umsatz leicht über Vorjahr, starke Dynamik in den USA
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aap Implantate AG
/ Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
aap bestätigt Wachstumskurs zum Jahresauftakt 2026 – Umsatz leicht über Vorjahr, starke Dynamik in den USA
07.05.2026 / 12:00 CET/CEST
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- USA als Wachstumstreiber: +11% in EUR bzw. +23% in lokaler Währung
- Resilientes Geschäftsmodell: regionale Diversifikation stabilisiert Q1 trotz geopolitischer Belastungen im Nahen Osten
- MDR-Meilenstein erreicht: Zertifizierung aller Bestandsprodukte abgeschlossen und Planungssicherheit für CE-Märkte geschaffen
Die aap Implantate AG („aap“ oder „Gesellschaft“) ist mit einer robusten Umsatzentwicklung in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und lag im ersten Quartal – bei fortgesetzten Einschränkungen in Teilen des Nahen Ostens – insgesamt leicht über dem Vorjahresniveau. Wesentliche Wachstumsbeiträge kamen insbesondere aus den USA sowie aus Deutschland und unterstreichen die zunehmende internationale Skalierung des Geschäfts. Gleichzeitig zeigt die regionale Diversifikation die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells in einem weiterhin volatilen geopolitischen Umfeld.
Q1/2026 – Umsatz
| Umsatz in TEUR |
Q1/2026 |
Q1/2025 |
Veränderung |
| EMEA (= Europa, Mittlerer Osten, Afrika) |
1.582 |
1.702 |
-7% |
| Nordamerika |
718 |
648 |
11% |
| LATAM (= Lateinamerika) |
592 |
579 |
2% |
| APAC (= Asien-Pazifik) |
232 |
155 |
50% |
| Umsatz |
3.124 |
3.084 |
1% |
Innerhalb der EMEA-Region setzte insbesondere Deutschland mit einem starken Jahresauftakt und einer Umsatzsteigerung von 15% positive Akzente. In Spanien führten die fortgesetzte Marktexpansion und Investitionen in den Ausbau der Präsenz zu einem Umsatzwachstum von 19%. In Teilen des Nahen Ostens waren die Aktivitäten aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage temporär deutlich eingeschränkt. Sobald sich die Rahmenbedingungen normalisieren, erwartet die Gesellschaft eine schrittweise Erholung dieser Region.
In der LATAM-Region entwickelte sich das Geschäft insgesamt stabil. Wachstumsimpulse kamen unter anderem aus Peru und Puerto Rico.
Mit einem Plus von 50% zeigte auch die APAC-Region erneut eine starke Entwicklung. Dazu trugen insbesondere Aufträge aus den Märkten China, Taiwan und Korea bei. In einzelnen Ländern kam es hingegen zu einer volatileren Bestelllage, die vor allem durch projekt- und zeitpunktbezogene Abrufe geprägt war.
Im margenstärksten Markt USA steigerte aap den Umsatz um rund 11% (in lokaler Währung +23%). Zeitweise Verzögerungen bei Instrumenten-Zulieferungen begrenzten die kurzfristige Ausschöpfung des Nachfragepotenzials. Die Entwicklung bestätigt jedoch die attraktiven Wachstums- und Margenperspektiven in diesem strategisch wichtigen Markt.
Mit dem Erhalt des MDR-Zertifikats der Klasse IIb hat aap im ersten Quartal 2026 die vollständige MDR-Zertifizierung aller LOQTEQ® Bestandsprodukte erreicht. Damit ist die Vertriebsfähigkeit in den CE-Märkten über die Übergangsphase hinaus bis 2027 deutlich abgesichert. Dies stärkt die Planungs- und Investitionssicherheit der Kunden sowie die Basis für eine nachhaltige Nutzung der bei Kliniken eingesetzten Konsignations-Setbestände.
Vor dem Hintergrund der erreichten regulatorischen Meilensteine, der anhaltenden Dynamik in den USA und der robusten Entwicklung in den Kernmärkten blickt der Vorstand trotz geopolitischer Unwägbarkeiten zuversichtlich auf die weitere Geschäftsentwicklung im Jahr 2026.
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aap Implantate AG (ISIN DE0005066609) - General Standard/Regulierter Markt - Alle deutschen Börsenplätze –
Über aap Implantate AG
Die aap Implantate AG ist ein global tätiges Medizintechnikunternehmen mit Sitz in Berlin, Deutschland. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vermarktet Produkte für die Traumatologie. Das IP-geschützte Portfolio umfasst neben dem innovativen anatomischen Plattensystem LOQTEQ® ein weites Spektrum an Lochschrauben. Darüber hinaus verfügt die aap Implantate AG über eine Innovationspipeline mit vielversprechenden Entwicklungsprojekten, wie der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie und magnesiumbasierten Implantaten. Diese Technologien adressieren kritische und bislang noch nicht adäquat gelöste Probleme in der Traumatologie. Die aap Implantate AG vertreibt ihre Produkte in Deutschland direkt an Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken, während auf internationaler Ebene primär ein breites Distributoren-Netzwerk in rund 25 Ländern genutzt wird. In den USA setzt das Unternehmen mit ihrer Tochtergesellschaft aap Implants Inc. auf eine Vertriebsstrategie über Distributionsagenten. Die Aktie der aap Implantate AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (XETRA: AAQ.DE). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website unter www.aap.de.
Bei den in dieser Pressemitteilung dargestellten Zahlenangaben können technische Rundungsdifferenzen bestehen, die die Gesamtaussage nicht beeinträchtigen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie ihm derzeit zur Verfügung stehender Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen auch diejenigen ein, die aap in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: aap Implantate AG; Rubino Di Girolamo, Vorstandsvorsitzender/ CEO, Lorenzweg 5; 12099 Berlin
Tel.: +49 (0)30 75019 – 170; Fax: +49 (0)30 75019 – 290; Email : r.digirolamo@aap.de
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
aap Implantate AG |
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Lorenzweg 5 |
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| ISIN: |
DE000A3H2101 |
| WKN: |
A3H210 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2323208 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323208 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3H2101 |
| 07.05.2026 | Hypoport SE | Hypoport SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Hypoport SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Hypoport SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
07.05.2026 / 11:07 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Hypoport SE |
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Heidestraße 8 |
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10557 Berlin |
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Deutschland |
| Internet: |
www.hypoport.de |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323206 07.05.2026 CET/CEST
| DE0005493365 |
| 07.05.2026 | Energy S.p.A. | Original-Research: Energy S.p.A. (von GBC AG): Kaufen
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Original-Research: Energy S.p.A. - von GBC AG
07.05.2026 / 11:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu Energy S.p.A.
| Unternehmen: |
Energy S.p.A. |
| ISIN: |
IT0005500712 |
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| Anlass der Studie: |
Researchstudie (Anno) |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| Kursziel: |
1,20 EUR |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Marcel Goldmann, Cosmin Filker |
GJ 2025 trotz Umsatzrückgangs mit positivem EBITDA beendet, Ausbau des C&I-/Large Scale-Business eröffnet weiteres Wachstum
Das vergangene Geschäftsjahr 2025 hat der Energy-Konzern, v.a. bedingt durch eine schwache Nachfrage im BESS-Privatkundensegment (residential segment) und ungünstige regulatorische Bedingungen, mit einem Umsatzrückgang um 19,8% auf 29,84 Mio. € (VJ: 37,20 Mio. €) abgeschlossen. Mit einem inländischen Anteil von 61,0% (VJ: 63,0%) wurde der überwiegende Teil der Konzernumsätze in Italien und hierbei insbesondere im Segment „Kleine und Große-Speichersysteme“ (Umsatzanteil 53,0% in 2025 vs. 81,0% in 2024) erzielt.
Konträr hierzu entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr das Exportgeschäft und der Geschäftsbereich „Extra-große“ Speichersysteme (C&I-Segment) mit einem moderaten Anstieg der Exportquote auf 39,0% (VJ: 37,0%) und einem dynamischen Anstieg des C&I- bzw. XL-Speicherumsatzanteils auf 45,0% (VJ: 14,0%). Konkret konnten die Umsätze im C&I-Segment beinahe verdreifacht werden auf 13,5 Mio. € (VJ: 5,2 Mio. €). Der Auftragsbestand zum 26.02.2026 ohne Berücksichtigung des schwer vorhersehbaren Lieferabrufs des verbliebenen Anteils des ASFINAG-Großauftrags (19,7 Mio. €) belief sich auf 12,9 Mio. €. Unter Berücksichtigung beider Bestandteile bewegte sich damit der konsolidierte Auftragsbestand mit 32,6 Mio. € ungefähr auf dem Vorjahresniveau (Auftragsbestand 18.03.25: 33,8 Mio. €).
Trotz rückläufiger Umsatzerlöse konnte Energy im vergangenen Geschäftsjahr dank eines verbesserten Umsatzmixes und einer hohen Kostendisziplin erstmals wieder ein deutlich positives EBITDA in Höhe von 0,79 Mio. € (VJ: -16,00 Mio. €) erzielen. Gleichzeitig konnte auch die EBITDA-Marge mit 2,6% in den positiven Bereich gedreht werden. Das Konzernnettoergebnis verbesserte sich ebenfalls deutlich auf -2,48 Mio. € (VJ: -17,61 Mio. €).
In Bezug auf die Unternehmensguidance hat das Energy-Management nur einen groben Ausblick auf das aktuelle Geschäftsjahr 2026 gegeben und erwartet dabei, insbesondere basierend auf einer geplanten Fortsetzung der internationalen Expansion und Stärkung des XL-Speichergeschäfts, die Rückkehr auf den Wachstumskurs. Parallel zur avisierten Umsatzausweitung sollte sich unserer Einschätzung nach auch die operative Margenentwicklung weiter verbessern können.
Angesichts der zuletzt unter unseren Erwartungen gelegenen Wachstumsdynamik der Gesellschaft, was v.a. am signifikant rückläufigen BESS-Volumensegment (Residential-Segment) auf dem italienischen Heimatmarkt lag, und der geringen Sichtbarkeit hinsichtlich der Umsetzung bzw. Abarbeitung des verbliebenen Anteils des ASFINAG-Großauftrags (Restauftragsvolumen: 19,7 Mio. €), haben wir aus konservativen Überlegungen heraus unsere bisherigen Umsatz- und Ergebnisschätzungen nach unten angepasst.
In Bezug auf das aktuelle Geschäftsjahr 2026 kalkulieren wir, basierend auf einem geringeren erwarteten Wachstumstempo, nun mit Umsatzerlösen in Höhe von 33,92 Mio. € (zuvor: 54,33 Mio. €). Die von uns erwarteten Umsatzzuwächse sollten v.a. durch eine weitere Expansion im C&I-Business erreicht werden können. Parallel hierzu reduzieren wir unsere EBITDA-Prognose für diese Geschäftsperiode auf 1,78 Mio. € (zuvor: 3,08 Mio. €).
Für das darauffolgende Geschäftsjahr 2027 rechnen wir mit Umsatzerlösen und einem EBITDA von 47,04 Mio. € (zuvor: 65,79 Mio. €) bzw. 4,82 Mio. € (zuvor: 5,68 Mio. €). Als Hauptwachstumstreiber in diesem Geschäftsjahr sollte sich ein deutlich anziehendes Exportgeschäft und ein verstärkter Ausbau des XL-Speichergeschäfts (C&I-Business) erweisen. In dieser Geschäftsperiode sollte es Energy auch gelingen, nach dem geplanten Einstieg in das Großspeichergeschäft, erstmals signifikante Erlöse in diesem Geschäftsfeld zu erzielen und hier-durch einen weiteren Wachstumsimpuls setzen zu können.
Für das nachfolgende Geschäftsjahr 2028, welches wir erstmals in unsere Detailschätzperiode aufgenommen haben, rechnen wir mit einem weiteren deutlichen Umsatz- und EBITDA-Anstieg auf dann 61,28 Mio. € bzw. 7,78 Mio. €. Gleichzeitig sollte die EBITDA-Marge von prognostizierten 5,2% in 2026 schrittweise auf erwartete 12,7% in 2028 anwachsen können.
Nach der geglückten Rückkehr des Energy-Konzerns zum operativen Break-Even im vergangenen Geschäftsjahr rechnen wir nun auch auf Umsatzebene für das aktuelle Geschäftsjahr 2026 mit der Rückkehr auf den Wachstumskurs. Als zentrale künftige Wachstumstreiber sollten sich der Ausbau des Exportgeschäfts und das C&I-Business erweisen. Zusätzliche Wachstumsimpulse sollten sich mittel- und langfristig auch aus dem geplanten Einstieg in den Großspeicherbereich (Utility Scale-Segment) ergeben.
Durch das von uns zukünftig erwartete verstärkte Umsatzgewicht des XL- und Großspeicherbusiness und erwartete einsetzende Skaleneffekte, sollte auch in den kommenden Geschäftsjahren die Konzernprofitabilität weiter deutlich überproportional zulegen können. Durch die zunehmende Vermarktung von großen, komplexen Energiespeicherlösungen sollte auch der künftige Umsatzanteil mit margenstarken Service- und Engineering-Dienstleistungserlösen weiter ansteigen können und damit die von uns prognostizierte operative Margenerholung zusätzlich beflügeln können.
Basierend auf unseren reduzierten Umsatz- und Ergebnisschätzungen für die Geschäftsjahre 2026 und 2027, haben wir ebenfalls unser bisheriges Kursziel auf 1,20 € (zuvor: 1,40 €) je Aktie gesenkt. Kurszielmindernd wirkte ebenso unsere Erhöhung der Kapitalkosten (WACC) infolge des angestiegenen risikofreien Zinses (von bisher 2,5% auf nun 3,0%). Entgegengesetzt wirkte der erstmalige Einbezug des Geschäftsjahres 2028 in unsere Detailschätzperiode und die damit verbundene höhere Ausgangsbasis für die Prognosen der nachfolgenden Geschäftsperioden. In Anbetracht des aktuellen Kursniveaus vergeben wir damit weiterhin das Rating „Kaufen“ und sehen unverändert ein deutliches Kurspotenzial in der Energy-Aktie.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20260507_Energy_Anno_final
Kontakt für Rückfragen:
GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a,5b,7,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 07.05.2026 (8:55 Uhr) Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe der Studie: 07.05.2026 (11:00 Uhr)
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2323138 07.05.2026 CET/CEST
| IT0005500712 |
| 07.05.2026 | REPLOID Group AG | REPLOID sichert sich Wachstumsfinanzierung in zweistelliger Millionenhöhe von der Raiffeisen Bank International
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REPLOID Group AG
/ Schlagwort(e): Finanzierung
REPLOID sichert sich Wachstumsfinanzierung in zweistelliger Millionenhöhe von der Raiffeisen Bank International (News mit Zusatzmaterial)
07.05.2026 / 10:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
UNTERNEHMENSMITTEILUNG
REPLOID sichert sich Wachstumsfinanzierung in zweistelliger Millionenhöhe von der Raiffeisen Bank International
- Finanzierung besteht aus einem Darlehen und einer revolvierende Kreditlinie
- RBI wird eine der Hausbanken von REPLOID
Wels, 7. Mai 2026 – Die REPLOID Group AG („REPLOID“) befindet sich auf einem dynamischen Wachstumskurs. Die Zahl der Mitarbeitenden hat sich im Jahr 2025 mehr als verdoppelt und wird sich 2026 voraussichtlich erneut verdoppeln. In den kommenden Jahren plant das Unternehmen, die Anzahl verkaufter ReFarmUnits deutlich zu steigern und gleichzeitig das Düngemittel- und Tierfuttergeschäft weiter zu stärken. Die internationale Expansion wird in Europa und ausgewählten weiteren Märkten vorangetrieben.
Vor diesem Hintergrund kommt einem verlässlichen, international erfahrenen Finanzierungspartner zentrale Bedeutung zu. Die REPLOID Group AG freut sich, mit der Raiffeisen Bank International AG (RBI) eine Kreditfinanzierung in Höhe eines zweistelligen Millionen-Euro-Betrags abgeschlossen zu haben. Damit wird der Grundstein für eine neue, langfristige Geschäftsbeziehung gelegt.
Die Finanzierung besteht sowohl aus einem Darlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren als auch einer revolvierenden Kreditlinie mit einer Laufzeit von rund drei Jahren. Darüber hinaus wird bereits über weitere Finanzierungen gesprochen, um REPLOIDs Wachstumskurs auch längerfristig zu finanzieren.
Philip Pauer, CEO und Gründer von REPLOID: „Mit der RBI gewinnen wir einen international erfahrenen Bankpartner, der unser Geschäftsmodell versteht und unsere Expansion auf mehreren Ebenen begleitet. Der gesamte Prozess war von großer Professionalität geprägt. Ich freue mich, die RBI nun als eine unserer Hausbanken bezeichnen zu dürfen.“
Harald Kröger, Head of Group Structured Finance & Investment Banking: „Wir haben uns in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit dem Geschäftsmodell von REPLOID auseinandergesetzt. Das Unternehmen ist in Bereichen tätig, die für zentrale Kundengruppen des Raiffeisensektors von hoher Relevanz sind. Wir freuen uns, mit REPLOID ein äußerst innovatives Unternehmen aus der Region auf seinem dynamischen internationalen Wachstumskurs zu begleiten.“
RBI Growth Financing Program zur Finanzierung von Scale-up-Unternehmen
Die RBI unterstützt mit dem € 250 Mio. umfassenden RBI Growth Financing Program wachstumsstarke Scale-up-Unternehmen mit einem bewährten Geschäftsmodell. Im Unterschied zu klassischen Venture-Capital-Finanzierungen setzt die RBI auf kreditbasierte Lösungen. Damit werden gezielt Unternehmen angesprochen, die ihr Wachstum ohne Verwässerung der Eigentümerstruktur finanzieren möchten.
REPLOID: Ein dynamisches Wachstumsunternehmen gewinnt wertvolle Rohstoffe aus organischen Reststoffen
REPLOID aus Wels ist ein stark wachsendes Scale-up, das organische Reststoffe zur Grundlage robuster Kreislaufmodelle macht und so Mehrwert für Umwelt und Wirtschaftlichkeit schafft. Zu diesem Zweck überträgt das Unternehmen natürliche Prozesse, die Insekten seit Millionen von Jahren leisten, in den industriellen Maßstab.
REPLOID errichtet für Kunden ReFarmUnits – Anlagen, in denen Fliegenlarven organische Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie verwerten. Die Larven werden anschließend entweder direkt vermarktet oder zu Proteinen und Fetten weiterverarbeitet, etwa für Abnehmer aus der Tierfutterindustrie. Die Rückstände aus dem Verwertungsprozess, der sogenannte Insektenfrass, bilden die Basis für den organischen Premiumdünger von REPLOID.
TUDC GmbH, eine spezialisierte Corporate-Finance-Boutique für Wachstumsfinanzierungen, hat REPLOID bei der Transaktion als Executive Finance Partner begleitet.
Über die REPLOID Group AG
REPLOID bietet ein innovatives System zur industriellen Verwertung regionaler organischer Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie.
Das Unternehmen errichtet und serviciert für seine Kunden modulare und skalierbare Mastanlagen für Insekten – die REPLOID ReFarmUnits. Dort erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven der Schwarzen Soldatenfliege eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung. Diese wird auf Basis eigener Forschung und Entwicklung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette zusammengestellt. Nach erfolgter Mast nutzen die Kunden entweder die Larven und/oder ihre Nebenprodukte selbst oder REPLOID übernimmt sie zur zentralen Vermarktung oder Weiterverarbeitung.
REPLOID verkauft die Mastlarven entweder direkt oder weiterverarbeitet zu Proteinen und Fetten zum Beispiel an Abnehmer aus der Tierfuttermittelindustrie. Aus den Nebenprodukten der Insektenmast (Insektenfrass) stellt das Unternehmen organischen Premiumdünger her.
Mit dezentralem Upcycling im industriellen Maßstab bietet REPLOID auch eine ökonomisch attraktive Lösung für die Kreislaufwirtschaft. Lebensmittelreststoffe und ungenutzte Lebensmittel werden effizient verwertet, was zentrale Ressourcen nachhaltig schont.
Die REPLOID Group AG wurde im Jahr 2020 gegründet und hat ihren Sitz in Wels (Österreich). Das Unternehmen ist global ausgerichtet und notiert seit Juli 2025 im Segment direct market plus der Wiener Börse (Kürzel: HRX5). Die Gruppe beschäftigt mehr als 135 Mitarbeitende.
Rückfragehinweis
Mag. Hans Lang | Director Group Communications | +43 660 693 45 63 | presse@reploid.eu
Zusatzmaterial zur Meldung:
Bild: https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=bf7d3ecc61f9737b5a299b770930f844 Bildunterschrift: Signing_REPLOID-RBI
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
REPLOID Group AG |
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Durisolstraße 6 |
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4600 Wels |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 660 / 776 50 40 |
| E-Mail: |
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| Internet: |
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| ISIN: |
AT0000A3HRX5 |
| Börsen: |
Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: |
2323170 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323170 07.05.2026 CET/CEST
| AT0000A3HRX5 |
| 07.05.2026 | MCS Market Communication Service GmbH | Green Bridge Metals verstärkt sein technisches und strategisches Team, während die Arbeitsprogramme 2026 voranschreiten
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Emittent / Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH
/ Schlagwort(e): Expansion/Personalie
Green Bridge Metals verstärkt sein technisches und strategisches Team, während die Arbeitsprogramme 2026 voranschreiten
07.05.2026 / 10:39 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Green Bridge Metals Corp. (ISIN: CA3929211025; WKN: A3EW4S), Green Bridge oder das Unternehmen, gibt bekannt, dass Herr Justin Brown als Senior Geologist und Operations Manager, Herr Jay Robbie als Senior Geologist und Technical Advisor sowie Herr Sam Shahrokhi als Vice President of Corporate Development zum Unternehmen stoßen.
Nachdem Green Bridge seine Projekte insbesondere in Minnesota vorantreibt, konzentriert sich das Unternehmen darauf, die richtigen Mitarbeiter mit den richtigen Kompetenzen zu gewinnen, um die Exploration, die technische Umsetzung und das langfristige Unternehmenswachstum zu unterstützen. Diese Ernennungen spiegeln die Ansicht von Green Bridge wider, dass starke Projekte am besten von starken Teams vorangetrieben werden und der Aufbau interner technischer und strategischer Kapazitäten ein wesentlicher Bestandteil der Schaffung eines langfristigen Shareholder-Value ist.
Herr Brown, der als Senior Geologist und Operations Manager zu Green Bridge stößt, ist ein in Minnesota zugelassener Professional Geologist (P.G.) und Certified Professional Geologist (CPG), zertifiziert durch das American Institute of Professional Geologists (AIPG), der über Erfahrung in den Bereichen Exploration, Hydrogeologie und geotechnische Projekte in Nordamerika verfügt. Er hat bei regionalen und nationalen Unternehmen gearbeitet, wo er zur Unterstützung des Projekterfolgs für Feldprogramme, die Interpretation des Untergrunds und die integrierte Datenanalyse verantwortlich zeichnete. Herr Brown ist in Duluth, Minnesota, ansässig und bringt sieben Jahre einschlägige regionale Erfahrung mit, einschließlich praktischer Kenntnisse des Duluth Complex und magmatischer Basismetallsysteme. Seine praktische, feldorientierte Herangehensweise an die Geowissenschaft wird die Explorationsaktivitäten von Green Bridge von der frühen Zielerstellung bis zur Durchführung unterstützen. Als in Minnesota ansässiger Geologe und Mitglied der örtlichen Gemeinschaft spiegelt Herr Brown zudem das Engagement des Unternehmens wider, lokales Fachwissen aufzubauen und regionale Talente als Teil seiner Projektentwicklungsstrategie in diesem Bundesstaat einzubinden.
Herr Robbie, der als Senior Geologist und Technical Advisor zu Green Bridge stößt, ist ein Geologe aus Minnesota mit einem MSc.-Abschluss in Mineralexploration von der Colorado School of Mines. Während seiner Tätigkeit bei AngloGold Ashanti Limited unterstützte Herr Robbie die Exploration und Projektbewertung und war ein wichtiges Mitglied des Teams, das in Nevada eine wesentliche Goldentdeckung machte. Er ist spezialisiert auf Geografische Informationssysteme (GIS), geologische Kartierungen, 3D-Modellierung und integrierte Datenauswertung, wobei er multidisziplinäre Datensätze nutzt, um Zielgebiete zu verfeinern und die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Sein Hintergrund verbindet globale Explorationserfahrung mit lokaler geologischer Perspektive und steht im Einklang mit der auf Minnesota ausgerichteten Strategie von Green Bridge.
Herr Shahrokhi, der als Vice President of Corporate Development die strategischen Wachstums- und Geschäftsentwicklungsinitiativen des Unternehmens unterstützen wird, ist ein Unternehmer und eine Führungskraft im Bereich Geschäftsentwicklung mit Erfahrung in den Bereichen Gesundheit, Biotechnologie und Bergbau. Er hat mit einer Reihe von privaten und börsennotierten Unternehmen zusammengearbeitet und ist für seine strategische Weitsicht und seine Fähigkeit bekannt, neue Chancen zu erkennen. Herr Shahrokhi ist Gründer und President von One51 Financial Services, einem in Vancouver ansässigen Unternehmen, das Buchhaltungs-, Unternehmens- und Finanzdienstleistungen für börsennotierte und private Unternehmen anbietet.
Das Unternehmen ist der Ansicht, dass diese Ernennungen seine Fähigkeit stärken, bedeutende Arbeit in hochwertigen Konzessionsgebieten zu leisten und gleichzeitig ein Team aufzubauen, das regionale Kenntnisse, technisches Fachwissen und eine wachstumsorientierte Führung vereint.
Über Green Bridge Metals Corporation
Green Bridge Metals Corp. (ISIN: CA3929211025; WKN: A3EW4S) ist ein in Kanada ansässiges Explorationsunternehmen, das sich auf den Erwerb von Projekten mit reichen Vorkommen an kritischen Mineralien und die Weiterentwicklung von Explorationsprojekten entlang des South Contact District im Duluth Complex nördlich von Duluth, Minnesota, konzentriert. Der Fokus des Unternehmens liegt auf Kupfer-, Nickel- und Titansystemen in einer stabilen, bergbaufreundlichen Jurisdiktion mit bestehender Infrastruktur und qualifizierten Arbeitskräften.
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Rechtliche Angaben zu der Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten Green Bridge Metals Corp. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“).
Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung.
Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet).
Interessen / Interessenskonflikte
Der Verbreiter erhält vom Emittenten für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Der Verbreiter und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden vom Emittenten bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Marketingmitteilung beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch den Emittenten ist die Unabhängigkeit der Mitteilung nicht sichergestellt. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Verbreiter bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.
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Emittent: Green Bridge Metals Corp.
Datum der erstmaligen Verbreitung: 16.01.2026 Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 08:50 Uhr Abstimmung mit dem Emittenten: Ja
Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren erstellt.
Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken
Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen.
Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen.
Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals
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Obwohl die in den Mitteilungen und Markteinschätzungen vom Verbreiter enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler, Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und Beurteilungen.
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Alle in dem vorliegenden Report zum Emittenten geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Erstellers unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen des Erstellers verlassen und nicht nur auf Grund der Lektüre der Mitteilung Wertpapiere kaufen oder verkaufen.
Der Service des Verbreiters darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der vom Verbreiter abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leser versichert hiermit, dass er sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und der Verbreiter keine Haftung übernimmt.
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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.
Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.
Begriffsbestimmungen
Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:
Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen. Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten. Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält. Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.
Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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| noisin061604 |
| 07.05.2026 | TRATON SE | TRATON GROUP platziert erstmals grüne Anleihe und grünen Kredit über insgesamt 850 Mio € für Investitionen in batterieelektrische Nutzfahrzeuge unter gruppenweitem Green Finance Framework
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TRATON SE
/ Schlagwort(e): Anleihe
TRATON GROUP platziert erstmals grüne Anleihe und grünen Kredit über insgesamt 850 Mio € für Investitionen in batterieelektrische Nutzfahrzeuge unter gruppenweitem Green Finance Framework
07.05.2026 / 10:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TRATON GROUP platziert erstmals grüne Anleihe und grünen Kredit über insgesamt 850 Mio € für Investitionen in batterieelektrische Nutzfahrzeuge unter gruppenweitem Green Finance Framework
- Als erster Nutzfahrzeughersteller begibt TRATON grüne Anleihe in Euro im Volumen von 500 Mio €
- Zusätzliches grünes Darlehen über 350 Mio € unterzeichnet
- Mittel werden in ausgewählte Investitionen für batterieelektrische Nutzfahrzeuge allokiert
München, 7. Mai 2026 – Die TRATON GROUP hat erfolgreich ihre erste grüne Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio €, einer Laufzeit von 5,5 Jahren und einem festen Kupon von 3,875 % am Kapitalmarkt platziert. Die Transaktion repräsentiert die erste grüne Anleihe unter dem im Oktober 2025 eingeführten TRATON Green Finance Framework. Parallel dazu hat TRATON einen bilateralen grünen Kredit über 350 Mio € abgeschlossen. Damit beläuft sich das aggregierte Volumen der unter dem Green Finance Framework zugeordneten grünen Mittelverwendung auf insgesamt 850 Mio € und unterstützt gezielt die Transformation weg vom Dieselantrieb, hin zu batterieelektrischen Antrieben.
Dr. Michael Jackstein, CFO und CHRO der TRATON GROUP: „Unsere erste grüne Anleihe und Kreditaufnahme mit spezifischem grünem Verwendungszweck auf TRATON-Ebene markieren einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung unserer Finanzierungsstrategie. Die Finanzierungen übersetzen unsere Elektrifizierungsstrategie an den Anleihe- sowie Bankenmarkt und bieten Investoren eine transparente Möglichkeit, an der Transformation des Nutzfahrzeugsektors teilzuhaben. Beide Transaktionen zeigen eindrucksvoll, dass grüne Finanzierung und industrielle Transformation bei TRATON Hand in Hand gehen.“
Die grüne Anleihe stieß auf sehr hohe Nachfrage und das qualitativ hochwertige Orderbuch war rund 5,4-fach überzeichnet – ein Beleg für das äußerst starke Interesse internationaler Investoren.
Die Mittel aus den grünen Finanzierungsinstrumenten fließen in ausgewählte Projekte im Bereich batterieelektrischer Nutzfahrzeuge und emissionsfreier Mobilität, die der Kategorie „Clean Transportation“ in den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) zugeordnet sind. Das TRATON Green Finance Framework wurde von der Ratingagentur S&P Global Ratings mit der höchstmöglichen Kategorie „Dark Green“ bewertet. Bei TRATON überwacht ein Green Finance Committee, integriert in die bestehende Governance-Struktur, Auswahl, Bewertung und Monitoring der Projekte. Ein Bericht zur Allokation der aufgenommenen Mittel und deren Auswirkung wird innerhalb von zwölf Monaten nach Emission der oben genannten Transaktionen veröffentlicht.
Weitere Informationen – einschließlich einer Videopräsentation für Investoren – finden Sie unter: https://ir.traton.com/de/greenfinance
Kontakt
Ursula Querette
Head of Investor Relations
T +49 152 02152400 ursula.querette@traton.com
Thomas Paschen
Investor Relations
T +49 170 9073494 thomas.paschen@traton.com
TRATON SE
Hanauer Straße 26 / 80992 München / Deutschland
www.traton.com
Die TRATON SE als konzernleitende Holding der TRATON GROUP gehört mit ihren Marken Scania, MAN, International und Volkswagen Truck & Bus zu den weltweit führenden Nutzfahrzeugherstellern. Das Produktportfolio der Gruppe umfasst Lkw, Busse und leichte Nutzfahrzeuge. “Transforming Transportation Together. For a sustainable world.“: Mit dieser Absicht unterstreicht das Unternehmen den Anspruch, das Nutzfahrzeuggeschäft und das wirtschaftliche Wachstum der Gruppe nachhaltig zu prägen.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| ISIN: |
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| WKN: |
TRAT0N |
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MDAX |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Stockholm |
| EQS News ID: |
2323172 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2323172 07.05.2026 CET/CEST
| DE000TRAT0N7 |
| 07.05.2026 | elumeo SE | Original-Research: elumeo SE (von Montega AG): Kaufen (zuvor: Halten)
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Original-Research: elumeo SE - von Montega AG
07.05.2026 / 10:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu elumeo SE
| Unternehmen: |
elumeo SE |
| ISIN: |
DE000A11Q059 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen (zuvor: Halten) |
| seit: |
07.05.2026 |
| Kursziel: |
2,60 EUR (zuvor: 2,20 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Ingo Schmidt, CIIA |
Restrukturierung greift – Basis für profitables 2026 gelegt
Die elumeo SE hat mit der Vorlage der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 die erfolgreiche Umsetzung des im April gestarteten Restrukturierungsprogramms bestätigt. Die berichteten Kennzahlen sowie die präsentierten operativen Entwicklungen deuten auf einen klaren Fortschritt in Richtung nachhaltiger Profitabilität hin.
[Tabelle]
Restrukturierung greift – klare Verbesserung der Kostenbasis und Ergebnisqualität: Das bereinigte EBITDA verbesserte sich im Gesamtjahr auf EUR -0,5 Mio. (Vj. EUR -1,0 Mio.) und lag damit am oberen Ende der Guidance. Wesentlich aussagekräftiger ist jedoch die unterjährige Entwicklung: Nach Umsetzung der Maßnahmen im April 2025 wurde in den Folgequartalen (Q2–Q4) auf aggregierter Basis operative Profitabilität erreicht. Die Ergebnisverbesserung ist primär auf eine deutliche Reduktion der operativen Kosten zurückzuführen. Die Gesamtkosten (inkl. SG&A und Logistik) sanken um 11,4% auf EUR 23,7 Mio.; gegenüber 2023 ergibt sich sogar ein Rückgang um EUR 6,2 Mio. bzw. rund 21%.
Ausblick 2026 – Fokus auf Profitabilität bei begrenzter Visibilität: Für 2026 stellt das Management eine Umsatzentwicklung zwischen -7% und +10% sowie ein bereinigtes EBITDA von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. in Aussicht. Die Rohertragsmarge soll weiterhin im Bereich von 47% bis 49% liegen. Die Prognose reflektiert einerseits die strukturellen Fortschritte auf der Kostenseite und die zunehmende Effizienz durch KI, andererseits aber auch anhaltende makroökonomische Unsicherheiten (u.a. Irankonflikt, Konsumklima, Rohstoffpreise). Strategisch bleibt der Fokus klar auf Profitabilität statt Volumenwachstum.
Vodafone-Verfahren als optionaler Werttreiber: Zusätzliche Upside-Potenziale ergeben sich aus der laufenden rechtlichen Auseinandersetzung mit Vodafone im Zusammenhang mit aus Sicht des Unternehmens überhöhten Einspeiseentgelten. Die elumeo SE prüft derzeit rechtliche Schritte und sieht – gestützt durch externe Gutachten – potenzielle Schadensersatzansprüche im zweistelligen Millionenbereich, rückwirkend bis 2013. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich Ausgang, Timing und tatsächlicher Höhe ist dieser Effekt derzeit als optionaler, nicht im Basisszenario enthaltener Werttreiber zu betrachten.
Fazit: Die vorläufigen Zahlen bestätigen, dass elumeo operativ signifikante Fortschritte erzielt hat. Die Kombination aus strukturell reduzierter Kostenbasis, verbessertem Produktmix und zunehmender Automatisierung bildet u.E. eine solide Grundlage für eine nachhaltige Rückkehr in die Profitabilität. Vor diesem Hintergrund erscheint der Turnaround operativ eingeleitet, wenngleich er noch weiterer Bestätigung in den kommenden Quartalen bedarf. Der mögliche Ausgang des Vodafone-Verfahrens stellt aus unserer Sicht einen nicht unerheblichen, jedoch unsicheren optionalen Kurstreiber dar. Wir erhöhen unser Kursziel auf 2,60 EUR und stufen die Aktie auf 'Kaufen' herauf.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2323168 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A11Q059 |
| 07.05.2026 | J.S. Held | J.S. Held ernennt Jessica Larson zur Senior Vice President für digitale Transformation
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J.S. Held
/ Schlagwort(e): Personalie
J.S. Held ernennt Jessica Larson zur Senior Vice President für digitale Transformation
07.05.2026 / 10:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Neue unternehmensweite Funktion zur Förderung der Einführung, Innovation und Steuerung fortschrittlicher Technologien
NEW YORK, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das globale Beratungsunternehmen J.S. Held gibt die Ernennung von Jessica Larson zur Senior Vice President für digitale Transformation bekannt. In dieser Funktion wird Jessica die Initiativen zur digitalen Transformation des Unternehmens bündeln und vorantreiben und dabei auf fortschrittliche Tools zurückgreifen, die derzeit in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zum Einsatz kommen. Ihre Arbeit wird dazu beitragen, dass die Experten von J.S. Held ihren Kunden noch fundiertere Erkenntnisse, mehr Klarheit und stichhaltige Ergebnisse liefern können, und gleichzeitig das langfristige Wachstum des Unternehmens fördern.

Jessica wird direkt an den Vorstandsvorsitzenden Lee Spirer berichten und als strategische Partnerin unternehmensweit tätig sein. Dabei wird sie eng mit den Bereichsleitern zusammenarbeiten, um besonders wirkungsvolle Anwendungsfälle zu skalieren, die es den Kunden ermöglichen, von einer konsistenten und effizienten Nutzung digitaler Technologien zu profitieren, und die Experten von J.S. Held bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen für die Kunden unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehören die verstärkte Einführung fortschrittlicher Technologielösungen, die Etablierung einer unternehmensweiten Governance für deren Nutzung sowie die Sicherstellung, dass diese Fähigkeiten auf verantwortungsvolle, unternehmensgerechte und sichere Weise eingesetzt werden.
„Die Einbettung fortschrittlicher Technologien in unserem gesamten Unternehmen dient dazu, das Fachwissen unserer Mitarbeiter zu erweitern, um noch größere Wirkung für unsere Kunden zu erzielen", sagte Lee Spirer. „Jessicas Führung wird uns helfen, KI-Fähigkeiten wie maschinelles Lernen, natürliche Sprachverarbeitung und intelligente Automatisierung systematisch und diszipliniert in alle unsere Tätigkeitsbereiche zu integrieren.Durch die unternehmensweite Skalierung dieser Fähigkeiten, begleitet von einer starken Abstimmung und Aufsicht, können wir Erkenntnisse schneller gewinnen, unsere Dienstleistungen verbessern und nachhaltiges Wachstum vorantreiben – und das alles unter Wahrung des Vertrauens, der Sicherheit und der Qualität, die unser Unternehmen auszeichnen."
„Während wir den Einsatz digitaler Lösungen ausweiten, bringt Jessica ein klares Verständnis dafür mit, wie wichtig es ist, Geschäftsgeheimnisse zu schützen, eine hohe Datensicherheit zu gewährleisten und die Vertraulichkeit unserer Kunden bei jedem Schritt zu wahren. Ihre Ernennung stellt sicher, dass unser kontinuierlicher technologischer Fortschritt mit strenger Governance und dem Respekt vor dem von uns verwalteten geistigen Eigentum einhergeht", sagte James E. Malackowski, Chief Intellectual Property Officer bei J.S. Held.
„Ich fühle mich geehrt, zu J.S. Held beizutreten und auf den bereits laufenden starken digitalen Initiativen aufzubauen", sagte Jessica Larson. „Die Experten der Kanzlei zeichnen sich durch eine zukunftsorientierte Kultur und ein tiefes Engagement für den Kundenservice aus. Durch die weitere Integration von Technologien in unsere tägliche Arbeit können wir unseren Fachleuten den Rücken freihalten, damit sie sich auf hochwertige Tätigkeiten konzentrieren und noch bessere Ergebnisse für die Mandanten erzielen können. Ich freue mich darauf, unternehmensweit zusammenzuarbeiten, um Innovationen voranzutreiben, die die Ergebnisse für unsere Kunden verbessern und gleichzeitig die höchsten Standards in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten."
Jessica Larson bringt fast 20 Jahre Erfahrung in der Leitung von Unternehmenstransformationen und technologiegetriebenen Innovationen in globalen, stark regulierten Organisationen mit. Sie wechselt von TRC Companies zu J.S. Held, wo sie als Senior Vice President of Digital & Data Transformation tätig war (nach zuvor gesammelter Erfahrung als Unternehmensberaterin bei einer der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).Bei TRC entwarf sie unternehmensweite Rahmenwerke zur Stärkung der funktionsübergreifenden Zusammenarbeit und trieb operative Verbesserungen voran, die zu Effizienzsteigerungen führten und Risiken reduzierten. Zudem leitete sie den KI-Strategie- und Governance-Rat des Unternehmens, führte eine cloudbasierte KI-Plattform ein und betreute einen unternehmensweiten Innovationswettbewerb zur Identifizierung vielversprechender digitaler Chancen.
„Als Unternehmen, das Versicherungs- und Rechtskunden mit fundiertem technischem und finanziellem Fachwissen betreut, liegt unser Vorteil in der Größe und Bandbreite unserer Kompetenzen", sagte Lee Sprier. „Aufgrund dieser Größe ist es für uns unerlässlich, den sich wandelnden Kundenerwartungen immer einen Schritt voraus zu sein, insbesondere da die Technologie die Branche weiterhin grundlegend verändert."
Informationen zu J.S. Held
J.S. Held ist ein weltweit tätiges Beratungsunternehmen, das technisches, wissenschaftliches, finanzielles und strategisches Fachwissen vereint, um Kunden zu beraten, die Wertsteigerungen erzielen und Risiken minimieren möchten. Unsere Fachleute fungieren als vertrauenswürdige Berater für Organisationen, die mit Angelegenheiten konfrontiert sind, bei denen viel auf dem Spiel steht und die dringend Aufmerksamkeit, unerschütterliche Integrität, nachgewiesene Erfahrung, klare Analysen sowie ein Verständnis sowohl für materielle als auch immaterielle Vermögenswerte erfordern. Das Unternehmen bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen, Produkten und Daten, die Kunden in die Lage versetzen, komplexe, umstrittene und oft katastrophale Situationen zu bewältigen.
Mehr als 1500 Fachleute betreuen Organisationen auf sechs Kontinenten, darunter 84 % der Global-200-Anwaltskanzleien, 75 % der Forbes-Top-20-Versicherungsunternehmen (90 % der NAIC Top 50 Sach- und Unfallversicherer) sowie 71 % der Fortune-100-Unternehmen.
J.S. Held, dessen verbundene Unternehmen sowie Tochtergesellschaften sind keine zertifizierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen und erbringen keine Dienstleistungen in den Bereichen Audit, Testat oder sonstigen öffentlichen Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen. J.S. Held ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an.Die Wertpapiere werden über PM Securities, LLC, firmierend unter dem Namen Phoenix IB, oder Ocean Tomo Investments, einem Unternehmen von J.S. Held, angeboten, das Mitglied der FINRA und der SIPC ist. Alle Rechte vorbehalten.
Kontakt
Kristi L. Stathis | Global Public Relations | +1 786 833 4864 | Kristi.Stathis@jsheld.com
Logo - https://mmx.prnewswire.com/media/MS1000880/JS_Held_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/js-held-ernennt-jessica-larson-zur-senior-vice-president-fur-digitale-transformation-302764060.html

07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2323152 07.05.2026 CET/CEST
| noisin056723 |
| 07.05.2026 | GBC AG | Einladung zum 19. International Investment Forum (IIF) am 20. Mai 2026 – Digitaler Fokus auf globale Wachstumswerte
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GBC AG
/ Schlagwort(e): Konferenz/Kooperation
Einladung zum 19. International Investment Forum (IIF) am 20. Mai 2026 – Digitaler Fokus auf globale Wachstumswerte
07.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Einladung zum 19. International Investment Forum (IIF) am 20. Mai 2026 – Digitaler Fokus auf globale Wachstumswerte
Augsburg / Hannover, 07. Mai 2026 – Die GBC AG und die Apaton Finance GmbH laden Investoren herzlich zur Teilnahme am 19. International Investment Forum (IIF) am 20. Mai 2026 ein. Das bewährte digitale Konferenzformat bietet auch in seiner 19. Auflage einen exklusiven und kostenfreien Zugang zu Management-Teams internationaler Aktiengesellschaften aus Deutschland, Europa und Nordamerika. Ohne Umwege, ohne Reiseaufwand.
In einem Marktumfeld, das von hoher Dynamik in den Bereichen Energie, Rohstoffe und innovative Technologien geprägt ist, ermöglicht das IIF einen effizienten und strukturierten Überblick über attraktive Investmentmöglichkeiten.
Strategischer Austausch auf Augenhöhe
Manuel Hölzle, CEO und Head of Research der GBC AG, sieht im 19. IIF eine wichtige Orientierungshilfe:
„Mit der 19. Ausgabe des IIF unterstreichen wir unseren Anspruch, eine Brücke zwischen visionären Unternehmen und qualifizierten Investoren zu schlagen. Besonders in einem dynamischen Marktumfeld wie dem aktuellen ist es entscheidend, die Geschäftsmodelle hinter den Aktienkursen im Detail zu verstehen. Wir freuen uns darauf, am 20. Mai wieder eine erstklassige Auswahl an Investment-Stories präsentieren zu können.“
Mario Hose, Geschäftsführer der Apaton Finance GmbH, ergänzt:
„Der direkte Dialog ist durch nichts zu ersetzen. Das IIF hat sich als effiziente Plattform etabliert, auf der Investoren konkrete Fragen stellen und „Antworten aus erster Hand“, ohne Umwege vom Top-Management erhalten. Ob etablierte Player wie Almonty Industries, K+S und Renk oder aufstrebende Unternehmen wie Desert Gold Ventures oder Volatus Aerospace – das Programm am 20. Mai deckt das gesamte Spektrum spannender Investmentideen ab.“
Teilnehmende Unternehmen und ISINs (Auszug aus dem Programm)
Am 20. Mai 2026 präsentieren sich unter anderem folgende Unternehmen:
- K+S AG – ISIN: DE000KSAG888
- naoo AG – ISIN: CH1323306329
- MS Industrie AG – ISIN: DE0005855183
- Hausvorteil AG – ISIN: DE000A31C222
- Finexity AG – ISIN: DE000A40ET88
- Renk AG – ISIN: DE000RENK730
- First Phosphate Corp. – ISIN: CA33611D1033
- Zefiro Methane Corp. – ISIN: CA98926D1069
- A.H.T. Syngas Technology N.V. – ISIN: NL0010872388
- dynaCERT Inc. – ISIN: CA26780A1084
- Volatus Aerospace Inc. – ISIN: CA92865M1023
- Globex Mining Enterprises Inc. – ISIN: CA3799005093
- Almonty Industries Inc. – ISIN: CA0203987072
- MustGrow Biologics Corp. – ISIN: CA62822A1030
- Standard Uranium Ltd. – ISIN: CA85422Q8487
- Power Metallic Mines Inc. – ISIN: CA73929R1055
- Desert Gold Ventures Inc. – ISIN: CA25039N4084
- RE Royalties Ltd. – ISIN: CA75527Q1081
- Strategic Resources Inc. – ISIN: CA86277X4093
- HPQ Silicon Inc. – ISIN: CA40444L1031
Event-Details im Überblick
- Datum: 20. Mai 2026
- Beginn: 09:55 Uhr (CET) mit der Opening Session
- Format: Online (Live-Stream via Zoom)
- Sprache: Englisch
- Interaktion: Live-Q&A nach jeder Präsentation
- Anmeldung: Kostenfrei
Registrierung & Zeitplan
Interessierte Investoren können sich unter folgendem Link kostenfrei für das Webinar anmelden: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_at0kJNfnSfmw1k5E5s5CIw#/registration
Den vollständigen Zeitplan und weitere Informationen zu den präsentierenden Unternehmen finden Sie unter: https://ii-forum.com/timetable-19-iif/
Über das International Investment Forum (IIF):
Das IIF ist ein Gemeinschaftsprojekt der GBC AG und der Apaton Finance GmbH. Als rein digitales Event ermöglicht es börsennotierten Unternehmen, ihre Investment-Story effizient und ohne Reiseaufwand vor einem globalen Publikum aus institutionellen Anlegern, Family Offices und Analysten zu präsentieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Ihr Team der
GBC AG und Apaton Finance GmbH
Pressekontakt:
GBC AG
Tel.: +49 821 241133 0
E-Mail: research@gbc-ag.de
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322452 07.05.2026 CET/CEST
| noisin469795 |
| 07.05.2026 | Deutsche Bank AG | Deutsche Bank emittiert AT1-Kapitalinstrumente
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Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
Deutsche Bank emittiert AT1-Kapitalinstrumente
07.05.2026 / 09:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Deutsche Bank AG (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) kündigt an, Wertpapiere zu emittieren, die als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 (AT1) – Kapitalinstrumente) anerkannt werden.
Die Emission mit einem ersten Kündigungstermin am 30. Oktober 2035 soll Benchmark-Volumen haben. Sie dient dazu, die Verschuldungsquote sowie die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote der Deutschen Bank zu unterstützen.
Die Wertpapiere werden auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2025 unter Ausschluss des Bezugsrechts emittiert. Die Stückelung der Wertpapiere wird 200.000 Euro betragen. Die Deutsche Bank AG wird alleinige Konsortialführerin bei der Platzierung sein.
Die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere der Deutsche Bank AG sind nicht in den USA nach dem Securities Act von 1933 registriert. Sie werden nur gemäß „Regulation S“ des US-Securities Act ausgegeben und dürfen ohne Registrierung nach dem Securities Act bzw. dem Vorliegen einer Ausnahme von der Registrierungsverpflichtung in den USA nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden.
Für weitere Informationen:
Deutsche Bank AG
Media Relations Investor Relations
Christian Streckert +49 800 910-8000
+49 69 910 38079 db.ir@db.com
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+49 69 910 41864
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Deutsche Bank AG
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60325 Frankfurt am Main
Deutschland
ISIN: DE0005140008
WKN: 514000
Notiert: Regulierter Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart; Terminbörse EUREX; NYSE
Ende der Insiderinformation
07.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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EQS News-Service |
2322908 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | FutureGrail | Seltene Uhren wecken rasantes Interesse an der FutureGrail Mai-Auktion
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FutureGrail
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Seltene Uhren wecken rasantes Interesse an der FutureGrail Mai-Auktion
07.05.2026 / 09:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ABU DHABI, VAE, GENF und SINGAPUR, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die weltweite Uhrensammlergemeinde steht diese Woche vor einer besonderen Auktion, wenn einmalige Zeitmesser bei FutureGrail zur Versteigerung kommen. Das renommierte Auktionshaus rechnet mit einem Bieterwettstreit um extrem seltene Vintage-Uhren. Zu sehen sind Patek Philippe-Einzelstücke, exquisite Anhängeruhren von Vacheron Constantin, seltene Taschenuhren von Audemars Piguet und begehrte Rolex-Modelle.
Rolex von George Daniels
Liebhaber werden sich von Los 33 angezogen fühlen, einer speziellen Oyster Perpetual „Datejust" von George Daniels, dem berühmten englischen Uhrmacher, der als einer der größten Uhrmacher aller Zeiten gilt.
Ultra-seltene Audemars Piguet Taschenuhr
Ein besonders schönes Exemplar ist eine Art-Déco-Taschenuhr mit dreifacher Komplikation, die 1911 von Audemars Piguet für den Einzelhändler E. Gübelin hergestellt wurde. Es sind nur zehn Exemplare bekannt, wobei das einzige andere Exemplar aus 18 Karat Weißgold zuletzt 1990 auf einer Auktion angeboten wurde. Die Gebote könnten höher ausfallen als die konservative Spanne von 200.000 bis 400.000 $.
Einzigartige, exquisite Zeitmesser von Patek Philippe
Die wohl größte Attraktion ist eine extrem seltene Patek Philippe „Turtle Lugs" von 1954 (Ref. 2549/1J), mit silbernem guillochiertem (dekorativ graviertem) Zifferblatt mit 'tropischer' Patina. Dies ist eines von nur acht bekannten Exemplaren, mit einem schönen Gehäuse, das von Markowski hergestellt wurde. Die „Turtle Lugs" sind gebogene Verlängerungen, die an Schwimmflossen erinnern. Sie ist ein wahrer „Gral" für Sammler.
Weitere Highlights von Patek Philippe:
- Einzigartig Patek Philippe Ref. 3589/90G „Ellipse d'Or" (Goldene Ellipse) aus 18 Karat Weißgold, mit Diamanten und einem Zifferblatt aus schwarzem Onyx
- Die weltweit einzige 1995 Patek Philippe Ref. 4700/160J mit vertikalem „Tramé"-Zifferblatt aus Gelbgold, mit Diamanten und Rubinen besetzt
- Eine 1955er Referenz 2526 G HB (2nd Serie), runde Armbanduhr aus Weißgold und Diamanten mit silbernem „tropischem" Zifferblatt
- Eine limitierte Auflage der „World Time Moon" (Referenz 5575 G - 001), die anlässlich des 175-jährigen Jubiläums der Uhrenmanufaktur hergestellt wurde .
„Unsere Mai-Auktion ist eine einmalige Gelegenheit für Sammler, einige der seltensten Zeitmesser der Welt zu erwerben. Viele dieser Uhren werden vielleicht eine Generation lang nicht mehr auf einer Auktion zu sehen sein", sagt Ali Nael, CEO von FutureGrail.
Mehrere Auktionszeitmesser sind in Nael's Buch „My Dream Collection" zu finden.
FutureGrail ist eines der weltweit führenden Auktionshäuser für außergewöhnliche Zeitmesser mit einem Museum in Singapur und einer wachsenden globalen Präsenz in der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die Mai-Online-Auktion von FutureGrail läuft vom 9. bis 12. Mai unter www.futuregrail.com/auctions. Käufer- und Verkäuferprämien - 6 % des Zuschlagspreises.
Jon Ivan-Duke , +971 58 285 7333, jon@dukemir.com Jay Kau, +6017-9088 978, jay@futuregrail.com
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323132 07.05.2026 CET/CEST
| noisin761423 |
| 07.05.2026 | Encavis GmbH | Encavis erwirbt 80‑Megawatt‑Windpark Vietlübbe in Deutschland
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Encavis GmbH
/ Schlagwort(e): Ankauf/Expansion
Encavis erwirbt 80‑Megawatt‑Windpark Vietlübbe in Deutschland
07.05.2026 / 09:30 CET/CEST
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Corporate News
Encavis erwirbt 80‑Megawatt‑Windpark Vietlübbe in Deutschland
Hamburg, 07. Mai 2026 – Encavis, ein next‑gen Independent Power Producer (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat den Onshore‑Windpark Vietlübbe mit einer installierten Leistung von rund 80 Megawatt von der UKA‑Gruppe erworben und setzt damit seinen Wachstumskurs im deutschen Windenergiemarkt konsequent fort. Mit dem Erwerb realisiert Encavis zugleich das bislang größte Windenergieprojekt des Unternehmens in Deutschland.
Der Windpark befindet sich im Landkreis Ludwigslust‑Parchim in Mecklenburg‑Vorpommern. Er umfasst 14 Windenergieanlagen und ist seit Oktober/November 2025 in Betrieb. Die erwartete Jahresstromerzeugung liegt bei rund 200Gigawattstunden. Damit leistet der Windpark einen wesentlichen Beitrag zur klimafreundlichen Stromversorgung sowie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
„Wir bauen in Europa große Erneuerbare Erzeugungskapazitäten auf und integrieren diese gezielt in den Markt, um Industriekunden zuverlässig mit grüner Energie zu versorgen“, sagt Mario Schirru, CEO von Encavis. Durch die Verbindung von Erzeugung, Marktintegration und Flexibilität schaffen wir planbare, wettbewerbsfähige Lösungen für die Dekarbonisierung industrieller Wertschöpfungsketten.“
Mit dem Zukauf unterstreicht Encavis seine Rolle als langfristig orientierter Betreiber von Wind‑ und Solarparks und stärkt zugleich den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die regionale Wertschöpfung in Mecklenburg‑Vorpommern.
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Über Encavis
Encavis ist ein unabhängiger Stromerzeuger (Independent Power Producer, IPP) der nächsten Generation, der durch die Integration von Erneuerbarer Erzeugung, Batteriespeichern und marktorientierter Optimierung ein flexibles und resilientes Energiesystem ermöglicht und bezahlbare saubere Energie für Industriekunden bereitstellt.
Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solarparks und Batteriespeichersystemen in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien und Spanien.
Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Möglichkeiten zur Beteiligung an Anlagen Erneuerbarer Energien. Die Tochtergesellschaft Stern Energy stärkt das Portfolio zusätzlich als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen für Photovoltaiksysteme.
Mit einer insgesamt installierten Leistung von rund 4,9 Gigawatt leistet Encavis einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und unterstützt die Erreichung der europäischen Klimaziele.
Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com
Medienkontakt
Verena Piaskowy
E-Mail: verena.piaskowy@encavis.com
Datenschutzhinweise für Geschäftspartner sowie für Kontakte per E-Mail, Telefon und Videokonferenz finden Sie hier.
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2322766 07.05.2026 CET/CEST
| noisin812086 |
| 07.05.2026 | UNIQA Insurance Group AG | UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung
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UNIQA Insurance Group AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung
07.05.2026 / 09:17 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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UNIQA Insurance Group AG
ISIN AT0000821103
E I N L A D U N G
an die Aktionär:innen von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien
zu der am Dienstag, 09. Juni 2026, 10.00 Uhr,
im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien,
stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung
Die 27. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, FN 92933t ("UNIQA" oder die "Gesellschaft"), wird als Präsenzversammlung einberufen und findet im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, am Dienstag, 09. Juni 2026, 10.00 Uhr, statt.
T A G E S O R D N U N G
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2025, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands samt (konsolidierter) nichtfinanzieller Erklärung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2025.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2027 sowie Wahl des Prüfers für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2027.
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025.
- Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab spätestens einschließlich 19.05.2026, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich:
- Jahresabschluss zum 31.12.2025 samt Lagebericht;
- Konzernabschluss zum 31.12.2025 samt Konzernlagebericht und (konsolidierter) nichtfinanzieller Erklärung;
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2025;
- Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025;
- Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns;
- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2025;
- Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.;
- Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG;
- Erklärung der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Absatz 2 AktG, d.h. die Erklärung über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen, sowie dass kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit besteht;
- Einladung an die Aktionär:innen der Gesellschaft zur 27. ordentlichen Hauptversammlung.
Diese Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (x) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 19.05.2026 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden. Aus Nachhaltigkeitsgründen wird die Gesellschaft die oben genannten Unterlagen nicht für alle Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung teilnehmen, in dieser als Ausdruck zur Verfügung stellen.
Weiters werden auf der Internetseite der Gesellschaft spätestens ab 19.05.2026 Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich sein.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Ziffer 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 19.05.2026, zugehen. Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu richten.
Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist an die Gesellschaft schriftlich oder in Textform unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E-Mail an hauptversammlung@uniqa.at zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 28.05.2026, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 AktG. Auf die Gesellschaft ist § 86 Absatz 7 AktG anzuwenden, d.h. der Aufsichtsrat hat sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammenzusetzen. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft haben nach gegenwärtiger Zusammensetzung mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer (berechnet von der Gesamtanzahl von 15 Aufsichtsratsmitgliedern, d.h. zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammengerechnet) anzugehören, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG zu erfüllen. Der Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat ist vom Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit zu erfüllen; es wurde kein Widerspruch gemäß § 86 Absatz 9 AktG erhoben. Gegenwärtig ist das Mindestanteilsgebot erfüllt; der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht in seiner Gesamtheit aus sechs Frauen und neun Männern.
Gemäß § 118 AktG ist jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab 07.05.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung (§ 106 Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 AktG)
Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionär:innen berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionär:innen waren. Nachweisstichtag ist 30.05.2026, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 03.06.2026, unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (auch nicht unterzeichnet) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E‑Mail an anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at oder mit SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse CPTGDE5WXXX unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des:der Aktionärs:in oder dem vom depotführenden Kreditinstitut des:der Aktionärs:in beauftragten Intermediär auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code),
- Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer (Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen,
- Nummer des Depots bzw. andernfalls sonstige Bezeichnung,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des:der Aktionärs:in,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionär:innen können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Alle Aktionär:innen, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, haben das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der:die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Alle Aktionär:innen können sich der von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht verpflichtend.
Als Service der Gesellschaft steht den Aktionär:innen auf deren Wunsch Herr Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter des IVA werden von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionär:innen zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Telefonnummer +43 676 72 33 180 oder E-Mail beckermann.uniqa@hauptversammlung.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten Abschriften der Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Florian Beckermann zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Florian Beckermann keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
Die Vollmacht eines:einer Aktionärs:in muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 08.06.2026, 16.00 Uhr, Wiener Zeit, schriftlich unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E‑Mail an die E‑Mail Adresse anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E‑Mail die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse CPTGDE5WXXX unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein:e Aktionär:in seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionär:innen und sonstigen Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich vor, von den Teilnehmer:innen bei Registrierung die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Wenn diesen Anforderungen nicht nachgekommen werden sollte, kann der Einlass verwehrt werden. Wenn Sie als Bevollmächtigte:r an der Hauptversammlung teilnehmen, nehmen Sie bitte zusätzlich die auf Sie ausgestellte Vollmacht mit; falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesandt wurde, beschleunigen Sie die Registrierung, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten für die Teilnahme ist ab 08.30 Uhr (MESZ).
Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung
UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 AktG, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionärs:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum der zur Vertretung bevollmächtigten Person) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, und des AktG, um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen (einschließlich der Stimmrechtsvertreter:innen) an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Banken und IT-Dienstleistenden. Diese erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von UNIQA Insurance Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Aktionär:innen, (Stimmrechts‑)Vertreter:innen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der beurkundende Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, unter anderem auch aus § 128 Absatz 4 AktG (Verpflichtung der Gesellschaft, innerhalb von 14 Tagen nach der Abstimmung auf Verlangen eines:einer Aktionärs:in eine Bestätigung über die korrekte Erfassung und Zählung der von ihm:ihr abgegebenen Stimmen auszustellen), aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. In Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jede:r Aktionär:in hat, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen gegenüber der UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich über die E-Mail Adresse datenschutz@uniqa.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Telefax +43 50677 676 (UNIQA Kundenservice).
Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG (www.uniqagroup.com) unter Services/Datenschutz zu finden.
Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung
Hinweis gemäß § 106 Ziffer 2 littera b AktG: Die Hauptversammlung wird ab Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Ziffer 9 AktG und § 120 Absatz 2 Ziffer 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.034.739 Stück eigene Aktien, wobei 1.215.089 Stück eigene Aktien von UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück. Mehrere Aktiengattungen bestehen nicht.
Wien, im Mai 2026 Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG
07.05.2026 CET/CEST
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
UNIQA Insurance Group AG |
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Untere Donaustraße 21 |
|
1029 Wien |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 1 211 75-0 |
| E-Mail: |
investor.relations@uniqa.at |
| Internet: |
www.uniqagroup.com |
| ISIN: |
AT0000821103 |
| WKN: |
928900 |
| Börsen: |
Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322924 07.05.2026 CET/CEST
| AT0000821103 |
| 07.05.2026 | ARBOR Technology Corp. | ARBOR Technology stellt die ARES-2100-Serie für Edge-KI der nächsten Generation mit Intel Core-Prozessoren der 3. Generation vor
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ARBOR Technology Corp.
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
ARBOR Technology stellt die ARES-2100-Serie für Edge-KI der nächsten Generation mit Intel Core-Prozessoren der 3. Generation vor
07.05.2026 / 09:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TAIPEI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die ARBOR Technology Corp., ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für das industrielle Internet der Dinge (IIoT) und Edge-KI-Computing, stellt die ARES-2100-Serie vor, ein ultraschlankes, lüfterloses Edge-KI-System, das mit Intel® Core™-Prozessoren der 3. Generation (Wildcat Lake) ausgestattet ist. Entwickelt für die industrielle Automatisierung, industrielle Bildverarbeitung, ressourcenschonende Edge-KI-Inferenzaufgaben und die Bereitstellung von Smart-Factory-Anwendungen.
Hybride Edge-KI-Architektur mit hoher Effizienz
Bis zu 40 TOPS KI-Rechenleistung
Der ARES-2100 basiert auf einer hybriden Rechenarchitektur, die fortschrittliche CPU-Kerne, Intel Xe3-Grafik und Intel NPU 5.0 kombiniert, und bietet eine KI-Leistung von bis zu 40 TOPS. Seine dedizierte NPU liefert bis zu 17 TOPS für komplexe neuronale Verarbeitungsprozesse, reduziert die CPU-Auslastung und ermöglicht schnellere Inferenz mit geringer Latenz für Anwendungen wie automatisierte Inspektion und industrielle Bildverarbeitung – und das alles in einem thermisch optimierten, lüfterlosen Design.
Ultradünnes 1U-Design für Umgebungen mit begrenztem Platzangebot
Mit seinem kompakten 1U-Formfaktor und -Gehäuse eignet sich der ARES-2100 ideal für Einsätze mit begrenztem Platzangebot wie 1U-Racks, AMR-/AGV-Systeme und schmale Industriegehäuse. Ausgelegt für 24/7-Zuverlässigkeit, bietet er MIL-STD-810H-konforme Robustheit, ein sicheres Kabelverriegelungsdesign, bis zu drei 2,5-GbE-LAN-Ports, flexible M.2-Erweiterung, einen breiten 9–36-V-Gleichstromeingang, optionalen UFS-3.1-Speicher und einen Betriebsbereich von -20 °C bis 60 °C – und liefert so skalierbare, stabile Edge-KI-Leistung.
ARBOR und Intel treiben gemeinsam die Innovation im Bereich Edge-KI der nächsten Generation voran
ARBOR und Intel werden die Innovation im Bereich Edge-KI der nächsten Generation gemeinsam weiter vorantreiben und leistungsstarke, zuverlässige und zukunftsfähige Lösungen für reale Edge-KI-Anwendungen bereitstellen.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2972773/ARBOR_Unveils_ARES_2100_Series_for_Next_Generation_Edge_AI_with_Intel_Core_Series_3_Processors.jpg
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2322918 07.05.2026 CET/CEST
| noisin460439 |
| 07.05.2026 | MSI IPC | MSI IPC bringt den Quad-Display-Slim-Box-PC MS-C936 und den SBC MS-CF27 mit hoher Konnektivität für industrielles Edge-Computing auf den Markt
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MSI IPC
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
MSI IPC bringt den Quad-Display-Slim-Box-PC MS-C936 und den SBC MS-CF27 mit hoher Konnektivität für industrielles Edge-Computing auf den Markt
07.05.2026 / 09:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die beiden neuen Plattformen sind speziell auf Edge-Computing, Smart Retail und Automatisierung zugeschnitten und bieten leistungsstarke DDR5-Funktionen sowie Unterstützung für mehrere Bildschirme für AIoT-Anwendungen der nächsten Generation.
TAIPEI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- MSI IPC, ein weltweit führender Anbieter von Embedded-Computing-Lösungen in Industriequalität, gab heute die Einführung von zwei leistungsstarken Lösungen bekannt, die speziell für die wachsenden Anforderungen des AIoT-Zeitalters entwickelt wurden: des ultraschlanken, lüfterlosen Box-PC MS-C936 und des 3,5-Zoll-Einplatinencomputers (SBC) MS-CF27. Diese Produkteinführungen sind Teil einer strategischen Initiative von MSI IPC, um die vertikale Expansion in den Bereichen Edge-Computing, intelligente Automatisierung, intelligenter Einzelhandel, Digital Signage und intelligenter Verkehr voranzutreiben.
MS-C936: Das ultraschlanke Kraftpaket: Mit einer Dicke von nur 29 mm ist der MS-C936 ein lüfterloser Box-PC, der mit Intel Raptor Lake-P Refresh-Prozessoren der U-Serie ausgestattet ist. Er wurde für Einsätze mit begrenztem Platzangebot entwickelt, bei denen keine Kompromisse hinsichtlich Bildqualität oder Langlebigkeit eingegangen werden dürfen.
- Hohe Durchsatzleistung: Zwei 2,5-GbE-LAN-Anschlüsse und Unterstützung für bis zu 96 GB DDR5-Speicher bieten eine enorme Datenverarbeitungskapazität.
- Vier unabhängige Displays: Verfügt über zwei HDMI- und zwei DisplayPort-Anschlüsse (über USB-C) für beeindruckende 4K/8K-Multi-Display-Konfigurationen.
- Flexible Erweiterung: Ausgestattet mit mehreren M.2-Steckplätzen (M-, B- und E-Keys) für Hochgeschwindigkeitsspeicher und drahtlose Konnektivität.
- Industrietaugliche Bauweise: Das lüfterlose Design mit Stoß- und Vibrationsfestigkeit gemäß IEC 60068-2 gewährleistet Zuverlässigkeit rund um die Uhr.
MS-CF27: Kompakter 3,5-Zoll-SBC für industrielle Konnektivität Der MS-CF27 SBC bietet eine flexible, energieeffiziente Lösung für industrielle Gateways und Machine Vision. Basierend auf den Intel Alder Lake-N-, Amston Lake- und Twin Lake-N-Plattformen zeichnet er sich durch hervorragende Konnektivität und Energieverwaltung aus.
- Überragende Konnektivität: Verfügt über vier Intel Gigabit-Ethernet-Ports und ist damit eine erstklassige Wahl für industrielle Netzwerke und intelligente Verkehrsknotenpunkte.
- Flexible E/A-Integration: Umfasst bis zu 6 serielle COM-Ports und Unterstützung für drei unabhängige Displays (HDMI/DP/LVDS).
- Robuste Stromversorgung: Unterstützt 12-V- bis 24-V-Gleichstromeingänge und gewährleistet so einen stabilen Betrieb in schwankenden industriellen Stromnetzen.
Die Zukunft des IPC vorantreiben „Mit der Einführung des MS-C936 und des MS-CF27 erweitert MSI IPC weiterhin die Grenzen des Möglichen im Bereich des kompakten Industriedesigns", sagte Eunice Huang, Vice President von MSI IPC. „Ob es um die Ansteuerung hochauflösender Digitaldisplays oder die Bewältigung komplexer Edge-Netzwerkaufgaben geht – diese Produkte bieten die Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit, die unsere Kunden für ihre AIoT-Projekte der nächsten Generation benötigen."
Verfügbarkeit Der MS-C936 und der MS-CF27 können ab sofort bestellt werden. Für Preis- oder Konfigurationsdetails kontaktieren Sie uns bitte über das Anfrageformular..
Die vollständigen Spezifikationen finden Sie unter: MS-C936: https://ipc.msi.com/product_detail/Industrial-Computer-Box-PC/Slim-BOX/MS-C936 MS-CF27: https://ipc.msi.com/product_detail/Industrial-Motherboard/3.5%22-SBC/MS-CF27
Informationen zu MSI IPC MSI IPC hat sich auf Embedded-Computing-Lösungen für den industriellen Einsatz spezialisiert. Mit seinem Bekenntnis zu Innovation und Qualität bietet das Unternehmen robuste und anpassbare Plattformen für eine Vielzahl von Branchen, darunter Smart Retail, Fertigung, Automatisierung, Transportwesen und KI-gesteuerte Systeme.
Weitere Informationen finden Sie unter https://ipc.msi.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Facebook, und Abonnieren Sie unseren Newsletter für die neuesten Updates und Produktneuheiten.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2973708/MSI_IPC_MS_C936_Slim_BOX_PC.jpg
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2322920 07.05.2026 CET/CEST
| noisin695839 |
| 07.05.2026 | The Stepstone Group | Im Schnitt 4 Monate auf Jobsuche: Hochschulabsolvent*innen erleben Realitätsschock
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EQS-Media / 07.05.2026 / 09:01 CET/CEST
Presseinformation Im Schnitt 4 Monate auf Jobsuche: Hochschulabsolvent*innen erleben Realitätsschock
- Von Optimismus zu Ernüchterung: 76 % der Studierenden blicken vor dem Abschluss positiv auf ihre Karriere, 56 % der Berufseinsteiger*innen empfinden die Jobsuche als schwierig
- Vom Hörsaal in die Realität: Suche nach dem ersten Job dauert für Master-Absolvent*innen im Schnitt 2 Monate länger als für Bachelor-Absolvent*innen
- Praxiserfahrung ist der wichtigste Aspekt beim Berufseinstieg, doch nicht einmal jedes zweite Unternehmen bietet entsprechende Stellen an
Düsseldorf, 7. Mai 2026 – Beim Berufseinstieg von Studierenden weicht Optimismus schnell Ernüchterung. Master-Absolvent*innen suchen im Schnitt 21 Wochen bis sie einen passenden Einstiegsjob finden. Damit benötigen sie über zwei Monate länger als Bachelor-Absolvent*innen, die nach durchschnittlich 13 Wochen fündig werden. Das zeigt eine aktuelle Befragung von Stepstone zur Situation junger Talente auf dem Arbeitsmarkt.
„Der Berufseinstieg ist für viele deutlich schwieriger geworden, weil Erwartungen und Realität am Arbeitsmarkt auseinanderlaufen. Unternehmen suchen zwar dringend Nachwuchs, setzen aber gleichzeitig häufig Praxiserfahrung voraus, die viele Absolventinnen und Absolventen erst im Job sammeln können“, sagt Dr. Christina Langer, Senior Economist und Arbeitsmarktforscherin bei The Stepstone Group. Unternehmen suchen Nachwuchs – bieten aber kaum Einstiegsmöglichkeiten
Für viele Absolvent*innen ist praktische Erfahrung der entscheidende Türöffner in den Beruf. 41 % der Befragten geben an, dass Praktika oder Werkstudententätigkeiten den Einstieg entscheidend erleichtert haben. Für fast jeden Dritten (34 %) war eine solche Tätigkeit während des Studiums sogar das direkte Ticket zur Übernahme.
Praxiserfahrung zu sammeln, wird für Nachwuchstalente dabei immer herausfordernder, wie die Stepstone-Analyse zeigt: Obwohl 73 % der Unternehmen einen deutlichen Nachwuchsmangel beklagen, bietet nicht einmal jedes zweite Unternehmen entsprechende Einstiegsmöglichkeiten. Nur 46 % der Firmen stellen Werkstudierende oder Praktikant*innen ein, lediglich 19 % setzen auf Traineeprogramme. Hohe Anforderungen erschweren Berufseinstieg zusätzlich
Neben der fehlenden Praxiserfahrung erschweren auch die Anforderungen vieler Stellenanzeigen den Einstieg. 67 % der Berufseinsteigenden berichten, dass für Einstiegspositionen häufig unrealistische Anforderungen gestellt werden, die sie kaum erfüllen können. Gleichzeitig bleiben Bewerbungen oft unbeantwortet: 71 % geben an, im Bewerbungsprozess regelmäßig keine Rückmeldung zu erhalten. 54 % haben generell das Gefühl, dass ihre Kompetenzen aktuell wenig gefragt sind.
Die Folge: Während 76 % der Studierenden vor dem Abschluss noch optimistisch auf ihre Karriere blicken, folgt mit dem Eintritt in den Arbeitsmarkt oftmals die Ernüchterung: 56 % der Berufseinsteigenden stufen die reale Jobsuche als schwierig ein.
„Viele Berufseinsteigende erleben einen echten Realitätsschock beim Eintritt in den Arbeitsmarkt“, sagt Langer. „Wer Nachwuchs gewinnen will, muss Einstiegshürden senken und gezielt Möglichkeiten für Praxiserfahrung schaffen. Hier entscheidet sich, welche Unternehmen sich langfristig die Fachkräfte von morgen sichern.“ Über die Befragung
Für die Studie „Entry Level Jobs" befragten Stepstone und Studydrive im November 2025 rund 4.500 Personen in Deutschland – darunter 754 Studierende, 331 Young Professionals sowie 455 Personalverantwortliche. Mit der Online-Befragung untersucht wurden die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen gegenüber Nachwuchskräften, die beruflichen Zukunftserwartungen von Studierenden und Young Professionals sowie die wahrgenommene Jobsicherheit verschiedener Studienfächer. Die Gesamtstichprobe ist nach Alter, Geschlecht und Bildung repräsentativ für die Erwerbsbevölkerung in Deutschland; Studierende, Young Professionals und Personalverantwortliche werden als eigene Untergruppen ausgewertet. Als Young Professionals gelten in dieser Studie Hochschulabsolvent*innen mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung. Über The Stepstone Group
The Stepstone Group ist eine weltweit führende digitale Recruiting-Plattform, die Unternehmen mit passenden Talenten zusammenbringt und Menschen hilft, den richtigen Job zu finden. Mit Hilfe KI-unterstützter Job-Marktplätze und programmatischer Marketing-Lösungen erreichen jedes Jahr mehr als 130 Millionen Bewerbungen rund 130.000 Arbeitgeber. Das Unternehmen ist in mehr als 10 Ländern aktiv – darunter mit Stepstone in Deutschland, mit Appcast in den USA und mit Totaljobs in Großbritannien. The Stepstone Group mit Hauptsitz in Düsseldorf beschäftigt weltweit rund 3.000 Menschen. Mehr Informationen unter: www.thestepstonegroup.com/deutsch Kontakt
The Stepstone Group Presse press@stepstone.com
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: The Stepstone Group
Schlagwort(e): Dienstleistungen
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
The Stepstone Group |
|
Völklinger Straße 1 |
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40219 Düsseldorf |
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Deutschland |
| Internet: |
https://www.thestepstonegroup.com/de/ |
| EQS News ID: |
2322666 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS-Media |
2322666 07.05.2026 CET/CEST
| noisin026500 |
| 07.05.2026 | MHP Hotel AG | Original-Research: MHP Hotel AG (von NuWays AG): BUY
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Original-Research: MHP Hotel AG - von NuWays AG
07.05.2026 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von NuWays AG zu MHP Hotel AG
| Unternehmen: |
MHP Hotel AG |
| ISIN: |
DE000A3E5C24 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
BUY |
| Kursziel: |
EUR 3.5 |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 months |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Philipp Sennewald |
MOOONS goes Germany, final FY25 out; chg.
Yesterday, MHP provided the market with two news items: (1) the company announced the first German MOOONS hotel & (2) released its FY25 annual report. In detail:MOOONS is coming to Frankfurt. MHP has signed a long-term lease with Rock Capital Group for a 200+ room upscale lifestyle hotel in central Frankfurt, opening in 2029. The property will be converted from an office building with two additional floors added, explaining the ~3-year development timeline. Management guides for stabilised annual sales of € 12-14m at an 8-10% EBITDA margin, implying stabilised EBITDA of € 1.1-1.4m. As with the original MOOONS in Vienna, the margin profile is set to be structurally superior to MHP's franchise portfolio: by cutting out the franchise partner entirely, MOOONS retains the royalty and system fees that would otherwise flow to Marriott, Hilton or Hyatt, directly boosting bottom-line conversion. In fact, the Vienna hotel is already posting 11% EBITDA margins, making the management projection appear rather conservative. On top of that, the lean F&B model, with a reduced footprint and lower staffing requirements, is explicitly designed as a margin driver rather than a cost centre.
In yesterday’s CC, CEO Frehse added further conviction to the MOOONS growth story, stating that two additional projects beyond Frankfurt are currently in advanced planning, and did not rule out that MOOONS could one day evolve into its own franchise model, which would effectively turn MHP from a pure franchisee into a franchisor. That optionality is not reflected in our estimates and could represent a significant re-rating catalyst. RevPar in Frankfurt (market estimates) is forecasted to grow 11% through 2029 (Eastdil/PMA), and operational synergies with the nearby JW Marriott via the YMCS platform should support the unit economics.
In addition to this, the FY25 report was released, showing sales in line with the implication from the Q4 trading statement at € 178m (+10.6% yoy). Adj. EBITDA (ex. Conrad) increased 33% yoy to € 8.0m, driven by operating leverage especially in connection with the ramp up of the Koenigshof and JW Marriott (post-renovation). On hotel KPIs: stripping out the Conrad ramp-up effect, adj. RevPar rose 6% to € 179 and adj. occupancy held stable at 78%, a strong result given the tough comp. with the Euros and Munich concert series (e.g. Adele, Taylor Swift) in 2024.
Given strong Q1 momentum (sales up 25% to € 41.5m), the FY guidance of € 225m sales (eNuW: € 227m) and >€ 10m reported EBITDA (eNuW: € 10.2m) was confirmed. In our view, the release, especially the MOOONS rollout, fully confirms the investment case as MHP transitions from a franchisee-heavy business model into a multi-pillar platform operator.
At 5.1x FY26e EV/EBITDA the stock continues to trade at highly undemanding levels. We hence confirm BUY, PT raised to € 3.50 (old: € 3.30), based on DCF.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: mhp-hotel-ag-2026-05-07-previewreview-en-e511c
Die Analyse oder weiterführende Informationen zu dieser können Sie hier downloaden: https://www.nuways-ag.com/research-feed
Kontakt für Rückfragen:
NuWays AG - Equity Research Web: www.nuways-ag.com Email: research@nuways-ag.com LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/nuwaysag Adresse: Mittelweg 16-17, 20148 Hamburg, Germany ++++++++++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Offenlegung möglicher Interessenkonflikte nach § 85 WpHG beim oben analysierten Unternehmen befindet sich in der vollständigen Analyse. ++++++++++
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2322896 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3E5C24 |
| 07.05.2026 | Cherry SE | Cherry SE veröffentlicht Ergebnisse für das erste Quartal 2026 – Operative Profitabilität signifikant gesteigert
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Cherry SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Cherry SE veröffentlicht Ergebnisse für das erste Quartal 2026 – Operative Profitabilität signifikant gesteigert
07.05.2026 / 08:36 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 07. Mai 2026 – Die Cherry SE hat heute ihren Bericht für das erste Quartal 2026 veröffentlicht. Trotz des rückläufigen Konzernumsatzes von 20,8 Mio. Euro (Q1 2025: 25,3 Mio. Euro) konnte die operative Profitabilität deutlich verbessert werden. Die bereinigte Konzern-EBITDA-Marge stieg auf -2,9 % nach -8,0 % im Vorjahreszeitraum, was maßgeblich auf eine gesenkte Kostenbasis sowie eine verbesserte Bruttomarge in den Segmenten Digital Health & Solutions (DH&S) und Components zurückzuführen ist. Um diesen Trend zu verstärken, initiiert der Vorstand das umfassende Transformationsprogramm „Project Blossom“, wodurch eine bedarfsgerechte Anpassung der Organisationsstruktur sowie neue Wachstumsinitiativen die Rückkehr zur operativen Profitabilität ab 2027 absichern.
Das erste Quartal 2026 war durch eine konsequente Kostendisziplin geprägt, um das Betriebsergebnis insbesondere im Bereich Peripheriegeräte wieder zu steigern. Während der europäische Markt durch hohe Lagerbestände in den Vertriebskanälen und eine verhaltene Nachfrage herausfordernd blieb, zeigten die eingeleiteten Sparmaßnahmen deutliche Wirkung. So konnten beispielsweise die Marketing- und Vertriebskosten signifikant um rund 40 % gesenkt werden. Ein wesentlicher Meilenstein ist zudem die Stabilisierung der Liquidität: Der operative Cashflow drehte mit 1,3 Mio. Euro deutlich ins Plus, nachdem im Vorjahreszeitraum noch ein Abfluss von 8,0 Mio. Euro verzeichnet worden war.
Digital Health & Solutions:
Das Segment DH&S verzeichnete einen starken Umsatzanstieg auf 5,2 Mio. Euro (Q1 2025: 2,7 Mio. Euro), getrieben durch die fortschreitende TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen sowie einen zusätzlichen Bedarfsschub durch den Austausch und Ersatz von Altgeräten bei E-Health-Terminals. Auf vergleichbarer Basis, bereinigt um den Effekt aus dem Verkauf der Hygienetastatursparte im Vorjahr, konnte der Umsatz sogar mehr als verdreifacht werden. Die bereinigte EBITDA-Marge des Segments verbesserte sich deutlich auf 33,5 % (Q1 2025: -43,7 %).
Der im November eingeleitete M&A-Prozess konzentriert sich mittlerweile auf das Segment DH&S und verläuft planmäßig. Ziel der Veräußerung ist es, den Verkaufserlös konsequent in das Wachstum des Kerngeschäfts mit Peripherals und Components zu investieren und die Bilanz zu stärken.
Gaming & Office Peripherals:
Im Bereich Gaming & Office Peripherals lag der Umsatz mit 14,8 Mio. Euro zwar unter dem Vorjahreswert von 21,2 Mio. Euro, die Bruttomarge konnte dennoch bei knapp 39 % stabil gehalten werden. Bereinigt um den einmaligen Erwerb von US-Lagerbeständen durch bestimmte mit Argand Partners verbundene Unternehmen im Jahr 2025 sowie um Währungseffekte im Dollar und Renminbi belief sich der Umsatzrückgang auf rund 17 % bzw. absolut auf -3,0 Mio. Euro im Vergleich zum bereinigten Vorjahreswert von 17,8 Mio. Euro.
Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf eine weiterhin verhaltene Nachfrage im Gaming-Umfeld sowie auf strukturelle Anpassungen im Zuge der strategischen Neuausrichtung zurückzuführen. Zudem dämpften im Office-Geschäft erhöhte Lagerbestände in den Vertriebskanälen, insbesondere bei deutschen Distributoren, das kurzfristige Absatzpotenzial. Cherry verzichtete dabei bewusst auf stark rabattierte Verkaufsmaßnahmen, um die Margenqualität zu schützen und eine nachhaltige Stabilisierung der Marktpreise sicherzustellen. Gleichzeitig profitierte das Segment bereits spürbar von einer im Zuge der Neuausrichtung signifikant reduzierten Kostenbasis im Vertrieb.
Components:
Das Segment Components blieb im ersten Quartal 2026 weiterhin von einem herausfordernden Marktumfeld und einer volumenbedingt rückläufigen Umsatzentwicklung geprägt. Gleichzeitig wirkten sich Maßnahmen zur Optimierung des Produktmixes positiv auf die Profitabilität aus. Die Bruttomarge verbesserte sich deutlich auf 72,6 % nach 47,5 % im Vorjahresquartal. Das bereinigte EBITDA erhöhte sich entsprechend auf -0,3 Mio. Euro gegenüber -0,6 Mio. Euro im Vorjahr.
Transformationsprojekt Blossom:
Mit dem „Projekt Blossom“ stellt Cherry seinen Stakeholdern heute eine zweistufige strategische Neuausrichtung vor, um das zukünftig auf Peripherals spezialisierte Unternehmen nachhaltig auf den Pfad der Wertschöpfung zurückzuführen, zurück zu Wachstum und einem positiven Betriebsergebnis. Der erste Schritt fokussiert sich auf den Aufbau neuer Wachstumschancen durch vier zentrale Initiativen: die Stärkung des Office- & B2B-Geschäfts mit Start in der DACH-Region, den Ausbau von E-Commerce und digitalen Kanälen in Westeuropa und den USA, die Beschleunigung des regionalen Wachstums in China und den USA sowie eine verstärkte Fokussierung auf das Segment Security & Industry in Westeuropa, beginnend in Deutschland. Parallel dazu umfasst der zweite Schritt eine grundlegende Neugestaltung der Kostenstrukturen, die eine weitere Reduktion der nicht produktbezogenen annualisierten Fixkosten um rund 8 Mio. Euro vorsieht. Durch diese strukturelle Anpassung der Organisation wird ein Ziel-Betriebsmodell angestrebt, das bereits bei einem Jahresumsatz von 85 Mio. Euro und einer Bruttomarge von 44 % die Erreichung der Gewinnschwelle auf EBIT-Ebene ermöglicht.
Rogier Volmer, CEO der Cherry SE: „Mit dem Transformationsprojekt Blossom hat das Unternehmen einen klaren Plan aufgestellt, um die ermutigenden Signale des ersten Quartals in nachhaltige Wertschöpfung zu verwandeln. Der Fokus liegt nicht mehr nur darauf, den Rückgang zu stoppen, sondern die Basis für künftiges profitables Wachstum durch gesteigerte Effizienz und gezielte Investitionen in Kernmärkte wie die USA, APAC und die DACH-Region wieder aufzubauen.“
Über Cherry
Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.
CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Kenosha), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).
Mehr Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/
Kontakt
Cherry SE
Nicole Schillinger
Investor Relations
P: Rosental 7, c/o Mindspace, 80331 München
T: +49 (0) 9643 2061 848
E: ir@cherry.de
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
| Unternehmen: |
Cherry SE |
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Rosental 7, c/o Mindspace |
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80331 München |
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Deutschland |
| Telefon: |
+4996432061848 |
| ISIN: |
DE000A3CRRN9 |
| WKN: |
A3CRRN |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322724 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322724 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3CRRN9 |
| 07.05.2026 | Delivery Hero SE | Seit 15 Jahren für dich da
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Delivery Hero SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Seit 15 Jahren für dich da
07.05.2026 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Seit 15 Jahren für dich da
Vor 15 Jahren hatten wir eine simple Idee: Essen zu bestellen sollte einfacher sein. Kein Suchen in Papier-Speisekarten mehr, kein Telefonieren und hoffen, dass alles klappt. Uns war klar: Das geht besser. Also haben wir eine Lösung gebaut, mit der ihr euer Lieblingsessen mit nur ein paar Klicks bekommt. Seitdem arbeiten wir jeden Tag daran, euch das Wichtigste zurückzugeben: eure Zeit.
Angefangen haben wir mit der Lieferung von Essen: Wir haben die Technologie und Logistik aufgebaut, um euch den Lunch, das Abendessen oder den Mitternachtssnack direkt an die Haustür zu bringen. Heute nutzen Millionen von Menschen auf vier Kontinenten unsere Apps jeden Tag – nicht nur fürs Abendessen, sondern für Lebensmittel um Mitternacht, ein vergessenes Geburtstagsgeschenk, Medikamente, wenn es einem mal nicht gut geht, oder den Kaffee, der den Montag rettet. Wir haben 15 Jahre lang immer wieder neu gedacht, was möglich ist, von Quick Commerce über Dmarts bis hin zu Cloud Kitchens. Dabei haben wir die Liefer-Infrastruktur der Zukunft gebaut.
Heute haben wir mehr als 60 Millionen aktive Kunden im Monat. Wir sind zur weltweit führenden lokalen Lieferplattform geworden, weil wir immer nah dran geblieben sind. Wir sind in deiner Stadt, wir liefern in deiner Nachbarschaft und wir sprechen deine Sprache. Egal, ob du uns im Nahen Osten und Nordafrika als talabat, Hungerstation, Yemeksepeti oder instashop kennst, in Asien als Baedal Minjok oder foodpanda, in Europa als Glovo, foodora, efood oder foody, oder als PedidosYa in Lateinamerika: Jede dieser Apps wurde genau für dich entwickelt und für den Ort, an dem du lebst.
Unser Weg war nicht immer einfach oder geradlinig, aber die Sorgfalt hinter unseren Entscheidungen ist immer dieselbe geblieben. Wir sind sehr bewusst gewachsen und haben gezielt investiert – immer mit dem Ziel, dass deine Erfahrung mit jeder Bestellung ein Stück besser wird. Heute, nach 15 Jahren, sind wir ein anderes Unternehmen als noch vor nur drei Jahren: Wir sind fokussierter in unserer globalen Präsenz, profitabler – und entschlossener denn je, dir alle deine Wünsche zu erfüllen, egal wo du uns findest.
Unsere 15 Jahre Erfahrung fließen in eine Technologie, die jeden Tag smarter und schneller wird. Die nicht nur auf Wachstum ausgelegt ist, sondern darauf, langfristig Bestand zu haben. Wir konzentrieren uns auf die kleinen Details, die den großen Unterschied machen: die gesparte Minute, die Bestellung, die genau zum versprochenen Zeitpunkt ankommt, oder der Laden um die Ecke, der über unsere App neue Kunden findet. Wo Restaurants Bestellungen früher noch per Fax erhielten, hilft dir unsere KI-gestützte Plattform heute dabei, das Beste in deiner Nachbarschaft zu entdecken.
Delivery Hero ist Teil von etwas Größerem. Wir sind gemeinsam mit den Städten gewachsen, in denen wir aktiv sind: Wir unterstützen lokale Restaurants und Läden, schaffen flexible Einkommensmöglichkeiten für Fahrerinnen und Fahrer und stärken den Puls der lokalen Wirtschaft. Wir haben uns seit unseren allerersten Startup-Tagen zu einem börsennotierten Unternehmen entwickelt, das täglich bis zu 12 Millionen Bestellungen abwickelt und seine Profitabilität Jahr für Jahr steigert. Jeder Schritt auf diesem Weg war eine Teamleistung und wir sind all jenen dankbar, die an unsere Vision geglaubt und uns mit ihrer Zeit, ihrem Rat und ihrem Kapital unterstützt haben.
Wenn wir auf die nächsten 15 Jahre blicken, erinnern wir uns nicht nur an gestern; wir konzentrieren uns darauf, eine Zukunft zu bauen, in der alles, was du brauchst, nur Minuten entfernt ist. Während wir das nächste Kapitel unserer Geschichte schreiben, werden wir die Märkte, in denen wir führend sind, noch tiefer durchdringen. Wir werden die nötigen Entscheidungen treffen, um sicherzustellen, dass jeder Euro, den wir investieren, für alle unsere Stakeholder hart arbeitet – und dir bei jeder Bestellung ein noch besseres, nahtloseres Erlebnis bietet.
Wir werden uns unser ‚Challenger-Mindset‘ weiter bewahren, um die Grenzen der Technologie zu erweitern und Innovationen auf neue Weise zum Leben zu erwecken. Von der KI, die unsere Plattform antreibt, bis hin zu den Robotern und Drohnen, die beginnen, unsere Straßen und den Luftraum zu erobern. Alles mit einem Ziel: sicherzustellen, dass wir dir immer das liefern, was du brauchst – genau dann, wenn du es brauchst.
Im Namen von uns allen bei Delivery Hero: Danke.
Niklas Östberg
Mitgründer und CEO von Delivery Hero
ÜBER DELIVERY HERO
Delivery Hero ist die weltweit führende lokale Lieferplattform, die ihren Dienst in rund 65 Ländern in Asien, Europa, Lateinamerika, dem Nahen Osten und Afrika anbietet. Das Unternehmen startete 2011 als Lieferdienst für Essen und betreibt heute seine eigene Logistik auf vier Kontinenten. Darüber hinaus leistet Delivery Hero Pionierarbeit im Bereich des Quick-Commerce, der nächsten Generation des E-Commerce, mit dem Ziel, Lebensmittel und Haushaltswaren in weniger als einer Stunde - häufig in 20 bis 30 Minuten - zum Kunden zu bringen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin, Deutschland, ist seit 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und Teil des Börsenindex MDAX. Weitere Informationen: www.deliveryhero.com
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Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Delivery Hero SE enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie "glauben", "schätzen", "antizipieren", "erwarten", "beabsichtigen", "werden", oder "sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Delivery Hero SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizit irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322892 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A2E4K43 |
| 07.05.2026 | FRIWO AG | FRIWO mit erwartet verhaltenem Jahresauftakt – Belebung im zweiten Halbjahr 2026 dank geplanter Produktneueinführungen
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FRIWO AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
FRIWO mit erwartet verhaltenem Jahresauftakt – Belebung im zweiten Halbjahr 2026 dank geplanter Produktneueinführungen
07.05.2026 / 08:30 CET/CEST
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FRIWO mit erwartet verhaltenem Jahresauftakt – Belebung im zweiten Halbjahr 2026 dank geplanter Produktneueinführungen
- Konzernumsatz im ersten Quartal bei planmäßig moderaten 14,3 Mio. Euro
- Ergebnisentwicklung auf budgetiertem Niveau
- Solide Cash-Position als Basis für weiteres Wachstum trotz temporär negativem Ergebnis im ersten Quartal 2026
- Ausblick 2026 bestätigt: Konzernumsatz von 67 bis 77 Mio. Euro und leicht positives EBIT prognostiziert
Ostbevern, 7. Mai 2026 – FRIWO – ein international agierender Anbieter von Stromversorgungen und Ladetechnik – ist erwartet verhalten ins Geschäftsjahr 2026 gestartet. So lag der Konzernumsatz mit 14,3 Mio. Euro zwar deutlich unter dem Quartalswert des Vorjahres von 19,3 Mio. Euro, hierin waren jedoch mehr als 2,6 Mio. Euro aus Umsätzen aus dem mittlerweile veräußerten Hutschienengeschäft und dem Joint Venture in Indien enthalten. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) war mit -1,1 Mio. Euro (bereinigt -1,0 Mio. Euro, Q1-2025 -0,7 Mio. Euro) negativ, entsprach jedoch der Planung. Im Zuge der prognostizierten Geschäftsbelebung ab der Jahresmitte wird eine spürbare Verbesserung in Aussicht gestellt. Das Konzernergebnis erreichte mit -1,3 Mio. Euro das Vorjahresniveau. Trotz bereits spürbarer Belastungen auf der Kostenseite aus der anhaltenden Irankrise bestätigt der Vorstand die Gesamtjahresprognose für 2026 und die kommunizierten Wachstumziele für die Folgejahre bis 2030.
„Wir sind wie im Rahmen unserer Planung verhalten ins Geschäftsjahr 2026 gestartet. Wie avisiert rechnen wir aufgrund der bereits geplanten Produktneueinführungen mit einer Belebung unseres Geschäfts im zweiten Halbjahr. Daher bestätigen wir unsere Gesamtjahresprognose, beobachten aber genau mögliche Auswirkungen der Irankrise auf unser Geschäft“, kommentiert Dominik Woeffen, Vorstand der FRIWO AG. Seine Vorstandskollegin Ina Klassen ergänzt: „FRIWO geht mit einer Eigenkapitalquote von
34,8 % und einer sehr niedrigen Nettoverschuldung kerngesund ins neue Geschäftsjahr 2026. Damit sind wir gut positioniert, um unsere Innovationspipeline weiter zu füllen, die Internationalisierung voranzutreiben und sind gewappnet für mögliche aus den aktuellen geopolitischen Unsicherheiten entstehende Risiken.“
Eigenkapitalquote bei soliden 34,8 % - Nettoverschuldung weiter reduziert
FRIWO konnte die Nettoverschuldung zum 31. März 2026 gegenüber dem Jahresende 2025 weiter von 1,9 Mio. Euro auf 1,6 Mio. Euro reduzieren. Die Bilanzsumme der FRIWO AG lag zum Berichtsquartalsende bei 40,5 Mio. Euro (Ende 2025: 42,4 Mio. Euro) und die Eigenkapitalquote zeigte sich mit 34,8 % (Ende 2025: 35,6 %) kaum verändert auf einem guten Niveau. Damit weist FRIWO eine gesunde finanzielle und bilanzielle Basis für das geplante zukünftige Wachstum aus.
Die Mitarbeiterzahl ist zum Stichtag Ende März 2026 weiter auf 828 (Jahresende 2025: 866) gesunken; davon sind rund 90 % in den vietnamesischen Standorten aktiv.
Ausblick 2026 bestätigt: Belebung im zweiten Halbjahr erwartet
Der FRIWO Vorstand bestätigt die am 23. April 2026 kommunizierte Prognose für das Gesamtjahr 2026. Unter der Prämisse begrenzter Auswirkungen der Irankrise auf die Weltkonjunktur und die Kostenentwicklung geht der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2026 von einem Konzernumsatz in der Spanne von 67 bis 77 Mio. Euro aus. Grundlage hierfür ist eine innovationsgetriebene Belebung im zweiten Halbjahr. Zudem ist im Jahresvergleich zu berücksichtigen, dass im Vorjahr noch Umsätze aus aufgegebenen Geschäftsaktivitäten jeweils bis zum Vollzug der Transaktionen enthalten waren (14,4 Mio. Euro). Auf vergleichbarer Basis geht FRIWO daher von einem Umsatzwachstum aus. Dieses resultiert im Wesentlichen aus neuen Kundenprojekten und aus der Einführung neuer Standardprodukte. Für das um Sondereffekte bereinigte Konzern-EBIT (EBIT adjusted) wird ein leicht positiver Wert erwartet. Auf die bereits spürbaren Auswirkungen der geopolitischen Turbulenzen auf die Material-, Logistik- und Energiekosten hat das Unternehmen begonnen, mit Preisanpassungen und verstärkter Kosteneffizienz gegenzusteuern.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf den Investor-Relations-Seiten von FRIWO unter: www.friwo.com/de/about/investor-relations/
Kontakt Investor Relations und Medien
FRIWO AG
Vivian Hage
+49 (0) 2532 81 0 ir@friwo.com
Peter Dietz
+49 (0) 69 97 12 47 33 dietz@gfd-finanzkommunikation.de
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2322506 07.05.2026 CET/CEST
| DE0006201106 |
| 07.05.2026 | Finexity AG | Finexity AG: NuWays Research nimmt Coverage für FINEXITY Group auf – Kaufempfehlung mit Kursziel EUR 64,00
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Finexity AG
/ Schlagwort(e): Research Update
Finexity AG: NuWays Research nimmt Coverage für FINEXITY Group auf – Kaufempfehlung mit Kursziel EUR 64,00
07.05.2026 / 08:30 CET/CEST
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Das Analystenhaus NuWays hat die Coverage für FINEXITY, Betreiberin einer digitalen Handelsplatzinfrastruktur für tokenisierte Wertpapiere, aufgenommen. Die Analysten vergeben eine Kaufempfehlung (BUY) mit einem Kursziel von EUR 64,00. Einzigartige Marktposition
FINEXITY ist nach Ansicht der Analysten der einzige europäische Anbieter, der die gesamte Wertschöpfungskette – von Strukturierung und Emission über Handel und Abwicklung bis zur Nachbetreuung – auf einer einzigen Plattform abbildet. Mit über 250 tokenisierten Anleihen und mehr als 84.000¹ registrierten Investoren betreibt das Unternehmen bereits einen der aktivsten Marktplätze für tokenisierte Wertpapiere in Europa. Finanzieller Ausblick
Die Wertpapierexperten von NuWays gehen davon aus, dass der Umsatz bei FINEXITY bis zum Geschäftsjahr 2029 auf EUR 30,3 Mio. ansteigen wird, was einer jährlichen Wachstumsrate von rund 75 % entspricht. Der Breakeven auf Basis des EBITDA wird für Geschäftsjahr 2028 prognostiziert. DisclaimerDiese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der ‚Securities Act‘) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien der Finexity AG in den Vereinigten Staaten findet nicht statt. Das Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 WpPG wird auf der Webseite der Gesellschaft https://www.finexity-group.com/capital-increase-2026 im Bereich „Capital Increase“ veröffentlicht.Über FINEXITY
FINEXITY ist im Bereich Digital Assets mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. Über eine eigens entwickelte OTC-Handelsplatzinfrastruktur vernetzt FINEXITY Emittenten von tokenisierten Wertpapieren mit Handelspartnern und über 84.000¹ registrierten Anlegern. Der Handelsplatz ermöglicht Investitionen in eine breite Auswahl alternativer Anlageklassen – darunter Unternehmens-, Infrastruktur-, und Immobilien- und Sammlerstückanleihen. Zu den angeschlossenen Handelspartnern zählen neben unabhängigen Anlagevermittlern und Vermögensverwaltern auch die Sparkassen und Volksbanken.
Ergänzt wird die Plattform durch ein inhouse Capital Markets Team, das Emittenten sowohl bei der effizienten Strukturierung als auch bei der Platzierung gegenüber privaten und professionellen Anlegern unterstützt. Mit dieser Kombination aus Handelsplatzinfrastruktur und Kapitalmarktkompetenz bietet FINEXITY die vollständige Wertschöpfungskette tokenisierter Wertpapiertransaktionen – von der Strukturierung und Tokenisierung über die Platzierung bis hin zum OTC-Handel und zur Abwicklung.
¹ FINEXITY Group: 14.000 + Effecta GmbH: 70.000; Die angegebenen Zahlen sind Pro-forma-Zahlen, ungeprüft und dienen nur zur Veranschaulichung. Der Erwerb von 90,10 % der Effecta GmbH steht weiterhin unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Inhaberkontrollverfahrens.
Mehr Infos unter: www.finexity-group.comÜber NuWays
NuWays AG ist eine unabhängige Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf Small & Mid Caps. Mit einem ganzheitlichen Ansatz aus Equity Research, Corporate Access, ECM und Equity Story Advisory begleitet NuWays Unternehmen entlang des gesamten Kapitalmarktzyklus – mit direktem Zugang zu über 4.000 institutionellen und privaten Investoren aus Europa. Die Mission: Emittenten und Investoren auf Augenhöhe zusammenbringen – für mehr Transparenz und Sichtbarkeit im Kapitalmarkt. Medienkontakte FINEXITY
Robin Tillmann Sascha Dettmar
E-Mail: presse@finexity.com E-Mail: sascha@dettmar.email
Mobile: +49 175 389 7878 Mobile: +49 151 1007 0566
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322886 |
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2322886 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A40ET88 |
| 07.05.2026 | Schaeffler AG | Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1 Milliarde Euro
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Schaeffler AG
/ Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1 Milliarde Euro
07.05.2026 / 08:30 CET/CEST
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN
Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1 Milliarde Euro
Herzogenaurach | 7. Mai 2026 | Die Schaeffler AG hat am 6. Mai 2026 Unternehmensanleihen mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro erfolgreich bei internationalen Investoren platziert.
Die Transaktion setzt sich aus zwei Tranchen zusammen:
- EUR 500 Mio. 4,125 % Anleihe, fällig 13.05.2029
- EUR 500 Mio. 5,000 % Anleihe, fällig 13.05.2033
Aufgrund der starken Investorennachfrage waren die Anleihen mehrfach überzeichnet. Die neuen Anleihen wurden unter dem Debt-Issuance-Programm der Schaeffler AG begeben. Die Emissionserlöse werden für allgemeine Unternehmens- und Finanzierungszwecke verwendet.
Christophe Hannequin, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte: „Mit der erfolgreichen Platzierung der Anleihen konnten wir frühzeitig anstehende Fälligkeiten zu vorteilhaften Konditionen refinanzieren. Gleichzeitig ist die Transaktion ein weiterer Beleg für die Attraktivität unseres Kreditprofils und demonstriert unseren verlässlichen Zugang zu den Kapitalmärkten. In Zeiten volatiler Märkte ist das ein wichtiger Vertrauensbeweis.“
Die Ausgabe der neuen Anleihen ist für den 13. Mai 2026 vorgesehen. Die Anleihen werden am regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse notiert. Schaeffler hatte für die Platzierung der Anleihen Bank of America, BNP Paribas, Citi und Deutsche Bank als Global Coordinators sowie Bayern LB und Standard Chartered als Active Joint Bookrunner beauftragt.
Hier finden Sie ein Pressefoto von Christophe Hannequin: www.schaeffler.com/de/executive-board
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.
Rechtliche Hinweise: Anleihe Emission
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.
Diese Veröffentlichung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 und der zugrunde liegenden Gesetzgebung. Der Basisprospekt zum Debt-Issuance-Programm ist auf der Website der Luxemburger Börse unter https://www.bourse.lu/programme/Programme-Schaeffler/14509 verfügbar, und die endgültigen Bedingungen zu den Schuldverschreibungen werden nach ihrer Veröffentlichung dort verfügbar sein.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (der "Securities Act") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Securities Act nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Securities Act ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung, oder für andere Informationen in Bezug auf Schaeffler oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.
Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für Schaeffler und für niemanden sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten keine andere Person als jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion und sind gegenüber niemandem außer Schaeffler dafür verantwortlich, die ihren jeweiligen Kunden gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin erwähnte Angelegenheit zu beraten.
Im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre eigenen Konten handeln, die Wertpapiere von Schaeffler zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft die Wertpapiere von Schaeffler behalten, kaufen, verkaufen, anbieten oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen Wertpapieren und anderen Wertpapieren von Schaeffler oder damit verbundenen Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder anderweitig handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang einer solchen Investition oder Transaktion anzugeben, es sei denn, sie stehen im Einklang mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.
MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Schuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Schuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM – Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH – Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Schaeffler Gruppe – We pioneer motion
Seit 80 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Anhand von acht Produktfamilien beschreibt Schaeffler sein ganzheitliches Produkt- und Serviceangebot: von Lagerlösungen und Linearführungen aller Art bis hin zu Reparatur- und Monitoring-Services. Schaeffler ist mit rund 110.000 Mitarbeitenden an mehr als 250 Standorten in 55 Ländern eines der weltweit größten Familienunternehmen und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.
Ansprechpartner
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MDAX |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2322878 |
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2322878 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | auto-schweiz | EU treibt marktorientierte Klimapolitik voran – Mauterleichterungen und flexibilisierte CO₂-Vorgaben für Lastwagenhersteller
 Bern, 7. Mai 2026
Am 5. Mai hat das Parlament der Europäischen Union einer Änderung der EU-Regeln zur Strassenbenutzungsgebühr zugestimmt. Damit können emissionsfreie Lastwagen und Busse bis 30. Juni 2031 von Maut- und Nutzungsgebühren befreit oder deutlich günstiger gestellt werden. Erst im März hatte das Europäische Parlament einer Anpassung der CO₂-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge zugestimmt. Dies erleichtert es Lastwagenherstellern, Emissionsgutschriften zu sammeln und damit Zielabweichungen in späteren Jahren auszugleichen. Damit reagiert die EU auf die Marktrealitäten beim Hochlauf emissionsfreier Nutzfahrzeuge. Die Schweiz verliert mit den strengeren Vorschriften zunehmend den Anschluss.
Am 5. Mai hat das EU-Parlament eine gezielte Änderung der EU-Vorschriften zur Strassenbenutzungsgebühr, um die Möglichkeit zu verlängern, umweltfreundliche Lastwagen und Busse bis zum 30. Juni 2031 von Mautgebühren zu befreien. Die Abgeordneten unterstützten einen Vorschlag der Kommission, die Option zu verlängern, emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge von Maut- und Nutzungsgebühren auszunehmen oder deutlich reduzierte Gebühren anzuwenden. Dies soll für weitere fünfeinhalb Jahre gelten, vom 31. Dezember 2025 bis 30. Juni 2031.
Flexibilisierung ohne Langfristziele auszusetzen
An ihren langfristigen Reduktionszielen für schwere Nutzfahrzeuge hält die EU fest. Die CO₂-Emissionen neuer Lastwagen sollen gegenüber dem Niveau von 2019 bis 2025 um 15 Prozent sinken, bis 2030 um 45 Prozent, bis 2035 um 65 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent. Die im März 2026 beschlossenen Anpassungen betreffen nicht die Zielwerte, sondern den Umsetzungsweg. Die Hersteller erhalten mehr Möglichkeiten, sogenannte CO2-Credits zu sammeln. Dabei handelt es sich um Emissionsgutschriften, die in spätere Jahre übertragen werden können, um mögliche Zielverfehlungen auszugleichen. Damit entfällt die bisher vorgesehene lineare Verschärfung der Zielwerte zwischen 2025 und 2029. Die EU ist überzeugt, dass so Investitionen in emissionsfreie Lastwagen und Busse gestärkt werden.
Starke Signale für eine wirtschaftsorientierte Klimapolitik
Aus Sicht der Schweizer Automobilimporteure sind diese Entscheide des EU-Parlaments ein wichtiges Signal für eine marktorientierte Klimapolitik. Thomas Rücker, Direktor von auto-schweiz, sagt: «Die EU hat ihren Kurs konsequent korrigiert und zeigt, dass Klimapolitik und wirtschaftliche Realität zusammen gedacht und umgesetzt werden müssen. Die Transformation im Nutzfahrzeugsektor gelingt nur bei einem funktionierenden Ökosystem. Während die EU für Personenwagen und nun auch für schwere Nutzfahrzeuge die dringend benötigte Flexibilität schafft, zögert die Schweiz und setzt damit ihre Vorreiterrolle in der Elektrifizierung des Schwerverkehrs auf Spiel. Während andere flexibilisieren, denkt die Schweiz über höhere oder zusätzliche Abgaben für Elektrofahrzeuge nach und sieht keine Notwendigkeit für eine ähnliche Behandlung hiesiger Unternehmen.»
Schweiz bei E-Lastwagen europäische Spitze
Dabei zeigt gerade der Schweizer Nutzfahrzeugmarkt, dass die Elektrifizierung grundsätzlich vorankommt: Mit fast 1’000 neu immatrikulierten Elektro-Lastwagen über 3,5 Tonnen im vergangenen Jahr erreichte die Schweiz einen Marktanteil von über 22 Prozent – der höchste Wert in Europa. Wenn regulatorisch langfristige Investitionssicherheit geschaffen wird, etwa durch die Ausgestaltung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für emissionsfreie Lastwagen, sind Unternehmen bereit, in den Infrastrukturaufbau zu investieren.
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| 07.05.2026 | Agthia Group | Die Agthia Group startet eine einzigartige Plattform zum Aufbau von Kompetenzen im Gastronomiebereich, um Talente aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu fördern
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Agthia Group
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Die Agthia Group startet eine einzigartige Plattform zum Aufbau von Kompetenzen im Gastronomiebereich, um Talente aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu fördern
07.05.2026 / 08:25 CET/CEST
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ABU DHABI, VAE, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Agthia Group PJSC (AGTHIA:UH; oder die „Gruppe") hat die „Agthia Academy powered by Bühler" ins Leben gerufen – eine einzigartige Plattform zum Kompetenzaufbau, die darauf abzielt, Unternehmer, Betreiber und angehende Fachkräfte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten mit erstklassigem Know-how in den Bereichen Mühlenwesen, Backwaren und Produktionsoptimierung auszustatten. Das Programm ermöglicht es den Teilnehmern, internationale Standards in die tägliche Praxis umzusetzen, wodurch Qualität, Effizienz und Betriebsdisziplin verbessert werden und gleichzeitig die übergeordneten Ziele der Vereinigten Arabischen Emirate im Bereich der Ernährungssicherheit unterstützt werden.

Die Gründung der Agthia Academy fällt mit der Teilnahme von Agthia an der Initiative „Make it in the Emirates 2026" zusammen, die einen branchenorientierten Ansatz zur Kompetenzentwicklung verfolgt. Sie stärkt die Kompetenzen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette, hebt die betrieblichen Standards an und trägt zum nachhaltigen Wachstum der Branche bei.
Salmeen Alameri, Geschäftsführer und Chief Executive Officer der Agthia Group, kommentierte die Gründung wie folgt: „Die Akademie spiegelt unsere feste Überzeugung wider, dass die Zukunft des Lebensmittelsektors der VAE auf der Stärke seiner Menschen beruhen wird. Wir schaffen einen praxisorientierten Weg, der es Talenten aus den Emiraten ermöglicht, auf globale Best Practices zuzugreifen und diese selbstbewusst anzuwenden, wodurch Konsistenz, Produktivität und operative Exzellenz verbessert werden. Indem die Akademie das Lernen mit der praktischen Anwendung und messbaren Ergebnissen verbindet, unterstützt sie die langfristigen Ziele der VAE im Bereich der Ernährungssicherheit und trägt zum Aufbau einer widerstandsfähigeren, wettbewerbsfähigeren und innovationsgetriebenen Lebensmittelwirtschaft bei."
Heiko Feuring, Präsident von Bühler für den Mittleren Osten, Afrika und Indien, fügte hinzu: „Wir bei Bühler glauben, dass die Zukunft der Lebensmittelherstellung davon abhängt, Talente sowohl mit globalem Wissen als auch mit praktischer Erfahrung auszustatten. Durch unsere Partnerschaft mit Agthia bietet die Akademie Unternehmern, Betreibern und Fachleuten aus den Emiraten Zugang zu fortschrittlichen Technologien, modernen Produktionsverfahren und fundiertem Branchen-Know-how. Durch die Kombination von erstklassiger Ausbildung mit praktischer Anwendung tragen wir dazu bei, qualifizierte Arbeitskräfte zu entwickeln, die in der Lage sind, Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit im gesamten Lebensmittelsektor der VAE voranzutreiben."
Die Agthia Academy stärkt zudem die akademische Zusammenarbeit mit führenden Einrichtungen der VAE, darunter die United Arab Emirates University, die Zayed University und die Abu Dhabi Hospitality Academy – Les Roches. Diese Partnerschaften bieten Zugang zu fortschrittlichen Technologien, Branchenexpertise und anwendungsorientierten Ausbildungsmethoden, wodurch die Universitäten ihre Studiengänge verbessern, Studierende besser auf die sich wandelnden Anforderungen der Branche vorbereiten und Karrierewege schaffen können, die den globalen Standards des Lebensmittelsektors entsprechen.
Die Akademie wird ein strukturiertes Programm anbieten, das Präsenzunterricht, praktische technische Schulungen und internationale Erfahrungen kombiniert und in den Einrichtungen der Agthia Group in Abu Dhabi sowie in den globalen Schulungszentren der Bühler Group in der Schweiz durchgeführt wird.
Die Gründung unterstreicht Agthias langfristiges Engagement für die Stärkung der Ernährungssicherheit und die Entwicklung des nationalen Humankapitals und festigt gleichzeitig Abu Dhabis Position als führender Knotenpunkt für fortschrittliche Lebensmittelherstellung, Innovation und branchenorientiertes Lernen.
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322900 07.05.2026 CET/CEST
| noisin964460 |
| 07.05.2026 | Nota AI | Nota AI unterzeichnet einen Vertrag über die Lieferung von KI-Optimierungstechnologie sowie eine strategische Partnerschaft mit Mobilint zur Beschleunigung der Kommerzialisierung von On-Device-KI auf der heimischen NPU-Infrastruktur
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Nota AI
/ Schlagwort(e): Vertrag
Nota AI unterzeichnet einen Vertrag über die Lieferung von KI-Optimierungstechnologie sowie eine strategische Partnerschaft mit Mobilint zur Beschleunigung der Kommerzialisierung von On-Device-KI auf der heimischen NPU-Infrastruktur
07.05.2026 / 08:05 CET/CEST
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- NetsPresso® ist in die Mobilint-NPU-Produkte integriert – und bietet neben der Hardware auch eine Umgebung zur Optimierung und Bereitstellung von KI-Modellen
- Mobilint MLA100•Karten und Server auf Basis des MLA400 werden als zentrale NVA-Hardwareplattform eingesetzt – mit dem gemeinsamen Ziel, den Markt für Edge-basierte Video-KI zu erschließen
- Nota AI erweitert das NetsPresso®-Angebot von mobilen und Rechenzentrumsanwendungen auf Edge-AI-Implementierungen
SEOUL, Südkorea, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Nota AI (CEO Myung-su Chae), ein Spezialist für die Komprimierung und Optimierung von KI-Modellen, gab bekannt, dass das Unternehmen eine Vereinbarung mit Mobilint, einem Hersteller von Hochleistungs-KI-Halbleitern (NPU), unterzeichnet hat, um KI-Optimierungstechnologie bereitzustellen und eine strategische Partnerschaft aufzubauen.
Diese Vereinbarung wurde geschlossen, um die proprietären Funktionen der KI-Modellkomprimierungs- und -optimierungssoftware von Nota AI mit der führenden Expertise von Mobilint im Bereich des NPU-Hardware-Designs zu kombinieren, mit dem Ziel, gemeinsam leistungsstarke und energieeffiziente Lösungen für den globalen Edge-KI-Markt zu entwickeln.
Im Rahmen der Vereinbarung wird die fortschrittliche KI-Optimierungstechnologie von Nota AI eingesetzt, um die Benutzerfreundlichkeit der NPU-Produktpalette von Mobilint, darunter die Modelle MLA100 und MLA400, zu verbessern. Mobilint wird im Rahmen einer Lizenzvereinbarung die Plattform „NetsPresso®" von Nota AI zur Optimierung von KI-Modellen nutzen und in seine NPU-Produkte integrieren, sodass Endnutzer KI-Modelle erhalten, die komprimiert, quantisiert und für ihre jeweilige Hardwareumgebung optimiert wurden.
Durch diese Zusammenarbeit wird Mobilint in der Lage sein, seinen NPU-Kunden nicht nur Hardware, sondern auch Funktionen zur Optimierung und Bereitstellung von KI-Modellen in einem einzigen Paket anzubieten. Der praktische Nutzen von leistungsstarken KI-Halbleitern wird dann maximiert, wenn verschiedene KI-Modelle auf der Zielhardware stabil und effizient ausgeführt werden können. NetsPresso® soll als zentrale Softwareebene dienen, die die Inferenzleistung von KI-Modellen und die Ausführungseffizienz in NPU-basierten Mobilint-Umgebungen verbessert.
Durch diese Partnerschaft erweitert Nota AI zudem das von NetsPresso® unterstützte Hardware-Ökosystem auf den heimischen NPU-Markt. Das Unternehmen plant, den Einsatz seiner Vision-KI-Lösung NVA (Nota Vision Agent) auf den MLA100- und MLA400-basierten Karten und Servern von Mobilint zu prüfen und neue Geschäftsmöglichkeiten in den Märkten für Edge-basierte Video-KI zu erschließen, darunter Arbeitssicherheit, intelligente Verkehrssysteme, Smart City und Sicherheitsüberwachung.
NVA ist eine bildverarbeitungsbasierte KI-Lösung, die für die Überwachung von Videodaten in Bereichen wie Arbeitssicherheit, intelligente Verkehrssysteme, Smart City und Sicherheitsüberwachung eingesetzt werden kann. Nota AI wird die Machbarkeit und Leistungsfähigkeit von NVA auf Mobilint-NPUs prüfen und plant, schrittweise gemeinsame Marketingaktivitäten und die Kommerzialisierung voranzutreiben.
Diese Zusammenarbeit ist insofern von Bedeutung, als ein inländischer Anbieter von KI-Optimierungssoftware und ein inländischer Hersteller von KI-Halbleitern ihre jeweiligen Kerntechnologien bündeln, um KI-Lösungen für Endgeräte zu realisieren, die in realen industriellen Umgebungen eingesetzt werden können. NetsPresso® wird die Effizienz der KI-Modellausführung auf den NPUs von Mobilint steigern, während die Hardware von Mobilint als Ausführungsgrundlage für den Einsatz der NVA von Nota AI in der Praxis dienen wird.
Myungsu Chae, CEO von Nota AI, erklärte: „Diese Zusammenarbeit stellt einen wichtigen Meilenstein für die Optimierungstechnologie von Nota AI dar, um ihre Marktpräsenz innerhalb des heimischen KI-Halbleiter-Ökosystems auszubauen." Er fügte hinzu: „Durch die Schaffung eines Umfelds, in dem NetsPresso® mehr KI-Modelle schneller auf Mobilint-NPUs optimieren kann, freuen wir uns darauf, konkrete Anwendungsfälle zu entwickeln, die die Leistungsfähigkeit der Kombination aus heimischer Hardware und Software demonstrieren."
Dongjoo Shin, CEO von Mobilint, erklärte: „Diese Partnerschaft wird als Katalysator dienen, um die praktische Kommerzialisierung von On-Device-KI auf der heimischen NPU-Infrastruktur zu beschleunigen", und fügte hinzu: „Durch die Kombination der Modelloptimierungstechnologie von Nota AI mit unserer Hardware werden wir daran arbeiten, leistungsstarke und energieeffiziente KI-Dienste in vielfältigen industriellen Umgebungen zuverlässig bereitzustellen."
Gleichzeitig erweitert diese Vereinbarung die Reichweite des Angebots von Nota AI im Bereich der KI-Modelloptimierungstechnologie weiter. Nota AI hat im Rahmen eines weiteren Auftragserhalts die NetsPresso®-Technologie an das weltweit tätige Halbleiter-IP-Unternehmen Arm sowie an den mobilen AP der nächsten Generation von Samsung Electronics, den Exynos 2600, geliefert und seine KI-Optimierungstechnologie auf die Hochleistungs-NPU RNGD (Renegade) von Furiosa AI angewendet, wodurch das Unternehmen seine Präsenz in den Bereichen Mobilgeräte und Rechenzentren stetig ausbaut. Diese Vereinbarung mit Mobilint erweitert die geschäftliche Reichweite von NetsPresso® auf Edge-AI-Anwendungen vor Ort, nachdem das Unternehmen bereits in den Bereichen Mobilfunk und Rechenzentren expandiert ist.
Nota AI wird seine Partnerschaften mit Herstellern von KI-Halbleitern weiter ausbauen und seine Kompetenzen im Bereich der Optimierungstechnologie stärken, um sicherzustellen, dass KI-Modelle in unterschiedlichen Hardwareumgebungen effizient ausgeführt werden können.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2973601/image1.jpg
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2322882 07.05.2026 CET/CEST
| noisin406953 |
| 07.05.2026 | Hyundai Mobis | Hyundai Mobis entwickelt elektrische Antriebssysteme für alle EV-Modelle
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Hyundai Mobis
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
Hyundai Mobis entwickelt elektrische Antriebssysteme für alle EV-Modelle
07.05.2026 / 08:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Nach dem leistungsstarken und hocheffizienten 250-kW-System hat das Unternehmen nun eigenständig ein universell einsetzbares 160-kW-PE-System entwickelt.
- Als Automobilzulieferer verfügt das Unternehmen nun über die Fähigkeit, PE-Systeme vollständig von der Entwicklung bis zur Produktion abzudecken, und plant bis zur ersten Jahreshälfte eine Modellpalette mit drei Varianten einschließlich eines 120-kW-Modells aufzubauen.
- Mit dieser Entwicklung erweitert Hyundai Mobis sein Elektrifizierungsportfolio von Batteriesystemen auf Antriebssysteme und plant, Aufträge von globalen Kunden zu gewinnen.
SEOUL, Südkorea, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Hyundai Mobis (KRX 012330) hat nach seinem leistungsstarken 250-Kilowatt-(kW)-Power-Electric-(PE)-System erfolgreich ein 160-kW-PE-System für universelle Anwendungen entwickelt. Darüber hinaus plant Hyundai Mobis, bis zur ersten Jahreshälfte die Entwicklung eines 120-kW-PE-Systems für kompakte Mobilitätsfahrzeuge abzuschließen. Damit entsteht eine komplette Antriebssystem-Produktpalette für sämtliche Elektrofahrzeugtypen, wodurch gleichzeitig die globale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens im Bereich Elektrifizierungskomponenten weiter gestärkt werden soll.

Während Hyundai Mobis bislang PE-Systeme hauptsächlich auftragsbasiert für Kunden in Serienproduktion gefertigt hatte, verfügt das Unternehmen nun dank eigener Forschungs- und Entwicklungsarbeit über die Designkompetenz für sämtliche Kernkomponenten eines PE-Systems und präsentiert nun eigene Antriebsmodelle. Das PE-System gilt als zentrale Fahrzeugkomponente und entspricht dem Antriebsstrang eines Verbrennungsmotors. Es besteht aus Motor, Inverter und Untersetzungsgetriebe.
Bei der Entwicklung des eigenen PE-Systemmodells konzentrierte sich Hyundai Mobis insbesondere auf die Standardisierung und Modularisierung zentraler Komponenten. Dazu gehören unter anderem der Stator des Antriebsmotors, der Inverter sowie das Power-Modul, das mehrere Leistungshalbleiter integriert.
Dieses standardisierte Systemmodell bietet hohe Skalierbarkeit, da es sich plattformartig auf verschiedene Fahrzeugtypen anwenden lässt. Dieser Ansatz ist effizienter als die Entwicklung eines neuen Antriebssystems für jedes einzelne Fahrzeugmodell. Angesichts der steigenden Zahl an Elektrofahrzeugmodellen wird dieser Ansatz künftig Vorteile für die Großserienproduktion bieten. Er unterscheidet sich zudem vom bisherigen Vorgehen globaler Automobilhersteller, die gemeinsam mit einzelnen Zulieferern Komponenten entwickelten und daraus PE-Systeme zusammensetzten.
Hyundai Mobis plant, das auf diese Weise entwickelte PE-System aktiv globalen Kunden anzubieten. Berichten zufolge haben bereits mehrere internationale Kunden großes Interesse gezeigt. Während Hyundai Mobis zuvor bereits Aufträge für Batteriesysteme von globalen Kunden sichern konnte, erweitert das Unternehmen mit dieser Entwicklung sein Elektrifizierungsportfolio nun auch auf den Antriebsbereich. Darüber hinaus erwartet das Unternehmen eine verbesserte Profitabilität, da sowohl Entwicklung als auch Serienproduktion intern abgedeckt werden können.
Das von Hyundai Mobis entwickelte PE-System verfügt über eine maximale Leistung von 160 Kilowatt, was etwa 215 PS bei einem Verbrennungsmotor entspricht. Dieses Leistungsniveau eignet sich für die meisten derzeit produzierten Elektrofahrzeuge. Werden zwei PE-Systeme an Vorder- und Hinterachse verbaut, verdoppelt sich die maximale Leistung entsprechend.
Obwohl das PE-System als universelles Modell entwickelt wurde, konnte Hyundai Mobis die Leistungsfähigkeit weiter steigern. Die spezifische Leistung, also die Leistung pro Gewichtseinheit, wurde um rund 16 % erhöht, während das Gesamtvolumen des Systems um nahezu 20 % reduziert wurde. Möglich wurde dies durch den umfassenden Einsatz modularer Designtechnologien und standardisierter Komponenten. Darüber hinaus optimierte das Unternehmen die Motorstruktur durch neue Kühltechnologien und entwickelte ein Power-Modul mit energieeffizienten Leistungshalbleitern.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Hyundai Mobis die Entwicklung eines hocheffizienten und leistungsstarken 250-kW-PE-Systems abgeschlossen.
Das Unternehmen verfolgte dabei erfolgreich das Ziel, ein Hochleistungsprodukt zu entwickeln, das sich in Bereichen wie Maximalleistung, Motordrehmoment und Kühlstruktur Wettbewerbsvorteile sichert.
Nach den 160-kW- und 250-kW-PE-Systemen plant Hyundai Mobis, innerhalb der ersten Jahreshälfte auch die Entwicklung eines 120-kW-PE-Systems für kompakte Fahrzeuge abzuschließen. Dieses Modell zeichnet sich im Vergleich zu den anderen Varianten durch geringere Größe und geringeres Gewicht aus und bietet zugleich eine hohe Preiswettbewerbsfähigkeit für Schwellenmärkte.
Damit wird Hyundai Mobis über eine vollständige Produktpalette von Antriebssystemen verfügen — von kleinen Mobilitätslösungen bis hin zu Hochleistungsfahrzeugen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen nicht nur, unterschiedliche Kundenanforderungen zu erfüllen, sondern auch eine differenzierte Produktstrategie je nach Einsatzzweck umzusetzen.
Pressekontakt Choon Kee Hwang : ckhwang@mobis.com Jihyun Han : jihyun.han@mobis.com
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/1166884/hyundaimobis_CI_Logo.jpg
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2322884 07.05.2026 CET/CEST
| noisin240587 |
| 07.05.2026 | OHB SE | Finanzergebnisse Q1 2026 – Starkes profitables Wachstum
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OHB SE
/ Schlagwort(e): Zwischenbericht
Finanzergebnisse Q1 2026 – Starkes profitables Wachstum
07.05.2026 / 08:00 CET/CEST
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OHB SE: Finanzergebnisse Q1 2026 – Starkes profitables Wachstum
- Bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 27,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr um 37 % erhöht
- Gesamtleistung im Vorjahresvergleich um 15 % gesteigert (EUR 279,3 Mio.)
- Auftragsbestand übertrifft zum Jahresende 2025 erreichten Höchststand und wächst weiter auf EUR 3.354 Mio. (+45 % im Vergleich zum Vorjahr)
- Gründung der European Moonport Company und steigende Produktionskadenzen im Launcher-Bereich unterstützen angestrebtes Wachstum
Der OHB-Konzern (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) setzt Wachstumspfad fort und erzielte nach drei Monaten eine gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöhte (15 %) Gesamtleistung von EUR 279,3 Mio. (Vorjahr: EUR 242,4 Mio.). Das bereinigte EBITDA erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 20,0 Mio. auf EUR 27,3 Mio. Das bereinigte EBIT erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 10,3 Mio. auf EUR 16,8 Mio.
Der Auftragsbestand des Konzerns lag nach drei Monaten des Geschäftsjahres 2026 bei EUR 3.354 Mio. nach EUR 2.314 Mio. im Vorjahr. Davon entfallen EUR 2.683 Mio. auf das Segment SPACE SYSTEMS, EUR 362 Mio. auf das Segment ACCESS TO SPACE und EUR 309 Mio. auf das Segment DIGITAL. Diese sehr hohen Werte gewährleisten für die Zukunft eine gute und langfristige Planungssicherheit. Zum Stichtag 31. März 2026 lag die Bilanzsumme des OHB-Konzerns mit EUR 1.486,2 Mio. um rund 5 % unter dem Niveau des 31. Dezember 2025 (EUR 1.566,4 Mio.). Die Steigerung des Eigenkapitals von EUR 431,4 Mio. auf EUR 441,2 Mio. resultierte in einer Eigenkapitalquote zum 31. März 2026 von 29,7 %, nach 27,5 % zum Jahresultimo am 31. Dezember 2025.
Der Anstieg des Auftragsbestands auf ein neues Allzeithoch wurde vom Vertragsabschluss der OHB Sweden AB für die Mikrosatellitenkonstellation EPS-Sterna getragen: Mit einem Volumen von EUR 248 Mio. handelt es sich für die Tochtergesellschaft dabei um den bisher größten Auftrag der Unternehmensgeschichte. Die Konstellation basiert auf einem ebenfalls von ihr gelieferten Prototypen, dem im Jahr 2024 gestarteten Arctic Weather Satellite. Wie auch bei EPS-Sterna, nutzt OHB für die Umsetzung der Mission Ramses das bei der Umsetzung früherer Projekte erlangte Know-how: Die Sonde basiert auf der ebenfalls im Jahr 2024 gestartete Sonde der Mission Hera. Mit der Auswahl der OHB Italia S.p.A. als Hauptauftragnehmerin für Ramses konnte OHB die eigene Vorreiterrolle im Bereich Weltraumsicherheit im vergangenen Quartal festigen.
Daneben bündelte OHB aufbauend auf die eigene jahrzehntelange Erfahrung und auf ein starkes Netzwerk aus industriellen und akademischen Partnern, mit der Gründung der European Moonport Company im Februar 2026 alle Aktivitäten zu zukünftigen Mondmissionen. Ein Schritt zur Unterstützung einer federführenden Rolle Europas bei der dauerhaften Rückkehr der Menschheit zum neu entstehenden Wirtschaftsraum Mond.
Außerdem erreichte das europäische Ariane-Programm im vergangenen Quartal einen weiteren Meilenstein: Der erfolgreiche Erstflug der Ariane 6 in der leistungsstärkeren Konfiguration mit vier statt zwei Feststoffboostern am 12. Februar 2026 war der erste von insgesamt 18 für den Aufbau der Amazon-Leo-Konstellation beauftragten Ariane-6-Starts. Als größter deutscher Zulieferer im Ariane-Programm leistet die MT Aerospace AG einen wesentlichen Beitrag zu einem zuverlässigen europäischen Zugang zum All. In Vorbereitung auf steigende Startkadenzen in den kommenden Jahren, hat die Gesellschaft ihre Produktion erhöht, um die Industrialisierung der Raumfahrt zu unterstützen.
Zum aktuellen Zeitpunkt geht der Vorstand davon aus, dass sich die Finanz- und Vermögenslage weiterhin gut entwickeln wird. Ergebniskennzahlen im Überblick
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in TEUR
|
Q1 2026
|
Q1 2025
|
+/- Q1
|
| Umsatzerlöse |
270.945 |
229.270 |
+18 % |
| Gesamtleistung |
279.261 |
242.388 |
+15 % |
| EBITDA |
25.726 |
17.342 |
+48 % |
| Bereinigtes EBITDA |
27.342 |
19.993 |
+37 % |
| EBIT |
15.189 |
7.667 |
+98 % |
| Bereinigtes EBIT |
16.805 |
10.318 |
+63 % |
| EBT |
13.726 |
5.820 |
+136 % |
| Periodenergebnis |
9.940 |
3.972 |
+150 % |
| Anteile der OHB SE Aktionäre am Periodenergebnis |
9.894 |
3.739 |
+165 % |
Ergebnis je Aktie
in EUR |
0,52 |
0,20 |
+160 % |
| Finanzmittelbestand |
54.254 |
45.883 |
+18 % |
Kontakt:
Medienvertreter:
Marianne Radel
Unternehmenskommunikation
Tel: +49 421 2020 9159
E-Mail: marianne.radel@ohb.de
Investoren und Analysten:
Marcel Dietz
Investor Relations
Tel: +49 421 2020 6426
E-Mail: ir@ohb.de
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
OHB SE |
|
Manfred-Fuchs-Platz 2-4 |
|
28359 Bremen |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 421 2020 8 |
| E-Mail: |
info@ohb.de |
| Internet: |
www.ohb.de |
| ISIN: |
DE0005936124 |
| WKN: |
593612 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322746 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322746 07.05.2026 CET/CEST
| DE0005936124 |
| 07.05.2026 | AIXTRON SE | AIXTRON hat Planetary-GaN-MOCVD-Systeme an Renesas zur Erweiterung der High-Volume-Manufacturing-Kapazitäten geliefert
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EQS-Media / 07.05.2026 / 08:00 CET/CEST
AIXTRON hat Planetary-GaN-MOCVD-Systeme an Renesas zur Erweiterung der High-Volume-Manufacturing-Kapazitäten geliefert
Herzogenrath, 7. Mai 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) hat Renesas mehrere Planetary G5+C-Systeme geliefert, um dessen Produktionskapazitäten für Galliumnitrid-(GaN)-Bauelemente in Hochvolumenfertigungsumgebungen (HVM) signifikant auszubauen. Die Zusammenarbeit stärkt Renesas’ GaN-Fertigungskapazitäten und adressiert die stark steigende Nachfrage in wichtigen Anwendungen der Leistungselektronik.
Seit der Übernahme von Transphorm im Juni 2024 treibt Renesas die industrielle Skalierung der GaN-Technologie konsequent voran. Die Schwerpunkte liegen auf Anwendungen in der E-Mobilität und im Automotive-Bereich, auf fortschrittlichen Internet-of-Things-(IoT)-Lösungen, auf Schnellladeinfrastrukturen, auf Stromversorgungsarchitekturen für KI- und Rechenzentrumsanwendungen sowie auf Systemen für erneuerbare Energien und industrielle Anwendungen. Das Ziel ist eine hocheffiziente, kompakte und skalierbare Leistungswandlung bereitzustellen.
MOCVD (Metal Organic Chemical Vapor Deposition) ist ein Schlüsselverfahren in der Halbleiterfertigung, dass die Abscheidung hochqualitativer GaN-Epitaxieschichten mit präzise kontrollierten Materialeigenschaften ermöglicht. Die Planetary-MOCVD-Systeme von AIXTRON sind auf einen hohen Durchsatz und eine exzellente Schichtuniformität ausgelegt. Sie unterstützen die nahtlose Skalierung der GaN-Leistungshalbleiterproduktion von Renesas. Die Systeme wurden bereits ausgeliefert und sind vollständig im Betrieb.
„GaN ist eines der dynamischsten Wachstumssegmente unserer Branche und entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Treiber unseres Power-Geschäfts“, sagte Rohan Samsi, Vice President der GaN Business Division der Power Product Group bei Renesas. „Wir freuen uns, auf der bewährten Planetary-Plattform aufzubauen, die ursprünglich bei Transphorm eingeführt wurde, und unsere Fertigungskapazitäten mit zusätzlichen AIXTRON GaN Planetary Systemen nahtlos zu erweitern.“
„Die Entscheidung von Renesas, die GaN-Produktion im High-Volume-Manufacturing gezielt hochzufahren, unterstreicht die beschleunigte Marktdynamik im Wide-Bandgap-Sektor“, sagte Dr. Nicolas Müsgens, Director Product Management GaN bei AIXTRON. „Als langjähriger Technologiepartner unterstützen wir diese Expansion mit unseren etablierten Planetary-MOCVD-Produktionslösungen. Der Auftrag über zusätzliche AIXTRON GaN Planetary Systeme belegt das klare Bekenntnis von Renesas zur GaN-Großserienfertigung und wir sind stolz darauf, mit unserer Technologie zu diesem Wachstum beizutragen.“
Ansprechpartner
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED- und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
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2322742 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A0WMPJ6 |
| 07.05.2026 | Pentixapharm Holding AG | Pentixapharm gibt Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt und hebt die Fortschritte in den Bereichen klinische Entwicklung und Zulassungsverfahren hervor
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Pentixapharm Holding AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Quartals-/Zwischenmitteilung
Pentixapharm gibt Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt und hebt die Fortschritte in den Bereichen klinische Entwicklung und Zulassungsverfahren hervor
07.05.2026 / 08:00 CET/CEST
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Pentixapharm gibt Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt und hebt die Fortschritte in den Bereichen klinische Entwicklung und Zulassungsverfahren hervor
Berlin, 7. Mai 2026 – Die Pentixapharm Holding AG (Frankfurt Prime Standard: PTP), ein Biotechnologieunternehmen im klinischen Stadium, das neuartige Radiopharmaka entwickelt, hat heute die Finanzergebnisse für das am 31. März 2026 endende erste Quartal bekannt gegeben und einen Geschäftsbericht vorgelegt, in dem bedeutende Fortschritte in den Bereichen pipeline, Zulassungsstrategie und Organisationsentwicklung hervorgehoben werden.
„Im ersten Quartal haben wir erhebliche Fortschritte bei der Weiterentwicklung unserer Leitprogramme in Richtung der späten Entwicklungsphase erzielt und gleichzeitig die klinischen, regulatorischen und operativen Grundlagen des Unternehmens weiter gestärkt“, sagte Dirk Pleimes, Vorstandsvorsitzender von Pentixapharm. „Das regulatorische Feedback der US-amerikanischen FDA zu unserer Phase-3-Studie PANDA, solide, von Fachkollegen begutachtete klinische Daten und mehrere Meilensteine im Zusammenhang mit der IND-Einreichung markierten wichtige Fortschritte in unserer gesamten pipeline, während uns ein diszipliniertes Kostenmanagement ermöglichte, unsere Ressourcen weiterhin auf unsere führenden CXCR4-gerichteten Programme zu konzentrieren.“
Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2026
- Im ersten Quartal 2026 wurden keine Umsatzerlöse erzielt (Q1 2025: 19.000 €).
- Der Nettoverlust für den Berichtszeitraum belief sich auf 3,2 Millionen Euro, verglichen mit 4,0 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Dies ist auf eine verbesserte Kostendisziplin zurückzuführen, die sich unter anderem in geringeren Forschungs- und Entwicklungs-, Personal- und Betriebskosten sowie einer gezielten Priorisierung des Portfolios niederschlug.
- Das EBITDA verbesserte sich von -3,2 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf -2,1 Mio. €. Die Abschreibungen beliefen sich auf 0,9 Mio. €.
- Der operative Cashflow verbesserte sich auf -2,5 Millionen Euro, verglichen mit -5,2 Millionen Euro im ersten Quartal 2025.
- Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. März 2026 auf 5,2 Millionen Euro.
- Die Bilanzsumme belief sich zum 31. März 2026 auf 41,2 Millionen Euro.
Der Rückgang der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr ist auf geringere Forschungs- und Entwicklungsausgaben, gesunkene Personalkosten sowie allgemeine Kostenoptimierungsmaßnahmen zurückzuführen, die im Rahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens auf seine wichtigsten Programme umgesetzt wurden.
Im Februar 2026 nahm das Unternehmen im Rahmen seiner bestehenden Wandelanleihefazilität 3,0 Millionen Euro in Anspruch. Pentixapharm behält im Rahmen dieser Fazilität den Zugang zu weiteren Finanzmitteln in Höhe von bis zu 15,5 Millionen Euro.
Auf der Grundlage der aktuellen Finanzplanung geht das Unternehmen davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel zur Finanzierung des Betriebs bis zum Ende des ersten Quartals 2027 ausreichen werden.
Finanzprognose für das Gesamtjahr 2026
Pentixapharm bestätigt seinen Finanzausblick für das Gesamtjahr 2026 und rechnet weiterhin mit einem Nettoverlust von rund 21,6 Millionen Euro.
Die Prognose berücksichtigt geplante Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Betriebskosten. Mögliche Einnahmen aus Auslizenzierungsvereinbarungen sind in der aktuellen Prognose nicht berücksichtigt.
Geschäftliche Höhepunkte
Die Angleichung der regulatorischen Rahmenbedingungen unterstützt das kardiovaskuläre Phase-3-Programm
Im Januar 2026 erhielt Pentixapharm von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) ein offizielles schriftliches Protokoll im Anschluss an ein Pre-IND-Gespräch vom Typ B zu seiner Phase-3-Studie PANDA, in der [⁶⁸Ga]Ga-PentixaFor bei therapieresistenter Hypertonie und primärem Aldosteronismus untersucht wird. Das Feedback bestätigte, dass keine wesentlichen Bedenken hinsichtlich der geplanten Studie festgestellt wurden, und lieferte Leitlinien zu wichtigen statistischen und methodischen Aspekten sowie zu den Anforderungen an die Evidenz, die für einen möglichen Zulassungsweg relevant sind.
Aufbauend auf dieser regulatorischen Angleichung beabsichtigt das Unternehmen, einen Antrag auf Zulassung eines neuen Prüfpräparats (Investigational New Drug, IND) einzureichen, um den Start der Phase-3-Studie PANDA in den Vereinigten Staaten zu ermöglichen.
Von Fachkollegen geprüfte Daten aus der Phase 2 untermauern die klinische Grundlage
Im Februar 2026 gab Pentixapharm die Veröffentlichung klinischer Phase-2-Daten im „Journal of Nuclear Medicine“ bekannt, die das Potenzial von [⁶⁸Ga]Ga-PentixaFor-PET/CT als nicht-invasive Bildgebungsmethode zur Subtypisierung des primären Aldosteronismus belegen.
Die Studie zeigte eine hohe Spezifität und eine mäßige Sensitivität bei der Erkennung einseitiger aldosteronproduzierender Adenome im Vergleich zur Entnahme von Nebennierenvenenproben und den Operationsergebnissen. Das bildgebende Verfahren wurde von den Patienten gut vertragen und von ihnen deutlich bevorzugt, was sein Potenzial als skalierbare und patientenfreundliche diagnostische Alternative untermauert.
Diese Ergebnisse untermauern die klinische Grundlage für das Phase-3-Entwicklungsprogramm „PANDA“ des Unternehmens und bestätigen die Bedeutung der molekularen Bildgebung für die Entscheidungsfindung bei der Behandlung von Bluthochdruck.
Fortschritte beim CXCR4-basierten Theranostik-Programm in der Hämatologie und Onkologie
Im Februar 2026 schloss die US-amerikanische FDA die Prüfung von zwei IND-Anträgen für das auf CXCR4 ausgerichtete Theranostik-Programm von Pentixapharm ab und bestätigte, dass die geplante Phase-I/II-Studie PENTHERA fortgesetzt werden kann.
Die Studie untersucht die Kombination aus PentixaFor-Bildgebung und [⁹⁰Y]Y-PentixaTher als gezielten Ansatz zur Knochenmarkvorbereitung vor einer Stammzelltransplantation bei Patienten mit akuter myeloischer Leukämie und multiplem Myelom. Dieser Ansatz soll im Vergleich zu herkömmlichen chemotherapeutischen Therapien eine präzisere und potenziell weniger toxische Vorbereitung ermöglichen.
Stärkung der Führungsspitze zur Unterstützung der nächsten Phase
Im März 2026 ernannte Pentixapharm Erik Merten zum Chief Technology Officer und Mitglied der Geschäftsleitung.
Herr Merten verfügt über umfassende Erfahrung in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Radiopharmazeutika, darunter in leitenden Funktionen bei der Entwicklung und weltweiten Bereitstellung von bereits auf dem Markt befindlichen Radiopharmazeutika. Seine Ernennung stärkt die Führungskompetenzen des Unternehmens im Vorfeld der Durchführung der Phase-3-Studie und einer möglichen künftigen Vermarktung.
Operativer Fortschritt und strategischer Ausblick
Pentixapharm baut seine Produktions- und Lieferinfrastruktur weiter aus, um die klinische Entwicklung in der späten Phase und die potenzielle Markteinführung zu unterstützen. Das Unternehmen prüft zudem strategische Partnerschaften und Finanzierungsmöglichkeiten, um die Durchführung der Phase-3-Studien und pipeline voranzutreiben.
Verfügbarkeit von Jahresabschlüssen
Der vollständige Zwischenabschluss für das erste Quartal 2026 ist auf der Investor-Relations-Website des Unternehmens unter www.pentixapharm.com/investors/reports verfügbar.
Über Pentixapharm
Pentixapharm ist ein Biotech-Unternehmen im klinischen Stadium, das die Grenzen der Radiopharmazeutika erweitert. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin entwickelt Präzisionsdiagnostika und -therapeutika in den Bereichen Onkologie und Kardiologie, um die Patientenversorgung zu revolutionieren. pipeline Mittelpunkt seiner klinischen pipeline CXCR4-gerichtete PET-CT-Programme, darunter ein Phase-3-reifer Kandidat zur verbesserten Diagnose von Bluthochdruckpatienten mit primärem Aldosteronismus, der eine gezielte Behandlung der zugrunde liegenden Ursachen von Bluthochdruck ermöglichen soll. Zu den CXCR4-basierten Entwicklungen gehören auch wegweisende Therapieprogramme für hämatologische Krebserkrankungen. Darüber hinaus treibt Pentixapharm eine Antikörperplattform der nächsten Generation voran, die auf CD24 abzielt, einen aufstrebenden Immun-Checkpoint-Marker, der bei zahlreichen schwer zu behandelnden Krebsarten überexprimiert wird. Ergänzt durch den Schutz des geistigen Eigentums an CXCR4 und CD24 sowie eine zuverlässige Isotopen-Lieferkette ist Pentixapharm bestens aufgestellt, um in einem der am schnellsten wachsenden Bereiche der Präzisionsmedizin einen bedeutenden Nutzen für Patienten und nachhaltiges Wachstum zu erzielen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den aktuellen Einschätzungen, Erwartungen und Annahmen der Geschäftsleitung der Pentixapharm Holding AG beruhen. Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse, Aussichten oder die finanzielle Entwicklung und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich (positiv oder negativ) von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbsdruck, die Einführung konkurrierender Produkte, eine begrenzte Marktakzeptanz neuer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, regulatorische Entwicklungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie. Die Pentixapharm Holding AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung.Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen werden ohne Gewähr hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Pentixapharm Holding AG keine Haftung im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung.
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2322780 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A40AEG0 |
| 07.05.2026 | Leifheit Aktiengesellschaft | Leifheit AG veröffentlicht Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 und setzt Konzernstrategie konsequent um
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Leifheit Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Leifheit AG veröffentlicht Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 und setzt Konzernstrategie konsequent um
07.05.2026 / 07:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Leifheit AG veröffentlicht Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 und setzt Konzernstrategie konsequent um
- In einem außerordentlich herausfordernden Marktumfeld investierte der Konzern in die weitere Stärkung der Marke und erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 61,2 Mio. €
- Weitere Verbesserung der Bruttomarge um 0,8 Prozentpunkte auf 46,4 Prozent
- Konzern-EBIT wie erwartet bei -2,8 Mio. EUR bedingt durch verstärkte Werbeaufwendungen
- Performanceprogramm FOCUS zur nachhaltigen Steigerung von Effizienz und Resilienz planmäßig gestartet
- Trotz außergewöhnlicher Unsicherheiten infolge der Krise im Nahen Osten Konzernprognose für 2026 bestätigt
Nassau, 7. Mai 2026 – Die Leifheit AG (ISIN DE0006464506), einer der führenden Markenanbieter von Haushaltsprodukten in Europa, hat im ersten Quartal 2026 ihre ganzheitliche Unternehmensstrategie mit neuen Wachstums- und Effizienzinitiativen konsequent fortgeführt. Dabei fokussiert sich Leifheit auf verstärkte Marketingaktivitäten in wichtigen europäischen Kernmärkten und das konzernweite Performanceprogramm FOCUS.
In den ersten drei Monaten 2026 sah sich der Leifheit-Konzern mit einem außerordentlich herausfordernden Marktumfeld sowie einem zunehmend schwachen Konsumklima konfrontiert. Vor diesem Hintergrund verzeichnete der Konzern im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 61,2 Mio. EUR (Q1 2025: 63,7 Mio. EUR), ein Rückgang von 4,0 Prozent. Das Segment Household erreichte einen Umsatz von 52,6 Mio. EUR (Q1 2025: 54,2 Mio. EUR), das Segment Wellbeing 2,7 Mio. EUR (Q1 2025: 3,6 Mio. EUR) und Private Label lag mit 5,9 Mio. EUR auf Vorjahresniveau.
Alexander Reindler, Vorstandsvorsitzender der Leifheit AG, erklärt: „Wir haben mit verstärkten Kampagnen in den Kernkategorien Reinigen und Wäschepflege wichtige Impulse gesetzt, auch wenn die allgemein ausgeprägte Konsumzurückhaltung durchweg spürbar ist. In der Kategorie Wäschepflege ist es uns gelungen, mit einem leichten Umsatzwachstum eine Trendwende zu erreichen. Unsere Kernprodukte wie die Wäschespinne Linomatic und der Wäscheständer Pegasus leisteten hierzu einen wesentlichen Beitrag.“
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) betrug im ersten Quartal 2026 -2,8 Mio. EUR (Q1 2025: 3,1 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert primär aus gezielt erhöhten Werbeaufwendungen, um wichtige Wachstumsimpulse zu setzen. Zusätzlich belasteten geringere Deckungsbeiträge infolge des Umsatzrückgangs sowie höhere Logistikkosten das Ergebnis. Nach Steuern verzeichnete der Leifheit-Konzern ein Periodenergebnis von -2,3 Mio. EUR für das erste Quartal 2026 (Q1 2025: 2,0 Mio. EUR).
Die Bruttomarge konnte im ersten Quartal 2026 aufgrund von Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen in der Produktion weiter um 0,8 Prozentpunkte auf 46,4 Prozent (Q1 2025: 45,6 Prozent) zulegen. Der Free Cashflow lag angesichts der strategischen Initiativen und eines saisonbedingt erhöhten Working Capitals bei -11,7 Mio. EUR (Q1 2025: -7,2 Mio. EUR).
Ausblick 2026
Für das Geschäftsjahr 2026 erläutert Alexander Reindler: „Wir treiben mit unserem Performanceprogramm FOCUS die Verbesserung von Effizienz und Resilienz weiter voran. Gleichzeitig setzen wir auf gezielte Marketingkampagnen und Innovationen in unseren europäischen Kernmärkten, um neue Wachstumsimpulse zu setzen. Erste Erfolge wie der SUPERDUSTER bestätigen diesen Kurs.“
Mit Hilfe dieser gezielten Maßnahmen plant der Vorstand, den derzeit deutlich erhöhten zusätzlichen Risiken aus dem globalen wirtschaftlichen Umfeld wirksam zu begegnen, die sich insbesondere aus der Eskalation im Nahen Osten sowie den hiermit verbundenen spürbaren Kostensteigerungen bei Energie, Rohstoffen und Transport ergeben. Auf Basis der Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 bestätigt der Vorstand trotz aller genannten Belastungen die Prognose 2026. Entsprechend wird für das Geschäftsjahr 2026 weiterhin ein leichtes Wachstum des Konzernumsatzes, ein EBIT etwa auf dem Niveau des Vorjahres und ein Free Cashflow ebenfalls etwa auf Vorjahresniveau erwartet. Die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind dabei weiterhin mit außerordentlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Eskalation im Nahen Osten behaftet, deren Tragweite derzeit nicht absehbar ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Quartalsmitteilung zum 31. März 2026, die online unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ zur Verfügung steht. Aktuelles Bildmaterial steht unter https://www.leifheit-group.com/presse/mediathek/ zum Download bereit.
Über Leifheit
Die 1959 gegründete Leifheit AG ist einer der führenden europäischen Markenanbieter von Haushaltsprodukten. Der Leifheit-Konzern gliedert sein operatives Geschäft in die Segmente Household, Wellbeing und Private Label. Die Produkte der Marken Leifheit und Soehnle – zwei der bekanntesten Haushaltsmarken Deutschlands – zeichnen sich durch hochwertige Verarbeitungsqualität in Verbindung mit besonderem Verbrauchernutzen aus. Die französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby sind mit einem ausgewählten Produktsortiment im serviceorientierten Private-Label-Segment tätig. Über alle Segmente hinweg konzentriert sich das Unternehmen auf die Produktkategorien Reinigen, Wäschepflege, Küche und Wellbeing. Der Leifheit-Konzern beschäftigt etwa 1.000 Mitarbeitende. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leifheit-group.com, www.leifheit.de und www.soehnle.de.
Kontakt:
Leifheit AG
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ir@leifheit.com
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2322862 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | Lenzing AG | Lenzing AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
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Lenzing AG
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Lenzing AG: Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Finanzberichtes
07.05.2026 / 07:36 CET/CEST
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07.05.2026 CET/CEST
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2322854 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | Lenzing AG | Lenzing erzielt im ersten Quartal 2026 positives Ergebnis nach Steuern und steigert Free Cashflow deutlich
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Lenzing AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Lenzing erzielt im ersten Quartal 2026 positives Ergebnis nach Steuern und steigert Free Cashflow deutlich
07.05.2026 / 07:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Lenzing erzielt im ersten Quartal 2026 positives Ergebnis nach Steuern und steigert Free Cashflow deutlich
- Ergebnis nach Steuern im ersten Quartal 2026 bei EUR 24 Mio. (Vorjahr: EUR 31,7 Mio.) – erstmals seit drei negativen Quartalen 2025 wieder positiv
- Free Cashflow auf EUR 33,8 Mio. gesteigert (Vorjahr: EUR 14,8 Mio.[1])
- Umsatzerlöse im ersten Quartal 2026 bei EUR 615,7 Mio. (-10,8 % gegenüber Q1 2025)
- EBITDA bei EUR 116,3 Mio.
Lenzing, 07. Mai 2026 – Die Lenzing Gruppe erzielte im ersten Quartal 2026 trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfeldes ein positives Ergebnis nach Steuern von EUR 24 Mio., nach drei negativen Quartalen im Jahr 2025. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) lag dank der konsequenten Umsetzung der Pricing-Strategie und des Performance Programms und gestützt durch Sondereffekte bei EUR 116,3 Mio. Der Free Cashflow konnte durch disziplinierte Preis‑, Kosten‑ und Working‑Capital-Steuerung deutlich auf EUR 33,8 Mio. gesteigert werden. Das Marktumfeld bleibt von geopolitischen Spannungen, volatilen Energiepreisen und Unsicherheiten geprägt.
„Im ersten Quartal 2026 haben wir unsere operative Entwicklung weiter stabilisiert und, nach wirtschaftlich schwierigen Vorquartalen, wieder ein positives Ergebnis nach Steuern erzielt. Besonders erfreulich ist die deutliche Verbesserung des Free Cashflow, die zeigt, dass unsere Maßnahmen greifen. Gleichzeitig bleibt das Marktumfeld sehr volatil. Deshalb setzen wir unsere Transformation mit hoher Disziplin fort, um Lenzing strukturell profitabler und widerstandsfähiger aufzustellen“, so Mathias Breuer, CFO der Lenzing Gruppe.
Ergebnisentwicklung im ersten Quartal 2026
Im ersten Quartal 2026 erzielte das Unternehmen Umsatzerlöse in Höhe von EUR 615,7 Mio., ein Rückgang von 10,8 Prozent gegenüber dem sehr starken ersten Quartal 2025. Hauptgründe dafür waren niedrigere Faserverkaufsmengen und -preise sowie niedrigere Zellstoffpreise. Die geringeren Faserverkaufsmengen spiegeln dabei auch eine bewusste Steuerung der Produktionsvolumina wider, einschließlich des temporären Herunterfahrens weniger profitabler Produktionslinien. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der strategischen Weiterentwicklung hin zu einem stärkeren Fokus auf wertgenerierendes Wachstum. Gegenüber dem vierten Quartal 2025 blieben die Faserverkaufsmengen weitgehend stabil, während das Preisniveau gesteigert werden konnte. Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten blieben auf erhöhtem Niveau, konnten jedoch teilweise durch interne Einspar- und Effizienzmaßnahmen abgefedert werden.
Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) lag im ersten Quartal 2026 bei EUR 116,3 Mio. nach EUR 156,1 Mio. Vorjahreswert. Die EBITDA-Marge lag bei 18,9 Prozent nach 22,6 Prozent im ersten Quartal 2025. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 zeigt sich seit Jahresbeginn jedoch ein klarer Aufwärtstrend in der Ergebnisentwicklung. Das EBITDA wurde neben dem Performance Programm zudem durch positive Sondereffekte in Höhe von insgesamt EUR 25,7 Mio. unterstützt, nach EUR 25,5 Mio. im Vorjahr – aus dem Verkauf überschüssiger EU‑Emissionszertifikate sowie aus einem Einmaleffekt aus dem im Zuge der Erstkonsolidierung der im Februar 2026 erworbenen Mehrheitsbeteiligung an TreeToTextile AB erfassten negativen Firmenwert[2]. Mit der Mehrheitsübernahme von TreeToTextile unterstreicht Lenzing zudem den Anspruch, die Premiumisierungsstrategie gezielt voranzutreiben und die Position im Markt für Spezialfasern der nächsten Generation weiter auszubauen.
Das Betriebsergebnis (EBIT) betrug EUR 40,1 Mio. nach EUR 74,3 Mio. im ersten Quartal 2025; die EBIT-Marge lag bei 6,5 Prozent. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf EUR 22,8 Mio. nach EUR 35,1 Mio. im Vorjahresquartal. Der Steuerertrag in Höhe von EUR 1,2 Mio. wurde vor allem durch Währungseffekte bei der Umrechnung von Steuerposten von der lokalen in die funktionale Währung positiv beeinflusst. Das Ergebnis nach Steuern lag damit bei EUR 24 Mio. und war nach drei negativen Quartalen im Jahr 2025 erstmals wieder positiv.
Performance-Programm und Transformation
Der Vorstand der Lenzing Gruppe treibt die Transformation des Unternehmens konsequent voran, um Profitabilität, Resilienz und Agilität weiter zu stärken. Ein zentraler Bestandteil ist das ganzheitliche Performance-Programm, das primär auf eine Verbesserung des EBITDA und die Generierung von Free Cashflow durch höhere Profitabilität, konsequentes Kostenmanagement und eine gezielte Steuerung des Working Capital abzielt. Lenzing erzielte damit im Geschäftsjahr 2025 Einsparungen von über EUR 200 Mio. Parallel dazu werden laufend Maßnahmen zur Optimierung von Struktur-, Prozess- und Personalkosten umgesetzt. Ergänzend liegt der Fokus auf nachhaltigen Kosteneinsparungseffekten durch operative Exzellenz und Energieoptimierung an allen Produktionsstandorten. Zur Stärkung der Umsatzentwicklung wurden auf Vertriebsseite neue Kunden für Schlüsselprodukte gewonnen und neue, attraktive Märkte erschlossen. Gleichzeitig fokussiert sich Lenzing intensiver auf margenstarke Segmente.
Cashflow, Investitionen und Bilanz
Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit lag im ersten Quartal 2026 bei EUR 94,6 Mio. nach EUR 72,0 Mio.1 im Vorjahreszeitraum. Der Anstieg ist unter anderem auf die gezielte Steuerung des Working Capital und den Abbau der Vorräte zurückzuführen. Der Free Cashflow stieg auf EUR 33,8 Mio. nach EUR 14,8 Mio.1 im Vorjahresquartal. Der Liquiditätsbestand veränderte sich per 31. März 2026 nur geringfügig und lag bei EUR 690,1 Mio. Die Investitionen in immaterielle Anlagen, Sachanlagen und biologische Vermögenswerte (CAPEX) beliefen sich auf EUR 28,4 Mio. Die Bilanzsumme stieg auf EUR 4,65 Mrd., das bereinigte Eigenkapital auf EUR 1,39 Mrd. und die bereinigte Eigenkapitalquote auf 29,9 Prozent. Die Nettofinanzverschuldung blieb mit EUR 1,36 Mrd. weitgehend unverändert.
Ausblick
Der Internationale Währungsfonds hat seine Wachstumsprognose für 2026 auf 3,1 Prozent nach unten korrigiert; für 2027 blieb sie mit 3,2 Prozent vorerst stabil. Auch das Wechselkursumfeld bleibt in den für Lenzing wichtigen Regionen voraussichtlich volatil. Zentrale Abwärtsrisiken beinhalten den Nahostkonflikt, der ab dem zweiten Quartal bereits zu steigenden Energie- und Rohstoffpreisen beiträgt und voraussichtlich weiterhin zu höheren Inflationserwartungen sowie restriktiveren finanziellen Rahmenbedingungen führen wird. Neue globale Krisen könnten Unsicherheit und Lebenshaltungskosten weiter erhöhen und damit Konsumklima und Kaufneigung belasten. Lenzing wird die Transformation durch das ganzheitliche Performance-Programm konsequent weiterführen, um zusätzliche Kostenpotenziale zu heben sowie die Umsatz- und Margengenerierung weiter zu verbessern. Angesichts der anhaltend hohen Unsicherheit sowie geopolitischer und handelspolitischer Entwicklungen ist eine verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2026 aus heutiger Sicht weiterhin nicht möglich.
Ausgewählte Kennzahlen der Lenzing Gruppe EUR Mio. |
01-03/2026 |
01-03/2025 |
| Umsatzerlöse |
615,7 |
690,2 |
| EBITDA (Betriebsergebnis vor Abschreibungen) |
116,3 |
156,1 |
| EBITDA-Marge |
18,9 % |
22,6 % |
| Ergebnis nach Steuern |
24,0 |
31,7 |
| Ergebnis je Aktie in EUR |
0,01 |
0,12 |
| Cashflow aus der Betriebstätigkeit |
94,6 |
72,01 |
| Free Cashflow |
33,8 |
14,81 |
| CAPEX |
28,4 |
32,4[3] |
| |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
| Nettofinanzverschuldung |
1.362,0 |
1.350,1 |
| Bereinigte Eigenkapitalquote |
29,9 % |
29,6 % |
| Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente) |
7.589 |
7.738 |
Foto-Download:
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Ihre Ansprechpartner für Media Relations: Corporate Communications
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Über die Lenzing Gruppe
Die Lenzing Gruppe steht für eine verantwortungsbewusste Herstellung von Spezial- und Premiumfasern basierend auf regenerierter Cellulose. Mit ihren innovativen Produkt- und Technologielösungen ist Lenzing Partner der globalen Textil- und Vliesstoffhersteller und Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen. Die hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Textil-Anwendungen – von funktionaler, bequemer und modischer Bekleidung hin zu langlebigen und nachhaltigen Heimtextilien. Die TÜV-zertifizierten biologisch abbaubaren und kompostierbaren Lenzing Fasern eignen sich auch hervorragend für den anspruchsvollen Einsatz in Hygiene-Anwendungen des täglichen Lebens.
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente Verwendung und Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umgestaltung der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen Wirtschaftssystem zu einer Kreislaufwirtschaft. Um das Engagement zur Begrenzung des menschengemachten Klimawandels an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten, hat Lenzing einen klaren, wissenschaftlich fundierten Klimaaktionsplan, der eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) bis 2030 und ein Netto-Null-Ziel bis 2050 vorsieht.
Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2025
Umsatz: EUR 2,60 Mrd.
Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.738
TENCEL™, LENZING™ ECOVERO™, VEOCEL™, LENZING™ und REFIBRA™ sind Marken der Lenzing AG.
Disclaimer: Die oben dargestellten Finanzkennzahlen sind weitgehend aus dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernabschluss des Vorjahres der Lenzing Gruppe abgeleitet. Weitere Details entnehmen Sie bitte den „Erläuterungen zu Finanzkennzahlen der Lenzing Gruppe“, abrufbar unter https://www.lenzing.com/de/investoren/reporting-und-kapitalmarkt-updates/, und dem verkürzten Konzernzwischenabschluss bzw. dem Konzernabschluss des Vorjahres der Lenzing Gruppe. Bei der Darstellung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen auftreten. |
[1] Zur besseren Transparenz und Vergleichbarkeit der finanziellen Steuerungskennzahlen hat die Lenzing Gruppe die Wahlrechte gem. IAS 7 neu ausgeübt und somit die Darstellung der Kapitalflussrechnung angepasst. Die neue Struktur beginnt mit dem EBT und ermöglicht die Berechnung des Unlevered Free Cashflow, der zusätzlich zum Free Cashflow als zentrale Steuerungsgröße im Rahmen des Performance-Programms dient. Die Anpassung steht im Einklang mit marktüblichen Reporting-Praktiken und verbessert die Aussagekraft der Kapitalflussrechnung für interne und externe Stakeholder. Die Darstellungsänderung wurde gem. IAS 8 rückwirkend durchgeführt. Weitere Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte dem Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2025, Teil Konzernabschluss in Note 2.
[2] Ein negativer Firmenwert („Bargain Purchase“) entsteht im Rahmen der Erstkonsolidierung eines Unternehmenserwerbs, wenn der Kaufpreis unter dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens liegt. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag wird gemäß IFRS3 im Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam erfasst.
[3] Seit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2025 werden die aktivierten Fremdkapitalkosten nach IAS 23 im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in der Position „Zinsauszahlungen“ ausgewiesen; bisher wurden diese im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in der Position „Erwerb von immateriellen Anlagen, Sachanlagen und biologischen Vermögenswerten“ berücksichtigt. Dadurch wurde der CAPEX der Vergleichsperiode rückwirkend um EUR 0,2 Mio. reduziert.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Lenzing AG |
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4860 Lenzing |
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Österreich |
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| ISIN: |
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| Indizes: |
ATX |
| Börsen: |
Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| EQS News ID: |
2322852 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322852 07.05.2026 CET/CEST
| AT0000644505 |
| 07.05.2026 | Henkel AG & Co. KGaA | Henkel erreicht gutes organisches Umsatzwachstum im ersten Quartal 2026
|
Henkel AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Henkel erreicht gutes organisches Umsatzwachstum im ersten Quartal 2026
07.05.2026 / 07:31 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Guter Start in das Geschäftsjahr 2026
Henkel erreicht gutes organisches Umsatzwachstum im ersten Quartal 2026
- Konzernumsatz: rund 5,0 Mrd Euro, organisch +1,7 Prozent
- Organische Umsatzsteigerung getragen von beiden Unternehmensbereichen,
jeweils mit positiver Volumen- und Preisentwicklung:
- Adhesive Technologies: organisches Umsatzwachstum von 1,7 Prozent
- Consumer Brands: organisches Umsatzwachstum von 1,8 Prozent
- Erfolgreiche Umsetzung der M&A-Wachstumsstrategie:
- Fünf Transaktionen mit einem Gesamtumsatzvolumen von rund 1,6 Mrd Euro
- Drei Transaktionen davon bereits erfolgreich abgeschlossen:
Wetherby Laroc, ATP Adhesive Systems, Not Your Mother’s
- Aktienrückkaufprogramm von rund 1 Mrd Euro Ende März erfolgreich abgeschlossen
- Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 unverändert:
- Organisches Umsatzwachstum: 1,0 bis 3,0 Prozent
- Bereinigte Umsatzrendite: 14,5 bis 16,0 Prozent
- Bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS): Anstieg im niedrigen bis hohen einstelligen Prozentbereich (bei konstanten Wechselkursen)
Düsseldorf, 7. Mai 2026 – Henkel hat im ersten Quartal 2026 einen Konzernumsatz von rund 5,0 Mrd Euro erzielt und dabei eine gute organische Umsatzsteigerung von 1,7 Prozent erreicht. Das Wachstum wurde von beiden Unternehmensbereichen getragen, jeweils mit positiver Volumen- und Preisentwicklung.
„In einem herausfordernden Umfeld haben wir im ersten Quartal ein gutes organisches Umsatzwachstum erzielt, das von beiden Unternehmensbereichen getragen war. Dabei konnten wir sowohl in Adhesive Technologies als auch in Consumer Brands Preis- und Volumenzuwächse verzeichnen“, sagte Carsten Knobel, Vorstandsvorsitzender von Henkel.
„Parallel dazu setzen wir unsere strategische Agenda konsequent um und investieren in den Ausbau unserer Geschäfte. Dazu gehören auch die jüngst angekündigten Zukäufe in beiden Unternehmensbereichen, die zusammen für nahezu 1,6 Milliarden Euro zusätzlichen Umsatz stehen. Zwischenzeitlich konnten wir bereits drei der insgesamt fünf Transaktionen erfolgreich abschließen. Der Ausblick für 2026 bleibt unverändert. Wir sehen Henkel weiter auf Kurs für nachhaltiges, profitables Wachstum“, erläuterte Carsten Knobel weiter.
| Umsatzentwicklung nach Unternehmensbereichen |
| |
|
Umsatz |
|
|
|
|
| in Mio Euro |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2026 |
|
+/- |
|
Organisch |
| Henkel-Konzern |
|
5.242 |
|
4.952 |
|
-5,5% |
|
1,7% |
| Adhesive Technologies |
|
2.715 |
|
2.627 |
|
-3,2% |
|
1,7% |
| Consumer Brands |
|
2.484 |
|
2.285 |
|
-8,0% |
|
1,8% |
| |
Die gute organische Umsatzentwicklung im Unternehmensbereich Adhesive Technologies wurde im ersten Quartal insbesondere von einem sehr starken Anstieg im Geschäftsfeld Mobilität & Elektronik getragen. Die gute organische Umsatzentwicklung im Unternehmensbereich Consumer Brands war insbesondere bedingt durch einen sehr starken Anstieg im Geschäftsfeld Hair.
Umsatzentwicklung Konzern
Der Konzernumsatz erreichte im ersten Quartal 2026 4.952 Mio Euro. Damit lag er nominal um -5,5 Prozent unter dem Vorjahresquartal (5.242 Mio Euro). Organisch – also bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – erhöhte sich der Umsatz um 1,7 Prozent. Dabei erzielten wir eine positive Preis- und Volumenentwicklung. Akquisitionen und Divestments verringerten den Umsatz um -2,1 Prozent. Wechselkurseffekte wirkten sich ebenfalls mit -5,2 Prozent negativ auf die Umsatzentwicklung aus.
| Umsatzentwicklung Konzern |
| in Mio Euro |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2026 |
| Umsatz |
|
5.242 |
|
4.952 |
| Veränderung zum Vorjahr |
|
-1,4% |
|
-5,5% |
| Wechselkurseffekte |
|
-1,4% |
|
-5,2% |
| Bereinigt um Wechselkurseffekte |
|
0,0% |
|
-0,4% |
| Akquisitionen/Divestments |
|
1,1% |
|
-2,1% |
| Organisch |
|
-1,0% |
|
1,7% |
| Davon Preis |
|
1,4% |
|
0,7% |
| Davon Menge |
|
-2,4% |
|
1,0% |
| |
Im ersten Quartal betrug die organische Umsatzentwicklung in der Region Europa -3,4 Prozent. In der Region IMEA legte der Umsatz organisch um 12,8 Prozent zu. Die Region Nordamerika verzeichnete eine positive organische Umsatzentwicklung von 0,9 Prozent. In Lateinamerika lag der Umsatz organisch um -3,1 Prozent unterhalb des Vorjahreszeitraums. Die Region Asien/Pazifik erreichte eine organische Umsatzsteigerung von 10,3 Prozent.
| Umsatzentwicklung nach Regionen1 |
| in Mio Euro |
|
Europa |
|
IMEA |
|
Nord- amerika |
|
Latein- amerika |
|
Asien/ Pazifik |
|
Corporate |
|
Konzern |
| Umsatz Januar–März 2026 |
|
1.919 |
|
522 |
|
1.231 |
|
372 |
|
868 |
|
41 |
|
4.952 |
| Umsatz Januar–März 2025 |
|
1.989 |
|
562 |
|
1.429 |
|
375 |
|
844 |
|
43 |
|
5.242 |
Veränderung gegenüber
Vorjahresquartal |
|
-3,6% |
|
-7,1% |
|
-13,8% |
|
-1,0% |
|
2,8% |
|
– |
|
-5,5% |
| Organisch |
|
-3,4% |
|
12,8% |
|
0,9% |
|
-3,1% |
|
10,3% |
|
– |
|
1,7% |
Anteil am Konzernumsatz 2026 |
|
39% |
|
11% |
|
25% |
|
8% |
|
18% |
|
1% |
|
100% |
Anteil am
Konzernumsatz 2025 |
|
38% |
|
11% |
|
27% |
|
7% |
|
16% |
|
1% |
|
100% |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 1Nach Sitz der Gesellschaft. |
Umsatzentwicklung Adhesive Technologies
Der Unternehmensbereich Adhesive Technologies erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 2.627 Mio Euro. Damit lag der Umsatz nominal -3,2 Prozent unter dem Vorjahresquartal. Organisch – das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,7 Prozent. Der Anstieg war dabei sowohl durch eine positive Preis- als auch Volumenentwicklung getragen. Wechselkurseffekte reduzierten den Umsatz um -5,2 Prozent. Akquisitionen/Divestments wirkten sich mit 0,2 Prozent leicht positiv aus.
| Umsatzentwicklung Adhesive Technologies |
| in Mio Euro |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2026 |
| Umsatz |
|
2.715 |
|
2.627 |
| Anteil am Konzernumsatz |
|
52% |
|
53% |
| Veränderung zum Vorjahr |
|
1,4% |
|
-3,2% |
| Wechselkurseffekte |
|
-1,0% |
|
-5,2% |
| Bereinigt um Wechselkurseffekte |
|
2,4% |
|
1,9% |
| Akquisitionen/Divestments |
|
1,3% |
|
0,2% |
| Organisch |
|
1,1% |
|
1,7% |
| Davon Preis |
|
0,6% |
|
0,4% |
| Davon Menge |
|
0,5% |
|
1,3% |
| |
Die gute organische Umsatzentwicklung des Unternehmensbereichs Adhesive Technologies im ersten Quartal wurde vor allem durch das Geschäftsfeld Mobilität & Elektronik getragen, das ein sehr starkes organisches Umsatzwachstum von 6,7 Prozent erzielte. Treiber dieses Wachstums waren die Bereiche Elektronik und Industrie, während sich der Bereich Automobil bedingt durch das weiterhin herausfordernde Umfeld rückläufig entwickelte. Das Geschäftsfeld Verpackungen & Konsumgüter zeigte insgesamt eine positive organische Umsatzentwicklung von 0,5 Prozent, getragen durch eine gute Entwicklung im Bereich Konsumgüter. Demgegenüber verzeichnete der Geschäftsbereich Verpackungen eine leicht rückläufige Entwicklung. Das Geschäftsfeld Handwerk, Bau & Gewerbe verzeichnete eine rückläufige organische Umsatzentwicklung von -2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Diese Entwicklung war bedingt durch den Geschäftsbereich Konsumenten & Bau, während der Geschäftsbereich Verarbeitendes Gewerbe & Instandhaltung ein positives Wachstum verzeichnete.
| Umsatzentwicklung nach Geschäftsfeldern |
| |
|
Umsatz |
|
|
|
|
| in Mio Euro |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2026 |
|
+/- |
|
Organisch |
| Adhesive Technologies |
|
2.715 |
|
2.627 |
|
-3,2% |
|
1,7% |
| Mobilität & Elektronik |
|
966 |
|
977 |
|
1,1% |
|
6,7% |
| Verpackungen & Konsumgüter |
|
804 |
|
758 |
|
-5,7% |
|
0,5% |
| Handwerk, Bau & Gewerbe |
|
945 |
|
892 |
|
-5,7% |
|
-2,3% |
| |
Aus regionaler Sicht verzeichnete der Unternehmensbereich Adhesive Technologies insgesamt eine gemischte Entwicklung. In Europa lag der Umsatz organisch unterhalb des Vorjahresquartals, bedingt durch alle drei Geschäftsfelder. Die Region Nordamerika wies in einem insgesamt herausfordernden Marktumfeld eine stabile Umsatzentwicklung auf, getragen durch eine gute organische Umsatzentwicklung im Geschäftsfeld Mobilität & Elektronik. Die Region IMEA erzielte eine sehr starke organische Umsatzsteigerung, die insbesondere durch eine zweistellige organische Umsatzentwicklung in den Geschäftsfeldern Mobilität & Elektronik und Verpackung & Konsumgüter getrieben wurde. Die Region Lateinamerika wies ein rückläufiges Wachstum auf, bedingt durch die Geschäftsfelder Mobilität & Elektronik und Verpackungen & Konsumgüter. Die Region Asien/Pazifik erreichte ein zweistelliges organisches Wachstum, das insbesondere auf eine zweistellige Umsatzsteigerung des Bereichs Elektronik in China zurückzuführen war.
Umsatzentwicklung Consumer Brands
Im ersten Quartal 2026 lag der Umsatz des Unternehmensbereichs Consumer Brands bei 2.285 Mio Euro und damit nominal -8,0 Prozent unter dem Vorjahresquartal. Organisch – das heißt bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – stieg der Umsatz um 1,8 Prozent. Der Unternehmensbereich verzeichnete dabei sowohl eine positive Preis- als auch Volumenentwicklung gegenüber dem ersten Quartal 2025. Wechselkurseffekte hatten mit -5,2 Prozent einen negativen Einfluss auf den Umsatz. Akquisitionen/Divestments wirkten sich mit -4,6 Prozent ebenfalls negativ auf den Umsatz aus.
| Umsatzentwicklung Consumer Brands |
| in Mio Euro |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2026 |
| Umsatz |
|
2.484 |
|
2.285 |
| Anteil am Konzernumsatz |
|
47% |
|
46% |
| Veränderung zum Vorjahr |
|
-4,6% |
|
-8,0% |
| Wechselkurseffekte |
|
-2,0% |
|
-5,2% |
| Bereinigt um Wechselkurseffekte |
|
-2,7% |
|
-2,8% |
| Akquisitionen/Divestments |
|
0,8% |
|
-4,6% |
| Organisch |
|
-3,5% |
|
1,8% |
| Davon Preis |
|
2,0% |
|
1,1% |
| Davon Menge |
|
-5,5% |
|
0,7% |
| |
Das Geschäftsfeld Laundry & Home Care verzeichnete im ersten Quartal eine stabile organische Umsatzentwicklung in Höhe von 0,1 Prozent. Dabei zeigte der Bereich Waschmittel insgesamt eine leicht rückläufige Entwicklung, die im Wesentlichen durch die Kategorie Universalwaschmittel bedingt war, während die Kategorie Feinwaschmittel ein deutliches Wachstum verzeichnete. Der Bereich Reinigungsmittel erzielte demgegenüber eine positive organische Umsatzsteigerung, die insbesondere durch einen zweistelligen Umsatzanstieg in der Kategorie Handgeschirrspülmittel getragen wurde.
Das Geschäftsfeld Hair erzielte eine sehr starke organische Umsatzentwicklung in Höhe von 5,1 Prozent. Dabei zeigte das Konsumentengeschäft ein sehr starkes Wachstum, mit dem größten Beitrag durch die Kategorie Haarcoloration. Das Friseurgeschäft verzeichnete ebenfalls eine sehr starke Entwicklung.
Das Geschäftsfeld Weitere Konsumentengeschäfte erzielte eine positive organische Umsatzentwicklung von 0,5 Prozent, die vor allem auf ein deutliches Umsatzwachstum im Bereich Körperpflege in der Region Nordamerika zurückzuführen war.
| Umsatzentwicklung nach Geschäftsfeldern |
| |
|
Umsatz |
|
|
|
|
| in Mio Euro |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2026 |
|
+/- |
|
Organisch |
| Consumer Brands |
|
2.484 |
|
2.285 |
|
-8,0% |
|
1,8% |
| Laundry & Home Care |
|
1.550 |
|
1.352 |
|
-12,8% |
|
0,1% |
| Hair |
|
792 |
|
797 |
|
0,7% |
|
5,1% |
| Weitere Konsumentengeschäfte |
|
142 |
|
136 |
|
-4,8% |
|
0,5% |
| |
Aus regionaler Sicht lag die organische Umsatzentwicklung der Regionen – mit Ausnahme von Europa – jeweils über dem Vorjahresniveau. Die Region IMEA erzielte eine zweistellige organische Umsatzsteigerung, getragen von einem jeweils zweistelligen organischen Umsatzwachstum in den Geschäftsfeldern Laundry & Home Care sowie Hair. Europa verzeichnete demgegenüber eine rückläufige Entwicklung, bedingt durch das Geschäftsfeld Laundry & Home Care, während sich das Geschäftsfeld Hair positiv entwickelte. Die Region Nordamerika erzielte eine gute organische Umsatzentwicklung, getragen durch eine sehr starke Umsatzsteigerung im Geschäftsfeld Hair. Die Region Asien/Pazifik zeigte eine sehr starke Umsatzentwicklung, getrieben durch ein zweistelliges organisches Umsatzwachstum des Geschäftsfelds Hair. Die Region Lateinamerika erzielte eine gute organische Umsatzentwicklung, getragen durch die Geschäftsfelder Laundry & Home Care sowie Hair.
Vermögens- und Finanzlage Konzern
Im Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Vermögens- und
Finanzlage des Konzerns im Vergleich zum 31. Dezember 2025.
Ausblick des Henkel-Konzerns
Für das laufende Jahr erwartet Henkel weiterhin ein organisches Umsatzwachstum zwischen 1,0 und 3,0 Prozent. Dabei wird für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies von einer organischen Umsatzsteigerung von 1,0 bis 3,0 Prozent ausgegangen. Für den Unternehmensbereich Consumer Brands wird ein Anstieg von 0,5 bis 2,5 Prozent prognostiziert.
Die bereinigte Umsatzrendite (bereinigte EBIT-Marge) wird weiterhin in einer Bandbreite von 14,5 bis 16,0 Prozent erwartet. Hier wird für Adhesive Technologies von einer bereinigten Umsatzrendite zwischen 16,5 und 18,0 Prozent und für Consumer Brands zwischen 14,0 und 15,5 Prozent ausgegangen.
Für das bereinigteErgebnis je Vorzugsaktie (EPS) bei konstanten Wechselkursen wird unverändert mit einem Anstieg im niedrigen bis hohen einstelligen Prozentbereich gerechnet.
Darüber hinaus haben wir für 2026 die folgenden Erwartungen:
- Akquisitionen/Divestments: positiver Effekt im niedrigen einstellen Prozentbereich auf das nominale Umsatzwachstum (bisher: neutraler bis leicht negativer Effekt)
- Umrechnung von Umsatzerlösen in Fremdwährung: negativer Einfluss im niedrigen
einstelligen Prozentbereich
- Preise für direkte Materialien: Anstieg im hohen einstelligen Prozentbereichim
Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt (bisher: Anstieg im niedrigen einstelligen Prozentbereich)[1]
- Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 150 bis 200 Mio Euro
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
zwischen 650 und 750 Mio Euro
[1] Bruttopreisentwicklung, d.h. vor Gegenmaßnahmen.
Über Henkel
Mit seinen Marken, Innovationen und Technologien hält Henkel weltweit führende Marktpositionen im Industrie- und Konsumentengeschäft. Mit dem Unternehmensbereich Adhesive Technologies ist Henkel globaler Marktführer bei Klebstoffen, Dichtstoffen und Beschichtungen. Mit Consumer Brands ist das Unternehmen insbesondere mit Wasch- und Reinigungsmitteln sowie im Bereich Haare weltweit in vielen Märkten und Kategorien führend. Die drei größten Marken des Unternehmens sind Loctite, Persil und Schwarzkopf. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte Henkel einen Umsatz von rund 20,5 Mrd Euro und ein bereinigtes betriebliches Ergebnis von rund 3,0 Mrd Euro. Die Vorzugsaktien von Henkel sind im DAX notiert. Nachhaltiges Handeln hat bei Henkel lange Tradition und das Unternehmen verfolgt eine klare Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen. Henkel wurde 1876 gegründet und beschäftigt heute weltweit ein vielfältiges Team von rund 47.000 Mitarbeiter:innen – verbunden durch eine starke Unternehmenskultur, gemeinsame Werte und den Unternehmenszweck: „Pioneers at heart for the good of generations“. Weitere Informationen unter www.henkel.de.
Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Henkel betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Henkel AG & Co. KGaA. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Henkel AG & Co. KGaA und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Henkel und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Henkel hierzu eine gesonderte Verpflichtung.
Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Henkel sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.
Dieses Dokument wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt somit weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren irgendwelcher Art dar.
Finanzkalender
Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2026:
Donnerstag, 6. August 2026
Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Q3 2026:
Dienstag, 10. November 2026
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Investoren & Analysten
Leslie Iltgen
Tel.: +49 211 797-1631
E-Mail: leslie.iltgen@henkel.com
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Dr. Sascha Kieback
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Fax: |
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| Internet: |
www.henkel.de |
| ISIN: |
DE0006048432, DE0006048408 |
| WKN: |
604843, 604840 |
| Indizes: |
DAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322834 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322834 07.05.2026 CET/CEST
| DE0006048432 |
| 07.05.2026 | ElringKlinger AG | Q1 2026: Guter Jahresauftakt bestätigt Transformationskurs
|
ElringKlinger AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Q1 2026: Guter Jahresauftakt bestätigt Transformationskurs
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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Q1 2026: Guter Jahresauftakt bestätigt Transformationskurs
- Ergebnisse für das erste Quartal 2026:
- Konzernumsatz bei 430 Mio. EUR (Q1 2025: 423 Mio. EUR), organische Verbesserung gegenüber gleichem Vorjahreszeitraum um 4,7 %
- Bereinigte EBIT-Marge mit 6,8 % (Q1 2025: 4,9 %) im oberen Bereich des Zielkorridors für 2026 von rund 6 bis 7 %
- Operativer Free Cashflow bei minus 109 Mio. EUR (Q1 2025: -120 Mio. EUR), bereinigte Nettoverschuldungsquote bei 2,1 (Q1 2025: 2,1)
- SHAPE2EMPOWER zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Konzern stellt sich neu auf, um schneller, marktorientierter und effizient zu handeln
- CEO Thomas Jessulat: „Das erste Quartal zeigt, dass unsere Transformation an Tiefe gewinnt: Organisches Wachstum, verbesserte Ergebnisqualität und spürbare operative Fortschritte schaffen eine belastbare Basis für die nächste Phase unseres Transformationskurses im Jahr 2026.“
Die ElringKlinger AG (ISIN DE0007856023 / WKN 785602) startet in das Geschäftsjahr 2026 mit einer Steigerung des operativen Ergebnisses und treibt ihre Transformation weiter voran. In einem weiterhin herausfordernden geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Umfeld erzielte der Konzern im ersten Quartal einen Umsatz von 430,0 Mio. EUR (Q1 2025: 423,1 Mio. EUR). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die veräußerte Konzerngesellschaft in Solihull, Großbritannien, im ersten Quartal 2025 noch einen Umsatz von 3,1 Mio. EUR beigesteuert hatte, d.h. die entsprechende Vergleichsbasis aus dem Vorjahresquartal beträgt demzufolge 420,0 Mio. EUR. Zudem schmälerten Währungseffekte in Höhe von 9,7 Mio. EUR den Umsatz. Organisch, das heißt um Währungs- und M&A-Effekte bereinigt, stiegen die Umsatzerlöse um 19,8 Mio. EUR oder 4,7 % und entwickelten sich damit signifikant besser als die Fahrzeugproduktion, die nach Schätzungen von S&P Global Mobility im ersten Quartal 2026 weltweit um 3,4 % und in Europa (ohne Russland) um 1,0 % schrumpfte.
Umsatz organisch gesteigert mit E‑Mobility als Wachstumstreiber
Haupttreiber dieser Entwicklung war der dynamische Hochlauf volumenstarker Serienaufträge im Geschäftsbereich E‑Mobility. Der Umsatz stieg hier um 11,3 Mio. EUR auf 38,1 Mio. EUR (Q1 2025: 26,8 Mio. EUR). Im gesamten Segment Erstausrüstung, zu dem der Bereich E-Mobility zählt, waren die Umsätze aufgrund des schwachen Marktumfelds leicht rückläufig. Der Umsatz sank leicht um 0,6 % auf 280,0 Mio. EUR (Q1 2025: 281,8 Mio. EUR). In den weiteren Segmenten entwickelte sich das Geschäft robust. Das Ersatzteilgeschäft setzte seinen Wachstumskurs fort und steigerte den Umsatz um 7,6 % auf 109,8 Mio. EUR (Q1 2025: 102,0 Mio. EUR). Die Kunststofftechnik legte leicht auf 39,9 Mio. EUR (Q1 2025: 39,0 Mio. EUR) zu.
Profitabilität spürbar verbessert – Bereinigte EBIT‑Marge im Zielkorridor
Hinsichtlich des Ergebnisses zeigten sich erste strukturelle Verbesserungen durch die STREAMLINE- und SHAPE30-Maßnahmen. Auf dieser Basis und in Verbindung mit dem Umsatzwachstum stieg die Bruttomarge im ersten Quartal 2026 um 260 Basispunkte auf 27,2 % (Q1 2025: 24,6 %). Das bereinigte EBIT belief sich auf 29,1 Mio. EUR (Q1 2025: 20,5 Mio. EUR), was einer bereinigten EBIT‑Marge von 6,8 % (Q1 2025: 4,9 %) entspricht. Damit liegt der Konzern im oberen Bereich des für das Gesamtjahr 2026 prognostizierten Zielkorridors von rund 6 bis 7 %. Dementsprechend hat sich auch das bereinigte Ergebnis je Aktie erkennbar um 0,18 EUR auf 0,24 EUR (Q1 2025: 0,06 EUR) verbessert.
Nach dem Investitionszyklus der letzten beiden Jahre für den Hochlauf der erhaltenen Großserienaufträge hat der Konzern die Investitionen in Sachanlagen wie geplant wieder zurückgefahren und liegt mit 21,3 Mio. EUR (Q1 2025: 45,0 Mio. EUR) bzw. 5,0 % (Q1 2025: 10,6 %) des Konzernumsatzes im für das Gesamtjahr angestrebten Spektrum. Bei einem Net Working Capital von 383,4 Mio. EUR (31.03.2025: 454,4 Mio. EUR) belief sich der operative Free Cashflow im ersten Quartal 2026 auf minus 109,4 Mio. EUR (Q1 2025: -120,3 Mio. EUR). Der Mittelabfluss ist im Wesentlichen auf den fortgesetzten Hochlauf volumenstarker Serienaufträge im E‑Mobility‑Geschäft und den damit verbundenen erhöhten Kapitalbedarf im operativen Geschäft zurückzuführen. Die Nettofinanzverbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. März 2026 auf 413,2 Mio. EUR (31.03.2025: 370,4 Mio. EUR). Die bereinigte Nettoverschuldungsquote (Nettofinanzverbindlichkeiten zu bereinigtem EBITDA) belief sich somit auf 2,1 (Q1 2025: 2,1). Die Entwicklung der Kennzahlen entspricht den Erwartungen des Konzerns im Rahmen seiner SHAPE30-Transformationsstrategie.
Ausblick bestätigt
Angesichts des guten Jahresauftakts mit der verbesserten Ergebnisqualität sieht sich ElringKlinger gut aufgestellt, die gesetzten Jahresziele 2026 zu erreichen. Der Konzern bestätigt seinen Ausblick für das Gesamtjahr und erwartet weiterhin leichtes organisches Umsatzwachstum, eine bereinigte EBIT‑Marge von rund 6 bis 7 % sowie einen leicht positiven operativen Free Cashflow. Zudem strebt der Konzern hinsichtlich der bereinigten Nettoverschuldungsquote einen Wert zwischen 1,0 bis 2,0 an. Neben den weiteren Kennzahlen für 2026 wird auch der mittelfristige Ausblick bestätigt.
Thomas Jessulat, Vorstandsvorsitzender des ElringKlinger-Konzerns, kommentiert die Quartalszahlen: „Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 unterstreichen, dass wir mit unserer strategischen Ausrichtung auf dem richtigen Weg sind. Unser organisches Wachstum – insbesondere im E‑Mobility‑Geschäft – und die deutliche Verbesserung der bereinigten EBIT‑Marge zeigen die zunehmende Wirksamkeit unserer Transformationsmaßnahmen. Mit SHAPE2EMPOWER schaffen wir zudem die organisatorischen Voraussetzungen, um in dem dynamischen Umfeld unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Im Kern geht es darum, Verantwortung dorthin zu bringen, wo sie Wirkung entfalten muss: in die Geschäftsbereiche, näher an das Geschäft, näher an den Kunden. Dadurch stellen wir ElringKlinger so auf, dass wir kundenfokussierter, marktnäher sowie wirksamer und effizient in unseren Prozessen und Strukturen handeln können.“
SHAPE2EMPOWER: neue Organisationsstruktur für die nächste Phase der Transformation
Mit dem Programm SHAPE2EMPOWER hat ElringKlinger einen entscheidenden Schritt in der Weiterentwicklung seiner Organisationsstruktur eingeleitet. Ziel ist es, den Konzern noch stärker auf Handlungsschnelligkeit, Markt- und Kundennähe sowie Effizienz auszurichten. Kernelement von SHAPE2EMPOWER ist die Stärkung der unternehmerischen Verantwortung in den bisherigen Business Units, die künftig als Business Areas agieren. In der Umsetzung werden klare Rollenverteilungen geschaffen, Schnittstellen vereinfacht, Entscheidungswege verkürzt und Führungsstrukturen global vereinheitlicht. Gleichzeitig wurden zum 1. Mai 2026 die beiden bisherigen Business Units Metal Sealing Systems & Drivetrain Components und Metal Forming & Assembly Technology zur neuen Business Area Sealing Solutions & Engineered Metal Components zusammengeführt.
Kennzahlen über das 1. Quartal 2026
| in Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025* |
∆ abs. |
∆ rel. |
| Auftragseingang |
491,4 |
416,9 |
+74,5 |
+17,9 % |
| Auftragsbestand |
1.196,2 |
1.152,4 |
+43,8 |
+3,8 % |
Umsatz
davon Währungseffekte
davon M&A-Aktivitäten
davon organisch |
430,0 |
423,1 |
+6,9
-9,7
-3,1
+19,8 |
+1,6 %
-2,3 %
-0,7 %
+4,7 % |
| Bereinigtes EBITDA |
59,1 |
41,9 |
+17,2 |
+41,1 % |
| EBITDA |
58,4 |
41,9 |
+16,5 |
+39,4 % |
| Bereinigtes EBIT |
29,1 |
20,5 |
+8,6 |
+41,9 % |
| Bereinigte EBIT-Marge (in %) |
6,8 |
4,9 |
+1,9 PP |
- |
| EBIT |
28,4 |
20,0 |
+8,4 |
+42,0% |
| Periodenergebnis (nach Minderheiten) |
14,7 |
3,5 |
+11,2 |
+>100 % |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in EUR) |
0,24 |
0,06 |
+0,18 |
+>100 % |
| Investitionen in Sachanlagen |
21,3 |
45,0 |
-23,7 |
-52,7 % |
| Operativer Free Cashflow |
-109,4 |
-120,3 |
+10,9 |
+9,1 % |
| Net Working Capital (NWC) |
383,4 |
454,4 |
-71,0 |
-15,6 % |
| NWC-Quote (in %) |
23,3 |
27,6 |
-4,3 PP |
- |
| Eigenkapitalquote (in %) |
35,1 |
38,3 |
-3,2 PP |
- |
| Nettofinanzverbindlichkeiten |
413,2 |
370,4 |
+42,8 |
+11,6 % |
Bereinigte Nettoverschuldungsquote
(Net Debt/Bereinigtes EBITDA) |
2,1 |
2,1 |
+0,0 |
- |
| Mitarbeitende (per 31. März) |
8.542 |
9.083 |
-541 |
-6,0 % |
* Die Zahlen zum ersten Quartal 2025 enthalten noch die mit Wirkung zum 30. November 2025 veräußerte Konzerngesellschaft hpp UK Ltd. in Solihull, Großbritannien.
Über ElringKlinger
Als globaler Entwicklungspartner zählt ElringKlinger mit seinem langjährigen Know-how zu den führenden Zulieferern für die Automobilindustrie, Kunststofftechnik und weitere Branchen. Der Technologiekonzern mit Sitz in Dettingen/Erms entwickelt seit seiner Gründung 1879 stetig innovative Antworten auf die Herausforderungen von heute und morgen. Durch den Einsatz seiner wegweisenden Produkt- und Systemlösungen für alle Antriebs-arten, in der Dichtungs- und Abschirmtechnik sowie bei Leichtbaukonzepten gestaltet ElringKlinger die Zukunft der nachhaltigen Mobilität aktiv mit. Der Konzern beschäftigt sich bereits seit 20 Jahren mit zukunftsweisender Batterie- und Brennstoffzellentechnologie und hat sich so frühzeitig als Experte für Elektromobilität etabliert. Mit einem starken Team von rund 8.600 #transformationpioneers an rund 40 Standorten weltweit und einem Umsatz von rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 treibt ElringKlinger die nachhaltige Transformation der Industrie voran – voller Leidenschaft, Expertise und Innovationskraft.
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den Erwartungen, Markteinschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit zur Verfügung stehenden Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind insbesondere nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Obwohl der Vorstand überzeugt ist, dass die gemachten Aussagen und ihre zugrunde liegenden Überzeugungen und Erwartungen realistisch sind, beruhen sie auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen sind abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten, die zu Änderungen der ausgedrückten Erwartungen und Einschätzungen führen können. Zu diesen Faktoren zählen zum Beispiel Änderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftslage, Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen, die mangelnde Akzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie.
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EQS News-Service |
2322848 07.05.2026 CET/CEST
| DE0007856023 |
| 07.05.2026 | SGL Carbon SE | SGL Carbon: Erwartungsgemäß niedrigerer Umsatz, EBITDA-Marge verbessert. Prognose bestätigt.
|
SGL Carbon SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
SGL Carbon: Erwartungsgemäß niedrigerer Umsatz, EBITDA-Marge verbessert. Prognose bestätigt.
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SGL Carbon: Erwartungsgemäß niedrigerer Umsatz, EBITDA-Marge verbessert. Prognose bestätigt.
- Umsatz und bereinigtes EBITDA wie erwartet unter Vorjahresniveau
- Die Beendigung nicht profitabler Geschäftsaktivitäten Mitte 2025 führt zu einem Umsatzrückgang im Quartalsvergleich
- Bestätigung der Prognose 2026 trotz zunehmend schwierigeren Marktumfeldes
Wiesbaden, 7. Mai 2026. SGL Carbon hat im 1. Quartal 2026 einen Konzernumsatz in Höhe von 184,5 Mio. € erzielt und lag damit 49,8 Mio. € oder minus 21,3 % unter Vorjahr (Q1 2025: 234,4 Mio. €). Dies ist einerseits auf fehlende Umsätze aus der Beendigung von nicht profitablen Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Restrukturierung des Carbonfasergeschäfts Mitte 2025 zurückzuführen. Durch die Einstellung der defizitären Acrylfaser- und Precursor-Produktion wurden die Vertriebsaktivitäten für diese Produkte eingestellt. Andererseits belastete eine geringere Nachfrage im Geschäftsbereich Graphite Solutions sowie die herausfordernde Auftragslage in der Process Technology die Umsatzentwicklung in den ersten drei Monaten 2026.
Der Umsatzrückgang von höhermargigen Produkten führte im Quartalsvergleich zu einem Rückgang des bereinigten EBITDA um 11,6 % auf 29,6 Mio. € (Q1 2025: 33,5 Mio. €). Darin enthalten ist eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 7,7 Mio. € aus der Anpassung eines bestehenden Liefervertrages mit einem Halbleiterkunden. Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich von 14,3 % auf 16,0 % im 1. Quartal 2026.
„Weiterhin hohe Lagerbestände bei unseren Halbleiterkunden hemmen derzeit noch die Nachfrage nach unseren Spezialgraphitprodukten. Die vereinbarten vertraglichen Konditionen erschweren zusätzlich eine langfristige Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden. Daher führen wir Gespräche, wie wir Lösungen für eine zukünftige, partnerschaftliche Zusammenarbeit, im Interesse beider Partner ermöglichen,“ erklärt Andreas Klein, Vorstandsvorsitzender der
SGL Carbon, die erhaltene Ausgleichszahlung.
Bei leicht niedrigeren Abschreibungen von 12,2 Mio. € (Q1 2025: 12,8 Mio. €) und unter Berücksichtigung von Einmaleffekten und Sondereinflüssen von minus 1,5 Mio. € stieg das EBIT des 1. Quartals auf 15,9 Mio. € (Q1 2025: 3,4 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf den Abschluss der Restrukturierung zurückzuführen. Im Vorjahr belasteten hohe Restrukturierungsaufwendungen von minus 16,6 Mio. € das 1. Quartal. So konnte im 1. Quartal 2026 auch wieder ein positives Konzernergebnis von 5,9 Mio. € ausgewiesen werden (Q1 2025: minus 6,1 Mio. €). Entwicklung der Geschäftsbereiche
Der Geschäftsbereich Graphite Solutions (GS) wies im 1. Quartal 2026 einen Umsatz von 106,4 Mio. € aus und lag damit 8,8 % unter dem Niveau des Vorjahresquartals (Q1 2025: 116,7 Mio. €). Aufgrund weiterhin hoher Lagerbestände der Kunden war die Nachfrage aus dem Marktsegment Halbleiter anhaltend schwach. SGL Carbon hatte bereits in den vergangenen Monaten signalisiert, die Halbleiterkunden beim Abbau ihrer Lagerbestände zu unterstützen, um den Weg für eine zukünftige Zusammenarbeit über die ursprüngliche Vertragslaufzeit hinaus zu ebnen. Der Umsatz der GS umfasst daher auch die bereits beschriebene Ausgleichszahlung aus der Anpassung eines bestehenden Liefervertrages mit einem Halbleiterkunden in Höhe von 7,7 Mio. €.
Der Umsatzrückgang der GS wirkte sich negativ auf das bereinigte EBITDA des Geschäftsbereichs aus. Im Quartalsvergleich ging das bereinigte EBITDA, trotz der ertragswirksamen Ausgleichszahlung von 7,7 Mio. €, um 14,8 % auf 18,4 Mio. € zurück (Q1 2025: 21,6 Mio. €). Ursache ist im Wesentlichen der Volumenrückgang bei hochmargigen Produkten für die Halbleiterindustrie sowie eine daraus resultierende geringere Auslastung der Produktionskapazitäten. Zusätzlich beeinflussten negative Preiseffekte, leicht höhere Rohstoffpreise sowie Währungseffekte das bereinigte EBITDA. Die bereinigte EBITDA-Marge verringerte sich im Dreimonatsvergleich entsprechend auf 17,3 % (Q1 025: 18,5 %).
Der Geschäftsbereich Process Technology (PT) verzeichnete im 1. Quartal 2026 einen Umsatzrückgang von 30,1 % auf 25,5 Mio € (Q1 2025: 36,5 Mio. €). Gestiegene Energiepreise, hohe Arbeitskosten und regulatorische Auflagen sowie die damit verbundene Unsicherheit im Chemiesektor veranlassen viele Unternehmen Investitionsprojekte sowie Wartungs- und Ersatzinvestitionen zu verschieben.
Der Umsatzrückgang zeigt sich auch in der Entwicklung des bereinigten EBITDA, das sich deutlich von 11,0 Mio. € im 1. Quartal des Vorjahres auf 4,1 Mio. € reduzierte. Neben Volumeneffekten belasteten niedrigere Verkaufspreise das bereinigte EBITDA der PT. Die bereinigte EBITDA-Marge verminderte sich demzufolge auf 16,1 %. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Marge des 1. Quartals 2025 mit 30,1 % über dem Durchschnitt des Gesamtjahres 2025 von 24,3 % lag.
Der Umsatz des Geschäftsbereichs Fiber Composites (FC), als Zusammenschluss der ehemaligen Bereiche Carbon Fibers und Composite Solutions, betrug im 1. Quartal 2026 47,7 Mio. € und lag damit unter dem Wert des Vorjahresquartals von 76,6 Mio. €. Der Rückgang um 28,9 Mio. € beruht insbesondere auf einem negativen Umsatzeffekt im Quartalsvergleich, bedingt durch die Einstellung defizitärer Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Carbon Fibers Restrukturierung Mitte 2025.
Die im Zuge der Restrukturierung des Carbonfasergeschäfts deutlich reduzierten Kosten führten im 1. Quartal 2026 zu einer Verbesserung des bereinigten EBITDA des Geschäftsbereichs FC um 7,5 Mio. € auf 9,0 Mio. € (Q1 2025: 1,5 Mio. €). Darin enthalten ist auch der Ergebnisbeitrag der At-Equity bilanzierten Aktivitäten, insbesondere das Joint Venture Brembo SGL Carbon Ceramic Brakes (BSCCB) mit 4,0 Mio. € (Q1 2025: 1,6 Mio. €). Entsprechend erhöhte sich die bereinigte EBITDA-Marge von 2,0 % auf 18,9 %. Ausblick
Durch den Beginn des bewaffneten Konflikts im Mittleren Osten sind die Risiken einer weiteren Dämpfung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiter angestiegen. Sollte der Konflikt länger anhalten und Energie- und Rohstoffketten nachhaltig gestört werden, können wir negative Auswirkungen auf unsere Absatzmärkte sowie Kostenpositionen nicht ausschließen. Unabhängig von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden wir in den nächsten Monaten weiterhin das Gespräch mit unseren Halbleiterkunden suchen, um gemeinsam die zukünftige Zusammenarbeit zu gestalten.
Nach heutigem Kenntnisstand und unter der Annahme sich nicht weiter verschlechternden Rahmenbedingungen bestätigen wir die am 19. März 2026 gegebene Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026. Für das Geschäftsjahr 2026 gehen wir weiterhin von einem Konzernumsatz zwischen 720 und 770 Mio. € und einem bereinigten EBITDA zwischen 110 - 130 Mio. € aus.
Weitere Details zur Geschäftsentwicklung im 1. Quartal 2026 können der Quartalsmitteilung auf unserer Webseite www.sglcarbon.com entnommen werden.
Kennzahlen Q1 2026
| (in Mio. €) |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Veränd. |
Veränd. in % |
| |
|
|
|
|
| Konzernumsatz |
184,5 |
234,3 |
-49,8 |
-21,3% |
| Graphite Solutions |
106,4 |
116,7 |
-10,3 |
-8,8% |
| Process Technology |
25,5 |
36,5 |
-11,0 |
-30,1% |
| Fiber Composites |
47,7 |
76,6 |
-28,9 |
-37,7% |
| Corporate |
4,9 |
4,5 |
0,4 |
+8,9% |
| |
|
|
|
|
| EBITDA bereinigt* |
29,6 |
33,5 |
-3,9 |
-11,6% |
| Graphite Solutions |
18,4 |
21,6 |
-3,2 |
-14,8% |
| Process Technology |
4,1 |
11,0 |
-6,9 |
-62,7% |
| Fiber Composites |
9,0 |
1,5 |
7,5 |
>100% |
| Corporate |
-1,9 |
-0,6 |
-1,3 |
>100% |
| |
|
|
|
|
EBITDApre Marge (in %) |
16.0 % |
14.3 % |
|
+1,7%-Punkte |
Konzernergebnis
(Anteilseigner des Mutterunternehmens) |
5,9 |
-6,1 |
12,0 |
-- |
| Free Cashflow |
6,4 |
5,1 |
1,3 |
25,5% |
* EBITDA bereinigt: um Einmaleffekte und Sondereinflüsse bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
|
| |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
Veränd. |
Veränd. in % |
| |
|
|
|
|
| Eigenkapitalquote (in %) |
39,5% |
39,2% |
|
0,3%-Punkte |
| Nettofinanzschulden (in Mio. €) |
98,1 |
98,8 |
-0,7 |
-0,8% |
| ROCE (EBIT bereinigt) (in %) |
9,5% |
9,8% |
|
-0,3%-Punkte |
Prognose 2026
| (in Mio. €) |
2026
Prognose |
2025
IST |
| |
|
|
| Konzernumsatz |
720- 770 |
850,2 |
| EBITDA bereinigt |
110 - 130 |
135,0 |
| Kapitalrendite (ROCE EBIT bereinigt) |
9% - 10% |
9,8 |
| Free Cashflow |
auf Vorjahresniveau |
37,0 |
Über SGL Carbon
Die SGL Carbon ist ein technologiebasiertes Unternehmen und zählt weltweit zu den führenden Anbietern in der Entwicklung und Herstellung kohlenstoffbasierter Lösungen. Ihre Materialien und Produkte aus Spezialgraphit, Carbonfasern und Verbundwerkstoffen bedienen anspruchsvollste Anwendungen in vielen Industrien, die die Trends der Zukunft bestimmen: Mobilität, Halbleitertechnik, LED, Energiegewinnung, Luft- und Raumfahrt sowie die Herstellung von Brennstoffzellen. Auch für die Chemiebranche, zahlreiche industrielle Anwendungen sowie zunehmend für die Verteidigungsindustrie entwickelt SGL Carbon zukunftsweisende und zuverlässige Lösungen.
Mit rund 3.800 Mitarbeitenden an 29 Standorten in Europa, Nordamerika und Asien erzielte SGL Carbon im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 850 Millionen Euro.
Weitere Informationen zur SGL Carbon sind unter www.sglcarbon.com/presse zu finden.
Eine Auswahl an Pressefotos zum Download finden Sie hier: https://www.sglcarbon.com/newsroom/pressefotos/Wichtiger Hinweis:
Soweit unsere Pressemitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthält, beruhen sie auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen und unseren aktuellen Prognosen und Annahmen. Naturgemäß sind zukunftsgerichtete Aussagen mit bekannten wie auch unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Einschätzungen abweichen können. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Dazu zählen z. B. nicht vorhersehbare Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umfeld unserer Hauptkundenindustrien, der Wettbewerbssituation, der Zins- und Währungsentwicklungen, technologischer Entwicklungen sowie sonstiger Risiken und Unwägbarkeiten. Weitere Risiken sehen wir u. a. in Preisentwicklungen, nicht vorhersehbaren Geschehnissen im Umfeld akquirierter Unternehmen und bei Konzerngesellschaften sowie bei den laufenden Kosteneinsparungsprogrammen. Die SGL Carbon übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen anzupassen oder sonst zu aktualisieren.
SGL Carbon SE
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- Umsatz stabilisiert sich von Januar bis März 2026 bei 73,4 Mio. €
(Vorjahr: 73,3 Mio. €)
- Auftragseingang liegt im ersten Quartal 2026 mit 77,2 Mio. € erwartungsgemäß unter dem Rekordwert des Vorjahrs (98,8 Mio. €), aber über dem Ordervolumen des vierten Quartals 2025 (68,5 Mio. €)
- Ertragskraft steigt gegenüber dem Vorjahr deutlich – EBITDA vor Sondereinflüssen in den ersten drei Monaten 2026 von 3,7 Mio. € im Vorjahr auf 6,7 Mio. € verbessert – daraus ergibt sich eine EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen von 9,2 % (Vorjahr: 5,0 %)
- Prognose für das Gesamtjahr 2026 bleibt unverändert
Waldenburg, 7. Mai 2026 – Die weltweiten wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten haben die Investitionsbereitschaft der Kunden auch im ersten Quartal 2026 weiter belastet. Den Umsatz konnte R. STAHL stabilisieren und die Ertragskraft verbessern.
Auftragseingang von 77,2 Mio. € im ersten Quartal liegt unter dem sehr hohen Vorjahresniveau, aber über dem Wert des Vorquartals – Auftragsbestand bei 94,3 Mio. €
Trotz der eingetrübten Investitionsbereitschaft der Kunden lag der Auftragseingang von Januar bis März 2026 mit 77,2 Mio. € auf einem guten Niveau, aber deutlich unter dem Rekordwert des Vorjahresquartals (98,8 Mio. €). Zum Rückgang des Ordervolumens haben alle Absatzregionen beigetragen. Vor allem die chemische Industrie sowie der Anlagen- und Maschinenbau waren in den ersten drei Monaten bei der Vergabe neuer Aufträge sehr zurückhaltend. Gegenüber dem vierten Quartal 2025 (68,5 Mio. €) hat sich der Auftragseingang im ersten Quartal 2026 allerdings spürbar erholt.
Der Auftragsbestand zum 31. März 2026 stieg im Vergleich zum Jahresende 2025 auf 94,3 Mio. € (31. Dezember 2025: 90,9 Mio. €); gegenüber dem Vorjahreswert (31. März 2025: 122,4 Mio. €) war er allerdings rückläufig.
Umsatz von Januar bis März 2026 bei 73,4 Mio. € stabilisiert
Die Erlöse lagen in den ersten drei Monaten 2026 mit 73,4 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahresquartals (73,3 Mio. €). Während die Absatzregionen Deutschland (-13,6 %), Zentralregion (-10,2 %) sowie Amerika (-14,5 %) durchgängig rückläufige Umsätze verzeichneten, konnten die Erlöse aus Projektaufträgen aus dem Vorjahr in Asien zur Stabilisierung beitragen.
Ertragskraft deutlich gestärkt – EBITDA vor Sondereinflüssen steigt von 3,7 Mio. € auf 6,7 Mio. €
R. STAHL hat in den ersten drei Monaten 2026 die Profitabilität gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Verantwortlich hierfür waren im Wesentlichen die Effekte der im Vorjahr bereits gestarteten Maßnahmen zur Kostenoptimierung sowie die anlaufenden Verbesserungsmaßnahmen des Zukunftsprogramm NEXUS. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) vor Sondereinflüssen legte im ersten Quartal 2026 um 3,1 Mio. € auf 6,7 Mio. € zu. Die Ertragskraft des Unternehmens, gemessen an der EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen, stieg im gleichen Zeitraum von 5,0 % im Vorjahr auf 9,2 %. Das Konzernergebnis verbesserte sich um 2,2 Mio. € auf -0,3 Mio. € (Q1 2025: -2,5 Mio. €). Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,04 € (Q1 2025: -0,39 €).
Der Free Cashflow lag mit -3,9 Mio. € in den ersten drei Monaten 2026 auf dem Niveau des Vorjahrs (Q1 2025: -4,0 Mio. €). Dem höheren Konzernergebnis stand ein im Vergleich zum Vorjahr stärkerer Anstieg des Working Capital um 6,8 Mio. € (Q1 2025: 2,0 Mio. €) gegenüber. Die Eigenkapitalquote lag zum 31. März 2026 bei 28,4 % (31. Dezember 2025: 29,2 %).
R. STAHL prognostiziert für das Geschäftsjahr 2026 eine Stabilisierung des Geschäfts – Leichter Umsatz- und Ergebnisrückgang erwartet
Für 2026 rechnet das Unternehmen für die Schlüsselmärkte Deutschland und Europa mit einem weiteren Rückgang der Investitionen, vor allem in den relevanten Branchen wie der chemischen Industrie. Prognoseunsicherheiten bestehen hauptsächlich wegen der nicht einschätzbaren Entwicklungen und Folgen geopolitischer Konflikte, der internationalen Zollpolitik sowie möglicher Handelskonflikte und Lieferkettenproblemen.
Auf Basis der weiterhin zurückhaltenden Investitionsbereitschaft der Kunden erwartet der Vorstand für das Gesamtjahr 2026 einen Konzernumsatz zwischen 285 Mio. € und 300 Mio. € (2025: 313,0 Mio. €). Für das EBITDA vor Sondereinflüssen prognostiziert das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr einen Wert zwischen 22 Mio. € und 27 Mio. € (2025: 34,4 Mio. €). Beim Free Cashflow rechnet R. STAHL 2026 mit einem ausgeglichenen Wert (2025: -0,3 Mio. €).
„Das Geschäftsjahr 2026 wird für R. STAHL ein Übergangsjahr. Mit unserem Zukunftsprogramm NEXUS werden wir die finanziellen, strukturellen und inhaltlichen Grundlagen schaffen, um ab 2027 die Wachstumschancen in bestehenden und neuen Märkten zu nutzen“, sagt Dr. Claus Bischoff, CEO von R. STAHL.
Kennzahlen des R. STAHL Konzerns für das erste Quartal 2026 nach IFRS
| in Mio. € |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Veränd.
in % |
| Umsatz |
73,4 |
73,3 |
+0,1 |
| Deutschland |
16,1 |
18,6 |
-13,6 |
| Zentralregion1) |
32,3 |
35,9 |
-10,2 |
| Amerika |
6,9 |
8,1 |
-14,5 |
| Asien/Pazifik |
18,1 |
10,7 |
+69,4 |
| EBITDA vor Sondereinflüssen 2) |
6,7 |
3,7 |
+84,4 |
| in % vom Umsatz |
9,2 |
5,0 |
|
| EBITDA |
6,4 |
3,4 |
+87,7 |
| EBIT |
1,8 |
-1,3 |
n. a. |
| Konzernergebnis |
-0,3 |
-2,5 |
n. a. |
| Ergebnis je Aktie (in €) |
-0,04 |
-0,39 |
n. a. |
| Auftragseingang |
77,2 |
98,8 |
-21,9 |
| Auftragsbestand zum 31. März |
94,3 |
122,4 |
-23,0 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
-2,2 |
-0,4 |
n. a. |
| Free Cashflow |
-3,9 |
-4,0 |
+1,4 |
| Abschreibungen |
4,6 |
4,7 |
-1,9 |
| Investitionen |
1,8 |
3,5 |
-49,8 |
| |
31. März 2026 |
31. Dez. 2025 |
|
| Bilanzsumme |
269,1 |
258,9 |
+4,0 |
| Eigenkapital |
76,5 |
75,7 |
+1,1 |
| Eigenkapitalquote in % |
28,4 |
29,2 |
|
| Nettofinanzverbindlichkeiten3) |
39,8 |
34,9 |
+14,2 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten inkl. Leasingverbindlichkeiten |
57,5 |
48,3 |
+19,1 |
| Mitarbeiter4) |
1.617 |
1.659 |
-2,5 |
1) Afrika und Europa ohne Deutschland 2) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand, Erträge und Verluste aus Entkonsolidierungsvorgängen sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens 3) Liquide Mittel abzüglich verzinslicher Darlehen 4) ohne Auszubildende
Bei Prozent- und Zahlenangaben können Rundungsdifferenzen auftreten. Die Vorzeichenangabe der Veränderungsraten richtet sich nach mathematischen Gesichtspunkten. Veränderungsraten >+100% werden als >+100% angegeben, Veränderungsraten <-100% als „n. a.“ (nicht anwendbar).
Hinweis
Die Quartalsmitteilung zum 1. Quartal 2026 steht auf unserer Internetseite unter folgendem Link zum Download bereit: https://r-stahl.com/de/global/unternehmen/investor-relations/ir-news-und-publikationen/finanzberichte.
Finanzkalender 2026
16. Juni 33. ordentliche Hauptversammlung
6. August Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2026
5. November Quartalsmitteilung zum 3. Quartal 2026
Über R. STAHL – www.r-stahl.com
R. STAHL ist weltweit führender Anbieter von elektrischen und elektronischen Produkten und Systemen für den Explosionsschutz. Sie verhindern in gefährdeten Bereichen Explosionen und tragen so zur Sicherheit von Mensch, Maschine und Umwelt bei. Das Spektrum reicht von Aufgaben wie Schalten/Verteilen, Installieren, Bedienen/Beobachten, Beleuchten, Signalisieren/Alarmieren bis hin zum Automatisieren. Typische Anwender sind die chemische- und pharmazeutische Industrie, die Öl- & Gasindustrie – inklusive LNG-Anwendungen – sowie die Nahrungs- und Genussmittelbranche. Die meisten der R. STAHL Produkte sind zudem für den Einsatz mit Wasserstoff zugelassen. 2025 erwirtschafteten 1.659 Mitarbeiter weltweit einen Umsatz von rund 313 Mio. €. Die Aktien der R. STAHL AG werden im Regulierten Markt/Prime Standard der Deutschen Börse gehandelt (ISIN DE000A1PHBB5).
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Information enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung von R. STAHL beruhen. Obwohl wir annehmen, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir nicht dafür garantieren, dass sich die Erwartungen auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, gehören unter anderem: Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld, Wechselkurs- und Zinsschwankungen, Einführung von Konkurrenzprodukten, mangelnde Akzeptanz neuer Produkte oder Dienstleistungen und Änderungen der Geschäftsstrategie. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch R. STAHL ist weder geplant noch übernimmt R. STAHL die Verpflichtung dafür.
Die Inhalte dieser Information sprechen alle Geschlechter gleichermaßen an. Lediglich aus Gründen der Lesbarkeit und ohne jede Diskriminierungsabsicht wird die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter einbezogen.
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Earnings Call zum 1. Quartal 2026 der R. STAHL AG
Der Vorstand der R. STAHL AG wird im Rahmen einer Videokonferenz die Ergebnisse zum 1. Quartal 2026
heute um 10.00 Uhr
erläutern und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Der Earnings Call wird auf dem ResearchHub von mwb durchgeführt werden. Bitte registrieren Sie sich für den Call mit dem hier hinterlegten Link
(https://research-hub.de/events/registration/2026-05-07-10-00/RSL2-GR).
Eine Aufzeichnung des Earnings Calls finden Sie im Anschluss sowohl auf dem ResearchHub als auch auf unserer Unternehmenswebsite im Bereich Unternehmen > Investor Relations > IR News und Ad hoc News > Veranstaltungen und Präsentationen (https://r-stahl.com/de/global/unternehmen/investor-relations/ir-news-und-publikationen/veranstaltungen-und-praesentationen/).
Auf das Gespräch mit Ihnen freuen wir uns.
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Kontakt:
R. STAHL AG
Judith Schäuble
Director Corporate Communications & Investor Relations
Am Bahnhof 30
74638 Waldenburg (Württ.)
Deutschland
Tel. +49 7942 943-1396
investornews@r-stahl.com
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322656 |
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EQS News-Service |
2322656 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A1PHBB5 |
| 07.05.2026 | Deutsche Beteiligungs AG | Deutsche Beteiligungs AG: Erfolgreiche Veräußerungen stärken Liquidität; 152 Millionen Euro für Opportunitäten; Jahresprognose bestätigt
|
Deutsche Beteiligungs AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Private Equity
Deutsche Beteiligungs AG: Erfolgreiche Veräußerungen stärken Liquidität; 152 Millionen Euro für Opportunitäten; Jahresprognose bestätigt
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Beteiligungs AG: Erfolgreiche Veräußerungen stärken Liquidität; 152 Millionen Euro für Opportunitäten; Jahresprognose bestätigt
- Erfolgreiche Exits von duagon und Kraft & Bauer vollzogen
- Neue Beteiligung: Hipp Technology Group; gezielter Ausbau im Healthcare-Sektor
- Verfügbare Mittel durch erfolgreiche Veräußerungen deutlich gestiegen: 152,4 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 103,1 Mio. Euro)
- NAV je Aktie 35,29 Euro[1]; zum Stichtag durch niedrige Kapitalmarktmultiplikatoren belastet; bereits im April klare Erholung sichtbar
- EBITA Fondsberatung: 3,1 Mio. Euro (Q1 2025: 3,8 Mio. Euro)
- Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt
- Dividendenvorschlag 1,00 Euro je Aktie; Aktienrückkaufprogramm bis 31. Juli 2026 verlängert
- Hauptversammlung am 2. Juni 2026 in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, 7. Mai 2026. Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) veröffentlicht ihre Quartalsmitteilung für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026. Die Gesellschaft blickt auf ein transaktionsreiches Auftaktquartal zurück: Im Berichtszeitraum kam es zu einer neuen Investition sowie drei vollzogenen Veräußerungen. In den vergangenen acht Monaten konnte die DBAG insgesamt sogar sieben attraktive Transaktionen unter anspruchsvollen Bedingungen umsetzen, davon drei Veräußerungen sowie vier Investitionen. Die Erlöse aus den erfolgreichen Veräußerungen stärken die Liquiditätsbasis erheblich. Somit stiegen die verfügbaren Mittel auf 152,4 Millionen Euro, nach 103,1 Millionen Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2025.
Der Nettovermögenswert (NAV) je Aktie lag zum Stichtag 31. März 2026 bei 35,29 Euro (zum 31.12.2025: 36,37 Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf niedrige Kapitalmarktmultiplikatoren zurückzuführen, die die DBAG zur Bewertung ihrer Portfoliounternehmen heranzieht. Bereits im April haben sich die Multiplikatoren deutlich erholt. Das Konzernergebnis lag bei
-20,5 Millionen Euro (Q1 2025: 9,2 Millionen Euro), maßgeblich getrieben durch bewertungsbedingte Effekte. Das EBITA der Fondsberatung entwickelte sich planmäßig und betrug 3,1 Millionen Euro (Q1 2025: 3,8 Millionen Euro).
Healthcare im Fokus: DBAG investiert in Hipp Technology Group
Mit der vereinbarten Beteiligung an der Hipp Technology Group baut die DBAG ihren Anteil im strukturell bedingt wachstumsstarken Healthcare-Sektor aus. Die Hipp Technology Group ist ein führender Entwicklungs- und Fertigungspartner der Medizintechnik mit einem prognostizierten Umsatz von rund 95 Millionen Euro für 2026. Der von der DBAG beratene DBAG Fund VIII wird im Rahmen eines Management-Buyouts die Mehrheit an dem Unternehmen erwerben; der Vollzug wird im zweiten Quartal 2026 erwartet. Das Unternehmen profitiert von langfristigen Wachstumstreibern wie dem demografischen Wandel, steigendem OEM-Outsourcing und zunehmender regulatorischer Komplexität. Die Transaktion wurde über das proprietäre Netzwerk der DBAG vor einem strukturierten Auktionsprozess vereinbart.
Exits stärken Feuerkraft für neue Investitionen
Im Berichtsquartal wurden die Veräußerungen von duagon (vollzogen im Januar 2026) und Kraft & Bauer (vereinbart und vollzogen im März 2026) erfolgreich abgeschlossen. Mit Kraft & Bauer veräußert die DBAG nach mehr als sieben Jahren ein Industrieunternehmen, das sie vom Nischenanbieter zum technologisch und international aufgestellten Marktführer bei Brandschutzsystemen für Werkzeugmaschinen entwickelt hat. Die DBAG ist zuversichtlich, in den nächsten Monaten über weitere erfolgreiche Exits berichten zu können.
„Wir haben die Dynamik unserer Portfolioentwicklung in den vergangenen Monaten nochmals deutlich gesteigert“, sagt Tom Alzin, Sprecher des Vorstands der Deutschen Beteiligungs AG. „Wir veräußern Unternehmen, wenn die Marktbedingungen stimmen, und investieren neu, wo wir strukturelles Wachstum sehen. Das stärkt unsere Liquidität und gibt uns die Flexibilität, auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld entschlossen zu handeln.“
Diversifiziertes Portfolio
Ein breit diversifiziertes Portfolio ist einer der Grundpfeiler der Investitionsstrategie der DBAG, und dies gilt über alle Anlagestrategien hinweg. Die DBAG verfolgt die makroökonomischen Entwicklungen, darunter steigende Handelszölle, temporäre Lieferkettenunterbrechungen und geopolitische Spannungen, eng, und berücksichtigt diese in ihrer Risikoeinschätzung. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2026.
Aktionärsorientierte Ausschüttungspolitik wird konsequent fortgesetzt
Die DBAG setzt ihre aktionärsorientierte Ausschüttungspolitik konsequent fort: Das im März 2025 gestartete Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Millionen Euro wurde bis zum 31. Juli 2026 verlängert. Da die DBAG-Aktie mit einem Abschlag zum NAV gehandelt wird, erhöht jeder Rückkauf den NAV je Aktie der verbleibenden Aktionäre. Hinzu kommt ein steuerlicher Vorteil: Im Gegensatz zur Dividende, die der Kapitalertragsteuer unterliegt, führt der Rückkauf zu einer steuerneutralen Wertsteigerung, mit allenfalls deutlich nachgelagerter Besteuerung. Darüber hinaus schlägt der Vorstand der Hauptversammlung am 2. Juni 2026 eine Dividende von 1,00 Euro je Aktie vor.
1] Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Aktien zum 31. März 2026: 17.376.151
Kontakt:
Brigitte Friedrich-Haack
Director Shareholder Relations
E-Mail: brigitte.friedrich-haack@dbag.de
Telefon: +49 69 95787 293
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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60329 Frankfurt am Main |
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SDAX |
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Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322712 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322712 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A1TNUT7 |
| 07.05.2026 | EXASOL AG | Exasol veröffentlicht Zahlen für das erste Quartal 2026 und bestätigt Prognose 2026
|
EXASOL AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Exasol veröffentlicht Zahlen für das erste Quartal 2026 und bestätigt Prognose 2026
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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Exasol veröffentlicht Zahlen für das erste Quartal 2026 und bestätigt Prognose 2026
- Wesentliche Fortschritte im Aufbau der Neugeschäfts-Pipeline; Zahl der potenziellen neuen Projekte sowie Projektvolumina erhöht
- Trend fallender ARR-Kündigungsquoten für den 12-Monatszeitraum setzt sich fort; weiter reduzierte Rate von 10-15 % bereits in Q2 2026 erwartet (Höchstwert 27 % in Q2 2025)
- ARR bei 37,8 Mio. Euro (Q1 2025: 39,1 Mio. Euro)
- Umsatz mit 9,5 Mio. Euro (Q1 2025: 12,4 Mio. Euro) wie erwartet rückläufig gegenüber Vorjahr durch außerordentlich hohe nicht-wiederkehrende Hardware-Erlöse in Q1 2025
- Prognose für 2026 bestätigt: ARR-Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich, EBITDA in der Bandbreite von 3 Mio. Euro bis 4 Mio. Euro sowie rückläufiger Umsatz im mittleren einstelligen Prozentbereich
Nürnberg, 07. Mai 2026: Die Exasol AG (ISIN DE000A0LR9G9), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter einer hochleistungsfähigen Analytics Engine, erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro) sowie ein EBITDA von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). Beim Vergleich mit dem ersten Quartal 2025 ist zu beachten, dass im Vorjahresquartal außerordentlich hohe Einmalumsätze für Services und Hardware enthalten sind. Zudem werden in diesem Jahr die jährlichen Marketing-Aufwendungen stärker im Q1 konzentriert als im Vorjahr. Die wiederkehrenden Erlöse – Umsätze aus Vertragsverhältnissen mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten – zeigten sich mit 9,5 Mio. Euro hingegen stabil im Vergleich zum Vorjahr. Umsatz und EBITDA entwickelten sich damit insgesamt im Rahmen der für das Gesamtjahr angestrebten Entwicklung und Ziele.
Die Nettoliquidität zum 31. März 2026 erhöhte sich auf 24,7 Mio. Euro (31. März 2025: 23,2 Mio. Euro; 31. Dezember 2025: 18,7 Mio. Euro). Geschäftsmodellbedingt erzielt Exasol im ersten Quartal regelmäßig einen hohen Anteil der Vorauszahlungen für die laufzeitbasierten Verträge.
Der ARR (Annual Recurring Revenue) reduzierte sich gegenüber Ende 2025 leicht auf 37,8 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 38,4 Mio. Euro). Das Volumen der Vertragskündigungen und -anpassungen lag bei 1,1 Mio. Euro verglichen mit 3,2 Mio. Euro im ersten Quartal 2025. Das Neugeschäftsvolumen bestehend aus Upsell bei Bestandskunden und Neukunden war mit 0,6 Mio. Euro nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (Q1 2025: 0,7 Mio. Euro). In den Fokus-Branchen konnte der ARR im Vergleich zum Vorjahresquartal um 9 % auf 26,0 Mio. Euro (Q1 2025: 23,9 Mio. Euro) gesteigert werden.
Nachdem die ARR-Kündigungsquote berechnet auf den Zwölfmonatszeitraum („12-months rolling churn-rate”) im zweiten Quartal 2025 mit 27 % ihren Höhepunkt erreicht hatte, ist die Rate in den vergangenen Quartalen sukzessive gefallen und lag im ersten Quartal 2026 bei einem Wert von 20 %. Exasol geht davon aus, dass die ARR-Kündigungsquote bereits im zweiten Quartal 2026 eine Rate von ca. 10-15 % erreichen und sich im weiteren Verlauf des Jahres weiter normalisieren wird.
Im ersten Quartal 2026 hat Exasol wesentliche Fortschritte im Aufbau der Neugeschäfts-Pipeline erzielt. Durch die Neuausrichtung des Vertriebs in Kombination mit gesteigerten Marketing-Aktivitäten konnte die Zahl der potenziellen neuen Projekte mit global tätigen Unternehmen erhöht werden. Zusätzlich tragen Exasols KI-Lösungen für schnelle Datenanalysen spürbar zur Neugeschäfts-Pipeline bei. Das im März in Berlin durchgeführte Kunden- und Partnerevent „Xperience“ mit dem thematischen Fokus auf Datensouveränität und KI fand sehr großen Anklang und leistete hierbei einen entscheidenden Beitrag.
Jörg Tewes, CEO der Exasol AG: „Das Volumen der Neugeschäfts-Pipeline konnten wir insbesondere durch drei Treiber erfolgreich erhöhen. Erstens zahlen sich nun unsere vertrieblichen Anstrengungen aus, zweitens schaffen wir mit unseren KI-Lösungen zur schnellen Datenanalyse einen klaren Mehrwert für unsere Kunden und drittens war unsere Xperience-Veranstaltung ein durchschlagender Erfolg mit außerordentlich guten Rückmeldungen. Damit haben wir den Grundstein gelegt, um im zweiten Halbjahr zum ARR-Wachstum zurückzukehren.”
Die Prognose für 2026 wird bestätigt. Exasol geht unverändert von einem ARR-Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 aus. Beim Umsatz wird ein Rückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich erwartet. Dies ist im Wesentlichen auf die nachlaufenden Effekte des ARR-Rückgangs im Jahr 2025 sowie auf voraussichtlich niedrigere einmalige Umsätze mit Hardware und Services zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2025 außerordentlich hoch ausfielen. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung geplanter Investitionen in Innovation und Technologie geht Exasol von einem EBITDA im Korridor von 3 Mio. Euro bis 4 Mio. Euro aus.
Exasol lädt interessierte Investoren und Pressevertreter heute, am 07. Mai 2026, um 14:00 Uhr (CEST) zu einem virtuellen Webcast ein.
Um an dem Webcast teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier:
https://www.appairtime.com/de/event/2dc21add-ebe7-4bde-8c20-5c1ab5e38617
Über Exasol AG
Die Exasol AG (ETR: EXL) ist ein führender Anbieter von Hochleistungs-Datenbanktechnologie mit Sitz in Deutschland, spezialisiert auf On-Premises- und hybride IT-Umgebungen. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Lösungen für Kunden aus stark regulierten Branchen sowie dem öffentlichen Sektor, die digitale Souveränität und die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gewährleisten.
Exasol ist die weltweit leistungsstärkste Analytics Engine, die speziell für die Bewältigung komplexer Daten-Workloads entwickelt wurde und ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Exasol wird von Unternehmen auf der ganzen Welt in unterschiedlichsten Branchen für seine herausragende Leistung und Zuverlässigkeit geschätzt. Dank In-Memory-Computing, Massively Parallel Processing (MPP), selbstoptimierender Technologie und fortschrittlichen AI-Funktionen macht Exasol komplexe Analysen einfach.
Unternehmen können so den maximalen Nutzen aus ihren Daten ziehen und gleichzeitig die Betriebskosten minimieren. Ob als eigenständiges Data Warehouse, Analytics Accelerator oder Enabler für AI/ML-Modelle – Exasol ermöglicht leistungsstarke und zuverlässige Analysen in On-Premises- und hybriden Umgebungen.
Für weitere Informationen darüber, wie Exasol Ihre Datenanalysefähigkeiten transformieren kann, besuchen Sie www.exasol.com.
IR und Presse Kontakt
CROSS ALLIANCE communication GmbH
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Tel.: +49 89 125 09 0333
E-Mail: ir@exasol.com
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322658 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | VINCORION SE | VINCORION startet stark ins erste Börsenjahr: Umsatz steigt und Auftragsbestand erreicht Allzeithoch
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VINCORION SE
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VINCORION startet stark ins erste Börsenjahr: Umsatz steigt und Auftragsbestand erreicht Allzeithoch
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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VINCORION startet stark ins erste Börsenjahr: Umsatz steigt und Auftragsbestand erreicht Allzeithoch
- Konzernumsatz wächst um 40 % auf rund 69,0 Mio. Euro (Q1 2025: 49,3 Mio. Euro) – stärkstes erstes Quartal der Unternehmensgeschichte
- Auftragseingang von rund 149,4 Mio. Euro übersteigt den Vorjahreswert fast um das Vierfache (Q1 2025: 38,8 Mio. Euro)
- Bereinigtes EBIT steigt um 30 % auf rund 12,4 Mio. Euro; bereinigte EBIT-Marge bei 18,0 %
- Gesamtauftragsbestand wächst auf rund 1,2 Mrd. Euro; fester Auftragsbestand deckt mehr als 90 % des geplanten Jahresumsatzes 2026
- Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt
Wedel, 7. Mai 2026. VINCORION SE, ein führender Entwickler und Hersteller von Energie- und Mechatroniklösungen für Verteidigungsplattformen und fortschrittliche Luftfahrtsysteme, ist stark ins erste Börsenjahr gestartet. Im ersten Quartal 2026 hat VINCORION den stärksten ersten Quartalsumsatz der Unternehmensgeschichte erzielt. Der Konzernumsatz in diesem Zeitraum stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 40 % auf rund 69,0 Mio. Euro (Q1 2025: 49,3 Mio. Euro). Das bereinigte EBIT des Unternehmens stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 % auf rund 12,4 Mio. Euro bei einer bereinigten Marge von 18,0 %. Der Auftragseingang belief sich auf rund 149,4 Mio. Euro und überstieg den Vorjahreswert somit um fast das Vierfache (Q1 2025: 38,8 Mio. Euro). Der Gesamtauftragsbestand erreichte rund 1,2 Mrd. Euro. Mehr als 90 % des für 2026 geplanten Umsatzes sind bereits durch feste Auftragsbestände gedeckt.
„Wir haben VINCORION als eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen etabliert und das erste Quartal zeigt, dass die Nachfrage nach unseren Produkten weiterhin hoch ist", sagte Kajetan von Mentzingen, CEO der VINCORION SE. „Unsere Systeme stehen im Kern der europäischen Verteidigungsfähigkeit. Das spiegelt sich in unserem Auftragsbestand wider und gibt uns eine außergewöhnliche Planungssicherheit.“
Dieter Holst, CFO der VINCORION SE: „Die Zahlen des ersten Quartals sprechen für sich: Umsatz und Ergebnis sind deutlich gewachsen. Nach unserem erfolgreichen Börsengang verfügen wir über die richtige Ausgangsposition, unsere profitable Wachstumsgeschichte nachhaltig fortzusetzen, und wir sind davon überzeugt, unsere Jahresprognose zu erfüllen.“ Vehicle Systems und Power Systems treiben Wachstum
Vehicle Systems
Das Segment Vehicle Systems erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von rund 35,4 Mio. Euro, ein Anstieg von 60,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Q1 2025: 22,0 Mio. Euro). Treiber war die deutlich gestiegene Nachfrage nach Stabilisierungsprodukten sowie nach Ersatzteilen.
Power Systems
Das Segment Power Systems steigerte den Umsatz um 42,6 % auf rund 20,7 Mio. Euro (Q1 2025: 14,5 Mio. Euro). Die starke Nachfrage nach Systemen für die bodengebundene Luftverteidigung trug maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Im Rahmen des EU-geförderten SENTINEL-Projekts wird VINCORION eine führende industrielle Rolle für Deutschland übernehmen, um moderne taktische Energiesysteme zu entwickeln.
Aviation
Das Segment Aviation hielt die Umsatzerlöse mit rund 13,7 Mio. Euro erwartungsgemäß auf Vorjahresniveau. Jahresprognose 2026 bestätigt
VINCORION bestätigt die Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2026: Der Konzernumsatz wird im Bereich von 280 bis 320 Mio. Euro erwartet, bei einer bereinigten EBIT-Marge von rund 18 % bis 19 %. Wesentliche Konzernkennzahlen Q1 2026
In Millionen € Q1 2026 Q1 2025
Auftragseingang 149,4 38,8
Gesamtauftragsbestand 1.183 n/a
Umsatz 69,0 49,3
Bereinigtes EBIT 12,4 9,6
Bereinigte EBIT-Marge 18,0% 19,4%
Free Cashflow -7,1 1,6
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VINCORION SE ist ein führender Entwickler und Hersteller von Energie- und Mechatroniklösungen für Verteidigungsplattformen und fortschrittliche Luftfahrtsysteme mit Fokus auf innovative Energiesysteme, darunter Generatoren, elektrische Motoren und Antriebe, Aggregate, Leistungselektronik und hybride Energiesysteme. Als Partner der Verteidigungs- und Luftfahrtindustrie entwickelt und fertigt VINCORION aus einem intensiven Dialog heraus maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Anforderungen seiner Kunden. Ein leistungsfähiger Kundendienst bietet Betreuung und Service für die Nutzung eigener und Produkte dritter Hersteller während des gesamten Produktlebenszyklus.
Mit rund 900 Vollzeitbeschäftigten an Standorten in Deutschland und den USA erwirtschaftete VINCORION 2025 rund 240 Millionen Euro Umsatz.
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| 07.05.2026 | Instone Real Estate Group SE | Instone Group: Solider Jahresauftakt trotz geopolitischer Belastungsfaktoren; institutionelle Verkäufe in Kürze erwartet
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Instone Real Estate Group SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Instone Group: Solider Jahresauftakt trotz geopolitischer Belastungsfaktoren; institutionelle Verkäufe in Kürze erwartet
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Instone Group: Solider Jahresauftakt trotz geopolitischer Belastungsfaktoren; institutionelle Verkäufe in Kürze erwartet
- Bereinigte Umsatzerlöse von 79,3 Millionen Euro im ersten Quartal 2026 (Q1-2025: 105,0 Millionen Euro) noch von witterungsbedingt temporär geringerer Bautätigkeit beeinträchtigt, die im Jahresverlauf planmäßig aufgeholt wird
- Im Branchenvergleich weiterhin hohe Rohergebnismarge von 27,6 Prozent (Q1-2025: 26,8 Prozent) bleibt unverändert Beleg für die Qualität der Projekte und Kostenführerschaft der Instone Group
- Verkäufe von 41,7 Millionen Euro (Q1-2025: 41,6 Millionen Euro) spiegeln kurzfristige Zurückhaltung wegen geopolitischer Unsicherheitsfaktoren wider; institutionelle Verkäufe in fortgeschrittenen Gesprächen
- Ergebnis nach Steuern von 0,9 Millionen Euro (Q1-2025: 7,5 Millionen Euro); deutlicher Gewinnanstieg infolge steigender Erlöse in nächsten Quartalen erwartet
- Mit einer sehr starken Bilanz (Loan-to-Cost: 18,8 Prozent) ist das Unternehmen gut aufgestellt für zusätzliches Wachstum
- Bestätigung der Prognose für 2026: Umsatzerlöse von 550 bis 600 Millionen Euro, Nettoergebnis von 35 bis 40 Millionen Euro, Verkäufe von 650 bis 750 Millionen Euro
Essen, 7. Mai 2026: Die Instone Real Estate Group SE („Instone Group“) ist in einem Umfeld, das kurzfristig stark von geopolitischen Belastungsfaktoren geprägt ist, insgesamt mit einer soliden Geschäftsentwicklung in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Während das Interesse von privaten und institutionellen Investoren im ersten Quartal 2026 allgemein weiter zugenommen hat und sich die Reservierungen auf einem hohen Niveau befinden, hat sich der Ausbruch der Konflikte im Nahen Osten kurzfristig negativ auf die Anzahl der abgeschlossenen Kaufverträge im Privatkundensegment ausgewirkt. Das institutionelle Geschäft ist hingegen von der Situation aktuell weniger betroffen. Zwei Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund 80 Millionen Euro befinden sich bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen. In den nächsten Monaten wird auf Basis der hohen Reservierungen bei einer Entspannung der geopolitischen Lage mit Nachholeffekten im Einzelvertrieb gerechnet und die Aufnahme von mehreren Vertriebsstarts versprechen dabei deutlich positive Nachfrageimpulse. Es ist somit davon auszugehen, dass das Verkaufsziel für das Gesamtjahr erreicht wird.
Im ersten Quartal hat sich der vergleichsweise kalte Winter auch dämpfend auf die Bautätigkeit ausgewirkt. Es ist zu erwarten, dass diese Effekte im weiteren Jahresverlauf aufgeholt werden und so in den kommenden Quartalen mit deutlich höheren Erlösen und Gewinnen zu rechnen ist. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 kann so insgesamt bestätigt werden.
Instone Group behauptet branchenführende Profitabilität
Die bereinigten Umsatzerlöse lagen im ersten Quartal 2026 bei 79,3 Millionen Euro und damit planmäßig noch unter dem Vorjahresniveau (Q1-2025: 105,0 Millionen Euro), was vor allem auf eine geringere Bauleistung infolge des kälteren Winters zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass diese im weiteren Jahresverlauf planmäßig aufgeholt wird. Der Abschluss von institutionellen Verkäufen und eine erwartete Dynamisierung der Verkäufe im Einzelvertrieb wird sich zusätzlich positiv auf die Umsatzerlöse auswirken.
Die bereinigte Rohergebnismarge lag im ersten Quartal 2026 mit 27,6 Prozent (Q1-2025: 26,8 Prozent) weiterhin auf einem sehr hohen und branchenführenden Niveau. Die führende Profitabilität unterstreicht die Qualität des Projektportfolios und ist auch auf strukturelle Wettbewerbsvorteile, wie Skaleneffekte im Einkauf sowie die hohe Wertschöpfungstiefe, zurückzuführen. Für das Gesamtjahr 2026 wird unverändert mit einer bereinigten Bruttomarge von über 24,0 Prozent gerechnet. Der Nahost-Konflikt und der starke Anstieg der Rohölpreise und Energiekosten hat bereits zu einem Anstieg der Kosten von einzelnen Baumaterialien geführt. Die starke Marktposition der Instone Group und konservative Kostenansätze lassen jedoch für das laufende Geschäftsjahr keine spürbar negativen Auswirkungen auf die Jahresprognose erwarten.
Aufgrund des vorübergehend deutlich geringeren Erlösvolumens und eines leicht gestiegenen Plattformaufwands hat sich das bereinigte operative Ergebnis (bereinigtes EBIT) auf 4,6 Millionen Euro verringert (Q1-2025: 12,9 Millionen Euro). Das bereinigte Ergebnis nach Steuern (EAT) von 0,9 Millionen Euro lag, bei einem erwartungsgemäß auch etwas negativerem Nettofinanzergebnis, ebenfalls noch unter dem Vorjahr (Q1-2025: 7,5 Millionen Euro). Der Vorstand geht aber davon aus, dass mit einem Anziehen der Verkäufe und der Bauleistung in den kommenden Quartalen mit deutlich höheren Ergebnissen und einem Erreichen der Gewinnprognose zu rechnen ist.
Geopolitische Unsicherheit belastet Verkäufe trotz hohen Kundeninteresses; positive Entwicklung im institutionellen Geschäft mit erwarteten kurzfristigen Abschlüssen
Die Instone Group hat im Auftaktquartal, welches das generell saisonal schwächste Quartal darstellt, Immobilien im Wert von 41,7 Millionen Euro veräußert, was noch auf dem Niveau des Vorjahres liegt (Q1-2025: 41,6 Millionen Euro). Das Verkaufsvolumen im Einzelvertrieb konnte dabei um 5,9 Prozent auf 41,0 Millionen Euro im Jahresvergleich zulegen.
Im Stückvertrieb an private Kapitalanleger und Eigennutzer liegt das Kundeninteresse, gemessen an wichtigen Nachfrageindikatoren wie den Reservierungen, weiterhin deutlich über dem Vorjahr. Der Konflikt im Nahen Osten und die dadurch ausgelöste makroökonomische Unsicherheit hat sich jedoch temporär deutlich belastend auf die Abschlussbereitschaft ausgewirkt. Die erhöhte Unsicherheit spiegelt sich auch in einem erhöhten Zeitbedarf bei Banken für Kreditprüfungsprozesse wider, was sich ebenso negativ auf die Vertriebsgeschwindigkeit auswirkt. Es ist zu erwarten, dass sich das hohe Kundeninteresse mit dem hohen Reservierungsbestand in den kommenden Monaten in deutlichen Nachholeffekten im Einzelvertrieb niederschlagen wird. Wesentlicher Wachstumstreiber für den privaten Stückvertrieb bleiben zahlreiche Vertriebsstarts, die ab dem zweiten Quartal verstärkt in den Markt gehen.
Die neu in den Vertrieb gehenden Projekte sind optimal auf die attraktiven Förderbedingungen des Wachstumschancengesetzes für Kapitalanleger zugeschnitten. Diese Produkte profitieren von der erhöhten degressiven AfA von 5,0 Prozent sowie einer zusätzlichen linearen Sonder-AfA von weiteren 5,0 Prozent über vier Jahre für energieeffiziente Immobilien und ermöglichen Kapitalanlegern dadurch sehr attraktive Nachsteuerrenditen.
Im Geschäft mit institutionellen Kunden konnten in den ersten Monaten bereits deutliche Fortschritte erzielt werden. So befinden sich zwei Transaktionen mit einem Verkaufsvolumen von insgesamt gut 80,0 Millionen Euro bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen. Mit einem Abschluss der Transaktionen wird in Kürze gerechnet. Auch für weitere institutionelle Transaktionen befindet sich das Unternehmen aktuell in Gesprächen. Es ist so insgesamt auch eine positive Entwicklung der institutionellen Nachfrage zu beobachten. Der Vorstand geht entsprechend von einer Fortsetzung der Erholung der Nachfrage aus und sieht so das Verkaufsziel für das Jahr 2026 von 650 bis 750 Millionen Euro weiterhin als realistisch an.
Starke Bilanz bietet Potenzial für weiteres Wachstum
Die Stärke der Bilanz der Instone Group stellt im aktuellen Marktumfeld weiterhin einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar, der sich bei der Wahrnehmung von attraktiven Wachstumsopportunitäten auch zunehmend sichtbar auszahlt.
Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu Vertragsvermögenswerten zuzüglich bilanziellem Vorratsvermögen, bewertet zu Anschaffungskosten (Loan-to-Cost, LTC), lag zum Quartalsstichtag weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau von 18,8 Prozent (31. Dezember 2025: 11,9 Prozent), ebenso wie das Verhältnis von Nettoverschuldung zum bereinigten operativen Ergebnis vor Abschreibungen (bereinigtes EBITDA), das lediglich 4,0x beträgt (31. Dezember 2025: 2,8x).
Die frei verfügbaren Barmittel belaufen sich zum 31. März 2026 auf rund 220 Millionen Euro. Zusätzlich verfügt das Unternehmen über substanzielle ungenutzte Kreditlinien in Höhe von rund 190 Millionen Euro.
Infolge der Umsetzung der Wachstumsstrategie ist von einem vorübergehenden Anstieg der Verschuldungskennziffern auszugehen. Die Aufrechterhaltung einer starken Bilanz bleibt wesentlicher Eckpfeiler des Geschäftsmodells der Instone Group.
Attraktives Projektportfolio sichert Erlöspotenzial für die nächsten Jahre; Ankäufe stärken die Basis für zusätzliches Wachstum
Der erwartete Verkaufswert des Projektportfolios der Instone Group (Gross Development Value, GDV) lag zum Quartalsstichtag bei rund 7,0 Milliarden Euro (31. Dezember 2025: 7,1 Milliarden Euro). Zusätzlich verfügt das Unternehmen über Projekte in nicht konsolidierten Gesellschaften mit einem anteiligen Erlösvolumen von über 800 Millionen Euro. Der aktuelle Umfang der Pipeline sichert bereits das Geschäftspotenzial für die nächsten Jahre.
Der Teil des Portfolios, der sich in der Bauphase befindet, liegt bei rund 2,7 Milliarden Euro, wovon rund 89,0 Prozent bereits verkauft sind. Dies sorgt weiterhin für eine hohe Visibilität in Bezug auf die zukünftig zu erwartenden Erlöse und Cashflows.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung des Projektportfolios und der damit einhergehenden Stärkung des Wachstumsprofils hat sich der Markt für Grundstücksakquisitionen auf der Angebotsseite deutlich positiv entwickelt. Die Instone Group nutzt die sich aktuell am Markt bietenden Chancen und hat im laufenden Geschäftsjahr einen weiteren Ankauf mit einem GDV von gut 100 Millionen Euro getätigt, nach einem Ankaufsvolumen von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2025. Diese Projekte besitzen eine überdurchschnittliche Rentabilität und stärken zusätzlich die Basis für das Wachstum in den kommenden Jahren. Es ist dabei beabsichtigt, rund die Hälfte des bislang angekauften Volumens zusammen mit starken Finanzinvestoren zu realisieren. Die Instone Group verfügt weiterhin über eine umfangreiche Akquisitionspipeline, und es ist geplant, in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 insgesamt Grundstücke mit einem GDV von mindestens 2,0 Milliarden Euro anzukaufen.
„Die geopolitischen Spannungen haben kurzfristig Bremsspuren in einem weiterhin robusten Nachfrageumfeld hinterlassen. Die Entwicklungen im Vertrieb in den letzten Wochen zeigen uns aber auf einem guten Weg, die Jahresziele zu erreichen und unseren Wachstumskurs in einem Markt mit einem strukturellen Wohnungsmangel fortzusetzen“, sagt Kruno Crepulja, CEO der Instone Real Estate Group SE.
Prognose für 2026 geht von einer deutlich positiven Geschäftsentwicklung aus
Der Vorstand geht auf Basis der erwarteten weiteren Erholung der Nachfrage im Jahr 2026 von Verkäufen von 650 bis 750 Millionen Euro aus, die sich zeitversetzt in den Erlösen widerspiegeln werden. Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet der Vorstand weiterhin bereinigte Umsatzerlöse von 550 bis 600 Millionen Euro, eine bereinigte Rohergebnismarge von über 24,0 Prozent und ein bereinigtes Ergebnis nach Steuern von 35 bis 40 Millionen Euro.
Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage weist der Vorstand darauf hin, dass die Prognose unter der Annahme erstellt wurde, dass es im Nahen Osten nicht zu einem langwierigen Konflikt kommt und daraus keine anhaltenden makroökonomischen Verwerfungen entstehen, die sich wesentlich auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft auswirken könnten.
Die Definitionen der in der Mitteilung genannten Steuerungskennzahlen sind im Glossar auf der Homepage der Gesellschaft zu finden, unter: Glossar: Instone Real Estate Group SE
Über Instone Real Estate Group SE (Instone Group)
Die Instone Group ist einer der führenden Wohnentwickler Deutschlands und im Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Seit 1991 entwickeln wir bundesweit zukunftsfähige und nachhaltige Stadtquartiere mit Miet- und Eigentumswohnungen – für ein langfristig gutes Leben in den Metropolregionen Deutschlands. Unsere vielfältigen Fachkompetenzen erzielen in Verbindung mit effizienten Prozessen und einem soliden finanziellen Fundament echte Mehrwerte für unsere Stakeholder in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. So übernehmen wir Verantwortung für eines der dringlichsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit – der Schaffung von bedarfsgerechtem und lebenswertem Wohnraum. Bundesweit sind 425 Mitarbeiter an neun Standorten tätig. Zum 31. März 2026 umfasste das Projektportfolio 48 Entwicklungsprojekte mit einem erwarteten Gesamtverkaufsvolumen von etwa 7,0 Milliarden Euro und rund 14.000 Wohneinheiten. www.instone-group.de
Investor Relations
Burkhard Sawazki
Grugaplatz 2-4, 45131 Essen
Tel.: +49 (0)201 45355-137
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Presse
Franziska Jenkel
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2322716 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | Mister Spex SE | Mister Spex erzielt deutliche Ergebnisverbesserung in Q1 2026 und stellt die Weichen für ein skalierbares und resilientes Operating Model
|
Mister Spex SE
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Sonstiges
Mister Spex erzielt deutliche Ergebnisverbesserung in Q1 2026 und stellt die Weichen für ein skalierbares und resilientes Operating Model
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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Mister Spex erzielt deutliche Ergebnisverbesserung in Q1 2026 und stellt die Weichen für ein skalierbares und resilientes Operating Model
Mister Spex SE, einer der führenden Optiker Deutschlands, hat im ersten Quartal 2026 seine operative Ergebnisentwicklung in einem weiterhin anspruchsvollen Konsumumfeld verbessert. Gleichzeitig hat das Unternehmen vier strukturelle Treiber im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses für ein resilientes und skalierbares Operating Model initiiert, das nachhaltig profitables und Cashflow-generierendes Wachstum schafft.
Bewusste Steuerung im Online-Segment hin zu höherer Umsatzqualität, starkes Wachstum im Store-Netzwerk
Der Nettoumsatz lag im ersten Quartal 2026 mit 40,7 Mio. Euro 9 % unter dem Vorjahresquartal. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund eines weiterhin angespannten Konsumumfelds zu sehen. Die Verbraucherstimmung bewegte sich laut GfK auf niedrigem Niveau, geprägt von rückläufigen Einkommenserwartungen, steigenden Inflationssorgen infolge höherer Energiepreise sowie einer entsprechend gedämpften Kaufbereitschaft*.
Das Offline-Segment wuchs um 11 % und legte damit deutlich über dem Markt zu. Das Wachstum wurde durch das bestehende Store-Portfolio (+7 % Like-for-like), die Neueröffnung am Berliner Kurfürstendamm im Februar 2026 sowie die Integration von vier erworbenen Optikgeschäften getragen. 36 Stores erreichen den Break-even oder liegen darüber** und belegen die zunehmende Profitabilität des Store-Netzwerks. Das Online-Segment war mit -19 % gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Dies ist im Wesentlichen auf reduzierte Promotionsaktivitäten sowie den Wegfall von fünf unprofitablen internationalen Online-Shops im zweiten Halbjahr 2025 zurückzuführen.
Margenverbesserung prägt Ergebnisentwicklung
Die Bruttomarge stieg im ersten Quartal 2026 um rund 230 Basispunkte auf 59 %. Maßgeblich war der gestiegene Anteil von Korrektionsbrillen am Gesamtumsatz (57 %; Q1 2025: 53 %), unterstützt durch die gezielte Weiterentwicklung des Glasportfolios, unter anderem durch den Ausbau von Premiumgläsern von HOYA. Auch das Abo-Modell „Mister Spex Switch“ wirkte sich positiv auf den Rohertrag aus. Im ersten Quartal entfielen 13 % des Store-Umsatzes auf das Abo-Modell, bei einem durchschnittlichen Bestellwert, der 2,4-mal so hoch ist wie bei vergleichbaren Käufen ohne Abonnement.
Insgesamt führte die verbesserte Margenstruktur gepaart mit einer geringeren Fixkostenbasis zu einer deutlichen Steigerung des bereinigten EBITDA auf 1,3 Mio. Euro (+88 %).
„Der Umsatzrückgang im Online-Segment ist das Ergebnis unserer Steuerung hin zu höherer Umsatzqualität. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung im Store-Netzwerk, dass unsere Stores auch in einem schwachen Konsumumfeld wachsen. Das wirkt sich positiv auf unsere Margen und damit auf die Profitabilität aus“, sagt Benjamin von Schenck, CFO von Mister Spex.
Vier strukturelle Treiber für ein skalierbares und resilientes Operating Model
Mister Spex hat im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses vier strukturelle Treiber initiiert, die auf den Aufbau eines skalierbaren und resilienten Operating Models ausgerichtet sind.
Ein Unified Stack schafft als integrierte Plattform mit einheitlicher Datenbasis die Grundlage für durchgängige, kanalübergreifende Prozesse. Neue Standorte, Partner oder Services lassen sich nahtlos anbinden. Mister Spex stellt hierfür seine technologische Infrastruktur auf die integrierte Salesforce Plattform um, welche bestehende Einzelsysteme ablöst und die technische Basis für alle weiteren Treiber schafft.
Auf dieser einheitlichen Datenbasis setzt Artificial Intelligence an: Mister Spex bereitet den Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung, Personalisierung und vorausschauenden Steuerung zentraler Geschäftsprozesse vor.
Die durch Unified Stack und Artificial Intelligence ermöglichte Prozessautomatisierung schafft die Voraussetzung für Operating Leverage. Manuelle Aufwände werden reduziert und auf wertschöpfende Aktivitäten ausgerichtet. In der Folge werden Fixkostenstrukturen flexibilisiert und die Organisation schlanker aufgestellt.
Im Kern dieser wertschöpfenden Aktivitäten steht Value Creation mit dem Ziel einer strukturellen Verbesserung der Umsatzqualität und Profitabilität. Mister Spex richtet das Geschäft konsequent auf margenstarke Produkte aus, baut wiederkehrende Erlöse aus und steigert den Kundenwert nachhaltig. Der Unified Stack, Artificial Intelligence und Operating Leverage machen Value Creation mit zunehmendem Ausbau präziser und skalierbarer.
Diese vier Treiber bilden die Grundlage für die weitere strukturelle Entwicklung von Mister Spex und leiten die wichtigsten Maßnahmen der kommenden Jahre. Mister Spex wird in den kommenden Quartalen über inhaltliche Fortschritte entlang dieser vier Treiber informieren.
„Wir haben unser Kerngeschäft auf ein langfristig belastbares Niveau gehoben und erfüllen die Anforderungen an einen modernen Optiker konsequent. Mehr noch: Wir sind bereits dort positioniert, wohin sich der Optik-Markt verstärkt entwickelt, und haben uns damit einen klaren Vorsprung erarbeitet. Mit unserem Omnichannel-Modell sowie Services wie Mister Spex Switch und dem Augengesundheits-Check nehmen wir eine Vorreiter-Rolle in unserer Branche ein. Mit vier strukturellen Treibern im Rahmen unseres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses passen wir unser Operating Model gezielt an, um das volle Potenzial von Mister Spex auszuschöpfen“, sagt Tobias Krauss, CEO von Mister Spex.
Ausblick für 2026 bestätigt
Mister Spex bestätigt seine Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Das Unternehmen erwartet eine Umsatzentwicklung zwischen 0 % und -10 % gegenüber dem Vorjahr sowie eine bereinigte EBITDA-Marge im Bereich von Break-even bis zu einem mittleren einstelligen Prozentwert.
Das Konsumumfeld bleibt weiterhin gedämpft und durch makroökonomische Unsicherheiten geprägt. Der Einfluss einer möglichen weiteren Eskalation geopolitischer Spannungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie das Branchenwachstum im Geschäftsjahr 2026 lässt sich derzeit nicht belastbar quantifizieren.
Unabhängig davon erwartet Mister Spex weiterhin eine leichte Steigerung des durchschnittlichen Bestellwerts. Treiber sind ein erweitertes Brillenglas-Sortiment, das Wachstum des Abo-Modells Switch sowie ein höherer Umsatzanteil von Korrektionsbrillen mit höheren durchschnittlichen Warenkörben.
Der Bericht zum ersten Quartal 2026 sowie weitere Informationen für Analysten und Investoren stehen auf der Investor-Relations-Website von Mister Spex zur Verfügung.
*GfK-Konsumklima-Index vom März 2026 (https://www.nim.org/konsumklima/detail-konsumklima/konsumklima-iran-krieg-drueckt-verbraucherstimmung)
** Inklusive Miete, vor Allokation von Overhead-Kosten
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in T€
|
|
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
|
|
|
Q1 2026
|
Q1 2025
|
Veränderung
|
|
|
Q1 2026
|
Q1 2025
|
Veränderung
|
|
Umsatz
|
40.748
|
44.702
|
-9%
|
|
Aktive Kund*innen3) (in Tausend)
|
1.098
|
1.469
|
-25%
|
|
Umsatz Online
|
24.539
|
30.130
|
-19%
|
|
Anzahl von Bestellungen4)
(in Tausend)
|
331
|
392
|
-16%
|
|
Umsatz Offline
|
16.209
|
14.573
|
11%
|
|
Durch-schnittlicher Bestellwert5) (in €)
|
117
|
104
|
13%
|
|
Brutto-ergebnis1)
|
23.942
|
25.220
|
-5%
|
|
|
|
|
|
|
Bruttomarge1)
|
58,8%
|
56,4%
|
234 bp
|
|
|
|
|
|
|
Bereinigtes EBITDA2)
|
1.287
|
684
|
88%
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse nach Produktkategorien und Segmenten:
|
|
Online
|
Offline
|
Gesamt
|
|
In T €
|
Q1 2026
|
Q1 2026
|
Q1 2026
|
Q1 2025
|
Q1 2026
|
Q1 2025
|
|
Umsatzerlöse
|
|
|
|
|
|
|
|
Korrektionsbrillen
|
10.017
|
11.598
|
13.367
|
12.160
|
23.384
|
23.759
|
|
Sonnenbrillen
|
4.012
|
5.111
|
2.577
|
2.016
|
6.590
|
7.128
|
|
Kontaktlinsen
|
10.206
|
12.807
|
151
|
227
|
10.357
|
13.034
|
|
Produktkategorien gesamt
|
24.235
|
29.516
|
16.095
|
14.404
|
40.330
|
43.920
|
|
Sonstige Dienstleistungen
|
303
|
613
|
114
|
169
|
418
|
783
|
|
Gesamt
|
24.539
|
30.130
|
16.209
|
14.573
|
40.748
|
44.702
|
1) Das Management definiert das Bruttoergebnis als Umsatz abzüglich Materialaufwand und die Bruttomarge als das Verhältnis von Bruttoergebnis zu Umsatz
2) Bereinigtes EBITDA wird definiert als Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern bereinigt um einmalige Aufwendungen für strategische, organisatorische und systemseitige Maßnahmen (vormals: Transformationskosten), Sonderausgaben im Rahmen von Akquisitionen, aktienbasierter Vergütung (IFRS-2), und andere signifikante nicht operative und nicht wiederkehrende Effekte.
3) Anzahl der eindeutig identifizierten Kund*innen, die mindestens eine Bestellung ohne Stornierung in den letzten zwölf Monaten bis zum Stichtag getätigt haben
4) Anzahl der Lieferungen an Kund*innen in einer Berichtsperiode abzüglich stornierter und vollständig retournierter Bestellungen
5) Entspricht den Netto-Umsatzerlösen (abzüglich Werbenachlässen, Kund*innengutschriften, Rückerstattungen und Umsatzsteuer) dividiert durch die Anzahl der Bestellungen nach Stornierungen und nach vollständigen Retouren der letzten zwölf Monate bis zum Stichtag
Über Mister Spex
Mister Spex ist einer der führenden Optiker Deutschlands. Das Unternehmen liefert best-in-class Optik-Services wie den Augengesundheits-Check und bietet das kuratierteste Designer-Brand-Portfolio im Markt. Mit dem Abo-Modell Mister Spex Switch hebt es den Servicegedanken auf die nächste Stufe und generiert wiederkehrende Umsätze mit hoher Kundenbindung. Seit der Gründung im Jahr 2007 hat sich Mister Spex vom reinen Online-Player zu einem Omnichannel-Optiker mit mehr als 8 Millionen Kunden, über 120 eigenen Optikern sowie einem Netzwerk von aktuell 67 Stores in Deutschland entwickelt. Sein Omnichannel-Modell schafft eine einheitliche Datenbasis, konsistente Kundenerfahrung über alle Touchpoints und durchgängige Personalisierung und damit die Grundlage für profitables Wachstum bei disziplinierter Kostenbasis in einem strukturell attraktiven Markt.
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322760 |
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EQS News-Service |
2322760 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3CSAE2 |
| 07.05.2026 | SUSS MicroTec SE | Auftragseingang im ersten Quartal 2026 erreicht Rekordniveau
|
SUSS MicroTec SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Auftragseingang im ersten Quartal 2026 erreicht Rekordniveau
07.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Auftragseingang liegt bei 149,3 Mio. € und steigt gegenüber dem Vorjahresquartal1 deutlich um 69,5 %
- Umsatz liegt mit 86,5 Mio. € auf erwartetem Niveau (Vorjahr: 124,9 Mio. €), Rohertragsmarge mit 36,1 % im Prognosekorridor für das Gesamtjahr und EBIT-Marge erreicht 4,3 %
- Auftragsbestand steigt im ersten Quartal um 23,7 % auf 330,1 Mio. € (31. Dezember 2025: 266,8 Mio. €)
Garching, 7. Mai 2026 – SUSS, ein führender Hersteller von Anlagen und Prozesslösungen für die Halbleiterindustrie, hat heute seine Zwischenmitteilung zum 31. März 2026 veröffentlicht und darin eine neue Höchstmarke beim Auftragseingang berichtet. Dank einer deutlich höheren Nachfrage von Schlüsselkunden nach Lösungen, die in der Wertschöpfungskette von KI-Chipmodulen zum Einsatz kommen, und einer insgesamt hohen Nachfrage aus allen Marktsegmenten der Halbleiterindustrie erreichte der Auftragseingang den Wert von 149,3 Mio. € (Vorjahr: 88,1 Mio. €). Wie erwartet lag der Umsatz mit 86,5 Mio. € deutlich unter dem Wert des ersten Quartals des Vorjahres von 124,9 Mio. €. „Mit dieser Entwicklung hatten wir angesichts der vergleichsweise niedrigen Auftragseingänge in den Sommermonaten 2025 gerechnet“, erläutert Burkhardt Frick, CEO von SUSS. „In den kommenden Monaten erwarten wir eine weiterhin sehr positive Auftragslage, während wir gleichzeitig temporäre Produktionskapazitäten erhöhen, um die hohe Marktnachfrage operativ umzusetzen.“
Mit einem Wert von 36,1 % erreichte die Bruttomarge im ersten Quartal den auf Jahressicht angestrebten Prognosekorridor von 35 bis 37 %. Gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahrs, in dem die Bruttomarge bei 39,2 % lag, sank die Marge im Vergleich vor allem aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus sowie eines veränderten Produkt- und Kundenmix. Die EBIT-Marge ging aufgrund der geringeren Kostendeckung überproportional zurück und lag bei 4,3 % (Vorjahr: 18,0 %). Positiv entwickelte sich der Free Cashflow, der mit +23,2 Mio. € einen Wert deutlich über dem Wert des Vergleichsquartals von +8,9 Mio. € erreichte. Entsprechend stieg der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten um 22,5 % auf 120,9 Mio. € zu Ende März (31. Dezember 2025: 98,7 Mio. €).
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Dr. Cornelia Ballwießer, CFO von SUSS: „Wir gehen nach heutigem Stand davon aus, unsere Jahresziele für 2026 zu erreichen.“ Die in der Zwischenmitteilung bestätigte Prognose geht von einem Umsatz in der Bandbreite von 425 bis 485 Mio. €, einer Bruttomarge von 35 bis 37 % und einer EBIT-Marge von 8 bis 10 % aus. In der Prognose aus dem Frühjahr sind die aus derzeitiger Sicht erwarteten Effekte des Krieges am Persischen Golf bereits berücksichtigt. Dennoch betont Burkhardt Frick: „Die Unsicherheit bezüglich der globalen wirtschaftlichen Entwicklung und damit in der Folge auch bezüglich der Nachfrage nach Halbleitern und Halbleiterausrüstung nimmt mit jedem Tag zu, den der Konflikt andauert.“ Frick weiter: „Aktuell sehen wir allerdings noch keine signifikanten Beeinträchtigungen bei unseren Kunden oder Projektverschiebungen und auch der Auftragseingang ist nach dem Ende des ersten Quartals weiterhin hoch.“
Die Zwischenmitteilung zum 31. März 2026 ist in deutscher und englischer Sprache unter www.suss.com im Bereich „Für Investoren“ zum Download verfügbar.
1 Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund von im Rahmen der Konzernabschlusserstellung 2025 vorgenommenen Bilanzierungsänderungen entsprechend angepasst. Die Änderungen sind im Geschäftsbericht 2025 im Konzernanhang erläutert.
Hinweis zu alternativen Leistungskennzahlen (APM): Die Definitionen zu in dieser Meldung verwendeten alternativen Leistungskennzahlen sind auf der Internetseite https://www.suss.com/de/investor-relations/apm veröffentlicht.
Pressekontakt:
Florian Mangold
Manager Investor Relations
E-Mail: florian.mangold@suss.com
Tel.: +49 89 32007-306
Über SUSS
SUSS ist ein weltweit führender Anbieter von Anlagen und Prozesslösungen für die Halbleiterindustrie. Mit einem klaren Fokus auf Spitzentechnologie und Präzision machen wir die Herstellung von Mikrochips und Halbleitern der nächsten Generation möglich und treiben die Digitalisierung kontinuierlich voran. Unsere Lösungen entstehen in enger Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Industriepartnern. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung von Hochleistungsrechnern und künstlicher Intelligenz und prägen die Zukunft intelligenter Geräte und Anwendungen.
Unser Hauptsitz befindet sich in Garching bei München. SUSS beschäftigt weltweit rund 1.500 Mitarbeiter und hat zuletzt einen Umsatz von rund 500 Millionen Euro erwirtschaftet. Wir betreiben Produktionsstandorte in Deutschland und Taiwan sowie Forschungszentren in Europa, Asien und den USA. Hinzu kommt ein starkes Netzwerk aus kundennahen Vertriebs- und Serviceniederlassungen. Die SUSS MicroTec SE ist an der Deutschen Börse in Frankfurt im Prime Standard notiert (FWB: SMHN; ISIN DE000A10K0235) und gehört den Aktienindizes TecDAX und SDAX an. Weitere Informationen finden Sie unter www.suss.com.
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Einige der in dieser Mitteilung gemachten Aussagen haben den Charakter von Prognosen bzw. können als solche interpretiert werden. Alle Angaben und Bewertungen erfolgen auf der Basis äußerst gewissenhafter Recherchen. Die Veröffentlichung erfolgt jedoch ohne Gewähr. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Die obigen Ausführungen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Alle Rechte vorbehalten.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322824 |
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EQS News-Service |
2322824 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A1K0235 |
| 07.05.2026 | DEUTZ AG | DEUTZ startet mit starkem Wachstum ins Geschäftsjahr 2026
|
DEUTZ AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
DEUTZ startet mit starkem Wachstum ins Geschäftsjahr 2026
07.05.2026 / 07:29 CET/CEST
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- Auftragseingang steigt um 41,2 % auf 771,0 Mio. € – Umsatz wächst um 8,4 % auf 530,0 Mio. €
- Bereinigtes Ergebnis deutlich auf 37,3 Mio. € gesteigert – bereinigte EBIT-Rendite verbessert sich auf 7,0 %
- Weiterhin positive Ergebniseffekte aus dem Future-Fit-Programm – Engines-Geschäft kehrt in Gewinnzone zurück
Köln, den 7. Mai 2026 – DEUTZ ist mit deutlichen Zuwächsen bei Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Das zeigen die heute vorgelegten Zahlen für das erste Quartal: Der Auftragseingang legte gegenüber dem Vorjahresquartal um 41,2 % zu und lag damit auf einem hohen Niveau von 771,0 Mio. €. Während der Konzernumsatz um 8,4 % auf 530,0 Mio. € stieg, verbesserte sich das bereinigte Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten) um 45,7 % auf 37,3 Mio. €. Die bereinigte EBIT-Rendite belief sich dabei auf 7,0 % (Q1 2025: 5,2 %). Damit hat DEUTZ seinen im zweiten Halbjahr 2025 begonnenen Wachstumskurs fortgesetzt und bereits zu Jahresbeginn – einem saisonbedingt sonst eher schwachen Quartal – eine Rendite erzielt, die über dem Niveau des traditionell starken Schlussquartals liegt.
„Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis liegen alle deutlich im Plus. DEUTZ startet mit Schwung ins neue Geschäftsjahr, der strategische Umbau zahlt sich immer stärker aus. Sowohl unser Motorengeschäft als auch unsere neu erschlossenen Geschäftsfelder Energie und Verteidigung sowie das wichtige Wachstumsfeld Service leisten erkennbare Beiträge – und das in einem Marktumfeld, das auch angesichts der geopolitischen Lage nach wie vor herausfordernd ist“, erklärt DEUTZ-CEO Dr. Sebastian C. Schulte.
Wesentlicher Wachstumstreiber war insbesondere der konsequent vorangetriebene Portfolioumbau. Unterstützend wirkten dabei sich abzeichnende Markterholungstendenzen im Baumaschinen- und Landtechnikbereich, die sich vor allem zum Quartalsende hin zeigten. Einen deutlichen Beitrag zur Profitabilitätssteigerung hat zudem das Kostenprogramm Future Fit geleistet.
„Alle Future-Fit-Maßnahmen sind erfolgreich implementiert. Damit werden wir das ursprüngliche Einsparziel von 50 Mio. € um rund 10 % übertreffen. Mehr als 40 Mio. € der Einsparungen entfallen allein auf das Engines-Segment, das die Gewinnschwelle wieder klar überschritten hat“, erklärt DEUTZ-CFO Oliver Neu. „Mit der erfolgreichen Umsetzung unseres Kostenprogramms sind wir auf dem richtigen Weg, unser Ziel einer bereinigten EBIT-Rendite von 10 % bis 2030 zu erreichen.”
Geschäftszahlen zum ersten Quartal 2026 im Detail
DEUTZ verbuchte im ersten Quartal 2026 mit 771,0 Mio. € einen starken Auftragseingang (Q1 2025: 546,1 Mio. €). Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahresquartal um 41,2 % entstammt in erster Linie den Segmenten Engines, Energy und Service. Während im Engines-Bereich Markterholungstendenzen insbesondere im Baumaschinenbereich und in der Landtechnik zu einer guten organischen Auftragsentwicklung führten, war der Auftragseingang des Energy-Segments durch den Anfang Februar abgeschlossenen Erwerb von Frerk Agrregatebau positiv beeinflusst. Frerk steuerte zum Auftragsplus auf Konzernebene rund 145 Mio. € bei.
Der Auftragsbestand des DEUTZ-Konzerns summierte sich zum Quartalsende auf 738,6 Mio. € und lag damit auf einem sehr hohen Niveau (31. März 2025: 521,0 Mio. €). Auch beim Umsatz erzielte DEUTZ ein deutliches Plus gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr von 8,4 % auf 530,0 Mio. €, wozu alle Segmente mit positiven Wachstumsraten beitrugen – wenn auch in unterschiedlichem Umfang. In absoluten Zahlen betrachtet waren die wesentlichen Treiber zu etwa gleichen Anteilen auch hier die Segmente Engines, Service und Energy.
Das bereinigte Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten)[1] legte im Berichtszeitraum deutlich um 45,7 % auf 37,3 Mio. € zu (Q1 2025: 25,6 Mio. €). Diese Steigerung resultierte zum einen aus höheren Umsätzen und einer damit einhergehenden besseren Werksauslastung, zum anderen aus Kosteneinsparungen durch das Future-Fit-Programm, vor allem im F&E-Bereich: Durch die stringentere Ausrichtung der F&E-Projekte am Marktbedarf, speziell im NewTech-Segment, konnten die F&E-Ausgaben deutlich reduziert werden. Neben weiterhin positiven Ergebnisbeiträgen der SOBEK-Gruppe hat darüber hinaus insbesondere die DEUTZ-Tochter HJS Emission Technology ihr Ergebnis im Vergleichszeitraum spürbar verbessert. Einhergehend mit dem Anstieg des bereinigten Ergebnisses verbesserte sich die bereinigte EBIT-Rendite im Vergleichszeitraum deutlich von 5,2 % auf 7,0 %.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2026 auf 25,9 Mio. € (Q1 2025: 50,9 Mio. €). Dass er damit trotz positiver Ergebnisentwicklung unter dem Vorjahresniveau lag, resultierte insbesondere aus dem auftragsbedingt höheren Aufbau der Vorräte, der Auszahlung von im Vorjahr zurückgestellten Abfindungen im Zusammenhang mit dem Future-Fit-Kostenprogramm sowie Factoringeffekten.
Der Free Cashflow vor M&A belief sich infolge der Entwicklung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit auf -7,2 Mio. € (Q1 2025: 23,4 Mio. €).
Geschäftsprognose 2026
DEUTZ rechnet für das Geschäftsjahr 2026 unverändert mit einem Konzernumsatz zwischen 2,3 Mrd. € und 2,5 Mrd. €, einhergehend mit einer bereinigten EBIT-Rendite zwischen 6,5 % und 8,0 %. Der Free Cashflow vor M&A-Ausgaben soll sich weiterhin auf einen hohen zweistelligen Mio.-€-Betrag belaufen.
| DEUTZ-KONZERN: ÜBERBLICK |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
771,0 |
|
546,1 |
|
41,2 % |
| Umsatz |
|
530,0 |
|
489,0 |
|
8,4 % |
| EBITDA (vor Sondereffekten)[2] |
|
58,2 |
|
45,3 |
|
28,5 % |
| EBITDA-Rendite (vor Sondereffekten)[3] |
|
11,0 % |
|
9,3 % |
|
+1,7 PP |
| EBITDA |
|
54,6 |
|
19,6 |
|
178,6 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten)[4] |
|
37,3 |
|
25,6 |
|
45,7 % |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten)[5] |
|
7,0 % |
|
5,2 % |
|
+1,8 PP |
| Sondereffekte[6] |
|
-6,2 |
|
-29,6 |
|
-79,1 % |
| EBIT |
|
31,1 |
|
-4,0 |
|
– |
| Konzernergebnis |
|
21,8 |
|
-10,0 |
|
– |
| Ergebnis je Aktie (in €) |
|
0,14 |
|
-0,07 |
|
– |
| Ergebnis je Aktie (vor Sondereffekten, in €)[7] |
|
0,18 |
|
0,09 |
|
100,0 % |
| Eigenkapital (31.03./31.12.) |
|
1.007,6 |
|
980,0 |
|
2,8 % |
| Eigenkapitalquote (31.03./31.12.) |
|
47,3% |
|
51,3% |
|
-4,0 PP |
| Free Cashflow[8] |
|
-99,2 |
|
23,8 |
|
– |
| Free Cashflow (vor M&A) |
|
-7,2 |
|
23,4 |
|
– |
| Nettofinanzposition (31.03./31.12.)[9] |
|
-385,1 |
|
-269,4 |
|
-42,9 % |
| Working Capital (31.03./31.12.)[10] |
|
431,3 |
|
382,9 |
|
12,6 % |
| Working-Capital-Quote (Stichtag) (31.03./31.12.)[11] |
|
20,7% |
|
18,7% |
|
+2,0 PP |
| Working-Capital-Quote (Durchschnitt) (31.03./31.12.)[12] |
|
18,9 % |
|
18,6 % |
|
+0,3 PP |
| Investitionen (nach Zuschüssen)[13] |
|
22,4 |
|
16,4 |
|
36,6 % |
| davon Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 |
|
3,3 |
|
1,0 |
|
230,0 % |
| F&E-Ausgaben (nach Zuschüssen) |
|
21,7 |
|
22,6 |
|
-4,0 % |
| F&E-Quote[14] |
|
4,1 % |
|
4,6 % |
|
-0,5 PP |
| Mitarbeiter (Anzahl zum 31.03.)[15] |
|
6.014 |
|
5.511 |
|
9,1 % |
| DEUTZ-Konzern |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
771,0 |
|
546,1 |
|
41,2 % |
| Umsatz |
|
530,0 |
|
489,0 |
|
8,4 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten)[16] |
|
37,3 |
|
25,6 |
|
45,7% |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten)[17] |
|
7,0% |
|
5,2% |
|
+1,8 PP |
| DEUTZ Engines |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
373,2 |
|
296,1 |
|
26,0 % |
| Umsatz |
|
306,7 |
|
291,3 |
|
5,3 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten) |
|
11,5 |
|
-0,3 |
|
– |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten) |
|
3,7% |
|
-0,1% |
|
+3,8 PP |
| DEUTZ Service |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
159,9 |
|
142,1 |
|
12,5 % |
| Umsatz |
|
148,1 |
|
138,3 |
|
7,1 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten) |
|
26,0 |
|
27,0 |
|
-3,7% |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten) |
|
17,6% |
|
19,5% |
|
-1,9 PP |
| DEUTZ Energy |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
206,7 |
|
68,4 |
|
202,2 % |
| Umsatz |
|
50,8 |
|
38,9 |
|
30,6 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten) |
|
3,3 |
|
6,9 |
|
-52,2% |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten) |
|
6,5% |
|
17,7% |
|
-11,2 PP |
| DEUTZ NewTech |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
4,9 |
|
1,0 |
|
390,0 % |
| Umsatz |
|
2,3 |
|
1,4 |
|
64,3 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten) |
|
-6,4 |
|
-12,0 |
|
46,7% |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten) |
|
-278,3% |
|
-857,1% |
|
+578,8 PP |
| DEUTZ Defense & Sonstiges |
|
|
| in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
| |
|
Q1 2026 |
|
Q1 2025 |
|
Veränderung |
| Auftragseingang |
|
26,3 |
|
38,5 |
|
-31,7 % |
| Umsatz |
|
22,1 |
|
19,1 |
|
15,7 % |
| Bereinigtes Ergebnis (EBIT vor Sondereffekten) |
|
2,9 |
|
N.A.[18] |
|
N.A. |
| EBIT-Rendite (vor Sondereffekten) |
|
13,1% |
|
N.A.[19] |
|
N.A. |
Die Quartalsmitteilung ist abrufbar unter www.deutz.com/de/investor-relations.
Nächste Termine
13. Mai 2026: Ordentliche Hauptversammlung
6. August 2026: Zwischenbericht 1. Halbjahr 2026
5. November 2026: Quartalsmitteilung 1. bis 3. Quartal 2026
Ansprechpartner für diese Pressemitteilung
DEUTZ AG | Lars Boelke | Leiter Investor Relations, Communications und Marketing
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DEUTZ AG | Svenja A. Deißler | Senior Manager Investor Relations & ESG
Tel. +49 (0) 221 822-2491 | Svenja.Deissler@deutz.com Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von DEUTZ beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage oder die Entwicklung des DEUTZ-Konzerns wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die DEUTZ in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen unter www.deutz.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.Über die DEUTZ AGDie DEUTZ AG hat sich in den letzten Jahren vom Hersteller klassischer Antriebe zum Systemanbieter innovativer und nachhaltiger Mobilitäts- und Energielösungen entwickelt. 1864 gegründet gilt das bis heute in Köln ansässige Unternehmen als älteste Motorenfabrik der Welt. Kern der Geschäftstätigkeit ist weiterhin die Entwicklung, Produktion und Vertrieb leistungsstarker Antriebssysteme, ergänzt durch alternative Antriebslösungen sowie dezentrale Energie- und Stromerzeugungssysteme, mit denen DEUTZ zur Transformation der Mobilitäts- und Energieversorgung beiträgt. DEUTZ-Lösungen kommen unter anderem in Bau- und Landmaschinen, Material-Handling-Anwendungen wie Gabelstaplern oder Hebebühnen, stationären Anlagen wie Stromerzeugungsaggregaten sowie Nutz- und Schienenfahrzeugen zum Einsatz. Ein umfassendes Serviceangebot, das sich von der Wartung und Reparatur über den Ersatzteilehandel bis hin zum Remanufacturing erstreckt und durch digitale, datenbasierte Services kontinuierlich erweitert wird, komplettiert das breit aufgestellte Produktportfolio. Mit rund 1.250 Vertriebs- und Servicestandorten in beinahe 180 Ländern bietet DEUTZ seinen Kunden damit ein integriertes Angebot aus einer Hand. DEUTZ beschäftigt weltweit rund 6.000 Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von gut 2,0 Milliarden Euro. Weitere Informationen finden Sie auf www.deutz.com.
[1] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe zum bereinigten Ergebnis wurde entsprechend von 21,0 Mio. € auf 25,6 Mio. € angepasst, die bereinigte EBIT-Rendite von 4,3 % auf 5,2 %. Sondereffekte Q1 2026: -6,2 Mio. €; im Wesentlichen bedingt durch Effekte aus Kaufpreisallokationen sowie Kosten durch strategische Projekte und Unternehmenserwerbe. Sondereffekte Q1 2025: -29,6 Mio. €; im Wesentlichen bedingt durch Kosten im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm sowie Effekten aus Kaufpreisallokationen.
[2] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 44,6 Mio. € auf 45,3 Mio. € angepasst.
[3] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 9,1 % auf 9,3 % angepasst.
[4] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 21,0 Mio. € auf 25,6 Mio. € angepasst.
[5] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 4,3 % auf 5,2 % angepasst.
[6] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von -25,0 Mio. € auf -29,6 Mio. € angepasst.
[7] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 0,06 € auf 0,09 € angepasst.
[8] Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit abzüglich Zinsausgaben.
[9] Zahlungsmittel und -äquivalente abzgl. kurz- und langfristiger zinstragender Finanzschulden.
[10] Vorräte zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
[11] Verhältnis des Working Capitals (Vorräte zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum Stichtag zum Umsatz der vergangenen zwölf Monate.
[12] Working Capital als Durchschnitt der letzten vier Quartalsstichtage im Verhältnis zum Umsatz der vergangenen zwölf Monate.
[13] Investitionen in Sachanlagen (inkl. Nutzungsrechten aus Leasingverträgen) und immaterielle Vermögenswerte ohne aktivierte Entwicklungsleistungen des Konzerns im Hinblick auf das Produktportfolio.
[14] Forschungs- und Entwicklungsausgaben (nach Zuschüssen) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen.
[15] Mitarbeiterzahl in FTE (Full Time Equivalent).
[16] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 21,0 Mio. € auf 25,6 Mio. € angepasst.
[17] Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft des Unternehmens im Zeitablauf umfassen die Sondereffekte seit dem Geschäftsjahr 2026 auch Effekte aus Kaufpreisallokationen (M&A-Transaktionen). Die Vorjahresangabe wurden entsprechend von 4,3 % auf 5,2 % angepasst.
[18] Aufgrund der Neuaufstellung des Geschäftsbereichs und des Segments ist ein sinnvoller Vorjahresvergleich nicht möglich.
[19] Aufgrund der Neuaufstellung des Geschäftsbereichs und des Segments ist ein sinnvoller Vorjahresvergleich nicht möglich.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322756 07.05.2026 CET/CEST
| DE0006305006 |
| 07.05.2026 | GFT Technologies SE | GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
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GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
07.05.2026 / 07:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
- Solider Jahresauftakt mit Umsatzwachstum von 5 Prozent zu konstanten Wechselkursen auf 229,5 Mio. Euro, im Einklang mit der Prognose für das Geschäftsjahr 2026
- Deutlicher Anstieg des EBT um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro und des bereinigten EBIT um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro
- Starkes Wachstum in Brasilien (+33 Prozent) und Kolumbien (+20 Prozent), ergänzt durch solides Wachstum in Spanien (+9 Prozent) und den USA (+8 Prozent zu konstanten Wechselkursen)
- Wachstum in allen Geschäftsbereichen: Getrieben durch zweistelligen Anstieg in Industrie & Sonstige (+15 Prozent) sowie weitere Zuwächse in Versicherung (+6 Prozent) und Banking (+1 Prozent)
- Mit einem beeinflussten Vertragsvolumen von über 100Mio.Euro und wachsender Nutzung bei Unternehmenskunden wird die Wynxx Agentic AI Plattform zu einem zentralen Wachstumstreiber für GFT
- Bedeutende Kundengewinne belegen die Umsetzungskompetenz von GFT in strategischen Wachstumsfeldern; so konnte das Unternehmen nach der Integration von Megawork einen SAP-Vertrag im Wert von über 18 Mio. Euro mit einem Tier-1-Kunden in Brasilien abschließen
- Google Cloud zeichnet GFT als „2026 Google Cloud Partner of the Year – Infrastructure Modernization: Latin America“ aus und bestätigt damit die weltweit führende Position von GFT
- Prognose für 2026 in einem sich wandelnden Marktumfeld bestätigt
Stuttgart, 7. Mai 2026 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat ihren Wachstumskurs im ersten Quartal 2026 fortgesetzt und ein solides Umsatz- und Ergebniswachstum sowie eine höhere Profitabilität erzielt, während das Unternehmen seine Wynxx Agentic AI Plattform weiter skaliert hat. Der Konzernumsatz verbesserte sich um 3 Prozent auf 229,5 Mio. Euro; zu konstanten Wechselkursen belief sich das Wachstum auf 5 Prozent. Das EBT stieg um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro und das bereinigte EBIT erhöhte sich um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro. Die starke Geschäftsentwicklung von GFT im ersten Quartal steht im Einklang mit der Prognose für das Gesamtjahr 2026.
Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 zeigen, dass GFT auch in einem dynamischen Marktumfeld, das durch beschleunigte Technologiesprünge und geopolitische Einflussfaktoren geprägt ist, solides und profitables Wachstum erzielt. Getrieben von einer anhaltend hohen Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, cloudbasierter Transformation und skalierbaren Plattformlösungen stärkt GFT seine Position in strategisch wichtigen Wachstumsfeldern weiter und legt die Grundlage für eine fortgesetzte Expansion.
„Die solide finanzielle Entwicklung im ersten Quartal entspricht voll unseren Erwartungen und bestätigt, dass wir unsere KI-zentrierte Strategie mit Disziplin umsetzen. Unternehmen gehen zunehmend über die reine Erprobung hinaus und integrieren KI systematisch in groß angelegte Modernisierungsprogramme“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „GFT ist in diesem Bereich gut positioniert und verbindet technologische Exzellenz, tiefe Branchenexpertise und globale Delivery-Fähigkeiten. Mit unserer Wynxx Agentic AI Plattform helfen wir unseren Kunden, komplexe Modernisierungsprogramme schneller, sicherer und mit klarem geschäftlichem Mehrwert umzusetzen.“
Wynxx Agentic AI Plattform und Branchenexpertise treiben Wachstum
Im Zentrum der KI‑zentrierten Wachstumsstrategie von GFT steht die proprietäre Wynxx Agentic AI Plattform, die GFT im ersten Quartal 2026 weiter skaliert hat. Bis zum Ende des Quartals war die Plattform in elf Ländern ausgerollt und bei 105 Unternehmenskunden etabliert (Jahresende 2025: acht Länder, 92 Kunden). Der gesamte von Wynxx beeinflusste Vertragswert überstieg im ersten Quartal 2026 104 Mio. Euro – ein deutliches Wachstum von rund 48 Prozent. Wynxx ermöglicht Unternehmen groß angelegte Softwareentwicklungsprojekte und komplexe Legacy-Modernisierungsprogramme zu beschleunigen, und ist ein integraler Bestandteil der KI-zentrierten Strategie von GFT.
GFT stärkte zudem seine Position bei Tier-1-Kunden durch den Abschluss eines bedeutenden SAP-Vertrags über die jüngste Akquisition Megawork, mit einem Gesamtvertragswert von mehr als 18 Mio. Euro. Die starke Umsetzungsfähigkeit von GFT, seine tiefe Expertise in regulierten Industrien und seine globale Delivery-Präsenz werden weiterhin von führenden Branchenanalysten anerkannt. GFT gewann kürzlich den 2026 Google Cloud Partner of the Year Award in der Kategorie „Infrastructure Modernization: Latin America“. Die Auszeichnung unterstreicht die führende Position von GFT im lateinamerikanischen Wachstumsmarkt. Das Unternehmen wurde außerdem als „Leader“ im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment, als „Industry Pioneer“ in der AI Maturity Matrix for Digital Banking Transformation Services 2026 sowie als „Leader“ in der QKS SPARK Matrix™ 2026 for Insurance Digital Transformation Services eingestuft. Diese Auszeichnungen unterstreichen die Fähigkeit von GFT, cloud-native Transformationen und KI-getriebene Modernisierungsprogramme in regulierten Industrien schnell und in großem Maßstab umzusetzen.
Wachstum in allen Sektoren
GFT profitiert weiterhin in allen Sektoren von einer starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung und Cloud-Transformation. Der Umsatz stieg im ersten Quartal 2026 um 3 Prozent auf 229,5 Mio. Euro (Vorjahr: 221,9 Mio. Euro); zu konstanten Wechselkursen belief sich das Wachstum auf 5 Prozent. Der Sektor Industrie & Sonstige verzeichnete ein Umsatzwachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Geschäft mit Versicherungskunden stieg um 6 Prozent, während Banking ein Wachstum von 1 Prozent verzeichnete.
Auf regionaler Ebene zeigte sich im ersten Quartal 2026 ein differenzierteres Bild. Nach der Anpassung der Segmentstruktur zu Beginn des Jahres berichtet GFT nun in den Segmenten „Americas & APAC“ und „Europe“; wobei die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst wurden. Americas & APAC erwies sich als wesentlicher Wachstumstreiber, mit einem Umsatzanstieg von 12 Prozent auf 117,4 Mio. Euro (Vorjahr: 105,2 Mio. Euro), gestützt durch die starke Entwicklung in Brasilien (+33 Prozent) und Kolumbien (+20 Prozent). In den Vereinigten Staaten blieb der Umsatz in Euro nahezu stabil; zu konstanten Wechselkursen verzeichnete der Markt ein Wachstum von 8 Prozent.
Im Segment Europe, zu dem auch das Vereinigte Königreich gehört, ging der Umsatz leicht um 4 Prozent auf 111,9 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 116,5 Mio. Euro). Positive Beiträge aus Spanien (+9 Prozent) wurden durch Rückgänge in Deutschland (-10 Prozent), Italien (-1 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (-4 Prozent) ausgeglichen. Die Entwicklung in Europa spiegelt damit ein in bestimmten Märkten weiterhin vorsichtiges Investitionsumfeld wider.
Deutlich verbesserte Profitabilität
Das bereinigte EBIT stieg um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro), wobei sich die bereinigte EBIT-Marge von 6,8 auf 7,0 Prozent verbesserte. Die Verbesserung der Profitabilität wurde durch eine höhere Personaleffizienz, geringere Büromietkosten infolge optimierter Büroflächen sowie reduzierte negative Währungseffekte unterstützt. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erhöhte sich deutlich um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,0 Mio. Euro), wobei die EBT-Marge signifikant von 4,5 auf 5,2 Prozent anstieg. Die klare Verbesserung der EBT-Marge spiegelt nicht nur operative Verbesserungen wider, sondern auch geringere Kapazitätsanpassungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem erfolgreich fortschreitenden Transformationsprozess im Vereinigten Königreich.
„Die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal zeigt, dass unser Wachstum auf einer breiten operativen Basis beruht. Der Auftragsbestand ist im Jahresvergleich um 11 Prozent gestiegen und unterstützt unseren Wachstumskurs für 2026 – trotz der anhaltenden geopolitischen Entwicklungen“, sagte Jochen Ruetz, CFO und Deputy CEO von GFT Technologies. „Gleichzeitig hat sich die Profitabilität deutlich verbessert, infolge operativer Fortschritte sowie geringerer Kapazitätsanpassungen.“
Ausblick 2026 bestätigt: Umsatzwachstum bei fortgesetzter KI-Expansion
Vor dem Hintergrund eines weiterhin herausfordernden makroökonomischen Umfelds und zunehmender geopolitischer Veränderungen erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2026 ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 5 Prozent auf rund 930 Mio. Euro. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich auf 71 Mio. Euro steigen, was einer bereinigten EBIT-Marge von 7,6 Prozent entspricht. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) soll sich deutlich um 21 Prozent auf rund 56 Mio. Euro verbessern, was einer EBT-Marge von 6 Prozent entspricht.
Impulse werden insbesondere von der anhaltend starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, Next-Generation-Core-Banking-Implementierungen, Cloud-Transformation und datenbasierten Geschäftsmodellen erwartet. Um dieses Potenzial zu erschließen, wird GFT seine technologische Expertise weiter schärfen, sein Portfolio an Plattformlösungen konsequent ausbauen und die operative Aufstellung weiterentwickeln, um zusätzliches Skalierungspotenzial effizient zu realisieren. Gleichzeitig stärkt GFT selektiv Marketing und Vertrieb in strategisch wichtigen Wachstumsmärkten, um die mittel- und langfristige Wachstumsdynamik weiter auszubauen.
Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)
| In Mio. Euro |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
∆ |
| Umsatz |
229,52 |
221,91 |
3% |
| EBITDA |
17,23 |
15,99 |
8% |
| Bereinigtes EBIT1) |
16,11 |
15,09 |
7% |
| Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) |
7,0 |
6,8 |
0,2 PP |
| EBIT |
12,76 |
10,82 |
18% |
| EBT |
12,00 |
10,01 |
20% |
| Konzernergebnis |
8,58 |
7,09 |
21% |
| Ergebnis je Aktie in Euro |
0,34 |
0,27 |
26% |
| Operativer Cashflow |
4,39 |
-4,31 |
>100% |
| Auftragsbestand |
512,14 |
462,25 |
11% |
| In Mio. Euro |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
|
| Mitarbeiter (FTE) |
11.645 |
11.772 |
-1% |
| Netto-Liquidität |
-53,7 |
-55,2 |
3% |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) |
45% |
41% |
4 PP |
| |
|
|
|
- Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte.
Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.
Marco Santos, Global CEO of GFT Source: Tom Maurer/GFT
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Über GFT
GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322846 07.05.2026 CET/CEST
| DE0005800601 |
| 07.05.2026 | DATRON AG | DATRON gibt die testierten Geschäftszahlen 2025 sowie die Zahlen des ersten Quartals 2026 bekannt
|
DATRON AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Quartals-/Zwischenmitteilung
DATRON gibt die testierten Geschäftszahlen 2025 sowie die Zahlen des ersten Quartals 2026 bekannt
07.05.2026 / 07:25 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DATRON gibt die testierten Geschäftszahlen 2025 sowie die Zahlen des ersten Quartals 2026 bekannt
Konzern-Geschäftszahlen 2025:
- Umsatz TEUR 60.204 (Vorjahreswert TEUR 60.587)
- Operatives EBIT TEUR 3.074 (Vorjahreswert TEUR 3.447)
- Operatives Ergebnis je Aktie EUR 0,37 (Vorjahreswert EUR 0,60 je Aktie)
- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenzahlung i.H.v. EUR 0,10 je Aktie vor
Konzern-Ergebnisse 1. Quartal 2026:
- Umsatz TEUR 15.549 (Vorjahreswert TEUR 14.257)
- Auftragseingang TEUR 19.642 (Vorjahreswert TEUR 16.543)
- EBIT TEUR 823 (Vorjahreswert TEUR 768)
- Ergebnis je Aktie EUR 0,09 (Vorjahreswert EUR 0,06)
Ober-Ramstadt, 7. Mai 2026 ‐ Die DATRON AG (WKN A0V9LA), Anbieter von innovativen CNC Fräsmaschinen, Dosiermaschinen und Fräswerkzeugen mit Sitz in Ober-Ramstadt bei Darmstadt, gibt die testierten DATRON Konzernzahlen für das Geschäftsjahr 2025 bekannt.
Die bereits im Februar 2026 veröffentlichten vorläufigen Geschäftszahlen wurden durch den für das Geschäftsjahr 2025 gewählten, für DATRON tätigen Wirtschaftsprüfer vollständig bestätigt. Mit einem Umsatz von rund EUR 60,2 Mio., einem operativen EBIT von TEUR 3.074 sowie einem operativen Ergebnis von EUR 0,37 je Aktie konnte der DATRON Konzern das Geschäftsjahr 2025 profitabel abschließen. Unter Berücksichtigung der einmaligen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem erfolgten Umzug an den neuen Hauptstandort in Ober-Ramstadt lag das EBIT zum 31.12.2025 bei TEUR 556, das Ergebnis je Aktie betrug EUR -0,07.
Der Jahresabschluss des DATRON Konzerns sowie der DATRON AG ist ab heute auf der Internetseite der Gesellschaft www.datron.de im Bereich Investor Relations abrufbar. Vorstand und Aufsichtsrat der DATRON AG werden auf der virtuellen Hauptversammlung im Juni 2026 die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,10 je Aktie vorschlagen.
Der Start in das Geschäftsjahr 2026 verlief für den DATRON Konzern plangemäß. DATRON generierte einen Umsatz in Höhe von TEUR 15.549 (Vorjahreswert TEUR 14.257), einen Auftragseingang in Höhe von TEUR 19.642 (Vorjahreswert TEUR 16.543) und einem EBIT in Höhe von TEUR 823 (Vorjahreswert TEUR 768). Das Ergebnis je DATRON Aktie betrug EUR 0,09 (Vorjahreswert EUR 0,06).
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bleibt unverändert und sieht für den DATRON Konzern im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz und einen Auftragseingang in einer Spanne von rund EUR 63 Mio. bis EUR 69 Mio. vor. Die geplante EBIT-Marge liegt in einer Spanne von 5,0 % bis 8,0 %. Das geplante Ergebnis je DATRON Aktie beträgt zwischen EUR 0,40 und EUR 0,80.
Der DATRON Konzern erwartet im 2. Quartal 2026 einen Umsatz als auch Auftragseingang in einer Spanne von ca. EUR 16,0 Mio. bis EUR 18,0 Mio. und ein EBIT von ca. EUR 0,9 Mio. bis EUR 1,8 Mio. zu erwirtschaften. Dies entspricht für das 2. Quartal einem Ergebnis je Aktie von EUR 0,10 bis EUR 0,25.
Über DATRON:
Die DATRON AG entwickelt, produziert und vertreibt innovative Fräsmaschinen, insbesondere für die Hochleistungsbearbeitung von Aluminium und Verbundmaterialien, hochwertige Fräswerkzeuge sowie Dosiermaschinen für industrielle Dicht‐ und Klebanwendungen. Durch neueste Technologien, abgesichert durch zahlreiche Patente und die Einbindung in ein umfangreiches Customer Care-Dienstleistungspaket, bietet DATRON einzigartige Lösungen Made in Germany für Kunden in aller Welt an.
DATRON Fräs- und Dosierlösungen zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit aus und werden in allen Branchen, vorwiegend in der Elektrotechnik, der Metall-, Kunststoff‐, Medizin- und Automobilindustrie, sowie in der Luftfahrt eingesetzt. Mehr als 3.000 Maschinenkunden weltweit arbeiten erfolgreich mit über 6.000 DATRON Maschinensystemen.
DATRON bewegt sich auf einem nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2025 wurde weltweit ein Umsatz von rund EUR 60 Mio. und ein operatives EBIT von rund EUR 3,1 Mio. erzielt. Derzeit beschäftigt DATRON rund 300 Mitarbeiter.
DATRON wurde in den vergangenen Jahren vielfach ausgezeichnet: Das Unternehmen trägt unter anderem das Siegel als TOP JOB 2020 Arbeitgeber wie auch diverse Red Dot Design Awards für das Maschinendesign (zuletzt DATRON MXCube und DATRON evo 600) und einen Red Dot Communication Award für die (r)evolutionäre Steuerungssoftware DATRON next.
Weitere Informationen finden sich unter www.datron.de.
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Am Innovationsfeld 1
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322860 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A0V9LA7 |
| 07.05.2026 | EDAG Engineering Group AG | EDAG Group im ersten Quartal 2026 mit positivem EBIT
|
EDAG Engineering Group AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
EDAG Group im ersten Quartal 2026 mit positivem EBIT
07.05.2026 / 07:05 CET/CEST
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EDAG Engineering Group AG: EDAG Group im ersten Quartal 2026 mit positivem EBIT
- Umsatzrückgang um 10,8 % durch weiterhin herausforderndes Marktumfeld
- EBIT im ersten Quartal 2026 mit 1,9 Mio. EUR positiv
- Free Cash‑Flow positiv bei 6,7 Mio. EUR
- Effizienzmaßnahmen sowie strategische Diversifikation, insbesondere im Defence-Bereich tragen zur Stabilisierung bei
Arbon, 7. Mai 2026 – Die EDAG Engineering Group AG, einer der weltweit führenden unabhängigen Engineering‑Dienstleister mit Experten in Mobility, Defence, Industry und Public Solutions, hat heute die Ergebnisse für das erste Quartal 2026 veröffentlicht. Im ersten Quartal bewegte die EDAG Group sich weiterhin in einem herausfordernden Markt, der von Faktoren wie geopolitischen Konflikten und zurückhaltender Investitionsdynamik geprägt war.
Der Auftragseingang im Betrachtungszeitraum lag bei 195,3 Mio. EUR (Vorjahr: 229,7), wobei sich der Auftragsbestand zum 31. März 2026 auf 366,1 Mio. EUR, verglichen mit 336,2 Mio. EUR per 31. Dezember 2025, erhöhte. Bei weiterhin schwacher Nachfrage insbesondere in der Mobilitätsindustrie, verringerte sich der Umsatz der EDAG Group im ersten Quartal um 10,8% auf 171,8 Mio. EUR (Q1 2025: 192,6 Mio. EUR).
Trotz des Umsatzrückgangs konnte die EDAG Group das operative Ergebnis verbessern. Das EBIT stieg auf 1,9 Mio. EUR nach 1,6 Mio. EUR im Vorjahresquartal. Die EBIT‑Marge erhöhte sich auf 1,1% (Q1 2025: 0,9%).
Die beiden Segmente Vehicle Engineering und Electric/Electronics konnten bei rückläufiger Umsatzentwicklung aufgrund der eingeleiteten strukturellen Maßnahmen das EBIT deutlich steigern. Das Segment Production Solutions sank hingegen in der Umsatz- und Ergebnisentwicklung, insbesondere aufgrund der Zurückhaltung der Kunden im Anlagenengineering.
Die strategische Diversifikation der EDAG Group wurde im ersten Quartal 2026 weiter konsequent vorangetrieben. Insbesondere das Defence‑Geschäft entwickelte sich spürbar positiv und verzeichnete im Vorjahresvergleich ein deutliches Umsatzwachstum. Damit gewinnt dieser Bereich weiter an Bedeutung und trägt zur Stabilisierung des Geschäftsmodells in einem volatilen Marktumfeld bei.
Der Personalbestand der EDAG Group reduzierte sich zum 31. März 2026 auf 7.947 Mitarbeitende (31. März 2025: 8.949). Der Abbau in Deutschland setzte sich fort, während die internationalen Delivery‑Strukturen, insbesondere in Indien, weiter ausgebaut wurden.
„Das erste Quartal 2026 war weiterhin von einem anspruchsvollen Marktumfeld geprägt. Umso wichtiger ist, dass wir trotz rückläufiger Umsätze ein positives EBIT erzielen und unsere Marge weiter verbessern konnten. Unsere Effizienz- und Diversifikationsmaßnahmen zeigen Wirkung und damit schaffen wir die Grundlage für eine schrittweise Stabilisierung in dem anspruchsvollen Jahresverlauf“, erläutert Holger Merz, CFO der EDAG Group.
„Die jüngste Quartalsentwicklung unterstreicht unsere Fortschritte bei der strategischen Weiterentwicklung von EDAG: Neben unserem Kerngeschäft gewinnen die Bereiche Industry und Defence zunehmend an Gewicht. Im Bereich industrieller Angebote für den Mittelstand treiben wir mit metys1 und der Kooperation mit der Deutschen Telekom die digitale Transformation unserer Kunden mit skalierbaren, KI-basierten Lösungen voran. So stärken wir gezielt unsere Diversifizierung und erschließen neue Wachstumspotenziale“, ergänzt Harald Keller, CEO der EDAG Group.
EDAG bestätigt ihre Prognose und erwartet für das Geschäftsjahr 2026 weiterhin ein anspruchsvolles Marktumfeld. Entsprechend wird von einer Umsatzentwicklung im Korridor von rund +/-5 Prozent ausgegangen. Gleichzeitig rechnet die EDAG Group wieder mit einem positiven bereinigten EBIT von bis zu rund 3 Prozent.
1 Eigene Industrial-Metaverse-Plattform mit einem integrierten AI-Factory-Ansatz. Die Plattform verbindet Engineering, Produktionsplanung und operative Systeme in einem durchgängigen, datenbasierten Ökosystem. So entstehen Transparenz, belastbare Entscheidungsgrundlagen und eine deutlich höhere Umsetzungsgeschwindigkeit.
Über die EDAG Group
Die EDAG Group ist ein global führender, unabhängiger Engineering-Dienstleister mit Experten in Mobility, Defence, Industry und Public Solutions. Das Unternehmen verbindet exzellente Ingenieurskunst mit neuesten Technologietrends und begleitet Kunden ganzheitlich bei der Entwicklung komplexer Produkte, Systeme und Produktionslösungen in einem zunehmend vernetzten Umfeld.
Mit einem interdisziplinären Team von rund 8.000 Expertinnen und Experten, ihrem globalen Netzwerk von rund 70 Standorten und über 55 Jahren Engineering-Erfahrung verfolgt die EDAG Group einen einzigartigen 360-Grad-Entwicklungsansatz, der moderne Mobilitätslösungen ebenso umfasst wie industrielle Anwendungen, sicherheitswirksame Systeme sowie komplexe Entwicklungs- und Transformationsvorhaben für den öffentlichen Sektor.
Industrieübergreifend entwickelt die EDAG Group Produkte, Produktionsfabriken und -anlagen, die alle fertigungsrelevanten Prozesse ganzheitlich berücksichtigen und digital vernetzen. Innovative Strategien, datenbasierte Entwicklungsansätze und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur bilden die Grundlage für zukunftsweisende Lösungen – von hochautomatisierten Industrieumgebungen über resiliente Defence-Systeme bis hin zu nachhaltigen Konzepten für öffentliche Auftraggeber. Der interdisziplinäre Ansatz sowie ein starkes Partnernetzwerk ermöglichen ein optimales Kundenerlebnis für einen internationalen Kundenstamm aus führenden Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Auftraggebern.
Das seit 2015 börsennotierte Unternehmen erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 714 Millionen Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der EDAG Group: www.edag.com
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07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322720 07.05.2026 CET/CEST
| CH0303692047 |
| 07.05.2026 | SAF-HOLLAND SE | SAF-HOLLAND mit robuster Ergebnisentwicklung und starkem Cashflow bei verbessertem Nachfragemomentum im ersten Quartal 2026
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SAF-HOLLAND SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
SAF-HOLLAND mit robuster Ergebnisentwicklung und starkem Cashflow bei verbessertem Nachfragemomentum im ersten Quartal 2026
07.05.2026 / 07:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SAF-HOLLAND mit robuster Ergebnisentwicklung und starkem Cashflow bei verbessertem Nachfragemomentum im ersten Quartal 2026
- Konzernumsatz steigt leicht auf 451,7 Mio. Euro (Vorjahr 449,2 Mio. Euro)
- Bereinigte EBIT-Marge mit 9,4 % nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr 9,5 %)
- Freier operativer Cashflow in Höhe von 44,8 Mio. Euro übertrifft Vorjahreswert deutlich (Vorjahr 8,2 Mio. Euro)
- Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt
Bessenbach, 7. Mai 2026. Die SAF-HOLLAND SE ("SAF-HOLLAND"), einer der weltweit führenden Zulieferer von Trailer- und Truckkomponenten, ist solide in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. In einem regional unterschiedlich verlaufenden Marktumfeld mit verbessertem Nachfragemomentum in den Regionen EMEA und APAC erreichte der Konzern eine robuste Ergebnisentwicklung sowie einen deutlich höheren Cashflow.
Konzernumsatz gegenüber Vorjahresquartal leicht gesteigert
Der Konzernumsatz von SAF‑HOLLAND stieg im ersten Quartal 2026 leicht um 0,6 % auf 451,7 Mio. Euro (Vorjahr 449,2 Mio. Euro). Bereinigt um Währungseffekte erhöhte sich der Konzernumsatz im ersten Quartal 2026 um 5,6 %.
Mit Umsätzen von 236,2 Mio. Euro (Vorjahr 218,9 Mio. Euro) festigte die Region EMEA ihre Position als umsatzstärkste Region und erhöhte ihren Anteil am Konzernumsatz auf 52,3 %. Unterstützt wurde die Entwicklung durch ein insgesamt robustes Marktumfeld im Trailer‑ und Lkw‑Geschäft. Die Region APAC erzielte Umsätze von 58,6 Mio. Euro (Vorjahr 53,9 Mio. Euro) und verzeichnete damit die höchste Wachstumsdynamik unter den drei Regionen, insbesondere getragen von einer anhaltend soliden Nachfrage in Indien und Australien. In der Region Amerika verringerte sich der Umsatz hingegen infolge eines weiterhin von Unsicherheiten geprägten Marktumfelds um 11,1 % auf 156,9 Mio. Euro (Vorjahr 176,4 Mio. Euro). Zwar kam es zu Beginn des Jahres im Zuge der angekündigten Einführung neuer Emissionsvorgaben zu vorziehbedingten Impulsen bei den Auftragseingängen, diese schlugen sich jedoch noch nicht in entsprechende Produktionsvolumina in den ersten drei Monaten des Jahres nieder. Das globale Erstausrüstungsgeschäft mit Trailern entwickelte sich positiv und erreichte einen Umsatzanteil von 52,0 % (Vorjahr 49,1 %). Das Ersatzteilgeschäft trug mit einem weitgehend stabilen Anteil von 37,0 % (Vorjahr 37,8 %) erneut zur Stabilisierung der Umsatzentwicklung bei. Der Umsatzanteil des Truck‑Erstausrüstungsgeschäfts belief sich auf 11,0 % (Vorjahr 13,1 %).
Bereinigte EBIT-Marge nahezu auf Vorjahresniveau
Das bereinigte EBIT lag im ersten Quartal 2026 mit 42,5 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr 42,7 Mio. Euro). Entsprechend erreichte die bereinigte EBIT‑Marge 9,4 % (Vorjahr 9,5 %). Dabei wirkten sich regionale Mixeffekte infolge eines geringeren absoluten Ergebnisbeitrags der Region Amerika im Vergleich zum Vorjahr leicht belastend aus. Dem standen jedoch erste positive Effekte aus dem im Jahr 2025 initiierten Effizienzprogramm im Verwaltungs- und Vertriebsbereich gegenüber.
Periodenergebnis und Ergebnis je Aktie deutlich verbessert
SAF‑HOLLAND konnte das Ergebnis vor Steuern im ersten Quartal 2026 deutlich steigern. Es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresquartal um 53,9 % auf 31,7 Mio. Euro (Vorjahr 20,6 Mio. Euro).
Neben der stabilen operativen Ergebnisentwicklung trug auch ein deutlich verbessertes Finanzergebnis zu diesem Anstieg bei. Dieses belief sich im Berichtszeitraum auf –5,2 Mio. Euro und verbesserte sich damit deutlich gegenüber dem Vorjahreswert von –15,3 Mio. Euro. Maßgeblich hierzu beigetragen hat zum einen die positive Entwicklung der unrealisierten Währungskurseffekte, die sich im ersten Quartal 2026 auf 3,2 Mio. Euro beliefen, nachdem sie im Vorjahresquartal noch mit –5,8 Mio. Euro belastend wirkten. Dies ist auf Anpassungen der konzerninternen Finanzierungsstruktur zurückzuführen, durch die Währungsrisiken weiter reduziert werden konnten, sowie auf eine günstige Wechselkursentwicklung, vor allem des US‑Dollars. Darüber hinaus wirkten sich Optimierungen der externen Finanzierungsstruktur in Verbindung mit einem günstigeren Zinsumfeld positiv auf die Zinsaufwendungen aus.
Bei einer nahezu unveränderten Ertragssteuerquote von 35,3 % (Vorjahr 35,1 %) ergab sich ein auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft entfallendes Periodenergebnis von 20,5 Mio. Euro (Vorjahr 13,0 Mio. Euro).
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,45 Euro (Vorjahr 0,29 Euro). Die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien ging im Berichtszeitraum infolge des im November 2025 gestarteten Aktienrückkaufprogramms leicht zurück.
Auch auf bereinigter Basis zeigte sich eine positive Entwicklung: Das bereinigte Periodenergebnis nach Anteilen Dritter stieg im Vergleich zum Vorjahr um 37,8 % auf 27,7 Mio. Euro (Vorjahr 20,1 Mio. Euro). Entsprechend erhöhte sich das bereinigte Ergebnis je Aktie auf 0,61 Euro (Vorjahr 0,45 Euro).
Starker freier operativer Cashflow
Die Cashflow-Entwicklung von SAF-HOLLAND verbesserte sich im ersten Quartal 2026 deutlich. Der freie operative Cashflow stieg auf 44,8 Mio. Euro und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von 8,2 Mio. Euro. Ausschlaggebend hierfür waren neben der soliden operativen Performance insbesondere ein striktes Vorratsmanagement sowie Verbesserungen auf der Verbindlichkeitsseite infolge verlängerter Zahlungsziele gegenüber Lieferanten, die zu einem deutlich geringeren Mittelabfluss aus der Veränderung des Net Working Capital führten.
Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt
Der Vorstand der SAF-HOLLAND SE bestätigt den Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 unverändert. Auf Basis stabiler Wechselkurse erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 weiterhin einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von 1.700 bis 1.850 Mio. Euro (Vorjahr: 1.734,4 Mio. Euro).
Unter dieser Annahme erwartet das Unternehmen weiterhin eine bereinigte EBIT-Marge zwischen 9 % und 10 % (Vorjahr 9,5 %). Die Investitionsquote soll unverändert bis zu 3 % (Vorjahr 3,0 %) des Konzernumsatzes betragen.
Alexander Geis, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der SAF-HOLLAND SE, fasst zusammen: „Vor dem Hintergrund weiterhin unterschiedlicher Marktbedingungen haben wir im ersten Quartal 2026 das positive Momentum in EMEA und APAC gezielt genutzt. Gleichzeitig haben wir spürbare Fortschritte bei Effizienz und Kostensteuerung erzielt. Die erzielten Ergebnisse sowie der deutlich verbesserte Cashflow zeigen, dass sich unsere operativen Maßnahmen zunehmend auszahlen. Auf dieser Grundlage bestätigen wir unseren Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und sehen uns gut positioniert für den weiteren Jahresverlauf.“
Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2026
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| in TEUR |
Q1/2026 |
Q1/2025 |
Veränderung absolut |
Veränderung in % |
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| Ertragslage |
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| Umsatzerlöse |
451.677 |
449.166 |
2.511 |
0,6 % |
| Bruttoergebnis |
100.004 |
105.025 |
–5.021 |
–4,8 % |
| Bruttomarge in % |
22,1 % |
23,4 % |
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| Bereinigtes Bruttoergebnis |
102.478 |
106.602 |
–4.124 |
–3,9 % |
| Bereinigte Bruttomarge in % |
22,7 % |
23,7 % |
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| EBITDA |
57.683 |
58.851 |
–1.168 |
–2,0 % |
| EBITDA-Marge in % |
12,8 % |
13,1 % |
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| Bereinigtes EBITDA |
58.605 |
59.706 |
–1.101 |
–1,8 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge in % |
13,0 % |
13,3 % |
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| EBIT |
36.911 |
35.893 |
1.018 |
2,8 % |
| EBIT-Marge in % |
8,2 % |
8,0 % |
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| Bereinigtes EBIT |
42.497 |
42.692 |
–195 |
–0,5 % |
| Bereinigte EBIT-Marge in % |
9,4 % |
9,5 % |
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| Auf Anteilseigner der Muttergesellschaft entfallendes Periodenergebnis |
20.486 |
13.047 |
7.439 |
57,0 % |
| Auf Anteilseigner der Muttergesellschaft entfallendes bereinigtes Periodenergebnis |
27.684 |
20.089 |
7.595 |
37,8 % |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in Euro |
0,45 |
0,29 |
0,16 |
57,0 % |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie in Euro |
0,61 |
0,45 |
0,16 |
37,8 % |
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| Finanzlage |
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| Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
49.607 |
16.421 |
33.186 |
202,1 % |
| Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte |
–4.794 |
–8.240 |
3.446 |
–41,8 % |
| Freier Operativer Cashflow |
44.813 |
8.181 |
36.632 |
447,8 % |
| Netto-Cashflow aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen |
– |
– |
– |
– |
| Freier Cashflow gesamt |
44.813 |
8.181 |
36.632 |
447,8 % |
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| Rendite |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
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| Return on Capital Employed (ROCE) in % |
15,8 % |
15,8 % |
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| Bilanz |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
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| Bilanzsumme |
1.759.127 |
1.663.311 |
95.816 |
5,8 % |
| Eigenkapital |
516.185 |
491.954 |
24.231 |
4,9 % |
| Eigenkapitalquote in % |
29,3 % |
29,6 % |
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| Langfristige und kurzfristige Schulden |
1.242.942 |
1.171.357 |
71.585 |
6,1 % |
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Sämtliche dargestellten Zahlen sind gerundet. Geringfügige Abweichungen ergeben sich möglicherweise aufgrund von Additionen zu diesen Beträgen.
Kontakt:
Dana Unger
VP Investor Relations, Corporate & ESG Communications
Tel: +49 6095 301 949
dana.unger@safholland.de
Alexander Pöschl
Senior Manager Investor Relations, Corporate & ESG Communications
Tel: +49 6095 301 117
alexander.poeschl@safholland.de
Über SAF-HOLLAND
Die SAF-HOLLAND SE ist ein international führender Hersteller von fahrwerksbezogenen Baugruppen und Komponenten für Trailer, Lkw und Busse. Durchschnittlich rund 5.600 engagierte Mitarbeitende weltweit erwirtschafteten im Jahr 2025 einen Umsatz von etwa 1,73 Mrd. Euro.
Die Produktpalette umfasst unter anderem Achs- und Federungssysteme für Trailer sowie Sattelkupplungen und Kupplungssysteme für Lkw, Anhänger und Sattelauflieger als auch Brems- und EBS-Systeme. Daneben entwickelt SAF-HOLLAND innovative Produkte zur Erhöhung der Effizienz, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit von Nutzfahrzeugen. Mit den Marken SAF, Holland, Haldex, Assali Stefen, KLL, Neway, Tecma, V.Orlandi und York erreichte der Konzern im Jahr 2025 in den wichtigsten Regionen weltweit starke Marktpositionen unter den Top 3.
Auf sechs Kontinenten beliefert SAF-HOLLAND Hersteller im Erstausstattungsmarkt. Im Aftermarket-Geschäft liefert das Unternehmen Ersatzteile an die Servicenetzwerke der Hersteller sowie an den Großhandel und über ein umfassendes globales Vertriebsnetz an Endkunden und Servicestützpunkte.
SAF-HOLLAND SE ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und zählt zu den Werten des SDAX (ISIN: DE000SAFH001). Weitere Information erhalten Sie unter www.safholland.com.
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2322828 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322828 07.05.2026 CET/CEST
| DE000SAFH001 |
| 07.05.2026 | Vonovia SE | Guter Jahresauftakt – Prognose 2026 bestätigt; Zuversicht für Wachstum und Schuldenabbau bis 2028
|
Vonovia SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Guter Jahresauftakt – Prognose 2026 bestätigt; Zuversicht für Wachstum und Schuldenabbau bis 2028
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ergebnisse 1. Quartal
Guter Jahresauftakt – Prognose 2026 bestätigt; Zuversicht für Wachstum und Schuldenabbau bis 2028
- Starkes operatives Ergebnis
- Finanzergebnis im 1. Quartal erfüllt Erwartungen
- Zuversicht für die nächsten Quartale und die Ziele für 2028
Bochum, 7. Mai 2026 – Luka Mucic, Vorstandsvorsitzender von Vonovia: „Wir sind erfolgreich in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und haben in unseren Kerngeschäften starke Ergebnisse erzielt: mehr als 6 % Wachstum beim Adjusted EBITDA im Vermietungsgeschäft und 30 % Wachstum beim Adjusted EBITDA im Segment Value-add. Wir blicken mit Zuversicht auf das Gesamtjahr und unsere mittelfristigen Wachstumsziele. Zudem bleibt der Schuldenabbau bis Ende 2028 im Fokus. Das stabile Fundament für unsere künftige Entwicklung ist unser Vermietungsgeschäft. Hinzu kommt: Die anderen Segmente gewinnen an Dynamik. Das positive Marktumfeld stützt diesen Trend.“
Segmentergebnisse
Das Adjusted EBITDA im Vermietungsgeschäft (Segment Rental) ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,3 % gewachsen – und das trotz eines um rund 4.000 Wohnungen verkleinerten Portfolios. Dies zeigt, wie robust der Aufwärtstrend im größten Segment von Vonovia ist. Das organische Mietwachstum betrug 4,0 % (davon 2,6 % auf Basis der Mietspiegel, 1,0 % aus Modernisierungsinvestitionen und 0,4 % aus Neubau). Genauso positiv: eine Vermietungsquote von 97,7 % und eine Collection Rate von 99,6 %.
Beim Geschäft mit den wohnungsnahen Dienstleistungen (Value-add) stieg das Adjusted EBITDA um mehr als 30 % auf 50,1 Mio. €. Haupttreiber sind ein höherer Beitrag der Handwerkerorganisation (VTS) sowie das stetige Wachstum im Energiegeschäft.
Vonovia hat die Investitionen in die Modernisierung und den Neubau für den eigenen Bestand im 1. Quartal auf 266 Mio. € gesteigert. Dazu gehören: höhere Investitionen zur Verbesserung der Wohnqualität und der Energieeffizienz im Bestand (+11 %) sowie für Neubau im Bestand (+21 %), um das drängende Problem der Wohnungsknappheit in den Metropolen anzugehen. Insgesamt investierte Vonovia im 1. Quartal 442 Mio. € (+8 %) in Instandhaltung, Modernisierung und Neubau.
Beim Verkauf von Wohnungen im Segment Recurring Sales lag die durchschnittliche Bruttomarge mit gut 42 % deutlich über dem Wert des Vorjahresquartals. Mit 350 verkauften Wohnungen war das Volumen erwartungsgemäß niedriger als im Vorjahr. Das lag an einer Vielzahl von Kaufverträgen aus 2024, die erst Anfang 2025 wirksam wurden. Dennoch erreichte das Adjusted EBITDA mit 18,2 Mio. € das Niveau des Vorjahres. Vonovia strebt im Jahr 2026 ein höheres Verkaufsvolumen gegenüber dem Vorjahr an und will zudem das jährliche Volumen auf 3.000 bis 3.500 Einheiten steigern.
Das Neubaugeschäft (Segment Development) trug im 1. Quartal 2026 mit einem Adjusted EBITDA von 13,6 Mio. € zum Gesamtergebnis bei. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist verzerrt, da im Vorjahresquartal ein Grundstücksverkauf mit einem EBITDA-Effekt von 53 Mio. € enthalten war. Für das laufende Jahr erwartet Vonovia weiterhin starkes Wachstum durch Projektverkäufe und den Hochlauf des Neubaus sowie durch opportunistische Grundstücksverkäufe.
Finanzergebnis
Das Adjusted EBITDA Total betrug 711,6 Mio. € und entspricht damit den Erwartungen. Vonovia ist auf einem guten Weg, das Ziel von 2,95 bis 3,05 Mrd. € in 2026 zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verkaufsaktivitäten erfahrungsgemäß im Jahresverlauf an Fahrt aufnehmen.
Das Bereinigte Ergebnis vor Steuern, das Adjusted EBT, ist vor allem durch ca. 20 Mio. € höhere Finanzierungskosten geprägt und betrug 462,2 Mio. € (0,54 € je Aktie). Ein niedrigerer Steueraufwand aufgrund gesunkener Verkaufsvolumen und höherer Minderheitsanteile infolge des Beherrschungsvertrages mit der Deutsche Wohnen führten zu einem Bereinigten Periodenergebnis für die Aktionäre von 365,6 Mio. € (0,43 € je Aktie). Auch hier ist Vonovia auf Kurs, die Ziele von 1,9 bis 2,0 Mrd. € für das Adjusted EBT und von 1,4 bis 1,5 Mrd. € für das Bereinigte Periodenergebnis für die Aktionäre zu erreichen.
Lässt man im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit den Grundstücksverkauf aus dem 1. Quartal des Vorjahres außer Acht, lag die Steigerung des Adjusted EBITDA Total bei 10 %, des Adjusted EBT je Aktie bei 4 % und des Bereinigten Periodenergebnis je Aktie bei 3 %.
Der Operating Free Cashflow betrug in den ersten drei Monaten 363,9 Mio. € (633,6 Mio. € im 1. Quartal 2025). Gründe sind vor allem das um ca. 200 Mio. € niedrigere Nettoumlaufvermögen durch den Hochlauf der Investitionen und den Erwerb eines Manage-to-Green-Portfolios. Auch das geringere Privatisierungsvolumen im Segment Recurring Sales wirkte sich mit ca. 50 Mio. € aus.
Da für das 1. Quartal keine Portfoliobewertung vorgesehen ist, erhöhte sich der Nettovermögenswert NTA, das ist der Immobilienwert ohne Schulden, zum Ende des 1. Quartals 2026 nur leicht auf 46,57 € je Aktie. Eine umfassende Portfoliobewertung erfolgt zum 30. Juni 2026. Vonovia geht davon aus, dass die positive Entwicklung der Immobilienwerte, die es in den vergangenen 18 Monaten gab, auch im 1. Halbjahr 2026 anhält.
Finanzkennzahlen
Die wesentlichen Finanzkennzahlen für das 1. Quartal waren eine Nettoverschuldung/EBITDA von 13,7x (-0,1x), ein Verschuldungsgrad (LTV) von 45,1 % (-30 Basispunkte) und ein Zinsdeckungsgrad (ICR) von 3,7x (-0,1x).
Philip Grosse, Finanzvorstand von Vonovia: „Unsere Verschuldungskennzahlen sind auf einem komfortablen Niveau und werden sich weiter in Richtung unserer Ziele beim Verschuldungsgrad bewegen. Wir haben einen hervorragenden Zugang zum Kapitalmarkt. Nach einem vielversprechenden Start ins Jahr hat der Krieg im Nahen Osten vorerst zu einer stärkeren Volatilität und leicht höheren Finanzierungskosten geführt. Aktuell liegen unsere mittel- und langfristigen Finanzierungskosten noch im Plan. Wir beobachten die Situation weiterhin genau.“
Hauptversammlung am 21. Mai
Die Hauptversammlung von Vonovia findet am 21. Mai 2026 als Präsenzveranstaltung in Bochum statt. Sämtliche relevanten Unterlagen sind online zu finden: www.investors.vonovia.de/hv.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen eine Dividende von 1,25 € je Aktie vor.
Das Gesamtbild
Luka Mucic, Vorstandsvorsitzender von Vonovia: „Wir stehen als Marktführer im Zentrum eines entscheidenden Megatrends – der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Wir bilden das gesamte Spektrum einschließlich Neubau und erstklassigem Full-Service-Management ab. Dabei bleiben wir ein verlässlicher und fairer Partner für unsere Kundinnen und Kunden. Wir sind uns der besonderen Verantwortung voll bewusst und nehmen sie sehr ernst. Darum messen wir regelmäßig die Kundenzufriedenheit. Mit 75,2 % befindet sie sich erneut auf einem sehr hohen Niveau für unsere Branche. Wir werden nicht nachlassen, uns stetig zu verbessern und die Dienstleistungen für unsere Kundinnen und Kunden weiter zu optimieren.“
Finanzielle Kennzahlen Mio. € (sofern nicht anders angegeben) |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Delta (%) |
| Adj. EBITDA Rental |
629,7 |
592,6 |
+6,3 |
| Adj. EBITDA Value-add |
50,1 |
38,5 |
+30,1 |
| Adj. EBITDA Recurring Sales |
18,2 |
19,1 |
-4,7 |
| Adj. EBITDA Development1 |
13,6 |
51,7 |
-73,7 |
| Adj. EBITDA Total |
711,6 |
701,9 |
+1,4 |
| Bereinigtes Netto-Finanzergebnis |
-205,6 |
-184,3 |
+11,6 |
| Planmäßige Abschreibungen |
-31,8 |
-27,8 |
+14,4 |
| Zwischengewinne/-verluste |
-12,0 |
-7,7 |
+55,8 |
| Adjusted EBT |
462,2 |
482,1 |
-4,1 |
| Adjusted EBT pro Aktie in €2 |
0,54 |
0,59 |
-7,0 |
| Laufende Ertragsteuern3 |
-45,9 |
-54,4 |
-15,6 |
| Auf die Minderheiten entfallendes bereinigtes Periodenergebnis |
-50,7 |
-33,7 |
+50,4 |
| Auf die Anteilseigner von Vonovia entfallendes bereinigtes Periodenergebnis („Adj. Shareholder Earnings“) |
365,6 |
394,0 |
-7,2 |
| Auf die Anteilseigner von Vonovia entfallendes bereinigtes Periodenergebnis pro Aktie in €2 |
0,43 |
0,48 |
-10,0 |
1 Inkl. Bereinigungen Wertberichtigungen/Wertaufholungen durch Development-to-sell-Projekte (Vorjahresanpassung: +3,4 Mio. €). 2 Basierend auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der dividendenberechtigten Aktien. 3 In Bezug auf die vier EBITDA-Segmente.
Cash Flow Mio. € (sofern nicht anders angegeben) |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Delta (%) |
| Adjusted EBT |
462,2 |
482,1 |
-4,1 |
| Planmäßige Abschreibungen |
31,8 |
27,8 |
14,4 |
| Veränderung des Nettoumlaufvermögens Development to Sell / Manage to Green |
-123,3 |
76,9 |
- |
| Buchwertabgänge Investment Properties (Kerngeschäft) |
52,6 |
97,6 |
-46,1 |
| Substanzwahrende Investitionen |
-59,1 |
-51,2 |
15,4 |
| Dividenden und Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner (Minderheiten) |
-0,4 |
-0,1 |
>100 |
Ertragsteuerzahlungen gemäß Kapitalflussrechnung
(bereinigt um Ertragsteuern des Nicht-Kerngeschäftes) |
-11,9 |
-7,2 |
65,3 |
| Zwischengewinne/-verluste1 |
12,0 |
7,7 |
55,8 |
| Operating Free Cash Flow (OFCF)1 |
363,9 |
633,6 |
-42,6 |
1 Gemäß aktueller Kennzahlendefinition inkl. Zwischengewinne/-verluste sowie Konkretisierung Nettoumlaufvermögen.
| Sonstige Kennzahlen |
Q1 2026 31. März 2026 |
Q1 2025 31. März 2025 |
Delta (%) |
| Anzahl eigener Wohnungen |
530.506 |
534.566 |
-0,8% |
| Monatliche Ist-Miete in €/qm |
8,46 |
8,15 |
+3,8% |
| Mietsteigerung organisch |
4,0% |
4,3% |
-0,3pp |
| Leerstandsquote |
2,3% |
2,1% |
+0,2pp |
| EBITDA Operatins Marge1 |
80,4% |
77,6% |
+2,8pp |
| Verkehrswert des Immobilienbestands (Mrd. €) |
84,7 |
84,4 |
+0,3% |
| Verkehrswert €/qm |
2,331 |
2,324 |
+0,3% |
| EPRA NTA (€/Aktie) |
46,57 |
46,28 |
+0,6% |
| LTV |
45,1% |
45,4% |
-0,3pp |
| Net Debt/ EBITDA |
13,7 |
13,8x |
-0,1x |
| ICR |
3,7x |
3,8x |
-0,1x |
| Anzahl Mitarbeiter |
12.898 |
12.306 |
+4,8% |
1 DE Portfolio (Adj. EBITDA Rental + Adj. EBITDA Value-add – Zwischengewinne) / Mieteinnahmen.
Sämtliche Unterlagen zum 1. Quartal 2026 finden Sie auf unserer IR-Website.
Der CEO und der CFO werden um 14:00 Uhr MEZ in einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren die Ergebnisse des 1. Quartals 2026 erläutern. Bitte beachten Sie, dass Sie daran nur mit einem Passwort und einer PIN teilnehmen können: Registrierung
Finanzkalender
21. Mai Hauptversammlung (Präsenzveranstaltung), Bochum
5. August Halbjahresbericht 2026
4. November Zwischenmitteilung 3. Quartal 2026
Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Europas führendes Wohnimmobilienunternehmen. Mit 531.000 Wohneinheiten in Deutschland, Schweden und Österreich liegt der Schwerpunkt auf der Vermietung und Entwicklung moderner und energieeffizienter Wohnungen. Mit einer durchschnittlichen Miete von 8,46 €/m²/Monat (8,26 € in Deutschland) ist das Unternehmen im Segment des bezahlbaren Wohnens tätig. Im Jahr 2025 investierte Vonovia rund 2 Mrd. € in sein Wohnungsportfolio und den Neubau von Wohnungen.
Vonovia möchte seinen Aktionärinnen und Aktionären attraktive risikobereinigte Renditen, seinen Mieterinnen und Mietern ein Zuhause mit hoher Wohnqualität und exzellentem Service und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein modernes, herausforderndes und lohnendes Arbeitsumfeld bieten.
Das in Bochum ansässige Unternehmen ist seit 2013 an der Börse notiert. Seit September 2015 ist Vonovia im DAX40 vertreten. Die Vonovia SE ist außerdem Bestandteil weiterer nationaler und internationaler Indizes, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Best-in-Class Europe Index, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt rund 12.900 Mitarbeiter.
Haftungsausschluss
Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE und/oder ihren verbundenen Unternehmen (zusammen „Vonovia“) allein zu Informationszwecken erstellt.
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen hinsichtlich der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung von Vonovia ("zukunftsgerichtete Aussagen"), die verschiedenen Annahmen über erwartete Ergebnisse widerspiegeln, die aus dem aktuellen Geschäftsplan von Vonovia oder öffentlichen Quellen stammen, die von Vonovia nicht unabhängig überprüft oder bewertet wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen können. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Erwartungen auf der Grundlage des aktuellen Geschäftsplans und verschiedener anderer Annahmen wider und beinhalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten. Sie sind nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse zu verstehen und bieten nicht unbedingt eine genaue Indikation darüber, ob diese Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Pressemitteilung an den Empfänger. Es obliegt dem Empfänger dieser Pressemitteilung, die Gültigkeit zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen selbst zu beurteilen. Vonovia übernimmt keine Haftung für den tatsächlichen Eintritt solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
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Es wird keine Zusicherung oder Garantie (weder ausdrücklich noch stillschweigend) hinsichtlich der Informationen in dieser Pressemitteilung oder der Eignung dieser Pressemitteilung für die Zwecke des Empfängers gegeben. Die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung bedeutet nicht, dass die darin enthaltenen Informationen zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Datum dieser Pressemitteilung noch korrekt sind.
Vonovia ist in keiner Weise verpflichtet, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung bekannt werden.
Diese Veröffentlichung kann ergänzende Finanzkennzahlen enthalten, die in einschlägigen Rechnungslegungsstandards nicht eindeutig definiert sind und als alternative Leistungskennzahlen angesehen werden können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Vonovia sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Trotz der Verwendung derselben oder ähnlicher Terminologie kann die Berechnung durch andere Unternehmen, die ähnlich benannte alternative Leistungskennzahlen ausweisen oder beschreiben, abweichen.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Vonovia SE |
|
Universitätsstraße 133 |
|
44803 Bochum |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 234 314 1609 |
| Fax: |
+49 234 314 2995 |
| E-Mail: |
investorrelations@vonovia.de |
| Internet: |
www.vonovia.de |
| ISIN: |
DE000A1ML7J1 |
| WKN: |
A1ML7J |
| Indizes: |
DAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322474 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322474 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A1ML7J1 |
| 07.05.2026 | Bellevue Asset Management AG | Longevity als Investmentthema: Wo medizinischer Fortschritt ökonomischen Wert schafft
|
Bellevue Asset Management AG
/ Schlagwort(e): Marktbericht
Longevity als Investmentthema: Wo medizinischer Fortschritt ökonomischen Wert schafft
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Marktkommentar vom 7. Mai 2026
Longevity als Investmentthema: Wo medizinischer Fortschritt ökonomischen Wert schafft
Unsere Lebenserwartung steigt kontinuierlich. Doch die Zahl gesunder Lebensjahre wächst deutlich langsamer. Aber wie lassen sich diese zusätzlichen Lebensjahre gesund, aktiv und unabhängig gestalten? Die Lösung dieses Dilemmas zählt zu den wichtigsten Wachstumstreibern im globalen Gesundheitswesen und eröffnet attraktive Investmentchancen. Bellevue Asset Management beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit diesem strukturellen Trend und hat das Thema Langlebigkeit gezielt in seinen Healthcare-Strategien verankert. Im Fokus stehen Innovationen, die Krankheiten früher erkennen, Verläufe verlangsamen und die Selbstständigkeit im Alter erhalten.
Gesundheitsspanne ist ökonomisch entscheidend
Die Gesundheitsspanne ist die zentrale ökonomische Variable der Langlebigkeit. Zwischen 2000 und 2019 stieg die globale Lebenserwartung um 6.5 Jahre, die gesunde Lebenserwartung jedoch nur um 5.4 Jahre – die Differenz liegt heute bei durchschnittlich 9.6 Jahren und wächst weiter. Diese zusätzlichen Jahre sind häufig von chronischen Erkrankungen geprägt – und verursachen einen grossen Teil der Gesundheitskosten. Verantwortlich sind insbesondere Erkrankungen wie kardiometabolische Krankheiten (z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), Neurodegeneration (z. B. Alzheimer oder Parkinson) und altersbedingter Funktionsverlust (z. B. Muskelabbau oder Mobilitätseinschränkungen).
 Quelle: Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME). Global Burden of Disease Study 2019 (GBD 2019) Results.
«Die ökonomische Logik ist klar: Wert entsteht dort, wo diese Lücke reduziert wird – nicht dort, wo Lebenszeit isoliert verlängert wird», sagt Marcel Fritsch, Leiter Healthcare Fonds & Mandate bei Bellevue Asset Management. Hier manifestiert sich Langlebigkeit als Investmentthema: neue Wege in der Prävention und Früherkennung sowie Lösungen, die Krankheitsverläufe verlangsamen, Hospitalisierungen reduzieren und Selbstständigkeit erhalten.
Drei zentrale Werttreiber schaffen Investmentchancen
Die Wertschöpfung entlang der Langlebigkeit folgt klar identifizierbaren Mechanismen – und lässt sich heute bereits auf konkrete Geschäftsmodelle herunterbrechen. Entscheidend ist dabei nicht die technologische Innovation an sich, sondern ihre Fähigkeit, klinische Ergebnisse messbar zu verbessern und gleichzeitig die Kostenstruktur des Gesundheitssystems nachhaltig zu verändern.
1. Prävention und Früherkennung durch digitales Gesundheitsmonitoring
Digitale Monitoring-Lösungen verschieben Diagnose und Intervention deutlich nach vorne, indem sie kontinuierlich physiologische Daten erfassen und frühe Risikosignale sichtbar machen – von Wearables wie Oura oder Apple bis hin zu klinisch validierten Systemen wie CGM von Abbott und Dexcom oder kardiologischen Patches von iRhythm. Der Wert entsteht durch die Vermeidung akuter Ereignisse, die Verzögerung chronischer Krankheitsverläufe und die Reduktion kostenintensiver Eskalationen, während integrierte Datenökosysteme gleichzeitig strukturelle Wettbewerbsvorteile aufbauen.
2. Minimalinvasive Interventionen für eine höhere Lebensqualität
Minimalinvasive und robotergestützte Verfahren verlagern den Fokus von reiner Reparatur hin zum Erhalt von Mobilität und Autonomie, indem sie Eingriffe präziser, schonender und früher im Krankheitsverlauf ermöglichen – etwa durch Systeme von Stryker oder Intuitive Surgical. Der ökonomische Nutzen liegt in kürzeren Erholungszeiten, geringeren Komplikationsraten, weniger Folgeeingriffen und einer zunehmenden Verlagerung in den ambulanten Bereich.
3. Zielgerichtete Behandlung altersbedingter Erkrankungen
Fortschritte in der Pharmakotherapie adressieren zunehmend krankheitsübergreifende biologische Mechanismen statt isolierter Indikationen – insbesondere entlang der kardiometabolischen Achse (Novo Nordisk, Eli Lilly, Amgen) sowie in der Neurodegeneration (Biogen, Eisai, Eli Lilly) und der Onkologie (Merck & Co., AstraZeneca).
Diese Therapien verlangsamen den Krankheitsverlauf, senken die Sterblichkeit und verlängern die Zeit, in der Menschen selbstständig leben können.
Investieren in ein langes Leben: Bellevue Healthcare ETF
Investmentchancenfinden sich vor allem dort, wo kostenintensive Krankheitsphasen verkürzt werden können. Der Fokus liegt daher auf Unternehmen, die Krankheitsprogression messbar verlangsamen, Versorgung effizienter gestalten und mit Prävention, Diagnostik sowie systemischen Therapien skalierbare Lösungen entwickeln.
Hier setzt der Bellevue Healthcare ETF an: Er kombiniert die langjährige Healthcare-Expertise von Bellevue mit dem Format eines aktiv gemanagten UCITS ETF’s. Rund 80% des Fonds sind in Unternehmen mit direkter Exponierung entlang der Longevity-Wertschöpfungskette investiert (Behandlung kardiovaskulärer, onkologischer, metabolischer, muskuloskelettaler, neurodegenerativer oder sensorischer Erkrankungen), weitere rund 10-20% in Unternehmen mit indirekter Exponierung (u. a. Managed Care, Distributoren, Life-Science-Tools, CDMOs und Healthcare-IT).
Für Investoren, die vom Langlebigkeitstrend profitieren wollen, ergeben sich folgende Vorteile:
- Aktiver Ansatz mit Fokus auf 50–100 High-Conviction-Titel
- Nutzung von Marktineffizienzen durch selektives Stock-Picking
- Fundamentale Bottom-up-Selektion mit klar definierten Kurstreibern
- Hohe Liquidität, Transparenz, Kosteneffizienz (TER 0.55%) und täglich handelbar
- Über 30 Jahre spezialisierte Healthcare-Expertise
Mit dem klaren Fokus auf die Verlängerung der Gesundheitsspanne adressiert der Bellevue Healthcare ETF einen der nachhaltigsten Wachstumstrends im globalen Gesundheitsmarkt – und verbindet medizinischen Fortschritt direkt mit ökonomischem Wert.
Hier erfahren Sie mehr zu unserer Anlagelösung.
Kontakt
Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich,
Tanja Chicherio, Tel. +41 44 267 67 07, tch@bellevue.ch, www.bellevue.ch
Bellevue – Excellence in Specialty Investments
Bellevue ist ein spezialisierter Asset Manager mit den Kernkompetenzen Healthcare-Strategien, alternative und traditionelle Anlagestrategien, der an der SIX Swiss Exchange notiert ist. Gegründet 1993, generiert Bellevue als Haus der Anlageideen mit rund 75 Mitarbeitenden attraktive Anlageperformances und somit Mehrwert für Kunden sowie Aktionäre. Per 31. Dezember 2025 verwaltete Bellevue Kundenvermögen in Höhe von CHF 5.3 Mrd.
Disclaimer
Diese Marketingmitteilung wird von der Bellevue Asset Management AG herausgegeben, einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigten Vermögensverwaltungsgesellschaft, die als Anlageverwalterin des Fonds fungiert. Der Prospekt, die Fondsdokumente, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIDs) in englischer und deutscher Sprache sowie weitere Informationen sind kostenlos bei der Bellevue Asset Management AG, Theaterstrasse 12, CH-8001 Zürich, oder unter www. bellevue.ch erhältlich. Dieses Dokument ist nicht für die Weitergabe an Personen in Ländern bestimmt, in denen eine solche Weitergabe rechtswidrig wäre. Insbesondere ist es nicht für US-Personen im Sinne der Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung bestimmt. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen spiegeln die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Ansichten wider und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sie berücksichtigen nicht die spezifischen Anlageziele, die finanzielle Situation oder die Bedürfnisse einzelner Anleger. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Umständen ab und kann sich ändern. Anlegern wird empfohlen, die Eignung der Anlage zu prüfen und professionellen Rat einzuholen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Alle Anlagen sind mit Risiken verbunden, einschliesslich Währungsrisiken, die sich auf die Rendite auswirken können. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Wertentwicklungszahlen berücksichtigen keine Provisionen oder Gebühren im Zusammenhang mit Zeichnungen, Rücknahmen oder Handelsgeschäften. Jeder Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf, Halten oder direkten Investition in das Unternehmen dar. ETF-Anteile, die auf dem Sekundärmarkt gekauft wurden, können in der Regel nicht direkt vom Fonds zurückgenommen werden. Anleger müssen über einen Vermittler kaufen und verkaufen und müssen möglicherweise Handelsgebühren zahlen oder erhalten weniger als den Nettoinventarwert. Die Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in englischer Sprache verfügbar unter: https://www.waystone.com/wp-content/uploads/Policy/IE/Waystone-Management-Company-(IE)-Limited/Waystone-Management-Company-(IE)-Limited-Summary-of-Investor-Rights.pdf. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschliessen, die Vertriebsvereinbarungen für den Fonds gemäss Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG zu kündigen.
Ende der Medienmitteilungen
|
2322570 07.05.2026 CET/CEST
| noisin336380 |
| 07.05.2026 | Westwing Group SE | Westwing erzielt im Q1 2026 ein GMV Wachstum von 13%
|
Westwing Group SE
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Westwing erzielt im Q1 2026 ein GMV Wachstum von 13%
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Westwing erzielt im Q1 2026 ein GMV Wachstum von 13%
- Im Q1 2026 stieg das Bruttowarenvolumen (GMV) auf EUR 135 Mio. (+13% gegenüber dem Vorjahr), während der Umsatz auf EUR 120 Mio. (+11% gegenüber dem Vorjahr) zunahm. Treiber waren ein sehr erfolgreiches Sales-Event im Januar sowie die anhaltende Dynamik der Expansionsinitiativen.
- Das bereinigte EBITDA stieg auf EUR 9,6 Mio. (EUR +0,5 Mio. gegenüber dem Vorjahr) und entsprach damit einer Marge von 8,0%.
- Der Free Cashflow lag bei EUR -2,0 Mio. (EUR +6,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr), während das Nettoumlaufvermögen mit EUR -5,6 Mio. weiterhin negativ blieb (EUR -3,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr).
- Die Netto-Cash-Position erreichte zum Quartalsende EUR 84 Mio. und verbesserte sich damit um EUR 27 Mio. gegenüber dem Ende des Q1 2025.
- Im Rahmen des im Februar gestarteten Aktienrückkaufprogramms investierte das Unternehmen EUR 3,0 Mio. in den Rückkauf von rund 183.000 Aktien (entspricht rund 0,9% des Grundkapitals).
München, 7. Mai 2026 // Westwing Group SE („Westwing“ oder „das Unternehmen“), Europas #1 im Beautiful Living E-Commerce, gibt seine Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt.
Im ersten Quartal 2026 stieg das Bruttowarenvolumen (GMV) im Jahresvergleich um 13% auf EUR 135 Mio. Der Umsatz erreichte EUR 120 Mio., was einem Anstieg von 11% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Treiber waren ein erfolgreiches Sales-Event im Januar sowie die anhaltende Dynamik der Expansionsinitiativen, insbesondere in neuen Ländern. Das GMV der Westwing Collection stieg um 14% auf EUR 84 Mio., und ihr Anteil am gesamten GMV erhöhte sich auf 63% (+1%P gegenüber dem Vorjahr).
Das bereinigte EBITDA stieg im ersten Quartal 2026 auf EUR 9,6 Mio. (Q1 2025: EUR 9,1 Mio.), was einer Marge von 8,0% entspricht. Trotz einer Verbesserung des Deckungsbeitrags und eines starken Umsatzwachstums blieb der Anstieg des bereinigten EBITDA begrenzt, was hauptsächlich auf einen im Jahresvergleich weitgehend stabilen durchschnittlichen Warenkorb sowie fortlaufende Investitionen in die Expansion zurückzuführen ist.
Im Einklang mit saisonalen Erwartungen erwirtschaftete Westwing im ersten Quartal 2026 einen negativen Free Cashflow in Höhe von EUR -2,0 Mio., was einer Verbesserung von EUR 6,9 Mio. gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das Nettoumlaufvermögen blieb zum Quartalsende mit EUR -5,6 Mio. negativ, was eine Verbesserung um EUR 3,4 Mio. gegenüber dem Ende des ersten Quartals 2025 darstellt. Diese Entwicklungen sind vor allem auf eine starke Umsatzentwicklung sowie ein effektives Bestandsmanagement zurückzuführen.
Die Netto-Cash-Position von Westwing erreichte zum Quartalsende EUR 84 Mio. und verbesserte sich damit um EUR 27 Mio. gegenüber dem Ende des Vorjahresquartals. Darin enthalten sind EUR 3,0 Mio., die in Q1 2026 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms für den Rückkauf von 183.042 Aktien verwendet wurden.
Während das makroökonomische Umfeld weiterhin unsicher bleibt, implementiert Westwing erfolgreich die dritte Phase seines dreistufigen Plans zur Wertsteigerung. Durch die disziplinierte Umsetzung seiner Wachstumsinitiativen – einschließlich der Skalierung der Aktivitäten in zwölf neuen Ländern, darunter zuletzt auch Großbritannien, sowie der weiteren Skalierung seines bestehenden Store-Portfolios – behält das Unternehmen einen klaren Fokus auf die langfristige Wertschöpfung.
Statement des CEO
Dr. Andreas Hoerning, CEO von Westwing, kommentierte: „Wir haben im ersten Quartal trotz eines herausfordernden Marktumfelds eine starke Umsatzentwicklung erzielt, was die Resilienz unseres Geschäftsmodells unterstreicht. Besonders erfreulich ist, dass wir in der Lage sind, über den Zyklus hinweg zu investieren und gleichzeitig eine hohe Profitabilität aufrechtzuerhalten. Während wir die dritte Phase unseres dreistufigen Plans zur Wertsteigerung weiter vorantreiben, sind wir weiterhin klar auf Kurs, das volle Potenzial von Westwing zu heben.“
Finanzieller Ausblick 2026
Westwing bestätigt den im März 2026 veröffentlichten Ausblick für das Geschäftsjahr 2026. Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Westwing einen Umsatz zwischen EUR 470 Mio. und EUR 495 Mio., mit einer Wachstumsrate von +5% bis +10% gegenüber dem Vorjahr. Unterstützt durch weiterhin starke Margen und eine disziplinierte operative Umsetzung wird das bereinigte EBITDA voraussichtlich zwischen EUR 36 Mio. und EUR 48 Mio. bei einer bereinigten EBITDA-Marge im Bereich von +7,7% bis +9,7% liegen.
Die Prognose berücksichtigt erwartete vorübergehende Belastungen durch den Konflikt im Nahen Osten, der voraussichtlich die Verbraucherstimmung in Europa belasten wird, sowie Kostendruck durch erhöhte Energie- und Kraftstoffpreise, die möglicherweise nur sukzessive zurückgehen werden. Ein Szenario mit einem anhaltenden Konflikt oder einer schweren Energiekrise, einschließlich möglicher Energieknappheit, ist in der Prognose nicht berücksichtigt.
Webcast und Telefonkonferenz
Die Telefonkonferenz von Westwing für das erste Quartal 2026 wird am 7. Mai 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) per Live-Stream auf der Investor-Relations-Website des Unternehmens https://ir.westwing.com übertragen. Die Aufzeichnung des Live-Streams wird auf der Website verfügbar sein.
Die ordentliche Hauptversammlung der Westwing Group SE wird am 9. Juni 2026 stattfinden.
Weitere Informationen findest du auf der Investor-Relations-Website von Westwing unter https://ir.westwing.com.
| |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Veränderung |
| Ertragslage |
|
|
|
| Umsatzerlöse (in EUR Mio.) |
120 |
108 |
11% |
| Bereinigtes EBITDA (in EUR Mio.) |
9,6 |
9,1 |
5,7% |
Bereinigte EBITDA-Marge
(in % der Umsatzerlöse) |
8,0% |
8,5% |
-0,4%P |
| |
|
|
|
| Finanzlage |
|
|
|
| Free Cashflow (in EUR Mio.) |
-2,0 |
-8,9 |
6,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtag (in EUR Mio.) |
84 |
57 |
47% |
| |
|
|
|
| Weitere Leistungsindikatoren |
|
|
|
| Anteil Westwing Collection (in % des GMV) |
63% |
62% |
1%P |
| Bruttowarenvolumen (GMV) (in EUR Mio.) |
135 |
119 |
13% |
| Bestellungen, insgesamt (in Tausend) |
566 |
505 |
12% |
| Durchschnittlicher Warenkorb (in EUR) |
238 |
236 |
1,1% |
| Aktive Kunden (in Tausend) |
1.247 |
1.200 |
3,9% |
| Anzahl der Bestellungen pro aktivem Kunden in den letzten 12 Monaten |
1,8 |
2,0 |
-10% |
| Durchschnittliches GMV pro aktivem Kunden in den letzten 12 Monaten (in EUR) |
419 |
409 |
2,4% |
Über Westwing
Westwing, Europas #1 im Beautiful Living E-Commerce, ist in 23 europäischen Ländern vertreten und hat im Jahr 2025 ein GMV (Bruttowarenvolumen) von EUR 507 Mio. erwirtschaftet. Als Europas Premium One-Stop Destination für Designliebhaber bietet Westwing ein einzigartiges Markenerlebnis mit einem kuratierten Sortiment aus der Westwing Collection und Drittmarken. Die integrierte Plattform vereint Shop, Daily Specials, Stores, B2B Services (Westwing Business) und den Westwing Design Service. Westwings Team arbeitet zusammen an dem gemeinsamen Ziel "Excite people to create homes that unlock the full beauty of life". Westwing wurde 2011 gegründet, hat seinen Hauptsitz in München und ist seit Oktober 2018 an der Frankfurter Börse gelistet.
Disclaimer
Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die zum Zeitpunkt ihrer Abgabe als angemessen erachtet werden und unterliegen wesentlichen Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen als Vorhersagen über zukünftige Ereignisse verlassen, und wir übernehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten. Unsere tatsächlichen Ergebnisse können erheblich und nachteilig von den in dieser Pressemitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, und zwar aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Risiken aus makroökonomischen Entwicklungen, externen Betrugsfällen, ineffizienten Prozessen in Fulfilment-Zentren, ungenauen Personal- und Kapazitätsprognosen für Fulfilment-Zentren, gefährlichen Materialien/Produktionsbedingungen in Bezug auf Eigenmarken, mangelnder Innovationsfähigkeit, unzureichender Datensicherheit, mangelnder Marktkenntnis, Streikrisiken und Änderungen der Wettbewerbsintensität.
Kontakt
Westwing Group SE
Investor Relations
E-Mail: ir@westwing.de
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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|
80809 München |
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+49 (89) 550 544 445 |
| E-Mail: |
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| WKN: |
A2N4H0 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322650 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322650 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A2N4H07 |
| 07.05.2026 | Aareal Bank AG | Aareal Bank startet erfolgreich ins Geschäftsjahr 2026
|
Aareal Bank AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Aareal Bank startet erfolgreich ins Geschäftsjahr 2026
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aareal Bank startet erfolgreich ins Geschäftsjahr 2026
- Bereinigtes Betriebsergebnis steigt im ersten Quartal um 13 Prozent auf 121 Mio. €
- Bereinigte Eigenkapitalrendite auf 9,8 Prozent gestiegen
- Zinsüberschuss bleibt mit 237 Mio. € auf hohem Niveau
- Gesamtrisikovorsorge stabil, NPL-Volumen weiter reduziert
- Cost-Income-Ratio bleibt bei sehr niedrigen 30 Prozent
- BDS-Einlagenvolumen mit 17,5 Mrd. € deutlich über Vorjahresquartal
- Hochwertiges Neugeschäft in der Immobilienfinanzierung zu guten Margen
- Solide Kapitalquoten und komfortable Liquiditätsposition
Wiesbaden, 7. Mai 2026 – Die Aareal Bank ist erfolgreich in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Im Auftaktquartal steigerte die Bank ihr bereinigtes Betriebsergebnis um 13 Prozent auf 121 Mio. €. (Q1 2025: 107 Mio. €). Einschließlich Einmalkosten erhöhte sich das Betriebsergebnis auf 117 Mio. € (Q1 2025: 100 Mio. €), ein Plus von 17 Prozent. Damit war das erste Quartal 2026 operativ eines der bisher stärksten Auftaktquartale in der Historie der Aareal Bank.
Der Zinsüberschuss blieb mit 237 Mio. € zwar leicht unter dem Ergebnis des Vorjahresquartals (Q1 2025: 249 Mio. €), aber immer noch auf hohem Niveau. Ein gestiegenes Kreditportfolio sowie ein höheres Einlagenvolumen konnten belastende Effekte aus dem niedrigeren Zinsumfeld nahezu ausgleichen.
Die Gesamtrisikovorsorge war im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 58 Mio. € stabil (Q1 2025: 55 Mio. €). Die Aareal Bank beobachtet die Situation im Nahen Osten aufmerksam, sie ist allerdings nicht direkt von den dortigen Entwicklungen betroffen und hat in der Region keine Kredite vergeben.
Der Bestand an leistungsgestörten Krediten (NPLs) konnte weiter reduziert werden. Er betrug per Quartalsende 1,12 Mrd. € und lag damit sowohl unter dem Niveau des Vorjahresquartals (31.03.2025: 1,30 Mrd. €) als auch leicht unter dem des Vorquartals (31.12.2025: 1,15 Mrd. €). Die NPL-Quote belief sich per Ende März auf 3,2 Prozent (31.12.2025: 3,2 Prozent). An ihrem Ziel, den NPL-Bestand im laufenden Geschäftsjahr auf unter einer Milliarde zu senken, hält die Aareal Bank weiterhin fest.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Ricken erklärte: „Wir haben in einem schwierigen Umfeld ein starkes Quartalsergebnis erzielt. Das ist ein klarer Beleg für die Qualität unserer beiden Kundensegmente und den Erfolg unserer Strategie Aareal Ambition. Die geopolitischen Ereignisse werden wir weiterhin aufmerksam beobachten.“
Ihre Kosten hat die Aareal Bank fest im Griff. Der bereinigte Verwaltungsaufwand sank aufgrund einer hohen Kostendisziplin und Effizienzmaßnahmen um 14 Prozent auf 76 Mio. € (Q1 2025: 88 Mio. €). Insgesamt fielen im ersten Quartal 4 Mio. € an Einmalkosten an (Q1 2025: 7 Mio. €). Die Cost-Income-Ratio lag bei sehr guten 30 Prozent.
Zudem wurden als sonstige Komponenten im ersten Quartal Erträge von insgesamt 21 Mio. € (Q1 2025: 0 Mio. €) ausgewiesen, aufgrund von Marktbewertungseffekten und Gebühren aus Kreditrückzahlungen.
Nach Abzug von Steuern und Verzinsung der AT1-Anleihe stieg das Nettoergebnis um 27 Prozent auf 76 Mio. € (Q1 2025: 60 Mio. €). Die bereinigte Eigenkapitalrendite nach Steuern erhöhte sich auf 9,8 Prozent (Q1 2025: 8,2 Prozent).
Die Kapitalausstattung blieb auch im ersten Quartal auf einem sehr soliden Niveau. Die harte Kernkapitalquote (Basel IV CET1 Quote fully-phased) lag zum Quartalsende bei 15,5 Prozent (31.12.2025: 15,5 Prozent). Die Gesamtkapitalquote (Basel IV fully-phased) belief sich auf 21,0 Prozent (31.12.2025: 21,1 Prozent).
Auch ihre Refinanzierungsaktivitäten setzte die Aareal Bank erfolgreich fort. Im ersten Quartal wurden Anleihen und Pfandbriefe von insgesamt 1,1 Mrd. € am Kapitalmarkt platziert, darunter einen Benchmark-Pfandbrief mit einem Volumen von 750 Mio. € sowie einen über 250 Mio. britische Pfund. Dies unterstreicht den guten Marktzugang der Aareal Bank auch in einem volatilen Marktumfeld.
Die Liquiditätsquoten LCR und NSFR lagen mit 178 bzw. 114 Prozent auf einem sehr guten Niveau.
Entwicklung der Geschäftssegmente
Im Segment Banking & Digital Solutions (BDS) stieg das Gesamteinlagenvolumen im ersten Quartal auf durchschnittlich 17,5 Mrd. € (Q1 2025: 16,7 Mrd. €). Davon entfielen 14,6 Mrd. € auf Kunden aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft (Q1 2025: 13,4 Mrd. €) sowie 2,9 Mrd. € auf Retail-Einlagen (Q1 2025: 3,3 Mrd. €).
Der Zinsüberschuss stieg aufgrund der höheren Einlagen im ersten Quartal auf 61 Mio. € (Q1 2025: 57 Mio. €). Das Geschäftssegment BDS, das im Rahmen der Geschäftsstrategie Aareal Ambition deutlich ausgebaut werden soll, trug damit bereits zu einem Viertel des Zinsüberschusses der Gesamtbank bei. Das Betriebsergebnis erhöhte sich um 7 Prozent auf 32 Mio. € (Q1 2025: 30 Mio. €).
Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen (SPF) zeichnete die Aareal Bank in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt ein attraktives Neugeschäft zu guten Konditionen. Das Neugeschäftsvolumen lag im ersten Quartal bei insgesamt 1,4 Mrd. € (31.03.2025: 2,3 Mrd. €). Das ist historisch gesehen ein guter Wert für ein Auftaktquartal, auch wenn er unter dem des Ausnahmejahres 2025 liegt. Alle Finanzierungen wurden in Europa abgeschlossen. Auf die Erstkreditvergabe entfielen 0,8 Mrd. €, auf Prolongationen 0,6 Mrd. €. Die durchschnittliche Bruttomarge in der Erstkreditvergabe belief sich auf 264 Basispunkte (Q1 2025: 234 Basispunkte) und die durchschnittlichen Beleihungsausläufe lagen bei sehr konservativen 49 Prozent (Q1 2025: 57 Prozent).
Das Portfoliovolumen belief sich zu Quartalsende auf 34,1 Mrd. € (31.12.2025: 34,3 Mrd. €) und lag damit auf dem Niveau der Zielmarke für das Gesamtjahr von rund 34 Mrd. €. Die Portfoliokennzahlen blieben auf einem konservativen Risikoniveau. Die durchschnittlichen Beleihungsausläufe im Bestandsportfolio betrugen 56 Prozent, der Yield-on-debt 9,9 Prozent. Das Betriebsergebnis stieg um 21 Prozent auf 85 Mio. € (Q1 2025: 70 Mio. €).
SPF arrangierte im ersten Quartal unter anderem eine Refinanzierung für ein qualitativ hochwertiges Logistik-Portfolio in Deutschland mit einem Gesamtvolumen von 264 Mio. €. Das Portfolio besteht aus acht modernen Logistikobjekten in sehr guten Lagen mit einer Gesamtmietfläche von rund 258.000 qm. Die Refinanzierung wurde als Club-Deal strukturiert.
Ausblick
Die gute Entwicklung des ersten Quartals steht im Einklang mit den kommunizierten Zielen der Aareal Bank für das Gesamtjahr. Die Aareal Bank wird die geopolitischen Ereignisse weiterhin aufmerksam beobachten.
Ansprechpartner für Medien:
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Über die Aareal Bank Gruppe
Die Aareal Bank Gruppe mit Hauptsitz in Wiesbaden ist ein führender internationaler Immobilienspezialist. Die Bank nutzt ihre Expertise, um Trends, Herausforderungen und Chancen frühzeitig zu erkennen und für ihre Stakeholder zu nutzen. Die Aareal Bank Gruppe bietet Finanzierungs-, Banking- und Zahlungsverkehrslösungen für die Immobilienbranche und angrenzende Branchen und ist auf drei Kontinenten – in Europa, Nordamerika und Asien – vertreten. Die Geschäftsstrategie der Aareal Bank Gruppe ist auf einen nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet, mit ESG-Aspekten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) als zentrale Bestandteile.
Die Aareal Bank AG umfasst die Geschäftssegmente Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions. Das Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen beinhaltet die Immobilienfinanzierungs- und Refinanzierungsaktivitäten der Aareal Bank Gruppe. Hier begleitet sie Kunden bei großvolumigen Investitionen in gewerbliche Immobilien. Dabei handelt es sich vor allem um Bürogebäude, Hotels, Shoppingcenter, Logistik- und Wohnimmobilien sowie Studierenden-Appartements. Im Geschäftssegment Banking & Digital Solutions bietet die Aareal Bank Gruppe Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie der Energiewirtschaft als Digitalisierungspartner umfassende Beratungsservices und Produktlösungen an und bündelt diese mit klassischem Firmenkunden-Banking und Einlagengeschäft.
Aareal Bank – Wesentliche Kennzahlen
| |
|
01.01.-31.03.2026 |
|
01.01.-31.03.2025 |
| |
|
|
|
|
| Ergebnisgrößen |
|
|
|
|
| Bereinigtes Betriebsergebnis (Mio. €)1) |
|
121 |
|
107 |
| Betriebsergebnis (Mio. €) |
|
117 |
|
100 |
| Nettoergebnis (Mio. €)2)4) |
|
76 |
|
60 |
| Cost Income Ratio (%)3) |
|
29,7 |
|
35,0 |
| Ergebnis je Stammaktie (€)4)5) |
|
1,26 |
|
1,00 |
| Bereinigter RoE nach Steuern (%)1)4)6) |
|
9,8 |
|
8,2 |
| |
|
31.03.2026 |
|
31.12.2025 |
| |
|
|
|
|
| Bilanz |
|
|
|
|
| Immobilienfinanzierungen (Mio. €) |
|
34.101 |
|
34.336 |
| Eigenkapital (Mio. €) |
|
3.861 |
|
3.752 |
| Bilanzsumme (Mio. €) |
|
47.373 |
|
46.853 |
| |
|
|
|
|
| Aufsichtsrechtliche Kennziffern7) |
|
|
|
|
| Basel IV (phase-in) |
|
|
|
|
| Risikogewichtete Aktiva (Mrd. €) |
|
14,2 |
|
13,1 |
| Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) (%) |
|
20,7 |
|
22,2 |
| Kernkapitalquote (T1-Quote) (%) |
|
23,5 |
|
25,3 |
| Gesamtkapitalquote (TC-Quote) (%) |
|
28,1 |
|
30,3 |
| Basel IV (fully phased) |
|
|
|
|
| Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) (%) |
|
15,5 |
|
15,5 |
| |
|
|
|
|
| Mitarbeiter |
|
1.170 |
|
1.167 |
1) Bereinigt um Kosten für Effizienzmaßnahmen, Investitionen in IT-Infrastruktur und sonstige wesentliche Einmaleffekte
2) Stammaktionären zugeordnetes Konzernergebnis
3) Branchenüblich ohne Bankenabgabe und Beiträge zur Einlagensicherung sowie ohne Kosten für Effizienzmaßnahmen, Investitionen in IT-Infrastruktur und sonstige wesentliche Einmaleffekte
4) Ergebniszuordnung unter der Annahme einer Abgrenzung der Nettoverzinsung der AT1-Anleihe
5) Ohne Berücksichtigung des Ergebnisses der nicht beherrschenden Anteile
6) Auf das Jahr hochgerechnet
7) 31. Dezember 2025: inklusive Jahresergebnis 2025 abzüglich einer inzwischen ausgeschütteten Dividende und inklusive Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe
31. März 2026: inklusive Zwischenergebnis 2026 abzüglich einer geplanten Dividende gemäß Dividendenpolitik und inklusive Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe. Die CET1-Quote (phase-in) aus der aufsichtsrechtlichen Meldung zum 31. März 2026 beträgt 20,0%.
Die SREP-Empfehlungen zum NPL-Bestand (Non-performing loans) und die NPL-Guidelines der EZB für die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung neuer NPLs sowie ein zusätzlich freiwilliger und vorsorglicher Kapitalabzug für regulatorische Unsicherheiten aus EZB-Prüfungen wurden berücksichtigt.
Ertragslage
| |
|
01.01.-31.03.2026 |
|
01.01.-31.03.2025 |
| Mio. € |
|
|
|
|
| Zinsüberschuss |
|
237 |
|
249 |
| Provisionsergebnis |
|
-3 |
|
1 |
| Gesamtrisikovorsorge1) |
|
-58 |
|
-55 |
| Verwaltungsaufwand (bereinigt)2) |
|
-76 |
|
-88 |
| Sonstige Komponenten |
|
21 |
|
0 |
| Bereinigtes Betriebsergebnis2) |
|
121 |
|
107 |
| Einmaleffekte |
|
-4 |
|
-7 |
| Betriebsergebnis |
|
117 |
|
100 |
| Ertragsteuern |
|
-31 |
|
-27 |
| Konzernergebnis |
|
86 |
|
73 |
| AT1-Zinsen |
|
-9 |
|
-13 |
| Nettoergebnis3) |
|
76 |
|
60 |
1) Inklusive bonitätsbedingter Wertveränderungen bei Non-Performing-FVPL-Finanzinstrumenten
2) Bereinigt um Kosten für Effizienzmaßnahmen, Investitionen in IT-Infrastruktur und sonstige wesentliche Einmaleffekte
3) Stammaktionären zugeordnetes Konzernergebnis
Segmentergebnisse1)
| |
|
Strukturierte Immobilien- finanzierungen |
|
Banking & Digital Solutions |
|
Konsolidierung / Überleitung |
|
Aareal Bank Konzern |
| |
|
01.01.-31.03. 2026 |
|
01.01.-31.03. 2025 |
|
01.01.-31.03. 2026 |
|
01.01.-31.03. 2025 |
|
01.01.-31.03. 2026 |
|
01.01.-31.03. 2025 |
|
01.01.-31.03. 2026 |
|
01.01.-31.03. 2025 |
| Mio. € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zinsüberschuss |
|
176 |
|
192 |
|
61 |
|
57 |
|
0 |
|
0 |
|
237 |
|
249 |
| Provisionsergebnis |
|
0 |
|
3 |
|
-3 |
|
-2 |
|
0 |
|
0 |
|
-3 |
|
1 |
| Gesamtrisikovorsorge |
|
-58 |
|
-55 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
-58 |
|
-55 |
| Verwaltungsaufwand (bereinigt) |
|
-51 |
|
-64 |
|
-25 |
|
-24 |
|
0 |
|
0 |
|
-76 |
|
-88 |
| Sonstige Komponenten |
|
20 |
|
-1 |
|
1 |
|
1 |
|
0 |
|
0 |
|
21 |
|
0 |
| Bereinigtes Betriebsergebnis |
|
87 |
|
75 |
|
34 |
|
32 |
|
0 |
|
0 |
|
121 |
|
107 |
| Einmaleffekte |
|
-2 |
|
-5 |
|
-2 |
|
-2 |
|
0 |
|
0 |
|
-4 |
|
-7 |
| Betriebsergebnis |
|
85 |
|
70 |
|
32 |
|
30 |
|
0 |
|
0 |
|
117 |
|
100 |
| Ertragsteuern |
|
-22 |
|
-18 |
|
-10 |
|
-9 |
|
0 |
|
0 |
|
-32 |
|
-27 |
| Konzernergebnis |
|
63 |
|
52 |
|
22 |
|
21 |
|
0 |
|
0 |
|
85 |
|
73 |
| AT1-Zinsen |
|
-7 |
|
-10 |
|
-2 |
|
-3 |
|
0 |
|
0 |
|
-9 |
|
-13 |
| Nettoergebnis |
|
56 |
|
42 |
|
20 |
|
18 |
|
0 |
|
0 |
|
76 |
|
60 |
1) Die Vorjahreszahlen wurden auf Basis der neuen Verrechnungspreise angepasst.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Aareal Bank AG |
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65189 Wiesbaden |
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+49 (0)611 348 - 0 |
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2322676 07.05.2026 CET/CEST
| XS2971584813 |
| 07.05.2026 | Edisun Power Europe AG | Edisun Power Europe AG: Edisun Power plant Erwerb der Geschäftstätigkeiten der SMARTENERGY Group
|
Edisun Power Europe AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Kapitalerhöhung
Edisun Power Europe AG: Edisun Power plant Erwerb der Geschäftstätigkeiten der SMARTENERGY Group
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Zürich, 7. Mai 2026
Edisun Power plant Erwerb der Geschäftstätigkeiten der SMARTENERGY Group
Der Verwaltungsrat beantragt ein Opting out sowie eine Kapitalerhöhung von bis zu 440 MCHF mit der Absicht des Erwerbs der Geschäftstätigkeiten der SMARTENERGY Group
Edisun Power wickelt ihre Geschäftstätigkeit seit vielen Jahren weitgehend über die SMARTENERGY Group AG ab. Um die langfristige Weiterführung der Edisun Power zu stärken und fortzuführen, schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vor, die Geschäftstätigkeiten von Edisun Power und Smartenergy Group in der Edisun Power zusammenzuführen. Die auf diese Weise erweiterte Edisun Power soll als globaler Marktführer im Bereich grüner Energielösungen für Rechenzentren, Stromnetze und Transportwesen etabliert werden.
Edisun Power will sich in Zukunft auf alle drei wachstumsstarken Compliance-Märkte zur Reduktion von CO2-Emissionen fokussieren:
- Erneuerbare Energien für Rechenzentren,
- Synthetische Flugkraftstoffe (eSAF) und weitere PtX (Power-to-X) Applikationen und
- Photovoltaik- und Windenergie mit Energiespeichern.
Die Zusammenführung bedingt die Einführung eines Opting out und eine Kapitalerhöhung von bis zu 440 MCHF, welche der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Falle der Annahme des Opting out und der Kapitalerhöhung beantragt der Verwaltungsrat zudem eine Umfirmierung der Edisun Power in SMARTENERGY und eine Sitzverlegung nach Wollerau. Für die Details der entsprechenden Anträge des Verwaltungsrats an die Generalversammlung wird auf die Einberufung der Generalversammlung verwiesen.
Für weitere Informationen:
Dr. René Cotting, +41 44 266 61 20, info@edisunpower.com https://www.edisunpower.com/de/investoren
Ende der Adhoc-Mitteilung
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EQS News-Service |
2322778 07.05.2026 CET/CEST
| CH0024736404 |
| 07.05.2026 | HAMBORNER REIT AG | HAMBORNER REIT AG: Solider Jahresauftakt 2026
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HAMBORNER REIT AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Quartals-/Zwischenmitteilung
HAMBORNER REIT AG: Solider Jahresauftakt 2026
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
HAMBORNER REIT AG: Solider Jahresauftakt 2026
- Planmäßige operative Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026
- Verminderung der Miet- und Pachterlöse um 1,9 % auf 22,6 Mio. Euro
- Rückgang des FFO um 1,6 % auf 11,7 Mio. Euro
- Nettovermögenswert (NAV) je Aktie bei 9,27 Euro (+2,2 % YTD)
- Reduzierung des Loan-to-Value (LTV) auf 43,1 %
- Bestätigung der Gesamtjahresprognose 2026
GESCHÄFTSZAHLEN ZUM ERSTEN QUARTAL 2026
Duisburg, 7. Mai 2026 – Die HAMBORNER REIT AG hat im ersten Quartal 2026 eine weitgehend stabile und planmäßige Geschäftsentwicklung verzeichnen können.
Die Erlöse aus Mieten und Pachten beliefen sich auf 22,6 Mio. Euro und lagen damit 1,9 % unter dem Niveau der Vorjahresperiode. Der Rückgang ist insbesondere auf die im vergangenen sowie im laufenden Geschäftsjahr erfolgten Immobilienverkäufe zurückzuführen. Dabei wurde die Umsatzentwicklung von vertraglich festgelegten Mietanpassungen infolge der Inflationsentwicklung (Index-Mieterhöhungen) positiv beeinflusst. Auf vergleichbarer Basis (Like-for-like) lagen die Mieterlöse in den ersten drei Monaten um rd. 0,6 Mio. Euro bzw. 2,6 % über dem Vorjahresquartal.
Infolge der verminderten Mieterträge reduzierten sich die Funds from Operations gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,6 % auf 11,7 Mio. Euro. Der FFO je Aktie verminderte sich dementsprechend auf 0,14 Euro (Vorjahr: 0,15 Euro).
Die Finanzsituation der Gesellschaft verbleibt weiterhin komfortabel. Beeinflusst durch die weitgehend stabile Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie eine Wertanpassung innerhalb des Immobilienportfolios reduzierte sich der Loan-to-Value (EPRA-LTV) gegenüber dem Jahresende 2025 auf 43,1 % (31. Dezember 2025: 44,3 %). Die REIT-Eigenkapitalquote erhöhte sich dementsprechend im Laufe des ersten Quartals und lag zum 31. März 2026 mit 56,2 % weiterhin auf hohem Niveau (31. Dezember 2025: 54,7 %).
PORTFOLIOENTWICKLUNG
Im Verlauf des ersten Quartals 2026 fand der Besitzübergang der zum Jahresende 2025 veräußerten Einzelhandelsimmobilie in Ditzingen statt. Das Portfolio setzte sich damit zum 31. März 2026 aus 63 Büro- und Einzelhandelsobjekten mit einem Gesamtwert von 1,341 Mrd. Euro zusammen. Die Wertentwicklung des Portfolios wurde durch die Anpassung des Verkehrswerts einer Büroimmobilie in Köln in Höhe von 4,4 Mio. Euro bzw. 8,3 % positiv beeinflusst. Dementsprechend lag der Nettovermögenswert (NAV) je Aktie zum 31. März 2026 mit 9,27 Euro um 2,2 % über dem Niveau zum Jahresende 2025 (9,07 Euro).
OPERATIVE GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Auch auf operativer Ebene erwies sich die Geschäftsentwicklung weitgehend stabil und planmäßig. In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres wurden Verträge für Mietflächen von rd. 9.900 m² abgeschlossen (Vorjahresquartal: rd. 3.600 m²), wobei sich die Verbleibquote der Mieter mit rd. 89 % erneut auf äußerst hohem Niveau bewegte.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge (WALT) entwickelte sich weitgehend stabil und lag zum 31. März 2025 bei 5,2 Jahren (31. Dezember 2025: 5,3 Jahre). Die Restlaufzeiten innerhalb des Einzelhandels- und Büroportfolios beliefen sich auf 6,3 bzw. 3,8 Jahre. Die EPRA-Leerstandsquote lag zum Stichtag mit 3,5 % unverändert auf dem niedrigen Niveau des Jahresendes 2025.
AUSBLICK
Die Gesellschaft blickt dem Jahresverlauf 2026 weiterhin grundsätzlich positiv entgegen und hält an den zuletzt veröffentlichten Einschätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung fest. Unter Berücksichtigung der im Geschäftsbericht 2025 dargestellten Prognoseannahmen erwartet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2026 Erlöse aus Mieten und Pachten in einer Spanne von 87,5 Mio. Euro bis 89,5 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (FFO) wird sich voraussichtlich zwischen 38,0 Mio. Euro und 42,0 Mio. Euro bewegen.
DIVIDENDE & HAUPTVERSAMMLUNG
Am 3. Juni 2026 findet die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf dem ruhrtech kampus in Essen statt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung von 65 % der im Jahr 2025 erwirtschafteten operativen Erträge bzw. einer Dividende in Höhe von 0,39 Euro je Aktie vor. Unter Berücksichtigung des aktuellen Aktienkurses entspräche dies einer Dividendenrendite von 7,9 %.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung mit Vorschlägen zur Beschlussfassung sowie weiterführenden Informationen und Dokumenten stehen auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung.
WESENTLICHE FINANZ- UND PORTFOLIOKENNZAHLEN ZUM 31. MÄRZ 2026
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Q1 2026 |
Q1 2025 |
Veränderung |
| Erlöse aus Mieten und Pachten |
22,6 Mio. € |
23,0 Mio. € |
-1,9 % |
| Betriebsergebnis |
6,1 Mio. € |
5,9 Mio. € |
+2,6 % |
| Periodenergebnis |
2,8 Mio. € |
2,5 Mio. € |
+10,7 % |
| Funds from Operations |
11,7 Mio. € |
11,9 Mio. € |
-1,6 % |
| Funds from Operations (FFO) je Aktie |
0,14 € |
0,15 € |
-1,6 % |
| |
31. März 2026 |
31. Dez. 2025 |
Veränderung |
| REIT EK-Quote |
56,2 % |
54,7 % |
+1,5 %-Punkte |
| Loan to Value (LTV) |
43,1 % |
44,3 % |
-1,2 %-Punkte |
| EPRA Net Asset Value (NAV) |
754,1 Mio. € |
738,1 Mio. € |
+2,2 % |
| EPRA Net Asset Value (NAV) je Aktie |
9,27 € |
9,07 € |
+2,2 % |
| EPRA Net Tangible Assets (NTA) |
754,1 Mio. € |
738,1 Mio. € |
+2,2 % |
| EPRA Net Tangible Assets (NTA) je Aktie |
9,27 € |
9,07 € |
+2,2 % |
| Anzahl der Objekte |
63 |
64 |
-1 |
| Verkehrswert des Immobilienportfolios |
1.341,0 Mio. € |
1.348,5 Mio. € |
-0,6 % |
| EPRA Leerstandsquote |
3,5 % |
3,5 % |
0,0 %-Punkte |
| Gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge |
5,2 Jahre |
5,3 Jahre |
-0,1 Jahre |
Die vollständige Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2026 steht im Bereich Finanzberichte auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download zur Verfügung. Weiterührende Informationen zu den dargestellten Kennziffern können dem Glossar entnommen werden.
ÜBER DIE HAMBORNER REIT AG
Die HAMBORNER REIT AG ist eine im SDAX gelistete Aktiengesellschaft, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig ist und sich als Bestandshalter für renditestarke Gewerbeimmobilien positioniert. Das Unternehmen verfügt als Basis nachhaltiger Mieterträge über ein bundesweit verteiltes diversifiziertes Immobilienportfolio mit einem Gesamtwert von rd. 1,3 Mrd. Euro. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden attraktive Nahversorgungsimmobilien wie großflächige Einzelhandelsobjekte, Fachmarktzentren und Baumärkte in zentralen Innenstadtlagen, Stadtteilzentren oder stark frequentierten Stadtrandlagen deutscher Groß- und Mittelstädte sowie moderne Büroobjekte an etablierten Standorten.
Die HAMBORNER REIT AG zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt, ihre nachhaltig attraktive Dividendenstrategie sowie ihre schlanke und transparente Unternehmensstruktur aus. Die Gesellschaft ist ein Real Estate Investment Trust (REIT) und profitiert auf Gesellschaftsebene von der Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer.
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Christoph Heitmann
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Diese Pressemitteilung wurde von der HAMBORNER REIT AG (nachfolgend "HAMBORNER") ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung der HAMBORNER ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z. B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft der HAMBORNER oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch HAMBORNER unterzogen worden sind und sich später als nicht korrekt herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Pressemitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrundeliegenden Annahmen anzustellen. HAMBORNER schließt jedwede Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden oder Verluste bzw. Folgeschäden oder -verluste sowie Geldbußen, die den Empfängern durch den Gebrauch der Pressemitteilung, ihres Inhaltes, insbesondere aller zukunftsgerichteten Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit gesetzlich zulässig aus. HAMBORNER gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser Pressemitteilung. HAMBORNER übernimmt keine Verpflichtung, die Informationen, zukunftsgerichtete Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu korrigieren oder nachfolgende Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322714 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A3H2333 |
| 07.05.2026 | Knorr-Bremse Aktiengesellschaft | Guter Jahresauftakt für Knorr-Bremse mit hoher Nachfrage und deutlich höherer Profitabilität
|
Knorr-Bremse Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Guter Jahresauftakt für Knorr-Bremse mit hoher Nachfrage und deutlich höherer Profitabilität
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Guter Jahresauftakt für Knorr-Bremse mit hoher Nachfrage und deutlich höherer Profitabilität
- Nachfrage im ersten Quartal 2026 weiterhin hoch: Auftragseingang bei 2,2 Mrd. EUR, Auftragsbestand mit 7,8 Mrd. EUR auf Rekordniveau
- Umsatz bei 1,9 Mrd. EUR – organisches Umsatzwachstum über 2 %
- Mit 13,5 % EBIT-Marge bester Jahresstart seit fünf Jahren – eine Verbesserung um 140 Basispunkte zum Vorjahr
- Operatives EBIT um 11 % auf 261 Mio. EUR verbessert
- Ausblick 2026 bestätigt
München, 7. Mai 2026 – Guter Jahresauftakt für die Knorr-Bremse AG: Für das erste Quartal 2026 hat der Weltmarkt- und Technologieführer für Bremssysteme und führende Anbieter weiterer innovativer Lösungen für die Bahn- und Nutzfahrzeugindustrie starke Ergebnisse präsentiert – ein klares Zeichen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Konzerns.
Marc Llistosella, Vorstandsvorsitzender der Knorr-Bremse AG: „Wir sind mit starkem Rückenwind ins Jahr gestartet. Die Entwicklung unseres Unternehmens verläuft wie geplant sehr positiv: Die Rail-Division ist weiterhin unser Stabilitätsgarant. Gleichzeitig zeigt die Truck‑Division eine bemerkenswerte Kostendisziplin mit entsprechender Performance-Steigerung. Ein Plus von fast 20 % beim operativen EBIT ist eine enorm starke Leistung unter den schwierigen Marktbedingungen. Effizienz zahlt sich ganz klar aus. Auch unsere BOOST-Maßnahmen treiben wir konsequent voran. Bei Knorr-Bremse setzen wir auf klare Prioritäten, starke operative Leistung und nachhaltige Wertsteigerung.“
Frank Weber, Finanzvorstand der Knorr-Bremse AG: „Das erste Quartal bestätigt erneut die Resilienz unseres Geschäfts: Wir haben in einem noch immer schwierigen Truck-Markt mit 13,5 % die beste operative EBIT-Marge in einem ersten Quartal seit fünf Jahren erreicht. Unsere exzellente Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) von 22 % unterstreicht, dass wir persistent in die richtigen Themen investieren. Zusammen mit unserer insgesamt äußerst soliden finanziellen Basis haben wir hervorragende Voraussetzungen geschaffen, um Knorr-Bremse auch zukünftig in anspruchsvollen Märkten erfolgreich weiterzuentwickeln.“
Das globale politische und wirtschaftliche Umfeld bleibt von Unsicherheit und Instabilität geprägt. Knorr-Bremse gelingt es, mit Disziplin und ausgeprägter Widerstandskraft die aktuellen Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Dies spiegelt sich in den guten Ergebnissen des ersten Quartals wider, das durch eine signifikante Verbesserung der Profitabilität überzeugt.
Die Nachfrage ist weiterhin hoch: Der Auftragseingang lag auch im ersten Quartal 2026 mit 2.229 Mio. EUR im aktuell, speziell im Truck-Segment, unsicheren Marktumfeld auf hohem Niveau (Q1/25: 2.376 Mio. EUR). Der Auftragsbestand erhöhte sich zum Quartalsende auf 7.813 Mio. EUR (31.03.2025: 7.443 Mio. EUR), ein deutlicher Anstieg um 5,0 %. Der Konzernumsatz zeigte sich trotz deutlicher Währungseffekte im Vergleich zum Vorjahr mit 1.937 Mio. EUR weitgehend stabil (Q1/2025: 1.958 Mio. EUR) – organisch betrachtet entspricht dieses Ergebnis einem Umsatzanstieg um 2,1 %.
Knorr-Bremse überzeugt im ersten Quartal vor allem mit einer sehr guten Profitabilität. Das operative EBIT verbesserte sich auf 261 Mio. EUR. Die operative EBIT-Marge stieg um 140 Basispunkte auf 13,5 % (Q1/2025: 12,1 %) und erreichte damit den höchsten Q1-Wert seit fünf Jahren. Der Free Cashflow lag bei 32 Mio. EUR (Q1/2025: 15 Mio. EUR).
Höchste Profitabilität beider Divisionen im 1. Quartal seit fünf Jahren
Rail-Division (RVS):
- Der Auftragseingang zeigte sich mit 1.263 Mio. EUR robust (Q1/2025: 1.312 Mio. EUR)
- Der Auftragsbestand erreichte mit einem Anstieg um 7,3 % auf 5.933 Mio. EUR ein neues Allzeithoch (31.03.2025: 5.530 Mio. EUR), hauptsächlich beeinflusst von der guten Entwicklung in der Asien-Pazifik-Region und im amerikanischen Markt
- Der Umsatz lag auch unter dem Einfluss von Währungseffekten bei 1.060 Mio. EUR (Q1/2025: 1.065 Mio. EUR), organisch entspricht dies einer Verbesserung von knapp 1 %
- Das operative EBIT verbesserte sich gegenüber dem entsprechenden Vorjahreswert auf 175 Mio. EUR (Q1/2025: 166 Mio. EUR)
- Die operative EBIT-Marge lag mit 16,5 % um 90 Basispunkte über dem Vorjahr (Q1/2025: 15,6 %)
Truck-Division (CVS)
- Der Auftragseingang belief sich angesichts des Marktumfelds solide auf 964 Mio. EUR (Q1/2025: 1.065 Mio. EUR)
- Der Auftragsbestand betrug zum 31.03.2026 1.882 Mio. EUR (31.03.2025: 1.914 Mio. EUR) und lag organisch um 0,7 % leicht über dem Vorjahreswert
- Der Umsatz in Höhe von 878 Mio. EUR blieb ausschließlich währungsbedingt leicht hinter dem Vorjahresquartal zurück (Q1/2025: 894 Mio. EUR) und verzeichnete ein gutes organisches Wachstum von 3,6 %
- Das operative EBIT verbesserte sich dank der konsequent umgesetzten BOOST- und Effizienzmaßnahmen signifikant um 19,2 % auf 101 Mio. EUR (Q1/2025: 85 Mio. EUR)
- Die operative EBIT-Marge erhöhte sich entsprechend stark auf 11,5 %, ein signifikantes Plus von 200 Basispunkten (Q1/2025: 9,5 %)
Ausblick
Knorr-Bremse bestätigt den Ausblick für das Geschäftsjahr 2026. Das Unternehmen geht generell davon aus, dass die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend stabil bleiben. Unter der Annahme, dass sich die Krise im Nahen Osten nicht verschärft oder länger anhält, unter anderem im Hinblick auf Lieferkettenunterbrechungen, erwartet Knorr-Bremse für das laufende Jahr einen Umsatz zwischen 8.000 Mio. EUR und 8.300 Mio. EUR, eine operative EBIT-Marge von rund 14 % sowie einen Free Cashflow zwischen 750 Mio. EUR und 850 Mio. EUR. Diese Zahlen basieren auf der Annahme, dass die Wechselkurse weitestgehend stabil auf dem Stand von Februar 2026 bleiben.
Der vollständige Quartalsbericht steht auf der Website www.knorr-bremse.com zur Verfügung. Erläuterungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden sich im Geschäftsbericht 2025 der Knorr-Bremse AG (abrufbar unter Investor Relations/Geschäftsbericht).
Konzern-Kennzahlen der Knorr-Bremse Gruppe:
| |
Januar bis März |
|
| |
2026 |
2025 |
Δ |
| |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
|
| Auftragseingang |
2.228,6 |
2.375,9 |
-6,2 % |
| Auftragsbestand (31.03.) |
7.813,1 |
7.442,5 |
+5,0 % |
| Umsatz |
1.937,4 |
1.958,1 |
-1,1 % |
| EBIT |
245,0 |
204,2 |
+20,0 % |
| EBIT-Marge |
12,6 % |
10,4 % |
+220 bp |
| Operatives EBIT |
260,8 |
236,0 |
+10,5 % |
| Operative EBIT-Marge |
13,5 % |
12,1 % |
+140 bp |
| Free Cashflow |
31,6 |
14,8 |
+112,7 % |
Investitionen (vor IFRS 16 & Akquisitionen) |
61,6 |
52,8 |
+16,7 % |
| F&E in % des Umsatzes |
7,0 % |
7,1 % |
-10 bp |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) |
0,95 |
0,84 |
+13,1 % |
Divisions-Kennzahlen der Knorr-Bremse Gruppe:
| |
Januar bis März |
|
| |
2026 |
2025 |
Δ |
| |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
|
| Division RVS |
|
|
|
| Auftragseingang |
1.263,0 |
1.311,7 |
-3,7 % |
| Auftragsbestand (31.03.) |
5.932,6 |
5.530,1 |
+7,3 % |
| Umsatz |
1.060,3 |
1.065,1 |
-0,4 % |
| EBIT |
161,9 |
147,9 |
+9,5 % |
| EBIT-Marge |
15,3 % |
13,9 % |
+140 bp |
| Operatives EBIT |
175,3 |
165,7 |
+5,8 % |
| Operative EBIT-Marge |
16,5 % |
15,6 % |
+90 bp |
| Division CVS |
|
|
|
| Auftragseingang |
964,3 |
1.064,6 |
-9,4 % |
| Auftragsbestand (31.03.) |
1.882,2 |
1.914,3 |
-1,7 % |
| Umsatz |
877,9 |
893,7 |
-1,8 % |
| EBIT |
98,5 |
70,8 |
+39,2 % |
| EBIT-Marge |
11,2 % |
7,9 % |
+330 bp |
| Operatives EBIT |
101,0 |
84,7 |
+19,2 % |
| Operative EBIT-Marge |
11,5 % |
9,5 % |
+200 bp |
Medienkontakt:
Claudia Züchner | Pressesprecherin Finanzkommunikation | Knorr-Bremse AG
T +49 89 3547 2582; E claudia.zuechner@knorr-bremse.com
Kontakt Investor Relations:
Andreas Spitzauer | Leiter Investor Relations | Knorr-Bremse AG
T +49 89 3547 0593; E andreas.spitzauer@knorr-bremse.com
Über Knorr-Bremse
Knorr-Bremse (ISIN: DE000KBX1006, Tickersymbol: KBX) ist Weltmarkt- und Technologieführer für Bremssysteme und führender Anbieter weiterer innovativer Lösungen für die Bahn- und Nutzfahrzeugindustrie. Die Produkte von Knorr-Bremse leisten einen maßgeblichen Beitrag zu mehr Sicherheit und Energieeffizienz auf Schienen und Straßen in der ganzen Welt. Rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an über 100 Standorten in 30 Ländern entwickeln und produzieren innovative Lösungen und Services, die höchste technologische Standards erfüllen. Im Jahr 2025 erwirtschaftete Knorr-Bremse in seinen beiden Geschäftsdivisionen weltweit einen Umsatz von rund 7,8 Mrd. EUR. Seit über 120 Jahren treibt das Unternehmen als Innovator in seinen Branchen Entwicklungen in den Mobilitäts- und Transporttechnologien voran und hat einen Vorsprung im Bereich der vernetzten Systemlösungen. Knorr-Bremse ist einer der erfolgreichsten deutschen Industriekonzerne und profitiert von den wichtigen globalen Megatrends: Urbanisierung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Mobilität.
Haftungsausschluss
Diese Veröffentlichung wurde von der Knorr-Bremse AG selbstständig erstellt und kann zukunftsgerichtete Aussagen zu wichtigen Themen wie Strategie, zukünftigen finanziellen Ergebnissen, Ereignissen, Marktpositionen und Produktentwicklungen enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind - wie jedes unternehmerische Handeln in einem globalen Umfeld - stets mit Unsicherheit verbunden. Sie unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die in Veröffentlichungen von Knorr-Bremse AG beschrieben werden, sich aber nicht auf diese beschränken. Sollten sich eine(s) oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder andere Faktoren realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von Knorr-Bremse AG wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die als zukunftsgerichtete Aussagen formuliert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „ausgehen“, „rechnen mit“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Knorr-Bremse AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, zukunftsgerichtete Aussagen ständig zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Diese Veröffentlichung kann – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können, enthalten. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Knorr-Bremse sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Die Ermittlung der alternativen Leistungskennzahlen kann auch bei gleicher oder ähnlicher Bezeichnung von Unternehmen zu Unternehmen abweichen.
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2322776 |
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EQS News-Service |
2322776 07.05.2026 CET/CEST
| DE000KBX1006 |
| 07.05.2026 | Wacker Neuson SE | Wacker Neuson Group: erstes Quartal 2026 zeigt starken Jahresauftakt
|
Wacker Neuson SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Wacker Neuson Group: erstes Quartal 2026 zeigt starken Jahresauftakt
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
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Wacker Neuson Group: erstes Quartal 2026 zeigt starken Jahresauftakt
- Konzernumsatz Q1/2026: Deutliches Wachstum um rund 20 Prozent auf rund 591 Mio. Euro im Vergleich zu Vorjahr
- EBIT-Marge steigt auf 7,0 Prozent und liegt signifikant über Vorjahr
- Prognose 2026 bestätigt
München, 7. Mai 2026 – Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 spiegeln die seit Ende 2025 spürbar verbesserte Auftragslage wider. Nachdem das Vorjahr noch von einer schwachen Nachfrage geprägt war, zeigte sich insbesondere in der Region Europa bereits im zweiten Halbjahr 2025 eine deutliche Belebung. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 setzte sich der positive Trend fort, insbesondere dank der starken Entwicklung im Segment der Kompaktmaschinen. Damit startete die Wacker Neuson Group erfolgreich in das Jahr 2026.
Der Umsatz stieg im Jahresvergleich deutlich um 19,8 Prozent auf 591,4 Mio. Euro (Q1/2025: 493,5 Mio. Euro). Das operative Ergebnis entwickelte sich aufgrund der höheren Umsätze bei gleichzeitig unveränderten operativen Kosten überproportional positiv: das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf 41,5 Mio. Euro (Q1/2025: 12,1 Mio. Euro), was einer EBIT-Marge von 7,0 Prozent entspricht (Q1/2025: 2,5 Prozent). Dies stellt eine signifikante Steigerung um 4,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum dar.
„Die spürbare Erholung in unserem europäischen Kernmarkt sowie die gestiegene Nachfrage nach unseren Kompaktmaschinen ermöglichen der Wacker Neuson Group einen soliden Start in das Jahr 2026. Es ist uns darüber hinaus gelungen, die geplanten Effizienzmaßnahmen umzusetzen und unsere Ertragskraft wieder deutlich zu steigern. Wir blicken nun zuversichtlich auf den weiteren Jahresverlauf und bestätigen unsere Prognose für das Gesamtjahr“, erklärt Dr. Karl Tragl, Vorstandsvorsitzender der Wacker Neuson Group.
Ergebnisse des ersten Quartals 2026 im Detail:
- Kernregionen verzeichnen deutliche Zuwächse: Der Umsatz in Europa (EMEA) stieg kräftig um 26,7 Prozent auf 471,6 Mio. Euro (Q1/2025: 372,1 Mio. Euro). Der Umsatz in Amerikas ging nominal leicht um 2,3 Prozent auf 108,0 Mio. Euro zurück (Q1/2025: 110,5 Mio. Euro), stieg jedoch wechselkursbereinigt um 7,6 Prozent an. Auch der Umsatz in Asien-Pazifik legte um 8,3 Prozent auf 11,8 Mio. Euro zu (Q1/2025: 10,9 Mio. Euro). Während der Geschäftsbereich Kompaktmaschinen mit einem Plus von 40 Prozent ein starkes Wachstum verzeichnete, entwickelte sich der Bereich Dienstleistungen mit einem Minus von 2,9 Prozent leicht rückläufig. Der Geschäftsbereich Baugeräte verharrte mit 114,2 Mio. Euro nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (Q1/2025: 114,7 Mio. Euro).
- EBIT deutlich über Vorjahr: Die EBIT-Marge ist gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent gestiegen (Q1/2025: 2,5 Prozent). Diese signifikant positive Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr war maßgeblich durch eine bessere Deckung der operativen Kosten geprägt, getrieben vom starken Wachstum. Absolut betrug das EBIT 41,5 Mio. Euro (Q1/2025: 12,1 Mio. Euro).
- Net Working Capital leicht gestiegen: In absoluten Zahlen belief sich das Net Working Capital am 31. März 2026 auf 710,3 Mio. Euro. Damit lag es 10,5 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahresquartals (Q1/2025: 699,8 Mio. Euro) und über dem Stand zum Jahresende (31. Dezember 2025: 647,0 Mio. Euro). Die Net-Working-Capital-Quote (auf Basis der Umsätze der letzten 12 Monate) lag im ersten Quartal 2026 mit 30,7 Prozent leicht über dem strategischen Zielwert von 30,0 Prozent, aber deutlich unter dem Vorjahresquartal (Q1/2025: 32,8 Prozent). Seit dem Ende des Geschäftsjahres 2025 war ein Aufbau der Vorräte auf 647,0 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 613,7 Mio. Euro) zu verzeichnen. Parallel dazu stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 328,6 Mio. Euro an, was primär auf das starke Umsatzwachstum im ersten Quartal zurückzuführen ist. Dieser Anstieg der Aktiva konnte durch den gleichzeitigen Zuwachs bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 265,3 Mio. Euro teilweise ausgeglichen werden.
- Free Cashflow leicht negativ: Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sank um 27 Mio. Euro gegenüber Q1/2025, von 36,3 Mio. Euro auf 9,3 Mio. Euro. Die Investitionen betrugen 11,7 Mio. Euro (Q1/2025: 17,0 Mio. Euro), wobei 6,2 Mio. Euro auf Sachanlagen und 5,5 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte entfielen (Q1/2025: 7,7 Mio. Euro und
9,3 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag in Summe bei -11,9 Mio. Euro (Q1/2025: -16,9 Mio. Euro). Der Free Cashflow sank somit zum Ende des ersten Quartals 2026 auf -2,6 Mio. Euro (Q1/2025: 19,4 Mio. Euro) und lag damit insbesondere aufgrund der Veränderungen im Net Working Capital (-58,1 Mio. Euro) unter Vorjahr. Die freien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 31. März 2026 auf 31,7 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 34,0 Mio. Euro).
- Nettofinanzverschuldung deutlich gesunken: Zum Ende des ersten Quartals 2026 lag die Nettofinanzverschuldung mit 195,8 Mio. Euro deutlich unter dem Vorjahr und ist gegenüber dem Jahresende 2025 nur leicht gestiegen (31. Dezember 2025: 185,4 Mio. Euro).
Guter Start in das Geschäftsjahr 2026 – Prognose bestätigt
Die Wacker Neuson Group verzeichnete einen erfolgreichen Auftakt in das Geschäftsjahr 2026. Ungeachtet dessen bleibt das globale Marktumfeld durch geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Unsicherheiten volatil. Nach einer zweijährigen Phase der Stagnation und Korrektur hält der Vorstand an seiner Prognose eines leichten Marktaufschwungs im weiteren Jahresverlauf 2026 fest. Wesentliche Treiber für die Belebung des operativen Geschäfts sind positive Impulse aus europäischen Infrastruktur- und Modernisierungsprogrammen sowie eine – trotz US-Zöllen – robuste Nachfrage in Nordamerika. Die Wacker Neuson Group rechnet daher mit einem moderaten Umsatzanstieg sowie einer Verbesserung der EBIT-Marge im Vergleich zum Geschäftsjahr 2025. Unter Berücksichtigung der genannten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen sowie der sich für die Wacker Neuson Group ergebenden Chancen und Risiken geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 von einem Umsatz zwischen 2.200 Mio. Euro und 2.400 Mio. Euro aus. Die EBIT-Marge wird in einer Bandbreite von 6,5 Prozent bis 7,5 Prozent erwartet. Bei der Net-Working-Capital-Quote geht der Vorstand weiterhin davon aus, eine Quote von unter 30 Prozent zu erreichen und damit unterhalb der strategischen Quote von 30 Prozent zu bleiben. Für das Geschäftsjahr 2026 sind ferner Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von rund 70 Mio. Euro bis rund 90 Mio. Euro vorgesehen.
Kennzahlen der Wacker Neuson Group
| Kennzahlen in Mio. € |
Q1/2026 |
Q1/2025 |
| Umsatzerlöse |
591,4 |
493,5 |
| EBIT |
41,5 |
12,1 |
| EBIT-Marge (in %) |
7,0 |
2,5 |
| Periodenergebnis |
28,1 |
4,2 |
| Ergebnis je Aktie (in €) |
0,41 |
0,06 |
| Free Cashflow |
-2,6 |
19,4 |
Earnings Call und Webcast
Am 7. Mai 2026 findet um 13:00 Uhr MESZ für institutionelle Investoren und Analysten ein Earnings Call und Webcast zur Präsentation der Geschäftszahlen Q1/2026 mit anschließender Q&A-Session statt.
Eine Registrierung zur Veranstaltung ist nach Kontaktaufnahme unter ir@wackerneuson.com möglich.
Ein Replay wird später auf der Website der Wacker Neuson Group zur Verfügung stehen.
Kontakt:
Wacker Neuson SE
Peer Schlinkmann
Investor Relations
Preußenstraße 41
80809 München
Tel. +49-(0)89-35402-1823
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Über die Wacker Neuson Group:
Die Wacker Neuson Group ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit rund 5.800 Mitarbeitenden. Im Geschäftsjahr 2025 lag der Umsatz bei rund 2,2 Mrd. Euro. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Das Angebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen und der Recyclingbranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören die Produktmarken Wacker Neuson, Kramer, Weidemann und Enar. Die Aktie der Wacker Neuson SE wird im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000WACK012, WKN: WACK01) und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322736 07.05.2026 CET/CEST
| DE000WACK012 |
| 07.05.2026 | Kontron AG | Kontron AG mit Q1 Zahlen
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Kontron AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Kontron AG mit Q1 Zahlen
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Umsatz EUR 363,7 Mio. (Vj.: EUR 357,5 Mio. adjustiert)
- Adjustiertes EBITDA EUR 46,1 Mio. (Vj.: 45,3 Mio.)
- Auftragsbestand steigt auf EUR 2.544 Mio. (Vj.: EUR 2.187 Mio.)
Linz, 07. Mai 2026 – Kontron, ein weltweit führender Anbieter von IoT-Technologie, hat heute die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 bekannt gegeben.
Kontron steigerte den Umsatz auf vergleichbarer Basis im ersten Quartal 2026 um 1,7% auf EUR 363,7 Mio. Der um die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts (EUR 19,4 Mio.) und den Verkäufen des IT-Services Geschäfts in Ungarn und Bulgarien (EUR 8,6 Mio.) bereinigte Vorjahreswert lag bei EUR 357,5 Mio. Dabei zeigte sich in den Kernbereichen ein robustes Wachstum. Besonders dynamisch entwickelten sich die Divisionen Aerospace und Defense sowie Transportation, die von steigenden Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung profitieren und mit 27,8% (Transportation) und 25,2% (Defense) im Vergleich zu Q1 2025 wuchsen.
Das operative Ergebnis auf vergleichbarer Basis belief sich im ersten Quartal 2026 auf EUR 46,1 Mio. (berichtet EUR 37,6 Mio.), nach einem Vorjahreswert von EUR 45,3 Mio. (berichtet EUR 48,0 Mio.). Das EBITDA wurde durch Restrukturierungsaufwendungen von EUR 8,5 Mio. für den Abbau von 339 Mitarbeitenden belastet. Das angepasste Konzernergebnis nach Minderheitenanteilen belief sich im ersten Quartal 2026 auf EUR 20,0 Mio. (berichtet EUR 14,0 Mio.) (Vj.: berichtet EUR 20,1 Mio.).
Kontron treibt die strategische Neuausrichtung des Konzerns voran. Im ersten Quartal wurden 56% aller Entwicklungsaufwendungen im Bereich Software + Solutions durchgeführt, in diesem Bereich sind mittlerweile 66% aller Mitarbeitenden in der Entwicklung tätig. Bei Schlüsseltechnologien wie VPX (Defense), FRMCS (Zugverkehr) oder AI Cybersecurity ist Kontron Technologieführer.
Im Bereich GreenTec wurde ein umfassendes Restrukturierungsprogramm initiiert. Dabei werden insgesamt 500 Stellen bis August 2026 abgebaut und damit jährlich über EUR 30 Mio. an Kosten eingespart. Der negative Einmaleffekt wird sich insgesamt voraussichtlich auf EUR 25 Mio. belaufen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Profitabilität über margenstarke Wachstumsfelder.
Der operative Cashflow lag im ersten Quartal bei minus EUR 9,1 Mio. (Vj.: EUR 2,8 Mio.) und reflektiert insbesondere den temporären Aufbau von Lagerbeständen im Zuge der Lieferketten-Verwerfungen in Q1. Das Eigenkapital betrug EUR 746,3 Mio., was einer stabilen Eigenkapitalquote von rund 42,5% und damit dem Niveau zum 31. Dezember 2025 entspricht. Zum Ende des ersten Quartals betrugen die liquiden Mittel EUR 200,9 Mio. bei einer Nettoverschuldung von EUR 190,5 Mio. Bis Ende des dritten Quartals erwartet Kontron den Zahlungseingang von EUR 126 Mio. aus dem Abgang des COM-Geschäfts.
Der Auftragsbestand der Kontron AG erreichte ein Rekordniveau von rund EUR 2.544 Mio. (31. Dezember 2025: EUR 2.495 Mio.) bei einer Book-to-Bill-Ratio von 1,13.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Kontron trotz fehlender EUR 75 Mio. Umsätze der im Jahr 2025 veräußerten Einheiten einen Umsatz leicht über Vorjahresniveau, was einem organischen Wachstum von 8% entspricht. Die nicht ausgelieferten Kundenbestellungen (Delinquent Backlog) von EUR 32,8 Mio. im Q1 2026 aufgrund von gestörten Lieferkettenverwerfungen sollen bis Jahresende abgebaut werden. Von dem bisher in Aussicht gestellten Umsatzwachstum über Akquisitionen wollen wir aufgrund der aktuellen unsicheren Wirtschaftslage Abstand nehmen.
Der Vorstand erwartet im Geschäftsjahr 2026 weiterhin ein bereinigtes EBITDA von EUR 225 Mio. vor Restrukturierungsaufwendungen von rund EUR 25 Mio. Die GreenTec Sparte soll bereits im vierten Quartal 2026 wieder in die Gewinnzone zurückkehren.
Ennoconn, die größte Aktionärin von Kontron, hat gestern beschlossen, bei Überschreiten der 30% Beteiligungsschwelle ein Pflichtangebot abzugeben und hat zugleich weitere Aktienkäufe autorisiert. Der Preis je Aktie wird bei EUR 23,50 erwartet. Um ein potenzielles Pflichtangebot nicht zu behindern, wird Kontron die Preisobergrenze im Rahmen seines laufenden Aktienrückkaufprogramms von 24 EUR auf 23,50 EUR anpassen.
Der Bericht für das erste Quartal 2026 steht auf der Webseite unter www.kontron.com im Bereich Investor Relations zur Verfügung.
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Über Kontron
Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Konnektivitäts-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron beschäftigt rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit und ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet.
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2322794 07.05.2026 CET/CEST
| AT0000A0E9W5 |
| 07.05.2026 | naoo AG | naoo AG präsentiert am 19. Shopping Center Forum Zürich
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naoo AG
/ Schlagwort(e): Konferenz/Expansion
naoo AG präsentiert am 19. Shopping Center Forum Zürich
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- naoo-Keynote zum Thema «Next Level Social Media: Wie Social-Commerce den Einzelhandel revolutioniert»
- Gregor Doser, Managing Director naoo AG, spricht vor 300 Entscheidungsträgern der Schweizer Shopping-Center-Industrie
- naoo als offizieller Sponsor des 19. Schweizer Fachkongresses für die Shopping Center Industrie
Zug/Zürich, 07. Mai 2026 – Die naoo AG (Düsseldorf: Ticker: NAO; ISIN: CH1323306329), Betreiberin der Social-Media- und Commerce-Plattform naoo, nimmt heute als offizieller Sponsor und Keynote-Partner am 19. Shopping Center Forum Switzerland teil — dem führenden Schweizer Fachkongress für die Shopping-Center-Industrie und Professionals der Einzelhandelsimmobilienbranche. Die Veranstaltung findet im Hotel Radisson Blu, Zurich Airport, statt und bringt rund 300 Entscheidungsträger aus Retail, Center-Management, Immobilienentwicklung und Investitionen zusammen.
Um 15:45 Uhr hält Gregor Doser, Managing Director der naoo AG und ehemaliger Industry Leader bei Google Switzerland, einen Fokus-Vortrag unter dem Titel «Next Level Social Media: Wie Social-Commerce den Einzelhandel revolutioniert». Der Vortrag zeigt auf, wie naoo die fehlende Verbindung zwischen digitaler Aufmerksamkeit und physischen Store Visits schliesst — und damit Shopping Center erstmals in messbare Performance-Kanäle verwandelt.
naoo tritt am Forum in einem hochkarätigen Programm auf, das neben der naoo-Keynote auch Beiträge von Alt-Bundespräsident Dr. h.c. Adolf Ogi, BAK-Chefökonom Claude Maurer, Retail-Analyst Dr. David Bosshart sowie dem international renommierten Retail-Experten Chris Igwe (Paris) umfasst. Das diesjährige Schwerpunktthema lautet «EMOTION ECONOMY — The hybrid Shopping Experience».
"Das Shopping Center Forum ist die wichtigste Plattform der Schweizer Retail-Industrie. Wir freuen uns, hier erstmals zu zeigen, wie naoo Shopping Center und Einzelhandel in messbare Performance-Kanäle verwandelt — und damit eine Lücke schliesst, die bisher kein Anbieter adressiert hat", sagt Gregor Doser, Managing Director der naoo AG.
naoo am Shopping Center Forum – strategischer Kontext
naoo ist eine lokale Aktivierungsplattform, die digitale Entdeckung mit verifizierten physischen Store Visits verbindet. Über die naoo-Karte entdecken Nutzer zeitgesteuerte Angebote lokaler Händler, navigieren zum Store und verifizieren ihren Kauf über einen QR-Scan am Point of Sale — eine Echtzeit-Attribution, die kein anderer Anbieter im Markt leisten kann.
Für Shopping Center und Retailer bedeutet dies: Jede Filiale wird zum steuerbaren Performance-Kanal. Schwache Frequenzzeiten können gezielt aktiviert werden. Jeder verifizierte Besuch ist messbar und jedem Kampagnen-Element zuordenbar. naoo schliesst damit die Lücke, die im Retail-Marketing bisher zwischen digitaler Aufmerksamkeit und physischer Conversion bestand.
Die naoo AG hält Kingfluencers AG als 100%ige Konzerntochter — die grösste Influencer-Agentur der Schweiz mit 3'800 Creators und 175 Millionen Followern. Diese Infrastruktur bildet den Demand-Motor für den naoo Store Traffic: Creator-Content auf Instagram und TikTok führt Nutzer direkt in die naoo-App und von dort in physische Stores.
Über naoo
naoo AG gestaltet die Zukunft von creator-getriebenen Medien, sozialer Interaktion und lokaler Aktivierung in einem Geschäftsmodell, das digitale Aufmerksamkeit mit messbaren Ergebnissen in der realen Welt verbindet. Im Zentrum der Gruppe steht die naoo-Plattform – ein Social-Media- und Aktivierungs-Ökosystem der nächsten Generation, das digitale Aufmerksamkeit mit geografischer Relevanz und der Interaktion mit lokalen Unternehmen verknüpft. Die Plattform bietet ein einzigartiges Nutzererlebnis durch personalisierte Inhalte, Gamification sowie ein innovatives Punkte- und Belohnungssystem. Gleichzeitig schafft sie einen besonderen Mehrwert durch lokale Anreize, messbare Aktivierung rund um physische Orte und neue Formen realer Interaktion, die durch naoo business ermöglicht werden. Geschäftskunden können personalisierte Angebote erstellen, die auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind, und Besuche an physischen Standorten durch naoo-Punkte incentivieren, die für verschiedene Belohnungen eingelöst werden können.
Gemeinsam mit der Kingfluencers AG – der grössten Influencer-Agentur der Schweiz und einer der grössten im DACH-Raum – verbindet naoo Plattform-Innovation mit branchenführender Expertise in den Bereichen Creator, Kampagnen und Brand-Storytelling. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten zur Erweiterung des Marketing-Funnels zwischen digitalen Kampagnen und realer Interaktion.
Darüber hinaus baut naoo sein Ökosystem kontinuierlich durch eigene, creator-getriebene Medienformate wie Vertical Shorts und Content Hubs aus. Diese erweitern die Reichweite, vertiefen das Engagement der Nutzer und unterstützen ein diversifiziertes, IP-getriebenes Geschäftsmodell.
Die naoo AG hat ihren Hauptsitz in Zug, beschäftigt gruppenweit 41 Mitarbeitende und wird an der Börse Düsseldorf gehandelt (Ticker: NAO, ISIN: CH1323306329).
Kontakt für Medien und Investoren
Karl Fleetwood
Chief Operating Officer
E-Mail: karl.fleetwood@naoo.com
Telefon: +41 (0)79 867 10 10
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
naoo AG |
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Baarerstrasse 21 |
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6300 Zug |
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Schweiz |
| E-Mail: |
investors@naoo.com |
| Internet: |
www.naoo.com |
| ISIN: |
CH1323306329 |
| WKN: |
A40NNU |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf |
| EQS News ID: |
2322792 |
| Notierung in Düsseldorf vorgesehen (Freiverkehr) / Intended to be listed in Dusseldorf (Open Market) |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322792 07.05.2026 CET/CEST
| CH1323306329 |
| 07.05.2026 | PVA TePla AG | PVA TePla mit starkem Jahresauftakt: Auftragseingänge im ersten Quartal 2026 auf Rekordniveau
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PVA TePla AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
PVA TePla mit starkem Jahresauftakt: Auftragseingänge im ersten Quartal 2026 auf Rekordniveau
07.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PVA TePla mit starkem Jahresauftakt: Auftragseingänge im ersten Quartal 2026 auf Rekordniveau
- Auftragseingang steigt auf EUR 121,6 Mio. und liegt damit 164 % über dem Vorjahreswert
- Umsatz erreicht EUR 54,9 Mio.; EBITDA liegt bei EUR 1,4 Mio.
- Neue Segmentberichterstattung entlang der Produktgruppen Material Solutions und Metrology trägt strategischer Weiterentwicklung Rechnung
- Starker Jahresstart stützt die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr; Prognose für 2026 bekräftigt
Wettenberg, 7. Mai 2026. Die Nachfrage nach den Hightech-Lösungen der PVA TePla AG (ISIN DE0007461006) bleibt ungebrochen hoch und hat der Gruppe im ersten Quartal 2026 mit mehr als EUR 121 Mio. einen der höchsten quartalsweisen Auftragseingänge der Unternehmensgeschichte beschert. Beide Segmente – das sind im Rahmen der neuen Segmentierung die Produktgruppen Material Solutions und Metrology – trugen zu dieser Entwicklung bei. Die positive Auftragslage im ersten Quartal stützt die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr. Vor diesem Hintergrund bekräftigt PVA TePla die Prognose für 2026.
„Der starke Auftragseingang zeigt, dass unsere strategische Weiterentwicklung zunehmend in konkreten Kundenaufträgen sichtbar wird. Dabei basiert diese Entwicklung auf einer breiteren Nachfragebasis über beide Produktgruppen hinweg. Mit den bereits im Vorjahr angestoßenen Investitionen in Strukturen, Prozesse und Organisation haben wir unser Geschäftsmodell auf nachhaltige Profitabilität und Wachstum ausgerichtet“, sagt Jalin Ketter, CEO von PVA TePla. Neue Segmentberichterstattung erhöht Transparenz
Mit der Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2026 startet PVA TePla mit einer neuen Segmentberichterstattung. Sie ist ab sofort nicht mehr branchenbezogen, sondern richtet sich an den beiden Produktgruppen Material Solutions und Metrology aus. Damit trägt die Gruppe der Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells mit einer breiteren Aufstellung bei den Kundenzielgruppen Rechnung und erhöht zugleich die Transparenz der Berichterstattung, indem die unterschiedlichen wirtschaftlichen Charakteristika beider Produktgruppen klarer abgebildet werden. Starke Nachfrage in beiden Produktgruppen
Im Segment Metrology belief sich der Auftragseingang im ersten Quartal 2026 auf EUR 62,7 Mio. und lag damit nahezu dreimal so hoch wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Segment Material Solutions erreichte der Auftragseingang EUR 59,0 Mio. und hat sich damit gegenüber dem Vergleichszeitraum mehr als verdoppelt. Dazu zählten unter anderem Aufträge mit Bezug zu zentralen Schlüsseltechnologien für KI-Anwendungen und KI-Datenzentren wie High-Bandwidth Memory (HBM) im Segment Metrology und erste Anlagen für die Produktion von Indiumphosphid-Kristallen in Material Solutions. Dabei ist mit Blick auf das laufende Geschäftsjahr zu berücksichtigen, dass Teile der Auftragseingänge in beiden Segmenten erst 2027 umsatzwirksam werden. Umsatz- und Ergebnisentwicklung noch von niedriger Auslastung geprägt
Der Konzernumsatz belief sich im ersten Quartal 2026 auf EUR 54,9 Mio. nach EUR 58,8 Mio. im Vorjahr und lag damit um 7 % unter dem Vorjahreswert. Während der Umsatz im Segment Material Solutions um 24 % auf EUR 31,9 Mio. zurückging (VJ: EUR 42,2 Mio.), stieg der Umsatz im Segment Metrology um 38 % auf EUR 23,0 Mio. (VJ: EUR 16,6 Mio.). Das Bruttoergebnis erreichte EUR 15,6 Mio. nach EUR 19,5 Mio. Die Bruttomarge lag bei 28,5 % nach 33,1 % im Vorjahreszeitraum. Das EBITDA belief sich auf EUR 1,4 Mio. nach EUR 8,2 Mio., die EBITDA-Marge erreichte 2,5 % nach 13,9 % im Vorjahr. Das EBIT lag bei EUR -1,3 Mio. nach EUR 5,9 Mio. im Vorjahreszeitraum. Die Ergebnisentwicklung war im ersten Quartal unter anderem durch die bereits im Vorjahr angestoßenen Investitionen in Infrastruktur, Prozesse und die Organisation sowie durch einmalige Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen geprägt. Die Auslastung wird erwartungsgemäß im weiteren Jahresverlauf sukzessive steigen. Prognose für 2026 bekräftigt
Die im Geschäftsbericht 2025 dargestellte Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bleibt unverändert. Für die PVA TePla-Gruppe bestätigt der Vorstand einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von EUR 255 Mio. bis EUR 275 Mio. sowie ein EBITDA im Bereich von EUR 26 Mio. bis EUR 31 Mio. Über PVA TePla
PVA TePla ist ein führendes Spitzentechnologie-Unternehmen für Material- und Messtechnik. Der 1991 gegründete Systemanbieter entwickelt und produziert maßgeschneiderte Lösungen für hochpräzise Materialherstellung, -veredelung und -bearbeitung (Material Solutions) sowie Anlagen zur Inspektion von Material und Bauteilen durch akustische, optische und nass-chemische Verfahren (Metrology).
PVA TePla betreibt mit seinem Technology Hub ein Innovationszentrum für die marktorientierte Forschung und Entwicklung von Material und Werkstoffen der Zukunft. Darüber hinaus bedient das Unternehmen mit seiner internen Forschung und Entwicklung auch hochspezifische individuelle Kundenanforderungen. Lösungen der PVA TePla Gruppe werden sehr früh in der Wertschöpfungskette von Produkten und Technologien angewendet. Sie adressieren die globalen Herausforderungen in den Megatrends Digitalisierung, Dekarbonisierung und Mobilität.
PVA TePla ist mit Standorten in Europa, Asien und Nordamerika international aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im hessischen Wettenberg und beschäftigt weltweit rund 1.000 Mitarbeitende. Die Gesellschaft ist im S-DAX gelistet, die Aktien der PVA TePla AG werden auf XETRA, Tradegate und an den deutschen Regionalbörsen gehandelt (ISIN DE0007461006, WKN 746100). Kontakt:
Sebastian Gonsior
Head of Corporate Communications & Investor Relations
+49 (641) 68690-419 ir@pvatepla.com
07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Im Westpark 10-12 |
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35435 Wettenberg |
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0641/686900 |
| Fax: |
0641/68690800 |
| E-Mail: |
info@pvatepla.com |
| Internet: |
www.pvatepla.com |
| ISIN: |
DE0007461006 |
| WKN: |
746100 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2322790 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322790 07.05.2026 CET/CEST
| DE0007461006 |
| 07.05.2026 | Swiss Re Ltd | Swiss Re erzielt im ersten Quartal 1,5 Mrd. USD Gewinn

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR
- Property & Casualty Reinsurance (P&C Re) verzeichnet 754 Mio. USD Gewinn; Schaden-Kosten-Satz von 79,5%1
- Corporate Solutions erzielt 262 Mio. USD Gewinn; Schaden-Kosten-Satz von 85,1%2
- Life & Health Reinsurance (L&H Re) verzeichnet 491 Mio. USD Gewinn
- Rendite auf Kapitalanlagen (ROI) von 4,6%; Umlaufrendite von 4,1%
Zürich, 7. Mai 2026 – Swiss Re hat im ersten Quartal 2026 einen Gewinn von 1,5 Mrd. USD und eine Eigenkapitalrendite (ROE) von 23,6% erzielt. Das Ergebnis war höheren Beiträgen aller Geschäftseinheiten zu verdanken, gestützt durch geringe Schäden infolge von Naturkatastrophen und ein starkes Anlageergebnis.
Andreas Berger, Group Chief Executive Officer von Swiss Re: «Unsere Performance im ersten Quartal zeigt eine starke Ertragskraft und ist das Ergebnis strategischer Massnahmen der vergangenen Jahre zur Stärkung unserer Geschäftsbereiche. In einem anspruchsvolleren Marktumfeld legen wir den Fokus auf ein aktives Zyklusmanagement im Sach- und Haftpflichtgeschäft sowie auf ein diszipliniertes Underwriting und Effizienzsteigerungen im gesamten Konzern.»
Anders Malmström, Group Chief Financial Officer von Swiss Re: «L&H Re ist nach Abschluss der Portefeuilleüberprüfung im Jahr 2025 stark ins Jahr gestartet, während unsere Sach- und Haftpflichtsparten weiterhin von dem in den vergangenen Jahren gezeichneten qualitativ hochwertigen Geschäft profitieren. Zugleich haben wir angesichts der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten einen vorsichtigen Ansatz verfolgt und unter anderem zusätzliche Rückstellungen für mögliche inflationsbedingte Auswirkungen des anhaltenden Konflikts im Nahen Osten gebildet.»
Konzernergebnis durch Beiträge aller Geschäftseinheiten getragen
Swiss Re erzielte im ersten Quartal 2026 einen Gewinn von 1,5 Mrd. USD, was einem Anstieg von 19% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Eigenkapitalrendite betrug im ersten Quartal 23,6%, verglichen mit 22,4% im Vorjahreszeitraum. Die Sach- und Haftpflichtsparten lieferten gute Underwriting-Ergebnisse, gestützt durch die geringe Grossschadenbelastung im ersten Quartal. Das Ergebnis von L&H Re spiegelt Underwriting-Margen im Bestandsgeschäft und eine günstige Sterblichkeitsentwicklung in den USA wider.
Der Versicherungsumsatz der Gruppe belief sich auf 10,0 Mrd. USD, verglichen mit 10,4 Mrd. USD im Vorjahreszeitraum. Massgeblich für den Rückgang waren geringere Erträge bei P&C Re. Auch der schrittweise Rückzug der Gruppe aus dem iptiQ-Geschäft trug dazu bei. Dies wurde durch positive Währungseffekte teilweise ausgeglichen.
Das versicherungstechnische Ergebnis, das den im Berichtszeitraum erzielten Underwriting-Gewinn widerspiegelt, betrug 1,7 Mrd. USD, verglichen mit 1,3 Mrd. USD im ersten Quartal 2025.
Die vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM) des Neugeschäfts, welche die Profitabilität des im Berichtszeitraum gezeichneten Neugeschäfts widerspiegelt, lag bei 1,2 Mrd. USD, verglichen mit 1,7 Mrd. USD im ersten Quartal 2025. Der Rückgang ist auf die Vertragserneuerungen von P&C Re im Januar zurückzuführen sowie auf einen geringeren Beitrag von L&H Re, hauptsächlich aufgrund einer geringeren Transaktionsaktivität. Die Neugeschäfts-CSM von Corporate Solutions blieb auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum.
Swiss Re erzielte im ersten Quartal 2026 eine Rendite auf Kapitalanlagen von 4,6%. Das Ergebnis ist auf starke wiederkehrende Erträge von 1,0 Mrd. USD zurückzuführen, gestützt durch realisierte Gewinne aus Immobilienverkäufen. Swiss Re erwirtschaftete im ersten Quartal 2026 eine Umlaufrendite von 4,1% und lag damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Die Wiederanlagerendite für das Berichtsquartal belief sich auf 4,3%.
Weiterhin starke Kapitalausstattung
Die Kapitalausstattung von Swiss Re bleibt stark: Die Quote zum Schweizer Solvenztest (SST-Quote) der Gruppe lag per 1. April 2026 bei geschätzten 252%3 und damit oberhalb der Zielspanne von 200 bis 250%.
Ergebnis von P&C Re gestützt durch diszipliniertes Underwriting und geringe Grossschadenbelastung infolge von Naturkatastrophen
P&C Re hat im ersten Quartal 2026 einen Gewinn von 754 Mio. USD erzielt, was einem Anstieg von 43% gegenüber 527 Mio. USD im Vorjahreszeitraum entspricht. Dieses Resultat ist dem anhaltend disziplinierten Underwriting und der geringen Grossschadenbelastung infolge von Naturkatastrophen im ersten Quartal sowie den soliden Kapitalerträgen zu verdanken.
Das versicherungstechnische Ergebnis belief sich im ersten Quartal 2026 auf 795 Mio. USD, verglichen mit 575 Mio. USD im Vorjahreszeitraum. Die Forderungen aus Grossschäden infolge von Naturkatastrophen betrugen im ersten Quartal 2026 133 Mio. USD. Stärkster Treiber war der Sturm Kristin, der im Januar in Portugal auf Land traf.4 Die Man-made-Grossschäden beliefen sich im Berichtszeitraum auf 41 Mio. USD.
P&C Re erzielte im ersten Quartal 2026 einen Schaden-Kosten-Satz von 79,5%, verglichen mit 86,0% im Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr strebt die Geschäftseinheit einen Schaden-Kosten-Satz von unter 85% an.
Der Versicherungsumsatz belief sich im ersten Quartal 2026 auf 4,1 Mrd. USD, verglichen mit 4,5 Mrd. USD im Vorjahreszeitraum. Die Veränderung ist primär auf das Gesamtergebnis der Vertragserneuerungen sowie auf die geringeren von Zedenten gezeichneten Volumen zurückzuführen, teilweise ausgeglichen durch positive Währungseffekte.
P&C Re erwirtschaftete im ersten Quartal 2026 eine Neugeschäfts-CSM in Höhe von 1,0 Mrd. USD, verglichen mit 1,4 Mrd. USD im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung spiegelt das herausforderndere Preisumfeld wider.
Vertragserneuerungen von P&C Re im April
P&C Re erneuerte per 1. April 2026 Verträge mit einem resultierenden Prämienvolumen von 2,3 Mrd. USD. Damit verringerte sich das Volumen im Vergleich zum Geschäft, das zur Erneuerung anstand, um 8%. Dieses Ergebnis ist der anhaltenden Disziplin und dem aktiven Zyklusmanagement in einem herausfordernderen Preisumfeld zu verdanken. Die im Januar beobachteten Trends setzten sich dabei fort.
P&C Re verzeichnete in dieser Erneuerungsrunde einen nominalen Preisrückgang von 2,5% und hielt die Konditionen stabil. Auf Basis einer vorsichtigen Einschätzung der Inflation und aktualisierter Risikomodelle erhöhten sich die Schadenannahmen um 3,6%, sodass sich ein Nettopreisrückgang von 6,1% ergab. Die resultierende Portefeuillequalität steht im Einklang mit den Finanzzielen der Gruppe für 2026.
Corporate Solutions zeigt weiterhin starke Underwriting-Performance
Corporate Solutions erzielte im ersten Quartal 2026 einen Gewinn von 262 Mio. USD, was einem Anstieg von 26% gegenüber 208 Mio. USD im Vorjahreszeitraum entspricht. Dieses anhaltend starke Ergebnis ist dem disziplinierten Underwriting und der geringen Grossschadenbelastung im ersten Quartal sowie den soliden Kapitalerträgen zu verdanken.
Das versicherungstechnische Ergebnis lag im ersten Quartal 2026 bei 286 Mio. USD, verglichen mit 240 Mio. USD im Vorjahreszeitraum.
Die Forderungen aus Man-made-Grossschäden betrugen im ersten Quartal 2026 12 Mio. USD. Corporate Solutions verzeichnete im Berichtszeitraum keine Grossschäden infolge von Naturkatastrophen.
Corporate Solutions erzielte im ersten Quartal 2026 einen Schaden-Kosten-Satz von 85,1%, verglichen mit 88,4% im Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr strebt die Geschäftseinheit einen Schaden-Kosten-Satz von unter 91% an.
Der Versicherungsumsatz belief sich im ersten Quartal 2026 auf 1,7 Mrd. USD, verglichen mit 1,8 Mrd. USD im Vorjahreszeitraum. Das Wachstum in ausgewählten Sparten und positive Währungseffekte glichen die bereits angekündigte Nichtverlängerung des irischen Medex-Geschäfts grösstenteils aus.5
Die Neugeschäfts-CSM lag im ersten Quartal 2026 bei 5 Mio. USD, verglichen mit -21 Mio. USD im Vorjahreszeitraum. Die Neugeschäfts-CSM von Corporate Solutions liegt im ersten Quartal in der Regel bei nahe null, da der überwiegende Teil der Rückversicherung der Geschäftseinheit im ersten Quartal erfasst wird.
L&H Re mit starkem Gewinn
L&H Re verzeichnete im ersten Quartal 2026 einen Gewinn von 491 Mio. USD. Dies entspricht einem Anstieg von 12% gegenüber 439 Mio. USD im Vorjahreszeitraum und spiegelt die Underwriting-Margen des umfangreichen Bestandsgeschäfts von L&H Re wider. Diese Entwicklung wurde zusätzlich durch die günstige Sterblichkeitsentwicklung in den USA unterstützt.
Das versicherungstechnische Ergebnis belief sich im ersten Quartal 2026 auf 547 Mio. USD, verglichen mit 456 Mio. USD im Vorjahreszeitraum.
Der Versicherungsumsatz im ersten Quartal 2026 betrug 4,3 Mrd. USD, verglichen mit 4,1 Mrd. USD im Vorjahreszeitraum. Dies ist auf positive Währungseffekte und höhere Beiträge aus dem Langlebigkeitsgeschäft zurückzuführen.
L&H Re erwirtschaftete im ersten Quartal 2026 eine Neugeschäfts-CSM in Höhe von 164 Mio. USD, verglichen mit 344 Mio. USD im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist hauptsächlich auf eine geringere Transaktionsaktivität zurückzuführen.
Der CSM-Saldo der Geschäftseinheit belief sich per Ende des Quartals auf 16,8 Mrd. USD, verglichen mit 17,0 Mrd. USD per Ende 2025, was vor allem aus Währungsumrechnungseffekten infolge der Aufwertung des US-Dollars gegenüber anderen Währungen resultiert.
Für das Gesamtjahr strebt L&H Re einen Gewinn von 1,7 Mrd. USD an.
Ausblick
Andreas Berger, Group Chief Executive Officer von Swiss Re: «Swiss Re erzielte im ersten Quartal ein starkes Ergebnis und befindet sich damit auf einem guten Weg in Richtung unserer Finanzziele für 2026. Aufgrund des unsicheren makroökonomischen Umfelds und eines zunehmend herausfordernden Marktumfelds legen unsere Sach- und Haftpflichtsparten den Fokus weiterhin auf diszipliniertes Underwriting. Wir gehen davon aus, dass L&H Re in Zukunft einen wachsenden Beitrag zum Ausgleich der Gesamtperformance der Gruppe leisten wird. Gleichzeitig legen wir einen klaren Fokus auf Kosteneffizienz. Wir streben weiterhin die Erreichung unserer Finanzziele und die Wahrung der allgemeinen Widerstandsfähigkeit der Gruppe an.»
Details zur Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026
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Q1 2026
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Q1 2025
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Veränderung, %
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In Mio. USD, wenn nicht anders angegeben
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Gruppe
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Gewinn
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1 513
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1 275
|
19
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Versicherungsumsatz
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10 034
|
10 405
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-4
|
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Versicherungstechnisches Ergebnis
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1 651
|
1 270
|
30
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Eigenkapitalrendite (%, Jahresbasis)
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23,6
|
22,4
|
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Rendite auf Kapitalanlagen (%, Jahresbasis)
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4,6
|
4,4
|
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Umlaufrendite (%, Jahresbasis)
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4,1
|
4,1
|
|
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|
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31.03.26
|
31.12.25
|
|
|
Eigenkapital
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25 966
|
25 114
|
3
|
|
Buchwert je Aktie (USD)
|
88.30
|
85.15
|
4
|
|
|
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Q1 2026
|
Q1 2025
|
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|
P&C Reinsurance
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|
|
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|
Gewinn
|
754
|
527
|
43
|
|
Versicherungsumsatz
|
4 085
|
4 465
|
-9
|
|
Versicherungstechnisches Ergebnis
|
795
|
575
|
38
|
|
Schaden-Kosten-Satz (%)
|
79,5
|
86,0
|
|
|
Corporate Solutions
|
|
|
|
|
Gewinn
|
262
|
208
|
26
|
|
Versicherungsumsatz
|
1 682
|
1 759
|
-4
|
|
Versicherungstechnisches Ergebnis
|
286
|
240
|
19
|
|
Schaden-Kosten-Satz (%)
|
85,1
|
88,4
|
|
|
L&H Reinsurance
|
|
|
|
|
Gewinn
|
491
|
439
|
12
|
|
Versicherungsumsatz
|
4 295
|
4 055
|
6
|
|
Versicherungstechnisches Ergebnis
|
547
|
456
|
20
|
1 Der Schaden-Kosten-Satz von P&C Re ist definiert als [(Versicherungsaufwand + Forderungen gegenüber Rückversicherern für eingetretene Schäden) / (Versicherungsumsatz + Zuordnung von Rückversicherungsprämien)].
2 Der Schaden-Kosten-Satz von Corporate Solutions ist definiert als [(Versicherungsaufwand + Zuordnung von Rückversicherungsprämien + Forderungen gegenüber Rückversicherern für eingetretene Schäden + nicht direkt zurechenbare Aufwendungen) / Versicherungsumsatz].
3 Geschätzte SST-Quote der Gruppe per 1. April 2026. Die SST-Quote wird regelmässig an die FINMA gemeldet und durch diese geprüft.
4 Verglichen mit einem Budget von 409 Mio. USD für Grossschäden infolge von Naturkatastrophen für das erste Quartal 2026.
5 Die Nichterneuerung des irischen Medex-Geschäfts führte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu einer Belastung in Höhe von 0,2 Mrd. USD.
Finanzkalender
6. August 2026: Ergebnisse des ersten Halbjahres 2026
5. November 2026: Ergebnisse der ersten neun Monate 2026
26. Februar 2027: Ergebnisse des Gesamtjahres 2026
12. März 2027: Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2026 (inkl. Nachhaltigkeitsbericht)
Konferenz für Medienvertreter
Swiss Re wird heute um 8.30 Uhr (MESZ) eine virtuelle Konferenz für Medienvertreter durchführen. Wenn Sie teilnehmen möchten, wählen Sie bitte 10 Minuten vor Beginn die entsprechende Nummer.
Schweiz/Europa: +41 (0) 58 310 50 00
Grossbritannien: +44 (0) 207 107 06 13
Vereinigte Staaten: +1 (1) 631 570 56 13
Einwahlnummern für weitere Standorte finden Sie hier.
Konferenz für Analysten und Investoren
Swiss Re wird heute um 14.00 Uhr (MESZ) im Rahmen eines Webcast für Analysten und Investoren Fragen beantworten. Die Investoren- und Analystenpräsentation finden Sie hier.
Für weitere Fragen, bitte kontaktieren Sie Swiss Re Media Relations: + 41 (0)43 285 7171 oder Media_Relations@Swissre.com.
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Swiss Re
Die Swiss Re Gruppe ist einer der weltweit führenden Anbieter von Rückversicherung, Versicherung und anderen versicherungsbasierten Formen des Risikotransfers mit dem Ziel, die Welt widerstandsfähiger zu machen. Sie antizipiert und steuert Risiken – von Naturkatastrophen bis zum Klimawandel, von alternden Bevölkerungen bis zur Cyber-Kriminalität. Ziel der Swiss Re Gruppe ist es, der Gesellschaft zu helfen, erfolgreich zu sein und Fortschritte zu machen, indem sie für ihre Kunden neue Möglichkeiten und Lösungen entwickelt. Die Swiss Re Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, wo sie 1863 gegründet wurde, und ist über ein Netzwerk von rund 70 Geschäftsstellen weltweit tätig.
Hinweise zu Aussagen über zukünftige Entwicklungen
Gewisse hier enthaltene Aussagen und Abbildungen sind zukunftsgerichtet. Diese Aussagen (u. a. zu Vorhaben, Zielen und Trends) und Illustrationen nennen aktuelle Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen auf der Basis bestimmter Annahmen und beinhalten auch Aussagen, die sich nicht direkt auf Tatsachen in der Gegenwart oder in der Vergangenheit beziehen. Weitere Informationen finden Sie hier: Legal Notice section of Swiss Re's website.
| CH0126881561 |
| 07.05.2026 | The Chinese University of Hong Kong | CUHK erzielt Spitzenplatzierung in Hongkong und Asien bei den neuesten QS World University Rankings by Subject
|
EQS Newswire / 07.05.2026 / 04:00 CET/CEST
HONG KONG SAR – Media OutReach Newswire – 7. Mai 2026 – Die Chinesische Universität Hongkong (CUHK) hat im QS World University Rankings by Subject 2026 herausragende Ergebnisse erzielt. In dem am 25. März veröffentlichten Ranking konnte sie ihre Stellung als weltweit führende Einrichtung im Bereich Forschung und akademischer Exzellenz weiter festigen. Zehn Fachbereiche der CUHK sicherten sich die Spitzenposition in Hongkong, weitere 21 gehören zu den Top 50 weltweit. Diese herausragenden Ergebnisse sind Ausdruck des nachhaltigen Engagements der CUHK für den Einfluss von Forschung und die Qualität ihrer Wissenschaftler, deren Arbeiten auch weiterhin das kollektive Verständnis für die dringlichsten Herausforderungen weltweit voranbringen.
Wissenschaftliche Exzellenz und globaler Einfluss der Forschung an der CUHK Die CUHK rangiert beim QS World University Rankings 2026 unter den 50 besten Universitäten der Welt und belegte den 32. Platz. Damit konnte sie sogar vier Plätze gutmachen. Dieser Aufstieg unterstreicht einmal mehr ihre Rolle als Drehscheibe für gründliche Untersuchungen und ihr dynamisches Umfeld, in dem Studierende sinnvolle Forschungen betreiben und ihr Wissen mit anderen teilen können. Unterstützt wird dieser Bildungsweg von 17 CUHK-Forschern, die von Clarivate Analytics 2025 auf die Liste der Highly Cited Researchers gesetzt wurden. Dazu kommen 431 Wissenschaftler, die nach Einschätzung der Stanford University zu den 2 % der weltweit besten ihrer Art gehören. Davon wiederum wurden 47 Wissenschaftler in ihren jeweiligen Fachbereichen unter die Top 100 weltweit gewählt. Insbesondere drei Wissenschaftler, darunter der Vizekanzler und Präsident, Professor Dennis Lo Yuk-ming, haben einen Platz unter den Besten 10 der Welt erreicht. Das ist eine Auszeichnung, die den bemerkenswerten Tiefgang und die Exzellenz der Forschungsgemeinschaft an der CUHK unterstreicht. Die Nethersole School of Nursing an der CUHK: Förderung von Forschung, Innovation und globalen Talenten im Pflegebereich Zu den leistungsstärksten Fachgebieten der CUHK gehört in diesem Jahr die Nethersole School of Nursing in Hongkong, die den 1. Platz in Hongkong und Asien belegt sowie international auf Platz 6 rangiert. Pham Nhat Vi DO, eine aus Vietnam stammende Doktorandin im Fachbereich Krankenpflege, beschreibt das akademische Umfeld so: „Durch meine Doktorarbeit an der CUHK haben meine Forschungskompetenzen, die Fähigkeit zum kritischen Denken und sogar meine Führungsqualitäten eine grundlegende Transformation erfahren. Durch die herausragende Unterstützung der Fakultät an der CUHK konnte ich auf vielfältige akademische Ressourcen zurückgreifen und wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Dies bildet nun eine solide Grundlage für meine künftige berufliche Laufbahn." Die Forschung von Frau Do konzentriert sich auf die Nachsorge von Darmkrebspatienten unter Verwendung modernster Technologie. Als erste vietnamesische Forscherin, die diesen Ansatz verfolgt, zeigt ihre Arbeit deutlich, wie Studierende an der CUHK dazu befähigt werden, neue Wege zu beschreiten. Geografie- und Ressourcenmanagement an der CUHK: Förderung der studentischen Forschung zu den dringlichsten Klimaherausforderungen Auch die Abteilung für Geografie und Ressourcenmanagement der CUHK wurde im diesjährigen Ranking besonders anerkannt. Sie erreichte in Asien Platz 4 und weltweit Position 21. Arati POUDEL, eine Doktorandin aus Nepal hob das Forschungsökosystem der Universität als einen entscheidenden Aspekt ihrer Erfahrung hervor. „Durch herausragende Forschungseinrichtungen, die Unterstützung der Fakultät und umfassende berufliche Entwicklungsmöglichkeiten übertrifft die CUHK die an sie gestellten Erwartungen. Und auch das renommierte Stipendium Belt and Road Scholarship hat meine Forschungen auf diesem wunderschönen Campus bereichert." Mit der Unterstützung der CUHK untersucht Frau Poudel, wie eine Anpassung an extreme klimatische Bedingungen – insbesondere an Wasserknappheit und -überschuss – erfolgen kann und welche zentrale Rolle die Gemeinden bzw. die Zivilgesellschaft dabei spielen. Mit ihrer Platzierung im QS World University Rankings by Subject 2026 stellt die CUHK einmal mehr ihren Einfluss auf die Welt der Forschung und ihrer Stipendien unter Beweis. Sie unterstreicht die zunehmend wichtige Position der Universität auf der akademischen Weltbühne und ihr unerschütterliches Engagement, komplexe globale Herausforderungen durch Innovation, Einsicht und Zusammenarbeit anzugehen. Hashtag: #CUHK The issuer is solely responsible for the content of this announcement. Über die CUHKDie Chinesische Universität Hongkong (CUHK) ist eine führende Wissenschaftseinrichtung, die sich der Ausbildung und Förderung von Studenten verschrieben hat, um diese auf ihrem Entwicklungsweg hin zu verantwortungsbewussten und empathischen Weltbürgern zu unterstützen. Aufbauend auf ihrem langjährigen reichen Erfahrungsschatz und einer zukunftsgerichteten Vision ist es das Ziel der CUHK, Tradition mit Innovation zu verbinden. Grundlage dafür bilden akademische Exzellenz, bahnbrechende Forschung und die Förderung bedeutender gesellschaftlicher Auswirkungen.
 News Source: The Chinese University of Hong Kong
07.05.2026 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Group Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| noisin839478 |
| 07.05.2026 | Blue Cap AG | Blue Cap AG erweitert Portfolio durch Akquisition der Janoschka AG
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Blue Cap AG
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Firmenübernahme
Blue Cap AG erweitert Portfolio durch Akquisition der Janoschka AG
07.05.2026 / 00:47 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Blue Cap AG erweitert Portfolio durch Akquisition der Janoschka AG
- Übernahme vereinbart
- Spezialist für Prepress-Lösungen und Druckwerkzeuge mit integrierter Produktionsagentur
- Starke Marktposition mit hoher Kundenbindung im attraktiven Packaging-Segment
München, 07. Mai 2026 – Die Blue Cap AG („Blue Cap“) hat heute mit Mitgliedern der Gründerfamilie und der Stuttgarter Beteiligungsgesellschaft Süd Beteiligungen GmbH (SüdBG) einen Kaufvertrag zum Erwerb von 100 % der Aktien an der Janoschka AG („Janoschka“) und mittelbar ihrer Tochtergesellschaften geschlossen.
Weltweit tätiger Anbieter für integrierte Prepress-Lösungen in der Verpackungsindustrie
Janoschka mit Sitz in Kippenheim, Baden-Württemberg, deckt als One-Stop-Anbieter die gesamte Prepress-Wertschöpfungskette des Verpackungsdrucks ab: Von der Verpackungsentwicklung und Designadaption bis hin zur Werkzeugherstellung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.500 Mitarbeitende und betreibt Produktionsstätten in 12 Ländern, darunter Europa, Asien sowie Nordamerika. Im Jahr 2025 hat das Unternehmen einen Umsatz von rund EUR 90 Mio. erwirtschaftet.
Die Aktivitäten der Unternehmensgruppe gliedern sich in zwei Bereiche:
- Der Bereich Janoschka ist in der graphischen Reproduktion, d.h. dem Überführen von Designs in druckfähige Daten, und der Fertigung von Druck- und Prägewerkzeugen tätig.
- Der Bereich Linked2Brands bildet als premedia Produktionsagentur die Schritte rund um die Verpackungsgestaltung und -vorbereitung für einen einheitlichen Markenauftritt, egal an welchem Point of Sale, ab.
Das Unternehmen bedient Verpackungshersteller und Brand Owner im Bereich der FMCG (Fast Moving Consumer Goods). Weitere Anwendungen, wie Sicherheitsdruck, Fälschungssicherheit, taktile Oberflächen für Dekor, Tissue & Textil, runden das Kundenportfolio ab.
Robustes, globales Geschäftsmodell mit klarem Potenzial durch operative Weiterentwicklung
Die neue Beteiligung bewegt sich in einem attraktiven Marktumfeld. Der Tiefdruck, eine der Kernkompetenzen von Janoschka, ist für den unverändert wachsenden Markt für flexible Verpackungen bei hohen Auflagen und hohen Qualitätsanforderungen eine zentrale Drucktechnik. Die Standorte in unmittelbarer Nähe wesentlicher Verpackungsmärkte sichern kurze Wege, hohe Servicequalität und damit eine enge Kundenbindung.
Dr. Henning von Kottwitz, CEO der Blue Cap, kommentiert: „Mit der Akquisition der Janoschka setzen wir nach den zuletzt erfolgten erfolgreichen Exits konsequent die Erneuerung unseres Portfolios um. Janoschka passt mit ihrem Geschäftsmodell und ihrer Größe perfekt in unser Akquisitionsprofil. Für die Blue Cap bedeutet der Zukauf einen wichtigen Schritt in der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie.“
Henning Eschweiler, COO der Blue Cap, ergänzt: „Janoschka ist mit einem robusten Geschäftsmodell, globaler Präsenz und engen Kundenbeziehungen sehr gut positioniert. Auf dieser Basis haben wir weiteres Potenzial zur profitablen Weiterentwicklung identifiziert. Im Fokus stehen Investitionen in Automatisierung, höhere Produktivität im internationalen Netzwerk und eine verbesserte Wertabschöpfung.“
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, einschließlich der Anpassung der Konsortialfinanzierung der Janoschka, der Erteilung bestimmter Zustimmungen sowie der Durchführung bestimmter operativer Maßnahmen. Nach Vollzug würde Janoschka vollkonsolidiert und dadurch Umsatz sowie Ergebnis des Blue-Cap-Konzerns signifikant erhöhen. Unter Berücksichtigung der erwarteten Transaktion passt Blue Cap ihre Prognose für das Gesamtjahr 2026 an. Der Vorstand erwartet nun unter der Annahme eines erfolgreichen Vollzugs für die fortgeführten Geschäftsbereiche einen Konzernumsatz für das Gesamtjahr 2026 in einer Bandbreite von EUR 170 - 190 Mio. (zuvor EUR 120 - 140 Mio.) und eine Adjusted(1) EBITDA-Marge von 7,5 - 8,5 % (zuvor 5,0 - 6,0 %). Janoschka fließt hier nach einem Vollzug der Transaktion anteilig für das Geschäftsjahr 2026 ein.
(1) Adjustments: Bereinigt um außergewöhnliche, periodenfremde sowie sonstige Effekte aus Reorganisationsmaßnahmen und Einmaleffekte
Über die Blue Cap AG
Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an fünf Unternehmen aus den Branchen Kunststofftechnik, Produktionstechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 550 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de
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Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2319176 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2319176 07.05.2026 CET/CEST
| DE000A0JM2M1 |
| 07.05.2026 | Blue Cap AG | Blue Cap AG erwirbt Janoschka AG und passt Prognose transaktionsbedingt an
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Blue Cap AG / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Fusion/Prognose / Gesamtjahr
Blue Cap AG erwirbt Janoschka AG und passt Prognose transaktionsbedingt an
07.05.2026 / 00:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Blue Cap AG erwirbt Janoschka AG und passt Prognose transaktionsbedingt an
München, 07. Mai 2026 – Die Blue Cap AG („Blue Cap“) hat heute mit Mitgliedern der Gründerfamilie und der Stuttgarter Beteiligungsgesellschaft Süd Beteiligungen GmbH (SüdBG) einen Kaufvertrag zum Erwerb von 100 % der Aktien an der Janoschka AG („Janoschka“) und mittelbar ihrer Tochtergesellschaften geschlossen. Der Kaufpreis teilt sich in drei in etwa gleich große Zahlungen auf, wovon zwei von der Erreichung vereinbarter Erfolgsziele in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 der Gesellschaft abhängig sind. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Vertraulichkeit vereinbart. Zudem ist vorgesehen, im Zusammenhang mit dem Vollzug die bestehende Konsortialfinanzierung der Janoschka in vermindertem Umfang fortzuführen. Der Refinanzierungsbeitrag der Blue Cap entspricht in etwa dem beim Vollzug zahlbaren Kaufpreisbetrag. Der Kaufpreis und der Refinanzierungsbeitrag der Blue Cap sollen aus vorhandener Liquidität und bestehenden Kreditlinien finanziert werden.
Janoschka mit Sitz in Kippenheim, Baden-Württemberg, deckt als One-Stop-Anbieter die gesamte Prepress-Wertschöpfungskette des Verpackungsdrucks ab: Von der Verpackungsentwicklung und Designadaption bis hin zur Werkzeugherstellung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.500 Mitarbeitende und betreibt Produktionsstätten in 12 Ländern, darunter Europa, Asien sowie Nordamerika. Im Jahr 2025 hat das Unternehmen einen Umsatz von rund EUR 90 Mio. erwirtschaftet.
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, einschließlich der Anpassung der Konsortialfinanzierung der Janoschka, der Erteilung bestimmter Zustimmungen sowie der Durchführung bestimmter operativer Maßnahmen. Nach Vollzug würde Janoschka vollkonsolidiert und dadurch Umsatz sowie Ergebnis des Blue-Cap-Konzerns signifikant erhöhen. Unter Berücksichtigung der erwarteten Transaktion passt Blue Cap ihre Prognose für das Gesamtjahr 2026 an. Der Vorstand erwartet nun unter der Annahme eines erfolgreichen Vollzugs für die fortgeführten Geschäftsbereiche einen Konzernumsatz für das Gesamtjahr 2026 in einer Bandbreite von EUR 170 - 190 Mio. (zuvor EUR 120 - 140 Mio.) und eine Adjusted(1) EBITDA-Marge von 7,5 - 8,5 % (zuvor 5,0 - 6,0 %). Janoschka fließt hier nach einem Vollzug der Transaktion anteilig für das Geschäftsjahr 2026 ein.
(1) Adjustments: Bereinigt um außergewöhnliche, periodenfremde sowie sonstige Effekte aus Reorganisationsmaßnahmen und Einmaleffekte
Über die Blue Cap AG
Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an fünf Unternehmen aus den Branchen Kunststofftechnik, Produktionstechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 550 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de
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2321962 07.05.2026 CET/CEST
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| 07.05.2026 | Bizcap | Bizcap führt Kreditlinie in Europa ein, um der wachsenden Nachfrage von KMU gerecht zu werden
|
Bizcap
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Expansion
Bizcap führt Kreditlinie in Europa ein, um der wachsenden Nachfrage von KMU gerecht zu werden
07.05.2026 / 00:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MÜNCHEN, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa können nun dank einer flexiblen Kreditlinie von Bizcap mit schneller Bearbeitung Finanzmittel in Höhe von bis zu 500.000 € in Anspruch nehmen.
Die Kreditlinie soll Unternehmen dabei unterstützen, ihren Cashflow zu steuern, saisonale Schwankungen auszugleichen und Wachstumschancen zu nutzen. Die neue Fazilität ermöglicht eine Einrichtung innerhalb von zwei bis drei Tagen, gefolgt von einem fortlaufenden Zugang zu Finanzmitteln nach Bedarf.
Der Geschäftskredit von Bizcap bietet KMU eine flexiblere Finanzierungslösung als viele herkömmliche Kreditprodukte, mit flexiblen Inanspruchnahmen und Rückzahlungen, die auf den Cashflow des Unternehmens abgestimmt sind. Unternehmen zahlen nur für die Mittel, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen, und sobald die Kreditlinie eingerichtet ist, können sie bei Bedarf auf Kapital zugreifen, ohne jedes Mal einen neuen Antrag stellen zu müssen.
Die Markteinführung erfolgt vor dem Hintergrund eines starken Einstiegs von Bizcap in Europa, nachdem das Unternehmen im Juli 2025 in Luxemburg startete und im Oktober 2025 seine Kreditvergabe auf Deutschland ausweitete, wo es bereits im ersten Monat der Kreditvergabe Finanzierungen in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro ermöglichte. Bizcap hat Deutschland als seine bislang erfolgreichste internationale Expansion bezeichnet und dabei die hervorragende Produkt-Markt-Passung sowie die Wirksamkeit seiner partnerschaftsorientierten Strategie in Europa hervorgehoben.
„Europa hat positiv auf den schnellen, flexiblen und transparenten Finanzierungsansatz von Bizcap reagiert, und genau deshalb ist die Einführung dieser Kreditlinie von Bedeutung", sagte Laura Schlag, geschäftsführende Gesellschafterin von Bizcap Europe.
„Unsere ersten Erfolge in Luxemburg und Deutschland haben uns gezeigt, dass bei KMU eindeutig Bedarf an Finanzierungen besteht, die mit der Geschwindigkeit des Geschäftslebens Schritt halten. Mit unserer Kreditlinie können Unternehmen bei Bedarf auf Kapital zugreifen, nur den benötigten Betrag in Anspruch nehmen und die Kontrolle über ihren Cashflow behalten."
„Für viele KMU entsteht der Finanzierungsbedarf nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er schwankt je nach Wareneinkäufen, Zahlungen an Lieferanten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuerverpflichtungen und Wachstumschancen. Dieses Produkt wurde entwickelt, um dieser Realität mit Flexibilität, Schnelligkeit und Transparenz gerecht zu werden."
Die Kreditlinie von Bizcap hat sich bereits auf anderen internationalen Märkten bewährt, wo das Produkt bei KMU, die auf der Suche nach zuverlässigem Betriebskapital und wiederkehrendem Zugang zu Finanzmitteln sind, großen Anklang gefunden hat. Die Expansion nach Europa spiegelt die übergeordnete Strategie von Bizcap wider, praktische und flexible Unternehmensfinanzierungen für unterversorgte KMU-Märkte bereitzustellen.
Albert Gahfi, globaler Mitgeschäftsführer von Bizcap, erklärte, die Einführung der Kreditlinie in Europa spiegele sowohl die Marktnachfrage als auch das Vertrauen von Bizcap in das langfristige Potenzial der Region wider.
Er erklärte: „Wir haben in Luxemburg und Deutschland gesehen, wie positiv KMU und Partner reagieren, wenn die Finanzierung schnell und transparent erfolgt und sich an den tatsächlichen geschäftlichen Bedürfnissen orientiert."
„Die Einführung unserer Kreditlinie in Europa ist ein logischer nächster Schritt. Sie bietet Unternehmen eine dauerhafte Kapitalquelle, auf die sie zurückgreifen können, sobald sich Chancen ergeben, ohne jedes Mal von vorne beginnen zu müssen."
„Unser Modell ist darauf ausgelegt, schnell zu handeln, aber auch darauf, Unternehmen wirklich zu verstehen. Wir blicken über starre Bewertungsraster hinaus und beurteilen die finanzielle Gesamtlage. Dadurch können wir ein breiteres Spektrum an KMU mit praktischen und verantwortungsvollen Finanzierungslösungen unterstützen."
Dieser umfassendere Ansatz bei der Kreditvergabe und der Fokus von Bizcap auf die allgemeine wirtschaftliche Gesundheit der Unternehmen sind Themen, die das Unternehmen bei seiner Markteinführung in Europa besonders hervorgehoben hat.
Bizcap arbeitet in allen seinen Märkten eng mit Beratern, Maklern und Partnern zusammen, um Finanzierungslösungen für ein breiteres Spektrum an Geschäftskunden bereitzustellen. In Europa hat dieser partnerschaftliche Ansatz bereits in der Anfangsphase des Unternehmens eine wichtige Rolle gespielt; laut Bizcap waren Vertrauen, Glaubwürdigkeit und enge Beziehungen zu Maklern ausschlaggebend für die Ergebnisse im ersten Monat.
Bizcap bietet ausgewählten Beratern die Möglichkeit, ihren Kunden diese Lösung anzubieten. Interessierte Berater können eine E-Mail an partners@bizcap.eu senden oder über ihre Website Partner werden.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/bizcap-fuhrt-kreditlinie-in-europa-ein-um-der-wachsenden-nachfrage-von-kmu-gerecht-zu-werden-302764768.html

07.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322802 07.05.2026 CET/CEST
| noisin966747 |
| 07.05.2026 | Cataneo GmbH | Die Cataneo GmbH gibt die Expansion in den 300 Milliarden US-Dollar schweren US-Werbemarkt durch eine strategische Fusion bekannt
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Cataneo GmbH
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Die Cataneo GmbH gibt die Expansion in den 300 Milliarden US-Dollar schweren US-Werbemarkt durch eine strategische Fusion bekannt
06.05.2026 / 23:25 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MÜNCHEN, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Cataneo GmbH, ein führender Anbieter im Bereich der cloudbasierten Werbung, plant die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit auf den weltweit größten Werbemarkt in den Vereinigten Staaten. Dazu wird das Unternehmen seine geschäftskritische Medien- und Werbesoftware mit Brand Engagement Network, Inc. (NASDAQ: BNAI) („BEN") zusammenführen, einem Unternehmen für künstliche Intelligenz, das sichere dialogorientierte KI entwickelt, die für den Einsatz in geschlossenen Unternehmensumgebungen konzipiert ist.

Cataneo ist ein Medientechnologieunternehmen, das Werbevertriebsorganisationen („Sales Houses") und Medienagenturen die Möglichkeit bietet, ihre Medienaktivitäten mithilfe cloudbasierter Software sicher zu planen, zu verwalten und zu optimieren, ohne auf traditionelle, statische und kostspielige On-Premise-Altsysteme angewiesen zu sein. Ursprünglich auf den deutschen TV-Werbemarkt fokussiert, expandierte das Unternehmen weltweit, gewann Kunden in Europa, Asien, dem Nahen Osten und Lateinamerika und unterstützt heute Werbebetriebe in großem Maßstab bei mehr als 1.000 Medienmarken und über 200 Kanälen. Die Plattform von Cataneo verwaltet ein jährliches Werbeinventar von mehr als 6 Milliarden Euro, und das Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 10 Millionen US-Dollar, was eine langjährige Erfolgsbilanz in Sachen Rentabilität widerspiegelt.
Allein in den Vereinigten Staaten erreichte die digitale Werbung 2025 fast 300 Milliarden US-Dollar¹, wobei die gesamten Werbeausgaben weiterhin um etwa 9–10 % jährlich wachsen², was den anhaltenden Wandel hin zu datengesteuerten und KI-gestützten Medienökosystemen unterstreicht.
Cataneo weist eine Kundenbindungsrate von über 98 % auf.Die Entscheidung für den Zusammenschluss mit BEN stellt den nächsten logischen Schritt in der Unternehmensentwicklung dar, durch den eine dauerhafte Präsenz in den USA etabliert und fortschrittliche dialogorientierte und agentenbasierte KI in ein sicheres, geschlossenes System integriert wird. Durch die Kombination der globalen Medieninfrastruktur von Cataneo mit den KI-Fähigkeiten von BEN wollen die Unternehmen intelligentere, automatisierte und messbare Werbeworkflows ermöglichen, die eine verbesserte Monetarisierung und eine effizientere Interaktion zwischen Marken und Zielgruppen unterstützen.
„Heute ist ein wichtiger Tag für Cataneo", sagte Christian Unterseer, Mitbegründer von Cataneo, der nach Abschluss der Transaktion voraussichtlich dem Vorstand von Brand Engagement Network beitreten wird. „Diese Entscheidung erweitert Cataneo auf den US-Werbemarkt und hebt das Unternehmen auf die nächste Wachstumsstufe, da die Werbeausgaben in Europa – unserer Heimatbasis seit mehr als zwei Jahrzehnten – weiterhin deutlich unter dem US-Niveau liegen. Mit der Technologie von BEN und dessen Partnernetzwerk in den USA und Lateinamerika werden wir in der Lage sein, einen deutlich größeren globalen Kundenstamm zu bedienen, als dies auf eigenständiger Basis möglich wäre."
Die Cataneo GmbH hat einen endgültigen Aktienkaufvertrag abgeschlossen, der von Brand Engagement Network, Inc. am 30. April 2026 bekannt gegeben wurde. Der Abschluss der Transaktion wird vorbehaltlich der üblichen Abschlussbedingungen für den 30. Juni 2026 erwartet.
Weitere Informationen Weitere Einzelheiten zur Transaktion finden Sie in der offiziellen Mitteilung von Brand Engagement Network, Inc.: https://brandengagementnetwork.com/newsroom/brand-engagement-network-(nasdaq-bnai)-signs-definitive-agreement-to-acquire-cataneo-gmbh-a-global-media-infrastructure-leader-in-a-debt-free-19.5-million-transaction
Informationen zu Cataneo Die Cataneo GmbH ist ein weltweit führender Anbieter von Medienmanagement-Lösungen für Anzeigenverkauf, Sendeplanung, Traffic-Management und Content-Management über lineare, nicht-lineare und digitale Kanäle hinweg. Das Unternehmen mit Hauptsitz in München bietet mit seiner hochgradig anpassbaren und skalierbaren MYDAS-Plattform End-to-End-Monetarisierungstools mit Datenanalyse, CRM-Integration und Echtzeit-Reporting. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung unterstützt Cataneo mehr als 1.000 Medienmarken auf über 200 Kanälen auf vier Kontinenten. Weitere Informationen finden Sie unter www.cataneo.com.
Informationen zu Brand Engagement Network, Inc. Brand Engagement Network, Inc. (NASDAQ: BNAI) entwickelt sichere, unternehmensgerechte künstliche Intelligenz für die Interaktionsschicht der KI, in der Menschen mit Systemen interagieren und konkrete Ergebnisse in der realen Welt erzielt werden. Auf Basis des firmeneigenen „Engagement Language Model" (ELM™) bietet die Technologie dialogorientierte KI, die menschliche Absichten mit Unternehmensdaten, Arbeitsabläufen und Maßnahmen in geschlossenen, datenschutzkonformen und regulierten Umgebungen verknüpft. Das Unternehmen genießt das Vertrauen von Organisationen in regulierten und risikoreichen Branchen und bringt KI in operative Umgebungen, in denen Engagement, Verantwortlichkeit und Ergebnisse entscheidend sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.brandengagementnetwork.com.
Kontakt: Cataneo Media: marketing@cataneo.de
Quellen: ¹ Quelle: Interactive Advertising Bureau (IAB), U.S. Digital Advertising Revenue Report 2025 ² Quelle: Interactive Advertising Bureau (IAB), Advertising Spend Outlook 2026
Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der geplanten Transaktion zwischen der Cataneo GmbH und der Brand Engagement Network, Inc. (NASDAQ: BNAI), einschließlich Aussagen zum voraussichtlichen Abschluss der Transaktion und zu den erwarteten strategischen Vorteilen der Fusion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und Annahmen und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich davon abweichen.
Zu den Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen könnten, gehören die Erfüllung der Abschlussbedingungen, behördliche Genehmigungen, Marktbedingungen und andere mit der Transaktion verbundene Risiken. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben.
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2973686/Cataneo_GmbH_Personnel.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2973709/Cataneo_GmbH_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/die-cataneo-gmbh-gibt-die-expansion-in-den-300-milliarden-us-dollar-schweren-us-werbemarkt-durch-eine-strategische-fusion-bekannt-302764721.html

06.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322798 06.05.2026 CET/CEST
| noisin536777 |
| 07.05.2026 | BAT Germany GmbH | Dialog statt Produktshow: BAT bringt auf der OMR 2026 Substanz, Aufklärung und kulturelle Relevanz zusammen
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BAT Germany GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Dialog statt Produktshow: BAT bringt auf der OMR 2026 Substanz, Aufklärung und kulturelle Relevanz zusammen
06.05.2026 / 22:05 CET/CEST
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Vuse und glo™ zeigen mit immersiven Markenwelten, starken Partnerschaften und relevanten Inhalten, wie verantwortungsvolle Markenkommunikation im regulierten Umfeld gelingt.
HAMBURG, Deutschland, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Auf der OMR 2026 hat BAT gezeigt, wie kreative Exzellenz und verantwortungsvolle Kommunikation auch in einem hoch regulierten Markt wirkungsvoll zusammenfinden können. Mit klarer Haltung, dialogorientierten Formaten und kultureller Anschlussfähigkeit wurde der Messeauftritt zu einem Ort für Austausch, Einordnung und Inspiration – bewusst jenseits klassischer Produktinszenierung.
Mit den risikoreduzierten Produkten* der Marken Vuse und glo™ präsentierte sich BAT mit zwei eigenständigen, klar profilierten Markenwelten. Technologie, Kultur und Content verbanden sich zu einem ganzheitlichen Markenerlebnis, das Information und Erlebnis gleichermaßen in den Mittelpunkt stellte. Talks, Panels und Masterclasses machten den Stand zu einem relevanten Treffpunkt für Marketing-, Medien- und Kreativszene.
Substanz statt Show: neun Sessions, ein klares Leitmotiv
BAT setzt auf Inhalt mit Tiefgang. In insgesamt neun Sessions adressierten Vuse und glo™ zentrale Fragen rund um verantwortungsvolles Brand Building, Marktmechaniken, Kultur und Community.
In der Vuse Masterclass „Legit Brand vs. Black Market: Strategien für den fairen Sieg in einem unfairen Umfeld" zeigte BAT, wie Markenführung in einem von illegalen Anbietern verzerrten Markt funktionieren kann – und welche Rolle Regulierung, Transparenz und klare Markenführung für nachhaltige Wirkung spielen.
Vuse: Verantwortung, Geschmack und kreative Kollaborationen
Im Mittelpunkt der Vuse Markenwelt standen verantwortungsvolles Brand Building, kreative Zusammenarbeit und Geschmack als kultureller Impuls. Mit „Unwind like you mean it" führte Vuse seine globale Kampagne auf der OMR weiter und machte sie vor Ort erlebbar – unter anderem mit einem exklusiven OMR Flavour sowie der Erweiterung des Vuse Ultra Portfolios um sechs neue Flavours. Damit unterstrich die Marke ihren Anspruch an Qualität, Differenzierung und ein authentisches Geschmacksprofil.
Kollaborationen mit Köchin Clara Hunger und Designerin Marina Hoermanseder zeigten, wie sich Marke, Persönlichkeit und Kreativität wirkungsvoll verbinden lassen – und gaben zugleich einen Ausblick auf weitere Aktivierungen im Jahr 2026.
glo™: Community, Kreativität und neue Perspektiven
Mit „Feel your glo™" startete glo™ auf der OMR eine neue communitygetriebene Kampagne. Diese übersetzt alltägliche Routinen in kreative Ausdrucksformen und verbindet Kunst, Fashion und Musik mit Zukunftsthemen und persönlicher Entwicklung. glo™ positioniert sich damit konsequent als Plattform für Positivität, Selbstentfaltung und kulturellen Austausch.
Partnerschaften mit Tiefgang: McLaren Racing & BAT auf der Bühne
Zu den inhaltlichen Höhepunkten zählte der Talk „High Impact Partnerships: How McLaren & BAT turn Fandom into Growth". Louise McEwen (CMO, McLaren Racing) und Anniek Kindts (Global Head of New Categories, BAT) zeigten im Gespräch mit Moderator Kris Lawton, wie Partnerschaften jenseits klassischen Sponsorings funktionieren – getragen von gemeinsamen Werten, kultureller Relevanz und langfristigem Denken. Der Fokus: Communities aufbauen, statt reine Kampagnen zu spielen.
OMR bei Nacht: Vuse setzt kulturelle Akzente
Auch abends blieb BAT präsent: Mit der Unwind Aftershow by Vuse wurde der Stand zu einer der gefragtesten Bühnen der OMR. Am ersten Abend sorgten Nina Hepburn, Fritz Kalkbrenner und Marten Hørger für positive Energie, am Mittwoch folgten WITH U, Claptone und Moonbootica. Kampagne und Kultur verschmolzen so zu einem Markenerlebnis mit Strahlkraft weit über die OMR hinaus.
Fazit: Relevanz entsteht, wenn Haltung auf Dialog trifft
Für BAT war die OMR 2026 weit mehr als ein erfolgreicher Messeauftritt. Sie zeigte, dass verantwortungsvolle Markenführung, kulturelle Relevanz und echter Dialog auch – und gerade – in regulierten Märkten zusammengehen. Vuse und glo™ haben in Hamburg bewiesen, dass die Marken hinter risikoreduzierten Nikotinprodukten* ihre Botschaften dort am glaubwürdigsten platzieren, wo Austausch, Einordnung und Neugier aufeinandertreffen: zwischen Marketing, Medien und Kreativszene.
Oder anders gesagt: Die Zukunft verantwortungsvoller Markenkommunikation braucht keine lauten Versprechen – sondern klare Haltung, starke Formate und den Mut, neue Wege zu gehen.
Über Vuse
Vuse steht für Premiumdesign und innovative Flavour-Erlebnisse mit jedem Zug. Kein Tabak, keine Asche, kein Rauchgeruch1 – Vuse ist die führende globale Vaping-Marke2 und seit 2016 Bestandteil des BAT Germany Portfolios. Mehr unter vuse.com
Über glo™
glo™2 steht für Tabak- und tabakfreien Flavour-Genuss – ganz ohne Rauchgeruch und Asche. Statt zu verbrennen, erhitzt der innovative glo™ Heater speziell entwickelte Sticks und ermöglicht so ein neues Genusserlebnis. glo™ verbindet modernste Technologie mit stilvollem Design. Mit „Feel your glo™" werden diese Elemente durch Musik, Fashion und Design erweitert – Bereiche, die seit jeher fest zur Identität von glo™ gehören. Mehr unter myglo.com.
¹ Vuse Go 1000 & Vuse Pro One sowie Vuse Ultra in Verbindung mit Vuse Pods erhitzen ein E-Liquid, anstatt Tabak zu verbrennen. Es wird Dampf erzeugt, dabei entstehen weniger Geruch, keine Asche und kein Tabakteer. Diese Produkte sind nicht risikofrei und enthalten Nikotin, eine abhängig machende Substanz.
² Basierend auf dem von Vuse geschätzten Marktanteil (Wertanteil) von Vapour Pods und vorgefüllten Geräten abgeleitet von der unverbindlichen Preisempfehlung im gemessenen Einzelhandel (d.h. dem Gesamtwert der Kategorie E-Zigarette im Einzelhandelsumsatz) in den Hauptmärkten für Vapour: USA, Kanada, Großbritannien, Deutschland, Polen und Spanien (Stand September 2025).
³glo™ erhitzt speziell entwickelte Sticks, anstatt sie zu verbrennen. Dabei entstehen ein Aerosol und weniger Geruch. Dieses Produkt ist nicht risikofrei und enthält Nikotin, eine abhängige machende Substanz.
* Auf Grundlage der Gesamtheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter der Annahme eines vollständigen Umstiegs vom Zigarettenrauchen. Diese Produkte sind nicht risikofrei und machen abhängig
Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2974080/Vuse.jpg Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2965124/5956897/Vuse_glo_Logo.jpg
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06.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2322782 06.05.2026 CET/CEST
| noisin277343 |
| 06.05.2026 | Kontron AG | Kontron AG: ADHOC Kontron AG / Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation
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Kontron AG / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Übernahmeangebot
Kontron AG: ADHOC Kontron AG / Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation
06.05.2026 / 20:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Kontron wurde von seinem größten Aktionär, der Ennoconn Corporation, darüber informiert, dass der Verwaltungsrat von Ennoconn das Unternehmen heute ermächtigt hat, die 30% Beteiligungsschwelle an Kontron (ohne eigene Aktien) zu überschreiten und damit eine Übernahmeangebotspflicht auszulösen. Diese Ermächtigung wurde unter anderem vor dem Hintergrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms I 2026 von Kontron erteilt, durch das sich Ennoconn der 30% Schwelle nähert.
- Aufgrund der erhaltenen Informationen erwägt Ennoconn derzeit ernsthaft, die 30% Schwelle zu überschreiten, sei es passiv aufgrund des laufenden Aktienrückkaufs von Kontron oder aktiv durch den Erwerb weiterer Aktien. Für den Fall, dass eine Pflicht zum Abgabe eines Übernahmeangebots ausgelöst wird, erwägt Ennoconn, im Rahmen des Pflichtangebots einen Preis von 23,50 EUR pro Aktie anzubieten.
- Kontron wird ein potenzielles Pflichtangebot, insbesondere den Angebotspreis, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen prüfen und dazu Stellung nehmen.
- In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Verpflichtung, ein potenzielles Pflichtangebot nicht zu behindern, wird Kontron die Preisobergrenze im Rahmen seines laufenden Aktienrückkaufprogramms I 2026 von 24 EUR auf 23,50 EUR anpassen.
Ende der Insiderinformation
06.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Kontron AG |
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Industriezeile 35 |
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4020 Linz |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 (732) 7664 - 0 |
| E-Mail: |
ir@kontron.com |
| Internet: |
https://www.kontron.com |
| ISIN: |
AT0000A0E9W5 |
| WKN: |
A0X9EJ |
| Indizes: |
SDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX; BX, Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: |
2322752 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322752 06.05.2026 CET/CEST
| AT0000A0E9W5 |
| 06.05.2026 | ams-OSRAM AG | ams-OSRAM AG: ams OSRAM erzielt starkes Q1, tritt über Entwicklungsvereinbarung mit führendem AI-Photonics-Kunden in den AI-Data-Center-Markt ein und sieht Pfad zu positivem Free Cashflow in 2027
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ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
ams-OSRAM AG: ams OSRAM erzielt starkes Q1, tritt über Entwicklungsvereinbarung mit führendem AI-Photonics-Kunden in den AI-Data-Center-Markt ein und sieht Pfad zu positivem Free Cashflow in 2027
06.05.2026 / 20:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc Mitteilung gemäß Art. 53 KR der SIX Swiss Exchange
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amsOSRAM erzielt starkes Q1, tritt über Entwicklungsvereinbarung mit führendem AI‑Photonics-Kunden in den AI-Data-Center-Markt ein und sieht Pfad zu positivem Free Cashflow in 2027
Wesentliche Finanz- und Geschäftszahlen in Q1/26:
- Umsatz von 796Mio.Euro und bereinigte EBITDA‑Marge von 16,5%, im oberen Bereich bzw. am oberen Ende der Prognosespanne
- +9% Wachstum im Halbleiter‑Kerngeschäft auf vergleichbarer Basis zum Vorjahr bei konstantem Wechselkurs
- Free Cashflow von 37 Mio. Euro (einschließlich Desinvestitionserlösen)
- Erste Einsparungen aus dem Effizienz‑ und Transformationsprogramm „Simplify“ realisiert
Fortschritte bei der Digital‑Photonics‑Strategie:
- Augmented‑Reality‑Brillen: umfassendes Portfolio optischer Komponenten vorgestellt; Umsatzpotenzial von 50 bis 100Euro pro Gerät abhängig vom Volumen und Lebenszyklus
- AI‑Photonics: Entwicklungsvereinbarung mit einem etablierten Infrastrukturpartner im AI‑Data-Center‑Ökosystem zur Kommerzialisierung unserer DigitalPhotonics-Technologien für Optical Interconnects; Produktentwicklung gestartet
- Entschuldung: Verkauf des Entertainment‑ & Industrial‑Lamps‑Geschäfts an Ushio erfolgreich abgeschlossen; der Abschluss der Veräußerung des nicht‑optischen Sensorgeschäfts an Infineon wird unverändert zur Jahresmitte erwartet
Ausblick Q2/26
- Q2/26: Umsatz in einer Spanne von 725Mio.Euro bis 825Mio.Euro erwartet; bereinigte EBITDA‑Marge von 15,5% ±1,5%, basierend auf einem angenommenen EUR/USD‑Wechselkurs von 1,17; dies reflektiert einen über dem saisonüblichen Niveau liegenden Aufschwung im Halbleitergeschäft sowie den vollen Dekonsolidierungseffekt aus dem Verkauf des Specialty‑Lamps‑Geschäfts.
Kommentar zu GJ26
- GJ26: Erwartungen unverändert; moderate Abschwächung der Umsätze im Jahresvergleich aufgrund von Desinvestitionen und eines schwächeren US‑Dollars; temporärer Druck auf das bereinigte EBITDA infolge von Einmaleffekten im Übergangsjahr 2026; Free Cashflow von über EUR 300 Mio. inklusive Desinvestitionserlösen, Rückzahlung von Kundenanzahlungen sowie deutlicher Reduktion des Factorings
• GJ27: Pfad zu positivem Free Cashflow in Sicht (inklusive Nettozinsaufwand, exklusive Desinvestitionen)
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (06. Mai 2026) – ams OSRAM tritt über Entwicklungsvereinbarung mit führendem AI-Photonics-Kunden in den AI-Data-Center-Markt ein und sieht Pfad zu positivem Free Cashflow in 2027
„Wir haben einen sehr soliden Start in das Geschäftsjahr verzeichnet. Die Unterzeichnung einer Entwicklungsvereinbarung mit einem Marktführer für AI Photonics Lösungen für KI-Rechenzentren stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein dar und verdeutlicht klar, dass unsere Transformation zum führenden Unternehmen im Bereich Digital Photonics zunehmend an Dynamik gewinnt. Gleichzeitig arbeiten wir zügig an der Abrundung unseres Portfolios, um der entscheidende Partner für die nächste Generation KI gestützter Augmented Reality Brillen zu werden“, sagte Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM.
Q1/26 Geschäfts- und Ergebnisübersicht
| Mio. EUR (außer Angaben je Aktie) |
Q1 2026 |
Q4 2025 |
QoQ |
Q1 2025 |
zum VJ |
| Umsatz |
796 |
874 |
-9 % |
820 |
-3 % |
| EBITDA-Marge ber. %1) |
16,5 % |
18,4 % |
-190 bps |
16,4 % |
+10 bps |
| EBITDA ber.1) |
131 |
161 |
-19 % |
135 |
-3 % |
| Nettoergebnis ber.1) |
-72 |
35 |
n.m. 2) |
-23 |
n.m. |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie ber. (in EUR) |
-0,74 |
0,35 |
n.m. |
-0,23 |
n.m. |
- Bereinigt um Aufwendungen für die Anpassung der microLED-Strategie, Kosten für Fusionen und Übernahmen, sonstige Umstrukturierungskosten und aktienbasierte Vergütungen, Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Veräußerungen von Geschäftsbereichen.
- Hinweis: „n.m.“ = nicht aussagekräftig (Vorzeichenwechsel bzw. negative Basis).
Im ersten Quartal erzielte der Konzern einen Umsatz von 796 Mio. Euro und lag damit im oberen Bereich der prognostizierten Spanne. Der Umsatz ging gegenüber dem Vorquartal um 9 % zurück, im Wesentlichen bedingt durch typische Saisonalität sowie die teilweise Dekonsolidierung des Speziallampengeschäfts („Specialty Lamps“) nach dem Verkauf an Ushio Inc.
Im Jahresvergleich sank der Konzernumsatz leicht – insbesondere aufgrund von Währungseffekten (schwächerer US-Dollar), dem Auslaufen von Nicht-Kernaktivitäten im Halbleiterbereich („Re-establish the Base“) sowie dem Verkauf des Speziallampengeschäfts. Auf vergleichbarer Basis – bei konstantem EUR/USD-Wechselkurs und unter alleiniger Betrachtung des fortgeführten Geschäfts – wäre der Umsatz des Kernportfolios um rund 8 % gestiegen.
Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 16,5 % am oberen Ende der Prognosespanne; das bereinigte EBITDA belief sich auf 131 Mio. Euro.
Das bereinigte Nettoergebnis lag bei -72 Mio. Euro. Haupttreiber waren höhere Nettofinanzierungskosten, maßgeblich durch eine negative Umbewertung der in den ausstehenden Senior Notes enthaltenen Call Option sowie die üblichen, quartalsweise anfallenden Bereinigungen für Transformationskosten, Kaufpreisallokationen und aktienbasierte Vergütungen.
Q1/26 Digital Photonics Strategie: jüngste Fortschritte
Digital Photonics ist der zentrale Wachstumsmotor der Langfriststrategie des Unternehmens. Durch die Kombination fortschrittlicher, pixelierter Emitter, Sensoren und Elektronik werden Lichtemission und optische Sensorik digital gesteuert. Dies ermöglicht Anwendungen wie dynamische Beleuchtung, lichtbasierte Sensorik, Projektion, Energielenkung sowie Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung.
Im ersten Quartal 2026 erzielte das Unternehmen folgende Fortschritte bei der Umsetzung der Digital Photonics Strategie:
• AI-Photonics: Hochparallele, auf Mikro-Emitter-Arrays basierende optische Datenverbindungen stellen ein vielversprechendes Wachstumsfeld für KI-Rechenzentren dar. Das Unternehmen hat jüngst einen Prototyp präsentiert und nun eine Entwicklungsvereinbarung mit einem führenden AI Photonics Industriepartner zur Kommerzialisierung unterzeichnet. Diese sogenannten „slow and wide“-Interconnects bieten Vorteile hinsichtlich Energieeffizienz, Thermik, Bandbreitendichte und Skalierbarkeit.
• Augmented Reality: KI-gestützte Augmented Reality Smart-Glasses bieten eine bedeutende Wachstumschance. ams OSRAM zielt darauf ab, entscheidende Systemkomponenten zu liefern, die anspruchsvolle Anwendungsfälle ermöglichen und den Alltagsnutzen verbessern. Das Unternehmen schätzt ein Umsatzpotenzial von 50 bis 100 Euro pro Smart Glass abhängig von der Stückzahl und des Lebenszyklus. Bereits heute liefert das Unternehmen mehrere Komponenten seines Portfolios in am Markt verfügbare Smart-Glasses.
Q1/26 Cash-Generierung und Bilanz-Update
Der Free Cashflow – definiert als operativer Cashflow einschließlich gezahlter Nettozinsen abzüglich CAPEX nach Förderungen sowie zuzüglich Erlösen aus Desinvestitionen – belief sich im ersten Quartal auf 37 Mio. Euro. Im Vorjahresquartal lag der Wert bei -28 Mio. Euro.
| Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q4 2025 |
QoQ |
Q1 2025 |
zum VJ |
| FCF (inkl. Nettozinszahlungen)1) |
37 |
1441) |
-74 % |
-28 |
n.m.3) |
| Barmittelbestand |
1.317 |
1.483 |
-11 % |
573 |
+130 % |
| Nettoverschuldung |
1.071 |
1.078 |
-1 % |
1.484 |
-28 % |
| Kulim-2 (Sale-and-Lease-Back (SLB) |
454 |
440 |
+3 % |
430 |
+6 % |
| Nettoverschuldung (inkl. SLB) |
1.525 |
1.518 |
+1 % |
1.914 |
-20 % |
| OSRAM Minderheits-Put-Optionen2) |
495 |
505 |
-2 % |
570 |
-13 % |
- Im vierten Quartal 2025 belief sich der nach IFRS ausgewiesene Free Cashflow auf 535Mio. Euro und enthielt einen außergewöhnlichen Zufluss aus der Umstellung des Pensionstreuhänders gemäß IAS19.
- Verbindlichkeit Teil der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten
- Hinweis: „n.m.“ = nicht aussagekräftig (Vorzeichenwechsel bzw. negative Basis)
Im Rahmen des beschleunigten und umfassenden Plans zur Entschuldung der Bilanz (angekündigt am 30. April 2025) hat das Unternehmen verschiedene Desinvestitionsvereinbarungen unterzeichnet. Dazu zählen der Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment & Industry („Specialty“) Lamps an Ushio Inc. (unterzeichnet am 29. Juli 2025) sowie die Veräußerung des nicht-optischen Mixed-Signal-Sensorgeschäfts an Infineon (unterzeichnet am 3. Februar 2026).
Insgesamt erwartet das Unternehmen Mittelzuflüsse von rund 670 Mio. Euro, wovon rund 90 Mio. Euro Anfang März 2026 mit dem Closing der Specialty-Lamps-Transaktion an Ushio vereinnahmt wurden.
Zum 31. März 2026 verfügte das Unternehmen über liquide Mittel in Höhe von 1.317 Mio. Euro.
Die Nettoverschuldung blieb zum Quartalsende mit 1.071 Mio. Euro weitgehend stabil gegenüber 1.078 Mio. Euro zum Ende des vierten Quartals 2025. Der bilanziell erfasste Gegenwert der Sale-and-Lease-Back-Transaktion in Malaysia erhöhte sich um 14 Mio. Euro, was auf den Nettoeffekt aus quartalsweisen aufgelaufenen Zinsen sowie Wechselkursveränderungen des MYR zurückzuführen ist.
Zum Ende des ersten Quartals 2026 hielt der Konzern rund 88 % der Aktien der OSRAM Licht AG.
Q1/26 Business Unit (BU) Ergebnisse und Sektorentwicklung
Halbleitergeschäft
Die Halbleiterumsätze beliefen sich in Q1/26 auf 551 Mio. Euro nach 571 Mio. Euro im Vorjahresquartal. Das Wachstum im Kernportfolio – insbesondere durch kundenspezifische Sensorprodukte, die vor zwei Jahren eingeführt wurden – glich die Effekte aus veräußerten bzw. eingestellten Nicht-Kernaktivitäten weitgehend aus. Auf vergleichbarer Basis ergab sich ein Wachstum von rund 9 %, bereinigt um den EUR/USD-Wechselkurseffekt (rund 46 Mio. Euro) sowie das auslaufende Nicht-Kernportfolio.
Opto-Semiconductors (OS)
Der typische saisonale Rückgang im ersten Quartal fiel dieses Jahr weniger stark aus. Nach einem schwachen Januar erholte sich die Nachfrage im Februar und März deutlich, was auf eine gewisse Wiederaufstockung der Lagerbestände in der Lieferkette angesichts anhaltender makroökonomischer Unsicherheit hindeutet; kurzfristige Bestellmuster blieben jedoch die Norm, insbesondere im Automotive-Bereich. Das bereinigte EBITDA sank auf 55 Mio. Euro (Q4/25: 72 Mio. Euro), u. a. aufgrund von Währungseffekten und Edelmetallpreisen. Im Jahresvergleich verbesserte sich das bereinigte EBITDA aufgrund höherer Produktionsvolumina, was in den Umsätzen durch Währungseffekte überlagert wird.
| Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q4 2025 |
QoQ |
Q1 2025 |
zum VJ |
| Opto Semiconductors (OS) |
|
|
|
|
|
| Umsatz |
327 |
330 |
-1 % |
336 |
-3 % |
| EBITDA-Marge ber. % |
16,8 % |
21,9 % |
-510 bps |
14,7 % |
+210 bps |
| EBITDA ber. |
55 |
72 |
-24 % |
49 |
+12 % |
| CMOS Sensors & ASICs (CSA) |
|
|
|
|
|
| Umsatz |
224 |
265 |
-16 % |
236 |
-5 % |
| EBITDA-Marge ber. % |
10,9 % |
16,1% |
-520 bps |
13,8 % |
-290 bps |
| EBITDA ber. |
24 |
42 |
-43 % |
32 |
-25 % |
| Halbleiterumsatz nach Branchen |
|
|
|
|
|
| Automotive |
217 |
219 |
-1 % |
225 |
-4 % |
| I&M |
156 |
175 |
-11 % |
141 |
+11 % |
| Consumer |
178 |
202 |
-12 % |
206 |
-14 % |
| Halbleiterumsatz (gesamt) |
551 |
595 |
-7 % |
571 |
-4 % |
CMOS-Sensors and ASICs (CSA)
Der Umsatz ging saisonal bedingt auf 224 Mio. Euro zurück (Q4/25: 265 Mio. Euro). Die Profitabilität entwickelte sich weitgehend im Einklang mit dem Umsatzrückgang, mit einem bereinigten EBITDA von 24 Mio. Euro nach 42 Mio. Euro im Vorquartal. Im Jahresvergleich lag das bereinigte EBITDA niedriger, bedingt durch höhere F&E‑Aufwendungen zur Finanzierung von Wachstumsprojekten sowie negative Wechselkurseffekte.
Dynamik der Halbleiterindustrie
Automotive:
Die Umsätze im Automotive-Geschäft blieben im Quartalsvergleich weitgehend stabil, da der typische saisonale Rückgang durch eine im Quartalsverlauf wieder anziehende Nachfrage teilweise kompensiert wurde; Kunden bestellten weiterhin sehr kurzfristig. Im Jahresvergleich ging das Geschäft moderat um 4 % zurück, im Wesentlichen aufgrund von Währungseffekten. Regional blieb China der wettbewerbsintensivste Markt, während sich andere Regionen stabiler entwickelten.
Industrial & Medical (I&M):
Die Umsätze sanken sequenziell auf 156 Mio Euro und spiegelten die typische Saisonalität wider – insbesondere Horticulture verzeichnete seinen saisonalen Tiefpunkt – bei weiterhin vorsichtigem Bestellverhalten. Im Jahresvergleich stiegen die Umsätze um 11 %, getragen von einer fortgesetzten Stabilisierung in den Endmärkten und einer schrittweisen Erholung in Industrieautomation und Medizintechnik.
Consumer:
Der Umsatz ging saisonal im Einklang mit dem typischen Abschwung im ersten Quartal auf 178 Mio Euro zurück. Im Q4/25 waren noch 202 Mio Euro zu verzeichnen. Die Nachfrage nach kundenspezifischen Produkten blieb solide, während das Geschäft mit klassischen Sensorportfolio-Produkten für Premium-Smartphones im Rahmen der Erwartungen lag. Im Jahresvergleich resultierte der Rückgang im Wesentlichen aus Währungseffekten und dem Auslaufen von Nicht-Kernportfolio-Produkten.
Distributionsgeschäft:
Das Distributionsgeschäft verbesserte sich bei einem starken Book‑to‑Bill‑Verhältnis und bei gleichzeitig gesunden Lagerbeständen; Europa und Amerika entwickelten sich dabei relativ stärker als China.
Lamps & Systems (L&S, traditionelle Auto- und Industrielampen):
Lamps & Systems machte rund 31 % des Konzernumsatzes im Q1/26 aus. Vor dem Hintergrund der einmonatigen Dekonsolidierung des Speziallampen-Umsatzes gingen die Umsätze sequenziell um 13 % zurück und reflektieren im Wesentlichen die Saisonalität. Der saisonale Rückgang wurde teilweise durch stärkere Marktanteilsgewinne als üblich abgefedert.
| Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q4 2025 |
QoQ |
Q1 2025 |
zum VJ |
| Umsatz |
244 |
280 |
-13 % |
249 |
-2 % |
| EBITDA-Marge ber. % |
22,8 % |
18,2 % |
+460 bps |
24,5 % |
-170 bps |
| EBITDA ber. |
56 |
51 |
+10 % |
61 |
-8 % |
Das bereinigte EBITDA stieg auf 56 Mio. Euro (Q4/25: 51 Mio. Euro), getragen von einem vorteilhaften Produktmix, einem starken Aftermarket-Beitrag und operativem Leverage, und kompensierte damit niedrigere Volumina sowie den Dekonsolidierungseffekt. Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich sequenziell um 460 Basispunkte auf 22,8 %.
Ausblick auf das zweite Quartal 2026
Geschäftsausblick
| Mio. EUR |
|
|
Q2 2026 |
|
| |
|
niedrig |
mittig |
hoch |
| Umsatz |
|
725 |
775 |
825 |
| zum Vorquartal |
|
-9 % |
-3 % |
+4 % |
| EBITDA-Marge bereinigt % |
|
14,0 % |
15,5 % |
17,0 % |
| |
|
|
|
|
|
Für das traditionelle Autolampengeschäft erwartet das Unternehmen im Quartalsvergleich einen Umsatzrückgang im Einklang mit dem typischen saisonalen Verlauf des Aftermarket-Lichtgeschäfts, kombiniert mit dem vollen Dekonsolidierungseffekt aus dem Verkauf des Speziallampen-Geschäfts, der teilweise durch Marktanteilsgewinne infolge der Schwäche eines wesentlichen Wettbewerbers kompensiert wird.
Für das Halbleitergeschäft erwartet das Unternehmen:
- Automotive: im Quartalsverlauf anziehende Nachfrage; kurzfristige Bestellmuster bleiben die Norm
- Industrial & Medical: fortgesetzte schrittweise Markterholung, unterstützt durch teilweise Wiederaufstockung der Lagerbestände in der Lieferkette
- Consumer: typischer saisonaler Abschwung
Insgesamt dürfte sich das Halbleitergeschäft sequenziell verbessern, gestützt durch einen über dem saisonüblichen Niveau liegenden saisonalen Aufschwung.
Der Konzern erwartet für Q2 Umsätze in einer Spanne von 725 Mio. Euro bis 825 Mio. Euro, basierend auf einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,17. Der negative US-Dollar-Effekt gegenüber dem Vorjahr liegt in der Größenordnung von rund 25 Mio. Euro.
Das bereinigte EBITDA wird in Einklang mit der Umsatzentwicklung bei 15,5 % ± 1,5 % erwartet.
Kommentar zu GJ26
Die Erwartungen für das Gesamtjahr bleiben unverändert. Angesichts der Desinvestitionen und eines schwächeren US-Dollars rechnet das Unternehmen mit einem moderaten Rückgang der Umsätze im Jahresvergleich. Das bereinigte EBITDA wird durch verschiedene Einmaleffekte belastet, darunter Effekte im Zusammenhang mit Desinvestitionen, verbleibenden Gemeinkosten, höheren Edelmetallpreisen und weiteren temporären Faktoren.
Für das Geschäftsjahr 2026 wird ein Free Cashflow von über EUR300Mio. inklusive Desinvestitionen erwartet. Exklusive Desinvestitionen wird für das Geschäftsjahr 2026 ein deutlich negativer Free Cashflow erwartet, im Wesentlichen bedingt durch die Reduzierung des Factorings, die Rückzahlung von Kundenanzahlungen sowie temporäre Übergangseffekte.
Für das Geschäftsjahr 2027 erwartet das Unternehmen eine Rückkehr zu einem positiven Free Cashflow (inklusive Nettozinsaufwand, exklusive Desinvestitionen).
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Finanzinformationen sowie eine umfassende Investorenpräsentation zum vierten Quartal und zum Gesamtjahr 2025 sind auf der Unternehmenswebsite verfügbar.
ams OSRAM wird am Donnerstag, den 7. Mai 2026, eine Pressekonferenz sowie eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren zu den Ergebnissen des vierten Quartals und des Gesamtjahres 2025 abhalten.
Die Telefonkonferenz für Analysten und Investoren beginnt um 9:45 Uhr MEZ und kann per Webcast verfolgt werden. Die Telefonkonferenz für Journalistinnen und Journalisten findet um 11:00 Uhr MEZ statt.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu bieten.
„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis hin zu Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com
ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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| Für weitere Informationen |
|
Investor Relations ams-OSRAM AG Dr. Jürgen Rebel
Senior Vice President
Investor Relations
T: +43 3136 500-0 investor@ams-osram.com |
Media Relations ams-OSRAM AG Bernd Hops
Senior Vice President
Corporate Communications
T: +43 3136 500-0 press@ams-osram.com |
| |
|
|
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS (ungeprüft)
in Mio. EUR (außer Ergebnis je Aktie) |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Umsatzerlöse |
796 |
820 |
| Umsatzkosten |
-611 |
-612 |
| Bruttogewinn |
185 |
208 |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen |
-116 |
-105 |
| Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen |
-111 |
-110 |
| Ergebnis microLED-Anpassung1) |
5 |
2 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
15 |
6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-3 |
-2 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
-1 |
0 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit |
-26 |
-1 |
| |
|
|
| Finanzerträge |
39 |
52 |
| Finanzaufwendungen |
-142 |
-117 |
| Finanzergebnis |
-103 |
-65 |
| |
|
|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
-129 |
-66 |
| |
|
|
| Ertragsteuern |
-25 |
-16 |
| Ergebnis nach Steuern |
-154 |
-82 |
| |
|
|
| Davon entfallen auf: |
|
|
| Nicht beherrschende Anteile |
0 |
0 |
| Aktionäre der ams-OSRAM AG |
-155 |
-82 |
| |
|
|
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) |
-1,57 |
-0,83 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) |
-1,57 |
-0,83 |
1) Das mit der microLED-Anpassung verbundene Ergebnis spiegelt Nettobelastungen (Wertminderungen und Wertaufholungen von Vermögenswerten und sowie Dotierungen und Auflösungen von Rückstellungen) seit der Absage des microLED-Projekts am 28. Februar 2024 wider
Konzern-Bilanz nach IFRS (ungeprüft)
| in Mio. EUR |
31. März 2026 |
31. Dezember 2025 |
| AKTIVA |
|
|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
1.317 |
1.483 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
382 |
415 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
82 |
81 |
| Vorräte |
782 |
724 |
| Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte |
181 |
152 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte |
114 |
116 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte |
2.857 |
2.972 |
| |
|
|
| Sachanlagen |
1.538 |
1.565 |
| Immaterielle Vermögenswerte |
1.853 |
1.945 |
| Nutzungsrechte |
119 |
120 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen |
4 |
5 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
51 |
89 |
| Aktive latente Steuern |
65 |
60 |
| Sonstige langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte |
45 |
56 |
| Summe langfristige Vermögenswerte |
3.676 |
3.840 |
| Bilanzsumme |
6.533 |
6.812 |
| |
|
|
| PASSIVA |
|
|
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
|
|
| Kurzfristige verzinsliche Darlehen und Schuldverschreibungen |
57 |
59 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
447 |
477 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
886 |
927 |
| Kurzfristige Rückstellungen |
223 |
183 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten |
58 |
36 |
| Sonstige kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten |
361 |
309 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten |
10 |
37 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
2.043 |
2.028 |
| |
|
|
| Langfristige verzinsliche Darlehen und Schuldverschreibungen |
2.331 |
2.502 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
552 |
537 |
| Leistungen an Arbeitnehmer |
503 |
513 |
| Langfristige Rückstellungen |
64 |
51 |
| Passive latente Steuern |
25 |
30 |
| Sonstige langfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten |
181 |
202 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
3.655 |
3.836 |
| |
|
|
| Eigenkapital |
|
|
| Grundkapital |
998 |
998 |
| Kapitalrücklagen |
2.023 |
2.022 |
| Eigene Aktien |
-32 |
-32 |
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals |
149 |
110 |
| Kumuliertes Ergebnis |
-2.310 |
-2.156 |
| Summe Eigenkapital entfallend auf die Aktionäre der ams-OSRAM AG |
829 |
942 |
| Nicht beherrschende Anteile |
6 |
6 |
| Summe Eigenkapital |
835 |
948 |
| Bilanzsumme |
6.533 |
6.812 |
Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS
(ungeprüft)
| in Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Betriebliche Tätigkeit |
|
|
| Ergebnis nach Steuern |
-154 |
-82 |
| Überleitung zwischen Ergebnis nach Steuern und den Kapitalflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit |
|
|
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen |
90 |
94 |
| Aufwendungen aus Aktienoptionsplänen – gem. IFRS 2 |
5 |
6 |
| Ertragsteuern |
25 |
16 |
| Finanzergebnis |
103 |
65 |
| Ergebnis aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten, immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
-5 |
-2 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
1 |
0 |
| Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
|
|
| Vorräte |
-56 |
-36 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
37 |
130 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
-7 |
-96 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
-21 |
-23 |
| Kurzfristige Rückstellungen |
41 |
28 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
63 |
-1 |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
-20 |
1 |
| Gezahlte Ertragsteuern |
1 |
-7 |
| Erhaltene Zinsen |
9 |
7 |
| Gezahlte Zinsen |
-113 |
-89 |
| Kapitalflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit |
0 |
10 |
| in Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Investitionstätigkeit |
|
|
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
-54 |
-52 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
3 |
14 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten abzüglich abgehender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
89 |
|
| Kapitalflüsse aus der Investitionstätigkeit |
38 |
-38 |
| |
|
|
| Finanzierungstätigkeit |
|
|
| Transaktionskosten für den Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen |
-1 |
- |
| Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen |
-192 |
- |
| Rückzahlung von Wandelschuldverschreibungen |
- |
-447 |
| Erwerb eigener Aktien |
-5 |
- |
| Rückzahlung von Darlehen |
-3 |
0 |
| Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten |
-12 |
-14 |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an der OSRAM Licht AG |
-10 |
-15 |
| Kapitalflüsse aus der Finanzierungstätigkeit |
-223 |
-476 |
| |
|
|
| Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
21 |
-22 |
| Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten |
-164 |
-526 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zu Periodenbeginn |
1,483 |
1,098 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Periodenende |
1,319 |
573 |
| Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte am Ende des Berichtszeitraums |
2 |
0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Periodenende |
1,317 |
573 |
Überleitung von bereinigten Zahlen zu ausgewiesenen Zahlen nach IFRS
| in Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Bruttogewinn - bereinigt |
227 |
233 |
| Akquisitionsbedingter Aufwand1) |
-10 |
-10 |
| Aktienbasierter Vergütungsaufwand |
-1 |
-1 |
| Transformationskosten |
-31 |
-13 |
| Bruttogewinn – IFRS |
185 |
208 |
| |
|
|
| EBITDA – bereinigt |
131 |
135 |
| Ergebnis microLED-Anpassung2) |
-3 |
-3 |
| Akquisitionsbedingter Aufwand1) |
-6 |
-1 |
| Aktienbasierter Vergütungsaufwand |
-5 |
-6 |
| Transformationskosten |
-58 |
-32 |
| Ergebnis aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen |
6 |
0 |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
-1 |
0 |
| EBITDA – IFRS |
64 |
93 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
-90 |
-94 |
| Finanzergebnis |
-103 |
-65 |
| Ertragssteuerergebnis |
-25 |
-16 |
| Ergebnis nach Steuern |
-154 |
-82 |
1) Der akquisitionsbedingte Aufwand inkludiert Abschreibungen und Wertminderungen von Vermögensgegenständen aus Kaufpreisallokationen, sowie Integrations-, Ausgliederungs- und Übernahmekosten.
2) Das mit der microLED-Anpassung verbundene Ergebnis spiegelt Nettobelastungen (Wertminderungen und Wertaufholungen von Vermögenswerten und sowie Dotierungen und Auflösungen von Rückstellungen) seit der Absage des microLED-Projekts am 28. Februar 2024 wider.
Ende der Insiderinformation
06.05.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
ams-OSRAM AG |
|
Tobelbader Straße 30 |
|
8141 Premstaetten |
|
Österreich |
| Telefon: |
+43 3136 500-0 |
| E-Mail: |
investor@ams-osram.com |
| Internet: |
https://ams-osram.com/ |
| ISIN: |
AT0000A3EPA4 |
| WKN: |
A118Z8 |
| Börsen: |
Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF) |
| EQS News ID: |
2322738 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2322738 06.05.2026 CET/CEST
| AT0000A18XM4 |
| 06.05.2026 | AMADEUS FIRE AG | Amadeus Fire Group startet mit positiven Entwicklungen in das laufende Jahr und bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026
|
AMADEUS FIRE AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Amadeus Fire Group startet mit positiven Entwicklungen in das laufende Jahr und bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026
06.05.2026 / 18:47 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Amadeus Fire Group startet mit positiven Entwicklungen in das laufende Jahr und bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026
Frankfurt am Main, 6. Mai 2026
Der Start der Amadeus Fire Group (ISIN: DE0005093108, Prime Standard) in das Geschäftsjahr 2026 ist gelungen. Trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds entwickeln sich die Geschäfte im Rahmen der Erwartungen und bestätigen die für das laufende Jahr formulierten Annahmen.
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt unverändert schwierig. Entsprechend war die Geschäftsentwicklung der Amadeus Fire Group weiterhin von einer verhaltenen Investitions- und Einstellungsbereitschaft sowie einer insgesamt erhöhten Unsicherheit auf Kundenseite und im Kandidatenmarkt geprägt.
Gegenüber dem Vorjahresquartal konnte das Ergebnisniveau – wie erwartet – nicht erreicht werden. Vor dem Hintergrund der deutlichen Maßnahmen zur Kosten- und Strukturoptimierung, die bereits 2025 umgesetzt wurden, weist das erste Quartal 2026 jedoch eine stabilisierte operative Entwicklung auf. Im Vergleich zum Schlussquartal 2025 konnten Umsatz und operativer Rohertrag verbessert werden. Damit ist die Grundlage gelegt, um im weiteren Jahresverlauf Schritt für Schritt zu höherer Ertragskraft zurückzukehren.
Der Vorstand bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Das Ziel bleibt eine deutliche Ergebnissteigerung und der erste nachhaltige Schritt zurück zu höheren Ergebnismargen. Die klare strategische Ausrichtung, die starke Marktposition und das integrierte Modell aus Personal-dienstleistungen und Weiterbildung wird langfristig Werte schaffen, auch wenn eine externe konjunkturelle Unterstützung derzeit noch ausbleibt. Anspruch ist, die Amadeus Fire Group wieder zu alter Stärke zurückzuführen – mit Augenmaß, finanzieller Disziplin, Fokus auf Chancen aus Technologie und dem klaren Fokus auf nachhaltiges, profitables Wachstum, sobald der Markt dies wieder zulässt. Im Verlauf des Geschäftsjahres wird eine sich von Quartal zu Quartal kontinuierlich verbessernde Ergebnissituation gegenüber den Vorjahresquartalen zu beobachten sein.
Die Amadeus Fire Group erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 89,4 Mio. €, trifft damit die Konzernerwartungen, und liegt damit um 9,0 Prozent unter dem Wert des Vorjahres von 98,2 Mio. €, zugleich aber um 3,5 Prozent über dem Wert des vierten Quartals 2025 von 86,3 Mio. €. Die operative Rohertragsmarge* von 51,2 Prozent liegt nur leicht unter dem Vorjahreswert von 52,0 Prozent, aber ebenfalls oberhalb des vierten Quartals von 50,7 Prozent und resultiert in einem geringeren operativen Rohertrag* in Höhe von 45,8 Mio. €, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 10,4 Prozent (Vorjahr: 51,1 Mio. €), jedoch eine Steigerung gegenüber dem vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent (Vorquartal: 43,8 Mio. €).
Geringere operative Roherträge* insbesondere im Segment der Personaldienstleistungen sowie zukunftsorientierte Investitionen in die digitale Transformation der Amadeus Fire Group führen zu einem überproportionalen Rückgang des operativen EBITA* um rund 30 Prozent. Das im ersten Quartal 2026 erreichte operative EBITA* beträgt 3,0 Mio. € nach 4,3 Mio. € im Vorjahr.
Die Amadeus Fire Group erwirtschaftete nach drei Monaten des Geschäftsjahres 2026 ein operatives Ergebnis nach Ertragsteuern von 0,8 Mio. € (Q1/2025: 2,2 Mio. €). Der auf die Aktionäre der Amadeus Fire AG entfallende Anteil am Periodenergebnis des Q1/2026 beträgt -0,9 Mio. € (Q1/2025: 1,0 Mio. €) und ergibt ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von -0,16 € nach 0,18 € des vergleichbaren Vorjahresquartals.
Das Eigenkapital des Konzerns lag zum 31. März 2026 mit 130,1 Mio. € leicht unter dem Niveau des 31. Dezember 2025 von 130,9 Mio. €. Die Abnahme ergibt sich ausschließlich aus dem zum 31. März 2026 erwirtschafteten Periodenfehlbetrag von ‑0,8 Mio. €. Daraus resultiert, aufgrund der um rund 1,3 Prozent gestiegenen Bilanzsumme gegenüber dem Jahresultimo 2025, eine leicht geringere Eigenkapitalquote von 35,8 Prozent (31. Dezember 2025: 36,5 Prozent).
Segment Personaldienstleistungen
Das Marktumfeld im Segment Personaldienstleistungen blieb im ersten Quartal 2026, wie bereits prognostiziert, weiterhin angespannt. Die fortbestehende Unsicherheit – nun ebenfalls vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten – spiegelte sich in einer vorsichtigen Nachfrage und einer niedrigen Wechselbereitschaft wider. Unternehmen agieren bei Personalentscheidungen weiterhin zurückhaltend; Einstellungsprozesse verlängern sich und Bedarfe werden stärker situativ und kurzfristig gesteuert.
Die Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Interim- und Projektmanagement blieben im Vergleich zum Vorjahresquartal hinter dem noch besseren Markt- und Geschäfts-niveau des ersten Quartals 2025 zurück, während sich gegenüber dem vierten Quartal 2025 eine stabile Entwicklung auf Segmentebene abzeichnete. Der operative Rohertrag des Segments erhöhte sich in diesem Zusammenhang um 6,3 Prozent.
Der Gesamtumsatz des Segments in Höhe von 47,7 Mio. € lag aufgrund dieser Effekte, wie erwartet, um -17,6 Prozent unter dem Wert des Vorjahresquartals von 57,9 Mio. €. Der erzielte operative Segmentrohertrag sank um -18,9 Prozent auf 21,9 Mio. € (Q1/2025: 27,1 Mio. €). Entsprechend verringerte sich die operative Rohertragsmarge des Segments auf 46,0 Prozent (Q1/2025: 46,8 Prozent).
Operativ wurden die im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Effizienz-steigerung konsequent fortgeführt. Im Mittelpunkt standen eine strikte Steuerung der Kostenbasis sowie die Produktivitäts- und Qualitätssteuerung in der Niederlassungsorganisation. Performancemanagement sowie ein anhaltend zurückhaltendes Nachbesetzen von Vakanzen führten dazu, dass die Kostenbasis entsprechend niedriger liegt und die Ergebnisentwicklung stützt. Gleichzeitig wurden Investitionen in Systeme und Prozesse priorisiert, um die Organisation strukturell weiterzuentwickeln.
Das operative Segment-EBITA lag mit 1,7 Mio. € schlussendlich unter dem Vorjahreswert (2,7 Mio. €) jedoch im Rahmen der Erwartungen und resultiert in einer operativen EBITA-Marge von 3,6 Prozent (Q1/2025: 4,7 Prozent).
Segment Weiterbildung
Das Segment Weiterbildung verzeichnete im ersten Quartal 2026 eine insgesamt robuste Entwicklung und erzielte einen Umsatz leicht oberhalb des Vorjahresniveaus. Dabei zeigte sich jedoch ein differenziertes Bild: Während sich das Privatkundengeschäft (B2C) stabil bis leicht positiv entwickelte und die staatlich geförderte Weiterbildung (B2G) noch unter dem Vorjahr lag, wies das Unternehmenskundengeschäft (B2B) eine deutlich positive Dynamik auf. Hier wirkten sich auch die Umsätze der im Jahr 2025 akquirierten Gesellschaften Masterplan und eduBITES positiv aus.
Der Gesamtumsatz des Segments in Höhe von 41,8 Mio. € stieg aufgrund dieser Effekte um 3,4 Prozent über den Wert des vergleichbaren Vorjahresquartals von 40,4 Mio. €. Die erzielten operativen Segmentroherträge sanken jedoch leicht um -0,7 Prozent auf 23,9 Mio. € (Q1/2025: 24,1 Mio. €). Entsprechend verringerte sich die operative Rohertragsmarge des Segments auf weiterhin solide 57,2 Prozent (Q1/2025: 59,6 Prozent).
Im Wesentlichen erwirtschafteten die B2C- und B2G-Bereiche das um -16,8 Prozent unter dem Vorjahreswert liegende operative EBITA in Höhe von 1,3 Mio. € (Q1/2025: 1,6 Mio. €), wobei das Ergebnis im B2G-Bereich bereits über Vorjahr lag. Die erzielte operative EBITA-Marge von 3,1 Prozent liegt somit ebenfalls unterhalb des vergleichbaren Vorjahresquartals (Q1/2025: 3,9 Prozent).
Operativ standen weiterhin die konsequente Steuerung und Weiterentwicklung der Schulungsorganisation sowie die Modernisierung der digitalen Lernumgebung im Fokus. Investitionen in IT-Infrastruktur und moderne Lernformate wurden priorisiert, um die operative Leistungsfähigkeit zu sichern und die Skalierbarkeit des Angebots – insbesondere im technologie-getriebenen B2B Weiterbildungsmarkt – weiter auszubauen. Ergebnis- bzw. margenseitig belasteten im Quartal – analog zur im Vorjahr beschriebenen Logik – neben der Auslastung des Standortnetzes insbesondere Kostenimpulse in der Leistungserbringung (u.a. qualifizierte Honorarkräfte) sowie die fortgesetzten Investitionen in die Weiterentwicklung der IT Umgebung.
* Definition des operativen Rohertrags sowie des operativen EBITA der Amadeus Fire Group siehe in der Zwischen-
mitteilung Q1 2026 die erste Fußnote auf Seite 2.
Die Einwahldaten zum erläuternden Conference Call am 7. Mai 2026 um 08:30 Uhr MESZ erhalten Sie per separater Einladung.
Die vollständige Zwischenmitteilung zum Q1/2026 ist auf der Homepage veröffentlicht unter: https://group.amadeus-fire.de/investor-relations/finanzberichte/
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| 06.05.2026 | Bank of America Corporation | Die Bank of America lädt internationale Führungskräfte aus dem asiatisch-pazifischen Raum zu ihrem Breakthrough Technology Dialogue ein
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Bank of America Corporation
/ Schlagwort(e): Miscellaneous
Die Bank of America lädt internationale Führungskräfte aus dem asiatisch-pazifischen Raum zu ihrem Breakthrough Technology Dialogue ein
06.05.2026 / 17:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wichtigste Punkte
- Die Bank of America präsentierte in Singapur ihren Breakthrough Technology Dialogue, dessen Schwerpunkt auf der Erforschung der Kräfte liegt, die den Verlauf unserer Zukunft prägen werden.
- Der Breakthrough Technology Dialogue, der nun bereits zum fünften Mal stattfindet, bringt eine sorgfältig ausgewählte Gruppe der weltweit einflussreichsten CEOs, Innovatoren, Investoren, Forschern und Wissenschaftern zusammen, um eine sachkundige Diskussion über Fortschritte in den Bereichen künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Energie, Medizintechnik und Raumfahrt zu führen.
SINGAPUR und LONDON, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Bank of America veranstaltete am 28. April in Singapur ihren Breakthrough Technology Dialogue und brachte eine sorgfältig ausgewählte Gruppe der weltweit einflussreichsten CEOs, Innovatoren, Investoren, Wissenschaftlern und Forschern zusammen, um vor Ort eingehend über die Kräfte zu diskutieren, die den Verlauf unserer Zukunft prägen werden.
Der Breakthrough Technology Dialogue ist eine der exklusivsten Veranstaltungen der Bank of America, deren Markenzeichen die Qualität der intensiven Diskussionen und Debatten zu hochaktuellen Themen wie künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Energie, Medizintechnik und Weltraumforschung ist.
„Da neue Technologien die Grenzen des Möglichen neu definieren, ist es wichtiger denn je, die richtigen Stimmen zusammenzubringen", sagte Bernard Mensah, Vorsitzender des internationalen Geschäftsbereichs der Bank of America. „Der Breakthrough Technology Dialogue schafft ein Forum für einen konstruktiven Austausch, in dem Perspektiven geteilt werden und gemeinsame Erkenntnisse dazu beitragen, die Zukunft zu gestalten."
Der Breakthrough Technology Dialogue, der nun bereits zum fünften Mal stattfindet, wurde 2022 auf dem Goodwood Estate im Vereinigten Königreich ins Leben gerufen. Im vergangenen Jahr wurde er auf den asiatisch-pazifischen Raum ausgeweitet, was den globalen Charakter des technologischen Wandels und die Rolle widerspiegelt, die diese Region bei der Förderung von Innovationen spielt.
Erfahren Sie mehr darüber, wie sich die Bank of America mit bahnbrechenden Technologien auseinandersetzt, und hören Sie sich den Podcast Breakthrough Technology Dialogues an.
Häufig gestellte Fragen Frage: Was ist der Breakthrough Technology Dialogue? Antwort: Der Breakthrough Technology Dialogue der Bank of America bringt führende Persönlichkeiten aus Technologie, Industrie und Wissenschaft zusammen, um zu erörtern, wie sich neue Technologien entwickeln und welche weitreichenden Auswirkungen sie auf Wirtschaft und Gesellschaft haben.
Frage: Warum findet der Breakthrough Technology Dialogue im asiatisch-pazifischen Raum statt? Antwort: Der asiatisch-pazifische Raum spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung, Skalierung und Einführung bahnbrechender Technologien, da er starke Forschungskapazitäten, fortschrittliche Fertigungstechnologien und eine rasch wachsende digitale Infrastruktur vereint.
Frage: Was ist der Podcast Breakthrough Technology Dialogues? Antwort: Der Podcast Breakthrough Technology Dialogues beleuchtet die neuen Technologien, die die Weltwirtschaft, die Industrie und die Gesellschaft neu definieren. Die Gäste werden direkt aus dem Kreis der Teilnehmer des Dialogue ausgewählt, und jede Folge dauert genau 19 Minuten und 56 Sekunden – eine Anspielung auf das Jahr, in dem der Begriff „Byte" erstmals geprägt wurde.
Frage: Wie denkt die Bank of America langfristig über Technologieinvestitionen? Antwort: Die Bank of America gibt jährlich 13,5 Milliarden US-Dollar für Technologie aus, wovon mehr als 4 Milliarden US-Dollar für neue Initiativen, darunter auch KI, vorgesehen sind. Wir beginnen jeden Innovationsprozess mit der Frage: „Erfüllt dies ein Bedürfnis unserer Kunden oder Mitarbeiter?" Wenn die Antwort „Ja" lautet, fragen wir uns, ob dies in großem Maßstab umgesetzt werden kann.
Informationen zur Bank of America Die Bank of America ist eines der weltweit führenden Finanzinstitute und bietet Privatkunden, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Großkonzernen eine umfassende Palette an Bank-, Anlage-, Vermögensverwaltungs- und anderen Finanz- und Risikomanagementprodukten und -dienstleistungen. Das Unternehmen bietet in den Vereinigten Staaten ein unvergleichliches Maß an Komfort und betreut fast 70 Millionen Kunden mit rund 3.500 Filialen, etwa 15.000 Geldautomaten und einem preisgekrönten Online-Banking-Angebot, das rund 59 Millionen verifizierte Nutzer zählt. Die Bank of America ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Vermögensverwaltung, Firmenkundengeschäft, Investmentbanking und Wertpapierhandel mit einer breiten Palette von Anlageklassen. Sie versorgt Unternehmen, Regierungen, Institutionen und Privatpersonen in aller Welt. Die Bank of America bietet rund 4 Millionen Kleinunternehmern branchenführende Unterstützung durch eine Reihe innovativer, benutzerfreundlicher Online-Produkte und -Dienstleistungen. Das Unternehmen betreut Kundinnen und Kunden in den USA, ihren Territorien und in mehr als 35 weiteren Ländern. Die Aktie der Bank of America Corporation (NYSE: BAC) ist an der New Yorker Börse notiert.
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